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    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Stein (Mainz) und Dr.-Ing. Seebohm 6109 A Abg. Peiter tritt in den Bundestag ein . . 6111 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6111 B Wahl des Abg. Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments 6111 B Amtliche Mitteilungen 6111 C Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Biechele: Ölkatastrophe durch Explosion eines 50 000-Liter -Öltanks — Sicherungsmaßnahmen gegen Ölgefahren . . . 6115 B Fragen des Abg. Folger: ADAC-Vorschlag einer Privat- Haftpflichtversicherung von Radfahrern und Fußgängern 6115 B Frage des Abg. Picard: Veröffentlichung der abweichenden Auffassung überstimmter Richter bei Urteilen der oberen Bundesgerichte . . 6115 D Fragen des Abg. Dr. Apel: Seehafenbetriebe . . . . . . . . 6115 D Fragen des Abg. Bartsch: Verbesserung der Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit der ehemaligen Kriegsgefangenen von Hassel, Bundesminister . . . 6116 B Bartsch (SPD) 6116 C Frage des Abg. Prochazka: Verbindung einer Rechtsbelehrung mit einem Fahrverbot Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 6116 D Fragen der Abg. Reinholz und Gottesleben: Umsatzsteuerliche Gleichstellung von Traubenmost und Wein mit den übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Höcherl, Bundesminister 6117 A Reinholz (CDU/CSU) 6117 C Dröscher (SPD) 6117 C Dr. Giulini (CDU/CSU) 6117 D Josten (CDU/CSU) 6118 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6118 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Preis für deutsche Braugerste . . . . 6118 C Fragen des Abg. Wächter: Verstärkte Verwendung von Sauermolke als Zusatz in Milchaustauschfutter Höcherl, Bundesminister . . . . . 6118 D Wächter (FDP) . . . . . . . . 6119 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6119 D Fragen des Abg. Lemper: Angeblicher Plan des Abbrennens einer Nachbildung eines Teiles der Altstadt von Moskau im Olympia-Stadion Berlin 6120 A Frage des Abg. Ertl: Äußerungen von Staatspräsident de Gaulle in Polen über die Oder- NeißeGrenze Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6120 A Ertl (FDP) 6120 C Frage des Abg. Felder: Protest gegen die griechische Militärdiktatur im Europarat Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6121 B Felder (SPD) 6121 D Blachstein (SPD) . . . . . . . 6122 A Dr. Mommer (SPD) 6122 B Faller (SPD) . . .. . . . . . 6122 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 6122 D Matthöfer (SPD) 6123 B Lenders (SPD) 6123 C Fellermaier (SPD) 6123 D Frage des Abg. Prochazka: Abkömmlinge einer Ehe zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem VAR-Staatsangehörigen Lücke, Bundesminister 6124 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst Lücke, Bundesminister 6124 C Frage des Abg. Dichgans: Angewiesensein von über 65 Jahre alten Mitbürgern auf Sozialhilfe . . . 6124 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Kernwaffensichere Luftschutzanlage im Freiburger Schloßberg Lücke, Bundesminister . . . . . . 6124 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 6125 A Dorn (FDP) 6125 B Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Meinungsmonopol des deutschen Fernsehens in bezug auf politische Sendungen Lücke, Bundesminister . . . . . . 6125 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6125 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6126 A Moersch (FDP) 6126 B Kuntscher (CDU/CSU) 6126 C Blachstein (SPD) 6126 D Dorn (FDP) 6127 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 6127 A Sänger (SPD) 6127 A Ollesch (FDP) 6127 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6127 C Fragen des Abg. Dröscher: Gleichstellung von Sportunfällen mit Arbeitsunfällen 6127 C Frage des Abg. Dröscher: Nichtanrechnung der Wehrdienstzeiten auf die Altersversorgung von Angestellten der Rundfunkanstalten Lücke, Bundesminister 6127 D Frage des Abg. Borm: Gespräch des Bundesministers Lücke mit dem Schah von Persien über die Demonstrationen während seines Besuches in der Bundesrepublik Lücke, Bundesminister 6128 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6128 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 6128 C Dorn (FDP) 6128 C Frage des Abg. Borm: Angebliche frühere Tätigkeit von Angehörigen des Bundesverfassungsschutzamtes als Ausbilder in Persien Lücke, Bundesminister 6128 D Frage des Abg. Borm: Stellv. Missionschef der Persischen Botschaft in Köln früher Direktor des persischen Geheimdienstes Lücke, Bundesminister 6129 A Moersch (FDP) 6129 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dorn: Handgranaten als Waffen im Polizeidienst Lücke, Bundesminister 6129 B Dorn (FDP) 6129 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6129 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/2074) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 6130 A Wurbs (FDP) 6134 D Jacobi (Köln) (SPD) 6137 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 6140 C Frau Berger-Heise (SPD) 6144 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6146 B Mick (CDU/CSU) 6150 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung im Verteidigungsfall (Abg. Dorn, Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Mischnick und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2130) — Erste Beratung 6152 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1723) — Erste Beratung — 6152 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache V/1979 [neu]) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) 6152 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Mauk, Dr. Friderichs, Jung, Reichmann, Spitzmüller, Mertes, Ertl, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/2110) — Erste Beratung — 6153 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) (Drucksache V/2004) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 mit dem Kaiser- reich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2005) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 mit der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von- Kapitalanlagen (Drucksache V/2006) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Dritten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - (Drucksache V/2007) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1964 mit dem Kaiserreich Äthiopien über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2008) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/2027) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 mit der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2028) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung (Drucksache V/2071) — Erste Beratung — . . . 6153 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache V/2073) — Erste Beratung — . . ..6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6154 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" (Abg. Dr. Staratzke, Opitz, Dr. Miessner u. Gen.) (Drucksache V/2098) — Erste Beratung — 6154 A Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (Drucksache V/2111) — Erste Beratung — 6154 A Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2077) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache V/2081) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2083) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1680); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus, Dorn, Busse [Herford] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1492); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite Beratung — Köppler (CDU/CSU) 6155 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 6156 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6157 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6158 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1947) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 6159 A Schulhoff (CDU/CSU) 6159 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 6161 B Dr. Bucher (FDP) 6161 D Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2125), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen V/ 1861, zu V/1861) — Zweite Beratung — . . . 6162 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Gen. betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Drucksachen V/126, V/2023) 6162 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2020) 6163 A Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2103) 6163 C Nächste Sitzung 6163 C Anlagen 6165 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6109 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 119. Sitzung, Seite 5995 A, Zeile 13 statt solche allgemeinen Warnungen: solche Warnungen 119. Sitzung, Seite 5997 A, Zeilen 15-29 statt des gedruckten Textes: Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Wie erklären Sie sich dann, Herr Staatssekretär, die Erklärung des Sprechers des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen vom 18. August, nach der eine ganze Reihe von Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik, nämlich gewisse Gruppen von Flüchtlingen, frühere aktive Widerständler aus der Zone, Angehörige verschiedener Organisationen in der Bundesrepublik, z. B. von Flüchtlings- und Heimatvertriebenenverbänden, außerdem ehemalige Regierungs-, Partei-und Wirtschaftsfunktionäre der Zone, frühere Angehörige der Volksarmee oder Volkspolizei und Personen, deren Flucht in den Westen Aufsehen erregte, gewarnt worden sind, Reisen in den Ostblock anzutreten? Derartige Personen sind doch bei Reisen in den Westen nicht gefährdet. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach * 6. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Bading * 4. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Behrendt * 4. 10. Berendsen 7. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. Deringer * 4. 10. Frau Dr. Elsner * 4. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Frerichs 4. 10. Frau Freyh 4. 10. Gerlach * 7. 10. Graaff 7. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hussong 7. 10. Illerhaus * 4. 10. Dr. Ils 6. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Mattick 4. 10. Missbach 5. 10. Müller (Aachen-Land) * 4. 10. Picard 7. 10. Richarts * 6. 10. Saam 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Seuffert * 5. 10. Spitzmüller 4. 10. Dr. Starke (Franken) * 4. 10. Steinhoff 21. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Zoglmann 6. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Aigner * 14. 10. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Gibbert 27. 10. Höhne 31. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reinholz 30. 11. Ruf 13. 10. Wendelborn 13.10. Wienand 20. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Der Antrag verfolgt die Schaffung eines Rahmengesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Drogist. Die vielseitigen Aufgaben des Drogisten erfordern im Interesse der Öffentlichkeit und der Volksgesundheit eine gesetzliche Regelung für diesen Beruf, der als Einzelhandelsberuf ein „Beruf besonderer Art" ist durch seine qualifizierte Fachausbildung auf dem Gebiete der vorbeugenden Gesundheitspflege und der Abgabe von Arzneimitteln und Heilmitteln einfacher Art. Da die Bevölkerung mit dem Begriff „Drogist" die Vorstellung eines Fachmannes verbindet, der eine ausreichende und qualifizierte Ausbildung nachweisen kann, würde mit dem Erlaß des Gesetzes ein bereits bestehender Zustand seine bisher fehlende bundesgesetzliche Grundlage finden. Landesgesetzlich besteht eine gleichartige Regelung im Lande Bremen durch das „Bremische Gesetz" über die Führung der Berufsbezeichnung „Drogist" und Drogerie vom 6. 8. 1946, das durch das Überleitungsgesetz geltendes Bundesrecht geworden ist. Der im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts entstandene Geschäftstyp „Drogerie" umfaßt den Einzelhandel mit Drogen und Chemikalien, Heilkräutern, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Artikeln der vorbeugenden Gesundheitspflege, Verbandmaterial und Krankenpflegeartikeln, Nähr- und Stärkungsmitteln, Artikeln der Körperpflege und Schönheitspflege sowie Haushalts- und Reinigungsmitteln, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und ähnlichen Produkten. Die schnelle und ständig sich ausbreitende Entwicklung der industriellen Produktion auf dem Gebiet der angewandten Naturwissenschaften machte die Drogerie zum Prototyp eines Fachgeschäftes dieser Art. Schon in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gründeten die Drogisten einen beruflichen Zusammenschluß und begannen mit der Schaffung eines einheitlichen beruflichen Ausbildungswesens; es entstanden zunächst Sonntags- und Abendschulen und später reguläre Drogistenschulen mit akademisch vorgebildeten Lehrkräften und Un*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6166 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 terricht in Botanik, Drogenkunde und Chemie als ordentlichen Lehrfächern. 1881 wurde als private fachliche Lehranstalt die Deutsche Drogisten-Akademie in Braunschweig gegründet, die 1923 staatlich anerkannt wurde. 1951 erhielt die wiederaufgebaute kriegszerstörte Anstalt als Stiftung des privaten Rechts erneut die staatliche Anerkennung durch das Land Niedersachsen mit gleichzeitiger staatlicher Abschlußprüfung. Nachdem um 1900 die dreijährige Lehrzeit eingeführt war mit eigener Drogistengehilfenprüfung als Lehrabschlußprüfung, entwickelte sich der Drogistenberuf immer stärker zu einem ausgesprochenen Fachberuf. 1953 wurde durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft ein selbständiger Lehrberuf „Drogist" neben dem Lehrberuf Einzelhandelskaufmann 'geschaffen, und 1957 erfolgte durch ein Abkommen zwischen der Berufsorganisation und dem Deutschen Industrie- und Handelstag die Eingliederung der Drogistengehilfenprüfung als selbständiger fachlicher Prüfungsteil in die Kaufmannsgehilfenprüfung, über die ein eigenes Drogistengehilfenzeugnis erteilt wird. Daneben ist die Ablegung der staatlichen Giftprüfung obligatorisch. Infolge der den Beruf beherrschenden Aufgabe der qualifizierten Fachausbildung entstand ein ausgeprägtes Berufsbewußtsein mit Herausstellung der Berufsbezeichnung „Drogist" und der Geschäftsbezeichnung „Drogerie". Diese Begriffe wurden in der Öffentlichkeit in Verbindung mit der wachsenden Anzahl der Drogerien (zur Zeit etwa 14 500 Betriebe mit etwa 60 000 Beschäftigten) allgemein bekannt und erhielten eine klare Verkehrsgeltung. Da auch Gewerbetriebe, die keine drogistische Fachausbildung hatten, unter dem Namen „Drogerie" Einzelhandelsgeschäfte mit drogistischem Warensortiment errichten konnten, setzte sich die Auffassung durch, daß unter einem „Drogisten" nur ein Fachmann mit nachgewiesener mehrjähriger Ausbildung in den Naturwissenschaften und auf chemisch-technischem Gebiet verstanden werden kann. Dieser Auffassung ist die Rechtsprechung beigetreten, u. a. das Oberlandesgericht Bamberg im Urteil vom 6. 2. 1958. Nach diesem auf einem Gutachten des Deutschen Industrie- und Handelstages basierenden Urteil setzt das kaufende Publikum voraus, daß der in der Drogerie als Inhaber oder Angestellter beschäftigte Drogist eine abgeschlossene Fachausbildung besitzt und dadurch zur verantwortlichen Beratung qualifiziert ist. Der Antrag will durch den staatlichen Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" gewährleisten, daß nur solche Personen die Bezeichnung „Drogist" verwenden dürfen, die in ihrer Fachausbildung dem Vertrauen der Bevölkerung entsprechen. Es wird nicht bezweckt, das Feilhalten oder die Abgabe von Drogerieartikeln jeder Art gewerberechtlich einer Einoder Beschränkung zu unterwerfen; diese Waren sollen wie bisher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen — soweit diese bestehen z. B. hinsichtlich der Abgabe von Giften — frei gehandelt werden. Nur soll, wenn die besondere Bezeichnung „Drogist" im Geschäftsverkehr verwendet wird, die Bevölkerung die Gewähr haben, daß es sich um einen Fachmann mit nachgewiesener Berufsausbildung handelt. Insoweit liegt nach Meinung der Antragsteller die Regelung im öffentlichen Interesse. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 11. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 21): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen: Bis heute wurden Anträge indonesischer Studenten auf Gewährung politischen Asyls nur schleppend von deutschen Behörden behandelt.? Die in der aufgeführten Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen aufgestellte Behauptung trifft nicht zu. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet über die ihm vorliegenden Asylanträge unverzüglich, sobald der- Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Hierzu bedarf es vielfach weiterer Nachforschungen, etwa durch Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Auskünften des Auswärtigen Amtes, z. B. über die Frage der politischen Gefährdung bestimmter Personengruppen in den Heimatländern der Antragsteller. Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge liegen derzeit fünf Anträge von Indonesieren auf Anerkennung als Asylberechtigte vor, über die noch nicht entschieden ist. Der älteste dieser Anträge ist im Januar 1967, weitere sind in den Monaten Februar und Mai gestellt worden. Angesichts der dargelegten Notwendigkeit der Sachverhaltsaufklärung, die selbstverständlich einige Zeit in Anspruch nimmt, kann bei dem seit der Antragstellung verflossenen Zeitraum von „schleppender Behandlung" keine Rede sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 22) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß bei der geplanten neuen Gebührenordnung für Rundfunk und Fernsehen geringere Gebühren erhoben werden in Ortschaften, wo nur das Erste Programm empfangen werden kann? Rundfunkgebühren sind Konzessionsabgaben. Sie werden für die öffentlichrechtliche Erlaubnis erhoben, eine Rundfunkanlage zu betreiben, also am Ätherverkehr überhaupt teilzunehmen. Ihre Rechtsnatur läßt daher keine Abstufung nach Art und Umfang des tatsächlichen Empfangs zu. Eine solche Abstufung würde auch praktisch sehr schwierig sein. Mangelhafter Empfang dürfte u. a. häufig auf mangelhaften Empfangsanlagen beruhen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6167 Hinzu kommt, daß die einzelnen Sender sich überschneiden, so daß sich im Einzelfall kaum exakt feststellen läßt, ob in bestimmten Ortschaften wirklich nur das 1. Programm empfangen werden kann. Ganz unabhängig davon ist gesichert, dab z. Z. 82% der Bevölkerung der Bundesrepublik einschließlich Westberlin die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens einwandfrei empfangen können. Bis Ende dieses Jahres sollen es 85% sein. Die Bundesregierung wird von sich aus alles tun, um eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung durch den weiteren Ausbau des Sendernetzes zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2091 Frage 24) : Wie steht die Bundesregierung zur gegenwärtigen Rechtslage, nach der ausländische Wertpapierfonds nicht den deutschen Aufsichts- und Publizitätsvorschriften unterliegen? Zertifikate ausländischer Investmentgesellschaften werden in der Bundesrepublik schon seit langem vertrieben. Der Wettbewerb hat den deutschen Kapitalanlegern Vorteile und den deutschen Kapitalanlagegesellschaften Anregungen gebracht. Zwei Mißstände haben sich gezeigt. Einmal sind Verluste durch einige unsolide Schweizer Immobilien-Fonds-Zertifikate entstanden. Seit 1. Februar 1967 gilt aber in der Schweiz ein Gesetz zur Überwachung aller dortigen Investmentgesellschaften, so daß ungeprüfte Schweizer Investment-Zertifikate nicht mehr angeboten werden. Damit unterliegt die Mehrzahl der ausländischen Investment-Gesellschaften, deren Zertifikate hier angeboten werden, in ihrem Sitzland einer staatlichen Überwachung, die besonders in dein Vereinigten Staaten sehr streng ist. Es werden also nur noch wenige ausländische Investment-Zertifikate von solchen Gesellschaften bei uns angeboten, die in ihrem Sitzland nicht überwacht werden; allerdings sind diese Gesellschaften sehr aktiv. Das Ausweichen von Gesellschaften in Länder ohne Investmentaufsicht hat z. T. steuerliche Gründe. Zweitens ist bei ausländischen Angeboten z. T. mangelhafte Publizität und unkorrekte Werbung zu bemängeln. Die Bundesregierung versucht zunächst im Wege der Verhandlung mit den Vertriebsgesellschaften Mängel zu beseitigen. Sie prüft unabhängig davon, ob es unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Probleme erforderlich und zweckmäßig ist, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die den Vertriebsgesellschaften bestimmte Publizitätspflichten auferlegen und ein Eingreifen bei Mißständen in ider Werbung ermöglichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/2091 Fragen 25 und 26) : Entspricht es den Tatsachen, daß viele deutsche Produzenten wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform nicht in der Lage sind, für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen, da sie zur Zeit nicht feststellen können, welche Preise ihnen von ihren Vorlieferanten gemacht werden? Wenn die Frage 25 bejaht wird, könnten sich daraus nicht insbesondere für unseren Export Schwierigkeiten ergeben, da es die geringen Gewinn-Margen im Außenhandel nicht zulassen, etwaige spätere Abweichungen der Inlandspreise aufzufangen, und sich deshalb die Exporteure u. U. nicht in der Lage sehen, heute für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Offerten zu machen? Es trifft zu, daß eine Reihe von Unternehmen wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform Schwierigkeiten hat, für die Zeit nach dean 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß mit dem Näherrücken des Umstellungstermins auch diese Unternehmen zunehmend Klarheit über die preislichen Auswirkungen des Steuersystemwechsels erlangen. Die Bundesregierung betreibteine intensive Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere der Unternehmer, über die Wirkungsweise des neuen Umsatzsteuersystems. Diese Bemühungen werden durch die Fachpresse, eine Reihe von. Vereinigungen der Wirtschaft sowie durch die steuerberatenden Berufe unterstützt. Mir ist auch bekannt, daß in wichtigen Bereichen [der Wirtschaft in nächster Zeit die nach dem 1. Januar 1968 geltenden Preise bekanntgegeben werden sollen. Z. B. beabsichtigen die vier Walzstahl-Kontore, in denen der größte Teil der deutschen Stahlindustrie zusammengefaßt ist, in Kürze ihre neuen Preislisten zu veröffentlichen. Nachdem der Deutsche Bundestag am 8. September 1967 die Entscheidung über eine verbesserte Entlastung der Altvorräte getroffen hat, ist überdies ein bedeutsamer Unsicherheitsfaktor für die Preiskalkulation entfallen. Mit der zu erwartenden zunehmenden Klarheit über ,die neuen Preise auf dem Inlandsmarkt werden sich auch etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Steuersystemwechsel für den Außenhandel ergeben können, vermindern. In der Regel 'dürften keine ernsthaften Probleme bei der Abgabe von Auslandsofferten auftreten, weil deutsche Ausfuhren künftig vollständig von der Umsatzsteuer entlastet werden, während gegenwärtig — wie Ihnen sicher bekannt ist — nur eine pauschale Entlastung durchgeführt wird, die in vielen Fällen niedriger als die tatsächliche Vorbelastung ist.
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    Rede von Margarete Heise


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Von fast allen Rednern dieses Hauses wird anerkannt, daß die Finanzplanung der Bundesregierung zu ihrer Verwirklichung Gesetzesänderungen bedarf, auch auf dem Gebiet der Wohnungspolitik. Die Mehreinnahmen, die nach der Drucksache V/2063 erreicht werden sollen, werden die für die Wohnungen nach der Währungsreform bis Ende 1959 eingesetzten zinslosen oder zinsbilligen öffentlichen Mittel, soweit sie dem Mietwohnungsbau zugeführt wurden, vom 1. Januar 1968 an mit bis zu 4 % höheren Zinsen belasten. Ich habe mich deswegen gemeldet, Herr Dr. Czaja, weil ich an dieser Stelle anderer Meinung bin als Sie. Ich bedauere, daß es uns das Zweite Wohnungsbaugesetz unmöglich macht, auch den Erwerber oder Erbauer eines Eigenheims zu einer höheren Zinsleistung heranzuziehen. Denn es ist nicht anzunehmen, daß sich nicht auch sein Einkommen im Laufe der Jahre verbessert hat, nicht ebenso verbessert hat wie das Einkommen des Mieters in einer Sozialwohnung. Diese Bestimmung im Zweiten Wohnungsbaugesetz die offensichtlich Bevorzugungen und Benachteiligungen sozial gleichgestellter Personengruppen schafft, müßte, meine ich, geändert werden, damit wir wenigstens in der Zukunft dafür sorgen, daß nicht nur die eine Gruppe der Sozialmieter die Rückflüsse verstärkt, mit der dann wieder Eigenheime und Mietwohnungen gebaut werden. Ich halte das also noch offen. Wir müssen im Ausschuß darüber reden. Aber ich gebe doch zu



    Frau Berger-Heise
    bedenken, daß wir hier wieder eine neue bevorzugte Gruppe schaffen, was nicht gerechtfertigt ist.
    Die Mieterhöhungen, die auf den Mieter zukommen, der in den bis Ende 1959 erstellten Sozialwohnungen wohnt, hängen nun von der Höhe der öffentlichen Darlehen ab, die im Einzelfall für das Objekt gewährt wurden. Diese Mieterhöhungen dürften schon darum sehr unterschiedlich sein, weil eine Wohnung zu bauen im Jahre 1950 etwa 10 000 DM und im Jahre 1959 etwa 30 000 DM gekostet hat. Zur Erzielung einer tragbaren Miete müßten also die Wohnungen aus dem Jahre 1959 sehr viel höher zinslose oder zinsbillige Mittel bekommen haben. Bei gleicher Anwendung der Zinserhöhung würden also die Mietlasten bei einer später erstellten Wohnung mit teuerer Miete viel stärker steigen als bei einer Wohnung aus dem Jahre 1950. Soweit das mit mangelndem Komfort oder primitiverer Bauweise oder schlechterem Grundriß vertreten ist — wir haben ja solche Wohnungen, die wirklich nicht mehr schön sind —, wäre das noch gerechtfertigt. Bei vergleichbarer Ausstattung aber würde es zu neuerlicher Mietenverzerrung beitragen. Darum begrüße ich den Vorschlag des Bundesrates sehr, diese Tabellen aufzustellen.
    Damit kann erstens vermieden werden, daß es bei hoher Zinsbelastung zu wirtschaftlich und sozial untragbaren Mieten kommt, und zweitens wird erreicht, daß sich eine Anhebung der Mieten nach den Ausstattungsmerkmalen der Wohnungen richtet. Ich bin aber wie Herr Kollege Czaja — im Gegensatz zur Vorlage — auch der Meinung, daß sich das Parlament doch die Entscheidung über die Merkmale der Tabellen vorbehalten sollte, daß es Ermächtigungen nur dort zulassen sollte, wo es unbedingt nötig ist, daß also Ermächtigungen die Ausnahme bleiben sollten.

    (der die Bundesregierung aufgefordert wurde, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur .Mobilisierung der öffentlichen Baudarlehen einzubringen, sondern daß wir auch während dergleichen Sitzung im Wohngeldgesetz eine Heraufsetzung des vom Mieter selbst zu tragenden Mietanteils einstimmig abgelehnt haben. Wir haben damals gegen eine Verschlechterung gesprochen und haben dabei auf die steigenden Mieten hingewiesen. Ich habe inzwischen gehört — von jeder Fraktion hat ja inzwischen ein Kollege gesprochen —, daß wir uns hierin einig sind. Dieses „Kind" Wohngeldgesetz hat schwer laufen gelernt; es ist gerade erst zweieinhalb Jahre alt, und wir sollten das Gesetz wirklich nicht schon wieder materiell verschlechtern. Seine Kosten wurden übrigens — das ist nachzulesen — niemals niedriger eingeschätzt, als sie heute tatsächlich sind. Allerdings hat das Kind auch einen 'Geburtsfehler mitbekommen — wie so viele unserer Gesetze —: es ist viel zu perfekt ausgefallen. Wir machen auch immer wieder den gleichen Fehler, daß wir bestimmte Personengruppen vielen Gesetzen bevorzugen, anstatt sie in einem Gesetz so zu entschädigen, daß sie eine weitere Bevorzugung nicht mehr nötig haben. Dadurch werden dieGesetze so schwer lesbar. Es ist ierfreulich, daß der Herr Minister darauf heute hingewiesen hat. Wir hoffen sehr, ihn — und dadurch auch seine Verwaltung — 'zu gewinnen, wenn wir in den Ausschußberatungen immer wieder fordern, 'Gesetze sollten für den Bürger lesbar 'sein. In dem Wohngeldgesetz wird vorgeschlagen, daß der § 20, der sich mit der Einkommensermittlung befaßt, geändert werden soll. Man muß zugeben, .daß das leider gerade der Paragraph ist, der zu einem ungeheuren Verwaltungsaufwand geführt hat. Für den Bürger, Herr Dr. Czaja, ist nämlich Einkommen gleich Einkommen. Woher es stammt, ist ihm ziemlich egal: ob es nun Arbeitsentgelt, Rente, Pension, Kindergeld oder sonst etwas ist. Gar kein Verständnis hat er 'dafür, wenn z. B. die Rente eines Kriegsbeschädigten anders 'eingestuft wird als die Rente eines Unfallgeschädigten. Nach diesem Gesetz wird nämlich die Rente eines Kriegsbeschädigten nicht als Einkommen, die eines Unfallgeschädigten dagegen als Einkommen angerechnet. Die Grundrente einer Kriegerwitwe wird nicht als Einkommen angerechnet, die Rente einer Witwe, deren Mann einen Unfalltod erlitten hat, wird als Einkommen angerechnet. — Wer soll sich da auskennen! Das hat zu Mißständen geführt. Dieser § 20 hat — das wissen wir alle — die Verwaltung ungeheuer belastet; denn sie mußte Sachbearbeiter haben, die sich in Dutzenden von Gesetzen auskennen mußten, um hier wirklich dem Gesetz gerecht zu werden. Nun wird die Meinung vertreten, mit diesen Vorschlägen der Bundesregierung könnten 30 bis 50 Millionen DM im Jahr eingespart werden. Ich bin der Auffassung, daß dieses Gesetz dazu ungeeignet ist. Ich sehe aber auch keine Möglichkeit mehr, in dem zusammengeschmolzenen Etat des Bundeswohnungsbauministers an anderer Stelle diese Summe einzusparen. Nun sind die Auswirkungen unserer wohnungspolitischen Gesetze nicht immer auf ein Ressort beschränkt. Ich denke da z. B. an das WohnungsbauPrämiengesetz. Die Mittel für die Prämien nach diesem Gesetz sind im Etat des Bundeswohnungsbauministers enthalten. Die Möglichkeit, Bausparbeträge nach § 10 bei der Errechnung des steuerpflichtigen Einkommens abzusetzen, wirkt sich dagegen im Etat des Finanzministers aus. Hier kann sich der Finanzausschuß Lorbeeren verdienen. Ich meine — und das sollte sich der Herr Bundesfinanzminister noch einmal ansehen —, das Einkommensteuergesetz ist zu einem Geheimtip unter gut Verdienenden geworden. Von § 10 des Einkommensteuergesetzes Gebrauch zu machen und dadurch einen großen Teil seiner Steuerschulden vom Staat geschenkt zu bekommen, ist zwar legal, kostet uns aber viel Geld. Ich glaube, in diesem Frau Berger-Heise Jahr sind es 1,3 Milliarden DM. Wir sollten uns doch einmal fragen, ob es gerechtfertigt ist, Leuten mit großem Einkommen so große Vergünstigungen auch dann zuzugestehen, wenn sie nicht die Absicht haben, jemals ein Haus zu bauen. Wenn gespart werden muß, dann zuerst dort, wo es nicht weh tut, und nicht ausgerechnet beim Wohngeldgesetz, wo es die kleinen Leute trifft. Die Argumente, die hier gegen eine solche Änderung angeführt wurden, haben Sie sicher alle noch aus der letzten Debatte in Erinnerung. Das eine Argument lautete, die kleinen Bausparer, welche die Bausparprämie bis zu 400 DM in Anspruch nehmen, erlangten durch den § 10 eine schnellere Zuteilung ihrer angesparten Beträge und der Darlehen. Das klingt recht schwach, denn die kleinen Bausparer haben meistens ihre Verträge nicht abrufen können, weil ihnen die Bodenpreise und die Baupreise zu hoch waren. Diese Bausparer haben gar nicht so großen Wert darauf gelegt, sehr schnell in den Besitz ihrer angesparten Summen zuzüglich des Darlehens zu kommen. Auch die angebliche Alterssicherung auf Staatskosten, ausgerechnet für Großverdiener, leuchtet mir nicht ein. Es bleibt ja außerdem jedem unbenommen, für eingezahlte Beträge eine Bausparprämie zu erlangen. Die Höchstbeträge von 400 DM jährlich werden sich allerdings für die heutigen Nutznießer des § 10 des Einkommensteuergesetzes kaum lohnen. Deshalb glaube ich, daß die Mittel für Bausparprämien wahrscheinlich nicht wesentlich ansteigen würden, wenn dieser § 10 des Einkommensteuergesetzes und damit die Bevorzugung einer ganz bestimmten Gruppe verschwände. Ich bitte noch einmal darauf zurückkommen zu dürfen, wenn wir das Wohngeldgesetz im Ausschuß besprechen. Eventuell könnten auch Anregungen von uns an den Finanzausschuß weitergegeben werden. Ich brauche, wie ich glaube, weitere Gründe dafür, das Wohngeldgesetz nicht zu verändern, hier gar nicht vorzutragen. Aus den Äußerungen der anderen Sprecher war zu entnehmen, daß wir alle einer Meinung sind, daß nämlich an diesem Gesetz materielle Abstriche nicht vorgenommen werden sollten. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Könen Es kommt darauf an, ob Sie mich provozieren. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben vom Herrn Kollegen Jacobi schon gehört, daß ich Ihnen etwas zur Drucksache V/2074 — Änderung des Schlußtermins — und im besonderen zur Änderung des § 18 — Einbeziehung der Städte Köln und Düsseldorf — sagen möchte. Der Herr Bundeswohnungsbauminister Lauritzen hat im übrigen hier im Hause — das möchte ich vorweg sagen — doch eine, wie die Journalisten sich auszudrücken belieben, „ganz gute Presse" gehabt. Das tröstet ihn vielleicht ein bißchen über die schlechte Presse hinweg, die er draußen hatte und über die er sich ärgern mußte. Herr Minister, Sie haben vom Kompromiß auch gegenüber den Ländern gesprochen und haben gesagt, daß die Absicht war, die besonderen Schwierigkeiten auch in den Ballungsgebieten zu berücksichtigen; dies sei der Sinn der Sonderlösung. Sie haben weiter gesagt, für diese Ausnahmeregelung sei Voraussetzung, daß normale Verhältnisse Ende 1967 nicht zu erwarten seien. Herr Minister, sie sind auch für Düsseldorf und Köln nicht zu erwarten. Sie haben uns hier gesagt, daß die Bundesregierung nicht in der Lage war, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen. Die SPD-Fraktion ist nicht in der Lage, jetzt der Bundesregierung zu folgen, und wird deshalb beantragen, diese beiden Städte mit einzubeziehen. Wenn ich auf die Uhr sehe, meine Damen und Herren, stehe ich vor der Frage, ob ich Ihnen das ganze Material vortragen soll oder nicht. Sie schütteln schon mit dem Kopf. Sie sagen immer nein, aber nachher stimmen Sie falsch ab. — Kollege Schulhoff, Sie sind ja von Düsseldorf; ich werde gut auf Sie aufpassen. Meine Damen und Herren, ich überlege mir wirklich ernsthaft, ob ich Ihnen um diese Zeit und bei dieser Besetzung oder Nichtbesetzung des Hauses das ganze Zahlenspiel der beiden Städte vortragen soll, um Ihnen darzutun, daß der Wunsch dieser beiden Städte nicht etwa irgendein Wunsch ist, sondern daß er sehr begründet ist. Ich will es so kurz .wie möglich machen, auf die Gefahr hin, daß es vielleicht hier oder da eine kleine Unklarheit gibt. Wir befinden uns ja in der ersten Lesung, werden also im Ausschuß noch Gelegenheit haben, darüber zu sprechen. Und wenn der Ausschuß nicht mitzieht, Herr Dr. Hesberg, werden wir hier im Hause noch einmal Gelegenheit haben, darüber zu sprechen. Ich hoffe, daß wir es dann so hinkriegen werden. Lassen Sie mich von Köln folgendes sagen. In Köln ist die Wohnungsbauleistung — jetzt unterschlage ich schon eine Menge Zahlen — von 10 594 Wohnungen im Jahre 1964 — und zwar sowohl Sozialwohnungen als auch frei finanzierten Wohnungen — auf 8170 Wohnungen im Jahre 1966 abgesunken, und man schätzt, daß im Jahre 1967 etwa 7000 Wohnungen fertig werden. Die Kölner klagen darüber, daß die absinkende Tendenz der Förderung für die gleichzeitig auch ein Absinken der Gesamtbauleistung bedeutet. Außerdem haben sie einen Abgang von rund 1500 Wohnungen jährlich aus anderen Gründen — Verkehrsprobleme usw. — zu verzeichnen, der das Minus noch vergrößert. Lassen Sie mich an dieser Stelle folgendes sagen. Die Großstädte — nicht nur Köln und Düsseldorf — müssen bei der Betrachtung ihrer Wohnungssituation auch berücksichtigen, daß dringend notwendige verkehrspolitische Maßnahmen sowie Raumordnungsund Sanierungsmaßnahmen zum Verlust Könen von Wohnraum führen, der einmal in grauer Vorzeit bei der Feststellung des statistischen Wohnungsdefizits als vorhanden erfaßt wurde. Bei uns in Düsseldorf z. B. kennen wir den Begriff des „Verdrängten" — nicht des Vertriebenen, Herr Dr. Czaja —, des Mieters, der wegen der Durchführung von Bauprojekten seine Wohnung räumen mußte und nun eine neue Wohnung benötigt. Die Kölner rechnen uns vor, daß auf Grund des Neubaubedarfs und unter Berücksichtigung der Wohnungsbauprojekte, die sie durchführen können, jährlich 2000 Wohnungen mehr vorhanden sein werden. Der Fehlbestand beträgt 21 000 Wohnungen; die Kölner brauchen also acht bis zehn Jahre, bis sie ihn aufgeholt haben. Auch an dieser Stelle will ich etwas zwischenschalten. In einer Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft muß man unterschreiben, daß man acht bis zehn Jahre auf eine Wohnung warten will. Das muß man dort, wenn man aufgenommen werden will, schriftlich geben, damit man nachher nicht schimpft. So einfach ist das also nicht. Ich will meine Ausführungen hier nicht zu sehr ausdehnen, aber an einem kommen wir nicht vorbei. Wenn man das Defizit, das .auf Grund .des Abbaugesetzes von 1960 in .den Städten festgestellt worden ist, dem Defizit gegenüberstellt, das auf Grund anderer Unterlagen, die vom Lande selbst kamen, errechnet worden ist, muß man sich auch einmal darüber unterhalten, wie es dazu kommen konnte. Die Stadt Köln .hat eine Befragung durchgeführt, ¡die 65 000 Wünsche ergeben hat. Wir kennen auch ¡die Eingaben, in denen davor gewarnt wird, diese Befragungen überzubewerten. Es heißt dort, es seien Viele Wünsche dabei, die nicht der Ausdruck eines echten Bedarfs seien. Über diese Frage wollen wir uns dann im Ausschuß unterhalten. Aber auch bei 'der Anlegung strengster Maßstäbe bleibt ein Fehlbestand an Wohnungen, der es notwendig macht, in § 18 auch die Stadt Köln zu berücksichtigen. Außerdem ist der Wohnungsbestand ja auch sehr überaltert. Lassen Sie mich noch eine Zahl nennen! Das rechnerische Wohnungsdefizit betrug am 31. Dezember 1965 3,8 % und beträgt .auf Grund 'der Fortschreibung gemäß dem Abbaugesetz von 1960 1,6 %. Wie kommt es zu solchen Zahlen? Ich rede jetzt nicht zu den Ausschuißmitgliedern, Herr Dr. Czaja; Sie brauchen also nicht zu denken: Was will denn der Könen; das weiß ich doch alles! Ich möchte es denen sagen, .die das draußen so am Rande miterleben, aber nicht 'die Gelegenheit haben, sich mit den Dingen im einzelnen zu beschäftigen. Nehmen wir den Fall Düsseldorf! In Nordrhein-Westfalen wurde am 22. November 1966 eine Aufhebungsverordnung erlassen. Sie entsinnen sich der Wahlpropaganda der Regierung Meyers: „Meyers macht es". — Und wie! Jetzt hat er ein neues Büro aufgemacht. Also wenn Sie das meinen, Herr Mick: Meyers macht es. Er hat dann diese schlechte Aufhebungsverordnung 'gemacht, (Zuruf von der Mitte: Sie war nicht schlecht, Herr Könen!)


    (Sehr richtig! bei der SPD.)


    (Abg. Baier: Wer soll sich da auskennen?)





    (Beifall bei den Regierungsparteien.)


Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

(Abg. Mick: Das wird aber eine lange Rede!)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Könen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    (Heiterkeit. — Zuruf: Das sowieso!)





    (Abg. Mick: Hat es gemacht!)

    — nein? — und er hat ganz entschieden bestritten, daß 'das eine wahltaktische Angelegenheit gewesen sei. Diese Behauptung, daß das keine wahltaktische Angelegenheit gewesen sei und daß ihm das, wie er meinte, böse politische Gegner unterschieben wollten, sollte uns heute einmal mit beschäftigen.
    Aber warum hat Herr Meyers diese Verordnung gemacht? In der Begründung heißt es:
    Die .Städte Bonn und Düsseldorf haben die ungünstigste Wohnungssituation aller kreisfreien Städte und Landkreise im Lande Nordrhein-Westfalen. Die Wohnungssituation in Bonn und Düsseldorf ist wesentlich ungünstiger als die Wohnungssituation in den umliegenden kreisfreien Städten, die nach dem Ergebnis des amtlichen Wohnungsdefizits schwarz bleiben.
    Das hat die Regierung in Nordrhein-Westfalen erklärt, als sie die Aufhebungsverordnung erließ. Das Ergebnis, Idas für Düsseldorf ermittelt worden war, betrug 'in runden Zahlen: 232 800 Wohnungen einschließlich 'der Notwohnungen, die mit 11 000 Personen besetzt sind. Ich möchte hier eine sehr ernst gemeinte Bemerkung einschieben. Wenn die Rede .auf Menschen in Notwohnungen, Wohnungen in Bunkern und Kellern kommt — und zum Teil gilt das auch für kinderreiche Familien —, dann belieben bestimmte Leute, die noch nie etwas von Wohnungsnot gehört haben und selber in einer schönen Wohnung sitzen, von Asozialen zu sprechen. Natürlich gibt es Asoziale, aber es gibt sie genauso in Luxusvillen wie in Notwohnungen. Diese Qualifikation hat nämlich nichts mit dem Einkommen oder dem Vermögen der Betreffenden zu tun, sondern sie ergibt sich aus der Verhaltensweise in der Gesellschaft.

    (Zustimmung bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Die Gesellschaft ist schlecht!)

    Nicht ganz schlecht! Wenn wir meinten, die Gesellschaft wäre so schlecht, würden wir uns ja nicht bemühen, etwas für sie zu tun, Herr Kollege.
    Der obengenannten Zahl standen 269 000 Wohnparteien gegenüber. Das Defizit können Sie sich selbst ausrechnen; es liegt bei 10%. Wie kommt es zu so merkwürdigen Ergebnissen? Nun, in Dortmund z. B. gab es 1961 bereits 70,2% Ein-PersonenHaushalte mit einer eigenen Wohnung. Düsseldorf hat viele Verwaltungszentren. Das bedeutet, daß die Methode der Defizit-Rechnung auf eine solche Stadt, für die die entsprechende Zahl bei 60 % liegt, einfach nicht anzuwenden war, und so kamen auch aus diesem Grunde völlig andere Zahlen heraus, als sie sich nach der statistischen Erhebung für das Land Nordrhein-Westfalen ergaben. Es fehlten 36 725 Wohnungen.
    Nun hat die Stadt Düsseldorf Wanderungsverluste zu verzeichnen. Von Oktober 1965 bis Mai 1967



    Könen (Düsseldorf)

    wanderten 6300 Haushalte ab, zum Teil jedoch in die Umgebung, wo von der Stadt Düsseldorf geförderte Wohnungsbauten entstanden sind.

    (Abg. Brese: Laßt sie auf dem Lande bleiben!)

    — Was glauben Sie, warum jetzt auf einmal in der Nähe von Düsseldorf Eigenheime usw. schlechter zu verkaufen sind? Das hat sogar etwas mit der Herabsetzung der Kilometerpauschale für Kraftwagen zu tun, Herr Kollege. Das haben sich die Betreffenden wohl ausgerechnet.
    Am 1. Juni dieses Jahres fehlten 20 833 Wohnungen. Das Defizit betrug demnach 8,6 %. Nach der amtlichen Berechnung auf Grund des Abbaugesetzes von 1960 betrug das Defizit 0,1 MI. Damit ist alles gesagt. Düsseldorf hat keinen Anspruch darauf, geschont zu werden. Ja, es gibt sogar Berechnungen, die davon ausgehen, daß wir schon zuviel Wohnungen haben.
    Ich will darauf verzichten, auf die Frage der Kürzung der Landesmittel und was alles dazu gehört, einzugehen. Gestatten Sie mir aber noch eine Bemerkung zum Fall Düsseldorf. Daß ich so begeistert davon rede, liegt wahrscheinlich daran, daß ich selber Düsseldorfer bin. Trotz dieser Behandlung der Angelegenheit und trotz des Ärgers mit den Zahlen stehen sowohl der Rat der Stadt Düsseldorf als auch die Verwaltung sehr positiv zur Wohnungspolitik in dem Sinne, daß sie sagen: Ob schwarzer oder weißer Kreis, bei uns fehlen Wohnungen; dabei ist es völlig gleichgültig, was für ein Kreis wir sind. Aus diesem Grunde müssen wir so viele Wohnungen bauen, wie es überhaupt möglich ist.
    Wir haben 1967 Landesmittel für 2900 Wohnungen erhalten. Wir werden also bauen können. Jährlich sollen 2500 Wohnungen gebaut werden. Aber auch dieser Bau von jährlich 2500 Wohnungen — und das ist das Interessante bei der Sache — bringt uns in den nächsten Jahren aus dem echten Defizit noch nicht heraus. Ich meine deshalb: wir sollten mit Mut an die Sache herangehen und uns um Hilfe bemühen.
    Ich überlege mir, ob ich nun auf die Fehlerquellen eingehen soll, die bei den Defizitberechnungen entstanden sind. Da ich erst 10 Minuten spreche, kann ich das wohl tun.
    Der Kollege Jacobi scheint etwas pessimistischer zu sein als ich: denn er hat bemerkt, es sei unfruchtbar, hier noch etwas über das statistische Wohnungsdefizit zu sagen. Ich meine, Herr Kollege Jacobi, man sollte etwas dazu sagen, weil ich die Hoffnung nicht aufgebe, daß es doch noch fruchtbar sein wird. Man sollte endlich einmal klarstellen, warum es zu solchen Ergebnissen kommt, die uns in die Verlegenheit bringen, Städte zu weißen Kreisen zu machen, in denen noch eine echte Wohnungsnot herrscht. Dieses statistische Wohnungsdefizit beruht auf Zahlen, die bei der Wohnungszählung im Jahre 1956 ermittelt wurden. 1956 wurde nach Art und Zahl der Wohnungen und Art und Zahl der Wohnparteien gefragt. 1961 kam eine Volkszählung hinzu. Sie lieferte die Zahl der Wohnparteien, und es wurde eine Gegenüberstellung der
    Zahl der Normalwohnungen mit der Zahl der Wohnparteien vorgenommen. Dann kamen wir zu der Geschichte mit den minus 3 %. Meine Damen und Herren, im Ausschuß hat es mir keiner abgekauft, aber hier möchte ich es trotzdem sagen: schon als kaufmännischer Lehrling habe ich gelernt, daß ein ausgeglichener Markt mit Minuszahlen nicht hinzukriegen ist. Wenn 3 % fehlen, ist der Markt nicht ausgeglichen. Ich bin sogar der Meinung: auch bei einem Wohnungsmarkt, bei dem Wohnung nicht gleich Wohnung und Wohnpartei nicht gleich Wohnpartei ist, ist ein ausgeglichener Wohnungsmarkt erst dann vorhanden, wenn es ein Plus an Wohnungen gibt. Ich stelle das gern so dar: Der Wohnungsmark ist dann ausgeglichen, wenn der Vermieter sagen kann: „Mein lieber Freund, zieh am Ersten aus; mir langt's!" und wenn der Mieter zum Vermieter sagen kann: „Mein lieber Freund, du hast mich lange genug geärgert; ich ziehe am Ersten aus; mir langt's!" Wenn das beide tun können, ohne in Verlegenheit zu geraten, haben wir einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt, und nicht eher.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Mommer: Sehr klar ausgedrückt!)

    — Ich drücke mich manchmal noch etwas klarer aus; aber mit Rücksicht darauf, daß der Herr Präsident zum erstenmal amtiert, möchte ich ihn nicht zu einem Stirnrunzeln wegen meiner Ausdrucksweise veranlassen.