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    Plenarprotokoll 17/196 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 I n h a l t : Absetzung des Zusatztagesordnungspunk- tes 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/10488) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/6489) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Maria Klein- Schmeink, Ingrid Hönlinger, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte von Patientinnen und Patienten durch- setzen (Drucksache 17/6348) . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufnahme von Kultur und Sport in das Grundgesetz (Drucksache 17/10644) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Förderung des Sports ist Aufgabe des Staates (Drucksache 17/6152) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Agnes Alpers, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kultur gut stärken – Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern (Drucksache 17/10785 (neu)) . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23653 A 23653 B 23653 B 23653 C 23653 D 23655 D 23657 A 23658 D 23660 B 23661 C 23662 D 23664 C 23666 A 23667 A 23667 D 23669 C 23671 A 23672 C 23672 C 23672 D 23673 A 23673 C 23674 C 23675 D 23676 A 23676 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialge- setzbuch (Drucksache 17/10748) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Teller statt Tank – EU-Importver- bot für Kraft- und Brennstoffe aus Bio- masse (Drucksache 17/10683) . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Tier- schutzgesetzes (Drucksache 17/10572) . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Stand der Entwick- lung des Tierschutzes 2011 (Tierschutz- bericht 2011) (Drucksache 17/6826) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Landwirtschaftli- che Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten (Drucksache 17/10694) . . . . . . . . . . . . . . Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Joachim Hacker, Ulrike Gottschalck, Heinz Paula, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Flugzeugbesatzun- gen und Reisende vor kontaminierter Kabinenluft schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kontami- nierte Kabinenluft in Flugzeugen unter- binden (Drucksachen 17/7611, 17/7480, 17/9451) . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23677 D 23678 C 23679 D 23680 D 23681 C 23682 B 23683 B 23684 D 23686 A 23686 D 23687 B 23689 C 23689 C 23690 D 23692 C 23694 A 23695 C 23696 D 23697 D 23699 A 23699 D 23700 D 23701 A 23701 D 23703 B 23704 B 23705 B 23705 C 23705 C 23706 C 23708 A 23709 A 23709 A 23709 A 23709 B 23710 D 23712 B 23713 D 23714 C 23715 C 23717 A 23717 B 23718 B 23720 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 III Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage 14 des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Zeitpunkt des Beginns der Energie- wende und Festhalten am Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent (194. Sitzung, Drucksa- che 17/10736) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 23722 A 23722 D 23723 C 23724 D 23726 C 23727 A 23727 D 23728 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23653 (A) (C) (D)(B) 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23727 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 14): Wann begann aus Sicht der Bundesregierung die Energie- wende – mit der Bitte um Nennung eines Datums oder einer politischen Entscheidung –, und hält die Bundesregierung an der Größenordnung ihrer Zielvorstellung, den Anteil der erneu- erbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent aus- zubauen, fest, welche von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einem Interview mit der Zeit vom 12. Mai 2011 (vergleiche www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2011/05/ 2011-05-12-merkel-zeit.html) genannt und in der Antwort auf meine schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/5990 von der Bundesregierung bestätigt wurde? Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung mit ihrem Energiekonzept ein langfristiges, auf vier Jahrzehnte an- gelegtes Gesamtkonzept für die neue Art der Energiever- sorgung vorgelegt. Zentrale Elemente der Energiepolitik der Bundesregierung sind der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien und die ambitionierte Steigerung der Energieeffizienz. Mit den Beschlüssen vom Sommer 2011 hat die Bundesregierung die Grundlagen geschaf- fen, um die schon zuvor auf den Weg gebrachte Energie- wende beschleunigt umzusetzen. Ziele für die künftigen Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland sind im Energie- konzept der Bundesregierung dargelegt. Die genannte Zahl für das Jahr 2020 entspricht damals wie heute der Größenordnung des dort beschriebenen Ziels. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 28.09.2012 Alpers, Agnes DIE LINKE 28.09.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 28.09.2012 Behrens, Herbert DIE LINKE 28.09.2012 Burchardt, Ulla SPD 28.09.2012 Burkert, Martin SPD 28.09.2012 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 28.09.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 28.09.2012 Gabriel, Sigmar SPD 28.09.2012 Götz, Peter CDU/CSU 28.09.2012 Granold, Ute CDU/CSU 28.09.2012 Kolbe, Daniela SPD 28.09.2012 Korte, Jan DIE LINKE 28.09.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Kumpf, Ute SPD 28.09.2012 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 28.09.2012 Mast, Katja SPD 28.09.2012 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 28.09.2012 Nink, Manfred SPD 28.09.2012 Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.09.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 28.09.2012 Schaaf, Anton SPD 28.09.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 28.09.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.09.2012 Seif, Detlef CDU/CSU 28.09.2012 Simmling, Werner FDP 28.09.2012 Dr. Stinner, Rainer FDP 28.09.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 28.09.2012 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.09.2012 Dr. Westerwelle, Guido FDP 28.09.2012 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 28.09.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 23728 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließungen gefasst: 1. Der Bundesrat befürchtet, dass die Offenlegung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeu- tischen Unternehmers hierzulande zu einer Preis- erosion in anderen Ländern, die im Rahmen ihrer Preisbildung auf den offiziellen deutschen Arznei- mittelpreis referenzieren, führen könnte. Ein nied- riger veröffentlichter Erstattungsbetrag könnte so- mit finanzielle Belastungen der Pharmaindustrie im Ausland zur Folge haben und damit auch die Preisverhandlungen in Deutschland belasten. Pharmaunternehmen könnten sich zudem gezwun- gen sehen, auf eine Ausbietung im deutschen Markt zu verzichten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft zu ver- meiden, so dass Patientinnen und Patienten unter Umständen bestimmte Therapieoptionen nicht zur Verfügung stehen werden. Ein erstes Beispiel für ein derartiges Verhalten ist bereits in der Indikation Epilepsie bekannt geworden. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, 24 Monate nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften über die Erfahrungen mit der Preisbildung und Erstattung von Arznei- mitteln mit neuen Wirkstoffen zu berichten. Begründung: Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittel- markts in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) sieht eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss mit an- schließender Preisverhandlung zwischen pharma- zeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenver- band für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen vor. Das Ergebnis der Preisverhandlung ist ein Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Un- ternehmers (ApU), der vom pharmazeutischen Unternehmer ursprünglich festgelegt wurde. § 130b Absatz 1 SGB V sieht vor, dass der Rabatt vom pharmazeutischen Unternehmer über den pharmazeutischen Großhandel und die Apothe- ken an die gesetzlichen Krankenkassen und die Privatversicherten durchgereicht wird, während der Listenpreis, der ApU, ausweislich der Geset- zesbegründung zu § 130b SGB V in der Fassung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes, unverän- dert bleibt. Der Rabatt wird zu diesem Zweck in den entsprechenden Arzneimitteldatenbanken der Ärzte und Apotheker ausgewiesen und wird so- mit öffentlich. Die Offenlegung des Rabatts hierzulande wird vo- raussichtlich durch Preisreferenzierung zu einer Preiserosion in anderen Ländern führen. Dies könnte nicht beabsichtigte, wirtschaftlich nachtei- lige Effekte für pharmazeutische Unternehmer in den Referenzpreisländern zur Folge haben und für Patientinnen und Patienten hierzulande bedeuten, dass sie wichtige Innovationen nicht erhalten. Im Sinne eines lernenden Systems sollte die Ent- wicklung beobachtet und evaluiert werden, um gegebenenfalls die Regelungen über die Verein- barungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unter- nehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel nachbessern zu können. 2. Der Bundesrat befürchtet, dass die Umsetzung der Richtlinie 2011/62/EU durch Artikel 1 Nummer 57 (§ 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 1a Nummer 4, 6, 7 und 8 AMG) in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 5 (Inkrafttreten) des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ab dem 2. Juli 2013 dazu führt, dass pharmazeutische Wirkstoffe aus Län- dern außerhalb der EU nicht mehr eingeführt wer- den können, weil die nach der Neufassung des § 72a AMG erforderlichen Bestätigungen der zu- ständigen Behörden der Drittländer nicht bei der Einfuhr vorgelegt werden können. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregie- rung auf, unmittelbar nach Verkündung des Zwei- ten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtli- cher und anderer Vorschriften an die Kommission heranzutreten und sich dringlich dafür einzuset- zen, dass die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2011/62/EU genannte Überlei- tungsfrist zunächst um mindestens ein Jahr, das heißt auf den 2. Juli 2014, verlängert wird. Begründung: Das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften sieht in Umsetzung der genannten EU-Richtlinie vor, dass ab dem 2. Juli 2013 pharmazeutische Wirkstoffe nur noch dann eingeführt werden können, wenn eine von den Behörden des Ursprungslands ausgestellte Bestäti- gung vorliegt, wonach die im wirkstoffherstellen- den Betrieb angewendeten Good Manufactoring Practice (GMP)-Standards denen der EU zumindest gleichwertig sind, der Betrieb regelmäßigen Kont- rollen und Maßnahmen, einschließlich wiederhol- ter und unangekündigter Inspektion, unterliegt und festgestellte Verstöße vom Drittstaat unverzüglich an die EU weitergeleitet werden. Es ist jedoch deutlich abzusehen, dass von einem überwiegenden Teil der Länder außerhalb der EU die Bestätigungen mit dem vorgesehenen Inhalt nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zum 2. Juli 2013 ausgestellt werden. Schon angesichts der Vielzahl von wirkstoffherstellenden Unternehmen und der Vielzahl von Herstellungsländern außer- halb der EU ist vielmehr davon auszugehen, dass allenfalls für einen geringen Anteil von Unterneh- men die Bestätigung ausgestellt sein wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23729 (A) (C) (D)(B) Es wird daher eine Einfuhr von pharmazeutischen Wirkstoffen in die EU in bisherigem Umfang nicht mehr möglich sein. Eine Versorgung der in der EU ansässigen Arzneimittelindustrien mit pharmazeu- tischen Wirkstoffen kann nicht mehr ausreichend gewährleistet werden, denn etwa 80 Prozent der benötigten Wirkstoffe stammen aus EU-Drittlän- dern, nur etwa 20 Prozent werden in der EU selbst produziert. Dies deckt den Bedarf der Arzneimit- telhersteller nicht, gefährdet die Marktversorgung mit Arzneimitteln und läuft damit dem Interesse der Patientinnen und Patienten zuwider. Daher ist eine verlängerte Umsetzungsfrist sei- tens der EU erforderlich, damit sich Behörden und Unternehmen in den Ländern außerhalb der EU auf die neuen Anforderungen hinreichend vorbereiten können, und danach eine entspre- chende Anpassung durch künftige erneute Ände- rung des Arzneimittelgesetzes vornehmen. – Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversiche- rung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) – Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Muster- verfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften – Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung – Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrecht- licher Vorschriften – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Dezember 2011 über den Internationalen Suchdienst – Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Men- schenhandels – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Dop- pelbelastung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. und 28. Dezem- ber 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, zu dem am 31. August 2012 zugeleiteten nachstehenden Gesetzentwurf gemäß Arti- kel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2012/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verord- nung (EU) Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforde- rungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2011 – Drucksachen 17/9890, 17/10195 Nr.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 – Drucksachen 17/9891, 17/10195 Nr.2 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept – Drucksache 17/9262 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2008 bis 2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 17/9400, 17/9802 Nr. 1.6 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2010 – Drucksachen 17/8700, 17/10024 Nr. 1 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaft- lichen Auswirkungen der §§ 9 bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – Drucksachen 17/4517, 17/4742 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Um- weltfragen Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung – Drucksachen 17/4890, 17/5820 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht 2011) – Drucksachen 17/6085, 17/6392 Nr. 1.6 – 23730 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hauptgutachten 2011 des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation – Drucksachen 17/7331, 17/7702 Nr. 1.2 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/9797 Nr. A.2 EP P7_TA-PROV(2012)0142 Drucksache 17/9797 Nr. A.3 Ratsdokument 9288/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.12 Ratsdokument 17968/11 Drucksache 17/9647 Nr. A.6 Ratsdokument 8905/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.8 Ratsdokument 8853/1/12 REV 1 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/10208 Nr. A.9 Ratsdokument 10266/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.10 Ratsdokument 10785/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.11 Ratsdokument 10786/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.39 Ratsdokument 11125/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.40 Ratsdokument 11145/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.41 Ratsdokument 11868/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.42 Ratsdokument 12093/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.43 Ratsdokument 12407/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.44 Ratsdokument 12825/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.45 Ratsdokument 13050/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.46 Ratsdokument 13186/12 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10208 Nr. A.13 Ratsdokument 10420/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.14 Ratsdokument 10575/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.15 Ratsdokument 10700/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.16 Ratsdokument 10702/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.17 Ratsdokument 10705/12 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/10208 Nr. A.18 Ratsdokument 10505/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.7 Ratsdokument 10035/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/3955 Nr. A.17 Ratsdokument 16036/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.7 Ratsdokument 15770/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.8 Ratsdokument 16046/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.19 Ratsdokument 18249/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.20 Ratsdokument 18257/10 Drucksache 17/4927 Nr. A.27 Ratsdokument 5965/11 Drucksache 17/6010 Nr. A.18 Ratsdokument 9896/11 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.9 Ratsdokument 9793/12 Drucksache 17/10028 Nr. A.10 Ratsdokument 9947/12 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/8227 Nr. A.52 Ratsdokument 17575/11 Drucksache 17/10028 Nr. A.12 Ratsdokument 9500/12 196. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 41 Rechte von Patientinnen und Patienten TOP 42 Staatliche Förderung von Sport und Kultur TOP 43 SGB XII (Erstattungszahlungen des Bundes) TOP 44 EU-Importverbot für Biokraftstoffe und Biomasse TOP 13 Tierschutz TOP 46 Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Edgar Franke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Das Beste an diesem Gesetz, Herr Rüddel, ist
    meiner Ansicht nach sein Name. Eine wirkliche Stär-
    kung der Patientenrechte sucht man vergebens; da kann
    ich meinen Kolleginnen und Kollegen nur Recht geben.

    In diesem Gesetzentwurf ist im Wesentlichen das be-
    stehende Richterrecht, Herr Zöller, nochmals aufge-
    schrieben worden. Frau Ministerin, das Richterrecht
    lediglich aufzuschreiben, kann sogar negative Auswir-
    kungen haben. Die Rechtsprechung hat die Patienten-
    rechte in den letzten Jahren dynamisch ausgeweitet.
    Aber eine Normierung, wie Sie sie vornehmen, schreibt
    den Status quo letztlich nur ein Stück weit fest. Damit
    bremst sie sogar eine dynamische Weiterentwicklung,
    eine Verbesserung der Rechte der Patienten. Insofern
    schadet dieses Gesetz mehr, als es nutzt.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


    Patientenrechte sind immer aus der Patientenperspek-
    tive zu sehen. Was heißt das? Das heißt, man muss die
    Frage beantworten: Was möchte der Patient? Er möchte
    möglichst alle medizinischen Leistungen erhalten, er möch-
    te keine vorenthalten bekommen. Außerdem möchte er
    nicht schlecht und vor allen Dingen nicht unnötig behan-
    delt werden. Wir kennen die vielen Fälle, ihn denen je-
    mand ein künstliches Kniegelenk verpasst bekommen
    hat, obwohl er es nicht gebraucht hat. Der Patient muss
    sozusagen den Durchblick dafür haben, dass nicht mone-
    täre, sondern medizinische Gründe für eine Behandlung
    ursächlich sind.

    Nachdem verschiedene Punkte schon sehr detailliert
    angesprochen worden sind, möchte ich für meine Frak-
    tion jetzt ein paar Punkte zusammenfassen.

    Erstens. Das zentrale Problem im Haftungsrecht ist die
    Beweislastsituation; das hat auch Frau Hönlinger ange-
    sprochen. Auch hier, Frau Ministerin, bringt der Gesetz-
    entwurf nichts Neues. Der Patient muss auch zukünftig
    die volle Beweislast tragen. Beweislasterleichterungen
    sind bei normalen, einfachen Behandlungsfehlern nicht
    vorgesehen. Das wäre allerdings erforderlich gewesen,
    meine sehr verehrten Damen und Herren.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Natürlich gilt die Beweislastumkehr bei groben Behand-
    lungsfehlern, aber dies entspricht der stetigen Rechtspre-
    chung und ist somit nichts Neues.





    Dr. Edgar Franke


    (A) (C)



    (D)(B)


    Zu kritisieren ist auch, dass Ärzte zukünftig erst auf
    direkte Nachfrage eine Bewertung als Behandlungsfeh-
    ler mitliefern müssen. Dies hat aus unserer Sicht generell
    zu geschehen.

    Darüber hinaus brauchen wir in der Praxis ein neues
    Fehler- und Beschwerdemanagement und eine Kultur,
    Fehler zuzugeben. Wir haben im Gesetzentwurf ein straf-
    prozessuales Verwertungsverbot vorgesehen, sodass nie-
    mand Angst davor haben muss, Fehler auch zuzugeben.
    Das, Frau Ministerin, ist positiv.


    (Beifall des Abg. Wolfgang Zöller [CDU/ CSU])


    Zweitens. IGeL-Leistungen sind im Patientenrecht,
    sehr geehrter Herr Zöller, so gut wie nicht geregelt. Wir
    wissen, dass den Patienten in letzter Zeit von Ärzten oft-
    mals freiwillige bzw. medizinische Nicht-Kassenleistun-
    gen angedreht – so muss man ehrlicherweise formulie-
    ren – werden. Zum Teil zahlen Patienten viel Geld dafür.
    Diese Leistungen sind schädlich; darüber brauchen wir
    uns nicht zu unterhalten. Darmspülungen sind das beste
    Beispiel.

    Herr Zöller, da bei jedem Haustürgeschäft eine Ein-
    willigungssperrfrist gilt, frage ich mich, warum eine sol-
    che Einwilligungssperrfrist nicht auch bei diesen Leis-
    tungen gilt. Warum räumt man dem Patienten nicht eine
    Frist von beispielsweise zwei Tagen ein, innerhalb deren
    er widerrufen kann?


    (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Sehr praktikabel! Das ist ja unglaublich!)


    Wenn es eine solche Einwilligungssperrfrist schon bei
    Haustürgeschäften gibt, dann muss es sie erst recht bei
    Gesundheitsleistungen geben, meine sehr verehrten Da-
    men und Herren.


    (Beifall bei der SPD – Heinz Lanfermann [FDP]: Und bei Lakritz wegen des hohen Blutdrucks! Dann müsste man auch zwei Tage warten, bis man Lakritz kaufen darf!)


    Außerdem glaube ich, dass auch ein schriftlicher Be-
    handlungsvertrag vernünftig ist.

    Dritter Punkt. Die bestehenden Schwächen im Medi-
    zinproduktegesetz werden auch in diesem Gesetzentwurf
    nicht geheilt. Da hätten wir als Sozialdemokraten mehr
    erwartet. Gerade die Skandale bei Brust- und Hüftim-
    plantaten führen aus unserer Sicht vor Augen, dass dort
    Handlungsbedarf besteht. Die Hersteller jedenfalls ha-
    ben nichts oder nur wenig zu befürchten, und gerade bei
    Serienfehlern müssten wir die Hersteller an den Kosten
    der Entfernung des Implantats beteiligen. Das wäre sinn-
    voll und aus meiner Sicht auch sachgerecht.


    (Beifall bei der SPD)


    Wir bräuchten ein Implantatregister zur besseren
    Rückverfolgung der Fälle, in denen ein Implantat einen
    Fehler aufweist. Auch das wäre notwendig und vernünf-
    tig.

    Des Weiteren wäre die Einführung der Pflicht zum
    Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Herstel-
    ler zwingend erforderlich.

    Viertens. Der Härtefallfonds ist mehrfach angespro-
    chen worden. Wenn ich Herrn Rüddel richtig verstanden
    habe, ist auch er nicht ganz abgeneigt. Ein solcher Fonds
    für soziale Härtefälle wäre sinnvoll. Dies wäre zum Bei-
    spiel dann sinnvoll, wenn sich nicht genau ermitteln
    ließe, wer schuld daran ist, dass sich ein Patient während
    eines Krankenhausaufenthalts mit einem Keim infiziert
    hat. Für den Fall, dass sich die Ursache oder das Ver-
    schulden nicht genau ermitteln lassen, sollte ein Härte-
    fallfonds greifen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Fünftens. Auch ein Patientenbrief müsste verbindlich
    sein. Sie werden gleich sagen, dass es zu viel Bürokratie
    in der Pflege gebe und dass die Ärzte durch zu viel Bü-
    rokratie belastet seien; aber ein Patientenbrief würde
    Vertrauen und Transparenz schaffen. Er wäre aus unserer
    Sicht sinnvoll. Denn wenn Vertrauen aufgebaut wird,
    ließe sich die eine oder andere Streitigkeit, Herr Zöller,
    präventiv verhindern. Insofern wäre ein solcher Patien-
    tenbrief sehr wichtig.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Letzter Punkt. Patientenrechte haben auch vor dem
    Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs
    eine besondere Bedeutung; ich erinnere an die Entschei-
    dung des Bundesgerichtshofs zur Korruption im Gesund-
    heitswesen. Wie Sie wissen, können niedergelassene
    Ärzte nunmehr ungestraft Zahlungen kassieren, zum Bei-
    spiel dafür, bestimmte Medikamente zu verschreiben,
    und kein Patient kann etwas dagegen tun. Es besteht
    keine rechtliche Möglichkeit, dies zu sanktionieren. Es
    besteht keine strafrechtliche Prävention.

    Vertrauen, Herr Zöller, ist ein hohes Gut. Patienten
    müssen sich immer sicher sein, dass bei einer ärztlichen
    Entscheidung allein medizinische und nicht finanzielle
    Gründe eine Rolle spielen. Wir haben im Gesundheits-
    ausschuss gehört, dass es bei den Ärztekammern so gut
    wie keine Verfahren hierzu gibt. Es gibt deswegen keine
    Verfahren, weil es keine staatsanwaltschaftlichen Ermitt-
    lungen gibt. Die gibt es nicht, weil es keinen Straftatbe-
    stand gibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in-
    sofern beißt sich hier die Katze in den Schwanz.

    Wir müssen gegen Korruption vorgehen. Wenn wir
    nicht dagegen vorgehen, riskieren wir nicht nur die Ge-
    sundheit der Patienten, sondern auch den guten Ruf der
    Ärzte; von den Versichertengeldern ganz zu schweigen.

    Das Patientenrechtegesetz verdient aus unserer Sicht
    seinen guten Namen eigentlich nicht; denn wichtige
    Dinge sind nicht geregelt. Die Rechte von Patientinnen
    und Patienten werden jedenfalls aus meiner Sicht nicht
    gestärkt. Insofern muss man vielleicht bis 2013 warten,
    bis die SPD wieder mit einem starken Kanzler an der
    Regierung ist.

    Danke schön.





    Dr. Edgar Franke


    (A) (C)



    (D)(B)



    (Beifall bei der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Mit Steinbrück wird es bestimmt nicht klappen! – Zuruf von der FDP: Steinbrück will keine linken Experimente!)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Nun hat der Kollege Rudolf Henke als letzter Redner

zu diesem Tagesordnungspunkt für die CDU/CSU-Frak-
tion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Henke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Franke,
    Ihre Rede trägt zumindest dazu bei, dass die Öffentlich-
    keit weiß, worauf sie sich einstellen muss und womit sie
    rechnen muss. Wenn Sie sagen: „Das zentrale Instru-
    ment, das Vertrauen herstellt, ist ein Patientenbrief, der
    regelmäßig geschrieben wird“, wenn das also das zen-
    trale Instrument ist, das Vertrauen herstellt, dann scha-
    den Sie mit dieser Argumentation sogar der Glaubwür-
    digkeit des Textes eines Antrags von Ihnen, in dem Sie
    einmal festgehalten hatten, dass das Leistungsniveau
    und übrigens auch das Arzthaftungsrecht in Deutschland
    im internationalen Vergleich – ich zitiere Ihren Antrag –
    beispielhaft gut sei. Dem widerspricht es, wenn Sie dann
    sagen, das Vertrauen muss erst geschaffen werden.

    Wodurch wird denn Vertrauen geschaffen? Ich
    glaube, Patienten haben dann Vertrauen, wenn sie erle-
    ben, dass sie Zugang zur Behandlung haben. Das ist et-
    was, was Vertrauen schafft.

    Was schafft Vertrauen? Wenn die Patienten erleben,
    dass Behandelnde genügend Zeit haben, dass deren
    Kraft – Minister Bahr hat darauf aufmerksam gemacht –
    nicht durch unsinnige Belastungen gebunden wird. Bis
    zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass dieser
    von Ihnen geforderte Patientenbrief an alle eine unsin-
    nige Belastung wäre, die die Behandelnden davon ab-
    hält, sich den Patienten mit genügend Zeit zu widmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Vertrauen wird geschaffen, wenn wir ein solidarisches
    Gesundheitswesen haben, in dem keiner die Sorge haben
    muss, sich durch eine Behandlung zu ruinieren. Ver-
    trauen wird geschaffen, wenn man sich auch in schlech-
    ten Zeiten darauf verlassen kann, dass das Versprechen
    der Versicherungen eingelöst wird. Vertrauen wird ge-
    schaffen, wenn es ein Leitbild des therapeutischen Ar-
    beitsbündnisses von Arzt und Patient, von Behandler
    und Patient gibt.

    In diesem Sinne, meine Kolleginnen und Kollegen, ist
    dies nicht das erste Patientenrechtegesetz in dieser Le-
    gislaturperiode, es ist mindestens das dritte. Denn mit
    dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz von An-
    fang 2010, vom Kabinett 2009 beschlossen, wurde ein
    Ausgleich der aus Konjunkturgründen abgesenkten Bei-
    träge durch Steuermittel herbeigeführt. Damit haben wir
    den materiellen Vertrauensanspruch der Patienten abge-
    sichert.

    Auch das Versorgungsstrukturgesetz war in diesem
    Sinne ein Patientenrechtegesetz, weil es den Zugang zur
    Behandlung auch im ländlichen Raum sicherer macht.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Übrigens ist auch die Neufassung der Approbations-
    ordnung, in der der Minister verordnet, dass in der Aus-
    bildung der Ärzte Palliativmedizin und Schmerztherapie
    heute einen größeren Umfang einnehmen, zwar kein Pa-
    tientenrechtegesetz, aber eine Patientenrechteverord-
    nung gewesen.


    (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau!)


    Nun zum vorliegenden Patientenrechtegesetz. Ich
    glaube, dass es richtig ist, dass die Rechte hoch entwi-
    ckelt sind und dass sie durch die Rechtsprechung in gro-
    ßem Umfang gesichert sind. Aber das Bestreben – das
    haben wir von allen gehört –, die Informationslage zu
    verbessern und die bestehenden Rechte zu verdeutli-
    chen, hat auch durch die früheren Versuche, das Richter-
    recht transparenter werden zu lassen, nicht zu dem er-
    hofften Erfolg geführt. Insofern wollen wir mit diesem
    Gesetz mehr Transparenz schaffen für Patienten, Ärzte
    und Behandler; denn dieses Gesetz weitet die Gültigkeit
    des entwickelten Richterrechts von der Arzt-Patienten-
    Beziehung auf andere Behandlungssituationen aus. Es
    beschränkt sich nicht nur auf die Beziehung zu den Ärz-
    ten.

    Gute Ärztinnen und Ärzte achten das Selbstbestim-
    mungsrecht ihrer Patienteninnen und Patienten, respek-
    tieren die Würde der Kranken und schützen deren Privat-
    sphäre.

    Dazu gehört auch, dass wir unsere Patienten über die
    Diagnose- und Therapieschritte und über ihren gesund-
    heitlichen Zustand in einer so verständlichen Form infor-
    mieren und aufklären, dass sie die Tragweite der Be-
    handlung, die in Betracht kommenden alternativen
    Behandlungsoptionen und die damit verbundenen Risi-
    ken erfassen können. Der Gesetzentwurf will die Be-
    lange von Menschen mit Behinderungen übrigens auch
    dadurch berücksichtigen, dass er die Verwendung der
    Leichten Sprache für Menschen mit sogenannten geisti-
    gen Behinderungen fördert.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Vor allem vor operativen Eingriffen muss dem Patien-
    ten die notwendige Bedenkzeit zur Verfügung stehen,
    ohne dass deshalb Behandlungschancen verlorengehen.
    Der Referentenentwurf sah vor, dass die Aufklärung
    durch den Behandelnden erfolgen muss. Diese Regelung
    ist im Gesetzentwurf geändert worden. Dort steht, dass
    die Aufklärung entweder durch den Behandelnden oder
    durch eine Person erfolgt, die über die zur Durchführung
    der Maßnahme notwendige Befähigung verfügt. Das
    wird dem Arbeitsalltag, vor allem von Klinikärzten, bes-
    ser gerecht als die Fassung des Referentenentwurfs.
    Wolfgang Zöller hat in der ersten Debatte, die wir hier
    geführt haben, zugesagt, dass das Patientenrechtegesetz
    im Dialog mit allen Betroffenen entwickelt wird.


    (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau!)






    Rudolf Henke


    (A) (C)



    (D)(B)


    Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Schilderungen
    aus der Praxis auf die Formulierung des Entwurfes Ein-
    fluss genommen haben. Deswegen ist auch diese Zusage
    eingehalten worden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Es wäre ein großer Fehler, wenn jemand glauben
    würde, keine Fehler zu haben. Überall da, wo Menschen
    arbeiten, passieren Fehler. Davon sind Ärztinnen und
    Ärzte nicht ausgenommen. Deswegen: Ja zu den Rege-
    lungen zu CIRS. Im weiteren Beratungsprozess müssen
    wir aber noch einmal die Frage untersuchen: Was ist mit
    der rechtlichen Verwertung der Kenntnis, wenn jemand
    im Rahmen von CIRS einen Fehler dokumentiert? Auch
    die Frage der Arzthaftung muss noch einmal im Gesetz-
    gebungsverfahren betrachtet werden; denn wenn ein Arzt
    keine oder eine zu geringe Haftpflichtversicherung hat,
    dann müssen wir eine Befugnis schaffen, die es erlaubt,
    auf Länderebene zu entscheiden, ob die Approbation
    ruht, wenn die Haftpflichtversicherung nicht ausreichend
    ist. Hierzu müsste der Bund noch eine entsprechende Re-
    gelung fassen.

    Am 22. Oktober, wenn ich das Datum richtig im Kopf
    habe


    (Dr. Carola Reimann [SPD]: Das ist richtig!)


    – die Ausschussvorsitzende bestätigt das; ich bedanke
    mich –, werden wir eine große Anhörung im Ausschuss
    haben. Dort werden wir natürlich weitere Fragen im Stil
    der bisherigen Diskussion behandeln müssen. Ich per-
    sönlich glaube, dass in der Anhörung die Frage eine
    Rolle spielen wird: Wie passen § 630 c Bürgerliches Ge-
    setzbuch mit den neuartigen Informationspflichten und
    § 630 e BGB mit den weiter fortbestehenden Aufklä-
    rungspflichten zusammen? Harmonisieren sie schon
    hundertprozentig?

    Wir müssen auch die Frage der Selbstbezichtigungsge-
    bote diskutieren – das bezieht sich nicht auf die Abwehr
    einer Gesundheitsgefahr, für die es nötig und zwingend
    ist –, die besagt, dass auf Nachfrage ein Behandlungsfeh-
    ler zugegeben werden muss. Das muss man vergleichen
    mit dem Nemo-tenetur-Prinzip der Juristen: Man muss
    sich nicht selbst anklagen. Das sind Fragen, die von der
    Koalition – ich bin sicher, auch von den Gutwilligen in
    der Opposition – genauso konstruktiv in der weiteren
    Debatte um den Gesetzentwurf behandelt werden, wie es
    Wolfgang Zöller, Minister Bahr und Ministerin
    Leutheusser-Schnarrenberger bereits getan haben. Des-
    wegen freue ich mich auf die Fortsetzung dieser Diskus-
    sion.

    Ich bedanke mich zunächst einmal für Ihre Aufmerk-
    samkeit. Wir stimmen natürlich dafür, den Gesetzent-
    wurf in die Ausschüsse zu überweisen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)