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ID0111003200

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Januar 1951 4153 110. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4154A, 4167C Schreiben der Fraktion der WAV betr Kündigung der Arbeitsgemeinschaft mit der Zentrumsfraktion 4154B Schreiben der Zentrumsfraktion betr. Auflösung der Arbeitsgemeinschaft mit der Fraktion der WAV 4154B Änderung der Tagesordnung 4154B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente (Nr. 1730 der Drucksachen) 4154C Ausschußüberweisung 4154C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 1731 der Drucksachen) . 4154C Ausschußüberweisung 4154C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baus von Hochseeschiffen (Nrn. 1667, 1366 der Drucksachen) 4154D Blachstein (SPD), Berichterstatter 4154D Beschlußfassung 4155A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Internierten in der Tschechoslowakei und Polen (Nrn. 1695, 1216 der Drucksachen) 4155B Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin 4155B Beschlußfassung 4155C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorschußzahlungen aus dem Lastenausgleich an Auswanderer (Nrn. 1715, 1364 der Drucksachen) . . 4155C Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4155D Beschlußfassung 4156B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Zahlung einer Ausgleichszulage für ins Beamtenverhältnis überführte Arbeiter und Angestellte der Bundesbahn (Nr. 1659 der Drucksachen) . . 4156B Gundelach (KPD), Antragsteller . 4156B Ausschußüberweisung 4156D Beratung des Antrags der Abg. Frommhold u. Gen. betr. Autobahnreklame (Nr. 1688 der Drucksachen) 4156D Frommhold (DRP), Antragsteller 4156D Ausschußüberweisung 4157C Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Neubildung von Landwirtschaftskammern (Nr. 1707 der Drucksachen) 4157C Dannemann (FDP), Antragsteller 4157C Dr. Horlacher (CSU) 4158C Beschlußfassung 4159B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nr. 1711 der Drucksachen) . . 4159B Stopperich (SPD), Antragsteller . 4159B a Horn (CDU) 4160A Ausschußüberweisung 4160B Beratung des Antrags der Abg. Kunze u. Gen. betr. Umsatzsteuerbefreiung der Freien Wohlfahrtspflege (Nr. 1720 der Drucksachen) 4160C Kunze (CDU), Antragsteller 4160C, 4161D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . 4161A Dr. Wellhausen (FDP) 4161C Beschlußfassung 4162A Beratung des Antrags der Abg. Dr.-Ing. Decker u. Gen. betr. Goldmünzen in Münzsammlungen und im Münzhandel (Nr. 1722 der Drucksachen) 4162A Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 4162B Beschlußfassung 4162D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erlaß über Strom- und Gaseinschränkungen (Nr. 1763 der Drucksachen) 4162D Ausschußüberweisung 4162D Beratung der Übersicht Nr. 14 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 42) 4162D, 4166D Brunner (SPD), Berichterstatter . . 4166D Beschlußfassung 4166D, 4167A Beratung des Antrags der Abg. Frühwald u. Gen. betr. Mittel für Siedlungsvorhaben (Nr. 1709 der Drucksachen) 4159B, 4162D Frühwald (FDP), Antragsteller . 4163A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 4164A Glüsing (CDU) 4164B Paul (Düsseldorf) (KPD) 4165B Tobaben (DP) 4165D Kriedemann (SPD) 4166B Ausschußüberweisung 4166D Nächste Sitzung 4167C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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      Rede von Konrad Frühwald


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag auf Drucksache Nr. 1709 betreffend Mittel für Siedlungsvorhaben hat den Zweck, die festgefahrene Situation in unserer landwirtschaftlichen Siedlung, insbesondere in den Ländern, wo auf Grund der Bodenreform das nötige Siedlungsland vorhanden ist, wieder in Gang zu bringen. Die Situation ist heute die, daß z. B. in Bayern 50 000 Hektar Siedlungsland und in Schleswig-Holstein 30 000 Hektar Siedlungsland vorhanden sind. Aber das Vorantreiben der Schaffung von landwirtschaftlichen Neusiedlungen scheitert daran, daß die Mittel für die notwendigen Wohn- und Wirtschaftsbauten nicht vorhanden sind.
      Die Situation ist allgemein bekannt. Denn der Herr Bundespräsident Heuss hat auf der Kundgebung der Selbsthilfeverbände in der PaulsKirche in Frankfurt am 23. September 1950 darauf hingewiesen, daß der Wiederaufbau in der Stadt bevorzugt zu sein scheint, während das Land hier etwas vernachlässigt ist und besonders die ländliche Siedlung einer bevorzugten Förderung bedarf. Herr Bundesminister Lukaschek hat sich in seinen anschließenden Ausführungen dieser Auffassung des Herrn Bundespräsidenten angeschlossen.
      In dem von uns gestellten Antrag wird die Forderung gestellt, daß diese Mittel in erster Linie zur Finanzierung von Neubauten Verwendung finden. Wenn sie in erster Linie zur Finanzierung von Neubauten Verwendung finden sollen, was liegt dann näher, als daß man diese Mittel den auf diesem Sektor bereits vorhandenen Mitteln, den im Bundeshaushalt vorgesehenen allgemeinen Mitteln für die Förderung des Wohnungsbaus entnimmt?
      Hiergegen wird nun eingewendet, daß die ländliche Siedlung hier bereits auf Grund des Flüchtlingssiedlungsgesetzes des Wirtschaftsrates des Vereinigten/Wirtschaftsgebietes bevorzugt werde. In dem neuen Etat des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht unter Kapitel 1 Titel 18 eine Einnahmeposition: Beitrag des Soforthilfefonds zur Durchführung des Flüchtlingssiedlungsgesetzes. Ich möchte aber auf folgendes aufmerksam machen. Das Flüchtlingssiedlungsgesetz hat den Zweck, heimatvertriebene Landwirte durch Pacht oder Kauf in Altbesitz einzuführen. Das Flüchtlingssiedlungsgesetz hat auf dem Gebiete der Seßhaftmachung der vertriebenen Landwirte eine hervorragende Wirkung ausgelöst; denn neben den Mitteln, die es über die Soforthilfe flüssig gemacht hat, haben insbesondere die Bestimmungen über die Steuervergünstigung usw. erst die Möglichkeit eröffnet, daß der Altbesitz, die auslaufenden Bauernhöfe, die heute ohne Erben dastehen, dazu übergegangen ist, seinen Besitz den Flüchtlingsbauern in erster Linie durch Pacht, in geringerem Umfang durch Kauf anzubieten.
      Hierzu gestatten Sie mir aber eine Nebenbemerkung, die vielleicht nicht ganz zur Sache gehört. In einzelnen Fällen wurde das Flüchtlingssiedlungsgesetz dazu benutzt, daß man den bestehenden Besitz durch Heirat einem Flüchtling zugeführt hat, auf diese Weise die Voraussetzungen des Flüchtlingssiedlungsgesetzes erfüllt, seine Begünstigungen erreicht und natürlich, wie das immer im menschlichen Leben geschieht, dadurch die Mißgunst von zwei Gruppen hervorgerufen hat: die Mißgunst der einen, die diese Möglichkeit nicht besitzen, und die Mißgunst der anderen, in diesem Fall einer gewissen Flüchtlingsgruppe, die nicht in der günstigen Lage ist, durch eine Heirat die Begünstigung zu erlangen und die neue Existenzgründung zu ermöglichen.
      Ich weise besonders darauf hin, daß diese 35 Millionen DM auf Grund des Flüchtlingssiedlungsgesetzes festgelegt sind; nach § 3 eine Beihilfe bis zu 5000 DM je Neusiedlerstelle, wenn das Land entsprechende Beihilfe leistet, nach § 5 bei Übernahme durch Kauf oder Pacht eines Althofes bis zu 5000 DM für notwendige bauliche Aufwendungen. Nach § 9 kann den Heimatvertriebenen bei Übernahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Pacht oder Kauf ein zinsloses Darlehn bis zur Höhe von 5000 DM gegeben werden.
      Wir sehen aus diesen Einzelheiten des Gesetzes bereits, daß hier das in den Hintergrund gedrängt ist, was die Voraussetzung ist, nämlich die Schaffung von Betriebs- und Wirtschaftsgebäuden.
      Vorn Gesichtswinkel unserer Heimatvertriebenen aus gesehen muß ich noch auf etwas hinweisen. Es ist glücklicherweise so, daß in den Kreisen unserer Heimatvertriebenen erst so recht zum Ausdruck kommt, was es für einen Menschen, bedeutet, von einem Besitz getrennt zu werden, mit dem er im Innersten seiner Seele verbunden ist. Es ist wie immer im Leben, in der bäuerlichen Seele ganz besonders, daß diese Trennung besonders schwer empfunden wird. Dies läßt sich auch durch eine einzige Zahl beweisen. Ich mache darauf aufmerksam, daß meines Wissens in Bayern, wo wir sehr viel solche vertriebene Bauern aus den Ostgebieten haben, heute noch 230 000 fremde Arbeitskräfte in der Landwirtschaft vorhanden sind. Von diesen 230 000 sind 35 % Flüchtlinge. Diese 35 %, die zum Teil der Jugend angehören, tragen noch die Hoffnung in sich, daß der Tag kommt, wo sie entweder auf ihrem angestammten Besitz oder auch auf einem neuen Besitz ein neues Fundament ihres bäuerlichen Lebensberufes aufzubauen in der Lage sind. Das gilt aber nicht nur für unsere Heimatvertriebenen. Wir haben noch unsere nachgeborenen Bauernsöhne, die — sprechen wir das offen aus — sich manchmal durch die Auswirkung des Flüchtlingssiedlungsgesetzes etwas zurückgesetzt fühlen.
      Wir haben dann die Gruppe, die als jugendliche Menschen heute deshalb nicht mehr gewillt ist, ihre Berufstätigkeit in der Landwirtschaft aufzunehmen oder zu beginnen, weil sie auf Grund der gegebenen Situation keine Aussicht hat, jemals in ihrem Leben auf eigenem Grund und Boden, und sei er noch so bescheiden und noch so klein, ein Fundament für eine Familie zu finden. Wenn wir die Nachwuchskräfte unserer Landwirtschaft trotz der Situation der Zeit erhalten wollen, werden wir der Förderung des Landarbeiterwohnungsbaus und dem Übergang der Wohnung in den Besitz des betreffenden Landarbeiters mehr und mehr unser Augenmerk widmen müssen. So möchte ich bitten, daß dem Sinn dieses Antrags gemäß ein Beschluß zustande kommt, der auch dieser Schicht unseres Landvolkes eine Hoffnung und einen Glauben an ihre Zukunft und ein Ideal gibt, auf dem aufzubauen unbedingt notwendig ist.
      Ich weiß, daß jetzt Einwendungen kommen werden, vielleicht in erster Linie von seiten des Herrn Bundesministers für Wohnungsbau. Ich bestehe nicht darauf, daß diese Mittel aus den allgemeinen Wohnungsbaumitteln abgezweigt werden, obwohl das richtig wäre; denn das Land draußen hat genau soviel Anspruch auf Schaffung von Wohnungen, und wenn man in Verbindung damit noch das


      (Frühwald Bedürfnis der Siedlung betont, erst recht. Wenn es gelingt, neben der Soforthilfe und dem endgültig zu gestaltenden Lastenausgleich die Mittel, die jetzt bereits diesem Zweck dienen, über das Flüchtlingssiedlungsgesetz — dem Antrag gemäß — zu erhöhen, so ist der Zweck erreicht. Grundsätzlich bitte ich, den Antrag in den Ausschüssen unter Berücksichtigung der auch in ihm erwähnten Deckung zu behandeln. Ich beantrage, diesen Antrag dem Wohnungsbauausschuß als federführendem Ausschuß sowie dem Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft und dem Flüchtlingsausschuß — den beiden letzten am liebsten zu gemeinsamer Beratung — zu überweisen. Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau. Meine Damen und Herren! An sich ist die landwirtschaftliche Siedlung, der sicher niemand in diesem Haus die Förderung versagen will, eine Angelegenheit des Herrn Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Hier in diesem Antrag sind aber die Mittel des Wohnungsbaus und die Mittel der landwirtschaftlichen Siedlung gekoppelt. Das bedarf mindestens einer sehr sorgfältigen Prüfung. Der Wohnungsbau, der ja auch in sehr großem Umfange dem Land zugute kommt, rechnet für die einzelne Stelle mit ganz anderen Zahlen. Wenn wir, grob gesehen, für eine Wohnung mit 10 000 DM rechnen, so kommt eine Siedlerstelle auf 60 000 DM, und zwar deswegen, weil bei den Siedlungsgebäuden die Hauptaufwendungen ja für die Wirtschaftsgebäude und nicht für die dabei befindliche Wohnung zu machen sind. Es kommt eine weitere, haushaltsrechtliche Schwierigkeit hinzu. Ich habe die Hoffnung, daß der Herr Finanzminister und das Hohe Haus in diesem Jahr für den gemeinnützigen Wohnungsbau 500 Millionen DM — als Minimum — aufbringen wird. Wir — Haushaltsausschuß und Bundesregierung zusammen — haben in sehr großzügiger Weise unter Vorgriff auf diese Mittel 300 Millionen vorweggenommen und sie, wie das üblich ist, schlüsselmäßig verteilt. Wenn wir nun aber in der zweiten Rate, auf die ich hoffe und die ich erwarte, wieder Mittel für den Wohnungsbau bekommen und davon nach irgendeinem Schlüssel Mittel für die landwirtschaftliche Siedlung abgrenzen sollen, so wäre es, glaube ich, zweckmäßiger, von vornherein im Haushalt meines Herrn Kollegen, des Herrn Ernährungsund Landwirtschaftsministers, eine entsprechende Summe auszuwerfen. Gegen eine Kürzung der Wohnungsbaumittel müßte ich Bedenken geltend machen. Aber ich hoffe, daß diese Dinge in den Ausschüssen zur Sprache kommen und daß dort die Frage der Aufbringung der Mittel und der Verzahnung von Wohnungsbauund Siedlungsmitteln einer befriedigenden Klärung zugeführt wird. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Glüsing. Herr Präsident! Meine Da Damen und Herren! Trotz der etwas ausweichenden Antwort des Herrn Wohnungsbauministers, der verständlicherweise aus seinem Ressort nicht gern etwas für die ländliche Siedlung herausrücken will, gestatten Sie mir doch zu diesem Problem noch ein paar grundsätzliche Ausführungen. Als nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 sich in den einzelnen Ländern die Parlamente konstituierten und mit ihrer Arbeit begannen, standen viele Probleme zur Bearbeitung an, und eines der wichtigsten Probleme war sicherlich die landwirtschaftliche Siedlung. Land stand zunächst aus der Hergabe von ehemaligen Flugplätzen, von Truppenübungsplätzen der früheren deutschen Wehrmacht zur Verfügung; weiter wurden Bodenreformgesetze geschaffen. Wir haben erlebt, daß zum Teil als Vorgriff auf die Auswirkungen dieser Bodenreformgesetze schon hier und dort Ländereien — wie beispielsweise in Schleswig-Holstein 30 000 Hektar Land — für diese landwirtschaftliche Siedlung vom Großgrundbesitz zur Verfügung gestellt wurden. Es konnte also bei der landwirtschaftlichen Siedlung nun mit der praktischen Arbeit begonnen werden. Wie sieht in Wirklichkeit die Sache aus? Wir wollen keinesfalls all den Regierungen, die mit diesen Dingen zu tun gehabt haben, den guten Willen absprechen, wirklich eine produktive landwirtschaftliche Siedlungsarbeit zu leisten. Trotzdem werden wir erleben und haben erlebt, daß diese Siedlungspolitik bisher auf jeden Fall zu kurz gekommen ist. Fragen wir nun, woran das lag, dann stellen wir sicherlich übereinstimmend fest, daß einfach keine finanziellen Mittel für diese landwirtschaftliche Siedlung bereitstanden oder wohl auch nicht gegeben werden konnten. Trotzdem sollten wir alles tun, um nach Mitteln zu suchen, wie wir hier auch vorwärts kommen. Wir wissen und wir haben es soeben auch aus dem Munde des Herrn Wohnungsbauministers gehört, daß zur Gründung landwirtschaftlicher Siedlungen nicht nur das Bauen von Wohnhäusern gehört, sondern dazu muß auch das Bauen von Wirtschaftsund Stallgebäuden kommen. Außerdem müssen wir noch für die Erschließung des Siedlungsgeländes, beispielsweise für Straßenund Wegebauten, erhebliche Gelder auswerfen. Wir wissen, daß bisher sehr erhebliche Mittel für den Wohnungsbau ausgegeben worden sind, die aber zweckgebunden in den sozialen Wohnungsbau geflossen sind. also vornehmlich, sagen wir, in die Städte. Im besten Falle sind noch einige Stadtrandsiedlungen gegründet worden, die sicherlich auch sehr gut und von größter Wichtigkeit für die Siedlung überhaupt sind. Aber was uns vorschwebt, sind ja im wesentlichen die landwirtschaftlichen Siedlungen. Hier darf ich drei Personengruppen in den Vordergrund stellen. Einmal sind es die Landarbeiter. Es geht um den Landarbeiter, der sich trotz größter Schwierigkeiten, trotz der immer noch bestehenden Unterbewertung seiner Arbeit entschlossen hat, als der getreue Helfer des Bauern auf dem Lande zu bleiben. Wir sollten alles tun, um ihm eine Grundlage zu geben., damit er zu gesunden. Eigentumsverhältnissen kommt. Wir schaffen und erhalten damit nicht nur einen gesunden Landarbeiterberufsstand auf dem Lande, der übrigens für die Erzeugungsmöglichkeiten der bäuerlichen Betriebe von größter Wichtigkeit ist, sondern bekämpfen damit ganz energisch zugleich die heute nicht mehr wegzudiskutierende und wegzuleugnende Landflucht. Dennoch sind weitere Maßnahmen erforderlich und bestimmte Voraussetzungen zu schaffen, wenn wir es erreichen wollen, daß der Landarbeiter weiter auf dem Lande bleibt. Eine dieser Voraussetzungen ist eine Revision der Lohnpolitik, die dann kommen wird, wenn der Landwirtschaft auskömmliche Preise für ihre Erzeugnisse gezahlt werden. Wir müssen weiter dazu kommen — um in dieser Frage beispielhaft voranzugehen —, daß unsere Leute auf den Höfen auch eine menschenwürdige Unterkunft erhalten, was wegen der augenblicklichen Überbelegung noch nicht möglich ist. Neben den Landarbeitern handelt es sich um noch zwei weitere Personengruppen. Die erste besteht aus den von Haus und Hof verdrängten Bauern des deutschen Ostens, die alle landhungrig sind und sehr darauf warten, endlich zu eigenem Grund und Boden bei uns zu kommen. Die andere Gruppe ist die der zweiten und dritten Bauernsöhne, die sich trotz bestehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten entschlossen haben, wieder den bäuerlichen Beruf zu wählen. Sie können aber nicht mehr, wie es früher vielleicht einmal der Fall war, vom Hof aus siedeln, sondern sie müssen sich nun nach einer Siedlung umsehen; denn der väterliche Hof ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität eben nicht mehr teilbar. Meine Damen und Herren! Weil wir diese Maßnahmen, die in dem Antrag auf Drucksache Nr. 1709 gefordert werden, stärkstens unterstützen und befürworten, werden meine politischen Freunde diesem Antrag grundsätzlich zustimmen und genau so wie die Herren Antragsteller die Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen als den federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Heimatvertriebene als beratende Ausschüsse vorschlagen. Prilsident Dr. Ehlers: Das Wort hat Herr Abgeordneter Paul Meine Damen und Herren! Kein Problem war seit 1945 hier in Westdeutschland so umstritten wie die Bodenreform. Einige Abgeordnete dieses Hauses werden sich noch jener Debatten im Zonenbeirat der britischen Zone über das Bodenreformgesetz erinnern, welches uns von der Militärregierung auferlegt wurde. Ich kann mich auch noch jener großen Debatten erinnern, die im Württembergischen und im Bayerischen Landtag gepflogen wurden. In Wirklichkeit ist aber bisher bei der Bodenreform in Westdeutschland nicht viel herausgekommen. In Bayern z. B. wurden bisher 1000 Neubauern und 3000 Siedler angesetzt. In Württemberg wurden — bei 29 900 Flüchtlingsbauern — ganze 1000 Bauernstellen geschaffen. In Nordrhein-Westfalen, das habe ich erst vor kurzem noch erfahren, ist man noch dabei, die ersten Tausende anzusetzen. So ist die Bodenreform praktisch vor sich gegangen. Die Neubauern, deren Rechts-und Eigentumslage keineswegs geklärt ist, sind nach wie vor nicht Besitzer ihrer kleinen Siedlungen und ihrer kleinen Neubauernhöfe. Hinzu kommt, daß sie für den Grund und Boden, den sie erhalten haben, hohe Entschädigungen an die ehemaligen Großgrundbesitzer zahlen müssen. Keiner hier in Westdeutschland wird zu bestreiten wagen, daß in der Deutschen Demokratischen Republik der Boden der Großgrundbesitzer entschädigungslos an die Neubauern verteilt wurde. (Unruhe und Zurufe. — Zuruf rechts: Also gestohlen!)


      (Beifall bei der FDP.)


    Rede von Dr. Hermann Ehlers
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)