Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Herr Bundeskanzler das Wort.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es sollte heute eine Regierungserklärung durch den Herrn Bundesminister der Verteidigung abgegeben werden. Ich bedaure, Ihnen mitteilen zu müssen, daß Bundesminister Leber seit gestern abend an einer akuten entzündlichen Erkrankung des Oberbauchs leidet. Trotz gestern sofort vorgenommener ambulanter Behandlung ist im Laufe des heutigen Mittags eine weitere Verschlechterung seines Zustandes eingetreten, so daß der behandelnde Arzt heute mittag seine stationäre Behandlung im Malteser-Krankenhaus angeordnet hat.
Herr Leber, der mich durch seinen Staatssekretär gestern abend von der Erkrankung unterrichtete, selbst aber meinte, er könne das durchstehen, und deshalb auch heute an der Kabinettssitzung teilgenommen hat, legte und legt weiterhin großen Wert darauf, diese Sache selbst vor dem Deutschen Bundestage vorzutragen und Rede und Antwort zu stehen. Dies ist auch die Meinung des Bundeskabinetts. Deshalb bin ich gehalten, dem Deutschen Bundestage mitzuteilen, daß die auf Grund des Art. 43 des Grundgesetzes vorgesehen gewesene Regierungserklärung heute nicht abgegeben werden kann. Ich bitte das Haus dafür um Verständnis.
Das Wort hat der Herr Abgeordnet Dr. Wörner.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion respektiert selbstverständlich den Wunsch der Bundesregierung, die Debatte wegen der plötzlichen Erkrankung von Verteidigungsminister Leber zu verschieben. Wir wünschen Herrn Leber von hier aus baldige und vollständige Genesung.
Die CDU/CSU-Fraktion hält es wegen der schwerwiegenden Bedeutung der Entscheidung des Ministers und der dadurch entstandenen Unruhe in der Öffentlichkeit ebenfalls für unerläßlich, daß die Debatte noch im 7. Deutschen Bundestag stattfindet. Wir sind bereit, diese Debatte notfalls in einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages zu führen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Porzner.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich wird die sozialdemokratische Bundestagsfraktion die Aufsetzung dieses Punktes auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zum frühestmöglichen Zeitpunkt befürworten, um alle damit zusammenhängenden Fragen zu diskutieren.
Wir haben interfraktionell vereinbart, daß der Zusatzpunkt 1 b zur Tagesordnung ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt wird.
Meine Damen und Herren, das Haus ist damit einverstanden, daß der Antrag der CDU/CSU nicht als Zusatzpunkt auf die Tagesordnung gesetzt wird. Die Regierungserklärung ist zurückgezogen worden.Während der Sommerpause hat eine Reihe von Kollegen Geburtstag gehabt. Ich möchte nicht versäumen, dies einer Tradition gemäß hier mitzuteilen:Am 11. Juli hatte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Abgeordnete Wehner, seinen 70. Geburtstag. Das Haus gratuliert ihm nachträglich.
Am 5. August hatte der Abgeordnete Müller seinen 71. Geburtstag.
Am 7. August hatte der Abgeordnete Dr. Becker ebenfalls seinen 71. Geburtstag. Nachträglich herzlichen Glückwunsch!
Am 10. August wurde der Abgeordnete Solke 60 Jahre alt.
Präsident Frau RengerAm 18. August wurde der Abgeordnete Dr. Hauser 65 Jahre alt.
Am 20. August wurde der Abgeordnete Stücklen 60 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch, Herr Stücklen!
Am 30. August hatte der Abgeordnete Frehsee seinen 60. Geburtstag. Auch ihm unseren Glückwunsch!
Am 1. September hatte der Abgeordnete Dr. Burgbacher seinen 76. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch!
Am 25. September hatte der Abgeordnete Mursch seinen 65. Geburtstag,
am 27. September der Abgeordnete Koblitz seinen 60. Geburtstag,
am 6. Oktober der Abgeordnete Vit seinen 60. Geburtstag,
am 17. Oktober der Abgeordnete Freiherr von Kühlmann-Stumm seinen 60. Geburtstag,
am 20. Oktober der Abgeordnete von Bockelberg seinen 65. Geburtstag,
am 23. Oktober der Abgeordnete Rosenthal seinen 60. Geburtstag,
am 28. Oktober der Abgeordnete Dr. Mende seinen 60. Geburtstag,
und am 5. November der Abgeordnete Springorum seinen 65. Geburtstag.
Allen noch einmal herzlichen Glückwunsch! Es war keine Dame dabei.Für den am 23. September 1976 aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Härzschel ist mit Wirkung vom 28. September 1976 die Abgeordnete Frau Häckel in den Bundestag eingetreten. Wir begrüßen sie hier.
Der Abgeordnete Börner hat am 22. Oktober 1976 auf seine Mitgliedschaft im Bundestag sowohl für die 7. als auch für die 8. Wahlperiode verzichtet. Als sein Nachfolger für die 7. Wahlperiode ist mit Wirkung vom 28. Oktober 1976 der Abgeordnete Voigt in den Bundestag eingetreten.Wir begrüßen die neuen Mitglieder des Bundestages.
Nach einer Vereinbarung des Ältestenrates soll die Tagesordnung um die folgenden in der Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten Zusatzpunkte unter Wegfall der Zusatzpunkte 1 a) - Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung - und 1 b) - Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Versetzung der Generale Krupinski und Franke in den einstweiligen Ruhestand - erweitert werden:2. Beratung der Sammelübersicht 63 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 7/5865)3. Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke 1945/28 und 1945/29 der Gemarkung Erlangen an die Firma Siemens AG;hier: Erteilung der Einwilligung gem. § 64 Abs. 2 BHO
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß4. Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Drucksache 7/5686)Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft5. Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Drucksache 7/5690)Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft6. Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Drucksache 7/5864)Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für WirtschaftDas Haus ist damit einverstanden.Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:Betr.: Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 3. bis 7. Mai 1976 in Straßburg
zuständig: Auswärtiger AusschußBetr.: Erster Teil der 22. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 14. bis 18. Juni 1976 in Paris
zuständig: Auswärtiger Ausschuß
VerteidigungsausschußBetr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts und dem Schutz der Grundrechte
zuständig: RechtsausschußBetr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verabschiedung des Vorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine sechste Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - durch den Rat
zuständig: FinanzausschußBetr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einführung eines einheitlichen Passes
zuständig: Auswärtiger Ausschuß
InnenausschußBetr.: Entschließung des Europäischen Parlaments über die Wahl des Europäischen Parlaments durch allgemeine unmittelbare Wahlen
zuständig: Innenausschuß Auswärtiger AusschußRechtsausschußBetr.: Entschließung des Europäischen Parlaments über den fünften Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik
zuständig: Ausschuß für WirtschaftBetr.: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1976Bezug: Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 22. Februar und 28. April 1967
zuständig: Auswärtiger AusschußBetr.: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 7/5834)zuständig: Auswärtiger Ausschuß HaushaltsausschußBetr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Bericht der Kommission der Europäischen Gemein-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18537
Präsident Frau Rengerschaften über den Schutz der Grundrechte
zuständig: RechtsausschußBetr.: Zweiter Bericht der Bundesregierung über Erfahrunrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes — AUG
zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für WirtschaftBetr.: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1976 bis 1979
zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
HaushaltsausschußBetr.: Umweltbericht '76 — Fortschreibung des Umweltprogramms der Bundesregierung — vom 14. Juli 1976
zuständig: Innenausschuß
HaushaltsausschußAusschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Forschung und TechnologieBetr.: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland ergänzende statistische Angaben für 1975Bezug: § 722 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung
zuständig: Ausschuß für Arbeit und SozialordnungBetr.: Arbeitsbericht über die Vorarbeiten für eine Ämter- und Dienstpostenbewertung zuständig: Innenausschuß (federführend)HaushaltsausschußAusschuß für Bildung und WissenschaftBetr.: Vergleich des beamtenrechtlichen Versorgungssystems mit den Versorgungssystemen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und in der privaten Wirtschaft — Gutachten der „Treuarbeit"
zuständig: Innenausschuß
HaushaltsausschußBetr.: Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für eine wirksame Koordinierung im institutionellen Bereich der Rehabilitation
zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Jugend, Familie und GesundheitBetr.: Straßenbaubericht 1975Bezug: § 7 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985
zuständig: Ausschuß für Verkehr und für das Post- und FernmeldewesenBetr.: Haushaltsführung 1976;hier: Zustimmung zu außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für Maßnahmen zur Eingliederung von Aussiedlern (Sprachförderung) — Kap. 11 11 Tit. apl. 671 41 und apl. 681 41 —Bezug: § 37 Abs. 4 BHO zuständig: HaushaltsausschußBetr.: Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. apl. 684 22 des Haushaltsjahres 1976
Bezug: § 37 Abs. 4 BHO zuständig: HaushaltsausschußBetr.: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. 681 11 des Haushaltsjahres 1976
Bezug: § 37 Abs. 4 BHO zuständig: HaushaltsausschußBetr.: überplanmäßige Ausgaben für Leistungen nach § 1 des Gesetzes über Investitionszuschüsse für Mietwohnungen, Genosssenschaftswohnungen und Wohnheime im sozialen WohnungsbauBezug: § 37 Abs. 4 BHO zuständig: HaushaltsausschußBetr.: Apl. Ausgaben im Epl. 10 — Haushaltsjahr 1976 — his zur Höhe von 60 Mio. DM aufgrund der DürreschädenBezug: § 37 Abs. 4 BHO
zuständig: HaushaltsausschußBetr.: überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 0640 Tit. 681 06 im Haushaltsjahr 1976 — Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen für ehemalige politische Häftlinge —Bezug: § 37 Abs. 4 BHO zuständig: HaushaltsausschußBetr.: überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 0640 Tit. 653 01 im Haushaltsjahr 1976 — Entschädigung an ehemalige Kriegsgefangene —Bezug: § 37 Abs. 4 BHO
zuständig: HaushaltsausschußBetr.: Zusammenstellung der Tiber- und außerplanmäßigen Ausgaben im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1976Bezug: § 37 Abs. 4 BHO
zuständig: Haushaltsausschuß— Das Haus ist auch damit einverstanden. Danke sehr.Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:Der Bundesrat hat in seinen Sitzungen am 16. und 29. Juli 1976 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über den bezahlten BildungsurlaubGesetz zu dem Abkommen vom 27. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Regelung der mit dem deutsch-italienischen Abkommen vom 26. Februar 1941 zusammenhängenden FragenGesetz über Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt Drittes Gesetz zur Änderung des Diätengesetzes 1968 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken Zweites Gesetz zur Änderung des RechtspflegergesetzesGesetz zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten BeschwerdeausschussesGesetz zur Änderung verwaltungsprozessualer Vorschriften Gesetz über die Erhebung von Kosten beim BundessortenamtDreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
Vierunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Lindern
Gesetz zu dem Abkommen von 23. Dezember 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom VermögenGesetz zu dem Zusatzabkommen vom 9. September 1975 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale SicherheitGesetz zu dem Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale SicherheitGesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Oktober 1969 zur Erhaltung der lebenden Schätze des Südostatlantiks, zu dem Protokoll vom 21. Januar 1972 zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Dezember 1962 über den Schutz des Lachsbestandes in der Ostsee, zur Konvention vein 13. September 1973 über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten sowie zur Änderung des Seefischerei-Vertragsgesetzes 1971
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den PersonenstandsbüchernGesetz zu denn Übereinkommen vom 14. Dezember 1973 über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher VorschriftenFünftes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiflung „Hilfswerk für behinderte Kinder"Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes und des Rechts der gesetzlichen KrankenversicherungGesetz zur Änderung des UmsatzsteuergesetzesGesetz zur Änderung des Steuerbeamten-AusbildungsgesetzesGesetz über die Handwerkszählung 1977
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 1975 zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation .
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18538 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976
Präsident Frau Renger— Diesem Gesetz hat der Bundesrat mit der Maßgabe zugestimmt, daß die Ratifikationsurkunde erst hinterlegt werden darf, wenn die Einverständniserklärungen aller Länder vorliegen. —Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz
Dem Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen hat der Bundesrat zugestimmt, nachdem der von ihm angerufene Vermittlungsausschuß das vom Bundestag beschlossene Gesetz bestätigt hatte (Anrufung: 7;5615, Ergebnis : 7/5660) .Dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes hat der Bundesrat zugestimmt, nachdem der von ihm angerufene Vermittlungsausschuß zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz keinen Einigungsvorschlag machen konnte .Zu den drei letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat ferner Entschließungen gefaßt, die als Anlagen 2, 3 und 4 diesem Protokoll beigefügt sind.Zu dem Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1976 und zu demGesetz über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichtshat der Bundesrat beschlossen, gegen die vom Bundestag beschlossenen Gesetze einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 nicht einzulegen; der Vermittlungsausschuß hatte die Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen .Nicht zugestimmt hat der Bundesrat den nachfolgenden drei Gesetzen, nachdem der Vermittlungsausschuß die Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen hatte:Gesetz zur Forderung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Berufsbildung (7/5608, 7/5661, 7/5666)Gesetz zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragender Ausbildungsplatzförderung
Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes
Der Bundespräsident hat mit Schreiben vom 4. November 1976 mitgeteilt, daß er bei dem Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes von einer Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes abgesehen hat. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5856 verteilt.Dem vom Deutschen Bundestag am 1. Juli 1976 verabschiedeten Partnerschaftsgesetz hat der Bundesrat ebenfalls nicht zugestimmt .In seiner Sitzung am 16. Juli 1976 hat der Bundesrat beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer GesetzeGesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts
Sozialgesetzbuch — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung —Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO 1977)Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das ApothekenwesenGesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und LuftfahrzeugeGesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Seine Schreiben sind als Drucksachen 7/5610, 7/5611, 7/5612, 7/5613, 7/5614, 7/5616 und 7/5617 verteilt.Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 7. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Dr. Jahn , Dr. Klein (Stolberg), Eigen, Nordlohne, Ey, Dr. Hupka, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/CSU betr. wohnungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung für Spätaussiedler (Drucksache 7/5438) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5574 verteilt.Der Bundesminister für Verteidigung hat mit Schreiben vom 7. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stahlberg, Dr. Wörner, Biehle, Löher, Dr. Marx, Ernesti, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Beförderungsstau in der Bundeswehr beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5577 verteilt.Der Staatsminister im Auswärtigen Amt hat mit Schreiben vom 12. Juli 1976 im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft, dem Herrn Bundesminister der Verteidigung und dem Herrn Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pawelczyk, Hoppe und der Fraktionen der SPD, FDP betr. die Verwirklichung der KSZE-Beschlüsse beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5580 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 9. Juli 1976 die Kleine Antrage der Abgeordneten Erhard , Vogel (Ennepetal), Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Arnold, Kunz (Berlin), Dr. Graß, Reddemann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Besetzung von Richterstellen beim Bundesarbeits- und Bundessozialgericht (Drucksache 7/5437) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5581 verteilt.Der Bundesminister für Forschung und Technologie sowie der Bundesminister für Wirtschaft haben mit Schreiben vom 9. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Russe, Dr. Müller-Hermann, Schmidhuber, Springorum, Lenzer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Kühler , Dr. Narjes, Dr. Stavenhagen, Breidbach, Zeyer, Sick, Dr. von Bismarck, Eigen, Ey und der Fraktion der CDU/CSU betr. energie- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen für das Vierjahresprogramm „Energieforschung und -technologie" für die Jahre 1977 bis 1980 (Drucksache 7/5439 [neu]) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5582 verteilt.Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 14. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kunz , Lenzer, Frau Berger (Berlin), Dr. Gradl, Müller (Berlin), Frau Pieser, Straßmeir, Wohlrabe und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Beteiligung des Landes Berlin am Informations- und Dokumentationsprogramm der Bundesregierung (Drucksache 7/5532) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5604 verteilt.Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 9. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Fortschreibung der Angaben zur Entwicklung der Besoldungs-, Vergütungs- und Versorgungsausgaben im öffentlichen Dienst beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5618 verteilt.Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 15. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hauser , Lampersbach, Schmidhuber, Biehle, Schröder (Lüneburg), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Schwörer, Haase (Kassel), Frau Pieser, von Bockelberg, Schedl, Jahn (Münster), Dr. Stavenhagen, Thürk, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Hammans, Pfeifer und Genossen betr. Schwerbehindertengesetz (Drucksache 7/5556) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5625 verteilt.Der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 15. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Eilers , Frau Dr. Lepsius, Frau Dr. Timm, Dr. Penner, Hauck, Glombig, Egert, Frau Funcke, von Schoeler, Schmidt (Kempten) und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Reform § 218 — Beratung von Schwangeren (Drucksache 7/5434) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5627 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 20. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Schröder , Dr. Luda, Dr. Unland, Straßmeir, Wohlrabe, Niegel, Dr. Stark (Nürtingen) und Genossen betr. DIAG (ERP-Sondervermögen) (Drucksache 7/5564) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5628 verteilt.Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 22. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausgaben des Bundesministeriums für Forschung und Technologie für die Öffentlichkeitsarbeit beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5641 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom26. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Russe, Springorum, Zeyer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Müller-Hermann, Ey und der Fraktion der CDU/CSU betr. Entscheidungsgrundlagen für die Energie-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik im Bereich des Steinkohlenbergbaus beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5654 verteilt.Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 20. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Dr. Probst, Schedl, Hauser und der Fraktion der CDU/CSU betr. zusätzliche Berufsbildungsverwaltung (Drucksache 7/5584) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5643 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom27. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Russe, Dr. Müller-Hermann, Dr. Kraske, Rawe, Springorum, Zeyer, Ey, Breidbach, Müller und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwirklichung des 6000-MW-Programms für steinkohlengefeuerte Kraftwerke (Drucksache 7/5597) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5665 verteilt.Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 22. Juli 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Informationsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 715668 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 29. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeifer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Internationales Institut für Führungsaufgaben in der Technik beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5670 verteilt.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18539
Präsident Frau RengerDer Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 28. Juli 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritz, Bewerunge, Eigen, Kiechle, Susset, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Dürreschäden in der Landwirtschaft beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5672 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 3. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Russe, Dr. Müller-Hermann, Springorum, Zeyer, Breidbach und der Fraktion der CDU//CSU betr. internationale Sonderkonferenz über Energiefragen beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5674 verteilt.Der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 5. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Lampersbach, Frau Dr. Neumeister, Frau Schleicher, Kroll-Schlüter, Zeyer, Dr. Gradl, Dr. Althammer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wechselbeziehungen zwischen dem europäischen und dem deutschen Recht, hier: Niederlassungsfreiheit für Apotheker in der EG, beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5680 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 3. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Gruhl, Dr. Hammans, Lampersbach, Volmer und Genossen betr. Mißbrauch bei der Beseitigung von Altöl beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5675 verteilt.Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 6. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschart die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung fortgeschrittener Kernreaktoren durch den Bundesminister für Forschung und Technologie beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5682 verteilt.Der Bundesminister für Forschung und Technologic hat mit Schreiben vom 5. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeifer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwaltung von staatlichen Forschungsgeldern beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5683 verteilt.Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 5. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Fuchs, Dr. Gölter, Frau Benedix, Dr. Hornhues, Hussing, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Schmidt und der Fraktion der CDU/CSU betr. soziale Lage der Studenten (Drucksache 7/5629) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5687 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 11. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz, dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Patent- und Lizenzbilanz der Bundesrepublik Deutschland beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5688 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 11. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Narjes, Dr. Marx, Dr. Müller-Hermann, Dr. Kunz , Ey und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verletzung des EWG-Vertrages durch die Bundesrepublik (Drucksache 7/5656) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5689 verteilt.Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 18. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Frau Benedix, Benz, Ey, Dr. Fuchs, Dr. Hornhues, Hussing, Klein , Lenzer, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Lenz (Bergstraße) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Volksfrontbündnisse an den Hochschulen (Ducksache 7/5664) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5702 verteilt.Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 18. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Häfele und der Fraktion der CDU/CSU betr. steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen in der Bundesrepublik Deutschland beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7'5715 verteilt.Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 18. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungspolitik und Arbeitsplätze der Zukunft beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5714 verteilt.Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vein 17. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, dem Bundesminister der Justiz und dem Bundesminister der Finanzen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogel , und der Fraktion der CDU/CSUbetr. Föderation für Weltfrieden und Vereinigung e. V. beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5716 verteilt.Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat mit Schreiben vom 20. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Höcherl, Leicht, Dr. Althammer, Dr. Häfele und der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausstattung von SPD und FDP mit Werbematerial der Bundesregierung im Wahlkampf oder Vorwahlkampf beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5717 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 20. August 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Jobst, Engelsberger, Dr. Warnke, Dr. Müller-Hermann, Dr. Narjes, Dr. Schulte und der Fraktion der CDU/CSU betr, Personalpolitik bei der Bayerischen Lloyd Schiffahrts-AG sowie die Wettbewerbssituation der deutschen Donauschiffahrt (Drucksache 7/5678) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5718 verteilt.Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 26. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung von Forschung und Entwicklung zur Abwärmenutzung aus Kraftwerken beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5738 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 30. August 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Schröder , Dr. Unland, Dr. Luda und der Fraktion der CDU/CSU betr. Antwort der Bundesregierung vom 20. Juli 1976 (Drucksache 7/5628) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Schröder (Lüneburg), Dr. Luda, Dr. Unland, Straßmeir, Wohlrabe, Niegel, Dr. Stark (Nürtingen) und Genossen (Drucksache 7/5564) betr. DTAG (ERP-Sondervermögen) (Drucksache 7/5700) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5746 verteilt.Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 8. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Schulte , Dr. Luda, Dr. Jobst, Schröder (Lüneburg), Engelsberger, Röhner, Dr. Unland, Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU betr. Paketdienst der Deutschen Bundespost (Drucksache 7/5723) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5752 verteilt.Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 9. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mursch , Dr. Wörner, Dr. Klepsch, Dr. Jahn (Braunschweig), Dr. Schwörer und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wohnungsfürsorge für Soldaten (Drucksache 7/5725) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5753 verteilt.Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 9. September 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Verteidinung die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Miltner, Dr. Wörner, de Terra, Reddemann und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Behandlung der Spionagefälle im Verteidigungsministerium beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5754 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 15. September die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leicht, Höcherl, Dr. Althammer, Dr. Häfele, Wohlrabe, Dr. Zeitel und der Fraktion der CDU/CSU betr. neue Steuerschätzung beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5759 verteilt.Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vorn 14. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Ritz, Bewerunge, Eigen, Kiechle, Susset, Dr. .Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Stärkeverzuckerungsprodukte Isomerose beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5762 verteilt.Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 17. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Brennstoffkreislauf, friedliche Nutzung der Kernenergie beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5763 verteilt.Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 20. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Technologieförderung und Rahmenbedingungen beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5764 verteilt.Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 20. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Unland, Dr. Luda, Schröder , Dr. Jobst, Engelsberger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Konzentration wirtschaftlicher Macht durch Ämterhäufung (Drucksache 7/5747) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5765 verteilt.Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 29. September 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Ju-
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18540 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976
Präsident Frau Rengergend, Familie und Gesundheit die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Fuchs, Dr. Gölter, Frau Benedix, Dr. Hornhues, Hussing, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Schmidt und der Fraktion der CDU/CSU betr. soziale Lage der Studenten und Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksache 7/5758) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5771 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 29. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rawe, Katzer, Reddemann, Dr. Müller-Hermann, Windelen, Köster und der Fraktion der CDU/CSU betr. Kraftwerksbau für Ibbenbürener Steinkohle im Rahmen des 6000-MW-Programms beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5772 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft und der Bundesminister für Forschung und Technologie haben mit Schreiben vom 28. September 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Einsatzmöglichkeiten neuer Energiesysteme beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5773 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 6. Oktober 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Breidbach, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und der Fraktion der CDU/CSU betr. Bekämpfung von Krankenhausinfektionen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/5750) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5787 verteilt.Der Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung hat mit Schreiben vom 8. Oktober 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Kiechle, Frau Benedix, Dr. Fuchs, Hauser , Dr. Hornhues, Frau Hiirland, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Schmidt (Wuppertal), Hussing und der Fraktion der CDU/CSU betr. ,Die Bundesregierung informiert: „Der Staat und die Schwierigen - Künstlerpolitik der Bundesregierung"' von Dieter Lattmann (SPD/MdB) (Drucksache 7/5677) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5797 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 14. Oktober 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Althammer, Leicht, Höcherl, Lemmrich, Dr. Kreile, Dr. Waigel, Kiechle. Dr. Zeitel und Genossen betr. Finanzierung von Exportaufträgen von Schiffen aus Entwicklungshilfemitteln beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5820 verteilt.Der Bundesminister des Innern hat mit Sehreihen vom 29. Oktober 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Köhler , Dr. Schulze-Vorberg, Frau Benedix. Dr. Fuchs, Dr. Hornhues. Frau Hürland, Dr.-Ing. Oldenstädt und der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutsche Nationalstiftung (Drucksache 7/5767) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/5848 verteilt.Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 12. Oktober 1976 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsnlan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1976 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Nachtrag liegt im Archiv zur Einsicht aus.Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 6. September 1976 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Stellenelan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsiahr 1976 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Stellenplan liegt im Archiv zur Einsicht aus.Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 3. September 1976 die Bekanntmachung zur Empfechlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens über gegenseitige Verwaltungshilfe; hier: Antworten der Mitgliedstaaten Mauritius und Tansania gemäß § 46 Absatz 1 des Deutschen Auslieferungsgesetzes übersandt. Sein Schreiben liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 7. Juli 1976 unter Bezug auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 8. April 1959 und vom 16 Oktober 1964 seinen Bericht über die Beschäftigung Schhwerbehinderter bei den Bundesdienststellen vorgelegt, der als Drucksache 7/5585 verteilt ist.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18541
Nr. 817/70 zur Festlegung besonderer Vorschriften für
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18542 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976
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18546 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18547
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18548 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976
Ich bitte, entsprechend dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses einheitlich abzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wie soeben schon gesagt wurde, hat der Vermittlungsausschuß gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5565, ergänzt durch den Antrag auf Drucksache 7/5860, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO 1977)
— Drucksache 7/5638 —
Berichterstatter: Abgeordneter Jahn
Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Jahn.
— Meine Damen und Herren, ich darf darum bitten, ein klein wenig ruhiger zu sein. Es ist sonst sehr schwierig für den Herrn Berichterstatter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung am 22. Juli 1976 auf der Grundlage der Bundesratsdrucksache 467/76 das Anrufungsbegehren des Bundesrates zu dem vom Bundestag am 30. Juni 1976 beschlossenen Einführungsgesetz zur Abgabenordnung behandelt, das vier Änderungsanträge von unterschiedlichem Gewicht umfaßte.Von grundsätzlicher steuerpolitischer Bedeutung war der Antrag des Bundesrates zu Art. 9 des Gesetzes, der im Vermittlungsausschuß keine Mehrheit fand. Mit diesem Antrag begehrte der Bundesrat, die vom Bundestag beschlossene Änderung des § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz, mit der die Voraussetzungen für die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens neu geregelt werden, aus dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung zu streichen. Maßgebend für dieses Begehren des Bundesrates war die Befürchtung,
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18549
Jahn
daß die Gesetzesänderung zu einer Einschränkung der bisherigen Rechts- und Verwaltungspraxis zu § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes und damit zu einer wirtschafts- und konjunkturpolitisch nicht erwünschten Einengung des für die Investitionsbereitschaft der Unternehmer bedeutsamen steuerlichen Bereichs der Abschreibungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter führen würde. Der Vorschlag, diesem Bedenken dadurch zu begegnen, daß an Stelle der Änderung des § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz der dort verwendete Begriff der selbständigen Bewertung und Nutzung im Sinne der bisherigen Rechtspraxis durch eine Rechtsverordnung näher bestimmt werden soll, fand im Vermittlungsausschuß keine Mehrheit, u. a. auch deshalb, weil ein geeigneter Formulierungsvorschlag nicht vorgelegt werden konnte.Keine Mehrheit war auch für den Antrag des Bundesrates zu Art. 95 a und Art. 103 zu erreichen, mit dem die im Steuereinführungsgesetz 1959 normierte Steuerbefreiung für die Saarland-Sport-Toto-GmbH präzisiert werden sollte.Mit dem Einigungsvorschlag zu Ziffer 1 zu Art. 54 und Art. 98 wird den redaktionellen Anpassungen entsprochen, die der Bundesrat u. a. im Hinblick auf die geänderte Begriffsbestimmung durch die neue Abgabenordnung zur Änderung der Finanzgerichtsordnung empfohlen hat.Ziffer 2 des Vermittlungsvorschlages zu Art. 98 entspricht dem Antrag des Bundesrates, die Übergangsfristen für die Anwendung bestimmter Neuregelungen der Abgabenordnung 1977 um ein Jahr bis 1980 zu verlängern, um haushaltsmäßigen, technischen und personellen Schwierigkeiten bei einzelnen Ländern vorzubeugen.Der Vermittlungsausschuß bittet, über die Vorschläge einheitlich abzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur gemeinsamen Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5638 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Bei einer Enthaltung so beschlossen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz — BNatSchG)
— Drucksache 7/5566 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Jahn
Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Jahn.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner 436. Sitzung am 25. Juni 1976 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 3. Juni 1976 einstimmig verabschiedeten Bundesnaturschutzgesetz den Vermittlungsausschuß aus sieben Gründen einzuberufen. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juli 1976 mit folgendem Ergebnis das Anrufungsbegehren des Bundesrates beraten:Erstens. Zu § 4 hat der Bundesrat gefordert, weitergehendes Landesrecht grundsätzlich zuzulassen, sofern diese Befugnis in den einzelnen Bestimmungen des Bundesgesetzes nicht ausdrücklich eingeschränkt ist. Der Vermittlungsausschuß hält diese Ergänzung nicht für erforderlich.Es sollte keine Meinungsverschiedenheit darüber bestehen, daß das Bundesgesetz die Materie Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des Art. 75 Nr. 3 des Grundgesetzes nicht abschließend regelt. Das folgt aus dem Zweck dieses Rahmengesetzes, das erklärtermaßen die dem Gesetzgeber bekannten Rechtsentwicklungen in den Ländern auf diesem Gebiet nicht unterbinden, sondern unter Bewährung stellen will. Zusätzlich wird dies durch die Tatsache unterstrichen, daß der Gesetzgeber dem größten Teil der Vorschriften nur mittelbaren Geltungsanspruch beigelegt hat. Die Befugnis, weitergehende Vorschriften zu erlassen, beschränkt sich nicht auf die Regelung von Fragen, die das Bundesgesetz gar nicht oder nur andeutungsweise anspricht. Vielmehr kann ein Landesgesetzgeber beispielsweise die für den Eingriff in Natur und Landschaft vorgesehenen Rechtsfolgen auch für andere beeinträchtigende Maßnahmen vorschreiben, die nicht der Definition des Eingriffs im Sinne des § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen.Die vom Bundesrat geforderte Ergänzung erschien der Mehrheit des Vermittlungsausschusses demgegenüber wenig hilfreich. Auf eine gewisse Bundeseinheitlichkeit kann im Interesse eines effektiven Gesetzesvollzuges nicht verzichtet werden. Die größere Wirkung von bundesgesetzlich geregelten Möglichkeiten des Eingriffs in Natur und Landschaft darf ebensowenig verkannt wie die Beobachtung unterschätzt werden, daß nur bei einer gewissen Bundeseinheitlichkeit eine ausreichende Behandlung des Rechtsgebiets in Rechtswissenschaft und Ausbildung erwartet werden kann.Diesen Gesichtspunkten trägt der Vorschlag des Bundesrates nicht hinreichend Rechnung. Der Erlaß weitergehender Vorschriften ist, soweit ersichtlich, nur in den §§ 6 Abs. 4 und 8 Abs. 9 des Gesetzes ausdrücklich beschränkt. Nach dem Vorschlag des Bundesrates würde in allen anderen Fällen weitergehendes Landesrecht zulässig sein. So könnten die Länder z. B. Schutzkategorien anders definieren oder neue Schutzkategorien einführen, obwohl die Regelung im Sechsten Abschnitt insoweit als abschließend gedacht ist. Außerdem hätte sich der Vorschlag des Bundesrates ohne eine Überprüfung und Korrektur zahlreicher nachfolgender Einzelvorschriften nicht verwirklichen lassen.Zweitens. Dem Vorschlag zu § 6 Abs. 4, die Ermächtigung der Länder hinsichtlich der Verbindlichkeit der Landschaftsplanung für die Bauleitplanung
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18550 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976
Jahn
zu erweitern, ist der Vermittlungsausschuß dagegen gefolgt.Drittens. Zu § 8 Abs. 7 ist der Vermittlungsausschuß dem Vorschlag des Bundesrates nicht gefolgt, die Landwirtschaftsklausel zu streichen. Der Bundesrat sieht in dieser Klausel eine generelle Freistellung der Land- und Forstwirtschaft von der Verpflichtung, auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild Rücksicht zu nehmen. Die Land- und Forstwirtschaft dagegen befürchtet, daß die Streichung oder Einschränkung dieser Klausel zu einer Art Oberhoheit des Naturschutzes über die land-und forstwirtschaftlichen Bodennutzung führt.Angesichts dieser jenseits der juristischen Auslegungsmöglichkeiten des § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes geführten recht emotionalen Auseinandersetzungen glaubt der Vermittlungsausschuß einen Kompromiß vorschlagen zu müssen. Dieser Kompromiß hält die Landwirtschaftsklausel im wesentlichen aus den Gründen, die von den Berichterstattern Susset und Müller und von Herrn Bundesminister Ertl an dieser Stelle am 3. Juni 1976 vorgetragen worden sind, auch im Bereich der Eingriffsverwaltung aufrecht. Danach heißt „ordnungsgemäß" nicht nur „langfristig ökonomisch richtig", sondern auch „ökologisch richtig" und vor allem „im Rahmen der Gesetze", also auch im Rahmen der ökologisch motivierten Zielsetzung des § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. Nur so findet auch die in der Land- und Forstwirtschaft in § 1 Abs. 3 ausdrücklich bescheinigte Zielkonformität ihre Erklärung. Dies hat der Vermittlungsausschuß mit seinem Ergänzungsvorschlag verdeutlichen wollen.Andererseits soll der Vermittlungsvorschlag angesichts der regionalen und strukturellen Unterschiede den Spielraum der Länder nach § 8 Abs. 8 des Gesetzes erweitern. Da in § 1 Abs. 3 die Vermutung ausgesprochen wird, daß die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft in der Regel den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes dient, also im Sinne dieses Gesetzes liegt, und die Länder nach § 8 Abs. 8 ermächtigt sind, die Regelfälle von der Eingriffsregelung des § 8 freizustellen, haben es die Länder in der Hand, besonderen Erfordernissen landesrechtlich Rechnung zu tragen. Der Vermittlungsausschuß ist der Auffassung, daß mit der vorgeschlagenen Ergänzung der Landwirtschaftsklausel gleichermaßen das Anliegen der Bundesratsmehrheit und die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt werden. Die vorgeschlagene Fassung gestattet beispielsweise ohne weiteres eine Regelung wie in Art. 5 des bayerischen Naturschutzgesetzes, wonach die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung von der Eingriffsregelung freigestellt wird, sofern im Landschaftsplan nichts anderes bestimmt ist. Im Landschaftsplan sind ja die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes darzustellen.Die gegen diesen Vermittlungsvorschlag in der letzten Zeit aus Kreisen der Land- und Forstwirtschaft lautgewordenen Bedenken sind deshalb unbegründet.Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß von § 8 lediglich genehmigungsbedürftige Eingriffe erfaßt werden. Sollten Maßnahmen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung nach Ausschöpfung der Ermächtigung nach § 8 Abs. 8 ausnahmsweise genehmigungsbedürftig sein, so verbleibt es bei der verantwortlichen Entscheidung der Landwirtschafts- und Forstbehörden z. B. nach den Landeswaldgesetzen. Das im Bundesgesetz vorgeschriebene Ins-Benehmen-Setzen läßt es durchaus zu, daß diese Behörden von einer ungerechtfertigten Auffassung der Naturschutzbehörden abweichen. Daß die Belange der Land- und Forstwirtschaft auch in Landschaftsschutzgebieten zu berücksichtigen sind, ist durch die besondere Hervorhebung in § 15 Abs. 2 gewährleistet.Viertens. Das vierte Anrufungsbegehren betrifft die Verfahrensregelung bei Eingriffen in die Natur und Landschaft durch Bundesbehörden. Dieses Verfahren ist in § 9 geregelt. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, daß im Falle des Streites zwischen der Bundesbehörde und der höheren Landesbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege der fachlich zuständige Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und im Benehmen mit der obersten Landesbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege entscheiden sollte. Der Bundesrat wollte damit eine gesetzliche Regelung erreichen, die jener in § 37 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes entspricht, und damit vermeiden, daß den unterschiedlichen Verfahrensregelungen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundes- und Landesbehörden in anderen Gesetzen nicht eine weitere für den Naturschutz hinzugefügt würde. Der Vermittlungsausschuß hat sich diesem Votum nicht anschließen können. Er hat sich dabei von dem Gedanken an die Handlungsfähigkeit der obersten Bundesbehörden leiten lassen, auf die es bei wichtigen Bauvorhaben — man denke an Eingriffe in die Natur und Landschaft aus Verkehrs- und Verteidigungsgründen — entscheidend ankommen kann. Darüber hinaus konnte sich der Vermittlungsausschuß aus staatsrechtlichen Gründen nicht dazu verstehen, dem Bundesrat ein Mitgestaltungsrecht hinsichtlich der gesetzlichen Zuständigkeiten von Bundesbehörden einzuräumen.Fünftens. Der Vermittlungsausschuß ist dem Vorschlag des Bundesrates betreffend § 27 gefolgt. Der Ausschuß ist jedoch der Meinung, daß die Einfügung des Wortes „dauernd" in Abs. 1 im wesentlichen nur klarstellende Bedeutung haben kann. Es sollte Einigkeit darüber bestehen, daß die Fläche, die vorübergehend nicht benutzt wird, nicht ungenutzt ist.Sechstens. Zu § 29 hat der Bundesrat verlangt, die Festlegung der Voraussetzungen für die Beteiligung von anerkannten Naturschutzverbänden wegen der unterschiedlichen Organisationen den Ländern zu überlassen. Diesem Anrufungsbegehren hat sich der Vermittlungsausschuß nicht angeschlossen. Er ist vielmehr der Meinung, daß die Erfahrungen mit dieser Vorschrift abgewartet werden sollten, die einen mühsam gefundenen Kompromiß zur Abwendung der Verbandsklage darstellt, die man nicht haben wollte. Die Anrufungsgründe des Bundesrates haben den Vermittlungsausschuß nicht überzeugt. Es gibt Verbände auf Bundesebene, die in den einzelnen Ländern Landesgruppen unterhalten. Schon daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer bundeseinheit-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18551
Jahn
lichen Regelung. Sie vermeidet, daß die Länder gegeneinander ausgespielt werden. Im übrigen war nicht ersichtlich, welche Bedeutung der Hinweis des Bundesrates auf den unterschiedlichen organisatorischen Aufbau der Verbände für die Bundesregelung haben sollteZu § 30 empfiehlt auch der Vermittlungsausschuß eine Streichung der Vorschrift über die finanzielle Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Absätze 1 und 3, die die Länder und Kommunen zu einer entsprechenden finanziellen Förderung verpflichten sollen, hält der Vermittlungsausschuß — im Gegensatz zum Bundesrat — allein deshalb für entbehrlich, weil sie der langjährigen Praxis in den Ländern entsprechen und deshalb für ein Rahmengesetz nicht unbedingt erforderlich sind. Die Streichung des Abs. 3 schlägt der Vermittlungsausschuß vor, weil eine Fixierung der in einem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung vorgesehenen Finanzierungskompetenz des Bundes außerhalb der Gemeinschaftsaufgaben und der Finanzhilfen nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes nicht in einem Fachgesetz vorgenommen werden sollte. Die Notwendigkeit einer Bundesfinanzierung mit Rücksicht auf die gesamtstaatliche und internationale Verantwortung des Bundes will der Vermittlungsausschuß damit ebensowenig ausgeschlossen wissen, wie der Stellenwert des Naturschutzgesetzes in Frage gestellt werden soll.Der Vermittlungsausschuß schlägt vor, über alle Änderungsvorschläge einheitlich abzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort zu einer Erklärung hat der Abgeordnete Schmidt .
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Vorsitzender des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und namens aller drei Fraktionen dieses Hauses gebe ich zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Bundesnaturschutzgesetz folgende Erklärung ab.Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 3. Juni 1976 einmütig beschlossen. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens fand dieser Beschluß jedoch keine Zustimmung, so daß der Vermittlungsausschuß tätig werden mußte. Der uns heute vorliegende Vorschlag des Ausschusses mag zwar im Hinblick auf die einmütige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag im Juni bedauerlich sein; er ist jedoch für uns annehmbar.Unproblematisch sind die Änderungen bei § 6 hinsichtlich der Landschaftsplanung und bei § 27 hinsichtlich des Betretensrechtes. Zu bedauern ist die Streichung des § 30, der eine Finanzierungskompetenz des Bundes vorsah.Indessen ist zur sogenannten Landwirtschaftsklausel des § 8 Abs. 7, die zu modifizieren der Vermittlungsausschuß vorgeschlagen hat, von dieser Stelle noch einiges anzumerken. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Juni waren sichdie Sprecher aller drei Fraktionen darüber einig, daß § 8 Abs. 7 keine allgemeine Ausnahmeregelung zugunsten der Land- und Forstwirtschaft im Bereich dieses Gesetzes zum Inhalt hat. Schon die damals beschlossene Fassung sah eine Freistellung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft n u r im Rahmen der Eingriffsregelung und lediglich für die ordnungsgemäße Bodennutzung vor. Damit war klargestellt, daß bauliche Maßnahmen und solche der Flurbereinigung oder des wasserwirtschaftlichen Kulturbaus, obwohl sie weiterhin land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen sind, vom § 8 Abs. 7 nicht gedeckt sein sollten.Darüber hinaus bestand Einmütigkeit darin, daß die Land- und Forstwirtschaft auch dem besonderen Schutzinstrumentarium des Gesetzes unterworfen sein sollte, das im Einzelfall etwa die Beseitigung von Bäumen, Tümpeln, Hecken und anderem verhindert. Die Instrumente der geschützten Landschaftsbestandteile, der Naturdenkmale und sogar der Naturschutzgebiete können durchaus im Bereich der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden.Beim Beschließen der sogenannten Landwirtschaftsklausel — § 8 Abs. 7 — hat sich der Bundestag im Juni von der Erwägung leiten lassen, daß diese Regelung im Hinblick auf die objektiv feststellbaren Leistungen unserer Land- und Forstwirte für Natur und Landschaft sachgerecht ist. Es gibt in unserem Lande keinen gleich großen Berufsstand, der schon aus eigenem Interesse so viel für die Erhaltung von Natur und Landschaft und des ökologischen Gleichgewichts getan hat und auch in Zukunft tun wird und muß wie die Land- und Forstwirtschaft. An dieser Grundauffassung halten die drei Fraktionen des Deutschen Bundestages auch heute unverändert fest.In den vergangenen Wochen — darauf hat der Herr Berichterstatter bereits Bezug genommen — ist verschiedentlich in der interessierten Öffentlichkeit die Befürchtung laut geworden, daß nach der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Fassung künftig der Land- und Forstwirt von der Naturschutzbehörde generell Vorschriften über seine Wirtschaftsweise erhalten könnte. Diese Befürchtungen, meine Damen und Herren, sind unbegründet. Die alte wie die neue Landwirtschaftsklausel des § 8 Abs. 7 ist nur im Zusammenhang mit der gesamten Eingriffsregelung dieses Paragraphen zu sehen und hat keine darüber hinausgehende Wirkung. Sie kommt nur zum Zuge, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: erstens muß objektiv ein Eingriff im Sinne des Abs. 1 vorliegen; zweitens muß das Vorhaben der Bodennutzung — das ist besonders wichtig — durch Gesetz einer behördlichen Genehmigungs- und Anzeigepflicht unterworfen sein.Ist ein derartiges Vorhaben als im Sinne dieses Gesetzes ordnungsgemäß zu qualifizieren, so sind weder ein Verbot noch eine Auflage zulässig. Für die Feststellung, ob es sich um ein im Sinne dieses Gesetzes ordnungsgemäßes Vorhaben handelt, gilt der in § 1 Abs. 3 dieses Gesetzes festgelegte allgemeingültige Grundsatz, daß die ordnungsgemäße
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18552 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976
Dr. Schmidt
Land- und Forstwirtschaft in der Regel den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes dient, d. h. naturschutzfreundlich ist.Was unter „ordnungsgemäß" zu verstehen ist, haben die Sprecher aller drei Fraktionen in der Bundestagssitzung im Juni eingehend in Anlehnung an die Erkenntnisse der Rechtsprechung und der Wissenschaft dargelegt. Die Formulierung „in der Regel" in dieser entscheidenden Vorschrift des § 1 Abs. 3 besagt, daß die Behörde im Falle eines genehmigungsbedürftigen Vorhabens dem betroffenen Landwirt zweifelsfrei nachweisen muß, daß sein Vorhaben ein schädlicher Eingriff in Natur und Landschaft ist. Jeder Zweifel daran geht zu Lasten der Behörde. Nicht der Land- und Forstwirt hat die Unschädlichkeit seines Vorhabens zu beweisen, sondern die Behörde die Schädlichkeit. Diese dargelegten rahmenrechtlichen Grundsätze binden auch Landesgesetzgeber und Landesbehörden.Wir alle sind uns darüber einig, daß eindeutig naturschutzwidrige Eingriffe auch von seiten der Land- und Forstwirtschaft nicht geduldet werden können. Selbstverständlich gilt aber auch hier der Grundsatz des § 1 Abs. 2, daß die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gegen die sonstigen Belange der Allgemeinheit abzuwägen sind. Dazu gehört auch das Interesse an einer arbeits- und leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft.Meine Damen und Herren, ich bitte, dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß hier im Hohen Hause über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5566 zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes
— Drucksache 7/5567 —
Berichterstatter: Abgeordneter Jahn
Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Jahn.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 2. Juli 1976 mit dem Anrufungsbegehren des Bundesrats vom 4. Juni 1976 befaßt. Der Beschluß des Bundestags sah vor, daß nicht nur die Durchführung, sondern auch die Duldung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildtollwut davon abhängig gemacht wird, daß die
Maßnahme dem Verpflichteten zuzumuten ist. Das Anrufungsbegehren des Bundesrats zielt darauf ab, daß die Maßnahme in jedem Fall durchgeführt wird und lediglich die Durchführung der Maßnahme durch den Verpflichteten von der Zumutbarkeit abhängig gemacht wird.
Der Vermittlungsausschuß ist dem Begehren des Bundesrats gefolgt und bittet, entsprechend zu beschließen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses Drucksache 7/5567 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe jetzt Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge
— Drucksache 7/5640 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gölter
Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Dr. Gölter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juli dieses Jahres den Vermittlungsausschuß angerufen, um in zwei Punkten eine Änderung des Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge herbeiführen. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses trägt im Ergebnis beiden Anliegen Rechnung.Erstens. Das wesentliche Anrufungsbegehren des Bundesrats betraf eine Neufassung von Art. 6 Abs. 1 des Vertragsgesetzes. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde.Durch die obengenannten Übereinkommen in Verbindung mit dem Vertragsgesetz werden das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Meer einem staatlichen Genehmigungsvorbehalt unterworfen und für bestimmte Stoffe völlig verboten. Nach dem Gesetzesbeschluß ist für die Erlaubniserteilung das Deutsche Hydrographische Institut zuständig. Der Bundesrat war der Auffassung, durch das Einbringen von Abfällen, vor allem in die Nord-und die Ostsee, würden die Interessen der Küstenländer unmittelbar berührt. Das Deutsche Hydrographische Institut sollte daher verpflichtet werden, vor der Erteilung der Erlaubnis die für die Küstengewässer zuständigen Landesbehörden zu hören. Zudem sollte die Feststellung, ob Stoffe „nicht ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand an Land
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Dr. Gölterbeseitigt werden können", nur unter Beteiligung der für die Abfallbeseitigung zuständigen Landesbehörden getroffen werden. Der Gesetzesbeschluß hat für diesen Fall nur eine Einschaltung des Umweltbundesamts vorgesehen.Der Vermittlungsausschuß schlägt nunmehr eine Neufassung des Art. 6 Abs. 1 des Vertragsgesetzes vor, die dem Anliegen des Bundesrats im wesentlichen Rechnung trägt, ja, teilweise sogar darüber hinausgeht.Zweitens. Art. 7 des Vertragsgesetzes sieht vor, daß Änderungen der Anlagen der Übereinkommen vom Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden können bzw. daß dieser bestimmte Durchführungsvorschriften durch Rechtsverordnung erlassen kann. Der Bundesrat machte geltend, daß diese Rechtsverordnungen aus verfassungsrechtlichen Gründen seiner Zustimmung bedürften. Entsprechend der ständigen Praxis sollte daher im Gesetz ausdrücklich das Zustimmungserfordernis verankert werden. Der Vermittlungsausschuß hat sich dem angeschlossen.Auch zu diesen Änderungsvorschlägen hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß der Bundestag darüber gemeinsam abzustimmen hat. Ich darf bitten, dem Vermittlungsvorschlag zuzustimmen.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur gemeinsamen Abstimmung über die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses Drucksache 7/5640. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen
— Drucksache 7/5639 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gölter
Das Wort hat der Herr Berichterstatter Dr. Gölter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Gesetz der Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen erstatte ich im Namen des Vermittlungsausschusses folgenden Bericht.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juli dieses Jahres den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel angerufen, in drei Punkten eine Änderung des Gesetzes herbeizuführen. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit dem Anrufungsbegehren am 22. Juli 1976 befaßt. Er ist ihm teilweise, nämlich insoweit gefolgt, als das Anrufungsbegehren zwei Klarstellungen des Gesetzesbeschlusses zum Ziele hatte.
Erstens. Das wichtigste Änderungsbegehren des Bundesrates zielte darauf ab, daß in § 14 Abs. 4 die
Abgabe von Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke nicht über den Rahmen der stationären Versorgung und der Notfallversorgung hinaus auf den Praxisbedarf der Krankenhausärzte ausgedehnt werden sollte, sofern diese an der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Krankenhaus beteiligt sind. Diese Frage war bekanntlich schon bei der Beratung des Gesetzes im Bundestag am 1. Juli dieses Jahres sehr umstritten. Dieses Änderungsbegehren fand im Vermittlungsausschuß keine Mehrheit.
Zweitens. Der Vermittlungsausschuß schlägt vor, daß entsprechend dem Begehren des Bundesrates in § 1 Abs. 3 ausdrücklich klargestellt werden soll, daß die Apothekenbetriebserlaubnis nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes in Zukunft grundsätzlich, d. h. vorbehaltlich der Regelung in § 14 Abs. 5, nicht zur Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern berechtigt.
Drittens. Schließlich soll klargestellt werden, daß mit der „Überwachungspflicht" in § 14 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Nr. 3 jeweils die in § 14 Abs. 4 geregelte Pflicht des Leiters der Krankenhausapotheke oder eines von ihr beauftragten Apothekers zur Überprüfung der Arzneimittelvorräte in den zu versorgenden Krankenhäusern gemeint ist.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß der Vermittlungsausschuß auch zu diesem Einigungsvorschlag eine gemeinsame Abstimmung des Hohen Hauses beschlossen hat. Der Vermittlungsausschuß bittet, seinem Verhandlungsergebnis zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5639. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundes-Datenschutzgesetz — BDSG)
— Drucksache 7/5568 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Schäfer
Das Wort hat der Herr Berichterstatter Dr. Schäfer .
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf namens des Vermittlungsausschusses zu der Drucksache 7/5568 folgendes vortragen.Der Bundesrat hat in seiner 436. Sitzung am 25. Juni 1976 beschlossen, bezüglich des vom Deutschen Bundestag am 10. Juni 1976 verabschiedeten Bundesdatenschutzgesetzes zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 2. Juli
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18554 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976
Dr. Schäfer
1976 mit dem Anrufungsbegehren befaßt. Die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses sind Ihnen mit der erwähnten Drucksache vorgelegt worden.Dem Anrufungsbegehren liegen 13 Änderungsvorschläge des Bundesrates zugrunde. Diese Vorschläge beziehen sich zum Teil auf die Erleichterung der Anwendbarkeit des Gesetzes in der Verwaltung, zum Teil sollen sie der Verstärkung des Datenschutzes dienen.Aus der Gruppe von Vorschlägen, die unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Verwaltungspraktikabilität eingebracht wurden, ist als politisch besonders bedeutsam die Einengung des Anwendungsbereiches des Gesetzes in der öffentlichen Verwaltung hervorzuheben. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, § 7 Abs. 2 dahin zu ergänzen, daß das Gesetz für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände oder sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und für deren Vereinigungen nur noch gelten soll — ich zitiere wörtlich —, „soweit der Datenschutz nicht landesrechtlich geregelt ist".Mit dieser Änderung wollte der Bundesrat den Anwendungsbereich des Gesetzes insoweit dem des Verwaltungsverfahrensgesetzes anpassen. Dies ist nach seiner Auffasung notwendig, weil der Datenschutz im Bereich der öffentlichen Verwaltung zum Verwaltungsverfahren zu rechnen ist. Auf diese Weise sollte nach Auffassung des Bundesrates die Gefahr beseitigt werden, daß es bei jeder datenverarbeitenden Landes- oder Kommunalbehörde zueinem Nebeneinander von Bundes- und davon abweichendem Landesdatenschutzrecht kommt.Prinzipiell könnte diese Gefahr in der Tat bestehen, da das Bundesdatenschutzgesetz in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung vorgesehen hatte, daß es für Behörden und sonstige öffentliche Stellen der Länder und Gemeinden nur insoweit gelten soll, als diese Bundesrecht ausführen; soweit sie aber Landesrecht ausführen oder im rechtsfreien Raum tätig werden, sollte Landesdatenschutzrecht gelten.Bei den Erörterungen im Vermittlungsausschuß war man sich darüber einig, daß die im Bundesdatenschutzgesetz angestrebte Rechtseinheit auf diesem Gebiet nicht Schaden leiden dürfe. Es wurde zum Ausdruck gebracht, daß die Landesdatenschutzgesetze aus diesem Grunde dem Bundesdatenschutzgesetz angeglichen werden müssen. Auf dieser Grundlage stimmte schließlich der Vermittlungsausschuß im Interesse der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die entsprechende Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz dem Bundesratsbegehren zu — mit der Änderung, wie noch anzumerken ist, daß das Wort „landesrechtlich" durch den Ausdruck „durch Landesgesetz" ersetzt worden ist; damit soll klargestellt werden, daß kodifiziertes Datenschutzrecht der Länder, also Landesdatenschutzgesetze, nicht aber in anderen Gesetzen verstreute Einzelregelungen datenschutzrechtlichen Charakters diese Wirkung haben sollen.Von den weiteren der leichteren Handhabbarkeit des Gesetzes dienenden Änderungsbegehren desBundesrates wurde noch der Vorschlag übernommen, das Inkrafttreten des Gesetzes um ein weiteres halbes Jahr hinauszuschieben, um den datenverarbeitenden Stellen die Vorbereitung zu erleichtern. Einige andere Vorschläge konnten jedoch vom Vermittlungsausschuß im Interesse eines wirksamen Datenschutzes nicht akzeptiert werden, so etwa die Streichung des Rechts des Bürgers, die für die nichtöffentlichen Bereiche des Dritten Abschnitts zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden bei Rechtsverletzungen anzurufen, oder die Herausnahme aller Gerichte und Behörden der Staatsanwaltschaften und des Strafvollzugs aus dem Gesetz.
Die Vorschläge des Bundesrates, die den Datenschutz des Bürgers zu verstärken geeignet sind, wurden zum größten Teil angenommen. Das gilt für die in der bisherigen Diskussion strittig gebliebenen Fragen der Einbeziehung von personenbezogenen Daten, die nur für interne Zwecke gespeichert werden bzw. die aus allgemeinen zugänglichen Quellen entnommen sind. Hinsichtlich der ebenfalls stets umstrittenen Sonderregelungen für die sogenannten freien Daten — wie Name, Adresse und Geburtsdatum — bzw. für die sogenannten sensitiven Daten — sie beziehen sich auf gesundheitliche Verhältnisse, begangene Straftaten sowie auf religiöse oder politische Anschauungen — hat der Vermittlungsausschuß tragbare Kompromisse gefunden, die den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden versuchen. Sie sind Ihnen in den einzelnen Positionen der Vorlage 7/5568 vorgelegt worden. Ich darf namens des Vermittlungsausschusses noch sagen, daß wir vorschlagen, darüber gemeinsam abzustimmen.Ich darf um Annahme der Vorlage bitten.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, wird das Wort zur Abgabe von Erklärungen gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Haenschke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Datenschutzgesetz muß schon eine merkwürdige Sache sein, wenn in der Öffentlichkeit fast niemand ein gutes Haar daran läßt und sich doch jeder Sachkundige wünscht, daß es endlich kommen möge.
Dabei verdient dieses letzte Gesetzgebungswerk der 7. Legislaturperiode seinen schlechten Ruf überhaupt nicht. Es war vor der Wahl einfach in die Mühlen parteipolitischer Polemik geraten. Dazu hatten kritische Perfektionisten verkannt, daß dieses allgemeine Gesetz über den Umfang mit personenbezogener Information die Buntheit des Lebens unter einen Hut bringen muß und nur die Ausgangsbasis für die Entwicklung des völlig neuen Rechtsgebiets „Datenschutzrecht" sein kann. Das Gesetz wurde von Leuten miesgemacht, die darüber schrieben, ohne seine endgültige Fassung je gelesen zu haben. Schließlich befürchteten die Verbände als Folge des
Deutscher Bundestag —7. Wahlperiode— 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18555
Dr. Haenschke
Gesetzes schwere Beeinträchtigungen der deutschen Wirtschaft. Als einer, der sich stets nur als Lobbyist der Bürger empfand, kam man sich da oft recht kümmerlich und einsam vor.
In der Politik gibt es nicht viele Signalzeichen, die einem für eine Sache im voraus den einzig richtigen Weg weisen. Oft genug war es aber schon ein Indiz für ein gutes Gesetz, wenn alle Seiten daran etwas auszusetzen hatten. Und es muß doch ein gutes Gesetz sein, wenn alle Welt meint, jeder erneute Anlauf könnte nur etwas Schlechteres bringen. Tatsächlich bedeutet jeder weitere Tag ohne das Bundesdatenschutzgesetz die Einführung und Entwicklung von Informationssystemen, die allein nach den Gesichtspunkten der Effizienz und nicht unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange der verdateten Menschen geplant werden. Wer so etwas später noch einmal umkrempeln wollte, müßte sehr viel höhere volkswirtschaftliche Kosten als heute verantworten und fast schon ein Übermaß an politischer Durchsetzungsfähigkeit besitzen.
Man ist sich darüber einig, zur Novellierung des Gesetzes stets dann bereit zu sein, wenn Gesetzesidee und Gesetzeswirklichkeit weit auseinanderliegen. Parlament und Regierung wollen sich mit der Institution des Bundesbeauftragten für den Datenschutz den Sachverstand sichern, der dazu die notwendigen Hinweise und Anstöße gibt. Es ist verabredet, die kommenden Zeiten der Gesetzgebung zu nützen, um beispielsweise für die Informationssysteme der Polizei, des Verfassungsschutzes und des Gesundheitswesens, für Statistik und Meinungsbefragung bereichsspezifische und zeitnahe Datenschutzregelungen zu finden. Wie schwierig es ist, überall mit gleichen Maßstäben zu messen, zeigt sich etwa daran, daß es für Polizei und Verfassungsschutz geradezu typisch ist, mit nichtverifizierten Daten, mit Vermutungen arbeiten zu müssen, während man von der öffentlichen Verwaltung und den privaten Datenverarbeitern im Bundesdatenschutzgesetz strikt verlangt, nur gesicherte Daten zu verwenden.
Das Bundesdatenschutzgesetz erfaßt — mit vernachlässigenswerten Ausnahmen — alle Quellen, aus denen personenbezogene Information sprudelt, ungeachtet der für die Speicherung und Verarbeitung eingesetzten Verfahren. In allen Phasen der Datenverarbeitung müssen Benutzerinteresse und Betroffeneninteresse gegeneinander abgewogen werden.
Für Daten, die einem Berufs- oder besonderem Amtsgeheimnis unterliegen, wurden Weitergabesperren eingebaut. Jeder Betroffene hat das Recht, davon zu erfahren, daß an einer bestimmten Stelle Daten über ihn gespeichert sind. Er kann Auskunft über den Inhalt dieser Daten, deren Verwendungszweck und regelmäßige Empfänger verlangen; er kann Ansprüche auf Korrektur, Sperrung oder Löschung von Daten geltend machen. Für alle Bereiche der Datenverarbeitung werden Kontrollinstanzen geschaffen, die die Durchführung des Datenschutzes überwachen. Ein spezielles Berufsgeheimnis für das datenverarbeitende Personal wird mit dem Bundesdatenschutzgesetz im deutschen Recht fixiert. Zum
Schutze vor unerlaubten Zugriffen und Manipulationen müssen die Datenverarbeiter eine Reihe technischer und organisatorischer Maßnahmen treffen. Die Ziele dieser Datensicherung sind im Gesetz unmittelbar vorgeschrieben.
Das Gesetz erlaubt keine „freien Daten", d. h. Datenkategorien, die keinerlei Schutz unterworfen sind. Eine allgemeine Ermächtigung zur Amtshilfe in der öffentlichen Verwaltung wird nicht gegeben. Vielmehr ist die Datenspeicherung, -veränderung und -übermittlung durch die öffentliche Verwaltung an die Kenntnisberechtigung der datenverarbeitenden Stelle und die Unverzichtbarkeit der betreffenden Daten zur Aufgabenerfüllung gebunden.
Auch die Vorschläge des Vermittlungsausschusses mußten sich Kritik von allen Seiten gefallen lassen. Einerseits wurden datenschutzverschärfende Vorschriften aus der ursprünglichen Innenausschuß-Fassung des Gesetzes wieder aufgenommen; beispielsweise wurden die private Datenverarbeitung für eigene Zwecke in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen und die erleichterte Weitergabe einfacher Daten wie Name und Adresse eingeschränkt. Andererseits wollen die Länder das Bundesdatenschutzgesetz für ihre Verwaltungen nur gelten lassen, wenn keine eigenen Landesdatenschutzgesetze existieren. Hoffentlich wird daraus nicht ein Bürgerverwirrspiel mit zwölferlei Datenschutzrecht.
Nach der langen Geschichte dieses Gesetzes und den vielfältigen Bemühungen, die ich hier ausdrücklich auch den Kollegen von der Opposition und aus den Bundesländern bescheinigen will, hoffe ich, daß wir endlich dieses Gesetz zum Abschluß bringen und daß ihm der Bundesrat seine Zustimmung nicht verweigert.
Zur Abgabe einer Erklärung hat das Wort der Abgeordnete Gerster.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens meiner Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dem Antrag des Vermittlungsausschusses zum Bundesdatenschutzgesetz und damit diesem Gesetz insgesamt nicht zustimmen.Hierzu gebe ich folgende kurze Begründung. Der 7. Deutsche Bundestag hatte sich die Aufgabe gestellt, den Schutz der Persönlichkeit, der Privatsphäre und der Intimsphäre des Bürgers durch ein Datenschutzgesetz sicherzustellen. Das in diesem Haus in zweiter und dritter Beratung von der Koalitionsmehrheit beschlossene Gesetz wird dieser Aufgabe nicht gerecht. Hierauf wurde bereits in der zweiten und der dritten Lesung hingewiesen. Ich beziehe mich ausdrücklich auf die dabei vorgetragenen Ausführungen. Meine Fraktion schlug damals zu insgesamt zehn Fragenkomplexen Verbesserungen vor. Sie wurden allesamt von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Unabhängig von der Parteizugehörigkeit seiner Mitglieder hat auch der Bundesrat an dem vom Bundestag verabschiedeten Datenschutzgesetz heftige Kritik geübt und eine Reihe
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18556 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976
Gerster
von Änderungsanträgen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion übernommen. Leider ist im Vermittlungsausschuß ein Teil dieser Änderungsbegehren unter den Tisch gefallen.Dies führt dazu, daß das heute zu verabschiedende Gesetz insgesamt den Schutz der Privat- und Persönlichkeitssphäre des Bürgers nicht sicherstellt. Beispielshalber mache ich auf vier Punkte aufmerksam. Erstens. Die Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich wird nicht auf die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben beschränkt. Vielmehr wird ein wahlloser Austausch von Daten zwischen Behörden in Kauf genommen und geduldet. Zweitens. Es wird kein besonderer Schutz für sensible Daten bewirkt. Drittens. Sogenannte freie Daten aus staatlichen Behörden können künftig ungehindert an Dritte gelangen, ohne daß diese ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen müssen. Viertens. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten — statt der von uns vorgeschlagenen Beauftragung des Bundesrechnungshofs — für die Kontrolle im öffentlichen Bereich sowie die vorgesehene Kontrollfunktion für den privaten Bereich werden mehr als tausend neue Planstellen beim Bund und bei den Ländern erfordern, das heißt eine neue Bürokratie bedingen, die zu mehr Staat, aber kaum zu einem effektiven Datenschutz führen wird.Würde man den von uns geforderten Verschärfungen des Personenschutzes durch effektivere Vorschriften folgen, dann könnte man auf eine neue Mammutbehörde einschließlich der dadurch entstehenden neuen Kostenbelastungen verzichten. Das vorliegende Bundesdatenschutzgesetz dagegen täuscht Datenschutz vor, wird aber den dringenden Erfordernissen eines praktikablen und unbürokratischen Personenschutzgesetzes nicht gerecht. Wir sind für einen effektiven Daten- und Personenschutz. Weil wir für diesen Personenschutz sind, sind wir gegen das jetzt zur Verabschiedung anstehende unzulängliche Gesetz. Die CDU/CSU-Fraktion muß dieses Gesetz daher ablehnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses. Sie wissen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen hat, daß über die vorgeschlagenen Änderungen gemeinsam abgestimmt werden soll. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5568 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach
Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze
— Drucksache 7/5637 —Berichterstatter: Abgeordneter Kleinert
Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Kleinert, und erteile ihm in dieser Eigenschaft das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Bei diesem Gesetz war im Vermittlungsausschuß lediglich ein Ausgleich zu finden zwischen dem an sich anerkannten Bedürfnis nach Anpassung der Gebühren sowohl für die Sachverständigen wie auch die Zeugen einerseits und dem Bedürfnis andererseits, die öffentlichen Haushalte möglichst sparsam zu fahren. Wir haben den Weg gefunden, in dem Bereich, in dem die Rechtspflege Schaden nehmen kann — weil sie nämlich keine Sachverständigen mehr bekommt —, und in dem Bereich, in dem die Zeugen zu finden sind, für die es eine besondere Härte ist, ihre Arbeitszeit zu opfern, um als Zeugen auszusagen, Erhöhungen vorzunehmen und in den anderen Bereichen, die an sich gerechtfertigten, aber finanziell schwer zu tragenden Erhöhungsabsichten zurückzustellen. Das Ergebnis ist auf der Ihnen vorliegenden Drucksache in den Einzelbestimmungen festgehalten. Ich bitte Sie, diesem Kompromiß zuzustimmen.
Der Vermittlungsausschuß war im übrigen, wie Sie unter Ziffer 3 sehen können, anders als in anderen Fällen, so klug, das Datum 1. Oktober 1976 durch das Datum 1. Januar 1977 zu ersetzen, so daß wir in diesem Fall die andernorts aufgetretenen Probleme nicht zu berücksichtigen haben.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.Wird das Wort zur Abgabe von Erklärungen gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.Auch hier hat der Vermittlungsausschuß nach § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abgestimmt werden soll. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf der Drucksache 7/5637 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)— Drucksache 7/5636 — Berichterstatter: Abgeordneter DürrDas Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dürr.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18557
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hatte am 16. Juli 1976 zu zwölf Punkten des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß ist dem Vorschlag des Bundesrates in neun Punkten gefolgt, wobei es sich zur Hälfte um mehr redaktionelle Änderungen handelt wie z. B. die Gliederung des Gesetzes und Überschriften der einzelnen Bestimmungen.
Die weiteren Änderungsvorschläge betreffen die Verfahrensregelungen des Gesetzes. Hier ist der Vermittlungsausschuß dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt, den Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von unwirksamen Klauseln zeitlich zu begrenzen. Es besteht kein Bedürfnis, noch bis zu 30 Jahre nach der letzten Verwendung von unwirksamen Klauseln vom Verwender Unterlassung oder Widerruf verlangen zu können. Ebenso wie z. B. bei dem entsprechenden Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sollte auch hier die regelmäßige Verjährungszeit von 30 Jahren verkürzt werden. Da die Gefahr einer wiederholten Verwendung und Empfehlung unwirksamer Bestimmungen mit der Zeit geringer wird und ein weiteres Interesse an der Untersagung meist nicht mehr besteht, soll der Unterlassungs- bzw. Widerrufsanspruch zwei Jahre nach Kenntnis der letzten Verwendung oder Empfehlung verjähren, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in vier Jahren.
Ein weiterer Punkt, in dem der Vermittlungsausschuß dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt ist, ist die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts für Unterlassungs- und Widerrufsklage. Im Gesetzesbeschluß war die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte vorgesehen. Damit sollte erreicht werden, daß nur wenige, besonders qualifizierte Gerichte über die Unwirksamkeit konkreter Allgemeiner Geschäftsbedingungen entscheiden und so die Verfahren durch Wegfall der Berufungsinstanz beschleunigt und die Rechtsprechung möglichst vereinheitlicht werden. Diese auch vom Bundesrat grundsätzlich befürwortete Zielrichtung ist nach Ansicht des Vermittlungsausschusses auch bei einer erstinstanzlichen Zuständigkeit der Landgerichte zu erreichen, da die Beschleunigung unter Umständen auch durch die Sprungrevision zum Bundesgerichtshof sowie die Konzentration auch durch die Zuständigkeit eines Landgerichtes für die Bezirke mehrerer Landgerichte möglich ist. Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Landgerichte wird außerdem die Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit des Gerichtsaufbaues gewahrt und die Beschränkung auf nur eine Tatsacheninstanz vermieden.
Ferner sollen die Eintragungen in das vom Bundeskartellamt zu führende Register über Unterlassungs- und Widerrufsklagen bzw. Urteile betreffend unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht schon nach 10 Jahren, sondern erst nach 20 Jahren gelöscht werden. Die Einzelheiten über die Registerführung sollen aus dem Gesetz herausgenommen und durch Verwaltungsvorschriften geregelt werden, was außerdem den Vorteil der leichteren Ergänzung und Anpassung an die Praxis bietet.
Nicht gefolgt ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates, das Gesetz um Vorschriften über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung und die Streitwertherabsetzung zu ergänzen sowie die Vorschrift über die Rechtskrafterstreckung zu streichen. Nach Ansicht des Vermittlungsausschusses besteht keine Notwendigkeit, die allgemeinen Vorschriften über einstweilige Verfügungen hier zu modifizieren, das heißt bei der einstweiligen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs gegen unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine Glaubhaftmachung der Dringlichkeit zu verzichten.
Auch der Vorschlag des Bundesrates nach einem gespaltenen Streitwert, um den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen einer Partei gerecht zu werden, ist vom Vermittlungsausschuß nicht aufgegriffen worden. Dabei spielten unter anderem die Überlegungen eine Rolle, daß die Parteien in dem gleichen Verfahren ungleich behandelt und in der Praxis verstärkt unerwünschte Honorarvereinbarungen abgeschlossen würden. Das Prozeßrisiko für die Verbraucherverbände wird in dem Gesetz bereits beschränkt, indem der Streitwert nicht über 500 000 DM angenommen werden darf.
Was schließlich die im Gesetz vorgesehene Breitenwirkung der gerichtlichen Entscheidungen angeht, so haben die Argumente des Bundesrates, die §§ 19 und 21 zu streichen, den Vermittlungsausschuß nicht überzeugt. Diese neuen Ansätze im Verfahrensrecht kommen sowohl dem Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch den Kunden zugute. Durch Erweiterung der Vollstreckungsgegenklage kann sich der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf andere und spätere höchstrichterliche Urteile berufen, in denen entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht beanstandet worden sind. Durch die Rechtskrafterstreckung kann sich jeder Kunde auf ein einmal ergangenes Unterlassungsurteil gegen den gleichen Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Überlegungen zur Prozeßökonomie, zur Effektivität der gerichtlichen Entscheidungen und zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung führen nach Ansicht des Vermittlungsausschusses dazu, diese Verfahrensregelung in dem Gesetz beizubehalten.
Der Antrag des Vermittlungsausschusses enthält damit, um es zusammenzufassen, neben redaktionellen Änderungen einen ausgewogenen Kompromiß hinsichtlich der Verfahrensregelungen. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über die von ihm vorgeschlagenen Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Es liegen Wortmeldungen zur Abgabe von Erklärungen vor. Ich erteile zunächst der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundestagsfraktion der SPD stimmt dem Antrag des Vermittlungsaus-
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Frau Dr. Däubler-Gmelinschusses zu. Lassen Sie mich aber zu den einzelnen Punkten noch einige wenige Sätze sagen.Es ist völlig unproblematisch, die Änderungswünsche hinsichtlich der Gliederung oder die Änderungen im Hinblick auf die Einschaltung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen oder die Änderung beim Registrierverfahren beim Bundeskartellamt zu übernehmen. Auch die Einführung einer Verjährungsfrist von zwei, maximal vier Jahren ab Verwendung von angegriffenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erscheint unproblematisch.Etwas anders ist jedoch der Änderungsantrag zum gerichtlichen Verfahren zu beurteilen. Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses — wir haben es gerade gehört — soll das Verfahren beim Landgericht beginnen. Der Entscheidung dieses Hauses, beim Oberlandesgericht zu beginnen, lag zugrunde, daß wir erstens ein kurzes Verfahren haben wollten und daß wir zweitens ein Verfahren in Annäherung an die abstrakte Normenkontrolle ausgestaltet haben. Wir wollten deshalb mehr Wert auf die rechtliche Seite der Entscheidung als auf die zweite Tatsacheninstanz legen. Zum dritten wollten wir die Kosten für den klagenden Teil geringer halten. Zum vierten wollten wir durch die Anrufung des Oberlandesgerichts erreichen, daß ein größerer gebietsmäßiger Zuständigkeitsbereich betroffen würde und damit zugleich zu einer einheitlicheren Rechtsprechung beigetragen würde.Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses wird diese unsere gemeinsamen Vorhaben sicherlich nur zum Teil zur Durchführung kommen lassen. Wir werden deswegen in den nächsten Jahren überprüfen und beobachten müssen, ob wir mit diesem Verfahren, das wir heute beschließen wollen und dem wir zustimmen, tatsächlich das erreichen, was wir wollten. Die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag des Vermittlungsausschusses auch hinsichtlich dieses letzten Punktes zu, um diesem Gesetz, das wir für eines der zentralen Verbraucherschutzgesetze der laufenden vier Jahre halten, von unserer Seite aus den letzten Balken vor dem Inkrafttreten aus dem Weg zu räumen.
Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Thürk.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat im Vermittlungsausschuß noch einige Korrekturen und Verbesserungen zu dem Gesetz angeregt, das wir hier zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen beschlossen hatten. Ich kann mich im wesentlichen dem anschließen, was der Herr Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dürr, gesagt hat. Ich freue mich, daß er weitgehend die Begründungen gebracht hat, die ich seinerzeit bei der Verabschiedung des Gesetzes für meine Fraktion hier vorgetragen habe.
Zunächst darf ich zum Negativen sagen, daß wir bedauern, daß die Vorschriften über eine Einstweilige Verfügung in diesem Verfahren nicht durchgekommen sind. Sie wäre für die Schnelligkeit des
Verfahrens gut gewesen, nachdem davon so häufig die Rede war, eine derartige Möglichkeit vorzusehen.
Wir haben weiterhin bedauert, daß die Rechtskrafterstreckung in der Art, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, nicht Gesetz werden soll. Dies ist aber zu verkraften. Es wird allerdings Schwierigkeiten geben, eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten.
Bedauerlich ist, daß man nicht auf unsere Vorstellungen eingegangen ist, den Streitwert zu begrenzen. Die Verbraucherverbände sollten die Möglichkeit haben, ihre Position auch in teuren Verfahren zu verteidigen. Die Begrenzung des Streitwertes auf 200 000 DM ist nicht vorgenommen worden. Die Ersatzlösung mit dem gespaltenen Streitwert hat leider im Vermittlungsausschuß nicht die nötige Mehrheit gefunden.
Ich möchte nun noch etwas zur Zuständigkeit sagen. Ich habe seinerzeit sehr energisch vorgetragen und beinahe beschwörend darum gebeten, doch die Landgerichte als erstinstanzliche Gerichte zu akzeptieren. Die Landgerichte sind von der Qualität ihrer Ausstattung her in der Lage, diese Dinge wie andere zivilrechtliche Verfahren zu beherrschen und zu entscheiden. Es ist deswegen ein Verstoß gegen die allgemeinen Prozeßvorschriften, wenn hier plötzlich das Oberlandesgericht als erste Instanz eingeführt wird, ohne daß ein zwingender Grund dafür vorliegt. Eine größere Schnelligkeit des Verfahrens, Frau Kollegin, würde sich dadurch nicht ergeben. Zu Recht hat der Berichterstatter Ihrer Fraktion darauf hingewiesen, daß die Sprungrevision möglich ist. Wir haben auch darauf hingewiesen, daß eine Tatsachenüberprüfung unbedingt notwendig ist, weil nicht nur Rechtsfragen, sondern auch tatsächliche Fragen in großem Umfang in diesen Verfahren zu entscheiden sein werden. Wir sind außerdem der Auffassung, daß die jetzige Lösung deshalb wesentlich besser ist, weil die Oberlandesgerichte nicht ungebührlich überlastet werden.
Damit möchte ich es genug sein lassen. Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Es hat sicher noch einige Mängel. Es ist ein neues Gesetz in einem neuen Bereich. Aber wir sind sicher, daß wir in einigen Jahren erkennen werden, daß noch einige Korrekturen anzubringen sein werden.
Ich glaube, daß wir dem Verbraucherschutz mit diesem Gesetz einen wesentlichen Dienst erwiesen haben. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war der Verbraucherschutz, insbesondere das AGB-Gesetz, immer ein ganz besonderes Anliegen.
Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Kleinert.
Die Freien Demokraten begrüßen es, daß das Gesetz jetzt in einer im großen und ganzen doch sehr ausgewogenen Form verabschiedet
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch. den 10 November 1976 18559
Kleinert
1 werden kann. Leider, Herr Kollege Thürk, haben wir die Sprungrevision noch nicht — der Kollege Dürr hat das deshalb hier auch nicht gesagt —, sondern wir wollen uns darum bemühen, daß wir sie entsprechend einem Antrag bekommen, den Sie in der letzten Legislaturperiode eingebracht haben, damit wir dann mit dem jetzt etwas umständlicheren Verfahren zurechtkommen und möglichst rasch Rechtsklarheit in diesem schwierigen Bereich haben.
Zur Frage des Kostenrisikos muß man alle diejenigen, die Marktwirtschaft und Verantwortung bejahen, auch darauf hinweisen dürfen, daß in diesem Bereich derjenige, der Klage erhebt, nicht wie es der ursprüngliche CDU-Vorschlag vorgesehen hatte — mit einem Regelstreitwert von 5 000 DM in ein Verfahren hineingehen kann, mit dem er z. B. einer Großversandfirma unter Umständen den Versand von Katalogen im Wert von mehreren Millionen Mark mit der Folge verbieten kann, daß sie eingestampft werden müssen. Es muß irgendwo ein gewisses Gleichgewicht auch in bezug auf das Kostenrisiko geben. Hier dürfen derartige Verfahren nicht unbedingt ermutigt werden.
Im übrigen benutze ich die Gelegenheit, um zum Schluß diejenigen, die an rechtspolitischen Fragen etwas mehr interessiert sind, noch einmal auf folgendes hinzuweisen. Es hat während des Vermittlungsverfahrens Versuche gegeben, die einstweilige Verfügung einzuführen. Ich halte die einstweilige Verfügung in einem solchen Bereich — deshalb hatte der Bundestag sie auch nicht vorgesehen — für ausgesprochen gefährlich; denn man beobachtet in der Gerichtspraxis viel zu oft, daß eine mit Mängeln der Eile notwendigerweise behaftete Entscheidung im Verfahren über eine einstweilige Verfügung anschließend im Hauptverfahren von denselben Richtern nicht mehr aufgegeben wird, obwohl sie, wenn sie mehr Zeit und mehr Material haben, im Grunde zu anderen Ergebnissen kommen könnten, weil sie sich scheuen, die ursprüngliche Schnellansicht im gründlichen Hauptverfahren wieder aufzugeben. Diese Gefahr besteht in anderen Rechtsbereichen auch. Wir sollten deshalb das Institut der einstweiligen Verfügung auch in anderen Bereichen mit Mißtrauen betrachten und uns darüber freuen, daß es hier keinen Eingang gefunden hat.
Wir haben keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß schlägt auch hier vor, gemeinsam über die vorliegenden Änderungen abzustimmen. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5636 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach
Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Sozialgesetzbuch (SGB) — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung —— Drucksache 7/5652 — Berichterstatter: Abgeordneter Dürr
Das Wort hat der Herr Berichterstatter, der Abgeordnete Dürr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat zu dem vom Bundestag am 1. Juli 1976 einmütig — bei einer Enthaltung — verabschiedeten Gesetz am 16. Juli 1976 den Vermittlungsausschuß angerufen.Dem Bundesrat ging es im wesentlichen darum, wegen der existenzsichernden Funktion der Sozialversicherung für weite Bevölkerungskreise stärkere Mitwirkungs- und Informationsrechte des Staates bei den Entscheidungen der Sozialversicherungsträger gesetzlich zu verankern.Der Vermittlungsausschuß ist dem Begehren des Bundesrates insofern gefolgt, als er eine Anzeigepflicht gegenüber der staatlichen Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über Ankauf und Anmietung von Datenverarbeitungsanlagen bzw. bei der Beteiligung an solchen Anlagen empfiehlt. Eine rechtzeitige Unterrichtung der Aufsichtsbehörde dient der sachgerechten Beratung und der Durchführung von Koordinierungsmaßnahmen; sie trägt damit wesentlich zum rationellen und kostengünstigen Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen und -systemen bei.Ferner wollte der Bundesrat den Kreis der Investitionsentscheidungen der Sozialversicherungsträger beim Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie bei der Errichtung, der Erweiterung und dem Umbau von Gebäuden, die keiner Genehmigung durch die staatliche Aufsichtsbehörde bedürfen, enger ziehen. Diesem Anliegen ist der Vermittlungsausschuß teilweise gefolgt. Er schlägt vor, derartige Entscheidungen nur dann genehmigungsfrei zu stellen, wenn die veranschlagten Kosten für ein Vorhaben 0,3 % des zuletzt festgestellten Haushaltsvolumens des Versicherungsträgers, mindestens jedoch 20 000 DM und höchstens 300 000 DM, nicht übersteigen.Schließlich folgte der Vermittlungsausschuß einem Begehren des Bundesrates, das darauf abzielte, die Schaffung einer einheitlichen Verwaltungsspitze bei der Geschäftsführung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, der landwirtschaftlichen Alterskasse und der landwirtschaftlichen Krankenkasse abzusichern. Die einheitliche Verwaltungsspitze dient einer möglichst reibungslosen Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte der drei landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger. Um diese Zielsetzung zu erreichen, muß — im Gegensatz zu der vom Bundestag beschlossenen Regelung — für den Fall der Verhinderung des Geschäftsführers die einheitliche Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte durch dessen Stellvertreter vorgesehen werden.Im übrigen vermochte der Vermittlungsausschuß dem Anrufungsbegehren des Bundesrates nicht zu
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18560 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976
Dürrfolgen. Der Bundesrat wollte ein staatliches Mitwirkungsrecht bei der Bestellung des Geschäftsführers eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen und außerdem sicherstellen, daß — wie nach bisherigem Recht — rechtswidrige Beschlüsse der Versicherungsträger durch die Aufsichtsbehörde aufgehoben werden können. Demgegenüber ist der Vermittlungsausschuß der Auffassung, daß die vom Bundestag getroffenen Regelungen ausreichen, um das Verhältnis zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht ausgewogen zu regeln. Sie wahren den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit der Selbstverwaltungsorgane und ermöglichen ein zum Wohle der Versicherten fruchtbares Zusammenwirken von Versicherungsträger und Aufsichtsbehörde.Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über seine Änderungsvorschläge gemeinsam abzustimmen ist. Ich bitte, den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zur Abgabe von Erklärungen liegen nicht vor.Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5652. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über seine Änderungsvorschläge gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5652 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag angenommen.Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts (Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz — KVWG)— Drucksache 7/5653 —Berichterstatter:Abgeordneter Becker
Das Wort hat der Herr Berichterstatter, der Abgeordnete Becker . — Herr Berichterstatter! —
Meine Damen und Herren, wir suchen den Herrn Berichterstatter, den Abgeordneten Becker .
Der Herr Berichterstatter ist nicht im Saal. Ist ein anderes Mitglied des Vermittlungsausschusses in der Lage, die Berichterstattung zu übernehmen? — Wird eine Berichterstattung für erforderlich gehalten?
— Das ist nicht der Fall. Ist es allgemeine Auffassung, daß eine Berichterstattung nicht erforderlich ist?
— Allgemeine Auffassung. Wortmeldungen zur Abgabe von Erklärungen liegen nicht vor.Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat vorgeschlagen, über die Änderungen wiederum gemeinsam abzustimmen. Wer also dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5653 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmenthaltungen? — Bei zahlreichen Gegenstimmen und zwei Enthaltungen ist der Antrag angenommen.Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung — a) und b) — auf, wobei es sich bei b) um den zweiten Zusatzpunkt zur Tagesordnung handelt:a) Beratung der Sammelübersicht 62 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 30. September 1976 eingegangenen Petitionen— Drucksache 7/5785 —b) Beratung der Sammelübersicht 63 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen— Drucksache 7/5865 —Das Wort wird dazu nicht gewünscht. Wir haben Beschluß zu fassen. Wer diesen Sammelübersichten seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Wir haben zu Beginn der Sitzung festgelegt, daß wir eine Reihe von Zusatztagesordnungspunkten behandeln. Ich rufe den dritten dieser Zusatzpunkte auf:Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke 1945/28 und 1945/29 der Gemarkung Erlangen an die Firma Siemens AG;hier: Erteilung der Einwilligung gem. § 64 Abs. 2 BHO— Drucksache 7/5862 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: HaushaltsausschußDas Wort wird nicht begehrt. Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß vorgeschlagen worden. — Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.Meine Damen und Herren, ich rufe dann — Sie sind sicher damit einverstanden, daß ich das gemeinsam tue — die Zusatzpunkte 4, 5 und 6 auf:Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
— Drucksache 7/5686 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für WirtschaftBeratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18561
Vizepräsident von HasselZolltarifs
— Drucksache 7/5690 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für WirtschaftBeratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
— Drucksache 7/5864 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für WirtschaftDer Ältestenrat hat Ihnen vorgeschlagen, in allen drei Fällen Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft zu beschließen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; die Überweisungen sind so beschlossen.Wir sind damit am Ende der Tagesordnung angelangt. Der Termin der nächsten Sitzung wird noch bekanntgegeben.Ich schließe die heutige Sitzung des Deutschen Bundestages.