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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/57 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 57. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Hilde Mattheis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5219 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5219 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 9 und 16 5220 A Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 5220 B Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Fünf- undzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgeset- zes (25. BAföGÄndG) Drucksache 18/2663 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5220 D b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bun- desausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibe- träge sowie Vomhundertsätze und Höchst- beträge nach § 21 Absatz 2 Drucksache 18/460 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5220 D c) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Sofort besser fördern – BAföG-Reform überarbeiten und vorziehen Drucksache 18/2745 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5220 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5221 A Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5224 A Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5225 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5227 D Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5229 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 5231 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5232 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5233 D Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . 5234 C Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5235 C Dr. Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 5236 D Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 5238 A Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5239 C Sven Volmering (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5240 C Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein Scheitern der nationalen Klimapolitik abwenden und international an Glaubwürdigkeit zurückgewinnen Drucksache 18/2744 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5242 B Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5242 C Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5244 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 5246 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5247 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5250 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5250 C Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5251 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5251 D Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5252 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5253 D Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5254 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 5255 B Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5255 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5256 A Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5257 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5257 C Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5258 B Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5260 B Oliver Grundmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5261 C Klaus Mindrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5263 B Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5264 D Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global ge- recht werden Drucksache 18/2739 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5266 A b) Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozialöko- logischen Rahmen für die Aktivitäten transnationaler Unternehmen schaffen und durchsetzen Drucksache 18/2746 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5266 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5266 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5268 C Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5269 D Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5270 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5271 A Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5272 B Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 5273 D Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) . . . . . . 5274 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5275 C Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . 5276 C Gabi Weber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5278 A Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5279 A Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 zum Europäi- schen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 Drucksache 18/2655 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5280 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen Drucksache 18/2659 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5280 B c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundes- republik Deutschland und dem König- reich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegensei- tige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steu- ern vom Einkommen und vom Vermö- gen sowie des dazugehörigen Protokolls Drucksache 18/2660 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5280 B d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundes- republik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen Drucksache 18/2661 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5280 C e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Wirt- schaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 – (ERP-Wirtschafts- plangesetz 2015) Drucksache 18/2662 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5280 C f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 III ten Gesetzes zur Änderung des Agrar- statistikgesetzes Drucksache 18/2707 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5280 C g) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unions- rechtlicher Vorschriften über Agrar- zahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik Drucksache 18/2708 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5280 D h) Antrag des Bundesministeriums der Finan- zen: Durchführungsbestimmungen zum Instrument der direkten Bankenrekapi- talisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus; Einholung ei- nes zustimmenden Beschlusses des Deut- schen Bundestages nach § 4 Absatz 1 ESM-Finanzierungsgesetz Drucksache 18/2669 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5280 D i) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Humanitäre Hilfe und Flücht- lingsschutz für Jesiden, Kurden und an- dere Schutzbedürftige im Norden des Irak und Syriens Drucksache 18/2742 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5281 B Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen Drucksache 18/2752 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5281 A b) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl, Oliver Krischer, Kai Gehring, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Atommüll- Export aus dem Reaktor AVR Jülich in die USA Drucksache 18/2624 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5281 A c) Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Echte Wahl- freiheit schaffen – Elterngeld flexibler gestalten Drucksache 18/2749 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5281 A Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. No- vember 2001 zum Europäischen Über- einkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen Drucksachen 18/1773, 18/2648 . . . . . . . . 5281 C b) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs-Vollstre- ckungsgesetzes Drucksachen 18/2337, 18/2640 . . . . . 5281 D – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2642 . . . . . . . . . . . . . . 5282 A c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Um- weltstatistikgesetzes Drucksachen 18/2135, 18/2664 . . . . . . . . 5282 A d)–h) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 91, 92, 93, 94 und 95 zu Petitionen Drucksachen 18/2631, 18/2632, 18/2633, 18/2634, 18/2635 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5282 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz: zu dem Streitverfahren vor dem Bundesver- fassungsgericht 2 BvE 5/12 und damit zu- sammenhängenden Verfahren Drucksache 18/2773 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5282 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Vierten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses: zu Einsprü- chen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. Septem- ber 2013 Drucksache 18/2700 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5283 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 5283 A Tagesordnungspunkt 8: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45 d des Grundgesetzes Drucksache 18/2743 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5284 B Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5284 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5287 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/ CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bun- desverfassungsgerichtsgesetzes (9. BVerfGGÄndG) Drucksache 18/2737 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5284 C Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5284 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5286 C Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5287 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5288 C Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5289 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5291 A Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Abgeltungsteuer abschaffen – Kapitalerträge wie Löhne besteuern Drucksache 18/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5291 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5291 D Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5293 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5294 B Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5295 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 5296 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5297 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5298 A Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 5299 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5300 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgeset- zes und des Sozialgerichtsgesetzes Drucksache 18/2592 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5301 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Asylbewer- berleistungsgesetzes Drucksache 18/2736 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5301 A Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5301 B Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5302 A Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5303 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5305 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5306 B Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5307 C Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Das psychiatrische Entgeltsystem überarbeiten und das Ver- sorgungssystem qualitativ weiterentwi- ckeln Drucksachen 18/849, 18/1713 . . . . . . . . . . . . 5309 A Ute Bertram (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5309 A Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5310 C Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5311 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5312 D Emmi Zeulner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5313 C Dirk Heidenblut (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5315 A Tagesordnungspunkt 15: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungs- und -versor- gungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) Drucksachen 18/1797, 18/2136, 18/2639 . 5316 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2641 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5316 B Oswin Veith (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5316 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5318 A Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 5319 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5321 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5322 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 V Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Hunger bekämpfen, Recht auf Nahrung stärken Drucksache 18/1482 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5323 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Uwe Kekeritz, Friedrich Ostendorff, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weltagrarbericht jetzt unter- zeichnen Drucksachen 18/979, 18/1788 . . . . . . . . . . . . 5323 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5323 D Peter Stein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5324 C Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5326 C Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5327 D Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5328 D Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäi- schen elektronischen Mautdienstes Drucksache 18/2656 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5329 D Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5330 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5331 A Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5331 D Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5333 A Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5334 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesetzliche Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder ein- führen – zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Karenzzeit für ausscheidende Regie- rungsmitglieder Drucksachen 18/285, 18/292, 18/2762 . . . . . 5335 A Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5335 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5337 B Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) . . . . . . . 5338 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5340 B Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes Drucksachen 18/2442, 18/2709, 18/2776 . . . 5341 C Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5341 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5342 B Karsten Möring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5343 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5344 B Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5345 B Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5346 A Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes und der Gewerbeordnung Drucksachen 18/2134, 18/2775 . . . . . . . . . . . 5347 A Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr und digitale Infrastruk- tur zu dem Antrag der Abgeordneten Karl Holmeier, Thomas Jarzombek, Patrick Schnieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Martin Dörmann, Kirsten Lühmann, Lars Klingbeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle Drucksachen 18/1973, 18/2778 . . . . . . . . . . . 5347 C Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5347 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5348 D Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5349 C VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . 5350 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5351 C Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5352 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5353 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 5355 A Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut- schen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgre- miums teilgenommen haben . . . . . . . . . . . . . 5356 A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewer- beordnung (Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . 5358 A Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5358 A Patrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 5359 A Stefan Zierke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5359 D Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5361 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5361 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5219 (A) (C) (D)(B) 57. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5355 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 09.10.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 09.10.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 09.10.2014 Evers-Meyer, Karin SPD 09.10.2014 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 09.10.2014 Golze, Diana DIE LINKE 09.10.2014 Göppel, Josef CDU/CSU 09.10.2014 Hochbaum, Robert CDU/CSU 09.10.2014 Kaster, Bernhard CDU/CSU 09.10.2014 Klare, Arno SPD 09.10.2014 Dr. Kofler, Bärbel SPD 09.10.2014 Kolbe, Daniela SPD 09.10.2014 Kretschmer, Michael CDU/CSU 09.10.2014 Lazar, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.10.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 09.10.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 09.10.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.10.2014 Petry, Christian SPD 09.10.2014 Post (Minden), Achim SPD 09.10.2014 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 09.10.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 09.10.2014 Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 09.10.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 09.10.2014 Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 09.10.2014 Schwartze, Stefan SPD 09.10.2014 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 09.10.2014 Spiering, Rainer SPD 09.10.2014 Steffen, Sonja SPD 09.10.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.10.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.10.2014 Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 09.10.2014 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 09.10.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 5356 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 (A) (C) (B) Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kon- trollgremiums teilgenommen haben (D) CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Andreas Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5357 (A) (C) (D)(B) Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Oliver Wittke Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Lars Klingbeil Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Gülistan Yüksel Stefan Zierke Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Petra Pau Harald Petzold (Havelland) 5358 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 (A) (C) (B) Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms (D) Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung (Tagesordnungspunkt 19) Gero Storjohann (CDU/CSU): Wir haben im letzten Jahr das Flensburger Punktesystems auf neue Beine ge- stellt. Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Diese Änderung ging rela- tiv geräuschlos über die Bühne, das ist selten in der Poli- tik. Die neue Regelung trifft vor allem diejenigen Ver- kehrsteilnehmer, die wiederholt die Sicherheit auf den Straßen gefährden, denn Verkehrsunfälle entstehen hauptsächlich durch nicht angepasstes Fahren. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es einen Klarstellungsbedarf bezüglich der Punkteregelung gibt. Es ist klarzustellen, ab wann ein Punkt denn nun gilt. Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesre- gierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung enthält diese Klarstellung zur Punkteberechnung. Es stand die Frage im Raum: Darf die Verkehrsbe- hörde Punkte vergeben, wenn denn der Fahrer noch gar nicht offiziell informiert worden ist, dass er einen Ver- stoß begangen hat? Da sind wir in der Koalition der kla- ren Auffassung: Ja, sie darf. Das ist wie folgt begründet: Es kommt nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem nicht darauf an, dass eine Maßnahme den Betroffenen vor der Begehung wei- terer Verstöße erreicht und ihm damit theoretisch die Möglichkeit zur Verhaltensänderung gibt, bevor es zu weiteren Verstößen kommt. Der Grund für unsere Haltung ist, dass das neue Sys- tem keine verpflichtende Seminarteilnahme kennt. Wir verstehen den Erziehungsgedanken auch nicht so, dass jede einzelne Maßnahme der Behörden den Fahrer ein- zeln ansprechen können muss, damit diese Maßnahme eine Verhaltensänderung des Verkehrsteilnehmers bewir- ken kann. Wir wählen einen ganz anderen Ansatz zur Steige- rung der Verkehrssicherheit. Die Erziehungswirkung liegt dem Gesamtsystem als solchem zugrunde. Die ein- zelnen Stufen dienen in erster Linie der Information des Betroffenen. Die Maßnahmen sind somit lediglich eine Information über den Stand im System. Unter Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit kommt es auf die Effektivität des Fahreignungs-Bewertungssys- tems an. Das Ziel ist, die Allgemeinheit vor ungeeigne- ten Fahrern zu schützen. Hat ein Betroffener sich durch eine entsprechende Anhäufung von Verkehrsverstößen als ungeeignet erwiesen, ist er zumindest befristet vom Verkehr auszuschließen. Eine in bestimmten Konstellationen ausbleibende Chance eines Fahrers, sein Verhalten so zu bessern, dass es zu keinen weiteren Maßnahmen gegen ihn kommt, ist in Abwägung mit dem Sicherheitsinteresse der Allge- meinheit kein Argument dafür, über bestimmte Ver- kehrsverstöße hinwegzusehen und sie dadurch bei der Beurteilung der Fahreignung auszublenden. In solchen Fällen geht es teilweise sogar um Konstellationen, in de- nen in kurzer Zeit wiederholt und schwer gegen Ver- kehrsregeln verstoßen wurde. Das ist ein besonderes Ri- siko für die Verkehrssicherheit. Das ist ein besonderes Risiko für die Allgemeinheit. Mit unserem Änderungs- antrag wird sichergestellt, dass für jeden Verkehrsver- stoß die dafür vorgesehenen Punkte im Fahreignungs- Bewertungssystem verwertet werden können. Die Fahrerlaubnisbehörden sind auch noch nach Jah- ren auf alte Daten angewiesen und müssen auf diese zu- rückgreifen können. Dazu reichen die im Zentralen Fahrerlaubnisregister vorhandenen Daten derzeit nicht aus. Daher war eine Überarbeitung des Gesetzes not- wendig. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5359 (A) (C) (D)(B) werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass für eine Neuerteilung von Fahrerlaubnissen, die durch Ent- ziehung, Verzicht oder Fristablauf erloschen waren, die im Verwaltungsvollzug erforderlichen Daten problemlos zur Verfügung stehen. Die Reform des Flensburger Punktesystems war not- wendig, und sie war ein Erfolg und wird durch unsere Klarstellung zur Punkteberechnung noch besser. Mit der heutigen Verabschiedung des geänderten Stra- ßenverkehrsgesetzes haben wir einen langen Entschei- dungsprozess, der unter Minister Ramsauer begonnen wurde, zu einem guten Ende gebracht. Abschließend danke ich besonders den Mitarbeitern aus dem Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruk- tur, besonders Herrn Dr. Albrecht, für ihre geduldige und kompetente Zuarbeit. Patrick Schnieder (CDU/CSU): Nachdem mein Kollege Gero Storjohann schon ausführlich auf den vor- gelegten Gesetzentwurf und den damit verbundenen Än- derungsantrag eingegangen ist, möchte ich gerne die Ge- legenheit nutzen und noch einmal einen kleinen Schritt zurückgehen: Warum haben wir eigentlich das Punkte- system reformiert? Wie vermutlich die meisten hier wissen, wurde das alte Verkehrszentralregister am 1. Mai dieses Jahres durch das neue Fahreignungsregister abgelöst. Die bis- her größte Reform im Bereich der Verkehrssicherheit seit über 50 Jahren. Ziel der Neuregelung war und ist es, das Punktesys- tem, das im Laufe der Zeit durch neue Regelungen im- mer komplizierter und undurchsichtiger wurde, grundle- gend zu reformieren, es spürbar einfacher, transparenter und verständlicher zu gestalten. Nur so war es möglich, die Akzeptanz bei den Betroffenen zu erhöhen und damit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beizutragen. Wer konnte noch verstehen, dass das Befahren einer Umweltzone ebenso mit Punkten bestraft wurde wie ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – zum Bei- spiel durch überhöhte Geschwindigkeit? Im Kern haben wir daher folgende Änderungen vor- genommen: Erstens: Der Punktekatalog wurde entrümpelt. Im neuen System werden nur noch solche Verstöße mit Punkten geahndet, die tatsächlich zur Gefährdung der Verkehrssicherheit beitragen – Geschwindigkeitsver- stöße, Handyverstöße, Behinderung von Rettungskräften etc. Zweitens: Aus sieben wurde drei. Im alten System wurden Verkehrsverstöße mit bis zu sieben Punkten be- straft. Eine schier undurchsichtige Vielzahl an Regeln und Konstellationen entstand. Die Verhältnismäßigkeit ging verloren. Doch damit ist jetzt Schluss. Das neue System stuft die Delikte nur noch in drei Kategorien ein. Die Transparenz wird deutlich erhöht, und dennoch geht kein Verkehrsteilnehmer verloren, der zum wiederholten Male auffällig geworden ist. Drittens: ein neues Fahreignungsseminar. Transpa- rente Regeln allein führen bei auffälligen Verkehrsteil- nehmern nicht immer automatisch zu einem besseren Fahrverhalten. Häufig ist es sinnvoll, verkehrspädagogi- sche und verkehrspsychologische Elemente in die Fort- bildung mit einfließen zu lassen. Sie können helfen, ei- genes Fehlverhalten zu erkennen und zu verändern. Dies wird im neuen Fahreignungsseminar stärker als bisher berücksichtigt. Viertens: klare Regeln zum Punkteabbau. Freiwillige Maßnahmen zum Punkteabbau haben nachweislich ei- nen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Daher haben wir auch im neuen System die Möglichkeit erhal- ten, bei einem Stand von bis zu fünf Punkten ein freiwil- liges Fahreignungsseminar zu besuchen und damit einen Punkt abzubauen. Eine Regelung, die insbesondere für Menschen, die berufsbedingt viel mit dem Pkw oder dem Lkw unterwegs sind, von hoher Bedeutung ist. Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass wir auch die Abfrage des aktuellen Punktestandes verein- facht haben. In Zukunft kann diese sowohl vor Ort beim Kraftfahrtbundesamt als auch auf dem Postweg und über das Internet geschehen – natürlich kostenfrei. Diese Reform war nicht nur die größte in der Ge- schichte des Verkehrszentralregisters, sie war auch die wichtigste. Wie keine andere hat sie die Akzeptanz der Maßnahmen gesteigert und zur Erhöhung der Verkehrs- sicherheit beigetragen. Der uns vorliegende Gesetzentwurf – verbunden mit dem Änderungsantrag der Großen Koalition – ist im We- sentlichen eine Konkretisierung der Punkteberechnung. Dabei geht es uns insbesondere darum, die Allgemein- heit vor denjenigen Verkehrsteilnehmern zu schützen, die innerhalb kürzester Zeit schwerwiegende Verkehrs- verstöße begehen – oder anders gesagt: offensichtlich unbelehrbar sind. Insgesamt haben wir damit eine runde und in sich schlüssige Reform vorgelegt, die spürbar und nachhaltig die Verkehrssicherheit in Deutschland verbessern wird. Stefan Zierke (SPD): Wann haben Sie das letzte Mal einen Bußgeldbescheid mit dem Verweis auf Punkte er- halten?! Ohne hier irgendjemandem zu nahe treten zu wollen, war sicher der eine oder andere – mich einge- schlossen – schon einmal in dieser Situation. Die in der letzten Legislatur verabschiedete und am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getretene VZR-Reform – besser als Ramsauers Punktereform bekannt – hat das ursprüngliche 18-Punkte-System auf 8 eingestampft. Die drei Maßnahmenkategorien „Ermahnung“, „Verwar- nung“ und „Entziehung der Fahrerlaubnis“ sind eine bewusst getroffene Stufenregelung im neuen Fahreig- nungssystem, die auf Verwaltungsebene mit entspre- chenden Fristen einhergeht. Systematisches Ziel dieser Regelungen ist die Warnfunktion für den Betroffenen so- wie das übergeordnete Ziel der Verkehrssicherheit. Im Sinne der Rechtssicherheit sollte jeder aktive Verkehrs- teilnehmer zu jedem Zeitpunkt wissen, ob und wie viele Punkte er in Flensburg hat bzw. wann ihm der Verlust 5360 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) der Fahrerlaubnis droht. Die Stufenregelung bei der Punktevergabe ist daher grundsätzlich sinnvoll und dient der Transparenz. Unter dieser Fassung waren jedoch verschiedene Auslegungen in den Ländern verfolgt und entsprechend unterschiedliche Verfahrensweisen praktiziert worden. Im Zuge der Implementierung der Punktereform hat sich hier daher Klarstellungsbedarf ergeben, den wir heute beheben wollen: Bei der Stufenregelung im neuen Fahreignungssystem gibt es einige wenige Konstellationen, bei denen diese Maßnahmenstufen in der Praxis nicht eingehalten wer- den konnten und sukzessiv dadurch Verstöße später und zum Teil gar nicht mit Punkten geahndet werden konn- ten. Die Praxis hat gezeigt, dass die in einigen Ländern praktizierten Interpretationen wiederum ein gewisses Ausnutzungspotenzial bergen. Ich möchte gerne versu- chen, Ihnen das ein wenig anschaulicher zu machen: Jemand, der mehrere Verkehrsverstöße innerhalb kür- zester Zeit begeht und beispielsweise bei vier Punkten – bewusst oder unbewusst – gegen einen davon Rechts- mittel einlegt, kommt in die skurrile Situation, dass die in der Zwischenzeit begangenen Vergehen aufgrund der aufschiebenden Einsprüche nicht geahndet werden dür- fen und der Punktestand gleich bleibt bzw. sich nicht er- höht. Zuwiderhandlungen werden erst dann wieder mit Punkten bewertet, wenn die Ermahnung von der Be- hörde ergriffen – also der Bescheid zugestellt – worden ist. Richtig ist: Es geht um einige wenige Fälle, dennoch geht es hierbei unter Umständen um Wiederholungstäter, die in kürzester Zeit mehrere Verstöße begehen, unter Umständen wohl wissend, dass diese nicht vollumfäng- lich geahndet werden können. Das kann unserer Auffas- sung nach nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Dieser Umstand ist insbesondere unter Verkehrssi- cherheitsaspekten nicht zielführend, weil er Wiederho- lungstätern einen Zeitraum gewährt, der je nach Dauer der Bearbeitung durch die Behörde 3 bis 12 Monate be- tragen kann, währenddessen weitere Verkehrsverstöße nicht mit Punkten bewertet werden könnten – also eine Art „Blankoscheck“. Um genau diese Fälle zu vermeiden und Wiederho- lungstäter nicht zu ermutigen, wird durch den vorliegen- den Antrag die Stufenregelung beim Ergreifen der Maß- nahmen klarer gefasst. Mit einer klareren Formulierung der Gesetzesvorschrift wollen wir erreichen, dass Ver- kehrszuwiderhandlungen stets auch dann mit Punkten bewertet werden, wenn sie vor der Einleitung einer der Maßnahmen begangen worden sind, unabhängig davon, ob sie bereits berücksichtigt werden konnten oder nicht. Aus unserer Sicht darf es nicht sein, dass die Bearbei- tungszeiträume in den Landesbehörden ausschlaggebend dafür sind, ob ein Verstoß bebußt wird oder nicht. Die durch die Stufenregelung verfolgte Warnfunktion halten wir für wichtig, ebenso wichtig ist es aber, dass nicht der Zeitraum der Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat – im Falle von Alkohol- oder Drogeneinfluss –, sondern al- lein die Tat an sich ausschlaggebend für eine eventuelle Bepunktung ist. Es darf keine „Blankoschecks“ geben; dafür ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu wichtig. Darüber hinaus regelt der vorliegende Gesetzentwurf noch zwei weitere Aspekte im aktuell geltenden Ver- kehrsrecht: Zum einen wird das Straßenverkehrsgesetz dahin ge- hend geändert, dass zukünftig die Führerscheinausgabe und -rückgabe zentral erfolgen muss. Dies ist eine Vor- gabe der EU-Kommission. Wir begrüßen dies, da es ne- ben anderen Vorteilen dem Verbot der doppelten Erfas- sung Rechnung trägt und dem Wunsch nach einer einheitlichen und nachvollziehbaren Führerscheinaus- gabe- und -einzugsstelle. Damit sollen zukünftig auch Altdaten besser verwal- tet werden können. Die Praxis hat gezeigt, dass die der- zeitigen Fristen von fünf Jahren nicht ausreichend sind, da es bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis durchaus ent- scheidend ist, Zugriff auf Informationen zu haben, wie etwa ob jemand gewisse Prüfungen in der Vergangenheit bereits abgelegt hat oder nicht. Übergeordnetes Ziel ist es hierbei, die Straßenver- kehrsordnung und die Fahrerlaubnis-Verordnung so an- zupassen, dass den Fahrerlaubnisbehörden im Falle der Neuerteilung des Führerscheins nach vorherigem Erlö- schen die erforderlichen Daten zur Verfügung stehen. Die Verwendung von Daten über bereits abgelegte Prü- fungen ist darüber hinaus auch im Interesse der Betroffe- nen, da es die Verfahren erleichtert. Diese Anpassungen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass es ab 2015 keine örtlichen Fahrerlaubnisregister mehr geben wird. Zum anderen wird die Gewerbeordnung dahin gehend angepasst, dass Personen, die kein Kraftverkehrsge- schäft führen dürfen, ebenfalls zentral erfasst werden. Damit soll vermieden werden, dass diese auf andere Bundesländer ausweichen können. Hier besteht derzeit ein Defizit, da die Daten dieser Personen bei rechtswid- rigem Handeln nicht erfasst werden dürfen. Auch begrüßen wir, dass mithilfe einer weiteren Klar- stellung im Straßenverkehrsgesetz geregelt wird, dass für die ordnungsgemäße Durchführung der verkehrspsy- chologischen Teilmaßnahme im Rahmen des neuen Fahreignungsseminars in Zukunft geeignete räumliche und sachliche Ausstattung vorzuweisen ist. Ich bitte Sie daher, heute dem Gesetzentwurf zuzu- stimmen, um eine konsequentere und auch gerechtere Ahndung von Verstößen im Verkehr gewährleisten zu können. Mit dem vorliegenden Antrag der Koalition füllen wir eine Gesetzeslücke, bei der es uns um nicht weniger als die Verkehrssicherheit aller geht. Darüber hinaus sehe ich es als unsere Aufgabe als Verkehrspolitiker, hier Klarheit zu schaffen, um die Akzeptanz in der Bevölke- rung für das neue Punktesystem zu erhöhen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5361 (A) (C) (D)(B) Thomas Lutze (DIE LINKE): Das Straßenverkehrs- gesetz ist ein sehr trockener Stoff, gerade für einen Ver- kehrspolitiker, der kein Jurist ist. Es ist aber ein Stoff, der von vielen in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert wird. Wir erinnern uns noch gut an die Debatten der letz- ten Wahlperiode zur Reform des Verkehrszentralregis- ters in Flensburg. Daher ist es auch richtig, dass die Regierung und ihre Koalition hier im Bundestag versuchen, Gesetzeslücken zu schließen und Unklarheiten zu beseitigen. Allein die offene Frage von der Tatzeit eines Verkehrsverstoßes und dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit der Strafe und allem, was dazwischen so passieren kann, sind sehr unübersichtlich. Was passiert zum Beispiel, wenn zwi- schen den beiden genannten Zeitpunkten neue Verstöße hinzukommen? Wie wird so etwas rechtlich sauber be- handelt? Ich glaube nicht, dass mit der jetzigen Gesetzesinitia- tive alle offenen Fragen endgültig ausgeräumt werden, auch wenn die Richtung stimmt. Wir werden mit der No- velle unsere Erfahrungen machen und vielleicht noch in dieser Wahlperiode die nächsten Probleme zu lösen ha- ben. Trotzdem stimmt die Linksfraktion vielen Punkten zu. Zwei Punkte bleiben für uns aber entscheidend: Zum einen darf die Rechtsstaatlichkeit nicht untergraben wer- den. Hier bedeutet das, dass durch Veränderungen im Verfahren die grundsätzliche Möglichkeit, Widerspruch einzulegen – also auch in Berufung zu gehen – nicht ein- geschränkt werden darf. Das bedeutet in seiner letzten Konsequenz auch, dass jeder bis zur endgültigen Ent- scheidung als unschuldig zu gelten hat. Gerade im Ver- kehrsbereich stellt sich sehr oft im Verfahren heraus, dass zum Beispiel Geschwindigkeitsmessungen ungenau und damit ungültig gewesen sind. Wichtig ist uns auch der Datenschutz, worin auch un- sere Kritik an der heutigen Vorlage begründet ist. Relativ klar ist, wer Daten speichert und wo sie gespeichert wer- den. Unklar ist aber, wer Zugriff auf diese Daten hat. Können diese Daten auch in anderen Verfahren verwen- det werden, die mit dem konkreten Verstoß gar nichts zu tun haben? Oder: Wann werden die Daten durch wen wieder gelöscht? Und wenn man dann liest, dass diese Daten EU-weit genutzt werden – was heutzutage voll- kommen sinnvoll ist –, dann muss man schon kritisch fragen, ob die Einhaltung unserer Datenschutzstandards auch in allen teilnehmenden Ländern gegeben ist. Die Linke wird sich deshalb enthalten. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit den vorliegenden Änderungen beim Straßen- verkehrsgesetz und des Bundeszentralregistergesetzes soll eine Regelungslücke bezüglich der Daten, die das Zentrale Fahrerlaubnisregister von den örtlichen Fahrer- laubnisbehörden zur Verfügung gestellt bekommt, ge- schlossen werden. Damit wird es in Zukunft möglich sein, auch Regel- verstöße im Verkehr dann mit Punkten zu bewerten, wenn sie vor Einleitung einer Maßnahme des Fahreig- nungsbewertungssystems erfolgten. Bisher konnte von findigen Verkehrsteilnehmern das Schlupfloch zwischen Erreichen der Punkteschwelle und dem Ergreifen der Maßnahme so genutzt werden, dass „punktebewehrte“ Verkehrsverstöße folgenlos blieben, also nicht mit Punk- ten geahndet wurden. Auch die „Restprobezeit“ neuer Führerscheinbesitzer soll künftig übermittelt werden. Mit den Ergänzungen des § 4 des Straßenverkehrsgesetzes wird dieses Schlupfloch jetzt hoffentlich wirksam geschlossen. Im Interesse einer verbesserten Verkehrssicherheit begrüßen wir diese Regelung ausdrücklich. Auch die Präzisierung des § 52 im Bundeszentralre- gistergesetz, mit der Verkehrsverstöße mit Blick auf das Fahreignungsbewertungssystem länger verwertbar wer- den, ist unter Verkehrssicherheitsaspekten sinnvoll. Allerdings hegt meine Fraktion Bedenken hinsicht- lich des Datenschutzes. Uns muss bewusst sein, dass das beim Kraftfahrtbundesamt angesiedelte Zentrale Fahr- erlaubnisregister künftig personenbezogene und sehr sensible Daten zentral speichert. Auf diese Daten hat bei Strafverfolgung und im Zusammenhang mit Ordnungs- widrigkeiten die Polizei oder auch das Bundesamt für Güterverkehr Zugriff. Künftig wird auch der Grund für das Erlöschen der Fahrerlaubnis zentral gespeichert. Diese Daten könnten bei der derzeitigen Regelung auch sachfremd verwendet werden – das müssen wir jedoch zwingend ausschließen. Bei Wiederausstellung der Fahrerlaubnis müssen perso- nenbezogene Daten gelöscht werden. Nach der jetzt vorgesehenen Regelung bleiben sie unbegrenzt abge- speichert. Deshalb hätte dem umfangreichen Änderungs- antrag gut zu Gesicht gestanden, klare Regeln hinsicht- lich eines verbesserten Datenschutzes vorzusehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfrak- tionen, erlauben Sie mir abschließend noch ein Wort zum Beratungsverfahren: Acht Minuten vor Beginn der gestrigen Sitzung des Verkehrsausschusses erreichte uns Ihr achtseitiger neuerlicher Änderungsantrag. Auch wenn im Kern keine wesentlichen Änderungen enthalten sein sollen, so ist keine sachgerechte Prüfung mehr mög- lich gewesen. Das ist ein unwürdiges Verfahren. Bitte ersparen Sie uns künftig ein solches Durchpeit- schen von Gesetzesänderungen. Ihre Mehrheit ist schon erdrückend genug – geben Sie uns wenigstens ausrei- chend Zeit, ihr politisches Handeln zu bewerten. 57. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes TOP 5 Klimapolitik TOP 6 Verantwortung für Produktion in Entwicklungsländern TOP 27, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 28, ZP 3 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 7 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl TOP 8 Wahl eines Mitglieds des Parl. Kontrollgremiums TOP 11 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes TOP 10 Besteuerung von Kapitalerträgen TOP 13, ZP 4 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes TOP 12 Psychiatrisches Entgeltsystem TOP 15 Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz TOP 14, ZP 5 Hungerbekämpfung TOP 17 Änderung mautrechtlicher Vorschriften ZP 6 Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder TOP 18 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes TOP 19 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes TOP 20 Ausbau der Breitbandinfrastruktur Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

    Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Wahlprü-
    fungsausschusses? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
    sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den
    Stimmen aller Fraktionen angenommen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

    Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen
    Kontrollgremiums gemäß Artikel 45 d des
    Grundgesetzes

    Drucksache 18/2743

    Die Fraktion der SPD schlägt auf Drucksache 18/2743
    den Kollegen Uli Grötsch vor.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zur Wahl
    kommen, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit für einige
    Hinweise zum Wahlverfahren. Nach § 2 Absatz 3 des
    Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrich-
    tendienstlicher Tätigkeit des Bundes ist gewählt, wer die
    Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages
    auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 316 Stimmen
    erhält.

    Die Wahl erfolgt mit Stimmkarte und Wahlausweis.
    Die Wahl ist offen. Sie können Ihre Stimmkarte also an
    Ihrem Platz ankreuzen. Den Wahlausweis können Sie,
    soweit noch nicht geschehen, Ihrem Stimmkartenfach in
    der Lobby entnehmen. Bitte beachten Sie, dass der
    Wahlausweis Ihren Namen trägt. Die Stimmkarten wur-
    den im Saal verteilt. Sollten Sie keine Stimmkarte haben,
    besteht jetzt noch die Möglichkeit, diese von den Plenar-
    assistenten zu erhalten. Wer noch keine Stimmkarte hat,
    den bitte ich um ein Handzeichen.

    Gültig sind nur Stimmkarten mit einem Kreuz bei
    „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“. Ungültig sind demzu-
    folge Stimmkarten, bei denen kein Kreuz gemacht oder
    mehr als ein Kreuz gemacht wurde oder ein anderer
    Name oder sonstige Zusätze vermerkt sind.

    Bevor Sie die Stimmkarte in die Wahlurnen werfen,
    übergeben Sie bitte den Schriftführerinnen und Schrift-
    führern an den Urnen Ihren Wahlausweis. Ich mache da-
    rauf aufmerksam, dass die gültige Teilnahme an der
    Wahl nur dann sichergestellt ist, wenn Sie Ihren Wahl-
    ausweis abgegeben haben. Das ist gleichzeitig ein Nach-
    weis, dass Sie teilgenommen haben.

    Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die
    vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Plätze an
    den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die
    Wahl.

    Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
    Stimme nicht abgegeben hat? – Ich sehe, das ist nicht der
    Fall. Dann schließen wir die Abstimmung.

    Ich schließe die Wahl und bitte die Schriftführerinnen
    und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das
    Ergebnis der Wahl wird Ihnen später bekannt gegeben.1)

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

    Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/
    CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Neun-
    ten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfas-
    sungsgerichtsgesetzes (9. BVerfGGÄndG)


    Drucksache 18/2737
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f)

    Innenausschuss

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
    nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

    Ich bitte jetzt alle, Platz zu nehmen, die der Debatte
    folgen wollen. – Dann rufe ich Dr. Matthias Bartke,
    SPD-Fraktion, auf.



Rede von Dr. Matthias Bartke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer
auf der Tribüne! Wir diskutieren heute über das Wahl-
verfahren für die Richter des Bundesverfassungsge-
richts, des höchsten Gerichts unseres Landes. Ich per-
sönlich erinnere mich noch, dass ich als junger Student
im ersten Semester Jura davon träumte, einmal Richter
an diesem Gericht zu sein. Das Beeindruckende am Bun-
desverfassungsgericht sind nicht nur seine rechtliche
Kompetenz und seine weitreichenden Befugnisse. Nein,

1) Ergebnis Seite 5287 B





Dr. Matthias Bartke


(A) (C)



(B)

das Beeindruckende ist vielmehr seine Aura, eine Aura,
die vor allem begründet wird durch seine Unabhängig-
keit. Obwohl das Bundesverfassungsgericht häufig hoch
politische Entscheidungen zu treffen hat, wird es von der
Bevölkerung doch als eine absolut neutrale Instanz
wahrgenommen, die nur der Sache verpflichtet ist. Das
Bundesverfassungsgericht erfreut sich bei den Bürgern
einer Wertschätzung, wie sie allenfalls noch vom Bun-

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Das Gericht hat in der Regel wenig Tendenz, Zeitgeist-
    strömungen nachzugeben. Es fällt seine Entscheidungen
    in überzeugender Überparteilichkeit und Sachorientie-
    rung. Die Entscheidungsfindung erfolgt unter hoher
    Transparenz.

    Zu dieser hohen Transparenz und Überparteilichkeit
    mag der Wahlmodus, mit dem die Richter bisher gewählt
    wurden, nicht recht passen. In unserem Grundgesetz
    heißt es in Artikel 94:

    Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes
    werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom
    Bundesrate gewählt.

    Eigentlich eine ziemlich klare Vorschrift, sollte man
    meinen. Im Bundesrat werden die Richter auch tatsäch-
    lich vom Bundesrat gewählt. Für den Bundestag ist das
    Wahlverfahren aber im Bundesverfassungsgerichtsge-
    setz geregelt. Das besagt in § 6, dass nicht das Plenum
    des Bundestages die Richterinnen und Richter wählt,
    sondern ein vom Bundestag gewählter Wahlausschuss.
    Es handelt sich hier also um eine indirekte Wahl. Diese
    Regelung hat seit ihrer Einführung in der Vergangenheit
    viel Kritik erfahren. Der Präsident des Bundesverfas-
    sungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat einmal dazu aus-
    geführt:

    Die vielerorts als Ämterschacher empfundene Re-
    krutierung der Richter des Bundesverfassungsge-
    richts stößt seit jeher auf vehemente Kritik. Die
    Konzentration der eigentlichen Entscheidung in der
    Hand weniger „Parteifürsten“, die weitgehende
    Verengung des potenziellen Kandidatenkreises auf
    Parteimitglieder und Sympathisanten sowie die
    mangelnde Transparenz und Nichtöffentlichkeit des
    Verfahrens lassen sich in der Tat mit der im Grund-
    gesetz angelegten Konzeption des Bundesverfas-
    sungsgerichts als professionalisiertem Rechtspre-
    chungsorgan nur schwer in Einklang bringen.

    Diese Kritik von Gerichtspräsident Voßkuhle steht pars
    pro toto für viele Kritiker. Gerügt wird vor allem die
    mangelnde Transparenz, die als Geschacher empfunden
    wird. Gewünscht wird ein transparenteres Verfahren, das
    dann eine höhere demokratische Legitimation des Ge-
    richts bewirkt.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat 2012 die in-
    direkte Wahl seiner Mitglieder allerdings als verfas-
    sungskonform eingestuft. Die Rechtfertigung hierfür
    sieht es in der Abwägung zu dem verfolgten gesetzgebe-
    rischen Ziel. Durch die indirekte Wahl sollen das Anse-
    hen des Gerichts und das Vertrauen in seine Unabhän-
    gigkeit gefestigt und damit seine Funktionsfähigkeit
    gesichert werden. Ohne dem Gericht zu nahe treten zu
    wollen: Ich finde, man hat schon einleuchtendere Be-
    gründungen gehört. Das gilt insbesondere, weil das Ge-
    richt in seinem Urteil zur Euro-Rettung selbst darauf be-
    standen hat, dass für Entscheidungen von erheblicher
    Tragweite ein Plenarvorbehalt gilt, dass diese also vom
    Bundestag in öffentlicher Sitzung zu beschließen sind.
    Entscheidungen über die Besetzung von Richterstellen
    des Bundesverfassungsgerichts dürften ohne Zweifel
    Entscheidungen von solch erheblicher Tragweite sein.
    Der Bundestagspräsident, Herr Lammert, hat in einem
    Artikel in der FAZ zu diesem Urteil den prägnanten Satz
    formuliert: „Die schlichte Begründung verblüfft.“ Man
    mag hinzufügen: Wohl wahr! Selbst Befürworter der
    derzeitigen indirekten Wahl geben zu, dass zumindest
    verfassungspolitisch eine Asymmetrie zwischen der ho-
    hen Bedeutung der Wahl der Verfassungsrichter und der
    Delegation dieser Wahl in einen Ausschuss besteht.
    Hinzu kommt, dass der Wortlaut des Artikels 94 eben
    doch recht eindeutig ist. Da ist vom Bundestage die
    Rede und nicht von einem Ausschuss des Bundestages.

    Artikel 63 des Grundgesetzes regelt die Wahl der
    Kanzlerin. Auch sie wird vom Bundestage gewählt. Nie-
    mand käme ernsthaft auf die Idee, die Kanzlerin durch
    einen Wahlausschuss wählen zu lassen.


    (Uli Grötsch [SPD]: Rechtsausschuss!)


    Rechtlich ist das vergleichbar. Auch der Wehrbeauf-
    tragte des Bundestages und der Präsident des Bundes-
    rechnungshofes werden vom Bundestag in einer Plenar-
    sitzung gewählt. Bei ihnen gibt es noch nicht einmal
    einen Verfassungsauftrag mit einem entsprechenden
    Plenarvorbehalt. Es sind jeweils nur einfachgesetzliche
    Handlungsaufträge.

    Das Bundesverfassungsgericht sagt in seinem vorhin
    zitierten Beschluss aus 2012 zur Richterwahl aber auch
    recht deutlich, dass der Gesetzgeber nicht gehindert ist,
    andere Modalitäten für die Wahl der Mitglieder des Ge-
    richts zu finden. Meine Damen und Herren, das mag
    man getrost als einen deutlichen Hinweis an den Gesetz-
    geber werten. Man könnte auch von einem Wink mit
    dem Zaunpfahl sprechen.

    Diesem Hinweis kommen wir nun nach. Ihnen liegt
    ein gemeinsamer Gesetzentwurf aller im Bundestag ver-
    tretenen Parteien vor. Es ist ein Antrag auf Änderung
    von § 6 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, der dem
    Wortlaut und vor allem dem Geist des Artikels 94 deut-
    lich gerechter wird als die bisherige Regelung.

    Die hohe Unabhängigkeit, die das Bundesverfas-
    sungsgericht auszeichnet und die maßgeblich zu seiner
    hohen Reputation führt, darf nicht durch ein Zerreden
    der Kandidaten für das höchste Richteramt beschädigt
    werden. Aus diesem Grunde ist es richtig, dass in dem
    Gesetzentwurf die Kompetenz für die Richterauswahl
    weiterhin beim Wahlausschuss liegt. Der Ausschuss soll
    auswählen und bestimmen, welche Person dem Bundes-
    tag für das höchste Richteramt vorgeschlagen wird.

    Im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage soll es aber
    künftig so sein, dass der Wahlausschuss nur ein Vor-
    schlagsrecht erhält. Die Wahl selbst erfolgt dann durch

    (D)






    Dr. Matthias Bartke


    (A) (C)



    (D)(B)

    das Bundestagsplenum – oder eben auch nicht. Denn es
    ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordne-
    ten, mindestens aber der Mehrheit der Mitglieder des
    Bundestages erforderlich. Das, meine Damen und Her-
    ren, ist schon eine ganz erhebliche Hürde. Durch diese
    Regelung – Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden,
    mindestens aber die Mehrheit der Mitglieder des Bun-
    destages – soll eine hohe Präsenz der abstimmenden Ab-
    geordneten sichergestellt werden. Die einzelnen Richter
    sollen damit eine höchstmögliche parlamentarische Le-
    gitimation erfahren.

    Die Richterwahl durch das Plenum des Bundestages
    stärkt ganz ohne Zweifel das demokratische Rückgrat
    des Gerichtes. Von entscheidender Bedeutung ist aber,
    dass der Bundestag die zu berufenden Richterinnen und
    Richter des Bundesverfassungsgerichtes ohne Ausspra-
    che wählt. Grund hierfür ist, dass die Richter nicht in ei-
    ner öffentlichen Aussprache zerredet werden sollen. Die
    offene parlamentarische Debatte über Mängel und Vor-
    züge der einzelnen Bewerber wäre der sicherste Weg, ihr
    Ansehen zu beschädigen. Hierdurch würden sie einer
    parteipolitischen Wertung und Zuordnung unterzogen,
    die sie gerade nicht haben.

    Das Bundesverfassungsgericht zieht seine hohe mora-
    lische Autorität maßgeblich aus seiner Politikferne, und
    das, meine Damen und Herren, soll auch so bleiben.

    Das geradezu gegenteilige Modell haben die USA:
    Die Richter des US-Supreme-Court werden vom US-
    Präsidenten nominiert, müssen aber vom Senat bestätigt
    werden. Diese Bestätigungsverfahren erfolgen über öf-
    fentliche Hearings der jeweiligen Richter, die im abso-
    luten Scheinwerferlicht stattfinden. Man spricht auch
    martialisch vom „Richtergrillen“ oder von Entschei-
    dungsschlachten. Dabei spielt Geld übrigens eine nicht
    unerhebliche Rolle. Das führt in den USA dazu, dass der
    Fachöffentlichkeit bei jedem Richter in aller Regel klar
    ist, wo er politisch steht und wie er einzuordnen ist. Das
    deutsche System ist aus gutem Grund anders und deut-
    lich konsensualer.

    Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Ent-
    wurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfas-
    sungsgerichtsgesetzes steht eine Regelung zur Abstim-
    mung, die die unbestrittenen Vorzüge einer diskreten,
    vorgeschalteten Vorauswahl mit der abschließenden for-
    mellen Wahl durch den Bundestag verbindet. Mit ihr ist
    gewährleistet, dass weiterhin akzeptable und auf Aus-
    gleich bedachte Persönlichkeiten als Richter für das Bun-
    desverfassungsgericht gefunden und bestellt werden.

    Meine Damen und Herren, ich bin der festen Über-
    zeugung: Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwur-
    fes aller Fraktionen werden wir unseren Rechtsstaat
    noch etwas besser machen.

    Ich danke Ihnen.