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    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Stein (Mainz) und Dr.-Ing. Seebohm 6109 A Abg. Peiter tritt in den Bundestag ein . . 6111 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6111 B Wahl des Abg. Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments 6111 B Amtliche Mitteilungen 6111 C Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Biechele: Ölkatastrophe durch Explosion eines 50 000-Liter -Öltanks — Sicherungsmaßnahmen gegen Ölgefahren . . . 6115 B Fragen des Abg. Folger: ADAC-Vorschlag einer Privat- Haftpflichtversicherung von Radfahrern und Fußgängern 6115 B Frage des Abg. Picard: Veröffentlichung der abweichenden Auffassung überstimmter Richter bei Urteilen der oberen Bundesgerichte . . 6115 D Fragen des Abg. Dr. Apel: Seehafenbetriebe . . . . . . . . 6115 D Fragen des Abg. Bartsch: Verbesserung der Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit der ehemaligen Kriegsgefangenen von Hassel, Bundesminister . . . 6116 B Bartsch (SPD) 6116 C Frage des Abg. Prochazka: Verbindung einer Rechtsbelehrung mit einem Fahrverbot Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 6116 D Fragen der Abg. Reinholz und Gottesleben: Umsatzsteuerliche Gleichstellung von Traubenmost und Wein mit den übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Höcherl, Bundesminister 6117 A Reinholz (CDU/CSU) 6117 C Dröscher (SPD) 6117 C Dr. Giulini (CDU/CSU) 6117 D Josten (CDU/CSU) 6118 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6118 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Preis für deutsche Braugerste . . . . 6118 C Fragen des Abg. Wächter: Verstärkte Verwendung von Sauermolke als Zusatz in Milchaustauschfutter Höcherl, Bundesminister . . . . . 6118 D Wächter (FDP) . . . . . . . . 6119 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6119 D Fragen des Abg. Lemper: Angeblicher Plan des Abbrennens einer Nachbildung eines Teiles der Altstadt von Moskau im Olympia-Stadion Berlin 6120 A Frage des Abg. Ertl: Äußerungen von Staatspräsident de Gaulle in Polen über die Oder- NeißeGrenze Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6120 A Ertl (FDP) 6120 C Frage des Abg. Felder: Protest gegen die griechische Militärdiktatur im Europarat Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6121 B Felder (SPD) 6121 D Blachstein (SPD) . . . . . . . 6122 A Dr. Mommer (SPD) 6122 B Faller (SPD) . . .. . . . . . 6122 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 6122 D Matthöfer (SPD) 6123 B Lenders (SPD) 6123 C Fellermaier (SPD) 6123 D Frage des Abg. Prochazka: Abkömmlinge einer Ehe zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem VAR-Staatsangehörigen Lücke, Bundesminister 6124 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst Lücke, Bundesminister 6124 C Frage des Abg. Dichgans: Angewiesensein von über 65 Jahre alten Mitbürgern auf Sozialhilfe . . . 6124 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Kernwaffensichere Luftschutzanlage im Freiburger Schloßberg Lücke, Bundesminister . . . . . . 6124 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 6125 A Dorn (FDP) 6125 B Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Meinungsmonopol des deutschen Fernsehens in bezug auf politische Sendungen Lücke, Bundesminister . . . . . . 6125 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6125 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6126 A Moersch (FDP) 6126 B Kuntscher (CDU/CSU) 6126 C Blachstein (SPD) 6126 D Dorn (FDP) 6127 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 6127 A Sänger (SPD) 6127 A Ollesch (FDP) 6127 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6127 C Fragen des Abg. Dröscher: Gleichstellung von Sportunfällen mit Arbeitsunfällen 6127 C Frage des Abg. Dröscher: Nichtanrechnung der Wehrdienstzeiten auf die Altersversorgung von Angestellten der Rundfunkanstalten Lücke, Bundesminister 6127 D Frage des Abg. Borm: Gespräch des Bundesministers Lücke mit dem Schah von Persien über die Demonstrationen während seines Besuches in der Bundesrepublik Lücke, Bundesminister 6128 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6128 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 6128 C Dorn (FDP) 6128 C Frage des Abg. Borm: Angebliche frühere Tätigkeit von Angehörigen des Bundesverfassungsschutzamtes als Ausbilder in Persien Lücke, Bundesminister 6128 D Frage des Abg. Borm: Stellv. Missionschef der Persischen Botschaft in Köln früher Direktor des persischen Geheimdienstes Lücke, Bundesminister 6129 A Moersch (FDP) 6129 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dorn: Handgranaten als Waffen im Polizeidienst Lücke, Bundesminister 6129 B Dorn (FDP) 6129 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6129 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/2074) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 6130 A Wurbs (FDP) 6134 D Jacobi (Köln) (SPD) 6137 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 6140 C Frau Berger-Heise (SPD) 6144 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6146 B Mick (CDU/CSU) 6150 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung im Verteidigungsfall (Abg. Dorn, Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Mischnick und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2130) — Erste Beratung 6152 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1723) — Erste Beratung — 6152 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache V/1979 [neu]) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) 6152 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Mauk, Dr. Friderichs, Jung, Reichmann, Spitzmüller, Mertes, Ertl, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/2110) — Erste Beratung — 6153 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) (Drucksache V/2004) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 mit dem Kaiser- reich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2005) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 mit der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von- Kapitalanlagen (Drucksache V/2006) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Dritten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - (Drucksache V/2007) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1964 mit dem Kaiserreich Äthiopien über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2008) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/2027) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 mit der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2028) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung (Drucksache V/2071) — Erste Beratung — . . . 6153 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache V/2073) — Erste Beratung — . . ..6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6154 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" (Abg. Dr. Staratzke, Opitz, Dr. Miessner u. Gen.) (Drucksache V/2098) — Erste Beratung — 6154 A Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (Drucksache V/2111) — Erste Beratung — 6154 A Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2077) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache V/2081) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2083) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1680); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus, Dorn, Busse [Herford] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1492); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite Beratung — Köppler (CDU/CSU) 6155 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 6156 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6157 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6158 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1947) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 6159 A Schulhoff (CDU/CSU) 6159 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 6161 B Dr. Bucher (FDP) 6161 D Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2125), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen V/ 1861, zu V/1861) — Zweite Beratung — . . . 6162 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Gen. betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Drucksachen V/126, V/2023) 6162 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2020) 6163 A Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2103) 6163 C Nächste Sitzung 6163 C Anlagen 6165 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6109 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 119. Sitzung, Seite 5995 A, Zeile 13 statt solche allgemeinen Warnungen: solche Warnungen 119. Sitzung, Seite 5997 A, Zeilen 15-29 statt des gedruckten Textes: Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Wie erklären Sie sich dann, Herr Staatssekretär, die Erklärung des Sprechers des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen vom 18. August, nach der eine ganze Reihe von Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik, nämlich gewisse Gruppen von Flüchtlingen, frühere aktive Widerständler aus der Zone, Angehörige verschiedener Organisationen in der Bundesrepublik, z. B. von Flüchtlings- und Heimatvertriebenenverbänden, außerdem ehemalige Regierungs-, Partei-und Wirtschaftsfunktionäre der Zone, frühere Angehörige der Volksarmee oder Volkspolizei und Personen, deren Flucht in den Westen Aufsehen erregte, gewarnt worden sind, Reisen in den Ostblock anzutreten? Derartige Personen sind doch bei Reisen in den Westen nicht gefährdet. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach * 6. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Bading * 4. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Behrendt * 4. 10. Berendsen 7. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. Deringer * 4. 10. Frau Dr. Elsner * 4. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Frerichs 4. 10. Frau Freyh 4. 10. Gerlach * 7. 10. Graaff 7. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hussong 7. 10. Illerhaus * 4. 10. Dr. Ils 6. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Mattick 4. 10. Missbach 5. 10. Müller (Aachen-Land) * 4. 10. Picard 7. 10. Richarts * 6. 10. Saam 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Seuffert * 5. 10. Spitzmüller 4. 10. Dr. Starke (Franken) * 4. 10. Steinhoff 21. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Zoglmann 6. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Aigner * 14. 10. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Gibbert 27. 10. Höhne 31. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reinholz 30. 11. Ruf 13. 10. Wendelborn 13.10. Wienand 20. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Der Antrag verfolgt die Schaffung eines Rahmengesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Drogist. Die vielseitigen Aufgaben des Drogisten erfordern im Interesse der Öffentlichkeit und der Volksgesundheit eine gesetzliche Regelung für diesen Beruf, der als Einzelhandelsberuf ein „Beruf besonderer Art" ist durch seine qualifizierte Fachausbildung auf dem Gebiete der vorbeugenden Gesundheitspflege und der Abgabe von Arzneimitteln und Heilmitteln einfacher Art. Da die Bevölkerung mit dem Begriff „Drogist" die Vorstellung eines Fachmannes verbindet, der eine ausreichende und qualifizierte Ausbildung nachweisen kann, würde mit dem Erlaß des Gesetzes ein bereits bestehender Zustand seine bisher fehlende bundesgesetzliche Grundlage finden. Landesgesetzlich besteht eine gleichartige Regelung im Lande Bremen durch das „Bremische Gesetz" über die Führung der Berufsbezeichnung „Drogist" und Drogerie vom 6. 8. 1946, das durch das Überleitungsgesetz geltendes Bundesrecht geworden ist. Der im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts entstandene Geschäftstyp „Drogerie" umfaßt den Einzelhandel mit Drogen und Chemikalien, Heilkräutern, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Artikeln der vorbeugenden Gesundheitspflege, Verbandmaterial und Krankenpflegeartikeln, Nähr- und Stärkungsmitteln, Artikeln der Körperpflege und Schönheitspflege sowie Haushalts- und Reinigungsmitteln, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und ähnlichen Produkten. Die schnelle und ständig sich ausbreitende Entwicklung der industriellen Produktion auf dem Gebiet der angewandten Naturwissenschaften machte die Drogerie zum Prototyp eines Fachgeschäftes dieser Art. Schon in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gründeten die Drogisten einen beruflichen Zusammenschluß und begannen mit der Schaffung eines einheitlichen beruflichen Ausbildungswesens; es entstanden zunächst Sonntags- und Abendschulen und später reguläre Drogistenschulen mit akademisch vorgebildeten Lehrkräften und Un*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6166 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 terricht in Botanik, Drogenkunde und Chemie als ordentlichen Lehrfächern. 1881 wurde als private fachliche Lehranstalt die Deutsche Drogisten-Akademie in Braunschweig gegründet, die 1923 staatlich anerkannt wurde. 1951 erhielt die wiederaufgebaute kriegszerstörte Anstalt als Stiftung des privaten Rechts erneut die staatliche Anerkennung durch das Land Niedersachsen mit gleichzeitiger staatlicher Abschlußprüfung. Nachdem um 1900 die dreijährige Lehrzeit eingeführt war mit eigener Drogistengehilfenprüfung als Lehrabschlußprüfung, entwickelte sich der Drogistenberuf immer stärker zu einem ausgesprochenen Fachberuf. 1953 wurde durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft ein selbständiger Lehrberuf „Drogist" neben dem Lehrberuf Einzelhandelskaufmann 'geschaffen, und 1957 erfolgte durch ein Abkommen zwischen der Berufsorganisation und dem Deutschen Industrie- und Handelstag die Eingliederung der Drogistengehilfenprüfung als selbständiger fachlicher Prüfungsteil in die Kaufmannsgehilfenprüfung, über die ein eigenes Drogistengehilfenzeugnis erteilt wird. Daneben ist die Ablegung der staatlichen Giftprüfung obligatorisch. Infolge der den Beruf beherrschenden Aufgabe der qualifizierten Fachausbildung entstand ein ausgeprägtes Berufsbewußtsein mit Herausstellung der Berufsbezeichnung „Drogist" und der Geschäftsbezeichnung „Drogerie". Diese Begriffe wurden in der Öffentlichkeit in Verbindung mit der wachsenden Anzahl der Drogerien (zur Zeit etwa 14 500 Betriebe mit etwa 60 000 Beschäftigten) allgemein bekannt und erhielten eine klare Verkehrsgeltung. Da auch Gewerbetriebe, die keine drogistische Fachausbildung hatten, unter dem Namen „Drogerie" Einzelhandelsgeschäfte mit drogistischem Warensortiment errichten konnten, setzte sich die Auffassung durch, daß unter einem „Drogisten" nur ein Fachmann mit nachgewiesener mehrjähriger Ausbildung in den Naturwissenschaften und auf chemisch-technischem Gebiet verstanden werden kann. Dieser Auffassung ist die Rechtsprechung beigetreten, u. a. das Oberlandesgericht Bamberg im Urteil vom 6. 2. 1958. Nach diesem auf einem Gutachten des Deutschen Industrie- und Handelstages basierenden Urteil setzt das kaufende Publikum voraus, daß der in der Drogerie als Inhaber oder Angestellter beschäftigte Drogist eine abgeschlossene Fachausbildung besitzt und dadurch zur verantwortlichen Beratung qualifiziert ist. Der Antrag will durch den staatlichen Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" gewährleisten, daß nur solche Personen die Bezeichnung „Drogist" verwenden dürfen, die in ihrer Fachausbildung dem Vertrauen der Bevölkerung entsprechen. Es wird nicht bezweckt, das Feilhalten oder die Abgabe von Drogerieartikeln jeder Art gewerberechtlich einer Einoder Beschränkung zu unterwerfen; diese Waren sollen wie bisher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen — soweit diese bestehen z. B. hinsichtlich der Abgabe von Giften — frei gehandelt werden. Nur soll, wenn die besondere Bezeichnung „Drogist" im Geschäftsverkehr verwendet wird, die Bevölkerung die Gewähr haben, daß es sich um einen Fachmann mit nachgewiesener Berufsausbildung handelt. Insoweit liegt nach Meinung der Antragsteller die Regelung im öffentlichen Interesse. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 11. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 21): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen: Bis heute wurden Anträge indonesischer Studenten auf Gewährung politischen Asyls nur schleppend von deutschen Behörden behandelt.? Die in der aufgeführten Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen aufgestellte Behauptung trifft nicht zu. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet über die ihm vorliegenden Asylanträge unverzüglich, sobald der- Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Hierzu bedarf es vielfach weiterer Nachforschungen, etwa durch Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Auskünften des Auswärtigen Amtes, z. B. über die Frage der politischen Gefährdung bestimmter Personengruppen in den Heimatländern der Antragsteller. Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge liegen derzeit fünf Anträge von Indonesieren auf Anerkennung als Asylberechtigte vor, über die noch nicht entschieden ist. Der älteste dieser Anträge ist im Januar 1967, weitere sind in den Monaten Februar und Mai gestellt worden. Angesichts der dargelegten Notwendigkeit der Sachverhaltsaufklärung, die selbstverständlich einige Zeit in Anspruch nimmt, kann bei dem seit der Antragstellung verflossenen Zeitraum von „schleppender Behandlung" keine Rede sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 22) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß bei der geplanten neuen Gebührenordnung für Rundfunk und Fernsehen geringere Gebühren erhoben werden in Ortschaften, wo nur das Erste Programm empfangen werden kann? Rundfunkgebühren sind Konzessionsabgaben. Sie werden für die öffentlichrechtliche Erlaubnis erhoben, eine Rundfunkanlage zu betreiben, also am Ätherverkehr überhaupt teilzunehmen. Ihre Rechtsnatur läßt daher keine Abstufung nach Art und Umfang des tatsächlichen Empfangs zu. Eine solche Abstufung würde auch praktisch sehr schwierig sein. Mangelhafter Empfang dürfte u. a. häufig auf mangelhaften Empfangsanlagen beruhen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6167 Hinzu kommt, daß die einzelnen Sender sich überschneiden, so daß sich im Einzelfall kaum exakt feststellen läßt, ob in bestimmten Ortschaften wirklich nur das 1. Programm empfangen werden kann. Ganz unabhängig davon ist gesichert, dab z. Z. 82% der Bevölkerung der Bundesrepublik einschließlich Westberlin die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens einwandfrei empfangen können. Bis Ende dieses Jahres sollen es 85% sein. Die Bundesregierung wird von sich aus alles tun, um eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung durch den weiteren Ausbau des Sendernetzes zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2091 Frage 24) : Wie steht die Bundesregierung zur gegenwärtigen Rechtslage, nach der ausländische Wertpapierfonds nicht den deutschen Aufsichts- und Publizitätsvorschriften unterliegen? Zertifikate ausländischer Investmentgesellschaften werden in der Bundesrepublik schon seit langem vertrieben. Der Wettbewerb hat den deutschen Kapitalanlegern Vorteile und den deutschen Kapitalanlagegesellschaften Anregungen gebracht. Zwei Mißstände haben sich gezeigt. Einmal sind Verluste durch einige unsolide Schweizer Immobilien-Fonds-Zertifikate entstanden. Seit 1. Februar 1967 gilt aber in der Schweiz ein Gesetz zur Überwachung aller dortigen Investmentgesellschaften, so daß ungeprüfte Schweizer Investment-Zertifikate nicht mehr angeboten werden. Damit unterliegt die Mehrzahl der ausländischen Investment-Gesellschaften, deren Zertifikate hier angeboten werden, in ihrem Sitzland einer staatlichen Überwachung, die besonders in dein Vereinigten Staaten sehr streng ist. Es werden also nur noch wenige ausländische Investment-Zertifikate von solchen Gesellschaften bei uns angeboten, die in ihrem Sitzland nicht überwacht werden; allerdings sind diese Gesellschaften sehr aktiv. Das Ausweichen von Gesellschaften in Länder ohne Investmentaufsicht hat z. T. steuerliche Gründe. Zweitens ist bei ausländischen Angeboten z. T. mangelhafte Publizität und unkorrekte Werbung zu bemängeln. Die Bundesregierung versucht zunächst im Wege der Verhandlung mit den Vertriebsgesellschaften Mängel zu beseitigen. Sie prüft unabhängig davon, ob es unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Probleme erforderlich und zweckmäßig ist, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die den Vertriebsgesellschaften bestimmte Publizitätspflichten auferlegen und ein Eingreifen bei Mißständen in ider Werbung ermöglichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/2091 Fragen 25 und 26) : Entspricht es den Tatsachen, daß viele deutsche Produzenten wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform nicht in der Lage sind, für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen, da sie zur Zeit nicht feststellen können, welche Preise ihnen von ihren Vorlieferanten gemacht werden? Wenn die Frage 25 bejaht wird, könnten sich daraus nicht insbesondere für unseren Export Schwierigkeiten ergeben, da es die geringen Gewinn-Margen im Außenhandel nicht zulassen, etwaige spätere Abweichungen der Inlandspreise aufzufangen, und sich deshalb die Exporteure u. U. nicht in der Lage sehen, heute für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Offerten zu machen? Es trifft zu, daß eine Reihe von Unternehmen wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform Schwierigkeiten hat, für die Zeit nach dean 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß mit dem Näherrücken des Umstellungstermins auch diese Unternehmen zunehmend Klarheit über die preislichen Auswirkungen des Steuersystemwechsels erlangen. Die Bundesregierung betreibteine intensive Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere der Unternehmer, über die Wirkungsweise des neuen Umsatzsteuersystems. Diese Bemühungen werden durch die Fachpresse, eine Reihe von. Vereinigungen der Wirtschaft sowie durch die steuerberatenden Berufe unterstützt. Mir ist auch bekannt, daß in wichtigen Bereichen [der Wirtschaft in nächster Zeit die nach dem 1. Januar 1968 geltenden Preise bekanntgegeben werden sollen. Z. B. beabsichtigen die vier Walzstahl-Kontore, in denen der größte Teil der deutschen Stahlindustrie zusammengefaßt ist, in Kürze ihre neuen Preislisten zu veröffentlichen. Nachdem der Deutsche Bundestag am 8. September 1967 die Entscheidung über eine verbesserte Entlastung der Altvorräte getroffen hat, ist überdies ein bedeutsamer Unsicherheitsfaktor für die Preiskalkulation entfallen. Mit der zu erwartenden zunehmenden Klarheit über ,die neuen Preise auf dem Inlandsmarkt werden sich auch etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Steuersystemwechsel für den Außenhandel ergeben können, vermindern. In der Regel 'dürften keine ernsthaften Probleme bei der Abgabe von Auslandsofferten auftreten, weil deutsche Ausfuhren künftig vollständig von der Umsatzsteuer entlastet werden, während gegenwärtig — wie Ihnen sicher bekannt ist — nur eine pauschale Entlastung durchgeführt wird, die in vielen Fällen niedriger als die tatsächliche Vorbelastung ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, daß der Ältestenrat Ihnen eine Überweisung an den Finanzausschuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung vorschlägt. Wer diesen Vorschlägen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Jetzt rufe ich die Punkte 6 bis 21 auf:
    6. Erste Beratung des von den Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim), Mauk, Dr. Friderich, Jung, Reichmann, Spitzmüller, Mertes, Ertl, Wächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) — Drucksache V/2110 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
    7. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG (landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse)
    — Drucksache V/2004 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), A. f. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    8. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache V/2005 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Auswärtiger Ausschuß, A. f. Entwicklungshilfe
    9. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache V/2006 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Auswärtiger Ausschuß, A. f. Entwicklungshilfe
    10. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Dritten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
    — Drucksache V/2007 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Auswärtiger Ausschuß, A. f. Entwicklungshilfe
    11. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Äthiopien über die Förderung von Kapitalanlagen
    — Drucksache V/2008 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Auswärtiger Ausschuß, A. f. Entwicklungshilfe
    12. Erste Beratung des von der Bundesregierung
    . eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom
    13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
    — Drucksache V/2027 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen
    13. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
    — Drucksache V/2028 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Auswärtiger Ausschuß, A. f. Entwicklungshilfe
    14. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung — Drucksache V/ 2071 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen
    15. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Ge-



    Bundesminister Dr. Lauritzen
    setzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
    — Drucksache V/2073 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Verteidigungsausschuß (f), Innenausschuß, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO, Rechtsausschuß
    16. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
    — Drucksache V/2076 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Gesundheitswesen
    17. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Staratzke, Opitz, Dr. Miessner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" — Drucksache V/2098 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Rechtsausschuß
    18. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
    — Drucksache V/2111 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Gesundheitswesen (f), A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen
    19. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968)

    — Drucksache V/2077 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Innenausschuß, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
    20. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte — Drucksache V/2081 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Innenausschuß, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
    21. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968)

    — Drucksache V/2083 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: A. f. Wirtschaft und Mittelstandsfragen (f), Innenausschuß, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
    Das ist eine rationelle Arbeitsweise. — Ich darf Ihnen dazu sagen, daß entgegen den ausgedruckten Vorschlägen des Ältestenrats bei Punkt 12 zu dem vorgeschlagenen Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen, der federführend sein soll, noch der
    Auswärtige Ausschuß und der Ausschuß für Entwicklungshilfe hinzutreten sollen.
    Weiter darf ich Ihnen mitteilen, daß zu Punkt 17 — Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Staratzke und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" — eine schriftliche Begründung zu Protokoll gegeben worden ist.
    Die Punkte 6 bis 21 betreffen alle erste Beratungen von Gesetzentwürfen. Es wird keine Begründung verlangt, wie ich festgestellt habe. Wird das Wort zur Aussprache verlangt? — Das ist nicht der Fall.
    Sie kennen die Vorschläge des Ältestenrats für die Ausschußüberweisung. Ich darf Sie bitten, das Handzeichen zu geben, wenn Sie den Ausschußüberweisungen zustimmen. — Gegenprobe!. — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.
    Wir kommen jetzt zu Punkt 22:
    a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
    — Drucksache V/1680 —
    Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform
    — Drucksache V/2069 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. MüllerEmmert

    (Erste Beratung 107. Sitzung)

    b) Zweite Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dorn, Busse (Herford) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
    — Drucksache V/1492 —
    Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform
    — Drucksache V/2069 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. MüllerEmmert

    (Erste Beratung 107. Sitzung)

    Wünscht der Herr Berichterstatter, seine schriftliche Berichterstattung zu ergänzen? — Das ist nicht der Fall.
    Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? —

    (Abg. Rösing: Zur dritten Lesung liegen Wortmeldungen vor!)

    — In der zweiten Lesung wird das Wort zur Aussprache nicht gewünscht. Dann darf ich diejenigen, die dem Gesetz, Art. 1 bis 3, der Einleitung und der Überschrift in der zweiten Lesung zuzustimmen wünschen, bitten, das Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das ist Einstimmigkeit.
    Jetzt kommen wir zur
    dritten Beratung.
    Wird zur dritten Beratung das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Köppler.





Rede von Heinrich Köppler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben dem Verlauf der zweiten Beratung entnommen, daß hier keine Materie vorliegt, bei der es sehr kontroverse Meinungen gibt. Ich will auch Ihre Zeit nicht sehr lange in Anspruch nehmen. Aber das Interesse, das dem Punkt, um den es hier geht, nämlich das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz gegen den Mißbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten, entgegengebracht wird, rechtfertigt doch einige kurze Bemerkungen vor der Verabschiedung des Gesetzes in der dritten Lesung.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

Wir haben in der ersten Lesung in diesem Hause die Vorgänge dargelegt bekommen, auf die sich diese Gesetzesinitiative, die einerseits von den Koalitionsfraktionen ausgegangen ist, andererseits von der Opposition kam, gestützt hat. Wir haben im Ausschuß die Komplexe durchberaten. Wir haben die Möglichkeiten gezeigt bekommen, mit denen der Bürger heute rechnen muß, was ihm die moderne Technik auf dem Sektor der Abhörgeräteindustrie, der Tonbandindustrie und verwandter Zweige bescheren kann.
Wir von der Fraktion der CDU/CSU begrüßen den Schritt, der mit diesem Gesetz getan wird, um eine wichtige Lücke in unserem Rechtssystem zu schließen. Diese Lücke, die heute einen mangelhaften Schutz der persönlichen Sphäre zur Folge hat, der Eigensphäre, wie es der Bundesgerichtshof einmal ausgedrückt hat, muß geschlossen werden. Ich glaube, daß dieses Gesetz einen brauchbaren, einen guten Schritt in dieser Richtung bedeutet. Von nun an muß eben jeder, der ein nicht-öffentlich gesprochenes Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt, wenn er dies unbefugt tut, oder der eine solche Aufnahme Dritten gegenüber gebraucht, damit rechnen, daß ihn die Strafandrohung dieses Gesetzes im Rahmen des Strafgesetzbuches trifft. Bisher war dieser ganze Bereich ohne den nötigen strafrechtlichen Schutz.
Wir glauben, daß dieses Gesetz allerdings die Lücke, die wir spüren, eine Lücke, die für die Entwicklung einer Freiheitssphäre des Bürgers im demokratischen Rechtsstaat besonders unerträglich empfunden werden muß, noch nicht ausreichend schließt. Wir müssen uns darüber klar sein, daß mit dem Einbau dieser Vorschrift in unser Strafgesetzbuch zwar der Mißbrauch mit Tonband- und Abhörgeräten unterbunden bzw. von der Strafdrohung her eingedämmt werden kann, daß aber, wenn ein wirksamer Schutz hier erreicht werden soll, noch mehr geschehen muß. Dann muß beispielsweise das geschehen, was die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag vorgeschlagen haben, nämlich auch die Herstellung, die Einfuhr und den Vertrieb entsprechender Geräte zu kontrollieren und da, wo überwiegend ein Mißbrauch zu befürchten ist, sogar zu verbieten.
Wir müssen bei der weiteren Reform unseres Strafrechts auch die Schritte vollziehen, die der Entwurf 1962 vorsieht. Hier darf ich vielleicht in Klammern anmerken, daß dieser Entwurf — das ist in der ersten Lesung schon einmal bemerkt worden — heute in der deutschen Öffentlichkeit gern als das Konservativste und Verstaubteste, was man sich vorstellen könne, bezeichnet wird. Gerade dieser Entwurf 1962 hat, was den Schutz der Persönlichkeitssphäre angeht, einen sehr mutigen Schritt nach vorn getan. Er hat auch eine sehr zukunftsweisende Konzeption gebracht. Das, was wir heute verabschieden, ist ja nur ein Punkt aus dem Konzept eines künftigen zeitgemäßen Schutzes der Persönlichkeitssphäre des einzelnen, wie ihn der Entwurf 1962 vorgeschlagen hat.
Wir müssen auch daran denken, nicht nur die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts unter einen ausreichenden Schutz zu stellen; wir werden vielmehr auch dazu übergehen müssen — auch das ist vom Kollegen Dr. Müller-Emmert in der ersten Lesung dieses Gesetzes schon einmal angedeutet worden —, gewisse Möglichkeiten der modernen Technik, durch das Bild bzw. durch fototechnische Möglichkeiten in die Intimsphäre einzudringen, in die Reform unseres Strafrechts einzubeziehen. Bisher waren wir der Meinung, daß unzulässigen Bildaufnahmen allein mit den Möglichkeiten begegnet werden könne, die uns das Zivilrecht oder die strafrechtlichen Nebengesetze bieten. Ich glaube, das, was uns die Zeitungen über die modernste Entwicklung auf diesem Gebiet berichten, läßt es notwendig erscheinen, auch hier die Schutzfunktion des Strafrechts für den Bürger eintreten zu lassen.
Lassen Sie mich noch zu einem Punkt eine Bemerkung machen, der uns bei diesem Gesetz wichtig ist. Wir haben hier einen Tatbestand, der so gefaßt ist, daß eine ganze Fülle von Vorgängen aus dem täglichen Leben darunter fallen kann, an deren kriminellen Charakter kein Mensch denkt. Die Schwierigkeit bestand darin, den Tatbestand des Gesetzes so abzugrenzen, daß er auf der einen Seite den kriminellen Bereich erfaßt und auf der anderen Seite den Bereich ausläßt, in dem die Verwendung solcher Geräte in unserem Wirtschaftsleben, in unserem Verwaltungsleben heute weithin zu einer festen Gewohnheit geworden ist. Wir glauben, daß mit der Formulierung, die im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform gefunden worden ist, diesem Bedürfnis Rechnung getragen wird, daß also die sogenannte Sozialadäquanz gewahrt bleibt und nur das vom Gesetz mit Strafe bedroht wird, was wirklich kriminellen Charakter hat, alles andere aber straffrei bleibt.
Wir halten — bei allem Respekt vor den Persönlichkeiten, die in der Großen Strafrechtskommission zur Vorbereitung unseres neuen Strafgesetzbuches mitgearbeitet haben — nichts von der Vorstellung, die in dieser Kommission vertreten worden war, daß man mit einem absoluten Verbot die Sitten, die inzwischen in Wirtschaft, Verwaltung und in weiten Bereichen unseres täglichen Lebens eingerissen sind, ändern könne. Ich glaube, daß diese Auffassung ein wenig welt- und lebensfremd ist. Es wäre wohl auch gefährlich, wenn wir den Bereich des Strafrechts weiter ausdehnen wollten, als die Grenzen des Zivilrechts reichen. Wir würden zweifellos, wenn wir ein so absolutes Verbot, wie es ursprünglich der



Köppler
Großen Strafrechtskommission vorgeschwebt hat, ins Gesetz aufnehmen würden, das Gesetz weit über das hinaus ausdehnen, was heute zivilrechtlich eingeklagt werden kann. Das würde sich von selbst verbieten.
Wir hoffen, daß dieses Gesetz Dinge unmöglich macht, von denen uns die Presse seit Jahren, aber mit besonders eindringlichen Beispielen in den letzten Monaten noch berichtet hat, und daß in Zukunft Anzeigen verschwinden werden, wie sie noch vor. wenigen Monaten in einer seriösen Wochenzeitung zu lesen waren: „Mini-Spione — Geheime drahtlose elektronische Abhör- und Abwehrwaffe — Mithören von Verkaufsgesprächen und Kundenkritiken." Das alles konnte man als Anpreisung für die Produkte hören, die inzwischen auf diesem Markt erschienen sind. Wir hoffen, daß dieses Gesetz dazu beitragen wird, Gefahren, die dem Schutz der Intimsphäre und der Persönlichkeitsphäre von dieser modernen Entwicklung her drohen, abzuwehren. Ich persönlich glaube nicht, daß das Gesetz ein Allheilmittel in dieser Richtung sein wird, aber es ist ein erster Schritt zur Ausfüllung einer wichtigen Lücke unseres Rechtssystems, den wir tun sollten, und den unsere Fraktion dankbar begrüßt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller-Emmert.