Rede von
Oskar
Wackerzapp
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um die Vorlage der Regierung in der Drucksache Nr. 908. Diese Vorlage hat das Hohe Haus schon in einer früheren Sitzung, nämlich am 11. Mai 1950,
beschäftigt. Es geht darum, daß die Befugnisse der Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken erweitert werden dadurch, daß sie auch berechtigt sein sollen, Globaldarlehen, insbesondere bei der Wiederaufbaubank, zwecks hypothekarischer Weiterverleihung aufzunehmen. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat Ihnen damals empfohlen, diese Vorlage anzunehmen. Bei der Beratung wurde aber noch ein Antrag von Herrn Abgeordneten Dr. Oellers eingebracht, es möchten außer den Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken auch noch die Lebensversicherungsunternehmen in den Kreis derer einbezogen werden, die derartige Globaldarlehen von der Wiederaufbaubank bekommen können. Dieser Antrag wurde vor allem damit begründet, daß die Lebensversicherungsunternehmen nach ihren Bekundungen in der Lage wären, das Geld an den letzten Empfänger billiger heranzubringen, also insbesondere auch an den sozialen Wohnungsbau, weil sie sich mit einer geringeren Verdienstspanne begnügen würden, nämlich statt mit 5/80/0 Verdienstspanne mit 3/8 %.
Diese Möglichkeit zu einer Ersparnis erschien so wesentlich, daß der Antragsteller glaubte, daß deswegen die Angelegenheit noch einmal einer eingehenden Behandlung unterworfen werden sollte. Auf einen Antrag des Abgeordneten Dr. HöpkerAschoff hat sich das Hohe Haus dieser Anregung angeschlossen und Rückverweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit beschlossen. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich in seiner Sitzung vom 17. Mai 1950 noch einmal eingehend mit dieser Angelegenheit befaßt, insbesondere auch Vertreter der Hypothekenbanken und Versicherungsunternehmen dazu gehört. Es hat sich herausgestellt, daß die Versicherungsunternehmen in der Tat wegen ihrer besonders günstigen Geschäftslage imstande gewesen waren, die Gelder billiger an den letzten Empfänger abzugeben, nämlich mit 3/8 % Verdienstspanne, während die Hypothekenbanken darauf hinwiesen, daß ihnen dies nicht möglich sei, weil sie durch die Währungsreform im wahrsten Sinne des Wortes eine Dezimierung ihres Geschäftsvolumens und ihrer finanziellen Kraft erfahren hätten.
Es wurde weiter die Frage untersucht, ob nicht juristische Gründe aus der Satzung der Wiederaufbaubank noch entgegenstehen. Hiernach darf nämlich die Wiederaufbaubank im allgemeinen Darlehen nur an Finanzinstitute geben, wozu die Versicherungsunternehmen ja nicht gehören. Wenn eine Ausnahme gemacht werden soll, so kann dies nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verwaltungsrats, den man naturgemäß zu einer positiven Entscheidung nicht zwingen kann, geschehen. Auch wegen dieser juristischen Unklarheiten und weil weiter dazukam, daß die in Betracht kommenden Mittel bereits verplant gewesen sind, hatte der Antrag im Augenblick keine aktuelle Bedeutung mehr.
Es wurde schließlich auch noch das bankpolitische Bedenken erwogen, daß es nicht Aufgabe der Lebensversicherungsunternehmen sei, Hypothekengeschäfte als wesentlichen Geschäftszweig zu betreiben; dies sei vielmehr die spezifische Aufgabe der Hypothekenbanken; man dürfe die im Bankwesen historisch — aus guten Gründen — erwachsene Ordnung nicht stören. Man müsse insbesondere alles unterlassen, was so lebenswichtige und volkswirtschaftlich so bedeutungsvolle Institute, wie es die Hypothekenbanken sind, beeinträchtigen könnte, die durch die Ungunst der Verhältnisse, insbesondere im Zuge der Währungsreform schwere Geschäftseinbußen erlitten haben und trotzdem einen kostspieligen, aber wertvollen und für Zukunftsaufgaben unentbehrlichen Apparat durchhalten müssen.
Aus allen diesen Gründen ist der Ausschuß zu dem Ergebnis gekommen, den Antrag Dr. Oellers nicht weiter zu behandeln, sondern Ihnen zu empfehlen, die Regierungsvorlage anzunehmen, mit der Maßgabe, die Dauer der Neuregelung nicht auf Ende 1955, sondern im Einklang mit dem Vorschlag des Bundesrats auf Ende 1953 zu befristen. Ich habe daher die Ehre, Ihnen als Ergebnis der Ausschußberatung vorzuschlagen, den Gesetzentwurf der Regierung in der aus der Drucksache Nr. 908 ersichtlichen Fassung zu genehmigen.