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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 258. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Inhalt: Vor Eintritt in die Tagesordnung (zur GO) Schmidt, Bundeskanzler 18535 A Dr. Wörner CDU/CSU 18535 B Porzner SPD 18535 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wehner, Müller (Berlin), Dr. Becker (Mönchengladbach), Solke, Dr. Hauser (Sasbach), Stücklen, Frehsee, Dr. Burgbacher, Mursch (Soltau-Harburg), Koblitz, Vit, Freiherr von Kühlmann-Stumm, von Bockelberg, Rosenthal, Dr. Mende und Springorum 18535 D Eintritt der Abg. Frau Häckel für den Abg. Härzschel in den Deutschen Bundestag 18536 B Verzicht des Abg. Börner auf die Mitgliedschaft im 7. und 8. Deutschen Bundestag 18536 B Eintritt des Abg. Voigt (Frankfurt) für den Abg. Börner in den Deutschen Bundestag 18536 B Erweiterung der Tagesordnung 18536 C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18536 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18537 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren (Vereinfachungsnovelle) — Drucksachen 7/5565, 7/5860 — Jahn (Marburg) SPD 18547 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO 1977) — Drucksache 7/5638 — Jahn (Marburg) SPD 18548 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 7/5566 — Jahn (Marburg) SPD 18549 B Dr. Schmidt (Gellersen) SPD 18551 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 7/5567 — Jahn (Marburg) SPD 18552 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge — Drucksache 7/5640 — Dr. Gölter CDU/CSU 18552 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen — Drucksache 7/5639 — Dr. Gölter CDU/CSU 18553 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundes-Datenschutzgesetz) — Drucksache 7/5568 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 18553 D Dr. Haenschke SPD 18554 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 18555 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze — Drucksache 7/5637 — Kleinert FDP 18556 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen — Drucksache 7/5636 — Dürr SPD 18557 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 18577 D Thürk CDU/CSU 18558 B Kleinert FDP 18558 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Sozialgesetzbuch — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung — — Drucksache 7/5652 — Dürr SPD 18559 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Ge- setz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts (Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz) — Drucksache 7/5653 —18560 B Beratung der Sammelübersicht 62 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 30. September 1976 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/5785 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 63 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/5865 — 18560 C Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke 1945/28 und 1945/29 der Gemarkung Erlangen an die Firma Siemens AG; hier: Erteilung der Einwilligung gem. § 64 Abs. 2 BHO — Drucksache 7/5862 —18560 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/76 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1976) — Drucksache 7/5686 — 18560 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 12/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Portugal — EGKS) — Drucksache 7/5690 — 18560 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Algerien, Marokko und Tunesien — EGKS) — Drucksache 7/5864 — 18561 A Nächste Sitzung 18561 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .18563* A Anlage 2 Beschluß und Entschließung des Bundesrates zum Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz 18563* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Anlage 3 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz) 18563* D Anlage 4 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes 18564* A Anlage 5 Steuerliche oder finanzielle Maßnahmen der Bundesregierung, um die negativen Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit in bestimmten Regionen der Bundesrepublik Deutschland, z. B. in Rheinland-Pfalz, für Landwirte und Verbraucher so gering wie möglich zu halten SchrAnfr B21 25.06.76 Drs 07/5482 Pieroth CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 18564* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18535 258. Sitzung Bonn, den 10. November 1976 Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung 252. und 253. Sitzung: In den Listen der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) ist jeweils der Name „Lange*" mit dem Datum „24. 6." einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Alber ** 10. 11. Amrehn 10. 11. Berger 10. 11. Blumenfeld 10. 11. Frau von Bothmer ** 10. 11. Braun 10. 11. Büchner (Speyer) ** 10. 11. Damm 10. 11. Entrup 10. 11. Gerlach (Emsland) * 10. 11. Gewandt 10. 11. Haase (Fürth) *** 10. 11. Hansen 10. 11. Henke 10. 11. Hofmann 10. 11. Immer (Altenkirchen) 10. 11. Dr. Kreile 10. 11. Frhr. von Kühlmann-Stumm 10. 11. Prof. Dr. Lohmar 10. 11. Lücker * 10. 11. Dr. Müller (München) ** 10. 11. Nordlohne 10. 11. Dr. Oldenstädt 10. 11. Pfeifer 10. 11. Polkehn 10. 11. Richter *** 10. 11. Seibert 10. 11. Spilker 10. 11. Springorum * 10. 11. Suck * 10. 11. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 10. 11. Walkhoff * 10. 11. Weber (Heidelberg) 10. 11. Frau Dr. Wolf ** 10. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Beschluß und Entschließung des Bundesrates zum Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz (EGKStRG) Der Bundesrat hat in seiner 437. Sitzung am 16. Juli 1976 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 1976 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung angenommen: Eines der Ziele des Einführungsgesetzes zum Körperschaftsteuerreformgesetz ist die Erleichterung von Umwandlungen von Personen- in Kapitalgesellschaften. Dieses Ziel wird jedoch so lange nicht in dem erwünschten Umfang erreicht, wie die Gesellschaftsteuer bestehen bleibt. Der Bundesrat schließt sich nicht der Auffassung der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 7/5021 zu Nr. 2) an und fordert die Bundesregierung auf, bei der EG-Kommission wegen der Zulässigkeit einer zeitweiligen Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß Artikel 9 der Richtlinie vom 17. Juli 1969 (Amtsblatt der EG Nr. L 249/25 vom 3. Oktober 1969) ein Konsultationsverfahren einzuleiten. Anlage 3 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz - WoModG) Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen zu, um das Zustandekommen des Gesetzes, zu dem er mit seiner Gesetzesinitiative maßgebend beigetragen hat, zu ermöglichen. Er stellt dabei erhebliche Bedenken gegen die sich aus dem Gesetz ergebende unterschiedliche Regelung der Duldungspflicht der Mieter bei der Modernisierung von Mietwohnungen zurück. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung und den Bundestag dringend, diese Frage in der nächsten 18564* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Legislaturperiode erneut aufzugreifen und einer Lösung zuzuführen, die eine gespaltene Regelung der Pflichten des Mieters vermeidet. Die wohnungspolitische Bedeutung der Wohnungsmodernisierung rechtfertigt und erfordert über die immer nur begrenzt mögliche finanzielle Förderung hinaus eine allgemeine Regelung, die die wohnungspolitischen Zielsetzungen stärker unterstützt. Anlage 4 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes Der Bundesrat bedauert, daß die Beratungen des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes nicht zu einem Einigungsvorschlag geführt haben. Der Bundesrat stimmt diesem Gesetz nur deshalb zu, damit wenigstens ein Mindestmaß an Verbesserungen des Straf- und Strafverfahrensrechts für eine wirksamere Verfolgung terroristischer Gewaltkriminalität Gesetzeskraft erlangen kann. Der Bundesrat hält jedoch an seiner Auffassung fest, daß dieses vom Bundestag beschlossene Gesetz nicht ausreicht, um den Schutz des Rechtsstaates gegenüber terroristischer Gewaltkriminalität zu gewährleisten. Das gilt für die Ausgestaltung der strafrechtlichen Tatbestände und der in ihnen enthaltenen Strafandrohungen, das gilt insbesondere aber für die vom Bundesrat vorgeschlagenen und nach wie vor für erforderlich gehaltenen Verbesserungen des Strafverfahrensrechts. Die Erfahrungen in der jüngsten Zeit haben gezeigt, daß auf die Überwachung des mündlichen Verkehrs zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger dann nicht verzichtet werden kann, wenn der Verdacht begründet ist, daß er besonders schwerwiegende Straftaten ermöglichen oder die Sicherheit in den Vollzugsanstalten gefährden wird. Die Notwendigkeit einer solchen Überwachung wird auch von zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder für erforderlich gehalten. Es mehren sich die Fälle, in denen ein Verteidiger seine verfahrensrechtliche Stellung dazu mißbraucht, um die ordnungsmäßige Durchführung der Hauptverhandlung zu sabotieren, insbesondere durch die ständige Wiederholung bereits abgelehnter Beweis- und Ablehnungsanträge zum Zwecke der Prozeßverschleppung. Die Rechtsordnung kann und darf vor solchem Mißbrauch nicht kapitulieren, wenn sie nicht auf die Durchsetzung des Strafrechts verzichten will. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 21): Welche steuerlichen oder finanziellen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit in bestimmten Regionen der Bundesrepublik Deutschland, z. B. in Rheinland-Pfalz, für Landwirte und Verbraucher so gering wie möglich zu halten? Die lang anhaltende Dürre hat in einigen Regionen der Bundesrepublik Deutschland besonders die Futterversorgung von Rindvieh beeinträchtigt. Es ist deshalb zu verstärkten Verkäufen von Rindern gekommen, so daß ein Preisverfall auf dem Rindfleischmarkt zu befürchten war. Um einen Preisverfall in größerem Umfang zu verhindern, hat sich die Bundesregierung für die Einführung eines umfangreichen Bündels von Maßnahmen eingesetzt. Als wesentliche Maßnahmen können genannt werden: - verstärkte Stützungskäufe durch die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung vor allem in den am stärksten betroffenen Gebieten. — befristete Zulassung von Interventionskäufen auch bei Kuhfleisch, - Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung, — Verlängerung und Aufstockung der nationalen Konservierungsaktion, — Beschaffung zusätzlichen Kühlraumes in benachbarten EG-Mitgliedstaaten. Aufgrund dieser Maßnahmen hat sich der Rindfleischmarkt weitgehend stabilisiert und die Erzeugerpreise festigen sich wieder. Daneben hat sich mein Haus dafür eingesetzt, daß die zu verzeichnenden Erzeugerpreissenkungen bei Rindfleisch in entsprechender Form an die Verbraucher weitergegeben werden. Flankierende Werbemaßnahmen der Centralen Marketing Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft haben diese meine Bestrebungen unterstützt. Die Bundesregierung hat beschlossen, daß Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Technisches Hilfswerk in den von der Dürre besonders betroffenen Gebieten für zwingende Hilfeleistungen eingesetzt werden können. Die entstehenden Kosten werden vom Bundeshaushalt übernommen. Zur Milderung der finanziellen Belastungen hat der Bundesminister der Finanzen den Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder vorweg seine Zustimmung dazu erklärt, daß den von der Trockenheit betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben steuerliche Erleichterungen in Form von Steuerstundungen, Anpassung der Steuervorauszahlungen sowie durch einen befristeten Verzicht auf Vollstrekkungsmaßnahmen gewährt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18565* Weiterhin möchte ich hervorheben, daß ich die Länder ermächtigt habe, Aussetzungen (Freijahr) von Zins- und Tilgungsleistungen für bereits gewährte Darlehen aus Bundesmitteln zu ermöglichen. Art und Umfang evtl. notwendiger weiterer Hilfsmaßnahmen zugunsten der betroffenen Landwirte können erst festgelegt werden, wenn das Ausmaß des Schadens endgültig zu überblicken ist. ln diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß für die Beseitigung witterungsbedingter Schäden nach dem Grundgesetz grundsätzlich die Länder zuständig sind, so daß finanzielle Hilfen des Bundes erst dann in Betracht kommen, wenn Katastrophenschäden nationalen Ausmaßes entstanden sind. Maßnahmen auf dem Marktsektor, wie sie beispielsweise auf dem Rindfleischsektor jetzt mit Erfolg eingesetzt werden sind, bedürfen generell der Beschlußfassung durch die entsprechenden EG-Gremien. Aufgrund der mir vorliegenden Berichte sind Engpässe bei der Nahrungsmittelversorgung nicht zu erwarten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Frank Haenschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Datenschutzgesetz muß schon eine merkwürdige Sache sein, wenn in der Öffentlichkeit fast niemand ein gutes Haar daran läßt und sich doch jeder Sachkundige wünscht, daß es endlich kommen möge.
    Dabei verdient dieses letzte Gesetzgebungswerk der 7. Legislaturperiode seinen schlechten Ruf überhaupt nicht. Es war vor der Wahl einfach in die Mühlen parteipolitischer Polemik geraten. Dazu hatten kritische Perfektionisten verkannt, daß dieses allgemeine Gesetz über den Umfang mit personenbezogener Information die Buntheit des Lebens unter einen Hut bringen muß und nur die Ausgangsbasis für die Entwicklung des völlig neuen Rechtsgebiets „Datenschutzrecht" sein kann. Das Gesetz wurde von Leuten miesgemacht, die darüber schrieben, ohne seine endgültige Fassung je gelesen zu haben. Schließlich befürchteten die Verbände als Folge des
    Deutscher Bundestag —7. Wahlperiode— 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18555
    Dr. Haenschke
    Gesetzes schwere Beeinträchtigungen der deutschen Wirtschaft. Als einer, der sich stets nur als Lobbyist der Bürger empfand, kam man sich da oft recht kümmerlich und einsam vor.
    In der Politik gibt es nicht viele Signalzeichen, die einem für eine Sache im voraus den einzig richtigen Weg weisen. Oft genug war es aber schon ein Indiz für ein gutes Gesetz, wenn alle Seiten daran etwas auszusetzen hatten. Und es muß doch ein gutes Gesetz sein, wenn alle Welt meint, jeder erneute Anlauf könnte nur etwas Schlechteres bringen. Tatsächlich bedeutet jeder weitere Tag ohne das Bundesdatenschutzgesetz die Einführung und Entwicklung von Informationssystemen, die allein nach den Gesichtspunkten der Effizienz und nicht unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange der verdateten Menschen geplant werden. Wer so etwas später noch einmal umkrempeln wollte, müßte sehr viel höhere volkswirtschaftliche Kosten als heute verantworten und fast schon ein Übermaß an politischer Durchsetzungsfähigkeit besitzen.
    Man ist sich darüber einig, zur Novellierung des Gesetzes stets dann bereit zu sein, wenn Gesetzesidee und Gesetzeswirklichkeit weit auseinanderliegen. Parlament und Regierung wollen sich mit der Institution des Bundesbeauftragten für den Datenschutz den Sachverstand sichern, der dazu die notwendigen Hinweise und Anstöße gibt. Es ist verabredet, die kommenden Zeiten der Gesetzgebung zu nützen, um beispielsweise für die Informationssysteme der Polizei, des Verfassungsschutzes und des Gesundheitswesens, für Statistik und Meinungsbefragung bereichsspezifische und zeitnahe Datenschutzregelungen zu finden. Wie schwierig es ist, überall mit gleichen Maßstäben zu messen, zeigt sich etwa daran, daß es für Polizei und Verfassungsschutz geradezu typisch ist, mit nichtverifizierten Daten, mit Vermutungen arbeiten zu müssen, während man von der öffentlichen Verwaltung und den privaten Datenverarbeitern im Bundesdatenschutzgesetz strikt verlangt, nur gesicherte Daten zu verwenden.
    Das Bundesdatenschutzgesetz erfaßt — mit vernachlässigenswerten Ausnahmen — alle Quellen, aus denen personenbezogene Information sprudelt, ungeachtet der für die Speicherung und Verarbeitung eingesetzten Verfahren. In allen Phasen der Datenverarbeitung müssen Benutzerinteresse und Betroffeneninteresse gegeneinander abgewogen werden.
    Für Daten, die einem Berufs- oder besonderem Amtsgeheimnis unterliegen, wurden Weitergabesperren eingebaut. Jeder Betroffene hat das Recht, davon zu erfahren, daß an einer bestimmten Stelle Daten über ihn gespeichert sind. Er kann Auskunft über den Inhalt dieser Daten, deren Verwendungszweck und regelmäßige Empfänger verlangen; er kann Ansprüche auf Korrektur, Sperrung oder Löschung von Daten geltend machen. Für alle Bereiche der Datenverarbeitung werden Kontrollinstanzen geschaffen, die die Durchführung des Datenschutzes überwachen. Ein spezielles Berufsgeheimnis für das datenverarbeitende Personal wird mit dem Bundesdatenschutzgesetz im deutschen Recht fixiert. Zum
    Schutze vor unerlaubten Zugriffen und Manipulationen müssen die Datenverarbeiter eine Reihe technischer und organisatorischer Maßnahmen treffen. Die Ziele dieser Datensicherung sind im Gesetz unmittelbar vorgeschrieben.
    Das Gesetz erlaubt keine „freien Daten", d. h. Datenkategorien, die keinerlei Schutz unterworfen sind. Eine allgemeine Ermächtigung zur Amtshilfe in der öffentlichen Verwaltung wird nicht gegeben. Vielmehr ist die Datenspeicherung, -veränderung und -übermittlung durch die öffentliche Verwaltung an die Kenntnisberechtigung der datenverarbeitenden Stelle und die Unverzichtbarkeit der betreffenden Daten zur Aufgabenerfüllung gebunden.
    Auch die Vorschläge des Vermittlungsausschusses mußten sich Kritik von allen Seiten gefallen lassen. Einerseits wurden datenschutzverschärfende Vorschriften aus der ursprünglichen Innenausschuß-Fassung des Gesetzes wieder aufgenommen; beispielsweise wurden die private Datenverarbeitung für eigene Zwecke in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen und die erleichterte Weitergabe einfacher Daten wie Name und Adresse eingeschränkt. Andererseits wollen die Länder das Bundesdatenschutzgesetz für ihre Verwaltungen nur gelten lassen, wenn keine eigenen Landesdatenschutzgesetze existieren. Hoffentlich wird daraus nicht ein Bürgerverwirrspiel mit zwölferlei Datenschutzrecht.
    Nach der langen Geschichte dieses Gesetzes und den vielfältigen Bemühungen, die ich hier ausdrücklich auch den Kollegen von der Opposition und aus den Bundesländern bescheinigen will, hoffe ich, daß wir endlich dieses Gesetz zum Abschluß bringen und daß ihm der Bundesrat seine Zustimmung nicht verweigert.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Abgabe einer Erklärung hat das Wort der Abgeordnete Gerster.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Gerster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens meiner Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dem Antrag des Vermittlungsausschusses zum Bundesdatenschutzgesetz und damit diesem Gesetz insgesamt nicht zustimmen.
    Hierzu gebe ich folgende kurze Begründung. Der 7. Deutsche Bundestag hatte sich die Aufgabe gestellt, den Schutz der Persönlichkeit, der Privatsphäre und der Intimsphäre des Bürgers durch ein Datenschutzgesetz sicherzustellen. Das in diesem Haus in zweiter und dritter Beratung von der Koalitionsmehrheit beschlossene Gesetz wird dieser Aufgabe nicht gerecht. Hierauf wurde bereits in der zweiten und der dritten Lesung hingewiesen. Ich beziehe mich ausdrücklich auf die dabei vorgetragenen Ausführungen. Meine Fraktion schlug damals zu insgesamt zehn Fragenkomplexen Verbesserungen vor. Sie wurden allesamt von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Unabhängig von der Parteizugehörigkeit seiner Mitglieder hat auch der Bundesrat an dem vom Bundestag verabschiedeten Datenschutzgesetz heftige Kritik geübt und eine Reihe



    Gerster (Mainz)

    von Änderungsanträgen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion übernommen. Leider ist im Vermittlungsausschuß ein Teil dieser Änderungsbegehren unter den Tisch gefallen.
    Dies führt dazu, daß das heute zu verabschiedende Gesetz insgesamt den Schutz der Privat- und Persönlichkeitssphäre des Bürgers nicht sicherstellt. Beispielshalber mache ich auf vier Punkte aufmerksam. Erstens. Die Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich wird nicht auf die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben beschränkt. Vielmehr wird ein wahlloser Austausch von Daten zwischen Behörden in Kauf genommen und geduldet. Zweitens. Es wird kein besonderer Schutz für sensible Daten bewirkt. Drittens. Sogenannte freie Daten aus staatlichen Behörden können künftig ungehindert an Dritte gelangen, ohne daß diese ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen müssen. Viertens. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten — statt der von uns vorgeschlagenen Beauftragung des Bundesrechnungshofs — für die Kontrolle im öffentlichen Bereich sowie die vorgesehene Kontrollfunktion für den privaten Bereich werden mehr als tausend neue Planstellen beim Bund und bei den Ländern erfordern, das heißt eine neue Bürokratie bedingen, die zu mehr Staat, aber kaum zu einem effektiven Datenschutz führen wird.
    Würde man den von uns geforderten Verschärfungen des Personenschutzes durch effektivere Vorschriften folgen, dann könnte man auf eine neue Mammutbehörde einschließlich der dadurch entstehenden neuen Kostenbelastungen verzichten. Das vorliegende Bundesdatenschutzgesetz dagegen täuscht Datenschutz vor, wird aber den dringenden Erfordernissen eines praktikablen und unbürokratischen Personenschutzgesetzes nicht gerecht. Wir sind für einen effektiven Daten- und Personenschutz. Weil wir für diesen Personenschutz sind, sind wir gegen das jetzt zur Verabschiedung anstehende unzulängliche Gesetz. Die CDU/CSU-Fraktion muß dieses Gesetz daher ablehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)