Gesamtes Protokol
Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet.Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ichbegrüße Sie herzlich zu unserer Plenarsitzung.Bevor wir in die heutige Tagesordnung eintreten,möchte ich der Kollegin Hilde Mattheis mit allen gutenWünschen für die nächsten Jahre nachträglich zu ihrem60. Geburtstag gratulieren.
Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundeneTagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufge-führten Punkte zu erweitern:ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der FraktionenDIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:Reaktion der Bundesregierung auf den Rüs-tungsbericht und die schwierige Situation desBeschaffungswesens der Bundeswehr
ZP 2 Weitere Überweisungen im vereinfachtenVerfahren
a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-brachten Entwurfs eines Gesetzes überMaßnahmen im Bauplanungsrecht zurErleichterung der Unterbringung vonFlüchtlingenDrucksache 18/2752Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau undReaktorsicherheit
InnenausschussAusschuss für Recht und Verbraucherschutzb) Beratung des Antrags der AbgeordnetenSylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, KaiGehring, weiterer Abgeordneter und derFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENKein Atommüll-Export aus dem ReaktorAVR Jülich in die USADrucksache 18/2624Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Bildung, Forschung undTechnikfolgenabschätzung
Ausschuss für Wirtschaft und EnergieAusschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau undReaktorsicherheitc) Beratung des Antrags der AbgeordnetenDr. Franziska Brantner, Katja Dörner, KaiGehring, weiterer Abgeordneter und derFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENEchte Wahlfreiheit schaffen – Elterngeldflexibler gestaltenDrucksache 18/2749Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Arbeit und SozialesHaushaltsauschussZP 3 Weitere abschließende Beratung ohne Aus-sprache
Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-richts des Ausschusses für Recht und Verbrau-cherschutz
zu dem Streitverfahren vor dem Bundesver-fassungsgericht 2 BvE 5/12 und damit zusam-menhängenden VerfahrenDrucksache 18/2773ZP 4 Erste Beratung des von den AbgeordnetenDr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, LuiseAmtsberg, Kerstin Andreae, weiteren Abgeord-neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzeszur Aufhebung des Asylbewerberleistungsge-setzesDrucksache 18/2736Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Arbeit und Soziales
InnenausschussAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für GesundheitAusschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
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Präsident Dr. Norbert Lammert
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ZP 5 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-richts des Ausschusses für wirtschaftliche Zu-sammenarbeit und Entwicklung
zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz,Friedrich Ostendorff, Claudia Roth ,weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNENWeltagrarbericht jetzt unterzeichnenDrucksachen 18/979, 18/1788ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-richts des Innenausschusses
– zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte,Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, weitererAbgeordneter und der Fraktion DIE LINKEGesetzliche Karenzzeit für ausgeschie-dene Regierungsmitglieder einführen– zu dem Antrag der Abgeordneten BrittaHaßelmann, Luise Amtsberg, Volker Beck
, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENKarenzzeit für ausscheidende Regierungs-mitgliederDrucksachen 18/285, 18/292, 18/2762Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, so-weit erforderlich, abgewichen werden.Der Tagesordnungspunkt 9 wird abgesetzt. Die Ta-gesordnungspunkte der Koalitionsfraktionen rücken ent-sprechend vor. Der Tagesordnungspunkt 16 wird eben-falls abgesetzt und stattdessen die Beschlussempfehlungdes Innenausschusses auf der Drucksache 18/2762 zuden Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Karenzzeit für aus-scheidende Regierungsmitglieder aufgerufen.Darüber hinaus mache ich Sie noch auf eine nachträg-liche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatz-punktliste aufmerksam:Der am 11. September 2014 überwie-sene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem
Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-gebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzeszur Änderung des Gesetzes zur Errichtung ei-nes Sondervermögens „Energie- und Klima-fonds“Drucksache 18/2443Überweisungsvorschlag:Haushaltsauschuss
Ausschuss für Recht und VerbraucherschutzAusschuss für Wirtschaft und EnergieAusschuss für Ernährung und LandwirtschaftAusschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau undReaktorsicherheitIch frage Sie, ob Sie mit diesen vorgetragenen Verän-derungen einverstanden sind. – Das ist offensichtlich derFall. Dann können wir so verfahren.Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute vor einemVierteljahrhundert, am 9. Oktober 1989, zogen in Leip-zig 70 000 Menschen nach einem Friedensgebet in derNikolaikirche über den Innenstadtring – eine machtvolleDemonstration für Freiheit, Selbstbestimmung und De-mokratie gegen die SED-Diktatur. Es war nicht die ersteder großen Massenkundgebungen, die schließlich zumMauerfall und zum Ende der DDR führten. Doch an die-sem Abend wurde der berühmte Punkt erreicht, von demaus es kein Zurück mehr gab. Es war das doppelte Wun-der von Leipzig: die disziplinierte Friedfertigkeit undGewaltlosigkeit der Demonstranten, aber auch die Ein-sicht der örtlichen Funktionäre, der unwiderstehlichenKraft von Zehntausenden Menschen mit Kerzen in denHänden, auch entgegen den Anweisungen aus Berlin,nicht mit Waffengewalt zu begegnen. Dieser 9. Oktober1989 gehört zu den großen, glücklichen Tagen der jün-geren deutschen Geschichte. Wir sind allen dankbar, diedamals viel riskiert haben, als sie es wagten, für Demo-kratie, Freiheit und Bürgerrechte auf die Straße zu ge-hen.
Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei den Men-schen in Hongkong und anderswo auf der Welt, die25 Jahre nach Leipzig wieder mit großem persönlichenMut und Risiko für ihre Rechte, für ihre Freiheit, fürSelbstbestimmung und Demokratie eintreten. Ihnen gel-ten unser Respekt und unsere Unterstützung.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a bis 4 c auf:a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-gebrachten Entwurfs eines Fünfundzwanzigs-ten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbil-dungsförderungsgesetzes
Drucksache 18/2663Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Bildung, Forschung undTechnikfolgenabschätzung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendHaushaltsauschuss mitberatend und gemäß § 96 der GOb) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesre-gierungZwanzigster Bericht nach § 35 des Bun-desausbildungsförderungsgesetzes zur Über-prüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowieVomhundertsätze und Höchstbeträge nach§ 21 Absatz 2Drucksache 18/460Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Bildung, Forschung undTechnikfolgenabschätzung
Ausschuss für Arbeit und SozialesAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendHaushaltsauschussc) Beratung des Antrags der Abgeordneten KaiGehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weitererAbgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Präsident Dr. Norbert Lammert
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Sofort besser fördern – BAföG-Reform über-arbeiten und vorziehenDrucksache 18/2745Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Bildung, Forschung undTechnikfolgenabschätzung
HaushaltsauschussNach einer interfraktionellen Vereinbarung sind fürdie Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Auch dazustelle ich Einvernehmen fest.Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort derBundesministerin Frau Professor Wanka.
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildungund Forschung:Herr Präsident! Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Siezu Beginn dieser Sitzung an den 9. Oktober 1989 erin-nert haben. Das ist für mich der wichtigste Tag, wichti-ger als der 9. November. Es ist ein Tag, an dem man sichimmer wieder freut. Ich erinnere mich nicht nur sehrgerne daran, sondern mir ist es egal, wie wir heute disku-tieren. Ich rege mich gar nicht auf – vielleicht –,
weil ich mich freue, dass wir hier diskutieren könnenund demokratische Verhältnisse haben. Wahrscheinlichkann nur jemand, der jahrelang nicht in einer Demokra-tie gelebt hat, ermessen, wie wichtig sie ist und wie sehrman sich – aus Ihrer Sicht vielleicht naiv – darüberfreuen kann.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Her-ren, es wurde in Deutschland noch nie so viel Geld fürBildung und Forschung ausgegeben wie heute. Das gehtso weiter. Für den Bund kann ich sagen, dass wir in dennächsten Jahren dieser Legislaturperiode eine Steigerungdes Etats des BMBF um noch einmal 25 Prozent habenwerden. Wir alle wissen, wie schwierig diese Steigerungangesichts der Haushaltssituation des Bundes – ichnenne die Stichworte „Konsolidierung“ und „schwarzeNull“ – war. Wir haben also nicht viel oder sogar zu vielGeld. Deshalb haben wir schon im Koalitionsvertrag mitzusätzlichen 9 Milliarden Euro für Bildung und For-schung eindeutige Prioritäten gesetzt. Diese Investitio-nen lohnen sich doppelt: Sie lohnen sich für die Lebens-chancen jedes Einzelnen, egal ob er Schüler, Lehrer,Studierender oder Forscher ist, sie lohnen sich aber auchfür die Volkswirtschaft; denn sie sind der Schlüssel fürWohlstand und Lebensqualität. Das wünschen wir unsfür die nächsten Jahre und Jahrzehnte.
Ich glaube, dass das 25. Gesetz zur Änderung desBAföG-Gesetzes, dessen Entwurf wir heute vorlegen,ein gutes Gesetz ist. Dieses Gesetz gibt es seit über40 Jahren – über die Historie haben wir schon mehrfachgesprochen –, und es hat mittlerweile Millionen jungenFrauen und jungen Männern ein Studium ermöglicht.Schauen wir uns einmal die Zahlen an: Letztes Jahr er-hielten im Jahresdurchschnitt – immer gerechnet auf dasvolle Jahr und nicht darauf, dass jemand 14 Tage oderzwei Monate BAföG bezieht – 620 000 Frauen undMänner BAföG. Dies ist eine wirkliche Größenordnung.
Wir können stolz darauf sein, dass wir in Deutschlandein solches Förderungssystem haben und die Finanzie-rung eines Studiums nicht einfach den Eltern oder denbetreffenden Studierenden überlassen. Man muss sichimmer über die Tatsache im Klaren sein, dass wir mitdieser BAföG-Novelle noch einmal Hunderte von Mil-lionen Euro Jahr für Jahr zusätzlich ausgeben. Das bringtuns in den Bildungsstatistiken der OECD gar nichts. Eswird nicht als Ausgabe für Bildung gerechnet. Wenn hin-gegen beispielsweise in Großbritannien die Studienbei-träge erhöht werden, dann erhöht es die Bildungsausga-ben in Großbritannien.
– OECD. Ich sage es an dieser Stelle. Wir sind uns hiereinig.Das BAföG wird als Sozialausgabe gewertet, gehtaber wesentlich darüber hinaus. Diese Ausbildungsför-derung wollen wir nachhaltig sichern. Mir war es vonAnfang an ein ganz wichtiges Anliegen, in dieser Legis-laturperiode eine BAföG-Reform zu erreichen, die sub-stanziell und strukturell ist. Mit diesem Gesetz sind ganzwichtige Weichenstellungen verbunden. An erster Stellesteht – das ist grundlegend –, dass ab 1. Januar 2015 derBund die Kosten für das BAföG zu 100 Prozent trägt.Das sind rund 1,2 Milliarden Euro. Das ist kein Pappen-stiel. Das ist eine wirklich beträchtliche Größenordnung.
– Zuhören, Herr Gehring. – Damit erhalten die Länderab 1. Januar Geld in dieser Größenordnung,
um es – das steht im Gesetz – für Bildungsausgaben, ins-besondere für Hochschulen, auszugeben. Damit habenwir etwas, was wir die letzten 10, 15 Jahre nicht hatten:Wir haben eine dauerhafte Lösung. Es werden jetzt dau-erhaft Mittel für die entsprechenden Aufgaben zur Ver-fügung gestellt, mit denen zum Beispiel Stellen für denwissenschaftlichen Nachwuchs an Hochschulen, für Pro-fessoren oder für Schulsozialarbeiter geschaffen werdenkönnen. Die Mittel sind vorhanden und können ab dem1. Januar unkompliziert abgerufen werden.
Wir erhöhen vonseiten des Bundes unsere Ausgabenalso nicht erst ab 2016, sondern ab 1. Januar des nächs-ten Jahres. Das ist unsere Leistung.
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Bundesministerin Dr. Johanna Wanka
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Im Bundeshaushalt ist für die inhaltliche BAföG-No-velle, die 2016 in Kraft tritt, ein Volumen von 500 Mil-lionen Euro jährlich eingestellt. Rechnet man die KfW-Mittel dazu, dann sind wir bei 825 Millionen Euro. DerBund legt also für die Belange der Studierenden Jahr fürJahr eine Dreiviertelmilliarde drauf. Damit werden wirunserem Anspruch, für substanzielle und strukturelleVerbesserungen für die Studierenden zu sorgen, gerecht.Mir kam es besonders darauf an, dass wir den Kreisderjenigen, die BAföG erhalten – das wird anhand desVerdienstes der Eltern berechnet –, erweitern. Seit vielenJahren ist die Situation so: Wenn ein StudierenderBAföG bezieht, dann bekommt er darüber hinaus vieleVergünstigungen, zum Beispiel die Befreiung von denRundfunkgebühren usw. Diejenigen, die kein BAföG er-halten, weil ihre Eltern ein bisschen zu viel verdienen,können solche Vergünstigungen nicht in Anspruch neh-men. Deswegen war es ein ganz wichtiges Element, denKreis derjenigen, die BAföG-berechtigt sind, zu erwei-tern.Wir haben die Freibetragsgrenze um 7 Prozent erhöht,das erreicht nicht nur Geringverdiener. 2012 betrug derdurchschnittliche monatliche Bruttoverdienst einer Fa-milie in Deutschland 4 000 Euro. Die BAföG-Novelleführt dazu, dass die Grenze für die BAföG-Berechtigungbei 5 390 Euro brutto liegen wird. Gerade den jungenMenschen aus Familien mit mittlerem Einkommen wirddadurch in starkem Maße entgegengekommen.
Der Kreis derer, die BAföG-berechtigt sind, wird um110 000 erhöht.
Dabei geht es um junge Menschen, die wirklich ein gan-zes Jahr lang BAföG bekommen.Herr Gehring, ich habe Sie heute früh im Radio ge-hört. Ich muss sagen: Sie haben da etwas ganz Falscheserzählt.
– Ja, es ist nicht vorstellbar, war aber so. – Herr Gehringsagte heute früh: „60 000 fallen dann raus, das hat mirsogar das Ministerium bestätigt.“ – Gucken Sie sich malunseren Gesetzentwurf an, das steht da nicht drin.
Sie haben aufgrund der Prozentangaben versucht, zurechnen, und Sie haben falsch gerechnet.
Es gibt eine Drucksache. Jeder kann das nachlesen.
Wir brauchen uns also nicht gegenseitig etwas zuzuru-fen.Wir haben in vielen Bereichen Anpassungen vorge-nommen. Die Bedarfssätze für die Studierenden steigenum 7 Prozent. Wir erhöhen den Wohnzuschlag auf250 Euro. Das heißt, für diejenigen Studierenden, die diemaximale Förderung erreichen und auswärts wohnen,erhöht sich der Betrag, den sie erhalten, um 9,7 Prozent,also um fast 10 Prozent. Das ist eine gute Größenord-nung. Gemessen an anderen sozialen Leistungen ist daswirklich beträchtlich.Bisher war der Kinderbetreuungszuschlag gestaffelt:113 Euro für das erste Kind, 85 Euro für das zweite. Nunwird er einheitlich angehoben. Es spielt keine Rollemehr, ob man ein, zwei oder mehr Kinder hat. So lassensich Elternschaft und Studium besser miteinander ver-binden.Wir haben die Hinzuverdienstgrenze für die BAföG-Empfänger erhöht. So erhalten die Studierenden dieMöglichkeit, die Änderungen im Sozialversicherungs-recht voll zu nutzen. Wir haben den Vermögensfreibe-trag erhöht. Ein Auto wird also beispielsweise in der Re-gel nicht mehr angerechnet.Wir haben die Förderungslücke, die sich in der Zeitzwischen Bachelor und Master ergab, weitgehend ge-schlossen. Das haben die Studierenden schon lange ge-wollt; denn die bisherige Regelung hat die Studierendenhart getroffen. Das war den Studierenden wichtiger alsdie Erhöhung von Bedarfssätzen.
Wir haben auch die Internationalität des BAföGweiter gestärkt. Das betrifft die Ausweitung der För-derungsberechtigung sowohl auf Auszubildende im eu-ropäischen Ausland als auch auf nichtdeutsche Auszu-bildende.Ein Punkt ist mir besonders wichtig; diesbezüglichbin ich dem Innenminister, Herrn de Maizière, sehr ver-bunden: Ich bin sehr froh – das war unser gemeinsamerWunsch –, dass wir uns darauf verständigen könnten,dass diejenigen, die geduldet bei uns leben oder über ei-nen humanitären Aufenthaltstitel verfügen, nicht, wiebisher, eine Vierjahresfrist abwarten müssen, ehe sieBAföG-berechtigt sind, sofern sie in diese Richtung ge-hen wollen, sondern bereits nach 15 Monaten BAföG-berechtigt sein werden.
Die Abschlagszahlungen werden erhöht. Auch das istwichtig; denn manchmal dauert es eine Weile, bis überdie genaue BAföG-Höhe entschieden wird.
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Bundesministerin Dr. Johanna Wanka
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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder ab dem1. August 2016 sicherstellen, dass flächendeckend eineelektronische Antragstellung möglich ist.
Es ist doch ein Witz, wenn gerade Studierende, die allesdigital erledigen, ihren BAföG-Antrag nicht elektronischstellen können. Dies wird ab 2016 möglich sein, undauch das ist für die Studenten sehr wichtig.Uns liegt ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vor.In diesem Antrag attestieren Sie uns – ich zitiere –, dasswir „begrüßenswerte Schritte“ in den „zentralen Aspek-ten“ des BAföG unternommen haben. Aber
dann kommt es: mehr Forderungen.
Natürlich fordern Sie eine stärkere Erhöhung der För-dersätze für alle; darüber brauchen wir gar nicht zu dis-kutieren. Sie fordern eine Vollfinanzierung, wollen denKreis der Berechtigten ausweiten etc.
Das heißt, wir finden eine, wie ich finde, ein bisschenlieblose Aneinanderreihung von Forderungen vor. Siesagen, was man alles noch hätte zahlen können. Beson-ders traurig finde ich, dass der Antrag keinerlei Konkre-tisierung enthält. Wie stellt man sich das vor? Waswünscht man sich anders?
Es gibt also keine seriöse Konkretisierung dessen, wasman beabsichtigt. Diese zwei Seiten münden in einenPrüfauftrag an die Bundesregierung – ich zitiere –: DieBundesregierung wird aufgefordert, „Vorschläge zu un-terbreiten, wie das BAföG überarbeitet werden“ kann.Das ist die Quintessenz des Antrags der Grünen. Genaudiese Vorschläge haben wir vorgelegt.
Opposition kann man unterschiedlich auffassen:
Man kann versuchen, konstruktiv mitzugestalten, oderman mäkelt als Opposition und summiert einfach Forde-rungen und Wünsche. Dass die Grünen Letzteres tun,finde ich ein bisschen schade. Ich glaube, Sie können esbesser.
Das ist ein Riesenpaket. Insgesamt geht es um fast2 Milliarden Euro ab 2016, Übernahme der BAföG-Kos-ten plus Novelle. Ein Paket in einer solchen Größenord-nung gab es überhaupt noch nicht. Dazu wird aber ge-sagt – das werden wir in den nachfolgenden Redenhören –: Ja, mit der BAföG-Reform werden die richtigenSchritte unternommen, aber schlimm ist, dass das nichtschon 2015 in Kraft tritt, sondern erst 2016. Diese For-derung ist total verständlich. Das fordert jeder Studie-rende, und das fordern die Eltern der Studierenden; dasist doch klar. Es gibt etwas Schönes – sehr viel mehrGeld und Unterstützung für mehr Studierende –, dawünscht man sich das doch so schnell als möglich, ambesten übermorgen.
Das können Sie als Grüne aber nicht einfach so sagen.Das kann sich jeder wünschen; das ist klar. Aber Sie alsGrüne können das nicht so sagen; denn Sie sind mittler-weile in sieben Landesregierungen. Ihr Pech!
Sie sind Teil dieser Landesregierungen. Die Regierun-gen dieser Bundesländer haben der BAföG-Novelle jah-relang nicht zugestimmt. Sie haben es abgelehnt, dasswir das BAföG überarbeiten.
– Ich war dabei. – Deswegen ist diese Forderung, wenndie Grünen sie stellen – ich meine nicht aus Sicht derStudierenden –, eine populistische Forderung.Meine Damen und Herren, Sie könnten jetzt sagen:Okay, wir machen das ab 2015. Wir haben diese825 Millionen Euro ab 2015. Falls die Bundesländer sa-gen: „Okay, der Bund soll das BAföG erst ab dem 1. Julinächsten Jahres zu 100 Prozent übernehmen“, könnteman das machen. Aber Politik beginnt beim Betrachtender Wirklichkeit.
Wir haben uns mit den Länden verständigt. Wir habeneine Win-win-Situation. Deswegen haben wir in der Ko-alition gesagt: Wir akzeptieren das so. Das ist gut für dieBundesländer, und das ist gut für die Studierenden. Wirstarten die Novelle einvernehmlich im Jahr 2016.Zusammenfassend kann man sagen, dass wir mit derdauerhaften und vollen Übernahme des BAföG durchden Bund, glaube ich, in der langen Geschichte desBAföG ein Zeichen setzen, dass dieses Reformpaket einbeispielloses Volumen hat, dass wir die Ausbildungsför-derung dadurch dezidiert weiter stärken, dass wir ver-lässlich sind und dass wir viel für Bildungsgerechtigkeit
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5224 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Bundesministerin Dr. Johanna Wanka
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in der Bundesrepublik Deutschland tun. Ich glaube, dervorgelegte Gesetzentwurf ist so gestaltet, dass Sie mitgutem Gewissen zustimmen können.Danke.
Das Wort erhält nun die Kollegin Nicole Gohlke für
die Fraktion Die Linke.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! TausendeStudierende warten auf eine BAföG-Erhöhung. Tau-sende warten darauf, endlich BAföG zu beziehen, oderwarten und hoffen, dass sie nicht aus der Förderung he-rausfallen. Tausende warten darauf, dass sie die Mietenin den Unistädten besser aufbringen können. ZahlloseSchulen warten darauf, saniert zu werden, Eltern wartenauf Kitaplätze und auf Ganztagsschulen, und Lehrerin-nen und Lehrer warten auf kleinere Klassen.Was macht die Große Koalition? Statt eine schnelleund unkomplizierte Lösung zu finden, feilt sie an einemDeal aus BAföG-Novellierung und Neuregelung des Ko-operationsverbots und löst am Ende keines der beidenProbleme. Die Studierenden warten jetzt noch einmalzwei Jahre, bis die BAföG-Erhöhung endlich wirksamwird. Kein einziges Problem in keinem einzigen Bil-dungsbereich ist wirklich und grundsätzlich angepacktund gelöst worden.
Was die Bundesregierung hier macht, ist gerade ein-mal eine kleine Begrenzung des Schadens, den sie selbstangerichtet hat. Vor acht Jahren haben Sie sich als dama-lige Große Koalition selbst die Steine in den Weg gelegt,die Sie jetzt daran hindern, aktiv zu werden. Denn seitder Föderalismusreform von 2006 darf der Bund bei derFinanzierung von Bildung nicht mehr mithelfen. Bil-dung wurde damals in die alleinige Zuständigkeit derLänder übergeben.
Nur im Wissenschaftsbereich blieb die Möglichkeit,zeitlich beschränkt einzelne Projekte zu fördern.Mit der Föderalismusreform II haben Union und SPDnoch eins draufgesetzt auf den Quatsch mit dem Koope-rationsverbot. Allein diese Wortschöpfung hätte übri-gens eine Nominierung als Unwort des Jahres verdientgehabt.
Mit der Föderalismusreform II haben Sie den Wettbe-werb noch weiter verschärft. Sie haben nach einem Jahr-zehnt Steuersenkungen für Reiche auch noch die Schul-denbremse eingeführt, die den Ländern jetzt die Luftzum Atmen raubt. Die Folgen dieser Politik kann jederganz genau betrachten: Bildung wird kaputtgespart,
an Hochschulen werden Fächer und Institute weggestri-chen, Mensaessen wird teurer, Wohnheimmieten werdenerhöht, Gebäude verfallen und die Situation des Lehrper-sonals wird immer prekärer.Jetzt liegt hier ein neues Paket vor, durch das Abhilfegeschaffen werden soll. Der Bund übernimmt die kom-plette Finanzierung des BAföG, im Gegenzug sollen dieLänder der Lockerung des Kooperationsverbotes zustim-men, und die frei werdenden Mittel, die dadurch entste-hen, dass der Bund das BAföG übernimmt, sollen dieLänder in die Hochschulen stecken. Das hat Frau Wankagerade ausgeführt. So weit die Planungen der GroßenKoalition.Man denkt zuerst, dass jetzt zumindest die richtigenStellschrauben angepackt wurden. Aber dann schautman sich das ganze Konstrukt genauer an und stellt fest,dass Schwarz-Rot, wenn es hochkommt, die Stellschrau-ben vielleicht lockert, aber sicherlich nicht wirklichdreht. Sie weigern sich, an die grundsätzlichen Problemeheranzugehen. An die strukturellen Fehlkonstruktionenund an die chronische Unterfinanzierung gehen Sie nichtran.
Das, was die Koalition hier als Meilenstein zu feiern ver-sucht, ist in Wirklichkeit die Fortsetzung einer kurzatmi-gen und planlosen Politik, leider mit gravierenden Fol-gen für Schülerinnen und Schüler, für Eltern und fürStudierende. Das ist das Verheerende an der Situation.
Kommen wir einmal zu den Details: Die Länder sol-len jetzt durch die Übernahme der Kosten für das BAföGdurch den Bund mehr Mittel zur Verfügung haben unddiese in die Hochschulen stecken. Aber die Länder set-zen die Gelder doch gar nicht so ein, wie es von Ihnengeplant wurde.In fast allen Bundesländern, die Angaben zur Verwen-dung der Gelder gemacht haben, liegen die Beträge, diejetzt zusätzlich in die Bildung gehen sollen, niedriger,als es von der Bundesregierung angekündigt wurde. Of-fensichtlich wird ein Teil der Gelder schlicht dazu ver-wandt, um die klammen Länderhaushalte zu sanieren.Darüber hinaus setzen einige Bundesländer selbst anderePrioritäten als von der Regierung gewollt: Niedersach-sen will jetzt die Gelder lieber in den Kitaausbau undSchleswig-Holstein lieber in die Schulen stecken.
Jetzt ist der Aufschrei bei den Hochschulen verständ-licherweise groß, denn die finanzielle Not ist angesichtssteigender Studierendenzahlen und jahrelanger Unterfi-nanzierung groß. Der Präsident des Deutschen Hoch-schulverbandes, Professor Kempen, nannte die Tatsache,
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Nicole Gohlke
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dass die Gelder nun wohl zu einem großen Teil ebennicht bei den Hochschulen ankommen werden, schlichteine „Schweinerei“.
Ich kann seine Wut verstehen; denn die Koalition hat Er-wartungen geweckt, denen sie jetzt gar nicht gerechtwerden kann.Es ist doch einfach dilettantisch, wenn die Bundesre-gierung auf meine Nachfrage, welche Ländervertreter ei-gentlich an dieser Vereinbarung beteiligt waren, antwor-ten muss, dass bis auf den Ersten Bürgermeister vonHamburg überhaupt keine Ländervertreter mit am Tischsaßen, sondern dass diese Vereinbarung einzig durch dieKoalitionsspitzen im Bund verabredet wurde. Das mussman erst mal hinkriegen: eine Vereinbarung mit denLändern zu verkünden, an der die Länder nicht beteiligtwaren, und sich dann aber ganz empört zu zeigen, dassdie Länder einfach Dinge anders entscheiden, als dieGroße Koalition sich das ausgedacht hatte.
Aber mal ganz ehrlich: Was ist das eigentlich für einetraurige Debatte, die wir hier führen müssen? Es ist eineDebatte, in der sich Bundespolitiker mit Landespoliti-kern darüber streiten, was wichtiger ist und wohin dasGeld gehen soll: in die frühkindliche Bildung, in die Ki-tas oder zu den Studierenden in die Unis, in gute Schu-len oder in gute Arbeitsbedingungen in der Wissen-schaft. So ein Gegeneinander-Ausspielen von Bildungist unerträglich.
Wie muss eine solche Diskussion bei den Menschenankommen? Da rügt der Bund die Länder, weil Geld inSchulen investiert wird. Da werde ich als Hochschul-politikerin in Interviews gefragt, wie schlimm ich esfinde, wenn Kitaplätze statt Studienplätze geschaffenwerden. Was ist das für eine Frage!
Natürlich will man beides: gute Studienbedingungen anden Unis und gute Bedingungen in den Kitas und Schu-len.
Ich finde es armselig, wie diese Regierung hier eineSituation konstruiert hat, in der man sich vor lauterschlecht gemachter Politik entscheiden muss, ob die Bil-dung der Dreijährigen oder die der 19-Jährigen Vorranghat.
Und dabei wäre die Lösung denkbar einfach: Wenn wirdieses absurde Verbot, dass Bund und Länder in der Bil-dung zusammenarbeiten dürfen, endlich komplett ab-schaffen würden, hätte sich das Problem erledigt.
Der Bund muss die Möglichkeit haben, Bildung direktzu finanzieren. Dann bräuchte es kein Feilschen umPrioritäten und um Zuständigkeiten, dann bräuchte eskeine Deals, und Frau Wanka müsste im Übrigen nichtständig große Ankündigungen machen, für deren Umset-zung sie dann aber gar nicht zuständig ist – der Bundhätte schlicht und ergreifend Verantwortung.
Frau Wanka, ich frage mich auch, ob Sie Ihre oft wie-derholte Aussage, wie sehr Sie die Länder finanziell ent-lasten, eigentlich noch selbst glauben. Jetzt ist Ihnen of-fenbar übers Wochenende der nächste Einfallgekommen, und Sie fordern, die Länder müssten sich anden DFG-Programmpauschalen beteiligen, sonst stündegar der Hochschulpakt zur Disposition.
Aber die BAföG-Gelder werden doch nicht mehr, nurweil man oft über sie redet.
Was Sie da machen, ist nichts anderes, als die Substanzder Hochschulen noch weiter anzugreifen und mit denPerspektiven der jungen Menschen zu spielen.Was die Bundesregierung hier mit ihrem „Paket“ aufden Tisch legt, ist am Ende weder eine zufriedenstel-lende Lösung für das BAföG – angesichts dessen, dassSie die Erhöhung einfach mal um zwei Jahre aussitzen,scheinen Sie die Lebensrealität der Studierenden nicht sorichtig vor Augen zu haben –,
noch präsentieren Sie hier eine Lösung für die Finanzie-rung von Bildung insgesamt. Das hätten aber alle, dieStudierenden genauso wie die Schülerinnen und Schülerund die Kitakinder, verdient.Vielen Dank.
Für die SPD-Fraktion hat nun Thomas Oppermann
das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen undHerren! Ich möchte mich zunächst einmal bei Bundes-ministerin Wanka und bei den Bildungspolitikern derKoalitionsfraktionen, allen voran Hubertus Heil undErnst Dieter Rossmann, dafür bedanken,
dass es gelungen ist, diesen Gesetzentwurf so zügig zuberaten. Wir erhöhen heute das BAföG. Wir stärken dieBildungsfinanzkraft der Länder, und wir lockern das
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Thomas Oppermann
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Kooperationsverbot. Das ist in der deutschen Bildungs-politik ein großer Schritt nach vorne.
Wenn Sie sich fragen, warum ich als Fraktionsvorsit-zender in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs hierreden darf, dann gibt es dafür eine Erklärung: Für unsSozialdemokraten hat das BAföG eine ganz besondereBedeutung: Das BAföG wurde 1971 von der sozial-libe-ralen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt einge-führt. Es ist bis heute eines der besten Instrumente, umjungen Menschen durch Bildung und Leistung den so-zialen Aufstieg in einer modernen Gesellschaft zu er-möglichen.
Generationen von Studierenden haben vom BAföGGebrauch gemacht. Rund 4,5 Millionen junge Menschenwurden bis heute gefördert. Damit wurde das zentraleVersprechen der sozialen Marktwirtschaft eingelöst,nämlich dass alle, unabhängig von ihrer Herkunft, diegleichen Chancen auf Bildung und Ausbildung habenmüssen und darauf, etwas aus ihrem Leben zu machen.
In diesem Sinne hat das BAföG lange Zeit unglaub-lich gut funktioniert. Seit gestern kann ich Ihnen dafürein ganz prominentes Beispiel nennen: Nach langer Zeithat Deutschland wieder einen Nobelpreis gewonnen.Der Göttinger Physiker und Max-Planck-ForscherStefan Hell wurde mit dem Nobelpreis ausgezeichnet:
für seine bahnbrechenden Forschungen in der Nano-Bio-photonik, in der Lichtmikroskopie.Stefan Hell ist Mitte der 70er-Jahre als 15-Jährigeraus dem rumänischen Banat nach Deutschland einge-wandert. Er musste sich hier erst einmal neu orientieren.Er hat als Schüler BAföG bekommen. Daran können Siesehen, wie weit es BAföG-Empfänger bringen können.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, Professor Hellauch von hier die besten Glückwünsche zu übermitteln.Seine Auszeichnung ist eine große Ehre für den gesam-ten Wissenschaftsstandort Deutschland.
Dabei war die Wirkung des BAföG keineswegs aufdas Finanzielle beschränkt; denn es gab beim Hoch-schulzugang nicht nur finanzielle, sondern es gab immerauch kulturelle Barrieren. In vielen Arbeiter- und Nicht-akademikerfamilien wurde es oft nicht als statthaft ange-sehen, Abitur zu machen oder sich gar auf ein Studiumeinzulassen, nach dem Motto: Da gehören wir nicht hin. –Das BAföG dagegen hat eine ganz andere Botschaft ver-mittelt: Ihr seid hier willkommen. Euch wird geholfen,wenn ihr Hilfe braucht. – Das hat vielen Eltern die Angstvor einem Studium ihrer Kinder genommen. Das hat vie-len jungen Menschen die Tür für eine Hochschulbildunggeöffnet.
Ich muss sagen: Kaum etwas anderes hat unsere Gesell-schaft so positiv verändert wie diese unglaubliche Bil-dungsexpansion seit den 70er-Jahren.
Vor der Einführung des BAföG war das Studium nurganz wenigen Auserwählten vorbehalten. Ende der 60er-Jahre hatten wir etwa 300 000 Studierende, die Akade-mikerquote lag bei 5 Prozent. Damit wäre Deutschlandheute bei weitem nicht mehr wettbewerbsfähig. Aber mitder Einführung des BAföG hat sich das schnell geändert:Die Anzahl der Studierenden hat sich innerhalb von zehnJahren verdoppelt. Heute haben wir 2,6 Millionen Stu-dierende, so viel wie noch nie zuvor.Diese gewaltige Bildungsexpansion hat unser Landökonomisch und sozial von Grund auf verändert. Sie hatgut ausgebildete Fachkräfte und kaufkräftige Mittel-schichten und den damit verbundenen Wohlstand her-vorgebracht. Damit hat das BAföG unsere Gesellschaftnicht nur sozial gerechter und durchlässiger gemacht,sondern es hat auch ganz maßgeblich zur Modernisie-rung unserer Volkswirtschaft beigetragen. Ohne Bun-desausbildungsförderung wäre die Entwicklung unseresLandes zu einer modernen Industrie- und Dienstleis-tungsgesellschaft so nicht gelungen. Deshalb, meine Da-men und Herren, ist es richtig, dass wir diese Erfolgsge-schichte des BAföG jetzt fortschreiben.
Frau Wanka hat berichtet, was wir tun. Wir erhöhendie Freibeträge und Bedarfssätze um 7 Prozent. Michfreut besonders, dass wir dadurch, durch die Erhöhungder Freibeträge, zusätzlich 100 000 jungen Menschendie Förderung durch BAföG erlauben. Das ist eine ganzgezielte Förderung für Kinder aus den Mittelschichten,die jetzt stärker gefördert werden. Auch beim Meister-und Schüler-BAföG werden die Bedarfssätze angepasst.Wer über BAföG redet, sollte nicht unerwähnt lassen,dass fast 150 000 junge Menschen an Berufsschulen mitBAföG gefördert werden,
um sich auf ein Fachabitur, ein Wirtschaftsabitur oderSonstiges vorzubereiten und möglicherweise dann eineAusbildung oder ein Studium zu ergreifen.Insgesamt ist das die größte BAföG-Anhebung seit2008. Indem wir den Kreis der Anspruchsberechtigten
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Thomas Oppermann
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erweitern, erhöhen wir für viele die Bildungschancen.Das ist auch notwendig, meine Damen und Herren; dennBildung, Ausbildung, Studium und Weiterbildung sindnach wie vor der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. EinBlick auf den Arbeitsmarkt belegt das. Die Arbeitslosen-quote bei Akademikern liegt bei ungefähr 2,5 Prozent.Das ist praktisch Vollbeschäftigung. Bei Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmern mit einer Ausbildung liegtsie bei 5 Prozent, und bei Ungelernten liegt sie bei 19,20 Prozent. Letzteres muss uns natürlich Sorgen ma-chen.Fast 1,5 Millionen der 20- bis 30-Jährigen in Deutsch-land haben keinen Schulabschluss. Sie werden keineAusbildung machen können. Die können wir mit BAföGnicht erreichen; dafür brauchen wir andere Angebote.Aber wir können heute schon dafür sorgen, dass in Zu-kunft alle einen Schulabschluss und eine Berufsaus-bildung machen. Dafür ist diese BAföG-Reform dererste Schritt. Denn wir beschränken uns nicht auf eineBAföG-Erhöhung, sondern wir machen eine Reform miteinem Doppeleffekt.Erstens bekommen die aktuell geförderten Studieren-den mehr Geld, und wir erweitern den Kreis der Geför-derten. Aber zweitens entlasten wir die Länder bei denBAföG-Kosten jährlich um 1,17 Milliarden Euro. DieseEntlastung durch den Bund führt dazu, dass die Länderin dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro mehr fürBildung zur Verfügung haben: für Kitas, Schulen undHochschulen. So ist es verabredet, und wir werden ge-nau darauf achten, dass diese frei werdenden Mittel auchtatsächlich in die Bildung investiert werden.
Ich hoffe sehr, dass die Länder jeden Cent dieser freiwerdenden Mittel in die Bildung investieren, die früh-kindliche Bildung stärken;
denn die Qualität von Kitas und Grundschulen hat ganzgroßen Einfluss darauf, wie sich Sprache, Intelligenzund Kreativität bei jungen Menschen entwickeln.
Viel zu lange haben wir für die frühen Stufen des Bil-dungssystems, wo am stärksten über die Chancen ent-schieden wird, das wenigste Geld ausgegeben. Das wer-den wir jetzt ändern, meine Damen und Herren.
Mit dieser Reform können wir dafür sorgen, dassjunge Menschen, die heute noch weit von BAföG ent-fernt sind, durch einen guten Schulabschluss an BAföGherangeführt werden. Erstmals in Deutschland haben wirgenauso viele Studierende wie junge Menschen im dua-len System. Aber das bedeutet nicht, dass die Berufsaus-bildung in Zukunft weniger wichtig wird, ganz im Ge-genteil.
Die ganze Welt beneidet unsere Wirtschaft um ihreFacharbeiter, für das, was sie heute können, vor allemaber dafür, was sie morgen können werden bzw. wie ent-wicklungsfähig sie sind. Das spüren wir gerade in dersich durch Vernetzung und Digitalisierung rasch verän-dernden Produktion, Stichwort: Industrie 4.0. Wir brau-chen Ingenieure. Aber wir brauchen auch exzellent aus-gebildete Facharbeiter und Techniker; das ist wichtig.
Deshalb werden wir nicht zulassen, dass die beruflicheBildung und die akademische Bildung gegeneinanderausgespielt werden.
Wir werden dafür sorgen, dass auch der Weg über die be-rufliche Bildung attraktiv bleibt und nicht zu einer Sack-gasse wird. Wir haben die Allianz für Aus- und Weiter-bildung. Wir werden noch in dieser Legislaturperiodedas Meister-BAföG deutlich reformieren und verbes-sern.
Ich bin dafür, dass wir beide Bildungswege gleichwertschätzen und fördern, weil wir beide brauchen, umunsere industriellen Vorteile voll zu nutzen und auszu-bauen. Lassen Sie uns daran arbeiten!Vielen Dank.
Ich erteile das Wort dem Kollegen Kai Gehring für
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! DieKoalition ist selbstzufrieden. Die Studierenden, Schülerund Eltern können es aber nicht sein. Als Arbeiterkindsage ich sehr klar: Das BAföG ist Chancengerechtig-keits- und Bildungsaufstiegsgesetz. Deswegen hat esdeutlich mehr verdient als das, was Sie als Koalitionheute vorlegen. Herr Oppermann, es ist enttarnend, dassSie vor allem über die letzten 40 Jahre referiert habenund weniger darüber, was die nun anstehende Novellebringt.
Vier Jahre ohne BAföG-Reform haben die Ausbil-dungsfinanzierung für Studierende und Schüler schlicht-weg geschwächt. In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sieals Koalition das BAföG glatt vergessen. Wie peinlichwar das eigentlich? Nun hat die Regierung doch noch er-
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Kai Gehring
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kannt, dass sie beim BAföG nicht untätig bleiben darf.Mit dieser Fünfundzwanzigsten BAföG-Novelle widmetsich die Bundesregierung sicherlich vielen Baustellen.Sie geht diese aber überaus halbherzig an. Alle Änderun-gen sollen zudem erst in zwei Jahren, also Ende 2016,greifen. Beides ist enttäuschend.
Das bedeutet: Weil Sie als SPD und Union nicht zügighandeln, werden allein in den nächsten beiden Jahren60 000 junge Menschen aus dem BAföG-Berechtigten-kreis herausrutschen. Frau Wanka, wir Grüne beherr-schen die Grundrechenarten und überstehen damit jedenFaktencheck.
Die Zahl von 60 000 Studierenden ist noch tief gestapelt;denn 2011, 2012, 2013 und 2014 gab es keine BAföG-Reform,
es gab aber eine Preisentwicklung, eine Inflation, undeine Einkommensentwicklung. Das heißt, aus demBAföG-Berechtigtenkreis sind noch ein paar Tausendmehr herausgerutscht. Dass die Generationen, die zwi-schen 2010 und Ende 2016 nicht von einer BAföG-Re-form profitieren konnten, also zwölf Semester studierthaben, ohne dass sich etwas zu ihren Gunsten veränderthat, Nullrunden verordnet bekommen haben, verletztden Grundsatz der Chancengerechtigkeit. Das ist einRückschlag für Studierende und Eltern. Das können wirnicht hinnehmen.
Frau Wanka, Sie verordnen der jungen Generationzwei weitere BAföG-Nullrunden; das muss heute so klarausgesprochen werden. Damit verzögern Sie nicht nurdie überfällige soziale Öffnung der Hochschulen. Viel-mehr handeln Sie in Zeiten des Fachkräftemangels öko-nomisch kurzsichtig. Ihre BAföG-Novelle bringt zu we-nig und kommt viel zu spät. Laut Novelle wird der Bundin rund drei Monaten, ab dem 1. Januar 2015, für dasBAföG allein zuständig sein. Das heißt, Sie als Bundes-regierung können sich ab sofort nicht mehr hinter denLändern verstecken, sondern können das BAföG im Al-leingang ändern. Es gibt deshalb keinen Grund, Studie-renden und Schülern weitere Warteschleifen zu verord-nen. Statt eines kleinen Wurfs 2016 brauchen diesesofort ein höheres und besseres BAföG. Sie müssen klot-zen statt kleckern.
Das BAföG soll zum Leben reichen und Studieren fi-nanzieren. Es soll insbesondere diejenigen zum Studiumermuntern, deren Eltern wenig verdienen, nicht studiertoder eine Einwanderungsgeschichte haben. Dafür brau-chen wir eine Studienfinanzierung, die deutlich höher,weniger bürokratisch, Bologna- und familiengerechterist.Auch wenn der Regierungsentwurf dazu einige Schritteenthält, fragen wir uns schon, warum einige wesentlichePunkte fehlen. Warum erhöhen Sie den Kinderzuschlagfür BAföG-berechtigte Eltern erst in zwei Jahren? Wa-rum ermöglichen Sie keine Teilzeitförderung? Warumerhöhen Sie die Förderdauer für Studierende, die Ange-hörige pflegen, nicht? Und warum sperren Sie sich ge-gen den Grünen-Vorschlag eines Weiterbildungs-BAföG,anstatt endlich gezielt in das lebenslange Lernen zu in-vestieren?
Warum halten Sie auch an diesem ungerechten Prestige-projekt und letztlich Ladenhüter „Deutschlandstipen-dium“ fest, anstatt auch diese Mittel endlich ins BAföGzu investieren und etwas für Bildungsaufstieg zu tun?All diese Punkte könnten Sie doch jetzt in Ihrer No-velle angehen. Es darf nicht sein, dass die junge Genera-tion nach der teuren Rentenreform noch einmal dasNachsehen hat. Bei der Rente zügig geklotzt und beimBAföG langsam gekleckert: Das ist weder chancen-noch generationengerecht.
Ich will Ihnen noch zu drei zentralen Punkten etwassagen,
wo wir als Grüne Alternativen zur Regierung vorgelegthaben; denn wer das BAföG substanziell verbessernwill, muss erstens den Fördersatz für Studierende undSchüler deutlich steigern sowie auch die Freibeträgedeutlich höher schrauben, damit das Mittelschichtslochim BAföG nicht weiter wächst, sondern endlich wiederdie Zahl der BAföG-Berechtigten.Ich sage es Ihnen noch einmal: Wenn Sie als Koali-tion in zwei Jahren die BAföG-Sätze um 7 Prozent erhö-hen, ignorieren Sie die Preis- und Einkommensentwick-lung; dann surfen Sie unter der Inflation durch. IhreErhöhung klingt gut, hält mit der Inflation aber keines-falls Schritt.
Das heißt, 2010 war BAföG mehr wert, als es 2016 wertsein wird. Deswegen beantragen wir: Bedarfssätze undFreibeträge müssen um 10 Prozent rauf, und zwar zumnächstmöglichen Zeitpunkt.
Zweitens. Wir sehen doch, was in den Universitäts-städten los ist, wie schwierig es ist, als Student Wohn-raum zu finden. Wir wollen deshalb auch, dass Wohn-kosten angemessen erstattet werden. Für 250 Euro, dieSie hier als Pauschale ansetzen, gibt es in München,
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Kai Gehring
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Köln oder Hamburg wohl kaum eine Studentenbude.Wir wollen die Mietkostenpauschale staffeln und an dieregionalen Durchschnitte anpassen. Die eigene Woh-nung ist ein wichtiger Schritt zur Selbstständigkeit, diegerade für Studierende aus einkommensarmen Eltern-häusern leichter zu finanzieren sein muss. Also, auch dasist dringend verbesserungsbedürftig.
Drittens. Mich ärgert es seit vielen Jahren, dass im-mer wieder viele Jahre bzw. mehrere Studierendengene-rationen ins Land gehen, bevor sich beim BAföG etwastut. Das ist ungerecht und unbefriedigend. Wir fordernSie daher auf, im BAföG Indizes für eine dynamische,regelmäßige und automatische Erhöhung von Fördersät-zen und Freibeträgen einzuführen.
Die SPD wollte das auch, die CDU offensichtlich nicht.Beim ALG und bei der Rente geht’s, sogar bei den Diä-ten geht’s; bei den Studierenden nicht. Sorgen Sie end-lich für eine automatische Anpassung. Dann ist nämlichSchluss mit Regierungswillkür. Das bringt mehr Be-rechenbarkeit und Verlässlichkeit ins BAföG. Deshalbsollten Sie diesen Schritt jetzt tun.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Anfang derparlamentarischen Debatte um die FünfundzwanzigsteBAföG-Novelle, und ich bin am Ende meiner Rede an-gelangt.
Sehr gute Beobachtung.
Nutzen wir die neuen Freiheiten, die darin bestehen,
dass der Bund ab 2015 das BAföG allein finanziert.
Union und SPD können und müssen sich hier im Hohen
Hause einen Ruck geben und die soziale Öffnung der
Hochschulen forcieren, statt weiter zu verzögern. Eine
echte BAföG-Reform – die geht besser, und die geht
schneller. Das lesen Sie im Grünenantrag. Ich freue mich
auf die weiteren Beratungen.
Nächster Redner ist der Kollege Stefan Kaufmann für
die CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Meine Damen und Herren! Wir reden auch dieser Tageviel über Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen.Gerade vorhin hatten wir ein interfraktionelles Gesprächmit der Initiative „ArbeiterKind.de“, die sich zum Zielgesetzt hat, den Anteil der Arbeiterkinder unter den Stu-dierenden zu erhöhen. Für all diese Bemühungen gibt esein Instrument, ja ein Zauberwort, um das uns viele Staa-ten beneiden, meine Damen und Herren: BAföG.Wir haben es gehört: Über 4,5 Millionen junge Men-schen, Studierende, Schüler und Meisterschüler, habenbisher von diesem Gesetz profitiert – eine wahre Er-folgsgeschichte. Ich bin Ihnen, lieber Herr Oppermann,dankbar, dass Sie in diesem Zusammenhang explizit aufdie Bedeutung der beruflichen Bildung hingewiesen ha-ben, die uns in dieser Koalition auch sehr wichtig ist.
Heute freue ich mich jedenfalls, dass wir in erster Le-sung über unsere große BAföG-Reform debattieren. Da-für haben wir jahrelang gekämpft. Mit der Finanzie-rungseinigung von Schäuble und Scholz, nicht etwa vonSchulz und Scholz, wie irritierenderweise in der letztenHaushaltsdebatte gesagt wurde, können wir einen gro-ßen Aufschlag für eine Weiterentwicklung des BAföGmachen. Dass dies nicht früher geschah, lieber KaiGehring, ist allein auf die Blockadehaltung der Länderzurückzuführen. In den Ländern sind die Grünen nuneinmal auch an sehr vielen Regierungen beteiligt.
– Doch, das stimmt. – Das muss einmal gesagt werden.Die Ministerin hat es gemacht.
Für meine Partei kann ich sagen, dass dieser großeAufschlag praktisch unsere sämtlichen Forderungen ent-hält, Forderungen, die wir im guten Einvernehmen mitdem Haus in den letzten Jahren bereits eingebracht undangeregt hatten. Was wird beschlossen? Damit es nunauch bei der Opposition wirklich ankommt: Eine kräf-tige Erhöhung der Bedarfssätze um 7 Prozent, für aus-wärts wohnende Studierende steigt der Höchstsatz sogarum fast 10 Prozent. Die Freibeträge steigen um 7 Pro-zent. Damit erhöhen wir den Kreis der Geförderten– auch das wurde gesagt – um über 110 000 Studierendeund Schülerinnen und Schüler.Der Wohnzuschlag wird um 27 Euro auf 250 Euroangehoben. Die Hinzuverdienstgrenze für Minijobberwird angehoben. Ein Minijob kann künftig wieder biszur vollen Höhe von 450 Euro ohne Anrechnung auf dasBAföG ausgeübt werden. Die Vermögensfreibeträge fürdie Studierenden werden auf 7 500 Euro angehoben. DieKinderbetreuungszuschläge werden vereinheitlicht undauf 130 Euro für alle Kinder angehoben. Die Förderungs-lücke zwischen Bachelor- und Masterstudium – das istganz wichtig – wird geschlossen, zum Beispiel indemwir den Zeitpunkt der Notenbekanntgabe als Studienab-schluss definieren. Zudem wird in Umsetzung derEuGH-Entscheidung die Förderungsfähigkeit für Aus-bildungen im Ausland erhöht, und die Vorabzahlungen
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Dr. Stefan Kaufmann
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bei einer verzögerten Antragsbearbeitung werden auf80 Prozent des zustehenden Bedarfs erhöht.Was für mich ganz besonders wichtig war, sind dieVereinfachungen – Stichwort: Entbürokratisierung –:weniger Leistungsnachweise und vor allem die elektro-nische Antragstellung. Dafür habe ich mich persönlichbesonders eingesetzt; denn es sollte im Jahr 2014 mög-lich sein, dass Anträge nicht nur in Papierform abgege-ben werden können. Wie bei einer Steuererklärung auchsollte zumindest das Angebot einer Onlinebearbeitunggemacht werden. Das hat im Übrigen viele Vorteile, so-wohl für die Studierenden als auch für die Ämter, bei-spielsweise durch die sofortige Fehlerkorrektur, wenn et-was falsch ausgefüllt wurde.
Deshalb werden wir alle Länder mit diesem Gesetzverpflichten, bis zum 1. August 2016 eine elektronischeAntragstellung zu ermöglichen. Dies ist mehr als über-fällig. Aus vielen Gesprächen mit Studierenden und vonBesuchen von BAföG-Ämtern weiß ich, wie wichtig ge-rade diese nichtmonetären Punkte bei der BAföG-Re-form sind, die wir in unserer Novelle anpacken. Dennwas nützen 10 Euro mehr im Monat, wenn ich weg vonzu Hause bin und monatelang auf meine erste Überwei-sung warten muss oder in der Prüfungsphase auf einmalder BAföG-Anspruch endet?Zusammenfassend: Diese große BAföG-Reform vonUnion und SPD wird zu massiven Verbesserungen fürdie Studierenden und bei der Chancengerechtigkeit inDeutschland führen. Darüber hinaus – auch das habenwir gehört – wird mit diesem Gesetz der Bund bereits ab1. Januar 2015 die BAföG-Kosten zu 100 Prozent über-nehmen. In dieser Alleinzuständigkeit des Bundes liegteine große Chance. Zum einen wird es zukünftig keineZustimmungspflicht der Länder und damit eben auchkeine Blockademöglichkeit mehr geben. Der Bund kannkünftig diese wichtigste Säule der Studierendenförde-rung in Deutschland in Eigenregie weiterentwickeln.Diese Entflechtung der Zuständigkeiten ist ein enormerGewinn und vorbildhaft für so manches verschränktePolitikfeld in unserer föderalen Ordnung.Zum anderen liegt die große Chance in der unglaub-lich hohen Summe, die damit den Ländern ab Januarnächsten Jahres für den Bildungsbereich zusteht. Wir ha-ben es gehört: 1,17 Milliarden Euro jährlich und dasdauerhaft.Jetzt können die Länder, die verfassungsrechtlich fürdie Bildung zuständig sind, zeigen, wie viel sie tatsäch-lich für die Bildung an Schulen und Hochschulen übrighaben.
Viele Länder, etwa Bremen, Hessen oder Bayern,wollen die Mittel ja vereinbarungsgemäß für Schulenund Hochschulen verwenden – und nicht für Kitas, HerrOppermann. Andere Länder dagegen liebäugeln mit Ki-taförderung oder mit der Haushaltskonsolidierung. Da-bei wäre jetzt der ideale Zeitpunkt, dass die Länder end-lich die lange stagnierende Grundfinanzierung derHochschulen erhöhen. Jetzt haben sie die Möglichkeit,dem Lamento der letzten Jahre auch Taten folgen zu las-sen.
Mit den frei werdenden Mitteln könnte theoretisch anjeder Universität und jeder Fachhochschule in Deutsch-land der Grundetat auf einen Schlag um 5 Prozent erhöhtwerden. Alternativ wäre auch eine Länderbeteiligungoder eine Zusatzfinanzierung der Länder bei der Pro-grammpauschale wünschenswert. Bisher schlagen sichdie Länder hier aber leider in die Büsche, und das gehtnicht, meine Damen und Herren.
Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute in erster Le-sung debattieren, werden also hohe Summen für Bildungfrei, und der Ball kommt in das Spielfeld der Länder.Jetzt sind sie am Zug und können, ja, müssen massiveVerbesserungen für die Schulen und Universitäten inDeutschland umsetzen. Ich bin gespannt und hoffnungs-voll, was diesen Punkt angeht.Jetzt noch ein Wort zum BAföG-Antrag der Grünen,der uns vorliegt. Es ist ja begrüßenswert, dass auch Siesich Gedanken über das BAföG machen, liebe Kollegen.
Aber Ihre Forderungen zeigen wenig Weitsicht. Sie for-dern die Trennung der Gesetzgebungsverfahren zumFünfundzwanzigsten BAföG-Änderungsgesetz und zurVerfassungsänderung bei Artikel 91 b Grundgesetz. Wa-rum? Weil Frau Löhrmann von den Grünen in NRW voneiner Erpressung gesprochen hat. Frau Bauer aus Baden-Württemberg sieht das ganz anders; das wissen Sie sehrgut. Sie begrüßt unseren Gesetzentwurf ausdrücklich.Mal hü, mal hott, so sind die Grünen derzeit.
Von einer konstruktiven Opposition sind sie leider weitentfernt.
Und immer wieder ihr gebetsmühlenhafter Ruf – Siehaben es gesagt, lieber Kollege Gehring – nach Einstel-lung des Deutschlandstipendiums. Fakt ist: Die Zahl derStipendien ist im letzten Jahr um 42 Prozent gestiegen.Mittlerweile gibt es mehr mit einem Deutschlandstipen-dium geförderte Studierende als von allen Begabtenför-derungswerken zusammen geförderte Studierende. Fürmich sprechen diese Zahlen eine eindeutige Sprache,nämlich die eines erfolgreichen Programms, lieber KaiGehring.
Abschließend möchte ich noch einmal die Gemein-samkeit mit dem Koalitionspartner betonen. Wir sinduns sehr schnell über die Reformen einig geworden undhaben hier wirklich eine substanzielle Reform vorgelegt.
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Dr. Stefan Kaufmann
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Wir zeigen damit, dass wir als Regierungskoalition han-deln und umsetzen, so wie es zu Recht erwartet wird.Bedanken möchte ich mich zuallerletzt beim Ministe-rium, insbesondere bei Ihnen, Frau Ministerin Wanka,bei Herrn Staatssekretär Rachel und auch bei HerrnSchepers für die sehr gute Zusammenarbeit bei diesergroßen BAföG-Reform. In diesem Sinne, liebe Kollegin-nen und Kollegen, freue ich mich auf eine konstruktiveZusammenarbeit im parlamentarischen Prozess.Herzlichen Dank.
Nächste Rednerin ist die Kollegin Rosemarie Hein für
die Fraktion Die Linke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine lieben Kollegen von der SPD, Sie haben sich vor-
hin so aufgeregt, als sich meine Kollegin Nicole Gohlke
vor allen Dingen über die Grundgesetzänderung und den
Zusammenhang mit dem BAföG geäußert hat.
Aber ich bitte Sie: Sie haben doch ein Koppelgeschäft
daraus gemacht, nicht wir.
Sie haben am 19. September 2014 im Bundesrat erst den
Ländern die Zustimmung zur Grundgesetzänderung ab-
verlangt, und danach kam die BAföG-Entscheidung. Das
kann man im Protokoll nachlesen. Daher müssen Sie
sich jetzt nicht wundern, dass wir dies auch in diesem
Zusammenhang behandeln.
Ich bin mir im Übrigen überhaupt nicht sicher, ob der
versprochene Nutzen – der soll ja bei einem Koppelge-
schäft vorhanden sein – tatsächlich eintritt. Aber darüber
reden wir morgen noch einmal.
Dass nun der Bund die Kosten für das BAföG voll-
ständig übernimmt, ist, glaube ich, schon ein richtiger
Schritt – endlich; denn das hätte man sicherlich auch
vorher schon machen können.
Wir fordern immer, dass der Bund eine höhere Betei-
ligung bei der Bildungsfinanzierung übernimmt; also
können wir das nicht kritisieren. Dadurch entsteht nun
die Möglichkeit, unabhängig von den Ländern eine ent-
sprechende BAföG-Finanzierung durchzusetzen. Aber
diese Verantwortung haben Sie jetzt auch. Dass 7 Pro-
zent BAföG-Erhöhung dazu nicht reichen, das, glaube
ich, liegt auf der Hand, und das können Sie sich eigent-
lich selber ausrechnen.
Ja, es gibt einige Dinge, die Sie mit dieser BAföG-
Reform anpacken, einige Lücken, die Sie zu schließen
versuchen, aber es sind bei weitem nicht alle, und ich bin
mir nicht einmal sicher, ob wir schon alle Fallstricke ge-
funden haben. Zumindest zwei Lücken, die nach wie vor
existieren und die Sie nicht angehen, will ich benennen.
Eine Lücke ist das Schülerinnen- und Schüler-BAföG.
Schülerinnen und Schüler nach der 10. Klasse, die die
Möglichkeit haben, eine gymnasiale Oberstufe zu besu-
chen, haben, wenn sie noch bei den Eltern wohnen, was
in der Regel der Fall ist, keine BAföG-Berechtigung,
sondern müssen im Prinzip den etwas umständlicheren
Weg über Berufsfachschulen oder Fachoberschulen ge-
hen; dort bekommen sie die Förderung. Ich glaube, dass
dadurch gerade Familien mit einem geringen Familien-
einkommen deutlich benachteiligt werden. Diese Fehl-
entwicklung, die es seit Jahren gibt, hätte hier aufgeho-
ben gehört. Aber das gehen Sie nicht an.
Zum Zweiten bleibt offen, wie Sie zum Beispiel Be-
rufsgruppen wie die der Erzieherinnen und der Erzieher
anders behandeln wollen. Vielleicht ist es Ihnen ja nicht
bewusst, aber Erzieherinnen/Erzieher müssen, bevor sie
diese Ausbildung aufnehmen, eine zweijährige Berufs-
ausbildung zum Sozialassistenten oder zur Kinderpfle-
gerin absolvieren; das ist in nahezu allen Ländern so.
Das heißt, erst nach zwei Berufsausbildungen erhalten
sie den Berufsabschluss, den sie eigentlich erreichen
wollen. Wenn sie dann noch auf die Idee kommen, stu-
dieren zu wollen, haben sie kein BAföG-Anrecht mehr.
Auch diese Lücke schließen Sie nicht.
Das sind nur zwei von vielen Fehlstellen, die es im
Gesetz nach wie vor geben wird und die wir natürlich
kritisieren – neben der Höhe der Leistung und den feh-
lenden Anpassungen in wichtigen Bereichen. Das muss
sich ändern.
Wenn wir wollen, dass Bildung ein wichtiges Gut ist,
wenn wir wollen, dass auch Kinder und Jugendliche aus
sozial schwierigeren Verhältnissen diesen Weg gehen
können, dann müssen wir für sie diese Finanzierung ge-
währleisten. Dieser Ball, liebe Kollegen und Kollegin-
nen von der Koalition, liegt nun bei Ihnen. Das können
Sie nicht mehr auf die Länder abwälzen. Die Verantwor-
tung haben Sie.
Vielen Dank.
Nächster Redner ist der Kollege Oliver Kaczmarekfür die SPD-Fraktion.
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! ImGrunde macht es Freude, dieser Debatte heute beiwoh-nen zu können; denn niemand hier im Hause stellt dasBAföG mehr grundsätzlich infrage. Das war nicht im-mer so. Wir erinnern uns daran: 2005 gab es noch dieAnsage, das BAföG abzuschaffen, sei ein erstrebenswer-tes Ziel. Was für ein Irrglaube war das? Das hat die SPDin den Koalitionsverhandlungen damals abräumen kön-nen. Es ist gut, dass wir heute feststellen können: DasBAföG ist ein über die Parteigrenzen und über die ge-sellschaftlichen Grenzen hinaus anerkanntes Instrumentder Bildungsfinanzierung.
Dass wir heute die Weichen für einen weiteren Schrittnach vorne stellen – wir verabschieden das Gesetz ja erstgegen Ende des Jahres –, ist eine Gemeinschaftsaufgabe,an der viele hier mitgewirkt haben. Nachdem das BAföG1998 ziemlich auf den Hund gekommen war – nur noch13 Prozent aller Studierenden haben überhaupt BAföGbekommen –, ist es in der rot-grünen Regierungszeit ge-lungen, die Gefördertenzahl zu verdoppeln. In der Gro-ßen Koalition ist es 2008 gelungen, einen großenSchluck aus der Pulle zu nehmen. Heute wollen wir andiese Tradition anknüpfen. Es ist ein gemeinsamer Er-folg, dass wir das BAföG in dieser Form weiterentwi-ckeln werden.
Das wichtigste Argument für uns ist, dass das BAföGein Instrument ist, das Zugänge schafft, das Aufstiegs-chancen schafft; denn die Tür zu den Hochschulen ist füreinige weit weniger geöffnet als für andere. Mehr als70 Prozent der Kinder, deren Eltern einen Hochschulab-schluss haben, studieren. Von denen, deren Eltern keinenHochschulabschluss haben, sind es nur etwa 25 Prozent.Jetzt kann man sagen: „Vor 50 Jahren waren es nur10 Prozent“, aber es wird ja offensichtlich, dass es hierimmer noch eine große Chancenungleichheit gibt, an derwir uns bildungspolitisch weiter reiben müssen.Nur zwei Fünftel der Kinder mit Hochschulreife ausNichtakademikerfamilien entscheiden sich überhaupt fürein Hochschulstudium. Vier Fünftel von denen, derenEltern einen Hochschulabschluss haben, entscheidensich für ein Studium; da ist das viel selbstverständlicher.Wer verstehen will, warum das so ist, warum sich Arbei-terkinder – ich nenne sie jetzt einmal so; man kann sieauch anders nennen; es geht jedenfalls um die, die ausFamilien kommen, die noch nie eine Hochschule von in-nen gesehen haben – oft trotz guter Schulleistungen ge-gen ein Studium entscheiden, muss, glaube ich, die Le-bensrealität in den Blick nehmen. Die Eltern fragen sich:Was erwartet eigentlich mein Kind an der Hochschule?Kann ich es finanziell unterstützen, oder muss es viel-leicht abbrechen, wenn meine finanzielle Unterstützungnicht mehr reicht? Auch die Kinder fragen sich: Was er-wartet mich? Können meine Eltern mich unterstützen?Aus eigener biografischer Erfahrung kann ich sagen: Dieschwierigste Frage, die man sich stellt, ist: Kann ichmeinen Eltern überhaupt zumuten, auf vieles zu verzich-ten, um meine Hochschulausbildung zu finanzieren?
Das wird mit dem BAföG aufgegriffen, indem es ei-nen Rechtsanspruch schafft, einen Rechtsanspruch, dergilt, der Sicherheit gibt, und das erleichtert die Auf-nahme eines Studiums. Das ist der besondere Wert desBAföG.
Um wen geht es da? Ich habe mir einmal die durch-schnittlichen Einkommensgruppen angesehen, weil dasdazu beiträgt, noch einmal klarzumachen, über welcheLeute wir hier reden. Die Tochter eines Bäckers, derSohn eines Wachmanns, die Zwillinge der Arzthelferin,das sind die Berufsgruppen, die beim BAföG mit in dieHöchstförderung kommen. Darüber hinaus Schlosser,Elektroinstallateure, Physiotherapeuten, Werkzeugma-cher, Rechtsanwaltsgehilfen. Das BAföG wirkt heute bisweit in die Mitte der Gesellschaft hinein, und das Wich-tige ist, dass wir heute diesen und anderen betroffenenBerufsgruppen sagen: Ihr könnt euch weiterhin daraufverlassen, dass das BAföG eine verlässliche, solide Fi-nanzierung für das Studium eurer Kinder bleibt.
Deswegen sage ich auch ganz bewusst: Es gibt vieleInstrumente der Studienfinanzierung, die alle ihren Platzhaben, aber keines erreicht so viele begabte junge Men-schen und keines sorgt für so viel sozialen Ausgleich wiedas BAföG. Deswegen bleibt es aus unserer Sicht daswichtigste Instrument der Studienfinanzierung und ge-nießt zu Recht die höchste politische Aufmerksamkeit.
Mit dieser 25. Novelle entwickeln wir das BAföGmutig weiter. Ich glaube, daran kann man gar nicht vor-beikommen. Die finanziellen Rahmenbedingungen wer-den sich substanziell verbessern.Ich glaube, man muss das noch einmal sagen: 7 Pro-zent Erhöhung bei den Bedarfssätzen, 7 Prozent Erhö-hung bei den Freibeträgen. Das ist schon ein größererSchluck aus der Pulle, das ist nicht nichts, wie das hiervon einigen dargestellt wird.
Denn wir mobilisieren damit 1,2 Milliarden Euro– 1,2 Milliarden Euro! – jährlich im Bundeshaushaltschon ab dem nächsten Jahr durch die Übernahme durchden Bund. Frau Ministerin, ich glaube, dass sich derWert der Übernahme durch den Bund auch darin aus-drückt, dass wir uns ebendieses Schauspiel, das wir teil-weise in den vergangenen Jahren erlebt haben – wermacht einen Vorschlag? wer antwortet auf einen Vor-schlag? wer ist anscheinend in einer Blockadehal-tung? –, einfach schenken können. Die Übernahmedurch den Bund bietet die Chance für die Repolitisierung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5233
Oliver Kaczmarek
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des BAföG, und zwar hier im Plenum des DeutschenBundestages. So sollten wir es dann auch behandeln.
Weiter mobilisieren wir 825 Millionen Euro jährlichfür die Erhöhung und für die strukturelle Modernisie-rung ab dem Jahr 2016. Das sind 2 Milliarden Euro proJahr, die im Bundeshaushalt mobilisiert werden. Wennman da von „kleinem Wurf“ spricht, dann – so muss ichganz ehrlich sagen – hat man nur einen ganz schmalenBezug zur politischen Realität.
Ich will das mit den angeblich 60 000 Menschen, dieaus der Förderung herausfallen, aufgreifen, weil michdas natürlich auch geärgert hat.
Ich will einmal kurz fachlich werden – ich weiß nicht, obdas zu viel ist –: Es geht darum, dass Sie einfach einefalsche Bezugszahl gewählt haben. Sie haben die Jahres-fallzahlen gewählt. Die Jahresdurchschnittszahl wäredie, die anzuwenden wäre. Damit ergibt sich eine we-sentlich geringere Fallzahl. Das Eigentliche, das Wich-tige ist doch: Wenn Sie es erreichen wollen, dass nie-mand aus der Förderung herausfällt – ich sage einmal,Lohnerhöhungen, Beförderungen, solche Dinge gibt esimmer; das sind Wechselfälle des Lebens, die könnenSie auch mit einem Gesetz nicht verhindern; aber dassind ja Miniförderungen, das sind kleine Förderungen,das sind ja nicht die Höchstfördersätze –,
dann müssen Sie dafür sorgen, dass sich die Kurve derNettoeinkommen nicht mit der Kurve der Freibeträgeschneidet. Aber das, was Sie eigentlich machen und wasich unredlich finde, ist, dass Sie bis in die Mitte der Stu-dierendenschaft hinein den Eindruck erwecken, bis 2016fliegen sie aus dem BAföG heraus, vielleicht sogar mitdem Höchstfördersatz. Das ist mit der Realität und mitIhren kruden Berechnungen aber nicht zu belegen.
Wir wollen das BAföG moderner machen. DasBAföG soll sich der Lebenswirklichkeit der Studieren-den annähern. Studieren geht heute anders als zu meinerZeit und zur Zeit vieler anderer, die hier sitzen. Ichnenne nur das Stichwort „Bologna-Reform“. Das musssich im BAföG niederschlagen. Wir verlegen deshalbunter anderem das formale Ende des Bachelorstudiumsnach hinten, die Zulassung zum Masterstudium nachvorn. Das sind Schritte, die den Studienalltag an der Brü-cke zwischen Bachelor- und Masterstudium konkret ver-bessern werden. Das ermöglicht Studierenden die Kon-zentration auf den Studienabschluss, ohne eben dieAngst zu haben, dass mittendrin die Förderung abbricht.Wir ermöglichen nichtdeutschen Auszubildenden, ei-nen BAföG-Antrag früher zu stellen. Ich glaube, wir ge-hen über das, was uns der EuGH hier aufgetragen hat,sogar noch ein Stück hinaus, indem wir die Voraufent-haltsdauer auf 15 Monate senken, und wir erhöhen dieAbschlagszahlungen.
Das sind alles Erfolge, die zeigen: Das BAföG muss sicham Leben der studierenden Menschen messen lassen.Natürlich werden wir mit dem BAföG die Lebens-wirklichkeit nicht eins zu eins abbilden können – wel-ches Gesetz könnte schon die Lebenswirklichkeit eins zueins abbilden? –, aber wir kommen ihr mit dieser No-velle einen deutlichen Schritt näher und modernisierendas BAföG so, wie es für das Studium auch notwendigist.
Die parlamentarischen Beratungen beginnen; wirmüssen sie sorgfältig führen. Was sagen die Experten zuunseren Vorschlägen? Worüber müssen wir vielleichtnoch einmal nachdenken? Das ist alles wichtig. Der SPDist dabei besonders wichtig: Auch die Betroffenen selbstmüssen zu Wort kommen; das haben wir bei der Aus-wahl der Experten für die Anhörung entsprechend be-rücksichtigt. Wir nehmen die Vorlage, die die Bundesre-gierung uns gegeben hat, auf – sie ist gut –; aber auch beidiesem Gesetz gilt das Struck’sche Gesetz: Wenn wir et-was verbessern können, dann wollen wir das auch gernetun.Herzlichen Dank.
Nächste Rednerin für die Fraktion Die Grünen ist die
Kollegin Katja Dörner.
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen! LiebeKollegen! Die Einführung des BAföG war ohne Zweifeleine großartige Leistung; aber sie ist mittlerweile übervierzig Jahre her. Wir reden heute darüber, was für dieZukunft geplant ist,
und da ist die große Selbstbeweihräucherung, die wirhier seitens der Koalition erleben, wirklich nicht ange-messen. Über was reden wir heute? Wir reden darüber,dass Studierende weitere zwei Jahre keine BAföG-Erhö-hung bekommen werden, wir reden darüber, dass dieGroße Koalition den Studierenden weitere zwei Nullrun-den verordnet, wir reden darüber, dass es in Deutschlandvon 2010 bis 2016 keine BAföG-Erhöhung geben wird.Ich finde, das ist kein Grund, zu jubeln.
Fakt ist: Sechs Jahre lang soll das BAföG nicht erhöhtwerden. In den vier Jahren seit 2010 hat sich die Kauf-kraft der Studierenden deutlich verschlechtert. DerBAföG-Höchstsatz von 670 Euro monatlich, der seit
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5234 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Katja Dörner
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dem Jahre 2010 gilt, ist heute faktisch nur noch 626 Eurowert. Die Lebenshaltungskosten sind gestiegen, vor al-lem die Mieten und die Nebenkosten. Deshalb haben dieStudierenden keine weiteren zwei Jahre Zeit, auf dienächste BAföG-Erhöhung zu warten, sie ist längst über-fällig, sie muss unmittelbar kommen und darf nicht wei-ter auf die lange Bank geschoben werden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Bundesregie-rung zeigt leider wenig Herz für die jüngere Generation.Sie ist nicht bereit, für die Jüngeren wirklich Geld in dieHand zu nehmen und in die Zukunft zu investieren.
Das sieht man, wenn man die mickrigen 6 MilliardenEuro, die es insgesamt, über vier Jahre, zusätzlich fürBildung geben wird, mit den Ausgaben für die Mütter-rente und die Rente mit 63 vergleicht. Ich sage hier ganzklar: Ich gönne jedem und jeder mehr Rente. Wir spielenniemanden gegeneinander aus. Aber das Verhältnisstimmt nicht,
das Verhältnis von 1: 5 in dieser Legislaturperiode zwi-schen Bildung und Rente. Das ist das, was absolut nichtgeht, und das zeigt, dass die Bundesregierung nur kurz-sichtig handelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregie-rung zeigt kein Herz für die jüngere Generation; dassieht man auch an dieser BAföG-Reform. Die Verbesse-rungen für die Rentnerinnen und Rentner kamen sofort– auch unsere Diätenerhöhung war schwuppdiwuppmöglich –; aber die Studierenden sollen bitte schön nochzwei Jahre warten, weil es sonst mit der Haushaltskonso-lidierung nicht klappt. Das finde ich den Studierendengegenüber einfach absolut unfair. Wir als Grüne akzep-tieren nicht, dass gerade die Studierenden den Kopf hin-halten sollen, damit Herr Schäuble seinen Haushalt kon-solidieren kann.
Deshalb noch einmal ganz klar: Die BAföG-Reformmuss jetzt kommen, und die Erhöhung muss den Anstiegder Nettoeinkommen vollständig widerspiegeln. Dasheißt, statt einer 7-prozentigen Erhöhung von Freibeträ-gen und Bedarfssätzen ist eine 10-prozentige Erhöhungabsolut notwendig, damit die Studis trotz der Erhöhungnicht faktisch weniger in der Tasche haben als 2010.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hubertus Heil hatin einem Brief an die SPD-Fraktion im Mai über die an-stehenden Neuregelungen beim BAföG informiert. Inseinem Brief benennt er auch das Risiko, dass dasBAföG durch die Alleinzuständigkeit des Bundes nochstärker in die Mühlen wechselnder Regierungskonstella-tionen gerät. Dass Hubertus Heil in diesem Zusammen-hang die halbherzigen Bekenntnisse der Union und dieLuftschlösser der Linken beklagt, nehme ich einmal alsKompliment für das Konzept, das die Grünen hier vor-gelegt haben – dies einmal als kleinen Exkurs.
Das Risiko wechselnder Regierungskonstellationen –der Kollege Kaczmarek hat es eben als Repolitisierungbezeichnet – besteht tatsächlich.
Frau Kollegin Dörner, darf der Kollege Heil eine
Zwischenfrage stellen?
Selbstverständlich.
– Nein, ich wollte jetzt nicht über die Mütterrente dis-kutieren. – Liebe Katja Dörner, weil ich so freundlich zi-tiert wurde und ein bisschen darauf achten muss, dass esnicht aus dem Zusammenhang gerissen wird: Man kannüber Konzepte denken, was man will. Ich gebe zu: DieSPD hätte sich früher auch immer alles wünschen kön-nen. Es ist aber auch eine Frage des Machbaren.Ich will nur auf eins Wert legen. Wir streiten uns,glaube ich, nicht darüber, dass das Volumen dieserBAföG-Reform erheblich ist. Das kann man, glaube ich,nicht bestreiten. Aber über den Zeitpunkt kann man un-terschiedlicher Meinung sein.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich bitte, zurKenntnis zu nehmen, dass ich immer der Meinung war,dass es vernünftig ist, dass auch für die Finanzierung desBAföG der Bund eine Alleinzuständigkeit erhält, damitdas endlich aus dem Gezerre zwischen Bund und Län-dern herauskommt. Das wird zu einer Repolitisierungführen; das hat der Kollege Kaczmarek vorhin gesagt.
Dann haben wir – welche Regierung auch immer zu-künftig in Deutschland regieren mag – die Verantwor-tung, aber auch die Pflicht, zu handeln.Weil der Halbsatz lautete, ich hätte das kritisiert, sageich: Das Gegenteil ist in diesem Brief der Fall gewesen.Ich finde, es ist in Ordnung, dass der Bund das vollstän-dig übernimmt.
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Der Richtigkeit halber: In dem Brief, der mir vorliegt,
fällt der Satz, es ist ein Risiko, aber in der Abwägung ist
es von Ihnen positiv bewertet worden. Ich glaube, das ist
kein Widerspruch dazu, wie ich Sie zitiert habe: Es wird
als ein Risiko, aber in der Abwägung als positiv be-
schrieben. – Auch ich finde das richtig. Auch wir als
Grüne sehen dieses Risiko.
In diesem Zusammenhang kann ich an das anschlie-
ßen, was Kai Gehring zur Repolitisierung gesagt hat. Für
uns macht es keinen großen Unterschied, ob das BAföG
im Geschacher zwischen Bund und Ländern zerrieben
wird oder ob es ein großes Geschacher hier im Bundes-
tag gibt. Deshalb machen wir gerade den Vorschlag, das
BAföG an einen Index zu koppeln und anhand klarer
Kriterien automatisch zu erhöhen. Dann kämen wir näm-
lich auch aus der Rolle heraus, uns hier untereinander
darüber streiten zu müssen, und wir hätten einen klaren
Weg, wie das BAföG automatisch und transparent erhöht
würde.
Dann könnte sich nämlich auch keine Partei mehr als die
BAföG-Partei profilieren, sondern es ginge wirklich da-
rum, etwas für die Studierenden zu tun. Darum sollte es
uns eigentlich gehen. Eine automatische Erhöhung auf-
grund klarer Kriterien wäre aus unserer Sicht also sach-
gerecht. Das würde das BAföG aus dem politischen Ge-
schacher herausholen. Darum sollte es uns gehen. Das
schlagen wir auch im Gesetzgebungsverfahren vor. Wir
fänden es sehr positiv, wenn das angemessen gewürdigt
und noch in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen
würde.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das BAföG ist ein
wichtiger Baustein für mehr Chancengleichheit in unse-
rem Bildungssystem. 80 Prozent der Studierenden, die
BAföG bekommen, sagen, dass sie ohne diese Förde-
rung nicht studiert hätten. Aber natürlich ist die Frage
der sozialen Öffnung der Hochschulen damit noch längst
nicht erledigt. Das ist weiter eine große Aufgabe. Ich
will auch sagen, dass ich sehr froh bin, dass die Grünen
zusammen mit der SPD in drei Bundesländern die Stu-
diengebühren abgeschafft haben. Das ist nämlich auch
wichtig für mehr Chancengleichheit und Aufstiegschan-
cen in unserem Bildungssystem.
Wir Grüne wollen bessere Chancen, gerade für die
jungen Menschen, denen das Elternhaus – finanziell und
vielleicht auch kulturell – nicht so viel mitgeben kann.
Das ist uns Grünen wirklich eine absolute Herzensange-
legenheit. Deshalb sagen wir zu dem Rahmen dieser
BAföG-Reform, die jetzt zur Entscheidung ansteht: Die
Erhöhung kommt deutlich zu spät, und sie fällt zu mick-
rig aus.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nächste Rednerin ist die Kollegin Katrin Albsteiger
für die CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deruns vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Bun-desausbildungsförderungsgesetzes kann ohne Wenn undAber als historisch bezeichnet werden. Historisch vor al-lem deshalb, weil wir endlich den Weg aus der zugege-benermaßen unproduktiven Mischzuständigkeit zwi-schen Bund und Ländern gefunden haben. Es isttatsächlich so: Wenn Bund und Länder miteinander ver-handeln müssen, dann wird der Ton manchmal ein biss-chen heftiger. Auch das gehört zum politischen Prozess.Liebe Frau Gohlke, wenn Sie das dann als „traurige De-batte“ bezeichnen, dann muss ich sagen, dass es demThema BAföG und der Wichtigkeit, die das BAföG fürStudenten hat, wirklich nicht gerecht wird.
Der Bund übernimmt jetzt die volle Finanzierungszu-ständigkeit. Ab jetzt gibt es nicht mehr die Schwarzer-Peter-Spiele, dass der eine den anderen blockiert. Jetztstehen wir als Bund tatsächlich in der Verantwortung.Dieser Verantwortung werden wir auch gerecht werden.
Dieses Verantwortungsbewusstsein – das muss ich andieser Stelle schon sagen – erwarten wir nicht nur vonuns allen, sondern auch von den Ländern.
Aus diesem Grund sollten sich die Länder – sicherlichnicht alle – an der einen oder anderen Stelle ein Stück-chen von uns abschneiden.
Die Mittel, die aus der Bildung kommen, die 1,2 Mil-liarden Euro jährlich, die der Bund im Bereich desBAföG übernimmt, sollten wieder in die Bildung ge-steckt werden. So wurde es vereinbart. Gerade für dieHochschulen ist das ein ganz wichtiger Bereich, weil dasBAföG hauptsächlich den Studenten zugutekommt. Des-wegen kann ich es leider nicht verstehen, wenn Nieder-sachsen damit andere Staatsausgaben finanzieren will.
Ganz im Gegenteil dazu gibt es auch positive Bei-spiele, beispielsweise Bayern. Bayern investiert nämlichdie freiwerdenden Mittel aus dem Bereich des BAföG zu90 Prozent in die Hochschulen und zu 10 Prozent in dieSchulen. Das ist auch in Ordnung. Die Bürger werdenzum Schluss ganz genau hinschauen, wer von uns ver-
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Katrin Albsteiger
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antwortlich mit den Bildungsausgaben umgeht und wernicht.
Das BAföG ist ein Thema, das ganz nah am Men-schen ist, und hat – das ist sicherlich unbestritten – eineunmittelbare Auswirkung auf jeden BAföG-Empfänger,und das vor allem in einer Phase im Leben, die für einenjungen Menschen sehr wichtig ist. Das BAföG bewegt,es wird diskutiert. Dass es wichtig für die Studenten ist,sieht man auch daran, dass sie rege im Internet und densozialen Netzwerken diskutieren. Hier wird vor allem ei-nes klar: Es geht nicht nur darum, die Bedarfssätze undFreibeträge zu erhöhen. Genau das tun wir mit den je-weils 7 Prozent. Es geht vor allem darum, beim BAföGeine strukturelle Veränderung herbeizuführen. So glei-chen wir das BAföG auch an die veränderte Lebenswirk-lichkeit eines Studenten an.In vielen Gesprächen – das wurde heute schon einmalerwähnt – wurde immer wieder das Thema Antragstel-lung erwähnt. Viele Studenten verstehen nicht, warumbei der Steuererklärung eine Onlineantragstellung mög-lich ist, beim BAföG aber nicht. Wir haben es mit jungenMenschen zu tun. Auch das wurde heute schon einmalgesagt. Der Umgang mit dem Computer und dem Inter-net ist völlig normal. Heutzutage ist es einfacher, sich anden Computer zu setzen und schnell ein paar Zahlen ein-zutippen. Es ist auch für die Ämter bei der Bearbeitungeinfacher. Genau deshalb werden wir ab dem 1. Septem-ber 2016 die Länder dazu verpflichten, die flächende-ckende Onlineantragstellung anzubieten.
Damit erreichen wir zweierlei – ich habe es bereitsangesprochen –: Einerseits helfen wir den Ämtern beider Bearbeitung und leisten damit einen wichtigen Bei-trag zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung derVerfahren, andererseits bekommen wir mehr junge Men-schen ins BAföG; denn zugegebenermaßen kann einePapierflut, die bearbeitet werden muss, abschreckendwirken.In den letzten Jahren haben sich Studienkultur undStudienstruktur verändert, beispielsweise durch den Bo-logna-Prozess. Wir haben in den vergangenen Jahren be-trachten können, wohin die Reise geht. Die Reise gehtdahin, dass man nicht zwangsläufig mehrheitlich auf-hört, nach dem Bachelor zu studieren, sondern dass manhinterher noch den Master draufsetzen möchte. Vieledieser betroffenen Studenten möchten nicht ewig daraufwarten, dass es weitergeht. Nein, sie versuchen ihre Stu-dienzeit so zu verkürzen, dass es nicht elendig langeWartezeiten zwischen Bachelor und Master gibt. Genaudeshalb haben sich die Hochschulen ein Instrument dervorläufigen Zulassung zum Masterstudium geschaffen.Um genau dieses Instrument bemühen wir uns bei derBAföG-Novelle, und zwar deshalb, weil es nicht Warte-zeiten oder unerwünschte Unterbrechungen bei denBAföG-Mitteln geben soll. Die Förderungslücken sollengeschlossen werden. Deswegen reicht nach der BAföG-Novelle die Zulassung für das Masterstudium aus.Ein weiteres Thema der Debatte waren die steigendenMieten. Ja, Studenten, die außerhalb der Heimat, außer-halb des Elternhauses wohnen, haben mit steigendenMieten zu tun. Aber auch diese Problematik haben wirerkannt, übrigens nicht nur aufgrund des BAföG, das si-cherlich kein Instrument ist, um die Mietpreise auszu-gleichen oder zu steuern. Nein, wir haben aber die Mittelfür die Wohnungskostenpauschale überproportional um11,6 Prozent erhöht.
So ermöglichen wir es auswärts wohnenden Studenten,den Durchschnittsmietbeitrag für einen Studentenwohn-platz oder ein Untermietverhältnis zu decken.
Die deutliche Steigerung der Wohnkostenpauschale ha-ben wir hinbekommen, ohne gleichzeitig Steuererhöhun-gen zu fordern oder neue Schulden aufzunehmen. Das istein wichtiger Punkt: Haushaltskonsolidierung ist keinSelbstzweck. Es wäre geradezu absurd, wenn wir einer-seits mehr Geld reinbuttern, uns andererseits aber diesesGeld von den Eltern der Studenten durch Steuererhöhun-gen zurückholen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen. Wir handelnverantwortungsvoll. Wir erhöhen verantwortungsvollnicht nur die Fördersätze und die Freibeträge, sondernwir gleichen das BAföG auch strukturell an die Lebens-wirklichkeit der Studentinnen und Studenten an.Vor kurzem hieß es in der internationalen Presse:Deutschland ist ein Erfolgsmodell. – Genau das soll esauch bleiben. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Er-folgsmodells ist unser Bildungssystem. Das BAföG wie-derum ist ein wesentlicher Teil davon, und so soll esauch in Zukunft bleiben.Vielen Dank.
Die Kollegin De Ridder ist die nächste Rednerin für
die SPD-Fraktion.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen undKollegen! Sehr geehrte Gäste auf den Besuchertribünen!Liebe Studierende! Liebe Eltern! Mit der Reform desBAföG, mit der der Bund – Sie haben es eben schon ge-
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5237
Dr. Daniela De Ridder
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hört – nun vollständig die Finanzierung übernimmt, in-vestieren wir in eine verheißungsvolle Zukunft, in unserBildungssystem; denn alle Mitglieder unserer Gesell-schaft müssen an Bildung teilhaben können.Soziale Gerechtigkeit und Vielfalt, so heißt das Gebotder Stunde. Das gilt – für alle, die Niedersachsen kriti-sieren, will ich das als Niedersächsin noch einmal deut-lich sagen – von Anfang an. Das bedeutet auch, dass wirin die frühkindliche Bildung investieren müssen.
– Bitte, meine Herren und Damen, was soll die Aufre-gung?Wenn wir soziale Gerechtigkeit wollen, dann müssenwir in Bildung investieren. Wenn wir über das BAföGreden, müssen wir auch darüber reden, dass es von An-fang an die Chance geben muss, diesen Weg überhauptzu beschreiten. Deshalb ist die Investition in frühkindli-che Bildung ein Muss.
Unabhängig davon, ob jemand an einer Universität odereiner Fachhochschule studiert: Nie darf das Portemon-naie der Eltern wie ein Berufsverbot wirken. Dem kom-men wir nun mit der BAföG-Reform nach.
– Meine Redezeit ist knapp.Lassen Sie mich kurz drei Punkte hervorheben. Ers-tens. Durch die Verbesserung der Kinderbetreuungszu-schläge stärken wir ganz gezielt junge Väter und Mütter,ein Studium aufzunehmen, es mit Familie zu vereinba-ren und vor allem auch erfolgreich abzuschließen. Ichweiß aus eigener Erfahrung, wie hart es als junge Muttersein kann, ein Studium zu organisieren; denn ich habeselbst mit zwei Kindern studiert.Wir reden heute viel über die Realität. Wenn wir unsdie Realität anschauen, dann stellt man allerdings fest,dass im Jahr 2012 gerade einmal knapp 4 Prozent derStudierenden ein oder mehrere Kinder hatten. Wir müs-sen den jungen Menschen Mut machen. Das tun wir mitder vorliegenden BAföG-Novelle. Studium und Familiesind zwei Seiten einer Medaille und gehören zusammen.
Zweitens. Durch die Erhöhung der Einkommens- undVermögensfreibeträge erhöhen wir die Zahl der Förder-berechtigten. Wir erwarten – denn wir in der SPD habenLese- und Rechenkompetenz, liebe Kolleginnen undKollegen von den Grünen – knapp 100 000 neue An-tragsbewilligungen pro Jahr. Das sind zugleich knapp100 000 junge Menschen, denen wir bessere Startchan-cen für ihre spätere Berufslaufbahn ermöglichen.
– Nein, überhaupt nicht. Wir werden das an der Realitätmessen können.
– Gerne.Ich möchte mir an dieser Stelle eine Anmerkung er-lauben. Ich halte nichts davon, akademische gegen be-rufliche Bildung auszuspielen. Vielmehr brauchen wirdie Gleichwertigkeit unterschiedlicher Bildungswege.
Mehr als eine verfehlte Debatte brauchen wir deshalbÖffnung und Durchlässigkeit im Bildungs- und Hoch-schulsystem. Über das Meister-BAföG wird gleich meinKollege Rabanus sprechen. Wer jetzt sagt, wir hätten zuviele Akademikerinnen und Akademiker, der muss sichfragen lassen: Für wen sollen die Tore der Hochschulenwieder geschlossen werden? Nein, Karrierechancendurch Bildung, das darf kein Privileg für Wohlhabendesein.
Die gute Nachricht: Mit der BAföG-Reform wird dasMatthäus-Prinzip ein wenig korrigiert, das Sie alle ken-nen, das da lautet: Wer hat, dem wird gegeben. „Lehr-jahre sind keine Herrenjahre“ – diese halsstarrige Hal-tung können wir uns in unserem rohstoffarmen Landnicht leisten. Unser Potenzial sind unsere klugen Köpfe.Deshalb müssen sich junge Erwachsene frei entfaltenkönnen, vor allem frei von wirtschaftlichen Zwängenund Abhängigkeiten. Dies sichert am Ende auch denStudienerfolg; denn wer weniger jobben muss, kann sichmehr auf das Studium konzentrieren. Studienerfolgdurch die BAföG-Reform, das ist doch unser gemeinsa-mes Ziel, verehrte Kolleginnen und Kollegen.Drittens. Dieser Punkt liegt mir aufgrund meiner eige-nen Erfahrung ganz besonders am Herzen. InsbesondereFlüchtlinge und aus EU-Staaten Zugewanderte werdenjetzt vermehrt von der Ausbildungsförderung profitierenkönnen. Das ist mir schon deshalb wichtig, weil ich alsBelgierin für mein Studium in Deutschland seinerzeitkeine Ausbildungsförderung erhalten habe. Mit der Re-form werden wir – das heißt „back to reality“ – den Le-bensverhältnissen in unserem Land nach der Bologna-Reform gerechter werden. Das ist nicht nur ein Verspre-chen. Das ist die Realität, und wir werden den Erfolgprüfen dürfen. Das ist auch eine Aufforderung an dieOpposition, genau hinzuschauen; davor habe ich keineAngst. Diese überfällige Änderung ist insbesondere mitBlick auf die EU-Staaten Ausdruck einer Willkommens-kultur in einer globalisierten Hochschulwelt.
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Dr. Daniela De Ridder
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Mit der Reform des BAföG machen wir einen wichti-gen Schritt in die richtige Richtung, hin zu mehr sozialerGerechtigkeit an Hochschulen. Lehrjahre sind keineHerrenjahre? Ich hoffe, dass wir einige besorgte Elternentlasten können, wenn wir sagen: Lehrjahre sind keineHungerjahre! Diesen Eltern sagen wir: Wir haben ver-standen, was einst John F. Kennedy sagte: „Es gibt nureins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bil-dung.“Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Kollegin Lücking-Michel ist die nächste Redne-
rin für die CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! LiebeKolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute übereine Reform, die diesen Namen wahrlich verdient. Siebringt strukturelle und finanzielle Verbesserungen. Ver-ehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition,liebe Katja Dörner, wenn Sie immer wieder monieren,diese BAföG-Erhöhung komme zu spät, die jetzige Stu-dierendengeneration profitiere nicht mehr davon, undwenn Sie die Reform gegen die schwarze Null im Haus-halt ausspielen, dann muss ich sagen: Was kann man imSinne der Generationengerechtigkeit mehr tun, als, waswir jetzt zum ersten Mal nach 1969 tun, einen Haushaltohne neue Schulden aufzustellen? Was kann man dennmehr tun, um langfristig Handlungsfähigkeit zu bewah-ren,
auch und gerade für Investitionen in Bildung?Von den vielen wichtigen Punkten, die heute schongenannt wurden, möchte ich drei Erfolge, die mit derBAföG-Reform erreicht werden, besonders benennen– wir haben es schon gehört; aber es ist mir wichtig, dasnoch einmal zu betonen –:Erstens. Das neue BAföG ist familienfreundlicher:130 Euro für das erste und für jedes weitere Kind. DasSignal heißt: Familien sind uns wichtig.Zweitens. Das neue BAföG ist internationaler. Wirhaben uns diesbezüglich schon im Koalitionsvertrag am-bitionierte Ziele gesetzt. Jede zweite deutsche Studie-rende soll demnächst studienbezogene Auslandserfah-rungen sammeln. Die BAföG-Novelle, die wir jetztdiskutieren, erleichtert dies durch ihre neuen Regelun-gen; denn jetzt gilt das EuGH-Urteil zur Freizügigkeit.Jede deutsche Studierende kann, wenn sie ihr Studiumim EU-Ausland beginnt, künftig vom ersten Semester anBAföG-Förderung in Anspruch nehmen. Das ist dochein wichtiger Schritt.
Aber umgekehrt gilt: Für Studierende mit humanitä-ren Aufenthaltsgründen verkürzt sich die Wartezeit biszur BAföG-Berechtigung von vier Jahren auf immerhinjetzt nur noch 15 Monate. Dass mir das zwar auch nochzu lang ist, will ich sagen, aber es ist ein entscheidenderSchritt in die richtige Richtung.
Drittens. Wenn hier immer wieder behauptet wird,dass diese Regierung – ich zitiere – billigend in Kaufnehme, dass Arbeiterkinder in ihrem Bildungsaufstiegblockiert bleiben – Zitat Ende –, dann kann ich nur sa-gen, dass das mit Blick auf BAföG und die vorgelegteReform blanker Unsinn ist.
Wenn man sich den aktuellen Social Survey des Studen-tenwerks ansieht, wird noch einmal deutlich: BAföG istund bleibt ein wirksames Instrument der Breitenförde-rung. Je niedriger das Bildungsniveau der Eltern ist,desto höher ist der Anteil der Studierenden, die durchBAföG gefördert werden. Die anderen Fakten haben wirschon gehört: Die Zahl der BAföG-Berechtigten erhöhtsich durch die höheren Freibeträge. Die Hinzuverdienst-grenze wird angehoben, sodass man jetzt leichter bis zurHöhe eines Minijobs zum BAföG dazuverdienen kann.
BAföG hilft Bildungsaufsteigern. Es verringert den Zu-sammenhang zwischen sozialer Herkunft und gewähl-tem Ausbildungsweg. Das sind doch echte Fortschritte.Wenn ich jetzt an dieser Stelle mit Blick auf die wei-teren Diskussionen eine Ergänzung einbringe, dann ma-che ich dies, weil ich denke, dass diese gute Reform ineinem Punkt noch verbessert werden kann. Der Punkt,an den ich erinnern will, ist die Bedeutung ehrenamtli-chen Engagements. Wir sind uns hoffentlich einig, dassdurch ehrenamtliches Engagement Millionen von Men-schen in Deutschland dazu beitragen, dass unsere Ge-sellschaft menschlicher wird, dass es bei uns solidari-scher zugeht, ja, dass ohne Ehrenamt vieles bei unsüberhaupt nicht möglich wäre.Die junge Generation ist besonders stark ehrenamt-lich aktiv. 1999 stellten Studierende zwischen 20 und24 Jahren mit einer Quote von 45 Prozent noch dieGruppe mit dem höchsten Engagement unter den jungenMenschen dar. Nach der Studienreform ist das Engage-ment um 5 Prozentpunkte gesunken; dies wurde 2009festgestellt. Wir haben das Problem, dass die Studien-strukturreform, dass das neue Bachelor-Master-Systemdurch die zeitliche Verdichtung und die erhöhten Anfor-derungen das Engagement von Studierenden offensicht-lich deutlich einschränkt.
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Dr. Claudia Lücking-Michel
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Damit bin ich wieder beim BAföG und meinem Er-gänzungsvorschlag: Es sollte doch unser Ziel sein, dassfreiwilliges Engagement von Studierenden diesen nichtzum Nachteil gereicht und es zu keinem Trade-off zwi-schen Ehrenamt auf der einen Seite und Ausbildung aufder anderen Seite kommt. Es gibt ein Beispiel: Ehren-amtliches Engagement in den satzungsmäßigen Hoch-schulgremien wird bei der Höchstdauer der BAföG-För-derung bisher schon berücksichtigt, in der Regel miteinem Semester zusätzlich. Das gilt aber leider nicht fürEngagement in anderen Bereichen.Hier ist mein Ziel: Natürlich ist es richtig – ich habedie mahnenden Worte von Frau Ministerin Wanka imOhr –, dass jede Ausweitung des Empfängerkreises beimBAföG Geld kostet, aber hier wäre das Geld aus meinerSicht besonders gut angelegt.
Es ist richtig: Wenn wir das berücksichtigen wollen,dann müssen Umfang und Qualität ehrenamtlichenEngagements natürlich handfest festgehalten werdenkönnen. Aber keine Sorge, dafür gibt es bereits Modelle,die übertragbar wären.
– Tatsächlich, Bayern ist ein gutes Beispiel. Dort gibt eseine Ehrenamtskarte. Auf Initiative von verschiedenenVereinen wurde ein Trägerverein gegründet, durch denjetzt der Umfang von ehrenamtlichem Engagement qua-lifiziert und zertifiziert festgestellt wird, ja sogar dieKompetenzen festgehalten werden, die man dabei er-worben hat.
Ein anderes Modell wäre die sogenannte Juleica ausdem Bereich der kirchlichen Jugendarbeit, die Jugend-leiter-Card. Das kann man alles übertragen.Wenn uns das gelingen würde, dann wäre das einwichtiger Schritt in eine richtige Richtung. Ehrenamtli-ches Engagement könnte dann bei der Festlegung derBAföG-Förderhöchstdauer angemessen berücksichtigtwerden. Ehrenamt wäre weniger Risiko für die Studie-renden, und die BAföG-Regelungen würden zu einemechten Pluspunkt nicht nur für die engagierten jungenMenschen, sondern für unsere gesamte Gesellschaft.Meine Damen und Herren, die jetzt vorgelegteBAföG-Novelle ist ein wichtiger Schritt in die richtigeRichtung. Ich bin zuversichtlich, dass durch die weiterenDebatten Verbesserungen in die richtige Richtung er-reicht werden können. Wir sollten gemeinsam daran ar-beiten.Vielen Dank.
Das Wort hat nun der Kollege Martin Rabanus für die
SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnenund Kollegen! Wir behandeln heute in erster Lesung die25. BAföG-Novelle, eine Novelle, die diesen Namen tat-sächlich verdient. Das ist gut so, und zwar in mehrerleiHinsicht. Es ist gut für die Länder. 100 Prozent Über-nahme der BAföG-Kosten durch den Bund bedeuteneine Entlastung von knapp 1,2 Milliarden Euro, 1,2 Mil-liarden Euro, die die Länder nun für Bildung in ihrenHaushalten zusätzlich zur Verfügung haben.
Damit löst die Koalition das Versprechen ein, das wir imKoalitionsvertrag niedergelegt haben, nämlich dass wirden Ländern weitere Spielräume verschaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist abervor allen Dingen gut für die Schülerinnen und Schüler– das will ich an dieser Stelle betonen; viele Schülerin-nen und Schüler kommen in den Genuss von BAföG-Leistungen –, und es ist auch gut für die Studierenden.Wir erhöhen die Bedarfssätze. Wir erhöhen die Einkom-mensfreibeträge. Der Wohnkostenzuschuss ist benanntworden. Wir erhöhen den Kinderbetreuungszuschuss auf130 Euro pro Kind – und nicht mehr gestaffelt, sondernpauschal. Das finde ich ganz wichtig. Wir schließen dieLücke zwischen Bachelor- und Masterstudium. Wir er-reichen 110 000 zusätzliche junge Menschen mit Leis-tungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.Damit hat die Novelle ein Gesamtvolumen von rund825 Millionen Euro. Das ist in der Tat eine substanzielleNovelle.
Nun beginnen die parlamentarischen Beratungen.Frau Kollegin Lücking-Michel hat bereits einen Aspekteingebracht, der sicherlich noch eine Rolle spielen wird.Auch andere Aspekte werden eine Rolle spielen. Es giltdas berühmte und berüchtigte Struck’sche Gesetz: KeinGesetzentwurf kommt so aus dem Bundestag heraus,wie er eingebracht worden ist.
Das ist mal wieder keine Drohung, liebe Frau MinisterinWanka, sondern es geht darum, im kommenden parla-mentarischen Beratungsverfahren die guten Dinge nochein bisschen besser zu machen.
Damit haben die SPD und die Koalition zwei zentraleVorhaben umgesetzt. Das eine zentrale Vorhaben war dieEntlastung der Länder, das zweite zentrale Vorhaben dieStabilisierung, die strukturelle Stärkung und die Anpas-
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5240 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Martin Rabanus
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sung des BAföG an die aktuellen Bedürfnisse. Das istgut so.
Natürlich ist der SPD und auch der Koalition bewusst,dass damit das Thema „Ausbildungs- und Fortbildungs-förderung“ für diese Legislaturperiode nicht ad acta ge-legt werden kann. Ganz im Gegenteil: Wir werden unsjetzt sowohl in den einzelnen Fraktionen als auch in derKoalition insgesamt dem Thema Meister-BAföG inten-siver zuwenden. Denn wenn wir für Schülerinnen undSchüler sowie Studierende jetzt richtigerweise eine Re-form des BAföG machen, dann ist es nur folgerichtig,uns in einem jetzt kommenden zweiten Schritt auch umdie Meisterschüler zu kümmern.
Dabei sind wir von der Überzeugung geleitet, dass eseine Gleichwertigkeit der akademischen und der berufli-chen Bildung gibt, von der Überzeugung geleitet, dasssie nicht gegeneinander auszuspielen sind, sondern ge-meinsam gedacht werden müssen.Wenn das so ist, dann müssen wir auch dafür sorgen,dass wir vergleichbare Förderbedingungen in den Syste-men BAföG und AFBG, also Aufstiegsfortbildungsför-derung, hinbekommen. Da ist noch eine ganze Menge zutun. Gesetzessystematisch werden die Freibeträge unddie Bedarfssätze, insbesondere aus dem BAföG, auch imMeister-BAföG abgebildet. Aber das ist nur ein Teil des-sen, was die Förderlogik im Meister-BAföG ausmacht.Es gibt den Bereich der Lehrgangs- und Prüfungsge-bühren, der im BAföG in der Regel keine Rolle spielt.Es gibt den Bereich der Prüfungsvorbereitungen, aberauch den des Meisterstücks, das in der Meisterausbil-dung gemacht und vorgelegt werden muss. Hier gibt esnach unserer Überzeugung die Notwendigkeit, bedarfs-gerechte Anpassungen vorzunehmen.
Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten noch einenSatz sagen, nämlich zum Thema der Zuschuss- und Dar-lehensbedingungen. Diese sind beim BAföG und beimMeister-BAföG ganz unterschiedlich. Beim BAföG istes so – das wissen wir alle –: 50 Prozent Zuschuss und50 Prozent Darlehen, zinsfrei. Beim Meister-BAföG istes ein geringerer Zuschuss und ein höherer Darlehensan-teil, und das verzinslich. Wenn wir es mit der Gleichwer-tigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ernstmeinen, wenn wir es damit ernst meinen, gleiche Förder-bedingungen herzustellen, dann müssen wir an dieserStelle Veränderungen herbeiführen.Herzlichen Dank.
Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der
Kollege Sven Volmering für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her-
ren!
Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgendetwas
richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an,
der den Ball hat.
Dieses Zitat von Bruce Lee passt sehr schön zur heutigen
Debatte:
Die Große Koalition hat den Ball nicht nur gehalten,
sondern mit Ministerin Wanka als Stürmerin Tore ge-
schossen. Die BAföG-Reform wird ein großer Erfolg
werden.
Wo hat der gerade zitierte Kollege seinen Wahlkreis,
Herr Volmering?
Bruce Lee – für den, der ihn nicht kennt –: amerikani-scher Schauspieler und Kampfkünstler. – Da die Linkeund die Grünen das aber nicht zugeben können, orientie-ren sie sich in ihrer Kritik lieber am ehemaligen Bundes-ligaprofi Rolf Rüssmann, der gesagt hat: „Wenn wirnicht gewinnen, dann treten wir ihnen wenigstens denRasen kaputt.“
Selbst das ist Ihnen in der heutigen Debatte nicht gelun-gen. Sie haben argumentativ barfuß in den Rasen getre-ten und sich dabei wehgetan.Die Linke spricht in ihrer Pressemitteilung vom20. August 2014 von einem „unwürdigen Schauspiel“,der Kabinettsbeschluss sei unverantwortlich. Die Grü-nen sind sich nicht zu schade, in ihren Stellungnahmendas Wort „Almosen“ in einem Atemzug mit dem Wort„BAföG“ zu nennen.
Seriöse Kritik sieht anders aus. Das Deutsche Studenten-werk jedenfalls begrüßt die Reform und spricht von ei-ner „guten Nachricht“.
Ich kann nicht verstehen, wie man die Erhöhung derBedarfssätze um 7 Prozent, die Erhöhung des Wohn-geldzuschlags auf 250 Euro, des Förderhöchstsatzes um9,7 Prozent auf 735 Euro, die Anhebung des Vermögens-freibetrags und des Kinderbetreuungszuschlags als „un-würdiges Schauspiel“ bezeichnen kann. Durch die sie-
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5241
Sven Volmering
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benprozentige Erhöhung der Einkommensfreibeträge derEltern erhalten 110 000 mehr Studierende und SchülerBAföG.An dieser Stelle möchte ich auch einmal den Elterndanken: 87 Prozent der Eltern unterstützen ihre Kinderwährend des Studiums monatlich mit durchschnittlich476 Euro und schränken sich selber ein. Auch das ver-dient in dieser Debatte einmal Anerkennung.
Sinnvoll ist auch die Anhebung der Nebenverdienst-möglichkeiten auf 450 Euro. Die Bundesagentur für Ar-beit hat im letzten Jahr die „gute Funktion“ der Minijobsfür Studenten und Schüler betont, um Geld zu verdienen.Wenn man bedenkt, dass zwei Drittel der Studierendendies aus unterschiedlichen Gründen tun und der Minijobdabei eine zentrale Rolle spielt, dann ist die Forderungder Grünen aus dem Bundestagswahlkampf, die Zahl derMinijobs einzudämmen, für die junge Generation kon-traproduktiv und schädlich.Mit großer Sorge verfolge ich – das ist angesprochenworden – die Rolle einiger Bundesländer bei der Ver-wendung der freiwerdenden BAföG-Mittel in jährlicherHöhe von 1,2 Milliarden Euro. Als Nordrhein-Westfalewill ich jetzt gar nicht auf die Situation in – sagen wir –Niedersachsen eingehen, sondern mich lieber mit mei-nem eigenen Land beschäftigen.Meine Landesregierung sagte im Sommer auf An-frage, dass die freiwerdenden Mittel in Höhe von279 Millionen Euro im Haushalt eingespeist werden, gabjedoch nie konkret an, wofür. Vielmehr sprach man da-von, dass „angesichts der Konsolidierungsnotwendig-keiten im Landeshaushalt“ NRW die Entlastung eineUnterstützung im Hinblick auf das Erreichen bildungs-politischer Ziele darstellt. Allein durch die Verwendungdes Begriffs „Konsolidierungsnotwendigkeiten“ ist klar,dass das Geld dann doch beim nordrhein-westfälischenFinanzminister landen kann.
Verschiedene Seiten haben seitdem an die Landesre-gierung appelliert, im Sinne von Haushaltsklarheit und-wahrheit mit Nachweis anzugeben, wofür das Geld ver-wendet wird.
CDU-Vorschläge liegen lange vor. Ich habe mich bei-spielsweise dafür eingesetzt, dass 35 Millionen Euro fürdie digitale Bildung eingesetzt werden.
– Ich weiß, dass Sie das alles nicht hören wollen. – Wei-tere Vorschläge sind zum Beispiel der Ausbau von Mas-terstudienplätzen,
die Förderung von Rückkehrerprogramme für wissen-schaftlichen Spitzennachwuchs, die Anschubfinanzie-rung der dringend nötigen medizinischen Fakultät inOstwestfalen oder meinetwegen auch die Förderung derSchulsozialarbeit.
Auch das ist ein Thema, das meinen Wahlkreis betrifft.Dann gab es am Dienstag eine große Pressemitteilungder Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit Hinweisauf die BAföG-Mittel:Das Land hat das Geld zur Finanzierung neuerMaßnahmen im Bildungsbereich veranschlagt –Großer Trommelwirbel. Wir warten alle, was jetztkommt. Und dann:unter anderem für den Ausbau des offenen Ganz-tags, weitere Zuweisungen an Kommunen für dieInklusion und für den Kita-Ausbau.
Bei allem Respekt: Das sind alles keine neuen Maßnah-men. Alle Ziele sind jetzt schon im nordrhein-westfäli-schen Haushalt haushaltsrechtlich verankert. Die Hoch-schulen werden in der Pressemitteilung nicht einmalerwähnt; stattdessen wird die vereinbarungswidrige Ki-taförderung aufgeführt.
Ein paar globale Minderausgaben kommen in Nord-rhein-Westfalen auch immer noch dazu. Dann wird eineMaßnahme nicht komplett abgerufen, und schon ist dasBAföG-Geld weg. Das ist ein billiger Taschenspieler-trick in Nordrhein-Westfalen. Ich fordere die Landesre-gierung auf, die getroffenen Vereinbarungen auch einzu-halten.
Es ist doch – damit hat Frau Gohlke sogar recht – einAlarmsignal, dass der Präsident des Deutschen Hoch-schulverbandes, Professor Kempen, mit drastischenWorten von einer „Schweinerei“ spricht, wenn er an dieBAföG-Mittel-Verwendung durch einige Länder denkt.Es steht in der Zukunft noch eine Reihe von Bund-Länder-Verhandlungen an. Es kann nicht sein, dass man-che Länder ständig trotz verfassungsrechtlicher Nichtzu-ständigkeit den Bund auffordern, immer mehr Aufgabenzu bezahlen, aber gleichzeitig besonders kreativ darinsind, eigene Hausaufgaben nicht zu erledigen. Das belas-tet für die Zukunft die angesprochenen Verhandlungenund schwächt die Länder selbst. Wir beklagen immerwieder die niedrigen Landtagswahlbeteiligungen.
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5242 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Sven Volmering
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Ein Grund dafür ist, dass den Bürgern eine solche Wahlnicht so wichtig ist wie die Bundestagswahl. Wir brau-chen uns dann nicht zu wundern, dass das bei diesemVerhalten der Länder mit den ständigen selbstschwä-chenden Rufen nach Abgabe von Verantwortung an Ber-lin so ist.Deutschland hat enorm viele gute Erfahrungen mitdem Föderalismus gemacht. Wir sollten dies nicht durchtaktische Spielchen ruinieren.
Wir sollten vielmehr sehen, dass wir auch künftig ver-nünftige Bund-Länder-Beziehungen gestalten. Ich finde,damit habe ich als letzter Redner eine gute Überleitungzur morgigen Debatte über die Grundgesetzänderungund die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Hoch-schulbereich geschaffen.
Wir sehen uns morgen zur zweiten Halbzeit. Ich binzuversichtlich, dass die Große Koalition ihren Vorsprungnoch ausweiten wird.Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich schließe die Aussprache.Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagenauf den Drucksachen 18/2663, 18/460 und 18/2745 andie in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge-schlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist offen-sichtlich der Fall. Dann sind die Überweisungen so be-schlossen.Darf ich bitten, den Schichtwechsel zügig und mög-lichst geräuschlos vorzunehmen?Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:Beratung des Antrags der Abgeordneten AnnalenaBaerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, weite-rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNENEin Scheitern der nationalen Klimapolitik ab-wenden und international an Glaubwürdig-keit zurückgewinnenDrucksache 18/2744Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau undReaktorsicherheit
Ausschuss für Wirtschaft und EnergieAusschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklungAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen UnionNach einer interfraktionellen Vereinbarung sind fürdie Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Ich stelle kei-nen Widerspruch fest. Dann können wir so verfahren.Ich eröffne die Aussprache und erteile als Erstem dasWort dem Kollegen Anton Hofreiter für die FraktionBündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen undKollegen! Der CO2-Gehalt in der Atmosphäre ist imletzten Jahr so schnell gestiegen wie in den vergangenen30 Jahren nicht mehr. Die Ozeane sind sogar so sehr ver-sauert wie seit 300 Millionen Jahren nicht mehr. DieWestantarktis hat in diesem Jahr nach Aussage der Wis-senschaft unwiderruflich begonnen, zu schmelzen. Diedrohende Klimakatastrophe zu verhindern oder zumin-dest zu begrenzen, ist eine gigantische Herausforderung.Klimaschutz ist aber auch eine ganz konkrete, ja klein-teilige Aufgabe. Man kann das ganz systematisch be-schreiben. Es geht darum, unsere Stromproduktion unab-hängig von den fossilen Energieträgern, unsere Mobilitätunabhängig vom Öl und unsere Häuser weg vom Auf-heizen der Umgebung zu bekommen. Das sind ganzkonkrete Aufgaben.
Was haben Sie bisher getan? Die Energiewende wareinmal der Motor der deutschen Klimapolitik. Sie habendiesen Motor auseinandergenommen, und jetzt ruckeltund stockt es. Dann ist da noch der Kolbenfresser ausBayern, Herr Seehofer.
Er würgt die Energiewende in Bayern komplett ab. SeineAttacken auf Windkraft und Netzausbau sind absolut un-verantwortlich. Damit stellt Herr Seehofer am Ende so-gar den Atomausstieg infrage. Die Bundesregierung istgefordert, endlich den Geisterfahrer Seehofer zu stop-pen.
Deutschland ist längst nicht mehr Primus beim Kli-maschutz oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien.Dänemark will bis zum Jahr 2030 den Strom- undWärmebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien de-cken. China will im kommenden Jahr 30 Prozent seinesEnergiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Da-mit zieht selbst China an Deutschland vorbei. Die künf-tige rot-grüne Regierung in Schweden will VattenfallsBraunkohlepolitik beenden.
Auf der einen Seite ist das sehr ermutigend. Auf der an-deren Seite ist es schon beschämend, dass es der rot-grü-nen Regierung in Schweden bedarf, damit in Deutsch-
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5243
Dr. Anton Hofreiter
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land Vattenfall aus der Braunkohle aussteigt. Sind wirnicht in der Lage, unsere eigenen Aufgaben zu erledi-gen?
Von den zehn klimaschädlichsten Braunkohlekraft-werken weltweit steht die Hälfte in einem einzigenLand. Dieses Land ist Deutschland. Wenn wir endlichnur die Grenzwerte für Quecksilber den US-amerikani-schen Standards anpassten, dann müsste Deutschlandalle seine Braunkohlekraftwerke schließen. Das wäreeinmal ein schönes Beispiel. Sie sind doch so große Fansvon TTIP. Passen Sie die deutschen Umweltstandardsdenen der USA an! Dann hätten Sie eine vernünftigeAufgabe.
Um das 2-Grad-Ziel noch zu schaffen, müssen zweiDrittel der bekannten fossilen Rohstoffvorräte in derErde bleiben. Doch kein einziges Land weltweit fördertso viel Braunkohle wie Deutschland. Im vergangenenJahr 183 Millionen Tonnen! Das ist doch klimapoliti-scher Wahnsinn!
Eine der wichtigsten Baustellen für den Klimaschutzin Deutschland ist die energetische Gebäudesanierung.Die Sanierungsquote für Gebäude muss dringend erhöht,am besten verdreifacht werden.
Das wäre gut fürs Klima, gut fürs Handwerk und gut fürdie Investitionen. Auch wenn man an die momentaneKrise denkt, wäre das gut; denn so könnten wir unsereAbhängigkeit von russischem Erdgas ganz massiv redu-zieren.
Aber in keinem der zentralen Bereiche haben Sie bisheretwas Substanzielles zustande gebracht.Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregie-rung, Sie haben ein süßes Wappentier, dieses „GroKo“.Leider ist das kein niedliches Reptil, sondern es kommtdaher wie ein überkommenes, träges Fossil mit einemübergroßen, metertiefen ökologischen Fußabdruck.
Deutschland wird mit dieser Politik seine selbstge-steckten Klimaschutzziele verfehlen. Im letzten Jahrsind sogar in Deutschland die CO2-Emissionen wiedergestiegen. Frau Hendricks, sogar Sie selbst haben dasProblem erkannt. Im Januar haben Sie deshalb ein So-fortprogramm für den Klimaschutz angekündigt. Vor derSommerpause wurde dann die lustige Groteske des mit-telfristigen Sofortprogramms daraus, und jetzt kommt esvielleicht im November, vielleicht auch gar nicht. FrauHendricks, das ist wirklich das langsamste Sofortpro-gramm, das ich je erlebt habe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn schon natio-nal so wenig passiert: Wie schaut es dann mit Ihrem in-ternationalen Engagement aus? Da passiert trauriger-weise nicht viel mehr. Als vor zwei Wochen aufEinladung des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon dieStaats- und Regierungschefs der Welt zusammenkamen,um neue Impulse für den Klimaschutz zu setzen: Wasmachte da die Kanzlerin? Die Kanzlerin machte sichnoch nicht einmal die Mühe, hinzufahren. Stattdessenwar sie beim BDI. Nichts gegen den BDI, aber seien wirdoch einmal ehrlich: Finden Sie nicht selbst, dass es einetotal seltsame Prioritätensetzung ist, eine lokale Lobby-veranstaltung einem internationalen UN-Gipfel vorzu-ziehen?
Am nächsten Europäischen Rat wird Frau Merkel– das vermuten wir sehr – teilnehmen. Aus Brüssel hörtman aber auch nur, dass die europäischen Ziele für Kli-maschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energienweiter geschleift werden sollen – und das, obwohl dieZiele beim Klimaschutz, zum Ausbau der Erneuerbarenund zur Energieeffizienz ohnehin schon schwach undzahnlos sind. Zusammen mit der Personalpolitik der Eu-ropäischen Union wird klar: Es besteht die Gefahr, dasssich die Europäische Union komplett aus der Klima- undUmweltpolitik zurückzieht. Und was macht die Kanzle-rin? Sie macht sich mit ihrem Schweigen de facto zumKomplizen dieser Wende rückwärts.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es entsteht geradeeine neue weltweite Bewegung für den Klimaschutz.Am 21. September fand die größte Klimademo der Weltstatt. In fünf Kontinenten gingen über 500 000 Men-schen auf die Straße, um für den Erhalt ihrer Lebens-grundlagen zu demonstrieren. Sie mahnten entschei-dende Weichenstellungen für den Gipfel in Paris im Jahr2015 an. Leider fallen genau jetzt, wo sich endlich neueChancen auftun, Europa und Deutschland als Kämpferfür den Klimaschutz aus. Das schadet nicht nur demKlima, sondern es gefährdet Arbeitsplätze auch hier beiuns, und es schadet nachhaltiger Wohlstandsentwick-lung.Das erste Jahr, Frau Hendricks, haben Sie leider kom-plett nutzlos verstreichen lassen. Voraussichtlich dreiJahre haben Sie noch. Ich erwarte von Ihnen, dass Siediese drei Jahre nutzen und endlich in die Gänge kom-men.
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5244 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
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Als nächster Redner spricht der Kollege Dr. Georg
Nüßlein.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! HerrHofreiter spricht von einer gigantischen Herausforde-rung im Klimaschutz, womit er unumstritten recht hat,und antwortet dann auf diese gigantische Herausforde-rung mit einem oppositionellen Gemäkel und Genölesondergleichen.
Er versteigt sich dazu, den bayrischen Ministerpräsiden-ten als das Haupthindernis beim Klimaschutz zu stilisie-ren.
Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein, meine Da-men und Herren! Ich glaube, wir sollten diese Diskus-sion schon mit der nötigen Ernsthaftigkeit führen.National ist es in der Tat so, dass wir zwar sagenkönnten, dass wir die Kioto-Ziele erreichen, aber auf deranderen Seite ist es unerfreulich, wenn unsere CO2-Werte steigen. Dann muss man aber auch nüchtern ana-lysieren, woher das kommt. Das kommt davon, dass wiraus der Kernenergie aussteigen,
was richtig ist. Auch das könnte man als große Heraus-forderung hervorheben. Aber Sie antworten auf dieseHerausforderung mit einer Beschreibung dessen, wasSie – typisch grün – nicht wollen, nämlich die Kohle,
ohne auf die Frage zu antworten, wie wir energiepoli-tisch an der Stelle weiterkommen, wie wir unsere Ver-sorgungssicherheit gewährleisten sollen und wie wir da-für sorgen können, dass wir industriepolitisch diesenUmschwung tatsächlich überstehen, und wie wir dasGanze bezahlen sollen. Die Antworten auf all diese Fra-gen geben Sie nicht.
Nein, Sie sagen, die Situation sei komplex und schwie-rig, und weil die Situation so schwierig und komplex ist,suchen Sie sich noch eine zusätzliche Schwierigkeit,nämlich die Kohle aus dem Energiemix herauszuneh-men.
Es wäre doch viel besser gewesen, wenn Sie stattdes-sen der internationalen Dimension Vorrang eingeräumthätten. Ich sage Ihnen ganz offen: Klimaschutz wird undmuss international entschieden werden, nicht national.
Bevor Sie jetzt sagen, das sei ein Feigenblatt, um natio-nal nicht handeln zu müssen, möchte ich eines ganzdeutlich unterstreichen.
– Schreien Sie doch nicht so, sondern hören Sie mir ein-fach einmal zu. Sie haben doch nachher genügend Rede-zeit. Dann können Sie darauf antworten.
– Ausreichend Redezeit, wie ich meine. – Klimaschutzwird international entschieden. Klimaschutz funktioniertweltweit nur, wenn das Vorbild Deutschland am EndeNachahmer findet.
Wir werden nur dann Nachahmer finden, wenn wirauf der einen Seite beim Klimaschutz erfolgreich sind,aber es uns auf der anderen Seite auch gelingt, Wohl-stand und Wachstum in diesem Land zu mehren. Sonstgibt es keine Nachahmer.
Ich sage das explizit an die Adresse der Wachstumsskep-tiker, der Verzichtseinforderer sowie der Wasserpredigerund Weintrinker in diesem Haus. Es gibt nämlich eineganze Menge, die sagen, man müsse gleichzeitig nocheinen Beitrag dazu leisten, dass wir alle ärmer werdenund die Arbeitsplätze verschwinden.
Klimaschutz, der den Industriestandort Deutschlandgefährdet, kommt für uns nicht infrage.
– Da geht es nicht nur um die Arbeitsplätze, Frau Höhn,sondern da geht es insbesondere darum, dass andere unsauf diesem Weg folgen. Deshalb müssen wir beim inter-nationalen wie beim nationalen Klimaschutz in Zukunftdie Grenzkosten im Blick haben. Was kostet die zusätzli-che Reduzierung von 1 Tonne CO2, und gibt es nicht bil-ligere Alternativen für die Reduzierung? Das ist ganzentscheidend.Sie haben die Energiepolitik angesprochen. Wir, SPDund CDU/CSU gemeinsam, haben im Koalitionsvertragfestgeschrieben:
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5245
Dr. Georg Nüßlein
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Die konventionellen Kraftwerke … als Teil des na-tionalen Energiemixes sind auf absehbare Zeit un-verzichtbar.Wir wollen eben keinem politischen Blütentraum nach-hängen, sondern wir sind mit der harten Realität kon-frontiert, bei uns hier im Land tatsächlich dafür Sorge zutragen, dass zu jeder Sekunde Strom aus der Steckdosekommt.
– Nein, das ist kein Argument aus den 70ern. – Wennman aus der Kernenergie aussteigt, wenn man die Erneu-erbaren ausbaut, und zwar schneller, als Sie sich das je-mals erträumt haben – denn die Ziele, die Sie einmal for-muliert haben, sind längst weit überschritten –,
dann muss man sich vergegenwärtigen, dass wir trotz-dem die Situation haben, die fluktuierende Einspeisungregenerativer Energien ausgleichen zu müssen. Dazuwerden wir Gas und in einem gewissen Umfang auchKohle brauchen. Das ist die Realität, und mit der müssenSie sich letztendlich abfinden.
Ich will deutlich machen, dass man sich, wenn mandie Grenzkosten im Blick haben will, hinsichtlich derMittel und der Frage, was man tut, verständigen muss.Sie haben klare Ziele: Zwang, Vorgaben, Ordnungspoli-tik – das ist das, wofür Sie stehen. Wir wollen die Pro-bleme durch marktwirtschaftliche Anreize lösen. Der eu-ropäische Emissionshandel hat immerhin den Vorteil,dass er marktorientiert ist. Nun kann man aus mancherleiGründen sagen: Die Zertifikate sind zu billig.
Es kommt darauf an: Wenn man allein auf das Zielschaut, dann entscheidet das Cap, die Mengenbegren-zung. Wenn man allein auf die Einnahmen schaut, dannkommt man vielleicht zu dem Ergebnis, dass der Emis-sionshandel dazu nicht geeignet ist. Einnahmen zu erzie-len, Töpfe zu füllen, das ist nicht die eigentliche Zielset-zung eines marktwirtschaftlichen, marktorientiertenEmissionshandelssystems.Man muss auch noch einmal ganz deutlich unterstrei-chen: Wenn man den Emissionshandel als marktwirt-schaftliches System versteht, dann können wir nicht zujeder Sekunde in dieses System eingreifen. Wir habenuns entschlossen, das ein Mal zu tun. Im Koalitionsver-trag ist ganz klar formuliert: Das ist eine Ausnahme. –Ich bin sehr kritisch, wenn es darum geht, den Preis derZertifikate zu stabilisieren, gegenüber Ideen, den Marktnicht wirken zu lassen und zu sagen: „Wir schaffen eineMarktstabilitätsreserve“, als ob es um Währungen ginge,bei denen die Preisstabilität natürlich einen besonderenStellenwert hat. Darum geht es nicht, sondern es geht da-rum, dem CO2-Ausstoß einen Preis zu geben und amSchluss dafür Sorge zu tragen, dass diese Thematik überden Preisdruck an Bedeutung verliert.Ich finde im Übrigen die in diesem Zusammenhangvon der Automobilindustrie angestoßene Diskussionüber die Frage, ob es Sinn macht, den Verkehr in dasEmissionshandelssystem zu integrieren, sehr spannend.Darüber muss man diskutieren. Man muss aber auchkonstatieren, dass die Automobilindustrie diese Debatteanstößt, weil eine solche Integration aus ihrer Sicht daskleinere Übel sein könnte. Denn das, was zusätzlich auf-seiten der Europäischen Union droht, führt möglicher-weise dazu, dass speziell die deutschen Automobilbauerin Schwierigkeiten kommen.Wir, meine Damen und Herren, produzieren in diesemLand die Premiumautomobile der Welt. Ich möchte ein-mal dazusagen: Wir tun das mittlerweile auch sehr starkumweltorientiert, wir tun das mit einer hohen Effizienz,und es entstehen Automobile, die im Vergleich zu frühereinen extrem niedrigen Verbrauch haben. Das muss manauch einmal anerkennen. Wir sollten jetzt aufpassen,dass gerade das, was aus Brüssel unter dem Deckmantelder Klimapolitik kommt, am Schluss nicht Industriepoli-tik ist, der die Überlegung zugrunde liegt: Wie könnteman das Geschäftsmodell zugunsten des einen oder an-deren europäischen Automobilherstellers verändern?Das ist entscheidend. Deshalb ist mir persönlich Klima-schutz über den Emissionshandel deutlich lieber als allesandere, was uns da noch einfällt und was am Schluss denWettbewerb verändert und die ganze Thematik schwieri-ger macht.
Das Gleiche gilt für die angekündigte Energieeffi-zienzoffensive.
Auch hier heißt die Überschrift: Anreiz statt Zwang,Vorrang der Wirtschaftlichkeit. Wir, die Fraktion, für dieich spreche, haben Vorschläge auf den Tisch gelegt. Ichgehe davon aus, dass die Regierung sie aufgreifen wird.Diese Vorschläge reichen von der Vereinfachung beste-hender Förderprogramme über die Förderung von KWK,den Abbau von Hemmnissen für Contracting bis hin zurZusammenführung von Erneuerbare-Energien-Wärme-gesetz und EnEV.
– Sie lesen die Presse nicht, Herr Hofreiter. Das wundertmich.
Wir haben insbesondere bei der Thematik Gebäude-effizienz den Bereich Neubau im Blick; denn wir den-ken, dass wir auch da noch einmal die Fragen stellenmüssen: Wie kann man den Neubau noch finanzierbarhalten? Was kann man tatsächlich beispielsweise im Be-
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5246 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Dr. Georg Nüßlein
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reich der EnEV so gestalten, dass es zu Neubautenkommt? Wir werden auch bei dem Thema „Smart Me-ter“ dafür sorgen, dass wir alles nutzen, was sich imKontext der Marktorientierung im Energiebereich anbie-tet, und hier nach vorn kommen.Aber, meine Damen und Herren, unter dem Strichwird das Entscheidende sein: Was machen wir mit demGebäudebestand? Da komme ich mir vor wie der alteCato mit seinem Ceterum censeo. Wir werden auch nocheinmal darüber reden müssen, wie wir über entspre-chende steuerliche Maßnahmen einen Beitrag dazu leis-ten, dass durch Renovierung tatsächlich Klimaschutz imGebäudebereich stattfindet; sonst werden wir das allesnicht schaffen.In diesem Sinne vielen herzlichen Dank.
Als nächste Rednerin spricht die Kollegin Eva
Bulling-Schröter.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Seit Jahrzehnten warnen Bürgerinnen und Bürger, Wis-senschaftler, Umweltpolitikerinnen und -politiker vorden Folgen des Klimawandels, seit Jahrzehnten trifftsich die Staatenwelt zu Klimakonferenzen, und seit Jah-ren machen sich nach Megaevents wie dem jüngstenBan-Ki-moon-Klimagipfel in New York Enttäuschungund Frustration breit.
Die Bilanz für das Klima ist heute weder nachhaltignoch wirtschaftlich vernünftig. Die Hälfte aller klima-schädlichen Emissionen seit Beginn der Industrialisie-rung wurde in den letzten 25 Jahren ausgestoßen. Niewar die CO2-Konzentration in der Atmosphäre so hochwie heute – Tendenz steigend.Auch in Deutschland klafft eine Klimaschutzlücke.Heute befasst sich der Bundestag erneut mit der Forde-rung, das offensichtliche Scheitern der Klimapolitiknoch abzuwenden. Die Linke unterstützt natürlich denAntrag der Grünen; das ist für uns keine Frage.
Die vielleicht wichtigste Forderung, ein nationales Kli-maschutzgesetz mit verbindlichen CO2-Reduktionszie-len zu schaffen, ist absolut richtig, liebe Kolleginnen undKollegen.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle, Ihr Kurzzeitge-dächtnis aufzufrischen. Verbindliche Reduktionsziele hatdie SPD in der letzten Legislatur selbst in einen Antraggeschrieben. Jetzt frage ich Sie von der SPD: Warum ho-len Sie den Antrag nicht einfach wieder aus der Pro-grammkiste?
Oder sitzt da vielleicht der Herr WirtschaftsministerGabriel drauf?Dieses Zitat will ich Ihnen nicht vorenthalten:Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden wirein verbindliches nationales Klimaschutzgesetz mitZwischenschritten … erarbeiten.Geht doch eigentlich, oder? Das haben Sie Ihren Wähle-rinnen und Wählern versprochen – vor einem Jahr imRegierungsprogramm, vor der Bundestagswahl. Heutesind Sie an der Regierung. Jetzt frage ich Sie: War dasbloß Wahlkampfluft? Also: Tut was!Der europäische Emissionshandel – wie im Antragformuliert, immerhin das zentrale Instrument der EU-Klimaschutzpolitik – muss endlich auf die Beine kom-men. Aber der Praxistest ist eine Katastrophe, die Len-kungswirkung absolut schwach. Von Anfang an habenwir gewarnt, es sei blauäugig oder grob fahrlässig, Stahl-und Chemiekonzernen, Bankdirektoren und Börsianernden Klimaschutz zu überlassen.
Leider haben wir recht behalten; wir haben nicht immergerne recht. Jetzt frage ich Sie: Warum sollte ausgerech-net der Markt, der allein dem Gesetz von Wachstum undProfit folgt, die Erderwärmung aufhalten? Warum? Statt-dessen haben zehn Firmen wie ThyssenKrupp undBASF allein mit überschüssigen Klimazertifikaten bis2010 über 780 Millionen Euro verdient. Statt CO2 einzu-sparen, wird der Emissionshandel zum Goldesel für Ak-tieninhaber.Verbindliche Reduktionsziele braucht die Wirtschaft;schließlich sind rund 90 Global Players für zwei Drittelder weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. 90 Glo-bal Players! Wir finden, diese Unternehmen müssen ih-rer Verantwortung endlich gerecht werden. Das müssenwir von ihnen einfordern.
Natürlich sind auch die Forderungen nach einem Aus-stieg aus der Kohleverstromung richtig. Dass diese CO2-Schleudern in Form von Kraftwerken großen Schadenanrichten, nicht nur beim Klima, auch am Menschen, istbekannt. Leider fehlt dem Antrag der Grünen ein kon-kretes Ausstiegsdatum. Es wäre sinnvoll gewesen, einsolches Datum zu benennen. Wir wollen den Kohleaus-stieg und Strommengenbegrenzungen für Kohlekraft-werke, damit 2040 Kohleschlote Geschichte sind. Ichfinde, das ist ein guter Plan.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5247
Eva Bulling-Schröter
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Die Schweden machen es vor, liebe Kolleginnen undKollegen.Jetzt wird gern mit dem Finger auf die Kohlefans beider SPD gezeigt. Das ist auch richtig. Das, was mich är-gert, ist, in der öffentlichen Wahrnehmung kommt dieUnion viel zu gut weg.
Um es hier einmal ganz deutlich zu sagen: Die Bundes-kanzlerin ist keine Klimakanzlerin, die Union ist einePartei des Klimawandels.
Sie will mehr Braun- und Steinkohle – sei es aus Russ-land, der Mongolei, dem Bürgerkriegsland Kolumbien –
oder Teersande aus Kanada. Sie bremst den Ausbau derErneuerbaren, sie verteidigt die fossilen Energieriesen.
Die Union hat das Klimaschutzversprechen der SPD ausdem Koalitionsvertrag geboxt. Das wart ihr. In Brüsselsperrt sie sich gegen alles, was der Automobilindustrieschärfere Abgasnormen beschert.
Da seids’ ihr immer voran.Der Kanzlerin hatten wir den alten EU-Energiekom-missar Günther Oettinger, einen Klimabremser vor demHerrn, zu verdanken. Auch mit dem neuen EU-Kommis-sar für Energie und Klima, Miguel Cañete, der nicht nurim spanischen Ölgeschäft mitmischt, sondern auch nochfrauenfeindliche Sprüche klopft, hat das Regierungsla-ger kein Problem. Damit habts’ ihr kein Problem. Im Ge-genteil: Der Chef der CDU/CSU-Gruppe in Brüssel,Herbert Reul, lobt die Wahl des Öllobbyisten als klug.Endlich seien Energie und Klima in einer Hand.
Also, die Lobby schlägt da ganz schwer zu. SaludosAmigos!
Und in Berlin kürzt die Union – einmal mit der FDP,jetzt mit der SPD – bei der nationalen und internationa-len Klimaschutzfinanzierung. Im Gegenzug entgehendem Fiskus durch Steuervergünstigungen für Agrodie-sel, kostenfreie CO2-Zertifikate an Unternehmen und In-dustrierabatte bei der Ökostromumlage Milliarden. 2006lagen umwelt- und klimaschädliche Subventionen nochbei 42 Milliarden Euro pro Jahr. Heute sind es 51 Mil-liarden Euro. Die schwarze Null im Haushalt, auf die dasFinanzministerium so stolz ist, ist ökologisch blankerUnsinn. Dass die Schuldenbremse nicht zum Brandbe-schleuniger des Klimawandels werden darf, das müsstedoch eigentlich jedem einleuchten, meine Damen undHerren.Jetzt noch zum Schluss, Herr Nüßlein, als Vertreterder Kolbenfresserpartei:
Sie wollen, dass Deutschland Vorbild ist. Es gibt hierfürAlternativen: Energieeffizienz, Kraft-Wärme-Kopp-lung. Dazu gab es gestern einen Kongress. Es gibt vieleDinge. Packen Sie es jetzt endlich einmal an, auch dasmit der Energieeffizienz! Dann wird es auch mit denKolben besser.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als nächste Redne-rin hat Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks dasWort.
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Um-welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Ich habe vor zwei Wochen bei den Vereinten Nationengesagt, dass es eine friedliche Welt im 21. Jahrhundertnur geben kann, wenn die Staaten dieser Erde denKampf gegen den Klimawandel zügig und entschlossenaufnehmen, sofern sie es noch nicht getan haben. Wirnehmen vielen Menschen die Chance auf eine friedlicheZukunft, wenn wir glauben den Status quo unserer Le-bensweise fortführen zu können.
Ich sage nicht zum ersten Mal in diesem Hause: DieWende zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die dieplanetarischen Grenzen der Erde respektiert, ist eine dergrößten Herausforderungen unserer Zeit.
Sie ist das Fundament für die Zukunft der uns folgendenGenerationen. Das gilt übrigens nicht nur für das Bun-desumweltministerium, sondern für uns alle.Der Klimagipfel in New York war ja erwartungsge-mäß kein Beschlussgipfel, aber er hat einen Push imHinblick auf die vor uns liegenden offiziellen Klimakon-ferenzen in Lima und insbesondere in Paris am Ende desnächsten Jahres gegeben. Gleichwohl wurde auf demKlimagipfel eines erreicht: Es wurde nämlich Staatenabverlangt bzw. sie wurden dazu auch gezwungen, Ver-sprechen abzugeben; das bezieht sich insbesondere aufdie Vereinigten Staaten von Amerika, aber auch auf die
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5248 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks
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Volksrepublik China. Deswegen bin ich weiterhin zuver-sichtlich, dass es uns gelingt, in Paris am Ende desnächsten Jahres die Ziele festzulegen, die wir brauchen,damit der Klimawandel tatsächlich nicht weiter fort-schreitet und die Erderwärmung auf maximal 2 Grad imVerhältnis zur vorindustriellen Zeit beschränkt wird. Dashaben wir alle uns vorgenommen, und dieses Ziel istwissenschaftlich fundiert; das steht jetzt außer Zweifel.Es sind vielleicht noch 3 Prozent der Wissenschaftler aufder Erde, die das anders sehen. Es gibt auch noch eineoder zwei Regierungen auf der Welt, die den Klimawan-del schlankweg negieren. Aber das wird zu überwindensein.Über 400 000 Bürgerinnen und Bürger waren beimPeople’s Climate March, und es hat weltweit HunderteVeranstaltungen gegeben. Es war in der Tat ein Geist desAufbruchs in den Verhandlungen zu spüren. Es gab deut-liche Bewegungen in den Positionen Chinas und der Ver-einigten Staaten. Das Bekenntnis, dass Paris 2015 einErfolg werden soll, wurde von fast allen Staaten abgege-ben, nicht von allen, aber von fast allen Staaten. Es gabauch Zusagen hinsichtlich der Erstauffüllung des GrünenKlimafonds. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierungals erste Regierung schon im Sommer das Signal gege-ben und gesagt: Wir werden bis zu 750 Millionen Eurofür die Erstauffüllung des Grünen Klimafonds bereitstel-len.Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird hier zuHause manchmal gesagt, wir hätten die Vorreiterrollebeim Klimaschutz verloren.
– Ja, das sagen Sie so: „Haben wir auch!“ Ich war beimPeople’s Climate March und hatte Gelegenheit, nebenMary Robinson und Gro Harlem Brundtland zu gehen,was natürlich, für sich gesehen, schon eine Ehre ist; dasmuss man so sagen. Sie hatten Schilder mit ihren Namen– also „Mary Robinson“ und „Gro Harlem Brundtland“ –,und darunter war gedruckt: „says #NowNotTomorrow“,also: jetzt handeln, nicht später.
Dann konnte auch ich solch ein Schild bekommen, aufdem ich meinen Namen „Barbara Hendricks“ und darun-ter „Germany“ eingetragen habe – „says #NowNotTo-morrow“ konnten die Menschen darunter lesen. Jetzt ha-ben die Menschen, die beim People’s Climate Marchwaren, mich nicht gekannt; aber sie haben das Wort„Germany“ gelesen. Das führte dazu, dass unglaublichviele Menschen auf mich zukamen und sinngemäß ge-sagt haben: Hey, you are making a great job. Thank youfor that! – Wir werden also in der Welt als diejenigenwahrgenommen, die die Vorreiter sind
und auf die sich die Menschen verlassen. Das betrifftnicht nur die Menschen, die beim People’s ClimateMarch unterwegs waren, sondern auch die Vertreter derStaaten, die unserer Hilfe bedürfen, zum Beispiel dieSmall Island States, die unsere Freunde sind und die wis-sen, dass sie sich auf uns verlassen können. Und sie kön-nen sich auch auf uns verlassen.
Ja, es ist so, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachwie vor schaut die Welt auf Deutschland, wenn es darumgeht, Wohlstand und Wachstum vom Verbrauch fossilerRessourcen zu entkoppeln. Wir sind das Vorbild, an demviele Staaten ihre Klimaschutzpolitik ausrichten. Bei al-ler Kritik, die es hierzulande gibt: Ein wenig Stolz aufden Weg, den wir in den vergangenen 15 Jahren inDeutschland zurückgelegt haben, halte ich durchaus fürangebracht. Das würde es unseren Bürgerinnen und Bür-ger erleichtern, zu sagen: Ja, wir sind bereit, zum Bei-spiel Zusatzkosten beim Strom zu tragen, weil wir damiteinen Push für die Entwicklung der Welt geben. Dennwenn die Solarenergie endlich marktfähig ist, sodass siesich auch in den Ländern der Dritten Welt durchsetzt,dann ist dies das größte Geschenk, das Deutschland derWelt machen kann.
Und dafür sind wir als Vier-Personen-Familie auch be-reit, im Jahr 70 Euro mehr für Strom zu zahlen.Wir können stolz darauf sein.
Und ich denke, wir sollten endlich auch stolz sein undden Bürgerinnen und Bürgern anhand solcher Beispieleklarmachen, dass wir positiv voranschreiten, dass esnicht ausschließlich um unsere eigene Stromversorgunggeht, sondern auch darum, eine saubere und sichereEnergieversorgung insbesondere für die Menschen inden ärmeren Ländern der Welt zur Verfügung zu stellen,was natürlich positive Folgen für die gesamte Welt hätte,also zum Beispiel auch den Armutsdruck und denFlüchtlingsdruck, mit dem wir sonst auf jeden Fall zurechnen haben, vermindern würde.
Mittlerweile ist es ja so: Der Anteil der erneuerbarenEnergien ist höher als der aller anderen Energieträger.Wir sind Schrittmacher bei der Reduktion der Treibhaus-gase. Mit unserer Nationalen und unserer InternationalenKlimaschutzinitiative leisten wir einen direkten Beitragzum Klimaschutz. Der Wandel zu einer nachhaltigenWirtschafts- und Lebensweise ist eben keine Bürde, son-dern ein Gewinn. Er macht unser Land zukunftsfähig,führt zur Modernisierung unserer Wirtschaft und machtuns unabhängiger von Energieimporten, was natürlichschon jetzt für den inländischen Konsum von hoher Be-deutung ist und in Zukunft zunehmend sein wird. Geradeweil wir international das erste große Industrieland sind,das entschlossen auf erneuerbare Energien setzt, dürfenwir in unseren Anstrengungen natürlich nicht nachlas-
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Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks
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sen. Deshalb habe ich in New York weitere Maßnahmenauf nationaler und internationaler Ebene in Aussicht ge-stellt, zum Beispiel die von mir schon erwähnte Auffül-lung des Green Climate Fund.Wir haben im Übrigen beschlossen, jeden Neubauvon Kohlekraftwerken kritisch zu überprüfen und in derklima- und entwicklungspolitischen Zusammenarbeitkeine finanziellen Mittel mehr für den Neubau von Koh-lekraftwerken zur Verfügung zu stellen. Die Modernisie-rung laufender Kohlekraftwerke werden wir in diesemZusammenhang nur noch eingeschränkt und nach klardefinierten Kriterien finanzieren. Auch dies habe ich inNew York angekündigt.Wir haben die Ratifizierung der zweiten Verpflich-tungsperiode des Kioto-Protokolls als einer der erstenStaaten in Angriff genommen, und – auch das durfte ichin New York verkünden – wir werden überflüssige, ausdem Kioto-Protokoll resultierende Emissionsrechtelöschen. In dem Umfang, in dem wir unsere Minde-rungsverpflichtungen nach EU-Recht bis zum Jahr 2020übererfüllen, werden die nicht benötigten Zertifikatesukzessive gelöscht. Damit verhindern wir, dass zusätz-liche Klimaschutzanstrengungen in Deutschland verpuf-fen, weil diese Zertifikate anderswo auf der Welt oder zueinem späteren Zeitpunkt zu zusätzlichem Treibhausgas-ausstoß führen.Liebe Kolleginnen und Kollegen, die logische Konse-quenz aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Ener-gien in unserem Land ist ein schrittweise reduzierter An-teil an der Kohleverstromung. Wir alle kennen unserZiel: Wir wollen den Treibhausgasausstoß bis 2050 um80 bis 95 Prozent reduzieren, und bis 2050 soll der An-teil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung80 Prozent betragen.
Es liegt doch auf der Hand, dass dies eine weitgehendeAbkehr von fossilen Energieträgern bedeutet.Ich habe nicht umsonst unsere Ziele noch einmal defi-niert: Sie richten sich auf das Jahr 2050. Das ist ein Pro-zess. Das ist ein Weg dorthin, den wir gemeinsam gehen.
Insofern ist eine Forderung nach dem Motto „Steigenwir jetzt aus der Kohle aus!“ einfach unverantwortlich.Wir werden aber bis 2050 unsere Ziele erreichen.
Bei einem so komplexen Prozess läuft natürlich nichtimmer alles glatt und nach Plan. Nicht jede Entwicklungkann vorhergesehen werden. Es ist nicht gut, dass in denvergangenen zwei Jahren der CO2-Ausstoß in Deutsch-land wieder gestiegen ist; aber die Bundesregierung hatdie Baustellen erkannt und geht sie entschlossen an.
Ich gehe im Übrigen davon aus, dass in diesem Jahr derCO2-Ausstoß wieder sinken wird.Es besteht kein Zweifel: Genauso wie sich die Bun-desregierung mit aller Kraft für ein neues internationalesKlimaschutzabkommen einsetzt, wird sie ihre nationalenAufgaben erfüllen. Das Bundesministerium für Wirt-schaft und Energie arbeitet an einem neuen Strommarkt-design. Das Bundesministerium für Umwelt, Natur-schutz, Bau und Reaktorsicherheit arbeitet zusammenmit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energiean der Reform des Emissionshandels, auch auf europäi-scher Ebene. Daneben arbeiten wir an einer Klima- undEnergiestrategie 2030 auf europäischer Ebene; auch derTreibhausgasausstoß muss natürlich auf europäischerEbene gesenkt werden. Sie wissen aber, dass Politik, ins-besondere auf europäischer Ebene, nicht durch das Be-harren auf Maximalforderungen gelingt, sondern durchkontinuierliche und ausdauernde Überzeugungsarbeit.Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Bundesumwelt-ministerin werde ich mich mit aller Kraft dafür einset-zen, dass wir unser Ziel, bis 2020 40 Prozent CO2 weni-ger auszustoßen, auch erreichen. Ich werde deshalb nochvor dem Klimagipfel in Lima im Dezember ein Aktions-programm vorstellen. Es heißt auch nicht mehr Sofort-programm, sondern Aktionsprogramm
– das tröstet Sie nicht, aber ganz dumm bin ich auchnicht – und beinhaltet zusätzliche Klimaschutzmaßnah-men. Die Bundesregierung zieht hier an einem Strang.Daneben sollten wir den Blick nicht auf den Energie-sektor verengen. Energetische Sanierung von Gebäuden,Verkehr und Landwirtschaft: All dies muss mit in dasBlickfeld genommen werden.Nach der Vorlage eines Aktionsprogramms werdenwir im Jahr 2016 einen nationalen Klimaschutzplan be-schließen, der konkrete Reduktionsschritte und Maßnah-men für die Zeit bis 2050 beinhalten wird. Sie sehen, dieBundesregierung steht zu den beschlossenen Klima-schutzzielen und arbeitet an konkreten Schritten in Rich-tung einer weitgehend dekarbonisierten Wirtschafts- undLebensweise bis Mitte dieses Jahrhunderts.Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns alledarüber bewusst sein, dass die ökologische Wende unse-res Landes unsere gemeinsame Aufgabe ist, die wir denkommenden Generationen schulden und die wir Stückfür Stück angehen müssen. Dabei müssen wir auch dieökonomischen und sozialen Auswirkungen dieses Pro-zesses im Blick haben. Pragmatische Schritte zu einemfestbestimmten Ziel sind deshalb immer besser als großeWorte.Vielen Dank.
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Als nächste Rednerin hat die Kollegin Annalena
Baerbock das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Sehr geehrte Frau Hendricks, bei diesen warmen
Worten wird einem immer ganz kuschelig und warm
ums Herz. Das Problem ist nur, dass das hier keine Mär-
chenstunde ist, sondern dass wir uns im Deutschen Bun-
destag befinden.
Das Problem ist auch, dass Sie sagen, wie schön es in
New York war. Im Europaausschuss mussten wir dann
von Ihrer Chefin hören: Ach ja, es war ganz nett, dass
Leonardo DiCaprio dort gesprochen hat. Ein paar Häpp-
chen gab es auch. – Das ist wirklich zynisch. Das Pro-
blem ist, dass Ihre geplanten Vorhaben eben nicht bis zur
Chefin vordringen.
Sie dringen noch nicht einmal zu Ihrem Kollegen im
Wirtschaftsministerium oder zu Ihren Staatssekretären
durch. Seit einem Dreivierteljahr fragen wir die Bundes-
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Was sind
Ihre Ziele, Ihre Maßnahmen für die europäische Energie-
und Klimastrategie 2030? Es ist sehr bezeichnend, dass
Sie zwar zehn Minuten über die Ziele bis 2050 sprechen,
dass Sie aber über die Ziele bis 2030, die in zwei
Wochen verhandelt werden, kein einziges Wort verloren
haben.
Seit einem Dreivierteljahr bekommen wir auf unsere
Fragen immer wieder die Antwort: Im Januar haben wir
einen Brief geschrieben, dass wir ambitionierte Ziele
wollen. – Im Januar – das ist wirklich unglaublich! Der
Höhepunkt dieser Sprachlosigkeit war gestern im Um-
weltausschuss. Da fragten wir den Staatssekretär, wie die
Bundesregierung politisch – nicht auf Arbeitsebene – zu
den Vorschlägen des informellen Rates hinsichtlich der
2030-Ziele steht. Was sagte der Staatssekretär? Dazu
könne er nichts sagen. Dies ist eine wirklich interessante
Antwort zwei Wochen vor dem wichtigsten Gipfel der
Europäischen Union in diesem Jahr.
Dann komme ich zur KfW. Sie haben in New York
ganz groß angekündigt, dass Sie aus der KfW-Auslands-
finanzierung aussteigen. Ich weiß nicht, ob Sie das nicht
tief durchdrungen haben oder ob Sie diesen Bluff gerne
mitmachen. Wenn Sie sagen, dass Deutschland aus der
KfW-Finanzierung aussteigt, dann sagen Sie bitte auch,
dass es aus einem Drittel der Kohlefinanzierung im
Ausland aussteigt. Zwei Drittel, nämlich über die IPEX,
sollen so weitergeführt werden wie bisher, bzw. es wird
gesagt, man wisse weiter nichts. Zwei Tage nach New
York antwortete in der Fragestunde des Deutschen
Bu
Rede von: Unbekanntinfo_outline
„Ist IPEX auch mit betroffen?“
folgendermaßen: Keine Ahnung, wir wissen es auch
nicht.
Herr Schwabe.
Es ist ja nett, dass Sie mir die Arbeit abnehmen wol-
len. Aber, Frau Baerbock, das entscheide ich. Trotzdem
hat Herr Schwabe jetzt das Wort zu einer Zwischenfrage.
Vielen Dank, Frau Kollegin Baerbock; Sie sind jasehr in Fahrt. – Sie haben von der europäischen Situationgesprochen. Können Sie versuchen, zu beschreiben, wiesie sich zurzeit darstellt? Wo ist eigentlich Deutschland?Sie haben über die 2030-Ziele geredet. Wir könnten denEmissionshandel hinzunehmen. Es gibt Vorschläge fürdie 2030-Ziele. Es gibt Vorschläge zur Reform desEmissionshandels. Wenn Sie sich einmal die 28 Länderder Europäischen Union ansehen: An welcher Stellewäre Ihrer Meinung nach Deutschland: eher bei den pro-gressiven Ländern oder bei den Bremserländern?
Ich würde Deutschland im oberen Mittelfeld einord-nen. Ich weiß aber nicht, ob das der eingenommenenVorreiterrolle gerecht wird.Mein Kollege Hofreiter hatte das Beispiel Dänemarkangesprochen, das ganz klar mit folgendem Ziel in dieVerhandlungen hineingeht: Bis 2030 – über dieses Jahrwird auf dem EU-Gipfel verhandelt, nicht über 2050 –wollen wir zu 100 Prozent auf Erneuerbare umstellen.Ein solcher Vorschlag ist von Deutschland nicht gekom-men. Es gibt andere Länder, die deutlich machen: Wenndie Ziele abgeschwächt werden, dann werden wir die-sem ambitionslosen Maßnahmenpaket nicht zustimmen.Diese Frage haben wir gestern im Umweltausschussauch dem Staatssekretär gestellt, wie es eigentlich miteinem deutschen Veto aussieht, wenn die im Januarformulierten deutschen Vorschläge keine Berücksichti-gung fänden. Darauf gab es keine Antwort, weil mansich darüber noch keine Gedanken gemacht hat.Ein letzter Punkt. Wir waren mit dem Europaaus-schuss gerade in Prag. Natürlich reden wir mit denTschechen und auch mit den Polen. Natürlich wissenwir, dass die nicht begeistert sind, jetzt neue Ziele zuvereinbaren. Aber die Antwort der deutschen Bundes-regierung kann doch nicht sein, sich hinter diesen hartenNüssen – Polen, Tschechien und anderen Ländern – zuverstecken. Dies gilt gerade dann, wenn man Vorreitersein möchte, wie es Herr Nüßlein eben dargestellt hat.Vielmehr muss man vorangehen. Man muss zudem deut-lich machen: Einstimmigkeit ist gar nicht geboten. Wirkönnen auch über eine qualifizierte Mehrheit gehen. Das
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Annalena Baerbock
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ist auch so ein Märchen, dass gesagt wird, das muss alleseinstimmig sein.
Wir erwarten, dass Sie Verantwortung übernehmen.Das formulieren wir auch ganz klar in unserem Antrag.Herr Nüßlein, wenn Sie unseren Antrag gelesen hätten,wüssten Sie, was wir von der Bundesregierung, dieVorreiter sein möchte, in Bezug auf die europäischeEnergie- und Klimastrategie 2030 erwarten.Wir erwarten jetzt, dass Sie die nächsten zwei Wo-chen nutzen und über die Ziele für 2030 verhandeln.Wenn von dem 40-Prozent-Ziel abgewichen werden soll,dann erwarten wir, dass Sie sagen: Nicht mit Deutsch-land!Wir erwarten vor allen Dingen – ich verweise auf dasinformelle Ratstreffen –: Wenn das Energieeffizienzzielund das Erneuerbare-Energien-Ziel aufgeweicht und von30 Prozent auf 27 Prozent gesenkt werden sollen – sowie wir das gerade hören –, wenn die Vorgaben nationalnicht mehr verbindlich sein sollen, dann hauen Sie aufden Tisch, so wie Sie das bei den CO2-Grenzwerten fürAutos getan haben! Es ist doch nicht so, als sei Deutsch-land irgendein kleines Licht in Europa. Meine Güte, dasist wirklich unglaublich!
Ich würde gerne auf das Thema KfW zurückkommen,da das der Punkt sein wird, den Sie in den nächstenMonaten immer weiter vor sich hertreiben werden. Siehaben gesagt, Sie diskutieren das noch mit demWirtschaftsminister. Diejenigen, denen Klima- und Um-weltpolitik wirklich wichtig ist – der Rest braucht janicht zuhören –, sollten sich überlegen, was Sie mit derKfW-Auslandsfinanzierung im Bereich Kohle eigentlichmachen wollen. Das Problem ist: Wenn wir zwei Drittelder Vorhaben über IPEX nicht erfassen, dann werdenklima- und umweltpolitisch grandiose Vorhaben wie derBau eines Kohlehafens im Great Barrier Reef weiter mitdeutscher Unterstützung finanziert. Das kann doch nichtIhre Antwort auf die größte Herausforderung des Jahr-hunderts sein!
Wenn Sie das Ganze so umsetzen, wie es derzeitangedacht ist, dann ist die entscheidende Frage, was in-nerhalb des einen Drittels der internationalen Kohle-finanzierung alles erfasst wird. Sie haben eben ausführ-lich dargestellt, dass Sie keine Kohlekraftwerke mehrfinanzieren wollen. Dann ist immer noch nicht die Fragegeklärt: Was ist mit der Kohleinfrastruktur? Auf meineschriftliche Frage antwortete das Ministerium, nein,Kohleinfrastruktur sei auch nicht mit erfasst, sondernnur die Kohlekraftwerke. Kohleminen, wie zum Beispielin Kolubara in Serbien, seien gar nicht erfasst, weil dieFörderung in dieser Region nur als Maßnahme zumSchutz der Umwelt diene.Wenn Sie sich weiter so verhalten, dann sind wir– das kann ich Ihnen garantieren, Herr Schwabe – beimKlimaschutz nicht mehr im oberen Drittel, sondern ganzweit unten. Das wäre wirklich fatal für Deutschland undfür die Welt insgesamt.Vielen Dank.
Der Kollege Pronold erhält das Wort zu einer Kurz-
intervention.
Sehr geehrte Frau Baerbock, ich weiß nicht, in wel-
chem Ausschuss Sie gestern waren. Ich war offensicht-
lich in einem anderen.
Erste Bemerkung. Sie haben gestern im Ausschuss
behauptet, die Bundesregierung würde sich weigern,
Ihre gestellten Fragen anschließend in der Fragestunde
zu beantworten. Der Punkt war: Sie waren anschließend
in der Fragestunde gar nicht da, um die Antworten ent-
gegenzunehmen.
Der zweite Punkt ist: Sie haben hier behauptet, ich
hätte keine Antwort auf die Frage gegeben, wie sich die
Bundesregierung verhalten werde für den Fall, dass die
Klimaverhandlungen scheitern. Ich habe Ihnen als Ant-
wort gegeben, dass wir im Ausschuss über ein informel-
les Vorgespräch berichten und es Ziel der Bundesregie-
rung ist, die Klimaverhandlungen zum Erfolg zu führen,
wir aber nicht öffentlich darüber sinnieren, was passiert,
wenn sie scheitern. Wir sind nämlich ins Gelingen ver-
liebt. Wir wollen hier, im Deutschen Bundestag, keine
Schaufensterpolitik betreiben, sondern wir wollen den
Klimaschutz voranbringen.
Frau Kollegin Baerbock, Sie haben die Möglichkeitzur Erwiderung.
Herr Pronold, wir schätzen uns ja sehr. Aber manmuss den Tatsachen schon ins Auge sehen:Zum einen zur Sitzung gestern im Umweltausschuss:Mehrere Mitglieder des Umweltausschusses sind hier;sie können gerne nachher Stellung dazu nehmen, wieIhre Antwort war. Meine konkrete Frage war: Wie stehtdie Bundesregierung politisch – ich habe unterstrichen:politisch und nicht auf Arbeitsebene – zu den Formulie-rungen im derzeitigen Textentwurf hinsichtlich der2030-Ziele, nach denen das Ganze nicht national, also„domestic“, geregelt wird, und wie steht sie dazu, dass„at least“ nicht drinsteht? Und ich habe gefragt, wie siegegebenenfalls zur Absenkung des Erneuerbaren-Ziels
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auf 27 Prozent steht. Darauf haben Sie nicht geantwortet.Mehrere Personen waren Zeugen.Der zweite Punkt ist das Veto. Natürlich können Siesagen: Wir wollen kein Veto einlegen. – Das wäre eineAntwort gewesen. Meine Frage war: Werden Sie das inden nächsten Wochen machen, ja oder nein?Die Fragestunde, von der ich gesprochen habe, fandin der letzten Sitzungswoche statt. Es ging um dasThema KfW. Sie können sich sicher gut daran erinnern.Frau Zypries war auch anwesend; wir haben auch FrauZypries befragt. Auch in dieser Fragestunde gab es keineAntwort auf die Frage, wie es mit der KfW-Finanzierungaussieht.Zur gestrigen Fragestunde – in diesem Zusammen-hang können wir gerne noch eine Runde um die Fragedrehen, wie das mit dem Fragerecht im Deutschen Bun-destag aussieht, mit dem Recht, die Bundesregierung zubefragen –: Wir hatten eine Reihe von Fragen zur 2030-Strategie – das ist für uns ein sehr wichtiges Thema –und zum informellen Ratstreffen gestellt. Diese Fragenwurden mit Hinweis auf die Geschäftsordnung abge-setzt; denn heute findet ja eine Debatte darüber statt. Wirhaben dagegen ein Veto eingelegt. Aber die Geschäfts-ordnung ist so, wie sie ist. Die Bundesregierung möchtedas derzeit ja nicht ändern; wir diskutieren das ja gerademit Ihnen. Wäre es anders, hätten wir Gelegenheit ge-habt, uns ausführlich darüber auszutauschen. In diesemFormat heute ist das ja leider nicht möglich. Wir habengestern fast zehn Fragen zu diesem Thema eingereicht,die leider alle nicht behandelt wurden.
Als nächster Redner in der Debatte hat der Kollege
Andreas Jung das Wort.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, sich an die
Redezeit zu halten. Ich war bisher sehr großzügig; aber
wir müssen wirklich ein bisschen in der Redezeit blei-
ben. – Herr Kollege Jung, ich gehe davon aus, Sie wer-
den sie einhalten. Das werden Sie schaffen. Die Kolle-
gen, die danach sprechen, halten sich bitte auch an die
Redezeit.
Frau Präsidentin, ich setze auf Ihre fortgesetzte Groß-zügigkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debattewar einiges an Polemik im Spiel.
Ich kann und will nicht auf alles eingehen; aber, FrauBulling-Schröter, eines will ich doch sagen: Es gehörtein gerüttelt Maß an Fantasie dazu, um umstrittene Äu-ßerungen von designierten EU-Kommissaren mit derKlimapolitik der Bundesregierung in Zusammenhang zubringen.
Vor allem will ich eines nicht im Raum stehen lassen,weil ich das für ein gefährliches Spiel halte: Ich meinedie Tatsache, dass Sie hier die Haushaltskonsolidierungund die Klimapolitik gegeneinander ausspielen und da-bei die schwarze Null infrage stellen. Beides gehört zu-sammen, wenn man das Thema Nachhaltigkeit ernstnimmt. Bei der Haushaltskonsolidierung geht es darum,dass wir mit der Schuldenmacherei Schluss machen. Wirsagen: Wir dürfen künftigen Generationen keine Lastenaufbürden, und wir dürfen ihren Handlungsspielraumnicht beschneiden. Wir müssen im Sinne der kommen-den Generationen handeln und wirtschaften. Das gehörtgenauso zur Nachhaltigkeit wie Klima-, Umwelt- undNaturschutz. Das ist die Linie der Bundesregierung undin besonderer Weise die Linie der Union. Deshalb willich das nicht so im Raum stehen lassen.
Ich will an das anknüpfen, was die Bundesumweltmi-nisterin dargestellt hat: Deutschland hat in der Klima-politik international immer eine aktive Rolle gespielt,und diese Rolle nehmen wir weiter wahr. Wir alle spürenauf den internationalen Konferenzen, dass man auf unssetzt, dass man auf unsere Vorreiterrolle setzt. Es gilt inder Tat, daran anzuknüpfen. Es stehen wichtige Ent-scheidungen, wichtige Schritte bevor. Da ist zum Bei-spiel der Europäische Rat im Oktober dieses Jahres. Aufdiesem geht es darum, ehrgeizige Ziele im Rahmen derZieltrias zu formulieren, insbesondere ein ambitioniertesReduktionsziel zu definieren und dann in die internatio-nale Debatte einzubringen, um zu zeigen: Wir in Europagehen auf dem Weg weiter, den wir bisher beschrittenhaben, und wir wollen andere mitnehmen.Das ist die Politik der Bundesregierung, und es istspeziell auch die Politik der Kanzlerin, die in diesemJahr angekündigt hat, dass sich Deutschland mit750 Millionen Euro am Green Climate Fund, also andem Fonds, mit dem Klimaschutz in Entwicklungslän-dern vorangebracht werden soll, beteiligt. Wir vertrauenund setzen darauf, dass die Bundesregierung die G-7-Präsidentschaft nutzt, um Klimaschutz vor dem wichti-gen Gipfel im Jahre 2015 in Paris zum Thema zu ma-chen. Wir erinnern uns: Es war die Bundeskanzlerin, dieim Rahmen der G 7 im Jahr 2007 in Heiligendamm Kli-maschutz in den Mittelpunkt des internationalen Interes-ses und der internationalen Aufmerksamkeit gerückt hat.Daran wird jetzt angeknüpft. Auf diesem Weg unterstüt-zen wir die Bundesregierung, die Umweltministerin undunsere Bundeskanzlerin.
Natürlich hängt unsere Glaubwürdigkeit in diesemProzess davon ab, dass unsere CO2-Emissionen sinkenund nicht steigen; das ist völlig unbestritten. Deshalb un-
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5253
Andreas Jung
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terstützen wir auch die Aktivitäten für ein Aktionspro-gramm Klimaschutz. Wir haben in den letzten Jahren beiunserem Vorhaben, Treibhausgasemissionen zu reduzie-ren, viel erreicht. Jetzt müssen wir schauen, dass sichkeine Lücke auftut zwischen unseren Zielen und dem,was wir erreichen. Daran hängt unser Gewicht auch aufder internationalen Ebene. Deshalb muss jetzt noch mehrpassieren; es muss noch etwas in die Waagschale.Ich finde, dass es richtig ist, zu fragen: Woran genauliegt es eigentlich, dass wir im Moment steigende CO2-Emissionen haben? Es liegt eben nicht – diesen Eindruckwollen die Grünen in ihrem Antrag erwecken – an einemAbbremsen des Ausbaus der erneuerbaren Energien. DasGegenteil ist richtig: In den ersten neun Monaten diesesJahres ist es erstmals so, dass erneuerbare Energien dieBraunkohle im deutschen Strommix überholt haben.Ökostrom ist Herbstmeister. Darüber können wir uns ge-meinsam freuen.
Zweitens ist es richtig, dass Kohlekraftwerke effi-ziente Gaskraftwerke aus dem Markt drängen, weil dieZertifikatspreise beim europäischen Emissionshandelein sehr niedriges Niveau erreicht haben. Ich finde, wirsollten unsere gemeinsamen Bemühungen darauf rich-ten, dass es innerhalb der EU mehr Druck für Klima-schutz gibt, dass es dort noch vor 2020 eine ehrgeizigeReform gibt. Ich freue mich, dass die Bundesregierungeine zwischen den zuständigen Ministerien, also demMinisterium für Wirtschaft und Energie sowie dem Um-weltministerium, abgestimmte Position dazu hat unddass wir in Brüssel darauf drängen und sagen: Da mussjetzt etwas passieren, sonst werden wir als Europäer undauch wir als Deutsche unsere Ziele nicht erreichen kön-nen. Daher lautet die Einladung: Unterstützen Sie unsbei diesem Vorhaben und bei all diesen Gesprächen, die– Sie haben es berichtet – geführt werden.
Bei dem, was wir jetzt national machen können, istmir wichtig, dass wir – Georg Nüßlein hat es angespro-chen – Klimaschutz und Wirtschaftswachstum nicht ge-geneinander ausspielen, sondern dass wir beides zusam-menbringen. Nicholas Stern war diese Woche in Berlin.Wir hatten auch in der Unionsfraktion die Gelegenheit,ein Gespräch mit ihm zu führen. Seine Botschaft alsehemaliger Chefökonom der Weltbank und die seinerGruppierung lautet in dem neuen Bericht: Es geht. Wirkönnen beides zusammenbringen. Klimaschutz undWirtschaftswachstum bedingen sich gegenseitig und ste-hen nicht im Widerspruch.In diesem Zusammenhang sehen wir einen besonde-ren Schlüssel bei der Energieeffizienz. Wir haben unsvorgenommen – Stichwort „Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan“ –, mehr Strom einzusparen und mit Stromeffizienter umzugehen. Das ist gut für die Umwelt, undes ist wirtschaftlich. Deshalb ist es richtig, dass wir damehr tun.Ich bin der Meinung, dass eines wieder auf die Tages-ordnung muss: die steuerliche Förderung energetischerSanierung, die steuerliche Förderung der Gebäudesanie-rung. Denn viele von uns glauben, dass dies ein beson-ders guter Anreiz ist, um hier voranzukommen.
Herr Hofreiter, ich bitte Sie und Ihre Kolleginnen undKollegen der Grünen, hier mitzuhelfen. Dies haben wirin der letzten Legislaturperiode im Deutschen Bundestagbeschlossen. Es wird jedoch von den Ländern blockiert.Von daher bitte ich Sie, Ihre grünen Kollegen in denLändern, den grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und die grünen Minister in den Länderndavon zu überzeugen, mitzumachen,
damit wir hier einen neuen Anlauf unternehmen undbeim Thema Energieeffizienz endlich vorankommenkönnen. Die Aufgabenverteilung kann doch nicht sein,dass die einen laute Forderungen erheben und die ande-ren es bezahlen. Wenn die Energiewende ein Gemein-schaftswerk ist, dann müssen alle mitmachen. Das wärerichtig und gut.
Herr Jung, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kolle-
gen Kühn von den Grünen zu?
Gerne.Christian Kühn (BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN):Danke, Herr Jung, dass Sie die Zwischenfrage zulas-sen. – Meine Zwischenfrage bezieht sich natürlich aufdie steuerliche Förderung. Wir Grünen sind es, die dasThema der steuerlichen Förderung und der steuerlichenAbsetzbarkeit der Kosten der energetischen Sanierung indieser Legislaturperiode erneut in den Deutschen Bun-destag eingebracht haben. Die Große Koalition hat je-doch dagegen gestimmt. In Wahrheit ist es doch so, dasssich diejenigen in der Unionsfraktion, die dafür sind,nicht gegen Schäuble durchsetzen können und es dahernicht erneut auf die Tagesordnung setzen können.Eines kann ich Ihnen sagen: Sie brauchen WinfriedKretschmann nicht katholischer zu machen, als er ist.Winfried Kretschmann und der baden-württembergischeUmweltminister Franz Untersteller setzen sich vehementfür die steuerliche Absetzbarkeit bei der energetischenSanierung ein. Das Land Baden-Württemberg ist einVorreiterland. Wir beide kommen aus Baden-Württem-berg und wissen, wie groß die Herausforderung in der
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5254 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Christian Kühn
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Wärmetechnologie ist. Ich erwarte da ganz klar, dassdiese Bundesregierung mehr macht.Deswegen frage ich Sie: Wie wollen Sie die Forde-rung, die Sie gerade erhoben haben, hier in den parla-mentarischen Betrieb einbringen?
Bleiben wir doch bei den Fakten. Die Fakten sind,
dass die steuerliche Förderung der energetischen Sanie-
rung nicht an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
gescheitert ist. Der hat sie nämlich mit vorgeschlagen;
der hat sie mit unterstützt.
Wir haben dies hier gemeinsam beschlossen. Wir haben
es nicht nur diskutiert, wir haben dies hier im Deutschen
Bundestag beschlossen. Am Ende ist es daran geschei-
tert, dass die Länder nicht mitgemacht haben.
Die Voraussetzung ist doch, dass wir es gemeinsam ma-
chen. Jeder muss dazu eine Schippe beitragen, weil es
ein Gemeinschaftswerk ist.
Ich zweifele doch nicht an der katholischen Haltung
von Herrn Kretschmann, aber ich zweifele an dem Ab-
stimmungsverhalten. Und das Abstimmungsverhalten
war so, dass die Länder – leider auch mein Land Baden-
Württemberg – dagegen gestimmt haben.
Wenn Sie uns jetzt hier im Deutschen Bundestag mittei-
len, dass Baden-Württemberg seine Haltung geändert hat
und Baden-Württemberg beim nächsten Mal, wenn das
Ganze zur Abstimmung steht, sagt, man sei nicht nur da-
für, sondern auch dazu bereit, selber etwas dazu beizu-
tragen, weil es sehr wichtig sei, dann wird es sicherlich
gelingen, dass wir gemeinsam dieses wichtige Vorhaben
umsetzen und bei der Energieeffizienz vorankommen.
Das ist ein wichtiger Punkt, aber nicht der einzige
Punkt. Das Aktionsprogramm für Energieeffizienz muss
weitere Bestandteile haben. Wir müssen deutlich ma-
chen, dass das Gebäudesanierungsprogramm verstetigt
wird, dass es vereinfacht wird, dass es gut möglich ist,
hierfür Zuschüsse zu bekommen.
Ferner müssen wir den Gebäudeenergieausweis noch
einmal unter die Lupe nehmen und der Frage nachgehen,
wie wir ihn noch aussagekräftiger machen. Gemeinsam
mit einer Beratungsoffensive, auch gemeinsam mit re-
gionalen Sanierungsnetzwerken können wir hier etwas
in Gang bringen, was am Ende nicht nur der Umwelt und
dem Klima, sondern auch dem Handwerk und dem Mit-
telstand nutzt.
Wollen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten
Paus von den Grünen zulassen?
Das trägt ja nicht zuletzt zur Verlängerung meiner Re-
dezeit bei; deshalb gerne.
Herr Jung, da Sie und ich wissen, dass die steuerliche
Förderung der energetischen Gebäudesanierung nicht an
den Grünen, sondern an der SPD gescheitert ist, und Sie
jetzt mit der SPD eine Große Koalition bilden, frage ich
Sie – Sie haben dieses Thema jetzt aufgeworfen –, ob ich
Sie richtig verstehe, dass Sie hier heute ankündigen, dass
es in dieser Legislaturperiode noch einmal einen Gesetz-
entwurf von CDU und SPD zur steuerlichen Förderung
der energetischen Sanierung geben wird. Und könnten
Sie mir nach Möglichkeit sogar ein Datum – vielleicht
nächstes Jahr – nennen?
Ich bedanke mich zunächst einmal für Ihr Zutrauen:Sie glauben ja, dass es mir möglich ist, konkrete Vorha-ben der Bundesregierung anzukündigen. Ich bin jedoch„nur“ ein Abgeordneter einer Regierungsfraktion.
Zweitens. Wenn Sie sagen, dieses Vorhaben sei nichtan den Grünen gescheitert, sondern an der SPD, dannmuss ich Ihnen sagen: So genau kenne ich das Innenle-ben der rot-grünen Landesregierungen nicht, dass ichnachvollziehen könnte, an wem dieses Vorhaben im Ein-zelnen gescheitert ist.
Das war im Übrigen auch gar nicht mein Thema. Ichhatte vorher gesagt: Es ist an den Ländern gescheitert.
Deshalb sollten wir dazu kommen, zu fragen, wie wirgemeinsam weiterkommen.Ich hatte vorher gesagt: Es geht jetzt gar nicht darum,ein Datum festzulegen, sondern es geht um den Prozess.In dem Moment, in dem die Länder sagen: „Wir sind be-reit, hier mitzumachen und das Ganze mitzufinanzie-ren“, werden wir – da bin ich sicher – dieses Vorhabengemeinsam beschließen können.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5255
Andreas Jung
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Wir haben das hier schon beschlossen. Jetzt liegt derBall bei den Ländern. Wenn diese zustimmen, könnenwir das gemeinsam machen.
Mein letzter Punkt richtet sich an uns alle: im Bund,in den Ländern und in den Kommunen. Wenn wir uns er-hoffen, dass private Hausbesitzer und gewerbliche Ge-bäudeeigentümer ihre Gebäude sanieren, dann müssenwir selber mit gutem Beispiel vorangehen. Die Sanie-rungsquote bei öffentlichen Gebäuden ist zu gering undbleibt hinter den Erwartungen und hinter den Zielen zu-rück. Wir müssen diese Quote mindestens verdoppeln.Das ist eine besondere Herausforderung für uns alle:Das, was wir von anderen erwarten, müssen wir auchselber machen.
Deshalb muss dieser Punkt in dem Programm enthaltensein. Dann bin ich sicher, dass wir für Energieeffizienzetwas erreichen. Dann bin ich sicher, dass wir insgesamtmit dem Aktionsprogramm Klimaschutz vorankommen.In diesen Bereich gehört auch – das ist angesprochenworden – das Thema Verkehr, nachhaltige Mobilität undElektromobilität. Nachdem die entsprechenden Modelleauf dem Markt sind, ist das für uns das Signal: Jetzt gehtes los. Jetzt müssen wir voranschreiten. Wir müssen ge-rade auch Unternehmen ermuntern und einen Anreizdazu geben, ihren Fuhrpark umzurüsten. Es gibt also einganzes Paket, das wir zu diskutieren haben. Es muss et-was passieren.Vielen Dank für die Zusammenarbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat die Kolle-
gin Eva Bulling-Schröter zu einer Kurzintervention das
Wort.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Kollege Jung, Sie
haben die Linke kritisiert und gesagt: Die Einsparungen
im Zusammenhang mit der schwarzen Null können nicht
mit klimarelevanten Maßnahmen verrechnet werden. –
Die Linke ist nicht für maßlose Verschuldung, um das
zunächst einmal klarzustellen.
Aber wir könnten doch darüber reden, wie das Geld
im Haushalt verwendet wird. Es darf nicht nur mit der
schwarzen Null begründet werden, dass wichtige Maß-
nahmen im Klimaschutz nicht finanziert werden. Ich
habe gesagt: Umwelt- und klimarelevante Subventionen
machen jetzt ein Volumen von fast 51 Milliarden Euro
aus. Dies ist ein dicker Brocken. Jedoch fließt dieses
Geld nicht an ärmere oder bedürftige Menschen.
Sie haben wieder das Wort „nachhaltig“ benutzt. Wir
beide waren lange Jahre im Nachhaltigkeitsbeirat. Da
sage ich: Nachhaltigkeit hat drei Komponenten: Ökolo-
gie, Ökonomie und Soziales. Es darf nicht nur die Öko-
nomie in den Blick genommen werden, sondern man
muss auch über soziale Dinge nachdenken. Wenn wir
beim Kampf gegen den Klimawandel weiterkommen
wollen, sowohl bei uns in der Bevölkerung als auch in-
ternational, müssen wir die soziale Dimension stärker in
den Blick nehmen;
denn es sind gerade die armen Menschen, die vom Kli-
mawandel betroffen sind. Auch bei uns müssen wir die
Menschen, die nicht so viel verdienen, von Maßnahmen
im Sinne des Klimaschutzes überzeugen. Diese Men-
schen sagen: Ich habe dafür kein Geld, das können die
reichen Menschen machen. Die Reichen bekommen
noch zusätzlich Geld dafür, und wir sollen immer zah-
len. – Genau darum geht es uns von der Linken.
Herr Kollege Jung, Sie haben die Möglichkeit zur Er-
widerung.
Frau Kollegin, Sie sagen: Die Linke ist nicht für maß-lose Verschuldung. – Sie sind also für eine maßvolleVerschuldung. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Wir sindganz gegen Verschuldung.
Ich habe große Sorge hinsichtlich Ihrer Interpretation,was eine maßvolle Verschuldung sein könnte.Unser Signal ist: Gerade aus diesen sozialen Gründenund gerade aufgrund unserer Verantwortung für diekommenden Generationen wollen wir Schluss machenmit Neuverschuldung, und vor allem wollen wir sie ebennicht gegen die anderen Dimensionen der Nachhaltigkeitausspielen. Wir wollen nicht soziale, wirtschaftliche undökologische Fragen gegeneinander ausspielen; wir wol-len sie miteinander lösen. Deshalb habe ich gerade nichtgesagt, dass wir wegen der Haushaltskonsolidierungkeine Mittel mehr für Klimaschutz haben. Ich habe viel-mehr gesagt: Das ist eine Frage der Prioritätensetzung.Wir müssen jetzt, um die Klimaziele zu erreichen, be-stimmte Maßnahmen anschieben. Über die Finanzierungwerden wir sicherlich nicht nur nachdenken, sondernauch eine Schippe drauflegen müssen. Beides ist richtig,aber beides geht auch zusammen: Haushaltskonsolidie-rung und Klimaschutz.
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5256 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
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Als nächste Rednerin hat die Kollegin Heike Hänsel
das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Herr Jung, ich muss erst einmal auf Sie eingehen. Hierwird immer von Schulden gesprochen. Aber Schuldenbedeuten auch Investitionen.
Es gibt nämlich lebenswichtige, nachhaltige Investitio-nen in eine intelligente Politik, zum Beispiel die Klima-politik. Wir erleben es in sehr vielen Bereichen, dass wirDinge, die wir heute nicht finanzieren, später um einVielfaches teurer bezahlen müssen. Der Klimaschutz ge-hört dazu.Nehmen Sie nur das Geld für Klimaanpassungsmaß-nahmen, das wir jetzt weltweit in Milliardenhöhe brau-chen. Dieses Geld hätten wir früher viel intelligenter imKlimaschutz einsetzen können. Insofern ist Ihre Politikkurzsichtig.Hinzu kommt: Sie ist auch sozial ungerecht. Das gehtnatürlich an die SPD. Dadurch, dass Sie darauf verzich-tet haben, in der Steuerpolitik eine Umverteilung vorzu-nehmen und die Reichen zu besteuern, sodass sie für so-ziale Aufgaben und für den Klimaschutz herangezogenwerden, fehlt uns jetzt der Spielraum. Das geht zu IhrenLasten, und das werfen wir Ihnen auch vor.
Frau Hendricks, Sie haben vom guten Ruf Deutsch-lands in der Welt gesprochen. Ich muss sagen: Sie lebenzwar noch von diesem guten Ruf, er wird aber schonlange nicht mehr mit Leben erfüllt. Wer hat denn maß-geblich zu diesem guten Ruf beigetragen? Das war dochdie Bevölkerung. Die Bevölkerung hat den Atomaus-stieg erkämpft, und sie hat sich massiv für eine Energie-wende in Deutschland eingesetzt. Aber Sie füllen dieseForderung, die aus der Bevölkerung kommt, schon langenicht mehr mit Leben.Hinzu kommt – ich spreche schließlich als Entwick-lungspolitikerin –, dass die Länder des Südens daraufangewiesen sind, dass Sie Ihrer internationalen Verant-wortung nachkommen. Das ist nämlich das Hauptpro-blem, dass in erster Linie diese Länder von den Auswir-kungen des Klimawandels betroffen sind – das wissenwir alle – und sie viel stärker darauf angewiesen sind,dass Sie in Klimaschutz investieren und die Klimazieleverbindlich formulieren und einhalten.
Aber es geht nicht nur um die Verbindlichkeit der Kli-maziele. Wir müssen auch fragen: Was bringen Sie ei-gentlich jetzt, während wir immer von Klimazielen spre-chen, auf den Weg? Zum Beispiel die Handelspolitikläuft diametral entgegen sämtlicher Klimaschutzziele.Im Zusammenhang mit CETA – das ist das EU-Frei-handelsabkommen mit Kanada; zu dem Abkommen mitden USA gibt es, wie wir wissen, viele Diskussionen –wurde viel versprochen: Ökologische Standards werdennicht gesenkt. Jetzt wird es aber entgegen anderslauten-der Versprechungen möglich sein, dass die klimaschädli-chen Teersandöle aus Kanada eingeführt werden können,die 25 Prozent mehr Treibhausgase bei der Förderung er-zeugen als das Erdöl.
Das ist verantwortungslos. Deshalb kann ich es sehr gutverstehen, dass die Bevölkerung gegen CETA und TTIPmobilisiert, weil sie genau sieht, dass ökologische Stan-dards gesenkt werden. Das ist die Realität.Wir haben am kommenden Samstag, dem 11. Okto-ber, den europaweiten Aktionstag gegen CETA undTTIP. Ich rufe alle auf: Gehen Sie auf die Straße! Das istein Beitrag zum Klimaschutz.
Jetzt komme ich zu den G-7-Staaten.
Die G-7-Staaten wollen einen gemeinsamen Flüssiggas-markt entwickeln. Dabei geht es vor allem auch um dasFracking-Gas aus den USA und Kanada und damit umganz andere Weichenstellungen. Sie sollten nichts vomKlimaschutz erzählen, wenn Sie andere Fakten schaffen.Nun möchte ich zur internationalen Klimafinanzie-rung kommen. Da könnten Sie internationale Verantwor-tung zeigen. Wir erleben als Entwicklungspolitiker seitJahrzehnten, dass das Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels– hier geht es um die Frage, wie viel pro Jahr für Ent-wicklung ausgegeben wird – in weiter Ferne liegt. Siehaben gesagt, dass Sie 2050 Ihre Ziele erreichen werden.Aber dazu müssten wir erst einmal nächstes Jahr unserEntwicklungsziel erreichen. Davon sind wir meilenweitentfernt. Wir erreichen momentan noch nicht einmal0,4 Prozent. Das kann man nicht anders als als Schandefür eines der reichsten Länder der Erde bezeichnen.
Nun stellen Sie Geld für den internationalen Klima-schutz ein. Die Kanzlerin hat 750 Millionen Euro ange-kündigt. Wenn man sich den Haushalt aber genau an-schaut, dann stellt man fest, dass nicht einmal20 Millionen für den Green Climate Fund eingestelltsind; das geht nicht. Es ist ein Skandal, dass den großenAnkündigungen keine Taten folgen. Sie basteln an IhremRuf auf internationaler Ebene. Aber im Haushalt wirddas Geld nicht eingestellt. Vor allem die Verpflichtungs-ermächtigungen für die nächsten Jahre sind minimal.Das ist unverantwortlich, weil man so keine langfristigePlanung machen kann.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5257
Heike Hänsel
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Hinzu kommt, dass Sie die Gelder für den Klimaschutzmit den Entwicklungsgeldern verrechnen. Die Entwick-lungsländer brauchen aber zusätzliches Geld für Klima-anpassungsmaßnahmen. Diese Gelder dürfen nicht mitdenen für die Entwicklungszusammenarbeit verrechnetwerden. Sonst sinkt der Entwicklungsetat sogar. Das leh-nen wir ab. Das hat nichts mit Klimagerechtigkeit zu tun.Sie verschieben die Gelder, weil Sie es nicht gewagt ha-ben, die Umverteilungsfrage zu stellen, also die Men-schen, die sehr viel Geld haben, stärker an der Finanzie-rung des Klimaschutzes zu beteiligen. Das ist das großeProblem. Deshalb verschieben Sie hier. Den Preis dafürzahlen auch die Länder des Südens. Dagegen werden wiruns wehren.
Als nächste Rednerin spricht Ute Vogt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Frau Ministerin, wenn schon die Opposi-
tion bescheinigt, dass sich Deutschland bei der Klima-
politik im oberen Mittelfeld befindet, und wenn wir die
übliche Oppositionskritik, die immer geübt werden
muss, unberücksichtigt lassen, dann können wir zu
Recht sagen: Wir sind stolz darauf, dass Sie entschlos-
sene und pragmatische Schritte gehen und merklich vo-
rankommen, und zwar sowohl auf nationaler als auch
auf europäischer Ebene.
Der aktuelle UN-Bericht, der New Climate Economy
Report, mit dem Titel „Better Growth, Better Climate“
zeigt uns für die nächsten 15 Jahre noch einmal tiefgrei-
fende Strukturveränderungen auf. Die Weltwirtschaft
wird weiterhin rasant wachsen. Eine halbe Milliarde
Menschen wird zusätzlich in die Städte ziehen, um dort
zu leben. Das bedeutet, dass circa 90 Billionen US-Dol-
lar in Städte, Landnutzung, Infrastruktur und Energie-
versorgung investiert werden müssen. Entscheidend
wird tatsächlich sein – da muss ich den grünen Kollegen
recht geben –, dass diese Investitionen der Zukunft die
richtige Qualität haben. Der Ausbau der erneuerbaren
Energien zum Beispiel darf nicht nur in Deutschland,
sondern muss auch in Europa Ziel sein. Das Gleiche gilt
für die Finanzierung einer besseren Wärmedämmung im
Gebäudebereich. Bund und Länder sind hier gefragt und
sollten noch einmal den Versuch unternehmen, sich zu
einigen. Am Ende entscheiden die Höhe und die Rich-
tung der Investitionen über die Entwicklung des Weltkli-
masystems. Machen wir so weiter wie bisher, ohne eine
qualitative Wende vorzunehmen, dann wird sich das
Klima am Ende dieses Jahrhunderts um 4 Grad erwärmt
haben.
Frau Kollegin Vogt, lassen Sie eine Zwischenfrage
der Kollegin Baerbock zu?
Ja.
Vielen Dank. – Frau Vogt, da Sie so explizit auf den
UN-Bericht „Better Growth, Better Climate“ und die In-
vestitionen, die in den nächsten Jahrzehnten getätigt
werden, sowie auf das Volumen der Mittel, die dort um-
gelenkt werden könnten, eingegangen sind: Wie stehen
Sie und Ihre Fraktion zu der Schlussfolgerung dieses Be-
richts, dass es einen Ausstieg aus der Subventionierung
der fossilen Energieträger geben muss? Setzt sich die
SPD-Fraktion innerhalb der Regierung dafür ein, dass
unter deutscher G-7-Präsidentschaft der Ausstieg aus der
weltweiten Energiesubventionierung im fossilen Bereich
eingeleitet wird und dass sich die G 7 bzw. die G 20 im
Rahmen des neuen Klimaabkommens dazu verpflichten,
bis 2020 aus der Subventionierung der fossilen Energie-
träger auszusteigen?
Sie haben es vorhin schon zitiert, liebe Kollegin, dassdie Frau Ministerin bereits die ersten Schritte gemachtund auch angekündigt hat, dass es keine Neufinanzie-rung von Kohleförderung in diesem Bereich geben wird.Ich denke, das ist der erste Schritt.
Wir alle gemeinsam haben den Auftrag, die Förderungfossiler Energien dramatisch weiter zu reduzieren. Wirarbeiten im Moment auf vielen Baustellen daran. Dasgilt nicht zuletzt aktuell auch für die Frage, wie wir dieFörderung von fossilem Schiefergas durch Fracking ein-schränken können. Sie sehen also, dass wir genau aufdem Weg sind, uns diesen Schlussfolgerungen zu nä-hern.
Ich denke, dass es am Ende dieses Jahres ein Pro-gramm geben wird, mit dem wir die längst überfälligenMaßnahmen zur Effizienzsteigerung angehen werden.Wir alle in diesem Haus sollten uns noch einmal bewusstwerden: Wenn es um Spielräume geht, energetisch etwasfürs Klima zu tun, dann betrifft das nicht allein die Ener-giewende bzw. die erneuerbaren Energien, sondern vorallem die effiziente Nutzung von Energie. Weiter geht esdabei um die Frage, wie wir Energie – sowohl in der in-dustriellen Produktion als auch im Rahmen der Bauwirt-schaft – einsetzen. Deshalb ist es gut, dass MinisterinHendricks hier angekündigt hat, dass sich sowohl dasWirtschaftsministerium als auch das Umweltministe-rium diesem gemeinsamen Klimaziel eng verbunden
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5258 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Ute Vogt
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fühlen. Es war in der Vergangenheit nicht immer selbst-verständlich, dass das Wirtschaftsministerium hier vollmitzieht. Das freut uns als Sozialdemokraten natürlichganz besonders.
Kollege Jung, ich stimme mit Ihnen überein: Es wirddarum gehen, dass wir auch im Haushalt des kommen-den Jahres die richtigen Prioritäten setzen; denn es ist so,dass wir insbesondere für Maßnahmen zur Effizienzstei-gerung ganz praktisch Geld in die Hand nehmen müssen.Wir sind gemeinsam stolz auf die „schwarze Null“, wieSie es gerne nennen. Trotzdem müssen wir uns aber über-legen, wie wir Gelder generieren – ob durch zusätzlicheEinnahmen oder aus vorhandenen Haushaltsmitteln –, umbeim Thema Effizienz nicht nur Ziele zu beschreiben,sondern unser selbstgestecktes Ziel auch zu erreichen.Die Luftverschmutzung in Deutschland verursacht al-lein dadurch, dass sie existiert, Kosten in Höhe von etwa5,8 Prozent des Bruttosozialprodukts. Wenn wir bereitsind, Geld in die Hand zu nehmen, werden wir am Endenicht nur unser ehrgeiziges Ziel – 40 Prozent minus bis2020 – erreichen, sondern wir werden auch Geld sparen;denn die Kosten, die Umweltverschmutzung heute ver-ursacht, können wir dadurch in Zukunft vermeiden.
Am Ende wird es nicht nur um unsere abstrakten oderkonkreten Ziele gehen, sondern für viele Menschen aufdieser Welt geht es bei diesem Thema schlichtweg umsÜberleben. Es gibt weit über 600 Millionen Menschen,die in Küstengebieten – knapp zehn Meter über demMeeresspiegel oder sogar darunter – ihre Wohnung undihren Lebensmittelpunkt haben. Diesen Menschen – nichtnur uns – sind wir jegliche Anstrengung schuldig. Dasmuss weltweit gelten, um das Klimaziel, welches wiruns gesetzt haben, zu erreichen.Ich freue mich, dass wir in der Zielsetzung – jeden-falls hier im Haus – einer Meinung sind. Ich denke, estut diesem Parlament gut, den Streit über die richtigenInstrumente aufzunehmen, damit wir 2020 sagen kön-nen: Ziel erreicht!
Als nächste Rednerin hat die Kollegin Dr. Anja
Weisgerber das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnenund Kollegen! Zurzeit führen wir fast jede Sitzungswo-che eine Debatte zur Klimapolitik. Als Klimapolitikerinsage ich: Das ist auch gut so; denn sie ist wichtig. Wirbefinden uns momentan in einer entscheidenden Phase;wir sind nämlich auf dem Weg zum europäischen Gipfelzu den Klimazielen und zum internationalen Klimagipfelin Lima und dann auch in Paris.
In diesem Punkt, denke ich, sind wir uns alle einig.Nur über den richtigen Weg dorthin gibt es unterschied-liche Vorstellungen. Es ist meiner Meinung nach richtig,dass wir um diesen Weg ringen und darüber diskutieren –und das auch einmal zur Kernzeit.
Klimapolitik durchzusetzen und dafür Unterstützer zufinden, die auch ganz konkrete Maßnahmen mittragen,ist nicht einfach, weil wir heute handeln und investierenmüssen, aber die negativen und auch die positiven Fol-gen dieser Maßnahmen erst Jahre oder auch Jahrzehntespäter spürbar sind.Der bereits viel zitierte Bericht der „Globalen Kom-mission für Wirtschaft und Klima“ unter Mitwirkung desehemaligen Chefökonoms der Weltbank Nicholas Sternhat uns jetzt aktuell vor Augen geführt: Entscheidend ist,wie stark wir in den nächsten 10 bis 15 Jahren in mehrEnergieeffizienz und den Umbau zu klimaschonenderenTechnologien investieren, und zwar bei uns und in ande-ren Ländern der Welt. Dabei müssen wir besonders da-rauf achten, dass die Entwicklungs- und Schwellenlän-der, die aufstrebend sind und deren Wirtschaft wächst,ihre Wirtschaft von Beginn an mit klimaschonendenTechnologien aufbauen. Wir müssen sie zum Beispielauch durch den Grünen Klimafonds dabei unterstützen.Die Wissenschaftler sagen auch ganz klar, dass dasKind noch nicht in den Brunnen gefallen ist, wenn wirjetzt handeln. Dass so etwas gelingen kann, zeigt dasBeispiel Ozon. Eine solche Zusammenarbeit wie damalsin den 80er-Jahren bei der Eindämmung des FCKWbrauchen wir auch jetzt bei der Reduzierung der Treib-hausgase, und das muss weltweit gelingen.
Wir brauchen den großen Wurf. Wir sagen auch: Wirwerden ganz intensiv für diesen großen Wurf auf inter-nationaler Ebene kämpfen und die Bundesregierung da-bei unterstützen. Eines sage ich auch noch einmal ganzklar: Natürlich müssen wir Deutsche eine Vorbildfunk-tion und auch eine Vorreiterrolle übernehmen und unsereeigenen Hausaufgaben machen, was wir im Übrigen mitdem Klimaaktionsprogramm auch tun. Das wissen Sieganz genau. Aber der Klimawandel ist und bleibt eineweltweite Herausforderung. Es gilt nach wie vor: Al-leine in Deutschland können wir das Klima nicht retten.
Genau da unterscheidet sich unsere Position von derder Grünen. Sie fordern ein Klimaschutzgesetz inDeutschland mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen aufnationaler Ebene. Wir bevorzugen, vor allem den euro-päischen und internationalen Ansatz zum Erfolg zu füh-ren.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5259
Dr. Anja Weisgerber
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Wir sind gegen Alleingänge in Deutschland wie zumBeispiel mit dem von Ihnen vorgeschlagenen nationalenCSU – –
– CO2-Mindestpreis. Wir sind auch gegen die von Ihnen,Herr Krischer, ständig geforderte CO2-Steuer auf natio-naler Ebene.
Wir dürfen uns nicht auf die nationale Ebene zurück-ziehen. Das bringt uns nicht weiter im internationalenKampf gegen den Klimawandel, sondern das wirft unszurück und benachteiligt uns im europäischen Wettbe-werb und gefährdet Arbeitsplätze. Genau das können wirnicht wollen.
Wir setzen auf ehrgeizige Ziele in Deutschland, Europaund der Welt und wollen Anreize im Steuersystem undnicht Ordnungsrecht.Deshalb gehe ich zunächst auf die Klimapolitik in Eu-ropa und der Welt ein. Die Klimapolitik ist eine politi-sche Priorität unserer Bundeskanzlerin, für die sie sichpersönlich und politisch engagiert.
Da zählen für mich vor allem die Maßnahmen, die dieBundeskanzlerin und die Bundesregierung ergreifen,und nicht irgendwelche Reden, getreu dem Motto: Wirreden nicht nur, sondern wir handeln.
Zu den Handlungen:Erstens. Bei der laufenden G-7-Präsidentschaft ist derinternationale Klimaschutz dank Angela Merkel einKernthema. Das kann für den Durchbruch auf internatio-naler Ebene mitentscheidend sein. Das wurde auchschon von der einen oder anderen grünen Politikerin sogesagt.
Zweitens. Angela Merkel hat 750 Millionen Euro fürden Grünen Klimafonds zugesagt und sich damit an dieSpitze gesetzt. Damit unterstützen wir Entwicklungs-und Schwellenländer – ich habe es gerade erwähnt; es istsehr wichtig – auch bei dem Aufbau einer CO2-armenWirtschaft. Es ist sehr erfreulich, dass auch andere Län-der jetzt mitmachen, unter anderem Mexiko, und ange-kündigt haben, ebenfalls in diesen Fonds einzuzahlen.Drittens – eine weitere Tat der Kanzlerin und derBundesregierung –: Deutschland setzt sich in Brüsselganz klar immer wieder für diese ambitionierten und rea-listischen Klimaziele ein sowie für die bewährte Ziel-trias. Da sind wir jetzt wirklich in der entscheidendenPhase. Wir bewegen uns in diesem Zusammenhangpolitisch aber auf einem schmalen Grad. Wenn wir dieForderungen bezüglich der europäischen Klima- undEnergieziele zu niedrig ansetzen, ist Europa nicht ambi-tioniert genug, und wir brauchen ein gutes Ergebnis aufeuropäischer Ebene, damit wir in Lima und Paris mitdem entsprechenden Rückenwind verhandeln können.Das steht ganz außer Zweifel.
Verlangen wir aber zu viel, dann springen die anderenEU-Staaten ab, und wir fahren mit leeren Händen nachLima. Das kann auch nicht gut sein. Genau in dieser ent-scheidenden Phase, wo einiges abgewogen werdenmuss, wo auch gesprochen werden muss, wo überzeugtwerden muss, wo die anderen EU-Mitgliedstaaten mit-gezogen werden müssen – als ehemalige Europaabge-ordnete weiß ich, wie schwierig das ist –, befinden wiruns. Wir müssen die Bundesregierung dabei unterstüt-zen, dürfen ihr nicht ständig Knüppel zwischen dieBeine werfen und sollten nicht pessimistisch sein, wiedas bei den Grünen so üblich ist.
Im Übrigen muss ich auch sagen: Die Umsetzung desVorschlags der Grünen, dem Klima- und Energiepaket2030 nicht zuzustimmen, sollten die Ziele nicht ambitio-niert genug sein, kommt letztendlich einem Genickbruchgleich. Deutschland gewinnt in Europa nicht an Glaub-würdigkeit, wenn wir letztendlich das ganze Abkommenboykottieren und wenn keine europäischen Ziele zu-stande kommen. Das können auch Sie nicht wollen.
Zentrales Element der europäischen Klimaschutzpoli-tik ist der Emissionshandel. Er ist das richtige Instru-ment, da er auf den Markt setzt und CO2 reduziert.Durch einen europäischen und internationalen Rahmenschaffen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen. So kön-nen Klimaschutz und Wirtschaftswachstum Hand inHand gehen, wie es auch der Stern-Report darlegt.Die EU ist der beste Beweis dafür, dass es geht. Ob-wohl die Treibhausgasemissionen in der EU seit 1990um 19 Prozent gesunken sind, ist das Bruttoinlandspro-dukt im gleichen Zeitraum um 45 Prozent gestiegen. Dasheißt: Steigendes Wirtschaftswachstum und trotzdemsinkender CO2-Ausstoß, das geht, auch dank des Emis-sionshandels. Es ist erfreulich, dass auch andere Regio-nen in der Welt, etwa in China, Mexiko, den USA undIndien, auf eine Art Emissionshandel setzen und diesesInstrument voranbringen. Der Emissionshandel ist undbleibt das Instrument im Kampf gegen den Klimawan-del. Deshalb setzen wir uns auch in Brüssel für einenachhaltige Reform dieses Emissionshandels ein. Ich
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5260 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Dr. Anja Weisgerber
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sage an dieser Stelle auch ganz klar: Die von der Euro-päischen Kommission vorgeschlagene Marktstabilitäts-reserve ist meiner Meinung nach ein guter Vorschlag,den wir allerdings noch im Detail diskutieren müssen.Aber eines möchte ich auch deutlich sagen: Ein Min-destpreis für CO2-Zertifikate ist meiner Meinung nachnicht der richtige Schlüssel zu einem funktionierendenEmissionshandel. Und: Nationale Auflagen zur Einspa-rung von CO2, wie sie auch von Ihrer Seite des Öfterengefordert werden, bringen dem Klimaschutz an dieserStelle nichts. Ich sage Ihnen auch, warum: Erreichen wirunsere Klimaziele durch rein nationale Maßnahmen, be-nötigen wir dafür in Deutschland weniger CO2-Zertifi-kate; denn für jede Tonne CO2, die man in Deutschlandzum Beispiel wegen einer Steuer weniger emittiert, wirdein Zertifikat weniger verbraucht. Die Folge ist dann:Die Zertifikatspreise sinken weiter, und Investitionen inklimafreundliche Technologien lohnen sich noch weni-ger. Die Emissionen werden also nur verlagert: vonDeutschland nach Polen, nach Italien oder nach Frank-reich. Dem Klima ist damit unter dem Strich nicht gehol-fen. Ich denke mal, das können auch Sie an dieser Stellenicht wollen.Dennoch leisten wir mit dem AktionsprogrammKlimaschutz jetzt einen wichtigen Beitrag, um auch aufnationaler Ebene die Lücke zu schließen. Ein wichtigesInstrument ist die steuerliche Absetzbarkeit der Kostenvon Energieeffizienzmaßnahmen. Da sollten wir alle aneinem Strang ziehen und uns nicht ständig gegenseitigden Schwarzen Peter zuspielen.Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als nächster Redner
hat Frank Schwabe das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Ich glaube schon jetzt: Barbara Hendricks wird positiv indie Geschichte des deutschen Klimaschutzes eingehen.
Warum? Weil sie uns ehrlich gemacht hat in der Frage„Wo stehen wir eigentlich?“! Das war zum Teil eineKrückerei in den letzten Jahren. Wir haben Ziele vorge-geben, die wir alle teilen – das muss man noch einmaldeutlich machen: wir alle sind für das Ziel der Reduktionum 40 Prozent bis zum Jahr 2020; da gibt es großeEinigkeit –, aber auf dem Weg dahin war gar nicht klar,wo wir eigentlich stehen. Jetzt haben wir uns ehrlich ge-macht. Dafür hat diese Ministerin gesorgt. Das ist schonganz viel wert, weil das nämlich die Grundlage ist, umdarüber zu diskutieren: Was muss jetzt eigentlich getanwerden?
Das letzte Programm, das wirklich umfassend darge-legt hat, was getan werden muss, war mit dem NamenMeseberg verbunden, und das war im Jahr 2007. Deswe-gen habe ich schon in der Debatte Anfang dieses Jahresdarüber geredet, dass wir so etwas wie ein Meseberg IIbrauchen. Noch einmal: Bei den Zielen sind wir uns ei-nig, aber in der Frage „Wo sind wir bei der Zielerrei-chung, und was muss jetzt getan werden, um die Lückezu schließen?“ ist jahrelang nichts passiert. Jetzt passiertetwas, und das ist mit dem Namen Barbara Hendricksverbunden.
Ich glaube im Übrigen, dass uns das nicht wieder pas-sieren darf. Deswegen brauchen wir ein Konstrukt, daswir im nächsten Jahr miteinander diskutieren. Das kannman dann „Klimaschutzplan mit Gesetzescharakter“,„Gesetz mit Plancharakter“ oder wie auch immer nen-nen; wir brauchen etwas für die Selbstvergewisserung.Es geht gar nicht darum, jedenfalls aus meiner Sicht, bisins Detail vorzuschreiben, wer wo wie was tun muss,aber wir brauchen einen Mechanismus, der uns zeigt, wowir bei der Zielerreichung stehen. Sonst werden wir un-sere Ziele wieder verfehlen.
Das, was wir jetzt vor uns haben, ist kein Schnell-schuss, Toni Hofreiter, sondern das ist ein Aktionspro-gramm Klimaschutz 2020, über das man natürlich einbisschen diskutieren muss, auch innerhalb der Bundesre-gierung. Man muss gucken: Wie kann man die Lückezum 40-Prozent-Ziel schließen? Was wichtig ist, ist nocheinmal das Signal dieses Hauses: Wir wollen die Lückezum 40-Prozent-Ziel schließen. – Was wir brauchen, ist,dass alle daran mitwirken. Das ist eine Kärrnerarbeit, diein den nächsten Monaten geleistet werden muss. Dabeimüssen alle Ministerien und alle, die in den Arbeitsgrup-pen im Bundestag Verantwortung tragen, sagen, woeigentlich Potenziale zu heben sind, damit man am Endeauf die 40 Prozent kommt. Insofern, glaube ich, brauchtBarbara Hendricks die Unterstützung nicht nur derKoalition, sondern des gesamten Hauses.
Zum Thema Europapolitik. Ich finde es ja gut, FrauKollegin Baerbock, dass Sie deutlich gemacht haben,dass wir aus Ihrer Sicht im oberen Mittelfeld sind. Dasist für eine Oppositionssicht nicht so schlecht. Ich würdesagen – dies ist eine etwas andere Beschreibung der Ge-schichte –: Wir in Deutschland waren einmal absoluteSpitze; das kann man, glaube ich, nicht bestreiten. Wirsind in den letzten Jahren allerdings abgefallen. Wir sindBremser gewesen bei der Reform des Emissionshandels.Wir sind Bremser gewesen auf europäischer Ebene beimThema Energieeffizienz, leider auch beim Thema Teer-sandöle. Auch da haben wir in den letzten Jahren keinekonstruktive Rolle gespielt. Aber das ist aufgelöst wor-den, und auch das ist verbunden mit dem Namen
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5261
Frank Schwabe
(C)
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Barbara Hendricks, die in enger Kooperation mit SigmarGabriel handelt.Wir haben die Blockadehaltung bei der Reform desEmissionshandels aufgelöst. Wir haben nun Kenntnisdarüber, ob wir unser 40-Prozent-Ziel in Deutschlandeinhalten können. Im Übrigen haben wir auch in einemweiteren Bereich eine Lösung hinbekommen: BeimThema Fracking hatten wir, wenn ich das so nebenbeisagen darf, vier Jahre lang nichts an Gesetzesvorschlä-gen gesehen. Jetzt haben wir Gesetzesvorschläge, unddie SPD ist ganz optimistisch, dass diese in den nächstenWochen in den Bundestag eingebracht werden können,damit wir zu einem Fracking-Verbot in Deutschlandkommen.
Wir sind beim Thema „Ziele für 2030“ – um das nocheinmal zu betonen – am progressiven Ende der europäi-schen Debatte. Wir sind bei den Vorschlägen zur Reformdes Emissionshandels ebenfalls am progressiven Endeder Debatte. Dazu allerdings will ich schon etwasKritisches sagen, ein bisschen anders als es FrauDr. Weisgerber hier deutlich gemacht hat. Wenn wir das40-Prozent-Ziel deutschlandweit ernst nehmen – wirwissen, dass die Hälfte des Anteils an der Reduktion vonCO2 aus den Sektoren kommt, für die der Emissionshan-del zuständig ist –, dann müssen wir uns klarmachen,dass wir unser nationales Ziel gar nicht erreichenkönnen, wenn der Emissionshandel europäisch nichtfunktioniert. Deswegen ist völlig klar, dass wir alles tunwollen und Vorschläge unterbreiten wollen, damit derEmissionshandel funktionsfähig ist, wir kein weiteresUmswitchen in Richtung Braunkohle sehen und wir Gassowie erneuerbare Energien nach vorn bringen.Ich sage aber auch gleichzeitig denen, die versuchen,eine solche Reform zu verhindern – da gibt es inDeutschland welche, die da unterwegs sind und die auchmit europäischen Partnerländern über Bande spielen –:Wenn die Reform nicht gelingen sollte, müssen wirtrotzdem eine Antwort darauf finden, wie wir denn ei-gentlich das 40-Prozent-Ziel erreichen wollen; denn wirwollen es ja nicht aufgeben. Wenn das dann innerhalbkürzester Zeit auf europäischer Ebene nicht gelingt,dann brauchen wir ein Nachdenken darüber – das ist inmeiner Fraktion, in meiner Partei nicht abgestimmt, aberich sage das als Diskussionsanreiz –, wie der Kraftwerks-park aussehen soll, damit wir die Ziele anders erreichenkönnen. Ein Mittel kann das Aufstellen von Energieeffi-zienzzielen sein, wie es in den USA diskutiert wird. Daskann aus meiner Sicht aber auch die Einführung vonPreisuntergrenzen sein.
Ich will zum Schluss durchaus optimistisch nocheinmal einen internationalen Ausblick geben. HerrDr. Nüßlein hat in der Debatte gesagt, es kommt amEnde auf die Grenzkosten für die Kilowattstunde Stroman. Das Gute ist – das hat Sir Nicholas Stern, der an-scheinend in dieser Woche bei vielen zu Besuch war,noch einmal deutlich gemacht –, dass mittlerweile inter-national gesehen die erneuerbaren Energien bei denGrenzkosten besser dastehen als viele andere: beispiels-weise Atom und fossile Energieträger. Deswegen glaubeich, dass wir aus ökologischen Gründen, aus volkswirt-schaftlichen Gründen, aber auch aus betriebswirtschaft-lichen Gründen mittlerweile weltweit eine ganz guteEntwicklung sehen und wir wirklich einen massivenAusbau der erneuerbaren Energien bekommen werden.Das, glaube ich, kann man am Schluss noch einmaleinvernehmlich sagen: Es gab Gegner in Deutschland,und es gab Leute, die das vorangetrieben haben– Hermann Scheer und andere –, aber schließlich war esDeutschland, das es geschafft hat, die erneuerbarenEnergien so zu fördern, dass wir diesen Wechsel welt-weit sehen können. Ich glaube, darauf können wir ge-meinsam stolz sein.Glück auf!
Als nächster Redner hat der Kollege Oliver
Grundmann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin-nen und Kollegen! Bei der Lektüre dieses Antrags derGrünen hat es mir die letzten Tage fast die Sprache ver-schlagen;
glücklicherweise habe ich sie zurückgewonnen.Wenn man sich die Ausführungen von Ihnen, HerrHofreiter, im Parlament auch noch einmal zu Gemüteführt, könnte man vermuten, dass hier das Ende der Weltkurz bevorsteht. Trotzdem werde ich mir keine ArcheNoah in den Garten stellen – ich wohne an der Küste. Ichbin nämlich der festen Überzeugung, dass sich die GroßeKoalition den anstehenden Herausforderungen verant-wortungsvoll annimmt.
Ein Viertel des deutschen Stroms wird schon heuteaus erneuerbaren Energien gewonnen. Dabei wird esnicht bleiben. Denn bis 2025 soll der Anteil der erneuer-baren Energien auf mindestens 40 Prozent steigen, bis2035 sogar auf mindestens 55 Prozent. Meine sehr ge-ehrten Damen und Herren, das sind ehrgeizige Ziele.Das hat sich sonst bisher kein anderes Industrieland aufder Welt vorgenommen.
Damit geht Deutschland mutig und entschlossen voran.Darauf können wir stolz sein.Die Grünen wollen ein Scheitern der nationalen Kli-mapolitik abwenden und internationale Glaubwürdigkeit
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Oliver Grundmann
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zurückgewinnen. So schreiben sie im Antrag. Ein ersterSchritt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäredarin zu sehen, diesen Antrag hier zurückzuziehen. Daswill ich Ihnen auch gern begründen. Die Grünen verfol-gen einen völlig falschen Ansatz. Sie wollen nicht nureine europäische Klimapolitik, sondern sie wollen auchnoch eine nationale Regelung oben aufsatteln. Das istein typisch grüner Irrweg.
Lassen Sie mich das kurz ausführen.Für Emissionszertifikate existiert ein gemeinsamerMarkt in Europa. Wenn nun eine nationale Klimapolitikden Ausstieg aus der Kohle vorschreibt, dann sinkt inDeutschland die Nachfrage nach entsprechenden Emis-sionszertifikaten. Logischerweise sinkt dann auch derPreis, und das europaweit. Das sind die Mechanismenvon Angebot und Nachfrage. Ein bisschen Nachhilfe insozialer Marktwirtschaft würde Ihnen von den Grünensicherlich nicht schaden.
Wir von der Union wissen das jedenfalls spätestens seitLudwig Erhard.Noch billigere Emissionszertifikate reduzieren denAnreiz, in neue Kraftwerkstechnologien zu investieren.Praktisch bedeutet das, dass alte Kohlekraftwerke inanderen Ländern Europas mehr Strom noch billiger alsbisher produzieren können. Das wäre ein vollkommenfalsches, ja ein verheerendes Signal. Wir in Deutschlandmüssten zusätzlich zu unserem bisherigen Beitrag zurEnergiewende – und das ist schon ein Rucksack, den wirzu tragen haben – auch noch die Kosten für einen über-eilten Ausstieg aus der Kohle tragen. Andere Länderhätten hingegen einen Kostenvorteil durch alte Kohle-kraftwerke. Das wäre vollkommen absurd, denn wirwürden so nichts für das Weltklima tun.Besonders bedenklich ist, dass nationale Alleingängezu einer umweltpolitischen Spaltung in Europa führen.Je mehr sauberen Strom die einen produzieren, destomehr Strom können andere mit veralteten Kraftwerkengenerieren. Nationale Alleingänge sind kein Vorteil fürdas Klima, weil sich Emissionen dadurch nur in andereLänder verlagern. Das ist ein typisches Beispiel für poli-tisches Gutmenschentum: meistens teurer und zudemauch noch wirkungslos, und für sinnvolle Maßnahmen,die wirklich nützlich sind, fehlt dann das Geld.
Die Union lehnt eine solche reine Symbolpolitik ab.
Wir bekennen uns ohne Wenn und Aber zum Klima-schutz – aber mit Sachverstand und Augenmaß, ökono-misch und effizient, ohne den Strompreis dabei durchblinden Aktionismus in ungeahnte Höhen schnellen zulassen.Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt möchteich auf etwas zu sprechen kommen, was viele praxis-ferne Ökoträumer gar nicht kennen: die Realität.
Mein Wahlkreis liegt in der Metropolregion Hamburg,zwischen Cuxhaven, Bremen und der Hansestadt Ham-burg. In den letzten 45 Jahren siedelten sich hier zahlrei-che Unternehmen an; es ist eine absolute Boomregiongeworden. Dort befinden sich auch zahlreiche energiein-tensive Unternehmen. Eines dieser Unternehmen möchteich nennen: Dow Chemical, ein Chemiewerk in Nieder-sachsen mit rund 1 500 Mitarbeitern. Solch ein Unterneh-men ist auf eine langfristige, stabile und wettbewerbsfä-hige Versorgung mit Strom und Wärme angewiesen. Wirwollen, dass auch Private günstige Strompreise haben.Aber diese Industrien brauchen einfach günstigen Strom.Sonst gehen Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze unwie-derbringlich verloren.Wir reden hier von wirklich gewaltigen Strommen-gen: Dieses Unternehmen braucht für den laufenden Be-trieb im Jahr 5 Terawattstunden Strom. Das entspricht1 Prozent des gesamten Stroms, der in Deutschland ver-braucht wird. Anders ausgedrückt: Das entspricht demStrombedarf von knapp 1 Million Privathaushalten. DasWerk in Stade ist überhaupt kein Einzelfall. Ich könnteauch noch BASF in Ludwigshafen, die Salzgitter AG inPeine, Aurubis in Hamburg und zahlreiche andere Bei-spiele in Nordrhein-Westfalen, in Bayern, in Hessen, inBaden-Württemberg und auch in unseren östlichen Bun-desländern nennen. Industrien brauchen Strom. Damitsind wir durch die Krise gekommen. Er ist das Lebens-elixier unserer Industrie; deswegen sind wir so gut auf-gestellt.Unsere Unternehmen brauchen aber nicht nur verläss-lich verfügbaren und bezahlbaren Strom, sondern auchPlanungssicherheit, und das auf Dauer. Das Chemiewerkin meinem Wahlkreis hat seine Zukunft selbst in dieHand genommen: Es hat ein eigenes Konzept für eineEnergieversorgung entwickelt. Das Genehmigungsver-fahren läuft, auch das Engineering läuft, und es ist zuhoffen, dass sich dieses Großkraftwerksprojekt realisie-ren lässt. Die Lösung sieht das Unternehmen in einemkombinierten Gas-, Biomasse- und Steinkohlekraftwerk.Seien Sie nicht erschreckt! Aber das ist deren Ansatz.
Das Kraftwerk kann einen großen Teil des Wasserstoffs,der dort bei der Produktion anfällt, in Energie umwan-deln; eventuell kann überschüssige Windenergie inWasserstoff umgewandelt werden. Das würde dazu füh-ren, dass das Kraftwerk unter den weltweit sauberstenKohlekraftwerken jenes mit den allerniedrigsten CO2-Emissionen wäre.
Das ist praktizierter Umweltschutz, meine sehr geehr-ten Damen und Herren von den Grünen. Das sind hoch-moderne Technologien, das schützt das Klima, schafft
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Oliver Grundmann
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Arbeitsplätze, sichert Industrien in Deutschland undwäre zudem auch noch ein echter Exportschlager. Daswollen wir doch in Deutschland haben. Die Realisierungwäre ein Meilenstein für die Energieerzeugung. Wirbrauchen solche innovativen Brückentechnologien. Sieschließen die Zeitfenster bis zu einer kontinuierlichen,sicheren Versorgung mit regenerativen Energien. SolcheInnovationen und Technologien wollen Sie aber verbie-ten. Das ist typisch für Sie als Vertreter der Gegenpartei.
Wer solche Brückentechnologien ablehnt, machtDeutschland von ausländischer Kernenergie abhängig.Wer Brückentechnologien ablehnt, verspielt unsereChancen auf eine Technologieführerschaft und unsereExportchancen. Wir werden das nicht zulassen. Wir wer-den die gebotenen Maßnahmen für eine erfolgreicheEnergiewende mit Bedacht und mit Augenmaß ent-schlossen auf den Weg bringen. Deshalb lehnen wir Ih-ren Antrag ab.
Herr Kollege Grundmann, das war Ihre erste Rede.
Herzlichen Glückwunsch!
Als nächster Redner spricht Klaus Mindrup.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen undKollegen! Es ist gut, dass wir heute hier über den Klima-schutz diskutieren. Die Transformation nicht nur unsererGesellschaft, sondern aller Gesellschaften weg von kli-maschädlichen Gasen hin zu einer kohlendioxidfreienWelt ist eine Schlüsselaufgabe für die nächsten Jahr-zehnte. Diese Aufgabe müssen wir erfolgreich bewälti-gen. Die Atmosphäre kann nicht mehr länger als Depo-nie genutzt werden; das ist eine ganz wichtige Botschaft,die von der heutigen Diskussion ausgehen muss.Ich gehöre nicht zu denen, die Schreckgespenster andie Wand malen, aber man muss sich anschauen, was aufdieser Welt passiert. Man muss die wissenschaftlichenErkenntnisse ernst nehmen. Das hat auch ganz konkreteFolgen für unser Land. Ein Freund von mir baut geradeein Haus an der Nordseeküste. Normalerweise würdeman ja den Erdaushub auf eine Deponie bringen. Waspassiert aber mit dem Erdaushub? Er wird genutzt, uman unserer Nordseeküste die Deiche zu erhöhen.Wir haben gerade von Frau Hendricks gehört, dass esviele Inselstaaten gibt, die durch die Erhöhung des Mee-resspiegels bedroht sind. Die Menschen dort können da-rauf nicht so reagieren wie wir. Sie können keine Deichebauen. Das heißt, wir müssen anders agieren. Deichebauen allein ist keine Lösung.
Insofern ist es wichtig, dass diese Bundesregierung an-ders als die Vorgängerregierung weiterhin Vorreiter beimKlimaschutz sein wird.Wir waren mit dem Umweltausschuss gerade in denUSA und in Kanada und haben uns intensiv mit diesenbeiden Ländern befasst. Die kanadische Regierung hat inden vergangenen 15 Jahren ihre Klimaschutzziele immerdem tatsächlichen Energieverbrauch angepasst, indemsie sie nämlich immer nach unten korrigiert hat. Daskann und wird kein Modell für Deutschland sein. Plan-erfüllung durch Plankorrektur darf und wird es mit unsnicht geben.
Wir müssen aber auch die Menschen mitnehmen, undwir brauchen die notwendige Akzeptanz. Von den Kolle-ginnen und Kollegen der Grünen wird ja immer dasThema der Gebäudesanierung benannt. In diesem Zu-sammenhang muss man einmal darauf hinweisen, dasses da auch Fehlentwicklungen gibt.Ich war in meinem Wahlkreis gerade mit HerrnDr. Rips vom Deutschen Mieterbund unterwegs. Dortgibt es ein Haus, das saniert werden soll. Anschließendsollen die Mieter allein für die energetische Sanierungim Monat 10 Euro pro Quadratmeter mehr Miete zahlen.Das sind für eine 60-Quadratmeter-Wohnung also7 200 Euro im Jahr – bei Energiekosten von 1 000 Euro.Da läuft doch etwas aus dem Ruder.
Hintergrund in diesem Fall ist, dass der Vermieter ei-gentlich seine Mieter loswerden will. Er will das Haus inEigentumswohnungen aufteilen und diese Eigentums-wohnungen verkaufen. Aber dieses Beispiel massiverFehlentwicklung zeigt uns, dass es ja gar keine Kontrollegibt, ob kosteneffizient saniert wird. Eine entsprechendeRegelung fehlt einfach im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wirbrauchen auch wieder einen Sozialfaktor.
Wir müssen darüber nachdenken, ob es auch andereMaßnahmen gibt, als Styropor an die Wände zu packen.Es gibt die Möglichkeit, richtiges Verhalten zu fördern.Energiearme Geräte, hydraulischer Abgleich – all daskostet nicht viel. Andere Beleuchtungsmittel wie dieLED-Technik, dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung, wokeine Fernwärme ist, Solarthermie, Niedrigtemperatur-heizungen – all das sind Möglichkeiten, die man ange-hen muss. Das müssen wir vorantreiben.Wir müssen zukünftig auch viel stärker in Quartierendenken. Es kann sinnvoller sein, auf eine erneuerbareNahwärme zu setzen, als Häuser intensiv zu dämmen.Das ist etwas, was man fördern muss. Diesbezüglichmüssen wir an die Gesetze heran, und wir müssen auchdie Förderpolitik ändern.
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Klaus Mindrup
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Wenn wir hier über steuerliche Förderung reden, wasja schon mehrfach der Fall war, dann muss man auch andie Menschen denken, die nichts von einer steuerlichenFörderung haben. Wenn man eine steuerliche Förderungvorsieht, muss man sie mit Investitionszuschüssen fürdiejenigen begleiten, die diese Investitionen nicht mit ih-ren Gewinnen verrechnen können.
Wir müssen aber auch schauen, dass wir die Energie-wende nicht nur über die Haushalte und die Mieter refi-nanzieren. Auch Landwirtschaft, Gewerbe, Verkehr undIndustrie müssen ihren Beitrag leisten.Jetzt komme ich zur Akzeptanz hinsichtlich des Um-gangs mit Kohle und den erneuerbaren Energien. LiebeKolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir habeneinen Ausbaukorridor von 5 Gigawatt pro Jahr für dieErneuerbaren beschlossen.
Wer da von einem Ausbremsen spricht, hat Wahrneh-mungsprobleme.
Gott sei Dank haben Ihre Kolleginnen und Kollegen inden Bundesländern diese Wahrnehmungsprobleme nicht.Wir haben einen Konsens für den Atomausstieg inDeutschland. Das ist auch gut so. Dafür haben wir einenklaren Zeitplan. Wir haben auch einen Konsens darüber,dass wir eine klimafreundliche Energiepolitik wollen.Aber das müssen wir geordnet angehen. Sie kennen viel-leicht alle das Bild von dem Autofahrer, der gleichzeitigtelefoniert, isst, Auto fährt und ein Buch liest.
Das steht als warnendes Beispiel an vielen Autobahnen.Was Sie fordern, nämlich alles gleichzeitig zu machen,wird genauso in die Hose gehen. Wir als Sozialdemokra-ten möchten nicht, dass die Energiewende gegen denBaum fährt.Wenn wir die Energiewende vorantreiben und die Er-neuerbaren ausbauen, dann bedeutet das natürlich auch,dass Kraftwerke vom Markt gehen müssen. Das hat FrauHendricks zu Recht gesagt. Ich bin davon überzeugt,dass wir Regeln brauchen, mit denen wir sicherstellen,dass nicht die teuren ökologischen Kraftwerke, sonderndie Dreckschleudern vom Markt gehen müssen. Ich binfest davon überzeugt, dass wir dafür ein Ordnungsrechtbenötigen. Ich gehöre nicht zu den Anhängern, die sa-gen, dass wir das alles über den Emissionshandel schaf-fen können. Wir hätten den Rhein nie sauber bekommen,wenn wir das nur mithilfe von Emissionszertifikaten fürAbwässer gemacht hätten.
Wir brauchen eine Kopplung zwischen Ordnungsrechtund Zertifikaten, so wie wir es im Bereich des Abwas-sers auch gemacht haben.
Dort gab es Grenzwerte und die Abwasserabgabe.Wir brauchen aber auch einen Konsens und positiveVisionen. Die Innovation City in Bottrop ist ein gutesBeispiel dafür. Sie zeigt, wie wir die Industrialisierungund die Modernisierung unserer Volkswirtschaft ver-knüpfen können mit einer Ökologisierung. Die niedrigenZinsen, die wir im Augenblick haben, bieten dafür guteChancen.Im Augenblick haben wir noch einen Kostenberg beiden Erneuerbaren. Eine Photovoltaikanlage, die vor zehnJahren in Betrieb gegangen ist, bekommt 45,7 Cent proKilowattstunde EEG-Vergütung. In zehn Jahren wird siesie nicht mehr bekommen. Dann ist sie für 2 bis 4 Centam Markt. Dann haben wir die Brücke in das Solarzeital-ter geschafft; dann ist es kostengünstig. Die neueren An-lagen sind sowieso schon billig.Ich komme zum Ende. Ich zitiere einen Satz aus demGrundsatzprogramm der SPD:Unser Ziel ist ein solares Energiezeitalter.Dieses Ziel sollten wir alle gemeinsam haben. Dafürlohnt es sich zu kämpfen.Ich danke Ihnen.
Als letzter Redner hat der Kollege Petzold das Wort.
Herzlichen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin!Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolle-ginnen und Kollegen! Schon allein die Tatsache, dasswir heute über einen Antrag sprechen, der vorgesternAbend eine Drucksachennummer bekommen hat, ist einZeichen dafür, mit welch heißer Nadel der Antrag ge-strickt worden ist.
Wir alle wissen: Die Anhebung des Etappenziels2020 bei der CO2-Minderung ist und bleibt hochambitio-niert. Aber nicht anzuerkennen, dass Deutschland seit1990 seinen CO2-Ausstoß um über 300 Millionen Ton-nen reduziert hat, verhöhnt die Anstrengungen aller bis-herigen Bundesregierungen und der Menschen inDeutschland.
Welches andere Land hat solch eine mit einer CO2-Min-derung verbundene Last auf sich genommen? Ich denke
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Ulrich Petzold
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hier an die Belastung der Menschen durch den Wirt-schaftsumbau in den neuen Bundesländern.
Wenn wir die Bereitschaft der Menschen, Anstren-gungen auf sich zu nehmen, nicht anerkennen und im-mer nur betonen, es sei zu wenig und zu langsam, dannbrauchen wir uns nicht zu wundern, dass uns bald nie-mand mehr zuhört. Die bislang erreichte Minderung vonetwa 25 Prozent des CO2-Ausstoßes ist kein Pappenstiel.
Ja, wir haben noch eine gewaltige Wegstrecke voruns, wenn wir die noch anstehende Minderung von15 Prozent, die wir gemeinsam beschlossen haben, be-wältigen wollen. Wir konstatieren aber auch gemeinsam,dass wir in den Jahren zwischen 2010 und 2013 nicht sovorangekommen sind, wie wir es uns vorgestellt haben.Allerdings ist das Jahr 2009 mit seinem dramatischenWirtschaftseinbruch kein echter Bezugspunkt. Wir ha-ben inzwischen eine Wirtschaftsleistung erreicht, diewieder deutlich über der des Jahres 2008 liegt.Daran macht sich fest, dass sich das Wirtschafts-wachstum in Deutschland eindeutig vom CO2-Ausstoßabgekoppelt hat.
Deutschland ist und bleibt die innovative Werkstattder Welt, und es verwundert mich, wenn wir bei jedemimportierten Agrarprodukt den Wasserfußabdruck be-rechnen, aber bei den Exporten diese Berechnung ver-gessen. Jedes Produkt hat auch einen CO2-Fußabdruck,sodass wir mit jedem Produkt, das wir exportieren, sozu-sagen eine Erhöhung der CO2-Emissionsquote importie-ren. Kein vernünftiger Mensch würde aber wohl auf dieIdee kommen, die deutschen Exporte zu reduzieren, umunsere Emissionsquote einzuhalten.Ich finde es absolut richtig, wenn der Aktionsplan derBundesministerin als eine der ersten Maßnahmen dieIdentifizierung der technisch-wirtschaftlichen Minde-rungspotenziale bei der Emissionsminderung vorgibt.Aktionismus, wie im vorliegenden Antrag, ist Gift fürdie Akzeptanz der Anstrengungen für eine CO2-Minde-rung.
Selbstverständlich bestehen noch Minderungspoten-ziale beim CO2-Ausstoß. Wenn ich daran denke, dass inden letzten Jahren jede Minderung des Stromverbrauchsim industriell-gewerblichen Sektor durch einen Mehr-verbrauch der privaten Haushalte kompensiert wurde,stelle ich fest: Damit senden wir die falschen Signaleaus. Die Haushalte registrieren ihren Mehrverbrauch vielzu spät, nämlich erst zum Jahresende, wenn die dickeRechnung kommt.Seit 2003 ist der Wärmebedarf je QuadratmeterWohnfläche in der Bundesrepublik um 16 Prozent ge-sunken. Er ist im Osten Deutschlands deutlich geringerals im Westen – so der Wärmemonitor Deutschland 2013des DIW. Danach liegt der Wärmebedarf in Mecklen-burg-Vorpommern bei 112,3 Kilowattstunde pro Qua-dratmeter Wohnfläche und in Bremen bei 150,3 Kilo-wattstunde pro Quadratmeter. Ei, wer trägt denn da inBremen politische Verantwortung? Das muss man sichfragen, bevor man einen solchen Antrag vorlegt.
Allerdings scheint der Weg von Baden-Württembergmit einem verpflichtenden Einsatz erneuerbarer Ener-gien bei jeder Sanierung falsch zu sein, da dadurch dieZahl der Heizungssanierungen der Privathaushalte von70 000 auf 56 000 innerhalb von drei Jahren deutlich zu-rückgegangen ist und das Energieeinsparpotenzial neuerHeizungen, das bei 40 Prozent liegt, gar nicht mehr ge-hoben wird.Auch die CO2-Minderung lässt sich nur mit den Men-schen machen und nicht mit Zwang gegen sie. Dialog-und Beteiligungsprozesse, wie vom Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ge-fordert, sind unabdingbar für zusätzlichen Klimaschutz.
Im Übrigen ist in diesem Jahr die Stromerzeugungaus fossilen Energieträgern nach Zahlen des BDEW imDurchschnitt um über 10 Prozent gefallen, während dieStromerzeugung aus erneuerbaren Energien um knapp10 Prozent gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Preis amCO2-Spotmarkt zwar immer noch nicht in der Größen-ordnung, wie wir ihn haben wollen, aber immerhin ist erim Jahresvergleich um 1 Euro je Tonne und damit um20 Prozent gestiegen.Das im Antrag behauptete Ausbremsen der erneuer-baren Energien im Stromsektor lässt sich mit einigenwenigen Zahlen klar widerlegen: Im Juli 2014 lag derAnteil des aus erneuerbaren Energiequellen erzeugtenStroms bei 27,7 Prozent der Bruttostromerzeugung, imJuni bei 28,2 Prozent und im Mai bei 29,9 Prozent.Dass im November die Sonne weniger scheint und imAugust der Wind weniger weht, liegt nicht in der Verant-wortung des Bundesministeriums für Umwelt.
Ich glaube aber nicht, dass die Opposition mit diesemAntrag so viel Wind erzeugt, dass es für die wenigen Ki-lowattstunden, die uns für die Erzeugung von 30 Prozentdes Stroms aus erneuerbaren Energien noch fehlen, aus-reicht.Danke schön.
Ich schließe die Aussprache.Bevor ich zur Überweisung komme, möchte ich ausgegebenem Anlass noch einmal auf unsere Geschäfts-ordnung verweisen. In der Debatte ist gegenüber derBundesregierung der Vorwurf laut geworden, dass auf
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Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn
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Fragen nicht geantwortet werde. Ich will darauf hinwei-sen, dass in unserer Geschäftsordnung, die von uns allengetragen wird, geregelt wird, dass mündliche Fragen zueinem Tagesordnungspunkt der laufenden Sitzungswo-che nicht mündlich beantwortet werden, sondern schrift-lich beantwortet werden und von daher auch nicht aufge-rufen werden.
Das ist die Regelung, auf die wir uns alle verständigt ha-ben. Ich gebe Ihnen allen das noch einmal zur Kenntnisund bitte, sich daran zu erinnern.
Wir kommen jetzt zur Überweisung der Vorlage aufDrucksache 18/2744 an die in der Tagesordnung aufge-führten Ausschüsse. Sind Sie damit einverstanden, dassdie Vorlage an diese Ausschüsse überwiesen wird? – Dasist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b auf:a) Beratung des Antrags der Abgeordneten SibyllePfeiffer, Sabine Weiss , Katrin Albsteiger,weiterer Abgeordneter und der Fraktion derCDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. BärbelKofler, Axel Schäfer , Heinz-JoachimBarchmann, weiterer Abgeordneter und derFraktion der SPDGute Arbeit weltweit – Verantwortung fürProduktion und Handel global gerecht wer-denDrucksache 18/2739Überweisungsvorschlag:Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung
Auswärtiger AusschussAusschuss für Recht und VerbraucherschutzAusschuss für Wirtschaft und EnergieAusschuss für Arbeit und SozialesAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für GesundheitAusschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau undReaktorsicherheitAusschuss für Menschenrechte und Humanitäre HilfeAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen UnionHaushaltsauschussb) Beratung des Antrags der Abgeordneten UweKekeritz, Claudia Roth , Tom Koenigs,weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNENSozial-ökologischen Rahmen für die Aktivitä-ten transnationaler Unternehmen schaffenund durchsetzenDrucksache 18/2746Überweisungsvorschlag:Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung
Ausschuss für Recht und VerbraucherschutzAusschuss für Wirtschaft und EnergieAusschuss für Menschenrechte und Humanitäre HilfeNach einer interfraktionellen Vereinbarung sind fürdie Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazukeinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.Ich eröffne die Aussprache. Ich rufe als ersten Rednerden Bundesminister Gerd Müller auf und gebe ihm dasWort.
Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung:Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! GerhartHauptmann stellte in seinem Klassiker Die Weber das er-bärmliche Leben der schlesischen Leinweber Mitte des19. Jahrhunderts in Hunger und Not dar: 14 Stunden Ar-beit täglich, bis zur Erschöpfung, in der Fabrik am Web-stuhl, ein Hungerlohn von 10 Silbergroschen, ein Lohn,der weder zum Leben noch zum Sterben reicht. Deshalbmusste die ganze Familie – ich sehe junge Leute auf derTribüne –, auch Kinder, Frauen und Alte, anpacken,Überstunden machen und bis zur Erschöpfung arbeiten,damit ein Überleben möglich war. Diese Zustände derAusbeutung führten damals zum Aufstand, zur Revolu-tion. Arbeitervereine wurden gegründet, und späterwurden erste Ansätze der heutigen Sozialversicherungentwickelt. Sie können all dies beispielsweise im Textil-museum Augsburg nachvollziehen, wo das dokumentiertist.
Das ist 150 Jahre her. Diese Zustände sind inDeutschland und in Europa Gott sei Dank Vergangen-heit. 150 Jahre danach aber – es ist unglaublich, aberwahr – werden unsere Kleider leider unter ähnlich schau-derhaften Zuständen in Bangladesch, in Pakistan, inChina und in anderen Staaten gefertigt: 15 Cent Stun-denlohn für die Näherin in Bangladesch – auch für dieNäherin Ihrer T-Shirts, dort oben auf der Tribüne –,
Sechstagewoche, kein Urlaub, bei SchwangerschaftKündigung, ein Leben und Arbeiten für Hungerlöhneund ohne sozialen Schutz, wie bei uns im 19. Jahrhun-dert. So haben wir uns die Globalisierung nicht vorge-stellt. Diese Form der internationalen Arbeitsteilungkönnen wir nicht akzeptieren.
Sie und ich möchten Kleidung tragen, die mit fairenLöhnen produziert wurde. Die Jeans, die im deutschenHandel für 9,90 Euro verkauft wird, wird auf dem Rü-cken der Näherinnen, die Hungerlöhne erhalten, produ-ziert. Das ist leider Realität.Das gilt nicht nur für den Textilbereich. Es ist Mit-tagszeit. Wenn man jetzt am Kochtopf steht
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Bundesminister Dr. Gerd Müller
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oder zum Mittagessen geht, sollte man daran denken,dass am Anfang einer Produktionskette – das gilt auchfür Lebensmittel und Gebrauchsprodukte – immer Men-schen stehen. Das sind Familien, Menschen, die von ih-rer Arbeit leben müssen.Gestern haben mich Kinder gefragt, was wir tun undwas wir tun können. Die Tafel Schokolade gibt es beiuns bereits für 39 Cent. 50 Millionen Menschen auf derWelt leben vom Anbau von Kakaobohnen, von der Ka-kaoproduktion. In diesem Bereich herrschen Kinderar-beit und Hungerlöhne von 13 Cent pro Stunde. Die Kin-der müssen arbeiten, damit das gemeinsam erarbeiteteGeld zum Überleben der Familie reicht. Es reicht dannnicht mehr für den Schulbesuch. Uns würde die Schoko-lade doch auch schmecken, wenn diesen Kindern undFamilien in den Herkunftsländern faire Löhne gezahltwürden und die Schokolade hier statt 39 Cent 41 Centkosten würde.
Familien in Westafrika könnten dann ihre Kinder zurSchule schicken, sie impfen lassen und ihnen eine Zu-kunft bieten.Ich könnte jetzt mit weiteren Produktgruppen weiter-machen, beispielsweise mit Ihren Handys, die für einenLohn von 150 bis 200 Euro im Monat produziert wer-den, damit wir diese Produkte besonders günstig, billigerwerben können. Ich möchte an dieser Stelle CDU/CSUund SPD für diesen grundlegend wichtigen Antrag unddiese Debatte danken, aber auch den anderen Fraktionen.Ich habe die Anträge gelesen und werde auch die neunPunkte der Grünen sowie die Vorschläge der Linken prü-fen und bewerten. Diese Themen müssen in Deutsch-land, in Europa, bei der G 7, der WTO und bei den Ver-braucherinnen und Verbrauchern auf die Tagesordnung.
– Ja, Frau Künast, Sie als ehemalige Verbraucherminis-terin sind auch da.
„Geiz ist geil“ ist nicht sexy, sondern naiv und ohne Ver-antwortung.
Wir brauchen weltweit menschenwürdige Arbeit; dennweit weg ist sehr nah, nämlich im nächsten Einkaufs-markt. Wir sehen die Chancen der Globalisierung – dassage ich an unsere Wirtschaftspolitiker gerichtet –, wirsehen natürlich, dass Deutschland und Europa davonprofitieren, aber wir sehen auch die Risiken. Wir sagen:Wir brauchen faire Rahmenbedingungen für einen glo-balen Markt. Dazu brauchen wir weltweit verbindlicheökologische und soziale Mindeststandards in den Pro-duktionsketten.
Verantwortung zeigen wir erst, wenn auch die Nähe-rin in Bangladesch, der Kakaobauer und seine Familie inWestafrika oder die Baumwollproduzenten in Indien ei-nen Lohn bekommen, von dem sie leben können undihre Kinder zur Schule schicken können. Unsere Politiksetzt auf Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in den globa-len Wertschöpfungsketten. Deshalb setzen wir in derEntwicklungszusammenarbeit bereits jetzt diese Vorga-ben in unseren Projekten um, zum Beispiel bei der För-derung von Sozial- und Umweltstandards in Zulieferer-firmen in Asien. Das fängt bei der Ausbildung vonArbeitsinspektoren für Textilfabriken in Bangladesch anund reicht bis zum effizienten Wassereinsatz in derBaumwollproduktion in Afrika.Ganz besonders interessant ist – schauen Sie sich daseinmal im Internet oder direkt vor Ort an – unser Projekt„Cotton made in Africa“. Dieses Projekt zeigt, dass um-weltgerecht und nachhaltig produziert werden kann undfaire Löhne gezahlt werden können, die den Familieneine Lebensperspektive bieten, ohne dass die Verbrau-cher, also Sie, die diese Kleidung „Cotton made in Af-rica“ kaufen, bei diesen Produkten einen merklichenPreisaufschlag zahlen müssen.
400 000 Kleinbauern partizipieren an diesem Projekt,vom Baumwollfeld bis zum Bügel. Ich möchte mich andieser Stelle bedanken. Ich nenne gerne Dr. Otto und dieAid by Trade Foundation, die dieses Projekt nun seitJahrzehnten umsetzen.
In unserem Ministerium beraten wir Regierungenbeim Aufbau von Krankenversicherungssystemen. Das19. Jahrhundert ging in eine Revolution über, und dieAnsätze der Bismarck’schen Sozialreformen entstan-den, als klar war: So kann Leben und Produzieren inDeutschland, in Europa nicht erfolgen. Genau da setzenwir an: Wir helfen bei der Einführung von Arbeits- undBrandschutzstandards. Wir klären Arbeiterinnen und Ar-beiter über ihre Rechte auf. Wir sehen die Vereinigungs-freiheit als wichtiges Ziel. Ich habe vorgestern mit demDGB über dieses Thema diskutiert. Die Gewerkschaftensind hier für uns ein wichtiger Partner.Ebenso arbeiten wir natürlich erfolgreich mit der Zi-vilgesellschaft und den Unternehmen zusammen. Ichmöchte ein konkretes Beispiel nennen: das von mir an-gestrebte Textilbündnis. Es ist wahr: Noch nie haben soviele Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Zivilgesell-schaft und Gewerkschaften an gemeinsamen Standardsfür soziale und ökologische Nachhaltigkeit in der Tex-tilbranche gearbeitet. Zum ersten Mal haben wir jetzteine Übereinkunft, auf umfassende Ansätze für die Ein-führung existenzsichernder Löhne hinzuarbeiten. Das ist
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Bundesminister Dr. Gerd Müller
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ein großer Schritt. Dieser ist dem Engagement von Wirt-schaftsvertretern, Zivilgesellschaft und Gewerkschaftenzu verdanken.
Nächsten Donnerstag wollen wir das Textilbündnisoffiziell gründen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen,noch einmal alle Beteiligten, die noch hin und herschwanken, die noch darüber nachdenken, was es kostet,die Rechtsabteilungen, die sich damit beschäftigen undden Chefs Vorlagen machen, ob mitgemacht werden solloder nicht, zu einem gemeinsamen Kraftakt aufzurufen,jetzt dieses Bündnis zum Erfolg zu führen, voranzuge-hen und in Deutschland neue Standards zu setzen.„Nicht abwarten, mitmachen!“ – so lautet jetzt die De-vise.
Die Internationale Arbeitsorganisation ILO ist für unsein wichtiger Partner. Vor kurzem habe ich mit General-direktor Ryder ein Kooperationsabkommen geschlossen.Gemeinsam wollen wir in globalen Lieferketten Sozial-standards durchsetzen. Dazu gehören natürlich auch Ver-einigungs- und Gewerkschaftsfreiheit sowie existenz-sichernde Löhne. Wir brauchen aber auch internationaleinen Schub. Deutschland allein genügt nicht. Wir kön-nen vorangehen, aber die Märkte sind offen. Alle 28 EU-Staaten haben die acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifi-ziert. Ich appelliere an alle Mitgliedstaaten der ILO, diesebenfalls zu tun. Ganz besonders die USA müssen sichdazu verpflichten.
Wie kommen wir weiter? Es stellt sich ja die Frage– die Gedanken können viele nachvollziehen, theore-tisch auch unterstützen –, wie wir konkret werden kön-nen. Deshalb sage ich: Die Standards der ILO und inter-national verpflichtende Umweltstandards, die von denStaaten ratifiziert werden, müssen im Rahmen der WTOGrundlage für den weltweiten Handel sein. Wir setzennicht auf Freihandel, sondern auf fairen Handel. Der Ar-tikel von Sascha Raabe hat mir gut gefallen. Ich habe ihngelesen. Freihandel ist nicht unser Leitmotto, Fairhandelmuss es sein, heißt es darin.
Auch bei den Freihandelsabkommen mit den USAund Kanada ist dies das Ziel. TTIP und CETA habenglobale Auswirkungen und Vorbildcharakter. Diese Ab-kommen müssen öffentlich und transparent verhandeltwerden.
Und wir müssen die Auswirkungen der Abkommen aufEntwicklungs- und Schwellenländer berücksichtigen. Eswird und darf keine Abkommen zulasten der Entwick-lungsländer geben.Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Handels-abkommen über den Nordatlantik müssen auf die Ent-wicklungschancen und die Märkte in Afrika, Asien undLateinamerika abgestimmt sein und Rücksicht nehmen.Daher müssen wir natürlich faire Bedingungen bei denWirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit denAKP-Staaten, die sogenannten EPAs, vereinbaren.Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Debatte, dieseAnträge, diese Befassung schaffen Mut. Wir, Sie über-nehmen Verantwortung für gute Arbeit, existenzsi-chernde Löhne, nachhaltige Produktion und fairen Han-del.Vielen Dank.
Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt
Niema Movassat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „GuteArbeit weltweit – Verantwortung für Produktion undHandel global gerecht werden“, so heißt der vorliegendeAntrag der Regierungskoalition. Finde ich gut! Das soll-ten Sie aber auch für Arbeit in Deutschland ernst neh-men.
Union und SPD stehen hierzulande für schlechte Ar-beit, Minijobs, Zeitarbeit, die Aufweichung des Kündi-gungsschutzes und sinkende Reallöhne, um nur einigeStichworte zu nennen. Sie sollten gute Arbeit auch inDeutschland ermöglichen, bevor Sie sich als Vorreiterder globalen Arbeitnehmerrechte aufspielen.
Auf internationaler Ebene ist das bekannteste Beispielfür die miserablen Arbeitsbedingungen die Textilbran-che. Der Textilwarenmarkt ist der zweitgrößte Konsum-gütermarkt Deutschlands. 2013 lag der Umsatz bei60 Milliarden Euro.Die Menschen in Bangladesch, Indien oder Pakistan,die all diese Klamotten produzieren, arbeiten häufigunter folgenden Bedingungen: Die Löhne liegen bei umdie 30 bis 50 Euro im Monat. Ein Arbeitstag kann bis zu16 Stunden haben. Es gibt nur einen freien Tag dieWoche, Urlaub ist nicht vorgesehen. Es gibt keine Ar-beitsverträge, keine Krankenversicherung. Wer sich ge-werkschaftlich organisiert, fliegt raus. Arbeiter werdenin Fabriken eingeschlossen, in denen es keine Notaus-gänge gibt und die Fenster vergittert sind. Die Gebäudesind einsturzgefährdet. Die überall lagernden Stoffballenund Stoffreste in der Luft führen häufig zu Bränden. –All das erinnert mich an Sklaverei. Solche Arbeitsbedin-gungen können wir nicht akzeptieren. Wir müssen allestun, sie zu ändern.
Arbeit unter solchen Bedingungen kann manchmalsogar tödlich sein. Beim Einsturz der Textilfabrik Rana
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Niema Movassat
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Plaza in Bangladesch starben letztes Jahr 1 127 Men-schen. Wir als Mitglieder des Entwicklungsausschusseswaren in Bangladesch. Wir haben mit den Überlebendenund den Angehörigen der Toten gesprochen. Sie berich-teten uns, dass bis heute nicht alle Konzerne in den Ent-schädigungstopf für die Opfer eingezahlt haben.
Beim Brand der Firma Ali Enterprises in Pakistan vorzwei Jahren starben 289 Menschen. Diese Firma hatzeitweise bis zu 75 Prozent ihrer Produktion im Auftragdes deutschen Textildiscounters Kik gefertigt. Bis heutespeist Kik die Opfer der Katastrophe mit Almosen abund verweigert eine langfristige Entschädigung.Die größten Profiteure der menschenunwürdigen Ar-beitsbedingungen vor Ort sind die Textilkonzerne. Diesedrücken sich nach Unfällen regelmäßig vor der Verant-wortung und lassen die Opfer im Stich. Das ist wirklicherbärmlich; das muss man so sagen.
Wenn sich ein Privatunternehmen entscheiden muss, obes den eigenen Profit maximiert oder ob es die Men-schenrechte der Arbeiter gewährleistet, wird es sich in99 Prozent der Fälle – das zeigt die Praxis seit Jahren –für den Profit entscheiden. Das Prinzip heißt Kapitalis-mus.Weil das so ist, lassen sich soziale Standards auf frei-williger Basis nicht regeln. In Deutschland ist das füruns selbstverständlich. Hier bei uns haben wir Arbeits-rechte, Arbeitsschutz und Umweltauflagen – natürlichgesetzlich geregelt. Wenn es aber um die Geschäftstätig-keit deutscher Konzerne im Ausland geht, verlässt sichdie Bundesregierung auf die Versprechen der Unterneh-men. Dabei wird völlig ignoriert, dass seit 15 Jahren undmehr die Privatwirtschaft immer wieder Absichtserklä-rungen abgegeben hat, aber sich im Wesentlichen nichtsgeändert hat. Ich fordere deshalb die Bundesregierungauf: Geben Sie nicht länger den Interessen der Wirt-schaftslobby Vorrang vor den Rechten Millionen arbei-tender Menschen weltweit.
Wir müssen die Farce der freiwilligen Selbst-verpflichtungen beenden. Wir brauchen handfeste Ge-setze. Wenn eine deutsche Firma in Pakistan unter skla-venartigen Bedingungen produzieren lässt, muss siedafür vor einem deutschen Gericht zur Verantwortunggezogen werden können.
Wer den Profit einstreicht, muss auch für die Produk-tionsbedingungen haften.In Frankreich berät derzeit das Parlament einenGesetzentwurf über Sorgfaltspflichten französischerFirmen bei Geschäftstätigkeiten im Ausland. In diesemSinne finde ich es gut, dass die Koalition in ihremAntrag zumindest die Prüfung eines Unternehmensstraf-rechts ankündigt. In vielen europäischen Ländern gibt esdas schon.Dass wir eine strafrechtlich wie zivilrechtlich ver-bindliche Unternehmenshaftung brauchen, hat sich jetztgerade wieder deutlich gezeigt: Sie, Herr Müller, wolltengemeinsam mit der Textilbranche ein Textilsiegel aufden Weg bringen. Dieses Siegel sollte faire Produktions-bedingungen garantieren, aber jetzt mussten Sie IhrScheitern einräumen. Die Bekleidungsindustrie hat Sievoll auflaufen lassen.
Anfang des Jahres haben Sie gesagt, dass es im Falleeines Scheiterns gesetzliche Regelungen geben solle. Siesagten – ich zitiere –:Wir wollen uns mit der deutschen Textilbranche aufden Weg machen. Dann können wir in einigen Jah-ren etwas erreichen.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der
Kollegin Pfeiffer?
Ja, gerne.
Bitte schön.
Lieber Herr Kollege Movassat, möchten Sie bitte zur
Kenntnis nehmen, dass es nicht heißt „wir wollten“, son-
dern „wir wollen“ die Einführung eines Textilsiegels,
und dass nächste Woche die Unterschrift erfolgen soll?
Insofern werden wir das erst einmal abwarten. Ich bin
sicher, dass das Vorhaben nicht scheitert, sondern dass
dieses Siegel eingeführt wird.
Sehr geehrte Kollegin Pfeiffer, der Presse war zu ent-nehmen, dass das Textilsiegel so in nächster Zeit nichtkommen wird. Der Minister hat gesagt: Wir wollen unsauf den Weg machen, damit die Einführung in einigenJahren umgesetzt wird. – Darum geht es: Hinsichtlichder Umsetzung werden wir auf die weitere Zukunft ver-tröstet. Das ist das, was ich hier kritisiere.
Das Problem ist: Wenn man sich mit der Textilindus-trie auf den Weg machen möchte, dann wird man sich imKreis drehen. Die Näherinnen in Bangladesch und Co.lässt man damit im Stich. Wenn man also gute Arbeitdurchsetzen will, egal ob in Deutschland oder weltweit,dann wird das nur gegen die Interessen der Privatwirt-
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Niema Movassat
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schaft möglich sein. Das ist der einzige Weg, der zumZiel führt.Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Stefan Rebmann,
SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen undKollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!Mein Kollege Movassat, aber auch Herr Minister Müllerhaben es schon angesprochen: Was verstehen wir unterguter Arbeit?Jeder von uns im Plenum, die Menschen, die ihrer Be-schäftigung nachgehen, junge Menschen, die sich einenAusbildungsplatz suchen oder in der Ausbildung sind:Jeder von uns wünscht sich gute Arbeit, unter fairen Be-dingungen, gut entlohnt. Wir wollen eine Krankenversi-cherung. Wir wollen eine Arbeitslosenversicherung. Wirhaben eine Rentenversicherung. Wir haben Regeln fürdie Gewerbeaufsicht. Wir haben Brandschutz, der beiuns so gut funktioniert, dass der eine oder andere Flug-hafen nicht in Betrieb genommen werden kann.All das ist bei uns für viele Menschen quasi eineSelbstverständlichkeit. Das ist aber keine Selbst-verständlichkeit. Das haben Gewerkschaften und dieArbeitnehmerbewegung sich über Jahrzehnte hinweg er-kämpft und auch immer wieder verteidigt.
Wir müssen aber sehen – auch das ist in dieser De-batte schon angesprochen worden –, dass das nicht über-all so ist. Es wird deutlich, dass wir uns jetzt auf denWeg machen müssen – das gehen wir mit dem Antragan –, gute Arbeit auch weltweit umzusetzen und uns da-für einzusetzen, dass Arbeitnehmerrechte, betrieblicheRechte, Arbeitssicherheit, Gesundheit und eine sozialeMindestabsicherung auch weltweit umgesetzt werden.Ich war über 25 Jahre hauptamtlicher Gewerkschafts-sekretär und weiß: Es gibt viele deutsche Unternehmen,die dieser Verantwortung gerecht werden. Sie werden ihrauch in ihren internationalen Beziehungen gerecht. Siebilden in Entwicklungsländern aus und setzen Standards.Aber auch das ist in dieser Debatte schon klar geworden:Es sind leider Gottes nicht alle Unternehmen. DerKollege Movassat hat das Beispiel Rana Plaza angespro-chen. Wir müssen sehen: Es gibt Unternehmen, auchdeutsche Unternehmen, die sich einen Kehricht darumscheren, wie die Arbeitsbedingungen sind, wie dieMenschen entlohnt sind und unter welchen Rahmen-bedingungen die Menschen dort arbeiten müssen.Wir waren in Bangladesch. Man muss die Zahlen im-mer wieder wiederholen: 1 127 Menschen kamen inRana Plaza ums Leben. Ich sage dazu: Totschlag mit An-sage. Dort liegen heute noch Leichen. Es gibt immernoch Unternehmen, auch deutsche Unternehmen, diesich weigern, in den Ausgleichsfonds einzuzahlen. Ichfinde, an der Stelle ist das Thema Freiwilligkeit beendet.
Da muss die Regierung handeln, und auf diesen Weg be-geben wir uns, Kolleginnen und Kollegen.Um auch das noch einmal zu sagen: Beim 5-Euro-T-Shirt machen die Lohnkosten 1 Prozent aus. Man siehtaber auch Anzüge, die schon in Bangladesch mit Preisenvon 199 oder 299 Euro ausgezeichnet sind. Wer glaubt,die Näherin oder der Näher würde dafür einen Cent mehrbekommen: weit gefehlt! Auch dort gilt der Mindest-lohn, der jetzt gerade auf 53 Euro im Monat erhöht wor-den ist. Die Menschen müssen damit über die Rundenkommen. Die Lebenshaltungskosten liegen aber bei200 Euro im Monat.Mir ist wichtig, im Plenum noch einmal deutlich zumachen: Es ist in erster Linie Aufgabe der Entwick-lungsländer – der Regierungen, Parlamente und Arbeit-geber vor Ort –, für ordentliche Arbeitsbedingungen zusorgen. Das darf aber nicht dazu führen, dass sichdeutsche und europäische Unternehmen aus der Verant-wortung stehlen und sagen: Wir machen das alles nurfreiwillig.
Wir begeben uns mit unserem Antrag auf den richti-gen Weg. Das ist der erste Antrag, der in diese Richtunggeht. Wir haben aber noch eine lange Wegstrecke voruns, bis wir von guter Arbeit weltweit reden können. Esgibt sicherlich immer wieder Spezialisten, die es mitTricks schaffen, sich nicht an Recht und Gesetz zu hal-ten, die Standards für Arbeitsbedingungen zu unterlau-fen und den Mindestlohn nicht zu zahlen. Solche Men-schen sagen sehr oft, sie seien die echten Profis imBusiness. Ich sage dazu: Die Titanic ist von Profis ge-baut worden, die Arche Noah von Laien. Welches Schiffuntergegangen ist, wissen wir. Denjenigen, die meinen,dass sie sich auf dem Rücken anderer Menschen profilie-ren können, müssen wir klare Kante zeigen. Wir habenin unserem Antrag 18 Punkte diesbezüglich festgeschrie-ben. Lassen Sie uns darüber diskutieren. Gehen wir vo-ran, und schaffen wir eine Welt, in der es überall guteArbeit gibt!Allerletzter Satz, Frau Präsidentin. Wir können vonden Entwicklungsländern nicht erwarten, demokra-tiefreundlich zu sein, sich zu engagieren und einzu-bringen sowie soziale Sicherungssysteme aufzubauen,wenn wir ihnen nicht gleichzeitig die Chance geben, dasalles auch umzusetzen. Ein indisches Sprichwort lautet:„Du kannst nicht die eine Hälfte des Huhns kochen unddie andere zum Eierlegen auffordern.“ In diesem Sinnelasst uns an die Arbeit gehen für gute Arbeit weltweit.
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Vielen Dank. – Das war zwar ein langer letzter Satz.
Aber darüber wollen wir heute einmal hinwegsehen.
Nächster Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen ist Uwe Kekeritz, dem ich von dieser Stelle aus
ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren
möchte, genauso wie der Kollegin Dr. Freudenstein, die
hier zu meiner rechten Seite sitzt. Herzlichen Glück-
wunsch Ihnen beiden!
Bitte, Herr Kekeritz.
Danke schön. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnenund Kollegen! Herr Kollege Rebmann, wir haben denAntrag der Großen Koalition gelesen. Sie schaffen es, inIhrem ganzen Antrag nicht einmal das Wort „Verbind-lichkeit“ zu erwähnen. Die Forderung nach guter Arbeitweltweit ist richtig und wichtig. Selbst bei uns wird dasThema immer bedeutender. Wenn wir die Situation hiervor Ort mit der in den Entwicklungsländern vergleichen,dann wird uns bewusst, dass die Forderung nach guterArbeit in den Entwicklungsländern noch sehr viel zen-traler ist. Dabei möchte ich die Situation hier in Deutsch-land nicht beschönigen. Wir sollten uns aber darüber imKlaren sein, dass unser Wohlstand zum großen Teil aufder Armut der Menschen in den Entwicklungsländernbasiert. Deswegen ist es aus moralischen und ethischenGründen notwendig, dass wir hier aktiv werden, um dieArbeits- und Lebensbedingungen der Menschen dort zuverbessern.
Sicherlich stimmen wir alle darin überein, dass dieNationalstaaten im Sinne der Eigenverantwortung selbstdie Pflicht haben, ökologische und soziale Sicherheits-standards in den Ländern zu etablieren. Allerdings wis-sen wir auch, dass sie momentan überhaupt nicht dazu inder Lage sind und dass eine entsprechende Erwartungvöllig unrealistisch ist. Deswegen stellt sich die Frage,was wir hier tun können. Es gibt viele Hebel. Ein ganzwesentlicher Hebel ist die Unternehmensverantwortung.Da verwirren mich die Kollegen von der CDU und CSUschon sehr. Sie scheinen es als ihre Aufgabe anzusehen,die Politik des Ministers nach Kräften zu unterlaufen.Herr Minister Müller, Sie haben hier sehr rührseligeReden gehalten; diese kennen wir seit einem Jahr. Nunmöchten wir allerdings Butter bei die Fische haben. Wirmöchten wissen, wie Sie die Prozesse lenken werdenund wie es auf europäischer Ebene weitergeht.
Gerade auf europäischer Ebene sehen wir, dass die Bun-desrepublik Deutschland die große Bremserin ist. Es gibteine riesige Diskrepanz zwischen Ihren Reden hier undder Situation auf europäischer Ebene. Wir brauchen ver-bindliche Standards. Diese fordern auch Sie immer wie-der, Herr Minister.Da habe ich einen Satz gefunden, den ich an Radikali-tät kaum überbieten kann:Die Politik ist gefordert, verbindliche Regeln undStandards zu setzen und Unternehmen für alle ihreProduktionsstandorte und entlang vollständigerWertschöpfungsketten zur Verantwortung zu zie-hen.
Das ist toll, Herr Minister! Ist das aber nur eine Wort-hülse? Wo sind Ihre Aktionen tatsächlich? SPD undCDU/CSU legen hier einen Antrag vor, der nur so mitwindelweichen Forderungen gespickt ist. Sie fordernzum Beispiel von der Regierung, „sich weiter für dieEinhaltung und nationale Umsetzung der internationalvereinbarten ILO-Konventionen … einzusetzen“.
– Ja, das ist prima. Aber trauen Sie denn Ihrer Regierungnicht? Das ist doch, bitte schön, eine Selbstverständlich-keit. Es kann doch nicht sein, dass Sie das in einen An-trag schreiben.
Ich nenne noch eine andere Forderung, nämlich die, sichauf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass in Han-delsabkommen verbindliche Sozial- und Umweltstan-dards aufgenommen und die Schutzstandards nicht abge-schwächt werden. Ja, trauen Sie dieser Regierung nicht,Herr Rebmann? Das kann doch nur der Grund sein, wa-rum so eine Forderung da drinsteht. Ich halte das fürselbstverständlich. Man muss hier doch nicht so einenfürchterlich windelweichen Antrag einreichen. Damitkommen wir nicht weiter.
Wenn ich von der CDU/CSU-Fraktion – aus diesemKreis kommt das – höre, dass Sie die Unternehmensver-antwortung sehr hoch schätzen, bin ich auf Ihrer Seite.Aber wenn dann – da kommt der Geist zum Vorschein,der die Diskussion hier lenkt – noch der Zusatz „Unter-nehmensverantwortung ist immer freiwillig und kannnicht reglementiert werden“ kommt, muss ich Ihnendazu sagen: Da liegen Sie falsch. Sie verschätzen sich dain Bezug auf die Bedeutung dieser Regelungen.
Vor allen Dingen zeigt das doch, dass Sie nichts aus derSozialgeschichte gelernt haben. Es ist schon traurig, dassich so etwas auch den Sozialdemokraten sagen muss.Das kann ja nicht sein!
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Uwe Kekeritz
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Natürlich sind alle unsere Verhältnisse hier – die so-zialen, ökologischen, arbeitsrechtlichen und menschen-rechtlichen – geregelt. Ich sage Ihnen: Menschenrechtesind nicht teilbar. Wenn sie hier gelten, dann müssen sieauch dort gelten.
– Lesen Sie Ihren Antrag durch. – Sie können nicht derFreiwilligkeit unterworfen werden.
Ich empfehle Ihnen, sich auch einmal kritische Unter-nehmer anzuhören. Die fordern nämlich schon längst,dass verbindliche Standards eingeführt werden. Das hateinen einfachen Grund: Die Unternehmen, die sich anStandards orientieren, werden durch Unternehmen, diesich nicht daran orientieren, übervorteilt. Auf Englischheißt das „level playing field“. Das müssen wir schaffen:einen Wettbewerb zu gleichen Bedingungen.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – IhreScheuklappenpolitik kommt daher nicht den Menschenin den Produktionsländern und auch nicht den deutschenUnternehmern zugute.Danke schön.
Vielen Dank. Das war jetzt – als kleines Geschenk –
die Minute für den Geburtstag. – Das Wort hat nun der
Kollege Jürgen Klimke, CDU/CSU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Meine Damen und Herren! Zunächst einmal Ihnen, HerrMinister, herzlichen Dank für die offenen Worte.
Herzlichen Dank für die ungeschminkte Darstellung dersozialen Ausbeutung in den Entwicklungsländern.
Herzlichen Dank für die verantwortungsvollen Lösungs-vorschläge. Und auch herzlichen Dank für den sanftenDruck auf die Industrie im Interesse der Menschen inden Entwicklungsländern.
Da sind wir auf einem wirklich guten Weg.
Lassen Sie mich die Problematik anhand eines Zitatsweiter ausführen:Demokratien müssen die Globalisierung gestaltenund nicht nur auf sie reagieren. Gestalten heißt bei-spielsweise auch, dafür zu sorgen, dass rechtsstaat-liche, soziale und Umweltstandards gefördert wer-den.Meine Damen und Herren, diese Worte von Bundesprä-sident Gauck möchte ich zum Motto meines Beitragshier und heute machen. „Globalisierung gestalten“ be-deutet, weltweit nachhaltig zu handeln, sich der Folgenbewusst zu sein, die unser Handeln für andere hat, undvor allen Dingen negative Folgen einzudämmen.Noch vor wenigen Jahren hätte man die Gestaltungder Globalisierung als eine ausschließliche Aufgabe derPolitik – vor allen Dingen der hochentwickelten Staaten –angesehen. Viele sehen das heute noch so. Was passiertaber, wenn staatliche Institutionen ihrer Aufgabe derNormensetzung nicht nachkommen oder nicht nachkom-men wollen? Auf diese Frage hätte man früher wahr-scheinlich mit Schulterzucken geantwortet.Heute sehen wir die Gestaltung der Globalisierungzunehmend als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,als Aufgabe der Politik, der internationalen Organisatio-nen, der engagierten Nichtregierungsorganisationen, derZivilgesellschaft und eben auch der Wirtschaft und derVerbraucher. Diese Entwicklung der Übernahme vonVerantwortung für unser Handeln ist ein gesellschaftli-cher Megatrend, der zugleich auch ein Pfeiler christde-mokratischer Politik ist. Wir wollen die Schöpfung be-wahren und wollen den Menschen auch in ihrenHeimatländern ein lebenswertes Leben ermöglichen.
Genau in diese Richtung zielt unser Antrag „Gute Ar-beit weltweit – Verantwortung für Produktion und Han-del global gerecht werden“. Schwerpunkte sind dabei diesozialen Bedingungen bei Produktion und Handel, auchund gerade in den Entwicklungsländern. Für Verbesse-rungen nehmen wir nicht nur Staaten und Politik, son-dern eben auch die Unternehmen in Verantwortung.Diese Unternehmensverantwortung – CSR heißt das in-ternational – ist ein Schlüsselfaktor bei der Gestaltungder Globalisierung, weil wir damit die Lebensbedingun-gen vieler Menschen in den Entwicklungsländern ver-bessern können. Das bedeutet natürlich auch, dass dieMenschen in ihren Heimatländern bleiben,
weil sie dort gern zur Arbeit gehen und von ihrem Lohnkünftig vernünftig leben können. Nachhaltige Globali-sierung wirkt der Migration entgegen. Das ist auch einAspekt, den wir gerade in diesen Zeiten der Flüchtlings-ströme nicht vergessen dürfen. Deshalb bin ich keinGegner der Globalisierung; denn sie ist nicht nur ökono-misch sinnvoll, sondern sie bietet durchaus auch Chan-cen für die Entwicklungsländer. Das gilt im Übrigenauch und gerade für die Textilindustrie.
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Jürgen Klimke
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„Globalisierung gestalten“ bedeutet aber auch, dassdeutsche Unternehmen nicht Profiteure eines Manches-ter-Kapitalismus übelster Sorte sein dürfen, bei dem Ar-beiter eingesperrt werden, ihnen Pausen und Arbeits-schutz verwehrt werden, sie in Schuldknechtschaftgeraten und örtliche Mindestlöhne auch noch unterlau-fen werden. Aber auch wenn noch so manches im Argenliegt, ist es heute schon so, dass viele Unternehmen ausDeutschland – auch das müssen wir feststellen – und Eu-ropa gute CSR-Strategien haben. Sie stellen sicher, dassMindeststandards nicht nur im ökologischen, sondernmehr und mehr auch im sozialen Bereich eingehaltenwerden. Das ist im Übrigen auch in der Textilbranche so.Bisher sind solche CSR-Strategien unverbindlich. Wirwollen die Verbindlichkeit dieser CSR-Strategien inter-national und national stärken und ihre Wirksamkeit er-höhen. In diese Richtung zielt unser Antrag mit der Viel-zahl der Forderungen.Es ist eine Tatsache, dass wir ohne den informiertenund kritischen Verbraucher Globalisierung nicht gestal-ten können. Der Verbraucher hat Siegel wie Fairtradeoder das Biosiegel verstanden und akzeptiert. Im Be-reich der sozialen Mindeststandards entlang der gesam-ten Produktions- und Lieferkette gibt es bisher noch keinbekanntes und nachvollziehbares Siegel, das dem Ver-braucher eine sozialverträgliche Produktion einigerma-ßen verlässlich signalisiert. Das wollen wir ändern.Wir haben mit dem „Textil-Bündnis“ ein Modell, daswir im Übrigen auch auf andere Branchen übertragenkönnen. Ich denke an die Landwirtschaft, ich denke andie Elektronikindustrie, an die Tabakproduktion zumBeispiel oder auch an die Gewinnung von Rohstoffen.Wichtig ist dabei, dass die gesamte Produktions- undLieferkette Beachtung findet.
Bei der Textilproduktion geht es bei der Baumwoll-ernte los. Die Knopfherstellung oder die Herstellung vonReißverschlüssen gehören genauso dazu wie auch dieVerwertung gebrauchter Kleidung. Wichtig sind auch dieTransportwege. In vielen Bereichen sind die Sozialstan-dards bereits heute gut. So habe ich vom Verband Deut-scher Reeder erfahren, dass es international verbindlicheRichtlinien gibt, Sozialstandards für Seeleute, sodass derSeetransport der Kleidung von den Produktionsstandor-ten zu uns immerhin schon sozial nachhaltig ist.Die Unternehmen können heute einen Beitrag für dieVerbesserung der Sozialstandards leisten. Auch wir tre-ten dafür ein. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir die Re-gierungen vor Ort aus ihrer Verantwortung entlassendürfen. Ich durfte mir die Situation in Bangladesch anse-hen: Korruption, laxe Bauvorschriften, Behinderung vonGewerkschaftsbildung. Das sind klar Fehler staatlichenHandelns. Wir müssen die Zahlung unserer Entwick-lungsgelder noch stärker an Fortschritte in diesen Berei-chen koppeln. Die Konditionierung in diesem Zusam-menhang, die wir vor wenigen Jahren eingeführt haben,ist dabei, genau wie das Menschenrechtskonzept desBMZ, ein ganz wichtiger Punkt.Meine Damen und Herren, natürlich dürfen wir nichtnur Verbesserungen einfordern, sondern wir müssenauch durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenar-beit daran mitwirken. Deswegen begrüße ich außeror-dentlich, Herr Minister, dass wir zum Beispiel in Bang-ladesch 10 Millionen Euro für die Etablierung derSozial- und Umweltstandards in der Industrie einbrin-gen, dass wir damit die Situation verbessern: Beraterwerden ausgebildet, Kurse für Manager werden durch-geführt, und es wird einmal deutlich gesagt, was Ge-werkschaften eigentlich sind und welche Aufgaben siehaben können. Das Handlungsfeld der Entwicklungszu-sammenarbeit, dem wir künftig auch in anderen Regio-nen große Aufmerksamkeit schenken, wird hier weiterausgedehnt.Die Formulierung „Gute Arbeit weltweit“ im Titelunseres Antrags hört sich zunächst vielleicht ein biss-chen hochtrabend an, so nach dem Motto: Na ja, wirwollen mal kurz die Welt retten. – Aber jeder Mensch inden Entwicklungs- und Schwellenländern, dessen Ar-beitssicherheit steigt, dessen Absicherung sich verbes-sert, dessen Lohn auskömmlicher wird, ist unserer An-strengung wert. Somit leisten wir hier gemeinsam auchmit unserem Antrag einen kleinen Beitrag zur sozialenGlobalisierung.Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Nächster Redner für die Fraktion Die
Linke ist Dr. Diether Dehm.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damenund Herren! Die Willkür des Freihandels mit den armenLändern ist auch für TTIP und CETA die Blaupause. DieGroße Koalition schreibt in ihrem Antrag:Verantwortungsbewusste Unternehmen richten ihreZiele freiwillig … nach sozialen … Kriterien aus.Ich frage die SPD-Minister: In welcher Welt leben Sieeigentlich?
Das Godesberger Programm, das mir damals als So-zialdemokrat nicht links genug war, schreibt immerhin:Mit ihrer durch Kartelle … gesteigerten Macht ge-winnen die führenden Männer der Großwirtschafteinen Einfluss auf Staat und Politik, der mit demo-kratischen Grundsätzen nicht vereinbar ist.Auf ebendieser Grundlage hatte die Linke in der letz-ten Sitzungswoche den Antrag des SPD-Konvents über-nommen, der an das Freihandelsabkommen Grundbedin-gungen formuliert. Dann haben Sie von der SPD gegenIhre eigenen Bedingungen gestimmt. Mit Ihren Vorbe-halten gegen das TTIP ist es also nicht weit her.
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5274 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Dr. Diether Dehm
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Es heißt im Konventspapier der SPD – ich zitiere –:Investitionsschutzvorschriften sollten nicht einge-führt werden.Ich frage Herrn Gabriel: Garantieren Sie ein Nein derSPD zu TTIP, wenn dieser kapitalistische Investoren-schutz doch drinstehen sollte? Und: Im CETA steht esdoch. Das CETA ist ausverhandelt. Wir warten noch aufIhren massiven Protest.
Dann heißt es im Beschluss des SPD-Konvents:In keinem Fall dürfen das Recht der Mitbestim-mung … oder andere Schutzrechte für Arbeitneh-mer als „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ inter-pretiert werden.Einmal gesetzt, ein amerikanischer Konzern investierthierzulande, und per Mitbestimmung würden die Kolle-gen vor Ort endlich die riesigen Konzernprofite nichtausschütten, sondern für ihr gesundheitliches Wohl oderechte Gewinnbeteiligung ausgeben wollen. Dann garan-tieren Sie also, Herr Gabriel, dass es erst gar nicht vorein Schiedsgericht kommt bzw. der US-Konzern sichnicht gegen die Arbeitnehmer durchsetzt. Ich würdenicht einmal garantieren, dass es diesen Arbeitnehmernnicht so geht wie denen in Mexiko, die durch den Inves-torenschutz massenweise aus ihren Betrieben rausgeflo-gen sind.
Zu Ihrer im Konventspapier formulierten Ablehnungeines Regulierungsrats: Haben Sie der EU-Kommissionschon mitgeteilt, dass das mit Ihnen nicht zu machenwäre? Mir ist das jedenfalls nicht bekannt. Die Zustim-mung zu einem Regulierungsrat wäre ebenfalls ein ge-brochenes SPD-Versprechen.
Wir Linken halten es mit dem Godesberger Pro-gramm – ich zitiere –: Wer nicht über gleiche Macht ver-fügt wie ein Großunternehmen, hat nicht gleiche Entfal-tungsmöglichkeiten, er ist mehr oder minder unfrei.Freihandelsabkommen sind aber Unfreiheitsabkom-men. Wer den Versprechungen der Großen Koalitionnicht traut, wird am Samstag gegen CETA, gegen dieGeheimnistuerei beim TTIP und gegen den Freihandelmit den armen Kontinenten, für unsere Sozialstaatlich-keit und die Würde der arbeitenden Menschen demon-strieren. Die EU-Kommission hat die Bürgerinitiativegegen das TTIP zwar verboten –
Kollege Dehm, denken Sie bitte an die Zeit.
– ich komme zum Ende –, aber es gibt sie. Schauen
Sie auf www.umfairteilen.de! Wer mehr Gemeinsamkeit
von Linken, Sozialdemokraten und Grünen will, der
wird sie am Samstag gegen diese Freihandelsabkommen
vieltausendfach auf der Straße finden.
Ich danke schön.
Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort Dr. Hans-
Joachim Schabedoth.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Das Thema „Gute Arbeit weltweit“ könnte auch ein Prä-dikat für die Arbeit des weltweit anerkannten Außen-ministers dieser Regierung sein. Wer nach einem Bei-spiel für schlechte Arbeit sucht, für schlechte Arbeit imBundestag,
der hätte meinem Vorredner aufmerksam zuhören müs-sen.
Denn die Ausführungen, die Sie, Herr Dehm, ein weite-res Mal hier zu Gehör bringen, entspringen Ihrer Vorstel-lung von sozialdemokratischer Politik, Ihrem Zerrbildvon sozialdemokratischer Politik.
und bitte, lassen Sie uns doch auf eine Auseinanderset-zungsebene kommen, wo wir wirklich das miteinanderaustauschen, was wir auch meinen, und nicht das, waswir uns gegenseitig unterstellen!
Der vorliegende Antrag und unsere Debatte beziehensich auf die weltweiten Arbeitsbedingungen. Schon inunserem Land lässt sich leider nicht sagen, gute Arbeitund damit die wichtigste Voraussetzung für ein gelingen-des Leben sei zur Selbstverständlichkeit geworden. Beiguter Arbeit geht es in den nationalen wie weltweitenBezügen zuallererst um die Würde des Menschen. Siewird weltweit hunderttausendfach verletzt, Tag für Tag.Uns alle hat ja im April 2013 der Einsturz der Textil-fabrik in Bangladesch entsetzt. Es waren nicht nur dieOpfer; es war auch das, was man darüber hinaus erken-nen konnte: Die Labels namhafter Textilhersteller ausEuropa fanden sich überall am Unfallort verstreut. Diemeisten von uns besitzen Kleidungsstücke dieser Mar-ken. Viele dieser Firmen hatten Verantwortung undSorgfaltspflicht entlang ihrer Wertschöpfungskette anihre Subunternehmen delegiert. So etwas darf es in Zu-kunft nicht mehr geben.
Unsere deutschen Unternehmen sind ein berechtigterund guter Teil internationaler Wertschöpfungsketten und
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5275
Dr. Hans-Joachim Schabedoth
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Handelsbeziehungen. Wir könnten also gute Arbeit indoppelter Hinsicht fördern und schlechte Arbeit zurück-drängen, zum einen natürlich als kritische Konsumenten,zum anderen aber auch – und das ist ein hervorragenderAnsatz, den wir ja mit diesem vorliegenden Antrag auf-nehmen – über transnational agierende deutsche Unterneh-men, die die sozialen, ökologischen und menschenrechtli-chen Verpflichtungen unmissverständlich respektieren.Während wir hier beraten, nähen ja immer noch in Pa-kistan und Bangladesch Arbeiterinnen in 16-Stunden-Schichten T-Shirts zu absurd niedrigen Löhnen, nur da-mit wir diese T-Shirts für 5 Dollar oder 5 Euro kaufenkönnen. Und während wir hier beraten, klettern Arbeiterim indischen Gujarat weiter in Gummilatschen überSchiffswracks, um unter Lebensgefahr alte Seelenver-käufer aus den Industrieländern zu zerlegen. In Cali inKolumbien – und leider nicht nur dort – werden Men-schen immer noch mit Gefängnis oder dem Tod bedroht,wenn sie sich gewerkschaftlich engagieren. – Die Listeließe sich leider unendlich fortsetzen.Millionen von arbeitenden Menschen überall in derWelt erwarten, dass uns das nicht gleichgültig ist, dasswir so etwas nicht nur herunterdeklinieren und in Sonn-tagsreden beklagen.Es gibt ein international geltendes Normengefüge fürMindestansprüche an gute Arbeit. Das beginnt bei denLeitlinien der ILO, und das hört bei OECD- und UN-Leitprinzipien noch lange nicht auf.Wir haben uns auf solche Leitlinien für gute Arbeit imvorliegenden Antrag detaillierter berufen. Sie dienen alsMesslatte für Selbstverständnis und Selbstverpflichtungder staatlichen Akteure und für die deutschen Unterneh-men in den globalen Produktions- und Handelsbezügen.Unter guter Arbeit weltweit verstehen wir eine Arbeit,bei der die Beschäftigten mitreden und mitgestalten kön-nen, mit einem gerechten Entgelt, existenzsichernd, mitsozialer Sicherheit ohne Diskriminierung und natürlichmit einem nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz.Dass Arbeit Mühe macht, liebe Kolleginnen und Kol-legen, das werden wir wohl nie verhindern können. Aberwir können eine ganze Menge tun, damit Arbeit in unse-rem Land und weltweit als gut erlebt wird. Auch die ar-beitenden Menschen zum Beispiel in Bangladesch, Ko-lumbien und auf den Baustellen in Katar haben einnatürliches Recht darauf.
Vielen Dank. – Herr Kollege Dr. Schabedoth, das war
Ihre erste Rede hier im Plenum des Deutschen Bundesta-
ges. Dazu möchte ich Ihnen ganz herzlich gratulieren.
Ich mache noch einmal, auch für alle anderen, darauf
aufmerksam, dass dann, wenn das Licht „Präsident“
leuchtet, die Redezeit abgelaufen ist.
Irgendwann müssen wir uns auch an das halten, was wir
selber vereinbart haben.
Die nächste Rednerin ist die Kollegin Renate Künast,
Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! HerrMinister, wenn ich ein Beispiel für „links blinken, da-nach aber rechts fahren“ brauchte, würde ich sagen:Minister Müller.
Da stellt er sich hier hin und sagt: So haben wir uns Glo-balisierung nicht vorgestellt. – Seit 1994, seit Gründungder WTO, haben Sie Globalisierung genau so zugelassenund unterstützt. Was reden Sie denn da?
Wo war denn Ihr Aufschrei? Sie haben unter einemKanzler Kohl und unter Ihren Regierungen für diese in-ternationalen Regeln der WTO gesorgt. Man soll sichdafür nicht schämen müssen, wenn man in die GreenBox soziale Kriterien hineinnimmt.Sie machen hier ein Ding auf, das heißt: Der eine Teilpassiert immer freiwillig. Ich sage Ihnen: Mit „freiwil-lig“ waren wir eigentlich durch. Freiwillig haben wirschon alles. Freiwillig haben wir Frauen in den Vorstän-den und Aufsichtsräten – nichts passiert! –, freiwilligwerden Umwelt- und Sozialstandards eingehalten – nir-gendwo ist was passiert.
Das ist Ihr einer Teil. Und das wollen Sie uns hier jetztals ganz dicke Nummer verkaufen.Das andere ist die WTO. Sie sagen: So haben wir unsGlobalisierung nicht vorgestellt; WTO, CSR – das mussirgendwie alles verändert werden.Das finde ich geschickt. Denn bei der „Freiwilligkeit“dauert es noch fünf Jahre – da sind Sie lange nicht mehrMinister –, bis man feststellt: Auch da hat sich nichts ge-tan. – Bei der WTO kann man immer sagen: Wir mühenuns, aber die anderen haben nicht gewollt. Man brauchteda Einstimmigkeit, um die Regeln zu verändern. – Einewirklich interessante Strategie, die Sie hier fahren, HerrMüller.Zwischendurch sprechen Sie noch ein bisschen vomIOC; auch die sollen Arbeitsrechte einhalten.
– Ja, das steht auch drin. Das habe ich dort gefunden.Zu dem, was Sie hier vortragen, kann ich nur sagen:Der Worte sind genug gewechselt, ich will jetzt Taten se-hen.
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5276 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Renate Künast
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Ihr Antrag – sorry! – ist eine Kiste voller weißerSalbe. Wo steht denn zum Beispiel, wer Produkte in dieEU importieren will, muss sofort, ab 1. November 2014,„living wages“, existenzsichernde Gehälter, zahlen?Nein, da sprechen Sie von 2020. Was ist eigentlich inden nächsten sechs Jahren mit dem Hunger? Bei der Er-zeugung von Baumwolle ist das dann 2024. Was ist da ei-gentlich in den nächsten zehn Jahren mit dem Hunger? –Nichts als weiße Salbe.Dazwischen, zwischen Freiwilligkeit und WTO, indieser Erdumlaufbahn, in der das verhandelt wird, ist dieEuropäische Union. Da sage ich: Hic Rhodus, hic salta.Da springen Sie nicht.Wie wäre es mit einer europäischen Transparenzricht-linie, nach der jedes Unternehmen für die gesamte Kettedarstellen muss –
von Dhaka in Bangladesch bis hier vor die Haustür –,wie die sozialen und ökologischen Bedingungen sind,damit jeder von uns ins Netz gehen und sehen kann– jede NGO oder ich selber, wenn ich mit einer Gewerk-schafterin in Bangladesch kommuniziere –: Stimmt denndiese Angabe? Sie haben nicht einmal gesagt, dass Siesich dafür jetzt einsetzen werden. Aber das wären in derEU gleiche Bedingungen. Das wäre gut für die Men-schen in den Herstellerländern und für die Menschenund Unternehmen hier.
Wie wäre es mit klaren Kennzeichnungspflichten?„Made in …“ muss auch heißen – ich komme zumSchluss –, es ist dort wirklich hergestellt worden. Wiewäre es mit einer Kennzeichnungspflicht „GMO-Cottonenthalten“? Wie wäre es mit einer klaren Regelung derzivilrechtlichen Haftbarkeit und ordentlich geregeltenSorgfaltspflichten? Mit der Beschwerdebox, die Sie hiervorstellen, ist es wie mit einer Dienstaufsichtsbe-schwerde: formlos, fristlos, fruchtlos.
Wir brauchen ein richtiges Klagerecht vor Gerichten inEuropa.Mein letzter Satz: De Gucht – über den ich sonst nichtviel Positives zu sagen habe, wegen TTIP –
Frau Kollegin Künast, Sie wollten zum Schluss kom-
men; das haben Sie eben gesagt.
– wirklich mein allerletzter Satz – hat den Außen-
minister von Bangladesch vorgeladen und klar gesagt:
Ihr verliert eure Präferenzen als „least developed
country“, wenn ihr jetzt nicht die Löhne erhöht und
200 Kontrolleure für die Statik und Sicherheit in den Fir-
men einstellt. – So macht man Politik und nicht mit Frei-
willigkeit oder mit „irgendwo in hundert Jahren bei der
WTO“.
Nächster Redner ist der Kollege Waldemar
Westermayer für die CDU/CSU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! FrauKünast, Sie waren auch einmal Ministerin. Da hätten Siedas alles schon in die Wege leiten können; dann wäre dasheute kein Thema.
Die unantastbare und unteilbare Menschenwürde istdas Herz der Menschenrechtscharta der Vereinten Natio-nen. 1948 verabschiedet, war sie eine Antwort auf denTerror und das Leid des Zweiten Weltkriegs. Obwohl derGroßteil der Staatengemeinschaft sich zu diesen Men-schenrechten bekennt, ist die Achtung der Menschen-würde an vielen Orten der Welt keine Selbstverständ-lichkeit.Wir Christdemokraten verstehen uns als Teil eineschristlich geprägten Europas und machen uns deshalbfür einen nachhaltigen Schutz der Menschenwürde be-sonders stark.Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ist mansehr darauf bedacht, die Menschenrechte durch einenpartnerschaftlichen Dialog stets zu thematisieren. Gleich-zeitig koppelt die deutsche Entwicklungszusammen-arbeit ihre Kooperation an gute Regierungsführung imPartnerland. Das bedeutet, Deutschland muss selbsttransparent und glaubwürdig mit gutem Beispiel voran-gehen.Die internationalen Wirtschaftsbeziehungen von Un-ternehmen haben oft keine entwicklungspolitische Kom-ponente. Für die Beziehungen der multinationalen Un-ternehmen zu ihren Zulieferfirmen in den Partnerländerndes Südens heißt das: Jeder Staat ist allein für seine ar-beitende Bevölkerung und für die Einhaltung von Rech-ten und Pflichten verantwortlich. Er sollte im Sinne einernachhaltigen Entwicklung tätig werden. Er sollte seineSchutzverantwortung gegenüber seinem eigenen Volkund besonders gegenüber einzelnen Minderheiten wahr-nehmen.Erst dann treten die Unternehmen in Verantwortung.Hier bestehen und wirken bindende und freiwillige euro-päische und internationale Grundsätze und Handlungs-impulse auf verschiedenen Ebenen. Natürlich sollte mandeshalb Staaten, die nicht in der OECD sind, für die er-wähnten Leitsätze und Sorgfaltspflichten gewinnen. Wirmüssen aber die Hoheit der Partnerstaaten respektieren.Das heißt hier konkret: Auch verwundbare Länder wieBangladesch aus der Gruppe der am wenigsten ent-
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5277
Waldemar Westermayer
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wickelten Länder sollten der Verantwortung ihrer Bevöl-kerung gegenüber immer mehr nachkommen.
Dies sollte allerdings mehr durch Motivation als durchinternationalen Druck geschehen; denn diese Länder sol-len entscheidende Akteure eines nachhaltigen Wirt-schaftswachstums und eines globalen Entwicklungspro-zesses werden.
Andere haben ein totalitäres entwicklungspolitischesVerständnis, wir als Christdemokraten haben das nicht.Wir wollen anderen Staaten keine Maßstäbe für „gutesLeben“ und „gute Arbeit weltweit“ aufzwingen.Im Bereich der unternehmerischen gesellschaftlichenVerantwortungsarbeit gibt es viel Bewegung und schonviel mehr Bewusstsein. Der Umgang von Unternehmenmit ihren südlichen Partnerländern hat sich schon verän-dert. Es wird mehr nach Menschenrechten gefragt. Eswird vor allem im Bereich der Einhaltung der Umwelt-und Sozialstandards mehr von den ausländischen Zulie-ferfirmen erwartet. Bei Gesprächen im Wahlkreis wurdemir dies von Unternehmen öfters bestätigt. Trotzdembleibt noch viel zu tun.Überregulierung hingegen kann freiwillige und posi-tive Entwicklungen blockieren. Sie kann schwer ab-schätzbare Folgen für die arbeitende Bevölkerung in denPartnerländern haben. Was hilft einer Arbeiterin undihrer Familie eine schnelle Durchsetzung von rechtlicheinklagbaren und erhöhten Standards, wenn das Unter-nehmen gezwungen ist, die Arbeiterin und die Hälfte desPersonals aufgrund von gestiegenen Kosten zu kündi-gen? Das darf uns natürlich nicht davon abhalten, immerwieder die Einhaltung der Menschenrechte und der er-wähnten Sozialstandards einzufordern.
Die Politik muss den Bewusstseinswandel im Bereichder gesellschaftlichen und unternehmerischen Verant-wortung bestärkend begleiten. Wir haben es im eigenenLand beim Thema Ernährung erfahren. Das Bewusstseinfür die Herkunft von Lebensmitteln hat sich in vielenTeilen der Gesellschaft verändert. Lieferketten lassensich besser nachverfolgen, auch weil der Verbrauchervermehrt nachfragt. Ziel sollte es sein, dass die inter-national tätigen Unternehmen ein reges Eigeninteresseentwickeln, sich selbst und den Verbraucher über dieHerkunft der Produkte vom Rohstoff bis zum Endpro-dukt zu informieren. Dies ist ohne Zweifel ein langerWeg. Handeln mit nachhaltigem Eigeninteresse hat je-doch auch eine langfristige Wirkung.Einen wesentlichen Beitrag im Bewusstseinsprozessleistet auch die nichtstaatliche Entwicklungszusammen-arbeit. In der letzten Zeit habe ich das besonders imGespräch mit kirchlichen Entwicklungsorganisationenerfahren. Sie haben mit ihrem menschenrechtsbasiertenAnsatz in ihren Partnerländern auf lokaler Ebene viel be-wirkt.Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich bin als Poli-tiker neu auf der bundespolitischen Ebene und im Be-reich der Entwicklungszusammenarbeit. So habe ich seitmeinem Mandatsantritt im Juli 2014 schon eine Reihevon Firmenbesuchen gemacht. Für alle Unternehmen istdie Umsetzung ihrer gesellschaftlichen und unternehme-rischen Verantwortung ein Schlüsselthema. Als Ent-wicklungspolitiker komme ich deshalb schnell ins Ge-spräch mit den Firmen. Dabei habe ich festgestellt, dassder Austausch zum Thema „faire Arbeitsbedingungen“stark an Bedeutung gewinnt. Der Dialog zwischen Zivil-gesellschaft, Wirtschaft und Politik sollte hier noch vielsichtbarer gemacht werden.Lassen Sie uns also Schritt für Schritt den Dreiklangvon sozialen, ökologischen und menschenrechtlichenStandards im Sinne „Guter Arbeit weltweit“ vermittelnund fördern. Bildung kann hier einen entscheidendenBeitrag leisten. Konkret geschieht dies zum Beispiel inPartnerschaften der internationalen Berufsbildungs-kooperation. Dies ist ein gelebtes Beispiel von nachhalti-ger wirtschaftlicher Zusammenarbeit und von gemein-samen Lernprozessen.
Es macht international Schule und wird – so höre ich ausSüdamerika – stark nachgefragt. Berufsbildung wird in-ternational als persönliche und gesellschaftliche Chancegenutzt. So werden Strukturen und eine solide wirt-schaftliche Basis geschaffen. Aber vor allem geschiehtein Meinungs- und Gedankenaustausch. Das dient derZukunftsfähigkeit: staatlich, wirtschaftlich, gesellschaft-lich und persönlich. Das Modell der Berufsbildung unddie zahlreicher werdenden Partnerschaften sind zentralfür die Zukunft von guter Arbeit weltweit. Setzen wiralso auf die junge Generation. Investieren wir in denDialog für solche Modelle. Sie sind nachhaltig und prä-gen entscheidend und immer mehr internationale Unter-nehmens- und Arbeitskulturen.Zum Schluss fällt mir ein Zitat von ErzbischofZollitsch ein, der bei einer Veranstaltung im UlmerStadthaus sagte: „Märkte erzeugen Preise, aber keineWerte.“ Diese Werte muss die Politik einfordern, zuerstfreiwillig, dann gesetzlich, und wenn dies nicht funktio-niert, dann brauchen wir Sanktionen. Hier leistet unserMinister Gerd Müller sehr gute Arbeit. Packen wir es an!Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Westermayer. Das warIhre erste Rede heute hier im Deutschen Bundestag, unddas unter erschwerten Bedingungen. Herzlichen Glück-wunsch dazu!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Tages-ordnungspunkt gibt es jetzt noch zwei Redebeiträge. Ichbitte alle, die in dieser Zeit ihre Wahlkarten holen, diesso geräuschlos wie möglich zu tun, und die, die noch
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5278 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Vizepräsidentin Ulla Schmidt
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dringende Gespräche zu führen haben, dies bitte draußenauf den Fluren zu tun.Ich rufe als nächste Rednerin für die SPD-FraktionGabi Weber auf.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kolle-ginnen und Kollegen! 1911 forderte die New YorkerGewerkschafterin Rose Schneiderman in einer Rede fürviele Arbeitnehmerinnen: Brot und Rosen! – Brot stehtdabei für gerechte Löhne, und Rosen sind ein Sinnbildfür menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen.
Am 7. Oktober, vorgestern, haben wir den Welttag fürmenschenwürdige Arbeit begangen. Dass dieser Tagweltweit gefeiert werden soll, unterstreicht, dass „GuteArbeit“ kein Thema ist, welches wir nur im nationalenKontext betrachten dürfen. Zusammen mit den Gewerk-schaften haben wir Sozialdemokraten dieses Themenfeldin Deutschland schon seit langem in der öffentlichenDiskussion präsent gehalten. Die Einführung des gesetz-lichen Mindestlohnes ist diesbezüglich ein längst über-fälliger Meilenstein.Wir haben aber nicht nur die nationale, sondern auchdie internationale Situation im Blick. Eine globalisierteWirtschaft betrifft nicht nur den Handel und die Finanz-ströme, sondern hat eben auch – wie ich finde, zuerst –eine soziale Dimension. Diese rücken wir mit dem vor-liegenden Antrag in den Fokus unserer Bemühungen umeine weltweit gerechtere Wirtschaftsordnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde bereits aufeinzelne Aspekte des Antrages eingegangen. Mir liegtals Gewerkschafterin die verbindliche internationaleVerankerung und Durchsetzung von Arbeitnehmerrech-ten besonders am Herzen.
– Doch. Unter Punkt 11 – das kann man genau nachlesen –geht es darum, dass in Handelsabkommen verbindliche,
international anerkannte Sozial- und Umweltstandardswie die ILO-Kernarbeitsnormen aufgenommen und vor-handene Schutzstandards nicht abgeschwächt werden.
Weitere Forderungen unseres Antrags sind die Einhal-tung und nationale Umsetzung der ILO und anderer in-ternational vereinbarter UN-Konventionen in globalenProduktions- und Lieferketten. Wer lesen kann, ist klarim Vorteil.
Wir wollen auch, dass das Streikrecht vor dem Hinter-grund der aktuellen Diskussion bei der ILO weiterhin alsBestandteil der Vereinigungsfreiheit anerkannt wird.
„Gute Arbeit“ bedeutet aber nicht nur, sich für eineVerbesserung der sozialen Situation von arbeitendenMenschen in Entwicklungs- und Schwellenländerneinzusetzen. Es geht bei der weltweiten Durchsetzung„Guter Arbeit“ eben auch darum, deutsche Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Einzelne Arbeit-geber setzen bis heute das Druckmittel der Verlagerungvon Arbeitsplätzen in Länder mit geringeren Arbeits-,Umwelt- und Sozialstandards zur Stärkung ihrer Ver-handlungsposition gegenüber der Arbeitnehmerseite ein.Durch eine weltweite Durchsetzung der geforderten Re-geln ließe sich dieses Druckmittel deutlich schwächen.Das brauchen wir.
Ein Thema in diesem gesamten Zusammenhang liegtmir sehr am Herzen, nämlich die Frauen. Sie sind welt-weit in besonderem Maße von unwürdigen Arbeits-bedingungen betroffen. Das Unglück in Rana Plazawurde schon mehrfach angeführt. Aus der Entwick-lungszusammenarbeit wissen wir, dass es gerade dieFrauen sind, die, bei entsprechender Unterstützung,wesentlich zur Verbesserung der Lebenssituation ihrerFamilien und des sozialen Umfeldes beitragen. Hier be-darf es verstärkter Anstrengungen bei der Bildung vonFrauen, aber eben auch bei der Stärkung ihrer Rolle alsArbeitnehmerinnen. Auch das ist dort zu finden.
Global einheitliche Spielregeln helfen aber auch densozial und ökologisch verantwortlich handelnden Unter-nehmen im internationalen Wettbewerb. Diese sind ohnediese für alle geltenden Regeln oft gegenüber dem Teilihrer Konkurrenz benachteiligt, der seine Wettbewerbs-fähigkeit auf Kosten von Mensch und Natur zu stärkensucht.Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin da-von überzeugt, dass Wettbewerb durch Qualität undInnovation unsere Wirtschaft lebendig und stark hält.Das sollte uns allen wichtig sein.
Ein Unterbietungswettbewerb bei sozialen und umwelt-rechtlichen Standards bedeutet hingegen keine Wert-schöpfung für alle, sondern nur eine Profitmaximierungfür wenige.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5279
Gabi Weber
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Ich stelle fest: Die Forderung nach Brot und Rosenbleibt immer noch aktuell. Aus diesem Grund bitte ichSie um Zustimmung zu unserem Antrag.Danke.
Vielen Dank. – Ich bitte noch einmal darum, die Ge-
spräche draußen zu führen.
Jetzt hat das Wort Dr. Sascha Raabe für die SPD-
Fraktion. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol-legen! Es ist in der Tat nicht zu erklären bzw. beschä-mend und schockierend, dass wir in einer Welt leben, inder Menschen, die in Ländern leben, die eigentlich reichsein müssten, weil es dort viele Rohstoffe gibt, von die-sem Reichtum nicht profitieren. Dieser Rohstoffreich-tum ist mehr Fluch als Segen, weil auch bei uns inDeutschland und in Europa Firmen und Unternehmendavon profitieren, dass in Kohleminen in Lateinamerikaoder in Goldminen im Kongo Kindersklaven eingesetztwerden, dass Kindersoldaten sterben, damit wir unsereiPhones und iPads billig erwerben können, und weil wirin der Europäischen Union die Situation haben, dassBlinker, die die falsche Farbe haben, nicht importiert,aber T-Shirts, Hemden und Jeans, an denen Blut klebt,zollfrei und hürdenlos importiert werden dürfen. Dasmüssen wir ändern. Dazu dient der vorliegende Antrag.
Herr Minister Müller, ich freue mich, dass Sie in IhrerRede vorhin gesagt haben, dass Sie meinen Artikel inder Frankfurter Rundschau gelesen haben und unterstüt-zen. Man sieht: Nicht nur hinter der FAZ steckt ein klu-ger Kopf, sondern hinter allen Frankfurter Zeitungen. Esfreut mich auch, dass Sie sagen, dass für Sie das Thema„Fairhandels-Abkommen“ ganz wichtig ist und dass Siesich eindeutig dazu bekannt haben, dass die VereinigtenStaaten im Freihandelsabkommen mit der EuropäischenUnion alle acht ILO-Kernarbeitsnormen einhalten undumsetzen müssen, damit wir gegenüber Indien und ande-ren Ländern glaubwürdig sind und dies auch erreichenkönnen.
Zurzeit werden nicht nur mit Kanada und den USAFreihandelsabkommen verhandelt. Aktuell verhandeltdie Europäische Union auch mit Vietnam über ein Frei-handelsabkommen. Der Text soll bereits in der erstenHälfte des nächsten Jahres ausverhandelt sein. Da wirheute in der Debatte zu Recht den besonders problemati-schen Textilsektor angesprochen haben: Es kann dochnicht sein, dass in einem solchen Abkommen am Endenicht verbindlich vorgeschrieben wird,
dass die Menschenrechte, dass existenzsichernde Löhneund gute Arbeitsbedingungen für Näherinnen und Nähereingehalten werden müssen. Dafür müssen wir gemein-sam sorgen.
Deswegen sind entsprechende Siegel wichtig. HerrMinister Müller, ich finde es gut, dass Sie den Begriffdes existenzsichernden Lohnes in diese Debatte hinein-gebracht haben; das muss der Maßstab sein. Aber frei-willige Zertifizierungen sind immer nur Second Best ge-genüber verbindlichen Regelungen. Wir müssen denUnternehmen klarmachen: Wenn ihr große Gewinnemacht, wenn ihr durch Freihandelsabkommen Zölle inMillionenhöhe spart, wenn ihr viel mehr Handel treibenkönnt, dann müsst ihr im Gegenzug auch bereit sein, denArbeiterinnen und Arbeitern endlich einen fairen Anteilder Gewinne zu geben.
Das Gleiche gilt für den Rohstoffsektor. In der Tatwird in der Europäischen Kommission die Frage disku-tiert – die stelle ich auch Ihnen, Frau Bundeskanzlerin –,ob wir nur in Sonntagsreden von „Guter Arbeit“ redenoder ob wir die entsprechenden Standards in der Euro-päischen Union umsetzen.
Zum Beispiel Konfliktmineralien. Im Kongo werdenzurzeit durch in Minen verdientes Geld Bürgerkriegeund Kindersoldaten finanziert. Der Kongress der USA– der kapitalistischen USA; das ist keine linksradikaleForderung – hat mehrheitlich beschlossen, dass Mine-ralien, die aus solchen Konfliktminen kommen, vonFirmen, die an der US-Börse gelistet sind, in Zukunftnicht mehr in die USA importiert werden dürfen. DieEuropäische Union sollte sich dem anschließen.
Die Europäische Kommission hat jetzt in einem Entwurfleider nur eine freiwillige Regelung beschlossen, obwohldas Europäische Parlament eine verbindliche Regelungwollte, wie sie in den USA vereinbart wurde.Ich fordere Sie, Frau Bundeskanzlerin, die Bundesre-gierung, und natürlich unseren Entwicklungsminister,der das unterstützt, auf, in der Europäischen Kommis-sion dafür zu sorgen, dass wir genauso wie die USA ver-bindlich regeln, dass kein Blutgold, kein Blutcoltan und
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5280 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Dr. Sascha Raabe
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kein Blutwolfram mehr nach Europa importiert werdendürfen, und dass die Menschen, die die Mineralien undRohstoffe fördern, fair, gerecht und menschenwürdig le-ben können und keine Kindersoldaten mehr durch denRohstoffverkauf finanziert werden. Darum bitte ich Sie.Sorgen wir dafür, dass es auf der ganzen Welt verbind-lich gerechte Arbeitsbedingungen gibt.Danke schön.
Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache.Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagenauf den Drucksachen 18/2739 und 18/2746 an die in derTagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist derFall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 a bis 27 i sowiedie Zusatzpunkte 2 a bis 2 c auf. Es handelt sich umÜberweisungen im vereinfachten Verfahren ohne De-batte.Wir kommen zunächst zu den unstrittigen Überwei-sungen. Tagesordnungspunkte 27 a bis 27 h sowie Zu-satzpunkte 2 a bis 2 c:27 a) Erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zudem Dritten Zusatzprotokoll vom 10. No-vember 2010 zum Europäischen Ausliefe-rungsübereinkommen vom 13. Dezember1957Drucksache 18/2655Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
InnenausschussAusschuss für die Angelegenheiten der EuropäischenUnionb) Erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zudem Abkommen vom 13. Februar 2014zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund der Republik Costa Rica zur Vermei-dung der Doppelbesteuerung auf dem Ge-biet der Steuern vom Einkommen undvom VermögenDrucksache 18/2659Überweisungsvorschlag:Finanzausschuss
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutzc) Erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zudem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Än-derung des Abkommens vom 4. Oktober1991 zwischen der BundesrepublikDeutschland und dem Königreich Norwe-gen zur Vermeidung der Doppelbesteue-rung und über gegenseitige Amtshilfe aufdem Gebiet der Steuern vom Einkommenund vom Vermögen sowie des dazugehöri-gen ProtokollsDrucksache 18/2660Überweisungsvorschlag:Finanzausschuss
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutzd) Erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zudem Protokoll vom 11. März 2014 zur Än-derung des Abkommens vom 1. Juni 2006zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund Georgien zur Vermeidung der Dop-pelbesteuerung auf dem Gebiet der Steu-ern vom Einkommen und vom VermögenDrucksache 18/2661Überweisungsvorschlag:Finanzausschuss
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutze) Erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Gesetzes überdie Feststellung des Wirtschaftsplans desERP-Sondervermögens für das Jahr 2015
Drucksache 18/2662Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Ausschuss für TourismusHaushaltsauschussf) Erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Dritten Geset-zes zur Änderung des AgrarstatistikgesetzesDrucksache 18/2707Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaftg) Erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zumErlass und zur Änderung von Vorschriftenzur Durchführung unionsrechtlicher Vor-schriften über Agrarzahlungen und derenKontrollen in der Gemeinsamen Agrar-politikDrucksache 18/2708Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Ernährung und Landwirtschafth) Beratung des Antrags des Bundesministe-riums der FinanzenDurchführungsbestimmungen zum Instru-ment der direkten Bankenrekapitalisierungdurch den Europäischen Stabilitätsmecha-nismus; Einholung eines zustimmenden Be-schlusses des Deutschen Bundestages nach§ 4 Absatz 1 ESM-FinanzierungsgesetzDrucksache 18/2669Überweisungsvorschlag:Haushaltsauschuss
Ausschuss für Recht und VerbraucherschutzFinanzausschussAusschuss für Wirtschaft und EnergieAusschuss für die Angelegenheiten der EuropäischenUnion
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5281
Vizepräsidentin Ulla Schmidt
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ZP 2 a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-brachten Entwurfs eines Gesetzes überMaßnahmen im Bauplanungsrecht zurErleichterung der Unterbringung vonFlüchtlingenDrucksache 18/2752Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau undReaktorsicherheit
InnenausschussAusschuss für Recht und Verbraucherschutzb) Beratung des Antrags der AbgeordnetenSylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, KaiGehring, weiterer Abgeordneter und derFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENKein Atommüll-Export aus dem ReaktorAVR Jülich in die USADrucksache 18/2624Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Bildung, Forschung undTechnikfolgenabschätzung
Ausschuss für Wirtschaft und EnergieAusschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau undReaktorsicherheitc) Beratung des Antrags der AbgeordnetenDr. Franziska Brantner, Katja Dörner, KaiGehring, weiterer Abgeordneter und derFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENEchte Wahlfreiheit schaffen – Elterngeldflexibler gestaltenDrucksache 18/2749Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Arbeit und SozialesHaushaltsauschussInterfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen andie in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zuüberweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe,das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so be-schlossen.Wir kommen nun zu einer Überweisung, bei der dieFederführung strittig ist.Tagesordnungspunkt 27 i:Beratung des Antrags der Abgeordneten UllaJelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, weitererAbgeordneter und der Fraktion DIE LINKEHumanitäre Hilfe und Flüchtlingsschutz fürJesiden, Kurden und andere Schutzbedürf-tige im Norden des Irak und SyriensDrucksache 18/2742Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Innenausschuss
Auswärtiger AusschussAusschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklungFederführung strittigInterfraktionell wird die Überweisung des Antragsauf Drucksache 18/2742 an die in der Tagesordnung auf-geführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Fraktionen derCDU/CSU und SPD wünschen Federführung beim Aus-schuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. DieFraktion Die Linke wünscht Federführung beim Innen-ausschuss.Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag derFraktion Die Linke, das heißt Federführung beim Innen-ausschuss, abstimmen. Wer stimmt für diesen Überwei-sungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthältsich? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmenvon CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der FraktionBündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FraktionDie Linke abgelehnt.Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag derFraktionen der CDU/CSU und der SPD, Federführungbeim Ausschuss für Menschenrechte und HumanitäreHilfe, abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungs-vorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen derCDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen dieStimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung derFraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.Ich rufe die Tagesordnungspunkte 28 a bis 28 h sowieZusatzpunkt 3 auf. Es handelt sich hier um die Be-schlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Ausspra-che vorgesehen ist.Tagesordnungspunkt 28 a:Zweite Beratung und Schlussabstimmung desvon der Bundesregierung eingebrachten Ent-wurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatz-protokoll vom 8. November 2001 zum Euro-päischen Übereinkommen vom 20. April 1959über die Rechtshilfe in StrafsachenDrucksache 18/1773Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-schusses für Recht und Verbraucherschutz
Drucksache 18/2648Zweite Beratungund Schlussabstimmung. Der Ausschuss für Recht undVerbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-lung auf Drucksache 18/2648, den Gesetzentwurf derBundesregierung auf Drucksache 18/1773 anzunehmen.Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmenwollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Werenthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmenvon CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-tion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.Tagesordnungspunkt 28 b:– Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-regierung eingebrachten Entwurfs eines Sechs-ten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs-VollstreckungsgesetzesDrucksache 18/2337
Metadaten/Kopzeile:
5282 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Vizepräsidentin Ulla Schmidt
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Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-schusses
Drucksache 18/2640– Bericht des Haushaltsausschusses
gemäß § 96 der GeschäftsordnungDrucksache 18/2642Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschluss-empfehlung auf Drucksache 18/2640, den Gesetzent-wurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2337 an-zunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurfzustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmtdagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf istdamit in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen bei Enthal-tung der Fraktion Die Linke angenommen.Dritte Beratungund Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die demGesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz-entwurf ist damit in dritter Lesung angenommen.Tagesordnungspunkt 28 c:Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-regierung eingebrachten Entwurfs eines Geset-zes zur Änderung des UmweltstatistikgesetzesDrucksache 18/2135Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re-aktorsicherheit
Drucksache 18/2664Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau undReaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-lung auf Drucksache 18/2664, den Gesetzentwurf derBundesregierung auf Drucksache 18/2135 in der Aus-schussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, diedem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmenwollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zwei-ter Beratung mit den Stimmen des gesamten Hauses an-genommen.Dritte Beratungund Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die demGesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz-entwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis in drit-ter Lesung angenommen.Tagesordnungspunkte 28 d bis 28 h. Wir kommen zuden Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses.Tagesordnungspunkt 28 d:Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses
Sammelübersicht 91 zu PetitionenDrucksache 18/2631Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-hält sich? – Die Sammelübersicht ist mit den Stimmendes gesamten Hauses angenommen.Tagesordnungspunkt 28 e:Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses
Sammelübersicht 92 zu PetitionenDrucksache 18/2632Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-hält sich? – Die Sammelübersicht 92 ist mit den Stim-men der CDU/CSU-Fraktion, SPD-Fraktion und Linkenbei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an-genommen.Tagesordnungspunkt 28 f:Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses
Sammelübersicht 93 zu PetitionenDrucksache 18/2633Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-hält sich? – Die Sammelübersicht 93 ist mit den Stim-men aller Fraktionen angenommen.Tagesordnungspunkt 28 g:Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses
Sammelübersicht 94 zu PetitionenDrucksache 18/2634Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-hält sich? – Die Sammelübersicht 94 ist mit den Stim-men von CDU/CSU-Fraktion, SPD-Fraktion und Bünd-nis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion DieLinke angenommen.Tagesordnungspunkt 28 h:Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses
Sammelübersicht 95 zu PetitionenDrucksache 18/2635Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-hält sich? – Die Sammelübersicht 95 ist mit den Stim-men von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stim-men der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/DieGrünen angenommen.Zusatzpunkt 3:Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-richts des Ausschusses für Recht und Verbrau-cherschutz
zu dem Streitverfahren vor dem Bundesver-fassungsgericht 2 BvE 5/12 und damit zusam-menhängenden VerfahrenDrucksache 18/2773
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5283
Vizepräsidentin Ulla Schmidt
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Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutzempfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, eine Stellung-nahme abzugeben und den Präsidenten zu bitten, einenProzessbevollmächtigten zu bestellen. Wer stimmt fürdiese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit denStimmen von CDU/CSU-Fraktion, SPD-Fraktion undBündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FraktionDie Linke angenommen.Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:Beratung der Vierten Beschlussempfehlung desWahlprüfungsausschusseszu Einsprüchen gegen die Gültigkeit derWahl zum 18. Deutschen Bundestag am22. September 2013Drucksache 18/2700Bevor ich die Beschlussempfehlung des Wahlprü-fungsausschusses zur Abstimmung stelle, erteile ich demVorsitzenden des Ausschusses, Herrn Dr. JohannWadephul, das Wort zur Berichterstattung. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Wir entscheiden heute über die Vierte Beschlussempfeh-lung des Wahlprüfungsausschusses in dieser Wahlpe-riode. Sie behandelt die letzten 9 von insgesamt 224 Ein-sprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2013und gibt Gelegenheit, ein kurzes Zwischenresümee derArbeit des Wahlprüfungsausschusses zu ziehen, denDank den Berichterstattern und den Mitgliedern desAusschusses auszusprechen, die im Übrigen alle sehr ge-rührt sind, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, inso großer Zahl diesem Bericht zuhören und über die Be-schlussempfehlung abstimmen.
In der Sache ist die Beschlussempfehlung auch nichtohne Bedeutung. Sollten Sie nämlich unserer Empfeh-lung nicht folgen wollen, hätte diese Sitzung ein jähesEnde. Deswegen sollte sich das jeder genau überlegen.
Der Ausschuss ist froh, dass wir ein Jahr nach derBundestagswahl und auch angesichts des Umstandes,dass wir erst zu Beginn dieses Jahres mit den Verfahrenbeginnen konnten, Ihnen jetzt einen abschließenden Be-richt vorlegen können.Keiner der 224 Wahleinsprüche war nach Auffassungdes Ausschusses begründet. Begründet wäre er dann ge-wesen, wenn ein Wahlfehler benannt worden wäre, derentweder Einfluss auf die Sitzverteilung hatte oder dassubjektive Wahlrecht der den Einspruch einlegendenPersonen beim Wahlakt verletzte. Den Einsprüchen lie-ßen sich solche Fehler allerdings nicht entnehmen.Ich halte fest: Der Wahlprüfungsausschuss ist jedemWahlfehler sorgfältig nachgegangen, hat das Bundes-ministerium des Innern, den Bundeswahlleiter, die Lan-deswahlleitungen und vereinzelt auch Kreiswahlleitun-gen um Stellungnahme gebeten.Im Einzelfall hat es leider, wenn auch in sehr wenigenFällen, Wahlfehler gegeben. So wurden zum Beispiel inDüsseldorf zum Teil mehrfach derselben Person Brief-wahlunterlagen zugesandt. In Oberhausen erhielten rund30 Menschen Stimmzettel aus dem Jahre 2009. Das Er-freuliche ist, es fiel auf.
Auf die Sitzverteilung hatten diese ärgerlichen Fehlerkeinen Einfluss, da das gesamte Stimmenaufkommen fürdie Erst- und Zweitstimmen sehr hoch war. Der Wahl-prüfungsausschuss hat gleichwohl die Erwartung, dassdie betreffenden Wahlbehörden derartige Fehler in Zu-kunft vermeiden.Ich möchte Ihnen mitteilen, welche Einspruchsgegen-stände ansonsten typisch waren: nicht oder zu spät zuge-stellte Briefwahlunterlagen, die repräsentative Wahl-statistik, der Identitätsnachweis im Wahllokal, dieGestaltung des Stimmzettels oder das Schreibmittel inder Wahlkabine.Zum Teil hat es auch kaum nachvollziehbare Einsprü-che gegeben. Ein Bürger hat behauptet, das Wahlergeb-nis müsse manipuliert gewesen sein. Er hat nämlich 40Minuten nach Schließung der Wahllokale die TV-Serie„Lindenstraße“ geschaut. In dieser Folge war das Wahl-ergebnis schon adaptiert. Daraus hat er eine Manipula-tion hergeleitet. Der Wahlprüfungsausschuss hat das na-türlich sorgfältig geprüft und ist zu dem Ergebnisgekommen, dass keine Manipulation vorlag. Ich kanndas Geheimnis lüften: Es sind einfach mehrere Variantengedreht worden, und die Verantwortlichen der senden-den TV-Anstalt haben es schlicht und ergreifend ge-schafft, die richtige Variante zu senden. Damit hatte sichdas Thema geklärt.
Meine Damen und Herren, ein großer Teil der Ein-sprüche hat die Fünfprozentklausel betroffen. Sie wis-sen, welche Parteien knapp oder auch deutlich die Fünf-prozenthürde verpasst haben. Wir haben uns ausführlichdamit befasst. Die Ausschussmehrheit ist mit der Recht-sprechung des Bundesverfassungsgerichts der Auffas-sung, dass die Fünfprozentklausel verfassungskonformist, weil sie die Bildung einer stabilen Mehrheit für dieWahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fort-laufende Unterstützung im deutschen Parlament gewähr-leistet. Dies ist eine Folge, die die Verfassungsmütterund -väter aus der Weimarer Zeit gezogen haben. Wirhalten das nach wie vor für rechtlich in Ordnung undverfassungskonform.Ein zweiter Punkt, mit dem wir uns in Zukunft befas-sen sollten, ist das sogenannte Wahlrecht für Betreute;auch einzelne Wahleinsprüche gegen die Europawahl2014 befassen sich damit. Die Bundesregierung hat dan-kenswerterweise eine Studie in Auftrag gegeben, in dergeprüft werden soll, ob wir hier zu Differenzierungenkommen können; denn nach derzeitiger Rechtslage –diese war für uns maßgeblich – sind volljährige Perso-
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5284 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Dr. Johann Wadephul
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nen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten ge-richtlich angeordnet ist, nicht wahlberechtigt.Letzter Punkt ist ein Blick auf die Europawahl. Siewissen, dass das schon medial diskutiert worden ist: diesogenannte Doppelwahl. Ein früherer Präsident des Bun-desverfassungsgerichtes hat in einem großen Nachrich-tenmagazin aus dem Norden Deutschlands in Zweifelgezogen, ob die Europawahl angesichts des Umstandesverfassungsgemäß gewesen sein kann, dass immerhindie Möglichkeit bestand, dass 8 Millionen Menschen inder gesamten Europäischen Union je zwei Stimmen ab-gegeben haben.Nach bisherigem Erkenntnisstand des Wahlprüfungs-ausschusses ist in Deutschland bisher allerdings nur einePerson bekannt, die vom Herrn Bundesfinanzministerpersönlich belehrt worden ist, dass das wahrscheinlichein rechtlicher Fehler gewesen ist. Solange wir nichteine große Zahl weiterer Doppelstimmen erkennen, istwahrscheinlich nicht zu erwarten, dass dies zu vertieftenPrüfungen des Wahlprüfungsausschusses führen wird.Ich empfehle Ihnen also guten Gewissens, unserenBeschlussempfehlungen zu folgen und damit dafür zusorgen, dass diese Sitzung ihren Fortgang finden kann.Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zur Abstimmung.
Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Wahlprü-
fungsausschusses? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den
Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:
Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen
Kontrollgremiums gemäß Artikel 45 d des
Grundgesetzes
Drucksache 18/2743
Die Fraktion der SPD schlägt auf Drucksache 18/2743
den Kollegen Uli Grötsch vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zur Wahl
kommen, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit für einige
Hinweise zum Wahlverfahren. Nach § 2 Absatz 3 des
Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrich-
tendienstlicher Tätigkeit des Bundes ist gewählt, wer die
Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages
auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 316 Stimmen
erhält.
Die Wahl erfolgt mit Stimmkarte und Wahlausweis.
Die Wahl ist offen. Sie können Ihre Stimmkarte also an
Ihrem Platz ankreuzen. Den Wahlausweis können Sie,
soweit noch nicht geschehen, Ihrem Stimmkartenfach in
der Lobby entnehmen. Bitte beachten Sie, dass der
Wahlausweis Ihren Namen trägt. Die Stimmkarten wur-
den im Saal verteilt. Sollten Sie keine Stimmkarte haben,
besteht jetzt noch die Möglichkeit, diese von den Plenar-
assistenten zu erhalten. Wer noch keine Stimmkarte hat,
den bitte ich um ein Handzeichen.
Gültig sind nur Stimmkarten mit einem Kreuz bei
„ja“, „nein“ oder „enthalte mich“. Ungültig sind demzu-
folge Stimmkarten, bei denen kein Kreuz gemacht oder
mehr als ein Kreuz gemacht wurde oder ein anderer
Name oder sonstige Zusätze vermerkt sind.
Bevor Sie die Stimmkarte in die Wahlurnen werfen,
übergeben Sie bitte den Schriftführerinnen und Schrift-
führern an den Urnen Ihren Wahlausweis. Ich mache da-
rauf aufmerksam, dass die gültige Teilnahme an der
Wahl nur dann sichergestellt ist, wenn Sie Ihren Wahl-
ausweis abgegeben haben. Das ist gleichzeitig ein Nach-
weis, dass Sie teilgenommen haben.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die
vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Plätze an
den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die
Wahl.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
Stimme nicht abgegeben hat? – Ich sehe, das ist nicht der
Fall. Dann schließen wir die Abstimmung.
Ich schließe die Wahl und bitte die Schriftführerinnen
und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das
Ergebnis der Wahl wird Ihnen später bekannt gegeben.1)
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Neun-
ten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfas-
sungsgerichtsgesetzes
Drucksache 18/2737
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Innenausschuss
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich bitte jetzt alle, Platz zu nehmen, die der Debatte
folgen wollen. – Dann rufe ich Dr. Matthias Bartke,
SPD-Fraktion, auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen undKollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauerauf der Tribüne! Wir diskutieren heute über das Wahl-verfahren für die Richter des Bundesverfassungsge-richts, des höchsten Gerichts unseres Landes. Ich per-sönlich erinnere mich noch, dass ich als junger Studentim ersten Semester Jura davon träumte, einmal Richteran diesem Gericht zu sein. Das Beeindruckende am Bun-desverfassungsgericht sind nicht nur seine rechtlicheKompetenz und seine weitreichenden Befugnisse. Nein,1) Ergebnis Seite 5287 B
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5285
Dr. Matthias Bartke
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das Beeindruckende ist vielmehr seine Aura, eine Aura,die vor allem begründet wird durch seine Unabhängig-keit. Obwohl das Bundesverfassungsgericht häufig hochpolitische Entscheidungen zu treffen hat, wird es von derBevölkerung doch als eine absolut neutrale Instanzwahrgenommen, die nur der Sache verpflichtet ist. DasBundesverfassungsgericht erfreut sich bei den Bürgerneiner Wertschätzung, wie sie allenfalls noch vom Bun-
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Gericht hat in der Regel wenig Tendenz, Zeitgeist-strömungen nachzugeben. Es fällt seine Entscheidungenin überzeugender Überparteilichkeit und Sachorientie-rung. Die Entscheidungsfindung erfolgt unter hoherTransparenz.Zu dieser hohen Transparenz und Überparteilichkeitmag der Wahlmodus, mit dem die Richter bisher gewähltwurden, nicht recht passen. In unserem Grundgesetzheißt es in Artikel 94:Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichteswerden je zur Hälfte vom Bundestage und vomBundesrate gewählt.Eigentlich eine ziemlich klare Vorschrift, sollte manmeinen. Im Bundesrat werden die Richter auch tatsäch-lich vom Bundesrat gewählt. Für den Bundestag ist dasWahlverfahren aber im Bundesverfassungsgerichtsge-setz geregelt. Das besagt in § 6, dass nicht das Plenumdes Bundestages die Richterinnen und Richter wählt,sondern ein vom Bundestag gewählter Wahlausschuss.Es handelt sich hier also um eine indirekte Wahl. DieseRegelung hat seit ihrer Einführung in der Vergangenheitviel Kritik erfahren. Der Präsident des Bundesverfas-sungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat einmal dazu aus-geführt:Die vielerorts als Ämterschacher empfundene Re-krutierung der Richter des Bundesverfassungsge-richts stößt seit jeher auf vehemente Kritik. DieKonzentration der eigentlichen Entscheidung in derHand weniger „Parteifürsten“, die weitgehendeVerengung des potenziellen Kandidatenkreises aufParteimitglieder und Sympathisanten sowie diemangelnde Transparenz und Nichtöffentlichkeit desVerfahrens lassen sich in der Tat mit der im Grund-gesetz angelegten Konzeption des Bundesverfas-sungsgerichts als professionalisiertem Rechtspre-chungsorgan nur schwer in Einklang bringen.Diese Kritik von Gerichtspräsident Voßkuhle steht parspro toto für viele Kritiker. Gerügt wird vor allem diemangelnde Transparenz, die als Geschacher empfundenwird. Gewünscht wird ein transparenteres Verfahren, dasdann eine höhere demokratische Legitimation des Ge-richts bewirkt.
Das Bundesverfassungsgericht selbst hat 2012 die in-direkte Wahl seiner Mitglieder allerdings als verfas-sungskonform eingestuft. Die Rechtfertigung hierfürsieht es in der Abwägung zu dem verfolgten gesetzgebe-rischen Ziel. Durch die indirekte Wahl sollen das Anse-hen des Gerichts und das Vertrauen in seine Unabhän-gigkeit gefestigt und damit seine Funktionsfähigkeitgesichert werden. Ohne dem Gericht zu nahe treten zuwollen: Ich finde, man hat schon einleuchtendere Be-gründungen gehört. Das gilt insbesondere, weil das Ge-richt in seinem Urteil zur Euro-Rettung selbst darauf be-standen hat, dass für Entscheidungen von erheblicherTragweite ein Plenarvorbehalt gilt, dass diese also vomBundestag in öffentlicher Sitzung zu beschließen sind.Entscheidungen über die Besetzung von Richterstellendes Bundesverfassungsgerichts dürften ohne ZweifelEntscheidungen von solch erheblicher Tragweite sein.Der Bundestagspräsident, Herr Lammert, hat in einemArtikel in der FAZ zu diesem Urteil den prägnanten Satzformuliert: „Die schlichte Begründung verblüfft.“ Manmag hinzufügen: Wohl wahr! Selbst Befürworter derderzeitigen indirekten Wahl geben zu, dass zumindestverfassungspolitisch eine Asymmetrie zwischen der ho-hen Bedeutung der Wahl der Verfassungsrichter und derDelegation dieser Wahl in einen Ausschuss besteht.Hinzu kommt, dass der Wortlaut des Artikels 94 ebendoch recht eindeutig ist. Da ist vom Bundestage dieRede und nicht von einem Ausschuss des Bundestages.Artikel 63 des Grundgesetzes regelt die Wahl derKanzlerin. Auch sie wird vom Bundestage gewählt. Nie-mand käme ernsthaft auf die Idee, die Kanzlerin durcheinen Wahlausschuss wählen zu lassen.
Rechtlich ist das vergleichbar. Auch der Wehrbeauf-tragte des Bundestages und der Präsident des Bundes-rechnungshofes werden vom Bundestag in einer Plenar-sitzung gewählt. Bei ihnen gibt es noch nicht einmaleinen Verfassungsauftrag mit einem entsprechendenPlenarvorbehalt. Es sind jeweils nur einfachgesetzlicheHandlungsaufträge.Das Bundesverfassungsgericht sagt in seinem vorhinzitierten Beschluss aus 2012 zur Richterwahl aber auchrecht deutlich, dass der Gesetzgeber nicht gehindert ist,andere Modalitäten für die Wahl der Mitglieder des Ge-richts zu finden. Meine Damen und Herren, das magman getrost als einen deutlichen Hinweis an den Gesetz-geber werten. Man könnte auch von einem Wink mitdem Zaunpfahl sprechen.Diesem Hinweis kommen wir nun nach. Ihnen liegtein gemeinsamer Gesetzentwurf aller im Bundestag ver-tretenen Parteien vor. Es ist ein Antrag auf Änderungvon § 6 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, der demWortlaut und vor allem dem Geist des Artikels 94 deut-lich gerechter wird als die bisherige Regelung.Die hohe Unabhängigkeit, die das Bundesverfas-sungsgericht auszeichnet und die maßgeblich zu seinerhohen Reputation führt, darf nicht durch ein Zerredender Kandidaten für das höchste Richteramt beschädigtwerden. Aus diesem Grunde ist es richtig, dass in demGesetzentwurf die Kompetenz für die Richterauswahlweiterhin beim Wahlausschuss liegt. Der Ausschuss sollauswählen und bestimmen, welche Person dem Bundes-tag für das höchste Richteramt vorgeschlagen wird.Im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage soll es aberkünftig so sein, dass der Wahlausschuss nur ein Vor-schlagsrecht erhält. Die Wahl selbst erfolgt dann durch
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5286 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Dr. Matthias Bartke
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das Bundestagsplenum – oder eben auch nicht. Denn esist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordne-ten, mindestens aber der Mehrheit der Mitglieder desBundestages erforderlich. Das, meine Damen und Her-ren, ist schon eine ganz erhebliche Hürde. Durch dieseRegelung – Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden,mindestens aber die Mehrheit der Mitglieder des Bun-destages – soll eine hohe Präsenz der abstimmenden Ab-geordneten sichergestellt werden. Die einzelnen Richtersollen damit eine höchstmögliche parlamentarische Le-gitimation erfahren.Die Richterwahl durch das Plenum des Bundestagesstärkt ganz ohne Zweifel das demokratische Rückgratdes Gerichtes. Von entscheidender Bedeutung ist aber,dass der Bundestag die zu berufenden Richterinnen undRichter des Bundesverfassungsgerichtes ohne Ausspra-che wählt. Grund hierfür ist, dass die Richter nicht in ei-ner öffentlichen Aussprache zerredet werden sollen. Dieoffene parlamentarische Debatte über Mängel und Vor-züge der einzelnen Bewerber wäre der sicherste Weg, ihrAnsehen zu beschädigen. Hierdurch würden sie einerparteipolitischen Wertung und Zuordnung unterzogen,die sie gerade nicht haben.Das Bundesverfassungsgericht zieht seine hohe mora-lische Autorität maßgeblich aus seiner Politikferne, unddas, meine Damen und Herren, soll auch so bleiben.Das geradezu gegenteilige Modell haben die USA:Die Richter des US-Supreme-Court werden vom US-Präsidenten nominiert, müssen aber vom Senat bestätigtwerden. Diese Bestätigungsverfahren erfolgen über öf-fentliche Hearings der jeweiligen Richter, die im abso-luten Scheinwerferlicht stattfinden. Man spricht auchmartialisch vom „Richtergrillen“ oder von Entschei-dungsschlachten. Dabei spielt Geld übrigens eine nichtunerhebliche Rolle. Das führt in den USA dazu, dass derFachöffentlichkeit bei jedem Richter in aller Regel klarist, wo er politisch steht und wie er einzuordnen ist. Dasdeutsche System ist aus gutem Grund anders und deut-lich konsensualer.Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Ent-wurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfas-sungsgerichtsgesetzes steht eine Regelung zur Abstim-mung, die die unbestrittenen Vorzüge einer diskreten,vorgeschalteten Vorauswahl mit der abschließenden for-mellen Wahl durch den Bundestag verbindet. Mit ihr istgewährleistet, dass weiterhin akzeptable und auf Aus-gleich bedachte Persönlichkeiten als Richter für das Bun-desverfassungsgericht gefunden und bestellt werden.Meine Damen und Herren, ich bin der festen Über-zeugung: Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwur-fes aller Fraktionen werden wir unseren Rechtsstaatnoch etwas besser machen.Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke erhält jetzt
Halina Wawzyniak das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnenund Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf allerFraktionen – das ist schon gesagt worden – soll die Wahlder Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsge-richts vom Richterwahlausschuss und dem Bundesratauch auf das Plenum des Bundestages übertragen wer-den. Das stellt die Legitimation der Richterinnen undRichter auf eine breitere Grundlage. Dies ist ein Mehr anDemokratie. Wir finden das gut, und deshalb sind wirselbstverständlich mit dabei.
Zumindest in der Theorie wird diese Entscheidungdazu führen, dass die Entscheidung über Bundesverfas-sungsgerichtsrichterinnen und -richter nicht mehr ein-fach einem Richterwahlausschuss überlassen bleibt. Nunist es so, dass der eine oder andere – ich nehme michpersönlich da gar nicht aus – in der Lage ist, sich nachder Entscheidung von Richterinnen und Richtern ein Ur-teil zu bilden. Wir glauben, dass es möglich ist, dass mansich, bevor man Richterinnen und Richter wählt, ein Ur-teil über dieselben bildet. Deswegen ist das, finden wir,eine gute Idee.Wir finden aber – da besteht ein kleiner Dissens zumVorredner –, dass es nicht zwingend ist, dass der Wahl-ausschuss einen Vorschlag unterbreitet. Man kann da-rüber nachdenken, ob man nicht weitergehen kann undob nicht tatsächlich das Plenum insgesamt über Vor-schläge, die vorliegen, entscheiden kann. Wir würdenuns wünschen, dass wir in diesen Gesetzentwurf so et-was wie eine Befristung oder Überprüfung dieser Rege-lung schreiben. Vielleicht kann man irgendwann weiter-gehen.
Wir glauben aber auch, dass der Vorschlag, den wirhier gemeinsam unterbreiten, ein Anlass sein kann, eineweiter gehende Debatte zu führen. Ich finde, dass maneine ergebnisoffene Debatte – wenn ich ergebnisoffensage, meine ich tatsächlich auch ergebnisoffen – führenkann, zum Beispiel ob es wirklich sinnvoll ist und hilf-reich sein kann, wenn man Laienrichterinnen und Laien-richter in ein Verfassungsgericht schickt. Ich bin nochnicht entschieden, ich bin unsicher. Ich weiß, dass es dasin einigen Bundesländern gibt. Ich finde, das kann maneinfach einmal evaluieren.Wir sollten darüber nachdenken, ob es sinnvoll undangemessen ist – darüber sprechen wir heute Abendnoch –, eine Karenzzeit einzuführen, in der aktive Politi-kerinnen und Politiker nicht in das Bundesverfassungs-gericht wechseln dürfen. Es gab Fälle, in denen unmittel-bar nach dem Ausscheiden aus dem politischen Amt indas Bundesverfassungsgericht gewechselt wurde. Das istvielleicht nicht ganz so prima.Wir finden, dass man darüber nachdenken muss – dashabe ich schon angedeutet –, ob man nicht möglicher-weise das Vorschlagsrecht etwas verbreitert. Wenn manschon dabei bleibt, dass der Richterwahlausschuss demPlenum einen Vorschlag unterbreitet, sollte man viel-leicht überlegen, ob es auch anderen Institutionen als
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5287
Halina Wawzyniak
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Fraktionen, Landesregierungen oder der Bundesregie-rung möglich sein soll, dem RichterwahlausschussWahlvorschläge zu unterbreiten.Da wir in dem eigentlichen Punkt einig sind, nämlichdass wir im Plenum die Bundesverfassungsrichterinnenund -richter wählen lassen wollen, sollten wir uns viel-leicht doch die Zeit nehmen, den einen oder anderenPunkt, den ich hier angesprochen habe, zu debattierenund zu überlegen, ob man nicht auch an anderen Stellenetwas machen muss. Das muss nicht gleich in diesemGesetz sein, das kann auch in einem weiteren Gesetz er-folgen. Ich würde mir wünschen, dass wir diese Debatteführen.Ich will noch einen letzten Punkt ansprechen. Wirsollten darüber diskutieren, ob es wirklich überzeugendist, dass das Bundesverfassungsgericht mit einstimmi-gem Beschluss unzulässige und offensichtlich unbegrün-dete Anträge ohne Begründung ablehnen kann. Ich weiß,diese Begründungspflicht ist mit erheblichem Arbeits-aufwand verbunden, aber ich glaube auch, dass die Bür-gerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, we-nigstens ansatzweise zu erfahren, warum mit ihrerBeschwerde so oder so umgegangen worden ist.Letztendlich glaube ich, dass wir diese konkrete Re-gelung relativ unproblematisch und ohne großes Gezänküber die Bühne bringen. Ich will aber noch ausdrücklichdarum bitten, dass wir die anderen Punkte – vielleichthaben auch Sie noch Themen – diskutieren und die De-batte nutzen, um über eine weitere Demokratisierung desBundesverfassungsgerichts in Ruhe zu sprechen.Danke schön.
Vielen Dank. – Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der
Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontroll-
gremiums gemäß Artikel 45 d des Grundgesetzes be-
kannt. Abgegebene Stimmen 569. Ungültige Stimmen 1.
Gültige Stimmen 568. Mit Ja haben gestimmt 544, mit
Nein haben gestimmt 6, Enthaltungen 18. Der Abgeord-
nete Uli Grötsch hat damit 544 Stimmen erhalten. Die
erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen
wurde erreicht. – Vielen Dank.1)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt Dr. Stephan
Harbarth das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolle-gen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf derZuschauertribüne! Wir beraten heute den Entwurf desNeunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfas-sungsgerichtsgesetzes in erster Lesung. Artikel 94 desGrundgesetzes formuliert:1) Anlage 2Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichteswerden je zur Hälfte vom Bundestage und vomBundesrate gewählt.Der Bundesrat setzt diese Vorgabe der Verfassung seitvielen Jahren dadurch um, dass dort das Plenum ent-scheidet. Im Bundestag entscheidet der Wahlausschuss.Ich möchte vorab zunächst einmal all den Kollegin-nen und Kollegen – ich selbst gehöre nicht dazu –, diedem Wahlausschuss angehören, sehr herzlich danksagen.Es geht heute nicht darum, ein Misstrauen gegen denWahlausschuss zum Ausdruck zu bringen, sondern esgeht darum, eine verfassungspolitische Neujustierungvorzunehmen. Aber all denen, die in den vergangenenJahren dort sehr besonnen, gut und engagiert gewirkt ha-ben, zunächst einmal vielen herzlichen Dank!
Wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts aus dem Jahr 2012, dass die bisherige Praxis derWahl der Verfassungsrichter durch den Wahlausschussgrundgesetzkonform sei. Unstrittig ist dies unter Staats-rechtlern nicht. Der derzeit amtierende Präsident desBundesverfassungsgerichts ist vorhin bereits zitiert wor-den. Erlauben Sie mir, dass ich eine andere Passage sei-ner Grundgesetzkommentierung zitiere. Er formuliertdort:Von nicht unerheblichen Teilen der Literatur wirddiese Regelung zu Recht für verfassungswidrig ge-halten. Da die Verfassung selbst an verschiedenenStellen … zwischen dem Bundestag und den Aus-schüssen differenziert, kann Art. 94 Abs. 1 S. 2 nurdahingehend verstanden werden, dass dem Plenumder Abgeordneten die Wahl der Richter vorbehaltensein soll. Eine weitergehende Kompetenzdelegationdes Parlaments auf Teile seiner selbst widersprichtdarüber hinaus der Bedeutung dieser Entscheidungund damit dem Erfordernis „funktionsadäquater de-mokratischer Legitimation“.So die Ausführungen des derzeit amtierenden Präsiden-ten des Bundesverfassungsgerichts.Jenseits der verfassungsrechtlichen Frage, ob man diebisherige Praxis für rechtskonform oder für verfassungs-widrig hält, ist es aus meiner Sicht verfassungspolitischrichtig, künftig die Verfassungsrichter durch das Plenumdes Deutschen Bundestages wählen zu lassen. Das Bun-desverfassungsgericht hat immer wieder zutreffend– auch im Hinblick auf das Neunergremium im Rahmender Euro-Rettung – darauf hingewiesen, dass Entschei-dungen von erheblicher Tragweite grundsätzlich imPlenum zu treffen sind. Das ist nicht nur verfassungs-rechtlich richtig, das ist auch verfassungspolitisch über-zeugend. Wenn ich mir insgesamt anschaue, welcheWahlakte das Plenum des Deutschen Bundestages vor-zunehmen hat – dazu gehören etwa die Wahl des Wehr-beauftragten, die Wahl des Präsidenten des Bundesrech-nungshofs und die Wahl des Bundesbeauftragten für denDatenschutz –, dann muss ich bei allem Respekt vor die-sen Ämtern sagen: Die Wahl eines Verfassungsrichtersist nicht minder wichtig, und deshalb wäre es unstimmig,
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5288 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Dr. Stephan Harbarth
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die Entscheidung über die Wahl von Verfassungsrichterndauerhaft beim Wahlausschuss zu belassen.Das folgt verfassungspolitisch für mich insbesondereaus der Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts, Ge-setze des Deutschen Bundestages als verfassungswidrigzu verwerfen. Ein Senat des Bundesverfassungsgerichtsbestehend aus acht Richtern kann mit fünf zu dreiRichterstimmen beschließen, dass ein Gesetz, das derDeutsche Bundestag einstimmig mit dem Votum von631 Abgeordneten beschlossen hat, verfassungswidrigist. Wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschließt,dann beschließt er das ja nicht nur deshalb, weil er espolitisch für zweckmäßig hält, sondern auch deshalb,weil die Abgeordneten der Überzeugung sind, dass dasentsprechende Gesetz verfassungskonform ist. Deshalbhalte ich es für richtig, wenn fünf Verfassungsrichter inKarlsruhe die Möglichkeit haben, das Votum von im Ex-tremfall 631 Abgeordneten, die für ein Gesetz gestimmthaben, zu überspielen, das Gesetz also als grundgesetz-widrig zu verwerfen, dass diese Richter wenigstens un-mittelbar vom Deutschen Bundestag gewählt wordensind, der seinerseits vom deutschen Volk in unmittelba-rer und direkter Wahl gewählt wurde.
Verfassungspolitisch spricht aus unserer Sicht viel da-für, Frau Kollegin Wawzyniak – wir sind in der weiterenGesetzesberatung für den Diskurs offen –, dass man dieWahl der Richter ohne Aussprache vornimmt. Das istinsbesondere deshalb naheliegend, weil wir die Sorgehaben, dass Kandidaten hier im Plenum zerredet werden.Wir finden es auch gut – jetzt komme ich auf IhrenPunkt zurück –, wenn ein Vorschlag des Wahlausschus-ses gemacht wird und dann über diesen Vorschlag desWahlausschusses abgestimmt wird, weil damit die Vor-züge beider Systeme miteinander kombiniert werdenkönnen.Ich möchte klarmachen, dass es um den Ausgleichvon möglichen verfassungsrechtlichen bzw. verfassungs-politischen Defiziten geht und nicht um einen Kompe-tenzzuwachs für Karlsruhe. Der Umstand, dass Verfas-sungsrichter künftig mit Zweidrittelmehrheit direkt vomDeutschen Bundestag gewählt werden, macht sie selbst-verständlich nicht zu Ersatzgesetzgebern, sondern be-lässt sie in der Position, die sie bisher haben.Wir bekommen ein Mehr an Transparenz, ein Mehran öffentlicher Debatte. Das mag dem einen gefallen,das mag dem anderen nicht gefallen. Ich finde, die Be-reitschaft, auch eine kritische Diskussion über die eigenePerson auszuhalten, sollte nicht nur von denen verlangtwerden, die sich in einem wichtigen öffentlichen Amtum eine vierjährige oder fünfjährige Amtszeit bewerben,sondern auch von denen, die sich um eine zwölfjährigeAmtszeit bewerben.
Wichtig ist, dass die Debatten dann mit Vernunft und mitStil geführt werden. Hier werden wir alle gefordert sein.In diesem Sinne wird diese Gesetzesänderung geradefür uns eine Verpflichtung sein, in der praktischen Um-setzung von dem neuen Verfahren weise Gebrauch zumachen.Vielen herzlichen Dank.
Nächste Rednerin ist Renate Künast, Bündnis 90/Die
Grünen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! LiebeVorrednerin und liebe Vorredner! Herr Bartke war derErste, der den jetzigen Verfassungsgerichtspräsidenten,zitiert hat, der noch als Herr Professor Voßkuhle in einerKommentierung ausgeführt hat, dass es nach dem Wort-laut des Grundgesetzes wohl richtig sei, dass der Bun-destag und nicht eine vom Bundestag bestimmte Kom-mission wählt. Das finde ich auch richtig.Ich will nur hinzufügen – Herr Harbarth und anderehaben das auch angesprochen –: Es ist eigentlich nochviel putziger.
Es ist putzig, dass der Professor Voßkuhle so kommen-tiert hat, dass aber der Verfassungsrichter Voßkuhle dazugeurteilt und in einer Entscheidung gesagt hat: Nein, dasjetzige Verfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. –Ein wenig gewunden, einige Pirouetten gedreht, und mirscheint es auch so zu sein: ein klein wenig sich nicht ge-traut, in eigener Sache zu sagen: Bundestag, mach es malanders!Insofern ist der heutige Tag, an dem wir alle miteinan-der, alle Fraktionen, diesen Entwurf für eine Gesetzesän-derung einbringen, ein guter Tag. Es ist aber auch ein gu-ter Tag für Herrn Voßkuhle. Von dem geistigen Spagat,den er in seinem Leben noch aushalten musste, erlösenwir ihn jetzt. Gut so!
Es ist gut, meine Damen und Herren, dass wir – ich sagtees schon – gemeinsam zu dem Ergebnis kommen. Wirals Grüne haben schon viele Jahre genau eine solche Re-gelung – Wahl durch das Plenum – gefordert.Eines ist klar – einige haben es schon angetippt –:Nicht nur das Grundgesetz fordert uns vom Wortlaut herauf, als Bundestag zu wählen; die jetzige Regelung be-deutet auch eine Schieflage im Verhältnis zu Wahlen vonanderen Beauftragten, die wir im Plenum durchführen:den bzw. die Datenschutzbeauftragte, die bzw. den Wehr-beauftragten. Da ist es schon angemessen, auch dieKrone des Rechts, die höchsten Richterinnen und Rich-ter, die Spitze der rechtsprechenden Gewalt in unsererGewaltenteilung ebenfalls im Plenum des DeutschenBundestags zu wählen; alles andere wäre nicht angemes-sen.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5289
Renate Künast
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Lassen Sie mich auch sagen: Ich bin froh darüber,dass wir dieses Gesetz erst jetzt einbringen und es nichtvor einem halben oder einem Dreivierteljahr eingebrachthaben, als es noch Auseinandersetzungen gab über Ideen,die Entscheidungsmöglichkeiten des Verfassungsgerichtseinzuengen. Seinerzeit wäre es das falsche Signal gewe-sen, hätte es eine falsche Botschaft vermittelt.Wir sollten froh sein, dass wir eine Gewaltenteilunghaben. Ich erlebe ständig, dass uns Delegationen aus al-ler Herren und Frauen Länder – die Kolleginnen undKollegen aus dem Rechtsausschuss kennen das – immerfragen: „Wie funktionieren eigentlich bei euch Rechts-staat und Gewaltenteilung?“, und die immer versuchenwollen, die Prinzipien, aber auch das Selbstbewusstseinzu verstehen, das für jede einzelne der drei Gewalten da-zugehört.Insofern ist es richtig, dass wir die Mitglieder des Ver-fassungsgerichts im Plenum wählen, und es ist auchrichtig, dass manche Idee vom Anfang des Jahres, dieRechte des Verfassungsgerichts zu beschneiden, nichtRealität wird.
Ich habe noch zwei, drei Änderungsideen. Wir alsGrüne haben nicht nur gefordert, dass im Plenum ge-wählt wird, sondern wir haben noch eine Vielzahl ande-rer Forderungen.Eine Forderung will ich als erste nennen, weil ichglaube, dass es für alle anderen am einfachsten ist, siemitzutragen. An einer Stelle ist dieses Gesetz nämlichnoch altertümlich, und zwar da, wo es für das Beset-zungsverfahren in der Kommission immer noch d’Hondtvorsieht. Jetzt weiß ich, dass manche sagen: Ach, sollenwir das auch noch ändern! – Es ist aber altertümlich,weil wir uns überall für ein anderes Verfahren entschie-den haben. Deshalb bitte ich alle, darüber nachzudenken,ob wir das im Gesetzgebungsverfahren nicht ändern undhier auch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers hi-neinnehmen können. Das ändert im Augenblick garnichts. Aber es ist besser, es zu dem Zeitpunkt zu ändern,an dem wir tatsächlich Hand ans Gesetz legen.Zweiter Punkt ist das Thema Frauenquote. Das Ge-richt ist mit Frauen besetzt wie schon lange nicht mehr.Die Geschlechter finden sich durchaus passabel wieder,obwohl man auch hier noch weitermachen kann. Aberwenn dieser Bundestag hier demnächst ein Quotengesetzfür die Vorstände und für die Aufsichtsräte und eine Fle-xiquote für das Management usw. beschließt, fragt mansich ja, warum dann nicht auch für das Bundesverfas-sungsgericht eine vielleicht ähnlich hohe Quote fürFrauen und Männer vorgesehen wird, um einfach einerzukünftig vielleicht auftretenden Fehlentwicklung zuwehren.
Mein dritter Punkt ist die Frage der Anhörung, dieFrau Wawzyniak auch schon angesprochen hat. Wirwürden mit Ihnen im Ausschuss gern auch über Anhö-rungen diskutieren. Ich weiß, dazu gibt es bei uns,durchaus auch in der Fraktion, noch unterschiedlicheAuffassungen. Lassen Sie uns hier über ein Verfahrenfür das Plenum oder für die Kommission diskutieren.Jetzt ist es so, dass immer außerhalb der Kommission dieGespräche mit den potenziellen Kandidatinnen und Kan-didaten stattfinden.Ich sage aber persönlich auch dazu: Ich möchte nichtda enden, wo die in den USA enden. Der Präsidentmacht einen Vorschlag, und danach, glaube ich, wird diePerson, die dann bei einer solchen Anhörung abgelehntworden ist, nie wieder für ein Amt kandidieren. Also, ichwill nicht diese Schärfe der Auseinandersetzung unddiese Herabwürdigung einzelner Personen. Deswegenbin ich an der Stelle für Vorschläge offen. Aber Sie wis-sen, dass wir immer gesagt haben: Es muss mehr Aus-einandersetzungen über die Personen geben und sie müs-sen sich der Debatte stellen.Ich kann also feststellen, meine Damen und Herren:Heute ist ein guter Tag, ein guter Tag für das Gericht, weiles als Spitze der Rechtsprechungsgewalt in Deutschlandangemessener behandelt wird. Es ist ein guter Tag fürden Bundestag und ein guter Tag für mehr Transparenzdurch Wahlen.
Als nächstem Redner erteile ich Herrn Dr. Stefan
Heck, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ge-rade zieht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhenach dreijähriger Renovierungszeit in sein altes Stamm-gebäude zurück – für uns eine gute Gelegenheit, auchdas Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu renovieren. Esgeht zwar formal nur um einen wenig geänderten Text,aber unser Vorschlag, künftig dem Plenum des Deut-schen Bundestages bei der Richterwahl das letzte Wortzu lassen, ist ein nicht zu unterschätzender Eingriff indas bisherige Gefüge des Gerichts.Nach dem, was wir hier gehört haben, ist es, glaubeich, gut, dass dieser Prozess – das gilt dann letztlich auchfür eine Entscheidung –, den wir heute anstoßen, aufbreiter Unterstützung fußt und dass wir das auch reich-lich abgewogen haben. Denn gerade Änderungen bei derRichterwahl zum Bundesverfassungsgericht bedürfen ei-ner sorgfältigen Prüfung. Immerhin geht es – um bildlichim Baubereich zu bleiben – um die Statik des Bundes-verfassungsgerichts, das wiederum eine große Bedeu-tung für die Statik unseres Grundgesetzes hat. In diesemGrundgesetz – es ist eben schon zitiert worden – heißt esganz schlicht:Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichteswerden je zur Hälfte vom Bundestage und vomBundesrate gewählt.
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5290 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Dr. Stefan Heck
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Das, was in der Verfassung so einfach klingt, stelltsich in der Verfassungspraxis als gar nicht so einfacheAufgabe dar. Dementsprechend liest sich der Paragrafim Bundesverfassungsgerichtsgesetz, der das Verfahrenzur Wahl der Richter konkretisiert, sehr viel komplizier-ter. Aus dem einen Satz im Grundgesetz sind immerhinfünf ganze Absätze im entsprechenden Gesetz gewor-den.Aber auch in Zukunft wird sich das Wahlverfahrennicht auf einen einzigen Satz verkürzen lassen. Die Wahlder Richter am Bundesverfassungsgericht bleibt eineheikle Angelegenheit. Das ergibt sich schon aus der be-reits angesprochenen Machtfülle, die den acht Richternjedes Senats auferlegt worden ist. Sie wachen über dieAufrechterhaltung unserer Verfassungsordnung, und sieallein sind es, die Gesetze dieses Hohen Hauses am Endefür nichtig erklären können.Es ist daher von ganz entscheidender Bedeutung, dassdas Handeln des Bundesverfassungsgerichts mit all sei-ner rechtlichen, gesellschaftlichen, aber am Ende ebenauch politischen Tragweite von einem soliden Funda-ment an Legitimität getragen wird. Dazu gehört natür-lich auch die Legitimation der Zusammensetzung desGerichts und am Ende jedes einzelnen Richters selbst.Die Richter sollen nicht nach persönlichen Ansichtenrichten. Für die Richter des Bundesverfassungsgerichtsgilt wie für die Richter jedes anderen Gerichts inDeutschland Artikel 20 Grundgesetz: Sie sind an Rechtund Gesetz gebunden. Doch gerade die Juristen unteruns wissen, dass am Ende jeder zumal verfassungsrecht-lichen Fragestellung eine Wertentscheidung getroffenwerden muss, die von der Persönlichkeit des Richtersnicht zu trennen ist. Deshalb ist es richtig, dass wir dieLegitimität der Richter auf eine möglichst breite Basisstellen.Ich möchte einen weiteren Gedanken ansprechen: Wirleisten damit heute auch einen Beitrag zum Schutz parla-mentarischer Minderheiten. Ich erwähne das, weil wirdieses Thema hier erst kürzlich kontrovers diskutiert ha-ben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigeRechtslage bei der Wahl der Richter 2012 ausdrücklichfür verfassungskonform erklärt. Deswegen denke ich,wir sollten heute ganz selbstbewusst darauf hinweisen,dass wir keineswegs Karlsruher Vorgaben umsetzen,sondern – so sollte es der Normalfall sein – eine eigen-ständige politische Entscheidung treffen. Wir stärken dieMinderheitenrechte hier in diesem Haus, und zugleichstärken wir die Legitimation des Bundesverfassungsge-richts. Wir bringen damit zum Ausdruck, liebe Kollegin-nen und Kollegen: Politik wird weiterhin hier in Berlinund nicht in Karlsruhe gemacht.
Ich möchte daher auch ganz deutlich sagen, was es inZukunft nicht geben soll und nicht geben wird: Das sindöffentliche Kreuzverhöre, wie sie für die Richter des Su-preme Court in den Vereinigten Staaten vorgesehen sind.Wir sind überzeugt: Es kommt auf die fachliche und per-sönliche Eignung der Richter an und eben gerade nichtauf die Redegewandtheit und die persönliche Meinungvon Kandidaten zu tagespolitischen Themen und amEnde auch nicht auf die Fähigkeit, sich in den Medienmöglichst überzeugend darzustellen. Wir alle sollten unsdeshalb davor hüten, die Wahl der Richter des Bundes-verfassungsgerichts zum Gegenstand parteipolitischerAuseinandersetzungen zu machen. Deshalb werden dieRichter auch weiterhin ohne Aussprache gewählt wer-den; wir nehmen damit eine Verfassungstradition auf,welche die Würde der höchsten Staatsämter wahrt.Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Summe stehtder Ihnen vorliegende Gesetzentwurf auch unter demMotto „Mehr Demokratie wagen“. Mit der Stärkung desPlenums bei der Richterwahl machen wir deutlich: De-mokratische Legitimation ist auch für die Wahl der Rich-terinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts un-verzichtbar; denn Artikel 20 des Grundgesetzes stelltunmissverständlich klar, dass alle Staatsgewalt vomVolke ausgeht, darunter eben auch die rechtsprechendeGewalt.So richtig es ist, dass das Bundesverfassungsgerichtunser Handeln als Bundestag kontrolliert, ist es keines-wegs so, dass die Rechtsprechung quasi als unnahbare,sich selbst legitimierende Trutzburg des Rechts dasVolkshandeln kontrolliert. Genau das Gegenteil ist derFall: Das Volk kontrolliert sich selbst. Die Legitimationall unserer Verfassungsorgane geht vom Volk aus. Auchdie Richter am Bundesverfassungsgericht kommen des-halb um eine solide demokratische Legitimation nichtherum.Deswegen, Frau Künast, bin ich auch skeptisch, obwir, nachdem wir auch im Bundestag aus guten Gründenkeine Frauenquote haben, damit nun beim Bundesver-fassungsgericht anfangen sollten.Ich komme zum Schluss. Wer uns als Parlament bis-weilen zu bedenken gibt – und das gelegentlich zuRecht –, was das Demokratieprinzip erfordert, der sollteauch selbst hinreichend demokratisch legitimiert sein.Dafür tragen wir heute Sorge. In den letzten Jahren ha-ben wir einiges investiert – um wieder zu dem Bild vomAnfang zurückzukommen –, um durch Renovierungenunsere Bausubstanz landauf, landab zukunftsfest zu ma-chen. Das gilt unter anderem für das nunmehr renovierteHauptgebäude des Bundesverfassungsgerichts. Unter-schätzen wir deshalb nicht die kleine Renovierung desBundesverfassungsgerichtsgesetzes, die wir heute ansto-ßen. Mit diesem Plus an demokratischer Legitimationmachen wir das höchste deutsche Gericht zukunftsfest.Vielen Dank.
Als letztem Redner in der Debatte erteile ich das WortDr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5291
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Kollegen! Die Wahl der Verfassungsrich-
ter durch das Plenum des Deutschen Bundestages ist
eine nicht völlig unerhebliche Änderung der Verfas-
sungspraxis in diesem Lande. Das Grundgesetz und das
Bundesverfassungsgerichtsgesetz geben dem Bundes-
verfassungsgericht eine starke Stellung. Es hat damit
nicht nur die Kompetenz, Gesetze zu verwerfen, sondern
die Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben unter
bestimmten Umständen auch selbst Gesetzeskraft. Die
starke Akzeptanz des Grundgesetzes und das hohe
Schutzniveau unserer Grundrechte verdanken wir in den
letzten 60 Jahren auch der Arbeit unseres Verfassungs-
gerichts. Deswegen sei an dieser Stelle auch dem Verfas-
sungsgericht für seine Arbeit im Verfassungsgefüge ge-
dankt.
Das Verhältnis zwischen dem rechtsetzenden Bundes-
tag und dem rechtsprechenden Verfassungsgericht ist
dennoch sensibel. Die Grenze zwischen gesetzgeberi-
scher Wertentscheidung und verfassungsrechtlicher
Kontrolle ist oftmals fließend. Gleichwohl sollte diese
Grenze im Interesse beider Verfassungsorgane zumin-
dest bestimmbar sein. So wie der Bundestag im Rahmen
der Gesetzgebung den Schutz verfassungsgemäßer
Rechte beachten sollte, hoffen auch wir stets auf ein Be-
mühen des Verfassungsgerichts, die gesetzgeberischen
Entscheidungsspielräume zu respektieren.
Eine Wahl der Richter des Verfassungsgerichts durch
das Plenum des Deutschen Bundestages stärkt beide Ver-
fassungsorgane. Es stärkt das Bundesverfassungsgericht,
weil durch die Erfüllung des Wortlautes des Grundgeset-
zes die Richter eine höhere demokratische Legitimation
haben. Es stärkt aber auch den Deutschen Bundestag,
weil die Mitwirkungsrechte aller Kollegen in einem ent-
scheidenden Punkt nicht nur gewahrt, sondern auch ge-
stärkt werden.
Wir sollten uns im Rahmen der Debatte über diesen
Gesetzesvorschlag auch über die Modalitäten der Ent-
scheidungsfindung unterhalten. Ich glaube, wir sind uns
einig, dass die Würde des Verfassungsorgans Bundesver-
fassungsgericht und die starke Stellung der Richter, die
gerade unabhängig sein sollen, eine Anhörung oder gar
eine Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages un-
möglich machen. Gleichwohl meine ich, dass das Infor-
mationsrecht des einzelnen Abgeordneten – möglicher-
weise auch auf vertraulichem Wege – über die zu
bestimmenden Kandidaten eine Rolle einnehmen sollte,
über die wir noch konkret zu sprechen haben. Ich glaube,
dass sich jeder Kollege aus diesem Hohen Hause, der zu-
künftig Verfassungsrichter wählt, redlicherweise zumin-
dest über die Kandidaten informieren sollte. Das sind
wir der Machtbalance zwischen beiden Verfassungsorga-
nen schuldig. Wie diese Mitwirkungspflicht erfüllt wird,
sollten wir möglicherweise auch im Rahmen der Ge-
schäftsordnung festlegen.
Letzten Endes wird sicherlich die Frage erlaubt sein,
ob diese Änderung verfassungspolitisch in der Verfas-
sungspraxis eine tatsächliche Änderung bringt oder
nicht. Die Beantwortung dieser Frage sei in den Raum
gestellt. In unserer Verfassung kommt auch dem Verfah-
ren und der Pflege von Symbolen ein hoher Wert zu.
Allein der Umstand, dass zukünftig dieses Plenum die
Verfassungsrichter wählt, ist eine Stärkung der demokra-
tischen Teilhabe und eine Aufwertung des Symbols Bun-
desverfassungsgericht im Machtgefüge zweier Verfas-
sungsorgane. Wer es mit unserer Verfassung ernst meint
und sie weiterhin stärken möchte, kommt um die Pflege
und die Wertschätzung der Verfassungssymbole nicht
umhin.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns dieses Verfahren be-
schließen, auf dass das Verfassungsgericht und der Bun-
destag gleichermaßen an Rechten gewinnen.
Vielen Dank.
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 18/2737 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus
Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna
Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE
Die Abgeltungsteuer abschaffen – Kapitaler-
träge wie Löhne besteuern
Drucksache 18/2014
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss
Haushaltsausschuss
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Red-
ner das Wort dem Abgeordneten Klaus Ernst, Fraktion
Die Linke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis zumJahre 2009 galt, dass Kapitalerträge prinzipiell wie Ein-künfte aus Arbeit zu besteuern sind. Je nach Höhe desEinkommens eines Steuerpflichtigen wurden deshalbKapitalerträge mit bis zu 42 Prozent besteuert. Mit derReichensteuer waren es sogar 45 Prozent. Unter Kohlwaren es übrigens 52 Prozent. 2009 wurde dies geändert.Die Abgeltungsteuer wurde eingeführt. Kapitalerträge
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5292 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Klaus Ernst
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werden seitdem im Regelfall nur noch mit einem pau-schalen Satz von 25 Prozent besteuert. In der Folge heißtdas, dass wir Arbeit höher besteuern als hohe Kapitalein-kommen. Reiche werden damit steuerpolitisch geschont,Beschäftigte, die ihr Geld mit ehrlicher Arbeit verdienenmüssen, geschröpft. Die Privilegierung von Kapitalein-künften, meine Damen und Herren, durch die Abgel-tungsteuer gehört abgeschafft. Sie ist nicht zeitgemäß.
Mit welcher Begründung haben Sie das gemacht? DerGedanke hinter der Abgeltungsteuer war – um es mit denWorten des damaligen Finanzministers Peer Steinbrückzu sagen –:Besser 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix.Durch einen Billigtarif sollten die Steuersünder bitteschön zur Ehrlichkeit bewegt werden. Hat das funktio-niert?
Seit Einführung der Abgeltungsteuer sanken die Steuer-einnahmen laut Kassenstatistik dauerhaft um etwa4 Milliarden Euro.
Offenbar waren die Steuerflüchtigen trotz Billigtarifnicht bereit, ehrlich zu sein. In Ihrer Antwort auf unsereKleine Anfrage führen Sie diesen Einbruch wesentlichauf die Finanz- und Wirtschaftskrise zurück. Wie kom-men Sie denn darauf?
Selbst in der Krise sind die Vermögen der Reichen undSuperreichen hierzulande deutlich gewachsen. In derKrise! Eine geringere Einnahme aus der Besteuerungvon Kapitaleinkommen lässt sich mit der Krise wirklichnicht begründen.
Die Zahl der Vermögensmillionäre in Dollar hat sichlaut World Wealth Report seit 2008 um 40 Prozent er-höht. Es waren 810 000, inzwischen haben wir 1,1 Mil-lionen Vermögensmillionäre in Deutschland. Dass dieeigentlich mehr und nicht weniger Steuern aufbringenmüssten als vorher, dürfte auch Ihnen nicht so ganzfremd sein.35 Milliarden Euro Dividende – eine Rekordsumme –haben deutsche Unternehmen 2013 an ihre Aktionäreausgeschüttet. Meine Damen und Herren, selbst der Te-lekom-Chef Timotheus Höttges lässt sich gestern wiefolgt in der Münchner tz zitieren:Wenn einige wenige riesige Vermögen anhäufen,die nicht mehr in die Realwirtschaft fließen, führtdiese Ungleichheit zu Ungerechtigkeit … MeinEindruck ist, dass die Schere bereits zu weit aus-einandergegangen ist.Diese Debatte haben wir bereits in den Vorständen vonDAX-Unternehmen. Hier hält sie leider noch zu wenigEinzug, meine Damen und Herren.Statt steuerpolitisch entgegenzuwirken, verschärfenSie dieses Problem durch einen Billigtarif für Kapitaler-träge. Das WSI, ein wissenschaftliches Institut, hat ge-rade eine neue Studie veröffentlicht mit dem Titel„Reichtum in Deutschland wächst und verfestigt sich“.In der Presseerklärung des WSI heißt es dazu:Einen wesentlichen Grund für den wachsenden Ein-kommensvorsprung insbesondere der sehr Reichensehen die Wissenschaftler im höheren Gewicht derKapitaleinkommen in ihren Haushalten. Da Men-schen mit hohen Einkommen sehr häufig auch grö-ßere Vermögen besitzen, profitieren sie in besonde-rem Maße von Zinsen, Dividenden oderMieteinnahmen. Gerade während der 2000er Jahrehaben sich Kapitaleinkommen deutlich stärker ent-wickelt als Lohneinkommen. Und durch die pau-schale Abgeltungssteuer werden sie niedriger be-steuert als Arbeitseinkommen.Meine Damen und Herren, in der Antwort auf unsereKleine Anfrage kommen Sie zu dem Ergebnis, dass diealte Rechtslage, also die Besteuerung von bis zu 45 Pro-zent, in allen Jahren, die danach gefolgt wären, zu Min-dereinnahmen geführt hätte. Bezogen auf die 25 ProzentAbgeltungsteuer ist das nun wirklich absurd. Ihre Ein-schätzung beruht auch nicht auf statistisch belegten Zah-len, sondern auf einer Simulationsrechnung, wie Sieselber schreiben. Ihr Ergebnis steht im krassen Wider-spruch zur Kassenstatistik, also den realen Zahlungsein-gängen, die wir vereinnahmen können.Zugegebenermaßen gibt es darin Ungenauigkeitenaufgrund unterschiedlicher Jahrgänge usw. Diese erge-ben sich zum Beispiel daraus, dass nicht alle Steuer-pflichtigen ihre Steuererklärung und damit ihre Zahlun-gen zu dem Zeitpunkt leisten, dem sie statistischzugeordnet werden sollen. Dennoch: Zwischen Ihrer Mi-krosimulation und den realen Kasseneingängen bestehteine riesige Differenz, die durch diese Ungenauigkeitnicht erklärbar ist. Ich empfehle dringend, Ihre Mikrosi-mulation noch einmal zu überarbeiten. Sie hält einer Re-alitätsüberprüfung nicht stand. Das Deutsche Institut fürWirtschaftsforschung – nicht gerade für Falschrechnenim Auftrag der Linksfraktion bekannt – geht von min-destens 4 Milliarden Euro Mindereinnahmen jährlichdurch die Abgeltungsteuer aus.Im Übrigen: Ihre Begründung von damals, das scheueReh Kapital nicht durch zu hohe Besteuerung zu ver-schrecken, ist inzwischen wirklich haltlos. Es gibtSteuer-CDs, ein automatisierter Informationsaustauschzwischen den Staaten ist geplant, und die Zahl derSelbstanzeigen von Steuerbetrügern liegt auf Rekord-niveau. Sie müssen keinen Anreiz zur Ehrlichkeit da-durch schaffen, dass Sie es besonders billig machen. Dasist nicht mehr notwendig. Selbst wenn die Begründung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5293
Klaus Ernst
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von damals falsch war: Heute ist sie noch „falscher“,durch Zeitablauf überholt.Ich fordere Sie deshalb auf: Schaffen Sie Steuerge-rechtigkeit! Schaffen Sie die Abgeltungsteuer ab! Es istabsolut inakzeptabel, Arbeit höher zu besteuern als ar-beitsloses Einkommen.
Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abge-
ordneten Olav Gutting, CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!„Groundhog Day“ bei den Linken: Altbekannt fordernsie wieder einmal die Abschaffung der Abgeltungsteuer.
Ich sage es gleich vorweg: Wir werden das auch die-ses Mal ablehnen, und zwar nicht, weil wir glauben, dassdie Abgeltungsteuer der Weisheit letzter Schluss ist,nicht weil wir glauben, dass die Abgeltungsteuer etwaein Meilenstein wäre im Sinne von Steuergerechtigkeitund Steuervereinfachung, und auch nicht, weil wir etwaglauben würden, dass es grundsätzlich richtig ist, Lohn-einkünfte und Einkünfte aus Kapital unterschiedlich zubesteuern. Wir lehnen eine Abschaffung vielmehr ab,weil heute immer noch das gilt, was 2008, 2009 gegoltenhat und was Peer Steinbrück damals bei der Einführungrichtigerweise gesagt hat – Sie haben ihn vorhin zitiert –,nämlich 25 Prozent auf X sind allemal besser als100 Prozent oder 45 Prozent auf nix.Jetzt ist es natürlich einfach, mit dem Verweis aufeine Privilegierung von Kapitalerträgen gegenüber denArbeitseinkommen eine Neiddebatte zu entfachen. Wirmüssten uns dann aber auch mit den Folgen einer Ab-schaffung der Abgeltungsteuer beschäftigen. Währendbei der Besteuerung von Kapitalerträgen vor der Abgel-tungsteuer, also in der Vergangenheit, der Staat auf dieordnungsgemäße und vollständige Angabe dieser Ein-künfte angewiesen war, haben wir heute die Situation,dass die auszahlende Stelle, in der Regel eine Bank, dasGeld direkt an das Finanzamt abführt. Bei einer Rück-kehr zum alten System, wie Sie fordern, wäre man wie-der davon abhängig, dass Kapitalerträge von den Steuer-bürgern vollständig angemeldet werden. Wir hätten alsowieder die Situation wie in der Vergangenheit, dass hinund wieder etwas vergessen wird.Mit der Einführung der Abgeltungsteuer und – dasdarf man nicht vergessen – der damit verbundenen Ab-schaffung der einjährigen Spekulationsfrist für Wertpa-piergewinne – das kam ja zusammen – haben wir einStück Steuergerechtigkeit, zumindest beim Steuervoll-zug, geschaffen. Das war im Wesentlichen auch der An-trieb für die Einführung der Abgeltungsteuer. Was nütztes, wenn Sie einen Teil der Steuerpflichtigen mit einemgerechten Tarif belegen, gleichzeitig aber ein andererTeil der Steuerpflichtigen quasi mit null rausspaziert.Das kann ja wohl nicht im Sinn einer steuerlichenGleichbehandlung sein.Fakt ist: Die Einführung damals war richtig, und diedamals angeführten Gründe gelten bis auf Weiteres – daswill ich hier unterstreichen – heute noch; denn auch zumjetzigen Zeitpunkt kann die Einbeziehung von Kapitaler-trägen im Rahmen der regulären Besteuerung ohne ir-gendeine Form von Quellensteuer nicht gewährleistetwerden.
Herr Ernst, Sie haben in der Erläuterung zu Ihrem An-trag darauf abgestellt, dass es einen Wandel gibt, dasswir zwischenzeitlich mit dem automatischen Informa-tionsaustausch in Steuersachen vorankommen; das istrichtig. Wir befinden uns international in einem Trans-formationsprozess. Der automatische Informationsaus-tausch bedeutet geradezu einen Paradigmenwechsel iminternationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung, iminternationalen Kampf um Steuergerechtigkeit.Wir haben das Ziel, das im Ausland deponierteSchwarzgeld sichtbar zu machen. Allerdings – und auchdas gehört zur Wahrheit – liegen aktuell die notwendigenVoraussetzungen für einen einigermaßen flächendecken-den automatischen Informationsaustausch noch nichtvor. Wir haben in den letzten Jahren fast 50 Doppel-besteuerungsabkommen nach OECD-Muster abge-schlossen. Wir arbeiten dafür – das tun wir gemeinsam –,dass der automatische Informationsaustausch in Europaendlich Standard wird, nicht nur in der EU, sondern inganz Europa. Aber wir müssen anerkennen, dass die bis-her geschlossenen Abkommen noch nicht ausreichen,um die Einbeziehung der Kapitaleinkünfte bei der natio-nalen Besteuerung sicherzustellen.Lassen Sie mich eine kurze Bestandsaufnahme zurAbgeltungsteuer seit ihrer Einführung machen:Erstens. Das System der Besteuerung an der Quellefunktioniert. Die Abgeltungsteuer entlastet Bürger undVerwaltung von unnötiger Bürokratie. Zum Beispielmüssen viele Steuerpflichtige heute keine Erklärung zuihren Kapitaleinkünften, Anlage KAP, mehr abgeben.
Zweitens. Die Zahlen des Ministeriums, die uns vor-liegen, belegen klar – über Zahlen kann man immerstreiten –, dass die Abgeltungsteuer in allen Jahren seit2008 zu Mehreinnahmen gegenüber der alten Regelunggeführt hat, und zwar in Höhe von circa 5 MilliardenEuro.
Sie haben die Kassenlage angesprochen. Ihre Argu-mentationslinie ist fehlerhaft. Sie ziehen die falschenSchlüsse. Es ist richtig, dass es kassenmäßig einen Rück-gang beim Steueraufkommen gab. Das liegt aber nichtan der Abgeltungsteuer,
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5294 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Olav Gutting
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das liegt auch nicht an der Wirtschaftskrise, sondern dasliegt daran, dass wir seit Jahren eine Niedrigzinsphasehaben. Es ist völlig logisch, dass ich, wenn ich niedri-gere Zinsen bekomme und niedrigere Kapitalerträgehabe, auch eine geringere Kapitalertragsteuer bzw. Ab-geltungsteuer zahle.
Was wäre die Alternative? Dazu haben wir in IhremAntrag nichts gefunden. Die Alternative wäre dieWiederherstellung der alten Rechtslage. Mit keinemWort sagen Sie, wie die Besteuerung von Kapitalerträ-gen sichergestellt werden soll. Wir würden, wenn wiruns von der Abgeltungsteuer verabschiedeten, ein StückSteuervollzugsgerechtigkeit abgeben. Deswegen ist dieRückkehr zur alten Rechtslage für uns derzeit nicht dar-stellbar.Lassen Sie uns doch lieber gemeinsam an dem müh-samen Projekt der Bekämpfung grenzüberschreitenderSteuerhinterziehung arbeiten. Lassen Sie uns gemeinsamdiese Lücke bei der Steuergerechtigkeit schließen. DieOECD sieht vor, dass 2017/2018 zum ersten Mal ein au-tomatischer Datenaustausch stattfindet. Wir werden dasin diesem Parlament und vonseiten der Bundesregierungmit der entsprechenden nationalen Rechtssetzung beglei-ten. Das heißt, wir sind auf einem guten Weg. In abseh-barer Zukunft werden wir mit der wirksamen Umsetzungdes grenzüberschreitenden Informationsaustausches völ-lig neue Handlungsoptionen haben, um zu einer gerech-ten Besteuerung von Kapitalerträgen zu kommen.Bis dahin – das will ich unterstreichen – werden wirIhren Antrag ablehnen. Danach können wir gerne ge-meinsam über eine entsprechende Lösung sprechen.
Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abge-
ordneten Lisa Paus, Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir spre-chen hier über eine Steuer, die wahrscheinlich höchstens10 Prozent der Bundesbürger wirklich kennen bzw.nachvollziehen können. Das ist das Geheimnis ihres Er-folges. Wüssten nämlich 90 Prozent der Menschen indiesem Land, worum es bei der Abgeltungsteuer eigent-lich geht, dann hätten wir eine Welle der Entrüstung.
Warren Buffett, der bekannte US-Milliardär, einer derreichsten Menschen in den USA, brachte es 2011 auf denPunkt: Es ist schlichtweg ungerecht, dass ich als Milliar-där weniger Steuern zahle als meine Sekretärin. – Dashaben vielleicht einige in Deutschland mitbekommen, esaber als typisch Amerika abgetan und gedacht, dass soetwas nur in den USA möglich ist. Aber Tatsache ist:Das, was Warren Buffett im Jahr 2011 gesagt hat, ist seit2009 auch in Deutschland Gesetzeslage und eine Konse-quenz der ersten Merkel-GroKo. Die Abgeltungsteuergehört deswegen dringend wieder abgeschafft. Das, wasWarren Buffett gesagt hat, ist wahr. Es ist eine himmel-schreiende Ungerechtigkeit.
– Du kannst ja gleich reden, Herr Binding.
Seit 2009 ist es so, dass Kapitaleinkommen inDeutschland niedriger besteuert wird als Arbeitseinkom-men. Das heißt zum Beispiel auch, dass es, wenn manden Spitzensteuersatz in Deutschland erhöhen würde,gar nicht die Reichen in Deutschland treffen würde, weilKapitaleinkommen nicht mehr dem Einkommensteuer-satz in Deutschland unterliegt. Deswegen sage ich füruns Grüne ganz klar: Es gibt eine Steuer in Deutschland,die wir abschaffen wollen und die dringend abgeschafftgehört, und das ist die Abgeltungsteuer.
Sie ist ungerecht, und sie ist im Übrigen auch ein bü-rokratisches Monster. Sprechen Sie einmal mit den Steu-erberaterinnen und Steuerberatern in diesem Land. Siealle finden sie ganz furchtbar.
Ein weiterer Grund dafür, dass sie abgeschafft gehört,ist: Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen müssenim Rahmen der Einkommensteuer je nach Leistungsfä-higkeit gleichmäßig besteuert werden.Jetzt sagt auch Finanzminister Schäuble: Ehrlich ge-sagt, auch ich finde, die ist Murks, aber wir können sieerst 2020 abschaffen – Herr Gutting, so haben auch Sieargumentiert –, weil es erst dann den automatischenInformationsaustausch gibt. Bis dahin gelte dasSteinbrück’sche Wort: 25 Prozent von x ist besser als100 Prozent von nix.Aber der Spruch von Steinbrück war schon 2009falsch und ist es heute noch mehr. Er war ausweislichIhres eigenen Gesetzes schon 2009 falsch. Der Spruchbesagt, dass man davon ausgeht, dass die Abgeltung-steuer zwar nicht schön ist, man hinterher aber mehrGeld einnimmt und es mehr Steuerehrlichkeit gibt. Aberausweislich Ihres eigenen Gesetzes haben Sie schon2009 mit Steuermindereinnahmen gerechnet, also mitweniger Geld und nicht mit mehr Geld. Das hat auchnichts mit den Zinsen zu tun. Das stand in Ihrem Gesetz.
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Lisa Paus
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Dort stand übrigens auch, dass die Abgeltungsteuermehr Bürokratie erzeugt und nicht weniger. Auch dasGegenteil davon haben Sie behauptet.Die Abgeltungsteuer ist heute tatsächlich noch fal-scher, weil sich das Entdeckungsrisiko der Steuerhinter-ziehung wesentlich erhöht hat gegenüber 2009 und imÜbrigen auch gegenüber 1991, als das Bundesverfas-sungsgericht in einem Nebensatz gesagt hat, dass maneventuell so etwas wie eine Abgeltungsteuer einführenkönne. Selbst der Focus schreibt inzwischen, dass es dasBankgeheimnis in Deutschland faktisch nicht mehr gibt,weil es entsprechende Änderungen gegeben hat.
Es gibt zwar noch nicht mit allen wichtigen Ländern denautomatischen Informationsaustausch, aber es gibt denInformationsaustausch auf Anfrage. Es gibt CD-An-käufe. Auch die Schweiz hat dank unserer Verhinderungdes deutsch-schweizerischen Steuerabkommens ihrePolitik geändert.Der Informationsaustausch wirft schon heute seineSchatten voraus bzw. zurück. Sie wie ich wissen, dassbei der Steuererklärung eine zehnjährige Verjährungs-frist gilt. Das heißt, wenn ich 2020 eine falsche Steuerer-klärung abgebe, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass ichauch 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013 und2012 falsche Angaben gemacht habe. Deswegen ist essehr wohl auch heute relevant. Die Betreffenden fangenjetzt an, darüber nachzudenken. Deswegen kann manheute die Abgeltungsteuer abschaffen. Ich sage: Manmuss sie sogar abschaffen. Ich bin der Auffassung, dassman sehr gut begründen kann, warum die Abgeltung-steuer bereits heute verfassungswidrig ist.
Deshalb sage ich: Denken Sie noch einmal darübernach. Herr Steinbrück selber hat ja schon gesagt, dass sieein Fehler war. Deswegen bitte ich Sie noch einmal:Nutzen Sie die Beratungen. Bringen Sie selber Änderun-gen ein, damit wir die Abgeltungsteuer in dieser Legis-laturperiode, möglichst noch im kommenden Jahr, tat-sächlich endlich abschaffen. Eine Diskussion darüber hates ja schon in der Koalition gegeben. Also, geben Siesich einen Ruck, und machen Sie es auch praktisch überein neues Gesetz.
Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abge-
ordneten Dr. Carsten Sieling, SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen undHerren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatteüber die Abgeltungsteuer ist so lang, wie es diese Steuergibt. Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir hierüberaufgrund eines Antrages diskutieren. Ich glaube, dieseDebatte wird geführt werden, solange es diese Abgel-tungsteuer gibt.Aber wenn sie hier berechtigt kritisiert wird, dannmuss man auch daran erinnern, dass diese Steuer inner-halb des Steuersystems eigentlich ein Fremdkörper ist,dass es eine Notoperation war, als sie eingeführt wurde.Es war eine Notoperation, weil man versuchen wollte– ob das gelungen ist, ist sehr in der Diskussion –, Kapi-talflucht zu begrenzen und durch Anreizsysteme zuverhindern. Nichtsdestotrotz sagen viele – das giltweiterhin –, dass dort Elemente enthalten sind, die nichtpassen. Ich will einmal den Vorsitzenden der DeutschenSteuer-Gewerkschaft, Herrn Eigenthaler, zitieren – dasist unbestritten ein Fachmann, der uns häufiger im Fi-nanzausschuss bei diesen Fragen begleitet –, der sagt:Arbeit darf nicht höher besteuert werden als dasEinkommen derjenigen, die nur auf dem Sofa lie-gen und ihre Kontoauszüge durchblättern.Das ist nicht falsch. Das ist völlig richtig.Wir müssen jedoch sagen, dass wir an dieser Stellenoch nicht so weit sind. Von daher haben wir wirklich ei-nen Auftrag. Diesen Auftrag sieht auch der Bundes-finanzminister. Ich will das ausdrücklich sagen; denndiese Koalition muss die entsprechende Sensibilität anden Tag legen. Ich habe die Ausführungen von Bundes-finanzminister Schäuble in der Haushaltsdebatte am8. April gerne zur Kenntnis genommen:Natürlich kann man darüber diskutieren, ob dieAbgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer steuer-licher Gerechtigkeit vollständig entspricht; das istwahr.Das ist eine richtige und wichtige Aussage; darauf mussman aufbauen.Der Bundesfinanzminister hat ja bereits an unter-schiedlichen Stellen darauf hingewiesen, dass das Ganzenicht so richtig ins System passt. Um zu zeigen, dass daseine Koalitionsmeinung ist, könnte ich jetzt auch denVizekanzler Sigmar Gabriel zitieren, der im Mai deutlichgemacht hat, dass es natürlich nicht gerecht ist, wenn Ar-beit viel stärker besteuert wird als Kapital.Es gibt also einen breiten Konsens. Nun haben wireine neue Lage. Die Notsituation, die 2008 noch bestan-den hat und 2009 zu dieser Änderung geführt hat, ist aufdem Weg, durch den bereits angesprochenen automati-schen Informationsabgleich überwunden zu werden. Andieser Stelle will ich gerne sagen, dass ich froh unddankbar bin, dass wir jetzt diesen Weg gehen. Das hataber auch damit zu tun, dass wir in der letzten Legisla-turperiode den fehlerhaften Weg des deutsch-schweizeri-schen Steuerabkommens nicht gegangen sind, sonderndass wir eine solche Vereinbarung verhindert haben.Jetzt ist da Vernunft eingezogen. Ich höre, dass es hierzunoch in diesem Monat eine größere Konferenz gebenwird, wo dies deutlich wird.Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Von dahersollten wir im Finanzausschuss die Möglichkeit nutzen,über dieses Thema zu reden. Bevor wir dies tun, will ich
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Dr. Carsten Sieling
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aber einige Dinge klarstellen, die hier durcheinander-geraten sind. Wenn man über Alternativen und darüberredet, das Ganze in die sogenannte synthetische Einkom-mensbesteuerung zurückzuholen, dann muss man zwi-schen Zinseinkünften, Dividenden und Veräußerungsge-winnen unterscheiden. Hier scheint mir das Ganze nochetwas zu oberflächlich zu sein. Ich weise darauf hin, dassbei der Besteuerung der Zinserträge – das gilt übrigensbei allen drei Positionen – die Anrechnung von Wer-bungskosten nur im Rahmen des Sparerpauschbetragsmöglich ist. Ein Abzug aller Kosten von den Gewinnenist also nicht mehr möglich. So gesehen ist in die Abgel-tungsteuer eine Systematik eingebaut worden, die Steu-ervermeidung minimiert. Damit wird man umgehenmüssen.Der Kollege Ernst hat die Einbrüche bei den Einnah-men, mit denen wir es zu tun haben, angesprochen.Natürlich sind die Vermögen gewachsen – gar keineFrage –, aber der Zinssatz ist derart eingebrochen, dassder Ertrag aus den Vermögen nicht mehr so hoch ist.Deshalb ist das Volumen der Abgeltungsteuer für Zinser-träge zurückgegangen. Das ist ein Fakt. Das ist also einThema, mit dem man sich extra befassen muss, wennman sich über die Wirkung noch einmal Gedankenmacht.Das zweite Thema sind die Dividendeneinkünfte.Auch hier gilt, dass nicht mehr alle Werbungskosten ab-zugsfähig sind. Hinzu kommt, dass das Halbeinkünfte-verfahren keine Anwendung mehr findet. Man kann alsonicht einfach sagen, dass die Einkünfte aus Dividendenniedriger besteuert werden. Vielmehr gibt es hier im Ver-gleich zur zuvor geschilderten Situation eine andere Ent-wicklung, weshalb wir uns damit auseinandersetzenmüssen, dass man, wenn man zum vorherigen Systemzurückkehrt, das Halbeinkünfteverfahren nicht wiederaktivieren kann.Auch bei den Veräußerungsgewinnen ist es so – diesgilt jedenfalls für die zukünftigen; bei denen aus der Ver-gangenheit sieht es anders aus –, dass die Spekulations-frist weggefallen und damit eine stärkere Besteuerungmöglich ist. Ich will mit diesen drei Punkten auf Folgen-des hinweisen: Dieses Thema ist nicht sehr einfach. Vondaher sollten wir an dieser Stelle die Chance nutzen, dasThema solide und systematisch anzugehen. Auch ichwünsche mir, dass wir nicht bis zum Sankt-Nimmer-leins-Tag warten. Wenn der automatisierte Informations-austausch kommt, dann wollen wir das Thema angehen.Dann muss man wirklich so weit sein, dass man 2017– meines Erachtens könnte man das bis 2017 schaffen –diese steuerliche Ungleichgewichtung, diese Unwuchtverändern kann. Wenn man das erreichen will, muss manfrüh damit anfangen. Deshalb ist es gut, dass wir hiereine Beratungsmöglichkeit haben.Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abge-
ordneten Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, CDU/
CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Kollege Ernst,ich bin immer wieder begeistert davon, wie Sie vor Tat-sachen einfach die Augen verschließen können. Es ist janicht so – der Kollege Sieling hat es gerade sehr deutlicherklärt –, dass die Vermögen heute noch genauso hochverzinst werden, wie das früher der Fall war. Nein, dieZinsen sind dramatisch gesunken. Infolgedessen ist na-türlich auch das Aufkommen aus dieser Steuer zurück-gegangen.Liebe Kollegin Paus, wenn Sie erklären, dass Sie mitSteuerberatern sprechen, dann sage ich Ihnen: Hier sit-zen, soweit ich sehe, vier, mit denen Sie gut sprechenkönnten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das täten.Kommen Sie doch einfach einmal auf uns zu. Dann kön-nen wir die Dinge fachlich und in Ruhe sehr gut bespre-chen.Ihr Antrag, liebe Kollegen von den Linken,
ist im Grunde genommen von der Steuersystematik herdurchaus hervorragend. Letztendlich ist die pauschaleAbgeltungsteuer ein Systembruch in unserem wirklichsehr komplizierten Einkommensteuerrecht. Wenn manjetzt aber steuersystematisch diskutiert, dann sind viel-leicht auch andere Fragen erlaubt: Ist es denn steuersys-tematisch zweifelsfrei, Kapitaleinkünfte überhaupt zubesteuern und, wenn ja, in welcher Höhe? Das Kapital,das die Grundlage dieser Einkünfte darstellt, stammtletztlich aus Einkünften, die schon einmal versteuertworden sind. Derjenige, der durch einen entsprechendenKonsumverzicht Kapital angehäuft oder angesammelthat,
wird durch diese Mehrfachbelastung eventuell steuerlichschlechter gestellt als derjenige, der sein ganzes Ein-kommen konsumiert und keine Rücklagen bildet.Ich fordere jetzt nicht die Abschaffung der Besteue-rung von Kapitaleinkünften. Das wäre sicherlich falsch.
Aber man muss in der Steuersystematik auch solche Fra-gen angehen. Außerdem glaube ich, dass wir im Momentauf die Einnahmen aus dieser Steuer gar nicht verzichtenkönnen.
Ich will auch nicht so weit gehen wie viele ernstzu-nehmende Wissenschaftler, die genau diese vollständigeAbschaffung der Besteuerung von Kapitaleinkünftenfordern, mit einer Begründung, die durchaus nachvoll-ziehbar ist. Sie argumentieren, dass durch diese Besteue-rung die Kapitalkosten insgesamt in die Höhe getriebenwerden; denn wenn die Zinserträge versteuert werdenmüssen, dann müssen die Erträge aus einer Kapitalan-lage den Sparer nicht nur für den Konsumverzicht ent-
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Philipp Graf Lerchenfeld
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schädigen, sondern auch die Bezahlung dieser Steuer er-möglichen, also steigen die Kapitalkosten.Der Ökonom Manfred Rose hat dazu in seinem Auf-satz „Reform der öffentlichen Finanzen zur Stärkung derStandortqualität“ ausgeführt, dass das Sparen für die Zu-kunft gegenüber dem Konsum in der Gegenwart diskri-miniert wird. Das gilt heute natürlich umso mehr, weildie niedrigen Zinsen, die man zurzeit erzielen kann, inBezug auf das Anlagekapital der Sparer unter Berück-sichtigung der Inflationsrate real zu einem tatsächlichenWerteverzehr führt.
Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des
Kollegen Ernst. Mögen Sie diese zulassen?
Mit Freude.
Mit Freude. – Herr Kollege Ernst, bitte schön.
Herr Graf Lerchenfeld, ich habe aufmerksam Ihren
Ausführungen gelauscht. Sie haben gesagt, die Zinsen
seien gesunken. Können Sie mir dann erklären, warum
allenthalben, in jeder Statistik, nachzulesen ist, dass
trotzdem die Geldvermögen insbesondere der ganz be-
sonders reichen Menschen in unserem Lande massiv zu-
genommen haben? Offensichtlich haben sie sich den
Zinsen, die Sie angesprochen haben, entziehen können.
Sonst wäre das Vermögen schließlich nicht in dieser
Weise gewachsen.
Zweitens. Ihren Ausführungen entnehme ich auch,
dass Sie es prinzipiell für richtig halten, dass Kapital ge-
ringer besteuert wird, und es sich nicht um eine Notsitu-
ation handelt, in der dies gemacht wurde, sondern dass
es eine prinzipielle Frage ist, ob versteuertes Einkom-
men noch einmal zu versteuern ist.
Wollen Sie mir zustimmen, dass es dann auch eine
Lösung wäre, Schwarzarbeit, die in diesem Lande wirk-
lich keiner will, dadurch zu verringern, dass man sagt:
Schwarzarbeiter zahlen nur den halben Steuersatz und
den halben Satz ihrer Sozialversicherungsbeiträge. – Das
wäre dann auch ein Anreiz für sie, sich nicht mehr der
Steuerzahlung zu entziehen, sondern sich geradezu freu-
dig an den Fiskus zu wenden und zu sagen: Ich bin
Schwarzarbeiter und möchte jetzt nur den halben Steuer-
satz zahlen. – Das wäre doch genau dasselbe wie bei de-
nen, die Kapitaleinkünfte haben und sie nicht ordentlich
versteuern.
Wenn wir aber ein Gesetz haben, nach dem Kapital-
einkünfte zu besteuern sind, wäre es dann nicht sinnvol-
ler, noch stärker die Voraussetzungen dafür zu schaffen
– wie es manche Vorredner schon gesagt haben –, dass
wir an die entsprechenden Daten herankommen – was
teilweise inzwischen schon der Fall ist; viele zeigen sich
selber an, weil sie Angst haben, erwischt zu werden –,
um zu einer vernünftigen und gerechten Besteuerung al-
ler zu kommen statt vor allem zur Besteuerung des Ar-
beitnehmers, der seine Steuer gleich vom Lohn abgezo-
gen bekommt? Er sieht das Geld erst gar nicht, im
Gegensatz zu dem, der seine Kapitaleinkünfte selber
versteuert.
Lieber Kollege Ernst, dass die Vermögen angestiegen
sind, liegt sicherlich nicht daran, dass die Zinsen gesun-
ken sind – das können sogar Sie in jeder Zeitung lesen –,
sondern es liegt teilweise daran, dass andere Einkünfte
erzielt worden sind. Dem müsste man vielleicht statis-
tisch noch einmal nachgehen.
Außerdem denke ich, Sie haben mich nicht ganz ver-
standen. Ich habe nicht gesagt, dass ich die Kapitaler-
tragsteuer abschaffen will, sondern ich habe nur gesagt:
Ich will die Sache systematisch zu Ende denken. Ich bin
davon überzeugt, dass die Kapitalertragsteuer richtig ist.
Ich bin auch dafür, dass sie gerecht ausgestaltet werden
muss. Wenn wir die Abgeltungsteuer mit einem systema-
tischen Fragezeichen hinterlegen, führt das natürlich
auch dazu, dass man andere Fragen stellen muss.
Was die Schwarzarbeit angeht, fehlt mir ein bisschen
das Verständnis. Denn letztendlich ist das angesparte
Vermögen – das habe ich ausgeführt – schon einmal aus
versteuertem Einkommen bzw. aus Konsumverzicht er-
zielt worden,
sodass jetzt bei den Zinsen eine Mehrfachbesteuerung
erfolgt. Schwarzarbeit wird, glaube ich, nicht mehrfach
besteuert.
– Der Anreiz spielt in diesem Fall keine Rolle, sondern
es geht darum, dass man sich grundsätzlich überlegt, ob
man angespartes Kapital tatsächlich noch einmal und da-
mit mehrfach besteuern soll.
Es gibt noch den Wunsch der Kollegin Paus nach ei-
ner Zwischenfrage bzw. Zwischenbemerkung.
Gerne.
Bitte schön, Frau Kollegin.
Ich bin ja froh, wenn die Kollegin uns Steuerberaterjetzt befragt.
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Es muss nicht alles öffentlich stattfinden, aber das
können wir jetzt machen.
Genau. Das ist eigentlich nicht erlaubt, Herr Graf
Lerchenfeld. Sie können aber sichergehen, dass ich mit
zahlreichen Steuerberatern neben meinem eigenen in en-
gem Kontakt stehe. Sie wissen auch, dass ich ein gutes
Verhältnis zu Ihren Kolleginnen und Kollegen in der
Fraktion pflege. Wir haben aber auch genug andere
Dinge zu tun, sodass wir nicht immer völlig überblicken,
was in der Praxis abgeht. Wenn Sie ein bisschen ehrlich
zu sich selber sind, dann würden Sie das auch bestätigen.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil Sie das neue
Ungerechtigkeitsproblem angesprochen haben, dass die
Ersparnisse sozusagen gegenüber dem Konsum benach-
teiligt seien. Das stimmt nicht. Wir müssen beides ganz
normal der Einkommensteuer unterwerfen. Dann würde
sich die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit rich-
ten. Das ist das Einzige, was ich möchte: die gerechte
und gleiche Besteuerung von Kapital und Arbeit.
Aber selbst wenn ich Ihren Gedanken verfolge, dass
man das Kapital zusätzlich privilegieren müsste, muss
ich Sie fragen: Ist das das aktuelle Problem in Deutsch-
land? Wenn Sie recht hätten und daraus Verhalten folgen
würde, dann hätten wir zu viel Konsum in Deutschland.
Wenn man sich die Wirtschaftszahlen in Deutschland an-
schaut, dann stellt man fest, dass das nicht unser Pro-
blem ist. Im Gegenteil: Wir haben eine massive Inves-
titionsschwäche. Sie lesen offenbar ebenfalls Zeitung
– darauf haben Sie mehrfach hingewiesen – und haben
sicherlich festgestellt, dass wir Einbrüche zu verzeich-
nen haben und dass es ganze Sektoren in Deutschland
gibt, die nicht mehr investieren, weil sie die Märkte nicht
sehen, auf denen sie ihre Produkte verkaufen können.
Glauben Sie wirklich, dass das Problem in Deutschland
ein zu hoher Konsum ist?
Das Problem in Deutschland ist sicherlich nicht ein zu
hoher Konsum. Im Gegenteil: Man hat gerade in den
letzten Jahren deutlich gemerkt, dass sehr viele Leute
aufgrund der zurückgehenden Zinsen investiert haben,
zum Beispiel in ihre Häuser. So wurden neue Fenster
eingebaut und die Wärmedämmung verbessert. Das ist
ein ganz vernünftiges ökonomisches Verhalten. Auf
diese Art und Weise hat die Binnenkonjunktur unseren
Wirtschaftsaufschwung von innen her einigermaßen ge-
stützt. Ich habe nur gesagt: Wenn wir systematisch den-
ken, dann müssen wir bis zum Ende denken.
Ich bin nicht der Meinung – das habe ich mehrfach
betont –, dass die Abgeltungsteuer unbedingt beibehal-
ten werden muss. Natürlich müssen Kapitalerträge be-
steuert werden; das ist gar keine Frage. Aber wir müssen
bedenken: Durch die Abgeltungsteuer ist eine Vielzahl
von Sparern in die Steuerehrlichkeit zurückgeführt wor-
den. Wie viele Leute haben gar nicht gewusst, dass sie
ihre Kapitaleinkünfte tatsächlich versteuern müssen?
Wie viele kleine Sparer haben gedacht, dass sie das nicht
tun müssen? Durch die Abgeltungsteuer ist gerade unter
dem Gesichtspunkt der Steuerhinterziehung mehr Steu-
erehrlichkeit erreicht worden.
– Richtig, es gab viele, die gar nicht gewusst haben, dass
sie Steuern zahlen müssen.
– Uli Hoeneß hat es sicherlich gewusst und hat den fal-
schen Weg gewählt.
– Er hat keinen Steuerberater genommen, sondern er hat
sich einen ausgeschiedenen Finanzbeamten geholt, der
ihn beraten hat.
Ich glaube, dass wir auf diese einfache Form der Steu-
erzahlung schon allein deshalb nicht verzichten können,
weil es – das haben meine Vorredner schon deutlich aus-
geführt – kein umfassendes Informationsaustauschsys-
tem gibt, das uns tatsächlich in die Lage versetzt, alle
Kapitaleinkünfte zu erfassen und entsprechend zu be-
steuern. Die Abgeltungsteuer stellt sicherlich eine Ver-
einfachung im bürokratischen Bereich dar. Aber wir
müssen uns in den nächsten Jahren mit der Abgeltungs-
steuer intensiv befassen; denn wenn das Informations-
austauschsystem deutlich verbessert wird – das wird es
ganz bestimmt –, dann wird es uns in die Lage versetzen,
hier eine entsprechende Besteuerung durchzuführen. Die
Bundesregierung bemüht sich seit geraumer Zeit, hierfür
die Voraussetzungen zu schaffen. In Australien wurde
beim Gipfel der Finanzminister der G 20 ein großer
Schritt nach vorne gemacht. Für diese Bemühungen gilt
unser Dank dem Bundesfinanzminister und allen Mitar-
beitern seines Hauses.
Wenn die Voraussetzungen tatsächlich geschaffen
sind, müssen wir darüber nachdenken – ich bin dem Kol-
legen Sieling sehr dankbar, dass er die Kompliziertheit
der Materie deutlich gemacht hat –, wie wir in Zukunft
die Kapitaleinkünfte gerecht besteuern. Ich glaube, dass
wir hier noch einen weiten Weg vor uns haben. Wir wer-
den uns damit in den nächsten Jahren intensiv befassen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Als letztem Redner in der Aussprache erteile ich dasWort dem Abgeordneten Lothar Binding, SPD-Fraktion.
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Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren!Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über dieAbgeltungsteuer sprechen, meinen wir drei verschiedeneSteuerkategorien: erstens die Steuern auf Zinseinkünfte,zweitens die Steuern auf Dividenden aus Aktien unddrittens die Steuern auf Veräußerungsgewinne. Jetztfrage ich einmal die Zuschauer auf der Tribüne, ob sieeher Aktienpakete oder Sparbücher haben.
Wenn Sie ein Sparbuch haben und Zinseinkünfte erzie-len, dann bedeutet der Vorschlag der Linken, dass IhreSteuerlast steigt. Wenn Sie aber Aktienpakete besitzenund Dividenden bekommen, dann geht es Ihnen künftigbesser. Allen, die dicke Aktienpakete haben und hoheDividenden erzielen, geht es künftig besser. Das wollendie Linken.Man muss Folgendes auseinanderhalten: Wenn Siedie Dividendenbesteuerung abschaffen, vergessen Siedie Vorbelastung im Unternehmen. Dieses Vergessenrächt sich bei der Gesetzgebung natürlich.Gleichwohl wollen auch wir über die Abgeltung-steuer nachdenken. Das ist auch vernünftig, denn dasBankgeheimnis erodiert. Es ist noch nicht abgeschafft.Sie schreiben:Die … Aufdeckungen von Steuerhinterziehungendurch den Ankauf von Steuer-CDs haben eindrück-lich den Zerfall des … Bankgeheimnisses aufge-zeigt.Nein! Wenn jemand ein Geheimnis verrät, heißt dasdoch nicht, dass der Betroffene dann keine Geheimnissemehr hat. Der wird sich darum kümmern, dass er sieumso besser geheim hält.
– Nein, Vorsicht! Da muss man schon auf eine gewisseSystematik achten. Die Reaktionen auf die CDs sindangstgetriebene Bekenntnisse der Steuerzahler. Darauskann man nicht die Erkenntnis ziehen, dass das Bankge-heimnis fallen soll.Das Bankgeheimnis erodiert. Sie schreiben, dass derautomatische Informationsaustausch geplant ist. Ichkann aber doch nicht auf etwas, was geplant ist, jetztschon gesetzgeberisch reagieren.
Erst wenn der automatische Informationsaustausch im-plementiert ist, ist es in erhöhtem Maße klug, über dieAbgeltungsteuer nachzudenken. Dann werden wir dasauch machen.Es gibt etwas Systematisches. Deshalb gefällt uns derAntrag in gewisser Weise doch.
– Tja! – Die Abgeltungsteuer ist eine Schedule. Wir nen-nen das „Schublade“. Immer wenn es im Steuersystemverschiedene Schubladen – A, B und C – gibt, sucht sichjeder Steuerbürger die Schublade aus, bei der er diemeisten Steuern spart. Da legt er den meisten Gewinnund das höchste Einkommen – alles, was er so hat – hi-nein. Aber da, wo hoch besteuert wird, hat er plötzlichkeine Einkünfte mehr. Deshalb ist eine Schedulen-Be-steuerung immer schlecht. Sie gehört abgeschafft. Wasist das Gegenteil? Synthetische Steuern! Das bedeutet,dass alles, was jemand bekommt, einheitlich besteuertwird. – Wenn es doch nur so einfach wäre! Leider ist esnicht so einfach. Das wissen Sie in Wahrheit ganz genau.Deshalb muss man einmal schauen, was damals nachEinführung der Abgeltungsteuer passiert ist. Das müss-ten Sie dann entweder rückgängig machen, ergänzenoder anpassen. Wir haben zum Beispiel die Spekula-tionsfrist für private Veräußerungsgewinne abgeschafft.Das heißt, dass jemand, der künftig einen Veräußerungs-gewinn erzielt, besteuert wird. Sie sagen jetzt: Die Ver-mögen sind gestiegen, die Steuern aber nicht. Warumnicht? Das Vermögen wird nur dann, bezogen auf denVeräußerungsgewinn, versteuert, wenn es verkauft wird.Solange es jemand nur in Besitz hat, wird es nicht be-steuert.Deshalb hatten wir eine ganz andere Idee: Vermögen-steuer. Darüber reden wir heute aber nicht.
Insofern ist es klar, dass verschiedene Dinge in den Blickgenommen werden müssen. Zum Beispiel gab es früherdiskontierte Rentenpapiere ohne Zinsertrag. Auch daswurde im Zuge der Abgeltungsteuer abgeschafft. Mit derZinsrichtlinie war es noch komplizierter. Wir hatten aus-ländische Konstruktionen, die zinsfrei waren. Auchdiese Möglichkeiten – das waren Schlupflöcher – habenwir abgeschafft. Darüber müsste man ebenfalls nachden-ken.
Zur Abgeltungsteuer, bezogen auf die Spekulationsfrist,habe ich schon etwas gesagt.Jetzt sagen Sie in Ihrem Antrag – darauf ist schonmehrfach Bezug genommen worden –, dass das Auf-kommen aus der pauschalen Besteuerung von Dividen-den, Zinsen und Veräußerungsgewinnen gesunken sei.Dies habe mit der Krise aber nichts zu tun. Sie sagen,dass das Aufkommen 2013 etwa 14 Prozent niedriger als2008 gewesen sei. Sagen Sie ganz ehrlich: Wollen Siedie Krise wirklich außen vor lassen?
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5300 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Lothar Binding
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– Finden Sie nicht, dass die Zinsen – und deshalb natür-lich auch die Steuereinnahmen – exorbitant gesunkensind?Nehmen Sie die Staatsanleihen. Sie waren früher mitüber 5 Prozent rentierlich. Heute sind sie es nur noch mitunter 3 Prozent. Glauben Sie nicht, dass sich dies bei derMenge an Staatsanleihen, die wir – in der Dimensionvon etwa 2 Billionen Euro; diese Summe kann man beidieser Betrachtung aber nicht komplett nehmen – ausge-geben haben, auf die Einnahmen auswirkt? Ich finde,wenn Sie das so halbherzig betrachten, haben Sie mit al-lem Recht. Denn Sie wissen ja: Eine Implikation ist solange ohne Wert, wie über den Wahrheitsgehalt der Prä-misse nichts gesagt werden kann. Darüber aber könnenSie nichts sagen, weil sie falsch ist.
Herr Kollege Binding, Frau Kollegin Paus würde Ih-
nen gerne noch etwas Redezeit, die eigentlich schon zu
Ende ist, verschaffen. Wollen Sie das zulassen?
Ja.
Herr Binding, Sie haben jetzt ein wenig den Eindruck
erweckt, als ob es doch eigentlich irgendwie Mehrein-
nahmen gäbe, dass dies aber jetzt wegen der niedrigen
Zinsen so nicht stattgefunden habe. Ich möchte Sie fra-
gen: Können Sie nicht doch das bestätigen, was ich ge-
sagt habe, dass 2009, als das Gesetz verabschiedet
wurde, im Finanzplan dieses Gesetzes stand, dass genau
diese Maßnahme – nämlich die Einführung der Abgel-
tungsteuer – zu Steuermindereinnahmen in Höhe von
jährlich zwischen 1 und 1,5 Milliarden Euro führen
wird? Genau das stand im Finanztableau. Das war die
Konsequenz daraus, dass sie sich auf inländische Kapi-
talerträge bezieht. Der Steuersatz wurde gegenüber dem
ursprünglichen gesenkt. Deswegen gab es Minderein-
nahmen. Alle Hoffnungen, dass durch Zustrom von au-
ßen mehr Einnahmen erzielt würden, wurden nicht be-
stätigt. Die hat es nicht gegeben.
Noch einmal die Frage: Bestätigen Sie, dass es durch
die Einführung der Abgeltungsteuer Steuerminderein-
nahmen gab und keine Steuermehreinnahmen?
Wir haben die Finanztableaus, die zu antizipieren ver-
suchen, ob sich eine steuerliche Maßnahme positiv oder
negativ auswirkt. Es ist allerdings so, dass wir das im
Regelfall später nie nachvollziehen können. In diesem
Fall war es eine kluge und vorsichtige Schätzung;
denn man konnte überhaupt nicht wissen, wie die Ban-
ken im Ausland darauf reagieren, ihr Bankgeheimnis an
dieser Stelle zu durchbrechen. Deshalb müssten weitere
Maßnahmen ergriffen werden.
Dass es nicht mehr Einnahmen gegeben hat, ist für
bestimmte Steuerarten richtig.
Aber wenn Sie ein System ändern, ist es doch klug, bei
Aussagen über die Einnahmeseite vorsichtig zu sein.
Hätte damals im Tableau gestanden, es würden 5 Mil-
liarden Euro mehr eingenommen, dann hätten Sie das
heute auch nicht verifizieren können. Interessant ist, dass
Sie die Auswirkung einer einzelnen steuerlichen Maß-
nahme nie im Nachhinein im Steuerblock verifizieren
können. Das gab es unter Rot-Grün nicht, das gab es in
der Großen Koalition nicht, das gab es unter Schwarz-
Gelb nicht, und das gibt es auch heute nicht. Deshalb ha-
ben Sie recht und unrecht zugleich.
Das ist eine vernünftige Frage, auf die weder Sie noch
wir noch das Ministerium eine Antwort haben. Die
Frage ist eher etwas demagogisch, nach dem Motto:
Schaut einmal, der Redner weiß es nicht. – Die Antwort
ist: Der Redner weiß es nicht, aber auch keiner sonst hier
im Raum. So viel Ehrlichkeit gehört dazu. Ich denke, da-
mit können wir umgehen.
Ich will noch eine letzte Frage stellen, weil das in dem
Antrag völlig verloren geht. Was stellen Sie sich eigent-
lich vor, was geschieht, wenn ein Franzose, um ein Bei-
spiel zu nennen, in Deutschland investiert, er Aktien
kauft und die Dividende nach Frankreich ausgeschüttet
wird? Muss er die in Frankreich versteuern? Was würden
Sie mit der Vorbelastung in Deutschland machen? Wür-
den Sie diesem Franzosen eine Steuerlast von über
60 Prozent zumuten? Das hätte zum Ergebnis, dass er
nichts mehr in Deutschland investiert. Wäre das Ihre
Konsequenz? Es wäre klug, sich noch einmal mit dem
Außensteuerrecht und mit dem internationalen Steuer-
recht zu grenzüberschreitenden Geschäften ein bisschen
genauer zu befassen, um solche negativen Wirkungen zu
vermeiden.
Deshalb ist unsere Antwort: Wir glauben, dass wir in
absehbarer Zeit über die Abgeltungsteuer nachdenken
müssen, aber das geht nicht so liederlich, wie Sie es jetzt
gemacht haben.
Ich schließe die Aussprache.Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage aufDrucksache 18/2014 an die in der Tagesordnung aufge-führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisungso beschlossen.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5301
Vizepräsident Peter Hintze
(C)
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Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 sowie den Zu-satzpunkt 4 auf:13 Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-rung des Asylbewerberleistungsgesetzes unddes SozialgerichtsgesetzesDrucksache 18/2592Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Arbeit und Soziales
InnenausschussAusschuss für Recht und VerbraucherschutzAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendHaushaltsauschuss mitberatend und gemäß § 96 der GOZP 4 Erste Beratung des von den AbgeordnetenDr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Luise Amtsberg,Kerstin Andreae, weiteren Abgeordneten undder Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein-gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhe-bung des AsylbewerberleistungsgesetzesDrucksache 18/2736Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Arbeit und Soziales
InnenausschussAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für GesundheitAusschuss für Menschenrechte und Humanitäre HilfeNach einer interfraktionellen Vereinbarung sind fürdie Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazukeinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.Ich eröffne die Aussprache. Für die Bundesregierunghat die Parlamentarische Staatssekretärin GabrieleLösekrug-Möller das Wort.G
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Ge-setzentwurf kommen wir endlich dem Auftrag des Bun-desverfassungsgerichts, das uns diese Neufassung desAsylbewerberleistungsgesetzes aufgegeben hat, nach.„Endlich“ sage ich; denn die Entscheidung des Bundes-verfassungsgerichts ist, wie Sie sicher wissen, schon ausdem Sommer 2012, genauer gesagt vom 18. Juli.
Der vorigen Bundesregierung und der sie tragendenMehrheit im Bundestag war es nicht gelungen, die gefor-derten Gesetzesänderungen umzusetzen. Dieser Bundes-regierung, dieser Koalition ist es umso wichtiger, dassnun ohne weiteren Verzug die geforderten Änderungenam Gesetz geschehen; denn alle Betroffenen und Betei-ligten brauchen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
Diese zu schaffen, ist Aufgabe des Gesetzgebers – Bun-destag und Bundesrat –, und darum bitten wir hier umkonstruktive Beratung und Zustimmung.Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung setztdie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eins zueins um. Kernelement ist die Neubemessung undkünftige Fortschreibung der Leistungssätze im Asyl-bewerberleistungsgesetz. Diese Sätze werden deutlichangehoben. Das hatte auch das Verfassungsgericht sovorweggenommen, indem es eine entsprechende Über-gangsregelung mit sofortiger Wirkung – sie setzte dannim August 2012 ein – festgelegt hatte. Vor allem aberwird eine transparente und bedarfsgerechte Fortschrei-bung der Leistungen sichergestellt, und das durch dieFestlegung auf die Einkommens- und Verbrauchsstich-probe des Statistischen Bundesamtes als Grundlage fürkünftige Anpassungen. Ich finde, das ist ein substanziel-ler Gewinn.
Dazu kommen noch andere wichtige Änderungen. Ichwill sie nennen:Die Wartefrist, bis Leistungen in gleicher Höhe wieSozialhilfe erbracht werden, soll nicht mehr 4 Jahre,sondern künftig 15 Monate betragen. Kinder und Ju-gendliche sollen von Anfang an einen Anspruch aufLeistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Minder-jährige Kinder sollen außerdem auch nicht mehr für Ver-stöße ihrer Eltern gegen die aufenthaltsrechtlichen Mit-wirkungspflichten mit Leistungsminderung bestraftwerden. – Sehr gute Vorschläge!
Einen Punkt, der zahlenmäßig vielleicht nicht so starkins Gewicht fällt, möchte ich dennoch herausstellen: Op-fer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung erhal-ten ihre Leistungen künftig nicht mehr nach dem Asyl-bewerberleistungsgesetz, sondern aus der Sozialhilfe– wir kennen das als SGB XII – oder aus der Grund-sicherung für Arbeitsuchende; wir sagen SGB II.
Gleiches gilt für hier lebende Menschen, deren Abschie-bung aus rechtlichen oder humanitären Gründen schonlänger als eineinhalb Jahre ausgesetzt ist. In einigen wei-teren Punkten werden zudem die Rechtsprechung desBundessozialgerichts sowie einschlägige Urteile vonLandessozialgerichten aufgenommen.Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damenund Herren, wie Sie wissen, hat es inzwischen im Zugeeines Kompromisses zwischen Bundesregierung undBundesrat eine Einigung auch auf Änderungen am Ent-wurf für das hier vorliegende Gesetz gegeben. Ich sageklar: Dieser Entwurf der Bundesregierung hat die verein-barten Punkte vereinbarungsgemäß nicht aufgenom-men. Das betrifft etwa Änderungen bei der Vorrangigkeitvon Sach- und Geldleistungen. Dies ist ebenso ausdrück-lich und klar keine Untreue zum gemeinsam gefundenenKompromiss – dazu stehen wir. Vielmehr ist es Teil der
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5302 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
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Kompromissvereinbarung, dass die festgelegten Ände-rungen, verbunden in einem Gesetz, diesem Hohen Hausgesondert vorgelegt werden. Das ist die Vereinbarung.Daher bitte ich zunächst um Zustimmung für das hiervorgelegte Gesetz; denn es schafft Rechtssicherheit undTransparenz für Menschen, die aus Unsicherheit zu unskommen. Es setzt die klaren, eindeutigen und berechtig-ten Forderungen des Bundesverfassungsgerichts um. Esbedeutet wirklichen Fortschritt und eine längst überfäl-lige Weiterentwicklung des Leistungsrechts für Asylbe-werberinnen und Asylbewerber in Deutschland.Vielen Dank.
Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abge-
ordneten Ulla Jelpke, Fraktion Die Linke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor überzwei Jahren – in der Tat, Frau Staatssekretärin – hat dasBundesverfassungsgericht das Asylbewerberleistungs-gesetz für grundgesetzwidrig erklärt. 20 Jahre haben Bun-desregierungen unterschiedlicher Couleur die Grund-rechte von Flüchtlingen missachtet. Ich fände es wirklichangebracht, dass sich die Verantwortlichen hier einmalbei den Betroffenen für dieses jahrelange Unrecht ent-schuldigen.
Denn der Tenor der Verfassungsgerichtsentscheidunglautete: Die Würde des Menschen ist nicht relativierbar,auch nicht aus Gründen der Migrationspolitik.
Das alte Gesetz hat vorgesehen, Flüchtlingen und Gedul-deten vier Jahre lang weit weniger als den üblichen So-zialhilfesatz zu gewähren. Damit wurde ihr Recht auf einmenschenwürdiges Existenzminimum verletzt – was dieLinke schon immer kritisiert hat. Das Gericht gab demGesetzgeber auf, unverzüglich eine verfassungskon-forme Neuregelung vorzulegen. Dies hat nun zwei Jahregedauert.Was Sie hier jetzt vorgelegt haben, ist beschämend.
Sie hätten die Chance gehabt, auf eine diskriminierendeSonderbehandlung von Asylsuchenden einfach zu ver-zichten. Stattdessen setzen Sie weiter darauf, Flüchtlingedurch Diskriminierung und Demütigung abzuschreckenund auszugrenzen. Das ist inhuman und unverantwort-lich. Da sagt die Linke ganz klar: Menschenrechte müs-sen in Deutschland auch für Flüchtlinge gelten.
Meine Damen und Herren, in den letzten Tagenwurde zu Recht viel über die massiven Übergriffe vonWachpersonal auf Flüchtlinge gesprochen. Es ist nichthinnehmbar, dass Menschen im Grunde genommenmisshandelt werden. Das muss sofort strafrechtliche Fol-gen für diejenigen haben, die eine solche Misshandlungausgeführt haben.
Ich sage auch: Diese individuellen Übergriffe sind nurein Symptom in unserer Gesellschaft. Asylsuchendewurden über Jahre systematisch von Staats wegen, somuss man sagen, in ihren Menschenrechten verletzt; icherinnere hier nur an die Residenzpflicht, an das Arbeits-verbot und an viele andere Schikanen. Das muss sichwirklich grundlegend ändern, und das passiert mit demvorliegenden Gesetzentwurf nicht.
Notwendig wären bezahlbare Wohnungen. Notwen-dig wäre es, endlich die Sammellager abzuschaffen,
wo Menschen zusammengepfercht sind, wo es nichtmehr um Menschenwürde geht und Konflikte vorpro-grammiert sind. Oftmals sind solche Lager irgendwo inder Pampa, sodass Flüchtlinge aus den Städten und ausdem gesellschaftlichen Leben regelrecht verbannt wer-den. Solche Schikanen müssen endlich aufhören.
Zu einer grundsätzlichen Änderung gehört auch, aufdas Sachleistungsprinzip zu verzichten.
Flüchtlinge müssen endlich Bargeld erhalten, damit sieihre Lebensmittel und ihre Kleidung selbst einkaufenkönnen, damit sie sich eine Wohnung mieten können,damit sie, kurz gesagt, all die Dinge tun können, die er-wachsene Menschen selbstbestimmt tun können – wiejeder andere Mensch auch. Leistungen nach dem Sach-leistungsprinzip und das Leben in Sammellagern sindentwürdigend und entmündigend. Deswegen gehören sieabgeschafft.
Meine Damen und Herren, eindeutig verfassungswid-rig ist es, dass Sie das Sanktionssystem in diesem Gesetzbeibehalten wollen. Flüchtlinge, die – angeblich – ihreeigene Abschiebung behindern, sollen bestraft werden,indem man ihnen sämtliche Leistungen reduziert und in-dem das wenige Taschengeld auch noch gestrichen wird.Das ist genau das, was Karlsruhe verboten hat – es hatgesagt: die willkürliche Beschneidung des menschen-würdigen Existenzminimums darf es nicht geben –, undich finde es wirklich perfide, dass so etwas noch im Ge-setz steht.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5303
Ulla Jelpke
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Noch eines: Flüchtlinge müssen endlich den vollenZugang zur gesundheitlichen Versorgung haben.
Wir haben schon oft genug gehört, dass Flüchtlinge anbehandelbaren Krankheiten gestorben sind, weil Heim-leitung oder Wachpersonal sich einfach geweigert haben,einen Krankenwagen zu rufen.Hier will ich zum Schluss noch einmal ganz deutlichsagen, um es auf den Punkt zu bringen: Das Asylbewer-berleistungsgesetz ist entmündigend und diskriminie-rend. Es fördert Rassismus in unserer Gesellschaft. Des-wegen gehört es abgeschafft.
Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abge-
ordneten Jutta Eckenbach, CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch Sie,meine Damen und Herren, die Sie oben auf der Tribünesitzen, darf ich zu dieser Debatte recht herzlich begrü-ßen.Ich würde jetzt ungern eine Debatte über das führen,was wir gerade von den Linken gehört haben. Alles das,was hier vorgetragen worden ist, ist nicht richtig, istnicht stimmig; das ist in Deutschland auch nicht so.Die Unterbringung dieser Menschen in Deutschlandist menschenwürdig.
Wir stehen zu dem Kompromiss, den wir vereinbart ha-ben.
– Sie dürfen auch gern eine Zwischenfrage stellen, aberich würde Sie bitten, mir vielleicht erst einmal ein biss-chen zuzuhören.
Wir sehen in dem, was wir heute einbringen, einen wei-teren Baustein in der Asylpolitik dieser Großen Koali-tion. Mit der Umsetzung der Vereinbarungen des Koali-tionsvertrages – das haben wir gerade schon von FrauLösekrug-Möller gehört – setzen wir auch die Forderun-gen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli2012 um.Die wesentlichen Punkte sind genannt worden. Ichwill aber noch einmal darauf aufmerksam machen, dasswir die Herausnahme von Personen vorgesehen haben,deren Aufenthaltsrecht sich aus § 25 Absatz 4 a und 4 bdes Aufenthaltsgesetzes aus rechtlichen und tatsächli-chen Gründen ergibt und deren Abschiebung bereits seitmindestens 18 Monaten festgesetzt worden ist. Das hatFrau Lösekrug-Möller ausgeführt.Aber es ist eine weitere Personengruppe herausge-nommen – das finde ich auch ganz wichtig –, nämlichdie Personengruppe, die Opfer von Menschenhandel undvon Schwarzarbeit geworden ist, weil ansonsten in bei-den Fällen die strafrechtliche Verfolgung erschwertwird. Dies ist ein ganz wichtiger Bestandteil,
gerade wenn es wie bei Opfern von Menschenhandel da-rum geht, dass wir hier die strafrechtliche Verfolgungder Täter vornehmen können.
Die Forderung einer Neuberechnung der Leistungs-höhe war Grundlage für die gesetzliche Festschreibungdes Anspruches auf Bildung und Teilhabe gerade fürleistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Er-wachsene. Auch dies ist ein wichtiger Bestandteil. Aller-dings muss man der Fairness halber sagen, dass dies seitvielen Jahren auch schon in einzelnen Bundesländern inDeutschland getan wurde.
Aber bei denen, die es getan haben, war es der richtigeWeg.Die Kürzung der Bezugsdauer von Leistungen nachdem Asylbewerberleistungsgesetz von bislang 48 Mona-ten auf 15 Monate unter Berücksichtigung des tatsächli-chen Aufenthalts im Bundesgebiet ist ein weiterer wich-tiger Punkt.Mit dieser Kürzung wird der Vorläufigkeitscharakter derLeistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deut-lich. Zukünftig wird nach der Bezugsdauer von 15 Monateneine Überführung in das Leistungssystem von SGB IIoder SGB XII erfolgen, um dann auch weitere Integra-tionsmaßnahmen durchzuführen.Über die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtshinausgehend, meine Damen und Herren, wird eine ge-änderte Anrechnung von Einkommen, eventuellen Ren-tenzahlungen oder Beihilfen erfolgen. Gleichzeitig sollden Leistungsberechtigten ein Freibetrag von 200 Eurogewährt werden.
Mit diesen Ansparungen soll es für die Betroffenen zu-künftig möglich sein, notwendige Anschaffungen selbstzu tätigen.
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Jutta Eckenbach
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Diese Neuregelung soll Anreize für eine Arbeitsauf-nahme, eine Eigenversorgung und damit auch für eineschnelle Integration schaffen.
Um allerdings diese Integration zu ermöglichen undzu forcieren, erachte ich – damit auch die CDU/CSU-Fraktion – die Beibehaltung des Asylbewerberleistungs-gesetzes für durchaus sinnvoll und auch gerechtfertigt.
Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährleistet nämlicheine bedarfsorientierte Existenzsicherung für die Betrof-fenen. Die Asylsuchenden haben zumeist von jetzt aufgleich ihre Heimat verloren und verlassen. Sie treffen inDeutschland ohne Hab und Gut ein. Für diese Menschenist es nach wie vor notwendig, dass sie zunächst einDach über den Kopf bekommen und ihnen Hilfe zuteil-wird. Diese Hilfe kann nicht ausschließlich in Geldleis-tungen erfolgen. Es muss in Erstaufnahmeeinrichtungender Vorrang von Sachleistungen, wie wir ihn heute mitdem Gesetzentwurf vorlegen, gewahrt bleiben,
dann ergänzt durch den Bargeldbedarf, der da ist.Für Menschen, die in ein fremdes Land kommen, dieSprache nicht sprechen und nicht wissen, wo sie was fürden täglichen Bedarf bekommen, brauchen wir das Asyl-bewerberleistungsgesetz mit seiner individuellen undbedarfsorientierten Hilfestellung. Sie alle, die Sozial-politikerinnen und Sozialpolitiker sind, wissen, dass dasSozialgesetzbuch II und das Sozialgesetzbuch XII mitihrer einheitlichen Bedarfsfestsetzung viel zu starr sind,um den Hilfsbedürftigen in der konkreten Situation hel-fen zu können. Daher brauchen wir einen gesondertenStatus und damit auch weiterhin das Asylbewerberleis-tungsgesetz.
Sie wissen auch, dass diese Grundüberlegungen be-reits vor über 20 Jahren angestellt worden sind, nämlich1992 und 1993, als es wegen des Jugoslawienkrieges zueiner großen Krise kam, in deren Folge es zum Asyl-kompromiss kam; denn wir mussten in Deutschland be-stimmte Regelungen treffen. Es ist nämlich nicht so,dass die Situation in den Städten, Kommunen und Län-dern damals einfach war. Wir haben vielfach erlebt, dassan Stammtischen die Parole zu hören war, dass wir esnicht zulassen dürften, die Menschen aufzunehmen. Ichwill dazu nur eine Zahl nennen: Uns lagen damals, 1993,323 000 Asylanträge von Zuwanderern und Flüchtlingenvor, die in Deutschland aufgenommen werden wollten.Diese Zahl haben wir heute noch nicht erreicht – Gott seiDank. Insofern müssen wir heute die Stellschrauben dre-hen, aber diesen Asylkompromiss im Grundsatz nichtverlassen; wir müssen weiterhin zu ihm stehen.
Auch ich will auf die Diskussion eingehen, die heuteimmer wieder geführt wird. Lassen Sie mich dabei aufZahlen aus meiner Heimatstadt Essen zurückgreifen. ImMoment hören wir, dass in der Diskussion behauptetwird, der Bund müsse in dieser Frage höhere Zahlungenan die Länder leisten, weil die Länder es nicht mehr al-leine leisten könnten. An der Stelle verweise ich auf denBetrag, den das Land Nordrhein-Westfalen für die Un-terkünfte der Flüchtlinge, für das, was da ist, bereitstellt.Allein im Jahr 2013 hatte die Stadt Essen Bruttoausga-ben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von über16 Millionen Euro. Eine Erstattung seitens des Landeserfolgte nach dem nordrhein-westfälischen Flüchtlings-aufnahmegesetz, und zwar in Höhe von lediglich2,3 Millionen Euro. Das ist ein prozentualer Anteil derLandeserstattung an den Bruttoausgaben von circa14,5 Prozent. Unsere Länder lassen die Flüchtlinge inden Kommunen alleine. Wer weiß, was sich in Nord-rhein-Westfalen abspielt – das wissen Sie alle; es istdurch die Presse gegangen –, der weiß, dass die Kommu-nen in Nordrhein-Westfalen das nicht mehr alleine stem-men können.
Ich kann Ihnen dazu eine lange Liste vorlegen – dazufehlt mir jetzt leider die Redezeit; wir können das gernenachholen –, der man entnehmen kann, was der Bundden Ländern in dieser Frage an Erstattungen hat zukom-men lassen.Genau das ist das Problem: Es wird im Moment eineDebatte geführt, weil die Länder nicht bereit sind, mehrGelder zur Verfügung zu stellen. Deswegen führen wirhier im Bund eine Debatte, die sich nur um die Finanzie-rung dreht. Dass wir mit den Grünen und den Linken ander Stelle ideologisch nicht zusammenkommen, ist klar;
aber ich bitte alle, darauf zu achten, dass es nicht darumgehen kann, jetzt nur aus finanziellen Gründen einenAsylkompromiss, der viele Jahre gehalten hat, zu verlas-sen.
Ich glaube, dass wir im weiteren Verlauf unseres Gesetz-gebungsverfahrens zu einer Einigung kommen sollten,die nicht nur das umfasst, was wir heute in erster Lesungunter Federführung des Ausschusses für Arbeit und So-ziales verhandeln. Vielmehr sollten wir die gesamte Ge-setzgebung, also das, was wir noch bis zum Ende desJahres vorstellen wollen, in Gemeinsamkeit hinbekom-men. Das hilft nicht nur den Flüchtlingen in Deutsch-
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Jutta Eckenbach
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land, denen wir helfen wollen, sondern trägt auch zurStabilisierung und Befriedung der Bevölkerung bei.Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abge-
ordneten Luise Amtsberg, Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kannauf das Asylbewerberleistungsgesetz blicken, wie manmag, man kann es für gut oder für schlecht befinden. –Fakt ist aber: Es handelt sich bei diesem Gesetz um einefür einen bestimmten Personenkreis in der Bundesrepu-blik ausgelegte Sondergesetzgebung. Deswegen, FrauKollegin Eckenbach: Wenn Sie sagen, dass das Asylbe-werberleistungsgesetz das Dach über dem Kopf, dasEssen und die Orientierung sichern soll, dann kann ichnur sagen, dass unsere Sozialgesetzgebung, die genaudafür ausgelegt ist, nämlich für spezielle Lebenslagen, indenen sich bestimmte Menschen befinden, eigentlich dieviel bessere Adresse dafür wäre.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass das Asyl-bewerberleistungsgesetz schlecht ist, und zwar aus fol-gendem Grund: Es ist eine in Gesetzesform gegosseneDiskriminierung, die seit über 20 Jahren Schutzsuchendesozial schlechterstellt, und das oft jahrelang und zumTeil zeitlich unbefristet. Mit dieser gezielten sozialenUnterversorgung von Schutzsuchenden unterhalb desExistenzminimums wurde von Anfang an ganz offen dieAbsicht verfolgt, Asyl- und Schutzsuchende von einemAsylantrag in Deutschland abzuschrecken und sieschneller zu einer Ausreise aus Deutschland zu bewe-gen. Die grüne Bundestagsfraktion fordert deswegen seitlangem die ersatzlose Streichung dieses Gesetzes. Des-wegen haben wir heute diesen Gesetzentwurf vorgelegt.Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile istes zwei Jahre her, dass das Bundesverfassungsgerichtdas Asylbewerberleistungsgesetz für unzulänglich er-klärt und eine Neufassung des Gesetzes gefordert hat. Inder Begründung verdeutlichte das Gericht, dass durchdas Asylbewerberleistungsgesetz die in Artikel 1 desGrundgesetzes geschützte Menschenwürde relativiertwerde. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der GroßenKoalition, das Bundesverfassungsgericht hat in seinemUrteil mehr als deutlich gesagt, dass die Menschenwürde„migrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist. Damit hates auch recht.
Diese Kernaussage des Bundesverfassungsgerichtswird aber nach unserer Auffassung mit dem vorliegen-den Gesetzentwurf in mehrfacher Hinsicht ignoriert;denn Ihr Gesetzentwurf bleibt weit hinter dem zurück,was notwendig wäre, um hier lebenden Asylsuchendeneine Perspektive zu eröffnen. Peinlich ist ja schon, dassgegenüber dem Referentenentwurf, der eine maximaleBezugsdauer von 12 Monaten vorsah, die Bezugsdauerim Gesetzentwurf auf 15 Monate heraufgesetzt wurde.Warum eigentlich? Ein humanitäres Anliegen wird inIhrem Vorschlag jedenfalls nicht erkennbar – im Gegen-teil. Das will ich an einigen Beispielen veranschauli-chen.Auch nach dieser Frist von 15 Monaten – das wurdehier ganz galant verschwiegen – sollen Menschen näm-lich mit abgesenkten Sozialleistungen bestraft werdenkönnen, wenn sie allein deswegen nach Deutschland ge-flüchtet sind, um die Leistungen des Asylbewerberleis-tungsgesetzes in Anspruch zu nehmen, oder wenn sie dieGründe, deretwegen eine Abschiebung nicht vollzogenwerden kann, selbst verschuldet haben. Was bedeutet daseigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen? Mit Ein-schränkungen wie diesen, die in den meisten Fällen jaausschließlich auf einer Vermutung basieren und im Er-messen des zuständigen Sachbearbeiters liegen, werdenkünftig wieder Menschen über diese 15 Monate hinausunterhalb des Existenzminimums gehalten. Hinzukommt dann auch noch, dass diese Leistungen vermut-lich unbefristet gelten können. Wir sehen dies als ekla-tante Missachtung des Verfassungsgerichtsurteils an;denn es heißt dort klipp und klar, dass das Existenzmini-mum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt seinmuss. Das passiert hier aber nicht.
Die Große Koalition hebt die Regelsätze des Asyl-bewerberleistungsgesetzes zwar an – was im Übrigen,Frau Staatssekretärin, nicht der politischen Vernunft,sondern der Intervention des Verfassungsgerichts ge-schuldet ist –, gleicht sie aber eben nicht vollständig andie Sozialhilfesätze an. Dann unterbieten Sie das Urteilaus Karlsruhe auch noch ein weiteres Mal; denn das Ge-richt hat sogar festgeschrieben, dass auch ein etwaigerfinanzieller Mehrbedarf geprüft werden soll, der unterden Bedingungen eines nur vorübergehenden Aufenthal-tes anfallen könnte. Das Urteil wird sozusagen zweifachunterboten.Schutzsuchende, die dem Asylbewerberleistungs-gesetz unterworfen sind – ich finde, das ist der härtestePunkt –, erhalten nur in Notfällen oder bei akutenSchmerzzuständen eine vorläufige medizinische Hilfe.Dabei ist der Schutz von Leben und der körperlichenUnversehrtheit auch Teil der unveräußerlichen Men-schenwürde.
Gerade Asylsuchende leiden aufgrund ihrer Kriegser-fahrungen häufig unter physischen und psychischenSymptomen, die zwingend behandlungsbedürftig sind.Die Einschränkung der medizinischen Behandlung aufsogenannte Notfälle führt häufig erst zu einer Ausbil-dung massiver lebensbedrohlicher Krankheiten odereben einer Chronifizierung. Schwangere können keine
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Luise Amtsberg
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Regeluntersuchungen in Anspruch nehmen, Kinder nichtdie obligatorischen Impfungen erhalten. Durch eine Mit-gliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherungkönnten solche Zustände verhindert werden.
Genau das soll aber den Asyl- und Schutzsuchendenweiter vorenthalten werden.Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf halten Sie alsoim Kern am diskriminierenden Charakter des Asylbe-werberleistungsgesetzes fest. Außerdem – hier möchteich auf meine Vorrednerin Bezug nehmen – entzieht sichder Bund jeglicher finanzieller Verantwortung, indem ernämlich die finanziellen Lasten des Asylbewerberleis-tungsgesetzes auf die Kommunen abwälzt und diese imÜbrigen auch bei der Unterbringung, für die nämlich dieLänder zuständig sind, alleinelässt.
– Ja, die Zuständigkeiten sind geregelt. Die kann manaber auch anders regeln.
Ein Weg zur finanziellen Entlastung der Länder undKommunen ist die Abschaffung des Asylbewerberleis-tungsgesetzes, da Bezieherinnen und Bezieher dieserLeistungen dann Anspruch auf Leistungen nach SGB IIund SGB XII hätten. Verehrte Kollegen, eines ist docheinmal klar – schauen Sie sich Ihren eigenen Gesetzent-wurf an –: Es gibt nur ein Existenzminimum. Das heißt,es müssen für alle Menschen die gleichen Leistungengelten.
Dieses Existenzminimum muss für alle Menschen inDeutschland gelten, eben auch für Asylsuchende. Dassdie medizinische Versorgung hier nach wie vor ausge-nommen ist, ist eine eindeutige Ungleichbehandlung.Das sollten Sie sich einmal zu Herzen nehmen.Herzlichen Dank.
Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abge-
ordneten Matthäus Strebl, CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnenund Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zurÄnderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und desSozialgerichtsgesetzes. Zusätzlich liegt uns ein Gesetz-entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, derdie Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes zumGegenstand hat.
Die weltweiten Krisen, meine sehr verehrten Damenund Herren, insbesondere in Syrien, Irak oder Afghani-stan, haben zweifelsfrei Auswirkungen auf Europa undauch auf Deutschland. Die Menschen aus den Krisen-gebieten erhoffen sich aus den verschiedensten Gründen– zum Beispiel wegen Krieg, wegen politischer oder re-ligiöser Verfolgung oder wegen Armut – ein besseresund friedliches Leben in Deutschland.Hierzu einige Zahlen: Blicken wir auf den Monat Au-gust dieses Jahres, so wurden die meisten Asylanträgevon Flüchtlingen aus Syrien, Eritrea und aus Serbien ge-stellt. Fast die Hälfte aller gestellten Erstanträge entfal-len auf diese drei Herkunftsstaaten. So wurden im Jahr2013 in der Europäischen Union insgesamt 435 000Asylbewerber registriert, wobei in Deutschland mit127 000 die höchste Anzahl verzeichnet wurde. Vor die-sen Zahlen dürfen wir nicht die Augen verschließen;denn die Frage des Asyls beinhaltet die unterschiedlichs-ten weiteren Fragen.
Wir wollen uns heute mit dem Asylbewerberleis-tungsgesetz, insbesondere mit den finanziellen Aspek-ten, befassen. Grundsätzlich halte ich es für richtig,meine sehr verehrten Kollegen der Linken und der Grü-nen, dass die Situation von Asylbewerbern, besonders inder ersten Zeit nach ihrer Einreise nach Deutschland,nicht vergleichbar ist mit der Lebenssituation von Men-schen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II undXII beziehen. Für Asylbewerber sind in der Anfangszeit,noch dazu in einem fremden Land mit fehlenden Sprach-kenntnissen, die Sachleistungen mit einem Anteil vonBargeldleistungen die richtige Leistungswahl. Hierhandelt es sich um Daseinsvorsorge und nicht, wie vonIhnen behauptet und uns vorgeworfen wird, um eineDiskriminierung.Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in seinerEntscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz erklärt,dass die Höhe der Geldleistungen nach § 3 des Asyl-bewerberleistungsgesetzes evident unzureichend ist. DerVerpflichtung durch Karlsruhe kommen wir jetzt durchdiesen Gesetzentwurf nach.Auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines men-schenwürdigen Existenzminimums können sich sowohldeutsche als auch ausländische Staatsangehörige, diesich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, beru-fen. Da aber die Berechnung seit 1993 nicht mehr geän-dert wurde, war das Existenzminimum für diese Bezie-her nicht mehr gewährleistet. Deshalb sollen in Zukunftdie existenznotwendigen Leistungen auf der Grundlageder Einkommens- und Verbrauchsstichproben ermitteltwerden.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5307
Matthäus Strebl
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Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Bundes-verfassungsgericht das Asylbewerberleistungsgesetz imGanzen jedoch nicht für verfassungswidrig erklärt hat.Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dasAsylbewerberleistungsgesetz ganz abzuschaffen, wei-sen wir deshalb zurück. Stattdessen nehmen wir für diebetroffenen Menschen positive Gesetzesänderungen vor.
Einige möchte ich beispielhaft nennen: Die Zeit, inder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzgezahlt werden – das hat die Kollegin Eckenbach schonerwähnt –, die sogenannte Wartefrist, wird von 48 Mo-nate auf 15 Monate reduziert. Auch die gesundheitlicheNotfallversorgung von Asylbewerbern wollen wir ge-währleisten. Im Falle einer akuten Notfallbehandlung imKrankenhaus oder bei Zahnärzten
können Ärzte und Krankenhausträger unter den im Ge-setz genannten Voraussetzungen ihren Aufwendungser-satzanspruch gegenüber dem jeweiligen Leistungsträgergeltend machen. Ebenso hat zukünftig das Fehlverhalteneines Einzelnen ausschließlich Auswirkungen auf ihnselbst. Die akzessorische Anspruchseinschränkung beiFamilienangehörigen heben wir auf und verhindern so-mit insbesondere, dass minderjährige Kinder für dasFehlverhalten ihrer Eltern die Konsequenzen tragen. DieGroße Koalition plant die alters- und bedarfsgerechteFörderung der Kinder und Jugendlichen unter den Asyl-bewerbern. Deshalb wird aus der „Kann“-Leistung eingesetzlich verankerter Anspruch auf Leistungen fürBildung und Teilhabe. Minderjährige Asylbewerber ob-liegen, wie alle anderen Kinder in Deutschland auch, derSchulpflicht. Die Förderung durch Leistungen für Bil-dung und Teilhabe hat zur Folge, dass eine Ausgrenzungvon minderjährigen Asylbewerbern vermieden werdenkann. Dadurch erhöhen wir – darauf möchte ich aus-drücklich hinweisen – die Bildungs- und Aufstiegschan-cen, sowohl im Fall des Verbleibens in Deutschland alsauch im Falle der Rückkehr ins Heimatland.
Ich bin davon überzeugt, dass wir den Vorgaben desBundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und gleich-zeitig die Situation vieler Asylbewerber in Deutschlandverbessern. Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen,lehnen wir ab.Herzlichen Dank.
Als letzter Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt
erteile ich das Wort der Abgeordneten Kerstin Griese,
SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Endlich ändern wir das Asylbewerberleistungsgesetz.Schon am 18. Juli 2012 hatte das Bundesverfassungsge-richt bescheinigt, dass die Höhe der Geldleistungen – ichzitiere –: „… mit dem Grundrecht auf Gewährleistungeines menschenwürdigen Existenzminimums … unver-einbar“ ist. Deshalb kann ich mir zu Beginn die Kritikauch nicht verkneifen, dass es gut gewesen wäre, wenndie Vorgängerregierung die Gesetzesänderung ein biss-chen zügiger angepackt hätte.
Aber wir tun das jetzt. Diese Koalition ist handlungs-fähig. Ich danke dem Bundessozialministerium für dieVorlage dieses Gesetzentwurfs, den wir nun zügig bera-ten und beschließen können.
Was ist uns besonders wichtig bei diesem neuen Ge-setz? Wir werden künftig endlich reale Leistungssätzehaben, die anhand der Einkommens- und Verbrauchs-stichprobe festgelegt werden. Asylbewerberinnen undAsylbewerber bekommen dadurch durchschnittlich127 Euro mehr im Monat, um ihren Bedarf zu sichern.Die Sätze waren so lange nicht mehr angehoben worden,dass die Beträge im Gesetzestext sogar noch in D-Markstehen; aber das nur als kleiner Hinweis am Rande.Wir werden die Wartefrist, bis Leistungen in gleicherHöhe wie in der Sozialhilfe erbracht werden, von 4 Jah-ren auf 15 Monate verkürzen. Das ist eine echte Verbes-serung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
Kinder und Jugendliche werden von Anfang an Leis-tungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.Das ist wichtig, weil sie möglichst früh zur Schule gehensollen. Sie sollen sich integrieren können und alle Chan-cen haben. Leistungen für minderjährige Kinder werdennicht mehr gekürzt. Die Erstattung der Kosten für medi-zinische Nothilfe in Eilfällen wie Krankenhaus- undNotfallbehandlungen wird sichergestellt.Ich will ganz besonders auf die Situation von Kindernund Jugendlichen und auf die Gesundheitsversorgung– das war auch schon Thema – eingehen. Wir wollen ineinem zweiten Schritt im Zusammenhang der Reformder EU-Aufnahmerichtlinie die Gesundheitsversorgungvon Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verbessern.
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5308 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Kerstin Griese
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Das ist dringend nötig. Es gab ein paar tragische Fälle, indenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu Todegekommen bzw. schwer krank geworden sind, weil sienicht angemessen behandelt wurden. Ich will aber deut-lich sagen: Das waren Notfälle, die nach § 4 des Asyl-bewerberleistungsgesetzes schon jetzt medizinisch hät-ten versorgt werden müssen. Es ist schlimm, dass dieUmsetzung des Gesetzes in diesen Fällen nicht funktio-niert hat.Wir sollten in den weiteren Beratungen darauf achten,dass gerade Kinder und Jugendliche die medizinischeVersorgung erhalten, die sie brauchen. Ich darf daran er-innern, dass wir uns in der UN-Kinderrechtskonventiondazu verpflichtet haben. Darüber hinaus wollen wir da-für sorgen, dass die notwendige psychologische Behand-lung von traumatisierten Flüchtlingen gewährleistetwird.Ein weiterer für uns wichtiger Aspekt ist: Opfer vonMenschenhandel und Ausbeutung sowie in Deutschlandlebende Menschen, deren Abschiebung aus humanitärenGründen schon länger ausgesetzt ist, werden künftigLeistungen gemäß SGB II oder SGB XII bekommen.Das entspricht der Anerkennung der Realität, dass sielänger bzw. dauerhaft hier bleiben werden. Deshalb istdas ein richtiger Schritt.Mit Blick auf die Beratungen möchte ich auch nochden Punkt ansprechen, dass die Herausnahme einzelnerGruppen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz dieKommunen sehr deutlich entlastet: um 43 MillionenEuro jährlich ab 2016, im nächsten Jahr schon um27 Millionen Euro. Wir sollten im Zuge der Beratungenprüfen, ob es weitere Möglichkeiten gibt, Gruppen vonPersonen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz heraus-zunehmen. Das würde die Kommunen unterstützen. Üb-rigens, liebe Frau Kollegin, Nordrhein-Westfalen machtdas schon lange. Die Landesregierung entlastet undstärkt die Kommunen und hilft ihnen, die Aufgaben, dievor ihnen liegen, zu erfüllen.
Der Bundesrat hat noch weitere Verbesserungen fürFlüchtlinge beschlossen, die wir in einem nächstenSchritt hier vorlegen werden: Vorrang von Geld- vorSachleistungen, Abschaffung der Residenzpflicht nachdrei Monaten Aufenthalt – das ist eines der sinnvollstenVorhaben; wir sollten diese Residenzpflicht endlich ab-schaffen –, Aussetzung der sogenannten Vorrangprüfungbei Arbeitsplätzen. Denn es ist wichtig, dass Asylbewer-berinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge hier eineArbeit aufnehmen können. Wer schon einmal Asylbe-werberheime besucht hat – ich hoffe, dass viele der Kol-leginnen und Kollegen das regelmäßig tun –, weiß, wiepsychisch belastend es ist, nicht arbeiten zu dürfen,nichts zu tun zu haben, quasi zum Rumhängen ver-dammt zu sein. Ein Job ist der erste Schritt zurück insLeben, oft nach dramatischen Monaten, nach Jahren derFlucht, nach Jahren der Angst und Unsicherheit.Zum Gesetzentwurf der Grünen, das Asylbewerber-leistungsgesetz ganz abzuschaffen, sage ich nur kurzzwei Dinge:Erstens. Das klingt ja erst einmal sympathisch, aberwir sollten ernsthaft darüber nachdenken, ob wir sofortund in allen Punkten Menschen, die hier Asyl suchen,mit den Menschen, die länger arbeitslos sind, hinsicht-lich der Leistungen gleichstellen sollten.
Das muss man sich sehr ernsthaft überlegen.Zweitens. In diesem Gesetzentwurf geht es um finan-zielle Fragen, die zwischen Bund und Ländern zu regelnsind. Das wird noch angesprochen werden, wie in derProtokollerklärung des Bundesrates festgehalten wordenist, wenn dazu die Bund-Länder-Finanzgespräche ge-führt werden. In diesen Gesprächen wird insbesondereüber die Gesundheitskosten und die unbegleiteten min-derjährigen Flüchtlinge debattiert werden.Zum Schluss will ich noch ein Wort sagen zu denschrecklichen Vorfällen in Asylbewerberheimen, von de-nen wir gehört haben. Wir wollen seitens des Bundesta-ges mit dieser Gesetzesänderung ein ganz klares Signalaussenden: Uns geht es um die Menschenwürde;
sie ist unantastbar.
Wir dulden nicht, dass Menschen, die aus tiefstem Leidzu uns kommen, gewalttätig, entwürdigend oder herab-lassend behandelt werden. Ich wäre froh, wenn wir unsda einig wären.
Ich will ein Dankeschön an die vielen Ehrenamtlichensenden, die sich tagtäglich um Flüchtlinge kümmern, diemit Kindern lesen und schreiben üben, die mit den Fami-lien kochen, die Kleidung und Möbel besorgen, die siebei Behördengängen begleiten, die Menschen einladen,die hierher geflohen sind. Ich erlebe in meinem Wahl-kreis eine große Welle der Hilfsbereitschaft, des Engage-ments, des Verständnisses für die schwierige Situationder Flüchtlinge.
Wir sollten mit den gesetzlichen Regelungen, die wirhier beschließen, dieses Engagement unterstützen. Indiesem Sinne hoffe ich auf gute Beratungen.Vielen Dank.
Ich schließe die Aussprache.
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Vizepräsident Peter Hintze
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Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzent-würfe auf den Drucksachen 18/2592 und 18/2736 an diein der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge-schlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Dasist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so be-schlossen.Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg,Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneterund der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENDas psychiatrische Entgeltsystem überarbei-ten und das Versorgungssystem qualitativweiterentwickelnDrucksachen 18/849, 18/1713Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind fürdie Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.Ich eröffne die Aussprache. Als erster Rednerin er-teile ich das Wort der Abgeordneten Ute Bertram, CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen undKollegen! Heute rufen wir wieder das Thema PEPP, alsodas pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie undPsychosomatik auf. Aber das Thema hat sich verändert.Der Bundestag hat durch das GKV-Finanzstruktur- undQualitäts-Weiterentwicklungsgesetz die gestaffelten Ein-führungsfristen um jeweils zwei Jahre verlängert. Damitwird PEPP mehr Zeit gegeben, um den hohen Ansprü-chen, die wir an das neue Vergütungssystem stellen, bes-ser gerecht werden zu können. Die Koalition ist nichtmit der Brechstange gekommen. Wir setzen damit be-wusst ein Zeichen, um konstruktiver Kritik entgegenzu-kommen und den optierenden Einrichtungen mehr Zeitzu geben, auf die Ausgestaltung des PEPP Einfluss zunehmen. Allen Beteiligten ist mittlerweile bewusst: Wersich PEPP verweigert, nimmt auf das neue Entgeltsys-tem keinen Einfluss.Das lernende System PEPP konnte in den letzten Mo-naten, seit März, respektabel weiterentwickelt werden.Anfang September hat das Institut für das Entgeltsystemim Krankenhaus, das InEK, die mittlerweile dritte Ver-sion des Entgeltkatalogs für PEPP vorgestellt. Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenver-sicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschafthaben sich Ende des letzten Monats hierauf verständigt.Für 2015 haben wir nun folgendes Bild: Grundlagefür die Kalkulation 2015 sind die Kalkulationsdaten von85 Einrichtungen mit über 205 000 vollstationären undteilstationären Fällen. Das entspricht einer Steigerungvon rund 22 Prozent. Der Umfang der Kalkulationsdatenhat auch in der Psychosomatik zugenommen.Die Vergütungssystematik wird grundlegend verän-dert. Neu ist die Einbeziehung des Entlassungstages indie Kalkulation und die Abrechnung der Entgelte. DieDifferenzierung innerhalb von PEPP erfolgt nun nichtmehr durch Vergütungsstufen, sondern durch eine ein-heitliche Vergütung je Tag in Abhängigkeit von der An-zahl der Berechnungstage. Außerdem werden ergän-zende Tagesentgelte als neue Vergütungselementeeingeführt. Damit kann wechselnder Behandlungsauf-wand im Verlauf einer Behandlung berücksichtigt wer-den. Ich denke, dies alles kann als Zwischenstationdurchaus positiv bewertet werden.
Ein sensibler Punkt im Zusammenhang mit PEPP istdie Beendigung der Geltungsdauer der Psychiatrie-Per-sonalverordnung zum 1. Januar 2019. Das ist mir sehrbewusst. Die Vertragsparteien zum Krankenhausfinan-zierungsgesetz haben bislang die Maßstäbe und Grund-sätze dieser Personalverordnung bei der Vereinbarungdes Budgets und der Pflegesätze zugrunde zu legen. Nuntritt diese Psych-PV zu dem Zeitpunkt außer Kraft, zudem die Konvergenzphase des PEPP einsetzt. Hier wirdnun befürchtet, dass damit ein Einfallstor zum Personal-abbau geschaffen wird.Nach § 137 Absatz 1 c im SGB V ist dem Gemeinsa-men Bundesausschuss die Aufgabe übertragen worden– ich zitiere – „Empfehlungen für die Ausstattung derstationären Einrichtungen mit dem für die Behandlungerforderlichen therapeutischen Personal“ zu beschließen.Diese Befugnis des G-BA tritt damit an die Stelle derPsych-PV, die übrigens auch keine Personalsicherungdarstellt, sondern nur der Budgetfestlegung dient. MitInteresse haben wir auch den Hinweis des G-BA in derSachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss am7. Mai dieses Jahres aufgenommen, der Nachfolgerege-lung der Psych-PV mehr Verbindlichkeit als nur einenEmpfehlungscharakter zukommen zu lassen. Das wollenwir offen prüfen.Freilich heißt das noch nicht, dass ansonsten die Kri-tik an PEPP erloschen wäre. Nach wie vor werden The-sen vertreten, die gerade nicht überzeugen. Gelegentlich– wer weiß, vielleicht auch noch heute hier im Plenum –ist noch zu hören, mit den degressiven Tagessätzen wür-den Fehlanreize gesetzt, die dazu führen, dass Patientenaus ökonomischen Motiven heraus zu früh aus demKrankenhaus entlassen werden. Die Tagessätze bildendie durchschnittlichen Behandlungskosten pro Patientab. Dass sie hierbei einen degressiven Verlauf haben,entspricht dem tatsächlichen Verlauf der Kostenentste-hung.Zu einer Unterversorgung wird es dadurch nicht kom-men. Eher das Gegenteil ist der Fall: Würden Psych-Ein-richtungen Patienten zu früh entlassen, würden sie aufzusätzliche Erlöse verzichten. Das Szenario, ein Patientwerde zu früh aus dem Krankenhaus entlassen, tritt al-lenfalls dann ein, wenn die Aufnahmekapazität einerEinrichtung nicht ausreicht und dem akuteren Fall ge-genüber dem weniger akuten Fall Vorrang eingeräumtwerden muss. Ich möchte denjenigen sehen, der dann an-ders entscheidet. Vor allem aber ist es nicht das Thema
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Ute Bertram
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von PEPP, sondern der gesamten psychiatrischen undpsychosomatischen Versorgungssituation einschließlichder ambulanten Versorgung, die Vorrang gegenüber derstationären Versorgung hat.Mit PEPP wird häufig die Forderung verknüpft, dasseine Verzahnung mit der ambulanten Versorgung sicher-gestellt werden muss. Keine Frage: Die Schnittstellen-problematik zwischen der stationären und der ambulan-ten Versorgung kann PEPP ebenso wenig lösen wie dasjetzige Vergütungssystem. Schließlich geht es hier ja nurum ein Vergütungssystem von Krankenhäusern der Psy-chiatrie und der Psychosomatik.Ich finde es merkwürdig; denn nach § 140 a SGB Vkönnen Verträge für eine übergreifende Versorgung zwi-schen Krankenkassen und den Leistungserbringernlängst geschlossen werden. Diese Vorschrift besteht seitDezember 1999, also seit rund 15 Jahren. Seit Juli 2012wird diese Vorschrift durch § 64 b SGB V flankiert, wo-nach eine sektorenübergreifende Leistungserbringungauch Gegenstand von Modellvorhaben sein kann. Unab-hängig davon, was immer dazu geführt haben mag, dasseine solche Leistungserbringung noch nicht über örtlicheund regionale Insellösungen hinaus entwickelt wordenist, sehe ich hier die Partner im Gesundheitswesen in derPflicht. Ihnen kommt die Aufgabe zu, Parameter für eineintegrierte Versorgung zu entwickeln, die möglichst flä-chendeckend anwendbar sind.Und es ist nicht sachgerecht, PEPP mit der Frage sek-torenübergreifender Leistungserbringung zu befrachten.Dennoch will ich den Akteuren ein wenig auf dieSprünge helfen. Ziel soll ja sein, die Durchlässigkeitzwischen stationärer und ambulanter Versorgung flä-chendeckend einzuführen. Wegen des Grundsatzes „am-bulant vor stationär“ heißt dies, dass ganz überwiegendeine Überleitung von der stationären Versorgung hin zurambulanten Versorgung stattfinden muss. Zwar ist dasauch umgekehrt zu betrachten, aber nicht vorrangig.Weiterhin muss der Grundsatz berücksichtigt werden,dass gerade im Bereich der Psychiatrie und der Psycho-somatik ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwi-schen Patient und Therapeuten bestehen muss. Dasheißt, ein Wechsel in der Person des Therapeuten ist im-mer heikel und sollte möglichst vermieden werden.Zu beachten ist ferner, dass der stationäre Sektor mitangestelltem Personal arbeitet, während der ambulanteSektor freiberuflich geprägt ist. Was folgt hieraus? Wiekönnen diese Feststellungen rechtlich und organisato-risch umgesetzt werden? Hierzu rege ich folgenden Vor-schlag zur Prüfung an: Stationäre Einrichtungen beset-zen den erkannten Personalbedarf im Bereich derPsychotherapeuten mit eigenem Personal nicht zu100 Prozent, sondern beispielsweise zu 85 oder 90 Pro-zent. Der ungedeckte Personalbedarf, der Rest, wird zuden Honorarkonditionen der freiberuflichen Therapeuteneingekauft. So könnte eine sektorenübergreifende Ver-sorgung durch Überlappung gelingen. Aus dem somati-schen Bereich kennen wir dies bereits unter dem Stich-wort „Belegärzte“. Bedenkenträger werden jetzteinwenden, dass dieser Vorschlag mit multiprofessionel-ler Hilfe nicht in Einklang zu bringen ist. Denen ant-worte ich: Das mag ja sein, aber gerade dieser Patienten-kreis, der solche multiprofessionelle Hilfe benötigt, istnicht derjenige, der ambulant weiterbehandelt werdenkann.Um aber auf das ursprüngliche Thema zurückzukeh-ren: PEPP kann für eine Einführung der sektorenüber-greifenden Versorgung zwar nicht der Problemlöser sein,er steht ihr aber auch nicht im Wege.Nach allem bleibt festzustellen: Der heute zur Ab-stimmung anstehende Antrag verkennt die Chancen, diePEPP bietet, und es entspricht einfach nicht dem aktuel-len Stand des neuen Vergütungssystems. Die Karawaneist einfach weitergezogen. Da bleibt nur noch Ableh-nung.Vielen Dank.
Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten
Harald Weinberg, Fraktion Die Linke, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen undKollegen! Zunächst einmal möchte ich Ihnen für die An-regungen danken, die Sie in Ihrer Rede gemacht haben.Ich werde gleich an einigen Stellen sicher andere Ak-zente setzen, aber ich finde es sehr mutig und bemer-kenswert, hier Vorschläge zu machen, wie man die Sek-toren ein Stück weit durchlässiger machen kann. Daswill ich durchaus anerkennen.Ferner möchte ich mich bei den Grünen bedanken,dass wir mit der Beratung dieses Antrags noch einmaldie Gelegenheit haben, über das Entgeltsystem in derPsychiatrie zu reden. Das ist aus unserer Sicht dringendnotwendig. Wir sehen es eher so, dass das gegebenePEPP-System ein Überbleibsel aus schwarz-gelber Ge-sundheitspolitik ist, das der künftige Allianz-VorstandDaniel Bahr gegen den Widerstand der Fach- und Pa-tientenverbände vorangetrieben und sozusagen mit einerErsatzvornahme durchgesetzt hat. PEPP droht aus unse-rer Sicht die Versorgung zu verschlechtern und denWettbewerb unter den Krankenhäusern auf die Psychia-trien auszuweiten. Das lehnen wir ab.
Was Krankenhauswettbewerb bedeutet, können wirheute schon in den nichtpsychiatrischen Krankenhäusernerleben. Die Einführung der Fallpauschalen vor zehnJahren hat dort zu einem Wettbewerb um die meistenOperationen und die guten Risiken geführt. Ob alledurchgeführten Operationen wirklich notwendig sind,darf bezweifelt werden.PEPP ist nicht völlig identisch mit den Fallpauscha-len. Die grundsätzliche Struktur und Ausrichtung sindjedoch ähnlich. Es gibt auch bei PEPP Kalkulationshäu-
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Harald Weinberg
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ser, in denen Durchschnittskosten ermittelt werden, diedann Maßstab, Benchmark für den Wettbewerb der Häu-ser und psychiatrischen Einrichtungen untereinandersind. Es werden dann in der Tat ökonomische Gründesein, die über die Art entscheiden, wie jemand und wielange jemand als psychisch erkrankter Mensch behandeltwird. Über-, Unter- und Fehlversorgung sind damit ausunserer Sicht vorprogrammiert.Dann sorgt PEPP – wir hatten es gerade schon einmal –,zumindest in der bisherigen Fassung, für ein Endemoderner Versorgungsformen, bei denen nicht dasKrankenhaus im Mittelpunkt steht, wie zum Beispiel ge-meindepsychiatrischer Wohneinrichtungen und andererVerzahnungen mit dem ambulanten Bereich; denn durchsolche Einrichtungen verlieren die stationären Einrich-tungen – in Anführungszeichen – gute Kunden. DieLinke ist gegen Markt und Wettbewerb in Krankenhäu-sern, weil das der Orientierung am Patienten und seinemindividuellen Behandlungsbedarf widerspricht. Das giltnoch mehr für die psychiatrische Versorgung.
Der Antrag der Grünen geht aus unserer Sicht inso-fern in die richtige Richtung, als er das Versorgungs-geschehen und den Versorgungsbedarf in den Mittel-punkt stellt und dann erst fragt: Wie soll das Ganzesinnvoll finanziert werden? Was ist dafür ein sinnvollesFinanzierungssystem?CDU/CSU sehen das Finanzierungssystem PEPP ersteinmal als gegeben, als absolut an – mit der Folge, dasssich dann das Versorgungsgeschehen daran anpassensoll. Das ist dann das sogenannte lernende System. DieVerschiebung der Scharfstellung, also die Verschiebungder Einführung, hat dann auch nur den Sinn – das habenwir gerade schon ein bisschen herausgehört –, eine ArtTrainingslager oder Trainingsphase für die Einrichtun-gen zur besseren Anpassung an das PEPP-System zusein. Das lehnen wir allerdings grundsätzlich ab.
Die SPD war vor der Wahl im letzten Jahr strikt gegendie Einführung von PEPP. Ich bin gespannt, was dieKoalition aus dieser Gemengelage machen wird. In denBeratungen in den Ausschüssen haben wir gesehen, dassdie SPD ihre Positionierung verändert hat.Wir haben aber auch erlebt, dass der Druck von au-ßen, der Druck von den Verbänden, den Gewerkschaf-ten, den Krankenhäusern, den Linken und den Grünendazu geführt hat, dass die Optionsphase verlängert wor-den ist und dass wir ein Moratorium von zwei Jahren ha-ben werden. Wir meinen, dass wir diese zwei Jahrenutzen müssen, um generell noch einmal darüber nach-zudenken, wie wir die psychiatrische Versorgung, undzwar auch in der Verzahnung der Sektoren und Versor-gungsstrukturen, zusammenbringen.
Wenn ich der SPD etwas raten darf: Auch wenn esschwerfällt, bleiben Sie bei der Position, dass PEPP einFehler ist und dass es nicht eingeführt werden darf. Las-sen Sie sich nicht aus Koalitionsräson zu einer Entschei-dung gegen Ihre Überzeugung treiben, die den psychischkranken Menschen schaden wird.Noch ein Wort zu dem Antrag der Grünen. DerAntrag benennt die Probleme aus unserer Sicht völligkorrekt. Der Grundansatz, von der Versorgung aus zudenken, geht in die richtige Richtung. Er ist jedenfallsbesser als alles, was wir bisher von der Koalition vorge-legt bekommen haben. Insofern werden wir ihm zustim-men.Vielen Dank.
Der Kollege Dr. Karl Lauterbach hat für die SPD-
Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnenund Kollegen! Zunächst einmal muss man den Grünendafür danken, dass sie den Antrag eingebracht haben. Esist aber klar, dass wir dem Antrag nicht zustimmen kön-nen, weil in dem Antrag nur das gefordert wird, was wirohnedies tun.
Wir haben bei der Fraktionsklausur auf dem Peters-berg beschlossen, dass wir hart prüfen, ob PEPP derrichtige Weg ist. Wenn PEPP der richtige Weg ist, wer-den wir es so modifizieren, dass wir wichtige Probleme,die in dem Antrag der Grünen beschrieben worden sindund die auch uns bekannt sind, innerhalb des Systemsbearbeiten.Somit ist der Antrag der Grünen nicht falsch. Er istauch hilfreich, weil er noch einmal auf die Probleme hin-weist. Aber er ist überflüssig, weil wir im Prinzip zudem aufgefordert werden, was wir schon tun. Übrigensgeschieht dies, Herr Weinberg, nicht auf Druck der Grü-nen, sondern schlicht und ergreifend aus Überzeugungheraus. Das gilt für die gesamte Große Koalition, auchfür die Union.
Nur zur Erinnerung: Die Beschlusslage der Fraktionist die, dass wir prüfen, ob PEPP grundsätzlich weiter-verfolgt wird, und, wenn es weiterverfolgt wird, welcheVeränderungen im System notwendig sind, damit dieNebenwirkungen, die Sie hier einigermaßen eloquentbeschrieben haben, nicht eintreten. Das ist die Be-schlusslage. Nichtsdestotrotz will ich die Gelegenheit er-greifen, noch einmal im Detail auf ein paar Punkte ein-zugehen. Aus meiner Sicht haben wir in der Struktur derpsychiatrischen Versorgung in Deutschland derzeit einpaar Grundprobleme, die wir lösen müssen. Ich gehe in
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Dr. Karl Lauterbach
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der Kürze der Zeit auf einige wichtige Grundproblemeein.Erstens. PEPP selbst ist ein Vergütungssystem; es istkeine Strukturreform in der Psychiatrie. Das ist eineKlarstellung. Die Frage ist, ob wir zuerst die Strukturre-form durchführen und dann das Vergütungssystem än-dern sollen oder ob man das gleichzeitig machen kann.Aber es umgekehrt zu machen, wie Kollege Weinbergunterstellt hat, ist nie angedacht gewesen. Die Einfüh-rung von PEPP hat nie bedeutet, dass wir parallel dazuplanen, die Arbeit an notwendigen Strukturreformen inder Psychiatrie einzustellen. Das hat nie zur Debatte ge-standen. Von daher ist das eine Unterstellung.
Zweitens. Wir haben eine wichtige Problematik imBereich der niedergelassenen Psychiatrie. Dort verdrängtimmer mehr die lukrative Richtlinienversorgung diekurzinterventionelle klassische Psychotherapie oder dieklassische Interventionspsychiatrie. Das ist von großerBedeutung. Denn hier wird zum Teil sehr viel Geld beigeringem Erfolg ausgegeben, und diejenigen, die drin-gend eine kurzfristige ambulante Versorgung benötigen,bekommen diese nicht, weil die Plätze fehlen.In der Tat wandern immer mehr niedergelasseneHausärzte bzw. Allgemeinärzte und auch Fachärzte indie Richtlinientherapie ab, und zwar aus ökonomischenGründen, weil sich die klassische Versorgung nicht mehrlohnt. Daran müssen wir arbeiten. Das ist das zweiteProblem.Das dritte Problem ist: Im Bereich der stationärenVersorgung nimmt die Zahl der psychosomatischenHäuser und auch die psychosomatische Betreuung zu,derweil sich die regionale Versorgung in der Psychiatrieverknappt. Das hat dazu geführt, dass zwar Betten abge-baut worden sind, aber die Kosten um mehr als ein Drit-tel gestiegen sind und gleichzeitig die Wartezeiten aufeinen dringend notwendigen Platz in der stationären Ver-sorgung in der Regionalversorgung sich immer weiterausgedehnt haben – auf über sechs Wochen –, sodassviele Patienten mit einer erheblichen Verzögerung in dieVersorgung kommen. Das hat zur Folge, dass die Thera-pie verspätet und in schlechterer Qualität erfolgt.Innerhalb der psychiatrischen Versorgung haben wirveraltete Leitlinien. Das betrifft insbesondere die Psy-chotherapie in der stationären Versorgung, insbesonderebei der unipolaren Depression, aber nicht nur dort. Dortwird zu wenig Psychotherapie gemacht. Die Kosten wer-den nicht erstattet, und die Leitlinienentwicklung, ge-schweige denn die eigentliche Versorgung in der Psychi-atrie erfolgen nicht in dem notwendigen Tempo.Das nächste Problem ist, dass wir in den Leitlinienderzeit eine zu geringe Verankerung in der evidenzba-sierten Medizin sehen. Die Leitlinien sind zum Teil nachdem Konsenssystem entwickelt. Sie sind auch weder in-terdisziplinär noch sektorenübergreifend. Wir braucheninterdisziplinäre, sektorenübergreifende, evidenzbasierteLeitlinien. Wir haben jetzt sektorenspezifische, nichtevidenzbasierte und nicht interdisziplinäre Leitlinien.Das ist das Problem. Es ist übrigens sehr wichtig, dass esgelöst wird. Denn nur auf der Grundlage solcher Leitli-nien lassen sich die Strukturen entwickeln, die wir ent-wickeln müssen, wie die Grünen angemahnt haben.Ich komme zum Schluss. Wir werden Ihnen die der-zeit von uns geprüften Vorschläge – wir haben die Fach-verbände um Vorschläge gebeten, und wir haben derzeitauch eigene Alternativvorschläge zu PEPP oder zu einerStrukturreform mit und ohne PEPP in Vorbereitung – inKürze vorstellen können. Aber was die Lösungen angeht– wir haben vor wenigen Wochen einen entsprechendenBeschluss gefasst; das war einer der ersten wichtigenBeschlüsse, zu denen wir fraktionsübergreifend gekom-men sind –, werden wir Gegenvorschläge vorlegen.Bei allem Respekt: Ihr Antrag enthält keinen Gegen-vorschlag. Darin werden die bekannten Probleme be-nannt, aber es gibt keinen konkreten Gegenvorschlag,der die gerade benannten Probleme lösen würde.Wir werden das also machen, und wir müssen es ma-chen. Denn Menschen, die psychiatrische Versorgungbrauchen, können sich nicht gegen die falsche Therapiewehren. Sie sind keine Kunden. Sie sind auf eine zuver-lässige, wohlmeinende und gute Versorgung mehr ange-wiesen als jeder andere.
Wenn ihre Behandlung schlecht ist, dann hat das beson-ders gravierende Konsequenzen. Daher ist jede Ökono-misierung dieses Feldes falsch und wird von uns abge-lehnt. Daran werden wir uns messen lassen.
Das Wort hat die Kollegin Maria Klein-Schmeink fürdie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolle-ginnen und Kollegen! Wir Grüne stellen heute unserenAntrag zur Abstimmung, wohl wissend, dass er, obwohler viele gute Argumente enthält – das ließ sich den ver-schiedenen Wortbeiträgen schon entnehmen –, abgelehntwird, wahrscheinlich und ziemlich sicher gegen dasGewissen und die fachliche Einschätzung der SPD-Fraktion, zum Glück nicht mit Unterstützung der Lin-ken. Wir sind uns eigentlich einig, dass eine wirklicheReform im Bereich der Psychiatrie und der Versorgungim Bereich der Psychosomatik in Deutschland benötigtwird.
Nur Sie von der Union haben sich darauf festgelegt, alsErstes ein pauschales Entgeltsystem einzuführen. Siesind nicht bereit, den langwierigen, rund zehn Jahre dau-ernden Prozess der Einführung eines rein fiskalischenSystems mit einer wirklichen Weiterentwicklung derVersorgung für diejenigen zu verbinden, die psychisch
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Maria Klein-Schmeink
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krank sind und therapeutische Hilfe und soziale Beglei-tung brauchen. Das ist der eigentliche Punkt, der hiereine Rolle spielt.
Karl Lauterbach, es geht nicht darum, zu entscheiden– ähnlich wie bei Henne und Ei –, ob zuerst eine Struk-turreform durchgeführt oder ob zuerst ein neues Entgelt-system geschaffen werden soll. Natürlich muss beidesHand in Hand gehen. Die momentane Beschlusslage er-laubt lediglich, das Entgeltsystem auf den Prüfstand zustellen. Im Rahmen des FQWG ist von SPD und Unionnoch vor der Sommerpause beschlossen worden, dassdie Krankenhäuser, die aufgrund des jetzigen, auch vonder SPD infrage gestellten und kritisierten Entgeltsys-tems kalkulieren, sogar finanzielle Anreize erhalten. Daswird dazu führen, dass die Union später sagen wird: Daschon so viele Krankenhäuser auf dieses Entgeltsystemumgestiegen sind, können wir das nicht mehr ändern. –Genau das werden wir in zwei Jahren wahrscheinlicherleben. Ich hoffe, dass dem nicht so ist und dass derWeg der SPD, den sie sich ausgehandelt hat, zumindestein anderes, alternatives Entgeltsystem zu überprüfen,tatsächlich Wirklichkeit wird, sodass wir die Chance ha-ben, über ein anderes, bedarfsgerechtes Entgeltsystem zudiskutieren.
Sie haben zwar darauf hingewiesen, dass es auf dereinen Seite um die Finanzierung und auf der anderenSeite – unbestritten – um die Deckung des Weiterent-wicklungsbedarfs geht. Aber Sie bleiben die Antwortdarauf schuldig, wann Sie eine Veränderung der Versor-gungsstrukturen angehen wollen, mit welchen MittelnSie das machen wollen und wie Sie dafür sorgen wollen,dass das künftige und mit so viel Mühe erstellte Entgelt-system für die stationäre Versorgung geeignet ist, sekto-renübergreifende Versorgungsmodelle dauerhaft zu fi-nanzieren. Diese Antwort bleiben Sie uns komplettschuldig. Das ist ein großer Fehler Ihres Vorgehens.
Weiterhin fehlt die Sicht auf die Gesamtversorgung.Wie sieht der Bedarf der jeweiligen Patientengruppen ei-gentlich aus? Was brauchen sie denn? Was brauchen sieim der stationären Versorgung vorgelagerten Bereich?Haben wir tatsächlich ambulante Krisensysteme? Habendie Betreffenden die Möglichkeit, schnell Zugang zupsychotherapeutischer Unterstützung zu bekommen?Halten wir, wenn sich abzeichnet, dass ein Mensch psy-chisch erkrankt oder in eine Krise gerät, zum Beispieleine ausreichende Anzahl an Krisenpensionen im ambu-lanten Sektor vor? All das haben wir nicht. Sie sehen alldas auch nicht in Ihren Planungen vor. Das ist ein großesVersäumnis. Das gehört dringend angegangen.
Das Gleiche muss für die stationäre Versorgung gel-ten. Auch da müssen wir fragen: Wie bekommen wir eshin, dass der Übergang von stationärer Versorgung hin inden Alltag, in die Familie und zurück an den Arbeits-platz mit dem therapeutischen Personal angegangenbzw. von ihm begleitet werden kann, das schon in derKlinik für diese Menschen in der Krise zuständig war?Auch das ermöglichen Sie auf dieser Basis – so, wie Siees jetzt gestrickt haben – nicht. Das gibt es bestenfalls inForm von Modellvorhaben. Sie sind aber so halbherzigausgestaltet, dass man auf ihrer Grundlage keine zukünf-tige Versorgungsstruktur entwickeln kann.Genau diese Chance ist verpasst worden. Das ist sehrschade. Ich hoffe, dass wir hier in zwei Jahren noch ein-mal neu über ein Entgeltsystem diskutieren können, dasvon wirklich tragfähigen Elementen für eine andere Ver-sorgungsstruktur begleitet wird. In diesem Sinne hoffeich, dass Sie noch einmal ein bisschen nachdenken. Mor-gen ist der Tag der seelischen Gesundheit. Das wäre in-sofern eigentlich ein guter Tag, die gesamte Versor-gungsentwicklung weiter voranzubringen.Danke schön.
Für die CDU/CSU-Fraktion hat die Kollegin Emmi
Zeulner das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen undKollegen! In psychiatrischen Einrichtungen in Deutsch-land werden jährlich 1,1 Millionen Patienten behandelt.Die Art psychischer Erkrankungen hat sich gewandelt.Die Zahl der Patienten steigt und wird nach der jetzigenPrognose noch weiter steigen. Sicherlich kennt jeder vonuns in seinem Bekanntenkreis oder in seiner Familie je-manden, der entweder in der Vergangenheit an einer psy-chischen Krankheit litt oder heute unter dieser leidet.Den Betroffenen sowohl im ambulanten wie auch imstationären Bereich die bestmögliche Versorgung zuteil-werden zu lassen, ist Aufgabe unseres Gesundheitssys-tems und somit Auftrag an uns Gesundheitspolitiker.Stationäre und teilstationäre psychiatrische Einrichtun-gen müssen sich weiterentwickeln. Es gilt, Qualität zugarantieren und gleichzeitig Transparenz zu schaffen.Aus diesem Anliegen heraus haben wir 2012 das pau-schalierende Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psy-chosomatik – kurz PEPP – eingeführt. Dieses System istoffen für Verbesserungen und entwickelt sich mit demInput der Leistungserbringer stetig weiter. Auch diePolitik darf sich nicht zurücklehnen, sondern muss wei-terhin an der stetigen Verbesserung des Systems arbei-ten.Die Einführung von PEPP stieß damals und stößtauch heute noch auf Widerstände. Zahlreiche Bedenkenwurden von Patientenvertretern, Leistungserbringernund Verbänden geäußert.Seien Sie versichert, dass ich das jetzige PEPP weiter-hin nicht als der Weisheit letzter Schluss ansehe; aber ich
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Emmi Zeulner
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erkenne auch Fortschritte, die bei der Weiterentwicklungdes Systems gemacht wurden. Denn sowohl die Politikals auch die Selbstverwaltung haben auf die vielfach ge-äußerte Kritik an PEPP reagiert. Deshalb sehe ich einigeder Forderungen als erfüllt an.Als Erstes möchte ich die Forderung nach mehr Zeitund somit nach einer Verlängerung der Optionsphaseaufgreifen. Auch ich bin der Meinung: Bei einer so tief-greifenden Neuerung, wie sie das PEPP mit sich bringt,gilt es, nichts zu überstürzen und die Häuser Schritt fürSchritt mit PEPP vertraut zu machen. Aus diesemGrunde haben wir – nicht nur die Linken und die Grü-nen, sondern alle hier im Parlament Anwesenden – be-schlossen, die Optionsphase um zwei Jahre zu verlän-gern und dementsprechend auch die nachfolgendenPhasen später zu beginnen. Diese verlängerte Frist gibtden Einrichtungen die Chance, das neue System zu er-proben, ohne dass für sie die befürchteten finanziellenNachteile entstehen. Um Anreize für eine Beteiligungam neuen System zu schaffen, kommt den teilnehmen-den Häusern in der Optionsphase die doppelte Grund-lohnrate zugute. Diesen Anreiz halte ich für eine gute In-vestition, denn der Erfolg von PEPP hängt entscheidendvon der Beteiligung der Krankenhäuser ab.
Es sei in aller Klarheit gesagt: Nur wer mitmacht, kannauch gestalten.Ein weiterer Kritikpunkt, der bereits von der Selbst-verwaltung gelöst wurde, ist die Abschaffung der De-gression in der Vergütung. Die Sorge, Patienten könntenaus ökonomischer Motivation heraus frühzeitig entlas-sen werden, habe auch ich geteilt. Anders als bei somati-schen Erkrankungen ist der Verlauf psychischer Erkran-kungen nur schwer vorhersehbar. Nicht bei jedemPatienten stellt sich am Tag X eine Besserung ein. Dreh-türeffekte wären eine mögliche Folge dieser Degressiongewesen. Die Selbstverwaltungspartner sind ihrer Ver-antwortung nachgekommen und haben diesen Kritik-punkt mit ihrem Beschluss vom April ausgeräumt. Dierasche Umsetzung durch das InEK im aktuellen Katalogbegrüße ich ausdrücklich. Die Degression wurde, auchdurch die Möglichkeit der Abrechnung des Entlassungs-tages, weitgehend abgeschafft.Als dritten Punkt haben wir die individuelle Betreu-ung Schwerstkranker deutlich verbessert. Wir sind unsalle einig: Bestimmte Diagnosen verlangen eine beson-ders intensive Betreuung. Auch dieser Aspekt war zuwenig in dem alten Entgeltkatalog berücksichtigt. Beibesonders schweren Verläufen ist eine Eins-zu-eins-Be-treuung oder eine Intensivbehandlung des Patienten er-forderlich, was mit dem neuen Katalog gewährleistetwird. So ist es zukünftig Einrichtungen möglich, im Ein-zelfall bedarfsgerecht ein Zusatzentgelt abzurechnen.Schließlich hat sich die Selbstverwaltung zum Zielgesetzt, den Dokumentationsaufwand zu reduzieren.PEPP darf nicht zum Bürokratiemonster werden. Nunmüssen wir sicherstellen, dass auch dieser Aspekt zeit-nah umgesetzt wird.Mit dem angestoßenen Entwicklungsprozess habenwir gezeigt, dass die Aussage, PEPP sei ein lernendesSystem, keine leeren Worte sind. Immer noch gibt esKritikpunkte. Diesen müssen wir uns selbstverständlichstellen und die Entwicklung von PEPP auch weiterhinaufmerksam und kritisch verfolgen. Nur im Dialog mitden Beteiligten kann es uns gelingen, das SchulkindPEPP zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.Allen Beteiligten steht es zum einen offen, Vor-schläge zur Weiterentwicklung von PEPP beim InEKeinzubringen. Ich appelliere, diese Möglichkeit auchwahrzunehmen. Zum anderen hat das BMG einen struk-turierten Dialog angestoßen. Verbände, Selbstverwal-tung und Kalkulationshäuser sind aufgerufen, ihre Er-fahrungen mit dem neuen Entgeltsystem einzureichen.Auf Basis dieser Stellungnahmen werden wir das Sys-tem überprüfen und gegebenenfalls den Empfehlungenanpassen.Jedoch sehe ich auch noch Potenzial bei der Ausge-staltung von PEPP. Ich erkenne die Gefahr der Selektionvon Patientengruppen. In der Zeit, die wir durch die ver-längerte Optionsphase gewonnen haben, müssen wir un-bedingt überprüfen, ob das neue System Anreize zu ei-ner solchen Selektion setzt. Sollten sich diese Bedenkenbestätigen, so gilt es, unbedingt gegenzusteuern. Was si-cherlich niemand will, ist ein Wettbewerb unter denHäusern um die lukrativsten Diagnosen.
Schließlich wird besonders oft auch die Angst anmich herangetragen, mit PEPP gehe ein Personalabbaueinher. Eine ausreichende Personalausstattung ist füreine gute Patientenversorgung unabdingbar. Bereitsheute lässt sich jedoch in manchen Bereichen der Psych-iatrie eine Unterversorgung mit Personal beobachten,wie das Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psy-chotherapie – kurz KCPP – feststellte. Besonders in densensiblen Bereichen der Kinder- und Jugendpsychiatrieund der Gerontopsychiatrie müssen wir eine ausrei-chende Versorgung mit Personal sicherstellen.Es ist klar: Personalpolitik darf nicht auf dem Rückender Patienten ausgetragen werden. Diesen gefährlichenZusammenhang hat das KCPP in einer Studie festge-stellt. Demnach ist eine Zunahme im Off-Label-Use vonNeuroleptika in der stationären Versorgung von Kindernund Jugendlichen zu beobachten. Nach Auffassung desKCPP könnte dieser Off-Label-Use durch ein Mehr anpsychotherapeutischer und damit personalintensiver Be-handlung eingedämmt werden.Auch im Bereich der Gerontopsychiatrie wurde eineunzureichende aktivierende Pflege festgestellt. Eine aus-reichende Versorgung mit Personal müssen wir im Sinneder Patientengesundheit unbedingt gewährleisten.
Aus diesem Grund wird der Gemeinsame Bundesaus-schuss eine Personalrichtlinie erarbeiten, um auch nachAuslaufen der Psych-PV keine Lücken entstehen zu las-sen.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5315
Emmi Zeulner
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Ich wünsche mir, dass diese Vorgaben nicht nur rei-nen Empfehlungscharakter haben, sondern mit einer hö-heren Verbindlichkeit einhergehen; denn die Ärzte, Psy-chotherapeuten, Pfleger und Heilmittelerbringer stellendie wichtigste Säule in der Versorgung der Patienten dar,sowohl im somatischen als auch im psychiatrischen Be-reich.Selbstverständlich muss das langfristige Ziel – und dasind wir uns alle einig – eine sektorenübergreifende Ver-sorgung sein. Die Schnittstellen zwischen ambulanterund stationärer Behandlung müssen besser verzahnt wer-den. Ohne eine leistungsgerechte Vergütung ist jedocheine sektorenübergreifende Versorgung nicht möglich.Es gilt: viel erreicht, noch viel zu tun.
Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dirk
Heidenblut das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolle-gen! Liebe Zuhörerinnen und liebe Zuhörer! Man kanndem PEPP viel nachsagen, aber eines sicher nicht, näm-lich dass es keinen Drive in die Diskussion rund um dieVersorgungsfrage im psychiatrischen Bereich bringenwürde. Das ist eigentlich auch gut so; denn wir braucheneine weitere Diskussion über die Frage der Versorgungs-struktur, was ein Teil der Überschrift des Antrags ist.
Die Frage ist nur – das haben schon einige der Vor-rednerinnen und Vorredner gesagt –, ob wir diese Dis-kussion nun zwingend entlang eines Entgeltsystems alsDreh- und Angelpunkt führen müssen oder ob wir sienicht ganz grundsätzlich zu führen haben.Dieser Antrag setzt durchaus beim PEPP, also beimEntgeltsystem, an. Ich will das, was Karl Lauterbachschon gesagt hat, wiederholen: Natürlich gab und gibt esProbleme. Natürlich ist es so, dass wir über vernetzteStrukturen, über die Frage der individuellen Versorgung,der individuellen Ansprüche nachdenken müssen unddass wir angemessene Voraussetzungen schaffen müs-sen. Über 30 Jahre nach der Psychiatrie-Enquete sindwir an dieser Stelle gefordert, sicherzustellen, dass sichentsprechende weitere Maßnahmen ermöglichen lassen.
Was den Antrag angeht, haben wir ja längst reagiert;denn zumindest Teile des Antrags sind – das werdennicht einmal Sie von der Hand weisen können – de factobeschlossen, etwa die Verlängerung der Optionsphaseund damit im Übrigen auch die Verlängerung der Psych-PV. Beide Punkte sind in Ihrem Antrag angesprochen,wenn mich nicht alles täuscht.Wir haben das Ganze – Karl Lauterbach hat das sehrdeutlich gesagt – mit einem klaren Prüfauftrag versehen,der eben nicht festschreibt, dass alles so bleiben muss,wie es ist, sondern der durchaus dafür sorgt, dass wirauch prüfen, welche Alternativen sich ergeben, welcheMöglichkeiten sich ergeben, um zu schauen, wie dasVersorgungssystem vernünftig ausgestaltet werden kann.Vor diesem Hintergrund kann man nur sagen: Wir habenkeine Chancen verpasst, wie Sie so schön gesagt haben.Das mag in der Vergangenheit passiert sein. Für michwie vielleicht für einige andere ist es etwas frustrierend,dass § 64 b SGB V da nicht längst viel mehr Kraft ent-faltet hat. Aber wir haben mit der Verlängerung der Opti-onsphase, mit dem Prüfauftrag und mit der klaren Maß-gabe, dass wir uns an den Ergebnissen dieser Prüfungmessen lassen werden, Chancen geschaffen und keineChancen verpasst. Das muss man deutlich festhalten.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Psych-PV sagen.Natürlich ist es für uns völlig klar, dass Personalbemes-sung gerade an dieser Stelle, gerade im psychiatrischenBereich – da, wo auf Eins-zu-eins-Ebene gearbeitetwird, wo ein besonderes Verhältnis zwischen demjeni-gen, der behandelt, demjenigen, der pflegt, demjenigen,der betreut, und dem psychisch Erkrankten besteht –,eine zentrale und wichtige Frage ist.
Aber es ist natürlich nicht damit getan, die Psych-PVschlicht zu verlängern, sondern wir müssen dafür sorgen,dass es moderne und vernünftige Strukturen gibt. Umnur ein Beispiel zu nennen – ich denke, das ist Ihnen al-len bekannt –: Die Psych-PV deckt zum Beispiel den Be-reich der Psychotherapie im stationären Bereich über-haupt nicht hinlänglich ab. Das heißt, selbst einehundertprozentige Erfüllung der Psych-PV würde imZweifel an dieser Stelle zwingenden Nachholbedarf gel-tend machen.
Wir gehen durchaus davon aus, dass der G-BA, derim Moment das Heft des Handelns in der Hand hat – dieKollegin hat es gesagt –, hier Vernünftiges vorlegenwird. Dazu ist er aufgefordert; da ist er gefordert. Wasdie Frage der Verbindlichkeit angeht, da werden wir imZweifel allerdings nachschärfen müssen; denn natürlichmuss seine Empfehlung verbindlich und nicht schlichtsein. Denn nur so wird am Ende auch etwas gemacht.
Wir müssen aber auch sicherstellen, dass die Verbind-lichkeit eingehalten wird. Wir wissen alle: Selbst diePsych-PV wird bis zum heutigen Tage, was die hundert-prozentige Ausschöpfung angeht, nicht wirklich einge-halten.Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Überhauptkeine Frage: Wir müssen am Versorgungssystem weiterarbeiten. Wir müssen das auch im Hinblick auf die Frageder Gemeindepsychiatrie und andere Aspekte tun. Das
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5316 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Dirk Heidenblut
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allerdings allein an PEPP aufzuziehen, ist nicht der rich-tige Weg. Um es deutlich zu sagen: Wenn wir, die SPD,hier vorangehen, dann tun wir das nicht etwa gegen dasGewissen, sondern mit dem Wissen, Frau Klein-Schmeink, dass wir bereits die richtigen Schritte gegan-gen sind und dass wir ein System vorlegen werden, dasam Ende allen Beteiligten helfen wird.Vielen Dank.
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Das psychiatri-
sche Entgeltsystem überarbeiten und das Versorgungs-
system qualitativ weiterentwickeln“. Der Ausschuss
empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 18/1713, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Drucksache 18/849 abzulehnen. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der Fraktion Die Linke angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Bundes-
besoldungs- und -versorgungsanpassungsge-
setzes 2014/2015
Drucksachen 18/1797, 18/2136
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses
Drucksache 18/2639
– Bericht des Haushaltsausschusses
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/2641
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Wir warten noch einen Moment, bis die notwendigen
Umgruppierungen in den Fraktionen abgeschlossen sind. –
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Oswin Veith für die CDU/CSU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meinesehr verehrten Damen und Herren! Dass wir heute einenGesetzesvorschlag zur Verbesserung der Beamtenbesol-dung debattieren, begrüße ich sehr.Anfang des Jahres fanden die Tarifverhandlungen fürdie Beschäftigten im öffentlichen Dienst statt. Dort ei-nigte man sich nach schwierigen Verhandlungen auf dieErhöhung der Löhne. Nun steht die Übertragung der dorterzielten Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst un-ter anderem auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbe-amten, Polizistinnen und Polizisten sowie Soldatinnenund Soldaten an.Besonders freut es mich, dass die Regierungskoalitioneinen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die Zustimmungaller hier im Haus vertretenen Fraktionen gefunden hat.Trotz meist kollegialer Harmonie und immer fröhlicherSitzungsleitung unseres Vorsitzenden im Innenausschuss– das darf man hier ja auch einmal sagen – kommt es auchbei uns im Ausschuss nicht so oft vor, dass wir etwaseinstimmig beschließen. Bei der Besoldung unserer Be-amten, Richter, Polizisten und Soldaten sowie den Bezü-gen der Versorgungsempfänger sind wir uns aber einig,und das ist auch gut so.Einig sind wir uns in dem Punkt, dass die getroffenenTarifvereinbarungen für die Bediensteten des öffentli-chen Dienstes schnell und auch inhaltsgleich unseren be-amteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugutekom-men müssen – und das aus gutem Grund. Aus Artikel 33Absatz 5 des Grundgesetzes ergibt sich das Alimenta-tionsprinzip als einer der hergebrachten Grundsätze desBerufsbeamtentums. Es verpflichtet den Dienstherrn,Beamten während des aktiven Dienstes und im Ruhe-stand einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen.Aus § 14 Bundesbesoldungsgesetz und aus § 70 Bundes-versorgungsgesetz ergibt sich für den Gesetzgeber dieVerpflichtung, die Bezüge der Beamten, Soldaten undRichter des Bundes sowie der Versorgungsempfänger re-gelmäßig an die allgemeinen wirtschaftlichen und finan-ziellen Verhältnisse anzupassen, und das tun wir heute.Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregie-rung zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpas-sungsgesetz 2014/2015, den wir heute in zweiter unddritter Lesung und damit abschließend beraten, sichertallen Statusgruppen des öffentlichen Dienstes des Bun-des eine gleichgerichtete Bezügeentwicklung zu. Das istsowohl ein in die Zukunft gerichtetes Zeichen als auchein klares Signal unserer gelebten Verantwortung.
Mit der zeit- und inhaltsgleichen Umsetzung des Ta-rifabschlusses zeigen wir, dass wir um den Wert der Ar-beit wissen, die unsere Bundesbeamten tagtäglich ver-richten. Die Beamtinnen und Beamten leisten einenelementaren Beitrag zum Gemeinwohl und zum Erfolgs-kurs unseres Landes, indem sie ein breites Spektrum anöffentlichen Dienstleistungen abdecken. Ja, sie managentagtäglich in unserem Auftrag sehr erfolgreich unserLand.Dass dies geschätzt wird, muss auch zum Ausdruckgebracht werden. Unsere Beamten sorgen nicht nur füreinen reibungslosen Ablauf in der Verwaltung, vollzie-hen unsere Gesetze, sprechen Recht, verteidigen unseraller Freiheit nicht nur am Hindukusch, sondern bewah-ren auch unser Hab und Gut sowie unsere Sicherheit und
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5317
Oswin Veith
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Ordnung jeden Tag aufs Neue, und zwar im In- und Aus-land. Ohne diesen Einsatz wäre vieles nicht möglich.
Trotz vieler Reformen, Neuorganisationen, Aufgabener-weiterungen, Stellenkürzungen und Überstunden, die diePolizei, die Soldaten und die Beamten in den letzten Jah-ren durchmachen mussten, haben sie unter vollen Segelnmit oftmals wackeliger Takelage Kurs gehalten, unseremLand treu und loyal gedient und so uns alle nach vorngebracht. Dafür gebühren Dank und Anerkennung.
Wir alle sollten uns deshalb so gut funktionierenderBehörden und Dienststellen in unserem Land glücklichschätzen. Das ist ein unschätzbarer Standortvorteil fürDeutschland, was wir im Vergleich mit unseren EU-Nachbarn und vor allem angesichts bei uns bewältigterKrisen auch immer wieder merken.In Zahlen ausgedrückt ist der Gesetzesinhalt – wieschon in den Jahren zuvor – die lineare Anhebung derDienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten: in ei-nem ersten Schritt, rückwirkend zum 1. März 2014, um2,8 Prozent und im zweiten Schritt zum 1. März 2015um 2,2 Prozent. Für die Grundgehälter gilt eine Erhö-hung um mindestens 90 Euro.Bei den Anwärtergrundbeträgen gehen wir ebenfallsin zwei Schritten vor und erhöhen diese in einem erstenSchritt um 40 Euro, rückwirkend zum 1. März 2014, undin einem zweiten Schritt zum 1. März nächsten Jahresum weitere 20 Euro.Bereits in der letzten Wahlperiode wurde der Tarifab-schluss entsprechend auf die Beamtenbesoldung übertra-gen. Wir gehen diesen Weg nun weiter und setzen damitein klares Signal für die Attraktivität und Zukunftsfähig-keit unseres öffentlichen Dienstes und damit auch unse-res Staates.Mit dem heute zur Debatte stehenden Gesetz kommenwir unserer Verantwortung nach und erfüllen mit derÜbertragung der Tarifergebnisse – neben einer Anpas-sung der Besoldung an die wirtschaftlichen Verhältnisseder Gegenwart – noch eine weitere Funktion: Wir begeg-nen den Auswirkungen des Demografiewandels, derdem öffentlichen Dienst in Zukunft erhebliche Problemebereiten wird, wenn wir nicht gegensteuern.Der Wettbewerb um die besten Köpfe in unseremLand ist längst in vollem Gange, und dieser ist ange-sichts einer sich stetig verändernden Altersstruktur undeiner zurückgehenden Zahl an Kindern eine der größtenHerausforderungen für unseren öffentlichen Dienst. Esist ein offenes Geheimnis, dass eine Abwanderung derFachkräfte in die Privatwirtschaft droht. Dies ist keinfernes Zukunftsszenario, sondern bereits jetzt spürbar.Das wird mir auch von allen Seiten berichtet.Der Bund als Dienstherr von rund einer halben MillionBeschäftigten im öffentlichen Dienst auf Bundesebene be-rücksichtigt bereits jetzt diese Herausforderungen. Der öf-fentliche Dienst in Deutschland ist in zweifacher Hin-sicht vom demografischen Wandel betroffen. Zum einensind der immer stärker umkämpfte Arbeitsmarkt und dieGewinnung geeigneten Nachwuchses für die unter-schiedlichsten Aufgaben der Verwaltung zu nennen.Zum anderen muss der öffentliche Dienst aber auch denälter werdenden Beschäftigten gerecht werden. Eine de-mografiegerechte Personalpolitik ist daher für alle Ebe-nen der Verwaltung von stets wachsender Bedeutung.Das schließt – trotz aller haushaltspolitisch gebotenenSparmaßnahmen – eine aufgabengerechte Personalaus-stattung bei Verwaltung, Polizei, Justiz und auch Bun-deswehr ein.Mit der kontinuierlichen Übertragung der Tarifer-gebnisse setzen wir ein richtiges Signal für die Bundes-beamten und auch die zukünftigen Arbeitskräfte. Wirzeigen, dass die Teilhabe unserer Beamten am wirt-schaftlichen Erfolg unseres Landes einen wichtigen Stel-lenwert hat.Eine gute Ausbildung und verlässliche Arbeitsbedin-gungen bei ansprechender Absicherung sind die Stärkendes öffentlichen Dienstes. Nur durch den Ausbau dieserStärken können wir mit der Privatwirtschaft in Konkur-renz treten und qualifizierte, motivierte Arbeitnehmerfür den öffentlichen Dienst begeistern und dem Fach-kräftemangel entgegentreten.Schon in der vorangegangenen Wahlperiode haben wirdaher entsprechende Anreize und klare Akzente gesetzt.Seit 2012 wird die Sonderzahlung – auch als Weih-nachtsgeld bekannt – wieder gewährt. Mit dem Fach-kräftegewinnungsgesetz haben wir eine Reihe von posi-tiven Maßnahmen auf den Weg gebracht, wie zumBeispiel den Personalgewinnungszuschlag, die Anerken-nung von Erfahrungszeiten, von Wehrdienst- und Frei-willigendienstzeiten, von Kinderbetreuungs- und Pflege-zeiten oder die Einführung einer Verpflichtungsprämiefür polizeiliche Auslandsverwendungen. Wir haben denEintritt in den Ruhestand flexibler gestaltet, gleicheRechte für Lebenspartnerschaften und die Familienpfle-gezeit im Beamtenrecht umgesetzt. Wir haben die Vergü-tungen von Professoren verbessert, das Leistungsprinzipgestärkt und die Portabilität von Versorgungsanwart-schaften geschaffen.Alles das waren in nur vier Jahren beachtliche Ver-besserungen für den öffentlichen Dienst insgesamt, die– an dieser Stelle zu erwähnen – auch noch einmal deut-lich das Engagement der Bundesregierung hervorheben.Auf dieser großartigen Erfolgsbilanz baut die heutigeÜbernahme der Tarifergebnisse auf und setzt sie fort.Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregie-rung senden wir auch ein klares Signal an die Bundeslän-der. Die inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnissewird auf Länderebene immer noch von Bundesland zuBundesland unterschiedlich gehandhabt. Auch die Län-der werden den Fachkräftemangel zu spüren bekommen,wenn sie nicht gleichzeitig handeln. Ich kann nur alle
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5318 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Oswin Veith
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Landesregierungen von hier aus dazu aufrufen, dieChance zum Handeln nicht zu verpassen.
Dem Bund kommt in dieser Hinsicht eine Vorbildfunk-tion zu, welche wir aus meiner Sicht voll und ganz erfül-len. Das zeigt nicht zuletzt der heute vorliegende Gesetz-entwurf.Die nunmehr im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbes-serungen bei der Besoldung sind allesamt sehr gute Vor-schläge, weshalb ich keine Änderungen am Gesetzent-wurf beabsichtige, der unser aller Unterstützungverdient.Herzlichen Dank.
Für die Fraktion Die Linke hat der Kollege Frank
Tempel das Wort.
Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehrgeehrte Damen und Herren! „Mehr Geld für Beamte“ istdie häufig vereinfachte Aussage dessen, was wir heutehier beschließen wollen. Es geht, wie gesagt, um eineEntgelterhöhung um 3 Prozent, mindestens aber 90 Euro,rückwirkend zum 1. März dieses Jahres, und eine wei-tere Erhöhung um 2,4 Prozent zum 1. März 2015.Wie der Kollege Veith richtig gesagt hat, soll die Be-soldungs- und Versorgungsanpassung dazu führen, dassdie Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund an die Ent-wicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finan-ziellen Lage angepasst werden. Das ist also ein ganz nor-maler Vorgang. Tarifbeschäftigte haben ihren Tarifstreit,Beamte haben das nicht. Dementsprechend verlassensich Beamtinnen und Beamte natürlich darauf, dass diezuständigen Parlamente rechtzeitig die entsprechendenGesetze erlassen. Für Bundesbeamte sind wir hier zu-ständig.Grundlage für die Erhöhung ist der Tarifbeschluss fürdie Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes desBundes vom 1. April dieses Jahres, welcher zeitnah undinhaltsgleich übernommen werden soll. Bei der Gele-genheit möchte ich alle, die gerade zuhören, auf etwashinweisen: Auch dieses Mal ist die Erhöhung um0,2 Prozent gemindert worden. Diese 0,2 Prozent wer-den einer Versorgungsrücklage zugeführt. Das heißt, beijeder Umsetzung eines Tarifergebnisses leisten Beamteeinen Beitrag zur Finanzierung ihrer Altersversorgung.Das muss der Fairness halber einmal erwähnt werden;denn viele wissen das nicht.Dass das Tarifergebnis ansonsten zeitnah und inhalts-gleich übernommen wird, betrachte ich eigentlich alsSelbstverständlichkeit. Ich begrüße es ausdrücklich, dasses der Bund und die Bundesregierung auch so sehen; dashat schon eine gewisse Tradition. In den Ländern gibt esmanchmal etwas mehr Diskussionsbedarf.Der Deutsche Beamtenbund wertet die zügige Umset-zung des Gesetzes dementsprechend als Zeichen derWertschätzung des Dienstherren für seine Beamtinnenund Beamten und erkennt hier ein wichtiges Signal.Wenn ich die Ausführungen des Kollegen Veith richtigverstanden habe, dann sieht er darin auch ein Signal, einSignal, sich hier einmal richtig für die Arbeit feiern zulassen. Mir sind die Ergebnisse der Arbeit aber, ehrlichgesagt, etwas zu dünn, um eine Feierstimmung aufkom-men zu lassen.
– Sie konnten jetzt nicht erwarten, dass ich Sie fünf Mi-nuten lobe. So weit wollen wir heute nicht gehen.
Es ist bekannt, dass sich die Linke immer wieder kri-tisch mit einigen Aufgabenfeldern der Beamten ausei-nandersetzt, etwa bei der Bundeswehr, bei der Polizei,beim Zoll usw., wo es ja Beamte gibt. Das heißt, dass wirdie Bundeswehr nicht unbedingt als Friedensbringer inAfghanistan sehen. Sie kennen auch unser Streitthema„Polizei und Bürgerrechte“; da geht es zum Beispiel umdie Vorratsdatenspeicherung, die Kennzeichnungs-pflicht für Polizeibeamte und die Forderung nach einemunabhängigen Polizeibeauftragten. Darüber streiten wirmiteinander. Aber bei all diesen Diskussionen ist für dieLinke immer eines klar: Menschen, die ihren Dienst imStaatsauftrag versehen, haben das Recht und den An-spruch auf ein ordentliches finanzielles Auskommen,
auf zumutbare Arbeitsbedingungen und auf eine ange-messene Ausstattung im Dienst, um ihre Arbeit tatsäch-lich ausführen zu können.
Wenn man die Arbeit dieser Menschen wirklich wert-schätzen will, dann kann man ihnen nicht immer wiederneue Aufgaben übertragen, ohne das bisherige Aufga-benfeld einer gründlichen Analyse unterzogen zu haben.Als ehemaliger Polizeibeamter möchte ich das einwenig am Beispiel der Bundespolizei verdeutlichen. InPressemeldungen vom 24. August dieses Jahres – das istalso relativ aktuell – wurde ausgeführt, dass die Bundes-polizei nach derzeitigem Stand rechnerisch zahlungsun-fähig sei. Das muss man sich einmal genau anhören. DerInnenausschuss hat sich bis heute nicht damit beschäf-tigt, genauer gesagt, eine Information der Bundesregie-rung an den Innenausschuss hat es bis heute zu solch ei-ner Meldung nicht gegeben. Das wurde immer wiederhinausgeschoben. Ist das Wertschätzung der Beschäftig-ten?Bundespolizisten und ihre Personalvertreter berichtenuns immer wieder von unhaltbaren baulichen Zuständenin den Dienststellen, von defekten Sanitäranlagen, von
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5319
Frank Tempel
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verschimmelten Räumen. Allerdings stecken Neubauund Sanierung sehr häufig im Investitionsstau fest, aufwelcher Autobahn auch immer. Meinen Sie das viel-leicht mit Wertschätzung?Ich habe noch ein Beispiel. Bundesbeamte haben ih-ren Dienst eigentlich mit dem Laufbahnprinzip begon-nen. Jahr für Jahr reden wir aber über einen Beförde-rungsstau.
So ist es normal, dass zum Beispiel Bundesbeamte immittleren Dienst trotz guter Beurteilung häufig nicht da-rauf vertrauen können, das Endamt ihrer Laufbahn über-haupt zu erreichen. Beförderungsstau ist nach wie vorein aktuelles Thema, auch beim Bund. Reden Sie einfacheinmal mit den Vertretern der Bundespolizeigewerk-schaft,
dann wird man Ihnen das bestätigen.Meine Damen und Herren, wenn ich Menschen undihre Arbeit wertschätzen will, dann würde ich das nichtgerade dadurch zeigen wollen, dass sie mit immer weni-ger Ressourcen noch mehr Aufgaben übernehmen. Ichbleibe auch gleich bei der Bundespolizei, weil Sie dies-bezüglich wohl Zweifel haben. Die Lücke, die der Stel-lenabbau gerissen hat, wird von den Personalvertreternmittlerweile auf 800 Stellen beziffert. Diese Lücke istnicht geschlossen worden, im Gegenteil: Jetzt soll zumBeispiel die Bundespolizei auch noch die Bewachungder Bundesbank übernehmen. Allein dafür werden wei-tere 200 Stellen benötigt. So geht das seit Jahren, unddas ist alles andere als eine Wertschätzung der Arbeit derBediensteten. Sie sind bereits lange an der Leistungs-grenze angekommen. Der Gipfel der Peinlichkeit war,dass zu Beginn dieses Jahres Beamte, die in den Ruhe-stand gehen wollten, in einem Schreiben überredet wer-den sollten, noch einige Monate an den Dienst dranzu-hängen, um Personalfehlbestände auszugleichen.Bei all diesen Fragen wird die Linke der Bundesregie-rung und der Regierungskoalition weiter kräftig auf dieFüße treten, an der Seite der Beschäftigten stehen. Dasist unsere Variante der Wertschätzung.
Der Kollege Matthias Schmidt hat für die SPD-Frak-
tion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen undHerren auf den Zuschauertribünen! Liebe Kolleginnenund Kollegen! Nicht geschenkt, sondern verdient, daswar das Motto, das wir hier im Sommer für das Renten-paket gefunden hatten. Das Rentenpaket ist seit 1. Juli2014 in Kraft, und es erfreut sich großer Beliebtheit.Dieses Motto könnte auch als Leitmotiv für das heutigeGesetz dienen, das Bundesbesoldungs- und -versor-gungsanpassungsgesetz.Wir werten und würdigen mit dem heutigen Gesetzdie Leistungen des öffentlichen Dienstes in Deutschland.Der öffentliche Dienst ist organisatorisch zweigeteilt.Wir haben auf der einen Seite die Beamten und auf deranderen Seite die Tarifbeschäftigten. Die Tarifbeschäf-tigten waren früher noch einmal untergliedert in Arbeiterund Angestellte. Diese Gruppen sind inzwischen zusam-mengefasst. Wesentlich bei den privatrechtlichen Ar-beitsverhältnissen ist, dass Arbeitgeber und Arbeitneh-mer die Gehälter selbst aushandeln und in Tarifverträgenfestschreiben können.Im öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhält-nis der Beamten gibt es das nicht. Deswegen braucht esein Gesetz, um die Besoldung und die Versorgung fest-zusetzen. Es ist sehr gute Übung, dass der Bundesinnen-minister versucht, das Ergebnis der Tarifverhandlungendes öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich zu über-nehmen und auf die Beamtinnen und Beamten zu über-tragen. In der Vergangenheit ist das in einigen Fällennicht gelungen, damals jeweils aus guten Gründen. Aberdieses Mal ist es wieder gelungen, dass die Vorlage diesvorsieht. Dafür herzlichen Dank!
Im Ergebnis können also die Bundesbeamtinnen und-beamten eine Erhöhung ihrer Bezüge um 2,8 Prozentab 1. März 2014 erwarten. Diejenigen in den unterenEinkommensklassen können mindestens 90 Euro proMonat mehr erwarten. Im Gesetzentwurf ist ein Beispielangeführt: Ein Beamter in der Besoldungsgruppe A 3bekommt demnach dann 4,5 Prozent mehr. Ich finde, esist ein besonders gutes Ergebnis, dass man auch an diekleinen Leute gedacht hat.Im kommenden Jahr werden alle Beamtinnen und Be-amten ab 1. März nochmals 2,2 Prozent mehr bekom-men. Kollege Tempel sprach eben davon, dass sie 3 Pro-zent bzw. 2,4 Prozent mehr bekommen. Das ist zwarrichtig, aber zur Wahrheit gehört – er hat es selbst auchgesagt –, dass wir diese Erhöhungsbeträge um 0,2 Pro-zentpunkte reduziert haben, um die Versorgungsrücklagezu stärken. Auch dies sollte hier im Haus erwähnt wer-den.Die Anwärterbezüge – das sind die Gehälter für dieNachwuchsbeamten – steigen zum 1. März 2014 um40 Euro und ein Jahr später um weitere 20 Euro. Auchdies empfinden wir als gutes Signal in Bezug auf dieNachwuchsgewinnung, insbesondere vor dem Hinter-grund des demografischen Wandels.
Von diesem Gesetzentwurf, den wir heute beschließenwollen, werden insgesamt knapp 500 000 aktive Beamteund gut 600 000 Versorgungsempfänger, landläufig als
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5320 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Matthias Schmidt
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Pensionäre bezeichnet, profitieren. Dass man von akti-ven Beamten spricht, dass man allein schon diese Unter-scheidung treffen muss und sie aktive Beamte nennt– dabei geht es doch nur um diejenigen, die arbeiten –,insinuiert, es gäbe auch inaktive Beamte. Jeder von unskennt auch böse Sprüche über die Beamten. Die sind imGroßen und Ganzen aber nicht gerechtfertigt. SchonKurt Tucholsky hat vor vielen Jahren von dem Schicksalder Deutschen geschrieben, die vor einem Schalter ste-hen müssen, während das eigentliche Ideal bei der Be-rufswahl jedoch darin bestanden hätte, hinter diesemSchalter zu sitzen. Solche oder ähnlich ironische Kom-mentare gibt es viele. Wir kennen sie alle auch aus derPraxis. Aber wir wissen: Der Spott war schon damalsfalsch, und er ist es heute erst recht; denn ohne unsereBeamtinnen und Beamten liefe an vielen Stellen in unse-rer Demokratie sehr wenig. Der öffentliche Dienst isteine wesentliche Säule unserer Demokratie.
Er steht jeden Tag Millionen von Menschen zur Ver-fügung. In Behörden beraten seine Angehörigen Bürge-rinnen und Bürger und bearbeiten wahre Fluten von Ak-ten. In Schulen leisten sie echte Zukunftsarbeit an denKleinsten, und in den Gerichten bringen sie das zur An-wendung, was vorher durch den Gesetzgeber, also durchuns, entschieden wurde. Es sind die Beamtinnen und Be-amten, die sich für uns als Polizistinnen und Polizisten injeder Stadt und Kommune im Einsatz befinden. LiebeKolleginnen und Kollegen, Sie wissen alle, dass dies oftmit Risiken einhergeht. Viele Fußballspiele und Demon-strationen laufen nicht ohne physische und psychischeBlessuren für die Dienerinnen und Diener des Staates ab.Außerhalb unserer Grenzen – die Kollegen haben schondarauf hingewiesen – sind es Soldatinnen und Soldaten,die in gefährlicher, oft lebensgefährlicher Mission füruns ihren Einsatz leisten.Im Alltag gibt es aber noch viel mehr. Auch hier imSaal werden wir immer wieder von Beamtinnen und Be-amten unterstützt. Es geht hinter den Reihen der Bundes-regierung los. Dort sitzen die Beamtinnen und Beamteaus den Ministerien, die die Bundesregierung unterstüt-zen. Um das Rednerpult sitzen viele, die uns unterstüt-zen. Es sind die Saaldiener, die zu uns kommen, wennwir eine kleine Hilfe brauchen. Das sind immer wiedergute Beispiele. Die Beamtinnen und Beamten repräsen-tieren in vielfacher Weise unseren Staat und leisten über-aus viel für unsere Gesellschaft. Das verdient Respektund Anerkennung.
Nun mag manch ein Zuhörer sagen: Die öffentlicheHand ist ja auch ein guter und attraktiver Arbeitgeber. –Das stimmt auch. Noch immer profitiert der öffentlicheDienst davon, dass die Menschen mit ihm einen planba-ren beruflichen Werdegang und eine sichere beruflicheExistenz verbinden, und das auch zu Recht. Allerdingsdarf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch hierlängst Erscheinungsformen Einzug gehalten haben, diediese Sicherheit begrenzen. Leiharbeit und Befristungengehören zu den prägnanten Varianten, die inzwischenauch in der Personalpolitik der öffentlichen VerwaltungAnwendung finden. Wir sind uns hoffentlich in diesemHause einig: Der öffentliche Dienst muss mit guter Ar-beit seine Attraktivität bewahren. Das gilt besonders vordem Hintergrund der demografischen Entwicklung.Zur Attraktivität zählt auch eine gute Bezahlung. Daist es nur folgerichtig, dass die Ergebnisse der Tarifver-handlungen auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbe-amten zeit- und inhaltsgleich übertragen werden. LassenSie mich ausdrücklich sagen: Es ist nicht geschenkt, son-dern verdient.
Was Beamtinnen und Beamte leisten, habe ich Ihnengerade in Auszügen geschildert. Sie haben Anspruch aufTeilhabe am wirtschaftlichen Erfolg unserer Gesell-schaft. Der vorliegende Gesetzentwurf zollt diesem An-spruch Rechnung.Wenn es auch für die betroffenen Beamtinnen undBeamten quasi eine Selbstverständlichkeit ist, dass dasTarifergebnis eins zu eins übertragen wird, so ist es diesaus Sicht von Bundestag und Bundesregierung ebennicht. Darum danke ich sehr dem Herrn Bundesinnen-minister, dass er in Zusammenarbeit mit dem Finanz-minister diese Gesetzesvorlage ermöglicht hat. Wie ge-sagt: Es ist verdient und nicht geschenkt. Gleichwohlkostet dieses Gesetz den Bundeshaushalt in den kom-menden drei Jahren über 2,5 Milliarden Euro – gut ange-legtes Geld, wie ich finde.Da dieses Gesetz nicht nur die sogenannten aktivenBeamten, sondern auch die Versorgungsempfänger be-trifft, möchte ich die Gelegenheit nutzen, auch ein ande-res Thema anzusprechen. Es gibt nämlich längst Diskus-sionen, auch andere Beschlüsse aus dem eingangserwähnten Rentenpaket auf Beamtinnen und Beamte zuübertragen: die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitrags-jahren und die Mütterrente.Herr Staatssekretär, ich kenne die Meinung IhresHauses zu dieser Thematik, und ich respektiere dieseauch sehr. Gleichwohl wird hier zu Recht der Gerechtig-keitsaspekt zwischen Beschäftigten der Privatwirtschaftund der öffentlichen Hand aufgeworfen. Was wollte manauch moralisch gegen diese Bewertung sagen? Uns istaber bewusst: Eine Entscheidung ist hier nicht so ein-fach. Es gibt systemische Unterschiede, eine wirkungs-gleiche Übertragung ist kompliziert, und viele Aspektemüssen Berücksichtigung finden.Ich habe Verständnis für die Argumente des Ministe-riums und verstehe das Anliegen, dieses erst einmal in-tensiv prüfen zu wollen. Dennoch, liebe Kolleginnenund Kollegen, sollten wir uns in diesem Haus auch die-ser Frage widmen, sowohl in den Fraktionen als auch inder Zusammenarbeit mit der Regierung. Ich freue michauf die Diskussion mit Ihnen.Vielen herzlichen Dank.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5321
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Das Wort hat die Kollegin Irene Mihalic für die Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolle-gen! Natürlich ist die Übernahme des Tarifabschlusseszu begrüßen. Das haben wir alle in der ersten Lesungeinhellig getan. Es ist völlig richtig, dass die Beamtinnenund Beamten im öffentlichen Dienst eine wertvolle undanspruchsvolle Arbeit für die Allgemeinheit leisten, dieselbstverständlich unser aller Wertschätzung verdient.Aber es stellt sich natürlich die Frage: Reicht dasdenn eigentlich aus? Ich meine, dass die Wertschätzunganspruchsvoller Arbeit nicht nur eine finanzielle Frageist. Wenn Sie von der Koalition sich jetzt dafür feiern,dass die Bezüge um 2,8 Prozent bzw. in einem weiterenSchritt um 2,2 Prozent steigen, dann zeigt das eigentlichnur, dass Sie keine Ideen haben, mit den personellen He-rausforderungen im öffentlichen Dienst umzugehen.
Herr Schmidt, mit mehr Geld allein ist es eben nichtgetan. Sie haben vorhin angesprochen, dass der Staat fürviele Menschen vom Prinzip her ein attraktiver Arbeit-geber ist, vor allem ein attraktiver Arbeitgeber für gutesPersonal. Aber ich bin mir sicher, dass das in der Form,wie Sie das geschildert haben, nicht mehr zutrifft. Dennwir müssen schlicht anerkennen, dass sich der Staat ineinem ziemlichen Konkurrenzkampf mit der Wirtschaftum die besten Köpfe befindet,
und dass der Staat diesen Konkurrenzkampf häufig nichtfür sich entscheiden kann, das bleibt nun einmal nichtohne Folgen.Lassen Sie mich als Beispiel die Missstände bei derBundeswehr nennen, über die wir gestern in der Aktuel-len Stunde sehr lange diskutiert haben. Dort haben wirauch erfahren, dass die betreffenden Projekte einen Um-fang von 56 Milliarden Euro haben. Der Expertenberichtdes Bundesverteidigungsministeriums macht deutlich,dass die erheblichen Verzögerungen dieser Projekte umviele Jahre mit einer deutlichen Kostensteigerung ver-bunden sind. Im Expertenbericht wird auch ein Grunddafür genannt, nämlich dass die Juristinnen und Juristendes Ministeriums, die diese Verträge aushandeln, teil-weise nicht mit den hochdotierten Spitzenkolleginnenund -kollegen der Industrie mithalten können. Mit ande-ren Worten: Sie laufen Gefahr, bei solchen entscheiden-den Vertragsverhandlungen schlicht über den Tisch ge-zogen zu werden.
Ich will Ihnen ein weiteres Beispiel aus diesem Be-reich nennen: das milliardenschwere Projekt des Schüt-zenpanzers Puma. Die Mitarbeiter im Ministerium sollenda einen einfachen Mustervertrag aus dem Intranet ver-wendet haben. Es kann doch nicht sein, dass ein Vertrag,der vielleicht für die Beschaffung von Büromaterial odervon anderen Dingen verwendet wird, nun für die Ent-wicklung von Panzern verwendet wird, wofür Milliardenan Steuergeldern ausgegeben werden. Liebe Kolleginnenund Kollegen, ich selbst bin keine Juristin, aber dass esbei solchen Verträgen ein paar wesentliche Unterschiedegibt, das leuchtet selbst mir ein.
Ministerin von der Leyen selbst hat nun vor, sich die-sem Missstand zu widmen und Spitzenpersonal offensivanzuwerben und besser zu bezahlen. Wenn das tatsäch-lich gelingt, kann ich der Ministerin nur gratulieren,denn ich muss sagen: Lieber Geld in kluge Köpfe ste-cken als in überteuerte Projekte.
Herr Veit, Sie haben die Koppelung der beamten-rechtlichen Besoldung an die wirtschaftliche Entwick-lung angesprochen, also das Alimentationsprinzip. Da-bei haben Sie herausgestellt, dass das der Erfüllung derFürsorgepflicht gegenüber dem Beschäftigten dient,letztlich aber auch der Allgemeinheit. Dabei geht es aberauch um die Aufrechterhaltung einer fachlich leistungs-fähigen Verwaltung. Bestens ausgebildete und damithochqualifizierte Mitarbeiter dürfen natürlich auch eineangemessene Bezahlung erwarten. Das ist Ausdruck desRespekts und der Wertschätzung. Gute Bezahlung ist jaauch im Leistungsprinzip angelegt.Es gibt aber ein Problem: dass der Staat auch bei denGehältern nicht mit der Privatwirtschaft konkurrierenkann. Mit ein wenig Innovation und Fantasie könnteman die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst aberdeutlich attraktiver und nachhaltiger gestalten. Ich nenneals Stichwort – das ist vorhin schon angesprochen wor-den – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damitmeine ich jetzt nicht nur die Betreuung von Kindern,sondern auch die von pflegebedürftigen Angehörigen.Wir brauchen auch eine echte Willkommenskultur ge-genüber Migrantinnen und Migranten. Reformvor-schläge und Konzepte, wie der öffentliche Dienst tat-sächlich attraktiver gestaltet werden kann, vermisse ichaufseiten der Bundesregierung. Im Gegenteil: Es steht zubefürchten, dass Sie die Besten sogar noch ziehen las-sen; denn viele der Absolventinnen und Absolventen,die im öffentlichen Dienst eine Ausbildung gemacht ha-ben, wechseln in die freie Wirtschaft.
All diese Dinge, denen es an Attraktivität mangelt,sind in der Bundesregierung hinreichend bekannt. Eswerden dann schnell Programme und Eckpunktepapiereerstellt. Bei der Umsetzung in die Praxis scheint es aberzu hapern. Deswegen mein ganz dringender Appell: Wirmüssen im öffentlichen Dienst vom Programm zumPrinzip kommen. Ich kann nur hoffen, dass die Ver-schwendung und die Skandale im Verteidigungsministe-rium ein warnendes Beispiel dafür sind, dass das Sparenam Personal uns alle am Ende teuer zu stehen kommt.Vielen Dank.
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5322 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Irene Mihalic
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Die Kollegin Andrea Lindholz hat für die CDU/CSU-
Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen
und Herren! Es geht heute – –
Kollegin Lindholz, darf ich Sie kurz unterbrechen?
Ich habe die Uhr angehalten. Das wird nicht auf Ihre Re-
dezeit angerechnet.
Ich bitte diejenigen, die auf der Regierungsbank ihrer
verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen, das so zu
tun, dass die Kolleginnen und Kollegen, die im Plenum
sitzen und den Ausführungen der Rednerin folgen wol-
len, dies auch können. Mir ist glaubhaft übermittelt wor-
den, dass alle Ihrer Gesprächsinhalte unter Umgehung
jeglichen Datenschutzes gut im Saal zu verstehen sind.
Ich glaube, das ist nicht im Sinne der Sache.
Ich finde auch, dass wir es den Stenografinnen und Ste-
nografen nicht zumuten sollten, Ihre Gespräche jetzt
auch noch im Protokoll unserer Sitzung zu veröffentli-
chen.
Kollegin Lindholz, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damenund Herren! Es geht heute um das Bundesbesoldungs-und -versorgungsanpassungsgesetz. Wer hier von Wert-schätzung unserer Beamtinnen und Beamten spricht, dersollte meines Erachtens beim Thema bleiben. Um dieAngelegenheiten der Bundeswehr kümmern sich bei unsdie Kollegen aus dem Verteidigungsausschuss.
Alle vier Fraktionen haben in den Ausschüssen dieAnnahme des vorliegenden Gesetzentwurfs empfohlen.Diese ungewöhnliche Übereinstimmung zwischen allenFraktionen hat mich zunächst fast misstrauisch gemacht.Auch habe ich das in meiner Zeit im Innenausschusszum ersten Mal erlebt. Dies ist aber ein Grund zurFreude, und ein Grund zum Misstrauen besteht heutenicht.Denn es ist ganz offensichtlich, dass der öffentlicheDienst für unseren Staat und die gesamte Gesellschaftvon herausragender Bedeutung ist. Deswegen ist es auchrecht und billig, dass wir die Bediensteten entsprechendhonorieren.Die Frauen und Männer im öffentlichen Dienst sindeine tragende Säule unseres sozialen Rechtsstaats. Siesorgen sich unter anderem um unsere Sicherheit, die Ge-rechtigkeit, den fließenden Verkehr, sichere Lebensmit-tel, den Denkmalschutz, Forschung und Lehre, um einegute Gesundheitsversorgung, und nicht zuletzt schützensie auch uns Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt,um nur einige Beispiele zu nennen. Fest steht: Ohne denöffentlichen Dienst ist kein Staat zu machen.
Der vorliegende Gesetzentwurf macht deutlich, dassder öffentliche Dienst eine vielfältige, aber in sich ge-schlossene Einheit ist. Die Ergebnisse des Tarifvertragesvom 1. April 2014 sollen auch auf Beamtinnen und Be-amte, Richterinnen und Richter, Soldaten und Versor-gungsempfänger des Bundes übertragen werden. Rück-wirkend ab dem 1. März 2014 sollen die Bezüge derBundesbediensteten um effektiv 2,8 Prozent steigen undab dem 1. März 2015 um weitere 2,2 Prozent. Damitauch niedrige Einkommen spürbar profitieren, ist eineMindeststeigerung von 90 Euro vorgesehen. Mit demAbschlag von 0,2 Prozent leisten die Beamten und Be-amtinnen ihren Beitrag zur nachhaltigen Rücklage derAltersvorsorge. Auch dafür ist ausdrücklich zu danken.Durch den Abschlag wird die Rücklage 2014 und 2015mit rund 105 Millionen Euro zusätzlich gespeist.Die Kosten für die Anpassung belaufen sich im Jahr2014 auf 542 Millionen Euro. Für 2015 sind1,05 Milliarden Euro und ab dem Haushaltsjahr 2016rund 1,13 Milliarden Euro angesetzt. Der Bund lässtsich seine Bediensteten etwas kosten, und das ist absolutrichtig. Dafür stehen auch CDU und CSU. Denn eineleistungsfähige Verwaltung ist keine Selbstverständlich-keit. Auch der Bund steht zunehmend im Wettbewerbum qualifiziertes Personal. Der Staat kann nicht mit denGehaltsstrukturen der freien Wirtschaft konkurrieren.Trotzdem muss er als Arbeitgeber insbesondere fürhochqualifizierte Fachkräfte attraktiv bleiben.Ein anschauliches Beispiel ist das Bundesamt für Si-cherheit in der Informationstechnik, kurz BSI. Das BSIüberwacht und sichert nicht nur die digitale Infrastrukturdes Bundes. Gleichzeitig stellt das BSI auch privaten In-ternetnutzern Informationen zur Sicherheit im Netz zurVerfügung. Letztlich trägt das BSI damit ganz konkretzum Schutz jedes einzelnen Bürgers in der digitalenWelt bei. Ein Beispiel dafür war die prompte Reaktiondes BSI auf den millionenfachen Passwortdiebstahl voreinigen Monaten im deutschen Netz. Alle Bürger beka-men eine Möglichkeit, zu überprüfen, ob ihre persönli-che E-Mail-Adresse vom Datenklau betroffen ist. Fürdie dahinterstehende Technik braucht man hochqualifi-zierte IT-Spezialisten, die mit ihrem Sachverstand in derfreien Wirtschaft vermutlich ein Vielfaches verdienenkönnten.Im digitalen Zeitalter konkurrieren nicht nur immermehr Unternehmen um die besten IT-Fachkräfte, son-dern auch das Bundeskriminalamt benötigt solche Fach-leute, um Kriminalität im Netz oder die Verbreitung vonKinderpornografie effektiv bekämpfen zu können. Wennwir zum Beispiel vom Bundesamt für Verfassungsschutz
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5323
Andrea Lindholz
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eine effektive Spionageabwehr erwarten und einen mitt-lerweile leider erforderlichen 360-Grad-Blick im digita-len Raum einfordern, dann müssen wir das Amt auch indie Lage versetzen, entsprechendes Personal anzuwer-ben.
An dieser Stelle sollte auch die steigende Belastung imRahmen der Überwachung der Kriegsheimkehrer ausSyrien nicht vergessen werden.Die Anpassung der Bezüge der Bundesbedienstetenan die positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutsch-land ist ein kleiner Beitrag dazu. Letztlich kann eine sol-che Anpassung aber nur ein Baustein von vielen sein.Der Staat muss seinen Bediensteten ein attraktives Ge-samtpaket anbieten, bestehend aus einem soliden Ein-kommen, familienfreundlichen Arbeitszeiten und gutenAufstiegsmöglichkeiten.Der Ruf der Beamten ist im Volksmund manchmalnicht der beste. Wir alle kennen den einen oder anderennicht so schönen Spruch. Das aber ist ungerecht. Dennein Blick in andere Länder macht deutlich, wie effektivdie deutsche Verwaltung ist. Das wird oft vergessen.Der hohe Standard unseres öffentlichen Dienstes istnicht zuletzt ein wichtiger Standortvorteil für Deutsch-land und eine wesentliche Voraussetzung für den wirt-schaftlichen Erfolg unseres Landes. Das bestätigen unsauch Unternehmen, die weltweit tätig sind, immer wie-der. Deswegen ist es auch angemessen, alle Mitgliederdes öffentlichen Dienstes am aktuellen wirtschaftlichenErfolg Deutschlands teilhaben zu lassen. Der vorlie-gende Gesetzentwurf ist daher ausdrücklich zu befür-worten.Ich möchte schließen mit den Worten von Otto Fürstvon Bismarck – schon eine Weile her, aber immer nochaktuell –:Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßtsich immer noch regieren. Bei schlechten Beamtenaber helfen uns die besten Gesetze nichts.Vielen Dank.
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines Bundesbesol-
dungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015.
Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussemp-
fehlung auf Drucksache 18/2639, den Gesetzentwurf
der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/1797 und
18/2136 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Ge-
setzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen.
– Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Ge-
setzentwurf ist damit in zweiter Beratung einstimmig an-
genommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung: Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz-
entwurf ist einstimmig angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 sowie den Zu-
satzpunkt 5 auf:
14 Beratung des Antrags der Abgeordneten Niema
Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE
Hunger bekämpfen, Recht auf Nahrung stär-
ken
Drucksache 18/1482
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
ZP 5 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung
zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz,
Friedrich Ostendorff, Claudia Roth ,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN
Weltagrarbericht jetzt unterzeichnen
Drucksachen 18/979, 18/1788
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Niema Movassat für die Fraktion Die Linke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibtkein Menschenrecht, das so häufig verletzt wird, wie dasRecht auf Nahrung. Laut der Landwirtschaftsorganisa-tion der Vereinten Nationen hungern 842 MillionenMenschen. Würde man einen realistischen Kalorienbe-darf zugrunde legen, so stiege die Zahl auf 1,3 Milliar-den Menschen. Der tägliche Hunger, die Tatsache, dassalle sechs Sekunden ein Kind an Unterernährung stirbt,ist ein Skandal, der keinen Tag länger so weitergehendarf.
Deshalb haben wir als Linke den Antrag „Hunger be-kämpfen, Recht auf Nahrung stärken“ eingebracht.Entwicklungsminister Müller hat erklärt, dass derKampf gegen den Hunger für ihn hohe Priorität hat. Gutso. Das Problem ist aber, dass die Lösungsansätze in diefalsche Richtung gehen. Sie scheitern bereits an der Ur-sachenanalyse. Denn die Bundesregierung legt die Prio-
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5324 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Niema Movassat
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rität auf die Steigerung der Produktion nach dem Motto:Menschen hungern, weil es zu wenig Nahrung gibt. Alsomuss mehr produziert werden. – Dabei wird heute schongenug Nahrung produziert, um 12 Milliarden Menschenzu ernähren. Wir brauchen eine gerechte Verteilung derLebensmittel. Dann müsste kein Kind auf dieser Weltmehr an Hunger sterben.
Auch muss die Bundesregierung endlich den Welt-agrarbericht unterzeichnen. Dort stehen viele klugeDinge drin, zum Beispiel, dass man Kleinbauern in denarmen Ländern stärken muss. Kleinbauern bilden dasRückgrat der Landwirtschaft im globalen Süden. Sieproduzieren in Asien und Afrika 80 Prozent der Nah-rungsmittel. Sie muss man unterstützen, fördern undweiterbilden. Stattdessen stärkt die Bundesregierung mitInitiativen wie der German Food Partnership und der G8„New Alliance“ vor allem große Agrarunternehmen, dieauf industrielle Landwirtschaft setzen. Das Problem da-bei ist, dass sich kein Kleinbauer diese Technologisie-rung leisten kann. Um die neuen, teuren Düngemittelund Saatgüter zu kaufen, muss er sich verschulden. Somachen die Agrarunternehmen Bauern abhängig.Dieses Modell passt auch nicht auf die lokalen Be-dürfnisse. In den Entwicklungsländern herrscht teilweisebis zu 50 Prozent Arbeitslosigkeit. Die Agrarindustrieaber setzt auf wenig Arbeitskrafteinsatz, hohen Kapi-taleinsatz und hohe Produktion pro Bauer. Wir brauchenModelle, die Arbeitsplätze schaffen und die die Klein-bauern nicht in ihrer Existenz gefährden.
Diese Politik der Kooperation mit den Agrarunterneh-men füllt die Taschen von Bayer, BASF, Syngenta undMonsanto, aber keinen Teller in Afrika. Deshalb sagt dieLinke: Stärken Sie die Kleinbauern! Stärken Sie lokaleStrukturen! So bekämpft man Hunger.
Ins Zentrum der Debatte muss der Begriff der Ernäh-rungssouveränität. Was heißt das? Das heißt, dass dieLänder des Südens in die Lage versetzt werden, eigen-ständig genug Nahrungsmittel zu produzieren. Sie sollennicht abhängig von Nahrungsmittelimporten sein. DieKleinbauern sind die Grundlage der Ernährungssouverä-nität. Ihre Landrechte müssen geschützt werden, bei-spielsweise vor Landraub; denn immer häufiger kaufenKonzerne, auch aus Deutschland, Ländereien in Afrikaauf, vertreiben mit Gewalt die Bauern, um im AnschlussAgrospritpflanzen anzubauen, damit wir unsere E10-Quote erfüllen können. Dagegen muss die Bundesregie-rung vorgehen.
Um Ernährungssouveränität herzustellen, müssenKleinbauern auch vor Billigimporten geschützt werden.Wir alle kennen das Beispiel von überschüssigen Hähn-chenteilen, die von Europa nach Liberia verschifft wer-den und dort zu Dumpingpreisen verschleudert werden.Die lokalen Bauern können damit nicht konkurrierenund verlieren ihre Existenz. Deshalb müssen die Länderdes Südens das Recht haben, ihre Märkte durch Zölle zuschützen.
Ganz entscheidend ist auch der Aufbau sozialer Siche-rungssysteme. Es gibt gute Beispiele, wie das brasiliani-sche „Null-Hunger“-Programm, bei dem man Hilfe vomStaat bekommt, wenn es an Geld für Nahrungsmittelfehlt.Diese Modelle sollte Deutschland im Rahmen derEntwicklungszusammenarbeit auch in anderen Ländernunterstützen. In unserem Antrag finden Sie weitere kon-krete Vorschläge. Aber das Wichtigste ist: Unterzeich-nen Sie den Weltagrarbericht, und setzen Sie seine Vor-schläge um! Das wäre ein echter Beitrag im Kampfgegen den Hunger.
Für die CDU/CSU-Fraktion spricht der Kollege Peter
Stein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „EineWelt ohne Hunger“ ist die aus meiner Sicht wichtigsteSonderinitiative des Ministeriums für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung für diese Legislatur.Alleine das zeigt schon, wie unnötig dieser Antrag zudiesem Zeitpunkt ist.
Minister Gerd Müller hat regelmäßig und persönlichdiesen Schwerpunkt herausgearbeitet und betont, wiesehr ihm das eine Herzensangelegenheit ist. Ich darfauch einen seiner Staatssekretäre zitieren, der den Hun-ger auf der Welt als die größte Menschenrechtsverlet-zung bezeichnete. Dem füge ich nichts hinzu. Ich sageIhnen: Die CDU/CSU-Fraktion steht geschlossen hinterdieser fokussierten Ausrichtung auf die Reduzierung desHungers und die Mangel- und Unterernährung.
„Hunger bekämpfen, Recht auf Nahrung stärken“ ha-ben Sie Ihren Antrag genannt. Allein dieser Titel bleibtweit hinter unseren Zielstellungen, unseren Sonderinitia-tiven und der Arbeit der vergangenen Jahre zurück.Wichtig ist dabei, klarzustellen, dass es viele unter-schiedliche Ursachen für Hunger gibt: Trockenheit,Wassermisswirtschaft, fehlende Arbeitskräfte auf demLand, Bürgerkriege, Naturkatastrophen,
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5325
Peter Stein
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mangelnde Infrastruktur, fehlende Ausbildung, schlech-tes Saatgut und Düngemittel, fehlendes Kapital, Streitum Bodenrechte,
Piratenfischerei und auch ungerechte Vergabe von Fi-schereirechten, um nur einige Faktoren zu nennen. Aberauch die teils übermächtige Konkurrenz der Industrie-länder und in einzelnen Staaten auch Landgrabbing kön-nen eine Ursache sein; das will ich gar nicht verschwei-gen.Wegen all dieser verschiedenen Gründe muss es auchverschiedene Lösungsansätze geben. In Asien und La-teinamerika wurden auf dem Gebiet der Hungerbekämp-fung große Fortschritte gemacht. Das ist bereits ein Er-folg der globalen Zusammenarbeit. In vielen RegionenAfrikas dagegen ist die Versorgung der Bevölkerungselbst mit den einfachsten Grundnahrungsmitteln immernoch nicht möglich und gegeben. Wir teilen bis dahinIhre Feststellung, dass Hunger weiterhin das größte Ge-sundheitsrisiko weltweit ist. Ich denke, in der Situations-beschreibung – darüber haben wir uns im Ausschussschon öfter ausgetauscht – und in Ihrem ersten Ansatzsind wir uns einig.Leider fallen Sie im weiteren Verlauf Ihres Antragswieder in die stereotypen Feindbilder zurück und zeich-nen die Welt in Schwarz und Weiß:
auf der einen Seite das Ideal des ökologischen Kleinbau-ern, der mit dem Ochsenpflug arbeitet
und dabei das Saatgut verwendet, das seine Vorfahrenüber Jahrhunderte selbst immer wieder vermehrt haben– was ein Teil des Problems ist –, und auf der anderenSeite der reiche Westen mit seinen multinationalen Kon-zernen, deren Ziel nur Profit und in der Zukunft die Ab-hängigkeit der Bauern ist.Meine Damen und Herren, es hat nichts, auch wirk-lich gar nichts mit fehlendem Enthusiasmus und Engage-ment für entwicklungspolitische Belange zu tun, wennman erkennt und akzeptiert, dass die Realität vielschich-tiger ist.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss immerauch mit den Rahmenbedingungen umgehen, die vor Ortgeboten sind. Zu helfen und zu verbessern, ist daherauch eine Aufgabe. Die Entwicklungszusammenarbeit,die am Ende gezielt hilft und den Menschen vor Ort undder Regierung ihrer souveränen Staaten wesentliche Ent-scheidungen weitgehend selbst überlässt, ist eine guteZusammenarbeit. Genau das tun wir als CDU/CSU-Fraktion zusammen mit unseren Kollegen der SPD. Sieschreiben es selber in Ihrem Antrag: Die Bundesregie-rung hat den Kampf gegen Hunger zum Schwerpunktgemacht.Im Haushalt 2014 wird über die gesamte Legislatur-periode ein deutlicher Akzent auf diesen Sektor gesetzt.Dabei wird in der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hun-ger“ mindestens 1 Milliarde Euro pro Jahr auf diesemGebiet eingesetzt. Der Schwerpunkt des Engagementsist dabei Afrika – eine zweite Sonderinitiative.Wir sind der Überzeugung, dass wir in der Zusam-menarbeit privatwirtschaftliches Engagement in denZielländern brauchen, weil wir ohne privates Engage-ment den weltweiten Kampf gegen Hunger und Mangel-ernährung nicht gewinnen können.
Man erhält dadurch einen größeren finanziellen Spiel-raum; bei der GFP beispielsweise erhöht er sich unge-fähr im Verhältnis eins zu sechs. In diesem Kontext ste-hen wir als Fraktion zu unserem Engagement imRahmen der German Food Partnership, aber auch derAlliance und des World Food Programme der VereintenNationen.Geld ist nicht der einzige Grund. Es braucht Wissen-schaft und Forschung. Es braucht Entwicklung und Bil-dung. Es braucht Infrastruktur und Material, und esbraucht auch Einkommen, beispielsweise in den Städten,damit die Menschen dort die Lebensmittel überhaupt be-zahlen können. Alle zuletzt genannten Beiträge könnenim Wesentlichen nur aus der Wirtschaft geliefert werden.Deshalb ist die Zusammenarbeit in diesem Bereich un-bedingt notwendig.Weil wir uns Regeln geben, gerade auch über dieGFP, stellen wir mit diesem Ansatz die deutsche Ent-wicklungszusammenarbeit nicht hinter deutschen Wirt-schaftsinteressen zurück, sondern wir binden diese ein.Wir nehmen das Know-how und die Produkte deutscherUnternehmen sehr gerne mit, weil sie gut sind.Darüber hinaus geht es in den Partnerschaften im We-sentlichen um die Vermittlung von Wissen. Die Mitar-beiter der GIZ sind maßgeblich daran beteiligt und erstin zweiter Reihe Mitarbeiter von Unternehmen. DieExpertise – das ist ganz klar geregelt – ist zu wenigstens70 Prozent von Mitarbeitern der GIZ zu liefern. Der Vor-wurf, mit diesem Ansatz würden regionale Besonderhei-ten ignoriert, ist aus meiner Sicht unverständlich, weildas gesamte Wissen, das die GIZ in den Veranstaltungenvermittelt, gerade in den lokalen Kontext und in bereitsbestehende Entwicklungsstrategien in den Ländern undProjekten eingebettet wird.Die GFP ist zudem noch ein recht junges Programm.Um auch dort im weiteren Prozess noch voneinander zulernen, ist es aus unserer Sicht unverständlich, warumSie es stoppen wollen. Sie wollen evaluieren. Wie wol-len Sie das tun, wenn Sie es vorher gestoppt haben? Wirsind gerade ein Jahr dabei, und ich glaube, es ist wichtig,diesen Weg erst einmal weiterzugehen. Ich bin davonüberzeugt: Wir werden gute Ergebnisse bekommen.
Es geht, wie gesagt, in weiten Teilen um grundlegen-des agrarisches Wissen wie effektiver Wassergebrauch,
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5326 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Peter Stein
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sinnvolle Fruchtfolge, nachhaltiger Einsatz von Dünge-mitteln, die Anpassung an Klimabedingungen usw. DieMenschen allein nach der Idealvorstellung der kleinbäu-erlichen Landwirtschaft zu versorgen, wird sie nicht aufdie Herausforderungen der Zukunft vorbereiten. Dennauch in Afrika und Asien ist die Globalisierung ange-kommen, auch auf dem Land. Selbst die europäischenBio-Kleinbetriebe, die sicherlich gute Vorbilder seinkönnen, weisen jedoch Betriebsstrukturen auf, die sichmit denen in Afrika niemals vergleichen lassen werden.Das kann man nicht exportieren. Wir müssen die Land-wirtschaft in Afrika mit eigenen Formen in der Entwick-lung voranbringen. Dazu brauchen sie – das bieten wirihnen an – unsere Hilfe und Unterstützung.
Agrarmarktspekulationen – das hatten Sie angespro-chen – und großflächige Landnahme sind in den letztenJahren tatsächlich stark in die öffentliche Kritik geraten.Das war auch wichtig. Aber gerade das HandelnDeutschlands in diesen subjektiven Kontext zu stellen,ist unredlich. Ich zitiere aus Ihrem Antrag:Dennoch beteiligen sich … auch ausführende Or-gane der deutschen Entwicklungszusammenarbeitwie die Deutsche Investitions- und Entwicklungs-gesellschaft mbH nach wie vor an solchenSpekulationen und dem massiven Aufkauf vonLand in Entwicklungsländern.Das schreiben Sie. Liebe Kolleginnen und Kollegen derLinken, das ist starker Tobak. Ich warne davor, hier Ihresehr spezielle Wahrnehmung zum Gegenstand von Bun-desanträgen in diesem öffentlichen Raum zu machen.
Die Rahmenbedingungen sind bei weitem nicht in al-len Zielländern die gleichen. Vielerorts herrschen, wasdie Landtitel angeht, chaotische Zustände. Damit mussman arbeiten, wenn man dort weiterhin engagiert seinmöchte. Die Alternative wäre, mit solchen Ländernüberhaupt nicht mehr zusammenzuarbeiten. Das kannnicht unser Ziel sein. Ich behaupte: Keine internationaleEinrichtung der Entwicklungszusammenarbeit arbeitetvor diesem Hintergrund so sorgfältig und überprüft wiedie DEG; das wissen Sie.
Ich möchte auf die von Ihnen angesprochene Infra-struktur zurückkommen. Hier rennen Sie – ich bin Pla-ner von Beruf – offene Türen ein. Wegen der Kürze derZeit kann ich darauf in dieser Debatte nicht ausführlichereingehen. Wir werden sicherlich noch ausreichend Gele-genheit haben, darüber zu diskutieren.Wir dürfen keine Lösung von vornherein ausschlie-ßen und müssen die notwendigen Entscheidungen denMenschen und den Regierungen vor Ort überlassen. Wirals CDU/CSU-Fraktion bemühen uns um ein differen-ziertes Weltbild in der deutschen Entwicklungszusam-menarbeit. Alternativlose Fundamentalkritik an beste-henden Mechanismen führt nirgendwohin und hilft denMenschen vor Ort nicht wirklich weiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir mit Blickauf die Sonderinitiative im Kampf gegen den Hungernicht locker. Es ist gut, dass dieses Thema immer wiederoben auf der Agenda steht. Ich gehe davon aus, dass dieBundesregierung im nächsten Jahr in Paris gerade hierzustarke Beiträge liefern wird. Die Koalition ist engagiertbei der Sache. Pro Jahr 1 Milliarde Euro für den SektorErnährung und Hungerbekämpfung sind keine Erdnüsse,sondern richtig viel Substanz. Das ist so viel wie nie zu-vor. Wir nehmen die Herausforderung an. Dank derHaushälter ist seit gestern Fakt, dass das so kommenwird. Wir verstehen die nachhaltige Entwicklungszu-sammenarbeit als das wichtigste globale und außenpoli-tische Wirkungsfeld für die nächsten Jahrzehnte.Herzlichen Dank.
Der Kollege Uwe Kekeritz hat für die Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!Kollege Movassat hat darauf hingewiesen: Jeder achteMensch hungert. Weit über 2 Milliarden Menschen kön-nen sich nicht ausgewogen ernähren. Das ist ein Skan-dal, der allerdings auch mit unserer westlichen, groß-industriellen Agrarproduktion zusammenhängt. Das istkeine Schwarz-Weiß-Malerei, Herr Stein. Das sind ein-fach Fakten. Dass die CDU/CSU diese Fakten nichtwahrhaben will, das ist Ihre Politik. Leugnen Sie das ru-hig auch in Zukunft! Vielleicht hilft Ihnen das ja.
Solange wir unsere westliche Agrarindustrie täglichmit 1 Milliarde Dollar subventionieren
– hören Sie als Haushälter gut zu! –, hat die Agrarpro-duktion in den Entwicklungsländern einfach keineChance.
Als Ökonom müssten Sie das wissen, als Techniker oderIngenieur sowieso.Hinzu kommen die sogenannten Freihandelsabkom-men, die sogenannten EPAs, die die Tore zu den ärmstenLändern für unsere landwirtschaftlichen Produkte öff-nen.
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Uwe Kekeritz
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Damit zerstören wir die landwirtschaftliche Produktionin diesen Ländern, tragen zur Landflucht bei und vergrö-ßern die Slums in den Städten. Sie können das dochnicht einfach ignorieren, Herr Stein. Das sind 30 Jahredokumentierte Erfahrung. Sich hier hinzustellen und zusagen, dass es sich hier nur um Schwarz-Weiß-Malereihandelt, geht an der Realität vorbei.
Die Folgen der deutschen Hähnchenfleisch-schwemme kennen Sie hoffentlich auch. Das ist keinePolitik, sondern nackter Zynismus. Dieser wird mit denEPAs vorangetrieben. Mit dieser Politik untergraben Siedas Recht der Menschen in den Entwicklungsländern aufeigene Nahrungsproduktion. Sie untergraben auch dasRecht auf Ernährungssouveränität vieler Länder im Sü-den. Sie erhöhen vor allen Dingen die Abhängigkeit vonder westlichen Agrarstruktur. Minister Müller setzt dieBekämpfung des Welthungers auf seine politischeAgenda. Das begrüßen wir natürlich außerordentlich.Das Ziel ist gut. Aber jetzt ist der Worte genug. Jetztmuss endlich ein Prozess in Gang gesetzt werden, derdas tatsächlich vorantreibt.Da Sie schon so guten Kontakt zur GIZ haben, würdeich Ihnen empfehlen: Nehmen Sie doch einmal mit denBotschaften in den einzelnen Ländern, wo die grünenZentren aufgebaut werden, Kontakt auf und lassen Siesich erklären, wie das funktioniert. Eine positive Rück-meldung habe ich noch nicht bekommen.Ich habe den Minister bereits zweimal aufgefordert,er möge mich doch mitnehmen, weil ich mir das einmalvor Ort anschauen möchte. Herr Niebel war da großzügi-ger. Der hat Leute mitgenommen. Müller weigert sich.
– Der ist sparsam, jawohl. – Ich möchte, weil Sie auchGerman Food Partnership und die G 8 New Alliance an-gesprochen haben, Folgendes sagen: Sie wollen dort pro-duktneutrale Schulungen durchführen lassen. Das wirdnicht hauptsächlich von der GIZ gemacht, sondern vonden Vertretern der Pharma- bzw. der Großindustrie. Daskonnten Sie auch in einem Monitor-Beitrag sehen.
– Wenn Bayer und Syngenta nicht der Industrie zure-chenbar sind: Was wollen Sie denn dann eigentlich derIndustrie zurechnen?
– So ist es: Das arbeitet so. Wissen Sie, das ist ein Me-chanismus, und wir haben die Aufgabe, hinter die Me-chanismen zu schauen und sie zu lenken, aber nicht zufördern.
Bayer feiert aufgrund der Initiative bereits unglaubli-che Absatzsteigerungen bei seinen Düngemitteln. Hierwerden Steuergelder zur Subventionierung der deut-schen Industrie missbraucht.Ich möchte jetzt aber noch ganz kurz einen Satz zumAntrag der Linken sagen. In ihm gibt es sehr viele posi-tive Aspekte, die wir voll unterstützen: Ernährungssouve-ränität und Förderung von Kleinbauern und Kleinbäuerin-nen. Das gilt auch für die kritische Haltung gegenüberGerman Food Partnership. Leider gibt es auch ein paarKnackpunkte darin, zum Beispiel ein allgemeines Verbotdes Imports von Biomasse und der Stopp aller Freihan-delsabkommen. Man muss sich doch überlegen, was fürKonsequenzen das zum Beispiel für die einzelnen Län-der hätte, wenn wir die Freihandelsabkommen überNacht stoppen würden. Das muss man sich einmal vor-stellen: Dann kommen wir zum WTO-Regime zurück.Das will auch die Linke nicht. Deswegen müsst ihr euchvorher überlegen, mit welcher Konsequenz ihr das for-dert.
Wollt ihr eine Veränderung der Verträge? Dann habenwir die gleiche Meinung. Ein Stopp aber ist etwas ande-res. – Ich bin gleich fertig, Frau Präsidentin.
Das war ein sehr langer Satz. Ich verweise auf die
noch folgenden Beratungen im Ausschuss, wo Sie das
alles austauschen können.
Deswegen können wir eurem Antrag nicht zustim-
men. Der Grünen-Antrag beinhaltet genau das, was ich
gefordert habe, nämlich die Unterzeichnung des Welt-
agrarberichtes.
Ich bedanke mich.
Der Kollege Dr. Sascha Raabe spricht nun für die
SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol-legen! Zum einen ist es sicherlich gut, dass wir aufgrunddes Antrags der Linken heute über das Thema Welt-ernährung sprechen können, weil wir in der nächstenWoche – am 16. Oktober – den Welternährungstag ha-ben. Trotz Fortschritten, die es in dem Bereich weltweitgegeben hat, wollen und können wir uns nicht damit ab-finden, dass immer noch 800 Millionen Menschen hun-gern und in extremer Armut leben.Sicherlich sind im Antrag der Linken Punkte enthal-ten, die wir alle unterschreiben können, dass zum Bei-spiel Kleinbäuerinnen und Kleinbauern besonderenSchutz brauchen und dass die Rechte von Frauen ge-stärkt werden müssen. All diese Forderungen sind für
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Dr. Sascha Raabe
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diejenigen, die schon jahrelang Mitglied im Entwick-lungsausschuss sind, selbstverständlich und Bestandteilunseres Handelns. Das könnten wir alles unterschreiben.Folgendes – ich will nicht sagen, dass es mich ärger-lich macht – enttäuscht mich schon ein wenig: Wir ha-ben schon des Öfteren hier im Parlament – HerrMovassat, Sie sind auch schon ein bisschen länger mitdabei – über ländliche Entwicklung gesprochen. ImFrühjahr 2013 hat die SPD-Fraktion hier einen sehr gro-ßen Antrag zum Thema Ernährungssicherheit mit der
Deswegen, glaube ich, muss man in einem solchenAntrag auch zu solchen Fragen die richtigen Worte fin-den. Auch die Weiterverarbeitung und die Frage, wieProdukte exportiert werden können, gehören dazu. Wirsind nicht ausschließlich für Selbstversorgung, wie es inIhrem Antrag steht. Wir stehen an dieser Stelle auch zuden PPP-Projekten, zumindest zu den guten, die es auchgibt. Die ermöglichen zum Beispiel Kleinbauern, hygie-nische oder ökologische Standards einzuhalten, sodassdann ökologische Bioprodukte aus Entwicklungsländernzu uns kommen können. Es gibt PPP-Projekte mit Sub-sistenzbauern, denen das ermöglicht wird. Das ist dochgut und richtig. Deswegen sollten wir das fortführen.
Noch ein letzter Satz: Herr Stein, ich kann vieles vondem, was Sie gesagt haben, unterschreiben. Aber wasdas Thema Haushalt angeht, kam das vielleicht etwasmissverständlich herüber. Nächstes Jahr ist das Jahr2015, in dem wir mit den Entwicklungszielen einen gro-ßen Schritt hätten vorankommen sollen, auch bei der Be-kämpfung von Hunger und Armut. Wir sollten auch be-reits 2015 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens,die ODA-Quote, für die Entwicklungshilfe ausgeben.Ich glaube, wir müssen schon bei dem Haushalt, den wirim November beraten werden, kräftig nachbuttern, damitwir Hunger und extreme Armut ganz schnell auf derganzen Welt bekämpfen oder gar abschaffen können.Vielen Dank.
Der letzte Redner in dieser Debatte ist der Kollege
Dirk Wiese, ebenfalls von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen undKollegen! Hätten alle von uns am heutigen Tage einenWunsch frei, so wären wir uns mit Sicherheit auf derStelle einig, das Leiden von weit über 1 Milliarde Men-schen in der Welt an alltäglichem Hunger, Mangelernäh-rung und deren tödlichen Folgen umgehend zu beenden.In der UN-Menschenrechtscharta ist nämlich das Rechtauf Nahrung in Artikel 25 festgeschrieben. Dieses Recht
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Dirk Wiese
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auf Nahrung ist allerdings das am meisten und am mas-sivsten verletzte Menschenrecht der heutigen Zeit.Aus der Tatsache heraus, dass wir in Deutschland kei-nen Hunger leiden müssen und in einer Wohlstandsge-sellschaft leben, haben wir eine Verantwortung, uns fürdie Sicherung der Welternährung einzusetzen. Daher hatdie Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahrenunter anderem die Mittel für die FAO von 10 MillionenEuro auf 15 Millionen Euro aufgestockt und im Koali-tionsvertrag beschlossen, dass wir insbesondere dieländliche Entwicklung weiter fördern wollen.Wir müssen aber auch unser Verhalten einmal kritischhinterfragen. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: DieBilder, die wir mit Blick auf die nächste Hungerkatastro-phe im Fernsehen sehen werden, werden uns betroffenmachen, ja, uns schockieren. Spendenaufrufe werdenfolgen. Die Kameras werden eine kurze Zeit die Weltöf-fentlichkeit in ihren Bann ziehen. Dann wird zur nächs-ten Krise weitergezogen. Doch diese Bilder wiederholensich leider im wiederkehrenden Rhythmus.Aber zurück zu Ihrem Antrag. Wenn wir ihn so be-schließen und auf den Weg bringen, können wir unsdann einfach zurücklehnen und sagen: „Alles wird gut“?Ich glaube, nicht, und zwar gerade dann nicht, wenn Siebehaupten, dass das Hungerproblem gelöst werden kann,indem die Länder dazu angehalten werden, Reformenohne Einbeziehung des privaten Sektors durchzuführen.In seinem Buch Die Zukunft: Sechs Kräfte, die unsereWelt verändern schreibt Al Gore:Wir wissen heute schon, dass eine extreme Knapp-heit von Nahrungsmitteln, fruchtbarem Boden undSüßwasser in Ländern mit wachsender Bevölkerungzum völligen Zusammenbruch der gesellschaftlichenOrdnung und zu einer starken Zunahme der Gewaltführen kann.Und weiter:Viele Experten zeigen sich inzwischen besorgt, dassmehrere große und bevölkerungsreiche Länder– unter anderem Indien und China – bei der Pro-duktion von Nahrungsmitteln gegen eine Wand lau-fen könnten.Von den Herausforderungen der zunehmenden Verstäd-terung wird gar nicht erst gesprochen.Nehmen wir einmal das Beispiel Indien; mein Kol-lege Sascha Raabe hat schon darauf hingewiesen. Alsstellvertretender Vorsitzender der Deutsch-IndischenParlamentariergruppe bin ich, ehrlich gesagt, immerwieder schockiert und fassungslos, wenn ich die Mög-lichkeit habe, durchs Land zu fahren, und die alltäglicheumfassende Armut sehe. Ich gebe auch offen zu, dass eserschreckend ist, wie schnell man sich an den Anblickvon Armut gewöhnen kann. Als ich 2010 vor Ort gear-beitet habe, musste ich das selbst täglich feststellen. Ichkann Ihnen sagen: Das ist kein schönes Gefühl.Gerade in Indien zeigt sich aber auch, dass Problemeder Nahrungsmittelversorgung die Verteilstruktur unddie Einschaltung von teils staatlichen Zwischenhändlernund einer ausufernden Bürokratie sind. Damit kann ge-rade in diesem Bereich Public-private-Partnership eineHilfe sein.
Es wurde darauf hingewiesen: Mit Ihrem wirtschafts-kritischen Antrag fordern Sie, Verhandlungen über Frei-handelsabkommen jeglicher Art zu stoppen sowie denLändern vorzuschreiben, ob sie genetisch veränderteProdukte anbauen dürfen oder nicht. Ich glaube, damitkommen wir an dieser Stelle nicht voran. Ich finde, ge-rade die Debatte über Golden Rice zeigt, wie schwieriges ist, sich das Ganze anzuschauen und zu durchdenken.Ich mache an dieser Stelle einmal einen Punkt. Ichbin, ehrlich gesagt, gespannt auf die weiteren Beratun-gen, auch im Ausschuss für Ernährung und Landwirt-schaft, der mitberatend beteiligt ist.Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich schließe die Aussprache.Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage aufDrucksache 18/1482 an die in der Tagesordnung aufge-führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisungso beschlossen.Wir kommen zum Zusatzpunkt 5: Beschlussempfeh-lung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenar-beit und Entwicklung zu dem Antrag der Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen mit dem Titel „Weltagrarbericht jetztunterzeichnen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Be-schlussempfehlung auf Drucksache 18/1788, den Antragder Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache18/979 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussemp-fehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Ko-alitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositions-fraktionen angenommen.Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:Erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-derung mautrechtlicher Vorschriften hinsicht-lich der Einführung des europäischen elektro-nischen MautdienstesDrucksache 18/2656Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Haushaltsauschuss mitberatend und gemäß § 96 der GONach einer interfraktionellen Vereinbarung sind fürdie Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der KollegeSteffen Bilger für die CDU/CSU-Fraktion.
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5330 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher
Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäi-
schen elektronischen Mautdienstes“, vielleicht hat der
eine oder andere gedacht, es könnte jetzt und hier auch
um die Pkw-Maut gehen. Aber nein, darum geht es jetzt
nicht, genauso wenig wie bei der Anhörung des Ver-
kehrsausschusses am Montag zum Thema Lkw-Maut.
Bei der Anhörung zur Lkw-Maut am Montag, an der
auch ein Vertreter der Europäischen Kommission als
Sachverständiger teilgenommen hat, wurde deutlich: Eu-
ropa bewertet unseren Kurs der Nutzerfinanzierung der
Infrastruktur positiv. Die, die bei der Pkw-Maut auf
Querschüsse aus Europa gehofft hatten, wurden immer
wieder enttäuscht, und das ist auch gut so für Deutsch-
land und für unsere Vorstellungen von der Finanzierung
der Infrastruktur.
Ich will noch einmal verdeutlichen, wie wir uns die
Finanzierung der Infrastruktur in Zukunft vorstellen: Es
geht zusätzlich zu den Haushaltsmitteln aus der Lkw-
Maut, die bisher schon zur Verfügung stehen, zum einen
darum, mehr Geld aus dem Haushalt zur Verfügung zu
stellen, so wie wir das jetzt schon tun; zum anderen geht
es aber auch um mehr Mittel durch die Ausweitung der
Lkw-Maut, mittelfristig um mehr als 2 Milliarden Euro
pro Jahr zusätzlich. Schließlich geht es um 600 Millio-
nen Euro mehr pro Jahr durch die Einführung der Pkw-
Maut.
So, meine Damen und Herren, lösen wir endlich den
Investitionsstau in Deutschland auf. Die Große Koalition
redet nicht nur, sondern endlich wird gehandelt, und
zwar konsequent für die Infrastruktur in Deutschland.
Heute geht es aber um die europäische Dimension der
Infrastrukturfinanzierung, nämlich um die Einführung
eines europäischen elektronischen Mautdienstes, wobei
es gleichermaßen um Lkw wie um Pkw gehen kann, um
Pkw aber nur insoweit, als es sich um elektronische
Mautsysteme mit Einbau eines Fahrzeuggerätes handelt.
Die deutsche Infrastrukturabgabe für Pkw aus dem Ko-
alitionsvertrag wird von diesem Gesetz also nicht betrof-
fen sein.
Auch bei der Pkw-Maut könnte man sicherlich lange
darüber diskutieren, ob eine europäische Lösung nicht
sinnvoller wäre als eine rein deutsche. Es ist aber richtig,
dass wir uns mit dieser Diskussion nicht noch jahrelang
aufhalten, sondern handeln. In den kommenden Wochen
werden wir uns intensiv mit dem konkreten Gesetzent-
wurf zur Pkw-Maut beschäftigen.
Europa, meine Damen und Herren, lebt unter ande-
rem von seiner Freizügigkeit und dem grenzenlosen Ver-
kehr. Im europäischen Binnenmarkt gilt es, Hindernisse
nicht nur beim grenzenlosen Warenverkehr abzubauen,
sondern auch bei der Lastwagenmobilität. Es kann
schließlich von uns als Transitland Deutschland nicht
wirklich gewollt sein, dass Lkw beim Transport von Gü-
tern durch halb oder ganz Europa für jedes einzelne
Land eine eigene sogenannte On-Board-Unit brauchen.
Es war richtig und wichtig, dass die Europäische Union
schon vor zehn Jahren eine Richtlinie erlassen hat, damit
die elektronischen Mautsysteme in der Gemeinschaft ko-
operieren können. Die Vorteile eines europäischen elek-
tronischen Mautdienstes liegen auf der Hand: freie Fahrt
durch ganz Europa mit einem Fahrzeuggerät, einem Ver-
trag, einer Rechnung, Vereinfachung und Vereinheitli-
chung beim grundsätzlich grenzüberschreitenden Stra-
ßengütertransport in Europa, Entbürokratisierung für das
Gewerbe.
Zuerst aber ist ausdrücklich zu loben, dass die Euro-
päische Union es bei ihrer Entscheidung vermieden hat,
ihre Mitgliedstaaten mit einem einheitlichen EU-Maut-
System zu beglücken. „Vielfalt in der Einheit“ ist hier
nach wie vor das Gebot der Stunde, schließlich sind
längst nicht alle Lastwagen im grenzüberschreitenden
Verkehr unterwegs, und selbst die, die es sind, brauchen
nicht unbedingt gleich ein System für die ganze EU.
Sprich: Die Teilnahme am europäischen elektronischen
Mautdienst ist freiwillig und kann dazu noch mit einem
Anbieter der eigenen Wahl durchgeführt werden; wirk-
lich eine sinnvolle Lösung.
Die nationalen Mautdienste bleiben erhalten. Sie kön-
nen auch selbst entscheiden, ob sie teilnehmen oder
nicht. Trotzdem – oder gerade deswegen – wollen wir es
gerne ermöglichen, dass man zukünftig mit einem Sys-
tem in der EU unterwegs sein kann. Durch die Entschei-
dung der EU sind den Mitgliedstaaten verschiedene Re-
gelungsaufgaben übertragen worden. Dabei ist es den
Mitgliedstaaten überlassen, die notwendigen organisato-
rischen und rechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung der
EU-Entscheidung entsprechend ihren jeweiligen natio-
nalen Rechtsordnungen sowie den organisatorischen und
technischen Rahmenbedingungen ihres Mauterhebungs-
systems zu ergreifen. Das vorliegende Gesetz dient der
Anpassung des nationalen Rechts an die zwingenden
Vorgaben der EU-Entscheidung. Diese Bedingungen
werden erfüllt.
Meine Damen und Herren, wir brauchen erfolgreiche
europäische elektronische Mautdienste. Der vorliegende
Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet dafür eine
gute Grundlage. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu
diesem Gesetz.
Vielen Dank.
Der Kollege Herbert Behrens hat für die Fraktion DieLinke das Wort.
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
So langsam macht Minister Dobrindt seinem Namen alle
Ehre: als Mautminister oder vielleicht auch als 3M-
Minister: Minister für Modernität, Mobilität und jetzt
Maut. Das sind auch die Begriffe, mit denen wir hier
ständig umgehen müssen, in dieser Woche allein zwei-
mal. Am Montag gab es bereits eine Anhörung zur Lkw-
Maut, zu den Berechnungsgrundlagen. Heute nun soll es
darum gehen, etwas Licht in den europäischen Maut-
dschungel zu bringen.
Ein europäischer elektronischer Mautdienst kann si-
cherlich dazu beitragen, dass es auf den europäischen
Straßen schneller vorangeht, dass der Güterverkehr auf
der Straße, sofern er dort stattfinden muss, flüssig ab-
läuft. Ich finde es jedoch bedauerlich, dass die Kommis-
sion nicht in der Lage war, ihre eigenen Weißbücher bis
zum Ende zu lesen. Wenn die EU-Kommission den dort
niedergelegten Themen wirklich nachgegangen wäre,
hätte sie auch fordern müssen, dass es verbindliche Min-
destsätze bei der Lkw-Maut und die volle Anlastung al-
ler externen Kosten gibt. Dann könnten wir heute Abend
wirklich eine ganz andere verkehrspolitische Debatte
führen. Das geht jetzt gerade nicht.
In Ihrem Gesetzentwurf sind einige Punkte enthalten,
die ich allerdings mit einem dicken Fragezeichen verse-
hen möchte. Erstens stellt sich mir die Frage, warum Sie
gerade jetzt diesen Gesetzentwurf über einen elektroni-
schen Mautdienst vorlegen. Das – seien wir ehrlich – ist
eigentlich schon längst fällig, ist jetzt eigentlich ein „to-
ter Hund“. Sie hatten nämlich zehn Jahre lang Zeit, die
Richtlinie in deutsches Recht zu überführen. Aber mitten
in den Verhandlungen über die Vertragsverlängerung mit
Toll Collect legen Sie einen Entwurf auf den Tisch, den
wir heute zum ersten Mal debattieren. Aber über das Ti-
ming der Vorlage dieses Gesetzentwurfs werden wir im
Ausschuss sicherlich noch reden.
Zweitens bleibt unklar, weshalb Sie 48 Millionen
Euro für die Erweiterung des bestehenden Mauterhe-
bungssystems um Mikrowellentechnik ausgeben wollen.
Der EU-Richtlinie und der darauf aufbauenden Entschei-
dung der Kommission ist eine solche Pflicht nicht wirk-
lich zu entnehmen. Auf Seite 75 Ihres Gesetzentwurfs
findet sich der unscheinbare Satz, dass ja – Zitat – „nicht
ausgeschlossen werden kann, dass in Deutschland zu-
künftig auch mikrowellengestützte Mautsysteme einge-
setzt werden“, und dass deshalb – Zitat – „diese Vor-
schrift vorsorglich aufgenommen“ wurde. Vorsorgliche
Aufnahme von Vorschriften und die vorsorgliche An-
schaffung von teurer Technik sind doch wirklich zwei
verschiedene Paar Schuhe, denke ich.
Vorsorge im Verkehrssystem wäre an anderer Stelle
nötig. Ich fände es ja begrüßenswert, wenn allzu oft als
Nadelöhre auf den Wasserwegen bestehende Schleusen,
alte Schleusen, beseitigt werden könnten und wenn wir
dort eine Investition in einer Größenordnung von
50 Millionen Euro vornehmen würden. Ich glaube, in
Kleinmachnow und in Fürstenwalde wäre man über sol-
che vorsorglichen Investitionen froh.
Es ist jedoch völlig abwegig, dass die Investitionen in
Mikrowellentechnik nur vorsorglich getätigt werden sol-
len.
Die Ausstattung des deutschen satellitengestützten Maut-
erhebungssystems mit dieser Technik entspricht nämlich
in keiner Weise dem Geist des entsprechenden EU-
Rechts. Die Erfassungsgeräte in den Lkw sollen den un-
terschiedlichen Mauterhebungssystemen angepasst wer-
den und eben nicht die teuren Mauterhebungssysteme
den relativ preiswerten On-Bord-Units. Letztes entbehrt
doch wirklich jeder Grundlage.
Die Kommission fordert an keiner Stelle, dass der
Berg zum Propheten kommen muss. Aber genau diesen
Eindruck erwecken Sie mit Ihrem Gesetzentwurf.
Kurzum: Ich teile die Einschätzung des Normenkon-
trollrates noch nicht so ganz, dass Sie mit diesem Gesetz
nicht über die zugrundeliegende EU-Richtlinie hinaus-
gehen. Über den vorliegenden Entwurf wird daher noch
intensiv zu diskutieren sein, genauso wie über die ande-
ren bald anstehenden Entscheidungen zur Lkw- und
Pkw-Maut sowie zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung.
Vielen Dank.
Für die SPD-Fraktion erhält nun der Kollege
Sebastian Hartmann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen undHerren Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung eineseuropäischen einheitlichen Mautdienstes soll tatsächlichden grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr in Eu-ropa unbürokratischer und deutlich einfacher machen.Dieser Mautdienst soll damit auch unserem BinnenmarktRechnung tragen, von dem wir im vereinten Europa inden vergangenen Jahrzehnten so profitierten, eben ge-stützt auf die vier bekannten Grundfreiheiten.Der freie Warenverkehr braucht aber einen einheitli-chen Binnenmarkt, der keine nationalstaatlichen Gren-zen oder Schlagbäume kennt. Nach dieser Erkenntnisund ihrer Umsetzung haben wir uns in Europa neben vie-len anderen guten Ideen aber auch der Idee der Erhebungvon Nutzerbeiträgen zugewandt, und zwar in Form vonNutzungsbeiträgen schwerer Lkw zur Finanzierung derVerkehrsinfrastruktur in Form von nationalen Mauterhe-bungssystemen, das allerdings mit der unerwünschtenNebenwirkung, dass wir nun in dem stärker zunehmen-den grenzüberschreitenden Verkehr Spediteuren immermehr einen Flickenteppich von unterschiedlichen Maut-erhebungssystemen und unterschiedlichen Technikstan-dards zumuten.Dem wollen wir begegnen. Mit der Einführung eineseinheitlichen europäischen elektronischen Mautdienstes
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5332 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Sebastian Hartmann
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schaffen wir Interoperabilität, wo bislang technisch undwirtschaftlich die Wirklichkeit der Mauterhebung inEuropa krass auseinandergeklafft hat.
Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist so ein-fach wie sinnvoll: Wir setzen eine seit vielen Jahren inKraft befindliche EU-Richtlinie um, die es ermöglichensoll, europaweit mit nur einem Vertrag und einem Fahr-zeuggerät Maut an einen Anbieter zu entrichten, der nureine Rechnung dafür ausstellt – einfach, sinnvoll undüberfällig, wenn ich das anmerken darf; denn die Fristzur Änderung der hiesigen Mautvorschriften – das war jaauch Thema der Vorrede – ist bezüglich des Straßengü-terverkehrs tatsächlich seit zwei Jahren abgelaufen. Des-wegen sollte man die Richtlinie auch umsetzen.
Das Bundesverkehrsministerium schafft mit diesemGesetz zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriftendie technischen und organisatorischen Voraussetzungenfür die Anbindung sogenannter EEMD-Anbieter an dashiesige Mautsystem. Der Aufwand, den ein Unterneh-men treiben muss, um – das ist eine zentrale Vorausset-zung, um überhaupt mit einer solchen Leistung Geldverdienen zu können – europaweit auftreten zu können,ist nicht unerheblich. Vermutlich ist das auch der Grund,warum sich bislang nur ein einziges Unternehmen füreine Zulassung als EEMD-Provider hat registrieren las-sen.Der Bund wird aber auch von der Zulassung derEEMD-Anbieter profitieren. Wir versprechen uns davonzum Beispiel eine Senkung der Kosten der Mauterhe-bung. Um die technischen Voraussetzungen für eineNutzung des EEMD-Dienstes zu schaffen, ist eine Reihevon Maßnahmen nötig. Es müssen zunächst technischeSysteme entwickelt und einer Zulassung unterzogenwerden. Tatsächlich ist es so, dass die EU-Richtlinie eineoder mehrere Techniken vorschreibt, zu denen – ichglaube, das steht in Artikel 2 – auch die Mikrowellen-technik gehört. Aber wenn wir uns schon auf den Wegmachen, dann sollten wir uns die technischen Möglich-keiten entsprechend dem heutigen Standard zunutze ma-chen und nicht nur eine einzige Technik nehmen, bei derwir in den nächsten Jahren vielleicht wiederum Ände-rungen oder Anpassungen vornehmen müssen; denn wirwollen mit diesen Technologien weiterhin in Europaführend sein. Erinnern wir uns: Die BundesrepublikDeutschland hat sich 2005 als allererstes Land auf denWeg gemacht und nach vielleicht leichten Anlauf-schwierigkeiten ein modernes System satellitengestütz-ter Mauterhebung implementiert.
Jetzt haben wir eines der modernsten Mautsysteme. Inder Anhörung, die wir am Montag wahrnehmen konnten,sind wir vonseiten der EU-Kommission dafür gelobtworden, dass wir – damit sind wir ein Best-Practice-Bei-spiel in Europa – als erste Nation bei der Wegekostenbe-rechnung die externen Kosten, zum Beispiel entspre-chend der Luftschadstoffe, anlasten können. Das wirddemnächst auch beim Lärm der Fall sein.
Wir erheben die Lkw-Maut bekanntlich, um einendauerhaften angemessenen Beitrag der Nutzer unsererStraßen zur Finanzierung der Infrastruktur sicherzustel-len. Insbesondere die 2018 bevorstehende Mauterhe-bung – nach der Ausweitung des bundesdeutschen Maut-gebietes auf weitere 30 000 Kilometer Straße – ist einBeispiel für eine sinnvolle Anwendung der standardi-sierten Erhebungsverfahren, die in der EEMD-Richtlinieverabredet wurden.Wenn jetzt mit diesem Gesetz die Änderungen dermautrechtlichen Rahmenbedingungen vollzogen wer-den, ist damit die Basis für die Zulassung nicht nur deseinen, bereits genannten Anbieters, der um Registrierungnachgesucht hat, sondern auch weiterer Betreiber ge-schaffen. Wenn wir den Markt der EEMD-Provider miteiner Prise Optimismus betrachten, dann können wir dieHoffnung schöpfen, dass wir bei der Erhebung der Mautin Zukunft nicht mehr die Monokultur eines einzigenAnbieters haben und damit technische und juristischeSchwierigkeiten bestehen, sollte man einmal auf die Ideekommen, irgendetwas ändern zu wollen an bestehendenVerträgen oder eben auch an der Technik.Vergessen wir nicht: Deutschland hat sich 2005 auf denWeg gemacht und nach leichten Anlaufschwierigkeitendas modernste System zur Mauterhebung geschaffen. Wirhaben vor einigen Tagen in einer Anhörung vonseiten derEU-Kommission bestätigt bekommen, dass wir mit derAnlastung externer Kosten bei der Wegekostenberech-nung europaweit führend sind.Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Beschlussdieses Gesetzes in erster Lesung können wir heute einenweiteren Schritt gehen, der auch für die deutsche Indus-trie gute Rahmenbedingungen schaffen wird. Wir sorgendafür, dass deutsche Anbieter in Form der EEMD-Provi-der auch im heimischen Markt mit den guten gesetzli-chen Grundlagen und Rahmenbedingungen starten kön-nen, um sich am internationalen Wettbewerb der EEMD-Provider, der in Europa starten wird, zu beteiligen.
– Vielen Dank. – Zugleich erreichen wir europaweitKostensenkungen und eine Vereinfachung der Maut-erhebung. Was wollen wir mehr?Die EU-Kommission beklagt vielleicht zu Recht, dasssich die Branche angesichts der großen technologischenwie organisatorischen Herausforderungen noch nicht aufden Weg gemacht hat. Die Kritik der Kommission gehtsogar noch weiter mit dem Hinweis auf mangelnde Um-setzungsbemühungen der Mitgliedstaaten. Ich bin mir si-cher, dass es zukünftig weder an dem einen noch an demanderen mangeln oder gar liegen wird, wenn wir dieseguten gesetzlichen Voraussetzungen, die wir vorgelegthaben, durch den Beschluss des Gesetzentwurfes endlichschaffen.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5333
Sebastian Hartmann
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Schönen guten Abend
von meiner Seite aus Ihnen, liebe Kolleginnen und Kol-
legen, und Ihnen, liebe Gäste!
Die nächste Rednerin in der Debatte: Dr. Valerie
Wilms für Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Liebe Gäste! Es ist ja schön, dass sich dieses Ministe-rium, in Kurzform Verkehrsministerium genannt, jetzt anso vielen Stellen gleichzeitig um die Maut kümmert.Herr Kollege Ferlemann, das ist ja wirklich toll!
Aber eines wundert mich schon sehr: Warum führenSie auf der einen Seite eine sinnvolle europäische Mautfür Lkw ein – zugegebenermaßen von der EU verordnetund erstaunlicherweise schon seit zwei Jahren überfällig –und planen auf der anderen Seite genau das Gegenteilvon offenen Grenzen, nämlich den kleinkarierten Wege-zoll in Form der CSU-Maut für Pkw?
Das passt doch nun wirklich nicht zusammen.
Leider müssen Sie es heute ertragen, Kollege Ferlemann,und nicht Ihr Minister.Diese CSU-Maut bringt nichts und führt am Ende nurzu Mehrausgaben für den Staat. Die Planungen für IhrenWegezoll sind der Rückschritt ins kleinststaatliche Mit-telalter.
Damals musste beim Übertreten jedes noch so kleinenWegstücks ein Wegezoll an den jeweiligen Grundherrnentrichtet werden.
Ich hoffe doch, dass wir inzwischen in einem vereintenEuropa mit offenen Grenzen und freiem Warenverkehrangekommen sind.
Oder ist das im Verkehrsministerium vergessen worden?Für Lkw-Unternehmen ist es Tagesgeschäft, nicht nurinnerhalb Deutschlands, sondern durch ganz Europa zufahren. Daher ist es zugegebenermaßen folgerichtig, dieverschiedenen Mautsysteme zu harmonisieren. Das istvorteilhaft für die Logistiker.
Sie können Geld und Zeit sparen. Sie müssen nicht mehrmit den unterschiedlichen Systemen hantieren. Das darfaber nicht nur in der Theorie schön aussehen. Beweisenmuss es sich in der Praxis. Daher müssen wir jetzt dieVoraussetzungen für das Funktionieren eines europäi-schen Mautdienstes schaffen. Bisher gibt es noch keinenAnbieter, der für den elektronischen Mautdienst einwirklich kostendeckendes Angebot liefern kann. So weitsind wir nämlich noch nicht. Darum muss es jetzt alsNächstes gehen, nachdem wir endlich die notwendigenVoraussetzungen geschaffen haben.Der neue einheitliche Europäische ElektronischeMautdienst bietet einen echten Mehrwert. Logistikerhaben damit endlich in einem Europa ohne Grenzenauch keine Mautgrenzen mehr. Alles läuft über dieEuropa-Box. So geht Europa wirklich, Herr KollegeFerlemann, und nicht mit einer Pickerlsammlung an derWindschutzscheibe.
So etwas brauchen wir dann endlich auch bei derEisenbahn. Da schaue ich einmal zum Kollegen Burkert.Aber dort leisten wir uns immer noch einen wirrenFlickenteppich: von Land zu Land verschiedene Signal-und Fahrstromsysteme, unterschiedliche Zuglängen,unterschiedliche Betriebsvorschriften und auch nochstark abweichende Trassenpreise, die Schienenmaut. Sowrackt sich die Schiene leider im europaweiten Wett-bewerb der Logistiker selbst ab. Auch das darf nichtmehr sein.
Ein europaweites Zusammenwachsen beim Mautsys-tem bereitet mir als glühender Verfechterin der vereinig-ten Staaten von Europa – da möchte ich nämlich wirk-lich hin – richtig Freude.Aber etwas Wasser muss ich doch noch in diesen Eu-ropawein schütten. Wir dürfen auf dem Altar „Europa“den Datenschutz nicht opfern. In Deutschland haben wirmit Toll Collect ein sinnvolles System. Die zur Abrech-nung der Maut notwendigen Bewegungsprofile, also dieDaten, wo ich genau gefahren bin, bleiben auf der On-Board-Unit im Lkw. Die werden nicht an irgendeinenZentralrechner weitergeleitet. Da werden keine Bewe-gungsprofile zentral erfasst. So kann Datenschutzgewährleistet werden. Das muss auch das europäischeSystem leisten. Bei dem Mikrowellensystem hätte ich daso meine Bedenken.Es darf keine Bewegungsprofile auf einem Zentral-rechner der Mautbetreiber geben. Das ist zwar billiger,aber der Nutzer hat nichts mehr in der Hand; denn dasind Sie dem Zugriff der Datenkraken von NSA oderwem auch immer ausgeliefert. Einen gläsernen Fahrerdurch die Hintertür des europäischen Mautsystemsmöchte ich nicht schaffen, Herr Kollege Ferlemann.
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Dr. Valerie Wilms
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Engagieren Sie sich zukünftig deutlich mehr für daseuropäische Zusammenwachsen auf Schiene und Straße!Da gibt es noch genug zu tun. Und beerdigen Sie endlichdie Pläne für einen kleinstaatlichen oder – besser gesagt –kleinkarierten Wegezoll à la CSU!Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wilms. – Nächster Red-
ner in der Debatte: Oliver Wittke für die CDU/CSU-
Fraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolle-
gen! Ich wäre enttäuscht gewesen, Frau Kollegin Wilms,
wenn Sie es in einer Debatte über den Europäischen
Elektronischen Mautdienst nicht geschafft hätten, auch
auf offenbar Ihr Lieblingsthema, nämlich die Pkw-Maut,
zu sprechen zu kommen.
Sie erinnern mich ein ganz klein wenig an unsere
Kinder, bei denen die Aufregung in den nächsten
Wochen immer weiter steigt, wenn es auf Weihnachten
zugeht, und die es überhaupt nicht mehr erwarten kön-
nen, bis endlich der Heilige Abend vor der Tür steht.
Ich verspreche Ihnen, Sie werden Ihren Heiligen Abend
in diesem Hohen Hause auch noch erleben.
Sie werden ein Mautkonzept präsentiert bekommen, das
einfach ist, das praktikabel ist und das vor allem Geld in
die Kassen bringt, damit wir unsere marode Infrastruktur
in Ordnung bringen können.
Aber nun gerne auch zum Thema. Meine Damen und
Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist häufig
so, dass, wenn wir über Europa und über die Institutio-
nen in Europa reden, Überreglementierung, Bürokrati-
sierung und Detailversessenheit um sich greifen. Viel-
fach gibt es die Vorwürfe, dass das, was aus Brüssel
kommt, viel zu wenig handelbar ist und uns im täglichen
Lauf der Dinge behindert. Die Umsetzung der Richtlinie
2004/52/EG mit diesem Gesetzentwurf, den wir heute in
erster Lesung beraten, zeigt genau das Gegenteil. Wir
zeigen, dass Europa auch in der Lage ist, bürgerfreund-
lich, wirtschaftsfreundlich und damit effizient zu
handeln. Es ist gut, dass die Europäische Union diese
Harmonisierung auf den Weg bringt. Sie lässt alle Frei-
heiten; denn die Nutzung wird nicht vorgeschrieben,
aber sie gibt denjenigen Unternehmen, die dieses neue
System nutzen wollen, die Möglichkeit, dass dies in den
Lkw unbürokratisch, einfach und praktikabel gehandelt
werden kann.
Dabei gibt es noch eine schöne Begleiterscheinung.
Denn Deutschland profitiert in der Tat von diesem neuen
Europäischen Elektronischen Mautdienst in besonderer
Weise, weil zum Beispiel der EEMD bereits bestehende
Mautsysteme integriert und die Mehrfachnutzung der
OBUs den Anbietern eine attraktive Konditionsgestal-
tung ermöglicht. Dadurch sinken die Kosten für die
Mauterhebung. Dadurch wird das ganze System viel
wirtschaftsfreundlicher.
Daneben schafft der EEMD europaweiten Wettbe-
werb in der Mauterhebung. So ist der Bund in Zukunft
nicht mehr nur von einem nationalen Betreiber abhän-
gig. Zeitraubende und risikobehaftete Ausschreibungen
werden verzichtbar. Das macht den Bund unabhängiger
und flexibler sowohl bei der Preisgestaltung als auch bei
nachträglichen Änderungen des Systems, zum Beispiel
bei der Ausweitung der Maut auf weitere Straßen und
Fahrzeugklassen, wie es die Koalition in dieser Legisla-
turperiode ja noch plant.
Schließlich wird nicht zuletzt die Einführung des
EEMD im Hinblick auf die für 2018 geplante Auswei-
tung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen in Deutsch-
land die operationalen Risiken der Implementierung ver-
ringern. Inbetriebnahme und Betrieb werden einfacher,
die Gefahr von Mautausfällen sinkt weiter erheblich,
weil die Risiken auf mehrere Anbieter verteilt werden.
Sie sehen, meine Damen und Herren – da stimme ich
Ihnen wieder zu, Frau Wilms –, so macht Europa Spaß:
unbürokratisch, unideologisch und praktikabel. Der vor-
liegende Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung
beraten, ist eine gute Umsetzung der europäischen Initia-
tive in nationales Recht. Darum bitten wir um Ihre Zu-
stimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank.
Sie sind sicher, dass Sie mit Ihrer Rede schon fertigsind? Es passiert selten, dass uns über eine Minute ge-schenkt wird.
– Ich wollte Sie nur darauf hinweisen.
Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache in dieserlebhaften Debatte.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5335
Vizepräsidentin Claudia Roth
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– Ja, dann müssen Sie erst einmal gut mit mir verhan-deln.Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-wurfs auf Drucksache 18/2656 an die in der Tagesord-nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt esdazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall.Dann ist die Überweisung so beschlossen.Ich rufe Zusatzpunkt 6 auf:Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-richts des Innenausschusses
– zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte,Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, weitererAbgeordneter und der Fraktion DIE LINKEGesetzliche Karenzzeit für ausgeschie-dene Regierungsmitglieder einführen– zu dem Antrag der Abgeordneten BrittaHaßelmann, Luise Amtsberg, Volker Beck
, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENKarenzzeit für ausscheidende Regierungs-mitgliederDrucksachen 18/285, 18/292, 18/2762Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind fürdie Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.Ich bitte Sie, entweder den Saal zu verlassen oder IhrePlätze einzunehmen, damit wir mit der Debatte beginnenkönnen. Ich möchte, dass alle konzentriert sind.Erster Redner in der Debatte: Helmut Brandt für dieCDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen undKollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Fragenach einer Regelung für Anschlusstätigkeiten aus-geschiedener Regierungsmitglieder ist nicht neu. Siewurde auch hier im Bundestag schon mehrfach ausgie-big erörtert.Anlässe für eine Diskussion über das Thema Karenz-zeit wurden immer gefunden, beispielsweise der jetztanstehende Wechsel des Kollegen Ronald Pofalla zurDeutschen Bahn, der Wechsel des ehemaligen Bundes-ministers für Wirtschaft und Technologie Werner Müllerzur Ruhrkohle AG oder die Tätigkeit des ehemaligenBundeskanzlers Schröder bei Gazprom
und – um hier die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nichtauszusparen – beispielhaft der Wechsel des Staatssekre-tärs im Landwirtschaftsministerium Matthias Berningerzu einem Süßwarenkonzern.Die Liste ließe sich fraktionsübergreifend fortsetzen;insbesondere nach einem Regierungswechsel aufgrundeines Wechsels der Mehrheiten ist dies oft eine logischeFolge. Ich sage das alles nur, um klarzustellen, dassdieses Thema alle betrifft oder betreffen kann. Insoferngibt es auch keinen Grund, mit dem Finger auf andere zuzeigen.
Zuletzt haben wir im Januar dieses Jahres, zu Beginnder Legislaturperiode, als die Anträge, über die wir heutedebattieren, eingebracht wurden, eine Debatte darübergeführt. Dass wir heute, zu diesem Zeitpunkt, dazu ge-zwungen werden, diese Diskussion wieder zu führen, istwenig nachvollziehbar,
weil alle wissen – und Sie auch, Frau Kollegin –, dassdie Bundesregierung aufgrund der Koalitionsvereinba-rung dabei ist – Sie konnten das gestern allenthalben derPresse entnehmen –, eine Regelung zu erarbeiten und ei-nen Lösungsvorschlag vorzulegen.
– Wissen Sie, wenn das der Fall wäre, dann würde ichIhnen sogar zustimmen.
Aber das ist ein zufälliges Ereignis. Ich habe schon vor14 Tagen im Innenausschuss gesagt: Lassen Sie uns denTagesordnungspunkt später behandeln, der Regierungs-entwurf steht unmittelbar bevor.
Ihr Kollege, Herr Beck, wollte es nicht glauben.
Nur aus diesem Grund diskutieren wir heute hier.Natürlich ist auch die Tatsache, dass der frühereMinister Bahr zur Allianz wechselt, ein Anlass für Sie,all das noch einmal zu thematisieren. Ich weise aber aufFolgendes hin: Grundsätzlich besteht, glaube ich, Einig-keit darüber, dass Unternehmen, Verbände und auchNGOs ihre Wünsche und Forderungen an uns Politikerherantragen und natürlich auch versuchen, Einfluss aufunsere Entscheidungen zu nehmen. Das wird von allenin Anspruch genommen und auch gewünscht. Vor die-sem Hintergrund kann es deshalb kaum verwundern,dass einige meist selbst ernannte Transparenzwächterfeststellen: Da besteht sozusagen ein Anfangsverdacht,da könnte irgendetwas im Zusammenhang mit der frühe-
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5336 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Helmut Brandt
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ren Tätigkeit stehen. Dass diese unterschwellige Be-hauptung immer wieder vorgetragen wird, ist im Grundegenommen dem Neidkomplex zu verdanken.
Schlimmstenfalls geraten Politiker dann sogar in denVerdacht, sie hätten Entscheidungen, die sie während ih-rer politischen Tätigkeit getroffen haben oder an denensie beteiligt waren, sozusagen im Vorlauf auf ihre spä-tere Tätigkeit bei einem Arbeitgeber getroffen.
– Sehen Sie, das ist genau der Stil: „Es soll vorgekom-men sein!“ Sie können nicht einen einzigen Beleg füreine solche Behauptung vorlegen, aber sie wird aus deneben genannten Gründen dennoch immer wieder hervor-geholt.
– Etwas Konkretes hätte ich von Ihnen erwartet. Aberdas habe ich noch nicht vorgefunden.
Nein, meine Damen und Herren, die Wahrheit istdoch folgende: Die Tatsache, dass bei solchen Gelegen-heiten solche Verdächtigungen immer wieder neu geäu-ßert werden, führte dazu – und das zu Recht –, dass wirim Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass wir das re-geln wollen, damit das nicht immer wieder auf die Ta-gesordnung kommt.
Die Frage ist aber, ob eine starre Karenzzeitregelungnicht letztlich einem Berufsverbot gleichkommt und obeine Karenzzeit, wie beispielsweise von den Grünen vor-geschlagen, drei Jahre betragen kann und soll. Ich halteeine solch lange Karenzzeit für unverhältnismäßig. Daswürde dazu führen, dass wir keinen Wechsel, auch kei-nen gewünschten Wechsel mehr von der Wirtschaft indie Politik und umgekehrt hätten.
Das wäre im Grunde genommen die Einführung einesBerufsverbots durch die Hintertür. So lange Pausen kannsich im Grunde keiner leisten. Ich habe die Frage vorhinaufgeworfen: Welcher Manager, welche Managerin wärezukünftig bereit, in ein ja regelmäßig schlechter dotiertesöffentliches Amt zu wechseln,
wenn er oder sie damit das Risiko eingeht, später nicht inden früheren Beruf zurückkehren zu können? Das istdoch eine vollkommen klare Sache. Im Endeffekt führteine überlange, eine unangemessene Karenzzeit dazu,dass kluge Köpfe für uns alle, für die Politik insgesamtverloren gehen.
Ich meine, wir müssen die Lebenswirklichkeit derPolitiker betrachten: Wir nehmen von NGOs, wir neh-men von Unternehmen, wir nehmen von Verbänden Rat-schläge entgegen. Wir nehmen sie zwar nicht immer an,aber wir brauchen sie doch oft, um am Ende des Prozes-ses eine sachgerechte und vernünftige Lösung zu finden.Sollte man darauf zukünftig vollkommen verzichten?In Einzelfällen kann es natürlich problematisch sein –das geben wir gerne zu –, insbesondere wenn der Job,der ergriffen wird, in unmittelbarem Zusammenhang mitdem Ressort steht, in dem der Politiker tätig war. In ei-nem solchen Fall besteht die Gefahr einer Interessenkol-lision. Dass dadurch der Anschein erweckt werden kann,dieser Politiker habe sich seine Stelle sozusagen erkauft,liegt auf der Hand. Dass dieser Anschein erweckt wird,wollen wir künftig vermeiden.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf dieVorlage der Fraktion Die Linke zu sprechen kommen.
– Sie sind immer der Meinung, dass das juristisch sauberist. Ich kann das allerdings nicht feststellen. – Sie wollenja die Dauer der Karenzzeit sogar an die Dauer der Mit-gliedschaft in der Bundesregierung knüpfen.
Dazu sage ich: Wenn eine Interessenkollision besteht,dann besteht sie unabhängig davon, ob die Mitglied-schaft lang oder weniger lang war. Es macht doch keinenSinn, davon irgendetwas abhängig zu machen.
Meine Damen und Herren, nach meiner festen Über-zeugung brauchen wir Fachleute aus der Wirtschaft inder Politik.
Wir wollen, dass dieser Wechsel auch in Zukunft mög-lich ist.Angesichts der immer wiederkehrenden Diskussionensind klare Regelungen allerdings besser, als es einer im-mer wieder provozierten – das ist heute ja modern –skandalisierenden öffentlichen Diskussion zu überlas-
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Helmut Brandt
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sen. Weil wir differenziert an diese Regelungen herange-hen wollen und wollten, haben wir auch nichts über-stürzt. Deshalb finde ich die Zeitplanung vollkommenangemessen. Der Koalitionsvertrag ist Ende letzten Jah-res geschlossen worden. Wir haben jetzt Oktober, unddie Regierung hat angekündigt, einen Gesetzentwurfvorzulegen.
– Sie lesen doch auch Zeitung, oder nicht?
Ich muss doch zumindest erwarten, dass Sie sich darüberinformieren lassen.
Dann kommen immer noch Fragen auf, die Sie auchnicht in Ihren Anträgen beantworten. Wer stellt letztlichobjektiv fest, ob eine Interessenkollision tatsächlich vor-liegt? Wer entscheidet über die Höhe und Dauer desÜbergangsgeldes, das dann auch zwangsläufig zu zahlenist?
Es ist auch zu überlegen, welche Branchen und Bereicheüberhaupt mit einer Karenzzeit zu versehen sind. Ist zumBeispiel der Übergang eines Politikers in eine NGO auchfragwürdig? Sind NGOs und Wohlfahrtsverbände nichtim Grunde genommen genauso strukturiert und geführtwie ein Unternehmen?
All diese Fragen müssen doch vernünftig beantwortetwerden.Deshalb wollen wir den Gesetzentwurf der Bundesre-gierung abwarten. Wir wollen ihn kritisch würdigen, da-rüber diskutieren und dann eine sachgerechte Lösungfinden. Ihre Anträge lehnen wir ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Brandt. – Nächste Redne-
rin in der Debatte: Halina Wawzyniak für die Linke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen undHerren! Kollege Brandt hat es gerade gesagt: Wir habenim Januar das erste Mal über Karenzzeitregelungen ge-sprochen. Kollege Brandt hat offensichtlich nicht mitbe-kommen, was in der Zeitung stand. Der Vorschlag derKoalition sieht ja – soweit ich ihn gelesen habe – Ka-renzzeiten von 12 bis 18 Monaten vor und außerdem,dass über eine Interessenkollision das Kabinett per Ein-zelfallbeschluss entscheiden soll. Wie Sie auf die 12 bis18 Monate kommen, sagen Sie nicht. Ehrlich gesagt, einKabinettsbeschluss ersetzt keine gesetzliche Regelung.Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes.
Der Vorschlag der Linken liegt auf dem Tisch. Siehätten ihn einfach nur in Paragrafen umsetzen müssen.Sie sind doch schon groß; das bekommen Sie doch hin.Das müssen wir Ihnen doch jetzt nicht auch noch auf-schreiben.
Das Problem ist, dass durch einen unmittelbarenWechsel zwischen einem Ministeramt und einem Job inder Wirtschaft natürlich der Eindruck – ich benutze be-wusst das Wort „Eindruck“ – einer Interessenverqui-ckung entsteht. Es entsteht der Eindruck eines Zusam-menhangs zwischen Entscheidungen, die als Ministergetroffen wurden, und dem neuen Job. Es entsteht auchder Eindruck, dass, nachdem zuvor die Interessen derGesamtbevölkerung vertreten werden sollten, jetzt dieEinzelinteressen des Unternehmens im Mittelpunkt ste-hen. Ich spreche bewusst von Eindruck; denn schon die-ser Eindruck schadet der Demokratie.
Natürlich sind wir alle uns einig, dass Karenzzeitre-gelungen die Berufsfreiheit einschränken. Das streitetniemand ab. Deswegen müssen Karenzzeitregelungenverhältnismäßig sein. Denn unverhältnismäßige Karenz-zeitregelungen fördern das Berufspolitikertum, was Sieja auch nicht unbedingt wollen.Herr Brandt hat gerade gesagt, dass die Linke keinenvernünftigen Vorschlag vorgelegt habe.
Ich habe dazwischen gerufen, dass der Vorschlag der ju-ristisch sauberste ist. Ich erkläre Ihnen jetzt, warum esder juristisch sauberste Vorschlag ist. Wir sagen: Die Ka-renzzeit soll sich an der Dauer des Regierungsamtes unddem sich daraus ergebenden Anspruch auf Übergangs-geld und der ressortmäßigen Zuständigkeit orientieren.
Das ist ganz einfach: War jemand sechs Monate Minis-ter, hat er sechs Monate Anspruch auf Übergangsgeldund muss sechs Monate Karenzzeit einhalten, wenn er ineinen Job wechseln will, der seiner ressortmäßigen Zu-ständigkeit entspricht. War er es zwölf Monate, gilt diesfür zwölf Monate. Die maximale Regelungszeit sindnach dem Ministergesetz 24 Monate. Das ist doch nichtso schwer zu verstehen.Kommen wir zur ressortmäßigen Zuständigkeit. Auchdas ist relativ einfach. Ein Landwirtschaftsminister zum
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5338 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Halina Wawzyniak
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Beispiel hat naturgemäß relativ viel mit Bauern, mit Kü-hen und auch mit Pferden zu tun.
Ein Landwirtschaftsminister hat aber weniger mit demFlugwesen zu tun, es sei denn, eine Kuh landet im Pro-peller.
Jetzt ist es so, dass ein Landwirtschaftsminister, wenn erin das Flugwesen wechselt, das unmittelbar nach demAusscheiden aus dem Ministeramt machen kann. Dennwir haben ja nichts dagegen, dass sich das Flugwesenentwickelt.
– Das würden wir nicht skandalisieren. – Wenn derLandwirtschaftsminister aber unmittelbar nach demAusscheiden in einen Job wechseln würde, der mit Bau-ern, Kühen oder Pferden zu tun hat, dann müsste er eineentsprechende Karenzzeit einhalten. Das ist so einfach,wie ich es Ihnen erklärt habe.Der Vorschlag der Linken liegt auf dem Tisch. SetzenSie ihn einfach in Paragrafen um und ersparen Sie sichselbst die Peinlichkeit, dass wir Ihnen auch das nochvorgeben müssen. Das wäre nämlich zu viel des Guten.Sie können Ihre Arbeit auch selbst machen. Die Vorlagehaben wir Ihnen geliefert.Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Herr Straubinger, viel-
leicht laden wir mal unsere Berliner Kollegen zu uns
nach Bayern ein. Auf dem Bauernhof gibt es noch mehr
wunderschöne Tiersorten.
– Das war jetzt eine Einladung, Halina.
Nächster Redner in der Debatte ist Mahmut Özdemir
für die SPD.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen undKollegen! Diese erneute Debatte ist mal wieder der un-bestreitbare Beweis: Anträge schreiben sich immerleichter als vernünftig abgewogene Gesetzentwürfe.
Sie wärmen wieder Ihre alten Anträge auf, weil es Ihnenam Gestaltungswillen fehlt.
Statt sich an den Beratungen zu beteiligen – die Anträgewurden mit Ihrer Zustimmung bzw. zum Teil auch aufIhre Bitte hin im Innenausschuss geschoben –,
setzen Sie das Thema hier ein zweites Mal auf, ohne sel-ber auch nur im Entferntesten einen konstruktiven Bei-trag zum Prozess geleistet zu haben,
geschweige denn, einen eigenen Gesetzentwurf vorzule-gen, wenn es Sie so drängt.
Sie gaukeln der Öffentlichkeit Untätigkeit und Unwil-ligkeit der Regierungsfraktionen vor. Das ist nicht nurfalsch – –
– Herbert Wehner hat einmal gesagt, Sie sind Geschäfts-führerin und nicht Geschwätzführerin.
Sie gaukeln der Öffentlichkeit Untätigkeit und Unwillig-keit der Regierungsfraktionen vor. Das ist nicht nurfalsch, das ist in höchstem Maße ungebührlich.
Ich erinnere mich noch genau daran, wie Sie uns desVerrates an unserem eigenen Wahlprogramm bezichtigthaben, allein wegen der Tatsache, dass wir die Palettevon Regelungsoptionen öffentlich mit Ihnen diskutierenwollten.
Die Einladung zur fachlichen Debatte haben Sie mit lau-tem Hinweis darauf ausgeschlagen, was alles nicht mög-lich sei. Das verüble ich Ihnen auch gar nicht. Schließ-lich ist es eine ziemliche Detailarbeit, an der man nurFreude hat, wenn man eine Regelung anstrebt, die nichtalle halbe Jahre für Empörung sorgen soll, sondern fürEntscheidungssicherheit und Rechtssicherheit.
Die Entscheidungshoheit über den beabsichtigtenWechsel in die Wirtschaft von Ministern und Parlamen-tarischen Staatssekretären durch die Bundesregierung als
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5339
Mahmut Özdemir
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Kollegialorgan auf Basis eines Parlamentsgesetzes mussdabei wichtigste Bedingung und Ausgangspunkt für eineentsprechend effektive Regelung sein.
Rechtssicherheit wiederum ist notwendig für denjeni-gen, der sich aus einem Regierungsamt heraus oder nacheinem Regierungsamt für eine Weiterbeschäftigung inder Wirtschaft interessiert. Diese beiden Begriffe be-schreiben die Auflösung des Widerstreits zwischen derVertraulichkeit und Integrität von Regierungshandeln,das durch Interessenkonflikte nicht beschädigt werdensoll, auf der einen Seite und der Rechtfertigung eines vo-rübergehend eingeschränkten Berufsverbotes für ein Re-gierungsmitglied im Einzelfall auf der anderen Seite.Wir wollen kein Berufsverbot nach dem Regierungs-amt gemäß eines verzerrten Selbstgerechtigkeitsbildes,das in den Oppositionsanträgen teilweise gezeichnetwird, sondern eine Gesetzesänderung, die nachdrücklichden Sinn und Zweck verfolgt, Regierungskenntnissenicht zu einem wirtschaftlichen Gut herabzuwürdigen.Folglich geht es nicht darum, wie viele Jahre ein wech-selndes oder ausscheidendes Regierungsmitglied nichtarbeiten darf. Diesen Selbstgerechtigkeitswettbewerbunter Oppositionsfraktionen können wir gerne bei un-wichtigeren Themen austragen.Zugleich brauchen wir eine Regelung, die zuverlässigund wirksam die Kenntnisse, Erfahrungen und Netz-werke, die im Regierungsamt auf Kosten des Steuerzah-lers erworben wurden, schützt. Genauso wenig darf esaber auch einem Regierungsmitglied vorübergehendoder gar bis zu 18 Monaten nicht zum Nachteil gerei-chen, all diese Eigenschaften in den Dienst des Staatesgestellt zu haben. Wir schmälerten damit die Attraktivi-tät von Regierungsämtern, weil wir nur Expertise ziehen,aber nicht geben würden, auch nicht gönnen würden.Das mag ein Modell sein, wenn man im Oppositionsstiljeden Wechsel von Politik in die Wirtschaft aufgrund ei-ner Neiddebatte oder einer reinen Skandalisierung we-gen befeuern möchte. Dann gehörte aber auch zur Voll-ständigkeit, über einen Parlamentarischen Staatssekretära. D. Herrn Berninger zu reden. Liebe Grünen-Fraktion,das wollte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben.
Ich werfe Ihnen das aber auch gar nicht vor; denn Sietun im Ansatz, auch wenn Sie weit über das Ziel hinaus-schießen, geradewegs das Richtige. Sie beleuchten jedenEinzelfall in seinen Details. Genau das wollen wir mitunseren Eckpunkten auch. Im Übrigen könnte man auf-grund des Kabinettsprinzips bei Böswilligkeit eine Inte-ressenverflechtung immer dann annehmen, wenn maneben gerade nicht den Einzelfall bewertet.
Mit der Einigung auf die nachfolgenden Eckpunktetragen wir dem Koalitionsvertrag, aber auch dem SPD-Wahlprogramm und nicht zuletzt 38 000 Unterschriften,die LobbyControl e. V. gesammelt hat, Rechnung. Wäh-rend Sie sich darin gefallen haben, uns Verschleppungdes Prozesses vorzuwerfen, haben wir viele Fachgesprä-che geführt – ich danke da auch ausdrücklich den Kolle-ginnen und Kollegen von der CDU/CSU –, die zum Ge-lingen dieser Regelung beitragen werden.Sobald die Wechselabsicht eines Regierungsmitgliedsin die Wirtschaft vorliegt, wird eine gesetzliche Anzei-gepflicht für Mitglieder des Bundeskabinetts und Parla-mentarische Staatssekretäre ausgelöst werden. Dies giltauch nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsamt,sofern man sich innerhalb der Karenzhöchstzeit von biszu 18 Monaten bewegt. Voraussetzung ist, dass ein Inte-ressenkonflikt attestiert werden kann. Hierbei wird einGremium, vergleichbar der Ethikkommission nach EU-Vorbild, unmittelbar nach der Anzeige durch das betrof-fene Regierungsmitglied dem Kabinett als Kollegial-organ einen Entscheidungsvorschlag über das Ob unddie Dauer der Karenzzeiten machen.
Das heißt aber auch, dass es im Ergebnis sein kann, dassgar keine Karenz angeordnet wird. Aber wenn sie ange-ordnet wird, soll sie in der Regel 12 Monate betragenund in besonderen Fällen bis zu 18 Monate umfassen.
Sobald Sie mehr fordern, greifen Sie intensiver in dieBerufsfreiheit ein und übersehen dabei, dass auch die In-tensität des Interessenkonfliktes geeignet sein muss, län-gere Zwangspausen hinzunehmen.Bei der Betrachtung dieser Eckpunkte darf das betrof-fene Regierungsmitglied nicht zum Objekt dieser Ma-schinerie werden. Auch dieser Akt kann und muss sei-nerseits gerichtlich überprüfbar bleiben. Gerade deshalbist die Frage nach dem individuellen InteressenkonfliktDreh- und Angelpunkt für das Ob der Anordnung einerKarenz. Beginnt der Interessenkonflikt schon alleine mitder Tatsache, dass ein Regierungsmitglied Regierungs-mitglied gewesen ist, oder setzen wir eine konkrete Be-fassung im Regierungsamt mit einem nahezu gleichenVerantwortungs- und Interessenbereich in der Wirtschaftvoraus?
Mit dem bald vorliegenden Gesetzentwurf, der vomBundesministerium des Innern erarbeitet wird, werdenwir zwar mediale Skandalisierung kaum unterbindenkönnen, jedoch werden wir Interessenkonflikte frühzei-tig erkennen und mit einer zeitlichen und sachlichen Ka-renz belegen.Ein Hinweis ist mir aber noch wichtig: So wie es ar-beitsrechtliche Wettbewerbsverbote in der Privatwirt-
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5340 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Mahmut Özdemir
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schaft gibt, so ist es auch mit Karenzzeitregelungen fürRegierungsmitglieder.
– Da bin ich ganz bei Ihnen. Nicht aufregen! – Im Zwei-fel wird der Anspruch auf Übergangsgeld verlängert. Ichbin von der Richtigkeit dessen überzeugt, dass der Staatden Bezug des Übergangsgeldes gegebenenfalls verlän-gern muss. Aber das Übergangsgeld darf nicht das Argu-ment sein, weshalb eine Karenz angeordnet werden darf.Das würde Ursache und Wirkung verkehren. Dannkönnte man tatsächlich über Karenzzeiten von drei bisfünf Jahren reden, würde aber gleichsam in eine Nieder-lage vor dem Bundesverfassungsgericht rennen.Zusammengefasst: Diese Eckpunkte sind eine fun-dierte Basis für eine wirksame Regelung. Wir haltenWort, wo Sie nur Reden halten. Der Bundestag hat es inder Hand, durch diese Gesetzesänderung ein Stück mehrparlamentarische Kontrolle auszuüben und die Aus-übung dieser Kontrolle an die Regierung zu delegieren.Ich bedanke mich recht herzlich für die Aufmerksam-keit, freue mich auf eine sehr emotionale Debatte, diewir dann hoffentlich in Sachlichkeit überführen werden,und schließe mit meinem traditionellen Glückauf.
Werter Herr Kollege Özdemir, Sie haben Herrn
Wehner zitiert; Sie sind aber nicht Herr Wehner. Den Be-
griff „Geschwätzführerin“ aus Ihrem vornehmen Munde
halte ich in einer lebendigen Kontroverse für wenig an-
gemessen.
Die nächste Rednerin in der Debatte ist Britta
Haßelmann für Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen undKollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tri-bünen! Dieser Begriff macht mir nichts aus. HerrÖzdemir, Ihnen täte es ganz gut, sich die Reden vonHerrn Oppermann zu diesem Thema einmal anzusehen.Ihre Rede bestärkt mich nur darin: Wenn in diesem Par-lament eine Fraktion den Schalter umgelegt hat, dann istes die SPD-Fraktion. Was hat Ihr Vorsitzender in SachenKarenzzeit nicht alles vertreten und an gesetzlichen Re-gelungen gefordert, als er noch Oppositionsführer war.Ich dachte, Sie hätten sich heute auf Ihre Rede vorberei-tet und diese Reden gelesen. Aber das kann man an-scheinend nicht erwarten.
Jetzt zu den Fakten. Auch da lagen Sie falsch, HerrÖzdemir: Wir wärmen nicht alte Anträge auf, sondernGrüne und Linke haben von dem in unserer Geschäfts-ordnung enthaltenen Recht Gebrauch gemacht – Siekönnten sich als Abgeordneter auch ein bisschen mit derGeschäftsordnung befassen –, einen Antrag auf die Ta-gesordnung zu setzen, den Sie seit zehn Monaten ver-schleppen. Seit zehn Monaten weigert sich die GroßeKoalition, über die beiden Anträge von Grünen und Lin-ken zu diskutieren. Nach § 62 der Geschäftsordnung ha-ben wir das Recht, die Befassung heute im Parlament aufdie Tagesordnung zu setzen.
So ist das. Jetzt lassen Sie die Kirche im Dorf, und berei-ten Sie sich lieber vor, wenn Sie hier reden und der Öf-fentlichkeit etwas erzählen!Zweiter Fakt. Im Januar haben wir das Thema Ka-renzzeit diskutiert, weil Pofalla zur Bahn wechselnwollte. Darüber waren alle ganz empört. Als die Fraktio-nen von Union und SPD noch eine Selbstverpflichtungeinführen wollten, musste ein Tag später das Kabinettdiese Auffassung revidieren und feststellen: Nein, mitder Selbstverpflichtung geht es nicht; es geht nur durchein Gesetz.Seit Januar warten wir auf die Vorlage eines Gesetz-entwurfs. Unsere Anträge kamen in die Ausschüsse. ImMärz folgte der nächste Fall: Niebel, FDP, ging zur Rüs-tungsindustrie.
Er war vorher Mitglied im Bundessicherheitsrat.Dann gab es wieder große Betroffenheit, insbeson-dere bei der SPD: Wir brauchen eine gesetzliche Karenz-zeit. – Danach passierte wieder nichts.Im Juni haben wir nachgefragt: Wie weit ist der Ge-setzentwurf? Keine Antwort. Wir sind in der konzeptio-nellen Erarbeitung, hieß es.
Inzwischen wussten wir, dass zwischen der SPD und derUnion über das Thema Krach bestand
und das Justiz- und das Innenministerium unterschiedli-cher Auffassung waren.Im Juli haben wir, Grüne und Linke, im Innenaus-schuss eine Debatte erzwungen. Vertagung wegen Bera-tungsbedarf der beiden großen Fraktionen.Im September haben wir wieder eine Debatte im In-nenausschuss erzwungen. Wieder Beratungsbedarf derbeiden Fraktionen, weil man sich nicht einigen konnte.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5341
Britta Haßelmann
(C)
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Vorgestern haben die beiden Fraktionen – es war nichtdie Regierung, Herr Brandt – erklärt, dass sie doch dieAbsicht haben, einen Gesetzentwurf vorzulegen.Meine Damen und Herren, verschlafen Sie doch einsolches Thema nicht!
Eine gesetzliche Karenzzeit ist überfällig, und zwar ausmehreren inhaltlichen Gründen: Sie schützt am Ende dieAbgeordneten. Sie schützt Regierungsmitglieder, wennes eine klare gesetzliche Regelung gibt. Und sie schütztdie Privatwirtschaft, in die man wechselt. Sie aber stehenbei diesem Thema auf der Bremse.Weil es aber so viele Wechsel gibt, die immer wiederöffentlich thematisiert werden, kommen Sie unterDruck. Das ist der Punkt. Der öffentliche Druck hat be-wirkt, dass man vor zwei Tagen erklärt hat: Wir machenjetzt bald ein Gesetz. – Die Frage ist nur: Dauert es nochdrei Monate oder fünf Monate, oder müssen wir erst aufden nächsten spektakulären Wechsel warten?Ich bin gespannt. Im Europaparlament gibt es bereitseine gesetzliche Karenzzeit. Für Bundesbeamte gilt sielängst.
Wir würden damit bei einem Wechsel aus einem Regie-rungsamt in eine Berufstätigkeit für alle betroffenen Per-sonen Klarheit schaffen. Das hätten wir dann klar ge-setzlich geregelt. Ich glaube, das wäre im Interesse aller.Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Haßelmann. – Damit
schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlung des Innenausschusses auf Drucksache 18/2762.
Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Be-
schlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Frak-
tion Die Linke auf Drucksache 18/285 mit dem Titel
„Gesetzliche Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungs-
mitglieder einführen“. Wer stimmt für diese Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –
Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustim-
mung von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von
den Linken und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen.
Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen auf Drucksache 18/292 mit dem Titel „Karenzzeit
für ausscheidende Regierungsmitglieder“. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist ange-
nommen bei Zustimmung von CDU/CSU und SPD ge-
gen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Ent-
haltung der Linken.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölf-
ten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Im-
missionsschutzgesetzes
Drucksachen 18/2442, 18/2709
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re-
aktorsicherheit
Drucksache 18/2776
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile der Parlamen-
tarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter das
Wort.
Ri
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierunghat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Auchim Verkehrssektor stellen wir mit der Umstellung derBiokraftstoffquote auf eine technologieoffen ausgestal-tete Treibhausgasquote die Weichen für eine nachhaltigeEnergieversorgung und für den Klimaschutz. Wir setzenfür die Märkte die richtigen Anreize, um auch künftigeine nachhaltige Technologieentwicklung zu gewährleis-ten. Gleichzeitig setzen wir aber auch die richtigen Rah-menbedingungen, um die Nachhaltigkeit der Biokraft-stoffe sicherzustellen. Negative Auswirkungen wieFlächennutzungskonkurrenzen wollen wir vermeiden.Hierzu gehören sowohl die Regelungen der Biokraft-stoff-Nachhaltigkeitsverordnung als auch die künftigenRegelungen zu indirekten Landnutzungsänderungen,über die wir beim Energierat im Juni eine politische Ei-nigung erzielen konnten. Das Bundeskabinett hat denvorliegenden Gesetzentwurf verabschiedet, um einenreibungslosen Umstieg auf die neuen Modalitäten zu er-möglichen.Biokraftstoffe tragen zum Klimaschutz und zur Ver-sorgungssicherheit bei. Der Ausbau muss jedoch mitBlick auf die Nachhaltigkeit mit Augenmaß erfolgen.Bereits im Jahr 2009 hat der Deutsche Bundestag dieGrundlagen für die Umstellung auf die Treibhausgas-quote geschaffen und den 1. Januar 2015 als Datum fürdie Umstellung festgelegt. Nach der Umstellung werdenauch die Treibhausgasemissionen berücksichtigt, die beider Herstellung der Biokraftstoffe vom Acker bis zumTank entstehen. Dadurch wird für Biokraftstoffe mit ei-ner günstigeren Klimabilanz wie beispielweise Biokraft-stoffe aus Abfällen und Reststoffen eine klare Perspek-tive für die Zeit nach dem Jahr 2015 gegeben, indem sieab dann höher auf die Quote angerechnet werden. DieQuotenhöhe für die ersten beiden Jahre nach der Umstel-lung in Höhe von 3,5 Prozent orientiert sich an der Höhe
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5342 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
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der bislang geltenden energetischen Quote. Die geplan-ten weiteren Erhöhungen der Quote ab 2017 auf 4 Pro-zent sowie ab 2020 auf 6 Prozent laufen parallel mit ei-ner Öffnung der Quote zur Anrechnung zusätzlicherErfüllungsmöglichkeiten. Entsprechende Vorgaben wer-den derzeit in Brüssel diskutiert.Ein wesentlicher Baustein einer nachhaltigen Ener-gieversorgung im Verkehr ist der schrittweise Umstiegvom Verbrennungsmotor auf die Elektromobilität. Daherwollen wir künftig auch Strom aus erneuerbaren Ener-giequellen, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird, aufdie Biokraftstoffquote anrechnen. Hinzu kommen Maß-nahmen zum Klimaschutz, die bei der Gewinnung vonÖl ansetzen. Hierbei entstehen derzeit noch erheblicheEmissionen durch Abfackeln von nicht genutztem Gasan den Ölförderstätten. Nachgewiesene Emissionsmin-derungen sollen künftig auch zur Anrechnung auf dieQuote zugelassen werden.Das Ziel von 6 Prozent ab dem Jahr 2020 ist eine ver-bindliche Vorgabe der EU und stellt aus heutiger Sichtgleichzeitig eine große Herausforderung für die Quoten-verpflichteten dar. Um die Erreichbarkeit des Ziels unddie damit verbundenen Effekte sicherzustellen, habenwir vereinbart, dass wir nach der Umstellung der Quoteeine Evaluation vornehmen. Das halten wir für beson-ders wichtig.
Lassen Sie mich schließen mit dem wichtigen Hin-weis, dass die Umstellung der Quote neben der Förde-rung von Biokraftstoffen mit besonders guter CO2-Bi-lanz den Weg für weitere Maßnahmen zum Klima- undRessourcenschutz im Verkehrssektor freimacht. Geradedie Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energie-quellen hat riesiges Potenzial und eröffnet große Chan-cen.Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner in der
Debatte ist Ralph Lenkert für die Linke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnenund Kollegen! Mit Ihrem Zwölften Gesetz zur Änderungdes Bundes-Immissionsschutzgesetzes versuchen Siewieder einmal, den Klimaschutz – hauptsächlich imBiospritbereich – besser zu regeln. Aber schon 2010 beider Einführung des E10-Sprits haben wir Sie gewarnt.Damals habe ich ausgeführt, dass die Ackerflächen inder EU nicht reichen werden, um Lebensmittelanbau,Versorgung der Industrie mit Rohstoffen sowie Energie-erzeugung durch Biomasse sicherzustellen. Wir habendamals gewarnt, dass es Importe geben wird, die dafürsorgen werden, dass in Entwicklungsländern Reisfelderund Kartoffelfelder Palmöl- und Zuckerrohrplantagenweichen. Der Hunger wächst. Wo sind Ihre Konzepte,und wo ist Ihre Evaluierung, damit das in Zukunft nichtso weitergeht? Ich finde dazu nichts.
Nach wie vor träumen Sie von der Union und derSPD davon, dass Zertifizierung die Urwaldabholzungverhindert. Wir wissen doch längst, dass heutePalmölplantagen dort stehen, wo früher Reisfelder wa-ren. Und Reis wächst jetzt dort, wo früher Urwald war.Ihre Zertifizierung bringt nichts. Sehen Sie das doch ein!In Ihrem Entwurf sehe ich davon nichts. Auch an dieserStelle haben Sie wieder einmal geschlafen.Was ist jetzt neu in Ihrem Entwurf? Es wurde geradeangesprochen, dass die Berechnung umgestellt wird. Da-mit könnte man leben. Weiter haben Sie von den neuenTreibhausgasminderungszielen gesprochen. Die sindaber niedriger als vorher. Ich weiß nicht, worin der Fort-schritt bestehen soll, wenn man von 7 Prozent bei derZielstellung in Bezug auf die Minderung auf 6 Prozentgeht. Das kann ich nicht verstehen.Außerdem wird noch das Angebot unterbreitet, dasszukünftig Ökostrom, der für E-Fahrzeuge bestimmt ist,auf die Minderungsquote angerechnet werden kann.Wenn das geschieht, ist der Klimaeffekt weg. Sie habenihn dann vernichtet. An dieser Stelle haben Sie also ge-pennt.
Ganz interessant wird es bei dem letzten Änderungs-antrag der Koalitionsfraktionen. Der hat es echt in sich;denn es können jetzt an Dritte Quoten delegiert werden.Die Auswirkung dieser Delegierung ist, dass nur nochmit Durchschnittswerten für Biosprit gerechnet wird.Wenn also Bioethanol aus Thüringer Weizen hergestelltwird, hat er zukünftig, wenn er über Dritthändler gelie-fert wird, den gleichen Wert wie der Biosprit aus Wei-zen, der in den USA – unter ganz anderen Bedingungenund mit einer ganz anderen Bilanz – angebaut wird. Dashaben Sie in Ihren Gesetzentwurf geschrieben. Wo sehenSie da einen Fortschritt? Ich kann ihn nicht erkennen.Sie schädigen den Klimaschutz.
Dieses Gesetz ist noch nicht einmal verabschiedet, daplant die EU eine Neuregelung, die dazu führen wird,dass das um 25 Prozent höher mit CO2-Ausstoß belasteteÖl aus Teersanden in Kanada zukünftig problemlos mitden Standardwerten in die Quoten eingerechnet werdenkann. Wie funktioniert das? Die EU sagt jetzt, dass dieHerkunft eines Öles Betriebsgeheimnis ist, das nichtweitergegeben werden darf. Wenn ich nicht weiß, woheres kommt: Woher soll ich wissen, welcher CO2-Ausstoßdamit verbunden ist?Warum geschieht dies? Die EU plant das, weil sieAngst hat, dass Kanada sonst das CETA-Abkommennicht unterschreibt. Die EU ist sogar vorausschauend;denn wenn CETA unterschrieben und ratifiziert ist,könnten kanadische Ölkonzerne – die haben darinÜbung – die EU wegen Wettbewerbsverzerrung verkla-gen. Hier wirkt sich das Freihandelsabkommen schäd-
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5343
Ralph Lenkert
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lich für die Umwelt bzw. die Menschen aus, noch bevores überhaupt in Kraft gesetzt wurde. Deswegen ist auchdieses Abkommen abzulehnen.
Ihr Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Im-missionsschutzgesetzes und Ihr Änderungsantrag scha-den dem Klima, zementieren Hunger in der Dritten Weltund vernichten Urwälder. Die Linke fordert stattdesseneine absolute Reduzierung des Kohlendioxidausstoßesim Fahrzeug- bzw. Treibstoffbereich. Das ist relativ ein-fach. Führen Sie eine Verkehrsverlagerung auf dieSchiene durch, unterstützen Sie den öffentlichen Perso-nenverkehr, und reduzieren Sie die Transportmengen.Damit helfen Sie dem Klima. Das ist eine sozial-ökolo-gische Politik. Die wäre gut. Folgen Sie diesem Vor-schlag.
Vielen Dank, Herr Kollege Lenkert. – Nächster Red-
ner in der Debatte ist der Kollege Karsten Möring für die
CDU/CSU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Wenn ich mir das so anhöre, was der Kollege Lenkerthier eben von sich gegeben hat,
dann kann ich schlichtweg feststellen: Er hat das Gesetznicht verstanden.
Soweit er es verstanden hat, weicht er auf Verschwö-rungstheorien aus. Das ist natürlich immer das Ein-fachste.Was hat denn die Mineralölversorgung mit der THG-Quote für die Beimischung von Biokraftstoffen zu tun?Nichts. Vor allen Dingen: Da Sie sagen, es sei nicht gut,was wir hier machen, frage ich Sie: Ist das besser, waswir hatten?Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fördern wirNachhaltigkeit und Ressourceneffizienz im Verkehrssek-tor. Das bedeutet, Mobilität sicherzustellen, ohne unserenatürlichen Lebensgrundlagen zu gefährden. Biokraft-stoffe sind dabei ein wichtiger Baustein. Indem wir sieverwenden, verringern wir übrigens auch unsere Abhän-gigkeit von dem immer knapper werdenden Erdöl.In diesem Sinne verlangt das Gesetz seit 2007 vonUnternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, dieBeimischung von Biokraftstoffen in einer bestimmtenenergetischen Quote. 2009 hat der Bundestag beschlos-sen, dass wir dieses Abkommen ab kommendem Jahrauf eine Treibhausgasquote umstellen. Damit soll künf-tig die erzielte Einsparung von Emissionen, also die bes-sere Klimabilanz, die entscheidende Größe sein. Dasneue Bundes-Immissionsschutzgesetz setzt dies so um.
Dem Wunsch des Bundesrats zur Berichtspflichtkommen wir nach, indem wir sie unbürokratisch undtransparent an die Berichtspflicht der Nachhaltigkeits-verordnung koppeln. Im Übrigen sind diese Daten für je-dermann im Internet auf der Seite des Bundesfinanz-ministeriums einsehbar.
Wir sind uns sicher, dass die nach langer Diskussionfestgelegten Quoten und deren schrittweise Erhöhung zukeinen Marktverwerfungen führen werden. Insbesonderedie Überprüfung nach der zweiten Erhöhungsstufe – dieEvaluation, die eben schon angesprochen wurde – er-laubt es uns, gegebenenfalls nachzusteuern, wenn dorteine Entwicklung eintritt, die wir nicht wollen.Innerhalb der Treibhausgasquote werden die Bio-kraftstoffe, die eine günstigere Klimabilanz aufweisen,höher angerechnet als Biokraftstoffe mit einer ungünsti-geren Bilanz. Somit werden Anreize zur Nutzung nach-haltiger und klimaschonender Kraftstoffe der zweitenGeneration gesetzt. Dies trägt wesentlich zum Klima-schutz bei. Biokraftstoffe gelten nämlich nur dann alsnachhaltig hergestellt, wenn sie unter Einbeziehung dergesamten Herstellungs- und Lieferkette eine bestimmteMindestmenge an Treibhausgasen gegenüber fossilenBrennstoffen einsparen, und außerdem auch dann, wennbeim Anbau von Pflanzen für die Biokraftstoffherstel-lung keine Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oderFlächen mit hohem Naturschutzwert zerstört werden.
Nur die Biokraftstoffe, die diese Bedingungen erfüllen,können auf die Treibhausgasquote angerechnet werden.Das ist das Entscheidende dabei.Wir teilen im Übrigen mit dem Bundesrat auch dieAuffassung, dass wir wirksame Kontrollen als wichtigesElement brauchen. Unser Nachhaltigkeitssystem inklu-sive EU-anerkannter Zertifizierungssysteme ist ausrei-chend flexibel, um auch bei einer Treibhausgasquote dieNachhaltigkeitskontrollen der Biokraftstoffe zu sichern.Substanzielle Änderungen an diesem System wären eu-roparechtlich problematisch. Die bestehenden Sank-tionsmöglichkeiten der EU-Kommission zur Nichtan-rechnung bei einem Missbrauch der Zertifizierungwirken abschreckend genug. Dann wird nämlich dieCharge nicht anerkannt, und dann entsteht für denjeni-gen, der das probiert, ein nicht unerheblicher wirtschaft-licher Schaden. Das macht er einmal und nie wieder.
Frau Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter hat schondarauf hingewiesen, dass wir eine technologieoffene Re-gelung treffen. Wir haben zwar im Moment eine Ein-schränkung, aber Kraftstoffe wie Wasserstoff, Power to
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5344 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Karsten Möring
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Gas oder Power to Liquid, die mit Strom aus erneuerba-ren Energien produziert werden und bisher nicht auf dieTreibhausgasquote angerechnet werden, können mittel-bis langfristig durchaus einen nennenswerten Beitragleisten. Die EU-Kommission arbeitet schon an Vor-schriften dazu, die wir später einbeziehen können.
Das Gesetz sieht eine Verordnungsermächtigung vor, mitder das zeitnah und praktisch geregelt werden kann.Ich begrüße auch, dass diese Rechtsverordnung eineflexible Regelung von Ausnahmen vom Ausschluss tie-rischer Fette und Öle vorsieht, sofern sie, wie es soschön heißt, dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Re-gelung nicht entgegenstehen. Damit wird die Handha-bung praktikabler, ohne dass wir befürchten müssen,dass jetzt tierische Fette in einem nennenswerten Um-fang eingesetzt werden; denn das wollen wir geradenicht.Diese Rechtsverordnung, liebe Kolleginnen und Kol-legen, haben wir aus gutem Grund in unserem Ände-rungsantrag mit einem Parlamentsvorbehalt versehen:Innerhalb von vier Wochen kann sich danach der Bun-destag mit den von der Bundesregierung beabsichtigtenRegelungen befassen. Das stärkt die umweltpolitischeVerantwortung des Parlaments.Es war kein einfacher Findungsprozess; aber nachvielen Gesprächen bin ich sicher, dass wir ein gutes Ge-samtpaket geschnürt haben. Vielen Dank an die KolleginUlli Nissen von der SPD für die gute Zusammenarbeit!
Ich hoffe, dass die Grünen ihre kleinen Vorbehalte, diesie in den Ausschussberatungen zu einzelnen Punktenhaben erkennen lassen, zurückstellen und im Interessedes Klimaschutzes diesem Gesetzentwurf vielleicht dochnoch zustimmen.Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Möring. – Darauf kann
jetzt gleich Peter Meiwald von Bündnis 90/Die Grünen
antworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnenund Kollegen! Wer kann etwas gegen die Umstellungder Biokraftstoffquote auf Treibhausgasemissionen ha-ben? Niemand. Aber man muss nicht glauben, dass hier-durch Klimaschutz im Verkehr tatsächlich verwirklichtwird. Dazu, wie man Klimaschutz im Verkehr umsetzenkann, sage ich nachher noch etwas.Durch eine Bemessung anhand der Treibhausgasef-fekte sollen zukünftig Anreize zur Dekarbonisierungfossiler Kraftstoffe und ein echter Beitrag zum Klima-schutz geleistet werden. Das haben wir gerade vom Kol-legen Möring noch einmal gut erklärt bekommen. Dochgenau hier springt Ihr heute vorgelegter Gesetzentwurfleider immer noch zu kurz. Biosprit, insbesondere derder ersten Generation, wird nämlich trotzdem im Rah-men der Treibhausgasquote mit null bilanziert. Auch beidieser Novelle ist es nämlich möglicherweise bewusstversäumt worden, die sogenannten ILUC-Faktoren, Indi-rect Land Use Change – Kollege Lenkert hat es geradeimplizit mit eingebracht –, bei der Treibhausgasbilanzie-rung von Biokraftstoffen zu berücksichtigen. Das ist lei-der nicht geschehen.Werden indirekte Effekte, angefangen bei der Land-vertreibung bis zum Anbau von Reis auf ehemaligenWaldflächen, in die Bilanzierung mit einbezogen, leistetAgrosprit der ersten Generation kaum einen Beitrag zurVerbesserung der Klimabilanz.
Nach Berechnungen der Europäischen Kommission aus2012 – das ist ja noch nicht so lange her – kann Ethanolaus nachwachsenden Rohstoffen immerhin zu etwa50 Prozent Treibhausgaseinsparungen führen. Biodieseldagegen, egal ob aus Rapsöl oder dem oftmals verteufel-ten Palmöl, kommt bei der Treibhausgasbilanz insge-samt schlechter weg, als wenn man fossile Rohstoffeverbrennt. Das beruht auf Zahlen, die die OECD vorge-legt hat.Diese verheerende Bilanz bei der Beimischung zumKraftstoff weiterhin zu akzeptieren, ist ein schwerer Ge-burtsfehler dieser Novelle.
Im Änderungsantrag der Koalition verweisen Sie zwarauf anerkannte Zertifizierungssysteme. Diese beziehenSie aber nur auf die Herstellungskette und leider nichtauf die ILUC-Einberechnung. Ich fordere daher die Bun-desregierung dringend auf, das Ganze in kurzer Zeit wei-terzuentwickeln und die ILUC-Faktoren in die Treib-hausgasbilanzierung der Biokraftstoffe verbindlicheinzubeziehen. Das ist die Grundlage für eine ehrlicheTreibhausgasbilanzierung.Wie kann also die auch von uns Grünen erwünschteTreibhausgasminderung im Mobilitätssektor gelingen?Eine THG-Minderungsquote kann dabei nur ein kleinerBaustein sein. Es geht erst einmal darum, Nutzungskon-kurrenzen zu vermeiden; denn diese führen ja neben derVerschlechterung der Treibhausgasbilanz auch zu anstei-genden Nahrungsmittelpreisen. Die OECD geht für 2017von einer Bandbreite von 6 bis 15 Prozent aus. Die Aus-wirkungen von Landvertreibungen haben wir erst imSommer auf einer Ausschussreise nach Kolumbien wie-der miterleben müssen. Auch die Gefahren für die Biodi-versität sind natürlich nicht zu leugnen: Sumatra-Tiger,Sumatra-Nashörner und Orang-Utans sind vom Ausster-ben mittlerweile massiv bedroht.Also müssen wir uns bei der Nutzung von Biomasseauf die Kaskadennutzung konzentrieren. Dazu haben wirhier deutlich zu wenig Anreize. Wir müssen Biomassenämlich zunächst stofflich nutzen, bevor wir sie dann ineinem zweiten oder dritten Schritt in die energetische
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5345
Peter Meiwald
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Nutzung über abfall- und reststoffbasierten Biosprit indie Mobilitätskette einspeisen. Dazu gibt es in dem vor-liegenden Gesetzentwurf leichte Anreize. Deswegenwerden wir ihn auch nicht komplett ablehnen. Aber das,was geregelt wird, ist deutlich zu wenig.Frau Schwarzelühr-Sutter – Frau Ministerin Hendricksist nicht da –, machen Sie sich doch ehrlich. Sorgen Siedafür, dass eine ehrliche Bilanzierung der Treibhausgas-effekte den Biospritproduzentinnen und -produzentender zweiten Generation eine reale Marktchance gibt unddass Umwelt- und Sozialstandards zukünftig eingehaltenwerden. Hören wir endlich auf, Essen in Motoren vonAutos zu verbrennen, und steigen endlich in eine Mobili-tätswende ein, die ihren Namen auch verdient.Biosprit wird in diesem Zusammenhang, auch auf-grund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Rest-und Abfallstoffmengen – das haben wir schon an ver-schiedenen Stellen gehört –, nur eine kleine Rolle beimKlimaschutz im Verkehrsbereich spielen können, viel-leicht im Flugverkehr, wo flüssige Kraftstoffe nur sehrschwer zu substituieren sind.Für den Landverkehr brauchen wir stattdessen end-lich ein Tempolimit – das bringt sehr viel mehr für denKlimaschutz als Biosprit –, einen deutlichen Einstieg indie Elektromobilität, vernetzte Angebote aus Bahn, Bus,Fahrrad und Carsharing. Daran können wir gemeinsamarbeiten. Dann stimmen wir auch gern wieder Gesetzent-würfen zu.Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Meiwald. – Nächste Red-
nerin in der Debatte: Kollegin Ulli Nissen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen undKollegen! Wir stellen die Berechnung der Förderung derBiokraftstoffe auf die Treibhausgasquote um. Das istgut, das ist richtig. Damit geben wir einen Anreiz, aufklimafreundlichere Kraftstoffe umzusteigen. Je wenigerTreibhausgasausstoß, desto besser für die Umwelt!Wir haben ehrgeizige Ziele, zum Beispiel die Treib-hausgasreduzierung um 40 Prozent bis 2020. Dazu kön-nen wir auch persönlich beitragen. Wir sollten zum Bei-spiel vor jeder Autofahrt überlegen, ob diese wirklichnotwendig ist. In meinem Frankfurter Wahlkreis versu-che ich, möglichst viele Fahrten mit meinem Elektrorol-ler oder mit meinem kleinen Elektroauto zurückzulegen.Hier in Berlin bin ich viel zu Fuß oder mit dem Fahrradunterwegs.Aber Verbrauchsreduzierung allein reicht natürlichnicht aus. Deshalb komme ich wieder zu den Biokraft-stoffen, die einen wichtigen Beitrag für das Klima leis-ten und ein Gegengewicht zu den fossilen Kraftstoffensind.Wenn es um Biokraftstoffe geht, kommt von Kriti-kern immer das Stichwort „Palmöl“; das wurde auchheute Abend wieder deutlich. Dies höre ich aber selten,wenn es um Kosmetika oder Nahrungsmittel geht. Indiese Produkte gehen aber 95 Prozent des weltweitenPalmölverbrauchs. Ich möchte nicht wissen, wie vieleProdukte Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen,auch Sie, Herr Lenkert und Herr Meiwald, heute schonverwandt haben, die Palmöl enthalten. Das wäre wirk-lich spannend.
Nur 5 Prozent des weltweiten Verbrauchs gehen in dieenergetische Nutzung. Für mich ist es wichtig, dass diesezertifiziert sind und nachhaltig produziert werden – diesganz im Gegensatz zu der sonstigen Verwendung.
Bei Biokraftstoffen geht es vor allem um die zweiteGeneration. Das sind Kraftstoffe, die aus Abfall- undReststoffen wie Stroh oder Speisefett produziert werden.Es gibt ein schönes Beispiel aus Wien. Dort verteilt dieStadt an Privathaushalte für Altspeiseöle Sammelkübel,den sogenannten WÖLI. Ich bin sicher nicht die Einzige,die nicht weiß, wohin zum Beispiel mit dem Öl aus ei-nem Glas wunderbar eingelegter sonnengetrockneter To-maten. In Wien werden jährlich mehr als 320 000 Kilo-gramm an Altspeiseölen abgegeben. Daraus wird in etwadie gleiche Menge Biodiesel produziert. Für die gleicheMenge an Diesel aus Rapsöl wäre eine Fläche von knapp1 000 Hektar notwendig. Vielleicht ist das Wiener Mo-dell auch eins für Deutschland.Wenn wir unsere Ziele erreichen wollen, müssen wiruns in allen Bereichen anstrengen. Dazu gehört es, natio-nal seine Hausaufgaben zu machen; aber es gehört auchdazu, international dabei zu sein. Gerade fand der Kli-magipfel in New York statt. Dort waren 125 Staats- undRegierungschefs. Es war das hochrangigste internatio-nale Treffen zum Klimawandel seit dem Klimagipfelvon Kopenhagen 2009. Frau Merkel war nicht anwe-send. Sie zog es vor, beim BDI zum Tag der DeutschenIndustrie die Eröffnungsrede zu halten. Zum Glück wa-ren wir durch unsere Bundesumweltministerin BarbaraHendricks hervorragend vertreten.
UN-Generalsekretär Ban sagte zur Eröffnung des UN-Klimagipfels:Völker der Erde: Heute sind wir nicht zusammen-gekommen, um zu reden, sondern um Geschichtezu schreiben.Schade, dass unsere Bundeskanzlerin nicht mitschreibenkonnte!Zum Schluss, Herr Möring, möchte auch ich michganz herzlich bei Ihnen bedanken. Es war eine tolleZusammenarbeit. Ich möchte mich auch beim BMUB,
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5346 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Ulli Nissen
(C)
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beim Ministerium, bedanken; wir haben wirklich tolleVorlagen bekommen. Also herzlichen Dank!Bei Ihnen allen bedanke ich mich herzlich für dieAufmerksamkeit.
Und ich bedanke mich bei Ihnen, liebe Kollegin
Nissen. – Letzter Redner in dieser Debatte: Artur
Auernhammer für die CDU/CSU-Fraktion.
Vielen Dank. – Geschätzte Frau Präsidentin! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! In diesem Hohen Hause wird sehr viel
über die Energiewende diskutiert. Ein Aspekt bleibt
meist ausgeklammert, und das ist das Thema Mobilität.
Gerade hier sind wir mit der Diskussion über die Minde-
rung der Treibhausgasquote im Bundes-Immissions-
schutzgesetz dabei, einen guten und wichtigen Beitrag
dazu zu leisten, im Bereich der Elektromobilität auf die
Nutzung regenerativ erzeugten Stroms umstellen zu kön-
nen. Das kann nicht nur mit batteriebetriebenen Fahrzeu-
gen geschehen, sondern hier ist der gesamte Bereich re-
generativer Energiequellen beim Treibstoff in den Blick
zu nehmen.
Wir haben hier schon oft über die Frage „Teller oder
Tank?“ diskutiert. Meine sehr verehrten Damen und Her-
ren, ich bin selber Landwirt. Wenn ich zurzeit meinen
Brotweizen verkaufe, um daraus Lebensmittel herstellen
zu lassen, bekomme ich 12 Euro für den Doppelzentner,
für 100 Kilo Weizen 12 Euro. Warum ist es nicht mög-
lich, hieraus Energie zu gewinnen? Wir könnten hieraus
leistungsfähigen Biosprit erzeugen. Das sollten wir
auch; denn das wäre ein wichtiger Beitrag zum Klima-
schutz.
Die Landwirtschaft leistet einen großen Beitrag zum
Klimaschutz. Denken Sie nur daran: Bäume und Pflan-
zen – also quasi jeder Hektar Wald und jeder Hektar
Ackerbau – wandeln CO2 – wir diskutieren hier sehr oft
über CO2 – in Sauerstoff um. Das kann keine Raffinerie
leisten, das kann kein Industriebetrieb leisten, das kann
nur die Land- und Forstwirtschaft leisten. Das sollen wir
hier auch einmal kundgeben.
Bereits vor der Industrialisierung wurde ein Großteil
der für unsere Mobilität notwendigen Energie aus der
Landwirtschaft bezogen. 20 bis 30 Prozent der gesamten
landwirtschaftlichen Produktion wurde für die soge-
nannte Zugkraft, für die Zugpferde, verwendet. Das soll-
ten wir uns einmal wieder in Erinnerung rufen, wenn wir
ständig nur fossile Energien verbrauchen.
– Nein, Frau Kollegin, wir wollen nicht zurück zu den
Pferden. Wir wollen bei den Pferdestärken das einsetzen,
was wir auch mit Pferdestärken produzieren, und das
nicht aus dem Boden entnehmen.
Weg von fossiler hin zu regenerativer Energie!
Zur Flächenkonkurrenz: Ich habe bereits den Brot-
weizenpreis angeführt. Hier muss der Landwirtschaft die
Einkommensmöglichkeit eröffnet werden, alternativ et-
was anzubauen, was auch energetisch genutzt werden
kann. Derzeit – so muss ich allerdings sagen – ist das
größte Problem, das wir in der Landwirtschaft haben,
nicht die Flächenkonkurrenz in Bezug auf den Biosprit,
sondern das bisherige EEG im Bereich der Biogasanla-
gen. Ich bin froh, dass wir in diesem Haus bereits eine
Novelle des EEG gemacht haben. Hier sind wir auf ei-
nem sehr guten Weg.
Meine Damen und Herren, wir diskutieren auch oft
über Gentechnik, über den Import von Eiweißfuttermit-
teln. Wenn wir zum Beispiel Raps für die Erzeugung von
Biosprit einsetzen, dann fällt dort ein Nebenprodukt an.
Das ist der sogenannte Rapskuchen. Das ist ein ideales
Futtermittel in der Tierhaltung: aus eigenem Anbau, gen-
technikfrei bei uns im Land produziert. Das sollten wir
auch bei dieser Diskussion mit in Erwägung ziehen.
Außerdem haben wir dadurch, dass wir jetzt die Dis-
kussion über die Minderung der Treibhausgasquote tech-
nologieoffen führen, die Möglichkeit, in der Landwirt-
schaft wieder zu gesunden Fruchtfolgen zu kommen.
Hier ist in den letzten Jahren – ich gebe das offen zu –
manches aus dem Gleichgewicht gekommen.
Und wir können verschiedene Produkte zur Energiege-
winnung aus regenerativen Quellen einführen.
Gerade die Diskussion über die erste oder zweite Ge-
neration der Biotreibstoffe zeigt, dass noch sehr viel For-
schung erforderlich ist, damit wir auch die Treibstoffe
der zweiten Generation gut einbauen können. Ich denke,
dass wir noch nicht am Ende der Entwicklung stehen.
Deshalb gilt: Technologieoffen forschen.
Insgesamt ist dieses Gesetz zur Änderung des Bun-
des-Immissionsschutzgesetzes, das die Umstellung auf
Treibhausgasquoten regelt, ein guter Beitrag dazu, die
Wertschöpfung im eigenen Land zu steigern, gerade im
ländlichen Raum – damit das Geld, das aus dem ländli-
chen Raum kommt, wiederum in den ländlichen Raum
fließt und nicht in irgendwelche rohölexportierenden
Länder. Ich glaube, das ist in unser aller Sinn.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Auernhammer. – Da-mit schließe ich die Aussprache.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5347
Vizepräsidentin Claudia Roth
(C)
(B)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von derBundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Än-derung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der Aus-schuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi-cherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung aufDrucksache 18/2776, den Gesetzentwurf der Bundesre-gierung auf den Drucksachen 18/2442 und 18/2709 inder Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen,die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim-men wollen, jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmtdagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzent-wurf in zweiter Beratung angenommen bei Zustimmungvon CDU/CSU- und SPD-Fraktion, Ablehnung von derLinken und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen.Dritte Beratungund Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die demGesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz-entwurf ist damit angenommen bei Zustimmung vonCDU/CSU und SPD, Ablehnung von der Linken undEnthaltung von Bündnis 90/Die Grünen.Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 19 auf:Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-regierung eingebrachten Entwurfs eines Geset-zes zur Änderung des Straßenverkehrsgeset-zes und der GewerbeordnungDrucksache 18/2134Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-schusses für Verkehr und digitale Infrastruktur
Drucksache 18/2775Ich muss Sie enttäuschen: Sie werden jetzt keineRede hören.
Sie vermissen die Reden von den Kollegen Storjohannund Schnieder für die CDU/CSU, vom Kollegen Zierkefür die SPD, vom Kollegen Lutze für die Linke und vomKollegen Stephan Kühn für Bündnis 90/Die Grünen. DieReden – so ist verabredet worden – sollen zu Protokollgegeben werden.1) – Ich sehe, dass Sie, trotz erheblicherTraurigkeit im Raum, damit einverstanden sind.Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss fürVerkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt in seinerBeschlussempfehlung auf Drucksache 18/2775, denGesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache18/2134 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bittediejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfas-sung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Werstimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzent-wurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zuge-stimmt haben CDU/CSU- und SPD-Fraktion, enthaltenhaben sich Bündnis 90/Die Grünen und die Linke, dage-gen hat niemand gestimmt.1) Anlage 3Dritte Beratungund Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die demGesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die gleichenMehrheiten: Bei Zustimmung von CDU/CSU- und SPD-Fraktion und Enthaltung von der Linken und vom Bünd-nis 90/Die Grünen ist der Gesetzentwurf damit ange-nommen.Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf – da wirdwieder geredet –:Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-richts des Ausschusses für Verkehr und digitaleInfrastruktur zu dem Antrag derAbgeordneten Karl Holmeier, Thomas Jarzombek,Patrick Schnieder, weiterer Abgeordneter undder Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeord-neten Martin Dörmann, Kirsten Lühmann, LarsKlingbeil, weiterer Abgeordneter und der Frak-tion der SPDModerne Netze für ein modernes Land –Schnelles Internet für alleDrucksachen 18/1973, 18/2778Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind fürdie Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.Ich eröffne die Aussprache und rufe als ersten Rednerin der Debatte Karl Holmeier für die CDU/CSU-Frak-tion auf.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnenund Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren!Schnelles Breitband für unser Land, das ist die großeund ehrgeizige Aufgabe und das große und ehrgeizigeZiel unserer Koalition. Unser Antrag „Moderne Netzefür ein modernes Land – Schnelles Internet für alle“ solleinen wichtigen Beitrag dazu leisten, bis 2018 das ge-steckte Ziel von 50 Megabit pro Sekunde flächende-ckend in Deutschland erreichen. Das ist ein ehrgeizigesZiel.
Wir sind aber auf einem guten Weg. Politisch, wirt-schaftlich und gesellschaftlich ist dies unbedingt not-wendig; denn die Digitalisierung und das Internet habeneinen immer größeren Einfluss auf alle Lebensbereiche.Es geht schließlich um die Sicherung der Teilhabe unse-rer Bürgerinnen und Bürger am digitalen Zeitalter. Mitdem schnellen Internet denken wir auch an die Zukunftunserer Unternehmen, an die Standorte im ländlichenRaum und an die damit verbundenen Arbeitsplätze.Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat michgefreut, dass unser Antrag bei den Experten aus derFachbranche eine sehr positive Resonanz gefunden hat.
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5348 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Karl Holmeier
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Selbst die Opposition hat unseren Antrag bei den Bera-tungen im Ausschuss gelobt. Dafür herzlichen Dank!Die umfangreichen Gespräche haben aber auch gezeigtund bestätigt, dass es keine einfache und allgemeingül-tige Lösung gibt. Es bedarf vielmehr eines ganzen Maß-nahmenpakets und des Zusammenspiels von Bund, Län-dern und Kommunen. Unser Ziel von 50 Megabit proSekunde bis 2018 werden wir nur dann erreichen, wennwir auf einen sinnvollen Technologiemix setzen. Wirmüssen den Breitbandausbau in Deutschland im Rahmenverfügbarer Haushaltsmittel konsequent vorantreibenund eine digitale Spaltung zwischen den Ballungszen-tren und den ländlichen Räumen vermeiden.
Dazu setzen wir auf folgende Schwerpunkte: deutli-che Kostenreduzierung beim Ausbau der Glasfasernetzedurch eine zügige Umsetzung der europäischen Kosten-reduzierungsrichtlinie in einem Breitbandinfrastruktur-ausbaugesetz, schneller Einsatz hochleistungsfähigerMobilfunkfrequenzen im 700-Megahertz-Band, Verstei-gerung von Funkfrequenzen – Digitale Dividende II –,effizienter Einsatz von Fördermitteln, wo es keine wirt-schaftlich sinnvollen Lösungen für einen Netzausbaugibt. Außerdem sollten wir bei der laufenden Diskussionzum Telekommunikationsmarkt auf europäischer Ebenekeine Maßnahmen mittragen, die sich negativ auf denBreitbandausbau in Deutschland auswirken.Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unse-rem Antrag sind wir auf einem guten Weg, den Breit-bandausbau in Deutschland zu beschleunigen. Er ist einguter Baustein und bringt uns dem gesteckten Ziel näher.Vorrangig gilt es, den Ausbau des Breitbandnetzesschneller und günstiger voranzubringen. Wir müssenSynergien vor Ort nutzen und Baumaßnahmen vor Ortbesser koordinieren.Bestehende Infrastruktur muss genutzt werden; denn80 Prozent der geschätzten Kosten für diesen Ausbau,den wir planen und anstreben, sind Erdbaukosten. Esgibt unzählige Möglichkeiten, bestehende Leitungen wieAbwasser- oder Stromleitungen, bestehende Leerrohreund sonstige Verkehrsnetze zu nutzen. Wir wollen einenRechtsanspruch schaffen, der eine Mitnutzung vor Ortermöglicht.Wir müssen uns auch für neue Verlegearten öffnenund den Mut haben, diese Verlegearten umzusetzen.Pragmatische Lösungen sind gefragt. Wir müssen errei-chen, dass bei den Verkehrsprojekten verpflichtend Leer-rohre mitverlegt werden und dass die Querung von Bahn-trassen innerhalb von bestimmten Fristen möglich ist.Wir müssen die Erlöse aus der Digitalen Dividende IIverbindlich für den Ausbau des Breitbandnetzes nutzen.Bund und Länder stehen hierbei in der Pflicht, ihrenAnteil an den Erlösen aus der Digitalen Dividende IIzweckgebunden in den Netzausbau zu investieren.Wir werden aber auch – das haben wir in den Bera-tungen diskutiert und bei den Gesprächen mit der Fach-branche ganz klar gehört – zusätzliches Geld benötigen,mehr Geld, als die Frequenzversteigerung aus derDigitalen Dividende II einbringt. Wir brauchen weitereFörderprogramme, die unter Umständen auch mit ande-ren Förderprogrammen in den Ländern gekoppeltwerden können. Ich verweise auf das neue, vorbildlicheFörderprogramm des Freistaates Bayern.
Das neue Programm ist angelaufen. Der Freistaat stelltden Kommunen 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung,Frau Kollegin – pro Gemeinde bis zu 1 Million Euro.Damit fördern wir den Breitbandausbau in unserer Re-gion in besonderer Weise. So funktioniert eine Stärkungdes ländlichen Raumes.
Mit unserem heute zu verabschiedenden Antrag „Mo-derne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internetfür alle“ geben wir der Bundesregierung anspruchsvolleHausaufgaben mit auf den Weg. Ich bin mir sicher, dassunser Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur inden kommenden Jahren alle Hebel in Bewegung setzenwird, unser gemeinsames Ziel – 50 Megabit pro Sekundefür alle – bis 2018 in Deutschland zu erreichen.Gemeinsam – Bund, Länder und Kommunen – kön-nen wir es schaffen. Ziehen wir alle an einem Strang fürein modernes Land mit modernen Netzen.Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Holmeier. – Nächster
Redner in der Debatte ist Herbert Behrens für die Linke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Die Regierungskoalition hat vor drei Monaten einen An-trag vorgelegt, der ein Signal für den Eintritt in die neuedigitale Welt sein sollte. 50 Megabit pro Sekunde sollenallen Menschen in der Bundesrepublik zugänglich sein,nicht nur den privaten Nutzern, sondern auch den Betrie-ben, die dringend darauf angewiesen sind.Aber wenn man sich das Ganze ansieht, so stellt manfest: Das Beamen in das neue Internetzeitalter iststeckengeblieben. Das ist erschreckend. Irgendwieschmeckt das Ganze nach kaltem Kaffee. Der umfang-reiche Antrag ist im Kern nichts weiter als die Fortset-zung einer Breitbandstrategie, die wir schon seit 2009kennen. Damals hieß der Minister noch zu Guttenberg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind steckenge-blieben und kommen nicht voran, und zwar aus zweiGründen: Zum einen haben wir in den letzten Haushalts-
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Herbert Behrens
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debatten immer wieder erfahren, dass sich die Bundesre-gierung für die schwarze Null feiert und staatliche Inves-titionen in die Zukunft des Landes verhindert. Zumanderen sind die privaten Investoren immer noch nichtgeneigt, Milliarden locker zu machen, um in die digitaleInfrastruktur zu investieren. Aber der Ausbau schnellerNetze wird nicht klappen, wenn nicht investiert wird.Viel Geld ist nötig: Zwischen 85 und 95 Milliarden Eurobenötigen wir, wenn wir eine flächendeckende Glas-faserversorgung haben wollten. Das schreiben Sie ganzrichtig in Ihrem Antrag.
Sie machen keinen Vorschlag, wie Sie auch nur annä-hernd an diese Summe herankommen wollen.
Was machen Sie stattdessen? Sie rechnen aus, wasnoch fehlt, um die von zu Guttenberg hinterlasseneLücke in der Breitbandversorgung zu schließen, und ma-chen Ihrem Minister einige Vorschläge, wie er vorgehenkönnte. Das ist aus unserer Sicht ein konzeptionslosesWeiter-so. Mit dieser Politik befördern Sie keinen Auf-bruch in das digitale Zeitalter. Sie behindern ihn sogar.
Statt konsequent auf einen Glasfaserausbau in öffent-licher Verantwortung zu setzen, beschwören Sie densogenannten Technologiemix. Das hört sich zumindestinnovativ an. Gemeint ist damit: DSL, Glasfaser, Kabel,Satellit und Funknetze sollen so zusammengezwirbeltwerden, dass am Ende die Bandbreiten erreicht werden.Aber auch diese Infrastruktur kostet doch 20 MilliardenEuro. Das ist nicht billig. Aber im Haushalt 2014– wahrscheinlich auch im Haushalt 2015, wenn wir unsals Opposition nicht durchsetzen können – ist nicht zuerkennen, dass hier auch nur ansatzweise staatliche Zu-kunftsinvestitionen gemacht werden. Schwarze Null undSchuldenbremse würgen soziale Politik, aber auch einezukunftsweisende Industriepolitik ab.Nach der Logik der Bundesregierung und der Logikdieses Antrages bleibt nur eines: Der Markt soll es rich-ten. Der jetzt schon gescheiterte sogenannte wett-bewerbspolitische Ansatz wird beibehalten. Aus demHaushalt soll 1 Milliarde Euro kommen, wenn die Rund-funkfrequenzen im 700-Megahertz-Bereich versteigertwerden und noch weitere Frequenzbereiche hinzukom-men.Die sogenannte Digitale Dividende II sollte bereits ab2017 Förderprogramme für den Netzausbau speisen. In-zwischen ist aber klar, dass die Frequenzen vor 2019 garnicht frei werden. Die Milliarde könnte auch schnell umeinige Hundert Millionen geringer ausfallen, wenn dieLänder ihre Ansprüche geltend machen. Aber auch dieprivaten Investoren, Kapitalfonds und Versicherungenwollen mit ihren Milliarden nicht so recht an den Zu-kunftsmarkt heran.Das Vermögen in Deutschland beläuft sich auf7,2 Billionen Euro. Dabei besitzen die reichsten 10 Pro-zent der Deutschen 4,8 Billionen Euro. Wenn wir dieBundesrepublik sozialer und moderner machen wollen,dann kommen wir nicht umhin, eine gerechte Steuerpoli-tik durchzusetzen.
Wenn die Bundesregierung es jetzt angeht, öffentlicheInfrastruktur für Investoren attraktiv machen zu wollen,dann ist das genau der entgegengesetzte und falscheWeg. Privatisierungen, Anlagefonds und Modelle vonwindigen Investoren sind die Ursachen der Finanzkrise,unter deren Folgen wir heute noch leiden. Darum ist esnotwendig, die Finanzmärkte auszutrocknen und dasVermögen für gute Infrastruktur heranzuziehen. Das sinddie Grundlagen für eine moderne Industrie- und Netz-politik. Mit der Linken ist das zu machen, aber nicht mitdem, was Sie in Ihrem Antrag zusammengeschriebenhaben.Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Behrens. – Nächster Red-
ner in der Debatte: Martin Dörmann für die SPD.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!Herr Kollege Behrens, ich bedauere sehr, dass Sie hierein Zerrbild unseres Antrags dargestellt haben. Deshalbmöchte ich gerne die Gelegenheit nutzen, zu erzählen,was wirklich drinsteht;
denn entgegen Ihren Ausführungen hat sich die GroßeKoalition in Bezug auf die digitale Infrastruktur ein be-sonders ehrgeiziges Ziel gesetzt.Wir wollen, dass bis Ende 2018 in ganz DeutschlandHochgeschwindigkeitsbandbreiten von mindestens50 Megabit pro Sekunde verfügbar sind. Wir sind unsdoch einig, dass angesichts der fortschreitenden Digitali-sierung von Wirtschaft und Gesellschaft schnelles Inter-net für alle zunehmend eine Voraussetzung sowohl fürökonomische Entwicklungsmöglichkeiten als auch fürgesellschaftliche Teilhabe ist. Deshalb dürfen wir einedigitale Spaltung – ich glaube, auch da sind wir uns ei-nig – zwischen gut versorgten Ballungsräumen auf dereinen und abgehängten ländlichen Gebieten auf der an-deren Seite nicht zulassen.Heute können erst 64 Prozent der Haushalte inDeutschland mit 50 Megabit pro Sekunde versorgt wer-den. Der Sprung auf 100 Prozent, lieber KollegeBehrens, innerhalb weniger Jahre ist also ein Quanten-sprung. Von Ihnen kam kein Konzept, das das besserunterlegt hätte. Nur wenn alle Beteiligten – investie-rende Unternehmen, Bund, Länder, aber auch die Kom-munen vor Ort – optimal zusammenwirken, können wirdieses Ziel erreichen.
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5350 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Martin Dörmann
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Wir wollen mit dem Antrag der Koalition einen Rah-men setzen. Wir haben konkrete Maßnahmen beschrie-ben, um die Umsetzung unseres Ausbauziels tatsächlichzu erreichen. Im Kern geht es um zwei Dinge, nämlichum zusätzliche Investitionsanreize und um die Schlie-ßung von Wirtschaftlichkeitslücken.
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder
-bemerkung der Kollegin Wawzyniak?
Ja, sehr gerne. Das habe ich schon gesehen. Deshalb
habe ich einen Punkt gemacht.
Ja, sonst hätte ich Sie unterbrochen.
Das habe ich erwartet.
Gut, wir kennen uns ja auch schon lange. – Frau Kol-
legin Wawzyniak, bitte.
Herr Kollege Dörmann, nachdem der Kollege von der
Unionsfraktion das Papier der Netzallianz vorgelesen
hat, möchte ich Sie fragen, ob auch Sie gelesen haben,
dass die Netzneutralität für den Breitbandausbau – vor-
sichtig formuliert – geschliffen werden soll und ob Sie
vor diesem Hintergrund nicht auch der Meinung sind,
dass das löbliche Ziel, das Sie hier vorgegeben haben,
doch in einem anderen Licht erscheint?
Sehr geehrte Frau Kollegin Wawzyniak, wir habenuns in der Enquete-Kommission „Internet und digitaleGesellschaft“ sehr ausführlich über das Thema Netz-neutralität unterhalten. Sie kennen die Position der SPD-Bundestagsfraktion, die in weiten Teilen in den Koali-tionsvertrag eingeflossen ist.Wir werden die Netzneutralität gesetzlich sicherstel-len. Sie waren, glaube ich, auch dabei – ich bin mir nichtganz sicher –, als Frau Zypries als zuständige Staats-sekretärin des Wirtschaftsministeriums im Ausschuss„Digitale Agenda“ sogar angekündigt hat, dass dasMinisterium demnächst einen entsprechenden Gesetz-entwurf vorlegen wird. Insofern bin ich sehr zuversicht-lich, dass uns das gelingen wird.Sie haben das Papier der „Netzallianz DigitalesDeutschland“ angesprochen. Ich will den genanntenAspekt einmal dahingestellt sein lassen, möchte aber da-rauf hinweisen, dass sich die dort beschriebenen Hand-lungsfelder in dem Antrag, den wir hier vorliegen haben,exakt wiederfinden. Das heißt, es gibt in der Fachweltgroßen Konsens darüber, dass das Maßnahmenpaket, daswir vorschlagen, zielführend ist. Diesen Aspekt solltenSie viel stärker würdigen.
Mit unserem Maßnahmenpaket setzen wir auch inZukunft auf Wettbewerb und auf Milliardeninvestitionenunterschiedlicher Unternehmen. Aber diese stoßen dortan Grenzen, wo sich Investitionen aufgrund hoherKosten nicht rechnen. Zentrales Problem hierbei sindvor allem die letzten 20 Prozent der Haushalte, die unterheutigen Bedingungen, weil sie in besonders dünn besie-delten Gebieten angesiedelt sind, eben nicht wirtschaft-lich erschlossen werden können. Gerade hier setzt unserBreitbandkonzept an: Wir wollen regulatorische Rah-menbedingungen verbessern und zusätzliche Synergienheben, um Kosten zu senken.Das allein wird aber nicht ausreichen. Wir brauchen– das ist bereits erwähnt worden – zusätzliche staatlicheFördergelder, um Wirtschaftlichkeitslücken in bestimm-ten Regionen schließen zu können. Wenn das Geld ge-schickt eingesetzt wird, könnten wir mit jeder MilliardeEuro öffentlichen Geldes, die wir einsetzen, zusätzlicheInvestitionen privater Unternehmen in einem Umfangvon etwa 3 Milliarden Euro auslösen. Das wäre geradevor dem Hintergrund bestehender konjunktureller Unsi-cherheiten ein wirklich respektables Konjunkturpro-gramm. Das sollten wir unterstützen.
Die Koalition will zudem, dass weitere Frequenzbe-reiche für den Mobilfunk erschlossen werden. Wir allewollen nicht nur eine gute Festnetzversorgung überGlasfaserkabel, übrigens auch in der Fläche – auch dasist unser Ziel –, sondern wir brauchen deutschlandweitauch ein modernes Mobilfunknetz, weil wir alle mitSmartphones und Tablets unterwegs sind. Sie wissen,dass das eine Ursache für den steigenden Bandbreitenbe-darf ist. Deshalb ist es, so glaube ich, richtig, diese Fre-quenzen für ein hochmodernes Mobilfunknetz zu nut-zen.
Die beiden zuletzt genannten Aspekte, die Fördermit-tel und die Nutzung eines zusätzlichen Frequenzspek-trums, weisen uns im Zusammenhang mit der DigitalenDividende II den Weg, den wir mit den Ländern gehenkönnen. Es geht um ein Frequenzpaket, das nach Vor-stellung der Bundesnetzagentur im nächsten Jahr verstei-gert werden soll. Dazu gehören im Bereich der DigitalenDividende II auch die Frequenzen im 700-Megahertz-Band. Wir wissen, dass es darüber Gespräche zwischenBund und Ländern gibt. Wir wissen, dass die Ländergerne zur Hälfte an den Versteigerungserlösen beteiligtwären.
Wichtig ist, dass es am Ende einen Konsens gibt, dassman sich auf eine Teilung einigt und darauf, dass das ge-samte Geld für den Breitbandausbau genutzt werdensoll. Das ist wichtig. Deshalb darf man sich an dieser
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Martin Dörmann
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Stelle nicht in technischen Fragen verheddern, in denenes darum geht, in welchen Haushalten diese Gelder amEnde eingestellt werden. Wir müssen zu einer Einigungkommen; denn nur wenn wir entsprechende Einnahmengenerieren, können wir hinsichtlich des Breitbandaus-baus weiterkommen.
Im Blick auf die Frequenzen führen zwei Aspekte im-mer zu Diskussionen. Ich will diese Themen gerne auf-greifen. Wahrscheinlich wird gleich die Kollegin TabeaRößner auch darauf eingehen und das aus einem anderenBlickwinkel heraus betrachten.Zum einen geht es um die Umstellung auf DVB-T2.Wir wollen – auch das haben wir im Koalitionsvertragfestgelegt –, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-anstalten und die privaten Rundfunkanstalten die Mög-lichkeit haben, die Umstellung der terrestrischen Ver-breitung auf DVB-T2 vorzunehmen. Das ist die bessereTechnik. Sie ist HD-fähig. Auch im Interesse der Zu-schauerinnen und Zuschauer wollen wir, dass das sorg-fältig gemacht wird; aber es soll auch zügig gemachtwerden, damit die Nutzer möglichst schnell in den Ge-nuss der neuen Technik kommen. Jetzt wird auszulotensein, in welchem Zeitraum das möglich ist. DiesesThema soll in den Bund-Länder-Gesprächen jetzt ange-gangen werden. Dort werden wir zu einer Einigungkommen.
Zum zweiten Aspekt, der ebenfalls wichtig ist. Beider Umstellung von Frequenzen wird es auch darum ge-hen, dass die Interessen der bisherigen Nutzer dieserFrequenzen gewahrt werden. Ich denke insbesondere andie Nutzer drahtloser Produktionsmittel, also zum Bei-spiel an Kultureinrichtungen und Kirchen, die drahtloseMikrofone nutzen und bisher zum Teil in diesen Berei-chen gesendet haben. Dazu hat die Bundesnetzagenturein neues Konzept vorgelegt. Ein Gutachten hat ergeben,dass der Frequenzbedarf dieser drahtlosen Produktions-mittel etwa 96 Megahertz beträgt. Die Bundesnetzagen-tur schlägt eine Erweiterung auf 440 Megahertz vor. Ichglaube, das ist ein richtiges Signal. Es zeigt, dass wirdieses Thema sehr ernst nehmen. Wir werden prüfen, obdas ausreicht. Wir werden auch prüfen, ob Umstellungs-kosten entstehen, die zu berücksichtigen sind. Ich weiß,dass das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruk-tur an einer Billigkeitsrichtlinie arbeitet. Wir befindenuns in einem guten Austausch, auch mit den Ländern.All diese Fragen werden jetzt geklärt.Deshalb will ich zum Schluss Folgendes sagen, auchangesichts dessen, was die Opposition hier anzuführenhat: Ich habe weder in der Debatte heute noch in denAusschüssen etwas über wirklich durchgreifend andereKonzepte gehört. Es wird immer kritisiert: Ihr bekommtdas Geld nicht. – Daran arbeiten wir. Herr Holmeier, wirhaben uns im Ausschuss ausgetauscht. Wir beide werdennoch einmal das eine oder andere Gespräch mit dem Ver-kehrsminister führen, aber auch mit dem Finanzministe-rium, damit wir möglichst schnell mehr Geld bekom-men. Uns ist vollkommen bewusst, dass die Fördermitteleine Stellschraube sind.Wir halten an der schwarzen Null fest. Wir wissen,dass es einen engen Rahmen gibt. Für unsere Arbeits-gruppe „Verkehr und digitale Infrastruktur“ kann ichsagen: Zusätzliche Haushaltsmittel, gerade im Bereichdieses Ministeriums, wollen wir vordringlich für denBreitbandausbau einsetzen, weil wir glauben, dass einschnelles Internet für alle eine ganz herausragende ge-sellschaftliche Aufgabe ist.Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dörmann. – Nächste Red-
nerin in der Debatte: Tabea Rößner für Bündnis 90/Die
Grünen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!Nachdem die Vorgängerregierung gebetsmühlenartigwiederholt hat, dass wir eine Vollversorgung mit Breit-band hätten, kommt die Große Koalition nun endlich zuder Erkenntnis, dass wir ein Versorgungsproblem haben.Sie fordern die Regierung zum Handeln auf, und das istgut und allerhöchste Zeit.
Der vorliegende Antrag lässt BundesministerDobrindt aber an der ganz langen Leinen. Diesen Frei-lauf nutzt Ihr Minister gleich, um die Netzneutralität ge-gen Investitionen der Unternehmen zu verticken. Abermit den angekündigten Qualitätsklassen, lieber HerrDörmann, öffnen Sie einem Zweiklasseninternet Tür undTor. Und wofür? Für Investitionen, die die Unternehmenwahrscheinlich sowieso getätigt hätten. Die Zeche zahltam Ende der Kunde.
Es ist schwer, heute abzuschätzen, was wir in zehnoder 15 Jahren an Bandbreiten brauchen. Sie aber den-ken nur an die 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit imJahr 2018. Dabei setzen Sie erst einmal auf Funkverbin-dungen. Das kann aber nur eine Zwischenlösung sein.Damit Deutschlands Unternehmen gut angebunden sind,innovative Dienste anbieten und diese auch genutzt wer-den können, brauchen wir Glasfasernetze. Hier ist derAntrag viel zu kurzsichtig.
Der Breitbandausbau kann durch regulatorische Stell-schrauben erleichtert werden. Knackpunkt ist und bleibtdie Finanzierung. Laut einer Studie des Wirtschafts-ministeriums kostet der Ausbau nach den Zielen derBundesregierung mindestens 20 Milliarden Euro. DieIndustrie geht in Vorleistung und will im nächsten Jahr8 Milliarden Euro investieren. Das ist begrüßenswert.Aber für 20 Prozent der Haushalte besteht eine Finanzie-rungslücke. Es fehlt an Fördergeldern. Sie stellen auch
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5352 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014
Tabea Rößner
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nichts in den Haushalt ein. Sie werden das Geld in dieserHöhe auch nicht durch die Frequenzversteigerung ein-nehmen. Wir kennen das vom letzten Mal.
Von diesen Einnahmen müssen Sie dann erst einmalEntschädigungen zahlen, nämlich an diejenigen, dienach der neuen Frequenzzuteilung ihre Mikrofonanlagennicht mehr nutzen können. Außerdem müssen Sie dieEinnahmen mit den Ländern teilen. Den Rest müssen SieHerrn Schäuble aus den Rippen leiern. So wird dasnichts. Wer A sagt, muss auch B sagen, und wer Zu-kunftstechnologie sagt, muss auch investieren.
Einen Aspekt verschweigen Sie komplett: Um dieFrequenzen für Breitband nutzen zu können, muss vonDVB-T auf DVB-T2 gewechselt werden. Der Ministergibt hier Gas.
Schon in drei Jahren soll das passiert sein, aber ohneeine lange Übergangsphase. Derzeit nutzen knapp 4 Mil-lionen Haushalte DVB-T. Diese müssen ihren Receiverentsorgen und sich einen neuen kaufen. Wir rechnen mitKosten von mindestens 300 Millionen Euro für die Ver-braucher und einer Menge Elektroschrott. Die Bundesre-gierung kennt diese Konsequenzen zwar, verschweigt sieaber in der Öffentlichkeit. Das finde ich skandalös.
Gleichzeitig riskieren Sie mit der überstürzten Um-stellung den terrestrischen Empfang. Denn wer jetzt fürteures Geld einen neuen Receiver kaufen muss, holt sichvielleicht lieber eine Satellitenschüssel oder bestellt ei-nen Kabelanschluss. Der terrestrische Übertragungswegbietet aber einen guten und vor allem günstigen Fernseh-empfang, und den riskieren Sie.
Was die ländlichen Gebiete betrifft, sollen die Unter-nehmen die Frequenzen der Digitalen Dividende II nut-zen, um diese Gegenden anzubinden. Wie gut das klappt,haben wir ja in der Vergangenheit gesehen, nämlich fastnicht. Um Breitband auch dorthin zu bringen, wo eswirtschaftlich nicht rentabel ist, brauchen wir nicht nurFörderprogramme, sondern eine Verpflichtung, dortauch tatsächlich auszubauen.
Wir hätten uns ja eine Universaldienstverpflichtunggewünscht, um den Menschen auf dem Land auch einenAnspruch einzuräumen.
Das hatte auch die SPD gefordert, bis sie an die Regie-rung kam. Ohne diese Minimalversorgung bleiben ihrePläne zum Breitbandausbau aber eben auch nur minimalgut.Die Bundesregierung bildet Netzallianzen undschreibt Kursbücher. Das klingt gewichtig, aber wer hin-ter die Kulissen schaut, sieht nur schlecht verpackte An-kündigungen. Von Ankündigen aber wurde noch keineLeitung verlegt.
Nicht an Versprechen, sondern an Ihren Taten soll manSie messen. Das werden wir tun.Vielen Dank.
Vielen Dank, liebe Kollegin Rößner. Sie lacht gerne
und oft. – Letzter Redner in dieser Debatte Ingbert
Liebing für die CDU/CSU-Fraktion.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrtenDamen und Herren! Die Kollegen Karl Holmeier undMartin Dörmann haben bereits ausführlich begründet,weshalb wir mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionenbeim Breitbandausbau für schnelles Internet Gas gebenwollen. Unser Ziel ist beschrieben mit 50 Megabit proSekunde flächendeckend bis 2018. Dabei liegt uns be-sonders an der Feststellung, dass dies ein Zwischenzielist. Natürlich wird es auch nach 2018 einen weiterenAusbau geben müssen,
um eine digitale Spaltung zwischen den gut und optimalausgestatteten Ballungsregionen und den ländlichen Re-gionen in Deutschland zu verhindern. Das ist unser Ziel,und dafür wollen wir mit unserem Antrag Gas geben.
Die Kollegin Rößner hat am Ende ihrer Rede dasStichwort „Universaldienst“ angesprochen. Das ist ihrVorschlag, die Probleme zu lösen. Er liegt inzwischenlange genug auf dem Tisch, um zu wissen, dass dies auseuroparechtlichen Gründen kein geeignetes Instrumentist, um die Lücken zu füllen.
Es geht nur dort, wo ein bestimmter Standard durch-schnittlich noch nicht erreicht ist. Aber es ist kein geeig-
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5353
Ingbert Liebing
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netes Instrument, um darüber hinaus den Ausbau zu for-cieren. 50 Megabit pro Sekunde erreichen wir so nicht.Damit könnten wir vielleicht die letzten weißen Fleckenbeseitigen. Das ist notwendig, aber bei weitem nicht aus-reichend. Wir wollen tatsächlich den Ausbau in der Flä-che forcieren, und das geht eben nicht mit dem Univer-saldienst.
Weil schon viel Grundsätzliches gesagt worden ist,möchte ich nur noch einen Aspekt aus unserem Antragaufgreifen. Wir sprechen uns in dem Antrag ausdrück-lich dafür aus, möglichst kosteneffizient zu arbeiten,auch durch Kooperationen von unterschiedlichen Tele-kommunikationsunternehmen. Angesichts der hohenKosten gerade beim Glasfaserausbau wollen wir verhin-dern, dass teure Doppelstrukturen aufgebaut werden. Ichgreife diesen Punkt auf, weil er in jüngster Zeit aufgrundeiner Vielzahl von Entwicklungen in vielen Kommunenhochaktuell geworden ist.Wir haben am Montag im Unterausschuss Kommuna-les genau darüber gesprochen. Situation ist, dass sichviele Kommunen auf den Weg in Richtung eines Glasfa-serausbaus bis zum Anschluss jedes einzelnen Hausesgemacht haben. Die Telekom, die sonst in diesen Regio-nen unterwegs gewesen ist, war zwar beteiligt, hat abergesagt: Für uns ist das in diesen ländlichen Regionenwirtschaftlich nicht darstellbar. Das machen wir nicht.Daraufhin haben sich in der Region einige neue Ini-tiativen gebildet, oft genug auch mit kommunaler Betei-ligung. Diese haben ein Konzept für einen Glasfaseraus-bau entwickelt, das wirtschaftlich darstellbar ist. Dannging es um die Ausschreibung, wer diese Infrastrukturanschließend bedient, wer der Dienstanbieter ist. Auchdaran hat sich die Telekom entweder nicht beteiligt odersie hat gesagt, dass sie das zu den gegebenen Bedingun-gen nicht macht. Sie war jedenfalls nicht präsent.Nachdem die Vorbereitungen getroffen wurden, dassdiese regionalen Gesellschaften Glasfaserkabel in jedesHaus legen können, sagt die Telekom jetzt: Aber an die-ser und jener Stelle gehen wir nun doch mit eigenenGlasfaserkabeln hinein. – Und das geschieht teilweise zueinem Zeitpunkt, wo die anderen schon ihre Aufträge er-teilt haben. Aber die Telekom will es nur dort machen,wo es sich wirtschaftlich rechnet. Die Fläche hingegenwird von ihr vernachlässigt.Das ist aus Sicht der Telekom betriebswirtschaftlichnachvollziehbar. Da hilft auch kein Telekom-Bashing;daran will ich mich nicht beteiligen. Ich beschreibe ein-fach die Situation. Denn durch diese Art Rosinenpicke-rei wird die Gesamtfinanzierung für Flächenkonzeptegefährdet. Hier brauchen wir neue Ansätze für einen In-teressenausgleich. Das war bis vor kurzem kein Thema,weil die Telekom konsequent dabei geblieben ist, dortnicht zu investieren. Jetzt tut sie es in vielen Fällen dochmit der Folge, dass teure Glasfaserinfrastrukturen inmanchen Regionen doppelt aufgebaut werden. Dies er-gibt keinen Sinn; das sagen wir auch ausdrücklich in un-serem Antrag. Damit müssen wir uns beschäftigen. Hierbrauchen wir einen neuen Interessenausgleich.
Unser Antrag weist den Kommunen bei der Planungeine wichtige Rolle zu. Dies funktioniert insbesondere inden ländlichen Räumen nur übergreifend: Viele Zweck-verbände haben sich gebildet. Hierfür ist es notwendig,dass wir diese kommunale Form der Zweckverbändestärken und unterstützen. Dazu haben wir uns im Koali-tionsvertrag vorgenommen, die Umsatzsteuerproblema-tik zu lösen; denn es ergibt keinen Sinn, dass dann, wennsich Kommunen zusammenschließen und Beiträge an ei-nen Zweckverband zum Breitbandausbau zahlen, dieseBeiträge anschließend mit 19 Prozent Umsatzsteuer be-legt werden. Das müssen wir noch regeln, das haben wiruns vorgenommen.Dieser Antrag und das, was wir uns vorgenommenhaben, sind ein klares Signal für einen forcierten Ausbaudes Glasfasernetzes und des technologieoffenen Netzes– auch im Rahmen von Funklösungen, um die digitaleSpaltung Deutschlands zu verhindern – sowie für einschnelles und flächendeckendes Internet in Deutschland.Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung.Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Liebing. – Ich schließe die
Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zum An-
trag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mit dem
Titel „Moderne Netze für ein modernes Land – Schnel-
les Internet für alle“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner
Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2778, den An-
trag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Druck-
sache 18/1973 anzunehmen. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist mit der Zustimmung von
CDU/CSU und SPD bei Ablehnung von der Linken und
Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Es gab keine Ent-
haltungen.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Freitag, den 10. Oktober 2014,
9 Uhr, ein.
Ich wünsche Ihnen und auch unseren Gästen oben auf
der Tribüne einen wunderschönen Restabend und gute
Träume. Bis morgen früh.
Die Sitzung ist geschlossen.