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    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Stein (Mainz) und Dr.-Ing. Seebohm 6109 A Abg. Peiter tritt in den Bundestag ein . . 6111 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6111 B Wahl des Abg. Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments 6111 B Amtliche Mitteilungen 6111 C Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Biechele: Ölkatastrophe durch Explosion eines 50 000-Liter -Öltanks — Sicherungsmaßnahmen gegen Ölgefahren . . . 6115 B Fragen des Abg. Folger: ADAC-Vorschlag einer Privat- Haftpflichtversicherung von Radfahrern und Fußgängern 6115 B Frage des Abg. Picard: Veröffentlichung der abweichenden Auffassung überstimmter Richter bei Urteilen der oberen Bundesgerichte . . 6115 D Fragen des Abg. Dr. Apel: Seehafenbetriebe . . . . . . . . 6115 D Fragen des Abg. Bartsch: Verbesserung der Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit der ehemaligen Kriegsgefangenen von Hassel, Bundesminister . . . 6116 B Bartsch (SPD) 6116 C Frage des Abg. Prochazka: Verbindung einer Rechtsbelehrung mit einem Fahrverbot Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 6116 D Fragen der Abg. Reinholz und Gottesleben: Umsatzsteuerliche Gleichstellung von Traubenmost und Wein mit den übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Höcherl, Bundesminister 6117 A Reinholz (CDU/CSU) 6117 C Dröscher (SPD) 6117 C Dr. Giulini (CDU/CSU) 6117 D Josten (CDU/CSU) 6118 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6118 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Preis für deutsche Braugerste . . . . 6118 C Fragen des Abg. Wächter: Verstärkte Verwendung von Sauermolke als Zusatz in Milchaustauschfutter Höcherl, Bundesminister . . . . . 6118 D Wächter (FDP) . . . . . . . . 6119 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6119 D Fragen des Abg. Lemper: Angeblicher Plan des Abbrennens einer Nachbildung eines Teiles der Altstadt von Moskau im Olympia-Stadion Berlin 6120 A Frage des Abg. Ertl: Äußerungen von Staatspräsident de Gaulle in Polen über die Oder- NeißeGrenze Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6120 A Ertl (FDP) 6120 C Frage des Abg. Felder: Protest gegen die griechische Militärdiktatur im Europarat Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6121 B Felder (SPD) 6121 D Blachstein (SPD) . . . . . . . 6122 A Dr. Mommer (SPD) 6122 B Faller (SPD) . . .. . . . . . 6122 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 6122 D Matthöfer (SPD) 6123 B Lenders (SPD) 6123 C Fellermaier (SPD) 6123 D Frage des Abg. Prochazka: Abkömmlinge einer Ehe zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem VAR-Staatsangehörigen Lücke, Bundesminister 6124 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst Lücke, Bundesminister 6124 C Frage des Abg. Dichgans: Angewiesensein von über 65 Jahre alten Mitbürgern auf Sozialhilfe . . . 6124 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Kernwaffensichere Luftschutzanlage im Freiburger Schloßberg Lücke, Bundesminister . . . . . . 6124 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 6125 A Dorn (FDP) 6125 B Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Meinungsmonopol des deutschen Fernsehens in bezug auf politische Sendungen Lücke, Bundesminister . . . . . . 6125 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6125 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6126 A Moersch (FDP) 6126 B Kuntscher (CDU/CSU) 6126 C Blachstein (SPD) 6126 D Dorn (FDP) 6127 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 6127 A Sänger (SPD) 6127 A Ollesch (FDP) 6127 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6127 C Fragen des Abg. Dröscher: Gleichstellung von Sportunfällen mit Arbeitsunfällen 6127 C Frage des Abg. Dröscher: Nichtanrechnung der Wehrdienstzeiten auf die Altersversorgung von Angestellten der Rundfunkanstalten Lücke, Bundesminister 6127 D Frage des Abg. Borm: Gespräch des Bundesministers Lücke mit dem Schah von Persien über die Demonstrationen während seines Besuches in der Bundesrepublik Lücke, Bundesminister 6128 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6128 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 6128 C Dorn (FDP) 6128 C Frage des Abg. Borm: Angebliche frühere Tätigkeit von Angehörigen des Bundesverfassungsschutzamtes als Ausbilder in Persien Lücke, Bundesminister 6128 D Frage des Abg. Borm: Stellv. Missionschef der Persischen Botschaft in Köln früher Direktor des persischen Geheimdienstes Lücke, Bundesminister 6129 A Moersch (FDP) 6129 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dorn: Handgranaten als Waffen im Polizeidienst Lücke, Bundesminister 6129 B Dorn (FDP) 6129 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6129 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/2074) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 6130 A Wurbs (FDP) 6134 D Jacobi (Köln) (SPD) 6137 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 6140 C Frau Berger-Heise (SPD) 6144 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6146 B Mick (CDU/CSU) 6150 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung im Verteidigungsfall (Abg. Dorn, Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Mischnick und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2130) — Erste Beratung 6152 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1723) — Erste Beratung — 6152 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache V/1979 [neu]) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) 6152 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Mauk, Dr. Friderichs, Jung, Reichmann, Spitzmüller, Mertes, Ertl, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/2110) — Erste Beratung — 6153 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) (Drucksache V/2004) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 mit dem Kaiser- reich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2005) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 mit der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von- Kapitalanlagen (Drucksache V/2006) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Dritten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - (Drucksache V/2007) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1964 mit dem Kaiserreich Äthiopien über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2008) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/2027) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 mit der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2028) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung (Drucksache V/2071) — Erste Beratung — . . . 6153 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache V/2073) — Erste Beratung — . . ..6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6154 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" (Abg. Dr. Staratzke, Opitz, Dr. Miessner u. Gen.) (Drucksache V/2098) — Erste Beratung — 6154 A Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (Drucksache V/2111) — Erste Beratung — 6154 A Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2077) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache V/2081) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2083) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1680); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus, Dorn, Busse [Herford] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1492); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite Beratung — Köppler (CDU/CSU) 6155 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 6156 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6157 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6158 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1947) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 6159 A Schulhoff (CDU/CSU) 6159 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 6161 B Dr. Bucher (FDP) 6161 D Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2125), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen V/ 1861, zu V/1861) — Zweite Beratung — . . . 6162 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Gen. betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Drucksachen V/126, V/2023) 6162 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2020) 6163 A Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2103) 6163 C Nächste Sitzung 6163 C Anlagen 6165 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6109 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 119. Sitzung, Seite 5995 A, Zeile 13 statt solche allgemeinen Warnungen: solche Warnungen 119. Sitzung, Seite 5997 A, Zeilen 15-29 statt des gedruckten Textes: Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Wie erklären Sie sich dann, Herr Staatssekretär, die Erklärung des Sprechers des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen vom 18. August, nach der eine ganze Reihe von Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik, nämlich gewisse Gruppen von Flüchtlingen, frühere aktive Widerständler aus der Zone, Angehörige verschiedener Organisationen in der Bundesrepublik, z. B. von Flüchtlings- und Heimatvertriebenenverbänden, außerdem ehemalige Regierungs-, Partei-und Wirtschaftsfunktionäre der Zone, frühere Angehörige der Volksarmee oder Volkspolizei und Personen, deren Flucht in den Westen Aufsehen erregte, gewarnt worden sind, Reisen in den Ostblock anzutreten? Derartige Personen sind doch bei Reisen in den Westen nicht gefährdet. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach * 6. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Bading * 4. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Behrendt * 4. 10. Berendsen 7. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. Deringer * 4. 10. Frau Dr. Elsner * 4. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Frerichs 4. 10. Frau Freyh 4. 10. Gerlach * 7. 10. Graaff 7. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hussong 7. 10. Illerhaus * 4. 10. Dr. Ils 6. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Mattick 4. 10. Missbach 5. 10. Müller (Aachen-Land) * 4. 10. Picard 7. 10. Richarts * 6. 10. Saam 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Seuffert * 5. 10. Spitzmüller 4. 10. Dr. Starke (Franken) * 4. 10. Steinhoff 21. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Zoglmann 6. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Aigner * 14. 10. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Gibbert 27. 10. Höhne 31. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reinholz 30. 11. Ruf 13. 10. Wendelborn 13.10. Wienand 20. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Der Antrag verfolgt die Schaffung eines Rahmengesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Drogist. Die vielseitigen Aufgaben des Drogisten erfordern im Interesse der Öffentlichkeit und der Volksgesundheit eine gesetzliche Regelung für diesen Beruf, der als Einzelhandelsberuf ein „Beruf besonderer Art" ist durch seine qualifizierte Fachausbildung auf dem Gebiete der vorbeugenden Gesundheitspflege und der Abgabe von Arzneimitteln und Heilmitteln einfacher Art. Da die Bevölkerung mit dem Begriff „Drogist" die Vorstellung eines Fachmannes verbindet, der eine ausreichende und qualifizierte Ausbildung nachweisen kann, würde mit dem Erlaß des Gesetzes ein bereits bestehender Zustand seine bisher fehlende bundesgesetzliche Grundlage finden. Landesgesetzlich besteht eine gleichartige Regelung im Lande Bremen durch das „Bremische Gesetz" über die Führung der Berufsbezeichnung „Drogist" und Drogerie vom 6. 8. 1946, das durch das Überleitungsgesetz geltendes Bundesrecht geworden ist. Der im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts entstandene Geschäftstyp „Drogerie" umfaßt den Einzelhandel mit Drogen und Chemikalien, Heilkräutern, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Artikeln der vorbeugenden Gesundheitspflege, Verbandmaterial und Krankenpflegeartikeln, Nähr- und Stärkungsmitteln, Artikeln der Körperpflege und Schönheitspflege sowie Haushalts- und Reinigungsmitteln, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und ähnlichen Produkten. Die schnelle und ständig sich ausbreitende Entwicklung der industriellen Produktion auf dem Gebiet der angewandten Naturwissenschaften machte die Drogerie zum Prototyp eines Fachgeschäftes dieser Art. Schon in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gründeten die Drogisten einen beruflichen Zusammenschluß und begannen mit der Schaffung eines einheitlichen beruflichen Ausbildungswesens; es entstanden zunächst Sonntags- und Abendschulen und später reguläre Drogistenschulen mit akademisch vorgebildeten Lehrkräften und Un*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6166 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 terricht in Botanik, Drogenkunde und Chemie als ordentlichen Lehrfächern. 1881 wurde als private fachliche Lehranstalt die Deutsche Drogisten-Akademie in Braunschweig gegründet, die 1923 staatlich anerkannt wurde. 1951 erhielt die wiederaufgebaute kriegszerstörte Anstalt als Stiftung des privaten Rechts erneut die staatliche Anerkennung durch das Land Niedersachsen mit gleichzeitiger staatlicher Abschlußprüfung. Nachdem um 1900 die dreijährige Lehrzeit eingeführt war mit eigener Drogistengehilfenprüfung als Lehrabschlußprüfung, entwickelte sich der Drogistenberuf immer stärker zu einem ausgesprochenen Fachberuf. 1953 wurde durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft ein selbständiger Lehrberuf „Drogist" neben dem Lehrberuf Einzelhandelskaufmann 'geschaffen, und 1957 erfolgte durch ein Abkommen zwischen der Berufsorganisation und dem Deutschen Industrie- und Handelstag die Eingliederung der Drogistengehilfenprüfung als selbständiger fachlicher Prüfungsteil in die Kaufmannsgehilfenprüfung, über die ein eigenes Drogistengehilfenzeugnis erteilt wird. Daneben ist die Ablegung der staatlichen Giftprüfung obligatorisch. Infolge der den Beruf beherrschenden Aufgabe der qualifizierten Fachausbildung entstand ein ausgeprägtes Berufsbewußtsein mit Herausstellung der Berufsbezeichnung „Drogist" und der Geschäftsbezeichnung „Drogerie". Diese Begriffe wurden in der Öffentlichkeit in Verbindung mit der wachsenden Anzahl der Drogerien (zur Zeit etwa 14 500 Betriebe mit etwa 60 000 Beschäftigten) allgemein bekannt und erhielten eine klare Verkehrsgeltung. Da auch Gewerbetriebe, die keine drogistische Fachausbildung hatten, unter dem Namen „Drogerie" Einzelhandelsgeschäfte mit drogistischem Warensortiment errichten konnten, setzte sich die Auffassung durch, daß unter einem „Drogisten" nur ein Fachmann mit nachgewiesener mehrjähriger Ausbildung in den Naturwissenschaften und auf chemisch-technischem Gebiet verstanden werden kann. Dieser Auffassung ist die Rechtsprechung beigetreten, u. a. das Oberlandesgericht Bamberg im Urteil vom 6. 2. 1958. Nach diesem auf einem Gutachten des Deutschen Industrie- und Handelstages basierenden Urteil setzt das kaufende Publikum voraus, daß der in der Drogerie als Inhaber oder Angestellter beschäftigte Drogist eine abgeschlossene Fachausbildung besitzt und dadurch zur verantwortlichen Beratung qualifiziert ist. Der Antrag will durch den staatlichen Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" gewährleisten, daß nur solche Personen die Bezeichnung „Drogist" verwenden dürfen, die in ihrer Fachausbildung dem Vertrauen der Bevölkerung entsprechen. Es wird nicht bezweckt, das Feilhalten oder die Abgabe von Drogerieartikeln jeder Art gewerberechtlich einer Einoder Beschränkung zu unterwerfen; diese Waren sollen wie bisher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen — soweit diese bestehen z. B. hinsichtlich der Abgabe von Giften — frei gehandelt werden. Nur soll, wenn die besondere Bezeichnung „Drogist" im Geschäftsverkehr verwendet wird, die Bevölkerung die Gewähr haben, daß es sich um einen Fachmann mit nachgewiesener Berufsausbildung handelt. Insoweit liegt nach Meinung der Antragsteller die Regelung im öffentlichen Interesse. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 11. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 21): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen: Bis heute wurden Anträge indonesischer Studenten auf Gewährung politischen Asyls nur schleppend von deutschen Behörden behandelt.? Die in der aufgeführten Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen aufgestellte Behauptung trifft nicht zu. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet über die ihm vorliegenden Asylanträge unverzüglich, sobald der- Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Hierzu bedarf es vielfach weiterer Nachforschungen, etwa durch Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Auskünften des Auswärtigen Amtes, z. B. über die Frage der politischen Gefährdung bestimmter Personengruppen in den Heimatländern der Antragsteller. Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge liegen derzeit fünf Anträge von Indonesieren auf Anerkennung als Asylberechtigte vor, über die noch nicht entschieden ist. Der älteste dieser Anträge ist im Januar 1967, weitere sind in den Monaten Februar und Mai gestellt worden. Angesichts der dargelegten Notwendigkeit der Sachverhaltsaufklärung, die selbstverständlich einige Zeit in Anspruch nimmt, kann bei dem seit der Antragstellung verflossenen Zeitraum von „schleppender Behandlung" keine Rede sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 22) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß bei der geplanten neuen Gebührenordnung für Rundfunk und Fernsehen geringere Gebühren erhoben werden in Ortschaften, wo nur das Erste Programm empfangen werden kann? Rundfunkgebühren sind Konzessionsabgaben. Sie werden für die öffentlichrechtliche Erlaubnis erhoben, eine Rundfunkanlage zu betreiben, also am Ätherverkehr überhaupt teilzunehmen. Ihre Rechtsnatur läßt daher keine Abstufung nach Art und Umfang des tatsächlichen Empfangs zu. Eine solche Abstufung würde auch praktisch sehr schwierig sein. Mangelhafter Empfang dürfte u. a. häufig auf mangelhaften Empfangsanlagen beruhen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6167 Hinzu kommt, daß die einzelnen Sender sich überschneiden, so daß sich im Einzelfall kaum exakt feststellen läßt, ob in bestimmten Ortschaften wirklich nur das 1. Programm empfangen werden kann. Ganz unabhängig davon ist gesichert, dab z. Z. 82% der Bevölkerung der Bundesrepublik einschließlich Westberlin die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens einwandfrei empfangen können. Bis Ende dieses Jahres sollen es 85% sein. Die Bundesregierung wird von sich aus alles tun, um eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung durch den weiteren Ausbau des Sendernetzes zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2091 Frage 24) : Wie steht die Bundesregierung zur gegenwärtigen Rechtslage, nach der ausländische Wertpapierfonds nicht den deutschen Aufsichts- und Publizitätsvorschriften unterliegen? Zertifikate ausländischer Investmentgesellschaften werden in der Bundesrepublik schon seit langem vertrieben. Der Wettbewerb hat den deutschen Kapitalanlegern Vorteile und den deutschen Kapitalanlagegesellschaften Anregungen gebracht. Zwei Mißstände haben sich gezeigt. Einmal sind Verluste durch einige unsolide Schweizer Immobilien-Fonds-Zertifikate entstanden. Seit 1. Februar 1967 gilt aber in der Schweiz ein Gesetz zur Überwachung aller dortigen Investmentgesellschaften, so daß ungeprüfte Schweizer Investment-Zertifikate nicht mehr angeboten werden. Damit unterliegt die Mehrzahl der ausländischen Investment-Gesellschaften, deren Zertifikate hier angeboten werden, in ihrem Sitzland einer staatlichen Überwachung, die besonders in dein Vereinigten Staaten sehr streng ist. Es werden also nur noch wenige ausländische Investment-Zertifikate von solchen Gesellschaften bei uns angeboten, die in ihrem Sitzland nicht überwacht werden; allerdings sind diese Gesellschaften sehr aktiv. Das Ausweichen von Gesellschaften in Länder ohne Investmentaufsicht hat z. T. steuerliche Gründe. Zweitens ist bei ausländischen Angeboten z. T. mangelhafte Publizität und unkorrekte Werbung zu bemängeln. Die Bundesregierung versucht zunächst im Wege der Verhandlung mit den Vertriebsgesellschaften Mängel zu beseitigen. Sie prüft unabhängig davon, ob es unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Probleme erforderlich und zweckmäßig ist, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die den Vertriebsgesellschaften bestimmte Publizitätspflichten auferlegen und ein Eingreifen bei Mißständen in ider Werbung ermöglichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/2091 Fragen 25 und 26) : Entspricht es den Tatsachen, daß viele deutsche Produzenten wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform nicht in der Lage sind, für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen, da sie zur Zeit nicht feststellen können, welche Preise ihnen von ihren Vorlieferanten gemacht werden? Wenn die Frage 25 bejaht wird, könnten sich daraus nicht insbesondere für unseren Export Schwierigkeiten ergeben, da es die geringen Gewinn-Margen im Außenhandel nicht zulassen, etwaige spätere Abweichungen der Inlandspreise aufzufangen, und sich deshalb die Exporteure u. U. nicht in der Lage sehen, heute für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Offerten zu machen? Es trifft zu, daß eine Reihe von Unternehmen wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform Schwierigkeiten hat, für die Zeit nach dean 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß mit dem Näherrücken des Umstellungstermins auch diese Unternehmen zunehmend Klarheit über die preislichen Auswirkungen des Steuersystemwechsels erlangen. Die Bundesregierung betreibteine intensive Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere der Unternehmer, über die Wirkungsweise des neuen Umsatzsteuersystems. Diese Bemühungen werden durch die Fachpresse, eine Reihe von. Vereinigungen der Wirtschaft sowie durch die steuerberatenden Berufe unterstützt. Mir ist auch bekannt, daß in wichtigen Bereichen [der Wirtschaft in nächster Zeit die nach dem 1. Januar 1968 geltenden Preise bekanntgegeben werden sollen. Z. B. beabsichtigen die vier Walzstahl-Kontore, in denen der größte Teil der deutschen Stahlindustrie zusammengefaßt ist, in Kürze ihre neuen Preislisten zu veröffentlichen. Nachdem der Deutsche Bundestag am 8. September 1967 die Entscheidung über eine verbesserte Entlastung der Altvorräte getroffen hat, ist überdies ein bedeutsamer Unsicherheitsfaktor für die Preiskalkulation entfallen. Mit der zu erwartenden zunehmenden Klarheit über ,die neuen Preise auf dem Inlandsmarkt werden sich auch etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Steuersystemwechsel für den Außenhandel ergeben können, vermindern. In der Regel 'dürften keine ernsthaften Probleme bei der Abgabe von Auslandsofferten auftreten, weil deutsche Ausfuhren künftig vollständig von der Umsatzsteuer entlastet werden, während gegenwärtig — wie Ihnen sicher bekannt ist — nur eine pauschale Entlastung durchgeführt wird, die in vielen Fällen niedriger als die tatsächliche Vorbelastung ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Müller-Emmert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Öffentlichkeit wird gemeinhin der Vorwurf erhoben, daß der Gesetzgeber viel zuviele Lebensbereiche unter Strafe stelle, daß also viel zuviele Möglichkeiten dafür bestünden, daß der Staatsanwalt sich mit Dingen befaßt, die einem einzelnen Bürger unangenehm sind. Hier bei der heutigen Debatte über das uns vorliegende Gesetz müssen wir diesen Vorwurf eigentlich etwas näher untersuchen und feststellen, daß durch die Entwicklung in unserer Gesellschaft, welche durch die Fortschritte in der Industrie und in der Forschung begründet ist, auch der Fall eintreten kann, daß Lebenssachverhalte, die bisher nicht unter Strafe gestellt waren, zwangsläufig aus kriminalpolitischen Erwägungen heraus unter Strafe gestellt werden müssen.
    Ich glaube, die deutsche Öffentlichkeit hat Verständnis dafür, daß 'der Deutsche Bundestag 'eine fühlbare Lücke in unserem Recht schließt, indem er zukünftig das Abhören, also das Eindringen Fremder in die Intimsphäre des einzelnen unter Strafe 'stellt. Es besteht fraglos ein Bedürfnis für diesen strafrechtlichen Schutz. Es ist allgemein bekannt, 'daß in ,den Vereinigten Staaten von Amerika in den letzten Jahren durch die dortigen Fortschritte der Technik und der Wissenschaft Geräte entwickelt worden sind, die fast schon zu kaum zu glaubenden Möglichkeiten auf diesem Gebiet geführt haben. Ich erspare es mir, im einzelnen diese Techniken vorzutragen. Es wäre dies immerhin eine sehr interessante Angelegenheit.
    Es ist wahr, daß inzwischen diese Seuche — wenn ich es so sagen darf — von Amerika zu uns in 'die
    Bundesrepublik verschleppt wurde, indem 'es 'auch bei uns sehr viele solcher Abhörgeräte im Handel frei zu kaufen gibt und 'indem auch 'bei uns f eststellbar ist, daß diese Geräte nicht nur verkauft und verbreitet werden, ,sondern 'daß sie auch lin mancherlei Hinsicht schon von 'den Bürgern verwendet werden. Daraus folgt ganz zwangsläufig das Bedürfnis, daß wir, aufbauend auf den Grundrechten, die jeder Bürger nach unserer Verfassung garantiert erhalten hat, 'diese strafrechtliche Lücke schließen. Ich glaube, daß es dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform gelungen ist, Ihnen, meine Damen und Herren, eine Vorlage zu unterbreiten, die Annahme verdient.
    In diesem Zusammenhang ist vielleicht nur noch ganz kurz darauf hinzuweisen, 'daß künftig 'das Abhören und Aufnehmen fremder Worte durch Tonträger 'unter Strafe gestellt sein wird. Im Regelfall besteht die Möglichkeit einer Bestrafung mit bis zu sechs Monaten Gefängnis; daneben kann auch noch Geldstrafe verhängt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz noch besondersschwere Fällte mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Gefängnis vor. Nach dem, was in dem Gesetzentwurf niedergelegt ist, liegt .ein besonders schwerer Fall vor allem dann vor, wenn der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht gehandelt hat, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen.
    Es muß auch noch besonders vermerkt werden, daß schon der Versuch unter Strafe gestellt ist. Es ist 'schlechterdings nicht 'einzusehen, warum eine mißlungene Tat, die vielleicht deshalb mißlungen ist, weil das Abhörgerät im entscheidenden Augenblick defekt war, nicht unter Strafe gestellt werden sollte, da hier ja eindeutig ein verbrecherischer Wille zum Ausdruck gekommen ist.
    Der Sonderausschuß für die Strafrechtsreform ist zu der einstimmigen Auffassung gekommen, daß es zur Verfolgung dieses Deliktes eines Strafantrags bedarf. Der Verletzte soll es also in der Hand haben, ob eine Strafverfolgung durchgeführt wird. Er soll entscheiden können, ob ihm eine Nichtverfolgung des Täters angenehmer ist. Gerade in diesem Bereich der Intimsphäre gibt es nämlich Fälle — sie sind sehr leicht auszudenken —, in denen der Abgehörte froh ist, wenn das Abgehörte nicht zur Kenntnis der Öffentlichkeit kommt. Er soll das erreichen können, indem er von sich aus keine Strafverfolgung begehrt.
    Der Strafrechtsausschuß hat sich — ich darf auf das verweisen, was Herr Kollege Köppler schon gesagt hat — auch mit einem weiteren Problem unserer modernen Technik befaßt, dem Problem der Bildaufnahmen. Es gibt heute — das wissen Sie alle, meine Damen und Herren — schon sehr „gute" technische Möglichkeiten, mit Hilfe der Telekamera oder auch der Infrarotkamera Gegenstände, Personen oder Sachverhalte zu fotografieren, deren Festhalten auf einem Bild früher überhaupt nicht möglich war. Hier liegt ganz offenbar ebenfalls ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre des betroffenen Bürgers vor. Auch hier muß also in absehbarer Zeit seitens des _Gesetzgebers etwas ge-



    Dr. Müller-Emmert
    schehen. Der Strafrechtsausschuß war allerdings der Meinung, daß eine abschließende gesetzliche Regelung auf diesem Gebiet denkbar schwierig ist. Er hat deshalb dem Bundesjustizministerium einstimmig den Auftrag gegeben — sofern 'man in diesem Zusammenhang von Auftrag reden kann —, die Probleme der unzulässigen Bildaufnahmen eingehend zu untersuchen und das Ergebnis dieser Untersuchungen im Rahmen einer Diskussion im Strafrechtsrechtsausschuß zu verwerten.
    Wir als Mitglieder des Strafrechtsausschusses sind uns darüber klar, daß die Ihnen von uns vorgelegte Formulierung noch eine kleine, wenn auch zugegebenermaßen fühlbare Lücke enthält, und zwar insofern, als es nicht strafbar ist, wenn der Empfänger eines Telefongesprächs den Inhalt dieses Telefongesprächs, ohne daß dies der Anrufer weiß, schon im Augenblick des Führens dieses Gesprächs der Öffentlichkeit preisgibt. Das wäre z. B. der Fall, wenn ein Rundfunkreporter, der von einem Politiker ein Telefoninterview haben will, diesen Politiker anruft und dieses Rundfunkinterview im gleichen Augenblick über alle Sender der Bundesrepublik ausgestrahlt wird, ohne daß dem Politiker davon etwas gesagt worden ist. Jeder, der diesen Fall näher untersucht, muß wohl zugeben, daß die Interessen dieses Politikers es erfordern, ihm in dieser Hnisicht einen gewissen Schutz zu geben. Dieses Beispiel, bei dem es nur zufälligerweise um einen Politiker geht, könnte durch Beispiele aus allen Lebensbereichen ergänzt werden.
    Zweifellos liegt ein solches Tun an der Grenze des kriminellen Unrechts. Es ist jedoch außerordentlich schwierig, eine solche Handlung im gesetzlichen Tatbestand so abzugrenzen, daß auch wirklich die kriminellen oder, besser gesagt, die hart an der Grenze liegenden Fälle unter Strafe gestellt werden. Wir haben im Strafrechtsausschuß gerade den Fall, den ich als Beispiel angeführt habe, und ähnliche Fälle lange diskutiert, sind aber zu dem Ergebnis gekommen, daß hier, genaugenommen, ein Vertrauensbruch vorliegt und daß es zu schwierig ist, einen solchen Sachverhalt unter Strafe zu stellen.
    Von diesem Ausnahmefall abgesehen ist jedoch die Benutzung eines Telefon-Zweithörers oder das Anzapfen einer Telefonleitung als Abhören im Sinne des Ihnen von uns vorgelegten Gesetzesvorschlags aufzufassen. Daher wird höchstwahrscheinlich eine wesentliche strafrechtliche Lücke bezüglich dieses von mir geschilderten Grenzsachverhalts nicht spürbar werden.
    Ich persönlich bin froh darüber, daß dieser schwierige Sachverhalt so schnell eine Regelung gefunden hat. Der Bundestag hat sich ja erst im April dieses Jahres in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, und der Strafrechtsausschuß, der — wie ich am Rande bemerken darf — über Mangel an Arbeit nicht zu klagen braucht, war schon Ende Juni dieses Jahres mit den Beratungen dieser schwierigen Materie fertig. Der Strafrechtsausschuß hat also ein Beispiel dafür gegeben, daß er im Interesse unserer Bevölkerung sehr schnelle, prompte und dennoch gründliche Arbeit leistet.
    Abschließend darf ich Sie bitten, dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung auch in der dritten Lesung Ihre Zustimmung zu erteilen.

    (Beifall.)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten noch anwesenden Damen und Herren! Obwohl zur Opposition gehörend, werde ich keine Oppositionsrede halten. Ich kann sie auch gar nicht halten, schon aus dem Grunde nicht, weil die FDP ja die Initiative zu diesem Gesetzentwurf gegeben hat.
    Im Februar dieses Jahres hatten wir einen Initiativgesetzentwurf vorgelegt. Es hat uns gefreut, daß dann auch die beiden Parteien der Regierungskoalition einen eigenen Entwurf eingebracht haben, der nachher von uns akzeptiert worden ist. Er ist akzeptiert worden, weil wir uns in dem, was wir wollten, völlig einig gewesen sind. Es hat sich darum gehandelt, die richtige rechtliche Form zu finden und eine Lücke zu schließen, die von den beiden Vorrednern schon hervorgehoben worden ist. Ich hoffe, daß das auch gelungen ist.
    Trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob wir jetzt hier ein Gesetz verabschieden, mit dem auch in Zukunft alle Lücken geschlossen sein werden. Der technische Fortschritt ist so rasant, daß sich das gar nicht voraussehen läßt. Die erste Lesung hatten wir Ende April. In der Zwischenzeit haben sich wieder neue technische Möglichkeiten abgezeichnet. Schon in der ersten Lesung und auch heute ist darauf hingewiesen worden, daß in Amerika die Abhörgeräte sehr stark gebraucht werden. Jetzt hat ein Wissenschaftler, Professor Alan Westin von der Columbia-Universität, nach vierjähriger Arbeit eine Studie über die modernen Überwachungsgeräte veröffentlicht. Obwohl in den Vereinigten Staaten einzelne gesetzliche Bestimmungen gegen den Mißbrauch dieser modernen Überwachungsgeräte bestehen, spricht er in seinem Bericht die Befürchtung aus, daß das „Problem den Kontrollmöglichkeiten entgleiten könnte". Er weist darauf hin, daß weitreichende Kameras, Radar und Lichtstrahlen das Heim eines US-Bürgers zu einem Ort werden lassen könnten, an dem jedes Wort und jede Bewegung der Bewohner beobachtet und weitergemeldet werden könnten. Er sagt dann weiter, die nächste Entwicklung sei ein elektronisches Gerät, das außerhalb der Wohnungen in der Luft schwebe und jedes Vorkommnis aus einer Entfernung zwischen 30 und 3000 Metern optisch und akustisch verfolgen könne.
    Sollte es auch bei uns zu einer solchen Entwicklung kommen, wäre zu prüfen, ob unser Gesetz dann tatsächlich noch derartige Ausforschungsmöglichkeiten erfaßt.
    Ich möchte noch ein anderes Beispiel anführen, von dem ich nicht wünsche, daß es bei uns Schule macht. In den Vereinigten Staaten werden derartige Abhörgeräte in großem Umfang auch von den Behörden verwendet. Herr Kollege Köppler hat gesagt,



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    man könne Abhörgeräte nicht ausnahmslos verbieten — so wie das die Mehrheit der Großen Strafrechtskommission glaubte —, daß mit dem Wort „unbefugt" in einer sozialadäquaten Auslegungsweise das Richtige gefunden worden sei, um einen Mißbrauch zu vermeiden. So, Herr Kollege Köppler, könnte es auch unserer Aufmerksamkeit als Parlamentarier bedürfen, dafür Sorge zu tragen, daß wir keine Gesetze schaffen, die dann gegebenenfalls den Behörden die Befugnis geben, mit derartigen Geräten in die Privatsphäre einzudringen, was wir — die FDP -- nicht für richtig erachten.
    Wie sehr diese Gefahr besteht, zeigt ein Artikel in einer doch sicherlich von der CDU sehr intensiv gelesenen Zeitung, nämlich in der Zeitung „Mann in der Zeit" . In diesem Artikel, der im Mai 1967 erschienen ist, wird ausgeführt, daß das Schatzamt, das Finanzamt, das Rauschgiftdezernat und das Justizministerium in den USA weitgehend derartige Abhörgeräte verwenden und sogar eine besondere Schule zur Ausbildung von Abhörexperten für die Ämter, also von öffentlicher Seite, eingerichtet haben. Gestatten Sie mir, Herr Präsident, daß ich aus diesem Artikel zitiere. Es heißt dort:
    So unterhält das Schatzamt in Washington eine Technical Aids School, in der Steuerfahnder, Agenten vom Rauschgiftdezernat und andere Beamte insgeheim geschult werden, wie man geschickt die Staatsgesetze umgeht oder bricht — die das Abhören verbieten —, ohne sich dabei erwischen zu lassen.
    Eine derartige Abhörschule wünsche ich nun weiß Gott nicht bei uns.
    Warum ich diese Bemerkung jetzt mache? Auch bei den Beratungen in unserem Sonderausschuß kam zur Sprache, daß natürlich das, was „befugt" und was „unbefugt" ist, sehr stark von dem Ausführungsgesetz zu Art. 10 des Grundgesetzes abhängt. Dieses Ausführungsgesetz zu Art. 10 findet so, wie es jetzt vorgelegt ist, nicht die Billigung der FDP. Bei der Beratung wird auch sehr genau zu prüfen sein, ob nicht Möglichkeiten eröffnet werden, das „Unbefugt" zum Nachteil der Privatsphäre der einzelnen und zugunsten der Behörden auszunutzen. Diese Mahnung möchte ich an dieser Stelle doch aussprechen. Jetzt ist abzuwarten, wie die Auslegung des unbestimmten Begriffs „befugt" durch die Gerichte erfolgt.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Mommer.)

    Trotz der Bedenken, die ich geäußert habe, glaube ich, daß der Gesetzentwurf eine brauchbare Lösung bietet. Ich möchte noch das unterstreichen, was schon gesagt wurde: Wir müssen natürlich auch sehen, wie wir den Möglichkeiten des Bildes gerecht werden. Die Regierung hat versprochen, daß sie noch im Laufe dieses Jahres dem Sonderausschuß berichten will, wieweit die Vorarbeiten im Bundesjustizministerium zur Regelung dieses Problems gediehen sind. Ich hoffe, daß uns dieser Bericht möglichst bald gegeben wird. Wenn es notwendig ist, werden wir dann eine Ergänzung der jetzt beschlossenen Bestimmungen vornehmen. Das sollte dann möglichst bald geschehen.
    Ich darf auch von seiten der FDP bitten, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der FDP.)