Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat Wert darauf gelegt, daß unser Antrag Drucksache. 1895 heute unter dem gleichen Tagesordnungspunkt behandelt wird wie der CDU-Antrag Drucksache 1754. Das liegt nicht daran, daß wir noch einmal in der Sache auf den Antrag Drucksache 1754 eingehen wollen. Wir haben ja bereits in den zuständigen Ausschüssen dem Antrag der CDU zugestimmt und werden es auch heute im Plenum tun. Aber wir legen Wert darauf, daß unser Antrag im Zusammenhang mit dem CDU-Antrag gesehen wird.
Wir halten den CDU-Antrag bezüglich der Energie-Preise auf längere Sicht betrachtet nicht für ausreichend, und zwar aus folgenden Gründen.
Die monopolartige Stellung der Energieversorgungsunternehmen erfordert es, daß nicht nur einmalig, z. B. wenn zufällig einmal eine Konjunkturdebatte hier in diesem Hause stattfindet, eine Überprüfung der Energiepreise erfolgt; wir halten vielmehr bei dem Charakter dieses Wirtschaftszweiges eine dauernde und vollständige Überwachung für notwendig.
Zweitens bringt ein so kurzfristiger Auftrag, wie ihn der CDU-Antrag beinhaltet, es mit sich, daß sich die Überprüfung nur auf die wichtigsten Fälle erstrecken kann, vielleicht sogar nur auf Stichproben. Wir sind aber der Meinung, daß die Energieabnehmer auf die Dauer nicht allein dem guten Willen der Energieversorgungsunternehmungen ausgeliefert sein können, sondern sichergestellt werden muß, daß alle Energieabnehmer entsprechend den Bedingungen, unter denen sie Energie abnehmen, auch wirklich bezüglich der Preise, die sie zu zahlen haben, von ihrem Versorgungsunternehmen gleichgestellt werden, daß sie also nicht diskriminiert wenden.
Das ist an sich durchaus kein neuer Gedanke; er ist bereits im § 25 des Kartellgesetzentwurfs enthalten, und z. B. in der Praxis der USA-Energieaufsicht ist dieser Gedanke seit langem verwirklicht.
Es muß uns auch nachdenklich stimmen, daß in einer großen Anzahl von Energielieferungsverträgen in der Bundesrepublik sogenannte Geheimhaltungsklauseln enthalten sind, die den Abnehmer dazu verpflichten, die Bedingungen, die ihm zugebilligt worden sind, nicht weiterzugeben. Unser Antrag geht daher in seinem Gedankengang über das bisher z. B. in den USA Bekannte nur dadurch hinaus, daß er die Preisaufsicht nicht allein einer Behörde ausliefern will, sondern im Gegenteil den Versuch macht, die Abnehmer mit zu mobilisieren, ihre Mitarbeit zu erhalten. Soweit dies sogenannte Sonderabnehmer sind, wird ja ihr Sachverständnis nicht bestritten werden können.
Ich lege aber Wert auf die Feststellung, daß wir selbstverständlich bezüglich der Höhe der Energiepreise durchaus keine vorgefaßte Meinung haben. Wir sind uns bewußt, daß die Energiepreise in weitem Umfange mit den kommunalen Finanzen im Zusammenhang stehen und daß bei der Kritik dieser Preise vielfach auch auf die Aufgaben der Kommunen Rücksicht genommen werden muß. Jedoch sind wir uns auch bewußt, daß jede monopolartige Stellung die Versuchung in sich schließt, sie auszunutzen, und nicht alle Energieversorgungsunternehmen unterstehen ja bekanntlich direkt oder indirekt einer parlamentarischen Kontrolle. Im übrigen möchte ich bei dieser Gelegenheit unsere Kollegen, die für wirtschaftspolitische Probleme Interesse haben, daran erinnern, welch schlechte Erfahrungen wir hier im Bundestag z. B. allein bei dem Versuch gemacht haben, das doch eindeutig öffentliche Unternehmen des Volkswagenwerks einmal unter parlamentarische Kontrolle zu nehmen oder überhaupt nur Einblick in sein Preisgebaren zu bekommen. Der hinhaltende Widerstand der Leitung des Volkswagenwerks hat es zumindest bis jetzt bewirkt, daß uns ein solcher Einblick nicht gelungen ist.
Wir sind uns durchaus darüber klar, daß es auf dem Gebiete der Energiepreise besondere Probleme gibt. So gibt es das Problem des sagenannten anlegbaren Preises, also z. B. den Fall, daß ein bestimmtes Unternehmen mit Rücksicht auf Auslandskonkurrenz nur einen bestimmten Preis zu zahlen in der Lage ist. Ich denke da u. a. an die deutsche Aluminiumindustrie. Es gibt auch noch das andere Problem, daß sich bestimmte Energieabnehmer in einer besonders günstigen Lage befinden, weil sie selbst aus rein technologischen Gründen Energie verhältnismäßig billig herstellen können und daher beim Aushandeln des Energiepreises gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen in einer sehr günstigen Position sind. Aber all das schließt ja nicht aus, daß letzten Endes der Rest der Energieabnehmer in die Lage versetzt werden muß, zu wissen, inwieweit andere Energieabnehmer ihnen gegenüber bevorzugt werden und inwieweit sie selbst dazu beitragen, daß diese subventioniert werden.
Dazu kommt noch ein ganz anderer Gesichtspunkt. Es ist an der sehr ins einzelne gehenden Investitionskontrolle in der Energiewirtschaft in der Vergangenheit schon erhebliche Kritik geübt worden. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß gerade eine wirksame Preisaufsicht es möglich machen würde, die Investitionskontrolle in Zukunft zugunsten einer gewissen Eigenverantwortung der Energieversorgungsunternehmen einzuschränken.
Weil aber in der Diskussion über unsern Antrag gewisse Vermutungen laut geworden sind, möchte ich ausdrücklich auch noch darauf hinweisen, daß die SPD an eine Diskriminierung der Energiewirtschaft durch diese ihre Bestrebungen überhaupt nicht denkt. Sie alle können sich darauf verlassen, daß die SPD in der Frage der Preisaufsicht von Unternehmungen in monopolartiger Lage in allen Wirtschaftszweigen den gleichen Maßstab anlegen wird. Das wird der Öffentlichkeit sehr bald bei der weiteren Behandlung des Kartellgesetzes erkennbar werden.
Was nun die praktische Durchführung unseres Antrages betrifft, so stehen wir auf dem Standpunkt, daß man darüber reden kann, wie eine Registrierung oder eine Deponierung der Vereinbarungen vor sich gehen soll. Für uns ist letzten Endes nur das Prinzip der Offenlegung, aber nicht die praktische Durchführung im einzelnen maßgebend.
Es ist auch noch die Frage gestellt worden, ob man nicht eine solche Preisüberwachung durch verbesserte Bilanzierungsvorschriften ersetzen könnte. Das ist meiner Ansicht nach nicht der Fall; denn erstens gewähren auch verbesserte Bilanzierungsvorschriften für solche monopolartigen Unternehmungen keinen Schutz gegen Diskriminierungen. Und zweitens gibt auch die Gewinnlage keinen Aufschluß darüber, ob sie etwa auf das Preisgebaren oder eine mehr oder weniger rationelle oder unrationelle Betriebsführung zurückzuführen ist. Das bedeutet keineswegs, daß wir etwa für diese Unternehmensgruppen auf die Dauer auf verbesserte Bilanzierungsvorschriften verzichten wollen. Im Gegenteil, wir werden darauf dringen, daß sie erlassen werden. Wir sind der Meinung, daß beides notwendig ist.
Wir legen Wert darauf, daß unser Antrag, sobald der Bericht der Bundesregierung zum Antrag der CDU/CSU Drucksache 1754 vorliegt, in den zuständigen Ausschüssen gleichzeitig mit diesem beraten wird. Dementsprechend beantrage ich im Namen meiner Fraktion, den Antrag der SPD, Drucksache 1895, dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß — federführend — und dem Kommunalpolitischen Ausschuß — mitberatend — zu überweisen.