Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe den ersten Punkt der Tagesordnung auf: Fragestunde .
Frage 1 — Abgeordneter Dr. Mommer — über Beseitigung von Bunkertrümmern im Kreise Ludwigsburg:
Wann werden die Trümmer gesprengter Bunker beseitigt. die im Kreise Ludwigsburg die Landschaft verunzieren und gutes Ackerland unbestellbar machen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.
Das Deutsche Reich hat in den Jahren nach 1936 im Kreis Ludwigsburg insgesamt 168 Grundstücke, deren Größe im einzelnen zwischen 100 und 300 qm liegt, zu Eigentum erworben. Auf diesen Grundstücken sind Bunker errichtet worden. Diese Bunker sind in den Jahren 1946/1948 von den amerikanischen Streitkräften gesprengt worden. Von den insgesamt 168 Bunkergrundstücken sind seit 1953 acht an die Stadt Bietigheim, weitere 30 überwiegend an die Voreigentümer rückveräußert worden. Der Zustand, in dem sich die Bunkergrundstücke im Zeitpunkt der Veräußerung befanden, ist in den Kaufpreisen berücksichtigt. Die Nutzbarmachung dieser Grundstücke wäre jetzt Sache der neuen Eigentümer. Im Eigentum des Bundes sind 130 Grundstücke verblieben. Die Oberfinanzdirektion Stuttgart ist bemüht, diese Bunkergrundstücke den Voreigentümern zum Rückerwerb anzubieten, da für den Bund eine Verwendungsmöglichkeit für diesen Streubesitz nicht besteht. Für die Beseitigung der Trümmer auf den bundeseigenen Grund-
stücken konnten Haushaltsmittel bisher nicht bereitgestellt werden. Auch für das nächste Haushaltsjahr stehen Mittel nicht zur Verfügung. Ich halte es auch für unmöglich, den Steuerzahler mit der Beseitigung aller Trümmer, die aus der Zeit des 2. Weltkrieges noch vorhanden sind, zu belasten.
Herr Präsident, darf ich eine Zusatzfrage stellen?
Bitte schön!
Herr Bundesfinanzminister, wenn Sie glauben, daß es für den Steuerzahler unmöglich ist, die Kosten aufzubringen, glauben Sie dann, daß es für den Eigentümer des Grundstückes leichter ist, diese Kosten aufzubringen?
Wenn der Eigentümer des Grundstücks bei dem Rückerwerb bereits eine Entschädigung erhalten hat oder wenn er seinerzeit beim Erwerb durch das Reich eine Entschädigung erhalten hat, ist die Nutzbarmachung der Grundstücke seine Angelegenheit. Das gilt genau so wie für die Grundstücke, die in den Städten als Baulücken heute noch vorhanden sind.
Fürchten Sie nicht, Herr Minister, daß bei dieser Einstellung die gesprengten Bunker noch jahrzehntelang unsere Landschaft verunzieren werden?
Ich hoffe, daß sich Wege finden lassen; es sind auch bisher Wege gefunden worden. Ich erinnere daran, daß jahrelang der Schrott dieser Bunker verwendet worden ist, und man hat in Vereinbarung mit Firmen gegen Hingabe des Schrotts die Beseitigung der Trümmer erreicht.
Ich rufe auf Frage 2 — Abgeordneter Dr. Mommer — über Zulassung der Deutschen Lufthansa im Berlin-Verkehr:
Hat die Bundesregierung den Versuch gemacht, sich die Unterstützung der drei Westmächte für die Zulassung der Deutschen Lufthansa im Berlin-Verkehr zu sichern, und wird sie die Herstellung der diplomatischen Beziehungen zur Sowjetunion benutzen. um die notwendige Zustimmung der Sowjetunion zu erreichen?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Auswärtigen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Die Frage, die Sie, Herr Abgeordneter, gestellt haben, ist noch durchaus offen. Der Luftverkehr nach Berlin ist wegen der Lage der Stadt inmitten der Sowjetzone im Rahmen der Pariser Verträge geregelt. Dabei ist davon ausgegangen, daß das Recht des Überfluges über das Gebiet der Sowjetzone sich auf Vereinbarungen zwischen den drei Westmächten und der Sowjetunion gründet. Danach dürfen zur Zeit nur die Luftverkehrsgesellschaften der drei Westmächte- die vorgesehenen Luftkorridore aus der Bundesrepublik nach West-Berlin benutzen. Ob und wann wir uns um die Zustimmung der vier Mächte zur Zulassung der Lufthansa bemühen sollen, hängt von der Prüfung einer Reihe von Faktoren ab, auch betrieblicher und technischer, insbesondere vom Umfang des Flugparks der Lufthansa.
Eine Zusatzfrage?
Darf ich fragen, ob der Bundesregierung bekannt ist, welche Einstellung zunächst einmal unsere drei westlichen Verbündeten zu diesem Anliegen haben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe keinen Grund, anzunehmen, daß sie eine andere haben als die, die ich eben dargestellt habe.
Ich bin nicht sicher, Herr Staatssekretär, ob aus Ihrer Antwort hervorging, daß die drei Westmächte der Einschaltung unserer Lufthansa günstig gesonnen sind.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe gesagt, Herr Abgeordneter, daß die Frage noch offen ist, ob und wann wir selber uns um die Einschaltung der Lufthansa bemühen werden.
Frage 3 — Abgeordneter Dr. Mommer — über Abkommen über den kleinen Grenzpostverkehr mit Nachbarstaaten der Bundesrepublik:
Hat die Bundesregierung versucht, das in der Bundestagsdrucksache 1856 erwähnte Abkommen Ober den kleinen Grenzpostverkehr mit den Niederlanden auch mit anderen Nachbarstaaten der Bundesrepublik zu erreichen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, Abkommen über den kleinen Grenzpostverkehr bestehen außer mit den Niederlanden auch mit Dänemark und der Schweiz. Entsprechende Verhandlungen mit der belgischen Postverwaltung sind zur Zeit noch im Gange.
Eine Zusatzfrage?
Darf ich fragen, ob der Herr Bundespostminister wie sein Vorgänger darum bemüht ist, das, was hier an den Grenzen und in Grenzstreifen geschieht, über das ganze Land auszudehnen und die europäische Postunion anzustreben sowie den Inlandstarif im Postverkehr?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich werde heute in acht Tagen an einer Konferenz in Paris teilnehmen, auf der die europäischen Minister für die Post- und Fernmeldeverwaltungen sich über diese Frage unterhalten.
Ich habe nach Ihrer Einstellung gefragt, Herr Postminister: ob Sie dahin streben, den Inlandstarif im europäischen Postverkehr zu erreichen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Seit ich im Amt bin, bemühe ich mich in dieser Richtung.
Frage 4 — Abgeordneter Blachstein — betreffend schriftliche Beantwortung von Fragen, die aus Zeitmangel in der Fragestunde nicht mehr aufgerufen werden:
Warum wird die Beantwortung von Fragen, die aus Zeitmangel in der Fragestunde nicht mehr aufgerufen werden können, von einzelnen Fachministerien wochenlang verzögert?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem Sinn der Fragestunde — die umgehende Beantwortung der gestellten Fragen — zu genügen und ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament ohne Verzögerung nachzukommen?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium des Innern.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, was zunächst den ersten Teil Ihrer Frage angeht, warum die schriftliche Antwort auf in der Fragestunde nicht erledigte Fragen von einzelnen Ministerien verzögert wird, so wäre darauf eine erschöpfende Antwort nur möglich, wenn ich die einzelnen Fälle kennen würde. Ich brauche nicht zu betonen, daß es die Bundesregierung selbstverständlich nicht billigt, wenn eine ungebührliche Verzögerung eintritt. Ich darf bitten, sich, was die einzelnen Fälle angeht, vielleicht beschwerdeführend an den betreffenden Bundesminister, in dessen Haus die Verzögerung eingetreten ist, zu wenden.
Was den zweiten Teil der Frage angeht, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um entsprechend dem Sinn der Fragestunde die unverzügliche schriftliche Beantwortung zu veranlassen, so darf ich bemerken, daß wir uns an sämtliche. Bundesressorts wenden werden, um noch einmal darauf hinzuweisen, daß eine unverzügliche Beantwortung selbstverständlich ist. Wir werden eine entsprechende Vorschrift auch noch in die im Augenblick in der Ausarbeitung befindliche neue Geschäftsordnung der Bundesregierung aufnehmen.
Frage 5 — Abgeordneter Maier — über den Abschluß der Verhandlungen über das Brückenbauprojekt Kehl-Straßburg:
Kann die Bundesregierung einen Termin angeben, an dem
die Verhandlungen über das Brückenbauprojekt Kehl—Straßburg zum Abschluß kommen, damit die für die Stadtverwaltung Kehl so hemmende Straßenbau-Stoppverordnung aufgehoben werden kann?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bausperre in Kehl konnte vor einigen Wochen aufgehoben werden. Sie war von dem zuständigen Landrat im Zusammenhang mit der Planung der neuen Straßenbrücke über den Rhein im weiteren Bereich der künftigen Brückenrampe verhängt worden, und zwar für die Zeit, in der über die Lage und Ausgestaltung der Brückenrampe noch keine völlige Klarheit geschaffen war. Inzwischen sind die Pläne insoweit fertiggestellt worden.
Da aber in der Umgebung der künftigen Brükkenrampe eine Grundstücksumlegung erforderlich geworden ist, ist vorerst noch für alle Baugesuche in diesem Bereich eine Sondergenehmigung des zuständigen Vermessungsamtes in Kehl erforderlich. Das Vermessungsamt hat mir mitgeteilt, es rechne damit, daß das Umlegungsverfahren im Laufe dieses Jahres abgeschlossen wird. Dann werden auch die letzten Beschränkungen aufgehoben werden können.
Eine Zusatzfrage?
Frage 6 — Abgeordneter Maier — über den Erlaß der Rechtsverordnung für die steuerbegünstigten Kapitalansammlungsverträge:
Wann gedenkt die Bundesregierung die im Gesetz über die Einkommensteuerreform vorgesehene Rechtsverordnung für die steuerbegünstigten Kapitalansammlungsverträge zu erlassen. damit endlich der Steuerzahler solche Verträge abschließen und seine Steuerkarte entsprechend berichtigen lassen kann?
— Ist der Herr Bundesminister der Finanzen anwesend?
— Dann bitte ich die Zusatzfrage zu stellen.
Ich darf darauf Bezug nehmen, daß bereits in der Fragestunde vom 15. Dezember 1955 eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Gengler zu einem ähnlichen Thema beantwortet worden ist. Ich darf diese Antwort aus der Fragestunde vom 15. Dezember mit dem Hinweis darauf ergänzen, daß die Durchführungsvorschriften betreffend steuerbegünstigte Kapitalansammlungsverträge in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1955 enthalten sind und daß diese nunmehr unter dem Datum vom 21. Dezember 1955 im Bundesgesetzblatt I Seite 756 verkündet worden ist.
Die Zusatzfrage bezieht sich darauf: Können die Steuerzahler, nachdem die Verordnung erst am Ende des Jahres erlassen worden ist, solche Verträge nun noch mit ihren Banken und Sparanstalten abschließen?
Die Verwaltung hat ja diese späte Verkündung der Durchführungsverordnung an sich schon bedauert. Sie wissen den Grund der Verzögerung,
an der die Bundesfinanzverwaltung unschuldig ist. In Voraussehung der späten Verkündung hat die Verwaltung sich seinerzeit schon mit einem Schreiben an den Verband öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten gewandt und ihm mitgeteilt, es sei nicht anzunehmen — was inzwischen eingetreten ist —, daß die noch zu erlassende Rechtsverordnung grundsätzliche Abweichungen gegenüber den Vorschriften der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1953 enthalten wird. Sie hat die Kreditinstitute aufgefordert, unter diesem Gesichtspunkt mit ihren Kunden in das Benehmen zu treten und sie aufzufordern, die Termine einzuhalten.
Ja, ich kann Ihnen sagen, Herr Bundesfinanzminister, — —
Ich bitte um Verzeihung. Eine zweite Zusatzfrage ist zulässig, nicht aber eine Erklärung.
Die zweite Frage bezieht sich darauf, ob nunmehr nach dem Erlaß der Verordnung solche Verträge noch nachgeholt werden können, wenn die Bankinstitute sich seither mangels der Verordnung weigerten, solche Sparverträge anzunehmen.
Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, dann müßte sie verneint werden. Eine Verlängerung der Fristen kann nicht erfolgen. Ich weise darauf hin, daß alle Interessenten durch das Schreiben an den Verband öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten bereits in der Lage waren, die Fristen trotz der späten Verkündung zu wahren.
Danke schön!
Frage 7 des Abgeordneten Dr. Vogel über Einbeziehung der aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft Heimgekehrten in das Kriegsfolgenschlußgesetz:
Gedenkt der Herr Bundesfinanzminister, den Personenkreis der aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft Heimgekehrten in das Kriegsfolgenschlußgesetz einzubeziehen, nachdem diesen Soldaten die US-Dollarschecks für dort geleistete Arbeit nach ihrer Heimkehr von der Abwicklungsstelle für Kriegsgefangenen-Gelder nur mit einem Bruchteil des Scheckwertes in DM eingelöst wurden?
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen. — Herr Bundesminister der Finanzen, auch diese Frage ist an Sie gerichtet.
Die auf nordamerikanische Dollars lautenden Kriegsgefangenenzertifikate für während der Kriegsgefangenschaft geleistete Arbeit sind nach § 19 des Umstellungsgesetzes mit Mitteln und nach Richtlinien der Militärregierung eingelöst worden. Darüber hinaus sind auch etwa gegen die Bundesrepublik bestehende Ansprüche aus Arbeitsleistungen in ausländischem Gewahrsam durch die Regelung des § 3 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes abgegolten. Danach handelt es sich in der Anfrage um Tatbestände, die bereits durch die Gesetzgebung in der Bundesrepublik geregelt worden sind. Sie sollen deshalb nach § 4 des Entwurfs eines Kriegsfolgenschlußgesetzes in die Schlußregelung nicht einbezogen werden.
Frage 8 des Abgeordneten Seidel über Form der Schreiben der Bundespostdirektion Nürnberg:
Billigt das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen ein Schreiben der Bundespostdirektion Nürnberg vom 10. Dezember 1955 an einen Bediensteten mit folgendem Text:
„P 1 Nürnberg, den 10. 12. 55
556
Ihre Abordnung zum Postamt Nürnberg 3 ist aufgehoben. Sie haben sich am Montag. dem 12. 12. 55, beim Postamt Erlangen zum Dienstantritt zu melden.
Im Auftrag
gez. Unterschrift
"
Was wird das Bundespostministerium tun, damit solche längst überholten Amtskommando -Schreiben an Bedienstete der Bundespost nicht mehr hinausgehen?
Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ein 19 Jahre alter Postassistentenanwärter wurde am 28. November 1955 im Weihnachtsverkehr dem Postamt Nürnberg 3 zugeteilt. Er meldete sich am 3. Dezember 1955 krank, ohne daß eine ärztliche Dienstunfähigkeitsbescheinigung einging. Ich lege Wert darauf, daß in meiner Verwaltung im Verkehr der Mitarbeiter untereinander besonders von Vorgesetzten die Formen der Höflichkeit gewahrt werden. Im vorliegenden Fall war aber ein junger Mann von 19 Jahren, der dazu Anlaß gegeben hatte, deutlich auf seine Pflichten hinzuweisen. Dies ist mit dem erwähnten Schreiben geschehen.
Eine Zusatzfrage?
Eine Zusatzfrage: Herr Minister, ist diese Art, einen jungen Mann zu belehren, heute wirklich noch anwendbar?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
In diesem Fall wäre Höflichkeit als Schwäche ausgelegt worden.
Ich rufe auf Frage 9 des Abgeordneten Könen über den Naturschutzpark der Lüneburger Heide:
Was hat die Bundesregierung bisher getan, um dem in der 16. Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 28. September 1955 einstimmig gefaßten Beschluß zu entsprechen, wonach die Bundesregierung erneut gebeten wurde, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das gesamte Gebiet des Naturschutzparkes der Lüneburger Heide vor Truppenübungen zu schützen, und zur Erhaltung des einzigen deutschen Naturschutzparkes auch Bundesmittel in angemessener Höhe bereitzustellen?
Stimmt es, daß den britischen Truppen kein Ersatzgelände angeboten worden ist?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Verteidigung.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Raum Soltau/ Lüneburg wird seit Jahren ein großes Gebiet für Übungen britischer Truppen in Anspruch genommen. Dieses Gebiet umfaßt u. a. auch 11 qkm des rund 45 qkm großen Naturschutzparks Lüneburger Heide. Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit der niedersächsischen Landesregierung seit Jahren bemüht, von den britischen Streitkräften wenigstens eine teilweise Freigabe des Übungsgeländes zu erwirken, und dachte hier besonders an den Teil des Naturschutzparks Lüneburger Heide. Zuletzt habe ich im Oktober des vergangenen Jahres die dahingehenden deutschen Wünsche zusammenfassend den britischen Stellen in einer mündlichen Verhandlung mit allem Nachdruck mitgeteilt. Zur Zeit werden auf Landesebene deutsch-britische Verhandlungen mit dem Ziele fortgeführt, im Raum Soltau/ Lüneburg einzelne Gebiete dauernd von Übungen freizustellen. Die niedersächsische Landesregierung wird hierbei diejenigen Gebiete bezeichnen, die besonderer Schonung bedürfen.
Zu den Mitteln: Die Bereitstellung von Bundesmitteln für die Erhaltung des Naturschutzparkes ist nicht vorgesehen, da es sich hierbei um Landesangelegenheiten handelt. Etwaige Schäden in diesem Gebiet werden nach dem Gesetz über Abgeltung von Besatzungsschäden zu regeln sein.
Zur Frage des Ersatzgeländes: Es ist nicht richtig, daß den britischen Truppen kein Ersatzgelände angeboten worden ist. Die Benutzung des als Ersatz angebotenen ehemaligen Heeresversuchsplatzes Munster-Nord wurde vom britischen Oberbefehlshaber wegen der Gefährdung durch Kampfstoffreste vorerst abgelehnt. Nachdem jetzt inzwischen die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt sind, laufen die Vorarbeiten für die Durchführung der Entgiftung, die allerdings stark saisonbedingt ist und im wesentlichen erst im Frühjahr und Sommer einsetzen kann.
Ich rufe auf Frage 10 des Abgeordneten Ritzel betreffend zollfreie Einfuhr von Kaffee, Tabak und Trinkbranntwein im Reiseverkehr:
Ist der Herr Bundesfinanzminister bereit, zugunsten der deutschen Bevölkerung die gleichen Maßnahmen zu treffen, die er zugunsten der Angehörigen der alliierten Streitkräfte In einer Durchführungsverordnung zum Truppenzollgesetz getroffen hat, wonach beim Passieren der Grenze anläßlich der Einreise bzw. Rückreise nach Deutschland 20 Zigaretten oder 10 Zigarren oder 50 g Rauchtabak, außerdem 500 g Kaffee oder 100 g Kaffeeauszüge, 100 g Tee und eine Flasche Trinkbranntwein mit einem Liter Inhalt zollfrei eingeführt werden dürfen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.
Es ist bekannt, daß die Mitglieder der in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Streitkräfte nach Art. 35 Abs. 4 des Truppenvertrages von der Entrichtung von Zöllen und anderen Bundesabgaben für Waren befreit sind, die von ihnen für ihren persönlichen oder häuslichen Ge- oder Verbrauch in das Bundesgebiet verbracht werden. Die Einfuhr gewisser Waren, die in der Bundesrepublik Gegenstand des Schleichhandels sind, ist nur im mitgeführten Gepäck und nur in bestimmten Mengen gestattet, die von den Behörden der Streitkräfte festgesetzt werden.
In Verhandlungen mit den Behörden der Streitkräfte ist es gelungen, diese Mengen, die unter der Herrschaft des Besatzungsstatuts insbesondere bei Tabakerzeugnissen früher wesentlich höher waren — damals waren es 600 Stück Zigaretten sowie 500 g an sonstigen Tabakerzeugnissen bei jedem Grenzübertritt —, zu beschränken: bei Zigaretten auf 200 Stück, anderen Tabakerzeugnissen 250 g, Kaffee 500 g, Tee etc. auf ähnliche Mengen. Diese Vergünstigungen dürfen nur mehr einmal im Monat in Anspruch genommen werden. Im übrigen gelten für die Mitglieder der Streitkräfte hinsichtlich ihres Reisebedarfs an diesen Waren die gleichen Vorschriften, wie sie für Inländer gelten.
Was ich gesagt habe, ist in den Richtlinien für die Ausführung des Truppenvertrags im Bundeszollblatt Nr. 15 vom 6. Mai 1955 Seite 310 bekanntgegeben.
Bei dieser Regelung ist grundsätzlich zu bedenken, daß die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte in der Bundesrepublik — nicht bloß in der Bundesrepublik, auch in anderen Gastländern — eine Sonderstellung haben und daß es das Bemühen sein mußte, die bisherigen Bevorzugungen aus der Zeit der Besetzung auf ein vernünftiges Maß herunterzusetzen. Das ist gelungen.
Es darf aber daraus nicht der Schluß gezogen werden, die Behandlung der Angehörigen der fremden Truppenmächte müsse automatisch auf die Regelung ausgedehnt werden, die für die deutsche Bevölkerung gilt. Die Voraussetzungen sind in den beiden Fällen völlig verschieden. Was insbesondere das Hauptstreitthema, den Kaffee, betrifft, so darf ich darauf verweisen, daß ein Ausschuß des Parlaments, der Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen, in seiner Sitzung vom 20. Dezember 1955 über diese Frage gesprochen und eine Erhöhung der Reisefreigrenzen abgelehnt hat.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel?
Darf ich fragen, Herr Finanzminister: Ist das so zu verstehen, daß Sie grundsätzlich glauben, das Entgegenkommen, das den alliierten Streitkräften erwiesen wird, in bezug auf gleiche Rechte der deutschen Bevölkerung ablehnen zu müssen? Und darf ich fragen, ob Ihnen,
Herr Bundesfinanzminister, bekannt ist, daß bei einem Kaufpreis für 500 g Kaffee in der Schweiz von 5,80 Franken die Belastung beim Passieren des deutschen Zolls 4 DM beträgt und bei einem Kauf von 100 g Tee in der Schweiz zu 2,25 Franken die Belastung laut vorliegender Zollquittung 90 Pf beträgt? Und glauben Sie, Herr Bundesfinanzminister, daß es vertretbar ist, auf die Dauer derartige Unterschiede beizubehalten?
Herr Abgeordneter, ich möchte darauf hinweisen, daß es erstens wohl nicht ganz richtig ist, von einem Entgegenkommen gegenüber den Angehörigen der Besatzungsmacht bei der Neuregelung zu reden. Umgekehrt, es liegt so: Es war unser Bemühen, die bisher allzustarke Begünstigung der Angehörigen der Truppenmächte, die sich aus der gesamten Rechtslage ergeben hat, zu beschränken. Es handelt sich bei diesen Angehörigen der Truppenmächte eigentlich nicht um einen Reiseverkehr, sondern es handelt sich — sagen wir: unter Umständen — um militärisch- dienstlichen Verkehr.
Diese Begünstigung zu verringern, war die Aufgabe, und das Ergebnis der Verhandlungen ist ein Entgegenkommen der Truppenmächte und eine Herabsetzung dieser Positionen gewesen.
Zweitens. Ob Ihre Zahlen auf den Pfennig stimmen, spielt keine Rolle; ich kann sie im Moment nicht nachprüfen, will sie auch nicht nachprüfen. Aber eine Regelung für den Reiseverkehr muß schon nach dem Gesetz von der Verwaltung getroffen werden. Auch die Verwaltung ist an das Gesetz gebunden, und bekanntlich schreibt das Gesetz eine solche Regelung vor. Es handelt sich also immer um das Ausmaß.
Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, daß der Kaffee die Hauptrolle spielt, und ich darf wiederholen, daß über die Regelung der Mitnahme von Kaffee im Reiseverkehr Ihr Finanz- und Steuerausschuß bereits sein Votum abgegeben hat.
Ich betone ausdrücklich, Herr Kollege: Fiskalische Momente spielen keine Rolle.
Eine wesentliche Rolle spielt die Regelung des Grenzverkehrs. Sie wissen, daß monatliche Mengen vorgesehen sind. Es soll gerade vermieden werden, daß man wieder die Abstempelung des Passes — zur Feststellung der monatlichen Menge — verlangen muß.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel?
Nach der Feststellung des Herrn Bundesfinanzministers, daß das einer gesetzlichen Regelung entspreche, frage ich: Ist dem Herrn Bundesfinanzminister bekannt, daß er früher von einer Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Freigabe von 500 g Kaffee und 50 g Tee angeordnet hat. Warum macht der Herr Bundesfinanzminister von dieser Ermächtigung, die auch heute noch Rechtens ist, zur Zeit keinen Gebrauch, zum Nachteil der deutschen Bevölkerung?
Ich weiß jetzt wirklich nicht, was Sie meinen. Ich möchte aber feststellen: ich habe seinerzeit eine alte Regelung übernommen. Die neue Regelung ist notwendig geworden, weil die Paßstempelung, die die Voraussetzung für die Kontrolle der monatlichen Menge im Grenzverkehr war, abgeschafft worden ist.
Ich rufe auf Frage 11 des Abgeordneten Meyer betreffend Drittes Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 3. Oktober 1955.
Aus welchem Grunde wurde vom Herrn Bundesarbeitsminister bei der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 3. Oktober 1955 nicht darauf hingewiesen, daß nach Art. 71 des Einführungsgesetzes zur RVO vom 19. Juli 1911 für Hinterbliebene d e r Versicherten, die am 1. Januar 1912 bereits verstorben waren, kein Anspruch besteht?
Hat sich der Herr Bundesarbeitsminister damit den Ausführungen der damaligen Reichsregierung angeschlossen, die in der 12. Legislaturperiode II. Session, Anlage 1035 S. 68, erklärte, daß man
„der Witwe eines Tagelöhners unbedenklich
zumuten dürfe, Tagelöhnerarbeiten zu verrichten", während sich die Witwen der Angestellten „beliebigen Erwerbsformen nicht so leicht anpassen könnten"?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit.
Herr Präsident: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten Meyer möchte ich wie folgt beantworten.
Das Dritte Änderungsgesetz beruht auf Initiativanträgen der SPD, der CDU/CSU, der FDP und der DP, in denen die Aufhebung des § 71 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung nicht vorgesehen war, so daß für das Bundesarbeitsministerium keine Veranlassung vorlag, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgendes sagen. Das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz aus dem Jahre 1949 sagt jedem Fachmann der Sozialversicherung, daß gerade ich, der ich damals dieses Gesetz eingebracht habe, das größte Interesse daran hatte, das soziale Recht der gewerblichen Arbeitnehmer dem Sozialrecht der Angestellten anzupassen. In der damaligen Zeit haben es viele Leute gar nicht für möglich gehalten, daß man eine derartig grundsätzliche Änderung herbeiführen könnte. Wir haben den Gesetzentwurf aber vorgelegt, weil wir — im Gegensatz zu einer früheren Denkart — dem gewerblichen Arbeiter dasselbe Recht wie dem Angestellten geben wollten. Das ist verwirklicht. Deshalb, Herr Abgeordneter Meyer, verstehe ich diesen Teil Ihrer Frage überhaupt nicht.
Meyer (SPD): Eine Zusatzfrage! Vizepräsident Dr. Jaeger: Bitte sehr!
Meyer (SPD): Hält der Herr Minister es für möglich, daß diese wenigen älteren Witwen — ich habe eine Reihe von Zuschriften erhalten — durch eine Ausführungsverordnung jetzt ebenfalls in den Genuß ihrer Rente kommen?
Herr Abgeordneter Meyer, ich habe bereits früher in diesem Hause ausgeführt, daß wir im Rahmen der Neuordnung der Rentenversicherung auch diese Frage für den verhältnismäßig kleinen Kreis zufriedenstellend regeln werden. Innerhalb einer Durchführungsverordnung ist eine derartige Gesetzesänderung nicht möglich.
Meyer (SPD): Danke schön!
Ich rufe auf Frage 12 des Abgeordneten Meyer über Gleichstellung der Teilnehmer des ersten mit denen des zweiten Weltkriegs in der Rentengesetzgebung:
Ist dem Herrn Bundesarbeitsminister bekannt, daß die Öffentlichkeit es nicht versteht, daß bisher in allen Rentenerhöhungsgesetzen trotz ständiger Hinweise die Teilnehmer des ersten Weltkrieges denen des zweiten Weltkrieges nicht gleichgestellt sind?
Ist bekannt, daß diese Personen bis zu 25 DM weniger Rente im Monat haben als diejenigen, die in der Zeit von 1914 bis 1918 in der Heimat verblieben und währenddessen die höchste Beitragsklasse in der Invalidenversicherung kleben konnten?
Beabsichtigt der Herr Bundesarbeitsminister, zur Wiederherstellung der sozialen Gerechtigkeit und zur Beseitigung der großen Unterschiede zwischen diesen Bevölkerungsgruppen ein Beltragslückengesetz vorzulegen, damit auch unverschuldete Arbeitslosigkeit, Militärdienstzeit vor dem und Teilnahme am ersten Weltkrieg den Versicherten an- und aufgerechnet werden?
Das Wort hat wieder der Herr Bundesminister für Arbeit.
Ihre heutige Frage, Herr Abgeordneter, entspricht meines Erachtens völlig Ihrer Anfrage in der 32. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 28. Mai 1954. Auf die Beantwortung dieser Frage darf ich deshalb Bezug nehmen. Zu dem Problem der rentensteigernden Ersatzzeiten, die vorhandene Beitragslücken beseitigen sollen, darf ich im übrigen auf den Beschluß dieses Hohen Hauses in der 77. Sitzung am 31. März 1955 hinweisen, wonach die Bundesregierung beauftragt wurde, bei den Vorarbeiten zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Personengruppen für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder aus anderen hiernach in Frage kommenden Gründen Steigerungsbeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden können. Diese Fragen werden im Beirat meines Ministeriums, aber auch in der Abteilung IV, die die Gesetzgebung vorzubereiten hat, zur Zeit sehr ernst geprüft und behandelt.
Meyer (SPD): Eine kurze Frage. Herr Minister, Sie hatten damals, als Sie meine Frage, auf die Sie jetzt Bezug nehmen, beantwortet haben, in Aussicht gestellt, daß Sie noch bei der Behandlung des Ersten Rentenmehrbetragsgesetzes — wie Sie, so habe ich es in Erinnerung, gesagt haben — „mit Ihren Herren prüfen wollten", ob es nicht möglich sei, diese Regelung, nachdem sie bei so vielen Gesetzen versäumt worden war, d o r t unterzubringen. Sie ist dann doch nicht dort untergebracht worden. So war doch wohl die Beantwortung Ihrer damaligen Frage. Im übrigen habe ich von weiteren „Beitragslücken" gesprochen.
Herr Abgeordneter, ich darf Ihnen sagen, daß wir in meinem Hause auch im vergangenen Jahr die Frage geprüft haben, ob wir diese Probleme in einem Überangsgesetz aufgreifen könnten. Wir sind zu der berzeugung gekommen, daß dabei die Änderung so vieler Paragraphen notwendig würde, daß das Ganze in Wirklichkeit zu einer großen Reformdebatte und zu einem großen Reformwerk führen müßte. Es hat sich gezeigt, daß es nicht möglich ist,
die genannten Fragen in diese Gesetzgebung einzuarbeiten. Nachdem wohl allgemein bekannt ist, daß wir gerade auf dem Rentengebiet die anstehenden Probleme möglichst schnell durch die gesetzgebenden Instanzen behandeln lassen möchten, bin ich der Meinung, daß für diese Übergangszeit der bisherige Zustand noch hingenommen werden muß.
Meyer (SPD): Danke schön!
Ich rufe auf: Frage 13 des Herrn Abgeordneten Menzel über Stellenausschreibung der Oberfinanzdirektion Hamburg.
Billigt der Herr Bundesfinanzminister die Stellenausschreibung der Oberfinanzdirektion Hamburg, wonach für die zum 1. April 1956 einzustellenden Steueranwärter nur ehemalige Berufssoldaten, die unter den Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG fallen und im Besitz eines Unterbringungsscheins oder einer Anrechenbarkeitsbescheinigung sind," berücksichtigt werden können? Wie rechtfertigt sich diese einseitige Bevorzugung der Berufssoldaten gegenüber heimatvertriebenen Beamten, die ebenfalls unter das Gesetz zu Art. 131 GG fallen? Wie ist diese Ausschreibung außerdem mit § 19 Abs. 1 Buchstabe b der Laufbahnverordnung zu vereinbaren. wonach Anwärter für die mittlere Laufbahn nicht älter als 31 Jahre sein dürfen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.
Herr Abgeordneter, die auf Grund der Stellenausschreibung der Oberfinanzdirektion Hamburg zum 1. April 1956 einzustellenden Steueranwärter sind für die Landessteuerverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht für die Bundessteuerverwaltung bestimmt. Die Oberfinanzdirektion Hamburg ist infolgedessen hier als Landesbehörde tätig geworden. Sie untersteht insoweit nicht der Dienstaufsicht des Bundesfinanzministers. Ich bin ) deshalb nicht in der Lage, ihr gegenüber eine Billigung oder Mißbilligung in diesem Falle auszusprechen. Verantwortlich für die Stellenausschreibung ist der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, Personalamt.
Herr Abgeordneter, sind Sie einverstanden, daß ich Ihre Anfrage unmittelbar an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg weiterleite?
Ja, danke.
Ich rufe auf: Frage 14 des Abgeordneten Dr. Menzel über Vortrag des Dr. Günther von der „Arbeitsgemeinschaft demokratischer Kreise" vor den Beamten des Postamts Iserlohn.
Hält der Herr Bundespostminister es mit den gesetzlichen Vorschriften über die parteipolitische Neutralität der Beamten für vereinbar, daß der Amtsvorsteher Fäustel des Postamts Iserlohn am 18. November 1955 alle abkömmlichen Beamten und Dienstanfänger dienstlich aufgefordert hat, im Unterrichtsraum des Postamts von 9.30 bis 13 Uhr an dem Vortrag eines Dr. Günther von der -Arbeitsgemeinschaft demokratischer Kreise" über die von der jetzigen Bundesregierung betriebene Innen- und Außenpolitik teilzunehmen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter! Die „Arbeitsgemeinschaft demokratischer Kreise" ist eine parteipolitisch nicht gebundene Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Demokratie im Volksbewußtsein zu verankern und das Volk zu politischer Mitarbeit und Verantwortung heranzuziehen. Ich sehe daher in der Zulassung des Vortrags des Leiters des Landesverbandes Ruhrgebiet dieser Organisation beim Ausbildungshauptamt Iserlohn keine Verletzung der gesetzlichen
Vorschriften über die parteipolitische Neutralität der Beamten.
Eine Zusatzfrage? — Bitte.
Herr Bundespostminister, bedeutet das, daß auch alle anderen angeblich parteipolitisch neutralen Organisationen das Recht haben, innerhalb der Dienstzeit den Beamten der Bundespost Vorträge zu halten und die Vorgesetzten die Beamten zur Teilnahme dienstlich auffordern dürfen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Dr. Menzel, den ersten Teil Ihrer Frage kann ich uneingeschränkt mit Ja beantworten. Zum zweiten Teil habe ich zu bemerken: Ich habe festgestellt, daß der Amtsvorsteher der genannten Dienststelle die Beamten nicht aufgefordert hat, an dem Vortrag teilzunehmen.
Darf ich noch eine Zusatzfrage stellen!
Eine zweite steht Ihnen zu.
Es dürfte also, Herr Postminister, auch für die parteipolitisch neutralen Gewerkschaften gelten, daß sie das Recht hätten, innerhalb der Dienstzeit Vorträge zu veranstalten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Soweit es sich um parteipolitisch neutrale Themen handelte, haben wir nach diesem Grundsatz auch verfahren.
Danke.
Ich rufe auf: Frage 15 des Herrn Abgeordneten Massoth über Schutzimpfungen gegen die spinale Kinderlähmung.
Ist dem Herrn Bundesinnenminister bekannt, daß es im Frühjahr 1956 wiederum nicht möglich sein wird, Schutzimpfungen gegen die spinale Kinderlähmung in der Bundesrepublik vornehmen zu lassen, weil die neuesten staatlichen Prüfungsbestimmungen für den Poliomyelitis-Impfstoff noch immer bei dem Bundesgesundheitsamt liegen, während im Ausland dagegen bereits mehr als 10 Millionen Kinder mit Erfolg gegen die spinale Kinderlähmung schutzgeimpft worden sind?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär Bleek vom Bundesministerium des Innern.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter! Für den Erlaß staatlicher Prüfungsbestimmungen für den Poliomyelitis-Impfstoff, der in den Behring-Werken hergestellt wird, ist die Landesregierung Hessen zuständig. Die von ihr entworfenen Prüfungsvorschriften wurden dem Bundesministerium des Innern am 18. August 1955 zur Stellungnahme zugeleitet und von uns dem Bundesgesundheitsamt zur Erstattung eines Gutachtens vorgelegt. Eine grundlegende Klärung des Problems der Schutzimpfung selbst ist nämlich die Voraussetzung für eine Stellungnahme zu diesen Prüfungsvorschriften. Ein Gutachten über eine so ungewöhnlich schwierige Frage benötigt naturgemäß einige Zeit. Wir hoffen aber, daß uns das Gutachten Ende dieses Monats vorliegen wird. Es wird sich auch mit den Ergebnissen der teilweise sehr gründlichen und vorbildlichen amerikanischen Berichte über die in den Vereinigten Staaten an etwa zehn Millionen Kindern vorgenommenen Polio-Schutzimpfungen beschäftigen.
Ohne dem Gutachten irgendwie vorgreifen zu wollen, möchte ich aber doch jetzt schon auf folgendes hinweisen. Die Europäische Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung hat sich bei ihrer Tagung in Zürich im September 1955 zwar grundsätzlich nicht negativ, aber doch in sehr zurückhaltender Weise zu der Frage der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung ausgesprochen.
Die Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung faßt ihren Eindruck über die Züricher Tagung und über die dort geführten Erörterungen dahin zusammen, daß erstens die Polio-Schutzimpfung nach den bis jetzt gemachten Erfahrungen nach wie vor ein Risiko bleibt und daß zweitens infolgedessen Massenimpfungen zur Zeit noch nicht empfohlen werden können.
Die Verantwortung, die mit der Einführung einer solchen Impfung verbunden ist, zwingt auch dazu, die Berichte nicht unberücksichtigt zu lassen, die über die mit dieser Impfung verbundenen Gefahren aus dem Ausland zu uns gekommen sind.
Nach Angabe maßgebender Wissenschaftler ist auch heute das Problem noch nicht zu einer endgültigen Klärung gebracht. Wenn in dieser Anfrage darauf hingewiesen wird, daß mehr als zehn Millionen Kinder mit Erfolg geimpft worden seien, so kann demgegenüber nur festgestellt werden, daß sich nach Auffassung namhafter amerikanischer Sachverständiger die Wirksamkeit der Impfung erst nach fünf Jahren so weit feststellen lassen kann, daß Abschließendes gesagt werden kann.
Eine Zusatzfrage? — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe auf Frage 16 des Herrn Abgeordneten Dr. Friedensburg über „Abfackeln" von Abgasen der Mineralöl verarbeitenden Betriebe.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß zahlreiche Mineralöl verarbeitende Betriebe der chemischen Industrie die sich entwickelnden Abgase durch Verbrennen beseitigen, um zu vermeiden, daß das als Rohstoff verbrauchte Mineralöl steuerpflichtig wird?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese unverantwortliche und der Öffentlichkeit so anschaulich vorgeführte Verschwendung von Energie durch eine sinnvollere Steuerregelung künftig zu verhüten?
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.
Herr Abgeordneter, der Bundesregierung ist es nicht bekannt, daß zahlreiche — ich zitiere jetzt die Anfrage — „Mineralöl verarbeitende Betriebe der chemischen Industrie die sich entwickelnden Abgase durch „Abfackeln" beseitigen, um zu vermeiden, daß das als Rohstoff verbrauchte Mineralöl steuerpflichtig wird." Sollte das aber geschehen, dann wäre das Motiv, aus dem es geschieht, völlig unverständlich. Die steuerrechtliche Situation ist die, daß es bei der Mineralölsteuer des „Abfackelns" nicht bedürfte; denn das geltende Recht gestattet ohnehin, die etwa mineralölsteuerbaren Abgase unversteuert zu verheizen.
Auf dem Gebiet des Mineralölzolls ist das „Abfackeln" ebensowenig sinnvoll, um denangestrebten Erfolg herbeizuführen; denn die beim Anfallen der Gase entstandene Zollschuld ist unbedingt entstanden und könnte durch die Vernichtung des Gegenstands gar nicht beseitigt werden.
Ich bin aber für diese Anfrage insofern dankbar, als ich nun eine Prüfung veranlassen werde, ob dieses „Abfackeln" tatsächlich aus diesem Grunde erfolgt. Es wird dann hoffentlich ein Hinweis darauf genügen, um das irrtümlich geschehene und volkswirtschaftlich unverständliche „Abfackeln" zu vermeiden.
Eine Zusatzfrage?
Wenn dem Herrn Bundesfinanzminister Fälle dieser Art nicht bekannt sind, — ist der Herr Bundesfinanzminister damit einverstanden, daß ich ihm schriftlich Material zur besseren Unterrichtung der Bundesregierung einreiche?
Selbstverständlich! Ich habe ja mit den Worten „Ich werde eine Prüfung einleiten" indirekt schon eine Bitte an Sie ausgesprochen, mir das Material für diese Prüfung zu übermitteln.
Ich rufe auf die Frage 17 des Abgeordneten Kühlthau über Beseitigung der Teilsperrung auf dem Autobahnabschnitt Düsseldorf-Süd/ Düsseldorf-Nord bei Kilometerstein 503.
Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, die zuständige Straßenbaubehörde zu veranlassen, für die Beseitigung der Teilsperrung auf dem Autobahnabschnitt Düsseldorf-Süd/ Düsseldorf-Nord bei Kilometerstein 503, die durch die Lagerung von 2 bis 3 cbm Asche verursacht ist, Sorge zu tragen und generell die Straßenbaubehörden zu veranlassen, Sperrungen der Autobahn nur in dem unumgänglich notwendigen Ausmaß und für die kürzest mögliche Zeit anzuordnen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zuständige Straßenbaubehörde ist in diesem Fall das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr in Düsseldorf. Sie ist von mir veranlaßt worden, für die Beseitigung der Teilsperrung auf der Autobahn zwischen Düsseldorf-Nord und Düsseldorf- Süd bei km 503 so bald als möglich Sorge zu tragen. Die vorübergehende Sperrung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit durchgeführt worden, weil bei der schweren Belastung dieser Strecke, insbesondere durch den schweren Lastkraftwagenverkehr, durch eintretenden Wasserandrang im Untergrund eine Senkung der Fahrbahn durch Rutschung befürchtet werden mußte. Die Arbeiten zur Behebung dieser Gefahr, die von oben nicht mehr einzusehen ist, werden in Kürze abgeschlossen sein, so daß die Sperrung wieder aufgehoben werden kann.
Die Straßenbauverwaltungen der Länder werden von mir ständig angehalten, die notwendigen Instandsetzungsarbeiten an Bundesstraßen und Autobahnen so vorzubereiten und durchzuführen, daß die erforderlichen Sperrungen auf das unumgänglich notwendige Ausmaß und auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden können.
Eine Zusatzfrage? — Nein.
Ich rufe auf Frage 18 des Herrn Abgeordneten Müller-Hermann über Herstellung, Abgabe und Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Ist die Bundesregierung bereit, geeignete Maßnahmen — gegebenenfalls durch Änderung des Sprengstoffgesetzes — zu ergreifen, um die Herstellung, die Abgabe und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern so zu beschränken, daß nicht Menschen und Gebäude in teilweise leichtfertiger Weise gefährdet werden können, wie es wiederum in allen Teilen der Bundesrepublik während der letzten Silvesternacht vorgekommen ist?
Das Wort hat der Staatssekretär Ritter von Lex vom Bundesministerium des Innern.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Bund ist auf Grund der Herstellung, der Abgabe und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nur für die Strafvorschriften zuständig. Diese sind nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend.
Das wichtigere Problem ist, dafür zu sorgen, daß die Feuerwerkskörper nicht in unbefugte Hände kommen. Für diese vorbeugende Aufgabe sind, und zwar auch auf dem Gebiet der Gesetzgebung, ausschließlich die Länder zuständig. Diese werden die neuerlichen Vorkommnisse sicherlich zum Anlaß nehmen, Abhilfe zu schaffen. Wir werden auch unsererseits die Aufmerksamkeit der Landesregierungen auf dieses Problem lenken.
Eine Zusatzfrage? —
Meine Damen und Herren, es ist der seltene Fall eingetreten, daß wir mit der Fragestunde vor Ablauf einer Stunde fertig geworden sind.
Ich habe bekanntzugeben, daß die nächste Fragestunde am Freitag, dem 20. Januar, stattfindet. Sperrfrist für eingehende Fragen ist Samstag, der 14. Januar, 12 Uhr.
Punkt 2 der Tagesordnung ist bereits gestern erledigt worden.
Ich rufe auf Punkt 3 a der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes .
Wer wünscht das Wort zur Begründung? — Herr Abgeordneter Kurlbaum!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat Wert darauf gelegt, daß unser Antrag Drucksache. 1895 heute unter dem gleichen Tagesordnungspunkt behandelt wird wie der CDU-Antrag Drucksache 1754. Das liegt nicht daran, daß wir noch einmal in der Sache auf den Antrag Drucksache 1754 eingehen wollen. Wir haben ja bereits in den zuständigen Ausschüssen dem Antrag der CDU zugestimmt und werden es auch heute im Plenum tun. Aber wir legen Wert darauf, daß unser Antrag im Zusammenhang mit dem CDU-Antrag gesehen wird.
Wir halten den CDU-Antrag bezüglich der Energie-Preise auf längere Sicht betrachtet nicht für ausreichend, und zwar aus folgenden Gründen.
Die monopolartige Stellung der Energieversorgungsunternehmen erfordert es, daß nicht nur einmalig, z. B. wenn zufällig einmal eine Konjunkturdebatte hier in diesem Hause stattfindet, eine Überprüfung der Energiepreise erfolgt; wir halten vielmehr bei dem Charakter dieses Wirtschaftszweiges eine dauernde und vollständige Überwachung für notwendig.
Zweitens bringt ein so kurzfristiger Auftrag, wie ihn der CDU-Antrag beinhaltet, es mit sich, daß sich die Überprüfung nur auf die wichtigsten Fälle erstrecken kann, vielleicht sogar nur auf Stichproben. Wir sind aber der Meinung, daß die Energieabnehmer auf die Dauer nicht allein dem guten Willen der Energieversorgungsunternehmungen ausgeliefert sein können, sondern sichergestellt werden muß, daß alle Energieabnehmer entsprechend den Bedingungen, unter denen sie Energie abnehmen, auch wirklich bezüglich der Preise, die sie zu zahlen haben, von ihrem Versorgungsunternehmen gleichgestellt werden, daß sie also nicht diskriminiert wenden.
Das ist an sich durchaus kein neuer Gedanke; er ist bereits im § 25 des Kartellgesetzentwurfs enthalten, und z. B. in der Praxis der USA-Energieaufsicht ist dieser Gedanke seit langem verwirklicht.
Es muß uns auch nachdenklich stimmen, daß in einer großen Anzahl von Energielieferungsverträgen in der Bundesrepublik sogenannte Geheimhaltungsklauseln enthalten sind, die den Abnehmer dazu verpflichten, die Bedingungen, die ihm zugebilligt worden sind, nicht weiterzugeben. Unser Antrag geht daher in seinem Gedankengang über das bisher z. B. in den USA Bekannte nur dadurch hinaus, daß er die Preisaufsicht nicht allein einer Behörde ausliefern will, sondern im Gegenteil den Versuch macht, die Abnehmer mit zu mobilisieren, ihre Mitarbeit zu erhalten. Soweit dies sogenannte Sonderabnehmer sind, wird ja ihr Sachverständnis nicht bestritten werden können.
Ich lege aber Wert auf die Feststellung, daß wir selbstverständlich bezüglich der Höhe der Energiepreise durchaus keine vorgefaßte Meinung haben. Wir sind uns bewußt, daß die Energiepreise in weitem Umfange mit den kommunalen Finanzen im Zusammenhang stehen und daß bei der Kritik dieser Preise vielfach auch auf die Aufgaben der Kommunen Rücksicht genommen werden muß. Jedoch sind wir uns auch bewußt, daß jede monopolartige Stellung die Versuchung in sich schließt, sie auszunutzen, und nicht alle Energieversorgungsunternehmen unterstehen ja bekanntlich direkt oder indirekt einer parlamentarischen Kontrolle. Im übrigen möchte ich bei dieser Gelegenheit unsere Kollegen, die für wirtschaftspolitische Probleme Interesse haben, daran erinnern, welch schlechte Erfahrungen wir hier im Bundestag z. B. allein bei dem Versuch gemacht haben, das doch eindeutig öffentliche Unternehmen des Volkswagenwerks einmal unter parlamentarische Kontrolle zu nehmen oder überhaupt nur Einblick in sein Preisgebaren zu bekommen. Der hinhaltende Widerstand der Leitung des Volkswagenwerks hat es zumindest bis jetzt bewirkt, daß uns ein solcher Einblick nicht gelungen ist.
Wir sind uns durchaus darüber klar, daß es auf dem Gebiete der Energiepreise besondere Probleme gibt. So gibt es das Problem des sagenannten anlegbaren Preises, also z. B. den Fall, daß ein bestimmtes Unternehmen mit Rücksicht auf Auslandskonkurrenz nur einen bestimmten Preis zu zahlen in der Lage ist. Ich denke da u. a. an die deutsche Aluminiumindustrie. Es gibt auch noch das andere Problem, daß sich bestimmte Energieabnehmer in einer besonders günstigen Lage befinden, weil sie selbst aus rein technologischen Gründen Energie verhältnismäßig billig herstellen können und daher beim Aushandeln des Energiepreises gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen in einer sehr günstigen Position sind. Aber all das schließt ja nicht aus, daß letzten Endes der Rest der Energieabnehmer in die Lage versetzt werden muß, zu wissen, inwieweit andere Energieabnehmer ihnen gegenüber bevorzugt werden und inwieweit sie selbst dazu beitragen, daß diese subventioniert werden.
Dazu kommt noch ein ganz anderer Gesichtspunkt. Es ist an der sehr ins einzelne gehenden Investitionskontrolle in der Energiewirtschaft in der Vergangenheit schon erhebliche Kritik geübt worden. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß gerade eine wirksame Preisaufsicht es möglich machen würde, die Investitionskontrolle in Zukunft zugunsten einer gewissen Eigenverantwortung der Energieversorgungsunternehmen einzuschränken.
Weil aber in der Diskussion über unsern Antrag gewisse Vermutungen laut geworden sind, möchte ich ausdrücklich auch noch darauf hinweisen, daß die SPD an eine Diskriminierung der Energiewirtschaft durch diese ihre Bestrebungen überhaupt nicht denkt. Sie alle können sich darauf verlassen, daß die SPD in der Frage der Preisaufsicht von Unternehmungen in monopolartiger Lage in allen Wirtschaftszweigen den gleichen Maßstab anlegen wird. Das wird der Öffentlichkeit sehr bald bei der weiteren Behandlung des Kartellgesetzes erkennbar werden.
Was nun die praktische Durchführung unseres Antrages betrifft, so stehen wir auf dem Standpunkt, daß man darüber reden kann, wie eine Registrierung oder eine Deponierung der Vereinbarungen vor sich gehen soll. Für uns ist letzten Endes nur das Prinzip der Offenlegung, aber nicht die praktische Durchführung im einzelnen maßgebend.
Es ist auch noch die Frage gestellt worden, ob man nicht eine solche Preisüberwachung durch verbesserte Bilanzierungsvorschriften ersetzen könnte. Das ist meiner Ansicht nach nicht der Fall; denn erstens gewähren auch verbesserte Bilanzierungsvorschriften für solche monopolartigen Unternehmungen keinen Schutz gegen Diskriminierungen. Und zweitens gibt auch die Gewinnlage keinen Aufschluß darüber, ob sie etwa auf das Preisgebaren oder eine mehr oder weniger rationelle oder unrationelle Betriebsführung zurückzuführen ist. Das bedeutet keineswegs, daß wir etwa für diese Unternehmensgruppen auf die Dauer auf verbesserte Bilanzierungsvorschriften verzichten wollen. Im Gegenteil, wir werden darauf dringen, daß sie erlassen werden. Wir sind der Meinung, daß beides notwendig ist.
Wir legen Wert darauf, daß unser Antrag, sobald der Bericht der Bundesregierung zum Antrag der CDU/CSU Drucksache 1754 vorliegt, in den zuständigen Ausschüssen gleichzeitig mit diesem beraten wird. Dementsprechend beantrage ich im Namen meiner Fraktion, den Antrag der SPD, Drucksache 1895, dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß — federführend — und dem Kommunalpolitischen Ausschuß — mitberatend — zu überweisen.
Wird in der Aussprache das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schlagen ich Ihnen gemäß dem Antrag des letzten Redners Überweisung an die Ausschüsse vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 3 b:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Energie-Preise (Drucksachen 1957, 1754).
Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Naegel. Er ist jedoch nicht anwesend. Außerdem ist ein Schriftlicher Bericht*) vorgelegt, der mündlich nicht ergänzt werden muß. — Das Haus ist damit einverstanden. Das Wort zur Aussprache wird nicht gewünscht.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1957 zustimmen wollen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Preise bei militärischen Aufträgen (Drucksachen 1921, 1676).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Illerhaus.
— Es wird auf den Schriftlichen Bericht**) verwiesen. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Preisgestaltung bei Erwerbsunternehmen der öffentlichen Hand (Drucksachen 1922, 1766).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Illerhaus. Es liegt ein Schriftlicher Bericht***) vor, auf den verwiesen wird. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Schütz, Schmücker, Burgemeister und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft .
Auf das Wort zur Begründung wird verzichtet. Das Wort zur Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag — federführend — an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und — mitberatend — an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu überweisen — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs
eines Gesetzes über das deutsch-österrei-
*) Siehe Anlage 2. **) Siehe Anlage 3. ***) Siehe Anlage 4.
chische Protokoll vom 25. März 1955 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden .
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1940).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Finckh.
— Es wird auch hier auf den Schriftlichen Bericht*)
verwiesen. — Das Haus ist damit einverstanden.
Ich rufe auf in zweiter Beratung Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist, wie mir scheint, einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Vorläufige Europäische Abkommen vom 11. Dezember 1953 über Soziale Sicherheit unter Ausschluß der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen und über das Vorläufige Europäische Ab*) Siehe Anlage 5.
kommen vom 11. Dezember 1953 über die Systeme der Sozialen Sicherheit für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1944). (Erste Beratung: 98. und 111. Sitzung.)
Das Wort hat als Berichterstatter der Abgeordnete Richter. — Wird auf mündliche Berichterstattung verzichtet?
— Das Haus ist damit einverstanden.
Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1, — 2,
— 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.
— Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz gemäß Drucksache 1944 als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Ich stelle fest, daß das Gesetz einstimmig angenommen ist.
Wir stehen damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste, die 124. Sitzung auf Mittwoch, den 18. Januar, 14 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.