Rede von
Erwin
Schoettle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine Zusatzfragen.
Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers. Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Genscher auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß öffentliche Auftraggeber zur Vermeidung der Mehrwertsteuer ihren Auftragnehmern im Bausektor unangemessen kurze Termine zum Abschluß einer abrechnungsfähigen Teilleistung stellen und für den Fall der nicht rechtzeitigen Fertigstellung ankündigen, den Ausgleich für die Mehrbelastung nach § 29 des Mehrwertsteuergesetzes zu versagen?
Bitte, Herr Minister!
Schmücker, Bundesschatzminister: Herr Kollege Genscher, nach Eingang der Dringlichkeitsfragen habe ich sofort Untersuchungen angestellt, und ich kann sagen, daß der Bundesregierung bisher keine Fälle bekanntgeworden sind, in denen Bauauftraggeber, insbesondere öffentliche Bauauftraggeber, zur Vermeidung der Mehrwertsteuer ihren Auftragnehmern unangemessen kurze Termine zum Abschluß einer abrechnungsfähigen Leistung oder Teilleistung stellen und für den Fall der nicht rechtzeitigen Fertigstellung ankündigen, den Ausgleich für die Mehrbelastung nach § 29 des neuen Umsatzsteuergesetzes abzulehnen.
Ich habe ausdrücklich gesagt, daß ich sofort Untersuchungen angestellt habe. Aber es ist mir natürlich nicht möglich, in dieser kurzen Zeit die Untersuchungen so umfassend durchzuführen, daß alle Bereiche erfaßt sind; ich muß also immerhin offenlassen, daß solche Versuche möglicherweise unternommen worden sind. Mir sind sie jedoch nicht bekannt. Wenn ich einen Hinweis bekommen sollte, werde ich ihm sofort nachgehen.
Soweit Baudienststellen mit der Durchführung von Bundesbauaufgaben befaßt sind, sind sie durch Richtlinien des Bundesschatzministeriums vom 30. November 1967 sowie durch entsprechende Vorschriften ,des Bundesministers für Verkehr zur Umstellung auf das neue Umsatzsteuersystem mit den notwendigen Weisungen versehen worden. Die Bauabteilung meines Hauses hat empfohlen, in den Fällen, in denen die Beendigung der Ausführung ohnehin
7438 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 •
Bundesminister Schmücker
zu Beginn des Jahres 1968 vorgesehen war, anzustreben, diesen Termin auf den 31. Dezember 1967 vorzuverlegen. Daß dabei keine Druckmittel angewandt werden, ist selbstverständlich. Die Bundesregierung hält es aus wirtschaftspolitischen, baufachlichen, fiskalischen und aus Gründen der baulichen Sicherheit für unzweckmäßig und unerwünscht, daß die Fertigstellung von Bauleistungen aus Gründen des Umsatzsteuerrechts in einer unangemessenen Form forciert wird.