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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Stein (Mainz) und Dr.-Ing. Seebohm 6109 A Abg. Peiter tritt in den Bundestag ein . . 6111 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6111 B Wahl des Abg. Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments 6111 B Amtliche Mitteilungen 6111 C Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Biechele: Ölkatastrophe durch Explosion eines 50 000-Liter -Öltanks — Sicherungsmaßnahmen gegen Ölgefahren . . . 6115 B Fragen des Abg. Folger: ADAC-Vorschlag einer Privat- Haftpflichtversicherung von Radfahrern und Fußgängern 6115 B Frage des Abg. Picard: Veröffentlichung der abweichenden Auffassung überstimmter Richter bei Urteilen der oberen Bundesgerichte . . 6115 D Fragen des Abg. Dr. Apel: Seehafenbetriebe . . . . . . . . 6115 D Fragen des Abg. Bartsch: Verbesserung der Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit der ehemaligen Kriegsgefangenen von Hassel, Bundesminister . . . 6116 B Bartsch (SPD) 6116 C Frage des Abg. Prochazka: Verbindung einer Rechtsbelehrung mit einem Fahrverbot Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 6116 D Fragen der Abg. Reinholz und Gottesleben: Umsatzsteuerliche Gleichstellung von Traubenmost und Wein mit den übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Höcherl, Bundesminister 6117 A Reinholz (CDU/CSU) 6117 C Dröscher (SPD) 6117 C Dr. Giulini (CDU/CSU) 6117 D Josten (CDU/CSU) 6118 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6118 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Preis für deutsche Braugerste . . . . 6118 C Fragen des Abg. Wächter: Verstärkte Verwendung von Sauermolke als Zusatz in Milchaustauschfutter Höcherl, Bundesminister . . . . . 6118 D Wächter (FDP) . . . . . . . . 6119 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6119 D Fragen des Abg. Lemper: Angeblicher Plan des Abbrennens einer Nachbildung eines Teiles der Altstadt von Moskau im Olympia-Stadion Berlin 6120 A Frage des Abg. Ertl: Äußerungen von Staatspräsident de Gaulle in Polen über die Oder- NeißeGrenze Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6120 A Ertl (FDP) 6120 C Frage des Abg. Felder: Protest gegen die griechische Militärdiktatur im Europarat Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6121 B Felder (SPD) 6121 D Blachstein (SPD) . . . . . . . 6122 A Dr. Mommer (SPD) 6122 B Faller (SPD) . . .. . . . . . 6122 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 6122 D Matthöfer (SPD) 6123 B Lenders (SPD) 6123 C Fellermaier (SPD) 6123 D Frage des Abg. Prochazka: Abkömmlinge einer Ehe zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem VAR-Staatsangehörigen Lücke, Bundesminister 6124 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst Lücke, Bundesminister 6124 C Frage des Abg. Dichgans: Angewiesensein von über 65 Jahre alten Mitbürgern auf Sozialhilfe . . . 6124 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Kernwaffensichere Luftschutzanlage im Freiburger Schloßberg Lücke, Bundesminister . . . . . . 6124 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 6125 A Dorn (FDP) 6125 B Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Meinungsmonopol des deutschen Fernsehens in bezug auf politische Sendungen Lücke, Bundesminister . . . . . . 6125 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6125 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6126 A Moersch (FDP) 6126 B Kuntscher (CDU/CSU) 6126 C Blachstein (SPD) 6126 D Dorn (FDP) 6127 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 6127 A Sänger (SPD) 6127 A Ollesch (FDP) 6127 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6127 C Fragen des Abg. Dröscher: Gleichstellung von Sportunfällen mit Arbeitsunfällen 6127 C Frage des Abg. Dröscher: Nichtanrechnung der Wehrdienstzeiten auf die Altersversorgung von Angestellten der Rundfunkanstalten Lücke, Bundesminister 6127 D Frage des Abg. Borm: Gespräch des Bundesministers Lücke mit dem Schah von Persien über die Demonstrationen während seines Besuches in der Bundesrepublik Lücke, Bundesminister 6128 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6128 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 6128 C Dorn (FDP) 6128 C Frage des Abg. Borm: Angebliche frühere Tätigkeit von Angehörigen des Bundesverfassungsschutzamtes als Ausbilder in Persien Lücke, Bundesminister 6128 D Frage des Abg. Borm: Stellv. Missionschef der Persischen Botschaft in Köln früher Direktor des persischen Geheimdienstes Lücke, Bundesminister 6129 A Moersch (FDP) 6129 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dorn: Handgranaten als Waffen im Polizeidienst Lücke, Bundesminister 6129 B Dorn (FDP) 6129 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6129 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/2074) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 6130 A Wurbs (FDP) 6134 D Jacobi (Köln) (SPD) 6137 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 6140 C Frau Berger-Heise (SPD) 6144 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6146 B Mick (CDU/CSU) 6150 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung im Verteidigungsfall (Abg. Dorn, Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Mischnick und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2130) — Erste Beratung 6152 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1723) — Erste Beratung — 6152 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache V/1979 [neu]) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) 6152 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Mauk, Dr. Friderichs, Jung, Reichmann, Spitzmüller, Mertes, Ertl, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/2110) — Erste Beratung — 6153 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) (Drucksache V/2004) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 mit dem Kaiser- reich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2005) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 mit der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von- Kapitalanlagen (Drucksache V/2006) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Dritten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - (Drucksache V/2007) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1964 mit dem Kaiserreich Äthiopien über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2008) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/2027) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 mit der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2028) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung (Drucksache V/2071) — Erste Beratung — . . . 6153 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache V/2073) — Erste Beratung — . . ..6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6154 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" (Abg. Dr. Staratzke, Opitz, Dr. Miessner u. Gen.) (Drucksache V/2098) — Erste Beratung — 6154 A Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (Drucksache V/2111) — Erste Beratung — 6154 A Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2077) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache V/2081) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2083) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1680); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus, Dorn, Busse [Herford] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1492); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite Beratung — Köppler (CDU/CSU) 6155 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 6156 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6157 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6158 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1947) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 6159 A Schulhoff (CDU/CSU) 6159 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 6161 B Dr. Bucher (FDP) 6161 D Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2125), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen V/ 1861, zu V/1861) — Zweite Beratung — . . . 6162 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Gen. betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Drucksachen V/126, V/2023) 6162 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2020) 6163 A Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2103) 6163 C Nächste Sitzung 6163 C Anlagen 6165 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6109 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 119. Sitzung, Seite 5995 A, Zeile 13 statt solche allgemeinen Warnungen: solche Warnungen 119. Sitzung, Seite 5997 A, Zeilen 15-29 statt des gedruckten Textes: Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Wie erklären Sie sich dann, Herr Staatssekretär, die Erklärung des Sprechers des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen vom 18. August, nach der eine ganze Reihe von Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik, nämlich gewisse Gruppen von Flüchtlingen, frühere aktive Widerständler aus der Zone, Angehörige verschiedener Organisationen in der Bundesrepublik, z. B. von Flüchtlings- und Heimatvertriebenenverbänden, außerdem ehemalige Regierungs-, Partei-und Wirtschaftsfunktionäre der Zone, frühere Angehörige der Volksarmee oder Volkspolizei und Personen, deren Flucht in den Westen Aufsehen erregte, gewarnt worden sind, Reisen in den Ostblock anzutreten? Derartige Personen sind doch bei Reisen in den Westen nicht gefährdet. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach * 6. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Bading * 4. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Behrendt * 4. 10. Berendsen 7. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. Deringer * 4. 10. Frau Dr. Elsner * 4. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Frerichs 4. 10. Frau Freyh 4. 10. Gerlach * 7. 10. Graaff 7. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hussong 7. 10. Illerhaus * 4. 10. Dr. Ils 6. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Mattick 4. 10. Missbach 5. 10. Müller (Aachen-Land) * 4. 10. Picard 7. 10. Richarts * 6. 10. Saam 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Seuffert * 5. 10. Spitzmüller 4. 10. Dr. Starke (Franken) * 4. 10. Steinhoff 21. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Zoglmann 6. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Aigner * 14. 10. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Gibbert 27. 10. Höhne 31. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reinholz 30. 11. Ruf 13. 10. Wendelborn 13.10. Wienand 20. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Der Antrag verfolgt die Schaffung eines Rahmengesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Drogist. Die vielseitigen Aufgaben des Drogisten erfordern im Interesse der Öffentlichkeit und der Volksgesundheit eine gesetzliche Regelung für diesen Beruf, der als Einzelhandelsberuf ein „Beruf besonderer Art" ist durch seine qualifizierte Fachausbildung auf dem Gebiete der vorbeugenden Gesundheitspflege und der Abgabe von Arzneimitteln und Heilmitteln einfacher Art. Da die Bevölkerung mit dem Begriff „Drogist" die Vorstellung eines Fachmannes verbindet, der eine ausreichende und qualifizierte Ausbildung nachweisen kann, würde mit dem Erlaß des Gesetzes ein bereits bestehender Zustand seine bisher fehlende bundesgesetzliche Grundlage finden. Landesgesetzlich besteht eine gleichartige Regelung im Lande Bremen durch das „Bremische Gesetz" über die Führung der Berufsbezeichnung „Drogist" und Drogerie vom 6. 8. 1946, das durch das Überleitungsgesetz geltendes Bundesrecht geworden ist. Der im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts entstandene Geschäftstyp „Drogerie" umfaßt den Einzelhandel mit Drogen und Chemikalien, Heilkräutern, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Artikeln der vorbeugenden Gesundheitspflege, Verbandmaterial und Krankenpflegeartikeln, Nähr- und Stärkungsmitteln, Artikeln der Körperpflege und Schönheitspflege sowie Haushalts- und Reinigungsmitteln, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und ähnlichen Produkten. Die schnelle und ständig sich ausbreitende Entwicklung der industriellen Produktion auf dem Gebiet der angewandten Naturwissenschaften machte die Drogerie zum Prototyp eines Fachgeschäftes dieser Art. Schon in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gründeten die Drogisten einen beruflichen Zusammenschluß und begannen mit der Schaffung eines einheitlichen beruflichen Ausbildungswesens; es entstanden zunächst Sonntags- und Abendschulen und später reguläre Drogistenschulen mit akademisch vorgebildeten Lehrkräften und Un*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6166 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 terricht in Botanik, Drogenkunde und Chemie als ordentlichen Lehrfächern. 1881 wurde als private fachliche Lehranstalt die Deutsche Drogisten-Akademie in Braunschweig gegründet, die 1923 staatlich anerkannt wurde. 1951 erhielt die wiederaufgebaute kriegszerstörte Anstalt als Stiftung des privaten Rechts erneut die staatliche Anerkennung durch das Land Niedersachsen mit gleichzeitiger staatlicher Abschlußprüfung. Nachdem um 1900 die dreijährige Lehrzeit eingeführt war mit eigener Drogistengehilfenprüfung als Lehrabschlußprüfung, entwickelte sich der Drogistenberuf immer stärker zu einem ausgesprochenen Fachberuf. 1953 wurde durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft ein selbständiger Lehrberuf „Drogist" neben dem Lehrberuf Einzelhandelskaufmann 'geschaffen, und 1957 erfolgte durch ein Abkommen zwischen der Berufsorganisation und dem Deutschen Industrie- und Handelstag die Eingliederung der Drogistengehilfenprüfung als selbständiger fachlicher Prüfungsteil in die Kaufmannsgehilfenprüfung, über die ein eigenes Drogistengehilfenzeugnis erteilt wird. Daneben ist die Ablegung der staatlichen Giftprüfung obligatorisch. Infolge der den Beruf beherrschenden Aufgabe der qualifizierten Fachausbildung entstand ein ausgeprägtes Berufsbewußtsein mit Herausstellung der Berufsbezeichnung „Drogist" und der Geschäftsbezeichnung „Drogerie". Diese Begriffe wurden in der Öffentlichkeit in Verbindung mit der wachsenden Anzahl der Drogerien (zur Zeit etwa 14 500 Betriebe mit etwa 60 000 Beschäftigten) allgemein bekannt und erhielten eine klare Verkehrsgeltung. Da auch Gewerbetriebe, die keine drogistische Fachausbildung hatten, unter dem Namen „Drogerie" Einzelhandelsgeschäfte mit drogistischem Warensortiment errichten konnten, setzte sich die Auffassung durch, daß unter einem „Drogisten" nur ein Fachmann mit nachgewiesener mehrjähriger Ausbildung in den Naturwissenschaften und auf chemisch-technischem Gebiet verstanden werden kann. Dieser Auffassung ist die Rechtsprechung beigetreten, u. a. das Oberlandesgericht Bamberg im Urteil vom 6. 2. 1958. Nach diesem auf einem Gutachten des Deutschen Industrie- und Handelstages basierenden Urteil setzt das kaufende Publikum voraus, daß der in der Drogerie als Inhaber oder Angestellter beschäftigte Drogist eine abgeschlossene Fachausbildung besitzt und dadurch zur verantwortlichen Beratung qualifiziert ist. Der Antrag will durch den staatlichen Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" gewährleisten, daß nur solche Personen die Bezeichnung „Drogist" verwenden dürfen, die in ihrer Fachausbildung dem Vertrauen der Bevölkerung entsprechen. Es wird nicht bezweckt, das Feilhalten oder die Abgabe von Drogerieartikeln jeder Art gewerberechtlich einer Einoder Beschränkung zu unterwerfen; diese Waren sollen wie bisher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen — soweit diese bestehen z. B. hinsichtlich der Abgabe von Giften — frei gehandelt werden. Nur soll, wenn die besondere Bezeichnung „Drogist" im Geschäftsverkehr verwendet wird, die Bevölkerung die Gewähr haben, daß es sich um einen Fachmann mit nachgewiesener Berufsausbildung handelt. Insoweit liegt nach Meinung der Antragsteller die Regelung im öffentlichen Interesse. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 11. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 21): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen: Bis heute wurden Anträge indonesischer Studenten auf Gewährung politischen Asyls nur schleppend von deutschen Behörden behandelt.? Die in der aufgeführten Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen aufgestellte Behauptung trifft nicht zu. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet über die ihm vorliegenden Asylanträge unverzüglich, sobald der- Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Hierzu bedarf es vielfach weiterer Nachforschungen, etwa durch Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Auskünften des Auswärtigen Amtes, z. B. über die Frage der politischen Gefährdung bestimmter Personengruppen in den Heimatländern der Antragsteller. Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge liegen derzeit fünf Anträge von Indonesieren auf Anerkennung als Asylberechtigte vor, über die noch nicht entschieden ist. Der älteste dieser Anträge ist im Januar 1967, weitere sind in den Monaten Februar und Mai gestellt worden. Angesichts der dargelegten Notwendigkeit der Sachverhaltsaufklärung, die selbstverständlich einige Zeit in Anspruch nimmt, kann bei dem seit der Antragstellung verflossenen Zeitraum von „schleppender Behandlung" keine Rede sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 22) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß bei der geplanten neuen Gebührenordnung für Rundfunk und Fernsehen geringere Gebühren erhoben werden in Ortschaften, wo nur das Erste Programm empfangen werden kann? Rundfunkgebühren sind Konzessionsabgaben. Sie werden für die öffentlichrechtliche Erlaubnis erhoben, eine Rundfunkanlage zu betreiben, also am Ätherverkehr überhaupt teilzunehmen. Ihre Rechtsnatur läßt daher keine Abstufung nach Art und Umfang des tatsächlichen Empfangs zu. Eine solche Abstufung würde auch praktisch sehr schwierig sein. Mangelhafter Empfang dürfte u. a. häufig auf mangelhaften Empfangsanlagen beruhen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6167 Hinzu kommt, daß die einzelnen Sender sich überschneiden, so daß sich im Einzelfall kaum exakt feststellen läßt, ob in bestimmten Ortschaften wirklich nur das 1. Programm empfangen werden kann. Ganz unabhängig davon ist gesichert, dab z. Z. 82% der Bevölkerung der Bundesrepublik einschließlich Westberlin die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens einwandfrei empfangen können. Bis Ende dieses Jahres sollen es 85% sein. Die Bundesregierung wird von sich aus alles tun, um eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung durch den weiteren Ausbau des Sendernetzes zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2091 Frage 24) : Wie steht die Bundesregierung zur gegenwärtigen Rechtslage, nach der ausländische Wertpapierfonds nicht den deutschen Aufsichts- und Publizitätsvorschriften unterliegen? Zertifikate ausländischer Investmentgesellschaften werden in der Bundesrepublik schon seit langem vertrieben. Der Wettbewerb hat den deutschen Kapitalanlegern Vorteile und den deutschen Kapitalanlagegesellschaften Anregungen gebracht. Zwei Mißstände haben sich gezeigt. Einmal sind Verluste durch einige unsolide Schweizer Immobilien-Fonds-Zertifikate entstanden. Seit 1. Februar 1967 gilt aber in der Schweiz ein Gesetz zur Überwachung aller dortigen Investmentgesellschaften, so daß ungeprüfte Schweizer Investment-Zertifikate nicht mehr angeboten werden. Damit unterliegt die Mehrzahl der ausländischen Investment-Gesellschaften, deren Zertifikate hier angeboten werden, in ihrem Sitzland einer staatlichen Überwachung, die besonders in dein Vereinigten Staaten sehr streng ist. Es werden also nur noch wenige ausländische Investment-Zertifikate von solchen Gesellschaften bei uns angeboten, die in ihrem Sitzland nicht überwacht werden; allerdings sind diese Gesellschaften sehr aktiv. Das Ausweichen von Gesellschaften in Länder ohne Investmentaufsicht hat z. T. steuerliche Gründe. Zweitens ist bei ausländischen Angeboten z. T. mangelhafte Publizität und unkorrekte Werbung zu bemängeln. Die Bundesregierung versucht zunächst im Wege der Verhandlung mit den Vertriebsgesellschaften Mängel zu beseitigen. Sie prüft unabhängig davon, ob es unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Probleme erforderlich und zweckmäßig ist, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die den Vertriebsgesellschaften bestimmte Publizitätspflichten auferlegen und ein Eingreifen bei Mißständen in ider Werbung ermöglichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/2091 Fragen 25 und 26) : Entspricht es den Tatsachen, daß viele deutsche Produzenten wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform nicht in der Lage sind, für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen, da sie zur Zeit nicht feststellen können, welche Preise ihnen von ihren Vorlieferanten gemacht werden? Wenn die Frage 25 bejaht wird, könnten sich daraus nicht insbesondere für unseren Export Schwierigkeiten ergeben, da es die geringen Gewinn-Margen im Außenhandel nicht zulassen, etwaige spätere Abweichungen der Inlandspreise aufzufangen, und sich deshalb die Exporteure u. U. nicht in der Lage sehen, heute für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Offerten zu machen? Es trifft zu, daß eine Reihe von Unternehmen wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform Schwierigkeiten hat, für die Zeit nach dean 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß mit dem Näherrücken des Umstellungstermins auch diese Unternehmen zunehmend Klarheit über die preislichen Auswirkungen des Steuersystemwechsels erlangen. Die Bundesregierung betreibteine intensive Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere der Unternehmer, über die Wirkungsweise des neuen Umsatzsteuersystems. Diese Bemühungen werden durch die Fachpresse, eine Reihe von. Vereinigungen der Wirtschaft sowie durch die steuerberatenden Berufe unterstützt. Mir ist auch bekannt, daß in wichtigen Bereichen [der Wirtschaft in nächster Zeit die nach dem 1. Januar 1968 geltenden Preise bekanntgegeben werden sollen. Z. B. beabsichtigen die vier Walzstahl-Kontore, in denen der größte Teil der deutschen Stahlindustrie zusammengefaßt ist, in Kürze ihre neuen Preislisten zu veröffentlichen. Nachdem der Deutsche Bundestag am 8. September 1967 die Entscheidung über eine verbesserte Entlastung der Altvorräte getroffen hat, ist überdies ein bedeutsamer Unsicherheitsfaktor für die Preiskalkulation entfallen. Mit der zu erwartenden zunehmenden Klarheit über ,die neuen Preise auf dem Inlandsmarkt werden sich auch etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Steuersystemwechsel für den Außenhandel ergeben können, vermindern. In der Regel 'dürften keine ernsthaften Probleme bei der Abgabe von Auslandsofferten auftreten, weil deutsche Ausfuhren künftig vollständig von der Umsatzsteuer entlastet werden, während gegenwärtig — wie Ihnen sicher bekannt ist — nur eine pauschale Entlastung durchgeführt wird, die in vielen Fällen niedriger als die tatsächliche Vorbelastung ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Einbringung der Vorlage gehört. Ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wurbs.


Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es stehen heute zwei wohnungspolitische Gesetzänderungsentwürfe der Bundesregierung in erster Lesung an, und zwar



Wurbs
erstens der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und zweitens der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften. Sie gestatten, daß ich zu den beiden Gesetzesvorlagen und zu den Ausführungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers die Meinung der Fraktion der Freien Demokraten darlege.
Nach 16jähriger erfolgreicher Wohnungspolitik und mit der Schaffung von nahezu 9 Millionen Wohnungen geht die Zeit der akuten Wohnungsnot ihrem Ende entgegen. Die Erfolge der letzten Jahre sind aber nicht ohne große Anstrengungen und nicht ohne den Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel erzielt worden. Für die Zukunft aber wird es notwendig sein, wie in allen Bereichen, so auch im Wohnungsbau an die Grenzen der wirtschaftlichen Möglichkeiten zu denken. Daher werden sich Einschränkungen auch auf dem Wohnungsbausektor nicht vermeiden lassen, und es gilt deshalb, die zur Verfügung stehenden Mittel rationell einzusetzen, um den größtmöglichen Effekt zu erzielen. Dazu ist es aber weiterhin notwendig, sich von den noch bestehenden dirigistischen Maßnahen zu lösen und auch in der Wohnungswirtschaft zu marktwirtschaftlichen Verhältnissen zu gelangen.
Als erste Maßnahme auf diesem Wege wurde 1960 das Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft verabschiedet. Dieses Gesetz sah als Schlußtermin ursprünglich den 31. Dezember 1965 vor. Vorher sollten die Wohnraumbewirtschaftung, die Mietpreisbindung und der Mieterschutz durch Rechtsverordnung der Landesregierungen in den kreisfreien Städten und Landkreisen aufgehoben werden, in denen die Zahl der Wohnparteien die Zahl der vorhandenen Wohnungen am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres um weniger als 3 % überschritten hatte. Die erste Mietpreisfreigabe in den Ländern erfolgte bereits am 1. November 1963. Bei Verabschiedung dieses Gesetzes ging man von der Voraussetzung aus, daß bis Ende 1965 der Wohnraumfehlbestand im gesamten Bundesgebiet im wesentlichen beseitigt sein würde. Zwischenzeitlich wurde nun der Schlußtermin um weitere zwei Jahre, und zwar auf den 31. Dezember 1967, hinausgeschoben. Die Verschiebung des Schlußtermins erschien schon damals problematisch, zumal das rechnerische Wohnungsdefizit auf der Fortschreibung der Zahlen des Jahres 1957 beruhte, die durchaus angreifbar waren. Die derzeitige Entwicklung hat wohl den damaligen Bedenken recht gegeben.
Nunmehr will die Bundesregierung den Schlußtermin erneut, und zwar um ein weiteres Jahr, hinausschieben. Meine Freunde und ich sind der Meinung, daß jetzt die Liberalisierung der Wohnungswirtschaft, d. h. der völlige Abbau der Wohnungszwangswirtschaft durchgeführt werden und keine Terminverlängerung mehr erfolgen sollte. Die Vergangenheit hat doch klar gezeigt, daß die getroffenen Maßnahmen durchaus gut funktioniert haben, obwohl allen damals klar war, daß während einer gewissen Übergangszeit in Einzelfällen Härten auftreten würden.
Es gilt nunmehr, die Dinge endgültig in den Griff zu bekommen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Gesetzesänderung stellt keine Lösung, sondern wiederum nur eine Teilmaßnahme dar, und der Herr Bundesminister hat ja soeben ausgeführt, daß es sich um eine Kompromißlösung und nicht um eine vollständige Lösung handle. Obwohl für den Althausbesitz ab 1. Januar 1968 generell eine 10%ige Mieterhöhung vorgesehen ist, wird doch der Hausbesitz über ein weiteres Jahr stark belastet. Wir sind dagegen, daß man versucht, in diesem volkswirtschaftlich so wichtigen Bereich planwirtschaftliche Maßnahmen beizubehalten. Wir müssen endlich aus diesem Naturschutzpark herauskommen.
In diesem Zusammenhang wäre es sehr aufschlußreich, zu wissen, auf welche Tatsachen sich die vom Herrn Minister soeben vorgetragene Annahme stützt, daß bei völliger Freigabe der Wohnungen die Mieten generell um 10 oder mehr Prozent steigen würden. Könnte nicht vielmehr der Fall eintreten, daß durch die zulässige pauschale 10%ige Erhöhung der Mieten, wie sie der Gesetzentwurf bei Hinausschieben des Schlußtermins vorsieht, höhere Mieten als die zulässige Kostenmiete erreicht werden und damit höhere Belastungen für den Mieter entstehen?

(Abg. Frau Berger-Heise: Sie werfen Alt und Neubaumieten zusammen, Herr Kollege!)

— Ich komme noch darauf. — Wir sind nach wie vor der Ansicht, daß es bei dem Termin 31. Dezember 1967 bleiben sollte.
Wir verkennen keineswegs, daß beim Übergang von planwirtschaftlichen zu marktwirtschaftlichen Verhältnissen weiter Härten werden auftreten können. Wir sind aber der Meinung, daß diese Härtefälle durch Gewährung von Wohngeld auszugleichen sind. Man kann es nicht durch wiederholtes Hinausschieben des Schlußtermins erreichen. Zudem werden Sondertatbestände gegenüber den Bereichen geschaffen, in denen bereits eine völlige Mietfreigabe erfolgt ist. Von der Regelung für Berlin will ich hier einmal absehen, weil es sich da um einen Sonderfall handelt; diese Sonderregelung kann wegen des besonderen politischen Charakters auch nicht als Präjudiz dienen.
Wir halten das Instrument des Wohngeldes für sehr gut. Wir haben ja seinerzeit an der Schaffung des Wohngeldgesetzes mitgewirkt. Wir bedauern nur, daß wir bei der Beratung dieser Vorlage nicht wissen, welche Maßnahmen der Herr Bundeswohnungsbauminister auf diesem speziellen Gebiet im einzelnen vorsieht. Kommt die Regelung, die ,die Bundesratsdrucksache 48.1/67 in Art. 18 vorsieht, zum Zuge, oder sind andere Regelungen vorgesehen? Einerseits kann man bisher aus den verschiedensten Verlautbarungen entnehmen, daß das Wohngeld gekürzt werden soll. Andererseits hat der Herr Bundesminister am 28. September 1967 in Essen erklärt, hierüber sei das letzte Wort noch



Wurbs
nicht gesprochen. Was gilt nun eigentlich? Wir sind der Auffassung, daß bei der Beratung des Gesetzentwurfs Drucksache V/2074 der Inhalt des Wohngeldgesetzes unbedingt bekannt sein muß. Wir fordern daher umgehend 'eine verbindliche Erklärung.
Darüber hinaus war der Bundesregierung seit langem der Termin des 31. Dezember 1967 bekannt. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um in den besagten Räumen das Wohnungsdefizit zu normalisteren?
Wenn die Hinausschiebung des Schlußtermins zunächst auch nur für 'die Dauer eines Jahres vorgesehen ist, können wir doch der Gesetzesvorlage aus den dargelegten Erwägungen unsere Zustimmung nicht geben.
Meine Damen und Herren, die zweite Gesetzesvorlage, der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften, sieht im wesentlichen eine Anhebung der Zinssätze für öffentliche Baudarlehen bis zu 4 % vor. Wir sind sehr wohl der Meinung, daß diese Maßnahme die Verzerrung des Mietgefüges und das Mietgefälle zwischen den ,einzelnen Sozialwohnungen mildern wird. Mit der Heraufsetzung der Zinsen werden allerdings 'erhebliche Mieterhöhungen verbunden sein. Diese werden noch verstärkt durch den Wegfall der zehnjährigen Grundsteuervergünstigung und durch die vorgesehene notwendige Anpassung der Zweiten Berechnungsverordnung an die tatsächlichen Gegebenheiten. Auch die Mehrwertsteuer wird die Tendenz ,der Mieten nach oben noch verstärken. Es wäre interessant, zu erfahren, wohin dieser Zug nach der Meinung des Herrn Bundeswohnungsbauministers geht und bei welchen Mieten wir im Endeffekt landen werden. Anhebung der Zinsen — ja. Aber Hände weg vom Wohngeld! Am System des Wohngeldes etwas zu ändern hieße gleichzeitig auch, die Mietpreisfreigabe in Frage stellen.
An dieser Stelle erscheint es mir sehr angebracht, meine Damen und Herren, einmal grundsätzliche Überlegungen darüber anzustellen, ob die bisher zweckgebundenen Rückflüsse der Zins- und Tilgungsbeträge in dem gleichen Ausmaß wie bisher für den Wohnungsneubau bereitgestellt werden sollen. Lassen Sie mich hier bitte ganz offen und klar zum Ausdruck bringen, daß wir Freien Demokraten uns große Sorge machen und befürchten, daß man mit den derzeitigen Methoden an der Wohnungsbauentwicklung vorbeibaut, wenn das nicht zum Teil schon geschehen ist. Ich frage: Können wir ,es uns erlauben, auf lange Sicht .große Summen gegebenenfalls falsch zu investieren?
Was geschieht, wenn in Kürze Wohnungen in großer Zahl nicht mehr vermietbar sind? Hat man sich auch darüber Gedanken gemacht, wie man Wohnungen, die zur Zeit von den alliierten Streitkräften belegt sind, später einmal nutzen will, wenn im Zuge einer möglichen Verringerung der Truppenstärke diese Wohnungen geräumt werden? Ich denke hier an den Raum Frankfurt und an den Raum Kaiserslautern, um nur einige Gebiete zu nennen. In manchen Bereichen stehen heute bereits in großer Zahl vor allem Einfamilienhäuser und
Eigentumswohnungen auch des sozialen Wohnungsbaus leer.
Eine Erhebung bei den Spitzenorganisationen der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften wäre ratsam und würde aufschlußreiche Zahlen bringen. Diese Zahlen würden uns sicher allen zu denken geben. Dies trifft sowohl für den privaten Sektor wie auch für den Sektor der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften zu.
Wir können der Ansicht des Herrn Bundeswohnungsbauministers, der in Ludwigshafen ausführte, es müßten jährlich 400 000 Wohnungen gebaut werden, 450 000 Wohnungen jährlich wären noch besser, nur zustimmen, wenn Klarheit darüber besteht, wo der künftige Bedarf liegt. Um dies festzustellen, kann die geplante Wohnungszählung eine wertvolle Hilfe sein. Man darf aber nicht verkennen, daß der Bedarf, der durch sie festgestellt wird, bereits bei Feststellung eine Bedarfslage der Vergangenheit anzeigt. Aus diesem Grunde sind unseres Erachtens sorgfältige Strukturanalysen für die künftige Entwicklung unerläßlich. Erst diese Arbeitsunterlagen ermöglichen eine sinnvolle Wohnungsbaupolitik und verhindern, daß am tatsächlichen Bedarf vorbeigebaut wird. Hier geht es immerhin um erhebliche Steuermittel, und wir alle haben hier eine sehr große Verantwortung zu tragen.
Ich denke hierbei z. B. an die Verschiebung wirtschaftlicher Ballungszentren und an die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung. Hier ist eine Gesamtkonzeption zwingendes Gebot. Die Förderung des Wohnungsbaus auf Grund der Wohnungsbaugesetze hat dazu geführt, daß der Wohnungsmangel im Bundesgebiet weitgehend beseitigt werden konnte und seine völlige Beseitigung in erkennbare Nähe gerückt ist.

(Abg. Könen [Düsseldorf]: Wollen Sie etwa planen?)

— Ich darf noch einmal meine Ausführungen hierzu — —
Abg. Könen [Düsseldorf] : Nein, ich meine,
ob Sie etwa planen wollen!)
— Nein, eine Strukturanalyse hat mit Planung nichts zu tun. Sie gibt doch nur Erkenntnisse, und die braucht man.

(Abg. Könen [Düsseldorf] : Sehr gut!)

Eine langfristige verantwortliche Wohnungsbaupolitik kann aber nicht nur die zahlenmäßig ausreichende Wohnungsversorgung zum Ziel haben, sondern muß auch um eine nachhaltige Gesundung der baulichen Umwelt und insbesondere der Wohnverhältnisse bemüht sein. Wir sind daher der Meinung, daß Wohnungsbaumittel künftig schwerpunktmäßig für die Sanierung und für die Städtebauförderung bereitgestellt werden sollten. Der Herr Bundesminister hat am 28. Juni 1967 von dieser Stelle ausgeführt — ich darf zitieren —:
Die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Sicherheit der Wohnung sind die Probleme, welche die Bevölkerung heute am meisten beschäftigen. Das haben die unterschiedlichen
Feststellungen in der Bundesrepublik in der
jüngsten Zeit immer wieder ergeben.



Wurbs
Wir können dem nur zustimmen. Daher sollte auch künftig der Akzent auf die Städtebauförderung und die Sanierung gelegt werden.
Städtebau und Raumordnung gehen hierbei selbstverständlich Hand in Hand. Es erscheint mir deshalb unerläßlich, diese Aufgaben insgesamt beim Wohnungsbauministerium zu konzentrieren. Es ist eine Anomalie, daß Wohnungsbau und Raumordnung in verschiedenen Ressorts zusammengefaßt sind.

(Beifall bei der FDP und bei der SPD.)

Wir sprechen uns dafür aus, die Abteilung Raumordnung wieder dem Wohnungsbauministerium anzugliedern.
Abschließend stelle ich fest, daß wir Freien Demokraten die Anhebung der Zinssätze grundsätzlich bejahen, weil dieselbe unseren Forderungen entspricht. Wir können jedoch unsere endgültige Zustimmung nur dann geben, wenn wir wissen, welche Auswirkungen das Wohngeldgesetz mit sich bringt. Diese Erkenntnisse werden wir ja wohl in den Ausschußberatungen erlangen, da diese beiden Themen nicht voneinander isoliert betrachtet werden können, sondern gemeinsam abgehandelt werden müssen.
Ich stelle den Antrag, beide Drucksachen dem neunten Ausschuß zur weiteren Beratung zu überweisen.

(Beifall bei der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jacobi.