Rede von
Detlef
Kleinert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Freien Demokraten begrüßen es, daß das Gesetz jetzt in einer im großen und ganzen doch sehr ausgewogenen Form verabschiedet
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 258. Sitzung. Bonn, Mittwoch. den 10 November 1976 18559
Kleinert
1 werden kann. Leider, Herr Kollege Thürk, haben wir die Sprungrevision noch nicht — der Kollege Dürr hat das deshalb hier auch nicht gesagt —, sondern wir wollen uns darum bemühen, daß wir sie entsprechend einem Antrag bekommen, den Sie in der letzten Legislaturperiode eingebracht haben, damit wir dann mit dem jetzt etwas umständlicheren Verfahren zurechtkommen und möglichst rasch Rechtsklarheit in diesem schwierigen Bereich haben.
Zur Frage des Kostenrisikos muß man alle diejenigen, die Marktwirtschaft und Verantwortung bejahen, auch darauf hinweisen dürfen, daß in diesem Bereich derjenige, der Klage erhebt, nicht wie es der ursprüngliche CDU-Vorschlag vorgesehen hatte — mit einem Regelstreitwert von 5 000 DM in ein Verfahren hineingehen kann, mit dem er z. B. einer Großversandfirma unter Umständen den Versand von Katalogen im Wert von mehreren Millionen Mark mit der Folge verbieten kann, daß sie eingestampft werden müssen. Es muß irgendwo ein gewisses Gleichgewicht auch in bezug auf das Kostenrisiko geben. Hier dürfen derartige Verfahren nicht unbedingt ermutigt werden.
Im übrigen benutze ich die Gelegenheit, um zum Schluß diejenigen, die an rechtspolitischen Fragen etwas mehr interessiert sind, noch einmal auf folgendes hinzuweisen. Es hat während des Vermittlungsverfahrens Versuche gegeben, die einstweilige Verfügung einzuführen. Ich halte die einstweilige Verfügung in einem solchen Bereich — deshalb hatte der Bundestag sie auch nicht vorgesehen — für ausgesprochen gefährlich; denn man beobachtet in der Gerichtspraxis viel zu oft, daß eine mit Mängeln der Eile notwendigerweise behaftete Entscheidung im Verfahren über eine einstweilige Verfügung anschließend im Hauptverfahren von denselben Richtern nicht mehr aufgegeben wird, obwohl sie, wenn sie mehr Zeit und mehr Material haben, im Grunde zu anderen Ergebnissen kommen könnten, weil sie sich scheuen, die ursprüngliche Schnellansicht im gründlichen Hauptverfahren wieder aufzugeben. Diese Gefahr besteht in anderen Rechtsbereichen auch. Wir sollten deshalb das Institut der einstweiligen Verfügung auch in anderen Bereichen mit Mißtrauen betrachten und uns darüber freuen, daß es hier keinen Eingang gefunden hat.