Rede:
ID0206410100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 358
    1. die: 24
    2. der: 22
    3. in: 14
    4. den: 13
    5. des: 12
    6. und: 11
    7. zu: 11
    8. das: 7
    9. über: 7
    10. für: 7
    11. dem: 7
    12. daß: 6
    13. von: 6
    14. —: 6
    15. Entwurf: 6
    16. wir: 6
    17. im: 5
    18. Ausschuß: 5
    19. ist: 4
    20. Ich: 4
    21. nach: 4
    22. als: 4
    23. Gesetz: 4
    24. Drucksache: 3
    25. Antrag: 3
    26. Besatzungsfolgen: 3
    27. zunächst: 3
    28. auch: 3
    29. es: 3
    30. ein: 3
    31. unserer: 3
    32. durch: 3
    33. noch: 3
    34. Finanzministerium: 3
    35. einen: 3
    36. sich: 3
    37. uns: 3
    38. Es: 3
    39. Besatzungsgeschädigten: 3
    40. auf: 3
    41. Die: 2
    42. Anfrage: 2
    43. Begründung: 2
    44. 2: 2
    45. b: 2
    46. Beratung: 2
    47. eingetreten: 2
    48. Abgeordneten: 2
    49. hat: 2
    50. Wort: 2
    51. Als: 2
    52. Mai: 2
    53. 1954: 2
    54. Schloß: 2
    55. Besatzungsleistungen: 2
    56. Besatzungsschäden: 2
    57. seine: 2
    58. nicht: 2
    59. Vertragswerkes: 2
    60. insbesondere: 2
    61. ohne: 2
    62. Aussicht: 2
    63. man: 2
    64. neuen: 2
    65. nehmen: 2
    66. 47: 2
    67. denen: 2
    68. ob: 2
    69. einzureichen,: 2
    70. eine: 2
    71. Beratungen: 2
    72. deren: 2
    73. ihrem: 2
    74. entschlossen: 2
    75. materiellen: 2
    76. ausdrücklich: 2
    77. zwischen: 2
    78. also: 2
    79. Ansprüche: 2
    80. sind: 2
    81. Regelungen: 2
    82. Ausschusses: 2
    83. 1094: 2
    84. Große: 1
    85. beantwortet.: 1
    86. nehme: 1
    87. an,: 1
    88. Punkt: 1
    89. werden: 1
    90. soll.: 1
    91. zur: 1
    92. Unterstützung: 1
    93. Besprechungsantrags: 1
    94. erforderliche: 1
    95. Anzahl: 1
    96. vorhanden.Zur: 1
    97. Abgeordnete: 1
    98. Professor: 1
    99. Wahl.Dr.: 1
    100. Wahl: 1
    101. 554: 1
    102. Genossen: 1
    103. eines: 1
    104. Gesetzes: 1
    105. Abgeltung: 1
    106. idem: 1
    107. überwiesen: 1
    108. wurde,: 1
    109. konnte: 1
    110. monatelang: 1
    111. werden.: 1
    112. Durch: 1
    113. Ablehnung: 1
    114. 1952: 1
    115. französischen: 1
    116. Kammer: 1
    117. war: 1
    118. unsere: 1
    119. gesamte: 1
    120. außenpolitische: 1
    121. Position,: 1
    122. Verhältnis: 1
    123. Besatzungsmächten,: 1
    124. Grundlage.: 1
    125. dann: 1
    126. einigen: 1
    127. Wochen: 1
    128. doch: 1
    129. Beendigung: 1
    130. Besatzungsregimes: 1
    131. stand,: 1
    132. lag: 1
    133. nahe,: 1
    134. Vertragstexte: 1
    135. abwarten: 1
    136. wollte,: 1
    137. ehe: 1
    138. diese: 1
    139. Materie: 1
    140. Angriff: 1
    141. konnte.: 1
    142. In: 1
    143. Tat: 1
    144. haben: 1
    145. Abmachungen: 1
    146. \'Grundlagen: 1
    147. deutsches: 1
    148. unid: 1
    149. stark: 1
    150. verändert.: 1
    151. nenne: 1
    152. nur: 1
    153. Frage: 1
    154. Gesetzgebungskompetenz:: 1
    155. Wiewelt: 1
    156. kann: 1
    157. deutsche: 1
    158. Gesetzgeber: 1
    159. alliierte: 1
    160. Nr.: 1
    161. hinausgehen?,: 1
    162. ferner: 1
    163. Endtermin: 1
    164. Besatzungsregimes,: 1
    165. mit: 1
    166. Inkrafttreten: 1
    167. eintritt,: 1
    168. Übergangsregelung: 1
    169. Truppenvertrages,: 1
    170. genommene: 1
    171. Ablösung: 1
    172. ,den: 1
    173. Atlantikapkt-Truppenvertrag,: 1
    174. alles: 1
    175. Fragen,: 1
    176. keine: 1
    177. Stellung: 1
    178. konnte.Mittlerweile: 1
    179. erarbeitet,: 1
    180. Einpassung: 1
    181. gesetzlichen: 1
    182. Regelung: 1
    183. Verträge: 1
    184. geschaffenen: 1
    185. Rahmen: 1
    186. vornimmt,: 1
    187. standen: 1
    188. nun: 1
    189. vor: 1
    190. Frage,: 1
    191. überlassen: 1
    192. sollten,: 1
    193. aus: 1
    194. diesen: 1
    195. Kabinett: 1
    196. Bundesrat: 1
    197. Regierungsentwurf: 1
    198. was: 1
    199. weitere: 1
    200. Verzögerung: 1
    201. um: 1
    202. Monate: 1
    203. bedeutet: 1
    204. hätte,: 1
    205. oder: 1
    206. anderen: 1
    207. Weg: 1
    208. gab,: 1
    209. Besatzungsgeschädigten,: 1
    210. Notlage: 1
    211. Ungeduld: 1
    212. allen: 1
    213. bekannt: 1
    214. ist,: 1
    215. schon: 1
    216. früher: 1
    217. Recht: 1
    218. verhelfen.: 1
    219. Wir: 1
    220. deshalb,: 1
    221. Bundesministeriums: 1
    222. Finanzen: 1
    223. Initiativantrag: 1
    224. einiger: 1
    225. Koalitionsparteien: 1
    226. Lösungen: 1
    227. gutzuheißen.: 1
    228. Dias: 1
    229. wurde: 1
    230. Unterzeichnern: 1
    231. abgesprochen.: 1
    232. handelt: 1
    233. darum,: 1
    234. die\n: 1
    235. beiden: 1
    236. Entwürfe: 1
    237. einmal: 1
    238. fixiert: 1
    239. andererseits: 1
    240. Zahlungspflichtige: 1
    241. Gesetzentwurf: 1
    242. diejenigen: 1
    243. vorschlägt,: 1
    244. er: 1
    245. Geschädigten: 1
    246. anerkennt.: 1
    247. Grenzen: 1
    248. abgesteckt,: 1
    249. innerhalb: 1
    250. einem: 1
    251. Ausgleich: 1
    252. Forderungen: 1
    253. Seite: 1
    254. Anerkenntnissen: 1
    255. Gegenseite: 1
    256. kommen: 1
    257. müssen.Daß: 1
    258. Finanzministeriums: 1
    259. seinen: 1
    260. allem: 1
    261. giutheißen,: 1
    262. stellen: 1
    263. fest.: 1
    264. Andererseits: 1
    265. mindestens: 1
    266. unserem: 1
    267. Spiezialgebiet: 1
    268. besser: 1
    269. sein: 1
    270. Ruf,: 1
    271. wie: 1
    272. einer: 1
    273. letzten: 1
    274. Ausschußsitzungen: 1
    275. Vertreter: 1
    276. Hotel-: 1
    277. Gaststättengewerbes: 1
    278. bestätigt: 1
    279. haben.: 1
    280. Aber: 1
    281. unser: 1
    282. Streben: 1
    283. muß: 1
    284. dahin: 1
    285. gehen,: 1
    286. zusätzlichen: 1
    287. Leistungen: 1
    288. Bundes: 1
    289. Zahlungen: 1
    290. hinaus: 1
    291. Möglichkeit: 1
    292. einwandfreie: 1
    293. Rechtsgrundlage: 1
    294. schaffen: 1
    295. reine: 1
    296. Verwaltungsermessen: 1
    297. hinauskommen.: 1
    298. wird: 1
    299. Aufgabe: 1
    300. sein,: 1
    301. hier: 1
    302. Kürze: 1
    303. richtige: 1
    304. Mittellösung: 1
    305. finden.: 1
    306. darf: 1
    307. dabei: 1
    308. ruhigsagen,: 1
    309. deshalb: 1
    310. besonders: 1
    311. einebeschleunigte: 1
    312. Erledigung: 1
    313. dies: 1
    314. Gesetzentwurfs: 1
    315. drängen,: 1
    316. weil: 1
    317. verhindern: 1
    318. wollen,: 1
    319. Rechte: 1
    320. Sog: 1
    321. geraten,: 1
    322. diesem: 1
    323. Haus: 1
    324. bevorstehende: 1
    325. Kriegsfolgenschlußgesetz: 1
    326. alle: 1
    327. Kriegsbetroffenen: 1
    328. ausüben: 1
    329. könnte.: 1
    330. Das: 1
    331. Hauptgrund,: 1
    332. weshalb: 1
    333. Unterzeichner: 1
    334. Interesse: 1
    335. ungewöhnlichen: 1
    336. Schritt: 1
    337. haben.\n: 1
    338. bitte: 1
    339. Sie,: 1
    340. unseren: 1
    341. überweisen.Lassen: 1
    342. Sie: 1
    343. mich: 1
    344. Großen: 1
    345. sagen.: 1
    346. Namens: 1
    347. meiner: 1
    348. Freunde: 1
    349. stelle: 1
    350. ich: 1
    351. Umdruck: 1
    352. 286*): 1
    353. bitte,: 1
    354. ihn: 1
    355. federführend: 1
    356. Kommunalpolitik: 1
    357. mitberatend: 1
    358. überweisen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1955 3301 64. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1955. Gedenken an die Kriegsopfer der ersten Monate des Jahres .1945 und an die damals hingerichteten Widerstandskämpfer: Vizepräsident Dr. Schmid 3304 B Gedenken der am 18. Januar 1955 verstorbenen Witwe des früheren Reichspräsidenten Ebert 3305 A Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Dr. Adenauer, Raestrup, Maier (Freiburg), Dr. Rinke und Karpf 3305 A Geschäftliche Mitteilungen . . . 3319 B, 3344 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 3344 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestages . . . . 3305 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 123, 127, 132, 133, 134, 136, 137, 138, 140, 141, 143 (Drucksachen 936, 1097; 957, 1074; 1002, 1108; 1018, 1059; 1024, 1116; 1030, 1102; 1054, 1123; 1080, 1156; 1082, 1129; 1086, 1121; 1095, 1126) . . . 3305 C Zurückziehung der Kleinen Anfrage 104 . 3305 D Vorlage des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1954 3305 D Vorlage der Übersichten über über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben vom 4. Vierteljahr 1953 bis zum 2. Vierteljahr 1954 (Drucksachen 1090, 1118, 1119) . . 3305 D Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen über Verhandlungen mit den Ländern über den Vergleichsvorschlag zur Bereinigung der Streitfragen aus der Verwaltung des Branntweinmonopols (Drucksache 1114) 3306 A Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen über Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksache 1122) . . . 3306 A Vorlage des Berichts des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Bekämpfung der Rindertuberkulose (Drucksache 1107) 3306 A Vorlage der auf der 36. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf gefaßten Empfehlungen Nr. 96, betr. Mindestalter für die Zulassung zu Untertagarbeiten im Kohlenbergbau, und Nr. 97, betr. Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz (Drucksache 1109) . . . 3306 A Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 8) 3306 A Fragestunde (Drucksache 1157): 1. betr. Abkommen über die Sozialversicherung mit Belgien und Luxemburg: Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . 3306 A, B, C Storch, Bundesminister für Arbeit 3306 B, C 2. betr. Altersrente: Dr. Preller (SPD) . . . . 3306 D, 3307 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3306 D, 3307 B 3. bis 6. zurückgestellt 3307 B 7. betr. Auswirkungen von Strafen für kleine Verfehlungen und Dienstvergehen beim Bundesgrenzschutz: Priebe (SPD) 3307 C, D, 3308 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 3307 C, D, 3308 A 8. betr. zollfreie Einfuhr eines Kristallservices in das Bundesgebiet durch den Ministerpräsidenten des Saargebietes Hoffmann: Arnholz (SPD) 3308 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3308 B 9. betr. Gleichstellung von im Ausland lebenden Kriegsopferversorgungsberechtigten mit inländischen hinsichtlich der Gewährung der Grund- und Ausgleichsrente: Matthes (DP) 3308 C Storch, Bundesminister für Arbeit 3308 D 10. betr. Höhe der Besatzungskosten für Beschaffung von Kühlschränken, Möbeltransporte usw. für Besatzungsangehörige: Dr. Schranz (DP) 3309 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3309 A 11. betr. Wegfall der Bezeichnung „Inlandsgefangene" für gnadenweise entlassene Kriegsverurteilte: Matthes (DP) 3309 C Storch, Bundesminister für Arbeit 3309 C 12. betr. Auszahlung von Entschädigungen für Manöverschäden 1953: Knapp (CDU/CSU) 3309 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3309 D 13. betr. Anwendung der Bestimmungen des deutschen Weingesetzes auf Verkauf von Importweinen: Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 3310 B, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 3310 B, D 14. betr. Rasthäuser an Autobahnen und Verbot von Hinweisschildern in der Nähe der Autobahnen liegender Gasthäuser: Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 3311 A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 3311 A, C 15. betr. Pressenachrichten über Wiederaufrüstungs- und Wehrdienstfragen: Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 3311 C, 3312 A, D Blank, Beauftragter des Bundeskanz- lers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen . . 3311 D, 3312 A, D 16. betr. Vorlage eines Körperbehindertengesetzes: Frau Bennemann (SPD) . . . . 3313 A, B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 3313 A, B 17. betr. Forderung des Bundesministers der Finanzen auf einer Tagung des CSU-Landesausschusses in München auf Einführung des Zweiparteiensystems in der Bundesrepublik: Dr. Stammberger (FDP) 3313 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 3313 D 18. betr. Schicksal der in den Lagern des „Lebensborns" geborenen unehelichen Kinder: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3313 D, 3314 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 3314 A, C 19. betr. Erneuerung der Nummernschilder für Kraftfahrzeuge: Dr. Mommer (SPD) . . . . 3314 D, 3315 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 3314 D, 3315 A 20. bis 32. wegen Zeitablaufs der Fragestunde zurückgestellt 3315 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Finanzhilfe für durch Bauten der Besatzungsmächte betroffene Gemeinden (Drucksache 450, Umdruck 286) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Wahl, Dr. Serres, Dr. Blank (Oberhausen), Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden (Drucksache 1094) 3315 B, 3344 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/ CSU), Anfragender 3315 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3316 B Dr. Wahl (CDU/CSU), Antragsteller 3318 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 3319 B, 3321 A, C, 3322 D Jacobi (SPD) 3321 A Schloß (FDP) 3321 B, C Lücke (CDU/CSU) 3322 D Überweisung des Antrags Umdruck 286 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 3323 A Überweisung des Antrags Drucksache 1094 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 3323 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1093) 3323 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . 3323 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Leistung von Zuschüssen an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie über die Versicherungspflicht ihrer Mitglieder in der Sozialversicherung (Drucksache 1124) . . 3323 C Überweisung an den Haushaltsausschuß, an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik 3323 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik über den Antrag der Fraktion der DP betr. Zusammenführung des Kulturgutes der ehemals Staatlichen Museen Berlins (Drucksache 1066, 839) 3323 C Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Berichterstatterin 3323 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 3325 A Mattick (SPD) 3325 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3325 D Dr. Brühler (DP) 3325 D Hübner (FDP) 3326 B Dr. Gülich (SPD) 3326 C Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 3326 D Beschlußfassung 3327 C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Atzenroth u. Gen. betr. Bundesvermögen (Drucksache 1088) 3327 D Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 3327 D, 3330 B Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/ CSU) 3329 B Dr. Bleiß (SPD) 3329 C Samwer (GB/BHE) 3330 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 3331 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1952 (Drucksache 1103) 3331 A Überweisung an den Haushaltsausschuß . 3331 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verschmelzung der Deutsche Werke Kiel AG und der Kieler Howaldtswerke AG unter gleichzeitiger Erhöhung des Kapitals der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksache 1079) . . . 3331 B Dr. Atzenroth (FDP) . . . 3331 B, 3332 A Dr. Gille (GB/BHE) 3331 D Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) . . 3332 A Diekmann (SPD) 3332 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3332 B Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 3332 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des reichseigenen Grundstücks in Münster, Aegidiikaserne, im Wege des Tausches an die Stadt Münster (Drucksache 1113) . . . . 3332 C Überweisung an den Haushaltsausschuß . 3332 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Zolländerungen (Drucksache 664); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1152) 3332 C Dr. Löhr (CDU/CSU): als Berichterstatter 3332 D Schriftlicher Bericht 3345 B Beschlußfassung 3332 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Individuelle Zollsenkung) (Drucksache 749); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1148) 3333 A Dr. Serres (CDU/CSU): als Berichterstatter 3333 A Schriftlicher Bericht 3346 A Beschlußfassung 3333 A Unterbrechung der Sitzung . 3333 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Individuelle Zollsenkung) (Drucksachen 1147, 642, Umdrucke 284 [neu], 287) . . 3333 B Dr. Serres (CDU/CSU), Bericht- erstatter (Schriftlicher Bericht) . 3346 B Kalbitzer (SPD) . . 3333 C, 3337 C, 3338 C Margulies (FDP) 3335 A, 3338 A Bender (GB/BHE) 3335 D Dr. Löhr (CDU/CSU) . . . 3336 B, 3338 D Engell (GB/BHE) 3338 C Wirths (FDP) 3339 B Hauffe (SPD) 3339 D Abstimmungen 3340 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1149, 472 [neu]) 3340 B Unertl (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3347 B Beschlußfassung 3340 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1153, 922) 3340 C Margulies (FDP), Berichterstatter 3340 C, 3341 D Frau Strobel (SPD) 3340 D Dr. Serres (CDU/CSU) 3341 B Beschlußfassung 3341 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1154; 1031) 3341 D Beschlußfassung 3341 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Allgemeine Senkung der Zollsätze (Drucksachen 1150, 551) 3342 A Dr. Serres (CDU/CSU): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3348 A als Abgeordneter 3342 C Kalbitzer (SPD) 3342 A Beschlußfassung 3342 D Beratung des Ersten Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Zollsätze für Zitronen, Kaffee, Tee und Kakaobohnen (Drucksachen 1155, 550) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Bauknecht u. Gen. betr. Festsetzung eines Höchstzollsatzes für Kakaobohnen (Drucksachen 1151, 580) . . . . 3342 D Dr. Oesterle (CDU/CSU), Bericht- erstatter (Schriftlicher Bericht) . 3348 B Margulies (FDP), Berichterstatter 3343 A Frau Strobel (SPD) 3343 A Abstimmungen 3343 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Zollsätze für bespielte Tonbänder und Lichtbilder zur Nachrichtenübermittlung (Drucksachen 1146, 549) 3343 B Wehr (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3349 A Beschlußfassung 3343 C Beratung des Entwurfs einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1104) 3343 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3343 C Beratung des Entwurfs einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1105) . . . . 3343 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3343 C Beratung des Entwurfs einer Siebenundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1106) 3343 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3343 D Beratung des Entwurfs einer Siebenten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1120) 3343 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3343 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr Einsetzung eines Ausschusses für Fragen der Wiedergutmachung (Drucksache 1134) 3343 D Beschlußfassung 3344 A Beratung der Ubersicht 9 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Drucksache 1117) . . 3344 A Beschlußfassung 3344 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 283 [neu]) . . . 3344 A Beschlußfassung 3344 C Nächste Fragestunde 3344 C Nächste Sitzung 3344 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 3344 A Anlage 2: Antrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 450) betr. Finanzhilfe für durch Bauten der Besatzungsmächte betroffene Gemeinden (Umdruck 286) 3344 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf einer Neunzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Umdruck 284 [neu]) 3344 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf einer Neunzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Umdruck 287) 3345 A Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr Uberweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 283 [neu]) 3345 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen (Drucksache 1152) . . . . 3345 B Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Individuelle Zollsenkung) (Drucksache 1148) 3346 A Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Individuelle Zollsenkung) (Drucksache 1147) . . 3346 B Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1149) 3347 B Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 551) betr. allgemeine Senkung der Zollsätze (Drucksache 1150) 3348 A Anlage 11: Erster Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 550) betr. Aufhebung der Zollsätze für Zitronen, Kaffee, Tee und Kakaobohnen (Drucksache 1155) . . . . 3348 B Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über ,den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 549) betr. Aufhebung der Zollsätze für bespielte Tonbänder und Lichtbilder zur Nachrichtenübermittlung (Drucksache 1146) 3349 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat für zwei Tage Urlaub erteilt den Abgeordneten Bausch Feldmann Solke Hellenbrock Peters Frau Keilhack Behrisch Dr. Baade Frau Döhring Richter Regling Dr. Königswarter Brese Frau Lockmann Brandt (Berlin) Dr. Jentzsch Sabel Frau Finselberger Brand (Remscheid) Dr. Deist Stingl Bazille Freidhof Frau Vietje Dr. Kreyssig Frau Pitz Dr. Pohle (Düsseldorf) Dr. Köhler Dr. Dr. h. c. Pünder Frau Dr. Probst Dr. Schöne Dannemann Schoettle Dr. Horlacher Gedat Dr. Hesberg Bauer (Wasserburg) v. Bodelschwingh Der Präsident hat für einen Tag Urlaub erteilt den Abgeordneten Dr. Werber Scheppmann Maucher Wehking Caspers Leibfried Böhm (Düsseldorf) Wagner (Ludwigshafen) Frau Ackermann Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Frau Kettig für 7 Wochen Schuler für 6 Wochen Dr.-Ing. E. h. Schuberth für 6 Wochen Frau Welter (Aachen) für 4 Wochen Rademacher für 4 Wochen Dr. Leverkuehn für 4 Wochen Held für 4 Wochen Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein für 4 Wochen Onnen für 4 Wochen Frau Friese-Korn für 2 Wochen Dr. Bucerius für 2 Wochen Anlage 2 Umdruck 286 (Vgl. S. 3319 B) Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend Finanzhilfe für durch Bauten der Besatzungsmächte betroffene Gemeinden (Drucksache 450): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um den durch Bauten der Besatzungsmächte betroffenen Gemeinden eine Finanzhilfe zu vermitteln. Bonn, den 26. Januar 1955 Dr. Wahl Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 3 Umdruck 284 (neu) (Vgl. S. 3335 A, 3340 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Neunzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Individuelle Zollsenkung) (Drucksachen 1147, 642): Der Bundestag wolle beschließen, in § 1 Nr. 104 und 129 des Verordnungsentwurfs — Drucksache 1147 — die Änderungsvorschläge zu Tarifnr. 4814 und Tarifnr. 5917 dahin abzuändern, daß der bisherige Zollsatz von 25 % des Wertes jeweils auf den neuen Zollsatz von 12 % des Wertes herabgesetzt wird. Bonn, den 27. Januar 1955 011enhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 287 (Vgl. S. 3335 B) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Neunzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Individuelle Zollsenkung) (Drucksachen 1147, 642): Der Bundestag wolle beschließen, in § 1 Nr. 104 und 129 des Verordnungsentwurfs — Drucksache 1147 — die Änderungsvorschläge zu Tarifnr. 4814 und Tarifnr. 5917 dahin abzuändern, daß der neue Zollsatz jeweils auf 15 0/o ides Wertes festgesetzt wird. Bonn, den 26. Januar 1955 Margulies Dr. Dehler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 283 (neu) (Vgl. S. 3344 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Anlage 6 Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Fernsprechgebühren in Salzgitter (Drucksache 1063) an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik (federführend), an den Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik; 2. Antrag der Abgeordneten Wacher (Hof), Höcherl, Unertl und Genossen betreffend Zweimarkstücke (Drucksache 1084) an den Ausschuß für Geld und Kredit; 3. Antrag der Abgeordneten Naegel, Dr. Hellwig, Brand (Remscheid) und Genossen betreffend Errichtung eines Zweigbetriebes der Volkswagenwerk GmbH (Drucksache 1091) an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik; 4. Antrag der Abgeordneten Wehking, Frau Dr. Steinbiß, Kunze (Bethel) und Genossen betreffend Hilfsmaßnahmen für Bad Oeynhausen (Drucksache 1161) an den Ausschuß für Besatzungsfolgen (federführend) und an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 25. Januar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. v. Merkatz und Fraktion Drucksache 1152 (Vgl. S. 3332 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen (Drucksache 664) Berichterstatter: Ab geordneter Dr. Löhr Die Vorlage — Drucksache 664 — befaßt sich mit der Neufassung der Ausfuhrzolliste. Der Ausschuß hat sich in eingehenden Beratungen mit der Frage befaßt, inwieweit Ausfuhrzölle noch aufrechterhalten werden sollen. Er hat dabei auch die Beschlüsse des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten. Nach längerer Aussprache mit den Vertretern der Bundesregierung ist der Ausschuß zu der Überzeugung gekommen, daß in beschränktem Umfang Ausfuhrzölle aufrechterhalten werden sollten. Der Ausschuß hat sich schließlich im wesentlichen der Regierungsvorlage angeschlossen. Von den Vorschlägen des Ernährungsausschusses hat er lediglich eine Änderung zu Art. 4 § 2 Abs. 2 übernommen: nach dem Wort „Maisquellwasser" wurden die Worte „und Kartoffelpülpe" eingefügt. Namens des Ausschusses bitte ich, der Regierungsvorlage in der nachstehenden Fassung Ihre Zustimmung zu geben. Bonn, den 20. Januar 1955 Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 7 Drucksache 1148 (Vgl. S. 3333 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Individuelle Zollsenkung) (Drucksache 749) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Bei der Beratung der Drucksache 749 hatte der Ausschuß zunächst die grundsätzliche Frage nach der Zweckmäßigkeit einer individuellen oder aber einer linearen Zollsenkung vorab zu entscheiden. Wie bereits in der Berichterstattung zu Drucksache 551 mitgeteilt, hat sich der Ausschuß unter Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD für eine individuelle Zollsenkung entsprechend der Regierungsvorlage ausgesprochen. Der Ausschuß ist sodann in die Einzelberatung des Gesetzes eingetreten. Er hatte zunächst in Artikel 1 eine Entscheidung darüber zu treffen, von welchem Zeitpunkt die ermäßigten Zollsätze in Kraft treten sollten. Nach längerer Aussprache wurde es als zweckmäßig erachtet, als Anfangstermin den 1. April 1955 zu setzen, der gleichzeitig mit dem Beginn des Etatjahres zusammenfällt. Im übrigen hat der Ausschuß materielle Änderungen der Regierungsvorlage nicht vorgenommen. Er hat lediglich die Nummern 30 bis 39, die sich auf die optische Industrie beziehen, aus dem vorliegenden Gesetzentwurf herausgenommen und in die Neunzehnte Verordnung über Zollsatzänderungen — Drucksache 642 — übernommen. Hierüber wird zu der vorgenannten Drucksache gesondert berichtet.*) Mit dieser Entscheidung hat der Ausschuß die Zollsätze der optischen Industrie nur vorübergehend gesenkt. In § 3 der Regierungsvorlage ist die Fassung der Allgemeinen Anmerkung 3 zu Kapitel 48 geändert worden. Sie findet sich in dem anliegenden Wortlaut. Die Änderung entspricht einer Anregung Schwedens, des Importhandels sowie von Sachverständigen. Der Ausschuß hat sich in Übereinstimmung mit der Bundesregierung dieser Anregung angeschlossen und demgemäß eine Neuf as-sung der Anmerkung beschlossen. In Artikel 3 ist schließlich in Abänderung der Regierungsvorlage vorgesehen worden, daß das Gesetz am „zehnten" Tage nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Ich bitte das Hohe Haus, dem Gesetz in der nunmehr beschlossenen Fassung seine Zustimmung zu geben. Bonn, den 20. Januar 1955 Dr. Serres Berichterstatter *) Siehe Anlage 8. Drucksache 1147 (Vgl. S. 3333 B) Anlage 8 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Neunzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Individuelle Zollsenkung) (Drucksache 642) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Die Neunzehnte Verordnung über Zollsatzänderungen ergeht auf Grund des § 4 des Zolltarifgesetzes, wonach Zollsätze durch Verordnung der Bundesregierung nach Anhörung des Bundesrates und mit Zustimmung des Bundestages vorübergehend ermäßigt oder aufgehoben werden können. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die individuelle Zollsenkung einer großen Anzahl von Tarif-Nummern des Zolltarifs von 1951. Die Vorlage stellt die erste größere Revision des Zolltarifs dar. Der Ausschuß hat sich, wie bereits im Zusammenhang mit den Drucksachen 551 und 749 dargestellt wurde, grundsätzlich dem Gedanken einer individuellen Zollsenkung unter Ablehnung einer linearen Zollsenkung angeschlossen. Der Ausschuß ist sodann in die Einzelberatung eingetreten und hat einige Änderungen beschlossen, die im einzelnen aus der beiliegenden Fassung*) ersichtlich sind. Dazu im einzelnen folgende Erläuterungen. Eine wichtige Entscheidung war darüber zu treffen, wann die neuen Zollsätze in Kraft treten sol- *) Drucksache 1147 Seite 3 ff. (Dr. Serres) len, auf wie lange und auf welche Zeit die Zollsätze zu erstrecken seien. Mit Rücksicht auf Zollsenkungsverhandlungen im Rahmen des GATT, die für Mitte 1955 geplant waren, hatte die Bundesregierung ursprünglich vorgesehen, die Verordnung am 30. Juni 1955 auslaufen zu lassen. Nach den letzten Informationen von der GATT-Konferenz in Genf ist dieser Termin jedoch hinfällig geworden und eine Zollsenkungs-Konferenz des GATT auf einen späteren Termin verschoben worden. Der Ausschuß hielt es daher für zweckmäßig, sich insoweit nicht an die Vorlage der Bundesregierung zu halten, sondern die Verordnung auf einen weiteren Zeitraum zu erstrecken. In Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Änderung des Zolltarifs (Individuelle Zollsenkung) — Drucksache '749 — hat der Ausschuß als Anfangstermin den 1. April 1955 gesetzt, so daß also beide Vorlagen zu demselben Zeitpunkt in Kraft treten. Als Endtermin für die Neunzehnte Verordnung über Zollsatzänderungen hat der Ausschuß nach längerer Beratung das Ende des am 1. April 1955 beginnenden Etatjahres, nämlich den 31. März 1956 vorgesehen. Im einzelnen sind einige Änderungen bei den Chemiepositionen vorgenommen worden. Die lfd. Nr. 69 der Vorlage ist unter § 2 aufgenommen und bis zum 31. Dezember 1955 befristet worden. Darüberhinaus hat der Ausschuß beschlossen, diejenigen Positionen, die demnächst bei den Verhandlungen mit Japan ausgehandelt werden müssen, aus der Vorlage herauszunehmen und vorläufig die übrigen Zollsätze bestehen zu lassen. Hierbei handelt es sich z. B. um die lfd. Nr. 67 Geschirr usw. aus Porzellan, Nr. 169 Figuren usw. aus Ton, Nr. 178 und 179 Glaswaren und 186 Fantasieschmuck. Sodann hat der Ausschuß entsprechend dem Beschluß zu Drucksache 749 eine Reihe von TarifNummern der optischen Industrie unverändert aus der Drucksache 749 in die Neunzehnte Verordnung über Zollsatzänderungen übernommen, und zwar zwischen die lfd. Nr. 300 und 301. Auf diesen Beschluß wurde bereits in dem Bericht zur Drucksache 749 hingewiesen*). In § 2 waren in Anpassung an den zu § 1 gefaßten Beschluß wegen des Inkrafttretens der gesenkten Zollsätze einige weitere Beschlüsse zu fassen. Lfd. Nr. 1 wird nunmehr die bereits oben erwähnte lfd. Nr. 69 (Tarif-Nr. 3902) mit der Maßgabe, daß die Zollbegünstigung am 1. April 1955 in Kraft tritt und mit dem 31. Dezember 1955 ausläuft. Die bisherige lfd. Nr. 1 wird lfd. Nr. 2 mit der Maßgabe, daß anstelle vom 1. September 1954 die Worte 1. April 1955 treten. Lfd. Nr. 2 wird lfd. Nr. 3 mit derselben Maßgabe des neuen Anfangstermins und mit der weiteren Maßgabe, daß die Vergünstigung am 30. Juni 1955 ausläuft. In § 3 der Vorlage wurde der Buchstabe C gestrichen. Im übrigen wurde an 2 Stellen ebenfalls der Anfangstermin vom 1. April 1955 eingesetzt. In § 5 wurde bestimmt, daß die Verordnung am zehnten Tage nach ihrer Verkündung in Kraft tritt. Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung zu geben. Bonn, den 20. Januar 1955 Dr. Serres Berichterstatter *) Siehe Anlage 7. Anlage 9 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenh andelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 472 [neu]) Berichterstatter: Abgeordneter Unertl Drucksache 1149 (Vgl. S. 3340 B) Die vorliegende Verordnung — Drucksache 472 (neu) — enthält eine Reihe von Zollbegünstigungen beim landwirtschaftlichen Tarif. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich nach eingehender Beratung der Regierungsvorlage angeschlossen. Er hat lediglich einen Vorschlag des Agrarausschusses des Bundesrates angenommen. Das Hohe Haus wird gebeten, der Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen mit der Ergänzung zu Tarifnr. 0405*) zuzustimmen. Bonn, den 20. Januar 1955 Unertl Berichterstatter *) Siehe Drucksache 1149 unter B. Anlage 10 Drucksache 1150 (Vgl. S. 3342 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Allgemeine Senkung der Zollsätze (Drucksache 551) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der vorliegende Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache 551 — betr. Allgemeine Senkung der Zollsätze war vom Ausschuß im Zusammenhang mit den Drucksachen 749 und 642 (individuelle Zollsenkung) zu behandeln. Die Bundesregierung hat selbst bei der Frage einer Überprüfung des im Jahre 1951 in Kraft getretenen Zolltarifgesetzes vor der Frage gestanden, ob eine individuelle oder lineare Zollsenkung zweckmäßig zu erfolgen habe. Im Zusammenhang mit den Vorschlägen des Sachverständigenausschusses hat sie sich seinerzeit für eine individuelle Zollsenkung entschlossen und die beiden Vorlagen — Drucksachen 642 und 749 — dem Bundestag zugeleitet. Der Ausschuß hat sich bei der Beratung der Drucksache 551 mit dieser grundsätzlichen Frage noch einmal eingehend befaßt. Ein Mitglied der SPD-Fraktion meinte, daß die Sätze des Zolltarifs von 1951 durchaus eine lineare Senkung zulassen. Demgegenüber vertrat jedoch die Mehrheit des Ausschusses in Übereinstimmung mit den Vertretern der Bundesregierung den Standpunkt, daß eine individuelle Zollsenkung im Augenblick vorzuziehen sei. Wenn man überhaupt dem Gedanken einer linearen Zollsenkung nähertreten wolle, müsse man bestimmte Positionen, z. B. die Finanzzölle, herausnehmen. Im übrigen erscheine es zweckmäßig, eine lineare Senkung nicht autonom, sondern nur im Zusammenhang mit einer internationalen Zollsenkungsaktion, etwa im Rahmen des GATT vorzunehmen. Der Zeitpunkt dafür sei nach dem derzeitigen Stand der GATT-Verhandlungen aber noch nicht gekommen. Der Ausschuß hat daher mit Mehrheit beschlossen, den Antrag der SPD-Fraktion — Drucksache 551 — abzulehnen. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Antrag zu folgen. Bonn, den 20. Januar 1955 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 11 Erster Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Drucksache 1155 (Vgl. S. 3342 D) Aufhebung der Zollsätze für Zitronen, Kaffee, Tee und Kakaobohnen (Drucksache 550) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Oesterle Der Ausschuß hat sich mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache 550 — eingehend befaßt. Es fand eine Aussprache zu jeder einzelnen Position statt. Bezüglich Tarifnr. 1801, Kakaobohnen usw., kam der Ausschuß zu dem Ergebnis, daß der Antrag insoweit als erledigt betrachtet werden kann, nachdem eine Beschlußfassung über die Zweiundzwanzigste Verordnung über Zollsatzänderungen — Drucksache 922 — erfolgt war und der Ausschuß die Regierungsvorlage angenommen hatte. Wegen der Tarifnr. aus 0802 D, Zitronen, bestand Einmütigkeit im Ausschuß darüber, daß in Zukunft auf den Vertragszollsatz von 5 v. H. verzichtet werden kann. Auf Anregung der Bundesregierung beschloß jedoch der Ausschuß mit Rücksicht auf die bevorstehenden Verhandlungen mit Italien und Spanien, den Antrag der SPD-Fraktion bis auf weiteres zurückzustellen. Die Bundesregierung legt Wert darauf, den z. Z. noch bestehenden Zollsatz zum Gegenstand der Verhandlungen mit den beiden Ländern zu machen. Zu den beiden Anträgen Tarifnr. aus 0901 und aus 0902 erklärte der Vertreter der Bundesregierung, daß es sich um Finanzzölle handele, auf deren Erträge der Bund nicht verzichten könne. Der Ausschuß hat daraufhin zu diesen beiden Positionen mit Mehrheit beschlossen, die Anträge der SPD-Fraktion abzulehnen. Als Berichterstatter bitte ich, dem Antrag des Ausschusses*) die Zustimmung zu geben. Bonn, den 20. Januar 1955 Dr. Oesterle Berichterstatter *) Siehe Drucksache 1155 unter B. Anlage 12 Drucksache 1146 (Vgl. S. 3343 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Aufhebung der Zollsätze für bespielte Tonbänder und Lichtbilder zur Nachrichtenübermittlung (Drucksache 549) Berichterstatter: Abgeordneter Wehr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat in seiner 17. Sitzung am 13. Januar 1955 beschlossen, dem Bundestag zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zollfreiheit für bespielte Tonbänder und Lichtbilder zur Nachrichtenübermittlung — Drucksache 549 — in der unter B. vorgelegten Fassung*) zuzustimmen. Der Ausschuß war einstimmig der Auffassung, daß die Nachrichtenübermittlung grundsätzlich *) Siehe Drucksache 1146. Zollfreiheit genießen sollte. Diesem Erfordernis war die Bundesfinanzverwaltung bereits teilweise entgegengekommen, indem sie durch Anweisung die Einfuhr bespielter Tonbänder vom Zoll befreite. Aus technischen Gründen wird der Antrag in der neuen Fassung vorgelegt. Bonn, den 13. Januar 1955 Wehr Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die in der Großen Anfrage gestellten Fragen grundsätzliche Bedeutung in rechtlicher und finanzieller Beziehung haben, sei es mir zunächst gestattet, zu den in der Drucksache 450 enthaltenen Angaben ergänzend folgendes mitzuteilen.
    Es muß unterschieden werden zwischen Straßenschäden, die durch Fahrzeuge der Besatzungsmächte, und solchen, die durch Fahrzeuge privater deutscher Bauunternehmer verursacht werden. In der Begründung der Großen Anfrage sind diese Unterschiede schon hervorgehoben worden.
    Straßenschäden, die durch Fahrzeuge der Besatzungsmächte verursacht worden sind, werden
    von den Besatzungsmächten im allgemeinen als Besatzungsschäden anerkannt und abgegolten, sofern die beschädigten Straßen im Eigentum von Gemeinden oder Stadtkreisen stehen oder sofern Gemeinden oder Stadtkreise Träger der Straßenbaulast sind und soweit es sich um Schäden handelt, die durch eine der normalen Bestimmung der Straßen widersprechende Benutzung entstanden sind. Soweit für Straßenschäden, die durch Fahrzeuge der Besatzungsmächte verursacht werden, keine Entschädigung aus Mitteln des alliierten Besatzungskosten- und Auftragsausgabenhaushalts gezahlt wird, habe ich mich aus Billigkeitsgründen bereit gefunden, den Geschädigten einen Ausgleich aus Bundesmitteln des Besatzungs- und Verteidigungsfolgekostenhaushalts zu gewähren. Darüber hinaus gewähre ich zum Ausbau von Straßen eine Bundesfinanzhilfe in Fällen, in denen es wirtschaftlich zweckmäßiger ist, die Straßen für eine stärkere Belastung herzurichten, als laufend Reparaturen vorzunehmen. Die Bundesfinanzhilfe kommt vor allem Gemeinden und Kreisen in solchen Gebieten zugute, die mit ständigen Manöverrechten belegt sind und in denen infolgedessen Teilstücke von Straßen fortgesetzt der Gefahr von Beschädigungen durch die bei Manövern und Übungen verwendeten überschweren Fahrzeuge ausgesetzt sind. Die von mir getroffenen Hilfsmaßnahmen sind unter dem Gesichtspunkt des Härteausgleichs gerechtfertigt, weil es sich bei den Straßenschäden, die sie auszugleichen bestimmt sind, um unmittelbar durch die Besatzungsmächte verursachte Schäden handelt.
    Anders ist die Lage hinsichtlich 'der Straßenschäden zu beurteilen, auf die sich die Große Anfrage wohl im Kern bezieht. Die im Zusammenhang mit der Errichtung von Besatzungsbauten entstehenden Straßenschäden werden nämlich, von Ausnahmefällen abgesehen, durch Fahrzeuge privater Unternehmer verursacht, die von den Besatzungsmächten mit der Ausführung der Bauten oder der Zulieferung von Baumaterial beauftragt worden sind. Diese Straßenschäden sind daher tatsächlich keine Besatzungsschäden, weil sie nicht durch Handlungen oder Unterlassungen der Besatzungsmächte oder solcher Personen, für die nach Art. 2 des Gesetzes Nr. 47 der Alliierten Hohen Kommission die Besatzungsmächte einzustehen haben, verursacht sind.
    In diesen Fällen ist zu unterscheiden, ob es sich bei den benutzten Wegen um öffentliche oder nichtöffentliche Wege handelt. Gemeindewege sind vielfach sogenannte Interessentenwege, Wirtschaftswege, die nur einem bestimmten Personenkreis, jedoch nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. An diesen Wegen besteht kein Gemeingebrauch. Wollen Bauunternehmer Interessentenwege benutzen, so bedürfen sie dazu der Einwilligung der Wegeeigentümer, der Interessentengemeinschaft, die an Bedingungen, insbesondere die der Wiederherstellung des früheren Zustandes, geknüpft werden kann.
    Bei öffentlichen Wegen ist es die Aufgabe des Trägers der Straßenbaulast, die Straße in einem für den Gemeingebrauch geeigneten Zustand zu halten und Schäden, die durch den Gemeingebrauch verursacht werden, zu beseitigen. Sofern die Schäden an den öffentlichen Wegen nicht durch eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung oder durch unerlaubte Handlungen verursacht werden, hat der Träger der Straßenbaulast


    (Bundesfinanzminister Schaffer)

    nach deutschem Recht gegen den Unternehmer keinen Ersatzanspruch. Soweit ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben ist, richtet er sich in allen Fällen gegen den Benutzer der Straße, der den Schaden verursacht.
    Es ist jedoch zu prüfen, in welchem Umfang öffentliche Wege dem Gemeingebrauch gewidmet worden sind. Welcher Verkehr zum Gemeingebrauch gehört, steht nicht ein für allemal und nicht überall gleichmäßig fest. Nebenwege und untergeordnete Verbindungswege stehen nicht in gleicher Weise jedem Verkehr offen wie die dem Durchgangsverkehr dienenden Wege. Wenn auch der Träger der Straßenbaulast die Straßen den Bedürfnissen des Verkehrs anzupassen hat, so bildet doch die normale Beschaffenheit ordnungsmäßig hergestellter Wege einen Anhalt für die Grenzen des zulässigen Verkehrs. Eine nur ausnahmsweise vorkommende und über das übliche Maß hinausgehende Benutzungsart fällt nicht unter den Gemeingebrauch. Es bedarf daher im Einzelfall der Prüfung, ob sich die Benutzung eines Weges mit schweren Fahrzeugen noch im Rahmen des für diesen Weg bestehenden Gemeingebrauchs hält.
    Die Gemeinden sind berechtigt und, wenn sich mangelnde Eignung eines Weges nicht schon aus seiner äußerlichen Beschaffenheit zweifelsfrei ergibt, wohl auch verpflichtet, die für einen uneingeschränkten Gemeingebrauch nicht geeigneten öffentlichen Wege durch Beschilderung kenntlich zu machen.

    (Abg. Lücke: Aber wer hält sich denn daran?!)

    Seit dem Inkrafttreten der Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 24. August 1953 können bei diesem Hinweis auf die bauliche Beschaffenheit der Wege die amtlichen Verkehrszeichen verwendet werden — § 3 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung. Außerdem können die Gemeinden die Straßenverkehrsbehörden um die Verhängung von Verkehrsbeschränkungen ersuchen, soweit durch den Verkehr der Baufahrzeuge die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet wird. Schließlich ist die Beförderung ungewöhnlich schwerer oder umfangreicher Gegenstände, z. B. von besonders schweren Baugeräten, nach § 5 der Straßenverkehrsordnung an eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde gebunden, die Auflagen und Bedingungen des Trägers der Straßenbaulast bei der Erteilung der Erlaubnis zu berücksichtigen hat.
    Ich muß auf diese Rechtslage hinweisen, damit das betont wird, was im Wege der Selbsthilfe im einzelnen geschehen könnte.

    (Abg. Lücke: Das gilt aber für normale Zeiten, Herr Minister!)

    — Die Frage, die Sie interessiert, wird am Schluß sehr klar beantwortet.
    Die Gemeinden haben daher jetzt schon Möglichkeiten, die Beschädigung ihrer Wege durch wege-
    und verkehrsrechtliche Maßnahmen zu verhindern oder die Bauunternehmer zur Wiederherstellung des einwandfreien Wegezustandes oder zur Schadensersatzleistung in Geld anzuhalten. Soweit aber ein Anspruch gegen den Unternehmer ausnahmsweise nicht erhoben werden kann, sind die Schäden vom Träger der Straßenbaulast auf eigene Kosten zu beseitigen. Es soll nicht verkannt werden, daß den Trägern der Straßenbaulast die Erfüllung dieser Aufgabe vielfach schwerfallen wird, insbesondere wenn es sich um finanzschwache Gemeinden handelt. Andererseits darf nicht außer Betracht gelassen werden, daß die Großbauten den betroffenen Gemeinden gewisse wirtschaftliche Vorteile bringen können

    (vereinzelter Widerspruch in der Mitte)

    und damit in manchen Fällen zu ihrem Aufschwung beitragen.
    Ohne Rücksicht darauf hat sich die Bundesregierung bemüht, bei der Alliierten Hohen Kommission die Übernahme der Kosten für die Beseitigung der durch die Bauunternehmer verursachten Straßenschäden auf den alliierten Besatzungskosten- und Auftragsausgabenhaushalt zu erreichen. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, für die Beseitigung etwa entstehender Straßenschäden in den für jedes Bauvorhaben aufzustellenden Kostenvoranschlag einen Betrag in Höhe von 1 % der Bausumme einzusetzen und im Rahmen dieses Betrages die Kosten für die Beseitigung der tatsächlich entstandenen Schäden aus dem alliierten Besatzungskosten- und Auftragsausgabenhaushalt zu zahlen. Der Wirtschafts- und Finanzausschuß der Alliierten Hohen Kommission hat jedoch den ihm unterbreiteten Vorschlag abgelehnt mit der Begründung, ,die fraglichen Schäden seien keine Besatzungsschäden; die Verantwortlichkeit für sie treffe die beteiligten Unternehmer, die sich bei Übernahme der Aufträge des Risikos bewußt sein müßten.
    Wenn auch der Wirtschafts- und Finanzausschuß der Alliierten Hohen Kommission den Vorschlag der Bundesregierung abgelehnt hat, so läßt sein Antwortschreiben doch die Möglichkeit offen, die Kosten für die Beseitigung der Straßenschäden in Gestalt eines Risikozuschlages in die Baukosten einzubeziehen. Die Länder sind auf diese Möglichkeit hingewiesen worden. In diesem Zusammenhang kann ich mitteilen, daß der Herr Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen bereits einen Weg in der vom Wirtschafts- und Finanzausschuß angedeuteten Richtung beschritten und die Herren Finanzminister der übrigen Länder über die von ihm getroffenen Maßnahmen unterrichtet hat.
    Meine Damen und Herren, alles, was ich sage, bezieht sich auf die künftige Regelung, also auf die Zukunft.
    Es bleibt abzuwarten, wie sich die vom Lande Nordrhein-Westfalen vorgesehene Regelung in der Praxis bewähren wird und ob in anderen Ländern eine entsprechende Regelung erreicht werden kann. Die Bundesregierung wird ihrerseits alles tun, um die Bemühungen der Länder auf diesem Gebiet zu unterstützen. Gleichzeitig ist sie aber bestrebt, eine gesetzliche Regelung zu treffen, wie sie von dem Herrn Bundeskanzler in seinem Schreiben vom 31. Juli 1953 bereits angedeutet worden ist. Diese Regelung wird, soweit der Bund für die Gesetzgebung zuständig ist, in einer Ergänzung der verkehrsrechtlichen Vorschriften bestehen. Der Bundesminister für Verkehr hat bereits eine Ergänzung des Straßenverkehrsgesetzes in der Richtung vorbereitet, daß die in § 6 Abs. 1. Nr. 3 enthaltene Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Schutz des Straßenkörpers ausgedehnt werden soll. Für die Ergänzung wegerechtlicher Vorschriften fehlt, soweit es sich um Gemeindewege handelt, dem Bund bekanntlich die Gesetz-


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    gebungskompetenz. Hierfür sind die Länder zuständig. Die Länder haben einen Sachverständigenausschuß eingesetzt, der den Entwurf eines Länderstraßengesetzes ausarbeiten soll. Es ist vorgesehen, in diesen Entwurf den schon in § 7 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes aufgestellten Grundsatz aufzunehmen, daß der Träger der Straßenbaulast berechtigt ist, den Gemeingebrauch wegen des baulichen Zustandes der Straße zur Vermeidung außerordentlicher Schäden zu beschränken. Nach dem Inkrafttreten der Länderstraßengesetze werden sich den Gemeinden ausreichende Möglichkeiten bieten, ihre öffentlichen Wege vor Zerstörung durch den Verkehr mit überschweren Fahrzeugen zu bewahren oder den Verantwortlichen zur Ersatzleistung anzuhalten. Es bedarf wohl keiner weiteren Ausführungen, daß eine derartige gesetzliche Regelung sorgfältig vorbereitet werden muß, um die Gefahr auszuschließen, daß die Verkehrsteilnehmer in kurzer Zeit allenthalben auf Straßen treffen, für die der Gemeingebrauch — im Interesse der Träger der Straßenbaulast — beschränkt worden ist.
    Das sind die Gedankengänge, die zur Vermeidung unnötig entstehender Schäden für die Zukunft der gesetzlichen Regelung zugrunde liegen sollen. Das Entscheidende ist nun die zweite Frage: Was geschieht für die Vergangenheit?

    (Abg. Dr. Wahl: Sehr richtig!)

    Da für die Zukunft mit einer befriedigenden Lösung des durch die Große Anfrage aufgeworfenen Problems gerechnet wird, handelt es sich im wesentlichen darum, die Beseitigung der in der Vergangenheit im Zusammenhang mit den bekannten Baumaßnahmen der Besatzungsmächte entstandenen Schäden zu ermöglichen. In Übereinstimmung mit dem Herrn Bundesminister des Innern unid dem Herrn Bundesminister für Verkehr habe ich mich daher entschlossen, mit Rücksicht auf die in Zukunft geplante Regelung zur Vermeidung neu entstehender, vermeidbarer Schäden in allzu großem Maß den betroffenen Gemeinden, soweit es erforderlich ist, zu helfen. Ein Rundschreiben, in dem die Richtlinien für die Gewährung einer Bundesfinanzhilfe festgelegt sind, wird den Herren Landesfinanzministern spätestens im Laufe des Monats Februar zugehen.
    Abschließend beantworte ich daher die in der Großen Anfrage gestellten Fragen wie folgt:
    Erstens. Gesetzliche Maßnahmen des Bundes sind zu erwarten, weil ein Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorbereitet wird. Die gesetzlichen Maßnahmen des Bundes werden durch gesetzliche Maßnahmen der Länder in Gestalt von Länderstraßengesetzen ergänzt werden.
    Zweite Frage — für die Vergangenheit —: Die Bundesregierung wird den betroffenen Gemeinden eine Bundesfinanzhilfe gewähren, sofern ihnen im Hinblick auf den Umfang der Schäden und ihre Finanzlage billigerweise nicht zugemutet werden kann, die Kosten für die Beseitigung der Schäden selbst zu tragen.
    Für die Zukunft hat die Bundesregierung die Länder auf die Möglichkeiten hingewiesen, die Gemeinden vor neu entstehenden gleichartigen Schäden zu bewahren und ihnen im Schadenfalle finanzielle Hilfe siehe Nordrhein-Westfalen — zu verschaffen. Es wird Aufgabe der Länder sein, alles zu tun, um auch die an der Errichtung von
    Besatzungsbauten beteiligten Unternehmer zu den Kosten der Beseitigung von Straßenschäden heranzuziehen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Große Anfrage ist beantwortet. Ich nehme an, daß nach der Begründung von Punkt 2 b in die Beratung eingetreten werden soll. Die zur Unterstützung des Besprechungsantrags erforderliche Anzahl von Abgeordneten ist vorhanden.
Zur Begründung von 2 b hat das Wort der Abgeordnete Professor Wahl.
Dr. Wahl (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ein Initiativantrag aus der Mitte des Bundestages von einem Unterzeichner begründet wird, ist im allgemeinen seine Aufgabe die, die Abweichungen zu rechtfertigen, die sein Antrag gegenüber den schon vorliegenden Anträgen zur gleichen Materie enthält. Nun, im vorliegenden Falle des Gesetzentwurfs Drucksache 1094 trifft dies nicht ganz zu. Ich muß auf seine Entstehungsgeschichte eingehen.
Als im Mai 1954 die Drucksache 554 — Antrag Schloß und Genossen — als Entwurf eines Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden idem Ausschuß für Besatzungsfolgen überwiesen wurde, konnte zunächst monatelang in seine Beratung nicht eingetreten werden. Durch die Ablehnung des Vertragswerkes von 1952 in der französischen Kammer war unsere gesamte außenpolitische Position, insbesondere auch im Verhältnis zu den Besatzungsmächten, ohne Grundlage. Als dann nach einigen Wochen doch die Beendigung des Besatzungsregimes in Aussicht stand, lag es nahe, daß man zunächst die neuen Vertragstexte abwarten wollte, ehe man ein Gesetz über diese Materie in Angriff nehmen konnte. In der Tat haben die neuen Abmachungen die 'Grundlagen für ein deutsches Gesetz über Besatzungsleistungen unid Besatzungsschäden stark verändert. Ich nenne nur die Frage unserer Gesetzgebungskompetenz: Wiewelt kann der deutsche Gesetzgeber über das alliierte Gesetz Nr. 47 hinausgehen?, ferner den Endtermin des Besatzungsregimes, der mit dem Inkrafttreten des Vertragswerkes eintritt, die Übergangsregelung des Truppenvertrages, seine in Aussicht genommene Ablösung durch ,den Atlantikapkt-Truppenvertrag, alles Fragen, zu denen der Entwurf Schloß im Mai 1954 noch keine Stellung nehmen konnte.
Mittlerweile hat das Finanzministerium einen Entwurf erarbeitet, der die Einpassung der gesetzlichen Regelung in den durch die Verträge geschaffenen Rahmen vornimmt, und wir standen nun im Ausschuß vor der Frage, ob wir es dem Finanzministerium überlassen sollten, von sich aus diesen Entwurf über das Kabinett und den Bundesrat als Regierungsentwurf einzureichen, was eine weitere Verzögerung unserer Beratungen um Monate bedeutet hätte, oder ob es einen anderen Weg gab, den Besatzungsgeschädigten, deren Notlage und Ungeduld uns allen bekannt ist, schon früher zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir entschlossen uns deshalb, den Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen als Initiativantrag einiger Abgeordneten der Koalitionsparteien einzureichen, ohne die materiellen Lösungen gutzuheißen. Dias wurde ausdrücklich zwischen den Unterzeichnern abgesprochen. Es handelt sich also darum, daß durch die


(Dr. Wahl)

beiden Entwürfe einmal die Ansprüche der Besatzungsgeschädigten fixiert sind und daß andererseits der Zahlungspflichtige in dem Gesetzentwurf zunächst diejenigen Regelungen vorschlägt, in denen er die Ansprüche der Geschädigten anerkennt. Es sind also die Grenzen abgesteckt, innerhalb deren die Beratungen des Ausschusses zu einem Ausgleich zwischen den Forderungen der einen Seite und den Anerkenntnissen der Gegenseite kommen müssen.
Daß wir den Entwurf des Finanzministeriums insbesondere in seinen materiellen Regelungen nicht in allem giutheißen, stellen wir ausdrücklich fest. Andererseits ist das Finanzministerium mindestens auf unserem Spiezialgebiet besser als sein Ruf, wie uns in einer unserer letzten Ausschußsitzungen noch die Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes bestätigt haben. Aber unser Streben muß dahin gehen, auch für die zusätzlichen Leistungen des Bundes über die Zahlungen nach dem Gesetz 47 hinaus nach Möglichkeit eine einwandfreie Rechtsgrundlage zu schaffen und über das reine Verwaltungsermessen hinauskommen. Es wird die Aufgabe des Ausschusses sein, hier in Kürze die richtige Mittellösung zu finden. Ich darf dabei ruhigsagen, daß wir deshalb besonders auf einebeschleunigte Erledigung dies Gesetzentwurfs drängen, weil wir verhindern wollen, daß auch die Rechte der Besatzungsgeschädigten in den Sog geraten, den das diesem Haus bevorstehende Kriegsfolgenschlußgesetz für alle Kriegsbetroffenen ausüben könnte. Das ist der Hauptgrund, weshalb die Unterzeichner der Drucksache 1094 sich im Interesse der Besatzungsgeschädigten zu ihrem ungewöhnlichen Schritt entschlossen haben.

(Sehr gut! rechts.)

Ich bitte Sie, unseren Antrag Drucksache 1094 dem Ausschuß für Besatzungsfolgen zu überweisen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu der Großen Anfrage sagen. Namens meiner Freunde stelle ich den Antrag auf Umdruck 286*) und bitte, ihn dem Ausschuß für Besatzungsfolgen — federführend — und dem Ausschuß für Kommunalpolitik — mitberatend — zu überweisen.

(Beifall in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ehe ich die Aussprache eröffne, habe ich folgende Mitteilung zu machen. Der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Politik hat gebeten, morgen während der Plenarsitzung eine Ausschußsitzung abhalten zu dürfen. Ich habe ihm die Genehmigung dazu erteilt. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen bittet um idle Genehmigung, heute um 17 Uhr eine Ausschußsirtzung abhalten zu dürfen. Auch diese Genehmigung wird erteilt.
    Ich eröffne die Aussprache zu Punkt 2 der Tagesordnung. Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt (Vockenhausen).