Gesamtes Protokol
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 110. Sitzung des Deutschen Bundestages. Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für die Bekanntgabe der Entschuldigungen.
Entschuldigt sind die Abgeordneten Wönner, Dr. Henle, Dr. Tillmanns, Seuffert, Dr. Nölting. Für längere Zeit sucht um Urlaub nach der Abgeordnete Nuding für zwei Monate wegen Krankheit.
Meine Damen und Herren! Ich habe weiter bekanntzugeben, daß mir gestern folgende Schreiben zugegangen sind: ein Schreiben der Fraktion der Abgeordneten der Wirtschaftlichen Aufbauvereinigung:
Die Fraktion der WAV kündigt hiermit die bisherige Arbeitsgemeinschaft mit der Fraktion des Zentrums. Mit der Gruppe BHE — DG besteht sowieso unsererseits keine Arbeitsgemeinschaft.
Und ein weiteres Schreiben der Zentrumsfraktion: Die Zentrumsfraktion ist mit der Aufnahme der Herren Abgeordneten Dr. Doris und Dr. Richter in die Arbeitsgemeinschaft ZentrumWAV und der dementsprechenden Änderung der Ausschußsitze nicht einverstanden. Sie hat durch den in der Anlage beigefügten Brief an die WAV die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft veranlaßt.
Das Haus hat von diesen beiden Schreiben Kenntnis genommen.
Meine Damen und Herren! Zur Tagesordnung von heute habe ich folgende Mitteilung zu machen. Nach einem Beschluß des Ältestenrates wird die in Punkt 3 der Tagesordnung aufgeführte zweite und dritte Beratung eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes um eine Woche auf Mittwoch, den 17. Januar 1951 verschoben, nachdem die Fraktion der SPD auf Grund des § 40 der vorläufigen Geschäftsordnung der Beratung widersprochen hat.
Dann ist in die Tagesordnung aufgenommen worden ein Antrag der Fraktion der KPD betreffend Erlaß über Strom- und Gaseinschränkungen . Ich nehme an, daß die Drucksache verteilt worden ist. Es ist vom Ältestenrat mit den Antragstellern vereinbart worden, daß dieser Antrag ohne Begründung und ohne Aussprache dem zuständigen Fachausschuß überwiesen wird.
Nachdem diese Bekanntmachungen erfolgt sind, meine Damen und Herren, rufe ich auf Punkt 1 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurf eines Gesetzes
über die Verlängerung der Dauer bestimmter
Patente .
Wünscht der Herr Justizminister das Wort? — Der Herr Minister verweist auf die schriftliche Begründung der Regierung. Es ist im Ältestenrat vereinbart worden, daß eine Debatte nicht stattfinden soll. Die erste Lesung des Gesetzes ist damit beendigt. Ich schlage vor, diese Vorlage dem Ausschuß für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz zu überweisen. — Das Haus ist damit einverstanden. Die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes .
Ich darf annehmen, daß für diese Vorlage das gleiche gilt. In der ersten Lesung wird das Wort nicht gewünscht. Eine Debatte soll nach Vereinbarung im Ältestenrat nicht stattfinden. Es erfolgt die Überweisung an den Ausschuß für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Finanzierung des Baues von Hochseeschiff en (Nrn. 1667, 1366 der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Blachstein. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Blachstein, das Wort zu nehmen, und weise darauf hin, daß nach der Vereinbarung im Ältestenrat eine Aussprache nicht stattfinden soll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Drucksache Nr. 1366 — Antrag der SPD vom 21. September 1950 — forderte, den beteiligten Ländern beschleunigt 100 Millionen DM für die Finanzierung des Baus von Handelsschiffen durch Vorwegbewilligung bis 30. September 1950 zur Verfügung zu stellen. Der mitbeteiligte Ausschuß für Verkehrswesen befürwortete durch Schreiben vom 12. Oktober 1950, unter Hinweis auf die Ausführungen des Bundesverkehrsministers in der 77. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 19. Juli 1950 den Vorgriff auf die in Aussicht genommenen 100 Millionen DM in Übereinstimmung mit dem verabschiedeten Gesetz über die Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen. Die 100 Millionen nach dem Einzelplan XII des Außerordentlichen Haushalts Kap. E 11 Tit. 5 bilden nur einen Teil der für den Schiffbau vorgesehenen Mittel. Die übrige Finanzierung des Baues und Kaufs von Handelsschiffen, wie sie der Herr Bundesverkehrsminister in der 77. Sitzung des Deutschen Bundestages angekündigt hatte, wird davon nicht betroffen und ist weiter ungeklärt.
Der Haushaltsausschuß schlägt dem Hohen Hause vor:
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen — Nr. 1366 der Drucksachen — für erledigt zu erklären mit Rücksicht auf den Beschluß des Haushaltsausschusses in der Sitzung vom 3. November 1950, in der auf Antrag des Bundesministers der Finanzen vom 31. Oktober 1950 für die Gewährung von Darlehen für den Bau von Handelsschiffen auf deutschen Werften und den Erwerb von Handelsschiffen im Ausland nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1950 bis zur vollen Höhe des Ansatzes bei Einzelplan XII — Außerordentlicher Haushalt — Kap. E 11 Tit. 5 gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahre 1950 vom 23. Juni 1950 in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dieses Gesetzes 100 Millionen Deutsche Mark vorwegbewilligt wurden.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Sie haben den Antrag des Ausschusses gehört. Eine Aussprache soll nicht stattfinden. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 1667 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Internierten in der Tschechoslowakei und Polen (Nrn. 1695, 1216 der Drucksachen).
Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Hubert. Ich bitte sie, das Wort zu nehmen. Eine Aussprache soll nach der Vereinbarung im Ältestenrat nicht stattfinden.
Frau Dr. Hubert , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 26. Ausschuß des Bundestages hat sich in seiner Sitzung am 21. November 1950 mit dem Antrag der DP Drucksache Nr. 1216 beschäftigt, der die Bundesregierung ersuchen sollte, die Angehörigen von Internierten in der Tschechoslowakei und in Polen den Angehörigen von Kriegsgefangenen gleichzustellen.
Der Ausschuß war sich nach kurzer Aussprache darüber einig, daß diesem Wunsche schon in dem Gesetz vom 13. Juni 1950 über die Unterhaltshilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen Rechnung getragen ist. Im § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes heißt es nämlich:
Den Kriegsgefangenen gleichzustellen sind Personen, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen verschleppt worden sind oder von
einer ausländischen Macht festgehalten werden. Auch die Regierung war der Ansicht, daß dieser Personenkreis damit schon erfaßt sei.
Der Ausschuß hat daher im Einverständnis mit den Antragstellern beschlossen, dem Bundestage vorzuschlagen, diesen Antrag Drucksache Nr. 1216 als durch das eben genannte Gesetz erledigt zu erklären.
Ich danke der Frau Berichterstatterin und beglückwünsche sie, daß es ihr gelungen ist, trotz der Unruhe hier im Hause durchzudringen.
Sie haben den Bericht gehört. Eine Aussprache soll nicht stattfinden.
Ich lasse abstimmen über den Antrag des Ausschusses Drucksache Nr. 1695. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrage zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Herr Abgeordneter Erler, Sie wünschen dafür zu stimmen, nicht dagegen? —
— Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Lastenausgleich über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Vorschußzahlungen aus dem Lastenausgleich an Auswanderer (Nrn. 1715, 1364 der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Wackerzapp. Eine Aussprache hat der Ältestenrat nicht vorgesehen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP Drucksache Nr. 1364 ersucht die Bundesregierung, eine Durchführungsverordnung zum Soforthilfegesetz zu erlassen, durch die die Möglichkeit geschaffen wird, Auswanderern, die im Besitz von befristeten Einwandererpermits sind, im Vorschußwege auf Ansprüche aus dem Lastenausgleich diejenigen Beträge auszuzahlen, die zur Deckung ihrer Transport- und Überfahrtkosten erforderlich sind.
Meine Damen und Herren, es ist weder der Platz noch die Zeit noch meine Aufgabe, hier das große, schicksals- und verantwortungsschwere Problem „Heimatvertriebene und Auswanderer" grundsätzlich zu behandeln. Hier geht es nur darum, ein paar konkrete Fragen praktisch zu erledigen.
Der typische Fall ist der, daß Heimatvertriebene in Übersee Verwandte haben, die bereit sind, sie bei sich aufzunehmen und zu unterhalten, oder sie haben durch irgendwelche andere Verbindungen Gelegenheit gefunden, sich draußen eine neue Existenz aufbauen zu können. Wenn es ihnen nun gelungen ist, sich durch das Dickicht der Verordnungen hindurchzuwinden, denen man nachkommen muß, ehe man die Einwanderungserlaubnis erhält, stellt sich vielfach als weiteres Hindernis entgegen, daß diese Personen nicht in der Lage sind, das Geld für die Überfahrt zu bezahlen.
Hier will der Antrag der FDP einen Ausweg dadurch schaffen, daß das Soforthilfeamt ersucht wird, helfend einzugreifen. Es hat sich aber herausgestellt, daß das Soforthilfeamt nur in sehr beschränktem Umfange dabei mitwirken kann. Die Aufgaben des Soforthilfeamtes und die Verwendung der ihm zufließenden Mittel sind gesetzlich festgelegt. Man möchte auf die Aufbauhilfe verweisen. Hier aber steht das Bedenken entgegen,
daß die Aufbauhilfe zwar in erster Linie für den Geschädigten bestimmt ist, darüber hinaus aber auch der heimischen Volkswirtschaft dienen und zu ihrer Entwicklung beitragen soll. Im Hinblick darauf wäre es wenig sinnvoll, eine Aufbauhilfe zu geben, durch die eine Existenz geschaffen wird, deren wirtschaftlicher Nutzeffekt letzten Endes einer fremden Volkswirtschaft zugute käme.
Es besteht weiter die Möglichkeit, auf Grund des Soforthilfegesetzes zu helfen, etwa über die Hausratentschädigung, um die Betroffenen mit Kleidung, Koffern usw. zu versehen.
Daneben aber gibt es noch bescheidene Möglichkeiten, aus Mitteln zu helfen, die durch das Bundesinnenministerium und Bundesfinanzministerium verwaltet werden. Das Bundesinnenministerium insbesondere ist ja die Stelle, die ressortmäßig das große Gebiet des Auswandererwesens zu betreuen hat.
So ist der Ausschuß für den Lastenausgleich bei der Behandlung der aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände zu dem Ergebnis gekommen, daß man sich nicht darauf beschränken solle, lediglich den Weg des Soforthilfegesetzes zu beschreiten und das Soforthilfeamt einzuschalten, sondern ganz allgemein die Regierung zu ersuchen, alle möglichen Mittel einzusetzen, deren Anwendung zu dem Ziele führen kann: dem hier in Betracht kommenden Personenkreis zum Zwecke der Übersiedlung nach Übersee die finanziellen Mittel zu erschließen.
Den Antrag des Lastenausgleichsausschusses finden Sie in der Drucksache Nr. 1715, auf die ich hiermit verweisen darf. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie, diesen Vorschlag annehmen zu wollen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Sie haben den Bericht gehört. Auf eine Aussprache sollte verzichtet werden.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag Drucksache Nr. 1715. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend Zahlung einer Ausgleichszulage für ins Beamtenverhältnis überführte Arbeiter und Angestellte der Bundesbahn .
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Einbringungszeit von 10 Minuten und Verzicht auf eine Aussprache vor. Ich bitte Herrn Abgeordneten Gundelach, das Wort zu nehmen.
Meine Damen und Herren! Der von meiner Fraktion eingebrachte und jetzt zur Beratung stehende Antrag Drucksache Nr. 1659 fordert die Zahlung von Ausgleichszulagen für Arbeiter und Angestellte der Bundesbahn, die in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Zur Begründung dieses unseres. Antrages verweise ich auf den Tatbestand, daß zur Zeit in solchen Fällen, in denen Arbeiter oder Angestellte der Bundesbahn in das Beamtenverhältnis übernommen werden, diesem Personenkreis daraus ein Einkommennachteil entsteht. Es handelt sich dabei um recht beachtliche Beträge, die die früheren Arbeiter oder Angestellten der Bundesbahn dann, wenn sie in das Beamtenverhältnis übernommen werden, als Mindereinnahmen zu verzeichnen haben. Aus Entschließungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands, die allen Fraktionen meines Wissens zugegangen sind, geht hervor, daß es sich um Kürzungen in Höhe von etwa 85 DM monatlich im Durchschnitt handelt. Dabei ist zu beachten, daß die Verminderung des Einkommens, das die Betroffenen als Beamte haben, erfolgt, obwohl die Arbeitsleistung die gleiche wie im früheren Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis bleibt. Aus dieser Tatsache allein muß die Forderung der Eisenbahner auf Zahlung einer Ausgleichszulage als absolut berechtigt anerkannt werden.
Nach Informationen aus Kreisen der Eisenbahner wurden auch bis zum Jahre 1948 derartige Ausgleichszahlungen vorgenommen. Zwei Jahre, das wissen Sie alle, bestand eine Einstellungs- und Beförderungssperre bei der Eisenbahn. Nachdem diese nunmehr aufgehoben worden ist und wieder Arbeiter und Angestellte ins Beamtenverhältnis übernommen werden, ist es dringend notwendig, den Zustand wiederherzustellen, wie er bis zum Jahre 1948 bestanden hat, und den in Frage kommenden Eisenbahnern ist die Ausgleichszulage zu gewähren.
An einem Beispiel, meine Damen und Herren, will ich die Berechtigung der Forderung der Eisenbahner noch demonstrieren. Das Einkommen eines Arbeiters, der zum Beispiel als Rottenführer beschäftigt ist, beträgt rund 230 DM monatlich. Demgegenüber erhält diese selbe Person als Rottenführer im Beamtenverhältnis nur 198,50 DM monatlich. Das ist unserer Meinung nach ein ganz unhaltbarer Zustand, der insbesondere auch angesichts der eingetretenen Teuerung nicht fortbestehen darf. Mit unserem Antrag soll erreicht werden, daß dieses zur Zeit bestehende Unrecht durch Ausgleichszahlungen, wie sie bis zum Jahre 1948 gewährt worden sind, jetzt schnellstens beseitigt wird.
Meine Damen und Herren, die kommunistische Fraktion ist damit einverstanden, daß dieser unser Antrag noch einer eingehenden Beratung in den zuständigen Ausschüssen unterzogen wird.
Meine Damen und Herren! Sie haben die Begründung des Antrags gehört. Auf eine Aussprache sollte verzichtet werden. Ich schlage vor, den Antrag dem Ausschuß für Beamtenrecht zu überweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die mit der Ausschußüberweisung einverstanden sind, die Hand zu erheben. — Die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frommhold und Genossen betreffend Autobahnreklame .
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, eine Einbringungszeit von höchstens 15 Minuten und keine
Aussprache vorzusehen.
Ich bitte Herrn Abgeordneten Frommhold, das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich heute hier zur Begründung unseres Antrages Drucksache Nr. 1688 betreffend Autobahnreklame sprechen darf, so will ich einleitend sagen, daß ich das um so lieber tue, als wir hier einen der wenigen Fälle haben, in denen mit einem Antrag kein Anspruch auf irgendwelche Zuschüsse aus Etatmitteln erhoben wird. Hier wird im Gegenteil vielleicht erst-
malig der Versuch unternommen, dem Etat zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Ich bin mir vollkommen klar darüber, daß ein Eintreten in die Erörterung über die Höhe der Einnahmen, die nach Angaben der einen zwischen drei und fünf, nach Angaben anderer zwischen acht und zehn und nach Angaben dritter ungefähr um 15 Millionen DM im Jahr herum liegen sollen, wahrscheinlich nicht zweckmäßig sein dürfte; ich möchte aber zum Ausdruck bringen, daß wir uns in einer Zeit, in der der Finanzminister nach Einnahmequellen sucht und Steuererhöhungen in jeder Form beantragen muß, um seinen Etat einigermaßen ausbalancieren zu können, jeder auch noch so gering erscheinenden Einnahmequelle bedienen müssen, um diesen Bemühungen des Finanzministers entgegenzukommen.
Ich weiß, daß die Gegner der Autobahnreklame Argumente anführen, die sich zum Teil auf das Autobahngesetz von 1937 beziehen. Zum Teil argumentieren sie auch, daß Autobahnreklame eine Verschandelung unserer durch landschaftlich sehr schöne Gegenden führenden Autobahnen zur Folge haben würde. Der Hinweis auf die Bestimmungen des Autobahngesetzes von 1937 geht meines Erachtens heute fehl; denn damals wollte man uns in „herrliche Zeiten" führen, und heute sehen wir uns auch in finanzieller Hinsicht in einer Notlage, wie sie das deutsche Volk wohl selten erlebt hat. Ich bin kein Befürworter einer wilden Reklame an allen Stellen der Autobahn. Wohl aber bin ich der Meinung, daß durch eine Autobahnreklame in vernünftiger Form unter Freilassung der Teile der Autobahn, die durch landschaftlich wirklich einmalig schöne Gegenden führen, doch eine zusätzliche Einnahmequelle geschaffen werden könnte, die im Vergleich zum Etat des Bundes vielleicht verschwindend gering erscheinen mag, die auszuschöpfen aber nach meinem Dafürhalten auch dem Steuerzahler gegenüber unabdingbar notwendig ist, damit auf diese Weise aus vielem Kleinem ein Größeres erreicht wird. Das wird dazu beitragen, die steuerliche Belastung mit der Zeit doch etwas zu erleichtern.
Ich darf aus diesem Grunde beantragen, das Hohe Haus möge über den ersten Teil unseres Antrags abstimmen, soweit es sich also darum handelt, das Bundesverkehrsministerium zu beauftragen, unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit das Aufkommen aus Reklame auf den Bundesautobahnen für die Bundesfinanzen nutzbar gemacht wird. Ich darf fernerhin beantragen, daß der zweite Teil, der sich mit der Verwendung der aufkommenden Mittel befaßt, dem entsprechenden Ausschuß überwiesen wird.
Meine Damen und Herren! Ich darf zusammenfassen und Sie nochmals bitten, dem ersten Teil unseres Antrags Ihre Zustimmung zu geben, nicht nur, damit auch der schwerbelastete Steuerzahler sieht, daß sich der Bundestag für eine Erleichterung der steuerlichen Lasten interessiert, sondern auch um endlich einmal einen Anfang zu machen, der Not unseres Volkes gerecht zu werden, indem wir zu Maßnahmen greifen, wie außerordentliche Zeiten sie verlangen und wie sie unter so außergewöhnlichen Umständen jederzeit vertretbar sind.
Meine Damen und Herren! Sie haben die Begründung des Antrags gehört. Der Herr Antragsteller hat beantragt, über den ersten Teil sofort abzustimmen und den zweiten Teil dem Ausschuß zu überweisen. Das entspricht nicht ganz den Vereinbarungen, die wir im Ältestenrat getroffen hatten. Wir hatten angenommen, es sei zweckmäßig, den Antrag, da er eine verkehrspolitische und eine haushaltmäßige Bedeutung hat, zunächst dem Ausschuß für Verkehrswesen, der federführend sein würde, und dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Darf ich annehmen, daß das Haus mit dieser Regelung einverstanden ist?
— Das ist offenbar der Fall. Dann ist die Überweisung erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der FDP
betreffend Neubildung von Landwirtschaftskammern .
Dazu habe ich Ihnen vorzuschlagen, daß die Begründungszeit auf 20 Minuten und die Aussprachezeit auf 60 Minuten begrenzt wird. — Das Haus ist damit einverstanden. — Zur Begründung Herr Abgeordneter Dannemann!
Herr Abgeordneter Kunze hat noch einmal das Wort.
Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir nur einen Satz. Wenn wir der Anregung des Herrn Bundesfinanzministers folgen würden — was ich zu meinem Bedauern nicht kann —, dann würden wir folgende groteske Situation haben. Wir würden uns im Geiste in das Dritte Reich zurückversetzen. Dieses hat mit den Dingen nämlich so gearbeitet, daß es einen Spitzenverband, nämlich die NSV, die von oben nach unten als eine Rechtsperson gegliedert war, von allen Steuern freigestellt und die in Jahrhunderten von unten nach oben gewachsenen gemeinnützigen Einrichtungen nicht freigestellt hat. Denn jetzt ist nach den Erlassen des Herrn Bundes-
finanzministers der Spitzenverband freigestellt, und die Tausende von angeschlossenen Einrichtungen, die selbständige Rechtsträger sind, sind nicht freigestellt. Das kann nicht der Wille des Bundestages sein. Ich muß daher meinen Antrag aufrechterhalten, den interfraktionell gestellten Antrag anzunehmen.
Meine Damen und Herren, es ist der Antrag auf Überweisung an den Ausschuß gestellt. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag auf Ausschußüberweisung zustimmen wollen, eine Hand zu erheben.
— Der Herr Bundesfinanzminister hat den Antrag gestellt. — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag Drucksache Nr. 1720 abstimmen und bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der Abgeordneten Kunze und Genossen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Antrag angenommen.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr.-Ing. Decker und Genossen betreffend Goldmünzen in Münzsammlungen und im Münzhandel .
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, nach einer Begründungszeit von 10 Minuten eine Aussprache nicht stattfinden zu lassen.
— Es läßt sich gar nicht bestreiten, Herr Abgeordneter Hennig, daß das ein interfraktioneller Antrag ist, aber es steht darüber: Dr.-Ing. Decker und Genossen. Diese Genossen sind Abgeordnete der verschiedenen Fraktionen.
Darf ich den Herrn Abgeordneten Decker bitten, das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der interfraktionelle Antrag, Drucksache Nr. 1722, will erreichen, daß Goldmünzen von historischem oder künstlerischem Wert unter den gleichen Schutz gestellt werden wie anderes Kulturgut, das von historischer oder künstlerischer Bedeutung ist. Das Gesetz Nr. 53 der amerikanischen Militärregierung und die Verordnung Nr. 235 des französischen Hohen Kommissars sehen die Anmeldungs- und Ablieferungspflicht von Goldmünzen vor. Nach Art. III Ziffer 36 des Gesetzes Nr. 53 — Neue Fassung — kann die Bank deutscher Länder verlangen, daß Goldmünzen mit höchstem numismatischem Wert ins Ausland gegen Devisen verkauft werden und diese Devisen der Bank deutscher Länder zum Ankauf angeboten werden. Nun stehen Kunstwerke durch internationales Übereinkommen unter Schutz gegen Verschleppung. Auch Münzen können Kunstwerke höchsten Ranges sein und sind es zum großen Teil, auch bei ihnen tritt der Materialwert gegenüber dem ideellen Wert als bedeutungslos zurück. Der Art. X d des Gesetzes nennt aber Goldmünzen ohne Unterschied in einem Zuge mit Goldbarren als ablieferungspflichtig. Er macht also keinen Unterschied zwischen einem rohen, ungeformten Block Goldes und einer Münze z. B. aus Selinunt.
Man kann die Auswirkungen des Gesetzes Nr. 53 auf die in Deutschland gesammelten, numismatisch bedeutungsvollen Goldmünzen zweifach betrachten. Entweder werden uns diese Münzen um ihres künstlerischen und historischen Wertes willen weggenommen. Dann ist dieser Vorgang nichts anderes als ein Kunstraub. Erfolgt aber die Wegnahme wegen des Materialwertes, dann steht diese Zwangsmaßnahme auf durchaus keinem höheren Niveau als seinerzeit das Verbrennen von antiken Marmorstatuen im Kalkofen, lediglich um das Material zu gewinnen.
Wir haben allen Grund, die bestehenden deutschen Münzsammlungen zu schützen. Vielleicht besuchen sogar einmal die Väter des neuen Markstückes eine solche Münzsammlung, um sich inspirieren zu lassen. Vielleicht aber verlassen sie eine solche Münzsammlung auch nur mit schamrotem Kopf.
Jedenfalls ist Eile geboten. Ich bitte das Hohe Haus, diesen Antrag nicht einem Ausschuß zu überweisen, sondern durch unmittelbare Zustimmung den Auftrag an die Regierung möglichst rasch wirksam zu machen.
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Antrages gehört. Fine Aussprache soll nach der Vereinbarung im Ältestenrat nicht stattfinden.
Ich lasse über den interfraktionellen Antrag auf Drucksache Nr. 1722 abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe als nächsten Punkt der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der KPD
betreffend Erlaß über Strom- und Gaseinschränkungen .
Es war vereinbart, diesen Antrag ohne Begründung und ohne Aussprache dem zuständigen Ausschuß zu überweisen. Ich schlage Ihnen die Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik vor. — Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist.
Ich rufe weiter Punkt 14 der Tagesordnung auf: Beratung der Übersicht Nr. 14 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen .
Ich nehme an, daß das Haus von diesem Umdruck und dieser Übersicht Kenntnis genommen hat.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Beratung des Antrags der Abgeordneten Frühwald und Genossen betreffend Mittel für Siedlungsvorhaben .
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von 10 Minuten und eine Aussprachezeit von 60 Minuten vor.
Ich bitte den Herrn Abgeordneten Frühwald, das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag auf Drucksache Nr. 1709 betreffend Mittel für Siedlungsvorhaben hat den Zweck, die festgefahrene Situation in unserer landwirtschaftlichen Siedlung, insbesondere in den Ländern, wo auf Grund der Bodenreform das nötige Siedlungsland vorhanden ist, wieder in Gang zu bringen. Die Situation ist heute die, daß z. B. in Bayern 50 000 Hektar Siedlungsland und in Schleswig-Holstein 30 000 Hektar Siedlungsland vorhanden sind. Aber das Vorantreiben der Schaffung von landwirtschaftlichen Neusiedlungen scheitert daran, daß die Mittel für die notwendigen Wohn- und Wirtschaftsbauten nicht vorhanden sind.
Die Situation ist allgemein bekannt. Denn der Herr Bundespräsident Heuss hat auf der Kundgebung der Selbsthilfeverbände in der PaulsKirche in Frankfurt am 23. September 1950 darauf hingewiesen, daß der Wiederaufbau in der Stadt bevorzugt zu sein scheint, während das Land hier etwas vernachlässigt ist und besonders die ländliche Siedlung einer bevorzugten Förderung bedarf. Herr Bundesminister Lukaschek hat sich in seinen anschließenden Ausführungen dieser Auffassung des Herrn Bundespräsidenten angeschlossen.
In dem von uns gestellten Antrag wird die Forderung gestellt, daß diese Mittel in erster Linie zur Finanzierung von Neubauten Verwendung finden. Wenn sie in erster Linie zur Finanzierung von Neubauten Verwendung finden sollen, was liegt dann näher, als daß man diese Mittel den auf diesem Sektor bereits vorhandenen Mitteln, den im Bundeshaushalt vorgesehenen allgemeinen Mitteln für die Förderung des Wohnungsbaus entnimmt?
Hiergegen wird nun eingewendet, daß die ländliche Siedlung hier bereits auf Grund des Flüchtlingssiedlungsgesetzes des Wirtschaftsrates des Vereinigten/Wirtschaftsgebietes bevorzugt werde. In dem neuen Etat des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht unter Kapitel 1 Titel 18 eine Einnahmeposition: Beitrag des Soforthilfefonds zur Durchführung des Flüchtlingssiedlungsgesetzes. Ich möchte aber auf folgendes aufmerksam machen. Das Flüchtlingssiedlungsgesetz hat den Zweck, heimatvertriebene Landwirte durch Pacht oder Kauf in Altbesitz einzuführen. Das Flüchtlingssiedlungsgesetz hat auf dem Gebiete der Seßhaftmachung der vertriebenen Landwirte eine hervorragende Wirkung ausgelöst; denn neben den Mitteln, die es über die Soforthilfe flüssig gemacht hat, haben insbesondere die Bestimmungen über die Steuervergünstigung usw. erst die Möglichkeit eröffnet, daß der Altbesitz, die auslaufenden Bauernhöfe, die heute ohne Erben dastehen, dazu übergegangen ist, seinen Besitz den Flüchtlingsbauern in erster Linie durch Pacht, in geringerem Umfang durch Kauf anzubieten.
Hierzu gestatten Sie mir aber eine Nebenbemerkung, die vielleicht nicht ganz zur Sache gehört. In einzelnen Fällen wurde das Flüchtlingssiedlungsgesetz dazu benutzt, daß man den bestehenden Besitz durch Heirat einem Flüchtling zugeführt hat, auf diese Weise die Voraussetzungen des Flüchtlingssiedlungsgesetzes erfüllt, seine Begünstigungen erreicht und natürlich, wie das immer im menschlichen Leben geschieht, dadurch die Mißgunst von zwei Gruppen hervorgerufen hat: die Mißgunst der einen, die diese Möglichkeit nicht besitzen, und die Mißgunst der anderen, in diesem Fall einer gewissen Flüchtlingsgruppe, die nicht in der günstigen Lage ist, durch eine Heirat die Begünstigung zu erlangen und die neue Existenzgründung zu ermöglichen.
Ich weise besonders darauf hin, daß diese 35 Millionen DM auf Grund des Flüchtlingssiedlungsgesetzes festgelegt sind; nach § 3 eine Beihilfe bis zu 5000 DM je Neusiedlerstelle, wenn das Land entsprechende Beihilfe leistet, nach § 5 bei Übernahme durch Kauf oder Pacht eines Althofes bis zu 5000 DM für notwendige bauliche Aufwendungen. Nach § 9 kann den Heimatvertriebenen bei Übernahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Pacht oder Kauf ein zinsloses Darlehn bis zur Höhe von 5000 DM gegeben werden.
Wir sehen aus diesen Einzelheiten des Gesetzes bereits, daß hier das in den Hintergrund gedrängt ist, was die Voraussetzung ist, nämlich die Schaffung von Betriebs- und Wirtschaftsgebäuden.
Vorn Gesichtswinkel unserer Heimatvertriebenen aus gesehen muß ich noch auf etwas hinweisen. Es ist glücklicherweise so, daß in den Kreisen unserer Heimatvertriebenen erst so recht zum Ausdruck kommt, was es für einen Menschen, bedeutet, von einem Besitz getrennt zu werden, mit dem er im Innersten seiner Seele verbunden ist. Es ist wie immer im Leben, in der bäuerlichen Seele ganz besonders, daß diese Trennung besonders schwer empfunden wird. Dies läßt sich auch durch eine einzige Zahl beweisen. Ich mache darauf aufmerksam, daß meines Wissens in Bayern, wo wir sehr viel solche vertriebene Bauern aus den Ostgebieten haben, heute noch 230 000 fremde Arbeitskräfte in der Landwirtschaft vorhanden sind. Von diesen 230 000 sind 35 % Flüchtlinge. Diese 35 %, die zum Teil der Jugend angehören, tragen noch die Hoffnung in sich, daß der Tag kommt, wo sie entweder auf ihrem angestammten Besitz oder auch auf einem neuen Besitz ein neues Fundament ihres bäuerlichen Lebensberufes aufzubauen in der Lage sind. Das gilt aber nicht nur für unsere Heimatvertriebenen. Wir haben noch unsere nachgeborenen Bauernsöhne, die — sprechen wir das offen aus — sich manchmal durch die Auswirkung des Flüchtlingssiedlungsgesetzes etwas zurückgesetzt fühlen.
Wir haben dann die Gruppe, die als jugendliche Menschen heute deshalb nicht mehr gewillt ist, ihre Berufstätigkeit in der Landwirtschaft aufzunehmen oder zu beginnen, weil sie auf Grund der gegebenen Situation keine Aussicht hat, jemals in ihrem Leben auf eigenem Grund und Boden, und sei er noch so bescheiden und noch so klein, ein Fundament für eine Familie zu finden. Wenn wir die Nachwuchskräfte unserer Landwirtschaft trotz der Situation der Zeit erhalten wollen, werden wir der Förderung des Landarbeiterwohnungsbaus und dem Übergang der Wohnung in den Besitz des betreffenden Landarbeiters mehr und mehr unser Augenmerk widmen müssen. So möchte ich bitten, daß dem Sinn dieses Antrags gemäß ein Beschluß zustande kommt, der auch dieser Schicht unseres Landvolkes eine Hoffnung und einen Glauben an ihre Zukunft und ein Ideal gibt, auf dem aufzubauen unbedingt notwendig ist.
Ich weiß, daß jetzt Einwendungen kommen werden, vielleicht in erster Linie von seiten des Herrn Bundesministers für Wohnungsbau. Ich bestehe nicht darauf, daß diese Mittel aus den allgemeinen Wohnungsbaumitteln abgezweigt werden, obwohl das richtig wäre; denn das Land draußen hat genau soviel Anspruch auf Schaffung von Wohnungen, und wenn man in Verbindung damit noch das
Rede von: Unbekanntinfo_outline
81 000 Neubauern-Gehöfte wurden bereits gebaut.
Davon konnten sich zahlreiche Bauernvertreter aus dem Westen selber überzeugen.
Dort drüben wurden in kameradschaftlicher Zusammenarbeit mit der Arbeiterschaft in Sonntags-und freiwilliger Arbeit hunderte und tausende Neubauern-Gehöfte in Thüringen, in Sachsen, im Anhalter Gebiet aufgebaut.
Das ist eine wirklich praktische Hilfe für die Umsiedler, für die nachgeborenen Bauernsöhne und für die Landarbeiter.
Ich verweise weiterhin darauf, daß erst vor ganz kurzer Zeit durch ein Gesetz der Volkskammer eine neue Regelung in bezug auf die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse und Löhne der Landarbeiter durchgeführt wurde. Im Westen Deutschlands ist der Not der Umsiedler und dieser Personenkreise keineswegs Rechnung getragen worden.
Nun glaubt man, mit einem solchen Propagandaantrag über diese Tatsachen hinwegkommen zu können. Wir von der kommunistischen Fraktion sind der Auffassung, daß man den wenigen angesetzten Neubauern weitestgehend helfen muß. Aber wir wehren uns dagegen, daß jetzt aus den geringen Mitteln des sozialen Wohnungsbaues 15 % an den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überstellt werden sollen. Wir verlangen vielmehr, daß — im Rahmen des gesamten Bundeshaushalts — die erforderlichen Mittel dem Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereitgestellt werden. Keinesfalls darf das auf Kosten des sozialen Wohnungsbaues für die übrige Bevölkerung gehen. Dahin muß unser Bestreben gehen. Wir werden uns auch im Ausschuß nach dieser Richtung einsetzen. Ich möchte Sie also bitten, ebenfalls dafür zu stimmen, daß dieser Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen überwiesen wird. Dort werden wir überlegen, in welcher Form der Bevölkerung am besten geholfen werden kann.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Tobaben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir natürlich klar darüber, daß ich in einer Redezeit von fünf Minuten ein so umfassendes und bedeutendes Thema, wie es diesen Antrag betrifft, nicht behandeln kann. Ich werde mich deshalb auf wenige Punkte beschränken.
In einem Ausschuß haben wir — Angehörige aller Fraktionen und Parteien — uns gestern darüber unterhalten, wie wir die Menschen weiter so an der Landarbeit interessieren können, daß nicht eines Tages der Acker kahl liegt und die Menschen abwandern. Es sind dort verschiedene Vorschläge gemacht worden: Aufbau und Reform des Schulwesens, Einführung — nächst der Gehilfenprüfung — auch einer Meisterprüfung in der Landwirtschaft. Es ist von den Vertretern aller Parteien
mit allem Ernst darüber gesprochen worden, eine Angleichung des Landarbeiterlohns an den der Industrie nun endlich durchzuführen.
Das sind Maßnahmen, die ganz gewiß notwendig sind; aber ich bin der Meinung, daß sie allein nicht ausreichen, daß dazu — und darüber ist ja an dieser Stelle bereits gesprochen worden — unseren auf dem Lande arbeitenden Menschen Aufstiegsmöglichkeiten gegeben werden müssen. Nun liegen die Dinge so, daß wir hier im Westen nur einen ganz geringen Prozentsatz von Großgrundbesitz haben. Es wird wohl sehr wenigen möglich sein, sich zu Beamtenstellungen, zum Inspektor und dergleichen emporzuarbeiten. Aber eine Möglichkeit haben wir hier im Westen, und die sollte — darum begrüßen wir diesen Antrag — ausgenutzt werden, nämlich mit Hilfe und in der Zusammenarbeit aller Kräfte die Sehnsucht des größten Teils unserer Landarbeiter, der zweiten und dritten Bauernsöhne, der von ihren Höfen vertriebenen Bauern aus dem Osten so gut wie der Söhne und Töchter unserer Landarbeiter, einmal selbständiger Bauer zu werden, zu erfüllen.
Ich bin nicht der Auffassung wie mein Herr Vorredner, daß wir darum alte und gut arbeitende Betriebe schnellstens zerschlagen müssen, um aus ihren Splittern neue aufzubauen, zumindest so lange nicht, als uns ausreichend Grund und Boden zur Verfügung steht. Wir haben durch die Entwässerung und Kultivierung von Ödland und durch freiwillige Hergabe von Grund und Boden — in Verbindung mit dem Lastenausgleich wird das sicher nicht weniger werden — Grundstücke genug zur Verfügung, um unter Verwendung laufender Mittel auch tatsächlich lebensfähige Siedlungen aufzubauen. Ich meine, daß man nicht dem Wunsche des auf dem Lande arbeitenden Menschen entspricht, wenn man ein Neubauerntum schafft, wie es hier vorhin dargestellt worden ist, das die Menschen unglücklich macht und sie wieder massenweise von ihren Betrieben vertreibt.
In den Ausschußberatungen wird noch sehr viel über die einzelnen Punkte zu sagen sein. Ich habe Verständnis dafür, daß sich der Herr Bundeswohnungsbauminister gegen die Hergabe von Mitteln wehrt. Aber ich glaube, so ganz ernst war das auch nicht gemeint. Soweit nämlich der Bau von Wohnungen in Frage kommt, die ja bei Siedlungen auch notwendig sind, wird er seine Hilfe wahrscheinlich nicht versagen. Wenn dann dazu noch für unsere Vertriebenen Mittel aus dem Lastenausgleich zur Verfügung gestellt werden, wenn durch Einsparungen im Haushalt, wo immer es möglich ist, weitere Mittel hinzukommen, müßte es uns gelingen, in steter Folge unseren auf dem Lande arbeitenden Menschen die Aussicht zu geben, daß sie einmal selbständige Bauern werden können, sie dadurch mit Lust und Liebe zur Landarbeit zu erfüllen und an den Acker zu binden.
Das Wort hat der Abgeordnete Kriedemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Freunde und ich waren sehr erschreckt, als wir entdeckten, daß für die normale Siedlung im Haushaltsplan des Ernährungsministeriums überhaupt keine Beträge eingesetzt waren. Die Summen, die dort genannt werden, sind für die Leistungen aus dem Flüchtlingssiedlungsgesetz erforderlich. Natürlich muß über das Flüchtlingssiedlungsgesetz hinaus für die
Siedlung im weitesten Sinne des Wortes, sowohl für die landwirtschaftliche Siedlung wie für eine Reihe von anderen Siedlungsformen etwas getan werden. Deshalb haben wir mit den übrigen Mitgliedern des Ernährungsausschusses sehr gern einen Betrag in diesen Haushaltsplan eingesetzt, und wir haben die Hoffnung, daß wir auch die Mitglieder des Haushaltsausschusses zum Schluß davon überzeugen können, daß eine solche Maßnahme notwendig ist.
Man sollte auch unserer Meinung nach die Angelegenheit an den Ausschuß verweisen, weil nicht so ohne weiteres festzustellen ist, ob nun die 15 %, die der Antrag fordert, wirklich das richtige Verhältnis darstellen. Wir glauben allerdings auch, daß mehrere Ausschüsse an dieser Beratung beteiligt sein müssen.
Es ist wohl nicht ganz ernst zu nehmen, wenn man uns gesagt hat, da es sich dabei um Bauten handele, könne man die Mittel aus den Wohnungsbaumitteln nehmen. Die landwirtschaftliche Siedlung muß doch auch unter anderen Gesichtspunkten als denen der Erstellung von Baulichkeiten gesehen werden. Es ist sicherlich keine unbescheidene Bitte, wenn der Ernährungsausschuß den begreiflichen Wunsch hat, an der Beratung dieses Antrags maßgebend beteiligt zu sein. Ich könnte mir sogar denken, daß es noch andere Ressorts gibt, die wegen der verschiedenfachen Formen der Siedlungen, nicht nur der landwirtschaftlichen, ein gleiches Interesse haben. Je gründlicher die Angelegenheit beraten wird, desto eher werden wir zu Mitteln kommen, die ausreichend sind, um dieses außerordentlich wichtige Problem entsprechend voranzubringen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, die Drucksache Nr. 1709 dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen federführend und fernerhin dem Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft und dem Flüchtlingsausschuß zu überweisen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. — Die Überweisung ist erfolgt.
Meine Damen und Herren! Ich muß Sie bitten, noch einen Augenblick zu Punkt 14 der Tagesordnung zurückzukehren. Es lag nicht nur die Übersicht Umdruck Nr. 42 über Petitionen vor, von der ich annehme, daß die von den Ausschüssen gestellten Anträge ohne Aussprache genehmigt werden — ich stelle das fest —, es lag Ihnen unter dem gleichen Punkt der Tagesordnung noch die Drucksache Nr. 1753 mit einem Antrag des Ausschusses für Presse, Rundfunk und Film vor, die Petition Nr. 8341 der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Ich nehme an, daß eine besondere Begründung dieses Antrags nicht erfolgt und nicht nötig ist. — Herr Abgeordneter Brunner?
— Bitte schön, nehmen Sie das Wort darüber zur Berichterstattung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die illustrierte Wochenschrift „Der Stern" hatte in der Ausgabe, die das Datum des 31. Dezember 1950 trägt, einen bebilderten Artikel unter der Überschrift „Hoppla, wir leben " gebracht. In diesem Artikel sind Aufwendungen verschiedener Dienststellen der Besatzungsmächte aufgezählt worden, die aus Besatzungskosten bestritten werden. Durch eine - -
Herr Abgeordneter Brunner, darf ich einen Augenblick unterbrechen. Ich muß feststellen, daß ich etwas erstaunt bin; denn dieser Antrag steht nicht auf der Tagesordnung, sondern dort steht lediglich die Ubersicht Umdruck Nr. 42.
Im Ältestenrat ist eine Verständigung darüber herbeigeführt worden — ich wußte im Augenblick nicht, worum es sich hier handelte —, daß dieser Antrag in der nächsten Woche im Zusammenhang mit der Interpellation zur Frage der Besatzungskosten erledigt werden sollte. Ich darf also bitten, heute von einer weiteren Berichterstattung abzusehen und diese freundlicherweise fortzusetzen, wenn wir den Punkt in der nächsten Woche auf die Tagesordnung gesetzt haben. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist.
Meine Damen und Herren, dann ist also Punkt 14 der Tagesordnung mit der Annahme der Anträge der verschiedenen Ausschüsse zu der Petitionsübersicht Nr. 14 erledigt.
Ich habe noch bekanntzugeben, daß die Fraktion der FDP 15 Minuten nach Schluß des Plenums eine Fraktionssitzung abhält.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen teilt mit, daß die für 20 Uhr angesetzte Sitzung infolge Erkrankung des Herrn Bundesministers ausfällt.
Der Herr Vorsitzende des Finanz- und Steuerausschusses teilt mit, daß eine Viertelstunde nach Schluß des Plenums eine Sitzung des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zur Fortsetzung der gestrigen Sitzung stattfindet. Ich bitte, davon Kenntnis zu nehmen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Sitzung. Ich berufe die nächste, die 111. Sitzung des Deutschen Bundestags auf Mittwoch, den 17. Januar, 13 Uhr 30, und schließe die 110 Sitzung des Deutschen Bundestags.