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ID0512121300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Stein (Mainz) und Dr.-Ing. Seebohm 6109 A Abg. Peiter tritt in den Bundestag ein . . 6111 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6111 B Wahl des Abg. Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments 6111 B Amtliche Mitteilungen 6111 C Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Biechele: Ölkatastrophe durch Explosion eines 50 000-Liter -Öltanks — Sicherungsmaßnahmen gegen Ölgefahren . . . 6115 B Fragen des Abg. Folger: ADAC-Vorschlag einer Privat- Haftpflichtversicherung von Radfahrern und Fußgängern 6115 B Frage des Abg. Picard: Veröffentlichung der abweichenden Auffassung überstimmter Richter bei Urteilen der oberen Bundesgerichte . . 6115 D Fragen des Abg. Dr. Apel: Seehafenbetriebe . . . . . . . . 6115 D Fragen des Abg. Bartsch: Verbesserung der Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit der ehemaligen Kriegsgefangenen von Hassel, Bundesminister . . . 6116 B Bartsch (SPD) 6116 C Frage des Abg. Prochazka: Verbindung einer Rechtsbelehrung mit einem Fahrverbot Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 6116 D Fragen der Abg. Reinholz und Gottesleben: Umsatzsteuerliche Gleichstellung von Traubenmost und Wein mit den übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Höcherl, Bundesminister 6117 A Reinholz (CDU/CSU) 6117 C Dröscher (SPD) 6117 C Dr. Giulini (CDU/CSU) 6117 D Josten (CDU/CSU) 6118 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6118 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Preis für deutsche Braugerste . . . . 6118 C Fragen des Abg. Wächter: Verstärkte Verwendung von Sauermolke als Zusatz in Milchaustauschfutter Höcherl, Bundesminister . . . . . 6118 D Wächter (FDP) . . . . . . . . 6119 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6119 D Fragen des Abg. Lemper: Angeblicher Plan des Abbrennens einer Nachbildung eines Teiles der Altstadt von Moskau im Olympia-Stadion Berlin 6120 A Frage des Abg. Ertl: Äußerungen von Staatspräsident de Gaulle in Polen über die Oder- NeißeGrenze Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6120 A Ertl (FDP) 6120 C Frage des Abg. Felder: Protest gegen die griechische Militärdiktatur im Europarat Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6121 B Felder (SPD) 6121 D Blachstein (SPD) . . . . . . . 6122 A Dr. Mommer (SPD) 6122 B Faller (SPD) . . .. . . . . . 6122 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 6122 D Matthöfer (SPD) 6123 B Lenders (SPD) 6123 C Fellermaier (SPD) 6123 D Frage des Abg. Prochazka: Abkömmlinge einer Ehe zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem VAR-Staatsangehörigen Lücke, Bundesminister 6124 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst Lücke, Bundesminister 6124 C Frage des Abg. Dichgans: Angewiesensein von über 65 Jahre alten Mitbürgern auf Sozialhilfe . . . 6124 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Kernwaffensichere Luftschutzanlage im Freiburger Schloßberg Lücke, Bundesminister . . . . . . 6124 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 6125 A Dorn (FDP) 6125 B Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Meinungsmonopol des deutschen Fernsehens in bezug auf politische Sendungen Lücke, Bundesminister . . . . . . 6125 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6125 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6126 A Moersch (FDP) 6126 B Kuntscher (CDU/CSU) 6126 C Blachstein (SPD) 6126 D Dorn (FDP) 6127 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 6127 A Sänger (SPD) 6127 A Ollesch (FDP) 6127 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6127 C Fragen des Abg. Dröscher: Gleichstellung von Sportunfällen mit Arbeitsunfällen 6127 C Frage des Abg. Dröscher: Nichtanrechnung der Wehrdienstzeiten auf die Altersversorgung von Angestellten der Rundfunkanstalten Lücke, Bundesminister 6127 D Frage des Abg. Borm: Gespräch des Bundesministers Lücke mit dem Schah von Persien über die Demonstrationen während seines Besuches in der Bundesrepublik Lücke, Bundesminister 6128 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6128 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 6128 C Dorn (FDP) 6128 C Frage des Abg. Borm: Angebliche frühere Tätigkeit von Angehörigen des Bundesverfassungsschutzamtes als Ausbilder in Persien Lücke, Bundesminister 6128 D Frage des Abg. Borm: Stellv. Missionschef der Persischen Botschaft in Köln früher Direktor des persischen Geheimdienstes Lücke, Bundesminister 6129 A Moersch (FDP) 6129 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dorn: Handgranaten als Waffen im Polizeidienst Lücke, Bundesminister 6129 B Dorn (FDP) 6129 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6129 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/2074) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 6130 A Wurbs (FDP) 6134 D Jacobi (Köln) (SPD) 6137 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 6140 C Frau Berger-Heise (SPD) 6144 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6146 B Mick (CDU/CSU) 6150 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung im Verteidigungsfall (Abg. Dorn, Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Mischnick und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2130) — Erste Beratung 6152 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1723) — Erste Beratung — 6152 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache V/1979 [neu]) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) 6152 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Mauk, Dr. Friderichs, Jung, Reichmann, Spitzmüller, Mertes, Ertl, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/2110) — Erste Beratung — 6153 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) (Drucksache V/2004) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 mit dem Kaiser- reich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2005) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 mit der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von- Kapitalanlagen (Drucksache V/2006) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Dritten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - (Drucksache V/2007) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1964 mit dem Kaiserreich Äthiopien über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2008) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/2027) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 mit der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2028) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung (Drucksache V/2071) — Erste Beratung — . . . 6153 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache V/2073) — Erste Beratung — . . ..6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6154 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" (Abg. Dr. Staratzke, Opitz, Dr. Miessner u. Gen.) (Drucksache V/2098) — Erste Beratung — 6154 A Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (Drucksache V/2111) — Erste Beratung — 6154 A Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2077) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache V/2081) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2083) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1680); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus, Dorn, Busse [Herford] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1492); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite Beratung — Köppler (CDU/CSU) 6155 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 6156 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6157 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6158 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1947) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 6159 A Schulhoff (CDU/CSU) 6159 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 6161 B Dr. Bucher (FDP) 6161 D Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2125), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen V/ 1861, zu V/1861) — Zweite Beratung — . . . 6162 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Gen. betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Drucksachen V/126, V/2023) 6162 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2020) 6163 A Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2103) 6163 C Nächste Sitzung 6163 C Anlagen 6165 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6109 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 119. Sitzung, Seite 5995 A, Zeile 13 statt solche allgemeinen Warnungen: solche Warnungen 119. Sitzung, Seite 5997 A, Zeilen 15-29 statt des gedruckten Textes: Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Wie erklären Sie sich dann, Herr Staatssekretär, die Erklärung des Sprechers des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen vom 18. August, nach der eine ganze Reihe von Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik, nämlich gewisse Gruppen von Flüchtlingen, frühere aktive Widerständler aus der Zone, Angehörige verschiedener Organisationen in der Bundesrepublik, z. B. von Flüchtlings- und Heimatvertriebenenverbänden, außerdem ehemalige Regierungs-, Partei-und Wirtschaftsfunktionäre der Zone, frühere Angehörige der Volksarmee oder Volkspolizei und Personen, deren Flucht in den Westen Aufsehen erregte, gewarnt worden sind, Reisen in den Ostblock anzutreten? Derartige Personen sind doch bei Reisen in den Westen nicht gefährdet. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach * 6. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Bading * 4. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Behrendt * 4. 10. Berendsen 7. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. Deringer * 4. 10. Frau Dr. Elsner * 4. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Frerichs 4. 10. Frau Freyh 4. 10. Gerlach * 7. 10. Graaff 7. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hussong 7. 10. Illerhaus * 4. 10. Dr. Ils 6. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Mattick 4. 10. Missbach 5. 10. Müller (Aachen-Land) * 4. 10. Picard 7. 10. Richarts * 6. 10. Saam 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Seuffert * 5. 10. Spitzmüller 4. 10. Dr. Starke (Franken) * 4. 10. Steinhoff 21. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Zoglmann 6. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Aigner * 14. 10. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Gibbert 27. 10. Höhne 31. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reinholz 30. 11. Ruf 13. 10. Wendelborn 13.10. Wienand 20. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Der Antrag verfolgt die Schaffung eines Rahmengesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Drogist. Die vielseitigen Aufgaben des Drogisten erfordern im Interesse der Öffentlichkeit und der Volksgesundheit eine gesetzliche Regelung für diesen Beruf, der als Einzelhandelsberuf ein „Beruf besonderer Art" ist durch seine qualifizierte Fachausbildung auf dem Gebiete der vorbeugenden Gesundheitspflege und der Abgabe von Arzneimitteln und Heilmitteln einfacher Art. Da die Bevölkerung mit dem Begriff „Drogist" die Vorstellung eines Fachmannes verbindet, der eine ausreichende und qualifizierte Ausbildung nachweisen kann, würde mit dem Erlaß des Gesetzes ein bereits bestehender Zustand seine bisher fehlende bundesgesetzliche Grundlage finden. Landesgesetzlich besteht eine gleichartige Regelung im Lande Bremen durch das „Bremische Gesetz" über die Führung der Berufsbezeichnung „Drogist" und Drogerie vom 6. 8. 1946, das durch das Überleitungsgesetz geltendes Bundesrecht geworden ist. Der im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts entstandene Geschäftstyp „Drogerie" umfaßt den Einzelhandel mit Drogen und Chemikalien, Heilkräutern, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Artikeln der vorbeugenden Gesundheitspflege, Verbandmaterial und Krankenpflegeartikeln, Nähr- und Stärkungsmitteln, Artikeln der Körperpflege und Schönheitspflege sowie Haushalts- und Reinigungsmitteln, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und ähnlichen Produkten. Die schnelle und ständig sich ausbreitende Entwicklung der industriellen Produktion auf dem Gebiet der angewandten Naturwissenschaften machte die Drogerie zum Prototyp eines Fachgeschäftes dieser Art. Schon in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gründeten die Drogisten einen beruflichen Zusammenschluß und begannen mit der Schaffung eines einheitlichen beruflichen Ausbildungswesens; es entstanden zunächst Sonntags- und Abendschulen und später reguläre Drogistenschulen mit akademisch vorgebildeten Lehrkräften und Un*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6166 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 terricht in Botanik, Drogenkunde und Chemie als ordentlichen Lehrfächern. 1881 wurde als private fachliche Lehranstalt die Deutsche Drogisten-Akademie in Braunschweig gegründet, die 1923 staatlich anerkannt wurde. 1951 erhielt die wiederaufgebaute kriegszerstörte Anstalt als Stiftung des privaten Rechts erneut die staatliche Anerkennung durch das Land Niedersachsen mit gleichzeitiger staatlicher Abschlußprüfung. Nachdem um 1900 die dreijährige Lehrzeit eingeführt war mit eigener Drogistengehilfenprüfung als Lehrabschlußprüfung, entwickelte sich der Drogistenberuf immer stärker zu einem ausgesprochenen Fachberuf. 1953 wurde durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft ein selbständiger Lehrberuf „Drogist" neben dem Lehrberuf Einzelhandelskaufmann 'geschaffen, und 1957 erfolgte durch ein Abkommen zwischen der Berufsorganisation und dem Deutschen Industrie- und Handelstag die Eingliederung der Drogistengehilfenprüfung als selbständiger fachlicher Prüfungsteil in die Kaufmannsgehilfenprüfung, über die ein eigenes Drogistengehilfenzeugnis erteilt wird. Daneben ist die Ablegung der staatlichen Giftprüfung obligatorisch. Infolge der den Beruf beherrschenden Aufgabe der qualifizierten Fachausbildung entstand ein ausgeprägtes Berufsbewußtsein mit Herausstellung der Berufsbezeichnung „Drogist" und der Geschäftsbezeichnung „Drogerie". Diese Begriffe wurden in der Öffentlichkeit in Verbindung mit der wachsenden Anzahl der Drogerien (zur Zeit etwa 14 500 Betriebe mit etwa 60 000 Beschäftigten) allgemein bekannt und erhielten eine klare Verkehrsgeltung. Da auch Gewerbetriebe, die keine drogistische Fachausbildung hatten, unter dem Namen „Drogerie" Einzelhandelsgeschäfte mit drogistischem Warensortiment errichten konnten, setzte sich die Auffassung durch, daß unter einem „Drogisten" nur ein Fachmann mit nachgewiesener mehrjähriger Ausbildung in den Naturwissenschaften und auf chemisch-technischem Gebiet verstanden werden kann. Dieser Auffassung ist die Rechtsprechung beigetreten, u. a. das Oberlandesgericht Bamberg im Urteil vom 6. 2. 1958. Nach diesem auf einem Gutachten des Deutschen Industrie- und Handelstages basierenden Urteil setzt das kaufende Publikum voraus, daß der in der Drogerie als Inhaber oder Angestellter beschäftigte Drogist eine abgeschlossene Fachausbildung besitzt und dadurch zur verantwortlichen Beratung qualifiziert ist. Der Antrag will durch den staatlichen Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" gewährleisten, daß nur solche Personen die Bezeichnung „Drogist" verwenden dürfen, die in ihrer Fachausbildung dem Vertrauen der Bevölkerung entsprechen. Es wird nicht bezweckt, das Feilhalten oder die Abgabe von Drogerieartikeln jeder Art gewerberechtlich einer Einoder Beschränkung zu unterwerfen; diese Waren sollen wie bisher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen — soweit diese bestehen z. B. hinsichtlich der Abgabe von Giften — frei gehandelt werden. Nur soll, wenn die besondere Bezeichnung „Drogist" im Geschäftsverkehr verwendet wird, die Bevölkerung die Gewähr haben, daß es sich um einen Fachmann mit nachgewiesener Berufsausbildung handelt. Insoweit liegt nach Meinung der Antragsteller die Regelung im öffentlichen Interesse. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 11. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 21): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen: Bis heute wurden Anträge indonesischer Studenten auf Gewährung politischen Asyls nur schleppend von deutschen Behörden behandelt.? Die in der aufgeführten Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen aufgestellte Behauptung trifft nicht zu. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet über die ihm vorliegenden Asylanträge unverzüglich, sobald der- Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Hierzu bedarf es vielfach weiterer Nachforschungen, etwa durch Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Auskünften des Auswärtigen Amtes, z. B. über die Frage der politischen Gefährdung bestimmter Personengruppen in den Heimatländern der Antragsteller. Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge liegen derzeit fünf Anträge von Indonesieren auf Anerkennung als Asylberechtigte vor, über die noch nicht entschieden ist. Der älteste dieser Anträge ist im Januar 1967, weitere sind in den Monaten Februar und Mai gestellt worden. Angesichts der dargelegten Notwendigkeit der Sachverhaltsaufklärung, die selbstverständlich einige Zeit in Anspruch nimmt, kann bei dem seit der Antragstellung verflossenen Zeitraum von „schleppender Behandlung" keine Rede sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 22) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß bei der geplanten neuen Gebührenordnung für Rundfunk und Fernsehen geringere Gebühren erhoben werden in Ortschaften, wo nur das Erste Programm empfangen werden kann? Rundfunkgebühren sind Konzessionsabgaben. Sie werden für die öffentlichrechtliche Erlaubnis erhoben, eine Rundfunkanlage zu betreiben, also am Ätherverkehr überhaupt teilzunehmen. Ihre Rechtsnatur läßt daher keine Abstufung nach Art und Umfang des tatsächlichen Empfangs zu. Eine solche Abstufung würde auch praktisch sehr schwierig sein. Mangelhafter Empfang dürfte u. a. häufig auf mangelhaften Empfangsanlagen beruhen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6167 Hinzu kommt, daß die einzelnen Sender sich überschneiden, so daß sich im Einzelfall kaum exakt feststellen läßt, ob in bestimmten Ortschaften wirklich nur das 1. Programm empfangen werden kann. Ganz unabhängig davon ist gesichert, dab z. Z. 82% der Bevölkerung der Bundesrepublik einschließlich Westberlin die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens einwandfrei empfangen können. Bis Ende dieses Jahres sollen es 85% sein. Die Bundesregierung wird von sich aus alles tun, um eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung durch den weiteren Ausbau des Sendernetzes zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2091 Frage 24) : Wie steht die Bundesregierung zur gegenwärtigen Rechtslage, nach der ausländische Wertpapierfonds nicht den deutschen Aufsichts- und Publizitätsvorschriften unterliegen? Zertifikate ausländischer Investmentgesellschaften werden in der Bundesrepublik schon seit langem vertrieben. Der Wettbewerb hat den deutschen Kapitalanlegern Vorteile und den deutschen Kapitalanlagegesellschaften Anregungen gebracht. Zwei Mißstände haben sich gezeigt. Einmal sind Verluste durch einige unsolide Schweizer Immobilien-Fonds-Zertifikate entstanden. Seit 1. Februar 1967 gilt aber in der Schweiz ein Gesetz zur Überwachung aller dortigen Investmentgesellschaften, so daß ungeprüfte Schweizer Investment-Zertifikate nicht mehr angeboten werden. Damit unterliegt die Mehrzahl der ausländischen Investment-Gesellschaften, deren Zertifikate hier angeboten werden, in ihrem Sitzland einer staatlichen Überwachung, die besonders in dein Vereinigten Staaten sehr streng ist. Es werden also nur noch wenige ausländische Investment-Zertifikate von solchen Gesellschaften bei uns angeboten, die in ihrem Sitzland nicht überwacht werden; allerdings sind diese Gesellschaften sehr aktiv. Das Ausweichen von Gesellschaften in Länder ohne Investmentaufsicht hat z. T. steuerliche Gründe. Zweitens ist bei ausländischen Angeboten z. T. mangelhafte Publizität und unkorrekte Werbung zu bemängeln. Die Bundesregierung versucht zunächst im Wege der Verhandlung mit den Vertriebsgesellschaften Mängel zu beseitigen. Sie prüft unabhängig davon, ob es unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Probleme erforderlich und zweckmäßig ist, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die den Vertriebsgesellschaften bestimmte Publizitätspflichten auferlegen und ein Eingreifen bei Mißständen in ider Werbung ermöglichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/2091 Fragen 25 und 26) : Entspricht es den Tatsachen, daß viele deutsche Produzenten wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform nicht in der Lage sind, für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen, da sie zur Zeit nicht feststellen können, welche Preise ihnen von ihren Vorlieferanten gemacht werden? Wenn die Frage 25 bejaht wird, könnten sich daraus nicht insbesondere für unseren Export Schwierigkeiten ergeben, da es die geringen Gewinn-Margen im Außenhandel nicht zulassen, etwaige spätere Abweichungen der Inlandspreise aufzufangen, und sich deshalb die Exporteure u. U. nicht in der Lage sehen, heute für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Offerten zu machen? Es trifft zu, daß eine Reihe von Unternehmen wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform Schwierigkeiten hat, für die Zeit nach dean 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß mit dem Näherrücken des Umstellungstermins auch diese Unternehmen zunehmend Klarheit über die preislichen Auswirkungen des Steuersystemwechsels erlangen. Die Bundesregierung betreibteine intensive Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere der Unternehmer, über die Wirkungsweise des neuen Umsatzsteuersystems. Diese Bemühungen werden durch die Fachpresse, eine Reihe von. Vereinigungen der Wirtschaft sowie durch die steuerberatenden Berufe unterstützt. Mir ist auch bekannt, daß in wichtigen Bereichen [der Wirtschaft in nächster Zeit die nach dem 1. Januar 1968 geltenden Preise bekanntgegeben werden sollen. Z. B. beabsichtigen die vier Walzstahl-Kontore, in denen der größte Teil der deutschen Stahlindustrie zusammengefaßt ist, in Kürze ihre neuen Preislisten zu veröffentlichen. Nachdem der Deutsche Bundestag am 8. September 1967 die Entscheidung über eine verbesserte Entlastung der Altvorräte getroffen hat, ist überdies ein bedeutsamer Unsicherheitsfaktor für die Preiskalkulation entfallen. Mit der zu erwartenden zunehmenden Klarheit über ,die neuen Preise auf dem Inlandsmarkt werden sich auch etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Steuersystemwechsel für den Außenhandel ergeben können, vermindern. In der Regel 'dürften keine ernsthaften Probleme bei der Abgabe von Auslandsofferten auftreten, weil deutsche Ausfuhren künftig vollständig von der Umsatzsteuer entlastet werden, während gegenwärtig — wie Ihnen sicher bekannt ist — nur eine pauschale Entlastung durchgeführt wird, die in vielen Fällen niedriger als die tatsächliche Vorbelastung ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Czaja.


Rede von Dr. Herbert Czaja
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch unsere Fraktion begrüßt die Gelegenheit, hier Fragen der Wohnungspolitik zu diskutieren. Ich möchte den Versuch des Herrn Ministers, schwierige Fragen verständlich darzulegen, ausdrücklich anerkennen und mich für diesen Versuch bedanken. Freilich werden die mietrechtlichen Vorschriften durch diese Gesetze nicht einfacher werden Die Gesetze enthalten eine Fülle von Verweisungen. Aber der Herr Minister hat in Aussicht gestellt, daß sich die Kommission nach Weißwerden aller Kreise mit der Vereinfachung befassen werde.
Das Schlußtermin-Änderungsgesetz hat der Herr Minister einen Kompromiß genannt. Manche Passagen in seiner Rede scheinen dabei eine leichte Distanzierung anzudeuten. Da es mir ähnlich geht, kann ich mich dazu kurz fassen. Wir werden auf der Grundlage der Regierungsvorlage stehen. Für uns gibt es keinen Zweifel darüber, daß der Fortfall der Preisbindung und das Wirksamwerden des Vertragsrechts in Städten mit 500 000 und mehr Einwohnern durch die Kumulation schwieriger Kündigungsfälle eine ernstere Angelegenheit ist als der gleiche Vorgang in einer Stadt von mittlerer Größe.
Doch auch da gilt der Satz — hier darf ich einen der* sozialdemokratischen Kollegen in diesem Hause aus der ersten Zeit des Wohnungsbaues zitieren —, den der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Oberbürgermeister Kalbfell in seinem Landesparlament einmal ausgesprochen hat: daß man gegen die Wohnungsnot nicht durch Behörden- und Zwangsmaßnahmen kämpfen kann, sondern nur durch den Bau neuer und die Instandhaltung alter Wohnungen. Diese Wahrheit gilt auch noch heute.
Die weitere Frist von einem Jahr für sieben Städte ist nur dann sinnvoll, wenn dort, wo es möglich ist, rechtzeitig eine Zahl von Wohnungen gebaut wird, die dem Stau von Kündigungen angepaßt ist, bei denen nicht in persönlicher Hinsicht Negatives vor-



Dr. Czaja
lag, sondern bei denen einfach das Vertragsverhältnis nicht mehr klappte. Die rechtzeitig fertigwerdende Ausweichmöglichkeit, nicht der Termin scheint mir das Entscheidende zu sein. Ich hätte es begrüßt, wenn von den dem Wohnungsbau zufließenden Konjunkturspritzen bei der Verteilung auf der unteren Ebene etwas dafür vorgesehen worden wäre oder noch vorgesehen würde. Das scheint mir das probate Mittel bei einem Fristablauf zu sein, ob er nun in einem Jahr oder in einem halben Jahr erfolgt.
Auf die Zusammenhänge mit den Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Minister hingewiesen. Es wird dabei ernster Formulierungsbemühungen in den Ausschüssen bedürfen, um eine tragbare und für den Richter praktikable Schutzklausel zu bekommen, die im Prinzip das Vertragsrecht wahrt und mit einigen damit zusammenhängenden Grundvorschriften des Grundgesetzes in Einklang ist. Es geht darum, den erheblich Schutzbedürftigen, bei denen ein erheblicher, ihre Familien- und ihre gesamte Lebensverhältnisse tief treffender Einbruch erfolgt, den Schutz des sozialen Rechtsstaates zu geben, und zwar diesen Schutz nicht nur zu Lasten einer Gruppe oder zu Lasten ähnlich Schutzbedürftiger. Schließlich werden diese Vorschriften vor allem auch für den Richter praktikabel sein müssen.
Mehr ist zu dem Zinserhöhungsgesetz zu sagen, das zwei Millionen Sozialwohnungen betrifft, für die Darlehen bis 1960 bewilligt wurden. Im Dezember 1966 hat das Hohe Haus — das ist bemerkenswert, weil damals die Tage neuer Oppositions- und neuer Koalitionsbildung waren — nach Ausführungen der Sprecher der Koalition und der Opposition die Regierung einstimmig gebeten, umgehend die Zinssätze für die in den vergangenen Jahren gewährten öffentlichen Mittel, insbesondere die Mittel nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz, den veränderten Einkommensverhältnissen anzupassen. Darüber hat auch Herr Kollege Jacobi soeben gesprochen. In der Begründung habe ich damals namens der Koalitionsparteien darauf verwiesen, daß die niedrige Annuität älterer Wohnungsbaudarlehen auf einem Stand eingefroren war, der den Einkommensverhältnissen aus lang zurückliegender Zeit, aber nicht den jetzigen Einkommensverhältnissen entsprach. Ich sagte, daß durch einen' inneren Lastenausgleich — Herr Kollege Jacobi sprach heute in Übereinstimmung damit von einem gerechten Ausgleich — die bisher billig Wohnenden den Unversorgten doch etwas durch höhere Zinsleistung helfen möchten. Den Schwächeren müsse — das war damals ganz klar betont worden — das unveränderte Wohngeld helfen.
Durch rasches Handeln sollte der damals fast entscheidungsreife Entwurf auf dem Bausektor zur Bekämpfung der Rezession beitragen. Es sind zehn Monate vergangen, ehe er an den Bundestag kam; aber dafür waren viele Umstände maßgebend. Doch die Anpassung ist überfällig. Wegen der vorgesehenen Fristen wird es ohnehin nach Verabschiedung des Gesetzes noch geraume Zeit dauern, bis sich daraus tatsächlich Mehreinnahmen ergeben.
Die Verzögerung hat sich dadurch ergeben, daß zusätzlich zu den ursprünglichen Zielsetzungen des
Entschließungsantrags vom 8. Dezember 1966 noch Änderungswünsche von verschiedenen Gruppen gekommen sind, die erst geprüft werden mußten. Auf die Initiative von Verbänden und verschiedenen anderen Seiten hin soll mit dem Entwurf der Versuch unternommen werden — dem im Prinzip durch seine Stellungnahme auch der Bundesrat zustimmt --, eine weitere Entzerrung und Vereinfachung des Mietgefüges im öffentlich geförderten Wohnungsbau durch Tabellenmieten einzuleiten. Offensichtlich scheinen aber Bundesrat und Bundesregierung nur an Tabellen für Durchschnittsmieten von Wohnungen vergleichbarer Größe, Ausstattung und Ortslage zu denken, die eine Obergrenze darstellen. Das haben die Ausführungen des Herrn Ministers heute gegenüber manchen Mißverständnissen in der Öffentlichkeit eindeutig klargestellt.
Im übrigen wollen Bundesrat und Bundesregierung für jedes einzelne Objekt an der Kostenmiete festhalten, die sich aus den Zinsen für Fremd- und Eigenmittel sowie aus der Verwaltungs-, Bewirtschaftungs- und Instandsetzungskostenpauschale errechnet. Ob allerdings die Obergrenze nicht ab und zu dazu reizen könnte, sie zum. Normalfall zu machen, bleibt zu prüfen und zu beobachten. Hierin steckt eine gewisse Gefahr.
Wenn man versuchen würde — nicht von uns aus —, die Tabellenmiete zum Normalfall zu machen, würden allerdings die Grenzen der Kostenmiete überschritten oder verwischt werden, und es entstünden für manche Kreise von Mietern zu hohe Lasten, und auf ihrem Rücken würden aus den öffentlichen Darlehen Differentialrenten für die Schuldner herausgewirtschaftet, die mit der Zahl des Eigentums an Wohnungen wüchsen.
Wir werden uns daher bei den Beratungen sehr streng von dem Gesichtspunkt leiten lassen, daß auch den Mietern in diesem Punkt nichts Unzumutbares aufgebürdet werden darf. Wir werden die Länder bitten müssen, die Tabellenmieten, die sie einführen wollen — da treffe ich mich mit den Ausführungen von Herrn Kollegen Jacobi —, so zu gestalten, daß der Mieter nicht überbelastet wird und nicht etwa die Neigung entsteht, die Tabellenmieten zu Normalmieten mit Einschluß dieser Differentialrenten zu machen. Vielleicht werden wir durch gesetzliche Vorschrift irgendwelche Obergrenzen vorsehen müssen. Die Festsetzung der Grenze, wo es zu unerträglichen Belastungen ausufert, sollte vielleicht nicht völlig nur dem Einvernehmen der Verwaltungsstellen überlassen werden. Es könnte sein, daß manches im Gesetzentwurf zur Festsetzung einer hohen Tabellenmietgrenze anreizt. Es ist nämlich vorgeschrieben, daß die Bewilligungsstelle, wenn die Tabellenmietgrenze zur Deckung der nachgewiesenen Kosten nicht ausreicht, einen Antrag auf Senkung der Zinserhöhung für das betreffende Objekt entgegennehmen, prüfen und im Rahmen der nachgewiesenen Tatsachen die Zinserhöhung ermäßigen muß.
Da die Zinserhöhungen den Haushalten der Länder zufließen und jede Überprüfung viel Verwaltungsarbeit erfordert, dürfte die Tendenz eigentlich dahin gehen, die Tabellenmieten so auszurichten, daß möglichst wenig Senkungsanträge seitens der



Dr. Czaja
Bauherren und Bauträger eingehen. Diese Problematik wird bei den weiteren Beratungen zu prüfen sein.
Unabhängig davon wird unzweifelhaft ein gewisser Teil der Mieter, der in günstig finanzierten Wohnungen wohnt, insbesondere dann hart betroffen, wenn er in den letzen Jahren keine hohen Einkommenssteigerungen zu verzeichnen hatte. Diesen Personen könnte das Wohngeld helfen, allerdings nur dann, wenn es nicht gerade für die Schwächsten durch neue Bestimmungen über die Einkommensberechnung erheblich begrenzt würde. Die vielen Proteste, die gegen solche Begrenzungen auch von Teilen unserer Fraktion vorgebracht wurden, hat der Herr Bundeswohnungbauminister mit der Erklärung beantwortet, daß hierzu das letzte Wort noch nicht gesprochen sei und daß sich nach Möglichkeit für die unteren Einkommensgruppen — so in der „Welt" Nr. 225 — nichts verringern solle. Heute hat der Herr Minister ähnliches in etwas anderer Form gesagt. Dies läßt die Hoffnung wieder stärker werden, daß hier ein Ausweg gefunden werden wird, um so mehr, als die sicherlich nicht hohe Summe durch Änderungsanträge und Umdispositionen im gleichen Einzelplan gedeckt werden kann. Das hat auch der Herr Kollege Jacobi betont. Unser Entschließungsantrag vom 8. Dezember 1966 gründete ausdrücklich, das möchte ich nochmals betonen, auf dem unveränderten Wohngeld. Besonders zustimmen möchte ich der Bemerkung des Herrn Ministers — und auch der Kollegen Jacobi und Wurbs —, daß die Änderung des Wohngeldgesetzes einer sorgfältigen Beratung bedarf, was sicherlich auch für die anderen geplanten Änderungen am Wohnungsbaugesetz zutrifft. Ein Durchpeitschen außerhalb der zuständigen Ausschüsse würde das nicht gewährleisten. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß eine Minderung des Wohngeldes z. B. für einen Familienvater mit fünf Kindern und 915 DM Brutto-Monatseinkommen — also sicher kein Krösus — sowie 205 DM Kindergeld bei einer Quadratmetermiete von 2 DM, die nun etwa auf 2,50 DM gesteigert würde, um 57,50 DM im Monat, nachdem er schon 80 DM Ausbildungsbeihilfe für zwei Kinder verloren hat, nicht gut vertretbar ist. Ebenso wäre es kaum vertretbar, für ein Ehepaar mit 310 DM Unterhaltshilfe monatlich und einer Miete von 1,70 DM je Quadratmeter das Wohngeld um 27,50 DM im Monat zu senken. Das würde die Schwächsten treffen.
Die Annäherung der Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen an die Wirklichkeit des Kapitalmarktes wird es aber auch für breite und weite Schichten der Bevölkerung noch augenscheinlicher machen, welchen echten, manchmal bisher nicht geachteten Wert das Wohnungseigentum, das Stockwerkseigentum und das Familienheim, soweit es durch eigene harte Vorsparleistung getragen wurde, besitzen. Vielleicht wird das der Anlaß sein, noch zusätzlich manchem Mieter die Augen dafür zu öffnen, wie wichtig es ist, in ein solches Eigentum zu kommen, sei es durch Neubau, sei es durch 'Erwerb bestehender Wohnungen, die sich zur Veräußerung anbieten, und sich damit vor allzu häufigen Mietänderungen zu schützen. Dies zu fordern sollte übrigens wohl Aufgabe aller sozialen Träger sein.
Desto besorgter — das möchte ich nicht verhehlen — macht uns jedoch dabei, daß einer der betonten Akzente der Förderung zur Eigentumsbildung, die Zinsbildung bei Familienheimen und Eigentumswohnungen, für die Zukunft mit dem Hinweis auf größere Elastizität schon nach dem Gesetzentwurf fallen soll und daß darüber hinaus noch zusätzliche Versuche gemacht werden, die Zusagen bezüglich Zins- und Tilgungsbeihilfen für Eigentumsmaßnahmen in der Vergangenheit unter Fortfall eines gewissen Vertrauensschutzes auf bestehende Vorschriften, auch Landesvorschriften, umzustoßen. Diese Zinsverbilligung, das möchte ich hier ganz offen sagen, ist ein Vorteil der Eigentumsbildung, ein Vorteil für die Eigentumsbildung durch Wohnungsbau, ein Akzent der Eigentumsförderung, eine klare Zielsetzung, die wir von der CDU/CSU nicht radikal zu ändern wünschen,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

eine gesetzliche Zielsetzung, wie sie der Vorrang für Eigenheimanträge bei der Wahrung des Wohnbedarfs, wie sie die Familienzusatzdarlehen, der Ablösungsbonus und andere Vorschriften darstellen. Diese Vorschriften verstoßen ebensowenig gegen den Gleichheitsgrundsatz, wie sonstige Förderungen der Vermögensbildung in natürlicher Hand.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Hier im Wohnungsbau sind diese Vorschriften doppelt berechtigt durch die hohe Eigenkapitalleistung der Eigentümer, die hohe Subventionierungssummen bei diesen Maßnahmen einspart. Das offizielle Bundesbaublatt des Bundesministers für Wohnungswesen hat in einer der heurigen Nummern nachgewiesen, daß die Leistung an Eigenkapital und Eigenkapitalersatz bei Eigentumsmaßnahmen durchschnittlich 46 % der Gesamtkosten ausmache, bei Mietwohnungen 26 %. Ein Bedauern darüber, daß für früher geförderte Eigentumsmaßnahmen das gesetzliche Verbot der Zinserhöhung weiterhin wirksam bleibt, vermögen wir daher nicht zu teilen.
Der Herr Bundesminister hat dankenswerterweise auch einige allgemeine Ausführungen zur Wohnungsbaupolitik angeschlossen. Ich möchte ausdrücklich sagen, daß er unsere Unterstützung bei seinen Bemühungen hat, für den Nachhol- und Ersatzbedarf und den laufenden Bedarf das notwendige Wohnungsbauvolumen in den von ihm genannten Jahreszahlen zu sichern. Ich möchte unterstreichen, daß eine tiefe und nachhaltige Rezession in der Bauwirtschaft wegen ihres großen Umfanges kaum durch Steigerungen auf anderen Produktionsgebieten innerhalb der gesamten Volkswirtschaft wettgemacht werden kann. Fehlinvestitionen — auf die Herr Kollege Wurbs hingewiesen hat — können allerdings dort eintreten, wo keine angemessene Wahl des Standortes auch nach dem Willen der Bevölkerung, der Wohnungsuchenden und der Bauherren, erfolgte oder wo nicht genügend auf die geforderte Rechtsform Rücksicht genommen wurde, oder dort, wo preislich oder in der Bauherstellung Fehlkalkulationen erfolgten, wo eben zu teuer oder in ungenügender Qualität gebaut wurde. Die Vermeidung solcher Fehlinvestitionen setzt natürlich



Dr. Czaja
eine ganz besondere Prüfung des Standorts und des Bedarfs voraus. Insbesondere muß die öffentliche Hand bei Gewährung von Darlehen darauf sehen, und zwar auf jeder Ebene, daß nicht Fehlinvestitionen gefördert werden.
Wir hörten von dem Herrn Minister auch einiges zum Standort der Förderung, wozu vielleicht zusätzlich zu bemerken bleibt, daß in der betreffenden Region theoretischen Bedarfs zweierlei zum theoretischen Bedarf hinzutreten muß: die praktische Baumöglichkeit zu Kosten, die noch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues liegen, und der Wille der Unversorgten oder der dort Wohnungen Freimachenden, gerade in dieser Region auch wirklich zu bauen. Die Freizügigkeit gehört nämlich zu unseren Grundrechten, und der Wohnungsbau darf ihr nicht praktisch entgegenwirken, außer wenn ihm das das allgemeine Wohl im Rahmen des Planungsrechts, der Normen der Landesplanung und der Normen der Raumordnung gebietet.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Insbesondere geht es nicht an, den freien Willen des Bürgers dann — außer in den genannten Normenfällen — zu lenken, wenn er weniger Subventionen dafür fordert als in einem etwa erzwungenen Standort. Dies gilt auch für das, was der Herr Bundesminister die Steuerung des öffentlich geförderten Wohnungsbaues nannte. Wenn nur nach dem theoretischen Wohnbedarf gebaut würde, könnten sich allerdings Fehlinvestitionen ergeben.
Eines haben wir vermißt: eine Aussage bezüglich der Wohn- und Rechtsformen, die gefördert werden sollen. Lassen Sie mich dazu einiges ganz klar, auch im Auftrage der Fraktion, sagen. Wir leben in einer Zeit, in der die Technisierung auf vielen Gebieten zur Konzentration in Großunternehmen und in Kollektivformen zwingt. Wir sind in einer solchen Zeit allerdings keineswegs geneigt, die Eigentumsbildung in natürlicher Hand dort nicht zu fördern, wo dies möglich und wo dies vertretbar ist. Bei 30%. der geförderten Wohnungen müßte und sollte wie in den vergangenen Jahren — in diesem Jahr ist es etwas abgesunken — die Eigentumsbildung mindestens möglich sein.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie sollte bei dieser Marke gehalten werden, nachdem der forcierte Mietwohnungsbau — der auch notwendig war — nach dem zweiten Weltkrieg immerhin über 70% des Förderungsvolumens eingenommen hat und auch heute noch einnimmt, und sie sollte dort auch gehalten werden angesichts der Tatsache, daß — und das ist ein sehr ernstes Problem — der Anteil der Haushaltungen, die zu Eigentum in. ihrer Wohnung wohnen, von 41 % aller Haushaltungen im Jahre 1950 auf unter 34 % im Jahre 1966 gesunken ist. An sich ein erschrekkender Rückgang von Eigentum in natürlicher Hand, von Eigentum, das verhältnismäßig langen Bestand hat! In diesem Bereich ist der Anteil der natürlichen Eigentümer in wenigen Jahren um ein Achtel zurückgegangen. Der Grund, warum wir von der CDU/CSU gegen eine Eigentumsminderung im Wohnungsbau kämpfen, ist nicht besser auszudrücken als durch den schlichten Satz, den der Bundesverwaltungsgerichtspräsident in einer vor kurzem gehaltenen Rede im Volksheimstättenwerk verwendete. Dieser Satz lautet: „Freiheit und Eigentum gehören zusammen." Ich möchte hinzufügen: Dazu gehört auch kleines Einzeleigentum an Wohnungen für breite Schichten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich muß als letztes die Frage stellen, ob sich etwa eine Akzentänderung bei der Zielsetzung im Wohnungsbau abzeichnet, und muß die Frage aufwerfen, zu welchen Wohn- und Rechtsformen die von Bund und Ländern erzielten Mehrerträge von fast 500 Millionen DM nach diesem Gesetz verwendet werden sollen. Dies ist ja ein Sondervermögen des Bundes, der Länder und zum Teil des Lastenausgleichs. Es ist für uns undenkbar, daß die beschleunigten Rückflüsse dieses Sondervermögens nicht zum angemessenen Ausbau, sondern etwa zum Abbau der Eigentumsbildung durch Wohnungsbau Verwendung finden. Wenn man das versuchen sollte — es gibt hier und dort in unpolitischen und meist wankelmütigen Kreisen, manchmal auch in der Verwaltung verschiedener Stufen, Bereiche, die das wollen —, dann gelten hier, meine ich — das möchte ich ganz betont sagen —, die Sätze, die der Abgeordnete und jetzige Minister unseres Koalitionspartners, Herr Leber, zum Vermögensbildungsgesetz für Arbeitnehmer gesprochen hat. Diese Worte lauten:
Es genügt nicht, nur das naturgegebene Recht auf Privateigentum zu betonen. Mit gleichem Nachdruck muß alles unternommen werden, daß alle Kreise der Bevölkerung in den Genuß dieses Rechtes kommen können.
Er erklärte dann wörtlich, daß es im Bundestag oft zum Schwur darüber kommen werde, „wie viele noch bereit sind, mitzumachen, wenn es um den materiellen Kern der Dinge" bei der Eigentumsförderung geht.
Bei der Eigentumsbildung durch Wohnungsbau geht es nunmehr um den materiellen Kern der Dinge, insbesondere beim zukünftigen Wohnungsbau. Nach den Finanzplanungen des Bundes in der Drucksache V/2065, die uns bereits beschäftigt haben, sind dankenswerterweise die Haushaltsansätze des Einzelplans 25 — Wohnungswesen — in der mittelfristigen Finanzplanung in steigendem Trend gehalten. Sie stiegen von 1411 Millionen DM im Jahre 1967, ohne Konjunkturförderungsmaßnahmen, auf 1623 Millionen DM im Jahre 1970. Es wäre kaum verständlich, wenn bei steigenden Haushaltsansätzen und bei den Mehreinnahmen, die dieses Gesetz erbringt, die Akzentuierung der Eigentumsbildung und auch die Akzentuierung der Familienzusatzdarlehen geschwächt und Kürzungen vorgenommen werden sollten. Ein sozialdemokratischer Sprecher von der „Front" des Wohnungsbaues im Stadtrat von Stuttgart, Stadtrat Schimpf, hat vor wenigen Tagen laut „Stuttgarter Zeitung" erklärt — ich teile seine Auffassung in diesem Punkt nicht —, daß die Umstellung des Förderungssystems — so war es in der Zeitung wörtlich zitiert — „das glatte Eingeständnis enthalte, daß der soziale Wohnungs-



Dr. Czaja
bau zu Grabe getragen werde. Nun, wir haben solches Grabgeläute schon oft vernommen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang die wohnungs- und volkswirtschaftlich richtigen Bemühungen des Bundeswohnungsbauministers zum Ausbau des § 88 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und die Anreize zum Umzug, die dadurch geschaffen werden, ganz deutlich begrüßen und unterstützen.
Trotzdem ist unabhängig von der tiefen Verschiebung in der Zielsetzung des Wohnungsbaus in dem Finanzänderungsgesetz schon jetzt die Frage der Verwendung der Mehreinnahmen nach diesem Zinserhöhungsgesetz zu stellen. Es liegt im Rahmen der Sparsamkeit und der vorgesehenen Haushaltsansätze, diese Frage zu stellen. Wenn laut Bundesbaublatt die Bauherren von Eigenheimen und Eigentumswohnungen fast das Doppelte an Eigenkapital erbringen als Bauherren von Mietwohnungen, wenn die Bewilligungsstatistik nachweist, daß eine um vieles höhere Subventionierung von Mietwohnungen im Brennpunkt des Bedarfs, insbesondere in Hochhäusern, gewährt werden muß — ich halte das für praktisch nicht anders möglich —, eine höhere Subventionierung als selbst für kinderreiche Großfamilien mit Zusatzdarlehen, dann kann der Abbau der Eigentumsförderung unmöglich volkswirtschaftlich oder finanziell begründet werden. Wenn man den Anteil der Eigentumsmaßnahmen weiterhin drücken wollte, dann würden im Gegenteil Mehranforderungen an Subventionen kommen, wozu man dann gern einen Abbau der Familienzusatzdarlehen heranziehen möchte, so daß diese bei Familien mit sechs Kindern geradezu halbiert würden. Die Akzentänderung widerspräche nicht nur der Sparsamkeit, sondern auch dem nachgewiesenen Bedarf für förderungsfähige Anträge von Personen, die unter der Einkommensgrenze liegen, harte Sparleistungen hinter sich haben und ein Grundstück und einen baureifen Plan nachweisen können, einem Bedarf, der durch den jährlichen Überhang von 125 000 solcher unerledigter Anträge vom Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau in Beantwortung von Kleinen Anfragen nachgewiesen wurde.
Meine Damen und Herren, die Verteilung der Mehreinnahmen, insbesondere auch in bezug auf den Lastenausgleichsfonds, bedarf ohnehin der gesetzlichen Klärung, nachdem der wohl richtigen Auffassung des Berichterstatters im ,Bundesrat, des Berliner Senators Schwedler, von einzelnen Ländern widersprochen wurde. Die Frage aber, für welche Wohn- unid Rechtsformen und mit welchen Akzenten die Mehreinnahmen verwendet werden sollen, ist für uns ebenfalls entscheidend. Wir wissen mit allen anderen, daß große Aufgaben der Stadtsanierung und der Dorferneuerung auf öffentliche Mittel warten. Darüber ist jedoch noch nicht entschieden. Man kann nun unmöglich die Verwendung der erheblich steigenden Rückflüsse ausschließlich kurzfristigen Verwaltungsentscheidungen überlassen.
Überhaupt enthält dieser Gesetzentwurf und auch das künftige Finanzänderungsgesetz im Wohnungsbaubereich eine Unzahl von Ermächtigungen für die Verwaltung, von Ermächtigungen, die tief in die Lebensverhältnisse eingreifen sollen, Ermächtigungen, die noch präzisiert werdenmüssen. Es geht um viele Milliarden von Bundes- und Landesmitteln. Wir achten und schätzen 'die Sachkunde der Verwaltung hoch. Doch meinen wir, daß das politische Profil Parlamente und Gesetzgebung selbst geben müssen. Sicher haben manche Gesetze zu tief in den Verwaltungsbereich 'eingegriffen. So weit darf es aber nicht kommen, daß dieHöhe der Mieten und die Verwertung von Steuermitteln zur Subventionierung der Entscheidung des Parlaments 'und dem durch Sparen .erwiesenen und durch förderungsfähige Anträge aufgezeigten Wollen des Bürgers widerspricht.
Bei diesem und den folgenden Gesetzen werden wir ganz besonders darauf achten, wie viele — ich zitiere wieder Herrn Leber — noch mitmachen, wenn es um den materiellen Kern der Dinge bei der Eigentumsbildung geht. Ich habe 'die Hoffnung, daß möglichst viele dabei mitmachen. Wir werden mit Entschiedenheit bemüht sein, die bewährte Akzentuierung des Wohnungsbaus in seiner grundsätzlichen Zielsetzung, die dem Mietwohnungsbau mit 70 und mehr Prozent seinen angemessenen Raum, der Förderung- des Eigenheims aber einen kleinen Fortschritt und eine maßvolle Hilfestellung gab und gibt, zu erhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Berger-Heise.