Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP Drucksache Nr. 1364 ersucht die Bundesregierung, eine Durchführungsverordnung zum Soforthilfegesetz zu erlassen, durch die die Möglichkeit geschaffen wird, Auswanderern, die im Besitz von befristeten Einwandererpermits sind, im Vorschußwege auf Ansprüche aus dem Lastenausgleich diejenigen Beträge auszuzahlen, die zur Deckung ihrer Transport- und Überfahrtkosten erforderlich sind.
Meine Damen und Herren, es ist weder der Platz noch die Zeit noch meine Aufgabe, hier das große, schicksals- und verantwortungsschwere Problem „Heimatvertriebene und Auswanderer" grundsätzlich zu behandeln. Hier geht es nur darum, ein paar konkrete Fragen praktisch zu erledigen.
Der typische Fall ist der, daß Heimatvertriebene in Übersee Verwandte haben, die bereit sind, sie bei sich aufzunehmen und zu unterhalten, oder sie haben durch irgendwelche andere Verbindungen Gelegenheit gefunden, sich draußen eine neue Existenz aufbauen zu können. Wenn es ihnen nun gelungen ist, sich durch das Dickicht der Verordnungen hindurchzuwinden, denen man nachkommen muß, ehe man die Einwanderungserlaubnis erhält, stellt sich vielfach als weiteres Hindernis entgegen, daß diese Personen nicht in der Lage sind, das Geld für die Überfahrt zu bezahlen.
Hier will der Antrag der FDP einen Ausweg dadurch schaffen, daß das Soforthilfeamt ersucht wird, helfend einzugreifen. Es hat sich aber herausgestellt, daß das Soforthilfeamt nur in sehr beschränktem Umfange dabei mitwirken kann. Die Aufgaben des Soforthilfeamtes und die Verwendung der ihm zufließenden Mittel sind gesetzlich festgelegt. Man möchte auf die Aufbauhilfe verweisen. Hier aber steht das Bedenken entgegen,
daß die Aufbauhilfe zwar in erster Linie für den Geschädigten bestimmt ist, darüber hinaus aber auch der heimischen Volkswirtschaft dienen und zu ihrer Entwicklung beitragen soll. Im Hinblick darauf wäre es wenig sinnvoll, eine Aufbauhilfe zu geben, durch die eine Existenz geschaffen wird, deren wirtschaftlicher Nutzeffekt letzten Endes einer fremden Volkswirtschaft zugute käme.
Es besteht weiter die Möglichkeit, auf Grund des Soforthilfegesetzes zu helfen, etwa über die Hausratentschädigung, um die Betroffenen mit Kleidung, Koffern usw. zu versehen.
Daneben aber gibt es noch bescheidene Möglichkeiten, aus Mitteln zu helfen, die durch das Bundesinnenministerium und Bundesfinanzministerium verwaltet werden. Das Bundesinnenministerium insbesondere ist ja die Stelle, die ressortmäßig das große Gebiet des Auswandererwesens zu betreuen hat.
So ist der Ausschuß für den Lastenausgleich bei der Behandlung der aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände zu dem Ergebnis gekommen, daß man sich nicht darauf beschränken solle, lediglich den Weg des Soforthilfegesetzes zu beschreiten und das Soforthilfeamt einzuschalten, sondern ganz allgemein die Regierung zu ersuchen, alle möglichen Mittel einzusetzen, deren Anwendung zu dem Ziele führen kann: dem hier in Betracht kommenden Personenkreis zum Zwecke der Übersiedlung nach Übersee die finanziellen Mittel zu erschließen.
Den Antrag des Lastenausgleichsausschusses finden Sie in der Drucksache Nr. 1715, auf die ich hiermit verweisen darf. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie, diesen Vorschlag annehmen zu wollen.