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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Stein (Mainz) und Dr.-Ing. Seebohm 6109 A Abg. Peiter tritt in den Bundestag ein . . 6111 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6111 B Wahl des Abg. Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments 6111 B Amtliche Mitteilungen 6111 C Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Biechele: Ölkatastrophe durch Explosion eines 50 000-Liter -Öltanks — Sicherungsmaßnahmen gegen Ölgefahren . . . 6115 B Fragen des Abg. Folger: ADAC-Vorschlag einer Privat- Haftpflichtversicherung von Radfahrern und Fußgängern 6115 B Frage des Abg. Picard: Veröffentlichung der abweichenden Auffassung überstimmter Richter bei Urteilen der oberen Bundesgerichte . . 6115 D Fragen des Abg. Dr. Apel: Seehafenbetriebe . . . . . . . . 6115 D Fragen des Abg. Bartsch: Verbesserung der Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit der ehemaligen Kriegsgefangenen von Hassel, Bundesminister . . . 6116 B Bartsch (SPD) 6116 C Frage des Abg. Prochazka: Verbindung einer Rechtsbelehrung mit einem Fahrverbot Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 6116 D Fragen der Abg. Reinholz und Gottesleben: Umsatzsteuerliche Gleichstellung von Traubenmost und Wein mit den übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Höcherl, Bundesminister 6117 A Reinholz (CDU/CSU) 6117 C Dröscher (SPD) 6117 C Dr. Giulini (CDU/CSU) 6117 D Josten (CDU/CSU) 6118 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6118 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Preis für deutsche Braugerste . . . . 6118 C Fragen des Abg. Wächter: Verstärkte Verwendung von Sauermolke als Zusatz in Milchaustauschfutter Höcherl, Bundesminister . . . . . 6118 D Wächter (FDP) . . . . . . . . 6119 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6119 D Fragen des Abg. Lemper: Angeblicher Plan des Abbrennens einer Nachbildung eines Teiles der Altstadt von Moskau im Olympia-Stadion Berlin 6120 A Frage des Abg. Ertl: Äußerungen von Staatspräsident de Gaulle in Polen über die Oder- NeißeGrenze Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6120 A Ertl (FDP) 6120 C Frage des Abg. Felder: Protest gegen die griechische Militärdiktatur im Europarat Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6121 B Felder (SPD) 6121 D Blachstein (SPD) . . . . . . . 6122 A Dr. Mommer (SPD) 6122 B Faller (SPD) . . .. . . . . . 6122 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 6122 D Matthöfer (SPD) 6123 B Lenders (SPD) 6123 C Fellermaier (SPD) 6123 D Frage des Abg. Prochazka: Abkömmlinge einer Ehe zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem VAR-Staatsangehörigen Lücke, Bundesminister 6124 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst Lücke, Bundesminister 6124 C Frage des Abg. Dichgans: Angewiesensein von über 65 Jahre alten Mitbürgern auf Sozialhilfe . . . 6124 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Kernwaffensichere Luftschutzanlage im Freiburger Schloßberg Lücke, Bundesminister . . . . . . 6124 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 6125 A Dorn (FDP) 6125 B Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Meinungsmonopol des deutschen Fernsehens in bezug auf politische Sendungen Lücke, Bundesminister . . . . . . 6125 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6125 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6126 A Moersch (FDP) 6126 B Kuntscher (CDU/CSU) 6126 C Blachstein (SPD) 6126 D Dorn (FDP) 6127 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 6127 A Sänger (SPD) 6127 A Ollesch (FDP) 6127 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6127 C Fragen des Abg. Dröscher: Gleichstellung von Sportunfällen mit Arbeitsunfällen 6127 C Frage des Abg. Dröscher: Nichtanrechnung der Wehrdienstzeiten auf die Altersversorgung von Angestellten der Rundfunkanstalten Lücke, Bundesminister 6127 D Frage des Abg. Borm: Gespräch des Bundesministers Lücke mit dem Schah von Persien über die Demonstrationen während seines Besuches in der Bundesrepublik Lücke, Bundesminister 6128 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6128 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 6128 C Dorn (FDP) 6128 C Frage des Abg. Borm: Angebliche frühere Tätigkeit von Angehörigen des Bundesverfassungsschutzamtes als Ausbilder in Persien Lücke, Bundesminister 6128 D Frage des Abg. Borm: Stellv. Missionschef der Persischen Botschaft in Köln früher Direktor des persischen Geheimdienstes Lücke, Bundesminister 6129 A Moersch (FDP) 6129 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dorn: Handgranaten als Waffen im Polizeidienst Lücke, Bundesminister 6129 B Dorn (FDP) 6129 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6129 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/2074) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 6130 A Wurbs (FDP) 6134 D Jacobi (Köln) (SPD) 6137 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 6140 C Frau Berger-Heise (SPD) 6144 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6146 B Mick (CDU/CSU) 6150 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung im Verteidigungsfall (Abg. Dorn, Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Mischnick und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2130) — Erste Beratung 6152 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1723) — Erste Beratung — 6152 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache V/1979 [neu]) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) 6152 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Mauk, Dr. Friderichs, Jung, Reichmann, Spitzmüller, Mertes, Ertl, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/2110) — Erste Beratung — 6153 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) (Drucksache V/2004) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 mit dem Kaiser- reich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2005) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 mit der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von- Kapitalanlagen (Drucksache V/2006) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Dritten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - (Drucksache V/2007) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1964 mit dem Kaiserreich Äthiopien über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2008) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/2027) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 mit der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2028) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung (Drucksache V/2071) — Erste Beratung — . . . 6153 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache V/2073) — Erste Beratung — . . ..6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6154 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" (Abg. Dr. Staratzke, Opitz, Dr. Miessner u. Gen.) (Drucksache V/2098) — Erste Beratung — 6154 A Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (Drucksache V/2111) — Erste Beratung — 6154 A Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2077) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache V/2081) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2083) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1680); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus, Dorn, Busse [Herford] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1492); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite Beratung — Köppler (CDU/CSU) 6155 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 6156 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6157 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6158 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1947) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 6159 A Schulhoff (CDU/CSU) 6159 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 6161 B Dr. Bucher (FDP) 6161 D Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2125), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen V/ 1861, zu V/1861) — Zweite Beratung — . . . 6162 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Gen. betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Drucksachen V/126, V/2023) 6162 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2020) 6163 A Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2103) 6163 C Nächste Sitzung 6163 C Anlagen 6165 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6109 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 119. Sitzung, Seite 5995 A, Zeile 13 statt solche allgemeinen Warnungen: solche Warnungen 119. Sitzung, Seite 5997 A, Zeilen 15-29 statt des gedruckten Textes: Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Wie erklären Sie sich dann, Herr Staatssekretär, die Erklärung des Sprechers des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen vom 18. August, nach der eine ganze Reihe von Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik, nämlich gewisse Gruppen von Flüchtlingen, frühere aktive Widerständler aus der Zone, Angehörige verschiedener Organisationen in der Bundesrepublik, z. B. von Flüchtlings- und Heimatvertriebenenverbänden, außerdem ehemalige Regierungs-, Partei-und Wirtschaftsfunktionäre der Zone, frühere Angehörige der Volksarmee oder Volkspolizei und Personen, deren Flucht in den Westen Aufsehen erregte, gewarnt worden sind, Reisen in den Ostblock anzutreten? Derartige Personen sind doch bei Reisen in den Westen nicht gefährdet. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach * 6. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Bading * 4. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Behrendt * 4. 10. Berendsen 7. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. Deringer * 4. 10. Frau Dr. Elsner * 4. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Frerichs 4. 10. Frau Freyh 4. 10. Gerlach * 7. 10. Graaff 7. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hussong 7. 10. Illerhaus * 4. 10. Dr. Ils 6. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Mattick 4. 10. Missbach 5. 10. Müller (Aachen-Land) * 4. 10. Picard 7. 10. Richarts * 6. 10. Saam 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Seuffert * 5. 10. Spitzmüller 4. 10. Dr. Starke (Franken) * 4. 10. Steinhoff 21. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Zoglmann 6. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Aigner * 14. 10. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Gibbert 27. 10. Höhne 31. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reinholz 30. 11. Ruf 13. 10. Wendelborn 13.10. Wienand 20. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Der Antrag verfolgt die Schaffung eines Rahmengesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Drogist. Die vielseitigen Aufgaben des Drogisten erfordern im Interesse der Öffentlichkeit und der Volksgesundheit eine gesetzliche Regelung für diesen Beruf, der als Einzelhandelsberuf ein „Beruf besonderer Art" ist durch seine qualifizierte Fachausbildung auf dem Gebiete der vorbeugenden Gesundheitspflege und der Abgabe von Arzneimitteln und Heilmitteln einfacher Art. Da die Bevölkerung mit dem Begriff „Drogist" die Vorstellung eines Fachmannes verbindet, der eine ausreichende und qualifizierte Ausbildung nachweisen kann, würde mit dem Erlaß des Gesetzes ein bereits bestehender Zustand seine bisher fehlende bundesgesetzliche Grundlage finden. Landesgesetzlich besteht eine gleichartige Regelung im Lande Bremen durch das „Bremische Gesetz" über die Führung der Berufsbezeichnung „Drogist" und Drogerie vom 6. 8. 1946, das durch das Überleitungsgesetz geltendes Bundesrecht geworden ist. Der im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts entstandene Geschäftstyp „Drogerie" umfaßt den Einzelhandel mit Drogen und Chemikalien, Heilkräutern, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Artikeln der vorbeugenden Gesundheitspflege, Verbandmaterial und Krankenpflegeartikeln, Nähr- und Stärkungsmitteln, Artikeln der Körperpflege und Schönheitspflege sowie Haushalts- und Reinigungsmitteln, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und ähnlichen Produkten. Die schnelle und ständig sich ausbreitende Entwicklung der industriellen Produktion auf dem Gebiet der angewandten Naturwissenschaften machte die Drogerie zum Prototyp eines Fachgeschäftes dieser Art. Schon in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gründeten die Drogisten einen beruflichen Zusammenschluß und begannen mit der Schaffung eines einheitlichen beruflichen Ausbildungswesens; es entstanden zunächst Sonntags- und Abendschulen und später reguläre Drogistenschulen mit akademisch vorgebildeten Lehrkräften und Un*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6166 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 terricht in Botanik, Drogenkunde und Chemie als ordentlichen Lehrfächern. 1881 wurde als private fachliche Lehranstalt die Deutsche Drogisten-Akademie in Braunschweig gegründet, die 1923 staatlich anerkannt wurde. 1951 erhielt die wiederaufgebaute kriegszerstörte Anstalt als Stiftung des privaten Rechts erneut die staatliche Anerkennung durch das Land Niedersachsen mit gleichzeitiger staatlicher Abschlußprüfung. Nachdem um 1900 die dreijährige Lehrzeit eingeführt war mit eigener Drogistengehilfenprüfung als Lehrabschlußprüfung, entwickelte sich der Drogistenberuf immer stärker zu einem ausgesprochenen Fachberuf. 1953 wurde durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft ein selbständiger Lehrberuf „Drogist" neben dem Lehrberuf Einzelhandelskaufmann 'geschaffen, und 1957 erfolgte durch ein Abkommen zwischen der Berufsorganisation und dem Deutschen Industrie- und Handelstag die Eingliederung der Drogistengehilfenprüfung als selbständiger fachlicher Prüfungsteil in die Kaufmannsgehilfenprüfung, über die ein eigenes Drogistengehilfenzeugnis erteilt wird. Daneben ist die Ablegung der staatlichen Giftprüfung obligatorisch. Infolge der den Beruf beherrschenden Aufgabe der qualifizierten Fachausbildung entstand ein ausgeprägtes Berufsbewußtsein mit Herausstellung der Berufsbezeichnung „Drogist" und der Geschäftsbezeichnung „Drogerie". Diese Begriffe wurden in der Öffentlichkeit in Verbindung mit der wachsenden Anzahl der Drogerien (zur Zeit etwa 14 500 Betriebe mit etwa 60 000 Beschäftigten) allgemein bekannt und erhielten eine klare Verkehrsgeltung. Da auch Gewerbetriebe, die keine drogistische Fachausbildung hatten, unter dem Namen „Drogerie" Einzelhandelsgeschäfte mit drogistischem Warensortiment errichten konnten, setzte sich die Auffassung durch, daß unter einem „Drogisten" nur ein Fachmann mit nachgewiesener mehrjähriger Ausbildung in den Naturwissenschaften und auf chemisch-technischem Gebiet verstanden werden kann. Dieser Auffassung ist die Rechtsprechung beigetreten, u. a. das Oberlandesgericht Bamberg im Urteil vom 6. 2. 1958. Nach diesem auf einem Gutachten des Deutschen Industrie- und Handelstages basierenden Urteil setzt das kaufende Publikum voraus, daß der in der Drogerie als Inhaber oder Angestellter beschäftigte Drogist eine abgeschlossene Fachausbildung besitzt und dadurch zur verantwortlichen Beratung qualifiziert ist. Der Antrag will durch den staatlichen Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" gewährleisten, daß nur solche Personen die Bezeichnung „Drogist" verwenden dürfen, die in ihrer Fachausbildung dem Vertrauen der Bevölkerung entsprechen. Es wird nicht bezweckt, das Feilhalten oder die Abgabe von Drogerieartikeln jeder Art gewerberechtlich einer Einoder Beschränkung zu unterwerfen; diese Waren sollen wie bisher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen — soweit diese bestehen z. B. hinsichtlich der Abgabe von Giften — frei gehandelt werden. Nur soll, wenn die besondere Bezeichnung „Drogist" im Geschäftsverkehr verwendet wird, die Bevölkerung die Gewähr haben, daß es sich um einen Fachmann mit nachgewiesener Berufsausbildung handelt. Insoweit liegt nach Meinung der Antragsteller die Regelung im öffentlichen Interesse. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 11. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 21): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen: Bis heute wurden Anträge indonesischer Studenten auf Gewährung politischen Asyls nur schleppend von deutschen Behörden behandelt.? Die in der aufgeführten Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen aufgestellte Behauptung trifft nicht zu. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet über die ihm vorliegenden Asylanträge unverzüglich, sobald der- Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Hierzu bedarf es vielfach weiterer Nachforschungen, etwa durch Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Auskünften des Auswärtigen Amtes, z. B. über die Frage der politischen Gefährdung bestimmter Personengruppen in den Heimatländern der Antragsteller. Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge liegen derzeit fünf Anträge von Indonesieren auf Anerkennung als Asylberechtigte vor, über die noch nicht entschieden ist. Der älteste dieser Anträge ist im Januar 1967, weitere sind in den Monaten Februar und Mai gestellt worden. Angesichts der dargelegten Notwendigkeit der Sachverhaltsaufklärung, die selbstverständlich einige Zeit in Anspruch nimmt, kann bei dem seit der Antragstellung verflossenen Zeitraum von „schleppender Behandlung" keine Rede sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 22) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß bei der geplanten neuen Gebührenordnung für Rundfunk und Fernsehen geringere Gebühren erhoben werden in Ortschaften, wo nur das Erste Programm empfangen werden kann? Rundfunkgebühren sind Konzessionsabgaben. Sie werden für die öffentlichrechtliche Erlaubnis erhoben, eine Rundfunkanlage zu betreiben, also am Ätherverkehr überhaupt teilzunehmen. Ihre Rechtsnatur läßt daher keine Abstufung nach Art und Umfang des tatsächlichen Empfangs zu. Eine solche Abstufung würde auch praktisch sehr schwierig sein. Mangelhafter Empfang dürfte u. a. häufig auf mangelhaften Empfangsanlagen beruhen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6167 Hinzu kommt, daß die einzelnen Sender sich überschneiden, so daß sich im Einzelfall kaum exakt feststellen läßt, ob in bestimmten Ortschaften wirklich nur das 1. Programm empfangen werden kann. Ganz unabhängig davon ist gesichert, dab z. Z. 82% der Bevölkerung der Bundesrepublik einschließlich Westberlin die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens einwandfrei empfangen können. Bis Ende dieses Jahres sollen es 85% sein. Die Bundesregierung wird von sich aus alles tun, um eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung durch den weiteren Ausbau des Sendernetzes zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2091 Frage 24) : Wie steht die Bundesregierung zur gegenwärtigen Rechtslage, nach der ausländische Wertpapierfonds nicht den deutschen Aufsichts- und Publizitätsvorschriften unterliegen? Zertifikate ausländischer Investmentgesellschaften werden in der Bundesrepublik schon seit langem vertrieben. Der Wettbewerb hat den deutschen Kapitalanlegern Vorteile und den deutschen Kapitalanlagegesellschaften Anregungen gebracht. Zwei Mißstände haben sich gezeigt. Einmal sind Verluste durch einige unsolide Schweizer Immobilien-Fonds-Zertifikate entstanden. Seit 1. Februar 1967 gilt aber in der Schweiz ein Gesetz zur Überwachung aller dortigen Investmentgesellschaften, so daß ungeprüfte Schweizer Investment-Zertifikate nicht mehr angeboten werden. Damit unterliegt die Mehrzahl der ausländischen Investment-Gesellschaften, deren Zertifikate hier angeboten werden, in ihrem Sitzland einer staatlichen Überwachung, die besonders in dein Vereinigten Staaten sehr streng ist. Es werden also nur noch wenige ausländische Investment-Zertifikate von solchen Gesellschaften bei uns angeboten, die in ihrem Sitzland nicht überwacht werden; allerdings sind diese Gesellschaften sehr aktiv. Das Ausweichen von Gesellschaften in Länder ohne Investmentaufsicht hat z. T. steuerliche Gründe. Zweitens ist bei ausländischen Angeboten z. T. mangelhafte Publizität und unkorrekte Werbung zu bemängeln. Die Bundesregierung versucht zunächst im Wege der Verhandlung mit den Vertriebsgesellschaften Mängel zu beseitigen. Sie prüft unabhängig davon, ob es unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Probleme erforderlich und zweckmäßig ist, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die den Vertriebsgesellschaften bestimmte Publizitätspflichten auferlegen und ein Eingreifen bei Mißständen in ider Werbung ermöglichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/2091 Fragen 25 und 26) : Entspricht es den Tatsachen, daß viele deutsche Produzenten wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform nicht in der Lage sind, für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen, da sie zur Zeit nicht feststellen können, welche Preise ihnen von ihren Vorlieferanten gemacht werden? Wenn die Frage 25 bejaht wird, könnten sich daraus nicht insbesondere für unseren Export Schwierigkeiten ergeben, da es die geringen Gewinn-Margen im Außenhandel nicht zulassen, etwaige spätere Abweichungen der Inlandspreise aufzufangen, und sich deshalb die Exporteure u. U. nicht in der Lage sehen, heute für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Offerten zu machen? Es trifft zu, daß eine Reihe von Unternehmen wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform Schwierigkeiten hat, für die Zeit nach dean 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß mit dem Näherrücken des Umstellungstermins auch diese Unternehmen zunehmend Klarheit über die preislichen Auswirkungen des Steuersystemwechsels erlangen. Die Bundesregierung betreibteine intensive Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere der Unternehmer, über die Wirkungsweise des neuen Umsatzsteuersystems. Diese Bemühungen werden durch die Fachpresse, eine Reihe von. Vereinigungen der Wirtschaft sowie durch die steuerberatenden Berufe unterstützt. Mir ist auch bekannt, daß in wichtigen Bereichen [der Wirtschaft in nächster Zeit die nach dem 1. Januar 1968 geltenden Preise bekanntgegeben werden sollen. Z. B. beabsichtigen die vier Walzstahl-Kontore, in denen der größte Teil der deutschen Stahlindustrie zusammengefaßt ist, in Kürze ihre neuen Preislisten zu veröffentlichen. Nachdem der Deutsche Bundestag am 8. September 1967 die Entscheidung über eine verbesserte Entlastung der Altvorräte getroffen hat, ist überdies ein bedeutsamer Unsicherheitsfaktor für die Preiskalkulation entfallen. Mit der zu erwartenden zunehmenden Klarheit über ,die neuen Preise auf dem Inlandsmarkt werden sich auch etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Steuersystemwechsel für den Außenhandel ergeben können, vermindern. In der Regel 'dürften keine ernsthaften Probleme bei der Abgabe von Auslandsofferten auftreten, weil deutsche Ausfuhren künftig vollständig von der Umsatzsteuer entlastet werden, während gegenwärtig — wie Ihnen sicher bekannt ist — nur eine pauschale Entlastung durchgeführt wird, die in vielen Fällen niedriger als die tatsächliche Vorbelastung ist.
Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren,

(die Abgeordneten erheben sich)

zu Beginn dieser ersten Sitzung nach der Sommerpause haben wir erneut zweier teurer Kollegen zu gedenken.
Am 14. September starb unser Kollege Franz Stein während eines Urlaubs in Südtirol an den Folgen eines Herzanfalls.
Franz Stein wurde am 26. April 1900 in Mainz geboren. Nach einer kaufmännischen Lehre war er 28 Jahre lang in einer Brauerei seiner Vaterstadt tätig. Zuletzt war er ihr Betriebsleiter. Als 38jähriger erwarb der rastlos tätige Mann noch das Diplom der Hessischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.
Soziales Engagement begründete in den zwanziger Jahren seine politische Laufbahn. Er war an führender Stelle in dem freigewerkschaftlichen „Zentralverband der Angestellten" tätig und trat 1925 in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein.
Nach dem zweiten Weltkrieg stellte sich unser Kollege Stein sogleich in den Dienst des Wiederaufbaus. Er wurde Direktor des Mainzer Arbeitsamtes und Leiter des Arbeits- und Flüchtlingsreferats im Hessischen Arbeitsministerium in Wiesbaden. 1949 rief ihn seine Vaterstadt zurück und wählte ihn zum Oberbürgermeister. Dieses Amt hatte er ununterbrochen bis zu seinem Eintritt in den Bundestag im Jahre 1965 inne. Der Wiederaufbau der zu 80 % zerstörten schönen alten Stadt Mainz und ihr wirtschaftlicher und kultureller Aufstieg sind mit dem Namen Franz Stein eng verbunden. Die Wahl zum Ehrensenator der Johannes-Gutenberg-Universität, zum Präsidenten der Internationalen Gutenberg- Gesellschaft Mainz sowie zu Ehrenbürgerschaften französischer, englischer und amerikanischer Städte kennzeichnen sein vielfältiges und erfolgreiches Wirken.
Diesem Haus gehörte Franz Stein, wie gesagt, seit 1965 als Abgeordneter für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands an. Er war Mitglied der Ausschüsse für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen und für das Bundesvermögen. Wer ihm näherstand, schätzte seine politische Erfahrung und seine unermüdliche Arbeitsfreude, seine, wie es schien, unkomplizierte, aber höchst warmherzige Persönlichkeit; sie hat ihm in seiner Vaterstadt und auch hier in den wenigen Jahren, die er diesem Hause angehörte, viele Freunde gewonnen.
Ich spreche der Familie unseres Kollegen Franz Stein und der Bundestagsfraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands die herzliche Anteilnahme des Hauses aus.
Am 17. September, drei Tage danach, starb in einer Bonner Universitätsklinik Hans-Christoph Seebohm. Ein Drittel der ihm zugemessenen Lebenszeit hat er der deutschen Politik gewidmet. Er war ein Parlamentarier der ersten Stunde. 1946 zog er in den ersten niedersächsischen Landtag ein. Noch im gleichen Jahr wurde er niedersächsischer Minister für Arbeit und Aufbau. Dieses Amt legte er nieder, um als einer der Bannerträger der damaligen Deutschen Partei in den Parlamentarischen Rat zu gehen und an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mitzuarbeiten. 1949 kam er dann in den ersten Deutschen Bundestag.
Diesem Haus hat er also 18 Jahre lang ununterbrochen angehört. 17 Jahre davon haben wir ihn dort auf der Regierungsbank erlebt.
Hans-Christoph Seebohm hat sich als Bundesminister für Verkehr weit über Deutschland hinaus großes Ansehen erworben. Obwohl er kein Fachmann für den Straßenbau oder die Luftfahrt war, hat er sich mit der weitläufigen Materie seines Arbeits- und Amtsbereichs so vertraut gemacht, daß er wahrscheinlich mit Recht als ein geradezu idealer Fachminister galt. Er brachte damit an sich selber etwas zur Darstellung, was — zum Troste des Hauses sei es gesagt — keineswegs die Regel oder die Norm in einer parlamentarischen Demokratie zu sein braucht, was aber den die fachliche Tüchtigkeit mit Recht bewundernden Deutschen mit Befriedigung erfüllt.
Der erste Verkehrsminister der Bundesrepublik war es gewiß nicht allein, der 1949 ein trostloses Erbe antrat. Es gab andere Bereiche, in denen es ähnlich miserabel aussah. Aber wer sich daran erinnert, über welche Straßen und Brücken wir im Herbst 1949 mit dem Auto oder mit der Eisenbahn nach Bonn fuhren, der hat sogleich wieder einen unmittelbaren Eindruck davon, was eigentlich hinter



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
der fachlichen Leistung dieses Mannes steht. Auch in kritischen Betrachtungen über sein Wirken wird gerühmt, daß das heutige Verkehrswesen der Bundesrepublik nächst dem der Vereinigten Staaten von Amerika das modernste der Welt sei.
Der Größe dieser Leistung tut es keinen Abbruch, wenn damit die Feststellung verbunden wird, daß die deutschen Verkehrsprobleme noch keineswegs gelöst sind. Aber das ist schließlich kein Wunder in einem Bereich, in dem es nicht nur darum ging, mit der katastrophalen Hinterlassenschaft eines Weltkrieges, sondern auch — und fast zugleich — mit einer Entwicklung von revolutionärem Ausmaß fertig zu werden. Es steht fest, daß durch die Leistung Hans- Christoph Seebohms und seiner Mitarbeiter der Anschluß an die Zukunft und die Voraussetzung für die Bewältigung auch der ungelösten Aufgaben des deutschen Verkehrswesens geschaffen wurden.
Hans-Christoph Seebohm bereiste jedes Jahr selbst — seine Ferien dafür mitverwendend — Tausende von Kilometern Straßen und Kanäle. Bei den europäischen und internationalen Verkehrsexperten galt er als eine Kapazität, von der man auch dann noch eine Lösung erwartete, wenn alles festgefahren schien.
Scherzhaft hat man Hans-Christoph Seebohm auch Luftbohm genannt. Vielleicht ist es wahr, daß ihm die Lufthansa noch mehr am Herzen lag als der Straßenbau. Er hat keine Strapaze gescheut, um der deutschen Zivilluftfahrt ihre alte Weltgeltung zurückzugewinnen. Vergegenwärtigt man sich diese außergewöhnliche Fachleistung in einem der schwierigsten Gebiete des Wiederaufbaus, so kann man auch rückblickend nur mit Respekt wahrnehmen, daß es dieser Fachminister keineswegs damit genug sein ließ, ein guter Ressortminister zu sein.
Hans-Christoph Seebohm war über seinen ministeriellen Arbeitsbereich hinaus ein Parlamentarier und Parteiführer von großem, leidenschaftlichem Engagement. Der Charakter und die allgemeine Linie seines politischen Wirkens und Wollens, seiner politischen Orientierung überhaupt, sind in seiner Lebensgeschichte angelegt.
Sein Geburtsort und die Stätten, wo er aufwuchs, liegen in Gebieten, aus denen die Deutschen vertrieben sind. Am 4. August 1903 ist er in einer oberschlesischen Gemeinde geboren, die den frommen Namen Emanuelssegen trug. Aufgewachsen ist er im Egerland. Einer seiner Urgroßväter, ein Begründer namhafter Zechen, ist aus Irland eingewandert.
Ein Zug, der mir selber an dem wehr- und streitbaren Hans-Christoph Seebohm nicht aufgefallen ist, hat in seiner Familiengeschichte eine Rolle gespielt. Die Quäkerkolonien in der Grafschaft Pyrmont und in Minden gehen auf seine Vorfahren zurück. Der Großvater und der Vater blieben beim Bergbau, und auch der Sohn trat als Bergassessor in ihre Nachfolge. 1945 wurde die ganze Familie vertrieben und verlor mit vielen anderen Heimat und Besitz.
Viele Jahre hindurch war Hans-Christoph Seebohm der Sprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft. Als solcher, aber auch als Parlamentarier hat er sich in den letzten zwanzig Jahren nicht selten heftigen Vorwürfen ausgesetzt. Er wurde oft als Wortführer eines alten oder neuen Nationalismus kritisiert, als ein Mann, der sich mit den Tatsachen der Niederlage nicht abfinden könne oder wolle, als ein Mann, der sich Illusionen mache, als ein Politiker, der mehr nach rückwärts als nach vorwärts gerichtet sei. Seine sogenannten Sonntagsreden haben nicht selten einen beträchtlichen Wirbel erregt. Die Sprache, die er zuweilen führte, hat einiges dazu beigetragen. Aber sie gab nur seinem leidenschaftlichen Beteiligtsein Ausdruck. Taktische Überlegungen hat er dabei oft souverän verachtet. Indessen hat sich mancher auch von seinen Kritikern zu der Einsicht durchgerungen, daß vieles von dem, was in Seebohms Reden Aufsehen, ja zuweilen Ärgernis erregte, sachlich eben doch wohlbegründet war.
Mit Hans-Christoph Seebohms Deutschlandbild verband sich eine konservative Grundstimmung seines politischen Denkens und Fühlens. Sein Rechtsbewußtsein war von der Art, daß er sich nicht bereit fand, vor sogenannten Realitäten einfach aufzugeben. Er hat das Recht auf Heimat für unabdingbar gehalten, er hat die Vertreibung unserer Landsleute aus ihren angestammten Siedlungsgebieten stets und überall ein Unrecht genannt, aber er hat sich auch in seinen Protesten alles in allem doch besonnener gezeigt, als seine Sprache es zuweilen verriet und als viele seiner Kritiker wahrhaben wollten.
Auch der Vertriebenensprecher Seebohm hat keine neue Umsiedlung gefordert. Er suchte die Lösung des Vertriebenenproblems im europäischen Rahmen. Er wünschte gerade auch im Interesse der Vertriebenen die Schaffung neuer, großer, einheitlicher Wirtschaftsräume in Europa. Sie sollten, wie er sagte, die „Lebensgrundlage für unser Volk und für die europäischen Menschen" garantieren. Darum war er auch ein entschiedener Verfechter der europäischen Einigung. Er fürchtete nicht, daß die Deutschen oder die anderen europäischen Völker darüber ihre nationale Individualität verlieren könnten. Er trat für die nationalen Profile und Strukturen ein in dem Bewußtsein, daß sie sinnvolle Ordnungen seien, die sich allerdings der Weiterbildung im Strom der Geschichte darbieten müßten.
Daß der praktische Tatmensch Hans-Christoph Seebohm als Fachmann und als Politiker auch ein nachdenklicher Mann gewesen ist, zeigen viele seiner Reden. Neben dem Heimatrecht, das er als ein Teil des Menschenrechts verfocht, hat er sich immer wieder mit dem Wesen der Freiheit beschäftigt. „Freiheit ist für uns nicht Freisein von allen Bindungen", sp sagte er einmal vor 15 Jahren in Kassel, „Freiheit ist für uns nicht das Sichauslebenkönnen, das Machtstreben des einzelnen Menschen". Nein, Freiheit war für ihn, dem folgen und das tun zu können, was ihm nach gewissenhafter Prüfung recht und geboten erschien.
Man kann nicht verschweigen, daß der Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm an dem Abschied von seinem Ministerium schwer getragen hat. Einen Ton der Klage darüber habe ich von ihm jedoch nie gehört. Die Christlich-Demokratische Union Deutschlands hat ihn in einem eindrucks-



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
vollen Vertrauensbeweis auf ihrem letzten Parteitag als Bundesschatzmeister in ihr Präsidium berufen. Ehe er seine Fähigkeiten und seine Energie dort entfalten konnte, hat ihn kurz nach dem Tod seiner Frau die Krankheit ergriffen, der er bald erlag.
Auf Grund seiner letztwilligen Verfügung wurde Hans- Chnistoph Seebohm — wie .er in seinem Testament sagte — „im engsten Kreise ohne jede Ansprache" beigesetzt. Er schrieb dazu, „weit entfernt davon, die hohe Ehrung von Staatsbegräbnissen" oder ähnlichen Feiern nicht gebührend zu beachten, bitte er darum, hei seinem Ableben von dergleichen abzusehen. Der Herr Bundespräsident und die Bundesregierung haben, wie ,es selbstverständlich ist, diesem Wunsch entsprochen. Die Ordnung dieses Hauses bleibt davon unberührt.
Ich spreche den Angehörigen des Verstorbenen und der Fraktion der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union Deutschlands die aufrichtige Anteilnahme ,des Hauses aus.
Der Deutsche Bundestag aber bekundet: HansChristoph Seebohm hat sich um das Vaterland verdient gemacht.
Meine Damen und Herren, ehe wir in die Tagesordnung eintreten, gebe ich bekannt, daß als Nachfolger für den verstorbenen Herrn Abgeordneten Stein (Mainz) am 19. September 1967 der Herr Abgeordnete Peiter in den Bundestag eingetreten ist. Ich begrüße den uns bekannten Kollegen und wünsche ihm eine gute Zusammenarbeit.

(Beifall.)

Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
1. Vorlage des Präsidenten der Versammlung der Westeuropäischen Union
Betr.: Empfehlungen der Versammlung der Westeuropäischen Union während der Satzungsperiode vom 13. bis 15. Juni 1967
— Drucksache V/2093 —Empfehlung 151 zuständig: Ausschuß für Wirtschaft und
Mittelstandsfragen
Empfehlung 153 zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Verteidigungsausschuß
Empfehlung 154 zuständig: Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (federführend), Innenausschuß
Empfehlung 155 zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Verteidigungsausschuß
Empfehlung 158 zuständig: Auswärtiger Ausschuß
2. Vorlage des Bundesministers für Gesundheitswesen
Betr.: Toxikologische Beurteilung der Lebensmittelfarbstoffe
hier: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen
Bundestag
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 14. Dezember 1966 — Drucksache V/2062 —
zuständig: Ausschuß für Gesundheitswesen
Erhebt sich. gegen die vorgesehene Überweisung Widerspruch? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom
3. Oktober 1967 an Stelle des Herrn Abgeordneten Seifriz, der sein Mandat im Europäischen Parlament niedergelegt hat, den Abgeordneten Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments benannt. —
Das Haus ist einverstanden? — Kein Widerspruch. Damit 'ist der Herr Abgeordnete Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung hat am 15. September 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Moersch, Dorn und der Fraktion der FDP betr. Abwanderung deutscher Wissenschaftler — Drucksache V/2036 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2115 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat am 25. September 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Even, Schmitt-Vockenhausen, Dorn und Genossen betr. Förderung der Leibesübungen — Drucksache V/2109 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/2122 verteilt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 28. September 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wächter, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Sander und Genossen und der Fraktion der FDP betr. das Recht der Wasser- und Bodenverbände — Drucksache V/2101 — beantwortet. Sein
Schreiben wird als Drucksache V/2132 verteilt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 29. September 1967 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Finanzplanung des Bundes — gesetzliche Rentenversicherung und Altershilfe für Landwirte — Drucksache V/2114 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/2123 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 12, bzw. 19. September 1967 mitgeteilt, daß seitens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gegen die nachfolgenden Verordnungen keine Bedenken erhoben wurden:
Verordnung Nr. 113/67/ EWG des Rats vom 6. Juni 1967 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnungen Nr. 55/ 65/ EWG und Nr. 56/65/ EWG, die besondere Bestimmungen über den Absatz bestimmter Käsesorten enthalten
Verordnung Nr. 127/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 zur Festlegung der besonderen Vorschriften für die unter die Verordnung Nr. 160/66/ EWG fallenden Waren, die aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder aus den überseeischen Ländern und Gebieten in die Mitgliedstaaten eingeführt werden
Verordnung des Rats über die Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr bestimmter pflanzlicher Öle
— Drucksache V/1851 —
Verordnung des Rats über Erstattungen bei der Ausfuhr von Raps- und Rübsensamen sowie Sonnenblumenkernen
— Drucksache V/1854 —
Verordnung des Rats zur Ergänzung der Verordnung Nr. 44/67/ EWG über einzelne Maßnahmen zur gemeinsamen Marktorganisation für Zucker für das Wirtschaftsjahr 1967/68 — Drucksache V/1886 —
Verordnung des Rats über die Regelung für Getreidemischfuttermittel
— Drucksache V/1887 —
Verordnung des Rats zur Regelung der Einfuhren und Ausfuhren von Verarbeitungserzeugnissen aus Getreide und Reis
— Drucksache V/1888 —
Verordnung des Rats zur Festsetzung der Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Eier
— Drucksache V/1889 —
Verordnung des Rats zur Festsetzung der Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Geflügelfleisch
— Drucksache V/1890 —
Verordnung des Rats zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 1967
— Drucksache V/1891 —
Verordnung des Rats über die gemeinsame Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 48/67/ EWG
— Drucksache V/1892 —
Der Präsident des Bundestages hat mit Schreiben vom 2. Oktober 1967 die nachstehenden Verordnungen gemäß § 96 a der Geschäftsordnung dem Ausschuß fur Wirtschaft und Mittelstandsfragen überwiesen:
Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1967)

— Drucksache V/2128 —
Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Senkung der Griechenland-Zollsätze für Muskatwein von Samos)

— Drucksache V/2129 —
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Erhöhung des Zollkontingents für Bananen)

— Drucksache V/2095 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Dezember 1967



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Sechzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingente für Fische — 1967)

— Drucksache V/2096
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Dezember 1967
Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzung für Tomaten usw.)

— Drucksache V/2097 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Dezember 1967
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung -
- Drucksache V/2112 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Dezember 1967
Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
— Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
- Drucksache V/2113 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Dezember 1967
Einhundertfünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingente für Melasse — 1967)

— Drucksache V/2118 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 12. Januar 1968
Vierte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingente für Rohaluminium usw.)

— Drucksache V/2119 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 12. Januar 1968
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rats über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie
Haushaltsordnung zur Änderung der Haushaltsordnung betreffend den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft
— Drucksache V/1951 —an ,den Haushaltsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung des Rats über die Einführung einer Handelsregelung für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
— Drucksache V/1953 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung des Rats über die Regelung für Zucker mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und den überseeischen Ländern und Gebieten im Wirtschaftsjahr 1967/1968
— Drucksache V/1956 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Richtlinie des Rats betreffend das Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in Deutschland
-- Drucksache V/1975 —
an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Verordnung des Rats über allgemeine Bestimmungen zu den Gemeinschaftsprogrammen für die Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für die Flurneuordnung,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für die Bewässerung,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Entwässerung),
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms zur Verbesserung der Vermarktung von Obst und Gemüse,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms zur Verbesserung der Struktur der Molkereiwirtschaft,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für den Fleischsektor,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für den Weinbau,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für den Olivenbau,
Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogramms für die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter oder rückständiger landwirtschaftlicher Gebiete
— Drucksache V/1976
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich November)

Verordnung des Rats über die Festsetzung der Preise für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1968/1969,
Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen,
Verordnung des Rats zur Festsetzung des Richtpreises für geschälten Reis für das Wirtschaftsjahr 1968/1969,
Verordnung des Rats zur Festsetzung der Standardqualität, für die der Richtpreis für geschälten Reis festgesetzt wird,
Verordnung des Rats über die Maßnahmen bei den Preisen für Olivenöl im Wirtschaftsjahr 1967/1968 und bef Ölsaaten im Wirtschaftsjahr 1968/1969,
Verordnung des Rats über die Festsetzung der Preise für Zucker für das Zuckerwirtschaftsjahr 1968/1969,
Verordnung des Rats zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine
— Drucksache V/1977 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung des Rats über die Einführung gemeinsamer Regeln für
— den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und im grenzüberschreitenden Verkehr;
— die Kapazitätsregelung im innerstaatlichen Güterkraftverkehr
— Drucksache V/2000 —an den Verkehrsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Verordnung des Rats mit ergänzenden Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein
— Drucksache V/2010 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Gesundheitswesen und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Richtlinie des Rats über Zusatzstoffe in der Tierernährung Drucksache V/2011 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Dezember)

Verordnung des Rats zur Festlegung der Zollspezifikationen für Mannitol und Sorbitol und zur Festsetzung der auf diese anwendbaren festen Teilbeträge sowie der Richtmengen von verarbeiteten Grunderzeugnissen
— Drucksache V/2012 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Bezüge und Sozialen Sicherheit der Atomanlagen-Bediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden
— Drucksache V/2024 —
an den Innenausschuß — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Richtlinie des Rats über eine gemeinsame Methode zur Berechnung der in Artikel 97 des Vertrages vorgesehenen Durchschnittssätze
— Drucksache V/2033 —
an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Verordnung des Rats über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak
Verordnung des Rats über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer sowie Entwurf einer Entschließung des Rats betreffend die Verbrauchsteuern auf Tabakwaren
Verordnung des Rats über die staatlichen Handelsmonopole für Tabakwaren
Verordnung des Rats betreffend die assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und die überseeischen Länder und Gebiete
— Drucksache V/2039 —
an den Finanzausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — sowie ,an den Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)


Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Verordnung des Rats zur Aufnahme der Reisverarbettungserzeugnisse in die Verordnung Nr. 191/67/ EWG über die Regelung für die Einfuhr und die Ausfuhr von Getreideverarbeitungserzeugnissen
- Drucksache V12042 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung des Rats zur Einführung einer besonderen Einfuhrregelung für bestimmte Erzeugnisse aus bestimmten Drittländern
- Drucksache V/2044 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend -- und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -- mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Dezember)

Verordnung des Rats zur Festlegung der Interventionsbedingungen für Ölsaaten in den letzten beiden Monaten des Wirtschaftsjahres und zur Festlegung der Grundsätze für den Absatz der von Interventionsstellen aufgekauften Saaten
- Drucksache V/2060 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich Oktober)

Verordnung des Rats über die Einbeziehung von Bruchreis zur Stärkeerzeugung und von Quellmehl in die Verordnung Nr. 178/67/ EWG zur Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke und Quellmehl
- Drucksache V/2047 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (voraussichtlich im Oktober)

Verordnung des Rats über die allgemeinen Regeln zur Festsetzung der Grundquoten für Zucker
Verordnung Nr. . . ./67/E WG des Rats über die Regelung für Zucker mit Ursprung in Surinam im Wirtschaftsjahr 1967/ 1968
- Drucksache V/2056 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor Beschlußfassung im Rat (Termin noch offen)

Verordnung Nr. 168/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festlegung der Bedingungen für die Erteilung der Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Olivenöl
-- Drucksache V/1952 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen -federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -- mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 209/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Birnen,
Verordnung Nr. 210/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über Übergangsmaßnahmen zur Anwendung der Abschöpfungen für Schweinefleisch,
Verordnung Nr. 211/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schweinehälften,
Verordnung Nr. 212/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über Übergangsmaßnahmen zur Anwendung der Abschöpfungen für Eier und Geflügelfleisch,
Verordnung Nr. 213/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft,
Verordnung Nr. 217/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festsetzung der Bedingungen für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren nach dritten Ländern,
Verordnung Nr. 218/67 /EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Änderung der Verordnung Nr. 34/67/ EWG über bestimmte Maßnahmen bei Einfuhren aus dritten Ländern von gefrorenem Rindfleisch und von lebenden Kühen, die zur Verarbeitung bestimmt sind
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen -federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 216/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Änderung von Artikel 14 der Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rats
- Drucksache V/1999 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 220/67/ EWG des Rats vom 30. Juni 1967 über Übergangsmaßnahmen zu der Regelung für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse mit Zusatz von Zucker für die Zeit vom 1. Juli 1967 bis zum 31. Oktober 1967
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 281/67/ EWG des Rats vom 11. Juli 1967 zur Festsetzung der Höchstbeträge der Erstattung bei der Erzeugung für Zucker, der in der chemischen Industrie verwendet wird
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 305/67/ EWG des Rats vom 14. Juli 1967 über die Zollsätze, die bei der Einfuhr von Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse mit Zusatz von Zucker aus Drittländern in der Zeit vom 16. Juli 1967 bis zum 31. Oktober 1967 zu erheben sind
an den Ausschuß .für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 364/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festlegung der Grundregeln für die Intervention bei Reis Verordnung Nr. 365/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Regeln für die vorherige Festsetzung der Abschöpfungen für Reis und Bruchreis
Verordnung Nr._ 366/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Reis und über die Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge
Verordnung Nr. 368/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen für Reis für das Wirtschaftsjahr 1967/68
Verordnung Nr. 369/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung der Regeln für die Bestimmung der neben Arles und Vercelli vorgesehenen Handelsplätze
Verordnung Nr. 370/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Änderung der Verordnung Nr. 215/66/ EWG bezüglich der bei der Ausfuhr von Milch-Mischfuttermitteln nach dritten Ländern zu gewährenden Erstattung
Verordnung Nr. 372/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Begrenzung der Höhe der gemäß Artikel 10 der Verordnung Nr. 160/66/ EWG anwendbaren Abgabe bei der Einfuhr von „Käsefondue" genannten Zubereitungen
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im- Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 408/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Aufnahme des Mannit und des Sorbit (Nummer 29.04 C II des Gemeinsamen Zolltarifs) in die Liste der Waren, auf die die Verordnung Nr. 160/66/EWG Anwendung findet
- Drucksache V/2012 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend -- und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 405/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland zu Interventionsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Rindereinfuhren aus Dänemark während des Jahres 1967
- Drucksache V/2048 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 135/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 über die Beihilfe für Hartweizen,
Verordnung Nr. 136/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 zur Verlängerung der Verordnung Nr. 142/64/ EWG betreffend die Erstattung bei der Erzeugung für Bruchreis, der zur Herstellung von Stärke und Quellmehl bestimmt ist,
Verordnung Nr. 137/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 über die Grundregeln für das sogenannte „System von Leit-
und Folgeerzeugnissen", das die Festsetzung von Zusatzbeträgen auf dem Schweinefleischsektor ermöglicht,
Verordnung Nr. 138/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 über die Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Grob- und Feingrieß von Mais, die in der Brauereiindustrie Verwendung finden
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 141/67/ EWG des Rats vom 21. Juni 1967 über die Festsetzung der monatlichen Zuschläge der Preise für Getreide und bestimmte Arten von Mehl, Grobgrieß und Feingrieß für das Wirtschaftsjahr 1967/1968,

Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Verordnung Nr. 362/67/ EWG des Rats vom 25. Juni 1967 zur
Festsetzung der Standardqualitäten für Reis und Bruchreis
- Drucksache V/1957 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 173/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Änderung einiger Warenbezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse des Schweinefleischsektors in den Verordnungen Nr. 134/67/ EWG und Nr. 137/67/ EWG
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 166/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die monatlichen Zuschläge zum Richtpreis und Interventionspreis für Ölsaaten im Wirtschaftsjahr 1967/1968
Verordnung Nr. 167/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Interventionssorte und die dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für Ölsaaten
- Drucksache V/1958 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um )Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 169/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Einfühlung von Erstattungen bei der Erzeugung von Olivenöl zur Herstellung von Fisch- und Gemüsekonserven und zur Änderung der Verordnung Nr. 217/66/ EWG über die Aussetzung der Abschöpfung für dieses Öl
- Drucksache V/1986 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 172/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Grundregeln zur Denaturierung von Weizen und Roggen Verordnung Nr. 174/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über besondere Interventionsmaßnahmen für Getreide
- Drucksache V/1984 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 178/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke und Quellmehl
Verordnung Nr. 363/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung der Preise für Reis und Bruchreis für das Wirtschaftsjahr 1967/i968
- Drucksache V/1960 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 186/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Änderung der Verordnung Nr. 215/66/ EWG, um der Auswirkung der auf dem Getreidesektor geltenden einheitlichen Preise auf die Regelung des Warenverkehrs mit Milch-Mischfuttermitteln Rechnung zu tragen
- Drucksache V/1987 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 187/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Änderung des in den Niederlanden während des Milchwirtschaftsjahres 1967/1968 geltenden Schwellenpreises für Vollmilchpulver,
Verordnung Nr. 188/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Verlängerung der Verordnungen Nr. 113/66/ EWG, Nr. 226/66/ EWG und Nr. 57/67/ EWG in bezug auf die Sonderregelung für die Berechnung des Abschöpfungsbetrags für Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen und Milch zur Ernährung von Säuglingen,
Verordnung Nr. 189/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über Übergangsmaßnahmen betreffend die Einfuhrabgaben für Eieralbumin und Milchalbumin
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 214/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festlegung der Sonderbestimmungen für Waren, die unter die Verordnung Nr. 160/66/ EWG fallen und zwischen den
Mitgliedstaaten und Griechenland gehandelt werden - Drucksache V/1954 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 215/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über allgemeine Regeln für die Erstattung bei der Erzeugung und die Befreiung von der Abschöpfung für Zucker, der in der chemischen Industrie verwendet wird
- Drucksache V/1959 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 337/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tafeltrauben
Verordnung Nr. 395/67/ EWG des Rats vom 28. Juli 1967 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Apfel
- Drucksache V/2034 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 356/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Handelsregelung für bestimmte Obst- und Gemüseverarbeitungserzeugnisse mit Zusatz von Zucker aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und den überseeischen Ländern und Gebieten
- Drucksache V/2032 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 357/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Änderung von Artikel 3 und Anhang B der Verordnung Nr. . . ./67/ EWG des Rats
- Drucksache V/2043 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 367/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Grob- und Feingrieß von Mais sowie von Bruchreis, die in der Brauerei-Industrie Verwendung finden
- Drucksache V/2047 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 406/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Änderung der Verordnung Nr. 124/67/ EWG
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 410/67/ EWG des Rats vom 28. Juli 1967 zur Änderung der durch die Verordnung Nr. 128/67/ EWG festgesetzten abgeleiteten Interventionspreise für Weichweizen, Roggen und Gerste für den Handelsplatz Mersch
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 361/67/ EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Regelung für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar sowie aus den überseeischen Ländern und Gebieten
- Drucksache V/1953 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 171/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Erstattung und Abschöpfung bei der Ausfuhr von Olivenöl
- Drucksache V/1955 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 133/67 /EWG des Rats vom 13. Juni 1967 zur Festlegung der Regeln für die Berechnung eines Teilbetrages der Abschöpfung für geschlachtete Schweine,
Verordnung Nr. 134/67/ EWG des Rats vom 13. Juni 1967 zur Festlegung der Liste der Erzeugnisse, für welche Einschleusungspreise festgesetzt werden, und zur Festlegung der Regeln, nach denen der Einschleusungspreis für geschlachtete Schweine festgesetzt wird
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 409/67/ EWG des Rats vom 28. Juli 1967 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1968
- Drucksache V/1951 -
an den Haushaltsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 304/67/ EWG des Rats vom 11. Juli 1967 über Maßnahmen bei den Preisen für gewisse Milcherzeugnisse in Deutschland während des Milchwirtschaftsjahres 1967/68 - Drucksache V/2013 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Verordnung Nr. 358/67/ EWG des Rats vom 28. Juli 1967 über die Festsetzung der Schwellenpreise, die Errechnung der Abschöpfungen und der Erstattung für bestimmte Milchpulver- und Käsesorten sowie über Interventionsmaßnahmen für diese Käsesorten
— Drucksache V/2022 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung ethoben werden
Verordnung Nr. 175 /67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die allgemeinen Vorschriften betreffend die Gewährung der Erstattungen bei der Ausfuhr und die Kriterien für die Festsetzung ihres Betrages für den Eiersektor,
Verordnung Nr. 176/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die allgemeinen Vorschriften betreffend die Gewährung der Erstattungen bei der Ausfuhr und die Kriterien für die Festsetzung ihres Betrages für den Sektor Geflügelfleisch,
Verordnung Nr. 177/67/ EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die allgemeinen Vorschriften betreffend die Gewährung der Erstattungen bei der Ausfuhr und die Kriterien für die Festsetzung ihres Betrages für den Sektor Schweinefleisch.
— Drucksache V/1985 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung Nr. 422/67/ EWG, Nr. 5/67/ Euratom des Rats vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes,
Verordnung Nr. 423/67/ EWG, Nr. 6/67/ Euratom des Rats vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der EWG-Kommission und der EAG-Kommission sowie der Hohen Behörde, die nicht zu Mitgliedern der gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften ernannt worden sind
an den Innenausschuß mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden.
Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Fragestunde
— Drucksachen V/2124, zu V/2124 —
Ich rufe zunächst die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Biechele aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen auf:
Kennt die Bundesregierung die Gründe, die dazu geführt haben, daß ein 50 000-Liter-Öltank an einer Bohr- und Förderstelle der Gewerkschaft Elwerath bei Deggenhausen im Landkreis Überlingen, 15 km vom Bodensee entfernt, in der Nacht zum 16. September 1967 explodierte und dadurch eine Ölkatastrophe unabsehbaren Ausmaßes vor allem für den Trinkwasserspeicher Bodensee drohte?
Welche Maßnahmen besonderer Sicherungen sind nach der Meinung der Bundesregierung notwendig, um solche in Frage 1 erwähnten talgefahren für den Trinkwasserspeicher Bodensee, der über die Fernwasserleitung auch den Großraum Stuttgart mit Trinkwasser versorgt, abzuwehren?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung seiner Fragen einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers für Gesundheitswesen vom 25. September 1967 lautet:
Auf meine Anfrage bei der in Baden-Württemberg für die Wasserwirtschaft zuständigen obersten Behörde habe ich erfahren, daß gegenwärtig auch dort noch nichts über die Gründe bekannt ist, die zu dem Unfall in Deggenhausen geführt haben. Die inzwischen veranlaßten Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen; sobald mir das Ergebnis bekannt wird, werde ich Sie weiter unterrichten.
Im Augenblick ist es mir leider noch nicht möglich, zu beurteilen, ob die dem Gewässerschutz dienenden Sicherheitsvorschriften und -einrichtungen nach den Erfahrungen dieses Unfalls ergänzt werden müssen.
Wir kommen zu den Fragen 3, 4 und 5 der Abgeordneten Folger und Prochazka aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz:
Wie beurteilt die Bundesregierung den ADAC-Vorschlag, daß auch Radfahrer und Fußgänger eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen sollen, damit sie für verschuldete Verkehrsunfälle den Schaden ersetzen können?
Ist es möglich, die Radfahrer und Fußgänger auf geeignetem Wege zum Abschluß einer Privat-Haftpflichtversicherung anzuhalten?
Warum werden nach Verhängung eines Fahrverbotes gem. § 37 des StGB die Verurteilten von den Gerichten nicht darüber belehrt, daß das Fahrverbot mit Rechtskraft der Entscheidung in Kraft tritt und der Führerschein sofort nach Eintritt der Rechtskraft beim Gericht abgeliefert werden muß, wenn eine mit der Nichtablieferung des Führerscheines verbundene und demgemäß ungerechte Verlängerung des Fahrverbotes nicht eintreten soll?
Die Fragesteller haben sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Fragen 3 und 4 lautet:
Es trifft zu, daß von Fußgängern und Radfahrern im Straßenverkehr verschuldete Unfälle für den Schuldigen häufig zu Belastungen mit Schadenersatzverpflichtungen führen, deren Erfüllung seine wirtschaftliche Lage übersteigt. Die Empfehlung des ADAC, daß Radfahrer und Fußgänger zu ihrem Schutze eine private Haftpflichtversicherung abschließen sollten, ist daher zu begrüßen. Mit dem Abschluß einer solchen Versicherung würde auch die Gefahr beseitigt werden, daß die betroffenen Verkehrsopfer infolge mangelnder Wirtschaftskraft des Schädigers keine Befriedigung ihrer Schadenersatzansprüche erhalten.
Gerade unter dem zuletzt genannten Gesichtspunkt ist in den letzten Jahren der Wunsch nach Einführung einer Zwangshaftpflichtversicherung für Fußgänger und Radfahrer wiederholt an
die Bundesregierung herangetragen worden. Einer solchen Maßnahme stehen jedoch erheblich Bedenken entgegen. Die Ausdehnung der für Kraftfahrzeughalter bestehenden Versicherungspflicht auf alle Teilnehmer am Straßenverkehr würde bedeuten, daß praktisch die gesamte Bevölkerung gesetzlich zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung gezwungen würde, deren jeweiliges Vorhandensein technisch gar nicht überwacht werden könnte. Grundsätzlich dürfte auch die Gefahr, daß Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr Unfälle verursachen — die stets nur bei schuldhaftem Verhalten zur Schadenersatzpflicht führen können —, nicht mit der durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen herbeigeführten Gefahr zu vergleichen sein, die Anlaß für die Einführung der Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz war. Schließlich stellen Fußgänger und Radfahrer für den Straßenverkehr regelmäßig nur dort eine Gefahr dar, wo sie in verkehrsreichen Gegenden zusammen mit Kraftfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Eine befriedigende Abgrenzung des Kreises derjenigen Personen, für die hiernach der Abschluß einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben werden müßte, ist praktisch nicht möglich. Andererseits wäre es ein ungerechtfertigtes und unter sozialen Gesichtspunkten nicht zu vertretendes Verlangen, wenn man für alle Fußgänger und Radfahrer, also z. B. auch in völlig verkehrsarmen ländlichen Gegenden, den Abschluß einer Versicherung vorschreiben wollte.
Der Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung muß danach dem Verantwortungsbewußtsein des einzelnen Verkehrsteilnehmers überlassen bleiben. Auf diese Verantwortlichkeit wird in der Begründung zu einem in meinem Hause ausgearbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderunq und Ergänzung schadenersatzrechtlicher Vorschriften besonders hingewiesen. Dort wird auf Seite 51 zu dem Entwurf eines § 255 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgendes ausgeführt:
„Andererseits wird der Ersatzpflichtige sich unter Gesichtspunkten der Billigkeit regelmäßig nicht auf seine mangelnde Leistungsfähigkeit berufen können, wenn er unterlassen hat, sich gegen das Haftungsrisiko durch eine nach den Verhältnissen übliche und hinsichtlich der Kosten zumutbare Haftpflichtversicherung zu decken, oder durch eine Vertragsverletzung den Versicherungsschutz verloren hat."
Da die Jahresprämie für eine Privathaftpflichtversicherung nur zwischen DM 20,— und DM 30,— beträgt, wird sie regelmäßig erschwinglich sein. Es kann erwartet werden, daß weitere Hinweise .in Presse und Rundfunk die Bevölkerung über die auch den Nichtkraftfahrern drohenden Schadenersatzverpflichtungen aus Verkehrsunfällen und die Möglichkeit von deren Deckung soweit aufklären, daß dem Anliegen des ADAC, dessen Pressehinweise lediglich einen Appell an die Verkehrsteilnehmer darstellen sollen, in größerem Umfang entsprochen wird.
Zur Frage 6 des Abgeordneten Picard:
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in der Frage der Veröffentlichung der abweichenden Auffassung überstimmter Richter bei Urteilen der oberen Bundesgerichte?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen 7 und 8 des Abgeordneten Dr. Apel aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers:
Sieht sich die Bundesregierung bereits in der Lage, Auskunft darüber zu geben, wie sie in ihrem Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans 1968 den Titel 6 a — Kredite für die Seehafenbetriebe — zu dotieren gedenkt?
Ist die Bundesregierung bereit, der Modernisierung der deutschen Seehafenbetriebe in Zukunft verstärkt Unterstützung zu geben, da die Leistungsfähigkeit dieser Betriebe für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Häfen von großer Bedeutung ist?



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesschatzministers Schmücker vom 4. Oktober 1967 lautet:
Zu 1.:
Das Kabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans für das Jahr 1968 noch nicht beraten. Ich werde jedoch in der Beratung dafür eintreten, daß — wie in den Vorjahren — Kredite zum Ausbau und zur Rationalisierung der Seehafenbetriebe zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Möglichkeit hängt in erster Linie davon ab, in welchem Umfange die Mittel des ERP- Sondervermögens zur Erfüllung von Aufgaben aus dem Bundeshaushalt abgezweigt werden müssen.
Zu 2.:
Die Bundesregierung erkennt die Förderungswürdigkeit der Seehafenbetriebe an. Deshalb wurde anläßlich der Besprechungen über den ERP-Wirtschaftsplan 1968 von meinem Hause und vom Bundesverkehrsministerium eingehend die Frage erörtert, ob in den nächsten Jahren verstärkt ERP-Mittel für Seehafenbetriebe bereitgestellt werden können.
Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, daß bereits im Jahr 1967 infolge der Übernahme von Haushaltsaufgaben auf das ERP-Sondervermögen verschiedene ERP-Programme erheblich gekürzt werden mußten. Der Ansatz für Seehafenbetriebe blieb hiervon unberührt. Ich bin bestrebt, auch im Jahr 1968 die Seehafenbetriebe aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zu fördern und hoffe, den gleichen Betrag wie 1967 zur Verfügung stellen zu können. Es erscheint mir jedoch nicht möglich, durch eine weitere Kürzung anderer Programme den Mittelansatz für Seehafenbetriebe zu erhöhen.
Das ERP-Sondervermögen stellte für Seehafenbetriebe bisher insgesamt rd. 88 Mio DM zur Verfügung. Der jährliche Ansatz in den letzten sechs Jahren betrug acht Mio DM mit Ausnahme des Jahres 1962, in dem fünf Mio DM und des Jahres 1965, in dem zehn Mio DM bereitgestellt wurden.
Wir kommen zur Frage 9 des Abgeordneten Bartsch aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte:
Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, konkrete Angaben zu machen über die Mitteilung des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte in einem Schreiben vom 6. September 1967 an den Verband der Heimkehrer, er hoffe eine gewisse Flexibilität bei der Verbesserung der Möglichkeiten der Wiederherstellung der Gesundheit zu schaffen und habe sich dieserhalb an seine zuständigen Kollegen gewandt?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird mir hoffentlich gestattet, beide Fragen gemeinsam zu beantworten.