Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Sie haben den Antrag des Ausschusses gehört. Eine Aussprache soll nicht stattfinden. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 1667 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Internierten in der Tschechoslowakei und Polen (Nrn. 1695, 1216 der Drucksachen).
Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Hubert. Ich bitte sie, das Wort zu nehmen. Eine Aussprache soll nach der Vereinbarung im Ältestenrat nicht stattfinden.
Frau Dr. Hubert , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 26. Ausschuß des Bundestages hat sich in seiner Sitzung am 21. November 1950 mit dem Antrag der DP Drucksache Nr. 1216 beschäftigt, der die Bundesregierung ersuchen sollte, die Angehörigen von Internierten in der Tschechoslowakei und in Polen den Angehörigen von Kriegsgefangenen gleichzustellen.
Der Ausschuß war sich nach kurzer Aussprache darüber einig, daß diesem Wunsche schon in dem Gesetz vom 13. Juni 1950 über die Unterhaltshilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen Rechnung getragen ist. Im § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes heißt es nämlich:
Den Kriegsgefangenen gleichzustellen sind Personen, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen verschleppt worden sind oder von
einer ausländischen Macht festgehalten werden. Auch die Regierung war der Ansicht, daß dieser Personenkreis damit schon erfaßt sei.
Der Ausschuß hat daher im Einverständnis mit den Antragstellern beschlossen, dem Bundestage vorzuschlagen, diesen Antrag Drucksache Nr. 1216 als durch das eben genannte Gesetz erledigt zu erklären.