Rede von
Fritz
Schuler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere außerordentlich, daß meinem Antrag 'Drucksache Nr. 894 durch dessen Überweisung als Material an die Regierung ein solch kurzer Prozeß gemacht werden soll. Mit mir bedauern es aber auch die 31 000 Gefolgschaftsmitglieder
der Naturwerksteinindustrie und des Steinmetzhandwerks, die im vorigen Jahre nur zu 40 % beschäftigt waren. In einem Punkt jedenfalls sind die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftspolitik mit mir einverstanden, wenn ich behaupte: Rechnet man eine mathematische Größe, die im Sinken begriffen ist, weiter, so sieht man sie durch den Nullpunkt hindurchgehen. Mit der gleichen unausweichlichen Folgerichtigkeit sieht aber auch ein Berufsstand seine Existenzmöglichkeiten durch den Nullpunkt hindurchgehen, wenn man die Aufträge verhindert, die er zu seiner Selbsterhaltung unbedingt benötigt.
Ich darf wohl als bekannt voraussetzen, daß das Handwerk die große Arbeitsschule für die deutsche Jugend ist und fortlaufend gerade im Steinmetzberuf eine große Gruppe zeichnerisch gut begabter junger Menschen ihre Ausbildung und Aufstiegsmöglichkeit gefunden hat. Es ist mir schon vorgehalten worden, der Wiederaufbau sei Sache der Länder. Das ist aber nur bedingt richtig, weil durch die Übernahme der Landstraßen, der Wasserstraßen, der Eisenbahn und der Post auf den Bund dieser auch Auftraggeber für viele Neubauten bei Bundesbahn und Post, an Flußläufen und an Brücken geworden ist. Gerade darauf zielt mein Antrag ab. Weil dem Handwerk eine parlamentarische Beschlußfassung viel wichtiger erscheint als nur eine Überweisung unseres Antrags als
Material an die Regierung, bitte ich das Hohe Haus, meinem Antrag zuzustimmen. Ich könnte mich damit zufrieden geben, wenn über Punkt 1 meines Antrags getrennt abgestimmt wird, weil in ihm das Wesentliche enthalten ist. Er lautet:
Der Bundestag wolle beschließen,
die Bundesregierung zu ersuchen, zur Erhaltung unserer Baukultur und zur Rettung der Naturwerksteinindustrie mit ihrem Facharbeiterbestand geeignete Anordnung zu erlassen, um
1. beim Wiederaufbau zerstörter Kultur- und Zweckbauten sowie Brücken, bei denen der Bund oder staatlich kontrollierte Gesellschaften als Bauträger zuständig sind, die Verwendung von Naturwerksteinen im früheren Umfang vorzusehen.