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    Plenarprotokoll 17/196 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 I n h a l t : Absetzung des Zusatztagesordnungspunk- tes 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/10488) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/6489) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Maria Klein- Schmeink, Ingrid Hönlinger, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte von Patientinnen und Patienten durch- setzen (Drucksache 17/6348) . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufnahme von Kultur und Sport in das Grundgesetz (Drucksache 17/10644) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Förderung des Sports ist Aufgabe des Staates (Drucksache 17/6152) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Agnes Alpers, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kultur gut stärken – Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern (Drucksache 17/10785 (neu)) . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23653 A 23653 B 23653 B 23653 C 23653 D 23655 D 23657 A 23658 D 23660 B 23661 C 23662 D 23664 C 23666 A 23667 A 23667 D 23669 C 23671 A 23672 C 23672 C 23672 D 23673 A 23673 C 23674 C 23675 D 23676 A 23676 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialge- setzbuch (Drucksache 17/10748) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Teller statt Tank – EU-Importver- bot für Kraft- und Brennstoffe aus Bio- masse (Drucksache 17/10683) . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Tier- schutzgesetzes (Drucksache 17/10572) . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Stand der Entwick- lung des Tierschutzes 2011 (Tierschutz- bericht 2011) (Drucksache 17/6826) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Landwirtschaftli- che Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten (Drucksache 17/10694) . . . . . . . . . . . . . . Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Joachim Hacker, Ulrike Gottschalck, Heinz Paula, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Flugzeugbesatzun- gen und Reisende vor kontaminierter Kabinenluft schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kontami- nierte Kabinenluft in Flugzeugen unter- binden (Drucksachen 17/7611, 17/7480, 17/9451) . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23677 D 23678 C 23679 D 23680 D 23681 C 23682 B 23683 B 23684 D 23686 A 23686 D 23687 B 23689 C 23689 C 23690 D 23692 C 23694 A 23695 C 23696 D 23697 D 23699 A 23699 D 23700 D 23701 A 23701 D 23703 B 23704 B 23705 B 23705 C 23705 C 23706 C 23708 A 23709 A 23709 A 23709 A 23709 B 23710 D 23712 B 23713 D 23714 C 23715 C 23717 A 23717 B 23718 B 23720 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 III Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage 14 des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Zeitpunkt des Beginns der Energie- wende und Festhalten am Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent (194. Sitzung, Drucksa- che 17/10736) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 23722 A 23722 D 23723 C 23724 D 23726 C 23727 A 23727 D 23728 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23653 (A) (C) (D)(B) 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23727 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 14): Wann begann aus Sicht der Bundesregierung die Energie- wende – mit der Bitte um Nennung eines Datums oder einer politischen Entscheidung –, und hält die Bundesregierung an der Größenordnung ihrer Zielvorstellung, den Anteil der erneu- erbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent aus- zubauen, fest, welche von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einem Interview mit der Zeit vom 12. Mai 2011 (vergleiche www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2011/05/ 2011-05-12-merkel-zeit.html) genannt und in der Antwort auf meine schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/5990 von der Bundesregierung bestätigt wurde? Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung mit ihrem Energiekonzept ein langfristiges, auf vier Jahrzehnte an- gelegtes Gesamtkonzept für die neue Art der Energiever- sorgung vorgelegt. Zentrale Elemente der Energiepolitik der Bundesregierung sind der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien und die ambitionierte Steigerung der Energieeffizienz. Mit den Beschlüssen vom Sommer 2011 hat die Bundesregierung die Grundlagen geschaf- fen, um die schon zuvor auf den Weg gebrachte Energie- wende beschleunigt umzusetzen. Ziele für die künftigen Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland sind im Energie- konzept der Bundesregierung dargelegt. Die genannte Zahl für das Jahr 2020 entspricht damals wie heute der Größenordnung des dort beschriebenen Ziels. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 28.09.2012 Alpers, Agnes DIE LINKE 28.09.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 28.09.2012 Behrens, Herbert DIE LINKE 28.09.2012 Burchardt, Ulla SPD 28.09.2012 Burkert, Martin SPD 28.09.2012 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 28.09.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 28.09.2012 Gabriel, Sigmar SPD 28.09.2012 Götz, Peter CDU/CSU 28.09.2012 Granold, Ute CDU/CSU 28.09.2012 Kolbe, Daniela SPD 28.09.2012 Korte, Jan DIE LINKE 28.09.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Kumpf, Ute SPD 28.09.2012 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 28.09.2012 Mast, Katja SPD 28.09.2012 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 28.09.2012 Nink, Manfred SPD 28.09.2012 Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.09.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 28.09.2012 Schaaf, Anton SPD 28.09.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 28.09.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.09.2012 Seif, Detlef CDU/CSU 28.09.2012 Simmling, Werner FDP 28.09.2012 Dr. Stinner, Rainer FDP 28.09.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 28.09.2012 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.09.2012 Dr. Westerwelle, Guido FDP 28.09.2012 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 28.09.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 23728 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließungen gefasst: 1. Der Bundesrat befürchtet, dass die Offenlegung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeu- tischen Unternehmers hierzulande zu einer Preis- erosion in anderen Ländern, die im Rahmen ihrer Preisbildung auf den offiziellen deutschen Arznei- mittelpreis referenzieren, führen könnte. Ein nied- riger veröffentlichter Erstattungsbetrag könnte so- mit finanzielle Belastungen der Pharmaindustrie im Ausland zur Folge haben und damit auch die Preisverhandlungen in Deutschland belasten. Pharmaunternehmen könnten sich zudem gezwun- gen sehen, auf eine Ausbietung im deutschen Markt zu verzichten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft zu ver- meiden, so dass Patientinnen und Patienten unter Umständen bestimmte Therapieoptionen nicht zur Verfügung stehen werden. Ein erstes Beispiel für ein derartiges Verhalten ist bereits in der Indikation Epilepsie bekannt geworden. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, 24 Monate nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften über die Erfahrungen mit der Preisbildung und Erstattung von Arznei- mitteln mit neuen Wirkstoffen zu berichten. Begründung: Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittel- markts in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) sieht eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss mit an- schließender Preisverhandlung zwischen pharma- zeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenver- band für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen vor. Das Ergebnis der Preisverhandlung ist ein Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Un- ternehmers (ApU), der vom pharmazeutischen Unternehmer ursprünglich festgelegt wurde. § 130b Absatz 1 SGB V sieht vor, dass der Rabatt vom pharmazeutischen Unternehmer über den pharmazeutischen Großhandel und die Apothe- ken an die gesetzlichen Krankenkassen und die Privatversicherten durchgereicht wird, während der Listenpreis, der ApU, ausweislich der Geset- zesbegründung zu § 130b SGB V in der Fassung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes, unverän- dert bleibt. Der Rabatt wird zu diesem Zweck in den entsprechenden Arzneimitteldatenbanken der Ärzte und Apotheker ausgewiesen und wird so- mit öffentlich. Die Offenlegung des Rabatts hierzulande wird vo- raussichtlich durch Preisreferenzierung zu einer Preiserosion in anderen Ländern führen. Dies könnte nicht beabsichtigte, wirtschaftlich nachtei- lige Effekte für pharmazeutische Unternehmer in den Referenzpreisländern zur Folge haben und für Patientinnen und Patienten hierzulande bedeuten, dass sie wichtige Innovationen nicht erhalten. Im Sinne eines lernenden Systems sollte die Ent- wicklung beobachtet und evaluiert werden, um gegebenenfalls die Regelungen über die Verein- barungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unter- nehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel nachbessern zu können. 2. Der Bundesrat befürchtet, dass die Umsetzung der Richtlinie 2011/62/EU durch Artikel 1 Nummer 57 (§ 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 1a Nummer 4, 6, 7 und 8 AMG) in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 5 (Inkrafttreten) des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ab dem 2. Juli 2013 dazu führt, dass pharmazeutische Wirkstoffe aus Län- dern außerhalb der EU nicht mehr eingeführt wer- den können, weil die nach der Neufassung des § 72a AMG erforderlichen Bestätigungen der zu- ständigen Behörden der Drittländer nicht bei der Einfuhr vorgelegt werden können. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregie- rung auf, unmittelbar nach Verkündung des Zwei- ten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtli- cher und anderer Vorschriften an die Kommission heranzutreten und sich dringlich dafür einzuset- zen, dass die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2011/62/EU genannte Überlei- tungsfrist zunächst um mindestens ein Jahr, das heißt auf den 2. Juli 2014, verlängert wird. Begründung: Das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften sieht in Umsetzung der genannten EU-Richtlinie vor, dass ab dem 2. Juli 2013 pharmazeutische Wirkstoffe nur noch dann eingeführt werden können, wenn eine von den Behörden des Ursprungslands ausgestellte Bestäti- gung vorliegt, wonach die im wirkstoffherstellen- den Betrieb angewendeten Good Manufactoring Practice (GMP)-Standards denen der EU zumindest gleichwertig sind, der Betrieb regelmäßigen Kont- rollen und Maßnahmen, einschließlich wiederhol- ter und unangekündigter Inspektion, unterliegt und festgestellte Verstöße vom Drittstaat unverzüglich an die EU weitergeleitet werden. Es ist jedoch deutlich abzusehen, dass von einem überwiegenden Teil der Länder außerhalb der EU die Bestätigungen mit dem vorgesehenen Inhalt nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zum 2. Juli 2013 ausgestellt werden. Schon angesichts der Vielzahl von wirkstoffherstellenden Unternehmen und der Vielzahl von Herstellungsländern außer- halb der EU ist vielmehr davon auszugehen, dass allenfalls für einen geringen Anteil von Unterneh- men die Bestätigung ausgestellt sein wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23729 (A) (C) (D)(B) Es wird daher eine Einfuhr von pharmazeutischen Wirkstoffen in die EU in bisherigem Umfang nicht mehr möglich sein. Eine Versorgung der in der EU ansässigen Arzneimittelindustrien mit pharmazeu- tischen Wirkstoffen kann nicht mehr ausreichend gewährleistet werden, denn etwa 80 Prozent der benötigten Wirkstoffe stammen aus EU-Drittlän- dern, nur etwa 20 Prozent werden in der EU selbst produziert. Dies deckt den Bedarf der Arzneimit- telhersteller nicht, gefährdet die Marktversorgung mit Arzneimitteln und läuft damit dem Interesse der Patientinnen und Patienten zuwider. Daher ist eine verlängerte Umsetzungsfrist sei- tens der EU erforderlich, damit sich Behörden und Unternehmen in den Ländern außerhalb der EU auf die neuen Anforderungen hinreichend vorbereiten können, und danach eine entspre- chende Anpassung durch künftige erneute Ände- rung des Arzneimittelgesetzes vornehmen. – Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversiche- rung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) – Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Muster- verfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften – Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung – Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrecht- licher Vorschriften – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Dezember 2011 über den Internationalen Suchdienst – Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Men- schenhandels – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Dop- pelbelastung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. und 28. Dezem- ber 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, zu dem am 31. August 2012 zugeleiteten nachstehenden Gesetzentwurf gemäß Arti- kel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2012/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verord- nung (EU) Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforde- rungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2011 – Drucksachen 17/9890, 17/10195 Nr.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 – Drucksachen 17/9891, 17/10195 Nr.2 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept – Drucksache 17/9262 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2008 bis 2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 17/9400, 17/9802 Nr. 1.6 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2010 – Drucksachen 17/8700, 17/10024 Nr. 1 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaft- lichen Auswirkungen der §§ 9 bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – Drucksachen 17/4517, 17/4742 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Um- weltfragen Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung – Drucksachen 17/4890, 17/5820 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht 2011) – Drucksachen 17/6085, 17/6392 Nr. 1.6 – 23730 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hauptgutachten 2011 des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation – Drucksachen 17/7331, 17/7702 Nr. 1.2 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/9797 Nr. A.2 EP P7_TA-PROV(2012)0142 Drucksache 17/9797 Nr. A.3 Ratsdokument 9288/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.12 Ratsdokument 17968/11 Drucksache 17/9647 Nr. A.6 Ratsdokument 8905/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.8 Ratsdokument 8853/1/12 REV 1 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/10208 Nr. A.9 Ratsdokument 10266/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.10 Ratsdokument 10785/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.11 Ratsdokument 10786/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.39 Ratsdokument 11125/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.40 Ratsdokument 11145/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.41 Ratsdokument 11868/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.42 Ratsdokument 12093/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.43 Ratsdokument 12407/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.44 Ratsdokument 12825/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.45 Ratsdokument 13050/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.46 Ratsdokument 13186/12 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10208 Nr. A.13 Ratsdokument 10420/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.14 Ratsdokument 10575/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.15 Ratsdokument 10700/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.16 Ratsdokument 10702/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.17 Ratsdokument 10705/12 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/10208 Nr. A.18 Ratsdokument 10505/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.7 Ratsdokument 10035/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/3955 Nr. A.17 Ratsdokument 16036/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.7 Ratsdokument 15770/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.8 Ratsdokument 16046/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.19 Ratsdokument 18249/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.20 Ratsdokument 18257/10 Drucksache 17/4927 Nr. A.27 Ratsdokument 5965/11 Drucksache 17/6010 Nr. A.18 Ratsdokument 9896/11 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.9 Ratsdokument 9793/12 Drucksache 17/10028 Nr. A.10 Ratsdokument 9947/12 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/8227 Nr. A.52 Ratsdokument 17575/11 Drucksache 17/10028 Nr. A.12 Ratsdokument 9500/12 196. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 41 Rechte von Patientinnen und Patienten TOP 42 Staatliche Förderung von Sport und Kultur TOP 43 SGB XII (Erstattungszahlungen des Bundes) TOP 44 EU-Importverbot für Biokraftstoffe und Biomasse TOP 13 Tierschutz TOP 46 Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gabriele Hiller-Ohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe

    Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein guter Tag für
    die Kommunen, aber man muss auch sehen: Die Kom-
    munen mussten sehr lange auf diesen Tag warten. Jetzt
    endlich haben sie es schwarz auf weiß. Der Bund wird
    die Grundsicherung im Alter komplett übernehmen. Es
    wurde schon gesagt: Es handelt sich dabei nicht um ein





    Gabriele Hiller-Ohm


    (A) (C)



    (D)(B)


    schwarz-gelbes Geschenk, sondern um einen sozialde-
    mokratischen Verhandlungserfolg aus dem Vermitt-
    lungsausschuss zur Reform der Hartz-IV-Regelsätze zu
    Jahresbeginn 2011. Dort haben wir durchgesetzt, dass
    die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Er-
    werbsminderung in drei Schritten vom Bund übernom-
    men werden.


    (Beifall bei der SPD)


    Bisher zahlten dies zum größten Teil die Städte und
    Gemeinden aus eigener Tasche.


    (Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Ja eben!)


    Ende letzten Jahres wurde der erste Übernahmeschritt
    gesetzlich geregelt. Der Bund übernimmt 2012 45 Pro-
    zent der Kosten. Nun werden auch die zwei weiteren
    Entlastungsstufen umgesetzt. Im kommenden Jahr zahlt
    der Bund 75 Prozent und ab 2014 dann 100 Prozent der
    aktuellen Jahresausgaben für die Grundsicherung. Das
    sind dann etwa 5 Milliarden Euro jährlich, die vom Bund
    in die Kassen der Städte und Gemeinden gespült werden.
    Heruntergebrochen auf meine Wahlkreisstadt Lübeck
    mit etwa 210 000 Einwohnerinnen und Einwohnern be-
    deutet das mindestens 15 Millionen Euro pro Jahr. Diese
    Finanzspritze ist gut und auch dringend nötig; denn Lü-
    beck steht wie viele andere Städte in Deutschland auch,
    was die Finanzen anbelangt, mit dem Rücken an der
    Wand. Die Städte brauchen das Bundesgeld, und sie
    brauchen Planungssicherheit.

    Dies, sehr geehrter Herr Kollege Kober, war bisher
    nicht gegeben. Es gab keine Planungssicherheit. Man
    hätte das Gesetz komplett, in einem Rutsch, schon im
    letzten Jahr auf den Weg bringen können.


    (Pascal Kober [FDP]: Ich habe doch erläutert, warum nicht!)


    Das haben wir erwartet, und das haben auch die über
    11 000 Städte und Gemeinden in Deutschland von Ihnen
    erwartet. Das haben Sie nicht geleistet, und das kritisie-
    ren wir.


    (Beifall bei der SPD)


    Wenn man sich das heute einmal anschaut, dann erlebt
    man geradezu das Déjà-vu des letzten Jahres. Wieder
    sind Sie genauso spät dran, fast auf den Tag genau, und
    auch dieses Gesetz muss nun im Schweinsgalopp durchs
    Parlament und durch die Länderkammer. Das kritisieren
    wir, das ist kein guter Stil.

    Gut wäre es gewesen, wenn man sich auf einen fairen
    Abrechnungsmodus schon im letzten Jahr geeinigt hätte.
    In diesem Jahr wurde den Städten und Gemeinden durch
    den unfairen Abrechnungsmodus etwa eine halbe Mil-
    liarde Euro vorenthalten. Für meine Hansestadt Lübeck
    macht das immerhin etwa 2 Millionen Euro weniger aus.
    Als Berechnungsgrundlage wurden für 2012 die Vorvor-
    jahreszahlen genommen und die stetig anwachsenden
    Ausgaben für die Grundsicherung dabei einfach außer
    Acht gelassen. Das Abrechnungsverfahren wurde jetzt
    nur auf Druck der Länder bei den Fiskalpaktverhandlun-
    gen geändert. Nun sind endlich nicht mehr die Zahlen

    des Vorvorjahres Berechnungsbasis, sondern die jeweils
    aktuellen Ausgaben des laufenden Jahres. Das ist auch
    richtig so.


    (Beifall bei der SPD)


    Natürlich haben sich auch die Länder mit dem vorlie-
    genden Gesetzentwurf befasst. Sie haben einige Kritik-
    punkte angebracht. Ich greife drei davon heraus.

    Erstens. Freiwillige regionale Zuschläge zur Grund-
    sicherung sollen ausgeschlossen werden. Diese Rege-
    lung ist nicht nachvollziehbar. Sie wird allein in Mün-
    chen 12 000 alte Menschen treffen, die dann mit 19 Euro
    weniger im Monat auskommen müssen, weil die Stadt
    ihnen nach dem neuen Gesetz keine höheren Regelsätze
    aus eigener Tasche mehr zahlen darf.

    Zweitens. Das Geld darf nur alle drei Monate vom
    Bund abgerufen werden. Man sollte prüfen, ob dies nicht
    monatlich erfolgen kann. Dadurch würden sich die Zwi-
    schenfinanzierungskosten für die Städte und Gemeinden
    verringern.

    Drittens. Die vorgesehenen Verwaltungs- und Statis-
    tikregelungen erscheinen recht umfangreich. Es sollte
    überprüft werden, ob sie tatsächlich in dem Maß erfor-
    derlich sind.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Grundsiche-
    rung im Alter sind wir auch gleichzeitig mitten in der ak-
    tuellen Altersarmutsdiskussion. Immer mehr alte Men-
    schen sind auf staatliche Leistungen angewiesen. Frauen
    sind hier besonders betroffen. Eines ist klar: Nur wer Ar-
    beit hat und einen anständigen Lohn bekommt, wird
    auch eine vernünftige Rente haben, von der er leben
    kann.

    Die Wirklichkeit in Deutschland ist aber: Jede und je-
    der fünfte Beschäftigte arbeitet inzwischen für einen
    Niedriglohn. Das wollen Sie, meine Kolleginnen und
    Kollegen von CDU/CSU und FDP, nicht ändern; im
    Gegenteil: Sie setzen die Minijobgrenze gerade von
    400 Euro auf 450 Euro rauf und erhöhen dadurch das
    Armutsrisiko vor allem der Frauen.

    Diese Politik ist nicht nur schlecht für die Menschen;
    sie schwächt auch die Finanzen des Bundes. Denn eines
    ist klar: Mehr Armut bedeutet mehr Grundsicherung im
    Alter und damit höhere Ausgaben für den Bund.

    Richtig wäre, einen gesetzlichen Mindestlohn einzu-
    führen.


    (Christian Lange [Backnang] [SPD]: So ist es!)


    Dagegen sträuben Sie sich. Sie sollten es aber tun. Es ist
    der richtige Weg. Es hilft den Menschen in unserem
    Land. Deshalb: Geben Sie sich einen Ruck und machen
    Sie das für unser Land!

    Danke.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)







    (A) (C)



    (D)(B)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Kollege Paul Lehrieder für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Lehrieder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen!

    Liebe Kollegen! Frau Hiller-Ohm, um mit dem letzten
    Argument gleich anzufangen: Ein gesetzlicher Mindest-
    lohn wird auch nach den Forderungen aller auf dem Markt
    befindlichen Gruppierungen nicht per se zu einer Besei-
    tigung der Altersarmut führen können. Man bräuchte ei-
    nen Mindestlohn von 12,50 Euro, um eine auskömmliche
    Rente in der Größenordnung, wie wir das derzeit disku-
    tieren, zu erreichen. Also, lassen Sie, Frau Kunert, Frau
    Hiller-Ohm, doch endlich ab von der Mär vom gesetzli-
    chen Mindestlohn, der die Altersarmut beseitigen kann!


    (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mindestlohn hat auch viel mit Gerechtigkeit zu tun!)


    Wir müssen darauf achten, dass vernünftige Löhne ge-
    zahlt werden. Wir als christlich-liberale Koalition haben
    zehn Mindestlöhne eingeführt, zum Teil mit Ihnen, zum
    Teil schon zu Zeiten von Helmut Kohl, bereits im Ar-
    beitnehmer-Entsendegesetz. Das ist, glaube ich, besser.


    (Katrin Kunert [DIE LINKE]: Nein!)


    Meine Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für
    die Kommunen. Wer die Vorredner gehört hat, muss fest-
    stellen: Das jetzt in der Debatte befindliche Gesetz zur
    Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch muss
    ein prachtvoller Wonneproppen sein. Jeder erhebt An-
    spruch auf die Autorschaft. Lieber Kollege Scheelen, Sie
    haben gesagt: Wer hat das gemacht? Wir haben es ge-
    macht! Die Grünen haben gesagt: Wer hat es gemacht?
    Wir haben es gemacht!


    (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben es zusammen gemacht!)


    Mit Ausnahme der Linken waren wir alle beteiligt.


    (Katrin Kunert [DIE LINKE]: Das stimmt nicht!)


    Seien wir doch einfach neidlos froh, dass die Kommu-
    nen die Entlastung bekommen! Es wurde bei Einführung
    des SGB XII, lieber Kollege Scheelen, noch nicht alles
    richtig gemacht. Die 400 Millionen Euro langen bei den
    Kommunen vorne und hinten nicht. Wir korrigieren es
    jetzt.

    Dass Sie in Ihrer Rede extra noch einmal auf das Bil-
    dungs- und Teilhabepaket abgestellt haben, hat mich et-
    was erschüttert. Das wurde damals, 2004, von Ihnen
    doch schlichtweg vergessen. Wir haben es nachgebes-
    sert. Wir bessern jetzt die Entlastung der Kommunen
    nach. Sie haben im Vermittlungsausschuss mitgewirkt
    – das will ich nicht verhehlen –, aber, um Gottes willen,
    das Gros hat die christlich-liberale Koalition, wie es der
    Herr Staatssekretär völlig zu Recht ausgeführt hat, auf
    den Weg gebracht.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Bernd Scheelen [SPD]: Dann hättet ihr das in der Gemeindefinanzkommission machen können! Profis der Geschichtsklitterung!)


    Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist die
    größte Entlastung für die Kommunen in der Geschichte
    der Bundesrepublik; man kann es gar nicht oft genug
    wiederholen. Wir reden nicht nur über die Entlastung der
    Kommunen; wir setzen diese auch in die Tat um. Mit
    dem vorliegenden Gesetzentwurf wird vollendet, was im
    Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung der
    Regelbedarfe vereinbart wurde.

    Frau Kollegin Haßelmann hat ausgeführt, § 42 SGB XII
    hindere in Zukunft die Kommunen, Zuschläge zu ge-
    währen. Dazu ist auf Folgendes hinzuweisen: Wer be-
    zahlt, schafft an. Das heißt, wenn der Bund die Kosten
    übernimmt, dann ist es für die Kommunen natürlich
    leicht, einen Zuschlag zulasten des Bundes zu gewähren.
    Die Kommunen können jederzeit Zuschläge von 20 oder
    30 Euro gewähren, wenn sie der Meinung sind: Wir
    brauchen noch einen Zuschlag, weil wir ein Hochpreis-
    gebiet sind. – Allerdings ist der Bund nicht verpflichtet,
    diese Zuschläge zu bezahlen.

    Der Bund übernimmt die Nettoausgaben für die
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis
    2014, wie bereits ausgeführt, in mehreren Schritten. Da-
    mit knüpft dieses Vorhaben an das Gesetz zur Stärkung
    der Finanzkraft der Kommunen an, durch das im laufen-
    den Jahr der Bundesanteil bereits von 16 auf 45 Prozent
    aufgestockt wurde.

    Der vorliegende Gesetzentwurf – auch hierauf wurde
    bereits hingewiesen – sieht für das Jahr 2013 eine Erhö-
    hung auf 75 Prozent und ab 2014 auf 100 Prozent vor.