Rede von
Gustav
Gundelach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Der von meiner Fraktion eingebrachte und jetzt zur Beratung stehende Antrag Drucksache Nr. 1659 fordert die Zahlung von Ausgleichszulagen für Arbeiter und Angestellte der Bundesbahn, die in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Zur Begründung dieses unseres. Antrages verweise ich auf den Tatbestand, daß zur Zeit in solchen Fällen, in denen Arbeiter oder Angestellte der Bundesbahn in das Beamtenverhältnis übernommen werden, diesem Personenkreis daraus ein Einkommennachteil entsteht. Es handelt sich dabei um recht beachtliche Beträge, die die früheren Arbeiter oder Angestellten der Bundesbahn dann, wenn sie in das Beamtenverhältnis übernommen werden, als Mindereinnahmen zu verzeichnen haben. Aus Entschließungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands, die allen Fraktionen meines Wissens zugegangen sind, geht hervor, daß es sich um Kürzungen in Höhe von etwa 85 DM monatlich im Durchschnitt handelt. Dabei ist zu beachten, daß die Verminderung des Einkommens, das die Betroffenen als Beamte haben, erfolgt, obwohl die Arbeitsleistung die gleiche wie im früheren Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis bleibt. Aus dieser Tatsache allein muß die Forderung der Eisenbahner auf Zahlung einer Ausgleichszulage als absolut berechtigt anerkannt werden.
Nach Informationen aus Kreisen der Eisenbahner wurden auch bis zum Jahre 1948 derartige Ausgleichszahlungen vorgenommen. Zwei Jahre, das wissen Sie alle, bestand eine Einstellungs- und Beförderungssperre bei der Eisenbahn. Nachdem diese nunmehr aufgehoben worden ist und wieder Arbeiter und Angestellte ins Beamtenverhältnis übernommen werden, ist es dringend notwendig, den Zustand wiederherzustellen, wie er bis zum Jahre 1948 bestanden hat, und den in Frage kommenden Eisenbahnern ist die Ausgleichszulage zu gewähren.
An einem Beispiel, meine Damen und Herren, will ich die Berechtigung der Forderung der Eisenbahner noch demonstrieren. Das Einkommen eines Arbeiters, der zum Beispiel als Rottenführer beschäftigt ist, beträgt rund 230 DM monatlich. Demgegenüber erhält diese selbe Person als Rottenführer im Beamtenverhältnis nur 198,50 DM monatlich. Das ist unserer Meinung nach ein ganz unhaltbarer Zustand, der insbesondere auch angesichts der eingetretenen Teuerung nicht fortbestehen darf. Mit unserem Antrag soll erreicht werden, daß dieses zur Zeit bestehende Unrecht durch Ausgleichszahlungen, wie sie bis zum Jahre 1948 gewährt worden sind, jetzt schnellstens beseitigt wird.
Meine Damen und Herren, die kommunistische Fraktion ist damit einverstanden, daß dieser unser Antrag noch einer eingehenden Beratung in den zuständigen Ausschüssen unterzogen wird.