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    Plenarprotokoll 17/196 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 I n h a l t : Absetzung des Zusatztagesordnungspunk- tes 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/10488) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/6489) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Maria Klein- Schmeink, Ingrid Hönlinger, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte von Patientinnen und Patienten durch- setzen (Drucksache 17/6348) . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufnahme von Kultur und Sport in das Grundgesetz (Drucksache 17/10644) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Förderung des Sports ist Aufgabe des Staates (Drucksache 17/6152) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Agnes Alpers, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kultur gut stärken – Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern (Drucksache 17/10785 (neu)) . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23653 A 23653 B 23653 B 23653 C 23653 D 23655 D 23657 A 23658 D 23660 B 23661 C 23662 D 23664 C 23666 A 23667 A 23667 D 23669 C 23671 A 23672 C 23672 C 23672 D 23673 A 23673 C 23674 C 23675 D 23676 A 23676 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialge- setzbuch (Drucksache 17/10748) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Teller statt Tank – EU-Importver- bot für Kraft- und Brennstoffe aus Bio- masse (Drucksache 17/10683) . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Tier- schutzgesetzes (Drucksache 17/10572) . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Stand der Entwick- lung des Tierschutzes 2011 (Tierschutz- bericht 2011) (Drucksache 17/6826) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Landwirtschaftli- che Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten (Drucksache 17/10694) . . . . . . . . . . . . . . Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Joachim Hacker, Ulrike Gottschalck, Heinz Paula, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Flugzeugbesatzun- gen und Reisende vor kontaminierter Kabinenluft schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kontami- nierte Kabinenluft in Flugzeugen unter- binden (Drucksachen 17/7611, 17/7480, 17/9451) . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23677 D 23678 C 23679 D 23680 D 23681 C 23682 B 23683 B 23684 D 23686 A 23686 D 23687 B 23689 C 23689 C 23690 D 23692 C 23694 A 23695 C 23696 D 23697 D 23699 A 23699 D 23700 D 23701 A 23701 D 23703 B 23704 B 23705 B 23705 C 23705 C 23706 C 23708 A 23709 A 23709 A 23709 A 23709 B 23710 D 23712 B 23713 D 23714 C 23715 C 23717 A 23717 B 23718 B 23720 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 III Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage 14 des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Zeitpunkt des Beginns der Energie- wende und Festhalten am Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent (194. Sitzung, Drucksa- che 17/10736) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 23722 A 23722 D 23723 C 23724 D 23726 C 23727 A 23727 D 23728 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23653 (A) (C) (D)(B) 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23727 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 14): Wann begann aus Sicht der Bundesregierung die Energie- wende – mit der Bitte um Nennung eines Datums oder einer politischen Entscheidung –, und hält die Bundesregierung an der Größenordnung ihrer Zielvorstellung, den Anteil der erneu- erbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent aus- zubauen, fest, welche von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einem Interview mit der Zeit vom 12. Mai 2011 (vergleiche www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2011/05/ 2011-05-12-merkel-zeit.html) genannt und in der Antwort auf meine schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/5990 von der Bundesregierung bestätigt wurde? Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung mit ihrem Energiekonzept ein langfristiges, auf vier Jahrzehnte an- gelegtes Gesamtkonzept für die neue Art der Energiever- sorgung vorgelegt. Zentrale Elemente der Energiepolitik der Bundesregierung sind der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien und die ambitionierte Steigerung der Energieeffizienz. Mit den Beschlüssen vom Sommer 2011 hat die Bundesregierung die Grundlagen geschaf- fen, um die schon zuvor auf den Weg gebrachte Energie- wende beschleunigt umzusetzen. Ziele für die künftigen Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland sind im Energie- konzept der Bundesregierung dargelegt. Die genannte Zahl für das Jahr 2020 entspricht damals wie heute der Größenordnung des dort beschriebenen Ziels. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 28.09.2012 Alpers, Agnes DIE LINKE 28.09.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 28.09.2012 Behrens, Herbert DIE LINKE 28.09.2012 Burchardt, Ulla SPD 28.09.2012 Burkert, Martin SPD 28.09.2012 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 28.09.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 28.09.2012 Gabriel, Sigmar SPD 28.09.2012 Götz, Peter CDU/CSU 28.09.2012 Granold, Ute CDU/CSU 28.09.2012 Kolbe, Daniela SPD 28.09.2012 Korte, Jan DIE LINKE 28.09.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Kumpf, Ute SPD 28.09.2012 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 28.09.2012 Mast, Katja SPD 28.09.2012 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 28.09.2012 Nink, Manfred SPD 28.09.2012 Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.09.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 28.09.2012 Schaaf, Anton SPD 28.09.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 28.09.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.09.2012 Seif, Detlef CDU/CSU 28.09.2012 Simmling, Werner FDP 28.09.2012 Dr. Stinner, Rainer FDP 28.09.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 28.09.2012 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.09.2012 Dr. Westerwelle, Guido FDP 28.09.2012 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 28.09.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 23728 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließungen gefasst: 1. Der Bundesrat befürchtet, dass die Offenlegung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeu- tischen Unternehmers hierzulande zu einer Preis- erosion in anderen Ländern, die im Rahmen ihrer Preisbildung auf den offiziellen deutschen Arznei- mittelpreis referenzieren, führen könnte. Ein nied- riger veröffentlichter Erstattungsbetrag könnte so- mit finanzielle Belastungen der Pharmaindustrie im Ausland zur Folge haben und damit auch die Preisverhandlungen in Deutschland belasten. Pharmaunternehmen könnten sich zudem gezwun- gen sehen, auf eine Ausbietung im deutschen Markt zu verzichten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft zu ver- meiden, so dass Patientinnen und Patienten unter Umständen bestimmte Therapieoptionen nicht zur Verfügung stehen werden. Ein erstes Beispiel für ein derartiges Verhalten ist bereits in der Indikation Epilepsie bekannt geworden. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, 24 Monate nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften über die Erfahrungen mit der Preisbildung und Erstattung von Arznei- mitteln mit neuen Wirkstoffen zu berichten. Begründung: Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittel- markts in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) sieht eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss mit an- schließender Preisverhandlung zwischen pharma- zeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenver- band für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen vor. Das Ergebnis der Preisverhandlung ist ein Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Un- ternehmers (ApU), der vom pharmazeutischen Unternehmer ursprünglich festgelegt wurde. § 130b Absatz 1 SGB V sieht vor, dass der Rabatt vom pharmazeutischen Unternehmer über den pharmazeutischen Großhandel und die Apothe- ken an die gesetzlichen Krankenkassen und die Privatversicherten durchgereicht wird, während der Listenpreis, der ApU, ausweislich der Geset- zesbegründung zu § 130b SGB V in der Fassung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes, unverän- dert bleibt. Der Rabatt wird zu diesem Zweck in den entsprechenden Arzneimitteldatenbanken der Ärzte und Apotheker ausgewiesen und wird so- mit öffentlich. Die Offenlegung des Rabatts hierzulande wird vo- raussichtlich durch Preisreferenzierung zu einer Preiserosion in anderen Ländern führen. Dies könnte nicht beabsichtigte, wirtschaftlich nachtei- lige Effekte für pharmazeutische Unternehmer in den Referenzpreisländern zur Folge haben und für Patientinnen und Patienten hierzulande bedeuten, dass sie wichtige Innovationen nicht erhalten. Im Sinne eines lernenden Systems sollte die Ent- wicklung beobachtet und evaluiert werden, um gegebenenfalls die Regelungen über die Verein- barungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unter- nehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel nachbessern zu können. 2. Der Bundesrat befürchtet, dass die Umsetzung der Richtlinie 2011/62/EU durch Artikel 1 Nummer 57 (§ 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 1a Nummer 4, 6, 7 und 8 AMG) in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 5 (Inkrafttreten) des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ab dem 2. Juli 2013 dazu führt, dass pharmazeutische Wirkstoffe aus Län- dern außerhalb der EU nicht mehr eingeführt wer- den können, weil die nach der Neufassung des § 72a AMG erforderlichen Bestätigungen der zu- ständigen Behörden der Drittländer nicht bei der Einfuhr vorgelegt werden können. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregie- rung auf, unmittelbar nach Verkündung des Zwei- ten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtli- cher und anderer Vorschriften an die Kommission heranzutreten und sich dringlich dafür einzuset- zen, dass die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2011/62/EU genannte Überlei- tungsfrist zunächst um mindestens ein Jahr, das heißt auf den 2. Juli 2014, verlängert wird. Begründung: Das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften sieht in Umsetzung der genannten EU-Richtlinie vor, dass ab dem 2. Juli 2013 pharmazeutische Wirkstoffe nur noch dann eingeführt werden können, wenn eine von den Behörden des Ursprungslands ausgestellte Bestäti- gung vorliegt, wonach die im wirkstoffherstellen- den Betrieb angewendeten Good Manufactoring Practice (GMP)-Standards denen der EU zumindest gleichwertig sind, der Betrieb regelmäßigen Kont- rollen und Maßnahmen, einschließlich wiederhol- ter und unangekündigter Inspektion, unterliegt und festgestellte Verstöße vom Drittstaat unverzüglich an die EU weitergeleitet werden. Es ist jedoch deutlich abzusehen, dass von einem überwiegenden Teil der Länder außerhalb der EU die Bestätigungen mit dem vorgesehenen Inhalt nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zum 2. Juli 2013 ausgestellt werden. Schon angesichts der Vielzahl von wirkstoffherstellenden Unternehmen und der Vielzahl von Herstellungsländern außer- halb der EU ist vielmehr davon auszugehen, dass allenfalls für einen geringen Anteil von Unterneh- men die Bestätigung ausgestellt sein wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23729 (A) (C) (D)(B) Es wird daher eine Einfuhr von pharmazeutischen Wirkstoffen in die EU in bisherigem Umfang nicht mehr möglich sein. Eine Versorgung der in der EU ansässigen Arzneimittelindustrien mit pharmazeu- tischen Wirkstoffen kann nicht mehr ausreichend gewährleistet werden, denn etwa 80 Prozent der benötigten Wirkstoffe stammen aus EU-Drittlän- dern, nur etwa 20 Prozent werden in der EU selbst produziert. Dies deckt den Bedarf der Arzneimit- telhersteller nicht, gefährdet die Marktversorgung mit Arzneimitteln und läuft damit dem Interesse der Patientinnen und Patienten zuwider. Daher ist eine verlängerte Umsetzungsfrist sei- tens der EU erforderlich, damit sich Behörden und Unternehmen in den Ländern außerhalb der EU auf die neuen Anforderungen hinreichend vorbereiten können, und danach eine entspre- chende Anpassung durch künftige erneute Ände- rung des Arzneimittelgesetzes vornehmen. – Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversiche- rung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) – Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Muster- verfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften – Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung – Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrecht- licher Vorschriften – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Dezember 2011 über den Internationalen Suchdienst – Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Men- schenhandels – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Dop- pelbelastung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. und 28. Dezem- ber 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, zu dem am 31. August 2012 zugeleiteten nachstehenden Gesetzentwurf gemäß Arti- kel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2012/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verord- nung (EU) Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforde- rungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2011 – Drucksachen 17/9890, 17/10195 Nr.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 – Drucksachen 17/9891, 17/10195 Nr.2 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept – Drucksache 17/9262 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2008 bis 2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 17/9400, 17/9802 Nr. 1.6 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2010 – Drucksachen 17/8700, 17/10024 Nr. 1 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaft- lichen Auswirkungen der §§ 9 bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – Drucksachen 17/4517, 17/4742 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Um- weltfragen Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung – Drucksachen 17/4890, 17/5820 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht 2011) – Drucksachen 17/6085, 17/6392 Nr. 1.6 – 23730 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hauptgutachten 2011 des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation – Drucksachen 17/7331, 17/7702 Nr. 1.2 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/9797 Nr. A.2 EP P7_TA-PROV(2012)0142 Drucksache 17/9797 Nr. A.3 Ratsdokument 9288/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.12 Ratsdokument 17968/11 Drucksache 17/9647 Nr. A.6 Ratsdokument 8905/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.8 Ratsdokument 8853/1/12 REV 1 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/10208 Nr. A.9 Ratsdokument 10266/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.10 Ratsdokument 10785/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.11 Ratsdokument 10786/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.39 Ratsdokument 11125/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.40 Ratsdokument 11145/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.41 Ratsdokument 11868/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.42 Ratsdokument 12093/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.43 Ratsdokument 12407/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.44 Ratsdokument 12825/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.45 Ratsdokument 13050/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.46 Ratsdokument 13186/12 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10208 Nr. A.13 Ratsdokument 10420/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.14 Ratsdokument 10575/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.15 Ratsdokument 10700/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.16 Ratsdokument 10702/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.17 Ratsdokument 10705/12 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/10208 Nr. A.18 Ratsdokument 10505/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.7 Ratsdokument 10035/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/3955 Nr. A.17 Ratsdokument 16036/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.7 Ratsdokument 15770/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.8 Ratsdokument 16046/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.19 Ratsdokument 18249/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.20 Ratsdokument 18257/10 Drucksache 17/4927 Nr. A.27 Ratsdokument 5965/11 Drucksache 17/6010 Nr. A.18 Ratsdokument 9896/11 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.9 Ratsdokument 9793/12 Drucksache 17/10028 Nr. A.10 Ratsdokument 9947/12 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/8227 Nr. A.52 Ratsdokument 17575/11 Drucksache 17/10028 Nr. A.12 Ratsdokument 9500/12 196. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 41 Rechte von Patientinnen und Patienten TOP 42 Staatliche Förderung von Sport und Kultur TOP 43 SGB XII (Erstattungszahlungen des Bundes) TOP 44 EU-Importverbot für Biokraftstoffe und Biomasse TOP 13 Tierschutz TOP 46 Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Hönlinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das

    Patientenrechtegesetz wird durch folgende zentrale Be-
    griffe gekennzeichnet und beschrieben: Beteiligungs-
    rechte, Aufklärungspflichten, Dokumentationsrechte und
    vor allem Transparenz und Rechtssicherheit. Schon an
    dieser Begrifflichkeit lässt sich ablesen, dass es sich um
    ein komplexes und besonders wichtiges Rechtsgebiet
    handelt. Patientinnen und Patienten und auch Sie selbst,
    meine Damen und Herren von der Regierungskoalition,
    haben, wie sich Ihren Worten entnehmen lässt, hohe An-
    sprüche an dieses Gesetz. Diesen Ansprüchen wird das
    Patientenrechtegesetz in seiner jetzigen Form nicht ge-
    recht.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


    Dass Sie uns nun endlich ein solches Gesetz vorlegen
    und dass der Behandlungsvertrag damit als eigener Ver-
    trag im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert wird, begrü-
    ßen wir ausdrücklich. Sie erkennen damit an, dass zwi-
    schen Patient und Arzt ein besonderes Rechtsverhältnis
    besteht. Die gesetzliche Regelung des Behandlungsver-
    trags war überfällig, ausreichend ist sie jedoch noch im-
    mer nicht. Sehr deutlich zeigt sich das bei der Festlegung
    der Beweislast.

    Hier kodifizieren Sie die ständige Rechtsprechung
    des BGH zur Beweislastumkehr bei groben Behand-
    lungsfehlern. Demgemäß erkennen Sie nur hier an – Zi-
    tat von Seite 30 Ihres Gesetzentwurfs –: „… dass der Be-
    handelnde ‚näher dran‘ ist, das Beweisrisiko zu tragen.
    Demgegenüber wird der Patient im Regelfall kaum et-
    was zur Klärung des Sachverhalts beitragen können …“.

    Aber schauen Sie doch genau hin! Das ist bei weniger
    krassen Behandlungsfehlern nicht anders. Im Regelfall
    ist es bei kleineren Fehlern sogar noch viel schwieriger
    für die Patientinnen und Patienten, den Behandlungsfeh-
    ler nachzuweisen.

    Das Besondere an einem Behandlungsvertrag ist doch
    gerade, dass ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen
    den Vertragsparteien besteht, meine Damen und Herren.
    Die Beweislastumkehr im Ausnahmefall reicht deshalb
    nicht aus. Wir brauchen eine zusätzliche Beweiserleich-
    terung in Form einer widerlegbaren Vermutung auch für

    einfache Behandlungsfehler. Ich sage ausdrücklich „Be-
    weiserleichterung“ und nicht „Beweislastumkehr“. Da-
    mit meine ich: Wenn der Patient zur Überzeugung des
    Gerichts darlegt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt
    und dass ein Gesundheitsschaden eingetreten ist, muss
    der Arzt die Vermutung erschüttern, dass hier ein Kau-
    salzusammenhang besteht. Nur so kann ein effektiver
    Schutz von Patientinnen und Patienten erreicht werden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Ein weiterer wichtiger Faktor in Arzthaftungsprozes-
    sen ist die Frage, nach welchem Verfahren sachverstän-
    dige Gutachter bestellt werden. In den allermeisten Fäl-
    len fehlt Juristinnen und Juristen der medizinische
    Sachverstand. Das gilt für Anwälte/Anwältinnen ge-
    nauso wie für Richter/Richterinnen. Die Entscheidung
    darüber, wer das medizinische Gutachten erstellt, ist so
    in Wirklichkeit oft die vorweggenommene Entscheidung
    darüber, wie der Prozess ausgeht.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wir Grünen meinen deshalb: In die Entscheidungsfin-
    dung zu der Frage, welcher Gutachter bestellt wird, müs-
    sen die Parteien viel stärker eingebunden werden als bis-
    her. Wir brauchen klare und transparente Regeln für die
    Gutachtenvergabe.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Auch die Verfahrensabläufe bei den Schlichtungs-
    und Gutachterkommissionen der Ärztekammern können
    wir noch verbessern. Wir sollten auch Möglichkeiten der
    alternativen Streitbeilegung verstärkt nutzen. Mit dem
    Mediationsgesetz haben wir hier vor der Sommerpause
    überfraktionell, mit allen Fraktionen, eine sichere recht-
    liche Grundlage geschaffen.

    Diese und weitere Punkte wie ein Härtefallfonds,
    meine Damen und Herren, müssen im Gesetzgebungs-
    verfahren noch eingearbeitet werden; denn das oberste
    Ziel dieses Gesetzes muss es sein, die Rechtsstellung
    von Patientinnen und Patienten umfassend zu verbessern
    und diese im Behandlungsprozess von Betroffenen zu
    Beteiligten zu machen.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Das Wort hat nun der Kollege Erwin Rüddel für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Rüddel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her-

    ren! Meine Fraktion sieht in dem vorliegenden Gesetz-
    entwurf der Bundesregierung eine deutliche Verbesse-
    rung der Patientensituation und eine hervorragende





    Erwin Rüddel


    (A) (C)



    (D)(B)


    Grundlage für die weitere parlamentarische Beratung.
    Mein Dank gilt neben den beteiligten Bundesministerien
    vor allem unserem Kollegen Wolfgang Zöller, der sich
    als Patientenbeauftragter der Bundesregierung seit vie-
    len Monaten mit großem persönlichen Einsatz für dieses
    wichtige Vorhaben engagiert hat.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Mit dem Patientenrechtegesetz runden wir unsere er-
    folgreiche Gesundheitspolitik der letzten drei Jahre ab.


    (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau! Sehr gut! – Maria KleinSchmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schlechtes Vorzeichen!)


    Wir schaffen mehr Transparenz und mehr Rechte für
    Patientinnen und Patienten. Wir bündeln diese Rechte in
    einem einheitlichen Gesetz. Wir machen sie für jeder-
    mann nachprüfbar. Wir verankern das Arzt-Patient-Ver-
    hältnis erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch.

    Die Krankenkassen werden ihre Mitglieder künftig
    bei Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen, um
    eventuelle Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Der
    Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen jemanden, son-
    dern sorgt für einen transparenten und fairen Ausgleich
    der Interessen. Er schützt das sensible Vertrauensverhält-
    nis zwischen Arzt und Patient. Bei Streitigkeiten ist die
    Patientenakte das wichtigste Dokument. Wir stellen si-
    cher, dass Patienten in ihre Akte Einsicht nehmen kön-
    nen. Beweiserleichterungen für die Patienten werden
    klar geregelt.

    Bei groben Behandlungsfehlern muss der behan-
    delnde Arzt darlegen, dass er alles richtig gemacht hat,
    und nicht der Patient nachweisen, dass der Arzt einen
    Fehler begangen hat. Diese Regelung greift die bisher
    entwickelte Rechtsprechung auf und sichert so das sen-
    sible und ausgewogene System der Beweislastumkehr
    im Prozess.

    Die Patientinnen und Patienten erhalten auch mehr
    Rechte gegenüber Kliniken und Krankenkassen, und sie
    werden in unserem Gesundheitssystem zu Partnern auf
    Augenhöhe. Dazu trägt nicht nur die vorgesehene Unter-
    stützung seitens der Krankenkassen durch medizinische
    Gutachten beim Verdacht auf Behandlungsfehler bei,
    sondern auch die Verpflichtung für Ärzte und Kliniken,
    sehr viel stärker als bisher Behandlungsfehler und Bei-
    nahefehler zu dokumentieren und auszuwerten. Wir stär-
    ken durch Einführung von Fehler- und Risikomanagement-
    systemen die Fehlervermeidungskultur. Außerdem wird
    ein Beschwerdemanagement in Krankenhäusern ver-
    bindlich.

    Zu den Rechten der Patienten wird in Zukunft neben
    der Einsicht in die Behandlungsunterlagen auch eine
    umfassende und rechtzeitige Aufklärung gehören. Damit
    erhalten der Behandlungsvertrag sowie die Aufklärungs-
    und Dokumentationspflichten eine rechtliche Grundlage.
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichte-
    rungen werden ausdrücklich zugunsten der Patienten ge-
    setzlich geregelt.

    Den Krankenkassen wird bei der Genehmigung bean-
    tragter Leistungen künftig eine Frist gesetzt. Entschei-
    den sie innerhalb dieses Zeitraumes nicht, gilt ein Antrag
    automatisch als genehmigt; der Patient bekommt also die
    Kosten seiner Behandlung erstattet.

    Insgesamt stellt der vorliegende Gesetzentwurf einen
    Meilenstein für unser Gesundheitswesen dar. Patientin-
    nen und Patienten werden ihre Rechte besser kennen und
    besser durchsetzen können. Wir werden jetzt rasch in die
    Detailberatungen einsteigen und das Gesetz zügig verab-
    schieden, damit die Neuregelungen mit Beginn des kom-
    menden Jahres in Kraft treten können.

    Meine Damen und Herren, ich plädiere dafür, im
    Zuge der weiteren parlamentarischen Beratungen die
    Einrichtung einer Stiftung zu prüfen, die Betroffenen in
    Härtefällen schnell und unbürokratisch Hilfe zukommen
    lässt. Ich bitte, diesen Härtefallfonds nicht mit einem
    Entschädigungsfonds zu verwechseln. Ein solcher Fonds
    sollte auch Fälle mit einbeziehen, in denen Ärztefehler
    wahrscheinlich, jedoch letztendlich nicht gerichtsfest
    nachzuweisen sind.


    (Beifall des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Die Hilfe würde zwar nicht auf einem Rechtsanspruch
    beruhen, aber Betroffenen zugutekommen, die aufgrund
    des gesundheitlichen Schadens in eine schwierige Le-
    benslage geraten sind und rasche finanzielle Unterstüt-
    zung brauchen.

    Ferner müssen wir eine Lösung für den Fall finden,
    dass ein Ärztefehler zwar nachgewiesen wurde, die Ver-
    ursacherfrage aber nicht eindeutig geklärt werden kann.
    Es kann nicht im Sinne der Betroffenen sein, dass es hier
    lange Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Versi-
    cherungen gibt und die Patienten zwar im Prinzip recht,
    aber keine Entschädigung bekommen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Deshalb sollten wir auch über einen Rückversiche-
    rungsfonds nachdenken, der von den Versicherern zu fi-
    nanzieren wäre. Dieser hätte zum Beispiel dann für die
    Schadensregulierung aufzukommen, wenn ein Arzt
    seine Versicherungsprämie nicht gezahlt hat. Ich sehe
    hier aber insbesondere die Ärztekammern und die Bun-
    desländer in der Pflicht, für die Kontrolle einer ausrei-
    chenden und fortdauernden Berufshaftpflichtversiche-
    rung der behandelnden Ärzte zu sorgen.

    Derzeit ist die Haftpflicht lediglich mit der Zulassung
    gegenüber der Kammer nachzuweisen. Wenn sich aber
    der Tätigkeitsbereich verändert, wird bislang kein erneu-
    ter Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflicht ge-
    fordert. Nach meiner Einschätzung benötigen die Zulas-
    sungsbehörden und Kammern Sanktionsmittel bis hin
    zum Entzug der Approbation.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])






    Erwin Rüddel


    (A) (C)



    (D)(B)


    Wünschenswert wäre eine bundeseinheitliche Rege-
    lung. Ich halte es für unerlässlich, dass die Länder eine
    lückenlose Kontrolle sicherstellen.


    (Beifall der Abg. Dr. Marlies Volkmer [SPD])


    Meine Damen und Herren, in Sachen Mitbestim-
    mungsrechte bei der Bedarfsplanung geht der vorlie-
    gende Entwurf in die richtige Richtung. Im Sinne der
    Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten
    scheint er mir aber noch ausbaufähig zu sein.


    (Beifall des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Deshalb sollten wir über eine Erweiterung der Mitbe-
    stimmungsrechte der Patientenvertreter im Gemeinsa-
    men Bundesauschuss nachdenken, etwa in Verfahrens-
    fragen, die den Ablauf der Sitzungen beeinflussen
    können.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    – Sie sehen, wie gut die Grundlagen der Diskussion sind.

    In Sachen Patientenakte sollte es auf Wunsch der Pa-
    tienten künftig auch möglich sein, die Akte elektronisch
    zugänglich zu machen, wobei die subjektiven Eindrücke
    des Arztes auch weiterhin vertraulich bleiben müssen.

    Schließlich ein Wort zu den sogenannten individuel-
    len Gesundheitsleistungen. Wir werden im zu verab-
    schiedenden Gesetz zweifelsfrei sicherstellen, dass die
    Patientinnen und Patienten ihre Entscheidung für oder
    gegen eine individuelle Gesundheitsleistung ohne jeden
    Druck und Zwang treffen können und dass die Versi-
    cherten wirkungsvoll vor möglichem Missbrauch und
    vor unnötigen und überflüssigen Maßnahmen geschützt
    werden. Der Vertragsarzt muss die Zustimmung des Ver-
    sicherten einholen und ihn auf die Pflicht zur Über-
    nahme der Kosten hingewiesen haben. Er muss also mit
    dem Patienten vor Beginn der Behandlung einen Be-
    handlungsvertrag mit Angabe der voraussichtlichen
    Kosten abgeschlossen haben. Eine Vergütung darf nur
    gefordert werden, wenn der Versicherte vor Beginn der
    Behandlung ausdrücklich verlangt hat, auf eigenen Kos-
    ten behandelt zu werden, und dies schriftlich bestätigt.
    Das alles, meine Damen und Herren, wird im Rahmen
    des künftigen Patientenrechtegesetzes verbindlich gere-
    gelt werden. Versuche aus den Reihen der Opposition,
    hier weiterhin Panikmache zu betreiben, sind deshalb
    wirklich überflüssig.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Seit über zehn Jahren wird über ein Patientenrechte-
    gesetz diskutiert. Ich weiß, dass auch zu Zeiten der rot-
    grünen Regierung über ein Patientenrechtegesetz ge-
    sprochen wurde,


    (Dr. Marlies Volkmer [SPD]: Wir haben die Vorarbeit geleistet!)


    es aber bei Worten geblieben ist, da man nicht die Kraft
    entwickelt hatte, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Da-
    her bin ich dieser Regierungskoalition dankbar, dass sie
    nicht nur redet, sondern auch konkret handelt.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Jawohl! Eine sehr gute Rede!)