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ID0512121100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Stein (Mainz) und Dr.-Ing. Seebohm 6109 A Abg. Peiter tritt in den Bundestag ein . . 6111 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6111 B Wahl des Abg. Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments 6111 B Amtliche Mitteilungen 6111 C Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Biechele: Ölkatastrophe durch Explosion eines 50 000-Liter -Öltanks — Sicherungsmaßnahmen gegen Ölgefahren . . . 6115 B Fragen des Abg. Folger: ADAC-Vorschlag einer Privat- Haftpflichtversicherung von Radfahrern und Fußgängern 6115 B Frage des Abg. Picard: Veröffentlichung der abweichenden Auffassung überstimmter Richter bei Urteilen der oberen Bundesgerichte . . 6115 D Fragen des Abg. Dr. Apel: Seehafenbetriebe . . . . . . . . 6115 D Fragen des Abg. Bartsch: Verbesserung der Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit der ehemaligen Kriegsgefangenen von Hassel, Bundesminister . . . 6116 B Bartsch (SPD) 6116 C Frage des Abg. Prochazka: Verbindung einer Rechtsbelehrung mit einem Fahrverbot Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 6116 D Fragen der Abg. Reinholz und Gottesleben: Umsatzsteuerliche Gleichstellung von Traubenmost und Wein mit den übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Höcherl, Bundesminister 6117 A Reinholz (CDU/CSU) 6117 C Dröscher (SPD) 6117 C Dr. Giulini (CDU/CSU) 6117 D Josten (CDU/CSU) 6118 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6118 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Preis für deutsche Braugerste . . . . 6118 C Fragen des Abg. Wächter: Verstärkte Verwendung von Sauermolke als Zusatz in Milchaustauschfutter Höcherl, Bundesminister . . . . . 6118 D Wächter (FDP) . . . . . . . . 6119 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6119 D Fragen des Abg. Lemper: Angeblicher Plan des Abbrennens einer Nachbildung eines Teiles der Altstadt von Moskau im Olympia-Stadion Berlin 6120 A Frage des Abg. Ertl: Äußerungen von Staatspräsident de Gaulle in Polen über die Oder- NeißeGrenze Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6120 A Ertl (FDP) 6120 C Frage des Abg. Felder: Protest gegen die griechische Militärdiktatur im Europarat Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6121 B Felder (SPD) 6121 D Blachstein (SPD) . . . . . . . 6122 A Dr. Mommer (SPD) 6122 B Faller (SPD) . . .. . . . . . 6122 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 6122 D Matthöfer (SPD) 6123 B Lenders (SPD) 6123 C Fellermaier (SPD) 6123 D Frage des Abg. Prochazka: Abkömmlinge einer Ehe zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem VAR-Staatsangehörigen Lücke, Bundesminister 6124 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst Lücke, Bundesminister 6124 C Frage des Abg. Dichgans: Angewiesensein von über 65 Jahre alten Mitbürgern auf Sozialhilfe . . . 6124 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Kernwaffensichere Luftschutzanlage im Freiburger Schloßberg Lücke, Bundesminister . . . . . . 6124 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 6125 A Dorn (FDP) 6125 B Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Meinungsmonopol des deutschen Fernsehens in bezug auf politische Sendungen Lücke, Bundesminister . . . . . . 6125 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6125 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6126 A Moersch (FDP) 6126 B Kuntscher (CDU/CSU) 6126 C Blachstein (SPD) 6126 D Dorn (FDP) 6127 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 6127 A Sänger (SPD) 6127 A Ollesch (FDP) 6127 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6127 C Fragen des Abg. Dröscher: Gleichstellung von Sportunfällen mit Arbeitsunfällen 6127 C Frage des Abg. Dröscher: Nichtanrechnung der Wehrdienstzeiten auf die Altersversorgung von Angestellten der Rundfunkanstalten Lücke, Bundesminister 6127 D Frage des Abg. Borm: Gespräch des Bundesministers Lücke mit dem Schah von Persien über die Demonstrationen während seines Besuches in der Bundesrepublik Lücke, Bundesminister 6128 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6128 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 6128 C Dorn (FDP) 6128 C Frage des Abg. Borm: Angebliche frühere Tätigkeit von Angehörigen des Bundesverfassungsschutzamtes als Ausbilder in Persien Lücke, Bundesminister 6128 D Frage des Abg. Borm: Stellv. Missionschef der Persischen Botschaft in Köln früher Direktor des persischen Geheimdienstes Lücke, Bundesminister 6129 A Moersch (FDP) 6129 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dorn: Handgranaten als Waffen im Polizeidienst Lücke, Bundesminister 6129 B Dorn (FDP) 6129 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6129 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/2074) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 6130 A Wurbs (FDP) 6134 D Jacobi (Köln) (SPD) 6137 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 6140 C Frau Berger-Heise (SPD) 6144 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6146 B Mick (CDU/CSU) 6150 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung im Verteidigungsfall (Abg. Dorn, Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Mischnick und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2130) — Erste Beratung 6152 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1723) — Erste Beratung — 6152 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache V/1979 [neu]) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) 6152 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Mauk, Dr. Friderichs, Jung, Reichmann, Spitzmüller, Mertes, Ertl, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/2110) — Erste Beratung — 6153 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) (Drucksache V/2004) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 mit dem Kaiser- reich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2005) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 mit der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von- Kapitalanlagen (Drucksache V/2006) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Dritten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - (Drucksache V/2007) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1964 mit dem Kaiserreich Äthiopien über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2008) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/2027) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 mit der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2028) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung (Drucksache V/2071) — Erste Beratung — . . . 6153 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache V/2073) — Erste Beratung — . . ..6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6154 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" (Abg. Dr. Staratzke, Opitz, Dr. Miessner u. Gen.) (Drucksache V/2098) — Erste Beratung — 6154 A Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (Drucksache V/2111) — Erste Beratung — 6154 A Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2077) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache V/2081) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2083) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1680); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus, Dorn, Busse [Herford] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1492); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite Beratung — Köppler (CDU/CSU) 6155 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 6156 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6157 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6158 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1947) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 6159 A Schulhoff (CDU/CSU) 6159 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 6161 B Dr. Bucher (FDP) 6161 D Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2125), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen V/ 1861, zu V/1861) — Zweite Beratung — . . . 6162 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Gen. betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Drucksachen V/126, V/2023) 6162 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2020) 6163 A Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2103) 6163 C Nächste Sitzung 6163 C Anlagen 6165 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6109 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 119. Sitzung, Seite 5995 A, Zeile 13 statt solche allgemeinen Warnungen: solche Warnungen 119. Sitzung, Seite 5997 A, Zeilen 15-29 statt des gedruckten Textes: Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Wie erklären Sie sich dann, Herr Staatssekretär, die Erklärung des Sprechers des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen vom 18. August, nach der eine ganze Reihe von Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik, nämlich gewisse Gruppen von Flüchtlingen, frühere aktive Widerständler aus der Zone, Angehörige verschiedener Organisationen in der Bundesrepublik, z. B. von Flüchtlings- und Heimatvertriebenenverbänden, außerdem ehemalige Regierungs-, Partei-und Wirtschaftsfunktionäre der Zone, frühere Angehörige der Volksarmee oder Volkspolizei und Personen, deren Flucht in den Westen Aufsehen erregte, gewarnt worden sind, Reisen in den Ostblock anzutreten? Derartige Personen sind doch bei Reisen in den Westen nicht gefährdet. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach * 6. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Bading * 4. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Behrendt * 4. 10. Berendsen 7. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. Deringer * 4. 10. Frau Dr. Elsner * 4. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Frerichs 4. 10. Frau Freyh 4. 10. Gerlach * 7. 10. Graaff 7. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hussong 7. 10. Illerhaus * 4. 10. Dr. Ils 6. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Mattick 4. 10. Missbach 5. 10. Müller (Aachen-Land) * 4. 10. Picard 7. 10. Richarts * 6. 10. Saam 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Seuffert * 5. 10. Spitzmüller 4. 10. Dr. Starke (Franken) * 4. 10. Steinhoff 21. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Zoglmann 6. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Aigner * 14. 10. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Gibbert 27. 10. Höhne 31. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reinholz 30. 11. Ruf 13. 10. Wendelborn 13.10. Wienand 20. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Der Antrag verfolgt die Schaffung eines Rahmengesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Drogist. Die vielseitigen Aufgaben des Drogisten erfordern im Interesse der Öffentlichkeit und der Volksgesundheit eine gesetzliche Regelung für diesen Beruf, der als Einzelhandelsberuf ein „Beruf besonderer Art" ist durch seine qualifizierte Fachausbildung auf dem Gebiete der vorbeugenden Gesundheitspflege und der Abgabe von Arzneimitteln und Heilmitteln einfacher Art. Da die Bevölkerung mit dem Begriff „Drogist" die Vorstellung eines Fachmannes verbindet, der eine ausreichende und qualifizierte Ausbildung nachweisen kann, würde mit dem Erlaß des Gesetzes ein bereits bestehender Zustand seine bisher fehlende bundesgesetzliche Grundlage finden. Landesgesetzlich besteht eine gleichartige Regelung im Lande Bremen durch das „Bremische Gesetz" über die Führung der Berufsbezeichnung „Drogist" und Drogerie vom 6. 8. 1946, das durch das Überleitungsgesetz geltendes Bundesrecht geworden ist. Der im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts entstandene Geschäftstyp „Drogerie" umfaßt den Einzelhandel mit Drogen und Chemikalien, Heilkräutern, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Artikeln der vorbeugenden Gesundheitspflege, Verbandmaterial und Krankenpflegeartikeln, Nähr- und Stärkungsmitteln, Artikeln der Körperpflege und Schönheitspflege sowie Haushalts- und Reinigungsmitteln, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und ähnlichen Produkten. Die schnelle und ständig sich ausbreitende Entwicklung der industriellen Produktion auf dem Gebiet der angewandten Naturwissenschaften machte die Drogerie zum Prototyp eines Fachgeschäftes dieser Art. Schon in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gründeten die Drogisten einen beruflichen Zusammenschluß und begannen mit der Schaffung eines einheitlichen beruflichen Ausbildungswesens; es entstanden zunächst Sonntags- und Abendschulen und später reguläre Drogistenschulen mit akademisch vorgebildeten Lehrkräften und Un*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6166 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 terricht in Botanik, Drogenkunde und Chemie als ordentlichen Lehrfächern. 1881 wurde als private fachliche Lehranstalt die Deutsche Drogisten-Akademie in Braunschweig gegründet, die 1923 staatlich anerkannt wurde. 1951 erhielt die wiederaufgebaute kriegszerstörte Anstalt als Stiftung des privaten Rechts erneut die staatliche Anerkennung durch das Land Niedersachsen mit gleichzeitiger staatlicher Abschlußprüfung. Nachdem um 1900 die dreijährige Lehrzeit eingeführt war mit eigener Drogistengehilfenprüfung als Lehrabschlußprüfung, entwickelte sich der Drogistenberuf immer stärker zu einem ausgesprochenen Fachberuf. 1953 wurde durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft ein selbständiger Lehrberuf „Drogist" neben dem Lehrberuf Einzelhandelskaufmann 'geschaffen, und 1957 erfolgte durch ein Abkommen zwischen der Berufsorganisation und dem Deutschen Industrie- und Handelstag die Eingliederung der Drogistengehilfenprüfung als selbständiger fachlicher Prüfungsteil in die Kaufmannsgehilfenprüfung, über die ein eigenes Drogistengehilfenzeugnis erteilt wird. Daneben ist die Ablegung der staatlichen Giftprüfung obligatorisch. Infolge der den Beruf beherrschenden Aufgabe der qualifizierten Fachausbildung entstand ein ausgeprägtes Berufsbewußtsein mit Herausstellung der Berufsbezeichnung „Drogist" und der Geschäftsbezeichnung „Drogerie". Diese Begriffe wurden in der Öffentlichkeit in Verbindung mit der wachsenden Anzahl der Drogerien (zur Zeit etwa 14 500 Betriebe mit etwa 60 000 Beschäftigten) allgemein bekannt und erhielten eine klare Verkehrsgeltung. Da auch Gewerbetriebe, die keine drogistische Fachausbildung hatten, unter dem Namen „Drogerie" Einzelhandelsgeschäfte mit drogistischem Warensortiment errichten konnten, setzte sich die Auffassung durch, daß unter einem „Drogisten" nur ein Fachmann mit nachgewiesener mehrjähriger Ausbildung in den Naturwissenschaften und auf chemisch-technischem Gebiet verstanden werden kann. Dieser Auffassung ist die Rechtsprechung beigetreten, u. a. das Oberlandesgericht Bamberg im Urteil vom 6. 2. 1958. Nach diesem auf einem Gutachten des Deutschen Industrie- und Handelstages basierenden Urteil setzt das kaufende Publikum voraus, daß der in der Drogerie als Inhaber oder Angestellter beschäftigte Drogist eine abgeschlossene Fachausbildung besitzt und dadurch zur verantwortlichen Beratung qualifiziert ist. Der Antrag will durch den staatlichen Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" gewährleisten, daß nur solche Personen die Bezeichnung „Drogist" verwenden dürfen, die in ihrer Fachausbildung dem Vertrauen der Bevölkerung entsprechen. Es wird nicht bezweckt, das Feilhalten oder die Abgabe von Drogerieartikeln jeder Art gewerberechtlich einer Einoder Beschränkung zu unterwerfen; diese Waren sollen wie bisher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen — soweit diese bestehen z. B. hinsichtlich der Abgabe von Giften — frei gehandelt werden. Nur soll, wenn die besondere Bezeichnung „Drogist" im Geschäftsverkehr verwendet wird, die Bevölkerung die Gewähr haben, daß es sich um einen Fachmann mit nachgewiesener Berufsausbildung handelt. Insoweit liegt nach Meinung der Antragsteller die Regelung im öffentlichen Interesse. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 11. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 21): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen: Bis heute wurden Anträge indonesischer Studenten auf Gewährung politischen Asyls nur schleppend von deutschen Behörden behandelt.? Die in der aufgeführten Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen aufgestellte Behauptung trifft nicht zu. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet über die ihm vorliegenden Asylanträge unverzüglich, sobald der- Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Hierzu bedarf es vielfach weiterer Nachforschungen, etwa durch Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Auskünften des Auswärtigen Amtes, z. B. über die Frage der politischen Gefährdung bestimmter Personengruppen in den Heimatländern der Antragsteller. Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge liegen derzeit fünf Anträge von Indonesieren auf Anerkennung als Asylberechtigte vor, über die noch nicht entschieden ist. Der älteste dieser Anträge ist im Januar 1967, weitere sind in den Monaten Februar und Mai gestellt worden. Angesichts der dargelegten Notwendigkeit der Sachverhaltsaufklärung, die selbstverständlich einige Zeit in Anspruch nimmt, kann bei dem seit der Antragstellung verflossenen Zeitraum von „schleppender Behandlung" keine Rede sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 22) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß bei der geplanten neuen Gebührenordnung für Rundfunk und Fernsehen geringere Gebühren erhoben werden in Ortschaften, wo nur das Erste Programm empfangen werden kann? Rundfunkgebühren sind Konzessionsabgaben. Sie werden für die öffentlichrechtliche Erlaubnis erhoben, eine Rundfunkanlage zu betreiben, also am Ätherverkehr überhaupt teilzunehmen. Ihre Rechtsnatur läßt daher keine Abstufung nach Art und Umfang des tatsächlichen Empfangs zu. Eine solche Abstufung würde auch praktisch sehr schwierig sein. Mangelhafter Empfang dürfte u. a. häufig auf mangelhaften Empfangsanlagen beruhen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6167 Hinzu kommt, daß die einzelnen Sender sich überschneiden, so daß sich im Einzelfall kaum exakt feststellen läßt, ob in bestimmten Ortschaften wirklich nur das 1. Programm empfangen werden kann. Ganz unabhängig davon ist gesichert, dab z. Z. 82% der Bevölkerung der Bundesrepublik einschließlich Westberlin die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens einwandfrei empfangen können. Bis Ende dieses Jahres sollen es 85% sein. Die Bundesregierung wird von sich aus alles tun, um eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung durch den weiteren Ausbau des Sendernetzes zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2091 Frage 24) : Wie steht die Bundesregierung zur gegenwärtigen Rechtslage, nach der ausländische Wertpapierfonds nicht den deutschen Aufsichts- und Publizitätsvorschriften unterliegen? Zertifikate ausländischer Investmentgesellschaften werden in der Bundesrepublik schon seit langem vertrieben. Der Wettbewerb hat den deutschen Kapitalanlegern Vorteile und den deutschen Kapitalanlagegesellschaften Anregungen gebracht. Zwei Mißstände haben sich gezeigt. Einmal sind Verluste durch einige unsolide Schweizer Immobilien-Fonds-Zertifikate entstanden. Seit 1. Februar 1967 gilt aber in der Schweiz ein Gesetz zur Überwachung aller dortigen Investmentgesellschaften, so daß ungeprüfte Schweizer Investment-Zertifikate nicht mehr angeboten werden. Damit unterliegt die Mehrzahl der ausländischen Investment-Gesellschaften, deren Zertifikate hier angeboten werden, in ihrem Sitzland einer staatlichen Überwachung, die besonders in dein Vereinigten Staaten sehr streng ist. Es werden also nur noch wenige ausländische Investment-Zertifikate von solchen Gesellschaften bei uns angeboten, die in ihrem Sitzland nicht überwacht werden; allerdings sind diese Gesellschaften sehr aktiv. Das Ausweichen von Gesellschaften in Länder ohne Investmentaufsicht hat z. T. steuerliche Gründe. Zweitens ist bei ausländischen Angeboten z. T. mangelhafte Publizität und unkorrekte Werbung zu bemängeln. Die Bundesregierung versucht zunächst im Wege der Verhandlung mit den Vertriebsgesellschaften Mängel zu beseitigen. Sie prüft unabhängig davon, ob es unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Probleme erforderlich und zweckmäßig ist, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die den Vertriebsgesellschaften bestimmte Publizitätspflichten auferlegen und ein Eingreifen bei Mißständen in ider Werbung ermöglichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/2091 Fragen 25 und 26) : Entspricht es den Tatsachen, daß viele deutsche Produzenten wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform nicht in der Lage sind, für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen, da sie zur Zeit nicht feststellen können, welche Preise ihnen von ihren Vorlieferanten gemacht werden? Wenn die Frage 25 bejaht wird, könnten sich daraus nicht insbesondere für unseren Export Schwierigkeiten ergeben, da es die geringen Gewinn-Margen im Außenhandel nicht zulassen, etwaige spätere Abweichungen der Inlandspreise aufzufangen, und sich deshalb die Exporteure u. U. nicht in der Lage sehen, heute für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Offerten zu machen? Es trifft zu, daß eine Reihe von Unternehmen wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform Schwierigkeiten hat, für die Zeit nach dean 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß mit dem Näherrücken des Umstellungstermins auch diese Unternehmen zunehmend Klarheit über die preislichen Auswirkungen des Steuersystemwechsels erlangen. Die Bundesregierung betreibteine intensive Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere der Unternehmer, über die Wirkungsweise des neuen Umsatzsteuersystems. Diese Bemühungen werden durch die Fachpresse, eine Reihe von. Vereinigungen der Wirtschaft sowie durch die steuerberatenden Berufe unterstützt. Mir ist auch bekannt, daß in wichtigen Bereichen [der Wirtschaft in nächster Zeit die nach dem 1. Januar 1968 geltenden Preise bekanntgegeben werden sollen. Z. B. beabsichtigen die vier Walzstahl-Kontore, in denen der größte Teil der deutschen Stahlindustrie zusammengefaßt ist, in Kürze ihre neuen Preislisten zu veröffentlichen. Nachdem der Deutsche Bundestag am 8. September 1967 die Entscheidung über eine verbesserte Entlastung der Altvorräte getroffen hat, ist überdies ein bedeutsamer Unsicherheitsfaktor für die Preiskalkulation entfallen. Mit der zu erwartenden zunehmenden Klarheit über ,die neuen Preise auf dem Inlandsmarkt werden sich auch etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Steuersystemwechsel für den Außenhandel ergeben können, vermindern. In der Regel 'dürften keine ernsthaften Probleme bei der Abgabe von Auslandsofferten auftreten, weil deutsche Ausfuhren künftig vollständig von der Umsatzsteuer entlastet werden, während gegenwärtig — wie Ihnen sicher bekannt ist — nur eine pauschale Entlastung durchgeführt wird, die in vielen Fällen niedriger als die tatsächliche Vorbelastung ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jacobi.


Rede von Werner Jacobi
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben soeben wieder einmal einen Beweis dafür erhalten, daß sich Wohnungsbaupolitiker, wenn sie sich streiten wollen, große Mühe geben müssen, unterschiedliche Auffassungen festzustellen. Denn das, was an kritischen Bemerkungen von dem Herrn Kollegen Wurbs hier geäußert worden ist, ist, glaube ich, nicht so viel, daß sich hier großer Streit lohnen könnte. Vieles von dem, was er feststellte, findet auch unsere Billigung. Auch wir sind der Meinung, daß es eine Reihe von Erfordernissen gibt, die bisher noch nicht beachtet worden sind, und ich erhoffe aus den positivkritischen Anmerkungen des Kollegen Wurbs eine gedeihliche Ausschußberatung für beide Gesetze, die heute anstehen.
Ich möchte und ich muß — das ist auch eine gewisse Tradition der Wohnungsbaupolitiker —ebenfalls mit einer allgemeinen Bemerkung anfangen, wie ich mir überhaupt versagen möchte, Detailfragen anzusprechen; das ist nicht die Aufgabe einer ersten Lesung.
Meine Damen und Herren, wir sollten bei wohnungspolitischen Debatten, deren wir ja in der letzten Zeit nicht gerade in Überfülle hatten, nicht vergessen, daß der Deutsche Bundestag an den großen Wohnungsbauleistungen der Jahre seit der Währungsreform seinen gemessenen Anteil hat. Ohne die Regelungen des Ersten Wohnungsbaugesetzes und ohne zahlreiche andere gesetzliche Maßnahmen hätten sich Wiederaufbau und Neubau niemals so erfreulich entwickeln können, wie dies in den letzten fünfzehn Jahren der Fall war.
Gerade in diesen Tagen, in denen bei den Erörterungen über die Finanzreform so oft von der Notwendigkeit, aber auch von den Schwierigkeiten einer Normierung der Gemeinschaftsaufgaben die Rede ist, sollte an das Beispiel des Wohnungsbaus gedacht werden. Er wurde bereits Anfang der fünfziger Jahre, und zwar durch das erwähnte Erste Wohnungsbaugesetz und seinen § 1, als eine gemeinschaftliche öffentliche Aufgabe von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden bezeichnet. Dementsprechend ist verfahren und in einer gewaltigen Anstrengung, an der direkt und indirekt alle Schichten des Volkes beteiligt waren, mehr erreicht worden, als man seinerzeit noch im Schatten der Stunde Null erhoffen durfte.
Ich gebe diesen Hinweis deshalb, weil es vielleicht not tut, gerade heute bei den Diskussionen über die Gemeinschaftsaufgaben auf dieses Beispiel des Wohnungsbaus erneut zu verweisen, weil es zeigt, daß guter Wille auch dort eine Brücke sein kann, wo es formelle Bedenken in mancherlei Hinsicht geben mag.
Aber, meine Damen und Herren, wie das im Leben I ist: nicht alles glückt so, daß man es vollkommen nennen dürfte. So wie große und kleine Baumaßnahmen gelegentlich Mängel aufweisen, so halten auch gesetzliche Bestimmungen nicht immer einer Nachprüfung stand; sie bedürfen der Anpassung an eine gewandelte oder nicht richtig vorausgesehene Entwicklung.
Bei den zwei heute anstehenden Gesetzentwürfen haben wir es mit dem Versuch zu tun, Angleichungen oder Korekturen der bisherigen Rechtslage vorzunehmen. Namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion kann ich schon an dieser Stelle zum Ausdruck bringen, daß wir den Entwürfen prinzipiell zustimmen, zu einigen Punkten jedoch Vorbehalte anmelden. Was zunächst das SchlußterminÄnderungsgesetz anlangt, so hat der Herr Bundeswohnungsbauminister soeben davon gesprochen, daß die Bundesregierung hier einen nach ihrer Meinung tragbaren Kompromiß anbiete. Er hat zugleich darauf hingewiesen, daß die Abbaugesetzgebung und ihre Durchführung, vor allem die Problematik der schwarzen und weißen Kreise, zwischen den jetzigen Koalitionsparteien lange umstritten war. Es ging dabei bekanntlich vor allem um die unterschiedliche Beurteilung der Defizitberechnungen und ihre Aussagekraft für die jeweilige tatsächliche Wohnungsmarktsituation. Darüber ist in diesem Hohen Hause so oft debattiert worden, daß es sich erübrigt, die Diskussion hierzu jetzt noch einmal zu beginnen. Es wäre nicht nur zeitraubend, sondern wohl auch unfruchtbar. Zudem bietet die Regierungsvorlage des Schlußtermin-Änderungsgesetzes in der Tat eine Verständigungsgrundlage.
Wir Sozialdemokraten unterscheiden uns in der Betrachtung der Notwendigkeit, in einigen Ballungsräumen mit der völligen Liberalisierung des Wohnungsmarktes noch über den 1. Januar 1968 hinaus



Jacobi (Köln)

zu warten, von der Bundesregierung allerdings insoweit, als wir ebenso wie der Bundesrat Düsseldorf und Köln in die letztmalige Ausnahmeregelung einbeziehen möchten. Mein Kollege Willy Könen wird hierzu im Laufe der Debatte noch besonders Stellung nehmen. Ich kann mich deshalb an dieser Stelle auf den soeben gemachten Hinweis beschränken. Dabei hoffe ich, daß wir im zuständigen Ausschuß auch in dieser Frage zu einem Einvernehmen kommen.
Welche Kreise aber auch immer am 1. Januar 1968 weiß werden, es droht Unsicherheit und Rechtsnot, wenn dieses Hohe Haus bis zu diesem Termin die im Rechtsausschuß anstehende Novellierung des § 556 a BGB, das soziale Mietrecht, nicht verabschiedet hat. Ich richte den dringenden Appell an die Kolleginnen und Kollegen des Rechtsausschusses, sich der Vordringlichkeit dieser Materie bewußt zu sein. Es geht nicht an, daß zum nächsten Jahresbeginn in mehr als 20 Kreisen der bisherige Mieterschutz entfällt und an seine Stelle Mietrechtsbestimmungen treten, die zur Zeit in Kenntnis ihrer sozialen Problematik einer Revision unterzogen werden sollen. Es handelt sich auch hier beim Mietrecht um einen notwendigen Anpassungsvorgang, der die Lehre aus Erkenntnissen der vergangenen Jahre zieht.
Das gleiche gilt für den zweiten heute in erster Lesung anstehenden Gesetzentwurf, das sogenannte Zinserhöhungsgesetz. Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat bereits darauf hingewiesen, daß der Entwurf einem einstimmigen Beschluß des Bundestages seine Entstehung verdankt. Er hat diesen Beschluß vom 8. Dezember 1966 in seinem wesentlichen Kern zitiert. Dieser Kern besteht in der Feststellung, daß es notwendig sei, die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus fortzusetzen und entsprechende Mittel im Bundeshaushalt zweckgebunden sicherzustellen.
Ausgelöst wurde die damit verbundene Aufforderung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs über eine Verzinsung oder Zinsanhebung bei den Förderungsdarlehen — vor allem des Ersten Wohnungsbaugesetzes — bekanntlich durch verschiedene Motive: 1. Durch die finanziellen Schwierigkeiten von Bund und Ländern für eine beachtliche Weiterführung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus die erforderlichen Mittel auf Dauer aufzubringen; 2. durch die seit langem bestehende Unzufriedenheit über die weitgehenden Mietverzerrungen bei den Sozialwohnungen der verschiedensten Baustufen; 3. weil bereits in jenen Wochen immer wieder Versuche unternommen wurden, beim Wohnungsgeld empfindliche Einsparungen vorzunehmen.
Alle diese Gründe haben an Aktualität nichts eingebüßt. Nach wie vor besteht die Notwendigkeit einer intensiven Fortsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, eines Wohnungsbaus, der immer noch und auch in Zukunft auf lange Jahre hin einen gewichtigen Umfang als Ausgleichsfaktor haben muß.
Die beiden Konjunkturbelebungsspritzen aus den Investitionshaushalten — der Bundeswohnungsbauminister deutete das bereits an — sind keine Dauer-, sondern nur Überbrückungshilfen. Es bedarf also der Zuführung neuer Mittel für Bund und Länder über einen längeren Zeitraum. Die Verzinsung praktisch bisher zinsfreier öffentlicher Darlehen ist ein Weg hierzu. Er dürfte für diejenigen, die auf die vorgesehene Weise herangezogen werden, schmerzlich sein. Sie sollten jedoch bedenken, in welcher Gunst sie bisher gegenüber denjenigen standen, die für Wohnungen des gleichen Wertes bisher sehr viel mehr an Miete zu zahlen hatten. Das, was mit dem Gesetzentwurf angestrebt wird, ist also auch eine Art Akt ausgleichender Gerechtigkeit.
Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat gegenüber Sorgen, es könne dabei zu unangemessenen Mieterhöhungen kommen, bereits darauf hingewiesen, daß gemeinsam mit den Ländern hier Absicherungen erfolgen sollen. Der Weg hierzu wird über Wohnwerttabellen angestrebt, die von den Ländern den jeweils unterschiedlichen Verhältnissen angepaßt werden sollen. Meine Freunde und ich stimmen einer solchen Lösung grundsätzlich zu. Sie behalten sich jedoch eine Stellungnahme bis zur Vorlage entsprechender Muster vor. Wir möchten ganz sichergehen, daß möglichst für jedermann ablesbare Tabellen alle denkbaren Erhöhungen einfangen. Nichts hat in der Öffentlichkeit größere Unruhe hervorgerufen als Meldungen, nach denen eine Flut von Mieterhöhungen vom Beginn des nächsten Jahres an auf die Inhaber von Sozialwohnungen zukomme, die Steigerungen der Miete bis zu angeblich 50 °/o mit sich brächten. Wir möchten in den demnächst stattfindenden Ausschußberatungen restlos Klarheit über die denkbaren Erhöhungsfaktoren haben. Wir wissen zwar und haben es mit Dankbarkeit zur Kenntnis genommen, daß der Herr Bundeswohnungsbauminister diese Meldungen dementiert, und darauf hingewiesen hat, daß ein solches Ausmaß an Mieterhöhungen nicht zu befürchten sei. Es war allerdings ein mehr allgemeines Dementi. Erst dann, wenn wir übersehen können, wie die Tabellen aussehen, und erst dann, wenn wir abschätzen können, ob und in welchem Umfang auch andere gesetzliche oder Verwaltungsregelungen auf die Mieten im Sinne einer Erhöhung drücken, haben wir die Möglichkeit, uns ein Urteil zu bilden. Dazu bedürfen wir einiger Zeit.
Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat heute aber erneut darauf hingewiesen, daß er die Hoffnung hat, mit dem Zinserhöhungsgesetz Mieterhöhungen abzufangen, die über 25 % bei den älteren, bisher mit niedrigeren Mieten bedachten Sozialwohnungen betragen. Wir hoffen, daß wir gemeinsam eine entsprechende Lösung finden.

(Vorsitz : Vizepräsident Scheel.)

Es ist aber fraglos auch daran zu denken, daß es eine Reihe von Regelungen gibt — Herr Kollege Wurbs hat einige angedeutet —, die außerhalb des Zinserhöhungsgesetzes in diesem Zusammenhang in den Griff genommen werden müssen, damit unangemessene, untragbare Belastungen vermieden werden. So bedürfen die Beratungen des Ausschusses auch zu diesen Punkten einer großen Sorgfalt. Es darf bei ihnen keine Zeitpeitsche geben. Die Anhörung von Sachverständigen sowohl aus



Jacobi (Köln)

der Wohnungswirtschaft als auch aus der Mieterschaft ist unumgänglich.
Als sicher erscheint mir, daß das Zinserhöhungsgesetz unter keinen Umständen, wie es vorgesehen und mehrfach angekündigt war, bereits zum 1. Januar 1968 in Kraft treten kann; das ist unmöglich. Entsprechend können auch die mit ,dem Gesetz verbundenen Mieterhöhungen zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen. Trotz dieser Sachlage muß schon heute festgestellt werden, daß begrenzte Mieterhöhungen auf die Dauer nicht ausbleiben können. Wir wissen z. B., daß bei den weißen Kreisen, die nach der Verabschiedung des einen hier anstehenden Gesetzes noch verbleiben, Mietanhebungen um 10 % zu erwarten sind. Auch das muß bei der Gesamtberatung mit berücksichtigt werden.
Auf die Berechnungsverordnung ist schon hingewiesen worden, ebenso auf die Tatsache, daß sich aus dem Versuch, die angestiegenen Bewirtschaftungs- und Reparaturkosten für den Hausbesitzer nach viel zu langem Zögern auszugleichen, Mietanhebungen ergeben. Dies alles muß gesehen, muß geklärt, muß verstanden werden.
Unter diesen Umständen muß aber noch einmal mit großer Sorge darauf hingewiesen werden, daß unter solchen Zeichen Kürzungen des Wohngeldes ein Problem darstellen, das politisch und sozial gesehen und gewürdigt werden muß. Wir wissen, daß es wie im Jahre 1966 — ich erinnere mich an die Diskussionen im Oktober des vergangenen Jahres — auch diesmal Auseinandersetzungen zwischen dem Finanzministerium und dem Wohnungsbauministerium gegeben hat, bei denen Forderungen anstanden, die völlig indiskutabel sind. Sie gingen so weit, daß verlangt wurde, Wohngeld für Sozialwohnungsinhaber in Zukunft überhaupt nicht mehr zu zahlen. Was das für Folgen gehabt hätte, braucht hier nicht besonders betont zu werden.
Wir sind der Meinung, daß der Hinweis des Herrn Wohnungsbauministers des Nachdenkens wert ist, nach einiger Zeit werde eine Novellierung des Wohngeldgesetzes erfolgen. Wir meinen, daß bei dieser Gelegenheit auch eine Überprüfung gewisser materieller Bestimmungen möglich wäre. Im gegenwärtigen Augenblick aber in diese Bestimmungen einzubrechen, nur um gewisse Einsparungen darzutun, scheint uns nicht zweckmäßig zu sein. Vereinfachungsmaßnahmen, etwa bei der Einkommensermittlung, ja. Entlastende Regelungen für die Verwaltung, ja. Das ist aber auch nicht mit einem Federstrich zu bewerkstelligen. Ansonsten aber sollte man überlegen, ob der Zeitpunkt für einen Eingriff in das Wohngeldgesetz überhaupt schon gekommen ist. Wir meinen, daß gerade gegenwärtig und in absehbarer Zeit ein Eingriff in die soziale Substanz des Gesetzes unter keinen Umständen vertreten werden kann. Hier sind die bisher vorgelegten Vorschläge der Bundesregierung einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Nun sind diese Vorschläge wohl nur gemacht worden, weil man Einsparungen vornehmen wollte und weil die mittelfristige Finanzplanung wohl von jedem Ressort so weit wie möglich gehende Vorschläge für Einsparungen verlangte. Dafür haben wir Verständnis, nur meinen wir, daß bei einer Summe von etwa 30 Millionen DM, wie sie hier in Rede steht, keine Notwendigkeit besteht, daß diese Einsparungen auf dem Rücken der Wohngeldempfänger, die überwiegend Rentner und kleinste Einkommensträger sind, erfolgen. Wir erklären uns außerstande, hierzu unsere Zustimmung zu geben. Wir erinnern daran, daß das Wohngeldgesetz erst 1965 verabschiedet wurde, und daran, in welch feierlicher Weise das damals geschah. Ich spreche das eigentlich mehr in die Ohren des Bundesfinanzministers, der sich dieser Sitzung entsinnen sollte — es war die 163. Sitzung am 12. Februar 1965 —, als der damalige Bundeswohnungsbauminister Lücke folgendes sagte:
Das Wohngeldgesetz hat eine große familien- und gesellschaftspolitische Bedeutung. Durch dieses Gesetz wird ein Grundziel meiner Politik verwirklicht, jeder Familie, jeder alleinstehenden Person ausreichenden Wohnraum unid darüber hinaus den breiten Bevölkerungsschichten, die zu Eigentum an Haus und Boden gekommen sind, durch Lastenzuschüsse neben dem Wohnraum .dieses Mindestmaß an Eigentum wirtschaftlich Zu sichern. Damit wird dieses neue Gesetz einen würdigen Platz 'in der sozialen Ordnung unserer Zeit einnehmen.
Mit diesem Gesetz, das ;die von mir vor Jahren aufgestellte Konzeption verwirklicht, wird der weitere Abbau dier Wohnungszwangswirtschaft ,erleichtert. In der sozialen Marktwirtschaft — auch auf ,dem Wohnungssektor — nimmt dieses Gesetz eine zusätzliche soziale Funktion wahr.

(Beifall bei Abgeordneten in der Mitte.)

— Ich schließe mich Ihrem Beifall an, Herr Kollege Mick!
Meine Damen und Herren, das Hohe Haus, besonders aber die Bundesregierung wären in der Tat gut beraten, wenn sie sich der damaligen Erklärungen entsännen und ihnen entsprechend das Wohngeldgesetz nicht ständig zur Disposition stellten.
In der Begründung zum Zinserhöhungsgesetz wird viel Raum für Darlegungen über den Vertrauensschutz für die Empfänger von Förderungsdarlehen für Eigenheime verwendet. Die Darlegungen beschäftigen sich unter Zitierung von Gerichtsentscheidungen mit dem gesetzlichen Ausschluß von Zinserhöhungen bei diesen Eigenheimen. Wir werden uns mit diesem von 'dem Herrn Bundeswohnungsbauminister als unerfreulich bezeichneten Tatbestand bei den Ausschußberatungen noch zu beschäftigen haben. Es handelt sich hier fraglos um ein ernstes rechtsstaatliches Problem, wenn es auch zum Teil unerwünschte Konsequenzen auslöst. Wir werden im Ausschuß unsere Meinung hierzu dartun, und ich kann jetzt schon andeuten, daß uns nicht in jeder Weise bewiesen zu sein scheint, daß hier gar nichts getan werden könnte. Wir werden das 'erproben.



Jacobi (Köln)

Aber mindestens denselben Vertrauensschutz dürfen die Wohngeldempfänger verlangen. Was den einen gleichsam in einer Nebenbestimmung des 2. Wohnungsbaugesetzes zugesichert worden ist und worauf sie vertrauen, wurde den Wohngeldempfängern in aller Öffentlichkeit und, wie wir soeben wieder feststellen konnten, sogar in feierlichen Erklärungen zugesichert.
Nun hat der Herr Bundeswohnungsbauminister nach meinen Notizen soeben erklärt: Wenn der Bundesrat dazu Stellung genommen hat — er meinte die Vorlage zum Wohngeldgesetz —, wird die Bundesregierung noch einmal eingehend darüber beraten. Aus dieser Andeutung möchte ich die Hoffnung schöpfen, daß sich bis in die Reihen der Bundesregierung die Überzeugung durchgesetzt hat, daß es sich beim Wohngeld um einen politisch besonders neuralgischen Punkt handelt und daß hier in der Tat das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf zum Schluß kommen. Wo in diesem Hause die Zustimmung zu Einsparungen in einer bestimmten Höhe und an einer bestimmten Stelle verweigert wird, taucht verständlicherweise die Frage nach der Deckung auf. Bei den in Aussicht genommenen Wohngeldeinsparungen geht es um 30 Millionen DM jährlich. Dem Herrn Bundesfinanzminister müßte es gleichgültig sein, wo ein solcher Betrag eingespart wird, wenn nur die Kasse stimmt und wenn die Einsparungen in demselben Haushaltstitel erfolgen. Wenn dem so ist, dann ist das Problem eigentlich jetzt schon gelöst, Herr Bundeswohnungsbauminister; denn im Einzelplan 25 des Haushaltsentwurfs für 1964 sind als Ausgaben für Wohnungsbauprämien 620 Millionen DM vorgesehen. Damit ist gegenüber 1967 eine Zuwachsrate von 5% zugrunde gelegt. Die tatsächliche Entwicklung der Bauspartätigkeit im Jahre 1967 — mir wurde gerade heute ein Ergebnis unterbreitet, das den September dieses Jahres schon miteinbezieht — zeigt, daß der Ansatz von plus 5 % im nächsten Jahr durch die Entwicklung nicht gerechtfertigt ist. Es ist nicht von einer Steigerung von 5 %, sondern von einer Verminderung um 5 % auszugehen. Das bedeutet eine Einsparung von 60 Millionen DM. Das ist heute schon mit einiger Exaktheit beweisbar und nicht einfach eine leicht dahingeworfene Bemerkung. Aus dem Gesichtspunkt von Einsparungsmaßnahmen bei der mittelfristigen Finanzplanung gibt es also keine Notwendigkeit, sich des Wohngeldes als eines Opferlamms zu bedienen. Das aber ergibt Zeit für ein ruhiges Durchdenken einer zu einem späteren Zeitpunkt sowieso vorgesehenen, von mir vorhin schon erwähnten Novellierung des erst seit zwei Jahren in Kraft befindlichen Gesetzes, bei der dann eine Vereinfachung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens im Vordergrund stehen sollte.
Abschließend möchte ich die Bereitschaft der sozialdemokratischen Fraktion wiederholen, an der Beratung der beiden hier anstehenden Gesetzentwürfe mit dem Ziel einer baldmöglichen Verabschiedung mitzuwirken. Baldmöglich bedeutet für das
Schlußtermin-Änderungsgesetz eine abschließende Behandlung noch in diesem Jahr, für das Zinserhöhungsgesetz die Berücksichtigung der unabdingbaren Notwendigkeit, restlose Klarheit über die möglichen Mieterhöhungsfolgen, vor allem also über die Tabellen der Länder, zu erhalten.
Was not tut, ist, daß dieses Hohe Haus am Ende von Gesetzesberatungen — das gilt ganz allgemein — immer mehr dazu befähigt wird, eine möglichst klare Übersicht über die Folgen seiner Beschlüsse zu haben, und daß nicht nur die Experten wissen, um was es geht. Nur so ist ja schließlich auch die unerläßliche Information der Öffentlichkeit möglich, die unsere Beschlüsse letztlich zu tragen und zu ertragen hat. Mögen die Ausschußberatungen der beiden heute anstehenden Gesetzentwürfe diesen Erfordernissen Rechnung tragen!

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Czaja.