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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 258. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Inhalt: Vor Eintritt in die Tagesordnung (zur GO) Schmidt, Bundeskanzler 18535 A Dr. Wörner CDU/CSU 18535 B Porzner SPD 18535 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wehner, Müller (Berlin), Dr. Becker (Mönchengladbach), Solke, Dr. Hauser (Sasbach), Stücklen, Frehsee, Dr. Burgbacher, Mursch (Soltau-Harburg), Koblitz, Vit, Freiherr von Kühlmann-Stumm, von Bockelberg, Rosenthal, Dr. Mende und Springorum 18535 D Eintritt der Abg. Frau Häckel für den Abg. Härzschel in den Deutschen Bundestag 18536 B Verzicht des Abg. Börner auf die Mitgliedschaft im 7. und 8. Deutschen Bundestag 18536 B Eintritt des Abg. Voigt (Frankfurt) für den Abg. Börner in den Deutschen Bundestag 18536 B Erweiterung der Tagesordnung 18536 C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18536 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18537 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren (Vereinfachungsnovelle) — Drucksachen 7/5565, 7/5860 — Jahn (Marburg) SPD 18547 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO 1977) — Drucksache 7/5638 — Jahn (Marburg) SPD 18548 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 7/5566 — Jahn (Marburg) SPD 18549 B Dr. Schmidt (Gellersen) SPD 18551 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 7/5567 — Jahn (Marburg) SPD 18552 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge — Drucksache 7/5640 — Dr. Gölter CDU/CSU 18552 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen — Drucksache 7/5639 — Dr. Gölter CDU/CSU 18553 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundes-Datenschutzgesetz) — Drucksache 7/5568 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 18553 D Dr. Haenschke SPD 18554 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 18555 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze — Drucksache 7/5637 — Kleinert FDP 18556 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen — Drucksache 7/5636 — Dürr SPD 18557 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 18577 D Thürk CDU/CSU 18558 B Kleinert FDP 18558 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Sozialgesetzbuch — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung — — Drucksache 7/5652 — Dürr SPD 18559 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Ge- setz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts (Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz) — Drucksache 7/5653 —18560 B Beratung der Sammelübersicht 62 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 30. September 1976 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/5785 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 63 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/5865 — 18560 C Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke 1945/28 und 1945/29 der Gemarkung Erlangen an die Firma Siemens AG; hier: Erteilung der Einwilligung gem. § 64 Abs. 2 BHO — Drucksache 7/5862 —18560 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/76 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1976) — Drucksache 7/5686 — 18560 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 12/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Portugal — EGKS) — Drucksache 7/5690 — 18560 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Algerien, Marokko und Tunesien — EGKS) — Drucksache 7/5864 — 18561 A Nächste Sitzung 18561 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .18563* A Anlage 2 Beschluß und Entschließung des Bundesrates zum Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz 18563* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Anlage 3 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz) 18563* D Anlage 4 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes 18564* A Anlage 5 Steuerliche oder finanzielle Maßnahmen der Bundesregierung, um die negativen Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit in bestimmten Regionen der Bundesrepublik Deutschland, z. B. in Rheinland-Pfalz, für Landwirte und Verbraucher so gering wie möglich zu halten SchrAnfr B21 25.06.76 Drs 07/5482 Pieroth CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 18564* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18535 258. Sitzung Bonn, den 10. November 1976 Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung 252. und 253. Sitzung: In den Listen der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) ist jeweils der Name „Lange*" mit dem Datum „24. 6." einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Alber ** 10. 11. Amrehn 10. 11. Berger 10. 11. Blumenfeld 10. 11. Frau von Bothmer ** 10. 11. Braun 10. 11. Büchner (Speyer) ** 10. 11. Damm 10. 11. Entrup 10. 11. Gerlach (Emsland) * 10. 11. Gewandt 10. 11. Haase (Fürth) *** 10. 11. Hansen 10. 11. Henke 10. 11. Hofmann 10. 11. Immer (Altenkirchen) 10. 11. Dr. Kreile 10. 11. Frhr. von Kühlmann-Stumm 10. 11. Prof. Dr. Lohmar 10. 11. Lücker * 10. 11. Dr. Müller (München) ** 10. 11. Nordlohne 10. 11. Dr. Oldenstädt 10. 11. Pfeifer 10. 11. Polkehn 10. 11. Richter *** 10. 11. Seibert 10. 11. Spilker 10. 11. Springorum * 10. 11. Suck * 10. 11. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 10. 11. Walkhoff * 10. 11. Weber (Heidelberg) 10. 11. Frau Dr. Wolf ** 10. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Beschluß und Entschließung des Bundesrates zum Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz (EGKStRG) Der Bundesrat hat in seiner 437. Sitzung am 16. Juli 1976 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 1976 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung angenommen: Eines der Ziele des Einführungsgesetzes zum Körperschaftsteuerreformgesetz ist die Erleichterung von Umwandlungen von Personen- in Kapitalgesellschaften. Dieses Ziel wird jedoch so lange nicht in dem erwünschten Umfang erreicht, wie die Gesellschaftsteuer bestehen bleibt. Der Bundesrat schließt sich nicht der Auffassung der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 7/5021 zu Nr. 2) an und fordert die Bundesregierung auf, bei der EG-Kommission wegen der Zulässigkeit einer zeitweiligen Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß Artikel 9 der Richtlinie vom 17. Juli 1969 (Amtsblatt der EG Nr. L 249/25 vom 3. Oktober 1969) ein Konsultationsverfahren einzuleiten. Anlage 3 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz - WoModG) Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen zu, um das Zustandekommen des Gesetzes, zu dem er mit seiner Gesetzesinitiative maßgebend beigetragen hat, zu ermöglichen. Er stellt dabei erhebliche Bedenken gegen die sich aus dem Gesetz ergebende unterschiedliche Regelung der Duldungspflicht der Mieter bei der Modernisierung von Mietwohnungen zurück. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung und den Bundestag dringend, diese Frage in der nächsten 18564* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 Legislaturperiode erneut aufzugreifen und einer Lösung zuzuführen, die eine gespaltene Regelung der Pflichten des Mieters vermeidet. Die wohnungspolitische Bedeutung der Wohnungsmodernisierung rechtfertigt und erfordert über die immer nur begrenzt mögliche finanzielle Förderung hinaus eine allgemeine Regelung, die die wohnungspolitischen Zielsetzungen stärker unterstützt. Anlage 4 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes Der Bundesrat bedauert, daß die Beratungen des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes nicht zu einem Einigungsvorschlag geführt haben. Der Bundesrat stimmt diesem Gesetz nur deshalb zu, damit wenigstens ein Mindestmaß an Verbesserungen des Straf- und Strafverfahrensrechts für eine wirksamere Verfolgung terroristischer Gewaltkriminalität Gesetzeskraft erlangen kann. Der Bundesrat hält jedoch an seiner Auffassung fest, daß dieses vom Bundestag beschlossene Gesetz nicht ausreicht, um den Schutz des Rechtsstaates gegenüber terroristischer Gewaltkriminalität zu gewährleisten. Das gilt für die Ausgestaltung der strafrechtlichen Tatbestände und der in ihnen enthaltenen Strafandrohungen, das gilt insbesondere aber für die vom Bundesrat vorgeschlagenen und nach wie vor für erforderlich gehaltenen Verbesserungen des Strafverfahrensrechts. Die Erfahrungen in der jüngsten Zeit haben gezeigt, daß auf die Überwachung des mündlichen Verkehrs zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger dann nicht verzichtet werden kann, wenn der Verdacht begründet ist, daß er besonders schwerwiegende Straftaten ermöglichen oder die Sicherheit in den Vollzugsanstalten gefährden wird. Die Notwendigkeit einer solchen Überwachung wird auch von zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder für erforderlich gehalten. Es mehren sich die Fälle, in denen ein Verteidiger seine verfahrensrechtliche Stellung dazu mißbraucht, um die ordnungsmäßige Durchführung der Hauptverhandlung zu sabotieren, insbesondere durch die ständige Wiederholung bereits abgelehnter Beweis- und Ablehnungsanträge zum Zwecke der Prozeßverschleppung. Die Rechtsordnung kann und darf vor solchem Mißbrauch nicht kapitulieren, wenn sie nicht auf die Durchsetzung des Strafrechts verzichten will. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 21): Welche steuerlichen oder finanziellen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit in bestimmten Regionen der Bundesrepublik Deutschland, z. B. in Rheinland-Pfalz, für Landwirte und Verbraucher so gering wie möglich zu halten? Die lang anhaltende Dürre hat in einigen Regionen der Bundesrepublik Deutschland besonders die Futterversorgung von Rindvieh beeinträchtigt. Es ist deshalb zu verstärkten Verkäufen von Rindern gekommen, so daß ein Preisverfall auf dem Rindfleischmarkt zu befürchten war. Um einen Preisverfall in größerem Umfang zu verhindern, hat sich die Bundesregierung für die Einführung eines umfangreichen Bündels von Maßnahmen eingesetzt. Als wesentliche Maßnahmen können genannt werden: - verstärkte Stützungskäufe durch die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung vor allem in den am stärksten betroffenen Gebieten. — befristete Zulassung von Interventionskäufen auch bei Kuhfleisch, - Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung, — Verlängerung und Aufstockung der nationalen Konservierungsaktion, — Beschaffung zusätzlichen Kühlraumes in benachbarten EG-Mitgliedstaaten. Aufgrund dieser Maßnahmen hat sich der Rindfleischmarkt weitgehend stabilisiert und die Erzeugerpreise festigen sich wieder. Daneben hat sich mein Haus dafür eingesetzt, daß die zu verzeichnenden Erzeugerpreissenkungen bei Rindfleisch in entsprechender Form an die Verbraucher weitergegeben werden. Flankierende Werbemaßnahmen der Centralen Marketing Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft haben diese meine Bestrebungen unterstützt. Die Bundesregierung hat beschlossen, daß Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Technisches Hilfswerk in den von der Dürre besonders betroffenen Gebieten für zwingende Hilfeleistungen eingesetzt werden können. Die entstehenden Kosten werden vom Bundeshaushalt übernommen. Zur Milderung der finanziellen Belastungen hat der Bundesminister der Finanzen den Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder vorweg seine Zustimmung dazu erklärt, daß den von der Trockenheit betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben steuerliche Erleichterungen in Form von Steuerstundungen, Anpassung der Steuervorauszahlungen sowie durch einen befristeten Verzicht auf Vollstrekkungsmaßnahmen gewährt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. November 1976 18565* Weiterhin möchte ich hervorheben, daß ich die Länder ermächtigt habe, Aussetzungen (Freijahr) von Zins- und Tilgungsleistungen für bereits gewährte Darlehen aus Bundesmitteln zu ermöglichen. Art und Umfang evtl. notwendiger weiterer Hilfsmaßnahmen zugunsten der betroffenen Landwirte können erst festgelegt werden, wenn das Ausmaß des Schadens endgültig zu überblicken ist. ln diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß für die Beseitigung witterungsbedingter Schäden nach dem Grundgesetz grundsätzlich die Länder zuständig sind, so daß finanzielle Hilfen des Bundes erst dann in Betracht kommen, wenn Katastrophenschäden nationalen Ausmaßes entstanden sind. Maßnahmen auf dem Marktsektor, wie sie beispielsweise auf dem Rindfleischsektor jetzt mit Erfolg eingesetzt werden sind, bedürfen generell der Beschlußfassung durch die entsprechenden EG-Gremien. Aufgrund der mir vorliegenden Berichte sind Engpässe bei der Nahrungsmittelversorgung nicht zu erwarten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Bei diesem Gesetz war im Vermittlungsausschuß lediglich ein Ausgleich zu finden zwischen dem an sich anerkannten Bedürfnis nach Anpassung der Gebühren sowohl für die Sachverständigen wie auch die Zeugen einerseits und dem Bedürfnis andererseits, die öffentlichen Haushalte möglichst sparsam zu fahren. Wir haben den Weg gefunden, in dem Bereich, in dem die Rechtspflege Schaden nehmen kann — weil sie nämlich keine Sachverständigen mehr bekommt —, und in dem Bereich, in dem die Zeugen zu finden sind, für die es eine besondere Härte ist, ihre Arbeitszeit zu opfern, um als Zeugen auszusagen, Erhöhungen vorzunehmen und in den anderen Bereichen, die an sich gerechtfertigten, aber finanziell schwer zu tragenden Erhöhungsabsichten zurückzustellen. Das Ergebnis ist auf der Ihnen vorliegenden Drucksache in den Einzelbestimmungen festgehalten. Ich bitte Sie, diesem Kompromiß zuzustimmen.
    Der Vermittlungsausschuß war im übrigen, wie Sie unter Ziffer 3 sehen können, anders als in anderen Fällen, so klug, das Datum 1. Oktober 1976 durch das Datum 1. Januar 1977 zu ersetzen, so daß wir in diesem Fall die andernorts aufgetretenen Probleme nicht zu berücksichtigen haben.

    (Beifall)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wird das Wort zur Abgabe von Erklärungen gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Auch hier hat der Vermittlungsausschuß nach § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abgestimmt werden soll. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf der Drucksache 7/5637 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)
— Drucksache 7/5636 — Berichterstatter: Abgeordneter Dürr
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dürr.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Dürr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hatte am 16. Juli 1976 zu zwölf Punkten des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß ist dem Vorschlag des Bundesrates in neun Punkten gefolgt, wobei es sich zur Hälfte um mehr redaktionelle Änderungen handelt wie z. B. die Gliederung des Gesetzes und Überschriften der einzelnen Bestimmungen.
    Die weiteren Änderungsvorschläge betreffen die Verfahrensregelungen des Gesetzes. Hier ist der Vermittlungsausschuß dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt, den Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von unwirksamen Klauseln zeitlich zu begrenzen. Es besteht kein Bedürfnis, noch bis zu 30 Jahre nach der letzten Verwendung von unwirksamen Klauseln vom Verwender Unterlassung oder Widerruf verlangen zu können. Ebenso wie z. B. bei dem entsprechenden Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sollte auch hier die regelmäßige Verjährungszeit von 30 Jahren verkürzt werden. Da die Gefahr einer wiederholten Verwendung und Empfehlung unwirksamer Bestimmungen mit der Zeit geringer wird und ein weiteres Interesse an der Untersagung meist nicht mehr besteht, soll der Unterlassungs- bzw. Widerrufsanspruch zwei Jahre nach Kenntnis der letzten Verwendung oder Empfehlung verjähren, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in vier Jahren.
    Ein weiterer Punkt, in dem der Vermittlungsausschuß dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt ist, ist die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts für Unterlassungs- und Widerrufsklage. Im Gesetzesbeschluß war die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte vorgesehen. Damit sollte erreicht werden, daß nur wenige, besonders qualifizierte Gerichte über die Unwirksamkeit konkreter Allgemeiner Geschäftsbedingungen entscheiden und so die Verfahren durch Wegfall der Berufungsinstanz beschleunigt und die Rechtsprechung möglichst vereinheitlicht werden. Diese auch vom Bundesrat grundsätzlich befürwortete Zielrichtung ist nach Ansicht des Vermittlungsausschusses auch bei einer erstinstanzlichen Zuständigkeit der Landgerichte zu erreichen, da die Beschleunigung unter Umständen auch durch die Sprungrevision zum Bundesgerichtshof sowie die Konzentration auch durch die Zuständigkeit eines Landgerichtes für die Bezirke mehrerer Landgerichte möglich ist. Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Landgerichte wird außerdem die Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit des Gerichtsaufbaues gewahrt und die Beschränkung auf nur eine Tatsacheninstanz vermieden.
    Ferner sollen die Eintragungen in das vom Bundeskartellamt zu führende Register über Unterlassungs- und Widerrufsklagen bzw. Urteile betreffend unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht schon nach 10 Jahren, sondern erst nach 20 Jahren gelöscht werden. Die Einzelheiten über die Registerführung sollen aus dem Gesetz herausgenommen und durch Verwaltungsvorschriften geregelt werden, was außerdem den Vorteil der leichteren Ergänzung und Anpassung an die Praxis bietet.
    Nicht gefolgt ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates, das Gesetz um Vorschriften über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung und die Streitwertherabsetzung zu ergänzen sowie die Vorschrift über die Rechtskrafterstreckung zu streichen. Nach Ansicht des Vermittlungsausschusses besteht keine Notwendigkeit, die allgemeinen Vorschriften über einstweilige Verfügungen hier zu modifizieren, das heißt bei der einstweiligen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs gegen unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine Glaubhaftmachung der Dringlichkeit zu verzichten.
    Auch der Vorschlag des Bundesrates nach einem gespaltenen Streitwert, um den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen einer Partei gerecht zu werden, ist vom Vermittlungsausschuß nicht aufgegriffen worden. Dabei spielten unter anderem die Überlegungen eine Rolle, daß die Parteien in dem gleichen Verfahren ungleich behandelt und in der Praxis verstärkt unerwünschte Honorarvereinbarungen abgeschlossen würden. Das Prozeßrisiko für die Verbraucherverbände wird in dem Gesetz bereits beschränkt, indem der Streitwert nicht über 500 000 DM angenommen werden darf.
    Was schließlich die im Gesetz vorgesehene Breitenwirkung der gerichtlichen Entscheidungen angeht, so haben die Argumente des Bundesrates, die §§ 19 und 21 zu streichen, den Vermittlungsausschuß nicht überzeugt. Diese neuen Ansätze im Verfahrensrecht kommen sowohl dem Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch den Kunden zugute. Durch Erweiterung der Vollstreckungsgegenklage kann sich der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf andere und spätere höchstrichterliche Urteile berufen, in denen entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht beanstandet worden sind. Durch die Rechtskrafterstreckung kann sich jeder Kunde auf ein einmal ergangenes Unterlassungsurteil gegen den gleichen Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Überlegungen zur Prozeßökonomie, zur Effektivität der gerichtlichen Entscheidungen und zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung führen nach Ansicht des Vermittlungsausschusses dazu, diese Verfahrensregelung in dem Gesetz beizubehalten.
    Der Antrag des Vermittlungsausschusses enthält damit, um es zusammenzufassen, neben redaktionellen Änderungen einen ausgewogenen Kompromiß hinsichtlich der Verfahrensregelungen. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über die von ihm vorgeschlagenen Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.