Protokoll:
17196

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 17

  • date_rangeSitzungsnummer: 196

  • date_rangeDatum: 28. September 2012

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:17 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/196 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 I n h a l t : Absetzung des Zusatztagesordnungspunk- tes 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/10488) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/6489) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Maria Klein- Schmeink, Ingrid Hönlinger, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte von Patientinnen und Patienten durch- setzen (Drucksache 17/6348) . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufnahme von Kultur und Sport in das Grundgesetz (Drucksache 17/10644) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Förderung des Sports ist Aufgabe des Staates (Drucksache 17/6152) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Agnes Alpers, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kultur gut stärken – Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern (Drucksache 17/10785 (neu)) . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23653 A 23653 B 23653 B 23653 C 23653 D 23655 D 23657 A 23658 D 23660 B 23661 C 23662 D 23664 C 23666 A 23667 A 23667 D 23669 C 23671 A 23672 C 23672 C 23672 D 23673 A 23673 C 23674 C 23675 D 23676 A 23676 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialge- setzbuch (Drucksache 17/10748) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Teller statt Tank – EU-Importver- bot für Kraft- und Brennstoffe aus Bio- masse (Drucksache 17/10683) . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Tier- schutzgesetzes (Drucksache 17/10572) . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Stand der Entwick- lung des Tierschutzes 2011 (Tierschutz- bericht 2011) (Drucksache 17/6826) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Landwirtschaftli- che Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten (Drucksache 17/10694) . . . . . . . . . . . . . . Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Joachim Hacker, Ulrike Gottschalck, Heinz Paula, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Flugzeugbesatzun- gen und Reisende vor kontaminierter Kabinenluft schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kontami- nierte Kabinenluft in Flugzeugen unter- binden (Drucksachen 17/7611, 17/7480, 17/9451) . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23677 D 23678 C 23679 D 23680 D 23681 C 23682 B 23683 B 23684 D 23686 A 23686 D 23687 B 23689 C 23689 C 23690 D 23692 C 23694 A 23695 C 23696 D 23697 D 23699 A 23699 D 23700 D 23701 A 23701 D 23703 B 23704 B 23705 B 23705 C 23705 C 23706 C 23708 A 23709 A 23709 A 23709 A 23709 B 23710 D 23712 B 23713 D 23714 C 23715 C 23717 A 23717 B 23718 B 23720 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 III Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage 14 des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Zeitpunkt des Beginns der Energie- wende und Festhalten am Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent (194. Sitzung, Drucksa- che 17/10736) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 23722 A 23722 D 23723 C 23724 D 23726 C 23727 A 23727 D 23728 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23653 (A) (C) (D)(B) 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23727 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 14): Wann begann aus Sicht der Bundesregierung die Energie- wende – mit der Bitte um Nennung eines Datums oder einer politischen Entscheidung –, und hält die Bundesregierung an der Größenordnung ihrer Zielvorstellung, den Anteil der erneu- erbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent aus- zubauen, fest, welche von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einem Interview mit der Zeit vom 12. Mai 2011 (vergleiche www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2011/05/ 2011-05-12-merkel-zeit.html) genannt und in der Antwort auf meine schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/5990 von der Bundesregierung bestätigt wurde? Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung mit ihrem Energiekonzept ein langfristiges, auf vier Jahrzehnte an- gelegtes Gesamtkonzept für die neue Art der Energiever- sorgung vorgelegt. Zentrale Elemente der Energiepolitik der Bundesregierung sind der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien und die ambitionierte Steigerung der Energieeffizienz. Mit den Beschlüssen vom Sommer 2011 hat die Bundesregierung die Grundlagen geschaf- fen, um die schon zuvor auf den Weg gebrachte Energie- wende beschleunigt umzusetzen. Ziele für die künftigen Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland sind im Energie- konzept der Bundesregierung dargelegt. Die genannte Zahl für das Jahr 2020 entspricht damals wie heute der Größenordnung des dort beschriebenen Ziels. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 28.09.2012 Alpers, Agnes DIE LINKE 28.09.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 28.09.2012 Behrens, Herbert DIE LINKE 28.09.2012 Burchardt, Ulla SPD 28.09.2012 Burkert, Martin SPD 28.09.2012 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 28.09.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 28.09.2012 Gabriel, Sigmar SPD 28.09.2012 Götz, Peter CDU/CSU 28.09.2012 Granold, Ute CDU/CSU 28.09.2012 Kolbe, Daniela SPD 28.09.2012 Korte, Jan DIE LINKE 28.09.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Kumpf, Ute SPD 28.09.2012 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 28.09.2012 Mast, Katja SPD 28.09.2012 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 28.09.2012 Nink, Manfred SPD 28.09.2012 Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.09.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 28.09.2012 Schaaf, Anton SPD 28.09.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 28.09.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.09.2012 Seif, Detlef CDU/CSU 28.09.2012 Simmling, Werner FDP 28.09.2012 Dr. Stinner, Rainer FDP 28.09.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 28.09.2012 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.09.2012 Dr. Westerwelle, Guido FDP 28.09.2012 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 28.09.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 23728 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließungen gefasst: 1. Der Bundesrat befürchtet, dass die Offenlegung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeu- tischen Unternehmers hierzulande zu einer Preis- erosion in anderen Ländern, die im Rahmen ihrer Preisbildung auf den offiziellen deutschen Arznei- mittelpreis referenzieren, führen könnte. Ein nied- riger veröffentlichter Erstattungsbetrag könnte so- mit finanzielle Belastungen der Pharmaindustrie im Ausland zur Folge haben und damit auch die Preisverhandlungen in Deutschland belasten. Pharmaunternehmen könnten sich zudem gezwun- gen sehen, auf eine Ausbietung im deutschen Markt zu verzichten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft zu ver- meiden, so dass Patientinnen und Patienten unter Umständen bestimmte Therapieoptionen nicht zur Verfügung stehen werden. Ein erstes Beispiel für ein derartiges Verhalten ist bereits in der Indikation Epilepsie bekannt geworden. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, 24 Monate nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften über die Erfahrungen mit der Preisbildung und Erstattung von Arznei- mitteln mit neuen Wirkstoffen zu berichten. Begründung: Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittel- markts in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) sieht eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss mit an- schließender Preisverhandlung zwischen pharma- zeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenver- band für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen vor. Das Ergebnis der Preisverhandlung ist ein Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Un- ternehmers (ApU), der vom pharmazeutischen Unternehmer ursprünglich festgelegt wurde. § 130b Absatz 1 SGB V sieht vor, dass der Rabatt vom pharmazeutischen Unternehmer über den pharmazeutischen Großhandel und die Apothe- ken an die gesetzlichen Krankenkassen und die Privatversicherten durchgereicht wird, während der Listenpreis, der ApU, ausweislich der Geset- zesbegründung zu § 130b SGB V in der Fassung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes, unverän- dert bleibt. Der Rabatt wird zu diesem Zweck in den entsprechenden Arzneimitteldatenbanken der Ärzte und Apotheker ausgewiesen und wird so- mit öffentlich. Die Offenlegung des Rabatts hierzulande wird vo- raussichtlich durch Preisreferenzierung zu einer Preiserosion in anderen Ländern führen. Dies könnte nicht beabsichtigte, wirtschaftlich nachtei- lige Effekte für pharmazeutische Unternehmer in den Referenzpreisländern zur Folge haben und für Patientinnen und Patienten hierzulande bedeuten, dass sie wichtige Innovationen nicht erhalten. Im Sinne eines lernenden Systems sollte die Ent- wicklung beobachtet und evaluiert werden, um gegebenenfalls die Regelungen über die Verein- barungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unter- nehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel nachbessern zu können. 2. Der Bundesrat befürchtet, dass die Umsetzung der Richtlinie 2011/62/EU durch Artikel 1 Nummer 57 (§ 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 1a Nummer 4, 6, 7 und 8 AMG) in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 5 (Inkrafttreten) des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ab dem 2. Juli 2013 dazu führt, dass pharmazeutische Wirkstoffe aus Län- dern außerhalb der EU nicht mehr eingeführt wer- den können, weil die nach der Neufassung des § 72a AMG erforderlichen Bestätigungen der zu- ständigen Behörden der Drittländer nicht bei der Einfuhr vorgelegt werden können. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregie- rung auf, unmittelbar nach Verkündung des Zwei- ten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtli- cher und anderer Vorschriften an die Kommission heranzutreten und sich dringlich dafür einzuset- zen, dass die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2011/62/EU genannte Überlei- tungsfrist zunächst um mindestens ein Jahr, das heißt auf den 2. Juli 2014, verlängert wird. Begründung: Das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften sieht in Umsetzung der genannten EU-Richtlinie vor, dass ab dem 2. Juli 2013 pharmazeutische Wirkstoffe nur noch dann eingeführt werden können, wenn eine von den Behörden des Ursprungslands ausgestellte Bestäti- gung vorliegt, wonach die im wirkstoffherstellen- den Betrieb angewendeten Good Manufactoring Practice (GMP)-Standards denen der EU zumindest gleichwertig sind, der Betrieb regelmäßigen Kont- rollen und Maßnahmen, einschließlich wiederhol- ter und unangekündigter Inspektion, unterliegt und festgestellte Verstöße vom Drittstaat unverzüglich an die EU weitergeleitet werden. Es ist jedoch deutlich abzusehen, dass von einem überwiegenden Teil der Länder außerhalb der EU die Bestätigungen mit dem vorgesehenen Inhalt nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zum 2. Juli 2013 ausgestellt werden. Schon angesichts der Vielzahl von wirkstoffherstellenden Unternehmen und der Vielzahl von Herstellungsländern außer- halb der EU ist vielmehr davon auszugehen, dass allenfalls für einen geringen Anteil von Unterneh- men die Bestätigung ausgestellt sein wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23729 (A) (C) (D)(B) Es wird daher eine Einfuhr von pharmazeutischen Wirkstoffen in die EU in bisherigem Umfang nicht mehr möglich sein. Eine Versorgung der in der EU ansässigen Arzneimittelindustrien mit pharmazeu- tischen Wirkstoffen kann nicht mehr ausreichend gewährleistet werden, denn etwa 80 Prozent der benötigten Wirkstoffe stammen aus EU-Drittlän- dern, nur etwa 20 Prozent werden in der EU selbst produziert. Dies deckt den Bedarf der Arzneimit- telhersteller nicht, gefährdet die Marktversorgung mit Arzneimitteln und läuft damit dem Interesse der Patientinnen und Patienten zuwider. Daher ist eine verlängerte Umsetzungsfrist sei- tens der EU erforderlich, damit sich Behörden und Unternehmen in den Ländern außerhalb der EU auf die neuen Anforderungen hinreichend vorbereiten können, und danach eine entspre- chende Anpassung durch künftige erneute Ände- rung des Arzneimittelgesetzes vornehmen. – Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversiche- rung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) – Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Muster- verfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften – Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung – Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrecht- licher Vorschriften – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Dezember 2011 über den Internationalen Suchdienst – Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Men- schenhandels – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Dop- pelbelastung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. und 28. Dezem- ber 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, zu dem am 31. August 2012 zugeleiteten nachstehenden Gesetzentwurf gemäß Arti- kel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2012/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verord- nung (EU) Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforde- rungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2011 – Drucksachen 17/9890, 17/10195 Nr.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 – Drucksachen 17/9891, 17/10195 Nr.2 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept – Drucksache 17/9262 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2008 bis 2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 17/9400, 17/9802 Nr. 1.6 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2010 – Drucksachen 17/8700, 17/10024 Nr. 1 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaft- lichen Auswirkungen der §§ 9 bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – Drucksachen 17/4517, 17/4742 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Um- weltfragen Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung – Drucksachen 17/4890, 17/5820 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht 2011) – Drucksachen 17/6085, 17/6392 Nr. 1.6 – 23730 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hauptgutachten 2011 des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation – Drucksachen 17/7331, 17/7702 Nr. 1.2 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/9797 Nr. A.2 EP P7_TA-PROV(2012)0142 Drucksache 17/9797 Nr. A.3 Ratsdokument 9288/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.12 Ratsdokument 17968/11 Drucksache 17/9647 Nr. A.6 Ratsdokument 8905/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.8 Ratsdokument 8853/1/12 REV 1 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/10208 Nr. A.9 Ratsdokument 10266/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.10 Ratsdokument 10785/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.11 Ratsdokument 10786/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.39 Ratsdokument 11125/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.40 Ratsdokument 11145/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.41 Ratsdokument 11868/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.42 Ratsdokument 12093/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.43 Ratsdokument 12407/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.44 Ratsdokument 12825/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.45 Ratsdokument 13050/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.46 Ratsdokument 13186/12 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10208 Nr. A.13 Ratsdokument 10420/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.14 Ratsdokument 10575/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.15 Ratsdokument 10700/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.16 Ratsdokument 10702/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.17 Ratsdokument 10705/12 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/10208 Nr. A.18 Ratsdokument 10505/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.7 Ratsdokument 10035/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/3955 Nr. A.17 Ratsdokument 16036/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.7 Ratsdokument 15770/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.8 Ratsdokument 16046/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.19 Ratsdokument 18249/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.20 Ratsdokument 18257/10 Drucksache 17/4927 Nr. A.27 Ratsdokument 5965/11 Drucksache 17/6010 Nr. A.18 Ratsdokument 9896/11 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.9 Ratsdokument 9793/12 Drucksache 17/10028 Nr. A.10 Ratsdokument 9947/12 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/8227 Nr. A.52 Ratsdokument 17575/11 Drucksache 17/10028 Nr. A.12 Ratsdokument 9500/12 196. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 41 Rechte von Patientinnen und Patienten TOP 42 Staatliche Förderung von Sport und Kultur TOP 43 SGB XII (Erstattungszahlungen des Bundes) TOP 44 EU-Importverbot für Biokraftstoffe und Biomasse TOP 13 Tierschutz TOP 46 Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen Anlagen
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719600000

Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
begrüße Sie herzlich. Ich freue mich über die erkennbar
gute Laune. Sie könnte damit zusammenhängen, dass der
von der Fraktion Die Linke beantragte Zusatzpunkt 10,
Aktuelle Stunde mit dem Titel „Konsequenzen aus dem
Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts“, jeden-
falls für heute abgesetzt wird.


(Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Ah! – Oh! – Rainer Brüderle [FDP]: Das interessiert die doch gar nicht mehr!)


– Ich hoffe, dass die Protokollführer alle Ahs und Ohs
personengenau im Protokoll erfassen werden. –


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Da bitte ich drum!)


Jedenfalls stelle ich zu der Absetzung dieses Tagesord-
nungspunktes ein ziemlich breites Einvernehmen fest.

Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 41 a bis 41 c
auf:

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbes-
serung der Rechte von Patientinnen und Pa-
tienten

– Drucksache 17/10488 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Arbeit und Soziales

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin
Vogler, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten

– Drucksache 17/6489 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit (f)

Rechtsausschuss

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Arbeit und Soziales

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Maria
Klein-Schmeink, Ingrid Hönlinger, Fritz Kuhn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Rechte von Patientinnen und Patienten durch-
setzen

– Drucksache 17/6348 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Arbeit und Soziales

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dauer von 90 Minuten vorgesehen. –
Auch das ist offensichtlich einvernehmlich. Dann kön-
nen wir so verfahren.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zu-
nächst dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Daniel Bahr (FDP):
Rede ID: ID1719600100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das

deutsche Gesundheitswesen ist deshalb so leistungsfä-
hig, weil sich die Patientinnen und Patienten auf ein be-
sonderes Vertrauensverhältnis zum Arzt, zur Ärztin ihrer
Wahl verlassen können. Diese Bundesregierung will das
vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis auch durch
dieses Patientenrechtegesetz weiter stärken.

Der Arzt schuldet eine Behandlung nach den Regeln
der ärztlichen Kunst. Er muss sich fortbilden, um sein
Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Er muss auch
seine Grenzen kennen. Das heißt, wenn er nicht weiter-
weiß, muss der Arzt die Patienten zu einem Spezialisten
weiterverweisen. Dabei können täglich Fehler passieren,
wenn Ärztinnen und Ärzte handeln. Bei Verdacht auf
Krebs wird das Gewebe vielleicht nicht zu einer Unter-
suchung eingeschickt, ein Röntgenbild wird falsch ge-





Bundesminister Daniel Bahr


(A) (C)



(D)(B)


deutet. Kann ein Verdacht auf eine Blinddarmentzün-
dung nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so ist
das Hinauszögern einer Operation ein Behandlungsfeh-
ler. Oder: Das falsche Knie wird operiert, eine Klemme
wird bei einer Operation im Bauch vergessen, das Lö-
sungsmittel bei der Anästhesie wird verwechselt. All das
sind Fehler, die Ärztinnen und Ärzten schon passiert
sind. Das Patientenrechtegesetz, das die Bundesregie-
rung dem Deutschen Bundestag heute vorlegt, wird dazu
beitragen, Fehler im ärztlichen Verhalten künftig besser
zu vermeiden. Das ist im Interesse der Patientinnen und
Patienten in Deutschland und im Interesse eines vertrau-
ensvollen Verhältnisses von Arzt und Patient.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Jahrelang wurde in Deutschland ein Patientenrechte-
gesetz diskutiert. Schon Vorgängerregierungen haben
sich mit den Patientenrechten beschäftigt und diskutiert,
ob ein Patientenrechtegesetz auf den Weg gebracht wer-
den soll. Die SPD-Justizministerin Frau Zypries, die
SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt haben etwas
für die Patientenrechte in Deutschland getan: Sie haben
in den letzten Legislaturperioden eine Broschüre vorge-
legt.


(Jens Ackermann [FDP]: Was?)


Eine FDP-Justizministerin, ein FDP-Gesundheitsminis-
ter in dieser schwarz-gelben Bundesregierung legen den
Patientinnen und Patienten in Deutschland nicht weiter
nur Broschüren vor,


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig!)


sondern sie legen ihnen ein Gesetz vor, damit den Pa-
tientinnen und Patienten endlich transparent gemacht
wird, dass sie Rechte und Pflichten haben.


(Petra Ernstberger [SPD]: Aber halbherzig!)


Dieses Gesetz bündelt die Rechte für die Patienten, da-
mit sie den Ärzten auf Augenhöhe gegenübertreten kön-
nen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Dieses Gesetz stärkt die Patienten; denn erstmals wird
klar geregelt, dass Patienten bei Verdacht auf Fehler die
Hilfe ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen
können.

So kann die Krankenversicherung beispielsweise bei
der Beweiserleichterung helfen, indem ein Gutachten er-
stellt wird, oder sie kann darauf hinweisen, wo Rechte
wie geltend gemacht werden können. Nach einer Um-
frage kennen sechs von zehn Patientinnen und Patienten
ihre Rechte nicht. Deswegen brauchen wir die Bünde-
lung der Rechte in diesem eigenen Patientenrechtege-
setz, damit sich die Patientinnen und Patienten nicht al-
leine auf Gerichtsentscheidungen und Richtersprüche
berufen müssen, sondern ihre Rechte endlich transparent
in einem Gesetz verankert vorfinden. Das Patientenrech-
tegesetz ist der Beitrag dazu.

Darüber hinaus können sie ihrer Krankenversiche-
rung Fristen setzen, wenn die Krankenversicherung bei

Leistungsansprüchen nicht rechtzeitig entscheidet. Wenn
also eine Krankenkasse nicht innerhalb einer Frist, die
ihr der Patient gesetzt hat, entschieden hat, dann kann
die Patientin oder der Patient diese Leistung auf dem
Wege der Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Das
heißt, hier stärken wir auch die Rechte der Patientinnen
und Patienten gegenüber ihrer Krankenkasse. Denn häu-
fig hören wir davon, dass Patientinnen und Patienten
verärgert sind, weil die Krankenkasse nicht rechtzeitig
entschieden hat und sie hingehalten werden. Auch hier
müssen die Patientenrechte gestärkt werden, damit Pa-
tienten endlich die Leistungen bekommen, die sie für die
Behandlung dringend brauchen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Unser Leitbild ist der mündige Patient, der seine
Rechte kennt, der dem Arzt kompetent gegenübertritt
und der mit dem Arzt über seine Behandlung spricht.
Deswegen regelt das Patientenrechtegesetz auch, dass
der Patient künftig Einblick in die Patientenakte hat, um
beispielsweise bei Verdacht auf Fehler zu sehen, was der
Arzt gemacht hat.


(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat jetzt schon Ansprüche gegenüber dem Arzt!)


Es soll darüber gesprochen werden, wie die Behand-
lung aussieht, welche Risiken die Behandlung birgt und
welche Folgen die Behandlung hat. Zum Beispiel sehen
wir bei individuellen Gesundheitsleistungen nun vor,
dass der Arzt auch darauf hinweisen muss, dass Kosten
entstehen können. Er soll diese Kosten beziffern und
auch darauf aufmerksam machen, dass die Kosten einer
individuellen Gesundheitsleistung von der gesetzlichen
Krankenkasse nicht ausreichend getragen werden, son-
dern dass der Patient selbst Kosten tragen muss. Dies
soll dazu dienen, dass der mündige Patient die Informa-
tionen hat und selbst entscheiden kann, welche Leistung
er in Anspruch nimmt.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Es wird über die Frage diskutiert, wie Patienten ihre
Rechte geltend machen können. Dieses Gesetz sieht erst-
mals vor, dass bei groben Behandlungsfehlern nicht der
Patient dem Arzt den Fehler nachweisen muss, sondern
der Arzt nachweisen muss, dass er alles richtig gemacht
hat. Jetzt wird vonseiten der Opposition und von außen
die Forderung gestellt, es müsse eine generelle Beweis-
lastumkehr geben.


(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht!)


– Die Forderung nach einer generellen Beweislastum-
kehr steht doch in der Öffentlichkeit im Raum und ist
auch aus Ihren Reihen gekommen.


(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es stellt kein Einziger diese Forderung! – Michael Grosse-Brömer [CDU/ CSU]: Die Grünen sind völlig zufrieden!)


Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Dass der Arzt
bei einem groben Behandlungsfehler beweisen muss,





Bundesminister Daniel Bahr


(A) (C)



(D)(B)


dass er alles richtig gemacht hat, ist der richtige Weg, um
mit Augenmaß vorzugehen und das vertrauensvolle
Arzt-Patienten-Verhältnis zu schützen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Weitere Beweislastumkehrungen, meine Damen und
Herren, oder sogar eine generelle Beweislastumkehr
würden in Deutschland zu amerikanischen Verhältnissen
führen,


(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles Quatsch!)


und ich will nicht, dass der Arzt als Erstes an das Risiko
denkt, dieses vermeiden will und deswegen eine Defen-
sivmedizin in Deutschland stattfindet.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


Ich will nicht, dass er an seine Haftpflicht- oder Rechts-
schutzversicherung denkt. Vielmehr soll der Arzt in
Deutschland das Bestmögliche tun und dabei auch Risi-
ken eingehen müssen, damit der Patient geheilt wird.
Denn wir wollen in Deutschland eine Fehlervermei-
dungskultur und nicht eine Risikovermeidungskultur. Es
soll das Beste für den Patienten getan werden,


(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann tun Sie was dafür!)


und das muss im Mittelpunkt des vertrauensvollen Arzt-
Patienten-Verhältnisses stehen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Gleichzeitig wird darüber diskutiert, ob ein Entschä-
digungsfonds eingeführt werden soll; auch das ist eine
Forderung der Opposition und anderer. Ich kenne, meine
Damen und Herren, bisher keinen konkreten umsetzba-
ren Vorschlag für einen solchen Entschädigungsfonds.
Ich glaube, dass das in der Systematik unserer Recht-
sprechung auch im Verhältnis zwischen Arzt und Patient
der falsche Weg wäre; denn wenn ein Arzt einen Scha-
den zu verantworten hat, dann muss er dafür haften.
Dann ist er dafür verantwortlich, und dann kann es nicht
sein, dass die Solidargemeinschaft der Beitragszahler da-
für herangezogen wird und das finanziert.

Wir wollen nicht, dass es für Ärztinnen und Ärzte ei-
nen Anreiz gibt, zu sagen: Es gibt ja den Entschädi-
gungsfonds, der zahlt dann schon im Schadensfalle. –
Vielmehr muss derjenige, der einen Schaden verursacht
hat, zum Schadenersatz herangezogen werden, und nicht
die Solidargemeinschaft soll dafür aufkommen müssen.
Ich meine, das Verursacherprinzip muss hier gewahrt
bleiben, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Insofern geben wir mit dem Patientenrechtegesetz
viele gute Antworten, die die Rechte der Patienten stär-
ken und die das besondere Vertrauensverhältnis zwi-
schen Arzt und Patient weiter ausbauen. Wir gehen vom
mündigen Patienten aus, wir gehen von dem Arzt aus,
der sich fortbildet, der an seinen Fehlern arbeitet und der
dafür sorgt, dass das Bestmögliche für den Patienten ge-
tan wird.

Dafür brauchen wir auch ein Beschwerdemanage-
ment in den Krankenhäusern. Dafür brauchen wir in den
Krankenhäusern eine Kultur, die eine Kultur des Ver-
trauens und nicht eine Kultur des Misstrauens ist. Nicht
durch immer mehr Regelungen, nicht durch immer mehr
Dokumentationspflichten werden die Patienten gestärkt.
Sie werden gestärkt, wenn der Arzt die ausreichende
Zeit hat, sich um seine Patienten zu kümmern, und nicht
zum Bürokratieangestellten einer Krankenkassenverwal-
tung wird.

Wir wollen, dass der Arzt genügend Zeit hat, sich im
Gespräch mit dem Patienten auseinanderzusetzen, dass
es ein Beschwerdemanagement gibt, wenn der Patient
unzufrieden ist, dass dies dazu führt, dass Prozesse im
Krankenhaus verbessert werden und dass sich Patienten
künftig informieren können, in welchem Krankenhaus
sie am besten behandelt werden.

All das stärkt die Patienten in Deutschland. Heute ist
ein guter Tag für die Patienten in Deutschland, weil end-
lich eine Bundesregierung ein Patientenrechtegesetz vor-
legt, das die Rechte der Patientinnen und Patienten bün-
delt, sie möglichst auf Augenhöhe mit dem Arzt stärkt
und ihnen die Möglichkeit gibt, in Deutschland die best-
mögliche Behandlung zu bekommen – mit einem ver-
trauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719600200

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin

Dr. Marlies Volkmer.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Marlies Volkmer (SPD):
Rede ID: ID1719600300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor

zweieinhalb Jahren haben wir an dieser Stelle den An-
trag der SPD für ein modernes Patientenrechtegesetz dis-
kutiert.


(Heinz Lanfermann [FDP]: Der liegt aber heute nicht vor!)


Ein solches Gesetz muss die Rechte zusammenfassen,
muss aber auch die Rechte der Patientinnen und Patien-
ten weiterentwickeln und muss dafür sorgen, dass die
Patienten diese Rechte wahrnehmen können;


(Zuruf von der FDP: Dann können Sie ja zustimmen!)


denn sonst nützen die besten Formulierungen und die
besten Paragrafen nichts.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Nun haben Sie sich sehr lange Zeit gelassen, ehe Sie
einen solchen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz auf
den Weg gebracht haben.


(Zuruf von der FDP: Sie haben zehn Jahre lang gar nichts gemacht!)






Dr. Marlies Volkmer


(A) (C)



(D)(B)


Wir alle kennen den Satz: Was lange währt, wird gut.
Trifft das für diesen Fall zu? Sie kennen wahrscheinlich
schon unsere Antwort: Nein, natürlich nicht. Die Ziele
dieses Gesetzentwurfes sind bis zur Unkenntlichkeit ver-
wässert worden. Da, Herr Minister Bahr, nützt es auch
nichts, wenn Sie sich hier hinstellen und alles aufzählen,
was in dem Gesetzentwurf steht. Das gibt es in der Tat
alles schon. Sie haben jetzt tatsächlich nur den ersten
Punkt erledigt und das geltende Recht zusammengefasst.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist falsch!)


Das reicht uns aber nicht. Von daher müssen Sie sich
nicht wundern, wenn von vielen Seiten Kritik geäußert
wird, von den Betroffenen, von Patientenverbänden, von
den Anwälten für Medizinrecht und von den Kranken-
kassen. Nur die Ärztekammer ist zufrieden mit diesem
Gesetz. Für die Ärzte gibt es keine höheren Anforderun-
gen. Dieses Gesetz ist ein Placebo,


(Beifall bei der SPD)


und das war von Ihnen auf der Regierungsbank auch so
gewollt.

Von daher ist dieses Gesetz in der Ausrichtung völlig
konsequent: Patientinnen und Patienten erhalten nicht
mehr Rechte. Das beginnt schon bei der Aufklärung. Es
gehört dazu, dass der Patient weiß, wie oft in einer be-
stimmten Einrichtung ein Eingriff vorgenommen wird,
wie hoch die Komplikationsrate ist, wie der normale
Behandlungsverlauf ist. Er muss auf Alternativen zur
Diagnostik und Therapie hingewiesen werden, auch
dann, wenn diese an der betreffenden Einrichtung nicht
durchgeführt werden und der Patient eventuell in eine
andere Einrichtung geht.

Ich bin Ärztin. Ich kann mir diese Informationen ho-
len, und das tue ich auch. Meine Kolleginnen und Kolle-
gen tun das auch. Aber was wir Ärzte für uns in An-
spruch nehmen, um eine fundierte Entscheidung treffen
zu können, muss generell für alle Patienteninnen und Pa-
tienten gelten.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Diese selbstverständliche Information trifft in beson-
derer Art und Weise auf die individuelle Gesundheits-
leistung, IGeL, zu. Hier nützt es nichts, wenn im Be-
handlungsvertrag steht, wie teuer eine Leistung ist. Der
Patient muss vielmehr wissen, warum eine Leistung,
zum Beispiel die Augendruckmessung, manchmal eine
Leistung der Krankenkasse ist und manchmal nicht. Der
Patient muss aufgeklärt werden, dass eine Therapie, die
ihm angeboten wird und die er privat bezahlen soll, von
der Krankenkasse nicht bezahlt wird, weil der Nachweis
der Wirksamkeit nicht gegeben ist.

Sie haben völlig recht: Wo Menschen arbeiten, sind
auch Fehler nicht ausgeschlossen. Aber Patienten, die ei-
nen Behandlungsfehler erlitten haben, sind in einer sehr
schwierigen Position.


(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau so ist es!)


Die Beweislast liegt zu 100 Prozent beim Patienten,
während die Beweismittel … zu 100 Prozent auf
Seiten des Arztes sind.

Das sagt Susanne Mauersberg vom Verbraucherzentrale
Bundesverband. Sie hat völlig recht. Daran ändert sich
mit diesem Gesetz nichts.


(Beifall bei der SPD)


Der Patient muss nach wie vor nachweisen, dass der
Arzt den Fehler begangen hat und dass dadurch der Ge-
sundheitsschaden eingetreten ist. Er muss langwierige
und teure Prozesse führen. In dieser Zeit hat er keine
finanzielle Unterstützung. In diesen Fällen würde ein
Härtefallfonds, den wir vorschlagen und den viele Be-
troffene fordern, Unterstützung für die Patienteninnen
und Patienten bedeuten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Natürlich müssen sich die Haftpflichtversicherer an
der Finanzierung dieses Fonds beteiligen. Wir wollen
mitnichten eine Beweislastumkehr, aber wir wollen Be-
weiserleichterungen in den Fällen, in denen mit hoher
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann,
dass der Schaden im Krankenhaus entstanden ist, zum
Beispiel wenn in dem Krankenhaus hohe Infektionsraten
vorkommen und der Patient eine solche Infektion hat.

Entscheidend für Patienteninnen und Patienten, einen
Behandlungsfehler nachweisen zu können, ist die voll-
ständige und richtige Dokumentation. Auch hier reicht
es nicht, was Sie im Gesetzentwurf vorgesehen haben.
Wir wollen gesetzlich geregelt haben, dass eine Software
vorgeschrieben wird, die die Fälschung elektronischer
Patientenakten verhindert.


(Beifall bei der SPD)


Sie haben recht: Im Gesetz ist vorgesehen, dass Kran-
kenkassen ihre Versicherten unterstützen müssen, wenn
sie glauben, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Aber
es fehlt die Regelung, wie die Mindestunterstützung aus-
sehen soll. Reicht vielleicht ein Faltblatt oder ein kurzes
Beratungsgespräch aus? Auch hier muss deutlich nach-
gebessert werden.

Jeder Behandlungsfehler, jeder Schaden durch ein
Medizinprodukt ist einer zu viel. Schadensregulierung
ist nur eine Hilfe und kann körperliche Beschwerden,
körperliche Schäden und menschliches Leid natürlich
nicht ausgleichen. Von daher ist die Frage der Patienten-
sicherheit eine ganz entscheidende. Hierbei geht es da-
rum, die Qualitätssicherung zu verbessern, die Zulas-
sungsregelungen für Medizinprodukte zu verbessern und
Produktkontrollen vorzunehmen. Wir haben mit unse-
rem Antrag „Mehr Sicherheit bei Medizinprodukten“,
den wir im Juni eingebracht haben, den Weg aufgezeigt.
Selbst wenn uns heute ein deutlich besseres Patienten-
rechtegesetz vorliegen würde, dann muss das natürlich
durch andere gesetzliche Regelungen ergänzt werden.
Auch solche liegen auf dem Tisch. Sie, liebe Kollegin-
nen und Kollegen von der Union und von der FDP, sind





Dr. Marlies Volkmer


(A) (C)



(D)(B)


aufgefordert, diese Regelungen ernsthaft zu prüfen, mit
uns zu diskutieren und, wenn möglich, umzusetzen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719600400

Nächster Redner ist der Kollege Wolfgang Zöller für

die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Wolfgang Zöller (CSU):
Rede ID: ID1719600500

Grüß Gott, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Frau Kollegin Volkmer, wenn Sie uns auffor-
dern, mit Ihnen zu diskutieren, möchte ich Sie auffor-
dern, unseren Gesetzentwurf erst einmal zu lesen. Was
Sie hier nämlich vorgetragen haben, hat mit diesem Ge-
setzentwurf leider nichts zu tun.


(Dr. Marlies Volkmer [SPD]: Na, na, na!)


Wer von Ihnen weiß, wo und wie die Rechte auf Ein-
sicht in Ihre Krankenakten geregelt sind? Es gibt den
§ 810 des Bürgerlichen Gesetzbuches, es gibt Landge-
richtsurteile, zum Beispiel vom Landgericht Aachen aus
dem Jahr 1985, und, und, und. Die Unübersichtlichkeit
führt dazu, dass ein Viertel aller Versicherten gar nichts
von einem Recht auf Einsicht weiß und dass 63 Prozent
zu Unrecht meinen, bei einem Arztwechsel die Original-
unterlagen verlangen zu können.

Aber nicht nur die Versicherten sind verunsichert.
Viele Ärzte verneinen ihre Pflicht auf Erstellung einer
Kopie, und viele Krankenkassen schicken ihre Versi-
cherten dann mit solchen Fragen zu uns. Dass Patienten
verbriefte Rechte und Leistungen wie Bittsteller einkla-
gen müssen, ist nicht akzeptabel. Darüber hinaus benöti-
gen auch die Ärzte und das medizinische Personal Klar-
heit, welche Rechte und Pflichten sie treffen.

Ich mache keinem einen Vorwurf; auch wir von der
Politik tragen hier Verantwortung. Die Zersplitterung des
Rechts, vom Grundgesetz über Sozialgesetzbuch, Bürger-
liches Gesetzbuch, Röntgenverordnung, Reichsversiche-
rungsordnung, Berufsrecht bis hin zu Gerichtsentschei-
dungen, erschwert einen Überblick über bestehende
Rechte und fördert dadurch natürlich Vollzugsdefizite.
Das Ergebnis kennen wir: Unwissenheit und Irrtümer
über Patientenrechte zerstören nicht nur Vertrauensver-
hältnisse, sie führen auch zu erheblichen sozialen und
gesundheitlichen Nachteilen.

Das beenden wir heute.


(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider nicht!)


Mit der Bündelung und Weiterentwicklung der Patien-
tenrechte in einem Patientenrechtegesetz setzen wir – im
Übrigen von vielen scheinbar noch gar nicht wahrge-
nommen – eine Wende in der Gesundheitspolitik fort,
nämlich die Wende dahin, dass der Patient im Mittel-
punkt unserer Bemühungen steht und nicht wie bisher
die vorhandenen Strukturen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ich kenne keine Regierungszeit, in der so viele Ver-
besserungen für die Patienten erreicht wurden wie in die-
ser. Dank Umstellung der Finanzierung haben wir zum
ersten Mal genügend Geld, sodass wir keine Leistungen
kürzen müssen. Mit der Überleitung der Unabhängigen
Patientenberatung vom Modellvorhaben zu einer profes-
sionellen Regelversorgung ist ein Vorteil für den Patien-
ten geschaffen worden. Das Krankenhaushygienegesetz
schützt die Patienten besser vor Infektionen.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittel-
marktes bestimmt der Zusatznutzen für die Patienten
künftig den Preis der Medikamente. Natürlich werden
die Patientenvertreter in diese Beratungen einbezogen.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz passen wir die
Versorgungsplanung den Bedürfnissen der Versicherten
an und nicht umgekehrt. Auch das geschieht wiederum
unter Einbindung der Patientenvertreter. Mit dem
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz richten wir auch die
Pflege verstärkt an den Bedürfnissen der Menschen aus,
zum Beispiel durch die Unterstützung neuer Wohnfor-
men.

Mit dem Patientenrechtegesetz runden wir jetzt diese
Bemühungen ab. Wir wollen, dass ein vertrauensvolles
Miteinander in den Praxen zur Regel wird. Das Patien-
tenrechtegesetz liefert hierfür ein modernes, tragfähiges
Fundament. Denn nur wenn man sich als Partner ver-
steht, können Therapien passgenau individuell abge-
stimmt werden, was, wie wissenschaftlich bewiesen ist,
die Erfolgsaussichten einer Krankheitsbewältigung
enorm befördert.

Aus diesem Grund haben wir den Begriff „Patienten-
schutzgesetz“ zunächst einmal in die Schublade gelegt
und alle Beteiligten zu einem Gespräch eingeladen, um
den größtmöglichen Konsens vor dem Gesetzgebungs-
prozess auszuloten. In über 300 Gesprächen ist dies
gelungen. Seitens der Fachleute gibt es keine Extremfor-
derungen mehr. Die einen sagten: „Ein Patientenrechte-
gesetz brauchen wir nicht“, die anderen forderten eine
totale Beweislastumkehr im Falle eines Behandlungsfeh-
lers.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gelun-
gen, nach fast 20 Jahren Diskussion einen ausgewoge-
nen Entwurf vorzulegen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Sicher, auch ich als Patientenbeauftragter habe noch den
einen oder anderen Wunsch. Ich könnte mir zum Bei-
spiel vorstellen, dass wir im parlamentarischen Verfah-
ren darüber diskutieren, wie mit Mitbestimmungsrechten
in Verfahrensfragen im Gemeinsamen Bundesausschuss
umgegangen wird.

Der Entschädigungsfonds wurde angesprochen.


(Dr. Marlies Volkmer [SPD]: Härtefallfonds! – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Härtefallfonds! Das ist nämlich ein Unterschied!)






Wolfgang Zöller


(A) (C)



(D)(B)


– Härtefallfonds. – Die Ärzteschaft war voll auf unserer
Seite, nur die Versicherungswirtschaft hat ihn strikt ab-
gelehnt.


(Dr. Marlies Volkmer [SPD]: Das glaube ich auch! Das wissen wir!)


Ich sage Ihnen klipp und klar: Mit mir gibt es keinen
Entschädigungsfonds; denn dann müssten die Versicher-
ten dafür bezahlen, dass im Zweifelsfall ein Arztfehler
ausgeglichen wird. Mit einer solchen Lösung können wir
nicht vor die Öffentlichkeit treten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


An dieser Stelle darf ich mich beim Gesundheitsmi-
nister, bei dir, lieber Daniel, und bei der Justizministerin
recht herzlich bedanken.


(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oh!)


– Ja. – In den vorhergehenden Jahren sind die Gespräche
immer gescheitert, weil sich die beiden Ministerien nicht
einigen konnten. Man kann feststellen, dass die beiden
Häuser optimal zusammengearbeitet und einen sehr gu-
ten Gesetzentwurf vorgelegt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Lassen Sie mich stichpunktartig darauf eingehen, was
der Gesetzentwurf für die Patienten bedeutet:

Die Aufnahme des Behandlungsvertrages in das Bür-
gerliche Gesetzbuch: Es ist schon mehr als ein Zusammen-
fügen; denn jetzt wird es wirklich zum Gesetz erhoben. Pa-
tienten und Ärzte können künftig in diesem Gesetz
nachlesen, welche Rechte und Pflichten sie haben: Was
muss die Aufklärung beinhalten? Bekomme ich das ge-
wünschte Dokument, ja oder nein? Es ist geregelt, dass
offengelegt werden muss, wenn die Kosten einer Be-
handlung von der Krankenkasse nicht voll übernommen
werden. Es wird außerdem festgeschrieben, in welchen
Fällen es bei einem Behandlungsfehler eine Beweislast-
umkehr gibt. Auch das ist ein Vorteil für die Patienten.

Die effektive Qualitätssicherung durch Risikoma-
nagement- und Fehlermeldesysteme: Meldungen wie:
„Falsches Bein amputiert, weil die Markierung auf dem
Thrombosestrumpf war, der vor der OP ausgezogen
wurde“, dürften künftig der Vergangenheit angehören.
Unser Ziel ist eine neue Fehlerkultur, um dadurch Be-
handlungsfehler so weit wie möglich zu vermeiden. Ein
wichtiger Faktor hierfür ist, aus Fehlern und vor allem
auch aus Beinahefehlern zu lernen. In Deutschland gilt
nach wie vor, dass man sucht, wer den Fehler gemacht
hat, statt sich stärker damit zu beschäftigen, warum der
Fehler begangen wurde, und die Ursachen abzustellen.
Durch das Risikomanagement- und Fehlermeldesystem
wird die richtige Struktur vorgegeben, um dies umsetzen
zu können. Es gibt auch noch einen finanziellen Anreiz
für Krankenhäuser, die sich an diesem System beteili-
gen.

Mehr Unterstützung bei Behandlungsfehlern. Oft
wird verschwiegen, dass jetzt gesetzlich geregelt wird,
dass den Patienten von den Krankenkassen ein kosten-

freies medizinisches Gutachten zur Verfügung gestellt
wird. Das ist ein großer Fortschritt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Schnellere Entscheidungen durch die Krankenkassen:
Ich habe Briefe bekommen, in denen es hieß: Die Ge-
nehmigung meines Rollstuhls hat acht Monate gedauert. –
Das ist eine Beschwerde, die ab dem kommenden Jahr
nicht mehr vorkommen darf. Der Rollstuhl muss inner-
halb von drei Wochen genehmigt sein. Die Frist von drei
Wochen wird die Verfahren wesentlich beschleunigen.
Auch das ist ein Vorteil für die Versicherten.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau!)


Stärkung der Patientenrechte: Sie werden gelesen ha-
ben, dass die Patientenvertreter in die Bedarfsplanung
stärker eingebunden werden, was für die medizinische
Versorgung auf dem flachen Land entscheidend ist.

Ein ganz wichtiger Punkt zum Schluss: umfassende
Information für Patientinnen und Patienten. Wir stellen
immer wieder fest: Die wenigsten kennen ihre Rechte,
und wer seine Rechte nicht kennt, kann sie nicht einfor-
dern. Wir werden durch ein verständliches Informations-
system für mehr Transparenz sorgen, eine Aufgabe, die
dem Patientenbeauftragten zukommt. Wir werden die
Bürger also ordentlich informieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Moral und
der Umgang miteinander können nicht gesetzlich gere-
gelt werden. Mit dem Patientenrechtegesetz schaffen wir
aber die Voraussetzungen für einen faireren Umgang in
Partnerschaft. Das dient dem Ziel, wie alle Bemühungen
im Gesundheitswesen, einer optimalen medizinischen
Versorgung.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Zöller, Sie können mehr!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719600600

Harald Weinberg ist der nächste Redner für die Frak-

tion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Harald Weinberg (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1719600700

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Meine Damen und Herren! Wegen des Ent-
wurfs des Patientenrechtegesetzes, über den wir heute
hier debattieren, klingelt seit Wochen mein Telefon, und
das Fax quillt über.


(Zurufe von der FDP: Oh! – Heinz Lanfermann [FDP]: Schaffen Sie sich E-Mail an!)


Leider ist es nicht überschäumende Begeisterung über
diesen Gesetzentwurf, die eine Vielzahl überglücklicher
Patientinnen und Patienten zum Telefonhörer greifen
lässt, sondern die übergroße Enttäuschung über das, was
Sie, meine Damen und Herren von Union und FDP, nach
jahrelanger stiller Beratung ausgeheckt haben.





Harald Weinberg


(A) (C)



(D)(B)


In Ihrem Koalitionsvertrag hatten Sie vor drei Jahren
noch von einem Patientenschutzgesetz gesprochen. Es
geht aber nicht nur um den Schutz der Patienten, sondern
auch darum, ihnen Rechte zu geben, und darum, ihnen
Möglichkeiten an die Hand zu geben, dass sie diese
Rechte auch durchsetzen können. Die Überschrift des
Gesetzentwurfs zeigt, dass Sie unsere Nachhilfe ange-
nommen und dazugelernt haben: aus Patientenschutz- ist
Patientenrechtegesetz geworden.


(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Ihre Nachhilfe brauchen wir nicht!)


Bei den Inhalten haben Sie diese Einsicht leider nicht
gezeigt. Wir hätten uns für die Patientinnen und Patien-
ten gefreut, wenn Sie unsere Vorschläge oder, wenn Sie
unsere Vorschläge nicht nehmen wollten, die der Grünen
oder die der SPD übernommen hätten. Wir hätten uns
gefreut, wenn Sie zum Beispiel die erleichterte Regelung
bei der Beweislast in den Gesetzentwurf hineingeschrie-
ben hätten.


(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


Wir hätten uns auch gefreut, wenn Sie die Vorschläge
der Betroffenen, also der Patientinnen- bzw. Patienten-
verbände, in den Gesetzentwurf hineingeschrieben hät-
ten. Stattdessen haben Ihnen die Ärzte- und Kranken-
hausverbände die Hand beim Schreiben geführt.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: So ein Schwachsinn!)


Da muss man sich nicht wundern, wenn zum Schluss
wenig herauskommt, was den Patienten bei der Durch-
setzung ihrer Rechte hilft.


(Jens Spahn [CDU/CSU]: Klassenkampf! Immer nur Klassenkampf!)


Deshalb steht in dem Gesetzentwurf jetzt nur das, was
bislang auch durch Richterrecht schon geregelt und gül-
tig war.


(Jens Spahn [CDU/CSU]: Stimmt nicht! – Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Wiederum falsch! Lesen Sie es doch einmal, bevor Sie etwas Falsches sagen!)


Zum Teil bleiben Sie sogar hinter der bisherigen Recht-
sprechung zurück.

Gut, die Krankenkassen bekommen ein paar Zusatz-
aufgaben, wenn es darum geht, Patientinnen und Patien-
ten zu unterstützen.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Aha!)


Das war es aber auch, und das ist aus unserer Sicht deut-
lich zu wenig.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Worum geht es im Kern eigentlich? Viele Patientinnen
und Patienten haben die leidvolle Erfahrung gemacht,
dass man als Patient nach einem Behandlungsfehler keine
guten Karten hat. Wer schon vor der Behandlung krank
war und aufgrund eines Ärztefehlers noch kränker und

leidender wurde, der hat es ganz schwer. Er muss sich um
seine Genesung kümmern und gleichzeitig gegen ein pro-
fessionelles Kartell von Ärzteschaft, Krankenhausver-
waltung und Ärztehaftpflichtversicherung samt Anwäl-
ten und Gutachtern ankämpfen, um die Schuld zu
beweisen. Dazu muss der Patient aufzeigen – das ist be-
reits erwähnt worden –, dass erstens wirklich eine falsche
Behandlung vorliegt und zweitens die Schädigung ur-
sächlich auf die falsche Behandlung zurückzuführen ist.
Diejenigen, die das zu begutachten haben, sind wiederum
Ärzte und werden von Ärztekammern oder den Ärz-
tehaftpflichtversicherungen bezahlt. Solche Gerichtsver-
fahren dauern im Übrigen Jahre, oft auch Jahrzehnte.
Sehr häufig ist es so, dass die Geschädigten das Ende des
Gerichtsverfahrens nicht mehr erleben.

Leider wird den Geschädigten durch den jetzt vorge-
legten Entwurf eines Patientenrechtegesetzes kaum ge-
holfen. Es soll keine generelle Erleichterung der Beweis-
last eingeführt werden. So haben die Geschädigten
weiterhin die Beweislast zu tragen, und die Ärzte haben
die Beweismittel in den Händen. Nur bei groben Behand-
lungsfehlern wollen Sie eine Beweislastumkehr einfüh-
ren. Das ist aber heute schon gängige Praxis vor Gericht.
Doch was nun ein grober Fehler ist, wird wiederum durch
einen Arzt entschieden.

Sie wollen auch keinen unabhängigen Gutachterpool
einrichten. Die Geschädigten werden sich also weiterhin
an Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen
wenden müssen, die bei den Ärztekammern angesiedelt
sind und zum größten Teil für die Ärzte und gegen die
Patienten entscheiden.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Oh Gott!)


Es wird nach Ihren Plänen leider auch keinen Härte-
fall- oder Entschädigungsfonds geben, aus dem Geschä-
digten schnell und unbürokratisch zumindest eine finan-
zielle Entschädigung geleistet werden könnte.

Kommen wir zu den individuellen Gesundheitsleis-
tungen – ein besonderes Ärgernis für viele Patientinnen
und Patienten. Das sind Leistungen, die die Kasse nicht
übernimmt und für die die Patientinnen und Patienten
beim Arzt extra zahlen müssen: wenige sinnvoll, die
meisten überflüssig, einige sogar schädlich! Auch hier
schreiben Sie nur die Verpflichtung zur Aufklärung über
mögliche Kosten in den Gesetzentwurf. Das kann doch
nicht alles sein. Dabei wissen auch Sie genau: Manche
Ärztinnen und Ärzte nutzen IGeL-Leistungen, um ihren
Umsatz zu erhöhen. Dafür gibt es sogar spezielle Ver-
kaufstrainings, die bis vor kurzem noch vom Bundes-
wirtschaftsministerium gefördert worden sind.


(Dr. Martina Bunge [DIE LINKE]: So ist das!)


Die Linke fordert darum in ihrem Antrag, einen klaren
rechtlichen Rahmen zu schaffen, damit die Patientinnen
und Patienten nicht über den Tisch gezogen werden.


(Beifall bei der LINKEN)


Dazu gehören eine angemessene Bedenkzeit, ausrei-
chende Informationen und unabhängige Beratung über
Sinn, Nutzen und Alternativen genauso wie Maßnahmen





Harald Weinberg


(A) (C)



(D)(B)


der Qualitätssicherung. Nichts davon findet sich aller-
dings in diesem Gesetzentwurf.

Auch bei den Rechten von Patientenorganisationen
bleiben Sie sehr schmalbrüstig. Die Patientenorganisatio-
nen werden im Gemeinsamen Bundesausschuss, dem
wichtigsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesund-
heitswesen, weiterhin am Katzentisch sitzen müssen und
erhalten noch nicht einmal in Verfahrensfragen ein
Stimmrecht. Dass diese darüber verbittert sind, darf Sie
nicht wundern.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und FDP,
ich weiß schon, dass einige von Ihnen sehr wohl zumin-
dest einen Teil unserer Kritik teilen und mit dem Gesetz-
entwurf recht unzufrieden sind.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Dann sagen Sie uns einen!)


Darum appelliere ich an Sie: Setzen Sie sich im weiteren
Verfahren lautstark dafür ein, dass dieser Gesetzentwurf
noch entscheidende Änderungen erfährt, die im Interesse
der Patientinnen und Patienten sind, und nicht so durch
das Parlament geht.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Edgar Franke [SPD])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719600800

Nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die

Grünen ist die Kollegin Maria Klein-Schmeink.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kol-
legen! Ich will hier nicht wiederholen – diese Punkte
wurden schon genannt –, was in diesem Entwurf des Pa-
tientenrechtegesetzes sinnvoll ist.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Danke!)


In diesem Patientenrechtegesetz sollen tatsächlich erst-
mals all die Rechte der Patienten gebündelt werden, die
in verschiedenen Gesetzeswerken, allerdings sehr ver-
streut, verankert sind. Es ist natürlich eine große Erleich-
terung und stellt einen Fortschritt dar, wenn diese Rechte
tatsächlich transparent und gebündelt vorliegen. Das
aber, meinen wir, ist zu wenig Anforderung an ein Pati-
entenrechtegesetz.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Martina Bunge [DIE LINKE])


Dieses Patientenrechtegesetz ist zwar von zwei FDP-
Ministern auf den Weg gebracht worden, aber – das
muss man doch sagen – diese beiden Minister mussten
mehr zum Jagen getragen werden, als dass sie sich zu
überzeugten Verfechtern einer wirklichen Patientenori-
entierung und einer Stärkung von Patientenrechten auf-
geschwungen hätten. Genau dies spiegelt sich an vielen

Stellen in diesem Gesetzentwurf wider. Sie von der
CDU/CSU wissen das sehr genau. Nicht umsonst haben
wir drei Jahre warten müssen, bis dieser sehr verküm-
merte Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Das ist ein ganz
klarer Nachweis dafür, dass es einen langen Prozess des
Ringens gegeben hat, bis Sie überhaupt zu diesem Er-
gebnis gekommen sind.


(Heinz Lanfermann [FDP]: Wir haben sieben Jahre auf Ihre Vorschläge gewartet!)


Das ist eigentlich schade, wenn man sich anschaut,
was Sie, Herr Zöller, in den letzten drei Jahren auf
Grundlage zahlreicher Gespräche mit Patientenverbän-
den – dies ist durchaus anerkennenswert – vorgebracht
und vorgeschlagen haben. Wir konnten zahlreiche Pres-
seartikel darüber lesen. Genau das hat dazu geführt, dass
wir alle die Hoffnung hatten, wir kämen ein Stückchen
weiter als nur bis zu dem, was jetzt vorliegt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Betrachten wir einmal den Gesamtansatz. Natürlich
ist es richtig, einen eigenständigen Untertitel im Bürger-
lichen Gesetzbuch zu schaffen, in dem der Behandlungs-
vertrag geregelt wird. Aber bringt dies tatsächlich mehr
Rechte? Wir haben eben schon gehört: Es gibt kein ein-
ziges zusätzliches Recht, das insbesondere den Patien-
ten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben, weiter-
helfen würde. 20 Jahre nachdem erstmals Vorschläge auf
den Tisch gelegt worden sind, 20 Jahre, in denen es
Hoffnungen gegeben hat, dass die Stellung von geschä-
digten Patienten vor Gericht verbessert wird, ist das aus-
gesprochen kümmerlich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Kommen wir zu den anderen Bereichen, die mit Pati-
entenschutz zu tun haben. Sie haben ja im Koalitionsver-
trag von einem Patientenschutzgesetz gesprochen. Das
weckte die Hoffnung, dass gerade der Aspekt der Patien-
tensicherheit, der Fehlervermeidung konsequent ange-
gangen wird. Nichts da! Was finden wir dazu in diesem
Gesetzentwurf? Es sind nur ganz wenige Regelungen im
SGB V vorgesehen, und fast alle haben eine eher freiwil-
lige Grundlage. Es gibt keinen Ansatz, der dazu führt,
dass wir ein stringentes System der Fehlervermeidung,
des Fehlermonitorings, des Beschwerdemanagements
und des Risikomanagements bekommen. Nirgendwo fin-
det man wirklich verbindliche Regelungen, dafür aber
viele Aufgabenstellungen, die sich an den G-BA und die
gemeinsame Selbstverwaltung richten. An keiner Stelle
heißt es: Jede Einrichtung, jede Praxis, jedes Kranken-
haus hat genau dies zu tun und dabei bestimmte Quali-
tätsstandards einzuhalten. – Diese klare Verbindlichkeit
finden wir in Ihrem Gesetzentwurf nicht. Wir meinen,
das ist nicht ausreichend.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Das Gleiche gilt im Hinblick auf die Einrichtung von
Medizinprodukteregistern; die Debatte um Brustimplan-
tate haben wir ja geführt. Auch hier bleibt es dabei: Was





Maria Klein-Schmeink


(A) (C)



(D)(B)


die Wirtschaft betrifft, findet man nur freiwillige Selbst-
verpflichtungen. Es gibt keinen Ansatz, eine gesetzliche
Regelung vorzunehmen. Sie sagen nicht etwa: Wir tref-
fen im Hinblick auf Medizinprodukteregister eine ver-
pflichtende Regelung und schaffen damit Instrumente,
die für Qualitätssicherung, aber auch für Transparenz
sorgen. – Auch in diesem Punkt ist Ihr Gesetzentwurf
ein großer Ausfall.

Zu den Gutachten. Sie sind stolz darauf, dass Sie in
Ihrem Gesetzentwurf eine entsprechende Verpflichtung
der Krankenkassen verankert haben. Vorher war das eine
Kannregelung. Es gab diese Möglichkeit also schon, und
sie wurde gerade von den großen Kassen umfangreich
genutzt. Aber: Was tun Sie, um diese Gutachten tatsäch-
lich zu qualifizieren? Was tun Sie, um Mindeststandards
festzulegen? Was tun Sie, um den Gutachtern Weiterbil-
dungen zu ermöglichen? Nur so kann ja überhaupt eine
hohe Qualität der Gutachter gewährleistet werden. Zu
alldem findet sich in diesem Gesetzentwurf nichts, Fehl-
anzeige.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


So, meinen wir, kann eine wirkliche Unterstützung von
Patienten nicht aussehen.


(Heinz Lanfermann [FDP]: Sie nörgeln ja selbst über Sonnenschein!)


Schauen wir weiter; es besteht auch noch folgendes
Problem: Eine Beteiligung der Patientenorganisationen
im Rahmen der Selbstverwaltung in den verschiedenen
Gremien ist mittlerweile zwar, auf Betreiben von Rot-
Grün,


(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Nicht bloß RotGrün!)


seit Jahren vorgesehen. Aber was ist mit ihren Verfah-
rensrechten? Nicht einmal hier konnten Sie sich zu einer
Regelung durchringen.

Wir meinen, Sie sind an sehr vielen Stellen zu kurz
gesprungen. Wir hoffen, dass wir die Kolleginnen und
Kollegen in den Reihen der CDU in Ihrem Bemühen um
ein besseres Patientenrechtegesetz noch ein bisschen be-
stärken können. Denn in Ihren Eckpunkten sind durch-
aus einige Vorschläge enthalten, die auch die andere
Seite dieses Hauses für sinnvoll hält. Noch haben Sie die
Möglichkeit, ein wirkliches Patientenrechtegesetz auf
den Tisch zu legen. Ich bin noch nicht ganz ohne Hoff-
nung. Aber wenn ich mir die anderen Gesetzgebungsver-
fahren, die Sie noch vorhaben, ansehe – ich nenne nur
das Betreuungsgeld –, dann bin ich etwas weniger opti-
mistisch, dass wir hier noch etwas erreichen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719600900

Das Wort erhält nun die Bundesjustizministerin Frau

Leutheusser-Schnarrenberger.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-
nen und Kollegen! Liebe Frau Klein-Schmeink, Sie ha-
ben versucht, den vorliegenden Gesetzentwurf kleinzu-
reden. Das ist Ihnen beim besten Willen nicht gelungen.


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig! – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Er ist schon klein! Den muss man nicht kleinreden!)


Denn Sie konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass
sieben Jahre Rot-Grün zu keinem einzigen Gesetzent-
wurf geführt haben.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wenn alle Regelungen schon lange in der Schublade ge-
legen hätten, längst klar wären und schon aufgeschrieben
worden wären, dann könnten wir heute über die Verbes-
serung eines vielleicht schon vorliegenden Patientenrech-
tegesetzes debattieren. Wir, diese Bundesregierung und
die Koalitionsfraktionen, legen heute allerdings erstmals
in der Geschichte der Beratungen im Bundestag einen
Gesetzentwurf zur Stellung der Patienten vor. Außerdem
finden die Regelungen dieses Gesetzentwurfes ihren Nie-
derschlag erstmals auch im Bürgerlichen Gesetzbuch; in
dieses schaut man ja, wenn man rechtliche Regelungen
im Hinblick auf einen Behandlungsvertrag sucht. Allein
das ist schon ein Mehrwert. Es ist jetzt ganz leicht in Er-
fahrung zu bringen, und zwar ohne googeln oder umfang-
reiche Auskünfte einholen zu müssen, welche Rechte und
welche Pflichten der Behandelnde und der Patient haben.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Der Mehrwert liegt auch darin, dass die Rechte jetzt
so festgelegt sind, dass der Patient dem Behandelnden
– das ist nicht nur der Arzt, sondern das sind auch alle
anderen, die medizinische Dienstleistungen erbringen –
auf Augenhöhe gegenübersteht. Der Patient ist nicht
Bittsteller, und der Arzt bzw. der Behandelnde ist nicht
ein Halbgott im weißen Kittel. Hier begegnen sich zwei
mit unterschiedlichen Anliegen: der Behandelnde, der
mit seinem Fachwissen dem Patienten helfen soll und
muss und will, und der Patient, der ein Recht darauf hat,
alles zu erfahren und selbstbewusst entscheiden zu kön-
nen, in was er einwilligt und in was er nicht einwilligen
möchte. Dass das jetzt nachlesbar und transparent ist und
dass es damit Rechtssicherheit gibt, ist ein wirklich gro-
ßer Fortschritt gegenüber der derzeitigen Situation, in
der Fälle durch Rechtsprechung entschieden werden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Die Verpflichtungen, die festgehalten worden sind,
sind natürlich umfangreicher als die, die sich aus der
derzeitigen Rechtsprechung ergeben. Die Rechtspre-
chung ist ja immer nur eine Entscheidung im Einzelfall.
Daraus haben sich ein paar Grundsätze ergeben. Bei den
Informationspflichten gehen wir über das hinaus, was
bisher durch Rechtsprechung niedergelegt ist – auch im
Blick auf das, was sich entwickeln kann. Gerade in Be-
zug auf die Verpflichtung zur Aufklärung machen wir in
den Folgebestimmungen Konsequenzen für die Haftung
deutlich. Es ergeben sich daraus Beweiserleichterungen





Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


(A) (C)



(D)(B)


und damit eine Stärkung der Patienten, gerade dann,
wenn zum Beispiel die Aufklärung unterblieben ist.
Wenn in der Patientenakte einiges überhaupt nicht ent-
halten ist, vielleicht aber aufgeklärt wurde, dann gilt:
Das, worüber nichts ausgeführt worden ist, ist nicht er-
folgt. Das wird in einer Auseinandersetzung dann zu-
gunsten des Patienten bewertet.

Es handelt sich also um ein sehr gut ineinander grei-
fendes Regelungswerk. Dies gilt für die Regelungen im
Bürgerlichen Gesetzbuch, natürlich aber auch für das,
was in Bezug auf die Kassen und im Sozialgesetzbuch
geregelt wird.

Selbstverständlich schaut man gerade bei diesen Fra-
gen – auch angesichts der Statistiken und bestimmt auch
angesichts der Dunkelziffern im Hinblick auf Behand-
lungsfehler, die wir nicht kennen – darauf, wie die Haf-
tung zwischen dem Patienten auf der einen Seite und
dem Behandelnden, dem Arzt, auf der anderen Seite aus-
tariert wird. Ausgangslage für uns war dabei zunächst
einmal die Haftungsverteilung im Bürgerlichen Gesetz-
buch; daran orientieren wir uns. Dass jemand, der An-
sprüche hat – die fixieren wir hier –, sie auch geltend
machen muss, ist ein allgemeiner Grundsatz, der für alle
Bereiche gilt. Aber natürlich reicht das in diesem Be-
reich nicht aus.


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Sehr richtig!)


Ein Patient steht ja vielen technischen Geräten gegen-
über und hat keinen Einblick in das, was in entscheiden-
den Momenten passiert. Er ist, wie es so schön heißt,
nicht so nah dran, wenn es an die Behandlung geht. Dass
wir deshalb Änderungen an dieser grundsätzlichen Be-
weisregelung vornehmen, ist ein ganz wichtiger Schritt.
Natürlich hat sich das über Jahrzehnte auch schon in der
Rechtsprechung immer wieder ein Stück weit entwi-
ckelt, aber das hat doch eine total andere Qualität.

Lesen Sie bitte auch einmal die Begründung im Ge-
setzentwurf, in der wir über zig Seiten deutlich machen,
was „grober Behandlungsfehler“ heißt. Wir entwickeln
dort Beispiele und sagen, was das voll beherrschbare Be-
handlungsrisiko ist; denn auch in diesen Fällen – und
nicht nur bei einem groben Behandlungsfehler – gilt die
Beweislastumkehr,


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig!)


weil der Patient bei einem voll beherrschbaren Behand-
lungsrisiko auf der Seite des Behandelnden im Kranken-
haus natürlich nur wenig vortragen und einbringen kann.

Diese Beweislastumkehr ist zum Beispiel ganz ent-
scheidend beim Umgang mit der Gefahr von Infektio-
nen. Hinsichtlich der hygienischen Standards in Kran-
kenhäusern kann der Patient nichts ausrichten. Das ist
ein beherrschbares Risiko derjenigen, die eine Leistung
erbringen. Wir erwähnen entsprechende Beispiele in un-
serer Gesetzesbegründung ganz bewusst, damit man da-
ran ablesen kann, in welche Richtung wir mit den Geset-
zesformulierungen gehen.


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig!)


In den einzelnen Paragrafen können wir doch nicht
aufzählen, was alles ein grober Behandlungsfehler ist.
Das kann man nie abschließend machen, sonst müsste
man ein Buch schreiben; das können wir nicht. Wir müs-
sen objektive Kriterien erläutern; deshalb werden ent-
sprechende Beispiele in der Begründung des Gesetzes
aufgeführt. Das ist wichtig für die Anwendung, das ist
wichtig für die Praxis.

Dann macht nämlich eine neue Broschüre, die die
Bundesregierung nach Abschluss der Beratungen ge-
meinsam herausgeben wird, auch Sinn. In diese werden
wir im Einzelnen das hineinschreiben, was wir jetzt im
Gesetzestext, aber insbesondere in der Begründung aus-
führen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Niemand, der nicht hier im Bundestag oder in der
Bundesregierung Verantwortung trägt, hat bei diesem
Gesetzentwurf Hand geführt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir können das untereinander sowieso viel besser. Dann
haben wir aber auch intensiv verhandelt. Wir haben bei
diesem Gesetzentwurf sehr früh mit den Abgeordneten
der Koalitionsfraktionen überlegt: Wie machen wir das
am besten? Wir haben uns ausgetauscht, gerade natürlich
auch mit Ihnen, Herr Zöller, weil insbesondere an Sie
– Sie haben ja täglich ein offenes Ohr für die Patienten –
die Anliegen herangetragen werden. All das hat Eingang
in den Gesetzentwurf gefunden. Darüber werden wir jetzt
debattieren.

Wir haben ausreichend Zeit, zu debattieren, damit am
Ende der Legislaturperiode aus diesem Entwurf ein Ge-
setz wird, das im Bundesgesetzblatt steht. Deshalb brin-
gen wir ihn jetzt ein. Ihm ging eine gründliche Vorarbeit
voraus. Die Zielrichtung dabei war einerseits, Patienten-
rechte zu stärken. Wir wollten mit diesem Gesetzentwurf
andererseits aber auch kein generelles Misstrauen gegen-
über dem Behandelnden hervorrufen; denn wir brauchen
doch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt bzw. Be-
handelndem und Patient. Auch das wird durch diesen
Gesetzentwurf gestärkt.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719601000

Carola Reimann ist die nächste Rednerin für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Carola Reimann (SPD):
Rede ID: ID1719601100

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Januar 2010
hat der Patientenbeauftragte bei seiner Vorstellung im
Gesundheitsausschuss angekündigt, dass er 2011 ein Pa-
tientenrechtegesetz verabschieden will. Jetzt endlich





Dr. Carola Reimann


(A) (C)



(D)(B)


liegt der Gesetzentwurf vor. Es ist mittlerweile Septem-
ber 2012! Über zwei Jahre hat sich die schwarz-gelbe
Koalition mit diesem wichtigen Thema Zeit gelassen.
Wir waren auch geduldig gewesen; denn es ist ein kom-
plexes Thema; das ist hier schon angeklungen.

Auch mir ist wie der Kollegin Volkmer die schöne
Redensart eingefallen: Was lange währt, wird endlich
gut. Leider bewahrheitet sie sich bei diesem Gesetzent-
wurf nicht. Wir mussten lange warten, aber das Warten
hat sich leider nicht gelohnt.


(Jens Spahn [CDU/CSU]: Na!)


Das sieht die Regierung erwartungsgemäß anders. Bei
der Präsentation des Kabinettsbeschlusses im Mai hätte
man den Eindruck bekommen können, einem epochalen
Ereignis beizuwohnen; so gut, so neu sei das Gesetz. Da
wurden große Worte gewählt.

Mit dem, was tatsächlich im Gesetzentwurf steht, hat
das allerdings herzlich wenig zu tun. Neues enthält der
Entwurf nämlich nicht.


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Das stimmt doch gar nicht!)


Der Anspruch an ein neues Gesetz sollte aber sein, dass
es mehr bringt, als die bisher in verschiedenen Gesetzen
und Urteilen bereits bestehenden Patientenrechte zusam-
menzuführen.


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Frau Kollegin, Sie hätten mehr zuhören sollen!)


Der Entwurf dieses Patientenrechtegesetzes ist eine
schöne Fleißarbeit, aber nichts wirklich Neues.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Wir haben es gelesen.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Aber nicht verstanden!)


– Es sind ganze acht Seiten mit einer sehr umfangreichen
Begründung; das können wir schon bewältigen. – Große
Worte, aber für die Patientinnen und Patienten wird dieses
Gesetz keine spürbare Wirkung haben. Das Zusammen-
führen bestehenden Rechts allein genügt nicht den Anfor-
derungen an ein wirklich modernes Patientenrechtege-
setz. Dieser Gesetzentwurf ist ein politisches Placebo, das
den Betroffenen keine wirklichen Verbesserungen brin-
gen wird – leider! Der Gesetzentwurf, Kolleginnen und
Kollegen, greift deshalb zu kurz. Patientenrechte müssen
in vielen Bereichen wirklich ernsthaft erweitert werden.
Der Bundestag ist aufgefordert, hier nachzubessern.

Ein erstes Beispiel: Im Gesetzentwurf fehlt ein Härte-
fallfonds, mit dem Patientinnen und Patienten in Härte-
fällen unbürokratische, schnelle Hilfe gewährt wird.
Auch Kollege Singhammer hatte ihn im Februar 2012
gefordert. Ich zitiere: „Ich halte die Einrichtung eines
Entschädigungsfonds für notwendig.“


(Dr. Martina Bunge [DIE LINKE]: Genau!)


Das war in der Süddeutschen Zeitung im Februar dieses
Jahres zu lesen.

Dass sich die CSU und die FDP nicht immer ganz ei-
nig sind, ist kein neues Phänomen.


(Jens Spahn [CDU/CSU]: Was?)


Ich sage nur: Betreuungsgeld.


(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das ist doch ein Textbaustein, den Sie da haben!)


Dass aber die Meinung des Patientenbeauftragten ebenso
wenig zählt, ist bitter.


(Dr. Martina Bunge [DIE LINKE]: Das stimmt!)


Kollege Zöller hatte sich als Patientenbeauftragter eben-
falls frühzeitig für einen derartigen Fonds ausgespro-
chen. Ende des Jahres 2010 sagte er in der Frankfurter
Rundschau – ich zitiere –:

Er sichert eine schnelle Hilfe für die Betroffenen
und könnte auch dazu beitragen, jahrelange Ge-
richtsprozesse mit unsicherem Ausgang zu vermei-
den.

Das sehen wir auch so. Aber selbst wenn außer den Kol-
legen noch zahlreiche Patientenorganisationen, Medizin-
rechtler – das ist schon angeklungen –, Anwälte, Ver-
braucherschutzorganisationen und die Bundesländer
diesen Fonds fordern, ist das für den Minister anschei-
nend kein Grund, zu handeln. Das, finde ich, ist schade
und vor allem schlecht für die Patientinnen und Patien-
ten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Der Patientenbeauftragte – Herr Zöller, Sie wissen,
dass ich eine hohe Meinung von Ihnen habe –


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Wir auch!)


hat gerade angeführt, dass die Versicherungswirtschaft
dagegen war. Das ist leider ein beredtes Beispiel dafür,
auf welcher Seite die Regierung wirklich steht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich dachte immer, Sie seien Patientenbeauftragter und
nicht Versicherungsbeauftragter.


(Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir von der SPD-Bundestagsfraktion fordern, dass
ein Härtefallfonds nach dem Wiener Vorbild aufgelegt
wird. Dieser soll eintreten, wenn es keinen sicheren
Nachweis der Schadensursache oder des Verschuldens
gibt, wenn eine seltene oder bislang unbekannte Kompli-
kation auftritt, die den Versicherten stark schädigt, wenn
die Durchsetzung des Schadensersatzanspruches unzu-
mutbar lange dauern würde oder wenn eine finanzielle
Hilfe aus sozialen Gründen oder anderen Gründen gebo-
ten erscheint. Das wäre eine echte Verbesserung.

Kolleginnen und Kollegen, auch die Medizinprodukte
und die damit verbundenen Probleme werden im Gesetz-
entwurf nicht angesprochen; das blendet die Regierung





Dr. Carola Reimann


(A) (C)



(D)(B)


völlig aus. Der Skandal um schadhafte Brustimplantate
zu Beginn dieses Jahres hat aber gezeigt, dass wir im In-
teresse der Patientinnen und Patienten etwas tun müssen.
Es ist schließlich nicht so, als hätte es nicht bereits früher
Probleme mit Metallhüftgelenken und Defibrillatoren
gegeben. Die derzeitigen Regelungen reichen, wie wir
wissen, nicht aus, die Sicherheit der Patientinnen und
Patienten in vollem Umfang zu gewährleisten.


(Beifall bei der SPD)


Während aus den Reihen der Opposition schon ent-
sprechende Anträge erarbeitet und im Bundestag debat-
tiert wurden und auch die EU-Kommission bereits einen
Verordnungsvorschlag vorgelegt hat, ist immer noch un-
klar, wie die Bundesregierung die Sicherheit von Medi-
zinprodukten verbessern will. Die Chance, dies im Pa-
tientenrechtegesetz zu regeln, wurde bisher klar vertan.

Wir brauchen aber schärfere und unangemeldete Kon-
trollen, eine europaweit einheitliche Zulassung für Me-
dizinprodukte der höheren Klassen, eine Pflicht zum Ab-
schluss einer Haftpflichtversicherung und die Errichtung
eines Entschädigungsfonds sowie nicht zuletzt ein Im-
plantatregister zur Versorgungsforschung und ein Ver-
zeichnis der Patienten zur Rückverfolgung und Informa-
tion der Patientinnen und Patienten.

Kolleginnen und Kollegen, ich will noch einen letzten
Punkt ansprechen; denn auch über die Quelle größten
Ärgernisses für Patientinnen und Patienten in der ambu-
lanten Behandlung, die IGeL-Leistungen, ist im Gesetz-
entwurf nichts zu finden.


(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Steht doch drin!)


Die IGeL-Leistungen müssen gesetzlich Versicherte aus
ihrem privaten Geldbeutel zahlen.


(Heinz Lanfermann [FDP]: Es gibt keinen Zwang!)


Der medizinische Nutzen ist jedoch sehr oft zweifelhaft.
Wir fordern deshalb Maßnahmen zur Kontrolle, zum
Beispiel ein Verbot, am selben Tag GKV-Leistungen und
IGeL-Leistungen bei einem Patienten abzurechnen, so-
wie einen verpflichtenden schriftlichen Behandlungsver-
trag, eine schriftliche Rechnung und eine umfassende In-
formationspflicht des Arztes, die nicht delegiert werden
kann.

Kolleginnen und Kollegen, auch wenn mir vor allem
die gesetzlich Versicherten am Herzen liegen, will ich
noch etwas zu den Privatversicherten sagen. Alles, was
mit dem Patientenrechtegesetz im SGB V für die gesetz-
lich Versicherten zusammengestellt wurde, muss eigent-
lich auch für die privat versicherten Patientinnen und
Patienten gelten. Normalerweise werden deshalb die
SGB-V-Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz oder
gegebenenfalls im Versicherungsaufsichtsgesetz nach-
vollzogen, oder wie wir sagen, wirkungsgleich umge-
setzt.

Ich wundere mich: Im Patientenrechtegesetz findet
sich dazu nichts. Muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen und
Kollegen vor allem von der FDP, wirklich sagen, dass

PKV-Versicherte keine Versicherten mit Patientenrech-
ten zweiter Klasse sind?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es ist schlimm genug, dass sie ihre Versicherung nicht
wechseln dürfen wie gesetzlich versicherte Patientinnen
und Patienten. Aber im Fall eines gesundheitlichen
Schadens müssen sie, finde ich, die gleichen Rechte ha-
ben.


(Beifall des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])


Auch da gibt es noch Nachbesserungsbedarf.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719601200

Das Wort erhält nun der Kollege Jan-Marco Luczak

für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Jan-Marco Luczak (CDU):
Rede ID: ID1719601300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der

Name ist Programm: Wir behandeln heute das Gesetz
zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Pa-
tienten. Genau das ist das Ziel der christlich-liberalen
Koalition. Trotz der vielen Unkenrufe, die wir vonseiten
der Opposition hören, erreichen wir dieses Ziel mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir haben bereits heute ein gutes und leistungsfähi-
ges Gesundheitssystem. Patienten können in aller Regel
darauf vertrauen, dass sie, wenn sie zu einem Arzt ge-
hen, dort eine qualitativ hochwertige medizinische Be-
handlung bekommen und dass ihnen durch Ärzte und an-
dere im Gesundheitswesen tätige Personen geholfen
wird, wieder gesund zu werden.

Aber – auch das gehört natürlich zur Wahrheit – im
Behandlungsalltag treten an der einen oder anderen
Stelle Defizite auf. Da werden Behandlungswünsche von
Patienten nicht immer ausreichend respektiert, da erfolgt
die notwendige Aufklärung nicht immer in hinreichen-
dem Maße, und im schlimmsten Fall gibt es Behand-
lungsfehler mit gravierenden gesundheitlichen Folgen.

Der Patient ist hier in aller Regel schutzbedürftig, und
zwar nicht nur, weil er krank ist und sich deshalb in me-
dizinischer Behandlung befindet, sondern vor allen Din-
gen deswegen, weil er medizinischer Laie ist und ihm
die Sachkenntnis fehlt, Art und Weise sowie Erfolg oder
Misserfolg einer Behandlung erkennen und einschätzen
zu können.

Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung in
den vergangenen Jahrzehnten eine sehr komplexe, sehr





Dr. Jan-Marco Luczak


(A) (C)



(D)(B)


ausdifferenzierte Judikatur zum Arzthaftungs- und zum
Behandlungsrecht entwickelt. Sie hat versucht, die In-
teressengegensätze, die es zwischen Arzt und Patient na-
turgemäß dann gibt, wenn bei einer medizinischen Be-
handlung einmal nicht alles glatt gelaufen ist, in ein
ausgewogenes und sachgerechtes Verhältnis zu bringen.

Das Problem dabei ist, dass Patienten in aller Regel
keine Juristen sind. Kein Patient kennt also den Umfang
und auch die Grenzen der ihm zugesprochenen Rechte.
Was ist die Folge daraus? Die Folge ist eine Intranspa-
renz, aus der eine Unsicherheit der Patienten darüber re-
sultiert, welche Rechte sie tatsächlich haben. Die Folge
davon wiederum ist, dass die Patienten den Ärzten nicht
auf Augenhöhe begegnen können und deswegen auch
manchmal Probleme haben, ihre Rechte durchzusetzen.

Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern.
Wir wollen, dass Patienten selbstbewusst, selbstbe-
stimmt und eigenverantwortlich über ihre Behandlung,
über ihre Therapie entscheiden können. Wir setzen hier-
bei auf das Leitbild des mündigen Patienten, der umfas-
send über seine Rechte informiert ist und weiß, in wel-
che Behandlung er einwilligt. Damit stärken wir das
Vertrauensverhältnis zwischen Patient auf der einen
Seite und Arzt auf der anderen Seite.

Wie erreichen wir das? Wir glauben, dass es notwen-
dig ist, die relevanten Rechte und Pflichten, die es nach
der Rechtsprechung und in vielen Gesetzen schon jetzt
gibt, klar, nachvollziehbar und transparent in einem Ge-
setz zu regeln. Aus diesem Grunde bündeln wir diese
Rechte dort, wo sie für jeden auffindbar und nachlesbar
sind, nämlich in einem eigenen Abschnitt des Bürgerli-
chen Gesetzbuchs. Wir konstruieren dazu den eigenen
Vertragstypus des Behandlungsvertrags. Mit dieser um-
fassenden Kodifizierung schaffen wir die notwendige
Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.

Unser Blick richtet sich dabei nicht alleine auf die Pa-
tienten, sondern es ist auch für die andere Seite – für die
Ärzte und die anderen im Gesundheitswesen tätigen Per-
sonen – wichtig, ihren Pflichtenkanon zu kennen. Denn
nur dann können sie sich darauf einstellen und im Be-
handlungsalltag die notwendigen Schritte unternehmen.
Wir schaffen also Orientierung für die Patienten, aber
eben auch für die Mediziner. Und das ist gut so.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Was regeln wir nun im Einzelnen? Meine Redezeit ist
zu knapp bemessen, um alle Details darzustellen. Wir
orientieren uns im Wesentlichen an dem Wunsch nach
Verlässlichkeit und Kontinuität hinsichtlich der Rechte,
die es schon gibt. Allein mit dieser Kodifizierung schaf-
fen wir schon einen Mehrwert, weil damit Transparenz
herrscht. Jeder Patient kann ins Bürgerliche Gesetzbuch
schauen und weiß dann, was seine Rechte und Pflichten
sind. Allein das ist ein bemerkenswerter Schritt.

Aber dabei bleiben wir nicht stehen – auch wenn das
von der Opposition hier zum Teil anders dargestellt wird.
Natürlich gibt es bei den Informations- und Aufklä-
rungsrechten der Patienten Fortschritte. Wir haben uns
sehr genau angeschaut, was wir da machen müssen.

Auch in vielen anderen Punkten werden die Rechte der
Patienten gestärkt.

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie sa-
gen, das sei ein politisches Placebo und ein verkümmer-
ter Gesetzentwurf. Es ist wirklich unangemessen, in die-
ser Art und Weise mit den Rechten von Patienten
umzugehen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir haben verschiedene Punkte aufgegriffen. Uns ist
die Einwilligung, die ein Patient zu seiner Behandlung
geben muss, sehr wichtig. Deshalb ist nach unserer Mei-
nung ein abgestuftes System aus Information und Auf-
klärung des Patienten für die Wirksamkeit der Einwilli-
gung notwendig. Wir stärken die entsprechenden Rechte
des Patienten in diesem Punkt, weil wir der Meinung
sind, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten im
Mittelpunkt stehen muss. Das erreichen wir mit diesem
Gesetz.

Des Weiteren geht es um Fragen der Beweislastvertei-
lung und der Haftung. In Haftungsprozessen ist es in der
Regel entscheidend, wer was beweisen muss bzw. be-
weisen kann. Hier gibt es natürlich ein strukturelles Un-
gleichgewicht im Verhältnis von Arzt zu Patient. Das
wollen und werden wir mit unserem Gesetz ausgleichen.
Wir schreiben die besondere Beweislastverteilung, die es
schon im richterrechtlichen Bereich gibt, im BGB fest.
Auf die verschiedenen Vermutungsregelungen muss ich
nicht näher eingehen, weil sie schon dargelegt wurden.
Nur so viel: Wir sorgen dafür, dass die Patienten ihre
Rechte auch in der Rechtspraxis durchsetzen können. Es
stellt einen ganz wesentlichen Fortschritt dar, dass wir
das gesetzlich kodifiziert haben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ich muss langsam zum Schluss kommen. Wir wollen
auch kein überzogenes Haftungsregime haben. Wir wol-
len ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
Wenn wir – wie zum Teil gefordert – die Vermutung ge-
setzlich festgeschrieben hätten, dass auch einfache Be-
handlungsfehler immer als schuldhaft anzusehen sind,
kämen wir zu einer Defensivmedizin, die sich fort-
schrittlichen Behandlungsmethoden nicht öffnen kann.
Das wollen wir nicht. Deswegen haben wir uns entspre-
chenden Forderungen verschlossen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719601400

Herr Kollege, Sie müssen jetzt nicht langsam, son-

dern zügig zum Schluss kommen.


(Heiterkeit)



Dr. Jan-Marco Luczak (CDU):
Rede ID: ID1719601500

Ich komme zum Schluss.

Ich stelle fest: Wir haben hier einen gesetzgeberi-
schen Drahtseilakt zwischen der Kodifizierung auf der
einen Seite und dem notwendigen Spielraum für die Ge-
richte auf der anderen Seite, um einzelfallbezogene, ge-
rechte Entscheidungen treffen zu können, bewältigt. Das
leistet dieser Gesetzentwurf. Ich finde, er ist gut gelun-





Dr. Jan-Marco Luczak


(A) (C)



(D)(B)


gen. Nun gehen wir gestärkt in die parlamentarischen
Beratungen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719601600

Für die Fraktion Die Linke hat nun Martina Bunge

das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Martina Bunge (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1719601700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch ich schätze ein: Ihr Gesetzentwurf zu den Patien-
tenrechten, werte Kollegen von der Koalition, ist ein
„wirkungsloses Feigenblatt“ und lässt die Geschädigten
im Regen stehen. Nach den großen Ankündigungen von
Ihrer Seite, verehrter Herr Kollege Zöller, als Patienten-
beauftragter sind die Patientinnen und Patienten maßlos
enttäuscht.


(Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Warum müssen wir aber überhaupt so intensiv über
die Patientenrechte diskutieren? Der Hauptgrund ist mei-
nes Erachtens, dass das Vertrauen der Patientinnen und
Patienten in die medizinische Versorgung – und hier vor
allen Dingen in die ärztliche Versorgung – abnimmt.
Dieser Vertrauensverlust ist ein Alarmsignal für das Ge-
sundheitssystem. Im Grunde ist die dringende Notwen-
digkeit eines Patientenrechtegesetzes ein Armutszeugnis
für die vorherrschende Gesundheitspolitik.


(Beifall bei der LINKEN)


Das Vertrauen nimmt sicherlich auch ab, weil Patien-
tinnen und Patienten kritischer werden und sich orga-
nisieren und weil ärztliche Fehler durch präsentere Me-
dien viel stärker öffentlich werden. Aber das Vertrauen
nimmt besonders dadurch ab, dass vor allen Dingen Ärz-
tinnen und Ärzte zunehmend in einen Interessenkonflikt
zwischen persönlichen Vorteilen und guter Behandlung
der Patientinnen und Patienten kommen. Die zuneh-
mende Vermarktlichung unseres Gesundheitssystems,
die auch die Ärztinnen und Ärzte immer stärker erreicht,
schwächt das Vertrauen in die Versorgung. Das Ver-
trauen ist aber eine Grundvoraussetzung für eine gelin-
gende medizinische Therapie. Daher gilt es, das Ver-
trauen zu stärken.


(Beifall bei der LINKEN)


Dies kann ein Gesetz allein nicht leisten. Aber es muss
ein Beitrag dazu sein.

Für Vertrauen brauchen wir ein Gesundheitssystem,
in dem der Patient wieder im Mittelpunkt steht, ein Ge-
sundheitssystem, das nicht Tummelplatz wirtschaftlicher
Interessen ist.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir brauchen wieder eine intensive Diskussion und
einen modernen Konsens über die Ethik des Arztberufes.
Die Charta zur ärztlichen Berufsethik aus dem Jahre

2002 wird in Deutschland – anders als in den USA und
anderen europäischen Ländern – kaum zur Kenntnis ge-
nommen. Ganz leise beginnt jetzt eine Diskussion. Ent-
worfen wird ein „Manifest für eine menschliche Medi-
zin“. Das ist gut so.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich will zwei Punkte aus der Charta herausgreifen. Sie
fordert, Interessenkonflikte beizulegen und allein den
Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Patientinnen und
Patienten erwarten keine Unfehlbarkeit, Frau Ministerin,
aber sie erwarten, dass allein ihr Wohl das therapeutische
Handeln bestimmt und nicht persönliche Vorteile, gleich
ob Vergütungsvorteile oder Geschenke; denn diese kön-
nen dazu führen, dass ein Arzt bewusst sein Handeln än-
dert. Interessenkonflikte bei Therapeuten müssen offen
benannt und erheblich verringert werden. Die Vorlage
der Bundesregierung reicht dazu bei weitem nicht aus.
Die von Ihnen vorangetriebene Vermarktlichung des Ge-
sundheitssystems bewirkt genau das Gegenteil.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Charta fordert Wahrhaftigkeit von einem Arzt.
Patienten erwarten keinen perfekten Arzt, aber sie er-
warten zu Recht, dass ihr Arzt einen Fehler zugibt und
die Verantwortung übernimmt, statt die Fehler zu vertu-
schen. Aber dann steigt ihm die Haftpflichtversicherung
auf den Kopf. So kann keine Fehlerkultur entstehen,
Herr Minister, in der man aus Fehlern lernt. Lernen muss
das ganze System.


(Heinz Lanfermann [FDP]: Wir wollen eine Fehlervermeidungskultur!)


Wenn ein Fehler passiert, brauchen die Patientinnen und
Patienten eine generelle Erleichterung bei der Beweis-
last, nicht nur in schweren Fällen. Dazu stehen wir.

Das derzeitige Konstrukt der Haftpflichtversicherung
bei Gesundheitsberufen sorgt dafür, dass Fehler ver-
tuscht und die Existenz bestimmter exponierter Berufs-
gruppen und damit die Versorgung gefährdet werden.
Ganz offensichtlich ist, dass durch die aktuelle Situation
der freiberuflichen Hebammen das Wahlrecht der werden-
den Mütter hinsichtlich der Art der Entbindung mehr
und mehr eingeschränkt wird. Das darf nicht hingenom-
men werden.


(Beifall bei der LINKEN)


Daher fordert die Linke einen Haftungsfonds. Herr
Zöller, wenn einer dafür und einer dagegen ist, dann
muss die Politik zum Wohle der Patientinnen und Patien-
ten entscheiden. Dazu sind wir hier.


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Marlies Volkmer [SPD])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719601800

Das wäre doch ein schöner Schlusssatz gewesen, Frau

Kollegin.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)







(A) (C)



(D)(B)



Dr. Martina Bunge (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1719601900

Das Profitdenken von Unternehmen erfordert einen

starken Verbraucherschutz. Dem Profitstreben im Ge-
sundheitssystem kann man mit einem Patientenrecht nur
unzureichend begegnen. Ein Patientenrechtegesetz kann
das Gesundheitssystem nicht reparieren, aber es könnte
dafür sorgen, dass das System zumindest patienten-
freundlicher gemacht wird. Diese Gesetzesvorlage leis-
tet das nicht. Schade.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Edgar Franke [SPD])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719602000

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die

Kollegin Ingrid Hönlinger das Wort.


Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719602100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das

Patientenrechtegesetz wird durch folgende zentrale Be-
griffe gekennzeichnet und beschrieben: Beteiligungs-
rechte, Aufklärungspflichten, Dokumentationsrechte und
vor allem Transparenz und Rechtssicherheit. Schon an
dieser Begrifflichkeit lässt sich ablesen, dass es sich um
ein komplexes und besonders wichtiges Rechtsgebiet
handelt. Patientinnen und Patienten und auch Sie selbst,
meine Damen und Herren von der Regierungskoalition,
haben, wie sich Ihren Worten entnehmen lässt, hohe An-
sprüche an dieses Gesetz. Diesen Ansprüchen wird das
Patientenrechtegesetz in seiner jetzigen Form nicht ge-
recht.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Dass Sie uns nun endlich ein solches Gesetz vorlegen
und dass der Behandlungsvertrag damit als eigener Ver-
trag im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert wird, begrü-
ßen wir ausdrücklich. Sie erkennen damit an, dass zwi-
schen Patient und Arzt ein besonderes Rechtsverhältnis
besteht. Die gesetzliche Regelung des Behandlungsver-
trags war überfällig, ausreichend ist sie jedoch noch im-
mer nicht. Sehr deutlich zeigt sich das bei der Festlegung
der Beweislast.

Hier kodifizieren Sie die ständige Rechtsprechung
des BGH zur Beweislastumkehr bei groben Behand-
lungsfehlern. Demgemäß erkennen Sie nur hier an – Zi-
tat von Seite 30 Ihres Gesetzentwurfs –: „… dass der Be-
handelnde ‚näher dran‘ ist, das Beweisrisiko zu tragen.
Demgegenüber wird der Patient im Regelfall kaum et-
was zur Klärung des Sachverhalts beitragen können …“.

Aber schauen Sie doch genau hin! Das ist bei weniger
krassen Behandlungsfehlern nicht anders. Im Regelfall
ist es bei kleineren Fehlern sogar noch viel schwieriger
für die Patientinnen und Patienten, den Behandlungsfeh-
ler nachzuweisen.

Das Besondere an einem Behandlungsvertrag ist doch
gerade, dass ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen
den Vertragsparteien besteht, meine Damen und Herren.
Die Beweislastumkehr im Ausnahmefall reicht deshalb
nicht aus. Wir brauchen eine zusätzliche Beweiserleich-
terung in Form einer widerlegbaren Vermutung auch für

einfache Behandlungsfehler. Ich sage ausdrücklich „Be-
weiserleichterung“ und nicht „Beweislastumkehr“. Da-
mit meine ich: Wenn der Patient zur Überzeugung des
Gerichts darlegt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt
und dass ein Gesundheitsschaden eingetreten ist, muss
der Arzt die Vermutung erschüttern, dass hier ein Kau-
salzusammenhang besteht. Nur so kann ein effektiver
Schutz von Patientinnen und Patienten erreicht werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Ein weiterer wichtiger Faktor in Arzthaftungsprozes-
sen ist die Frage, nach welchem Verfahren sachverstän-
dige Gutachter bestellt werden. In den allermeisten Fäl-
len fehlt Juristinnen und Juristen der medizinische
Sachverstand. Das gilt für Anwälte/Anwältinnen ge-
nauso wie für Richter/Richterinnen. Die Entscheidung
darüber, wer das medizinische Gutachten erstellt, ist so
in Wirklichkeit oft die vorweggenommene Entscheidung
darüber, wie der Prozess ausgeht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir Grünen meinen deshalb: In die Entscheidungsfin-
dung zu der Frage, welcher Gutachter bestellt wird, müs-
sen die Parteien viel stärker eingebunden werden als bis-
her. Wir brauchen klare und transparente Regeln für die
Gutachtenvergabe.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Auch die Verfahrensabläufe bei den Schlichtungs-
und Gutachterkommissionen der Ärztekammern können
wir noch verbessern. Wir sollten auch Möglichkeiten der
alternativen Streitbeilegung verstärkt nutzen. Mit dem
Mediationsgesetz haben wir hier vor der Sommerpause
überfraktionell, mit allen Fraktionen, eine sichere recht-
liche Grundlage geschaffen.

Diese und weitere Punkte wie ein Härtefallfonds,
meine Damen und Herren, müssen im Gesetzgebungs-
verfahren noch eingearbeitet werden; denn das oberste
Ziel dieses Gesetzes muss es sein, die Rechtsstellung
von Patientinnen und Patienten umfassend zu verbessern
und diese im Behandlungsprozess von Betroffenen zu
Beteiligten zu machen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719602200

Das Wort hat nun der Kollege Erwin Rüddel für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Erwin Rüddel (CDU):
Rede ID: ID1719602300

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her-

ren! Meine Fraktion sieht in dem vorliegenden Gesetz-
entwurf der Bundesregierung eine deutliche Verbesse-
rung der Patientensituation und eine hervorragende





Erwin Rüddel


(A) (C)



(D)(B)


Grundlage für die weitere parlamentarische Beratung.
Mein Dank gilt neben den beteiligten Bundesministerien
vor allem unserem Kollegen Wolfgang Zöller, der sich
als Patientenbeauftragter der Bundesregierung seit vie-
len Monaten mit großem persönlichen Einsatz für dieses
wichtige Vorhaben engagiert hat.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Mit dem Patientenrechtegesetz runden wir unsere er-
folgreiche Gesundheitspolitik der letzten drei Jahre ab.


(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau! Sehr gut! – Maria KleinSchmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schlechtes Vorzeichen!)


Wir schaffen mehr Transparenz und mehr Rechte für
Patientinnen und Patienten. Wir bündeln diese Rechte in
einem einheitlichen Gesetz. Wir machen sie für jeder-
mann nachprüfbar. Wir verankern das Arzt-Patient-Ver-
hältnis erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Die Krankenkassen werden ihre Mitglieder künftig
bei Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen, um
eventuelle Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Der
Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen jemanden, son-
dern sorgt für einen transparenten und fairen Ausgleich
der Interessen. Er schützt das sensible Vertrauensverhält-
nis zwischen Arzt und Patient. Bei Streitigkeiten ist die
Patientenakte das wichtigste Dokument. Wir stellen si-
cher, dass Patienten in ihre Akte Einsicht nehmen kön-
nen. Beweiserleichterungen für die Patienten werden
klar geregelt.

Bei groben Behandlungsfehlern muss der behan-
delnde Arzt darlegen, dass er alles richtig gemacht hat,
und nicht der Patient nachweisen, dass der Arzt einen
Fehler begangen hat. Diese Regelung greift die bisher
entwickelte Rechtsprechung auf und sichert so das sen-
sible und ausgewogene System der Beweislastumkehr
im Prozess.

Die Patientinnen und Patienten erhalten auch mehr
Rechte gegenüber Kliniken und Krankenkassen, und sie
werden in unserem Gesundheitssystem zu Partnern auf
Augenhöhe. Dazu trägt nicht nur die vorgesehene Unter-
stützung seitens der Krankenkassen durch medizinische
Gutachten beim Verdacht auf Behandlungsfehler bei,
sondern auch die Verpflichtung für Ärzte und Kliniken,
sehr viel stärker als bisher Behandlungsfehler und Bei-
nahefehler zu dokumentieren und auszuwerten. Wir stär-
ken durch Einführung von Fehler- und Risikomanagement-
systemen die Fehlervermeidungskultur. Außerdem wird
ein Beschwerdemanagement in Krankenhäusern ver-
bindlich.

Zu den Rechten der Patienten wird in Zukunft neben
der Einsicht in die Behandlungsunterlagen auch eine
umfassende und rechtzeitige Aufklärung gehören. Damit
erhalten der Behandlungsvertrag sowie die Aufklärungs-
und Dokumentationspflichten eine rechtliche Grundlage.
Die von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichte-
rungen werden ausdrücklich zugunsten der Patienten ge-
setzlich geregelt.

Den Krankenkassen wird bei der Genehmigung bean-
tragter Leistungen künftig eine Frist gesetzt. Entschei-
den sie innerhalb dieses Zeitraumes nicht, gilt ein Antrag
automatisch als genehmigt; der Patient bekommt also die
Kosten seiner Behandlung erstattet.

Insgesamt stellt der vorliegende Gesetzentwurf einen
Meilenstein für unser Gesundheitswesen dar. Patientin-
nen und Patienten werden ihre Rechte besser kennen und
besser durchsetzen können. Wir werden jetzt rasch in die
Detailberatungen einsteigen und das Gesetz zügig verab-
schieden, damit die Neuregelungen mit Beginn des kom-
menden Jahres in Kraft treten können.

Meine Damen und Herren, ich plädiere dafür, im
Zuge der weiteren parlamentarischen Beratungen die
Einrichtung einer Stiftung zu prüfen, die Betroffenen in
Härtefällen schnell und unbürokratisch Hilfe zukommen
lässt. Ich bitte, diesen Härtefallfonds nicht mit einem
Entschädigungsfonds zu verwechseln. Ein solcher Fonds
sollte auch Fälle mit einbeziehen, in denen Ärztefehler
wahrscheinlich, jedoch letztendlich nicht gerichtsfest
nachzuweisen sind.


(Beifall des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Die Hilfe würde zwar nicht auf einem Rechtsanspruch
beruhen, aber Betroffenen zugutekommen, die aufgrund
des gesundheitlichen Schadens in eine schwierige Le-
benslage geraten sind und rasche finanzielle Unterstüt-
zung brauchen.

Ferner müssen wir eine Lösung für den Fall finden,
dass ein Ärztefehler zwar nachgewiesen wurde, die Ver-
ursacherfrage aber nicht eindeutig geklärt werden kann.
Es kann nicht im Sinne der Betroffenen sein, dass es hier
lange Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Versi-
cherungen gibt und die Patienten zwar im Prinzip recht,
aber keine Entschädigung bekommen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deshalb sollten wir auch über einen Rückversiche-
rungsfonds nachdenken, der von den Versicherern zu fi-
nanzieren wäre. Dieser hätte zum Beispiel dann für die
Schadensregulierung aufzukommen, wenn ein Arzt
seine Versicherungsprämie nicht gezahlt hat. Ich sehe
hier aber insbesondere die Ärztekammern und die Bun-
desländer in der Pflicht, für die Kontrolle einer ausrei-
chenden und fortdauernden Berufshaftpflichtversiche-
rung der behandelnden Ärzte zu sorgen.

Derzeit ist die Haftpflicht lediglich mit der Zulassung
gegenüber der Kammer nachzuweisen. Wenn sich aber
der Tätigkeitsbereich verändert, wird bislang kein erneu-
ter Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflicht ge-
fordert. Nach meiner Einschätzung benötigen die Zulas-
sungsbehörden und Kammern Sanktionsmittel bis hin
zum Entzug der Approbation.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])






Erwin Rüddel


(A) (C)



(D)(B)


Wünschenswert wäre eine bundeseinheitliche Rege-
lung. Ich halte es für unerlässlich, dass die Länder eine
lückenlose Kontrolle sicherstellen.


(Beifall der Abg. Dr. Marlies Volkmer [SPD])


Meine Damen und Herren, in Sachen Mitbestim-
mungsrechte bei der Bedarfsplanung geht der vorlie-
gende Entwurf in die richtige Richtung. Im Sinne der
Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten
scheint er mir aber noch ausbaufähig zu sein.


(Beifall des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Deshalb sollten wir über eine Erweiterung der Mitbe-
stimmungsrechte der Patientenvertreter im Gemeinsa-
men Bundesauschuss nachdenken, etwa in Verfahrens-
fragen, die den Ablauf der Sitzungen beeinflussen
können.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


– Sie sehen, wie gut die Grundlagen der Diskussion sind.

In Sachen Patientenakte sollte es auf Wunsch der Pa-
tienten künftig auch möglich sein, die Akte elektronisch
zugänglich zu machen, wobei die subjektiven Eindrücke
des Arztes auch weiterhin vertraulich bleiben müssen.

Schließlich ein Wort zu den sogenannten individuel-
len Gesundheitsleistungen. Wir werden im zu verab-
schiedenden Gesetz zweifelsfrei sicherstellen, dass die
Patientinnen und Patienten ihre Entscheidung für oder
gegen eine individuelle Gesundheitsleistung ohne jeden
Druck und Zwang treffen können und dass die Versi-
cherten wirkungsvoll vor möglichem Missbrauch und
vor unnötigen und überflüssigen Maßnahmen geschützt
werden. Der Vertragsarzt muss die Zustimmung des Ver-
sicherten einholen und ihn auf die Pflicht zur Über-
nahme der Kosten hingewiesen haben. Er muss also mit
dem Patienten vor Beginn der Behandlung einen Be-
handlungsvertrag mit Angabe der voraussichtlichen
Kosten abgeschlossen haben. Eine Vergütung darf nur
gefordert werden, wenn der Versicherte vor Beginn der
Behandlung ausdrücklich verlangt hat, auf eigenen Kos-
ten behandelt zu werden, und dies schriftlich bestätigt.
Das alles, meine Damen und Herren, wird im Rahmen
des künftigen Patientenrechtegesetzes verbindlich gere-
gelt werden. Versuche aus den Reihen der Opposition,
hier weiterhin Panikmache zu betreiben, sind deshalb
wirklich überflüssig.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Seit über zehn Jahren wird über ein Patientenrechte-
gesetz diskutiert. Ich weiß, dass auch zu Zeiten der rot-
grünen Regierung über ein Patientenrechtegesetz ge-
sprochen wurde,


(Dr. Marlies Volkmer [SPD]: Wir haben die Vorarbeit geleistet!)


es aber bei Worten geblieben ist, da man nicht die Kraft
entwickelt hatte, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Da-
her bin ich dieser Regierungskoalition dankbar, dass sie
nicht nur redet, sondern auch konkret handelt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Jawohl! Eine sehr gute Rede!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719602400

Nun spricht der Kollege Edgar Franke für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Edgar Franke (SPD):
Rede ID: ID1719602500

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Das Beste an diesem Gesetz, Herr Rüddel, ist
meiner Ansicht nach sein Name. Eine wirkliche Stär-
kung der Patientenrechte sucht man vergebens; da kann
ich meinen Kolleginnen und Kollegen nur Recht geben.

In diesem Gesetzentwurf ist im Wesentlichen das be-
stehende Richterrecht, Herr Zöller, nochmals aufge-
schrieben worden. Frau Ministerin, das Richterrecht
lediglich aufzuschreiben, kann sogar negative Auswir-
kungen haben. Die Rechtsprechung hat die Patienten-
rechte in den letzten Jahren dynamisch ausgeweitet.
Aber eine Normierung, wie Sie sie vornehmen, schreibt
den Status quo letztlich nur ein Stück weit fest. Damit
bremst sie sogar eine dynamische Weiterentwicklung,
eine Verbesserung der Rechte der Patienten. Insofern
schadet dieses Gesetz mehr, als es nutzt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Patientenrechte sind immer aus der Patientenperspek-
tive zu sehen. Was heißt das? Das heißt, man muss die
Frage beantworten: Was möchte der Patient? Er möchte
möglichst alle medizinischen Leistungen erhalten, er möch-
te keine vorenthalten bekommen. Außerdem möchte er
nicht schlecht und vor allen Dingen nicht unnötig behan-
delt werden. Wir kennen die vielen Fälle, ihn denen je-
mand ein künstliches Kniegelenk verpasst bekommen
hat, obwohl er es nicht gebraucht hat. Der Patient muss
sozusagen den Durchblick dafür haben, dass nicht mone-
täre, sondern medizinische Gründe für eine Behandlung
ursächlich sind.

Nachdem verschiedene Punkte schon sehr detailliert
angesprochen worden sind, möchte ich für meine Frak-
tion jetzt ein paar Punkte zusammenfassen.

Erstens. Das zentrale Problem im Haftungsrecht ist die
Beweislastsituation; das hat auch Frau Hönlinger ange-
sprochen. Auch hier, Frau Ministerin, bringt der Gesetz-
entwurf nichts Neues. Der Patient muss auch zukünftig
die volle Beweislast tragen. Beweislasterleichterungen
sind bei normalen, einfachen Behandlungsfehlern nicht
vorgesehen. Das wäre allerdings erforderlich gewesen,
meine sehr verehrten Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Natürlich gilt die Beweislastumkehr bei groben Behand-
lungsfehlern, aber dies entspricht der stetigen Rechtspre-
chung und ist somit nichts Neues.





Dr. Edgar Franke


(A) (C)



(D)(B)


Zu kritisieren ist auch, dass Ärzte zukünftig erst auf
direkte Nachfrage eine Bewertung als Behandlungsfeh-
ler mitliefern müssen. Dies hat aus unserer Sicht generell
zu geschehen.

Darüber hinaus brauchen wir in der Praxis ein neues
Fehler- und Beschwerdemanagement und eine Kultur,
Fehler zuzugeben. Wir haben im Gesetzentwurf ein straf-
prozessuales Verwertungsverbot vorgesehen, sodass nie-
mand Angst davor haben muss, Fehler auch zuzugeben.
Das, Frau Ministerin, ist positiv.


(Beifall des Abg. Wolfgang Zöller [CDU/ CSU])


Zweitens. IGeL-Leistungen sind im Patientenrecht,
sehr geehrter Herr Zöller, so gut wie nicht geregelt. Wir
wissen, dass den Patienten in letzter Zeit von Ärzten oft-
mals freiwillige bzw. medizinische Nicht-Kassenleistun-
gen angedreht – so muss man ehrlicherweise formulie-
ren – werden. Zum Teil zahlen Patienten viel Geld dafür.
Diese Leistungen sind schädlich; darüber brauchen wir
uns nicht zu unterhalten. Darmspülungen sind das beste
Beispiel.

Herr Zöller, da bei jedem Haustürgeschäft eine Ein-
willigungssperrfrist gilt, frage ich mich, warum eine sol-
che Einwilligungssperrfrist nicht auch bei diesen Leis-
tungen gilt. Warum räumt man dem Patienten nicht eine
Frist von beispielsweise zwei Tagen ein, innerhalb deren
er widerrufen kann?


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Sehr praktikabel! Das ist ja unglaublich!)


Wenn es eine solche Einwilligungssperrfrist schon bei
Haustürgeschäften gibt, dann muss es sie erst recht bei
Gesundheitsleistungen geben, meine sehr verehrten Da-
men und Herren.


(Beifall bei der SPD – Heinz Lanfermann [FDP]: Und bei Lakritz wegen des hohen Blutdrucks! Dann müsste man auch zwei Tage warten, bis man Lakritz kaufen darf!)


Außerdem glaube ich, dass auch ein schriftlicher Be-
handlungsvertrag vernünftig ist.

Dritter Punkt. Die bestehenden Schwächen im Medi-
zinproduktegesetz werden auch in diesem Gesetzentwurf
nicht geheilt. Da hätten wir als Sozialdemokraten mehr
erwartet. Gerade die Skandale bei Brust- und Hüftim-
plantaten führen aus unserer Sicht vor Augen, dass dort
Handlungsbedarf besteht. Die Hersteller jedenfalls ha-
ben nichts oder nur wenig zu befürchten, und gerade bei
Serienfehlern müssten wir die Hersteller an den Kosten
der Entfernung des Implantats beteiligen. Das wäre sinn-
voll und aus meiner Sicht auch sachgerecht.


(Beifall bei der SPD)


Wir bräuchten ein Implantatregister zur besseren
Rückverfolgung der Fälle, in denen ein Implantat einen
Fehler aufweist. Auch das wäre notwendig und vernünf-
tig.

Des Weiteren wäre die Einführung der Pflicht zum
Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Herstel-
ler zwingend erforderlich.

Viertens. Der Härtefallfonds ist mehrfach angespro-
chen worden. Wenn ich Herrn Rüddel richtig verstanden
habe, ist auch er nicht ganz abgeneigt. Ein solcher Fonds
für soziale Härtefälle wäre sinnvoll. Dies wäre zum Bei-
spiel dann sinnvoll, wenn sich nicht genau ermitteln
ließe, wer schuld daran ist, dass sich ein Patient während
eines Krankenhausaufenthalts mit einem Keim infiziert
hat. Für den Fall, dass sich die Ursache oder das Ver-
schulden nicht genau ermitteln lassen, sollte ein Härte-
fallfonds greifen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Fünftens. Auch ein Patientenbrief müsste verbindlich
sein. Sie werden gleich sagen, dass es zu viel Bürokratie
in der Pflege gebe und dass die Ärzte durch zu viel Bü-
rokratie belastet seien; aber ein Patientenbrief würde
Vertrauen und Transparenz schaffen. Er wäre aus unserer
Sicht sinnvoll. Denn wenn Vertrauen aufgebaut wird,
ließe sich die eine oder andere Streitigkeit, Herr Zöller,
präventiv verhindern. Insofern wäre ein solcher Patien-
tenbrief sehr wichtig.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Letzter Punkt. Patientenrechte haben auch vor dem
Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs
eine besondere Bedeutung; ich erinnere an die Entschei-
dung des Bundesgerichtshofs zur Korruption im Gesund-
heitswesen. Wie Sie wissen, können niedergelassene
Ärzte nunmehr ungestraft Zahlungen kassieren, zum Bei-
spiel dafür, bestimmte Medikamente zu verschreiben,
und kein Patient kann etwas dagegen tun. Es besteht
keine rechtliche Möglichkeit, dies zu sanktionieren. Es
besteht keine strafrechtliche Prävention.

Vertrauen, Herr Zöller, ist ein hohes Gut. Patienten
müssen sich immer sicher sein, dass bei einer ärztlichen
Entscheidung allein medizinische und nicht finanzielle
Gründe eine Rolle spielen. Wir haben im Gesundheits-
ausschuss gehört, dass es bei den Ärztekammern so gut
wie keine Verfahren hierzu gibt. Es gibt deswegen keine
Verfahren, weil es keine staatsanwaltschaftlichen Ermitt-
lungen gibt. Die gibt es nicht, weil es keinen Straftatbe-
stand gibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in-
sofern beißt sich hier die Katze in den Schwanz.

Wir müssen gegen Korruption vorgehen. Wenn wir
nicht dagegen vorgehen, riskieren wir nicht nur die Ge-
sundheit der Patienten, sondern auch den guten Ruf der
Ärzte; von den Versichertengeldern ganz zu schweigen.

Das Patientenrechtegesetz verdient aus unserer Sicht
seinen guten Namen eigentlich nicht; denn wichtige
Dinge sind nicht geregelt. Die Rechte von Patientinnen
und Patienten werden jedenfalls aus meiner Sicht nicht
gestärkt. Insofern muss man vielleicht bis 2013 warten,
bis die SPD wieder mit einem starken Kanzler an der
Regierung ist.

Danke schön.





Dr. Edgar Franke


(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Mit Steinbrück wird es bestimmt nicht klappen! – Zuruf von der FDP: Steinbrück will keine linken Experimente!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719602600

Nun hat der Kollege Rudolf Henke als letzter Redner

zu diesem Tagesordnungspunkt für die CDU/CSU-Frak-
tion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Rudolf Henke (CDU):
Rede ID: ID1719602700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Franke,
Ihre Rede trägt zumindest dazu bei, dass die Öffentlich-
keit weiß, worauf sie sich einstellen muss und womit sie
rechnen muss. Wenn Sie sagen: „Das zentrale Instru-
ment, das Vertrauen herstellt, ist ein Patientenbrief, der
regelmäßig geschrieben wird“, wenn das also das zen-
trale Instrument ist, das Vertrauen herstellt, dann scha-
den Sie mit dieser Argumentation sogar der Glaubwür-
digkeit des Textes eines Antrags von Ihnen, in dem Sie
einmal festgehalten hatten, dass das Leistungsniveau
und übrigens auch das Arzthaftungsrecht in Deutschland
im internationalen Vergleich – ich zitiere Ihren Antrag –
beispielhaft gut sei. Dem widerspricht es, wenn Sie dann
sagen, das Vertrauen muss erst geschaffen werden.

Wodurch wird denn Vertrauen geschaffen? Ich
glaube, Patienten haben dann Vertrauen, wenn sie erle-
ben, dass sie Zugang zur Behandlung haben. Das ist et-
was, was Vertrauen schafft.

Was schafft Vertrauen? Wenn die Patienten erleben,
dass Behandelnde genügend Zeit haben, dass deren
Kraft – Minister Bahr hat darauf aufmerksam gemacht –
nicht durch unsinnige Belastungen gebunden wird. Bis
zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass dieser
von Ihnen geforderte Patientenbrief an alle eine unsin-
nige Belastung wäre, die die Behandelnden davon ab-
hält, sich den Patienten mit genügend Zeit zu widmen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Vertrauen wird geschaffen, wenn wir ein solidarisches
Gesundheitswesen haben, in dem keiner die Sorge haben
muss, sich durch eine Behandlung zu ruinieren. Ver-
trauen wird geschaffen, wenn man sich auch in schlech-
ten Zeiten darauf verlassen kann, dass das Versprechen
der Versicherungen eingelöst wird. Vertrauen wird ge-
schaffen, wenn es ein Leitbild des therapeutischen Ar-
beitsbündnisses von Arzt und Patient, von Behandler
und Patient gibt.

In diesem Sinne, meine Kolleginnen und Kollegen, ist
dies nicht das erste Patientenrechtegesetz in dieser Le-
gislaturperiode, es ist mindestens das dritte. Denn mit
dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz von An-
fang 2010, vom Kabinett 2009 beschlossen, wurde ein
Ausgleich der aus Konjunkturgründen abgesenkten Bei-
träge durch Steuermittel herbeigeführt. Damit haben wir
den materiellen Vertrauensanspruch der Patienten abge-
sichert.

Auch das Versorgungsstrukturgesetz war in diesem
Sinne ein Patientenrechtegesetz, weil es den Zugang zur
Behandlung auch im ländlichen Raum sicherer macht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Übrigens ist auch die Neufassung der Approbations-
ordnung, in der der Minister verordnet, dass in der Aus-
bildung der Ärzte Palliativmedizin und Schmerztherapie
heute einen größeren Umfang einnehmen, zwar kein Pa-
tientenrechtegesetz, aber eine Patientenrechteverord-
nung gewesen.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau!)


Nun zum vorliegenden Patientenrechtegesetz. Ich
glaube, dass es richtig ist, dass die Rechte hoch entwi-
ckelt sind und dass sie durch die Rechtsprechung in gro-
ßem Umfang gesichert sind. Aber das Bestreben – das
haben wir von allen gehört –, die Informationslage zu
verbessern und die bestehenden Rechte zu verdeutli-
chen, hat auch durch die früheren Versuche, das Richter-
recht transparenter werden zu lassen, nicht zu dem er-
hofften Erfolg geführt. Insofern wollen wir mit diesem
Gesetz mehr Transparenz schaffen für Patienten, Ärzte
und Behandler; denn dieses Gesetz weitet die Gültigkeit
des entwickelten Richterrechts von der Arzt-Patienten-
Beziehung auf andere Behandlungssituationen aus. Es
beschränkt sich nicht nur auf die Beziehung zu den Ärz-
ten.

Gute Ärztinnen und Ärzte achten das Selbstbestim-
mungsrecht ihrer Patienteninnen und Patienten, respek-
tieren die Würde der Kranken und schützen deren Privat-
sphäre.

Dazu gehört auch, dass wir unsere Patienten über die
Diagnose- und Therapieschritte und über ihren gesund-
heitlichen Zustand in einer so verständlichen Form infor-
mieren und aufklären, dass sie die Tragweite der Be-
handlung, die in Betracht kommenden alternativen
Behandlungsoptionen und die damit verbundenen Risi-
ken erfassen können. Der Gesetzentwurf will die Be-
lange von Menschen mit Behinderungen übrigens auch
dadurch berücksichtigen, dass er die Verwendung der
Leichten Sprache für Menschen mit sogenannten geisti-
gen Behinderungen fördert.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Vor allem vor operativen Eingriffen muss dem Patien-
ten die notwendige Bedenkzeit zur Verfügung stehen,
ohne dass deshalb Behandlungschancen verlorengehen.
Der Referentenentwurf sah vor, dass die Aufklärung
durch den Behandelnden erfolgen muss. Diese Regelung
ist im Gesetzentwurf geändert worden. Dort steht, dass
die Aufklärung entweder durch den Behandelnden oder
durch eine Person erfolgt, die über die zur Durchführung
der Maßnahme notwendige Befähigung verfügt. Das
wird dem Arbeitsalltag, vor allem von Klinikärzten, bes-
ser gerecht als die Fassung des Referentenentwurfs.
Wolfgang Zöller hat in der ersten Debatte, die wir hier
geführt haben, zugesagt, dass das Patientenrechtegesetz
im Dialog mit allen Betroffenen entwickelt wird.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau!)






Rudolf Henke


(A) (C)



(D)(B)


Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Schilderungen
aus der Praxis auf die Formulierung des Entwurfes Ein-
fluss genommen haben. Deswegen ist auch diese Zusage
eingehalten worden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Es wäre ein großer Fehler, wenn jemand glauben
würde, keine Fehler zu haben. Überall da, wo Menschen
arbeiten, passieren Fehler. Davon sind Ärztinnen und
Ärzte nicht ausgenommen. Deswegen: Ja zu den Rege-
lungen zu CIRS. Im weiteren Beratungsprozess müssen
wir aber noch einmal die Frage untersuchen: Was ist mit
der rechtlichen Verwertung der Kenntnis, wenn jemand
im Rahmen von CIRS einen Fehler dokumentiert? Auch
die Frage der Arzthaftung muss noch einmal im Gesetz-
gebungsverfahren betrachtet werden; denn wenn ein Arzt
keine oder eine zu geringe Haftpflichtversicherung hat,
dann müssen wir eine Befugnis schaffen, die es erlaubt,
auf Länderebene zu entscheiden, ob die Approbation
ruht, wenn die Haftpflichtversicherung nicht ausreichend
ist. Hierzu müsste der Bund noch eine entsprechende Re-
gelung fassen.

Am 22. Oktober, wenn ich das Datum richtig im Kopf
habe


(Dr. Carola Reimann [SPD]: Das ist richtig!)


– die Ausschussvorsitzende bestätigt das; ich bedanke
mich –, werden wir eine große Anhörung im Ausschuss
haben. Dort werden wir natürlich weitere Fragen im Stil
der bisherigen Diskussion behandeln müssen. Ich per-
sönlich glaube, dass in der Anhörung die Frage eine
Rolle spielen wird: Wie passen § 630 c Bürgerliches Ge-
setzbuch mit den neuartigen Informationspflichten und
§ 630 e BGB mit den weiter fortbestehenden Aufklä-
rungspflichten zusammen? Harmonisieren sie schon
hundertprozentig?

Wir müssen auch die Frage der Selbstbezichtigungsge-
bote diskutieren – das bezieht sich nicht auf die Abwehr
einer Gesundheitsgefahr, für die es nötig und zwingend
ist –, die besagt, dass auf Nachfrage ein Behandlungsfeh-
ler zugegeben werden muss. Das muss man vergleichen
mit dem Nemo-tenetur-Prinzip der Juristen: Man muss
sich nicht selbst anklagen. Das sind Fragen, die von der
Koalition – ich bin sicher, auch von den Gutwilligen in
der Opposition – genauso konstruktiv in der weiteren
Debatte um den Gesetzentwurf behandelt werden, wie es
Wolfgang Zöller, Minister Bahr und Ministerin
Leutheusser-Schnarrenberger bereits getan haben. Des-
wegen freue ich mich auf die Fortsetzung dieser Diskus-
sion.

Ich bedanke mich zunächst einmal für Ihre Aufmerk-
samkeit. Wir stimmen natürlich dafür, den Gesetzent-
wurf in die Ausschüsse zu überweisen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719602800

Ich schließe die Aussprache.

Der letzte Vorschlag wird im Übrigen auch interfrak-
tionell gemacht,


(Heiterkeit)


nämlich die Drucksachen 17/10488, 17/6489 und 17/6348
an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu
überweisen. – Dazu stelle ich Einvernehmen fest. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe nun unsere Tagesordnungspunkte 42 a bis
42 c auf:

a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auf-
nahme von Kultur und Sport in das Grundge-
setz

– Drucksache 17/10644 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Sportausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Kultur und Medien

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katrin
Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Die Förderung des Sports ist Aufgabe des
Staates

– Drucksache 17/6152 –
Überweisungsvorschlag:
Sportausschuss (f)

Innenausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Agnes
Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE

Kultur gut stärken – Staatsziel Kultur im
Grundgesetz verankern

– Drucksache 17/10785 (neu)
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Ausschuss für Kultur und Medien (f)

Federführung strittig

Die ersten Verbrüderungsszenen zwischen den jewei-
ligen Gruppen finden schon im Plenarsaal statt.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das ändert sich wahrscheinlich noch im Laufe des Tages!)


– Dem sehen wir mit Interesse entgegen.

Jedenfalls ist für die Beratung dieser Vorlagen eine
Aussprachezeit von 90 Minuten vorgesehen. – Auch
dazu gibt es offenkundig keinen Widerspruch. Dann ist
das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zu-
nächst dem Kollegen Dieter Wiefelspütz für die SPD-
Fraktion.






(A) (C)



(D)(B)



Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1719602900

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Verfassungsänderungen sind keine Kleinigkeit.
Deswegen macht es Sinn, mit der gebotenen Ernsthaftig-
keit über einen Vorschlag zu reden, der vonseiten der
SPD-Bundestagsfraktion heute vorgelegt wird, mit dem
wir wichtige Staatsziele wie Kultur und Sport im Grund-
gesetz verankern wollen.

Ich will freimütig sagen, dass das auch ein legitimer-
weise umstrittenes Projekt sein kann. Es gibt nicht nur
Menschen, die davon begeistert sind; es gibt auch den ei-
nen oder anderen Skeptiker in meiner eigenen Fraktion.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Als Staatsziel Sport?)


Gleichwohl gibt es, wie ich finde, sehr gute und über-
zeugende Gründe für eine solche Ergänzung unseres
Grundgesetzes. Ich denke, wir alle kennen die Ge-
schichte des Art. 20 a des Grundgesetzes. Wir haben vor
Jahren den Umweltschutz, den Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen, ins Grundgesetz eingefügt. Anschlie-
ßend ist dieser Artikel um den Tierschutz ergänzt wor-
den.

Wir haben darüber nachgedacht, wo am ehesten eine
Ergänzung des Grundgesetzes in Sachen Kultur und
Sport hineinpasst. Dabei sind wir auf den Art. 20 a
gekommen. Heute schlagen wir Ihnen eine Verfassungs-
ergänzung vor, die, wie sich das bei Verfassungsände-
rungen eigentlich gehört – was wir als Verfassungsge-
setzgeber aber leider nicht immer beherzigt haben –,
ausgesprochen minimalistisch ist. Sie umfasst nur we-
nige Wörter.


(Cornelia Pieper [FDP]: Nicht immer hat Quantität etwas mit Qualität zu tun!)


Diese Wörter sollen zielbestimmend sein.

Es kann sicherlich kein Streit darüber bestehen, dass
Kultur und Sport überragende Erscheinungsformen in
unserer Gesellschaft sind. Die Bundesrepublik Deutsch-
land ist ein Kulturland, wir sind eine Kulturnation. Von
ebenso überragender Bedeutung ist der Sport. Darüber
wird heute im Laufe der Debatte sicherlich noch mehr-
fach gesprochen werden.

Wenn man sich das Ganze im nationalen Vergleich
anschaut, also einen Blick in die Verfassungen der Bun-
desländer wirft, wird man den Sport und die Kultur in
vielen Verfassungen verortet sehen. Betrachtet man das
Ganze im internationalen Vergleich, wird man viele Län-
der finden, in deren Verfassungen Kultur und Sport als
Staatsziele verankert sind. In Deutschland fehlt das.

Diesem Mangel kann durch eine sinnvolle Ergänzung
abgeholfen werden. Dazu machen wir einen Vorschlag,
den wir intensiv beraten sollten. Die Wirkungsmächtig-
keit von Kultur und Sport ist so bedeutsam, so überra-
gend wichtig, dass diese beiden Bereiche nach meiner
festen Überzeugung selbstverständlich in die Verfassung
unseres Landes gehören. Allein aus diesem Grunde
schlagen wir diese Verfassungsänderung vor.

Wir schlagen eine sehr sparsame sprachliche Formu-
lierung vor. Die Verfassung, unser Grundgesetz, darf
nicht geschwätzig sein. Wir haben manchmal Verfas-
sungsänderungen vorgenommen, die einen eher ge-
schwätzigen Charakter hatten: viel zu wortreich, viel zu
detailliert. Diesen Fehler, der in Deutschland immer wie-
der gemacht worden ist, haben wir hier unterlassen. Es
ist eine sehr sparsame Formulierung. Es geht um Schutz,
Förderung und Pflege, und das wird hier zum Ausdruck
gebracht. Es ist daher eine gute Grundlage für weitere
Diskussionen. Ich jedenfalls denke, dass beide Bereiche,
sowohl Kultur wie auch der Sport, von so überragender
Bedeutung sind, dass sie sinnvollerweise auch in unse-
rem Grundgesetz verortet sein sollten.

Herzlichen Dank fürs Zuhören.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719603000

Das Wort erhält nun der Kollege Franz Josef Jung für

die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1719603100

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen

und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Staats-
ziele Sport und Kultur in unser Grundgesetz aufzuneh-
men, stößt bei uns auf erhebliche verfassungsrechtliche
Bedenken. Herr Wiefelspütz, bei Ihrer Rede eben


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihrer feurigen Rede! – Heiterkeit – Gisela Piltz [FDP]: Alles eine Frage der Relation mit dem „feurig“!)


hatte ich das Gefühl, dass das bei Ihnen durchaus auch
der Fall ist.

Es ist unbestritten: Der Sport ist die größte Bürgerbe-
wegung Deutschlands,


(Klaus Riegert [CDU/CSU]: Genau!)


und unser Staat versteht sich auch als Kulturstaat. Aber
unsere Verfassung ist kein Warenhauskatalog. Mit der
Aufnahme von Sport und Kultur ins Grundgesetz erwe-
cken wir Hoffnungen, die wir nicht erfüllen werden. Wir
geben den Bürgerinnen und Bürgern Steine statt Brot.
Wir sind der Auffassung: Reine Symbolpolitik verwäs-
sert unsere Verfassung, und deshalb sind der Gesetzent-
wurf und der vorliegende Antrag dazu abzulehnen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Der von Ihnen dem Bundesverfassungsgericht vorge-
schlagene Staatsrechtler Dieter Grimm spricht von „Ver-
fassungsakrobatik“. Er hält Ihre Forderung nach verfas-
sungsrechtlich garantierter Förderung von Sport und
Kultur für vermessen, so seine Formulierung.

Im Übrigen ist die Schutzfunktion, sowohl für die
Kultur als auch für den Sport, bereits in unserer Verfas-
sung geregelt. Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz besagt: Kunst
und Wissenschaft sind frei. Hieraus ergibt sich die Ver-





Dr. Franz Josef Jung


(A) (C)



(D)(B)


pflichtung des Staates, ein freiheitliches Kunst- und Wis-
senschaftsleben zu erhalten. Das Bundesverfassungsge-
richt formuliert wörtlich: Hieraus ergibt sich die
Schutzfunktion des modernen Staates als Kulturstaat.
Für den Sport gelten Art. 2, die freie Entfaltung der Per-
sönlichkeit, Art. 9, die Vereinigungsfreiheit – sie gilt so-
wohl für die Verbände als auch für die Sportler –, und
Art. 20, das Sozialstaatsprinzip, worunter selbstver-
ständlich auch der Sport zu subsumieren ist.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Was sagt denn die Verfassung in Hessen dazu?)


Dem Sport und der Kultur, Herr Wiefelspütz, können
keine Rechte zuwachsen, die das Grundgesetz nicht be-
reits in seiner jetzigen Form vorsieht.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die Begründung im Hinblick auf den Sport, die ich
Ihnen gerade geliefert habe, stammt im Übrigen aus dem
9. Sportbericht der Bundesregierung, damals unterzeich-
net von Bundesinnenminister Schily.

Die bisherige Zurückhaltung des Grundgesetzes ge-
genüber symbolischen Normen hat sich bewährt und
sollte deshalb aus unserer Sicht beibehalten werden.

In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings die
Frage: Wie steht es eigentlich um die Förderung von
Kultur und Sport in unserem demokratischen Staat? Sie
haben darauf hingewiesen: Die Kulturförderung liegt im
Verantwortungsbereich der Länder und der Kommunen.
Der Bund fördert die Kultureinrichtungen von nationaler
Bedeutung: Dies reicht von der Filmwirtschaft, Sympho-
nieorchestern und Gedenkstätten bis hin zur Deutschen
Welle. Das Engagement für Kultur, das insbesondere
durch den hier anwesenden Staatsminister Neumann


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Guter Mann!)


vorgelebt wird, ist von dieser Bundesregierung in erheb-
lichem Umfang ausgeweitet worden. Ich denke, dass wir
damit einen Beitrag zur Kulturförderung in Deutschland
in besonderer Art und Weise leisten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Auch der Breitensport ist zunächst ein Thema der
Länder und der Kommunen. Der Bund fördert den Spit-
zensport. Dabei geht es um die Bundesleistungszentren
und die Spitzensportler. Ich habe selbst dafür gesorgt,
dass über 800 Sportlerinnen und Sportler vom Vertei-
digungsministerium gefördert werden. Bei den Olym-
pischen Spielen damals wurden übrigens von 11 Gold-
medaillen 9 von Sportlerinnen und Sportlern der
Bundeswehr gewonnen. Das zeigt, wie ich finde, dass
diese Art der Sportförderung funktioniert. Das gilt auch
für das Bundesinnenministerium und das Bundesfinanz-
ministerium. Von daher sind die Anstrengungen, die der
Bund auf diesem Gebiet erbringt, positiv zu bewerten.
Deshalb ist ein zusätzlicher Beitrag durch eine verfas-
sungsrechtliche Festschreibung nicht nötig.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch ein-
mal Folgendes hervorheben: Aus unserer Sicht haben
wir die Aufgabe, Kultur und Sport in unserem Verant-
wortungsbereich zu fördern. Dies tun wir durch die Be-
reitstellung finanzieller Mittel im Haushalt und nicht
durch eine Verfassungsänderung, wie Sie von Ihnen vor-
gesehen ist. Deshalb lehnen wir sowohl den Gesetzent-
wurf als auch den Antrag der Linken dazu ab.

Besten Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1719603200

Für die Fraktion Die Linke hat die Kollegin Katrin

Kunert nun das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Katrin Kunert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1719603300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Jung, es ist bemerkenswert, dass Sie nicht einmal
Ihre Redezeit ausgeschöpft haben.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das ist kollegial!)


Sie wollen das ablehnen, was die SPD hier vorschlägt,
was wir im Übrigen unterstützen. Mehr als Lyrik haben
Sie hier aber leider nicht zu bieten.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das stimmt aber nicht!)


Ich möchte mich auf einen Artikel beziehen, der ges-
tern in der Süddeutschen Zeitung stand. Er hat die Über-
schrift „Verfassungsakrobatik“. Der Autor sinniert da-
rüber, ob es wirklich nötig ist, Kultur und Sport als
Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen und damit zu
adeln. Gestatten Sie mir bitte das Zitat:

Dort, im Grundrechtsteil vor allem, steht das, was
für Bürger und Staat wichtig ist. Rechte, Pflichten
und Ziele, die dort formuliert sind, haben außeror-
dentliche Bedeutung, und werden, wenn es sein
muss, vom Verfassungsgericht durchgesetzt.

Genau darum geht es. Es geht darum, Ziele im Grund-
gesetz zu bestimmen und daraus Aufgaben abzuleiten.
Weil wir die Bedeutung des Sports anerkennen, müssen
wir auch dementsprechend handeln.


(Beifall bei der LINKEN)


Deshalb wollen wir den Sport im Grundgesetz veran-
kern. Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen
Sportbundes hat gesagt: Wir würden uns freuen, wenn es
am Ende der Legislaturperiode eine Gemeinschaftsak-
tion im Bundestag gäbe. Aus unserer Sicht geht es aber
überhaupt nicht darum, ob Sportfunktionäre sich mit
dem Eintrag ins Grundgesetz auf die Schulter klopfen
können. Nein, es geht um die Würdigung der Aufgaben.
Wir sagen: Wir wollen mehr als nur die Eintragung ins
Grundgesetz.





Katrin Kunert


(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei der LINKEN – Gisela Piltz [FDP]: „Ins Grundgesetz eintragen“ ist eine interessante Formulierung!)


Die Linke sagt: Es fehlt ein Sportfördergesetz des
Bundes, in dem der Sport als Ganzes gesehen und be-
handelt wird.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann man machen!)


Alle, die wir hier sitzen, messen dem Sport eine große
Bedeutung bei. Übrigens würde mich die Argumentation
der FDP interessieren. Sie drehen sich ja immer wie ein
Kreisel, wenn Sie aus der Opposition in die Regierung
wechseln.


(Gisela Piltz [FDP]: Aber ich würde nichts ins Grundgesetz „eintragen“!)


Wir alle wissen um die Funktionen des Sports. Wir
wissen auch: In einem Sportverein funktioniert Integra-
tion viel leichter. Kinder und Jugendliche, die in einem
Verein Sport treiben, kommen nicht auf dumme Gedan-
ken, zerstechen zum Beispiel keine Reifen. Bewegung
von der Kita bis zur Volkssolidarität hält fit, kann zu
einer gesunden Lebensweise beitragen und sichert kör-
perliche Mobilität. Das Ablegen des Sportabzeichens
bringt Menschen zusammen und fördert soziale Kon-
takte.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir wissen aber auch, dass der Sport nur dann gut
funktionieren kann, wenn die gesellschaftlichen Bedin-
gungen das zulassen. Damit komme ich auf den Verfas-
sungsrechtler zu sprechen, der meint, dass die Forderung,
den Sport im Grundgesetz zu verankern, vermessen sei,
weil der Sport der Kommerzialisierung ausgesetzt ist
und Betrug und Korruption eine Rolle spielen. Aber wer
hindert uns, bitte schön, daran, in einem Sportförderge-
setz genau diesen Tendenzen entgegenzuwirken? Wer
hindert uns daran?


(Beifall bei der LINKEN – Michael GrosseBrömer [CDU/CSU]: Wir reden hier über das Grundgesetz!)


Wir reden im Bundestag seit Jahren über die gleichen
Probleme im Sport. Ich will das an einigen Beispielen
deutlich machen. Die Bereitschaft, Verantwortung in der
Vereinslandschaft des Sports zu übernehmen, nimmt ab.
Es fehlen Übungsleiter. Die finanziellen Probleme der
Vereine werden immer größer, weil sie immer mehr Kos-
ten übernehmen, die eigentlich die Kommunen zu tragen
haben. Die Situation der Sportstätten ist mehr als ange-
spannt. Über 66 Prozent der Sportstätten sind in kommu-
naler Hand, aber die Kommunen haben kein Geld, um
Investitionen zu tätigen.


(Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Vor allem, wo Sie regieren!)


Was für den Bereich des Sports gilt, gilt auch für den
Bereich der Bildung: Der Geldbeutel der Eltern entschei-
det über die Teilnahme an Sportangeboten, erst recht,
wenn es um weiterführende Sportschulen geht. Daran

ändert leider auch das Bildungs- und Teilhabepaket
überhaupt nichts.

Der Schulsport wird zunehmend anderen Fächern ge-
opfert, obwohl es einen gültigen Beschluss der Kultus-
ministerkonferenz zur Einführung der dritten Sport-
stunde gibt. Dabei ist nachgewiesen – mehrere Studien
belegen dies –, dass mehr Schulsport die Lernbereit-
schaft und die Ausgeglichenheit der Kinder fördert.
Nach wie vor können längst nicht alle Menschen mit ei-
ner Behinderung alle Sportangebote nutzen. Barrieren in
Sportstätten, in Ausbildungsinhalten und vor allen Din-
gen in den Köpfen hindern sie, ganz normal Sport zu
treiben. Dabei haben gerade die paralympischen Sportle-
rinnen und Sportler in London deutlich gemacht, dass sie
mit spürbar weniger Mitteln hervorragende Leistungen
bringen können.


(Beifall des Abg. Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE])


In einem Sportfördergesetz möchten wir vieles festle-
gen, Grauzonen bei Übergängen von Zuständigkeiten
beseitigen und Planungssicherheit für den Sport schaf-
fen. Wie oft verwenden wir Zeit darauf, zu sagen, wofür
wir alles nicht zuständig sind? Wir wollen, dass der
Sport in der Bundesrepublik von der einfachen Basisar-
beit im Verein bis hin zur Spitzensportförderung struktu-
riert wird. Deshalb haben wir den Antrag, den Sport als
Staatsziel im Grundgesetz zu verankern und ein Sport-
fördergesetz des Bundes aufzulegen, vorgelegt.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Christoph Poland [CDU/CSU])



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719603400

Das Wort hat nun Stefan Ruppert für die FDP.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Stefan Ruppert (FDP):
Rede ID: ID1719603500

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Es ist eine etwas geisterhafte Debatte, die Sie von
den Linken eben aufgemacht haben. Sie wollten hier den
Eindruck erwecken, man könne nur dann Sport treiben
und Sportstätten würden nur dann gefördert, wenn dies
im Grundgesetz verankert ist, Sportabzeichen und Sport-
stätten seien gefährdet, wenn sie nicht im Grundgesetz
verankert sind. Ich glaube, wer sich in Deutschland mit
wachen Augen umsieht, der sieht sofort, dass Sport über-
all eine Rolle spielt und dass viele Menschen in Deutsch-
land sehr wohl sehr gute Bedingungen dafür haben
– Gleiches gilt für die Kultur –, und das, ohne dass es im
Grundgesetz steht.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Die Ernsthaftigkeit eines solchen Anliegens kann
man daran messen, wie es angegangen wird. Da spreche
ich Sie, Herr Wiefelspütz, an. Wir haben ein anderes
Beispiel für eine Grundgesetzänderung in dieser Legisla-
turperiode. Dabei ging es um den subjektiven Rechts-





Dr. Stefan Ruppert


(A) (C)



(D)(B)


schutz. Wir hatten uns zusammengesetzt und überfrak-
tionell darüber gesprochen, wie wir das machen können.
Wenn man so an ein Verfahren herangeht, kommt man
sicherlich weiter, als wenn man, so wie hier heute ge-
schehen, einen Schaufenstergesetzentwurf einbringt, die
anderen damit konfrontiert und sagt: Entweder ihr nehmt
diese Grundgesetzänderung so an, wie sie ist, oder ihr
lasst es bleiben. Ich glaube, da mangelt es ein wenig an
der Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719603600

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

angesprochenen Kollegen Wiefelspütz?


Dr. Stefan Ruppert (FDP):
Rede ID: ID1719603700

Aber gerne. Ich diskutiere gerne mit Herrn

Wiefelspütz.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1719603800

Herr Ruppert, dass Sie gerne mit mir diskutieren,

spricht eigentlich eher gegen Sie. Woraus schließen Sie,
Herr Ruppert, dass wir nicht bereit sind, über diese vor-
geschlagene Änderung des Grundgesetzes mit Ihnen und
mit allen anderen Fraktionen dieses Hauses zu reden?
Woraus schließen Sie, dass wir nicht dazu bereit sind?


Dr. Stefan Ruppert (FDP):
Rede ID: ID1719603900

Ich habe Ihnen, Herr Wiefelspütz, eben gesagt, dass

wir bei anderen Verfahren, bei denen wir das Grundge-
setz geändert haben, eine andere Herangehensweise hat-
ten. Wir haben erst einmal mit den Kollegen darüber ge-
sprochen. Sie legen uns hier eine Fassung mit einem sehr
konkreten Wortlaut vor. Ich kenne Sie als jemanden, der
eine gewisse Ästhetik in der Gesetzgebung durchaus
schätzt. Ich habe mir angesehen, wie Sie es regelungs-
technisch angegangen sind. In Art. 20 a des Grundgeset-
zes steht, dass der Staat „die natürlichen Lebensgrundla-
gen und die Tiere“ schützt. Nun soll als eine Art Annex,
als ein Anhängsel, ein weiterer Satz hinzugefügt werden:

Er schützt und fördert ebenso

– das klingt halb entschuldigend –

die Kultur und den Sport.

Ich halte das unter sprachlichen und ästhetischen Ge-
sichtspunkten für eine völlig misslungene Formulierung,
weil sie wie ein Anhängsel wirkt und nicht den Selbst-
wert von Kultur und Sport in den Vordergrund stellt.
Diese Fassung legen Sie uns vor und sagen: Stimmt ent-
weder zu, oder lasst es bleiben. Ich glaube, so kann man
miteinander nicht zu einer Grundgesetzänderung kom-
men.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


In meiner Fraktion gibt es viele Kollegen – das will
ich nicht verhehlen –, die prinzipiell erst einmal skep-
tisch sind, wenn es um die Bestimmung von Staatszielen
geht; denn das Grundgesetz gewinnt ja nicht dadurch an

Präzision, dass man es an allen Ecken und Enden auf-
bläht. Es gibt aber auch – das ist die herrschende Be-
schlusslage – durchaus eine hohe Sympathie für Kultur
und Sport als Staatsziele in der Verfassung.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Ich persönlich glaube, wir sollten diese Diskussion
nicht so symbolisch führen, wir sollten nicht sagen, dass
es nur ein Entweder-oder gibt. Wir haben in Deutschland
eine reiche Kulturförderung, und unter dieser Regierung
ist sie so gut wie noch nie. Genauso ist es beim Sport.
Deswegen, glaube ich, sollten wir diese Diskussion nicht
symbolisch aufheizen, indem wir sagen: Das alles geht
nur, wenn wir das Grundgesetz entsprechend anpassen.

Lassen Sie mich noch zu der Frage kommen, was ei-
gentlich die Begriffe „schützen“ und „fördern“ bedeuten.
Was „fördern“ bedeutet, verstehe ich; das kann ich nach-
vollziehen, auch inhaltlich. Aber „schützen“? Wie ver-
hält es sich eigentlich mit dem Schutz von Sport und
Kultur im Verhältnis zu den jeweiligen Grundrechten?
Was heißt eigentlich „Schutz von Kultur“ im Vergleich
zur Kunst- und Kulturfreiheit, die grundgesetzlich ge-
schützt ist? Darauf gibt Ihr Gesetzentwurf – das sage ich
jetzt eher als dogmatisch interessierter Verfassungsjurist –
nur relativ wenige Antworten. Auch darüber hätte man
sich im Vorfeld sicherlich austauschen können. Das wäre
besser gewesen, als uns hier und heute eine, wie ich
finde, so verunglückte Formulierung vorzulegen.

Ich weiß, dass dieses Thema den Kultur-, Kunst- und
Sportpolitikern meiner Fraktion ein großes Anliegen ist.
Deutschland ist eine Kulturnation, ob das im Grundge-
setz steht oder nicht. „Es schadet nicht“, sagen die
Kunst- und Kulturpolitiker meiner Fraktion. Ich persön-
lich muss sagen: Die Qualität eines Staates zeichnet sich
dadurch aus, wie er es mit der Kultur hält. Deutschland
kann als Kulturnation auf vieles sehr stolz sein, auch in
Anbetracht des starken Föderalismus. Ich glaube, dieser
Gesetzentwurf trägt zur Kultur-, Kunst- und Sportförde-
rung nur relativ wenig bei, ohne dass damit gesagt ist,
dass jede Staatszielbestimmung in diesem Bereich von
vornherein sinnlos ist.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719604000

Das Wort hat nun Agnes Krumwiede für die Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen.


Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719604100

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Die Forderungen im Gesetzentwurf der SPD
sind nicht neu. Aber es bleibt spannend: Wie werden
sich die anderen Fraktionen diesmal verhalten, vor allem
die FDP, die ja 2009 mit „Kultur als Staatsziel“ den glei-
chen Vorstoß unternommen hat? Damals noch hat die
SPD mit Nein gestimmt. Ich glaube, wenn es der SPD
mit ihrem Anliegen aktuell wirklich ernst wäre, hätte sie
ein anderes politisches Verfahren gewählt. Anstatt heute
ein Schaulaufen altbekannter Argumente zu verursa-
chen, hätten Sie sich mit den Fachpolitikern aller Frak-





Agnes Krumwiede


(A) (C)



(D)(B)


tionen vorher abgesprochen und versucht, einen inter-
fraktionellen Gesetzentwurf zu ermöglichen. Das ist
nicht passiert. Es entsteht der Eindruck, dass es hier we-
niger um die Sache als vielmehr um ein Säbelrasseln für
den Bundestagswahlkampf geht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


Die Forderung nach einem Staatsziel Kultur wird zur
Kulisse für eine Politposse: Welche Fraktion setzt sich
am leidenschaftlichsten für Kultur und Sport ein? Ich bin
der Meinung, die Kultur- und Sportfreundlichkeit der
Fraktionen an der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf
oder seiner Ablehnung zu messen, greift zu kurz.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Richtig!)


Für das Pro oder Kontra gibt es je nach Perspektive ernst
zu nehmende Gründe. Für mich als Kulturpolitikerin
geht es in erster Linie um eine Werteentscheidung. Aber
ein Staatsziel Kultur ist nicht der Heilige Gral der Kul-
turpolitik und kein Allheilmittel für all die uns Kulturpo-
litikern vertrauten Durchsetzungsprobleme.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Leider!)


Die Befürworter glauben, Kultur als Staatsziel könnte
eine entscheidende Argumentationsgrundlage für unsere
Kolleginnen und Kollegen in den Kommunal- und Län-
derparlamenten sein, wenn es wieder einmal heißt: Der
Rotstift fällt als Erstes auf das Kulturzentrum oder das
Theater. Fakt ist: Art. 167 des Vertrages von Lissabon
enthält eine Kulturklausel. Länder wie Spanien, Polen
und die Schweiz haben ein Staatsziel Kultur. In Schwe-
den wurde die kulturelle Wohlfahrt als ein primäres Ziel
der öffentlichen Tätigkeit in die bestehende Verfassung
mit aufgenommen. Schweden ist ein positives Beispiel.
Dort ist Kulturförderung mehr als Makulatur in der Ver-
fassung. Musische Fächer haben an den Schulen in
Schweden einen höheren Stellenwert als bei uns. Auch
was Stipendien für Künstler und die Musikförderung be-
trifft, ist Schweden wesentlich besser aufgestellt.

In der vergangenen Woche wurden auf dem Bundes-
kongress Musikunterricht in Weimar eindringliche Ap-
pelle an die Politik gerichtet. Der Trend in unserem Bil-
dungssystem geht dahin, Musik- und Kunstunterricht
zusammenzulegen und zu kürzen. Bundesweit fehlen an
Schulen qualifizierte Musik- und Kunstlehrer. Dieses
Defizit liegt nicht etwa am Fehlen ausgebildeter Kräfte
– sie befinden sich in der Selbstständigkeit oder in pre-
kären Beschäftigungsverhältnissen –, sondern es man-
gelt am politischen Willen, ausreichend qualifizierte
Lehrer einzustellen.


(Manuel Höferlin [FDP]: Sie haben die Lehrerstellen in Rheinland-Pfalz und anderswo doch gekürzt! Deswegen fehlen jetzt die Lehrer!)


Ich bin der Meinung, dies wäre ein geeigneter und pra-
xistauglicher Punkt, an dem man ansetzen sollte. Das ist
dringlicher, als Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz zu
schreiben.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Ein weiteres Alarmsignal für unsere Kulturnation ist
die sich kontinuierlich verschlechternde soziale und
wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen und Künstlern.
Künstlerisch zu arbeiten, wird bei uns oft nicht als Leis-
tung angesehen, sondern als Hobby. In Zeiten knapper
Kassen steht die Kultur immer wieder unter Rechtferti-
gungszwang: Was nützt uns ein Theater? Was nützen uns
die Kulturzentren?

Kultur als Staatsziel wäre auf dem Papier ein Gegen-
gewicht zur einseitigen Dominanz ökonomischer Verfas-
sungsgüter. Veränderungen entstehen aber nicht durch
Staatszielbestimmungen. Staatsziele brauchen einen
Staat, der die Ziele auch politisch umsetzt.

2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in unsere
Verfassung aufgenommen. Immenser Fleischkonsum,
industrielle Massentierhaltung, Antibiotikaskandale: Mit
dem Tierschutz ist es in Deutschland nicht weit her.

Veränderung muss in den Köpfen stattfinden. Ein
Staatsziel Kultur wäre vielleicht ein erster Schritt. Viele
weitere müssten folgen. Wir brauchen einen Paradig-
menwechsel gegen die einseitige Ökonomisierung unse-
rer Gesellschaft, gegen das kurzsichtige Kosten-Nutzen-
Denken, gegen die Abwertung ideeller und künstleri-
scher Leistungen hin zu einer stärkeren Anerkennung
der kulturellen, geistigen Dimension als notwendige Ba-
sis für unsere Demokratie.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, ich freue
mich grundsätzlich auf den rot-grünen Regierungswech-
sel.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Aber nicht nach dieser Rede! Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: Begeisterung der SPD!)


Mit diesem Gesetzentwurf haben Sie den Ring der politi-
schen Bereitschaft ins Parlament geworfen und schüren
bei Künstlerinnen, Künstlern und Kulturverbänden die
Hoffnung, dass eine nächste Runde zum Staatsziel Kul-
tur unter einer SPD-Regierung zum Erfolg führen wird.
Wir werden sehen.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Wir haben schon gesehen!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719604200

Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär

Christoph Bergner.

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1719604300


Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der
Lektüre des SPD-Antrags habe ich mich an die
31. Sportministerkonferenz im Jahre 2007 in Neubran-
denburg erinnert, auf deren Tagesordnung die Beratung





Parl. Staatssekretär Dr. Christoph Bergner


(A) (C)



(D)(B)


der Verankerung eines Staatszieles Sport im Grundge-
setz stand. In dieser Diskussion hat der damals für das
Land Berlin anwesende Senator Körting mit mich über-
zeugenden Argumenten, in denen er auch auf seine Er-
fahrungen als Verfassungsrichter verwies, vor genau die-
ser Entscheidung gewarnt, indem er darauf hingewiesen
hat, dass er aufgrund seiner Erfahrung als Landesverfas-
sungsrichter weiß, wie problematisch es sein kann, wenn
durch plakative Zielvorgaben unerfüllbare Ziele gesetzt
werden und der Staatsbürger hinsichtlich der Verbind-
lichkeit dessen, was sonst in der Verfassung steht, dann
geradezu in Zweifel gerät.

Die Sportministerkonferenz hat sich dann dazu ent-
schlossen, auf dieser Sitzung ein Papier zu verabschie-
den, das die Situation des Sports zutreffend beschreibt.
27 Millionen Bundesbürger treiben Sport, 100 000 Sport-
vereine, tragende Säule für die Gesellschaft, Replik auf
den großen Erfolg der Fußball-WM, Staat und Sport le-
ben in einer Symbiose: Dies und vieles andere können wir
darin finden. Das heißt, man war sich in der Wertschät-
zung des Sports einig.

Mit Blick auf die Zitierung von Herrn Körting ist mir
eine grundsätzliche Feststellung in Bezug auf die De-
batte dieses Antrages wichtig: Ich hoffe, die Antragstel-
ler von der SPD wollen Herrn Körting nicht mangelndes
Engagement für den Sport vorwerfen. Wir sollten die
Debatte über das Staatsziel „Sport und Kultur“ im
Grundgesetz auch nicht unter dem Gesichtspunkt führen,
dass das eine Maßgabe dafür wäre, wie ernst die Betref-
fenden die Förderung von Sport und Kultur nehmen.
Wenn das die Voraussetzung der Diskussion wäre, dann
könnten wir in der Sache schon sehr viel weiterkommen.

Ich gebe zu – mindestens eine Kollegin ist noch hier,
die sich an die Frühzeit der Landesverfassung in Sach-
sen-Anhalt erinnert –: Wir haben seinerzeit – ich war in
Sachsen-Anhalt beteiligt – eine Landesverfassung mit
einer klaren Gliederung in Grundrechte, Einrichtungsga-
rantien und Staatsziele beschlossen. Im umfänglichen
Kapitel „Staatsziele“ wird in einem Artikel mit fünf Ab-
sätzen, also nicht nur in einem kurzen Satz, versucht,
Kultur und Sport zu beschreiben.

Ich sage ausdrücklich: Ich habe das damals befürwor-
tet und mich dafür eingesetzt, dass das so geschieht.
Aber es ist eben, Herr Wiefelspütz, ein Unterschied, ob
man von vornherein im Rahmen einer Neukonzeption ei-
ner Verfassung, eines Grundgesetzes auf Vollständigkeit
achtet oder ob man gewissermaßen im Zuge nachträgli-
cher Einzelentscheidungen neue Staatsziele ins Grund-
gesetz aufnimmt; denn mit der Aufnahme werden bei
den Bürgerinnen und Bürgern hohe Erwartungen ge-
weckt. Bewirkt die Nennung von Staatszielen nicht in
überschaubaren Zeiträumen spürbare Veränderungen,
kann Enttäuschung zu einer Distanzierung von Verfas-
sung und Staat führen. Das ist das Körting’sche Argu-
ment.

Die erhoffte Wirkung neuer Staatsziele setzt daher vo-
raus, dass Einvernehmen darüber besteht, welche kon-
kreten Inhalte das Staatsziel hat und welche Änderungen
bisheriger Politiken damit eintreten sollen. Dazu, Herr
Wiefelspütz, haben Sie überhaupt nichts gesagt. Ist ab-

sehbar, dass hier keine Änderungen beabsichtigt oder
realistischerweise umsetzbar sind, dürfte ein neues
Staatsziel mittelfristig eher negative Wirkungen auf die
Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Ver-
fassung haben.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719604400

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Wiefelspütz?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1719604500


Ja, gerne.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1719604600

Herr Kollege Bergner, warum sind Sie eigentlich so

ängstlich gegenüber Staatszielen? Warum sind Sie da so
zurückhaltend? Ich meine, dass in einem Grundgesetz
– wir haben ein großartiges Grundgesetz, wie ich finde –
die zentralen Werte,


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Er hat doch eben den Körting zitiert!)


an denen sich unser Staat orientiert, stehen sollten.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind die Grundrechte! Die stehen darin!)


– Die Verfassung, Herr Montag, besteht nicht nur aus
den überragend wichtigen Grundrechten, sondern darin
stehen noch ein paar andere sehr wichtige Dinge.

Warum sind Sie da so ängstlich? Dass in Zusammen-
hang mit der Formulierung eines Staatsziels natürlich
keine Versprechungen gemacht werden sollten, die dann
hinterher nicht eingehalten werden können, ist völlig
klar. Trotzdem macht es doch Sinn, dass sich ein Staat,
ein Verfassungsgesetzgeber zu den zentralen Werten be-
kennt, die staatsleitend sind und die für unser Land prä-
gend sind und die auch für Regierungen, für uns alle ver-
pflichtend sind.

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1719604700


Herr Wiefelspütz, ich hoffe, ich muss Ihre Frage nicht
so verstehen, dass das Grundgesetz in der Beschreibung
der Wertfundamente unserer Gesellschaft gewisserma-
ßen unzureichend ist. Ich hoffe, wir sind uns einig, dass
das Grundgesetz einschließlich der entsprechenden
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hier
eine breite und verlässliche Basis gibt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Aber ich möchte in Beantwortung Ihrer Frage gerne
einen zweiten Punkt aufwerfen. Es ist so, dass ich mir in
den letzten Jahren mehr als zuvor Gedanken darüber ma-
che, worin die Ursachen der Politikverdrossenheit zu su-
chen sind.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Sicher in Ihrer Politik! – Matthias W. Birkwald [DIE Parl. Staatssekretär Dr. Christoph Bergner LINKE]: Darin, dass zum Beispiel Versprechen gebrochen werden wie etwa bei der Rentenanpassung Ost!)





(A) (C)


(D)(B)


Die Ursachen der Politikverdrossenheit sind nach meiner
Einschätzung in einem hohen Maße – ich beantworte
noch Ihre Frage, Herr Wiefelspütz, wenn das gestattet
ist – darin zu suchen, dass die Politik Erwartungen
weckt, die sie dann selber nicht erfüllt.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Genau an diesem Punkt gemahne ich zur Vorsicht.
Genau aus diesem Grunde würde ich, wie gesagt, in ei-
ner nachträglichen und nicht mit einer konkreten Politik-
veränderung verbundenen Änderung des Grundgesetzes
eher ein problematisches Signal sehen und die Notwen-
digkeit einer solchen Änderung nicht befürworten. –
Vielen Dank, Herr Wiefelspütz.

Das Grundgesetz – das ist das nächste Argument – ist
in erster Linie ein Rechtstext. In ihm werden mit den
Grundrechten subjektive Rechte der Bürgerinnen und
Bürger sowie Pflichten des Staates geregelt, anerkannte
Verfassungsprinzipien – Republik, Rechtsstaat, Demo-
kratie, Bundesstaat, Sozialstaat – verankert und Kompe-
tenzen zwischen Bund und Ländern verteilt. Programm-
sätze, die weitgehend symbolischen Charakter haben,
sind deshalb für eine Verfassung problematisch.

Die ganze Diskussion leidet unter dem unauflösbaren
Widerspruch, auf den ich hingewiesen habe, nämlich
dass jeder Kultur- und Sportpolitiker sicherlich gerne die
Anliegen von Kultur und Sport unterstützt, aber die
Frage beantworten muss, warum er zur Erfüllung dieser
Aufgabe einen entsprechenden Verfassungsartikel
braucht. Ich will den früheren Vorsitzenden des Sport-
ausschusses, Herrn Kollegen Danckert, zitieren:

Um es vorweg zu nehmen: verfassungsrechtlich
zwingend notwendig ist eine Aufnahme ins Grund-
gesetz nicht. Auch die rechtliche Wirkung der Auf-
nahme eines Staatszieles Kultur und Sport ins
Grundgesetz wäre begrenzt. Für das Tätigwerden
auf ein bestimmtes Ziel hin bedarf es keines verfas-
sungsrechtlichen Staatszieles. Es ist den gesetzge-
benden Körperschaften unbenommen, auch Ziele
zu verwirklichen, die nicht als Staatsziele in das
Grundgesetz aufgenommen worden sind.

So der Kollege Danckert im Jahr 2006 in der Zeitung des
Deutschen Kulturrates. Kultur und Sport nur deswegen
ins Grundgesetz aufzunehmen, um dadurch den unbe-
stritten hohen Stellenwert in der Gesellschaft zu verdeut-
lichen, ist ein Ansatz, der in der Sache eher überflüssig
ist.

Meine Damen und Herren, ich komme jetzt noch kurz
zu dem Antrag der Fraktion Die Linke, die sich zu dieser
Staatszielbestimmung bekennt, ohne das im Einzelnen
zu formulieren, und darüber hinaus ein Sportförderge-
setz vorschlägt. Ich mache aber darauf aufmerksam
– wir haben das in der Beantwortung Kleiner Anfragen
und auch in der Diskussion im Sportausschuss mehrfach
erörtert, Frau Kunert –, dass dem Gesetzgeber im Rah-
men der Haushaltsgesetzgebung ein umfassendes Instru-

mentarium zur Verfügung steht – ich zitiere aus einer der
Antworten –, „um auf die Mittelbereitstellung für die
Sportförderung Einfluss zu nehmen. Die Förderrichtli-
nien regeln detailliert die Voraussetzungen, Art und Um-
fang der Leistungssportförderung.“ Wir hatten in der
jüngsten Sportausschusssitzung diesbezüglich gerade
erst wieder eine Diskussion.

Wir würden aber ein anderes Risiko eingehen, was
die Situation der Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern betrifft. Das ist übrigens auch ein Punkt,
der bei der Staatszielbestimmung eine Rolle spielt und
der relevant und im Grunde auch problematisch wird,
wenn wir uns auf ein Sportfördergesetz einlassen.

Ich komme zusammenfassend zu dem Schluss: Nach
Maßgabe des vom Parlament beschlossenen Haushalts
und im Rahmen der föderalen Kompetenzordnung unse-
res Staates lässt sich diese Bundesregierung bei der För-
derung von Kultur – hierfür steht Staatsminister
Neumann – und bei der Förderung von Sport – hierfür
stehen das BMI, aber auch andere Ressorts – von nie-
mandem überbieten.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Aus diesem Grunde erscheint eine Änderung des Grund-
gesetzes überflüssig.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Kunert [DIE LINKE]: Sehr gehaltvoll!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719604800

Das Wort hat nun Siegmund Ehrmann für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Siegmund Ehrmann (SPD):
Rede ID: ID1719604900

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In

diesem Jahr feiert die Deutsche Nationalbibliothek ihren
100. Geburtstag. Aus diesem Anlass wurden vor weni-
gen Tagen in Frankfurt im Rahmen eines Festaktes eine
Gedenkmünze und eine Sonderbriefmarke präsentiert.

Aus einer der dort gehaltenen Reden ist mir ein plasti-
sches Bild haften geblieben. Darin wurde die Deutsche
Nationalbibliothek als Arche Noah unseres kulturellen
Erbes bezeichnet.

Sie hat in der Tat den Auftrag, einen Teil der kulturel-
len Überlieferungen unserer Gesellschaft zu sammeln,
zu bewahren und zugänglich zu machen. Am Beispiel
der Deutschen Nationalbibliothek lässt sich sehr gut die
besondere öffentliche Verantwortung des Staates für die
Bewahrung des kulturellen Erbes, die kulturelle Infra-
struktur und die Förderung der Künste darstellen.

Wenn wir heute über die Staatsziele Kultur und Sport
sprechen, geht es im Wesentlichen darum, dieser beson-
deren Verantwortung im Grundgesetz Ausdruck zu ver-
leihen.

Das Thema hat einen langen Vorlauf. Nicht wenige
von Ihnen werden sich daran erinnern, dass dieses





Siegmund Ehrmann


(A) (C)



(D)(B)


Thema in der Enquete-Kommission „Kultur in Deutsch-
land“ sehr intensiv analysiert worden ist. Bereits Jahre
zuvor haben Bundesregierung und Bundestag sich mehr-
fach mit der Frage beschäftigt, ob und welche Staatsziel-
bestimmungen Eingang in unsere Verfassung finden
sollten: angefangen bei der Sachverständigenkommis-
sion Anfang der 80er-Jahre über die Debatten des Eini-
gungsvertrages und die Gemeinsame Verfassungskom-
mission 1992 bis hin zu besagtem Zwischenbericht der
Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“. Letztere
hat im Jahr 2005 einen einstimmigen Beschluss als
Handlungsempfehlung formuliert, das Grundgesetz um
eine Staatszielbestimmung der Kulturförderung zu er-
gänzen.

Die FDP ist in der letzten Legislaturperiode mit ei-
nem Gesetzentwurf an das Parlament herangetreten. Das
hat uns als Sozialdemokraten – das will ich freimütig be-
kennen – ziemlich ins Schwitzen gebracht. Wir hätten
gerne zugestimmt, konnten das zu der Zeit aus Koali-
tionsräson aber nicht. Wir haben den Antrag abgelehnt.


(Zuruf der Abg. Gisela Piltz [FDP])


In der Tat sind wir möglicherweise in einer vergleichba-
ren Situation. Gleichwohl waren wir uns damals über die
Fraktionsgrenzen hinweg einig, uns mit diesem Thema
zu beschäftigen.

Die Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grund-
gesetz stärkt die kulturellen Anliegen auch auf der Bun-
desebene. Eine solche Klarstellung ist beileibe keine
Verfassungsgirlande. Die bereits genannten Sachverstän-
digenkommissionen haben zu Staatszielbestimmungen
festgestellt, es handele sich um „Verfassungsnormen mit
rechtlich bindender Wirkung, die der Staatstätigkeit die
fortdauernde Beachtung oder Erfüllung bestimmter Auf-
gaben … vorschreiben.“ Zitat:

Eine Staatszielbestimmung überlässt es der politi-
schen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, in wel-
cher Weise und zu welchem Zeitpunkt er die ihm
eingeschärfte Staatsaufgabe durch Gesetz erfüllt …

Das Staatsziel „Kultur“ ordnet sich in die föderative
Ordnung ein. In erster Linie sind natürlich die Länder
und Kommunen zuständig. Es werden somit nicht origi-
näre Kompetenzen der verschiedenen staatlichen Ebenen
ausgehebelt. Gleichwohl lässt sich von einem auch im
Grundgesetz formulierten Staatsziel eine allgemeine
Verpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen ablei-
ten, in ihrer Zuständigkeit die Kultur zu schützen und zu
fördern.

Das hat bei konkreten politischen Abwägungsent-
scheidungen, insbesondere bei der Haushaltssanierung
sowie dem Rückbau und Umbau kultureller Infrastruktur
erhebliche Bedeutung. Kultur wäre mit einem entspre-
chenden Staatsziel nämlich nicht mehr nur eine bloß
freiwillige Aufgabe.

Klar ist aber auch: Es werden keinerlei Rechtsansprü-
che begründet. Auch ist dem Staat damit nicht die Be-
fugnis übertragen, zu bestimmen, was Kultur ist. Es ist
ein Appell an den Staat, für die Kultur Sorge zu tragen,
sie zu pflegen, zu fördern, zu schützen und darauf zu

achten, dass die kulturelle Freiheit nicht eingeschränkt
wird.

Es ist auch die Frage gestellt worden, ob es dieses Ap-
pells überhaupt bedarf: Geben nicht Art. 5 des Grundge-
setzes – die Kunstfreiheit – und die Rechtsprechung ge-
nug Sicherheit? Auch diesbezüglich lohnt ein Blick in
die Analyse der Sachverständigenkommission. Sie ap-
pelliert an den Verfassungsgeber, in der Verfassung das
zu benennen, was gemeint und gewollt ist. Zudem wird
das Grundgesetz dadurch um einen kulturellen Aspekt
ergänzt, der neben den bereits enthaltenen materiellen
Zielen der Verfassung ebenfalls Bedingung und Teil un-
seres Gemeinwesens ist.

Das führt mich zu der Frage nach dem Zusammen-
hang zwischen Kultur und Sport, den wir mit unserem
Gesetzentwurf herstellen. Aus einer Fülle geistes- und
naturwissenschaftlicher Betrachtungsweisen wissen wir
um den prägenden Zusammenhang von Körper, Geist
und Seele für die Verfasstheit des Menschen. Was den
einzelnen Menschen prägt, wirkt sich in der Addition na-
türlich auch auf unser Gemeinwesen aus.

Insofern wiederhole ich: Das Grundgesetz beschreibt
eben nicht nur die rechtliche und materielle Verfasstheit
unseres Gemeinwesens. Deshalb werbe ich für meine
Fraktion bei Ihnen, in eine Debatte einzutreten und zu ei-
ner Lösung zu kommen. Ich habe Herrn Rupprecht so
verstanden, dass es durchaus Alternativen gäbe, über die
es sich zu sprechen lohnt. Wenn wir hinsichtlich der
Substanz dessen, was wir möglicherweise gemeinsam
wollen, zusammenarbeiten, könnte es in dieser Legisla-
turperiode ja vielleicht doch gelingen, zu einem gemein-
samen Vorgehen zu kommen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719605000

Das Wort hat nun Reiner Deutschmann für die FDP-

Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Reiner Deutschmann (FDP):
Rede ID: ID1719605100

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten

Kolleginnen und Kollegen! Der Staat schützt und fördert
die Kultur. So würde Art. 20 b des Grundgesetzes lauten,
wenn das einstimmige Votum der Enquete-Kommission
„Kultur in Deutschland“ umgesetzt worden wäre. So
würde Art. 20 b des Grundgesetzes auch lauten, wenn
der Spitzenverband der Kulturschaffenden, der Deutsche
Kulturrat, Gesetzgeber wäre. So würde Art. 20 b des
Grundgesetzes lauten, wenn die FDP in der letzten Legis-
laturperiode mit ihrer Initiative zur Aufnahme des
Staatsziels Kultur in das Grundgesetz erfolgreich gewe-
sen wäre und die notwendige Zweidrittelmehrheit er-
reicht hätte.

Ich möchte heute an diejenigen unter Ihnen appellie-
ren, die noch Bedenken haben, der Aufnahme des Staats-
ziels Kultur zuzustimmen; denn es sprechen starke Ar-
gumente für die Aufnahme der Kultur als Staatsziel in





Reiner Deutschmann


(A) (C)



(D)(B)


das Grundgesetz. Ich will wegen meiner begrenzten Re-
dezeit hier nur zwei nennen. Zum einen enthalten so-
wohl die EG-Verträge seit dem Vertrag von Maastricht
als auch zahlreiche Verfassungen der Bundesländer eine
eigenständige Hervorhebung der Kultur. Dahinter sollte
das Grundgesetz nicht zurückstehen.


(Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN)


Zum anderen haben wir, die Mitglieder des Deut-
schen Bundestages, mit der Aufnahme anderer Staats-
ziele selbst ein Ungleichgewicht in unserer Verfassung
geschaffen. Dies müssen wir endlich korrigieren.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


Da das Staatsziel „Schutz der natürlichen Lebensgrund-
lage“ in Art. 20 a des Grundgesetzes verankert ist, müs-
sen die kulturellen und geistigen Lebensgrundlagen an
gleicher Stelle geschützt werden, um eine verfassungs-
rechtliche Schieflage zu verhindern. Es ist eigentlich
ganz einfach: Da man die Umwelt und den Tierschutz in
die Verfassung aufgenommen hat, gehört auch die Kul-
tur in das Grundgesetz.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Und der Sport!)


Kultur wird dadurch nicht einklagbar. Wenn aber Verfas-
sungsgüter miteinander im Wettstreit stehen, darf die
Kultur nicht mit schwächeren Mitteln ausgestattet sein.
Hierin liegt auch der Unterschied zu den zahlreichen an-
deren Staatszielforderungen, die immer wieder genannt
werden. Versuchen Sie einmal zu definieren, was Kultur
eigentlich ist, und Sie werden feststellen, wie universell,
wie wichtig sie für alle Bereiche unseres Lebens ist. Ja,
sie ist der Mittelpunkt unseres Lebens. Damit gehört sie
aus unserer Sicht ohne Wenn und Aber in das Grundge-
setz.

Kunst und Kultur sind so wichtig, weil hier das Krea-
tivpotenzial der Gesellschaft zutage tritt. Sie spiegeln
den Zustand einer Gesellschaft wider. Sie gehen oft vo-
ran. Sie sind ihr Motor. Kunst und Kultur sind deshalb so
wertvoll, weil sie die Werte unserer Gesellschaft prägen.
Bei fast jedem offiziellen Auftritt zu Hause oder im Aus-
land verweisen wir mit Stolz auf unser kulturelles Erbe
und bezeichnen uns als Kulturnation. Denken Sie dabei
auch an unsere 149 Goethe-Institute weltweit.

Ich weiß, dass die Juristen unter Ihnen es immer et-
was abstrakter wollen. Daher wird es Sie beruhigen, dass
sich im Rahmen von Expertenanhörungen innerhalb der
Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ die
Mehrzahl namhafter Staatsrechtler für das Staatsziel
Kultur ausgesprochen hat. Exemplarisch möchte ich hier
Prof. Dr. Bodo Pieroth nennen, der Ihnen gewiss ein Be-
griff ist. Er sagte damals in der Anhörung der Enquete-
Kommission, Art. 20 a des Grundgesetzes decke die ma-
teriellen Bedingungen menschlicher Existenz ab, also
den Unterbau. Weiter führte er aus – ich zitiere –:

Sollten uns nicht die geistigen, ideellen Dimensionen
menschlichen Daseins … genauso viel wert sein?
Hier einen rechtlichen Markierungspunkt zu setzen,
scheint mir gerade in einer Zeit, in der alles auf die

ökonomische Dimension reduziert zu werden droht,
durchaus angebracht zu sein.

Die UNESCO lebt es uns mit dem Schutz von Natur-
und Kulturwelterbestätten vor. Auf beide sind wir in
Deutschland besonders stolz. So sollten wir es auch im
Grundgesetz halten.

Die FDP hat immer deutlich gemacht, dass sie sich
für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz einsetzt. Dazu
bekennen wir Liberale uns weiterhin ausdrücklich.


(Beifall bei der FDP)


Dazu gibt es eine klare Beschlusslage des FDP-Bundes-
parteitags aus dem Jahr 2007, der sich exemplarisch mit
der Kultur befasst hat. Ich rufe die anderen Fraktionen
auf, sich ebenfalls zum Staatsziel Kultur zu bekennen,
damit wir es noch in dieser Legislaturperiode in das
Grundgesetz aufnehmen können. Seien Sie mutig!

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719605200

Das Wort hat nun Lukrezia Jochimsen für die Frak-

tion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1719605300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit

drei einfachen Sätzen lässt sich begründen, warum Kul-
tur in unser Grundgesetz festgeschrieben werden soll:

In Wahrheit geht es darum, dass Deutschland
eine Kulturnation ist. Wir sind stolz auf unsere
kulturelle Vielfalt. Eine Kulturnation sollte
sich in ihrer eigenen Verfassung dazu beken-
nen, dass sie es ist.


(Beifall bei der LINKEN)


Drei einfache Sätze – Guido Westerwelle hat sie am
19. Juni 2009 in diesem Haus ausgesprochen, am letzten
Debattentag vor Aufbruch in den vorigen Wahlkampf.
Die FDP hatte damals den Gesetzentwurf zur Aufnahme
des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz eingebracht
und stand ziemlich allein auf weiter Flur. Nur die Links-
fraktion stand an ihrer Seite und die unbeirrbare Kolle-
gin von den Grünen Undine Kurth. So war das.


(Beifall bei der LINKEN)


Die FDP hatte den Vorschlag der Enquete-Kommis-
sion aufgenommen, Kultur als Staatsziel in die Verfas-
sung aufzunehmen. Nach sorgfältiger Beratung und An-
hörung der angesehensten Verfassungsrechtler war dies
ein einstimmiger Vorschlag aller Kulturpolitiker. Aber,
wie gesagt, 2009, kurz vor dem Wahlkampf, entschied
sich eine große Mehrheit des Parlaments aus unter-
schiedlichen Gründen – man könnte auch sagen: unter
unterschiedlichen Vorwänden – dagegen.

Heute wird das Nein sagende Lager vielleicht nicht so
groß sein, aber mit dem Grundgesetzsatz „Der Staat





Dr. Lukrezia Jochimsen


(A) (C)



(D)(B)


schützt und fördert die Kultur“ wird es wahrscheinlich
wieder nichts werden, und zwar einmal, weil es nun zu
einem Mix von Kultur und Sport kommen soll, dessen
Sinnhaftigkeit schwer zu begreifen ist, zum anderen,
weil CDU/CSU sich standhaft verweigern werden. Inso-
fern ist es wieder, liebe Kollegen von der SPD, eine
mehr oder weniger vorgezogene Wahlkampfschau und
keine parlamentarische Auseinandersetzung mit Chance
auf politische Veränderung.

Warum das so ist, ist schwer zu verstehen, auch und
gerade was die verfassungsrechtlichen Bedenken angeht.
Schauen wir uns unsere europäischen Nachbarländer an,
die sich in den letzten Jahren neue Verfassungen gege-
ben und in diese Verfassungen das Staatsziel Kultur in
weitreichender Weise aufgenommen haben. Es sind so
unterschiedliche Länder wie das Königreich Spanien,
die Republik Polen und die Schweizerische Eidgenos-
senschaft, alle drei Länder haben föderale Strukturen. Da
geht es. Warum nicht endlich auch bei uns?


(Beifall bei der LINKEN)


Nun ja: Bürgerinnen und Bürger in diesen Ländern
haben dann Erwartungen. Sie wollen den zentralen Wert
Kultur politisch gepflegt wissen. Aber was ist daran
falsch? Die Linke bekennt sich seit langem zum Staats-
ziel Kultur. Deswegen legen wir auch heute einen An-
trag vor. Er geht vom Kulturbegriff der UNESCO aus,
die Kultur als die Gesamtheit der unverwechselbaren
geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen
Eigenschaften ansieht, die eine Gesellschaft kennzeich-
nen. Nach diesem Kulturverständnis gehört der Sport zur
Kultur einer Gesellschaft.


(Beifall bei der LINKEN)


Das heißt, das Staatsziel Kultur schließt den Sport aus-
drücklich ein, und es ist selbstverständlich Aufgabe des
Staates, den Sport zu fördern.

Bei der Anhörung im Rechtsausschuss 2007 hat Pro-
fessor Paul Raabe gesagt:

Zum Ansehen in der Welt sollte nunmehr die Kultur
auch im Blick auf Europa – „Europa eine Seele ge-
ben“ – Verfassungsrang haben. Es ist an der Zeit,
dass der Kulturstaat im Grundgesetz definiert wird.

In diesem Sinn sollten wir über das Staatsziel Kultur
verhandeln. Und wenn wir wieder scheitern – wir wer-
den uns weiter für diese Grundrechtsforderung einsetzen
wie bisher.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719605400

Das Wort hat nun Jerzy Montag für die Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719605500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe

Kollegin Jochimsen und lieber Kollege Deutschmann,
auf Ihre beiden Redebeiträge will ich zuallererst einge-
hen, weil Sie meiner Meinung nach genau die Frage auf-

werfen, die wir hier diskutieren und beantworten müs-
sen, nämlich ob sich aus der unbezweifelten Bedeutung
von Kultur und Sport für die Gesellschaft die Notwen-
digkeit ergibt, diese beiden Werte als Staatsziele in der
Verfassung zu verankern. Wir sind in der Pflicht, diese
beiden Fragen getrennt voneinander zu diskutieren und
zu beantworten,


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Richtig!)


und dürfen diese beiden Ebenen nicht fortwährend ver-
mischen.

Die Bedeutung der Kultur und des Sports wird doch
in Deutschland von niemandem ernsthaft bestritten.
Deutschland gibt auf allen Ebenen sehr viel Geld für
Kultur und für Sport aus, wenn auch nicht genug.
Deutschland ist weltweit geachtet als Kulturnation und
auch als Sportnation. Aber ob sich daraus zwangsläufig
ergibt, dass es Sinn macht, diese beiden wichtigen Werte
in der Verfassung als Staatsziele zu verankern, muss ge-
trennt davon diskutiert werden und richtet sich nach mei-
ner Meinung nach drei Aspekten: Erstens. Ist es denn
zwingend erforderlich, es hineinzuschreiben? Zweitens.
Würde es der Kultur und dem Sport ganz konkret etwas
nützen, wenn man das hineinschreiben würde?


(Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE]: Ja! In anderen Ländern ist das so!)


Drittens. Wäre es nicht vielleicht konkret kontraproduk-
tiv für Kultur und Sport, es zu tun? – Diese drei Fragen
müssen wir beantworten.

Ob dies zwingend erforderlich ist, ist, glaube ich, am
schnellsten abzuhandeln. In Deutschland leiden die Kul-
tur und der Sport nicht daran, dass sie nicht in der Ver-
fassung stehen. Wenn die Kultur und der Sport an etwas
leiden, dann leiden sie an mangelnder konkreter Unter-
stützung und an mangelnden finanziellen Mitteln.

Würde es etwas nützen? Das ist eine viel schwierigere
Frage. Dazu hätte ich in dem Gesetzentwurf der SPD
gern etwas an Begründung gelesen. Aber leider, liebe
Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Sie beschäftigen
sich in der für eine Grundgesetzänderung sowieso schon
kurzen Begründung fast ausschließlich mit der Darstel-
lung der Bedeutung von Kultur und Sport – unbenom-
men. Aber der Frage, warum Sie das dann ins Grundge-
setz schreiben wollen, widmen Sie bei der Kultur und
beim Sport jeweils nur einen einzigen Satz.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Was überragend wichtig ist, gehört ins Grundgesetz!)


Bei der Kultur schreiben Sie, dies würde die kulturel-
len Belange in politischen und juristischen Auseinander-
setzungen stärken. Glauben Sie das wirklich?


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Ich glaube alles, was ich schreibe!)


Glauben Sie, dass ein Sportfördergesetzentwurf, von der
Linken, von Ihnen oder von wem auch immer hier einge-
bracht, ein größeres Maß an Zustimmung bekäme, nur
weil der Sport im Grundgesetz stünde? Kommt es nicht
darauf an, was in diesem Sportfördergesetzentwurf





Jerzy Montag


(A) (C)



(D)(B)


steht? Sie sind doch nicht gehindert, Frau Kollegin
Kunert, einen solchen Gesetzentwurf einzubringen; Sie
müssen dazu den Sport nicht in der Verfassung haben.
Das bedeutet: Sportpolitik können Sie auch ohne diese
Aufnahme ins Grundgesetz sehr gut vertreten und ver-
folgen.

Zum Sport, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
SPD, haben Sie in der Begründung lediglich dargelegt:
Wenn man den in die Verfassung hineinschreiben würde,
dann würde das „ein Heranziehen verfassungsrechtlicher
Hilfsbegründungen entbehrlich machen“. Aber das kann
doch nun wirklich kein Grund sein, so etwas in die Ver-
fassung hineinzuschreiben.


(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung [CDU/ CSU])


Ich teile die vorsichtige, skeptische Grundhaltung,
dass wir damit Erwartungen wecken, die wir nicht erfül-
len können, die nicht erfüllt werden werden. Das beste
Beispiel dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die
Umkehrung Ihres Arguments. Sie sagen: Das steht doch
schon in den Landesverfassungen, und deswegen muss
es auch in die Bundesverfassung hinein. – Ja, es steht in
den Landesverfassungen. Kultur und Sport sind im We-
sentlichen kommunale und Landesangelegenheit. Ob-
wohl das schon seit Jahrzehnten in den Landesverfassun-
gen ist, steht es in manchen Kommunen und in manchen
Ländern schlecht um Sport und Kultur.

Insofern sage ich Ihnen: Wir sind für eine Förderung
des Sports, wir sind für eine Förderung der Kultur; aber
wir werden keinen Euro mehr für diese Themen gewin-
nen, nur weil wir sie vorher in die Verfassung geschrie-
ben haben.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Es kommt auf den Willen an!)


Danke.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719605600

Das Wort hat nun Stephan Mayer für die CDU/CSU-

Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Stephan Mayer (CSU):
Rede ID: ID1719605700

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen!

Sehr geehrte Kollegen! In steter Regelmäßigkeit be-
schäftigen wir uns hier in diesem Hohen Haus mit der
Frage, ob Kultur und/oder Sport als Staatsziele ins
Grundgesetz aufgenommen werden sollen.

Es ist doch vollkommen unbestritten, dass Deutsch-
land ein Kulturstaat ist. Es ist ebenso unbestritten, dass
die Deutschen eine sportbegeisterte Nation sind. Sage
und schreibe 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger trei-
ben in Sportvereinen Sport. Wir sind auch eine sportlich
erfolgreiche Nation. Insbesondere wenn man an das Ab-
schneiden unserer Olympiamannschaft sowohl bei den
Olympischen als auch bei den Paralympischen Sommer-

spielen in London denkt, kann man wirklich stolz auf die
Sportlerinnen und Sportler sein, die Deutschland vertre-
ten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Ich denke aber, dass wir trotzdem behutsam mit unse-
rem Grundgesetz umgehen sollten. Wir sollten uns auch
vergegenwärtigen, welche Aufgabe eine Verfassung hat:
Eine Verfassung hat einen grundsätzlichen und funda-
mentalen Charakter. Man sollte sich deshalb davor hü-
ten, alles, was man vielleicht aufgrund des Zeitgeistes
gerade ganz nett und sympathisch findet, als Staatsziel
ins Grundgesetz zu schreiben.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Aber Kultur ist nicht Zeitgeist!)


Das wäre aus meiner Sicht Verfassungslyrik oder, wie es
Professor Grimm sagt, Verfassungsakrobatik. Ich stimme
Heribert Prantl ausdrücklich zu, der in seinem Kommen-
tar in der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung
schreibt, dass „eine Verfassung … kein Poesiealbum“
und „kein politisches Tagebuch“ ist, in die man nett hin-
einschreibt, was man gerade sympathisch und angenehm
findet.

Kultur und Sport kann man nicht normativ verordnen.
Bei einer Aufnahme der beiden Staatsziele ins Grundge-
setz besteht aus meiner Sicht die zusätzlich konkrete Ge-
fahr, dass wir die Grenzen zwischen dem Verfassungs-
recht und dem einfachen Recht verwischen. Es besteht
des Weiteren die Gefahr, dass die Gestaltungsspielräume
der Politik und des Gesetzgebers immer kleiner werden.

Bei der schon zitierten Anhörung im Rechtsausschuss
im Jahr 2007 hat Professor Heinrich Wolff von der Ge-
fahr des Verfassungsvollzuges gesprochen, also von der
Gefahr einer zunehmenden Verrechtlichung und Verre-
gelung der Politik. Die Konsequenz einer Aufnahme die-
ser beiden Staatsziele ins Grundgesetz wäre, dass wir
hier als Gesetzgeber in vielerlei Hinsicht, auch in Abwä-
gung mit anderen Staatszielen und Freiheitsrechten, im-
mer weniger Gestaltungsspielräume hätten. In der Kon-
sequenz bestünde auch die Gefahr, dass damit letzten
Endes auch der Wähler entmachtet würde, weil er mit
seiner Wahlentscheidung immer weniger politische
Kursbestimmungen vornehmen kann, wenn immer mehr
Staatsziele inflationär ins Grundgesetz aufgenommen
werden.

Konkret zum Staatsziel Kultur. Deutschland ist eine
Kulturnation. Ich lege aber auch Wert darauf, dass die
Kulturnation Deutschland von einem sehr vielfältigen,
föderalen Charakter geprägt ist. Ich glaube, wir sind
auch deshalb eine so große Kulturnation, weil wir primär
von Bundesländern geprägt sind, die ganz unterschiedli-
che kulturelle Traditionen und Brauchtümer haben. Des-
halb ist es richtig, dass die Länder grundsätzlich und pri-
oritär für die Kultur und die Kulturförderung zuständig
sind. Wenn die Kultur als Staatsziel in unsere nationale
Verfassung aufgenommen würde, sähe ich die Gefahr,
dass es im Hinblick auf die Kulturpolitik und unsere kul-
turelle Vielfalt zu einer zunehmenden Zentralisierung
käme, die nicht wünschenswert oder gewollt sein kann.





Stephan Mayer (Altötting)



(A) (C)



(D)(B)


Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,
Politik wird immer dann interessant, wenn es konkret
wird. Es ist schon erwähnt worden: Nach der Aufnahme
der Staatsziele ins Grundgesetz würde es darum gehen,
diese im gesetzgeberischen Handeln zu verwirklichen.
Wie sah es denn zuletzt konkret aus? In den letzten sie-
ben Jahren hatten wir durch die Bank einen Aufwuchs
im Kulturhaushalt des Bundes. Seit die CDU/CSU hier
in Berlin an der Regierung ist, ist der Kulturhaushalt von
Jahr zu Jahr angewachsen,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


von 1 Milliarde Euro im Jahr 2005 auf 1,2 Milliarden
Euro in diesem Jahr. Mittlerweile machen die Kulturaus-
gaben des Bundes 13 Prozent aller Ausgaben aus, die in
unserem Staat insgesamt für Kultur getätigt werden. Da-
mit machen sie nur einen relativ kleinen Anteil aus; denn
der Großteil wird richtigerweise von den Ländern er-
bracht.

Gleiches gilt für den Sport. Interessant ist auch der
Aufwuchs der Sportförderung. Im Jahr 2005 hat der
Bund 216 Millionen Euro für die Spitzensportförderung
in Deutschland verwendet. In diesem Jahr sind es im-
merhin 250 Millionen Euro. Ich glaube, darauf können
wir als Deutscher Bundestag insgesamt und damit als
Haushaltsgesetzgeber stolz sein. Wir fördern den Sport
in Deutschland, wenn wir ihm mehr Geld zur Verfügung
stellen, wenn wir mehr Geld für unsere Spitzensportler,
für den Sportstättenbau, für die Dopingbekämpfung zur
Verfügung stellen. Das und nicht die Aufnahme des
Sports als Staatsziel ins Grundgesetz ist eine ganz kon-
krete Förderung des Sportes in Deutschland.


(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung [CDU/ CSU])


Ein weiteres Beispiel. Es ist oft gesagt worden: Na ja,
wenn man den Sport als Staatsziel ins Grundgesetz auf-
nimmt, dann hat dies vor Ort positive Auswirkungen,
zum Beispiel in der Abwägung, ob eine Kita, ob ein
Bolzplatz, ob ein Kinderspielplatz gebaut werden darf
oder ob sich die Interessen derjenigen Anwohner durch-
setzen, die sich gegen die jeweiligen Baumaßnahmen
wenden. Wir haben als christlich-liberale Koalition § 22
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geändert. Darin
steht jetzt, dass Kinderlärm – dort ist von „Geräuschein-
wirkungen“ die Rede, was ich für sehr bedenklich halte;
eigentlich sind diese Geräusche Zukunftsmusik – von
unter 14-Jährigen keine schädliche Umwelteinwirkung
ist, und das hat Auswirkungen für den Bau von Kitas
und die Errichtung von Kinderspielplätzen oder von
Bolzplätzen. Das ist eine ganz konkrete Unterstützung
des Sportes, des Breitensportes, des Sportes von Jugend-
lichen und von Kindern vor Ort. Auch dies wird durch
die bloße Aufnahme des Sportes als Staatsziel ins
Grundgesetz nicht erreicht.

Liebe Frau Kollegin Kunert, Sie haben zu Recht be-
mängelt – ich bin da vollkommen bei Ihnen –, dass der
Schulsport leider Gottes immer mehr an Bedeutung ver-
liert. Dass die Schulsportunterrichtsstunden die ersten
sind, die ausfallen, das ist richtig. Nur, ich frage jetzt zu-
rück: Was hat es denn gebracht, dass in 15 von 16 Län-

derverfassungen in Deutschland der Sport als Staatsziel
festgeschrieben ist? Die Länder sind für die Schulpolitik
zuständig. Also, was hat die Verankerung in der Verfas-
sung ganz konkret gebracht?

Ich möchte an die Ausführungen des Kollegen
Montag anknüpfen. Wir sollten uns gerade bei diesem
wichtigen Thema immer die Frage stellen: Wem nutzt es –
cui bono? Dazu muss man ganz deutlich sagen: In diesen
15 Ländern hat es dem Sportunterricht überhaupt nichts
gebracht, dass Sport als Staatsziel in den jeweiligen Lan-
desverfassungen steht.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Pro-
fessor Scholz hat in dieser Anhörung des Rechtsaus-
schusses im Jahr 2007 noch einmal deutlich gemacht,
dass das Grundgesetz einen ordnungspolitischen Rah-
men gibt. Ich glaube, wir sind gut beraten, uns vor einer
Inflation von politisch-programmatischen Festlegungen
in unserer Verfassung durch eine Überfrachtung mit im-
mer mehr Staatszielen zu hüten. Es besteht hier wirklich
die Gefahr einer Verwässerung unseres Grundgesetzes.
Deshalb sollten wir weiterhin zurückhaltend und puris-
tisch mit unserem Grundgesetz umgehen. Ich kann daher
den Anträgen der Linksfraktion und dem Gesetzentwurf
der SPD-Fraktion nur eine klare Ablehnung entgegen-
halten. Wie gesagt, es geht nicht darum, dass wir als
christlich-liberale Koalition nichts für die Förderung der
Kultur und des Sportes in Deutschland machen wollen.
Ich glaube, wir haben das mit ganz konkreten Gesetzge-
bungsmaßnahmen, mit einem deutlichen Aufwuchs in
beiden Haushalten deutlich unter Beweis gestellt. Alles
andere wäre eine bloße Symbolpolitik.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719605800

Das Wort hat nun Martin Gerster für die SPD-Frak-

tion.


(Beifall bei der SPD)



Martin Gerster (SPD):
Rede ID: ID1719605900

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Der Kollege Stephan Mayer hat gerade gesagt, wir soll-
ten uns davor hüten, alles, was Zeitgeist ist, in unsere
Verfassung aufzunehmen. Dem kann man zustimmen.
Aber Kultur und Sport, das ist alles andere als Zeitgeist,
zumindest in meinen Augen und in den Augen der SPD-
Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Deswegen haben wir uns ganz bewusst dafür ent-
schieden, heute einen Vorschlag auf den Tisch zu legen,
über den wir mit Ihnen diskutieren wollen. Wir schlagen
vor, Kultur und Sport ins Grundgesetz aufzunehmen,
weil wir explizit der Meinung sind, dass es beim Sport
nicht um bloße Körperertüchtigung geht, sondern dass
Sport darüber hinaus eine große Bedeutung für unsere
Gesellschaft hat. Das hat nicht erst die SPD-Fraktion er-





Martin Gerster


(A) (C)



(D)(B)


kannt, sondern das ist letztendlich Allgemeingut. Das
zeigt allein schon ein Vers, der dem Herrn Ringelnatz
zugeschrieben wird:

Sport stärkt Arme, Rumpf und Beine … und er
schützt uns durch Vereine vor der Einsamkeit.

Das bringt es eigentlich auf den Punkt, worum es hier
im Bereich des Sports geht. Sport hat eine große Bedeu-
tung für unsere Gesellschaft, und deswegen sind wir der
Meinung, dass wir diese im Grundgesetz definieren soll-
ten. Ich will ein paar Punkte ansprechen, die wir auch im
Sportausschuss Woche für Woche diskutieren und die
unserer Meinung nach für unsere Gesellschaft wichtig
sind.

Wir wissen doch um die Kraft des Sports beispiels-
weise bei der Integration von Menschen mit Handicap,
von Menschen unterschiedlichen Geschlechts, unter-
schiedlicher Generationen und unterschiedlicher Her-
kunft. Ich erwähne die vielen Migrantinnen und Migran-
ten, die durch den Sport in unsere Gesellschaft integriert
werden. Wir wissen, dass der Sport – wie wahrscheinlich
nichts anderes in der Gesellschaft – Menschen zusam-
menbringen kann. Deswegen müssen wir darüber disku-
tieren – und deshalb sind wir auch dafür –, den Sport im
Grundgesetz zu verankern


(Beifall bei der SPD)


Wir denken an den Bereich Prävention. Schließlich
wissen wir aus der wissenschaftlichen Forschung: Sport
und Bewegung bringen einen großen Benefit für uns
alle, weil wir beispielsweise weniger Ausgaben für den
Gesundheitsbereich tätigen müssen. Sport und Bewe-
gung bringen dem Einzelnen etwas, aber auch der ge-
samten Gesellschaft.

Ich denke an das Thema Rehabilitation. Neulich ha-
ben wir im Sportausschuss über die Funktion und Be-
deutung des Sports bei der Überwindung von schweren
Krankheiten gesprochen. Es ist wirklich unglaub-
lich – das muss man sich einmal vor Augen führen –,
was Sport und Bewegung bewirken können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sport ist auch so-
zialer Kitt in unserer Gesellschaft; auch das muss man
immer wieder betonen und herausstellen. Über die Mil-
lionen von Ehrenamtlichen, die sich im Sport engagie-
ren, schaffen wir es doch, dass das Leben für viele le-
bens- und liebenswert wird. Auch wegen dieser Aspekte
meinen wir, dass der Sport zusammen mit der Kultur ins
Grundgesetz aufgenommen gehört.

Des Weiteren schafft es der Sport, Werte zu vermit-
teln – Werte, die aus verschiedenen Gründen woanders,
beispielsweise in der Schule oder im Elternhaus, wo-
möglich nicht optimal vermittelt werden können. Ich
denke an Werte wie Zusammenstehen, Teamgeist, den
fairen Umgang mit anderen und an das Erlernen der Fä-
higkeit, mit Niederlagen oder Siegen umzugehen. Sport
trägt dazu bei, insbesondere die Persönlichkeitsentwick-
lung junger Leute positiv zu beeinflussen. Weil der Sport
so etwas wie einen Kompass für das weitere Leben dar-
stellen kann, meinen wir, dass es durchaus berechtigt ist,

mit Ihnen zusammen zu diskutieren, wie wir Sport und
Kultur im Grundgesetz verankern können.

Wir müssen den Sport schützen. Es gibt nämlich Ge-
fahren – das hören wir in unserer parlamentarischen Ar-
beit immer wieder von Experten –, die den Sport kaputt-
machen können. Ich nenne das Beispiel Doping. Ich
nenne aber auch das Beispiel Wettmanipulation, und es
gibt viele andere mehr. Der Sport ist in Gefahr. Uns
wurde beispielsweise vom Bundesrechnungshof gesagt,
dass auf Bundesebene eine gesetzliche Grundlage fehle,
um insbesondere für den Spitzensport immense Summen
bereitzustellen. Deswegen wäre es gut, wenn wir als Ge-
setzgeber nach Möglichkeiten suchen würden, wie wir
die gesetzlichen Grundlagen an dieser Stelle schaffen
könnten. Ich glaube, eine Diskussion darüber ist überfäl-
lig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht aus-
schließlich die SPD, die darüber diskutiert. Vielmehr
wissen wir ganz genau, dass die Diskussion auch in den
anderen Fraktionen und Parteien geführt wird. Wir ha-
ben in der Vergangenheit mit Interesse wahrgenommen,
dass zum Beispiel die FDP einen Parteitagsbeschluss ge-
troffen hat und dass sogar im Regierungsprogramm
steht, Sport und Kultur ins Grundgesetz aufzunehmen.
Herr Westerwelle hat sich mehrfach entsprechend geäu-
ßert. Auch der Kollege Lutz Knopek hat geschrieben,
dass er dafür ist, Sport ins Grundgesetz aufzunehmen.

Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren,
möchte ich noch einmal dafür werben, dass wir in eine
sachliche Diskussion darüber eintreten, wie wir es schaf-
fen können, Kultur und Sport ins Grundgesetz aufzuneh-
men. Wir sind auch offen, wenn es darum geht, die eine
oder andere Formulierung zu ändern.

Herr Ruppert, Sie hatten angesprochen, dass Ihnen
die Formulierung nicht so passt. Aber ich denke, es liegt
jetzt ein Vorschlag auf dem Tisch, über den wir mit Ih-
nen, aber natürlich auch mit den Experten aus den Sport-
verbänden oder aus dem Kulturbereich, in den parlamen-
tarischen Beratungen im Hinblick darauf sprechen
wollen, wie wir es schaffen können, Kultur und Sport ins
Grundgesetz aufzunehmen.

Ich will noch einmal dafür werben, dass wir dies nicht
emotional aufgeladen, sondern in einer Weise tun, in der
wir miteinander umzugehen gewohnt sind, wenn es um
solche übergeordneten Fragen geht.

Deswegen, Herr Kollege Deutschmann, habe ich
mich über Ihren offenen Redebeitrag zu diesem Thema
sehr gefreut. Wir sind gespannt darauf, wie sich die Dis-
kussion zu diesem Thema in den nächsten Wochen und
Monaten weiterentwickeln wird.

Ganz herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719606000

Das Wort hat nun Joachim Günther für die FDP-Frak-

tion.


(Beifall bei der FDP)







(A) (C)



(D)(B)



Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1719606100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Et-

was überrascht waren wir schon von dem Antrag der
SPD und auch von dem der Linken,


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Nicht wirklich! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Ist überholt!)


den Sport und die Kultur ins Grundgesetz aufzunehmen,
etwas überrascht deshalb, weil dieser Antrag plötzlich
am letzten Tag in unsere Postfächer gelegt wurde, ob-
wohl jeder weiß, dass bei Grundgesetzänderungen eine
breite Diskussion, auch im Vorfeld, erforderlich ist,
wenn das Ganze von Erfolg gekrönt sein soll.

Wir jedenfalls von der FDP-Fraktion haben vorher
keine Hinweise in diese Richtung erhalten. Deshalb
frage ich Sie: Machen Sie es in diesem Fall so, wie Sie
es in Ihrem Diskussionsbeitrag vorhin angedeutet haben,
etwas ein Jahr vor der Bundestagswahl erneut auf das
Tapet zu bringen? Das wird der Sache aus meiner Sicht
nicht gerecht.

Wir als Bundestagsfraktion – das sage ich ja – stehen
diesem Ansinnen grundsätzlich positiv gegenüber, wir
können dem etwas abgewinnen. Wir haben es selbst im
eigenen Wahlprogramm 2009 geschrieben.


(Beifall bei des Abg. Martin Gerster [SPD])


Wir wollen uns auch für eine irgendwie geartete Auf-
nahme des Sports in das Grundgesetz aussprechen. Doch
bei Grundgesetzänderungen – das hat gerade die Diskus-
sion heute wieder gezeigt –, egal welcher Art sie sind, ist
einfach eine gewisse Vorsicht geboten.

So hat der ehemalige Bundesverfassungsrichter
Professor Dr. Udo Steiner auf die Gefahren neuer Staats-
zielbestimmungen hingewiesen. Er sagte, wer Verfas-
sungsrecht sät, gerade in der Form von Staatszielbestim-
mungen, wird Verfassungsrechtsprechung ernten. Das
wollen wir eigentlich nicht. Wir wollen gestalten. Daher
ist vor der Aufnahme eines Staatszieles Sport in das
Grundgesetz genau zu untersuchen, welche Ziele damit
verfolgt werden und welche Folgen das Staatsziel Sport
und Kultur im Grundgesetz haben kann. Es kann nicht
Sinn der Sache sein, dass ausgehend von der guten Ab-
sicht eine Flut von Prozessen ausgelöst wird, die weder
der Rechtssicherheit noch den Zielen selbst dient.

Auch eine zusätzliche Belastung des Haushalts darf
vor dem Hintergrund unserer Staatsschuldensituation
nicht ohne Grenzen herbeigeführt werden. Wenn sich et-
was ändern soll, müssen wir die finanziellen Auswirkun-
gen vorher ermitteln und müssen sie klar begrenzen.

Was wir nicht brauchen, ist mehr Verfassungsrecht-
sprechung. Stattdessen sollten wir gemeinsam darange-
hen, die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports
und seiner vielen positiven Wirkungen mit einfachen
Gesetzen voranzubringen. Diese Gestaltungskraft haben
wir ja.

Wir haben gerade in dieser Woche in unserem Aus-
schuss über die Olympischen Sommerspiele diskutiert,
Stephan Mayer hat gesagt: mit positiver Tendenz. Aber

wir haben auch gesagt: Deutschland ist bei der Medail-
lenwertung nicht mehr im Spitzenbereich.

Angesichts dessen muss zumindest die Frage gestattet
sein: Wollen wir eine Stagnation, oder wollen wir weiter
vorankommen und den Spitzensport ausbauen? Ich kann
mir vorstellen, wenn wir gemeinsam handeln, wenn wir
zum Beispiel im Bereich des Spitzensports jährlich
10 Millionen Euro zusätzlich mittelfristig einsetzen, dass
Deutschland in diesem Bereich wieder mit an die Spitze
der Nationenwertung kommt.

Bei dem Antrag der SPD-Fraktion können wir im
Moment nicht erkennen, wo gemeinsam gehandelt wird
und wie wir mit diesen Fragen umgehen. Deshalb kön-
nen wir ihm in dieser Form nicht zustimmen.

Dem Antrag der Linken können wir unsere Zustim-
mung ebenfalls nicht geben. Viele Forderungen darin
sind allgemein ausgerichtet. Kollegin Kunert, es ist eine
Aufzählung von vielen Dingen, mit der Sie wahrschein-
lich mehr die eigene Klientel befriedigen wollen. Wir
wollen aber insgesamt ein Ziel voranbringen. Führen wir
eine gemeinsame Diskussion! Arbeiten wir etwas Ge-
meinsames heraus, was der Bedeutung des Sports und
der Kultur gerecht wird und uns alle voranbringt!

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719606200

Das Wort hat nun Jens Petermann für die Fraktion Die

Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Jens Petermann (Plos):
Rede ID: ID1719606300

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolle-

ginnen und Kollegen! Mit den heute auf der Tagesord-
nung stehenden Anträgen greifen wir eine längst überfäl-
lige Debatte auf. Ziel ist es, den politischen Rahmen für
die Lösung einer Reihe von Problemen, die wir im Sport
haben, zu verbessern. Ich denke, dass sich jenseits des
akademischen Streites sowohl hier im Haus als auch in
der Gesellschaft eine Mehrheit für diese Anträge ab-
zeichnet. Wenn man einmal die rosarote Brille absetzt
– das ist hier verschiedentlich schon geschehen –, wird
man sehen, dass es eine ganze Reihe von Problemen
gibt, die einer Lösung zugeführt werden müssen.

Der Schulsport ist schon angesprochen worden. Wir
brauchen dringend die dritte Schulsportstunde. Die Län-
der haben sie auch irgendwie einmal auf dem Schirm ge-
habt. Tatsächlich findet vielleicht gerade einmal die erste
Stunde statt. Was spricht dagegen, dass der Bund ein
Programm auflegt, das es den Ländern ermöglicht, diese
dritte Sportstunde tatsächlich durchzuführen? Das wäre
ein Vorschlag, bei dem sich auch der Bund einbringen
könnte.

Stichwort Breitensport. Wie sieht es mit der Anerken-
nung der ehrenamtlichen Tätigkeit aus? Eine ganze
Reihe von Vereinen leidet darunter, dass ihnen die Mit-
glieder abhanden kommen, vor allem aber auch darunter,
dass sie nicht genügend Personal für die Leitung haben.





Jens Petermann


(A) (C)



(D)(B)


Auch hier fehlt eine entsprechende Initiative des Bun-
des.

Wie sieht es beim Nachwuchssport aus? Wenn ich mir
die Situation der Trainer bei den Nachwuchssportlern
ansehe, dann merke ich, dass sie die 40-Stunden-Woche
nur vom Hörensagen kennen. Faktisch werden 60 Stun-
den und mehr geleistet, wofür sie eine Vergütung von
1 200 Euro erhalten. Hier befinden wir uns schon im Be-
reich der prekären Beschäftigung. Das müssen wir drin-
gend ändern.


(Beifall bei der LINKEN)


Wie sieht es mit der Talentsichtung aus? Gerade aus
dem Bereich des organisierten Sports wird gefordert,
dass der Erfahrungsvorsprung des Ostens aufgegriffen
wird und bestimmte positive Dinge von dort in die ak-
tuelle Talentsichtung aufgenommen werden. Das muss
man natürlich aufgreifen. Warum eigentlich nicht?


(Beifall bei der LINKEN)


Wie sieht es mit der Transparenz aus? Wie sieht es
mit der Verteilung der Mittel aus? Auch hier gibt es eine
Reihe von Defiziten. Aktuell gibt es eine Diskussion
über Zielvereinbarungen. Das müssen wir auch angehen.
Hier können wir gemeinsam vorankommen.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Entwicklung eines jungen Menschen zu einer
Persönlichkeit, die Verantwortung übernehmen kann, die
leistungsbereit ist, die soziale Kompetenz besitzt und das
Leben erfolgreich meistert, ist eine umfassende Angele-
genheit. Sowohl der Sport als auch die Kultur haben
hierfür eine zentrale Bedeutung. Das gilt gerade in einer
sehr schnelllebigen konsumorientierten Gesellschaft.
Das gerät aus dem Blickfeld. Diesen Blick wieder zu
öffnen, ist das Verdienst dieses Gesetzentwurfes der
SPD-Fraktion, den wir mit unseren Anträgen gern unter-
stützen. Ich werbe noch einmal dafür, dass Sie diese An-
träge wohlwollend begleiten.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719606400

Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt

erteile ich Kollegen Wolfgang Börnsen für die CDU/
CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Wolfgang Börnsen (CDU):
Rede ID: ID1719606500

Es ist unglaublich, was in diesen Tagen in Paris ge-

schieht.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wenige Wochen nach der Regierungsübernahme fallen
Frankreichs Sozialisten über den Kulturhaushalt her. Ri-
goros haben die Linken über 1 Milliarde Euro gekürzt.


(Agnes Krumwiede [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil ihnen ein maroder Haushalt hinterlassen wurde!)


Frankreichs Kulturschaffende beklagen einen Wort- und
Tabubruch. Sie warnen die Bürger Europas zornig davor,
links zu wählen. Recht haben sie!


(Beifall bei der CDU/CSU)


All das geschieht in einem Land, in dem die Kultur bis-
her obersten Stellenwert hatte. Ähnlich rabiate Ein-
schnitte erfährt die Kultur jetzt auch in Spanien, Italien
und in vielen anderen europäischen Ländern, wo sie Ver-
fassungsrang hat. Den bittersten Raubbau gibt es derzeit
in Griechenland.

Ich bin dort gewesen: Tausende Kulturdienstleistende
haben ihren Arbeitsplatz verloren, Tausende bedeutende
Ausgrabungsstätten bleiben ungesichert. Museen, Thea-
ter, Konzertsäle wurden im Mutterland der abendländi-
schen Kultur geschlossen.

Was nutzt der Kultur der Schutz einer Verfassung,
wenn die Finanzen nach dem Motto „Wo die Dukaten
fehlen, hat der Kaiser sein Recht verloren“ verweigert
werden? Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Deutsche
Kulturrat eine Initiative zur Rettung der Kultur in Grie-
chenland starten will, und ich hoffe auf die Unterstüt-
zung aller Beteiligten.


(Beifall des Abg. Christoph Poland [CDU/ CSU])


Der Ruf nach einem Sicherungsstatus der Kultur im
Grundgesetz bleibt blanker Formalismus, wenn keine
Taten folgen.


(Beifall der Abg. Agnes Krumwiede [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


Vergessen wir nicht: Als die Sozialdemokraten – der
heutige Antragsteller – mit den Grünen in der Regie-
rungsverantwortung waren, haben sie den Kulturetat um
4 Prozent gekürzt. Mit dem Beginn der Regierungszeit
von Angela Merkel hingegen wurde der Kulturhaushalt
achtmal in Folge erhöht. Mit 1,3 Milliarden Euro wurde
vonseiten des Bundes noch nie so viel Kulturförderung
betrieben wie in diesem Jahr.

Dieser Rekord trägt einen Namen: Bernd Neumann,
der zuständige Staatsminister.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Bernd Scheelen [SPD]: Den ihr damals nicht haben wolltet!)


Vergessen wir nicht: Als Rot-Grün Regierungsverant-
wortung trug, wurden die Mittel für die Künstlersozial-
kasse um 20 Prozent eingestrichen, wurde der Deutschen
Welle massiv der Geldhahn zugedreht, wurden Goethe-
Institute geschlossen. Mit dieser fatalen Entwicklung ha-
ben wir vor acht Jahren Schluss gemacht.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir von der Union haben den Rückwärtsgang heraus-
genommen und der Kultur in Deutschland wieder Per-
spektiven gegeben. Museen, Musik- und Filmförderung
profitieren mit über 200 Millionen Euro jährlich davon.
Die Kulturstiftung, die Gedenkstätten haben allein in
den letzten drei Jahren 150 Millionen Euro für Denkmä-





Wolfgang Börnsen (Bönstrup)



(A) (C)



(D)(B)


ler von nationaler Bedeutung erhalten. Davon profitieren
auch die 37 Weltkulturerbestätten unseres Landes. Be-
sonders Kinder und Jugendliche gewinnen im Rahmen
der kulturellen Bildung durch zusätzliche Mittel von
30 Millionen Euro jährlich.


(Agnes Krumwiede [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist ja gar nicht wahr!)


Das ist eine Tat, die sich sehen lassen kann.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Auch die Kultur- und Kreativwirtschaft hat von dieser
Politik des Handelns profitiert. Als wir vor gut fünf Jah-
ren unter Führung von Dagmar Wöhrl konzeptionell
aktiv wurden, registrierte man in der Kreativwirtschaft
ungefähr 190 000 Unternehmen mit 760 000 Erwerbstä-
tigen. Heute setzt die Branche mehr als 135 Milliarden
Euro um, kann mit 960 000 Arbeitsverhältnissen und
290 000 Unternehmen bei etwa 25 Prozent Selbstständi-
gen einen Bruttoertrag erwirtschaften, der bereits höher
ist als der von der Automobilindustrie und von der Elek-
troindustrie. Das nenne ich Dynamik pur.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim
Otto, der hier engagiert tätig ist, bezeichnet die Kreativ-
wirtschaft zu Recht als einen herausragenden Jobmaker
unseres Landes – und das alles ohne Verfassungsauftrag.

Vergessen wir nicht: In der rot-grünen Epoche wurden
44 Millionen Euro in der auswärtigen Kultur- und Bil-
dungspolitik gestrichen. Heute können wir von einem
Plus in Höhe von 127 Millionen Euro ausgehen. Kein
Staatsziel hat uns dazu aufgefordert. Nein – wir glauben
an die Sinnstiftung der Kultur. Sie macht Menschen
stark, und unsere Demokratie braucht starke Bürger. Das
ist unser Wille, Kultur zu fördern.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Die bürgerliche Koalition ist in dieser Frage einer
Auffassung. Das gilt auch für die auswärtige Kulturpoli-
tik, für die Außenminister Guido Westerwelle und die
Staatsministerin Cornelia Pieper stehen. Konsequente
Mittelerhöhung und gute Konzepte belegen unsere
Ernsthaftigkeit in diesem Politikbereich. Die Kultur-
szene kann sich auf uns verlassen. Trotz mancher Fehler
machen wir doch vieles richtig. Völlig falsch ist der hier
vermittelte Eindruck, die Kultur sei schutzlos und ohne
Rechte in unserem Land, im Gegenteil – Jerzy Montag
hat bereits darauf aufmerksam gemacht –:

Erstens. Unser Grundgesetz garantiert in Art. 5 die
Freiheit von Kunst und Wissenschaft – einklagbar.

Zweitens. Der Art. 167 des Vertrages über die Euro-
päische Union unterstreicht die einzigartige Bedeutung
der Kultur – das ist rechtsklar.


(Beifall des Abg. Christoph Poland [CDU/ CSU])


Drittens. 15 unserer Bundesländer, bei denen die ei-
gentliche Kulturhoheit liegt, garantieren der Kultur Ver-

fassungssicherheit – auf dem Papier. Wie sieht denn die
Realität aus? Das Verfassungsgebot hindert elf Bundes-
länder derzeit nicht daran, aktuell und wiederholt zum
Teil erhebliche Kürzungen bei der Kultur vorzunehmen.


(Christoph Poland [CDU/CSU]: Das ist schlimm!)


Bei diesen Ländern wäre, sarkastisch bemerkt, ein Zu-
satzartikel wünschenswert: Die Kultur muss vor dem
Staat geschützt werden.

Viertens. Wer Rechtssicherheit für die Kultur an-
mahnt – und das ist richtig –, der sei an den Art. 35 des
Einigungsvertrages erinnert, in dem Deutschland klar,
konsequent und einklagbar als Kulturstaat bezeichnet
wird. Auf diesen Rechtshintergrund der Kultur kann
man sich berufen.

Kultur hat nicht nur auf den genannten vier Ebenen
Verbündete, sondern auch in den vielen Millionen Men-
schen unseres Landes, die aktiv Kultur betreiben oder
genießen. Die Kultur bleibt eine der größten, großartigs-
ten Bürgerbewegungen unseres Landes. Das macht Mut.

Doch unabhängig davon gibt es bei uns in der Union
eine Reihe von Abgeordneten, die für das alleinige
Staatsziel Kultur eintreten, so wie es die Enquete-Kom-
mission „Kultur in Deutschland“ angeregt hat. Ich ge-
höre dazu, auch der zuständige Staatsminister.


(Beifall des Abg. Christoph Poland [CDU/ CSU])


Wenn in unserer Verfassung der Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen und der Tiere garantiert wird, dann
muss es auch einen Platz geben für die geistig-ideellen
Lebensgrundlagen der Menschen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie der Abg. Agnes Krumwiede [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Das ist der Kernpunkt bei der Überlegung, die Verfas-
sung zu ändern. Hier weist das Grundgesetz mehr als ei-
nen Schönheitsfehler auf. Doch ich bleibe dabei: An den
Taten erkennt man die wahren Kulturförderer. Trotz
klammer Kasse wollen wir von der CDU/CSU auf ein
Mehr für die Kultur auch im achten Jahr nicht verzich-
ten.

Was die Sozialisten jetzt in Frankreich praktizieren,
müssen wir bei uns in Deutschland verhindern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Auf jeden Fall gilt – nach diesem Applaus will ich das
noch einmal wiederholen –: Was die Sozialisten jetzt in
Frankreich praktizieren, –


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719606600

Herr Kollege, Sie müssen trotzdem zum Ende kom-

men.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das hören wir doch so gerne!)







(A) (C)



(D)(B)



Wolfgang Börnsen (CDU):
Rede ID: ID1719606700

– müssen wir bei uns verhindern. – Es kommt nicht

noch ein drittes Mal, Herr Präsident, zwei Mal genügen.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Wir wollen das noch einmal hören!)


Mit Schaufensteranträgen helfen wir weder dem Sport
noch der Kultur. Wir sollten uns ernsthaft mit dieser
Frage auseinandersetzen.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719606800

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen
auf den Drucksachen 17/10644 und 17/6152 an die in
der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschla-
gen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall.
Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

Die Vorlage auf Drucksache 17/10785 (neu) soll
ebenfalls an die in der Tagesordnung aufgeführten Aus-
schüsse überwiesen werden. Die Federführung ist jedoch
strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU, FDP und Bünd-
nis 90/Die Grünen wünschen Federführung beim Innen-
ausschuss, die Fraktionen der SPD und Die Linke wün-
schen Federführung beim Ausschuss für Kultur und
Medien.

Ich lasse zuerst abstimmen über den Überweisungs-
vorschlag der Fraktionen der SPD und Die Linke, also
Federführung beim Kulturausschuss. Wer stimmt für
diesen Überweisungsbeschluss? – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den
Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen und der Grü-
nen gegen die Stimmen von SPD und Linken abgelehnt.

Ich lasse nun abstimmen über den Überweisungsvor-
schlag der Fraktionen CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/
Die Grünen, Federführung beim Innenausschuss. Wer
stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen?


(Zuruf von der CDU/CSU: Frau Krumwiede hat abweichend gestimmt!)


Ich werde gerade darauf hingewiesen, dass es bei den
Grünen in beiden Abstimmungen ein unterschiedliches
Abstimmungsverhalten gegeben hat.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir waren für den Innenausschuss, nur Frau Krumwiede war für den Kulturausschuss!)


Eine Abgeordnete stimmte jeweils anders als die ande-
ren anwesenden Grünen. Der Überweisungsvorschlag ist
im Übrigen mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie
zuvor angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 43 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
rung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

– Drucksache 17/10748 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Dazu
gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Parlamen-
tarischen Staatssekretär Ralf Brauksiepe für die Bundes-
regierung das Wort.

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1719606900


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
Bundesregierung legt dem Hohen Haus heute den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch vor. Der Titel klingt unauffällig, der
Inhalt ist es aber nicht: Was wir Ihnen vorlegen, bedeutet
für die Kommunen im mittelfristigen Finanzplanungs-
zeitraum, von 2013 bis 2016, eine Entlastung um
18,5 Milliarden Euro. Eine vergleichbare Entlastung hat
es noch nie gegeben. Das ist christlich-liberale Regie-
rungsarbeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Bernd Scheelen [SPD]: Warten Sie mal auf meinen Redebeitrag!)


Zur Einordnung macht es Sinn, einen Blick in die Ge-
schichte zu werfen: Die Grundsicherung im Alter ist im
Zusammenhang mit einem Verzicht auf den sogenannten
Unterhaltsrückgriff bei Menschen, die auf Unterstützung
im Alter angewiesen sind, eingeführt worden. Damals
war klar, dass dies mit finanziellen Mehrbelastungen für
die Kommunen verbunden sein würde. Die im Jahr 2001
in Opposition befindliche CDU/CSU-Fraktion hat das
sehr deutlich kritisiert. Es lohnt sich, gelegentlich in al-
ten Protokollen zu lesen. Die Abgeordnete Lotz von der
SPD-Fraktion erklärte damals wörtlich:

Die den Kommunen dadurch entstehenden Kosten
werden vom Bund getragen. Die Kommunen wer-
den also nicht belastet, wie es die CDU/CSU
fälschlicherweise in ihrem Entschließungsantrag
behauptet.

Das Protokoll vermerkt: Beifall bei SPD und Grünen.

Was steckte damals dahinter? Die damalige Regie-
rung war der Meinung, dass die Kommunen eine Kom-
pensation in Höhe von 600 Millionen D-Mark für den
grundsicherungsbedingten Mehraufwand erhalten soll-
ten. Im Vermittlungsausschuss ist es gelungen, diese
Summe auf 800 Millionen D-Mark, 409 Millionen Euro,
zu erhöhen. Mehr war damals gegen die rot-grüne Bun-





Parl. Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe


(A) (C)



(D)(B)


desregierung nicht drin. Zum Vergleich nenne ich die
Gesamtkosten, die für die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung entstehen. Die aktuellste Istzahl,
die uns vorliegt, stammt aus dem Jahr 2010. Damals wa-
ren es gut 4,1 Milliarden Euro. Für dieses Jahr rechnen
wir mit Gesamtkosten von 4,8 Milliarden Euro. Davon
wollte Rot-Grün 307 Millionen Euro erstatten – am
Ende waren es 409 Millionen Euro –, also weniger als
10 Prozent.

Wir legen nun einen Gesetzentwurf vor, nach dem der
Bund die Kosten im nächsten Jahr zu 75 Prozent und
vom übernächsten Jahr an zu 100 Prozent übernimmt.
Also weniger als 10 Prozent Übernahme der Kosten der
Kommunen – das war Rot-Grün; 100 Prozent – das sind
CDU/CSU und FDP, die christlich-liberale Koalition.
Das ist der Unterschied in Bezug auf die kommunalen
Finanzen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Lachen der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Bernd Scheelen [SPD]: So ein Quatsch!)


Der inhaltliche Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist
damit beschrieben. Es geht um die Erstattung der laufen-
den Nettoausgaben der Kommunen: vom Jahr 2013 an
zu 75 Prozent und vom Jahr 2014 an zu 100 Prozent.
Schon in diesem Jahr hat der Bund seine Zusage wahrge-
macht und 45 Prozent dieser Kosten übernommen. In der
rot-grünen Zeit wäre dies, wie gesagt, ein einstelliger
Prozentsatz gewesen.

Die Länder können die Mittel, wenn dieser Gesetzent-
wurf in Kraft tritt, direkt aus dem Bundeshaushalt abru-
fen. Das ist die verfassungsrechtlich vorgesehene Art der
Mittelzuteilung. Das heißt, der Bund hat die Länder als
Ansprechpartner. Aber klar ist – das möchte ich aus-
drücklich für die Bundesregierung betonen –: Wir haben
diesen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Kommunen fi-
nanziell zu entlasten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Manfred Grund [CDU/CSU]: Ganz wichtig!)


Das heißt, es geht darum, dass diese Gelder von den
Ländern an die Kommunen weitergeleitet werden. Das
ist unser ausdrücklicher politischer Wille.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt
bei der Weiterentwicklung der Grundsicherungsstatistik,
die die Voraussetzung dafür ist, dass die laufenden Net-
toausgaben überhaupt erstattet werden können. Ich habe
darauf hingewiesen: Wir haben in diesem Jahr die Kos-
ten des Vorvorjahres zu 45 Prozent erstattet; das sind die
aktuellsten Zahlen, die uns vorliegen. Für das letzte Jahr
haben wir bisher nur eine Kostenschätzung. Wenn man
die laufenden Ausgaben direkt erstatten will, braucht
man eine solche Weiterentwicklung der Statistik.

Außerdem ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die
Länder die Träger der Leistung, also der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung, bestimmen.

Das sind die wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte
dieses Gesetzentwurfes, der bereits im Bundesrat behan-

delt worden ist. Über fachliche Änderungen, die auch
aus Sicht der Bundesregierung durchaus möglich sind,
wird gesprochen. Wir sind da sehr gesprächsbereit. Bei
weitergehenden Forderungen, die über das unmittelbar
Fachliche hinausgehen, will ich allerdings darauf hin-
weisen, dass wir natürlich das Transparenzgebot beach-
ten müssen. Das heißt, wenn der Bund vom übernächs-
ten Jahr an diese Leistung zu 100 Prozent finanziert,
muss er auch die Möglichkeit haben, festzustellen, was
als Grundlage für diese Leistung genommen werden
soll. Dafür brauchen wir eine entsprechende Statistik.
Zudem muss die erforderliche Transparenz vorhanden
sein. Anders ist es, wenn Bundesgeld fließen soll, nicht
möglich.

Ich bin aber ganz sicher: Die Einsicht in diese Not-
wendigkeiten wird sich durchsetzen, und wir werden zu
einem guten Ergebnis kommen. Dieses Ergebnis heißt
zunächst einmal – das will ich als Sozialpolitiker beto-
nen –: Würdevolles Leben im Alter ist in Deutschland
mit der Grundsicherung im Alter als unterster Sicherung
garantiert.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist unter der Armutsgrenze!)


Darüber hinaus wollen wir Menschen, die lange Vollzeit
gearbeitet haben und wichtige familienpolitische Leis-
tungen erbracht haben, besserstellen. Darüber diskutie-
ren wir noch politisch. Aber diese Auffanglinie, die ein
würdevolles Leben im Alter – natürlich nicht mit üppi-
gen Mitteln,


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Würdevolles Leben gibt es nur mit gerechten Löhnen!)


aber eben in Würde – ermöglicht, ist garantiert.

Klar ist auch: Die christlich-liberale Koalition hält
Wort. Die christlich-liberale Koalition hat geliefert. Sie
entlastet die Kommunen um 18,5 Milliarden Euro in die-
sen fünf Jahren. Sie übernimmt die Kosten der Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung komplett.
Die christlich-liberale Koalition legt damit die größte
Entlastung der Kommunen in ihrer Geschichte vor.

Ich bitte dafür um Zustimmung.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719607000

Das Wort hat nun Bernd Scheelen für die SPD-Frak-

tion.


(Beifall bei der SPD)



Bernd Scheelen (SPD):
Rede ID: ID1719607100

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Ich bin erkennbar nicht Gabi Hiller-Ohm; das nur
zur Aufklärung. Wir haben getauscht. Ich hoffe, Sie ha-
ben nichts dagegen.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ja, eben! Sie sehen so verändert aus!)






Bernd Scheelen


(A) (C)



(D)(B)


Ich bin froh, dass ich jetzt direkt auf die Ausführun-
gen des Kollegen Brauksiepe antworten kann; denn das,
was Sie hier vorgetragen haben, Herr Kollege Brauksiepe,
ist absolute Geschichtsklitterung. Das wissen Sie auch.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Max Straubinger [CDU/ CSU]: Was?)


Ich kann Ihnen erzählen, was damals unter Rot-Grün
passiert ist. Wir haben ein Problem gelöst, das Sie in
16 Jahren unter Helmut Kohl nicht gelöst haben. Sie ha-
ben für die Kriegerwitwen – das war damals die Pro-
blemgruppe – nichts getan. Diese Frauen waren durch
die Erziehung von Kindern und andere Umstände über-
haupt nicht in der Lage, Rentenansprüche zu erwerben.
Sie haben sich meist nicht getraut, zum Sozialamt zu ge-
hen – damals musste man noch zum Sozialamt gehen,
um eine Art Grundsicherung zu bekommen –, weil bei
der Sozialhilfe der Rückgriff auf die Kinder vorgesehen
ist. Daher sind viele aus Scham nicht zum Sozialamt ge-
gangen und mussten mit weniger als dem damaligen So-
zialhilfesatz auskommen.

Dieses Problem sind wir gemeinsam mit den Grünen
angegangen, und wir haben es gelöst. Wir haben für eine
identifizierte Gruppe von etwa 300 000 Personen, haupt-
sächlich Frauen, diese Regelung getroffen und haben ge-
nau für diese Gruppe das Geld geliefert. Das waren da-
mals 800 Millionen D-Mark; das war noch zu D-Mark-
Zeiten. Genauso war das, Herr Kollege Brauksiepe. Ich
war dabei; ich bin einer von denen, die schon ein biss-
chen länger in diesem Hause sind. Ich kann mich noch
sehr gut daran erinnern.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das war damals eine Beteiligung an den Gesamtkos-
ten von erst 13 Prozent und später von 16 Prozent. Sie
stellen sich jetzt hier hin und sagen: Seht mal, die Sozis
haben damals nur 10 bis 13 Prozent gegeben, wir über-
nehmen jetzt 100 Prozent. – Dazu sollte man wissen,
dass Sie das, was Sie hier vorlegen, gar nicht freiwillig
machen. Das war doch gar nicht Ihre Idee.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Das ist auf Druck der sozialdemokratisch geführten Lan-
desregierungen und auf Druck der linken Hälfte dieses
Hauses auf den Weg gebracht worden. Ohne uns könnten
wir heute nicht hier stehen. Sie sind von sich aus nicht
mit einer Initiative gekommen, die Grundsicherung zu
übernehmen, ganz im Gegenteil. Das wurde aufgrund
der Verhandlungen zum Bildungs- und Teilhabepaket
notwendig. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket war
nicht Ihre Idee. Vielmehr hat Sie ein Urteil des Bundes-
verfassungsgerichts gezwungen, etwas für Kinder von
Hartz-IV-Empfängern zu tun, damit sie bessere Bil-
dungschancen bekommen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU)


Freiwillig haben Sie überhaupt nichts gemacht.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Das war ja Ihr Gesetz, Herr Scheelen!)


Dann brauchten Sie dafür die Zustimmung der Länder.
Diesen Hebel haben die Länder genutzt, um Ihnen die
Beteiligung an den Kosten der Grundsicherung aufs
Auge zu drücken und die Entlastung der Kommunen vo-
ranzutreiben. Sie haben dem zugestimmt; das ist auch
gut so. Aber das war das Ergebnis der Arbeit eines Ver-
mittlungsausschusses. Das war keine Initiative Ihrer-
seits.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Parallel dazu haben Sie damals eine Kommission ein-
gerichtet – das hatten Sie in Ihrem Koalitionsvertrag
festgelegt –, die sogenannte Gemeindefinanzkommis-
sion. Ihr Auftrag war – das steht so in Ihrem Koalitions-
vertrag –, Vorschläge zu erarbeiten, um die Gewerbe-
steuer zu ersetzen; das war ihr einziger Auftrag. Diese
Kommission hat getagt und festgestellt, dass man die
Gewerbesteuer nicht ersetzen kann. Damit war sie ei-
gentlich gescheitert. Sie war tot, sogar toter als tot. Nur:
Sie hatten nicht den Mut, sie zu beerdigen. Es kam Ihnen
zupass, dass zeitgleich im Vermittlungsausschuss auf
Druck der SPD-geführten Landesregierungen die Betei-
ligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im
Alter vereinbart wurde. Da hatten Sie die Idee: Wir kön-
nen die Entscheidung darüber ja noch ganz schnell an
die Kommission weiterleiten. Dann kann sie dem zu-
stimmen, und das verkaufen wir als Riesenerfolg dieser
Kommission. – Genau das war der Versuch, den Sie un-
ternommen haben. Er ist aber total gescheitert, Herr Kol-
lege Brauksiepe. Das, was ich gerade gesagt habe, ist die
Wahrheit. Das, was Sie gesagt haben, ist gelogen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Na, na, na! – Vorsicht!)


– Ich nehme das Wort „gelogen“ zurück und sage: Es
war die Unwahrheit. Das ist, glaube ich, parlamentarisch
besser ausgedrückt.

Ich nehme an, dass der vorliegende Gesetzentwurf
eine Mehrheit bekommt; das ist auch gut so. „Heute ist
für die Kommunen ein guter Tag“ – mit diesem Satz
wollte ich meine Rede eigentlich beginnen;


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


aber Sie haben mich gereizt, erst einmal klarzustellen,
was in der Vergangenheit war.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das war notwendig!)


Heute ist für die Kommunen, wie gesagt, ein guter Tag.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Genau!)


Aber damit haben Sie eigentlich gar nichts zu tun. All
das geschah nämlich auf Betreiben der linken Seite die-
ses Hauses und des Bundesrates;


(Beifall bei der SPD)


ohne die wäre das nicht gegangen.





Bernd Scheelen


(A) (C)



(D)(B)



(Manfred Grund [CDU/CSU]: Ja, ja! Das Geld fällt ja auch vom Himmel!)


In den Gesetzentwurf, den wir voriges Jahr auf den
Weg gebracht haben und in dem es um die erste Stufe
der Entlastung der Kommunen, nämlich die Entlastung
für dieses Jahr, ging, haben Sie einen Trick eingebaut,
um dafür zu sorgen, dass die Belastung der Kommunen
etwas höher ausfällt. Sie haben nämlich gesagt: Wir er-
statten nur auf der Basis des Vorvorjahres. – Wenn man
weiß, dass diese Leistung dynamisch steigt, und zwar
um 5 Prozent pro Jahr, dann kann man sich leicht aus-
rechnen, dass bei den Kommunen, wenn man auf Basis
des Vorvorjahres erstattet, immer 10 Prozent der Belas-
tung verbleiben. Diese Regelung widersprach der Ver-
einbarung, die im Vermittlungsausschuss getroffen
wurde. In ihr war nämlich von einer 100-prozentigen Er-
stattung die Rede. Ihr Abrechnungsverfahren hingegen
führte nur zu einer 90-prozentigen Erstattung. Das haben
wir damals kritisiert; das können Sie in den Protokollen
nachlesen. Wir haben dem Gesetzentwurf, der im vori-
gen Jahr auf den Weg gebracht wurde und in dem nur
Regelungen im Hinblick auf dieses Jahr getroffen wur-
den, zugestimmt, allerdings verbunden mit der Auffor-
derung: Regelt die Lücke, die da übrig bleibt! – Das ha-
ben Sie von sich aus nicht gemacht.

Im Sommer dieses Jahres haben Sie dem Kabinett ei-
nen Referentenentwurf zugeleitet, in dem immer noch
das alte Abrechnungsverfahren angewandt wurde –


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


bis die Verhandlungen zum Fiskalpakt anstanden.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


Da haben Ihnen die SPD-geführten Landesregierungen
und die linke Seite dieses Hauses wieder etwas aufs
Auge gedrückt. Weil Sie unsere Zustimmung zum Fis-
kalpakt brauchten, haben Sie unserer Forderung, das Ab-
rechnungsverfahren auf sofortige Erstattung umzustel-
len, zugestimmt. Allerdings haben Sie sich ein letztes
Hintertürchen offen gelassen, um ein bisschen Geld zu
sparen: Die sofortige Erstattung soll so erfolgen, dass die
Länder in einem Dreimonatsrhythmus Geld abbuchen
können. Ich würde uns empfehlen, im Zuge der Beratun-
gen dieses Gesetzentwurfes noch einmal auf diesen As-
pekt zu sprechen zu kommen. Wir sollten überlegen, ob
wir vielleicht zu einer monatlichen Abrechnung überge-
hen. Das ist ein Verfahren, das sich beispielsweise beim
Wohngeld sehr bewährt hat. Es funktioniert und führt
dazu, dass die Kommunen zu 100 Prozent entlastet wer-
den.

Durch die Maßnahmen, die wir heute beschließen,
entlasten wir die Kommunen zukünftig in einer Größen-
ordnung von über 5 Milliarden Euro pro Jahr; das ist gut
so. Aber damit ist das Ende der Fahnenstange noch nicht
erreicht. Wir müssen auch über die weiteren Verabredun-
gen, die im Rahmen des Fiskalpaktes getroffen worden
sind, sprechen. Für die nächste Legislaturperiode sind
weitere Entlastungen in genau diesem Bereich geplant,

insbesondere bei der Eingliederungshilfe für Behinderte.
Ich bin sehr gespannt, ob wir auch dann zu einer Eini-
gung kommen. Im Interesse der Kommunen hoffe ich es
sehr.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Kunert [DIE LINKE])



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719607200

Das Wort hat nun Pascal Kober für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Pascal Kober (FDP):
Rede ID: ID1719607300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit

der Drucksache 17/8606 haben wir – es ist noch gar
nicht so lange her – am 1. März dieses Jahres eine De-
batte zum Antrag der Linken mit dem Titel „Bundesmit-
tel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung 1:1 an Kommunen weiterrei-
chen“ geführt.


(Katrin Kunert [DIE LINKE]: Richtig! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja!)


Obwohl ich mich gut daran erinnere, habe ich mir noch
einmal die Protokolle der damaligen Debatte angesehen.
In der Tat hat mich meine Erinnerung nicht getäuscht: In
der Debatte vom 1. März dieses Jahres haben alle Red-
nerinnen und Redner der Opposition mal mehr, mal we-
niger deutlich infrage gestellt, dass diese Regierungs-
koalition zu der im Vermittlungsverfahren zum Thema
„Leistungssätze im Sozialgesetzbuch II“ getätigten Zu-
sage steht, die Kosten der Grundsicherung im Alter voll-
ständig von den Kommunen zu übernehmen.

Ich zitiere beispielsweise die Kollegin Hiller-Ohm.
Sie sagten damals:

Sie

– die Kommunen –

können zwar mit der für dieses Jahr geplanten Ent-
lastung von 1,2 Milliarden Euro rechnen, jedoch
fehlt ihnen für die nachfolgenden Jahren schlicht
die Planungssicherheit.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War ja auch so!)


Das war schon damals nicht richtig, und heute zeigen
wir Ihnen, wie falsch Sie damals lagen.

Wir haben den Kommunen die Zusage gemacht, und
wir halten uns daran. Zusagen zu halten, ist ein Merkmal
christlich-liberaler Politik.


(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Betreuungsgeld!)


Ihre unbegründete Panikmache hat die Kommunen ver-
unsichert. Das Handeln der Regierung sorgt für Gewiss-
heit.





Pascal Kober


(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Was ist mit der Rentenangleichung?)


Wir haben 2011 angekündigt, dass der Bund bis zum
Jahr 2014 seine Beteiligung an den Kosten der Grund-
sicherung im Alter in drei Schritten bis hin zu einer voll-
ständigen Erstattung erhöht. Dass wir dies umsetzen,
stand, im Gegensatz zu dem, was Sie als Oppositionspar-
teien uns unterstellt haben, nie infrage.

Ich habe Ihnen in der Debatte im März schon erläu-
tert, weshalb mit dem ersten gesetzgeberischen Schritt,
der Übernahme der Kosten, nicht die vollständige Über-
nahme geklärt werden konnte. Ich erkläre es Ihnen auch
heute gerne noch einmal:

Mit der Kostenübernahme der Grundsicherung hängt
die Einrichtung der Bundesauftragsverwaltung zusam-
men. Sie tritt nach Art. 104 a Abs. 3 Satz 2 des Grundge-
setzes dann ein, wenn der Bund einen mindestens hälfti-
gen Anteil an den Ausgaben erstattet. Die Einrichtung
der Bundesauftragsverwaltung bedarf einiger Regelun-
gen und Änderungen. Sie bedarf der Verankerung von
Prüf- und Weisungsrechten des Bundes und der Einfüh-
rung und Umsetzung einer ganzen Reihe von Regelun-
gen. Das hat seine Zeit gebraucht, aber das haben wir
heute zum Abschluss gebracht.

Am 1. März 2012 habe ich Ihnen in der Debatte auch
gesagt:

Wir werden … in diesem Jahr die Voraussetzungen
für die Kostenübernahme in den kommenden Jah-
ren schaffen.

Heute können wir Ihnen das Ergebnis vorlegen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Mit diesem Gesetzentwurf – der Staatssekretär
Brauksiepe hat darauf schon hingewiesen – erhöhen wir,
genau so wie gegenüber den Kommunen zugesagt, die
Bundesbeteiligung für das Jahr 2013 auf 75 Prozent und
ab dem Jahr 2014 auf 100 Prozent. Daraus ergibt sich in
den Jahren bis 2016 eine Entlastung für die Kommunen
in Höhe von 18,5 Milliarden Euro. Das ist eine gewal-
tige Leistung, die der Bund hier von den Kommunen
übernimmt, eine Leistung, die in der Geschichte ihres-
gleichen sucht. Dies zeigt, dass sich die Kommunen auf
diese christlich-liberale Bundesregierung verlassen kön-
nen.


(Bernd Scheelen [SPD]: Ist ja ein Witz!)


Diese Entlastung wird dauerhaft sein. Dies bedeutet,
dass die Kommunen dauerhaft und nachhaltig entlastet
werden. Durch den demografischen Wandel werden die
Kosten der Grundsicherung im Alter künftig eher noch
weiter steigen; das wissen wir alle. Durch unseren Ge-
setzentwurf bleiben diese zusätzlichen Kosten in Zu-
kunft aber nicht bei den Kommunen hängen, sondern
werden vom Bund getragen.

Zudem haben wir im Gesetzentwurf vorgesehen, dass
die Berechnungsgrundlage für die Erstattungszahlungen
die Nettoausgaben des Jahres sein werden, in dem die

Erstattung gezahlt wird. Bisher war das so nicht vorgese-
hen, sodass Grundlage weiterhin die Nettoausgaben des
Vorvorjahres gewesen wären. Es ist gut, dass diese Än-
derung möglich war. So bekommen die Kommunen
schneller die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.

Unsere Politik bedeutet eine echte Entlastung der
Kommunen.


(Lachen der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ge-
fährden mit Ihrer Politik die finanzielle Basis der Kom-
munen. Was wir derzeit allenthalben von Ihnen hören,
sind Forderungen nach Steuererhöhungen. Steuererhö-
hungen schwächen aber in erster Linie die Wirtschaft,
die dadurch weniger Gewerbesteuer zahlen kann.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Vermögensteuer für die Länder!)


Mit Ihren Forderungen nach Steuererhöhungen schwä-
chen Sie die finanzielle Basis der Kommunen.

Darüber hinaus bedeutet eine schwache Wirtschaft
weniger Arbeitsplätze. Daraus folgen leider auch höhere
Sozialkosten, die die Kommunen mittragen müssen. Ihre
Steuererhöhungspläne haben wir, auch im Interesse der
Kommunen, verhindert.


(Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir zeigen heute, dass wir zu Vereinbarungen stehen,
und werden die Kommunen dauerhaft um Milliarden
entlasten, auch wenn Sie uns das nicht geglaubt haben.
Die Menschen wissen es zu schätzen.

Noch eine kleine Bemerkung zu Ihnen, Herr
Scheelen, weil Sie ja das Bildungs- und Teilhabepaket
angesprochen haben. Zur Wahrheit in der Geschichte ge-
hört auch, dass Sie das Bildungs- und Teilhabepaket
durch Ihre Forderungen im Vermittlungsverfahren unnö-
tig verkompliziert haben.


(Bernd Scheelen [SPD]: Ganz im Gegenteil! Wir hätten das Geld aber lieber in die Institutionen gegeben, ohne bürokratischen Aufwand!)


Es war damals die Absicht der Bundesregierung, zusam-
men mit den Koalitionsfraktionen dieses Bildungs- und
Teilhabepaket mit einer einheitlichen Systematik bun-
desweit den Menschen zur Verfügung zu stellen, die es
brauchen. Sie haben gefordert, dass das Bildungs- und
Teilhabepaket in die Hände der Kommunen gegeben
wird.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das geht doch wegen des Kooperationsverbotes gar nicht anders!)


Das hat dazu geführt, dass wir im Land jetzt ganz unter-
schiedliche Ansätze haben, wenn es um das Bildungs-
und Teilhabepaket geht. Das belastet wieder einmal die
Kommunen. Es belastet vor allen Dingen die Leistungs-
berechtigten und ihre Kinder. Das war unter anderem Ihr





Pascal Kober


(A) (C)



(D)(B)


Beitrag in dem Vermittlungsverfahren. Darauf hätten wir
gerne verzichten können.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719607400

Das Wort hat nun Katrin Kunert für die Fraktion Die

Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Katrin Kunert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1719607500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Rentnerinnen
und Rentner, egal ob sie eine Rente im Alter oder eine
Rente wegen Erwerbsminderung bekommen, von ihrer
Rente nicht leben können, dann ist die Grundsicherung
fällig. Es ist ausdrücklich nicht Aufgabe der Kommunen,
die Grundsicherung zu zahlen, weil dies nämlich eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Sprich: Der Bund
hat hierfür geradezustehen.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Bernd Scheelen [SPD])


Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die komplette
Kostenübernahme bei der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung; denn die Kommunen sind in den
letzten Jahren mit den Kosten alleingelassen worden.
Das sage ich aus dem Wissen heraus, das ich in über
20 Jahren in der Kommunalpolitik gesammelt habe.

Ich habe eine Bitte, Herr Brauksiepe.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er liest gerade seine Akten!)


– Wahrscheinlich ist er so verliebt in seine Rede von vor-
hin. –


(Bernd Scheelen [SPD]: So gut war die jetzt auch wieder nicht!)


Ich habe eine Bitte: Tun Sie bitte nicht so, als wären Sie
von ganz allein auf die Idee gekommen, die Kommunen
zu entlasten. Niemand in dieser Bundesregierung hat die
Absicht, die Kommunen wirklich nachhaltig zu entlas-
ten.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Karl Schiewerling [CDU/ CSU]: Das ist falsch! – Bettina Kudla [CDU/ CSU]: Das ist eine böse Unterstellung!)


Was Sie hier heute präsentieren, ist das Resultat von Ver-
handlungen im Vermittlungsausschuss.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Genau so ist es!)


2008 ging es um die Absenkung der Kosten der Unter-
kunft. Dabei hat man auch über die Kosten der Grund-
sicherung verhandelt.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Aber was für ein Handel! Ein Kuhhandel!)


2011 ging es erneut um das Hartz-IV-Paket. 2012 haben
Sie die Länder dadurch zur Zustimmung zum Fiskalpakt
bewegen können, dass Sie die komplette Übernahme der
Kosten zugesichert haben.

Sie haben weder Plan A noch Plan B. Sie verhalten
sich wie auf einem Basar. Ihnen geht es gar nicht um die
Entlastung der Kommunen, sondern Sie machen die
Kommunalfinanzen immer zum Gegenstand von Ver-
handlungen im Vermittlungsausschuss. Das ist einfach
nicht hinnehmbar.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich will noch Folgendes sagen: Es ist nicht Inhalt die-
ses Gesetzes, aber wer ist für die Gegenfinanzierung der
Kostenentlastungen bei den Kommunen zuständig? Wer
zahlt das? Das wird dann bei den Geldern für die Bun-
desagentur für Arbeit abgeschmolzen. Das wiederum be-
deutet, dass Erwerbslose diese Zeche zahlen, weil dann
weniger Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt möglich
sind. Auch das ist für uns nicht hinnehmbar. Das kritisie-
ren wir ausdrücklich.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich will etwas zum Gesetzentwurf sagen; denn er ist
an einigen Stellen in jedem Falle nachzubessern. Derzeit
gibt es laut § 29 SGB XII die Möglichkeit, örtlich ab-
weichende Regelsätze zu zahlen. Das macht derzeit die
Stadt München. Da die Lebenshaltungskosten sehr hoch
sind, zahlt die Stadt zusätzlich Geld. Derzeit sind das
dort für eine einzelne Person 393 Euro, also 19 Euro
mehr als der bundesweit geltende Regelsatz. Allein in
der Stadt München sind das 15 466 Personen. Diese
Möglichkeit des örtlich abweichenden Regelsatzes wol-
len Sie mit diesem Gesetzentwurf streichen. Das halten
wir für ein Problem. Wir möchten gern, dass diese Mög-
lichkeit beibehalten wird.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es ist im Übrigen auch sehr interessant, dass Sie bei
den Regelsätzen sagen: Wir wollen keine differenzierte
Herangehensweise, sondern für alle die gleiche. Bei den
Kosten der Unterkunft allerdings lassen Sie die regional
unterschiedlichen Richtlinien gelten, weil Sie sehr wohl
wissen, dass die restriktiven Richtlinien der Kommunen
zum Teil nicht immer im Sinne der Betroffenen sind.
Das muss man hier wirklich sehr kritisch hinterfragen.


(Beifall bei der LINKEN – Zustimmung des Abg. Bernd Scheelen [SPD])


Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen will: Sie ver-
sprechen den Kommunen eine tatsächliche Entlastung.
Ich frage Sie aber, wie Sie das regeln wollen, wenn Sie
bei der Weiterleitung der Gelder an die Länder nicht da-
für sorgen – die Verantwortung dafür verneinen Sie aus-
drücklich –, dass diese die Gelder an die Kommunen
weiterreichen. Hier gibt es keine bundesrechtliche Rege-
lung. Diese fordern wir im Sinne der Kommunen ein.





Katrin Kunert


(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Bernd Scheelen [SPD])


Zum anderen bleiben die Kommunen auf Kosten sit-
zen, nämlich auf Verwaltungs- und Personalkosten. Im
Landkreis Märkisch-Oderland werden derzeit die Perso-
nal- und Verwaltungskosten auf 200 000 Euro beziffert.
In Erwartung der Anzahl der Arbeitslosengeld-II-Bezie-
henden, die dann in die Grundsicherung fallen, verdop-
peln sich die Kosten für Personal und Verwaltung. Das
haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht gere-
gelt. Darüber sollten wir in jedem Fall noch einmal re-
den.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das ist mein Wahlkreis!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, im nächsten Jahr
betragen die Kosten für die Grundsicherung in der Bun-
desrepublik, so die Zahlen der Bundesregierung,
3,1 Milliarden Euro. Im Jahre 2016 geht der Bund von
5,46 Milliarden Euro aus. Hinter dieser Steigerung ver-
bergen sich viele Menschen, die in ihrem Lebensalter
darauf angewiesen sein werden, Grundsicherung zu be-
ziehen. Das muss uns doch eigentlich alle alarmieren,
damit wir endlich die Grundlagen dafür schaffen, dass
Menschen mit ihrer Hände Arbeit eine armutsfreie Rente
erarbeiten können.


(Beifall bei der LINKEN)


Damit kommen wir automatisch zum gesetzlichen
einheitlichen Mindestlohn in der Bundesrepublik. Ich
denke, das ist eine der Grundlagen, um Grundsiche-
rungsnehmerinnen und -nehmer, wenn ich das so sagen
darf, zu vermeiden.

Ein weiterer Punkt ist, dass wir eine vernünftige Ren-
tenversicherung auf den Weg bringen müssen, die solide,
gerecht und solidarisch ausgestaltet ist. Hierzu sagt die
Linke erstens ganz deutlich: Eine Rente muss zum Le-
ben reichen. Das heißt auch, dass das Rentenniveau wie-
der angehoben werden muss.


(Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Unbedingt! Auf 53 Prozent!)


Alle Fraktionen nehmen in Kauf, dass sich dieses Niveau
in den nächsten Jahren immer weiter verringert. Das
produziert wiederum Armut im Alter, und das ist die Ur-
sache für die späteren Kosten der Grundsicherung.

Zweitens fordert die Linke, alle Kürzungen aus der
Rentenanpassungsformel zu streichen.

Drittens fordern wir nach über 20 Jahren deutsche
Einheit, dass die Renten in Ost und West endlich ange-
glichen werden.

Als letzten Punkt zur Rentenversicherung fordern wir,
dass die Rente mit 67 abgeschafft wird. Wir hoffen, dass
sich auch die SPD dazu durchringen kann.


(Bernd Scheelen [SPD]: Bestimmt nicht!)


Wenn wir diese ganzen Maßnahmen im Voraus grei-
fen lassen, dann können wir Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung verhindern.


(Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Jetzt braucht es nur noch jemanden, der das zahlt!)


Denn Menschen, die ihr ganzes Leben lang arbeiten,
müssen ihren Lebensabend würdevoll verbringen dür-
fen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719607600

Das Wort hat nun Britta Haßelmann für die Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719607700

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich
fange erst einmal damit an, dass der Gesetzentwurf ein
positives Ergebnis für die Städte und Gemeinden ist. An-
gesichts der Tatsache, dass in den Kommunen jährlich
42 Milliarden Euro für soziale Aufgaben ausgegeben
werden – diese Zahl ist in den letzten Jahren dramatisch
gestiegen, nämlich von 26 Milliarden Euro auf 42 Mil-
liarden Euro –, ist die Entlastung bei der Grundsicherung
im Alter, für die demnächst der Bund zu 100 Prozent die
Kosten übernimmt, sehr positiv. Das begrüßen auch wir
Grünen; denn es führt zu einer erheblichen Entlastung
der Kommunen gerade bei den sozialen Kosten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das ist so, und das ist gut.

Dennoch, Herr Brauksiepe, war Ihre Rede sehr pein-
lich. Hier so zu tun, als wäre Schwarz-Gelb auf die Idee
gekommen, dieses Ergebnis zu erzielen, ist völlig ver-
kehrt. Sie wissen es besser. Ich habe mich beim Zuhören
gefragt, was die Menschen aus den Ländern, Städten und
Gemeinden denken, wenn sie eine so peinliche Rede hö-
ren, in der auch noch zehnmal gesagt wird: Gäbe es
Schwarz-Gelb nicht, wäre das nicht passiert.

Jeder und jede, die sich mit der Materie beschäftigen,
weiß, dass das ein Ergebnis des Vermittlungsausschusses
bzw. des Bundesrates, des Drucks der Städte und Ge-
meinden und der Verhandlungen der rot-grünen Länder
mit der schwarz-gelben Bundesregierung war. Sonst
wäre nichts dabei herausgekommen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Manfred Grund [CDU/ CSU]: Dann wäre es bei eurem alten schlechten Gesetz geblieben!)


– Herr Grund, ich weiß, dass es für Sie schrecklich ist,
das zu ertragen. –


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Es gibt wahrscheinlich zwei Wahrheiten! Ihre ist nicht meine!)


Das Ergebnis der Gemeindefinanzkommission war:
nichts. Sie konnten kein Ergebnis vorlegen.

Dann ist im Rahmen der Verhandlungen über das Bil-
dungs- und Teilhabepaket gesagt worden: Die Kommu-





Britta Haßelmann


(A) (C)



(D)(B)


nen müssen entlastet werden. Das ist auch richtig, und
dabei erwarte ich von Ihnen ein bisschen Größe, Herr
Brauksiepe. Können Sie nicht einfach sagen: „Hier ha-
ben wir als Parteien und Fraktionen, Bund und Länder
zusammen, etwas Gutes für die Kommunen gemacht“?
Nein, er muss das Lied von der schwarz-gelben Erfolgs-
geschichte singen. Das ist so peinlich; das geht doch
nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sonst haben die ja keine Erfolge! Sonst haben die nichts!)


Sie wissen genau, dass es in der Gemeindefinanzkom-
mission kein Ergebnis gab. Sie haben zwei Jahre dafür
gebraucht, den Gesetzentwurf vorzulegen. Dass die Ent-
lastung kommt, allerdings in zwei Schritten, ist, wie ge-
sagt, positiv.

Nun zu Ihnen, Herr Kober: Sie haben, glaube ich, et-
was verwechselt. Das Kooperationsverbot, das im Ge-
gensatz zu uns Grünen von Ihnen mitbeschlossen wurde,
verhindert, dass der Bund das Bildungs- und Teilhabepa-
ket direkt mit den Kommunen beschließt. Das war doch
immer unsere grüne Kritik. Jetzt haben Sie das Paket als
ein Riesenmonster voller Bürokratie und mit hohen Ver-
waltungskosten geschaffen, das nicht direkt bei den Kin-
dern und Familien, die es brauchen, ankommt. Sie aber
sagen jetzt: Rot-Grün wollte doch, dass das über die
Länder abgewickelt wird.

Nichts davon wollten wir.


(Pascal Kober [FDP]: Das kann man nachlesen!)


Das Kooperationsverbot spricht dagegen, dass der Bund
direkte Beziehungen zu den Kommunen aufnimmt. Das
ist Fakt, und ich hätte erwartet, dass Sie sich ein wenig
fachkundig machen, wenn Sie in dieser Debatte reden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Das Gleiche gilt für die Problematik der Steuersen-
kungen. Nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersen-
kungen belasten die Kommunen. Sie sollten einmal das
kleine Einmaleins durchgehen. Seit 2008 gab es viele
steuerrechtliche Änderungen – das Wachstumsbeschleu-
nigungsgesetz, das Bürgerentlastungsgesetz und diese
Mövenpick-Hotelsteuer – und Funktionsverlagerungen.
Das bedeutete Mindereinnahmen für die Kommunen in
Höhe von 5,6 Milliarden Euro. Da sagen Sie hier, Sie be-
fürchten Mindereinnahmen durch Steuererhöhungen.


(Katrin Kunert [DIE LINKE]: Mathe Eins, Rechnen Fünf!)


Ich fasse es nicht, dass Sie nicht einmal das kleine Ein-
maleins verstehen.

Ich rate insbesondere der CSU und bitte die CDA-
Leute in der CDU/CSU-Fraktion, sich unbedingt § 42
SGB XII noch einmal anzuschauen. Der ist problema-
tisch, denn § 29 SGB XII wird damit außer Kraft gesetzt.
Das bedeutet – wie Frau Kunert gesagt hat – für eine
Stadt wie München, dass sie 19 Euro weniger Regelsatz

zahlen darf, weil keine regionale Festsetzung der Regel-
sätze mehr erfolgen darf. Das sollte in der Kompetenz
der Länder bleiben; sie sollten sich diese Möglichkeit
nicht vom Bund nehmen lassen.

Das bedeutet für die Betroffenen eine erhebliche
Härte. Schauen Sie sich einmal das Gutachten in Bezug
auf München an. Die regionale Festsetzung von Lebens-
haltungskosten und Regelsätzen ist außerordentlich
wichtig, weil die Lebenshaltungskosten in einer Stadt
wie München wahnsinnig hoch sind. Wenn Sie § 42
SGB XII so belassen, dann wird damit § 29 SGB XII,
der den Ländern den entsprechenden Spielraum gibt, au-
ßer Kraft gesetzt.

Das wäre für die Städte und Gemeinden und für die
Betroffenen eine dramatische Benachteiligung, weil
etwa eine Stadt wie München 19 Euro weniger Regel-
satz zu zahlen hätte. Das ist für die Betroffenen nicht
verkraftbar; das ist unterhalb des Existenzminimums.
Deshalb hoffe ich, dass wir in den Beratungen in den
Ausschüssen noch zu einer gemeinsamen Änderung
kommen werden.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719607800

Das Wort hat nun Bettina Kudla für die CDU/CSU-

Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Bettina Kudla (CDU):
Rede ID: ID1719607900

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen

und Herren! Heute ist ein großer Tag für die Kommunen.


(Lachen der Abg. Katrin Kunert [DIE LINKE])


Ich kann Staatssekretär Brauksiepe nur beipflichten. Sie
tun sich mit seiner Rede nur deshalb so schwer, weil Sie
die Fakten nicht vertragen können.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es war nur so peinlich!)


Es ist nun einmal eine Tatsache, dass es sich bei die-
sem Gesetz um die größte Entlastung der Kommunen
seit Jahrzehnten handelt.


(Beifall bei der CDU/CSU – Bernd Scheelen [SPD]: Das ist auch nicht strittig! Es geht um die Vaterschaft!)


Dieses Gesetz ist ein großer Wurf, kein Klein-Klein. Wir
entlasten die Kommunen spürbar und machen einen
kommunalfeindlichen Akt der Schröder-Regierung durch
unsere Bundesregierung rückgängig.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bernd Scheelen [SPD]: Das ist leider Unsinn, Frau Kudla!)


Herr Scheelen, Sie werden doch – unabhängig davon,
wo die Ideen für dieses Gesetz herkamen – nicht bestrei-
ten können, dass Rot-Grün dieses Gesetz damals völlig





Bettina Kudla


(A) (C)



(D)(B)


unsystematisch gemacht hat. Es ist unsystematisch, die
Grundsicherung, die eine Rente für diejenigen Men-
schen ist, die ihre Rente nicht selbst erwirtschaften kön-
nen, den Kommunen aufzubürden.


(Bernd Scheelen [SPD]: Das ist keine Rente! Vorher war es in der Sozialhilfe!)


Das Gesetz hat deswegen eine so große Bedeutung,
weil die Kosten sich aufgrund der demografischen Ent-
wicklung beständig nach oben bewegen. Letztlich führte
die Politik der rot-grünen Regierung zu einem Tiefpunkt
der Kommunalfinanzen. Schauen Sie sich einmal die
Statistik an: Im Jahr 2003 hatten wir bei den Kommunal-
finanzen ein Defizit von 8 Milliarden Euro. Die Kom-
munen waren also schon Jahre vor der Wirtschaftskrise
2008 chronisch unterfinanziert.


(Bernd Scheelen [SPD]: Das war das Erbe von Helmut Kohl! Es wurde ja deutlich besser unter Rot-Grün!)


Die CDU/CSU hat dann in der Großen Koalition ver-
sucht, dieser Entwicklung gegenzusteuern, indem sie die
Bundesbeteiligung schrittweise erhöht hat.


(Bernd Scheelen [SPD]: Auf 16 Prozent!)


Im Jahr 2009 wurde der Bundesanteil in jährlichen
Schritten bis zum Jahr 2012 von 13 auf 16 Prozent der
Nettoausgaben in der Grundsicherung angehoben.


(Bernd Scheelen [SPD]: Ein Riesenschritt!)


Heute liegt das wichtigste Ergebnis der von der
christlich-liberalen Koalition initiierten Gemeindefi-
nanzkommission zur Beratung vor. Die Vorredner haben
es bereits teilweise angesprochen: Wer plant denn nun
wirklich, die Kommunen zu entlasten? Ich erinnere in
diesem Zusammenhang nur daran, dass in unserem Ko-
alitionsvertrag festgeschrieben war, eine Gemeindefinanz-
kommission einzusetzen. Diese hat sich dann intensiv
mit den Themen Kommunalsteuern und Kommunal-
finanzen auseinandergesetzt.


(Bernd Scheelen [SPD]: Nein! Die sollte sich nur mit der Gewerbesteuer beschäftigen!)


Wir haben intensiv darüber diskutiert, ob eventuell ein
Ersatz der Gewerbesteuer für die Kommunen günstiger
und attraktiver wäre. Nach Beratungen mit den Spitzen-
verbänden haben wir davon abgesehen, hier eine Ände-
rung herbeizuführen.


(Bernd Scheelen [SPD]: Das habe ich Ihnen doch vorher schon gesagt!)


Wir haben dann im Vermittlungsausschuss das nun vor-
liegende Ergebnis erzielt. Es ist schon verwunderlich,
dass sich die Länder in ihrer Zustimmung zum Fiskal-
pakt davon haben beeinflussen lassen. Schließlich müss-
ten auch sie an soliden Finanzen interessiert sein.


(Bernd Scheelen [SPD]: Genau das war ja der Grund!)


Die Entlastung in Höhe von 18,5 Milliarden Euro bis
zum Jahr 2016 ist großartig. Besonders profitieren wer-

den die strukturschwachen Kommunen, die unter Finanz-
problemen leiden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Im Grunde wird mit diesem Gesetz ein Paradigmen-
wechsel im Bereich der Sozialausgaben für die Kommu-
nen eingeleitet. Heute ist klar – ich bitte Sie, das zu be-
achten –: Die Trendwende bei den Kommunalfinanzen
ist erreicht.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das glauben Sie doch selbst nicht!)


Wir rechnen für das Jahr 2012 mit einem Haushaltsüber-
schuss in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für die Städte
und Gemeinden. Dieser Überschuss wird gemäß der Fi-
nanzplanung des Bundes bis zum Jahre 2016 auf
5,5 Milliarden Euro ansteigen. Mit ausgeglichenen Haus-
halten bzw. mit einem Überschuss können die Kommu-
nen wieder deutlich mehr in die Infrastruktur, auch in
Schulen, investieren.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wie viele Kommunen mit ausgeglichenen Haushalten gibt es denn?)


Noch etwas ist von Bedeutung. Das Gesetz zeigt, dass
wir wieder systematisch vorgehen. Die Themen Rente
und Absicherung im Alter sind von zentraler Bedeutung
für die Menschen.


(Katrin Kunert [DIE LINKE]: Was machen Sie dafür?)


Für die Bundesregierung steht die Politik für die Men-
schen an vorderster Stelle. Die Menschen haben nun
mehr Sicherheit, da die Grundsicherung nicht mehr von
der Finanzstärke einer Kommune abhängig ist. Der
Bund steht jetzt dafür gerade. Es ist auch eine sachlogi-
sche Politik für die verschiedenen staatlichen Ebenen.
Kommunen und Länder brauchen eine adäquate Finanz-
ausstattung, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Übri-
gens würden mit der Beschlussfassung zum Steuerab-
kommen mit der Schweiz weitere Milliarden in die
Kassen der Länder und Kommunen gespült werden.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Tolle Rede!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1719608000

Das Wort hat nun Gabriele Hiller-Ohm für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Gabriele Hiller-Ohm (SPD):
Rede ID: ID1719608100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein guter Tag für
die Kommunen, aber man muss auch sehen: Die Kom-
munen mussten sehr lange auf diesen Tag warten. Jetzt
endlich haben sie es schwarz auf weiß. Der Bund wird
die Grundsicherung im Alter komplett übernehmen. Es
wurde schon gesagt: Es handelt sich dabei nicht um ein





Gabriele Hiller-Ohm


(A) (C)



(D)(B)


schwarz-gelbes Geschenk, sondern um einen sozialde-
mokratischen Verhandlungserfolg aus dem Vermitt-
lungsausschuss zur Reform der Hartz-IV-Regelsätze zu
Jahresbeginn 2011. Dort haben wir durchgesetzt, dass
die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung in drei Schritten vom Bund übernom-
men werden.


(Beifall bei der SPD)


Bisher zahlten dies zum größten Teil die Städte und
Gemeinden aus eigener Tasche.


(Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Ja eben!)


Ende letzten Jahres wurde der erste Übernahmeschritt
gesetzlich geregelt. Der Bund übernimmt 2012 45 Pro-
zent der Kosten. Nun werden auch die zwei weiteren
Entlastungsstufen umgesetzt. Im kommenden Jahr zahlt
der Bund 75 Prozent und ab 2014 dann 100 Prozent der
aktuellen Jahresausgaben für die Grundsicherung. Das
sind dann etwa 5 Milliarden Euro jährlich, die vom Bund
in die Kassen der Städte und Gemeinden gespült werden.
Heruntergebrochen auf meine Wahlkreisstadt Lübeck
mit etwa 210 000 Einwohnerinnen und Einwohnern be-
deutet das mindestens 15 Millionen Euro pro Jahr. Diese
Finanzspritze ist gut und auch dringend nötig; denn Lü-
beck steht wie viele andere Städte in Deutschland auch,
was die Finanzen anbelangt, mit dem Rücken an der
Wand. Die Städte brauchen das Bundesgeld, und sie
brauchen Planungssicherheit.

Dies, sehr geehrter Herr Kollege Kober, war bisher
nicht gegeben. Es gab keine Planungssicherheit. Man
hätte das Gesetz komplett, in einem Rutsch, schon im
letzten Jahr auf den Weg bringen können.


(Pascal Kober [FDP]: Ich habe doch erläutert, warum nicht!)


Das haben wir erwartet, und das haben auch die über
11 000 Städte und Gemeinden in Deutschland von Ihnen
erwartet. Das haben Sie nicht geleistet, und das kritisie-
ren wir.


(Beifall bei der SPD)


Wenn man sich das heute einmal anschaut, dann erlebt
man geradezu das Déjà-vu des letzten Jahres. Wieder
sind Sie genauso spät dran, fast auf den Tag genau, und
auch dieses Gesetz muss nun im Schweinsgalopp durchs
Parlament und durch die Länderkammer. Das kritisieren
wir, das ist kein guter Stil.

Gut wäre es gewesen, wenn man sich auf einen fairen
Abrechnungsmodus schon im letzten Jahr geeinigt hätte.
In diesem Jahr wurde den Städten und Gemeinden durch
den unfairen Abrechnungsmodus etwa eine halbe Mil-
liarde Euro vorenthalten. Für meine Hansestadt Lübeck
macht das immerhin etwa 2 Millionen Euro weniger aus.
Als Berechnungsgrundlage wurden für 2012 die Vorvor-
jahreszahlen genommen und die stetig anwachsenden
Ausgaben für die Grundsicherung dabei einfach außer
Acht gelassen. Das Abrechnungsverfahren wurde jetzt
nur auf Druck der Länder bei den Fiskalpaktverhandlun-
gen geändert. Nun sind endlich nicht mehr die Zahlen

des Vorvorjahres Berechnungsbasis, sondern die jeweils
aktuellen Ausgaben des laufenden Jahres. Das ist auch
richtig so.


(Beifall bei der SPD)


Natürlich haben sich auch die Länder mit dem vorlie-
genden Gesetzentwurf befasst. Sie haben einige Kritik-
punkte angebracht. Ich greife drei davon heraus.

Erstens. Freiwillige regionale Zuschläge zur Grund-
sicherung sollen ausgeschlossen werden. Diese Rege-
lung ist nicht nachvollziehbar. Sie wird allein in Mün-
chen 12 000 alte Menschen treffen, die dann mit 19 Euro
weniger im Monat auskommen müssen, weil die Stadt
ihnen nach dem neuen Gesetz keine höheren Regelsätze
aus eigener Tasche mehr zahlen darf.

Zweitens. Das Geld darf nur alle drei Monate vom
Bund abgerufen werden. Man sollte prüfen, ob dies nicht
monatlich erfolgen kann. Dadurch würden sich die Zwi-
schenfinanzierungskosten für die Städte und Gemeinden
verringern.

Drittens. Die vorgesehenen Verwaltungs- und Statis-
tikregelungen erscheinen recht umfangreich. Es sollte
überprüft werden, ob sie tatsächlich in dem Maß erfor-
derlich sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Grundsiche-
rung im Alter sind wir auch gleichzeitig mitten in der ak-
tuellen Altersarmutsdiskussion. Immer mehr alte Men-
schen sind auf staatliche Leistungen angewiesen. Frauen
sind hier besonders betroffen. Eines ist klar: Nur wer Ar-
beit hat und einen anständigen Lohn bekommt, wird
auch eine vernünftige Rente haben, von der er leben
kann.

Die Wirklichkeit in Deutschland ist aber: Jede und je-
der fünfte Beschäftigte arbeitet inzwischen für einen
Niedriglohn. Das wollen Sie, meine Kolleginnen und
Kollegen von CDU/CSU und FDP, nicht ändern; im
Gegenteil: Sie setzen die Minijobgrenze gerade von
400 Euro auf 450 Euro rauf und erhöhen dadurch das
Armutsrisiko vor allem der Frauen.

Diese Politik ist nicht nur schlecht für die Menschen;
sie schwächt auch die Finanzen des Bundes. Denn eines
ist klar: Mehr Armut bedeutet mehr Grundsicherung im
Alter und damit höhere Ausgaben für den Bund.

Richtig wäre, einen gesetzlichen Mindestlohn einzu-
führen.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: So ist es!)


Dagegen sträuben Sie sich. Sie sollten es aber tun. Es ist
der richtige Weg. Es hilft den Menschen in unserem
Land. Deshalb: Geben Sie sich einen Ruck und machen
Sie das für unser Land!

Danke.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)







(A) (C)



(D)(B)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719608200

Das Wort hat der Kollege Paul Lehrieder für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Paul Lehrieder (CSU):
Rede ID: ID1719608300

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen!

Liebe Kollegen! Frau Hiller-Ohm, um mit dem letzten
Argument gleich anzufangen: Ein gesetzlicher Mindest-
lohn wird auch nach den Forderungen aller auf dem Markt
befindlichen Gruppierungen nicht per se zu einer Besei-
tigung der Altersarmut führen können. Man bräuchte ei-
nen Mindestlohn von 12,50 Euro, um eine auskömmliche
Rente in der Größenordnung, wie wir das derzeit disku-
tieren, zu erreichen. Also, lassen Sie, Frau Kunert, Frau
Hiller-Ohm, doch endlich ab von der Mär vom gesetzli-
chen Mindestlohn, der die Altersarmut beseitigen kann!


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mindestlohn hat auch viel mit Gerechtigkeit zu tun!)


Wir müssen darauf achten, dass vernünftige Löhne ge-
zahlt werden. Wir als christlich-liberale Koalition haben
zehn Mindestlöhne eingeführt, zum Teil mit Ihnen, zum
Teil schon zu Zeiten von Helmut Kohl, bereits im Ar-
beitnehmer-Entsendegesetz. Das ist, glaube ich, besser.


(Katrin Kunert [DIE LINKE]: Nein!)


Meine Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für
die Kommunen. Wer die Vorredner gehört hat, muss fest-
stellen: Das jetzt in der Debatte befindliche Gesetz zur
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch muss
ein prachtvoller Wonneproppen sein. Jeder erhebt An-
spruch auf die Autorschaft. Lieber Kollege Scheelen, Sie
haben gesagt: Wer hat das gemacht? Wir haben es ge-
macht! Die Grünen haben gesagt: Wer hat es gemacht?
Wir haben es gemacht!


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben es zusammen gemacht!)


Mit Ausnahme der Linken waren wir alle beteiligt.


(Katrin Kunert [DIE LINKE]: Das stimmt nicht!)


Seien wir doch einfach neidlos froh, dass die Kommu-
nen die Entlastung bekommen! Es wurde bei Einführung
des SGB XII, lieber Kollege Scheelen, noch nicht alles
richtig gemacht. Die 400 Millionen Euro langen bei den
Kommunen vorne und hinten nicht. Wir korrigieren es
jetzt.

Dass Sie in Ihrer Rede extra noch einmal auf das Bil-
dungs- und Teilhabepaket abgestellt haben, hat mich et-
was erschüttert. Das wurde damals, 2004, von Ihnen
doch schlichtweg vergessen. Wir haben es nachgebes-
sert. Wir bessern jetzt die Entlastung der Kommunen
nach. Sie haben im Vermittlungsausschuss mitgewirkt
– das will ich nicht verhehlen –, aber, um Gottes willen,
das Gros hat die christlich-liberale Koalition, wie es der
Herr Staatssekretär völlig zu Recht ausgeführt hat, auf
den Weg gebracht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Bernd Scheelen [SPD]: Dann hättet ihr das in der Gemeindefinanzkommission machen können! Profis der Geschichtsklitterung!)


Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist die
größte Entlastung für die Kommunen in der Geschichte
der Bundesrepublik; man kann es gar nicht oft genug
wiederholen. Wir reden nicht nur über die Entlastung der
Kommunen; wir setzen diese auch in die Tat um. Mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf wird vollendet, was im
Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung der
Regelbedarfe vereinbart wurde.

Frau Kollegin Haßelmann hat ausgeführt, § 42 SGB XII
hindere in Zukunft die Kommunen, Zuschläge zu ge-
währen. Dazu ist auf Folgendes hinzuweisen: Wer be-
zahlt, schafft an. Das heißt, wenn der Bund die Kosten
übernimmt, dann ist es für die Kommunen natürlich
leicht, einen Zuschlag zulasten des Bundes zu gewähren.
Die Kommunen können jederzeit Zuschläge von 20 oder
30 Euro gewähren, wenn sie der Meinung sind: Wir
brauchen noch einen Zuschlag, weil wir ein Hochpreis-
gebiet sind. – Allerdings ist der Bund nicht verpflichtet,
diese Zuschläge zu bezahlen.

Der Bund übernimmt die Nettoausgaben für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis
2014, wie bereits ausgeführt, in mehreren Schritten. Da-
mit knüpft dieses Vorhaben an das Gesetz zur Stärkung
der Finanzkraft der Kommunen an, durch das im laufen-
den Jahr der Bundesanteil bereits von 16 auf 45 Prozent
aufgestockt wurde.

Der vorliegende Gesetzentwurf – auch hierauf wurde
bereits hingewiesen – sieht für das Jahr 2013 eine Erhö-
hung auf 75 Prozent und ab 2014 auf 100 Prozent vor.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719608400

Herr Lehrieder, möchten Sie die Zwischenfrage von

Frau Haßelmann zulassen?


Paul Lehrieder (CSU):
Rede ID: ID1719608500

Selbstverständlich, von der Frau Haßelmann immer

gern.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719608600

Bitte schön.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719608700

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch,

Herr Lehrieder, dass Sie die Frage zulassen. – Herr
Lehrieder, da Sie mich gerade angesprochen haben, will
ich doch noch etwas fragen. Ich habe gesagt: Die Ände-
rung des § 42 Nr. 1 SGB XII verhindert die Anwendung
des § 29 SGB XII, und das ist das Problem. Es geht mir
nicht darum, dass wir vom Bund den Ländern mit ihren
Kompetenzen und Regelungen regionale Regelsätze vor-
schreiben, also zum Beispiel vorgeben, welche Regel-
satzhöhe in München gelten muss.

Sie müssten als CSU-Mitglied und Bayer wissen, dass
das insbesondere in München ein Riesenthema ist; dazu
sind Gutachten erstellt worden. Deshalb habe ich dezi-





Britta Haßelmann


(A) (C)



(D)(B)


diert nach § 42 Nr. 1 SGB XII gefragt, der nämlich die
Anwendung des § 29 SGB XII verhindert. Dazu hat sich
der Bundesrat schon eingelassen; er hat schon eine Idee
gehabt. Deshalb ist meine Frage an die Koalition, insbe-
sondere an die Abgeordneten von der CSU, die die Pro-
blematik in München besonders gut kennen, ob Sie sich
darauf einlassen werden, dass wir im Gesetzgebungsver-
fahren versuchen, die Regelung nach § 29 SGB XII zu
halten, damit Länder wie Bayern und Städte wie Mün-
chen diese Regelung weiter anwenden können.


Paul Lehrieder (CSU):
Rede ID: ID1719608800

Liebe Frau Kollegin Haßelmann! Ich danke für diesen

konstruktiven Beitrag. Natürlich kenne ich das Schrei-
ben meiner bayerischen Sozialministerin aus München.
Wir sind in der ersten Lesung dieses Gesetzes. Wir wer-
den in der von Ihnen gewünschten Intensität auf die
§§ 29 und 42 SGB XII schauen und werden das im Inte-
resse der Betroffenen prüfen. Das dürfen Sie unserer
christlich-liberalen Koalition zutrauen.

Meine Damen und Herren, die unionsgeführte Bun-
desregierung zeigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf,
dass sie die weiterhin prekäre Finanzsituation vieler
Städte und Gemeinden ernst nimmt – das will ich aus-
drücklich hervorheben – und an konstruktiven und nach-
haltigen Lösungen arbeitet. Die so erreichte Entlastung
der Kommunen ist beachtlich: Bis zum Jahr 2020 ergibt
sich durch die zusätzliche Bundesbeteiligung aus heuti-
ger Sicht ein Finanztransfer von über 40 Milliarden
Euro.

Angesichts dieser Größenordnung kann ich der Oppo-
sition den Vergleich mit der rot-grünen Regelung von
2003 leider nicht ganz ersparen: Damals glaubte man of-
fenbar, der Bund könne seiner Verantwortung bei der
Vorsorge gegen Altersarmut mit 400 Millionen Euro
jährlich gerecht werden. Liebe Kolleginnen und Kolle-
gen der SPD und der Grünen, das sind nicht einmal
10 Prozent der Summe, die die Kommunen tatsächlich
benötigen und um die wir sie jetzt entlasten.

Berücksichtigt man noch, dass die Aufwendungen
aufgrund des demografischen Wandels mittel- und lang-
fristig steigen werden – die Zahlen wurden bereits ge-
nannt; die benötigte Summe steigt auf über 5 Milliarden
Euro pro Jahr –, dann wird deutlich: Es war höchste Zeit,
dass die christlich-liberale Koalition eine nachhaltige
Regelung vorlegt,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bernd Scheelen [SPD]: Richtig überzeugt hat dein Argument nicht!)


die anders als der Ansatz von Rot-Grün die Finanzlage
der Kommunen nicht weiter verschärft.

Wer sich von der Sinnhaftigkeit des vorliegenden Ge-
setzentwurfes überzeugen will, dem rate ich zu einem
Gespräch mit dem Stadtkämmerer oder Sozialreferenten
aus seinem Wahlkreis; für meine Stadt Würzburg bei-
spielsweise ergeben sich für das laufende Jahr bereits
Minderausgaben in Höhe von 3,5 Millionen Euro, für
2013 in der Größenordnung von 5,8 Millionen Euro und
für 2014 in Höhe von immerhin 7,8 Millionen Euro;

Geld, das die Kommunen dringend brauchen, Geld, das
für Projekte bereitsteht und den Städtern entsprechende
finanzielle Spielräume verschafft, Geld, das bei den
Kommunen dringlichst gebraucht wird. Man kann es gar
nicht oft genug sagen: Damit helfen wir den Kommunen;
wenn Sie zustimmen, zugegebenermaßen mit Unterstüt-
zung der Opposition, das wäre natürlich am besten.

Meine Damen und Herren, gerade weil in der Öffent-
lichkeit oft die Meinung vorherrscht, infolge der Haus-
haltskonsolidierung im Bund würden immer mehr Las-
ten auf Städte und Gemeinden abgewälzt, finde ich es
ausgesprochen wichtig, das erhebliche finanzielle Enga-
gement des Bundes im Zusammenhang mit der geplan-
ten Neuregelung zu unterstreichen. Mit der Übernahme
der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsunfähigkeit macht der Gesetzgeber deutlich, dass
die Absicherung gegen Altersarmut eine – liebe Frau
Kunert, Ihre Worte – gesamtgesellschaftliche Aufgabe
darstellt und damit folgerichtig in den Verantwortungs-
bereich des Bundes gehört. Kein Oberbürgermeister,
kein Kämmerer kann etwas dafür, dass in seiner Kom-
mune Menschen wohnen, die mit ihrer Rente nicht aus-
kommen. Deswegen müssen wir die gesamtgesellschaft-
liche Aufgabe übernehmen. Das tun wir jetzt.

Wir sind froh, denn heute ist ein guter Tag für die
Kommunen und auch für die Betroffenen. Ich bitte Sie
um konstruktive Mitarbeit. Liebe Frau Haßelmann, erste
Ansätze dafür gibt es bei den Grünen schon; aber das gilt
auch für die anderen Oppositionsparteien.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen wir!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719608900

Ich schließe die Aussprache.

Wie mehrfach angekündigt, wird der Gesetzentwurf
überwiesen. Er steht auf Drucksache 17/10748 und soll
an die Ausschüsse, die Sie in der Tagesordnung finden,
überwiesen werden. – Damit sind Sie offensichtlich ein-
verstanden. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 44 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Niema
Movassat, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten
Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion DIE LINKE

Teller statt Tank – EU-Importverbot für
Kraft- und Brennstoffe aus Biomasse

– Drucksache 17/10683 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union





Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


(A) (C)



(D)(B)


Verabredet ist, hierzu eine halbe Stunde zu debattie-
ren. – Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch. Dann
ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und gebe dem Kollegen
Niema Movassat für die Fraktion Die Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Niema Movassat (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1719609000

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tau-

sende Menschen auf der Welt sterben jeden Tag, weil sie
nicht genug zu essen haben. Gleichzeitig werden mas-
senweise Nahrungsmittel verbrannt. „Irrsinnig“, wird
man sagen, aber genau das passiert tagtäglich: Nah-
rungsmittel werden in großem Stil in Form von soge-
nanntem Biosprit – in Deutschland unter anderem E 10 –
in unsere Autotanks gefüllt. Wir als Linke sagen in unse-
rem heutigen Antrag: Mais, Getreide, Zucker gehören
nicht in den Tank, sondern auf den Tisch.


(Beifall bei der LINKEN)


Der Begriff Biosprit, der uns ständig verkauft wird,
ist übrigens ein Etikettenschwindel. Mit „Bio“ hat das
gar nichts zu tun. Besser passt das Wort „Agrokraft-
stoffe“. Die EU und die Bundesregierung setzen im Rah-
men des Ausbaus erneuerbarer Energien auf Agrokraft-
stoffe. Deshalb haben sie verbindliche Quoten
festgelegt, wie viele Agrokraftstoffe dem Markt beige-
mischt werden sollen. Es gibt aber gar nicht genug An-
bauflächen in Europa, um unseren Agrospritbedarf zu
decken. Also importieren wir Pflanzen aus Brasilien, In-
donesien und vielen anderen Ländern. Bis zu 50 Prozent
der Rohstoffe für den Agrokraftstoffbedarf kommen aus
Drittstaaten, Staaten, in denen häufig Armut und Hunger
herrschen. Genau da liegt das Problem.


(Beifall bei der LINKEN)


Es kann nämlich passieren, dass, während in einem
Dorf Menschen hungern, auf einem Feld nebenan
gleichzeitig Mais für die europäische Beimischquote
wächst. Das ist menschenverachtend. In Sierra Leone
und vielen anderen Ländern zwingt unsere Agrokraft-
stoffpolitik Kleinbäuerinnen dazu, ihr Land an global
agierende Agrarunternehmen abzugeben. Agrarkonzerne
eignen sich immer größere Landflächen an und degra-
dieren Kleinbäuerinnen und -bauern zu mies bezahlten
Saisonarbeitskräften auf ihrem ehemals eigenen Land.
Was da geschieht, ist Landraub, und das muss gestoppt
werden.


(Beifall bei der LINKEN)


Für die Produktion von 50 Liter Bioethanol, das wir
für E 10 brauchen, sind 232 Kilo Mais nötig. Davon
kann sich ein Mensch ein Jahr lang ernähren. Und es
wird verheizt in einer einzigen Tankfüllung. Die stei-
gende Nachfrage nach Agrokraftstoffen treibt zudem die
Preise für Grundnahrungsmittel wie Mais, Soja und
Speiseöl immer weiter in die Höhe. Nahrungsmittel sind
heute schon so teuer wie nie in der Geschichte der
Menschheit. Immer mehr Menschen in den armen und
ärmsten Ländern der Welt können sich Lebensmittel
schlichtweg nicht mehr leisten. Die Beimischquote für

den Agrotreibstoff E 10 ist mit schuld daran. Agrokraft-
stoffe schaffen also Hunger. Angesichts 1 Milliarde
Hungernder muss aber das Menschenrecht auf Nahrung
absoluten Vorrang genießen. Deshalb fordern wir ein so-
fortiges EU-Importverbot für Agrarrohstoffe zur Ener-
giegewinnung.


(Beifall bei der LINKEN)


Wer übrigens denkt, Agrokraftstoffe der heutigen Ge-
neration senkten den CO2-Ausstoß, der irrt. In Indone-
sien und Brasilien werden Tausende Hektar Regenwald
gerodet, um Energiepflanzen anzubauen. Das lässt CO2-
Werte ansteigen und ist deshalb umweltpolitisch Wahn-
sinn. Da helfen auch keine Zertifikate über nachhaltigen
Anbau von Energiepflanzen. Das Beispiel Brasilien ver-
deutlicht dies. Dort drängt der Anbau von Zuckerrohr
und Soja zur Energiegewinnung die Weideflächen für
das Vieh immer tiefer in die Urwälder ab. Kleinbauern
werden vertrieben. Diese indirekte Vertreibung lässt sich
mit keinem Zertifizierungssystem verhindern.

Wenn wir unseren CO2-Ausstoß wirklich senken wol-
len, müssen wir zum Beispiel strikte CO2-Grenzwerte
für Neuwagen festlegen. Die Bundesregierung aber
spielt den Handlanger der Autolobby, die keine Ver-
schärfung will. Beenden Sie Ihre Blockadehaltung in der
EU endlich und setzen Sie sich für eine Senkung der
CO2-Autogrenzwerte ein! Das wäre ein echter Beitrag
im Kampf gegen den Klimawandel.


(Beifall bei der LINKEN)


Trotz all der genannten Kritikpunkte am Agrosprit
will die EU-Kommission die Beimischung von Bioetha-
nol weiter drastisch anheben. Die Linke hat heute als
erste Fraktion einen Antrag vorgelegt, diesen Irrsinn zu
beenden. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung, damit wir
das Getreide nicht mehr im Tank verbrennen, sondern
die Bäcker damit das Brot für die Welt backen.

Danke.


(Beifall bei der LINKEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719609100

Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Kollege

Helmut Heiderich.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Helmut Heiderich (CDU):
Rede ID: ID1719609200

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Jahre-

lang war es ruhig um das Thema Biosprit. Jetzt steht es
plötzlich wieder auf der Tagesordnung, und so ist es
auch kein Wunder, dass es dazu einen Antrag der Linken
gibt.


(Niema Movassat [DIE LINKE]: Gut, nicht?)


Die Zuspitzung auf „Teller statt Tank“ ist natürlich
sehr geeignet, sofort öffentliche Entrüstung hervorzuru-
fen, und der Kollege hat eben auch alles getan, um dies
noch weiter zuzuspitzen.


(Zuruf von der LINKEN: Das ist schließlich wahr!)






Helmut Heiderich


(A) (C)



(D)(B)


Nur, dieser Antrag ist zwar sehr umfangreich, aber in
sich selbst widersprüchlich. Ihre Überschrift ist schlicht
eine Mogelpackung.


(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Na, na, na!)


– Ja, ich erläutere es Ihnen gerade. – Schauen Sie sich
einmal Punkt 8 Ihres Antrags an. Dort formulieren Sie,
die in Deutschland zur Verfügung stehenden Flächen
sollen zur Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz geför-
dert werden.

Das heißt, Sie selber wollen nicht, dass die Agrarflä-
chen für den Anbau von Lebensmitteln, sondern für An-
bau von Energiepflanzen – und damit Biogas – genutzt
werden sollen.


(Niema Movassat [DIE LINKE]: Es geht um Importe! Das haben Sie falsch gelesen!)


Das heißt, Ihr Antrag müsste nicht „Teller statt Tank“,
sondern in Wahrheit „Biogas statt Biosprit“ heißen,


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


aber dem werden wir so nicht zustimmen können.


(Niema Movassat [DIE LINKE]: Schauen Sie sich die Überschrift an! Das ist etwas anderes!)


Meine sehr verehrten Kollegen, zunächst einmal die
Frage: Wie sind wir eigentlich in die heutige Situation
gekommen? Dazu möchte ich Ihnen gerne zwei Zitate
vorlesen. Im Jahre 2005 sagte der damalige Bundes-
minister für Umwelt auf dem Internationalen Fachkon-
gress für Biokraftstoffe wörtlich:

Der Acker wird zum Bohrloch des 21. Jahrhun-
derts, der Landwirt wird zum Energiewirt.

Seine Kollegin aus dem Agrarministerium hat wörtlich
ergänzt:

Wir wollen Landwirten den Weg für den Einsatz
von Biokraftstoffen ebnen und deren Markteinfüh-
rung beschleunigen.

Heute wollen diese beiden Spitzengrünen bei ihrer
Kandidatentour durchs Land nichts mehr davon wissen.
Heute heißt es bei Frau Künast – wörtlich –:

Wir waren immer gegen E 10.


(Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das ist auch richtig so!)


Und Herr Trittin möchte jetzt gerne Blumen statt Mais.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so viel zu den
Spitzenkandidaten der Grünen zum Thema Biosprit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Damit es auch ganz klar ist: Für uns geht Nahrung
eindeutig vor. Ich sage ganz deutlich: Es ist für uns, für
mich ein Armutszeugnis für die Industriegesellschaften
und für die gesamte Entwicklungspolitik, dass wir dem
Millenniumsziel 2000, nämlich die Bekämpfung des
Hungers, bis heute keinen Schritt nähergekommen sind.
Noch immer ist 1 Milliarde Menschen pro Tag auf der

Suche nach Nahrung. Das – nicht die vorgeführte Dis-
kussion um Biosprit – ist das wahre Problem. Denn das
zeigt doch: Hunger gab es vor Biosprit, Hunger gibt es
zu Zeiten Biosprits, und Hunger wird es leider – das be-
fürchte ich – auch nach Biosprit geben.


(Niema Movassat [DIE LINKE]: Natürlich, das ist nicht die einzige Ursache!)


Warum ist es so? Weil wir in den letzten 15 Jahren die
Förderung der Agrarpolitik und der Landwirtschaft in
diesen Ländern finanziell auf die Hälfte zurückgefahren
haben. Damit sich die Sozialdemokraten auch erinnern
können: Unter Wieczorek-Zeul ist dieser Bereich aus
dem Budget des Bundes fast völlig herausgestrichen
worden. – Das sind die Realitäten, vor denen wir stehen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Meine Kolleginnen und Kollegen, trotz G-8-Be-
schluss in L’Aquilla 2009, wo man sich verpflichtet
hatte, 22 Milliarden Dollar für die Förderung der Ernäh-
rungssicherung weltweit bereitzustellen, sind wir immer
noch kaum weiter. Deutschland hat seinen Part geleistet,
nämlich 2,1 Milliarden Dollar gezahlt. Aber von den an-
deren Zusagen sind bisher erst knapp 50 Prozent einge-
löst worden. Auch da liegen wir weit hinter dem Ziel zu-
rück.

Eine andere Frage möchte ich noch kurz ansprechen:
Wozu brauchen wir überhaupt Biosprit? Das Argument
dafür heißt CO2-Minderung. Aber auch hier muss man
genau hinschauen. Bei der Verwendung von Ethanol aus
Zuckerrohr und Zuckerrüben kann man eine CO2-Min-
derung eindeutig nachweisen, und auf diesem Feld sind
wir auch wesentlich vorangekommen.

Sie sprachen gerade von Brasilien. Ich habe jetzt nicht
die Zeit, um ins Detail zu gehen. Dort gibt es sehr posi-
tive Entwicklungen. Schauen Sie sich einmal an, wie ein
Land wie Schweden seine CO2-Neutralität erreichen
will. Es hat massiv Importverträge mit Brasilien ge-
schlossen, um Ethanol aus Brasilien nach Schweden zu
transportieren. Auf diese Weise will Schweden seine
CO2-Neutralität erreichen. Sie sehen: Die Welt ist eine
andere als die, die Sie eben dargestellt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der LINKEN: Und wovon leben dann die Brasilianer, wenn sie alles exportieren?)


Etwas anderes – das sage ich auch – ist die Situation
in den USA, wo heute 40 Prozent der Maisernte in die
Ethanolfabriken verbracht werden. Dorthin wird der
Mais allerdings nicht wegen der CO2-Minderung ge-
bracht, sondern weil man einmal unter George Bush be-
schlossen hat, von Ölzulieferungen autark zu werden.
Ich glaube, dahin hätten Sie Ihren Antrag orientieren sol-
len. Man kann durchaus darüber nachdenken, ob diese
Entwicklung sinnvoll ist. Da müssten unsere Außenpoli-
tiker vielleicht einmal vorstellig werden, um das Thema
zu diskutieren.

Nur sage ich auch: Präsident Obama hat gerade in
diesem Sommer wieder eine halbe Milliarde Dollar För-
dermittel zusätzlich in diesen Bereich hineingegeben.
Also, auch dort haben wir eine völlig andere Situation.





Helmut Heiderich


(A) (C)



(D)(B)


Man muss schon genauer hinschauen und darf nicht so
platt darüber hinweggehen.

Meine Kolleginnen und Kollegen, was wir brauchen,
ist vor allen Dingen eine Verbesserung der Agrarpolitik
in den Entwicklungsländern. Wir müssen mit unserem
Einsatz dafür sorgen, dass dort Kleinbauern zu Kleinun-
ternehmern werden können. Wir müssen dafür sorgen,
dass sich die Smallholders, die Kleinfarmer, aus eigener
Kraft ernähren können. Das ist die wesentliche Aufgabe,
und darüber müssen wir hier diskutieren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Unsere Koalition – das lassen Sie mich am Ende sa-
gen – hat dazu in dieser Legislaturperiode eine Menge an
Fortschritten gemacht. Wir haben im Ministerium einen
neuen Schwerpunkt Agrarpolitik gebildet. Wir haben
eine neue Taskforce Agrarpolitik eingerichtet. Wir haben
die Zusammenarbeit der beteiligten Ministerien vor Ort
deutlich verbessert.

Wir haben in diesem Sommer eine neue Initiative ge-
gründet, die DIAE heißt, Deutsche Initiative für Agrar-
wirtschaft und Ernährung. Ich durfte in der letzten Wo-
che vor Ort in Kenia sein. Ich muss sagen, diese
Initiative ist bereits voll wirksam. Es wird schon Ende
Oktober eine große Konferenz in Sambia unter der
neuen Überschrift German-African Food Initiative ge-
ben. Dort sitzen die Bundesregierung, die privaten Un-
ternehmen aus Deutschland und die beteiligten Organi-
sationen aus Afrika an einem Tisch. Wir sind damit am
Start in eine gute Zukunft. So müssen wir die Zukunft
gestalten. Wir sollten nicht das Thema, das Sie vorge-
bracht haben, scheinheilig diskutieren. Das hilft uns
nicht weiter. Das lenkt nur von dem eigentlichen Thema
ab. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Schönen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Niema Movassat [DIE LINKE]: Dann ist Herr Niebel auch scheinheilig! Herr Niebel hat die Aussetzung gefordert!)


– Das müssen Sie mit Herrn Niebel klären, nicht mit mir.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719609300

Das Wort hat der Kollege Sascha Raabe für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Sascha Raabe (SPD):
Rede ID: ID1719609400

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen

und Kollegen! Ich glaube, wir müssen über das Thema
des Anbaus von Biokraftstoffen und dessen Auswirkun-
gen auf Umwelt und Ernährungssicherheit sehr differen-
ziert reden. Das fällt heute manchmal schwer, weil man,
wenn man manchen Schlagzeilen glauben könnte, den
Eindruck gewinnt, wenn wir E 10 stoppen würden, wäre
der Hunger auf der Welt vorbei. Das ist leider nicht so.
Wenn es so einfach wäre, würden wir uns alle freuen.

Ich sage aber auch gleich zu Anfang, dass wir als So-
zialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns schon in

der letzten Legislaturperiode, schon vor drei, vier Jahren
– meine Kollegin Gabi Groneberg hat das damals mit
mir veranstaltet – mit Umweltverbänden und entwick-
lungspolitischen NGOs zusammengesetzt haben und
sehr früh gesagt haben, der Anbau von Biokraftstoffen
bietet Chancen, birgt aber auch Risiken. Deswegen ha-
ben wir immer gesagt, er darf auf keinen Fall zulasten
der Ernährungssicherheit gehen und er darf auch nicht zu
ökologischen Schäden führen, sprich zur Verdrängung
von Regenwäldern.

Darin sind wir uns nach wie vor einig. Deswegen leh-
nen wir eine feste Quote wie bei E 10 ab, weil auch wir
mit großer Sorge beobachten, dass der Beimischungs-
zwang die Probleme nochmals verschärft, wenn auf-
grund von Dürren oder anderer Einflüsse ohnehin eine
Nahrungsmittelknappheit besteht.

Was wir aber nicht fordern, ist ein genereller Stopp
des Anbaus von Biokraftstoffen oder für alle Zeiten ein
Importverbot, egal wie die Rahmenbedingungen sind,
weil der Anbau von Biokraftstoffen, wenn er gut ge-
macht ist, sowohl dem Klimaschutz als auch den Ent-
wicklungsländern und damit der Ernährungssicherheit
dienen kann. Denn es gibt nun einmal Flächen, auch in
Afrika, die degeneriert sind, auf denen niemand investie-
ren würde, um Getreide anzubauen, weil das dort nicht
funktioniert. Wenn auf diesen Flächen Energiepflanzen
angebaut und – das ist natürlich eine ganz wichtige Vo-
raussetzung – die Erlöse daraus zum Beispiel für die öf-
fentliche Daseinsvorsorge, für den Aufbau sozialer Si-
cherungssysteme verwendet würden, kann das natürlich
auch eine Chance sein. Ich nenne einmal das Beispiel
Brasilien: Auf dem brasilianischen Markt setzte der Bio-
masseanbau in der Vergangenheit durchaus positive Im-
pulse: 60 bis 70 Prozent der Autoflotte Brasiliens fährt
mit Bioethanol. Dies bot gleichzeitig Einkommenschan-
cen für die dortigen Bauern. Deswegen darf man das
nicht schwarz-weiß sehen.

Der Kollege Heiderich hat eine Aussage von Herrn
Sigmar Gabriel aus der Zeit zitiert, als er Umweltminis-
ter war. Natürlich war die Aussage richtig. In einer
Phase, in der die EU Agrarüberschüsse produzierte, in
der wir mit unseren Dumpingexporten die Märkte in den
Entwicklungsländern gestört haben, in der wir Butter-
berge hatten etc., war es vernünftig, zu sagen: Anstatt
weiter Flächen stillzulegen, bauen wir auf diesen Flä-
chen Energiepflanzen an, um unsere Klimaschutzziele
zu erreichen. Hier sehe ich keinen Widerspruch.

Man muss sich aber jetzt fragen, wie man verhindern
kann, dass in den Entwicklungsländern, in denen der
Hauptanteil der zukünftigen Biokraftstoffe produziert
werden wird, eine Konkurrenz zur Ernährungssicherheit
und zu ökologischen Parametern entsteht. Mit vielem,
was im Antrag der Linken steht, sind wir einer Meinung.
Wir teilen aber nicht die pauschale Äußerung: Import-
verbot und alle Biokraftstoffe sind schlecht.

Ich komme zu dem zurück, was ich am Anfang gesagt
habe. Es ist mir wichtig, in einer solchen Debatte darauf
hinzuweisen, dass es nicht nur einen Faktor gibt, warum
die Menschen zurzeit hungern und die Nahrungsmittel-
preise hoch sind. Da ist zum Beispiel auch das Thema





Dr. Sascha Raabe


(A) (C)



(D)(B)


Nahrungsmittelspekulation zu nennen. Diese trägt auch
dazu bei, dass die Preise für Nahrungsmittel steigen. Von
Minister Niebel hätte ich mir gewünscht, dass er auch
dazu einige Worte sagt, statt immer nur zu sagen, E-10-
Kraftstoff muss verschwinden. Alle Anträge von uns
zum Thema Nahrungsmittelspekulation, in denen wir
versucht haben, dieses Problem zu regulieren, hat er ab-
gelehnt. An dieser Stelle erwarten wir vom Minister
mehr, als er bisher getan hat.


(Beifall bei der SPD)


Abschließend möchte ich nur sagen – ich kann das in
den paar Minuten meiner Redezeit nicht weiter ausfüh-
ren –: Das Thema ist zu komplex, um es auf die Alterna-
tive „Tank oder Teller“ zu reduzieren. Herr Movassat,
ich weiß nicht, wie Sie sich ernähren. Sie sollten sich
einmal überlegen, ob das Thema nicht auch heißen
könnte: Teller oder Trog. Der größte Anteil des Sojage-
treides und des Maises geht ja als Futtermittel in die
Fleischproduktion. Wir sollten uns alle an die eigene
Nase fassen und weniger Fleisch essen. Die Fleischpro-
duktion hat einen viel größeren Einfluss auf die Zerstö-
rung der Regenwälder in Brasilien, –


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719609500

Herr Kollege.


Dr. Sascha Raabe (SPD):
Rede ID: ID1719609600

– weil dort der Großteil des angebauten Sojas in die

Fleischindustrie und in Indonesien leider immer noch
der größte Teil der Palmölproduktion in die Kosmetik-
industrie geht. Wir müssen also auch andere Dinge be-
denken.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719609700

Herr Kollege.


Dr. Sascha Raabe (SPD):
Rede ID: ID1719609800

Ich bin mit meiner Redezeit am Ende. Aber lassen Sie

uns bitte alles bedenken und in allen Bereichen gemein-
sam vorgehen.

Danke schön.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719609900

Die Kollegin Christiane Ratjen-Damerau hat das Wort

für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP):
Rede ID: ID1719610000

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen!

Der Anbau von Energiepflanzen stellt in Entwicklungs-
ländern eine Chance für die dortige Bevölkerung dar. In
ländlichen Räumen, die lange ungenutzt und bisher ver-
nachlässigt waren, wird investiert. Das verschafft der lo-
kalen Bevölkerung Einkommen und gibt wirtschaftliche
Impulse. Wir in der westlichen Welt können durch die
Nutzung von Biokraftstoffen unsere Ökobilanz verbes-

sern und schaffen damit unseren Landwirten eine zusätz-
liche Einnahmequelle.

Was jedoch so positiv klingt, hat eine enorme Schat-
tenseite. Ob wir durch die Nutzung von Biokraftstoffen
unsere Ökobilanz tatsächlich verbessern, ist umstritten.
Neueste Studien sprechen sogar davon, dass Biokraft-
stoffe dem Klima und der Umwelt mehr schaden als nut-
zen. Zudem lässt die steigende Nachfrage nach Agrar-
rohstoffen die Nahrungsmittelpreise weltweit steigen.
Die Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen wird
größer. In einigen Regionen ist sie sogar existenzbedro-
hend.

Die Nahrungsmittelpreise haben sich durch die dies-
jährige Dürre dramatisch entwickelt und werden Exper-
tenaussagen zufolge weiter steigen. Die Vorräte an Ge-
treide sind laut Weltgetreiderat in den vergangenen
Jahren stark geschrumpft: von 175 Millionen Tonnen im
Jahr 2010 auf aktuell nur noch etwa 100 Millionen Ton-
nen. Weltweit aber werden inzwischen 150 Millionen
Tonnen Getreide zur Produktion von Ethanol genutzt.
Ohne die Ethanolerzeugung wären also die Getreidela-
ger gut gefüllt.

Derzeit hungert weltweit über 1 Milliarde Menschen.
Dass wir als Nettoimporteure von Weizen auf wertvollen
Ackerflächen Pflanzen anbauen, aus denen Biosprit oder
Biogas hergestellt wird, ist schwerlich vertretbar, noch
ist es nachhaltig.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)


Die Ernährung der Menschen steht für uns Liberale im-
mer noch an erster Stelle. Ich bin daher dem Minister
Niebel sehr dankbar, dass er die Diskussion zu diesem
Thema angestoßen und auf europäischer Ebene dazu bei-
getragen hat, dass ein Umdenkungsprozess stattfindet.


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verdrehte Tatsachen!)


Die Europäische Kommission reduziert die vorge-
schriebene Menge an klassischem Biokraftstoff bei
Fahrzeugen in einem hohen Maße und erhöht zusätzlich
die Anforderungen an den Anbau von Biomasse. Doch
wir müssen noch weitergehen und intelligentere Lösun-
gen finden. Langfristig wird Bioenergie nur eine Chance
haben, wenn sie nicht auf den Agrarrohstoffen basiert,
die in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln von Menschen
und Tieren stehen. Derartige Abfallprodukte von Agrar-
rohstoffen, auch als Biokraftstoffe der zweiten Genera-
tion bezeichnet, werden bislang erst in Pilotanlagen zu
Ethanol verarbeitet. Bis zu ihrem flächendeckenden Ein-
satz werden noch Zeit und weitere Forschungen nötig
sein. Dies wollen wir von unserer Seite unterstützen.

Bis dahin müssen wir gemeinsam mit der Europäi-
sche Union – denn dieses Thema ist national nicht lös-
bar – umdenken. Wir brauchen zeitgemäße und globale
Umdenkungsprozesse, bei denen die Subventionspolitik
und die Beimischungsquoten diskutiert werden. Brasi-
lien könnte hier ein Vorbild sein. Dort wird Ethanol aus
Zucker nur hergestellt, wenn dieser im Überfluss vor-
handen ist, quasi als Reste- bzw. Überschussverwertung.





Dr. Christiane Ratjen-Damerau


(A) (C)



(D)(B)


Die Politik ist auch gefordert, den betroffenen Land-
wirten und Unternehmen bei ihren Entscheidungen Pla-
nungssicherheit zu gewähren. Das bedeutet für uns als
verantwortungsvolle Politiker, dass wir Entscheidungen
nicht kurzfristig über Bord schmeißen. Wir müssen den
Menschen die Möglichkeiten und die Zeit für Neuorien-
tierungen geben; diese Zeit sollten auch wir nutzen, um
unsere Beschlüsse auf ihre Auswirkungen hin genau zu
analysieren.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Dies ist auch der Grund, warum wir als FDP den Antrag
der Linken ablehnen. Die von Ihnen geforderten politi-
schen Maßnahmen helfen weder Deutschland noch Eu-
ropa noch den Entwicklungsländern.

Wir benötigen in Deutschland und Europa eine inno-
vative Kehrtwende in der Bioenergie. Die neuen Techno-
logien bedeuten für uns und insbesondere für die Ent-
wicklungsländer neue Chancen, die wir gemeinsam nutzen
wollen. Die anfänglich erwähnten 150 Millionen Tonnen
Getreide, die vermisst werden, stehen dann wieder zur
Verfügung. Dies ist ein großer Beitrag zur Bekämpfung
des Hungers weltweit und eine ethische Verpflichtung
gegenüber der Welt.

Vielen herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719610100

Zu einer Kurzintervention gebe ich das Wort dem

Kollegen Movassat.


Niema Movassat (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1719610200

Frau Kollegin Ratjen-Damerau, ich stelle fest: In der

Analyse haben wir viele gemeinsame Punkte, anders als
Sie anscheinend mit Ihrem Koalitionspartner. Offen-
sichtlich müssen Sie sich in der Koalition erst einmal in
der Frage der Analyse verständigen.

Am Ende Ihrer Rede haben Sie dann aber etwas ge-
sagt, das ich verwirrend fand. Sie haben gesagt: Wir
müssen die neuen Technologien fortentwickeln. Da
stimme ich Ihnen völlig zu. Aber möglicherweise haben
Sie auch die aktuelle Studie, die von Shell in Auftrag ge-
geben worden ist, gelesen bzw. das Wichtigste aus der
Presse entnommen. Laut dieser Studie sind noch Investi-
tionen in Milliardenhöhe nötig. Das heißt, der Weg, bis
diese zweite Generation von Agrokraftstoffen wirklich
markttauglich ist, ist noch sehr lang. Das kann noch eine
ganze Weile dauern, vielleicht 10 bis 15 Jahre.

Da stellt sich die Frage: Was machen wir bis dahin?
Wollen wir weiter zusehen, wie Menschen hungern müs-
sen, während wir das Bioethanol in unsere Tanks füllen?
Was ist Ihre Lösung konkret zu diesem Problem? Hierzu
hätte ich gerne eine Antwort.


(Beifall bei der LINKEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719610300

Zur Antwort, bitte schön.


Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP):
Rede ID: ID1719610400

Selbstverständlich habe ich die Studie gelesen. Auch

wenn Sie sagen, es werde noch – ich weiß nicht mehr
genau, von wie vielen Jahren Sie gesprochen haben –
10 oder 20 Jahre dauern, bis die Agrokraftstoffe markt-
tauglich sind, ist das kein Argument, sich nicht für neue
Technologien einzusetzen und neue Entwicklungen vo-
ranzutreiben.

Es war in unserem Leben immer so, dass wir Dinge
neu überdenken mussten, und deshalb müssen wir neue
Entwicklungen vorantreiben. Das machen wir auch in
diesem Fall.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719610500

Der Kollege Thilo Hoppe hat jetzt das Wort für Bünd-

nis 90/Die Grünen.


Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719610600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Was haben Dirk Niebel und die Linke gemeinsam? Sie
neigen bei komplexen Themen – zumindest manchmal –
zu sehr einfachen Antworten, die der Herausforderung
nicht gerecht werden.


(Beifall bei der SPD)


So ist es auch bei der Konkurrenz zwischen Tank und
Teller, die es durchaus gibt, die sich aber nicht einfach
durch ein Verbot von Agrotreibstoffen lösen lässt.

Ich will hier aber auch gleich zu Beginn meiner Rede
selbstkritisch in Bezug auf uns Grüne sein. Es mag sein,
dass wir in der Vergangenheit die Chancen der Agro-
treibstoffe überschätzt und die Risiken und Nebenwir-
kungen unterschätzt haben. Denn vieles von dem, was in
dem Antrag der Linken an negativen Folgen aufgelistet
wird, entspricht durchaus der Wahrheit. Es ist alarmie-
rend, dass gerade bei den Großinvestitionen in Land
– man kann in diesem Zusammenhang auch von Land
Grabbing sprechen – der Anbau von Energiepflanzen
eine sehr große Rolle spielt. 40 bis 70 Prozent dieser
Land-Grabbing-Flächen werden für die Produktion von
Agrosprit genutzt; diese Flächen gehen also für den An-
bau von Grundnahrungsmitteln verloren.

Wenn ich jetzt eine andere Relation aufzeige, dann
keineswegs, um die Konkurrenz zwischen Tank und Tel-
ler zu bagatellisieren, wohl aber, um eine andere, sehr
viel größere Herausforderung in den Blick zu nehmen.
Auch wenn die Tendenz steigend ist, so liegt der Anteil
der Energiepflanzen auf den genutzten Agrarflächen
weltweit zurzeit bei etwa 3 bis 4 Prozent. Das Zehn-
fache, mehr als 30 Prozent, wird für den Anbau von Fut-
termitteln, überwiegend für die Fleischproduktion, auch
bei uns in Europa, genutzt. Die immer stärker werdende
Nachfrage nach Fleisch in Schwellenländern wie China
verstärkt den Druck auf die Anbauflächen in Entwick-
lungsländern – auch in solchen, in denen Hunger
herrscht.





Thilo Hoppe


(A) (C)



(D)(B)


Ja, es gibt eine besorgniserregende Konkurrenz zwi-
schen Tank und Teller, aber noch eine viel größere zwi-
schen Tank und Trog.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wenn man der Logik der Einfuhr- oder Verkaufsverbote
folgen würde: Vor diesem Hintergrund frage ich Herrn
Niebel oder auch die Linken, ob sie auch für ein Import-
verbot für Futtermittel oder für ein Verkaufsverbot von
Fleisch aus Massentierhaltung stehen.


(Niema Movassat [DIE LINKE]: Das ist doch etwas völlig anderes!)


Ich will nicht in Abrede stellen, dass E 10 auf den
Prüfstand gehört.


(Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Kommen Sie! Sie haben es vorbereitet!)


– Herr Heiderich, diese Bundesregierung hat die Einfüh-
rung von E 10 beschlossen, diese schwarz-gelbe Koali-
tion.


(Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Ja, ja!)


Wir haben andere Wege bevorzugt. Wir waren für die
Nutzung von reinen Pflanzenölen, aber nicht für die Bei-
mischungsquoten, durch die zum Beispiel die heimi-
schen Ölmühlen aus dem Geschäft gejagt wurden. Es
handelte sich um andere Konzepte. Doch aus der Per-
spektive der Vertriebenen, der Kleinbauern, der Hun-
gernden und der Viehhirten betrachtet, ist es egal, ob auf
dem Land, dass sie verloren haben, jetzt Soja für Futter-
mittel oder Energiepflanzen für Agrosprit oder Schnitt-
blumen angebaut werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen er-
innern sich noch an die große Anhörung aus der letzten
Wahlperiode, die wir zum Thema Agrotreibstoffe und
Hunger mit vielen Sachverständigen veranstaltet haben.
Drei Ausschüsse waren beteiligt – das war ein Mammut-
unternehmen –: Agrarausschuss, Umweltausschuss und
Entwicklungsausschuss. Ein Kollege von der CSU – ich
sehe ihn gerade nicht – hat zum Schluss das Ergebnis
sehr schön zusammengefasst. Er hat gesagt: Eigentlich
brauchen wir für alle Agrarimporte aus Entwicklungs-
ländern strenge Nachhaltigkeits- und Menschenrechts-
kriterien.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Alexander Süßmair [DIE LINKE] – Alexander Süßmair [DIE LINKE]: Ja! Da hat er recht!)


– Ja. – Die Zertifizierung einzelner Plantagen reicht
nicht aus, weil dadurch die Ausweicheffekte, die indi-
rekten Landnutzungskonkurrenzen auf anderen Gebieten
nicht abgedeckt sind.

Wir brauchen also strenge Nachhaltigkeits- und Men-
schenrechtskriterien, die die Gesamtpolitik eines Landes
unter die Lupe nehmen, die der Frage nachgehen:
Kommt es zum Verlust von wertvollen Regenwäldern?
Gehen wichtige Flächen für den Anbau von Grundnah-
rungsmitteln verloren? Wird das Recht auf Nahrung um-

gesetzt? Das führt dann zwangsläufig zum Prinzip des
selektiven Marktzugangs. Ich weiß, das ist umstritten,
und wir sind von einer Umsetzung noch weit entfernt,
aber wenn man tatsächlich das Prinzip „Food First“ ver-
folgen will, dann führt daran kein Weg vorbei. „Food
First“, also Ernährung zuerst: Demzufolge müssen wir
über andere Handelszugänge debattieren und entschei-
den.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Alexander Süßmair [DIE LINKE])


Dazu wird unsere Fraktion umfangreiche Vorschläge auf
den Tisch legen. Ein einfaches Verbot wird der bestehen-
den Herausforderung nicht gerecht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719610700

Norbert Schindler hat das Wort für die CDU/CSU-

Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Norbert Schindler (CDU):
Rede ID: ID1719610800

Frau Präsidentin! Liebe Gäste auf den Tribünen!

Meine Damen und Herren im Plenarsaal! Ich bin ange-
nehm überrascht, dass relativ viele die Debatte zu die-
sem Thema mitverfolgen, obwohl wir alle wichtige Ter-
mine haben und es eilig haben, nach Hause zu kommen.

Der Antrag der Linken provoziert natürlich.

(Alexander Süßmair [DIE LINKE]: Deshalb sind Sie doch da!)

– Ja, ihr seid ja immer gegen alles.


(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Wir sind für Mindestlohn! Wir sind gegen Dummheit!)


Und den Grünen rufe ich zu: Die Biokraftstoffquote
wurde beschlossen. Und für Sie, Herr Kollege Raabe,
Lob und Anerkennung. Es war die Automobilwirtschaft
Deutschlands, die Probleme hatte, beim CO2-Ausstoß in
der Premiumklasse auf unter 130 Gramm pro Kilometer
zu kommen. Darum ging es bei der Bilanz 2008, zur Zeit
von Bundesumweltminister Gabriel. Die Automobilin-
dustrie hat gedrückt wie die Bulldozer, und die Politik
hatte die Sache dann alleine nach Hause zu fahren. Des-
wegen wurde die Quote für E 10 früher erhöht, als die
europäischen Ziele es vorsahen.

Im letzten Winter bzw. Frühjahr kam es dann zur Um-
stellung von E 5, das wir alle selbstverständlich tanken,
auf E 10. Die Debatte kennen wir. Alle Dieselfahrer tan-
ken E 7. Keiner hat sich darüber aufgeregt. Dann wurde
dieses Thema im Sommerloch unnötigerweise besetzt.


(Beifall des Abg. Thilo Hoppe [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] – Zuruf vom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: So ist es!)


Die vermeldeten Fakten stimmen aber nicht. Tatsache
ist, dass wir mit dem System REDcert alle Nachhaltig-
keitskriterien der EU hinsichtlich Biokraftstoffquote er-
füllen. Das ist belegt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)






Norbert Schindler


(A) (C)



(D)(B)


Wir sind damals bei der Debatte davon ausgegangen,
dass stillgelegte Flächen zur Energieproduktion genutzt
werden sollten. 8 bis 10 Prozent der Flächen in der Euro-
päischen Gemeinschaft waren stillgelegt. Deshalb war es
logisch und richtig, dieses Potenzial zu nutzen. Natürlich
bleibt Nahrungsmittelerzeugung, worauf über 90 Pro-
zent des Getreideanbaus sowohl in Deutschland als auch
in Europa entfallen, das oberste Ziel.

Grundsätzlich ist aber festzuhalten – das sagt jeder,
der sich auf dem Markt ein bisschen auskennt –: Ein gu-
ter Preis mobilisiert die Produktion. Dieses Jahr haben
wir wieder Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse
– Stimmungspreis ist immer das Getreide – wie vor
30 Jahren. Das Preisniveau von vor 30 Jahren haben wir
jetzt wieder erreicht – Gott sei Dank. Wenn der Preis
stimmt, animiert das jeden Landwirt weltweit. Wenn der
Preis stimmt, dann produziert er.

Im Ausland erleben wir Land Grabbing. Staatssekre-
tär Peter Bleser war vor einem Jahr in Äthiopien, wo es
Land Grabbing gibt. Dort wird von Investoren Land in
einer Größenordnung gekauft, die mindestens der Hälfte
der Fläche von Rheinland-Pfalz entspricht. Den Men-
schen dort wird das Land unter der Hütte weggenom-
men. Das sind Auswüchse, die aufgrund der Nachhaltig-
keitskriterien in Europa absolut ausgeschlossen sind.
Von daher ist aber darüber zu diskutieren, was in Zu-
kunft importiert wird. Dabei geht es um die Frage, wie
wir weltweit auf vernünftige Weise zu den Einsparungen
beim CO2-Ausstoß kommen, die wir unbedingt brau-
chen. Dabei geht es auch um Verpflichtungen der großen
Mineralölkonzerne, die über die Einführung von E 10
weiß Gott nicht glücklich waren.

Es bringt nichts, mit den Kraftstoffen der zweiten Ge-
neration abzulenken. Das berühmte Elektroauto war
2008/2009 noch in aller Munde; aktuell fördert Toyota
die Entwicklung dieses Elektroautos aber nicht mehr so
stark, weil der Entwicklungsprozess insgesamt noch
10 bis 20 Jahre dauert.


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gehört Herr Niebel eigentlich der Regierung noch an?)


Zu den Nachhaltigkeitskriterien, die von der Europäi-
schen Gemeinschaft jetzt bezüglich der Kraftstoffe der
zweiten Generation vorgeschlagen werden – man sagt:
Ersatzstoffe bekommen die vierfache Berechnungs-
quote –: Da wird ein Trugschluss aus der Humusbilanz
gezogen. Unsere Felder brauchen den Humus unbedingt.
Ich kann nicht das ganze Stroh und alle Blätter abräumen
und die Wurzelreste aus dem Wald räumen; denn das
führt auf den Feldern und in den Wäldern zu einer Verar-
mung der Böden. Eine solche Verarmung hat in den letz-
ten Jahrhunderten zu Hungersnöten geführt, weil die Bö-
den nicht mehr fruchtbar waren. Die Wissenschaft,
insbesondere die Chemie, hat unsere Böden wieder ge-
sund gemacht. Dabei halfen Düngemittelzusätze, aber
auch Humus in Form von Mist. In dieser Debatte den
Fokus nur auf Kraftstoffe der zweiten Generation zu len-
ken, ist nicht richtig. Das ist nicht im Sinne der Sache.
Deswegen habe ich große Probleme, das, was in der Eu-

ropäischen Kommission in den nächsten drei, vier Wo-
chen beschlossen werden soll, zu akzeptieren.

Das Thema Zuckerrohr aus Brasilien – auf die Ein-
führungsquote hat Kollege Helmut Heiderich hingewie-
sen – bietet Potenziale. Das gilt auch für die Zuckerrü-
benproduktion in Deutschland. Wenn wir in Europa
diese Potenziale nicht nutzen, dann werden China, In-
dien und die anderen Schwellenstaaten den Produzenten
diese Erzeugnisse aus den Händen reißen. Dort fragt
man nicht nach der Gutmenschenpolitik in Europa.

Die CO2-Bilanz von Ethanol ist mehr als gut: mehr
als 50 Prozent Einsparung. Die CO2-Bilanz von Raps
liegt derzeit bei Verwendung in Mineralöl nur bei 35 bis
40 Prozent. In diesem Bereich kam es in den letzten drei,
vier Jahren aber zu Verbesserungen; bei den Biokraft-
stoffen der ersten Generation haben wir nicht nur bezo-
gen auf die industrielle Produktion, sondern auch bezo-
gen auf den Vertrieb täglich Verbesserungen. Wir
müssen in der ganzen Debatte auch nüchtern sehen, was
wir in den nächsten Jahren nur mit Kraftstoffen der ers-
ten Generation bedienen können, weil die zweite noch
nicht reif ist.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719610900

Herr Kollege.


Norbert Schindler (CDU):
Rede ID: ID1719611000

Vor diesem Hintergrund lobe ich die heutige Debatte.

Der Grundton dieser Debatte war sehr abwägend. Es gibt
ja in der Tat viele Facetten, die zu beachten sind.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719611100

Herr Kollege.


Norbert Schindler (CDU):
Rede ID: ID1719611200

Ich komme zum Schluss. – Die letzte Facette: In un-

seren Mittelgebirgsregionen, liebe Freunde, –


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719611300

Herr Kollege.


Norbert Schindler (CDU):
Rede ID: ID1719611400

– wird Raps als Hackfrucht angebaut. Wenn sich die

EU durchsetzt, ist der Rapsanbau unter anderem in die-
sen Regionen Deutschlands tot.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719611500

Herr Kollege.


Norbert Schindler (CDU):
Rede ID: ID1719611600

Wir haben mit Rapskuchen Ersatzfutterstoffe, –


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719611700

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist weit abgelaufen.


Norbert Schindler (CDU):
Rede ID: ID1719611800

– die viel Proteine und Eiweiß enthalten. Jeder Hektar

hierfür ist eine Fläche für Biokraftstoff.






(A) (C)



(D)(B)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719611900

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist jetzt mehr als weit ab-

gelaufen.


Norbert Schindler (CDU):
Rede ID: ID1719612000

Bedenket alle diese Argumente.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719612100

Die Kollegin Gabriele Groneberg hat jetzt das Wort

für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Gabriele Groneberg (SPD):
Rede ID: ID1719612200

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Teller oder Tank – auf diesen Ausspruch
reagiere ich ganz ehrlich, bei aller Liebe, mittlerweile
allergisch. Ich kann es bald nicht mehr hören. Dadurch
wird die Problematik unzureichend auf ein einziges
Schlagwort verkürzt. In der Sache liegt man völlig dane-
ben, wenn man es darauf reduziert. Dann könnte ich in
der Tat – genauso wie der Kollege Sascha Raabe – sa-
gen: Tank oder Trog. Auch Thilo Hoppe hat darauf hin-
gewiesen. Ich habe allerdings andere Zahlen, Thilo, die
weit höher liegen als die Zahlen, die du genannt hast:
Annähernd 70 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche
werden zur Erzeugung von Futtermitteln benötigt.

Das ist in dem Fall auch gut so, wenn es sich so ver-
hält, dass wir in Deutschland weniger Fleisch essen,
während sich in Entwicklungs- und Schwellenländern
deswegen, weil das Existenzminimum steigt, die Men-
schen mehr Fleisch leisten können. Das ist zumindest in
diesem Punkt eine gute Nachricht. Denn: Wer sich
Fleisch leisten kann, hat mehr Geld zur Verfügung. Wir
müssen im Zusammenhang mit unserem Fleischkonsum
aber auch darauf achten, welche Preise den Bauern ge-
zahlt werden; das ist ja teilweise gar nicht auskömmlich.
Fleisch scheint oftmals viel zu günstig verkauft zu wer-
den.


(Beifall bei der SPD)


Ungefähr 70 Prozent der in Bearbeitung stehenden
Flächen werden also für den Anbau von Futtermitteln
genutzt, aber nur 3 Prozent für den Anbau von Biomasse
zur Verwendung als Kraftstoff. Ich finde, alleine diese
Zahl zeigt, welches Missverhältnis da besteht und dass
die Diskussion „Teller oder Tank“ nicht gerechtfertigt
ist, da die Dimension eine ganz andere ist. Ich will das
Problem ja nicht verniedlichen – darum geht es nicht –,
aber ich will eine differenzierte Betrachtung der Ursa-
chen. Dafür sind diese polemischen Schlagwörter über-
haupt nicht geeignet.

In der Tat: Wir müssen neu darüber nachdenken, wie
wir die zunehmende Umwandlung natürlicher Ökosys-
teme in Anbauflächen verhindern. Auch bei uns in
Deutschland gibt es, wenn auch regional begrenzt, nega-
tive Auswirkungen durch die Erzeugung von Biomasse.


(Norbert Schindler [CDU/CSU]: Wo?)


Ich weiß durchaus, wovon ich da rede. Ich kenne das
nämlich aus meiner Region. Die buchstäbliche Vermai-
sung ganzer Regionen, Herr Kollege Holzenkamp, ist
ein nicht zu übersehender Hinweis darauf. Ich gebe an
dieser Stelle auch zu: Offensichtlich greift die Nachhal-
tigkeitsverordnung nicht.

Ebenfalls ist darüber nachzudenken, wie in Zukunft
finanzielle Anreize zur Förderung von erneuerbaren
Energien so gestaltet werden, dass wir nicht einen per-
manenten Reparaturbetrieb für die negativen Auswir-
kungen an anderer Stelle organisieren müssen. Im Übri-
gen entscheidet auch der Markt über den Anbau. Das, für
das gut gezahlt wird, wird viel lieber angebaut. Machen
wir uns da doch nichts vor!


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)


Sicherlich werden wir auch darüber nachdenken müs-
sen, ob die zurzeit gültigen Beimischungsquoten so bei-
behalten werden sollten, allein schon deshalb, weil die
Akzeptanz der Biokraftstoffe in der Bevölkerung erheb-
lich zu wünschen übrig lässt. Die Biomasse aber zu ver-
teufeln, wäre geradezu fatal; denn sie bietet eine große
Chance für die ländliche Entwicklung, ob bei uns oder in
den Entwicklungs- und Schwellenländern.

Die Verwendung natürlicher Reststoffe wie zum Bei-
spiel Pflanzen- und Holzreste und durchaus auch eine
Verwertung von Gülle in einem begrenzten Rahmen ist
sinnvoll; aber wir sollten eben auch darauf achten, dass
Erzeugung und Vermarktung vor Ort erfolgen können.
Unsere Bauern profitieren davon. Das ermöglicht ihnen
ein oft dringend benötigtes Zusatzeinkommen. Das gilt
im Übrigen nicht nur für unsere Landwirtschaft; Kollege
Raabe hat das eben deutlich gesagt.

Wir brauchen die Biomasse als Teil einer Strategie
mit erneuerbaren Energien, um unabhängig von Atom-
kraftwerken und weitgehend auch von fossiler Energie
zu werden. Ebenso brauchen wir sie im Rahmen der Be-
mühungen zum Schutz des Klimas und der Umwelt.
Hier besteht Handlungsbedarf. Was passiert aber?
Nichts, einfach nichts. Ganz ehrlich, Herr Heiderich,
diese Bundesregierung hat keine schlüssigen Konzepte
zur Umsetzung der gesetzten Ziele, und sie hat ebenso
wenig eine Strategie, um die negativen Auswirkungen
durch die Erzeugung von Biomasse einzuschränken und
die positiven Aspekte zu unterstützen.


(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU/ CSU)


Das fehlt, und das ist in der Tat zu kritisieren.

Aber das, was wir im vorliegenden Antrag vorfinden,
ist in meinen Augen eine einseitige Negativkampagne.
Ich hätte mir gewünscht, in Ihrem Antrag eine sachliche
Auseinandersetzung mit den Fakten vorzufinden. Ganz
ehrlich, Herr Kollege: Der Akzeptanz erneuerbarer
Energien leisten Sie mit diesem Antrag einen Bären-
dienst.


(Beifall bei der SPD – Niema Movassat [DIE LINKE]: Es geht um das Problem Hunger!)







(A) (C)



(D)(B)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719612300

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 17/10683 an die Ausschüsse vorgeschla-
gen, die Sie in der Tagesordnung finden. – Damit sind
alle einverstanden. Dann verfahren wir so.

Jetzt rufe ich die Tagesordnungspunkte 13 a bis 13 c
auf:

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Tierschutzgesetzes

– Drucksache 17/10572 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

b) Unterrichtung durch die Bundesregierung

Bericht über den Stand der Entwicklung des
Tierschutzes 2011 (Tierschutzbericht 2011)


– Drucksache 17/6826 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (f)

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE

Landwirtschaftliche Nutztierhaltung tier-
schutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten

– Drucksache 17/10694 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (f)

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Hierzu ist verabredet, ebenfalls eine halbe Stunde zu
debattieren.

Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär
Peter Bleser.

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1719612400


Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir be-
raten heute in erster Lesung den Entwurf eines Dritten
Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Dieser
Gesetzentwurf dient natürlich in erster Linie der Umset-
zung der EU-Versuchstierrichtlinie. Diese Richtlinie hat
das Ziel, den Tierschutz im Hinblick auf Versuchstiere
zu verbessern und EU-weit gleiche Rahmenbedingungen
für Industrie und Forschung zu schaffen. In Deutschland
galten schon bisher strenge Regelungen zum Schutz von
Versuchstieren. Diese werden auch in Zukunft beibehal-
ten. Durch die Richtlinie kommen nun weitere Anforde-
rungen hinzu. Wo die Richtlinie Spielräume lässt, sieht
der Gesetzentwurf Regelungen vor, die einen guten

Ausgleich zwischen Tierschutz und Forschungsfreiheit
schaffen. Das war unser Ziel.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Da ich schon länger Mitglied des Deutschen Bundes-
tages bin, weiß ich natürlich, dass wir in den 90er-Jahren
viel intensiver über das Thema Tierversuche diskutiert
haben. Ich behaupte einmal, dass unsere Bemühungen,
Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu entwickeln, zu hö-
herer Akzeptanz geführt haben. Dennoch dürfen wir
nicht verschweigen, dass jährlich annähernd 3 Millionen
Tiere in Tierversuchen verbraucht werden, auch verur-
sacht durch die REACH-Verordnung der Europäischen
Union.

Meine Damen und Herren, neben der Umsetzung die-
ser Richtlinie sieht der Gesetzentwurf, den wir heute ein-
bringen, weitere Maßnahmen im Bereich des Tierschut-
zes vor. Dazu gehört unter anderem das Verbot der
betäubungslosen Ferkelkastration ab 2017. Wir sind der
Meinung, dass mit der Ebermast, der Immunokastration
oder der Durchführung des Eingriffs unter Narkose Al-
ternativen vorhanden sind, die die Belastung der Tiere
reduzieren. Bis 2017 sind es noch vier Jahre. Ob es dann
zu Beginn oder zum Ende des Jahres so weit ist, wird si-
cher hier im Bundestag noch zu entscheiden sein. Aber
wir rechnen damit, dass bis dahin auch von der Wirt-
schaft entsprechende Methoden angeboten werden, die
auf einfache und praktikable Weise eine Kastration unter
Betäubung möglich machen.

Wir haben darüber hinaus in erheblichem Umfang
Mittel bereitgestellt, um in der Zucht aufgrund geneti-
scher Erkenntnisse die sogenannten Stinker am Schlacht-
band ausmerzen zu können, damit bei anderen eine Kas-
tration erst gar nicht notwendig wird. Ich sage Ihnen:
Kein Landwirt führt gerne eine Kastration bei jungen Fer-
keln durch; das ist eine mühsame Arbeit, die unangenehm
ist. Wir hoffen sehr, dass unsere Bemühungen bis zu die-
sem Zeitpunkt zu einer Veränderung führen.

Wir werden im Tierschutzgesetz auch die Eigenkon-
trolle definieren. Das bedeutet nichts anderes, als dass
die objektive Einschätzung des Befindens der Tiere
durch den Betriebsleiter stattzufinden hat und dass eine
vorausschauende Planung durchgeführt und erforderli-
che Maßnahmen getroffen werden müssen, wenn Pro-
bleme auftreten. Das sind allerdings für jeden Tierhalter
pure Selbstverständlichkeiten. Diese Regelungen belas-
ten keinen Tierhalter zusätzlich,


(Beifall des Abg. Franz-Josef Holzenkamp [CDU/CSU])


schaffen allerdings die Möglichkeit, dort, wo es Miss-
stände gibt – diese gibt es ja ab und an in jedem Berufs-
stand –, gesetzlich hart durchzugreifen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, die Qualzucht soll, wie
bisher, verboten bleiben. Wir haben aber eine Umformu-
lierung vorgenommen, nach der ein Ausstellungsverbot
für solche qualgezüchteten Tiere vorgesehen ist. Hierzu
gab es im Vorfeld der Formulierung des Gesetzentwurfs





Parl. Staatssekretär Peter Bleser


(A) (C)



(D)(B)


erhebliche Diskussionen draußen. Diejenigen, die be-
fürchten, dass ihre Zucht nicht mehr möglich sein könnte
– insbesondere im Heimtierbereich –, sollten wissen,
dass es immer um das individuelle Tier und nie um be-
stimmte Rassen oder bestimmte Zuchtbereiche geht. Ich
denke, wir werden hier mit einer entsprechenden Auf-
klärung dazu beitragen, dass insbesondere im Heimtier-
bereich die Bedingungen, die wir haben, nicht einge-
schränkt werden. Allerdings: Da, wo es Auswüchse gibt,
muss der Gesetzgeber jetzt handeln, und das haben wir
auch wirklich vor. Ich glaube, das ist auch Konsens.

Bezüglich der Zirkustiere wollen wir eine Verord-
nungsermächtigung auf den Weg bringen, damit dort, wo
Missstände auftreten, die Länder auch handeln können;
denn sie sind für die Umsetzung und den Vollzug des
Tierschutzgesetzes zuständig. Die Länder, die wild le-
bende Tiere im Zirkus nicht mehr haben wollen, werden
die Verantwortung übernehmen müssen, wenn sie ent-
sprechende Verbote aussprechen. Wir glauben jedenfalls,
dass hier eine Bundesregelung nicht notwendig ist.

Für die frei lebenden Katzen wollen wir den Ländern
ein Instrumentarium an die Hand geben, um bei unkon-
trollierter Vermehrung dem Tierwohl entsprechend ein-
greifen zu können. Die Unterscheidung zwischen frei le-
benden und frei laufenden Katzen ist hier notwendig.
Die frei laufenden Katzen haben einen Eigentümer und
sind davon nicht betroffen.

Ich glaube, ein weiterer Punkt, der im Gesetzentwurf
enthalten ist, wird in diesem Haus noch zu Debatten füh-
ren. Es geht um das Verbot des zusätzlichen Schenkel-
brandes beim Pferd. Wir haben hierzu einen Entwurf
vorgelegt.


(Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD]: Den werden wir auch von unserer Seite unterstützen, Herr Kollege!)


Nach dem Struck‘schen Gesetz wird letztlich hier im
Plenum entschieden werden, ob dieser Passus Rechts-
kraft erhält.

Meine Damen und Herren, der Bundesrat hat zu die-
sem Gesetzentwurf in sehr ausführlicher Weise Stellung
genommen. Wir haben einige Punkte übernommen, die
wir für richtig ansehen. Dazu gehören eine Erlaubnis-
pflicht für die Einfuhr von Wirbeltieren – außer Nutztie-
ren –, die an andere gegen Entgelt abgegeben werden
sollen, eine Erlaubnispflicht für die gewerbliche Ausbil-
dung von Hunden und ein Verbot der Auslobung von
Tieren als Preise bei Wettbewerben. Ich glaube, das sind
gute Vorschläge. Deswegen haben wir sie auch in unse-
ren Gesetzentwurf übernommen.

Andere Forderungen – insgesamt waren es an die 50 –
haben wir nicht übernommen, weil wir hier unsere Zu-
ständigkeit nicht gesehen haben und auch nicht die Not-
wendigkeit einer Regelung erkannt haben.

Neben den Maßnahmen in diesem Gesetzentwurf gibt
es noch weitere Maßnahmen, die die Bundesregierung
durchführt. Zum Beispiel sind eine Haltungsverordnung
für Kaninchen und die Überarbeitung des Säugetiergut-
achtens, insbesondere für Zoos, vorgesehen. Hier sollten

die Betroffenen wissen: Wir wollen die Zoos in Deutsch-
land erhalten. Wir sehen, dass dort sehr verantwortungs-
voll und sehr tierfreundlich mit den Tieren umgegangen
wird.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719612500

Herr Kollege.

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1719612600


Die Präsidentin piepst schon.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719612700

Nein, ich piepse nicht. Ich habe Ihnen ein Zeichen ge-

geben, dass Sie eine Minute über der Zeit sind.


(Beifall des Abg. Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1719612800


Ich will nur noch anfügen, dass die Bundesregierung
darüber hinaus – es ist mir wichtig, das noch zu sagen –
ein Forschungs- und Demonstrationsprogramm mit dem
Ziel aufgelegt hat, die tierschutzfreundlichste und mo-
dernste Nutztierhaltung in Europa zu erreichen. Dafür
stellen wir bis zum Jahre 2016 21 Millionen Euro zur
Verfügung. Wir hoffen, dass wir damit mehr als mit Ver-
boten erreichen können.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719612900

Heinz Paula hat das Wort für die SPD-Fraktion.


Heinz Paula (SPD):
Rede ID: ID1719613000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir wissen, dass die Bundesregierung sehr selten gelobt
wird – zu Recht.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Wir loben und preisen sie jeden Tag!)


Ihre Arbeit zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass
man zerstritten und planlos ist und sich permanenten
Richtungswechseln aussetzt. Frau Ministerin Aigner ist
hier weiß Gott keine Ausnahme. Im Gegenteil! Es ist in-
zwischen fast legendär: Mittlerweile hat sie den Titel
Ankündigungsministerin.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Stimmt!)


Vor einem Jahr erschien der Tierschutzbericht der
Bundesregierung. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen:
Damals kam bei mir eine gewisse Hoffnung auf, dass
sich hier endlich einmal etwas bewegt, dass sich diese
Bundesregierung und diese Regierungskoalition endlich
einmal gegen die immer gleich jammernden Lobbyisten
durchzusetzen vermögen. Denn es steht auf 62 Seiten
schwarz auf weiß wirklich alles, was die Situation unse-





Heinz Paula


(A) (C)



(D)(B)


rer Tiere anbelangt. Dazu kann ich nur sagen: Kompli-
ment an die Mitarbeiter, die das Ganze erarbeitet haben.

Bei mir war, wie gesagt, eine gewisse Hoffnung da,
dass sich jetzt endlich etwas bewegt. Dann allerdings
kam die sogenannte Novelle des Tierschutzgesetzes. Da-
mit wird man sehr schnell, sehr brutal auf den Boden der
Realität zurückgeholt. Von all den guten Ansätzen im
Tierschutzbericht findet sich in der Novelle das Allerwe-
nigste wieder. Nach den Ausführungen des Staatssekre-
tärs Peter Bleser muss ich feststellen: Das Ganze kommt
sogar noch schlimmer; darauf werde ich später eingehen.

Lassen Sie mich einige Punkte herausgreifen. Beim
Thema Tierversuche finde ich es zunächst einmal posi-
tiv, dass die EU-Tierversuchsrichtlinie entsprechend
umgesetzt werden soll und hier die ersten Ansätze
vorhanden sind, zum Beispiel bei der Umsetzung des
3-R-Prinzips – Sie kennen das –: vermeiden, vermin-
dern, verbessern. Gut so! Aber wieso wird dann kein kla-
rer gesetzlicher Auftrag zur Förderung und Verbreitung
von 3-R-Methoden und von tierversuchsfreier For-
schung direkt im Tierschutzgesetz als Vorrangziel veran-
kert? Meine Sorge ist: Im Verlauf des Verfahrens wird
das Ganze auf dem Verordnungsweg sehr schnell ver-
schüttgehen, und damit wäre eine Riesenchance vertan.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Da wir gerade beim Tierelend sind: Die Bundesregie-
rung benennt im Tierschutzbericht in der Tat alle Pro-
bleme, die wir haben, etwa die betäubungslose Kastra-
tion und das Kupieren von Schwänzen bei Ferkeln. Sie
verweist auf die Diskussion über die Käfighaltung von
Legehennen. Auch der völlig überflüssige und schmerz-
hafte Pferdeschenkelbrand soll verboten werden. Die
Bundesregierung, Herr Staatssekretär, scheint alle Pro-
bleme wirklich zu kennen. Aber was macht sie konkret
daraus? Schlicht und ergreifend nichts! Das ist leider die
brutale Wahrheit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ferkel sollen doch tatsächlich erst in Zukunft nicht
mehr betäubungslos kastriert werden. Man stelle sich
vor: Millionen von Ferkeln werden bis 2017 sinnlos
traktiert, obwohl es – Herr Staatssekretär hat darauf hin-
gewiesen – eine Fülle von Ersatzmethoden gibt, die um
ein Vielfaches tiergerechter wären. Schweine, Geflügel,
Rinder werden für die Haltung entsprechend „zurechtge-
stutzt“, und zwar mit dem Segen der Bundesregierung
und der schwarz-gelben Koalition. Es wird weiterhin
ignoriert, dass die Tiere in Deutschland völlig unnötig
Angst und Schmerzen ausgesetzt sind.

Einzig beim Schenkelbrand schien doch tatsächlich
die Vernunft Einzug zu halten und hier ein entsprechen-
des Verbot auszusprechen. Aber, Kolleginnen und Kolle-
gen, ich muss einmal ganz ehrlich sagen: Hier ist ein
Vertreter der Bundesregierung anwesend. Seine Ministe-
rin schlägt vor, den Schenkelbrand zu verbieten. Dann
aber wird vom zuständigen Staatssekretär die Gültigkeit
des Struck’schen Gesetzes betont: Schauen wir einmal,
ob das Ganze in dieser Form irgendwann rechtskräftig

wird. – Ja, wo leben wir denn hier eigentlich, wenn sich
die Regierung derartig selbst zerlegt? Ich kann nur sa-
gen: Kompliment, Herr Schenkelbrandbeauftragter
Stier!


(Dieter Stier [CDU/CSU]: Gute Bezeichnung! Vielen Dank!)


Mir scheint, Sie haben gute Arbeit geleistet. Aber ich
sage Ihnen ganz ehrlich: Auch da sind Sie absolut auf
dem Holzweg.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU)


Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen.
Es ist zunächst einmal richtig, dass der Tierschutzbericht
der Bundesregierung alle Probleme im Bereich der ge-
samten Produktionskette der landwirtschaftlichen Nutz-
tiere anspricht. Zu lange Transportwege sollen vermie-
den werden – das können Sie auf Seite 16 des Berichts
nachlesen –, die Schlachtung soll tierschutzgerechter er-
folgen. Jetzt stellt sich wieder die spannende Frage: Was
macht die Bundesregierung? In diesem Bereich wie üb-
lich nichts! Es gibt faktisch keine Begrenzung der abso-
luten Tiertransportdauer. Wir hören immer wieder von
Frau Ministerin Aigner, dass Deutschland Vorbild im
Bereich des Tierschutzes wäre. Ich frage mich: Wo sind
wir denn angesichts dieser unsäglichen, miserablen Ar-
beitsbedingungen im Bereich der Schlachtbetriebe Vor-
bild?


(Alexander Süßmair [DIE LINKE]: Ein Skandal!)


Das Ausland betreibt im Grund genommen einen
Schlachttourismus nach Deutschland. Wir kennen doch
die Situation in den Schlachthöfen: Akkordarbeit und
Hungerlöhne. Bei über 59 Millionen getöteten Schwei-
nen im Jahr ist die Fehlerquote in den Schlachtanlagen
bei der Betäubung derartig hoch, dass man im Grunde
nur von einem Skandal sprechen kann.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das stimmt nicht, Herr Paula! Sie wissen auch, dass das nicht stimmt!)


Kurz gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
CDU/CSU und FDP: Sie verweigern die Chancen, die
Sie hätten, komplett. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich
bin etwas überrascht. Wann öffnen Sie endlich die Au-
gen? Ihre eigenen Minister in den Landesregierungen
haben über 50 Änderungsvorschläge im Bundesrat ein-
gebracht. Einige wenige werden angenommen. Das ist
auch gut so; das lobe ich ausdrücklich. Aber das Gros
fällt komplett unter den Tisch, nämlich wenn es darum
geht, konkrete Verbesserungen durchzuführen, zum Bei-
spiel bei tierschutzwidrigen Amputationen und Manipu-
lationen wie Schnabelkürzen.

Wie Sie wissen, richtet sich der Verbraucher inzwi-
schen komplett anders aus. Das zeigen auch Umfragen
Ihres eigenen Ministeriums. Die Handelskette Rewe
zum Beispiel setzt sehr stark auf die Verantwortung ge-
genüber den Tieren. Selbst Wiesenhof geht mit der Pri-





Heinz Paula


(A) (C)



(D)(B)


vathofhaltung neue Wege, die wir nur unterstützen kön-
nen.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Ein Augsburger als Werder-Fan!)


Das sind Ansatzpunkte, durch die sich etwas in die
richtige Richtung bewegen kann. Aber dazu ist es auch
notwendig, dass die Bundesregierung endlich in der
Wirklichkeit ankommt und die Themen, die in der Öf-
fentlichkeit breit diskutiert werden – bewusste Ernäh-
rung, tierschonende und nachhaltige Landwirtschaft –,
entsprechend Einzug finden.

Allerdings kommen einem manchmal Zweifel, wenn
man sieht, was von der Regierungskoalition vorgelegt
wird. Ich habe hier zum Beispiel ein Papier zur Position
der CDU/CSU gegenüber der Landwirtschaft mitge-
bracht. Die sieben Seiten sprechen Bände.


(Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Gut, gell?)


Noch dünner geht es wohl nicht. Darin steht, dass der
Tierschutz einzig und allein – wie heißt es so schön? –
mehr Werbung bedarf. Die Agrarforschung wird zwar
auch erwähnt, aber die Öffentlichkeitsarbeit scheint Ih-
nen einer der wichtigsten Punkte zu sein. Ansonsten
kann ich im Sinne von Tierschutz nicht viel aus diesem
Papier herauslesen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Men-
schen in unserem Land kennen die wirklichen Probleme
im Bereich des Tierschutzes. Im Gegensatz zur Bundes-
regierung und zu der sie tragenden Regierungskoalition
werden die Wählerinnen und Wähler die Konsequenzen
daraus ziehen: Steinbrück wählen.

Ich bedanke mich sehr herzlich.


(Beifall bei der SPD)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719613100

Der Kollege Hans-Michael Goldmann hat jetzt das

Wort für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1719613200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gestern Morgen beim Frühstück des Deutschen Tier-
schutzbundes sagte Herr Schröder, der neue Präsident
des Tierschutzbundes: Tiere haben keinen Preis; Tiere
haben einen Wert.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Eva BullingSchröter [DIE LINKE]: Genau! – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat er recht!)


Das ist die Botschaft, die wir mit der Novelle des Tier-
schutzgesetzes untermauern.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich will damit nicht sagen, dass wir in all den Punk-
ten, die den einen oder anderen bewegen, gleich die Wei-
chen in die Richtung stellen, was langfristig sicherlich
nötig ist. Aber lassen Sie uns erst einmal in die Arbeit
einsteigen, Herr Paula. Lassen Sie uns erst einmal die
parlamentarische Beratung vollziehen. Dann machen wir
eine Anhörung, in der wir uns von Fachleuten sagen las-
sen, was bei den einzelnen Paragrafen zu verbessern ist.
Dann versuchen wir, das hinzubekommen, was wir ges-
tern Abend im Plenum erlebt haben – bei Bussen im
Fernverkehr scheint das leichter zu sein –: eine gemein-
same Lösung des Parlaments. Denn es macht keinen
Sinn, dass wir im Deutschen Bundestag einen Gesetzent-
wurf verabschieden, der dann in den Ländern auf andere
Mehrheiten trifft oder auf kommunaler Ebene auf Ableh-
nung stößt.

Deswegen schlage ich vor, einmal zurückzublicken:
Wir haben damals den Grundgedanken des Tierschutzes
ins Grundgesetz eingebracht, und nun gehen wir daran,
das umzusetzen. Jetzt geht es um die Frage: Was ist Tier-
wohl? Ich meine, dass der Gedanke der Eigenkontrolle,
der im Gesetzentwurf verankert worden ist, richtig ist.
Bauern wissen, was ihren Tieren guttut. Daran kann kein
Zweifel bestehen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Kein Bauer ist sozusagen so blöd, nicht das Wohl seines
Tieres im Blick zu haben. Er weiß, dass er sonst als Tier-
halter nicht erfolgreich ist. Das ist eine Grundkenntnis.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Reden wir über ethische Grenzen. Damit bin ich so-
fort einverstanden. Wir können auch über Qualzucht re-
den, aber qualifiziert. Was bisher in § 11 b des Gesetz-
entwurfs steht, ist nicht der Weisheit letzter Schluss.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)


Die Unterscheidung zwischen „wenn damit gerechnet
werden muss“ und „wenn züchterische Erkenntnisse
vorliegen“ wird auch vom Wissenschaftlichen Dienst
sehr kritisch beurteilt. Ich bin strikt dagegen, die Qual-
zuchtverantwortung nur im Hinblick auf die züchteri-
schen Überlegungen der Rassegeflügelhalter aufzuneh-
men; das kann nicht sein. Aber wir dürfen sie auch nicht
außen vor lassen. Ich glaube, da sind wir uns einig.

Wir sollten da herangehen und schauen, wie die Ös-
terreicher Qualzucht definieren.


(Heinz Paula [SPD]: Genau! Das ist ein Ansatz!)


Da können wir vielleicht von anderen lernen, und dann
machen wir ein richtig gutes Gesetz.

Wir müssen aber auch fair sein und zur Kenntnis neh-
men, dass alle anderen Länder in Europa – außer viel-
leicht die Niederlande oder Österreich – die betäubungs-
lose Kastration erst 2018 oder noch später verbieten
wollen.


(Alexander Süßmair [DIE LINKE]: Das macht es aber leider nicht besser!)






Hans-Michael Goldmann


(A) (C)



(D)(B)


Wir sind Vorreiter in diesem Punkt.

Wir sind auch Vorreiter bei den Haltungssystemen –
auch wenn das dem einen oder anderen nicht gefällt. In
Deutschland dürfen weniger Tiere auf einem Quadrat-
meter gehalten werden als in Italien, Spanien oder den
Niederlanden. In Deutschland dürfen weniger Kilo-
gramm auf einem Quadratmeter gezüchtet werden als in
anderen Ländern.

Wenn wir zu schnell voranschreiten, werden massiv
Eier aus den Ländern importiert werden, in denen die
Tiere nicht so gehalten werden wie bei uns.


(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Minister fördert das doch!)


Dann sagen unsere Geflügelhalter: Was ist denn da los?
Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Märkte ka-
puttgemacht werden! – Das muss man alles vernünftig
gegeneinander abwägen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wir unterhalten uns auch über Entwicklungen im
Kleintier- und Haustierbereich. Zum Beispiel ist die Si-
tuation von Katzen in bestimmten Bereichen nicht in
Ordnung. Darum kümmern wir uns und finden gemein-
same Lösungen: chippen und registrieren. Aber wir müs-
sen auch gemeinsam Mittel bereitstellen, damit die Re-
gistrierungen wirklich erfolgen können. Nur so können
wir den Tierheimen helfen.

Außerdem unterhalten wir uns über Schenkelbrand.
Wenn es tierschutzrechtlich nicht möglich ist, den
Schenkelbrand weiter zu setzen, weil ein Chip das er-
füllt, was wir vom Schenkelbrand erwarten, dann dürfen
wir nicht mehr brennen. Das ist ganz einfach.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Heinz Paula [SPD]: Genau so ist es!)


Nebenbei: Wenn wir das nicht hier im Parlament ent-
scheiden, dann entscheidet es ein Gericht.


(Heinz Paula [SPD]: Ja!)


Das, denke ich, wollen wir aber nicht. Deswegen müssen
wir das fachlich sauber abarbeiten.

Jetzt will ich noch etwas zu den Versuchstieren sagen.
Liebe Freunde, an diesem Thema arbeite ich schon ei-
nige Jahrzehnte. Ich hatte auch eine Tierarztausbildung,
und wir wissen ja, Wilhelm Priesmeier, was wir damals
mit den Ratten bei den Versuchen gemacht haben. Es
will doch keiner den Tierversuch um des Tierversuchs
willen, sondern wir wollen Tierversuche nur an be-
stimmten Stellen, aber wir wollen auch die Alternativen.
Wir wollen, dass der Wissenschaftler sich immer dann
für die Alternative entscheidet, wenn sie für das Ver-
suchsergebnis, das Zuchtergebnis oder das Forschungs-
ergebnis sinnvoll ist.

Dafür müssen wir Geld bereitstellen. Herr Paula, man
muss doch auch einmal anerkennen, dass mit diesem
Haushalt zum ersten Mal überhaupt Mittel in beachtli-

cher Höhe für die Forschung in diesen Bereichen zur
Verfügung gestellt werden.


(Heinz Paula [SPD]: Gut!)


Lassen Sie uns das gemeinsam ausbauen und die For-
schung vertiefen. Denn wir wissen alle, dass die For-
schungsgrundlagen für die Entscheidungen, die wir im
Tierschutzbereich treffen, verschwindend gering sind.
Wir wissen in vielen Bereichen nicht, wie sich das aus-
wirkt, wenn wir zum Beispiel auf das Kupieren von
Schwänzen verzichten. Wir wissen nicht, ob die Schäden
dann nicht möglicherweise sogar größer sind, weil die
Tiere nicht mehr so miteinander umgehen, wie wir es
uns wünschen.

Deswegen bin ich bei der ersten Beratung dieses Ge-
setzes ganz gelassen. Wir werden ein gutes Gesetz
– nach Möglichkeit gemeinsam – auf den Weg bringen,
und wir wollen ein Gesetz, was auf Dauerhaftigkeit an-
gelegt ist. Denn es hat keinen Sinn, jetzt ein Gesetz zu
machen, das schon in allernächster Zeit korrigiert wer-
den muss. In diesem Sinne wünsche ich uns eine gute
Beratung.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719613300

Alexander Süßmair hat das Wort für die Fraktion Die

Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Alexander Süßmair (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1719613400

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

Damen und Herren! Zum einen debattieren wir heute
über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ände-
rung des Tierschutzgesetzes, zum anderen über einen
Antrag der Linken zur landwirtschaftlichen Nutztierhal-
tung. Eine solche Änderung ist dringend nötig, weil das
deutsche Tierschutzrecht im Hinblick auf Tierversuche
bis Ende November dieses Jahres an strengere EU-Stan-
dards angepasst werden muss. Die Regierung hat sich da
leider sehr viel Zeit gelassen.

Tierschutz hat in der letzten Zeit stark an Bedeutung
in der Öffentlichkeit gewonnen – und das ist auch richtig
so –: zum einen durch Debatten über die Notwendigkeit
von Tierversuchen und Diskussionen über Wildtiere im
Zirkus, Delfinarien oder Brandzeichen bei Pferden, zum
anderen wegen Missständen bei der Nutztierhaltung in
der Landwirtschaft.

Immer mehr Menschen lehnen die Art und Weise ab,
wie heute Tiere für die Produktion von Lebensmitteln
gehalten werden. In einer Emnid-Umfrage vom Mai die-
ses Jahres gaben 85 Prozent der Befragten an, dass sie
den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren in der
Landwirtschaft für wichtig erachten.


(Beifall bei der LINKEN)


Allerdings war nur ein Drittel der Befragten davon über-
zeugt, dass Landwirtinnen und Landwirte tatsächlich
verantwortungsvoll mit den Tieren umgehen.





Alexander Süßmair


(A) (C)



(D)(B)


Gerade die Nutztierhaltung wurde in den vergangenen
Jahren stark industrialisiert. Bäuerinnen und Bauern sind
einem gnadenlosen Kostendruck ausgesetzt worden:
durch Arbeitsteilung, immer stärkere Intensivierung und
Konzentration der Nutztierhaltung auf immer engerem
Raum sowie Dumpingpreisschlachten der Lebensmittel-
industrie. Dabei ist das Wohl der Tiere häufig auf der
Strecke geblieben. Die Tiere sind zur Ware verkommen,
und Tierschutz ist für viele Erzeuger zum existenzbedro-
henden Kostenfaktor geworden. Genau hier müssen wir
ansetzen, wenn wir ernsthaft etwas für mehr Tierschutz
tun wollen.


(Beifall bei der LINKEN)


Tierschutz darf nämlich nicht Profitinteressen unter-
geordnet werden, und Tierhalter, die höhere Tierschutz-
standards einführen und das Tierwohl verbessern, dürfen
mit den Kosten nicht alleine gelassen oder im Wettbe-
werb benachteiligt werden. Hier, Kollege Goldmann, ist
der Gesetzgeber – genauso wie bei den Käfighennen –
gefordert. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Länder,
die die von uns vereinbarten höheren Standards nicht er-
füllen, Eier nach Deutschland exportieren. Da sind wir
d’accord: Das darf es nicht geben. Das müssen wir ver-
bieten.


(Beifall bei der LINKEN)


Für uns von der Linken sind folgende zehn Punkte be-
sonders wichtig: erstens dass die Tiere nicht länger an
die Haltungssysteme angepasst werden, sondern die Hal-
tungssysteme an die Tiere, also kein Schwänzekneifen
mehr bei Schweinen, kein Schnäbelstutzen mehr bei
Hühnern;


(Beifall bei der LINKEN)


zweitens dass Tiere nicht mehr aufgrund ihres Ge-
schlechts getötet werden, wie zum Beispiel bei Legehen-
nen; drittens dass unverzüglich die betäubungslose Fer-
kelkastration verboten wird;


(Beifall bei der LINKEN)


viertens dass zum Wohl der Tiere und der Beschäftigten
Akkordarbeit in Schlachthöfen und Dumpinglöhne ver-
boten werden;


(Beifall bei der LINKEN)


fünftens dass der Schenkelbrand bei Pferden – hier
herrscht große Einigkeit, abgesehen von der Union –
verboten wird; sechstens dass die Haltung von Wildtie-
ren in Zirkussen untersagt wird; siebtens dass es klare
Regelungen zum Verbot von Qualzucht – das wurde be-
reits angesprochen – gibt; achtens dass ein Verbandskla-
gerecht für Tierschutzverbände und -stiftungen – denn
Tiere können ihre Interessen nicht selbst vertreten – ein-
geführt wird;


(Beifall bei der LINKEN)


neuntens dass der Bund und die Länder sich an den Kos-
ten der kommunalen Tierheime beteiligen müssen und
zehntens dass Tiertransporte grundsätzlich auf vier Stun-
den begrenzt werden.


(Beifall bei der LINKEN)


Für mich und meine Partei ist klar: Eine humanisti-
sche Gesellschaft wird auch daran gemessen, wie sie mit
den Tieren umgeht. In diesem Sinne werden wir uns in
die Beratungen konstruktiv einbringen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719613500

Friedrich Ostendorff hat jetzt das Wort für Bünd-

nis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und
Herren! Die Amtszeit von Ministerin Aigner neigt sich
dem Ende zu. Sie sitzt auf gepackten Koffern und ist
quasi schon in Richtung Bayern unterwegs. Nur eine
derartig schwache, bedeutungslose Ministerin kann ei-
nen derart bedeutungslosen Gesetzentwurf zu einem so
bedeutsamen Thema wie dem Tierschutz vorlegen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)


Wie kann es sein, dass nach Jahren voller Ankündi-
gungen und Eigenlob beim Tierschutz ein so schwacher
Gesetzentwurf herauskommt, Frau Aigner? Wie kann es
sein, dass wir Sie erst darüber aufklären müssen, wo
überall auf der Welt Ihr Kollege Rösler bei uns verbo-
tene Hühnerkäfige mit Hermesbürgschaften, also mit
Steuergeld, fördert? Herr Rösler gibt sich damit der Lä-
cherlichkeit preis. Wie kann es sein, dass die Geflügel-
wirtschaft schon jetzt diese Koalition auffordern muss,
endlich gesetzgeberisch tätig zu werden, um den Anti-
biotikamissbrauch einzudämmen?


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das stimmt nicht, was Sie sagen!)


Wie kann es sein, dass am vergangenen Mittwoch sogar
die Geflügelbarone hier im Bundestag die Kennzeich-
nung von Verarbeitungseiern fordern und zeitgleich
Staatssekretär Bleser hier im Parlament erklärt: „Kenn-
zeichnung geht überhaupt nicht, machen wir nicht“? Wie
kann es sein, dass Ihnen nach jahrelanger Diskussion
zum Tierschutz nichts weiter einfällt als eine 5-Millio-
nen-Euro-Nebelkerzenkampagne für die heutige Form
der Tierhaltung? Das, was Sie heute als Gesetzentwurf
vorlegen, ist wie immer: zu wenig, zu spät, zu schwach.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Dieses Gesetz schützt die 800 Millionen Nutztiere nicht.
Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab
2017 kommt viel zu spät. Weitere 100 Millionen Ferkel
werden der schmerzhaften Kastration ohne Betäubung
ausgesetzt. Das Ausstellungsverbot für Qualzuchten ist
richtig, aber viel zu wenig. Qualzuchten gehören schlicht
verboten.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Sind sie!)


Tiere dürfen nicht so gezüchtet werden, dass sie am
Ende ihrer Mast nicht mehr stehen können.





Friedrich Ostendorff


(A) (C)



(D)(B)


Auch was Sie beim Thema Tierversuche und Zirkus-
tiere vorlegen, ist einfach zu wenig. Die einzig wirkliche
Verbesserung, die im Gesetzentwurf steht, ist das Verbot
des Schenkelbrands bei Pferden. Leider wissen Sie so
gut wie ich, dass es unter Ihren Agrarrambos längst be-
schlossene Sache ist, dass dieses Verbot gekippt wird,
damit zur Steigerung des Verkaufspreises dieser Tiere
weiterhin der „Hannoveraner Mercedesstern“ einge-
brannt werden kann, was zu Verbrennungen dritten Gra-
des führt.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Ich bitte um Abgeordnetenschutz!)


Auch an allen anderen tagtäglichen Verstümmelungen
wird Ihr Gesetz nichts ändern. Das Schleifen der Zähne
von Ferkeln, das Kürzen ihrer Ringelschwänze oder das
Kupieren der Schnäbel von Geflügel wird weitergehen
wie gehabt, auch wenn es längst verboten ist. Aber diese
Amputationen und Manipulationen an den Tieren müs-
sen beendet werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Alexander Süßmair [DIE LINKE])


Als große Fans der Massentierhaltung verfolgen Sie
von der Koalition nach wie vor einen grundsätzlich fal-
schen Ansatz. Ihr Maßstab ist die Anpassung der Tiere
an arbeitsarme Haltungssysteme, unser Maßstab hinge-
gen ist der Anspruch der Tiere auf Wohlbefinden in einer
artgerechten Haltung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der Bundesrat hat sehr gute Vorschläge gemacht. Sie
lehnen diese mit hanebüchenen Erklärungen ab. Angeb-
lich hatten Sie keine Zeit, sich damit zu beschäftigen. Es
wäre der Sache äußerst dienlich, wenn Sie endlich Ihren
Privatkrieg gegen den Bundesrat beenden würden.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Stimmt doch überhaupt nicht!)


Das müssen Sie aber nicht unbedingt, wenn Ihnen das
so schwer fällt; denn wir helfen Ihnen. Wir haben Ihnen
die Arbeit abgenommen und ein Tierschutzgesetz einge-
bracht, in dem es tatsächlich um Tierschutz geht.


(Dieter Stier [CDU/CSU]: Tierhaltungsverhinderungsgesetz!)


Unser Tierschutzgesetz hilft den Tieren jetzt und nicht
erst in zehn Jahren und nimmt keine falsche Rücksicht
auf Schenkelbrenner, Qualzüchter und Massentierhalter.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das stimmt überhaupt nicht, was Sie sagen!)


Unser Tierschutzgesetz ist allein und kompromisslos
dem Tierschutz verpflichtet. Der Wert und nicht der
Preis der Tiere steht für uns Grüne und viele Tierschüt-
zer im Fokus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werbe dafür:
Nehmen Sie endlich Ihre Verantwortung gegenüber dem
Mitgeschöpf Tier wahr. Nehmen Sie auch Ihre Verant-
wortung gegenüber dem Grundgesetz wahr. Nehmen Sie

sich Zeit zur Beratung. Nehmen Sie sich ein Herz, und
stimmen Sie für unser grünes Tierschutzgesetz; denn es
ist ein Gesetz für echten Tierschutz in Deutschland.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719613600

Dieter Stier hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dieter Stier (CDU):
Rede ID: ID1719613700

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorlie-
gende Entwurf der dritten Novelle des Tierschutzgeset-
zes soll mit einer Vielzahl von neuen Regelungen zu
einer weiteren Erhöhung der nationalen Tierschutzstan-
dards beitragen. Ich habe es an dieser Stelle bereits
mehrfach gesagt, und ich beginne auch heute damit:
Deutschland nimmt bereits jetzt in Sachen Tierschutz
eine Führungsrolle in Europa ein.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die Nutztierhalter in Deutschland haben in den ver-
gangenen Jahren klaglos die Weiterentwicklung der
Tierhaltung finanziell gestemmt. Sie stehen aber mittler-
weile in einem immer größer werdenden Konflikt zwi-
schen Wettbewerbsdruck und stärkeren Tierschutzmaß-
nahmen. Bisher werden die Landwirte hier einseitig zur
Kasse gebeten, eine Überwälzung von Zusatzkosten für
höhere Tierschutzstandards auf den Verbraucher ist bis-
her nicht möglich. Die Verbraucher sind nach meiner
Beurteilung auch nicht bereit, für vermeintlich besseren
Tierschutz tiefer in die Tasche zu greifen.

Eine einseitige Erhöhung der Tierschutzvorgaben
ohne Kompensation für die Nutztierhalter in unserem
Land lehne ich ab.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir alle sollten uns die Frage stellen, wie viel Tierschutz
wir uns in Deutschland leisten können, wollen und wer
das alles bezahlen soll.


(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So genau nicht! Das kann nicht der Maßstab sein!)


Ich stelle hier die Frage, Herr Ostendorff: Können
und wollen wir ständige Verschärfungen dem Geldbeutel
des Verbrauchers und dem Steuerzahler zumuten?


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Grundgesetz ist hier der Maßstab! – Gegenruf des Abg. HansMichael Goldmann [FDP]: Das stimmt doch nicht!)


Können und wollen wir den tierhaltenden Betrieben be-
denkenlos immer weitere zusätzliche Auflagen zumu-
ten?


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Tier ist keine Sache!)






Dieter Stier


(A) (C)



(D)(B)


Sollten wir uns nicht vielmehr die Frage stellen, wie viel
an Tierschutz überhaupt notwendig ist?


(Heinz Paula [SPD]: Oh Gott! Steinzeit!)


Ich meine, dass einzelne Forderungen von Unkennt-
nis der jeweils Rufenden zeugen. Wir Unionspolitiker
befürworten einen wissenschaftlich basierten Tierschutz.
Wir treffen unsere Entscheidungen auf der Grundlage
von Forschungsergebnissen zu Tierschutzfragen und auf
der Grundlage von beruflichem Sachverstand.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ideologien und populistische Emotionalität gehören
nicht in diese Debatte.


(Widerspruch bei der SPD)


Mit der Energiewende der Bundesregierung und dem
vorgezogenen Atomausstieg haben Sie, liebe Kollegin-
nen und Kollegen von Bündnis 90/Grüne, wohl Ihr
wichtigstes Wahlkampfthema verloren.


(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh Gott! Wir haben doch gewonnen!)


Es hat für mich den Anschein, dass Sie krampfhaft nach
einem Ersatzthema, auch nach einer neuen Daseinsbe-
rechtigung suchen und dabei auf das Tierschutzthema
gekommen sind. Ich frage Sie: Gehen Ihnen denn die
Themen aus?


(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, leider nicht!)


Haben Sie denn keine anderen Botschaften für die Men-
schen in unserem Land?


(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jede Menge!)


Sie benutzen Emotionen und auch teilweise Unwissen-
heit der Menschen, um Stimmung gegen die Tierhalter
und den ländlichen Raum zu machen und damit Wähler-
stimmen zu gewinnen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Sie debattieren auf dem Rücken der fleißig arbeitenden
Landwirte und Tierhalter. Ich finde das unanständig.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich!)


Meine Damen und Herren, notwendig ist diese Tier-
schutznovelle, da die EU-Tierversuchsrichtlinie in natio-
nales Recht umzusetzen ist. Die Bundesregierung hat ei-
nen Entwurf vorgelegt, welcher diese Zielsetzung zum
großen Teil erfüllt, in einigen Bereichen jedoch auch
deutlich überzogen ist.


(Heinz Paula [SPD]: Oh!)


Über das Ziel hinaus schießt aus meiner Sicht defini-
tiv das Verbot des Schenkelbrands beim Pferd.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hätte das gedacht? Ach du liebe Zeit!)


Hierdurch würde ein tierzüchterisches Kulturgut zer-
stört, welches für die deutsche Pferdezucht bisher ein
Aushängeschild war und weiterhin eine sichere und auch
preiswerte Kennzeichnung gewährleistet.


(Alexander Süßmair [DIE LINKE]: Preiswert!)


Deshalb setzen wir uns im Schulterschluss mit den Tier-
zuchtverbänden für den Erhalt dieser Form der Tier-
kennzeichnung im laufenden Verfahren ein.


(Beifall der Abg. Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU])


Wildtiere im Zirkus. Über das Ziel hinaus schießt
auch eine Verordnungsermächtigung, die das Zurschau-
stellen bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben verbie-
ten soll. Auch hier setzen wir auf wissenschaftliche
Erkenntnisse. Sollte sich in solchen Gutachten heraus-
stellen, dass die Haltung und der Transport bestimmter
Tiere nicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen ge-
recht werden, dann werden wir in letzter Konsequenz
auch Verbote bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben
mittragen. Ohne wissenschaftlich basierte Ergebnisse
und nur aufgrund von Emotionen gibt es für uns jedoch
kein Handlungserfordernis.

Wir wollen keine Qualzucht. Deshalb prüfen wir hier,
ob die bestehende Rechtslage ausreicht.

Wir akzeptieren das Einschreiten gegenüber der un-
kontrollierten Vermehrung von streunenden Katzen in
bestimmten Regionen Deutschlands. Die Landesregie-
rungen sollen durch die Tierschutznovelle die Möglich-
keit erhalten, Verordnungen zu erlassen, die den freien
Auslauf von unkastrierten Hauskatzen verbieten. Wie
sich hier die Kontrolle darstellen soll, ist mir persönlich
jedoch noch nicht klar.

Wir akzeptieren im Grundsatz auch die Abschaffung
der betäubungslosen Ferkelkastration, wobei für mich
ebenfalls noch nicht ganz einsichtig ist, warum Deutsch-
land mit dem um ein Jahr vorgezogenen Datum auf EU-
Ebene mal wieder der Klassenstreber sein muss,


(Stephan Kühn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vorbildwirkung!)


womit unseren Bauern Wettbewerbsnachteile drohen.
Ich hätte mich gefreut, wenn die Schweinehalter erst ab
2018 – das wäre die Eins-zu-eins-Umsetzung – zur
Kasse gebeten werden würden.

Wir begrüßen zudem die vorgesehenen betrieblichen
Eigenkontrollen für den Umgang mit Nutztieren; eine
Verordnungsermächtigung dazu lehnen wir jedoch ab.
Auch darf diese Maßnahme nicht zu überbordender Bü-
rokratie führen.

Wir unterstützen auch den verbesserten Schutz der
Versuchstiere, insbesondere die Regelungen für die Ver-
wendung von Affen. Vergessen, meine Damen und Her-
ren, dürfen wir jedoch nicht: Tierversuche dienen der
Grundlagenforschung und der Forschung im Hinblick





Dieter Stier


(A) (C)



(D)(B)


auf die menschliche Gesundheit, und ich glaube, die
wollen wir alle.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der CDU/CSU: Da geht es um Menschenleben!)


Meine Damen und Herren, wir werden eine Anhörung
zu diesem Gesetzentwurf durchführen. Ich freue mich
auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihnen in Sa-
chen Tierschutz. Vielleicht bekommen wir in diesem
Herbst auch eine Antwort auf die Frage, ob 30 000 Bio-
hähnchen unter den Begriff „Massentierhaltung“ fallen
oder nicht.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich schließe die Aussprache.

Zwischen den Fraktionen ist verabredet, die Vorlagen
auf den Drucksachen 17/10572, 17/6826 und 17/10694
an die Ausschüsse zu überweisen, die in der Tagesord-
nung stehen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann ist so
beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 46 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (15. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-
Joachim Hacker, Ulrike Gottschalck, Heinz
Paula, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD

Flugzeugbesatzungen und Reisende vor
kontaminierter Kabinenluft schützen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Markus
Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen
unterbinden

– Drucksachen 17/7611, 17/7480, 17/9451 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Torsten Staffeldt

Eine halbe Stunde Aussprache ist vorgesehen. – Da-
mit sind Sie einverstanden. Dann verfahren wir so.

Ich gebe das Wort dem Kollegen Peter Wichtel für die
CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Peter Wichtel (CDU):
Rede ID: ID1719613800

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach der ersten Beratung im vergangenen Jahr kommen
wir heute zur abschließenden Behandlung der Anträge
der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Lassen
Sie mich, wie letztes Jahr auch, vorab klar sagen, dass

die Bundesregierung ihrer Verantwortung im Bereich
des Luftverkehrs nachkommt und die Bürger unabhän-
gig davon, ob sie als Passagiere an Bord sind oder zur
Flugzeugbesatzung gehören, mit einer überaus verant-
wortungsbewussten Luftverkehrspolitik begleitet. Die
Sicherheit des Luftverkehrs und der Ausschluss gesund-
heitlicher Gefährdungen genießen vor allen anderen Be-
langen die mit Abstand höchste Priorität.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Die beiden vorliegenden Anträge zur Thematik der
Geruchsbelästigung und der Kontamination der Kabi-
nenluft in Flugzeugen unter anderem durch Ölrück-
stände stellen das Sicherheitsbewusstsein der Bundes-
regierung allerdings infrage. Es wird behauptet, dass
derartige Zwischenfälle allgemein gefährlich seien und
darüber hinaus in der jüngsten Vergangenheit vermehrt
aufgetreten seien.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an dieser
Stelle zunächst verdeutlichen, dass es in der Vergangen-
heit unterschiedliche Gründe für Geruchsbelästigungen
in den Flugzeugkabinen gab und nicht alle Geruchsbe-
lästigungen auf Öldämpfe zurückzuführen waren. Es gab
immer wieder andere Ursachen: Küchendämpfe, defekte
Kaffeemaschinen, verschmorte Kabel und Kunststoff-
verkleidungen waren für diese Gerüche verantwortlich.
Dementsprechend haben die zuständigen Behörden auf
nationaler und internationaler Ebene keinen Handlungs-
bedarf gesehen.

Die weltweit für die Sicherheit zuständige Luftfahrt-
organisation ICAO hat sich im Oktober 2010 mit der
Thematik beschäftigt und keinen Anlass gesehen, sich
weiter damit zu beschäftigen; sie hat die bestehenden
Verfahren für in Ordnung befunden. Dasselbe gilt für die
europäische Organisation, die EASA, die nach umfas-
senden Konsultationen zur Kabinenluft keine konkreten
Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung von Passagie-
ren oder Besatzungsmitgliedern gefunden hat. Auch die
Erkenntnisse des Luftfahrt-Bundesamtes und der Bun-
desstelle für Flugunfalluntersuchung gaben keinen An-
lass, die Einschätzung zu ändern.

Wichtig ist, dass es in Form der EU-Verordnung
Nr. 996/2010 ein gesetzlich verankertes, sicheres Melde-
verfahren gibt; die Betroffenen sind verpflichtet, den zu-
ständigen staatlichen Stellen schwere Störungen zu mel-
den. Die Meldepflichten und die Verfahren im Falle
einer Störung sind also in Ordnung. Die Meldepflichten
müssen natürlich von den Luftverkehrsunternehmen und
den Besatzungen wahrgenommen werden. Sollten die
Unternehmen hingegen die Meldepflicht vernachlässi-
gen und ihr nicht zur Genüge nachkommen, muss dies
Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch hier war die Bundesregierung überaus aktiv.
Das in Deutschland zuständige Luftfahrt-Bundesamt hat
vor zwei Jahren bei Inkrafttreten der besagten Verord-
nung bewusst den Kontakt zu den Luftfahrtunternehmen
aufgenommen und auf die Einhaltung der Meldepflich-
ten hingewiesen. Zudem wurde das Leitungspersonal der
Unternehmen durch Informationsveranstaltungen seitens





Peter Wichtel


(A) (C)



(D)(B)


des LBA weiter sensibilisiert und so auf eine Verbesse-
rung des Meldeverfahrens auch im Hinblick auf konta-
minierte Kabinenluft hingewiesen.


(Florian Pronold [SPD]: Ja, wenn man keine CDU-Reden dahin überträgt, ist es ja nicht so schlimm!)


Es gilt, noch einmal deutlich zu betonen, dass es sei-
tens der zuständigen Behörden ein intaktes, funktionie-
rendes Meldeverfahren gibt. Missstände und Fehlstände,
die mitgeteilt werden, können also bearbeitet werden. In-
wiefern nun beispielsweise der Flug von Germanwings
im Dezember 2010 – seit dem Frühstücksfernsehen
heute dürfen wir ja diese Begleitmusik zu den beiden
vorliegenden Anträgen erleben –


(Reinhold Sendker [CDU/CSU]: Unglaublich!)


tatsächlich zu dem führte, was wir heute diskutieren,
bleibt der Untersuchung durch die Bundesstelle für Flug-
unfalluntersuchung vorbehalten; wir müssen die Be-
richte abwarten.

Ich denke, wir sollten dementsprechend handeln,
wenn wir tatsächlich feststellen sollten, dass bestimmte
Dinge nicht gemeldet worden sind. Ich kann mir nicht
vorstellen, dass der Captain nicht selbst noch an Bord
die Flugunfallmeldung vorgenommen und dementspre-
chende Hinweise gegeben hat. Dennoch kann ich schon
heute sagen, dass es sicher unakzeptabel wäre, wenn von
der Firma und den Betroffenen keine Meldung gemacht
worden wäre.

Lassen Sie mich abschließend zusammenfassen. Die
Kabinenluft und das aktuelle Thema sind in guten Hän-
den. Die Meldepflichten und die Meldewege sind in
Ordnung. Ich denke, dass die Anträge der SPD und der
Grünen, die Messverfahren und alle möglichen Dinge
beinhalten, hinfällig sind und nicht gebraucht werden.
Deswegen werden wir sie ablehnen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719613900

Der Kollege Hans-Joachim Hacker hat jetzt das Wort

für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1719614000

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Herr Wichtel, es ist erschütternd: Sie sin-
ken ja heute unter das Niveau der ersten Beratung,


(Stephan Kühn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss man erst mal schaffen!)


bei der die Kollegin Schäfer eingeräumt hat: Wir haben
hier ein Problem. – Ich komme nachher auf ihre Rede
noch zu sprechen. Sie hat das eingeräumt. Eingeräumt
haben das auch alle Experten in der Anhörung des Tou-
rismusausschusses am 21. September 2011. Unbestritten
erfordert es dieses Thema, dass wir handeln. Ich frage

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, und
ich frage auch Sie, Herr Mücke, als Vertreter der Bun-
desregierung: Warum tun Sie eigentlich nichts?

Herr Wichtel, wenn hier heute über Begleitmusik ge-
sprochen wird, dann finde ich das ignorant. Das ist men-
schenverachtend. Nach den Berichten waren wahr-
scheinlich Menschen in einer Gefahrensituation. Eine
solche Gefahrensituation existierte nicht nur bei diesem
Flug, sondern auch bei anderen Flügen. Ich finde es un-
erhört, dass Sie hier von Begleitmusik sprechen.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Das war im Frühstücksfernsehen! – Hans-Michael Goldmann [FDP]: Geht es noch eine Stufe härter?)


Was ist denn seit dem 21. September 2011 geschehen?
Wir haben eine klare Bewertungslage. Die Experten ha-
ben in ihren Bewertungen zur Situation weitestgehend
einheitlich votiert. Selbst die Vertreter der Flugzeugin-
dustrie haben gesagt: Wir haben hier unstreitig ein Pro-
blem – auch wenn es unterschiedlich beleuchtet wurde –
für Gesundheit und Leben von Besatzungsmitgliedern
und Passagieren.

Es wurde nichts getan. Die Koalition hat das ausge-
sessen. Wir haben Anträge gestellt, die wir hätten präzi-
sieren können. Wir haben da auch keine hundertprozen-
tige Übereinstimmung mit dem Antrag der Grünen. Das
hätte man alles harmonisieren können. Sie haben aber
nichts gemacht; das ist der Vorwurf. Die Bundesregie-
rung hat auch nichts gemacht, Herr Mücke; das ist der
Vorwurf. Sie verhalten sich hier wie die drei bekannten
Affen: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen.


(Otto Fricke [FDP]: Hallo? Geht es?)


Worauf warten Sie eigentlich? Warten Sie darauf,
dass die Industrie dieses Problem allein löst, ohne politi-
sche Begleitung, zu der wir verpflichtet wären? Ich will
Ihnen nicht unterstellen, Herr Mücke, dass Sie möchten,
dass wir alle durch einen Vorfall aufgeschreckt werden.
Den wünschen wir uns alle nicht, und den mag sich
heute auch keiner vorstellen.

Deswegen sage ich: Sie können das Problem im Mo-
ment nicht lösen, aber Sie können einen Weg für die Lö-
sung des Problems eröffnen, und diesen Weg zeigen die
beiden Anträge der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/
Die Grünen und SPD auf. Sie sagen, es bestehe kein Lö-
sungsbedarf, es sei Begleitmusik. Herr Wichtel, das ist
unerhört.


(Peter Wichtel [CDU/CSU]: Aber die Tatsache!)


Unerhört ist es auch, Herr Staffeldt, wenn Sie von der
FDP davon sprechen,


(Torsten Staffeldt [FDP]: Ich habe doch noch gar nichts gesagt! – Weitere Zurufe von der FDP)


es werde – ich zitiere aus Ihrer Rede in der ersten Bera-
tung; wir befinden uns in der Beschlussfassung – Hyste-





Hans-Joachim Hacker


(A) (C)



(D)(B)


rie verbreitet. Wer verbreitet hier Hysterie, und wer will
abwiegeln?


(Torsten Staffeldt [FDP]: Das Gleiche machen Sie jetzt wieder!)


– Wir verbreiten keine Hysterie. Wir beziehen uns auf
ganz klare Erkenntnisse der Experten und darauf, was
die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung monatlich
präsentiert. Lesen Sie doch einmal die Berichte der Bun-
desstelle.


(Torsten Staffeldt [FDP]: Haben Sie die denn gelesen?)


Dann werden Sie klüger. Sie brauchen nicht unbedingt
die Zeitungartikel zum Beispiel aus der Welt von gestern
zu lesen, wobei das die Spitze der Unerträglichkeit war.

Sie haben gesagt, Sie bräuchten keine Auswertung
der Sachverständigenanhörung. Das sei Hysterie. Ich be-
ziehe mich auf die Aussagen von Cockpit, ich beziehe
mich auf die Aussagen der Expertin Frau Dr. Michaelis,
die feststellte,


(Torsten Staffeldt [FDP]: Atmen Sie einmal tief durch! Dann geht es wieder!)


dass es eine wachsende Anzahl von Berichten der Bun-
desstelle für Flugunfalluntersuchung und anderer Stellen
gibt, die deutlich zeigen, dass die Belastung mit konta-
minierter Kabinenluft eine Gefahr für die Sicherheit dar-
stellt. Wer wollte das hier eigentlich infrage stellen? Das
kann doch keiner ernsthaft infrage stellen.

Die Kollegin Anita Schäfer – ich komme noch einmal
auf die erste Beratung zurück – hat eingeräumt, dass es
ein Problem mit kontaminierter Kabinenluft gibt. Wenn
man die Rede von Frau Schäfer noch einmal nachliest,
dann spürt man in jeder Zeile das schlechte Gewissen,
das Frau Schäfer hatte, als sie ihre Rede hielt. Sie räumte
zwar das Problem ein, war aber nicht bereit, einem Lö-
sungsweg zuzustimmen, der in den beiden Anträgen auf-
gezeigt wird.


(Otto Fricke [FDP]: Geht es noch eine Nummer kleiner?)


Selbst das hätten Sie nicht machen müssen. Denn Sie
hätten einen Antrag mit einem ähnlichen Inhalt, mit ei-
nem Lösungsvorschlag einbringen und die Bundesregie-
rung zum Handeln auffordern können. Das haben Sie
nicht getan. Sie haben vertuscht.


(Torsten Staffeldt [FDP]: Was haben wir vertuscht? – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Das ist eine bodenlose Unverschämtheit!)


Sie haben das Problem herunterspielen wollen. Zum
Thema Kabinenluft sagt die FDP – Herr Staffeldt, hören
Sie einmal zu –,


(Torsten Staffeldt [FDP]: Dann hören Sie auf, so dummes Zeug zu reden!)


bezogen auf die Sicherheit gebe es keinen Vorfall, der
eine sofortige oder generelle Vorschriftenänderung
rechtfertige.

Sie beziehen sich immer auf Untersuchungen von eu-
ropäischen und internationalen Stellen.


(Torsten Staffeldt [FDP]: Sie beziehen sich lieber auf WDR-Journalisten! – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Frühstücksfernsehen!)


Ich sage Ihnen: Sie sind ignorant, wenn Sie die Unter-
suchungsergebnisse der Bundesstelle für Flugunfallun-
tersuchung nicht ernst nehmen. Ich könnte Ihnen jetzt
Monat für Monat die Beispiele aufzeigen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Ach, Sie haben doch Schräglage!)


Die Ergebnisse müssten Sie doch haben. Die müssten Ih-
nen doch vorliegen.

Es gibt zum Beispiel eine Meldung vom 6. März
2012. Dabei geht es um einen Vorgang in Miami: starker
Ölgeruch im Cockpit, Kopfschmerzen, Herzrasen, Be-
nommenheit bei den Piloten. Das ist ein Vorfall.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Und was haben Sie gemacht? Haben Sie eine Aktuelle Stunde beantragt? Haben Sie eine Frage an die Bundesregierung gestellt? Was haben Sie gemacht?)


Ein zweiter Vorgang: Es war wieder eine Störung. Es
kam auch zu einer Rauchwarnung im Cockpit und im
Bereich der Kabine. Das war am 12. März.

Am 16. März meldet die Bundesstelle für Flugunfall-
untersuchung – dies ist eine deutsche Dienststelle, Herr
Staffeldt; das war nicht in irgendeinem Land der Dritten
Welt – einen weiteren Vorfall: stark fauliger Geruch,
starke Kopfschmerzen, Unwohlsein in einer Boeing.


(Torsten Staffeldt [FDP]: Ich kriege Kopfschmerzen von Ihrer Rede, Herr Hacker!)


Dann gibt es einen Bericht vom 26. April. Ich will es
nicht näher beschreiben. Start war in Moskau, und es
kam zu den gleichen Erscheinungsformen. Es gab einen
Vorfall am 3. Juni und eine schwere Störung – zum
Glück ohne Verletzte –


(Torsten Staffeldt [FDP]: Ich habe keine schwere Störung, aber Sie offensichtlich!)


am 5. Mai 2012 in Palma de Mallorca. Bei den beiden
Piloten kam es zu heftiger Müdigkeit. In der Folge
wurde eine automatische Landung durchgeführt.

Ich frage Sie: Wie gehen Sie eigentlich mit dem
Thema Sicherheit um? Wie gehen Sie mit dem Thema
„Gesundheit und Leben von Passagieren und Besat-
zungsmitgliedern“ um?


(Torsten Staffeldt [FDP]: Differenziert und sachlich! Anders als Sie, Herr Hacker!)


Sie zeigen hier eine bodenlose Ignoranz. Das Nichthan-
deln der Bundesregierung ist unerträglich.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Herr Mücke, zu dem jüngst vermeldeten Vorgang
– ich beziehe mich auf die Welt vom gestrigen Tage – hat





Hans-Joachim Hacker


(A) (C)



(D)(B)


Ihr Haus mitgeteilt, man wisse von dem Vorfall nichts,
eine Abstimmung zwischen dem Bundesverkehrsminis-
terium und der BFU über die Veröffentlichung oder das
Einleiten von Untersuchungen finde nicht statt. Hier
wurde vorhin von Herrn Wichtel erzählt, da gebe es so
eine tolle Kontaktreihe zwischen dem Bundesministe-
rium und der BFU. Asche! Nichts ist da. Keine Kon-
takte!


(Peter Wichtel [CDU/CSU]: Ich habe gesagt, wer zuständig ist, wer was macht!)


Schlafen der Bundesregierung! Tiefschlaf im Sommer
ist dort zu verzeichnen.


(Peter Wichtel [CDU/CSU]: Es ist ein Problem, wenn man nicht zuhören kann!)


Es wurde dann gefragt, ob das Ministerium das
Thema kontaminierte Kabinenluft überhaupt verfolgen
würde.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Was verbreitet ihr denn für eine schlechte Luft?)


Da erklärt die Vertreterin des Bundesverkehrsministe-
riums, das Thema kontaminierte Kabinenluft – ich zi-
tiere sinngemäß – würde nicht in ihrem Hause, sondern
in den zuständigen europäischen und internationalen
Gremien behandelt.

Gut, das können Sie auch machen. Aber nehmen Sie
doch erst einmal die Berichte der deutschen Stelle zur
Hand. Es ist unbestritten, dass wir hier eine extreme Ri-
sikosituation haben. Wenn Sie schon der Meinung sind,
Sie können den beiden Anträgen der Opposition nicht
zustimmen, dann nehmen Sie das Problem selbst in die
Hand. Es ist ein Problem, das seit Jahren bekannt ist, und
Sie schwitzen jahrelang, ohne dass irgendetwas dabei
herauskommt.


(Reinhold Sendker [CDU/CSU]: Dann schlagen Sie uns doch mal eine Lösung vor!)


Ich spreche dabei, Herr Mücke, auch ganz konkret den
Bundesverkehrsminister an.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719614100

Herr Kollege.


Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1719614200

Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer ist der Haupt-

verantwortliche für Sicherheitsfragen im Luftverkehr. Er
ist nicht nur zuständig –


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719614300

Herr Kollege.


Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1719614400

– ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – für

Kfz-Ortskennzeichen und ähnliche Späße, sondern er ist
der Verantwortliche für Luftverkehrssicherheit. Das, was
Sie in den letzten Jahren geliefert haben, ist ein schwerer
Verstoß gegen die Wahrnehmung von Pflichten der Bun-
desregierung in diesem Bereich.


(Beifall bei der SPD – Peter Wichtel [CDU/ CSU]: Reine Panikmache!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719614500

Herr Kollege.


Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1719614600

Ich hoffe, dass Sie aus der heutigen Debatte klüger

werden und endlich Aktivitäten zeigen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Wahlkampf und Panikmache, mehr ist das nicht! Typisch Hacker!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719614700

Der Kollege Torsten Staffeldt hat jetzt das Wort für

die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Torsten Staffeldt (FDP):
Rede ID: ID1719614800

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Wenn wir hier über Kontami-
nation reden, kann man dem Kollegen Hacker nur zu-
stimmen: Offensichtlich ist er kontaminiert und hat be-
reits den Tunnelblick.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Sie erkennen das Problem scheinbar gar nicht! – Florian Pronold [SPD]: Herr Staffeldt, das ist dem Thema wirklich nicht angemessen! Da muss jetzt eine Entschuldigung fällig sein! Was sind denn Sie für ein Schwachmat da vorne? – Gegenruf des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das war doch flegelhaft, was Ihr Kollege vorgetragen hat!)


Meine Damen und Herren, ich möchte versuchen, von
der reinen Polemik, die wir eben gehört haben, ein wenig
wegzukommen und zu dem eigentlichen Thema zurück-
zukommen. Wir haben zwei unterschiedliche Themen.
Zum einen haben wir seit gestern den Bericht der Bun-
desstelle für Flugunfalluntersuchung vorliegen, seltsa-
merweise erst seit gestern.


(Hans-Michael Goldmann [FDP], an den Abg. Florian Pronold [SPD] gewandt: Da brauchen Sie auch nicht zu grinsen!)


Dort wird über eine Problematik berichtet – den Bericht
habe ich im Übrigen gelesen, lieber Kollege Hacker –,
die nach all dem, was ich gelesen habe, mit dem, was Sie
in Ihrem Antrag angesprochen haben, überhaupt nichts
zu tun hat. Dort geht es nicht um eine Kontamination
– in diesem Fall nicht der Kabinenluft, sondern der
Cockpitluft – durch Ölrückstände von den Turbinen,
sondern es geht um die Problematik, dass offenbar Ent-
eisungsflüssigkeit in den Luftkreislauf gelangt ist und
diese Enteisungsflüssigkeit ausschließlich bei der Cock-
pitbesatzung zu Problemen geführt hat.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Das ist doch eine Schutzbehauptung!)






Torsten Staffeldt


(A) (C)



(D)(B)


Ich habe noch vorhin mit Airbus und anderen telefo-
niert, um mich dazu ein bisschen schlauzumachen. Es
gibt die Vermutung, dass diese Enteisungsflüssigkeit so-
zusagen in Pfützen liegen geblieben ist und ausschließ-
lich in den Cockpitbereich gelangt ist, was zu den be-
kannten Problemen geführt hat. Übrigens hat sich
Germanwings dazu auch erklärt.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Sie verniedlichen schon wieder!)


Die Aufklärung über das Thema, das heißt der ganze
Prozess, ist völlig transparent. Dass man gerade jetzt
versucht, das Ganze wieder aufzuhängen,


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Eineinhalb Jahre ist der Vorgang alt!)


zeigt eigentlich nur, wie gut sich die Opposition mit eini-
gen speziellen Medien, die auf diesem Gebiet einen
Kreuzzug betreiben – so möchte ich fast sagen –, ausei-
nandersetzt und wie kampagnenfähig sie ist. In diesem
Fall muss ich anerkennend sagen: Da machen Sie eine
gute Kampagne. Aber in der Sache ist das leider völlig
daneben.

Der Vorfall bei Germanwings im Zusammenhang mit
der Enteisungsflüssigkeit hat mit dem, was in den Anträ-
gen steht, nichts zu tun. Deswegen sollten Sie diesen
Vorfall auch nicht als Aufhänger nutzen.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Enteisung ist doch gar nicht belegt!)


Die grundsätzliche Problematik, wenn man sich damit
einmal beschäftigt, liegt darin, dass wir bei den Ver-
kehrsflugzeugen ein Drucksystem, eine Druckkabine ha-
ben. Sie erinnern sich, ich bin auch Pilot, ich kenne mich
also auch von der fachlichen Seite ein bisschen aus. Ge-
rade bei den großen Verkehrsflugzeugen haben wir in
den entsprechenden Höhen einen Außendruck, der ein
Überleben gar nicht zulassen würde. Aus diesem Grund
brauchen wir ein Überdrucksystem.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Keine neue Erkenntnis!)


Da dieses Überdrucksystem zuverlässig sein muss, wird
die Luft als sogenannte Zapfluft aus den Turbinen gene-
riert. Denn wenn es in der Druckkabine keine Luft gäbe,
würden die Menschen dort sterben. In diesen Höhen be-
steht ein Außendruck von 200 Millibar, das würde kein
Mensch überleben.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Das ist alles unstreitig!)


– Das ist unstreitig, danke. Das freut mich.

Es ist sicherlich auch unstreitig – hier geben Sie mir
sicherlich auch recht –,


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Sie reden an der Sache vorbei!)


dass diese Zuverlässigkeit extrem wichtig ist. Die Zuver-
lässigkeit bei einer Turbine ist mindestens genauso hoch.
Die Sicherheitsproblematik im Hinblick auf die Zapfluft
oder die Außenluft, auf die Luft, die wir in der Kabine

brauchen, können wir am ehesten lösen, indem wir die
Luft dort anzapfen, wo die Zuverlässigkeit mindestens
genauso hoch ist, nämlich bei der Turbine.

Sie haben sich offensichtlich über die Luftmengen
keine Gedanken gemacht. Dort wird – das steht im Pro-
tokoll des Tourismusausschusses – etwa 1 Kubikmeter
Luft pro Sekunde – das muss man sich einmal überlegen
– durch die Kabine gejagt. Das heißt, wenn es dort – was
leider vorkommt – zu sogenannten Fume Events kommt,
das heißt, wenn gelegentlich eine Dichtung defekt ist
oder bei einem Lastwechsel etwas Öl mitgerissen wird,
dann kommt es zu einer extrem starken Verdünnung. Zu
diesem Thema möchte ich Professor Dr. Jürgen Bünger
aus dem Protokoll des Ausschusses zitieren. Er sagt: Bei
all diesen Konzentrationen muss man aus toxikologisch-
medizinischer Sicht sagen: Dies ist sicher nicht die Ursa-
che für die Gesundheitsbeschwerden. – Das sagt ein Pro-
fessor.


(Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt auch andere Meinungen!)


Herr Kollege Hacker, Sie haben darauf hingewiesen,
dass alle Experten gesagt hätten, dass es ein Problem
gibt. Hier haben wir aber den ersten Experten, der sagt,
dass das nicht das Problem sei.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Warum ist denn der Pilot ein halbes Jahr krankgeschrieben worden?)


Kommen wir zu dem, was wir im Moment in den Me-
dien erleben. Dort zeigt sich Alarmismus und Hysterie.
Insofern gilt das, was ich in meiner ersten Rede gesagt
habe, auch in diesem Fall. Ich erinnere an den BFU-Be-
richt von gestern und die heutige Berichterstattung. Die
Opposition betätigt sich wieder einmal als Brandstifter


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Unglaublich!)


und versucht, die Bundesregierung und den Staatssekre-
tär Mücke völlig unzulässigerweise anzugreifen.

Der Kollege Wichtel hat dazu alles Notwendige ge-
sagt, nämlich dass wir über die EASA, über die FAA und
über die ICAO die entsprechende Mechanismen haben.
Natürlich ist es so, lieber Kollege Hacker – das gilt auch
für alle anderen –, dass es bei technischen Systemen im-
mer Restrisiken gibt. Das wissen wir. Das ist der Preis,
den wir für Fortschritt und Wohlstand zu zahlen haben.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Steht in unserem Antrag!)


Die Anzahl der Problematiken, die wir haben, ist so
gering und auch die Kontamination ist so gering, dass
man davon ausgehen kann, dass es keine größeren Pro-
bleme gibt. Die Anzahl der Vorfälle liegt unterhalb der
Wahrnehmungsgrenze. Da wir schon beim Thema Wahr-
nehmung sind: Wahrnehmungsprobleme haben offen-
sichtlich auch Sie und versuchen, daraus ein Problem zu
generieren, das in dieser Form gar nicht vorhanden ist.
Aus diesem Grunde werden wir Ihrem Antrag auch nicht
stattgeben. Das können Sie sich denken.

Ich möchte nichtsdestotrotz darauf hinweisen, dass
die Luftfahrtindustrie natürlich daran arbeiten muss, an-





Torsten Staffeldt


(A) (C)



(D)(B)


dere Systeme zu entwickeln. Wenn es dort ein Restrisiko
gibt, sollte man generell überlegen, ob man es nicht aus-
schalten und mit anderen Systemen arbeiten kann. Ich
bin mir sicher, dass die Luftfahrtindustrie daran intensiv
arbeitet.

Ein Abschlusssatz, liebe Frau Präsidentin, weil meine
Redezeit abgelaufen ist: Wer glaubt, dass beim Fliegen
jedes Unwohlsein aufgrund der Kabinenluft entsteht, der
glaubt auch, dass das Problem verschwindet, wenn man
beim Flug das Fenster öffnet.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zurufe von der SPD und der LINKEN: Oje!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719614900

Herr Kollege Staffeldt, ich will Sie gerne darauf hin-

weisen, dass ich der Überzeugung bin, dass der Vorwurf
an einen Kollegen, dass er wohl kontaminiert sei, jen-
seits der sachlichen Auseinandersetzung zu sein scheint.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Was ist mit dem Zuruf: „Schwachmat!“?)


Ich gebe das Wort dem Kollegen Thomas Lutze für
die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Thomas Lutze (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1719615000

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir diskutieren heute ein Problem, das weltweit fast je-
den Tag Millionen Menschen betrifft. Es ist ein Problem
sowohl der Sicherheit als auch des Verbraucherschutzes.

Vor einem Jahr – das ist bereits gesagt worden – hat
sich der Tourismusausschuss in einer öffentlichen Ex-
pertenanhörung mit dem Thema kontaminierter, also
verunreinigter, Kabinenluft auseinandergesetzt, und
zwar sehr umfangreich. Seitdem hat es wieder mindes-
tens ein Dutzend bekannte Störfälle mit kontaminierter
Kabinenluft gegeben. Damit verbunden waren Krank-
heitsfälle von Piloten und Passagieren. Ich sage ganz
deutlich: Glücklicherweise ist dieses Thema in den letz-
ten Tagen wieder von den Medien aufgegriffen worden.

Dass sich eines der betroffenen Ministerien mit dieser
Thematik auseinandergesetzt hat, mit Experten gespro-
chen oder Forschungsaufträge vergeben hat, war bisher
nicht bekannt. Die Regierung arbeitet offensichtlich
nach dem Prinzip: abwarten und aussitzen. Solange Sie
von dritter Seite nicht zum Handeln gezwungen werden,
passiert offenbar nichts.

Das aerotoxische Syndrom, verursacht durch das
hochgefährliche Nervengift TCP im Motoröl und die
Ansaugung der Kabinenluft über die Motoren, ist seit
Anfang der 50er-Jahre bekannt. Das gefährliche Zapf-
luftsystem ist beim Flugzeugturbinenbau weit verbreitet.
Hintergrund war und ist die möglichst hohe Kostener-
sparnis beim Flugzeugbau.

Dabei standen von Anfang an Alternativen zur Verfü-
gung. Auch daran hat sich bis heute nichts geändert. Als

Alternativen gibt es heute zwei Flugzeugmotorentypen,
entwickelt von den Firmen Rolls Royce und General
Electric. Das von Boeing hergestellte Flugzeug B787,
auch Dreamliner genannt, ist der weltweit einzige Flug-
zeugtyp in dieser Größenordnung, der mit alternativen
Triebwerken ausgestattet ist. Hierbei wird auf das Zapf-
luftsystem verzichtet und die Kabinenluft separat ange-
saugt.

Interessant daran ist, dass dieser Motor ursprünglich
für den Airbus A350 entwickelt wurde. Dieser Flug-
zeughersteller – der zweitgrößte weltweit – verfolgte
diese Entwicklung aber nicht weiter und verlor das Inte-
resse daran. Stattdessen fliegt Airbus weiterhin mit den
umstrittenen Turboprop-Maschinen, also mit Motoren,
bei denen für die Klimaanlage Zapfluft verwendet wird.
Hier können, wie bereits geschildert, giftige Öldämpfe in
die Kabine gelangen.

Fest steht, dass die aufgetretenen Gesundheitsgefähr-
dungen von Passagieren, Flugbegleitern und Piloten
durch das Einatmen giftiger Gase offenbar auch aus
Gründen der Kostenersparnis billigend in Kauf genom-
men wird.

Spätestens seit der besagten Expertenanhörung und
den beiden Anträgen von Grünen und SPD hat die Bun-
desregierung nun Kenntnis davon. Es liegt an ihr und an
den beiden Koalitionsfraktionen, der weiteren Gefähr-
dung der Gesundheit und der Flugsicherheit entgegenzu-
wirken.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, darauf
hinzuwirken, dass die Flugzeugindustrie für alle zukünf-
tig zu entwickelnden Flugzeugtypen alternative und un-
bedenkliche Technologien verwendet. Bis dieser Prozess
abgeschlossen – das wird Jahrzehnte dauern – und Reali-
tät am Luftfahrthimmel ist, müssen schnellstmöglich ge-
eignete Filteranlagen entwickelt und eingebaut werden.
Flugsicherheit und Gesundheit dürfen keine Kostenfrage
sein.

Herr Hacker, Herr Tressel, wir werden Ihren Anträgen
zustimmen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Hans-Joachim Hacker [SPD] und Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719615100

Der Kollege Markus Tressel hat das Wort für Bünd-

nis 90/Die Grünen.


Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719615200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen

von der Union und von der FDP, was haben Sie eigent-
lich gegen mehr Gesundheitsschutz und gegen mehr
Arbeitsschutz für die Beschäftigten unserer Fluggesell-
schaften? Warum machen Sie sich hier über die Be-
troffenen lustig?





Markus Tressel


(A) (C)



(D)(B)


In meinem Büro sind in den letzten Wochen und
Monaten Hunderte von Anrufen eingegangen. Ich weiß
– das haben Sie in der ersten Lesung auch schon gemacht –,
dass Sie den Leuten vorgeworfen haben, sie seien psy-
chisch irgendwie beeinträchtigt, aber nicht aufgrund
kontaminierter Kabinenluft erkrankt.

Wir haben gestern den Bericht von der BFU bekom-
men. Das ist kein Bericht, den die Grünen oder die SPD
verfasst haben, sondern der kommt von der Bundesstelle
für Flugunfalluntersuchungen. Wenn Sie uns einen gro-
ßen Einfluss auf diese Stelle zubilligen, dann freue ich
mich darüber, aber das ist doch nicht realistisch.

Herr Staffeldt, Sie haben sich hier explizit über die
Betroffenen lustig gemacht.


(Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Das stimmt nicht, was Sie hier sagen!)


– Natürlich hat er sich lustig gemacht. Das ist doch der
Sache überhaupt nicht zuträglich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Torsten Staffeldt [FDP]: Unverschämtheit, was Sie da machen!)


Es gibt einen Fall, bei dem ein Kopilot flugdienstun-
tauglich wurde.


(Torsten Staffeldt [FDP]: Über den habe ich mich lustig gemacht?)


Wenn Sie sich den Bericht des Kapitäns anschauen, dann
sehen Sie, dass sogar der Kapitän selbst gesagt hat, er
halte es für unwahrscheinlich, dass dies auf das Entei-
sungsmittel zurückzuführen sei.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Richtig!)


Das hat doch nichts mit verbrannten Brötchen zu tun,
Herr Wichtel, sondern das hat mit von vielen Organisa-
tionen festgestellten Beeinträchtigungen zu tun. Das nor-
wegische Staatsinstitut für Arbeitsumwelt hat festge-
stellt, dass damit auch im Normalbetrieb neurotoxische
Stoffe in die Kabinenluft gelangen können. Dieses Insti-
tut ist doch keine Organisation der Grünen. Es gibt eine
Gesundheitsgefahr für Crew und Passagiere. Deshalb
gibt es auch ein ernstzunehmendes Risiko für die Flugsi-
cherheit. Das haben wir bei diesem Fall explizit gesehen.

Wir haben auch gesehen: Es ist beileibe kein Einzel-
fall, über den wir hier sprechen. Alleine 67 Fälle im Zu-
sammenhang mit Öldämpfen sind in den vergangenen
drei Jahren amtlich erfasst worden. Davon wurden 9 als
schwere Störungen klassifiziert, bei denen Crewmitglie-
der ausgefallen sind oder Piloten Sauerstoffmasken zie-
hen mussten. Das sind nur die amtlich erfassten Fälle.

Die Vereinigung Cockpit – auch nicht im Verdacht, den
Grünen besonders nahe zu stehen –


(Thomas Lutze [DIE LINKE]: Uns auch nicht!)


hat auf einer Fachtagung des Umweltbundesamtes im
Mai von 360 registrierten Fume Events alleine bei einer
Airline gesprochen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719615300

Herr Tressel?


Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719615400

Ja, bitte?


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719615500

Die Zwischenfrage von Herrn Staffeldt möchten Sie

zulassen? – Bitte schön.


Torsten Staffeldt (FDP):
Rede ID: ID1719615600

Liebe Kollegin Mortler, ich will jetzt nicht darauf ein-

gehen – –


Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719615700

Die Kollegin Mortler sitzt da drüben, ich bin der Kol-

lege Tressel.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Kontaminiert!)



Torsten Staffeldt (FDP):
Rede ID: ID1719615800

Entschuldigung, Herr Tressel. – Ich will jetzt nicht

darauf eingehen, was Sie in Bezug auf „lustig machen“
gesagt haben. Ich möchte auf das eigentliche Thema ein-
gehen.

Sowohl der Antrag der Grünen als auch der Antrag
der SPD beziehen sich auf Ölrückstände. Sie haben den
BFU-Bericht zitiert. Ich möchte Sie darauf hinweisen,
dass das BFU zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das
Ölproblem nichts damit zu tun hat. Im Bericht des BFU
steht:

Nach der Landung wurde das Flugzeug von der
Technik des Luftfahrtunternehmens überprüft.
Nach Angaben der Techniker war der außerge-
wöhnliche Geruch noch 15 Minuten nach dem Ab-
stellen des Flugzeuges und bei geöffneten Cockpit-
Fenstern deutlich wahrnehmbar. Er wurde als mit
hoher Wahrscheinlichkeit von Enteisungsflüssigkeit
stammend befunden, Öl-, Treibstoff- oder elektri-
scher Geruch wurde von den Technikern definitiv
ausgeschlossen.

Lieber Kollege Tressel – jetzt habe ich mir Ihren Namen
auch gemerkt –, wie stehen Sie dazu? Was hat das mit
Ihrem Antrag zu tun?


Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719615900

Ich habe das vorhin bereits ausgeführt, lieber Herr

Kollege Staffeldt. Der Kapitän dieses Fluges hat in sei-
nem Bericht, der diesem Bericht zugrunde liegt und der
mir auch vorliegt, ausdrücklich gesagt, er schließt Entei-
sungsmittel als Ursache dafür aus. Warten wir einmal ab,
was letztendlich im Bericht stehen wird.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen – offenbar
haben Sie unseren Antrag nicht richtig gelesen –: Wir
beziehen uns eben nicht nur auf Öldämpfe, sondern auch
auf andere Stoffe.


(Otto Fricke [FDP]: Also gab es da jetzt Öl?)






Markus Tressel


(A) (C)



(D)(B)


Der Tagesordnungspunkt heißt „Kontaminierte Kabinen-
luft in Flugzeugen unterbinden“, und Kontamination
kann schließlich auch durch andere Gefahrenstoffe ent-
stehen. Wir werden sehen, was die BFU letztendlich her-
ausfindet. Ich kann es nur nochmals sagen: Der Kapitän
dieses Flugzeuges, ein erfahrener Kapitän, auch auf die-
sem Flugzeugmuster, hat ausgeschlossen, dass es sich
um Enteisungsmittel handeln kann. Zudem stellt sich
auch die Frage, wieso das Enteisungsmittel bei ausge-
schalteter Klimaanlage – wie Sie dem Bericht auch ent-
nehmen können – erst am Ende des Fluges in das Flug-
zeug gelangt ist und nicht bereits beim Start des
Flugzeuges.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Ich habe es vorhin bereits gesagt: Die Vereinigung
Cockpit hat auf einer Fachtagung des Umweltbundesam-
tes im Mai von 360 registrierten Fume Events allein bei
einer Airline gesprochen. Bei einer anderen Airline gab
es 60 Vorfälle.

Herr Wichtel, Sie sind vorhin auf die Meldepflicht
eingegangen. Ich habe eine parlamentarische Anfrage an
die Bundesregierung gestellt. In der Antwort wurde mir
bestätigt, dass ein Vorfall zum Beispiel erst auf Nach-
frage der Behörde gemeldet wurde. Wo kommen wir
denn da hin, wenn Behörden jetzt schon nachfragen
müssen, ob es in den Flugunternehmen einen Vorfall
gab? Das ist ein etwas seltsames Verständnis.

Die FAA – die Bundesluftfahrtbehörde der USA – hat
eingeräumt, dass die Belastung mit Öldämpfen die
Cockpitbesatzung und die Flugsicherheit beeinträchtigen
und somit zu einer unsicheren Betriebslage führen kann,
während das Luftfahrt-Bundesamt und die EASA so tun,
als ginge sie das alles nichts an. Das sage ich in aller
Deutlichkeit. Es ist jetzt an der Zeit, endlich zu handeln.

Wir haben in unserem Antrag einen praktikablen Vor-
schlag gemacht, der niemanden überfordert. Wir be-
schreiben darin einen Weg, wie wir uns diesem Problem
verantwortlich nähern können. Es geht doch nicht da-
rum, die Airlines in irgendeiner Weise an den Pranger zu
stellen,


(Peter Wichtel [CDU/CSU]: Das hat man im Frühstücksfernsehen heute Morgen gemerkt!)


wie immer behauptet wird, sondern es geht um den
Schutz der Reisenden, um die Flugsicherheit und damit
auch um die Geschäftsgrundlage der Airlines.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Rufmord, was Sie da gemacht haben!)


Wir brauchen endlich neurotoxisch unbedenkliche
Jet-Öle. Ich weiß nicht, was aus Ihrer Sicht dagegen
spricht, das so zu machen. Wir brauchen effektive Warn-
anlagen. Ich verstehe nicht, was dagegen spricht, diese
einzubauen. Wir brauchen effektive Zapfluftfiltersys-
teme, damit die schlimmsten Stoffe gar nicht erst in die
Kabine gelangen können. Auch hier spricht aus meiner

Sicht nichts dagegen, diesen Weg konsequent zu be-
schreiten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. HansJoachim Hacker [SPD])


Wir brauchen einen klaren Rechtsrahmen und durch-
setzungsfähige Behörden, die dafür sorgen, dass die Re-
geln eingehalten werden. Dass dies bisher offenbar nicht
der Fall war, zeigt, dass bisher noch kein Bußgeld ver-
hängt wurde, dass die Behörden bei den Airlines anrufen
mussten, um herauszufinden, ob es einen Zwischenfall
gab.

Ich sage Ihnen: Sie nehmen die Sorgen und Nöte der
Betroffenen nicht ernst, und Sie nehmen auch die be-
gründete Besorgnis bezüglich der Sicherheit des Luft-
verkehrs nicht ernst. Ich hoffe, dass Sie noch zur Besin-
nung kommen und unserem Antrag zustimmen werden,
damit wir endlich einen ordentlichen Weg beschreiten
können, um dieses Problem zu lösen.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719616000

Jetzt hat Marlene Mortler das Wort für die Fraktion

der CDU/CSU.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Marlene Mortler (CSU):
Rede ID: ID1719616100

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Wer den Kollegen von der Opposition auf-
merksam zugehört hat – das habe ich –, könnte glauben,
dass man das Fliegen sofort einstellen muss bzw. wenn,
dann nur noch mit dem Dreamliner fliegen sollte.


(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oh!)


Ich will die Sache nicht verharmlosen, sondern ganz klar
sagen: Gesundheit und Sicherheit im Bereich Flugver-
kehr sind uns allen wichtig, ebenso wichtig wie den Da-
men und Herren von der Opposition.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wer als Unbedarfter die Schlagzeilen heute Morgen
gelesen hat – Germanwings vertuschte Beinahe-
absturz –, war zunächst erschrocken. Ich auch. Ich
dachte: Ein neuer Fall. Dieser „neue“ Fall – ich sage das
in Anführungszeichen –, über den wir hier reden, geht
auf das Jahr 2010 zurück. Das möchte ich an dieser
Stelle noch einmal klarstellen.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Umso schlimmer!)


Über diesen Fall ist in unserer Anhörung am 21. Septem-
ber 2010 diskutiert worden, Kollege Hacker. Das wurde
protokolliert. Ich zitiere: Ein Airbus der Germanwings
entging knapp einer Katastrophe während der Landung





Marlene Mortler


(A) (C)



(D)(B)


in Köln/Bonn, nachdem Öldämpfe in das Cockpit ein-
drangen. – Das heißt: Das ist nichts Neues.


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es ist auch nicht harmlos!)


Nun fragt man sich natürlich: Ist es reiner Zufall, dass
das Ganze ausgerechnet heute, mit dieser Debatte hoch-
gezogen wird?


(Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: BFU fragen! – Gegenruf des Abg. Peter Wichtel [CDU/CSU]: Das ist Klamauk! – Gegenruf des Abg. Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist kein Klamauk!)


Ich sage es noch einmal: An Sicherheit und Gesundheit
am Boden und in der Luft wollen wir nicht rütteln.

Herr Kollege Tressel, Sie haben einen Punkt heraus-
gegriffen und gesagt: Ich bin dafür, dass es neue, bessere
Jet-Öle gibt.


(Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


Ich erinnere mich an die Frage, die ich in der Anhörung
gestellt habe. Sie haben nämlich im Vorfeld für ein Öl
geworben, das weder untersucht noch zertifiziert ist. Da-
mit haben Sie einfach einmal einen Versuchsballon stei-
gen lassen.


(Abg. Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719616200

Möchten Sie die Zwischenfrage zulassen?


Marlene Mortler (CSU):
Rede ID: ID1719616300

Ich finde, wir müssen bei diesem Thema ernst blei-

ben.


(Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unmöglich!)


Wir müssen die wenigen Fälle, die es gibt, weiterhin
ernst nehmen, aber wir dürfen nicht so tun, als ob Luft-
fahrt-Bundesamt, die Bundesstelle für Flugunfallunter-
suchungen und die internationalen Behörden am Punkt
null stünden.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Die Bundesregierung steht am Punkt null!)


Ich glaube, so viel können wir sagen: Die Behörden ar-
beiten, egal auf welcher Ebene sie angesiedelt sind. Der
Zwischenbericht der BFU von heute ist wichtig für un-
sere weitere Arbeit. Dies ist aber nur ein Zwischenbe-
richt. Ich denke, wir müssen fair sein und den Ab-
schlussbericht abwarten. Diesen müssen wir dann
auswerten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719616400

Frau Kollegin, Herr Tressel möchte Ihnen eine Zwi-

schenfrage stellen oder eine Zwischenbemerkung ma-
chen.


Marlene Mortler (CSU):
Rede ID: ID1719616500

Jetzt nicht mehr. Wir wollen ja alle fertig werden.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Nein! Wir wollen hier diskutieren!)


Das würde ja auch keine neuen Erkenntnisse bringen.

Ich sage es noch einmal: Wir brauchen eine seriöse
und objektive Aufklärung und keine Panikmache.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Wir brauchen eine informierte Bundesregierung!)


Auch der Verkehrsausschuss, der diesbezüglich feder-
führend ist, hat sich mit dem Thema beschäftigt. Ich
habe unsere Anhörung zu diesem Thema erwähnt. Ich
denke auch an die Anfragen, die an die Bundesregierung
gestellt worden sind, und die Antworten darauf. Auch
hier erkennt man einen roten Faden:


(Stephan Kühn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man macht nichts! Genau!)


Man nimmt das Thema ernst, aber man kann nicht auf
Basis von Spekulationen antworten.

Ich glaube, jetzt ist nahezu alles gesagt. Daher darf
ich deshalb abschließend an die Verantwortlichen appel-
lieren – das sage ich ganz ernsthaft –:


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: An die Bundesregierung appellieren! Herr Mücke!)


Wenn es Fälle gibt – wir haben vom Kollegen Wichtel
gehört, dass es ein gesetzlich verankertes Meldeverfah-
ren gibt –, dann müssen diese nicht nur gemeldet wer-
den, sondern auch anstandslos verfolgt werden.

Noch eines, weil hier immer wieder die Vereinigung
Cockpit zitiert wird, die ich für ihre Arbeit sehr schätze:
Auch ich bin Vielflieger. Ich habe mit unzähligen Ste-
wardessen, mit Flugbegleitpersonal, aber auch mit Pilo-
ten gesprochen, auch in meiner Verwandtschaft, und die
haben mir von ähnlichen Fällen nicht berichtet. Ich
denke, man muss die Kirche im Dorf lassen. Wir haben
es in Deutschland – ich kenne die genaue Zahl nicht –
mit Millionen von Flugbewegungen zu tun. Trotzdem
glaube ich, ist die Branche selber – sie ist für mich eine
Zukunftsbranche – gefordert, alles zu tun, um ihre Ma-
schinen mithilfe der Produzenten nach neuester Technik
und nach neuesten Möglichkeiten auszustatten, um zu-
kunftsfähig zu bleiben.

In diesem Sinne bedanke ich mich ganz herzlich. Sehr
geehrte Frau Präsidentin, ich habe meine Redezeit heute
etwas besser eingehalten als sonst.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Sie wollten mit uns ja nicht diskutieren!)


Ich bin für den heutigen Tag die letzte Rednerin. Ich darf
Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wunderschö-





Marlene Mortler


(A) (C)



(D)(B)


nes Wochenende wünschen. Das nächste Mal streiten
wir uns dann wieder.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – HansJoachim Hacker [SPD]: Guten Flug!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1719616600

Ich schließe die Aussprache.

Ich lege Wert darauf, dass wir noch über die Be-
schlussempfehlungen des Ausschusses für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung abstimmen.

Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner
Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/9451, den An-
trag der SPD auf Drucksache 17/7611 mit dem Titel
„Flugzeugbesatzungen und Reisende vor kontaminierter
Kabinenluft schützen“ abzulehnen. Wer stimmt für die
Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist damit bei Zu-
stimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der
Oppositionsfraktionen angenommen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen auf Drucksache 17/7480 mit dem Titel „Kontami-
nierte Kabinenluft in Flugzeugen unterbinden“. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfeh-
lung bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen ange-
nommen. Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben
dagegen gestimmt. Die Fraktion der SPD hat sich enthal-
ten.

Damit sind wir am Schluss der heutigen Tagesord-
nung. Ich empfehle Ihnen, den restlichen Tag, das Wo-
chenende sowie die gewonnenen Einsichten zu genie-
ßen.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf Mittwoch, den 17. Oktober 2012, 13 Uhr,
ein.

Die Sitzung ist geschlossen.