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ID0514401100

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    Deutscher Bundestag 144. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1967 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 7437 A Fragestunde (Drucksachen V/2371, zu V/2331, V/2383) Frage des Abg. Prochazka: Angeblicher vertraulicher Briefwechsel zwischen dem Bundesaußenminister und dem polnischen Außenminister Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7437 C Fragen des Abg. Genscher: Unangemessener Druck auf die Auftragnehmer zur vorzeitigen Arbeitsleistung im Hinblick auf die Mehrwertsteuer Schmücker, Bundesminister 7437 D, 7438 C Genscher (FDP) . . . . 7438 A, 7438 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 7438 B Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Frage der Einführung der Todesstrafe für Kindermörder Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 7438 D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 7439 A Maucher (CDU/CSU) 7439 B Fragen des Abg. Ott: Etwaige Änderung des Fundrechtes Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 7439 B Ott (CDU/CSU) 7439 D Maucher (CDU/CSU) 7440 B Fragen des Abg. Müller (Berlin) : Bruttopreisauszeichnung von Waren auch nach Einführung der Mehrwertsteuer Dr. Neef, Staatssekretär 7440 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7440 C Fragen des Abg. Bauer (Wasserburg) : Auswirkungen von Einfuhren aus Ungarn, Polen und der Tschechoslowakei auf die deutsche Rohrgewebeindustrie Dr. Neef, Staatssekretär . 7441 A, 7442 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 7441 B, 7442 C, 7442 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 7441 D Ott (CDU/CSU) 7442 A Frage des Abg. Wagner: Rapider Umsatz- und Arbeitnehmerschwund in der deutschen Rohrgewebeindustrie Dr. Neef, Staatssekretär 7443 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 7443 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 Frage des Abg. Dr. Kempfler: Beteiligungsmodus der Ausgleichszahlungen für die Getreidepreissenkung . 7443 C Frage des Abg. Dr. Kempler: Zeitpunkt der Auszahlungen an die Landwirte für das Wirtschaftsjahr 1967/68 7443 C tragen des Abg. Reichmann: Verordnung zur Erhöhung des Fettgehalts der Trinkmilch Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7443 D Reichmann (FDP) 7443 D Wächter (FDP) 7444 A Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 7444 B Frage des Abg. Ertl: Dauer der Beibehaltung der Ergänzungsabgabe Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7445 A Ertl (FDP) 7445 A Fragen des Abg. Lenders: Änderung des Einkommensteuerrechts für kurzfristig beschäftigte ausländische Arbeitnehmer . . . . . . . . . 7445 B Frage des Abg. Opitz: Freistellung der Deutschen Bundesbahn von der Zahlung der Beförderungsteuer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7445 C Ramms (FDP) . . . . . . . . 7445 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Aufgaben- und Personalveränderungen bei der Bundeszollverwaltung bei Verwirklichung der EWG Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7446 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 7446 B Frage des Abg. Kiep: Maß der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmungen am Auftragsvolumen der Bundeswehr Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 7446 D van Delden (CDU/CSU) 7446 D Wienand (SPD) 7447 B Dr. Enders (SPD) 7447 C Frage des Abg. Moersch: Pressemeldungen betr. Eindringen von Mitarbeitern des Bundesverteidigungsministeriums in die Wohnung eines Bonner Studenten und Leutnants der Reserve Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 7447 C Fragen des Abg. Strohmayr: Verlegung eines amerikanischen Regiments in Augsburg und Ersetzung durch Verbände der Bundeswehr — Möglichkeit einer Freigabe des Truppenübungsplatzes Stadtbergen-Deuringen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7447 D Strohmayr (SPD) 7447 D Frage des Abg. Dröscher: Befürchtungen bei den zivilen Bediensteten der Bundeswehr betr. berufliche Aufstiegschancen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 7448 C Kaffka (SPD) . . . . . . . . 7448 D Wienand (SPD) . . . . . . . 7449 A Kern (SPD) 7449 A Frage des Abg. Dröscher: Ableistung des Grundwehrdienstes durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 7449 B Kern (SPD) 7449 C Josten (CDU/CSU) 7449 C Frage des Abg. Kern: Brand in den Aktenräumen des Bundesverteidigungsministeriums Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 7449 D Kern (SPD) 7450 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 7450 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7450 C Nächste Sitzung 7450 D Anlagen 7451 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 7437 144. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 15. 12. Frau Albertz 15. 12. Dr. Arndt (Berlin) 14. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 15. 12. Baier 15.12. Bals 15. 12. Bauer (Würzburg) *1 14. 12. Bergmann * 14. 12. Berlin 15. 12. Blachstein 15. 12. Böhm 15. 12. Börner 14. 12. Cramer 17. 12. Dichgans 14. 12. Dr. Dittrich * 15. 12. Dr. Effertz 14. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Dr. Friedrichs 14. 12. Gerlach * 15. 12. Gewandt 15. 12. Gibbert 16. 12. Dr. h. c. Güde 15. 12. Haage (München) 15. 12. Hölzle 16. 12. Hörmann (Freibung) 20. 12. Dr. Kempfler ** 14. 12. Frau Korspeter 23. 12. Kubitza 15. 12. Dr. Kübler 31. 12. Kühn (Hildesheim) 15. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Dr. Lindenberg 15. 12. Michels 14. 12. Missbach 15. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 15. 12. Paul 31. 12. Raffert 16. 12. Riegel (Göppingen) 16. 12. Rollmann 15. 12. Dr. Rutschke ** 15. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20. 12. Frau Schanzenbach 20. 12. Scheel 15. 12. Schultz (Gau-Bischofsheim) 15. 12. Spitzmüller 15. 12. Dr. Starke (Franken) 15. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 12. 1. 1968 Dr. Wahl 16. 12. Weimer 15. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 13. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidhuber (Drucksache V/2371 Fragen 6 und 7) : Welche Darlehenssumme ist gemäß § 1 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBl. I S. 989) privaten Unternehmen zur Finanzierung von Einzelprojekten der Luft-und Wasserreinigung zur Verfügung gestellt worden? Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wieviel Anträge privater Unternehmen den zuständigen Behörden der Länder vorgelegen haben? Nach Abschluß der Darlehensverträge (Stand Ende September 1967) sind privaten Unternehmen für Maßnahmen der Luft- und Wasserreinigung 48 Darlehen über ERP-Mittel in Höhe von 9 783 500 DM zur Verfügung gestellt worden. Die Darlehen verteilen sich auf Land Anzahl Invest.- ERP-Kredit Anzahl Invest.- ERP-Kredit Summe in DM Summe in DM in TDM in TDM Schleswig-Holstein 1 180 100 000 7 2 392 1 200 000 Nordrhein-Westfalen - - - 3 15 540 4 744 000 Hessen 14 3 184 1 489 500 10 1 990 1 000 000 Rheinland-Pfalz 3 753 188 500 4 1 614 401 500 Baden-Württemberg - - - 6 1 430 660 000 Bundesgebiet 18 4 117 1 778 000 30 22 966 8 005 500 7452 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 Auf Empfehlung des Ausschusses für das Bundesvermögen haben die Länder aus Verzichten frei gewordene Darlehen für die Neuvergabe verstärkt an private Unternehmen für Einzelprojekte der Luit- und Wasserreinigung vorgeschlagen. 14 weitere Darlehen in Höhe von rund 1,4 Mio DM sind inzwischen noch privaten Unternehmen aus Mitteln des ERP-Investitionshilfeprogramms zugesagt worden. Mit der Zusage weiterer Darlehen aus frei gewordenen Beträgen ist in Kürze zu rechnen. Die Länder haben nur die von ihnen befürworteten Anträge an das Bundesschatzministerium weitergeleitet; die genaue Anzahl der Anträge ist dem Bundesschatzministerium nicht bekannt. Lediglich von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin ist bekannt, daß Anträge privater Unternehmen für Luft- und Wasserreinigung eingereicht worden sind, und zwar für 88 Vorhaben mit ERP-Mitteln von . . rd. 65 Mio DM in Nordrhein-Westfalen und 9 Vorhaben mit ERP-Mitteln von . . rd. 1 Mio DM in Berlin, die aber von den Ländern nicht befürwortet worden sind.
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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine Zusatzfrage.

    (den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe die Frage 36 des Abgeordneten Dr. Hofmann Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auf Grund der vielen Morde in der Bundesrepublik in den letzten Wochen insbesondere Morde an Kindern — bei zweifelsfrei geklärten Fällen die Frage der Einführung der Todesstrafe erneut überprüft werden müßte? Bitte, Herr Bundesminister! Herr Kollege, die Frage beantworte ich mit Nein. Es ist nicht beabsichtigt, den Sperriegel vor dem Schafott zu lockern, der durch Art. 102 des Grundgesetzes gelegt ist. Das gilt auch für zweifelsfrei geklärte Fälle von Kindermord, aus dem einfachen Grund, weil jede Verurteilung, zu welcher Strafe auch immer, davon abhängt, daß sich das Gericht von der Schuld des Angeklagten zweifelsfrei überzeugt hat. Ohne auf die Grundsatzfrage einzugehen, mit welchem Recht sich der Staat zum Herrn über Leben und Tod eines Menschen — und sei dieser auch ein Mörder — aufzuwerfen vermöchte, ist festzustellen, daß von einer Wiedereinführung der Todesstrafe keine Verminderung der Zahl der Morde zu erwarten wäre. Das lehrt die Erfahrung im Inland und im Ausland. Mordtaten werden weder bei Einführung der Todesstrafe abnehmen noch nach Aufhebung der Todesstrafe zunehmen. Genau das ist die Erfahrung. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 7439 Bundesminister Dr. Dr. Heinemann Wichtiger als die Strenge der Strafe ist die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung und Verurteilung eines Verbrechens. Die Bemühungen um Verminderung zumal der schweren Kriminalität müssen deshalb auf die Strafverfolgung gerichtet werden. Für meine Sicht der Dinge sind die neuerdings verstärkt zu hörenden Rufe nach Wiedereinführung der Todesstrafe nur geeignet, von den eigentlichen Aufgaben abzulenken, die zumal mit Mord an Kindern oder mit Triebverbrechen gestellt sind. Wir alle sollten uns deshalb einig sein in dem Bemühen, der instinktmäßigen Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe durch Aufklärung der Bevölkerung über die Sachlage nüchtern und rational entgegenzutreten. Herr Minister, gestatten Sie eine Zusatzfrage. Bei aller Problematik der Todesstrafe, bei alldem, was Sie gesagt haben, scheint doch auch die Frage wichtig zu sein, ob man nicht auf die Dauer in einem Volk, in einem demokratischen Staatswesen ein allgemeines Unbehagen in dieser Frage empfindet; denn ein großer Teil der Bürger dieses Staates glaubt, daß der Staat zu schwach sei und daß alle Verbrecher nach kurzer Zeit doch über die berühmte „reeducation" wieder in die Gesellschaft zurückkämen. Herr Kollege Hofmann, das war eine Begründung, aber keine Frage. Herr Maucher! Herr Minister, haben Sie irgendwelche Unterlagen, auf die sich Ihre Begründung stützt, daß die Statistik sage, die Todesstrafe sei kein Abschreckungsmittel? Herr Kollege, darüber haben wir im Justizministerium — ich habe es auch hier zur Hand — ein sehr umfangreiches statistisches Material. Wenn ich das hier vortrüge, müßte ich die ganze Fragestunde in Anspruch nehmen. Ich bin aber gern bereit, Ihnen das gleich sofort oder in welchem Ausschuß auch immer des näheren darzulegen. Keine weitere Frage. Frage 37 stellt der Abgeordnete Ott. Darf ich die Fragen 37 bis 39 zusammen beantworten? Ja, bitte! — Ich rufe also die Fragen 37, 38 und 39 des Herrn Abgeordneten Ott auf: Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Bestimmung in § 978 BGB, wonach bei gefundenen Sachen, „die in den Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt aufgefunden werden" kein Anspruch auf Finderlohn besteht, den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird und reformbedürftig ist? Teilt die Bundesregierung die Besorgnis, daß bei Aufrechterhaltung der in Frage 37 geschilderten Rechtslage nicht nur kein Anreiz zur Förderung der Ehrlichkeit des Firiders besteht, sondern dem Verlierer das Gefühl der Dankesverpflichtung oft nicht zum Bewußtsein kommt, was leider immer wieder festgestellt werden muß? Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fundrechts des BGB vorzulegen, der die unterschiedliche Regelung der Finderrechte nach dem Fundort Bitte, Herr Minister! Herr Kollege, es ist nicht beabsichtigt, das Fundrecht zu ändern. Geschäftsräume einer Behörde oder öffentliche Verkehrsmittel unterliegen einer Aufsicht entweder durch die Behörde oder durch die Verkehrsanstalt. Diese Aufsicht erstreckt sich auch auf die Sicherung von Fundsachen. Verlorengegangene Gegenstände werden in der Regel ohne Eingreifen eines Finders durch einen Bediensteten der Behörde oder ,des Verkehrsmittels in Verwahr genommen. Nimmt .aber ein Finder eine verlorengegangene Sache vorher in Besitz, so erschöpft sich seine Pflicht in der Ablieferung bei einem Bediensteten der Behörde oder Anstalt. Das 'ist bei einem Fund außerhalb der in § 978 genannten Orte wesentlich anders, z. B. bei einem Fund .auf der Straße. Da gehen die Pflichten eines 'Finders sehr viel weiter. Er muß die Fundsache in Verwahr nehmen. Er muß dem Eigentümer anzeigen, daß er etwas von ihm gefunden hat. Wenn er den Eigentümer nicht kennt oder nicht ermitteln kann, muß er Anzeige bei dem amtlichen Fundbüro machen und den Fundgegenstand dort in Verwahr bringen. Deshalb steht ihm für diese letzte Gruppe von Funden ein Finderlohn zu. Weil in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder -anstalten die verlorengegangene Sache also auch ohne 'Dazwischentreten eines Finders gefunden würde und es lediglich der Ablieferung bei einem Bediensteten bedarf, ist da kein Finderlohn vorgesehen. Das schließt natürlich nicht aus, daß im gegebenen Fall nach Vermögensverhältnissen doch ein Ausgleich erfolgt oder daß man wenigstens ein Wort Ides Dankes sagt; aber das sind moralische Verpflichtungen, die wir nicht von Gesetzes wegen regeln können. Herr Ott! Herr Minister, wie stellen Sie sich zu folgendem Fall: Ein junger Mensch findet in einer Telefonzelle, also auf öffentlichem Grund und in einem öffentlichen Gebäude, einen Betrag von 2400 DM, liefert ihn ab und bekommt nach der Ablieferung keinen Finderlohn — er würde nicht erwischt werden, wenn er nicht abliefert —, im Gegensatz zu dem anderen Fall, daß er diesen Betrag auf einer öffentlichen Straße findet und ihn abliefert und Finderlohn bekommt? Die Telefonzelle, die irgendwo in der Stadt an einer Straße steht, mag zu solchen Überlegungen Anlaß geben, ob man da anders handeln sollte. Das ist ja 7440 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 Bundesminister Dr. Dr. Heinemann etwas über den Rahmen der öffentlichen Anstalt oder des Verkehrsmittels hinaus gedacht. Aber im Grundsatz — Ihre Frage war ja eine sehr grundsätzliche, ob man den § 978 betreffend Verkehrsmittel und öffentliche Anstalten ändern sollte — möchte ich nein sagen. Herr Ott! Herr Minister, können Sie mir in wenigen Sätzen den Unterschied sagen, der für den Finder darin besteht, daß er eine Sache oder einen Geldbetrag auf der Straße oder in einem öffentlichen Gebäude findet? Weshalb erfolgt hier eine solch unterschiedliche Behandlung? Weshalb wird seiner durch die Ablieferung bewiesenen Anständigkeit nicht Rechnung getragen? In einem öffentlichen Gebäude wird der Gegenstand gefunden und von einem Bediensteten dieser Behörde oder des Hauses in Verwahr genommen. Da hat der Finder weiter gar keine Verpflichtungen. Er braucht sich nicht um den Fundgegenstand zu kümmern. Auf der Straße ist das etwas anderes. Nun gut, er kann auch daran vorbeigehen. Wenn er aber den Fundgegenstand aufhebt, entstehen für ihn dadurch eine Reihe von Verpflichtungen. Herr Maucher! Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, daß der Fragesteller mit seiner Frage bezwecken wollte, ,daß durch die Gewährung von Finderlohn die Ehrlichkeit gefördert wind? Freilich. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Frage 45 des Abgeordneten Müller Treffen Pressemeldungen zu, daß auch nach Einführung der Mehrwertsteuer die Waren, die der Preisauszeichnungsverordnung unterliegen, mit Bruttopreisen ausgezeichnet werden müssen entgegen der Vorschrift des § 14 Abs. 1 des neuen Umsatzsteuergesetzes vom 29. Mai 1967, wonach Unternehmer bei steuerpflichtigen Lieferungen auf Verlangen der Abnehmer verpflichtet sind, Rechnungen auszustellen, „in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist"? Darf ich die drei Fragen zusammen beantworten? Frage 46 und 47 des Abgeordneten Müller Trifft es zu, daß die Bruttopreisauszeichung mit einer größeren Preiswahrheit und Preisklarheit begründet wird? Hält die Bundesregierung die Bruttopreisauszeichnung für eine größere Preiswahrheit und Preisklarheit als die Nettopreisauszeichnung plus der vom Verbraucher ohnehin zu zahlenden Umsatzsteuer? Bitte, Herr Staatssekretär! Diese Pressemeldungen treffen zu. Sie gehen auf eine entsprechende Presseverlautbarung des Bundesministeriums für Wirtschaft vom 21. November 1967 zurück. Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über Preisauszeichnung vom 16. November 1940 ist bei der Veräußerung von Waren an Verbraucher — ich zitiere — „mit den geforderten Preisen" auszuzeichnen. Der auszuzeichnende Preis im Sinne dieser Verordnung schließt die Umsatzsteuer, die Preisbestandteil ist, ein. An dieser Rechtslage ändert sich durch die Einführung der Mehrwertsteuer nichts. Der von Ihnen angesprochene § 14 Abs. 1 des neuen Umsatzsteuergesetzes vom Mai 1967 regelt den Ausweis der Umsatzsteuer in den Lieferantenrechnungen und soll den ordnungsgemäßen Vorsteuerabzug sicherstellen. Die Preisauszeichnungspflicht wird dadurch nicht berührt. Die Preisauszeichnung dient dem Schutz des Konsumenten, indem sie eine schnelle und sichere Orientierung über den vollständigen Preis ermöglichen soll, den der Käufer zu bezahlen hat. Herr Müller! Herr Staatssekretär, ist bei einer Auszeichnung, bei der der Nettopreis plus dem Zuschlag für die Mehrwertsteuer aufgeführt ist, die Preiswahrheit nicht größer, als wenn einfach der Bruttopreis ausgezeichnet wird? Wir sind der Meinung, daß der Konsument in allererster Linie den vollständigen Preis sehen muß, auf den er sich einstellt. Es ist eine völlig andere Frage, ob man daneben diesen vollständigen Preis noch erläutert, ob man also nebenher den Nettopreis plus der Umsatzsteuer, die darauf kommt, erwähnt. Wichtig ist, daß der Gesamtpreis für den Konsumenten ohne eigene Rechenanstrengungen erkennbar bleibt. Herr Müller! Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zu überprüfen, ob die entsprechende Bestimmung der Preisauszeichnungsverordnung so geändert werden kann, daß in Zukunft eine größere Preisklarheit und Preiswahrheit gegeben ist, indem der Kunde sieht, was er neben dem Preis noch an Steuer zu zahlen hat? Die Bundesregierung ist im Gespräch mit den Länderbehörden, die weiter für die Preisauszeichnung zuständig bleiben, und zwar in jenem Sinne, den Gesamtpreis für den Konsumenten ohne Verwirrung deutlich zu machen, ihm im übrigen aber soviel Erläuterungen dazu zu geben, wie es möglich ist, ohne daß dem ersten wichtigsten Ziel geschadet wird. Dabei wird noch geprüft, ob die zusätzliche Angabe des Nettopreises und der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 7441 Staatssekretär Dr. Neef Umsatzsteuer neben dem Bruttopreis ohne Beeinträchtigung der Preiswahrheit und der Preisklarheit möglich ist. Herr Müller! Wäre es, da ja nicht überall eine gleich hohe Umsatzsteuer drauf ist, nicht notwendig, zur Preisklarheit dadurch beizutragen, daß man die Nettoumsatzsteuer zusätzlich aufführt und dazu addiert. Jedes Element, das dieser Klarheit und Wahrheit dient, Herr Abgeordneter, wird von den Ländern — und vom Bund als Ratgeber — berücksichtigt werden. Wir überlegen ja, ob wir die geltenden Bestimmungen besser gestalten können. Wir kommen zu den Fragen 89 und 90 des Abgeordneten Bauer Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen die im Rahmen von Einfuhrkontingenten aus den Ländern Ungarn, Polen und der Tschechoslowakei nach Deutschland gelangenden Schilfrohrmatten und Schilfrohrbauplatten in den letzten Jahren auf die deutsche Rohrgewebeindustrie hatten? Ist der Bundesregierung weiter bekannt, daß sich die deutsche Rohrgewebeindustrie aus kleinen und kleinsten Betrieben zusammensetzt, welche überwiegend in den Förderungsund Zonenrandgebieten ansässig sind und welche teilweise mit Mitteln des Bundes unterstützt werden? Die Bundesregierung kennt die sehr schwierige Lage der Rohrgewebeindustrie. Sie ist aber der Meinung, daß diese Lage nicht in erster Linie auf die Einfuhren zurückzuführen ist. Die Produktion ist viel mehr zurückgegangen, als die Einfuhr gestiegen ist, nämlich von 13,3 Millionen DM 1965 auf 9,8 Millionen im Jahre 1966; die Einfuhr ist in dieser Zeit um 100 000 DM gestiegen. Die stark rückläufige Entwicklung ist nach unserer Meinung in erster Linie auf strukturelle Ursachen zurückzuführen. Herr Bauer! Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß hier nicht strukturelle Momente eine Rolle spielen, sondern daß ausschlaggebend ist die Unsicherheit insbesondere in der abnehmenden Bauwirtschaft, die sich einerseits dem inländischen Angebot und andererseits den unsicheren und von Fall zu Fall mit unterschiedlichen Preisen auftretenden Einfuhren gegenübersieht, wodurch dieses Produkt diskreditiert wird und die Hersteller in jene schwierige Lage geraten? Herr Abgeordneter, wahrscheinlich sind Veränderungen des technischen Verfahrens in der Bauwirtschaft — der Ersatz dieser Baustoffe durch andere, modernere Verfahren — die wichtigste Ursache. Das schließt nicht aus, daß zu diesen großen Schwierigkeiten jener Industrie noch die andere Schwierigkeit hinzukommt, daß aus dem Ausland, insbesondere aus den Ostblockstaaten, zusätzliche Einfuhren in unser Land drängen. Herr Bauer! Herr Staatssekretär, gibt es darüber in Ihrem Hause bereits gesicherte Feststellungen und Unterlagen, und wenn nicht, wären Sie bereit, gemeinsam mit der Baustoffwirtschaft einmal in die Prüfung dieser Frage einzutreten, ob es sich um ein strukturelles Problem handelt, wie Sie heute sagen, oder ob diese schwierige Lage, wie ich meine, aus anderen Gründen eingetreten ist, nämlich wegen jener Einfuhren? Die Antwort lautet uneingeschränkt ja. Die Antwort auf die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Bauer Herr Bauer! Läßt sich von daher die Notwendigkeit ableiten, im Katalog der gewünschten Einfuhren aus den Staatshandelsländern auf diesen Umstand, nämlich daß diese Industrie in einem besonders entwicklungsgefährdeten Gebiet ansässig ist, in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen? Ja. Die Bundesregierung strengt sich an, die Einfuhren so zu bemessen, daß auf der einen Seite dem Genüge getan wird, was gerade in diesem Jahr aus politischen Gründen von uns gefordert wurde, nämlich Handelsverkehr mit Ostblockländern — in diesem Falle besonders mit der Tschechoslowakei —, und daß auf der anderen Seite die Belastung der Industrien, die mit Strukturschwierigkeiten kämpfen, so niedrig wie möglich gehalten wird. Vielleicht ist es ein Indiz für diese Anstrengungen der Bundesregierung, daß wir zwar in dem Handelsvertrag mit der Tschechoslowakei eine Erhöhung der Kontingente zugestanden haben, daß wir aber nach Ihren Interventionen, Herr Abgeordneter, unverzüglich mit der tschechoslowakischen Regierung gesprochen haben, um zu fragen, ob nicht mit Rücksicht auf die besonderen Schwierigkeiten eine Herabsetzung der Einfuhren erreicht werden kann. Herr Strohmayr! Herr Staatssekretär, Sie gehen doch mit mir einig darin, daß die Krise der Rohrgewebeindustrie nicht strukturell bedingt ist, sondern daß die Rohrgewebeherstellung deswegen im Aussterben begriffen ist, weil heute nahezu 90 % der Decken in Neubauten in Eisenbeton ausgeführt werden, so daß Rohrgewebe nicht benötigt wird? 7442 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 Genau das, Herr Abgeordneter, nannte ich Strukturgründe. Herr Bauer! Herr Staatssekretär, wenn es so ist, wie der Kollege Strohmayr meint, daß es sich bei Rohrgewebe um ein überholtes Baustoffelement handelt, darf ich Sie fragen, warum es dann bisher immer noch üblich ist, daß bei staatlichen Ausschreibungen immer wieder bevorzugt die Ausführung der Arbeiten unter Verwendung von Rohrgewebe gefordert wird? Ich kann die Frage nicht exakt beantworten. Es kann sein, daß sich auch andere Stellen bemühen, Rücksicht auf die besonderen Schwierigkeiten dieses Industriezweigs zu nehmen. Herr Ott! Herr Staatssekretär, im Anschluß an Ihre vorige Antwort darf ich fragen: Wie können Sie es sich dann zusammenreimen, daß trotz dieser sogenannten Strukturkrise im Inland bei den Handelsvertragsverhandlungen mit der Tschechoslowakei noch die Einfuhr vorgesehen war? Das Gefälle zwischen der Industriewirtschaft unseres Landes und der Industriewirtschaft anderer Länder, insbesondere im Osten, ist manchmal sehr groß. Wo bei uns schon Schwierigkeiten bestehen bzw. wo die Produktion sich nicht mehr behaupten kann, produzieren andere Länder noch mit Nutzen, und diese Dinge wollen sie dann natürlich auch verkaufen. Hier sind in diesem Jahr zwei Dinge zusammengekommen: ,erstens, daß es ein politischer Wunsch war, mit der Tschechoslowakei verstärkt Handel zu treiben, zweitens, daß dieses Hohe Haus eine Entschließung gefaßt hat, mit Rücksicht auf die Windwurfkatastrophe bei allen Gegenständen, die aus Holz und ähnlichem Material hergestellt sind, die Einfuhr möglichst nicht zu erhöhen. Da aber für Holz keine Zugeständnisse gemacht werden sollten, mußte in den Verhandlungen eine Aufstockung für Schilfrohrerzeugnisse hingenommen werden. Herr Ott! Herr Staatssekretär, soll ich daraus schließen, daß die Strukturkrise dann nicht besteht, wenn aus der Tschechoslowakei importiert wird, und daß sie dann besteht, wenn im Inland die gleichen Erzeugnisse hergestellt werden? Nein. Die Strukturkrise ist durch Änderung von Verbrauchsgewohnheiten in unserem Land verursacht. Man baut jetzt anders als zu einer früheren Zeit. Dessenungeachtet versuchen Leute, die solche Dinge noch billig und mit Nutzen herstellen und zu uns importieren können, zu verkaufen. Vielleicht ist es noch wichtig, festzustellen, daß diese strukturbedrohte Industrie meines Erachtens etwas sehr Kluges getan hat: sie handelt nämlich selbst zu einem großen Teil mit importierten Matten, also mit ihrem Konkurrenzprodukt aus der Tschechoslowakei. Herr Staatssekretär, das letztere ist aber doch jetzt 'der Beweis dafür, daß es sich bestimmt nicht um eine Frage der Verbrauchsgewohnheiten handelt. Wenn man sogar noch handeln und produzieren kann, dann muß offensichtlich Nachfrage vorhanden sein. Da gibt es doch jetzt keinen Zweifel mehr. Das war eine Feststellung und keine Frage. Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident. Herr Strohmayr! Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, das es zweckmäßiger ist — nachdem wir sehen, daß der Bedarf sehr gering ist —, die Industrie in der Tschechoslowakei aussterben zu lassen als die in Deutschland, und zwar im Bayerischen Wald? Nur ist das, glaube ich, keine Frage, zu der ich in diesem Hohen Hause Stellung nehmen sollte. Das meine ich auch. Ich rufe dann die Frage 91 des Abgeordneten Bauer Bei Bejahung der Frage 89: Aus welchen Gründen wurden trotz Kenntnis der katastrophalen Folgen auf die heimische Rohrindustrie durch den Handelsvertrag vom 3. August 1967 mit der Tschechoslowakei die Einfuhrkontingente für Schilfrohrmatten und Schilfrohrbauplatten um 60 Prozent auf 500 000 DM erhöht? Ich habe diese Frage — ich muß mich vielleicht entschuldigen, Herr Präsident — schon mit meinen Antworten auf die Zusatzfragen vorweggenommen. Ich kann sie gern noch einmal zusammenfassen: Die Aufstockung der Einfuhrkontingente für Schilfrohr beruht auf Zusagen, die schon früher gemacht worden sind; sie war insbesondere deshalb notwendig, weil andere Ausweichartikel durch besondere Beschlüsse der Regierung und dieses Hohen Hauses in der Einfuhr nicht erhöht werden sollten, unter der Überschrift: Windwurfkatastrophe 1967. Letzteres kann ich verstehen, Herr Staatssekretär. Drückt sich aber nicht hier eine ganz besondere Härte für diesen relativ kleinen Berufsstand aus, wenn man auf Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 7443 Bauer diese Weise auch noch gezwungen war, auf ihn sozusagen nun die ganze Schwere dieser Einfuhren abzuladen, weil man es auf anderen Sektoren, wie Sie sagen, nicht konnte? Wäre es nun nicht eine Verpflichtung der Bundesregierung und Ihres Hauses, jetzt einmal zu prüfen, was man für diese Leute tun kann, wie man ihnen helfen kann, wenn sie schon zwangsläufig in diese Lage gebracht wurden? Die Bundesregierung bietet diesem Industriezweig drei Dinge an, erstens jede nur denkbare Hilfe für ihre strukturellen Umstellungen im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten, zweitens in den schon in Gang befindlichen Gesprächen mit der Tschechoslowakei das Bemühen darum, ungeachtet des Handelsvertragskontingents doch eine gewisse Harmonisierung zu erreichen, und drittens das Bemühen, bei der Fortsetzung unseres Handelsverkehrs die Einfuhrlast — wenn ich so sagen darf — auf mehrere Schultern zu verlagern. Das Unglück will nur, das fast alle diese Schultern sehr schmerzempfindlich sind. Keine Fragen mehr? Ich rufe dann die Frage 92 des Abgeordneten Wagner auf, die das gleiche Thema behandelt: Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um dem rapiden Umsatzund Arbeitnehmerschwund in der deutschen Rohrgewebeindustrie Einhalt zu gebieten? Herr Wagner ist nicht da. Herr Bauer übernimmt diese Frage. Bitte, Herr Staatssekretär! Auch diese Frage, Herr Präsident, ist durch meine Antworten auf die Zusatzfragen beantwortet. Ich fasse noch einmal zusammen: Die Bundesregierung nimmt bei künftigen Handelsvertragsverhandlungen in dem von mir vorgetragenen Sinn Rücksicht. Sie hat mit der Tschechoslowakei schon gesprochen. Andere Gebiete, auf die wir den Handelsverkehr verlagern könnten, sind leider ,ebenfalls sehr sensibel. Ich kann namens der Bundesregierung jede Anstrengung zusagen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Hilfe bei den Umstellungsund Anpassungsmaßnahmen zu gewähren. Darf ich eine letzte Frage stellen. Sind Sie bereit, Herr Staatssekretär, über das Ergebnis Ihrer Bemühungen mir dann zu berichten, wenn Sie mit dem Gespräch mit der einschlägigen Wirtschaft so weit sind? Herr Präsident, darf ich gleich die zweite Frage stellen. — Herr Staatssekretär, ist es möglich, von Ihrem Haus aus, wenn schon aus den genannten staatspolitischen Gründen — Richtung Osten oder handelpolitilschen Gründen impotiert werden muß, bei öffentlichen Ausschreibungen darauf zu drängen, daß diese Werkoder Baustoffe verstärkt Einsatz finden? Das erste kann ich uneingeschränkt zusagen, Sie sofort zu unterrichten, auch über jede Zwischenphase unserer Bemühungen. Was die Einkaufspolitik der öffentlichen Bedarfsträger angeht, so darf ich mir überlegen, welche Möglichkeiten die Bundesregierung hier überhaupt hat. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zunächst zu den Fragen 48 und 49 des Abgeordneten Dr. Kempfler: Wann wird der Beteiligungsmodus der Ausgleichszahlungen für die Getreidepreissenkung festgelegt und bekanntgemacht? Wann ist damit zu rechnen, daß die diesbezüglichen Auszahlungen an die Landwirte für das Wirtschaftsjahr 1967/68 erfolgen? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Wir kommen zu den Fragen 50 und 51 des Abgeordneten Reichmann: Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit der Verordnung zur Erhöhung des Fettgehalts der Trinkmilch von 3 % auf 3,5 % gerechnet werden? Welches sind die Gründe der Verzögerung der in Frage 50 erwähnten, vor einiger Zeit angekündigten, aus der Sicht von Erzeuger und Verbraucher begrüßenswerten Maßnahme? Bitte, Herr Staatssekretär Hüttebräuker! Herr Abgeordneter Reichmann, der Herr Minister beabsichtigt, dem Bundeskabinett noch im ersten Quartal des nächsten Jahres eine Auffettung der Trinkmilch von 3 auf 3,5 % im Interesse einer Qualitätsverbesserung vorzuschlagen. Bei diesem Vorschlag sollen die Vorstellungen der EWG-Kommission zu dieser Frage berücksichtigt werden, die aber bis heute noch nicht bekannt sind. Herr Reichmann! Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister die Erhöhung des Fettgehalts der Trinkmilch abgelehnt hat, weil die damit verbundene Preisanhebung in der Öffentlichkeit als eine Folge der Mehrwertsteuer betrachtet werden könnte? Herr Abgeordneter, Ihre Frage geht bereits in Ihre zweite Frage hinein. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, daß die Bundesregierung auf dem Standpunkt gestanden hat, die Auffettung der Trinkmilch nicht gleichzeitig mit der Einführung der Mehrwertsteuer durchzuführen, um preispolitische Zusammenhänge dort nicht eintreten zu lassen. Im übrigen war aber auch maßgebend, daß damals, wie auch heute noch, Vorstellungen der EWG-Kommission zu dieser Frage noch nicht vorlagen. 7444 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1967 Herr Reichmann! Herr Staatssekretär, darf ich weiter fragen: Halten Sie es für richtig, daß die angesprochene gute ernährungspolitische Maßnahme durch die Verquickung mit anderen Problemen erschwert oder verzögert wird? Das habe ich in meinen Ausführungen nicht zum Ausdruck gebracht. Besonders entscheidend war, daß die Meinungsbildung der Kommission zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen war. Aber man hätte auch, glaube ich, der Auffettung der Trinkmilch einen schlechten Dienst erwiesen, wenn die dadurch bedingte Verteuerung mit dem Beginn der Mehrwertsteuer zusammengefallen wäre. Herr Wächter! Herr Staatssekretär, teilen Sie mit mir den Standpunkt, daß eine Erhöhung des Fettgehalts der Trinkmilch von 3 auf 3,5 % die Butterproduktion um mindestens 15 000 t reduzieren würde? Bei einem so wichtigen Nahrungsmittel wie der Trinkmilch darf Anlaß für die Auffettung nicht die Entlastung des Fettmarktes sein, sondern hauptsächlich die Qualitätsverbesserung und die Steigerung des Trinkmilchverbrauchs im Interesse der Volksgesundheit. Daß dabei eine Entlastung des Fettmarktes eintritt — die über das hinausgeht, was Sie sagen —, ist eine positive marktwirtschaftliche Begleiterscheinung. Herr Wächter! Darf ich aus den Antworten, die Sie meinem Kollegen Reichmann gegeben haben, schließen, daß Mitteilungen aus Bayern, wonach der Bundeswirtschaftsminister viermal die Erhöhung des Fettgehalts und die damit verbundenen Folgen wegen der Erhöhung des Trinkmilchpreises abgelehnt hat, nicht stimmen? Ich habe die Fragen von Herrn Reichmann erschöpfend beantwortet. Es gehört nicht zu meinen Aufgaben, Einzelmeinungen von Kabinettsmitgliedern hier bekanntzugeben. Herr Bauer! Herr Staatssekretär, darf ich Sie zusätzlich fragen, nachdem Sie ja die Frage der Qualitätsverbesserung in den Vordergrund gestellt haben, ob von »der Bundesregierung aus mit den anderen EWG-Ländern Konsultationen darüber im Gange sind, welche Auffettung sich die anderen Länder im Rahmen der EWG etwa vorstellen, und ob es zutrifft, daß es auch EWGLänder geben soll, die in der Auffettung auf 3,5 % eine unzureichende Anhebung des Fettgehalts sehen, sondern auf 3,6 oder 3,7 % gehen wollen. Konsultationen zwischen den Partnerländern über Probleme, die im Agrar-Ministerrat entschieden werden, sollen bekanntlich nicht erfolgen. Ich kann Ihnen aber versichern, daß alles getan ist, was auf diesem Gebiet möglich ist. Herr Bauer — aber bitte keine Erklärungen mehr, sondern Fragen! (Abg. Bauer Erklärung!)


Rede von Dr. Gustav W. Heinemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(Zustimmung bei der SPD.)