Gesamtes Protokol
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 82. Sitzung des Deutschen Bundestages. Ehe ich die amtlichen Mitteilungen verlese, bitte ich den Herrn Schriftführer, mitzuteilen, wer abwesend ist.
Es fehlen wegen Erkrankung die Abgeordneten Dr. Köhler, Dr. Baur , Ehren, Dr. Gülich, Frau Schroeder (Berlin), Determann, Lohmüller. Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Dr. Kopf, Dr. Henle, Morgenthaler, Frau Dr. Weber (Essen), Mensing, Dr. Vogel, Stopperich, Dr. Greve, Kalbfell, Brandt, Wönner, Bielig, Graf, Dr. Menzel, Wagner, Henßler, Knothe, Dirscherl, Bahlburg, Dr. Reismann, Weickert, Loritz, Dr. Middelhauve, Freitag, Paschek, Brünen, Dr. Richter (Niedersachsen), Freiherr Dr. von Rechenberg, Wirths. Außerdem fehlen die Abgeordneten Reimann, Rische, Renner, Vesper, Müller (Offenbach), Fisch.
Ich habe Ihnen vor Eintritt in die Tagesordnung folgende Mitteilungen zu machen.
Nach einer Mitteilung der Gruppe der Deutschen Reichspartei vom 6. September 1950 ist der Abgeordnete Dr. Richter ausgeschlossen und damit nicht mehr Mitglied der Gruppe der Deutschen Reichspartei im Bundestag.
Ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, daß der Kollege Mißmahl nach 15-wöchiger Krankheit wieder anwesend ist.
Wir wünschen unserem Kollegen einen guten neuen Einstand.
Der Bundesrat hat mit Schreiben vom 28. Juli 1950 mitgeteilt, daß er in seiner Sitzung vom gleichen Tage beschlossen hat, den nachfolgenden Gesetzen seine Zustimmung zu geben bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
Gesetz über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen,
Richterwahlgesetz,
Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiete der Seeschiffahrt,
Gesetz über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Gebäuden auf Miet- und Pachtverhältnisse,
Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft,
Gesetz zur Änderung des Biersteuergesetzes,
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes sowie Anordnung PR Nr. 38/50 über die Festsetzung
von Getreidepreisen.
Mit Schreiben vom 11. August 1950 hat der Bundesrat als Ergebnis der Sitzung vom gleichen Tage die Zustimmung bzw. sein Einverständnis mit folgenden Gesetzen erklärt:
Gesetz über die Festsetzung von Brotpreisen, Gesetz über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates,
Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes,
Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrrens und des Kostenrechts,
Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes,
Gesetz über das vorläufige Handelsabkommen
vom 4. März 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan,
Gesetz über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung,
Gesetz über den Verkehr mit Getreide- und Futtermitteln - Getreidegesetz -.
Unter dem 11. August 1950 hat der Bundesrat weiter mitgeteilt, daß er in seiner 32. Sitzung beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 26. Juli 1950 verabschiedeten Gesetzes über Personalausweise zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird. Das Schreiben ist als Drucksache Nr. 1302 vervielfältigt und Ihnen zugegangen.
Ich habe ihnen weiter bekanntzugeben:
Im Anschluß an sein Schreiben vom 22. Juni 1950 hat der Herr Bundeskanzler unter dem 29. Juli 1950 weitere Ausführungen über die Verhaftung deutscher Missionsangehöriger in Nordkorea gemacht. Das Schreiben trägt die Drucksachennummer 1300. Es wird Ihnen zugehen.
Der Herr Bundeskanzler hat weiter unter dem 9. August 1950 die Anfrage Nr. 89 der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen über Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen - Drucksache Nr. 1056 - beantwortet. Die Antwort trägt die Nr. 1290.
Am 25. Juli 1950 hat der Herr Bundeskanzler die Anfrage Nr. 94 der Fraktion der FDP betreffend Nachrichtenübermittlung ins Ausland - Drucksache Nr. 1110 - beantwortet. Die Antwort ist als Drucksache Nr. 1282 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat am 29. Juli 1950 die Anfrage Nr. 96 der Abgeordneten Dr. Frey und Genossen betreffend Anrechnung der Bodenreformentschädigung auf die Soforthilfe - Drucksache Nr. 1121 - beantwortet. Die Antwort ist als Drucksache Nr. 1280 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat am 29. Juli 1950 die Anfrage Nr. 97 der Abgeordneten Dr. Etzel, Dr. Besold, Dr. Decker, Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betreffend Zuteilung von Krediten an das Handwerk und Kleingewerbe - Drucksache Nr. 1132 - beantwortet. Die Antwort ist als Drucksache Nr. 1279 vervielfältigt.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 31. Juli 1950 die Anfrage Nr. 98 der Fraktion der SPD betreffend Informationsdienst - Drucksache Nr. 1147 — beantwortet. Die Antwort trägt die Nr. 1283.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 28. Juli 1950 die Anfrage Nr. 99 der Abgeordneten Kriedemann, Dr. Schmidt und Fraktion der SPD betreffend Bodenschätzung der landwirtschaftlichen Nutzflächen - Drucksache Nr. 1148 -beantwortet. Die Antwort trägt die Nr. 1278.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat am 28. Juli 1950 die Anfrage Nr. 100 der Abgeordneten Dr. Frey und Genossen betreffend Aufhebung des Anhangs zum Eisenbahn-Ausnahmetarif 11 B 1 für Düngemittel - Drucksache Nr. 1155 - beantwortet. Die Antwort trägt die Nr. 1276.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat weiter am gleichen Tage die Anfrage Nr. 101 der Abgeordneten Wirths, Rademacher, Dr. Preusker und Genossen betreffend „Für Wohnbauten geeigneter Grundbesitz der Deutschen Bundesbahn" - Drucksache Nr. 1165 - beantwortet. Die Antwort trägt die Nummer 1277.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 12. August 1950 die Anfrage Nr. 104 der Abgeordneten Strauß, Dr. Vogel und Genossen betreffend Devisen für Schmutz- und Schundliteratur - Drucksache Nr. 1197 - beantwortet. Die Antwort trägt die Drucksachennummer 1292.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 8. August 1950 die Anfrage Nr. 105 der Abgeordneten Dr. Bucerius und Genossen betreffend Unfälle im Kraftwagenverkehr - Drucksache Nr. 1206 - beantwortet. Die Antwort trägt die Drucksachennummer 1297.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 9. August 1950 die Anfrage Nr. 107 der Abgeordneten Freudenberg und Genossen betreifend Verbrauchssteuer-Neuordnung und Steuervergünstigung für Rauchtabak mit Beimischung von Inlandstabak - Drucksache Nr. 1232 -- beantwortet. Die Antwort trägt die Drucksachennummer 1291.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 4. September 1950 die Anfrage Nr. 110 der Fraktion der SPD betreffend Kosten der deut-sehen Delegation in Straßburg - Drucksache Nr. 1284 - beantwortet. Die Antwort trägt die Drucksachennummer 1310.
Ich habe Ihnen weiter bekanntzugeben, meine Damen und Herren: Der Haushaltsausschuß hat unter der Drucksache Nr. 1272 einen Bericht über die auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 genehmigten Vorwegbewilligungen von Haushaltsmitteln, abgeschlossen am 27. Juli 1950, gegeben, der den Mitgliedern des Hauses in den nächsten Tagen zugehen wird.
Im Anschluß an die Beantwortung der Interpellation der Abgeordneten Leddin und Genossen über Einstellung von Schwerbeschädigten in der 66. Sitzung des Deutschen Bundestages hat der Herr Bundesminister für Arbeit eine namentliche Aufstellung der bei den Bundesdienststellen beschäftigten Schwerbeschädigten übersandt, die als Drucksache Nr. 1304 vervielfältigt worden und Ihnen zugegangen ist.
Der Herr Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 12. August 1950, das als Drucksache Nr. 1286 vervielfältigt ist, die ihm durch Beschluß der 48. Sitzung des Deutschen Bundestages auferlegten Fragen hinsichtlich des Einsatzes von Werten des Reichsvermögens und von ECA-Mitteln zugunsten der Vertriebenen beantwortet.
Der Herr Bundeskanzler hat unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundestages in seiner 66.
Sitzung zu verschiedenen Fragen des Besatzungslastenrechts eine ihm vom Bundesminister der Finanzen übermittelte Übersicht über die allgemeine Rechts- und Haushaltslage und über die Verhandlungen mit dein Alliierten Unterausschuß für Besatzungskosten übersandt, die als Drucksache Nr. 1308 vervielfältigt wird.
Schließlich hat der Herr Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit in einem Schreiben vom 28. Juli 1950 darum gebeten, das dem Ausschuß für Sozialpolitik federführend überwiesene Mutterschutzgesetz seinem Ausschuß zur federführenden Behandlung zu geben, da es sich bei dem Gesetzentwurf fast ausschließlich um die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen handle. Hierzu möchte Frau Abgeordnete Kipp-Kaule das Wort haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als sich das Hohe Haus am 27. Juli vor unseren Ferien mit dem Gesetz zum Schutze der Mutter beschäftigte und meine Kollegin Döring den Antrag stellte, dieses Gesetz dem sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen, hat sich bei den anwesenden Mitgliedern kein Widerspruch erhoben, und der Antrag wurde einstimmig angenommen. Damals wurde beschlossen, daß der Ausschuß für Sozialpolitik das Gesetz federführend Übernehmen solle, und außerdem sollten der Ausschuß für Arbeit und auch der Ausschuß für Gesundheitspolitik an diesem Gesetz beteiligt sein. Ich verstehe nicht, daß jetzt die Initiative von dem Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit ergriffen wurde, diesen Beschluß vom 27. Juli wieder rückgängig zu machen, da dieses Gesetz vorwiegend arbeitsrechtliche Fragen in sich trage.
Ich glaube, meine Damen und Herren, wer sich mit der Materie dieses Gesetzes befaßt hat, wird mir zugeben müssen, daß der sozialpolitische Charakter dieses Gesetzes überwiegt und daß die arbeitsrechtlichen Fragen in § 5 und § 6 den Ausschuß für Arbeit durchaus interessieren werden und daß er sich damit zu befassen hat. Es fehlte jetzt nur noch, daß der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheitswesen auch den Antrag stellen und darum bitten würde, daß der Beschluß rückgängig gemacht und ihm die Federführung gegeben wird. Ich bitte deswegen, den Beschluß vom 27. Juli beizubehalten und das Gesetz beim Ausschuß für Sozialpolitik zu belassen.
Ehe ich dem Herrn Abgeordneten Sabel das Wort erteile, gestatten Sie mir, die Stelle aus dem Protokoll vom 27. Juli zu verlesen, die auf diesen Fall Bezug hat. Bei der Abstimmung hat der amtierende Präsident, Herr Vizepräsident Dr. Schäfer, folgende Ausführungen gemacht:
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen folgende Anträge vor: Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik, Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Überweisung an den Auschuß für Fragen des Gesundheitswesens. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen meinerseits folgenden Vorschlag machen. Da das Gesetz im wesentlichen sozialpolitische Fragen betrifft und sogar eine Ermächtigung für den Ausschuß der Sozialpolitik vorsieht, schlage ich Ihnen vor, daß in diesem Fall der Ausschuß für Sozialpolitik als federführender Ausschuß in Erscheinung tritt, daß aber mit Rücksicht darauf, daß in dem Gesetz auch arbeitsrechtliche Fragen eine Rolle spielen, außerdem Fragen des Gesundheitswesens behandelt werden, die Ausschüsse für Arbeit und für Fragen des Gesundheitswesens mit zugezogen werden. Ich bitte diejenigen, die meinem Vorschlag zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Sabel.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie dieses Gesetz durchlesen, dann sehen Sie, daß es sich darin fast ausschließlich um arbeitsrechtliche Fragen handelt. Der Ausschuß für Arbeit hat in seiner letzten Sitzung zu dieser Frage Stellung genommen und hat mit Mehrheit die Auffassung vertreten, daß dieses Gesetz zu seinem Arbeitsbereich gehöre. Wir sind der Meinung, daß man einem bestimmten Ausschuß irgendeine Vorlage nicht deshalb entziehen kann, weil er andere Aufgaben zu erledigen hat. Vielmehr müßten — diese Auffassung wurde auch im Ausschuß für Arbeit vertreten — die Vorlagen doch in jedem Falle dem zuständigen Ausschuß zugehen. Aus diesen Gründen glauben wir, dem Hohen Hause empfehlen zu können, die Überweisung an den Ausschuß für Arbeit vorzunehmen. Dabei wird natürlich eine sehr gute Zusammenarbeit mit den anderen mitbeteiligten Ausschüssen nötig sein, und da bestehen auch keine Schwierigkeiten. Ich möchte es einmal etwas drastisch sagen: wir können auch keine Frage, für die etwa der Wirtschaftsausschuß zuständig ist, nur deswegen einem andern Ausschuß überweisen, weil der Wirtschaftsausschuß stark überlastet ist. Wir könnten noch mehr Parallelen ziehen. Es wird also notwendig sein, bestimmte Arbeitsaufgaben immer dem zuständigen Ausschuß zu überweisen. Selbst die Vertreter der Opposition im Ausschuß für Arbeit — ich darf erinnern an Herrn Abgeordneten Richter und sogar Frau Kipp-Kaule —
haben in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit die Auffassung vertreten, bei diesem Gesetz handle es sich vorwiegend um arbeitsrechtliche Fragen. Ich mußte also annehmen, daß es hierüber keine Auseinandersetzung mehr geben würde.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schoettle. — Meine Damen und Herren, ich bitte, die Aussprache über diesen Gegenstand auf ein Minimum zu beschränken.
Ich habe nicht die Absicht, meine Damen und Herren, die Aussprache zu verlängern. Ich verstehe den Sinn dieser Debatte überhaupt nicht.
Ich glaube, es ist eine Frage, die die Ausschüsse untereinander abmachen müssen, wenn zufällig im Plenum die Entscheidung so gefallen ist. Bis wir uns endgültig über eine Liste der Priorität der einzelnen Ausschüsse geeinigt haben — was übrigens im Ältestenrat kürzlich besprochen wurde —, müssen sich die einzelnen Ausschüsse miteinander verständigen.
Ich verstehe nicht, warum überhaupt in diesem Falle ein Streit entstanden ist; denn, meine Damen und Herren, der Ausschuß für Sozialpolitik und der Ausschuß für Arbeit arbeiten mit demselben Ministerium zusammen, das für diese Frage zuständig ist. Ich weiß nicht, warum nicht dem Ausschuß für
Sozialpolitik genau dieselben Auskünfte gegeben werden sollten wie dem Ausschuß für Arbeit, wenn es sich um Fragen der Zusammenarbeit und Beratung durch das Arbeitsministerium handelt.
Ich verstehe also nicht, warum man überhaupt diesen Streit sozusagen vom Zaune gebrochen hat, — entschuldigen Sie, Herr Kollege Sabel, das ist keine Beschuldigung, sondern es ist eine Feststellung. Man hätte einfach die Dinge so lassen können, wie es das Plenum beschlossen hat, und ich glaube, es soll auch dabei bleiben. Also verständigen Sie sich bitte mit Ihren Kollegen vom sozialpolitischen Ausschuß.
Herr Abgeordneter Sabel, haben Sie daraus Schlußfolgerungen zu ziehen?
— Aber bitte sehr kurz!
Ich möchte feststellen, daß diese Aussprache heute eröffnet wurde, ohne daß ich davon Kenntnis hatte. Nach der im Ausschuß für Arbeit mit aller Deutlichkeit zutage getretenen Auffassung — das wird jeder Teilnehmer an der letzten Sitzung bestätigen — mußte man die Schlußfolgerung ziehen, daß man über diese Meinung einig sei. Deswegen bin ich höchst überrascht gewesen, daß Frau Kollegin Kipp-Kaule nun heute morgen, ohne zunächst einmal mit den Ausschußmitgliedern Rücksprache zu nehmen, diese Erklärung abgegeben hat. Deswegen war es für mich notwendig, zu dieser Erklärung Stellung zu nehmen. Ich bin mit Herrn Kollegen Schoettle der Auffassung, daß die Sache so überflüssig ist wie ein Kropf.
Meine Damen und Herren, zur Aufklärung: In der letzten Sitzung des Ältestenrats ist der Antrag des Kollegen Sabel besprochen worden. Der Ältestenrat war — ich glaube, zu Recht — der Meinung, daß er keine Zuständigkeit hat, einen Beschluß des Plenums abzuändern. Aus diesem Grunde haben wir uns dahin verständigt, daß die Sache zu Beginn dieser Sitzung formlos angesprochen werden sollte und daß, falls der Abgeordnete Sabel auf seinem Wunsch besteht, ein Beschluß dieses Hauses den vorher gefaßten Beschluß abändern sollte.
Ich schließe die Aussprache über diesen Punkt und lasse abstimmen. Wer für die Abänderung des Beschlusses vom 27. Juli und Überweisung an den Ausschuß für Arbeit ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich habe Ihnen noch weiter mitzuteilen: Soeben bekomme ich ein Schreiben mit der Unterschrift der Abgeordneten Aumer, Donhauser und Rahn folgenden Inhalts:
An das Präsidium des Deutschen Bundestages.
Sehr geehrter Herr Präsident!
Wir unterzeichneten Abgeordneten, Hermann Aumer, Anton Donhauser und Wilhelm Rahn, erlauben uns, Ihnen mitzuteilen, daß wir aus der Fraktion der Bayernpartei ausgetreten sind und mit sofortiger Wirkung als fraktionslose Abgeordnete dem Deutschen Bundestag angehören.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Aumer, Donhauser, Rahn.
— Das Haus nimmt davon Kenntnis.
Ich rufe nun den ersten Punkt der Tagesordnung auf, die Ihnen zugegangen ist:
Einspruch des Abgeordneten Fisch gemäß
§ 92 der vorläufigen Geschäftsordnung gegen
seinen Ausschluß .
Ich brauche Ihnen die Drucksache im einzelnen nicht mehr zu verlesen; Sie kennen sie. Der Beschluß des Hauses über diesen Einspruch ist ohne Aussprache zu fassen.
Ich frage: Wer diesen Einspruch des Abgeordneten Fisch gegen seinen Ausschluß in der Sitzung vom 27. Juli billigt, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Ich bitte, die Abstimmung wiederholen zu dürfen. Wer den Einspruch für gerechtfertigt hält, den bitte ich, die Hand zu erheben. — 6 Stimmen.
— Gegenprobe! — Abgelehnt; es bleibt damit bei dem Ausschluß.
Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Etzel , Kurlbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Nr. 1315 der Drucksachen).
Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die drei Lesungen ohne Aussprache vorzunehmen. Es handelt sich um einen reinen Routinevorgang, der deswegen nötig ist, weil das alte Gesetz mit dem 30. September abläuft und die Arbeiten in dem zuständigen Ausschuß noch nicht zur Fertigstellung des Entwurfs eines neuen Gesetzes führen konnten. Ich rufe auf zur ersten Beratung —
Herr Präsident! Ich darf bitten, das Wort „Zweiten" durch „Weiteren" zu ersetzen. Mehr habe ich nicht. Das Wort „Zweiten" ist durch die Korrekturabteilung eigenmächtig eingesetzt worden.
Das Wort „Weiteren" erscheint mir nicht glücklich.
Streichen wir es ganz!
Das können wir auch nicht machen. Ich würde schon sagen: ein „Zweites Gesetz".
Es ist vielleicht nicht das zweite Gesetz; es ist vielleicht das dritte!
Es ist ein „Zweites Gesetz zur Verlängerung" usw.
Der Wirtschaftsrat hat schon einmal eine Verlängerung beschlossen.
Dann streichen wir einfach das Wort „Zweite".
Das Haus ist damit einverstanden.
Das ist kein Beschluß, sondern eine redaktionelle Korrektur. Es heißt also nunmehr: „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes".
Erste Lesung. Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf zur
zweiten Lesung
des Gesetzes. § 1. — Keine Wortmeldungen. —§ 2. — Keine Wortmeldungen. — Einleitung und Überschrift. — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Herr Präsident! Ich widerspreche der dritten Beratung.
Der Abgeordnete Kohl hat ein formales Recht zu seinem Vorgehen. Nach § 44 der Geschäftsordnung erfolgt die dritte Beratung frühestens am zweiten Tag nach Verteilung der i n der zweiten Beratung gefaßten Beschlüsse oder, falls keine Änderungen der Vorlage beschlossen sind, nach Schluß der zweiten Beratung.
— Es sind keine Beschlüsse gefaßt. Die zweite Beratung ist geschlossen. Herr Abgeordneter Kohl, Sie haben Pech!
„Nach Schluß der zweiten Beratung." Der Abgeordnete Kohl hat wirklich Pech.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
Ich rufe auf § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! Es ist angenommen.
Schlußabstimmung. Wer für das ganze soeben beschlossene Gesetz ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
— Einige Enthaltungen.
— Wollen Sie eine namentliche Feststellung haben?
Danke schön!
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes.
Ich rufe auf zur ersten Lesung. Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Die erste Lesung ist abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
zweiten Lesung.
§ 1, — § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen. Damit ist die zweite Lesung abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Lesung.
Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. § 1, — § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Schlußabstimmung. Wer für das eben beschlossene Gesetz im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Damit ist das Gesetz angenommen und der Punkt der Tagesordnung erledigt.
Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorläufige Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein im Rechnungsjahr 1950 .
Auch hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, die Lesung ohne Aussprache vorzunehmen.
Ich eröffne die Aussprache erster Lesung. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Soll das Gesetz an einen Ausschuß überwiesen werden? — Herr Abgeordneter Dr. Höpker-Aschoff!
Meine Damen und Herren! Eine Ausschußberatung ist unter allen Umständen notwendig, denn dieser Gesetzentwurf steht in engem Zusammenhang mit dem Überleitungsgesetz, das wir im Finanz- und Steuerausschuß schon in zwei Lesungen beraten haben, und zwar zusammen mit dem Finanzausschuß des Bundesrats. Dabei ist dieser Gesetzentwurf schon in die Betrachtungen einbezogen worden. Ich möchte daher beantragen, diesen Gesetzentwurf wie das Überleitungsgesetz dem Finanz- und Steuerausschuß und dem Haushaltsausschuß — Federführung beim Finanz- und Steuerausschuß — zu überweisen.
Meine Damen und Herren! Wir müssen Beschluß fassen. Sind Sie mit dem Antrag einverstanden? Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Es ist so beschlossen.
Der Herr Finanzminister ist auf dem Weg hierher und hat uns bitten lassen, wir möchten die Drucksache Nr. 1288 — Finanzgesetz — und die Drucksache Nr. 1214 zurückstellen, bis er kommt.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes .
Von der Bundeskanzlei bin ich gestern angerufen worden, ob dieses Gesetz besonders begründet werden soll. Ich habe mitgeteilt, es sei wohl nicht notwendig, da es sich doch um eine sehr formale Sache handele.
Ohne Begründung! Ich eröffne die Aussprache erster Lesung. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
Meine Damen und Herren, sind Sie einverstanden, daß wir, obwohl es nicht auf der Tagesordnung steht, die zweite und dritte Lesung auch gleich vornehmen? — Einverstanden?
— Dann ist so beschlossen.
Ich rufe auf zur
zweiten Lesung:
Art. I § 2, — § 7, — § 7a, § 9, — § 37a, —Art. II, —Einleitung und Überschrift. — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen. Die zweite Lesung ist abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Lesung.
Art. I, -- Art. II, — Einleitung und Überschrift. — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Schlußabstimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes: Wer für das Ganze ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das Gesetz ist angenommen. Der Punkt 6 der Tagesordnung ist erledigt.
Punkt 8 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse .
Auch hier hat Ihnen der Ältestenrat vorzuschlagen, ohne Debatte zu beschließen und eine Überweisung an den zuständigen Ausschuß vorzunehmen. Ich rufe auf zur ersten Beratung und eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Welcher Antrag wird bezüglich der Überweisung gestellt? Ich schlage Ihnen vor: Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit. Einverstanden? Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Dann rufe ich auf Punkt 9 der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite .
Auch hier hat der Ältestenrat Ihnen vorzuschlagen, einen Beschluß ohne Debatte zu fassen. Ich eröffne die Aussprache erster Lesung. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Auch hier wird wohl am besten an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Ist das Hohe Haus einverstanden? Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen. Federführung: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Dann rufe ich auf Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des D-Markbilanzgesetzes (Nr. 1293 der Drucksachen).
Auch hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, ohne Aussprache zu beschließen. Sind Sie damit einverstanden?
Ich rufe auf zur ersten Beratung und eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Ich schlage Ihnen vor, die Überweisung an den Ausschuß. für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Geld und Kredit vorzunehmen, wobei wohl letzterer die Federführung haben soll.
Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Dann rufe ich auf Punkt 11 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Paul (Württemberg), Reitzner, Matzner, Herbig, Ollenhauer und Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Erhaltung der sudetendeutschen Glas- und Bijouterieindustrie (Nr. 932, 1210 der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Leonhard, Ich erteile ihm das Wort zur Berichterstattung.
Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegt die Drucksache Nr. 932: Antrag des Abgeordneten Paul und der SPD-Fraktion vom il. Mai 1950 betreffend Maßnahmen zur Erhaltung der sudetendeutschen Glas- und Bijouterieindustrie. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik befaßte sich in seiner Sitzung vom 13. Juli mit diesem Antrage und der schwierigen Lage der sudetendeutschen Glas- und Bijouterieindustrie. Durch die Vertreibung aus ihrer Heimat kamen die in dieser Industrie beschäftigten und von ihr abhängigen Menschen in eine außerordentlich schwierige Lage. Diese Industrie ist an verschiedenen Orten des Bundesgebietes angesiedelt und hat dadurch nicht den notwendigen Zusammenhang. Besonders schwierig ist die fachschulische Nachwuchsausbildung. Es sollte deshalb eine Zusammenlegung dieser Industrie an einzelnen Schwerpunkten oder an einem Ort erstrebt werden. Dies wäre Aufgabe des Flüchtlingsministeriums. Durch eine solche Zusammenlegung würden der Gablonzer Industrie weit günstigere Voraussetzungen geschaffen und würde sich besonders eine bessere Möglichkeit der Errichtung von Fachschulen bieten. Bis diese Voraussetzungen geschaffen sind, wäre es Länderaufgabe, durch Zuschüsse den Lehrlingen der sogenannten Gablonzer Industrie den Besuch bestehender Fachschulen zu ermöglichen.
Was die Exportförderung der Gablonzer Industrie betrifft, wurde im Ausschuß darauf hingewiesen, daß insoweit die nahezu restlos zerstörten Pforzheimer und Hanauer oder auch sonstige Schmuckwarenindustrien der gleichen Förderung bedürftig sind.
Anläßlich eines Antrages Goetzendorff und Genossen, der als Antrag Nr. 844 dem Hohen Hause vorlag, wurde von dem Berichterstatter des Ausschusses für Außenhandelsfragen bereits in der 77. Sitzung des Bundestages darauf hingewiesen, daß bei Exportvertragsverhandlungen die Einreihung nicht nach Standorten der Industrien erfolgt, sondern daß nur die betreffenden Zollpositionen bzw. statistischen Nummern nach der Terminologie des Brüsseler Zolltarifschemas von 1949 als Grundlagen dienen können.
Entsprechend der Drucksache Nr.. 1210 stellt der Ausschuß für Wirtschaftspolitik den Antrag:
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Den Antrag der Bundesregierung mit der Bitte zu überweisen,
a) die Erledigung des Antrages dem Bundesministerium für Vertriebene zu übertragen mit dem Auftrag, eine geeignete Organisation der ehemaligen sudetendeutschen Glas- und Bijouterieindustrie und die Zusammenfassung an geeigneten Standorten zu veranlassen;
b) das Bundesministerium für Wirtschaft zu beauftragen, der Finanzierung der ehemaligen sudetendeutschen Glas- und Bijouterieindustrie im Rahmen der Verteilung von ERP-Mitteln und von weiteren Mitteln der Arbeitsbeschaffung eine besondere Förderung zuteil werden zu lassen.
2, Die Bundesregierung wird gebeten, bis zum 1. November 1950 dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik über die bis dahin veranlaßten Maßnahmen zu berichten.
3. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik tritt der Empfehlung des Ausschusses für Außenhandelsfragen hinsichtlich der Behandlung der Gablonzer Industrie in zukünftigen Handelsvertragsverhandlungen bei.
Im Namen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik bitte ich das Hohe Haus, diesem Antrag Drucksache Nr. 1210 die Zustimmung zu erteilen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Der Ältestenrat schlägt Ihnen auch hier vor, nicht in eine Aussprache einzutreten. — Sie sind damit einverstanden.
Ich lasse abstimmen: Wer für den Antrag des Ausschusses ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, eine kleine Berichtigung! Bei Punkt 10 der Tagesordnung — Drucksache Nr. 1293 —:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des D-Markbilanzergänzungsgesetzes
haben wir auf Antrag den Entwurf dem Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen. Mir wurde eben mitgeteilt, daß das wohl nicht ganz zweckmäßig sei. Es sei richtiger, den Antrag an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden, daß wir den Beschluß insoweit ändern?
— Danke schön! Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Schuler und Genossen betreffend Verwendung von Naturwerksteinen für Bauvorhaben (Nr. 894, 1211 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Schöne. Ich erteile ihm das Wort zur Berichterstattung.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat sich in seiner Sitzung vom 13. 7. mit der Vorlage Nr. 894 beschäftigt. Der Antrag zielte darauf ab, die Bundesregierung solle zur Rettung der Naturwerksteinindustrie und zur Erhaltung unserer Baukultur geeignete Anordnungen treffen. Der Ausschuß hat sich in seiner Sitzung eine genaue
Orientierung über die Notlage dieser Industrie verschafft und insbesondere in Rechnung gestellt, daß wir bei dieser Industrie lediglich eine dreißig- bis vierzigprozentige Ausnutzung der vorhandenen Kapazität haben und ferner in diesem Wirtschaftszweig eine außerordentlich schwierige Nachwuchsfrage gegeben ist. Der Ausschuß hat damit dieselben Unterlagen erarbeitet, die im März dieses Jahres zu einem Beschluß des Bayerischen Landtages geführt hatten. Der Ausschuß sah sich jedoch nicht in der Lage, dem Antrag in der Form zu entsprechen. da die Kompetenzen auf dem Gebiet des Bauwesens bei den Ländern liegen und zum anderen die Verwendung von Naturwerkstein eine nicht unbeträchtliche Kostenerhöhung für Bauvorhaben bedeuten würde. Der Ausschuß glaubte jedoch, den sicher berechtigten Klagen dieses Wirtschaftszweiges dadurch Rechnung tragen zu müssen, daß er den Antrag wie folgt formulierte:
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag der Bundesregierung als Material mit der Bitte zu überweisen, die Bundesorgane und die Länderregierungen auf die Notlage der Natursteinindustrie hinzuweisen.
Ich darf Sie namens des Ausschusses bitten, diesem Antrag stattzugeben.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Keine Aussprache?
Herr Abgeordneter Schuler, wollen Sie die Aussprache eröffnen? Sie haben ein Recht dazu. Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere außerordentlich, daß meinem Antrag 'Drucksache Nr. 894 durch dessen Überweisung als Material an die Regierung ein solch kurzer Prozeß gemacht werden soll. Mit mir bedauern es aber auch die 31 000 Gefolgschaftsmitglieder
der Naturwerksteinindustrie und des Steinmetzhandwerks, die im vorigen Jahre nur zu 40 % beschäftigt waren. In einem Punkt jedenfalls sind die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftspolitik mit mir einverstanden, wenn ich behaupte: Rechnet man eine mathematische Größe, die im Sinken begriffen ist, weiter, so sieht man sie durch den Nullpunkt hindurchgehen. Mit der gleichen unausweichlichen Folgerichtigkeit sieht aber auch ein Berufsstand seine Existenzmöglichkeiten durch den Nullpunkt hindurchgehen, wenn man die Aufträge verhindert, die er zu seiner Selbsterhaltung unbedingt benötigt.
Ich darf wohl als bekannt voraussetzen, daß das Handwerk die große Arbeitsschule für die deutsche Jugend ist und fortlaufend gerade im Steinmetzberuf eine große Gruppe zeichnerisch gut begabter junger Menschen ihre Ausbildung und Aufstiegsmöglichkeit gefunden hat. Es ist mir schon vorgehalten worden, der Wiederaufbau sei Sache der Länder. Das ist aber nur bedingt richtig, weil durch die Übernahme der Landstraßen, der Wasserstraßen, der Eisenbahn und der Post auf den Bund dieser auch Auftraggeber für viele Neubauten bei Bundesbahn und Post, an Flußläufen und an Brücken geworden ist. Gerade darauf zielt mein Antrag ab. Weil dem Handwerk eine parlamentarische Beschlußfassung viel wichtiger erscheint als nur eine Überweisung unseres Antrags als
Material an die Regierung, bitte ich das Hohe Haus, meinem Antrag zuzustimmen. Ich könnte mich damit zufrieden geben, wenn über Punkt 1 meines Antrags getrennt abgestimmt wird, weil in ihm das Wesentliche enthalten ist. Er lautet:
Der Bundestag wolle beschließen,
die Bundesregierung zu ersuchen, zur Erhaltung unserer Baukultur und zur Rettung der Naturwerksteinindustrie mit ihrem Facharbeiterbestand geeignete Anordnung zu erlassen, um
1. beim Wiederaufbau zerstörter Kultur- und Zweckbauten sowie Brücken, bei denen der Bund oder staatlich kontrollierte Gesellschaften als Bauträger zuständig sind, die Verwendung von Naturwerksteinen im früheren Umfang vorzusehen.
Ich habe Sie recht verstanden: ,,... bei denen der Bund oder staatlich kontrollierte Gesellschaften ..."; denn in der Drucksache Nr. 894 heißt es: ,,... bei denen der Staat ...". Sie ändern also insoweit ab: ,,... der Bund oder vom Bund kontrollierte Gesellschaften ...".
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling.
Meine Damen und Herren! Darf ich mir erlauben, Ihnen als einer der Mitunterzeichner des Antrags einen Vermittlungsvorschlag für die Behandlung dieses Antrags in der heutigen Plenarsitzung zu machen. Ich habe auch das Gefühl, daß die ledigliche Überweisung als Material an die Bundesregierung den Absichten der Antragsteller zu wenig entspricht. Andererseits gebe ich aber zu, daß die Formulierungen des Antrags zum Teil so starke Bindungen enthalten, daß ich die Bedenken des Wirtschaftsausschusses gegen eine Annahme des Antrags verstehe. Können wir uns vielleicht dahin verständigen, daß wir den Antrag nochmals an den Wirtschaftsausschuß zurückverweisen und den Antragstellern, ohne das ausdrücklich zu beschließen, die Möglichkeit geben, sich an den Beratungen zu beteiligen, um zu versuchen, eine etwas positivere, aber nach allen Gesichtspunkten hin tragbarere Formulierung herauszuarbeiten? Deshalb möchte ich als Vermittlungsvorschlag beantragen, diese Drucksache nochmals an den Ausschuß zurückzuverweisen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir haben zunächst über den Rückverweisungsantrag abzustimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist überwiesen.
Der Herr Bundesfinanzminister ist inzwischen gekommen. Wir kehren daher zurück zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer im Erntejahr 1950 .
Zu diesem Gesetzentwurf liegt eine schriftliche Begründung vor. Ist es notwendig, daß der Herr Bundesfinanzminister den Gesetzentwurf hier mündlich begründet?
Das Hohe Haus verzichtet also auf die mündliche Begründung.
Wir treten dann sofort in die erste Lesung ein. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Welcher Antrag wird bezüglich der Überweisung gestellt?
— Also: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen! Ich stelle allgemeines Einverständnis fest. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überwiesen.
Dann rufe ich auf Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungssteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungssteuersätzen .
Auch hier ist eine sehr ausführliche Begründung gedruckt worden. Sollen wir den Herrn Bundesfinanzminister noch darüber hinaus bitten, eine mündliche Begründung zu geben?
— Dann hat das Hohe Haus beschlossen, auf die mündliche Begründung zu verzichten.
Dann danke ich dem Herrn Finanzminister dafür, daß er gekommen ist.
Ich eröffne die Aussprache erster Lesung. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und dem Ausschuß für Verkehrswesen zu überweisen. Welcher Ausschuß soll die Federführung haben?
— Ich darf allgemeines Einverständnis damit feststellen.
Wer für die Überweisung an die beiden Ausschüsse ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Überweisung ist beschlossen.
Ich rufe den Punkt 13 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abgeordneten Günther, Hagge, Dr. Pünder, Dr. Jaeger, Frau Brauksiepe, Scharnberg und Genossen betreffend Benutzung des Militärflughafens Wahn durch private Fluggesellschaften (Nr. 698, 1268 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Cramer. Ich erteile ihm das Wort zur Berichterstattung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn dieser Antrag, der die Nr. 698 und das Datum vom 13. März dieses Jahres trägt, erst heute, d. h. nach etwa sechs Monaten, an das Parlament zur Berichterstattung zurückkommt, dann bedeutet das nicht, daß in der Zwischenzeit nichts geschehen ist. Im Gegenteil! Der Ausschuß für Verkehr hat sich in verschiedenen Sitzungen mit dieser Angelegenheit beschäftigt und sich vor allem ständig beim zuständigen Verkehrs-
ministerium für die Fortführung der bereits am 10. Oktober 1949, also weit vor dem Datum der Antragstellung, eingeleiteten Verhandlungen mit den zuständigen alliierten Dienststellen eingesetzt.
Bei dem Flugplatz Wahn handelt es sich um den ehemaligen Feldflughafen zwischen Köln und Bonn, der nach der Kapitulation auf Verlangen der Alliierten für ihre Zwecke a conto Besatzungskosten ausgebaut worden ist und auf dem heute das Bodenpersonal schon fast ausschließlich von Deutschen gestellt wird. Die Alliierte Hohe Kornmission hat bereits am 19. Juni ihr Einverständnis zur Freigabe des Flugplatzes Wahn für Zwecke des zivilen Luftverkehrs ausgesprochen und die endgültige Freigabe lediglich von der Zusicherung abhängig gemacht, daß die Rentabilität der einzurichtenden Flugstrecken von den beteiligten deutschen Stellen zugesichert und eine neue Zufahrtsstraße angelegt wird, weil die bisherige Zufahrtsstraße durch die noch von den Besatzungsmächten benutzten Gebäudeteile führt. Wenn sich der Ausschuß für Verkehr so sehr für die Fortführung der Verhandlungen eingesetzt hat, dann aus der Erkenntnis, daß es in Anbetracht der sonstigen schwierigen Verkehrsverhältnisse zwischen der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn und Berlin unbedingt erforderlich ist, eine solche Flugverbindung herzustellen, die es ermöglicht, daß man an einem Tage hin- und zurückfliegen kann. Dieser Antrag und seine Durchführung sind nicht nur im Interesse der Behörden zu begrüßen, sondern insbesondere im Interesse der Berliner Wirtschaft.
Mein Auftrag geht nun dahin, Ihnen zu empfehlen, den Antrag der Abgeordneten Günther, Hagge, Dr. Pünder, Dr. Jaeger, Frau Brauksiepe, Scharnberg und Genossen, Nr. 698 der Drucksachen, unverändert anzunehmen, wobei ich allerdings hinzufügen möchte, daß der Inhalt des Antrages, wenn wir ihn wörtlich nehmen wollen, durch die Ereignisse bereits überholt ist. Soviel ich weiß, ist eine solche Flugverbindung zwischen Bonn und Berlin schon hergestellt. Ich möchte mir also die Anregung erlauben, den Antrag in folgender Weise abzuändern:
Die Bundesregierung wird ersucht, die bereits aufgenommenen Verhandlungen mit der Hohen Kommission fortzuführen mit dem Ziele, daß der Militärflughafen Wahn baldmöglichst auch von privaten Fluggesellschaften angeflogen werden kann.
Ich habe mich dieserhalb mit dem Vorsitzenden des Ausschusses verständigt und bitte auch die übrigen Mitglieder des Ausschusses, sich mit dieser Änderung einverstanden zu erklären. Das Hohe Haus bitte ich, den Antrag in dieser Form anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Sind die übrigen Mitglieder des Ausschusses mit der verlesenen Abänderung einverstanden? — Das ist der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache und lasse abstimmen. Wer für den eben gestellten Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 14:
Beratung des Interfraktionellen Antrags
betreffend Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes vom 25. August 1950 .
Ich habe aber in meiner Mappe noch keinen interfraktionellen Antrag. Haben sich die Fraktionen geeinigt?
— Kann mir der Antrag überreicht werden? — Das scheint nicht der Fall zu sein. Wird der Antrag gestellt, den Punkt abzusetzen?
Das Wort hat der Herr Bundesjustizminister.
Meine Damen und Herren! Ich bitte dringend, den Tagesordnungspunkt zu verabschieden. Am 1. Oktober soll der Bundesgerichtshof errichtet werden. Er muß seine Tätigkeit aufnehmen, nachdem Sie durch das Gesetz zur Vereinheitlichung der Gerichtsverfassung und der Verfahrensordnungen das Inkrafttreten des Gesetzes und das Wirksamwerden der Revisionsinstanz, des Bundesgerichtshofes, am 1. Oktober beschlossen haben. Wir haben also jetzt nur 3 Wochen Zeit, um die Wahl durchzuführen. Voraussetzung ist, daß der Richterwahlausschuß konstituiert wird. Nach dem Richterwahlgesetz müssen die Mitglieder des Richterwahlausschusses von Ihnen nach dem d'Hondtschen System gewählt werden. Es ist also nicht möglich, daß eine Vereinbarung erfolgt, sondern die Fraktionen müssen ihre Vorschläge einreichen, und es muß abgestimmt werden. Soweit ich unterrichtet bin, haben alle Fraktionen ihre Listen bereits aufgestellt. Ich bitte also dringend, diese Sache nicht zu verzögern. ich bin brennend daran interessiert, daß der Richterwahlausschuß heute zumindest konstituiert werden kann.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Zinn.
Meine Damen und Herren! Es bleibt nichts anderes übrig, als diesen Punkt heute abzusetzen, weil nämlich die Vorschläge, die von den einzelnen Fraktionen zu diesem Punkt vorliegen, nicht ganz dem Gesetz entsprechen. Der Punkt kann aber am Dienstag erledigt werden. Heute ist übrigens eine konstituierende Sitzung deshalb nicht möglich, Herr Bundesjustizminister, weil zu Mitgliedern dieses Ausschusses eine Reihe von Herren vorgeschlagen werden, die nicht diesem Hause angehören, die also heute gar nicht zu einer konstituierenden Sitzung geladen werden können. Das wird aber für Dienstag oder Mittwoch nächster Woche möglich sein, wenn die Vorschläge bekannt sind. Wir beantragen deshalb, den Punkt abzusetzen.
Meine Damen und Herren, ich mache Ihnen folgenden Vorschlag. Wir setzen den Punkt ab, beschließen aber, ihn als Punkt 1 auf die Tagesordnung der Dienstag-Sitzung zu setzen. Da anzunehmen ist, daß sich die Parteien auf bestimmte Namen einigen werden, können die Herren durch eine Art Vorbescheid benachrichtigt und auf Dienstag von Ihnen, Herr Justizminister, hierher geladen werden. Dann könnte spätestens am Dienstag der Richterwahlausschuß konstituiert werden.
Ich frage, ob das Haus damit einverstanden ist?
— Dann wird dieser Punkt abgesetzt und als Punkt 1 auf die Tagesordnung vom Dienstag genommen.
Ich rufe nunmehr Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Beratung des Interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse .
Die Drucksache liegt Ihnen vor. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit ist die Tagesordnung erledigt.
Ich habe Ihnen noch folgendes bekanntzugeben. Der Ältestenrat, dessen Einberufung auf heute abend vorgesehen war, wird auf 10 Uhr 20 Minuten im üblichen Tagungsraum einberufen.
Meine Damen und Herren, die nächste Sitzung ist am Dienstag, dem 12. September, 14 Uhr 30 Minuten.
Ich schließe damit die heutige Sitzung.