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    Plenarprotokoll 17/196 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 I n h a l t : Absetzung des Zusatztagesordnungspunk- tes 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/10488) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/6489) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Maria Klein- Schmeink, Ingrid Hönlinger, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte von Patientinnen und Patienten durch- setzen (Drucksache 17/6348) . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufnahme von Kultur und Sport in das Grundgesetz (Drucksache 17/10644) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Förderung des Sports ist Aufgabe des Staates (Drucksache 17/6152) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Agnes Alpers, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kultur gut stärken – Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern (Drucksache 17/10785 (neu)) . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23653 A 23653 B 23653 B 23653 C 23653 D 23655 D 23657 A 23658 D 23660 B 23661 C 23662 D 23664 C 23666 A 23667 A 23667 D 23669 C 23671 A 23672 C 23672 C 23672 D 23673 A 23673 C 23674 C 23675 D 23676 A 23676 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialge- setzbuch (Drucksache 17/10748) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Teller statt Tank – EU-Importver- bot für Kraft- und Brennstoffe aus Bio- masse (Drucksache 17/10683) . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Tier- schutzgesetzes (Drucksache 17/10572) . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Stand der Entwick- lung des Tierschutzes 2011 (Tierschutz- bericht 2011) (Drucksache 17/6826) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Landwirtschaftli- che Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten (Drucksache 17/10694) . . . . . . . . . . . . . . Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Joachim Hacker, Ulrike Gottschalck, Heinz Paula, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Flugzeugbesatzun- gen und Reisende vor kontaminierter Kabinenluft schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kontami- nierte Kabinenluft in Flugzeugen unter- binden (Drucksachen 17/7611, 17/7480, 17/9451) . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23677 D 23678 C 23679 D 23680 D 23681 C 23682 B 23683 B 23684 D 23686 A 23686 D 23687 B 23689 C 23689 C 23690 D 23692 C 23694 A 23695 C 23696 D 23697 D 23699 A 23699 D 23700 D 23701 A 23701 D 23703 B 23704 B 23705 B 23705 C 23705 C 23706 C 23708 A 23709 A 23709 A 23709 A 23709 B 23710 D 23712 B 23713 D 23714 C 23715 C 23717 A 23717 B 23718 B 23720 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 III Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage 14 des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Zeitpunkt des Beginns der Energie- wende und Festhalten am Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent (194. Sitzung, Drucksa- che 17/10736) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 23722 A 23722 D 23723 C 23724 D 23726 C 23727 A 23727 D 23728 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23653 (A) (C) (D)(B) 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23727 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 14): Wann begann aus Sicht der Bundesregierung die Energie- wende – mit der Bitte um Nennung eines Datums oder einer politischen Entscheidung –, und hält die Bundesregierung an der Größenordnung ihrer Zielvorstellung, den Anteil der erneu- erbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent aus- zubauen, fest, welche von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einem Interview mit der Zeit vom 12. Mai 2011 (vergleiche www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2011/05/ 2011-05-12-merkel-zeit.html) genannt und in der Antwort auf meine schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/5990 von der Bundesregierung bestätigt wurde? Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung mit ihrem Energiekonzept ein langfristiges, auf vier Jahrzehnte an- gelegtes Gesamtkonzept für die neue Art der Energiever- sorgung vorgelegt. Zentrale Elemente der Energiepolitik der Bundesregierung sind der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien und die ambitionierte Steigerung der Energieeffizienz. Mit den Beschlüssen vom Sommer 2011 hat die Bundesregierung die Grundlagen geschaf- fen, um die schon zuvor auf den Weg gebrachte Energie- wende beschleunigt umzusetzen. Ziele für die künftigen Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland sind im Energie- konzept der Bundesregierung dargelegt. Die genannte Zahl für das Jahr 2020 entspricht damals wie heute der Größenordnung des dort beschriebenen Ziels. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 28.09.2012 Alpers, Agnes DIE LINKE 28.09.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 28.09.2012 Behrens, Herbert DIE LINKE 28.09.2012 Burchardt, Ulla SPD 28.09.2012 Burkert, Martin SPD 28.09.2012 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 28.09.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 28.09.2012 Gabriel, Sigmar SPD 28.09.2012 Götz, Peter CDU/CSU 28.09.2012 Granold, Ute CDU/CSU 28.09.2012 Kolbe, Daniela SPD 28.09.2012 Korte, Jan DIE LINKE 28.09.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Kumpf, Ute SPD 28.09.2012 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 28.09.2012 Mast, Katja SPD 28.09.2012 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 28.09.2012 Nink, Manfred SPD 28.09.2012 Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.09.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 28.09.2012 Schaaf, Anton SPD 28.09.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 28.09.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.09.2012 Seif, Detlef CDU/CSU 28.09.2012 Simmling, Werner FDP 28.09.2012 Dr. Stinner, Rainer FDP 28.09.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 28.09.2012 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.09.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.09.2012 Dr. Westerwelle, Guido FDP 28.09.2012 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 28.09.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 23728 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließungen gefasst: 1. Der Bundesrat befürchtet, dass die Offenlegung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeu- tischen Unternehmers hierzulande zu einer Preis- erosion in anderen Ländern, die im Rahmen ihrer Preisbildung auf den offiziellen deutschen Arznei- mittelpreis referenzieren, führen könnte. Ein nied- riger veröffentlichter Erstattungsbetrag könnte so- mit finanzielle Belastungen der Pharmaindustrie im Ausland zur Folge haben und damit auch die Preisverhandlungen in Deutschland belasten. Pharmaunternehmen könnten sich zudem gezwun- gen sehen, auf eine Ausbietung im deutschen Markt zu verzichten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft zu ver- meiden, so dass Patientinnen und Patienten unter Umständen bestimmte Therapieoptionen nicht zur Verfügung stehen werden. Ein erstes Beispiel für ein derartiges Verhalten ist bereits in der Indikation Epilepsie bekannt geworden. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, 24 Monate nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften über die Erfahrungen mit der Preisbildung und Erstattung von Arznei- mitteln mit neuen Wirkstoffen zu berichten. Begründung: Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittel- markts in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) sieht eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss mit an- schließender Preisverhandlung zwischen pharma- zeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenver- band für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen vor. Das Ergebnis der Preisverhandlung ist ein Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Un- ternehmers (ApU), der vom pharmazeutischen Unternehmer ursprünglich festgelegt wurde. § 130b Absatz 1 SGB V sieht vor, dass der Rabatt vom pharmazeutischen Unternehmer über den pharmazeutischen Großhandel und die Apothe- ken an die gesetzlichen Krankenkassen und die Privatversicherten durchgereicht wird, während der Listenpreis, der ApU, ausweislich der Geset- zesbegründung zu § 130b SGB V in der Fassung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes, unverän- dert bleibt. Der Rabatt wird zu diesem Zweck in den entsprechenden Arzneimitteldatenbanken der Ärzte und Apotheker ausgewiesen und wird so- mit öffentlich. Die Offenlegung des Rabatts hierzulande wird vo- raussichtlich durch Preisreferenzierung zu einer Preiserosion in anderen Ländern führen. Dies könnte nicht beabsichtigte, wirtschaftlich nachtei- lige Effekte für pharmazeutische Unternehmer in den Referenzpreisländern zur Folge haben und für Patientinnen und Patienten hierzulande bedeuten, dass sie wichtige Innovationen nicht erhalten. Im Sinne eines lernenden Systems sollte die Ent- wicklung beobachtet und evaluiert werden, um gegebenenfalls die Regelungen über die Verein- barungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unter- nehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel nachbessern zu können. 2. Der Bundesrat befürchtet, dass die Umsetzung der Richtlinie 2011/62/EU durch Artikel 1 Nummer 57 (§ 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 1a Nummer 4, 6, 7 und 8 AMG) in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 5 (Inkrafttreten) des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ab dem 2. Juli 2013 dazu führt, dass pharmazeutische Wirkstoffe aus Län- dern außerhalb der EU nicht mehr eingeführt wer- den können, weil die nach der Neufassung des § 72a AMG erforderlichen Bestätigungen der zu- ständigen Behörden der Drittländer nicht bei der Einfuhr vorgelegt werden können. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregie- rung auf, unmittelbar nach Verkündung des Zwei- ten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtli- cher und anderer Vorschriften an die Kommission heranzutreten und sich dringlich dafür einzuset- zen, dass die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2011/62/EU genannte Überlei- tungsfrist zunächst um mindestens ein Jahr, das heißt auf den 2. Juli 2014, verlängert wird. Begründung: Das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften sieht in Umsetzung der genannten EU-Richtlinie vor, dass ab dem 2. Juli 2013 pharmazeutische Wirkstoffe nur noch dann eingeführt werden können, wenn eine von den Behörden des Ursprungslands ausgestellte Bestäti- gung vorliegt, wonach die im wirkstoffherstellen- den Betrieb angewendeten Good Manufactoring Practice (GMP)-Standards denen der EU zumindest gleichwertig sind, der Betrieb regelmäßigen Kont- rollen und Maßnahmen, einschließlich wiederhol- ter und unangekündigter Inspektion, unterliegt und festgestellte Verstöße vom Drittstaat unverzüglich an die EU weitergeleitet werden. Es ist jedoch deutlich abzusehen, dass von einem überwiegenden Teil der Länder außerhalb der EU die Bestätigungen mit dem vorgesehenen Inhalt nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zum 2. Juli 2013 ausgestellt werden. Schon angesichts der Vielzahl von wirkstoffherstellenden Unternehmen und der Vielzahl von Herstellungsländern außer- halb der EU ist vielmehr davon auszugehen, dass allenfalls für einen geringen Anteil von Unterneh- men die Bestätigung ausgestellt sein wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23729 (A) (C) (D)(B) Es wird daher eine Einfuhr von pharmazeutischen Wirkstoffen in die EU in bisherigem Umfang nicht mehr möglich sein. Eine Versorgung der in der EU ansässigen Arzneimittelindustrien mit pharmazeu- tischen Wirkstoffen kann nicht mehr ausreichend gewährleistet werden, denn etwa 80 Prozent der benötigten Wirkstoffe stammen aus EU-Drittlän- dern, nur etwa 20 Prozent werden in der EU selbst produziert. Dies deckt den Bedarf der Arzneimit- telhersteller nicht, gefährdet die Marktversorgung mit Arzneimitteln und läuft damit dem Interesse der Patientinnen und Patienten zuwider. Daher ist eine verlängerte Umsetzungsfrist sei- tens der EU erforderlich, damit sich Behörden und Unternehmen in den Ländern außerhalb der EU auf die neuen Anforderungen hinreichend vorbereiten können, und danach eine entspre- chende Anpassung durch künftige erneute Ände- rung des Arzneimittelgesetzes vornehmen. – Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversiche- rung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) – Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Muster- verfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften – Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung – Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrecht- licher Vorschriften – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Dezember 2011 über den Internationalen Suchdienst – Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Men- schenhandels – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Dop- pelbelastung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. und 28. Dezem- ber 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. Sep- tember 2012 beschlossen, zu dem am 31. August 2012 zugeleiteten nachstehenden Gesetzentwurf gemäß Arti- kel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2012/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verord- nung (EU) Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforde- rungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2011 – Drucksachen 17/9890, 17/10195 Nr.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 – Drucksachen 17/9891, 17/10195 Nr.2 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept – Drucksache 17/9262 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2008 bis 2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 17/9400, 17/9802 Nr. 1.6 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2010 – Drucksachen 17/8700, 17/10024 Nr. 1 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaft- lichen Auswirkungen der §§ 9 bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – Drucksachen 17/4517, 17/4742 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Um- weltfragen Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung – Drucksachen 17/4890, 17/5820 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht 2011) – Drucksachen 17/6085, 17/6392 Nr. 1.6 – 23730 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. September 2012 (A) (C) (D)(B) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hauptgutachten 2011 des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation – Drucksachen 17/7331, 17/7702 Nr. 1.2 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/9797 Nr. A.2 EP P7_TA-PROV(2012)0142 Drucksache 17/9797 Nr. A.3 Ratsdokument 9288/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.12 Ratsdokument 17968/11 Drucksache 17/9647 Nr. A.6 Ratsdokument 8905/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.8 Ratsdokument 8853/1/12 REV 1 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/10208 Nr. A.9 Ratsdokument 10266/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.10 Ratsdokument 10785/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.11 Ratsdokument 10786/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.39 Ratsdokument 11125/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.40 Ratsdokument 11145/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.41 Ratsdokument 11868/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.42 Ratsdokument 12093/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.43 Ratsdokument 12407/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.44 Ratsdokument 12825/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.45 Ratsdokument 13050/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.46 Ratsdokument 13186/12 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10208 Nr. A.13 Ratsdokument 10420/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.14 Ratsdokument 10575/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.15 Ratsdokument 10700/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.16 Ratsdokument 10702/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.17 Ratsdokument 10705/12 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/10208 Nr. A.18 Ratsdokument 10505/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.7 Ratsdokument 10035/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/3955 Nr. A.17 Ratsdokument 16036/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.7 Ratsdokument 15770/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.8 Ratsdokument 16046/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.19 Ratsdokument 18249/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.20 Ratsdokument 18257/10 Drucksache 17/4927 Nr. A.27 Ratsdokument 5965/11 Drucksache 17/6010 Nr. A.18 Ratsdokument 9896/11 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.9 Ratsdokument 9793/12 Drucksache 17/10028 Nr. A.10 Ratsdokument 9947/12 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/8227 Nr. A.52 Ratsdokument 17575/11 Drucksache 17/10028 Nr. A.12 Ratsdokument 9500/12 196. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 41 Rechte von Patientinnen und Patienten TOP 42 Staatliche Förderung von Sport und Kultur TOP 43 SGB XII (Erstattungszahlungen des Bundes) TOP 44 EU-Importverbot für Biokraftstoffe und Biomasse TOP 13 Tierschutz TOP 46 Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Das Wort erhält nun die Bundesjustizministerin Frau

    Leutheusser-Schnarrenberger.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
    ministerin der Justiz:

    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-
    nen und Kollegen! Liebe Frau Klein-Schmeink, Sie ha-
    ben versucht, den vorliegenden Gesetzentwurf kleinzu-
    reden. Das ist Ihnen beim besten Willen nicht gelungen.


    (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig! – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Er ist schon klein! Den muss man nicht kleinreden!)


    Denn Sie konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass
    sieben Jahre Rot-Grün zu keinem einzigen Gesetzent-
    wurf geführt haben.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Wenn alle Regelungen schon lange in der Schublade ge-
    legen hätten, längst klar wären und schon aufgeschrieben
    worden wären, dann könnten wir heute über die Verbes-
    serung eines vielleicht schon vorliegenden Patientenrech-
    tegesetzes debattieren. Wir, diese Bundesregierung und
    die Koalitionsfraktionen, legen heute allerdings erstmals
    in der Geschichte der Beratungen im Bundestag einen
    Gesetzentwurf zur Stellung der Patienten vor. Außerdem
    finden die Regelungen dieses Gesetzentwurfes ihren Nie-
    derschlag erstmals auch im Bürgerlichen Gesetzbuch; in
    dieses schaut man ja, wenn man rechtliche Regelungen
    im Hinblick auf einen Behandlungsvertrag sucht. Allein
    das ist schon ein Mehrwert. Es ist jetzt ganz leicht in Er-
    fahrung zu bringen, und zwar ohne googeln oder umfang-
    reiche Auskünfte einholen zu müssen, welche Rechte und
    welche Pflichten der Behandelnde und der Patient haben.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Der Mehrwert liegt auch darin, dass die Rechte jetzt
    so festgelegt sind, dass der Patient dem Behandelnden
    – das ist nicht nur der Arzt, sondern das sind auch alle
    anderen, die medizinische Dienstleistungen erbringen –
    auf Augenhöhe gegenübersteht. Der Patient ist nicht
    Bittsteller, und der Arzt bzw. der Behandelnde ist nicht
    ein Halbgott im weißen Kittel. Hier begegnen sich zwei
    mit unterschiedlichen Anliegen: der Behandelnde, der
    mit seinem Fachwissen dem Patienten helfen soll und
    muss und will, und der Patient, der ein Recht darauf hat,
    alles zu erfahren und selbstbewusst entscheiden zu kön-
    nen, in was er einwilligt und in was er nicht einwilligen
    möchte. Dass das jetzt nachlesbar und transparent ist und
    dass es damit Rechtssicherheit gibt, ist ein wirklich gro-
    ßer Fortschritt gegenüber der derzeitigen Situation, in
    der Fälle durch Rechtsprechung entschieden werden.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Die Verpflichtungen, die festgehalten worden sind,
    sind natürlich umfangreicher als die, die sich aus der
    derzeitigen Rechtsprechung ergeben. Die Rechtspre-
    chung ist ja immer nur eine Entscheidung im Einzelfall.
    Daraus haben sich ein paar Grundsätze ergeben. Bei den
    Informationspflichten gehen wir über das hinaus, was
    bisher durch Rechtsprechung niedergelegt ist – auch im
    Blick auf das, was sich entwickeln kann. Gerade in Be-
    zug auf die Verpflichtung zur Aufklärung machen wir in
    den Folgebestimmungen Konsequenzen für die Haftung
    deutlich. Es ergeben sich daraus Beweiserleichterungen





    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    (A) (C)



    (D)(B)


    und damit eine Stärkung der Patienten, gerade dann,
    wenn zum Beispiel die Aufklärung unterblieben ist.
    Wenn in der Patientenakte einiges überhaupt nicht ent-
    halten ist, vielleicht aber aufgeklärt wurde, dann gilt:
    Das, worüber nichts ausgeführt worden ist, ist nicht er-
    folgt. Das wird in einer Auseinandersetzung dann zu-
    gunsten des Patienten bewertet.

    Es handelt sich also um ein sehr gut ineinander grei-
    fendes Regelungswerk. Dies gilt für die Regelungen im
    Bürgerlichen Gesetzbuch, natürlich aber auch für das,
    was in Bezug auf die Kassen und im Sozialgesetzbuch
    geregelt wird.

    Selbstverständlich schaut man gerade bei diesen Fra-
    gen – auch angesichts der Statistiken und bestimmt auch
    angesichts der Dunkelziffern im Hinblick auf Behand-
    lungsfehler, die wir nicht kennen – darauf, wie die Haf-
    tung zwischen dem Patienten auf der einen Seite und
    dem Behandelnden, dem Arzt, auf der anderen Seite aus-
    tariert wird. Ausgangslage für uns war dabei zunächst
    einmal die Haftungsverteilung im Bürgerlichen Gesetz-
    buch; daran orientieren wir uns. Dass jemand, der An-
    sprüche hat – die fixieren wir hier –, sie auch geltend
    machen muss, ist ein allgemeiner Grundsatz, der für alle
    Bereiche gilt. Aber natürlich reicht das in diesem Be-
    reich nicht aus.


    (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Sehr richtig!)


    Ein Patient steht ja vielen technischen Geräten gegen-
    über und hat keinen Einblick in das, was in entscheiden-
    den Momenten passiert. Er ist, wie es so schön heißt,
    nicht so nah dran, wenn es an die Behandlung geht. Dass
    wir deshalb Änderungen an dieser grundsätzlichen Be-
    weisregelung vornehmen, ist ein ganz wichtiger Schritt.
    Natürlich hat sich das über Jahrzehnte auch schon in der
    Rechtsprechung immer wieder ein Stück weit entwi-
    ckelt, aber das hat doch eine total andere Qualität.

    Lesen Sie bitte auch einmal die Begründung im Ge-
    setzentwurf, in der wir über zig Seiten deutlich machen,
    was „grober Behandlungsfehler“ heißt. Wir entwickeln
    dort Beispiele und sagen, was das voll beherrschbare Be-
    handlungsrisiko ist; denn auch in diesen Fällen – und
    nicht nur bei einem groben Behandlungsfehler – gilt die
    Beweislastumkehr,


    (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig!)


    weil der Patient bei einem voll beherrschbaren Behand-
    lungsrisiko auf der Seite des Behandelnden im Kranken-
    haus natürlich nur wenig vortragen und einbringen kann.

    Diese Beweislastumkehr ist zum Beispiel ganz ent-
    scheidend beim Umgang mit der Gefahr von Infektio-
    nen. Hinsichtlich der hygienischen Standards in Kran-
    kenhäusern kann der Patient nichts ausrichten. Das ist
    ein beherrschbares Risiko derjenigen, die eine Leistung
    erbringen. Wir erwähnen entsprechende Beispiele in un-
    serer Gesetzesbegründung ganz bewusst, damit man da-
    ran ablesen kann, in welche Richtung wir mit den Geset-
    zesformulierungen gehen.


    (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig!)


    In den einzelnen Paragrafen können wir doch nicht
    aufzählen, was alles ein grober Behandlungsfehler ist.
    Das kann man nie abschließend machen, sonst müsste
    man ein Buch schreiben; das können wir nicht. Wir müs-
    sen objektive Kriterien erläutern; deshalb werden ent-
    sprechende Beispiele in der Begründung des Gesetzes
    aufgeführt. Das ist wichtig für die Anwendung, das ist
    wichtig für die Praxis.

    Dann macht nämlich eine neue Broschüre, die die
    Bundesregierung nach Abschluss der Beratungen ge-
    meinsam herausgeben wird, auch Sinn. In diese werden
    wir im Einzelnen das hineinschreiben, was wir jetzt im
    Gesetzestext, aber insbesondere in der Begründung aus-
    führen.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Niemand, der nicht hier im Bundestag oder in der
    Bundesregierung Verantwortung trägt, hat bei diesem
    Gesetzentwurf Hand geführt.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Wir können das untereinander sowieso viel besser. Dann
    haben wir aber auch intensiv verhandelt. Wir haben bei
    diesem Gesetzentwurf sehr früh mit den Abgeordneten
    der Koalitionsfraktionen überlegt: Wie machen wir das
    am besten? Wir haben uns ausgetauscht, gerade natürlich
    auch mit Ihnen, Herr Zöller, weil insbesondere an Sie
    – Sie haben ja täglich ein offenes Ohr für die Patienten –
    die Anliegen herangetragen werden. All das hat Eingang
    in den Gesetzentwurf gefunden. Darüber werden wir jetzt
    debattieren.

    Wir haben ausreichend Zeit, zu debattieren, damit am
    Ende der Legislaturperiode aus diesem Entwurf ein Ge-
    setz wird, das im Bundesgesetzblatt steht. Deshalb brin-
    gen wir ihn jetzt ein. Ihm ging eine gründliche Vorarbeit
    voraus. Die Zielrichtung dabei war einerseits, Patienten-
    rechte zu stärken. Wir wollten mit diesem Gesetzentwurf
    andererseits aber auch kein generelles Misstrauen gegen-
    über dem Behandelnden hervorrufen; denn wir brauchen
    doch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt bzw. Be-
    handelndem und Patient. Auch das wird durch diesen
    Gesetzentwurf gestärkt.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Carola Reimann ist die nächste Rednerin für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carola Reimann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

    ren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Januar 2010
    hat der Patientenbeauftragte bei seiner Vorstellung im
    Gesundheitsausschuss angekündigt, dass er 2011 ein Pa-
    tientenrechtegesetz verabschieden will. Jetzt endlich





    Dr. Carola Reimann


    (A) (C)



    (D)(B)


    liegt der Gesetzentwurf vor. Es ist mittlerweile Septem-
    ber 2012! Über zwei Jahre hat sich die schwarz-gelbe
    Koalition mit diesem wichtigen Thema Zeit gelassen.
    Wir waren auch geduldig gewesen; denn es ist ein kom-
    plexes Thema; das ist hier schon angeklungen.

    Auch mir ist wie der Kollegin Volkmer die schöne
    Redensart eingefallen: Was lange währt, wird endlich
    gut. Leider bewahrheitet sie sich bei diesem Gesetzent-
    wurf nicht. Wir mussten lange warten, aber das Warten
    hat sich leider nicht gelohnt.


    (Jens Spahn [CDU/CSU]: Na!)


    Das sieht die Regierung erwartungsgemäß anders. Bei
    der Präsentation des Kabinettsbeschlusses im Mai hätte
    man den Eindruck bekommen können, einem epochalen
    Ereignis beizuwohnen; so gut, so neu sei das Gesetz. Da
    wurden große Worte gewählt.

    Mit dem, was tatsächlich im Gesetzentwurf steht, hat
    das allerdings herzlich wenig zu tun. Neues enthält der
    Entwurf nämlich nicht.


    (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Das stimmt doch gar nicht!)


    Der Anspruch an ein neues Gesetz sollte aber sein, dass
    es mehr bringt, als die bisher in verschiedenen Gesetzen
    und Urteilen bereits bestehenden Patientenrechte zusam-
    menzuführen.


    (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Frau Kollegin, Sie hätten mehr zuhören sollen!)


    Der Entwurf dieses Patientenrechtegesetzes ist eine
    schöne Fleißarbeit, aber nichts wirklich Neues.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Wir haben es gelesen.


    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Aber nicht verstanden!)


    – Es sind ganze acht Seiten mit einer sehr umfangreichen
    Begründung; das können wir schon bewältigen. – Große
    Worte, aber für die Patientinnen und Patienten wird dieses
    Gesetz keine spürbare Wirkung haben. Das Zusammen-
    führen bestehenden Rechts allein genügt nicht den Anfor-
    derungen an ein wirklich modernes Patientenrechtege-
    setz. Dieser Gesetzentwurf ist ein politisches Placebo, das
    den Betroffenen keine wirklichen Verbesserungen brin-
    gen wird – leider! Der Gesetzentwurf, Kolleginnen und
    Kollegen, greift deshalb zu kurz. Patientenrechte müssen
    in vielen Bereichen wirklich ernsthaft erweitert werden.
    Der Bundestag ist aufgefordert, hier nachzubessern.

    Ein erstes Beispiel: Im Gesetzentwurf fehlt ein Härte-
    fallfonds, mit dem Patientinnen und Patienten in Härte-
    fällen unbürokratische, schnelle Hilfe gewährt wird.
    Auch Kollege Singhammer hatte ihn im Februar 2012
    gefordert. Ich zitiere: „Ich halte die Einrichtung eines
    Entschädigungsfonds für notwendig.“


    (Dr. Martina Bunge [DIE LINKE]: Genau!)


    Das war in der Süddeutschen Zeitung im Februar dieses
    Jahres zu lesen.

    Dass sich die CSU und die FDP nicht immer ganz ei-
    nig sind, ist kein neues Phänomen.


    (Jens Spahn [CDU/CSU]: Was?)


    Ich sage nur: Betreuungsgeld.


    (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das ist doch ein Textbaustein, den Sie da haben!)


    Dass aber die Meinung des Patientenbeauftragten ebenso
    wenig zählt, ist bitter.


    (Dr. Martina Bunge [DIE LINKE]: Das stimmt!)


    Kollege Zöller hatte sich als Patientenbeauftragter eben-
    falls frühzeitig für einen derartigen Fonds ausgespro-
    chen. Ende des Jahres 2010 sagte er in der Frankfurter
    Rundschau – ich zitiere –:

    Er sichert eine schnelle Hilfe für die Betroffenen
    und könnte auch dazu beitragen, jahrelange Ge-
    richtsprozesse mit unsicherem Ausgang zu vermei-
    den.

    Das sehen wir auch so. Aber selbst wenn außer den Kol-
    legen noch zahlreiche Patientenorganisationen, Medizin-
    rechtler – das ist schon angeklungen –, Anwälte, Ver-
    braucherschutzorganisationen und die Bundesländer
    diesen Fonds fordern, ist das für den Minister anschei-
    nend kein Grund, zu handeln. Das, finde ich, ist schade
    und vor allem schlecht für die Patientinnen und Patien-
    ten.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Der Patientenbeauftragte – Herr Zöller, Sie wissen,
    dass ich eine hohe Meinung von Ihnen habe –


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Wir auch!)


    hat gerade angeführt, dass die Versicherungswirtschaft
    dagegen war. Das ist leider ein beredtes Beispiel dafür,
    auf welcher Seite die Regierung wirklich steht.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich dachte immer, Sie seien Patientenbeauftragter und
    nicht Versicherungsbeauftragter.


    (Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)


    Wir von der SPD-Bundestagsfraktion fordern, dass
    ein Härtefallfonds nach dem Wiener Vorbild aufgelegt
    wird. Dieser soll eintreten, wenn es keinen sicheren
    Nachweis der Schadensursache oder des Verschuldens
    gibt, wenn eine seltene oder bislang unbekannte Kompli-
    kation auftritt, die den Versicherten stark schädigt, wenn
    die Durchsetzung des Schadensersatzanspruches unzu-
    mutbar lange dauern würde oder wenn eine finanzielle
    Hilfe aus sozialen Gründen oder anderen Gründen gebo-
    ten erscheint. Das wäre eine echte Verbesserung.

    Kolleginnen und Kollegen, auch die Medizinprodukte
    und die damit verbundenen Probleme werden im Gesetz-
    entwurf nicht angesprochen; das blendet die Regierung





    Dr. Carola Reimann


    (A) (C)



    (D)(B)


    völlig aus. Der Skandal um schadhafte Brustimplantate
    zu Beginn dieses Jahres hat aber gezeigt, dass wir im In-
    teresse der Patientinnen und Patienten etwas tun müssen.
    Es ist schließlich nicht so, als hätte es nicht bereits früher
    Probleme mit Metallhüftgelenken und Defibrillatoren
    gegeben. Die derzeitigen Regelungen reichen, wie wir
    wissen, nicht aus, die Sicherheit der Patientinnen und
    Patienten in vollem Umfang zu gewährleisten.


    (Beifall bei der SPD)


    Während aus den Reihen der Opposition schon ent-
    sprechende Anträge erarbeitet und im Bundestag debat-
    tiert wurden und auch die EU-Kommission bereits einen
    Verordnungsvorschlag vorgelegt hat, ist immer noch un-
    klar, wie die Bundesregierung die Sicherheit von Medi-
    zinprodukten verbessern will. Die Chance, dies im Pa-
    tientenrechtegesetz zu regeln, wurde bisher klar vertan.

    Wir brauchen aber schärfere und unangemeldete Kon-
    trollen, eine europaweit einheitliche Zulassung für Me-
    dizinprodukte der höheren Klassen, eine Pflicht zum Ab-
    schluss einer Haftpflichtversicherung und die Errichtung
    eines Entschädigungsfonds sowie nicht zuletzt ein Im-
    plantatregister zur Versorgungsforschung und ein Ver-
    zeichnis der Patienten zur Rückverfolgung und Informa-
    tion der Patientinnen und Patienten.

    Kolleginnen und Kollegen, ich will noch einen letzten
    Punkt ansprechen; denn auch über die Quelle größten
    Ärgernisses für Patientinnen und Patienten in der ambu-
    lanten Behandlung, die IGeL-Leistungen, ist im Gesetz-
    entwurf nichts zu finden.


    (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Steht doch drin!)


    Die IGeL-Leistungen müssen gesetzlich Versicherte aus
    ihrem privaten Geldbeutel zahlen.


    (Heinz Lanfermann [FDP]: Es gibt keinen Zwang!)


    Der medizinische Nutzen ist jedoch sehr oft zweifelhaft.
    Wir fordern deshalb Maßnahmen zur Kontrolle, zum
    Beispiel ein Verbot, am selben Tag GKV-Leistungen und
    IGeL-Leistungen bei einem Patienten abzurechnen, so-
    wie einen verpflichtenden schriftlichen Behandlungsver-
    trag, eine schriftliche Rechnung und eine umfassende In-
    formationspflicht des Arztes, die nicht delegiert werden
    kann.

    Kolleginnen und Kollegen, auch wenn mir vor allem
    die gesetzlich Versicherten am Herzen liegen, will ich
    noch etwas zu den Privatversicherten sagen. Alles, was
    mit dem Patientenrechtegesetz im SGB V für die gesetz-
    lich Versicherten zusammengestellt wurde, muss eigent-
    lich auch für die privat versicherten Patientinnen und
    Patienten gelten. Normalerweise werden deshalb die
    SGB-V-Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz oder
    gegebenenfalls im Versicherungsaufsichtsgesetz nach-
    vollzogen, oder wie wir sagen, wirkungsgleich umge-
    setzt.

    Ich wundere mich: Im Patientenrechtegesetz findet
    sich dazu nichts. Muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen und
    Kollegen vor allem von der FDP, wirklich sagen, dass

    PKV-Versicherte keine Versicherten mit Patientenrech-
    ten zweiter Klasse sind?


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Es ist schlimm genug, dass sie ihre Versicherung nicht
    wechseln dürfen wie gesetzlich versicherte Patientinnen
    und Patienten. Aber im Fall eines gesundheitlichen
    Schadens müssen sie, finde ich, die gleichen Rechte ha-
    ben.


    (Beifall des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])


    Auch da gibt es noch Nachbesserungsbedarf.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)