Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! In diesen Wochen jährt es sich zum zehnten Male,
daß russische Armeen die deutschen Grenzen überschritten und die deutsche Reichshauptstadt zu bedrohen begannen. Millionen Deutscher haben in jenen Wochen ihre Heimat verloren, viele Soldaten, viele Bürger sind im Kampf geblieben. Der deutsche Bundestag gedenkt ihrer ebenso wie der Opfer des deutschen Widerstandes, die in den ersten Wochen und Monaten des Jahres 1945 hingerichtet wurden. Es ist eine große Schar bekannter und unbekannter Männer und Frauen. Unter ihnen sind Namen, die in besonderer Weise mit der Geschichte Deutschlands verknüpft sind. Ich nenne hier für viele die Namen von Julius Leber, Eugen Bolz, Theodor Haubach, Nikolaus Gross, Erwin Planck, Hermann Kaiser, Franz Sperr, Helmut Graf von Moltke, Ludwig Schwamb, Karl Goerdeler, Alfred Delp, Johannes Popitz, Heinrich Jasper, Franz Leuninger, Oswald Wiersisch, Ernst von Harnack, Reinhold Franck, Kurt Freiherr von Plettenberg, Fritz Elsaß, Gustav von Sielberg, Fritz Voigt, Hasso von Böhmer.
Diese Liste teurer Toter ist nicht vollständig. Sie umfaßt nur einige derer, die vor zehn Jahren in ihrer Weise für Deutschland starben und mit ihrem Leben und Sterben sich um das geschändete Vaterland verdient gemacht haben. Der Bundestag gedenkt ihrer, ihrer Frauen, ihrer Söhne und Töchter, ihrer Väter und Mütter in Dankbarkeit und Verbundenheit.
Am 18. Januar dieses Jahres starb Frau Luise Ebert, die Gattin des ersten Präsidenten des Deutschen Reiches. Der Bundestag hat seine Anteilnahme zum Ausdruck gebracht bei der Beisetzung dieser tapferen und würdigen Gefährtin eines Mannes, der in den Fährlichkeiten seiner Zeit mit untadeliger Würde und Redlichkeit das höchste Amt des deutschen Volkes getragen hat.
Sie haben sich im Gedenken an diese Toten erhoben. Ich danke Ihnen.
Ich habe Glückwünsche auszusprechen dem Abgeordneten Dr. Adenauer, der am 5. Januar 1955 seinen 79. Geburtstag gefeiert hat,
dem Kollegen Raestrup, der am 25. Januar 75 Jahre alt wurde,
dem Abgeordneten Fritz Maier, der am 29. Dezember 1954 das 60. Jahr überschritten hat,
dem Abgeordneten Dr. Rinke, der am 5. Januar dieses Jahres 60 Jahre, und dem Abgeordneten Karpf, der am 17. Januar ebenfalls 60 Jahre alt geworden ist.
Die amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 1954 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes.
Gesetz über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952;
Gesetz zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung;
Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952;
Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit;
Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts;
Zweites Gesetz zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes;
Gesetz über die Obernahme einer Bürgschaft oder sonstigen Gewährleistung für eine Anleihe des Landes Berlin;
Gesetz zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes;
Gesetz über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz -KGAG-
Gegen das Fünfte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes hat der Bundesrat in der gleichen Sitzung einen Einspruch gemäß Art. 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht eingelegt.
Dem Gesetz über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder hat der Bundesrat in der gleichen Sitzung nicht zugestimmt. Sein Schreiben ist als Drucksache 1098 verteilt.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder verlangt. Sein Schreiben ist als Drucksache 1099 verteilt.
Des weiteren hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1954 gemäß Art. 77 Abs. 3 des Grundgesetzes gegen das Zweite Gesetz über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes - Drucksache 1096 - Einspruch eingelegt, der in der 63. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am gleichen Tage zurückgewiesen wurde.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Januar 1955 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Gesetz zur Bereinigung der auf Reichsmark lautenden Wertpapiere der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden;
Ergänzungsgesetz zum Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts;
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 Ober deutsche Auslandsschulden;
Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien vom 21. Juli 1954 über gewisse Rechte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts;
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen;
Gesetz zum Protokoll vom 22. November 1952 über den Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ceylon betreffend allgemeine Fragen sowie zu dem Ergänzungsprotokoll vom 29. Januar 1954 zu diesem Protokoll;
Gesetz betreffend das Übereinkommen Nr. 62 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1937 über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten;
Gesetz betreffend das Obereinkommen Nr. 17 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 10. Juni 1925 über die Entschädigung bei Betriebsunfällen,
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 20. Dezember 1954 die Kleine Anfrage 123 der Fraktion der FDP betreffend Investitionspläne des Volkswagenwerkes - Drucksache 936 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1097 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 18. Dezember 1954 die Kleine Anfrage 127 der Abgeordneten Jacobs und Genossen betreffend Maßnahmen gegen die Verunreinigung von Gewässern im Gebiet der Bundesrepublik - Drucksache 957 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1074 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 23. Dezember 1954 die Kleine Anfrage 132 der Fraktion der FDP betreffend Abwicklung des Reichsnährstandsvermögens - Drucksache 1002 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1108 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 17. Dezember 1954 die Kleine Anfrage 133 der Fraktion der CDU/CSU betreffend Angriffe gegen die polizeilichen Anordnungen zur Bekämpfung der Autoräuber - Drucksache 1018 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1059 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 28. Dezember 1954 die Kleine Anfrage 134 der Fraktion der SPD betreffend Export hochwertiger Nahrungsmittel - Drucksache 1024 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1116 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 18. Dezember 1954 die Kleine Anfrage 136 der Abgeordneten Dr. Atzenroth und Genossen betreffend Privatisierung von Bundesvermögen - Drucksache 1030 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1102 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat unter dem 7. Januar 1955 die Kleine Anfrage 137 der Fraktion der SPD betreffend Behandlung von politischen Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone - Drucksache 1054- beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1123 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 19. Januar 1955 die Kleine Anfrage 138 der Fraktion der SPD betreffend Strafverfolgung von Verwaltungsangehörigen der Bundesministerien - Drucksache 1080 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1156 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 14. Januar 1955 die Kleine Anfrage 140 der Fraktion der SPD betreffend Wiedereinbürgerung - Drucksache 1082 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1129 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 4. Januar 1955 die Kleine Anfrage 141 der Abgeordneten Kühlthau, Müser, Dr. Bürkel, Dr. Blank , Lange (Essen) und Genossen betreffend Reparaturarbeiten an den Autobahnen - Drucksache 1086 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1121 vervielfältigt.
Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts hat unter dem 11. Januar 1955 die Kleine Anfrage 143 der Fraktion der FDP betreffend Äußerungen gegen den Herrn Bundespräsidenten - Drucksache 1095 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1126 vervielfältigt.
Die Kleine Anfrage 104 der Abgeordneten Müller-Hermann, Massoth und Genossen betreffend Kinderlandverschickung in die Sowjetzone - Drucksache 781 - ist von den Fragestellern zurückgezogen worden.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 21. Dezember 1954 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn nebst Erläuterungen, Stellenplan und Bautenverzeichnis für das Geschäftsjahr 1954 übersandt. Der Plan liegt im Archiv zur Kenntnisnahme aus.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat auf Grund des § 33 Abs. 1 RHO am 15. Dezember 1954 die Ubersicht über
die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben Im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1953, am 21. Dezember 1954 die Übersicht im 1. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1954 und am 29. Dezember 1954 die Übersicht im 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1954 übersandt. Die Übersichten werden als Drucksachen 1090, 1118 und 1119 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 29. Dezember 1954 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 14. Juli 1954 über seine Verhandlungen mit den Ländern über den Vergleichsvorschlag zur Bereinigung der Streitfragen aus der Verwaltung des Branntweinmonopols berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1114 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat am 6. Januar 1955 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 8. Juli 1954 über die Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1122 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 21. Dezember 1954 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 6. Mai 1954 über die Bekämpfung der Rindertuberkulose berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1107 vervielfältigt.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 22. Dezember 1954 nach Art. 19 Ziffern 6 und 7 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation dem Bundestag die auf der 36. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf gefaßten Empfehlungen Nr. 96 betreffend das Mindestalter für die Zulassung zu Untertagarbeiten im Kohlenbergbau und Nr. 97 betreffend den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz übersandt. Der Wortlaut der Empfehlungen mit den Stellungnahmen der Bundesregierung wird als Drucksache 1109 vervielfältigt.
Die Fraktion der DP hat unter dem 18. Januar 1955 ihren Antrag betreffend Vorlage eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetz — Drucksache 8 — zurückgezogen.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Fragestunde . Abgeordneter Meyer (Wanne-Eickel) zu Frage 1!
Meyer (SPD):
Werden von der Bundesregierung mit den Ländern Belgien und Luxemburg Verhandlungen über den Abschluß von Abkommen
über die Sozialversicherung geführt?
Wann ist mit dem Inkrafttreten dieser Abkommen zu rechnen? Werden innerhalb der Montanunionländer Verhandlungen mit dem Ziel geführt, die Sozialversicherungszeiten in diesen Ländern gegenseitig anzuerkennen?
Der Herr Bundesarbeitsminister hat zur Beantwortung dieser Frage das Wort.
Mit den Regierungen der Länder Luxemburg und Belgien werden entsprechende Verhandlungen schon seit dem Jahre 1952 geführt. Sie haben aber noch zu keinem Abschluß geführt, und ich kann deshalb auch nicht sagen, wann derartige Vereinbarungen in Kraft treten. Für die Länder der Montanunion haben auf Grund einer gemeinsamen Einladung der Hohen Behörde und des Internationalen Arbeitsamtes entsprechende Verhandlungen stattgefunden. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Ich bin aber der Überzeugung, daß im Laufe dieses Jahres für diese Gemeinschaft eine Vereinbarung zustande kommt.
Haben Sie eine Zusatzfrage zu stellen? — Bitte!
Meyer (SPD): Ich möchte einige Zusatzfragen stellen, die jedoch die gleiche Materie betreffen und sich ebenfalls auf die Frage der Auslandsrenten beziehen.
Erstens. Ist nunmehr, nachdem seit 1952 mit Holland wegen der bis zum 1. September 1949 von Holland an Deutsche nicht gezahlten Renten verhandelt wird, mit einer baldigen Einigung zu rechnen? Werden diese Verhandlungen in der Richtung geführt, daß die Auszahlungen, auf die insbesondere sehr viele Bergleute warten, in größeren Beträgen oder in monatlichen Raten erfolgen?
Zweitens. Werden überhaupt ebenfalls mit Holland Verhandlungen darüber geführt, daß in eine grundsätzliche Regelung auch die Bergbeamten, die in Holland tätig waren, einbezogen werden, da diese Beamten bisher keinerlei Anrechnung ihrer Tätigkeit in Holland erreichen konnten? Ist mit einer baldigen Regelung und Einbeziehung der Ansprüche der Witwen dieses Kreises zu rechnen?
Bitte, Herr Arbeitsminister!
Die Verhandlungen mit Holland sind abgeschlossen, und das Abkommen ist vor einigen Monaten von mir im Haag unterzeichnet worden. Natürlich muß das Abkommen nunmehr von den Parlamenten ratifiziert werden. Dann werden alle die Fragen sich erledigen, die Sie hier eben angesprochen haben.
Meyer (SPD): Eine weitere Zusatzfrage! Herr Minister, wann werden Sie diese Abmachungen dem Parlament vorlegen?
Das ist natürlich eine Angelegenheit des Bundestages selbst. Ich glaube, daß die Vorlage dem Bundestag bereits zugegangen ist. Für den Fall, daß es nicht geschehen sein sollte, werde ich dafür sorgen, daß die Vorlage so beschleunigt wie möglich durch die Bundesregierung erfolgt.
Frage 2! — Herr Abgeordneter Dr. Preller!
Wann können, Herr Bundesarbeitsminister, die Altersrentner damit rechnen, daß die von Ihnen schon vor dem 6. September 1953 gegebenen, später vor fast jeder Landtagswahl, zuletzt in Gießen am 23. November 1954 wiederholten Versprechungen eingehalten werden, für alle über 65jährigen eine Altersrente von 70 bis 75 v. H. des Endlohnes, ähnlich wie die Pensionen der Beamten, einzuführen? Welche Dekkungsvorschläge haben Sie, Herr Bundesarbeitsminister, für die Erfüllung dieser Zusicherung vorbereitet?
Herr Bundesarbeitsminister!
Herr Präsident! Ich darf dem Herrn Abgeordneten wie folgt antworten.
Ich habe auf Ihre Anfrage in der Zwischenzeit bereits schriftlich geantwortet. Ich bin aber gern bereit, Ihnen diese schriftliche Antwort noch einmal zu wiederholen.
Ich habe weder vor der Bundestagswahl im Jahre 1953 noch vor den Landtagswahlen den Rentnern in irgendeiner Form eine Leistung in der von Ihnen angeführten Art versprochen. Tatsächlich habe ich in den Versammlungen gesagt, daß nach dem heutigen Stand der Gesetzgebung die in der Invalidenversicherung durch Beiträge gedeckten Entgelte mit jährlichen Steigerungssätzen von 1 1/2% in diesem Entgelt bei der Bemessung
der Renten angerechnet werden. Nach einem 40jährigen Arbeitsleben würden also 60 v. H. des während der gesamten Versicherungsdauer durchschnittlich erzielten Arbeitsverdienstes als Steigerungsbetrag in der Invalidenrente gewährt. Dazu treten die festen Bestandteile der Rente, die heute in der Invalidenrente monatlich 40 DM betragen, so daß theoretisch bei gleichbleibendem Verdienst bereits eine Altersrente in der Invalidenversicherung von 70 bis 75% des Endlohnes gewährt ist, wenn eben für vierzig Jahre die Beiträge geleistet und keine Entwertungen durch Geldschwankungen eingetreten sind. Bei der jetzt in Arbeit befindlichen Reform müßte versucht werden, eine Regelung zu finden, die, losgelöst von eventuellen Geldentwertungen, eine angemessene, dem Arbeitsverdienst prozentual angepaßte Altersrente gewährleistet. Dabei habe ich ausdrücklich erklärt, daß die Rente immer in einem festen Verhältnis zur Beitragshöhe und zu der Zeit, für die Beiträge geleistet worden sind, stehen muß. Um dieser Endregelung für die bereits jetzt laufenden Renten und Anwartschaften näherzukommen, ist das Rentenmehrbetragsgesetz geschaffen worden. Durch dieses Gesetz wird die Bemessung der früher erworbenen Steigerungsbeträge der heutigen Kaufkraft des Geldes nähergebracht.
Eine Zusatzfrage?
Herr Minister, muß ich Ihren Darlegungen entnehmen, daß die Frankfurter Rundschau vom 25. November 1954 und die Gießener Freie Presse vom 24. November 1954, aus denen die Zitate meiner Anfrage stammen, falsch berichtet haben?
Jawohl. Die Presseberichterstatter haben diese Dinge zumindest verwechselt. Ich habe ausgeführt, wie ich Ihnen eben dargelegt habe, ,daß sich nach dem heutigen Stand der Gesetzgebung die Dinge bereits so und so entwickeln, und habe dabei auch die Prozentsätze genannt. Dann habe ich ausdrücklich erklärt, daß wir bereits bei der jetzt in Gang befindlichen Reformarbeit ernstlich versuchen sollten, zu festen Prozentsätzen zu kommen.
Eine weitere Zusatzfrage?
Herr Minister, ich glaube, wir haben beide das Interesse, daß bei den Sozialrentnern nicht falsche Hoffnungen erweckt werden. Wären Sie in solchen Fällen bereit, den Zeitungen entsprechende Berichtigungen zugehen zu lassen, damit sich die Rentner nicht in falschen Hoffnungen wiegen?
Als mir der Ausschnitt aus der Frankfurter Rundschau zugestellt worden ist, habe ich ausdrücklich angefragt, wie diese Meldung überhaupt zustande gekommen ist. Darauf ist mir die Erklärung gegeben worden, die ich Ihnen eben dargelegt habe. Ich habe kein Interesse daran, daß bei den Rentnern eine falsche Meinung über das Gewollte oder das Mögliche hervorgerufen wird.
Meine Damen und Herren, die Fragen 3, 4, 5, 6, 20 und 30 müssen zurückgestellt werden. Der Außenminister und der
Staatssekretär des Auswärtigen Amts sind, wie Sie wissen, nicht in Bonn.
Frage 7! Bitte, Herr Abgeordneter Priebe.
Herr Bundesinnenminister!
Ist es Tatsache, daß beim Bundesgrenzschutz für kleine Verfehlungen und Dienstvergehen Strafen verhängt werden, die zwar harmlos klingen — wie z. B. Verwarnung und Verweis —, die in ihren Auswirkungen aber unverhältnismäßig hart sind, weil sie nicht allein Beförderungssperren zur Folge haben, sondern vor allem auch später bei guter Führung des Betroffenen in den Personalpapieren nicht getilgt und sogar in den Entlassungspapieren vermerkt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf dem Herrn Kollegen auf seine Frage folgendes antworten.
1. Rechtsgrundlage: Auf die Grenzshcutzbeamten findet die für die Bundesbeamten geltende Bundesdisziplinarordnung vom 28. November 1952 Anwendung. Diese Beamten unterstehen mithin keinem besonderen Disziplinarrecht. Leichtere Verfehlungen werden im „Disziplinarverfahren vor dem Dienstvorgesetzten" geahndet. Der Dienstvorgesetzte kann Warnungen, Verweise und Geldbußen von mindestens einem Achtel bis höchstens zur Hälfte der einmonatigen Dienstbezüge verhängen.
2. Löschung von Disziplinarstrafen. Die Personalakte eines Beamten soll ein möglichst lückenloses Bild über dessen Licht- und Schattenseiten geben. Die Bundesdisziplinarordnung sieht eine Entfernung, eine Löschung von Disziplinarvorgängen aus den Personalakten nicht vor; sie ist deshalb unzulässig. Das bedeutet jedoch nicht, daß der Betroffene auf nicht absehbare Zeit von einer Beförderung ausgeschlossen wird.
3. Zur Frage der Bewährungsfristen. Auf Grund der für den Bundesgrenzschutz bestehenden Bestimmungen hat der Dienstvorgesetzte nach pflichtmäßigem Ermessen zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie lange eine Disziplinarstrafe dem Grenzschutzbeamten zum Vorwurf zu machen ist. Je nach der Schwere soll eine Bestrafung des Grenzschutzbeamten nach Ablauf einer bestimmten Frist — bei Warnungen spätestens nach einem Jahr, bei Verweisen spätestens nach zwei Jahren, bei Geldbußen spätestens nach drei bis fünf Jahren — dem Grenzschutzbeamten — gute Leistungen und einwandfreie Führung vorausgesetzt — nicht mehr zum Nachteil gereichen.
In den Entlassungspapieren werden Disziplinarstrafen nicht vermerkt.
Eine Zusatzfrage?
Herr Innenminister, ist Ihnen bekannt, daß Hundertschaftsführer, also Dienstvorgesetzte, beim Grenzschutz darüber klagen, daß die Strafen für kleine Vergehen doch verhältnismäßig hart seien und sie daher genötigt seien, besondere Dienstleistungen als eine Art von Strafersatz zu verfügen, auch wenn dies nicht erlaubt ist?
Ich möchte dem Herrn Kollegen antworten, daß mir solche Klagen nicht zu Ohren gekommen sind, daß
ich ihm aber dankbar dafür bin, wenn er mir seine Unterlagen zur Verfügung stellt. Das könnte auch mit der notwendigen Vertraulichkeit geschehen. Ich möchte hier abschließend nur sagen, daß bisher die Handhabung der Disziplinarstrafgewalt zu Beanstandungen weder durch den Bundesdisziplinaranwalt noch bei uns im Hause geführt hat. Bisher besteht nicht der Eindruck, daß die Handhabung zu hart erfolgt sei.
Eine weitere Zusatzfrage?
Sollte man nicht auch beim Grenzschutz, der noch 18jährige einstellt, versuchen, mehr als bisher nach den Grundsätzen des modernen Jugendstrafrechts zu verfahren?
Die Beantwortung der Frage würde, glaube ich, über die hier zur Verfügung stehende Zeit hinausgehen. Ich bin aber gerne bereit, die hier gegebene Anregung zu prüfen und zu gegebener Zeit darauf zurückzukommen.
Zu Frage 8 Abgeordneter Arnholz!
Billigt die Bundesregierung, falls die diesbezügliche Meldung der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit" zutrifft, daß dem sogenannten Ministerpräsidenten des Saargebietes, Hoffmann, kürzlich gestattet wurde, ein für einen kirchlichen Würdenträger bestimmtes Kristallservice zollfrei ins Bundesgebiet einzuführen?
Billigt die Bundesregierung, daß — nach derselben Quelle — dem zuständigen Zollinspektor B., der seine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Gewährung der Zollfreiheit für Hoffmann begründete, von der Oberfinanzdirektion Neustadt geraten wurde, das fragliche Gut zollfrei passieren zu lassen?
Billigt die Bundesregierung ferner, daß, als Zollinspektor B. in pflichtgemäßer Anwendung des § 56 des Bundesbeamtengesetzes diesen Rat aus wohlerwogenen, schriftlich niedergelegten Gründen nicht befolgte, er einfach umgangen wurde und ein anderer Zollbeamter Hoffmann mit seinem Kristallservice durchließ, ohne den tarifgemäßen Zoll zu erheben, und dadurch immerhin von einer Bundesmittelbehörde Hoffmann mittelbar als Staatsoberhaupt und das Saargebiet als Ausland anerkannt worden ist?
Herr Finanzminister!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vorgang, der der Zeitungsmeldung und der Anfrage zugrunde liegen dürfte, hat sich nicht erst kürzlich, sondern bereits Ende 1953 zugetragen. Richtig ist, daß ein Kristallservice aus dem Saargebiet zollfrei eingeführt wurde. Es trifft jedoch nicht zu, daß das Service deshalb zollfrei gelassen wurde, weil es von „Ministerpräsident" Hoffmann eingeführt wurde und diesem die Zollvergünstigungen, die gemäß § 69 Abs. 1 Ziffer 9 des Zollgesetzes nur fremde Staatsoberhäupter genießen, eingeräumt worden wären.
Die in der Anfrage erwähnte Auskunft der Oberfinanzdirektion war dem Zollamt Vogelbach,
das sich, veranlaßt durch eine fernmündliche Erkundigung aus dem Saargebiet, in der Angelegenheit an die Oberfinanzdirektion gewandt hatte, schon einige Wochen vor der Einfuhr des Services erteilt worden. Der Oberfinanzdirektion war in diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt, wer der Überbringer des Services sein werde.
Das Kristallservice war eine Ehrengabe von Katholiken des Saargebiets an ihren Bischof in Speyer aus Anlaß seiner Ernennung, als Zeichen ihrer Ergebenheit. Ehrengaben bleiben, wenn an ihrem Charakter als solche keine Zweifel bestehen, gemäß § 69 Abs. 1 Ziffer 14 des Zollgesetzes zollfrei. Diese Zollbefreiung ist unabhängig von der Person des Überbringers. Die Gewährung der Zollbefreiung für das Kristallservice steht somit in keinerlei Zusammenhang mit der Person oder dem Amt des „Ministerpräsidenten" Hoffmann.
Die Auskunft der Oberfinanzdirektion und die zollmäßige Behandlung des Kristallservices durch das Zollamt standen danach mit den Vorschriften des Zollgesetzes in Einklang, so daß auch von einer Umgehung des Zollinspektors B., der nach der Zeitungsmeldung anderer Auffassung gewesen sein soll, keine Rede sein kann.
Eine Zusatzfrage? Arnholz : Nein, danke!
Frage 9. Abgeordneter Matthes!
Wann können die deutschen Kriegsopfer mit ständigem Wohnsitz im Ausland damit rechnen, daß der Herr Bundesminister für Arbeit die Neuregelung bekanntgibt, die die im Ausland lebenden Versorgungsberechtigten mit den im Inland lebenden in bezug auf die Gewährung der Grund- und Ausgleichsrente gleichstellt, wie dies bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der Deutschen Partei vom 23. Juli 1954 als „ in kurzer Zeit" bevorstehend angekündigt wurde?
Sind die damals genannten 6 416 unerledigten Versorgungsanträge aus diesem Personenkreis inzwischen aufgearbeitet worden?
Herr Arbeitsminister!
Die Fertigstellung des in meiner Antwort vom 23. Juli 1954 auf die Kleine Anfrage 90 der Fraktion der Deutschen Partei vom 7. Juli 1954 in Aussicht gestellten Rundschreibens über eine Neuregelung der Versorgung der deutschen Kriegsopfer im Ausland hat sich tatsächlich verzögert, da zwischen den Ressorts noch grundsätzliche Fragen besprochen werden mußten. Mit der Veröffentlichung des Rundschreibens, das mit Wirkung vom 1. Januar 1955 ergehen wird, wird in diesen Tagen gerechnet. Es handelt sich nur noch um die Gegenzeichnung der übrigen Ressorts. Das Schreiben ist also fertiggestellt.
Den zweiten Teil Ihrer Anfrage habe ich folgendermaßen zu beantworten: Die Zahl der unerledigten Anträge ist bis zum 31. Dezember 1954 auf 4537 gesunken.
Frage 10. Abgeordneter Dr. Schranz!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ist der Bundesregierung bekannt, daß vom Besatzungskostenamt Frankfurt laut Kostenkatalog monatlich allein eine Million DM für neue Kühlschränke an die in Frankfurt stationierten amerikanischen Besatzungsangehörigen gezahlt und vom gleichen Amt für die gleiche Zeitspanne ebenfalls ieine Million DM für Transporte, und zwar ausschließlich Möbeltransporte, ausgegeben werden müssen?
Hat die Bundesregierung bisher Schritte unternommen, in Verhandlungen mit den alliierten Dienststellen Abstriche dieser unwahrscheinlich hohen Kosten zu erreichen?
Herr Finanzminister!
Das Bundesministerium der Finanzen hat sich zur Klärung des Sachverhalts mit dem für die Abrechnung dieser Requisitionslieferungen zuständigen Besatzungskostenamt Frankfurt am Main fernmündlich in Verbindunggesetzt. Dieses hat folgende vorläufige Auskunft erteilt.
In der Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 1954, d. h. für neun Monate, wurden folgende Zahlungen für Requisitionslieferungen der in der Frage bezeichneten. Art abgerechnet:
1. Für Kühlschränke und dazugehörige Aggregate 7 278 752 DM. Der monatliche Durchschnitt für die Lieferung von Kühlschränken und Aggregaten ibeläuft sich somit auf 800 000 DM.
2. Für Transporte aller Art einschließlich Möbeltransporte 5 679 170 DM. Der monatliche Durchschnitt für Transportkosten aller Art beträgt somit einschließlich der Möbeltransporte 630 000 DM. Hiervon entfallen auf Möbeltransporte allein monatlich rund 110 000 DM.
Aus der Tatsache, daß diese umfangreichen Beschaffungen durch das Besatzungskostenamt Frankfurt am Main abgerechnet wurden, kann aber nicht der Schluß gezogen werden, daß die beschafften Kühlschränke und die Transportleistungen ausschließlich für die im Raume Frankfurt am Main stationierten Besatzungsstreitkräfte bestimmt waren. Vielmehr handelt es sich um Beschaffungen, die überwiegend vom Quartermaster Procurement Center in Frankfurt am Main getätigt worden sind, das für die Versorgung der gesamten amerikanischen Streitkräfte einschließlich der Engineer-Einheiten zuständig ist. Die Kühlschrankbeschaffungen und Transportleistungen dienen somit der Ausstattung von Wohnungen und Dienststellen von Einheiten der amerikanischen Streitkräfte, die in dergesamten Bundesrepublik stationiert sind.
Die Zuständigkeit des Besatzungskostenamtes Frankfurt am Main für die Abrechnung umfangreicher Lieferungen ergibt sich einerseits aus dem Sitz bedeutender Lieferfirmen im Raume Frankfurt am Main, andererseits iaus der Funktion dieses Amtes als zentraler Abrechnungsstelle für Beschaffungen des Quarrtermasters Procurement Center Frankfurt am Main.
Die Neubeschaffung von Kühlschränken und die Durchführung der Möbeltransporte steht im engsten Zusammenhang mit der Verlegung von Einheiten der amerikanischen Besatzungsmacht sowie
mit der Freimachung bisher requirierter privater Wohngebäude und gleichzeitigem Bezug für die amerikanische Besatzungsmacht errichteter neuer Wohnungen.
Ob trotzdem im Hinblick auf die Höhe des Kostenaufwandes Vorstellungen bei der amerikanischen Besatzungsmacht erhoben werden müssen, wird das Bundesministerium der Finanzen entscheiden, sobald die abschließende Stellungnahme des Landesfinanzministeriums vorliegt.
Zur Frage 11 Herr Abgeordneter Matthes.
Ist der Herr Bundesminister für Arbeit bereft, den Runderlaß vom 31. Dezember 1953 dahingehend abzuändern, daß das Betreuungsverfahren für Kriegsverurteilte, die im Gnadenwege aus den im Bundesgebiet befindlichen Haftanstalten entlassen werden, dem für Spätheimkehrer nach § 28 a des Heimkehrergesetzes angeglichen wird und die diffamierende Bezeichnung „Inlandsgefangener" entfällt?
Herr Minister.
Ich kann zu dieser Frage nur folgendes sagen. Der § 1 ides Heimkehrergesetzes sagt ganz klar, wer im personellen Bereich unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fällt. Darunter fällt der Personenkreis nicht, von dem Sie in Ihrer Anfrage sprechen. Wir haben in dieses Gesetz aber später einen § 28 a eingefügt, der etwa sagt: Der Bundesminister für Arbeit wird ermächtigt — und nun kommt ,das Entscheidende —, in Ein z e l f ä 11 e n zur Vermeidung unbilliger Härten die Hilfsmaßnahmen nach diesem Gesetz ganz oder teilweise zuzulassen. — Hier ist also ganz klar festgelegt, daß diese Fragen im Einzelfall zu prüfen sind. In Verbindung mit dem Sechsundzwanziger-Ausschuß haben wir den Personenkreis der Kriegsverurteilten nach diesem Paragraphen behandeln lassen, und seither haben sich die Dinge reibungslos abgewickelt. Ich bin nicht in der Lage, Ihrem Wunsche zu entsprechen, den Runderlaß abzuändern, weil ich auch nicht anerkennen kann, daß in der Bezeichnung „Inlandsgefangener" eine Diffamierung liegen kann. Ich bin also nicht in der Lage, diem in Ihrer Anfrage enthaltenen Wunsche nachzukommen.
Danke!
Zu Frage 12 Herr Abgeordneter Knapp!
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Entschädigungen für die Manöverschäden 1953 immer noch nicht ausgezahlt wurden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Auszahlung zu beschleunigen?
Ich darf die Frage zunächst einmal für das gesamte Bundesgebiet beantworten. Die Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiet der Besatzungslasten obliegt nach dem Grundgesetz den Bundesländern. Ob und in welchem Umfange Entschädigungen für Manöverschäden aus dem Jahre 1953 noch nicht ausge-
zahlt worden sind, kann nur durch eine Umfrage bei den Bundesländern ermittelt werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat dahingehende Ermittlungen eingeleitet. Mit Rücksicht auf die kurze Zeit, die für die notwendigen Erhebungen zur Verfügung stand, liegt das Ergebnis noch nicht vor.
Von dem Ergebnis der Umfrage wird es abhängen, was gegebenenfalls zu veranlassen ist. Da in vielen Fällen Verzögerungen in der Abwicklung der Entschädigungsanträge nicht zu vermeiden sein werden — sei es wegen des von den Besatzungsmächten vorgeschriebenen Verfahrens, sei es wegen Schwierigkeiten bei der Festsetzung der Schadenshöhe—, habe ich die Bundesländer bereits seit 1953 grundsätzlich ermächtigt, aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes bei Besatzungsschäden Vorschüsse bis zu 60 %, in der amerikanischen Zone seit dem 1. November 1954 sogar bis zu 100 % der voraussichtlichen Entschädigungsbeträge zu zahlen.
Ich darf nun, da der Anfragende sich wahrscheinlich besonders für Hessen interessiert, gleich von mir aus die besonderen Verhältnisse in Hessen schildern. Aus dem Lande Hessen ist dem Bundesministerium der Finanzen bereits mitgeteilt worden, daß dort über einen Komplex von etwa 1600 Schadensfällen mit einer Gesamtentschädigungssumme von rund 156'000 DM, die in der Hauptsache auf Manöverschäden der Landwirtschaft im Untertaunuskreis entfallen sollen, bis vor kurzem von der US-Besatzungsmacht noch nicht entschieden war. Die Abwicklung dieser Schadensfälle verzögerte sich durch mehrfache Rückfragen des US-Oberkommandos Heidelberg. Nach wiederholten Verhandlungen des Herrn Hessischen Ministers der Finanzen mit der US-Besatzungsmacht hat diese nunmehr nach Art. 4 des am 1. November 1954 in Kraft getretenen Gesetzes Nr. 43 des Amerikanischen Hohen Kommissars die zur Abwicklung dieser Schadensfälle erforderlichen Bescheinigungen ausgestellt. Der Herr Hessische Minister der Finanzen hat das Bundesministerium der Finanzen am 24. Januar 1955 dahin unterrichtet, daß die Auszahlung der Entschädigungsbeträge für diese Manöverschäden bereits beschleunigt durchgeführt werde. Mit dem Abschluß der Auszahlungen wird in etwa zwei Wochen gerechnet.
Zu Frage 13 Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann!
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Bestimmungen des deutschen Weingesetzes beim Verkauf von Importweinen, insbesondere solchen aus dem Südostraum, nachdrücklichst Geltung zu verschaffen?
Ich darf dem Herrn Kollegen folgendes antworten. Die Ausführung der im Weingesetz, in der Weinzollordnung und in den „Grundsätzen für die einheitliche Durchführung des Weingesetzes" vorgeschriebenen Auslandsweinkontrolle ist gemäß Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder.
Es ist der Bundesregierung bekannt, daß sich seit 1950 in der Auslandsweinkontrolle Schwierigkeiten dadurch ergeben haben, daß von den Ländern eine größere Anzahl von Chemischen Untersuchungsanstalten als vor dem Kriege zur Begutachtung von Auslandsweinen herangezogen werden und daß die Beurteilungsmaßstäbe dieser Untersuchungsanstalten unterschiedlich sind. Hieraus ergibt sich laufend eine uneinheitliche Verwaltungspraxis bei der Anerkennung und Beurteilung der Einfuhr- und Verkehrsfähigkeit von Auslandsweinen.
Die Bundesregierung ist weiterhin bemüht, gemäß Art. 84 Abs. 4 des Grundgesetzes und § 25 Abs. 6 des Weingesetzes auf die Gleichmäßigkeit der Handhabung des Weingesetzes in den Ländern hinzuwirken. Diesen Bemühungen sind jedoch insofern Grenzen gesetzt, als es sich bei der Beurteilung der Einfuhr- und Verkehrsfähigkeit um Fragen der lebensmittelchemischen Beurteilung handelt, die sich der gesetzlichen Normierung weitgehend entziehen. Eine praktische Bereinigung der Schwierigkeiten wäre nur durch eine erhebliche Verminderung der Zahl der Chemischen Untersuchungsanstalten für die Auslandsweintrolle, eine Verstärkung des Personals der Weinkontrolle durch die Länder und eine strengere Bestrafung der Weinvergehen durch die Gerichte möglich.
Die Bundesregierung hat auch versucht, die von der früheren Reichsregierung ausgeübte Zuständigkeit zur Bewilligung von Ausnahmen von der mangelnden Einfuhrfähigkeit aus Billigkeitsgründen gemäß § 13 Abs. 2 des Weingesetzes zur gleichmäßigen Handhabung der Überwachung von Auslandswein im Inlandsverkehr zu benutzen. Leider hat sich der Bundesrat entgegen der Auffassung der Bundesregierung mit seinem Beschluß gemäß Art. 129 Abs. 1 des Grundgesetzes vom 23. Juli 1954 auf den Standpunkt gestellt, daß diese Zuständigkeit nicht auf den Bundesminister des Innern, sondern auf die Länder übergegangen sei.
Im übrigen darf ich mitteilen daß zur Zeit Verhandlungen mit den Hauptausfuhrländern im Gange sind, in denen das Untersuchungsverfahren für Wein eine neue Regelung erfahren wird. In absehbarer Zeit Werden diese Abkommen dem Bundestag zur Ratifizierung vorgelegt werden.
Eine Zusatzfrage?
Ist dem Herrn Bundesminister bekannt, daß die von mir hier angeführten Vergehen hauptsächlich in Verstößen gegen den § 2 a Abs. 3 des Weingesetzes sowie auf dem Gebiet der Auszeichnungspflicht liegen,also in einem Stadium, in dem die Kontrolle des Importweins bereits abgeschlossen ist, indem die verschiedenen Weinimporteure einfach das Verbot, deutschen Weißwein mit ausländischen Weinen zu verschneiden, umgehen und ähnliches? Ist der Herr Bundesminister des Innern bereit, die Länderregierungen nachdrücklichst auch aufdiesen Umstand aufmerksam zu machen und in Verhandlungen zu versuchen, auf diesem Gebiet, auf dem zur Zeit die meisten Verstöße stattfinden, Maßnahmen zu treffen, damit das zugunsten der Konsumenten abgestellt wird?
Ich glaube, Herr Kollege, daß ich die hier leider bestehenden verfassungs- und staatsrechtlichen Schwierigkeiten in meiner Antwort ausführlich behandelt habe. Ich will aber die hier gegebene Antwort im Hinblick auf die von ihnen angedeuteten besonderen Momente noch einmal überprüfen und sehen, ob sich in der von Ihnen gewünschten Richtung etwas tun läßt.
Frage 14. Herr Abgeordneter Dr. Becker !
Ist es richtig, daß die Verwaltung der Autobahnen die Errichtung weiterer Rasthäuser und die Vergrößerung bestehender in eigener Regie plant, Hinweise auf diese Raststätten an der Autobahn 'errichtet und zuläßt, andererseits aber Hinweise auf die in der Nähe der Autobahn liegenden Hotels und Gasthäuser im Privatbesitz wegen angeblicher Gefährdung des Verkehrs verbietet?
Herr Minister!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf einleitend in Beantwortung Ihrer Frage, Herr Kollege, darauf hinweisen, daß nach dem Grundgesetz die Autobahnen wie die Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes durch die Länder verwaltet werden. Eine 'einheitliche Autobahnverwaltung gibt es daher nicht; vielmehr gibt es die verschiedenen Straßenbauverwaltungen der Länder, die die Aufgabe haben, in ihrem Bereich die Autobahnen zu verwalten.
Es bestehen an den Autobahnen keine Raststätten, die in eigener Regie des Bundes,eines betreffenden Landes oder der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen geführt werden. Alle Raststätten an den Autobahnen sind an Angehörige des Gaststätten- und Hotelgewerbes verpachtet. Die Planung zur Errichtung weiterer Raststätten und die Planung zur Vergrößerung bestehender Raststätten ist Aufgabe des Bundes. Die Errichtung weiterer Raststätten oder die Vergrößerung bestehender Raststätten richtet sich nach den festgestellten Bedürfnissen.
Die Finanzierung des Raststättenbauserfolgt durch die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen, eine GmbH, in deren Verwaltungsrat die Länder vertreten sind. Die Gesellschaft nimmt für diese Zwecke überwiegend Fremdkapital in Anspruch. Nur die Verkehrsanlagen, idle im Zusammenhang mit Raststätten erstellt werden müssen, werden aus Mitteln der Gesellschaft und aus Darlehen des Bundes finanziert.
Nur auf die unmittelbar an den Bundesautobahnen gelegenen Raststättenwird — wie auf Ausfahrten — 1 km vorher durch einheitliche Hinweisschilder in blauer Farbe mit 'weißer Schrift aufmerksam gemacht. Dias Aufstellen dieser Hinweisschilder erfolgt ausschließlich aus Gründen der Verkehrssicherheit und nicht zu Werbungszwecken. Die Schilder sollen die Kraftfahrer, die an der Raufstätte halten wollen, veranlassen, rechtzeitig ihre Fahrgeschwindigkeit herabzusetzen. Sie sollen zugleich die Kraftfahrer, die nicht zu halten beabsichtigen, veranlassen, dieser Anlage, die ebenso wie die Zu- und Abfahrten erhöhte Aufmerksamkeit von dem Kraftfahrer auf der Autobahn erfordert, ihre Aufm erksamkeit zuzuwenden iund sich dem entsprechend zu verhalten. Eine Werbung für die in der Nähe der Autobahnen gelegenen Hotels und Gaststätten ist nach diem Bundesfernstraßengesetz auf dem Autobahnkörper nicht gestattet. Es dürfte auch genügen, daß auf größere Orte durch die bekannten Hinweisschilder auf den Autobahnen aufmerksam gemacht wird. Aus diesen Schildern kann dir Fahrer jeweils entnehmen, wo er eine geeignete Gaststätte oder ein Hotel antreffen wird.
Eine Zusatzfrage! Vizepräsident Dr. Schmid: Bitte!
Ist dem Herrn Minister bekannt, daß versuchtwird, sei es von Bundesautobahnverwaltungen, sei es von den Länderverwaltungen, Hinweisschilder privater Gaststätten auf privatem Grundbesitz am Rand der Autobahn zu verhindern?
Das ist nicht bekannt. Es ist aber klar, daß die zuständigen Behörden zweifellos die Aufgabe haben, Sinn und Inhalt der Gesetze auszuführen. Bekanntlich sind auf einem Streifen rechts und links der Autobahn, der zum Autobahnkörper gehört, solche Reklamen ebensowenig erlaubt wie auf dem Autobahnkörper selbst.
Frage 15. Herr Abgeordneter Dr. Becker !
Ist der Dienststelle Blank bekannt, daß in der Presse, oft in Abständen von wenigen Tagen, Nachrichten verbreitet werden, die dien Anschein erwecken, als wenn sie aus der Dienststelle Blank stammten, und die Fragen der Dienstzeit, der Einberufung, des Oberbefehls, der Kosten der Wiederaufrüstung und dergleichen betreffen? Was gedenkt die Dienststelle Blank zu tun, um, wenn diese Angaben nicht aus der iDienststelle Blank stammen und unzutreffend sind, diese Irreführung der öffentlichen Meinung zu unterbinden?
Bitte!
Blank, Beauftragter des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der 'alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zahlreichen Nachrichten in der Presse zu den in meiner Dienststelle zu bearbeitenden Fragen sind mir bekannt. Sie werden sorgfältig beobachtet und ausgewertet. Zum weitaus größten Teil stammen diese Nachrichten nicht aus meiner Dienststelle; Veröffentlichungen meiner Dienststelle sind vielmehr als solche klar erkenntlich gemacht. Die Vielzahl der Mitteilungen in der Presse zeigt das Interesse, das die Öffentlichkeit an dien Wehrfragen nimmt. Viele dieser Mitteilungen beruhen auf reiner Kombination, sie sind reine Spekulation, und es hat sich wegen 'der Fülle dieser Nachrichten als praktisch unmöglich erwiesen, diese unrichtigen Mitteilungen in jedem Fall zu dementieren. Die Erfahrungen, die ich mit zahlreichen berechtigten Richtigstellungen gemacht habe, sind denkbar schlecht. Ich erkenne jedoch voll an, daß die Öffentlichkeit einen berechtigten Anspruch darauf hat, über die Grundlagen der Planungen für den deutschen Verteidigungsbeitrag richtig informiert zu werden. Ich habe mich daher in den vergangenen Jahren häufiger in Pressekonferenzen, Interviews und Einzelbesprechungen zu diesen Fragen geäußert. Mitarbeiter meiner Dienststelle haben in zahlreichen Vorträgen die Planungen der Dienststelle, soweit sie nicht der militärischen Geheimhaltungspflicht unterlagen, zur Diskussion gestellt. Ich beabsichtige, auch in Zukunft solche Unter-
richtungen weiter vorzunehmen. Hierzu werde ich unter anderem von Zeit zu Zeit im Bulletin der Bundesregierung über besonders interessierende Fragen berichten. Ich glaube, das sind die einzigen Möglichkeiten, die ich habe, um der Fülle unrichtiger und kombinierter Mitteilungen in der Presse entgegenzutreten.
Eine Zusatzfrage!
Eine Zusatzfrage, bitte!
Darf ich Herrn Kollegen Blank fragen, welche Bewandnis es mit den Pressemitteilungen über das Auftreten des Herrn v. Claer vor einigen Tagen hier 'in Bonn hat?
Blank, Beauftragter des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen: Ich bin in der Lage, auf die gestellte Zusatzfrage eine Antwort zu geben, weil ich schon gestern Gelegenheit hatte, vor dem Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit einiges darüber zu sagen. Ich darf im wesentlichen das wiederholen, was ich gestern in diesem Ausschuß gesagt habe.
Meine Dienststelle ist vom Kreisverband Bonn des Heimkehrerverbandes mehrfach gedrängt worden, zu einer amSonntag, dem 23. Januar, nachmittags, in Bonn stattfindenden Sitzung dieser Kreisgruppe einen Mann zu stellen, der in der Lage wäre, auf gestellte Fragen zu antworten. Wir haben uns durch mehrfache Rückfragen versichert, daß es dem Verband nur darauf ankomme, einen Vertreter meines Hauses zu haben, der Fragen beantworten könne, die den Heimkehrerverband interessieren. Wir haben — um zu verhindern, daß die gegebenen Antworten Anlaß zu polemischer Auseinandersetzung würden —, weiter die Bedingung gestellt, daß wir dies nur intern täten, nicht aber dann, wenn eine Presseberichterstattung stattfinde. Dies ist uns zugesagt worden. Als Vertreter meines Hauses hat der Referent für Kriegsgefangenen- und ähnliche Fragen, Herr v. Claer, an dieser Veranstaltung teilgenommen. Er hat über die Frage der noch in Haft Befindlichen gesprochen, und er hat zum anderen dann in der Diskussion die in der deutschen Presse unrichtig veröffentlichten Äußerungen in folgendem Wortlaut gemacht.
Im Verlauf der Diskussionerklärte ein Mitglied des Heimkehrerverbandes — ich zitiere —:
Wir lehnen es ab und verwahren uns dagegen,
daß die Dienststelle Blank immer wieder gegen ihre eigene Überzeugung und gegen ihr besseres Wissen in der Öffentlichkeit dadurch Stimmung für den Wehrbeitrag machen will, indem sie das Leben des zukünftigen Soldaten in rosaroten Farben schildert, das Paradies auf Erden verspricht, mit gepolsterten Stühlen und dem Unteroffizier, der dem Rekruten den Kaffee ans Bett bringt. Es ist viel ehrlicher, zu sagen: „Soldat sein kann Tod, Verwundung und Gefangenschaft bedeuten." Ich bin überzeugt, daß der deutsche Mensch, der zur Verteidigung seiner Heimat bereit ist, auch diese Opfer auf sich nehmen wird.
Darauf hat Herr v. Claer geantwortet:
Was Sie über angebliche Veröffentlichungen
der Dienststelle Blank da behaupten, ist einfach nicht wahr. Unsere Dienststelle hat immer wieder in Wort und Schrift und bei jeder sich bietenden Gelegenheit darauf hingewiesen, daß die Ausbildung des zukünftigen Soldaten ein großes Ausmaß von Härte erfordert. Wir müssen dem zukünftigen Soldaten unter Achtung seiner Menschenwürde und seiner staatsbürgerlichen Rechte die Einsicht vermitteln, daß er in den 18 Monaten seiner Dienstpflicht dem Staate gegenüber eine harte Pflicht erfüllen muß. Bei der Härte und Naturverbundenheit der östlichen Menschen dürfen die Erfahrungen nicht erst wie im Rußlandfieldzug mit unnötigem Blut erkauft werden. Eine harte Ausbildung ist außerdem letzten Endes im ureigensten Interesse des Soldaten, denn durch sie wird er in den Stand gesetzt, im Ernstfall sein Leben zu erhalten. So werden bei derzukünftigen Ausbildung auch Felddienstübungen ohne Feldküche und feste Unterkunft durchgeführt werden.
Herr v. Claer hat damit die ihm in den Mund gelegten Äußerungen nicht getan, sondern er hat das erklärt, wais auch ich und was Herren meiner Dienststelle immer ierklärt haben, was zuletzt noch von uns in einem Vortrag über Ultrakurzwelle im Sender Stuttgart Ende Oktober vorgetragen worden ist. Er hat sich lediglich gegen die in ihrer Tendenz ganz klar zu erkennende Verspottung zur Wehr gesetzt, wir würden uns ernen Militärdienst vorstellen, bei dem der Unteroffizier idem Soldaten den Kaffee an das Bett brächte. Wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, daß, wenn sich ein demokratischer Staat dazu entschließt, Wehrkräfte zu haben, dann in einem solchen demokratischen Staat die Ausbildung des Soldaten auch ihrem Ziel entsprechen muß.
Eine weitere Zusatzfrage?
Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Blank, glauben Sie nicht doch, daß es aus Gründen der Innenpolitik und der Außenpolitik oft sehr geraten lerscheint, promptestens derartigen Nachrichten entgegenzutreten? Ich spezifiziere z. B. auf die Frage, daß neulich einige Herren als künftige Oberbefehlshaber genannt wurden, oder ich spezifiziere auf die Frage der Verwendung des Herrn Galland.
Blank, Beauftragter des Bundeskanzlers für die
mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen: Wir sind in dem vorliegenden Fall sofort dieser Meldung entgegengetreten. Es gibt Meldungen, bei denen sich das zum
Teil verbietet, bei denen das einfach nicht ankommen würde. Weil Sie das gerade sagen, Herr Abgeordneter, darf ich eine bekannte deutsche Zeitschrift zur Hand nehmen, in der folgendes steht: Das Amt Blank hat bei amerikanischen Militärexperten in Bonn angefragt, ob alliierte Bedenken gegen eine Übernahme des ehemaligen Generalleutnants Adolf Galland in die kommende deutsche Luftwaffe bestehen. Die Alliierten hatten nichts einzuwenden. Sie wiesen die Dienststelle Blank darauf hin, daß es ein alliiertes Mitspracherecht in diesen Personaldingen gar nicht mehr geben werde, wenn die Westverträge verabschiedet sind.
Dies ist eine Mitteilung, die aber auch jeder Grundlage entbehrt. Der ehemalige Generalleut-
nant Galland hat sich Wisher weder bei der Dienststelle Blank um eine Verwendung in einem zukünftigen Luftwaffenkontingent beworben, noch hat die Dienststelle Blank beim Generalleutnant Galland angefragt, ob er zu einer solchen Verwendung bereit wäre. Da drittens die Auswahl dieser hohen Stellen, wie öfter gesagt warden ist, in einem eigens dazu zu schaffenden Personalausschuß erfolgen soll, hatte die Dienststelle Blank keine Veranlassung, bei alliierten Stellen nachzufragen. Die Dienststelle Blank bedarf auch keiner Belehrung durch alliierte Stellen. Sie weiß, daß im Rahmen !der Aufstellung der Verteidigungsstreitkräfte, wenn die Verträge Rechtens sind, die Bundesregierung hier einer Mithilfe und Mitwirkung der Alliierten nicht bedarf.
Ich könnte Ihnen noch eine ganze Reihe solcher Mitteilungen vorlesen. Wie gesagt, hier gibt es nur das eine Mittel, dem entgegenzutreten. Ich wiederhole aber, was ich gesagt habe: ich habe mit den Versuchen, Dementis, Richtigstellungen anzubringen, die denkbar schlechtesten Erfahrungen gemacht.
Zur Frage 16 Frau Abgeordnete Bennemann!
Wann ist mit der Vorlage eines Körperbehindertengesetzes im Bundestag zu rechnen?
Ich darf der Frau Kollegin folgendes antworten. Wie ich bereits mit Schreiben vom 17. Dezember 1954 mitgeteilt habe, ist der Entwurf eines Gesetzes über die Fürsorge für Körperbehinderte mit den interessierten Verbänden und Fachvereinigungen sowie den Länderregierungen abschließend erörtert. Die zu beteiligenden Bundesressorts haben dem daraufhin überarbeiteten Entwurf bis auf ein Ressort zugestimmt. Dieses hat mir seine endgültige Stellungnahme für die allernächsten Tage zugesagt. Die Vorlage an das Kabinett kann erst dann erfolgen. Sie wird in meinem Hause als vordringlich bearbeitet.
Eine Zusatzfrage!
Damit Sie meine Hartnäckigkeit verstehen, Herr Minister: Ist Ihnen bekannt, daß schon vor vier Jahren die sozialdemokratische Fraktion einen Antrag auf eine bundeseinheitliche Regelung gestellt hat? Dieser Antrag ist damals vom ganzen Haus unterstützt worden. Wir haben ein Jahr später die Bundesregierung noch einmal daran erinnert. Dann haben wir zwei Jahre später die Bundesregierung abermals in einer Kleinen Anfrage daran erinnert. Das war vor ungefähr neun Monaten. Darauf ist uns geschrieben worden, daß wir in Kürze mit der Vorlage zu rechnen hätten. Nun meine weitere Frage: Was wird im Innenministerium unter dem Begriff „in Kürze" verstanden?
Ich verstehe den Unwillen der Frau Kollegin über diese Verzögerung sehr wohl. Aber ich darf vielleicht doch erklärend dazu folgendes sagen. Der Gesetzentwurf befaßt sich mit mehreren umfangreichen und komplizierten Fragenbereichen, die teils auf dem fürsorgerischen, teils auf dem medizinischen Gebiet liegen. Die Regelung bedurfte
organisatorisch wie materiell-rechtlich einer zeitraubenden Abstimmung. Es war auch die sachliche Zuständigkeit einer ganzen Anzahl von Ressorts berührt, die sich ihrerseits mit den an diesem Gesetz interessierten Fachverbänden auseinanderzusetzen hatten. Hierzu gehören insbesondere die Reichsversicherungsträger, die Organisationen des ärztlichen Dienstes, die Fürsorgeverbände der Länder und die kommunalen Spitzenverbände. Aber ich darf sagen, daß die Verzögerung der letzten Monate in meinen Augen tatsächlich vermeidbar gewesen wäre, wenn wir dieses eine nicht genannte Ressort zu einer schnelleren Stellungnahme hätten bewegen können. Ich habe bereits gesagt, daß sie mir für die nächsten Tage zugesagt ist. Ich kann, Frau Kollegin, termingebundene Erklärungen zwar für mich abgeben, leider aber nicht für alle Beteiligten.
— Meine Erklärung war doch nur von mittlerer Länge.
Frage 17, Herr Dr. Stammberger!
Billigt die Bundesregierung die Forderung des Herrn Bundesministers der Finanzen auf der Tagung des CSU-Landesausschusses in München vom 18. Dezember 1954, als Antwort auf die Regierungsbildung in Bayern müsse im Bundestag energisch die Einführung des Zweiparteiensystems in der Bundesrepublik angestrebt werden?
Ich darf dem Herrn Kollegen darauf folgendes antworten. Die Bundesregierung hat zu der Frage des Wahlsystems, das sie bei der Vorlage eines Bundeswahlgesetzes vorschlagen will, bisher noch nicht Stellung genommen. Zur Vorbereitung dieser Stellungnahme habe ich eine Wahlrechtskommission, die aus namhaften Sachverständigen besteht, einberufen. Sie wird ihren Schlußbericht demnächst vorlegen. Solange die Bundesregierung noch keinen Entschluß über das von ihr vorzuschlagende Wahlsystem gefaßt hat, muß es jedem Bundesminister unbenommen bleiben, seine persönliche Auffassung auch in der Öffentlichkeit darzulegen. Soweit dieser formulierte Text, Herr Kollege.
Ich darf hinzufügen — danach haben Sie gefragt daß die „Einführung eines Zweiparteiensystems" nicht von irgendeinem Wahlgesetz, sondern nur von Entscheidungen der Wähler abhängig sein kann,
so daß sich Ihre Frage eigentlich nicht unmittelbar auf ein künftiges Wahlgesetz beziehen kann.
Frage 18, Frau Dr. Lüders!
Die Bundesregierung wird um Auskunft über das Schicksal der in den Lagern des sogenannten „Lebensborns" geborenen unehelichen Kinder sowie darüber gebeten, auf wessen Kosten und unter wessen Aufsicht diese Kinder heute versorgt und erzogen werden.
Ich darf der Frau Kollegin folgendes antworten. Der „Lebensborn" e. V. wurde auf Veranlassung des Reichsführers SS am 12. Dezember 1935 gegründet. Eine der ersten Aufgaben des Vereins, dessen Mitglieder SS-Angehörige waren, bestand darin, erstens kinderreiche Familien, die nach den damaligen Auffassungen rassisch und erbbiologisch wertvoll erschienen, zu unterstützen und zweitens für werdende Mütter — verheiratete und unverheiratete — zu sorgen. Der „Lebensborn" war immer bestrebt, seine Tätigkeit so geheim wie möglich zu halten. Durch seine eigenen Entbindungsheime, seine eigene Vormundschaftsabteilung, die Vermittlungsabteilung für Kinder, die Gerichtsabteilung und durch sein Standesamt war der Verein in der Lage, ganz selbständig zu arbeiten. Nur selten nahm er das Jugendamt in Anspruch. Beinahe alle Entbindungsheime sowie einige Kinderheime hatten ihre eigenen Meldestellen, wodurch sie es vermieden, den Polizeibehörden Meldungen über Annahmen und Ausgänge zu erstatten.
Während des Krieges wurden auch volksdeutsche Kinder aus Polen, der Tschechei, Jugoslawien und anderen Ländern in den „Lebensborn" aufgenommen.
Aus der Art der Tätigkeit des „Lebensborns" ist es zu verstehen, daß weder die Jugendämter noch die Polizeibehörden genaue Angaben über die Art der Betreuung der einzelnen Kinder geben können.
Im Jahre 1945 wurden die Kinder, die damals noch in Heimen waren, soweit es sich um Ausländer handelte, unter die Obhut alliierter Stellen genommen, und zwar vor allem der UNRRA und der IRO, und von dort aus entweder den rechtmäßigen Eltern, den vermutlichen Heimatländern oder auch, wenn sich die Nationalität nicht mehr feststellen ließ, ins Ausland zur Adoption abgegeben.
Soweit die Heime sich in den Gebieten der Bundesrepublik befanden, haben sich damals sofort die Jugendämter eingeschaltet und für die deutschen Kinder die Amtsvormundschaft übernommen, sie den Eltern zurückgebracht oder in Pflege- bzw. Adoptivstellen vermittelt. Diese Betreuung der Kinder wurde im engsten Einvernehmen mit den karitativen Verbänden durchgeführt.
Die Pflegekosten für diese Kinder werden, soweit die Eltern dafür nicht eintreten können, heute von den einzelnen Stadt- und Landkreisen getragen.
Wie ich im Einvernehmen mit dem Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg feststellen konnte, sind sämtliche Akten der Organisation „Lebensborn" von den Besatzungsmächten mit Beschlag belegt worden und inzwischen vom Internationalen Suchdienst in Arolsen/Waldeck übernommen. Dieser Internationale Suchdienst hat sich gerade in diesen Tagen bereit erklärt, Einsicht in dieses Material zu geben. Ich habe sofort angeordnet, daß dieses Material an Ort und Stelle eingehend geprüft wird. Das Ergebnis werde ich sobald wie möglich mitteilen.
Darf ich eine Zusatzfrage stellen?
Eine Zusatzfrage, bitte!
Ist dem Herrn Minister die Behauptung bekannt, daß fürsorgeverpflichtete Stellen sich geweigert haben sollen, die entsprechenden Kosten zu übernehmen, und zwar mit dem Hinweis darauf, daß die genannten Lager im Rahmen und im Auftrag einer allgemeinen „Reichsorganisation" durchgeführt worden seien, also die Verpflichtung auf den Bund übergegangen sei, und erkennt die Bundesrepublik diese Auffassung an?
Diese Behauptung, gnädige Frau, ist mir nicht bekannt. Ich werde sie aber gerne prüfen lassen und danach Stellung nehmen.
Eine weitere Zusatzfrage?
Wird der Herr Minister zu gegebener Zeit bereit sein, uns das Resultat der Erkundungen in Hamburg, die er freundlicherweise in Aussicht gestellt hat, mitzuteilen?
Ich bin gerne bereit, die Anfrage schriftlich zu beantworten und die Antwort dem ganzen Hause mitzuteilen.
Danke.
Zu Frage 19 Abgeordneter Dr. Mommer!
Beabsichtigt die Bundesregierung, neue Nummernschilder für Kraftfahrzeuge mit der Maßgabe einzuführen, ,daß alle alten Nummernschilder auf Kosten der Inhaber kurzfristig gegen neue ausgewechselt werden müssen?
Herr Minister!
Herr Präsident! Meine Damen unid Herren! In Übereinstimmung mit den Länderregierungen beabsichtigt die Bundesregierung schon seit längerer Zeit die Einführung eines neuen Kennzeichen-Systems für Kraftfahrzeuge. Diese Einführung hat sich verzögert, da ihr nicht unerhebliche Schwierigkeiten im Hinblick auf die Sicherheit des Berlin-Verkehrs in der Vergangenheit entgegenstanden.
Die Einführung des neuen Kennzeichen-Systems wird erforderlich, weil das gegenwärtige Kennzeichen-System bekanntlich noch auf dem Vorhandensein der Besatzungszonen aufbaut. Die Erinnerung an die Besatzungszonen aufrechtzuerhalten, liegt zweifellos nicht im deutschen Interesse.
Dazu kommt, daß die jetzt benutzten Schilder wegen ihrer zu kleinen Buchstaben schwer lesbar sind. Entscheidend ist aber, daß die Kapazität des gegenwärtigen Systems nicht mehr ausreicht, weil sich der Kraftfahrzeugbestand laufend stark vergrößert und seine weitere Vergrößerung in den nächsten Jahren erwartet werden muß.
Die Fahrzeughalter werden die neuen Schilder allerdings selbst bezahlen müssen. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, die neuen Schilder kurzfristig einzuführen. Vielmehr soll eine Übergangsfrist von wenigstens einem Jahr vorgesehen werden.
Eine Zusatzfrage! Ist beabsichtigt, die Nummernschilder mit den Bundesfarben zu versehen?
In dem ursprünglichen Verordnungsentwurf war vorgesehen, daß die Nummernschilder mit einem Streifen in den Bundesfarben versehen werden. Die Verordnung liegt jetzt dem Bundeskabinett wieder vor; sie ist von der zweiten Bundesregierung noch nicht verabschiedet.
Eine weitere Zusatzfrage? Vizepräsident Dr. Schmid: Bitte.
Welches System plant die Bundesregierung, um die Kennzeichen zu formen? Welche Kombination ist für Zahlen und Buchstaben vorgesehen?
Um diese Frage vollständig zu beantworten, bedürfte es allerdings einer etwas umfangreicheren Zeit: Die Fragestunde ist vielleicht nicht so geeignet, solche ausführliche Darlegungen zu machen. Das System, das gewählt wird, gründet sich darauf, daß die Zulassungsstellen kenntlich gemacht werden und daß Nummern verwendet werden, die in besonderer Weise für die einzelnen Kraftfahrzeugarten in bestimmten Kombinationen Anwendung finden. Die Kennzeichnung der Zulassungsstellen erfolgt mit ein, zwei oder drei Buchstaben, je nachdem, wie bedeutungsvoll diese Zulassungsstellen sind — Großstädte z. B. mit einem Buchstaben, Mittelstädte mit zwei Buchstaben, Landkreise mit drei Buchstaben —, und zwar derart, daß dadurch das System auf die Zahl der in diesem Bezirk zu erwartenden Kraftfahrzeuge abgestimmt ist, damit jeweils eine genügende Kapazität vorhanden ist. Das System ist schon vor Jahren von der Polizei erprobt worden und hat seine besondere Merkbarkeit erwiesen, wie sich aus den Berichten der polizeilichen Überprüfungsstellen ergibt. Es hat weiter den Vorteil, das System zu sein, das die größtmögliche Kapazität in jeder Hinsicht aufweist. Es ist aber in letzter Zeit erneut angeregt worden, andere Systeme noch einmal zu überprüfen, so daß eine endgültige Entscheidung der Bundesregierung über dieses damals von der ersten Bundesregierung beschlossene System noch nicht gefallen ist.
Ich danke sehr.
Meine Damen und Herren! Die 60 Minuten, die für die Fragestunde zur Verfügung stehen, sind abgelaufen. Wir beenden die Fragestunde. Die nicht beantworteten Fragen werden von der Regierung schriftlich beantwortet werden. Falls auf einer mündlichen Beantwortung bestanden wird, wird gebeten, die Fragen für die nächste Fragestunde neu einzureichen.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
a) Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend Finanzhilfe für durch Bauten der Besatzungsmächte betroffene Gemeinden ;
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wahl, Dr. Serres, Dr. Blank , Samwer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abgeltung
von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden .
Die beiden Abschnitte des Punktes 2 der Tagesordnung werden getrennt begründet, aber gemeinsam beraten. Zur Begründung von 2 a hat das Wort der Abgeordnete Dr. Müller. Der Altestenrat hat vorgeschlagen, die Begründung mit zwanzig Minuten zu begrenzen.
Dr. Dr. h. c. Müller (CDU/CSU), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 9. April 1954 haben meine Freunde und ich eine Große Anfrage an die Bundesregierung gerichtet wegen einer Finanzbeihilfe für die Gemeinden, die durch Besatzungsschäden sehr schwer getroffen sind. Es handelt sich darum, daß in den letzten Jahren in verstärktem Maße vor allem Flugplätze, Kasernenbauten und auch Siedlungsbauten für die Besatzungsbehörden errichtet worden sind, die meistens in ländlichen Gegenden liegen, deren Straßen auf einen Verkehr, wie er sich dort entwickelt, gar nicht eingerichtet sind und sein konnten. Im Verlaufe der Bauarbeiten sind diese Straßen restlos zerstört warden. Niemand will den Gemeinden beispringen, diese Straßen instand zu setzen und zu verhüten, daß sie finanziell in die schwerste Bedrängnis kommen.
Ich will Ihnen nur ein paar Beispiele geben. In meinem Wahlkreis it bei Tevern ein Flugplatz gebaut worden die Gemeinde, eine ländliche Gemeinde, hat 2000 Einwohner. Die Straßen waren dort nach dem Kriege von der Gemeinde mit Hilfe des Landes wieder bestens instand gesetzt worden; sie sahen nach dem Bau genau so aus wie nach dem Kriege. Der Kostenaufwand betrug 145 000 Mark, den diese Gemeinde nicht tragen kann. Im Kreise Erkelenz ist der Flugplatz Elmpt-Brüggen gebaut worden. Hier haben wir idasselbe Bild: ein Kostenaufwand von 28 000 Mark; Wildenrath-DalheimArsbeck: Petroldepot, Mannschaftslager: 15 291 DM; Gemeinde Wegb erg : Besatzungshäuser, Besatzungslager, Kraftfahrzeuglager, Poleneinheiten, rund 193 000 DM; Mönchen-Gladbach, das im Hardter Wald mit dem englischen Hauptquartier beglückt wurde: neue Straßenbaukosten nach Feststellung des Landesstraßenbauamts Krefeld 325 000 DM. Diese Beispiele kann man aus dem ganzen Bundesgebiet ergänzen.
Meine Damen und Herren, ich habe mich im Jahre 1953 in der Angelegenheit an den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt und ihn gebeten, die Dinge seinerseits in die Hand zu nehmen. Er hat mir mitgeteilt, daß es sich um Schäden handle, die durch die Bauindustrie entstanden seien, die an diesen Objekten gearbeitet habe — das trifft selbstverständlich zu —, und nach dem Gesetz Nr. 47 der Alliierten dürften Straßenschäden nur vergütet werden, wenn sie wirkliche Besatzungsschäden, d. h. durch die Fahrzeuge der Besatzung verursacht seien. Eine Abgeltung aus dem Besatzungshaushalt sei also unmöglich; aber die Länderfinanzminister hätten sich mehrfach an die Bundesregierung mit der Bitte gewandt, die Dinge zu ändern und aus Bundesmitteln Zuschüsse in Höhe eines Drittels der Wiederinstandsetzungskosten zu igeben. Das ist seitens des Bundesfinanzministeriums mehrfach abgelehnt worden. Die Länder erklären: Da es sich um Schäden handelt, die im Zusammenhang mit der Besatzung entstanden sind, sind wir nicht in der Lage, 'irgend etwas zu zahlen.
Am 18. Mai, kurz nachdem diese Anfrage eingereicht war, teilte der Herr Staatssekretär dies Finanzministeriums mit, daß der Herr Minister bereit sei, die Frage zu beantworten; ida aber über diesen Gegenstand noch Verhandlungen mit dien Alliierten Hohen Kommissaren geführt würden, bitte er, seine endgültige 1Stellungnahme zurückstellen zu dürfen, bis diese Verhandlungen abgeschlossen seien.
Ich meine, es ist also fast ein Jahr in die Welt gegangen, die Gemeinden sitzen unter ihrer Finanzlast, und es kommt keine Hilfe.
Ich habe mich an den Herrn Bundeskanzler gewandt. Er teilt mir mit, daß eine rechtliche Möglichkeit zu Zahlungen nicht bestehe, da weder aus dem Besatzungshaushalt gezahlt werden könne noch im übrigen Haushaltsmittel eingesetzt seien. Er schreibt aber: Wir werden im neuen Bundestag zu einer gesetzlichen Regelung für diese Fälle kommen müssen. Bis dahin bleibt nichtsanderes übrig, als daß vom Land Nordrhein-Westfalen in der schwierigen Lage geholfen wird.
Und nun die Alliierten: Claims Office in Herford lehnt die Haftung für solche Schäden ab. Damit sitzen die Gemeinden zwischen sämtlichen Stühlen und kommen in die schwerste Bedrängnis.
Meine Freunde und ich sind der Auffassung, daß es einem rechtsstaatlichen Empfinden nicht entspricht, wenn man Schäden, die im Interesse der Allgemeinheit in einem solchen Umfang entstehen, den Gemeinden und ihren Bürgern auflastet, so daß die Gemeinde daran finanziell zugrunde geht und durch derartige Finanznöte das ganze kommunalpolitische Eigenleben erstickt wird. Wir hätten erwartet, daß, nachdem diese Anfrage schon im vorigen Jahr gestellt wurde, in diesem Haushalt der Versuch gemacht warden wäre, eine Hilfe zu geben. Deshalb haben wir an den Herrn Finanzminister die Fragen gerichtet: Sind in Bälde entsprechende gesetzliche Maßnahmen des Bundes zu erwarten, und was gedenkt die Bundesregierung, vor allem der Herr Finanzminister, zu tun, um dien Gemeinden durch eine Finanzhilfe sofort zu helfen? Wir müssen auf diese Fragen eine klare und positive Antwort verlangen und erwarten. Sollte das nicht der Fallsein, dann sieht sich der Bundestag nach meiner Auffassung gezwungen, eine gesetzliche Regelung dieser Dinge möglichst bald herbeizuführen.
Zur Beantwortung der Großen Anfrage hat das Wort der Bundesfinanzminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die in der Großen Anfrage gestellten Fragen grundsätzliche Bedeutung in rechtlicher und finanzieller Beziehung haben, sei es mir zunächst gestattet, zu den in der Drucksache 450 enthaltenen Angaben ergänzend folgendes mitzuteilen.
Es muß unterschieden werden zwischen Straßenschäden, die durch Fahrzeuge der Besatzungsmächte, und solchen, die durch Fahrzeuge privater deutscher Bauunternehmer verursacht werden. In der Begründung der Großen Anfrage sind diese Unterschiede schon hervorgehoben worden.
Straßenschäden, die durch Fahrzeuge der Besatzungsmächte verursacht worden sind, werden
von den Besatzungsmächten im allgemeinen als Besatzungsschäden anerkannt und abgegolten, sofern die beschädigten Straßen im Eigentum von Gemeinden oder Stadtkreisen stehen oder sofern Gemeinden oder Stadtkreise Träger der Straßenbaulast sind und soweit es sich um Schäden handelt, die durch eine der normalen Bestimmung der Straßen widersprechende Benutzung entstanden sind. Soweit für Straßenschäden, die durch Fahrzeuge der Besatzungsmächte verursacht werden, keine Entschädigung aus Mitteln des alliierten Besatzungskosten- und Auftragsausgabenhaushalts gezahlt wird, habe ich mich aus Billigkeitsgründen bereit gefunden, den Geschädigten einen Ausgleich aus Bundesmitteln des Besatzungs- und Verteidigungsfolgekostenhaushalts zu gewähren. Darüber hinaus gewähre ich zum Ausbau von Straßen eine Bundesfinanzhilfe in Fällen, in denen es wirtschaftlich zweckmäßiger ist, die Straßen für eine stärkere Belastung herzurichten, als laufend Reparaturen vorzunehmen. Die Bundesfinanzhilfe kommt vor allem Gemeinden und Kreisen in solchen Gebieten zugute, die mit ständigen Manöverrechten belegt sind und in denen infolgedessen Teilstücke von Straßen fortgesetzt der Gefahr von Beschädigungen durch die bei Manövern und Übungen verwendeten überschweren Fahrzeuge ausgesetzt sind. Die von mir getroffenen Hilfsmaßnahmen sind unter dem Gesichtspunkt des Härteausgleichs gerechtfertigt, weil es sich bei den Straßenschäden, die sie auszugleichen bestimmt sind, um unmittelbar durch die Besatzungsmächte verursachte Schäden handelt.
Anders ist die Lage hinsichtlich 'der Straßenschäden zu beurteilen, auf die sich die Große Anfrage wohl im Kern bezieht. Die im Zusammenhang mit der Errichtung von Besatzungsbauten entstehenden Straßenschäden werden nämlich, von Ausnahmefällen abgesehen, durch Fahrzeuge privater Unternehmer verursacht, die von den Besatzungsmächten mit der Ausführung der Bauten oder der Zulieferung von Baumaterial beauftragt worden sind. Diese Straßenschäden sind daher tatsächlich keine Besatzungsschäden, weil sie nicht durch Handlungen oder Unterlassungen der Besatzungsmächte oder solcher Personen, für die nach Art. 2 des Gesetzes Nr. 47 der Alliierten Hohen Kommission die Besatzungsmächte einzustehen haben, verursacht sind.
In diesen Fällen ist zu unterscheiden, ob es sich bei den benutzten Wegen um öffentliche oder nichtöffentliche Wege handelt. Gemeindewege sind vielfach sogenannte Interessentenwege, Wirtschaftswege, die nur einem bestimmten Personenkreis, jedoch nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. An diesen Wegen besteht kein Gemeingebrauch. Wollen Bauunternehmer Interessentenwege benutzen, so bedürfen sie dazu der Einwilligung der Wegeeigentümer, der Interessentengemeinschaft, die an Bedingungen, insbesondere die der Wiederherstellung des früheren Zustandes, geknüpft werden kann.
Bei öffentlichen Wegen ist es die Aufgabe des Trägers der Straßenbaulast, die Straße in einem für den Gemeingebrauch geeigneten Zustand zu halten und Schäden, die durch den Gemeingebrauch verursacht werden, zu beseitigen. Sofern die Schäden an den öffentlichen Wegen nicht durch eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung oder durch unerlaubte Handlungen verursacht werden, hat der Träger der Straßenbaulast
nach deutschem Recht gegen den Unternehmer keinen Ersatzanspruch. Soweit ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben ist, richtet er sich in allen Fällen gegen den Benutzer der Straße, der den Schaden verursacht.
Es ist jedoch zu prüfen, in welchem Umfang öffentliche Wege dem Gemeingebrauch gewidmet worden sind. Welcher Verkehr zum Gemeingebrauch gehört, steht nicht ein für allemal und nicht überall gleichmäßig fest. Nebenwege und untergeordnete Verbindungswege stehen nicht in gleicher Weise jedem Verkehr offen wie die dem Durchgangsverkehr dienenden Wege. Wenn auch der Träger der Straßenbaulast die Straßen den Bedürfnissen des Verkehrs anzupassen hat, so bildet doch die normale Beschaffenheit ordnungsmäßig hergestellter Wege einen Anhalt für die Grenzen des zulässigen Verkehrs. Eine nur ausnahmsweise vorkommende und über das übliche Maß hinausgehende Benutzungsart fällt nicht unter den Gemeingebrauch. Es bedarf daher im Einzelfall der Prüfung, ob sich die Benutzung eines Weges mit schweren Fahrzeugen noch im Rahmen des für diesen Weg bestehenden Gemeingebrauchs hält.
Die Gemeinden sind berechtigt und, wenn sich mangelnde Eignung eines Weges nicht schon aus seiner äußerlichen Beschaffenheit zweifelsfrei ergibt, wohl auch verpflichtet, die für einen uneingeschränkten Gemeingebrauch nicht geeigneten öffentlichen Wege durch Beschilderung kenntlich zu machen.
Seit dem Inkrafttreten der Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 24. August 1953 können bei diesem Hinweis auf die bauliche Beschaffenheit der Wege die amtlichen Verkehrszeichen verwendet werden — § 3 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung. Außerdem können die Gemeinden die Straßenverkehrsbehörden um die Verhängung von Verkehrsbeschränkungen ersuchen, soweit durch den Verkehr der Baufahrzeuge die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet wird. Schließlich ist die Beförderung ungewöhnlich schwerer oder umfangreicher Gegenstände, z. B. von besonders schweren Baugeräten, nach § 5 der Straßenverkehrsordnung an eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde gebunden, die Auflagen und Bedingungen des Trägers der Straßenbaulast bei der Erteilung der Erlaubnis zu berücksichtigen hat.
Ich muß auf diese Rechtslage hinweisen, damit das betont wird, was im Wege der Selbsthilfe im einzelnen geschehen könnte.
— Die Frage, die Sie interessiert, wird am Schluß sehr klar beantwortet.
Die Gemeinden haben daher jetzt schon Möglichkeiten, die Beschädigung ihrer Wege durch wege-
und verkehrsrechtliche Maßnahmen zu verhindern oder die Bauunternehmer zur Wiederherstellung des einwandfreien Wegezustandes oder zur Schadensersatzleistung in Geld anzuhalten. Soweit aber ein Anspruch gegen den Unternehmer ausnahmsweise nicht erhoben werden kann, sind die Schäden vom Träger der Straßenbaulast auf eigene Kosten zu beseitigen. Es soll nicht verkannt werden, daß den Trägern der Straßenbaulast die Erfüllung dieser Aufgabe vielfach schwerfallen wird, insbesondere wenn es sich um finanzschwache Gemeinden handelt. Andererseits darf nicht außer Betracht gelassen werden, daß die Großbauten den betroffenen Gemeinden gewisse wirtschaftliche Vorteile bringen können
und damit in manchen Fällen zu ihrem Aufschwung beitragen.
Ohne Rücksicht darauf hat sich die Bundesregierung bemüht, bei der Alliierten Hohen Kommission die Übernahme der Kosten für die Beseitigung der durch die Bauunternehmer verursachten Straßenschäden auf den alliierten Besatzungskosten- und Auftragsausgabenhaushalt zu erreichen. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, für die Beseitigung etwa entstehender Straßenschäden in den für jedes Bauvorhaben aufzustellenden Kostenvoranschlag einen Betrag in Höhe von 1 % der Bausumme einzusetzen und im Rahmen dieses Betrages die Kosten für die Beseitigung der tatsächlich entstandenen Schäden aus dem alliierten Besatzungskosten- und Auftragsausgabenhaushalt zu zahlen. Der Wirtschafts- und Finanzausschuß der Alliierten Hohen Kommission hat jedoch den ihm unterbreiteten Vorschlag abgelehnt mit der Begründung, ,die fraglichen Schäden seien keine Besatzungsschäden; die Verantwortlichkeit für sie treffe die beteiligten Unternehmer, die sich bei Übernahme der Aufträge des Risikos bewußt sein müßten.
Wenn auch der Wirtschafts- und Finanzausschuß der Alliierten Hohen Kommission den Vorschlag der Bundesregierung abgelehnt hat, so läßt sein Antwortschreiben doch die Möglichkeit offen, die Kosten für die Beseitigung der Straßenschäden in Gestalt eines Risikozuschlages in die Baukosten einzubeziehen. Die Länder sind auf diese Möglichkeit hingewiesen worden. In diesem Zusammenhang kann ich mitteilen, daß der Herr Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen bereits einen Weg in der vom Wirtschafts- und Finanzausschuß angedeuteten Richtung beschritten und die Herren Finanzminister der übrigen Länder über die von ihm getroffenen Maßnahmen unterrichtet hat.
Meine Damen und Herren, alles, was ich sage, bezieht sich auf die künftige Regelung, also auf die Zukunft.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die vom Lande Nordrhein-Westfalen vorgesehene Regelung in der Praxis bewähren wird und ob in anderen Ländern eine entsprechende Regelung erreicht werden kann. Die Bundesregierung wird ihrerseits alles tun, um die Bemühungen der Länder auf diesem Gebiet zu unterstützen. Gleichzeitig ist sie aber bestrebt, eine gesetzliche Regelung zu treffen, wie sie von dem Herrn Bundeskanzler in seinem Schreiben vom 31. Juli 1953 bereits angedeutet worden ist. Diese Regelung wird, soweit der Bund für die Gesetzgebung zuständig ist, in einer Ergänzung der verkehrsrechtlichen Vorschriften bestehen. Der Bundesminister für Verkehr hat bereits eine Ergänzung des Straßenverkehrsgesetzes in der Richtung vorbereitet, daß die in § 6 Abs. 1. Nr. 3 enthaltene Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Schutz des Straßenkörpers ausgedehnt werden soll. Für die Ergänzung wegerechtlicher Vorschriften fehlt, soweit es sich um Gemeindewege handelt, dem Bund bekanntlich die Gesetz-
gebungskompetenz. Hierfür sind die Länder zuständig. Die Länder haben einen Sachverständigenausschuß eingesetzt, der den Entwurf eines Länderstraßengesetzes ausarbeiten soll. Es ist vorgesehen, in diesen Entwurf den schon in § 7 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes aufgestellten Grundsatz aufzunehmen, daß der Träger der Straßenbaulast berechtigt ist, den Gemeingebrauch wegen des baulichen Zustandes der Straße zur Vermeidung außerordentlicher Schäden zu beschränken. Nach dem Inkrafttreten der Länderstraßengesetze werden sich den Gemeinden ausreichende Möglichkeiten bieten, ihre öffentlichen Wege vor Zerstörung durch den Verkehr mit überschweren Fahrzeugen zu bewahren oder den Verantwortlichen zur Ersatzleistung anzuhalten. Es bedarf wohl keiner weiteren Ausführungen, daß eine derartige gesetzliche Regelung sorgfältig vorbereitet werden muß, um die Gefahr auszuschließen, daß die Verkehrsteilnehmer in kurzer Zeit allenthalben auf Straßen treffen, für die der Gemeingebrauch — im Interesse der Träger der Straßenbaulast — beschränkt worden ist.
Das sind die Gedankengänge, die zur Vermeidung unnötig entstehender Schäden für die Zukunft der gesetzlichen Regelung zugrunde liegen sollen. Das Entscheidende ist nun die zweite Frage: Was geschieht für die Vergangenheit?
Da für die Zukunft mit einer befriedigenden Lösung des durch die Große Anfrage aufgeworfenen Problems gerechnet wird, handelt es sich im wesentlichen darum, die Beseitigung der in der Vergangenheit im Zusammenhang mit den bekannten Baumaßnahmen der Besatzungsmächte entstandenen Schäden zu ermöglichen. In Übereinstimmung mit dem Herrn Bundesminister des Innern unid dem Herrn Bundesminister für Verkehr habe ich mich daher entschlossen, mit Rücksicht auf die in Zukunft geplante Regelung zur Vermeidung neu entstehender, vermeidbarer Schäden in allzu großem Maß den betroffenen Gemeinden, soweit es erforderlich ist, zu helfen. Ein Rundschreiben, in dem die Richtlinien für die Gewährung einer Bundesfinanzhilfe festgelegt sind, wird den Herren Landesfinanzministern spätestens im Laufe des Monats Februar zugehen.
Abschließend beantworte ich daher die in der Großen Anfrage gestellten Fragen wie folgt:
Erstens. Gesetzliche Maßnahmen des Bundes sind zu erwarten, weil ein Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorbereitet wird. Die gesetzlichen Maßnahmen des Bundes werden durch gesetzliche Maßnahmen der Länder in Gestalt von Länderstraßengesetzen ergänzt werden.
Zweite Frage — für die Vergangenheit —: Die Bundesregierung wird den betroffenen Gemeinden eine Bundesfinanzhilfe gewähren, sofern ihnen im Hinblick auf den Umfang der Schäden und ihre Finanzlage billigerweise nicht zugemutet werden kann, die Kosten für die Beseitigung der Schäden selbst zu tragen.
Für die Zukunft hat die Bundesregierung die Länder auf die Möglichkeiten hingewiesen, die Gemeinden vor neu entstehenden gleichartigen Schäden zu bewahren und ihnen im Schadenfalle finanzielle Hilfe siehe Nordrhein-Westfalen — zu verschaffen. Es wird Aufgabe der Länder sein, alles zu tun, um auch die an der Errichtung von
Besatzungsbauten beteiligten Unternehmer zu den Kosten der Beseitigung von Straßenschäden heranzuziehen.
Die Große Anfrage ist beantwortet. Ich nehme an, daß nach der Begründung von Punkt 2 b in die Beratung eingetreten werden soll. Die zur Unterstützung des Besprechungsantrags erforderliche Anzahl von Abgeordneten ist vorhanden.
Zur Begründung von 2 b hat das Wort der Abgeordnete Professor Wahl.
Dr. Wahl , Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ein Initiativantrag aus der Mitte des Bundestages von einem Unterzeichner begründet wird, ist im allgemeinen seine Aufgabe die, die Abweichungen zu rechtfertigen, die sein Antrag gegenüber den schon vorliegenden Anträgen zur gleichen Materie enthält. Nun, im vorliegenden Falle des Gesetzentwurfs Drucksache 1094 trifft dies nicht ganz zu. Ich muß auf seine Entstehungsgeschichte eingehen.
Als im Mai 1954 die Drucksache 554 — Antrag Schloß und Genossen — als Entwurf eines Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden idem Ausschuß für Besatzungsfolgen überwiesen wurde, konnte zunächst monatelang in seine Beratung nicht eingetreten werden. Durch die Ablehnung des Vertragswerkes von 1952 in der französischen Kammer war unsere gesamte außenpolitische Position, insbesondere auch im Verhältnis zu den Besatzungsmächten, ohne Grundlage. Als dann nach einigen Wochen doch die Beendigung des Besatzungsregimes in Aussicht stand, lag es nahe, daß man zunächst die neuen Vertragstexte abwarten wollte, ehe man ein Gesetz über diese Materie in Angriff nehmen konnte. In der Tat haben die neuen Abmachungen die 'Grundlagen für ein deutsches Gesetz über Besatzungsleistungen unid Besatzungsschäden stark verändert. Ich nenne nur die Frage unserer Gesetzgebungskompetenz: Wiewelt kann der deutsche Gesetzgeber über das alliierte Gesetz Nr. 47 hinausgehen?, ferner den Endtermin des Besatzungsregimes, der mit dem Inkrafttreten des Vertragswerkes eintritt, die Übergangsregelung des Truppenvertrages, seine in Aussicht genommene Ablösung durch ,den Atlantikapkt-Truppenvertrag, alles Fragen, zu denen der Entwurf Schloß im Mai 1954 noch keine Stellung nehmen konnte.
Mittlerweile hat das Finanzministerium einen Entwurf erarbeitet, der die Einpassung der gesetzlichen Regelung in den durch die Verträge geschaffenen Rahmen vornimmt, und wir standen nun im Ausschuß vor der Frage, ob wir es dem Finanzministerium überlassen sollten, von sich aus diesen Entwurf über das Kabinett und den Bundesrat als Regierungsentwurf einzureichen, was eine weitere Verzögerung unserer Beratungen um Monate bedeutet hätte, oder ob es einen anderen Weg gab, den Besatzungsgeschädigten, deren Notlage und Ungeduld uns allen bekannt ist, schon früher zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir entschlossen uns deshalb, den Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen als Initiativantrag einiger Abgeordneten der Koalitionsparteien einzureichen, ohne die materiellen Lösungen gutzuheißen. Dias wurde ausdrücklich zwischen den Unterzeichnern abgesprochen. Es handelt sich also darum, daß durch die
beiden Entwürfe einmal die Ansprüche der Besatzungsgeschädigten fixiert sind und daß andererseits der Zahlungspflichtige in dem Gesetzentwurf zunächst diejenigen Regelungen vorschlägt, in denen er die Ansprüche der Geschädigten anerkennt. Es sind also die Grenzen abgesteckt, innerhalb deren die Beratungen des Ausschusses zu einem Ausgleich zwischen den Forderungen der einen Seite und den Anerkenntnissen der Gegenseite kommen müssen.
Daß wir den Entwurf des Finanzministeriums insbesondere in seinen materiellen Regelungen nicht in allem giutheißen, stellen wir ausdrücklich fest. Andererseits ist das Finanzministerium mindestens auf unserem Spiezialgebiet besser als sein Ruf, wie uns in einer unserer letzten Ausschußsitzungen noch die Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes bestätigt haben. Aber unser Streben muß dahin gehen, auch für die zusätzlichen Leistungen des Bundes über die Zahlungen nach dem Gesetz 47 hinaus nach Möglichkeit eine einwandfreie Rechtsgrundlage zu schaffen und über das reine Verwaltungsermessen hinauskommen. Es wird die Aufgabe des Ausschusses sein, hier in Kürze die richtige Mittellösung zu finden. Ich darf dabei ruhigsagen, daß wir deshalb besonders auf einebeschleunigte Erledigung dies Gesetzentwurfs drängen, weil wir verhindern wollen, daß auch die Rechte der Besatzungsgeschädigten in den Sog geraten, den das diesem Haus bevorstehende Kriegsfolgenschlußgesetz für alle Kriegsbetroffenen ausüben könnte. Das ist der Hauptgrund, weshalb die Unterzeichner der Drucksache 1094 sich im Interesse der Besatzungsgeschädigten zu ihrem ungewöhnlichen Schritt entschlossen haben.
Ich bitte Sie, unseren Antrag Drucksache 1094 dem Ausschuß für Besatzungsfolgen zu überweisen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu der Großen Anfrage sagen. Namens meiner Freunde stelle ich den Antrag auf Umdruck 286*) und bitte, ihn dem Ausschuß für Besatzungsfolgen — federführend — und dem Ausschuß für Kommunalpolitik — mitberatend — zu überweisen.
Meine Damen und Herren, ehe ich die Aussprache eröffne, habe ich folgende Mitteilung zu machen. Der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Politik hat gebeten, morgen während der Plenarsitzung eine Ausschußsitzung abhalten zu dürfen. Ich habe ihm die Genehmigung dazu erteilt. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen bittet um idle Genehmigung, heute um 17 Uhr eine Ausschußsirtzung abhalten zu dürfen. Auch diese Genehmigung wird erteilt.
Ich eröffne die Aussprache zu Punkt 2 der Tagesordnung. Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt .
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es mir versagen, auf das staatsrechtliche Novum einzugehen, das der Herr Vorsitzende des Ausschusses Nr. 5 hier soeben vorgetragen hat, daß Referentenentwürfe als Initiativanträge eingebracht werden. Aber ich möchte auf eine andere Frage hier zu sprechen kommen. Der Herr Kollege Dr. Müller hat vorhin darauf hingewiesen, daß die Gemeinden oft zwischen zwei Stühlen sitzen. Meine
Damen und Herren, hier sitzen nicht nur die Gemeinden zwischen zwei Stühlen, sondern auch die
CDU-Fraktion sitzt zwischen zwei Stühlen. Sie
sitzt nämlich mit der Anfrage Drucksache 450, bei
der es darum geht, daß den Gemeinden großzügig
geholfen werden soll, auf dem einen Stuhl, und sie
sitzt auf dem andern mit dem Initiativantrag Drucksache 1094, der in den §§ 9, 17 und 25 eine offensichtliche Benachteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände enthält; und es ist sicher nur ein
böser Zufall, daß diese Anfrage heute zusammen
mit ihrem Antrag Drucksache 1094 beraten wird.
Ich werde nachher, wenn ich auf die grundsätzlichen Fragen des Entwurfs Drucksache 1094 eingehe, im einzelnen auf die Frage der Entschädigung der Gemeinden und auf das, was der Herr Finanzminister hier dazu gesagt hat, zu sprechen kommen. Jedenfalls möchte ich meinen: Sicher ist der Verkehrsminister der verkehrte Minister, um den Gemeinden hier zu helfen,
und ich möchte unter allen Umständen bitten, daß sich der Herr Finanzminister dieser Frage mit der notwendigen Sorgfalt annimmt.
Der Antrag ist am 9. April 1954 eingebracht worden, und wir hören jetzt, daß im Februar 1955 ein Rundschreiben hinausgehen soll. Meine Damen und Herren, bis dahin können die betroffenen Gemeinden vielfach vielleicht den Konkurs anmelden, wenn sie warten wollen, bis der Herr Finanzminister das Rundschreiben herausgibt; denn bis die Gemeinden dann tatsächlich etwas bekommen, ist ja auch noch ein sehr, sehr langer Weg.
Nun einige Bemerkungen zu der Frage der Ansprüche der Besatzungsgeschädigten und Besatzungsverdrängten. Sie wissen, daß diese Frage in dem Hohen Hause nicht die Resonanz gefunden hat, die sie eigentlich verdient hätte. Seit über neun Jahren nehmen die Besatzungsmächte Grundstücke, Wohnungen und gewerbliche Gebäude mit Möbeln und anderen beweglichen Sachen in Anspruch, und auch nach der Zwischenregelung des Art. 48 des Truppenvertrages ist noch für ein Jahr, nach dem Entwurf des Bundesleistungsgesetzes darüber hinaus noch für weitere zwei Jahre mit der Inanspruchnahme eines großen Teils der beschlagnahmten Grundstücke, Wohnungen usw. zu rechnen. Schon die lange Dauer dieser Inanspruchnahme ist an sich eine große Härte für den betroffenen Personenkreis. Entscheidend ist aber, daß die Abgeltung nach den besatzungsrechtlichen Vorschriften anerkanntermaßen — wir befinden uns da in Übereinstimmung mit allen Fraktionen — völlig unzulänglich ist.
Nun ist bisher weder von der Bundesregierung noch von der Rechtsprechung ein Rechtsanspruch des geschädigten Personenkreises gegenüber der Bundesrepublik anerkannt worden. Ich will hier nicht über die Frage polemisieren, ob man diese Auffassung teilen kann oder nicht; aber es ist ein unmöglicher Zustand, daß im Jahre 1955 immer noch die Folgen von Leistungen für die Bundesrepublik nur dem zufällig Betroffenen auferlegt werden sollen und nicht der Allgemeinheit. Es kommt hinzu, daß auch das Verfahren für die Ab-
*) Siehe Anlage 2.
I geltung der Besatzungsgeschädigten im großen und ganzen den Erfordernissen eines Rechtsstaates nicht entspricht.
Der Herr Vorsitzende, Kollege Wahl, hat soeben auf die Drucksache 554 hingewiesen, die die Fraktion der FDP im vergangenen Mai eingebracht hat. Meine Fraktion hat damals auf die Einbringung eines eigenen Antrages verzichtet, um die Beratungen des Antrags Drucksache 554 zu beschleunigen. Bedauerlicherweise haben sich nun doch größere Verzögerungen ergeben, die hier mehr oder weniger gut von Professor Wahl begründet worden sind. Der Herr Professor Wahl hat kürzlich gemeint, wenn der Antrag Drucksache 1094 nunmehr beschleunigt behandelt werde, dann könne die Ernte für die Besatzungsverdrängten und -geschädigten noch in die Scheunen eingebracht werden. Ich kann nur sagen: das ist eine schöne Mißernte, die Sie hier einbringen wollen. Wir müssen unter allen Umständen an dem vorliegenden Antrag grundsätzliche Verbesserungen vornehmen.
Lassen Sie mich deshalb im Rahmen der ersten Lesung auf einige Einzelheiten grundsätzlicher Art eingehen. Zunächst ist es für uns unmöglich, daß in den §§ 11, 15, 62 usw. immer wieder auf das Gesetz Nr. 47 und die einschlägigen alliierten Vorschriften hingewiesen wird. Ich stimme mit dem, was Sie soeben hier vorgetragen haben, überein Gerade diese Vorschriften, die jetzt in der Drucksache 1094 wieder angezogen werden, sind es ja, die den Anlaß zu dem Ärger in den vergangenen Jahren gegeben haben. Wir dürfen doch nicht vergessen, daß die Besatzungsleistungen ein Teil der Gesamtaufwendungen der Bundesrepublik für den Besatzungskostenhaushalt sind, und es geht doch nicht an, daß einige 100 Millionen deshalb schamhaft unter den Tisch fallen, weil es dem Herrn Bundesfinanzminister bisher gelungen ist, einen Rechtsanspruch des betroffenen Personenkreises gegenüber der Bundesrepublik abzuwimmeln. Ich möchte dringend davor warnen, auf diese Weise zu versuchen, den Besatzungskostenhaushalt zu verringern.
Das Problem der Abgrenzung der Besatzungsschäden und -leistungen gegenüber den Restitutionen, Demontagen und anderen Kriegsfolgen hat Herr Kollege Wahl hier dargelegt. In einer ersten interfraktionellen Besprechung haben wir weitgehende Übereinstimmung über diese Abgrenzung erreicht. Diese Frage wird auch im Ausschuß keine Schwierigkeiten machen.
Die größte Schwierigkeit bietet zweifellos der § 36 des Entwurfs, der sich mit der Rückwirkung beschäftigt. Hier liegt zweifellos die schwächste Stelle. Entschädigungen für Besatzungsleistungen sollen nämlich überhaupt erst für nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eintretende Fälle gewährt werden, und zwar für Besatzungsschäden, wenn die Schädigungen nach dem 31. März 1950 eingetreten sind, aber auch erst dann, wenn sie im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht endgültig entschieden waren. Damit sind die Bestimmungen des Gesetzes praktisch entwertet. Herr Professor Wahl, der § 36 schlägt Ihnen eigentlich das Argument für die Verzögerung der Behandlung der Drucksache 554 wieder aus der Hand, denn nach dem Inkrafttreten der Verträge soll ja das Bundesleistungsgesetz eintreten. Wenn wir hier einen so späten Stichtag für die Verabschiedung dieses Gesetzes bekommen, dann wird der Personenkreis, der echte Ansprüche nach diesem Gesetz hat, viel zu klein sein. Diese Frage ist also für die Begründung der Verzögerung sicher nicht stichhaltig.
Wir wollen versuchen, durch Anträge und Mitarbeit im Ausschuß eine günstige Regelung zu erreichen. Es ist doch untragbar, daß Rechtsansprüche erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnen sollen. Vor allem ist es unmöglich, einen Geschädigten, je nachdem, ob der Schaden einen Tag früher oder später entstanden ist, völlig anders zu behandeln bei einer Inanspruchnahme von so vielen Jahren. Schließlich haben wir doch ein Rechtsgebiet vorliegen, das bisher der deutschen Gesetzgebung entzogen war oder von ihr nicht behandelt worden ist, so daß wir hier auf eine Rechtsgleichheit sehen müssen.
Lassen Sie mich noch einige Sätze zu der Frage der Zuständigkeit der Besatzungsschädenverwaltung sagen. Wir haben große Bedenken dagegen, daß diese Verwaltung dem Ressort des Herrn Bundesfinanzministers zugehört. Es ist oft mißlich, wenn der Herr Finanzminister, der das Geld zu besorgen hat, es auch ausgeben soll; denn dann ist er besonders sparsam. Wenn die Besatzungsschädenverwaltung ressortmäßig dem Herrn Innenminister und damit der allgemeinen und inneren Verwaltung zugeordnet wäre, würden wir sicher auch für den betroffenen Personenkreis gewisse unter allgemeinen Verwaltungsgesichtspunkten günstigere Möglichkeiten erreichen. Ich möchte anregen, daß wir gerade diese Frage im Ausschuß besonders prüfen.
Nun darf ich darauf eingehen, warum ich vorhin darauf hingewiesen habe, daß die Gemeinden, die Sie in Ihrem freundlichen Antrag Drucksache 554 so wohlwollend bedenken wollen, bei Ihnen in dem Antrag Drucksache 1094 so schlecht weggekommen sind. Ich darf dazu auf die §§ 9, 17 und 25 verweisen. § 25 beschäftigt sich insbesondere mit den Schäden an Wegen, Brücken usw. Die Regelung ist, wie der Entwurf vorsieht, im wesentlichen dem alten EVG-Truppenvertrag nachgebildet. Wir sollten eine Regelung erreichen, die dem Art. 4 des Justizprotokolls entspricht. Dann könnten wir den berechtigten Wünschen der Gemeinden und Gemeindeverbände viel besser entsprechen.
Es wäre nicht sinnvoll, die Einzelheiten, warum die Gemeinden und Gemeindeverbände in dem Entwurf besonders benachteiligt sind, hier noch vorzutragen. Schon ein Blick in die Gesetzestexte zeigt Ihnen ohne weiteres, daß in dieser Beziehung der Entwurf nicht sehr günstig ist. Das ist auch wieder ein Ausfluß der Kommunal-Unfreundlichkeit der Mehrheit dieses Hauses und des Herrn Bundesfinanzministers.
Ich möchte doch dringend bitten, daß diese innere Abwehr gegenüber der Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände zu einer echten Arbeit mit der Selbstverwaltung, die doch ein wesentliches Element eines demokratischen Staates ist, umgewandelt wird.
Wir sollten nicht vergessen, in diesem Zusammenhang auch noch eine andere Frage anzuschneiden. Der Herr Bundesfinanzminister weiß, daß im Mai ein großer Teil der bisher noch beschlagnahmten Hotels freigegeben wird. Der Mai ist ein recht ungünstiger Monat für die Freigabe. Außer der
I allgemeinen Bausaison beginnt im Mai auch die Hotelsaison. Nun verweigern in den meisten Fällen die Besatzungsmächte den Eigentümern die Besichtigung der Gebäude, so daß die Instandsetzungsarbeiten frühestens im Mai überhaupt erst geplant werden können. Das bedeutet, daß die betroffenen Hotelbesitzer überhaupt nicht mehr in der Lage sein werden, die echten Möglichkeiten der Saison Sommer/Herbst 1955 wahrzunehmen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Frage?
Bitte, ich gestatte.
Ich bitte den Herrn Abgeordneten, mir zu sagen, ob er es nicht für richtig hält, daß der Herr Finanzminister, der ressortmäßig zuständig ist, während solcher Ausführungen zuhört und nicht von einem anderen Abgeordneten mit Beschlag belegt wird?
Ich teile Ihre Auffassung, Herr Kollege.
Ich kann mich jetzt kurz fassen. Herr Minister, es geht uns darum, daß Sie sofort mit den Alliierten verhandeln, damit die Eigentümer in den Hotels schon jetzt die Planungen für die Wiederinstandsetzung machen können. Es ist ein unmöglicher Zustand; wenn die Leute erst im Mai dort hineinkommen, ist es für sie zu spät. Das wirkt sich auch finanziell ungünstig für sie aus. - Ich danke Ihnen. Darf ich das allgemein über die Hotels hinaus auch auf die Wohnräume ausdehnen? Vielleicht könnte man da auch die Verkürzung der Fristen, der 75 % usw. erreichen.
Ich glaube, daß ich damit meine grundsätzlichen Betrachtungen zu dem vorliegenden Entwurf und zu der Anfrage abschließen kann. Die Vertreter meiner Fraktion im Ausschuß werden sich bemühen, durch positive Anträge und Vorschläge die Vorlage zu einem brauchbaren Gesetz zu machen.
Das Wort hat der Abgeordnete Schloß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eigentlich meine Ausführungen mit einer Klage darüber beginnen wollen, daß meinem Gesetzentwurf Drucksache 554 das Schicksal beschieden war, ohne Begründung und ohne Debatte an den zuständigen Ausschuß überwiesen zu werden, während es heute, wo wir offensichtlich nicht unter Zeitmangel leiden, bei dem zweiten Gesetzentwurf möglich ist, die Beratung doch in aller Breite durchzuführen. Aber die charmante und maßvolle Art und Weise, in der Herr Professor Wahl seinen Entwurf — bzw. den Entwurf des Finanzministers — begründet hat, gibt mir nun keinen Grund mehr zu dieser Klage.
Es wäre verlockend, angesichts der Einreichung dieses von breiten Kreisen der Bevölkerung längst erwarteten Gesetzentwurfs hier nun das ganze Reservoir der Klagen, die seit Monaten und Jahren auf uns zugekommen sind, auszugießen und, ich möchte fast sagen, in salopper, demagogischer Manier von diesem Platz aus Versprechungen zu machen und vor allen Dingen den Herrn Finanzminister und seine Mitarbeiter gründlich unter
Druck zu setzen. Dieses Verfahren wäre bei der besonderen Notlage, die es in dem Gesetz zu regeln gilt, meiner Ansicht nach völlig verkehrt. Denn nichts kann der Sache der Besatzungsgeschädigten mehr schaden als eine unsachliche Behandlung, die nicht die berechtigten Dinge klar und deutlich herausstellt und die unberechtigte und übermäßige Forderungen nicht entsprechend zurückweist.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Ja.
Gestatten Sie, Herr Kollege Schloß, eine Frage: Haben Sie mit diesen Ausführungen, die allgemeiner Art waren, etwa meine vorhergehenden Darlegungen meinen wollen?
Nein, in keiner Weise.
Danke schön, Herr Kollege!
Meine Damen und Herren! Die schwerwiegenden Klagen, die aus dem Kreis der Besatzungsgeschädigten seit Jahren verlautbart werden, haben einen Niederschlag gefunden in der Unzahl von Petitionen, die auf alle Abgeordneten des Hauses seit Jahr und Tag zukommen. Wenn Sie sich einmal die Mühe machen, das Inhaltsverzeichnis der Verhandlungen des 1. Bundestages zu lesen, dann werden Sie feststellen, daß kein Stichwort so oft wiederkehrt wie die Worte „Besatzungsschaden", „Besatzungsleistung" usw. 14 ganze Seiten dieses Inhaltsverzeichnisses befassen sich mit diesen Problemen. Man sollte eigentlich, nachdem der 1. Bundestag so ausgiebige Erörterungen über die Besatzungsfragen und Besatzungssenäden gepflogen hat, annehmen, daß man der Sache schon längst hätte näherkommen müssen. Nun, wir wissen, daß der Herr Finanzminister recht gute Gründe dafür ins Feld führen kann, daß die deutsche gesetzliche Regelung unterblieben ist, insbesondere den Grund, daß das' Besatzungsrecht alle deutschen Maßnahmen, alle guten deutschen Absichten überschattet hat. Es ist ein erfreuliches Faktum, daß die Beratungen in dem Ausschuß Nr. 5 jetzt in einem Zeitpunkt aufgenommen werden können, in dem wir hoffen dürfen, daß das Besatzungsrecht endgültig in die Vergangenheit verwiesen wird.
So ist es eines der Hauptanliegen meiner Freunde, daß diesem Gesichtspunkt bei der kommenden gesetzlichen Regelung radikal Rechnung getragen und daß das neue Gesetz nicht auf die Krücken des alten AHK-Gesetzes Nr. 47 gestützt wird. Wir nehmen an, daß der Ausschuß Nr. 5 die souveräne Aufgabe erkennt, die er jetzt hat, nämlich ein echtes deutsches Gesetz nach deutschen Rechtsgrundsätzen auszuarbeiten.
Wir haben gewisse Vorbilder für eine derartige Lösung. Ich darf daran erinnern, daß sich die deutsche Reichsregierung im Jahre 1927 angesichts der aus dem ersten Weltkrieg resultierenden ähnlichen Streitfragen gezwungen sah, zwei gleichartige Gesetze zu machen. Allerdings, müssen wir sagen, haben die Probleme heute ein ganz anderes Gesicht. Die Schwierigkeiten haben sich durch die totale Kapitulation vervielfältigt. Die berechtigten Klagen der Besatzungsgeschädigten beruhen vor
allen Dingen auf dem Umstand, daß es nicht möglich war, die Normen der Haager Landkriegsordnung für den Schutz des privaten Eigentums in der deutschen Bundesrepublik heranzuziehen, eine Folge der totalen Kapitulation, die bis jetzt keine deutsche Regierung hat aus der Welt schaffen können.
Wenn man auf Einzelheiten des Gesetzentwurfs auf Drucksache 1094 eingehen will, wie das der Herr Kollege Schmitt bereits in ausgiebiger Weise getan hat, dann ist der Inhalt der Ausführungen natürlich eine Frage des Standorts, er hängt davon ab, wie man zu den Dingen steht. Es ist ein gefährliches Symptom, daß sich viele Geschädigtengruppen in Deutschland, ich möchte sagen, in einer Art überspitzten Rechtsempfindens, für alle ihre Nöte an den Staat wenden, und es ist ein nicht minder gefährliches Symptom, daß sich auf seiten der staatlichen Verwaltung ein nicht minder überspitztes fiskalisches Denken breitmacht. Es dürfte Aufgabe des Ausschusses sein, zwischen der Szylla und Charybdis dieser beiden Auffassungen geschickt hindurchzusteuern und einen Gesetzentwurf herauszubringen, der dann von dem Hohen Hause mit guter Mehrheit angenommen werden könnte und den Betroffenen im Lande das Gefühl gibt, daß sie eine gewisse Rechtssicherheit haben.
Der Hauptgrund der Klagen der Besatzungsgeschädigten war der, daß sie vielfach der Willkür fremder Gesetzgebung und fremder Rechtsauffassung ausgeliefert waren. Sie kennen das Unmaß der Klagen, das allein daraus resultiert, daß die Alliierten bei der Schadensbemessung, bei der Berechnung von Nutzungsentschädigungen von Abschreibungssätzen ausgegangen sind, die in keiner Weise mit den deutschen Abschreibungssätzen, beispielsweise für Mobiliar, verglichen werden können. Sie werden weiter einsehen, daß in einer Zeit, in der in Deutschland 10 bis 12 % Zinsen die Norm sind, eine 4- bis 5%ige Verzinsung bei Schadensvergütungen ein durchaus außergewöhnlicher Satz ist, ein Satz, der übrigens aus den normalen Kapitalmarktverhältnissen in den Siegerländern stammt.
Die Drucksache 1094 enthält — was Herr Kollege Schmitt nicht berührt hat und was ich daher noch einmal einer genauen Betrachtung unterziehen darf — eine Möglichkeit der Bundesregierung, auf dem Wege des Härteausgleichs bisher schlecht oder ungerecht geregelte Fälle aus der Welt zu schaffen. Wir freuen uns darüber, daß der Entwurf diese Möglichkeit des Härteausgleichs enthält, verkennen aber nicht, daß eine derartige Regelung durchaus noch nicht den Wünschen und gerechten Forderungen der Geschädigten entsprechen kann. Wenn ein Härteausgleich nur in wirtschaftlich begründeten Notfällen erfolgen kann, wo bleibt dann der klare Rechtsanspruch, und wohin führt die Auslegung eines derartigen Paragraphen durch ein Ministerium, das eng und getreu über den letzten Pfennig wachen muß? Wirtschaftliche Notlage wird dann in den meisten Fällen nur gegeben sein, wenn der Betroffene überhaupt kaum noch lebensfähig ist.
Wir wünschen daher, daß ein derartiger Härteausgleich unter allen Umständen justitiabel gemacht wird und daß ein Recht für die Geschädigten besteht, eine von der Verwaltung getroffene Maßnahme anzufechten, um im normalen deutschen Rechtszug vor den Verwaltungsgerichten zu ihrem Recht zu kommen.
Ich bin auch der Überzeugung — das ergeben die bisherigen Aussprachen im Ausschuß Nr. 5 —, daß sich die Herren vom Bundesfinanzministerium mit aller Sorgfalt dieser von uns vorgetragenen Bedenken annehmen werden. Es ist gar kein Grund zu dem Pessimismus, den der Herr Kollege Schmitt geäußert hat, als er das Wort des Herrn Kollegen Wahl, daß wir hoffentlich die Ernte nun in die Scheuer bringen, mit dem Begriff „Mißernte" zu diffamieren suchte. Herr Kollege Schmitt, über die Ernte oder Mißernte können wir im Augenblick noch nicht sprechen.
Wir haben erst gesät, und hoffen wir, daß das Wetter im Ausschuß Nr. 5 in den nächsten Wochen und Monaten so gut wird, daß Ihr Pessimismus sich in keiner Weise erfüllt.
Was mich und meine Freunde betrifft, so wollen wir an der uns gestellten Aufgabe sachlich mitarbeiten. Ich möchte zur Drucksache 450 bzw. dem Umdruck 286 namens meiner politischen Freunde erklären, daß wir mit der vom Herrn Kollegen Wahl vorgeschlagenen Behandlung — Überweisung an den Ausschuß Nr. 5 — völlig einverstanden sind.
Vizepräsident Dr. Schneider Das Wort hat der Abgeordnete Lücke.
Herr Kollege Schmitt, Sie meinten vorhin, daß die Mehrheit des Hauses kommunalunfreundlich sei. Ich glaube, das ist nicht der Fall. Dieser Bundestag hat den Kommunalpolitischen Ausschuß eingesetzt, dessen Vorsitzender der Mehrheit des Hauses angehört. Ich glaube, wir sollten solche Feststellungen nicht hier treffen, ohne den Beweis anzutreten.
Ich habe nur die Bitte an den Herrn Bundesfinanzminister, bei der Behandlung dieser Frage nicht nur von Straßenschäden zu sprechen, sondern auch von Besatzungsfolgeschäden der Gemeinden. Ich erinnere stichwortartig an Schulbauten, Kanalisationen, Wasserwerke usw. Damit diese Fragen eingehend diskutiert und besprochen werden können, möchte ich ergänzend zu den Vorschlägen des Herrn Kollegen Professor Dr. Wahl beantragen, den Antrag Drucksache 1094 auch dem Kommunalpolitischen Ausschuß zu überweisen. Dort könnte dann alles andere und weitere dazu gesagt werden.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege L ü c k e hat mich persönlich angeredet, so daß ich ihm doch noch einige Sätze sagen möchte. Herr Kollege Lücke, die Geschichte der Einsetzung eines Kommunalpolitischen Ausschusses im 1. Deutschen Bundestag hier darzulegen, wäre bestimmt sehr interessant und verlockend.
Ich möchte Ihnen diese Dinge nur in Erinnerung
bringen, und ich glaube, dann werden Sie nicht
mehr so allgemein von der „Kommunalfreundlich-
keit" der Mehrheit des Hauses sprechen. Die Einsetzung eines Ausschusses, Herr Kollege Lücke, besagt auch noch lange nicht, daß eine kommunalfreundliche Tendenz vorhanden ist.
— Ich darf Ihnen einige Tatsachen aus den letzten Wochen und Monaten sagen: Denken Sie daran, wie wenig man den Ausfall der Gewerbesteuer beim Gesetz über das Seelotsenrecht berücksichtigt hat und wie man einfach über diese Dinge hinweggegangen ist! Oder denken Sie nur an die zusätzliche Umsatzsteuer für die kommunalen Versorgungsbetriebe, wo wir erst in der dritten Lesung mit Hilfe einiger Freunde von Ihnen erreichen konnten,
daß endlich diese Bestimmung fiel. Auf Grund dieses Tatbestandes ist mein Vorwurf, daß die Mehrheit des Hauses eben nicht eine kommunalfreundliche Einstellung hat, durchaus gerechtfertigt.
Erst die Geschlossenheit der sozialdemokratischen Fraktion hat die Möglichkeit gegeben, den entsprechenden Antrag niederzustimmen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zu Punkt 2 a und b der heutigen Tagesordnung. Die Große Anfrage Drucksache 450 ist damit erledigt.
Es bleibt übrig, den Antrag Umdruck 286 zu überweisen. Mir wurde berichtet, daß die Überweisung an den Ausschuß für Besatzungsfolgen — federführend — und an den Ausschuß für Kommunalpolitik — mitberatend — beantragt ist. Ich darf mir aber einen ganz kleinen Hinweis an das Haus gestatten. Es ist die Frage, ob das nicht incidenter auch eine Finanzvorlage ist. Wenn, dann sollten wir nach § 96 Abs. 1 der Geschäftsordnung auch den Haushaltsausschuß mitbeteiligen. Aber das ist ein ganz bescheidener Hinweis von mir. Ich überlasse es dem Haus, das zu entscheiden. — Der Antrag wird nicht gestellt. Will das Haus den Antrag 286 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen — federführend — und an den Ausschuß für Kommunalpolitik — mitberatend — überweisen? — Es ist so beschlossen.
Der Gesetzentwurf Drucksache 1094, den wir eben behandelt haben, soll überwiesen werden an den Ausschuß für Besatzungsfolgen — federführend —, an den Haushaltsausschuß und an den Kommunalpolitischen Ausschuß zur Mitberatung, ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall; die Überweisung ist erfolgt. Damit ist Punkt 2 der heutigen Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 3:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes .
Es wurde vereinbart, auf Begründung und Debatte in der ersten Beratung zu verzichten. Ich schließe die erste Beratung.
Es ist Überweisung an den Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen — federführend — und an den
Ausschuß für Geld und Kredit — mitberatend — beantragt. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall; die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 4:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Leistung von Zuschüssen an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie über die Versicherungspflicht ihrer Mitglieder in der Sozialversicherung .
Auch hier soll so verfahren werden wie vorhin. Es wird Überweisung an den Haushaltsausschuß
— federführend —, an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik
— mitberatend — beantragt. — Ich höre keinen Widerspruch; das Haus ist damit einverstanden. Die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 5 der heutigen Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Zusammenführung des Kulturgutes der ehemals Staatlichen Museen Berlins (Drucksachen 1066, 839).
Ich erteile das Wort zur Berichterstattung der Frau Abgeordneten Dr. Maxsein.
Frau Dr. Maxsein , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache 839 betreffend Zusammenführung des Kulturgutes der ehemals Staatlichen Museen Berlins wurde vom Plenum dem Kulturpolitischen Ausschuß überwiesen und dort am 2. Dezember 1954 beraten. In der Begründung und in der sich daran anschließenden Diskussion wurden die wesentlichen Gesichtspunkte des Antrags herausgestellt.
Vorab bezweckt der Antrag, die Frage des Eigentums an den ehemals preußischen Kulturgütern zu klären. Die Kunstschätze der preußischen Museen waren im Kriege aus Berlin verlagert worden, um sie vor Kriegseinwirkungen zu schützen. Der ehemalige preußische Kunstbesitz wurde nach 1945 treuhänderisch durch die Länder Hessen und Niedersachsen verwaltet. Große Teile der Berliner Museumsgüter befanden sich und befinden sich heute noch in Wiesbaden und Celle.
Im Jahre 1945 wurde das Land Preußen de facto und im Jahre 1947 durch Kontrollratsgesetz Nr. 46 auch de jure aufgelöst. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 ist die Treuhänderschaft gegenstandslos ,geworden. Zwischen den Ländern Niedersachsen und Hessen einerseits und Berlin andererseits ist ein Meinungsstreit entstanden über die Frage des Eigentums an den ehemals preußischen Kulturgütern. Diese Frage zu klären, ist ein vordringliches Anliegen des Ihnen vorliegenden Antrags.
Wie auch immer diese Frage beantwortet werden wird, die zweite wesentliche Frage, die davon unabhängig und in den Augen des Kulturpolitischen Ausschusses vom kulturellen Standpunkt aus mindestens ebenso wichtig, vielleicht noch wichtiger ist, ist die der Herbeiführung einer musealen Einheit der Kulturgüter der Staatlichen Museen Berlins. Diese Kulturgüter finden wir heute in West-Berlin
I und in den Ländern der Bundesrepublik verstreut. Nach Ansicht dies Kulturpolitischen Ausschusses ist es ein Kulturanliegen erster Ordnung, daß Sammlungen vom Weltrang der Berliner Museen, die organisch gewachsen sind und nur aus tiefer Not aus Berlin verlagert wurden und nun verstreut liegen, möglichst in ihrer ursprünglichen Einheit wiederhergestellt werden.
Bezüglich der Eigentumsfrage begrüßt der Ausschuß den im Antrag gemachten Vorschlag, eine Stiftung mit Sitz in Berlin zu errichten, im deren Kuratorium neben dem Bund auch Berlin und die Bundesländer, die zur Zeit noch Teile dieses Kulturgutes treuhänderisch verwalten, im gleichen Verhältnis Sitz und Stimme haben. Von der Ländervertretung wurde geltend gemacht, daß dies eine Einmischung des Bundes bedeute, daß er über seine Kompetenzen hinausgehe, da ,die Kulturhoheiteindeutig den Ländernzustehe. Das ist richtig. Aber vom Ausschuß wurde dagegen das Argument ins Feld geführt, daß der Bund stellvertretend für die Länder zu sprechen habe, die heute nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes liegen, aber eindeutig Nachfolgeländer Preußens sind. Mit der Errichtung einer Stiftung — das ist dais Wesentliche dabei — wäre endlich eine Rechtsperson,eine Eigentumsträgerin geschaffen, die in der Lage wäre, in Fragen der 'ehemals Staatlichen Museen Berlins rechtsverbindlich zu sprechen und zu handeln.
In dier Diskussion wurde tiefes Bedauern darüber laut, daß die Kunstgüter konservatorisch sehr unzulänglich betreut werden, daß auch die wissenschaftliche und künstlerische Bearbeitung und Auswertung sehr zu wünschen übrig lassen. Es sei auch unverantwortlich, daß wertvollster Kunstbesitz heute noch in Kisten verpackt lagere. Denjenigen, die mit dem Einwand kamen, daß Berlin nicht über die räumlichen Aufnahmemöglichkeiten verfüge, wurde entgegengehalten — Ihnen dais zur Kenntnis zu bringen, darf ich mir nicht versagen —, daß man in Kisten verpackten Kunstbesitz jederzeit auch in Berlin lagern könne. Aber darum geht es nicht. Berlin ist heute in der Lage, Ausstellungsräume zur Verfügung zu stellen und den Kunstbesitz damit dem Publikum zugänglich zu machen. Das ist der tiefere kulturpolitische und -pädagogische Sinn eines Museums.
Meine Damen und Herren, ich wäre in der Lage — das ginge aber über den Rahmen dieses Berichts hinaus —, Ihnen auf Grund authentischer Aufzeichnungen nachzuweisen, daß Berlin, was die Aufnahmekapazität anbetrifft, keineswegs hinter irgendeiner Museumsstadt Deutschlands zurücksteht. In der Diskussion über die Punkte 3 und 4 des Antrags kamen diese Gedankengänge, die ich eben anführte, zum Ausdruck. Hierzu wird vorgeschlagen, zur wissenschaftlichen und künstlerischen Betreuung eine zentrale, fachwissenschaftliche Verwaltung mit Sitz in Berlin einzurichten, in der die Abteilungen der ehemals Staatlichen Museen ihre Arbeit fortsetzen können. An ihre Spitze, meint man, sei eine geeignete Fachkraft zu berufen, die die Aufgaben ides bis 1945 amtierenden Generaldirektors der Berliner Museen wahrzunehmen habe.
Punkt 4. Die Bestände der Berliner Museen sind als Sammlungen in Museen zugänglich zu machen. Dabei ist auf Grund der angestellten Erwägungen, die ich Ihnen zur Kenntnis gebracht habe, in der ursprünglichen Fassung der Passus „möglichst bald
und nach Maßgabe der wiederhergestellten Räumlichkeiten" gestrichen worden.
Punkt 5 gab in der Diskussion Anlaß zu der Feststellung, daß die Museumsgüter aus sachlichen und moralischen Gründen in ihre angestammte Heimat — und diese angestammte Heimat ist eindeutig Berlin — zurückgehören. Der Name der Staatlichen Museen ist mit Berlin so innig verbunden wie der Name des Louvre mit Paris oder der Name des Britischen Museums mit London. Kein Mensch in der Welt würde es verstehen, wenn man die Kunstgüter des Louvre aufteilte, in Museen anderer Städte überführte und nicht zurückbrächte.
Die Zurückführung ist nach unserer Ansicht ein moralisches Gebot. Auch dies wurde den Skeptikern, die glaubten, mit dem Argument der politischen Sicherheit operieren zu sollen, entgegengehalten: Es ist ein Prüfstein für das Vertrauen, das man Berlin entgegenbringt, ob man die Güter, die nach Berlin gehören, dorthin zurückführt oder nicht.
Nach unserer Auffassung ist es außerdem, das wurde im Ausschuß zum Ausdruck gebracht, im Zuge einer künftigen Kriegführung unwesentlich, ob sich ieine Sammlung von Weltrang in Berlin oder in Wiesbaden befindet. Es wurde auch darauf hingewiesen, daß Berlin im Rahmen der Pariser Verträge erneut die Zusicherung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hilfe erhalten hat. Es wäre unverständlich und widerspruchsvoll, wenn man gerade in diesem Augenblick Berlin in einem entscheidenden kulturellen Anliegen diese Hilfe versagte.
In Punkt 5 wurde der Passus: „sobald es die politische Lage irgendwie erlaubt," gestrichen.
Der Ihnen vorliegende Antrag in seiner ursprünglichen Fassung ersucht die Bundesregierung, alle erforderlichen gesetzlichen Vorlagen einzubringen. Der Ausschuß änderte diese Stelle dahin: „Die Bundesregierung wird ersucht, lein Gesetz einzubringen." Der Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen erklärte in der Debatte, daß im Ministerium ein Gesetzentwurf bearbeitet werde und nahezu fertiggestellt sei, der den Forderungen des Antrags entspreche, insbesondere den Forderungen im den Punkten 2 bis 5. Der Ausschuß hat selbstverständlich — denn der Antrag wurde ihm ja vom Plenum überwiesen — seinen Antrag aufrechterhalten, um einer Aufforderung ides Parlaments, des Plenums, zu genügen. Der Antrag trägt einem dringenden kulturellen Anliegen Berlins Rechnung, das gleichzeitig ein gesamtdeutsches Anliegen ist, und beschleunigt im Interesse Berlins die Verwirklichung dieses Anliegens. Im Hinblick auf ,die baldige Vorlage des Gesetzentwurfs verzichteteder Ausschuß allerdings auf eine Debatte über Einzelfragen des ihm überwiesenen Antrags.
Der Antrag Drucksache 839 wurde vom Kulturpolitischen Ausschuß geändert wie in Drucksache 1066 und in dieser geänderten Fassung einstimmig angenommen. Der Ausschuß empfiehlt dem Hohen Hause, ihm auch seinerseits zuzustimmen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Brentano.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/ CSU begrüßt den Ausschußbericht aufs wärmste. Wir sind der Meinung — die Frau Kollegin Maxsein hat es angedeutet —, daß die Frage des Eigentums selbstverständlich in einem noch vorzulegenden Gesetz geklärt werden sollte. Das mag geschehen. Wir sind ferner der Meinung, daß die Museumsgüter und Museumsschätze, die aus Berlin stammen, ihre Heimat in Berlin haben und daß sie so rasch wie möglich nach Berlin zurückgeführt werden sollten.
Wir lassen auch keinen Einwand dagegen gelten. Frau Maxsein hat es schon mit Recht gesagt: Man sollte einer Stadt wie der Stadt Berlin, die im Kalten Krieg derartige Leistungen vollbracht hat, nicht etwa sagen: Diese Museumsschätze können wir euch nicht anvertrauen! Das würde ich für eine merkwürdige Ausflucht, ja für eine Beleidigung halten.
Deshalb ist es auch unser Wunsch, daß von seiten der Bundesregierung alles geschieht,
was erforderlich ist, damit das, was in Berlin in den großartigen Museen domiziliert war, dort so schnell wie möglich wieder aufgestellt und dem deutschen Volk wieder zur Schau gebracht wird.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Mattick.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die sozialdemokratische Fraktion begrüßt diesen Antrag des Kulturpolitischen Ausschusses. Uns fehlt in dem Antrag eigentlich eine Frist für die Bundesregierung. Ich würde deshalb bitten, wenigstens zu Protokoll zu nehmen — ich glaube, ich darf das im Namen des Hauses erbitten—, daß nicht mehr als ein Vierteljahr vergeht, bis uns dieses Gesetz von der Bundesregierung vorgelegt wird, damit wir nicht in vier Jahren wieder darüber sprechen müssen. Wir würden uns freuen — ich darf das als Berliner Abgeordneter sagen —, wenn die Auffassung, die Herr Kollege von Brentano hier über diesen Bilderkrieg geäußert hat, sich bald in allen Fragen unserer Berlin-Politik durchsetzte.
Ich glaube, dann kämen wir sehr bald ein Stückchen weiter.
Die Debatte zur Sache werden wir wohl erst dann führen, wenn die Regierung uns den Gesetzentwurf vorlegt. Wenn es so weit käme, würde damit ein fünfjähriger sogenannter Bilderkrieg beendet werden, und unser lieber verstorbener Regierender Bürgermeister Reuter würde dann wahrscheinlich zufrieden lächeln, daß endlich dieser Streit ausgestanden ist, den er schon zu einer Zeit begonnen hat, als Berlin in größerer Not war als heute.
Ich möchte aber noch ein paar Argumente hinzufügen für die Debatte, die wahrscheinlich außerhalb dieses Hauses mit den Kultusministern um die Rückführung der Bilder nach Berlin geführt werden muß. Es ist diesem Hause sicher nicht unbekannt, daß sich Berlin-West im Augenblick in einem kulturpolitischen Krieg mit der Sowjetzone befindet. Die Debatte um die Opernstars, die sich haben wegengagieren lassen, dürfte auch nicht unbekannt sein.
In diesem Zusammenhang muß man daran erinnern, daß nicht nur in das Bundesgebiet verlagerte Kulturgüter heute noch nicht wieder in Berlin sind, sondern daß die Sowjetregierung bei der Besetzung von Berlin unendlich viele Kulturgüter verschleppt hat.
Wenn wir davon ausgehen, daß uns in allen diesen Fragen zur Zeit von der Sowjetzonenregierung ein Kulturkrieg aufgezwungen wird, dann könnte man annehmen, daß bei der Wiederzusammenführung der Kulturgüter aus dem Bundesgebiet in West-Berlin sich die Sowjets eventuell verpflichtet sehen, in Ost-Berlin ein Konkurrenzmuseum zu errichten und damit auch einen Teil der in die sowjetischen Gebiete verschleppten Kulturgüter zurückzuführen. Das wäre doch ein großer Erfolg für die gesamte Entwicklung. Deshalb sollten wir die Rückführung beschleunigen, damit wir recht bald im Lande Berlin diese Sammlung wieder eröffnen können. Um Platz braucht Ihnen, meine Damen und Herren, nicht bange zu sein. Dafür werden wir in Berlin sorgen, und 'dafür ist auch schon vorgesorgt.
Ich möchte zum Abschluß nochmals sagen: Als ersten Schritt begrüßen wir diesen Antrag und die in ihm enthaltene Bitte an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf möglichst bald vorzulegen, damit die Wünsche des Kulturpolitischen Ausschusses und nun wohl auch des Hohen Hauses schnellstens realisiert werden können.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Vorredner hat angefragt, ob ein bestimmter Zeitpunkt für die Vorlage des Gesetzentwurfes genannt werden kann. Ich darf dem Hohen Hause mitteilen, daß der Gesetzentwurf in meinem Hause bereits völlig fertiggestellt ist. Das letzte Gutachten — vom kunsthistorischen Standpunkt —, das noch für wünschenswert gehalten wurde, ist für Anfang nächster Woche zugesagt. Ich glaube also die ganz bestimmte Erklärung abgeben zu können, daß Mitte Februar, längstens zweite Hälfte, die Vorlage in das Kabinett gebracht werden kann.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Brühler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Worte des Herrn Bundesfinanzministers sind besonders erfreulich; es ist sehr zu begrüßen, daß nach den vielen Irrungen und Wirrungen der letzten Jahre auf diesem Gebiet nun endlich ein klarer Strich gezogen wird. Ich darf u. a. nur daran erinnern, daß beispielsweise in Wiesbaden Berliner Kulturgut — Museumsgut —
lagert und daß seit vier Jahren um die Rückführung gestritten wird. Ich darf weiter an den Streit erinnern, der vor kurzem tobte, weil bei der Islamitischen Ausstellung in Berlin islamische Teppiche, die ausgelagert sind, nicht zur Verfügung gestellt wurden. Es ist aber für uns nun auch ein Politikum allerersten Ranges, den Glanz Berlins wieder einigermaßen herzustellen und Berlin das zu geben, was Berlin gebührt. Wenn wir es schon als Hauptstadt des Deutschen Reiches, des Deutschen Bundes, anerkennen, dann müssen wir dafür sorgen, daß auch diese Dinge wieder zurückkommen.
Bei dieser Gelegenheit darf ich daran erinnern, daß die Sowjetunion jetzt den Kriegszustand mit ganz Deutschland für beendet erklärt hat. Infolgedessen muß es unser dringendes Anliegen sein, aus diesem Anlaß das entführte Kulturgut zurückzuverlangen.
Ich darf noch etwas anfügen, was vielleicht sehr partikularistisch klingt, aber von unserem föderalistischen Standpunkt aus gesagt werden sollte: Wir müssen dafür sorgen, daß Kulturgut an die Heimatzentralen zurückgegeben wird, wo es nun einmal bodenständig ist.
Ich darf noch einmal sehr dringlich sagen: es ist allerhöchste Zeit, daß wir für Berlin alles das tun, was geschehen muß, und daß wir für das deutsche Volk das wiederherstellen, was früher einmal gewesen ist. Wie die Frau Berichterstatterin mit Recht gesagt hat, müssen wir wieder ein Kulturzentrum schaffen, wie es die Engländer in London und die Franzosen in Paris besitzen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Hübner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über die einmütige Auffassung, die hier zum Ausdruck gekommen ist. Bei der Lösung dieser Frage handelt es sich nicht allein darum, Berlin wieder, wie gesagt wurde, etwas von dem Glanz der Hauptstadt zu geben; mit der Lösung dieser Frage wird Berlin nicht allein in ein Recht eingesetzt, sondern auch in eine Pflicht, die zu erfüllen es immer als seine erste Aufgabe betrachtet hat, nämlich die Pflicht, unseren deutschen Brüdern in der mitteldeutschen Zone zu dienen. Es dürfte allgemein nicht genügend bekannt sein, daß sich in Mitteldeutschland und auch in Ostberlin ein außerordentliches Kunstbedürfnis, ja, ich möchte sagen, ein außerordentlicher Kunsthunger bemerkbar macht. Diesen Kunsthunger muß Berlin mit seinen Mitteln befriedigen. Als Beispiel dafür darf ich angeben, daß, ich glaube, 20 000 oder 30 000 eingetragene Mitglieder der Westberliner Volksbühne aus dem Ostsektor ständig an diesem Kunstleben teilnehmen und teilhaben wollen, ungerechnet die zahlreichen Besucher, die nur dann und wann einmal erscheinen.
Wie wesentlich gerade die Befriedigung dieses akuten Kunstbedürfnisses ist, zeigt das augenblickliche Geschehen, das der Kollege Mattick bereits gestreift hat. Auch der Osten ist sich darüber klar, daß die Massenproduktion des gesprochenen Wortes nicht mehr überzeugt, daß das gesprochene Wort sich wohl im Ohr staut, aber nicht seinen Weg zur Überzeugung und schon gar nicht zum Herzen findet. Deshalb wird jetzt unter Einsatz
erheblicher Mittel versucht, hinter einer Kunstfassade einen Kunstkrieg zu entfesseln, dem wir irgendwie begegnen müssen.
Ich glaube, daß wir mit dem Entschluß, zu dem wir uns hier so einmütig bekannt haben, eine Lösung auch in dieser Richtung finden, zum mindesten zu dieser Lösung beitragen werden. Die Bevölkerung des Ostsektors Berlins und Mitteldeutschlands möchte an die Lebenswerte herangeführt werden, die sie so sehr entbehren muß, und der lebendigste Ausdruck dieser Lebenswerte ist immer das Kunsterlebnis. Wenn wir also der Lösung, die heute Ihren einmütigen Beifall gefunden hat, zustimmen, dann werden wir auch diesem Wunsche gerecht werden.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Gülich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, nur eine ganz kurze Bemerkung. Die Frage der Zusammenführung der staatlichen Museen ist nur eine der ungelösten Fragen, die Berlin betreffen. Ich erinnere Sie an die Frage der Westdeutschen Bibliothek, die gerade in den letzten Wochen in der deutschen Presse eingehend behandelt worden ist. Aber wir können alle diese Fragen überhaupt nicht lösen, wenn wir nicht endlich das Ausführungsgesetz nach Art. 134 und Art. 135 des Grundgesetzes haben, und die Bundesregierung bringt dieses Ausführungsgesetz nicht ein. — Der Herr Bundesfinanzminister hört leider nicht zu, und es ist eine Sache, bei der ich gern seine Aufmerksamkeit hätte.
Herr Bundesfinanzminister, wir sind uns in diesem Punkt an sich einig. Aber Sie sehen immer die Schwierigkeiten, die der Bundesrat in der Lösung dieser Frage mutmaßlich machen wird. Der Bundesrat — oder die Mehrheit des Bundesrates, oder bestimmte Länder — wollen 'den ihnen zufällig gewordenen Besitz, sei es auf kulturellem Gebiet, sei es auf anderen, Liegenschaften z. B., nicht abgeben. In diesen Fragen darf es nur eine ganz klare Rechtsauffassung geben, und wir müssen von den Verhandlungen, wie sie unter den Ländern und im Bundesrat mit dem Bund geführt werden, endlich einmal abkommen. Ich möchte an den Herrn Bundesfinanzminister appellieren, nun auch ein Ausführungsgesetz zu Art. 134 und Art. 135 einzubringen, welches die Vermögensverhältnisse des Bundes und der Länder insgesamt endgültig regelt; mit dem Vorschaltegesetz kommen wir einfach nicht weiter.
Die Schwierigkeiten, meine Damen und Herren, sind mir voll bewußt; aber ich bin der Meinung, wir sollten es genau so machen wie bei der Finanzreform: der Bundestag sollte sich eine einheitliche Auffassung erarbeiten und dann den Bundesrat vor die ganz konkrete Entscheidung stellen. Damit dienen wir dieser Sache und dienen wir auch, das sei den Föderalisten gesagt, dem Föderalismus, der, wenn wir diese Frage nicht bald regeln, in der Bundesrepublik in wenigen Jahren endgültig zum Teufel gehen wird.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Friedensburg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der erfreulichen Einmütigkeit, mit der das Anliegen in erster
Linie Berlins, aber wohl auch ganz Deutschlands von allen Seiten des Hauses vertreten worden ist, bleibt mir als Berliner zunächst nur übrig, herzlich zu danken. Wir sind sehr froh, daß von allen Seiten aus unserem Lande dem Anliegen zugestimmt worden ist. Aber vielleicht ist es doch notwendig, kurz noch einige Gesichtspunkte hinzuzufügen.
Die Wegführung der Kunstschätze und die Zerstörung der Kunststätten bedeutet die Zerstörung einer der entscheidenden Lebensgrundlagen, auf denen Berlin beruht hat. So,wie wir uns bemühen, auf dem wirtschaftlichen und dem Verwaltungsgebiet die Lebensgrundlagen allmählich wiederherzustellen, nicht nur im Interesse Berlins, sondern auch angesichts der großen geschichtlichen und politischen Bedeutung dieser Stadt für ganz Deutschland, scheint es mir notwendig, gerade auch die kulturelle Seite des Berliner Lebens wiederherzustellen. Der Fremdenverkehr nach Berlin ist ja nicht nur wegen der Verkehrsschwierigkeiten, sondern gerade auch deshalb, weil es in Berlin nicht mehr so viele Anziehungspunkte gibt, in geradezu erschreckender Weise zurückgegangen, und die vielen Bemühungen, die wir gerade hier in unserem Hause mit Dank feststellen, die Lebensgrundlagen Berlins wiederherzustellen, sollten sich insbesondere auch auf dieses Gebiet richten.
Ich möchte dann noch eine Anregung des Kollegen M a t tick wiederaufnehmen. Er hat daran erinnert, daß es mit der Rückführung der in Westdeutschland verstreuten Kunstschätze allein nicht getan ist. Ein viel schwererer und ernsterer Verlust durch die Wegführung von Kunstschätzen wie des Pergamonaltars, der wichtigsten Gemälde des Kaiser-Friedrich-Museums usw. von sowjetischer Seite ist eingetreten. Auch wir haben den ernstlichen Wunsch, bei dieser Gelegenheit auszusprechen, daß diese Kunstwerke Berlin zurückgegeben werden mögen. Es ist vielleicht ein etwas schwieriges Gebiet; aber man sollte doch einmal versuchen, hier zu einer vernünftigen Zusammenarbeit zu kommen. Es hat keinen Zweck, mit pathetischer Leidenschaft lediglich Forderungen an die andere Seite zu stellen. Vielleicht könnte man da zu konkreten Regelungen kommen und den Wunsch verwirklichen, den der neue Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses, der Kollege Brandt, auch ein Kollege dieses Hauses, vor kurzem ausgesprochen hat: daß gerade auf dem Gebiete der Kunst die Einheit der Stadt, die innere, ja immer noch vorhandene Einheit der Stadt doch in irgendeiner Form wieder lebendig werden möge. Es ist angesichts der gegenwärtigen politischen Situation vielleicht verwegen, an die Schaffung eines neutralen Kunstzentrums, etwa einer Vatikanstadt der Kunst zu denken. Ich habe das an anderer Stelle schon einmal angedeutet. Etwa am Brandenburger Tor auf den freien Plätzen oder auf der Museumsinsel könnten wir eine Vatikanstadt der Kunst schaffen und ganz abseits der Politik, die davon gar nicht berührt zu werden braucht, versuchen, die Einheit der Stadt in diesem Bereich wiederherzustellen. Es geht hier ja nicht nur um die Weststadt und die Oststadt für sich, sondern wir sollten den Versuch machen, das Getrennte wenigstens auf dem unpolitischen Gebiet der Kultur wieder zusammenzuführen und den ziemlich lächerlichen Krieg, der zur Zeit in dieser Hinsicht ausgebrochen ist, durch eine Zusammenarbeit auf geistiger, kultureller, künstlerischer Basis zu beenden.
Aber noch eine Bitte an den Herrn Bundesfinanzminister: Kollege Gülich hat dankenswerterweise schon darauf hingewiesen, daß die Vermögensbeziehungen der Nachfolgeschaft Preußens noch nicht geregelt sind. Es ist ja gar keine Frage, Herr Bundesfinanzminister, daß Berlin außerstande ist, gerade auf diesem wichtigen Gebiete insbesondere in seiner gegenwärtigen Lage das Erbe Preußens in vollem Umfange anzutreten und zu vollziehen. Mit der Rückführung allein wird es nicht getan sein. Herr Bundesfinanzminister und meine Damen und- Herren in diesem Hause, sollte es nicht eine schöne Ehrenpflicht des Bundes sein, mit Bundesmitteln eine große, schöne Kunststätte für die Aufnahme und die Darstellung dessen zu schaffen, was wir nach Berlin zurückführen wollen? Ich glaube, da könnte der Bund eine entscheidende Leistung vollbringen, um die Einheit Deutschlands und die Bedeutung Berlins vor der deutschen Öffentlichkeit in der rechten Weise zu manifestieren. Ich wäre sehr dankbar, wenn auch dieses Anliegen geprüft würde.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu diesem Punkt.
Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1066 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Atzenroth und Genossen betreffend Bundesvermögen .
Ich erteile das Wort zur Begründung des Antrags dem Abgeordneten Atzenroth.
Meine Damen und Herren! Der Antrag, der hier auf der Tagesordnung steht, bildet einen Teil Jdes Gesamtkomplexes Bundesvermögen, das, in dem letzten Jahr zumindest, in immer stärkerem Maße das Interesse der Öffentlichkeit erregt hat. Der Bund hat aus dem ehemaligen Reichsvermögen gewaltige Werte übernommen. Wenn ich von dem Verwaltungsvermögen, dem Grundvermögen, absehe und auch in diesem Zusammenhang Bahn und Post ausschalte, so verbleibt ein Konzern in einer Größe, wie wir es in der deutschen Wirtschaftsgeschichte in dieser Zusammenballung niemals erlebt haben. Es sind Betriebe der verarbeitenden Industrie, angefangen bei der berühmten Strumpffabrik, die allerdings inzwischen wohl veräußert worden ist, über weitere Unternehmungen der verarbeitenden Industrie, Elektrizitätswerke, Kohlengruben, andere Werke der Grundstoffindustrie, ja es geht bis zur eigenen Treuhandgesellschaft, die nunmehr die nach dien gesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Prüfungen im eigenen Konzern durchzuführen hat.
Dieses Vermögen ist zum größten Teil in Kriegszeiten entstanden und angefallen. Die Deutsche Bundesrepublik hat nicht wie andere Länder, insbesondere die Vereinigten Staaten, nach Beendigung des Krieges die Folgerung gezogen und die Unternehmungen, die aus kriegsbedingten Gründen vom Staat betrieben wurden, in dieselbe Wirtschaftsform überführt, in der die anderen Kon-
kurrenzbetriebe verwaltet werden, sondern man hat bei uns an diesem Besitz festgehalten, man hat ihn noch fester in Konzerne zusammengefaßt. Bedauerlicherweise ergaben sich daraus die Anzeichen, daß man diesen Besitz auch weiterhin bei der öffentlichen Hand belassen wolle.
Nunmehr hat sich der Bundestag erfreulicherweise mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Er hat einen Unterausschuß gebildet, der sich heute morgen konstituiert hat und der sich mit all dien Fragen der Beteiligung der öffentlichen Hand an Erwerbsunternehmungen befassen soll. Dieser Ausschuß muß sich selbstverständlich zunächst einmal einen Überblick über den tatsächlichen Umfang dieser Vermögenswerte verschaffen. Wir haben zwar dankenswerterweise von der Bundesregierung im vergangenen Jahr einen ersten Überblick über dieses Bundesvermögen erhalten, wir haben eine sehr lange Darstellung bekommen.
— Ja, Herr Kollege, sehgut, für den Anfang sehr gut, aber für die Untersuchungen, die man anstellen muß — ich glaube, beim übernächsten Punkt der Tagesordnung wird das ganz besonders deutlich —, leider noch nicht gut genug; denn aus dieser Übersicht können wir doch manche Dinge nicht erkennen. Wir können keineswegs die Verschachtelungen erkennen, die zwischen den einzelnen Unternehmungen bestehen. Wir können nicht erkennen, welche Kredite sich die Unternehmungen gegenseitig gegeben haben. Insofern fehlt also in der uns gegebenen Übersicht noch vieles, und wir hoffen, daß wir diese Unterlagen von der Bundesregierung nachgeliefert bekommen. Die ganz speziellen Wünsche in dieser Hinsicht sind ja gerade in dem Antrag, der hier zur Debatte steht, von uns festgelegt worden. Hinzu kommt noch die Tatsache — um festzustellen, Herr Kollege Gülich, ,daß diese Unterlagen uns eigentlich nicht befriedigen können —, daß diese Unternehmungen nur zum Teil in der Form der Aktiengesellschaft mit der offiziellen Publikationsverpflichtung betrieben werden, zum großen Teil in der Form der GmbH, und daß diese Gesellschaften ganz verschiedene Bilanzstichtage haben, so daß ein Vergleich oder eine Addition niemals möglich ist. Wir wissen nicht, welche Verschiebungen sich zwischen den Stichtagen zweier Gesellschaften vollzogen haben. Infolgedessen führt eine Addition der Vermögenswerte nicht zu dem Ziel, das wir uns gestellt haben.
— Einverstanden, als Erstunterlagen sind sie hervorragend, und ich habe meiner Meinung darüber schon Ausdruck gegeben.
Dabei drängt sich aber die Frage 'auf: warum betätigt sich die öffentliche Hand im Erwerbsleben? Man saute glauben, daß sich die öffentliche Hand in einem Lande, das ,die Marktwirtschaft zur Grundlage seines Wirtschaftens gemacht hat, aus diesen Dingen herauszuhalten hat.
Die erste Begründung für ein Tätigwerden der öffentlichen Hand auch im Erwerbsleben könnte sein, ,daß sie als Treuhänder der Masse der Bevölkerung für diese Bevölkerung einen Gewinn erzielen will, um damit idem Steuerzahler eine fühlbare Entlastung seiner Steuerlasten zu bringen. Wenn man die Sache daraufhin untersucht, kommt
man zu dem Schluß, daß dieses Argument hier nicht zieht. Denn ein Vermögen, das sich in seiner Bewertung in viele Milliarden hinein bewegt, erbringt nach dem letzten Bundeshaushalt — in dem neuen soll es etwas besser werden, aber nur geringfügig besser — 8 Millionen DM an Einnahmen und eine Reihe von Millionen an Ausgaben, und wenn man Sontra mit hinzunimmt, dann übersteigen die Ausgaben ganz gewaltig die Einnahmen. Die Begründung für die Aufrechterhaltung von Erwerbsvermögen des Bundes kann also nicht sein, daß wir daraus Gewinneerzielen wollen, um damit den Steuerzahler zu entlasten. Dias Gegenteil ist von der Praxis bewiesen warden.
Weiter ist als Begründung ein Argument angeführt worden, das einer der führenden Herren des Finanzministeriums als die „avantgardistische Aufgabe" bezeichnet hat. Die Unternehmungen, die von der öffentlichen Hand geführt werden, sollen richtunggebend, weisunggebend für andere Unternehmungen des gleichen Wirtschaftszweiges sein. Auch soll eine gewisse wirtschaftspolitische Einwirkung ausgeübt werden. Aber auch diese Begründung kann hier nicht als zutreffend anerkannt werden. Denn dieselben führenden Mitglieder der Bundesministerien haben dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik gegenüber erklärt, sie seien in ihrer Aufgabe als Mietglieder eines Aufsichtsrats an keine Weisung ihrer Regierung gebunden, sondern hätten allein die Aufgabe, die Interessen dies Unternehmens so, wie es jedes Aufsichtsratsmitglied zu tun habe, wahrzunehmen. Übrigens sollten sich auch die Mitglieder, Beie von Gewerkschaften in Aufsichtsräte entsandt werden, diese Begründung merken und sollten ähnlich verfahren.
Eine dritte Begründung, die manchmal gegeben worden ist, besagt, Unternehmungen sollten aus rüstungswirtschaftlichen Gründen von der öffentlichen Hand betrieben werden. Ich glaube, über dieses Argument können wir sehr schnell hinwegkommen. Es kann wohl niemand einsehen, warum dadurch, daß eine Automobilfabrik von der öffentlichen Hand betrieben wird, während die große Masse der anderen in privatem Besitz sind, die rüstungswirtschaftlichen Belange irgendwie besser gefördert werden sollen.
Also: ein vernünftiger Grund für die Beibehaltung des Erwerbsvermögens durch die öffentliche Hand ist bisher in der Öffentlichkeit nicht bekanntgeworden. Auf der anderen Seite hat aber der Bund eine ganze Fülle von Lasten übernehmen müssen. Ich habe Gelegenheit gehabt, in den Ausschüssen des vorigen Bundestags an dieser Aufgabe mitzuwirken. Ich erinnere an den Lastenausgleich, und ich erinnere daran, daß wir die Aufgabe, die Kriegslasten- einigermaßen auszugleichen, noch immer nicht voll erfüllt haben. Vor uns steht das Kriegsfolgenschlußgesetz, das uns angekündigt ist und das wir alle erwarten.
— Ja, Sie machen die richtige Bewegung, und auf die komme ich gerade deswegen zurück. — Wenn wir diese Aufgabe einigermaßen erfüllen wollen, dann können wir nicht wieder wie beim Lastenausgleichsgesetz an die jetzt lebende Generation allein herantreten. Es ist einfach unmöglich, daß wir einer Generation zumuten, alle diese Lasten aus ihrer eigenen Wirtschafts- und Steuerkraft zu tragen. Deswegen ist von unserer Seite immer wieder
der Vorschlag gemacht worden: hier muß derjenige, der nach dem Grundgesetz Lasten übernommen hat, in erster Linie das Vermögen, das er ebenfalls übernommen hat, einsetzen. Über die geeignete Form wird noch sehr lange zu debattieren sein. Aber den Grundsatz sollte man auf jeden Fall herausstellen: daß man in erster Linie das Vermögen einsetzt, um die Ansprüche zu befriedigen, die wir aus unseren laufenden Mitteln in wirklich angemessener Höhe nicht erfüllen können. Wenn wir zu dem Grundsatz kommen, dann wird sich auch das Kriegsfolgenschlußgesetz ganz anders formulieren lassen, als das zur Zeit der Fall zu sein scheint.
Sie sehen, meine Damen und Herren, daß unser Antrag eine Reihe von Problemen ausgelöst hat. Die Probleme werden in erster Linie zunächst in dem neuen Unterausschuß besprochen werden. Ich hoffe, daß wir die Unterlagen, die wir für die Verhandlungen in diesem Unterausschuß benötigen, recht bald von der Bundesregierung bekommen. Sie hat sie uns heute morgen zugesagt. Insofern ist also unser Antrag größtenteils schon überholt. Ich hoffe weiter, daß wir dann auch recht bald zu positiven Ergebnissen kommen. Unter keinen Umständen sollen die vorhandenen Erwerbsunternehmen in ihrer Wirtschaftlichkeit gehindert und, soweit sie gesund sind, in ihrer Struktur verändert werden. Im Gegenteil, alle die Pläne, die ich aufgezeigt habe, sollen immer mit der Zielsetzung ausgearbeitet werden, daß an den Unternehmungen, wenn sie gesund sind, nichts geändert wird. Es handelt sich hier nur darum, die Besitzverhältnisse zu regeln, und da sollte unser Vorschlag auch die Zustimmung der Mehrheit dieses Hauses finden, damit wir nach beiden Richtungen hin den von allen erstrebten Erfolg erzielen können.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung gehört. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dr. Müller.
Meine Damen und Herren! Ich bin dem Antragsteller, Herrn Kollegen Atzenroth, sehr dankbar, daß er zum Schluß seiner Ausführungen sagte, durch die Bildung der Unterausschüsse sei sein Antrag mehr oder weniger überholt.
Das, was er hier in dem Antrag geschrieben hat, ist ja schon seit Monaten in den Kreisen erörtert worden, die sich für die Bildung der Unterausschüsse eingesetzt haben. Ich muß feststellen, daß Herr Atzenroth beantragt, an den Unterausschuß „Bundesvermögen" zu verweisen. Der Unterausschuß „Bundesvermögen" ist derjenige, der sich mit den Liegenschaften beschäftigt, während es sich doch hier um den Unterausschuß „Bundesbeteiligungen" handelt. Nun ist aber eine Überweisung an den Unterausschuß nicht möglich, sondern nach der Geschäftsordnung muß an einen Ausschuß des Bundestages überwiesen werden. Zuständig ist der Ausschuß für Wirtschaftspolitik. Ich beantrage, an diesen Ausschuß zu überweisen und ihn zu bitten, die Sache dann dem Unterausschuß „Bundesbeteiligungen" zu übergeben.
Ich möchte aber eines in aller Öffentlichkeit feststellen: Wir sehen die Aufgabe des Unterausschusses darin, Inventur zu machen, festzustellen, was ist, und weiter gar nichts. Die Frage, ob etwa diese Bundesbeteiligungen privatisiert werden sollen oder nicht, kann erst erörtert werden, wenn diese Inventur durchgeführt ist. Dann wird sich das Haus darüber sehr ernst unterhalten müssen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bleiß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Wortlaut der Drucksache 1088 verlangt die FDP-Fraktion die Vorlage von Bilanzen der bundeseigenen Gesellschaften. Wir haben im Prinzip gegen die Vorlage der Bilanzen nichts einzuwenden, nur sind wir der Meinung, daß ein solcher Antrag nicht hätte über das Plenum zu laufen brauchen.
Es hätte völlig aasgereicht, wenn Sie, Herr Kollege Atzenroth, den Antrag im Unterausschuß gestellt hätten.
Nun haben wir leider neun Monate Zeit versäumt. Ich darf Sie daran erinnern, daß wir schon im April vergangenen Jahres den Antrag gestellt haben, einen Ausschuß zu bilden. Wir wollten ursprünglich einen 21er-Ausschuß eingesetzt sehen. Aber an dem Widerstand Ihrer Koalitionsfreunde, Herr Kollege Atzenroth, ist der Antrag damals gescheitert. Wir sind uns dann darüber einig geworden, daß ein gemeinsamer Unterausschuß gebildet werden solle. Seitdem sind neun Monate ins Land gegangen, und ich glaube, die Verzögerung ist doch wohl darauf zurückzuführen, daß Sie sich innerhalb der Koalition nicht über die Person des Ausschußvorsitzenden einig werden konnten.
Wir bedauern die Verzögerung sehr, und wir legen, nachdem sich nun heute morgen endlich der Unterausschuß konstituiert hat, großen Wert darauf, daß er so bald wie möglich seine Arbeit aufnimmt. Wir haben damals, als wir den Antrag stellten, eine Reihe von Problemen angesprochen, die im Unterausschuß vordringlich zu klären sind. Ich habe damals darauf hinweisen dürfen, daß wir z. B. bei den Liegenschaften zu prüfen hätten, inwieweit der ehemals enteignete Grundbesitz wieder zu reprivatisieren sei. Bei dem gewerblichen Vermögen gibt es eine Reihe von Problemen, die man untersuchen müßte, beispielsweise, ob eine neue Gliederung und eine neue Zusammenfassung des Bundesvermögens erforderlich sei, oder aber — um einen anderen Fragenkomplex zu nennen —, in welchem Umfang das Bundesvermögen als Mittel einer aktiven Wirtschaftspolitik eingesetzt werden könnte. Und da, Herr Kollege Atzenroth, bin ich anderer Meinung als Sie. Sie sagten vorhin, wenn ich Sie recht verstanden habe, daß die öffentliche Hand sich aus der Wirtschaft heraushalten sollte. Ich bin der Meinung, daß gerade die Bundesbetriebe durch kostennahe Preise einen wertvollen Dienst leisten könnten, um die Verbraucherwirtschaft wieder auszudehnen. Sie haben vorhin in Ihrer Kritik das Argument angeführt, daß die bundeseigenen Gesellschaften bisher nur einen verhältnismäßig geringen Gewinn abgeworfen hätten. Ich möchte Sie daran erinnern, daß viele Gesellschaften in den Genuß des § 36 des Investitionshilfegesetzes gekommen sind, eines Gesetzes, das eine Gewinnverwendung durch Son-
derabschreibungen erlaubt und das auch mit den
Stimmen Ihrer Fraktion beschlossen worden ist.
Ich hoffe aber nicht, Ihren Worten entnehmen zu müssen, daß die bundeseigenen Unternehmen schlecht arbeiten. Ich habe selbst Gelegenheit, zwei dieser Firmen zu kontrollieren, und ich möchte im Interesse und zur Ehre der Belegschaften sagen, daß in diesen Betrieben eine sehr saubere und vorbildliche Arbeit geleistet wird.
Nun, Herr Kollege Atzenroth, zu Ihrem Antrag in concreto. Sie verlangen die Vorlage der Bilanzen seit 1948. Ich möchte Sie daran erinnern, daß zum Bundesvermögen 309 Gesellschaften gehören und daß davon etwa 100 Gesellschaften einen größeren Umfang haben. Wir würden also die Bilanzen von etwa 100 Gesellschaften rückwirkend auf fünf Jahre zu prüfen haben. Das wären 500 Bilanzen. Bitte, versuchen Sie doch einmal die Zeit abzuschätzen, die eine solche Prüfung erfordert. Wenn wir schon Bilanzen prüfen, dann genügen ja nicht die gedruckten Geschäftsberichte und die veröffentlichten Handelsbilanzen, man würde an Hand der Treuhandberichte etwas weiter einsteigen müssen. Denn Sie wissen ja selbst, daß die Publikationsvorschriften für AGs und GmbHs derart ungenügend und derart reformbedürftig sind, daß man mit gedruckten Bilanzen relativ wenig anfangen kann. Ich glaube also, daß wir, wenn wir den Rahmen zu weit ziehen, auf Monate, vielleicht auf Jahre hinaus beschäftigt wären. Wir werden uns also im Ausschuß über die Methodik der Bilanzanalyse zu unterhalten haben und insbesondere auch über die Auswahl der Gesellschaften sprechen müssen. Ich bin also der Meinung, Herr Dr. Atzenroth, wir sollten keine Zeit mehr verlieren und im Ausschuß möglichst bald an die Arbeit gehen. Zunächst muß uns daran gelegen sein, die grundsätzlichen Probleme zu klären. Erst wenn diese Probleme abgeklärt sind, kann man an die finanzielle Durchleuchtung der einen oder anderen Gesellschaft herangehen. Das ist unser Anliegen zu der Frage.
Wir werden der Überweisung der Drucksache 1088 an die entsprechenden Ausschüsse zustimmen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Atzenroth.
Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß ich aus den Ausführungen von Herrn Dr. Bleiß zum erstenmal ein Argument gehört habe, das für die Beibehaltung von Erwerbsunternehmen der öffentlichen Hand angeführt wird. Ich habe eine Reihe von Einwendungen gegen dieses Argument. Ich will aber die Debatte hier im Plenum nicht vertiefen. Ich werde Ihnen meine Einwendungen im Ausschuß entgegenhalten, und wir werden dabei wahrscheinlich zu einer Kontroverse kommen, die sich vielleicht in der zweiten Lesung hier im Plenum wiederholen wird.
Ich möchte jedoch noch einmal klarstellen: Ich habe erklärt, daß es zur Zeit eine ganze Reihe von Unternehmen gibt, die von der öffentlichen Hand hervorragend betrieben werden. Diese Unternehmen erzielen auch Gewinne, sogar gute Gewinne. Aber die Zusammenfassung von guten und schlechten Unternehmungen in dem, was ich Konzern nenne — offiziell ist es kein Konzern —, hat — daran ist doch nicht zu zweifeln — als Endergebnis doch ein Minus, eine Arbeit ohne Gewinn, eine Arbeit sogar mit Verlust. Es ist doch nicht hinwegzudeuteln, daß, selbst wenn man von dem § 36 des Investitionshilfegesetzes Gebrauch macht — er besteht übrigens nicht schon seit 1948, sondern erst wenige Jahre; ich weiß nicht, wann wir das Gesetz beschlossen haben —, wenigstens die Privatunternehmen nicht die gesamten Gewinne in Investitionen gesteckt haben. Sie haben doch in der Mehrzahl ihren Aktionären eine wenn auch bescheidene Dividende gezahlt. Es sind nur ganz wenige Unternehmungen, die anders gearbeitet haben.
Es ist selbstverständlich, Herr Bleiß, daß die 2000 Bilanzen, die wir hier anfordern, doch nicht neu erstellt, sondern nur abgeschrieben zu werden brauchen; denn sie liegen ja bei den Gesellschaften.
— Daß wir sie durcharbeiten wollen, der Gedanke ist uns gar nicht gekommen, Herr Bleiß. Dafür müßte man ja eine Reihe von Menschen anstellen. Aber, Herr Bleiß, wenn wir in die Beratungen eintreten und wenn wir über alle Unternehmen sprechen wollen und sprechen müssen, dann wollen wir die Dinge zur Hand haben. Dann wollen wir wissen: Wie hat sich das dort entwickelt, und wie sind die Verflechtungen zu anderen Unternehmen? Das wollen wir nicht erst einer langen Untersuchung unterziehen müssen, sondern das wollen wir dann zur Hand haben. Das ist der Sinn unseres Antrags zu diesem Punkt.
Wenn Herr Dr. Müller den formellen Einwand gemacht hat, daß das Plenum eine Sache nicht einem Unterausschuß überweisen könne, so hat er natürlich recht. Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich da nicht den ganz korrekten Antrag gestellt habe. Selbstverständlich müssen wir den Antrag dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß überweisen, und er wird ihn dann durch den Unterausschuß „Beteiligungen" behandeln lassen, — nicht „Bundesliegenschaften", der hat sich ja mit etwas anderem zu befassen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Samwer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich richtig, daß Herr Dr. Atzenroth nicht das „Bundesvermögen" insgesamt, sondern im wesentlichen die „Bundesbeteiligungen" gemeint hat. Dies ist schon ein so großes Gebiet, daß wir erst einmal einen recht klaren Überblick darüber gewinnen müssen, ehe wir entscheiden können. Aber wir wollen doch die Idee dieser Entscheidung ruhig aussprechen. Wir meinen, daß die öffentliche Hand sich aus dem Wirtschaften heraushalten soll, soweit die Privatwirtschaft leistungsfähig ist.
Die Frage der Reprivatisierung wird auf uns zukommen, und wir werden der Entscheidung nicht ausweichen können. Wir glauben, daß die Mehrheit dieses Hauses die privatwirtschaftlichen Tendenzen in einer nicht überspitzten Form auf ihren Schild geschrieben hat.
Es ist gut, daß der Unterausschuß „Bundesbeteiligungen" innerhalb des Hauptausschusses Wirtschaftspolitik nun gebildet worden ist. Wir hoffen, daß er recht bald eine aktive Arbeit entfalten wird.
Wir wünschen mit dem Kollegen Dr. Atzenroth, daß sein Antrag, wenn er auch eine nicht ganz
glückliche Bezeichnung trägt, nunmehr dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen werden möge.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Beratung.
Eine Überweisung an einen Unterausschuß hier vom Plenum aus ist nach der Geschäftsordnung nicht möglich; das sagt § 60 Abs. 4 ganz genau. Der Antrag des Abgeordneten Müller — der Antragsteller hat sich, soweit ich verstanden habe, angeschlossen — geht dahin, den Antrag Drucksache 1088 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik — federführend — zu überweisen mit der Maßgabe, daß er diesen Antrag durch den mit ihm sozusagen kooperierenden Unterausschuß „Bundesbeteiligungen" bearbeiten lassen soll. Ist das die Meinung des Hauses? — Es erhebt sich kein Widerspruch; dann ist so beschlossen. Die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe Punkt 7 auf:
Beratung des Antrages des Bundesministers der Finanzen auf nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1952 .
Interfraktionell ist vereinbart, daß heute hier weder begründet noch debattiert werden soll.
Ich schlage dem Hause Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 8:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Verschmelzung der Deutsche Werke Kiel AG und der Kieler Howaldtswerke AG unter gleichzeitiger Erhöhung des Kapitals der Kieler Howaldtswerke AG .
Ich frage den Herrn Bundesfinanzminister, ob er den schriftlichen Antrag nochmals begründen will. — Nein.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Atzenroth.
Meine Damen und Herren! Gerade diese Vorlage bildet eine sehr gute Begründung für die Anfrage, die wir zu dem vorhergeehnden Punkt der Tagesordnung gestellt haben. Der Unterausschuß „Bundesbeteiligungen", der das auch wird bearbeiten müssen, kann überhaupt nur tätig werden, wenn er die Unterlagen besitzt, die wir bei Punkt 6 der Tagesordnung gefordert haben. Erst dann kann er zu der Frage Stellung nehmen, die hier aufgeworfen wird.
Trotzdem möchte ich aber zu einem Grundsatz dieses Antrages Stellung nehmen. Es handelt sich hier um zwei Unternehmungen ganz verschiedener Art. Das eine Unternehmen ist an sich gesund, ertragreich und in jeder Weise mit den Unternehmen der Privatwirtschaft konkurrenzfähig. Es soll verschmolzen werden mit einem Unternehmen, das sich praktisch in Liquidation befindet, ohne daß man der Verwaltung Vorwürfe machen kann unglücklich gewirtschaftet zu haben, einem Unternehmen, das in der Zeit nach dem Kriege entstanden ist. Man mußte in der Nähe der Grenze Versuche machen, deren Ergebnisse sich nachher nicht realisieren ließen. Es mußten Unternehmungen eingesetzt werden, die nicht über die notwendigen Mittel verfügten und zusammenbrachen. All das trifft bei den Deutschen Werken in Kiel zu. Da sind nur noch Reste übriggeblieben. Es wäre doch töricht, solche Reste, die praktisch für sich nicht lebensfähig sind, an ein gesundes Unternehmen anzuhängen. Warum tut man das? Warum schlägt man uns das vor? Das gesunde Unternehmen soll sich vergrößern. Wenn es den Grund und Boden, der hier erwähnt wird, benötigt, gut, dann soll man ihn idem gesunden Unternehmen verkaufen, damit es sich ausdehnen kann. Aber man soll nicht alles, was bei dem zu liquidierenden Unternehmen übriggeblieben ist, an das gesunde Unternehmen anhängen. Viel eher könnte man hingehen und die Liquidation oder die Restabwicklung über idie IVG, die ja ein Abwicklungsunternehmen darstellt, vornehmen lassen. Wir werden uns also gegen die Verschmelzung der beiden völlig ungleichwertigen Unternehmen wehren.
Aber noch eins geht aus dieser Drucksache hervor. Ich habe vorhin idem Herrn Kollegen Gülich gesagt, daß die uns gegebenen Unterlagen nicht ausreichend sind. Das zeigt sich hier recht deutlich. Zwei Unternehmen, die ein Aktienkapital von zusammen 15 Millionen besitzen, sollen nun vereinigt werden mit einem Aktienkapital von 25 Millionen, ohne daß von außen ein Zuschuß gezahlt zu werden braucht; denn in Wirklichkeit waren die Kapitalien durch die Kredite, die einmal vom Bund und einmal von der IVG gewährt waren, höher. Das war ja praktisch schon Kapital; es war bloß in die Form des Kredits gekleidet. Aber von den Krediten können Sie in der Aufstellung im Bundeshaushaltsplan nichts finden. Wenn wir diese nicht auch kennen, kennen wir nicht den Umfang des Bundesvermögens. Insofern ist dieser Fall ein Musterbeispiel dafür, welche Arbeiten wir in dem Unterausschuß Bundesbeteiligungen durchzuführen haben.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gille.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte im Anschluß an die Ausführungen, die Herr Dr. Atzenroth soeben gemacht hat und dienen ich im Grunde voll zustimmen kann, nur die Bitte aussprechen, daß der Ausschuß bei der Beratung dieser Materie nicht unterläßt, einmal festzustellen, wie es eigentlich zu den erheblichen Verlusten bei den Deutschen Werken gekommen ist.
— Nun, ich meine, daß sich auch der Wirtschaftspolitische Ausschuß einmal mit dieser Frage beschäftigen sollte. Ich habe aus der Sicht Schleswig-Holsteins den Eindruck, daß die Dinge bei den Deutschen Werken keineswegs so gelaufen sind, daß man sie ohne ernstliche, persönlich zugespitzte Vorwürfe 'abschließen sollte. Ich weiß nicht, zu welchem Ergebnis der Haushaltsausschuß gekommen ist. Ich wollte nur für die weiteren Beratungen im Wirtschaftspolitischen Ausschuß die Anregung geben, dieser Frage nicht auszuweichen, sondern sie — vielleicht unter Hinzuziehung des Materials des Haushaltsausschusses — noch einmal unter wirtschaftspolitischen Aspekten zu beurteilen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere Wortmeldungen? — Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne auf den sachlichen Inhalt des Antrags einzugehen, möchte ich den Antrag stellen, daß die Drucksache 1079 dem Haushaltsausschuß als federführendem und dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß zur Mitberatung überwiesen wird.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Diekmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Komplex der Fusionierung Howaldtswerke—Deutsche Werke ließe sich bestimmt sehr vieles sagen. Aber ich glaube, es ist nicht angebracht, heute in dieser Plenarsitzung tiefschürfend darüber zu reden. Ich halte es deshalb durchaus für zweckmäßig, daß sich zunächst einmal die zuständigen Ausschüsse mit dieser Frage beschäftigen. Nach Beratung der Ausschüsse werden wir uns dann im Plenum darüber auszusprechen haben. Es wird aus volkswirtschaftlichen Überlegungen unbedingt erforderlich sein, diese Fusionierung vorzunehmen. Sie ist für beide Teile und nach meiner Auffassung auch volkswirtschaftlich durchaus zu verantworten und zweckmäßig.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Atzenroth.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Frage des zuständigen Ausschusses möchte ich zunächst vorausschicken: der Unterausschuß Beteiligungen ist aus vier Ausschüssen gebildet worden, aus dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als erstem indiesem Falle —beim Unterausschuß Grundvermögen ist der Haushaltsausschuß der erste —, dem Haushaltsausschuß, dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und dem Ausschuß für Geld undKredit. Da die Behandlung in dem Unterausschuß erfolgen soll, werden wir den Antrag zweckmäßigerweise an den Ausschuß überweisen, unter dessen Federführung der Unterausschuß gebildet ist.
Das ist der Ausschuß für Wirtschaftspolitik. Es ist aber in der letzten Konsequenz praktisch dasselbe; denn der Haushaltsausschuß würde es ja ebenfalls an den Unterausschuß Beteiligungen abgeben.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte dem Hohen Hause nicht vorgreifen, welchem Ausschuß diese Frage überwiesen wird, darf aber darauf hinweisen, daß eine Zustimmung nach § 47 der Reichshaushaltsordnung erbeten ist und diese Zustimmung nur vom Haushaltsausschuß beraten werden kann.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gülich.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung.
Wir müssen nunmehr überweisen. Es liegt der Antrag vor, den Antrag Drucksache 1079 dem Haushaltsausschuß als federführendem und dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als mitberatendem Ausschuß zu überweisen. Stimmt das Haus zu? — Ich höre keinen Widerspruch; die Überweisung ist beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des reichseigenen Grundstücks in Münster, Aegidiikaserne, im Wege des Tausches an die Stadt Münster .
Es soll nicht begründet und nicht debattiert werden.
Ich schlage dem Hause Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall; die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe Punkt 10 auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Zolländerungen ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1152).
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, Abgeordneten Dr. Löhr.
Herr Präsident, es liegt ein Schriftlicher Bericht*) vor. Ich verzichte auf den mündlichen Bericht.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Berichterstatter erklärt, daß ein Schriftlicher Bericht vorliegt. Er verzichtet auf mündliche Ergänzung. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall.
Wir treten dann in die Einzelberatung der zweiten Lesung ein. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, und zwar den Art. 4 mit der Maßgabe der Änderungen, die der Ausschuß vorschlägt und die Ihnen vorliegen. — Wer den aufgerufenen Artikeln zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Einleitung und Überschrift! — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit der gleichen Mehrheit angenommen. Damit ist die zweite Beratung beendet.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Da Änderungsanträge zur dritten Lesung nicht vorliegen, komme ich zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist mit Mehrheit verabschiedet.
*) Siehe Anlage 6.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 749); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) (Drucksache 1148).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Serres.
Ich verweise auf meinen Schriftlichen Bericht*) und verzichte auf den mündlichen Bericht.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall.
Wir treten ein in die Einzelberatung der zweiten Lesung. Ich rufe aus der Drucksache 1148 die Fassung auf, die dort erarbeitet ist: Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Soweit ich feststellen kann, einstimmig angenommen. Damit ist die zweite Beratung beendet.
Wir treten in die
dritte Beratung
des Gesetzes ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache der dritten Lesung und komme, da Änderungsanträge nicht vorliegen, zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, es ist jetzt 12 Uhr 30. Es war eigentlich vorgesehen, bis 13 Uhr durchzutagen. Von der Fraktion der SPD ist der Wunsch an mich herangetragen worden, mit Rücksicht darauf, daß die nächsten Zollangelegenheiten, die alle noch auf der Tagesordnung stehen, einen gewissen Zusammenhang haben und daß sich darüber ziemlich umfangreiche Debatten entwickeln werden, zweckmäßigerweise diese Punkte nach der Pause im Zusammenhang zu behandeln. Ist das Haus damit einverstanden?
— Dann wollen wir, damit wir Zeit gewinnen, so
verfahren, daß wir die Pause nicht verlängern,
sondern eben entsprechend früher wieder anfangen.
Dann unterbreche ich die Sitzung bis 14 Uhr 30.
Die Sitzung wird um 14 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier wieder eröffnet.
Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts**) desAusschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Individuelle Zollsenkung) (Drucksachen 1147, 642, Umdrucke 284 [neu], 287).
*) Siehe Anlage 7. **) Siehe Anlage 8.
Berichterstatter ist Abgeordneter Dr. Serres. Wird das Wort zur mündlichen Berichterstattung gewünscht?
— Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Meine Damen und Herren, hierzu liegen zwei Änderungsanträge vor. Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Kalbitzer.
Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion hat dem Hause mit der Drucksache 551 eine allgemeine 20%ige Zollsenkung vorgeschlagen. Die Bundesregierung und die Mehrheit des Ausschusses für Außenhandelsfragen haben sich für eine individuelle Zollsenkung ausgesprochen. Dabei ist interessant, daß, wie sich in den Ausschußsitzungen herausgestellt hat, der Herr Bundeswirtschaftsminister für den Vorschlag meiner Fraktion, also einer allgemeinen linearen Zollsenkung, durchaus Interesse gezeigt und mit diesem Gedanken, wie man sagte, geliebäugelt hat. Leider ist es im Ausschuß unbekannt geblieben, weshalb diese Meinung des Bundeswirtschaftsministers sich in der Praxis nicht durchgesetzt hat. Es kann nur vermutet werden — und diese Vermutung wird, wie ich Ihnen noch ausführen werde — bestätigt —, daß sich leider die Interessentenstandpunkte gegenüber einer solchen linearen Zollsenkung durchgesetzt haben.
Unser Vorschlag einer allgemeinen Zollsenkung, bei der Ausnahmen durchaus möglich gewesen wären, unterscheidet sich von dem mit der Neunzehnten Zollverordnung beschrittenen Weg mit seinen Einzelzollsenkungen in Hunderten von Fällen im Prinzip dadurch, daß der Nachweis, daß eine Zollsenkung nicht möglich sei, bei den Interessenten gelegen hätte. Die Interessenten — diejenigen also, die das Beibehalten eines hohen Zolles von sich aus wünschten — hätten den Nachweis führen müssen, daß sie auf einen so hohen Zoll angewiesen sind. So wie die Dinge jetzt gelaufen sind, hat die Beweislast, wenn man einen Zollsatz senken wollte, im allgemeinen bei der Regierung gelegen. Diejenigen, die an einem höheren Zoll interessiert sind, haben sich auf den Standpunkt gestellt — und dieser Standpunkt scheint mir leider von dem Ausschuß in seiner Mehrheit im allgemeinen anerkannt zu werden —, daß vor Jahr und Tag und in einer innen- und außenwirtschaftlich völlig anderen Situation hoch angesetzte Zölle zu einem guten Gewohnheitsrecht der davon Profitierenden geworden seien. Eine solche Grundhaltung, meine ich, steht jeder Zollherabsetzung, wie sie heute außenwirtschaftlich und innenwirtschaftlich notwendig ist, entgegen.
Bei der Neunzehnten Zollverordnung, wie sie Ihnen jetzt zur Entscheidung vorliegt, sind die Zölle der Landwirtschaft von vornherein ausgenommen. Die Landwirtschaft hat also das Dogma aufrechterhalten, daß an hohen Zöllen für landwirtschaftliche Produkte nicht gerüttelt werden darf. Dazu muß, ohne diese Debatte in eine Agrardebatte abbiegen zu wollen, doch gesagt werden: 80 Jahre Agrarzollpolitik in Deutschland haben bewirkt, daß die deutsche Landwirtschaft heute — als vor 80 Jahren die Zollschutzpolitik für die Landwirtschaft begann, war die deutsche Landwirtschaft eine der modernsten der Welt —, wie Fachleute sagen, beinahe 50 Jahre hinter die weltwirtschaftliche Agrarentwicklung zurückgefallen ist.
Ich glaube, die Landwirtschaft müßte sich in ihrer Zollpolitik einen neuen Gedanken wirklich ernsthaft überlegen, nämlich den, daß der Landwirtschaft mit niedrigen Industriezöllen, die die Produktionsmittel, die landwirtschaftlichen Maschinen, den Kunstdünger und all diese Dinge, erheblich verbilligen, weitaus mehr geholfen wäre als mit ihrem jetzigen Zollschutz. Wir geben ohne weiteres zu, daß in derSituation, in der sich die deutsche Landwirtschaft heute nun einmal befindet, neben einer wesentlichen Ermäßigung der Industriezölle sicher auch direkte Rationalisierungshilfen notwendig wären. Aber dann wüßte man, was es kostet, die Landwirtschaft rationell zu gestalten, und würde die Frage: Was kostet es? nicht hinter dem Schleier allgemein überhöhter Agrarzölle belassen. Heute ist das Spiel im Gange, daß sich eine Versicherung auf Gegenseitigkeit zwischen Landwirtschaft und Industrie herausgebildet hat. Die Landwirtschaft behält ihre hohen Zölle und moniert nicht die zu hohen Industriezölle, und umgekehrt geht es genau so.
Ein anderes Argument, das gegen die heutigen überhöhten Zölle generell vorgebracht werden muß, ist, daß sich unser Außenhandel glücklicherweise in den letzten Jahren so gut entwickelt hat, daß wir heute jährlich Milliarden-Exportüberschüsse haben. Eine wirksame internationale Zusammenarbeit erfordert aber, daß die wirtschaftlich entwickeltsten Gebiete, die, wie Deutschland, keinerlei Autarkie haben, sondern deren Wohlstand seine wesentliche Ursache im internationalen Warenaustausch hat, mit Zollsenkungen vorangehen, in erster Linie Deutschland. Es wäre jedenfalls, meine ich, ein gutes Zeichen, wenn sich in unserem Lande der Geist internationaler Zusammenarbeit in diesem Sinne durchsetzte und nicht dort, wo die internationale Zusammenarbeit auch nur etwas kostet, von deutscher Seite die Interessen über eine internationale Politik dominierten.
Meine Damen und Herren, ich will Sie nicht etwa mit einer kritischen Darstellung dieser Hunderte von Einzelpositionen langweilen, sondern nur zwei Beispiele herausgreifen, die mir zu zeigen scheinen, daß hier Interessentenstandpunkte wichtiger waren als die allgemeinen volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten.
In der Position 83 der Vorlage ist der Zollsatz für Holzpflasterklötze, also für ein geringes Produkt, das nur kleinindustriell hergestellt wird, auf Vorschlag der Bundesregierung von 15 auf 3 % gesenkt worden. Diese Kleinindustrie war natürlich ohne einen wesentlichen Fürsprecher, rund so hat man sich in diesem Punkte zueiner wirklich sehr radikalen Zollsenkung durchgerungen.
In zwei anderen Positionen dagegen, den Positionen 104 und 129 — es handelt sich dabei um Linoleum — ist man von einem Zollsatz von 25 % mit Hängen und Würgen auf einen Zollsatz von 20 % heruntergegangen und hat mit diesen 20 % nicht einmal den Vorschlag der Regierung, der immerhin bei 18 % lag, erreicht. Die Linoleumindustrie zeichnet sich dadurch aus, daß sie eine ausgesprochene Monopolindustrie ist. Die führende Firma dieser Branche stellt allein über 75 % der deutschen Produktion. Sie ist durch ihre Übermacht imstande, von sich aus jede ernsthafte Konkurrenz niederzuhalten. Sie ist damit auch in der Preisgestellung durchaus führend, d. h. nach ihrer Preisgestellung richtet sich und muß sich alles Weitere
richten. Diese führende Firma hat ihre Dividende in den letzten Jahren von 6 % über 8 % auf jetzt 10 % heraufschrauben können
und hat zur selben Zeit, in der sie eine so günstige Gewinnentwicklung gehabt hat, außerdem ihre Produktionwesentlich rationalisiert und ausgebaut. Es list also eine Industrie mit günstigster Konjunktursituation. Dieser Industrie ist es gelungen, ihren zweifellos überhöhten Zollsatz zu halten. Die Mehrheit des Ausschusses hat zu meinem größten Erstaunen nicht einmal dem Vorschlag der Regierung Folge geleistet. In diesem Zusammenhang muß noch hinzugefügt werden, daß die genannte Firma, der es ungewöhnlich gut geht, mit ihrer Produktion sieben Monate im voraus ausverkauft ist; d. h. sie hat lange Lieferfristen. Sie ist ein wesentlicher Betrieb für die deutsche Bauwirtschaft, und ihre Preise haben Einfluß auf den allgemeinen deutschen Bauindex. Insofern geht die Frage der Linoleumpreise auch unsere Bauwirtschaft, insbesondere denSozialen Wohnungsbau, an.
Der Herr Vertreter der Freien Demokraten hat im Ausschuß, nachdem all dies zur Sprache gekommen war: die ungewöhnlich gute Konjunktur, die Tatsache, daß dieses Produkt monatelang im voraus ausverkauft ist, und die gute wirtschaftliche Gewinnentwicklung des genannten Unternehmens, vorgeschlagen, zeitweise, bis der Engpaß Linoleum überwunden ist, den Zollsatz von 25 auf 12 % herabzusetzen, und zwar mit der naheliegenden und einleuchtenden Begründung, daß man bei einem solchen Engpaß im Interesse des Wohnungsbaues eine Einfuhr in beschränktem Maße zulassen muß, damit nicht Verzögerungen im Bau eintreten. Wie gesagt, diesem Vorschlag der FDP ist die Mehrheit des Ausschusses nicht .gefolgt. Ich muß offen sagen, es wäre für mich von Interesse, wenn ich hier im Plenum von den Herren Vertretern der CDU hören könnte, weshalb sie diesem fairen Vorschlag der FDP nicht gefolgt sind; denn das, was man uns im Ausschuß in dieser Hinsicht erklärt hat, habe ich einfach nicht begreifen können. Vielleicht gelingt es mir dieses Mal, in dieser Frage mehr zu verstehen.
Ich möchte deshalb die Mehrheit dieses Hauses darauf aufmerksam machen, daß es bei der Frage der Linoleumzölle darum geht, der freien Marktwirtschaft, der Opfer zu bringen man doch bereit ist, hier zum Durchbruch zu verhelfen, daß es außerdem darauf ankommt, in der Wohnungswirtschaft einen ausgesprochenen Engpaß zu beseitigen, und daß es sich hier schließlich darum handelt, daß die Baugelder, die, wie Sie alle wissen, durch die öffentliche Hand subventioniert werden, nicht zu einem gewissen Teil, anstatt damit möglichst schnell und möglichst preiswert zu bauen, von einer Monopolfirma vorher absorbiert werden. Die Wohnungsuchenden sind in doppelter Hinsicht die Leidtragenden dieser unverständlichen Maßnahme. Sie müssen einmal die Wohnungen zu teuer bezahlen und sie müssen wegen der Verzögerungen in der Fertigstellung der Bauten unter Umständen unnötigerweise auf ihre Wohnungen warten. Mir scheint, daß bei denjenigen, die hier einen überhöhten Zollsatz für Linoleum vertreten, die beruflichen Interessen — wenn ich mich so ausdrücken darf — im Widerspruch zu der Aufgabe stehen, die sie als Abgeordnete zu erfüllen haben. Da wir
in der Neunzehnten Zollverordnung noch mehrere solche Fälle haben, auf die ich der Zeit halber nicht eingehen will, sollte man in diesem speziellen Fall der Linoleumzölle ein Exempel statuieren.
Ich bitte deshalb das Hohe Haus, dem Vorschlag der FDP, den die Sozialdemokratische Partei damals unterstützt und jetzt erneut in Umdruck 284 *) aufgegriffen hat, zuzustimmen und mit dieser Änderung der Neunzehnten Zollverordnung die Zustimmung zu geben.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Margulies.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst mit großer Freude unseren Kollegen Kalbitzer als Mitstreiter für soziale Marktwirtschaft und freien Wettbewerb herzlich willkommen heißen,
und ich hoffe, daß ich in diesem Sinne für Sie alle sprechen darf.
Wir haben uns mit der Begründung, die Herr Kalbitzer wegen der linearen Zollsenkung gegeben hat, auseinanderzusetzen. Im Ausschuß haben die handelspolitischen Überlegungen überwogen. Das führte zur Ablehnung der linearen Zollsenkung, weil wir mit ihr jegliche handelspolitischen Mittel aus der Hand geben würden. Wir wären nicht mehr in der Lage gewesen, unseren Handelsvertragsunterhändlern irgendwelche Dinge mit auf den Weg zu geben, was im übrigen nicht heißen soll — das ist im Ausschuß auch deutlich zum Ausdruck gekommen —, daß nicht weitere Zollermäßigungen in Erwägung gezogen sind. Die aber möchten wir gerne aushandeln und nicht von uns aus geben.
Was nun den von uns vorgelegten Änderungsantrag**) betrifft, der sich dem Sinne nach mit dem der SPD deckt und lediglich im Prozentsatz abweicht, so darf ich auf die Begründung von Herrn Kalbitzer Bezug nehmen. Es ist so, wie er gesagt hat. Hier ist ein marktbeherrschendes Unternehmen, das nicht in der Lage ist, den deutschen Bedarf zu decken. Wir haben Lieferfristen zwischen 6 und 8 Monaten, und es besteht direkt ein Engpaß. Dazu ist behauptet worden, die Ware werde gehortet, damit man sich einer etwa eintretenden Konjunktur bedienen und große Gewinne erzielen könne. Ich will nun die andere Seite nicht kritisieren. Ein Werk ist dazu da, Überschüsse herauszuwirtschaften. Aber die Behauptung, daß der Abnehmerkreis für Linoleum seine Lager aufstocke, um übergroße Gewinne zu erzielen, scheint mir doch etwas weit hergeholt zu sein. Wir wissen doch alle aus der Erfahrung, daß jeweils da, wo Mangellagen auftreten, gehortet wird, daß jeder versucht, seine Kundschaft, so gut es eben geht, zu bedienen, und daß er sich zu diesem Zweck ein Lager anlegt. Die Begründung schlägt also nicht durch,
Nun wird für diesen speziellen Fall das handelspolitische Argument gebraucht, man müsse die eventuelle Zollsenkung aushandeln. Meine Damen und Herren, wir wären ja froh, wenn wir unseren eigenen Bedarf aus den Werken decken könnten. An Export ist doch in absehbarer Zeit nicht zu denken. Ich darf allerdings darauf hinweisen., daß
*) Siehe Anlage 3.
**) Umdruck 287, Anlage 4.
die von uns vorgeschlagene Zollsenkung im Rahmen der Neunzehnten Verordnung zeitlich befristet ist. Wir dürfen annehmen, daß in der Zeit, in der die gesenkten Zölle gültig sind, die Werke so weit ausgebaut sein werden, daß sie unseren eigenen Bedarf auch bei einem größeren Bauvolumen noch zu decken in der Lage sein werden.
Wir haben im 1. Bundestag schon einmal einen Parallelfall gehabt. Damals handelte es sich um die Verarbeitungspräferenz bei den Mineralölzöllen. Ich erinnere nur daran, wie die Firmen damals angeblich dem Ruin ausgeliefert waren, wenn das, was wir vorgeschlagen hatten, beschlossen würde, wie uns von allen Seiten der drohende Zusammenbruch des gesamten Verkehrswesens vor Augen geführt worden ist. Wir sehen doch, daß nichts von alledem eingetreten ist. Wir sehen, daß die Werke nicht nur noch existieren, sondern durchaus florieren. Wir sollten also in dieser Hinsicht doch etwas vorsichtig sein.
Ich habe noch zu begründen, warum wir zu einem anderen Satz gekommen sind, als ihn die SPD entsprechend meinem Vorschlag im Ausschuß aufgenommen hat. Sie wissen, daß das Einverständnis der Regierung sicher sein muß, weil sonst eventuell die ganze Zollverordnung zurückkommt bzw. neu gemacht werden muß. Wir glaubten annehmen zu dürfen, daß die Regierung wegen einer Zollsenkung um 3% gegenüber ihrem Vorschlag die Vorlage nicht zurückgeben würde, und haben uns deshalb in unserer Fraktion auf den Satz von 15% — also nur weitere 3% Zollsenkung gegenüber der Regierungsvorlage — geeinigt. Wir schlagen Ihnen vor, dem zuzustimmen.
Ich darf noch einmal auf den Parallelfall zurückkommen. Damals war das Ringen außerordentlich hart, und Herr Kollege Friedensburg hat mir nachher, obwohl er damals zu den zweiten Siegern gehörte, bescheinigt, ich hätte das Haus mit der Kraft der Rede überzeugt. Das hat mir den Mut gegeben, auch heute wieder an Sie mit der Bitte heranzutreten, dem freien Wettbewerb in diesem Punkte eine Chance einzuräumen.
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung der vorliegenden Anträge auf Umdruck 284 und Umdruck 287 gehört.
In der allgemeinen Aussprache hat das Wort der Herr Abgeordnete Bender.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Freunde haben sich mit dem Gedanken der linearen Zollsenkung intensiv beschäftigt, sind aber zu dem Ergebnis gekommen, daß man ihr nicht zustimmen sollte. Einmal aus systematischen Gründen: wie schon Herr Kollege Serres in seinem schriftlichen Bericht, der heute früh angenommen wurde, ausgeführt hat, müssen die Finanzzölle aus einer linearen Zollsenkung herausbleiben, weil hier nicht das reine Schutzinteressse, sondern das Vermögensinteresse des Herrn Bundesfinanzministers eine Rolle spielt; zum anandern aber auch aus Gründen, die in der individuellen Lage der deutschen Industrie und Wirtschaft begründet sind. Ein großer Teil der deutschen Industrie ist durch den Krieg zerstört worden. Ein anderer Teil ist den Demontagen zum Opfer gefallen. Wieder ein anderer Teil, der nicht demontiert wurde, insbesondere die weiterverar-
beitende Industrie auf dem Gebiete von Eisen und Metall, ist durch den Raub der Patent- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte besonders mitgenommen worden. Schließlich ist eine ganz neue Industrie in Deutschland entstanden, die Industrie, die von den Heimatvertriebenen und den Flüchtlingen errichtet worden ist und die sich eines besonderen Schutzes erfreuen muß, wenn sie weiterleben soll. Wenn wir also irgendwo individuell vorzugehen haben und nicht linear, so ist hier nach meiner und meiner Freunde Meinung die unabdingbare Pflicht gegeben.
Auf den Punkt der handelspolitischen Kompensationsobjekte ist der Herr Kollege Margulies schon eingegangen. Auch er spricht dafür, daß wir nur individuell vorgehen können.
Jetzt einige Bemerkungen zu den Ausführungen des Kollegen Kalbitzer. Herr Kollege Kalbitzer, ich wäre froh, wenn wir auf den Exportüberschuß abonniert wären und wenn wir etwas tun müßten, um diesen Zahlungsmehreingang endlich einmal loszuwerden. Ich kann mir aber eine ganze Anzahl Fälle vorstellen, die unter Umständen auch mit den Pariser Verträgen zusammenhängen, die uns in die Lage bringen, uns wieder nach dem Exportüberschuß zu sehnen, den wir zur Zeit haben, der uns in gewisser Hinsicht lästig ist, den ich aber doch als eine temporäre Erscheinung anzusehen bitte.
Sie haben dann, Herr Kollege Kalbitzer, gesagt, daß für die armen kleinen Hersteller von Pflasterklötzen, weil im Ausschuß ihre Interessen nicht genügend vertreten worden seien, der Schutzzoll auf 3 % heruntergesetzt würde. Meine Damen und Herren, so ist es doch nicht. Ein grundsätzliches
Wort zur Rettung oder zur Schonung des Ansehens des Ausschusses, dessen Vorsitzender zu sein ich die Ehre habe: es werden nicht d i e Zölle gesenkt, für die kein Interessenvertreter im Ausschuß ist, und es werden nicht d i e Zölle erhöht, für die zufällig ein Interessenvertreter im Ausschuß ist.
Hinsichtlich der Pflasterklötze ist mir jedenfalls vom Bundeswirtschaftsministerium in der betreffenden Sitzung überzeugend dargelegt worden, daß diese Pflasterklötze nur einen sehr niedrigen Verarbeitungswert haben und daß deshalb ein Schutzzoll von 3 % vollkommen ausreicht. Wozu ist denn ein Schutzzoll überhaupt da? Er ist dazu da, die Arbeitsplätze der einheimischen Industrie, des Handwerks usw. zu schützen, und zu nichts anderem. Wenn aber hier kein hoher Verarbeitungsgrad zu schützen ist, dann genügt ja auch ein niedriger Zoll. Mich hat das überzeugt. Es mag sein, daß das Bundeswirtschaftsministerium dazu noch etwas zu sagen hat.
Betreffend Linoleum neige ich Ihrer Ansicht, Herr Kollege Kalbitzer, weitgehend zu. Hierzu wird nachher noch ein Kollege meiner Fraktion sprechen, der sich mit dem Problem des Wohnungsbaues usw. besonders beschäftigt.
Ich bitte Sie also, bei der Ablehnung der linearen Zollsenkung zu bleiben.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Löhr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht der Auffassung,
daß wir die heutige Debatte zu einer Generaldebatte über zollpolitische Fragen ausweiten sollten. Es erübrigt sich deshalb für mich, auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Kalbitzer hinsichtlich der Agrarzölle näher einzugehen. Ich darf mich aber meinem Herrn Vorredner insoweit anschließen, als auch ich feststellen möchte, daß ich im Außenhandelsausschuß keinen Kollegen weiß, der irgendwelche Interessentenstandpunkte aus egoistischen oder sonstigen Gründen verträte. Vielmehr sind sich alle Mitglieder dieses Ausschusses ihrer Grundverantwortung bewußt, die zollpolitischen Fragen unter dem Gesichtspunkt volkswirtschaftlicher Interessen zu betrachten und damit ihren Aufgaben als Abgeordnete dieses Hohen Hauses voll und ganz gerecht zu werden.
Im übrigen, Herr Kollege Kalbitzer, bedaure ich in dieser Hinsicht außerordentlich ihre Ausführungen, da ich meine, daß es eine Geschmackssache ist, in diesem Hohen Hause bei Entscheidungen, die der Ausschuß getroffen hat, immer und immer wieder von Interessenvertretungsstandpunkten, von der Wahrung beruflicher Interessen und damit Verwechslung volkswirtschaftlicher Aufgaben zu sprechen. Ich möchte hierauf nicht näher eingehen,
sondern zur Sache selbst kommen. — Herr Kalbitzer, ich glaube, in meinen Ausführungen lag eine vollständige Antwort.
Sie haben die Zollposition Linoleum angegriffen und haben gesagt, der Linoleumzoll müsse weiter gesenkt werden. Sie befinden sich damit in Übereinstimmung mit der Auffassung der Herren Kollegen von der Freien Demokratischen Partei, soweit sie dem Außenhandelsausschuß angehören. Ich möchte dazu folgendes sagen. Zunächst kann man in der Deutschen Bundesrepublik innerhalb der Linoleumindustrie nicht von einem Monopol reden. Immerhin gibt es vier angesehene Firmen, die Linoleum und Feltbase herstellen; bei Feltbase sind es sogar fünf Firmen. Auf der anderen Seite haben wir ja — wenn wir von dem Artikel und seiner Verwendung ausgehen — heute gleicherweise andere Güter, wie Gummibelage, Kunststoffe, Polyvenylchlorid-, Steinholzfußböden, Holz-, Gußholz-Fußböden usw., so daß man auch von der Ware her gesehen nicht von einem Monopol sprechen kann.
Wenn man nun andererseits versucht, eine weitere Zollermäßigung damit zu begründen, daß man sagt, bei der Ausschußabstimmung sei tatsächlich den volkswirtschaftlichen Belangen unserer sozialen Marktwirtschaft nicht entsprochen worden, dann sehe ich darin einen gewaltigen Irrtum, und zwar schon deshalb, weil wir bei Linoleum seit dem Jahre 1950 effektiv einen laufenden Preisabschlag bis zu 50 0/o des ehemaligen Warenpreises feststellen können.
Ich darf Ihnen sagen, daß diese Preissenkungen nur dadurch möglich geworden sind, daß die deutsche Linoleumindustrie im Interesse der sozialen Marktwirtschaft durch Rationalisierungsmaßnahmen im Laufe von vier Jahren zu dieser Preissenkung gekommen ist! Wenn man dabei berück-
sichtigt, daß das deutsche Linoleum heute auf dem Weltmarkt den niedrigsten Preis hat, und wenn man die Länderpreise von Frankreich, England und Holland vergleichsweise heranzieht, so kann man feststellen, daß der deutsche Linoleumpreis im Vergleich zu diesen Binnenpreisen der absolut niedrigste ist.
— Einen Augenblick, Herr Kollege! Ich werde Ihnen gleich beweisen, daß dieser Zoll von 20 % doch voll und ganz gerechtfertigt ist. Dieser niedrige Preis basiert auf einer vollen Rationalisierung und ist nur zu halten, wenn diese Werke voll. ausgelastet bleiben.
Ich komme gleich noch einmal auf diesen Tatbestand zurück, möchte hier aber eines einflechten. Es ist nicht wahr — und das weise ich entschieden zurück, weil ich mich bei Produktion und Handel in der letzten Woche noch einmal versichert habe —, daß auf dem Linoleummarkt eine Lieferfrist von sieben Monaten besteht.
Wir haben Lieferfristen wie bei Dachziegeln, Mauersteinen und ähnlichen Baustoffen, d. h. durchweg 14 Tage bis 3 Wochen.
Wenn wir nun — und damit darf ich auf das eingehen, was Herr Kollege Atzenroth mir eben zurief — einer weiteren Zollsenkung zustimmten, bedeutete dies, daß von England und Frankreich her Linoleum auf unseren Markt käme
— bitte, selbstverständlich, Automatismus innerhalb der Marktwirtschaft —;
das würde aber gleichzeitig bedeuten, daß die volle Auslastung der Kapazität unserer vier Linoleumproduzenten gefährdet wäre und daß damit die Preise nicht zu halten wären, Herr Atzenroth!
Ich darf einen Blick auf den internationalen Linoleummarkt werfen und feststellen, daß wir bei voller Liberalisierung von Linoleum heute in den Nachbarländern wie Frankreich und England Zölle haben — mit Sondertaxzuschlägen wie in Frankreich —, die bis zu 60 %, vom Grenzwert der Ware her gerechnet, betragen.
Wenn wir durch weitere prohibitiv wirkende Einfuhrrestriktionen dann heute mit deutschem Linoleum im Außenhandel quasi überhaupt nicht auf diesen eben benannten Märkten erscheinen können, so zeigt sich doch, daß die zollpolitischen Maßnahmen von uns allen im Zuge einer größeren westeuropäischen Wirtschaftsorientierung individuell gehandhabt werden müssen. Die Zollpolitik im Rahmen der Handelspolitik ist für uns ein Regulativ, das anhaltender Überprüfung bedarf.
Daraus darf ich schließen, daß es eben aus den von mir angeführten Gründen nicht der Wirklichkeit entspricht, daß Lieferfristen auf dem deutschen Linoleummarkt bis zu sieben Monaten beständen. Dies entspricht nicht der Realität. Ich darf weiter feststellen, daß eben die deutsche Linoleumindustrie seit 1950 im Zuge ihrer Rationalisierungsmaßnahmen die Preise bis zu 50 % gesenkt hat und daß andererseits 75 % der Rohstoffanteile von Linoleum immerhin Importwaren sind, wir aber die Preise bereits mit 50%iger Senkung seit
über einem halben Jahre halten, trotz steigender I Leinölpreise, die wertmäßig ungefähr 75 % des Produkts ausmachen. Wie Sie wissen werden, sind die Leinölpreise auf dem Weltmarkt ebenfalls bis zu 50 % gestiegen.
Ich bin deshalb der Meinung — gerade in Anbetracht der Tatsache, daß auch weitere Rohstoffe von Linoleum einen steigenden Weltmarktpreistrend aufweisen —, daß unsere deutsche Linoleumproduktion und -industrie die niedrigsten Preise überhaupt besitzt und daß wir im Interesse der Produzenten und der Konsumenten eben diese Zollermäßigung von 25 % auf 20 % aufrechterhalten müssen. Denn — und das ist der Grund für meinen Anspruch, daß meine Ausführungen durchaus volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind — der Konsument bei uns in Deutschland hat einen billigeren Linoleumpreis als der in Frankreich, Holland oder England.
Ich darf Ihnen im Namen meiner Freunde die Bitte vortragen, die Umdrucke 284 und 287 abzulehnen und sich im Sinne der Vorlage des Ausschusses für Außenhandelspolitik Drucksache 1147 zu entscheiden.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kalbitzer.
Meine Damen und Herren! Es fällt mir natürlich schwer, dieselben Inside-Informationen wie ein Geschäftsführer des Bundesverbandes der chemischen Industrie über die Lage der Linoleumindustrie in den letzten Wochen zu erhalten. Bei meinen Ausführungen mußte ich mich auf das beschränken, was die Verbraucher und die allgemeine Presse über den Linoleummarkt in Deutschland sagen.
In einem Punkt bin ich von Herrn Kollegen Löhr völlig mißverstanden worden: Ich habe mich keinesfalls etwa gegen die Meriten der Linoleumindustrie gewandt. Ich habe nicht bestritten, daß sie ihre Produktion kolossal gesteigert, daß sie rationalisiert und ihre Rationalisierungsgewinne zum Teil in höhere Dividenden ausgeschüttet hat — was ich den Leuten auch gar nicht krumm nehme —, zum Teil in weitere Rationalisierung — was ich ihnen auch nicht krumm nehme—; diese Produktionssteigerung hat sich auch preissenkend ausgewirkt. Die einzige Frage, um die es hier geht, ist, ob in der heutigen Situation eine weitere Senkung der Linoleumpreise durch Zollsenkung verantwortet werden kann oder nicht. Da komme ich zu dem Ergebnis — und Sie haben kein Argument dagegen vorgebracht —, daß heute durch Senkung der Linoleumzölle die Linoleumpreise erheblich gesenkt werden könnten, ohne daß diese Branche dadurch in irgendeine Krise käme. Weil dem so ist, meine ich im Interesse der Konsumenten: Zollsenkung, Preissenkung! Das kann die Linoleumindustrie nach ihrer allgemeinen, von Ihnen nicht bestrittenen Situation prächtig vertragen. Denken Sie deshalb an das Interesse der Konsumenten und folgen Sie unserem Antrag, im Interesse derjenigen, die schnell billige Wohnungen haben wollen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Margulies!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Löhr hat uns überzeugend nachgewiesen, daß eine weitere Zollsenkung durchaus möglich und für die Industrie tragbar ist.
Er hat uns hier dargetan, daß die Industrie so scharf durchrationalisiert ist, daß sie wesentlich leistungsfähiger ist als die Konkurrenzindustrie in England und Frankreich, so daß eine Überschwemmung unseres Marktes mit fremden Erzeugnissen in keiner Weise zu befürchten ist.
In einem Punkt gehen wir auseinander. Herr Dr. Löhr spricht von Lieferfristen von 14 Tagen. Ich habe das persönlich ausprobiert. Überall, wo ich nachgefragt habe, hat man mir gesagt: „Linoleum können wir Ihnen leider nicht geben; da müssen Sie sich ein halbes Jahr gedulden."
Ich möchte also doch annehmen — und das ersieht man wohl auch aus der Presse und aus allen Nachrichten, die man darüber bekommen kann —, daß es recht lange Lieferfristen gibt.
— Aber entschuldigen Sie, wo nehmen Sie den Beweis für Ihre Worte her? Ich habe mich genau so gut erkundigt wie Sie und traf jetzt in den letzten Tagen auf die Mitteilungen, daß nach wie vor Lieferfristen von über sechs Monaten bestehen.
— Sie werden mich doch nicht als Lügner hinstellen wollen!
— Ich habe mich bei einer ganzen Reihe von Fachfirmen erkundigt.
— Also da werden wir nie einig werden!
Ich möchte jedenfalls, und zwar vor allem deshalb, weil es nach den Ausführungen des Kollegen Löhr durchaus ohne jede Gefahr für die Werke geschehen kann, mich doch dafür aussprechen, daß wir die Möglichkeit eröffnen, den Markt durch angemessene Einfuhren zu korrigieren. Das ist der Sinn unserer Wettbewerbswirtschaft, und für die möchte ich mich hier nochmals wärmstens verwenden.
Ich bitte, noch etwas anderes zu überlegen. Es ist für unsere Referenten im Ministerium keine besonders angenehme Aufgabe, mit den Werken über Zollsenkungen verhandeln zu müssen. Wir wissen alle, welche Argumente da gebracht werden: daß der Ruin der Werke unmittelbar 'bevorsteht, wenn irgendwelche Zölle gesenkt werden. Wir haben alle im Interesse der Allgemeinheit dafür zu sorgen, daß das Äußerste erreicht wird. Wenn nun diese Werke nichts anderes zu tun brauchen, als sich hinter irgendeinen Abgeordneten zu stecken, damit er das so mühsam erreichte Ergebnis wieder umschmeißt, dann werden wir auf die Dauer von den Herren nicht verlangen können, daß sie ihre Kraft für dieses von uns allen angestrebte Ziel einsetzen.
Deshalb möchte ich Sie nochmals bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Ich wäre auch dankbar, wenn sich die SPD unserem Antrag anschlösse, weil wir nicht riskieren wollen, daß die ganze Zollverordnung wegen der 3% kaputtgeht, und wenn das Haus sich dafür entscheiden könnte, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Herr Abgeordneter Engell!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier nicht eine weitere Linoleumdebatte auslösen. Ich möchte nur ganz kurz sagen, daß nach unseren Informationen tatsächlich ein Engpaß bei Linoleum besteht. Die Vertreter des zuständigen Ministeriums haben auch im Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen gesagt, daß dort augenblicklich Lieferschwierigkeiten vorhanden sind und daß die einheimische Produktion mit dem Tempo des Wohnungsbaus zunächst nicht mitzukommen vermag. Es erscheint daher klar, daß wir einer Zollsenkung zustimmen können. Wir wären bereit, dem sozialdemokratischen Änderungsantrag zuzustimmen, uns aber auch dem Gegenantrag der FDP anzuschließen.
Abgeordneter Kalbitzer.
Meine Damen und Herren! In dem eben stattgefundenen Disput zwischen den Herren Kollegen Löhr und Margulies kam der Kern der Meinungsverschiedenheit in einem Wort klar zum Ausdruck. Herr Kollege Margulies erklärte, er habe sich dort erkundigt, wo ein einfacher Konsument sein Linoleum kaufe, nämlich im Geschäft, und man habe ihm gesagt, man müsse über ein halbes Jahr warten. Damit hat Kollege Margulies recht. Herr Löhr gab auf die Zwischenfrage: „Wo haben Sie das her, wo haben Sie sich erkundigt?" zur Antwort, er habe sich bei der Industrie erkundigt.
— Das ist das Erstaunliche, daß Herr Kollege Löhr also andere Händler kennt als wir übrigen, die wir diese Lieferfristen erfahren haben. Aber ich möchte diese Frage auf sich beruhen lassen und nur die Feststellung treffen: Es ist ja klar, daß die Industrie, die an hohem Zoll interessiert ist, auf Befragen immer sagt, daß sie liefern kann. Aber der, der das Linoleum wirklich haben will, sitzt da und kriegt es nicht.
Zum nächsten Punkt möchte ich folgendes sagen. Herr Kollege Margulies bat uns Sozialdemokraten, wir möchten uns dem FDP-Antrag anschließen. Ich denke, wir können es so handhaben, daß wir selbstverständlich unseren weitergehenden Antrag zur Abstimmung stellen, der Ihren ursprünglichen Vorschlag aufgenommen hat. Falls er wider unsere Hoffnung nicht angenommen werden sollte, würden wir Ihrem FDP-Vorschlag unsere Zustimmung geben.
Abgeordneter Dr. Löhr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, daß ich das
Hohe Haus noch einmal mit Linoleum beschäftigen muß.
— Nein, nein, keine Bange!
Ich glaube, in einigem absolut mißverstanden worden zu sein. Ich möchte zunächst nochmals auf die Lieferschwierigkeiten eingehen. Bis vor drei Monaten bestanden bei der deutschen Linoleumindustrie echte Lieferschwierigkeiten. Nachdem man mit den Kapazitätserweiterungen in die Produktion gekommen ist und jetzt — ich habe mich letzte Woche wirklich beim Großhandel und Einzelhandel erkundigt — eine Lockerung in der Linoleumversorgung eingetreten und nach Auskünften Frankfurter und Darmstädter Linoleumhändler heute tatsächlich eine ordentliche Versorgung garantiert ist, bin ich der Auffassung, daß in dieser Hinsicht kein Argument mehr für eine weitere Zollsenkung über die 200/o hinaus gegeben ist; so hat ja auch der Außenhandelspolitische Ausschuß beschlossen.
Der Herr Kollege Kalbitzer hat mir vorgehalten, ich hätte sicher andere Händler gefragt als er. Das dürfte selbstverständlich sein.
Nun noch einmal zur Preisfrage. Ich habe vorhin zu analysieren versucht, daß auf Grund der Rationalisierungsmaßnahmen innerhalb der deutschen Linoleumindustrie und der erfolgten Kapazitätserweiterung eine volle Versorgung unseres Marktes und darüber hinaus eine Ausführung der Exportaufträge möglich ist. Weiter habe ich darauf hingewiesen, daß die Preissenkung — bis zu 50% des Marktpreises von 1950 — auf die Rationalisierungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Wenn wir nun durch weitere Zollsenkungsmaßnahmen z. B. England und Frankreich, die sich beim Linoleum mit hohen Zollmauern umgeben und weitere prohibitiv wirkende Einfuhrrestriktionen betrieben haben — jetzt erst wieder Frankreich bei der Heraufsetzung der Liberalisierungsquote auf 75% —, weitere Ausfuhrmöglichkeiten geben, dann ist, auf die Dauer gesehen, die Vollbeschäftigung, die den verbilligten Preis bei uns rechtfertigt und ermöglicht hat, nicht mehr möglich. Damit treten zwangsläufig Preiserhöhungen ein, nicht zuletzt auf Grund der gestiegenen Rohstoffpreise, die seither trotzdem unsere deutsche Linoleumindustrie immerhin veranlaßt haben, am niedrigsten Preis festzuhalten.
Ich bin deshalb der Auffassung, daß diese meine Begründungen in vollem Umfange volkswirtschaftlich klar und logisch sind und dem wirklichen Sachverhalt entsprechen, und bitte daher das Hohe Haus nochmals um Ablehnung der Umdrucke 284 und 287 und um Annahme des Antrags Drucksache 1147, wie im Außenhandelspolitischen Ausschuß beschlossen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wirths.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte nicht die Absicht, zu diesem Thema etwas zu sagen. Aber einige Kollegen aus dem Bausektor haben mich gebeten, das zu tun.
Sehr verehrter Herr Kollege Löhr, Sie haben gesagt, Sie hätten in diesen Tagen beim Großhandel und Kleinhandel eine Umfrage gemacht. In diesen Tagen liegt ja das gesamte Baugewerbe still. Im Augenblick liegen keine Abrufe vor. Daher
kommt es, daß im Augenblick selbstverständlich geliefert werden kann.
— Auch der Innenausbau geht nicht weiter.
— In Bonn taut es im Augenblick, aber in anderen Gebieten haben wir noch Frost.
Nehmen Sie einmal das vergangene Jahr. Es besteht gar kein Zweifel darüber, daß wir auf dem Linolsektor wirklich einen Engpaß haben. Die großen Händler, die in der Lage sind, Vorratsläger anzuschaffen, tun das.
Die Bauträgerfirmen, die Wohnungsunternehmen, sind in vielen Fällen gezwungen, im voraus mitzufinanzieren.
Es kommt noch etwas hinzu. Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit Ersatzfußböden für Linoleum Versuche gemacht. Wir haben auch Versuche gemacht, beispielsweise die nordischen Hobeldielen, die wir früher verwandt haben, durch Steinholz-, durch Spachtelböden irgendwelcher Art zu ersetzen. Die Tendenz geht aber dahin, daß wir von diesen Ersatzböden — Steinholz- und Spachtelböden — wieder zu Qualitätsfußböden kommen. Dazu gehört das Linol. Wir werden also in Zukunft noch mehr Linol als in den vergangenen Jahren in Anspruch nehmen müssen. Infolgedessen möchte ich bezweifeln, daß das eintritt, was Herr Kollege Löhr bezüglich der Versorgung gesagt hat.
Ich möchte abschließend sagen: ich halte es für durchaus notwendig, daß diese Zollsenkung eintritt.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hauffe.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin durch die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Löhr dazu gereizt worden, von der Verbraucherseite her etwas zu sagen, und zwar deshalb, weil der Herr Abgeordnete Dr. Löhr das Bundeswirtschaftsministerium hinsichtlich seiner Auskunft im Wohnungsbauausschuß praktisch der unwahren Berichterstattung beschuldigt.
Wir haben nämlich die Frage der Preissteigerungen bei Baustoffen in den letzten Wochen im Wohnungsbauausschuß diskutiert und dabei u. a. auch die Frage der Versorgung mit Linoleum im Zusammenhang mit dem Ersatz des Holzfußbodens durch das Linoleum besprochen. Dabei hat das Bundeswirtschaftsministerium erklärt, daß in Linoleum ein echter Engpaß besteht und daß lediglich deshalb an eine Kapazitätsausweitung trotz erhöhten Bedarfs nur sehr vorsichtig herangegangen wird, weil es nämlich sehr zweifelhaft ist, wie weit die jetzt in Vorbereitung befindlichen und auf dem Markt immer mehr angebotenen Ersatzfußböden, Gummifußböden usw., sich einen Teil des Marktes erobern, und weil es deshalb fraglich ist, ob die
augenblickliche Konjunktur für Linoleum nachher gehalten werden kann. Das war aber, wie ich es verstanden habe, ein Argument der Industrie dafür, daß sie im Augenblick nicht an eine größere Kapazitätsausweitung herangeht.
Das war eine Auskunft, die noch keine sechs Wochen alt ist.
Dann etwas anderes. Wir sind vom Bausektor aus sehr stark an einer guten Belieferung des Linoleummarktes interessiert, weil nämlich im Augenblick die Konkurrenz zwischen der Holzdecke und der Massivdecke sich in vielen Gebieten so ungefähr die Waage hält. Wir wissen, was für einen Engpaß wir in Holz auch für die Zukunft haben. Uns ist jede Möglichkeit recht angenehm, die Massivdecke mit Linoleumfußboden mehr benutzen zu können. Deswegen könnte auch die geringste Preissenkung beim Linoleum durch eine Zollsatzsenkung auf unseren Baumarkt für das kommende Jahr einen durchaus günstigen Einfluß haben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zuerst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Umdruck 284 . Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Im Vorstand besteht keine Einmütigkeit.
Ich bitte deshalb um Wiederholung der Abstimmung. Diejenigen Damen und Herren, die für den Änderungsantrag der Fraktion der SPD sind, bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Gegenprobe! — Meine Damen und Herren, Einmütigkeit besteht im Vorstand auch jetzt nicht.
Wir kommen zum Hammelsprung. Ich bitte, den Saal zu räumen.
Ich bitte, die Türen zu schließen. — Ich bitte, mit idler Auszählung zu beginnen.
Ich bitte, die Türen zu schließen. — Die Abstimmung ist geschlossen.
Ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Mit Ja haben 186 Mitglieder des Hauses gestimmt, mit Nein 136; 10 Mitglieder des Hauses haben sich enthalten. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD ist damit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses Drucksache 1147 mit den in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!—Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1149, 472 [neu]*)).
*) Siehe Anlage 9.
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Unertl. Wird das Wort zur ergänzenden Berichterstattung gewünscht?
— Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort zu dem Bericht gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Bericht in der vorliegenden Form der Drucksache 1149 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war idie Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich rufe iauf Punkt 14 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1153, 922).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Margulies. Ich frage iden Herrn Berichterstatter, ob er das Wort nehmen will.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen soll eine Höchstgrenze des Zolles für Tarifnummer 1801 — Kakaobohnen, roh oder geröstet — von 50 DM per 100 kg eingeführt werden. Die Notwendigkeit dieser Begrenzung des Zollsatzes nach oben ergab sich aus dem Wertzollsystem. Die Schwankungen des Weltmarktes führten zu einer Überhöhung des Zolles, wodurch der Rohstoff für die Schokoladenherstellung in unerwünschter Weise verteuert wurde. Um diesem Übelstand abzuhelfen, soll durch die Zweiundzwanzigste Verordnung — unter Beibehaltung des 10 %igen Wertzolls und der bisherigen Mindestgrenze von 30 DM je 100 kg — die Höchstgrenze von 50 DM eingeführt werden.
Der Ausschuß bittet Sie, der Vorlage zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, Sie haben den zusätzlichen Bericht dies Herrn Berichterstatters gehört. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wortgewünscht? — Frau Abgeordnete Strobel!
Meine Herren und Damen! An sich steht im Augenblick nicht die Drucksache 1155 zur Debatte. Da aber der Antrag, zu dem Herr Margulies berichtet hat, unserem Antrag vorgreift, sehe ich mich veranlaßt, Sie zu bitten, Ihre Aufmerksamkeit nun vom Linoleum weg Finanzzöllen auf wichtige Lebensmittel zuzuwenden.
Wir beantragen in Drucksache 550, die Bundesregierung aufzufordern, die Finanzzölle auf Zitronen, Kaffee, Tee und Kakaobohnen aufzuheben, also in der Zollsatzliste als neuen Zollsatz „frei" einzustellen. Dieser Antrag hat leider im Außenhandelsausschuß keine Mehrheit gefunden. Wir bedauern es sehr, wenn man so wichtige Nahrungsmittel wie Kakaobohnen, die vor allen Dingen für die Ernährung unserer Kinder sehr wichtig sind, ausschließlich aus fiskalischen Gründen mit einem Zoll belegt. Im Außenhandelsausschuß hat es für die Ablehnung unseres Antrages keinen anderen Grund gegeben als den, es handle sich hier um eine Haushaltsposition, auf die das Finanz-
ministerium nach seinen Angaben nicht verzichten könne. Das bedeutet praktisch, daß Ausgaben in den verschiedenen Haushalten finanziert werden aus Einnahmen, durch die 'der Preis wichtiger Lebensmittel wesentlich verteuert wird.
Das gilt nicht nur für Kakao und Schokolade; das gilt vor allen Dingen auch für Kaffee. Der Einwand, der hier immer wieder gemacht wird, daß Kaffee und Tee eigentlich keine Lebensmittel, sondern Genußmittel seien, erscheint uns absolut unberechtigt. Man kann heute diese beiden Lebensmittel nicht mehr ausschließlich als Genußmittel bezeichnen. Für viele Verbraucher bedeutet es eine wesentliche Belastung ihres Konsums, daß die Preise dieser Lebensmittel bei uns durch Zölle und Steuern so wesentlich erhöht sind.
— Herr Kollege Unertl, Bier zieht, glaube ich, in diesem Zusammenhang nicht. Denken Sie gerade bei Kaffee einmal daran, wie gern sich viele alte Leute auch einmal ein Schälchen dieses bei ihnen so beliebten Getränks leisten, und daß wir es verantworten müssen, wenn wir ihnen das geradezu unmöglich machen.
Wie ich mir habe sagen lassen, beträgt die Einnahme des Bundesfinanzministeriums aus diesen Zöllen etwa 200 Millionen DM. Das ist bei dem Gesamtvolumen kein allzu großer Betrag, wenn man bedenkt, daß er ausschließlich auf Lebensmitteln lastet. Wir haben uns bei unserm Antrag aber auch davon leiten lassen, daß es im allgemeinen Interesse liegt, wenn gerade bei eingeführten Lebensmitteln eine Konsumausweitung erfolgt, und die erscheint eben nur auf diesem Wege möglich.
Wir bitten Sie deshalb, sich noch einmal gründlich zu überlegen, ob es richtig ist, einen solchen Antrag abzulehnen, und bitten Sie, den Beschluß des Außenhandelsausschusses zu korrigieren, indem Sie unseren Antrag, Drucksache 550, annehmen. Wir haben uns damit einverstanden erklärt, daß Zitronen vorläufig ausgeklammert werden, weil darüber noch internationale Verhandlungen stattfinden.
Frau Abgeordnete Strobel, wollen Sie jetzt erneut einen Änderungsantrag einbringen?
— Dann darf ich bitten, daß nachher dazu geredet wird.
— Aber der Änderungsantrag liegt hier nicht vor.
— Gewiß. Ich frage nur, ob Sie die Drucksache 550 zur Hand haben.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Serres.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entgegen 'den Ausführungen meiner Kollegin von der sozialdemokratischen Fraktion darf ich Sie bitten, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen, d. h. den Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen auf Drucksache 922 unverändert anzunehmen. Zur Begründung gestatte ich mir darauf hinzuweisen, daß, wenn wir den Wünschen der sozialdemokratischen Fraktion folgen wollten, die Verordnung heute nicht endgültig verabschiedet werden könnte. Vielmehr würden die Änderungsbeschlüsse 'des Hohen Hauses in diesem Falle an das Bundeskabinett gehen, das erst entscheiden müßte, ob die Verordnung endgültig in Kraft treten kann. Wir sind aber der Auffassung, daß die Sache für die 'beteiligten Kreise eilbedürftig ist. Ich darf auch darauf aufmerksam machen, daß die Verordnung in der uns jetzt vorliegenden Fassung auf den 16. August 1954 zurückwirkt und insofern Gewähr dafür gegeben ist, daß die Hausse auf dem Rohkakaomarkt bei der Berechnung der Zölle berücksichtigt wird.
Ich bitte namens meiner politischen Freunde, die Drucksache 922 unverändert anzunehmen. Wir verfolgen daher auch nicht weiter den Antrag einiger Freunde meiner Fraktion auf Drucksache 580 und werden gegen den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 550, soweit er sich auf Kakaobohnen bezieht, stimmen.
Meine Damen und Herren, ich habe mich eben mit der Frau Abgeordneten Strobel darüber verständigt, daß wir über ihren Antrag bei Punkt 17 der Tagesordnung noch verhandeln. —
Herr Abgeordneter Margulies!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatter darf ich darauf aufmerksam machen, daß die Vorlage Drucksache 922 auf jeden Fall angenommen werden sollte, auch dann, wenn den Wünschen, die Frau Strobel hier eben vorgetragen hat, Rechnung getragen werden soll; denn diese Verordnung datiert ab 15. August 1954, während die Anträge, die sonst zu dem gleichen Punkt vorliegen, erst in Zukunft in Kraft treten können.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1153. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 15 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1154, 1031).
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht?
— Es kann verzichtet werden.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. -
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1154 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 16 der Tagesordnung: Beratung des Schriftlichen Berichts *) des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Allgemeine Senkung der Zollsätze (Drucksachen 1150, 551).
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht?
— Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kalbitzer.
Meine Damen und Herren! Um den Kern der Frage, ob eine lineare, eine allgemeine also, oder eine individuelle Zollsenkung stattfinden soll, haben wir schon vorher eine Diskussion geführt. Ich will sie nicht in aller Breite wieder aufgreifen, sondern möchte nur auf einen Einwand, der gegen meine vorigen Ausführungen zu diesem Punkt der linearen Zollsenkung gemacht worden ist, eingehen. Dieser Einwand gegen unseren Vorschlag einer allgemeinen 20%igen Zollsenkung ist der, daß man sich durch eine solche allgemeine Zollsenkung der Aushandlung einer Zollsenkung in internationalen Zollverhandlungen begebe. Dieses Argument, daß man sich also gewissermaßen eines Druckmittels in internationalen Zollverhandlungen begebe, habe ich jahrelang akzeptiert. Ich muß aber sagen,' die Erfahrungen der internationalen Zollverhandlungen zeigen, daß wir auf diese Art überhaupt zu keinen Zollsenkungen kommen, weil andere Länder mit anderen Wirtschaftsprinzipien in keiner Weise dazu zu bewegen sind, auch wenn sie von uns Gegenleistungen erhalten, ihrerseits nennenswerte Zollsenkungen vorzunehmen. Diese Methode also, nur dann deutscherseits die Zölle zu senken, wenn das Ausland mitgeht — eine Sache, die zugegebenermaßen durchaus eine Logik in sich hat —, führt zu keinem Erfolg.
Wir müssen uns deshalb einem anderen Prinzip zuwenden, und zwar die Zollhöhe mit der Außenhandelskraft des betreffenden Landes in Relation bringen. Da zeigt sich der erfreuliche Zustand, daß Deutschland eine größere Außenhandelskraft hat als einige westliche Nachbarn, die erheblich höhere Zollsätze haben. Man kann z. B. die deutschen Zollsätze nicht ohne weiteres mit den französischen — um nur ein Beispiel zu nehmen — vergleichen, weil die Höhe der französischen Zollsätze sich zu einem gewissen Teile nur dadurch erklärt, daß damit eine künstliche Überbewertung des f ranzösischen Franc abgegolten wird. Das heißt, die ungewöhnlich hohen französischen Zollsätze sind nur deshalb nötig, weil der französische Franc, Gott sei es geklagt, falsch bewertet wird. Wenn wir also darauf warten, daß die Franzosen ihre eigene Währung korrigieren, auf die wir gar keinen Einfluß haben und natürlich auch gar nicht haben wollen, dann kommen wir niemals zu einer deutschen Zollherabsetzung.
Im Laufe der Jahre hat sich bei mir durch Beobachtung der internationalen Zollverhandlungen die Überzeugung herausgebildet, daß diese Methode, nur wechselseitig die Zölle zu senken, zu dem negativen Ergebnis führt, daß das allgemeine internationale Zollniveau zu hoch bleibt. Ich meine,
*) Siehe Anlage 10.
die deutsche Außenhandelskraft ist so groß, daß wir uns heute eine einseitige Vorleistung in Zöllen erlauben können und dann sehen können, ob die anderen nachkommen. Mit dieser Politik würden wir übrigens nicht einmal besonders originell sein. Bezüglich der durchschnittlichen Zollhöhe liegt Deutschland durchaus in der Mitte zwischen den Ländern, die noch viel höhere Zölle haben — Herr Dr. Löhr hat sie beispielsweise angeführt: die Franzosen vor allem, aber auch die Engländer, Italiener und Amerikaner —, und den Ländern, denen es wirtschaftlich auch sehr gut geht und die erheblich niedrigere Zölle haben als wir, z. B. die skandinavischen und die Benelux-Länder. Ich meine, in der Situation, in der wir sind, als ein Land, das vom Außenhandel abhängig ist und das im Außenhandel leistungsfähig ist, kann man eine einseitige allgemeine Zollherabsetzung durchaus vertragen. Deshalb mein Hinweis: wenn man weiter wartete, bis die anderen mitmachen, würde man bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten.
Weitere Wortmeldungen? — Herr Abgeordneter Dr. Serres!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abzulehnen, schon allein deshalb, weil das Hohe Haus sich inzwischen für die beiden Vorlagen über eine individuelle Zollsenkung entschieden hat. Damit muß konsequenterweise der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion betreffend eine lineare Senkung der Zollsätze abgelehnt werden. Ich darf Sie bitten, dem Ausschußantrag zu folgen und den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion Drucksache 551 abzulehnen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1150 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Ich rufe Punkt 17a der Tagesordnung auf:
Beratung des Ersten Schriftlichen Berichts*) des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Aufhebung der Zollsätze für Zitronen, Kaffee, Tee und Kakaobohnen (Drucksachen 1155, 550).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Oesterle.
— Der Herr Berichterstatter verzichtet. Punkt 17b:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Bauknecht und Genossen betreffend Festsetzung eines Höchstzollsatzes für Kakaobohnen (Drucksachen 1151, 580).
*) Siehe Anlage 11.
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Margulies. Bitte, Herr Abgeordneter!
Meine Damen und Herren! In Konsequenz der Annahme des Antrags auf Drucksache 922 bittet der Ausschuß, den Antrag auf Drucksache 580 abzulehnen. Wir haben uns hier der Regierungsbegründung angeschlossen, vielleicht auch ein wenig unter der Unsicherheit, ob nicht durch eine Veränderung die ganze Vorlage gefährdet würde. Das ist ja nun ausgestanden, und man wird in Zukunft noch einmal darüber sprechen können.
Ich möchte aber doch darauf hinweisen, daß es sich um einen Finanzzoll handelt, der im Jahre 1953 22,5 Millionen, im Jahre 1954 25,8 Millionen DM erbracht hat, daß also schon der vorliegende Antrag einen Verlust von 8 Millionen DM bedeuten würde, über die wir ohne Zustimmung des Finanzministers wohl kaum werden verfügen wollen.
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Strobel.
Meine Herren und Damen! Damit hier kein Irrtum entsteht, möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen, daß die Zustimmung zu der Zollsatzverordnung, die eine Einführung des Höchstzollsatzes beinhaltet, nicht bedeutet, daß dadurch etwa unser Antrag Drucksache 550 nunmehr erledigt ist oder abgelehnt werden müßte. Ich bitte Sie nochmals, daran zu denken, daß man Lebensmittelverteuerungen durch Zoll doch nicht aus fiskalischen Gründen aufrechterhalten kann. Wenn man auf der anderen Seite bereit war, z. B. bei der Steuergesetzgebung den großverdienenden Kreisen weitgehende Steuersenkungen zuzugestehen, sollte man die hier gegebene Möglichkeit benutzen, auch einmal den breiten Verbraucherschichten eine gewisse Senkung ihrer Ausgaben zuzugestehen. Sie haben durch unseren Antrag hierzu die Möglichkeit. Ich bitte Sie, bei der Abstimmung daran zu denken.
Das Wort wird nicht weiter gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Ich komme zur Abstimmung. Ich rufe auf zur Abstimmung den Antrag Drucksache 1155. Wer für den Antrag des Ausschusses ,auf Drucksache 1155 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Ich rufe auf zur Abstimmung den Antrag Drucksache 1151. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1151 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Ich rufe auf Punkt 18 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts *) des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Aufhebung der Zollsätze für bespielte Tonbänder und Lichtbilder zur Nachrichtenübermittlung (Drucksachen 1146, 549).
*) Siehe Anlage 12.
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Wehr. Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort nehmen will. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1146 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung: Beratung des Entwurfs einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen .
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wer der Überweisung der Vorlage an den Ausschuß für Außenhandelsfragen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Die Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 20 der Tagesordnung: Beratung des Entwurfs einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen .
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Es ist Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen beantragt. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Die Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen ist beschlossen.
Wir kommen zum Punkt 21 der Tagesordnung: Beratung des Entwurfs einer Siebenundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen .
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Es ist Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen beantragt. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Die Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen ist erfolgt.
Punkt 22 der Tagesordnung:
Beratung des Entwurfs einer Siebenten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl .
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Es ist beantragt Überweisung an den Auschuß für Außenhandelsfragen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! - Die Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen ist erfolgt.
Punkt 23 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP GB/BHE, DP betreffend Einsetzung eines Ausschusses für Fragen der Wiedergutmachung .
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Antrag ist einstimmig angenommen. Die Einsetzung des Ausschusses für Fragen der Wiedergutmachung ist beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 24 der Tagesordnung:
Beratung der Ubersicht 9 über Anträge von
Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen .
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht
der Fall.
Wer hier zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Die Zustimmung ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 25 der Tagesordnung: Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ).
S) Siehe Anlage 5.
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist antragsgemäß beschlossen.
Meine Damen und Herren, die nächste Fragestunde des Deutschen Bundestages ist festgesetzt auf Mittwoch, den 23. Februar, 14 Uhr. Sperrfrist ist Freitag, der 18. Februar, 12 Uhr.
Ich werde weiter gebeten, bekanntzugeben, daß die von dem Herrn Abgeordneten Brookmann auf 18 Uhr anberaumte Besprechung sofort im Anschluß an das Plenum auf Zimmer 214 Süd stattfindet.
Meine Damen und Herren, wir sind am Schluß der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, den 28. Januar 1955, 9 Uhr vormittags, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.