Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister der Finanzen hat am 12. Dezember 1967 die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steuerharmonisierung innerhalb der EWG — Drucksache V/2249 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/2386 verteilt.
Der von den Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Dr. Zimmermann und Genossen eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung — Drucksache V/2284 — ist mit Schreiben vom 5. und 8. Dezember 1967 von den Antragstellern zurückgezogen worden.
Zu der in der Fragestunde der 143. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1967 gestellten Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler, Drucksache V/2371 Nr. 28 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 13. Dezember 1967 eingegangen. Sie lautet:
Zunächst ist festzustellen, daß nach Auskunft des Bundesministers für das Gesundheitswesen von einem allgemeinen Ärztemangel auf dem flachen Lande nicht gesprochen werden kann. Es gibt allerdings Gegenden, wo ein solcher besteht.
Wer sich als Arzt niederlassen will, bedarf .dazu einer Bestallung. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. In besonderen Einzelfällen oder aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsinteresses kann nach der Bundesärzteordnung aber auch Ausländern eine Bestallung erteilt werden. Darüber entscheiden die Gesundheitsbehörden der Länder. Haben diese mangels vorliegender Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung abgelehnt, so kann es nicht Aufgabe der Einbürgerungsbehörden sein, die von der Gesundheitsverwaltung bei ihren Entscheidungen verfolgte Linie durch vorzeitige Einbürgerung der Bewerber zu durchkreuzen. Im übrigen würde eine auf diesem Wege erreichte Bestallung nicht sicherstellen, daß dadurch einem Ärztemangel auf dem flachen Lande auch tatsächlich abgeholfen wird, da die Bestallungen ohne örtliche Bindung und Bedingungen erteilt werden.
Einziger Punkt der heutigen Tagesordnung ist die Fragestunde
— Drucksachen V/2383, V/2371 —
Wir kommen zunächst zu den dringlichen mündlichen Anfragen auf Drucksache V/2383. Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Prochazka aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Veröffentlichung im „Spiegel" Nr. 51 vom 11. Dezember 1967, Seite 33, wonach der Bundesaußenminister seit Monaten mit dem polnischen Außenminister über Dritte einen vertraulichen Briefwechsel unterhält?
Bitte, Herr Staatssekretär Jahn! *) Siehe 143. Sitzung, Seite 7374 D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Pressemeldung, auf die sich die Anfrage bezieht, ist irreführend. Der . Bundesminister des Auswärtigen unterhält keinen Briefwechsel mit seinem polnischen Kollegen.
Keine Zusatzfragen.
Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers. Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Genscher auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß öffentliche Auftraggeber zur Vermeidung der Mehrwertsteuer ihren Auftragnehmern im Bausektor unangemessen kurze Termine zum Abschluß einer abrechnungsfähigen Teilleistung stellen und für den Fall der nicht rechtzeitigen Fertigstellung ankündigen, den Ausgleich für die Mehrbelastung nach § 29 des Mehrwertsteuergesetzes zu versagen?
Bitte, Herr Minister!
Schmücker, Bundesschatzminister: Herr Kollege Genscher, nach Eingang der Dringlichkeitsfragen habe ich sofort Untersuchungen angestellt, und ich kann sagen, daß der Bundesregierung bisher keine Fälle bekanntgeworden sind, in denen Bauauftraggeber, insbesondere öffentliche Bauauftraggeber, zur Vermeidung der Mehrwertsteuer ihren Auftragnehmern unangemessen kurze Termine zum Abschluß einer abrechnungsfähigen Leistung oder Teilleistung stellen und für den Fall der nicht rechtzeitigen Fertigstellung ankündigen, den Ausgleich für die Mehrbelastung nach § 29 des neuen Umsatzsteuergesetzes abzulehnen.
Ich habe ausdrücklich gesagt, daß ich sofort Untersuchungen angestellt habe. Aber es ist mir natürlich nicht möglich, in dieser kurzen Zeit die Untersuchungen so umfassend durchzuführen, daß alle Bereiche erfaßt sind; ich muß also immerhin offenlassen, daß solche Versuche möglicherweise unternommen worden sind. Mir sind sie jedoch nicht bekannt. Wenn ich einen Hinweis bekommen sollte, werde ich ihm sofort nachgehen.
Soweit Baudienststellen mit der Durchführung von Bundesbauaufgaben befaßt sind, sind sie durch Richtlinien des Bundesschatzministeriums vom 30. November 1967 sowie durch entsprechende Vorschriften ,des Bundesministers für Verkehr zur Umstellung auf das neue Umsatzsteuersystem mit den notwendigen Weisungen versehen worden. Die Bauabteilung meines Hauses hat empfohlen, in den Fällen, in denen die Beendigung der Ausführung ohnehin
7438 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 •
Bundesminister Schmücker
zu Beginn des Jahres 1968 vorgesehen war, anzustreben, diesen Termin auf den 31. Dezember 1967 vorzuverlegen. Daß dabei keine Druckmittel angewandt werden, ist selbstverständlich. Die Bundesregierung hält es aus wirtschaftspolitischen, baufachlichen, fiskalischen und aus Gründen der baulichen Sicherheit für unzweckmäßig und unerwünscht, daß die Fertigstellung von Bauleistungen aus Gründen des Umsatzsteuerrechts in einer unangemessenen Form forciert wird.
Eine Zusatzfrage, Herr Genscher.
Herr Bundesminister, da mir Unterlagen nicht nur aus dem Bereich der kommunalen Auftraggeber, sondern auch des Auftraggebers Bund vorliegen, läßt sich Ihre Auskunft nach meiner Auffassung eben nur so erklären, daß Sie noch nicht mit allen Stellen haben sprechen können. Werden Sie Ihre Nachforschungen weiter anstellen, um gegebenenfalls Irrtümer aufzuklären, die bei den unteren Behörden vorhanden sind?
Schmücker, Bundesschatzminister: Herr Genscher, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir dabei helfen würden. Ich lege darauf großen Wert; denn es ist nicht angängig, daß aus Gründen des Umsatzsteuerrechts eine Bauforcierung erfolgt, die nachher möglicherweise zu Lasten der baulichen Sicherheit und anderer Dinge geht. Ich würde ein solches Vorgehen, wenn es irgendwo festgestellt wird, nicht decken, sondern im Gegenteil sehr rügen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, kann nach Ihren Äußerungen unterstellt werden, daß es eine erhebliche Verteuerung durch die Mehrwertsteuer bei den Bauten gibt? Für wie hoch halten Sie .den Prozentsatz dieser Verteuerung?
Schmücker, Bundesschatzminister: Es können solche Verteuerungen eintreten. Wenn ich Ihnen jetzt eine Zahl nenne, kann das nur eine Faustzahl sein; denn es kommt ja u. a. auch darauf an, wieweit der Bau fortgeschritten ist, weil es ja möglich ist, Teile von Bauten noch nach dem alten System abzurechnen. Bei der Teilung müssen natürlich bestimmte gesetzliche Bedingungen eingehalten werden. Es ist jedenfalls sehr schwer, Werte zu nennen; aber wenn Sie eine Faustzahl entgegennehmen wollen, muß ich sagen, ,daß immerhin Verteuerungen um 2 °/o im Durchschnitt eintreten können.
Ich muß sagen, daß das weit über den Inhalt der ursprünglichen Frage hinausgeht, die sich keineswegs auf Preisbildung und ähnliche Dinge bezog. Ich würde keine weitere Frage in dieser Richtung zulassen.
Ich rufe die Frage 3 des Abgeordneten Genscher auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die öffentlichen Auftraggeber dahin zu unterrichten, daß ein unangemessener Druck auf die Auftragnehmer zur vorzeitigen Arbeitsleistung der Absicht des Gesetzgebers auf reibungslose Einführung des Mehrwertsteuersystems widerspricht?
Schmücker, Bundesschatzminister: Obwohl bis zum Ende des Jahres 1967 praktisch nur noch wenig mehr als eine Arbeitswoche zur Verfügung steht, hat die Bundesregierung am 13. Dezember 1967, um jeder Mißdeutung zuvorzukommen und Mißbräuchen zu wehren, noch einmal an die Auftraggeber des Bundes appelliert, von jeder unzumutbaren Einwirkung auf die Auftragnehmer zur vorzeitigen Fertigstellung der Leistungen abzusehen.
Auf das Verhalten ,der Länder, Herr Genscher, und vor allen Dingen der Gemeinden kann ich nur mittelbar einwirken; ich habe keine direkte Weisungsmöglichkeit. Aber ich erwarte doch sehr, daß diese Fragestunde dazu beiträgt, in diesen Bereichen bekanntzugeben, daß die Bundesregierung einen unangemessenen oder überhaupt einen Druck auf eine forcierte Fertigstellung aus Gründen der Mehrwertsteuer nicht gutheißen würde.
Herr Genscher!
Herr Bundesminister, wären Sie zusätzlich bereit, die Landesregierungen auf dieses Problem hinzuweisen, damit sie in ihrem Bereich entsprechende Anweisungen geben können?
Schmücker, Bundesschatzminister: Sehr gern. Das Problem ist auch mit den Landesregierungen besprochen worden. Einige Länder haben entsprechende Anweisungen gegeben. Aber ich will gern mit allen Ländern darüber sprechen.
Keine Zusatzfrage.
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— Das letzte war auch so etwas.
Es war eine eindeutige Frage, ob diese Konsultationen im Gange sind und ob es zutrifft, daß in anderen Ländern andere Meinungen über diese Qualitätsverbesserung vorhanden sind.
Dann muß ich das Fragezeichen überhört haben.
Das lag vielleicht an meiner ungeschickten Formulierung, Herr Präsident. Ich bitte um Entschuldigung.
Meine letzte Frage: Herr Staatssekretär, wann ist mit der Wiedervorlage dieser im ersten Anlauf ja nicht zum Zuge gekommenen Vorlage zu rechnen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich hatte gesagt, Herr Abgeordneter Bauer, daß mein Minister beabsichtigt, das im ersten Quartal des nächsten Jahres zu tun. Wenn die Kommission das verwirklicht, was sie uns vorgeschlagen hat, in der nächsten Ratssitzung eine Grundsatzdebatte über die Milchfragen zu führen, werden wir vielleicht schon sehen, welche Absichten bezüglich des Fettgehalts bestehen.
Herr Kollege Reichmann, bestehen Sie noch auf einer Beantwortung Ihrer Frage 51? Sie ist im Grunde genommen doch schon beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, zunächst zu der Frage 40 des Abgeordneten Ertl:
Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe beizubehalten?
Bitte, Herr Staatssekretär Leicht!
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 7445
Wie Ihnen bekannt ist, Herr Kollege Ertl, hat sich das Parlament in der vergangenen Woche nach sehr lebhafter Beratung der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen und die Ergänzungsabgabe, die ein Bestandteil der gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verwirklichung der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ist, mit einer großen Mehrheit ohne Befristung verabschiedet. Bei einem Instrument der mittelfristigen Finanzplanung kann die Frage des Zeitraums, für den dieses Instrument benötigt wird, nur im Rahmen der Planung selbst beantwortet werden. Wie Ihnen ebenfalls bekannt ist, zeigt die bisherige Planung — die, wie Sie wissen, jedes Jahr erneut zu überprüfen ist —, daß bis zum Ablauf des Zeitraums, für den sie aufgestellt ist, also bis zum Jahre 1971, auf die Einnahmen aus der Ergänzungsabgabe nicht verzichtet werden kann. Wie lange die Ergänzungsabgabe darüber hinaus beizubehalten ist, muß sich nach der Planung für die Folgezeit richten, deren Einzelheiten zur Zeit noch nicht zu übersehen sind. Sie ist aber keine Abgabe, die für die Dauer erhoben werden soll; ,das hat ,die Bundesregierung schon öfter erklärt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ertl.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie in diesem Zusammenhang bitten, mir vielleicht zu konkretisieren, welche zeitliche Vorstellung der Herr Bundesminister der Finanzen Franz Josef Strauß hatte, als er vor dem Jahreskongreß der Steuerberater sagte, die Ergänzungsabgabe werde ewig erhoben werden. Wie sieht Herr Strauß den Begriff „ewig"?
Die Antwort habe ich Ihnen bereits gegeben, Herr Kollege Ertl, indem ich sagte, daß die Planung für den Zeitraum, für den sie nun einmal vorgesehen ist, zunächst Gültigkeit hat und daß dann zu entscheiden sein wird, ob ein Abbau erfolgen oder nicht erfolgen kann.
Darf ich aus Ihrer letzten Antwort entnehmen, daß die Beratungen über einen möglichen Abbau noch nicht in ein konkretes Stadium getreten sind?
Das dürfen Sie daraus nicht entnehmen, Herr Kollege Ertl. Ich habe nur gesagt, daß es im Augenblick unmöglich ist, auf Grund der Fakten, die vorhanden sind, schon deutlich zu sagen, wann.
Die beiden nächsten Fragen, die Fragen 41 und 42 des Abgeordneten Lenders:
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die in der Fragestunde vom 26. Oktober 1967 angekündigte Prüfung einer Änderung des Einkommensteuerrechts für solche ausländische Arbeitnehmer durchgeführt, die nicht das ganze Jahr über unbeschränkt steuerpflichtig sind?
Welche Rückwirkungen auf welche lohnsteuerpflichtigen Gruppen deutscher Arbeitnehmer würde eine Änderung des Einkommensteuerrechts haben, die bewirkt, daß kurzfristig beschäftigte ausländische Arbeitnehmer keinen Antrag mehr auf Lohnsteuerjahresausgleich stellen können?
werden im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Es folgt die Frage 43 des Abgeordneten Opitz:
Ist es richtig, daß die Deutsche Bundesbahn in der Vergangenheit größtenteils von der Bezahlung der Beförderungsteuer freigestellt worden ist?
Ist der Herr Abgeordnete anwesend?
— Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Ramms übernommen.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundesbahn in der Vergangenheit von .der Zahlung der Beförderungsteuer befreit worden ist. Richtig ist, ,daß .die Deutsche Bundesbahn vorübergehend von Anfang 1953 bis zum 31. März 1958 keine Beförderungsteuer gezahlt hat, weil sie wegen der schlechten Entwicklung ihrer Erträge zur Zahlung außerstande war. Die aufgelaufenen Steuerrückstände in beträchtlicher Höhe sind dann auf Grund der Kabinettsbeschlüsse vom 3. November 1958 bzw. vom 9. Juni 1962 gegen überplanmäßige Haushaltsausgaben in etwa .derselben Höhe aufgerechnet worden. Durch diese Maßnahmen sollte klargestellt werden, daß die Deutsche Bundesbahn zur Zahlung der Beförderungsteuer verpflichtet ist.
Seit 1958 hat die Deutsche Bundesbahn die Beförderungsteuer wieder regelmäßig entrichtet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ramms.
Trifft die Antwort trotz der schlechten Entwicklung der Deutschen Bundesbahn seit 1961 auch heute noch zu?
Ja, diese Feststellung trifft auch heute zu.
Halten Sie somit die Tarifsenkungen, die die Deutsche Bundesbahn zum 1. Januar bei Einführung der Mehrwertsteuer vornehmen will, für gerechtfertigt?
Dann muß ich Ihnen sagen, daß die Deutsche Bundesbahn mit Ablauf des 31. Dezember 1967 keine Beförderungsteuer mehr zu zahlen braucht.
Ich rufe die Frage 44 des Abgeordneten Fritsch auf:
Welche aufgabenmäßigen und personellen Veränderungen sind für die Bundeszollverwaltung durch die Verwirklichung der EWG zu erwarten?
Bitte, Herr Staatssekretär !
7446 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967
Es tut mir leid, Herr Kollege Fritsch, daß ich Ihre Frage etwas ausführlicher beantworten muß. Ich möchte damit vermeiden, .daß infolge von Unklarheiten sehr viele Zusatzfragen gestellt werden müssen.
Am 1. Juli 1968 entfallen die Binnenzölle und die innergemeinschaftlichen Abschöpfungen zwischen den EWG-Mitgliedstaaten. Die Abfertigung von EWG-Waren entfällt aber damit _ nicht ganz, weil außer Verbrauchsteuern noch Einfuhrumsatzsteuer zu erheben ist. Allerdings wird die Abfertigung einfacher und kürzer. Die Feststellung der Bemessungsgrundlagen für die Einfuhrumsatzsteuer ist einfacher. Die Beschau wird nur in Ausnahmefällen nötig sein. Veredelungsverkehre für EWG-Waren und ihre Lagerung unter Zollaufsicht entfallen dagegen weitgehend.
Bei Drittlandswaren wird eine Entlastung der deutschen Zollstellen nur dann eintreten, wenn sie bereits an den EWG-Außengrenzen verzollt werden. Ihre Einfuhr im kommunitären Warenversand verlagert die Abfertigungsarbeit von den EWG-Grenzzollämtern zu den Binnenzollämtern.
Im Reiseverkehr werden selbst bei einer etwaigen Erhöhung der Freigrenzen nur unbedeutende Einsparungen zu erwarten sein.
Im übrigen bleiben alle sonstigen der Zollverwaltung an der EWG-Binnengrenze obliegenden Aufgaben bestehen.
Außer der durch größere Mengen bedingten Mehrarbeit werden vollkommen neue Aufgaben auf die Zollverwaltung zukommen. Trotzdem kann man feststellen — das werden Sie mir zugestehen —, daß im voraus weder die Änderungen im Arbeitsanfall noch die Änderungen im Personalbedarf rechnerisch genau bestimmt werden können, so daß schon jetzt gesagt werden könnte, wie viele Kräfte und wo sie im einzelnen entbehrlich werden.
Es wird weitgehend vom Verhalten der Wirtschaft abhängen, in welchem Umfang sich die Zollaufgaben verlagern. Ohne Zweifel werden die 164 Grenzzollstellen gegenüber den EWG-Staaten in erster Linie betroffen sein und personell verkleinert werden können.
Die Zollverwaltung erwartet auf Grund der angeordneten Anschreibungen im Sommer 1969 die ersten konkreten Unterlagen für die Personalbemessung. Selbstverständlich werden die Zolldienststellen aber auch schon während des ersten Jahres der Zollunion im Einzelfall auf Arbeitsverlagerungen reagieren und dazu nicht mehr benötigte Planstellen bei Zurruhesetzung von Beamten nicht wieder besetzen.
Herr Fritsch!
Herr Staatssekretär, ist Ihre Antwort so zu verstehen, daß, wenn auch Angaben über eine mögliche Verminderung des Personals derzeit noch nicht konkretisiert werden können, damit zu rechnen ist, daß doch Versetzungen von den EWG-Zollgrenzämtern weg werden vor sich gehen müssen?
Das wird mit Sicherheit der Fall sein.
Herr Fritsch!
Herr Staatssekretär, ist Ihr Haus bereit, mit der ÖTV und anderen Berufsvertretungen rechtzeitig diese auf sie zukommenden Maßnahmen zu beraten?
Ich glaube nicht, daß solche Gespräche nicht stattfinden könnten. Ich meine aber, daß die Bundesregierung von sich aus schon darauf achten wird, daß hier soziale Härten — diese wollen Sie sicherlich ansprechen — nicht entstehen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Die Frage 60 stellt der Abgeordnete Kiep:
In welchem MaBe sind kleine und mittlere Unternehmen am Auftragsvolumen der Bundeswehr beteiligt?
Die Frage wird von Herrn van Delden übernommen.
Herr Staatssekretär, wollen Sie bitte antworten.
Herr Abgeordneter, von 1956 bis 1966 einschließlich sind an mittelständische Betriebe Aufträge im Werte von etwa 4,23 Milliarden DM vergeben worden. Der Wert der in diesem Zeitraum vergebenen mittelstandsgeeigneten Aufträge betrug 9,48 Milliarden DM. Der Mittelstand war also zu 45,2 O/o an diesen Aufträgen beteiligt. In den angegebenen Zahlen sind, da statistisch nicht erfaßbar, Unteraufträge an mittelständische Gewerbetreibende nicht enthalten. Ebenso liegen keine Angaben über die Beteiligung des Mittelstandes an Verteidigungsbauten vor. Man kann jedoch davon ausgehen, daß das mittelständische Ausbaugewerbe Aufträge in Höhe von etwa 7,5 Milliarden DM erhalten hat.
Herr van Delden!
Beabsichtigt das Bundesverteidigungsministerium, diese Tendenz beizubehalten, und hat sich in den vergangenen Jahren eine Tendenzänderung ergeben?
Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt natürlich, diese Tendenz beizubehalten. In den letzten Jahren hat sich keine Änderung ergeben.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 7447
Herr van Delden!
Könnte vielleicht zu einer Verstärkung dieser Maßnahmen das amerikanische Beispiel herangezogen werden, wonach Regionalbeauftragte des Department of Defence solche mittelständischen Firmen nicht nur ermitteln, sondern auch vermitteln?
Herr Abgeordneter, die Größe der Vereinigten Staaten von Amerika verlangt eine dezentralisierte Erfassung von Unternehmen des Mittelstandes, des sogenannten small business. Dazu haben die USA einen Verwaltungsapparat aufgebaut, der in seiner Organisation und in seiner Funktion nicht auf deutsche Verhältnisse übertragen werden kann und auch nicht übertragen zu werden braucht.
In der Bundesrepublik Deutschland kann sich jeder Mittelstandsbetrieb bei seiner Landesauftragsstelle melden, die diese Firmen überprüft und, soweit sie leistungsfähig und zuverlässig sind, den zuständigen Beschaffungsstellen der Bundeswehr als Bewerber vorschlägt. Diese Vorschläge laufen entweder über das zuständige Landeswirtschaftsministerium oder unmittelbar an die Beschaffungsstellen der Bundeswehr. Im übrigen sollte die Initiative dieser Unternehmen nicht durch eine Erfassungsaktion ersetzt werden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bereits seit 1956 den gewerblichen Mittelstand durch ausdrückliche Weisung verstärkt an Aufträgen beteiligt.
Herr Wienand!
Ist .der Bundesregierung bekannt, daß in sehr vielen Fällen Großunternehmer Aufträge bekommen und diese dann Subunternehmer, die hier als kleine und mittlere Unternehmer angesprochen worden sind, beteiligen, die von den Großunternehmern dann Bedingungen diktiert bekommen, die sie meistens nicht in die Lage versetzen, unter Wettbewerbsbedingungen, wie es vorhin gesagt wurde, den Aufgabenstellungen und den Aufträgen gerecht zu werden.
Diese Auffassung kann ich nicht bestätigen, Herr Kollege.
Ist die Bundesregierung bereit, gerade das nachzuprüfen, weil das zur Unruhe bei den kleinen und mittleren Betrieben führt?
Wir sind gern bereit, das nachzuprüfen.
Herr Dr. Enders!
Können Sie auch sagen, in welchem Maße mittelständische Betriebe im Zonenrandgebiet an Aufträgen der Bundeswehr beteiligt wurden?
Was ich in meiner ersten Antwort zum Ausdruck gebracht habe, gilt natürlich in besonderer Weise auch für die Zonenrandgebiete.
Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Moersch auf:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach Mitarbeiter des Bundesverteidigungsministeriums in die Wohnung eines Bonner Studenten und Leutnants der Reserve eingedrungen sind, nachdem bekannt geworden ist, daß dieser Leutnant sich bei einer Studentenorganisation betätigt, die durch Demonstrationen hervorgetreten ist?
Ist Herr Moersch im Saal? — Herr Ollesch übernimmt die Frage.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, diese Frage beantworte ich mit Nein.
Wir kommen zu den Fragen 62 und 63 des Herrn Abgeordneten Strohmayr:
Trifft es zu, daß in Augsburg ein amerikanisches Regiment verlegt und durch Verbände der Bundeswehr ersetzt werden soll?
Ist in diesem Zusammenhang damit zu rechnen, daß der Truppenübungsplatz Stadtbergen-Deuringen ganz oder teilweise tür zivile Zwecke freigegeben wird?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Ich darf die Fragen im Zusammenhang beantworten.
Im Rahmen der Umstationierung amerikanischer Truppen ist vorgesehen, u. a. Einheiten aus Augsburg zu verlegen und diese durch deutsche Verbände zu ersetzen. Über Umfang und Zeitpunkt dieser Verlegungen können zur Zeit noch keine verbindlichen Angaben gemacht werden.
Falls in Augsburg Einheiten der Bundeswehr stationiert werden sollten, besteht Bedarf an dem Übungsgelände im bisherigen Umfang. Ob es möglich sein wird, Freigabewünschen für kleinere Randflächen zu entsprechen, muß zu gegebener Zeit entschieden werden.
Herr Strohmayr!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß ein Großteil dieses Truppenübungsplatzes zwischen Stadtbergen und Deuringen von den amerikanischen Truppen überhaupt nie benutzt worden ist? Kann ich daraus schließen, daß die deutschen Einheiten den Truppenübungsplatz dann ebensowenig benützen werden und somit eine Freigabe von Grundstücken möglich ist?
7448 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967
Das kann ich nicht bestätigen. Ich darf nur darauf hinweisen, daß bei dem voraussichtlichen Umfang der Belegung des Standortes Augsburg mit Einheiten der Bundeswehr zu erwarten ist, daß das vorhandene bundeseigene Gelände, nämlich 433 ha, nicht ausreichen wird, um den Bedarf an Übungsgelände zu decken.
Im übrigen darf ich auch darauf hinweisen, daß die amerikanischen Streitkräfte noch 198 ha Gelände vom Freistaat Bayern und von privaten Eigentümern für Manöverrechte hinzugemietet haben.
Für einen Golfplatz, Herr Staatssekretär!
Das kann ich nicht bestätigen.
Herr Strohmayr!
Herr Staatssekretär, besteht die Möglichkeit, im Zuge der Freimachung Augsburgs von amerikanischen Einheiten die dort befindlichen Wohnungen für den öffentlichen Bedarf zur Verfügung zu stellen?
Auch das wird selbstverständlich geprüft.
Noch einmal Herr Strohmayr.
Herr Staatssekretär, können Sie mir wirklich nicht Auskunft geben, welche deutschen Einheiten nachrücken sollen?
Das kann ich zu meinem Bedauern nicht. Das hängt auch davon ab, welche amerikanischen Einheiten von Augsburg abgezogen werden.
Noch eine!
Es ist ja bekannt, daß sich in Augsburg in der Hauptsache amerikanische Panzereinheiten befinden. Ist anzunehmen, daß dann unter Umständen deutsche Panzereinheiten einrücken?
Ich kann Ihnen das nicht endgültig bestätigen.
Ich rufe die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Dröscher auf:
In welchem tatsächlichen Umfang sind die bei den zivilen Bediensteten der Bundeswehr zur Zeit bestehenden Befürchtungen berechtigt, die beruflichen Aufstiegschancen der langjährigen Angestellten würden durch die steigende Zahl der Umwandlungen von Angestellten- in Beamtenplanstellen geschmälert?
Sie wird von Herrn Abgeordneten Kern übernommen.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Beim Aufbau der Bundeswehrverwaltung standen nicht genügend Beamte, vor allem für die Aufgaben ,des mittleren Dienstes und für ,die Eingangsstellen des gehobenen Dienstes, zur Verfügung. Daher wurden auch für hoheitsrechtliche Aufgaben, die nach Art. 33 Absatz 4 des Grundgesetzes in der Regel Beamten vorbehalten sind, Stellen für Angestellte im Einzel- plan 14 des Bundeshaushalts ausgebracht.
Die ständige Überprüfung der Struktur der Bundeswehrverwaltung im Rahmen der jährlichen Haushaltsvorbereitungen hat u. a. zu einer Korrektur der Stellenpläne durch Umwandlung von Angestelltenstellen in Beamtenstellen geführt, durch die das Stimmenverhältnis wie folgt geändert wurde:
1961 1967
Beamte 10,8 % 17,7 %
Angestellte 32,5 % 30,9 %
Arbeiter 56,7 % 5,1,2 %
Dabei stieg trotz Verschiebung des Verhältnisses Beamte zu Angestellten der Anteil der Vergütungsgruppen V b bis IV a bzw. III BAT vom Jahre 1961 mit 3,8 % auf 4,8 % im Jahre 1967, und in den Vergütungsgruppen VI b bis V c BAT blieb der Anteil mit 10,2 % fast konstant.
Die tatsächliche Stellenbesetzung weicht von dem dargelegten Stellenverhältnis erheblich ab. So sind nach dem Stand vom 30. September 1967 von den Beamtenplanstellen 34,1 % für Angestellte in Anspruch genommen, davon allein 19,8 % zu Lasten von Planstellen der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12.
Ohne Rücksicht darauf, ob die Angestellten noch Beamte werden können und wollen, sollen sie möglichst auf dem umgewandelten Dienstposten verbleiben. Sollte jedoch eine Umsetzung des Angestellten aus dienstlichen Gründen erforderlich werden, ist für ihn die Besitzstandswahrung garantiert; denn in mehreren Erlassen ist bestimmt, daß kein Angestellter oder Arbeiter durch die Umwandlung seiner Stelle in eine Beamtenstelle benachteiligt werden dürfe.
Herr Kaffka!
Herr Staatssekretär, in welchem Maße ,sind Angestellte als Beamte übernommen worden?
Herr Kollege, ich kann diese Frage hier nicht beantworten. Ich müßte Sie Ihnen, wenn Sie Wert darauf legen, schriftlich beantworten.
Herr Kaffka!
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 7449
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Stellen, die von Angestellten besetzt gewesen sind, wesentlich höher bewertet wurden, als sie von Beamten übernommen wurden?
Das ist mir nicht bekannt.
Herr Wienand!
Herr Staatssekretär, geht ,die Bundesregierung mit mir einig, daß die Besitzstandswahrung nicht genügt, sondern auch die Frage der Aufstiegsmöglichkeiten für die in Frage kommenden Angestellten in die Betrachtung mit einbezogen werden muß?
Herr Kollege, mit der Besitzstandswahrung ist den Angestellten der Bundeswehrverwaltung die untere Grenze ihres Einkommens garantiert. Sie haben für ihren weiteren Aufstieg die gleiche Chance wie die Angestellten anderer Verwaltungen.
Herr Kern!
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, dem Verteidigungsausschuß über die vom Kollegen Kaffka angeschnittene Frage Bericht zu erstatten?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung; Wenn der Verteidigungsausschuß das wünscht, bin ich dazu selbstverständlich gern bereit.
Ich rufe die Frage 65 des Abgeordneten Dröscher auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen, die in Frankreich mit der Möglichkeit gemacht werden, den Grundwehrdienst durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer für den entsprechenden Zeitraum abzuleisten?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Kern übernommen.
Erfahrungsberichte liegen noch nicht vor, Herr Kollege, so daß eine Beurteilung durch die Bundesregierung nicht möglich ist. Ich darf aber ergänzend folgendes ausführen.
Durch das Gesetz über den „nationalen Dienst" vom 26. Mai 1965 wurde in Frankreich die Wehrdienstpflicht in eine nationale Dienstpflicht umgewandelt. Diese umfaßt den Wehrdienst, den Verteidigungsdienst im Zivilschutz, den Auslandshilfsdienst und den technischen Hilfsdienst für die überseeischen Departements und Territorien Frankreichs.
Von Rückstellungen abgesehen, können sämtliche Wehrpflichtigen eines Geburtsjahrgangs zu einem „nationalen Dienst" einberufen werden. Nach einer Erklärung des Ministers für die Streitkräfte, Messmer, vom 18. Mai 1967 leisteten zu diesem Zeitpunkt rund 10 000 junge Männer Auslandshilfsdienst. Die im Rahmen des Auslandshilfsdienstes und des technischen Hilfsdienstes eingesetzten Dienstpflichtigen werden den jeweils für ihren Einsatz zuständigen Ministerien unterstellt.
Wie ich bereits gesagt habe, liegen diesbezügliche Erfahrungsberichte nicht vor. Bekannt ist lediglich, daß im Auslandshilfsdienst nur solche Dienstpflichtigen — insbesondere Lehrer und Techniker — eingesetzt werden, die sich hierfür freiwillig melden. Auf Grund ihrer freiwilligen Meldung werden sie dann öffentlich-rechtlich verpflichtet.
Herr Kern!
Herr Staatssekretär, sind im Verteidigungsministerium Überlegungen angestellt worden, bei uns ähnliche Einrichtungen einzuführen?
Die Bundesregierung bearbeitet zur Zeit den Entwurf eines Entwicklungshelfergesetzes. Danach soll nach einem zweijährigen Einsatz in der Entwicklungshilfe die Pflicht erlöschen, Grundwehrdienst zu leisten.
Herr Josten!
Herr Staatssekretär, würden Sie von Ihrem Ministerium aus den Mitgliedern des Ausschusses für Verteidigung einen schriftlichen Bericht zukommen lassen, sobald Sie in der Lage sind, über die Erfahrungen in Frankreich auf diesem Gebiet zu berichten?
Wir sind gern dazu bereit, Herr Kollege.
Herr Josten!
Wäre die Bundesregierung bereit, Herr Staatssekretär, Wehrpflichtige, welche nicht zum aktiven Truppendienst eingezogen werden, bei einer Bewerbung um eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer zu unterstützen?
Soweit wir dazu in der Lage sind, unterstützen wir das.
Ich rufe Frage 66 des Abgeordneten Kern auf:
Hat es in diesem Jahr in den Aktenräumen des Bundesverteidigungsministeriums gebrannt?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, in Aktenräumen des Bundesverteidigungsministeriums hat es weder in diesem Jahr noch in früheren Jahren gebrannt.
7450 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967
Wollen Sie bitte warten, bis ich Ihnen das Wort gebe! — Jetzt, Herr Kern, dürfen Sie reden.
Herr Staatssekretär, kennen Sie ,die Pressemeldungen — es handelt sich um den Bonner „General-Anzeiger" vom 19. und 20. November dieses Jahres —, in denen berichtet wird, daß es in den Aktenräumen des Verteidigungsministeriums gebrannt hat?
Ich kenne zwei Presseberichte, einen von der „Welt" und den anderen vom Bonner „General-Anzeiger". Das ändert nichts an der Auskunft, die ich Ihnen geben konnte.
Herr Süsterhenn!
Herr Staatssekretär, es ist auch durchaus möglich, daß Akten außerhalb von Aktenräumen verbrannt sind. Unter Zugrundelegung dieser Möglichkeit möchte ich jetzt die konkrete Frage an Sie stellen, ob Ihnen etwas von dem bekanntgeworden ist, was in der Presse angedeutet wurde, daß diese verbrannten Akten insbesondere Akten gewesen sein sollen, die mit dem HS-30-Schützenpanzergeschäft zusammenhingen,
und daß diese vermutliche Aktenverbrennung auf solche Leute zurückzuführen sei, die ein Interesse daran hätten, eine volle Aufklärung des damit zusammenhängenden Sachverhalts zu verhindern.
Herr Kollege, das ist mir nicht bekannt.
Würden Sie bereit sein, dieser Frage einmal nachzugehen und uns eine Antwort zu erteilen?
Ich bin gern bereit, diese Frage prüfen zu lassen. Ich darf aber in diesem Zusammenhang noch auf folgendes hinweisen: ich sehe keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Ihrer Zusatzfrage und der Frage des Herrn Abgeordneten Kern.
Ich bin aber gern bereit, Ihnen diese Antwort zu geben.
Eine zweite Frage! Herr Staatssekretär, sind Sie nicht überzeugt, daß die Aktenverbrennung das Entscheidende ist und die Frage, wo die Akten verbrannt sind, demgegenüber nur eine geringere Bedeutung hat?
Herr Kollege Süsterhenn, mir ist nicht bekannt, daß Akten verbrannt sind. Ich darf darauf hinweisen, daß die Behandlung von Altakten in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Bundesministerien geregelt ist.
Herr Dr. Marx!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie, da diese Sache offenbar eine große politische Dringlichkeit hat, bitten, in Ihrem Hause für eine totale Aufklärung dieses Falles zu sorgen und dann im Verteidigungsausschuß zu berichten?
Ich bin gern dazu bereit.
Keine weitere Frage mehr. Die Fragestunde ist geschlossen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, den 15. Dezember, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.