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    Plenarprotokoll 17/196 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 I n h a l t : Absetzung des Zusatztagesordnungspunk- tes 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/10488) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/6489) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Maria Klein- Schmeink, Ingrid Hönlinger, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte von Patientinnen und Patienten durch- setzen (Drucksache 17/6348) . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufnahme von Kultur und Sport in das Grundgesetz (Drucksache 17/10644) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Förderung des Sports ist Aufgabe des Staates (Drucksache 17/6152) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Agnes Alpers, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kultur gut stärken – Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern (Drucksache 17/10785 (neu)) . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23653 A 23653 B 23653 B 23653 C 23653 D 23655 D 23657 A 23658 D 23660 B 23661 C 23662 D 23664 C 23666 A 23667 A 23667 D 23669 C 23671 A 23672 C 23672 C 23672 D 23673 A 23673 C 23674 C 23675 D 23676 A 23676 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialge- setzbuch (Drucksache 17/10748) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Teller statt Tank – EU-Importver- bot für Kraft- und Brennstoffe aus Bio- masse (Drucksache 17/10683) . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Tier- schutzgesetzes (Drucksache 17/10572) . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Stand der Entwick- lung des Tierschutzes 2011 (Tierschutz- bericht 2011) (Drucksache 17/6826) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Landwirtschaftli- che Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten (Drucksache 17/10694) . . . . . . . . . . . . . . Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Joachim Hacker, Ulrike Gottschalck, Heinz Paula, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Flugzeugbesatzun- gen und Reisende vor kontaminierter Kabinenluft schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kontami- nierte Kabinenluft in Flugzeugen unter- binden (Drucksachen 17/7611, 17/7480, 17/9451) . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23677 D 23678 C 23679 D 23680 D 23681 C 23682 B 23683 B 23684 D 23686 A 23686 D 23687 B 23689 C 23689 C 23690 D 23692 C 23694 A 23695 C 23696 D 23697 D 23699 A 23699 D 23700 D 23701 A 23701 D 23703 B 23704 B 23705 B 23705 C 23705 C 23706 C 23708 A 23709 A 23709 A 23709 A 23709 B 23710 D 23712 B 23713 D 23714 C 23715 C 23717 A 23717 B 23718 B 23720 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 III Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage 14 des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Zeitpunkt des Beginns der Energie- wende und Festhalten am Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent (194. Sitzung, Drucksa- che 17/10736) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 23722 A 23722 D 23723 C 23724 D 23726 C 23727 A 23727 D 23728 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23653 (A) (C) (D)(B) 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23727 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 14): Wann begann aus Sicht der Bundesregierung die Energie- wende – mit der Bitte um Nennung eines Datums oder einer politischen Entscheidung –, und hält die Bundesregierung an der Größenordnung ihrer Zielvorstellung, den Anteil der erneu- erbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent aus- zubauen, fest, welche von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einem Interview mit der Zeit vom 12. Mai 2011 (vergleiche www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2011/05/ 2011-05-12-merkel-zeit.html) genannt und in der Antwort auf meine schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/5990 von der Bundesregierung bestätigt wurde? Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung mit ihrem Energiekonzept ein langfristiges, auf vier Jahrzehnte an- gelegtes Gesamtkonzept für die neue Art der Energiever- sorgung vorgelegt. Zentrale Elemente der Energiepolitik der Bundesregierung sind der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien und die ambitionierte Steigerung der Energieeffizienz. Mit den Beschlüssen vom Sommer 2011 hat die Bundesregierung die Grundlagen geschaf- fen, um die schon zuvor auf den Weg gebrachte Energie- wende beschleunigt umzusetzen. Ziele für die künftigen Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland sind im Energie- konzept der Bundesregierung dargelegt. Die genannte Zahl für das Jahr 2020 entspricht damals wie heute der Größenordnung des dort beschriebenen Ziels. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 28.09.2012 Alpers, Agnes DIE LINKE 28.09.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 28.09.2012 Behrens, Herbert DIE LINKE 28.09.2012 Burchardt, Ulla SPD 28.09.2012 Burkert, Martin SPD 28.09.2012 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 28.09.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 28.09.2012 Gabriel, Sigmar SPD 28.09.2012 Götz, Peter CDU/CSU 28.09.2012 Granold, Ute CDU/CSU 28.09.2012 Kolbe, Daniela SPD 28.09.2012 Korte, Jan DIE LINKE 28.09.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Kumpf, Ute SPD 28.09.2012 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 28.09.2012 Mast, Katja SPD 28.09.2012 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 28.09.2012 Nink, Manfred SPD 28.09.2012 Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.09.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 28.09.2012 Schaaf, Anton SPD 28.09.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 28.09.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.09.2012 Seif, Detlef CDU/CSU 28.09.2012 Simmling, Werner FDP 28.09.2012 Dr. Stinner, Rainer FDP 28.09.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 28.09.2012 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.09.2012 Dr. Westerwelle, Guido FDP 28.09.2012 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 28.09.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 23728 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließungen gefasst: 1. Der Bundesrat befürchtet, dass die Offenlegung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeu- tischen Unternehmers hierzulande zu einer Preis- erosion in anderen Ländern, die im Rahmen ihrer Preisbildung auf den offiziellen deutschen Arznei- mittelpreis referenzieren, führen könnte. Ein nied- riger veröffentlichter Erstattungsbetrag könnte so- mit finanzielle Belastungen der Pharmaindustrie im Ausland zur Folge haben und damit auch die Preisverhandlungen in Deutschland belasten. Pharmaunternehmen könnten sich zudem gezwun- gen sehen, auf eine Ausbietung im deutschen Markt zu verzichten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft zu ver- meiden, so dass Patientinnen und Patienten unter Umständen bestimmte Therapieoptionen nicht zur Verfügung stehen werden. Ein erstes Beispiel für ein derartiges Verhalten ist bereits in der Indikation Epilepsie bekannt geworden. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, 24 Monate nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften über die Erfahrungen mit der Preisbildung und Erstattung von Arznei- mitteln mit neuen Wirkstoffen zu berichten. Begründung: Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittel- markts in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) sieht eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss mit an- schließender Preisverhandlung zwischen pharma- zeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenver- band für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen vor. Das Ergebnis der Preisverhandlung ist ein Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Un- ternehmers (ApU), der vom pharmazeutischen Unternehmer ursprünglich festgelegt wurde. § 130b Absatz 1 SGB V sieht vor, dass der Rabatt vom pharmazeutischen Unternehmer über den pharmazeutischen Großhandel und die Apothe- ken an die gesetzlichen Krankenkassen und die Privatversicherten durchgereicht wird, während der Listenpreis, der ApU, ausweislich der Geset- zesbegründung zu § 130b SGB V in der Fassung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes, unverän- dert bleibt. Der Rabatt wird zu diesem Zweck in den entsprechenden Arzneimitteldatenbanken der Ärzte und Apotheker ausgewiesen und wird so- mit öffentlich. Die Offenlegung des Rabatts hierzulande wird vo- raussichtlich durch Preisreferenzierung zu einer Preiserosion in anderen Ländern führen. Dies könnte nicht beabsichtigte, wirtschaftlich nachtei- lige Effekte für pharmazeutische Unternehmer in den Referenzpreisländern zur Folge haben und für Patientinnen und Patienten hierzulande bedeuten, dass sie wichtige Innovationen nicht erhalten. Im Sinne eines lernenden Systems sollte die Ent- wicklung beobachtet und evaluiert werden, um gegebenenfalls die Regelungen über die Verein- barungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unter- nehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel nachbessern zu können. 2. Der Bundesrat befürchtet, dass die Umsetzung der Richtlinie 2011/62/EU durch Artikel 1 Nummer 57 (§ 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 1a Nummer 4, 6, 7 und 8 AMG) in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 5 (Inkrafttreten) des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ab dem 2. Juli 2013 dazu führt, dass pharmazeutische Wirkstoffe aus Län- dern außerhalb der EU nicht mehr eingeführt wer- den können, weil die nach der Neufassung des § 72a AMG erforderlichen Bestätigungen der zu- ständigen Behörden der Drittländer nicht bei der Einfuhr vorgelegt werden können. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregie- rung auf, unmittelbar nach Verkündung des Zwei- ten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtli- cher und anderer Vorschriften an die Kommission heranzutreten und sich dringlich dafür einzuset- zen, dass die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2011/62/EU genannte Überlei- tungsfrist zunächst um mindestens ein Jahr, das heißt auf den 2. Juli 2014, verlängert wird. Begründung: Das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften sieht in Umsetzung der genannten EU-Richtlinie vor, dass ab dem 2. Juli 2013 pharmazeutische Wirkstoffe nur noch dann eingeführt werden können, wenn eine von den Behörden des Ursprungslands ausgestellte Bestäti- gung vorliegt, wonach die im wirkstoffherstellen- den Betrieb angewendeten Good Manufactoring Practice (GMP)-Standards denen der EU zumindest gleichwertig sind, der Betrieb regelmäßigen Kont- rollen und Maßnahmen, einschließlich wiederhol- ter und unangekündigter Inspektion, unterliegt und festgestellte Verstöße vom Drittstaat unverzüglich an die EU weitergeleitet werden. Es ist jedoch deutlich abzusehen, dass von einem überwiegenden Teil der Länder außerhalb der EU die Bestätigungen mit dem vorgesehenen Inhalt nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zum 2. Juli 2013 ausgestellt werden. Schon angesichts der Vielzahl von wirkstoffherstellenden Unternehmen und der Vielzahl von Herstellungsländern außer- halb der EU ist vielmehr davon auszugehen, dass allenfalls für einen geringen Anteil von Unterneh- men die Bestätigung ausgestellt sein wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23729 (A) (C) (D)(B) Es wird daher eine Einfuhr von pharmazeutischen Wirkstoffen in die EU in bisherigem Umfang nicht mehr möglich sein. Eine Versorgung der in der EU ansässigen Arzneimittelindustrien mit pharmazeu- tischen Wirkstoffen kann nicht mehr ausreichend gewährleistet werden, denn etwa 80 Prozent der benötigten Wirkstoffe stammen aus EU-Drittlän- dern, nur etwa 20 Prozent werden in der EU selbst produziert. Dies deckt den Bedarf der Arzneimit- telhersteller nicht, gefährdet die Marktversorgung mit Arzneimitteln und läuft damit dem Interesse der Patientinnen und Patienten zuwider. Daher ist eine verlängerte Umsetzungsfrist sei- tens der EU erforderlich, damit sich Behörden und Unternehmen in den Ländern außerhalb der EU auf die neuen Anforderungen hinreichend vorbereiten können, und danach eine entspre- chende Anpassung durch künftige erneute Ände- rung des Arzneimittelgesetzes vornehmen. – Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversiche- rung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) – Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Muster- verfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften – Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung – Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrecht- licher Vorschriften – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Dezember 2011 über den Internationalen Suchdienst – Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Men- schenhandels – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Dop- pelbelastung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. und 28. Dezem- ber 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, zu dem am 31. August 2012 zugeleiteten nachstehenden Gesetzentwurf gemäß Arti- kel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2012/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verord- nung (EU) Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforde- rungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2011 – Drucksachen 17/9890, 17/10195 Nr.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 – Drucksachen 17/9891, 17/10195 Nr.2 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept – Drucksache 17/9262 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2008 bis 2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 17/9400, 17/9802 Nr. 1.6 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2010 – Drucksachen 17/8700, 17/10024 Nr. 1 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaft- lichen Auswirkungen der §§ 9 bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – Drucksachen 17/4517, 17/4742 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Um- weltfragen Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung – Drucksachen 17/4890, 17/5820 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht 2011) – Drucksachen 17/6085, 17/6392 Nr. 1.6 – 23730 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hauptgutachten 2011 des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation – Drucksachen 17/7331, 17/7702 Nr. 1.2 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/9797 Nr. A.2 EP P7_TA-PROV(2012)0142 Drucksache 17/9797 Nr. A.3 Ratsdokument 9288/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.12 Ratsdokument 17968/11 Drucksache 17/9647 Nr. A.6 Ratsdokument 8905/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.8 Ratsdokument 8853/1/12 REV 1 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/10208 Nr. A.9 Ratsdokument 10266/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.10 Ratsdokument 10785/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.11 Ratsdokument 10786/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.39 Ratsdokument 11125/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.40 Ratsdokument 11145/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.41 Ratsdokument 11868/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.42 Ratsdokument 12093/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.43 Ratsdokument 12407/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.44 Ratsdokument 12825/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.45 Ratsdokument 13050/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.46 Ratsdokument 13186/12 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10208 Nr. A.13 Ratsdokument 10420/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.14 Ratsdokument 10575/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.15 Ratsdokument 10700/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.16 Ratsdokument 10702/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.17 Ratsdokument 10705/12 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/10208 Nr. A.18 Ratsdokument 10505/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.7 Ratsdokument 10035/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/3955 Nr. A.17 Ratsdokument 16036/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.7 Ratsdokument 15770/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.8 Ratsdokument 16046/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.19 Ratsdokument 18249/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.20 Ratsdokument 18257/10 Drucksache 17/4927 Nr. A.27 Ratsdokument 5965/11 Drucksache 17/6010 Nr. A.18 Ratsdokument 9896/11 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.9 Ratsdokument 9793/12 Drucksache 17/10028 Nr. A.10 Ratsdokument 9947/12 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/8227 Nr. A.52 Ratsdokument 17575/11 Drucksache 17/10028 Nr. A.12 Ratsdokument 9500/12 196. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 41 Rechte von Patientinnen und Patienten TOP 42 Staatliche Förderung von Sport und Kultur TOP 43 SGB XII (Erstattungszahlungen des Bundes) TOP 44 EU-Importverbot für Biokraftstoffe und Biomasse TOP 13 Tierschutz TOP 46 Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Daniel Bahr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das

    deutsche Gesundheitswesen ist deshalb so leistungsfä-
    hig, weil sich die Patientinnen und Patienten auf ein be-
    sonderes Vertrauensverhältnis zum Arzt, zur Ärztin ihrer
    Wahl verlassen können. Diese Bundesregierung will das
    vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis auch durch
    dieses Patientenrechtegesetz weiter stärken.

    Der Arzt schuldet eine Behandlung nach den Regeln
    der ärztlichen Kunst. Er muss sich fortbilden, um sein
    Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Er muss auch
    seine Grenzen kennen. Das heißt, wenn er nicht weiter-
    weiß, muss der Arzt die Patienten zu einem Spezialisten
    weiterverweisen. Dabei können täglich Fehler passieren,
    wenn Ärztinnen und Ärzte handeln. Bei Verdacht auf
    Krebs wird das Gewebe vielleicht nicht zu einer Unter-
    suchung eingeschickt, ein Röntgenbild wird falsch ge-





    Bundesminister Daniel Bahr


    (A) (C)



    (D)(B)


    deutet. Kann ein Verdacht auf eine Blinddarmentzün-
    dung nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so ist
    das Hinauszögern einer Operation ein Behandlungsfeh-
    ler. Oder: Das falsche Knie wird operiert, eine Klemme
    wird bei einer Operation im Bauch vergessen, das Lö-
    sungsmittel bei der Anästhesie wird verwechselt. All das
    sind Fehler, die Ärztinnen und Ärzten schon passiert
    sind. Das Patientenrechtegesetz, das die Bundesregie-
    rung dem Deutschen Bundestag heute vorlegt, wird dazu
    beitragen, Fehler im ärztlichen Verhalten künftig besser
    zu vermeiden. Das ist im Interesse der Patientinnen und
    Patienten in Deutschland und im Interesse eines vertrau-
    ensvollen Verhältnisses von Arzt und Patient.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Jahrelang wurde in Deutschland ein Patientenrechte-
    gesetz diskutiert. Schon Vorgängerregierungen haben
    sich mit den Patientenrechten beschäftigt und diskutiert,
    ob ein Patientenrechtegesetz auf den Weg gebracht wer-
    den soll. Die SPD-Justizministerin Frau Zypries, die
    SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt haben etwas
    für die Patientenrechte in Deutschland getan: Sie haben
    in den letzten Legislaturperioden eine Broschüre vorge-
    legt.


    (Jens Ackermann [FDP]: Was?)


    Eine FDP-Justizministerin, ein FDP-Gesundheitsminis-
    ter in dieser schwarz-gelben Bundesregierung legen den
    Patientinnen und Patienten in Deutschland nicht weiter
    nur Broschüren vor,


    (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig!)


    sondern sie legen ihnen ein Gesetz vor, damit den Pa-
    tientinnen und Patienten endlich transparent gemacht
    wird, dass sie Rechte und Pflichten haben.


    (Petra Ernstberger [SPD]: Aber halbherzig!)


    Dieses Gesetz bündelt die Rechte für die Patienten, da-
    mit sie den Ärzten auf Augenhöhe gegenübertreten kön-
    nen.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Dieses Gesetz stärkt die Patienten; denn erstmals wird
    klar geregelt, dass Patienten bei Verdacht auf Fehler die
    Hilfe ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen
    können.

    So kann die Krankenversicherung beispielsweise bei
    der Beweiserleichterung helfen, indem ein Gutachten er-
    stellt wird, oder sie kann darauf hinweisen, wo Rechte
    wie geltend gemacht werden können. Nach einer Um-
    frage kennen sechs von zehn Patientinnen und Patienten
    ihre Rechte nicht. Deswegen brauchen wir die Bünde-
    lung der Rechte in diesem eigenen Patientenrechtege-
    setz, damit sich die Patientinnen und Patienten nicht al-
    leine auf Gerichtsentscheidungen und Richtersprüche
    berufen müssen, sondern ihre Rechte endlich transparent
    in einem Gesetz verankert vorfinden. Das Patientenrech-
    tegesetz ist der Beitrag dazu.

    Darüber hinaus können sie ihrer Krankenversiche-
    rung Fristen setzen, wenn die Krankenversicherung bei

    Leistungsansprüchen nicht rechtzeitig entscheidet. Wenn
    also eine Krankenkasse nicht innerhalb einer Frist, die
    ihr der Patient gesetzt hat, entschieden hat, dann kann
    die Patientin oder der Patient diese Leistung auf dem
    Wege der Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Das
    heißt, hier stärken wir auch die Rechte der Patientinnen
    und Patienten gegenüber ihrer Krankenkasse. Denn häu-
    fig hören wir davon, dass Patientinnen und Patienten
    verärgert sind, weil die Krankenkasse nicht rechtzeitig
    entschieden hat und sie hingehalten werden. Auch hier
    müssen die Patientenrechte gestärkt werden, damit Pa-
    tienten endlich die Leistungen bekommen, die sie für die
    Behandlung dringend brauchen.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Unser Leitbild ist der mündige Patient, der seine
    Rechte kennt, der dem Arzt kompetent gegenübertritt
    und der mit dem Arzt über seine Behandlung spricht.
    Deswegen regelt das Patientenrechtegesetz auch, dass
    der Patient künftig Einblick in die Patientenakte hat, um
    beispielsweise bei Verdacht auf Fehler zu sehen, was der
    Arzt gemacht hat.


    (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat jetzt schon Ansprüche gegenüber dem Arzt!)


    Es soll darüber gesprochen werden, wie die Behand-
    lung aussieht, welche Risiken die Behandlung birgt und
    welche Folgen die Behandlung hat. Zum Beispiel sehen
    wir bei individuellen Gesundheitsleistungen nun vor,
    dass der Arzt auch darauf hinweisen muss, dass Kosten
    entstehen können. Er soll diese Kosten beziffern und
    auch darauf aufmerksam machen, dass die Kosten einer
    individuellen Gesundheitsleistung von der gesetzlichen
    Krankenkasse nicht ausreichend getragen werden, son-
    dern dass der Patient selbst Kosten tragen muss. Dies
    soll dazu dienen, dass der mündige Patient die Informa-
    tionen hat und selbst entscheiden kann, welche Leistung
    er in Anspruch nimmt.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Es wird über die Frage diskutiert, wie Patienten ihre
    Rechte geltend machen können. Dieses Gesetz sieht erst-
    mals vor, dass bei groben Behandlungsfehlern nicht der
    Patient dem Arzt den Fehler nachweisen muss, sondern
    der Arzt nachweisen muss, dass er alles richtig gemacht
    hat. Jetzt wird vonseiten der Opposition und von außen
    die Forderung gestellt, es müsse eine generelle Beweis-
    lastumkehr geben.


    (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht!)


    – Die Forderung nach einer generellen Beweislastum-
    kehr steht doch in der Öffentlichkeit im Raum und ist
    auch aus Ihren Reihen gekommen.


    (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es stellt kein Einziger diese Forderung! – Michael Grosse-Brömer [CDU/ CSU]: Die Grünen sind völlig zufrieden!)


    Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Dass der Arzt
    bei einem groben Behandlungsfehler beweisen muss,





    Bundesminister Daniel Bahr


    (A) (C)



    (D)(B)


    dass er alles richtig gemacht hat, ist der richtige Weg, um
    mit Augenmaß vorzugehen und das vertrauensvolle
    Arzt-Patienten-Verhältnis zu schützen.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Weitere Beweislastumkehrungen, meine Damen und
    Herren, oder sogar eine generelle Beweislastumkehr
    würden in Deutschland zu amerikanischen Verhältnissen
    führen,


    (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles Quatsch!)


    und ich will nicht, dass der Arzt als Erstes an das Risiko
    denkt, dieses vermeiden will und deswegen eine Defen-
    sivmedizin in Deutschland stattfindet.


    (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


    Ich will nicht, dass er an seine Haftpflicht- oder Rechts-
    schutzversicherung denkt. Vielmehr soll der Arzt in
    Deutschland das Bestmögliche tun und dabei auch Risi-
    ken eingehen müssen, damit der Patient geheilt wird.
    Denn wir wollen in Deutschland eine Fehlervermei-
    dungskultur und nicht eine Risikovermeidungskultur. Es
    soll das Beste für den Patienten getan werden,


    (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann tun Sie was dafür!)


    und das muss im Mittelpunkt des vertrauensvollen Arzt-
    Patienten-Verhältnisses stehen.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Gleichzeitig wird darüber diskutiert, ob ein Entschä-
    digungsfonds eingeführt werden soll; auch das ist eine
    Forderung der Opposition und anderer. Ich kenne, meine
    Damen und Herren, bisher keinen konkreten umsetzba-
    ren Vorschlag für einen solchen Entschädigungsfonds.
    Ich glaube, dass das in der Systematik unserer Recht-
    sprechung auch im Verhältnis zwischen Arzt und Patient
    der falsche Weg wäre; denn wenn ein Arzt einen Scha-
    den zu verantworten hat, dann muss er dafür haften.
    Dann ist er dafür verantwortlich, und dann kann es nicht
    sein, dass die Solidargemeinschaft der Beitragszahler da-
    für herangezogen wird und das finanziert.

    Wir wollen nicht, dass es für Ärztinnen und Ärzte ei-
    nen Anreiz gibt, zu sagen: Es gibt ja den Entschädi-
    gungsfonds, der zahlt dann schon im Schadensfalle. –
    Vielmehr muss derjenige, der einen Schaden verursacht
    hat, zum Schadenersatz herangezogen werden, und nicht
    die Solidargemeinschaft soll dafür aufkommen müssen.
    Ich meine, das Verursacherprinzip muss hier gewahrt
    bleiben, meine Damen und Herren.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Insofern geben wir mit dem Patientenrechtegesetz
    viele gute Antworten, die die Rechte der Patienten stär-
    ken und die das besondere Vertrauensverhältnis zwi-
    schen Arzt und Patient weiter ausbauen. Wir gehen vom
    mündigen Patienten aus, wir gehen von dem Arzt aus,
    der sich fortbildet, der an seinen Fehlern arbeitet und der
    dafür sorgt, dass das Bestmögliche für den Patienten ge-
    tan wird.

    Dafür brauchen wir auch ein Beschwerdemanage-
    ment in den Krankenhäusern. Dafür brauchen wir in den
    Krankenhäusern eine Kultur, die eine Kultur des Ver-
    trauens und nicht eine Kultur des Misstrauens ist. Nicht
    durch immer mehr Regelungen, nicht durch immer mehr
    Dokumentationspflichten werden die Patienten gestärkt.
    Sie werden gestärkt, wenn der Arzt die ausreichende
    Zeit hat, sich um seine Patienten zu kümmern, und nicht
    zum Bürokratieangestellten einer Krankenkassenverwal-
    tung wird.

    Wir wollen, dass der Arzt genügend Zeit hat, sich im
    Gespräch mit dem Patienten auseinanderzusetzen, dass
    es ein Beschwerdemanagement gibt, wenn der Patient
    unzufrieden ist, dass dies dazu führt, dass Prozesse im
    Krankenhaus verbessert werden und dass sich Patienten
    künftig informieren können, in welchem Krankenhaus
    sie am besten behandelt werden.

    All das stärkt die Patienten in Deutschland. Heute ist
    ein guter Tag für die Patienten in Deutschland, weil end-
    lich eine Bundesregierung ein Patientenrechtegesetz vor-
    legt, das die Rechte der Patientinnen und Patienten bün-
    delt, sie möglichst auf Augenhöhe mit dem Arzt stärkt
    und ihnen die Möglichkeit gibt, in Deutschland die best-
    mögliche Behandlung zu bekommen – mit einem ver-
    trauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin

Dr. Marlies Volkmer.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marlies Volkmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor

    zweieinhalb Jahren haben wir an dieser Stelle den An-
    trag der SPD für ein modernes Patientenrechtegesetz dis-
    kutiert.


    (Heinz Lanfermann [FDP]: Der liegt aber heute nicht vor!)


    Ein solches Gesetz muss die Rechte zusammenfassen,
    muss aber auch die Rechte der Patientinnen und Patien-
    ten weiterentwickeln und muss dafür sorgen, dass die
    Patienten diese Rechte wahrnehmen können;


    (Zuruf von der FDP: Dann können Sie ja zustimmen!)


    denn sonst nützen die besten Formulierungen und die
    besten Paragrafen nichts.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Nun haben Sie sich sehr lange Zeit gelassen, ehe Sie
    einen solchen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz auf
    den Weg gebracht haben.


    (Zuruf von der FDP: Sie haben zehn Jahre lang gar nichts gemacht!)






    Dr. Marlies Volkmer


    (A) (C)



    (D)(B)


    Wir alle kennen den Satz: Was lange währt, wird gut.
    Trifft das für diesen Fall zu? Sie kennen wahrscheinlich
    schon unsere Antwort: Nein, natürlich nicht. Die Ziele
    dieses Gesetzentwurfes sind bis zur Unkenntlichkeit ver-
    wässert worden. Da, Herr Minister Bahr, nützt es auch
    nichts, wenn Sie sich hier hinstellen und alles aufzählen,
    was in dem Gesetzentwurf steht. Das gibt es in der Tat
    alles schon. Sie haben jetzt tatsächlich nur den ersten
    Punkt erledigt und das geltende Recht zusammengefasst.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist falsch!)


    Das reicht uns aber nicht. Von daher müssen Sie sich
    nicht wundern, wenn von vielen Seiten Kritik geäußert
    wird, von den Betroffenen, von Patientenverbänden, von
    den Anwälten für Medizinrecht und von den Kranken-
    kassen. Nur die Ärztekammer ist zufrieden mit diesem
    Gesetz. Für die Ärzte gibt es keine höheren Anforderun-
    gen. Dieses Gesetz ist ein Placebo,


    (Beifall bei der SPD)


    und das war von Ihnen auf der Regierungsbank auch so
    gewollt.

    Von daher ist dieses Gesetz in der Ausrichtung völlig
    konsequent: Patientinnen und Patienten erhalten nicht
    mehr Rechte. Das beginnt schon bei der Aufklärung. Es
    gehört dazu, dass der Patient weiß, wie oft in einer be-
    stimmten Einrichtung ein Eingriff vorgenommen wird,
    wie hoch die Komplikationsrate ist, wie der normale
    Behandlungsverlauf ist. Er muss auf Alternativen zur
    Diagnostik und Therapie hingewiesen werden, auch
    dann, wenn diese an der betreffenden Einrichtung nicht
    durchgeführt werden und der Patient eventuell in eine
    andere Einrichtung geht.

    Ich bin Ärztin. Ich kann mir diese Informationen ho-
    len, und das tue ich auch. Meine Kolleginnen und Kolle-
    gen tun das auch. Aber was wir Ärzte für uns in An-
    spruch nehmen, um eine fundierte Entscheidung treffen
    zu können, muss generell für alle Patienteninnen und Pa-
    tienten gelten.


    (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Diese selbstverständliche Information trifft in beson-
    derer Art und Weise auf die individuelle Gesundheits-
    leistung, IGeL, zu. Hier nützt es nichts, wenn im Be-
    handlungsvertrag steht, wie teuer eine Leistung ist. Der
    Patient muss vielmehr wissen, warum eine Leistung,
    zum Beispiel die Augendruckmessung, manchmal eine
    Leistung der Krankenkasse ist und manchmal nicht. Der
    Patient muss aufgeklärt werden, dass eine Therapie, die
    ihm angeboten wird und die er privat bezahlen soll, von
    der Krankenkasse nicht bezahlt wird, weil der Nachweis
    der Wirksamkeit nicht gegeben ist.

    Sie haben völlig recht: Wo Menschen arbeiten, sind
    auch Fehler nicht ausgeschlossen. Aber Patienten, die ei-
    nen Behandlungsfehler erlitten haben, sind in einer sehr
    schwierigen Position.


    (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau so ist es!)


    Die Beweislast liegt zu 100 Prozent beim Patienten,
    während die Beweismittel … zu 100 Prozent auf
    Seiten des Arztes sind.

    Das sagt Susanne Mauersberg vom Verbraucherzentrale
    Bundesverband. Sie hat völlig recht. Daran ändert sich
    mit diesem Gesetz nichts.


    (Beifall bei der SPD)


    Der Patient muss nach wie vor nachweisen, dass der
    Arzt den Fehler begangen hat und dass dadurch der Ge-
    sundheitsschaden eingetreten ist. Er muss langwierige
    und teure Prozesse führen. In dieser Zeit hat er keine
    finanzielle Unterstützung. In diesen Fällen würde ein
    Härtefallfonds, den wir vorschlagen und den viele Be-
    troffene fordern, Unterstützung für die Patienteninnen
    und Patienten bedeuten.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Natürlich müssen sich die Haftpflichtversicherer an
    der Finanzierung dieses Fonds beteiligen. Wir wollen
    mitnichten eine Beweislastumkehr, aber wir wollen Be-
    weiserleichterungen in den Fällen, in denen mit hoher
    Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann,
    dass der Schaden im Krankenhaus entstanden ist, zum
    Beispiel wenn in dem Krankenhaus hohe Infektionsraten
    vorkommen und der Patient eine solche Infektion hat.

    Entscheidend für Patienteninnen und Patienten, einen
    Behandlungsfehler nachweisen zu können, ist die voll-
    ständige und richtige Dokumentation. Auch hier reicht
    es nicht, was Sie im Gesetzentwurf vorgesehen haben.
    Wir wollen gesetzlich geregelt haben, dass eine Software
    vorgeschrieben wird, die die Fälschung elektronischer
    Patientenakten verhindert.


    (Beifall bei der SPD)


    Sie haben recht: Im Gesetz ist vorgesehen, dass Kran-
    kenkassen ihre Versicherten unterstützen müssen, wenn
    sie glauben, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Aber
    es fehlt die Regelung, wie die Mindestunterstützung aus-
    sehen soll. Reicht vielleicht ein Faltblatt oder ein kurzes
    Beratungsgespräch aus? Auch hier muss deutlich nach-
    gebessert werden.

    Jeder Behandlungsfehler, jeder Schaden durch ein
    Medizinprodukt ist einer zu viel. Schadensregulierung
    ist nur eine Hilfe und kann körperliche Beschwerden,
    körperliche Schäden und menschliches Leid natürlich
    nicht ausgleichen. Von daher ist die Frage der Patienten-
    sicherheit eine ganz entscheidende. Hierbei geht es da-
    rum, die Qualitätssicherung zu verbessern, die Zulas-
    sungsregelungen für Medizinprodukte zu verbessern und
    Produktkontrollen vorzunehmen. Wir haben mit unse-
    rem Antrag „Mehr Sicherheit bei Medizinprodukten“,
    den wir im Juni eingebracht haben, den Weg aufgezeigt.
    Selbst wenn uns heute ein deutlich besseres Patienten-
    rechtegesetz vorliegen würde, dann muss das natürlich
    durch andere gesetzliche Regelungen ergänzt werden.
    Auch solche liegen auf dem Tisch. Sie, liebe Kollegin-
    nen und Kollegen von der Union und von der FDP, sind





    Dr. Marlies Volkmer


    (A) (C)



    (D)(B)


    aufgefordert, diese Regelungen ernsthaft zu prüfen, mit
    uns zu diskutieren und, wenn möglich, umzusetzen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)