Protokoll:
5121

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 5

  • date_rangeSitzungsnummer: 121

  • date_rangeDatum: 4. Oktober 1967

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:30 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 19:47 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Stein (Mainz) und Dr.-Ing. Seebohm 6109 A Abg. Peiter tritt in den Bundestag ein . . 6111 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6111 B Wahl des Abg. Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments 6111 B Amtliche Mitteilungen 6111 C Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Biechele: Ölkatastrophe durch Explosion eines 50 000-Liter -Öltanks — Sicherungsmaßnahmen gegen Ölgefahren . . . 6115 B Fragen des Abg. Folger: ADAC-Vorschlag einer Privat- Haftpflichtversicherung von Radfahrern und Fußgängern 6115 B Frage des Abg. Picard: Veröffentlichung der abweichenden Auffassung überstimmter Richter bei Urteilen der oberen Bundesgerichte . . 6115 D Fragen des Abg. Dr. Apel: Seehafenbetriebe . . . . . . . . 6115 D Fragen des Abg. Bartsch: Verbesserung der Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit der ehemaligen Kriegsgefangenen von Hassel, Bundesminister . . . 6116 B Bartsch (SPD) 6116 C Frage des Abg. Prochazka: Verbindung einer Rechtsbelehrung mit einem Fahrverbot Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 6116 D Fragen der Abg. Reinholz und Gottesleben: Umsatzsteuerliche Gleichstellung von Traubenmost und Wein mit den übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Höcherl, Bundesminister 6117 A Reinholz (CDU/CSU) 6117 C Dröscher (SPD) 6117 C Dr. Giulini (CDU/CSU) 6117 D Josten (CDU/CSU) 6118 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6118 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Preis für deutsche Braugerste . . . . 6118 C Fragen des Abg. Wächter: Verstärkte Verwendung von Sauermolke als Zusatz in Milchaustauschfutter Höcherl, Bundesminister . . . . . 6118 D Wächter (FDP) . . . . . . . . 6119 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6119 D Fragen des Abg. Lemper: Angeblicher Plan des Abbrennens einer Nachbildung eines Teiles der Altstadt von Moskau im Olympia-Stadion Berlin 6120 A Frage des Abg. Ertl: Äußerungen von Staatspräsident de Gaulle in Polen über die Oder- NeißeGrenze Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6120 A Ertl (FDP) 6120 C Frage des Abg. Felder: Protest gegen die griechische Militärdiktatur im Europarat Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6121 B Felder (SPD) 6121 D Blachstein (SPD) . . . . . . . 6122 A Dr. Mommer (SPD) 6122 B Faller (SPD) . . .. . . . . . 6122 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 6122 D Matthöfer (SPD) 6123 B Lenders (SPD) 6123 C Fellermaier (SPD) 6123 D Frage des Abg. Prochazka: Abkömmlinge einer Ehe zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem VAR-Staatsangehörigen Lücke, Bundesminister 6124 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst Lücke, Bundesminister 6124 C Frage des Abg. Dichgans: Angewiesensein von über 65 Jahre alten Mitbürgern auf Sozialhilfe . . . 6124 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Kernwaffensichere Luftschutzanlage im Freiburger Schloßberg Lücke, Bundesminister . . . . . . 6124 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 6125 A Dorn (FDP) 6125 B Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Meinungsmonopol des deutschen Fernsehens in bezug auf politische Sendungen Lücke, Bundesminister . . . . . . 6125 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6125 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6126 A Moersch (FDP) 6126 B Kuntscher (CDU/CSU) 6126 C Blachstein (SPD) 6126 D Dorn (FDP) 6127 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 6127 A Sänger (SPD) 6127 A Ollesch (FDP) 6127 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6127 C Fragen des Abg. Dröscher: Gleichstellung von Sportunfällen mit Arbeitsunfällen 6127 C Frage des Abg. Dröscher: Nichtanrechnung der Wehrdienstzeiten auf die Altersversorgung von Angestellten der Rundfunkanstalten Lücke, Bundesminister 6127 D Frage des Abg. Borm: Gespräch des Bundesministers Lücke mit dem Schah von Persien über die Demonstrationen während seines Besuches in der Bundesrepublik Lücke, Bundesminister 6128 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6128 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 6128 C Dorn (FDP) 6128 C Frage des Abg. Borm: Angebliche frühere Tätigkeit von Angehörigen des Bundesverfassungsschutzamtes als Ausbilder in Persien Lücke, Bundesminister 6128 D Frage des Abg. Borm: Stellv. Missionschef der Persischen Botschaft in Köln früher Direktor des persischen Geheimdienstes Lücke, Bundesminister 6129 A Moersch (FDP) 6129 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dorn: Handgranaten als Waffen im Polizeidienst Lücke, Bundesminister 6129 B Dorn (FDP) 6129 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6129 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/2074) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 6130 A Wurbs (FDP) 6134 D Jacobi (Köln) (SPD) 6137 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 6140 C Frau Berger-Heise (SPD) 6144 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6146 B Mick (CDU/CSU) 6150 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung im Verteidigungsfall (Abg. Dorn, Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Mischnick und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2130) — Erste Beratung 6152 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1723) — Erste Beratung — 6152 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache V/1979 [neu]) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) 6152 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Mauk, Dr. Friderichs, Jung, Reichmann, Spitzmüller, Mertes, Ertl, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/2110) — Erste Beratung — 6153 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) (Drucksache V/2004) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 mit dem Kaiser- reich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2005) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 mit der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von- Kapitalanlagen (Drucksache V/2006) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Dritten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - (Drucksache V/2007) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1964 mit dem Kaiserreich Äthiopien über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2008) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/2027) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 mit der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2028) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung (Drucksache V/2071) — Erste Beratung — . . . 6153 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache V/2073) — Erste Beratung — . . ..6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6154 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" (Abg. Dr. Staratzke, Opitz, Dr. Miessner u. Gen.) (Drucksache V/2098) — Erste Beratung — 6154 A Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (Drucksache V/2111) — Erste Beratung — 6154 A Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2077) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache V/2081) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2083) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1680); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus, Dorn, Busse [Herford] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1492); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite Beratung — Köppler (CDU/CSU) 6155 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 6156 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6157 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6158 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1947) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 6159 A Schulhoff (CDU/CSU) 6159 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 6161 B Dr. Bucher (FDP) 6161 D Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2125), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen V/ 1861, zu V/1861) — Zweite Beratung — . . . 6162 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Gen. betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Drucksachen V/126, V/2023) 6162 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2020) 6163 A Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2103) 6163 C Nächste Sitzung 6163 C Anlagen 6165 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6109 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 119. Sitzung, Seite 5995 A, Zeile 13 statt solche allgemeinen Warnungen: solche Warnungen 119. Sitzung, Seite 5997 A, Zeilen 15-29 statt des gedruckten Textes: Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Wie erklären Sie sich dann, Herr Staatssekretär, die Erklärung des Sprechers des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen vom 18. August, nach der eine ganze Reihe von Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik, nämlich gewisse Gruppen von Flüchtlingen, frühere aktive Widerständler aus der Zone, Angehörige verschiedener Organisationen in der Bundesrepublik, z. B. von Flüchtlings- und Heimatvertriebenenverbänden, außerdem ehemalige Regierungs-, Partei-und Wirtschaftsfunktionäre der Zone, frühere Angehörige der Volksarmee oder Volkspolizei und Personen, deren Flucht in den Westen Aufsehen erregte, gewarnt worden sind, Reisen in den Ostblock anzutreten? Derartige Personen sind doch bei Reisen in den Westen nicht gefährdet. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach * 6. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Bading * 4. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Behrendt * 4. 10. Berendsen 7. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. Deringer * 4. 10. Frau Dr. Elsner * 4. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Frerichs 4. 10. Frau Freyh 4. 10. Gerlach * 7. 10. Graaff 7. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hussong 7. 10. Illerhaus * 4. 10. Dr. Ils 6. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Mattick 4. 10. Missbach 5. 10. Müller (Aachen-Land) * 4. 10. Picard 7. 10. Richarts * 6. 10. Saam 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Seuffert * 5. 10. Spitzmüller 4. 10. Dr. Starke (Franken) * 4. 10. Steinhoff 21. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Zoglmann 6. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Aigner * 14. 10. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Gibbert 27. 10. Höhne 31. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reinholz 30. 11. Ruf 13. 10. Wendelborn 13.10. Wienand 20. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Der Antrag verfolgt die Schaffung eines Rahmengesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Drogist. Die vielseitigen Aufgaben des Drogisten erfordern im Interesse der Öffentlichkeit und der Volksgesundheit eine gesetzliche Regelung für diesen Beruf, der als Einzelhandelsberuf ein „Beruf besonderer Art" ist durch seine qualifizierte Fachausbildung auf dem Gebiete der vorbeugenden Gesundheitspflege und der Abgabe von Arzneimitteln und Heilmitteln einfacher Art. Da die Bevölkerung mit dem Begriff „Drogist" die Vorstellung eines Fachmannes verbindet, der eine ausreichende und qualifizierte Ausbildung nachweisen kann, würde mit dem Erlaß des Gesetzes ein bereits bestehender Zustand seine bisher fehlende bundesgesetzliche Grundlage finden. Landesgesetzlich besteht eine gleichartige Regelung im Lande Bremen durch das „Bremische Gesetz" über die Führung der Berufsbezeichnung „Drogist" und Drogerie vom 6. 8. 1946, das durch das Überleitungsgesetz geltendes Bundesrecht geworden ist. Der im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts entstandene Geschäftstyp „Drogerie" umfaßt den Einzelhandel mit Drogen und Chemikalien, Heilkräutern, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Artikeln der vorbeugenden Gesundheitspflege, Verbandmaterial und Krankenpflegeartikeln, Nähr- und Stärkungsmitteln, Artikeln der Körperpflege und Schönheitspflege sowie Haushalts- und Reinigungsmitteln, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und ähnlichen Produkten. Die schnelle und ständig sich ausbreitende Entwicklung der industriellen Produktion auf dem Gebiet der angewandten Naturwissenschaften machte die Drogerie zum Prototyp eines Fachgeschäftes dieser Art. Schon in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gründeten die Drogisten einen beruflichen Zusammenschluß und begannen mit der Schaffung eines einheitlichen beruflichen Ausbildungswesens; es entstanden zunächst Sonntags- und Abendschulen und später reguläre Drogistenschulen mit akademisch vorgebildeten Lehrkräften und Un*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6166 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 terricht in Botanik, Drogenkunde und Chemie als ordentlichen Lehrfächern. 1881 wurde als private fachliche Lehranstalt die Deutsche Drogisten-Akademie in Braunschweig gegründet, die 1923 staatlich anerkannt wurde. 1951 erhielt die wiederaufgebaute kriegszerstörte Anstalt als Stiftung des privaten Rechts erneut die staatliche Anerkennung durch das Land Niedersachsen mit gleichzeitiger staatlicher Abschlußprüfung. Nachdem um 1900 die dreijährige Lehrzeit eingeführt war mit eigener Drogistengehilfenprüfung als Lehrabschlußprüfung, entwickelte sich der Drogistenberuf immer stärker zu einem ausgesprochenen Fachberuf. 1953 wurde durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft ein selbständiger Lehrberuf „Drogist" neben dem Lehrberuf Einzelhandelskaufmann 'geschaffen, und 1957 erfolgte durch ein Abkommen zwischen der Berufsorganisation und dem Deutschen Industrie- und Handelstag die Eingliederung der Drogistengehilfenprüfung als selbständiger fachlicher Prüfungsteil in die Kaufmannsgehilfenprüfung, über die ein eigenes Drogistengehilfenzeugnis erteilt wird. Daneben ist die Ablegung der staatlichen Giftprüfung obligatorisch. Infolge der den Beruf beherrschenden Aufgabe der qualifizierten Fachausbildung entstand ein ausgeprägtes Berufsbewußtsein mit Herausstellung der Berufsbezeichnung „Drogist" und der Geschäftsbezeichnung „Drogerie". Diese Begriffe wurden in der Öffentlichkeit in Verbindung mit der wachsenden Anzahl der Drogerien (zur Zeit etwa 14 500 Betriebe mit etwa 60 000 Beschäftigten) allgemein bekannt und erhielten eine klare Verkehrsgeltung. Da auch Gewerbetriebe, die keine drogistische Fachausbildung hatten, unter dem Namen „Drogerie" Einzelhandelsgeschäfte mit drogistischem Warensortiment errichten konnten, setzte sich die Auffassung durch, daß unter einem „Drogisten" nur ein Fachmann mit nachgewiesener mehrjähriger Ausbildung in den Naturwissenschaften und auf chemisch-technischem Gebiet verstanden werden kann. Dieser Auffassung ist die Rechtsprechung beigetreten, u. a. das Oberlandesgericht Bamberg im Urteil vom 6. 2. 1958. Nach diesem auf einem Gutachten des Deutschen Industrie- und Handelstages basierenden Urteil setzt das kaufende Publikum voraus, daß der in der Drogerie als Inhaber oder Angestellter beschäftigte Drogist eine abgeschlossene Fachausbildung besitzt und dadurch zur verantwortlichen Beratung qualifiziert ist. Der Antrag will durch den staatlichen Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" gewährleisten, daß nur solche Personen die Bezeichnung „Drogist" verwenden dürfen, die in ihrer Fachausbildung dem Vertrauen der Bevölkerung entsprechen. Es wird nicht bezweckt, das Feilhalten oder die Abgabe von Drogerieartikeln jeder Art gewerberechtlich einer Einoder Beschränkung zu unterwerfen; diese Waren sollen wie bisher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen — soweit diese bestehen z. B. hinsichtlich der Abgabe von Giften — frei gehandelt werden. Nur soll, wenn die besondere Bezeichnung „Drogist" im Geschäftsverkehr verwendet wird, die Bevölkerung die Gewähr haben, daß es sich um einen Fachmann mit nachgewiesener Berufsausbildung handelt. Insoweit liegt nach Meinung der Antragsteller die Regelung im öffentlichen Interesse. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 11. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 21): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen: Bis heute wurden Anträge indonesischer Studenten auf Gewährung politischen Asyls nur schleppend von deutschen Behörden behandelt.? Die in der aufgeführten Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen aufgestellte Behauptung trifft nicht zu. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet über die ihm vorliegenden Asylanträge unverzüglich, sobald der- Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Hierzu bedarf es vielfach weiterer Nachforschungen, etwa durch Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Auskünften des Auswärtigen Amtes, z. B. über die Frage der politischen Gefährdung bestimmter Personengruppen in den Heimatländern der Antragsteller. Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge liegen derzeit fünf Anträge von Indonesieren auf Anerkennung als Asylberechtigte vor, über die noch nicht entschieden ist. Der älteste dieser Anträge ist im Januar 1967, weitere sind in den Monaten Februar und Mai gestellt worden. Angesichts der dargelegten Notwendigkeit der Sachverhaltsaufklärung, die selbstverständlich einige Zeit in Anspruch nimmt, kann bei dem seit der Antragstellung verflossenen Zeitraum von „schleppender Behandlung" keine Rede sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 22) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß bei der geplanten neuen Gebührenordnung für Rundfunk und Fernsehen geringere Gebühren erhoben werden in Ortschaften, wo nur das Erste Programm empfangen werden kann? Rundfunkgebühren sind Konzessionsabgaben. Sie werden für die öffentlichrechtliche Erlaubnis erhoben, eine Rundfunkanlage zu betreiben, also am Ätherverkehr überhaupt teilzunehmen. Ihre Rechtsnatur läßt daher keine Abstufung nach Art und Umfang des tatsächlichen Empfangs zu. Eine solche Abstufung würde auch praktisch sehr schwierig sein. Mangelhafter Empfang dürfte u. a. häufig auf mangelhaften Empfangsanlagen beruhen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6167 Hinzu kommt, daß die einzelnen Sender sich überschneiden, so daß sich im Einzelfall kaum exakt feststellen läßt, ob in bestimmten Ortschaften wirklich nur das 1. Programm empfangen werden kann. Ganz unabhängig davon ist gesichert, dab z. Z. 82% der Bevölkerung der Bundesrepublik einschließlich Westberlin die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens einwandfrei empfangen können. Bis Ende dieses Jahres sollen es 85% sein. Die Bundesregierung wird von sich aus alles tun, um eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung durch den weiteren Ausbau des Sendernetzes zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2091 Frage 24) : Wie steht die Bundesregierung zur gegenwärtigen Rechtslage, nach der ausländische Wertpapierfonds nicht den deutschen Aufsichts- und Publizitätsvorschriften unterliegen? Zertifikate ausländischer Investmentgesellschaften werden in der Bundesrepublik schon seit langem vertrieben. Der Wettbewerb hat den deutschen Kapitalanlegern Vorteile und den deutschen Kapitalanlagegesellschaften Anregungen gebracht. Zwei Mißstände haben sich gezeigt. Einmal sind Verluste durch einige unsolide Schweizer Immobilien-Fonds-Zertifikate entstanden. Seit 1. Februar 1967 gilt aber in der Schweiz ein Gesetz zur Überwachung aller dortigen Investmentgesellschaften, so daß ungeprüfte Schweizer Investment-Zertifikate nicht mehr angeboten werden. Damit unterliegt die Mehrzahl der ausländischen Investment-Gesellschaften, deren Zertifikate hier angeboten werden, in ihrem Sitzland einer staatlichen Überwachung, die besonders in dein Vereinigten Staaten sehr streng ist. Es werden also nur noch wenige ausländische Investment-Zertifikate von solchen Gesellschaften bei uns angeboten, die in ihrem Sitzland nicht überwacht werden; allerdings sind diese Gesellschaften sehr aktiv. Das Ausweichen von Gesellschaften in Länder ohne Investmentaufsicht hat z. T. steuerliche Gründe. Zweitens ist bei ausländischen Angeboten z. T. mangelhafte Publizität und unkorrekte Werbung zu bemängeln. Die Bundesregierung versucht zunächst im Wege der Verhandlung mit den Vertriebsgesellschaften Mängel zu beseitigen. Sie prüft unabhängig davon, ob es unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Probleme erforderlich und zweckmäßig ist, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die den Vertriebsgesellschaften bestimmte Publizitätspflichten auferlegen und ein Eingreifen bei Mißständen in ider Werbung ermöglichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/2091 Fragen 25 und 26) : Entspricht es den Tatsachen, daß viele deutsche Produzenten wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform nicht in der Lage sind, für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen, da sie zur Zeit nicht feststellen können, welche Preise ihnen von ihren Vorlieferanten gemacht werden? Wenn die Frage 25 bejaht wird, könnten sich daraus nicht insbesondere für unseren Export Schwierigkeiten ergeben, da es die geringen Gewinn-Margen im Außenhandel nicht zulassen, etwaige spätere Abweichungen der Inlandspreise aufzufangen, und sich deshalb die Exporteure u. U. nicht in der Lage sehen, heute für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Offerten zu machen? Es trifft zu, daß eine Reihe von Unternehmen wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform Schwierigkeiten hat, für die Zeit nach dean 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß mit dem Näherrücken des Umstellungstermins auch diese Unternehmen zunehmend Klarheit über die preislichen Auswirkungen des Steuersystemwechsels erlangen. Die Bundesregierung betreibteine intensive Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere der Unternehmer, über die Wirkungsweise des neuen Umsatzsteuersystems. Diese Bemühungen werden durch die Fachpresse, eine Reihe von. Vereinigungen der Wirtschaft sowie durch die steuerberatenden Berufe unterstützt. Mir ist auch bekannt, daß in wichtigen Bereichen [der Wirtschaft in nächster Zeit die nach dem 1. Januar 1968 geltenden Preise bekanntgegeben werden sollen. Z. B. beabsichtigen die vier Walzstahl-Kontore, in denen der größte Teil der deutschen Stahlindustrie zusammengefaßt ist, in Kürze ihre neuen Preislisten zu veröffentlichen. Nachdem der Deutsche Bundestag am 8. September 1967 die Entscheidung über eine verbesserte Entlastung der Altvorräte getroffen hat, ist überdies ein bedeutsamer Unsicherheitsfaktor für die Preiskalkulation entfallen. Mit der zu erwartenden zunehmenden Klarheit über ,die neuen Preise auf dem Inlandsmarkt werden sich auch etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Steuersystemwechsel für den Außenhandel ergeben können, vermindern. In der Regel 'dürften keine ernsthaften Probleme bei der Abgabe von Auslandsofferten auftreten, weil deutsche Ausfuhren künftig vollständig von der Umsatzsteuer entlastet werden, während gegenwärtig — wie Ihnen sicher bekannt ist — nur eine pauschale Entlastung durchgeführt wird, die in vielen Fällen niedriger als die tatsächliche Vorbelastung ist.
Gesamtes Protokol
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren,

(die Abgeordneten erheben sich)

zu Beginn dieser ersten Sitzung nach der Sommerpause haben wir erneut zweier teurer Kollegen zu gedenken.
Am 14. September starb unser Kollege Franz Stein während eines Urlaubs in Südtirol an den Folgen eines Herzanfalls.
Franz Stein wurde am 26. April 1900 in Mainz geboren. Nach einer kaufmännischen Lehre war er 28 Jahre lang in einer Brauerei seiner Vaterstadt tätig. Zuletzt war er ihr Betriebsleiter. Als 38jähriger erwarb der rastlos tätige Mann noch das Diplom der Hessischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.
Soziales Engagement begründete in den zwanziger Jahren seine politische Laufbahn. Er war an führender Stelle in dem freigewerkschaftlichen „Zentralverband der Angestellten" tätig und trat 1925 in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein.
Nach dem zweiten Weltkrieg stellte sich unser Kollege Stein sogleich in den Dienst des Wiederaufbaus. Er wurde Direktor des Mainzer Arbeitsamtes und Leiter des Arbeits- und Flüchtlingsreferats im Hessischen Arbeitsministerium in Wiesbaden. 1949 rief ihn seine Vaterstadt zurück und wählte ihn zum Oberbürgermeister. Dieses Amt hatte er ununterbrochen bis zu seinem Eintritt in den Bundestag im Jahre 1965 inne. Der Wiederaufbau der zu 80 % zerstörten schönen alten Stadt Mainz und ihr wirtschaftlicher und kultureller Aufstieg sind mit dem Namen Franz Stein eng verbunden. Die Wahl zum Ehrensenator der Johannes-Gutenberg-Universität, zum Präsidenten der Internationalen Gutenberg- Gesellschaft Mainz sowie zu Ehrenbürgerschaften französischer, englischer und amerikanischer Städte kennzeichnen sein vielfältiges und erfolgreiches Wirken.
Diesem Haus gehörte Franz Stein, wie gesagt, seit 1965 als Abgeordneter für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands an. Er war Mitglied der Ausschüsse für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen und für das Bundesvermögen. Wer ihm näherstand, schätzte seine politische Erfahrung und seine unermüdliche Arbeitsfreude, seine, wie es schien, unkomplizierte, aber höchst warmherzige Persönlichkeit; sie hat ihm in seiner Vaterstadt und auch hier in den wenigen Jahren, die er diesem Hause angehörte, viele Freunde gewonnen.
Ich spreche der Familie unseres Kollegen Franz Stein und der Bundestagsfraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands die herzliche Anteilnahme des Hauses aus.
Am 17. September, drei Tage danach, starb in einer Bonner Universitätsklinik Hans-Christoph Seebohm. Ein Drittel der ihm zugemessenen Lebenszeit hat er der deutschen Politik gewidmet. Er war ein Parlamentarier der ersten Stunde. 1946 zog er in den ersten niedersächsischen Landtag ein. Noch im gleichen Jahr wurde er niedersächsischer Minister für Arbeit und Aufbau. Dieses Amt legte er nieder, um als einer der Bannerträger der damaligen Deutschen Partei in den Parlamentarischen Rat zu gehen und an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mitzuarbeiten. 1949 kam er dann in den ersten Deutschen Bundestag.
Diesem Haus hat er also 18 Jahre lang ununterbrochen angehört. 17 Jahre davon haben wir ihn dort auf der Regierungsbank erlebt.
Hans-Christoph Seebohm hat sich als Bundesminister für Verkehr weit über Deutschland hinaus großes Ansehen erworben. Obwohl er kein Fachmann für den Straßenbau oder die Luftfahrt war, hat er sich mit der weitläufigen Materie seines Arbeits- und Amtsbereichs so vertraut gemacht, daß er wahrscheinlich mit Recht als ein geradezu idealer Fachminister galt. Er brachte damit an sich selber etwas zur Darstellung, was — zum Troste des Hauses sei es gesagt — keineswegs die Regel oder die Norm in einer parlamentarischen Demokratie zu sein braucht, was aber den die fachliche Tüchtigkeit mit Recht bewundernden Deutschen mit Befriedigung erfüllt.
Der erste Verkehrsminister der Bundesrepublik war es gewiß nicht allein, der 1949 ein trostloses Erbe antrat. Es gab andere Bereiche, in denen es ähnlich miserabel aussah. Aber wer sich daran erinnert, über welche Straßen und Brücken wir im Herbst 1949 mit dem Auto oder mit der Eisenbahn nach Bonn fuhren, der hat sogleich wieder einen unmittelbaren Eindruck davon, was eigentlich hinter



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der fachlichen Leistung dieses Mannes steht. Auch in kritischen Betrachtungen über sein Wirken wird gerühmt, daß das heutige Verkehrswesen der Bundesrepublik nächst dem der Vereinigten Staaten von Amerika das modernste der Welt sei.
Der Größe dieser Leistung tut es keinen Abbruch, wenn damit die Feststellung verbunden wird, daß die deutschen Verkehrsprobleme noch keineswegs gelöst sind. Aber das ist schließlich kein Wunder in einem Bereich, in dem es nicht nur darum ging, mit der katastrophalen Hinterlassenschaft eines Weltkrieges, sondern auch — und fast zugleich — mit einer Entwicklung von revolutionärem Ausmaß fertig zu werden. Es steht fest, daß durch die Leistung Hans- Christoph Seebohms und seiner Mitarbeiter der Anschluß an die Zukunft und die Voraussetzung für die Bewältigung auch der ungelösten Aufgaben des deutschen Verkehrswesens geschaffen wurden.
Hans-Christoph Seebohm bereiste jedes Jahr selbst — seine Ferien dafür mitverwendend — Tausende von Kilometern Straßen und Kanäle. Bei den europäischen und internationalen Verkehrsexperten galt er als eine Kapazität, von der man auch dann noch eine Lösung erwartete, wenn alles festgefahren schien.
Scherzhaft hat man Hans-Christoph Seebohm auch Luftbohm genannt. Vielleicht ist es wahr, daß ihm die Lufthansa noch mehr am Herzen lag als der Straßenbau. Er hat keine Strapaze gescheut, um der deutschen Zivilluftfahrt ihre alte Weltgeltung zurückzugewinnen. Vergegenwärtigt man sich diese außergewöhnliche Fachleistung in einem der schwierigsten Gebiete des Wiederaufbaus, so kann man auch rückblickend nur mit Respekt wahrnehmen, daß es dieser Fachminister keineswegs damit genug sein ließ, ein guter Ressortminister zu sein.
Hans-Christoph Seebohm war über seinen ministeriellen Arbeitsbereich hinaus ein Parlamentarier und Parteiführer von großem, leidenschaftlichem Engagement. Der Charakter und die allgemeine Linie seines politischen Wirkens und Wollens, seiner politischen Orientierung überhaupt, sind in seiner Lebensgeschichte angelegt.
Sein Geburtsort und die Stätten, wo er aufwuchs, liegen in Gebieten, aus denen die Deutschen vertrieben sind. Am 4. August 1903 ist er in einer oberschlesischen Gemeinde geboren, die den frommen Namen Emanuelssegen trug. Aufgewachsen ist er im Egerland. Einer seiner Urgroßväter, ein Begründer namhafter Zechen, ist aus Irland eingewandert.
Ein Zug, der mir selber an dem wehr- und streitbaren Hans-Christoph Seebohm nicht aufgefallen ist, hat in seiner Familiengeschichte eine Rolle gespielt. Die Quäkerkolonien in der Grafschaft Pyrmont und in Minden gehen auf seine Vorfahren zurück. Der Großvater und der Vater blieben beim Bergbau, und auch der Sohn trat als Bergassessor in ihre Nachfolge. 1945 wurde die ganze Familie vertrieben und verlor mit vielen anderen Heimat und Besitz.
Viele Jahre hindurch war Hans-Christoph Seebohm der Sprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft. Als solcher, aber auch als Parlamentarier hat er sich in den letzten zwanzig Jahren nicht selten heftigen Vorwürfen ausgesetzt. Er wurde oft als Wortführer eines alten oder neuen Nationalismus kritisiert, als ein Mann, der sich mit den Tatsachen der Niederlage nicht abfinden könne oder wolle, als ein Mann, der sich Illusionen mache, als ein Politiker, der mehr nach rückwärts als nach vorwärts gerichtet sei. Seine sogenannten Sonntagsreden haben nicht selten einen beträchtlichen Wirbel erregt. Die Sprache, die er zuweilen führte, hat einiges dazu beigetragen. Aber sie gab nur seinem leidenschaftlichen Beteiligtsein Ausdruck. Taktische Überlegungen hat er dabei oft souverän verachtet. Indessen hat sich mancher auch von seinen Kritikern zu der Einsicht durchgerungen, daß vieles von dem, was in Seebohms Reden Aufsehen, ja zuweilen Ärgernis erregte, sachlich eben doch wohlbegründet war.
Mit Hans-Christoph Seebohms Deutschlandbild verband sich eine konservative Grundstimmung seines politischen Denkens und Fühlens. Sein Rechtsbewußtsein war von der Art, daß er sich nicht bereit fand, vor sogenannten Realitäten einfach aufzugeben. Er hat das Recht auf Heimat für unabdingbar gehalten, er hat die Vertreibung unserer Landsleute aus ihren angestammten Siedlungsgebieten stets und überall ein Unrecht genannt, aber er hat sich auch in seinen Protesten alles in allem doch besonnener gezeigt, als seine Sprache es zuweilen verriet und als viele seiner Kritiker wahrhaben wollten.
Auch der Vertriebenensprecher Seebohm hat keine neue Umsiedlung gefordert. Er suchte die Lösung des Vertriebenenproblems im europäischen Rahmen. Er wünschte gerade auch im Interesse der Vertriebenen die Schaffung neuer, großer, einheitlicher Wirtschaftsräume in Europa. Sie sollten, wie er sagte, die „Lebensgrundlage für unser Volk und für die europäischen Menschen" garantieren. Darum war er auch ein entschiedener Verfechter der europäischen Einigung. Er fürchtete nicht, daß die Deutschen oder die anderen europäischen Völker darüber ihre nationale Individualität verlieren könnten. Er trat für die nationalen Profile und Strukturen ein in dem Bewußtsein, daß sie sinnvolle Ordnungen seien, die sich allerdings der Weiterbildung im Strom der Geschichte darbieten müßten.
Daß der praktische Tatmensch Hans-Christoph Seebohm als Fachmann und als Politiker auch ein nachdenklicher Mann gewesen ist, zeigen viele seiner Reden. Neben dem Heimatrecht, das er als ein Teil des Menschenrechts verfocht, hat er sich immer wieder mit dem Wesen der Freiheit beschäftigt. „Freiheit ist für uns nicht Freisein von allen Bindungen", sp sagte er einmal vor 15 Jahren in Kassel, „Freiheit ist für uns nicht das Sichauslebenkönnen, das Machtstreben des einzelnen Menschen". Nein, Freiheit war für ihn, dem folgen und das tun zu können, was ihm nach gewissenhafter Prüfung recht und geboten erschien.
Man kann nicht verschweigen, daß der Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm an dem Abschied von seinem Ministerium schwer getragen hat. Einen Ton der Klage darüber habe ich von ihm jedoch nie gehört. Die Christlich-Demokratische Union Deutschlands hat ihn in einem eindrucks-



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vollen Vertrauensbeweis auf ihrem letzten Parteitag als Bundesschatzmeister in ihr Präsidium berufen. Ehe er seine Fähigkeiten und seine Energie dort entfalten konnte, hat ihn kurz nach dem Tod seiner Frau die Krankheit ergriffen, der er bald erlag.
Auf Grund seiner letztwilligen Verfügung wurde Hans- Chnistoph Seebohm — wie .er in seinem Testament sagte — „im engsten Kreise ohne jede Ansprache" beigesetzt. Er schrieb dazu, „weit entfernt davon, die hohe Ehrung von Staatsbegräbnissen" oder ähnlichen Feiern nicht gebührend zu beachten, bitte er darum, hei seinem Ableben von dergleichen abzusehen. Der Herr Bundespräsident und die Bundesregierung haben, wie ,es selbstverständlich ist, diesem Wunsch entsprochen. Die Ordnung dieses Hauses bleibt davon unberührt.
Ich spreche den Angehörigen des Verstorbenen und der Fraktion der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union Deutschlands die aufrichtige Anteilnahme ,des Hauses aus.
Der Deutsche Bundestag aber bekundet: HansChristoph Seebohm hat sich um das Vaterland verdient gemacht.
Meine Damen und Herren, ehe wir in die Tagesordnung eintreten, gebe ich bekannt, daß als Nachfolger für den verstorbenen Herrn Abgeordneten Stein (Mainz) am 19. September 1967 der Herr Abgeordnete Peiter in den Bundestag eingetreten ist. Ich begrüße den uns bekannten Kollegen und wünsche ihm eine gute Zusammenarbeit.

(Beifall.)

Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
1. Vorlage des Präsidenten der Versammlung der Westeuropäischen Union
Betr.: Empfehlungen der Versammlung der Westeuropäischen Union während der Satzungsperiode vom 13. bis 15. Juni 1967
— Drucksache V/2093 —Empfehlung 151 zuständig: Ausschuß für Wirtschaft und
Mittelstandsfragen
Empfehlung 153 zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Verteidigungsausschuß
Empfehlung 154 zuständig: Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (federführend), Innenausschuß
Empfehlung 155 zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Verteidigungsausschuß
Empfehlung 158 zuständig: Auswärtiger Ausschuß
2. Vorlage des Bundesministers für Gesundheitswesen
Betr.: Toxikologische Beurteilung der Lebensmittelfarbstoffe
hier: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen
Bundestag
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 14. Dezember 1966 — Drucksache V/2062 —
zuständig: Ausschuß für Gesundheitswesen
Erhebt sich. gegen die vorgesehene Überweisung Widerspruch? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom
3. Oktober 1967 an Stelle des Herrn Abgeordneten Seifriz, der sein Mandat im Europäischen Parlament niedergelegt hat, den Abgeordneten Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments benannt. —
Das Haus ist einverstanden? — Kein Widerspruch. Damit 'ist der Herr Abgeordnete Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung hat am 15. September 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Moersch, Dorn und der Fraktion der FDP betr. Abwanderung deutscher Wissenschaftler — Drucksache V/2036 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2115 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat am 25. September 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Even, Schmitt-Vockenhausen, Dorn und Genossen betr. Förderung der Leibesübungen — Drucksache V/2109 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2122 verteilt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 28. September 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wächter, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Sander und Genossen und der Fraktion der FDP betr. das Recht der Wasser- und Bodenverbände — Drucksache V/2101 — beantwortet. Sein
Schreiben wird als Drucksache V/2132 verteilt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 29. September 1967 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Finanzplanung des Bundes — gesetzliche Rentenversicherung und Altershilfe für Landwirte — Drucksache V/2114 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/2123 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 12, bzw. 19. September 1967 mitgeteilt, daß seitens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gegen die nachfolgenden Verordnungen keine Bedenken erhoben wurden:
Verordnung Nr. 113/67/ EWG des Rats vom 6. Juni 1967 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnungen Nr. 55/ 65/ EWG und Nr. 56/65/ EWG, die besondere Bestimmungen über den Absatz bestimmter Käsesorten enthalten
Verordnung Nr. 127/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 zur Festlegung der besonderen Vorschriften für die unter die Verordnung Nr. 160/66/ EWG fallenden Waren, die aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder aus den überseeischen Ländern und Gebieten in die Mitgliedstaaten eingeführt werden
Verordnung des Rats über die Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr bestimmter pflanzlicher Öle
— Drucksache V/1851 —
Verordnung des Rats über Erstattungen bei der Ausfuhr von Raps- und Rübsensamen sowie Sonnenblumenkernen
— Drucksache V/1854 —
Verordnung des Rats zur Ergänzung der Verordnung Nr. 44/67/ EWG über einzelne Maßnahmen zur gemeinsamen Marktorganisation für Zucker für das Wirtschaftsjahr 1967/68 — Drucksache V/1886 —
Verordnung des Rats über die Regelung für Getreidemischfuttermittel
— Drucksache V/1887 —
Verordnung des Rats zur Regelung der Einfuhren und Ausfuhren von Verarbeitungserzeugnissen aus Getreide und Reis
— Drucksache V/1888 —
Verordnung des Rats zur Festsetzung der Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Eier
— Drucksache V/1889 —
Verordnung des Rats zur Festsetzung der Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Geflügelfleisch
— Drucksache V/1890 —
Verordnung des Rats zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 1967
— Drucksache V/1891 —
Verordnung des Rats über die gemeinsame Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 48/67/ EWG
— Drucksache V/1892 —
Der Präsident des Bundestages hat mit Schreiben vom 2. Oktober 1967 die nachstehenden Verordnungen gemäß § 96 a der Geschäftsordnung dem Ausschuß fur Wirtschaft und Mittelstandsfragen überwiesen:
Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1967)

— Drucksache V/2128 —
Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Senkung der Griechenland-Zollsätze für Muskatwein von Samos)

— Drucksache V/2129 —
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Erhöhung des Zollkontingents für Bananen)

— Drucksache V/2095 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Dezember 1967



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Sechzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingente für Fische — 1967)

— Drucksache V/2096
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Dezember 1967
Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzung für Tomaten usw.)

— Drucksache V/2097 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Dezember 1967
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung -
- Drucksache V/2112 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Dezember 1967
Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
— Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
- Drucksache V/2113 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Dezember 1967
Einhundertfünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingente für Melasse — 1967)

— Drucksache V/2118 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 12. Januar 1968
Vierte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingente für Rohaluminium usw.)

— Drucksache V/2119 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 12. Januar 1968
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rats über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie
Haushaltsordnung zur Änderung der Haushaltsordnung betreffend den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft
— Drucksache V/1951 —an ,den Haushaltsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung des Rats über die Einführung einer Handelsregelung für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
— Drucksache V/1953 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung des Rats über die Regelung für Zucker mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und den überseeischen Ländern und Gebieten im Wirtschaftsjahr 1967/1968
— Drucksache V/1956 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Richtlinie des Rats betreffend das Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in Deutschland
-- Drucksache V/1975 —
an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Verordnung des Rats über allgemeine Bestimmungen zu den Gemeinschaftsprogrammen für die Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für die Flurneuordnung,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für die Bewässerung,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Entwässerung),
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms zur Verbesserung der Vermarktung von Obst und Gemüse,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms zur Verbesserung der Struktur der Molkereiwirtschaft,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für den Fleischsektor,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für den Weinbau,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für den Olivenbau,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter oder rückständiger landwirtschaftlicher Gebiete
— Drucksache V/1976
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich November)

Verordnung des Rats über die Festsetzung der Preise für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1968/1969,
Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen,
Verordnung des Rats zur Festsetzung des Richtpreises für geschälten Reis für das Wirtschaftsjahr 1968/1969,
Verordnung des Rats zur Festsetzung der Standardqualität, für die der Richtpreis für geschälten Reis festgesetzt wird,
Verordnung des Rats über die Maßnahmen bei den Preisen für Olivenöl im Wirtschaftsjahr 1967/1968 und bef Ölsaaten im Wirtschaftsjahr 1968/1969,
Verordnung des Rats über die Festsetzung der Preise für Zucker für das Zuckerwirtschaftsjahr 1968/1969,
Verordnung des Rats zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine
— Drucksache V/1977 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung des Rats über die Einführung gemeinsamer Regeln für
— den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und im grenzüberschreitenden Verkehr;
— die Kapazitätsregelung im innerstaatlichen Güterkraftverkehr
— Drucksache V/2000 —an den Verkehrsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Verordnung des Rats mit ergänzenden Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein
— Drucksache V/2010 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Gesundheitswesen und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Richtlinie des Rats über Zusatzstoffe in der Tierernährung Drucksache V/2011 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Dezember)

Verordnung des Rats zur Festlegung der Zollspezifikationen für Mannitol und Sorbitol und zur Festsetzung der auf diese anwendbaren festen Teilbeträge sowie der Richtmengen von verarbeiteten Grunderzeugnissen
— Drucksache V/2012 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Bezüge und Sozialen Sicherheit der Atomanlagen-Bediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden
— Drucksache V/2024 —
an den Innenausschuß — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Richtlinie des Rats über eine gemeinsame Methode zur Berechnung der in Artikel 97 des Vertrages vorgesehenen Durchschnittssätze
— Drucksache V/2033 —
an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Verordnung des Rats über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak
Verordnung des Rats über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer sowie Entwurf einer Entschließung des Rats betreffend die Verbrauchsteuern auf Tabakwaren
Verordnung des Rats über die staatlichen Handelsmonopole für Tabakwaren
Verordnung des Rats betreffend die assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und die überseeischen Länder und Gebiete
— Drucksache V/2039 —
an den Finanzausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — sowie ,an den Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)


Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Verordnung des Rats zur Aufnahme der Reisverarbettungserzeugnisse in die Verordnung Nr. 191/67/ EWG über die Regelung für die Einfuhr und die Ausfuhr von Getreideverarbeitungserzeugnissen
- Drucksache V12042 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung des Rats zur Einführung einer besonderen Einfuhrregelung für bestimmte Erzeugnisse aus bestimmten Drittländern
- Drucksache V/2044 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend -- und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -- mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Dezember)

Verordnung des Rats zur Festlegung der Interventionsbedingungen für Ölsaaten in den letzten beiden Monaten des Wirtschaftsjahres und zur Festlegung der Grundsätze für den Absatz der von Interventionsstellen aufgekauften Saaten
- Drucksache V/2060 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung des Rats über die Einbeziehung von Bruchreis zur Stärkeerzeugung und von Quellmehl in die Verordnung Nr. 178/67/ EWG zur Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke und Quellmehl
- Drucksache V/2047 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich im Oktober)

Verordnung des Rats über die allgemeinen Regeln zur Festsetzung der Grundquoten für Zucker
Verordnung Nr. . . ./67/E WG des Rats über die Regelung für Zucker mit Ursprung in Surinam im Wirtschaftsjahr 1967/ 1968
- Drucksache V/2056 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Verordnung Nr. 168/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festlegung der Bedingungen für die Erteilung der Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Olivenöl
-- Drucksache V/1952 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen -federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -- mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 209/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Birnen,
Verordnung Nr. 210/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über Übergangsmaßnahmen zur Anwendung der Abschöpfungen für Schweinefleisch,
Verordnung Nr. 211/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schweinehälften,
Verordnung Nr. 212/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über Übergangsmaßnahmen zur Anwendung der Abschöpfungen für Eier und Geflügelfleisch,
Verordnung Nr. 213/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft,
Verordnung Nr. 217/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festsetzung der Bedingungen für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren nach dritten Ländern,
Verordnung Nr. 218/67 /EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Änderung der Verordnung Nr. 34/67/ EWG über bestimmte Maßnahmen bei Einfuhren aus dritten Ländern von gefrorenem Rindfleisch und von lebenden Kühen, die zur Verarbeitung bestimmt sind
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen -federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 216/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Änderung von Artikel 14 der Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rats
- Drucksache V/1999 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 220/67/ EWG des Rats vom 30. Juni 1967 über Übergangsmaßnahmen zu der Regelung für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse mit Zusatz von Zucker für die Zeit vom 1. Juli 1967 bis zum 31. Oktober 1967
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 281/67/ EWG des Rats vom 11. Juli 1967 zur Festsetzung der Höchstbeträge der Erstattung bei der Erzeugung für Zucker, der in der chemischen Industrie verwendet wird
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 305/67/ EWG des Rats vom 14. Juli 1967 über die Zollsätze, die bei der Einfuhr von Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse mit Zusatz von Zucker aus Drittländern in der Zeit vom 16. Juli 1967 bis zum 31. Oktober 1967 zu erheben sind
an den Ausschuß .für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 364/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festlegung der Grundregeln für die Intervention bei Reis Verordnung Nr. 365/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Regeln für die vorherige Festsetzung der Abschöpfungen für Reis und Bruchreis
Verordnung Nr._ 366/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Reis und über die Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge
Verordnung Nr. 368/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen für Reis für das Wirtschaftsjahr 1967/68
Verordnung Nr. 369/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung der Regeln für die Bestimmung der neben Arles und Vercelli vorgesehenen Handelsplätze
Verordnung Nr. 370/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Änderung der Verordnung Nr. 215/66/ EWG bezüglich der bei der Ausfuhr von Milch-Mischfuttermitteln nach dritten Ländern zu gewährenden Erstattung
Verordnung Nr. 372/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Begrenzung der Höhe der gemäß Artikel 10 der Verordnung Nr. 160/66/ EWG anwendbaren Abgabe bei der Einfuhr von „Käsefondue" genannten Zubereitungen
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im- Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 408/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Aufnahme des Mannit und des Sorbit (Nummer 29.04 C II des Gemeinsamen Zolltarifs) in die Liste der Waren, auf die die Verordnung Nr. 160/66/EWG Anwendung findet
- Drucksache V/2012 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend -- und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 405/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland zu Interventionsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Rindereinfuhren aus Dänemark während des Jahres 1967
- Drucksache V/2048 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 135/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 über die Beihilfe für Hartweizen,
Verordnung Nr. 136/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 zur Verlängerung der Verordnung Nr. 142/64/ EWG betreffend die Erstattung bei der Erzeugung für Bruchreis, der zur Herstellung von Stärke und Quellmehl bestimmt ist,
Verordnung Nr. 137/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 über die Grundregeln für das sogenannte „System von Leit-
und Folgeerzeugnissen", das die Festsetzung von Zusatzbeträgen auf dem Schweinefleischsektor ermöglicht,
Verordnung Nr. 138/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 über die Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Grob- und Feingrieß von Mais, die in der Brauereiindustrie Verwendung finden
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 141/67/ EWG des Rats vom 21. Juni 1967 über die Festsetzung der monatlichen Zuschläge der Preise für Getreide und bestimmte Arten von Mehl, Grobgrieß und Feingrieß für das Wirtschaftsjahr 1967/1968,

Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Verordnung Nr. 362/67/ EWG des Rats vom 25. Juni 1967 zur
Festsetzung der Standardqualitäten für Reis und Bruchreis
- Drucksache V/1957 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 173/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Änderung einiger Warenbezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse des Schweinefleischsektors in den Verordnungen Nr. 134/67/ EWG und Nr. 137/67/ EWG
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 166/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die monatlichen Zuschläge zum Richtpreis und Interventionspreis für Ölsaaten im Wirtschaftsjahr 1967/1968
Verordnung Nr. 167/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Interventionssorte und die dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für Ölsaaten
- Drucksache V/1958 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um )Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 169/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Einfühlung von Erstattungen bei der Erzeugung von Olivenöl zur Herstellung von Fisch- und Gemüsekonserven und zur Änderung der Verordnung Nr. 217/66/ EWG über die Aussetzung der Abschöpfung für dieses Öl
- Drucksache V/1986 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 172/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Grundregeln zur Denaturierung von Weizen und Roggen Verordnung Nr. 174/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über besondere Interventionsmaßnahmen für Getreide
- Drucksache V/1984 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 178/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke und Quellmehl
Verordnung Nr. 363/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung der Preise für Reis und Bruchreis für das Wirtschaftsjahr 1967/i968
- Drucksache V/1960 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 186/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Änderung der Verordnung Nr. 215/66/ EWG, um der Auswirkung der auf dem Getreidesektor geltenden einheitlichen Preise auf die Regelung des Warenverkehrs mit Milch-Mischfuttermitteln Rechnung zu tragen
- Drucksache V/1987 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 187/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Änderung des in den Niederlanden während des Milchwirtschaftsjahres 1967/1968 geltenden Schwellenpreises für Vollmilchpulver,
Verordnung Nr. 188/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Verlängerung der Verordnungen Nr. 113/66/ EWG, Nr. 226/66/ EWG und Nr. 57/67/ EWG in bezug auf die Sonderregelung für die Berechnung des Abschöpfungsbetrags für Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen und Milch zur Ernährung von Säuglingen,
Verordnung Nr. 189/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über Übergangsmaßnahmen betreffend die Einfuhrabgaben für Eieralbumin und Milchalbumin
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 214/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festlegung der Sonderbestimmungen für Waren, die unter die Verordnung Nr. 160/66/ EWG fallen und zwischen den
Mitgliedstaaten und Griechenland gehandelt werden - Drucksache V/1954 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 215/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über allgemeine Regeln für die Erstattung bei der Erzeugung und die Befreiung von der Abschöpfung für Zucker, der in der chemischen Industrie verwendet wird
- Drucksache V/1959 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 337/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tafeltrauben
Verordnung Nr. 395/67/ EWG des Rats vom 28. Juli 1967 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Apfel
- Drucksache V/2034 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 356/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Handelsregelung für bestimmte Obst- und Gemüseverarbeitungserzeugnisse mit Zusatz von Zucker aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und den überseeischen Ländern und Gebieten
- Drucksache V/2032 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 357/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Änderung von Artikel 3 und Anhang B der Verordnung Nr. . . ./67/ EWG des Rats
- Drucksache V/2043 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 367/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Grob- und Feingrieß von Mais sowie von Bruchreis, die in der Brauerei-Industrie Verwendung finden
- Drucksache V/2047 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 406/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Änderung der Verordnung Nr. 124/67/ EWG
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 410/67/ EWG des Rats vom 28. Juli 1967 zur Änderung der durch die Verordnung Nr. 128/67/ EWG festgesetzten abgeleiteten Interventionspreise für Weichweizen, Roggen und Gerste für den Handelsplatz Mersch
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 361/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Regelung für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar sowie aus den überseeischen Ländern und Gebieten
- Drucksache V/1953 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 171/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Erstattung und Abschöpfung bei der Ausfuhr von Olivenöl
- Drucksache V/1955 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 133/67 /EWG des Rats vom 13. Juni 1967 zur Festlegung der Regeln für die Berechnung eines Teilbetrages der Abschöpfung für geschlachtete Schweine,
Verordnung Nr. 134/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 zur Festlegung der Liste der Erzeugnisse, für welche Einschleusungspreise festgesetzt werden, und zur Festlegung der Regeln, nach denen der Einschleusungspreis für geschlachtete Schweine festgesetzt wird
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 409/67/ EWG des Rats vom 28. Juli 1967 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1968
- Drucksache V/1951 -
an den Haushaltsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 304/67/ EWG des Rats vom 11. Juli 1967 über Maßnahmen bei den Preisen für gewisse Milcherzeugnisse in Deutschland während des Milchwirtschaftsjahres 1967/68 - Drucksache V/2013 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Verordnung Nr. 358/67/ EWG des Rats vom 28. Juli 1967 über die Festsetzung der Schwellenpreise, die Errechnung der Abschöpfungen und der Erstattung für bestimmte Milchpulver- und Käsesorten sowie über Interventionsmaßnahmen für diese Käsesorten
— Drucksache V/2022 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung ethoben werden
Verordnung Nr. 175 /67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die allgemeinen Vorschriften betreffend die Gewährung der Erstattungen bei der Ausfuhr und die Kriterien für die Festsetzung ihres Betrages für den Eiersektor,
Verordnung Nr. 176/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die allgemeinen Vorschriften betreffend die Gewährung der Erstattungen bei der Ausfuhr und die Kriterien für die Festsetzung ihres Betrages für den Sektor Geflügelfleisch,
Verordnung Nr. 177/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die allgemeinen Vorschriften betreffend die Gewährung der Erstattungen bei der Ausfuhr und die Kriterien für die Festsetzung ihres Betrages für den Sektor Schweinefleisch.
— Drucksache V/1985 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 422/67/ EWG, Nr. 5/67/ Euratom des Rats vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes,
Verordnung Nr. 423/67/ EWG, Nr. 6/67/ Euratom des Rats vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der EWG-Kommission und der EAG-Kommission sowie der Hohen Behörde, die nicht zu Mitgliedern der gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften ernannt worden sind
an den Innenausschuß mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden.
Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Fragestunde
— Drucksachen V/2124, zu V/2124 —
Ich rufe zunächst die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Biechele aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen auf:
Kennt die Bundesregierung die Gründe, die dazu geführt haben, daß ein 50 000-Liter-Öltank an einer Bohr- und Förderstelle der Gewerkschaft Elwerath bei Deggenhausen im Landkreis Überlingen, 15 km vom Bodensee entfernt, in der Nacht zum 16. September 1967 explodierte und dadurch eine Ölkatastrophe unabsehbaren Ausmaßes vor allem für den Trinkwasserspeicher Bodensee drohte?
Welche Maßnahmen besonderer Sicherungen sind nach der Meinung der Bundesregierung notwendig, um solche in Frage 1 erwähnten talgefahren für den Trinkwasserspeicher Bodensee, der über die Fernwasserleitung auch den Großraum Stuttgart mit Trinkwasser versorgt, abzuwehren?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung seiner Fragen einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers für Gesundheitswesen vom 25. September 1967 lautet:
Auf meine Anfrage bei der in Baden-Württemberg für die Wasserwirtschaft zuständigen obersten Behörde habe ich erfahren, daß gegenwärtig auch dort noch nichts über die Gründe bekannt ist, die zu dem Unfall in Deggenhausen geführt haben. Die inzwischen veranlaßten Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen; sobald mir das Ergebnis bekannt wird, werde ich Sie weiter unterrichten.
Im Augenblick ist es mir leider noch nicht möglich, zu beurteilen, ob die dem Gewässerschutz dienenden Sicherheitsvorschriften und -einrichtungen nach den Erfahrungen dieses Unfalls ergänzt werden müssen.
Wir kommen zu den Fragen 3, 4 und 5 der Abgeordneten Folger und Prochazka aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz:
Wie beurteilt die Bundesregierung den ADAC-Vorschlag, daß auch Radfahrer und Fußgänger eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen sollen, damit sie für verschuldete Verkehrsunfälle den Schaden ersetzen können?
Ist es möglich, die Radfahrer und Fußgänger auf geeignetem Wege zum Abschluß einer Privat-Haftpflichtversicherung anzuhalten?
Warum werden nach Verhängung eines Fahrverbotes gem. § 37 des StGB die Verurteilten von den Gerichten nicht darüber belehrt, daß das Fahrverbot mit Rechtskraft der Entscheidung in Kraft tritt und der Führerschein sofort nach Eintritt der Rechtskraft beim Gericht abgeliefert werden muß, wenn eine mit der Nichtablieferung des Führerscheines verbundene und demgemäß ungerechte Verlängerung des Fahrverbotes nicht eintreten soll?
Die Fragesteller haben sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Fragen 3 und 4 lautet:
Es trifft zu, daß von Fußgängern und Radfahrern im Straßenverkehr verschuldete Unfälle für den Schuldigen häufig zu Belastungen mit Schadenersatzverpflichtungen führen, deren Erfüllung seine wirtschaftliche Lage übersteigt. Die Empfehlung des ADAC, daß Radfahrer und Fußgänger zu ihrem Schutze eine private Haftpflichtversicherung abschließen sollten, ist daher zu begrüßen. Mit dem Abschluß einer solchen Versicherung würde auch die Gefahr beseitigt werden, daß die betroffenen Verkehrsopfer infolge mangelnder Wirtschaftskraft des Schädigers keine Befriedigung ihrer Schadenersatzansprüche erhalten.
Gerade unter dem zuletzt genannten Gesichtspunkt ist in den letzten Jahren der Wunsch nach Einführung einer Zwangshaftpflichtversicherung für Fußgänger und Radfahrer wiederholt an
die Bundesregierung herangetragen worden. Einer solchen Maßnahme stehen jedoch erheblich Bedenken entgegen. Die Ausdehnung der für Kraftfahrzeughalter bestehenden Versicherungspflicht auf alle Teilnehmer am Straßenverkehr würde bedeuten, daß praktisch die gesamte Bevölkerung gesetzlich zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung gezwungen würde, deren jeweiliges Vorhandensein technisch gar nicht überwacht werden könnte. Grundsätzlich dürfte auch die Gefahr, daß Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr Unfälle verursachen — die stets nur bei schuldhaftem Verhalten zur Schadenersatzpflicht führen können —, nicht mit der durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen herbeigeführten Gefahr zu vergleichen sein, die Anlaß für die Einführung der Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz war. Schließlich stellen Fußgänger und Radfahrer für den Straßenverkehr regelmäßig nur dort eine Gefahr dar, wo sie in verkehrsreichen Gegenden zusammen mit Kraftfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Eine befriedigende Abgrenzung des Kreises derjenigen Personen, für die hiernach der Abschluß einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben werden müßte, ist praktisch nicht möglich. Andererseits wäre es ein ungerechtfertigtes und unter sozialen Gesichtspunkten nicht zu vertretendes Verlangen, wenn man für alle Fußgänger und Radfahrer, also z. B. auch in völlig verkehrsarmen ländlichen Gegenden, den Abschluß einer Versicherung vorschreiben wollte.
Der Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung muß danach dem Verantwortungsbewußtsein des einzelnen Verkehrsteilnehmers überlassen bleiben. Auf diese Verantwortlichkeit wird in der Begründung zu einem in meinem Hause ausgearbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderunq und Ergänzung schadenersatzrechtlicher Vorschriften besonders hingewiesen. Dort wird auf Seite 51 zu dem Entwurf eines § 255 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgendes ausgeführt:
„Andererseits wird der Ersatzpflichtige sich unter Gesichtspunkten der Billigkeit regelmäßig nicht auf seine mangelnde Leistungsfähigkeit berufen können, wenn er unterlassen hat, sich gegen das Haftungsrisiko durch eine nach den Verhältnissen übliche und hinsichtlich der Kosten zumutbare Haftpflichtversicherung zu decken, oder durch eine Vertragsverletzung den Versicherungsschutz verloren hat."
Da die Jahresprämie für eine Privathaftpflichtversicherung nur zwischen DM 20,— und DM 30,— beträgt, wird sie regelmäßig erschwinglich sein. Es kann erwartet werden, daß weitere Hinweise .in Presse und Rundfunk die Bevölkerung über die auch den Nichtkraftfahrern drohenden Schadenersatzverpflichtungen aus Verkehrsunfällen und die Möglichkeit von deren Deckung soweit aufklären, daß dem Anliegen des ADAC, dessen Pressehinweise lediglich einen Appell an die Verkehrsteilnehmer darstellen sollen, in größerem Umfang entsprochen wird.
Zur Frage 6 des Abgeordneten Picard:
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in der Frage der Veröffentlichung der abweichenden Auffassung überstimmter Richter bei Urteilen der oberen Bundesgerichte?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen 7 und 8 des Abgeordneten Dr. Apel aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers:
Sieht sich die Bundesregierung bereits in der Lage, Auskunft darüber zu geben, wie sie in ihrem Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans 1968 den Titel 6 a — Kredite für die Seehafenbetriebe — zu dotieren gedenkt?
Ist die Bundesregierung bereit, der Modernisierung der deutschen Seehafenbetriebe in Zukunft verstärkt Unterstützung zu geben, da die Leistungsfähigkeit dieser Betriebe für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Häfen von großer Bedeutung ist?



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesschatzministers Schmücker vom 4. Oktober 1967 lautet:
Zu 1.:
Das Kabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans für das Jahr 1968 noch nicht beraten. Ich werde jedoch in der Beratung dafür eintreten, daß — wie in den Vorjahren — Kredite zum Ausbau und zur Rationalisierung der Seehafenbetriebe zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Möglichkeit hängt in erster Linie davon ab, in welchem Umfange die Mittel des ERP- Sondervermögens zur Erfüllung von Aufgaben aus dem Bundeshaushalt abgezweigt werden müssen.
Zu 2.:
Die Bundesregierung erkennt die Förderungswürdigkeit der Seehafenbetriebe an. Deshalb wurde anläßlich der Besprechungen über den ERP-Wirtschaftsplan 1968 von meinem Hause und vom Bundesverkehrsministerium eingehend die Frage erörtert, ob in den nächsten Jahren verstärkt ERP-Mittel für Seehafenbetriebe bereitgestellt werden können.
Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, daß bereits im Jahr 1967 infolge der Übernahme von Haushaltsaufgaben auf das ERP-Sondervermögen verschiedene ERP-Programme erheblich gekürzt werden mußten. Der Ansatz für Seehafenbetriebe blieb hiervon unberührt. Ich bin bestrebt, auch im Jahr 1968 die Seehafenbetriebe aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zu fördern und hoffe, den gleichen Betrag wie 1967 zur Verfügung stellen zu können. Es erscheint mir jedoch nicht möglich, durch eine weitere Kürzung anderer Programme den Mittelansatz für Seehafenbetriebe zu erhöhen.
Das ERP-Sondervermögen stellte für Seehafenbetriebe bisher insgesamt rd. 88 Mio DM zur Verfügung. Der jährliche Ansatz in den letzten sechs Jahren betrug acht Mio DM mit Ausnahme des Jahres 1962, in dem fünf Mio DM und des Jahres 1965, in dem zehn Mio DM bereitgestellt wurden.
Wir kommen zur Frage 9 des Abgeordneten Bartsch aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte:
Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, konkrete Angaben zu machen über die Mitteilung des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte in einem Schreiben vom 6. September 1967 an den Verband der Heimkehrer, er hoffe eine gewisse Flexibilität bei der Verbesserung der Möglichkeiten der Wiederherstellung der Gesundheit zu schaffen und habe sich dieserhalb an seine zuständigen Kollegen gewandt?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0512100100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird mir hoffentlich gestattet, beide Fragen gemeinsam zu beantworten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512100200
Dann rufe ich noch die Frage 10 des Abgeordneten Bartsch auf:
Hat diese Fühlungnahme bereits zu bestimmten Vorstellungen geführt?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0512100300
Meine Vorstellung, den ehemaligen Kriegsgefangenen durch eine weitere Aufstockung der Entschädigung zu helfen, konnte ich nicht weiter verfolgen, nachdem das Bundeskabinett den hierfür erforderlichen Betrag in der mittelfristigen Finanzplanung nicht unterbringen konnte. Diese Entscheidung habe ich hinnehmen müssen.
Es gibt aber im Rahmen bestehender Gesetze, deren Durchführung allerdings nicht in meiner Zuständigkeit liegt, Möglichkeiten der individuellen und der gezielten Hilfe, um die in der Gefangenschaft erlittenen und noch bestehenden gesundheitlichen Schäden zu mildern und besondere Härtefälle auszugleichen.
Ich habe deshalb den Bundesminister des Innern und den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in einem Schreiben vom 8. August 1967 gebeten, sich bei den zuständigen Behörden der Länder, die allein diese Gesetze ausführen, dafür zu verwenden, daß bei Gewährung eines Härteausgleichs nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach dem Heimkehrergesetz großzügig verfahren und der Ermessensspielraum voll ausgeschöpft wird.
Beide haben inzwischen geantwortet und mir versichert, daß alles getan wird, um ehemaligen Kriegsgefangenen zu helfen, und daß diesem Anliegen auch künftig im Rahmen des Möglichen Rechnung getragen wird.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512100400
Zusatzfrage? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter!

Willy Bartsch (SPD):
Rede ID: ID0512100500
Herr Bundesminister, kann ich damit rechnen, daß ich über den Fortgang der Angelegenheit unterrichtet werde?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0512100600
Ich bin bereit, Ihnen Abschriften dieser Briefe mit den Antworten meiner Kollegen zuzuleiten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512100700
Keine Zusatzfrage.
Herr Bundesjustizminister, ich habe übersehen, daß der Herr Abgeordnete Prochazka mit der schriftlichen Beantwortung nicht einverstanden ist; er möchte eine mündliche Antwort haben. Sind Sie bereit, diese Antwort zu erteilen? — Dann rufe ich aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Prochazka auf:
Warum werden nach Verhängung eines Fahrverbotes gemäß § 37 StGB die Verurteilten von den Gerichten nicht darüber belehrt, daß das Fahrverbot mit Rechtskraft der Entscheidung in Kraft tritt und der Führerschein sofort nach Eintritt der Rechtskraft beim Gericht abgeliefert werden muß, wenn eine mit der Nichtablieferung des Führerscheines verbundene und demgemäß ungerechte Verlängerung des Fahrverbotes nicht eintreten soll?
Zur Beantwortung Herr Bundesminister!

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0512100800
Herr Kollege, ich teile die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Auffassung, daß mit einem Fahrverbot eine Rechtsbelehrung verbunden werden sollte. In etlichen Bundesländern ist sie vorgeschrieben, freilich auf unterschiedliche Weise, in anderen Bundesländern ist sie nicht vorgeschrieben, wird aber dennoch teilweise praktiziert. Über diesen an sich unbefriedigenden Zustand haben schon Erörterungen zwischen den Landesjustizverwaltungen und der Bundesjustiz stattgefunden. Es ist eine bundeseinheitliche Regelung dieser Verpflichtung in Aussicht genommen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512100900
Keine Zusatzfrage.
Damit kommen wir zu dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Forsten. Ich rufe die Frage 67 des Herrn Abgeordneten Reinholz auf:
Kann aus der Äußerung des Bundesernährungsministers anläßlich der Tagung des Internationalen Amtes fur Rebe und Wein in Mainz am 4. September 1967, er halte einen Mehrwertsteuersatz von 5 v. H. für Traubenmost und Wein für gerecht, geschlossen werden, daß der Bundesernährungsminister eine Regierungsvorlage vorbereitet, in der Traubenmost und Wein mit den übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen umsatzsteuerlich gleichgestellt wird?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512101000
Ich bitte um die Erlaubnis, die drei Fragen wegen des inneren Zusammenhangs gemeinsam beantworten zu dürfen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512101100
Bitte sehr! Fragen 68 und 69 des Abgeordneten Reimholz:
Hat der Bundesernährungsminister sich bei seiner in Frage 67 erwähnten Äußerung von der Erkenntnis leiten lassen, es sei systemwidrig, Traubenmost und Wein als einzige landwirtschaftliche Produkte mit dem vollen Steuersatz zu belegen?
Hat der Bundesernährungsminister über seine in Frage 67 erwähnte Äußerung hinaus den inzwischen gewonnenen Erkenntnissen Rechnung tragen wollen, daß voraussichtlich fast alle weinbautreibenden Betriebe (ca. 100 000) den vollen Steuersatz werden zahlen müssen, weil auch die kleineren Betriebe (mit einem Umsatz unter 60 000 DM jährlich) von der Möglichkeit des § 19 des Mehrwertsteuergesetzes ,aus kaufmännischen Überlegungen keinen Gebrauch machen können, und zwar wegen der damit verbundenen Wettbewerbsverschlechterung bzw. Erlösminderung?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512101200
Zur ersten Frage: Eine Regierungsvorlage, in der Traubenmost und Wein mit den übrigen landwirtschaftlichen 'Erzeugnissen gleichgestellt werden, könnte nur von dem in Steuersachen federführenden Bundesfinanzminister vorbereitet werden. Ich habe zu diesen Bemühungen bei dem gleichen Anlaß und zur gleichen Zeit erklärt, daß ich mich an die Regierungsvorlage gebunden fühle und 'den Aussichten ,eines besonderen Antrages keine Chance geben könne; das wurde durch die Entwicklung bestätigt.
Zur zweiten Frage: Die Bundesregierung ist von der Überlegung ausgegangen, daß alle Getränke — außer Milch — dem gleichen Steuersatz unterliegen müssen. Aus haushaltsmäßigen Gründen war es nicht möglich, für die Getränke den ermäßigten Steuersatz vorzusehen.
Zur dritten Frage: Ich bin nach wie vor der Auffassung, daß ein erheblicher Teil der Familienbetriebe in der Weinproduktion von 'der Regelung des § 19 — Besteuerung von Unternehmern mit niedrigerem Gesamtumsatz — Gebrauch machen wird. Diese Regelung ist für solche Betriebe von Vorteil, die den von Ihnen erzeugten Wein auch selbst an den Endverbraucher vermarkten. Gerade auf dem Gebiet des Weinbaus ist der Anteil dieser Betriebe nicht unbedeutend. Im übrigen wird die Steuer auf den Verbraucher abgewälzt; das ist der Sinn dieser Steuer. Die Auswirkung der Abwälzung auf den Verbraucher muß beobachtet werden. Erfreulicherweise hat 'der Weinkonsum in den letzten Jahren kräftig zugenommen; das beweist, daß sich die Qualität durchgesetzt hat. Im übrigen dürfte eine erhebliche Abhängigkeit des Konsums auf diesem Gebiet von der Entwicklung der allgemeinen Kaufkraft, insbesondere der Massenkaufkraft, bestehen,

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512101300
Zusatzfrage.

Hermann Alexander Reinholz (CDU):
Rede ID: ID0512101400
Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Minister, daß Sie sich bei der geringsten Besserstellung der Haushaltslage dafür einsetzen werden, daß der Wein den anderen Produkten der Landwirtschaft gleichgestellt wird?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512101500
Sie haben mich etwas extensiv ausgelegt. Wenn sich herausstellen sollte, daß im Kausalzusammenhang mit dieser Besteuerung ein kräftiger Abfall eintritt, müssen wir uns natürlich zusammensetzen. Ich hoffe dann auch auf das Verständnis des Hohen Hauses.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512101600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher.

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0512101700
Herr Bundesminister, was halten Sie von Bemühungen von Kollegen dieses Hauses, die draußen an der Mosel und an anderen Plätzen versichern, die Sache sei noch nicht abgeschlossen, es bestehe die Möglichkeit, daß das noch revidiert werde?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512101800
Ich kann der Verwirklichung dieser Aussicht keine übermäßige Chance einräumen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512101900
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dröscher.

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0512102000
Herr Bundesminister, sind Ihnen Äußerungen des Herrn Generaldirektors Dr. Schnitzius vom Europäischen Parlament bekannt, der in diesem Zusammenhang behauptet hat, Kaffee und Tee würden in den Genuß des begünstigten Steuersatzes kommen, offenbar deshalb, weil Wasser begünstigt ist, aber Wein nicht.

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512102100
Im europäischen Bereich gibt es einige steuerliche Probleme in bezug auf den Wein. Ich komme in der Beantwortung der nächsten Frage darauf zu sprechen. Die erwähnte Äußerung ist mir nicht bekannt. Ich würde sie auch dann, wenn sie mir bekannt wäre, nicht in unsere Erwägungen einbeziehen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512102200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Giulini.

Dr. Udo Giulini (CDU):
Rede ID: ID0512102300
Herr Minister, ist Ihnen bekannt — oder ist es richtig —, daß man zwar die Mehrwertsteuer weiterwälzen kann, daß den Endverbraucher aber der Nettopreis zuzüglich der hohen Mehrwertsteuer trifft?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512102400
Das ist mir durchaus bekannt. Das ist der Sinn der Mehrwertsteuer.




Dr. Udo Giulini (CDU):
Rede ID: ID0512102500
Ist es nicht so, daß das zurückflutet und sich auf den Nettopreis auswirken muß?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512102600
Das muß nicht sein.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512102700
Herr Abgeordneter Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0512102800
Herr Minister, teilen Sie unsere Meinung, daß Traubenmost und Wein landwirtschaftliche Produkte sind?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512102900
Ich bin zutiefst davon überzeugt.

(Heiterkeit.)


Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0512103000
Herr Minister, sind Sie daher bereit, wie bisher auch in Zukunft alles Mögliche zu tun, um auch unseren Winzern in ihrer bedrohten Existenz zu helfen?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512103100
Ich bedanke mich zunächst für das „bisher" und möchte sagen, daß ich meine Bemühungen auch in Zukunft fortsetzen will, um ein weiteres „bisher" zu bekommen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512103200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0512103300
Herr Minister, ist die von Ihnen gegebene Auskunft in dieser Sache Ihr letztes Wort, oder sind Sie notfalls auch bereit, hier das gegenteilige Argument vorzutragen?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512103400
Wir stehen alle unter der Formel „rebus sic stantibus".

(Heiterkeit.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512103500
Ich rufe die Frage 70 des Abgeordneten Gottesleben auf:
Ist es richtig, daß die in absehbarer Zeit notwendig werdende Steuerharmonisierung innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der nicht zuletzt die Einführung der Mehrwertsteuer dienen soll, eine Gleichstellung des Traubenmostes und Weines mit den übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und damit eine Herabsetzung des zur Zeit für Traubenmost und Wein festgelegten Steuersatzes erforderlich machen wird?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512103600
Die Steuerharmonisierung innerhalb der EWG sieht bekanntlich zur Regelung der Umsatzsteuer für die Landwirtschaft eine sogenannte „Dritte Richtlinie" vor. Diese Richtlinie wird gegenwärtig in den Arbeitsausschüssen der EWG- Kommission beraten. Es läßt sich noch nicht absehen, wann — und ob überhaupt — mit der Verabschiedung dieser Richtlinie durch den Ministerrat zu rechnen ist. Nach dem mir vorliegenden Vorentwurf ist für Traubenmost und Wein ein ermäßigter Steuersatz vorgesehen, der dem im deutschen
System vorgesehenen Satz von 5,5 % entsprechen würde. Ob es bei dieser Regelung bleibt, vermag ich heute noch nicht zu übersehen. Die Beantwortung dieser Frage hängt von den weiteren Verhandlungen mit den übrigen EWG-Ländern ab, die — dem Volumen nach — die ausgesprochenen Weinländer innerhalb der EWG sind.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512103700
Keine Zusatzfrage. — Ich rufe die Fragen 71 und 72 des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg auf:
Wie will die Bundesregierung den Erzeugern von Qualitätsbraugerste einen angemessenen, gerechten Preis sichern?
Wie wird sich der Preis für deutsche Braugerste nach Ansicht der Bundesregierung und unter dem Einfluß von Brüssel im kommenden Jahr entwickeln?
Die Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 26. September 1967 liegt vor. Sie lautet:
Zu 1.:
Nachdem 1964 ein Sonderpreis und Sonderinterventionspreis für Braugerste für die ganze EWG nicht erreicht werden konnte, da die französische Gerste fast durchweg Braugerstenqualität hat, und ein nationaler Preis nicht mehr möglich ist, kann der erwünschte bessere Preis für Qualitätsbraugerste nur auf dem Markt nach Qualitätsgesichtspunkten erzielt werden.
Zu 2.:
Die Preisentwicklung für deutsche Braugerste wird im kommenden Jahr neben anderen Faktoren (Ablieferung von Braugerste, Bierausstoß usw.) in erster Linie von den Getreidepreisrelationen abhängen, die der Rat für das Getreidewirtschaftsjahr 1968/ 69 festsetzen wird.
Der vom Rat gegen den deutschen Widerstand für das Wirtschaftsjahr 1967/68 festgelegte Preisabstand zwischen Weizen und Gerste ist mit 60,— DM (Basis /Richtpreis) viel zu groß. Das hat u. a. zu den unbefriedigenden Erlösen bei Braugerste in der laufenden Kampagne geführt.
Die Bundesregierung tritt daher auch aus diesen Gründen für eine Verengung des Preisabstandes zwischen Weizen und Gerste/ Mais ein.
Der Marktpreis für Braugerste dürfte nach einer solchen Verengung des Preisabstandes und unter Berücksichtigung des im Markt zu erzielenden Qualitätsaufschlages für Braugerste an den Marktpreis für Weizen herankommen; damit wäre ein besserer Erlös für Braugerste gewährleistet.

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512103800
Herr Präsident, ich bitte die Fragen des Herrn Abgeordneten Wächter, die später eingereicht wurden, mitbeantworten zu dürfen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512103900
Wo sind die denn? Die habe ich ja gar nicht.

(Bundesminister Höcherl: zu Drucksache V/2124!)

Ich rufe 'die Fragen 130, 131 und 132 'des Abgeordneten Wächter auf:
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um den ständig wachsenden Anfall von Sauermolke in stärkerem Maße als bisher zur Verwendung als Zusatz in Milchaustauschfutter zuzulassen?
Ist die Bundesregierung bereit, bis zu einer gesetzlichen Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften, die eine neue Norman-tafel enthalten müßte, eine Sondergenehmigung für das von der Flachsröste Berching entwickelte Verfahren zu erteilen und damit ein Mischfutter für die Kälbermast und die Kälberaufzucht zuzulassen, das bis zu 28 % Sauermolkenpulver enthält?
Warum ist über einen entsprechenden Antrag der Flachsröste Berching, der durch ein Gutachten des Instituts für Tier-Physio- logie der Universität München befürwortet wird, noch nicht entschieden, obwohl Antrag und Gutachten seit Jahresanfang dem Bundesernährungsministerium vorliegen?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512104000
Ich bitte, die drei Fragen im Zusammenhang beantworten ,zu dürfen.
Zu Frage 1. Die Bundesregierung 'ist ganz naturgemäß an einer besseren Verwertung der Sauer-



Bundesminister Höcherl
molke interessiert, schon aus Gründen der Erhaltung des Milchpreises. Sie erteilt zur Zeit Sondergenehmigungen für den Verkehr mit Milchaustauschfutter, in dem bis zu 10 % Sauermolkenpulver enthalten ist. Die Bundesregierung ist bereit, höhere Anteile an Sauermolkenpulver zuzulassen, wenn durch wissenschaftliche Gutachten, an die die Bundesregierung gebunden ist, nachgewiesen wird, daß solche Mischfutter bei Verfütterung an Kälber his zum Alter von sechs Wochen als zweckmäßig zusammengesetzt und verträglich angesehen werden können.
Zu Frage 2. Die Bundesregierung ist durch die Futtermittelverordnung in solchen Fällen an die Stellungnahme der Gutachterkommission für Futtermittel gebunden. Nach Auffassung dieser Kommission sowie der Forschungsanstalt für Landwirtschaft in Völkenrode und der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel, die wir angesichts des Gegengutachtens aus München zusätzlich eingeschaltet haben, ist ein Milchaustauschfutter, in dem 28 % Sauermolkenpulver enthalten ist, für die Mast und Aufzucht von jungen Kälbern wegen deren besonderer -Empfindlichkeit nicht geeignet.
Zur Frage 3. Die Gutachterkommission für Futtermittel wurde zu dem Antrag wiederholt, im April und September 1967, gehört.
Die Sachverständigen waren an Hand der vorliegenden Unterlagen im April nicht in der Lage zu beurteilen, ob ein Milchaustauschfutter mit 28 % Molkenpulver zweckmäßig zusammengesetzt ist und allgemein zugelassen werden kann. Da außerdem weitere Gutachten eingeholt werden mußten, um die Antwort fundieren zu können, und weitere Ergebnisse von Fütterungsversuchen, mit deren Hilfe die Verträglichkeitsgrenze nur ermittelt werden kann, abgewartet werden mußten, konnte über den Antrag der Firma Flachsröste Berching nicht früher entschieden werden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512104100
Nächste Zusatzfrage.

Gerold Wächter (FDP):
Rede ID: ID0512104200
Herr Bundesminister, stimmen Pressemeldungen, wonach das Bundeslandwirtschaftsministerium lediglich bereit ist, eine Beimischung von 15 % zuzulassen, obwohl das Institut für Tierphysiologie die 28 % befürwortet hat?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512104300
Herr Kollege, das Austauschfutter mit einer Beimischung von 28 % ist an Kälbern erprobt worden, die über sechs Wochen alt und deswegen widerstandsfähiger und kräftiger sind. Hier dreht es sich aber um die allgemeine Zulassung von Milchaustauschfutter für Jungkälber, die bekanntlich sehr empfindlich sind. Sie wissen, daß die Bundesregierung nicht an der Zahl 10 oder 15 oder 28 % hängt, daß sie sich hier vielmehr ausschließlich von der Wissenschaft beraten läßt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512104400
Zweite Zusatzfrage.

Gerold Wächter (FDP):
Rede ID: ID0512104500
Herr Bundesminister, bietet es sich nicht an, gegebenenfalls Mischfutter mit einem höheren Prozentsatz — in diesem Falle 28 % — besonders zu deklarieren, um sie dann doch für die Verfütterung zur Verfügung zu stellen, weil ja gerade das Sauermolkenproblem für die Abwasserbeseitigung der einzelnen Molkereien von eminenter Bedeutung ist?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512104600
Mir sind die Zusammenhänge, besonders auch hinsichtlich des Abwasserproblems, bekannt. Andererseits muß dafür Sorge getragen werden, daß bei der verbrauchenden Landwirtschaft keine Zweifel entstehen können und absolute Sicherheit herrscht. Es wäre verhängnisvoll, wenn solches Futter, auch wenn eine Altersbegrenzung — „ab sechs Wochen" usw. — deklariert wäre, in die falschen Hände käme und dadurch Schaden angerichtet würde. Das ist das Prinzip. Aber, wie gesagt, es werden ja weitere Versuche angestellt, und wenn uns die Wissenschaft eine höhere Grenze geben kann, sind wir gern bereit, diesen Beitrag zu leisten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512104700
Eine weitere Zusatzfrage.

Gerold Wächter (FDP):
Rede ID: ID0512104800
Trifft es zu, daß 'das Kabinett uns in Kürze einen Gesetzentwurf zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften zuleiten wird und ist damit zu rechnen, daß dieser Entwurf im Kabinett möglichst schnell verabschiedet wird?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512104900
Das ist der Fall. Aber diese Frage ist nicht Gegenstand der Beratung und Verabschiedung, sondern hier geht es um Normen und deren Rahmen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512105000
Herr Bundesminister, ich verstehe, daß die deutsche Landwirtschaft rationalisiert werden muß und daß der Bundesernährungsminister dabei mit gutem Beispiel vorangehen will. Er sollte das aber bitte nicht auf: Kosten des Bundestagspräsidenten tun, der dabei die Vorschriften über die Sperrfrist — Anlage 1 — Fragestunde —, Seite 75 der Geschäftsordnung — verletzt. Ich bitte, das freundlichst nachzulesen Aber es ist nun passiert, und wenn wir konziliant sein können, sind wir es.

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0512105100
Ich bitte den Herrn Präsidenten um Entschuldigung. Mir war die Sperrfrist nicht bekannt, und ich wollte an der sachlichen In formation des Hauses mitwirken.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512105200
Das hätten wir auch am Freitag tun können. Andernfalls kom men nämlich die Fragesteller, die innerhalb de: Sperrfrist liegen, zu kurz.
Wir kommen jetzt zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Ich rufe di



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Fragen 11, 12 und 13 des Herrn Abgeordneten Lemper auf:
Trifft die Meldung der Abendzeitung München vom 8. September 1967 zu, wonach im Rahmen einer Militärschau im Olympiastadion Berlin die Nachbildung eines Teiles der Altstadt von Moskau als Höhepunkt bis auf die Grundmauern abgebrannt werden soll?
Bei Bejahung der Frage il, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Geschmacklosigkeit zu unterbinden?
Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß derartige in
Frage 11 erwähnte Demonstrationen in Berlin keineswegs zu einer Entspannung beitragen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Ertl auf:
Ist die Bundesregierung, wie es der deutsch-französische Freundschaftsvertrag vorsieht, im Konsultationsweg von der französischen Regierung unterrichtet worden, daß Staatspräsident de Gaulle bei seinem Besuch in Polen entgegen der deutschen Auffassung von der Regelung in einem Friedensvertrag die Endgültigkeit der Oder-Neiße-Grenze in aller Form anerkennen würde?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512105300
Staatspräsident de Gaulle hat vor seiner Abreise nach Polen unseren Botschafter in Paris zu einem Gespräch empfangen. Er hat dabei u. a. die französische Entspannungspolitik gegenüber Osteuropa und die Haltung Frankreichs zu den uns berührenden Fragen erläutert. Dabei wurde deutlich, daß der französische Staatspräsident während seiner Reise seine seit langem bekannte Auffassung zur Grenzfrage bestätigen werde. Der deutsche Botschafter hat den Standpunkt der Bundesregierung dargelegt, wie er in der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 festgelegt ist.
Dort heißt es:
In weiten Schichten des deutschen Volkes besteht der lebhafte Wunsch nach einer Aussöhnung mit Polen, dessen leidvolle Geschichte wir nicht vergessen haben und dessen Verlangen, endlich in einem Staatsgebiet mit gesicherten Grenzen zu leben, wir im Blick auf das gegenwärtige Schicksal unseres eigenen geteilteilten Volkes besser als in früheren Zeiten begreifen. Aber die Grenzen eines wiedervereinigten Deutschlands können nur in einer frei vereinbarten Regelung mit einer gesamtdeutschen Regierung festgelegt werden, ,einer Regelung, die die Voraussetzungen für ein vonbeiden Völkern gebilligtes dauerhaftes und friedliches Verhältnis guter Nachbarschaft schaffen soll.
Eine Konsultation im Sinne des deutsch-französischen Vertrages hat damit stattgefunden.
Die Äußerungen Staatspräsident de Gaulles in Polen bedeuten nach Ansicht der Bundesregierung keine Anerkennung der Oder-Neiße-Linie in aller Form. Sie gehen in ihrem sachlichen Gehalt über die bereits seit 1959 von der französischen Regierung vertretene Auffassung nicht hinaus. Ich betone hier vielmehr ausdrücklich, daß die endgültige Lösung der Grenzfrage im völkerrechtlichen Sinne auch nach wiederholten verbindlichen Erklärungen der französischen Regierung einer friedensvertraglichen Lösung vorbehalten bleiben muß. Dem hat auch die französische Regierung in Art. 7 des Deutschland-Vertrages und in der Dreimächteerklärung vom 26. Juli 1964 zu dem zwischen der Sowjetunion und dem anderen Teil Deutschlands geschlossenen Abkommen zugestimmt. In der Dreimächteerklärung heißt es wörtlich, daß die endgültige Festlegung der Staatsgrenze Deutschlandseiner Friedensregelung für Gesamtdeutschland vorbehalten bleibt.
Bei der Erörterung ,dieser Fragen muß aber auch darauf hingewiesen werden, daß Staatspräsident de Gaulle sich während seiner Polen-Reise nachdrücklich bemüht hat, das polnische Mißtrauen gegenüber Deutschland zu zerstreuen. Er hat sich dabei im Interesse einer europäischen Friedensordnung für 'eine dem Willen des deutschen Volkes entsprechende Lösung der 'deutschen Frage und für das Selbstbestimmungsrecht eingesetzt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512105400
Eine Zusatzfrage.

Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0512105500
Herr Staatssekretär, darf ich aus dem letzten Teil Ihrer Antwort entnehmen, 'daß Sie der gleichen Auffassung sind wie der französische Ministerpräsident Pompidou, der sich in Wien dahingehend geäußert haben soll, daß die Äußerungen de Gaulles einen guten Dienst für die deutsch-französische Freundschaft ,darstellten, und darf ich weiterhin in Ergänzung fragen, ob es zutrifft, daß Ihr Herr Minister sich dahin geäußert hat, Auffassungen wie die von de Gaulle lbestünden auch bei unseren westlichen Verbündeten.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512105600
Zum ersten Teil Ihrer Frage: Es ist sicherlich nicht meine Sache, hier Auffassungen oder Äußerungen des französischen Ministerpräsidenten zu interpretieren. Aber die Bundesregierung legt durchaus Wert auf die Feststellung, daß, wie ich es am Ende meiner Antwort schon zum Ausdruck gebracht habe, von dem französischen Staatspräsidenten im Rahmen dieser Reise eine ganze Reihe von Bemühungen unternommen worden sind, die Auffassungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu ihrem Verhältnis zu Polen zum Ausdruck zu bringen und dafür zu werben. Das sollte in diesem Zusammenhang nicht unterdrückt werden.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es ist richtig, daß der Herr Bundesminister des Auswärtigen gesagt hat, Auffassungen der Art, wie sie der französische Staatspräsident bei dieser Reise — nicht zum erstenmal, sondern zum wiederholten Male — zum Ausdruck gebracht hat, seien auch in anderen Kreisen zu finden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512105700
Eine zweite Zusatzfrage.




Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0512105800
Herr Staatssekretär, muß das für die Bundesregierung nicht Anlaß sein, alles zu tun, um beispielsweise eine Friedensregelung auf der Basis der Atlantikcharta oder auf der von Ihnen zitierten rechtlichen Basis herbeizuführen, insbesondere auch bei den westlichen Verbündeten für entsprechende Dokumentation und Aufklärung zu sorgen? Was wird die Bundesregierung in dieser Richtung machen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512105900
Die Bundesregierung hat über die bereits bestehenden vertraglichen Regelungen, die zweifelsfrei gelten und deren Gültigkeit von den Verbündeten auch gar nicht in Frage gestellt wird, hinaus jede sich bietende Gelegenheit benutzt — und wird das, selbstverständlich weiterhin tun —, für ihre Auffassung und für Verständnis und Zustimmung für ihre Auffassung zu werben. Sie wird auch weiterhin nach anderen Wegen suchen als denen, die sich durch Konsultationen, durch Beratungen in dazu geeigneten Konferenzen usw. ergeben, um dieser ihrer Auffassung Ausdruck zu verleihen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512106000
Ich rufe die Frage 15 des, Herrn Abgeordneten Felder auf:
Ist die Bundesregierung bereit, im Europarat sich dem formellen Protest der Länder Norwegen, Dänemark und Schweden anzuschließen, der gegen die griechische Militärdiktatur mit der Begründung gerichtet ist, daß das Regime in Athen im Widerspruch zur europäischen Menschenrechtskonvention steht, die 1961 von Griechenland unterzeichnet wurde?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512106100
Die Bundesregierung bedauert, daß die gegenwärtige griechische Regierung durch Suspendierung wichtiger Teile der Verfassung und durch ihre Maßnahmen eine Lage in Griechenland geschaffen hat, die den Grundsätzen widerspricht, zu denen sie sich als Mitglied der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichtet hat. Die Bundesregierung teilt die von der Beratenden Versammlung des Europarats in den Erklärungen vom 26. April, 23. Juni und 26. September 1967 zu den Ereignissen in Griechenland ausgesprochene Besorgnis. Sie gibt der Erwartung Ausdruck, daß die griechische Regierung alsbald zur uneingeschränkten Achtung und Anwendung der Prinzipien der Menschenrechtskonvention und damit zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt.
Auf Grund von Beschwerden Schwedens, Norwegens und Dänemarks sowie der Niederlande ist bereits ein Verfahren gegen die griechische Regierung vor der Europäischen Kommission für Menschenrechte anhängig geworden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Vorgänge in Griechenland zur tatsächlichen und rechtlichen Seite hin untersucht. Das Verfahren der Menschenrechtskommission führt vor das Ministerkomitee des Europarats. Diesem bleibt die letzte Entscheidung vorbehalten.
Die Bundesregierung wird also in jedem Fall Gelegenheit haben, am wichtigsten Abschnitt des Beschwerdeverfahrens, der Beratung und Entscheidung über Maßnahmen gegen die griechische Regierung, mitzuwirken und ihren Standpunkt dabei zur Geltung zu bringen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß unter diesen Umständen die Erhebung einer eigenen Beschwerde nicht erforderlich ist.
Die Bundesregierung hält es für angebracht, zu berücksichtigen, daß auch die Beratende Versammlung des Europarats die Erörterung über die Lage in Griechenland erst auf der Grundlage eines Berichts fortsetzen wird, der im Januar 1968 über die Verletzung der Menschenrechte und der demokratischen Freiheiten in Griechenland erstattet werden soll.
Die griechische Regierung ihrerseits hat wiederholt die Absicht bekundet, zu demokratischen Grundsätzen zurückzukehren. Sie hat einen Ausschuß eingesetzt, der bis zum Jahresende eine neue Verfassung ausarbeiten soll. Nach den letzten Erklärungen der griechischen Regierung soll diese neue Verfassung im kommenden Jahr zur Entscheidung durch Referendum vorgelegt werden.
Unter diesen Umständen beabsichtigt die Bundesregierung, erst dann eine Entscheidung zu treffen, ob und welche Schritte angezeigt sind, wenn entweder die Ergebnisse der Untersuchungen der Europäischen Menschenrechtskommission oder derjenigen des Berichterstatters der Beratenden Versammlung des Europarats vorliegen. Die erforderlichen Erkenntnisse werden, so erwartet die Bundesregierung, zu Beginn des kommenden Jahres vorliegen. Die Bundesregierung wird mit den anderen Mitgliedstaaten des Europarats und insbesondere mit den Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention, mit denen sie in ständiger Fühlung steht, zusammenwirken, um der Forderung nach Achtung der Menschenrechte in Griechenland zur Geltung zu verhelfen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512106200
Herr Abgeordneter Felder zu einer Zusatzfrage.

Josef Felder (SPD):
Rede ID: ID0512106300
Herr Staatssekretär, darf ich nach Ihren Darlegungen annehmen, daß die Bundesregierung nicht der Meinung ist, die Assoziierung Griechenlands mit der EWG und seine Beteiligung im Europarat sollten sofort bis zur Entscheidung über die von Ihnen verlesenen Fragen — also bis zur Wiederherstellung der Demokratie in diesem Lande — suspendiert werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512106400
Das Assoziationsabkommen wurde zwischen den Mitgliedstaaten der EWG und Griechenland abgeschlossen. Der Ministerrat der EWG, der für die Haltung der Gemeinschaft gegenüber Griechenland zuständig ist, befaßte sich auf seiner Tagung am 5. Juni dieses Jahres mit der Frage, inwieweit das Assoziationsabkommen angesichts der politischen Verhältnisse in Griechenland fortgeführt werden soll. Die Bundesregierung stimmte auf dieser Tagung im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedstaaten folgender Haltung zu:
Bereits beschlossene und in Angriff genommene Maßnahmen sowie bereits übernommene vertragliche Verpflichtungen im Rahmen des Assoziations-



Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
abkommens werden als sogenannte laufende Angelegenheiten fortgeführt. Dagegen wird in den Hauptfragen der künftigen Entwicklung der Assoziation, wie z. B. der Fortsetzung des Harmonisierungsverfahrens der Landwirtschaft zwischen der EWG und Griechenland sowie der Aushandlung eines neuen Finanzprotokolls bis zur Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse in Griechenland, nichts unternommen.
Die Bundesregierung hat sich zu dieser Politik entschlossen, weil sie einer Interessenabwägung entspricht, die sich einerseits aus einer der politischen Lage in Griechenland angemessenen Haltung ergibt und andererseits deutsche wirtschaftliche Interessen an der Fortführung des Assoziationsverhältnisses und dem Grundatz, eingegangene Vertragspflichten zu erfüllen, berücksichtigt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512106500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Blachstein.

Peter Blachstein (SPD):
Rede ID: ID0512106600
Herr Staatssekretär, wäre nicht die Bundesregierung besonders deshalb berufen, sich der Klage gegen Griechenland anzuschließen und auf die Durchsetzung der Menschenrechte in diesem Lande zu drängen, weil sich die Bundesrepublik ständig um die Unterstützung anderer Regierungen freiheitlicher Völker um die Respektierung der Menschenrechte oder zumindest um eine Begrenzung der Menschenrechtsverletzungen im anderen Teil Deutschlands bemühen muß?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512106700
Herr Kollege Blachstein, man kann diese Auffassung vertreten. Aber mit einer nahezu Bleichlautenden Begründung kann man auch zu dem Ergebnis kommen, daß gerade die Bundesrepublik sich bei der Geltendmachung solcher Wertungen mehr als andere zurückhalten sollte.
Ich glaube aber, daß diese Frage deswegen etwas theoretisch ist, weil ja, wie gesagt, das Verfahren im Gange ist, die Bundesregierung ihre Meinung zur gesamten Situation zum Ausdruck gebracht hat und im Rahmen des Verfahrens ohnehin gehalten sein wird, eine dieser Grundhaltung entsprechende Entscheidung zu treffen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512106800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0512106900
Herr Staatssekretär, um die Karten bewerten zu können, die wir in dem Spiel haben, möchte ich fragen: Welches sind die Leistungen, die die Bundesrepublik an Griechenland in diesem Jahr im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der EWG erbringt, und welches sind unsere militärischen Hilfen, die wir in diesem Jahr im Rahmen der NATO an Griechenland geben?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512107000
Was zunächst den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, gilt hinsichtlich der militärischen Hilfe, Herr Kollege Dr. Mommer, das gleiche, was hinsichtlich des Assoziierungsabkommens und seiner Erfüllung gesagt worden ist: laufende Verpflichtungen werden erfüllt, neue nicht eingegangen.
Über den Umfang der Leistungen, die die Bundesrepublik im einzelnen im Rahmen des Assoziierungsabkommens in diesem Jahr erbracht hat, habe ich jetzt keine Unterlagen hier zur Verfügung, bin aber gern bereit, Ihnen das noch schriftlich mitzuteilen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512107100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Faller.

Walter Faller (SPD):
Rede ID: ID0512107200
Herr Staatssekretär, steht nicht die Haltung der Europäischen Investitionsbank, die auf Anraten der Kommission die laufenden Geschäfte gesperrt hat, indem sie den letzten Kredit nicht mehr auszahlte, im Gegensatz zur Haltung der Bundesregierung?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512107300
Ich sehe darin keinen Gegensatz, Herr Kollege Faller. Diese Entscheidung der Investitionsbank bzw. der Kommission ist mir bekannt. Soweit die Bundesregierung im weiteren Verfahren darüber zu entscheiden hat, bin ich sicher, daß eine Entscheidung im Sinne der grundsätzlichen Erklärung, die ich hier abgegeben habe, erfolgen wird.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512107400
Zweite Zusatzfrage.

Walter Faller (SPD):
Rede ID: ID0512107500
Dann halten Sie also die Sperrung dieser Mittel nicht für eine Sperrung der laufenden Geschäfte?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512107600
Nein.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512107700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulz.

Dr. Klaus-Peter Schulz (SPD):
Rede ID: ID0512107800
Herr Staatssekretär, Sie erwähnten vorhin ,die Hinweise der 'griechischen Machthaber auf eine künftige neue Verfassung. Glaubt die Bundesregierung nach allem, was über die Tendenz dieser Verfassung bekanntgerworden ist, Anhaltspunkte dafür zu haben, daß sie auch nur im geringsten dazu beitragen wird, demokratische Zustände westlicher Tradition in Griechenland wiederherzustellen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512107900
Herr Abgeordneter, es ist sehr schwierig, hier Vermutungen anzustellen, Erwartungen auszusprechen oder Bewertun-



gen eines Entwurfs vorzunehmen, der in seinem vollen Wortlaut nicht bekannt ist.

(Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Ich würde nein sagen! — Abg. Dr. Mommer: Ich würde auch nein sagen!)

Die Bundesregierung kann ein Urteil der von Ihnen gewünschten Art im gegenwärtigen Stadium beim besten Willen nicht abgeben, ohne den genauen Wortlaut und auch den vollen Text des Verfassungsentwurfs zu kennen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512108000
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulz.

Dr. Klaus-Peter Schulz (SPD):
Rede ID: ID0512108100
Herr Staatssekretär, ich darf sinngemäß noch einmal auf eine andere Frage zurückkommen. Meinen Sie nicht, daß die Bundesrepublik in besonderem Maße ein gebranntes Kind ist und daher nach der Erkenntnis verfahren sollte, daß es nicht darauf ankommt, Schlimmeres zu verhüten, wenn das jeweils Schlimmste bereits geschehen ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512108200
Herr Abgeordneter, ich bitte, die Auffassung der Bundesregierung, wie ich sie hier zum Ausdruck gebracht habe, nicht in diesem Sinne zu interpretieren. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß es darum geht, Schlimmeres zu verhüten, sondern in diesem Verfahren eine Position einzunehmen, die der tatsächlichen Situation, den Möglichkeiten, aber auch den Interessen der Bundesrepublik in angemessener Form Rechnung trägt. Das läuft keineswegs auf die von Ihnen hier jetzt verwendete Formel hinaus, nur Schlimmeres zu verhüten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512108300
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Matthöfer.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0512108400
Herr Staatssekretär, ganz unabhängig vom Inhalt des zukünftigen Verfassungsentwurfs frage ich Sie: Glauben Sie, daß unter den augenblicklichen Umständen in Griechenland, etwa in Anbetracht der Pressezensur, überhaupt eine freie und demokratische Abstimmung über diesen Entwurf möglich sein wird?

(Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Auch da würde ich sagen: Nein!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512108500
Auch hier, Herr Kollege, kann ich nur antworten: Die Bundesregierung ist beim besten Willen nicht in der Lage, in dieser Hinsicht Erwartungen oder etwas Ähnliches zum Ausdruck zu bringen. Das zu bewerten, was Sie hier in Frage stellen, wird erst möglich sein, wenn die gesetzlichen und tatsächlichen Umstände, unter denen eine Entscheidung über den Verfassungsentwurf erfolgen soll, im einzelnen genau bekannt sind.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512108600
Herr Abgeordneter Matthöfer zu einer zweiten Zusatzfrage.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0512108700
Wäre es denn, Herr Staatssekretär, in Anbetracht all dessen, was wir über Griechenland wissen, nicht richtig, alle Hilfen und anderen Unterstützungen, die wir leisten, ab sofort einzustellen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512108800
Das geschieht ja in dem wesentlicheren Bereich, in dem es um neue Leistungen geht. Die Bundesregierung glaubt aus den dargelegten Gründen aber, die bereits laufenden Verpflichtungen, soweit sie auf vertraglichen Grundlagen beruhen, erfüllen zu sollen. Ich glaube nicht, daß sich durch eine abrupte Einstellung der noch laufenden Leistungen eine wesentliche Einflußnahme auf das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland, aber auch auf die innergriechische Situation erzielen läßt, eine Einflußnahme, die zu der Hoffnung berechtigen könnte, daß tatsächlich eine wesentliche Änderung eintritt. Dabei sehe ich einmal ganz davon ab — auch das darf ich in die Erinnerung zurückrufen —, daß in diesem Zusammenhang auch eigene wirtschaftliche Interessen mit Recht geltend gemacht werden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512108900
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Lenders.

Helmut Lenders (SPD):
Rede ID: ID0512109000
Herr Staatssekretär, sind Sie .der Auffassung, daß Erwägungen über wirtschaftliche Rücksichtnahmen und mögliche wirtschaftliche Rückwirkungen des Abbruchs solcher Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Griechenland angesichts der Zustände in Griechenland überhaupt zu rechtfertigen sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512109100
Ja, und zwar im Rahmen der Regeln, zu denen sich die Bundesregierung — auch in Abstimmung mit den Partnerländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — verstanden hat.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512109200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Fellermaier.

Ludwig Fellermaier (SPD):
Rede ID: ID0512109300
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung durch ihre Botschaft oder auf sonstigen Wegen versucht, in Einzelfällen das Los verhafteter demokratischer Politiker und Journalisten zu erleichtern oder sich dafür einzusetzen, daß sie freigelassen werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512109400
Soweit die Frage der Unterstützung einzelner griechischer Staatsbürger an die Bundesregierung herangetragen wurde oder wird, hat sie dies getan, und sie wird — das darf ich hinzufügen — auch in Zukunft jede ihr gegebene Möglichkeit zu nutzen versuchen, hier das Maß an Hilfe rund Unterstützung zu leisten, zu dem sie in der Lage ist.




Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512109500
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Fellermaier.

Ludwig Fellermaier (SPD):
Rede ID: ID0512109600
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, hier zu sagen — ohne auf Einzelheiten einzugehen —, ob solche Schritte in der Vergangenheit Erfolg hatten?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512109700
Ich wäre dankbar, wenn die Möglichkeit bestünde, über diese Frage gegebenenfalls im Auswärtigen Ausschuß im einzelnen Auskunft zu geben.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512109800
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Blachstein.

Peter Blachstein (SPD):
Rede ID: ID0512109900
Herr Staatssekretär, ist die Wahrnehmung deutscher Interessen etwa so aufzufassen, wie der dänische Ministerpräsident die Interessen seines Landes eben aufgefaßt hat, nämlich daß für einen demokratischen Staat Menschenrechte, Demokratie und Freiheit vor Handelsinteressen rangieren?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512110000
Die grundsätzliche Auffassung der Bundesregierung bringt das nach meiner Überzeugung zum Ausdruck, Herr Kollege Blachstein.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512110100
Wir müssen weitergehen. Die Fragen der Frau Abgeordneten Jacobi sind zurückgezogen worden.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Frage 18 des Herrn Abgeordneten Prochazka:
Warum sehen die zuständigen Behörden in der Bundesrepublik die in Deutschland geborenen Abkömmlinge einer Ehe, die zwischen einer vor der Eheschließung zum Islam übergetretenen deutschen Staatsangehörigen mit einem VAR-Staatsangehörigen christlichen Bekenntnisses eingegangen wurde, als deutsche Staatsangehörige an, während die Abkömmlinge einer Ehe, die von einer Christin deutscher Staatsangehörigkeit mit einem VAR- Staatsangehörigen von gleichfalls christlichem Bekenntnis geschlossen wurde, als VAR-Staatsangehörige betrachtet werden?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512110200
Eheliche Kinder einer Deutschen, die mit einem Nichtdeutschen verheiratet ist, erwerben nur die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos würden. Kinder aus der Ehe zwischen einem Staatsangehörigen der VAR und einer Deutschen sind nach Art. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes der VAR Nr. 82 von 1958 grundsätzlich Staatsbürger der VAR. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird daneben nicht erworben. Der im ersten Teil der Frage erwähnte Fall abweichender Beurteilung hängt wahrscheinlich mit Art. 122 des Gesetzbuches über das Personenrecht der VAR zusammen, der bestimmt, daß eine mohammedanische Frau keine Ehe mit einem Christen eingehen kann und eine gleichwohl geschlossene Ehe nichtig ist. Wenn aus diesem Grund das Kind aus einer solchen Ehe nicht Staatsangehöriger der VAR wird, so erwirbt es nach § 4 Abs. 1 des Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512110300
Keine Zusatzfrage. Frage 19 des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen:
Sieht der Bundesinnenminister keine Möglichkeit, die Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst vom 20. Oktober 1965 (GMBl. S. 382) so zu ergänzen, daß diesem Personenkreis für die Teilnahme an Veranstaltungen, die auf Fortbildung ehrenamtlich tätiger Gemeindebeamter und Ratsmitglieder im Rahmen ihres kommunalen Aufgabenbereichs ausgerichtet sind, Sonderurlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge gewährt werden kann?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512110400
Nach § 7 Satz 1 Nr. 3 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst kann Urlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge für die Teilnahme an förderungswürdigen staatspolitischen Bildungsveranstaltungen gewährt werden. Über die Förderungswürdigkeit entscheidet auf Antrag des Trägers der Veranstaltung die Bundeszentrale für politische Bildung. Nach Auskunft der Bundeszentrale für politische Bildung ist seit Beginn dieses Jahres für insgesamt 26 kommunalpolitische Veranstaltungen im Sinne Ihrer Anfrage die Anerkennung der Förderungswürdigkeit beantragt worden. Sämtlichen Anträgen ist stattgegeben worden. Eine Ergänzung der Richtlinien halte ich bei dieser Sachlage für nicht erforderlich.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512110500
Keine Zusatzfrage.
Frage 20 des Herrn Abgeordneten Dichgans.
Ist Herr Abgeordneter Dichgans im Saal? — Ist nicht da! Diese Frage wird schriftlich beantwortet.

Hans Hörmann (SPD):
Rede ID: ID0512110600

Welchen genauen Zweck hat die im Freiburger Schloßberg eingebaute kernwaffensichere Luftschutzanlage?
Zur Beantwortung Herr Minister.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512110700
Gestatten Sie, Herr Präsident, daß ich die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Hörmann zusammen beantworte?

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512110800
Bitte! Ich rufe also auch die Fragen 22 und 23 auf:
Welche Personen sollen in dem in Frage 21 erwähnten Bunker Schutz finden?
Ist der Gleichheitsgrundsatz bei der Belegung des in Frage 21 erwähnten Bunkers garantiert?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512110900
Bei der Schutzanlage handelt es sich um einen öffentlichen Schutzraum, der während des zweiten Weltkrieges errichtet und nunmehr instand gesetzt worden ist. Sie besitzt 6000 Schutzplätze. Die Anlage wird zwei Personengruppen zum Schutz dienen: 1. Personen, die sich im Falle eines Alarms im Verkehr befinden, 2. der Bevölkerung, die in der Umgebung der Anlage wohnt. Es ist Sache der örtlichen Dienststellen, dafür zu sorgen, daß die Zweckbestimmung dieser Anlage als öffentlicher Schutzraum gewahrt



Bundesminister Lücke
wird. Anhaltspunkte dafür, daß der Gleichheitsgrundsatz bei der Belegung verletzt werden könnte, sind mir nicht bekanntgeworden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512111000
Zusatzfrage.

Hans Hörmann (SPD):
Rede ID: ID0512111100
Herr Minister, ist überhaupt die Möglichkeit gegeben, den Gleichheitsgrundsatz aufrechtzuerhalten, wenn in einer Stadt mit 150 000 Einwohnern für einen begrenzten Personenkreis, nämlich für 6000 Einwohner, in einem begrenzten Stadtteil eine solche Anlage errichtet wird?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512111200
So gesehen stellt die Beantwortung der Frage immerhin ein Problem dar. Ich kann nur wiederholen, was ich unter Punkt 1 und 2 gesagt habe: Die Anlage wird zwei Personengruppen zum Schutz dienen, 1. Personen, die sich im Verkehr befinden, 2. der Bevölkerung, die sich in der Umgebung befindet. Für andere kann das nicht in Frage kommen, weil die Warnzeiten sehr gering sind.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512111300
Eine Zusatzfrage.

Hans Hörmann (SPD):
Rede ID: ID0512111400
Herr Minister, gab es keine Möglichkeit, bei der Planung und Erstellung dieser Anlage mit vorzusehen, daß in der Zwischenzeit, bis diese Anlage — hoffentlich nicht! — gebraucht wird, eine anderweitige Verwendung stattfindet? Beispiele anderer Verwendungsmöglichkeiten sind ja aus Schweden bekannt.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512111500
Ich sagte, es handelt sich bei dieser Anlage um eine Wiederherstellung. So gesehen, war man an das gebunden, was vorhanden war.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512111600
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dorn.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0512111700
Herr Bundesminister, sind bei der Errichtung dieser Anlage die beim Dortmunder Test zugrunde gelegten Erfahrungen mit der automatischen Türenschließung und die Möglichkeit, daß 'eventuell Menschen zerquetscht werden, wenn die Türen automatisch geschlossen werden, berücksichtigt?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512111800
Da bin ich überfragt. Ich werde Ihnen die Antwort schriftlich zukommen lassen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512111900
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hörmann.

Hans Hörmann (SPD):
Rede ID: ID0512112000
Herr Minister, können Sie mir die Zusicherung geben, daß eine Besichtigung der Anlage möglich ist?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512112100
Ich habe keine Bedenken. Dafür ist, soweit ich informiert bin, die Verwaltung der Stadt zuständig. Ich sichere Ihnen aber zu, daß Sie die Anlage besichtigen können.

(Abg. Hörmann [Freiburg] : 'Die Zuständigkeit liegt nicht bei der Stadt!)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512112200
Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) :
Ist der Bundesregierung das Meinungsmonopol bekannt, das die politischen Sendungen des deutschen Fernsehens bestimmt und insbesondere in den Fragen der Deutschland- und Ostpolitik nur einseitige Ansichten zur Geltung kommen läßt?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512112300
Ich darf Ihre beiden Fragen mit Ihrer 'Erlaubnis 'gemeinsam beantworten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512112400
Ich rufe auch die Frage 25 dies Herrn Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, eine Kommission ins Leben zu rufen, welche die Institution des deutschen Fernsehens im Hinblick auf die Gefahr einer gesetzwidrigen politischen Monopolisierung überprüft und Vorschläge unterbreitet, durch welche Maßnahmen eine Entmonopolisierung der Meinungsbildung im Fernsehen sicherzustellen wäre?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512112500
Die Intendanten und die Aufsichtsorgane haben bei der Auswahl der Redakteure 'und Mitarbeiter darauf zu achten, daß die Sendungen nicht einseitig -einer politischen Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen. Die Sendungen der beiden Fernsehprogramme setzen sich aus Beiträgen von zehn Anstalten zusammen. Die Aufsichtsorgane haben die Möglichkeit und die Pflicht, auf ausgewogene Sendungen hinzuwirken.
Hiervon unabhängig hat die Bundesregierung Verständnis für die Sorge, von der Sie sich bei Ihrer Anfrage haben leiten lassen. Die Bundesregierung nimmt diese Sorge ernst. Die Einrichtung einer Kommission wird derzeit geprüft.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512112600
Zusatzfrage.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0512112700
Herr Bundesminister, erblickt die Bundesregierung nicht z. B. in dier Tatsache, daß sich fast alle einschlägigen Abendkommentare des Deutschen Fernsehens in dien letzten Wochen für und fast keine gegen die Anerkennung dier Oder-Neiße-Linie und zum Teil auch der sogenannten DDR ausgesprochen haben, die Auswirkung eines Monopols, das eben nur einseitige politische Meinungen zuläßt, und ist darin nicht ein Notstand insofern zu erblicken, als offenbar die Kontrollinstitutionen unseres Fernsehens nicht oder nicht genügend wirksam sind, um die gesetzlich vorgeschriebene Objektivität der Meinungsbildung durchzusetzen?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512112800
Ich werde diese sehr schwerwiegenden Vorwürfe noch einmal prüfen und Ihnen die Antwort zuleiten.




Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512112900
Weitere Zusatzfrage.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0512113000
Ich würde Sie des weiteren, Herr Minister, fragen, ob Sie nicht der Meinung sind, daß die .Überprüfung in einer unabhängigen Kommission schon deshalb vonnöten ist, weil die Öffentlichkeit, wie ich meine, jetzt, nachdem diese Überprüfung hinsichtlich der Presse stattgefunden hat, erwartet, daß sie auch hinsichtlich des Fernsehens stattfindet.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512113100
Ich sagte bereits zu, die Einsetzung einer solchen Kommission zu prüfen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512113200
Herr Abgeordneter Müller (Berlin), eine Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0512113300
Herr Bundesminister, halten Sie eis nicht mindestens in der Wirkung für eine Art Meinungsmonopol, wenn, obwohl — Sie haben .es ja gesagt — das Fernsehen gesetzlich zur Objektivität verpflichtet ist, ein Schriftsteller vom Bildschirm aus andere Journalisten fachistischer Methoden bezichtigen kann, ohne daß diese in der Lage sind, sich über denselben Bildschirm zur Wehr zu setzen?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512113400
Das ist meine Meinung.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512113500
Zweite Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0512113600
Teilen Sie mit mir auch die Meinung, daß der Monopolcharakter des Fernsehens besonders auch dadurch bewirkt wird, daß es angegriffenen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, ich möchte sagen nie oder fast nie oder doch nur in den allerseltensten Fällen die gesetzlich vorgeschriebene Gelegenheit zur Richtig-
bzw. Gegendarstellung gibt?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512113700
Ich bin der Meinung, daß ihnen ausreichend Gelegenheit zu Gegendarstellungen gegeben werden muß. Ich habe nur gelegentlich das Gefühl, daß die Betroffenen von dieser Möglichkeit nicht genügend Gebrauch machen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512113800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0512113900
Herr Bundesminister, haben Sie wegen der außerordentlichen Bedeutung dieser Fragen und vor allem der von Ihnen hier gegebenen Antworten für die Meinungsfreiheit in Deutschland dieses Thema z. B. mit dem Bundesminister des Auswärtigen und mit dem Minister für .gesamtdeutsche Fragen oder gar im Bundeskabinett erörtert, ehe Sie die Antwort hier gegeben haben?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512114000
Ich spreche hier für die Bundesregierung.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0512114100
Herr Minister, darf ich daraus schließen, daß die Bundesregierung 'der Meinung ist, ihr Standpunkt sei im Fernsehen bisher nicht genügend zum Ausdruck gekommen?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512114200
Ich verstehe Ihre Frage nicht.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0512114300
Sie hatten vorher gesagt, Sie teilten die Meinung, daß Einseitigkeiten vorgekommen seien, insofern, als Sie diese Frage von einer Kommission prüfen lassen wollten. Das kann doch nur 'bedeuten, daß Sie selbst der Meinung sind, daß hier Einseitigkeiten vorgekommen sind. Sonst brauchten Sie das nicht prüfen zu lassen.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512114400
Diese Fragestellung ist falsch. Ich bitte, meine Antwort nachzulesen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512114500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kuntscher.

Ernst Kuntscher (CDU):
Rede ID: ID0512114600
Herr Minister, geben Sendungen wie die am 28. September gebrachte — „Bestandsaufnahme 50 Jahre nach der sowjetischen Oktoberrevolution" — nicht Veranlassung, .die monopolistische Einseitigkeit im deutschen Fernsehen für den Umstand verantwortlich zu machen, daß man beim Sehen solcher Sendungen oftmals nicht weiß, ob sie aus der Bundesrepublik oder aus der Zone kommen, und ist die Bundesregierung nicht ebenso besorgt wie ein großer Teil der Fernsehteilnehmer, daß im deutschen Fernsehen hier eine monopolartige Einsei'ti'gkeit zum Ausdruck kommt?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512114700
Es wird Aufgabe der Kommission sein, diese Frage zu prüfen. Dennoch darf ich noch einmal daran erinnern, daß die Sendungen nicht einseitig einer politischen Par tei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen dürfen. Das Fernsehen ist zur Objektivität gehalten. Ich weiß nicht im einzelnen, auf welche Themen Sie anspielen. Ich habe diese Sendung nicht gesehen. Ich kann sie also nicht beurteilen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512114800
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Blachstein.

Peter Blachstein (SPD):
Rede ID: ID0512114900
Herr Minister, auf Grund welcher grundgesetzlichen oder gesetzlichen Bestimmung erwägen Sie die Einsetzung einer solchen Kommission?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512115000
Das wird geprüft. Ich werde Ihnen dann Mitteilung zukommen lassen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512115100
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dorn.




Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0512115200
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß die Aufsichtsgremien, die vorhin von dem Kollegen Ihrer Partei genannt wurden, fast ausnahmslos mit Mitgliedern Ihrer Partei und der Partei Ihres Koalitionspartners besetzt sind?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512115300
Das ist mir bekannt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512115400
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hudak.

Dr. Adalbert Hudak (CSU):
Rede ID: ID0512115500
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß das deutsche Fernsehen im Gefolge seiner einseitigen Ostreportagen selbst Protestlisten mit mehr als 100 000 Unterschriften aus Zuhörerkreisen unbeachtet ließ, die sich gegen die permanente einseitige Darstellung gewandt haben?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512115600
Diese Protestliste ist mir nicht bekannt. Ich wäre für die Zusendung dankbar.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512115700
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sanger.

Fritz Sänger (SPD):
Rede ID: ID0512115800
Da Sie sagten, Herr Minister, Sie sprächen für die Bundesregierung, darf ich fragen, ob ein Beschluß der Bundesregierung vorliegt, eine solche Kommission einzuberufen.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512115900
Ich habe gesagt, daß die Bundesregierung das prüfen werde.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512116000
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sänger.

Fritz Sänger (SPD):
Rede ID: ID0512116100
Darf ich fragen, Herr Minister, ob der Bundesregierung bekannt ist, daß keinesfalls nur einseitige Äußerungen an den deutschen Rundfunkanstalten ausgesprochen worden sind, sondern daß es gerade wegen der Gegensätzlichkeit zu Auseinandersetzungen gekommen ist?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512116200
Ich habe selber eine Kommission berufen, in der die führenden Intendanten vertreten sind. Ich bin überzeugt, daß im Fernsehen und im Rundfunk alle Stimmen zum Vortrag kommen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512116300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ollesch.

Alfred Ollesch (FDP):
Rede ID: ID0512116400
Herr Bundesminister, nachdem hier der Ausdruck „einseitige Ostreportage" einige Male gefallen ist und Sie den Ausdruck nicht zurückgewiesen haben, können Sie mir erklären, was eine einseitige Ostreportage ist?

(Zuruf von der CDU/CSU: Die Frage ist noch nicht gestellt!)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512116500
Einen Augenblick! Die Frage kann so nicht zugelassen werden. Sie brauchen darauf nicht zu antworten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0512116600
Herr Bundesminister, können Sie zusichern, daß alle erwogenen oder durchzuführenden Maßnahmen der Bundesregierung dem Ziel der Objektivität in Rundfunk und Fernsehen dienen, d. h. eine möglichste Objektivität anstreben?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512116700
Das ist der Inhalt meiner Antwort auf die Anfrage gewesen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512116800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Fragen 26 und 27 des Herrn Abgeordneten Dröscher auf:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Sportunfälle, die bei sportlicher gesundheitsfördernder Betätigung geschehen, rechtlich sogenannten Arbeitsunfällen gleichzustellen?
Ist die Bundesregierung bereit, für die in Frage 26 erwähnte Gleichstellung notwendige gesetzliche Maßnahmen dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Dann rufe ich die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Dröscher auf:
Trifft es zu, daß Angestellte der Rundfunkanstalten, die unter die Bestimmung des Gesetzes nach Artikel 131 des Grundgesetzes fallen, einerseits eine Versorgungsleistung aus dem Gesetz nicht erhalten, weil die Rundfunkanstalten als „öffentlicher Dienst" gelten, anderereits aber für ihre Altersversorgung die Wehrdienstzeiten nicht angerechnet werden?
Sie soll mündlich beantwortet werden.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512116900
Bei Angestellten der Rundfunkanstalten, die neben ihrem Einkommen aus dieser Verwendung im öffentlichen Dienst auch Versorgungsansprüche nach dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes haben, finden die beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften Anwendung. Das hat zur Folge, daß diese Angestellten je nach der Höhe der Vergütung, die sie von den Rundfunkanstalten beziehen, Versorgungsleistungen nach dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes nicht oder nur zum Teil erhalten. Bei der Bemessung der Versorgungsbezüge nach dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes werden Wehrdienstzeiten nach Maßgabe der beamtenrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.
Über die Frage, ob der Deutschlandfunk und die Deutsche Welle für die Altersversorgung ihrer Angestellten Wehrdienstzeiten anrechnen, habe ich Feststellungen eingeleitet. Ich darf Sie von dem Ergebnis schriftlich unterrichten.




Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512117000
Ich rufe die Fragen 29 bis 31 des Herrn Abgeorneten Borm auf:
Welchen Standpunkt hat Bundesinnenminister Lücke bei seinem Gespräch mit dem Schah von Persien über die Demonstrationen während dessen Besuch in der Bundesrepublik vertreten, das zur Bereinigung der deutschpersischen Spannungen nach den Vorkommnissen insbesondere in Berlin führte?
Sind Angehörige des Bundesverfassungsschutzamtes in der Vergangenheit als Ausbilder in Persien tätig gewesen?
Trifft es zu, daß der seit dem. 20. Dezember 1962 in der Bundesrepublik tätige stellvertretende Missionschef der Persischen Botschaft in Köln zugleich die Position eines Direktors des persischen Geheimdienstes SA-VAK bekleidet?

(Abg. Moersch: Werden übernommen!)

— Sie übernehmen die Fragen, Herr Abgeordneter Moersch.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512117100
Während einer archäologischen Besichtigungsreise in den Iran und die Türkei habe ich Gespräche mit dem Herrn Ministerpräsidenten, dem Herrn Außenminister, dem Innenminister und dem Kultusminister des Iran geführt. Ebenso haben Unterredungen mit dem Herrn Ministerpräsidenten und dem Herrn Innenminister der Türkei stattgefunden.
Mein Gespräch mit dem Schah dauerte fast zwei Stunden. Es war ein hartes, aber ein gutes Gespräch. Der Schah erklärte mir gegenüber, daß er das Recht auf Demonstrationen als ein demokratisches Grundrecht selbstverständlich respektiere. Ihn persönlich würden die beleidigenden Vorkommnisse auch kaum berühren. Er lege deshalb von sich aus keinen Wert auf Strafverfolgung.
Er fühle sich jedoch als Repräsentant Persiens zutiefst verletzt durch die beleidigenden Ausschreitungen, denen er in diesem Ausmaß noch bei keinem Staatsbesuch in einem anderen Land ausgesetzt gewesen sei.
Ich habe deutlich gemacht, daß es sich bei diesen Ausschreitungen um Aktionen verschwindend kleiner Minderheiten gehandelt hat und daß das deutsche Volk diese Ausschreitungen entschieden ablehnt. Ich bin überzeugt, daß meine Gespräche zur Beseitigung der entstandenen Mißverständnisse beitragen werden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512117200
Eine Zusatzfrage.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0512117300
Herr Minister, haben Sie bei Ihrem Gespräch den Schah von Persien auf das bildlich dargestellte und nachweisbare provozierende Verhalten von Persern hingewiesen, die mit dem Schah oder kurz vor dem Schah nach Deutschland eingereist sind?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512117400
Ich bitte, es mir zu erlassen, Einzelheiten des Gesprächs darzulegen. Aber Sie können überzeugt sein, daß in diesem harten, offenen Gespräch nichts unausgesprochen geblieben ist, von beiden Seiten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512117500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0512117600
Herr Minister, ist bei diesem Gespräch klargestellt worden, in welchem Umfang gerade von dieser Seite bestimmte Demonstrationen überhaupt erst provoziert worden sind?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512117700
Ich bitte, mir diese Antwort zu erlassen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512117800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Gradl.

Dr. Johann Baptist Gradl (CDU):
Rede ID: ID0512117900
Herr Bundesminister, wären Sie bereit, über Ihr Gespräch mit dem Schah genauere Auskunft im Auswärtigen Ausschuß zu geben?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512118000
Ich bin gern bereit, vor dem außenpolitischen Ausschuß eingehend über dieses Gespräch zu berichten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512118100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dorn.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0512118200
Herr Bundesminister, treffen Pressemeldungen zu, aus denen hervorgeht, daß nach Ihrer Rückkehr nach dem Gespräch, das Sie mit dem Schah geführt haben, festgestellt worden ist, daß keine weiteren Ermittlungen gegen Demonstranten in der Bundesrepublik durchgeführt werden sollen?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512118300
Ich kenne die Pressemeldungen, auf die Sie hier anspielen, nicht. Ich habe, glaube ich, in meiner Antwort vorhin deutlich gemacht, daß der Schah von sich aus keinen Wert auf Strafverfolgung legt. Damit ist eine der Voraussetzungen entfallen, die notwendig wären, eine Strafverfolgung einzuleiten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512118400
Zweite Zusatzfrage.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0512118500
Herr Bundesminister, wie erklären Sie sich denn die Auskunft der Staatsanwaltschaft hier in Bonn von vorgestern, daß weiter in dieser Angelegenheit ermittelt werde?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512118600
Vielleicht geben Sie mir Gelegenheit, meinen verehrten Kollegen zur Rechten zu bitten, die Antwort zu erteilen. Er wird hier besser im Bilde sein, weil dies in seine Zuständigkeit fällt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512118700
Ich bitte jetzt um die Antwort auf die Frage 30.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512118800
Nein. Der damalige Leiter der Abteilung Linksradikalismus des Amtes, Herr Dr. Nollau, hat im Jahre 1958 auf Einladung der iranischen Regierung in Teheran lediglich einen Vortrag über Fragen des internationalen Kommunismus gehalten.




Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512118900
Keine Zusatzfrage? — Frage 31!

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512119000
Der iranischen Botschaft in Köln hat von 1962 bis Mitte dieses Jahres der Gesandte Hassan Alavikia angehört. Soweit der Bundesregierung bekannt, bekleidete Herr Alavikia früher eine leitende Funktion im iranischen Sicherheitsdienst. Die Bundesregierung ist nicht darüber unterrichtet, daß der Gesandte während seiner Zugehörigkeit zur iranischen Botschaft zugleich den Posten eines Direktors des persischen Geheimdienstes innegehabt hat.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512119100
Zusatzfrage.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0512119200
Herr Minister, darf ich daraus schließen, daß die Bundesregierung auch über andere Funktionen von Persern nicht so genau unterrichtet war und daß es zutrifft, daß versehentlich Pro-Schah-Demonstranten verhaftet worden sind, während ursprünglich Anti-Schah-Demonstranten festgenommen werden sollten?

(Heiterkeit.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512119300
Keine Antwort der Bundesregierung; das ist statthaft.
Fragen 32 und 33 des Abgeordneten Dorn:
In welchen deutschen Bundesländern zählen nach den dortigen Gesetzen auch Handgranaten zu den Waffen, die im Polizeidienst verwendet werden?
Welche Meinung wird die Bundesregierung bezüglich der Verwendung von Handgranaten im Polizeidienst bei der Innenministerkonferenz am 12. Oktober vertreten?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512119400
Mit Ausnahme Hamburgs sind in keinem der Polizeigesetze der Länder Handgranaten als Polizeiwaffen ausdrücklich erwähnt. In diesen Gesetzen ist nur von „dienstlich zugelassenen Waffen" die Rede. Die Verwendung von Handgranaten käme bei einem polizeilichen Einsatz entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nur bei außergewöhnlichen Situationen in Betracht, z. B. zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die freiheitliche demokratische Ordnung.
Daher ist der polizeiliche Einzeldienst nicht mit solchen Waffen ausgestattet, sondern nur die Bereitschaftspolizei. Handgranaten sind bisher noch niemals bei Anwendung unmittelbaren Zwanges oder bei Notwehr gebraucht worden. Nach dem hamburgischen Gesetz vom 14. März 1966 gehören Handgranaten zu den „besonderen Waffen", deren Verwendung nur zulässig ist, wenn dies zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung erforderlich ist.
Sachlich besteht daher zwischen der Hamburger Regelung und den Vorschriften in den anderen Ländern kein Unterschied.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512119500
Zusatzfrage.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0512119600
Herr Bundesminister, darf ich also davon ausgehen, daß in dem baden-württembergischen Landesgesetz keine Möglichkeit vorgesehen ist, den Handgranateneinsatz zu praktizieren?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512119700
Eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage dafür vermag ich nicht zu sehen.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0512119800
Teilen Sie meine Bedenken, Herr Bundesminister, daß in Anbetracht einer so klaren nicht vorhandenen gesetzlichen Regelung die Polizeibeamten in diesem Bundesland nun plötzlich eine Handgranatenausbildung erhalten sollen?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512119900
Die Verantwortung hierfür tragen die zuständigen Senatoren und Innenminister der Länder. Diese Entscheidung liegt in ihren Händen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512120000
Dritte Zusatzfrage.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0512120100
Darf ich fragen, Herr Bundesminister, ob Sie als Bundesinnenminister gegenüber den Innenministern der Länder bei der Innenminister konferenz der Länder am 12. Oktober darauf hinwirken werden, daß die Polizeibeamten angesichts des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit — der ja auch zum Inhalt hat, daß nur mit gezielten Schüssen, die nicht lebensgefährlich sind, operiert werden darf — eine Ausbildung erhalten, die nicht zur Gefährdung und damit zu einer Ausweitung des Begriffs der Verhältnismäßigkeit führen kann.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512120200
Dies ist — ich wiederhole es noch einmal — die Frage, die die Länder angeht. Ich werde aber gern dieses Thema, weil es allgemein interessiert und einige Unsicherheit aufgekommen ist, zum Gegenstand einer Besprechung machen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512120300
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0512120400
Herr Minister, wenn ich mich recht erinnere, hat sich aber die Landesregierung von Baden-Württemberg auf ein Bundesgesetz bezogen, als sie das Handgranatenwerfen anordnete. Haben Sie dies gelesen, und wie stellt sich die Bundesregierung zu dieser Auffassung der Landesregierung?

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0512120500
Ich vermag nicht alles zu lesen. Ich bin aber gern bereit, Ihnen die Antwort schriftlich zu erteilen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512120600
Meine Damen und Herren, ich muß die Fragestunde abbrechen. Wir haben etwas mehr als 100 Fragen in dieser Woche vorliegen. Aber es war wohl von öffentlichem Interesse, daß wir heute bei einigen Fragen etwas länger verweilt haben.
Die Fragen 34 bis 36 des Herrn Abgeordneten Ott sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Wir fahren morgen in der Fragestunde mit den Restfragen fort, die an den Herrn Bundesminister des Innern gestellt sind.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften
— Drucksache V/2063 —
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts
— Drucksache V/2074 —
Ich frage, ab das Wort zur Einbringung dieser Vorlagen gewünscht wird. — Das Wort hat der Herr Bunde swohnungsbauminister.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512120700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In letzter Zeit ist aus verschiedenen Gründen und Anlässen die Wohnungspolitik wieder stärker in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Ich ,begrüße es deshalb, daß heute Gelegenheit gegeben ist, hier im Parlament über wohnungspolitische Fragen zu diskutieren. Das Parlament ist neben seiner Aufgabe, Gesetze zu beschließen und die Regierung zu kontrollieren, auch das Forum für die Diskussion von Problemen, welche die Öffentlichkeit und die Bürger unseres Landes bewegen. Wir sollten uns dabei darum bemühen, die komplizierten Erscheinungen unserer modernen Gesellschaft für die Öffentlichkeik und für die Bürger durchschaubarer und verständlicher zu machen.
Anlaß für die heutige wohnungspolitische Debatte sind zwei Gesetzentwürfe, welche die Bundesregierung dem Hohen Hause vorgelegt hat und die zu begründen heute meine Aufgabe ist. Es handelt sich um den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung. wohnungsbaurechtlicher Vorschriften, der Ihnen als Drucksache V/2063 vorliegt. In der öffentlichen Diskussion wird dieser Entwurf gewöhnlich als „Zinserhöhungsgesetz" bezeichnet.
Die zweite Vorlage möchte ich einfach als Schlußtermin-Änderungsgesetz bezeichnen; es ist die Drucksache V/2074. Der offizielle Titel lautet: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts.
Meine Damen und Herren, ich glaube, ich spreche Ihnen, vor allem aber unseren Bürgern, die nicht jeden Tag mit Gesetzentwürfen zu tun haben, aber dennoch Wohnungen brauchen und vom Gesetz betroffen werden, aus der Seele, wenn ich sage, daß ich bei diesen komplizierten Gesetzestiteln in die Versuchung komme, bekannte geflügelte Worte aus dem „Faust" zu zitieren. So kompliziert und unübersichtlich wie diese beiden Gesetzestitel ist leider auch unser ganzes geltendes Wohnungs- und Mietrecht. Das habe ich, seitdem ich Bundesminister für Wohnungswesen und .Städtebau bin, noch deutlicher zu spüren bekommen als während meiner früheren Tätigkeit in der Kommunalverwaltung, als ich mit der Anwendung dieser Gesetze zu tun hatte. Dabei ist ,das Wohnungs- und Mietrecht gerade ein Rechtsgebiet, das ebenso wie .das Arbeitsrecht besonders viele Bürger in ihrer alltäglichen Existenz berührt und deshalb so verständlich und übersichtlich wie möglich sein müßte. Ich werde mir daher erlauben, im Laufe meiner weiteren Ausführungen noch einiges hierzu zu sagen.
Wenn ich eben von einer wohnungspolitischen Debatte und nicht nur von einer Debatte über die beiden Gesetzesvorlagen gesprochen habe. so deshalb, weil beide Gesetzentwürfe nur zu begründen und auch nur zu verstehen sind, wenn man sie in einen größeren wohnungspolitischen Zusammenhang stellt, ja, darüber hinaus auch in .einen gesamtpolitischen Zusammenhang.
Wenn ich von einem solchen Zusammenhang spreche, so meine ich damit — zunächst beim Schlußtermin-Änderungsgesetz — folgendes. Sie wissen, daß die Umwandlung der schwarzen Kreise in weiße Kreise, die Abbaugesetze und ihre Durchführung, jahrelang umstritten waren. Sie waren zwischen den jetzigen Koalitionsparteien umstritten, es hat aber auch Differenzen zwischen Bund und Ländern gegeben, wobei es gar nicht immer eine Rolle spielte, welche Partei in dem jeweiligen Land regierte.
Der vorliegende Entwurf eines SchlußterminÄnderungsgesetzes bezweckt, diese Auseinandersetzungen mit einem tragbaren Kompromiß aus der Welt zu schaffen. Ich weiß, daß die Vorlage der Bundesregierung nicht den ursprünglichen Wünschen der Länder entspricht, die teilweise den Schlußtermin für eine Reihe von noch schwarzen Kreisen um zwei oder drei Jahre verlängert haben wollten, und nicht nur um ein Jahr, wie es der Entwurf vorsieht. Ich weiß auch, daß vielen meiner politischen Freunde der Vorschlag der Bundesregierung nicht weit genug geht, und ich rechne kaum damit, bei der Opposition mit diesem Gesetzentwurf Anklang zu finden.
Die Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, denen der Entwurf entweder nicht weit genug geht oder die gegen jede Verlängerung des Schlußtermins sind — auch das wird es geben —, bitte ich aber um Einsicht in die Notwendigkeit, durch einen für alle Seiten tragbaren Kompromiß den Streit um schwarze und weiße Kreise zu beenden und soziale Härten in besonderen Ballungsgebieten oder in Kreisen mit besonders gelagerten Verhältnissen zu vermeiden.
Ich bitte dabei zu berücksichtigen, daß der Entwurf — wenn auch nicht vollständig — den Wünschen der Länder und Gemeinden entgegenkommt. Der Bund hat in nächster Zukunft schwierige Probleme zu lösen, die seine Verhältnis eben zu den Ländern und Gemeinden berühren. Das wird nicht ohne den guten Willen der Länder und Gemeinden gehen. Hier gibt das Schlußtermin-Änderungsgesetz dem Bund die Möglichkeit, den Ländern und Gemeinden entgegenzukommen und ihnen den guten



Bundesminister Dr. Lauritzen
Willen des Bundes zur gemeinsamen Lösung der Probleme zu beweisen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nach diesen allgemeinen Bemerkungen einiges zu den Einzelheiten des Schlußtermin-Änderungsgesetzes sagen.
Erstens: Die Überführung der Wohnungswirtschaft in die Marktwirtschaft kommt damit, von wenigen Ausnahmen abgesehen, noch in diesem Jahr zum Abschluß. Am 1. Januar 1968 werden von insgesamt 564 Stadt- und Landkreisen der Bundesrepublik 556 Kreise weiß sein. Das heißt, daß es dort für Altbauwohnungen keine Bewirtschaftung durch Wohnungsämter und keine Mietpreisbindungen mehr gibt und daß dort das Mieterschutzgesetz nicht mehr anwendbar ist. Lediglich die Sozialwohnungen sind in den weißen Kreisen noch die an die Kostenmiete gebunden und dürfen nur an im sozialen Wohnungsbau Wohnberechtigte vermietet werden.
Zu den Ende 1967 noch schwarzen acht Kreisen gehört auch Berlin. Dort wird nach dem von diesem Hohen Haus im Februar dieses Jahres beschlossenen besonderen Gesetz die Wohnungszwangswirtschaft erst am 1. Januar 1970 aufhören. Der Ihnen in der genannten Drucksache vorliegende Gesetzentwurf hat im wesentlichen zum Ziel, für die restlichen sieben Kreise den Schlußtermin für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft vom 31. Dezember 1967 um ein Jahr hinauszuschieben. Diese Kreise sind die kreisfreien Städte Bonn, Freiburg, Hamburg und München sowie die Landkreise Bonn, Göttingen und München. In diesen Schwerpunkten des Wohnungsbedarfs ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt auch am Ende dieses Jahres noch zu angespannt für eine Liberalisierung des Altwohnungsbestandes. Dagegen lassen das für 1967 zu erwartende hohe Ergebnis an bezugsfertigen neuen Wohnungen sowie das auch im Wohnungsbau angelaufene Konjunkturprogramm der Bundesregierung erwarten, daß auch in diesen Gebieten bis Ende 1968 der Wohnungsmarkt erheblich entspannt sein wird. Eine Verschiebung des Schlußtermins um ein Jahr ist daher angebracht.
Wegen der Notwendigkeit der Verschiebung dieses Termins in den einzelnen Gebieten darf ich auf die Begründung in der Drucksache auf Seite 4 zu A verweisen. Für die dort genannten Kreise haben die Landesregierungen Anträge auf Verschiebung des Schlußtermins bis zum 31. Dezember 1968 gestellt. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte auch für die Städte Düsseldorf und Köln eine solche Verschiebung beantragt. Diesen Antrag glaubte die Bundesregierung auf Grund der verfügbaren statistischen Daten nicht berücksichtigen zu können.
Zweitens. Der Gesetzentwurf sieht ferner ein Viertes Bundesmietengesetz vor. Danach können in den soeben genannten sieben Kreisen die Grundmieten für Altbauwohnungen vom 1. Januar 1968 an um 10% erhöht werden. Durch diesen Gesetzentwurf werden nur Altbauwohnungen in den sieben Kreisen berührt; für die Sozialwohnungen, und zwar gleichgültig, ob sie in schwarzen oder weißen Kreisen liegen und in welchen Zeitabschnitten sie gebaut worden sind, soll ab 1. Januar 1968 eine einheitliche Mietpreisregelung im Wohnungsbindungsgesetz getroffen werden. Die hierzu erforderliche Gesetzesänderung ist in Art. I des „Zinserhöhungsgesetzes" enthalten. Die durch die zugelassene Mieterhöhung für Altbauwohnungen zu erwartende Steigerung des Preisindexes für die Lebenshaltung wird sich in einem engeren Rahmen halten, als wenn ab 31. Dezember dieses Jahres die Mieten auch in diesen sieben Kreisen freigegeben würden.
Drittens. Für den Vorschlag, den allgemeinen Schlußtermin auf den 31. Dezember 1967 zu verschieben, war auch maßgebend, daß zur Zeit in den Ausschüssen des Hohen Hauses der Entwurf eines Dritten Mietrechtsänderungsgesetzes beraten wird, das zu einem echten Partnerschaftsverhältnis zwischen Vermietern und Mietern führen und insbesondere durch eine Änderung der Sozialklausel im Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechtsstellung des Mieters vom Wohnraum in den weißen Kreisen verbessern soll. Insofern besteht eine enge Verbindung zwischen dem Entwurf Drucksache V/2074 und dem Dritten Mietrechtsänderungsgesetz. Beide Gesetzentwürfe müßten bis zum Ende dieses Jahres verabschiedet sein, damit vermieden wird, daß in den neuen weißen Kreisen zunächst das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches in der zur Zeit geltenden Fassung in Kraft tritt und bald danach erneut eine Änderung des Mietrechts eintreten würde. -
Meine Damen und Herren, nun ist dieser Entwurf von den Verbänden der Hausbesitzer stark kritisiert worden. Man hat in ihm einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungspolitik sehen wollen. Ich glaube, die Bundesregierung hat in ihren Vorschlägen zum zweiten Investitionshaushalt unter Beweis gestellt, daß sie sich berechtigten Forderungen der Verbände der Hausbesitzer keineswegs verschließt. In dem Programm zur Modernisierung des Althausbesitzes hat die Bundesregierung einem alten Anliegen des Hausbesitzes entsprochen, und ich begrüße es, daß dies auch anerkannt wird. Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet nun keinesfalls eine Verewigung zwangswirtschaftlicher Maßnahmen im Wohnungswesen. Er ändert die Schlußtermine, aber nicht das System der Überleitung in die freie Marktwirtschaft. Über dieses zuletzt genannte Ziel besteht volles Einvernehmen. Die Überleitung muß sich aber in einem sozial vertretbaren Umfang und Tempo vollziehen, und dem will der vorgelegte Gesetzentwurf Rechnung tragen.
Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Zinserhöhungsgesetzes bezweckt eine Erhöhung der Verzinsung der öffentlichen Darlehen, die zum Bau der älteren Sozialwohnungen eingesetzt worden sind. Der Entwurf trägt der einstimmigen Entschließung des Hohen Hauses vom 8. Dezember des vergangenen Jahres Rechnung. Darin war die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs über eine Zinsanhebung aufgefordert worden, da — wie es in dem Beschluß heißt — die Notwendigkeit besteht, die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus fortzusetzen und entsprechende Mittel für den Bundeshaushalt sicherzustellen. Diesem Auftrag wird



Bundesminister Dr. Lauritzen
jetzt entsprochen. Damit soll langfristig ein Beitrag zur Sicherung der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus geleistet werden.
Zugleich werden damit die Mieten im sozialen Wohnungsbau, die heute eine Spannweite von 1,50 bis 3 DM und mehr je Quadratmeter aufweisen, einander angenähert und zu große Mietunterschiede ausgeglichen.
Allerdings muß auch diese Anhebung der niedrigen Mieten mit Bedacht geschehen. Sie darf nicht zu unzumutbaren Mehrbelastungen für die betroffenen Mieter führen. Um die Auswirkungen der Zinsanhebung auf die Miete zu begrenzen, war im Regierungsentwurf deshalb zunächst vorgesehen, daß das Mietpreisgefüge der von der Zinserhöhung betroffenen Wohnungen im Landesdurchschnitt sich nicht um mehr als 25 % erhöhen soll. Nach den Vorschlägen des Bundesrats soll diese 25 %-Klausel der Sache nach ersetzt werden durch gestaffelte Tabellen- Mietsätze der Länder, die nicht überschritten werden dürfen. Dieser Vorschlag erscheint sinnvoll, da es zweifellos schwierig sein wird, einen einheitlichen Maßstab zu finden, der die unterschiedlichen Verhältnisse in den Ländern ausreichend berücksichtigt. Die Bundesregierung hat daher diesem Vorschlag zugestimmt unter der Voraussetzung, daß die Tabellensätze im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau aufgestellt werden. Es geht der Bundesregierung darum, bei der Zinsanhebung das Ausmaß der Mieterhöhungen sinnvoll zu begrenzen und übermäßige Belastungen der Mieter zu vermeiden, insbesondere in Fällen, in denen sich auch aus anderem Anlaß Mieterhöhungen ergeben sollten.
Leider ist in der letzten Zeit durch unrichtige Pressemeldungen vielfach der Eindruck erweckt worden, als ob bei den Sozialwohnungen von 1968 an Mietsteigerungen bis zu 50 % zu erwarten seien. Diese Meldungen sind unzutreffend. Sie haben nämlich einfach verschiedene Mieterhöhungstatbestände, also Mieterhöhungen, die aus unterschiedlichem Anlaß eintreten können, zusammengezählt, obwohl diese immer nur für einzelne Gruppen von Sozialwohnungen in Betracht kommen. Außerdem ist es gerade der Sinn der Tabellensätze, hier eine bestimmte Grenze für die Mieterhöhungen zu setzen und zu verhindern, daß bei einem Zusammentreffen von Mieterhöhungen aus verschiedenem Anlaß Mietsteigerungen eintreten, die über die Tabellensätze hinausgehen. Die Tabelle fängt in allen Fällen, in denen vor der Zinserhöhung schon begrenzte Mietanhebungen erfolgt sind — z. B. wegen Anpassung der Ansätze für Instandhaltungskosten —, diese Mieterhöhung auf. Sie verhindert daher eine übermäßige Kumulation, weil die Zinserhöhung dann erforderlichenfalls nicht voll ausgeschöpft werden darf, um eine untragbare Belastung der Mieter zu vermeiden. Ich strebe dabei an, die TabellenMietsätze mit den Ländern so abzustimmen, daß sich höchstens Mietsteigerungen bis zu 25 % ergeben können. Die Tabellen werden von den Ländern vorbereitet. Auf einer Konferenz mit den Ministern und Senatoren der Länder, die morgen stattfindet, wird dieser Fragenbereich eingehend erörtert werden.
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, möchte ich besonders betonen, daß es auch nach diesem Gesetzentwurf bei der Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau bleibt. Die Bundesregierung ist nicht den Vorschlägen gefolgt, die von verschiedenen Seiten gemacht worden sind, eine TabellenMiete einzuführen, welche die Vermieter von Sozialwohnungen in jedem Fall erheben können. Die Tabellensätze geben nur die oberste Grenze an. Ist die zum 1. Januar des kommenden Jahres zulässige Miete zuzüglich des Zinserhöhungsbetrages niedriger als der Tabellensatz, so darf der Vermieter nur diese niedrigere Miete verlangen. Lediglich in den Fällen, in denen die bisherige Miete schon so hoch ist, daß bei der Zinserhöhung der Tabellensatz überschritten wird, muß die Zinserhöhung so weit ermäßigt werden, daß es bei 'dem Tabellensatz bleibt.
Für den einzelnen Mieter werden im übrigen soziale Härten je nach seinen Einkommensverhältnissen durch das Wohngeld vermieden. Da im Zusammenhang mit den Gesetzesvorlagen zur mittelfristigen Finanzplanung auch das Wohngeldgesetz in einigen Vorschriften geändert werden soll, sind nun schon Befürchtungen geäußert worden, daß sich dadurch gerade für die Mieter von Sozialwohnungen zusätzliche Verschlechterungen ergeben würden. Die Befürchtung, daß die aus der Zinsanhebung folgende Mieterhöhung nicht mehr durch das Wohngeld abgefangen werden könne, ist jedoch unbegründet.
Hierzu möchte ich auf zwei grundsätzliche Punkte schon jetzt hinweisen, wenn auch das Änderungsgesetz dem Hohen Hause zur Zeit noch nicht vorliegt:
1. Durch die vorgesehene Änderung wird weder an 'der Zielsetzung des Wohngeldgesetzes noch an seinen tragenden Grundsätzen etwas geändert. Insbesondere sollen nach 'dem Entwurf der Bundesregierung auch die sogenannten Tragbarkeitssätze, die den entscheidenden Maßstab für die Höhe des Wohngeldes setzen, nicht heraufgesetzt werden. Es wird also dabei bleiben, daß ein Anspruch auf Wohngeld weiterhin dann gegeben ist, wenn die Miete 'den Teil des Einkommens übersteigt, der vom Mieter als tragbarer Anteil selbst aufgewendet werden muß.
2. Geändert werden sollen einige Vorschriften, die ,die Einkommensermittlung betreffen, namentlich diejenigen, nach 'denen bei der Berechnung des Wohngeldes ein Teil des Einkommens nicht angerechnet wird.
Hier soll im Interesse einer sozialgerechten Berechnung des maßgeblichen. Einkommens und zugleich zur Verfahrensvereinfachung der umfangreiche Katalog der nicht anzurechnenden Nebeneinkünfte vermindert und die Zahl der abzusetzenden Freibeträge eingeschränkt werden. Bei den Beratungen des Gesetzentwurfs wird jedoch dem Gesichtspunkt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden müssen, daß nicht gerade der Personenkreis besonders 'getroffen wird, der auf das Wohngeld besonders angewiesen ist. Der Entwurf liegt zur Zeit dem Bundesrat vor. Wenn der Bundesrat dazu



Bundesminister Dr. Lauritzen
Stellung genommen hat, wird die Bundesregierung diesen Entwurf noch einmal eingehend beraten.
Die vorgesehenen Zinsanhebungen beziehen sich auf diejenigen sozialen Mietwohnungen, für die die öffentlichen Baudarlehen vor 1960 bewilligt worden sind. Es handelt sich dabei um 2 Millionen Sozialwohnungen.
Diejenigen öffentlichen Baudarlehen, die zur Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gewährt worden sind, können allerdings in die Zinserhöhung nicht einbezogen werden. Hier stehen Rechtsgründe verfassungsrechtlicher Art entgegen, die nicht außer acht gelassen werden können. Die rechtliche Schwierigkeit, für ,den Bereich 'der öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen nachträglich eine höhere Verzinsung anzuordnen, ist die Folge einer gesetzlichen Regelung, die im Jahre 1957 im Zweiten Wohnungsbaugesetzgetroffen worden ist. Damals war ein ausdrückliches gesetzliches Verbot statuiert worden, nach dem die einmal zugesagte Zinslosigkeit des Darlehens im Interesse der langfristigen Planung des Bauherrn nicht nachträglich verändert werden darf. Insofern ist also eine unterschiedliche Regelung für öffentlich geförderte Mietwohnungen einerseits und Eigentumsmaßnahmen andererseits bereits vor Jahren getroffen worden. Dieses Ergebnis ist zu bedauern, insbesondere wenn man an die finanziellen Folgen dieser Einschränkung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Unterschiede für die Betroffenen denkt.
Durch die Zinserhöhung bei den älteren Sozialwohnungen kann eine erhebliche Steigerung des Rückflußaufkommens erwartet werden. Diese Steigerung kann allein für den Bund in einer Größenordnung von 100 bis 120 Millionen DM jährlich veranschlagt werden, für die Länder und den Lastenausgleichsfonds mit einem Betrag von 300 bis eventuell 360 Millionen DM. Da die Rückflüsse des Bundes kraft Gesetzes wieder für Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues verwendet werden müssen — auch bei ,den Ländern ist weitgehend eine solche Zweckbindung festgelegt —, kommt die Zinserhöhung der Wohnungsbauförderung wieder zugute. Dies wird uns gerade in den kommenden Jahren 'die Möglichkeit geben, trotz der angespannten Finanzsituation in Bund und Ländern weiterhin darauf hinzuwirken, den Wohnungsfehlbestand so schnell wie möglich abzubauen.
Auf die anderen mit dem Gesetzentwurf beabsichtigten Änderungen möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Sie dienen weitgehend dazu, für alle Sozialwohnungen in schwarzen und in weißen Kreisen künftig einheitliche Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Kostenmiete zu schaffen. Die Beratungen ,des Gesetzentwurfes beim ersten Durchgang im Bundesrat haben gezeigt, daß die Gesamtkonzeption ,des Entwurfs auch von den Ländern gebilligt wird.
Meine Damen und Herren, ich habe einleitend davon gesprochen, wie notwendig es sei, die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Wohnungswesens zu vereinfachen. Seit dem Jahre 1960 erging eine Flut von Gesetzen, die sich gegenseitig — wenigstens zum Teil — wieder aufhoben, Änderungen oder
Neuregelungen brachten. Das hatte zur Folge, daß die Rechtsmaterie, vor allem auch wegen der komplizierten Verweisungstechnik, selbst für einen Fachmann kaum zu überblicken ist. Winston Churchill hat einmal gesagt: „Wenn man zehntausend Vorschriften erläßt, vernichtet man jede Achtung vor dem Gesetz." Ende 1968 wird es, wenn das Schlußterminänderungsgesetz verabschiedet ist, keine Unterscheidung in schwarze und weiße Kreise mehr geben; ich sehe dabei von der .Sonderregelung für Berlin ab. Dann gibt es also auch kein doppeltes Recht mehr, und damit wäre die Gelegenheit gegeben, die notwendige Vereinfachung der Gesetze zur verwirklichen. Ich habe daher die Absicht, schon in nächster Zeit in meinem Hause eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche die notwendigen Vorarbeiten dazu in Angriff nehmen soll.
In diesem Zusammenhang wird auch eine gründliche Überarbeitung des Wohngeldgesetzes notwendig, das durch seine vielen Einzelvorschriften eine umfangreiche und kostspielige Verwaltungsarbeit hervorgerufen hat. Hier zu einer wesentlichen Vereinfachung zu kommen, ist auch eine Forderung der Gemeinden und der Länder.
Lassen Sie mich die Einbringung des Zinserhöhungsgesetzes zum Anlaß nehmen, zum Schluß einige allgemeine wohnungswirtschaftliche und wohnungspolitische Ausführungen anzufügen. Wir alle wissen, welche Leistungen im Wohnungsbau in den letzten 20 Jahren vollbracht worden sind. Trotz dieser bewunderungswürdigen großen Leistungen ist der Wohnungsmarkt — ich muß das immer wieder und mit allem Nachdruck betonen — immer noch nicht überall ausgeglichen. Es besteht vor allem in Ballungszentren immer noch Wohnungsbedarf, und er wird auch weiterhin entstehen.
Der Bedarf, für den wir jetzt und in Zukunft bauen müssen, läßt sich in drei große Bereiche gliedern: 1. in den regional immer noch nicht ausgeglichenen Nachholbedarf, 2. in den Ersatzbedarf im Zuge der Erneuerung des Wohnungsbestandes und im Zuge städtebaulicher Strukturwandlungen, 3. in den laufenden Bedarf, der aus der zahlenmäßigen Zunahme der Haushaltungen ständig neu entsteht. Wir werden also weiterhin Wohnungen bauen müssen und wir werden dabei besonderes Gewicht auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu legen haben.
Diese Forderung, diese Notwendigkeit ergibt sich zum einen aus der sozialpolitischen Verpflichtung des Staates, gerade denjenigen Bevölkerungsgruppen bei der Wohnraumbeschaffung zu helfen, die auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse eine frei finanzierte Wohnung nicht bezahlen können. Das darf einfach nicht übersehen werden. Aus dieser sozialpolitischen Verpflichtung darf der Staat sich nicht entlassen.
Hinzu tritt die Erkenntnis und Erfahrung, daß der Wohnungsbau sich als ein wirksamer Stabilisierungsfaktor für die Gesamtwirtschaft erwiesen hat und weiter erweisen kann. Die Stabilität der Bauwirtschaft ist ein wesentlicher Faktor für die Stabilität der Gesamtwirtschaft; denn die Bauwirtschaft nimmt in der Gesamtwirtschaft eine Schlüssel-,



Bundesminister Dr. Lauritzen
stellung ein, der eine ganz besondere Bedeutung zukommt.
Wichtig für die Betrachtung der Bauwirtschaft im Rahmen der Gesamtwirtschaft ist vor allem der Multiplikationseffekt des Wohnungsbaues. Die Bauwirtschaft bezieht etwa 80 % der von ihr benötigten Materialien aus 17 Wirtschaftszweigen in unmittelbarer Lieferung. Hierunter fallen wiederum 9 Wirtschaftszweige, die mehr als 10 % ihrer gesamten Produktion unmittelbar an die Bauwirtschaft liefern.
Die Schlüsselstellung der Bauwirtschaft kommt aber auch darin zum Ausdruck, daß in den vergangenen vier Jahren in der Hochsaison jeweils rund 1,7 Millionen Beschäftigte im Bauhauptgewerbe tätig waren, zu denen noch weitere 500 000 bis 700 000 Erwerbstätige im Ausbau und Bauhilfsgewerbe kommen.
Es sind aber nicht nur diese Vorleistungen, die zur gesamtwirtschaftlichen Schlüsselstellung des Baugewerbes und damit des Wohnungsbaues beitragen. Hinzuzurechnen ist vielmehr noch die Vielzahl der nachgelagerten Produktionsleistungen, die in Anspruch genommen werden, wenn eine Wohnung fertiggestellt ist und bezogen wird.
Ich habe Ihnen das vorgetragen, meine Damen und Herren, um meine eingangs aufgestellte Behauptung zu unterstreichen, wie wichtig die Entwicklung des Wohnungsbaues und damit die Entwicklung der Bauwirtschaft für die Stabilität der Gesamtwirtschaft ist; denn der Wohnungsbau ist an der gesamten Bauwirtschaft mit rund 40 % beteiligt. Sein Anteil am Hochbau beträgt sogar etwa 60 %. Mit Recht haben daher Bundesregierung und Parlament den Wohnungsbau so nachhaltig in die Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur einbezogen.
Andererseits steht der Wohnungsbau, quantitativ gesehen, im Zeichen eines Normalisierungsprozesses. Das Bauvolumen wird sich — auf lange Sicht gesehen — einpendeln von 605 000 fertiggestellten Wohnungen im Jahre 1966 auf etwa 400 000 jährlich. Dieser Bedarf ergibt sich aus allen Sachverständigenprognosen. Aber dieser Normalisierungsprozeß darf sich nicht abrupt, sondern muß sich gleitend vollziehen, damit sich die Bauwirtschaft diesem Prozeß anpassen kann.
Ich habe Ihnen die Bedeutung der Bauwirtschaft dargelegt, um gerade diese Folgerung zu veranschaulichen. Die Baukonjunktur aber läßt sich gerade mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbau besonders gut steuern. Und das, ist im Sinne einer kontinuierlichen Entwicklung und Stabilisierung der Gesamtwirtschaft notwendig.
Des weiteren gilt es, in Zukunft festzustellen, wo die Brennpunkte des Bedarfs bestehen und voraussichtlich entstehen. An diesen Punkten muß dann der Wohnungsbau verstärkt betrieben werden. Eine solche regionale Schwerpunktbildung läßt sich aber nur dann kontrolliert durchsetzen, wenn ein Teil des Gesamtwohnungsbaues auch weiterhin öffentlich gefördert wird; denn nur im Wege öffentlicher Bauförderung läßt sich der Wohnungsbau nach Umfang und Standort steuern.
Wir sollten uns daher bemühen, um der sozialen Sicherheit und der wirtschaftlichen Stabilität willen zumindest das derzeitige Volumen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues beizubehalten. Die Entwicklung des öffentlich geförderten Wohnungsbaues war ja doch bisher rückläufig. 1965 wurden 210 000 Bauvorhaben bewilligt, 1966 nur noch 150 000, 1967 werden es wieder etwa 200 000 Bewilligungen sein. Zu dieser Erwartung berechtigen die Zahlen, die kürzlich über die Förderung des sozialen Wohnungsbaues in den ersten 7 Monaten dieses Jahres bekanntgeworden sind.
In den ersten 7 Monaten dieses Jahres sind in der Bundesrepublik 81 200 Sozialwohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert worden. Das. sind 27% mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Damals waren es 63 900 Sozialwohnungen. Im Juli 1967 lag die Zahl der Bewilligungen für öffentlich geförderte Sozialwohnungen mit rund 13 200 um 7% über dem Ergebnis des Juli 1966. In den Vormonaten lagen die Zahlen noch günstiger.
Ich glaube, meine Damen und Herren, diese Zahlen geben uns Anlaß, zuversichtlich zu sein. Die von mir für 1967 erwartete Zahl von 200 000 Bewilligungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau wäre allein mit dem — darf ich es einmal so nennen — „Normalprogramm" nicht zu erreichen gewesen. Sie wird wesentlich mitbestimmt durch die beiden Konjunkturprogramme der Bundesregierung. Nun werden aber solche Konjunkturprogramme in den nächsten Jahren nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir haben dagegen einen großen Bedarf in der Modernisierung des Althausbesitzes und in der Sanierung unserer Städte. Diese Aufgabe wird daher auch im Interesse unserer Bauwirtschaft in Zukunft verstärkt in Angriff genommen werden müssen. Wenn wir aber gleichzeitig das derzeitige Volumen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues halten wollen und halten müssen, geht das nur, wenn wir uns weitere Finanzierungsquellen erschließen. Und hier schließt sich der Kreis. Darin hegt die besondere Bedeutung des Ihnen vorgelegten Zinserhöhungsgesetzes.
Meine Damen und Herren! Der Wohnungsbau und das Mietrecht sind Kernbereiche jeder sozialen Ordnung. Es sind komplizierte und schwierige Gebiete voller vielschichtiger Probleme. Die beiden dem Hohen Hause von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe stellen den wie mir scheint brauchbaren Versuch dar, einige der dringendsten Probleme zu lösen. Ich darf Sie daher dm Namen der Bundesregierung um Ihre Zustimmung bitten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512120800
Meine Damen und Herren, Sie haben die Einbringung der Vorlage gehört. Ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wurbs.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0512120900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es stehen heute zwei wohnungspolitische Gesetzänderungsentwürfe der Bundesregierung in erster Lesung an, und zwar



Wurbs
erstens der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und zweitens der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften. Sie gestatten, daß ich zu den beiden Gesetzesvorlagen und zu den Ausführungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers die Meinung der Fraktion der Freien Demokraten darlege.
Nach 16jähriger erfolgreicher Wohnungspolitik und mit der Schaffung von nahezu 9 Millionen Wohnungen geht die Zeit der akuten Wohnungsnot ihrem Ende entgegen. Die Erfolge der letzten Jahre sind aber nicht ohne große Anstrengungen und nicht ohne den Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel erzielt worden. Für die Zukunft aber wird es notwendig sein, wie in allen Bereichen, so auch im Wohnungsbau an die Grenzen der wirtschaftlichen Möglichkeiten zu denken. Daher werden sich Einschränkungen auch auf dem Wohnungsbausektor nicht vermeiden lassen, und es gilt deshalb, die zur Verfügung stehenden Mittel rationell einzusetzen, um den größtmöglichen Effekt zu erzielen. Dazu ist es aber weiterhin notwendig, sich von den noch bestehenden dirigistischen Maßnahen zu lösen und auch in der Wohnungswirtschaft zu marktwirtschaftlichen Verhältnissen zu gelangen.
Als erste Maßnahme auf diesem Wege wurde 1960 das Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft verabschiedet. Dieses Gesetz sah als Schlußtermin ursprünglich den 31. Dezember 1965 vor. Vorher sollten die Wohnraumbewirtschaftung, die Mietpreisbindung und der Mieterschutz durch Rechtsverordnung der Landesregierungen in den kreisfreien Städten und Landkreisen aufgehoben werden, in denen die Zahl der Wohnparteien die Zahl der vorhandenen Wohnungen am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres um weniger als 3 % überschritten hatte. Die erste Mietpreisfreigabe in den Ländern erfolgte bereits am 1. November 1963. Bei Verabschiedung dieses Gesetzes ging man von der Voraussetzung aus, daß bis Ende 1965 der Wohnraumfehlbestand im gesamten Bundesgebiet im wesentlichen beseitigt sein würde. Zwischenzeitlich wurde nun der Schlußtermin um weitere zwei Jahre, und zwar auf den 31. Dezember 1967, hinausgeschoben. Die Verschiebung des Schlußtermins erschien schon damals problematisch, zumal das rechnerische Wohnungsdefizit auf der Fortschreibung der Zahlen des Jahres 1957 beruhte, die durchaus angreifbar waren. Die derzeitige Entwicklung hat wohl den damaligen Bedenken recht gegeben.
Nunmehr will die Bundesregierung den Schlußtermin erneut, und zwar um ein weiteres Jahr, hinausschieben. Meine Freunde und ich sind der Meinung, daß jetzt die Liberalisierung der Wohnungswirtschaft, d. h. der völlige Abbau der Wohnungszwangswirtschaft durchgeführt werden und keine Terminverlängerung mehr erfolgen sollte. Die Vergangenheit hat doch klar gezeigt, daß die getroffenen Maßnahmen durchaus gut funktioniert haben, obwohl allen damals klar war, daß während einer gewissen Übergangszeit in Einzelfällen Härten auftreten würden.
Es gilt nunmehr, die Dinge endgültig in den Griff zu bekommen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Gesetzesänderung stellt keine Lösung, sondern wiederum nur eine Teilmaßnahme dar, und der Herr Bundesminister hat ja soeben ausgeführt, daß es sich um eine Kompromißlösung und nicht um eine vollständige Lösung handle. Obwohl für den Althausbesitz ab 1. Januar 1968 generell eine 10%ige Mieterhöhung vorgesehen ist, wird doch der Hausbesitz über ein weiteres Jahr stark belastet. Wir sind dagegen, daß man versucht, in diesem volkswirtschaftlich so wichtigen Bereich planwirtschaftliche Maßnahmen beizubehalten. Wir müssen endlich aus diesem Naturschutzpark herauskommen.
In diesem Zusammenhang wäre es sehr aufschlußreich, zu wissen, auf welche Tatsachen sich die vom Herrn Minister soeben vorgetragene Annahme stützt, daß bei völliger Freigabe der Wohnungen die Mieten generell um 10 oder mehr Prozent steigen würden. Könnte nicht vielmehr der Fall eintreten, daß durch die zulässige pauschale 10%ige Erhöhung der Mieten, wie sie der Gesetzentwurf bei Hinausschieben des Schlußtermins vorsieht, höhere Mieten als die zulässige Kostenmiete erreicht werden und damit höhere Belastungen für den Mieter entstehen?

(Abg. Frau Berger-Heise: Sie werfen Alt und Neubaumieten zusammen, Herr Kollege!)

— Ich komme noch darauf. — Wir sind nach wie vor der Ansicht, daß es bei dem Termin 31. Dezember 1967 bleiben sollte.
Wir verkennen keineswegs, daß beim Übergang von planwirtschaftlichen zu marktwirtschaftlichen Verhältnissen weiter Härten werden auftreten können. Wir sind aber der Meinung, daß diese Härtefälle durch Gewährung von Wohngeld auszugleichen sind. Man kann es nicht durch wiederholtes Hinausschieben des Schlußtermins erreichen. Zudem werden Sondertatbestände gegenüber den Bereichen geschaffen, in denen bereits eine völlige Mietfreigabe erfolgt ist. Von der Regelung für Berlin will ich hier einmal absehen, weil es sich da um einen Sonderfall handelt; diese Sonderregelung kann wegen des besonderen politischen Charakters auch nicht als Präjudiz dienen.
Wir halten das Instrument des Wohngeldes für sehr gut. Wir haben ja seinerzeit an der Schaffung des Wohngeldgesetzes mitgewirkt. Wir bedauern nur, daß wir bei der Beratung dieser Vorlage nicht wissen, welche Maßnahmen der Herr Bundeswohnungsbauminister auf diesem speziellen Gebiet im einzelnen vorsieht. Kommt die Regelung, die ,die Bundesratsdrucksache 48.1/67 in Art. 18 vorsieht, zum Zuge, oder sind andere Regelungen vorgesehen? Einerseits kann man bisher aus den verschiedensten Verlautbarungen entnehmen, daß das Wohngeld gekürzt werden soll. Andererseits hat der Herr Bundesminister am 28. September 1967 in Essen erklärt, hierüber sei das letzte Wort noch



Wurbs
nicht gesprochen. Was gilt nun eigentlich? Wir sind der Auffassung, daß bei der Beratung des Gesetzentwurfs Drucksache V/2074 der Inhalt des Wohngeldgesetzes unbedingt bekannt sein muß. Wir fordern daher umgehend 'eine verbindliche Erklärung.
Darüber hinaus war der Bundesregierung seit langem der Termin des 31. Dezember 1967 bekannt. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um in den besagten Räumen das Wohnungsdefizit zu normalisteren?
Wenn die Hinausschiebung des Schlußtermins zunächst auch nur für 'die Dauer eines Jahres vorgesehen ist, können wir doch der Gesetzesvorlage aus den dargelegten Erwägungen unsere Zustimmung nicht geben.
Meine Damen und Herren, die zweite Gesetzesvorlage, der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften, sieht im wesentlichen eine Anhebung der Zinssätze für öffentliche Baudarlehen bis zu 4 % vor. Wir sind sehr wohl der Meinung, daß diese Maßnahme die Verzerrung des Mietgefüges und das Mietgefälle zwischen den ,einzelnen Sozialwohnungen mildern wird. Mit der Heraufsetzung der Zinsen werden allerdings 'erhebliche Mieterhöhungen verbunden sein. Diese werden noch verstärkt durch den Wegfall der zehnjährigen Grundsteuervergünstigung und durch die vorgesehene notwendige Anpassung der Zweiten Berechnungsverordnung an die tatsächlichen Gegebenheiten. Auch die Mehrwertsteuer wird die Tendenz ,der Mieten nach oben noch verstärken. Es wäre interessant, zu erfahren, wohin dieser Zug nach der Meinung des Herrn Bundeswohnungsbauministers geht und bei welchen Mieten wir im Endeffekt landen werden. Anhebung der Zinsen — ja. Aber Hände weg vom Wohngeld! Am System des Wohngeldes etwas zu ändern hieße gleichzeitig auch, die Mietpreisfreigabe in Frage stellen.
An dieser Stelle erscheint es mir sehr angebracht, meine Damen und Herren, einmal grundsätzliche Überlegungen darüber anzustellen, ob die bisher zweckgebundenen Rückflüsse der Zins- und Tilgungsbeträge in dem gleichen Ausmaß wie bisher für den Wohnungsneubau bereitgestellt werden sollen. Lassen Sie mich hier bitte ganz offen und klar zum Ausdruck bringen, daß wir Freien Demokraten uns große Sorge machen und befürchten, daß man mit den derzeitigen Methoden an der Wohnungsbauentwicklung vorbeibaut, wenn das nicht zum Teil schon geschehen ist. Ich frage: Können wir ,es uns erlauben, auf lange Sicht .große Summen gegebenenfalls falsch zu investieren?
Was geschieht, wenn in Kürze Wohnungen in großer Zahl nicht mehr vermietbar sind? Hat man sich auch darüber Gedanken gemacht, wie man Wohnungen, die zur Zeit von den alliierten Streitkräften belegt sind, später einmal nutzen will, wenn im Zuge einer möglichen Verringerung der Truppenstärke diese Wohnungen geräumt werden? Ich denke hier an den Raum Frankfurt und an den Raum Kaiserslautern, um nur einige Gebiete zu nennen. In manchen Bereichen stehen heute bereits in großer Zahl vor allem Einfamilienhäuser und
Eigentumswohnungen auch des sozialen Wohnungsbaus leer.
Eine Erhebung bei den Spitzenorganisationen der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften wäre ratsam und würde aufschlußreiche Zahlen bringen. Diese Zahlen würden uns sicher allen zu denken geben. Dies trifft sowohl für den privaten Sektor wie auch für den Sektor der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften zu.
Wir können der Ansicht des Herrn Bundeswohnungsbauministers, der in Ludwigshafen ausführte, es müßten jährlich 400 000 Wohnungen gebaut werden, 450 000 Wohnungen jährlich wären noch besser, nur zustimmen, wenn Klarheit darüber besteht, wo der künftige Bedarf liegt. Um dies festzustellen, kann die geplante Wohnungszählung eine wertvolle Hilfe sein. Man darf aber nicht verkennen, daß der Bedarf, der durch sie festgestellt wird, bereits bei Feststellung eine Bedarfslage der Vergangenheit anzeigt. Aus diesem Grunde sind unseres Erachtens sorgfältige Strukturanalysen für die künftige Entwicklung unerläßlich. Erst diese Arbeitsunterlagen ermöglichen eine sinnvolle Wohnungsbaupolitik und verhindern, daß am tatsächlichen Bedarf vorbeigebaut wird. Hier geht es immerhin um erhebliche Steuermittel, und wir alle haben hier eine sehr große Verantwortung zu tragen.
Ich denke hierbei z. B. an die Verschiebung wirtschaftlicher Ballungszentren und an die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung. Hier ist eine Gesamtkonzeption zwingendes Gebot. Die Förderung des Wohnungsbaus auf Grund der Wohnungsbaugesetze hat dazu geführt, daß der Wohnungsmangel im Bundesgebiet weitgehend beseitigt werden konnte und seine völlige Beseitigung in erkennbare Nähe gerückt ist.

(Abg. Könen [Düsseldorf]: Wollen Sie etwa planen?)

— Ich darf noch einmal meine Ausführungen hierzu — —
Abg. Könen [Düsseldorf] : Nein, ich meine,
ob Sie etwa planen wollen!)
— Nein, eine Strukturanalyse hat mit Planung nichts zu tun. Sie gibt doch nur Erkenntnisse, und die braucht man.

(Abg. Könen [Düsseldorf] : Sehr gut!)

Eine langfristige verantwortliche Wohnungsbaupolitik kann aber nicht nur die zahlenmäßig ausreichende Wohnungsversorgung zum Ziel haben, sondern muß auch um eine nachhaltige Gesundung der baulichen Umwelt und insbesondere der Wohnverhältnisse bemüht sein. Wir sind daher der Meinung, daß Wohnungsbaumittel künftig schwerpunktmäßig für die Sanierung und für die Städtebauförderung bereitgestellt werden sollten. Der Herr Bundesminister hat am 28. Juni 1967 von dieser Stelle ausgeführt — ich darf zitieren —:
Die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Sicherheit der Wohnung sind die Probleme, welche die Bevölkerung heute am meisten beschäftigen. Das haben die unterschiedlichen
Feststellungen in der Bundesrepublik in der
jüngsten Zeit immer wieder ergeben.



Wurbs
Wir können dem nur zustimmen. Daher sollte auch künftig der Akzent auf die Städtebauförderung und die Sanierung gelegt werden.
Städtebau und Raumordnung gehen hierbei selbstverständlich Hand in Hand. Es erscheint mir deshalb unerläßlich, diese Aufgaben insgesamt beim Wohnungsbauministerium zu konzentrieren. Es ist eine Anomalie, daß Wohnungsbau und Raumordnung in verschiedenen Ressorts zusammengefaßt sind.

(Beifall bei der FDP und bei der SPD.)

Wir sprechen uns dafür aus, die Abteilung Raumordnung wieder dem Wohnungsbauministerium anzugliedern.
Abschließend stelle ich fest, daß wir Freien Demokraten die Anhebung der Zinssätze grundsätzlich bejahen, weil dieselbe unseren Forderungen entspricht. Wir können jedoch unsere endgültige Zustimmung nur dann geben, wenn wir wissen, welche Auswirkungen das Wohngeldgesetz mit sich bringt. Diese Erkenntnisse werden wir ja wohl in den Ausschußberatungen erlangen, da diese beiden Themen nicht voneinander isoliert betrachtet werden können, sondern gemeinsam abgehandelt werden müssen.
Ich stelle den Antrag, beide Drucksachen dem neunten Ausschuß zur weiteren Beratung zu überweisen.

(Beifall bei der FDP)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0512121000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jacobi.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0512121100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben soeben wieder einmal einen Beweis dafür erhalten, daß sich Wohnungsbaupolitiker, wenn sie sich streiten wollen, große Mühe geben müssen, unterschiedliche Auffassungen festzustellen. Denn das, was an kritischen Bemerkungen von dem Herrn Kollegen Wurbs hier geäußert worden ist, ist, glaube ich, nicht so viel, daß sich hier großer Streit lohnen könnte. Vieles von dem, was er feststellte, findet auch unsere Billigung. Auch wir sind der Meinung, daß es eine Reihe von Erfordernissen gibt, die bisher noch nicht beachtet worden sind, und ich erhoffe aus den positivkritischen Anmerkungen des Kollegen Wurbs eine gedeihliche Ausschußberatung für beide Gesetze, die heute anstehen.
Ich möchte und ich muß — das ist auch eine gewisse Tradition der Wohnungsbaupolitiker —ebenfalls mit einer allgemeinen Bemerkung anfangen, wie ich mir überhaupt versagen möchte, Detailfragen anzusprechen; das ist nicht die Aufgabe einer ersten Lesung.
Meine Damen und Herren, wir sollten bei wohnungspolitischen Debatten, deren wir ja in der letzten Zeit nicht gerade in Überfülle hatten, nicht vergessen, daß der Deutsche Bundestag an den großen Wohnungsbauleistungen der Jahre seit der Währungsreform seinen gemessenen Anteil hat. Ohne die Regelungen des Ersten Wohnungsbaugesetzes und ohne zahlreiche andere gesetzliche Maßnahmen hätten sich Wiederaufbau und Neubau niemals so erfreulich entwickeln können, wie dies in den letzten fünfzehn Jahren der Fall war.
Gerade in diesen Tagen, in denen bei den Erörterungen über die Finanzreform so oft von der Notwendigkeit, aber auch von den Schwierigkeiten einer Normierung der Gemeinschaftsaufgaben die Rede ist, sollte an das Beispiel des Wohnungsbaus gedacht werden. Er wurde bereits Anfang der fünfziger Jahre, und zwar durch das erwähnte Erste Wohnungsbaugesetz und seinen § 1, als eine gemeinschaftliche öffentliche Aufgabe von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden bezeichnet. Dementsprechend ist verfahren und in einer gewaltigen Anstrengung, an der direkt und indirekt alle Schichten des Volkes beteiligt waren, mehr erreicht worden, als man seinerzeit noch im Schatten der Stunde Null erhoffen durfte.
Ich gebe diesen Hinweis deshalb, weil es vielleicht not tut, gerade heute bei den Diskussionen über die Gemeinschaftsaufgaben auf dieses Beispiel des Wohnungsbaus erneut zu verweisen, weil es zeigt, daß guter Wille auch dort eine Brücke sein kann, wo es formelle Bedenken in mancherlei Hinsicht geben mag.
Aber, meine Damen und Herren, wie das im Leben I ist: nicht alles glückt so, daß man es vollkommen nennen dürfte. So wie große und kleine Baumaßnahmen gelegentlich Mängel aufweisen, so halten auch gesetzliche Bestimmungen nicht immer einer Nachprüfung stand; sie bedürfen der Anpassung an eine gewandelte oder nicht richtig vorausgesehene Entwicklung.
Bei den zwei heute anstehenden Gesetzentwürfen haben wir es mit dem Versuch zu tun, Angleichungen oder Korekturen der bisherigen Rechtslage vorzunehmen. Namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion kann ich schon an dieser Stelle zum Ausdruck bringen, daß wir den Entwürfen prinzipiell zustimmen, zu einigen Punkten jedoch Vorbehalte anmelden. Was zunächst das SchlußterminÄnderungsgesetz anlangt, so hat der Herr Bundeswohnungsbauminister soeben davon gesprochen, daß die Bundesregierung hier einen nach ihrer Meinung tragbaren Kompromiß anbiete. Er hat zugleich darauf hingewiesen, daß die Abbaugesetzgebung und ihre Durchführung, vor allem die Problematik der schwarzen und weißen Kreise, zwischen den jetzigen Koalitionsparteien lange umstritten war. Es ging dabei bekanntlich vor allem um die unterschiedliche Beurteilung der Defizitberechnungen und ihre Aussagekraft für die jeweilige tatsächliche Wohnungsmarktsituation. Darüber ist in diesem Hohen Hause so oft debattiert worden, daß es sich erübrigt, die Diskussion hierzu jetzt noch einmal zu beginnen. Es wäre nicht nur zeitraubend, sondern wohl auch unfruchtbar. Zudem bietet die Regierungsvorlage des Schlußtermin-Änderungsgesetzes in der Tat eine Verständigungsgrundlage.
Wir Sozialdemokraten unterscheiden uns in der Betrachtung der Notwendigkeit, in einigen Ballungsräumen mit der völligen Liberalisierung des Wohnungsmarktes noch über den 1. Januar 1968 hinaus



Jacobi (Köln)

zu warten, von der Bundesregierung allerdings insoweit, als wir ebenso wie der Bundesrat Düsseldorf und Köln in die letztmalige Ausnahmeregelung einbeziehen möchten. Mein Kollege Willy Könen wird hierzu im Laufe der Debatte noch besonders Stellung nehmen. Ich kann mich deshalb an dieser Stelle auf den soeben gemachten Hinweis beschränken. Dabei hoffe ich, daß wir im zuständigen Ausschuß auch in dieser Frage zu einem Einvernehmen kommen.
Welche Kreise aber auch immer am 1. Januar 1968 weiß werden, es droht Unsicherheit und Rechtsnot, wenn dieses Hohe Haus bis zu diesem Termin die im Rechtsausschuß anstehende Novellierung des § 556 a BGB, das soziale Mietrecht, nicht verabschiedet hat. Ich richte den dringenden Appell an die Kolleginnen und Kollegen des Rechtsausschusses, sich der Vordringlichkeit dieser Materie bewußt zu sein. Es geht nicht an, daß zum nächsten Jahresbeginn in mehr als 20 Kreisen der bisherige Mieterschutz entfällt und an seine Stelle Mietrechtsbestimmungen treten, die zur Zeit in Kenntnis ihrer sozialen Problematik einer Revision unterzogen werden sollen. Es handelt sich auch hier beim Mietrecht um einen notwendigen Anpassungsvorgang, der die Lehre aus Erkenntnissen der vergangenen Jahre zieht.
Das gleiche gilt für den zweiten heute in erster Lesung anstehenden Gesetzentwurf, das sogenannte Zinserhöhungsgesetz. Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat bereits darauf hingewiesen, daß der Entwurf einem einstimmigen Beschluß des Bundestages seine Entstehung verdankt. Er hat diesen Beschluß vom 8. Dezember 1966 in seinem wesentlichen Kern zitiert. Dieser Kern besteht in der Feststellung, daß es notwendig sei, die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus fortzusetzen und entsprechende Mittel im Bundeshaushalt zweckgebunden sicherzustellen.
Ausgelöst wurde die damit verbundene Aufforderung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs über eine Verzinsung oder Zinsanhebung bei den Förderungsdarlehen — vor allem des Ersten Wohnungsbaugesetzes — bekanntlich durch verschiedene Motive: 1. Durch die finanziellen Schwierigkeiten von Bund und Ländern für eine beachtliche Weiterführung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus die erforderlichen Mittel auf Dauer aufzubringen; 2. durch die seit langem bestehende Unzufriedenheit über die weitgehenden Mietverzerrungen bei den Sozialwohnungen der verschiedensten Baustufen; 3. weil bereits in jenen Wochen immer wieder Versuche unternommen wurden, beim Wohnungsgeld empfindliche Einsparungen vorzunehmen.
Alle diese Gründe haben an Aktualität nichts eingebüßt. Nach wie vor besteht die Notwendigkeit einer intensiven Fortsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, eines Wohnungsbaus, der immer noch und auch in Zukunft auf lange Jahre hin einen gewichtigen Umfang als Ausgleichsfaktor haben muß.
Die beiden Konjunkturbelebungsspritzen aus den Investitionshaushalten — der Bundeswohnungsbauminister deutete das bereits an — sind keine Dauer-, sondern nur Überbrückungshilfen. Es bedarf also der Zuführung neuer Mittel für Bund und Länder über einen längeren Zeitraum. Die Verzinsung praktisch bisher zinsfreier öffentlicher Darlehen ist ein Weg hierzu. Er dürfte für diejenigen, die auf die vorgesehene Weise herangezogen werden, schmerzlich sein. Sie sollten jedoch bedenken, in welcher Gunst sie bisher gegenüber denjenigen standen, die für Wohnungen des gleichen Wertes bisher sehr viel mehr an Miete zu zahlen hatten. Das, was mit dem Gesetzentwurf angestrebt wird, ist also auch eine Art Akt ausgleichender Gerechtigkeit.
Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat gegenüber Sorgen, es könne dabei zu unangemessenen Mieterhöhungen kommen, bereits darauf hingewiesen, daß gemeinsam mit den Ländern hier Absicherungen erfolgen sollen. Der Weg hierzu wird über Wohnwerttabellen angestrebt, die von den Ländern den jeweils unterschiedlichen Verhältnissen angepaßt werden sollen. Meine Freunde und ich stimmen einer solchen Lösung grundsätzlich zu. Sie behalten sich jedoch eine Stellungnahme bis zur Vorlage entsprechender Muster vor. Wir möchten ganz sichergehen, daß möglichst für jedermann ablesbare Tabellen alle denkbaren Erhöhungen einfangen. Nichts hat in der Öffentlichkeit größere Unruhe hervorgerufen als Meldungen, nach denen eine Flut von Mieterhöhungen vom Beginn des nächsten Jahres an auf die Inhaber von Sozialwohnungen zukomme, die Steigerungen der Miete bis zu angeblich 50 °/o mit sich brächten. Wir möchten in den demnächst stattfindenden Ausschußberatungen restlos Klarheit über die denkbaren Erhöhungsfaktoren haben. Wir wissen zwar und haben es mit Dankbarkeit zur Kenntnis genommen, daß der Herr Bundeswohnungsbauminister diese Meldungen dementiert, und darauf hingewiesen hat, daß ein solches Ausmaß an Mieterhöhungen nicht zu befürchten sei. Es war allerdings ein mehr allgemeines Dementi. Erst dann, wenn wir übersehen können, wie die Tabellen aussehen, und erst dann, wenn wir abschätzen können, ob und in welchem Umfang auch andere gesetzliche oder Verwaltungsregelungen auf die Mieten im Sinne einer Erhöhung drücken, haben wir die Möglichkeit, uns ein Urteil zu bilden. Dazu bedürfen wir einiger Zeit.
Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat heute aber erneut darauf hingewiesen, daß er die Hoffnung hat, mit dem Zinserhöhungsgesetz Mieterhöhungen abzufangen, die über 25 % bei den älteren, bisher mit niedrigeren Mieten bedachten Sozialwohnungen betragen. Wir hoffen, daß wir gemeinsam eine entsprechende Lösung finden.

(Vorsitz : Vizepräsident Scheel.)

Es ist aber fraglos auch daran zu denken, daß es eine Reihe von Regelungen gibt — Herr Kollege Wurbs hat einige angedeutet —, die außerhalb des Zinserhöhungsgesetzes in diesem Zusammenhang in den Griff genommen werden müssen, damit unangemessene, untragbare Belastungen vermieden werden. So bedürfen die Beratungen des Ausschusses auch zu diesen Punkten einer großen Sorgfalt. Es darf bei ihnen keine Zeitpeitsche geben. Die Anhörung von Sachverständigen sowohl aus



Jacobi (Köln)

der Wohnungswirtschaft als auch aus der Mieterschaft ist unumgänglich.
Als sicher erscheint mir, daß das Zinserhöhungsgesetz unter keinen Umständen, wie es vorgesehen und mehrfach angekündigt war, bereits zum 1. Januar 1968 in Kraft treten kann; das ist unmöglich. Entsprechend können auch die mit ,dem Gesetz verbundenen Mieterhöhungen zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen. Trotz dieser Sachlage muß schon heute festgestellt werden, daß begrenzte Mieterhöhungen auf die Dauer nicht ausbleiben können. Wir wissen z. B., daß bei den weißen Kreisen, die nach der Verabschiedung des einen hier anstehenden Gesetzes noch verbleiben, Mietanhebungen um 10 % zu erwarten sind. Auch das muß bei der Gesamtberatung mit berücksichtigt werden.
Auf die Berechnungsverordnung ist schon hingewiesen worden, ebenso auf die Tatsache, daß sich aus dem Versuch, die angestiegenen Bewirtschaftungs- und Reparaturkosten für den Hausbesitzer nach viel zu langem Zögern auszugleichen, Mietanhebungen ergeben. Dies alles muß gesehen, muß geklärt, muß verstanden werden.
Unter diesen Umständen muß aber noch einmal mit großer Sorge darauf hingewiesen werden, daß unter solchen Zeichen Kürzungen des Wohngeldes ein Problem darstellen, das politisch und sozial gesehen und gewürdigt werden muß. Wir wissen, daß es wie im Jahre 1966 — ich erinnere mich an die Diskussionen im Oktober des vergangenen Jahres — auch diesmal Auseinandersetzungen zwischen dem Finanzministerium und dem Wohnungsbauministerium gegeben hat, bei denen Forderungen anstanden, die völlig indiskutabel sind. Sie gingen so weit, daß verlangt wurde, Wohngeld für Sozialwohnungsinhaber in Zukunft überhaupt nicht mehr zu zahlen. Was das für Folgen gehabt hätte, braucht hier nicht besonders betont zu werden.
Wir sind der Meinung, daß der Hinweis des Herrn Wohnungsbauministers des Nachdenkens wert ist, nach einiger Zeit werde eine Novellierung des Wohngeldgesetzes erfolgen. Wir meinen, daß bei dieser Gelegenheit auch eine Überprüfung gewisser materieller Bestimmungen möglich wäre. Im gegenwärtigen Augenblick aber in diese Bestimmungen einzubrechen, nur um gewisse Einsparungen darzutun, scheint uns nicht zweckmäßig zu sein. Vereinfachungsmaßnahmen, etwa bei der Einkommensermittlung, ja. Entlastende Regelungen für die Verwaltung, ja. Das ist aber auch nicht mit einem Federstrich zu bewerkstelligen. Ansonsten aber sollte man überlegen, ob der Zeitpunkt für einen Eingriff in das Wohngeldgesetz überhaupt schon gekommen ist. Wir meinen, daß gerade gegenwärtig und in absehbarer Zeit ein Eingriff in die soziale Substanz des Gesetzes unter keinen Umständen vertreten werden kann. Hier sind die bisher vorgelegten Vorschläge der Bundesregierung einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Nun sind diese Vorschläge wohl nur gemacht worden, weil man Einsparungen vornehmen wollte und weil die mittelfristige Finanzplanung wohl von jedem Ressort so weit wie möglich gehende Vorschläge für Einsparungen verlangte. Dafür haben wir Verständnis, nur meinen wir, daß bei einer Summe von etwa 30 Millionen DM, wie sie hier in Rede steht, keine Notwendigkeit besteht, daß diese Einsparungen auf dem Rücken der Wohngeldempfänger, die überwiegend Rentner und kleinste Einkommensträger sind, erfolgen. Wir erklären uns außerstande, hierzu unsere Zustimmung zu geben. Wir erinnern daran, daß das Wohngeldgesetz erst 1965 verabschiedet wurde, und daran, in welch feierlicher Weise das damals geschah. Ich spreche das eigentlich mehr in die Ohren des Bundesfinanzministers, der sich dieser Sitzung entsinnen sollte — es war die 163. Sitzung am 12. Februar 1965 —, als der damalige Bundeswohnungsbauminister Lücke folgendes sagte:
Das Wohngeldgesetz hat eine große familien- und gesellschaftspolitische Bedeutung. Durch dieses Gesetz wird ein Grundziel meiner Politik verwirklicht, jeder Familie, jeder alleinstehenden Person ausreichenden Wohnraum unid darüber hinaus den breiten Bevölkerungsschichten, die zu Eigentum an Haus und Boden gekommen sind, durch Lastenzuschüsse neben dem Wohnraum .dieses Mindestmaß an Eigentum wirtschaftlich Zu sichern. Damit wird dieses neue Gesetz einen würdigen Platz 'in der sozialen Ordnung unserer Zeit einnehmen.
Mit diesem Gesetz, das ;die von mir vor Jahren aufgestellte Konzeption verwirklicht, wird der weitere Abbau dier Wohnungszwangswirtschaft ,erleichtert. In der sozialen Marktwirtschaft — auch auf ,dem Wohnungssektor — nimmt dieses Gesetz eine zusätzliche soziale Funktion wahr.

(Beifall bei Abgeordneten in der Mitte.)

— Ich schließe mich Ihrem Beifall an, Herr Kollege Mick!
Meine Damen und Herren, das Hohe Haus, besonders aber die Bundesregierung wären in der Tat gut beraten, wenn sie sich der damaligen Erklärungen entsännen und ihnen entsprechend das Wohngeldgesetz nicht ständig zur Disposition stellten.
In der Begründung zum Zinserhöhungsgesetz wird viel Raum für Darlegungen über den Vertrauensschutz für die Empfänger von Förderungsdarlehen für Eigenheime verwendet. Die Darlegungen beschäftigen sich unter Zitierung von Gerichtsentscheidungen mit dem gesetzlichen Ausschluß von Zinserhöhungen bei diesen Eigenheimen. Wir werden uns mit diesem von 'dem Herrn Bundeswohnungsbauminister als unerfreulich bezeichneten Tatbestand bei den Ausschußberatungen noch zu beschäftigen haben. Es handelt sich hier fraglos um ein ernstes rechtsstaatliches Problem, wenn es auch zum Teil unerwünschte Konsequenzen auslöst. Wir werden im Ausschuß unsere Meinung hierzu dartun, und ich kann jetzt schon andeuten, daß uns nicht in jeder Weise bewiesen zu sein scheint, daß hier gar nichts getan werden könnte. Wir werden das 'erproben.



Jacobi (Köln)

Aber mindestens denselben Vertrauensschutz dürfen die Wohngeldempfänger verlangen. Was den einen gleichsam in einer Nebenbestimmung des 2. Wohnungsbaugesetzes zugesichert worden ist und worauf sie vertrauen, wurde den Wohngeldempfängern in aller Öffentlichkeit und, wie wir soeben wieder feststellen konnten, sogar in feierlichen Erklärungen zugesichert.
Nun hat der Herr Bundeswohnungsbauminister nach meinen Notizen soeben erklärt: Wenn der Bundesrat dazu Stellung genommen hat — er meinte die Vorlage zum Wohngeldgesetz —, wird die Bundesregierung noch einmal eingehend darüber beraten. Aus dieser Andeutung möchte ich die Hoffnung schöpfen, daß sich bis in die Reihen der Bundesregierung die Überzeugung durchgesetzt hat, daß es sich beim Wohngeld um einen politisch besonders neuralgischen Punkt handelt und daß hier in der Tat das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf zum Schluß kommen. Wo in diesem Hause die Zustimmung zu Einsparungen in einer bestimmten Höhe und an einer bestimmten Stelle verweigert wird, taucht verständlicherweise die Frage nach der Deckung auf. Bei den in Aussicht genommenen Wohngeldeinsparungen geht es um 30 Millionen DM jährlich. Dem Herrn Bundesfinanzminister müßte es gleichgültig sein, wo ein solcher Betrag eingespart wird, wenn nur die Kasse stimmt und wenn die Einsparungen in demselben Haushaltstitel erfolgen. Wenn dem so ist, dann ist das Problem eigentlich jetzt schon gelöst, Herr Bundeswohnungsbauminister; denn im Einzelplan 25 des Haushaltsentwurfs für 1964 sind als Ausgaben für Wohnungsbauprämien 620 Millionen DM vorgesehen. Damit ist gegenüber 1967 eine Zuwachsrate von 5% zugrunde gelegt. Die tatsächliche Entwicklung der Bauspartätigkeit im Jahre 1967 — mir wurde gerade heute ein Ergebnis unterbreitet, das den September dieses Jahres schon miteinbezieht — zeigt, daß der Ansatz von plus 5 % im nächsten Jahr durch die Entwicklung nicht gerechtfertigt ist. Es ist nicht von einer Steigerung von 5 %, sondern von einer Verminderung um 5 % auszugehen. Das bedeutet eine Einsparung von 60 Millionen DM. Das ist heute schon mit einiger Exaktheit beweisbar und nicht einfach eine leicht dahingeworfene Bemerkung. Aus dem Gesichtspunkt von Einsparungsmaßnahmen bei der mittelfristigen Finanzplanung gibt es also keine Notwendigkeit, sich des Wohngeldes als eines Opferlamms zu bedienen. Das aber ergibt Zeit für ein ruhiges Durchdenken einer zu einem späteren Zeitpunkt sowieso vorgesehenen, von mir vorhin schon erwähnten Novellierung des erst seit zwei Jahren in Kraft befindlichen Gesetzes, bei der dann eine Vereinfachung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens im Vordergrund stehen sollte.
Abschließend möchte ich die Bereitschaft der sozialdemokratischen Fraktion wiederholen, an der Beratung der beiden hier anstehenden Gesetzentwürfe mit dem Ziel einer baldmöglichen Verabschiedung mitzuwirken. Baldmöglich bedeutet für das
Schlußtermin-Änderungsgesetz eine abschließende Behandlung noch in diesem Jahr, für das Zinserhöhungsgesetz die Berücksichtigung der unabdingbaren Notwendigkeit, restlose Klarheit über die möglichen Mieterhöhungsfolgen, vor allem also über die Tabellen der Länder, zu erhalten.
Was not tut, ist, daß dieses Hohe Haus am Ende von Gesetzesberatungen — das gilt ganz allgemein — immer mehr dazu befähigt wird, eine möglichst klare Übersicht über die Folgen seiner Beschlüsse zu haben, und daß nicht nur die Experten wissen, um was es geht. Nur so ist ja schließlich auch die unerläßliche Information der Öffentlichkeit möglich, die unsere Beschlüsse letztlich zu tragen und zu ertragen hat. Mögen die Ausschußberatungen der beiden heute anstehenden Gesetzentwürfe diesen Erfordernissen Rechnung tragen!

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten in der Mitte.)


Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512121200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0512121300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch unsere Fraktion begrüßt die Gelegenheit, hier Fragen der Wohnungspolitik zu diskutieren. Ich möchte den Versuch des Herrn Ministers, schwierige Fragen verständlich darzulegen, ausdrücklich anerkennen und mich für diesen Versuch bedanken. Freilich werden die mietrechtlichen Vorschriften durch diese Gesetze nicht einfacher werden Die Gesetze enthalten eine Fülle von Verweisungen. Aber der Herr Minister hat in Aussicht gestellt, daß sich die Kommission nach Weißwerden aller Kreise mit der Vereinfachung befassen werde.
Das Schlußtermin-Änderungsgesetz hat der Herr Minister einen Kompromiß genannt. Manche Passagen in seiner Rede scheinen dabei eine leichte Distanzierung anzudeuten. Da es mir ähnlich geht, kann ich mich dazu kurz fassen. Wir werden auf der Grundlage der Regierungsvorlage stehen. Für uns gibt es keinen Zweifel darüber, daß der Fortfall der Preisbindung und das Wirksamwerden des Vertragsrechts in Städten mit 500 000 und mehr Einwohnern durch die Kumulation schwieriger Kündigungsfälle eine ernstere Angelegenheit ist als der gleiche Vorgang in einer Stadt von mittlerer Größe.
Doch auch da gilt der Satz — hier darf ich einen der* sozialdemokratischen Kollegen in diesem Hause aus der ersten Zeit des Wohnungsbaues zitieren —, den der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Oberbürgermeister Kalbfell in seinem Landesparlament einmal ausgesprochen hat: daß man gegen die Wohnungsnot nicht durch Behörden- und Zwangsmaßnahmen kämpfen kann, sondern nur durch den Bau neuer und die Instandhaltung alter Wohnungen. Diese Wahrheit gilt auch noch heute.
Die weitere Frist von einem Jahr für sieben Städte ist nur dann sinnvoll, wenn dort, wo es möglich ist, rechtzeitig eine Zahl von Wohnungen gebaut wird, die dem Stau von Kündigungen angepaßt ist, bei denen nicht in persönlicher Hinsicht Negatives vor-



Dr. Czaja
lag, sondern bei denen einfach das Vertragsverhältnis nicht mehr klappte. Die rechtzeitig fertigwerdende Ausweichmöglichkeit, nicht der Termin scheint mir das Entscheidende zu sein. Ich hätte es begrüßt, wenn von den dem Wohnungsbau zufließenden Konjunkturspritzen bei der Verteilung auf der unteren Ebene etwas dafür vorgesehen worden wäre oder noch vorgesehen würde. Das scheint mir das probate Mittel bei einem Fristablauf zu sein, ob er nun in einem Jahr oder in einem halben Jahr erfolgt.
Auf die Zusammenhänge mit den Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Minister hingewiesen. Es wird dabei ernster Formulierungsbemühungen in den Ausschüssen bedürfen, um eine tragbare und für den Richter praktikable Schutzklausel zu bekommen, die im Prinzip das Vertragsrecht wahrt und mit einigen damit zusammenhängenden Grundvorschriften des Grundgesetzes in Einklang ist. Es geht darum, den erheblich Schutzbedürftigen, bei denen ein erheblicher, ihre Familien- und ihre gesamte Lebensverhältnisse tief treffender Einbruch erfolgt, den Schutz des sozialen Rechtsstaates zu geben, und zwar diesen Schutz nicht nur zu Lasten einer Gruppe oder zu Lasten ähnlich Schutzbedürftiger. Schließlich werden diese Vorschriften vor allem auch für den Richter praktikabel sein müssen.
Mehr ist zu dem Zinserhöhungsgesetz zu sagen, das zwei Millionen Sozialwohnungen betrifft, für die Darlehen bis 1960 bewilligt wurden. Im Dezember 1966 hat das Hohe Haus — das ist bemerkenswert, weil damals die Tage neuer Oppositions- und neuer Koalitionsbildung waren — nach Ausführungen der Sprecher der Koalition und der Opposition die Regierung einstimmig gebeten, umgehend die Zinssätze für die in den vergangenen Jahren gewährten öffentlichen Mittel, insbesondere die Mittel nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz, den veränderten Einkommensverhältnissen anzupassen. Darüber hat auch Herr Kollege Jacobi soeben gesprochen. In der Begründung habe ich damals namens der Koalitionsparteien darauf verwiesen, daß die niedrige Annuität älterer Wohnungsbaudarlehen auf einem Stand eingefroren war, der den Einkommensverhältnissen aus lang zurückliegender Zeit, aber nicht den jetzigen Einkommensverhältnissen entsprach. Ich sagte, daß durch einen' inneren Lastenausgleich — Herr Kollege Jacobi sprach heute in Übereinstimmung damit von einem gerechten Ausgleich — die bisher billig Wohnenden den Unversorgten doch etwas durch höhere Zinsleistung helfen möchten. Den Schwächeren müsse — das war damals ganz klar betont worden — das unveränderte Wohngeld helfen.
Durch rasches Handeln sollte der damals fast entscheidungsreife Entwurf auf dem Bausektor zur Bekämpfung der Rezession beitragen. Es sind zehn Monate vergangen, ehe er an den Bundestag kam; aber dafür waren viele Umstände maßgebend. Doch die Anpassung ist überfällig. Wegen der vorgesehenen Fristen wird es ohnehin nach Verabschiedung des Gesetzes noch geraume Zeit dauern, bis sich daraus tatsächlich Mehreinnahmen ergeben.
Die Verzögerung hat sich dadurch ergeben, daß zusätzlich zu den ursprünglichen Zielsetzungen des
Entschließungsantrags vom 8. Dezember 1966 noch Änderungswünsche von verschiedenen Gruppen gekommen sind, die erst geprüft werden mußten. Auf die Initiative von Verbänden und verschiedenen anderen Seiten hin soll mit dem Entwurf der Versuch unternommen werden — dem im Prinzip durch seine Stellungnahme auch der Bundesrat zustimmt --, eine weitere Entzerrung und Vereinfachung des Mietgefüges im öffentlich geförderten Wohnungsbau durch Tabellenmieten einzuleiten. Offensichtlich scheinen aber Bundesrat und Bundesregierung nur an Tabellen für Durchschnittsmieten von Wohnungen vergleichbarer Größe, Ausstattung und Ortslage zu denken, die eine Obergrenze darstellen. Das haben die Ausführungen des Herrn Ministers heute gegenüber manchen Mißverständnissen in der Öffentlichkeit eindeutig klargestellt.
Im übrigen wollen Bundesrat und Bundesregierung für jedes einzelne Objekt an der Kostenmiete festhalten, die sich aus den Zinsen für Fremd- und Eigenmittel sowie aus der Verwaltungs-, Bewirtschaftungs- und Instandsetzungskostenpauschale errechnet. Ob allerdings die Obergrenze nicht ab und zu dazu reizen könnte, sie zum. Normalfall zu machen, bleibt zu prüfen und zu beobachten. Hierin steckt eine gewisse Gefahr.
Wenn man versuchen würde — nicht von uns aus —, die Tabellenmiete zum Normalfall zu machen, würden allerdings die Grenzen der Kostenmiete überschritten oder verwischt werden, und es entstünden für manche Kreise von Mietern zu hohe Lasten, und auf ihrem Rücken würden aus den öffentlichen Darlehen Differentialrenten für die Schuldner herausgewirtschaftet, die mit der Zahl des Eigentums an Wohnungen wüchsen.
Wir werden uns daher bei den Beratungen sehr streng von dem Gesichtspunkt leiten lassen, daß auch den Mietern in diesem Punkt nichts Unzumutbares aufgebürdet werden darf. Wir werden die Länder bitten müssen, die Tabellenmieten, die sie einführen wollen — da treffe ich mich mit den Ausführungen von Herrn Kollegen Jacobi —, so zu gestalten, daß der Mieter nicht überbelastet wird und nicht etwa die Neigung entsteht, die Tabellenmieten zu Normalmieten mit Einschluß dieser Differentialrenten zu machen. Vielleicht werden wir durch gesetzliche Vorschrift irgendwelche Obergrenzen vorsehen müssen. Die Festsetzung der Grenze, wo es zu unerträglichen Belastungen ausufert, sollte vielleicht nicht völlig nur dem Einvernehmen der Verwaltungsstellen überlassen werden. Es könnte sein, daß manches im Gesetzentwurf zur Festsetzung einer hohen Tabellenmietgrenze anreizt. Es ist nämlich vorgeschrieben, daß die Bewilligungsstelle, wenn die Tabellenmietgrenze zur Deckung der nachgewiesenen Kosten nicht ausreicht, einen Antrag auf Senkung der Zinserhöhung für das betreffende Objekt entgegennehmen, prüfen und im Rahmen der nachgewiesenen Tatsachen die Zinserhöhung ermäßigen muß.
Da die Zinserhöhungen den Haushalten der Länder zufließen und jede Überprüfung viel Verwaltungsarbeit erfordert, dürfte die Tendenz eigentlich dahin gehen, die Tabellenmieten so auszurichten, daß möglichst wenig Senkungsanträge seitens der



Dr. Czaja
Bauherren und Bauträger eingehen. Diese Problematik wird bei den weiteren Beratungen zu prüfen sein.
Unabhängig davon wird unzweifelhaft ein gewisser Teil der Mieter, der in günstig finanzierten Wohnungen wohnt, insbesondere dann hart betroffen, wenn er in den letzen Jahren keine hohen Einkommenssteigerungen zu verzeichnen hatte. Diesen Personen könnte das Wohngeld helfen, allerdings nur dann, wenn es nicht gerade für die Schwächsten durch neue Bestimmungen über die Einkommensberechnung erheblich begrenzt würde. Die vielen Proteste, die gegen solche Begrenzungen auch von Teilen unserer Fraktion vorgebracht wurden, hat der Herr Bundeswohnungbauminister mit der Erklärung beantwortet, daß hierzu das letzte Wort noch nicht gesprochen sei und daß sich nach Möglichkeit für die unteren Einkommensgruppen — so in der „Welt" Nr. 225 — nichts verringern solle. Heute hat der Herr Minister ähnliches in etwas anderer Form gesagt. Dies läßt die Hoffnung wieder stärker werden, daß hier ein Ausweg gefunden werden wird, um so mehr, als die sicherlich nicht hohe Summe durch Änderungsanträge und Umdispositionen im gleichen Einzelplan gedeckt werden kann. Das hat auch der Herr Kollege Jacobi betont. Unser Entschließungsantrag vom 8. Dezember 1966 gründete ausdrücklich, das möchte ich nochmals betonen, auf dem unveränderten Wohngeld. Besonders zustimmen möchte ich der Bemerkung des Herrn Ministers — und auch der Kollegen Jacobi und Wurbs —, daß die Änderung des Wohngeldgesetzes einer sorgfältigen Beratung bedarf, was sicherlich auch für die anderen geplanten Änderungen am Wohnungsbaugesetz zutrifft. Ein Durchpeitschen außerhalb der zuständigen Ausschüsse würde das nicht gewährleisten. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß eine Minderung des Wohngeldes z. B. für einen Familienvater mit fünf Kindern und 915 DM Brutto-Monatseinkommen — also sicher kein Krösus — sowie 205 DM Kindergeld bei einer Quadratmetermiete von 2 DM, die nun etwa auf 2,50 DM gesteigert würde, um 57,50 DM im Monat, nachdem er schon 80 DM Ausbildungsbeihilfe für zwei Kinder verloren hat, nicht gut vertretbar ist. Ebenso wäre es kaum vertretbar, für ein Ehepaar mit 310 DM Unterhaltshilfe monatlich und einer Miete von 1,70 DM je Quadratmeter das Wohngeld um 27,50 DM im Monat zu senken. Das würde die Schwächsten treffen.
Die Annäherung der Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen an die Wirklichkeit des Kapitalmarktes wird es aber auch für breite und weite Schichten der Bevölkerung noch augenscheinlicher machen, welchen echten, manchmal bisher nicht geachteten Wert das Wohnungseigentum, das Stockwerkseigentum und das Familienheim, soweit es durch eigene harte Vorsparleistung getragen wurde, besitzen. Vielleicht wird das der Anlaß sein, noch zusätzlich manchem Mieter die Augen dafür zu öffnen, wie wichtig es ist, in ein solches Eigentum zu kommen, sei es durch Neubau, sei es durch 'Erwerb bestehender Wohnungen, die sich zur Veräußerung anbieten, und sich damit vor allzu häufigen Mietänderungen zu schützen. Dies zu fordern sollte übrigens wohl Aufgabe aller sozialen Träger sein.
Desto besorgter — das möchte ich nicht verhehlen — macht uns jedoch dabei, daß einer der betonten Akzente der Förderung zur Eigentumsbildung, die Zinsbildung bei Familienheimen und Eigentumswohnungen, für die Zukunft mit dem Hinweis auf größere Elastizität schon nach dem Gesetzentwurf fallen soll und daß darüber hinaus noch zusätzliche Versuche gemacht werden, die Zusagen bezüglich Zins- und Tilgungsbeihilfen für Eigentumsmaßnahmen in der Vergangenheit unter Fortfall eines gewissen Vertrauensschutzes auf bestehende Vorschriften, auch Landesvorschriften, umzustoßen. Diese Zinsverbilligung, das möchte ich hier ganz offen sagen, ist ein Vorteil der Eigentumsbildung, ein Vorteil für die Eigentumsbildung durch Wohnungsbau, ein Akzent der Eigentumsförderung, eine klare Zielsetzung, die wir von der CDU/CSU nicht radikal zu ändern wünschen,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

eine gesetzliche Zielsetzung, wie sie der Vorrang für Eigenheimanträge bei der Wahrung des Wohnbedarfs, wie sie die Familienzusatzdarlehen, der Ablösungsbonus und andere Vorschriften darstellen. Diese Vorschriften verstoßen ebensowenig gegen den Gleichheitsgrundsatz, wie sonstige Förderungen der Vermögensbildung in natürlicher Hand.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Hier im Wohnungsbau sind diese Vorschriften doppelt berechtigt durch die hohe Eigenkapitalleistung der Eigentümer, die hohe Subventionierungssummen bei diesen Maßnahmen einspart. Das offizielle Bundesbaublatt des Bundesministers für Wohnungswesen hat in einer der heurigen Nummern nachgewiesen, daß die Leistung an Eigenkapital und Eigenkapitalersatz bei Eigentumsmaßnahmen durchschnittlich 46 % der Gesamtkosten ausmache, bei Mietwohnungen 26 %. Ein Bedauern darüber, daß für früher geförderte Eigentumsmaßnahmen das gesetzliche Verbot der Zinserhöhung weiterhin wirksam bleibt, vermögen wir daher nicht zu teilen.
Der Herr Bundesminister hat dankenswerterweise auch einige allgemeine Ausführungen zur Wohnungsbaupolitik angeschlossen. Ich möchte ausdrücklich sagen, daß er unsere Unterstützung bei seinen Bemühungen hat, für den Nachhol- und Ersatzbedarf und den laufenden Bedarf das notwendige Wohnungsbauvolumen in den von ihm genannten Jahreszahlen zu sichern. Ich möchte unterstreichen, daß eine tiefe und nachhaltige Rezession in der Bauwirtschaft wegen ihres großen Umfanges kaum durch Steigerungen auf anderen Produktionsgebieten innerhalb der gesamten Volkswirtschaft wettgemacht werden kann. Fehlinvestitionen — auf die Herr Kollege Wurbs hingewiesen hat — können allerdings dort eintreten, wo keine angemessene Wahl des Standortes auch nach dem Willen der Bevölkerung, der Wohnungsuchenden und der Bauherren, erfolgte oder wo nicht genügend auf die geforderte Rechtsform Rücksicht genommen wurde, oder dort, wo preislich oder in der Bauherstellung Fehlkalkulationen erfolgten, wo eben zu teuer oder in ungenügender Qualität gebaut wurde. Die Vermeidung solcher Fehlinvestitionen setzt natürlich



Dr. Czaja
eine ganz besondere Prüfung des Standorts und des Bedarfs voraus. Insbesondere muß die öffentliche Hand bei Gewährung von Darlehen darauf sehen, und zwar auf jeder Ebene, daß nicht Fehlinvestitionen gefördert werden.
Wir hörten von dem Herrn Minister auch einiges zum Standort der Förderung, wozu vielleicht zusätzlich zu bemerken bleibt, daß in der betreffenden Region theoretischen Bedarfs zweierlei zum theoretischen Bedarf hinzutreten muß: die praktische Baumöglichkeit zu Kosten, die noch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues liegen, und der Wille der Unversorgten oder der dort Wohnungen Freimachenden, gerade in dieser Region auch wirklich zu bauen. Die Freizügigkeit gehört nämlich zu unseren Grundrechten, und der Wohnungsbau darf ihr nicht praktisch entgegenwirken, außer wenn ihm das das allgemeine Wohl im Rahmen des Planungsrechts, der Normen der Landesplanung und der Normen der Raumordnung gebietet.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Insbesondere geht es nicht an, den freien Willen des Bürgers dann — außer in den genannten Normenfällen — zu lenken, wenn er weniger Subventionen dafür fordert als in einem etwa erzwungenen Standort. Dies gilt auch für das, was der Herr Bundesminister die Steuerung des öffentlich geförderten Wohnungsbaues nannte. Wenn nur nach dem theoretischen Wohnbedarf gebaut würde, könnten sich allerdings Fehlinvestitionen ergeben.
Eines haben wir vermißt: eine Aussage bezüglich der Wohn- und Rechtsformen, die gefördert werden sollen. Lassen Sie mich dazu einiges ganz klar, auch im Auftrage der Fraktion, sagen. Wir leben in einer Zeit, in der die Technisierung auf vielen Gebieten zur Konzentration in Großunternehmen und in Kollektivformen zwingt. Wir sind in einer solchen Zeit allerdings keineswegs geneigt, die Eigentumsbildung in natürlicher Hand dort nicht zu fördern, wo dies möglich und wo dies vertretbar ist. Bei 30%. der geförderten Wohnungen müßte und sollte wie in den vergangenen Jahren — in diesem Jahr ist es etwas abgesunken — die Eigentumsbildung mindestens möglich sein.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie sollte bei dieser Marke gehalten werden, nachdem der forcierte Mietwohnungsbau — der auch notwendig war — nach dem zweiten Weltkrieg immerhin über 70% des Förderungsvolumens eingenommen hat und auch heute noch einnimmt, und sie sollte dort auch gehalten werden angesichts der Tatsache, daß — und das ist ein sehr ernstes Problem — der Anteil der Haushaltungen, die zu Eigentum in. ihrer Wohnung wohnen, von 41 % aller Haushaltungen im Jahre 1950 auf unter 34 % im Jahre 1966 gesunken ist. An sich ein erschrekkender Rückgang von Eigentum in natürlicher Hand, von Eigentum, das verhältnismäßig langen Bestand hat! In diesem Bereich ist der Anteil der natürlichen Eigentümer in wenigen Jahren um ein Achtel zurückgegangen. Der Grund, warum wir von der CDU/CSU gegen eine Eigentumsminderung im Wohnungsbau kämpfen, ist nicht besser auszudrücken als durch den schlichten Satz, den der Bundesverwaltungsgerichtspräsident in einer vor kurzem gehaltenen Rede im Volksheimstättenwerk verwendete. Dieser Satz lautet: „Freiheit und Eigentum gehören zusammen." Ich möchte hinzufügen: Dazu gehört auch kleines Einzeleigentum an Wohnungen für breite Schichten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich muß als letztes die Frage stellen, ob sich etwa eine Akzentänderung bei der Zielsetzung im Wohnungsbau abzeichnet, und muß die Frage aufwerfen, zu welchen Wohn- und Rechtsformen die von Bund und Ländern erzielten Mehrerträge von fast 500 Millionen DM nach diesem Gesetz verwendet werden sollen. Dies ist ja ein Sondervermögen des Bundes, der Länder und zum Teil des Lastenausgleichs. Es ist für uns undenkbar, daß die beschleunigten Rückflüsse dieses Sondervermögens nicht zum angemessenen Ausbau, sondern etwa zum Abbau der Eigentumsbildung durch Wohnungsbau Verwendung finden. Wenn man das versuchen sollte — es gibt hier und dort in unpolitischen und meist wankelmütigen Kreisen, manchmal auch in der Verwaltung verschiedener Stufen, Bereiche, die das wollen —, dann gelten hier, meine ich — das möchte ich ganz betont sagen —, die Sätze, die der Abgeordnete und jetzige Minister unseres Koalitionspartners, Herr Leber, zum Vermögensbildungsgesetz für Arbeitnehmer gesprochen hat. Diese Worte lauten:
Es genügt nicht, nur das naturgegebene Recht auf Privateigentum zu betonen. Mit gleichem Nachdruck muß alles unternommen werden, daß alle Kreise der Bevölkerung in den Genuß dieses Rechtes kommen können.
Er erklärte dann wörtlich, daß es im Bundestag oft zum Schwur darüber kommen werde, „wie viele noch bereit sind, mitzumachen, wenn es um den materiellen Kern der Dinge" bei der Eigentumsförderung geht.
Bei der Eigentumsbildung durch Wohnungsbau geht es nunmehr um den materiellen Kern der Dinge, insbesondere beim zukünftigen Wohnungsbau. Nach den Finanzplanungen des Bundes in der Drucksache V/2065, die uns bereits beschäftigt haben, sind dankenswerterweise die Haushaltsansätze des Einzelplans 25 — Wohnungswesen — in der mittelfristigen Finanzplanung in steigendem Trend gehalten. Sie stiegen von 1411 Millionen DM im Jahre 1967, ohne Konjunkturförderungsmaßnahmen, auf 1623 Millionen DM im Jahre 1970. Es wäre kaum verständlich, wenn bei steigenden Haushaltsansätzen und bei den Mehreinnahmen, die dieses Gesetz erbringt, die Akzentuierung der Eigentumsbildung und auch die Akzentuierung der Familienzusatzdarlehen geschwächt und Kürzungen vorgenommen werden sollten. Ein sozialdemokratischer Sprecher von der „Front" des Wohnungsbaues im Stadtrat von Stuttgart, Stadtrat Schimpf, hat vor wenigen Tagen laut „Stuttgarter Zeitung" erklärt — ich teile seine Auffassung in diesem Punkt nicht —, daß die Umstellung des Förderungssystems — so war es in der Zeitung wörtlich zitiert — „das glatte Eingeständnis enthalte, daß der soziale Wohnungs-



Dr. Czaja
bau zu Grabe getragen werde. Nun, wir haben solches Grabgeläute schon oft vernommen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang die wohnungs- und volkswirtschaftlich richtigen Bemühungen des Bundeswohnungsbauministers zum Ausbau des § 88 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und die Anreize zum Umzug, die dadurch geschaffen werden, ganz deutlich begrüßen und unterstützen.
Trotzdem ist unabhängig von der tiefen Verschiebung in der Zielsetzung des Wohnungsbaus in dem Finanzänderungsgesetz schon jetzt die Frage der Verwendung der Mehreinnahmen nach diesem Zinserhöhungsgesetz zu stellen. Es liegt im Rahmen der Sparsamkeit und der vorgesehenen Haushaltsansätze, diese Frage zu stellen. Wenn laut Bundesbaublatt die Bauherren von Eigenheimen und Eigentumswohnungen fast das Doppelte an Eigenkapital erbringen als Bauherren von Mietwohnungen, wenn die Bewilligungsstatistik nachweist, daß eine um vieles höhere Subventionierung von Mietwohnungen im Brennpunkt des Bedarfs, insbesondere in Hochhäusern, gewährt werden muß — ich halte das für praktisch nicht anders möglich —, eine höhere Subventionierung als selbst für kinderreiche Großfamilien mit Zusatzdarlehen, dann kann der Abbau der Eigentumsförderung unmöglich volkswirtschaftlich oder finanziell begründet werden. Wenn man den Anteil der Eigentumsmaßnahmen weiterhin drücken wollte, dann würden im Gegenteil Mehranforderungen an Subventionen kommen, wozu man dann gern einen Abbau der Familienzusatzdarlehen heranziehen möchte, so daß diese bei Familien mit sechs Kindern geradezu halbiert würden. Die Akzentänderung widerspräche nicht nur der Sparsamkeit, sondern auch dem nachgewiesenen Bedarf für förderungsfähige Anträge von Personen, die unter der Einkommensgrenze liegen, harte Sparleistungen hinter sich haben und ein Grundstück und einen baureifen Plan nachweisen können, einem Bedarf, der durch den jährlichen Überhang von 125 000 solcher unerledigter Anträge vom Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau in Beantwortung von Kleinen Anfragen nachgewiesen wurde.
Meine Damen und Herren, die Verteilung der Mehreinnahmen, insbesondere auch in bezug auf den Lastenausgleichsfonds, bedarf ohnehin der gesetzlichen Klärung, nachdem der wohl richtigen Auffassung des Berichterstatters im ,Bundesrat, des Berliner Senators Schwedler, von einzelnen Ländern widersprochen wurde. Die Frage aber, für welche Wohn- unid Rechtsformen und mit welchen Akzenten die Mehreinnahmen verwendet werden sollen, ist für uns ebenfalls entscheidend. Wir wissen mit allen anderen, daß große Aufgaben der Stadtsanierung und der Dorferneuerung auf öffentliche Mittel warten. Darüber ist jedoch noch nicht entschieden. Man kann nun unmöglich die Verwendung der erheblich steigenden Rückflüsse ausschließlich kurzfristigen Verwaltungsentscheidungen überlassen.
Überhaupt enthält dieser Gesetzentwurf und auch das künftige Finanzänderungsgesetz im Wohnungsbaubereich eine Unzahl von Ermächtigungen für die Verwaltung, von Ermächtigungen, die tief in die Lebensverhältnisse eingreifen sollen, Ermächtigungen, die noch präzisiert werdenmüssen. Es geht um viele Milliarden von Bundes- und Landesmitteln. Wir achten und schätzen 'die Sachkunde der Verwaltung hoch. Doch meinen wir, daß das politische Profil Parlamente und Gesetzgebung selbst geben müssen. Sicher haben manche Gesetze zu tief in den Verwaltungsbereich 'eingegriffen. So weit darf es aber nicht kommen, daß dieHöhe der Mieten und die Verwertung von Steuermitteln zur Subventionierung der Entscheidung des Parlaments 'und dem durch Sparen .erwiesenen und durch förderungsfähige Anträge aufgezeigten Wollen des Bürgers widerspricht.
Bei diesem und den folgenden Gesetzen werden wir ganz besonders darauf achten, wie viele — ich zitiere wieder Herrn Leber — noch mitmachen, wenn es um den materiellen Kern der Dinge bei der Eigentumsbildung geht. Ich habe 'die Hoffnung, daß möglichst viele dabei mitmachen. Wir werden mit Entschiedenheit bemüht sein, die bewährte Akzentuierung des Wohnungsbaus in seiner grundsätzlichen Zielsetzung, die dem Mietwohnungsbau mit 70 und mehr Prozent seinen angemessenen Raum, der Förderung- des Eigenheims aber einen kleinen Fortschritt und eine maßvolle Hilfestellung gab und gibt, zu erhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512121400
Das Wort hat Frau Abgeordnete Berger-Heise.

Margarete Heise (SPD):
Rede ID: ID0512121500
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Von fast allen Rednern dieses Hauses wird anerkannt, daß die Finanzplanung der Bundesregierung zu ihrer Verwirklichung Gesetzesänderungen bedarf, auch auf dem Gebiet der Wohnungspolitik. Die Mehreinnahmen, die nach der Drucksache V/2063 erreicht werden sollen, werden die für die Wohnungen nach der Währungsreform bis Ende 1959 eingesetzten zinslosen oder zinsbilligen öffentlichen Mittel, soweit sie dem Mietwohnungsbau zugeführt wurden, vom 1. Januar 1968 an mit bis zu 4 % höheren Zinsen belasten. Ich habe mich deswegen gemeldet, Herr Dr. Czaja, weil ich an dieser Stelle anderer Meinung bin als Sie. Ich bedauere, daß es uns das Zweite Wohnungsbaugesetz unmöglich macht, auch den Erwerber oder Erbauer eines Eigenheims zu einer höheren Zinsleistung heranzuziehen. Denn es ist nicht anzunehmen, daß sich nicht auch sein Einkommen im Laufe der Jahre verbessert hat, nicht ebenso verbessert hat wie das Einkommen des Mieters in einer Sozialwohnung. Diese Bestimmung im Zweiten Wohnungsbaugesetz die offensichtlich Bevorzugungen und Benachteiligungen sozial gleichgestellter Personengruppen schafft, müßte, meine ich, geändert werden, damit wir wenigstens in der Zukunft dafür sorgen, daß nicht nur die eine Gruppe der Sozialmieter die Rückflüsse verstärkt, mit der dann wieder Eigenheime und Mietwohnungen gebaut werden. Ich halte das also noch offen. Wir müssen im Ausschuß darüber reden. Aber ich gebe doch zu



Frau Berger-Heise
bedenken, daß wir hier wieder eine neue bevorzugte Gruppe schaffen, was nicht gerechtfertigt ist.
Die Mieterhöhungen, die auf den Mieter zukommen, der in den bis Ende 1959 erstellten Sozialwohnungen wohnt, hängen nun von der Höhe der öffentlichen Darlehen ab, die im Einzelfall für das Objekt gewährt wurden. Diese Mieterhöhungen dürften schon darum sehr unterschiedlich sein, weil eine Wohnung zu bauen im Jahre 1950 etwa 10 000 DM und im Jahre 1959 etwa 30 000 DM gekostet hat. Zur Erzielung einer tragbaren Miete müßten also die Wohnungen aus dem Jahre 1959 sehr viel höher zinslose oder zinsbillige Mittel bekommen haben. Bei gleicher Anwendung der Zinserhöhung würden also die Mietlasten bei einer später erstellten Wohnung mit teuerer Miete viel stärker steigen als bei einer Wohnung aus dem Jahre 1950. Soweit das mit mangelndem Komfort oder primitiverer Bauweise oder schlechterem Grundriß vertreten ist — wir haben ja solche Wohnungen, die wirklich nicht mehr schön sind —, wäre das noch gerechtfertigt. Bei vergleichbarer Ausstattung aber würde es zu neuerlicher Mietenverzerrung beitragen. Darum begrüße ich den Vorschlag des Bundesrates sehr, diese Tabellen aufzustellen.
Damit kann erstens vermieden werden, daß es bei hoher Zinsbelastung zu wirtschaftlich und sozial untragbaren Mieten kommt, und zweitens wird erreicht, daß sich eine Anhebung der Mieten nach den Ausstattungsmerkmalen der Wohnungen richtet. Ich bin aber wie Herr Kollege Czaja — im Gegensatz zur Vorlage — auch der Meinung, daß sich das Parlament doch die Entscheidung über die Merkmale der Tabellen vorbehalten sollte, daß es Ermächtigungen nur dort zulassen sollte, wo es unbedingt nötig ist, daß also Ermächtigungen die Ausnahme bleiben sollten.

(der die Bundesregierung aufgefordert wurde, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur .Mobilisierung der öffentlichen Baudarlehen einzubringen, sondern daß wir auch während dergleichen Sitzung im Wohngeldgesetz eine Heraufsetzung des vom Mieter selbst zu tragenden Mietanteils einstimmig abgelehnt haben. Wir haben damals gegen eine Verschlechterung gesprochen und haben dabei auf die steigenden Mieten hingewiesen. Ich habe inzwischen gehört — von jeder Fraktion hat ja inzwischen ein Kollege gesprochen —, daß wir uns hierin einig sind. Dieses „Kind" Wohngeldgesetz hat schwer laufen gelernt; es ist gerade erst zweieinhalb Jahre alt, und wir sollten das Gesetz wirklich nicht schon wieder materiell verschlechtern. Seine Kosten wurden übrigens — das ist nachzulesen — niemals niedriger eingeschätzt, als sie heute tatsächlich sind. Allerdings hat das Kind auch einen 'Geburtsfehler mitbekommen — wie so viele unserer Gesetze —: es ist viel zu perfekt ausgefallen. Wir machen auch immer wieder den gleichen Fehler, daß wir bestimmte Personengruppen vielen Gesetzen bevorzugen, anstatt sie in einem Gesetz so zu entschädigen, daß sie eine weitere Bevorzugung nicht mehr nötig haben. Dadurch werden dieGesetze so schwer lesbar. Es ist ierfreulich, daß der Herr Minister darauf heute hingewiesen hat. Wir hoffen sehr, ihn — und dadurch auch seine Verwaltung — 'zu gewinnen, wenn wir in den Ausschußberatungen immer wieder fordern, 'Gesetze sollten für den Bürger lesbar 'sein. In dem Wohngeldgesetz wird vorgeschlagen, daß der § 20, der sich mit der Einkommensermittlung befaßt, geändert werden soll. Man muß zugeben, .daß das leider gerade der Paragraph ist, der zu einem ungeheuren Verwaltungsaufwand geführt hat. Für den Bürger, Herr Dr. Czaja, ist nämlich Einkommen gleich Einkommen. Woher es stammt, ist ihm ziemlich egal: ob es nun Arbeitsentgelt, Rente, Pension, Kindergeld oder sonst etwas ist. Gar kein Verständnis hat er 'dafür, wenn z. B. die Rente eines Kriegsbeschädigten anders 'eingestuft wird als die Rente eines Unfallgeschädigten. Nach diesem Gesetz wird nämlich die Rente eines Kriegsbeschädigten nicht als Einkommen, die eines Unfallgeschädigten dagegen als Einkommen angerechnet. Die Grundrente einer Kriegerwitwe wird nicht als Einkommen angerechnet, die Rente einer Witwe, deren Mann einen Unfalltod erlitten hat, wird als Einkommen angerechnet. — Wer soll sich da auskennen! Das hat zu Mißständen geführt. Dieser § 20 hat — das wissen wir alle — die Verwaltung ungeheuer belastet; denn sie mußte Sachbearbeiter haben, die sich in Dutzenden von Gesetzen auskennen mußten, um hier wirklich dem Gesetz gerecht zu werden. Nun wird die Meinung vertreten, mit diesen Vorschlägen der Bundesregierung könnten 30 bis 50 Millionen DM im Jahr eingespart werden. Ich bin der Auffassung, daß dieses Gesetz dazu ungeeignet ist. Ich sehe aber auch keine Möglichkeit mehr, in dem zusammengeschmolzenen Etat des Bundeswohnungsbauministers an anderer Stelle diese Summe einzusparen. Nun sind die Auswirkungen unserer wohnungspolitischen Gesetze nicht immer auf ein Ressort beschränkt. Ich denke da z. B. an das WohnungsbauPrämiengesetz. Die Mittel für die Prämien nach diesem Gesetz sind im Etat des Bundeswohnungsbauministers enthalten. Die Möglichkeit, Bausparbeträge nach § 10 bei der Errechnung des steuerpflichtigen Einkommens abzusetzen, wirkt sich dagegen im Etat des Finanzministers aus. Hier kann sich der Finanzausschuß Lorbeeren verdienen. Ich meine — und das sollte sich der Herr Bundesfinanzminister noch einmal ansehen —, das Einkommensteuergesetz ist zu einem Geheimtip unter gut Verdienenden geworden. Von § 10 des Einkommensteuergesetzes Gebrauch zu machen und dadurch einen großen Teil seiner Steuerschulden vom Staat geschenkt zu bekommen, ist zwar legal, kostet uns aber viel Geld. Ich glaube, in diesem Frau Berger-Heise Jahr sind es 1,3 Milliarden DM. Wir sollten uns doch einmal fragen, ob es gerechtfertigt ist, Leuten mit großem Einkommen so große Vergünstigungen auch dann zuzugestehen, wenn sie nicht die Absicht haben, jemals ein Haus zu bauen. Wenn gespart werden muß, dann zuerst dort, wo es nicht weh tut, und nicht ausgerechnet beim Wohngeldgesetz, wo es die kleinen Leute trifft. Die Argumente, die hier gegen eine solche Änderung angeführt wurden, haben Sie sicher alle noch aus der letzten Debatte in Erinnerung. Das eine Argument lautete, die kleinen Bausparer, welche die Bausparprämie bis zu 400 DM in Anspruch nehmen, erlangten durch den § 10 eine schnellere Zuteilung ihrer angesparten Beträge und der Darlehen. Das klingt recht schwach, denn die kleinen Bausparer haben meistens ihre Verträge nicht abrufen können, weil ihnen die Bodenpreise und die Baupreise zu hoch waren. Diese Bausparer haben gar nicht so großen Wert darauf gelegt, sehr schnell in den Besitz ihrer angesparten Summen zuzüglich des Darlehens zu kommen. Auch die angebliche Alterssicherung auf Staatskosten, ausgerechnet für Großverdiener, leuchtet mir nicht ein. Es bleibt ja außerdem jedem unbenommen, für eingezahlte Beträge eine Bausparprämie zu erlangen. Die Höchstbeträge von 400 DM jährlich werden sich allerdings für die heutigen Nutznießer des § 10 des Einkommensteuergesetzes kaum lohnen. Deshalb glaube ich, daß die Mittel für Bausparprämien wahrscheinlich nicht wesentlich ansteigen würden, wenn dieser § 10 des Einkommensteuergesetzes und damit die Bevorzugung einer ganz bestimmten Gruppe verschwände. Ich bitte noch einmal darauf zurückkommen zu dürfen, wenn wir das Wohngeldgesetz im Ausschuß besprechen. Eventuell könnten auch Anregungen von uns an den Finanzausschuß weitergegeben werden. Ich brauche, wie ich glaube, weitere Gründe dafür, das Wohngeldgesetz nicht zu verändern, hier gar nicht vorzutragen. Aus den Äußerungen der anderen Sprecher war zu entnehmen, daß wir alle einer Meinung sind, daß nämlich an diesem Gesetz materielle Abstriche nicht vorgenommen werden sollten. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Könen Es kommt darauf an, ob Sie mich provozieren. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben vom Herrn Kollegen Jacobi schon gehört, daß ich Ihnen etwas zur Drucksache V/2074 — Änderung des Schlußtermins — und im besonderen zur Änderung des § 18 — Einbeziehung der Städte Köln und Düsseldorf — sagen möchte. Der Herr Bundeswohnungsbauminister Lauritzen hat im übrigen hier im Hause — das möchte ich vorweg sagen — doch eine, wie die Journalisten sich auszudrücken belieben, „ganz gute Presse" gehabt. Das tröstet ihn vielleicht ein bißchen über die schlechte Presse hinweg, die er draußen hatte und über die er sich ärgern mußte. Herr Minister, Sie haben vom Kompromiß auch gegenüber den Ländern gesprochen und haben gesagt, daß die Absicht war, die besonderen Schwierigkeiten auch in den Ballungsgebieten zu berücksichtigen; dies sei der Sinn der Sonderlösung. Sie haben weiter gesagt, für diese Ausnahmeregelung sei Voraussetzung, daß normale Verhältnisse Ende 1967 nicht zu erwarten seien. Herr Minister, sie sind auch für Düsseldorf und Köln nicht zu erwarten. Sie haben uns hier gesagt, daß die Bundesregierung nicht in der Lage war, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen. Die SPD-Fraktion ist nicht in der Lage, jetzt der Bundesregierung zu folgen, und wird deshalb beantragen, diese beiden Städte mit einzubeziehen. Wenn ich auf die Uhr sehe, meine Damen und Herren, stehe ich vor der Frage, ob ich Ihnen das ganze Material vortragen soll oder nicht. Sie schütteln schon mit dem Kopf. Sie sagen immer nein, aber nachher stimmen Sie falsch ab. — Kollege Schulhoff, Sie sind ja von Düsseldorf; ich werde gut auf Sie aufpassen. Meine Damen und Herren, ich überlege mir wirklich ernsthaft, ob ich Ihnen um diese Zeit und bei dieser Besetzung oder Nichtbesetzung des Hauses das ganze Zahlenspiel der beiden Städte vortragen soll, um Ihnen darzutun, daß der Wunsch dieser beiden Städte nicht etwa irgendein Wunsch ist, sondern daß er sehr begründet ist. Ich will es so kurz .wie möglich machen, auf die Gefahr hin, daß es vielleicht hier oder da eine kleine Unklarheit gibt. Wir befinden uns ja in der ersten Lesung, werden also im Ausschuß noch Gelegenheit haben, darüber zu sprechen. Und wenn der Ausschuß nicht mitzieht, Herr Dr. Hesberg, werden wir hier im Hause noch einmal Gelegenheit haben, darüber zu sprechen. Ich hoffe, daß wir es dann so hinkriegen werden. Lassen Sie mich von Köln folgendes sagen. In Köln ist die Wohnungsbauleistung — jetzt unterschlage ich schon eine Menge Zahlen — von 10 594 Wohnungen im Jahre 1964 — und zwar sowohl Sozialwohnungen als auch frei finanzierten Wohnungen — auf 8170 Wohnungen im Jahre 1966 abgesunken, und man schätzt, daß im Jahre 1967 etwa 7000 Wohnungen fertig werden. Die Kölner klagen darüber, daß die absinkende Tendenz der Förderung für die gleichzeitig auch ein Absinken der Gesamtbauleistung bedeutet. Außerdem haben sie einen Abgang von rund 1500 Wohnungen jährlich aus anderen Gründen — Verkehrsprobleme usw. — zu verzeichnen, der das Minus noch vergrößert. Lassen Sie mich an dieser Stelle folgendes sagen. Die Großstädte — nicht nur Köln und Düsseldorf — müssen bei der Betrachtung ihrer Wohnungssituation auch berücksichtigen, daß dringend notwendige verkehrspolitische Maßnahmen sowie Raumordnungsund Sanierungsmaßnahmen zum Verlust Könen von Wohnraum führen, der einmal in grauer Vorzeit bei der Feststellung des statistischen Wohnungsdefizits als vorhanden erfaßt wurde. Bei uns in Düsseldorf z. B. kennen wir den Begriff des „Verdrängten" — nicht des Vertriebenen, Herr Dr. Czaja —, des Mieters, der wegen der Durchführung von Bauprojekten seine Wohnung räumen mußte und nun eine neue Wohnung benötigt. Die Kölner rechnen uns vor, daß auf Grund des Neubaubedarfs und unter Berücksichtigung der Wohnungsbauprojekte, die sie durchführen können, jährlich 2000 Wohnungen mehr vorhanden sein werden. Der Fehlbestand beträgt 21 000 Wohnungen; die Kölner brauchen also acht bis zehn Jahre, bis sie ihn aufgeholt haben. Auch an dieser Stelle will ich etwas zwischenschalten. In einer Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft muß man unterschreiben, daß man acht bis zehn Jahre auf eine Wohnung warten will. Das muß man dort, wenn man aufgenommen werden will, schriftlich geben, damit man nachher nicht schimpft. So einfach ist das also nicht. Ich will meine Ausführungen hier nicht zu sehr ausdehnen, aber an einem kommen wir nicht vorbei. Wenn man das Defizit, das .auf Grund .des Abbaugesetzes von 1960 in .den Städten festgestellt worden ist, dem Defizit gegenüberstellt, das auf Grund anderer Unterlagen, die vom Lande selbst kamen, errechnet worden ist, muß man sich auch einmal darüber unterhalten, wie es dazu kommen konnte. Die Stadt Köln .hat eine Befragung durchgeführt, ¡die 65 000 Wünsche ergeben hat. Wir kennen auch ¡die Eingaben, in denen davor gewarnt wird, diese Befragungen überzubewerten. Es heißt dort, es seien Viele Wünsche dabei, die nicht der Ausdruck eines echten Bedarfs seien. Über diese Frage wollen wir uns dann im Ausschuß unterhalten. Aber auch bei 'der Anlegung strengster Maßstäbe bleibt ein Fehlbestand an Wohnungen, der es notwendig macht, in § 18 auch die Stadt Köln zu berücksichtigen. Außerdem ist der Wohnungsbestand ja auch sehr überaltert. Lassen Sie mich noch eine Zahl nennen! Das rechnerische Wohnungsdefizit betrug am 31. Dezember 1965 3,8 % und beträgt .auf Grund 'der Fortschreibung gemäß dem Abbaugesetz von 1960 1,6 %. Wie kommt es zu solchen Zahlen? Ich rede jetzt nicht zu den Ausschuißmitgliedern, Herr Dr. Czaja; Sie brauchen also nicht zu denken: Was will denn der Könen; das weiß ich doch alles! Ich möchte es denen sagen, .die das draußen so am Rande miterleben, aber nicht 'die Gelegenheit haben, sich mit den Dingen im einzelnen zu beschäftigen. Nehmen wir den Fall Düsseldorf! In Nordrhein-Westfalen wurde am 22. November 1966 eine Aufhebungsverordnung erlassen. Sie entsinnen sich der Wahlpropaganda der Regierung Meyers: „Meyers macht es". — Und wie! Jetzt hat er ein neues Büro aufgemacht. Also wenn Sie das meinen, Herr Mick: Meyers macht es. Er hat dann diese schlechte Aufhebungsverordnung 'gemacht, (Zuruf von der Mitte: Sie war nicht schlecht, Herr Könen!)


(Sehr richtig! bei der SPD.)


(Abg. Baier: Wer soll sich da auskennen?)





(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512121600

(Abg. Mick: Das wird aber eine lange Rede!)

Willy Könen (SPD):
Rede ID: ID0512121700

(Heiterkeit. — Zuruf: Das sowieso!)





(Abg. Mick: Hat es gemacht!)

— nein? — und er hat ganz entschieden bestritten, daß 'das eine wahltaktische Angelegenheit gewesen sei. Diese Behauptung, daß das keine wahltaktische Angelegenheit gewesen sei und daß ihm das, wie er meinte, böse politische Gegner unterschieben wollten, sollte uns heute einmal mit beschäftigen.
Aber warum hat Herr Meyers diese Verordnung gemacht? In der Begründung heißt es:
Die .Städte Bonn und Düsseldorf haben die ungünstigste Wohnungssituation aller kreisfreien Städte und Landkreise im Lande Nordrhein-Westfalen. Die Wohnungssituation in Bonn und Düsseldorf ist wesentlich ungünstiger als die Wohnungssituation in den umliegenden kreisfreien Städten, die nach dem Ergebnis des amtlichen Wohnungsdefizits schwarz bleiben.
Das hat die Regierung in Nordrhein-Westfalen erklärt, als sie die Aufhebungsverordnung erließ. Das Ergebnis, Idas für Düsseldorf ermittelt worden war, betrug 'in runden Zahlen: 232 800 Wohnungen einschließlich 'der Notwohnungen, die mit 11 000 Personen besetzt sind. Ich möchte hier eine sehr ernst gemeinte Bemerkung einschieben. Wenn die Rede .auf Menschen in Notwohnungen, Wohnungen in Bunkern und Kellern kommt — und zum Teil gilt das auch für kinderreiche Familien —, dann belieben bestimmte Leute, die noch nie etwas von Wohnungsnot gehört haben und selber in einer schönen Wohnung sitzen, von Asozialen zu sprechen. Natürlich gibt es Asoziale, aber es gibt sie genauso in Luxusvillen wie in Notwohnungen. Diese Qualifikation hat nämlich nichts mit dem Einkommen oder dem Vermögen der Betreffenden zu tun, sondern sie ergibt sich aus der Verhaltensweise in der Gesellschaft.

(Zustimmung bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Die Gesellschaft ist schlecht!)

Nicht ganz schlecht! Wenn wir meinten, die Gesellschaft wäre so schlecht, würden wir uns ja nicht bemühen, etwas für sie zu tun, Herr Kollege.
Der obengenannten Zahl standen 269 000 Wohnparteien gegenüber. Das Defizit können Sie sich selbst ausrechnen; es liegt bei 10%. Wie kommt es zu so merkwürdigen Ergebnissen? Nun, in Dortmund z. B. gab es 1961 bereits 70,2% Ein-PersonenHaushalte mit einer eigenen Wohnung. Düsseldorf hat viele Verwaltungszentren. Das bedeutet, daß die Methode der Defizit-Rechnung auf eine solche Stadt, für die die entsprechende Zahl bei 60 % liegt, einfach nicht anzuwenden war, und so kamen auch aus diesem Grunde völlig andere Zahlen heraus, als sie sich nach der statistischen Erhebung für das Land Nordrhein-Westfalen ergaben. Es fehlten 36 725 Wohnungen.
Nun hat die Stadt Düsseldorf Wanderungsverluste zu verzeichnen. Von Oktober 1965 bis Mai 1967



Könen (Düsseldorf)

wanderten 6300 Haushalte ab, zum Teil jedoch in die Umgebung, wo von der Stadt Düsseldorf geförderte Wohnungsbauten entstanden sind.

(Abg. Brese: Laßt sie auf dem Lande bleiben!)

— Was glauben Sie, warum jetzt auf einmal in der Nähe von Düsseldorf Eigenheime usw. schlechter zu verkaufen sind? Das hat sogar etwas mit der Herabsetzung der Kilometerpauschale für Kraftwagen zu tun, Herr Kollege. Das haben sich die Betreffenden wohl ausgerechnet.
Am 1. Juni dieses Jahres fehlten 20 833 Wohnungen. Das Defizit betrug demnach 8,6 %. Nach der amtlichen Berechnung auf Grund des Abbaugesetzes von 1960 betrug das Defizit 0,1 MI. Damit ist alles gesagt. Düsseldorf hat keinen Anspruch darauf, geschont zu werden. Ja, es gibt sogar Berechnungen, die davon ausgehen, daß wir schon zuviel Wohnungen haben.
Ich will darauf verzichten, auf die Frage der Kürzung der Landesmittel und was alles dazu gehört, einzugehen. Gestatten Sie mir aber noch eine Bemerkung zum Fall Düsseldorf. Daß ich so begeistert davon rede, liegt wahrscheinlich daran, daß ich selber Düsseldorfer bin. Trotz dieser Behandlung der Angelegenheit und trotz des Ärgers mit den Zahlen stehen sowohl der Rat der Stadt Düsseldorf als auch die Verwaltung sehr positiv zur Wohnungspolitik in dem Sinne, daß sie sagen: Ob schwarzer oder weißer Kreis, bei uns fehlen Wohnungen; dabei ist es völlig gleichgültig, was für ein Kreis wir sind. Aus diesem Grunde müssen wir so viele Wohnungen bauen, wie es überhaupt möglich ist.
Wir haben 1967 Landesmittel für 2900 Wohnungen erhalten. Wir werden also bauen können. Jährlich sollen 2500 Wohnungen gebaut werden. Aber auch dieser Bau von jährlich 2500 Wohnungen — und das ist das Interessante bei der Sache — bringt uns in den nächsten Jahren aus dem echten Defizit noch nicht heraus. Ich meine deshalb: wir sollten mit Mut an die Sache herangehen und uns um Hilfe bemühen.
Ich überlege mir, ob ich nun auf die Fehlerquellen eingehen soll, die bei den Defizitberechnungen entstanden sind. Da ich erst 10 Minuten spreche, kann ich das wohl tun.
Der Kollege Jacobi scheint etwas pessimistischer zu sein als ich: denn er hat bemerkt, es sei unfruchtbar, hier noch etwas über das statistische Wohnungsdefizit zu sagen. Ich meine, Herr Kollege Jacobi, man sollte etwas dazu sagen, weil ich die Hoffnung nicht aufgebe, daß es doch noch fruchtbar sein wird. Man sollte endlich einmal klarstellen, warum es zu solchen Ergebnissen kommt, die uns in die Verlegenheit bringen, Städte zu weißen Kreisen zu machen, in denen noch eine echte Wohnungsnot herrscht. Dieses statistische Wohnungsdefizit beruht auf Zahlen, die bei der Wohnungszählung im Jahre 1956 ermittelt wurden. 1956 wurde nach Art und Zahl der Wohnungen und Art und Zahl der Wohnparteien gefragt. 1961 kam eine Volkszählung hinzu. Sie lieferte die Zahl der Wohnparteien, und es wurde eine Gegenüberstellung der
Zahl der Normalwohnungen mit der Zahl der Wohnparteien vorgenommen. Dann kamen wir zu der Geschichte mit den minus 3 %. Meine Damen und Herren, im Ausschuß hat es mir keiner abgekauft, aber hier möchte ich es trotzdem sagen: schon als kaufmännischer Lehrling habe ich gelernt, daß ein ausgeglichener Markt mit Minuszahlen nicht hinzukriegen ist. Wenn 3 % fehlen, ist der Markt nicht ausgeglichen. Ich bin sogar der Meinung: auch bei einem Wohnungsmarkt, bei dem Wohnung nicht gleich Wohnung und Wohnpartei nicht gleich Wohnpartei ist, ist ein ausgeglichener Wohnungsmarkt erst dann vorhanden, wenn es ein Plus an Wohnungen gibt. Ich stelle das gern so dar: Der Wohnungsmark ist dann ausgeglichen, wenn der Vermieter sagen kann: „Mein lieber Freund, zieh am Ersten aus; mir langt's!" und wenn der Mieter zum Vermieter sagen kann: „Mein lieber Freund, du hast mich lange genug geärgert; ich ziehe am Ersten aus; mir langt's!" Wenn das beide tun können, ohne in Verlegenheit zu geraten, haben wir einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt, und nicht eher.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Mommer: Sehr klar ausgedrückt!)

— Ich drücke mich manchmal noch etwas klarer aus; aber mit Rücksicht darauf, daß der Herr Präsident zum erstenmal amtiert, möchte ich ihn nicht zu einem Stirnrunzeln wegen meiner Ausdrucksweise veranlassen.

Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512121800
Vielen Dank!

Willy Könen (SPD):
Rede ID: ID0512121900
Nun, dann kam die Fortschreibung. Die Fortschreibung dieser Volkszählung bedeutet aber, daß, wenn dort irgendwo Fehler sind, sich diese Fehler immer mehr vergrößern. Die Zahlen differieren immer mehr. Wir sprechen ja heute so viel von den Sputniks und vom Weltraum. Wir alle wissen mittlerweile: wenn man sich beim Abschießen nur um einen halben Millimeter vertut, kommt das Ding 130 km links daran vorbei. Das kennen wir. So ähnlich ist es mit der Fortschreibung. Fehler, die in der gesetzlichen Regelung steckten, vergrößern und vergröbern sich. Was sind das für Fehlerquellen? Der Wohnungsbedarf, der tatsächlich bestand, wurde nicht berücksichtigt, z. B. die Wohnungswünsche der Pendler — die gern in der Gemeinde wohnen wollen, in der sie ihre Arbeitsstätte haben —, die Suche nach Wohnungen, weil der Vermieter das Mietverhältnis beendigen wollte oder weil das Mietshaus aus irgendwelchen Gründen — ich sprach eben schon von verkehrspolitischen Maßnahmen — verschwinden muß, oder die Wünsche junger berufstätiger Menschen, die aus den Familienwohnungen heraus wollen, für sich selber wohnen wollen; und — was wohl besonders wichtig ist — junge Ehepaare, die bei den Eltern wohnten, selbst wenn sie schon Kinder hatten — ich meine die jungen Ehepaare —, galten in der Statistik als eine Wohnpartei, so daß dieser Wohnbedarf bei der Feststellung, wie nun eigentlich die Situation war, einfach unterging.
Bei den Ein-Personen-Haushalten — ich habe es eben schon gesagt -- geht man von den 60 % aus.



Könen (Düsseldorf)

Das genügt in der Praxis nicht. Denn im Laufe der .Jahre haben sich die Gewohnheiten der Bürger etwas geändert; die Leute haben mehr Luft. Es geht uns ja auf vielen Gebieten besser. Das drückt sich auch in der Forderung nach Wohnraum aus.
Zweckentfremdungen und die Zusammenlegung von Wohnungen lassen sich aus der Defizitrechnung nicht entnehmen. Zur Begründung der Aufhebungsverordnung wurde ausgeführt — Herr Präsident, wenn Sie gestatten, möchte ich das vorlesen; es ist nicht viel —:
Nach den Darlegungen dieser Vergleichsuntersuchung
— die damals angestellt wurde —
ist sowohl die sachliche Richtigkeit des nach § 3 des Wohnungsbaubewirtschaftungsgesetzes vom 31. 12. 1965 ermittelten „Amtlichen Wohnungsdefizits" wie die Gleichmäßigkeit seiner Ermittlung für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte äußerst zweifelhaft geworden. Die Vergleichsuntersuchung legt auch die Fehlerquellen dar, die sich technisch für die Feststellung des amtlichen Wohnungsdefizits ergeben. Die neuen Feststellungen auf der Grundlage der Wohnstatistik 1965 erbringen überall Ergebnisse, die der wirklichen Wohnungssituation in den einzelnen Kreisen offenbar weit mehr gerecht werden, und bestätigen die Bedenken, die vor Durchführung der Wohnstatistik 1965 gegen die amtliche Defizitberechnung erhoben wurden und dem Landtag von Nordrhein-Westfalen Veranlassung zu der neuen Zählung gaben.
Das ist also, kurz gefaßt, die Situation.
Herr Minister, Sie haben im Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen im Februar dieses Jahres erklärt, was Sie sich alles auf die Gabel nehmen wollten. Darunter war auch die Vorlage eines Gesetzentwurfs, nach dem der Abbau der Wohnungszwangswirtschaft usw. in einigen Brennpunkten verschoben werden soll. Dieser Gesetzentwurf liegt uns jetzt vor. Ich bin der Auffassung, wenn wir das jetzt machen, wenn es keine Defizitberechnungen mehr geben soll, wenn diese Bestimmungen des Gesetzes auslaufen, dann sollten wir bei den Sondermaßnahmen, die wir zu treffen haben, diese beiden Städte einbeziehen.
In der Begründung des Entwurfs der Bundesregierung steht, daß die Ermittlung des rechnerischen Wohnungsdefizits nach dem Abbaugesetz vom Juni 1960 den strukturell oder rein örtlich bedingten Sonderverhältnissen nicht gerecht werde. Wörtlich wird gesagt: „nicht mehr zuverlässig erfaßt und vergleichbar gemacht werden können". Der Bundesrat hat sich sozusagen der gleichen Begründung bedient, als er seine Änderungswünsche vorgetragen hat. Wenn wir uns die Verschiebung der Schlußtermine einmal ansehen — 1967, 1968, Sonderregelung und was dazukommt —, dann müssen wir doch selber zugeben, daß das Jonglieren mit dem statistischen Wohnungsdefizit, dem amtlichen Defizit aus diesem
Gesetz, nicht mehr möglich ist. Wenn wir das einsehen und wenn wir damit Schluß machen wollen, müssen wir die Auffassung vertreten, daß die Bundesregierung es nicht richtig gemacht hat, als sie den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt hat. Wir werden ihn aufgreifen. Wir wollen im Ausschuß dafür eintreten, daß beide Städte in die Ausnahmeregelung einbezogen werden.
Nach dem schrecklichen Kriege haben wir mit Recht gesagt: Jetzt muß man erst wieder ein Dach über dem Kopf haben. Das war richtig. Wir haben das Dach über dem Kopf. Wir konnten nicht erfüllbare Forderungen damals auch nicht aufstellen. Aber heute genügt das- nicht mehr. Es hat sich vieles gebessert, auch auf dem Gebiete des Wohnungswesens, und wir müssen uns langsam wieder daran erinnern, daß wir — es ist ja noch ein bedrückender Rest geblieben — im Grundgesetz die Würde des Menschen ansprechen. Die Würde des Menschen hat auch etwas mit seiner Wohnung zu tun.
Die Vertretung dieser Belange — lassen Sie mich das sagen — braucht nicht Angelegenheit einer Partei zu sein. Ob es sich dabei um eine Partei handelt, die früher Opposition war und jetzt Regierungspartei ist, oder um eine Partei, die früher Regierungspartei war und jetzt Opposition ist, oder um eine Partei, die früher Regierungspartei war und jetzt wieder Regierungspartei ist, ist nach meiner Meinung von zweitrangiger Bedeutung.
Herr Kollege Wurbs, obwohl Sie einiges darüber gesagt haben, was die FDP nicht will, hoffe ich doch, daß wir uns alle darin einig sind, daß wir gesunde, vernünftige, familiengerechte Wohnungen für die Bürger unseres Landes bauen sollten. Vielleicht muß man sich über den Weg einig werden. Aber daß wir es gemeinsam wollen, ist selbstverständlich und klar.
Übrigens haben Sie mich eben mißverstanden. Ich wollte Ihnen nicht die Rede abschneiden, als Sie sagten: Ich darf doch wohl meine Ausführungen machen. Ich hatte nur zu Ihnen gesagt: Wollen Sie wirklich planen? Also, damit da keine Mißverständnisse entstehen!

Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512122000
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Willy Könen (SPD):
Rede ID: ID0512122100
Ja, bitte!

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0512122200
Herr Kollege Könen, ich glaube, doch ganz klar gesagt zu haben, was unsere Auffassung ist. Daß Sie an dieser Auffassung zweifeln, verstehe ich nicht. Wenn Sie das Protokoll nachlesen, werden Sie feststellen, daß ich mich ganz klar ausgedrückt habe.

Willy Könen (SPD):
Rede ID: ID0512122300
Dann habe i c h mich nicht klar ausgedrückt. Ich wollte sagen: Obwohl Sie viele Wenn und Aber vorgebracht haben, sind wir uns nach meiner Auffassung darin einig, daß wir für die Leute Wohnungen schaffen wollen. Habe ich mich jetzt klar ausgedrückt?



Könen (Düsseldorf)

Meine Damen und Herren, wir werden uns also im Ausschuß damit befassen, und ich hoffe, daß wir damit durchkommen.
Ich kann es mir nicht verkneifen, zum Schluß noch eine Randbemerkung zu machen. Ich hoffe, daß meine Ausführungen, wenn vielleicht auch nicht auf dem Gebiete der Wohnungspolitik — das werden wir abwarten müssen —, so doch wenigstens einen anderen Erfolg haben: Die Tatsache, daß sich ein Düsseldorfer so sehr für die Belange der Bevölkerung in Köln eingesetzt hat, hat hoffentlich die wünschenswerte Wirkung, daß die bisherige, bekanntlich sehr innige Freundschaft zwischen Köln und Düsseldorf — die Rheinländer wissen bestimmt, was ich meine — nun weiter gefestigt wird.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512122400
Herr Abgeordneter Könen (Düsseldorf), das Wort hat gleich Herr Abgeordneter Mick aus Köln.

Josef Mick (CDU):
Rede ID: ID0512122500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es bei Debatten hier schon oft erlebt, daß, wenn die Redner reihenweise auf der Liste standen — insbesondere bei Debatten über den Grünen Plan —, im Hause die Meinung umging, die Kollegen redeten für das Lokalblättchen. Ich unterstelle Ihnen das nicht, Herr Kollege Könen. Aber es geht doch etwas gegen den Strich, daß hier Düsseldorfer ein Plädoyer für Köln halten. Ich gestehe das in aller Offenheit und Freimütigkeit.

(Heiterkeit und Zurufe.)

Nun einige Bemerkungen zu dem vom Herrn Kollegen Könen aufgeworfenen Thema.
Zunächst können wir bei allen heutigen Reden den berechtigten Stolz auf eine gemeinsam vollbrachte Leistung feststellen. Meine Damen und Herren von der damaligen Opposition, Sie wissen, wie Sie uns immer im Genick gesessen haben, um Höchstleistungen zu erzwingen. Von daher gesehen war die heutige Debatte eine zahme Angelegenheit; denn wir sind etwas ganz anderes gewöhnt, um uns gegenseitig zu Höchstleistungen anzuspornen. Wir wissen alle, daß wir damit die Frage, ob schwarzer oder weißer Kreis, nicht lösen werden. Es ist übrigens merkwürdig, daß die SPD für schwarze Kreise ist. An sich müßten Sie es uns überlassen, für schwarze Kreise zu sein.

(Heiterkeit. — Zurufe.)

Durch diese Dinge hat jedenfalls noch niemand eine Wohnung bekommen.
Herr Kollege Könen, der entscheidende Punkt ist nicht, jetzt noch Wohnungssuchenden eine Wohnung zu beschaffen. Der ,entscheidende Punkt ist vielmehr das 'noch nichtbefriedigte Bestreben des Mieters nach Sicherheit. Hier haben wir, glaube ich, die Erfahrungen auszuwerten. Wir haben uns noch einige Fragen bezüglich des Mietrechts zu stellen, insbesondere nach der Rechtsprechung, die auf
Grund des jetzt geltenden Mietrechts im Schwange ist.
'Ob also Köln oder Düsseldorf noch hinzukommt — meine Freunde sind in der Mehrheit dagegen, Herr Könen; ich habe gestern an den betreffenden Besprechungen meiner Fraktionsgremien nicht teilnehmen können —, ist keine Weltanschauungsfrage, das ist nicht einmal eine parteipolitische Frage. Im Ausschuß werden wir uns dieser Frage stellen und auch zu vernünftigen Lösungen kommen, damit der letzte Rest von Unbehagen und zum Teil auch Angst abgebaut wird.
Einen Zahn, Herr Kollege Könen, müssen wir uns nach meiner 'Meinung allerdings ziehen lassen. Wir dürfen nicht glauben, daß wir nun in unseren Städten ein Wohnungsangebot schaffen könnten, wie Sie es eben hier dargelegt haben. Wir werden in unseren Städten und 'Großstädten in einzelnen Stadtteilen immer mit Wohnungsnot zu rechnen haben. Den möchte ich sehen, der mich etwa von Köln-Sülz nach Köln-Longerich oder nach KölnWorringen usw. bringt; dann kann ich auch gleich nach Düsseldorf oder Leverkusen oder sonst wohin ziehen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Wir sollten also hier nicht überspitzen, sondern den letzten Rest, der sich nie in Statistiken pressen läßt —, auch nicht in die bestgeführte —, einmal dem freien Menschenleben überlassen. Ich glaube, dann wird manches besser geregelt, ,als wenn wir hier versuchen, mit Kunstgriffen noch einiges zu verbessern. Aber wie gesagt: Wie immer vereint für freie Aussprache, auch in diesen Fragen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512122600
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512122700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eine sehr lange und ausgiebige Debatte über wohnungspolitische Fragen gehabt, für die ich Ihnen sehr dankbar bin. Erlauben Sie mir dazu ein paar Bemerkungen.
Zum Schlußtermin-Gesetz darf ich darauf hinweisen, daß dieses Gesetz einen Vorgänger gehabt hat. Es ist nämlich schon einmal eine allgemeine Auffasssung des Hauses 'gewesen, daß die Voraussetzung für einen generellen Schlußtermin noch nicht vorliegt. Bund und Länder sind sich einig, daß bei den genannten Kreisen im Augenblick die gleiche Situation besteht. Ich will dabei gar nicht auf die Statistik hinweisen. Ich möchte mich jetzt auch nicht zu den strittigen Äußerungen und Beurteilungen, die Sie hier abgegeben haben, Herr Kollege Könen, äußern; das sollten wir im Ausschuß tun. Nur, wenn Kollege Wurbs der Meinung war, es handele sich hier um so etwas wie einen Kompromiß in Anführungsstrichen, und wenn er damit darauf anspielt, wie man eben oft Kompromisse zu beurteilen pflegt, dann muß ich doch bemerken: Hier geht es darum, sich zu verständigen



Bundesminister Dr. Lauritzen
lin einer Frage, über die so differenzierte Meinungen bestehen. Es geht um eine Verständigung nicht im System, sondern es geht um eine Verständigung über Termine. Wenn wir damit eine Kontroverse und, wie ich hinzufügen darf, eine leidige Frage endlich vom Tisch bekommen, dann sollten wir uns auch über den Termin verständigen können.
Das Wohngeld hat mit Recht einen breiten Raum in der Diskussion eingenommen. Es sind eine ganze Reihe von nach meiner Meinung sehr wichtigen Hinweisen hier gegeben worden. Die bisherige Diskussion im Parlament und in der Öffentlichkeit wird für uns Anlaß sein, alle diese Dinge sehr eingehend zu beraten, wenn der Entwurf nach der Stellungnahme des Bundesrates wieder im Kabinett ansteht. Ich werde mich darum bemühen, daß in ,diese Debatte alle Anregungen, die in der heutigen Diskussion gegeben worden sind, einbezogen werden. Ich darf sagen, daß insbesondere der Hinweis von Herrn Kollegen Jacobi, man solle an anderer Stelle meines Haushalts einen Ausgleich schaffen, für mich sehr wertvoll ist und daß er bereits zwischen den beteiligten Ressorts im Gespräch ist. Insoweit ist also auch von unserer Seite schon etwas zur Lösung dieser Frage eingeleitet worden.
Herr Kollege Czaja, zum Thema Zinsverbilligung für Eigenheime: ich will auf die Frage, ob bedauerlich oder nicht, hier nicht wieder eingehen. Aber wenn Sie meinen, daß Zinsverbilligungen von dem Zinserhöhungsgesetz ausgenommen werden müßten, teile ich Ihre Auffassung nicht. Wir haben in diesem Gesetz vorgesehen, daß Zinserhöhungen dort ausgeschlossen sind, wo das Gesetz oder Verträge sie ausdrücklich ausschließen.

(Abg. Dr. Czaja: Und Vorschriften!)

Aber die Zinsverbilligungen werden von dem § 44 Abs. 5 des 'Zweiten Wohnungsbaugesetzes nicht getroffen. Das ist jedenfalls die Auffassung der Wohnungsrechtler in unserem Hause. Wir werden uns darüber sicherlich im Ausschuß noch eingehend zu unterhalten haben.
Zur Frage der Förderung der Eigentumsbildung in privater Hand nur den Hinweis, daß hier eine Verschiebung nicht beabsichtigt ist.

(Abg. Baier: Hier nicht, aber an anderer Stelle!)

— Ich meine: im Zusammenhang mit den Gesetzen, die hier diskutiert werden. Wir werden die Einzelheiten besprechen, wenn das Finanzänderungsgesetz 1967, um das es geht, hier im Hause vorliegt.

(Abg. Baier: Und da liegt der Hund begraben!)

Dazu lassen Sie mich eines sagen. Wir sind uns alle einig — davon bin ich überzeugt —, daß es darum geht, die Eigentumsbildung in privater Hand zu fördern, insbesondere bei den Familien in den unteren Einkommensgruppen. Was bedeutet das für den Wohnungsbau? Ich bin der Meinung, daß wir uns im Wohnungsbau nach dem Bedarf zu orientieren haben und daß wir beides tun sollten: Eigenheime fördern und Mietwohnungen bauen. Über die Abstimmung des Verhältnisses werden wir uns
unterhalten müssen. Es geht dabei um die Frage — so hat es Herr Kollege Wurbs formuliert —: Wo soll die Reise hingehen? Wenn die Frage so gestellt wird, würde ich sagen, wir sollten uns in Zukunft vielleicht mehr als in der Vergangenheit orientieren an dem, darf ich einmal sagen, fachlichen Bedarf. Herr Czaja, Sie haben es die Frage der Rechtsform genannt. Ich würde, in Gegenüberstellung mit dem regionalen Bedarf, vom fachlichen Bedarf sprechen. Und wir sollten uns vielleicht mehr als bisher an .dem regionalen Bedarf orientieren. Wir haben es beim zweiten Investitionsprogramm der Bundesregierung stark getan, indem wir auf die Brennpunkte des Wohnungsbedarfs und auf die Strukturgebiete abgestellt haben. Was der fachliche und der regionale Bedarf ist, werden wir vielleicht besser wissen, wenn wir das Ergebnis der Wohnungszählung des nächsten Jahres vorliegen haben.

Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512122800
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512122900
Bitte sehr!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512123000
Herr Minister, sind Sie nicht auch der Meinung, daß unerledigte Anträge zum Bau von Familienheimen in den Bedarf einbezogen werden sollten?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512123100
Ich darf dazu sagen, Herr Baier: ich habe in den Richtlinien für die Vergabe der Wohnungsbaumittel, die gerade herausgegeben worden sind, die Länder darauf aufmerksam gemacht, daß sie auf die unerledigten Anträge für Familienheime besonders Rücksicht nehmen sollen. Hier kommt es aber auf folgendes an. In der Wohnungsbaufinanzierung wird gelegentlich — ich will mir den Vorwurf nicht zu eigen machen, will es nur einmal zitieren — von der „Töpfchenwirtschaft" gesprochen. Ich glaube, es kommt hier darauf an, eine größere Flexibiltät in die Wohnungsbaufinzanzierung hineinzubringen.

(Abg. Dr. Czaja: Aber nicht zu Lasten der Eigentumsbildung!)

— Ja nun, da wird jeder sagen: „Nicht zu Lasten des von mir so Geliebten."

(Abg. Dr. Czaja: Das ist etwas Zentrales! — Abg. Baier: Eigentumsbildung ist keine Töpfchenwirtschaft!)

— Einverstanden. Es geht nicht nur um die Eigentumsbildung, es geht auch um die Förderung von Familieneigenheimen, es geht um besondere Förderung von kinderreichen Familien — um drei zentrale Schwerpunkte zu nennen. Aber man sollte nicht noch einen langen Katalog haben wollen. Man sollte es den Ländern an die Hand geben, indem wir ihnen diese drei zentralen Schwerpunkte sagen, im übrigen sich flexibel an den fachlichen und regionalen Bedarf zu orientieren, ohne dabei bewährte Grundsätze der bisherigen Wohnungsbau-



Bundesminister Dr. Lauritzen
finanzierung über Bord gehen zu lassen. Ich glaube, darauf wird es ankommen. Wir werden die Diskussion haben, wenn das Finanzänderungsgesetz 1967 hier im Hause zur Beratung ansteht.
Nur eine Schlußbemerkung, meine Damen und Herren: Leider gilt auch für das Ressort, das ich zu betreuen habe, im Augenblick das Diktat der leeren Kassen. Mit ihm fertig zu werden, ist nicht nur eine schwierige Aufgabe, sondern bedarf unserer gemeinsamen Anstrengungen. Ich möchte es daher als das Ziel meiner Arbeit bezeichnen, darauf bedacht zu sein, daß das Volumen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, wenn es irgend geht, aufrechterhalten wird und daß dort, wo Einsparungen nicht zu vermeiden sind, auf jeden Falle soziale Härten vermieden werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512123200
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die beiden Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen zu überweisen. — Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Mischnik und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung im
Verteidigungsfall
-- Drucksache V/2130 —
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt
— Drucksache V/1723 —
Es sind beides erste Beratungen von Gesetzentwürfen.
Wird das Wort zur Begründung der beiden Entwürfe gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist auch nicht der Fall.
Dann bitte ich Sie, Ihr Handzeichen zu geben, wenn Sie dem Vorschlag des Ältestenrates für die Überweisung an die Ausschüsse zustimmen. Der Gesetzentwurf unter Punkt 3 der Tagesordnung soll an den Rechtsausschuß als federführenden Ausschuß sowie an den Innenausschuß überwiesen werden, der Gesetzentwurf unter Punkt 4 der Tagesordnung an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen. Wer ist für die Überweisung? — Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 1979 (neu)
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Dr. Staratzke.

Dr. Hans-Werner Staratzke (FDP):
Rede ID: ID0512123300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns entschlossen, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Drucksache V/1979 (neu) eine kurze mündliche Begründung zu geben, um von vornherein Mißverständnisse zu vermeiden. Zunächst darf ich darauf aufmerksam machen, daß bis zum 1. Januar 1969 noch die Ermächtigung der Bundesregierung gilt, im Rahmen des § 51 des Einkommensteuergesetzes Sonderabschreibungen zu gewähren. Ab 1. Januar 1969 wird die im Stabilitätsgesetz vorgesehene Ermächtigung zur Gewährung steuerlicher Investitionsprämien Geltung haben.
In dem Gesetzentwurf meiner Fraktion geht es — um es ganz kurz zu sagen — nicht um eine Verlängerung des Begünstigungszeitraumes für Sonderabschreibungen bzw. für Steuerprämien, sondern um eine Verlängerung der Jahresfrist nach Ablauf des Begünstigungszeitraumes — das ist der Zeitraum von der Bestellung bis zur Lieferung bzw. vom Beginn der Herstellung bis zur Fertigstellung bei Anlagegütern — um ein weiteres Jahr. Mit anderen Worten, es geht darum, die Zeitspanne zwischen Bestellung und Lieferung der begünstigten Anlagen von einem Jahr auf zwei Jahre zu verlängern, so wie es in der jetzigen Fassung nur für Schiffe und in der neuen Ermächtigung im Rahmen des Stabilitätsgesetzes auch für Gebäude vorgesehen ist. Dadurch sollen auch größere und damit für die Wirtschaftsbelebung besonders wichtige Anlagen, die in einer zu kurzen Frist nicht hergestellt oder geliefert werden können, begünstigt werden. Es soll vermieden werden, daß solche Großanlagen innerhalb einer zu kurzen Frist erstellt werden müssen, was technisch und auch wirtschaftlich oftmals gar nicht möglich ist.
Ein weiterer Grund für eine Verlängerung der Jahresfrist für diese Sonderabschreibungen bzw. für die Gewährung der Investitionsprämien im Rahmen des Stabilitätsgesetzes für solche Großanlagen ist folgender. Im ersten Fall, nämlich bei den geltenden Sonderabschreibungen, müssen die Investoren die Investitionsmittel jetzt in einem der Planung nicht entsprechenden sehr kurzen Zeitraum zur Verfügung haben. Im zweiten Fall, nämlich bei den Prämien nach dem Stabilitätsgesetz, wo auf die Zahlung abgestellt ist, sind ebenfalls diejenigen im Vorteil, die gut bei Kasse sind, die liquide sind, weil nur die Anzahlung und die Teilherstellungskosten für die Prämie berücksichtigt werden. Diejenigen aber, die weniger zahlungskräftig sind, kleinere und mittlere Betriebe, sind im Nachteil.
Konjunkturell gesehen ist es sicher richtig, den Begünstigungszeitraum für die Gewährung von Sonderabschreibungen oder von Prämien kurz zu halten, dagegen eine längere Zeitspanne für die Erstellung der Anlagen zuzulassen. Ich betone noch einmal, um Mißverständnisse nicht erst aufkommen zu lassen, daß es bei unserem Antrag nicht darum geht, den Begünstigungszeitraum für Sonderabschreibungen zu verlängern, sondern nur um die Verlängerung der



Dr. Staratzke
Jahresfrist von der Bestellung bis zur Lieferung, was einem echten Bedürfnis der Wirtschaft allenthalben entspricht.
Der Antrag soll nach dem Vorschlag des Ältestenrats dem Finanzausschuß als federführendem Ausschuß und weiterhin dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und dem Haushaltsausschuß überwiesen werden. Wir sind der Meinung, daß diese drei Ausschüsse hierzu gehört werden sollten.

(Beifall bei der FDP.)


Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512123400
Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, daß der Ältestenrat Ihnen eine Überweisung an den Finanzausschuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung vorschlägt. Wer diesen Vorschlägen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Jetzt rufe ich die Punkte 6 bis 21 auf:
6. Erste Beratung des von den Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim), Mauk, Dr. Friderich, Jung, Reichmann, Spitzmüller, Mertes, Ertl, Wächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) — Drucksache V/2110 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
7. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG (landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse)
— Drucksache V/2004 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), A. f. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
8. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache V/2005 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Auswärtiger Ausschuß, A. f. Entwicklungshilfe
9. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache V/2006 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Auswärtiger Ausschuß, A. f. Entwicklungshilfe
10. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Dritten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
— Drucksache V/2007 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Auswärtiger Ausschuß, A. f. Entwicklungshilfe
11. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Äthiopien über die Förderung von Kapitalanlagen
— Drucksache V/2008 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Auswärtiger Ausschuß, A. f. Entwicklungshilfe
12. Erste Beratung des von der Bundesregierung
. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom
13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
— Drucksache V/2027 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen
13. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
— Drucksache V/2028 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Auswärtiger Ausschuß, A. f. Entwicklungshilfe
14. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung — Drucksache V/ 2071 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen
15. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Ge-



Bundesminister Dr. Lauritzen
setzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
— Drucksache V/2073 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Verteidigungsausschuß (f), Innenausschuß, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO, Rechtsausschuß
16. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
— Drucksache V/2076 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Gesundheitswesen
17. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Staratzke, Opitz, Dr. Miessner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" — Drucksache V/2098 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Rechtsausschuß
18. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
— Drucksache V/2111 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Gesundheitswesen (f), A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen
19. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968)

— Drucksache V/2077 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Innenausschuß, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
20. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte — Drucksache V/2081 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Innenausschuß, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
21. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968)

— Drucksache V/2083 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Innenausschuß, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Das ist eine rationelle Arbeitsweise. — Ich darf Ihnen dazu sagen, daß entgegen den ausgedruckten Vorschlägen des Ältestenrats bei Punkt 12 zu dem vorgeschlagenen Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen, der federführend sein soll, noch der
Auswärtige Ausschuß und der Ausschuß für Entwicklungshilfe hinzutreten sollen.
Weiter darf ich Ihnen mitteilen, daß zu Punkt 17 — Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Staratzke und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" — eine schriftliche Begründung zu Protokoll gegeben worden ist.
Die Punkte 6 bis 21 betreffen alle erste Beratungen von Gesetzentwürfen. Es wird keine Begründung verlangt, wie ich festgestellt habe. Wird das Wort zur Aussprache verlangt? — Das ist nicht der Fall.
Sie kennen die Vorschläge des Ältestenrats für die Ausschußüberweisung. Ich darf Sie bitten, das Handzeichen zu geben, wenn Sie den Ausschußüberweisungen zustimmen. — Gegenprobe!. — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.
Wir kommen jetzt zu Punkt 22:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
— Drucksache V/1680 —
Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform
— Drucksache V/2069 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. MüllerEmmert

(Erste Beratung 107. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dorn, Busse (Herford) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
— Drucksache V/1492 —
Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform
— Drucksache V/2069 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. MüllerEmmert

(Erste Beratung 107. Sitzung)

Wünscht der Herr Berichterstatter, seine schriftliche Berichterstattung zu ergänzen? — Das ist nicht der Fall.
Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? —

(Abg. Rösing: Zur dritten Lesung liegen Wortmeldungen vor!)

— In der zweiten Lesung wird das Wort zur Aussprache nicht gewünscht. Dann darf ich diejenigen, die dem Gesetz, Art. 1 bis 3, der Einleitung und der Überschrift in der zweiten Lesung zuzustimmen wünschen, bitten, das Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das ist Einstimmigkeit.
Jetzt kommen wir zur
dritten Beratung.
Wird zur dritten Beratung das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Köppler.




Heinrich Köppler (CDU):
Rede ID: ID0512123500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben dem Verlauf der zweiten Beratung entnommen, daß hier keine Materie vorliegt, bei der es sehr kontroverse Meinungen gibt. Ich will auch Ihre Zeit nicht sehr lange in Anspruch nehmen. Aber das Interesse, das dem Punkt, um den es hier geht, nämlich das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz gegen den Mißbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten, entgegengebracht wird, rechtfertigt doch einige kurze Bemerkungen vor der Verabschiedung des Gesetzes in der dritten Lesung.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

Wir haben in der ersten Lesung in diesem Hause die Vorgänge dargelegt bekommen, auf die sich diese Gesetzesinitiative, die einerseits von den Koalitionsfraktionen ausgegangen ist, andererseits von der Opposition kam, gestützt hat. Wir haben im Ausschuß die Komplexe durchberaten. Wir haben die Möglichkeiten gezeigt bekommen, mit denen der Bürger heute rechnen muß, was ihm die moderne Technik auf dem Sektor der Abhörgeräteindustrie, der Tonbandindustrie und verwandter Zweige bescheren kann.
Wir von der Fraktion der CDU/CSU begrüßen den Schritt, der mit diesem Gesetz getan wird, um eine wichtige Lücke in unserem Rechtssystem zu schließen. Diese Lücke, die heute einen mangelhaften Schutz der persönlichen Sphäre zur Folge hat, der Eigensphäre, wie es der Bundesgerichtshof einmal ausgedrückt hat, muß geschlossen werden. Ich glaube, daß dieses Gesetz einen brauchbaren, einen guten Schritt in dieser Richtung bedeutet. Von nun an muß eben jeder, der ein nicht-öffentlich gesprochenes Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt, wenn er dies unbefugt tut, oder der eine solche Aufnahme Dritten gegenüber gebraucht, damit rechnen, daß ihn die Strafandrohung dieses Gesetzes im Rahmen des Strafgesetzbuches trifft. Bisher war dieser ganze Bereich ohne den nötigen strafrechtlichen Schutz.
Wir glauben, daß dieses Gesetz allerdings die Lücke, die wir spüren, eine Lücke, die für die Entwicklung einer Freiheitssphäre des Bürgers im demokratischen Rechtsstaat besonders unerträglich empfunden werden muß, noch nicht ausreichend schließt. Wir müssen uns darüber klar sein, daß mit dem Einbau dieser Vorschrift in unser Strafgesetzbuch zwar der Mißbrauch mit Tonband- und Abhörgeräten unterbunden bzw. von der Strafdrohung her eingedämmt werden kann, daß aber, wenn ein wirksamer Schutz hier erreicht werden soll, noch mehr geschehen muß. Dann muß beispielsweise das geschehen, was die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag vorgeschlagen haben, nämlich auch die Herstellung, die Einfuhr und den Vertrieb entsprechender Geräte zu kontrollieren und da, wo überwiegend ein Mißbrauch zu befürchten ist, sogar zu verbieten.
Wir müssen bei der weiteren Reform unseres Strafrechts auch die Schritte vollziehen, die der Entwurf 1962 vorsieht. Hier darf ich vielleicht in Klammern anmerken, daß dieser Entwurf — das ist in der ersten Lesung schon einmal bemerkt worden — heute in der deutschen Öffentlichkeit gern als das Konservativste und Verstaubteste, was man sich vorstellen könne, bezeichnet wird. Gerade dieser Entwurf 1962 hat, was den Schutz der Persönlichkeitssphäre angeht, einen sehr mutigen Schritt nach vorn getan. Er hat auch eine sehr zukunftsweisende Konzeption gebracht. Das, was wir heute verabschieden, ist ja nur ein Punkt aus dem Konzept eines künftigen zeitgemäßen Schutzes der Persönlichkeitssphäre des einzelnen, wie ihn der Entwurf 1962 vorgeschlagen hat.
Wir müssen auch daran denken, nicht nur die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts unter einen ausreichenden Schutz zu stellen; wir werden vielmehr auch dazu übergehen müssen — auch das ist vom Kollegen Dr. Müller-Emmert in der ersten Lesung dieses Gesetzes schon einmal angedeutet worden —, gewisse Möglichkeiten der modernen Technik, durch das Bild bzw. durch fototechnische Möglichkeiten in die Intimsphäre einzudringen, in die Reform unseres Strafrechts einzubeziehen. Bisher waren wir der Meinung, daß unzulässigen Bildaufnahmen allein mit den Möglichkeiten begegnet werden könne, die uns das Zivilrecht oder die strafrechtlichen Nebengesetze bieten. Ich glaube, das, was uns die Zeitungen über die modernste Entwicklung auf diesem Gebiet berichten, läßt es notwendig erscheinen, auch hier die Schutzfunktion des Strafrechts für den Bürger eintreten zu lassen.
Lassen Sie mich noch zu einem Punkt eine Bemerkung machen, der uns bei diesem Gesetz wichtig ist. Wir haben hier einen Tatbestand, der so gefaßt ist, daß eine ganze Fülle von Vorgängen aus dem täglichen Leben darunter fallen kann, an deren kriminellen Charakter kein Mensch denkt. Die Schwierigkeit bestand darin, den Tatbestand des Gesetzes so abzugrenzen, daß er auf der einen Seite den kriminellen Bereich erfaßt und auf der anderen Seite den Bereich ausläßt, in dem die Verwendung solcher Geräte in unserem Wirtschaftsleben, in unserem Verwaltungsleben heute weithin zu einer festen Gewohnheit geworden ist. Wir glauben, daß mit der Formulierung, die im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform gefunden worden ist, diesem Bedürfnis Rechnung getragen wird, daß also die sogenannte Sozialadäquanz gewahrt bleibt und nur das vom Gesetz mit Strafe bedroht wird, was wirklich kriminellen Charakter hat, alles andere aber straffrei bleibt.
Wir halten — bei allem Respekt vor den Persönlichkeiten, die in der Großen Strafrechtskommission zur Vorbereitung unseres neuen Strafgesetzbuches mitgearbeitet haben — nichts von der Vorstellung, die in dieser Kommission vertreten worden war, daß man mit einem absoluten Verbot die Sitten, die inzwischen in Wirtschaft, Verwaltung und in weiten Bereichen unseres täglichen Lebens eingerissen sind, ändern könne. Ich glaube, daß diese Auffassung ein wenig welt- und lebensfremd ist. Es wäre wohl auch gefährlich, wenn wir den Bereich des Strafrechts weiter ausdehnen wollten, als die Grenzen des Zivilrechts reichen. Wir würden zweifellos, wenn wir ein so absolutes Verbot, wie es ursprünglich der



Köppler
Großen Strafrechtskommission vorgeschwebt hat, ins Gesetz aufnehmen würden, das Gesetz weit über das hinaus ausdehnen, was heute zivilrechtlich eingeklagt werden kann. Das würde sich von selbst verbieten.
Wir hoffen, daß dieses Gesetz Dinge unmöglich macht, von denen uns die Presse seit Jahren, aber mit besonders eindringlichen Beispielen in den letzten Monaten noch berichtet hat, und daß in Zukunft Anzeigen verschwinden werden, wie sie noch vor. wenigen Monaten in einer seriösen Wochenzeitung zu lesen waren: „Mini-Spione — Geheime drahtlose elektronische Abhör- und Abwehrwaffe — Mithören von Verkaufsgesprächen und Kundenkritiken." Das alles konnte man als Anpreisung für die Produkte hören, die inzwischen auf diesem Markt erschienen sind. Wir hoffen, daß dieses Gesetz dazu beitragen wird, Gefahren, die dem Schutz der Intimsphäre und der Persönlichkeitsphäre von dieser modernen Entwicklung her drohen, abzuwehren. Ich persönlich glaube nicht, daß das Gesetz ein Allheilmittel in dieser Richtung sein wird, aber es ist ein erster Schritt zur Ausfüllung einer wichtigen Lücke unseres Rechtssystems, den wir tun sollten, und den unsere Fraktion dankbar begrüßt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512123600
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller-Emmert.

Dr. Adolf Müller-Emmert (SPD):
Rede ID: ID0512123700
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Öffentlichkeit wird gemeinhin der Vorwurf erhoben, daß der Gesetzgeber viel zuviele Lebensbereiche unter Strafe stelle, daß also viel zuviele Möglichkeiten dafür bestünden, daß der Staatsanwalt sich mit Dingen befaßt, die einem einzelnen Bürger unangenehm sind. Hier bei der heutigen Debatte über das uns vorliegende Gesetz müssen wir diesen Vorwurf eigentlich etwas näher untersuchen und feststellen, daß durch die Entwicklung in unserer Gesellschaft, welche durch die Fortschritte in der Industrie und in der Forschung begründet ist, auch der Fall eintreten kann, daß Lebenssachverhalte, die bisher nicht unter Strafe gestellt waren, zwangsläufig aus kriminalpolitischen Erwägungen heraus unter Strafe gestellt werden müssen.
Ich glaube, die deutsche Öffentlichkeit hat Verständnis dafür, daß 'der Deutsche Bundestag 'eine fühlbare Lücke in unserem Recht schließt, indem er zukünftig das Abhören, also das Eindringen Fremder in die Intimsphäre des einzelnen unter Strafe 'stellt. Es besteht fraglos ein Bedürfnis für diesen strafrechtlichen Schutz. Es ist allgemein bekannt, 'daß in ,den Vereinigten Staaten von Amerika in den letzten Jahren durch die dortigen Fortschritte der Technik und der Wissenschaft Geräte entwickelt worden sind, die fast schon zu kaum zu glaubenden Möglichkeiten auf diesem Gebiet geführt haben. Ich erspare es mir, im einzelnen diese Techniken vorzutragen. Es wäre dies immerhin eine sehr interessante Angelegenheit.
Es ist wahr, daß inzwischen diese Seuche — wenn ich es so sagen darf — von Amerika zu uns in 'die
Bundesrepublik verschleppt wurde, indem 'es 'auch bei uns sehr viele solcher Abhörgeräte im Handel frei zu kaufen gibt und 'indem auch 'bei uns f eststellbar ist, daß diese Geräte nicht nur verkauft und verbreitet werden, ,sondern 'daß sie auch lin mancherlei Hinsicht schon von 'den Bürgern verwendet werden. Daraus folgt ganz zwangsläufig das Bedürfnis, daß wir, aufbauend auf den Grundrechten, die jeder Bürger nach unserer Verfassung garantiert erhalten hat, 'diese strafrechtliche Lücke schließen. Ich glaube, daß es dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform gelungen ist, Ihnen, meine Damen und Herren, eine Vorlage zu unterbreiten, die Annahme verdient.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht nur noch ganz kurz darauf hinzuweisen, 'daß künftig 'das Abhören und Aufnehmen fremder Worte durch Tonträger 'unter Strafe gestellt sein wird. Im Regelfall besteht die Möglichkeit einer Bestrafung mit bis zu sechs Monaten Gefängnis; daneben kann auch noch Geldstrafe verhängt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz noch besondersschwere Fällte mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Gefängnis vor. Nach dem, was in dem Gesetzentwurf niedergelegt ist, liegt .ein besonders schwerer Fall vor allem dann vor, wenn der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht gehandelt hat, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen.
Es muß auch noch besonders vermerkt werden, daß schon der Versuch unter Strafe gestellt ist. Es ist 'schlechterdings nicht 'einzusehen, warum eine mißlungene Tat, die vielleicht deshalb mißlungen ist, weil das Abhörgerät im entscheidenden Augenblick defekt war, nicht unter Strafe gestellt werden sollte, da hier ja eindeutig ein verbrecherischer Wille zum Ausdruck gekommen ist.
Der Sonderausschuß für die Strafrechtsreform ist zu der einstimmigen Auffassung gekommen, daß es zur Verfolgung dieses Deliktes eines Strafantrags bedarf. Der Verletzte soll es also in der Hand haben, ob eine Strafverfolgung durchgeführt wird. Er soll entscheiden können, ob ihm eine Nichtverfolgung des Täters angenehmer ist. Gerade in diesem Bereich der Intimsphäre gibt es nämlich Fälle — sie sind sehr leicht auszudenken —, in denen der Abgehörte froh ist, wenn das Abgehörte nicht zur Kenntnis der Öffentlichkeit kommt. Er soll das erreichen können, indem er von sich aus keine Strafverfolgung begehrt.
Der Strafrechtsausschuß hat sich — ich darf auf das verweisen, was Herr Kollege Köppler schon gesagt hat — auch mit einem weiteren Problem unserer modernen Technik befaßt, dem Problem der Bildaufnahmen. Es gibt heute — das wissen Sie alle, meine Damen und Herren — schon sehr „gute" technische Möglichkeiten, mit Hilfe der Telekamera oder auch der Infrarotkamera Gegenstände, Personen oder Sachverhalte zu fotografieren, deren Festhalten auf einem Bild früher überhaupt nicht möglich war. Hier liegt ganz offenbar ebenfalls ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre des betroffenen Bürgers vor. Auch hier muß also in absehbarer Zeit seitens des _Gesetzgebers etwas ge-



Dr. Müller-Emmert
schehen. Der Strafrechtsausschuß war allerdings der Meinung, daß eine abschließende gesetzliche Regelung auf diesem Gebiet denkbar schwierig ist. Er hat deshalb dem Bundesjustizministerium einstimmig den Auftrag gegeben — sofern 'man in diesem Zusammenhang von Auftrag reden kann —, die Probleme der unzulässigen Bildaufnahmen eingehend zu untersuchen und das Ergebnis dieser Untersuchungen im Rahmen einer Diskussion im Strafrechtsrechtsausschuß zu verwerten.
Wir als Mitglieder des Strafrechtsausschusses sind uns darüber klar, daß die Ihnen von uns vorgelegte Formulierung noch eine kleine, wenn auch zugegebenermaßen fühlbare Lücke enthält, und zwar insofern, als es nicht strafbar ist, wenn der Empfänger eines Telefongesprächs den Inhalt dieses Telefongesprächs, ohne daß dies der Anrufer weiß, schon im Augenblick des Führens dieses Gesprächs der Öffentlichkeit preisgibt. Das wäre z. B. der Fall, wenn ein Rundfunkreporter, der von einem Politiker ein Telefoninterview haben will, diesen Politiker anruft und dieses Rundfunkinterview im gleichen Augenblick über alle Sender der Bundesrepublik ausgestrahlt wird, ohne daß dem Politiker davon etwas gesagt worden ist. Jeder, der diesen Fall näher untersucht, muß wohl zugeben, daß die Interessen dieses Politikers es erfordern, ihm in dieser Hnisicht einen gewissen Schutz zu geben. Dieses Beispiel, bei dem es nur zufälligerweise um einen Politiker geht, könnte durch Beispiele aus allen Lebensbereichen ergänzt werden.
Zweifellos liegt ein solches Tun an der Grenze des kriminellen Unrechts. Es ist jedoch außerordentlich schwierig, eine solche Handlung im gesetzlichen Tatbestand so abzugrenzen, daß auch wirklich die kriminellen oder, besser gesagt, die hart an der Grenze liegenden Fälle unter Strafe gestellt werden. Wir haben im Strafrechtsausschuß gerade den Fall, den ich als Beispiel angeführt habe, und ähnliche Fälle lange diskutiert, sind aber zu dem Ergebnis gekommen, daß hier, genaugenommen, ein Vertrauensbruch vorliegt und daß es zu schwierig ist, einen solchen Sachverhalt unter Strafe zu stellen.
Von diesem Ausnahmefall abgesehen ist jedoch die Benutzung eines Telefon-Zweithörers oder das Anzapfen einer Telefonleitung als Abhören im Sinne des Ihnen von uns vorgelegten Gesetzesvorschlags aufzufassen. Daher wird höchstwahrscheinlich eine wesentliche strafrechtliche Lücke bezüglich dieses von mir geschilderten Grenzsachverhalts nicht spürbar werden.
Ich persönlich bin froh darüber, daß dieser schwierige Sachverhalt so schnell eine Regelung gefunden hat. Der Bundestag hat sich ja erst im April dieses Jahres in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, und der Strafrechtsausschuß, der — wie ich am Rande bemerken darf — über Mangel an Arbeit nicht zu klagen braucht, war schon Ende Juni dieses Jahres mit den Beratungen dieser schwierigen Materie fertig. Der Strafrechtsausschuß hat also ein Beispiel dafür gegeben, daß er im Interesse unserer Bevölkerung sehr schnelle, prompte und dennoch gründliche Arbeit leistet.
Abschließend darf ich Sie bitten, dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung auch in der dritten Lesung Ihre Zustimmung zu erteilen.

(Beifall.)


Walter Scheel (FDP):
Rede ID: ID0512123800
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0512123900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten noch anwesenden Damen und Herren! Obwohl zur Opposition gehörend, werde ich keine Oppositionsrede halten. Ich kann sie auch gar nicht halten, schon aus dem Grunde nicht, weil die FDP ja die Initiative zu diesem Gesetzentwurf gegeben hat.
Im Februar dieses Jahres hatten wir einen Initiativgesetzentwurf vorgelegt. Es hat uns gefreut, daß dann auch die beiden Parteien der Regierungskoalition einen eigenen Entwurf eingebracht haben, der nachher von uns akzeptiert worden ist. Er ist akzeptiert worden, weil wir uns in dem, was wir wollten, völlig einig gewesen sind. Es hat sich darum gehandelt, die richtige rechtliche Form zu finden und eine Lücke zu schließen, die von den beiden Vorrednern schon hervorgehoben worden ist. Ich hoffe, daß das auch gelungen ist.
Trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob wir jetzt hier ein Gesetz verabschieden, mit dem auch in Zukunft alle Lücken geschlossen sein werden. Der technische Fortschritt ist so rasant, daß sich das gar nicht voraussehen läßt. Die erste Lesung hatten wir Ende April. In der Zwischenzeit haben sich wieder neue technische Möglichkeiten abgezeichnet. Schon in der ersten Lesung und auch heute ist darauf hingewiesen worden, daß in Amerika die Abhörgeräte sehr stark gebraucht werden. Jetzt hat ein Wissenschaftler, Professor Alan Westin von der Columbia-Universität, nach vierjähriger Arbeit eine Studie über die modernen Überwachungsgeräte veröffentlicht. Obwohl in den Vereinigten Staaten einzelne gesetzliche Bestimmungen gegen den Mißbrauch dieser modernen Überwachungsgeräte bestehen, spricht er in seinem Bericht die Befürchtung aus, daß das „Problem den Kontrollmöglichkeiten entgleiten könnte". Er weist darauf hin, daß weitreichende Kameras, Radar und Lichtstrahlen das Heim eines US-Bürgers zu einem Ort werden lassen könnten, an dem jedes Wort und jede Bewegung der Bewohner beobachtet und weitergemeldet werden könnten. Er sagt dann weiter, die nächste Entwicklung sei ein elektronisches Gerät, das außerhalb der Wohnungen in der Luft schwebe und jedes Vorkommnis aus einer Entfernung zwischen 30 und 3000 Metern optisch und akustisch verfolgen könne.
Sollte es auch bei uns zu einer solchen Entwicklung kommen, wäre zu prüfen, ob unser Gesetz dann tatsächlich noch derartige Ausforschungsmöglichkeiten erfaßt.
Ich möchte noch ein anderes Beispiel anführen, von dem ich nicht wünsche, daß es bei uns Schule macht. In den Vereinigten Staaten werden derartige Abhörgeräte in großem Umfang auch von den Behörden verwendet. Herr Kollege Köppler hat gesagt,



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
man könne Abhörgeräte nicht ausnahmslos verbieten — so wie das die Mehrheit der Großen Strafrechtskommission glaubte —, daß mit dem Wort „unbefugt" in einer sozialadäquaten Auslegungsweise das Richtige gefunden worden sei, um einen Mißbrauch zu vermeiden. So, Herr Kollege Köppler, könnte es auch unserer Aufmerksamkeit als Parlamentarier bedürfen, dafür Sorge zu tragen, daß wir keine Gesetze schaffen, die dann gegebenenfalls den Behörden die Befugnis geben, mit derartigen Geräten in die Privatsphäre einzudringen, was wir — die FDP -- nicht für richtig erachten.
Wie sehr diese Gefahr besteht, zeigt ein Artikel in einer doch sicherlich von der CDU sehr intensiv gelesenen Zeitung, nämlich in der Zeitung „Mann in der Zeit" . In diesem Artikel, der im Mai 1967 erschienen ist, wird ausgeführt, daß das Schatzamt, das Finanzamt, das Rauschgiftdezernat und das Justizministerium in den USA weitgehend derartige Abhörgeräte verwenden und sogar eine besondere Schule zur Ausbildung von Abhörexperten für die Ämter, also von öffentlicher Seite, eingerichtet haben. Gestatten Sie mir, Herr Präsident, daß ich aus diesem Artikel zitiere. Es heißt dort:
So unterhält das Schatzamt in Washington eine Technical Aids School, in der Steuerfahnder, Agenten vom Rauschgiftdezernat und andere Beamte insgeheim geschult werden, wie man geschickt die Staatsgesetze umgeht oder bricht — die das Abhören verbieten —, ohne sich dabei erwischen zu lassen.
Eine derartige Abhörschule wünsche ich nun weiß Gott nicht bei uns.
Warum ich diese Bemerkung jetzt mache? Auch bei den Beratungen in unserem Sonderausschuß kam zur Sprache, daß natürlich das, was „befugt" und was „unbefugt" ist, sehr stark von dem Ausführungsgesetz zu Art. 10 des Grundgesetzes abhängt. Dieses Ausführungsgesetz zu Art. 10 findet so, wie es jetzt vorgelegt ist, nicht die Billigung der FDP. Bei der Beratung wird auch sehr genau zu prüfen sein, ob nicht Möglichkeiten eröffnet werden, das „Unbefugt" zum Nachteil der Privatsphäre der einzelnen und zugunsten der Behörden auszunutzen. Diese Mahnung möchte ich an dieser Stelle doch aussprechen. Jetzt ist abzuwarten, wie die Auslegung des unbestimmten Begriffs „befugt" durch die Gerichte erfolgt.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Mommer.)

Trotz der Bedenken, die ich geäußert habe, glaube ich, daß der Gesetzentwurf eine brauchbare Lösung bietet. Ich möchte noch das unterstreichen, was schon gesagt wurde: Wir müssen natürlich auch sehen, wie wir den Möglichkeiten des Bildes gerecht werden. Die Regierung hat versprochen, daß sie noch im Laufe dieses Jahres dem Sonderausschuß berichten will, wieweit die Vorarbeiten im Bundesjustizministerium zur Regelung dieses Problems gediehen sind. Ich hoffe, daß uns dieser Bericht möglichst bald gegeben wird. Wenn es notwendig ist, werden wir dann eine Ergänzung der jetzt beschlossenen Bestimmungen vornehmen. Das sollte dann möglichst bald geschehen.
Ich darf auch von seiten der FDP bitten, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der FDP.)


Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0512124000
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

Dr. Gustav W. Heinemann (SPD):
Rede ID: ID0512124100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Bundesregierung begrüßt lebhaft das Zustandekommen dieses Gesetzes. Es ist ein erster, aber sehr wesentlicher Schritt zur Schließung einer Lücke, die sich infolge der Entwicklung der modernen Technik abgezeichnet hatte. Die Bundesregierung dankt insbesondere dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform dafür, daß er sich dieser Vorlage, die aus der Initiative der Fraktionen erwachsen war, so schnell und so gründlich zugewandt hat, so daß sie heute beschlußreif ist.
Die kurze Aussprache, die sich soeben hier abgespielt hat, zeigt, daß dieses Gesetz vielleicht noch nicht die letzte Antwort auf alle die Fragen ist, die uns die moderne Technik stellt. Ich gebe gern die Versicherung ab, daß das Justizministerium an der weiteren Bearbeitung dieser Fragen und der daraus zu ziehenden rechtlichen Konsequenzen gründlich mitarbeiten wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei der FDP.)


Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0512124200
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die dritte Beratung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir haben noch über Ziffer 2 des Ausschußantrages auf Drucksache V/2069 Beschluß zu fassen. Es geht darum, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur selben Sache, Drucksache V/1492, durch die soeben erfolgte Beschlußfassung über das Gesetz für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe!
— Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 23 auf:
Zweite Beratung des von den Abgeordneten Höhne, Marx (München), Seidel, Folger, Dr. Müller (München) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung
— Drucksache V/1030 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß)

— Drucksache V/1947 —Berichterstatter: Abgeordneter Wieninger (Erste Beratung 73. Sitzung)

Ich frage, ob der Berichterstatter das Wort wünscht. — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die



Vizepräsident Dr. Mommer
Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Herr Folger hat das Wort.

Erwin Folger (SPD):
Rede ID: ID0512124300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine sehr geehrten Herren! Im Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, der uns zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegt, ist wiederholt und meines Erachtens wider besseres Wissen die Behauptung enthalten, daß sie durch das Gesetz vom 9. September 1965 unterschlagenen Handwerkerbezeichnungen mundartlich seien, obwohl ich das bei der Begründung des Antrags am 23. November 1966, wie ich glaube, überzeugend widerlegt habe. Tatsächlich sind es Ausdrücke aus dem Oberdeutschen und Westmitteldeutschen.
Die Unsinnigkeit ,der hartnäckig wiederholten Behauptung ergibt sich aus einem Beispiel, das ich auch stellvertretend für andere nenne. Im Duden heißt es unter „Klempner": mundartliche Bezeichnung für Spengler". In diesem Fall ist es also genau umgekehrt. Der damalige Mittelstanndsausschuß hat die mundartliche Bezeichnung für die oberdeutsche Bezeichnung genommen und behauptet, die andere sei ,die mundartliche gewesen. Das ist schon ein ziemlich starkes Stück.
Der wahre Grund für ,die Unterschlagungen ergibt sich am besten ,aus der ersten Begründung des damaligen Ausschusses für Mittelstandsfragen, der gesagt hat, er sei davon überzeugt, daß zwölf Jahre Gültigkeit der in der Anlage A festgelegten Gewerbebezeichnungen dazu geführt hätten, daß durch die inzwischen für alle Handwerkszweige anerkannten Berufsbilder eine hinreichende Klarstellung erfolgt sei. I'm Klartext, meine Damen und Herren, heißt das: Jetzt haben wir euch lange genug Zeit gelassen; weg mit euren Eigenheiten!
Noch unverständlicher ist 'die Bemerkung in dem Auschußbericht, mit den Bezeichnungen „Pflasterer" oder „Hafner" würden nur Teiltätigkeiten der durch die Novelle zur Handwerksordnung vorgesehenen umfassenderen Handwerke der Straßenbauer bzw. der Keramiker angesprochen. In Wirklichkeit handelt es sich nicht um Teiltätigkeiten, sondern um eine andere Tätigkeit. Ein Pflasterer ist bei uns kein Straßenbauer, ein Hafner kein Keramiker und umgekehrt.

(Abg. Schulhoff Wo ist „bei uns"?)

— Bei uns in Süddeutschland, Herr Kollege Schulhoff! — Ich möchte sehen, wie die Leute dumm schauen würden, wenn ,ein Keramiker kommen würde, um eine Ofen zu reparieren; die Leute würden gleich mit Grausen an die Rechnung denken.
Dem Hinweis des Ausschusses, daß es nach einem Erlaß ides 'bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft vom 20. Juni 1966 ohnehin möglich sei, in Bayern die sogenannten mundartlichen Bezeichnungen zu verwenden, ist neben anderen möglichen Argumenten entgegenzuhalten, ,daß der Untertitel der Anlage A zur Handwerksordnung heißt: „Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können", d. h. andere Gewerbe können nicht als Handwerk betrieben werden. Gilt nun der
Gesetzestext oder der Erlaß des bayerischen Wirtschaftsministers? Ich betone nochmals, daß es sich nicht nur um eine 'bayerische Angelegenheit handelt; die gestrichenen Ausdrücke sind auch anderswo üblich.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was ist das für eine neumodische Rechtsordnung, in der Gesetze ignoriert werden, die Ignorierung von einer Landesregierung mit Duldung des Gesetzgebers sanktioniert wird? Umgekehrt ist es richtig: Durch die Gesetze soll sanktioniert werden, was sich in der Praxis durchgesetzt hat. Was ist das für eine Kultur, in der Ausdrücke, die nachweisbar bis in das 13. Jahrhundert zurückreichen, die in der gesamten klassischen Literatur vorkommen, nur noch „unter der Decke", aber nicht mehr im Verkehr mit Behörden und nicht mehr in Gesetzen gebraucht werden dürfen, weil, wie es der frühere Herr Wirtschaftsminister Schmücker am 2. September 1966 in seiner schriftlichen Antwort auf eine Anfrage mein. es Fraktionskollegen Martin Hirsch auszudrücken beliebte, der dadurch bewirkte Verlust landsmannschaftlicher Eigenarten in diesem staatlichen Bereich im Interesse der Einheitlichkeit des deutschen Handwerksrechts besonders zur Erleichterung des Verkehrs mit anderen Staaten hingenommen werden sollte! Ich bin sicher, daß insbesondere Frankreich, aber auch Italien, Holland, Belgien und Luxemburg keinen solchen Verlust für die EWG hinzunehmen bereit sind.
Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf anzunehmen und damit den Ausschußantrag abzulehnen. Helfen Sie, dadurch die Vergewaltigung unserer Sprache aufzuhalten.

(Heiterkeit. — Beifall bei der SPD.)


Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0512124400
Meine Damen und Herren, diejenigen, die ausgeharrt haben, werden belohnt durch diesen Exkurs in den Reichtum der deutschen Sprache und der Mundarten.
Das Wort hat der Abgeordnete Schulhoff.

Georg Schulhoff (CDU):
Rede ID: ID0512124500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zuerst darauf hinweisen, daß der Wirtschaftsausschuß, 'dem der Antrag zugewiesen worden ist, den Antrag meines Vorredners einstimmig verworfen hat, d. h. einstimmig stimmt nicht, es war gegen die Stimme des Antragstellers.

(Widerspruch.)

— Also doch einstimmig! Ich wollte das Ergebnis nur verbessern!

(Abg. Folger: Sie kennen die bayerische Kultur nicht!)

— Bitte? Ich habe Sie nicht verstanden. Ich bin aber gern bereit, mit Ihnen nachher darüber zu diskutieren.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0512124600
Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Ertl?

Georg Schulhoff (CDU):
Rede ID: ID0512124700
Dabei habe ich noch gar nicht angefangen. Aber bitte!




Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0512124800
Herr Kollege Schulhoff, ist bei Ihnen Einstimmigkeit gleichbedeutend mit besserer Einsicht und Kenntnis?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0512124900
Im allgemeinen kann man annehmen, daß der Wirtschaftsausschuß vom Bundestag so besetzt worden ist, daß man füglich feststellen kann, insbesondere wenn alle der gleichen Meinung waren, daß das nicht gerade Dummköpfe beschlossen haben. Sie greifen nicht mich an, sondern den Wirtschaftsausschuß.
Im übrigen eine grundsätzliche und eine spezielle Feststellung. Die grundsätzliche Feststellung ist die, daß wir uns im Mittelstandsausschuß die Frage sehr reiflich überlegt haben, ob wir die Positivliste vereinfachen, straffen sollen oder nicht. Zum Teil hat der Kollege, der vor mir sprach, diese Begründung richtig zitiert. Ich darf vielleicht mit Genehmigung des Herrn Präsidenten Ihnen sagen, warum wir das so gemacht haben:
Der Ausschuß hat sich darüber hinaus entschlossen, die mundartlichen Berufsbezeichnungen
--- es sind tatsächlich mundartliche Berufsbezeichnungen —
und die in Klammern stehenden Bezeichnungen, die eine Handwerksordnung ergänzen, zu streichen. Er ist davon überzeugt, daß 12 Jahre Gültigkeit der in der Anlage A festgelegten Gewerbebezeichnungen dazu geführt haben, daß durch die inzwischen für alle Handwerkszweige anerkannten Berufsbilder eine hinreichende Klarstellung erfolgt ist.
Das würde bedeuten, daß klargestellt ist, welche Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten den einzelnen Handwerkern zuzurechnen sind. Außerdem — das haben Sie eben auch zitiert:
Der Ausschuß hat es für unmöglich gehalten, in der Bundesrepublik für einen und denselben Beruf und die damit begründete Tätigkeit mehrere Bezeichnungen zu haben und diese der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft anzubieten.
Das war grundsätzlich. Nun speziell, damit Sie sehen, was hier angerichtet werden soll.
Es heißt in der alten Handwerksordnung in der Positivliste: „Straßenbauer (Pflasterer) ". Daraus haben wir „Straßenbauer" gemacht, und zwar auf Wunsch der Pflasterer selber. Tatsächlich ist „Pflasterer" eine Unterabteilung des Straßenbauers, und die Pflasterer haben nichts mehr ersehnt, als nunmehr den mehr bedeutenden Titel eines Straßenbauers zu bekommen. Außerdem darf (ich darauf hinweisen, daß die Pflasterer selber darum gebeten haben, den Namen „Straßenbauer" beizubehalten. Sie schreiben — ich habe das schon in der damaligen Sitzung des Bundestages vorgebracht —: „Wir möchten der Ordnung halber betonen, daß wir bezüglich der gesetzlichen Namensgebung für das Straßenbauhandwerk an der Ihnen bekannten Meinung festhalten und die Beifügung des Wortes „Pflasterer" weiterhin ablehnen." Die Beglückten selber also wollen gar nicht von ihrem Glück wissen.
Nehmen Sie dann z. B. die Frage mit dem „Schornsteinfeger". Daneben soll nun noch das Wort „Kaminkehrer" als Berufsbezeichnung gelten. Meine Damen und Herren, ist nicht jedem von Ihnen das Wort „Schornsteinfeger" völlig geläufig? Glauben Sie nicht, daß selbst ein Hinterwäldler in Bayern

(Lebhafte Oho-Rufe und Heiterkeit.)

— also: ein Bürger des Bayerischen Waldes — weiß, was ein Schornsteinfeger ist? Außerdem geht der Begriff „Schornsteinfeger" weiter als der Begriff „Kaminkehrer".

(Zurufe.)

Dann die Frage: Klempner und Spengler.

(Zuruf: Kommen Sie bloß nicht nach Bayern!)

— Ich komme jedes Jahr nach Seebruck, schon seit 20 Jahren. Wenn ich also hier Ausführungen mache, die gegen das bayerische Gemüt verstoßen, dann nicht, um die Bayern zu verletzen, sondern der besseren Einsicht halber.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0512125000
Herr Kollege Schulhoff, gestatten Sie eine bayerische Zwischenfrage?

(Abg. Schulhoff: Bitte sehr!)


Ludwig Fellermaier (SPD):
Rede ID: ID0512125100
Herr Kollege Schulhoff, was glauben Sie, was dann wohl die bayerischen Bürger in dem berühmten Walde, von dem Sie sprachen, tun, wenn sie bereits im Schulunterricht, und zwar im Pflichtfach Singen, Lieder lernen, in denen es nur den Kaminkehrer gibt und nichts anderes? Das wird also in der bayerischen Kultur schon dem Kind sozusagen in der Wiege mitgegeben.

Georg Schulhoff (CDU):
Rede ID: ID0512125200
Das ist sehr schön. Wir in den anderen Ländern singen auch noch Lieder, in denen nicht nur neuzeitliche Ausdrücke enthalten sind. Das ändert aber nichts an der Auffassung des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen, daß wir, wenn wir uns nun schon einmal zusammengerauft haben — Ihr Herr Lange war ja auch dabei, er hat den Bericht doch mit gebilligt —, hier die Berufsbezeichnung „Schornsteinfeger" und nicht „Kaminkehrer" nehmen wollen.
Nehmen Sie dann z. B. „Böttcher" und Schäffler.

(Zuruf von der SPD: Was ist ein Böttcher?) — Der Böttcher macht Fässer.


(Heiterkeit.)

Was macht der Schäffler?

(Zuruf: Der macht Scheffel!)

— Na, sehen Sie, Sie wissen weder das eine noch das andere. Damit haben Sie nichts gewonnen; in diesem Falle hätten Sie besser geschwiegen.
Ein besonderes Beispiel ist die Frage mit den „Raumausstattern" bzw. „Polsterern" . Früher hieß es: Polsterer und Dekorateure und Tapezierer. Diese



Schulhoff
haben jahrelang darum gekämpft, Raumausstatter zu werden, und gerade ich bin derjenige gewesen, der gegen die Maler durchgesetzt hat, daß es nicht mehr „Polsterer" oder „Dekorateur" heißt, sondern daß diese Handwerker jetzt „Raumausstatter" heißen. Da ist alles mit drin und noch ein bißchen mehr. Und nun wollen Sie diese Leute, die jetzt froh und glücklich sind, daß sie es endlich zum Raumausstatter gebracht haben, degradieren, indem Sie das Wort „Polsterer" dahinterhängen, um sie an ihre Abkunft zu erinnern, an die sie gar nicht mehr erinnert werden wollen.

(Heiterkeit.)

Dann „Keramiker" und „Hafner". Der Kollege hat sie zitiert. Er sagt, „Hafner" sei nicht eine Art Unterabteilung von „Keramiker". Das ist er aber doch; Sie verstehen eben davon nicht viel. „Keramiker" ist ein allumfassender Begriff; auch das, was man also bei Ihnen „Hafner" nennt, ist mit einbezogen.
Aber abgesehen von diesem Hin und Her über die Frage „Mundart oder nicht" : Man soll den Anfängen wehren. Wir haben die Novelle zur Handwerksordnung vor zwei Jahren verabschiedet. Wir sind heute noch dabei, uns danach einzurichten. Selbstverständlich sind, wie es bei jedem Gesetz der Fall ist, einige Berufe bevorzugt worden, und einige glauben benachteiligt worden zu sein.
Wir haben einige Berufe aus der Positivliste gestrichen, von denen wir glaubten annehmen zu können, daß sie ihren Mann nicht mehr ernähren. Wir haben sie nicht mehr in die Liste aufgenommen, um keinen jungen Mann zu veranlassen, diesen Beruf zu ergreifen, damit er später nicht einen anderen Beruf ergreifen muß.
Wenn wir jetzt wegen dieser — wenn ich mich so ausdrücken darf — unbedeutenden Erwägungen, die hier vorgetragen sind, anfangen wollen, die Handwerksordnung zu ändern, dann halten wir andere Anträge nicht mehr auf, dann bekommen Sie in jeder Sitzung neue Anträge, die Handwerksordnung zu ändern, von jenen, die sich benachteiligt fühlen.
Ich bitte Sie dringend, meine Damen und Herren, den Antrag abzulehnen.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0512125300
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller (München).

Dr. Günther Müller (CSU):
Rede ID: ID0512125400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuß, haben wir gehört, hat sich einstimmig zu einer Meinung entschlossen und zu einem Problem geäußert, das mit Handwerken und mit Wirtschaft zunächst nichts zu tun hat; denn es ist eine Frage der Volkskunde, der Germanistik, der Philologie. Zuständig dafür wäre eigentlich der Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik gewesen.

(Abg. Schulhoff: Da war es ja!)

— Herr Schulhoff, Sie haben damals unter großer Erregung die Debatte im Wissenschaftsausschuß mit verfolgt, in der durch alle drei Parteien die Meinung vertreten wurde, daß das, was die Wirtschaftsleute hier festgelegt haben, nicht unbedingt den Erkenntnissen der Philologie und Germanistik entspricht.
Darf ich Sie einmal aufklären, Herr Kollege Schulhoff, etwa über folgende Frage. Wenn Sie die einschlägigen Fachbücher der Germanisten in die Hand nehmen und nachschlagen, welche Handwerksbezeichnungen darin stehen, werden Sie unter dem Titel „Schreiner und Tischler" etwa folgendes finden:
Schreiner: deutsche Hochsprache.
Tischler: mundartlich, nur in bestimmten Teilen.
Also genau umgekehrt, als es hier dargestellt wurde!

(Abg. Hörmann [Freiburg] : Hört! Hört!)

. Sie behaupten weiter, daß hier nur Teilberufe oder Teilbeschäftigungen genannt werden. Auch das stimmt nicht. Das ist auch nur ein vorgeschobenes Argument. Denn der Tischler fertigt nicht nur Tische an, sondern auch Schränke und andere Dinge. Man muß ganz klar sehen, daß hier Argumente vorgeschoben werden, die im Grunde genommen gar nicht so entscheidend sind.

(Abg. Schulhoff: Den Tischler habe ich nicht genannt!)

Das ist keine Frage, über die man sich erregen sollte. Ich wundere mich, daß wegen der Einfügung von nicht mehr als acht Begriffen in die Handwerksordnung hier eine Schlacht geschlagen wird, als ob die ganzen Graben zwischen Nord und Süd aufgerissen worden wären.

(Abg. Schulhoff: Dann können Sie es doch genausogut lassen!)

— Nein. Man zeigt Toleranz gegenüber dem Gewachsenen. Man zeigt Toleranz gegenüber dem, was [deutsche Hochsprache ist, seit dem 13. Jahrhundert, wie Herr Kollege Folger mit Recht sagt, und man benimmt sich nicht wie ein preußischer Korporal und bringt hier Dinge hinein, die damit gar nichts zu tun haben.

(Oho-Rufe bei der CDU/CSU.)

Ich meine, vom Gebot der Toleranz her bräuchte es gar keine Debatte darüber zu geben. Wir als Mitunterzeichner stellen nicht den Antrag, die Handwerksordnung zu ändern, mundartliche Begriffe wie „Tischler" zu streichen und den Begriff der deutschen Hochsprache einzufügen, sondern wir wollen lediglich eine Ergänzung. Wir bescheiden uns. Wir wollen keinen Allmachtanspruch. Aber wir erwarten in einem föderativen Staat — und unsere Verfassung ist doch föderativ —, daß auch den anderen gegenüber mit Toleranz gehandelt wird.
Ich darf Sie bitten, meine Damen und Herren, unseren Antrag anzunehmen und den Ausschußantrag abzulehnen.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0512125500
Herr Bucher hat das Wort.

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0512125600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verhehle nicht, daß mein Herz für das Petitum der Antragsteller schlägt. Trotzdem



Dr. Bucher
glaube ich, daß wir den Antrag des Ausschusses annehmen sollten.
Sprachliche Fragen, insbesondere das Verhältnis des Politikers zur Sprache, sind ein gewisses Hobby von mir. So habe ich z. B. einen längeren Briefwechsel mit dem Herrn Präsidenten geführt — nicht dem jetzt amtierenden —, um ihm den Unterschied zwischen „bisher" und „seither" klarzumachen; bisher ohne Erfolg.

(Heiterkeit.)

Wenn es nun hier darum ginge, 'daß der Gesetzgeber etwa in den Fehler verfallen sollte, eine gewachsene Vielfalt der Sprache zu unterdrücken, so dürfte man das natürlich nicht mitmachen. Ich gebe Herrn Folger und den Herren, die in der ersten Lesung gesprochen haben, vollkommen darin recht, daß es sich hier nicht um Fragen der Mundart handelt. Mundart ist etwas ganz anderes: Dialekt. Da gibt es z. B. über das Schwäbische ein siebenbändiges Lexikon. Das stelle ich den interessierten Herren gern einmal zur Verfügung. Da sehen Sie erst, was Mundart ist und was es da alles für Ausdrücke ,gibt. Das hier sind keine mundartlichen Ausdrücke, sondern das sind 'einfach deutsche Sprachformen anderer Art. Das gibt es in anderen Sprachen auch. Nehmen Sie etwa das Spanische! Da gibt es überhaupt für jeden Begriff drei oder vier Worte. Niemand wird dort daran denken, die etwa gesetzlich zu unterdrücken.
Diese Gefahr der Unterdrückung würde ich nur dann sehen, wenn etwa ein totalitärer Staat so etwas unternähme. Tatsächlich kann man feststellen, daß sich im Laufe des „Dritten Reichs" bei uns in Süddeutschland viele Ausdrücke eingebürgert haben, die uns an sich fremd sind. Es gibt bei uns abartige Menschen — „abartige" in Anführungszeichen — die vom Sonnabend sprechen statt vom Samstag. Das hat man früher überhaupt nicht gekannt. Oder es wird einem Schlagsahne angeboten, was ich entrüstet zurückweise und um Schlagrahm bitte. Das war damals tatsächlich möglich. Aber heute halte ich das für unmöglich. Ein Beispiel nur: Offiziell gibt es auch die. Gewichtseinheit „Pfund" nicht. Bei uns kauft die Hausfrau überhaupt nur nach Pfund ein und nicht nach Kilo. Im praktischen Gebrauch hat sich das also trotz der Paragraphen gehalten, die wir in Gesetzen gemacht haben.
Im konkreten Fall würde das, was hier verlangt wird, tatsächlich etwas weit gehen. Es ist das Beispiel des Schornsteinfegers gebracht worden, bei uns ist das der Kaminkehrer. Unsere Vertriebenen aus Ungarn reden vom Rauchfangkehrer. Auch den müßte man dann gerechterweise noch hereinnehmen.
Ich meine also, daß die „bayerische Lösung", die in dem Bericht erwähnt ist, tatsächlich die beste ist. Ich kann die Ansicht des Kollegen Folger nicht teilen. Es ist ein altbekanntes Verfahren, daß Gesetze in Berlin bzw. in Bonn gemacht, in Stuttgart durchgeführt und in Bayern zur Kenntnis genommen werden. Dieses Verfahren möchte ich sonst absolut nicht billigen. Aber in dem Fall ist es, glaube ich, die angemessene Verhaltensweise — wie man das in Bayern gemacht hat —, daß man gesagt hat:
Selbstverständlich könnt ihr eure althergebrachten Bezeichnungen ohne jeden Verstoß gegen das Gesetz weiter führen. Ich möchte dieses Verfahren den anderen Ländern zur Nachahmung empfehlen. Jedenfalls ist doch der deutschen Öffentlichkeit durch diese zweimalige, teilweise sehr humorvoll geführte Debatte deutlich geworden, daß es nicht die Meinung dieses Hohen Hauses ist, daß die althergebrachten Ausdrücke für die Berufsbezeichnungen, die es in Süddeutschland gibt, unterdrückt werden sollten.

(Beifall.)


Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0512125700
Jetzt liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Ausschußantrag. Dieser sieht die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Antragsteller vor. Wir können darüber nur abstimmen, indem wir über den Gesetzentwurf selbst abstimmen. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, muß also mit Nein stimmen. Wer dem Antrag der Antragsteller zustimmen will, stimmt mit Ja.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift des Entwurfs der Antragsteller. Wer dem zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Mehrheit war für Ablehnung des Antrags. Das Präsidium ist sich einig.

(Widerspruch bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Hammelsprung!)

Ich rufe den Punkt 24 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Planzenschutzgesetzes
— Drucksache V/875 —

(13. Ausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache V/2125 — Berichterstatter: Abgeordneter Röhner b)

— Drucksachen V/1861, zu V/1861 — Berichterstatter: Abgeordneter Bading (Erste Beratung 55. Sitzung)

Der Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes soll nach dem Vorschlag des Ältestenrats zurückverwiesen werden, und zwar an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend —, an den Ausschuß für Gesundheitswesen — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß nach § 96 der Geschäftsordnung. Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

(Unruhe.)

— Ich bitte noch um einen kleinen Augenblick Geduld, wir haben es gleich geschafft.
Die Punkte 25 und 26 werden am Freitag aufgerufen.
Ich rufe den Punkt 27 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und



Vizepräsident Dr. Mommer
Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Genossen
betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete
— Drucksachen V/126, V/2023 —Berichterstatter: Abgeordneter Berlin
Es liegt ein Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Berlin vor. Wird der Schriftliche Bericht ergänzt? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wir stimmen ab. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, möge das Handzeichen geben. — Danke! Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 28 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965
hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
— Drucksache V/2020 — Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 29, den letzten Punkt der Tagesordnung, auf:
Beratung der Übersicht 15 des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
— Drucksache V/2103 —
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Danke! Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Beratung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf morgen, Donnerstag, den 5. Oktober, 14 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.