Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Es ist bekannt, daß die Mitglieder der in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Streitkräfte nach Art. 35 Abs. 4 des Truppenvertrages von der Entrichtung von Zöllen und anderen Bundesabgaben für Waren befreit sind, die von ihnen für ihren persönlichen oder häuslichen Ge- oder Verbrauch in das Bundesgebiet verbracht werden. Die Einfuhr gewisser Waren, die in der Bundesrepublik Gegenstand des Schleichhandels sind, ist nur im mitgeführten Gepäck und nur in bestimmten Mengen gestattet, die von den Behörden der Streitkräfte festgesetzt werden.
In Verhandlungen mit den Behörden der Streitkräfte ist es gelungen, diese Mengen, die unter der Herrschaft des Besatzungsstatuts insbesondere bei Tabakerzeugnissen früher wesentlich höher waren — damals waren es 600 Stück Zigaretten sowie 500 g an sonstigen Tabakerzeugnissen bei jedem Grenzübertritt —, zu beschränken: bei Zigaretten auf 200 Stück, anderen Tabakerzeugnissen 250 g, Kaffee 500 g, Tee etc. auf ähnliche Mengen. Diese Vergünstigungen dürfen nur mehr einmal im Monat in Anspruch genommen werden. Im übrigen gelten für die Mitglieder der Streitkräfte hinsichtlich ihres Reisebedarfs an diesen Waren die gleichen Vorschriften, wie sie für Inländer gelten.
Was ich gesagt habe, ist in den Richtlinien für die Ausführung des Truppenvertrags im Bundeszollblatt Nr. 15 vom 6. Mai 1955 Seite 310 bekanntgegeben.
Bei dieser Regelung ist grundsätzlich zu bedenken, daß die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte in der Bundesrepublik — nicht bloß in der Bundesrepublik, auch in anderen Gastländern — eine Sonderstellung haben und daß es das Bemühen sein mußte, die bisherigen Bevorzugungen aus der Zeit der Besetzung auf ein vernünftiges Maß herunterzusetzen. Das ist gelungen.
Es darf aber daraus nicht der Schluß gezogen werden, die Behandlung der Angehörigen der fremden Truppenmächte müsse automatisch auf die Regelung ausgedehnt werden, die für die deutsche Bevölkerung gilt. Die Voraussetzungen sind in den beiden Fällen völlig verschieden. Was insbesondere das Hauptstreitthema, den Kaffee, betrifft, so darf ich darauf verweisen, daß ein Ausschuß des Parlaments, der Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen, in seiner Sitzung vom 20. Dezember 1955 über diese Frage gesprochen und eine Erhöhung der Reisefreigrenzen abgelehnt hat.