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ID0111001100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Januar 1951 4153 110. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4154A, 4167C Schreiben der Fraktion der WAV betr Kündigung der Arbeitsgemeinschaft mit der Zentrumsfraktion 4154B Schreiben der Zentrumsfraktion betr. Auflösung der Arbeitsgemeinschaft mit der Fraktion der WAV 4154B Änderung der Tagesordnung 4154B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente (Nr. 1730 der Drucksachen) 4154C Ausschußüberweisung 4154C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 1731 der Drucksachen) . 4154C Ausschußüberweisung 4154C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baus von Hochseeschiffen (Nrn. 1667, 1366 der Drucksachen) 4154D Blachstein (SPD), Berichterstatter 4154D Beschlußfassung 4155A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Internierten in der Tschechoslowakei und Polen (Nrn. 1695, 1216 der Drucksachen) 4155B Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin 4155B Beschlußfassung 4155C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorschußzahlungen aus dem Lastenausgleich an Auswanderer (Nrn. 1715, 1364 der Drucksachen) . . 4155C Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4155D Beschlußfassung 4156B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Zahlung einer Ausgleichszulage für ins Beamtenverhältnis überführte Arbeiter und Angestellte der Bundesbahn (Nr. 1659 der Drucksachen) . . 4156B Gundelach (KPD), Antragsteller . 4156B Ausschußüberweisung 4156D Beratung des Antrags der Abg. Frommhold u. Gen. betr. Autobahnreklame (Nr. 1688 der Drucksachen) 4156D Frommhold (DRP), Antragsteller 4156D Ausschußüberweisung 4157C Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Neubildung von Landwirtschaftskammern (Nr. 1707 der Drucksachen) 4157C Dannemann (FDP), Antragsteller 4157C Dr. Horlacher (CSU) 4158C Beschlußfassung 4159B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nr. 1711 der Drucksachen) . . 4159B Stopperich (SPD), Antragsteller . 4159B a Horn (CDU) 4160A Ausschußüberweisung 4160B Beratung des Antrags der Abg. Kunze u. Gen. betr. Umsatzsteuerbefreiung der Freien Wohlfahrtspflege (Nr. 1720 der Drucksachen) 4160C Kunze (CDU), Antragsteller 4160C, 4161D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . 4161A Dr. Wellhausen (FDP) 4161C Beschlußfassung 4162A Beratung des Antrags der Abg. Dr.-Ing. Decker u. Gen. betr. Goldmünzen in Münzsammlungen und im Münzhandel (Nr. 1722 der Drucksachen) 4162A Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 4162B Beschlußfassung 4162D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erlaß über Strom- und Gaseinschränkungen (Nr. 1763 der Drucksachen) 4162D Ausschußüberweisung 4162D Beratung der Übersicht Nr. 14 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 42) 4162D, 4166D Brunner (SPD), Berichterstatter . . 4166D Beschlußfassung 4166D, 4167A Beratung des Antrags der Abg. Frühwald u. Gen. betr. Mittel für Siedlungsvorhaben (Nr. 1709 der Drucksachen) 4159B, 4162D Frühwald (FDP), Antragsteller . 4163A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 4164A Glüsing (CDU) 4164B Paul (Düsseldorf) (KPD) 4165B Tobaben (DP) 4165D Kriedemann (SPD) 4166B Ausschußüberweisung 4166D Nächste Sitzung 4167C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinz Frommhold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DRP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DRP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich heute hier zur Begründung unseres Antrages Drucksache Nr. 1688 betreffend Autobahnreklame sprechen darf, so will ich einleitend sagen, daß ich das um so lieber tue, als wir hier einen der wenigen Fälle haben, in denen mit einem Antrag kein Anspruch auf irgendwelche Zuschüsse aus Etatmitteln erhoben wird. Hier wird im Gegenteil vielleicht erst-


    (Frommhold)

    malig der Versuch unternommen, dem Etat zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Ich bin mir vollkommen klar darüber, daß ein Eintreten in die Erörterung über die Höhe der Einnahmen, die nach Angaben der einen zwischen drei und fünf, nach Angaben anderer zwischen acht und zehn und nach Angaben dritter ungefähr um 15 Millionen DM im Jahr herum liegen sollen, wahrscheinlich nicht zweckmäßig sein dürfte; ich möchte aber zum Ausdruck bringen, daß wir uns in einer Zeit, in der der Finanzminister nach Einnahmequellen sucht und Steuererhöhungen in jeder Form beantragen muß, um seinen Etat einigermaßen ausbalancieren zu können, jeder auch noch so gering erscheinenden Einnahmequelle bedienen müssen, um diesen Bemühungen des Finanzministers entgegenzukommen.
    Ich weiß, daß die Gegner der Autobahnreklame Argumente anführen, die sich zum Teil auf das Autobahngesetz von 1937 beziehen. Zum Teil argumentieren sie auch, daß Autobahnreklame eine Verschandelung unserer durch landschaftlich sehr schöne Gegenden führenden Autobahnen zur Folge haben würde. Der Hinweis auf die Bestimmungen des Autobahngesetzes von 1937 geht meines Erachtens heute fehl; denn damals wollte man uns in „herrliche Zeiten" führen, und heute sehen wir uns auch in finanzieller Hinsicht in einer Notlage, wie sie das deutsche Volk wohl selten erlebt hat. Ich bin kein Befürworter einer wilden Reklame an allen Stellen der Autobahn. Wohl aber bin ich der Meinung, daß durch eine Autobahnreklame in vernünftiger Form unter Freilassung der Teile der Autobahn, die durch landschaftlich wirklich einmalig schöne Gegenden führen, doch eine zusätzliche Einnahmequelle geschaffen werden könnte, die im Vergleich zum Etat des Bundes vielleicht verschwindend gering erscheinen mag, die auszuschöpfen aber nach meinem Dafürhalten auch dem Steuerzahler gegenüber unabdingbar notwendig ist, damit auf diese Weise aus vielem Kleinem ein Größeres erreicht wird. Das wird dazu beitragen, die steuerliche Belastung mit der Zeit doch etwas zu erleichtern.
    Ich darf aus diesem Grunde beantragen, das Hohe Haus möge über den ersten Teil unseres Antrags abstimmen, soweit es sich also darum handelt, das Bundesverkehrsministerium zu beauftragen, unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit das Aufkommen aus Reklame auf den Bundesautobahnen für die Bundesfinanzen nutzbar gemacht wird. Ich darf fernerhin beantragen, daß der zweite Teil, der sich mit der Verwendung der aufkommenden Mittel befaßt, dem entsprechenden Ausschuß überwiesen wird.
    Meine Damen und Herren! Ich darf zusammenfassen und Sie nochmals bitten, dem ersten Teil unseres Antrags Ihre Zustimmung zu geben, nicht nur, damit auch der schwerbelastete Steuerzahler sieht, daß sich der Bundestag für eine Erleichterung der steuerlichen Lasten interessiert, sondern auch um endlich einmal einen Anfang zu machen, der Not unseres Volkes gerecht zu werden, indem wir zu Maßnahmen greifen, wie außerordentliche Zeiten sie verlangen und wie sie unter so außergewöhnlichen Umständen jederzeit vertretbar sind.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Sie haben die Begründung des Antrags gehört. Der Herr Antragsteller hat beantragt, über den ersten Teil sofort abzustimmen und den zweiten Teil dem Ausschuß zu überweisen. Das entspricht nicht ganz den Vereinbarungen, die wir im Ältestenrat getroffen hatten. Wir hatten angenommen, es sei zweckmäßig, den Antrag, da er eine verkehrspolitische und eine haushaltmäßige Bedeutung hat, zunächst dem Ausschuß für Verkehrswesen, der federführend sein würde, und dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Darf ich annehmen, daß das Haus mit dieser Regelung einverstanden ist?

(Zustimmung.)

— Das ist offenbar der Fall. Dann ist die Überweisung erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der FDP
betreffend Neubildung von Landwirtschaftskammern (Nr. 1707 der Drucksachen).
Dazu habe ich Ihnen vorzuschlagen, daß die Begründungszeit auf 20 Minuten und die Aussprachezeit auf 60 Minuten begrenzt wird. — Das Haus ist damit einverstanden. — Zur Begründung Herr Abgeordneter Dannemann!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Robert Dannemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    (furch neue Bearbeitungsmethoden, auf die Bekämpfung der Schädlinge, auf die großen tierzüchterischen Erfolge, ferner auf die Förderung des Obstund Gemüsebaues und die Fortschritte in der Fischerei. Ganz besonders aber möchte ich auf die Förderung des landwirtschaftlichen Nachwuchses in den Fachschulen hinweisen sowie auf die Ausbildung der Lehrlinge. Überall im alten Reich bestanden diese Landwirtschaftskammern als echte Selbstverwaltungskörperschaften und übten eine segensreiche Tätigkeit aus. Durch den Reichsnährstand wurden sie ihres Charakters als Selbstverwaltungskörperschaften beraubt und zu Befehlsempfängern, ja gewissermaßen zu staatlichen Organen degradiert. Bis zum Zusammenbruch blieb diese Einrichtung erhalten. Nach 1945 gab es keine einheitliche Organisation mehr. Da jedoch die Aufgaben weitergeführt werden mußten, übernahmen in einem wilden Durcheinander die verschiedensten Organe in den einzelnen Ländern diese Funktionen. Zum Teil waren es die Landesernährungsämter, zum Teil der Staat, zum Teil die berufsständischen Organisationen. In der britischen Zone wurden die Dinge anders gehandhabt als in der amerikanischen Zone und hier wieder anders als in der französischen Zone. Durch das Reichsnährstands-Auflösungsgesetz wurde eine weitere Schwierigkeit heraufbeschworen. Man löste zwar den Reichsnährstand auf, ohne sich aber dabei darüber Gedanken zu machen, wie die Aufgaben selbst weitergeführt werden sollten. Für eine Übergangszeit von drei Jahren wurde nach diesem Gesetz ein Umlagerecht auf der Grundlage des Einheitswertes in Höhe von 1 Mark je 1000 Mark Einheitswert festgesetzt. Inzwischen sind einige Länder, wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, bereits dazu übergegangen, wieder Landwirtschaftskammern alten Stils einzurichten. Andere Gebiete, so Hannover und Weser-Ems, haben zunächst vorläufige Landwirtschaftskammern ins Leben gerufen, und in anderen Ländern steckt man noch in den Anfangsgründen. Im großen und ganzen ist die Entwicklung in der britischen Zone am weitesten vorangeschritten, während es in der französischen Zone und besonders in der amerikanischen Zone noch mehr oder weniger hapert. Zum Teil werden in einzelnen Ländern, ganz besonders in der französischen Zone, Umlagen erhoben, die weit über den Rahmen des Reichsnährstands-Auflösungsgesetzes hinausgehen. Dieser uneinheitliche Aufbau ist äußerst unerwünscht und muß sich auf die gesamte Förderung der Landwirtschaft ungünstig auswirken. Soll die Erzeugung tatkräftig gesteigert werden — daß das notwendig ist, wird niemand bestreiten —, muß hier eine Änderung herbeigeführt werden. Alle die von mir anfangs herausgestellten umfangreichen Aufgaben lassen sich von einer Selbstverwaltung viel tatkräftiger und wirkungsvoller lösen und gestalten als von einer rein staatlichen oder gar privaten Organisation; ganz abgesehen davon, daß eine private Organisation gewisse Hoheitsaufgaben wie z. B. das Saatanerkennungswesen, das Körwesen, die Förderung des Fachschulwesens, die Ernennung von Beamten usw. gar nicht übernehmen kann. Es handelt sich hier also um ein grundsätzliches Problem größter Tragweite. Erfreulicherweise hat sich das Hohe Haus in seiner Sitzung vom 26. Oktober gelegentlich der Beratung über den Entwurf eines Gesetzes über die Handwerksordnung geschlossen unter anderem für die Errichtung von Handwerkskammern ausgesprochen, und zwar als öffentlich-rechtliche Körperschaften. Es ist wohl nicht anzunehmen, daß gegenüber der Landwirtschaft ein anderer Standpunkt eingenommen wird. Auch die Zuständigkeit des Bundes ist nach Art. 74 Ziffer 17 GG durchaus gegeben. So möchte ich das Hohe Haus bitten, diesen Antrag nicht erst einem Ausschuß zu überweisen, sondern über den Antrag sofort abzustimmen, da er die Regierung lediglich ersucht, ein Rahmengesetz vorzulegen, dessen Beratung im zuständigen Ausschuß ohnehin erfolgen muß. Hinzu kommt, daß nach dem Reichsnährstands-Auflösungsgesetz die Bestimmung über das Umlagerecht im Frühjahr abläuft und infolgedessenschleunigst eine Regelung getroffen werden muß, wenn nicht die gesamte Erzeugung empfindlich getroffen werden soll. Ich darf daher das Hohe Haus bitten, dementsprechend zu beschließen. Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Antrages gehört. Ich darf noch einmal an das Haus appellieren, vielleicht auch wichtige Gespräche so zu führen, daß man es den Herren Berichterstattern und Rednern nicht schwer macht, sich mit ihren Ausführungen an die Gesamtheit des Hauses zu wenden. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Horlacher gebeten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin zwar etwas kleiner, aber ich werde um so kürzer reden. Zu der Frage kann ich deswegen reden, weil ich selber Landwirtschaftskammerdirektor war und infolgedessen das Handwerk genau kenne. Ich habe eine sehr große Hochachtung vor den Einrichtungen der Landwirtschaftskammern, denen Sie eine ganz andere Konstruktion gegeben haben, als die Kammern sie bei uns haben. — Jetzt entschuldigen Sie einmal: Seien Sie doch froh über meine Anerkennung, denn den anderen Bayern fällt es oft schwer, den Norddeutschen eine Anerkennung zu zollen. Mir fällt es leicht, weil ich ein ruhiges Gemüt habe. Infolgedessen brauche ich auch keine Bayernpartei, denn ich kann den Kampf mit jedem Preußen persönlich aufnehmen. Also, auf dem genannten Gebiet haben sie mustergültig gearbeitet. Ich möchte meinen norddeutschen Agrar-Freunden auch nicht in den Weg treten. — Sie sehen, daß ich jetzt einen gewissen Grad von übermäßiger Höflichkeit erreiche und nicht auf abschüssige bayerische Wege gerate. Die Geschichte ist nämlich so: Eigentlich müßte ich im Hinblick auf das Grundgesetz sagen, daß ich als Bayer dem sogenannten Rahmengesetz nicht recht wohlwollend gegenüberstehen kann, denn Rahmengesetze dienen meist dazu, einen föderalistischen Umweg zu einem zentralistischen Einheitsweg zu finden, und da habe ich große Bedenken. Auch halte ich es nicht für richtig, daß hier etwa ein Zwang auf die Länder ausgeübt wird, denn da muß die unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Ländern berücksichtigt werden. Dort, wo die Landwirtschaftskammern das landwirtschaftliche Schulwesen unter sich haben, wo sie auf dem ganzen technischen Gebiet einschließlich der schulischen Einrichtungen in der Landwirtschaft die Selbstverwaltung haben, bin ich mit ihnen einverstanden. Aber dort, wo das bei den staatlichen Organen liegt wie bei uns in Bayern, Herr Kollege von Knoeringen, da sieht sich die Sache anders an. Deswegen muß man die Dinge so gestalten, daß alle Verhältnisse berücksichtigt sind. Sie sehen also, daß ich ganz wohlwollend bin und dem Gedanken der Landwirtschaftskammer durchaus nicht entgegentrete. Ich kann ja selber aus meiner eigenen Haut nicht heraus, nachdem ich früher dieses Geschäft betrieben, und zwar mit Erfolg betrieben habe, sogar mehr, als den Herren überhaupt lieb gewesen ist. Ich kehre aber dorthin nicht mehr zurück, weil ich wieder eine andere Tätigkeit habe, die mich mehr erfreut. — Jawohl, auch mit Erfolg! Wir haben ja gegenseitig unsere Freude daran! Aber was, wir notwendig brauchen, das ist die Einheitsorganisation der Bayern. — Vielleicht habe ich mich da versprochen. Nur schade, der Herr Seelos ist nicht da, der begreift so etwas erst nach drei Tagen! Die Einheitsorganisation der Bauern, wollte ich natürlich sagen, darf unter keinen Umständen angeschlagen werden, denn sie ist absolut die Grundlage des Ganzen, und zu dieser Einheitsorganisation gehört das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen. So sieht die Sache aus! Dazwischen steht die technische Organisation der Landwirtschaftskammern. Diese Sache muß so gestaltet werden, daß sie den historischen Verhältnissen Rechnung trägt. Sie werden z. B. die Württemberger — Sie sehen, ich rede auch für die Württemberger, ich kenne die Brüder ganz genau —, die Badener, die Bayern usw. nicht unter einen Hut bringen, weil hier vielfach die staatliche Verwaltung selber die Einrichtungen hat, die in Norddeutschland die Landwirtschaftskammern gehabt haben. Also, wir haben nichts dagegen, beruhigen Sie sich, wir nehmen den Antrag gern an. Aber wir behalten uns unsere Stellungnahme zu einem derartigen Gesetzentwurf, wenn er einmal kommen sollte, vor. Ein Zwang auf die Länder kann jedenfalls mit Rücksicht auf die historische Entwicklung nicht ausgeübt werden. Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich vermute, daß das auch ein Erfolg der Rede des Herrn Abgeordneten Horlacher ist. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen, da eine Ausschußüberweisung nicht beantragt ist, zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache Nr. 1707. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Offenbar einstimmig angenommen. Ich bitte, den Punkt 10 der Tagesordnung zurückstellen zu dürfen. Der Herr Bundesminister für Wohnungsbau wünscht an dieser Besprechung teilzunehmen, befindet sich aber augenblicklich noch in einer Konferenz mit den Hohen Kommissaren und den alliierten Dienststellen. Deshalb möchte ich den Punkt 10 zurückstellen. Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Zeit von 10 Minuten für die Einbringung des Antrags und eine Aussprachezeit von 60 Minuten vor. Bitte, Herr Abgeordneter Stopperich! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis zur Verabschiedung des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes betrug der Grenzbetrag in der Krankenversicherung 3600 Mark im Jahr oder monatlich 300 Mark. Durch das Sozialversicherungsanpassungsgesetz und die Beratungen im Wirtschaftsrat am 17. Dezember 19481 wurde dieser Betrag dahin geändert, daß der versicherungspflichtige Grenzbetrag pro Jahr jetzt bei 4500 Mark gleich 375 Mark im Monat liegt. Schon im Wirtschaftsrat hatte die Sozialdemokratische Partei den Antrag eingereicht, diesen Pflichtgrenzbetrag auf 7200 Mark zu erhöhen. Dort fand eine gründliche Aussprache darüber statt, und es wurde auch der Betrag von 5400 Mark genannt. Beide Anträge kamen nicht durch, weder der Antrag auf 5400 Mark noch der Antrag auf 7200 Mark. Angenommen wurde der Antrag auf 4500 Mark. Heute müssen wir uns vor Augen führen, daß infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Preissteigerungen die Nominallöhne und Gehälter gestiegen sind, somit ein Teil der Versicherungspflichtigen über diese Grenze hinauskommt und dadurch nicht mehr versicherungspflichtig ist. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß es unbedingt notwendig ist, die Menschen soweit wie möglich vor großer Not zu schützen. Wir wissen, daß, wenn ein Teil der Versicherungsnehmer in diese höheren Gehaltsklassen kommt, also über 375 Mark monatliches Einkommen hat, er zwar die Gelegenheit hat, sich freiwillig zu versichern, dies aber größtenteils vergißt, weil fast immer außer acht gelassen wird, daß eine Frist von 21 Tagen besteht, innerhalb derer die Weiterversicherung vorgenommen werden muß. Nun könnten diese Leute natürlich in eine Privatversicherung eintreten, aber auch das geschieht zum großen Teil nicht. Entsteht dann Krankheit in einer solchen Familie, dann gerät sie meist in sehr große Not. Denken wir im Augenblick nur an die Grippeepidemie. Sind in einer Familie mehrere Kinder und es tritt eine ernstliche Erkrankung ein, so kann das für die Betreffenden, die nicht versichert sind, schwere Not für lange Zeit bedeuten. Wir sind daher der Auffassung, daß auf alle Fälle ein Jahresbetrag von 7200 Mark als Pflichtversicherungsgrenze angesehen werden sollte, und glauben, daß eine große Zahl von Menschen bei diesem Grenzbetrag noch in den Rahmen dieser Pflichtversicherung fällt. Man könnte sagen, daß ein Mann, der etwa 450 Mark oder gar 600 Mark verdient, einen Betrag für Notzeiten zurücklegen kann. Auch ich möchte darauf verweisen, daß das bei der augenblicklichen Teuerung nicht gut möglich ist. Von ganz besonderer Bedeutung ist, daß diejenigen, die keiner Pflichtversicherung angehören, sehr oft viel zu spät zum Arzt gehen und auch bei Krankheiten in der Familie den Arzt zu spät holen, wodurch die Krankheit oft einen viel größeren Umfang annimmt, als wenn der Betreffende pflichtversichert ist. Ich bitte daher, im Interesse der Arbeitnehmer, aber auch im Interesse der Volksgesundheit diesem Antrag zuzustimmen. Ich darf sagen, daß insbesondere viele Angestellte an uns herangetreten sind und darum gebeten haben, daß dieser Antrag eingereicht wird. Wenn Sie im Interesse der Arbeitnehmer und unseres Volkes überhaupt auf diesem Gebiete etwas tun wollen, dann müssen Sie — und darum bitten wir Sie — unserem Antrag auf Drucksache Nr. 1711 zustimmen. Meine Damen und Herren! Sie haben die Begründung gehört. — Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Horn. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte namens der Regierungsparteien zu dem hier eingebrachten Antrag der SPD nur eine ganz kurze Erklärung abgeben. Zunächst aber gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung, weil der Herr Kollege, der den Antrag begründet hat, auch darauf abgehoben hat, daß die Fraktion der SPD im Wirtschaftsrat bereits im Jahre 1949 diesen Antrag auf Erhöhung der Krankenversicherungspflichtgrenze auf 600 DM gestellt hat. Ich bin auch heute noch der Meinung, daß die CDU-Fraktion des Wirtschaftsrates damit, daß sie damals ihren Abänderungsantrag gestellt hat, das unter den damaligen Verhältnissen Richtige getan hat. Ich glaube, man darf mit Fug und Recht sagen, daß mit der Erhöhung der Grenze auf 4500 Mark den seinerzeit gegebenen Verhältnissen durchaus Genüge geschehen war. Zu dem heutigen Antrag habe ich namens der Regierungsparteien zu erklären, daß wir dem Antrag auf Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß zustimmen. Ich betone aber ausdrücklich, daß wir uns damit die in diesem Antrag zu Tage tretende Auffassung über die Höhe der Versicherungspflichtgrenze nicht ohne weiteres zu eigen machen. Wir wollen hier keine eingehende Debatte über dieses Thema herbeiführen, sondern sind der Meinung, daß der Sozialpolitische Ausschuß die richtige und zuständige Stelle ist, den Antrag mit aller Gründlichkeit und in jedweder Beziehung zu erörtern und die Schlußfolgerungen zu ziehen, welche die dabei gewonnenen Erkenntnisse uns nahelegen. Ich möchte weiter hinzufügen, daß sich die Problematik der Krankenversicherung keinesfalls nur in der Frage erschöpft, wie hoch etwa die Versicherungspflichtgrenze sein soll. Es wird Aufgabe dieses Bundestages sein — wie ich hoffen möchte, in nicht zu ferner Zeit -, sich im Rahmen der Neuordnung der sozialversicherungspolitischen Dinge auch mit den Problemen zu beschäftigen, die die Krankenversicherung als solche uns im weiteren noch aufgibt. Ich will damit sagen, daß die Frage einer Neuordnung oder zeitgemäßen Ausrichtung der Krankenversicherung über diesen Punkt erheblich hinausgeht. Namens der Regierungsparteien möchte ich ferner hinzufügen, daß wir im Ausschuß, wenn eine Ausweitung der Versicherungspflichtgrenze in Frage kommen sollte, eine Aussprache auch darüber veranlassen werden, ob und inwieweit der vor Jahren außer Kraft gesetzte § 178 der Reichsversicherungsordnung, der die freiwillige Weiterversicherung begrenzte, wieder in Kraft gesetzt werden könnte. Meine Damen und Herren, ich möchte mich auf diese kurzen Bemerkungen beschränken, mit denen ich nur andeuten wollte, in welchem weitgesteckten Rahmen etwa die Gesamtprobleme zu sehen sind. Wir werden im Sozialpolitischen Ausschuß mit dem ganzen Ernst, den die Besprechung dieses Punktes verdient, an der Gestaltung und der Lösung dieser 'rage _mitarbeiten. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es liegt der Antrag vor, den Antrag auf Drucksache 1711 dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. — Die Überweisung ist erfolgt. Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Abgeordneten Kunze und Genossen betreffend Umsatzsteuerbefreiung der Freien Wohlfahrtspflege Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von 10 Minuten und den Verzicht auf eine Aussprache vor. Das Haus ist damit einverstanden. Ich bitte Herrn Abgeordneten Kunze, das Wort zu nehmen. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier nicht um eine neue Angelegenheit, sondern lediglich um die Klärung von Zweifelsfragen, die dadurch entstanden sind, daß der Beschluß, den der Bundestag bereits am 21. Juli auf Grund der Vorlage des Ausschusses für Finanzund Steuerfragen — Drucksache Nr. 1124 — gefaßt hat, nicht so ausgelegt wird, wie es der Wille des Bundestages war. Durch einen „klärenden" Erlaß des Bundesfinanzministers vom 15. August 1950 ist jetzt folgende Lage eingetreten. Die Oberfinanzpräsidenten legen diesen Erlaß des Bundesfinanzministers so aus, daß lediglich die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und ihre Unterverbände — das sind in der Regel Landesverbände oder im kirchlichen Raum die Diözesanverbände bei der Karitas oder Provinzialverbände bei der Inneren Mission — mit ihren Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Der Wille des Hohen Hauses war, daß alle Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, die nach den Vorschriften der Steuergesetze und der Gemeinnützigkeitsverordnung Befreiung von der Körperschaftsteuer und von der Vermögensteuer genießen, von der Umsatzsteuer freigestellt werden sollten. Dabei lag die Erkenntnis zugrunde, daß es sich hierbei überhaupt um keine echte Steuereinnahme handeln kann; denn wenn die freie Wohlfahrtspflege mit ihren als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannten Einrichtungen Einnahmen hat, dann dienen diese Einnahmen lediglich der Deckung der Selbstkosten oder eines Teiles dieser Selbstkosten. Der Erlaß des Herrn Bundesfinanzministers ist auch dadurch der wirklichen Lage nicht gerecht geworden, daß er eine Voraussetzung macht: die Entgelte müssen hinter den durchschnittlich gleichartigen Leistungen von Erwerbsunternehmungen zurückbleiben. Es handelt sich hierbei um Einrichtungen, die überhaupt nicht in einem Wettbewerb mit Erwerbsunternehmungen stehen. Ich kenne keine Krankenanstalt, keine Erziehungsanstalt, keine Heilanstalt, kein Altersund Siechenheim, keine Müttererholungsheime, die irgendwie in Wettbewerb mit sonstigen Unternehmungen stehen. Die gibt es nicht! Darum bitte ich im Namen der Fraktionen des gesamten Hauses — die Bayernpartei hat mich ausdrücklich gebeten, das auch in ihrem Namen zu erklären, da sie lediglich aus formalistischen Gründen wegen der Abwesenheit ihres Sachbearbeiters damals nicht in der Lage war, den Antrag mit zu unterschreiben —, der Bundestag möge nunmehr beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege mit den ihnen angeschlossenen, also nicht nur den ihnen juristisch unmittelbar zugehörigen Einrichtungen insoweit von der Umsatz steuer freizustellen, als sie auf Grund der Gemeinnützigkeitsverordnung von der Körperschaftsteuer und der Vermögensteuer befreit sind. Ich glaube, wenn der Bundestag diesen Beschluß faßt, steht seiner Durchführung nichts im Wege, weil alle Zweifelsfragen behoben sind. Es wäre ein Nonsens, die Befreiung etwa davon abhängig zu machen, daß die Pflegesätze etwa unter denen öffentlich-rechtlicher Einrichtungen liegen müssen. Wer die Haushaltspläne der Städte oder der Länder studiert, der weiß, daß Millionensummen erforderlich sind, um dergleichen Einrichtungen, wie sie die öffentliche Hand betreibt, überhaupt lebensfähig zu halten. Die freie Wohlfahrtspflege, von der Arbeiterwohlfahrt über das Rote Kreuz bis zu den kirchlichen Verbänden, leistet Hunderte von Millionen Mark Zuschüsse, weil sie die Pflegesatzeinnahmen nicht bekommt, die sie zur Deckung ihrer Selbstkosten braucht. Ich bitte daher das Hohe Haus, dem Antrag die Zustimmung zu geben und zugleich zu genehmigen, daß ein Druckfehler beseitigt wird. Es muß in der letzten Zeile nicht heißen „entsprechend dem vollen Umfange" sondern „entsprechend im vollen Umfange zu stunden". Der Herr Bundesminister der Finanzen! Meine Damen und Herren! Ich möchte bitten, den Antrag einem Ausschuß zu überweisen. — Moment! — Ich möchte bitten, den Antrag einem Ausschuß zu überweisen, um die Frage noch einmal zur Prüfung zu bringen. Meine Damen und Herren, ich bin ein Jahrzehnt lang in der schwersten Zeit, die die wohltätigen Anstalten kannten, ihr Rechtsbeistand und ihr Berater gewesen. Ich habe in den Jahren 1935 bis 1945 den Steueranwalt und den Steuerberater gerade der Wohltätigkeitsanstalten gemacht. Es kann also niemand sagen, daß ich etwa den Wohltätigkeitsanstalten mit Unkenntnis oder mit Antipathie gegenüberstehe. Aber ich möchte doch eines betonen und ich muß es in diesem Hohen Hause immer wieder sagen: erstens, das Umsatzsteuergesetz ist kein Gesetz, das die Steuerlast von dem Begriff der Gemeinnützigkeit abhängig macht, und es ist ein gefährlicher Weg, den Begriff der Gemeinnützigkeit in das Umsatzsteuergesetz hineinzutragen. Zweitens: ich muß nun einmal auch der "Oberzeugung Ausdruck geben, daß in all den Befreiungen der Bogen nicht überspannt werden soll. Es ist nicht richtig, zu sagen, daß Wettbewerbsverhältnisse nicht bestünden. Wettbewerbsverhältnisse bestehen, und die Grenze ist in einzelnen Fällen gerade auf dem Gebiet der Umsatzsteuer nicht leicht zu ziehen. Außerdem würde der Antrag selbstverständlich auch einen Steuerausfall bringen, der in einer Zeit, in der es unter Umständen notwendig ist, den sehr schweren Weg einer Revision des Umsatzsteuergesetzes zu gehen, überlegt werden müßte. Ich möchte aus all den Gründen dringend bitten, den Antrag einem Ausschuß zu überweisen, damit in diesem Ausschuß über die Gründe für und gegen gesprochen werden kann. Meine Damen und Herren, es war an sich nicht vorgesehen, daß eine Aussprache stattfindet. Nachdem die Bundesregierung eine Erklärung abgegeben hat, halte ich es für zweckmäßig, diese Aussprache stattfinden zu lassen. Ich nehme an, daß diese kurz sein wird. Zunächst hat sich Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen zum Wort gemeldet. Meine Damen und Herren! Ich bedaure, Ihre Zeit in Anspruch nehmen zu müssen, um zu einem vor mehr als einem halben Jahre — ich glaube, beinahe einstimmig — gefaßten Beschlusse des Bundestages nochmals das Wort zu ergreifen. Ich will nicht in den Wettstreit zwischen meinem Kollegen Kunze — im Zivilberuf Schatzmeister des größten evangelischen Wohlfahrtsinstitutes — und dem Herrn Finanzminister eingreifen. Ich bedaure diesen Wettstreit. Wir haben im Finanzausschuß in klarer, eindeutiger, umfassender Weise zu den Dingen Stellung genommen. Es gab auch einen anderen Antrag, der dazu Veranlassung gab: der Antrag des Zentrums über Schullandheime. Der ist längst erledigt und durchgeführt, und zwar im Sinne der Befreiung. Ich halte es nicht für nötig, sondern für eine bedauerliche Verzögerung, wenn nochmals ein Ausschuß bemüht wird, um einen Beschluß des Bundestages zu interpretieren. Das ist nicht die Aufgabe von Ausschüssen und soll es auch nicht werden. Es kann für den Beschluß des Bundestages — es sei denn, er nimmt ihn zurück — nicht ausschlaggebend sein, wie sich die Dinge bei der Umsatzsteuer insgesamt inzwischen entwickelt haben. Es kann vielmehr nur der Gesichtspunkt ausschlaggebend sein, daß das Haus damals — ich sage es wiederholt —, ich glaube, einstimmig der Meinung gewesen ist, man könnte der Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege, die in keiner Weise mit geschäftlicher Betätigung konkurriert, dieses Zugeständnis — wenn Sie es überhaupt so nennen wollen — machen. Denn, meine Damen und Herren, vergessen Sie nicht — das soll mein einziger Satz nach der sachlichen Seite hin sein —, in welchem Maße die großen anerkannten Wohlfahrtsunternehmungen Aufgaben des Staates übernehmen, in den letzten vier Jahren übernommen haben, mindestens aber diese Aufgaben erleichtern. Wir können nun nicht einen Krebsgang machen. Das Haus hat einen Beschluß gefaßt, und wir bitten, daß dieser Beschluß ausgeführt wird. Mir tut es leid, daß es überhaupt nötig war, heute diesen Antrag einzubringen. (Beifall bei der FDP, in der Mitte und bei der SPD.)


    (Zuruf links: ,.Degradiert" ist großartig!)


    (Dannemann)


    (Sehr richtig! rechts.)


    (Beifall in der Mitte und rechts.)