Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bitte das Hohe Haus um Entschuldigung; ich stand vor der Tür und wußte nicht, daß sich die anderen Tagesordnungspunkte so schnell erledigen würden.
Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen als Gemeinschaftsantrag unter Drucksache Nr. 1029 den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes vorgelegt. Der Gesetzestext liegt Ihnen vor. Ich kann es mir daher ersparen, im einzelnen auf ihn einzugehen.
Der Grund für die Vorlegung dieses Gesetzes ist folgender. Dem Bundestag ist, zum Teil schon den Ausschüssen, eine Reihe von Gesetzen auf agrarpolitischem Gebiet, wie das Getreidegesetz, das Zuckergesetz usw., vorgelegt worden. Außerdem ist hier ein neues Preisgesetz eingebracht worden. Dieses neue Preisgesetz ist dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen worden, der bereits in mehreren Sitzungen eingehend darüber beraten hat.
Wir sind im Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu der Erkenntnis gekommen, daß eine sachverständige und genügende Durcharbeitung dieses Gesetzes einen Umfang von Erörterungen und Untersuchungen nötig macht, die wir in so kurzer Zeit nicht erledigen können; denn das alte Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung läuft bereits am 30. 6. 1950 ab. Wir sind aber nicht in der Lage, die Arbeiten bis zum 30. 6. dieses Jahres abzuschließen. Es kommt hinzu, daß das Preisgesetz die Konsequenzen aus den anderen, von mir erwähnten Gesetzen ziehen muß. Da diese Gesetze auch noch nicht vorliegen — sie sind in der Bearbeitung des Bundestages, sind aber noch nicht abgeschlossen —, ergeben sich von dort noch Unklarheiten, die eine
Einhaltung des Termins nicht ermöglichen. Um diese Schwierigkeiten zu überbrücken, waren wir im Ausschuß in der überwiegenden Mehrheit der Meinung, den Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzentwurf Drucksache Nr. 1029 vorlegen zu müssen.
Dieses Gesetz beinhaltet nichts anderes, als daß maximal für eine Dauer von drei Monaten —maximal bis zum 30. September 1950 — der derzeitige Zustand verlängert wird. Sollten aber die übrigen Gesetze vorher abgeschlossen sein und sollten wir unsere Arbeiten vorher erledigen können, dann tritt die jetzige Regelung mit dem Inkrafttreten der anderen Gesetze außer Kraft. Das ist also Sinn und Inhalt dieses Antrags. Wir bitten Sie daher, diesen Antrag anzunehmen.
Wir bitten aber auch um eine Beratung in allen drei Lesungen, weil sonst nach dem 30. 6. 1950 ein gesetzloser Zustand eintreten würde. Es ist mit dem Bundesrat abgestimmt, daß das Gesetz, wenn es heute hier angenommen werden sollte, bereits morgen an den entsprechenden Ausschuß gehen kann, so daß wir also bei der uns vorgeschlagenen Regelung die Hoffnung haben dürfen, nicht einen gesetzlosen Zustand zu bekommen.
Vizepräsident. Dr. Schmid: Ich eröffne die Aussprache in erster Beratung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache der ersten Beratung.
Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. Ich rufe § 1 auf. — Keine Wortmeldungen. Wer für die Annahme des § 1 ist, den bitte ich, die Hand. zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
— Bei einigen Enthaltungen.
Ich rufe § 2 auf. Wortmeldungen? — Keine. Ich schließe die Aussprache. Wer für die Annahme des § 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —
Gegenprobe! — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Einleitung und Überschrift auf. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Ich schließe die Aussprache der zweiten Beratung und rufe die
dritte Beratung
auf.
Ich bitte um Wortmeldungen. — Keine Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache.
Ich rufe dann auf § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Dann: Schlußabstimmung über das Ganze. Wer für das Gesetz auf Drucksache Nr. 1029 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des GüterfernverkehrsÄnderungsgesetzes .
Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Rademacher zur Berichterstattung.
— Verzichtet das Hohe Haus auf die Berichterstattung? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann eröffne
ich die Aussprache in zweiter Lesung. Sie haben als Vorlage die Drucksache Nr. 1021. Ich rufe § 1 in der Fassung der Beschlüsse des 27. Ausschusses auf. Ich bitte um Wortmeldungen. — Keine Wortmeldungen. Ich lasse abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. -- Gegenprobe! — Angenommen.
§ 2. Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich lasse abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
§ 3 in der unveränderten Fassung der Vorlage. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. -
Gegenprobe! — Angenommen.
Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Ich schließe die Aussprache in zweiter Lesung.
Wir gehen über zur
dritten Lesung.
Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. §§ 1, — 2, --- 3, — Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —Gegenprobe! — Angenommen.
Schlußabstimmung. Wer für das Gesetz auf Drucksache Nr. 956 in der Fassung der Drucksache Nr. 1021 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! - Das Gesetz ist angenommen.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite und Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewerbesteuer für die Zeit vom 21. Juni bis 31. Dezember 1948 und für das Kalenderjahr 1949 .
Ich erteile das Wort Herrn Dr. Hasemann als Berichterstatter.