Protokoll:
7258

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 258

  • date_rangeDatum: 10. November 1976

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:39 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 258. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Inhalt: Vor Eintritt in die Tagesordnung (zur GO) Schmidt, Bundeskanzler 18535 A Dr. Wörner CDU/CSU 18535 B Porzner SPD 18535 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wehner, Müller (Berlin), Dr. Becker (Mönchengladbach), Solke, Dr. Hauser (Sasbach), Stücklen, Frehsee, Dr. Burgbacher, Mursch (Soltau-Harburg), Koblitz, Vit, Freiherr von Kühlmann-Stumm, von Bockelberg, Rosenthal, Dr. Mende und Springorum 18535 D Eintritt der Abg. Frau Häckel für den Abg. Härzschel in den Deutschen Bundestag 18536 B Verzicht des Abg. Börner auf die Mitgliedschaft im 7. und 8. Deutschen Bundestag 18536 B Eintritt des Abg. Voigt (Frankfurt) für den Abg. Börner in den Deutschen Bundestag 18536 B Erweiterung der Tagesordnung 18536 C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18536 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18537 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren (Vereinfachungsnovelle) — Drucksachen 7/5565, 7/5860 — Jahn (Marburg) SPD 18547 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO 1977) — Drucksache 7/5638 — Jahn (Marburg) SPD 18548 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 7/5566 — Jahn (Marburg) SPD 18549 B Dr. Schmidt (Gellersen) SPD 18551 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 7/5567 — Jahn (Marburg) SPD 18552 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge — Drucksache 7/5640 — Dr. Gölter CDU/CSU 18552 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen — Drucksache 7/5639 — Dr. Gölter CDU/CSU 18553 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundes-Datenschutzgesetz) — Drucksache 7/5568 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 18553 D Dr. Haenschke SPD 18554 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 18555 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze — Drucksache 7/5637 — Kleinert FDP 18556 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen — Drucksache 7/5636 — Dürr SPD 18557 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 18577 D Thürk CDU/CSU 18558 B Kleinert FDP 18558 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Sozialgesetzbuch — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung — — Drucksache 7/5652 — Dürr SPD 18559 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Ge- setz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts (Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz) — Drucksache 7/5653 —18560 B Beratung der Sammelübersicht 62 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 30. September 1976 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/5785 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 63 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/5865 — 18560 C Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke 1945/28 und 1945/29 der Gemarkung Erlangen an die Firma Siemens AG; hier: Erteilung der Einwilligung gem. § 64 Abs. 2 BHO — Drucksache 7/5862 —18560 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/76 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1976) — Drucksache 7/5686 — 18560 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 12/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Portugal — EGKS) — Drucksache 7/5690 — 18560 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Algerien, Marokko und Tunesien — EGKS) — Drucksache 7/5864 — 18561 A Nächste Sitzung 18561 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .18563* A Anlage 2 Beschluß und Entschließung des Bundesrates zum Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz 18563* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Anlage 3 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz) 18563* D Anlage 4 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes 18564* A Anlage 5 Steuerliche oder finanzielle Maßnahmen der Bundesregierung, um die negativen Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit in bestimmten Regionen der Bundesrepublik Deutschland, z. B. in Rheinland-Pfalz, für Landwirte und Verbraucher so gering wie möglich zu halten SchrAnfr B21 25.06.76 Drs 07/5482 Pieroth CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 18564* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18535 258. Sitzung Bonn, den 10. November 1976 Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung 252. und 253. Sitzung: In den Listen der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) ist jeweils der Name „Lange*" mit dem Datum „24. 6." einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Alber ** 10. 11. Amrehn 10. 11. Berger 10. 11. Blumenfeld 10. 11. Frau von Bothmer ** 10. 11. Braun 10. 11. Büchner (Speyer) ** 10. 11. Damm 10. 11. Entrup 10. 11. Gerlach (Emsland) * 10. 11. Gewandt 10. 11. Haase (Fürth) *** 10. 11. Hansen 10. 11. Henke 10. 11. Hofmann 10. 11. Immer (Altenkirchen) 10. 11. Dr. Kreile 10. 11. Frhr. von Kühlmann-Stumm 10. 11. Prof. Dr. Lohmar 10. 11. Lücker * 10. 11. Dr. Müller (München) ** 10. 11. Nordlohne 10. 11. Dr. Oldenstädt 10. 11. Pfeifer 10. 11. Polkehn 10. 11. Richter *** 10. 11. Seibert 10. 11. Spilker 10. 11. Springorum * 10. 11. Suck * 10. 11. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 10. 11. Walkhoff * 10. 11. Weber (Heidelberg) 10. 11. Frau Dr. Wolf ** 10. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Beschluß und Entschließung des Bundesrates zum Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz (EGKStRG) Der Bundesrat hat in seiner 437. Sitzung am 16. Juli 1976 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 1976 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung angenommen: Eines der Ziele des Einführungsgesetzes zum Körperschaftsteuerreformgesetz ist die Erleichterung von Umwandlungen von Personen- in Kapitalgesellschaften. Dieses Ziel wird jedoch so lange nicht in dem erwünschten Umfang erreicht, wie die Gesellschaftsteuer bestehen bleibt. Der Bundesrat schließt sich nicht der Auffassung der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 7/5021 zu Nr. 2) an und fordert die Bundesregierung auf, bei der EG-Kommission wegen der Zulässigkeit einer zeitweiligen Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß Artikel 9 der Richtlinie vom 17. Juli 1969 (Amtsblatt der EG Nr. L 249/25 vom 3. Oktober 1969) ein Konsultationsverfahren einzuleiten. Anlage 3 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz - WoModG) Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen zu, um das Zustandekommen des Gesetzes, zu dem er mit seiner Gesetzesinitiative maßgebend beigetragen hat, zu ermöglichen. Er stellt dabei erhebliche Bedenken gegen die sich aus dem Gesetz ergebende unterschiedliche Regelung der Duldungspflicht der Mieter bei der Modernisierung von Mietwohnungen zurück. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung und den Bundestag dringend, diese Frage in der nächsten 18564* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Legislaturperiode erneut aufzugreifen und einer Lösung zuzuführen, die eine gespaltene Regelung der Pflichten des Mieters vermeidet. Die wohnungspolitische Bedeutung der Wohnungsmodernisierung rechtfertigt und erfordert über die immer nur begrenzt mögliche finanzielle Förderung hinaus eine allgemeine Regelung, die die wohnungspolitischen Zielsetzungen stärker unterstützt. Anlage 4 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes Der Bundesrat bedauert, daß die Beratungen des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes nicht zu einem Einigungsvorschlag geführt haben. Der Bundesrat stimmt diesem Gesetz nur deshalb zu, damit wenigstens ein Mindestmaß an Verbesserungen des Straf- und Strafverfahrensrechts für eine wirksamere Verfolgung terroristischer Gewaltkriminalität Gesetzeskraft erlangen kann. Der Bundesrat hält jedoch an seiner Auffassung fest, daß dieses vom Bundestag beschlossene Gesetz nicht ausreicht, um den Schutz des Rechtsstaates gegenüber terroristischer Gewaltkriminalität zu gewährleisten. Das gilt für die Ausgestaltung der strafrechtlichen Tatbestände und der in ihnen enthaltenen Strafandrohungen, das gilt insbesondere aber für die vom Bundesrat vorgeschlagenen und nach wie vor für erforderlich gehaltenen Verbesserungen des Strafverfahrensrechts. Die Erfahrungen in der jüngsten Zeit haben gezeigt, daß auf die Überwachung des mündlichen Verkehrs zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger dann nicht verzichtet werden kann, wenn der Verdacht begründet ist, daß er besonders schwerwiegende Straftaten ermöglichen oder die Sicherheit in den Vollzugsanstalten gefährden wird. Die Notwendigkeit einer solchen Überwachung wird auch von zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder für erforderlich gehalten. Es mehren sich die Fälle, in denen ein Verteidiger seine verfahrensrechtliche Stellung dazu mißbraucht, um die ordnungsmäßige Durchführung der Hauptverhandlung zu sabotieren, insbesondere durch die ständige Wiederholung bereits abgelehnter Beweis- und Ablehnungsanträge zum Zwecke der Prozeßverschleppung. Die Rechtsordnung kann und darf vor solchem Mißbrauch nicht kapitulieren, wenn sie nicht auf die Durchsetzung des Strafrechts verzichten will. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 21): Welche steuerlichen oder finanziellen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit in bestimmten Regionen der Bundesrepublik Deutschland, z. B. in Rheinland-Pfalz, für Landwirte und Verbraucher so gering wie möglich zu halten? Die lang anhaltende Dürre hat in einigen Regionen der Bundesrepublik Deutschland besonders die Futterversorgung von Rindvieh beeinträchtigt. Es ist deshalb zu verstärkten Verkäufen von Rindern gekommen, so daß ein Preisverfall auf dem Rindfleischmarkt zu befürchten war. Um einen Preisverfall in größerem Umfang zu verhindern, hat sich die Bundesregierung für die Einführung eines umfangreichen Bündels von Maßnahmen eingesetzt. Als wesentliche Maßnahmen können genannt werden: - verstärkte Stützungskäufe durch die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung vor allem in den am stärksten betroffenen Gebieten. — befristete Zulassung von Interventionskäufen auch bei Kuhfleisch, - Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung, — Verlängerung und Aufstockung der nationalen Konservierungsaktion, — Beschaffung zusätzlichen Kühlraumes in benachbarten EG-Mitgliedstaaten. Aufgrund dieser Maßnahmen hat sich der Rindfleischmarkt weitgehend stabilisiert und die Erzeugerpreise festigen sich wieder. Daneben hat sich mein Haus dafür eingesetzt, daß die zu verzeichnenden Erzeugerpreissenkungen bei Rindfleisch in entsprechender Form an die Verbraucher weitergegeben werden. Flankierende Werbemaßnahmen der Centralen Marketing Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft haben diese meine Bestrebungen unterstützt. Die Bundesregierung hat beschlossen, daß Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Technisches Hilfswerk in den von der Dürre besonders betroffenen Gebieten für zwingende Hilfeleistungen eingesetzt werden können. Die entstehenden Kosten werden vom Bundeshaushalt übernommen. Zur Milderung der finanziellen Belastungen hat der Bundesminister der Finanzen den Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder vorweg seine Zustimmung dazu erklärt, daß den von der Trockenheit betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben steuerliche Erleichterungen in Form von Steuerstundungen, Anpassung der Steuervorauszahlungen sowie durch einen befristeten Verzicht auf Vollstrekkungsmaßnahmen gewährt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18565* Weiterhin möchte ich hervorheben, daß ich die Länder ermächtigt habe, Aussetzungen (Freijahr) von Zins- und Tilgungsleistungen für bereits gewährte Darlehen aus Bundesmitteln zu ermöglichen. Art und Umfang evtl. notwendiger weiterer Hilfsmaßnahmen zugunsten der betroffenen Landwirte können erst festgelegt werden, wenn das Ausmaß des Schadens endgültig zu überblicken ist. ln diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß für die Beseitigung witterungsbedingter Schäden nach dem Grundgesetz grundsätzlich die Länder zuständig sind, so daß finanzielle Hilfen des Bundes erst dann in Betracht kommen, wenn Katastrophenschäden nationalen Ausmaßes entstanden sind. Maßnahmen auf dem Marktsektor, wie sie beispielsweise auf dem Rindfleischsektor jetzt mit Erfolg eingesetzt werden sind, bedürfen generell der Beschlußfassung durch die entsprechenden EG-Gremien. Aufgrund der mir vorliegenden Berichte sind Engpässe bei der Nahrungsmittelversorgung nicht zu erwarten.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725800000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Herr Bundeskanzler das Wort.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0725800100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es sollte heute eine Regierungserklärung durch den Herrn Bundesminister der Verteidigung abgegeben werden. Ich bedaure, Ihnen mitteilen zu müssen, daß Bundesminister Leber seit gestern abend an einer akuten entzündlichen Erkrankung des Oberbauchs leidet. Trotz gestern sofort vorgenommener ambulanter Behandlung ist im Laufe des heutigen Mittags eine weitere Verschlechterung seines Zustandes eingetreten, so daß der behandelnde Arzt heute mittag seine stationäre Behandlung im Malteser-Krankenhaus angeordnet hat.
Herr Leber, der mich durch seinen Staatssekretär gestern abend von der Erkrankung unterrichtete, selbst aber meinte, er könne das durchstehen, und deshalb auch heute an der Kabinettssitzung teilgenommen hat, legte und legt weiterhin großen Wert darauf, diese Sache selbst vor dem Deutschen Bundestage vorzutragen und Rede und Antwort zu stehen. Dies ist auch die Meinung des Bundeskabinetts. Deshalb bin ich gehalten, dem Deutschen Bundestage mitzuteilen, daß die auf Grund des Art. 43 des Grundgesetzes vorgesehen gewesene Regierungserklärung heute nicht abgegeben werden kann. Ich bitte das Haus dafür um Verständnis.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725800200
Das Wort hat der Herr Abgeordnet Dr. Wörner.

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0725800300
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion respektiert selbstverständlich den Wunsch der Bundesregierung, die Debatte wegen der plötzlichen Erkrankung von Verteidigungsminister Leber zu verschieben. Wir wünschen Herrn Leber von hier aus baldige und vollständige Genesung.

(Beifall)

Die CDU/CSU-Fraktion hält es wegen der schwerwiegenden Bedeutung der Entscheidung des Ministers und der dadurch entstandenen Unruhe in der Öffentlichkeit ebenfalls für unerläßlich, daß die Debatte noch im 7. Deutschen Bundestag stattfindet. Wir sind bereit, diese Debatte notfalls in einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages zu führen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725800400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Porzner.

Konrad Porzner (SPD):
Rede ID: ID0725800500
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich wird die sozialdemokratische Bundestagsfraktion die Aufsetzung dieses Punktes auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zum frühestmöglichen Zeitpunkt befürworten, um alle damit zusammenhängenden Fragen zu diskutieren.
Wir haben interfraktionell vereinbart, daß der Zusatzpunkt 1 b zur Tagesordnung ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725800600
Meine Damen und Herren, das Haus ist damit einverstanden, daß der Antrag der CDU/CSU nicht als Zusatzpunkt auf die Tagesordnung gesetzt wird. Die Regierungserklärung ist zurückgezogen worden.
Während der Sommerpause hat eine Reihe von Kollegen Geburtstag gehabt. Ich möchte nicht versäumen, dies einer Tradition gemäß hier mitzuteilen:
Am 11. Juli hatte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Abgeordnete Wehner, seinen 70. Geburtstag. Das Haus gratuliert ihm nachträglich.

(Beifall)

Am 5. August hatte der Abgeordnete Müller (Berlin) seinen 71. Geburtstag.

(Beifall)

Am 7. August hatte der Abgeordnete Dr. Becker (Mönchengladbach) ebenfalls seinen 71. Geburtstag. Nachträglich herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Am 10. August wurde der Abgeordnete Solke 60 Jahre alt.

(Beifall)


Präsident Frau Renger
Am 18. August wurde der Abgeordnete Dr. Hauser (Sasbach) 65 Jahre alt.

(Beifall)

Am 20. August wurde der Abgeordnete Stücklen 60 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch, Herr Stücklen!

(Beifall)

Am 30. August hatte der Abgeordnete Frehsee seinen 60. Geburtstag. Auch ihm unseren Glückwunsch!

(Beifall)

Am 1. September hatte der Abgeordnete Dr. Burgbacher seinen 76. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Am 25. September hatte der Abgeordnete Mursch (Soltau-Harburg) seinen 65. Geburtstag,

(Beifall)

am 27. September der Abgeordnete Koblitz seinen 60. Geburtstag,

(Beifall)

am 6. Oktober der Abgeordnete Vit seinen 60. Geburtstag,

(Beifall)

am 17. Oktober der Abgeordnete Freiherr von Kühlmann-Stumm seinen 60. Geburtstag,

(Beifall)

am 20. Oktober der Abgeordnete von Bockelberg seinen 65. Geburtstag,

(Beifall)

am 23. Oktober der Abgeordnete Rosenthal seinen 60. Geburtstag,

(Beifall)

am 28. Oktober der Abgeordnete Dr. Mende seinen 60. Geburtstag,

(Beifall)

und am 5. November der Abgeordnete Springorum seinen 65. Geburtstag.

(Beifall)

Allen noch einmal herzlichen Glückwunsch! Es war keine Dame dabei.
Für den am 23. September 1976 aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Härzschel ist mit Wirkung vom 28. September 1976 die Abgeordnete Frau Häckel in den Bundestag eingetreten. Wir begrüßen sie hier.

(Beifall)

Der Abgeordnete Börner hat am 22. Oktober 1976 auf seine Mitgliedschaft im Bundestag sowohl für die 7. als auch für die 8. Wahlperiode verzichtet. Als sein Nachfolger für die 7. Wahlperiode ist mit Wirkung vom 28. Oktober 1976 der Abgeordnete Voigt (Frankfurt) in den Bundestag eingetreten.
Wir begrüßen die neuen Mitglieder des Bundestages.

(Beifall)

Nach einer Vereinbarung des Ältestenrates soll die Tagesordnung um die folgenden in der Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten Zusatzpunkte unter Wegfall der Zusatzpunkte 1 a) - Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung - und 1 b) - Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Versetzung der Generale Krupinski und Franke in den einstweiligen Ruhestand - erweitert werden:
2. Beratung der Sammelübersicht 63 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen (Drucksache 7/5865)
3. Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke 1945/28 und 1945/29 der Gemarkung Erlangen an die Firma Siemens AG;
hier: Erteilung der Einwilligung gem. § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 7/5862)

Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
4. Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/76 - Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche - 2. Halbjahr 1976) (Drucksache 7/5686)
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
5. Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 12/76 - Besondere Zollsätze gegenüber Portugal - EGKS) (Drucksache 7/5690)
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
6. Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/76 - Besondere Zollsätze gegenüber Algerien, Marokko und Tunesien - EGKS) (Drucksache 7/5864)
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
Das Haus ist damit einverstanden.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Betr.: Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 3. bis 7. Mai 1976 in Straßburg (Drucksache 7/5300)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Betr.: Erster Teil der 22. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 14. bis 18. Juni 1976 in Paris (Drucksache 7/5563)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend)

Verteidigungsausschuß
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts und dem Schutz der Grundrechte (Drucksache 7/5573)

zuständig: Rechtsausschuß
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verabschiedung des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine sechste Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - durch den Rat (Drucksache 7/5632)

zuständig: Finanzausschuß
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einführung eines einheitlichen Passes (Drucksache 7/5633)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend)

Innenausschuß
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments über die Wahl des Europäischen Parlaments durch allgemeine unmittelbare Wahlen (Drucksache 7/5769)

zuständig: Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß
Rechtsausschuß
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments über den fünften Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 7/5770)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Betr.: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1976
Bezug: Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 22. Februar und 28. April 1967 (Drucksache 7/5821)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Betr.: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April 1976 bis September 1976) (Drucksache 7/5834)
zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Haushaltsausschuß
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Bericht der Kommission der Europäischen Gemein-



Präsident Frau Renger
schaften über den Schutz der Grundrechte (Drucksache 7/5836)

zuständig: Rechtsausschuß
Betr.: Zweiter Bericht der Bundesregierung über Erfahrunrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes — AUG (Drucksache 7/5631)

zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Betr.: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1976 bis 1979 (Drucksache 7/5671)

zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Haushaltsausschuß
Betr.: Umweltbericht '76 — Fortschreibung des Umweltprogramms der Bundesregierung — vom 14. Juli 1976 (Drucksache 7/5684)

zuständig: Innenausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Forschung und Technologie
Betr.: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) ergänzende statistische Angaben für 1975
Bezug: § 722 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (Drucksache 7/5817)

zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Betr.: Arbeitsbericht über die Vorarbeiten für eine Ämter- und Dienstpostenbewertung (Drucksache 7/5510) zuständig: Innenausschuß (federführend)
Haushaltsausschuß
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Betr.: Vergleich des beamtenrechtlichen Versorgungssystems mit den Versorgungssystemen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und in der privaten Wirtschaft — Gutachten der „Treuarbeit" (Drucksache 7/5569)

zuständig: Innenausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß
Betr.: Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für eine wirksame Koordinierung im institutionellen Bereich der Rehabilitation (Drucksache 7 5575)

zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Betr.: Straßenbaubericht 1975
Bezug: § 7 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (Drucksache 7/5677)

zuständig: Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
Betr.: Haushaltsführung 1976;
hier: Zustimmung zu außerplanmäßigen Haushaltsausgaben (und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen) für Maßnahmen zur Eingliederung von Aussiedlern (Sprachförderung) — Kap. 11 11 Tit. apl. 671 41 und apl. 681 41 —
Bezug: § 37 Abs. 4 BHO (Drucksache 7/5644) zuständig: Haushaltsausschuß
Betr.: Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. apl. 684 22 des Haushaltsjahres 1976 (Einlage in die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder")

Bezug: § 37 Abs. 4 BHO (Drucksache 7/5713) zuständig: Haushaltsausschuß
Betr.: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. 681 11 des Haushaltsjahres 1976 (Beihilfen an junge Zuwanderer für Schul- und Berufsausbildung)

Bezug: § 37 Abs. 4 BHO (Drucksache 7/5733) zuständig: Haushaltsausschuß
Betr.: überplanmäßige Ausgaben für Leistungen nach § 1 des Gesetzes über Investitionszuschüsse für Mietwohnungen, Genosssenschaftswohnungen und Wohnheime im sozialen Wohnungsbau
Bezug: § 37 Abs. 4 BHO (Drucksache 7/5786) zuständig: Haushaltsausschuß
Betr.: Apl. Ausgaben im Epl. 10 — Haushaltsjahr 1976 — his zur Höhe von 60 Mio. DM aufgrund der Dürreschäden
Bezug: § 37 Abs. 4 BHO (Drucksache 7:5833)

zuständig: Haushaltsausschuß
Betr.: überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 0640 Tit. 681 06 im Haushaltsjahr 1976 — Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen für ehemalige politische Häftlinge —
Bezug: § 37 Abs. 4 BHO (Drucksache 7/5835) zuständig: Haushaltsausschuß
Betr.: überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 0640 Tit. 653 01 im Haushaltsjahr 1976 — Entschädigung an ehemalige Kriegsgefangene —
Bezug: § 37 Abs. 4 BHO (Drucksache 7/5857)

zuständig: Haushaltsausschuß
Betr.: Zusammenstellung der Tiber- und außerplanmäßigen Ausgaben im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1976
Bezug: § 37 Abs. 4 BHO (Drucksache 7/5685)

zuständig: Haushaltsausschuß
— Das Haus ist auch damit einverstanden. Danke sehr.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seinen Sitzungen am 16. und 29. Juli 1976 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über den bezahlten Bildungsurlaub
Gesetz zu dem Abkommen vom 27. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Regelung der mit dem deutsch-italienischen Abkommen vom 26. Februar 1941 zusammenhängenden Fragen
Gesetz über Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt Drittes Gesetz zur Änderung des Diätengesetzes 1968 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken Zweites Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes
Gesetz zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses
Gesetz zur Änderung verwaltungsprozessualer Vorschriften Gesetz über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt
Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 und 39)

Vierunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 Nr. 4 a)

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Lindern (Beamtenversorgungsgesetz — BeamtVG)

Gesetz zu dem Abkommen von 23. Dezember 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 9. September 1975 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit
Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Oktober 1969 zur Erhaltung der lebenden Schätze des Südostatlantiks, zu dem Protokoll vom 21. Januar 1972 zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Dezember 1962 über den Schutz des Lachsbestandes in der Ostsee, zur Konvention vein 13. September 1973 über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten sowie zur Änderung des Seefischerei-Vertragsgesetzes 1971 (Seefischerei-Vertragsgesetz 1976)

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern
Gesetz zu denn Übereinkommen vom 14. Dezember 1973 über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten (Diplomatenschutzkonvention)

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe

(Sprengstoffgesetz SprengG)

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
Fünftes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Fünftes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiflung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes und des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
Gesetz über die Handwerkszählung 1977 (Handwerkszählungsgesetz 1977)

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 1975 zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation (EWO).



Präsident Frau Renger
— Diesem Gesetz hat der Bundesrat mit der Maßgabe zugestimmt, daß die Ratifikationsurkunde erst hinterlegt werden darf, wenn die Einverständniserklärungen aller Länder vorliegen. —
Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz

(EGKStRG)

Dem Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz — WoModG) hat der Bundesrat zugestimmt, nachdem der von ihm angerufene Vermittlungsausschuß das vom Bundestag beschlossene Gesetz bestätigt hatte (Anrufung: 7;5615, Ergebnis : 7/5660) .
Dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes hat der Bundesrat zugestimmt, nachdem der von ihm angerufene Vermittlungsausschuß zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz keinen Einigungsvorschlag machen konnte (Anrufung: 7/5607, Ergebnis: 7/5663).
Zu den drei letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat ferner Entschließungen gefaßt, die als Anlagen 2, 3 und 4 diesem Protokoll beigefügt sind.
Zu dem Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1976 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1976) und zu dem
Gesetz über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
hat der Bundesrat beschlossen, gegen die vom Bundestag beschlossenen Gesetze einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 nicht einzulegen; der Vermittlungsausschuß hatte die Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen (Drucksachen 7/5572, 7/5635).
Nicht zugestimmt hat der Bundesrat den nachfolgenden drei Gesetzen, nachdem der Vermittlungsausschuß die Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen hatte:
Gesetz zur Forderung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Berufsbildung (Ausbildungsplatzförderungsgesetz) (7/5608, 7/5661, 7/5666)
Gesetz zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragen
der Ausbildungsplatzförderung (7/5609, 7/5662, 7/5667)

Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes (7/5196, 7/5571, 7/5606)

Der Bundespräsident hat mit Schreiben vom 4. November 1976 mitgeteilt, daß er bei dem Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes von einer Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes abgesehen hat. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5856 verteilt.
Dem vom Deutschen Bundestag am 1. Juli 1976 verabschiedeten Partnerschaftsgesetz hat der Bundesrat ebenfalls nicht zugestimmt (7/5605).
In seiner Sitzung am 16. Juli 1976 hat der Bundesrat beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze
Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts (Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz — KVWG)

Sozialgesetzbuch (SGB) — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung —Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO 1977)
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen
Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)

Seine Schreiben sind als Drucksachen 7/5610, 7/5611, 7/5612, 7/5613, 7/5614, 7/5616 und 7/5617 verteilt.
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 7. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Dr. Klein (Stolberg), Eigen, Nordlohne, Ey, Dr. Hupka, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/CSU betr. wohnungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung für Spätaussiedler (Drucksache 7/5438) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5574 verteilt.
Der Bundesminister für Verteidigung hat mit Schreiben vom 7. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stahlberg, Dr. Wörner, Biehle, Löher, Dr. Marx, Ernesti, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Beförderungsstau in der Bundeswehr (Drucksache 7/5436) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5577 verteilt.
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt hat mit Schreiben vom 12. Juli 1976 im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft, dem Herrn Bundesminister der Verteidigung und dem Herrn Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pawelczyk, Hoppe und der Fraktionen der SPD, FDP betr. die Verwirklichung der KSZE-Beschlüsse (Drucksache 7/4888) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5580 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 9. Juli 1976 die Kleine Antrage der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Vogel (Ennepetal), Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Arnold, Kunz (Berlin), Dr. Graß, Reddemann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Besetzung von Richterstellen beim Bundesarbeits- und Bundessozialgericht (Drucksache 7/5437) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5581 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie sowie der Bundesminister für Wirtschaft haben mit Schreiben vom 9. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Russe, Dr. Müller-Hermann, Schmidhuber, Springorum, Lenzer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Kühler (Duisburg), Dr. Narjes, Dr. Stavenhagen, Breidbach, Zeyer, Sick, Dr. von Bismarck, Eigen, Ey und der Fraktion der CDU/CSU betr. energie- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen für das Vierjahresprogramm „Energieforschung und -technologie" für die Jahre 1977 bis 1980 (Drucksache 7/5439 [neu]) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5582 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 14. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kunz (Berlin), Lenzer, Frau Berger (Berlin), Dr. Gradl, Müller (Berlin), Frau Pieser, Straßmeir, Wohlrabe und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Beteiligung des Landes Berlin am Informations- und Dokumentationsprogramm der Bundesregierung (Drucksache 7/5532) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5604 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 9. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Fortschreibung der Angaben zur Entwicklung der Besoldungs-, Vergütungs- und Versorgungsausgaben im öffentlichen Dienst (Drucksache 7/5140) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5618 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 15. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hauser (Krefeld), Lampersbach, Schmidhuber, Biehle, Schröder (Lüneburg), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Schwörer, Haase (Kassel), Frau Pieser, von Bockelberg, Schedl, Jahn (Münster), Dr. Stavenhagen, Thürk, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Hammans, Pfeifer und Genossen betr. Schwerbehindertengesetz (Drucksache 7/5556) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5625 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 15. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld), Frau Dr. Lepsius, Frau Dr. Timm, Dr. Penner, Hauck, Glombig, Egert, Frau Funcke, von Schoeler, Schmidt (Kempten) und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Reform § 218 — Beratung von Schwangeren (Drucksache 7/5434) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5627 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 20. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Schröder (Lüneburg), Dr. Luda, Dr. Unland, Straßmeir, Wohlrabe, Niegel, Dr. Stark (Nürtingen) und Genossen betr. DIAG (ERP-Sondervermögen) (Drucksache 7/5564) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5628 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 22. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausgaben des Bundesministeriums für Forschung und Technologie für die Öffentlichkeitsarbeit (Drucksache 7/5570) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5641 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom
26. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Russe, Springorum, Zeyer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Müller-Hermann, Ey und der Fraktion der CDU/CSU betr. Entscheidungsgrundlagen für die Energie-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik im Bereich des Steinkohlenbergbaus (Drucksache 7/5576) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5654 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 20. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Dr. Probst, Schedl, Hauser (Krefeld) und der Fraktion der CDU/CSU betr. zusätzliche Berufsbildungsverwaltung (Drucksache 7/5584) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5643 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom
27. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Russe, Dr. Müller-Hermann, Dr. Kraske, Rawe, Springorum, Zeyer, Ey, Breidbach, Müller (Remscheid) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwirklichung des 6000-MW-Programms für steinkohlengefeuerte Kraftwerke (Drucksache 7/5597) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5665 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 22. Juli 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Informationsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen (Drucksache 7/5579) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 715668 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 29. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeifer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Internationales Institut für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache 7/5583) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5670 verteilt.



Präsident Frau Renger
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 28. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritz, Bewerunge, Eigen, Kiechle, Susset, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Dürreschäden in der Landwirtschaft (Drucksache 7/5578) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5672 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 3. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Russe, Dr. Müller-Hermann, Springorum, Zeyer, Breidbach und der Fraktion der CDU//CSU betr. internationale Sonderkonferenz über Energiefragen (Drucksache 7 5630) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5674 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 5. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Lampersbach, Frau Dr. Neumeister, Frau Schleicher, Kroll-Schlüter, Zeyer, Dr. Gradl, Dr. Althammer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wechselbeziehungen zwischen dem europäischen und dem deutschen Recht, hier: Niederlassungsfreiheit für Apotheker in der EG, (Drucksache 7/5598) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5680 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 3. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Gruhl, Dr. Hammans, Lampersbach, Volmer und Genossen betr. Mißbrauch bei der Beseitigung von Altöl (Drucksache 7/5634) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5675 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 6. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschart die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung fortgeschrittener Kernreaktoren durch den Bundesminister für Forschung und Technologie (Drucksache 7/5626) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5682 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologic hat mit Schreiben vom 5. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeifer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwaltung von staatlichen Forschungsgeldern (Drucksache 7/5599) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5683 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 5. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Fuchs, Dr. Gölter, Frau Benedix, Dr. Hornhues, Hussing, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU betr. soziale Lage der Studenten (Drucksache 7/5629) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5687 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 11. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz, dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Patent- und Lizenzbilanz der Bundesrepublik Deutschland (Drucksage 7/5642) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5688 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 11. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Narjes, Dr. Marx, Dr. Müller-Hermann, Dr. Kunz (Weiden), Ey und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verletzung des EWG-Vertrages durch die Bundesrepublik (Drucksache 7/5656) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5689 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 18. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Frau Benedix, Benz, Ey, Dr. Fuchs, Dr. Hornhues, Hussing, Klein (Göttingen), Lenzer, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Lenz (Bergstraße) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Volksfrontbündnisse an den Hochschulen (Ducksache 7/5664) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5702 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 18. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Häfele und der Fraktion der CDU/CSU betr. steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/5673) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7'5715 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 18. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungspolitik und Arbeitsplätze der Zukunft (Drucksache 7/5669) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5714 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vein 17. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, dem Bundesminister der Justiz und dem Bundesminister der Finanzen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), und der Fraktion der CDU/CSU
betr. Föderation für Weltfrieden und Vereinigung e. V. (Drucksache 7/5646) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5716 verteilt.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat mit Schreiben vom 20. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Höcherl, Leicht, Dr. Althammer, Dr. Häfele und der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausstattung von SPD und FDP mit Werbematerial der Bundesregierung im Wahlkampf oder Vorwahlkampf (Drucksache 7/5645) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5717 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 20. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Jobst, Engelsberger, Dr. Warnke, Dr. Müller-Hermann, Dr. Narjes, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion der CDU/CSU betr, Personalpolitik bei der Bayerischen Lloyd Schiffahrts-AG sowie die Wettbewerbssituation der deutschen Donauschiffahrt (Drucksache 7/5678) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5718 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 26. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung von Forschung und Entwicklung zur Abwärmenutzung aus Kraftwerken (Drucksache 7/5679) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5738 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 30. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Schröder (Lüneburg), Dr. Unland, Dr. Luda und der Fraktion der CDU/CSU betr. Antwort der Bundesregierung vom 20. Juli 1976 (Drucksache 7/5628) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Schröder (Lüneburg), Dr. Luda, Dr. Unland, Straßmeir, Wohlrabe, Niegel, Dr. Stark (Nürtingen) und Genossen (Drucksache 7/5564) betr. DTAG (ERP-Sondervermögen) (Drucksache 7/5700) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5746 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 8. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Luda, Dr. Jobst, Schröder (Lüneburg), Engelsberger, Röhner, Dr. Unland, Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU betr. Paketdienst der Deutschen Bundespost (Drucksache 7/5723) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5752 verteilt.
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 9. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg), Dr. Wörner, Dr. Klepsch, Dr. Jahn (Braunschweig), Dr. Schwörer und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wohnungsfürsorge für Soldaten (Drucksache 7/5725) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5753 verteilt.
Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 9. September 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Verteidinung die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Miltner, Dr. Wörner, de Terra, Reddemann und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Behandlung der Spionagefälle im Verteidigungsministerium (Drucksache 7/5732) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5754 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 15. September die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leicht, Höcherl, Dr. Althammer, Dr. Häfele, Wohlrabe, Dr. Zeitel und der Fraktion der CDU/CSU betr. neue Steuerschätzung (Drucksache 7/5736) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5759 verteilt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vorn 14. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Ritz, Bewerunge, Eigen, Kiechle, Susset, Dr. .Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Stärkeverzuckerungsprodukte Isomerose (Drucksache 7/5735) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5762 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 17. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Brennstoffkreislauf, friedliche Nutzung der Kernenergie (Drucksache 7'5699) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5763 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 20. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Technologieförderung und Rahmenbedingungen (Drucksache 7/5737) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5764 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 20. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Unland, Dr. Luda, Schröder (Lüneburg), Dr. Jobst, Engelsberger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Konzentration wirtschaftlicher Macht durch Ämterhäufung (Drucksache 7/5747) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5765 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 29. September 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Ju-



Präsident Frau Renger
gend, Familie und Gesundheit die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Fuchs, Dr. Gölter, Frau Benedix, Dr. Hornhues, Hussing, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU betr. soziale Lage der Studenten und Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksache 7/5758) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5771 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 29. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rawe, Katzer, Reddemann, Dr. Müller-Hermann, Windelen, Köster und der Fraktion der CDU/CSU betr. Kraftwerksbau für Ibbenbürener Steinkohle im Rahmen des 6000-MW-Programms (Drucksache 7/5756) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5772 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und der Bundesminister für Forschung und Technologie haben mit Schreiben vom 28. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Einsatzmöglichkeiten neuer Energiesysteme (Drucksache 7/5757) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5773 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 6. Oktober 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Breidbach, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und der Fraktion der CDU/CSU betr. Bekämpfung von Krankenhausinfektionen (Hospitalismus) in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/5750) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5787 verteilt.
Der Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung hat mit Schreiben vom 8. Oktober 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Kiechle, Frau Benedix, Dr. Fuchs, Hauser (Krefeld), Dr. Hornhues, Frau Hiirland, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Schmidt (Wuppertal), Hussing und der Fraktion der CDU/CSU betr. ,Die Bundesregierung informiert: „Der Staat und die Schwierigen - Künstlerpolitik der Bundesregierung"' von Dieter Lattmann (SPD/MdB) (Drucksache 7/5677) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5797 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 14. Oktober 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Althammer, Leicht, Höcherl, Lemmrich, Dr. Kreile, Dr. Waigel, Kiechle. Dr. Zeitel und Genossen betr. Finanzierung von Exportaufträgen von Schiffen aus Entwicklungshilfemitteln (Drucksache 7,5768) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5820 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Sehreihen vom 29. Oktober 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Köhler (Wolfsburg), Dr. Schulze-Vorberg, Frau Benedix. Dr. Fuchs, Dr. Hornhues. Frau Hürland, Dr.-Ing. Oldenstädt und der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutsche Nationalstiftung (Drucksache 7/5767) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5848 verteilt.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 12. Oktober 1976 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsnlan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1976 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Nachtrag liegt im Archiv zur Einsicht aus.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 6. September 1976 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Stellenelan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsiahr 1976 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Stellenplan liegt im Archiv zur Einsicht aus.
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 3. September 1976 die Bekanntmachung zur Empfechlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens über gegenseitige Verwaltungshilfe; hier: Antworten der Mitgliedstaaten Mauritius und Tansania gemäß § 46 Absatz 1 des Deutschen Auslieferungsgesetzes übersandt. Sein Schreiben liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 7. Juli 1976 unter Bezug auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 8. April 1959 und vom 16 Oktober 1964 seinen Bericht über die Beschäftigung Schhwerbehinderter bei den Bundesdienststellen vorgelegt, der als Drucksache 7/5585 (neu) verteilt ist.

(Teile I—VI sind zusammen mit den dazu erteilten schriftlichen Antworten als Drucksachen 7/5651, 7/5681, 7/5701, 7/5724 und 7/5748 verteilt. Die Mündlichen Anfragen für den Monat August Die Mündlichen Anfragen für den Monat September (bisher Teil Il werden zusammen mit den dazu erteilten schriftlichen Antworten als Drucksache 7/5825 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 29. Juni. B. Juli, 1.5. Juli und 9. Oktober 1976 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat: Beschluß des Rates Verordnung Verordnung des Rates zur Weiterführung der Senkung der Einfuhrbelastung für Rindfleischerzeugnisse mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnungen des Rates zur Festsetzung der Hauptinterventionssorte für Ölsaaten und der dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschaftsjahr 1976/77 betreffend die Ausgleichsbeträge für Rapsund Rübensamen Verordnung des Rates über die Grundregeln für die Gewährung der Ausgleichsentschädigung an die Erzeuger von Thunfischen für die Konservenindustrie Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Richtlinie des Rates betreffend die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen über die Schweineerzeugung Verordnung Präsident Frau Renger Verordnung Verordnung Verordnung Überweisung von Zollvorlagen Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Aufhebbare Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Überweisung von EG-Vorlagen Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Beschluß des Gemischten Ausschusses EWG-Marokko über die für die Jahre 1976 und 1977 geltende Abweichung von der Begriffsbestimmung von „Ursprungserzeugnissen" oder „Erzeugnissen mit Ursprung in", mit der der besonderen Situation Marokkos bei bestimmten Spinnstoffwaren Rechnung getragen werden soll und Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Festlegung der Gruppen der Empfänger der Vergütungen, die den regelmäßig im Bereitschaftsdienst eingesetzten Beamten gewährt werden können, sowie zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze dieser Vergütungen überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über den Abschluß von Garantiepreisabkommen für Rohrzucker für 1976/77 in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Barbados, Fidschi, der Republik Guayana, Jamaika, der Republik Kenia, der Volksrepublik Kongo, der Republik Madagaskar, der Republik Malawi, Mauritius, dem Königreich Swasiland, der Vereinigten Republik Tansania, Trinidad und Tobago, der Republik Uganda und der Republik Indien Verordnung des Rates zur Festsetzung der Garantiepreise für Rohrzucker mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses des Rates vom 25. Februar 1975 filier die Einfuhr von Rohrzucker aus den überseeischen Ländern und Gebieten überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitg vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitg vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien über den Handel mit Kokoserzeugnissen überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung huh Rat Mitteilung der Kommission an den Rat über das Vorgehen auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur Entscheidung des Rates zur Einführung eines Beratungsverfahrens und zur Schaffung eines Ausschusses auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur Verordnung des Rates über die Unterstützung von Vorhaben von gemeinschaftlicher Bedeutung auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnungen des Rates über die Lieferung von Butteroil im Rahmen des Nahrungsmittelhilfeprogramms 1975 an das Welternährungsprogramm zugunsten der portugiesischen Angola-Heimkehrer über die Sofortlieferung von Magermilchpulver an das Welternährungsprogramm zugunsten der portugiesischen Angola-Heimkehrer als Nahrungsmittelhilfe im Rahmen der Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Präsident Frau Renger Bericht der Kommission an den Rat über Ausnahmen, die Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich auf dem Gebiet des Veterinärwesens bewilligt wurden Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien des Rates Nr. 64/432 vom 26. Juni 1964, 72/461 vom 12. Dezember 1972 und 72/462 vom 12. Dezember 1972 auf dem Gebiet des Veterinärwesens überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Verordnung Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohblei, anderes als Werkblei, der Tarifstelle 78.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohzink der Tarifstelle 79.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete Waren überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteil oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Durchführung einer Erhebung fiber die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Jahre 1977 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates fiber die Untersuchung von frischem Schweinefleisch auf Trichinen bei der Einfuhr aus Dritttländern überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Verordnung des Rates zum Abschluß des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR Verordnung des Rates zur vorzeitigen Anwendung der Bestimmungen der Technischen Anlagen sowie zur vorzeitigen Verwendung des Musters des Carnet TIR des Zollübereinkommens fiber den internationalen Warentransport mit Carnets TIR überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates fiber die zolltarifliche Behandlung bestimmter, aus den neuen Mitgliedstaaten eingeführter Erzeugnisse, die in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung beim Bau, bei der Instandhaltung oder Instandsetzung von Luftfahrzeugen verwendet werden sollen überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die zolltarifliche Behandlung bestimmter Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Präsident Frau Renger Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates über giftige und gefährliche Abfälle überwiesen an den Innenausschuß Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die zulässigen Skalen von Nennfüllmengen bestimmter Erzeugnisse in Fertigpackungen überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Mitteilung betreffend die zweite Tranche des Nahrungsmittelhilfeprogramms für 1976 in Höhe von 95 000 Tonnen Magermilchpulver überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Beschluß des Rates zur Festlegung eines technologischen Forschungsprogramms für den Schuhsektor überwiesen an den Ausschuß fur Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates über Qualitätsanforderungen an für den Fischbestand geeignetes Süßwasser überwiesen an den Innenausschuß Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Zulassung von Wasserfahrzeugen und Bordausrüstung überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von EWG-zugelassenen Pflanzenschutzmitteln überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates fiber die von den Mitgliedstaaten vorzunehmenden Kontrollen der Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungsund Garantiefonds für die Landwirtschaft sind überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Entscheidung des Rates über die Inkraftsetzung des Abkommens über den internationalen Transport von verderblichen Nahrungsmitteln und die für diesen Transport zu benutzende Spezialausrüstung überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Verordnung des Rates betreffend Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien über den Handel mit Textilerzeugnissen überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung Abweichung von dem Begriff „Ursprungswaren" zur Berücksichtigung der besonderen Lage von Mauritius hinsichtlich einiger Waren der Textilindustrie überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Vertrag zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zwecks gemeinsamer Regelung des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaften sowie der Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften genannter Verträge Vertrag zur Änderung des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften zwecks gemeinsamer Regelung der Verantwortlichkeit und des Schutzes der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften auf dein Gebiet des Strafrechts überwiesen an den Sonderausschuß für die Strafrechtsreform mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 75'432' EWG betreffend die Beihilfen für den Schiffbau überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung überwiesen an den Innenausschuß Verordnung des Rates betreffend Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Kolumbien über den Handel mit Textilerzeugnissen überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung ihn Rat Verordnung des Rates überwiesen an den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für die Einfuhr nach Italien von Glühlampen mit Ursprung in verschiedenen europäischen Staatshandelsländern überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für die Einfuhr nach Dänemark von synthetischen Socken mit Ursprung in Taiwan überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Absatz 9 von Anhang VII zum Statut der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Präsident Frau Renger Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Mitteilung an den Rat über die Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und Sao Tomé e Principe Kap-Verde im Hinblick auf deren Beitritt zum AKP-EWG-Abkommen von Lomé überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Portweine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Madeira-Weine der Tarifstellle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Moscatel-de-Setubal-Weine der Tarifstelle ex 22 05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Änderung der für 1976 durch die Verordnungen überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Beseitigung der Systeme der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit Drittländern überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen der Tarifstelle ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08 04 13 1 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Zypern zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Zypern überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Arabischen Republik Ägypten raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitals 27 des Gemeinsamen Zolltarifs zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Präsident Frau Renger Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Änderung der Verordnung von Olivenöl auf dem griechischen Markt überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endguftigen Beschlußfassung im Rat Mitteilung an den Rat betreffend Abweichung von Artikel 1 des den Abkommen zwischen der EWG und den EFTA-Staaten als Anlage beigefügten Protokolls Nr. 3 im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Artikels 23 auf die in der dem genannten Protokoll als Anlage beigefügten Liste C genannten Waren überwiesen an den Ausschuß für -Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Mitteilung an den Rat betreffend das Dreijahres-Richtprogramm für die Gemeinschaftshilfe 1977-1979 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur sechsten Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Mitteilung der Kommission an den Rat über die Ergebnisse der Verhandlungen über den Abschluß des Übereinkommens zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung Beschluß des Rates über den Abschluß eines Übereinkommens zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung und einer Zusatzvereinbarung zu der am 29. April 1963 in Bern unterzeichneten Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung überwiesen an den Innenausschuß Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte überwiesen an den Rechtsausschuß Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Mitteilung über künftige Fischereipolitik gegenüber Drittländern und innergemeinschaftliche Fischereiregelung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung der Interventionsausgaben im Hinblick auf die Finanzierungskosten überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnungen des Rates zur Durchführung der Beschlüsse Nr. 2/76 und 3/76 der Gemischten Ausschüsse EWG/Osterreich, EWG/Finnland, EWG/Island, EWG/Norwegen, EWG/Portugal, EWG/Schweden und EWG/Schweiz zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung ho Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnungen zur Festsetzung der Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Osterreich zur Festsetzung der Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Finnland zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Island zur Festsetzung der Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Norwegen zur Festsetzung von Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Portugal zur Festsetzung der Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Schweden zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Einrichtung einer Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Osterreich Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Einrichtung einer Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Schweden überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte urn Vorlage des Berichts rechtzeitg vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Präsident Frau Renger Verordnung des Rates über eine Mitverantwortungsabgabe und Maßnahmen zur Markterweiterung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Durchführung koordinierter Konjunkturstatistiken im Baugewerbe überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Entscheidung des Rates zum Einsatz von Maßnahmen der Gemeinschaft zur Tilgung der Brucellose, der Tuberkulose und Leukose der Rinder überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungsund Garantiefonds für die Landwirtschaft sind sowie von Abschöpfungen und Zöllen überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgütigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Errichtung einer europäischen Agentur F/R handelspolitische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Mitteilung an den Rat über den Beitritt von drei früheren ÜLG zum AKP-EWG-Abkommen vom Lomé und Vorschläge für verschiedene diesbezügliche Rechtsakte überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Viertes Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Verordnung überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung Verordnung Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Fürsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag ererhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag er-erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag er-erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag ererhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden Verordnung Verordnung Präsident Frau Renger überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn ins Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag ererhoben werden Ich rufe nun den Punkt 1 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes — Drucksachen 7/5565, 7/5860 — Berichterstatter: Abgeordneter Jahn Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner 436. Sitzung am 25. Juni 1976 beschlossen, zu dem vom Bundestag am 3. Juni 1976 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Art. 77 des Grundgesetzes einberufen wird. Der Bundesrat stimmt mit dem Deutschen Bundestag darin überein, daß das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren notwendig ist, um das gerichtliche Verfahren zu rationalisieren, zu vereinfachen und damit zugleich zu beschleunigen und die Gerichte zu entlasten. Mit dem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses verfolgte der Bundesrat das Ziel, einzelne Vorschriften, die der Bundestag abweichend von der Regierungsvorlage in einer Fassung beschlossen hatte, die dem Bundesrat geeignet erschien, dem Anliegen nach Beschleunigung und Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens zu widersprechen, wieder mit diesem Grundanliegen in Übereinstimmung zu bringen. Zu dem Antrag des Vermittlungsausschusses, der Ihnen vorliegt, ist im einzelnen folgendes zu bemerken. Zu Art. 1 Nr. 20, der § 278 der Zivilprozeßordnung betrifft: Der Bundestag hatte die Vorschrift in folgender Fassung beschlossen: Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht seine Entscheidung nur stützen, wenn es Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat. Die Notwendigkeit dieser Vorschrift ist damit begründet worden, daß der nach Ansicht des Gerichts maßgebliche Prozeßstoff tatsächlich zur Sprache kommen müsse, damit die Parteien ihre Auffassung dazu darlegen könnten und nicht durch die Entscheidung des Gerichts überrascht würden. Der Bundesrat schlug demgegenüber vor, die Vorschrift wie folgt zu fassen: Auf einen rechtlichen Gesichtspunkt, auf den eine Partei nach dem Prozeßverlauf, insbesondere nach einer für sie erkennbar gewordenen Beurteilung durch das Gericht, nicht einzugehen braucht, darf das Gericht, soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine Entscheidung nur stützen, wenn es Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat. Durch diese Änderung der Vorschrift wollte der Bundesrat den Anwendungsbereich auf das sachlich Notwendige beschränken und unnötige Erschwerungen und Verzögerungen des Verfahrens verhindern. Die Hinweispflicht sollte nach der Auffassung des Bundesrates auf diejenigen Fälle beschränkt bleiben, in denen die Parteien nach dem Prozeßverlauf darauf vertrauen konnten, daß alle entscheidungserheblichen Rechtsfragen angesprochen worden sind. Schließlich sollte die Hinweispflicht auf den Hauptanspruch beschränkt bleiben; für Zinsen, Kosten und die vorläufige Vollstreckbarkeit sah der Bundesrat eine über § 139 der Zivilprozeßordnung hinausgehende Regelung als nicht erforderlich an. Der Antrag des Vermittlungsausschusses macht sich diesen zweiten Gesichtspunkt zu eigen und nimmt die Nebenforderungen aus der Hinweispflicht aus. Das stellt einen vernünftigen Kompromiß dar, der sowohl dem Wunsch des Bundestages, Überraschungsurteile zu vermeiden, als auch dem Anliegen auf Beschleunigung des Verfahrens Rechnung trägt. Zu Art. 1 Nr. 28, der § 282 ZPO betrifft: Der Bundestag hatte dem § 282 Abs. 1 folgenden Satz 2 neu angefügt: Beziehen sich auf denselben Anspruch mehrere selbständige Angriffsoder Verteidigungsmittel, so kann die Partei sich auf das Vorbringen einzelner beschränken, solange sie nach dem Sachund Streitstand davon ausgehen darf, daß diese Angriffsoder Verteidigungsmittel für ihre Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ausreichen. Der Bundestag hatte diese Regelung als notwendig angesehen, um gesetzlich klarzustellen, daß die Parteien nur zu dem nach der jeweiligen Prozeßlage erforderlichen Vortrag verpflichtet und damit auch berechtigt sind, aus prozeßtaktischen Erwägungen stufenweise vorzugehen. Jahn Der Bundesrat hielt es für notwendig, diese Vorschrift wieder zu streichen. Er war zwar auch der Meinung, daß den Parteien im Einzelfall gestattet sein müsse, sich auf das Vorbringen einzelner Angriffsoder Verteidigungsmittel zu beschränken. Durch den vom Bundestag beschlossenen Satz 2 würde die im Einzelfall zulässige Ausnahme des stufenweisen Vorgehens nach Auffassung des Bundesrates jedoch zum gesetzlichen Regelfall. Die Parteien könnten dadurch verleitet werden, das Gericht nicht umfassend, sondern tropfenweise zu informieren. Diese Auffassung hat sich der Vermittlungsausschuß in seinem Antrag zu eigen gemacht. Zu Art. 1 Nr. 29, der § 296, und Nr. 66, der § 528 ZPO betrifft: Die vom Bundestag beschlossene Fassung des § 296 Abs. 2 ZPO hat der Bundesrat in zwei Punkten beanstandet. Einmal erschien dem Bundesrat der vom Bundestag beschlossene Satzteil „oder auf eine rechtzeitige Mitteilung nach § 282 Abs. 2 nicht in dem folgenden Termin" nicht sachgerecht und überflüssig. Als nicht sachgerecht wurde angesehen, daß eine Partei auf eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung nach § 282 Abs. 2 in jedem Falle verpflichtet sein soll, im folgenden Termin zu erwidern. Im Hinblick auf die allgemeinen Grundsätze der Prozeßförderungspflicht in § 282 Abs. 1 erschien die Sonderregelung darüber hinaus überflüssig. Zum anderen hat der Bundesrat beanstandet, daß § 296 Abs. 2 in der vom Bundestag beschlossenen Fassung keine Sanktion für den Fall vorsieht, daß eine Partei die ihr durch § 282 Abs. 2 auferlegte Pflicht verletzt, Angriffsund Verteidigungsmittel, auf die der Gegner voraussichtlich ohne vorherige Ankündigung keine Erklärung abgeben kann, rechtzeitig durch vorbereitenden Schriftsatz mitzuteilen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Fassung des § 296 Abs. 2 sollte beiden Anliegen Rechnung tragen. Die ebenfalls vorgeschlagene Änderung des § 528 Abs. 2 stellt eine Folgeänderung dar. Auch insoweit hat sich der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates angeschlossen. Die Anträge des Vermittlungsausschusses zu den Nummern 4 bis 6 betreffen redaktionelle Änderungen und Anpassungen anderer Gesetze an die Vereinfachungsnovelle; sie bedürfen keiner besonderen Erwähnung. Der Vermittlungsausschuß hatte zunächst beschlossen, das Gesetz zum 1. Januar 1977 in Kraft treten zu lassen. Er hat sich in einer heutigen Sitzung noch einmal mit dieser Frage befaßt und sich ausnahmsweise dahin verständigt, in diesem besonderen Falle wegen des inzwischen eingetretenen Zeitablaufs noch einmal in die Beratung einzutreten und mit Rücksicht auf die Anwendung dieses Gesetzes in der Praxis den Termin des Inkrafttretens um ein halbes Jahr hinauszuschieben. Der Vermittlungsausschuß legt Wert auf die Feststellung, daß dieses Verfahren ungewöhnlich ist und nur wegen der besonderen Umstände ausnahmsweise gerechtfertigt werden kann. Die dazu beschlossenen Änderungen finden Sie in der Drucksache 7/5860, die als Drucksache zu Drucksache 7/5565 verteilt worden ist. Sie sollen in die gemeinsame Abstimmung einbezogen werden. Schließlich muß ich Sie bitten, noch eine Druckfehlerberichtigung vorzunehmen. In der Hauptdrucksache 7/5565 ist unter Ziffer 3, Buchstabe b)





(EWG) Nr. 817/70 zur Festlegung besonderer Vorschriften für



















Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0725800700



Ich bitte, entsprechend dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses einheitlich abzustimmen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725800800
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wie soeben schon gesagt wurde, hat der Vermittlungsausschuß gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5565, ergänzt durch den Antrag auf Drucksache 7/5860, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO 1977)
— Drucksache 7/5638 —
Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Marburg)

Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Jahn.

(Unruhe)

— Meine Damen und Herren, ich darf darum bitten, ein klein wenig ruhiger zu sein. Es ist sonst sehr schwierig für den Herrn Berichterstatter.

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0725800900
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung am 22. Juli 1976 auf der Grundlage der Bundesratsdrucksache 467/76 das Anrufungsbegehren des Bundesrates zu dem vom Bundestag am 30. Juni 1976 beschlossenen Einführungsgesetz zur Abgabenordnung behandelt, das vier Änderungsanträge von unterschiedlichem Gewicht umfaßte.
Von grundsätzlicher steuerpolitischer Bedeutung war der Antrag des Bundesrates zu Art. 9 des Gesetzes, der im Vermittlungsausschuß keine Mehrheit fand. Mit diesem Antrag begehrte der Bundesrat, die vom Bundestag beschlossene Änderung des § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz, mit der die Voraussetzungen für die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens neu geregelt werden, aus dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung zu streichen. Maßgebend für dieses Begehren des Bundesrates war die Befürchtung,



Jahn (Marburg)

daß die Gesetzesänderung zu einer Einschränkung der bisherigen Rechts- und Verwaltungspraxis zu § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes und damit zu einer wirtschafts- und konjunkturpolitisch nicht erwünschten Einengung des für die Investitionsbereitschaft der Unternehmer bedeutsamen steuerlichen Bereichs der Abschreibungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter führen würde. Der Vorschlag, diesem Bedenken dadurch zu begegnen, daß an Stelle der Änderung des § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz der dort verwendete Begriff der selbständigen Bewertung und Nutzung im Sinne der bisherigen Rechtspraxis durch eine Rechtsverordnung näher bestimmt werden soll, fand im Vermittlungsausschuß keine Mehrheit, u. a. auch deshalb, weil ein geeigneter Formulierungsvorschlag nicht vorgelegt werden konnte.
Keine Mehrheit war auch für den Antrag des Bundesrates zu Art. 95 a (neu) und Art. 103 zu erreichen, mit dem die im Steuereinführungsgesetz 1959 normierte Steuerbefreiung für die Saarland-Sport-
Toto-GmbH präzisiert werden sollte.
Mit dem Einigungsvorschlag zu Ziffer 1 zu Art. 54 und Art. 98 wird den redaktionellen Anpassungen entsprochen, die der Bundesrat u. a. im Hinblick auf die geänderte Begriffsbestimmung durch die neue Abgabenordnung zur Änderung der Finanzgerichtsordnung empfohlen hat.
Ziffer 2 des Vermittlungsvorschlages zu Art. 98 entspricht dem Antrag des Bundesrates, die Übergangsfristen für die Anwendung bestimmter Neuregelungen der Abgabenordnung 1977 um ein Jahr bis 1980 zu verlängern, um haushaltsmäßigen, technischen und personellen Schwierigkeiten bei einzelnen Ländern vorzubeugen.
Der Vermittlungsausschuß bittet, über die Vorschläge einheitlich abzustimmen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725801000
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur gemeinsamen Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5638 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Bei einer Enthaltung so beschlossen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz — BNatSchG)
— Drucksache 7/5566 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Jahn (Marburg)

Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Jahn.

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0725801100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner 436. Sitzung am 25. Juni 1976 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 3. Juni 1976 einstimmig verabschiedeten Bundesnaturschutzgesetz den Vermittlungsausschuß aus sieben Gründen einzuberufen. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juli 1976 mit folgendem Ergebnis das Anrufungsbegehren des Bundesrates beraten:
Erstens. Zu § 4 hat der Bundesrat gefordert, weitergehendes Landesrecht grundsätzlich zuzulassen, sofern diese Befugnis in den einzelnen Bestimmungen des Bundesgesetzes nicht ausdrücklich eingeschränkt ist. Der Vermittlungsausschuß hält diese Ergänzung nicht für erforderlich.
Es sollte keine Meinungsverschiedenheit darüber bestehen, daß das Bundesgesetz die Materie Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des Art. 75 Nr. 3 des Grundgesetzes nicht abschließend regelt. Das folgt aus dem Zweck dieses Rahmengesetzes, das erklärtermaßen die dem Gesetzgeber bekannten Rechtsentwicklungen in den Ländern auf diesem Gebiet nicht unterbinden, sondern unter Bewährung stellen will. Zusätzlich wird dies durch die Tatsache unterstrichen, daß der Gesetzgeber dem größten Teil der Vorschriften nur mittelbaren Geltungsanspruch beigelegt hat. Die Befugnis, weitergehende Vorschriften zu erlassen, beschränkt sich nicht auf die Regelung von Fragen, die das Bundesgesetz gar nicht oder nur andeutungsweise anspricht. Vielmehr kann ein Landesgesetzgeber beispielsweise die für den Eingriff in Natur und Landschaft vorgesehenen Rechtsfolgen auch für andere beeinträchtigende Maßnahmen vorschreiben, die nicht der Definition des Eingriffs im Sinne des § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen.
Die vom Bundesrat geforderte Ergänzung erschien der Mehrheit des Vermittlungsausschusses demgegenüber wenig hilfreich. Auf eine gewisse Bundeseinheitlichkeit kann im Interesse eines effektiven Gesetzesvollzuges nicht verzichtet werden. Die größere Wirkung von bundesgesetzlich geregelten Möglichkeiten des Eingriffs in Natur und Landschaft darf ebensowenig verkannt wie die Beobachtung unterschätzt werden, daß nur bei einer gewissen Bundeseinheitlichkeit eine ausreichende Behandlung des Rechtsgebiets in Rechtswissenschaft und Ausbildung erwartet werden kann.
Diesen Gesichtspunkten trägt der Vorschlag des Bundesrates nicht hinreichend Rechnung. Der Erlaß weitergehender Vorschriften ist, soweit ersichtlich, nur in den §§ 6 Abs. 4 und 8 Abs. 9 des Gesetzes ausdrücklich beschränkt. Nach dem Vorschlag des Bundesrates würde in allen anderen Fällen weitergehendes Landesrecht zulässig sein. So könnten die Länder z. B. Schutzkategorien anders definieren oder neue Schutzkategorien einführen, obwohl die Regelung im Sechsten Abschnitt insoweit als abschließend gedacht ist. Außerdem hätte sich der Vorschlag des Bundesrates ohne eine Überprüfung und Korrektur zahlreicher nachfolgender Einzelvorschriften nicht verwirklichen lassen.
Zweitens. Dem Vorschlag zu § 6 Abs. 4, die Ermächtigung der Länder hinsichtlich der Verbindlichkeit der Landschaftsplanung für die Bauleitplanung



Jahn (Marburg)

zu erweitern, ist der Vermittlungsausschuß dagegen gefolgt.
Drittens. Zu § 8 Abs. 7 ist der Vermittlungsausschuß dem Vorschlag des Bundesrates nicht gefolgt, die Landwirtschaftsklausel zu streichen. Der Bundesrat sieht in dieser Klausel eine generelle Freistellung der Land- und Forstwirtschaft von der Verpflichtung, auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild Rücksicht zu nehmen. Die Land- und Forstwirtschaft dagegen befürchtet, daß die Streichung oder Einschränkung dieser Klausel zu einer Art Oberhoheit des Naturschutzes über die land-und forstwirtschaftlichen Bodennutzung führt.
Angesichts dieser jenseits der juristischen Auslegungsmöglichkeiten des § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes geführten recht emotionalen Auseinandersetzungen glaubt der Vermittlungsausschuß einen Kompromiß vorschlagen zu müssen. Dieser Kompromiß hält die Landwirtschaftsklausel im wesentlichen aus den Gründen, die von den Berichterstattern Susset und Müller (Schweinfurt) und von Herrn Bundesminister Ertl an dieser Stelle am 3. Juni 1976 vorgetragen worden sind, auch im Bereich der Eingriffsverwaltung aufrecht. Danach heißt „ordnungsgemäß" nicht nur „langfristig ökonomisch richtig", sondern auch „ökologisch richtig" und vor allem „im Rahmen der Gesetze", also auch im Rahmen der ökologisch motivierten Zielsetzung des § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. Nur so findet auch die in der Land- und Forstwirtschaft in § 1 Abs. 3 ausdrücklich bescheinigte Zielkonformität ihre Erklärung. Dies hat der Vermittlungsausschuß mit seinem Ergänzungsvorschlag verdeutlichen wollen.
Andererseits soll der Vermittlungsvorschlag angesichts der regionalen und strukturellen Unterschiede den Spielraum der Länder nach § 8 Abs. 8 des Gesetzes erweitern. Da in § 1 Abs. 3 die Vermutung ausgesprochen wird, daß die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft in der Regel den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes dient, also im Sinne dieses Gesetzes liegt, und die Länder nach § 8 Abs. 8 ermächtigt sind, die Regelfälle von der Eingriffsregelung des § 8 freizustellen, haben es die Länder in der Hand, besonderen Erfordernissen landesrechtlich Rechnung zu tragen. Der Vermittlungsausschuß ist der Auffassung, daß mit der vorgeschlagenen Ergänzung der Landwirtschaftsklausel gleichermaßen das Anliegen der Bundesratsmehrheit und die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt werden. Die vorgeschlagene Fassung gestattet beispielsweise ohne weiteres eine Regelung wie in Art. 5 des bayerischen Naturschutzgesetzes, wonach die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung von der Eingriffsregelung freigestellt wird, sofern im Landschaftsplan nichts anderes bestimmt ist. Im Landschaftsplan sind ja die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes darzustellen.
Die gegen diesen Vermittlungsvorschlag in der letzten Zeit aus Kreisen der Land- und Forstwirtschaft lautgewordenen Bedenken sind deshalb unbegründet.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß von § 8 lediglich genehmigungsbedürftige Eingriffe erfaßt werden. Sollten Maßnahmen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung
nach Ausschöpfung der Ermächtigung nach § 8 Abs. 8 ausnahmsweise genehmigungsbedürftig sein, so verbleibt es bei der verantwortlichen Entscheidung der Landwirtschafts- und Forstbehörden z. B. nach den Landeswaldgesetzen. Das im Bundesgesetz vorgeschriebene Ins-Benehmen-Setzen läßt es durchaus zu, daß diese Behörden von einer ungerechtfertigten Auffassung der Naturschutzbehörden abweichen. Daß die Belange der Land- und Forstwirtschaft auch in Landschaftsschutzgebieten zu berücksichtigen sind, ist durch die besondere Hervorhebung in § 15 Abs. 2 gewährleistet.
Viertens. Das vierte Anrufungsbegehren betrifft die Verfahrensregelung bei Eingriffen in die Natur und Landschaft durch Bundesbehörden. Dieses Verfahren ist in § 9 geregelt. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, daß im Falle des Streites zwischen der Bundesbehörde und der höheren Landesbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege der fachlich zuständige Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und im Benehmen mit der obersten Landesbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege entscheiden sollte. Der Bundesrat wollte damit eine gesetzliche Regelung erreichen, die jener in § 37 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes entspricht, und damit vermeiden, daß den unterschiedlichen Verfahrensregelungen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundes- und Landesbehörden in anderen Gesetzen nicht eine weitere für den Naturschutz hinzugefügt würde. Der Vermittlungsausschuß hat sich diesem Votum nicht anschließen können. Er hat sich dabei von dem Gedanken an die Handlungsfähigkeit der obersten Bundesbehörden leiten lassen, auf die es bei wichtigen Bauvorhaben — man denke an Eingriffe in die Natur und Landschaft aus Verkehrs- und Verteidigungsgründen — entscheidend ankommen kann. Darüber hinaus konnte sich der Vermittlungsausschuß aus staatsrechtlichen Gründen nicht dazu verstehen, dem Bundesrat ein Mitgestaltungsrecht hinsichtlich der gesetzlichen Zuständigkeiten von Bundesbehörden einzuräumen.
Fünftens. Der Vermittlungsausschuß ist dem Vorschlag des Bundesrates betreffend § 27 gefolgt. Der Ausschuß ist jedoch der Meinung, daß die Einfügung des Wortes „dauernd" in Abs. 1 im wesentlichen nur klarstellende Bedeutung haben kann. Es sollte Einigkeit darüber bestehen, daß die Fläche, die vorübergehend nicht benutzt wird, nicht ungenutzt ist.
Sechstens. Zu § 29 hat der Bundesrat verlangt, die Festlegung der Voraussetzungen für die Beteiligung von anerkannten Naturschutzverbänden wegen der unterschiedlichen Organisationen den Ländern zu überlassen. Diesem Anrufungsbegehren hat sich der Vermittlungsausschuß nicht angeschlossen. Er ist vielmehr der Meinung, daß die Erfahrungen mit dieser Vorschrift abgewartet werden sollten, die einen mühsam gefundenen Kompromiß zur Abwendung der Verbandsklage darstellt, die man nicht haben wollte. Die Anrufungsgründe des Bundesrates haben den Vermittlungsausschuß nicht überzeugt. Es gibt Verbände auf Bundesebene, die in den einzelnen Ländern Landesgruppen unterhalten. Schon daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer bundeseinheit-



Jahn (Marburg)

lichen Regelung. Sie vermeidet, daß die Länder gegeneinander ausgespielt werden. Im übrigen war nicht ersichtlich, welche Bedeutung der Hinweis des Bundesrates auf den unterschiedlichen organisatorischen Aufbau der Verbände für die Bundesregelung haben sollte
Zu § 30 empfiehlt auch der Vermittlungsausschuß eine Streichung der Vorschrift über die finanzielle Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Absätze 1 und 3, die die Länder und Kommunen zu einer entsprechenden finanziellen Förderung verpflichten sollen, hält der Vermittlungsausschuß — im Gegensatz zum Bundesrat — allein deshalb für entbehrlich, weil sie der langjährigen Praxis in den Ländern entsprechen und deshalb für ein Rahmengesetz nicht unbedingt erforderlich sind. Die Streichung des Abs. 3 schlägt der Vermittlungsausschuß vor, weil eine Fixierung der in einem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung vorgesehenen Finanzierungskompetenz des Bundes außerhalb der Gemeinschaftsaufgaben und der Finanzhilfen nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes nicht in einem Fachgesetz vorgenommen werden sollte. Die Notwendigkeit einer Bundesfinanzierung mit Rücksicht auf die gesamtstaatliche und internationale Verantwortung des Bundes will der Vermittlungsausschuß damit ebensowenig ausgeschlossen wissen, wie der Stellenwert des Naturschutzgesetzes in Frage gestellt werden soll.
Der Vermittlungsausschuß schlägt vor, über alle Änderungsvorschläge einheitlich abzustimmen.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725801200
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort zu einer Erklärung hat der Abgeordnete Schmidt (Gellersen).

Dr. R. Martin Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0725801300
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Vorsitzender des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und namens aller drei Fraktionen dieses Hauses gebe ich zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Bundesnaturschutzgesetz folgende Erklärung ab.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 3. Juni 1976 einmütig beschlossen. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens fand dieser Beschluß jedoch keine Zustimmung, so daß der Vermittlungsausschuß tätig werden mußte. Der uns heute vorliegende Vorschlag des Ausschusses mag zwar im Hinblick auf die einmütige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag im Juni bedauerlich sein; er ist jedoch für uns annehmbar.
Unproblematisch sind die Änderungen bei § 6 hinsichtlich der Landschaftsplanung und bei § 27 hinsichtlich des Betretensrechtes. Zu bedauern ist die Streichung des § 30, der eine Finanzierungskompetenz des Bundes vorsah.
Indessen ist zur sogenannten Landwirtschaftsklausel des § 8 Abs. 7, die zu modifizieren der Vermittlungsausschuß vorgeschlagen hat, von dieser Stelle noch einiges anzumerken. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Juni waren sich
die Sprecher aller drei Fraktionen darüber einig, daß § 8 Abs. 7 keine allgemeine Ausnahmeregelung zugunsten der Land- und Forstwirtschaft im Bereich dieses Gesetzes zum Inhalt hat. Schon die damals beschlossene Fassung sah eine Freistellung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft n u r im Rahmen der Eingriffsregelung und lediglich für die ordnungsgemäße Bodennutzung vor. Damit war klargestellt, daß bauliche Maßnahmen und solche der Flurbereinigung oder des wasserwirtschaftlichen Kulturbaus, obwohl sie weiterhin land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen sind, vom § 8 Abs. 7 nicht gedeckt sein sollten.
Darüber hinaus bestand Einmütigkeit darin, daß die Land- und Forstwirtschaft auch dem besonderen Schutzinstrumentarium des Gesetzes unterworfen sein sollte, das im Einzelfall etwa die Beseitigung von Bäumen, Tümpeln, Hecken und anderem verhindert. Die Instrumente der geschützten Landschaftsbestandteile, der Naturdenkmale und sogar der Naturschutzgebiete können durchaus im Bereich der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden.
Beim Beschließen der sogenannten Landwirtschaftsklausel — § 8 Abs. 7 — hat sich der Bundestag im Juni von der Erwägung leiten lassen, daß diese Regelung im Hinblick auf die objektiv feststellbaren Leistungen unserer Land- und Forstwirte für Natur und Landschaft sachgerecht ist. Es gibt in unserem Lande keinen gleich großen Berufsstand, der schon aus eigenem Interesse so viel für die Erhaltung von Natur und Landschaft und des ökologischen Gleichgewichts getan hat und auch in Zukunft tun wird und muß wie die Land- und Forstwirtschaft. An dieser Grundauffassung halten die drei Fraktionen des Deutschen Bundestages auch heute unverändert fest.
In den vergangenen Wochen — darauf hat der Herr Berichterstatter bereits Bezug genommen — ist verschiedentlich in der interessierten Öffentlichkeit die Befürchtung laut geworden, daß nach der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Fassung künftig der Land- und Forstwirt von der Naturschutzbehörde generell Vorschriften über seine Wirtschaftsweise erhalten könnte. Diese Befürchtungen, meine Damen und Herren, sind unbegründet. Die alte wie die neue Landwirtschaftsklausel des § 8 Abs. 7 ist nur im Zusammenhang mit der gesamten Eingriffsregelung dieses Paragraphen zu sehen und hat keine darüber hinausgehende Wirkung. Sie kommt nur zum Zuge, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: erstens muß objektiv ein Eingriff im Sinne des Abs. 1 vorliegen; zweitens muß das Vorhaben der Bodennutzung — das ist besonders wichtig — durch Gesetz einer behördlichen Genehmigungs- und Anzeigepflicht unterworfen sein.
Ist ein derartiges Vorhaben als im Sinne dieses Gesetzes ordnungsgemäß zu qualifizieren, so sind weder ein Verbot noch eine Auflage zulässig. Für die Feststellung, ob es sich um ein im Sinne dieses Gesetzes ordnungsgemäßes Vorhaben handelt, gilt der in § 1 Abs. 3 dieses Gesetzes festgelegte allgemeingültige Grundsatz, daß die ordnungsgemäße



Dr. Schmidt (Gellersen)

Land- und Forstwirtschaft in der Regel den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes dient, d. h. naturschutzfreundlich ist.
Was unter „ordnungsgemäß" zu verstehen ist, haben die Sprecher aller drei Fraktionen in der Bundestagssitzung im Juni eingehend in Anlehnung an die Erkenntnisse der Rechtsprechung und der Wissenschaft dargelegt. Die Formulierung „in der Regel" in dieser entscheidenden Vorschrift des § 1 Abs. 3 besagt, daß die Behörde im Falle eines genehmigungsbedürftigen Vorhabens dem betroffenen Landwirt zweifelsfrei nachweisen muß, daß sein Vorhaben ein schädlicher Eingriff in Natur und Landschaft ist. Jeder Zweifel daran geht zu Lasten der Behörde. Nicht der Land- und Forstwirt hat die Unschädlichkeit seines Vorhabens zu beweisen, sondern die Behörde die Schädlichkeit. Diese dargelegten rahmenrechtlichen Grundsätze binden auch Landesgesetzgeber und Landesbehörden.
Wir alle sind uns darüber einig, daß eindeutig naturschutzwidrige Eingriffe auch von seiten der Land- und Forstwirtschaft nicht geduldet werden können. Selbstverständlich gilt aber auch hier der Grundsatz des § 1 Abs. 2, daß die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gegen die sonstigen Belange der Allgemeinheit abzuwägen sind. Dazu gehört auch das Interesse an einer arbeits- und leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft.
Meine Damen und Herren, ich bitte, dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.

(Beifall)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725801400
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß hier im Hohen Hause über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5566 zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes
— Drucksache 7/5567 —
Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Marburg)

Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Jahn.

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0725801500
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 2. Juli 1976 mit dem Anrufungsbegehren des Bundesrats vom 4. Juni 1976 befaßt. Der Beschluß des Bundestags sah vor, daß nicht nur die Durchführung, sondern auch die Duldung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildtollwut davon abhängig gemacht wird, daß die
Maßnahme dem Verpflichteten zuzumuten ist. Das Anrufungsbegehren des Bundesrats zielt darauf ab, daß die Maßnahme in jedem Fall durchgeführt wird und lediglich die Durchführung der Maßnahme durch den Verpflichteten von der Zumutbarkeit abhängig gemacht wird.
Der Vermittlungsausschuß ist dem Begehren des Bundesrats gefolgt und bittet, entsprechend zu beschließen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725801600
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses Drucksache 7/5567 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe jetzt Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge
— Drucksache 7/5640 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gölter
Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Dr. Gölter.

Dr. Georg Gölter (CDU):
Rede ID: ID0725801700
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juli dieses Jahres den Vermittlungsausschuß angerufen, um in zwei Punkten eine Änderung des Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge herbeiführen. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses trägt im Ergebnis beiden Anliegen Rechnung.
Erstens. Das wesentliche Anrufungsbegehren des Bundesrats betraf eine Neufassung von Art. 6 Abs. 1 des Vertragsgesetzes. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde.
Durch die obengenannten Übereinkommen in Verbindung mit dem Vertragsgesetz werden das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Meer einem staatlichen Genehmigungsvorbehalt unterworfen und für bestimmte Stoffe völlig verboten. Nach dem Gesetzesbeschluß ist für die Erlaubniserteilung das Deutsche Hydrographische Institut zuständig. Der Bundesrat war der Auffassung, durch das Einbringen von Abfällen, vor allem in die Nord-und die Ostsee, würden die Interessen der Küstenländer unmittelbar berührt. Das Deutsche Hydrographische Institut sollte daher verpflichtet werden, vor der Erteilung der Erlaubnis die für die Küstengewässer zuständigen Landesbehörden zu hören. Zudem sollte die Feststellung, ob Stoffe „nicht ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand an Land



Dr. Gölter
beseitigt werden können", nur unter Beteiligung der für die Abfallbeseitigung zuständigen Landesbehörden getroffen werden. Der Gesetzesbeschluß hat für diesen Fall nur eine Einschaltung des Umweltbundesamts vorgesehen.
Der Vermittlungsausschuß schlägt nunmehr eine Neufassung des Art. 6 Abs. 1 des Vertragsgesetzes vor, die dem Anliegen des Bundesrats im wesentlichen Rechnung trägt, ja, teilweise sogar darüber hinausgeht.
Zweitens. Art. 7 des Vertragsgesetzes sieht vor, daß Änderungen der Anlagen der Übereinkommen vom Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden können bzw. daß dieser bestimmte Durchführungsvorschriften durch Rechtsverordnung erlassen kann. Der Bundesrat machte geltend, daß diese Rechtsverordnungen aus verfassungsrechtlichen Gründen seiner Zustimmung bedürften. Entsprechend der ständigen Praxis sollte daher im Gesetz ausdrücklich das Zustimmungserfordernis verankert werden. Der Vermittlungsausschuß hat sich dem angeschlossen.
Auch zu diesen Änderungsvorschlägen hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß der Bundestag darüber gemeinsam abzustimmen hat. Ich darf bitten, dem Vermittlungsvorschlag zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725801800
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur gemeinsamen Abstimmung über die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses Drucksache 7/5640. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen
— Drucksache 7/5639 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gölter
Das Wort hat der Herr Berichterstatter Dr. Gölter.

Dr. Georg Gölter (CDU):
Rede ID: ID0725801900
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Gesetz der Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen erstatte ich im Namen des Vermittlungsausschusses folgenden Bericht.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juli dieses Jahres den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel angerufen, in drei Punkten eine Änderung des Gesetzes herbeizuführen. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit dem Anrufungsbegehren am 22. Juli 1976 befaßt. Er ist ihm teilweise, nämlich insoweit gefolgt, als das Anrufungsbegehren zwei Klarstellungen des Gesetzesbeschlusses zum Ziele hatte.
Erstens. Das wichtigste Änderungsbegehren des Bundesrates zielte darauf ab, daß in § 14 Abs. 4 die
Abgabe von Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke nicht über den Rahmen der stationären Versorgung und der Notfallversorgung hinaus auf den Praxisbedarf der Krankenhausärzte ausgedehnt werden sollte, sofern diese an der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Krankenhaus beteiligt sind. Diese Frage war bekanntlich schon bei der Beratung des Gesetzes im Bundestag am 1. Juli dieses Jahres sehr umstritten. Dieses Änderungsbegehren fand im Vermittlungsausschuß keine Mehrheit.
Zweitens. Der Vermittlungsausschuß schlägt vor, daß entsprechend dem Begehren des Bundesrates in § 1 Abs. 3 ausdrücklich klargestellt werden soll, daß die Apothekenbetriebserlaubnis nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes in Zukunft grundsätzlich, d. h. vorbehaltlich der Regelung in § 14 Abs. 5, nicht zur Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern berechtigt.
Drittens. Schließlich soll klargestellt werden, daß mit der „Überwachungspflicht" in § 14 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Nr. 3 jeweils die in § 14 Abs. 4 geregelte Pflicht des Leiters der Krankenhausapotheke oder eines von ihr beauftragten Apothekers zur Überprüfung der Arzneimittelvorräte in den zu versorgenden Krankenhäusern gemeint ist.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß der Vermittlungsausschuß auch zu diesem Einigungsvorschlag eine gemeinsame Abstimmung des Hohen Hauses beschlossen hat. Der Vermittlungsausschuß bittet, seinem Verhandlungsergebnis zuzustimmen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725802000
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5639. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundes-Datenschutzgesetz — BDSG)
— Drucksache 7/5568 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Schäfer (Tübingen)

Das Wort hat der Herr Berichterstatter Dr. Schäfer (Tübingen).

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0725802100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf namens des Vermittlungsausschusses zu der Drucksache 7/5568 folgendes vortragen.
Der Bundesrat hat in seiner 436. Sitzung am 25. Juni 1976 beschlossen, bezüglich des vom Deutschen Bundestag am 10. Juni 1976 verabschiedeten Bundesdatenschutzgesetzes zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 2. Juli



Dr. Schäfer (Tübingen)

1976 mit dem Anrufungsbegehren befaßt. Die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses sind Ihnen mit der erwähnten Drucksache vorgelegt worden.
Dem Anrufungsbegehren liegen 13 Änderungsvorschläge des Bundesrates zugrunde. Diese Vorschläge beziehen sich zum Teil auf die Erleichterung der Anwendbarkeit des Gesetzes in der Verwaltung, zum Teil sollen sie der Verstärkung des Datenschutzes dienen.
Aus der Gruppe von Vorschlägen, die unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Verwaltungspraktikabilität eingebracht wurden, ist als politisch besonders bedeutsam die Einengung des Anwendungsbereiches des Gesetzes in der öffentlichen Verwaltung hervorzuheben. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, § 7 Abs. 2 dahin zu ergänzen, daß das Gesetz für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände oder sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und für deren Vereinigungen nur noch gelten soll — ich zitiere wörtlich —, „soweit der Datenschutz nicht landesrechtlich geregelt ist".
Mit dieser Änderung wollte der Bundesrat den Anwendungsbereich des Gesetzes insoweit dem des Verwaltungsverfahrensgesetzes anpassen. Dies ist nach seiner Auffasung notwendig, weil der Datenschutz im Bereich der öffentlichen Verwaltung zum Verwaltungsverfahren zu rechnen ist. Auf diese Weise sollte nach Auffassung des Bundesrates die Gefahr beseitigt werden, daß es bei jeder datenverarbeitenden Landes- oder Kommunalbehörde zu
einem Nebeneinander von Bundes- und davon abweichendem Landesdatenschutzrecht kommt.
Prinzipiell könnte diese Gefahr in der Tat bestehen, da das Bundesdatenschutzgesetz in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung vorgesehen hatte, daß es für Behörden und sonstige öffentliche Stellen der Länder und Gemeinden nur insoweit gelten soll, als diese Bundesrecht ausführen; soweit sie aber Landesrecht ausführen oder im rechtsfreien Raum tätig werden, sollte Landesdatenschutzrecht gelten.
Bei den Erörterungen im Vermittlungsausschuß war man sich darüber einig, daß die im Bundesdatenschutzgesetz angestrebte Rechtseinheit auf diesem Gebiet nicht Schaden leiden dürfe. Es wurde zum Ausdruck gebracht, daß die Landesdatenschutzgesetze aus diesem Grunde dem Bundesdatenschutzgesetz angeglichen werden müssen. Auf dieser Grundlage stimmte schließlich der Vermittlungsausschuß im Interesse der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die entsprechende Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz dem Bundesratsbegehren zu — mit der Änderung, wie noch anzumerken ist, daß das Wort „landesrechtlich" durch den Ausdruck „durch Landesgesetz" ersetzt worden ist; damit soll klargestellt werden, daß kodifiziertes Datenschutzrecht der Länder, also Landesdatenschutzgesetze, nicht aber in anderen Gesetzen verstreute Einzelregelungen datenschutzrechtlichen Charakters diese Wirkung haben sollen.
Von den weiteren der leichteren Handhabbarkeit des Gesetzes dienenden Änderungsbegehren des
Bundesrates wurde noch der Vorschlag übernommen, das Inkrafttreten des Gesetzes um ein weiteres halbes Jahr hinauszuschieben, um den datenverarbeitenden Stellen die Vorbereitung zu erleichtern. Einige andere Vorschläge konnten jedoch vom Vermittlungsausschuß im Interesse eines wirksamen Datenschutzes nicht akzeptiert werden, so etwa die Streichung des Rechts des Bürgers, die für die nichtöffentlichen Bereiche des Dritten Abschnitts zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden bei Rechtsverletzungen anzurufen, oder die Herausnahme aller Gerichte und Behörden der Staatsanwaltschaften und des Strafvollzugs aus dem Gesetz.

(Vorsitz : Vizepräsident von Hassel)

Die Vorschläge des Bundesrates, die den Datenschutz des Bürgers zu verstärken geeignet sind, wurden zum größten Teil angenommen. Das gilt für die in der bisherigen Diskussion strittig gebliebenen Fragen der Einbeziehung von personenbezogenen Daten, die nur für interne Zwecke gespeichert werden bzw. die aus allgemeinen zugänglichen Quellen entnommen sind. Hinsichtlich der ebenfalls stets umstrittenen Sonderregelungen für die sogenannten freien Daten — wie Name, Adresse und Geburtsdatum — bzw. für die sogenannten sensitiven Daten — sie beziehen sich auf gesundheitliche Verhältnisse, begangene Straftaten sowie auf religiöse oder politische Anschauungen — hat der Vermittlungsausschuß tragbare Kompromisse gefunden, die den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden versuchen. Sie sind Ihnen in den einzelnen Positionen der Vorlage 7/5568 vorgelegt worden. Ich darf namens des Vermittlungsausschusses noch sagen, daß wir vorschlagen, darüber gemeinsam abzustimmen.
Ich darf um Annahme der Vorlage bitten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0725802200
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, wird das Wort zur Abgabe von Erklärungen gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Haenschke.

Dr. Frank Haenschke (SPD):
Rede ID: ID0725802300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Datenschutzgesetz muß schon eine merkwürdige Sache sein, wenn in der Öffentlichkeit fast niemand ein gutes Haar daran läßt und sich doch jeder Sachkundige wünscht, daß es endlich kommen möge.
Dabei verdient dieses letzte Gesetzgebungswerk der 7. Legislaturperiode seinen schlechten Ruf überhaupt nicht. Es war vor der Wahl einfach in die Mühlen parteipolitischer Polemik geraten. Dazu hatten kritische Perfektionisten verkannt, daß dieses allgemeine Gesetz über den Umfang mit personenbezogener Information die Buntheit des Lebens unter einen Hut bringen muß und nur die Ausgangsbasis für die Entwicklung des völlig neuen Rechtsgebiets „Datenschutzrecht" sein kann. Das Gesetz wurde von Leuten miesgemacht, die darüber schrieben, ohne seine endgültige Fassung je gelesen zu haben. Schließlich befürchteten die Verbände als Folge des
Deutscher Bundestag —7. Wahlperiode— 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18555
Dr. Haenschke
Gesetzes schwere Beeinträchtigungen der deutschen Wirtschaft. Als einer, der sich stets nur als Lobbyist der Bürger empfand, kam man sich da oft recht kümmerlich und einsam vor.
In der Politik gibt es nicht viele Signalzeichen, die einem für eine Sache im voraus den einzig richtigen Weg weisen. Oft genug war es aber schon ein Indiz für ein gutes Gesetz, wenn alle Seiten daran etwas auszusetzen hatten. Und es muß doch ein gutes Gesetz sein, wenn alle Welt meint, jeder erneute Anlauf könnte nur etwas Schlechteres bringen. Tatsächlich bedeutet jeder weitere Tag ohne das Bundesdatenschutzgesetz die Einführung und Entwicklung von Informationssystemen, die allein nach den Gesichtspunkten der Effizienz und nicht unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange der verdateten Menschen geplant werden. Wer so etwas später noch einmal umkrempeln wollte, müßte sehr viel höhere volkswirtschaftliche Kosten als heute verantworten und fast schon ein Übermaß an politischer Durchsetzungsfähigkeit besitzen.
Man ist sich darüber einig, zur Novellierung des Gesetzes stets dann bereit zu sein, wenn Gesetzesidee und Gesetzeswirklichkeit weit auseinanderliegen. Parlament und Regierung wollen sich mit der Institution des Bundesbeauftragten für den Datenschutz den Sachverstand sichern, der dazu die notwendigen Hinweise und Anstöße gibt. Es ist verabredet, die kommenden Zeiten der Gesetzgebung zu nützen, um beispielsweise für die Informationssysteme der Polizei, des Verfassungsschutzes und des Gesundheitswesens, für Statistik und Meinungsbefragung bereichsspezifische und zeitnahe Datenschutzregelungen zu finden. Wie schwierig es ist, überall mit gleichen Maßstäben zu messen, zeigt sich etwa daran, daß es für Polizei und Verfassungsschutz geradezu typisch ist, mit nichtverifizierten Daten, mit Vermutungen arbeiten zu müssen, während man von der öffentlichen Verwaltung und den privaten Datenverarbeitern im Bundesdatenschutzgesetz strikt verlangt, nur gesicherte Daten zu verwenden.
Das Bundesdatenschutzgesetz erfaßt — mit vernachlässigenswerten Ausnahmen — alle Quellen, aus denen personenbezogene Information sprudelt, ungeachtet der für die Speicherung und Verarbeitung eingesetzten Verfahren. In allen Phasen der Datenverarbeitung müssen Benutzerinteresse und Betroffeneninteresse gegeneinander abgewogen werden.
Für Daten, die einem Berufs- oder besonderem Amtsgeheimnis unterliegen, wurden Weitergabesperren eingebaut. Jeder Betroffene hat das Recht, davon zu erfahren, daß an einer bestimmten Stelle Daten über ihn gespeichert sind. Er kann Auskunft über den Inhalt dieser Daten, deren Verwendungszweck und regelmäßige Empfänger verlangen; er kann Ansprüche auf Korrektur, Sperrung oder Löschung von Daten geltend machen. Für alle Bereiche der Datenverarbeitung werden Kontrollinstanzen geschaffen, die die Durchführung des Datenschutzes überwachen. Ein spezielles Berufsgeheimnis für das datenverarbeitende Personal wird mit dem Bundesdatenschutzgesetz im deutschen Recht fixiert. Zum
Schutze vor unerlaubten Zugriffen und Manipulationen müssen die Datenverarbeiter eine Reihe technischer und organisatorischer Maßnahmen treffen. Die Ziele dieser Datensicherung sind im Gesetz unmittelbar vorgeschrieben.
Das Gesetz erlaubt keine „freien Daten", d. h. Datenkategorien, die keinerlei Schutz unterworfen sind. Eine allgemeine Ermächtigung zur Amtshilfe in der öffentlichen Verwaltung wird nicht gegeben. Vielmehr ist die Datenspeicherung, -veränderung und -übermittlung durch die öffentliche Verwaltung an die Kenntnisberechtigung der datenverarbeitenden Stelle und die Unverzichtbarkeit der betreffenden Daten zur Aufgabenerfüllung gebunden.
Auch die Vorschläge des Vermittlungsausschusses mußten sich Kritik von allen Seiten gefallen lassen. Einerseits wurden datenschutzverschärfende Vorschriften aus der ursprünglichen Innenausschuß-Fassung des Gesetzes wieder aufgenommen; beispielsweise wurden die private Datenverarbeitung für eigene Zwecke in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen und die erleichterte Weitergabe einfacher Daten wie Name und Adresse eingeschränkt. Andererseits wollen die Länder das Bundesdatenschutzgesetz für ihre Verwaltungen nur gelten lassen, wenn keine eigenen Landesdatenschutzgesetze existieren. Hoffentlich wird daraus nicht ein Bürgerverwirrspiel mit zwölferlei Datenschutzrecht.
Nach der langen Geschichte dieses Gesetzes und den vielfältigen Bemühungen, die ich hier ausdrücklich auch den Kollegen von der Opposition und aus den Bundesländern bescheinigen will, hoffe ich, daß wir endlich dieses Gesetz zum Abschluß bringen und daß ihm der Bundesrat seine Zustimmung nicht verweigert.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0725802400
Zur Abgabe einer Erklärung hat das Wort der Abgeordnete Gerster.

Dr. Johannes Gerster (CDU):
Rede ID: ID0725802500
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens meiner Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dem Antrag des Vermittlungsausschusses zum Bundesdatenschutzgesetz und damit diesem Gesetz insgesamt nicht zustimmen.
Hierzu gebe ich folgende kurze Begründung. Der 7. Deutsche Bundestag hatte sich die Aufgabe gestellt, den Schutz der Persönlichkeit, der Privatsphäre und der Intimsphäre des Bürgers durch ein Datenschutzgesetz sicherzustellen. Das in diesem Haus in zweiter und dritter Beratung von der Koalitionsmehrheit beschlossene Gesetz wird dieser Aufgabe nicht gerecht. Hierauf wurde bereits in der zweiten und der dritten Lesung hingewiesen. Ich beziehe mich ausdrücklich auf die dabei vorgetragenen Ausführungen. Meine Fraktion schlug damals zu insgesamt zehn Fragenkomplexen Verbesserungen vor. Sie wurden allesamt von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Unabhängig von der Parteizugehörigkeit seiner Mitglieder hat auch der Bundesrat an dem vom Bundestag verabschiedeten Datenschutzgesetz heftige Kritik geübt und eine Reihe



Gerster (Mainz)

von Änderungsanträgen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion übernommen. Leider ist im Vermittlungsausschuß ein Teil dieser Änderungsbegehren unter den Tisch gefallen.
Dies führt dazu, daß das heute zu verabschiedende Gesetz insgesamt den Schutz der Privat- und Persönlichkeitssphäre des Bürgers nicht sicherstellt. Beispielshalber mache ich auf vier Punkte aufmerksam. Erstens. Die Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich wird nicht auf die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben beschränkt. Vielmehr wird ein wahlloser Austausch von Daten zwischen Behörden in Kauf genommen und geduldet. Zweitens. Es wird kein besonderer Schutz für sensible Daten bewirkt. Drittens. Sogenannte freie Daten aus staatlichen Behörden können künftig ungehindert an Dritte gelangen, ohne daß diese ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen müssen. Viertens. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten — statt der von uns vorgeschlagenen Beauftragung des Bundesrechnungshofs — für die Kontrolle im öffentlichen Bereich sowie die vorgesehene Kontrollfunktion für den privaten Bereich werden mehr als tausend neue Planstellen beim Bund und bei den Ländern erfordern, das heißt eine neue Bürokratie bedingen, die zu mehr Staat, aber kaum zu einem effektiven Datenschutz führen wird.
Würde man den von uns geforderten Verschärfungen des Personenschutzes durch effektivere Vorschriften folgen, dann könnte man auf eine neue Mammutbehörde einschließlich der dadurch entstehenden neuen Kostenbelastungen verzichten. Das vorliegende Bundesdatenschutzgesetz dagegen täuscht Datenschutz vor, wird aber den dringenden Erfordernissen eines praktikablen und unbürokratischen Personenschutzgesetzes nicht gerecht. Wir sind für einen effektiven Daten- und Personenschutz. Weil wir für diesen Personenschutz sind, sind wir gegen das jetzt zur Verabschiedung anstehende unzulängliche Gesetz. Die CDU/CSU-Fraktion muß dieses Gesetz daher ablehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0725802600
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses. Sie wissen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen hat, daß über die vorgeschlagenen Änderungen gemeinsam abgestimmt werden soll. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5568 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach
Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze
— Drucksache 7/5637 —Berichterstatter: Abgeordneter Kleinert
Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Kleinert, und erteile ihm in dieser Eigenschaft das Wort.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0725802700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Bei diesem Gesetz war im Vermittlungsausschuß lediglich ein Ausgleich zu finden zwischen dem an sich anerkannten Bedürfnis nach Anpassung der Gebühren sowohl für die Sachverständigen wie auch die Zeugen einerseits und dem Bedürfnis andererseits, die öffentlichen Haushalte möglichst sparsam zu fahren. Wir haben den Weg gefunden, in dem Bereich, in dem die Rechtspflege Schaden nehmen kann — weil sie nämlich keine Sachverständigen mehr bekommt —, und in dem Bereich, in dem die Zeugen zu finden sind, für die es eine besondere Härte ist, ihre Arbeitszeit zu opfern, um als Zeugen auszusagen, Erhöhungen vorzunehmen und in den anderen Bereichen, die an sich gerechtfertigten, aber finanziell schwer zu tragenden Erhöhungsabsichten zurückzustellen. Das Ergebnis ist auf der Ihnen vorliegenden Drucksache in den Einzelbestimmungen festgehalten. Ich bitte Sie, diesem Kompromiß zuzustimmen.
Der Vermittlungsausschuß war im übrigen, wie Sie unter Ziffer 3 sehen können, anders als in anderen Fällen, so klug, das Datum 1. Oktober 1976 durch das Datum 1. Januar 1977 zu ersetzen, so daß wir in diesem Fall die andernorts aufgetretenen Probleme nicht zu berücksichtigen haben.

(Beifall)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0725802800
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wird das Wort zur Abgabe von Erklärungen gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Auch hier hat der Vermittlungsausschuß nach § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abgestimmt werden soll. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf der Drucksache 7/5637 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)
— Drucksache 7/5636 — Berichterstatter: Abgeordneter Dürr
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dürr.




Hermann Dürr (SPD):
Rede ID: ID0725802900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hatte am 16. Juli 1976 zu zwölf Punkten des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß ist dem Vorschlag des Bundesrates in neun Punkten gefolgt, wobei es sich zur Hälfte um mehr redaktionelle Änderungen handelt wie z. B. die Gliederung des Gesetzes und Überschriften der einzelnen Bestimmungen.
Die weiteren Änderungsvorschläge betreffen die Verfahrensregelungen des Gesetzes. Hier ist der Vermittlungsausschuß dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt, den Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von unwirksamen Klauseln zeitlich zu begrenzen. Es besteht kein Bedürfnis, noch bis zu 30 Jahre nach der letzten Verwendung von unwirksamen Klauseln vom Verwender Unterlassung oder Widerruf verlangen zu können. Ebenso wie z. B. bei dem entsprechenden Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sollte auch hier die regelmäßige Verjährungszeit von 30 Jahren verkürzt werden. Da die Gefahr einer wiederholten Verwendung und Empfehlung unwirksamer Bestimmungen mit der Zeit geringer wird und ein weiteres Interesse an der Untersagung meist nicht mehr besteht, soll der Unterlassungs- bzw. Widerrufsanspruch zwei Jahre nach Kenntnis der letzten Verwendung oder Empfehlung verjähren, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in vier Jahren.
Ein weiterer Punkt, in dem der Vermittlungsausschuß dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt ist, ist die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts für Unterlassungs- und Widerrufsklage. Im Gesetzesbeschluß war die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte vorgesehen. Damit sollte erreicht werden, daß nur wenige, besonders qualifizierte Gerichte über die Unwirksamkeit konkreter Allgemeiner Geschäftsbedingungen entscheiden und so die Verfahren durch Wegfall der Berufungsinstanz beschleunigt und die Rechtsprechung möglichst vereinheitlicht werden. Diese auch vom Bundesrat grundsätzlich befürwortete Zielrichtung ist nach Ansicht des Vermittlungsausschusses auch bei einer erstinstanzlichen Zuständigkeit der Landgerichte zu erreichen, da die Beschleunigung unter Umständen auch durch die Sprungrevision zum Bundesgerichtshof sowie die Konzentration auch durch die Zuständigkeit eines Landgerichtes für die Bezirke mehrerer Landgerichte möglich ist. Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Landgerichte wird außerdem die Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit des Gerichtsaufbaues gewahrt und die Beschränkung auf nur eine Tatsacheninstanz vermieden.
Ferner sollen die Eintragungen in das vom Bundeskartellamt zu führende Register über Unterlassungs- und Widerrufsklagen bzw. Urteile betreffend unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht schon nach 10 Jahren, sondern erst nach 20 Jahren gelöscht werden. Die Einzelheiten über die Registerführung sollen aus dem Gesetz herausgenommen und durch Verwaltungsvorschriften geregelt werden, was außerdem den Vorteil der leichteren Ergänzung und Anpassung an die Praxis bietet.
Nicht gefolgt ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates, das Gesetz um Vorschriften über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung und die Streitwertherabsetzung zu ergänzen sowie die Vorschrift über die Rechtskrafterstreckung zu streichen. Nach Ansicht des Vermittlungsausschusses besteht keine Notwendigkeit, die allgemeinen Vorschriften über einstweilige Verfügungen hier zu modifizieren, das heißt bei der einstweiligen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs gegen unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine Glaubhaftmachung der Dringlichkeit zu verzichten.
Auch der Vorschlag des Bundesrates nach einem gespaltenen Streitwert, um den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen einer Partei gerecht zu werden, ist vom Vermittlungsausschuß nicht aufgegriffen worden. Dabei spielten unter anderem die Überlegungen eine Rolle, daß die Parteien in dem gleichen Verfahren ungleich behandelt und in der Praxis verstärkt unerwünschte Honorarvereinbarungen abgeschlossen würden. Das Prozeßrisiko für die Verbraucherverbände wird in dem Gesetz bereits beschränkt, indem der Streitwert nicht über 500 000 DM angenommen werden darf.
Was schließlich die im Gesetz vorgesehene Breitenwirkung der gerichtlichen Entscheidungen angeht, so haben die Argumente des Bundesrates, die §§ 19 und 21 zu streichen, den Vermittlungsausschuß nicht überzeugt. Diese neuen Ansätze im Verfahrensrecht kommen sowohl dem Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch den Kunden zugute. Durch Erweiterung der Vollstreckungsgegenklage kann sich der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf andere und spätere höchstrichterliche Urteile berufen, in denen entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht beanstandet worden sind. Durch die Rechtskrafterstreckung kann sich jeder Kunde auf ein einmal ergangenes Unterlassungsurteil gegen den gleichen Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Überlegungen zur Prozeßökonomie, zur Effektivität der gerichtlichen Entscheidungen und zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung führen nach Ansicht des Vermittlungsausschusses dazu, diese Verfahrensregelung in dem Gesetz beizubehalten.
Der Antrag des Vermittlungsausschusses enthält damit, um es zusammenzufassen, neben redaktionellen Änderungen einen ausgewogenen Kompromiß hinsichtlich der Verfahrensregelungen. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über die von ihm vorgeschlagenen Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0725803000
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Es liegen Wortmeldungen zur Abgabe von Erklärungen vor. Ich erteile zunächst der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin das Wort.

Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD):
Rede ID: ID0725803100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundestagsfraktion der SPD stimmt dem Antrag des Vermittlungsaus-



Frau Dr. Däubler-Gmelin
schusses zu. Lassen Sie mich aber zu den einzelnen Punkten noch einige wenige Sätze sagen.
Es ist völlig unproblematisch, die Änderungswünsche hinsichtlich der Gliederung oder die Änderungen im Hinblick auf die Einschaltung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen oder die Änderung beim Registrierverfahren beim Bundeskartellamt zu übernehmen. Auch die Einführung einer Verjährungsfrist von zwei, maximal vier Jahren ab Verwendung von angegriffenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erscheint unproblematisch.
Etwas anders ist jedoch der Änderungsantrag zum gerichtlichen Verfahren zu beurteilen. Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses — wir haben es gerade gehört — soll das Verfahren beim Landgericht beginnen. Der Entscheidung dieses Hauses, beim Oberlandesgericht zu beginnen, lag zugrunde, daß wir erstens ein kurzes Verfahren haben wollten und daß wir zweitens ein Verfahren in Annäherung an die abstrakte Normenkontrolle ausgestaltet haben. Wir wollten deshalb mehr Wert auf die rechtliche Seite der Entscheidung als auf die zweite Tatsacheninstanz legen. Zum dritten wollten wir die Kosten für den klagenden Teil geringer halten. Zum vierten wollten wir durch die Anrufung des Oberlandesgerichts erreichen, daß ein größerer gebietsmäßiger Zuständigkeitsbereich betroffen würde und damit zugleich zu einer einheitlicheren Rechtsprechung beigetragen würde.
Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses wird diese unsere gemeinsamen Vorhaben sicherlich nur zum Teil zur Durchführung kommen lassen. Wir werden deswegen in den nächsten Jahren überprüfen und beobachten müssen, ob wir mit diesem Verfahren, das wir heute beschließen wollen und dem wir zustimmen, tatsächlich das erreichen, was wir wollten. Die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag des Vermittlungsausschusses auch hinsichtlich dieses letzten Punktes zu, um diesem Gesetz, das wir für eines der zentralen Verbraucherschutzgesetze der laufenden vier Jahre halten, von unserer Seite aus den letzten Balken vor dem Inkrafttreten aus dem Weg zu räumen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0725803200
Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Thürk.

Kurt Thürk (CDU):
Rede ID: ID0725803300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat im Vermittlungsausschuß noch einige Korrekturen und Verbesserungen zu dem Gesetz angeregt, das wir hier zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen beschlossen hatten. Ich kann mich im wesentlichen dem anschließen, was der Herr Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dürr, gesagt hat. Ich freue mich, daß er weitgehend die Begründungen gebracht hat, die ich seinerzeit bei der Verabschiedung des Gesetzes für meine Fraktion hier vorgetragen habe.
Zunächst darf ich zum Negativen sagen, daß wir bedauern, daß die Vorschriften über eine Einstweilige Verfügung in diesem Verfahren nicht durchgekommen sind. Sie wäre für die Schnelligkeit des
Verfahrens gut gewesen, nachdem davon so häufig die Rede war, eine derartige Möglichkeit vorzusehen.
Wir haben weiterhin bedauert, daß die Rechtskrafterstreckung in der Art, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, nicht Gesetz werden soll. Dies ist aber zu verkraften. Es wird allerdings Schwierigkeiten geben, eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten.
Bedauerlich ist, daß man nicht auf unsere Vorstellungen eingegangen ist, den Streitwert zu begrenzen. Die Verbraucherverbände sollten die Möglichkeit haben, ihre Position auch in teuren Verfahren zu verteidigen. Die Begrenzung des Streitwertes auf 200 000 DM ist nicht vorgenommen worden. Die Ersatzlösung mit dem gespaltenen Streitwert hat leider im Vermittlungsausschuß nicht die nötige Mehrheit gefunden.
Ich möchte nun noch etwas zur Zuständigkeit sagen. Ich habe seinerzeit sehr energisch vorgetragen und beinahe beschwörend darum gebeten, doch die Landgerichte als erstinstanzliche Gerichte zu akzeptieren. Die Landgerichte sind von der Qualität ihrer Ausstattung her in der Lage, diese Dinge wie andere zivilrechtliche Verfahren zu beherrschen und zu entscheiden. Es ist deswegen ein Verstoß gegen die allgemeinen Prozeßvorschriften, wenn hier plötzlich das Oberlandesgericht als erste Instanz eingeführt wird, ohne daß ein zwingender Grund dafür vorliegt. Eine größere Schnelligkeit des Verfahrens, Frau Kollegin, würde sich dadurch nicht ergeben. Zu Recht hat der Berichterstatter Ihrer Fraktion darauf hingewiesen, daß die Sprungrevision möglich ist. Wir haben auch darauf hingewiesen, daß eine Tatsachenüberprüfung unbedingt notwendig ist, weil nicht nur Rechtsfragen, sondern auch tatsächliche Fragen in großem Umfang in diesen Verfahren zu entscheiden sein werden. Wir sind außerdem der Auffassung, daß die jetzige Lösung deshalb wesentlich besser ist, weil die Oberlandesgerichte nicht ungebührlich überlastet werden.
Damit möchte ich es genug sein lassen. Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Es hat sicher noch einige Mängel. Es ist ein neues Gesetz in einem neuen Bereich. Aber wir sind sicher, daß wir in einigen Jahren erkennen werden, daß noch einige Korrekturen anzubringen sein werden.
Ich glaube, daß wir dem Verbraucherschutz mit diesem Gesetz einen wesentlichen Dienst erwiesen haben. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war der Verbraucherschutz, insbesondere das AGB-Gesetz, immer ein ganz besonderes Anliegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0725803400
Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Kleinert.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0725803500
Die Freien Demokraten begrüßen es, daß das Gesetz jetzt in einer im großen und ganzen doch sehr ausgewogenen Form verabschiedet
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch. den 10 November 1976 18559
Kleinert
1 werden kann. Leider, Herr Kollege Thürk, haben wir die Sprungrevision noch nicht — der Kollege Dürr hat das deshalb hier auch nicht gesagt —, sondern wir wollen uns darum bemühen, daß wir sie entsprechend einem Antrag bekommen, den Sie in der letzten Legislaturperiode eingebracht haben, damit wir dann mit dem jetzt etwas umständlicheren Verfahren zurechtkommen und möglichst rasch Rechtsklarheit in diesem schwierigen Bereich haben.
Zur Frage des Kostenrisikos muß man alle diejenigen, die Marktwirtschaft und Verantwortung bejahen, auch darauf hinweisen dürfen, daß in diesem Bereich derjenige, der Klage erhebt, nicht wie es der ursprüngliche CDU-Vorschlag vorgesehen hatte — mit einem Regelstreitwert von 5 000 DM in ein Verfahren hineingehen kann, mit dem er z. B. einer Großversandfirma unter Umständen den Versand von Katalogen im Wert von mehreren Millionen Mark mit der Folge verbieten kann, daß sie eingestampft werden müssen. Es muß irgendwo ein gewisses Gleichgewicht auch in bezug auf das Kostenrisiko geben. Hier dürfen derartige Verfahren nicht unbedingt ermutigt werden.
Im übrigen benutze ich die Gelegenheit, um zum Schluß diejenigen, die an rechtspolitischen Fragen etwas mehr interessiert sind, noch einmal auf folgendes hinzuweisen. Es hat während des Vermittlungsverfahrens Versuche gegeben, die einstweilige Verfügung einzuführen. Ich halte die einstweilige Verfügung in einem solchen Bereich — deshalb hatte der Bundestag sie auch nicht vorgesehen — für ausgesprochen gefährlich; denn man beobachtet in der Gerichtspraxis viel zu oft, daß eine mit Mängeln der Eile notwendigerweise behaftete Entscheidung im Verfahren über eine einstweilige Verfügung anschließend im Hauptverfahren von denselben Richtern nicht mehr aufgegeben wird, obwohl sie, wenn sie mehr Zeit und mehr Material haben, im Grunde zu anderen Ergebnissen kommen könnten, weil sie sich scheuen, die ursprüngliche Schnellansicht im gründlichen Hauptverfahren wieder aufzugeben. Diese Gefahr besteht in anderen Rechtsbereichen auch. Wir sollten deshalb das Institut der einstweiligen Verfügung auch in anderen Bereichen mit Mißtrauen betrachten und uns darüber freuen, daß es hier keinen Eingang gefunden hat.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0725803600
Wir haben keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß schlägt auch hier vor, gemeinsam über die vorliegenden Änderungen abzustimmen. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5636 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach
Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Sozialgesetzbuch (SGB) — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung —— Drucksache 7/5652 — Berichterstatter: Abgeordneter Dürr
Das Wort hat der Herr Berichterstatter, der Abgeordnete Dürr.

Hermann Dürr (SPD):
Rede ID: ID0725803700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat zu dem vom Bundestag am 1. Juli 1976 einmütig — bei einer Enthaltung — verabschiedeten Gesetz am 16. Juli 1976 den Vermittlungsausschuß angerufen.
Dem Bundesrat ging es im wesentlichen darum, wegen der existenzsichernden Funktion der Sozialversicherung für weite Bevölkerungskreise stärkere Mitwirkungs- und Informationsrechte des Staates bei den Entscheidungen der Sozialversicherungsträger gesetzlich zu verankern.
Der Vermittlungsausschuß ist dem Begehren des Bundesrates insofern gefolgt, als er eine Anzeigepflicht gegenüber der staatlichen Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über Ankauf und Anmietung von Datenverarbeitungsanlagen bzw. bei der Beteiligung an solchen Anlagen empfiehlt. Eine rechtzeitige Unterrichtung der Aufsichtsbehörde dient der sachgerechten Beratung und der Durchführung von Koordinierungsmaßnahmen; sie trägt damit wesentlich zum rationellen und kostengünstigen Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen und -systemen bei.
Ferner wollte der Bundesrat den Kreis der Investitionsentscheidungen der Sozialversicherungsträger beim Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie bei der Errichtung, der Erweiterung und dem Umbau von Gebäuden, die keiner Genehmigung durch die staatliche Aufsichtsbehörde bedürfen, enger ziehen. Diesem Anliegen ist der Vermittlungsausschuß teilweise gefolgt. Er schlägt vor, derartige Entscheidungen nur dann genehmigungsfrei zu stellen, wenn die veranschlagten Kosten für ein Vorhaben 0,3 % des zuletzt festgestellten Haushaltsvolumens des Versicherungsträgers, mindestens jedoch 20 000 DM und höchstens 300 000 DM, nicht übersteigen.
Schließlich folgte der Vermittlungsausschuß einem Begehren des Bundesrates, das darauf abzielte, die Schaffung einer einheitlichen Verwaltungsspitze bei der Geschäftsführung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, der landwirtschaftlichen Alterskasse und der landwirtschaftlichen Krankenkasse abzusichern. Die einheitliche Verwaltungsspitze dient einer möglichst reibungslosen Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte der drei landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger. Um diese Zielsetzung zu erreichen, muß — im Gegensatz zu der vom Bundestag beschlossenen Regelung — für den Fall der Verhinderung des Geschäftsführers die einheitliche Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte durch dessen Stellvertreter vorgesehen werden.
Im übrigen vermochte der Vermittlungsausschuß dem Anrufungsbegehren des Bundesrates nicht zu



Dürr
folgen. Der Bundesrat wollte ein staatliches Mitwirkungsrecht bei der Bestellung des Geschäftsführers eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen und außerdem sicherstellen, daß — wie nach bisherigem Recht — rechtswidrige Beschlüsse der Versicherungsträger durch die Aufsichtsbehörde aufgehoben werden können. Demgegenüber ist der Vermittlungsausschuß der Auffassung, daß die vom Bundestag getroffenen Regelungen ausreichen, um das Verhältnis zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht ausgewogen zu regeln. Sie wahren den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit der Selbstverwaltungsorgane und ermöglichen ein zum Wohle der Versicherten fruchtbares Zusammenwirken von Versicherungsträger und Aufsichtsbehörde.
Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über seine Änderungsvorschläge gemeinsam abzustimmen ist. Ich bitte, den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0725803800
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zur Abgabe von Erklärungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5652. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über seine Änderungsvorschläge gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5652 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag angenommen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts (Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz — KVWG)
— Drucksache 7/5653 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Becker (Nienberge)

Das Wort hat der Herr Berichterstatter, der Abgeordnete Becker (Nienberge). — Herr Berichterstatter! —

(Zurufe: Abstimmen!)

Meine Damen und Herren, wir suchen den Herrn Berichterstatter, den Abgeordneten Becker (Nienberge).

(Weitere Zurufe: Abstimmen!)

Der Herr Berichterstatter ist nicht im Saal. Ist ein anderes Mitglied des Vermittlungsausschusses in der Lage, die Berichterstattung zu übernehmen? — Wird eine Berichterstattung für erforderlich gehalten?

(Zurufe: Nein!)

— Das ist nicht der Fall. Ist es allgemeine Auffassung, daß eine Berichterstattung nicht erforderlich ist?

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Allgemeine Auffassung!)

— Allgemeine Auffassung. Wortmeldungen zur Abgabe von Erklärungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat vorgeschlagen, über die Änderungen wiederum gemeinsam abzustimmen. Wer also dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5653 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmenthaltungen? — Bei zahlreichen Gegenstimmen und zwei Enthaltungen ist der Antrag angenommen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung — a) und b) — auf, wobei es sich bei b) um den zweiten Zusatzpunkt zur Tagesordnung handelt:
a) Beratung der Sammelübersicht 62 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 30. September 1976 eingegangenen Petitionen
— Drucksache 7/5785 —
b) Beratung der Sammelübersicht 63 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 7/5865 —
Das Wort wird dazu nicht gewünscht. Wir haben Beschluß zu fassen. Wer diesen Sammelübersichten seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir haben zu Beginn der Sitzung festgelegt, daß wir eine Reihe von Zusatztagesordnungspunkten behandeln. Ich rufe den dritten dieser Zusatzpunkte auf:
Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke 1945/28 und 1945/29 der Gemarkung Erlangen an die Firma Siemens AG;
hier: Erteilung der Einwilligung gem. § 64 Abs. 2 BHO
— Drucksache 7/5862 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
Das Wort wird nicht begehrt. Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß vorgeschlagen worden. — Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe dann — Sie sind sicher damit einverstanden, daß ich das gemeinsam tue — die Zusatzpunkte 4, 5 und 6 auf:
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/76 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1976)

— Drucksache 7/5686 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-



Vizepräsident von Hassel
Zolltarifs (Nr. 12/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Portugal — EGKS)

— Drucksache 7/5690 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Algerien, Marokko und Tunesien — EGKS)

— Drucksache 7/5864 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
Der Ältestenrat hat Ihnen vorgeschlagen, in allen drei Fällen Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft zu beschließen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; die Überweisungen sind so beschlossen.
Wir sind damit am Ende der Tagesordnung angelangt. Der Termin der nächsten Sitzung wird noch bekanntgegeben.
Ich schließe die heutige Sitzung des Deutschen Bundestages.