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    1541. Zustimmung: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Stein (Mainz) und Dr.-Ing. Seebohm 6109 A Abg. Peiter tritt in den Bundestag ein . . 6111 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6111 B Wahl des Abg. Corterier als Mitglied des Europäischen Parlaments 6111 B Amtliche Mitteilungen 6111 C Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Biechele: Ölkatastrophe durch Explosion eines 50 000-Liter -Öltanks — Sicherungsmaßnahmen gegen Ölgefahren . . . 6115 B Fragen des Abg. Folger: ADAC-Vorschlag einer Privat- Haftpflichtversicherung von Radfahrern und Fußgängern 6115 B Frage des Abg. Picard: Veröffentlichung der abweichenden Auffassung überstimmter Richter bei Urteilen der oberen Bundesgerichte . . 6115 D Fragen des Abg. Dr. Apel: Seehafenbetriebe . . . . . . . . 6115 D Fragen des Abg. Bartsch: Verbesserung der Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit der ehemaligen Kriegsgefangenen von Hassel, Bundesminister . . . 6116 B Bartsch (SPD) 6116 C Frage des Abg. Prochazka: Verbindung einer Rechtsbelehrung mit einem Fahrverbot Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 6116 D Fragen der Abg. Reinholz und Gottesleben: Umsatzsteuerliche Gleichstellung von Traubenmost und Wein mit den übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Höcherl, Bundesminister 6117 A Reinholz (CDU/CSU) 6117 C Dröscher (SPD) 6117 C Dr. Giulini (CDU/CSU) 6117 D Josten (CDU/CSU) 6118 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6118 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Preis für deutsche Braugerste . . . . 6118 C Fragen des Abg. Wächter: Verstärkte Verwendung von Sauermolke als Zusatz in Milchaustauschfutter Höcherl, Bundesminister . . . . . 6118 D Wächter (FDP) . . . . . . . . 6119 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6119 D Fragen des Abg. Lemper: Angeblicher Plan des Abbrennens einer Nachbildung eines Teiles der Altstadt von Moskau im Olympia-Stadion Berlin 6120 A Frage des Abg. Ertl: Äußerungen von Staatspräsident de Gaulle in Polen über die Oder- NeißeGrenze Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6120 A Ertl (FDP) 6120 C Frage des Abg. Felder: Protest gegen die griechische Militärdiktatur im Europarat Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6121 B Felder (SPD) 6121 D Blachstein (SPD) . . . . . . . 6122 A Dr. Mommer (SPD) 6122 B Faller (SPD) . . .. . . . . . 6122 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 6122 D Matthöfer (SPD) 6123 B Lenders (SPD) 6123 C Fellermaier (SPD) 6123 D Frage des Abg. Prochazka: Abkömmlinge einer Ehe zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem VAR-Staatsangehörigen Lücke, Bundesminister 6124 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst Lücke, Bundesminister 6124 C Frage des Abg. Dichgans: Angewiesensein von über 65 Jahre alten Mitbürgern auf Sozialhilfe . . . 6124 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Kernwaffensichere Luftschutzanlage im Freiburger Schloßberg Lücke, Bundesminister . . . . . . 6124 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 6125 A Dorn (FDP) 6125 B Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Meinungsmonopol des deutschen Fernsehens in bezug auf politische Sendungen Lücke, Bundesminister . . . . . . 6125 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6125 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6126 A Moersch (FDP) 6126 B Kuntscher (CDU/CSU) 6126 C Blachstein (SPD) 6126 D Dorn (FDP) 6127 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 6127 A Sänger (SPD) 6127 A Ollesch (FDP) 6127 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6127 C Fragen des Abg. Dröscher: Gleichstellung von Sportunfällen mit Arbeitsunfällen 6127 C Frage des Abg. Dröscher: Nichtanrechnung der Wehrdienstzeiten auf die Altersversorgung von Angestellten der Rundfunkanstalten Lücke, Bundesminister 6127 D Frage des Abg. Borm: Gespräch des Bundesministers Lücke mit dem Schah von Persien über die Demonstrationen während seines Besuches in der Bundesrepublik Lücke, Bundesminister 6128 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6128 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 6128 C Dorn (FDP) 6128 C Frage des Abg. Borm: Angebliche frühere Tätigkeit von Angehörigen des Bundesverfassungsschutzamtes als Ausbilder in Persien Lücke, Bundesminister 6128 D Frage des Abg. Borm: Stellv. Missionschef der Persischen Botschaft in Köln früher Direktor des persischen Geheimdienstes Lücke, Bundesminister 6129 A Moersch (FDP) 6129 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dorn: Handgranaten als Waffen im Polizeidienst Lücke, Bundesminister 6129 B Dorn (FDP) 6129 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6129 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/2074) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 6130 A Wurbs (FDP) 6134 D Jacobi (Köln) (SPD) 6137 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 6140 C Frau Berger-Heise (SPD) 6144 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6146 B Mick (CDU/CSU) 6150 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung im Verteidigungsfall (Abg. Dorn, Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Mischnick und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2130) — Erste Beratung 6152 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1723) — Erste Beratung — 6152 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache V/1979 [neu]) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) 6152 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Mauk, Dr. Friderichs, Jung, Reichmann, Spitzmüller, Mertes, Ertl, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/2110) — Erste Beratung — 6153 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) (Drucksache V/2004) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 mit dem Kaiser- reich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2005) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 mit der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von- Kapitalanlagen (Drucksache V/2006) — Erste Beratung — 6153 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Dritten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - (Drucksache V/2007) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1964 mit dem Kaiserreich Äthiopien über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2008) — Erste Beratung — 6153 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/2027) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 mit der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2028) — Erste Beratung — 6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung (Drucksache V/2071) — Erste Beratung — . . . 6153 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache V/2073) — Erste Beratung — . . ..6153 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6154 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" (Abg. Dr. Staratzke, Opitz, Dr. Miessner u. Gen.) (Drucksache V/2098) — Erste Beratung — 6154 A Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (Drucksache V/2111) — Erste Beratung — 6154 A Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2077) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache V/2081) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1968 (Handwerkszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2083) — Erste Beratung — 6154 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1680); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus, Dorn, Busse [Herford] und Fraktion der FDP) (Drucksache V/1492); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2069) — Zweite Beratung — Köppler (CDU/CSU) 6155 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 6156 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6157 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6158 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage A der Handwerksordnung (Abg. Höhne, Marx [München], Seidel, Folger, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/1030); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1947) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 6159 A Schulhoff (CDU/CSU) 6159 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 6161 B Dr. Bucher (FDP) 6161 D Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2125), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen V/ 1861, zu V/1861) — Zweite Beratung — . . . 6162 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Gen. betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Drucksachen V/126, V/2023) 6162 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2020) 6163 A Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2103) 6163 C Nächste Sitzung 6163 C Anlagen 6165 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6109 121. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 119. Sitzung, Seite 5995 A, Zeile 13 statt solche allgemeinen Warnungen: solche Warnungen 119. Sitzung, Seite 5997 A, Zeilen 15-29 statt des gedruckten Textes: Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Wie erklären Sie sich dann, Herr Staatssekretär, die Erklärung des Sprechers des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen vom 18. August, nach der eine ganze Reihe von Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik, nämlich gewisse Gruppen von Flüchtlingen, frühere aktive Widerständler aus der Zone, Angehörige verschiedener Organisationen in der Bundesrepublik, z. B. von Flüchtlings- und Heimatvertriebenenverbänden, außerdem ehemalige Regierungs-, Partei-und Wirtschaftsfunktionäre der Zone, frühere Angehörige der Volksarmee oder Volkspolizei und Personen, deren Flucht in den Westen Aufsehen erregte, gewarnt worden sind, Reisen in den Ostblock anzutreten? Derartige Personen sind doch bei Reisen in den Westen nicht gefährdet. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach * 6. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Bading * 4. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Behrendt * 4. 10. Berendsen 7. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. Deringer * 4. 10. Frau Dr. Elsner * 4. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Frerichs 4. 10. Frau Freyh 4. 10. Gerlach * 7. 10. Graaff 7. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hussong 7. 10. Illerhaus * 4. 10. Dr. Ils 6. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Mattick 4. 10. Missbach 5. 10. Müller (Aachen-Land) * 4. 10. Picard 7. 10. Richarts * 6. 10. Saam 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Seuffert * 5. 10. Spitzmüller 4. 10. Dr. Starke (Franken) * 4. 10. Steinhoff 21. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Zoglmann 6. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Aigner * 14. 10. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Gibbert 27. 10. Höhne 31. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reinholz 30. 11. Ruf 13. 10. Wendelborn 13.10. Wienand 20. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Der Antrag verfolgt die Schaffung eines Rahmengesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Drogist. Die vielseitigen Aufgaben des Drogisten erfordern im Interesse der Öffentlichkeit und der Volksgesundheit eine gesetzliche Regelung für diesen Beruf, der als Einzelhandelsberuf ein „Beruf besonderer Art" ist durch seine qualifizierte Fachausbildung auf dem Gebiete der vorbeugenden Gesundheitspflege und der Abgabe von Arzneimitteln und Heilmitteln einfacher Art. Da die Bevölkerung mit dem Begriff „Drogist" die Vorstellung eines Fachmannes verbindet, der eine ausreichende und qualifizierte Ausbildung nachweisen kann, würde mit dem Erlaß des Gesetzes ein bereits bestehender Zustand seine bisher fehlende bundesgesetzliche Grundlage finden. Landesgesetzlich besteht eine gleichartige Regelung im Lande Bremen durch das „Bremische Gesetz" über die Führung der Berufsbezeichnung „Drogist" und Drogerie vom 6. 8. 1946, das durch das Überleitungsgesetz geltendes Bundesrecht geworden ist. Der im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts entstandene Geschäftstyp „Drogerie" umfaßt den Einzelhandel mit Drogen und Chemikalien, Heilkräutern, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Artikeln der vorbeugenden Gesundheitspflege, Verbandmaterial und Krankenpflegeartikeln, Nähr- und Stärkungsmitteln, Artikeln der Körperpflege und Schönheitspflege sowie Haushalts- und Reinigungsmitteln, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und ähnlichen Produkten. Die schnelle und ständig sich ausbreitende Entwicklung der industriellen Produktion auf dem Gebiet der angewandten Naturwissenschaften machte die Drogerie zum Prototyp eines Fachgeschäftes dieser Art. Schon in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gründeten die Drogisten einen beruflichen Zusammenschluß und begannen mit der Schaffung eines einheitlichen beruflichen Ausbildungswesens; es entstanden zunächst Sonntags- und Abendschulen und später reguläre Drogistenschulen mit akademisch vorgebildeten Lehrkräften und Un*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6166 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 terricht in Botanik, Drogenkunde und Chemie als ordentlichen Lehrfächern. 1881 wurde als private fachliche Lehranstalt die Deutsche Drogisten-Akademie in Braunschweig gegründet, die 1923 staatlich anerkannt wurde. 1951 erhielt die wiederaufgebaute kriegszerstörte Anstalt als Stiftung des privaten Rechts erneut die staatliche Anerkennung durch das Land Niedersachsen mit gleichzeitiger staatlicher Abschlußprüfung. Nachdem um 1900 die dreijährige Lehrzeit eingeführt war mit eigener Drogistengehilfenprüfung als Lehrabschlußprüfung, entwickelte sich der Drogistenberuf immer stärker zu einem ausgesprochenen Fachberuf. 1953 wurde durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft ein selbständiger Lehrberuf „Drogist" neben dem Lehrberuf Einzelhandelskaufmann 'geschaffen, und 1957 erfolgte durch ein Abkommen zwischen der Berufsorganisation und dem Deutschen Industrie- und Handelstag die Eingliederung der Drogistengehilfenprüfung als selbständiger fachlicher Prüfungsteil in die Kaufmannsgehilfenprüfung, über die ein eigenes Drogistengehilfenzeugnis erteilt wird. Daneben ist die Ablegung der staatlichen Giftprüfung obligatorisch. Infolge der den Beruf beherrschenden Aufgabe der qualifizierten Fachausbildung entstand ein ausgeprägtes Berufsbewußtsein mit Herausstellung der Berufsbezeichnung „Drogist" und der Geschäftsbezeichnung „Drogerie". Diese Begriffe wurden in der Öffentlichkeit in Verbindung mit der wachsenden Anzahl der Drogerien (zur Zeit etwa 14 500 Betriebe mit etwa 60 000 Beschäftigten) allgemein bekannt und erhielten eine klare Verkehrsgeltung. Da auch Gewerbetriebe, die keine drogistische Fachausbildung hatten, unter dem Namen „Drogerie" Einzelhandelsgeschäfte mit drogistischem Warensortiment errichten konnten, setzte sich die Auffassung durch, daß unter einem „Drogisten" nur ein Fachmann mit nachgewiesener mehrjähriger Ausbildung in den Naturwissenschaften und auf chemisch-technischem Gebiet verstanden werden kann. Dieser Auffassung ist die Rechtsprechung beigetreten, u. a. das Oberlandesgericht Bamberg im Urteil vom 6. 2. 1958. Nach diesem auf einem Gutachten des Deutschen Industrie- und Handelstages basierenden Urteil setzt das kaufende Publikum voraus, daß der in der Drogerie als Inhaber oder Angestellter beschäftigte Drogist eine abgeschlossene Fachausbildung besitzt und dadurch zur verantwortlichen Beratung qualifiziert ist. Der Antrag will durch den staatlichen Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" gewährleisten, daß nur solche Personen die Bezeichnung „Drogist" verwenden dürfen, die in ihrer Fachausbildung dem Vertrauen der Bevölkerung entsprechen. Es wird nicht bezweckt, das Feilhalten oder die Abgabe von Drogerieartikeln jeder Art gewerberechtlich einer Einoder Beschränkung zu unterwerfen; diese Waren sollen wie bisher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen — soweit diese bestehen z. B. hinsichtlich der Abgabe von Giften — frei gehandelt werden. Nur soll, wenn die besondere Bezeichnung „Drogist" im Geschäftsverkehr verwendet wird, die Bevölkerung die Gewähr haben, daß es sich um einen Fachmann mit nachgewiesener Berufsausbildung handelt. Insoweit liegt nach Meinung der Antragsteller die Regelung im öffentlichen Interesse. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 11. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 21): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen: Bis heute wurden Anträge indonesischer Studenten auf Gewährung politischen Asyls nur schleppend von deutschen Behörden behandelt.? Die in der aufgeführten Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Tübingen aufgestellte Behauptung trifft nicht zu. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet über die ihm vorliegenden Asylanträge unverzüglich, sobald der- Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Hierzu bedarf es vielfach weiterer Nachforschungen, etwa durch Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Auskünften des Auswärtigen Amtes, z. B. über die Frage der politischen Gefährdung bestimmter Personengruppen in den Heimatländern der Antragsteller. Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge liegen derzeit fünf Anträge von Indonesieren auf Anerkennung als Asylberechtigte vor, über die noch nicht entschieden ist. Der älteste dieser Anträge ist im Januar 1967, weitere sind in den Monaten Februar und Mai gestellt worden. Angesichts der dargelegten Notwendigkeit der Sachverhaltsaufklärung, die selbstverständlich einige Zeit in Anspruch nimmt, kann bei dem seit der Antragstellung verflossenen Zeitraum von „schleppender Behandlung" keine Rede sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 22) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß bei der geplanten neuen Gebührenordnung für Rundfunk und Fernsehen geringere Gebühren erhoben werden in Ortschaften, wo nur das Erste Programm empfangen werden kann? Rundfunkgebühren sind Konzessionsabgaben. Sie werden für die öffentlichrechtliche Erlaubnis erhoben, eine Rundfunkanlage zu betreiben, also am Ätherverkehr überhaupt teilzunehmen. Ihre Rechtsnatur läßt daher keine Abstufung nach Art und Umfang des tatsächlichen Empfangs zu. Eine solche Abstufung würde auch praktisch sehr schwierig sein. Mangelhafter Empfang dürfte u. a. häufig auf mangelhaften Empfangsanlagen beruhen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1967 6167 Hinzu kommt, daß die einzelnen Sender sich überschneiden, so daß sich im Einzelfall kaum exakt feststellen läßt, ob in bestimmten Ortschaften wirklich nur das 1. Programm empfangen werden kann. Ganz unabhängig davon ist gesichert, dab z. Z. 82% der Bevölkerung der Bundesrepublik einschließlich Westberlin die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens einwandfrei empfangen können. Bis Ende dieses Jahres sollen es 85% sein. Die Bundesregierung wird von sich aus alles tun, um eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung durch den weiteren Ausbau des Sendernetzes zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2091 Frage 24) : Wie steht die Bundesregierung zur gegenwärtigen Rechtslage, nach der ausländische Wertpapierfonds nicht den deutschen Aufsichts- und Publizitätsvorschriften unterliegen? Zertifikate ausländischer Investmentgesellschaften werden in der Bundesrepublik schon seit langem vertrieben. Der Wettbewerb hat den deutschen Kapitalanlegern Vorteile und den deutschen Kapitalanlagegesellschaften Anregungen gebracht. Zwei Mißstände haben sich gezeigt. Einmal sind Verluste durch einige unsolide Schweizer Immobilien-Fonds-Zertifikate entstanden. Seit 1. Februar 1967 gilt aber in der Schweiz ein Gesetz zur Überwachung aller dortigen Investmentgesellschaften, so daß ungeprüfte Schweizer Investment-Zertifikate nicht mehr angeboten werden. Damit unterliegt die Mehrzahl der ausländischen Investment-Gesellschaften, deren Zertifikate hier angeboten werden, in ihrem Sitzland einer staatlichen Überwachung, die besonders in dein Vereinigten Staaten sehr streng ist. Es werden also nur noch wenige ausländische Investment-Zertifikate von solchen Gesellschaften bei uns angeboten, die in ihrem Sitzland nicht überwacht werden; allerdings sind diese Gesellschaften sehr aktiv. Das Ausweichen von Gesellschaften in Länder ohne Investmentaufsicht hat z. T. steuerliche Gründe. Zweitens ist bei ausländischen Angeboten z. T. mangelhafte Publizität und unkorrekte Werbung zu bemängeln. Die Bundesregierung versucht zunächst im Wege der Verhandlung mit den Vertriebsgesellschaften Mängel zu beseitigen. Sie prüft unabhängig davon, ob es unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Probleme erforderlich und zweckmäßig ist, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die den Vertriebsgesellschaften bestimmte Publizitätspflichten auferlegen und ein Eingreifen bei Mißständen in ider Werbung ermöglichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache V/2091 Fragen 25 und 26) : Entspricht es den Tatsachen, daß viele deutsche Produzenten wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform nicht in der Lage sind, für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen, da sie zur Zeit nicht feststellen können, welche Preise ihnen von ihren Vorlieferanten gemacht werden? Wenn die Frage 25 bejaht wird, könnten sich daraus nicht insbesondere für unseren Export Schwierigkeiten ergeben, da es die geringen Gewinn-Margen im Außenhandel nicht zulassen, etwaige spätere Abweichungen der Inlandspreise aufzufangen, und sich deshalb die Exporteure u. U. nicht in der Lage sehen, heute für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 feste Offerten zu machen? Es trifft zu, daß eine Reihe von Unternehmen wegen der bevorstehenden Umsatzsteuerreform Schwierigkeiten hat, für die Zeit nach dean 1. Januar 1968 feste Angebotspreise zu nennen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß mit dem Näherrücken des Umstellungstermins auch diese Unternehmen zunehmend Klarheit über die preislichen Auswirkungen des Steuersystemwechsels erlangen. Die Bundesregierung betreibteine intensive Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere der Unternehmer, über die Wirkungsweise des neuen Umsatzsteuersystems. Diese Bemühungen werden durch die Fachpresse, eine Reihe von. Vereinigungen der Wirtschaft sowie durch die steuerberatenden Berufe unterstützt. Mir ist auch bekannt, daß in wichtigen Bereichen [der Wirtschaft in nächster Zeit die nach dem 1. Januar 1968 geltenden Preise bekanntgegeben werden sollen. Z. B. beabsichtigen die vier Walzstahl-Kontore, in denen der größte Teil der deutschen Stahlindustrie zusammengefaßt ist, in Kürze ihre neuen Preislisten zu veröffentlichen. Nachdem der Deutsche Bundestag am 8. September 1967 die Entscheidung über eine verbesserte Entlastung der Altvorräte getroffen hat, ist überdies ein bedeutsamer Unsicherheitsfaktor für die Preiskalkulation entfallen. Mit der zu erwartenden zunehmenden Klarheit über ,die neuen Preise auf dem Inlandsmarkt werden sich auch etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Steuersystemwechsel für den Außenhandel ergeben können, vermindern. In der Regel 'dürften keine ernsthaften Probleme bei der Abgabe von Auslandsofferten auftreten, weil deutsche Ausfuhren künftig vollständig von der Umsatzsteuer entlastet werden, während gegenwärtig — wie Ihnen sicher bekannt ist — nur eine pauschale Entlastung durchgeführt wird, die in vielen Fällen niedriger als die tatsächliche Vorbelastung ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich muß die Fragestunde abbrechen. Wir haben etwas mehr als 100 Fragen in dieser Woche vorliegen. Aber es war wohl von öffentlichem Interesse, daß wir heute bei einigen Fragen etwas länger verweilt haben.
    Die Fragen 34 bis 36 des Herrn Abgeordneten Ott sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Wir fahren morgen in der Fragestunde mit den Restfragen fort, die an den Herrn Bundesminister des Innern gestellt sind.
    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften
    — Drucksache V/2063 —
    b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts
    — Drucksache V/2074 —
    Ich frage, ab das Wort zur Einbringung dieser Vorlagen gewünscht wird. — Das Wort hat der Herr Bunde swohnungsbauminister.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In letzter Zeit ist aus verschiedenen Gründen und Anlässen die Wohnungspolitik wieder stärker in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Ich ,begrüße es deshalb, daß heute Gelegenheit gegeben ist, hier im Parlament über wohnungspolitische Fragen zu diskutieren. Das Parlament ist neben seiner Aufgabe, Gesetze zu beschließen und die Regierung zu kontrollieren, auch das Forum für die Diskussion von Problemen, welche die Öffentlichkeit und die Bürger unseres Landes bewegen. Wir sollten uns dabei darum bemühen, die komplizierten Erscheinungen unserer modernen Gesellschaft für die Öffentlichkeik und für die Bürger durchschaubarer und verständlicher zu machen.
Anlaß für die heutige wohnungspolitische Debatte sind zwei Gesetzentwürfe, welche die Bundesregierung dem Hohen Hause vorgelegt hat und die zu begründen heute meine Aufgabe ist. Es handelt sich um den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung. wohnungsbaurechtlicher Vorschriften, der Ihnen als Drucksache V/2063 vorliegt. In der öffentlichen Diskussion wird dieser Entwurf gewöhnlich als „Zinserhöhungsgesetz" bezeichnet.
Die zweite Vorlage möchte ich einfach als Schlußtermin-Änderungsgesetz bezeichnen; es ist die Drucksache V/2074. Der offizielle Titel lautet: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts.
Meine Damen und Herren, ich glaube, ich spreche Ihnen, vor allem aber unseren Bürgern, die nicht jeden Tag mit Gesetzentwürfen zu tun haben, aber dennoch Wohnungen brauchen und vom Gesetz betroffen werden, aus der Seele, wenn ich sage, daß ich bei diesen komplizierten Gesetzestiteln in die Versuchung komme, bekannte geflügelte Worte aus dem „Faust" zu zitieren. So kompliziert und unübersichtlich wie diese beiden Gesetzestitel ist leider auch unser ganzes geltendes Wohnungs- und Mietrecht. Das habe ich, seitdem ich Bundesminister für Wohnungswesen und .Städtebau bin, noch deutlicher zu spüren bekommen als während meiner früheren Tätigkeit in der Kommunalverwaltung, als ich mit der Anwendung dieser Gesetze zu tun hatte. Dabei ist ,das Wohnungs- und Mietrecht gerade ein Rechtsgebiet, das ebenso wie .das Arbeitsrecht besonders viele Bürger in ihrer alltäglichen Existenz berührt und deshalb so verständlich und übersichtlich wie möglich sein müßte. Ich werde mir daher erlauben, im Laufe meiner weiteren Ausführungen noch einiges hierzu zu sagen.
Wenn ich eben von einer wohnungspolitischen Debatte und nicht nur von einer Debatte über die beiden Gesetzesvorlagen gesprochen habe. so deshalb, weil beide Gesetzentwürfe nur zu begründen und auch nur zu verstehen sind, wenn man sie in einen größeren wohnungspolitischen Zusammenhang stellt, ja, darüber hinaus auch in .einen gesamtpolitischen Zusammenhang.
Wenn ich von einem solchen Zusammenhang spreche, so meine ich damit — zunächst beim Schlußtermin-Änderungsgesetz — folgendes. Sie wissen, daß die Umwandlung der schwarzen Kreise in weiße Kreise, die Abbaugesetze und ihre Durchführung, jahrelang umstritten waren. Sie waren zwischen den jetzigen Koalitionsparteien umstritten, es hat aber auch Differenzen zwischen Bund und Ländern gegeben, wobei es gar nicht immer eine Rolle spielte, welche Partei in dem jeweiligen Land regierte.
Der vorliegende Entwurf eines SchlußterminÄnderungsgesetzes bezweckt, diese Auseinandersetzungen mit einem tragbaren Kompromiß aus der Welt zu schaffen. Ich weiß, daß die Vorlage der Bundesregierung nicht den ursprünglichen Wünschen der Länder entspricht, die teilweise den Schlußtermin für eine Reihe von noch schwarzen Kreisen um zwei oder drei Jahre verlängert haben wollten, und nicht nur um ein Jahr, wie es der Entwurf vorsieht. Ich weiß auch, daß vielen meiner politischen Freunde der Vorschlag der Bundesregierung nicht weit genug geht, und ich rechne kaum damit, bei der Opposition mit diesem Gesetzentwurf Anklang zu finden.
Die Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, denen der Entwurf entweder nicht weit genug geht oder die gegen jede Verlängerung des Schlußtermins sind — auch das wird es geben —, bitte ich aber um Einsicht in die Notwendigkeit, durch einen für alle Seiten tragbaren Kompromiß den Streit um schwarze und weiße Kreise zu beenden und soziale Härten in besonderen Ballungsgebieten oder in Kreisen mit besonders gelagerten Verhältnissen zu vermeiden.
Ich bitte dabei zu berücksichtigen, daß der Entwurf — wenn auch nicht vollständig — den Wünschen der Länder und Gemeinden entgegenkommt. Der Bund hat in nächster Zukunft schwierige Probleme zu lösen, die seine Verhältnis eben zu den Ländern und Gemeinden berühren. Das wird nicht ohne den guten Willen der Länder und Gemeinden gehen. Hier gibt das Schlußtermin-Änderungsgesetz dem Bund die Möglichkeit, den Ländern und Gemeinden entgegenzukommen und ihnen den guten



Bundesminister Dr. Lauritzen
Willen des Bundes zur gemeinsamen Lösung der Probleme zu beweisen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nach diesen allgemeinen Bemerkungen einiges zu den Einzelheiten des Schlußtermin-Änderungsgesetzes sagen.
Erstens: Die Überführung der Wohnungswirtschaft in die Marktwirtschaft kommt damit, von wenigen Ausnahmen abgesehen, noch in diesem Jahr zum Abschluß. Am 1. Januar 1968 werden von insgesamt 564 Stadt- und Landkreisen der Bundesrepublik 556 Kreise weiß sein. Das heißt, daß es dort für Altbauwohnungen keine Bewirtschaftung durch Wohnungsämter und keine Mietpreisbindungen mehr gibt und daß dort das Mieterschutzgesetz nicht mehr anwendbar ist. Lediglich die Sozialwohnungen sind in den weißen Kreisen noch die an die Kostenmiete gebunden und dürfen nur an im sozialen Wohnungsbau Wohnberechtigte vermietet werden.
Zu den Ende 1967 noch schwarzen acht Kreisen gehört auch Berlin. Dort wird nach dem von diesem Hohen Haus im Februar dieses Jahres beschlossenen besonderen Gesetz die Wohnungszwangswirtschaft erst am 1. Januar 1970 aufhören. Der Ihnen in der genannten Drucksache vorliegende Gesetzentwurf hat im wesentlichen zum Ziel, für die restlichen sieben Kreise den Schlußtermin für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft vom 31. Dezember 1967 um ein Jahr hinauszuschieben. Diese Kreise sind die kreisfreien Städte Bonn, Freiburg, Hamburg und München sowie die Landkreise Bonn, Göttingen und München. In diesen Schwerpunkten des Wohnungsbedarfs ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt auch am Ende dieses Jahres noch zu angespannt für eine Liberalisierung des Altwohnungsbestandes. Dagegen lassen das für 1967 zu erwartende hohe Ergebnis an bezugsfertigen neuen Wohnungen sowie das auch im Wohnungsbau angelaufene Konjunkturprogramm der Bundesregierung erwarten, daß auch in diesen Gebieten bis Ende 1968 der Wohnungsmarkt erheblich entspannt sein wird. Eine Verschiebung des Schlußtermins um ein Jahr ist daher angebracht.
Wegen der Notwendigkeit der Verschiebung dieses Termins in den einzelnen Gebieten darf ich auf die Begründung in der Drucksache auf Seite 4 zu A verweisen. Für die dort genannten Kreise haben die Landesregierungen Anträge auf Verschiebung des Schlußtermins bis zum 31. Dezember 1968 gestellt. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte auch für die Städte Düsseldorf und Köln eine solche Verschiebung beantragt. Diesen Antrag glaubte die Bundesregierung auf Grund der verfügbaren statistischen Daten nicht berücksichtigen zu können.
Zweitens. Der Gesetzentwurf sieht ferner ein Viertes Bundesmietengesetz vor. Danach können in den soeben genannten sieben Kreisen die Grundmieten für Altbauwohnungen vom 1. Januar 1968 an um 10% erhöht werden. Durch diesen Gesetzentwurf werden nur Altbauwohnungen in den sieben Kreisen berührt; für die Sozialwohnungen, und zwar gleichgültig, ob sie in schwarzen oder weißen Kreisen liegen und in welchen Zeitabschnitten sie gebaut worden sind, soll ab 1. Januar 1968 eine einheitliche Mietpreisregelung im Wohnungsbindungsgesetz getroffen werden. Die hierzu erforderliche Gesetzesänderung ist in Art. I des „Zinserhöhungsgesetzes" enthalten. Die durch die zugelassene Mieterhöhung für Altbauwohnungen zu erwartende Steigerung des Preisindexes für die Lebenshaltung wird sich in einem engeren Rahmen halten, als wenn ab 31. Dezember dieses Jahres die Mieten auch in diesen sieben Kreisen freigegeben würden.
Drittens. Für den Vorschlag, den allgemeinen Schlußtermin auf den 31. Dezember 1967 zu verschieben, war auch maßgebend, daß zur Zeit in den Ausschüssen des Hohen Hauses der Entwurf eines Dritten Mietrechtsänderungsgesetzes beraten wird, das zu einem echten Partnerschaftsverhältnis zwischen Vermietern und Mietern führen und insbesondere durch eine Änderung der Sozialklausel im Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechtsstellung des Mieters vom Wohnraum in den weißen Kreisen verbessern soll. Insofern besteht eine enge Verbindung zwischen dem Entwurf Drucksache V/2074 und dem Dritten Mietrechtsänderungsgesetz. Beide Gesetzentwürfe müßten bis zum Ende dieses Jahres verabschiedet sein, damit vermieden wird, daß in den neuen weißen Kreisen zunächst das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches in der zur Zeit geltenden Fassung in Kraft tritt und bald danach erneut eine Änderung des Mietrechts eintreten würde. -
Meine Damen und Herren, nun ist dieser Entwurf von den Verbänden der Hausbesitzer stark kritisiert worden. Man hat in ihm einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungspolitik sehen wollen. Ich glaube, die Bundesregierung hat in ihren Vorschlägen zum zweiten Investitionshaushalt unter Beweis gestellt, daß sie sich berechtigten Forderungen der Verbände der Hausbesitzer keineswegs verschließt. In dem Programm zur Modernisierung des Althausbesitzes hat die Bundesregierung einem alten Anliegen des Hausbesitzes entsprochen, und ich begrüße es, daß dies auch anerkannt wird. Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet nun keinesfalls eine Verewigung zwangswirtschaftlicher Maßnahmen im Wohnungswesen. Er ändert die Schlußtermine, aber nicht das System der Überleitung in die freie Marktwirtschaft. Über dieses zuletzt genannte Ziel besteht volles Einvernehmen. Die Überleitung muß sich aber in einem sozial vertretbaren Umfang und Tempo vollziehen, und dem will der vorgelegte Gesetzentwurf Rechnung tragen.
Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Zinserhöhungsgesetzes bezweckt eine Erhöhung der Verzinsung der öffentlichen Darlehen, die zum Bau der älteren Sozialwohnungen eingesetzt worden sind. Der Entwurf trägt der einstimmigen Entschließung des Hohen Hauses vom 8. Dezember des vergangenen Jahres Rechnung. Darin war die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs über eine Zinsanhebung aufgefordert worden, da — wie es in dem Beschluß heißt — die Notwendigkeit besteht, die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus fortzusetzen und entsprechende Mittel für den Bundeshaushalt sicherzustellen. Diesem Auftrag wird



Bundesminister Dr. Lauritzen
jetzt entsprochen. Damit soll langfristig ein Beitrag zur Sicherung der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus geleistet werden.
Zugleich werden damit die Mieten im sozialen Wohnungsbau, die heute eine Spannweite von 1,50 bis 3 DM und mehr je Quadratmeter aufweisen, einander angenähert und zu große Mietunterschiede ausgeglichen.
Allerdings muß auch diese Anhebung der niedrigen Mieten mit Bedacht geschehen. Sie darf nicht zu unzumutbaren Mehrbelastungen für die betroffenen Mieter führen. Um die Auswirkungen der Zinsanhebung auf die Miete zu begrenzen, war im Regierungsentwurf deshalb zunächst vorgesehen, daß das Mietpreisgefüge der von der Zinserhöhung betroffenen Wohnungen im Landesdurchschnitt sich nicht um mehr als 25 % erhöhen soll. Nach den Vorschlägen des Bundesrats soll diese 25 %-Klausel der Sache nach ersetzt werden durch gestaffelte Tabellen- Mietsätze der Länder, die nicht überschritten werden dürfen. Dieser Vorschlag erscheint sinnvoll, da es zweifellos schwierig sein wird, einen einheitlichen Maßstab zu finden, der die unterschiedlichen Verhältnisse in den Ländern ausreichend berücksichtigt. Die Bundesregierung hat daher diesem Vorschlag zugestimmt unter der Voraussetzung, daß die Tabellensätze im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau aufgestellt werden. Es geht der Bundesregierung darum, bei der Zinsanhebung das Ausmaß der Mieterhöhungen sinnvoll zu begrenzen und übermäßige Belastungen der Mieter zu vermeiden, insbesondere in Fällen, in denen sich auch aus anderem Anlaß Mieterhöhungen ergeben sollten.
Leider ist in der letzten Zeit durch unrichtige Pressemeldungen vielfach der Eindruck erweckt worden, als ob bei den Sozialwohnungen von 1968 an Mietsteigerungen bis zu 50 % zu erwarten seien. Diese Meldungen sind unzutreffend. Sie haben nämlich einfach verschiedene Mieterhöhungstatbestände, also Mieterhöhungen, die aus unterschiedlichem Anlaß eintreten können, zusammengezählt, obwohl diese immer nur für einzelne Gruppen von Sozialwohnungen in Betracht kommen. Außerdem ist es gerade der Sinn der Tabellensätze, hier eine bestimmte Grenze für die Mieterhöhungen zu setzen und zu verhindern, daß bei einem Zusammentreffen von Mieterhöhungen aus verschiedenem Anlaß Mietsteigerungen eintreten, die über die Tabellensätze hinausgehen. Die Tabelle fängt in allen Fällen, in denen vor der Zinserhöhung schon begrenzte Mietanhebungen erfolgt sind — z. B. wegen Anpassung der Ansätze für Instandhaltungskosten —, diese Mieterhöhung auf. Sie verhindert daher eine übermäßige Kumulation, weil die Zinserhöhung dann erforderlichenfalls nicht voll ausgeschöpft werden darf, um eine untragbare Belastung der Mieter zu vermeiden. Ich strebe dabei an, die TabellenMietsätze mit den Ländern so abzustimmen, daß sich höchstens Mietsteigerungen bis zu 25 % ergeben können. Die Tabellen werden von den Ländern vorbereitet. Auf einer Konferenz mit den Ministern und Senatoren der Länder, die morgen stattfindet, wird dieser Fragenbereich eingehend erörtert werden.
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, möchte ich besonders betonen, daß es auch nach diesem Gesetzentwurf bei der Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau bleibt. Die Bundesregierung ist nicht den Vorschlägen gefolgt, die von verschiedenen Seiten gemacht worden sind, eine TabellenMiete einzuführen, welche die Vermieter von Sozialwohnungen in jedem Fall erheben können. Die Tabellensätze geben nur die oberste Grenze an. Ist die zum 1. Januar des kommenden Jahres zulässige Miete zuzüglich des Zinserhöhungsbetrages niedriger als der Tabellensatz, so darf der Vermieter nur diese niedrigere Miete verlangen. Lediglich in den Fällen, in denen die bisherige Miete schon so hoch ist, daß bei der Zinserhöhung der Tabellensatz überschritten wird, muß die Zinserhöhung so weit ermäßigt werden, daß es bei 'dem Tabellensatz bleibt.
Für den einzelnen Mieter werden im übrigen soziale Härten je nach seinen Einkommensverhältnissen durch das Wohngeld vermieden. Da im Zusammenhang mit den Gesetzesvorlagen zur mittelfristigen Finanzplanung auch das Wohngeldgesetz in einigen Vorschriften geändert werden soll, sind nun schon Befürchtungen geäußert worden, daß sich dadurch gerade für die Mieter von Sozialwohnungen zusätzliche Verschlechterungen ergeben würden. Die Befürchtung, daß die aus der Zinsanhebung folgende Mieterhöhung nicht mehr durch das Wohngeld abgefangen werden könne, ist jedoch unbegründet.
Hierzu möchte ich auf zwei grundsätzliche Punkte schon jetzt hinweisen, wenn auch das Änderungsgesetz dem Hohen Hause zur Zeit noch nicht vorliegt:
1. Durch die vorgesehene Änderung wird weder an 'der Zielsetzung des Wohngeldgesetzes noch an seinen tragenden Grundsätzen etwas geändert. Insbesondere sollen nach 'dem Entwurf der Bundesregierung auch die sogenannten Tragbarkeitssätze, die den entscheidenden Maßstab für die Höhe des Wohngeldes setzen, nicht heraufgesetzt werden. Es wird also dabei bleiben, daß ein Anspruch auf Wohngeld weiterhin dann gegeben ist, wenn die Miete 'den Teil des Einkommens übersteigt, der vom Mieter als tragbarer Anteil selbst aufgewendet werden muß.
2. Geändert werden sollen einige Vorschriften, die ,die Einkommensermittlung betreffen, namentlich diejenigen, nach 'denen bei der Berechnung des Wohngeldes ein Teil des Einkommens nicht angerechnet wird.
Hier soll im Interesse einer sozialgerechten Berechnung des maßgeblichen. Einkommens und zugleich zur Verfahrensvereinfachung der umfangreiche Katalog der nicht anzurechnenden Nebeneinkünfte vermindert und die Zahl der abzusetzenden Freibeträge eingeschränkt werden. Bei den Beratungen des Gesetzentwurfs wird jedoch dem Gesichtspunkt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden müssen, daß nicht gerade der Personenkreis besonders 'getroffen wird, der auf das Wohngeld besonders angewiesen ist. Der Entwurf liegt zur Zeit dem Bundesrat vor. Wenn der Bundesrat dazu



Bundesminister Dr. Lauritzen
Stellung genommen hat, wird die Bundesregierung diesen Entwurf noch einmal eingehend beraten.
Die vorgesehenen Zinsanhebungen beziehen sich auf diejenigen sozialen Mietwohnungen, für die die öffentlichen Baudarlehen vor 1960 bewilligt worden sind. Es handelt sich dabei um 2 Millionen Sozialwohnungen.
Diejenigen öffentlichen Baudarlehen, die zur Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gewährt worden sind, können allerdings in die Zinserhöhung nicht einbezogen werden. Hier stehen Rechtsgründe verfassungsrechtlicher Art entgegen, die nicht außer acht gelassen werden können. Die rechtliche Schwierigkeit, für ,den Bereich 'der öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen nachträglich eine höhere Verzinsung anzuordnen, ist die Folge einer gesetzlichen Regelung, die im Jahre 1957 im Zweiten Wohnungsbaugesetzgetroffen worden ist. Damals war ein ausdrückliches gesetzliches Verbot statuiert worden, nach dem die einmal zugesagte Zinslosigkeit des Darlehens im Interesse der langfristigen Planung des Bauherrn nicht nachträglich verändert werden darf. Insofern ist also eine unterschiedliche Regelung für öffentlich geförderte Mietwohnungen einerseits und Eigentumsmaßnahmen andererseits bereits vor Jahren getroffen worden. Dieses Ergebnis ist zu bedauern, insbesondere wenn man an die finanziellen Folgen dieser Einschränkung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Unterschiede für die Betroffenen denkt.
Durch die Zinserhöhung bei den älteren Sozialwohnungen kann eine erhebliche Steigerung des Rückflußaufkommens erwartet werden. Diese Steigerung kann allein für den Bund in einer Größenordnung von 100 bis 120 Millionen DM jährlich veranschlagt werden, für die Länder und den Lastenausgleichsfonds mit einem Betrag von 300 bis eventuell 360 Millionen DM. Da die Rückflüsse des Bundes kraft Gesetzes wieder für Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues verwendet werden müssen — auch bei ,den Ländern ist weitgehend eine solche Zweckbindung festgelegt —, kommt die Zinserhöhung der Wohnungsbauförderung wieder zugute. Dies wird uns gerade in den kommenden Jahren 'die Möglichkeit geben, trotz der angespannten Finanzsituation in Bund und Ländern weiterhin darauf hinzuwirken, den Wohnungsfehlbestand so schnell wie möglich abzubauen.
Auf die anderen mit dem Gesetzentwurf beabsichtigten Änderungen möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Sie dienen weitgehend dazu, für alle Sozialwohnungen in schwarzen und in weißen Kreisen künftig einheitliche Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Kostenmiete zu schaffen. Die Beratungen ,des Gesetzentwurfes beim ersten Durchgang im Bundesrat haben gezeigt, daß die Gesamtkonzeption ,des Entwurfs auch von den Ländern gebilligt wird.
Meine Damen und Herren, ich habe einleitend davon gesprochen, wie notwendig es sei, die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Wohnungswesens zu vereinfachen. Seit dem Jahre 1960 erging eine Flut von Gesetzen, die sich gegenseitig — wenigstens zum Teil — wieder aufhoben, Änderungen oder
Neuregelungen brachten. Das hatte zur Folge, daß die Rechtsmaterie, vor allem auch wegen der komplizierten Verweisungstechnik, selbst für einen Fachmann kaum zu überblicken ist. Winston Churchill hat einmal gesagt: „Wenn man zehntausend Vorschriften erläßt, vernichtet man jede Achtung vor dem Gesetz." Ende 1968 wird es, wenn das Schlußterminänderungsgesetz verabschiedet ist, keine Unterscheidung in schwarze und weiße Kreise mehr geben; ich sehe dabei von der .Sonderregelung für Berlin ab. Dann gibt es also auch kein doppeltes Recht mehr, und damit wäre die Gelegenheit gegeben, die notwendige Vereinfachung der Gesetze zur verwirklichen. Ich habe daher die Absicht, schon in nächster Zeit in meinem Hause eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche die notwendigen Vorarbeiten dazu in Angriff nehmen soll.
In diesem Zusammenhang wird auch eine gründliche Überarbeitung des Wohngeldgesetzes notwendig, das durch seine vielen Einzelvorschriften eine umfangreiche und kostspielige Verwaltungsarbeit hervorgerufen hat. Hier zu einer wesentlichen Vereinfachung zu kommen, ist auch eine Forderung der Gemeinden und der Länder.
Lassen Sie mich die Einbringung des Zinserhöhungsgesetzes zum Anlaß nehmen, zum Schluß einige allgemeine wohnungswirtschaftliche und wohnungspolitische Ausführungen anzufügen. Wir alle wissen, welche Leistungen im Wohnungsbau in den letzten 20 Jahren vollbracht worden sind. Trotz dieser bewunderungswürdigen großen Leistungen ist der Wohnungsmarkt — ich muß das immer wieder und mit allem Nachdruck betonen — immer noch nicht überall ausgeglichen. Es besteht vor allem in Ballungszentren immer noch Wohnungsbedarf, und er wird auch weiterhin entstehen.
Der Bedarf, für den wir jetzt und in Zukunft bauen müssen, läßt sich in drei große Bereiche gliedern: 1. in den regional immer noch nicht ausgeglichenen Nachholbedarf, 2. in den Ersatzbedarf im Zuge der Erneuerung des Wohnungsbestandes und im Zuge städtebaulicher Strukturwandlungen, 3. in den laufenden Bedarf, der aus der zahlenmäßigen Zunahme der Haushaltungen ständig neu entsteht. Wir werden also weiterhin Wohnungen bauen müssen und wir werden dabei besonderes Gewicht auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu legen haben.
Diese Forderung, diese Notwendigkeit ergibt sich zum einen aus der sozialpolitischen Verpflichtung des Staates, gerade denjenigen Bevölkerungsgruppen bei der Wohnraumbeschaffung zu helfen, die auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse eine frei finanzierte Wohnung nicht bezahlen können. Das darf einfach nicht übersehen werden. Aus dieser sozialpolitischen Verpflichtung darf der Staat sich nicht entlassen.
Hinzu tritt die Erkenntnis und Erfahrung, daß der Wohnungsbau sich als ein wirksamer Stabilisierungsfaktor für die Gesamtwirtschaft erwiesen hat und weiter erweisen kann. Die Stabilität der Bauwirtschaft ist ein wesentlicher Faktor für die Stabilität der Gesamtwirtschaft; denn die Bauwirtschaft nimmt in der Gesamtwirtschaft eine Schlüssel-,



Bundesminister Dr. Lauritzen
stellung ein, der eine ganz besondere Bedeutung zukommt.
Wichtig für die Betrachtung der Bauwirtschaft im Rahmen der Gesamtwirtschaft ist vor allem der Multiplikationseffekt des Wohnungsbaues. Die Bauwirtschaft bezieht etwa 80 % der von ihr benötigten Materialien aus 17 Wirtschaftszweigen in unmittelbarer Lieferung. Hierunter fallen wiederum 9 Wirtschaftszweige, die mehr als 10 % ihrer gesamten Produktion unmittelbar an die Bauwirtschaft liefern.
Die Schlüsselstellung der Bauwirtschaft kommt aber auch darin zum Ausdruck, daß in den vergangenen vier Jahren in der Hochsaison jeweils rund 1,7 Millionen Beschäftigte im Bauhauptgewerbe tätig waren, zu denen noch weitere 500 000 bis 700 000 Erwerbstätige im Ausbau und Bauhilfsgewerbe kommen.
Es sind aber nicht nur diese Vorleistungen, die zur gesamtwirtschaftlichen Schlüsselstellung des Baugewerbes und damit des Wohnungsbaues beitragen. Hinzuzurechnen ist vielmehr noch die Vielzahl der nachgelagerten Produktionsleistungen, die in Anspruch genommen werden, wenn eine Wohnung fertiggestellt ist und bezogen wird.
Ich habe Ihnen das vorgetragen, meine Damen und Herren, um meine eingangs aufgestellte Behauptung zu unterstreichen, wie wichtig die Entwicklung des Wohnungsbaues und damit die Entwicklung der Bauwirtschaft für die Stabilität der Gesamtwirtschaft ist; denn der Wohnungsbau ist an der gesamten Bauwirtschaft mit rund 40 % beteiligt. Sein Anteil am Hochbau beträgt sogar etwa 60 %. Mit Recht haben daher Bundesregierung und Parlament den Wohnungsbau so nachhaltig in die Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur einbezogen.
Andererseits steht der Wohnungsbau, quantitativ gesehen, im Zeichen eines Normalisierungsprozesses. Das Bauvolumen wird sich — auf lange Sicht gesehen — einpendeln von 605 000 fertiggestellten Wohnungen im Jahre 1966 auf etwa 400 000 jährlich. Dieser Bedarf ergibt sich aus allen Sachverständigenprognosen. Aber dieser Normalisierungsprozeß darf sich nicht abrupt, sondern muß sich gleitend vollziehen, damit sich die Bauwirtschaft diesem Prozeß anpassen kann.
Ich habe Ihnen die Bedeutung der Bauwirtschaft dargelegt, um gerade diese Folgerung zu veranschaulichen. Die Baukonjunktur aber läßt sich gerade mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbau besonders gut steuern. Und das, ist im Sinne einer kontinuierlichen Entwicklung und Stabilisierung der Gesamtwirtschaft notwendig.
Des weiteren gilt es, in Zukunft festzustellen, wo die Brennpunkte des Bedarfs bestehen und voraussichtlich entstehen. An diesen Punkten muß dann der Wohnungsbau verstärkt betrieben werden. Eine solche regionale Schwerpunktbildung läßt sich aber nur dann kontrolliert durchsetzen, wenn ein Teil des Gesamtwohnungsbaues auch weiterhin öffentlich gefördert wird; denn nur im Wege öffentlicher Bauförderung läßt sich der Wohnungsbau nach Umfang und Standort steuern.
Wir sollten uns daher bemühen, um der sozialen Sicherheit und der wirtschaftlichen Stabilität willen zumindest das derzeitige Volumen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues beizubehalten. Die Entwicklung des öffentlich geförderten Wohnungsbaues war ja doch bisher rückläufig. 1965 wurden 210 000 Bauvorhaben bewilligt, 1966 nur noch 150 000, 1967 werden es wieder etwa 200 000 Bewilligungen sein. Zu dieser Erwartung berechtigen die Zahlen, die kürzlich über die Förderung des sozialen Wohnungsbaues in den ersten 7 Monaten dieses Jahres bekanntgeworden sind.
In den ersten 7 Monaten dieses Jahres sind in der Bundesrepublik 81 200 Sozialwohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert worden. Das. sind 27% mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Damals waren es 63 900 Sozialwohnungen. Im Juli 1967 lag die Zahl der Bewilligungen für öffentlich geförderte Sozialwohnungen mit rund 13 200 um 7% über dem Ergebnis des Juli 1966. In den Vormonaten lagen die Zahlen noch günstiger.
Ich glaube, meine Damen und Herren, diese Zahlen geben uns Anlaß, zuversichtlich zu sein. Die von mir für 1967 erwartete Zahl von 200 000 Bewilligungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau wäre allein mit dem — darf ich es einmal so nennen — „Normalprogramm" nicht zu erreichen gewesen. Sie wird wesentlich mitbestimmt durch die beiden Konjunkturprogramme der Bundesregierung. Nun werden aber solche Konjunkturprogramme in den nächsten Jahren nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir haben dagegen einen großen Bedarf in der Modernisierung des Althausbesitzes und in der Sanierung unserer Städte. Diese Aufgabe wird daher auch im Interesse unserer Bauwirtschaft in Zukunft verstärkt in Angriff genommen werden müssen. Wenn wir aber gleichzeitig das derzeitige Volumen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues halten wollen und halten müssen, geht das nur, wenn wir uns weitere Finanzierungsquellen erschließen. Und hier schließt sich der Kreis. Darin hegt die besondere Bedeutung des Ihnen vorgelegten Zinserhöhungsgesetzes.
Meine Damen und Herren! Der Wohnungsbau und das Mietrecht sind Kernbereiche jeder sozialen Ordnung. Es sind komplizierte und schwierige Gebiete voller vielschichtiger Probleme. Die beiden dem Hohen Hause von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe stellen den wie mir scheint brauchbaren Versuch dar, einige der dringendsten Probleme zu lösen. Ich darf Sie daher dm Namen der Bundesregierung um Ihre Zustimmung bitten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Einbringung der Vorlage gehört. Ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wurbs.