Rede von
Kurt
Thürk
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat im Vermittlungsausschuß noch einige Korrekturen und Verbesserungen zu dem Gesetz angeregt, das wir hier zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen beschlossen hatten. Ich kann mich im wesentlichen dem anschließen, was der Herr Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dürr, gesagt hat. Ich freue mich, daß er weitgehend die Begründungen gebracht hat, die ich seinerzeit bei der Verabschiedung des Gesetzes für meine Fraktion hier vorgetragen habe.
Zunächst darf ich zum Negativen sagen, daß wir bedauern, daß die Vorschriften über eine Einstweilige Verfügung in diesem Verfahren nicht durchgekommen sind. Sie wäre für die Schnelligkeit des
Verfahrens gut gewesen, nachdem davon so häufig die Rede war, eine derartige Möglichkeit vorzusehen.
Wir haben weiterhin bedauert, daß die Rechtskrafterstreckung in der Art, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, nicht Gesetz werden soll. Dies ist aber zu verkraften. Es wird allerdings Schwierigkeiten geben, eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten.
Bedauerlich ist, daß man nicht auf unsere Vorstellungen eingegangen ist, den Streitwert zu begrenzen. Die Verbraucherverbände sollten die Möglichkeit haben, ihre Position auch in teuren Verfahren zu verteidigen. Die Begrenzung des Streitwertes auf 200 000 DM ist nicht vorgenommen worden. Die Ersatzlösung mit dem gespaltenen Streitwert hat leider im Vermittlungsausschuß nicht die nötige Mehrheit gefunden.
Ich möchte nun noch etwas zur Zuständigkeit sagen. Ich habe seinerzeit sehr energisch vorgetragen und beinahe beschwörend darum gebeten, doch die Landgerichte als erstinstanzliche Gerichte zu akzeptieren. Die Landgerichte sind von der Qualität ihrer Ausstattung her in der Lage, diese Dinge wie andere zivilrechtliche Verfahren zu beherrschen und zu entscheiden. Es ist deswegen ein Verstoß gegen die allgemeinen Prozeßvorschriften, wenn hier plötzlich das Oberlandesgericht als erste Instanz eingeführt wird, ohne daß ein zwingender Grund dafür vorliegt. Eine größere Schnelligkeit des Verfahrens, Frau Kollegin, würde sich dadurch nicht ergeben. Zu Recht hat der Berichterstatter Ihrer Fraktion darauf hingewiesen, daß die Sprungrevision möglich ist. Wir haben auch darauf hingewiesen, daß eine Tatsachenüberprüfung unbedingt notwendig ist, weil nicht nur Rechtsfragen, sondern auch tatsächliche Fragen in großem Umfang in diesen Verfahren zu entscheiden sein werden. Wir sind außerdem der Auffassung, daß die jetzige Lösung deshalb wesentlich besser ist, weil die Oberlandesgerichte nicht ungebührlich überlastet werden.
Damit möchte ich es genug sein lassen. Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Es hat sicher noch einige Mängel. Es ist ein neues Gesetz in einem neuen Bereich. Aber wir sind sicher, daß wir in einigen Jahren erkennen werden, daß noch einige Korrekturen anzubringen sein werden.
Ich glaube, daß wir dem Verbraucherschutz mit diesem Gesetz einen wesentlichen Dienst erwiesen haben. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war der Verbraucherschutz, insbesondere das AGB-Gesetz, immer ein ganz besonderes Anliegen.