Rede von
Eduard
Adorno
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Beim Aufbau der Bundeswehrverwaltung standen nicht genügend Beamte, vor allem für die Aufgaben ,des mittleren Dienstes und für ,die Eingangsstellen des gehobenen Dienstes, zur Verfügung. Daher wurden auch für hoheitsrechtliche Aufgaben, die nach Art. 33 Absatz 4 des Grundgesetzes in der Regel Beamten vorbehalten sind, Stellen für Angestellte im Einzel- plan 14 des Bundeshaushalts ausgebracht.
Die ständige Überprüfung der Struktur der Bundeswehrverwaltung im Rahmen der jährlichen Haushaltsvorbereitungen hat u. a. zu einer Korrektur der Stellenpläne durch Umwandlung von Angestelltenstellen in Beamtenstellen geführt, durch die das Stimmenverhältnis wie folgt geändert wurde:
1961 1967
Beamte 10,8 % 17,7 %
Angestellte 32,5 % 30,9 %
Arbeiter 56,7 % 5,1,2 %
Dabei stieg trotz Verschiebung des Verhältnisses Beamte zu Angestellten der Anteil der Vergütungsgruppen V b bis IV a bzw. III BAT vom Jahre 1961 mit 3,8 % auf 4,8 % im Jahre 1967, und in den Vergütungsgruppen VI b bis V c BAT blieb der Anteil mit 10,2 % fast konstant.
Die tatsächliche Stellenbesetzung weicht von dem dargelegten Stellenverhältnis erheblich ab. So sind nach dem Stand vom 30. September 1967 von den Beamtenplanstellen 34,1 % für Angestellte in Anspruch genommen, davon allein 19,8 % zu Lasten von Planstellen der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12.
Ohne Rücksicht darauf, ob die Angestellten noch Beamte werden können und wollen, sollen sie möglichst auf dem umgewandelten Dienstposten verbleiben. Sollte jedoch eine Umsetzung des Angestellten aus dienstlichen Gründen erforderlich werden, ist für ihn die Besitzstandswahrung garantiert; denn in mehreren Erlassen ist bestimmt, daß kein Angestellter oder Arbeiter durch die Umwandlung seiner Stelle in eine Beamtenstelle benachteiligt werden dürfe.