Protokoll:
16072

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 72

  • date_rangeDatum: 13. Dezember 2006

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: None Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:36 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/72 Deutschland“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 B Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 C 7162 C 7162 D 7163 B 7163 C 7163 C 7163 D 7164 A 7167 A 7167 C 7167 C 7167 D 7168 A 7168 C 7168 C 7168 D Deutscher B Stenografisch 72. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte zur Unterstützung der Überwa- chungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in der Region Darfur/Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004 (Drucksache 16/3652) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Stellung- nahme der Bundesregierung zum ersten Nationalen Bildungsbericht „Bildung in D D U D D D C D K 7161 A Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 B undestag er Bericht ung 3. Dezember 2006 t : r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 C 7164 D 7165 A 7165 B 7165 D 7166 A 7166 A 7166 C 7166 D Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7169 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksachen 16/3790, 16/3782, 16/3773) . . Dringliche Fragen 1 und 2 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage für so genannte Online- durchsuchungen und gerichtliche Ent- scheidungen dazu Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . Schriftliche Fragen 1 und 2 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Einsatz des Kommandos Spezialkräfte im Rahmen der Operation „Enduring Free- dom“ und des ISAF-Mandats Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Maßnahmen zur Optimierung der Bil- dungsberatung Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Finanzierung der im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes vereinbarten Aufnahme von mindestens 90 000 zusätzli- chen Studienanfängern A A Z C M V K m a s k A G Z V M V A m P r A G Z V M D F h m A U F A D Z D M D S t 7169 C 7169 D 7170 C 7171 D 7172 D 7173 C 7174 A 7174 C 7174 D 7176 A 7176 B ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnisse der Bundesregierung über ögliche Täter und Hintergründe der ktuellen Auftragsmorde und Giftan- chläge gegen russische Politiker und Kriti- er des Kreml ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der aktuellen Auftrags- orde und Giftanschläge gegen russische olitiker und Kritiker des Kreml auf die ussische Politik ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 5 und 6 r. Edmund Peter Geisen (FDP) orderungen des Bundes in Zusammen- ang mit landwirtschaftlichen Siedlungs- itteln bzw. Finanzierung der bestehenden ltrenten in der landwirtschaftlichen nfallversicherung durch Abtretung dieser orderungen ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) teigende Kosten für den Abriss des Palas- es der Republik in Berlin 7177 A 7177 B 7178 B 7178 B 7179 B 7179 B 7180 B 7181 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 III Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlängerung der Gültigkeit des Planfest- stellungsbeschlusses für den Ausbau der Kleinmachnower Schleuse (Brandenburg) über das Jahr 2007 hinaus Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Zahl der Rentner mit Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Zahl der nach einem Urteil des Bundes- sozialgerichts zu korrigierenden Erwerbs- minderungsrenten Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Forde- rung der Deutschen Post AG nach einem branchenorientierten Mindestlohn von 7,50 Euro Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z D D M D G V v P A A Z D M D H e u s A A Z D Z A d d d s W D J A J S S K H 7181 D 7182 A 7182 C 7182 D 7183 C 7183 C 7184 B 7184 C 7185 A usatzfragen r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 14 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für das Stocken des Verfahrens zur erbesserung der Kundenrechte im Bahn- erkehr und im allgemeinen öffentlichen ersonenverkehr ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zum Erlass iner Verordnung der EU über die Rechte nd Pflichten der Fahrgäste im grenzüber- chreitenden Eisenbahnverkehr ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion es BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: zu en Antworten der Bundesregierung auf ie Dringlichen Fragen 1 und 2 auf Druck- ache 16/3790: Onlinedurchsuchungen . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7185 A 7185 D 7186 B 7186 C 7187 A 7187 A 7187 C 7187 C 7188 D 7190 B 7191 B 7192 B 7193 A 7194 C 7195 C 7196 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 7 und 8 Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Auswirkungen der Föderalismus- reform im Hochschul- und Wissenschafts- bereich für die Bundeswehruniversitäten sowie zukünftige verfassungsrechtliche Basis der Rechtsetzung für die Bundes- wehruniversitäten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 16 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Gründe für die Ansiedlung des Bundes- amts für Justiz in Bonn sowie weitere Standortentscheidungen in der laufenden Legislaturperiode Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 17 und 18 Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den Plänen des bayrischen Innenministers Dr. Beckstein, durch eine Veränderung des § 131 Strafgesetzbuch Herstellung und Ver- trieb so genannter Killerspiele zu verbieten und zu ahnden Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7198 B 7199 B 7200 A 7201 C 7203 A 7203 B 7204 A 7205 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7161 (A) ) (B) ) 72. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7203 (A) ) (B) ) GRÜNEN) (Drucksache 16/3773, Fragen 7 und 8): der Universitäten der Bundeswehr steht deshalb im Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen der Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE Z s l B u n e B t d e d S u B w v s B n t O g u f g d E r i A s d w h g Z w m l i r a u t A d z Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 13.12.2006 Bülow, Marco SPD 13.12.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 13.12.2006 Gabriel, Sigmar SPD 13.12.2006 Hilsberg, Stephan SPD 13.12.2006 Hintze, Peter CDU/CSU 13.12.2006 Klose, Hans-Ulrich SPD 13.12.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 13.12.2006* Merten, Ulrike SPD 13.12.2006 Nitzsche, Henry CDU/CSU 13.12.2006 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 13.12.2006 Pothmer, Brigitte BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Raidel, Hans CDU/CSU 13.12.2006 Rix, Sönke SPD 13.12.2006 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Scheelen, Bernd SPD 13.12.2006 Teuchner, Jella SPD 13.12.2006 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Föderalismusre- form im Hochschul- und Wissenschaftsbereich für die Bun- deswehruniversitäten? Durch wen und auf welcher verfassungsrechtlichen Basis soll in Zukunft die Rechtsetzung für die Bundeswehruniversi- täten stattfinden? u Frage 7: Die Föderalismusreform hat im Hochschul- und Wis- enschaftsbereich keine unmittelbaren und substanziel- en rechtlichen Auswirkungen für die Universitäten der undeswehr. Die Universitäten der Bundeswehr sind nd bleiben auf der Grundlage der jeweiligen Anerken- ungs- oder Übertragungsbescheide der Sitzländer Bay- rn und Hamburg staatlich anerkannte Einrichtungen des ildungswesens im Geschäftsbereich des Bundesminis- eriums der Verteidigung (BMVg). Wesentliche Absicht er Einrichtung der Universitäten der Bundeswehr war s, angehende Offiziere mit einer akademischen Ausbil- ung zu versehen. Dabei sollten jedoch die Vorgaben der treitkräfte zur Studiendauer, zur Art der Studiengänge nd zur Zahl der Studienplätze berücksichtigt werden. ereits bei der Gründung der Universitäten der Bundes- ehr standen ihre staatliche Anerkennung und damit erbunden die allgemeine Anerkennung der Studienab- chlüsse im Vordergrund. Diesem Ziel ordnete das MVg als Träger seine Möglichkeiten der Einfluss- ahme auf die akademische Freiheit und Selbstverwal- ung bewusst unter. Demgemäß richten sich Struktur und rganisation der Universitäten der Bundeswehr maß- eblich an den Hochschulgesetzen der Sitzländer Bayern nd Hamburg aus. Die Ausgestaltung und gegebenen- alls erforderlichen Anpassungen von Struktur und Or- anisation erfolgen regelmäßig im Einvernehmen mit en Sitzländern. Insofern bleiben die Möglichkeiten der influssnahme des BMVg auf den akademischen Be- eich der Universitäten der Bundeswehr begrenzt, aber m Zuge der Föderalismusreform in ihrer derzeitigen usprägung erhalten. Die größere Handlungs- und Ge- taltungskompetenz im Bereich des Hochschulwesens, ie die Länder im Zuge der Föderalismusreform erhalten erden, bedeuten daher für das BMVg keine weiterge- enden Einschränkungen seiner Kompetenzen als Trä- er. u Frage 8: Die Einrichtung der beiden Universitäten der Bundes- ehr erfolgte – nach Bundesrecht – durch das Bundes- inisterium der Verteidigung (BMVg) auf der Grund- age des Art. 87 a Grundgesetz (GG). Art. 87 a GG wird n seinem Bestand von der Föderalismusreform nicht be- ührt. Das Recht der Universitäten der Bundeswehr wird uch weiterhin dem Kompetenzbereich des Art. 87 a GG nd somit der ausschließlichen Gesetzgebungskompe- enz des Bundes zugeordnet bleiben. Die Ausbildung der ngehörigen der Streitkräfte auch an den Universitäten er Bundeswehr sichert im weitesten Sinn die Vorausset- ungen für deren Leistungsfähigkeit. Die Einrichtung 7204 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Zusammenhang mit der Kompetenz des Bundes zur Auf- stellung der Streitkräfte. Im Zuge der Föderalismusre- form fällt zwar mit dem Art. 75 Nr. l a GG die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Be- reich des Hochschulwesens weg. Die verfassungsrechtli- che Basis für die Einrichtung oder den Fortbestand der Universitäten der Bundeswehr, nämlich der Art. 87 GG, wird jedoch nicht berührt. Die Trägerschaft des BMVg besteht unter diesen Umständen fort. Ein Übergang der Trägerschaft an die Sitzländer kann mit der Föderalis- musreform nicht begründet werden. An dieser Träger- schaft hält das BMVg vor allem deshalb fest, da nur so die Möglichkeit erhalten bleibt, das Studienangebot und die Studienplatzkapazitäten der Universitäten der Bun- deswehr am Bedarf der Streitkräfte auszurichten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/3773, Frage 16): Welche Gründe gab es für die Bundesregierung, das Bun- desamt für Justiz in Bonn anzusiedeln und nicht, wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, in Ostdeutschland, und welche weiteren Standortentscheidungen werden in dieser Le- gislaturperiode noch getroffen? Das Bundesamt für Justiz wird nach dem vom Deut- schen Bundestag am 20. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz zum 1. Januar 2007 in Bonn gegründet. Ziel der Errichtung des Bundesamts ist die Neuorganisation der Verwaltungsstrukturen im Bundes- ministerium der Justiz und seinem Geschäftsbereich. Das Bundesamt für Justiz übernimmt als Kernbestandteil sämtliche Aufgaben der Dienststelle Bundeszentralregis- ter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, die seit dem Regierungsumzug 1999 ihren Sitz in Bonn hat. Die Dienststelle Bundeszentralregister war seiner- zeit Tauschbehörde des Bundesministeriums der Justiz im Sinne der personalwirtschaftlichen Gesamtkonzep- tion und wurde als Ausgleich für den Verlust des Parla- mentssitzes und von Regierungsfunktionen von Berlin nach Bonn verlagert. Außerdem wird die Dienststelle Bonn des Ministeriums durch Aufgabenverlagerungen zum Bundesamt für Justiz umstrukturiert und verklei- nert. Die Arbeitsplätze der betroffenen Dienststellen bleiben in Bonn erhalten, um den Vorgaben des Berlin/ Bonn-Gesetzes Rechnung zu tragen. Ein Zusammen- hang mit den Beschlüssen der Unabhängigen Föderalis- muskommission, die nach der Koalitionsvereinbarung fortgelten, besteht daher nicht. Die Planungen zu weiteren Standortentscheidungen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode stellen sich derzeit wie folgt dar: Das Auswärtige Amt prüft ge- genwärtig die Gründung einer nachgeordneten Dienst- stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben des Liegen- schafts- und Baumanagements im Ausland. Wann und in welcher Form es zur Gründung einer solchen Dienst- stelle kommen wird, ist gegenwärtig noch offen. Stand- ort der Dienststelle soll zur Erleichterung der unmittel- b B b B m n h H b e c G F d D ( B ( l f D i i d d b D F h s f D s w d e k s d n C h T ö L s d s I t f F F F S m (C (D aren Kommunikation der befassten Arbeitseinheiten erlin sein. Ob und welche Standortentscheidungen im Zuge der eabsichtigten organisatorischen Veränderungen in der undespolizei zu treffen sein könnten, bleibt nach Infor- ation des Bundesministeriums des Innern dem von ei- er Projektgruppe zu erarbeitenden Feinkonzept vorbe- alten. Erst wenn das Feinkonzept erstellt ist, können der ausleitung konkrete Entscheidungsvorschläge unter- reitet werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung beabsichtigt, ein „Bundesamt für Flugsi- herung“ einzurichten. Sitz soll – nach dem aus anderen ründen vom Bundespräsidenten nicht unterzeichneten lugsicherungsgesetz – Langen (Hessen) werden. Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet erzeit den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer eutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz). Mit dem Gesetz soll das undesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM) in eine bundesunmittelbare Anstalt des öffent- ichen Rechts überführt werden. Die zentrale Behörde ür die Arzneimittelzulassung und -sicherung in eutschland wird damit eine Rechtsform erhalten, die hr die notwendige Autonomie und Flexibilität gibt, um m internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Wie as BfArM, das im Rahmen des Regierungsumzugs und er dazu getroffenen Ausgleichsmaßnahmen seinen Sitz is 2001 von Berlin nach Bonn verlagert hat, wird die eutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur in ortführung der Aufgaben des BfArM ihren Sitz in Bonn aben. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- chaft und Verbraucherschutz hat kürzlich ein Konzept ür eine zukunftsfähige Ressortforschung erarbeitet. ieses Konzept hat zum Ziel, bei zu erwartenden Ein- parungen in personeller und finanzieller Hinsicht die issenschaftliche Exzellenz und Qualität der Beratung es Ministeriums zu sichern bzw. auszubauen. Hierzu ist s erforderlich, die vorhandenen Ressourcen weiter zu onzentrieren. Dementsprechend ist vorgesehen, insge- amt sechs Standorte zu schließen. Das Konzept soll in en nächsten fünf Jahren, spätestens innerhalb der ächsten zehn Jahre umgesetzt werden. Betroffen sind: elle (Niedersachsen): Institut für Tierschutz und Tier- altung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, renthorst/Wulmenau (Schleswig-Holstein): Institut für kologischen Landbau der Bundesforschungsanstalt für andwirtschaft, Elsdorf (Nordrhein-Westfalen): Außen- telle des Instituts für Nematologie und Wirbeltierkunde er Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirt- chaft, Groß Lüsewitz (Mecklenburg-Vorpommern): nstitute für landwirtschaftliche Kulturen sowie für abio- ische Stresstoleranz der Bundesanstalt für Züchtungs- orschung, Waldsieversdorf (Brandenburg): Institutsteil orstpflanzenzüchtung des Instituts für Forstgenetik und orstpflanzenzüchtung der Bundesforschungsanstalt für orst- und Holzwirtschaft und Hamburg: Institute für eefischerei sowie für Fischtechnik und Fischereiökono- ie der Bundesforschungsanstalt für Fischerei. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7205 (A) (C) (B) ) Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf hin- gewiesen, dass nach dem Grobkonzept des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ die Mittelbehörden gestrafft und neu ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck werden die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Köln und Nürnberg mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilun- gen und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz aufgelöst. Zugleich werden Bundesfinanz- direktionen mit neuem Aufgabenprofil errichtet. Als Standorte der künftigen Bundesfinanzdirektionen hat der Bundesminister für Finanzen Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstraße und Nürnberg festgelegt. wähne das deshalb, weil in der öffentlichen Diskussion der vergangenen Tage über Herausforderungen an den Jugendschutz und ihre rechtliche Behandlung gelegent- lich der Eindruck vorzuherrschen schien, es gehe aus- schließlich um Paragraf 131 StGB. Das ist nicht der Fall, und im Hinblick auf diese Vorschrift sieht die Bundes- regierung jedenfalls angesichts des von Ihnen zitierten konkreten Vorschlags auch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Allerdings erschöpfen sich die Heraus- forderungen an den Jugendschutz auch nicht in den so ge- nannten „Killerspielen“. Deshalb haben die Koalitions- fraktionen eine Evaluation der Neuregelungen im Jugendschutz, also des größeren rechtlichen Rahmens, vereinbart. So befindet sich das BMFSFJ derzeit bei- Hierüber hat Sie Herr Parlamentarischer Staatssekretär Karl Diller bereits schriftlich unterrichtet. Das Grobkon- zept ist auch unter www.zoll.de einsehbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- gen der Abgeordneten Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3773, Fragen 17 und 18): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den Plä- nen des bayerischen Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, durch eine Veränderung des § 131 des Strafgesetz- buches Herstellung und Vertrieb so genannter Killerspiele zu verbieten und zu ahnden? Hält die Bundesregierung den Vorschlag des bayerischen Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, für ange- messen, alle Spiele zu verbieten, „die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Men- schen oder menschenähnliche Wesen auszuüben“ (SPIEGEL ONLINE, 5. Dezember 2006)? Zu Frage 17: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ein mög- lichst effektiver Jugendschutz ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist. Gerade deshalb legt die Bundesre- gierung, legen auch die sie tragenden Fraktionen Wert auf eine fundierte Evaluation des rechtlichen Rahmens, der für dieses bedeutsame Anliegen zur Verfügung steht. Das hat die Bundesregierung gerade erst im August dargelegt, nämlich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP (Bundestagsdrucksache 16/2361), und sie hat dabei auch das umfassende rechtliche Instrumentarium erläu- tert, das für den Jugendschutz zur Verfügung steht. Ich er- s B Ü d n D v d Z h v i i k v P V d B k r a g e A D h D l A m w (D pielsweise auch im Dialog mit den Ländern, damit die undesregierung eine möglichst breite Basis für weitere berlegungen auf diesem bedeutsamen Gebiet erhält. In iesem Sinne betrachtet die Bundesregierung den von Ih- en zitierten Vorschlag so, wie ihn Staatsminister r. Beckstein ausweislich von Pressemeldungen auch orgestellt hat: Als einen Beitrag zu den Erörterungen, ie momentan mit vielen Beteiligten geführt werden. u Frage 18: Die konkrete Formulierung ist problematisch, darauf at Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon in der ergangenen Woche hingewiesen. Deshalb beschränke ch mich an dieser Stelle auf eine kurze Skizze: Mit oder n einem Computerspiel selbst kann glücklicherweise eine Gewalttätigkeit ausgeübt werden. Sie wird dort ielmehr simuliert, also, im Sprachgebrauch des aragraf 131 StGB, „dargestellt“ oder „geschildert“. Die orgänge, auf die der Vorschlag offenbar abzielt, sind emnach vom geltenden Recht schon erfasst, und der undesregierung ist kein einziger Hinweis darauf be- annt, dass die Strafverfolgungspraxis insoweit Schwie- igkeiten mit dem geltenden Recht hätte. Nach dem ex- kten Wortlaut des Vorschlags übrigens könnte zudem enau genommen niemand verurteilt werden, weil er ben etwas tatsächlich Unmögliches voraussetzt. llerdings habe ich den Bayerischen Staatsminister r. Beckstein in verschiedenen Presseäußerungen ohne- in so verstanden, dass er seinen Vorschlag als ersten iskussionsbeitrag sieht und ihn gegebenenfalls im Ver- auf der Diskussion nachbessern würde. Das wäre nach uffassung der Bundesregierung in größeren Zusam- enhängen weiter zu erörtern, wie schon in meiner Ant- ort auf die vorherige Frage angedeutet. 72. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
Gesamtes Protokol
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607200000

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Sitzung ist eröffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Beratung des Antrags der Bundesregierung

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deut-
scher Streitkräfte zur Unterstützung der Über-
wachungsmission AMIS der Afrikanischen
Union (AU) in der Region Darfur/Sudan auf
Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und
1564 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September
2004

– Drucksache 16/3652 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Rechtsausschuss
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO

Eine Aussprache ist dafür heute nicht vorgesehen.
Wir kommen daher gleich zur Überweisung.

d

u
B
K
s
z
M
F
d
d
r
i
S
d
d

i
r
t
t

d

Redet
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/3652 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Stellungnahme der Bundes-
regierung zum ersten Nationalen Bildungsbericht
„Bildung in Deutschland“.

Das Wort für den einleitenden fünfminütig
hat die Bundesministerin für Bildung und
Frau Dr. Annette Schavan. – Bitte.

(C (D ung 3. Dezember 2006 0 Uhr Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bilung und Forschung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen nd Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Nationale ildungsbericht ist in gemeinsamer Verantwortung von ultusministerkonferenz und Bundesregierung in die em Jahr zum ersten Mal erschienen. Er wird künftig alle wei Jahre erscheinen. Diese Abfolge bietet uns die öglichkeit, nicht nur die jeweils aktuellen Daten und akten zu unserem Bildungssystem festzustellen, sonern auch die zwischen den einzelnen Berichten stattfinenden Entwicklungen zu erkennen. Der Bildungsbeicht nimmt die gesamte Bildungsbiografie in den Blick, st getragen von der Leitidee „Bildung im Lebenslauf“. chwerpunkt des ersten Bildungsberichtes war die Bilung von Migranten und ihre Integration in unser Bilungssystem. Da Ihnen der Bildungsbericht vorliegt, konzentriere ch mich in meinem Bericht an Sie auf die Schlussfolgeungen, die Bundesregierung und KMK aus diesem ersen Bericht gemeinsam gezogen haben. Es gibt drei poliikfelderübergreifende Schlussfolgerungen: Erstens. Das erklärte Ziel lautet, in den 16 Ländern ie Ausgaben für Bildung zu steigern. Zweitens soll die Bildungspolitik noch stärker mit an ext deren Politikfeldern, zum Beispiel mit der Familienpolitik, der Sozialpolitik und der Integrationspolitik, verbunden werden. Drittens sollen die Grundlagen für bildungspolitische Entscheidungen durch systematische Bildungsforschung verbessert werden. Wir erarbeiten derzeit ein Bildungspanel, das eine wichtige empirische Grundlage für bildungspolitische Entscheidungen sein soll. Das Rahmenprogramm Bildungsforschung soll die systematische Grundlage bilden. Bei den Schlussfolgerungen bezüglich der Bildungspolitik wurde ein Schwerpunkt auf die bessere Integra ten gelegt. Hier spielt die Sprache eine Die frühe Förderung ist ebenso wie die dlicher an der Nahtstelle von Bildung ng von zentraler Bedeutung. Sie wissen, en Bericht Forschung, tion der Migran zentrale Rolle. Beratung Jugen und Beschäftigu 7162 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Bundesministerin Dr. Annette Schavan dass es auf diesen Gebieten mittlerweile eine Menge Programme der Länder und des Bundes gibt. Das klare Ziel muss lauten, Jugendlichen aus Migrantenfamilien die gleichen Chancen auf Bildung zu geben wie allen anderen; denn Bildung ist der Schlüssel für Aufstieg und Teilhabe. Zweiter Schwerpunkt: Frühkindliche Bildung stärken. Das bezieht sich sowohl auf die Stärkung des Bildungsauftrags der Kindertagesstätten als auch auf eine bessere Verbindung von Kindertagesstätten und Grundschulen. Wir brauchen fließende Übergänge, individuelle Förderung und – auch das steht hier im Mittelpunkt – Sprachförderung. Bewegungsförderung, früher Zugang zu Naturphänomenen und musisch-ästhetische Bildung sind genauso bedeutsam. Dritter Schwerpunkt: Die Koppelung von sozialer Herkunft an den Bildungserfolg muss überwunden werden. Hierzu liegen erste Initiativen vor. Ich erinnere daran, dass mittlerweile rund 1 Million Schülerinnen und Schüler Ganztagsschulen besuchen. Dort gibt es mehr Möglichkeiten der individuellen Förderung. Die Verstärkung der individuellen Förderung ist erwiesenermaßen der Schlüssel für die Entkoppelung. Dies beinhaltet besondere Förderprogramme einerseits für Benachteiligte, andererseits für die besonders Begabten und nicht zuletzt neue Akzente in der Lehrerbildung und die Einführung von Bildungsstandards. Schließlich zum wichtigen Stichwort Berufsausbildung. Ich darf Sie hier darüber informieren, dass heute das Bundesinstitut für Berufsbildung die neuen Zahlen vorgelegt hat, die eine Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze in diesem Jahr um 4,8 Prozent zeigen. Von den Jugendlichen, die im September noch nicht vermittelt waren, wurden bis jetzt 21 000 vermittelt; 27 000 sind noch zu vermitteln. Wir fördern Berufsausbildung für alle, weil wir wissen, dass die berufliche Bildung in Deutschland in besonderer Weise zur Integration beiträgt. Meine beiden letzten Punkte. Erstens. Heute Nachmittag wird der Hochschulpakt zwischen den Regierungschefs beraten. Damit reagieren wir auf das, was im Bildungsbericht steht. Die Zahl der Studienbewerber wird zunehmen. Das muss als Chance genutzt werden. Zweitens. Wir wissen, dass es eine große Diskrepanz zwischen der Einschätzung der Bedeutung von Weiterbildung und der tatsächlichen Nachfrage gibt. Wir sind davon überzeugt, dass die Weiterbildung an Bedeutung zunehmen wird, um berufliche Qualifikation eher zu erhalten. Mein Haus ist dabei, auf der Grundlage des Gutachtens die Eckdaten für mögliches Bildungssparen zu erarbeiten. Wir haben mit dem Blick auf lernende Regionen neue Akzente gesetzt. Wir brauchen ein realistisches Bündnis zur Steigerung der Weiterbildungsbereitschaft in Deutschland. Das sind einige der Schwerpunkte der gemeinsamen Schlussfolgerungen der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz. Vielen Dank. z F f s d B g q n d h P B t n n t e K n d d d u i S S h z s w S B s g d l w – i g n h h S d (C (D (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


(A) )


(B) )



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607200100

Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Ich bitte nun, zunächst Fragen zu dem Themenbereich
u stellen, über den soeben berichtet wurde. Die erste
rage hat die Kollegin Hirsch.


Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607200200

Besten Dank. – Frau Ministerin, meine Frage geht in

olgende Richtung: Sie haben zu Recht darauf hingewie-
en, dass eine der zentralen Erkenntnisse aus dem Bil-
ungsbericht die Notwendigkeit der Entkoppelung von
ildungserfolg und sozialer Herkunft ist. Es soll sicher-
estellt sein, dass aus diesem Bericht politische Konse-
uenzen gezogen werden. Doch man fragt sich, ob Sie
icht durch die gerade erfolgte Föderalismusreform die
azu notwendigen Instrumente aus der Hand gegeben
aben. Ich verweise darauf, dass Sie gerade als ersten
unkt das Ganztagsschulprogramm und ehemalige
LK-Programme wie das Förderprogramm für Migran-

innen und Migranten erwähnt haben. Sie wissen ge-
auso gut wie ich, dass solche Programme zukünftig
icht mehr aufgelegt werden können. Meine Frage lau-
et: Wie sollen gerade vor diesem Hintergrund Bildungs-
rfolg und soziale Herkunft entkoppelt und politische
onsequenzen gezogen werden? Hiermit meine ich
icht nur allgemeine Absichtserklärungen, man wolle
as jetzt aufbrechen und zu einer Verbesserung kommen.

Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bil-
ung und Forschung:

Internationale Vergleichsstudien haben gezeigt, dass
er Schlüssel für bessere Integration der Schülerinnen
nd Schüler aus Migrantenfamilien die deutsche Sprache
st. Deshalb ist es ganz klar Aufgabe der 16 Länder,
orge dafür zu tragen, dass alle Kinder vor ihrem ersten
chultag altersgerecht mit der deutschen Sprache umge-
en. Entsprechende Schritte wurden unternommen, und
war nicht nur auf dem Papier. Die Aufgabe wurde
chon in vielen Teilen Deutschlands umgesetzt. Damit
urden bereits viele Schlussfolgerungen aus der PISA-
tudie, die letztlich auch Grundlage für den Nationalen
ildungsbericht war, gezogen.

Der zweite Punkt. Wir verabschieden uns nicht von un-
erer Verantwortung, sondern wir nehmen eine neue Auf-
abenverteilung vor: Dabei geht es um die Unterstützung
es Bildungssystems durch Forschung und Entwick-
ungsarbeit, etwa im Rahmen didaktischer Weiterent-
icklungen. Es gibt eine Reihe von Forschungsinstituten
auch von außeruniversitären –, die sich mit Methoden
ndividualisierter Lernformen beschäftigen. Diese Auf-
abe übernimmt der Bund.

Zum Auftrag der Länder gehört – dieses Thema ist ei-
es der Herzstücke der Landespolitik –, den Schulen
inreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Auch
ier sind Fortentwicklungen festzustellen. Auf der einen
eite ist zum Beispiel im Hinblick auf die Grundschulen
ie Ermöglichung unterschiedlicher Lernzeiten zu er-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7163


(A) )



(B) )


Bundesministerin Dr. Annette Schavan
wähnen. Dies kann zur Folge haben, dass auch das fünfte
Schuljahr noch in der Grundschule absolviert werden
kann. Auf der anderen Seite müssen aber auch Möglich-
keiten zur Verkürzung der Lernzeiten geschaffen und
mehr individuelle Hilfe angeboten werden. Dazu tragen
viele ganztätige Angebote der Schulen bei, und zwar
unabhängig von ihrem Bauprogramm; auch das hat ge-
holfen. Wichtig ist, dass an den Schulen neben dem re-
gulären Unterricht zusätzliche Hilfe bei der Hausaufga-
benbetreuung und zur Verbesserung der Sprachfähigkeit
angeboten wird.

Der dritte entscheidende Aspekt betrifft die Nahtstelle
zwischen Schule und Beschäftigung. Wir müssen die Ju-
gendlichen bei ihrer Suche nach einer Ausbildungsstelle
begleiten. Diesem Zweck dienen verschiedene Verbin-
dungen zu Unternehmen und Patenschaften zwischen
Schulen und Unternehmen. Die Bundesregierung hat da-
für gesorgt, dass 7 500 Ausbildungsplätze für Migranten
zur Verfügung gestellt wurden. Die 40 000 Angebote für
Einstiegsqualifikationen sind zum Teil sehr gut für dieje-
nigen geeignet, die noch nicht über hinreichende Ausbil-
dungsreife verfügen.

Wir haben das Stadium der Analyse und der allgemei-
nen Erklärungen längst verlassen. Wir tätigen Investitio-
nen und statten unsere Programme gut aus. Es wird inte-
ressant sein, die folgenden nationalen Bildungsberichte
daraufhin zu untersuchen, durch welche Maßnahmen
welche Fortschritte erzielt werden konnten. Hierbei
denke ich vor allem an die gezielte Reduzierung des An-
teils derer, die keinen Schulabschluss machen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607200300

Die nächste Frage stellt der Kollege Tauss.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1607200400

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Mit Ihrer

Erlaubnis möchte ich in dieser vorweihnachtlichen Zeit
meiner Freude Ausdruck verleihen, dass auf der Besu-
chertribüne so viele derer sitzen, über deren Situation
wir gerade reden. Herzlich willkommen!

Frau Ministerin, meine Frage schließt unmittelbar an
den Punkt an, von dem Sie gerade gesprochen haben
– dabei handelt es sich um einen Aspekt, der uns mit
größter Sorge erfüllt –: Diejenigen, die keinen Schulab-
schluss haben, haben auf dem Arbeitsmarkt und auf dem
Ausbildungsstellenmarkt in der Tat die schlechtesten
Chancen. Dieser Gruppe wird im Bildungsbericht große
Bedeutung beigemessen.

Meine Frage lautet: Inwieweit ist es möglich, insbe-
sondere diesen Personenkreis zu einem Schwerpunkt der
Gespräche, die der Bund mit den Ländern führt, zu ma-
chen? Der Bund setzt schließlich in erheblichem Um-
fang Mittel ein und unternimmt große Anstrengungen,
um Jugendlichen ohne Schulabschluss durch Maßnah-
men der Bundesagentur für Arbeit zu helfen. Vielleicht
wäre es sinnvoll, bereits früher mit der Förderung zu be-
ginnen. Könnte das ein konzeptioneller Ansatz sein, um
der Lösung dieses Problems näher zu kommen? Ich
denke, die entsprechenden Stichworte werden im Bil-
dungsbericht geliefert.

d

S
k
I
n
d
u
g
L
v
n
d
d
d

N

N
4
g
b
b
u
n
g

d

b
l
I
d
g
v
5
w
l
s
t
E
n
c
l
z
d

s
b

z
d
l
w

(C (D Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bilung und Forschung: Das, was Sie gesagt haben, bildet in der Tat einen chwerpunkt. Dabei geht es unter anderem um die Konretisierung der Vereinbarungen des Integrationsgipfels. m Rahmen des Integrationsgipfels haben wir uns zu eiem großen Teil mit Bildung und Ausbildung sowie mit er Verbindung zwischen Bildungspolitik, Sozialpolitik nd Familienpolitik beschäftigt. Bis zum nächsten Interationsgipfel finden nun Gespräche zwischen Bund und ändern statt, um die Maßnahmen, die vom Bund und on den Ländern bereits eingeleitet wurden, noch zielgeauer auszugestalten. Das ist sowohl ein Schwerpunkt es Integrationsgipfels als auch ein Schwerpunkt der bilungspolitischen Gespräche, die der Bund mit den Länern führt. Die nächste Frage stellt die Kollegin Hinz. Priska Hinz EN)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607200500
Auch ich möchte an diesen Punkt anknüpfen. Im

ationalen Bildungsbericht wurde festgestellt, dass
0 Prozent aller Schulabgänger im so genannten Über-
angssystem landen, also keine ordentliche Ausbildung
eginnen. Darunter befinden sich insbesondere Schulab-
recher, aber auch Schüler mit schwachen Leistungen
nd sehr viele Migranten. Welche Initiative haben Sie
ach Erscheinen des Bildungsberichts ganz konkret er-
riffen, um dieses Problem zu lösen?

Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bil-
ung und Forschung:

Wir haben unmittelbar nach Erscheinen des Bildungs-
erichtes dreierlei getan: Erstens. Wir haben die Mög-
ichkeiten für Einstiegsqualifikationen erhöht; das ist die
nitiative des Bundesarbeitsministeriums. Das heißt,
ass in diesem Jahr wirklich jedem Jugendlichen ein An-
ebot gemacht werden kann. Wenn Sie sich die Zahlen
on heute ansehen, dann stellen Sie fest, dass von den
0 000 Bewerbern, die Ende September noch unversorgt
aren, mittlerweile 21 000 vermittelt sind. Die Vermitt-

ung geht bis Mitte Januar weiter, sodass wir hier tat-
ächlich eine gute Prognose haben. Übrigens ist die Si-
uation besser als in vielen Jahren zuvor. Die
instiegsqualifikation ist ein neues Konzept. Es gibt
icht, wie üblich, eine Übergangsphase, die nicht anre-
henbar ist, sondern die Jugendlichen erhalten die Mög-
ichkeit, sich die erworbenen Kompetenzen anrechnen
u lassen, wenn sie später bei einem Unternehmen eine
uale Berufsausbildung beginnen.

Zweitens. Im Hinblick auf Migranten gibt es ein zu-
ätzliches, von uns finanziertes Angebot, das 7 500 Aus-
ildungsplätze umfasst.

Drittens haben wir Bildungsbausteine entwickelt, die
um Schuljahr 2007 in einigen Berufen eingeführt wer-
en sollen. Denn wir haben in den letzten Jahren feststel-
en müssen, dass Jugendliche beschult werden, ohne zu
issen, was für eine Perspektive mit dieser erneuten

7164 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


Bundesministerin Dr. Annette Schavan
Schulzeit verbunden ist. Ausbildungsbausteine – in An-
lehnung an und aufbauend auf Erfahrungen mit Ein-
stiegsqualifikationen und gestuften Ausbildungen – be-
deuten, dass wiederum Ausbildung im Betrieb stattfindet
und auf dieser Grundlage weitere Bausteine erworben
werden. Sie wissen, dass im Moment eine heftige De-
batte darüber stattfindet und viele sagen: Wir müssen
aufpassen, dass wir damit nicht das duale System insge-
samt aufweichen. Deshalb will ich noch einmal betonen:
Natürlich wird es keine völlige Veränderung der dualen
Ausbildung geben; es ist mit Blick auf die Berufsbilder
wichtig, genügend Ausbildungsplätze zu haben. Aber
der Übergang zwischen Schule und Ausbildung muss
und wird so gestaltet werden, dass das, was angeboten
wird, auf weitere Bildung, Qualifikation und Abschluss
angerechnet wird. Damit würde übrigens umgesetzt wer-
den, was bei der letzten Modernisierung des Berufsbil-
dungsgesetzes vorgesehen war: die bessere Verbindung
von dualer Ausbildung und beruflicher Vollzeitschule.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607200600

Die nächste Frage stellt der Kollege Weinberg aus der

Unionsfraktion.


Marcus Weinberg (CDU):
Rede ID: ID1607200700

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, der

Bildungsbericht – das ist deutlich geworden – konzen-
triert sich auf die Fragen: Wird es uns gelingen, insbe-
sondere Migrantinnen und Migranten bei der Bildung
besser zu platzieren? Welche Maßnahmen müssen wir
dafür ergreifen? Diese Fragen werden querschnittartig
durch alle Bildungsbereiche – frühkindliche Bildung,
vorschulische Bildung, schulische Bildung bis hin zur
Berufsbildung, Hochschule etc. – durchleuchtet. Wenn
man die Ergebnisse bündelt und sich überlegt, welche
Prozesse eingeleitet werden müssen, stellt man fest: Es
sind mehrere Kompetenzen betroffen. Zum einen sind
die Kompetenzen der Länder betroffen, zum anderen
Kompetenzen des Bundes. Nun gab es auch in diesem
Haus den einen oder anderen Kritiker, der gemeint hat,
dass eine solche nationale Bildungsaufgabe nicht zu lö-
sen sei.


(Jörg Tauss [SPD]: Wer waren denn diese Kritiker?)


Vor diesem Hintergrund stelle ich die Frage: Welchen
Stellenwert hat der Bildungsbericht nach dieser Födera-
lismusreform und was wird getan, um Länder und Bund
auf einen gemeinsamen Weg zu bringen, um die Aufga-
ben zu bewältigen?

Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bil-
dung und Forschung:

Der Nationale Bildungsbericht ist eines von drei
neuen Instrumenten der – ich sage einmal – modernen
Steuerung des Bildungssystems. Das zweite wird das
Bildungspanel sein, das dritte die Bildungsforschung,
nicht nur in einem abstrakt-theoretischen Sinne, sondern
auch im Sinne von angewandter Forschung, die sich auf
die Entwicklung von Lernkultur in den Schulen und im
gesamten Bildungssystem bezieht. Der Nationale Bil-

d
q
h
d
d
s
a
s
h
n
B
a
w
w
i

s
d
m
A
B
c
n

d
r
W
a
N
d

f
m
N
d
t
F
g
W
d

d

r
I
f
b
b
d
m

v
d
l

(C (D ungsbericht ist eine Möglichkeit, den jeweiligen Status uo zu erheben. Jeder Bericht wird einen Schwerpunkt aben. Damit ist es erstmals in der Geschichte der Bunesrepublik Deutschland möglich, dass Bund und Läner gemeinsame Schlussfolgerungen ziehen, gemeiname Ziele und Strategien benennen. Denken Sie allein n die berufliche Bildung: Es kann keine Rede davon ein, dass der Bund keine bildungspolitische Kompetenz at, von ihm gehen die wesentlichen Impulse zur Moderisierung der beruflichen Bildung aus. Die berufliche ildung wird in den nächsten Jahren forciert werden, uch deshalb, weil sie von der Nähe zwischen Arbeitselt und Lernwelten lebt. Veränderungen in den Arbeitselten und in den einzelnen Branchen müssen sich auch n Veränderungen der Lernwelten niederschlagen. Der Bildungsbericht gibt den Status quo wieder. Zuammen mit den Nachfolgeberichten wird uns im Laufe er Zeit die Entwicklung aufgezeigt. Wir können so geeinsam Strategien entwickeln. Uns werden aber auch ufgaben zugewiesen, und zwar den Ländern, dem und, aber auch den Sozialpartnern; denn in der beruflihen Bildung sind neben Bund und Ländern viele Parter beteiligt. Die nächste Frage stellt die Kollegin Enkelmann. Frau Ministerin, bereits im Kinderund Jugendbericht er Bundesregierung wurde festgestellt, dass dem Beeich Nachhilfe eine zunehmende Bedeutung zukommt. ir beide wissen sicherlich, dass es insbesondere Kinder us benachteiligten Familien schwerer haben, Zugang zu achhilfe zu bekommen. Damit sind ihre Chancen, in er Schule mitzukommen, niedriger. Auch in der Vorstudie zu Ihrem Bildungsbericht wird estgestellt, dass es notwendig ist, die Zahlen hierzu einal zu sortieren und festzustellen, welcher Bedarf an achhilfe tatsächlich besteht und worin die Ursachen für en zunehmenden Bedarf an Nachhilfe liegen. Das aucht in Ihrem Bildungsbericht aber nicht auf. Meine ragen: Sind Sie bereit, dem Thema Nachhilfe in künftien Bildungsberichten größere Bedeutung zuzumessen? elche Konsequenzen ziehen Sie aus dem, was schon in er Vorstudie steht? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bilung und Forschung: Über die jeweiligen Schwerpunkte eines Bildungsbeichtes entscheiden die KMK und die Bundesregierung. ch glaube, dass das Thema Nachhilfe eher ein Thema ür ein wissenschaftliches Gutachten, also für eine Erheung, ist. Ich bin gerne bereit, so etwas in Auftrag zu geen. Es wird aber mehr nötig sein als das, was man mit en Instrumenten eines Nationalen Bildungsberichtes achen kann. Man wird dabei feststellen – das wissen wir bereits on den Schulen –, dass nicht primär benachteiligte Kiner Nachhilfeunterricht bekommen, und zwar schon alein aus finanziellen Gründen, sondern dass die Gruppe Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7165 Bundesministerin Dr. Annette Schavan derer, die Nachhilfe bekommt, eine andere ist. Nicht selten bekommen diese Schüler Nachhilfe nicht aufgrund gefährdeter schulischer Leistungen, sondern schlicht und einfach deswegen, um Notenverbesserungen zu erzielen. Aber einen empirischen Befund über die Situation im Bereich Nachhilfe zu erheben, halte ich für einen interessanten Punkt und will ihn gerne in unsere Überlegungen aufnehmen. Wir nehmen Sie beim Wort. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das können Sie in der Regel. Kollege Schummer hat die nächste Frage. Sie haben auf die erfreuliche Zahl hingewiesen, dass 4,8 Prozent mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen worden sind. Hier hat eine Trendwende stattgefunden. Auf der anderen Seite gibt es aber immer noch Bewerber, die noch nicht mit einem Ausbildungsplatz versorgt sind. Ist absehbar, dass sie bis Ende des Jahres versorgt sein werden? Sie sind ja auch in Verhandlungen zum Ausbildungspakt, der verlängert werden soll. Welche gemeinsamen Empfehlungen von Bund und Ländern werden den neuen Ausbildungspakt – er soll voraussichtlich im März unterzeichnet werden – mit neuer Dynamik bereichern? Hinzu kommt: Es gibt eine große Zahl von Altbewerbern. Meine Frage: In welchem zeitlichen Horizont kann dieser so genannte Altbestand an Bewerbern Ihrer Meinung nach abgearbeitet werden? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Lösungen für Altbewerber werden nach dem Stand heute nicht Teil des Ausbildungspaktes sein; denn dazu wären mehr strukturelle Veränderungen in der beruflichen Bildung notwendig. Neben der Einstiegsqualifikation und auch der Mentalität der Beteiligten muss sehr viel stärker der Blick auf die Unternehmen gerichtet werden, auf die Notwendigkeit zu praktischer Erfahrung und auf die Notwendigkeit auch zur Zertifizierung dessen, was an Qualifikation erworben wird. Das zweite Problem bei Altbewerbern ist: Wenn Jugendliche, die noch nicht versorgt sind, zu einer Informationsoder Vermittlungsveranstaltung eingeladen werden, dann kommt – das erleben wir in unseren Wahlkreisen immer wieder – nur ein Bruchteil derer, die angeschrieben werden. Wir brauchen – die Bundesagentur für Arbeit hat das zugesagt – eine detailliertere Statistik darüber, wer sich hinter der Gruppe der Altbewerber verbirgt, wie groß sie in Wirklichkeit ist, wie viele für eine duale Ausbildung zur Verfügung stehen und aus welchen Gründen sie noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. War das eine Frage der Ausbildungsreife, e g c a f b g b A e w J l W w e u 4 h g m s J m a a R z S n w K n I Z a m L w g B (C (D in Berufswunsch, für den es keinen Ausbildungsplatz ab, oder kam der Bewerber aus einer strukturschwahen Region, in der Ausbildungsplätze generell nicht in usreichender Zahl zur Verfügung standen? Ab nächstem Jahr soll uns also eine Statistik zur Verügung stehen, durch die uns allen ein besserer Überlick über die Jugendlichen und deren Voraussetzungen egeben wird. Klar ist aber: Beim zweiten Teil des Ausildungspaktes werden die Zahlen, die hinsichtlich der usbildungsplätze und der Einstiegsqualifikationen ver inbart werden, an die tatsächliche demografische Enticklung angepasst werden müssen, die in den nächsten ahren einen Zuwachs der Zahl der Bewerber erwarten ässt. Ich darf in diesem Zusammenhang noch hinzufügen: enn Sie sich die Zahlen von heute anschauen, dann ird deutlich, dass sich auch auf dem Ausbildungsmarkt twas tut, wenn sich auf dem Arbeitsmarkt etwas bewegt nd wirtschaftliche Dynamik entsteht. Ein Plus von ,8 Prozent haben wir seit vielen Jahren nicht mehr geabt. 21 000 Jugendliche wurden vermittelt und 27 000 Juendliche befinden sich bis Mitte Januar noch in der Verittlung. Von der Zahl der Plätze her und unter Berück ichtigung der Einstiegsqualifikationen müsste jedem ugendlichen in der Nachvermittlung ein Angebot geacht werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass lle als noch nicht vermittelt gemeldeten Jugendlichen uch tatsächlich erreicht werden. Die nächste Frage stellt der Kollege Ernst Dieter ossmann. Frau Ministerin, in der Presseerklärung des BMBF ur heutigen Kabinettsberatung steht der abschließende atz – ich darf zitieren –: Das BMBF wird darauf hinwirken, dass Bund und Länder ab 2007 im Rahmen von Empfehlungen weitere gemeinsame Ziele zur Modernisierung der Bildung vereinbaren und durch koordinierte bildungspolitische Maßnahmen umsetzen. Ich frage mich: Bedeutet das, dass es in Zukunft keien indikatorengestützten Bildungsbericht mehr geben ird, sondern nur noch eine Zusammenfassung in einem apitel mit der Überschrift „Perspektiven“ oder auch eien Anhang dazu mit der Überschrift „Empfehlungen“? nwieweit wollen und können Sie diesen Bericht in der usammenarbeit von Bund und Ländern zunehmend uch zum Gegenstand von zugespitzten Empfehlungen achen und welche Resonanz finden Sie dazu bei den ändern? Durch diese Erklärung des BMBF von heute ird ja immerhin angedeutet, dass Sie ab 2007 selbst erne die Abgabe gemeinsamer Empfehlungen von und und Ländern wollen. 7166 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Wenn ich mich richtig erinnere, bezieht sich die Pressemitteilung auf das Thema Berufliche Bildung. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Erster Nationaler Bildungsbericht!)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607200800
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607200900

(A) )


(B) )

Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607201000
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607201100
Uwe Schummer (CDU):
Rede ID: ID1607201200
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607201300
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD):
Rede ID: ID1607201400

(Cornelia Pieper [FDP]: Richtig!)


(A) )


(B) )


– „Nationaler Bildungsbericht“.

Ich halte es für wichtig, dass alle Empfehlungen, die
wir abgeben, gemeinsame Empfehlungen von Bund und
Ländern sind, weil es nicht darum geht, nur etwas zu Pa-
pier zu bringen, sondern weil damit auch Strategien der
Handelnden verbunden sind.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])


Deshalb wird die eine oder andere Seite immer auch
Themen ins Gespräch bringen – etwa Fragen der Bil-
dungsforschung –, die unser eigenes Handeln betreffen.
Sobald aber ein gemeinsames Handeln oder das Handeln
der anderen gefragt ist, müssen die Empfehlung und die
Strategie gemeinsam vereinbart werden, damit es wirk-
lich zu diesem Handeln kommt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607201500

Die nächste Frage stellt die Kollegin Pieper.


Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1607201600

Frau Ministerin, meine Frage passt ganz gut zu der

von Herrn Dr. Rossmann.

Sie selbst haben immer betont – auch bei der Debatte
zur Föderalismusreform –, wie wichtig Ihnen unabhängig
von der Kompetenz der Länder in den Fragen der Bildung
eine gesamtgesellschaftliche Strategie, also eine natio-
nale Bildungsstrategie, ist. Dies wurde in dem Bildungs-
bericht mit „Bildung im Lebenslauf“ auch klar beschrie-
ben. Im Grunde genommen wurde dort das gesamte
Bildungskonzept, angefangen von der frühkindlichen
Bildung bis hin zur Weiterbildung und Erwachsenenbil-
dung, aufgezeigt.

Wenn das aber so ist und man nicht bei der Analyse
stehen bleibt, dann muss es ein Gremium aus Bund und
Ländern geben, welches die entsprechenden Handlungs-
empfehlungen herausgibt, die jeweiligen Schlussfolge-
rungen zieht und diese in einem nationalen Konzept um-
setzt. Welches Gremium hat nach Ihrer Auffassung diese
Schlussfolgerung zu ziehen und wie sieht nach Ihrer
Auffassung die notwendige parlamentarische Begleitung
auf Bundesebene für eine nationale Bildungsstrategie
aus?

Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass in dem
Bildungsbericht bewusst Themen behandelt werden, die
auch von Erziehungswissenschaftlern und Neurowissen-
schaftlern als immanent wichtig bezeichnet werden und
eine Schlüsselfunktion – das betrifft zum Beispiel den
Bereich der frühkindlichen Bildung – für Chancenge-
rechtigkeit und für die individuelle Begabtenförderung
haben. Diese Themen sollten nicht nur ein einziges Bun-
desland beschäftigen; das Gremium fordert vielmehr
eine nationale Exzellenzinitiative für frühkindliche Bil-
dung.

u
H
r
i

d

i
d
n
l
w
B
l
F
j
s
F
D
g

a
r
k
l
s
A
m
d
G

s
d
d
m
w
r
s
D
c
V

l

w
t
S
I
d

d
B

(C (D Welches ist aus Ihrer Sicht das zuständige Gremium, m entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen und andlungsempfehlungen zu geben, und wie soll aus Ih er Sicht die notwendige parlamentarische Begleitung nsbesondere auf Bundesebene erfolgen? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bilung und Forschung: Hinter Ihrer Frage steckt – wenn ich mich richtig ernnere – auch Ihre Überzeugung, dass ein nationaler Bilungsrat geschaffen werden sollte. Deshalb rede ich icht drum herum: Ich glaube nicht, dass wir ein zusätziches Gremium brauchen. Wir brauchen vielmehr einen irklich kontinuierlichen Dialog der Handelnden zum eispiel mit der Wissenschaft und – was es in Deutsch and über Jahrzehnte nicht gegeben hat – ein empirisches undament. Man kann alles Mögliche behaupten, aber eder von uns, der selbst jahrelang Bildungspolitik getaltet oder begleitet hat, weiß, dass es ein empirisches undament in Deutschland bisher nicht gegeben hat. eshalb halte ich es für richtig, in zwei Schritten vorzuehen. Zum einen geht es darum, für Deutschland insgesamt, lso auf nationaler Ebene, eine regelmäßige Bildungsbeichterstattung und Bildungspanels einzuführen. Dann ann man nach zehn Jahren feststellen, wie die Entwickung in Deutschland verlaufen ist, und vergleichen, wie ich zum Beispiel die Quote der Schulabgänger ohne bschluss in diesem Zeitraum verändert hat. Dann kann an auch die Effizienz von Strategien überprüfen, die in en Ländern bzw. in anderen Zuständigkeitsbereichen in ang gesetzt worden sind. Zum anderen müssen sich auf der Ebene der politichen Verantwortung die Kultusministerkonferenz und ie Bundesregierung in den gemeinsamen Gremien auf er Staatssekretärsebene und dann im Plenum auf die geeinsam zu ziehenden Schlussfolgerungen einigen. Ich eise noch einmal darauf hin, dass in Deutschland be eits entsprechende Schlussfolgerungen gezogen worden ind. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den eutschen Bildungsrat, dessen Veröffentlichungen man her noch im Regal stehen hat. Damit war aber keine erpflichtung zum politischen Handeln verbunden. Ich ziehe den Weg vor, der auch politische Verbindichkeit bedeutet. Selbstverständlich gilt für den Deutschen Bundestag ie für jedes Landesparlament, dass er sich mit dem Na ionalen Bildungsbericht eingehend beschäftigen und die chlussfolgerungen auf Regierungsebene mit eigenen mpulsen ergänzen kann. Deshalb beteiligt sich die Bunesregierung an dem Nationalen Bildungsbericht. Die nächste Frage stellt der Kollege Kai Gehring. Ich habe eine Frage zum Hochschulkapitel des Bil ungsberichtes. Welche Anstrengungen unternimmt die undesregierung – auch in Zusammenarbeit mit den Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7167 Kai Gehring Ländern –, um die Quote junger Menschen zu erhöhen, die von der Schule zur Hochschule bzw. vom beruflichen in den akademischen Bereich wechseln, und um vor allem die Zahl der Studienanfänger zu erhöhen? Wir haben gerade gehört, dass die Zahl derer wegen der stark zunehmenden Zugangshürden in den Bundesländern aufgrund der schon jetzt fehlenden Studienplätze, der Zunahme von lokalen NCs und aufgrund von Studiengebühren rückläufig ist. Wie wollen Sie das in Ihrem Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel, die Zahl der Studenten auf 40 Prozent eines Jahrgangs zu erhöhen, umsetzen? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Dazu werden mehrere Schritte notwendig sein. Der wichtigste Schritt ist der Hochschulpakt, der heute Nachmittag verabschiedet wird. In diesem Pakt erklären Bund und Länder, dass sie für den Zeitraum bis 2020 gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen, dass in diesen 14 Jahren die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Kapazitätserhalt in den neuen Ländern und dem Kapazitätsausbau in den alten Ländern. Konkretisiert wird der Hochschulpakt bis 2010. Dann wird es einen zweiten und vermutlich einen dritten geben. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die Konkretisierung der Investitionen und der Zahl der Studienplätze in einem fünfjährigen Zeitraum erfolgen wird. Wenn ich das einmal sagen darf: Das, was dort zustande kommt, ist eine der größten gemeinsamen Aktionen von Bund und Ländern zur Schaffung von Kapazitäten in den deutschen Universitäten. Klar ist aber auch, dass damit noch nicht alle Fragen betreffend die Infrastruktur, also die Notwendigkeit, zu bauen, geklärt sind. Das heißt, die Kosten der Bundesländer werden faktisch über den Kosten für die Schaffung zusätzlicher Studienanfängerplätze liegen. Sie wissen, dass es in Deutschland eine große Diskrepanz zwischen der Zahl derjenigen, die ein Studium beginnen, und der Zahl derjenigen gibt, die ein Studium beenden. Deshalb sind Qualitätssicherungsprozesse insbesondere in der Umstellung auf Bachelor und Master wichtig. Ein sehr entscheidender Schritt wird sein, diejenigen, die ein Studium beginnen, zum Studienziel zu führen. Wenn uns das gelingt, sind wir dem 40-ProzentZiel deutlich näher. Aber das Herzstück ist die Kapazitätserweiterung. Noch ein Wort zu Durchlässigkeit und beruflicher Bildung: Die Landesgesetze sind sehr unterschiedlich. Als vorbildlich gilt, glaube ich, das seit 1976 in Niedersachsen geltende Gesetz. Wir werden mit den Bundesländern darüber sprechen – das ist das nächste Thema –, wie diejenigen, die aus dem Bereich der beruflichen Bildung kommen und sich für ein Studium interessieren, leichter an Informationen kommen und bessere Möglichkeiten erhalten können. Das heißt, die Hochschulen, die zum Teil Auswahlverfahren haben, müssen hier stärker einsteigen; dafür werben wir. Ich gehe davon aus, dass darüber großer Konsens zwischen den Bundesländern h g e I a a l l F b h i m S E S S g d v L s t L h d T e i D k h r l u r f d w B f i p (C (D errscht. Da es lange Zeit umstritten war, gab es in einien Bundesländern große Zurückhaltung. Bevor ich dem Kollegen Axel Fischer das Wort für ine Frage gebe, mache ich darauf aufmerksam, dass das nteresse an dem Thema der heutigen Kabinettssitzung ußerordentlich groß ist; das ist sicherlich dem Thema ngemessen. Ich möchte daher so viele Fragen wie mögich zulassen, obwohl die vorgesehene Zeit gleich abäuft. Ich bitte aber gerade die Fragesteller darum, die ragen so kurz zu fassen, dass alle die Möglichkeit haen, eine Frage zu stellen. Kollege Fischer. Axel E. Fischer Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich abe eine Frage zum Nationalen Bildungsbericht. Mich nteressiert, inwieweit die positiven Erfahrungen, die an mit Privatschulen einschließlich der kirchlichen chulen, die es im privaten Bereich gibt, gemacht hat, ingang in den Bericht gefunden haben, welche chlüsse man daraus ziehen kann und vor allem welche chlüsse Sie aus dem Bericht im Hinblick auf die Beabtenförderung ziehen. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bilung und Forschung: Die Begabtenförderung ist Teil der notwendigen Indiidualisierung von Lernkonzepten. Unterschiedliche ernzeiten sowie mehr Möglichkeiten in den Grundchulen, jahrgangsübergreifend zu arbeiten und Begabenzüge einzurichten, sind immer dort ein Thema, wo ernkonzepte untersucht werden. Ich denke, dass es eute sehr viel mehr Verständnis für die Notwendigkeit er Begabtenförderung gibt als vor zehn Jahren. Dieses hema wurde in Deutschland zwar spät entdeckt. Aber s gibt nun erste interessante Institutionen und Schritte n der Entwicklung dieser Schulen. In der Tat gehören Schulen in freier Trägerschaft in eutschland zu den Pionieren, was individuelle Lernonzepte und die Begabtenförderung angeht. Es gibt ierzu meines Wissens kein eigenes Kapitel in dem Beicht. Aber vor dem Hintergrund der gesamten Entwickung des Bildungssystems in den letzten Jahrzehnten ist nbestritten, dass Schulen in freier Trägerschaft mit ihen pädagogischen Konzepten viele Impulse für das öfentliche Bildungssystem gesetzt haben. Die nächste Frage stellt der Kollege Uwe Barth von er FDP-Fraktion. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, enn man sich die Themen anschaut, die im Nationalen ildungsbericht abgehandelt werden, dann stellt man est, dass eine ganze Reihe von Themen – das lässt sich m Bildungsbereich nicht vermeiden – die Länderkometenzen betrifft. Das findet sicherlich nicht jeder gut. 7168 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Uwe Barth Aber das ist nun einmal so. Das ist geltendes Recht, an das man sich zu halten hat. Trotzdem ist es wichtig – das ist schon in verschiedenen Fragen angeklungen –, darüber zu reden. Daher die erste Frage: Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Erwartungen – jenseits von Geld – es möglicherweise aufseiten der Länder an die Arbeit der Bundesregierung im Bildungsbereich gibt? Die zweite Frage bezieht sich konkret auf das Geld. Sie selbst sprachen vorhin den Hochschulpakt an. Heute früh hieß es, er solle heute unterschrieben werden. Sie sagten vorhin, er werde beraten. Wie ist Ihre Einschätzung über den Fortgang der Dinge? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Meine Einschätzung ist: Er wird beraten und unterschrieben. Er ist gut vorbereitet und es gibt keinen Anlass, ihn nicht zu unterschreiben, zumal alle Beteiligten wissen, dass er für jedes Bundesland und die Universitäten wichtig ist. Insofern bin ich heute sehr guter Laune; Sie können auch ganz beruhigt sein. Wenn ich das sagen darf: Ich glaube, es ist wichtig, dass in diesem Hochschulpakt erstmals auch die Länder untereinander einen vernünftigen Weg gefunden haben, wie wir verhindern, dass in den neuen Bundesländern reihenweise abgebaut wird. Das ist auch strukturpolitisch wichtig für die neuen Länder; denn wir haben bei der Debatte zuletzt festgestellt, dass das Thema „Wissenschaft, Forschung und Innovation“ für die Weiterentwicklung in den neuen Bundesländern von zentraler Bedeutung ist. Das ist in Wirklichkeit der Schlüssel. Die Erwartungen der Länder an die Bundesregierung beziehen sich auf die drei großen Bereiche, die ich eben genannt habe. Länder, die bei PISA erfolgreich sind, haben nicht mehr Gremien und übrigens auch nicht vorrangig zentrale Strukturen. Sie haben sich früher auf ein empirisches Fundament für ihre Arbeit eingelassen. Sie haben sich früher darauf eingelassen, Entwicklungsprozesse über einen längeren Zeitraum zu beobachten, und sie haben sich früher auf stärker individualisierte Lernkonzepte eingelassen. Das gilt vor allen Dingen für die skandinavischen Länder. Für die drei Bereiche, die ich eben genannt habe, können wir Grundlagen schaffen, gleichsam den Instrumentenkasten zur Verfügung stellen, der die konkrete Schulentwicklung vor Ort und übrigens auch die pädagogischen Institute der Länder in ihrer Entwicklungsarbeit befördert. Ich selbst werde in diesem Zusammenhang mit den Hochschulen ins Gespräch kommen, weil wir eine Reihe von Fachbereichen haben, die die Kompetenzen auch für die Unterstützung von Schule und die Entwicklung der Lernkultur, also der Didaktik, haben, die sich aber nach meiner Überzeugung nicht ausreichend mit Schule beschäftigen. Wir brauchen also eine bessere Partnerschaft zwischen Wissenschaft und dem, was an Entwicklungsarbeit im tertiären Bereich für die konkrete Schulentwicklung zu leisten ist. Die nächste Frage stellt die Kollegin Sager. w z S r v t m u g t B d d K e b l e K s K g s h F m t d e r b g F r d b „ L d s d S h § d B w (C (D Der Nationale Bildungsbericht bezieht erfreulicher eise die frühkindliche Förderung mit ein, kommt aber u dem Ergebnis, dass Kinder aus bildungsfernen chichten weniger Anteil an der frühkindlichen Fördeung haben als Kinder aus bildungsnahen Elternhäusern, or allen Dingen im Krippenbereich und bei den Ganzagseinrichtungen. In vielen Bundesländern werden Failien mit höheren Armutsrisiken bei der Betreuung der nter Dreijährigen und den Ganztagsplätzen mit der Beründung exkludiert, dass nicht beide Elternteile berufsätig seien. Welche Möglichkeiten sehen Sie auf der asis dieser empirischen Erkenntnisse, auf eine Veränerung dieser Verhältnisse Einfluss zu nehmen? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bilung und Forschung: In Bundesländern, die den Rechtsanspruch auf einen indergartenplatz zu 100 Prozent eingelöst haben, kann s eine solche Praxis nicht geben. Das kann nur Länder etreffen, die nicht genügend Plätze zur Verfügung stelen. Im Übrigen haben wir in nahezu allen 16 Ländern seit twa zwei Jahren die Entwicklung, dass die Zahl der inder zurückgeht. Meine Beobachtung ist, dass in die em Zusammenhang die qualitativen Angebote in den indergärten besser werden. Vieles, was in der Verganenheit den Bildungsauftrag des Kindergartens gechwächt hat, hat sich verbessert. So werden Kinder früer aufgenommen, es gibt längere Öffnungszeiten und erienzeiten wurden abgeschafft. Hier gibt es keine unittelbare Einwirkung, aber Sie wissen, dass es eine in ensive Diskussion zwischen Familienpolitik und Bilungspolitik gibt, die mehr Veränderungen bewirkt als ine ausschließlich bildungspolitische Diskussion. Letzter Satz: Es gibt mittlerweile einen Konsens daüber, dass das letzte Kindergartenjahr nach Möglichkeit eitragsfrei sein soll, um die Zugangsschwelle zu verrinern. Das Wort hat der Kollege Willi Brase von der SPD raktion. Frau Ministerin, im Bericht ist unter dem Kapitel „Be ufliche Bildung“ das Verhältnis zwischen Erstausbilung im Betrieb, Übergangssystem und schulischen Ausildungsstrukturen ausgewiesen. Sie werden in der Osnabrücker Zeitung“ zitiert, dass Sie 250 000 jungen euten, die nicht ausbildungsfähig oder nicht ausbilungsreif sind, ein Angebot machen wollen. In diesem Zuammenhang wurden als Beispiel Ausbildungsbausteine in ie Diskussion eingebracht. Mich würde interessieren, wie ie die Entwicklung von Ausbildungsbausteinen im Verältnis zur schulischen Vollzeitberufsausbildung nach 43 Abs. 2 BBiG sehen. Was tun die Länder, um endlich as auf den Weg zu bringen, was wir gemeinsam hier im undestag und im Bundesrat beschlossen haben? Mich ürde auch interessieren, wie Sie die Stufenausbildung, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7169 Willi Brase die wir mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes ein Stück weit gestärkt haben, in diesem Zusammenhang beurteilen. Ich glaube nicht, dass wir 250 000 junge Leute in Deutschland haben, die einen Ausbildungsplatz suchen und die man einfach als „nicht ausbildungsreif“ abstempeln könnte. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Diese Meinung teile ich. Die Zahl 250 000 ist eine von allen Beteiligten geschätzte Zahl. Ich habe eben gesagt, dass wir eine genaue Statistik brauchen, um festzustellen, wie viele von diesen 250 000 überhaupt noch zur Verfügung stehen. Es ist auch klar, dass das nicht 250 000 nicht ausbildungsreife Jugendliche sind. Die Gründe, warum sie keine Lehrstelle haben und möglicherweise noch zur Verfügung stehen, sind bislang nicht klar. Das muss geklärt werden. Dann kann man zielgenauer sagen, inwieweit für diese Gruppe noch zusätzliche Plätze in einen neuen Ausbildungspakt aufgenommen werden müssen. Die Ausbildungsbausteine beziehen sich ausschließlich – und zwar aus der Erfahrung mit der gestuften Ausbildung – auf diejenigen, die noch nicht ausbildungsreif sind – das ist eine kleinere Gruppe – und auf diejenigen, die hinsichtlich ihres Berufswunschs noch unsicher sind. Der Unterschied zu früher besteht darin, dass diese Zeit als eine Zeit im Unternehmen, also als eine Praxiszeit anerkannt wird, zum Beispiel im Hinblick auf einen späteren Einstieg in die duale Ausbildung. Es ist nicht so, dass die Länder nicht umgesetzt hätten, was im Berufsbildungsgesetz steht; die Veränderung des Berufsbildungsgesetzes ist bekanntlich mit den Ländern – und übrigens überparteilich – zustande gekommen. Da gibt es auf politischer Ebene weder zwischen Aund B-Ländern noch zwischen Bund und Ländern Differenzen. Die Schwierigkeiten liegen vielmehr bei den Sozialpartnern; sie liegen oft auch auf der Seite der Branchen, die befürchten, dass bei zu viel Anerkennung beruflicher Vollzeitschule die Praxis vernachlässigt wird. Ich teile diese Meinung nicht; denn ich glaube, dass die berufliche Vollzeitschule anerkannt werden muss – auch im Hinblick auf die Motivation der Jugendlichen – und dass selbstverständlich für eine Zulassung zur Kammerprüfung eine entsprechende Praxiszeit ermöglicht werden muss. Gestufte Ausbildungen gibt es in Deutschland mittlerweile in rund 75 Berufen; da gibt es also längst ein breites Spektrum. Meine Überzeugung ist allerdings: Gestufte Ausbildung sollte es nur dann geben, wenn erstens die Branche sagt, dass es dafür Bedarf gibt, und wenn zweitens klar ist, dass die gestufte Ausbildung mit Blick auf eine reguläre Ausbildung hin durchlässig sein muss; sie darf keine Sackgasse sein. Dazu werden derzeit gemeinsame Kriterien zwischen dem Wirtschaftsministerium und meinem Hause erarbeitet. Langer Rede kurzer Sinn: Im Übergangssystem muss eine stärkere Umsteuerung zu den Unternehmen, zu den Praxiszeiten hin stattfinden. Damit soll verhindert werden, dass der Eindruck entsteht, dass die öffentliche H r s b g ü A u a D A c w H n d g o g d E v a n s R (C (D and letztlich immer mehr das übernimmt, was im Beeich der dualen Ausbildung nicht geschieht. Die Bereitchaft der Länder dazu ist groß. Es gibt Länder, die uns ereits signalisiert haben, dass sie bereit sind, ihr Überangssystem in diese Richtung zu verändern. Ich danke Ihnen, Frau Ministerin. – Wir sind weit ber die vorgesehene Zeit; aber ich denke, das war dem nlass angemessen. Ich verweise die Kollegin Hirsch nd die Kollegen Brase, Tauss, Rossmann und Gehring uf weitere Debatten. Das Thema bleibt uns erhalten. amit beende ich die Befragung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Fragestunde – Drucksachen 16/3790, 16/3782, 16/3773 – Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Ziffer 10 bs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dringli hen Fragen auf Drucksache 16/3790 auf. Zur Beantortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Alfred artenbach zur Verfügung. Ich rufe zunächst die dringliche Frage 1 des Abgeordeten Wolfgang Wieland auf: Treffen Medienberichte zu, nach denen ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof einen Antrag auf eine so genannte Onlinedurchsuchung mit der Begründung abgelehnt hat, für eine solche Maßnahme fehle es an einer Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung, und gibt es deshalb für den Einsatz der im Bundeshaushalt für diesen Zweck vorgesehenen Haushaltsmittel keine Rechtsgrundlage (siehe unter anderem „taz“ vom 11. Dezember 2006)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607201700
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607201800

(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607201900
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607202000
Uwe Barth (FDP):
Rede ID: ID1607202100

(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607202200
Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607202300
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607202400
Willi Brase (SPD):
Rede ID: ID1607202500

(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607202600

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607202700


Herr Kollege Wieland, kann ich beide Fragen – ei-
entlich sind es ja vier – hintereinander beantworten
der möchten Sie eine Einzelbeantwortung?


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607202800

Sie können sie hintereinander beantworten.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607202900

Dann rufe ich auch die dringliche Frage 2 des Kolle-

en Wieland auf:
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung am Bun-

desgerichtshof oder an sonstigen Gerichten jeweils über On-
linedurchsuchungen entschieden – bitte Daten auflisten – und
wann gab es zum ersten Mal Zweifel, ob diese Maßnahme
rechtlich gestattet ist?

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607203000


Ich danke Ihnen. – Zur Frage 1 a: Es trifft zu, dass ein
rmittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit Beschluss
om 25. November 2006 den Antrag des Generalbundes-
nwalts auf Durchsuchung eines vom Beschuldigten be-
utzten Personalcomputers im Wege einer Onlinedurch-
uchung abgelehnt hat, weil er hierfür keine tragfähige
echtsgrundlage in der Strafprozessordnung sah.

7170 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


P
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1607203100
Das Bundeskriminalamt hat nach § 2
Abs. 6 Nr. 3 des Bundeskriminalamtgesetzes als Zentral-
stelle zur Unterstützung der Polizeien des Bundes und
der Länder polizeiliche Methoden und Arbeitsweisen der
Kriminalitätsbekämpfung zu erforschen und zu entwi-
ckeln. Dies setzt voraus, dass das Bundeskriminalamt
auch neue technische Verfahren im Hinblick auf ihre
Eignung als Ermittlungsinstrumente der Strafverfolgung
prüft und bewertet, unabhängig davon, ob die Durchfüh-
rung entsprechender Maßnahmen unmittelbar bevor-
steht. Hierfür benötigt das Bundeskriminalamt entspre-
chende Haushaltsmittel.

Nun zur Frage 2 a: Der Bundesregierung sind bisher
vier gerichtliche Entscheidungen bekannt, die sich mit
der Thematik einer heimlichen Onlinedurchsuchung in
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren befassen: erstens
ein Beschluss des Ermittlungsrichters am Amtsgericht in
Bonn vom 7. Februar 2006, zweitens ein Beschluss des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 21. Fe-
bruar 2006, drittens ein Beschluss des Ermittlungsrich-
ters am Amtsgericht in Bonn vom 8. November 2006
und viertens ein Beschluss des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 25. November 2006. Allein in
der letztgenannten Entscheidung wurde ein Antrag auf
Anordnung einer heimlichen Onlinedurchsuchung zu-
rückgewiesen. Gegen diesen ablehnenden Beschluss hat
der Generalbundesanwalt Beschwerde beim Bundesge-
richtshof eingelegt. Ein Termin für die Bekanntgabe der
Beschwerdeentscheidung steht noch aus.

Frage 2 b: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, bei
wem oder welcher Stelle es zum ersten Mal Zweifel an
der rechtlichen Zulässigkeit einer heimlichen Online-
durchsuchung gegeben hat. Die Thematik wird in der Li-
teratur seit einiger Zeit diskutiert. Ich nenne hier den
Beitrag von Hofmann in der „Neuen Zeitschrift für
Strafrecht“, 2005, ab Seite 121, mit dem Titel „Die On-
line-Durchsuchung – staatliches ‚Hacken’ oder zulässige
Ermittlungsmaßnahme?“

In der Rechtsprechung sind durchgreifende Zweifel
an der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme erstmals
mit dem zitierten Beschluss des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs, also einem Richterspruch, vom
25. November 2006 dokumentiert worden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607203200

Kollege Wieland, Sie haben zu Ihren beiden Fragen

jeweils zwei Nachfragemöglichkeiten.


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607203300

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, da Sie es vermie-

den haben, eine eigene rechtliche Einschätzung abzuge-
ben, möchte ich nachfragen: Hat der Generalbundesan-
walt Ihnen mitgeteilt, dass er – es war das erste Mal in
der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte – einen
solchen Antrag gestellt hat, und haben Sie daraufhin
oder zu einem späteren Zeitpunkt in Ihrem Haus eine
Prüfung vorgenommen? Es handelt sich immerhin um
ein neues Instrument, das sehr stark bis in den privaten
Bereich eines PC-Nutzers hineinwirkt. Die Fragen, die

s
d

d

s
n
h
k
d
a
e
r


t
N
H
l
§
W
d
D
d

ß
b
w
t
D

d

I

P
I
h

a

d

I
r
h
v

l

(C (D ich in diesem Zusammenhang stellen, liegen also auf er Hand. A Herr Kollege Wieland, natürlich teile ich Ihre Auffasung, dass es sich bei der so genannten heimlichen Onlieausspähung um einen sehr tief greifenden Eingriff andelt. Das Bundesministerium der Justiz hat jedoch einerlei Veranlassung, an dem gesetzmäßigen Handeln es Generalbundesanwalts und der zuständigen Bundesnwälte zu zweifeln. Es bestand auch kein Anlass, einen ntsprechenden Bericht anzufordern, da der Bundesgeichtshof – es handelt sich ja nur um einen einzigen Fall dem Antrag stattgegeben hat. Ihre zweite Nachfrage. Daraus muss ich schlussfolgern: Sie haben im Ver rauen auf den Generalbundesanwalt auf eine eigene achprüfung verzichtet. Wie ist es dann zu erklären, err Staatssekretär, dass Sie mir auf eine frühere schrift iche Anfrage mitgeteilt haben, das laufe alles gemäß 102 StPO ab – darin geht es um die Durchsuchung der ohnung und anderer Räume –, und dass Sie den Ein ruck erweckt haben, dass es sich – wie auch sonst bei urchsuchungen – um einen öffentlichen Vorgang hanelt? Wir wissen beide, dass in der Strafprozessordnung äuerster Wert darauf gelegt wird, dass Durchsuchungen ekannt gemacht werden, dass Personen hinzugezogen erden und dass es sich nicht um Nacht-und-Nebel-Ak ionen handeln darf. In unserem Staat soll also eine urchsuchung so öffentlich wie möglich sein. A Herr Kollege Wieland, ich muss meine Antwort auf hre länglich formulierte Frage untergliedern. Ich glaube, es war das Bundesinnenministerium in erson des beamteten Staatssekretärs Hanning, welches hnen mit Datum vom 2. November 2006 geantwortet at. Ist das richtig? Das ist richtig. Aber ich bin von der Bundesregierung ls Einheit ausgegangen. A Ich habe dies nur erwähnt, weil Sie sagten, ich hätte hnen geantwortet. Es war, wie gesagt, die Bundesregieung, die Ihnen auf zwei schriftliche Fragen geantwortet at. Die Antworten liegen mir vor; ich kann sie gerne erlesen. Das Bundesministerium der Justiz hat selbstverständich Prüfungen angestellt. Sie werden aber sicherlich Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7171 Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach Verständnis dafür haben, dass ich hier und heute keine eingehende Bewertung des Beschlusses des Ermittlungsrichters sowie des Antrages des Generalbundesanwalts abgeben kann. Solange der mit der Angelegenheit befasste 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes nicht über die Beschwerde des Generalbundesanwalts entschieden hat, steht es mir nicht an, eine dezidierte Meinung des Bundesministeriums der Justiz und damit der Bundesregierung öffentlich darzutun und damit den Anschein zu erwecken, ich würde in ein schwebendes Verfahren eingreifen oder dieses möglicherweise beeinflussen wollen. Kollege Wieland, Sie haben eine erste Nachfrage zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage. Herr Staatssekretär, ist dann die Meldung im Berliner „Tagesspiegel“ unrichtig, wonach bereits geprüft werde, ob man eine neue Rechtsgrundlage schaffen müsse, und dass es im Bundesministerium des Innern und im Bundesministerium der Justiz verschiedene Meinungen dazu gebe? A Herr Kollege Wieland, Sie sollten aus gemeinsamen Koalitionszeiten wissen, dass ich, wenn ich die Bundesregierung vertrete, sehr selten bzw. nie Zeitungsmeldungen kommentiere. Auch in diesem Fall weiß ich nicht, ob die Quellen, über die der von mir sehr geschätzte Journalist der von Ihnen zitierten Zeitung verfügt, auch verlässlich waren. Gehen Sie bitte davon aus, Herr Kollege Wieland, dass die Bundesregierung, in diesem Falle durch die beiden Ministerien des Innern und der Justiz vertreten, nicht schläft. Sie haben die Möglichkeit zu einer zweiten Nach frage. Soll mich das beruhigen? A Das könnte Sie vielleicht beruhigen. Dann sage ich einmal: Sie prüfen dies also. – Haben Sie Kenntnis darüber, ob die Dienste bereits von der Möglichkeit der Onlinedurchsuchungen Gebrauch machen? Wissen Sie, dass im Landtag von Nordrhein-Westfalen aufgrund einer dort geplanten Gesetzesänderung in Bezug auf den Verfassungsschutz die Frage der Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen umgehend erörtert wurde? Wird das in Ihre Überlegungen einfließen und haben Sie Kenntnis davon, dass und ob im nachrichtendienstlichen Bereich bereits mit Trojanern oder Ähnlichem gearbeitet wird? d s d s I T u w k E w c e s D n n l d s w w g W s T h (C (D A Das waren jetzt allerdings vier Nachfragen, Frau Präidentin. Sie entscheiden, worauf Sie antworten. A Da ich aber den Kollegen Wieland sehr schätze, veruche ich alle Fragen zu beantworten. Mir ist durch Tickermeldungen bekannt, dass sich der nnenminister von Nordrhein-Westfalen mit diesem hema befasst (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)

Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607203400
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607203500
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607203600
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607203700
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607203800
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607203900

(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607204000
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607204100
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607204200
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607204300
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607204400
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607204500
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607204600
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607204700
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607204800
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607204900

nd sich damit demnächst auch der Landtag befassen
ird. Es steht mir nicht zu, dies in irgendeiner Form zu
ommentieren.

Zu ihrer ersten Teilfrage: Ich habe keine derartigen
rkenntnisse. Mir ist auch nicht mitgeteilt worden, in
elcher Form sich die „Dienste“, wie Sie sich auszudrü-

ken pflegen, damit befassen.

Verzeihung, wie lautete Ihre andere Teilfrage noch
inmal?


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607205000

Darf ich, Frau Präsidentin?


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607205100

Ja, aber ganz kurz.


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607205200

Ganz kurz und präzise: Wenn ein Bundesland es

chon für nötig hält, ein Gesetz zu ändern, damit die
ienste in diesem Land solche Verfahren anwenden kön-
en, liegt es dann nicht sehr nahe, sich zu fragen, ob das
icht im Rahmen der Strafverfolgung erst recht gesetz-
ich geregelt sein müsste?

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607205300


Ich will dies gerne beantworten. Wir sollten weiterhin
ehr darauf achten, dass die Länder in eigener Verant-
ortung das regeln, was sie zu regeln haben, und dass
ir das in eigener Verantwortung regeln, was wir zu re-
eln haben. Wenn es etwas zu regeln gibt, Herr Kollege
ieland, werden wir dies sicherlich auch tun.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607205400

Der Kollege Montag hat noch eine Nachfrage.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607205500

Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staats-

ekretär, lieber Kollege Hartenbach, wir sind auf dieses
hema aufmerksam geworden, weil in den Nachtrags-
aushalt des Bundesinnenministeriums plötzlich ein

7172 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


Jerzy Montag
Geldbetrag für die Entwicklung einer Hackersoftware
eingestellt worden ist. Für die verfassungsrechtliche Be-
wertung des Gesamtvorgangs spielt es doch eine große
Rolle, ob der Bundesinnenminister Geld für einen elek-
tronischen Schlüsseldienst oder Geld für ein elektroni-
sches Einbruchswerkzeug haben will.

Ich möchte von Ihnen auch gar keine eingehende Prü-
fung – diese haben Sie für den jetzigen Zeitpunkt bereits
abgelehnt –, sondern eine einfache und schlichte, aber
der Verfassung gemäße Einschätzung des Bundesjustiz-
ministeriums: Eine völlig neue Maßnahme, die eigentlich
dem Eindringen in Ihre Wohnung gleichkommt – wenn
es Sie beträfe –, von der Sie aber nichts wissen, kann
doch keine Hausdurchsuchung nach § 102 StPO – –


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607205600

Kollege Montag, versuchen Sie einmal, Ihre Frage

mit einem Fragezeichen abzuschließen.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607205700

Das Fragezeichen kommt zum Schluss, Frau Präsi-

dentin.


(Dr. Edmund Peter Geisen [FDP]: Aber vor Ende der Sitzung!)


Mit diesem Eindringen in Ihre Wohnung würde zwei-
tens Ihre Telekommunikation überwacht – soweit sie
über das Internet läuft – und drittens wäre Intimstes aus
Ihrer privaten Lebenssphäre, etwa Tagebuchaufzeich-
nungen, betroffen. Es handelt sich also um eine Mi-
schung der Sachverhalte in den § § 100 a, 100 c und
102 StPO. Halten Sie das nicht für einen Eingriff in die
Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, der eine ge-
setzliche Grundlage braucht?

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607205800


Ich will darauf genauso ausführlich antworten, wie
Sie gefragt haben. Ihre Frage, die sich auf die Verfassung
bezog, beantworte ich zum Schluss.

Herr Kollege Montag, offensichtlich nehmen Sie – was
Ihr gutes Recht ist – Einzelentscheidungen, wie vor kur-
zem eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zu der
Verwendung angeblich verfassungsfeindlicher Symbole,
immer wieder zum Anlass, ein angeblich verfassungs-
widriges Verhalten anzuprangern oder neue Gesetze an-
zumahnen. Uns liegt eine Entscheidung vor. Zu diesem
Thema ist die Meinung in der Literatur diffus, aber nicht
ablehnend. Es gibt darüber hinaus den Beschluss eines
Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof, der klipp und
klar sagt – ich darf zitieren, Frau Präsidentin, ohne dass
ich mich hier der Preisgabe von Dienstgeheimnissen
schuldig mache; der Beschluss ist ja bekannt –:

Die Durchsuchung des PC-Datenbestandes des Be-
schuldigten ohne sein Wissen ist durch die Befug-
nisnorm des § 102 StPO gedeckt.

Das sagt immerhin ein Ermittlungsrichter am Bundesge-
richtshof. Dies war bis vor drei Wochen Stand bei den
Urteilen der Richter und bei der Rechtsprechung.


c
g

d

g
G
K
k
g
c
r
d
l
d
i
z
t
w

d
l

r
m
d
s
n
d
n

N

G

n
s
j
m
S
t
h
d
b
s
k
m
w
c
n
w

(C (D (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eines Richters!)


Herr Wieland, Sie berufen sich jetzt auf eine abwei-
hende Meinung eines Ermittlungsrichters am Bundes-
erichtshof,


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und ich versuche, Ihre herauszubekommen!)


ie bisher noch nicht rechtskräftig ist.

Natürlich gebe ich Ihnen Recht und sage: Jeder Ein-
riff in die Privatsphäre bedarf einer gesetzlichen
rundlage. Wir hatten – ich will noch einmal auf den
ollegen Wieland zurückkommen – bisher überhaupt
eine Veranlassung, von Dienst- oder Aufsichtsrechten
egenüber dem Generalbundesanwalt Gebrauch zu ma-
hen, weil wir eine klare Regelung für die Ermittlungs-
ichter am Bundesgerichtshof hatten. Lassen Sie uns
och abwarten, wie der Dritte Strafsenat, der sich sicher-
ich nicht allzu lange Zeit lassen wird, entscheidet. Wenn
er Dritte Strafsenat sagt, dass der erste Beschluss, den
ch gerade zitiert habe, korrekt ist und wir ihn weiterhin
ur Grundlage für die Verfahren bei den Ermittlungsrich-
ern am Bundesgerichtshof machen können, dann haben
ir kein Bedürfnis, diese Rechtsgrundlage zu ändern
Sie vielleicht schon –, und könnten uns weiterhin auf

ie einschlägige Norm in der Strafprozessordnung ver-
assen.

Sie können aber sicher sein, dass das Bundesministe-
ium der Justiz in Zusammenarbeit mit dem Bundes-
inisterium des Innern – weil ja dieser neue Beschluss

ie Frage der präventiven Maßnahmen angesprochen,
ie aber offen gelassen hat – sofort reagieren wird. Ge-
auso sicher können Sie sein, dass zumindest vonseiten
es Generalbundesanwalts ein solcher Antrag zunächst
icht mehr gestellt werden wird.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607205900

Die Kollegin Silke Stokar von Neuforn hat noch eine

achfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Sicherlich liegt der Bundesregierung – auch wenn er

och nicht veröffentlicht worden ist – der neuere Be-
chluss des Bundesgerichtshofes vor. Ich will daraus
etzt nicht zitieren. Meine Frage an Sie ist: Stimmen Sie
it mir überein, dass es im Zusammenhang mit § 102
tPO – Durchsuchung – auch Schutzrechte für die Be-

roffenen gibt, dass aber alle Schutzrechte im Falle eines
eimlichen Eindringens in einen PC unwirksam wer-
en?^Ich gehe nicht davon aus, dass der virtuelle Polizist
ei mir am PC klingelt, mir einen richterlichen Be-
chluss per E-Mail übersendet, mir hinterher ein Proto-
oll der Durchsuchung aushändigt oder gar – welches
ein Schutzrecht bei einer Wohnungsdurchsuchung
äre – virtuelle Zeugen anwesend sind. Bei einem sol-

hen Ablauf könnte ich eine Analogie zur Durchsuchung
och nachvollziehen. Können Sie mir bitte erläutern,
elche Schutzrechte noch gegeben sind, wenn in den

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7173


(A) )



(B) )


Silke Stokar von Neuforn
Kernbereich meines Privatlebens auf dieser vermeintli-
chen Rechtsgrundlage heimlich eingegriffen wird?

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607206000


Frau Kollegin, ich werde diese Frage gerne mit Ihnen
eingehend und öffentlich diskutieren, wenn die Entschei-
dung des dritten Strafsenats vorliegt. Ich glaube, Sie ha-
ben eben nicht zugehört. Ich habe gesagt: Ich werde
mich hier nicht hinstellen und irgendetwas kommentie-
ren. Ich werde auch nichts präjudizieren. Damit müssen
Sie sich jetzt zufrieden geben. Egal, ob ich Ihnen jetzt
sagen würde „Sie haben Recht“ oder „Sie haben nicht
Recht“, könnte man das als Vorwegnahme der Entschei-
dung des 3. Strafsenats des BGH auslegen.

Ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass ich diesen
„Onlinehackerangriff“ –, ich setze dies mal in Anfüh-
rungszeichen


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Brauchen Sie gar nicht! Der Begriff wird sich durchsetzen!)


– Herr Wieland, nun bleiben Sie doch gelassen –, auch,
wenn er gerichtlich genehmigt ist, als einen tief greifen-
den Eingriff ansehe, wie ich auch jede andere heimliche
Ermittlungsmaßnahme als einen tief greifenden Eingriff
ansehe: Dies gilt für die so genannte Wohnraumüberwa-
chung, welches der härteste Eingriff ist, genauso wie für
die ganz normale Hausdurchsuchung, bei der der Betrof-
fene anwesend sein kann, oder die Telefonüberwachung
und die Briefkontrolle. Für alles muss es eine gesetzliche
Grundlage geben.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


Ich habe Ihnen eben den ersten Beschluss vom Februar
2006 zitiert. Darin ist die gesetzliche Grundlage nor-
miert. Nun warten wir doch ab, was der 3. Strafsenat
sagt! Ich sage es noch einmal: Wie auch immer dies aus-
geht, Sie werden uns auf dem Posten finden.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Darf ich noch eine Frage stellen?)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607206100

Eine weitere Frage können Sie nicht stellen, Frau

Stokar.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es waren zwei Grundfragen! Dann darf man zwei Zusatzfragen stellen!)


– Nein, nein. Frau Stokar hat bereits eine Zusatzfrage zu
der Frage des Kollegen Wieland gestellt.


(Rainer Brüderle [FDP]: Nächstes Jahr wieder!)


Im Übrigen ist zunächst der Kollege Kauder mit einer
Zusatzfrage an der Reihe.

Bitte schön.

C

g
d
1
m
w
A
n
r
2
l
z
a
D
R
r
E
h

d

w
h
N
W
d
s
D

s
N
s
N
s

G

n
d
t
h
d
c
L
d
L
u

(C (D Siegfried Kauder SU)

Herr Staatssekretär, können wir uns darauf verständi-

en – Herr Kollege Montag, ich meine damit auch Sie –,
ass die strafprozessualen Vorschriften der §§ 102 und
03 der Strafprozessordnung aus dem Jahre 1879 stam-
en? Damals gab es noch keinen PC. Können wir uns
eiter darauf verständigen, dass das Analogieverbot des
rt. 103 des Grundgesetzes für strafprozessuale Maß-
ahmen genau nicht gilt? Deswegen hat der Bundesge-
ichtshof in der zitierten Entscheidung vom 21. Februar
006 – ich glaube, auch da können wir Einigkeit erzie-
en – die Vorschriften der § § 102 und 103 der Strafpro-
essordnung eben nicht unmittelbar, sondern nur analog
ngewendet. Damit haben wir eine Gesetzesgrundlage.
ie Frage ist nur, ob sie trägt und wie die abweichende
echtsprechung entschieden wird. Können wir uns da-

auf einigen, Kollege Montag, dass wir abwarten, bis die
ntscheidung des Bundesgerichtshofs auf die Beschwerde
in vorliegt? Dann wissen wir mehr.

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607206200


Ich könnte natürlich alle Fragen einfach mit Ja beant-
orten. Selbstverständlich ist es so – und darauf bezie-
en sich die Kollegen Wieland, Montag und Stokar von
euforn –, dass der BGH in dem letzten Beschluss sagt:
ir wollen die Vorschriften auch nicht analog anwen-

en. Was Sie sagen, ist genau richtig: Wir warten die Be-
chwerdeentscheidung des 3. Strafsenats des BGH ab.
ann werden wir weitersehen.


(Zuruf des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607206300

Da ich ein großzügiger Mensch bin, habe ich vorhin

chon mindestens drei Fragen der Kollegin Stokar von
euforn zugelassen; dennoch ist es formal richtig, dass

ie zur zweiten Frage des Kollegen Wieland eine weitere
achfrage stellen darf. Ich bitte aber darum, dass Sie tat-

ächlich eine Frage stellen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn wir einmal eine Antwort bekommen! – Gegenruf der Abg. Iris Gleicke [SPD]: Ach komm, jetzt ist aber gut!)



(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Frau Präsidentin, ich danke Ihnen. – Ich akzeptiere es

atürlich nicht, dass die Bundesregierung zu einer bun-
esweit öffentlich diskutierten Rechtsfrage nicht Posi-
ion bezieht. Mir liegt der Beschluss des Bundesgerichts-
ofs vom November vor. Teilen Sie die Auffassung, dass
as heimliche Eindringen in einen privaten PC das glei-
he Gewicht und die gleiche Schwere hat wie der große
auschangriff? Teilen Sie auch meine Auffassung, dass
as Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen
auschangriff in diesem Zusammenhang Gültigkeit hat
nd daher zur Anwendung kommen müsste?

7174 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607206400


Verehrte Frau Kollegin, ich habe, so glaube ich, mehr-
fach deutlich gemacht, dass ich dies als heimliche Er-
mittlungsmaßnahme ansehe. Wir können bisher davon
ausgehen, dass sie durch die analoge Anwendung der
§§ 102 und 103 StPO gedeckt ist. Jede heimliche Ermitt-
lungsmaßnahme, egal welcher Art, ist ein tief greifender
Eingriff in die persönlichen Rechte eines Betroffenen
und bedarf einer gesetzlichen Regelung.

Zu der zweiten Frage werde ich mich weiterhin nicht
äußern, weil ich dadurch möglicherweise ein Präjudiz
schaffen würde. Diese Frage ist nämlich Grundlage für
die Entscheidung des Senats.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607206500

Zur Geschäftsordnung hat der Kollege Volker Beck

das Wort.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607206600

Namens der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen

beantrage ich zu diesem Themenkomplex nach § 106
unserer Geschäftsordnung in Verbindung mit Anlage 5,
Nrn. 1 b, und 2 a, eine Aktuelle Stunde zu diesem
Thema.

Wir meinen, dass das Thema „Lizenz zum Hacken“
hier geklärt werden muss. Die Fragestunde hat deutlich
gemacht, dass die Bundesregierung nicht verstanden hat,
dass das Grundrechtsschutzkonzept, das wir in der Off-
linewelt haben, auf die Onlinewelt übertragen werden
muss. Die Bundesregierung wartet ab und stellt gleich-
zeitig Gelder bereit, um den Einbruch in Computer zu
ermöglichen. Das passt nicht zusammen. Darüber muss
im Hohen Hause ausgiebig diskutiert werden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607206700

Zuallererst danke ich dem Herrn Staatssekretär für

seine Bemühungen bei der Beantwortung der Fragen.


(Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär: Die beantworte ich immer sehr gerne!)


Die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen hat zu
den dringlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgang
Wieland eine Aktuelle Stunde verlangt. Das entspricht
Nr. 1 b der Richtlinien für die Aktuelle Stunde. Das
heißt, die Aussprache findet im Anschluss an die Frage-
stunde statt.

Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung werden gemäß Nr. 15 der Richtlinien
für die Fragestunde die schriftlichen Fragen des Abge-
ordneten Dr. Norman Paech auf Drucksache 16/3782
aufgerufen:

Ist das Kommando Spezialkräfte, KSK, der Bundeswehr
derzeit im Rahmen des Mandats für die Operation „Enduring
Freedom“ in Afghanistan im Einsatz?

Ist das Kommando Spezialkräfte, KSK, der Bundeswehr
derzeit im Rahmen des Mandats für die Internationale Sicher-
heitsunterstützungstruppe, ISAF, in Afghanistan im Einsatz?

Da die Fragen inzwischen schriftlich beantwortet
sind, kann der Fragesteller gemäß Nr. 15 Abs. 3 unserer

R
h
d
S
C

d

d
w
1
a
g
D
O
r
s
s
A
E
h
v
t
w
s

d

d

z

d
V

d
J
i
s

D
n
g
K
r
d
z

(C (D ichtlinien nur fragen, warum die Antwort nicht inneralb der Wochenfrist gegeben wurde. Zur Beantwortung ieser Frage erteile ich das Wort dem Parlamentarischen taatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, hristian Schmidt. C Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Paech, ie Frage nach der Fristüberschreitung bei der Beantortung Ihrer schriftlichen Frage, die mit Datum vom 1. Dezember vom Kollegen Kossendey schriftlich bentwortet wurde, beantworte ich wie folgt: In der Beründung zum Antrag der Bundesregierung auf rucksache 16/3150 zur Verlängerung des Mandats für peration „Enduring Freedom“, OEF, hat die Bundes egierung zugesichert, den Deutschen Bundestag entprechend der bisherigen Praxis regelmäßig über Einätze auf der Grundlage dieses Mandats zu unterrichten. ufgrund der besonderen Sicherheitsbedürfnisse beim insatz von Spezialkräften erfolgt die Unterrichtung ierüber gemäß einem besonderen, mit den Fraktionsorsitzenden abzustimmenden Verfahren. Vor dem Hinergrund der zwischenzeitlich eingeleiteten Abstimmung urde die Beantwortung der Fragen zunächst zurückge tellt. Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, dass das ie Antwort auf beide Fragen ist? C Ja, ich habe sie gemeinsam beantwortet. Dann haben Sie, Herr Kollege Paech, die Möglichkeit u insgesamt vier Nachfragen, falls dies nötig ist. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich werde versuchen, er Geschäftsordnung besser zu entsprechen, als es dem erteidigungsministerium bisher gelungen ist. Herr Staatssekretär, Ihnen dürfte bekannt sein, was er Herr Verteidigungsminister am 24. Oktober dieses ahres beim Bundeswehrforum der „Welt am Sonntag“ n einem Interview gesagt hat. Er sagte zum KSK-Einatz in Afghanistan: Ich will deutlich sagen, dass in meiner Amtszeit kein einziger KSK-Soldat im Einsatz war unter OEF-Mandat. Herr Minister Jung hat dies am 24. Oktober gesagt. aher frage ich mich: Warum war die Bundesregierung icht in der Lage, meine am 15. November dieses Jahres estellte ganz einfache und kurze Frage, nämlich ob das SK derzeit im Rahmen des Mandats Operation „Endu ing Freedom“ in Afghanistan im Einsatz sei, innerhalb er in der Geschäftsordnung vorgesehenen Wochenfrist u beantworten? Die öffentlich gemachte Äußerung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7175 Dr. Norman Paech hätte eigentlich nur wiederholt werden müssen. Es hätte also nur einen Tag gedauert, meine Frage zu beantworten. Aber es hat vier Wochen gedauert. Weswegen haben Sie so lange dafür gebraucht? Das müssen Sie mir erklären! C Herr Kollege, ich erkläre das gerne, muss aber vorweg den Hinweis auf die Nichtbeachtung der Geschäftsordnung zurückweisen. Denn wir haben es nun begründet und wir hatten Ihnen derweil Zwischenbescheide mit der Bitte um Verständnis geschickt. Ich stehe hier nun gemäß der Geschäftsordnung Anlage 4 Nr. 15, um Ihnen Antwort zu geben. Das habe ich, wie ich meine, bereits umfassend getan. Sie haben Ihre Frage seinerzeit auf die derzeitige Situation bezogen. Dazu nur so viel – ohne jetzt auf die Frage selbst einzugehen –: Über die derzeitige Situation ist im Hinblick auf den hohen Sicherheitsund Gefährdungsgrad der Soldaten grundsätzlich nur nach einem entsprechenden Verfahren Auskunft zu erteilen. Dieses Verfahren ist gerade in den letzten Wochen mit den Fraktionsvorsitzenden noch einmal besprochen und – soweit notwendig – gemäß den Wünschen und Vorstellungen der Fraktionsvorsitzenden ausgestaltet worden, sodass die entsprechende Unterrichtung stattfinden kann. Die Bundesregierung behält sich vor, dies in Abstimmung mit den Vertretern des Parlaments sorgfältig abzuarbeiten. Deswegen werden solche Fragen gemäß diesen Kriterien beantwortet. Das war hier der Fall. Sie haben die Möglichkeit, noch einmal zum Thema der Fristen zu fragen. Sie verweisen mich in Ihrer Antwort auf ein so ge nanntes vorgesehenes Verfahren. Ich habe im Parlamentsbeteiligungsgesetz und auch im Grundgesetz nachgesehen und konnte dort nichts zu einem solchen Verfahren finden. Wieso brauchen Sie für solch eine Antwort so lange? (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Gute Frage!)

Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1607206800
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607206900
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1607207000
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607207100
Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607207200

(A) )


(B) )

Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1607207300
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607207400
Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607207500

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1607207600


Herr Kollege Paech, das Thema bleibt dasselbe. Ich
habe Ihnen die Antwort schon zweimal gegeben.


(Dr. Norman Paech [DIE LINKE]: Das war keine!)


Ich gebe sie Ihnen auch gerne ein drittes und viertes Mal.
Das verlängert allerdings die Beantwortung und wir sind
doch für effizientes Arbeiten.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ja! Wir auch!)


u
F
a

t
s
n
n
t
w
e
A
d

d

m
P
b
V
a
s
g
i

F

i
a
o
a
c
S
f
n
z
s

d

g
l
d
d
K

(C (D Haben Sie noch eine weitere Frage zur Frist? Ja, ich habe noch zwei Nachfragen. In meiner ersten Frage ging es um den KSK-Einsatz nter OEF-Mandat in Afghanistan. In meiner zweiten rage ging es um den KSK-Einsatz unter ISAF-Mandat, lso um etwas anderes. Ist Ihnen bekannt, dass der Sprecher des Bundesvereidigungsministers Dr. Raabe auf einer Regierungspresekonferenz am 10. November auf die Frage eines Jouralisten, im Rahmen welcher Mission das KSK denn un eigentlich in Afghanistan agiere, gesagt hat – ich ziiere ihn –: „Im Rahmen von ISAF“? Meine Frage lautet iederum: Wieso hat es so lange – vier Wochen – gedau rt, bis Sie mir antworten, dass Sie auf diese Frage keine ntwort geben? Eine Bestätigung bzw. Wiederholung ieser Antwort hätte doch eigentlich ausgereicht. C Herr Kollege, die Bundesregierung und das Bundesinisterium der Verteidigung bleiben bei der geübten raxis, sich im Hinblick auf diese Fragen an die vereinarten Verfahren zu halten, die sich einerseits aus dem erständnis des Informationsrechts des Parlaments und ndererseits aus der Rechtsprechung des Bundesverfasungsgerichts und dem Parlamentsbeteiligungsgesetz ereben. Deswegen verweise ich auf die Antworten, die ch auf Ihre vorherigen Fragen bereits gegeben habe. (Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Aha! Sie sagen also nichts!)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607207700
Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607207800
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1607207900


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607208000

Sie haben die Möglichkeit, eine vierte Nachfrage zur

ristüberschreitung zu stellen.


Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607208100

Ja, und dann werde ich Sie erlösen. – Ich weiß, dass

m Bundesverteidigungsministerium gewisse Probleme
ufgetaucht sind, weil der Bundesverteidigungsminister
ffensichtlich ein Tabu gebrochen hat, indem er, anders
ls bisher, über den Einsatz von KSK-Kräften gespro-
hen hat. Das ist sein Problem, nicht unseres. Ich frage
ie: Könnte es sein, dass Sie vielleicht deshalb so lange
ür Ihre Antwort gebraucht haben, weil Sie darüber
achgedacht haben, Ihre Informationspolitik insgesamt
u öffnen und uns einfache Abgeordnete in Zukunft bes-
er als bisher zu informieren?

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1607208200


Herr Kollege, es bleibt bei dem, was ich bereits ein-
angs gesagt habe. Diese Aussage unterstreiche ich. Al-
erdings ist mir daran gelegen – das geht eigentlich über
ie Grenze Ihrer Frage hinaus –, Sie darauf hinzuweisen,
ass die Praxis, über Einsätze, auch über solche des
ommandos Spezialkräfte, zu unterrichten, bereits in

7176 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Christian Schmidt
der Vergangenheit gepflegt worden ist. Herr Kollege, das
sage ich Ihnen als jemand, der zum damaligen Zeitpunkt
ein Informationsbedürfnis gegenüber der vorherigen
Bundesregierung angemeldet hat. Dieses Informations-
bedürfnis ist auch damals befriedigt worden. Ich bin
froh, dass wir uns jetzt auf Wege verständigt haben,
durch die das noch mehr präzisiert wird.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607208300

Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.

Jetzt rufe ich die Fragen auf Drucksache 16/3773 in
der üblichen Reihenfolge auf.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesmi-
nisteriums für Bildung und Forschung. Zur Beantwor-
tung steht der Parlamentarische Staatssekretär Andreas
Storm zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 1 der Kollegin Cornelia Hirsch auf:
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher zur Opti-

mierung der Bildungsberatung unternommen, die im Koali-
tionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart wurde, und
wie sehen ihre weiteren Planungen in dieser Frage aus?

A
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1607208400


Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Frage der Abge-
ordneten Hirsch nach der Optimierung der Bildungsbe-
ratung beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung
unterstützt insbesondere die Zielsetzung, durch eine Ver-
netzung der am Beratungsgeschehen Beteiligten zu einer
Weiterentwicklung der Beratung in Bildung, Beruf und
Beschäftigung beizutragen. So wurde am 27. Septem-
ber 2006 das „Nationale Forum Beratung für Bildung,
Beruf und Beschäftigung“ gegründet. Dieses Forum hat
sich zum Ziel gesetzt, die Beratungsangebote für die
Bürger transparenter und besser zugänglich zu machen
und die Qualität der Beratungsangebote zu steigern so-
wie eine fachgerechte Ausbildung von Beratungsfach-
kräften und die Forschung in diesen Bereichen zu för-
dern.

Das BMBF hat in diesem Zusammenhang ein Projekt
zur Bestandsaufnahme der Bildungs-, Berufs- und Be-
schäftigungsberatungsangebote sowie zur Entwicklung
grundlegender Standards hierfür vergeben. Es soll einen
Überblick über die vielfältigen Akteure und Beratungs-
angebote in Deutschland geben und es soll ein Bera-
tungsatlas, der dies zusammenfasst, erstellt werden. Zu
einer verbesserten Beratung tragen auch die Agenturen
für Arbeit bei. Die Bundesagentur für Arbeit hat ein „In-
formationssystem Bildung und Beruf“ eingerichtet, das
aktuelle und detaillierte Berufs- und Bildungsinforma-
tionen zur Verfügung stellt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607208500

Ihre erste Nachfrage, Kollegin Hirsch.


Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607208600

Meine erste Nachfrage wäre: Welchen Anteil hatte die

Bundesregierung konkret an der Gründung des von Ih-
nen erwähnten Forums, wie hat sie sich da eingebracht?
Könnten Sie in diesem Zusammenhang aus Ihrer Sicht

m
z
b

m

F
w
V
d
ü
i
d

a
b
d
I
t
ö
k
b
a

Z
e
z
K
m
2

B
n
p

c
r
d
d
g
p
e
w
b
d
B
w

m

B
u
g

(C (D it beantworten, in welchem Verhältnis dieses Forum ukünftig zu den Angeboten der Bundesagentur für Areit stehen soll? A Von der Bundesregierung ging die Initiative für dieses orum mit aus. Wie ich bereits angedeutet habe, haben ir ein Problem im Hinblick auf die Transparenz und die ielfältigkeit der Angebote im Bildungsbereich. Es geht arum, dass wir das Angebot für die möglichen Nutzer bersichtlicher und transparenter gestalten können. Das st unter anderem der Grund, weswegen wir mit Nachruck an der Erstellung eines Beratungsatlasses arbeiten. Es gibt drei Schwerpunkte. Der eine – Sie haben ihn ngesprochen – ist die Verbesserung der Beratungsangeote der Bundesagentur für Arbeit. Es hat bei der Bunesagentur für Arbeit selbst eine Veränderung gegeben: m Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Agenuren für Arbeit auf das neue Kundenzentrum sollen die rtlichen Vermittlungsund Beratungsfachkräfte in Zuunft wesentlich mehr Zeit für Beratungsgespräche haen. Das hat unter anderem zur Folge, dass die Bundesgentur für Arbeit im Rahmen ihres Informationssystems Bildung und Beruf“ mit BBZ online – „Beruf, Bildung, ukunft“ –, mit BERUFENET und mit KURSNET aktulle und detaillierte Berufsund Bildungsinformationen ur Verfügung stellt. Ich nenne hier beispielhaft URSNET, wo ein Überblick und sehr detaillierte Inforationen über rund 600 000 Bildungsangebote von rund 0 000 Bildungsanbietern bereitgestellt werden. Unsere eigenen Aktivitäten gehen sehr stark in den ereich Weiterbildung – Stichwort „Lernende Regioen“ – und natürlich auch in die Verbesserung der Transarenz der Beratungsangebote für die Studienwahl. Ihre zweite Nachfrage. Sie haben die Umstrukturierung der BA angespro hen. Welche Folgen hat diese Umstrukturierung aus Iher Sicht für die Zielstellungen, die man mit der Bilungsberatung verknüpft? Konkreter gefragt: Geht es er Bundesregierung bei der Bildungsberatung vorranig darum, die Leute wieder in den Arbeitsmarkt einzuassen? Oder geht es ihr vorrangig darum, die Leute zu iner höchstmöglichen Qualifikation zu bringen? Ich ürde Sie auch bitten, mir in diesem Zusammenhang zu eantworten, ob es weitere Grundsätze gibt, die die Bunesregierung als wichtig erachtet für die Bildungsund erufsberatung, beispielsweise eine öffentliche Verantortung, kostenfreier Zugang oder Ähnliches? A Es geht im Zusammenhang mit der Optimierung der eratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit sowohl m eine qualitative Verbesserung als auch um eine zielerichtete Hinführung zu solchen Weiterbildungsange Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7177 Parl. Staatssekretär Andreas Storm boten, die dann unmittelbar in Beschäftigung, in einen neuen Arbeitsplatz einmünden können. Die grundsätzlichen Fragestellungen, von denen sich das Bundesbildungsministerium bei der Optimierung der Beratungsangebote leiten lässt, lauten generell für diese Arbeitsgebiete: zunächst eine Professionalisierung der Bildungsberatung, eine Stärkung der Qualitätsentwicklung, eine Konzentration oder Verstärkung der Bildungsberatungsangebote für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Hilfestellung bei der Geschäftsentwicklung für Bildungsberatung. Das ist die Agenda der Themen, mit denen wir uns im Zusammenhang mit den „Lernenden Regionen“ bei Weiterbildungsangeboten an bundesweit sehr vielen Stellen beschäftigen. Wir kommen zur Frage 2 der Abgeordneten Hirsch: Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es bei der im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes vereinbarten Aufnahme von mindestens 90 000 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern nicht zu Qualitätseinbußen an den Hochschulen und zur Einrichtung von „Dumpingstudienplätzen“ kommt, da in der bisher vorliegenden Vereinbarung mit den Ländern keine verpflichtende Finanzierung aus den Länderhaushalten zusätzlich zu den vom Bund bereitgestellten Mitteln vorgesehen ist (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Einzelfrage auf Bundestagsdrucksache 16/3775)

Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1607208700
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607208800
Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607208900
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1607209000

(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607209100

Bitte, Herr Staatssekretär.

A
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1607209200


Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich beantworte die
zweite Frage der Kollegin Hirsch zum Hochschulpakt
wie folgt: Die Einigung zwischen den Wissenschaftsmi-
nistern von Bund und Ländern über die Eckpunkte der
Ausgestaltung des Hochschulpaktes enthält im Hinblick
auf die erste Säule – die Kapazitätsfrage – eine Ver-
pflichtung der Länder, bis zum Jahr 2010 90 000 zusätz-
liche Studienanfänger aufzunehmen und hierfür die Ge-
samtfinanzierung sicherzustellen. Ziel der ersten Säule
des Hochschulpaktes ist es, einer steigenden Zahl von
Studienberechtigten ein qualitativ hochwertiges Hoch-
schulstudium zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat
keinerlei Anlass, anzunehmen, dass die Länder ihren
Beitrag zur Erreichung dieses Zieles nicht leisten wür-
den.

Die Bundesmittel sind unmittelbar an die tatsächlich
aufgenommenen zusätzlichen Studienanfänger gekoppelt
und werden spitz abgerechnet. Damit ist eine strenge und
enge Erfolgskontrolle gewährleistet.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607209300

Ihre erste Nachfrage.


Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607209400

Wir haben heute Morgen im Bildungsausschuss über

dieses Thema diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt wussten
wir noch nicht, dass es eine Einigung geben würde – sie
ist inzwischen erfolgt – und die Länder einstimmig das

s
w

V
m
d
2
d
r
M
z
n
e
e
d
n
n
t

m

s
n
p
K
s
b
z
B
L
r
s
S
d

R
d
b
s
b
D
g
Z
H
w
d
s
p

m

H
w
v

(C (D o genannte Konzept des Bundesministeriums billigen ürden. Über den Ticker läuft zurzeit eine Meldung hierzu. ielleicht könnten Sie etwas richtig stellen, damit das orgen nicht falsch in den Zeitungen steht. Es heißt ort, dass sich Bund und Länder verpflichtet hätten, von 007 bis 2010 jeweils 565 Millionen Euro im Rahmen es Hochschulpaktes zur Verfügung zu stellen. Nach Iher Antwort auf meine erste Frage ist das definitiv falsch. an hat sich doch lediglich darauf verständigt, 90 000 usätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger aufzuehmen. Wie gut die Studienplätze für sie dann finanzill ausgestattet sind, ist mehr oder weniger Sache der inzelnen Bundesländer. Diese müssen nur sicherstellen, ass die zusätzlichen Studierenden auch kommen könen, mit all den bekannten Problemen. So hat die Techische Universität Ilmenau natürlich wesentlich schlechere Voraussetzungen als die Universität in Hamburg. A Frau Abgeordnete Hirsch, die Beratungen zum Ab chluss des Hochschulpaktes finden heute Nachmittag ahezu zeitgleich mit den Verhandlungen der Ministerräsidenten bei der Bundeskanzlerin statt. Nach meinem enntnisstand gibt es noch kein Ergebnis. Es zeichnet ich aber ab, dass es eine gemeinsame Vereinbarung geen wird, die die Schaffung von Kapazitäten für 90 000 usätzliche Studienanfänger vorsieht. Der Beitrag des undes hierfür beträgt 565 Millionen Euro, die an die änder dann ausgezahlt werden, wenn sie die Anforde ungen erfüllen und diese zusätzlichen Studienplätze chaffen bzw. – das gilt für die neuen Länder und die tadtstaaten – die Studienplatzkapazitäten auf der Basis es Jahres 2005 erhalten. Ihre zweite Nachfrage. Meine zweite Nachfrage lautet: Inwieweit soll im ahmen der Vereinbarung verbindlich und nicht nur urch eine allgemeine Absichtserklärung festgeschrieen werden, was uns die Bundesregierung immer zugeichert hat, nämlich dass Frauenförderprogramme, die es isher gibt, durch die Länder auch fortgeführt werden? amit verbindet sich die Frage, inwieweit die Bundesreierung ihr Ziel durchsetzen konnte, dass zukünftig der ugang für Menschen mit einem Berufsabschluss an die ochschulen sichergestellt ist. Im Bildungsausschuss urde uns versichert, das würde die Bundesregierung in en Verhandlungen gegenüber den Ländern selbstvertändlich geltend machen. Die Frage ist, inwieweit das assiert ist und was faktisch dabei herausgekommen ist. A Frau Abgeordnete Hirsch, die Ausgestaltung des ochschulpaktes erfolgt in zwei Stufen. Wir werden, enn die Verhandlungen heute Nachmittag erfolgreich erlaufen – ich habe zur Stunde keinen Zweifel, dass das 7178 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Parl. Staatssekretär Andreas Storm gelingen wird –, eine Vereinbarung schließen, die das Ziel vorgibt, insgesamt 90 000 zusätzliche Plätze für Studienanfänger bis zum Jahr 2010 zu schaffen bzw. in den neuen Bundesländern und in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg – eine entsprechende Regelung ist für das Land Berlin vorgesehen – die Kapazität auf der Basis des Jahres 2005 zu erhalten. Die Erfüllung des Paktes ist die Grundlage bei der Abrechnung und bei der Entscheidung über die Vergabe der Mittel. Darüber hinaus werden bis zum 31. März des kommenden Jahres detaillierte Programme durch die Länder erstellt, wie sie diese Kapazitätsziele erreichen wollen. Dabei spielen auch Fragen wie zum Beispiel der verstärkte Ausbau von Studienplätzen an Fachhochschulen, die Erhöhung des Frauenanteils bei den Professuren und natürlich auch die Einführung neuer Instrumente zur Stärkung der Kapazitäten in der Lehre eine Rolle. Über diese bis zum 31. März vorzulegenden Konzepte soll dann, sozusagen als Ergebnis der zweiten Stufe, bei der nächsten Konferenz der Regierungschefs im Juni 2007 befunden werden. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Es antwortet der Staatsminister Gernot Erler. Ich rufe die Frage 3 des Abgeordneten Volker Beck auf: Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Täter und Hintergründe der aktuellen Auftragsmorde und Giftanschläge gegen russische Politiker und Kritiker des Kreml – zum Beispiel die russische Journalistin Anna Politkowskaja, den ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter Alexander Litwinenko, die Erkrankung des früheren Ministerpräsidenten Jegor Gaidar etc. – und hält sie eine internationale Untersuchung dieser Fälle für angezeigt? Herr Kollege Beck, der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über Pressemeldungen hinausgehen. In den Fällen von Anna Politkowskaja und Alexander Litwinenko hat die russische Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Darüber hinaus ermitteln im Falle Litwinenkos auch die britischen Behörden. Eine internationale Untersuchung hält die Bundesregierung für nicht angezeigt. Ihre erste Nachfrage. Vertraut die Bundesregierung trotz des Zustands der Justiz in Russland auf eine objektive Aufklärung des Falles von Frau Politkowskaja? Ich frage dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass man heute Meldungen darüber erhalten hat, dass Räume des Bürgerrechtlers Kasparow und seiner Bürgerrechtsorganisation gestern mit fadenscheinigem Vorwand von der Polizei durchsucht wurden. Alle Bürger, die sich dort aufhielten, wurden kontrolliert und ihre Pässe wurden kopiert, ohne d r A d d g m a r s n d u G t d B i g U n b h z d b t d d l M d w B n s M r d R s z d d d s b i (C (D ass bislang bekannt geworden ist, in welchem strafechtlichen Zusammenhang das stehen soll. Meinen Sie, dass hier wirklich mit einer objektiven ufklärung gerechnet werden kann, oder teilt die Bunesregierung nicht eher die Ansicht, dass es in Russland as Problem der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz ibt und dass die Justiz ihre Entscheidungen – damit eine ich sowohl die Strafverfolgung durch die Staats nwaltschaft als auch die Urteilsfindung durch die Geichte – letztendlich nach politischer Maßgabe trifft? Herr Kollege Beck, die Bundesregierung beobachtet ehr genau, wie die russische Regierung mit Oppositioellen und oppositionellen Gruppen umgeht. Wenn es abei Dinge zu beanstanden gibt, dann tragen wir das in nseren bilateralen Gesprächen vor und machen das zum egenstand des ständig stattfindenden Dialogs. Beim Besuch des russischen Präsidenten am 10. Okober 2006 in Deutschland – in Dresden – hat die Buneskanzlerin am Rande des Petersburger Dialogs zum eispiel sehr deutlich die Erwartung geäußert, dass es m Falle Anna Politkowskajas zu einem Ermittlungserebnis kommt. Entsprechende Zusagen für eine aktive ntersuchung sind gegeben worden. Wichtig für uns ist auch, wie die unmittelbar Betroffeen die Dinge sehen. Sie wissen, dass Frau Politkowskaja ei der Oppositionszeitung „Nowaja Gazeta“ gearbeitet at, die eigene Ermittlungen durchführt. Ich kann Ihnen um Beispiel berichten, dass unser Beauftragter für die eutsch-russische zivilgesellschaftliche Zusammenareit, der Kollege Schockenhoff, die Redaktion dieser Zeiung am 5. Dezember 2006 besucht und festgestellt hat, ass man dort eng mit den russischen Ermittlungsbehören zusammenarbeitet und dass die Kolleginnen und Kolegen von Frau Politkowskaja keine Veranlassung zum isstrauen gegenüber den russischen Ermittlungsbehören sehen. Ich sage nur: Diese Hinweise können für Sie als Antort vielleicht hilfreich sein. Ich war letzte Woche selbst in Moskau und habe mit ürgerrechtlern von Memorial und anderen Organisatioen, mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Russichen Föderation sowie der Vorsitzenden des Rates für enschenrechte beim Präsidenten der Russischen Föde ation gesprochen. Von einem Bürgerrechtler habe ich ort Folgendes gehört: Kennen Sie das beste Gericht in ussland? – Es ist der Europäische Gerichtshof für Men chenrechte in Straßburg. Die Bürgerrechtler haben inwischen jedes Zutrauen in die russische Justiz verloren. Wie setzen Sie diese Erkenntnisse und diese Hinweise er Oppositionellen, die sich im Wesentlichen außerhalb er Duma befinden, in aktive Politik um? Ich glaube, ass es nicht ausreicht, diese Fragen nur anzusprechen, ondern in einem Fall wie dem von Frau Politkowskaja, ei dem der Verdacht nahe liegt, dass entweder Spuren n den Kreml führen oder dass zumindest Leute aus dem Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7179 Volker Beck Umfeld des Kremls durch eine Destabilisierung Einfluss auf Putin nehmen wollen, kommt man nur durch eine internationale und objektivierte Untersuchung weiter; denn die Vermutung liegt nahe, dass die russischen Strafverfolgungsbehörden zumindest kein Interesse an der vollständigen Aufklärung haben könnten. Selbstverständlich können meine Hinweise darauf, wie das in dem konkreten Fall Politkowskaja aussieht, den Sie zum Gegenstand Ihrer Frage gemacht haben, nicht zu Rückschlüssen in allen anderen Fällen führen. Auch ich kenne die Kritik von russischen Bürgerrechtlern an dem Justizsystem und an dem Strafverfolgungssystem in Russland. Diese Kritik ist zum Teil sehr intensiv. Aber sie bringt uns nicht zu der Schlussfolgerung, dass es irgendeinen Handlungsbedarf in dem Sinne gibt, dass man – was man auch erst einmal auf die Erfolgsaussichten überprüfen müsste – diesen Fall internationalisieren sollte. Wir kommen nun zur Frage 4 des Kollegen Volker Beck: Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Fälle und anderer, möglicherweise politisch motivierter Gewalttaten auf die Politik des russischen Präsidenten und seiner Regierung ein? Bitte, Herr Staatsminister. Herr Kollege Beck, die erwähnten Fälle sind sehr un terschiedlich. Wir hoffen in allen Fällen, dass die Täter und Drahtzieher schnell ermittelt und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine zügige Aufklärung im Interesse Russlands ist. Die Frage lautete eigentlich, wie Sie die Auswirkun gen auf die weitere russische Politik einschätzen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie die Bundesregierung die These bewertet, dass das Verdienst des russischen Präsidenten Putin vor allem darin bestehe, die Staatlichkeit Russlands wieder gestärkt zu haben, und dass vor diesem Hintergrund die demokratischen Defizite nicht kritisiert werden müssten. Diese These, die diese Woche von den Agenturen verbreitet wurde, wurde vom ehemaligen Bundeskanzler Schröder geäußert. Ich finde sie völlig untragbar; denn auch lupenreine Diktatoren – wie Lukaschenko in Weißrussland oder Karimow in Usbekistan – können für sich geltend machen, dass sie die Staatlichkeit aufrechterhalten. Herr Kollege Beck, ich weise gerne noch einmal da rauf hin, dass es bei der Bundesregierung Sorgen über die Entwicklung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Russland gibt und dass wir die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen. Speziell die beiden Fälle Politkowskaja und Litwinenko, die Sie bereits angesprochen ha b t a l b b s S A w s F s d N g g f d ß d l e e v s V r s B b G d s t n U G w U s R m r A k (C (D en, sind ein großes Problem für das internationale Presige Russlands, insbesondere dann, wenn sie nicht mit llem Nachdruck aufgeklärt werden. Hierzu liegen deutiche Aussagen des russischen Präsidenten vor, der auch ei seinem Besuch in Deutschland – zum Beispiel in dem ekannten Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ – ehr klar gesagt hat, dass er durch diese Fälle einen chaden für Russland sieht und deswegen sehr an einer ufklärung interessiert ist. Sie können noch eine zweite Nachfrage stellen. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Ent icklung hinsichtlich des NGO-Gesetzes und der Verammlungsfreiheit im Zusammenhang mit Kritik an der ührung des Kremls in solchen Fällen. Bei meinen Geprächen wurde deutlich, dass – anders als von der Bunesregierung in der Vergangenheit dargestellt – mit dem GO-Gesetz eine bürokratische Erdrosselung der zivilesellschaftlichen Organisationen droht, da Forderungen estellt werden, denen allenfalls große, professionell geührte Organisationen gerecht werden können und durch ie alle anderen Organisationen faktisch von der Schlieung bedroht sind. Selbst die deutschen Organisationen, ie mittlerweile ihre Registrierung erhalten haben, erfülen die Voraussetzungen des Gesetzes nicht. Zunächst inmal wird ein Auge zugedrückt, aber in den Akten gibt s genügend Material, um diese Organisationen im Falle on Missliebigkeit jederzeit aus bürokratischen Gründen chließen zu können. Die Frage wurde meines Erachtens schon gestellt. ielleicht kann der Staatsminister sie jetzt beantworten. Herr Kollege Beck, wie Sie wissen, hat die Frage des ussischen NGO-Gesetzes eine ziemlich lange Vorgechichte, bei der deutlich wird, dass sich sowohl die undesrepublik als auch die EU intensiv engagiert haen, um erst einmal hinsichtlich der Formulierung des esetzes ihren Einfluss geltend zu machen. Sie wissen, ass auch der Europarat mit einem Gutachten eingechaltet worden ist und dass Ende letzten Jahres in letzer Minute Änderungen an dem Gesetz erfolgt sind. Wir waren uns aber immer darüber einig, dass es weiger um den Gesetzestext als um die Frage der späteren msetzung des Gesetzes geht. Für die Umsetzung dieses esetzes ist sogar eine spezielle Verwaltung geschaffen orden. Wir stehen mit unseren Erfahrungen bei der msetzung des Gesetzes noch am Anfang. Wir haben – das haben Sie bereits angedeutet – chlechte Erfahrungen mit den politischen Stiftungen in ussland gemacht. Mehrere Vertreter der Stiftungen ussten ausreisen, weil die Unterlagen für die Fortfüh ung der Arbeit auf der Grundlage der erforderlichen nträge nicht rechtzeitig erstellt werden konnten. Das ist ein gutes Omen für die Chancen von russischen NGOs. 7180 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Staatsminister Gernot Erler Aber in meinen persönlichen Gesprächen mit Partnern und Freunden aus der russischen Menschenrechtsund NGO-Szene habe ich festgestellt, dass man vorläufig noch abwartet, weil die Einrichtung dieser Behörde und damit auch die Umsetzung des Gesetzes erst jetzt in Gang kommt und es zu früh für eine endgültige Bewertung ist. Auch dort sagt man: Es ist noch nichts entschieden und man weiß nicht, welche Schwierigkeiten zu erwarten sind. – Aber ich kann Ihnen versichern, Herr Kollege Beck, dass wir dieses Thema – das ist ein Hauptthema des seit 2000 laufenden Petersburger Dialogs, bei dem es darum geht, Zivilgesellschaften miteinander in Verbindung zu bringen und die russische Zivilgesellschaft zu unterstützen – sehr intensiv und kritisch im Auge behalten werden. Danke, Herr Staatsminister. – Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerd Müller zur Verfügung. Ich rufe die Frage 5 des Kollegen Dr. Geisen von der FDP-Fraktion auf: In welcher Höhe bestehen noch Forderungen des Bundes in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Siedlungsmitteln und bei welchen Bankinstituten findet deren Abwicklung statt? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Herr Dr. Geisen, die Frage ist zwar einfach, aber die Antwort ist kompliziert. Die öffentlichen Darlehen des Bundes aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Siedlung werden im Wesentlichen als Zweckvermögen des Bundes bei der Deutschen Postbank AG als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Siedlungsund Landesrentenbank geführt. Bei diesem Zweckvermögen handelt es sich um ein Sondervermögen mit eigener Rechnungslegung. Die Verwaltung des Vermögens obliegt der Postbank. Die Ausleihung des Zweckvermögens, das heißt die Siedlungsdarlehen, betrug zum 31. Dezember 2005 – das ist der letzte Bilanzstichtag – circa 643 Millionen Euro. Einschließlich liquider Mittel in Höhe von circa 75 Millionen Euro ergab sich eine Bilanzsumme von 718 Millionen Euro. Diesem Aktivvermögen standen zum Bilanzstichtag bei der DSL-Bank aufgenommene und noch zu tilgende Refinanzierungsdarlehen in Höhe von circa 275 Millionen Euro gegenüber, sodass das Nettovermögen oder das Eigenkapital des Bundes circa 443 Millionen Euro betrug. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Nominalbetrag, bei dem nicht berücksichtigt ist, dass die Rückflüsse der Siedlungsdarlehen mit einer langen Restlaufzeit bis 2040 anfallen. Um abzuschätzen, welchen Gegenwert diese Darlehen zum jetzigen Zeitpunkt darstellen, ist die Berechnung eines Barwertes erforderlich, der zum Beispiel durch eine V S v s 2 T B 2 a t a d a b w H s d m c i d l B m t v h T e s E e F r s d e D a g (C (D ermögensveräußerung realisierbar ist. Aus heutiger icht beträgt der Barwert circa 260 Millionen Euro, woon ein Teilbetrag in Höhe von 30 Millionen Euro realiiert ist. Daher steht nun noch ein Barwert von circa 30 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2007 bis 2009 sind weitere eilveräußerungen vorgesehen, um die Finanzierung des undeszuschusses an die LUV in Höhe von jährlich 00 Millionen Euro sicherzustellen. Dabei hängt die Bentwortung der Frage, wie dieser Zuschuss 2009 geleiset werden kann, entscheidend davon ab, wie viele Mittel us dem Zweckvermögen 2007 und 2008 verkauft weren müssen. Das ist meine Antwort auf Frage 5. Darf ich die Frage 6 des Kollegen Dr. Geisen, die sich uf den gleichen Themenbereich bezieht, im Anschluss eantworten? Wenn Sie wollen, können Sie die Fragen 5 und 6 so ie die Nachfragen im Zusammenhang beantworten. err Dr. Geisen, sind Sie damit einverstanden? – Das cheint der Fall zu sein. Dann rufe ich auch die Frage 6 es Kollegen Dr. Geisen auf: In welcher Höhe können die bestehenden Altrenten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, LUV, durch die Abtretung von Forderungen finanziert werden bzw. ein Kapitalstock mit diesen Mitteln für ein kapitalgedecktes Unfallversicherungssystem aufgebaut werden? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Herr Dr. Geisen, die Höhe der Bundesmittel der LUV st nicht gesetzlich festgeschrieben. Sie wird im Rahmen er jährlichen Haushaltsberatungen des Bundes festgeegt. In den vergangenen Jahren unterlagen auch die undesmittel der LUV den Haushaltskonsolidierungsbeühungen des Bundes. Im Jahr 2007 können sie nur un er erheblichen Anstrengungen auf dem diesjährigen Nieau von 200 Millionen Euro gehalten werden; darüber aben wir bereits diskutiert. Zu diesem Zweck sieht der itel einen Ansatz in Höhe von 100 Millionen Euro und inen Verstärkungsvermerk in gleicher Höhe vor. Dabei oll die Verstärkung aus Einsparungen im gesamten inzelplan 10 und ergänzend aus Veräußerungserlösen rfolgen. In meiner Antwort auf die vorangegangene rage habe ich dargelegt, dass dies bis maximal 2009 eicht. Daran wird deutlich, dass Reformen in der agrarozialen Sicherung notwendig sind. Sie wissen, dass wir zur Beantwortung der Frage, ob ie Finanzierung der Altlasten über eine Kapitaldeckung rfolgen kann, ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. ieses Gutachten liegt jetzt vor und wird derzeit von uns usgewertet. Sie haben jetzt die Möglichkeit zu je zwei Nachfra en. Bitte. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7181 Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sieht die Bun desregierung trotz der knappen Mittel die Möglichkeit, mit Finanzmitteln des freien Kapitalmarkts, Mitteln der jetzt bestehenden landwirtschaftlichen Unfallversicherung oder auch mit anderen Finanzreserven das Umlageverfahren auf ein Kapitaldeckungsverfahren umzustellen? Diese Frage stelle ich auch unter dem Aspekt, dass man das mittelfristig aufbauen kann und den gesamten Kapitalstock nicht auf einmal zur Verfügung stellen muss. Zum Zweiten: Müsste nicht möglichst schnell mit einer Umstellung begonnen werden, damit mittelfristig der Haushalt sowie die Betroffenen entlastet werden? Denn Ihre Antwort zeigt, dass die Reserven sehr schnell abgebaut werden, weil die Zuschüsse im Haushalt gekürzt werden und somit die Umstellung des Systems nach einigen Jahren immer schwieriger wird. Wäre es nicht richtig, sofort mit der Umstellung zu beginnen? Ich danke Ihnen. Das waren die zwei Nachfragen zu der ersten Frage. Dr Herr Dr. Geisen, unser gemeinsames Ziel ist die langfristige Sicherung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Die Problematik der demografischen Entwicklung stellt sich bei den Sicherungssystemen der Landwirtschaft in noch größerem Ausmaß, als das bei den anderen gesetzlichen Sicherungssystemen der Fall ist. Ich habe dargestellt, dass wir auf der jetzigen Basis bis 2009 die Finanzierung der 200 Millionen Euro sicherstellen könnten. Das Ziel des Gutachtens war es, die Frage zu beantworten, ob ein Systemwechsel möglich wäre, das heißt ob die Ablösung der Altlasten durch eine Kapitalisierung der Rentenlasten möglich wäre. Da Sie ein geschätzter und fachkundiger Kollege sind, habe ich mir über die vorliegende Antwort hinaus gestern das Gutachten sehr genau angeschaut. Ich kann Ihnen ganz aktuell dazu etwas mitteilen, woraus wir gemeinsam die notwendigen politischen Schlüsse ziehen können. Das Gutachten kommt bei der Berechnung des Aufwands für eine Kapitalisierung der Rentenlasten der LUV zu folgenden Ergebnissen: Für eine einmalige Ausfinanzierung des Altrentenbestandes der LUV bis 2005 ist bei einem Realzins von 3 Prozent ein Kapitalstock von 7,76 Milliarden Euro erforderlich. Für die einmalige Ausfinanzierung der künftigen neuen Dauerrenten bis 2038 ist bei einem Realzins von 3 Prozent und einer Rentendynamisierung von 1 Prozent in der mittleren Zugangsvariante ein Kapitalstock von 4,4 Milliarden Euro erforderlich. Der Aufwand bei einer jährlichen Ausfinanzierung nur der künftigen neuen Dauerrenten beträgt im ersten Jahr in der mittleren Variante 156 Millionen Euro. Das sind ganz aktuelle Zahlen, die wir in den nächsten Tagen und Wochen mit Ihnen diskutieren werden. S K s n n d e I G s k u K m k s o m c g A m s E W I d e k V K d F s m r d b li v (C (D ie zeigen auf, dass der Abbau der Altlasten über eine apitalisierung auf der Basis dieser Berechnungen chwierig, ja kaum finanzierbar erscheint. Das sind die euesten Zahlen. Bundesminister Seehofer wird im Jauar mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss ie daraus zu ziehenden Konsequenzen diskutieren. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich habe noch ine oder zwei Fragen. ch habe nur die Zusammenfassung gelesen, weil ich das utachten erst heute Morgen bekommen konnte. Es teht dort expressis verbis, dass, wenn die Umstellung äme, ab dem Jahre 2024 eine Entlastung des Haushalts nd der Beitragszahler möglich wäre. Geben Sie dem apitaldeckungsverfahren dennoch eine Chance? Muss an bei der Finanzierung nicht eher die Finanzierungs osten betrachten als die Einbringung in den Kapitaltock? Dann hätten Sie eigentlich nur Kosten von 3, 4 der 5 Prozent. Wie sehen Sie das? Dr. Die Ihnen jetzt genannten ganz aktuellen Zahlen zei en auf, dass der ursprünglich geplante Weg, also die blösung der Altrenten über eine Kapitalisierung, kaum öglich erscheint; denn aus der Sicht des Bundes müsste ich auf lange Sicht eine Win-win-Situation ergeben. ine solche lässt sich für den ursprünglich geplanten eg allerdings schwer darstellen. Wir denken deshalb, hnen im Januar Konsequenzen vorlegen zu können, die ie Kapitalisierung nicht ganz beiseite stellen, aber in ine andere Richtung lenken. Sie haben keine Zusatzfrage mehr? – Herr Staatsse retär, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der erteidigung werden die Fragen 7 und 8 der Kollegin rista Sager schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bunesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. ür die Beantwortung der Fragen steht die Parlamentariche Staatssekretärin Frau Karin Roth zur Verfügung. Ich rufe Frage 9 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch auf: Trifft es zu, dass die Kosten für den Abriss des Palastes der Republik noch weiter steigen, und, wenn ja, wer trägt die Verantwortung für diese Kostenexplosion? K Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Lötzsch, da die wäh end der Rückbauarbeiten am Palast der Republik enteckten Restasbestfundstellen weder funktional noch autechnisch zu erklären sind und auf eine völlig unübche Verwendung des Asbestes hinweisen, waren sie nicht orhersehbar. Es ist daher leider nicht auszuschließen, 7182 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Parl. Staatssekretärin Karin Roth dass im Verlauf des weiteren Abrisses durch neue Fundstellen an bisher unzugänglichen Stellen ein erheblicher zusätzlicher Aufwand bei der notwendigen Asbestentsorgung entsteht. Die daraus resultierenden Kosten kennen wir bisher noch nicht. Das heißt, wir gehen davon aus, dass weitere Kosten entstehen werden. Die Asbestfunde und der damit verbundene finanzielle Aufwand sind letztlich auf die seinerzeitige Bauausführung zurückzuführen, bei der die Bauvorschriften für die Verwendung von Asbest nicht beachtet wurden. Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Lötzsch? Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, für die As bestsanierung ist – das haben Sie selber schon angesprochen – eine Menge Geld ausgegeben worden. Damit man sich das einmal vorstellen kann: Von 1998 bis 2003 waren es 80 Millionen Euro und in diesem Jahr wurden noch einmal 6,4 Millionen Euro bewilligt. Nun haben Sie bereits selber gesagt, dass augenscheinlich noch nicht absehbar ist, wie viel Geld noch benötigt wird. Im „Spiegel“ dieser Woche wird ein Betrag von 15 Millionen Euro genannt. Da sich die Bundesregierung in der Regel nicht zu Pressemeldungen äußert, gehe ich davon aus, dass auch Sie das nicht tun werden. Aber haben Sie eine Schätzgröße und können Sie sagen, ob es sich ungefähr um diese 15 Millionen Euro handeln könnte oder ob noch weitere Mittel für die Asbestsanierung nötig sind? K Die Antwort auf die Frage, in welcher Höhe Kosten entstehen, hängt davon ab, ob wir noch weitere Asbestfundstellen entdecken, die nach den Bauvorschriften eigentlich gar nicht existieren dürften. Insofern gibt es hier keine Prognose. Sie können sicher sein, dass wir den ganzen Asbest beseitigen werden. Es geht hier um Gesundheitsschutz, es geht hier um Umweltschutz. Es ist richtig, was Sie sagen: Es ist viel Geld investiert worden. Dies war aber auch deshalb nötig, weil zur Bauzeit nicht ordnungsgemäß gearbeitet wurde. Frau Staatssekretärin, Sie haben hier angesprochen, dass nicht ordnungsgemäß gearbeitet wurde. Wenn ich richtig informiert bin, ist das sehr milde ausgedrückt. Ich denke, auch der Bundesregierung dürfte bekannt sein, dass das Landeskriminalamt Berlin bereits wegen Betruges und anderer Delikte im Zusammenhang mit der Asbestsanierung ermittelt. Darum frage ich Sie, Frau Staatssekretärin, ob die Bundesregierung nicht meine Auffassung teilt, dass weitere Asbestsanierungsaufträge nicht erteilt werden dürfen, bevor nicht geklärt ist, wer sich – ich sage es einmal etwas flapsig – an dieser Asbestsanierung gesundstößt. Die Bundesregierung, die Bundesrepublik Deutschland und der öffentliche Haushalt sind es nicht. m v m n B m h S s s z n S e s B d K d P s g z f d I A l d d d w S d s a (C (D K Frau Kollegin, bei Ihnen liegt ein Missverständnis or. Die Bauvorschriften sind damals nicht ordnungsgeäß ausgeführt worden, nicht die Bausanierungsmaß ahmen. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das glaube ich nicht!)

Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1607209500
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607209600
Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607209700
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1607209800

(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607209900
Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1607210000
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607210100
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607210200
Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1607210300
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607210400

(A) )


(B) )

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1607210500
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607210600
Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1607210700
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607210800
Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1607210900
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607211000
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607211100
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607211200
Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1607211300

(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607211400
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1607211500
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607211600
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1607211700
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607211800

(A) )


(B) )

Dr. Edmund Peter Geisen (FDP):
Rede ID: ID1607211900
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607212000
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1607212100
Dr. Edmund Peter Geisen (FDP):
Rede ID: ID1607212200

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt)

Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1607212300
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607212400
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1607212500

(A) )


(B) )

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607212600
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607212700
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1607212800
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607212900
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1607213000


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607213100

Wir kommen zur Frage 10 der Kollegin Cornelia

ehm:
Inwieweit ist eine Verlängerung der Gültigkeit des Plan-

feststellungsbeschlusses für den Ausbau der Kleinmachnower
Schleuse – Brandenburg – vor dem Hintergrund der Anbin-
dung Berlins an das geplante europäische Wasserstraßennetz
über das Jahr 2007 hinaus vorgesehen und wie bewertet die
Bundesregierung die Gültigkeit des Planfeststellungsbe-
schlusses vor dem Hintergrund der für 2007 angekündigten
Bauarbeiten?

K
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1607213200

Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Behm, aus Sicher-

eitsgründen muss im Jahr 2007 im Vorhafenbereich der
chleuse Kleinmachnow eine beschädigte Uferwand er-
etzt werden. Um für den mittelfristig vorgesehenen Er-
atz der Schleuse Kleinmachnow zusätzlichen Aufwand
u vermeiden, erfolgt die unaufschiebbare Ersatzmaß-
ahme entsprechend der Planfeststellung; das macht ja
inn. Mit Beginn der Durchführung des Plans entfällt
in Außer-Kraft-Treten des Planfeststellungsbeschlus-
es. Für eine zukunftsorientierte Anbindung Berlins und
randenburgs über den Hafen Königs Wusterhausen an
ie europäischen Wasserstraßennetze spielt die Schleuse
leinmachnow eine wichtige Rolle.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607213300

Frau Kollegin, bitte sehr.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607213400

Ich habe zwei Nachfragen. Sie beziehen sich darauf,

ass Anfang des Monats Dezember eine ganze Reihe
ressemitteilungen, die einander widersprachen und die
ich vielleicht nicht immer auf gut unterrichtete Quellen
estützt haben, zu lesen waren. Auf der einen Seite war
u lesen, dass der Ausbau der Schleuse und des Kanals
ür Europaschiffe nicht mehr vorgesehen ist. Auf der an-
eren Seite war zu lesen, dass – was Sie eben auch mit
hrer Antwort bestätigt haben – im Frühjahr 2007 der
usbau der Schleuse, quasi orientiert am Planfeststel-

ungsbeschluss, auf 190 Meter beginnt. Es ist aber auch
avon die Rede, und zwar in demselben Zeitungsbericht,
ass möglicherweise nicht ein Ausbau der Nordkammer
er Schleuse erfolgt, sondern erst ihr Zustand geprüft
erden muss, um entscheiden zu können, ob an dieser
telle nicht ein Neubau zu errichten ist.

Wegen dieser vielen einander widersprechenden Mel-
ungen frage ich Sie: Ist von dem Planfeststellungsbe-
chluss, wie wir ihn jetzt haben, sowohl der Ausbau der
lten Schleuse als auch ein Neubau gedeckt bzw. ist es

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7183


(A) )



(B) )


Cornelia Behm
zwangsweise erforderlich, die Schleuse, wie im Planfest-
stellungsbeschluss vorgesehen, auf 190 Meter aus-
zubauen, oder könnte sie auch auf eine kürzere Länge
ausgebaut werden, und wenn nicht, welche planungs-
rechtlichen Voraussetzungen würde ein Ausbau der
Schleuse auf eine kürzere Länge erfordern?

K
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1607213500


Kollegin Behm, es ist sicher nicht ganz einfach, vor
Ort die verschiedenen Interpretationen zu erklären; das
verstehe ich gut. Aber es geht darum, dass der Ausbau
der Schleuse auf 190 Meter planfestgestellt ist, und da-
bei bleibt es auch. – Das ist das Erste.

Zweitens habe ich Ihnen gerade erklärt, dass es bei
den Arbeiten 2007 um eine beschädigte Uferwand geht;
es geht also nicht um den Ausbau der Schleuse. Aber
entscheidend ist, dass – das ist vielleicht das Wichtige
für Sie – das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen
ist und der Planfeststellungsbeschluss weiterhin besteht;
der Ausbau erfolgt aber im Moment nicht.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607213600

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607213700

Meine Frage ist nicht beantwortet worden. Ich habe

gefragt, ob der Planfeststellungsbeschluss sowohl einen
Ausbau der Schleuse wie vorgesehen als möglicherweise
auch einen Neubau deckt, wenn nämlich die Schleuse in
einem so schlechten Zustand ist, dass sie nicht mehr aus-
gebaut werden kann. Außerdem habe ich gefragt, ob von
dem Beschluss auch gedeckt wäre, die Schleuse auf eine
kürzere Länge auszubauen.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607213800

Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.

K
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1607213900


Erstens ist in dem Planfeststellungsbeschluss ein Aus-
bau der Schleuse auf 190 Meter vorgesehen. Zweitens
beabsichtigen wir nicht, eine kürzere Schleuse zu bauen,
als im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen ist, weil
wir möchten, dass vor dem Hintergrund der Anbindung
an das europäische Wasserstraßennetz gerade die
Schleuse Kleinmachnow so ausgebaut wird, dass, wie es
absehbar ist, große europäische Schiffe in die Schleuse
einfahren können.

Wir sind also nicht diejenigen, die meinen, dass wir
eine Länge von unter 190 Meter brauchen. Es bleibt bei
dem Planfeststellungsbeschluss, der eine Länge von
190 Meter vorsieht. Wir haben kein Interesse an einer
Verkürzung.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607214000

Frau Staatssekretärin, ich danke Ihnen für die Beant-

wortung.

te
d
F

m

n
t
s
h

d
d
n

m

S
g
i
J
g

Z

(C (D Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesminisriums für Arbeit und Soziales. Für die Beantwortung er Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär ranz Thönnes zur Verfügung. Ich rufe die Frage 11 des Kollegen Dr. Ilja Seifert auf: Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben nach Auffas sung der Bundesregierung aus ihrer Sicht sachgerechte und vom Gesetzgeber gewollte Abschläge auf ihre Erwerbsminderungsrente erhalten (siehe Antwort der Bundesregierung vom 29. November 2006 auf meine schriftlichen Anfragen 7 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 16/3710)


F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1607214100

Herr Kollege Seifert, am 31. Dezember 2005 waren

ach der Statistik „Rentenbestand der Deutschen Ren-
enversicherung Bund“ rund 567 000 Renten von insge-
amt 1 650 000 Renten wegen verminderter Erwerbsfä-
igkeit mit Abschlägen belegt.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607214200

Ihre Nachfrage bitte.


Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607214300

Herr Staatssekretär, darf ich Sie so verstehen, dass Sie

iese Abschläge in jedem Fall als sachgerecht empfin-
en, obwohl das Bundessozialgericht zumindest in ei-
em Fall festgestellt hat, dass dem nicht so sei?

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1607214400

Wir halten das für sachgerecht. In einem Fall hat ein

enat des Bundessozialgerichtes eine andere Auffassung
eäußert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die
m Zuge der Reform der Erwerbsminderungsrenten im
ahre 2001 in den Gesetzentwurf aufgenommene Be-
ründung. Sie lautet wie folgt:

… wird die Höhe der Erwerbsminderungsrenten an
die Höhe der vorzeitig in Anspruch genommenen
Altersrenten in der Weise angeglichen, dass diese
Renten mit einem Abschlag von höchstens
10,8 Prozent versehen werden. Die Auswirkungen
einer solchen Regelung werden dadurch abgemil-
dert, dass die Zeit zwischen dem vollendeten
55. und 60. Lebensjahr statt wie im geltenden Recht
zu einem Drittel künftig voll als Zurechnungszeit
angerechnet wird. Der Versicherte wird damit so
gestellt, als ob er entsprechend der Bewertung sei-
ner Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr weiter
gearbeitet hätte. Bei Inanspruchnahme einer Alters-
rente zu diesem Zeitpunkt müsste er einen Abschlag
von 18 Prozent hinnehmen. Bei Inanspruchnahme
einer Rente wegen Erwerbsminderung ergibt sich
jedoch bei einem Eckrentner eine gegenüber dem

(Rentenfall bis zum Lebensalter 56 Jahre und acht Monate)

um maximal 10,8 Prozent (Rentenfall bei dem Le-
bensalter 60 Jahre) niedrigere Rente.

Ich will damit sagen: Durch die Besserstellung bei der
urechnungszeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr

7184 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Franz Thönnes
ist ein Abschlag unter Bezugnahme auf das Referenzal-
ter 63 Jahre in Höhe von 10,8 Prozent durchaus gerecht-
fertigt. Der Wille des Gesetzgebers zum damaligen Zeit-
punkt ist damit deutlich zum Ausdruck gekommen.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607214500

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?


Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607214600

Ja, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, wenn ich

mich recht erinnere – Sie waren bei den Gesprächen ge-
nauso wie ich dabei –, spielte diese Frage in der Debatte
um die Rentenanpassung seinerzeit keine Rolle. Denn
alle gingen davon aus, dass die Erwerbsminderungsrent-
ner besser gestellt werden als die anderen Rentner. Sie
haben es ja gerade vorgelesen. Die Besserstellung stellt
sich aber jetzt nur in der Form dar – daran ändert auch
Ihre verklausulierte Aussage nichts –, dass die Ab-
schläge für die Erwerbsminderungsrentner geringer aus-
fallen.

Nun hat aber ein Senat des Bundessozialgerichts fest-
gestellt – das muss man respektieren –, dass diese Ab-
schläge zumindest in einem Fall nicht gerechtfertigt wa-
ren. Fast immer ist es so: Wenn ein höchstrichterlicher
Beschluss zu einem Einzelfall gefasst wird, wird festge-
stellt, dass er allgemeinverbindlich ist. Sie aber stellen
sich auf einen anderen Standpunkt. Das ist ein Wider-
spruch, der viele Menschen verunsichert und der viele
Menschen vielleicht um ihr Geld bringt.

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1607214700


Herr Kollege Seifert, man muss von dem Willen des
Gesetzgebers ausgehen. Das Gericht hat darauf keinen
Bezug genommen. Es handelt sich um eine Einzelfall-
entscheidung.

Deswegen gibt es keine Notwendigkeit, gleich wieder
eine Gesetzesänderung herbeizuführen oder sich anders
zu verhalten. Es kann durchaus sein, dass andere Ge-
richte in weiteren Fällen anders entscheiden.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607214800

Nun rufe ich die Frage 12 des Kollegen Dr. Seifert

auf:
Bei wie vielen Einzelfällen könnten nach Auffassung der

Bundesregierung die Sozialgerichte zu ähnlichen Urteilen
kommen wie der 4. Senat des Bundessozialgerichtes mit sei-
nem Urteil zum Revisionsverfahren (B4 RA 22/05 R)?

F
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1607214900


Herr Kollege Dr. Seifert, das kann man nicht bezif-
fern; denn es hängt vom Verhalten der Empfänger von
Erwerbsminderungsrenten ab, also davon, ob sie klagen.
Wenn Sie von daher die Frage nach der Bezifferung der
Einzelfälle stellen, kann ich Ihnen diese nicht beantwor-
ten.

W
j
d
l

m

s
i
s
w
e

f
f
d
l
r
A
M
f

m

2
p
w
g
g
s
b
a
J
r
G
w

E

(C (D Ihre Nachfrage, bitte. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, heißt das: er nicht klagt, kann nicht Recht bekommen. Also muss eder, der eine Erwerbsminderungsrente hat, klagen in er Hoffnung, einer von den mehr als 500 000 Einzelfälen zu sein, die nachträglich etwas gezahlt bekommen. F Wenn jemand der Auffassung ist, dass sein Rentenbe cheid falsch ist und er nicht richtig behandelt worden st, dann muss er in einem Rechtsstaat den Klageweg bechreiten. In diesem Fall müsste also dagegen geklagt erden. Dann ist vor dem Hintergrund des Einzelfalls zu ntscheiden. Haben Sie eine weitere Nachfrage? Ja, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, sind Sie ür den Fall, dass es sich um mehr als 500 000 Einzelälle handelt, nicht mit mir der Ansicht, dass es vielleicht och ganz sinnvoll wäre, wenn es eine gesetzliche Regeung gäbe, die diese mehr als 500 000 Einzelfälle geneell klären würde, und dass die Rentenversicherung den uftrag bekommen sollte, qua Amt zu handeln und den enschen zu ihrem Recht und zu ihrem Geld zu verhel en? F Herr Kollege Dr. Seifert, das Bundeskabinett hat am 9. November 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Anassung der Regelaltersrente an die demografische Enticklung und zur Stärkung der Finanzgrundlagen der esetzlichen Rentenversicherung beschlossen. In der Beründung wird im Rahmen der Regelung über die Abchläge die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck geracht, die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten uch dann wirken zu lassen, wenn die Rente in jungen ahren in Anspruch genommen wird. Die Bundesregieung geht an dieser Stelle davon aus, dass der Wille des esetzgebers auch bei der Urteilsfindung berücksichtigt ird. Nun rufe ich die Frage 13 der Kollegin Dr. Dagmar nkelmann auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Vor standsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, nach einem branchenorientierten Mindestlohn von 7,50 Euro was will die Bundesregierung tun, um die vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, an der die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Auftrag des Bundes noch 35 Prozent der Aktienanteile hält, beklagten Wettbewerbsverzerrungen mithilfe eines branchenorientierten Mindestlohns abzubauen? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7185 F Frau Kollegin Dr. Enkelmann, über die Neuordnung des Niedriglohnbereichs wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung – das ist Ihnen bekannt – intensiv diskutiert. Grundlage dafür ist der Koalitionsvertrag. Dabei werden alle in diesem Zusammenhang in Betracht kommenden Fragen in der extra eingerichteten Arbeitsgruppe „Arbeitsmarktpolitik“ sorgfältig geprüft. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nach der Einführung eines Mindestlohns und seiner eventuellen Konzeption nachgegangen. Haben Sie dazu eine Zusatzfrage, Frau Dr. Enkelmann? Ja. – Sie hatten gerade über die Neuordnung des Niedriglohns gesprochen. Wie Sie sicher wissen, liegen die Einkommen bei Unternehmen, die mit der Post konkurrieren, deutlich unter den Einkommen bei der Post. Es gibt aber auch dort zum Beispiel bei den Zustellern Einkommen, die dazu führen, dass die Zusteller über die Arbeitsagentur zusätzliche Sozialleistungen empfangen, weil sie von dem, was sie für ihre Beschäftigung bekommen, nicht leben können. Insofern stellt sich erneut die Frage nicht nur nach branchenspezifischen Mindestlöhnen, sondern auch nach einem gesetzlich fixierten Mindestlohn. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu? F Frau Dr. Enkelmann, es ist ja keine schöne Situation, mit der wir es zu tun haben, dass nämlich fast 900 000 Menschen eine Aufstockung ergänzend zum Arbeitslosengeld II erhalten. Dabei handelt es sich zum Teil um Selbstständige, aber auch um Menschen mit zu niedrigem Einkommen. Mit folgendem Sachverhalt wollen wir uns jetzt in der Arbeitsgruppe sehr sorgfältig befassen: Es gibt Tarifverträge, die Einkommen in einer Größenordnung von knapp 3,50 Euro pro Stunde vorsehen. Das gibt Anlass, darüber nachzudenken, in welcher Art und Weise Arbeitsund Lebensbedingungen in Tarifverträgen gestaltet werden können und welche Gestaltungsfähigkeit in dieser Beziehung den Tarifvertragsparteien zukommt. Wir glauben, dass wir angesichts der unterschiedlichen Bedingungen in Deutschland – es ist von Branche zu Branche und auch regional unterschiedlich; die Lebensverhältnisse sind anders – gut beraten sind, alles gemeinsam zu bewerten. Zurzeit gibt es ja eine Mindestlohnregelung im Bauhandwerk; für das Gebäudereinigerhandwerk wird es diskutiert. Wir sollten uns also die einzelnen Branchen anschauen und danach eine Entscheidung treffen. Die Regelungen für das Bauhandwerk bzw. das Gebäudereinigerhandwerk werden ja im Entsendegesetz getroffen. Es bedarf dabei einer sorgfältigen A m d k s Z l m k w c d c c d d d e b t o F d h r d s i z l l d f b a g a S m s (C (D bwägung; das haben auch die Anhörungen deutlich geacht. Ich kann nur sagen: Wir brauchen etwas Zeit. Ende es ersten Quartals, denke ich, wird sich aus diesem Disussionsprozess ein Vorschlag ergeben. Haben Sie eine weitere Frage? Ja. – Könnte aus Sicht der Bundesregierung ein ge etzlich fixierter Mindestlohn ein Weg sein, um die hohe ahl von Menschen, die in der Bundesrepublik in Armut eben, zu verringern? F Bei einer ganztägigen Tätigkeit sollte sich ein Ein ommen ergeben, das es den Menschen ermöglicht, eine ürdige Existenz zu führen. Dazu gibt es unterschiedli he Gestaltungsfelder, auch solche, die in den Rahmen er Tarifautonomie fallen. Das wird in einzelvertraglihen Verhandlungen geregelt; das wird in tarifvertraglihen Verhandlungen geregelt. Ferner sind Leistungen aus en Transfersystemen zu nennen. Wir konzentrieren uns arauf, angesichts der unterschiedlichen Wirkungsweisen ieser Mechanismen – es gibt ja die Transferleistungen; s gibt eine Regelung, wie wir sie im Entsendegesetz haen, wo wir auf der Basis der von den Tarifvertragspareien ausgehandelten Löhne die Mindestlöhne qua Verrdnung festlegen – eine gute Abwägung zwischen den orderungen nach einem gesetzlichen Mindestlohn und enen nach einem branchenorientierten Mindestlohn inzubekommen. Ich kann nur wiederholen: Die Abwägung ist schwieig; man muss mehrere Punkte im Auge behalten, etwa ie Sicherheit bestehender Arbeitsplätze. Dieser Diskusionsprozess dauert an. Ich denke, wir sind gut beraten, hn sorgfältig zu führen und nichts zu übereilen. Es wird um Ende des ersten Quartals ein Vorschlag vorliegen. Zu einer weiteren Frage erteile ich das Wort der Kol egin Dr. Lötzsch. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, eider ist ja in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt, ass von den Mitgliedstaaten der EU 18 einen gesetzlich ixierten Mindestlohn haben. Aber Ihnen ist es natürlich ekannt und den meisten Kolleginnen und Kollegen uch. Darum frage ich Sie, ob Sie in dieser Arbeitsruppe auch die Erfahrungen dieser EU-Mitgliedstaaten uswerten und, wenn ja, an welchen Mitgliedsländern ie sich besonders orientieren? F Es gibt dabei eine große Bandbreite – wer genau hin chaut, Frau Kollegin Lötzsch, wird das feststellen –: In 7186 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Parl. Staatssekretär Franz Thönnes Luxemburg beträgt der Mindestlohn ungefähr 1 400 Euro; in Lettland liegt er zwischen 140 und 150 Euro. Wir sehen also die Bandbreite, die in den verschiedenen Ländern des vereinten Europas möglich ist. Das ist ein weiteres Argument dafür, an dieses Problem mit großer Sensibilität heranzugehen. Man kann nicht einfach sagen, dass man zu der einen oder der anderen Lösung tendiert. Es ist, glaube ich, ein Erfolg der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages – das war aufgrund der guten Kooperation mit dem Europäischen Parlament möglich –, dass die Dienstleistungsrichtlinie, die vor kurzem verabschiedet worden ist, unsere Bedenken berücksichtigt und unsere Interessen dort Eingang gefunden haben. Damit wird die Freiheit geschaffen, Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Davon haben sowohl deutsche als auch ausländische Handwerker Vorteile. Ich glaube, dass das auch Arbeitsplätze sichern wird. Es gibt aber keine Regelung, die vorsieht, die Betriebe sowie die Arbeitnehmer gegen Dumpingund Minilöhne abzusichern. Deswegen ist es gut und vernünftig, dass wir in der Arbeitsgruppe darüber beraten, welche Lösungsmöglichkeiten es sowohl für die Betriebe als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, damit das nicht passiert. Das tun wir. Ich kann Ihnen nur die gleiche Antwort geben, die ich zuvor auch Ihrer Kollegin Dr. Enkelmann gegeben habe: Es ist ein laufender Prozess. Bis Ende März wird ein Vorschlag unterbreitet werden. Mehr kann man dazu jetzt nicht sagen. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Wir nehmen Sie beim Wort!)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607215000
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607215100
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1607215200
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607215300
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607215400
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1607215500
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607215600

(A) )


(B) )

Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1607215700
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607215800
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607215900
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1607216000
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607216100
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607216200
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1607216300
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607216400
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607216500
Franz Thönnes (SPD):
Rede ID: ID1607216600

(A) )


(B) )



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607216700

Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beant-

wortung der Fragen und rufe den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz auf. Zur Beantwortung
der Fragen steht Herr Staatssekretär Alfred Hartenbach
zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 14 des Kollegen Dr. Anton
Hofreiter auf:

Wie sind vor dem Hintergrund, dass im Bericht der Bun-
desregierung an den Deutschen Bundestag „Qualitätsoffen-
sive im öffentlichen Personenverkehr – Verbraucherschutz
und Kundenrechte stärken“ die Lücken im Verbraucherschutz
klar und deutlich herausgearbeitet und Lösungsvorschläge un-
terbreitet worden sind, Medienberichte zu verstehen, dass der-
zeit die auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD
enthaltenen Pläne für verbesserte Kundenrechte im Bahnver-
kehr und im allgemeinen öffentlichen Personenverkehr auf
Eis liegen, und welche Umstände sind nach Auffassung der
Bundesregierung für das offensichtliche Stocken des Verfah-
rens zur Verbesserung der Kundenrechte maßgebend?

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607216800


Herr Kollege Hofreiter, die Medienberichte sind nicht
zutreffend. Das Bundesministerium der Justiz hat zu
dem Thema „Fahrgastrechte im öffentlichen Personen-
verkehr“ eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt,
die ihre Arbeiten abgeschlossen hat und in allernächster
Zeit einen Abschlussbericht vorlegen wird. Auf der

G
d
K
f

N

d

w
B
u
z
ß
w
H
n
ü
E
r
P
P

N

k
K
e

d

s
n
u
d
I
d
p

H

(C (D rundlage dieses Berichts wird das Bundesministerium er Justiz einen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der undenrechte bei Verspätungen und Ausfällen von öf entlichen Verkehrsmitteln vorlegen. Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Dr. Hofreiter? Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607216900
Ja. – Wie schaut es mit dem Zeithorizont aus?

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607217000


Der Abschlussbericht wird demnächst, möglicher-
eise noch in diesem Monat, den Teilnehmern der
und-Länder-Arbeitsgruppe zur Abstimmung vorgelegt
nd sodann den Justizministerinnen und Justizministern
ugeleitet. Auf der Grundlage des Berichts soll anschlie-
end der Gesetzentwurf erstellt werden. Parallel hierzu
erden unter deutscher Ratspräsidentschaft im ersten
albjahr 2007 die Verhandlungen über eine EU-Verord-
ung über Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenz-
berschreitenden Eisenbahnverkehr fortgeführt, deren
rgebnisse bei einem nationalen Gesetzgebungsverfah-

en zu berücksichtigen sind. Ziel ist es, unter deutscher
räsidentschaft eine Einigung mit dem Europäischen
arlament herbeizuführen.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607217100

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Ja. – Die Verhandlungen über das dritte Eisenbahnpa-

et sind mir bekannt. Deshalb die konkrete Nachfrage:
önnen wir im ersten oder zweiten Halbjahr 2007 mit

inem Gesetzentwurf rechnen?

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607217200


Herr Kollege Hofreiter, da das nicht allein von uns,
ondern auch von anderen abhängt – Sie wissen, wie ein
ationales Gesetzgebungsverfahren abläuft; wir werden
nseren Entwurf dem Bundesrat vorlegen und auch an-
ere Verbände beteiligen müssen –, kann ich Ihnen auf
hre Frage nicht konkret antworten. Ich kann Ihnen aller-
ings sagen, dass wir bemüht sind, möglichst beides
arallel zu einem guten Ende zu bringen.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607217300

Nun rufe ich die Frage 15 des Kollegen Dr. Anton

ofreiter auf:
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass in ein

und denselben Zügen, die sowohl dem nationalen wie auch
dem internationalen Personenverkehr dienen, hinsichtlich der
Kundenrechte nicht unterschiedliche Rechtsansprüche auf-
grund divergierender Rechtsetzungsakte auf europäischer und
deutscher Ebene geltend gemacht werden können, und welche
Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf den Er-
lass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenz-
überschreitenden Eisenbahnverkehr?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7187


(A) )



(B) )

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607217400


Herr Kollege Hofreiter, auf Ihre Frage antwortet die
Bundesregierung wie folgt: Zur Vermeidung von Wer-
tungswidersprüchen soll sich ein Gesetzentwurf über die
Haftung für Verspätungen und Ausfälle von öffentlichen
Verkehrsmitteln für den nationalen Personenverkehr in-
haltlich an dem Vorschlag einer EU-Verordnung über
Rechte und Pflichten im grenzüberschreitenden Eisen-
bahnverkehr orientieren. Der Rat hat am 24. Juli 2006
einen gemeinsamen Standpunkt zu diesem EU-Verord-
nungsvorschlag beschlossen. Die Bundesregierung hat
dem gemeinsamen Standpunkt des Rates zugestimmt
und setzt sich für eine zügige Verabschiedung des Ver-
ordnungsvorschlags auf der Grundlage des gemeinsa-
men Standpunktes ein.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607217500

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sich um ein
nationales Gesetz bemühen, das dem EU-Recht ange-
passt ist, sodass es nicht dazu kommt – um bei einem
konkreten Beispiel zu bleiben –, dass jemand, der von
Berlin nach Karlsruhe fährt, andere Rechte hat als je-
mand, der von Berlin nach Frankreich fährt?

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607217600


Wir können als Beispiel einen Intercity Express neh-
men, der fahrplanmäßig von Berlin nach Basel fährt. Das
von Ihnen erwähnte Karlsruhe liegt auf der Strecke.


(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Genau!)


Es ist unser Bemühen, dass es nicht zu einer unterschied-
lichen Behandlung der Passagiere kommt.


(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann kann ich Ihnen nur viel Erfolg wünschen! Wir sind gespannt!)


– Ich bedanke mich für diese Frage, Herr Hofreiter.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Und für die guten Wünsche! – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nichts zu danken!)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607217700

Ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen.

Die Frage 16 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch sowie
die Fragen 17 und 18 der Kollegin Grietje Bettin werden
schriftlich beantwortet.

Damit sind wir am Ende der Fragestunde.

Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:

Aktuelle Stunde

auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN

S

K
n

H
h
d
u
E
t
w
s

w
f
p
s
F
f
a
g
S

d
i
m
m
w
d
r
o
D


h
d

W
L
d
g
b
B
s

t

(C (D zu den Antworten der Bundesregierung auf die Dringlichen Fragen Nr. 1 und 2 auf Drucksache 16/3790 Das entspricht Nr. 1 b der Richtlinien für die Aktuelle tunde. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem ollegen Wolfgang Wieland für die Fraktion Bündis 90/Die Grünen. Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und erren! Das Ganze begann etwas kryptisch. Im Hausaltsausschuss des Deutschen Bundestages beantragte er Bundesinnenminister erhebliche Mittel für das BKA, nd zwar für – wie es hieß – Onlinedurchsuchungen. ntfernte PCs sollten auf verfahrensrelevante Inhalte un ersucht werden, ohne dass jemand am Ort der PCs anesend ist. Das wurde mehr oder weniger am Innenaus chuss vorbei verhandelt. Was macht der Parlamentarier, wenn er etwas nicht eiß, aber wissen möchte? Er stellt eine Anfrage. Es olgte die schriftliche Anfrage: Was ist da eigentlich gelant? Die Antwort lautete: Geplant ist eine Art Forchungsprojekt des BKA. Das wurde vorhin auch in der ragestunde gesagt. Nun heißt es nicht nur „Jugend orscht“, sondern auch „BKA forscht“. Es will immer uf dem neuesten Stand der Technik sein, egal ob sie irendwann einmal angewandt wird oder nicht, so der taatssekretär. Im Innenausschuss fiel kein Wort darüber, dass man as schon macht. Die Beantwortung der Frage enthielt mmerhin einen Hinweis: Man hat das schon einmal ge acht, als Durchsuchung nach § 102 StPO, die vom Erittlungsrichter am BGH angeordnet wurde, so die Antort Ihres Kollegen Hanning vom Bundesministerium es Innern. Wir waren zu diesem Zeitpunkt immer noch elativ arglos. Ich habe noch einmal schriftlich gefragt, b die Durchsuchung den Betroffenen mitgeteilt wurde. ie Antwort steht noch aus. Herr Wiefelspütz, inzwischen wissen wir aber, dass es ier um etwas ganz anderes geht: Das war die Premiere es Staates als Hacker. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607217800

(Zuruf des Abg. Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD])


ir werden in Zukunft nicht mehr nur vom großen
auschangriff, sondern auch vom staatlichen Hacken re-
en, auch wenn Sie wieder, wie beim großen Lauschan-
riff, semantische Bemühungen aufbringen. Damals ha-
en Sie versucht, den großen Lauschangriff hinter
egriffen wie akustische Wohnraumüberwachung ver-

chwinden zu lassen.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Aber sehr fantasievoll!)


Dieser Eingriff erfolgte heimlich. Das Bundesminis-
erium der Justiz ist heute noch nicht in der Lage, klare

7188 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


Wolfgang Wieland
Aussagen zu machen, sondern lässt nur Bedenken durch-
scheinen.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Das ist gar nicht wahr! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Zuhören und verstehen! – Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär: Da hätten Sie zuhören müssen!)


– Für den Staatssekretär mag das eine bedeutsame Äuße-
rung gewesen sein. Lieber Kollege Benneter, wenn erst-
mals in der Geschichte der Bundesrepublik diese Maß-
nahme von staatlichen Organen ergriffen wird, erwarte
ich, dass das BMJ vorher informiert sowie nach seiner
Meinung gefragt wird


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Sie Besserwisser! Sie Schlaumeier!)


und dass es eine Meinung hat, die es äußern kann. Das
fehlt bis heute.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


Dann sagt Kollege Kauder: Nun regt euch doch nicht
auf, die Strafprozessordnung ist von 1877 und da gab es
noch keine Hacker. So weit hat er Recht.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Was? Das heißt „Häcker“!)


– Der Herr Staatssekretär hat es – die Amtssprache ist
Deutsch – eingedeutscht.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ein Chaosclub ist diese Bundesregierung!)


Sie dürfen die englische Aussprache des Begriffs Hacker
verwenden, aber ich bleibe bei der deutschen. Hacker
gab es 1877 wirklich noch nicht.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: 1879! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Sind Sie sicher?)


Es gab jedoch strenge Formvorschriften für Durchsu-
chungen. Nichts ist so öffentlich in unserer Rechtsord-
nung wie die Durchsuchung.


(Jörg van Essen [FDP]: Ja!)


Nachbarn oder Hausgenossen sind hinzuzuziehen; so
lautet es in der StPO.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Wenn möglich! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Oder die Tante!)


Der Wohnungsinhaber oder der Inhaber der Sache ist so-
fort zu benachrichtigen. Die Polizeibeamten dürfen Un-
terlagen nicht einmal einsehen. Sie haben sie in einen
versiegelten Umschlag zu legen und den Staatsanwälten
zu übergeben. Das heißt, nichts ist zu Recht von der
Form her so streng geregelt wie eine Durchsuchung.

Sie gehen nun hin und pusten das alles weg. Sie sa-
gen: In Analogie machen wir das alles jetzt heimlich. Sie
schaffen damit alle Verfahrenssicherungen ab und wol-
len uns erklären, dass dies immer noch eine zulässige
Analogie sei. Das kann doch nicht wahr sein.

g
d
e
g
w


M
s
d
w

b
W
a
z

C
u
C
s

C

I
d
e
l

J
p

(C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


Dies ist eine dreifach verfassungswidrige Packung. Es
ibt eine Telekommunikationsüberwachung, ohne dass
ie gesetzlichen Grundlagen dafür vorliegen. Es gibt
ine Durchsuchung, ohne dass die gesetzlichen Grundla-
en dafür vorliegen. Es kann sogar noch als Drittes,
enn eine so genannte Webcam


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Was? Wissen Sie, was das ist?)


das ist eine Kamera, die den Raum aufnimmt – und ein
ikrofon aktiviert werden, ein großer Lauschangriff

ein. Das ist eine dreifach verfassungswidrige Packung,
ie uns als Normalzustand verkauft wird. Das kann ja
ohl nicht wahr sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


Es geht um den Schutz im Bereich der privaten Le-
ensgestaltung. Es geht um die Unverletzlichkeit der
ohnung. Es geht auch um den Schutz dessen, was man

nsonsten immer deutlich unter staatlichen Schutz stellt,
um Beispiel ein Tagebuch, also Privates.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607217900

Herr Kollege, ich muss Sie an Ihre Redezeit erinnern.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Es reicht jetzt!)



Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1607218000

Abschließend: Wir sind von dieser Regierung einiges

haos gewohnt. Aber es ist doch etwas anderes, wenn
nsere Strafverfolgungsorgane nun so handeln wie der
haos Computer Club. Das wollen wir nicht. Es gibt

chärfsten Protest von unserer Seite.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei der LINKEN – Zuruf von der SPD: Hacker Wieland! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Keine Ahnung! – HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist vielleicht eine Regierung!)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607218100

Das Wort hat nun die Kollegin Daniela Raab für die

DU/CSU-Fraktion.


Daniela Raab (CSU):
Rede ID: ID1607218200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ch freue mich wirklich sehr für die Fraktion der Grünen,
ass Sie nach monatelangem Suchen nun endlich wieder
in Thema gefunden haben, und zwar eines Ihrer Lieb-
ingsthemen: Abhör- und Überwachungsmaßnahmen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das mussten wir mühsam aufklären! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie uns geliefert!)


etzt sind Sie mit einer Verve auf die Überwachungs-
alme gestiegen und ich hoffe, dass Sie nicht herunter-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7189


(A) )



(B) )


Daniela Raab
fallen, sondern sie ordnungsgemäß wieder verlassen
können.

Worum geht es eigentlich? Es geht um Onlineuntersu-
chungen – vornehmlich durch das Bundeskriminalamt –
auf Computern von Verdächtigen. Sprich: Der Rechner
einer Zielperson wird mittels eines verdeckt installierten
Programms auf verfahrensrelevante Daten durchsucht.
So weit, so gut.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Nein, so schlecht!)


Nun hat es bislang noch keine – der Herr Staatssekretär
hat es vorhin, wie ich finde, glasklar ausgeführt – derar-
tigen Untersuchungen durch das Bundeskriminalamt ge-
geben. Aha!

Es gibt einen Beschluss eines BGH-Ermittlungsrich-
ters vom Februar dieses Jahres, nach dem solche Maß-
nahmen zulässig sind. In der Zwischenzeit gab es noch
zwei Beschlüsse des Amtsgerichts Bonn. Jetzt gibt es ei-
nen gegenteiligen Beschluss des BGH, gegen den die
Generalbundesanwaltschaft Beschwerde eingelegt hat.
Über diese Beschwerde ist bis heute nicht entschieden.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Was schließen wir daraus?)


Aha! Dann haben sich die Grünen auf ihrer Überwa-
chungspalme überlegt:


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Ich bin dafür, dass wir auch mal selber denken!)


Es wäre doch prima, sozusagen im vorauseilenden Ge-
horsam über dieses Thema im Plenum zu debattieren.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer ist der Gesetzgeber? Wir oder der BGH?)


Wen interessiert schon Gewaltenteilung?


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Halten wir einmal fest, was Fakt ist: Die Entwicklung
dieser so genannten Onlineuntersuchungen


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Auch die Exekutive muss sich an die Verfassung halten!)


– Herr Ströbele, beruhigen Sie sich und hören Sie mir
zu; dann können Sie noch etwas lernen –


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das will ich nicht lernen!)


befindet sich noch in den Kinderschuhen. Die techni-
schen Voraussetzungen dafür sind noch lange nicht ge-
geben. Auch wenn Sie hier Chaos verbreiten wollen,


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Da hören wir es, Herr Ströbele! Ihr seid der Chaos Computer Club!)


muss ich Ihnen sagen: Es ist beileibe keine generelle und
wahllose Nutzung dieser Maßnahmen geplant, sondern

e
w

a

h
J


g


W
a

L
t
t
r
g
w

R
R
f
v
u
w

(C (D s handelt sich um technisch und personell höchst aufendige Einzelfallentscheidungen. Der Innenminister von NRW – er gehört Ihrer Partei n, Herr van Essen – (Jörg van Essen [FDP]: Ja, glücklicherweise! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)


at in seiner Pressemitteilung vom 19. Oktober dieses
ahres mitgeteilt:

„Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern po-
tenzieller Terroristen für einen Einbruch in den
grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat
das Wesen des Internets nicht verstanden.“ …


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Der Nutzer befinde sich weltweit online

das Wort „weltweit“ ist in der Abkürzung www übri-
ens enthalten; so viel zum Thema Englischkenntnisse –


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ja! So sind die Liberalen!)


und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die
geschützte häusliche Sphäre. „Der Standort des
Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet
zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der
Wohnung selbst statt,“ …


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Auch ein FDP-Minister kann sich irren! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Aber er lässt wenigstens ein Gesetz machen! Das muss man zu seinem Schutz sagen!)


So viel zum Gerücht in Bezug auf die Nutzung einer
ebcam. – So weit die Ausführungen Ihres Kollegen

us NRW.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er macht zu diesem Zweck wenigstens ein Gesetz! – Jörg van Essen [FDP]: Ja, Kollege Wieland! Genau das ist der Unterschied!)


Fest steht außerdem, dass wir unsere Polizei in die
age versetzen müssen, im Hinblick auf die bestehenden

echnischen Möglichkeiten, die immer weiter fortschrei-
en, mithalten zu können. Dabei geht es um den Grund-
echtsschutz. Wir haben diese Diskussionen schon oft
eführt. Ich denke, ich muss nicht extra betonen, dass
ir uns in diesem Punkt sehr einig sind.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wir sind uns überhaupt nicht einig! Wir wollen den großen Lauschangriff nämlich gar nicht!)


Dass der Grundrechtsschutz und natürlich auch die
echtmäßigkeit der Maßnahmen eine immens große
olle spielen müssen, ist völlig klar. Dass bei der Durch-

ührung solcher Maßnahmen vonseiten der Justiz und
onseiten der Polizei auch bisher ausgesprochen sensibel
mgegangen wurde und dass sie immer das letzte Mittel
aren, das nur dann zum Einsatz kam, wenn man bei

7190 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


Daniela Raab
den Ermittlungen nicht mehr vorankam, ist nichts Neues,
ist hinlänglich bekannt und wird von uns befürwortet.
Für mich und für meine gesamte Fraktion kann ich fest-
stellen: Wir haben vollstes Vertrauen


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Kontrolle ist besser!)


in unsere Polizei und im Übrigen auch in unsere Justiz.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Terrorbekämpfung – darum handelt es sich hier –
muss effektiv sein. Sie funktioniert nur dann, wenn wir
die Polizei in technischer Hinsicht auf Augenhöhe mit
den Terrorverdächtigen ermitteln lassen. Alles andere
wäre zwecklos. Deswegen müssen wir uns gut überle-
gen, wie wir reagieren. Jetzt sollten wir uns erst einmal
beruhigen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Nein! Jetzt geht es erst richtig los! – Jan Korte [DIE LINKE]: Ich habe mich noch gar nicht aufgeregt!)


Der eine oder andere sollte von seiner Überwachungs-
palme herabsteigen. Wir sollten die Entscheidung über
die Beschwerde, die nach wie vor beim BGH anhängig
und noch nicht terminiert ist, abwarten. Dann können
wir uns gerne wieder über dieses Thema unterhalten.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607218300

Das Wort hat nun der Kollege Jörg van Essen für die

FDP-Fraktion.


Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1607218400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich muss gestehen, dass ich ein bisschen Probleme damit
habe, zu diesem Thema zu reden, weil ich als Angehöri-
ger der Justiz


(Zurufe von der SPD: Aha! Aha! – Interessant!)


sehr darauf achte, dass sich der Bundestag nicht in einen
schwebenden Rechtsstreit einmischt.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Aber jetzt sind Sie doch kein Angehöriger der Justiz! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Hierfür ist das Parlament zuständig, Herr Kollege!)


Um einen solchen schwebenden Rechtsstreit handelt es
sich allerdings, und zwar zwischen der Generalbundes-
anwältin und dem Ermittlungsrichter am Bundesge-
richtshof.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Das verstehe ich nicht! Er muss doch eine eigene Meinung haben! Haben Sie dazu keine Meinung, Herr van Essen?)


– Herr Wiefelspütz, das brauchen Sie mich gar nicht zu
fragen.

D
k
S
s

E
t
w
i

s
h
l
h
b
h


s

D
r
s
k
a

D

u
s
i
F

R
G

u
a
f
g
w
f
s

f
F

(C (D (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Hier ist das Parlament gefragt!)


as Auftreten, das Sie gerade wieder präsentieren,
enne ich aus unserem Wahlkreis: Immer dann, wenn
ie besonders schlechte Argumente haben, sind Sie be-
onders laut.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


s ist schön, dass Sie dieses Verhalten auch im Bundes-
ag vorführen. Aber es wird dadurch nicht besser. Es
ird auch nicht dadurch besser, wenn man Sie immer so

m Wahlkreis erlebt.

Da dieses Thema heute auf der Tagesordnung steht,
ollte dazu auch etwas gesagt werden, insbesondere des-
alb, weil es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen Über-
egungen gibt, die in die gleiche Richtung gehen. Das
aben Sie, Frau Kollegin Raab, zu Recht gesagt. Aber es
esteht ein großer Unterschied zu dem, worüber wir
eute diskutieren.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Denn in NRW wird ein Gesetz gemacht!)


Genau so ist es. Dort wird für eine einwandfreie ge-
etzliche Grundlage gesorgt.


(Zuruf von der SPD: Wo?)


arüber können wir, wie ich meine, sehr wohl diskutie-
en. Denn es ist die ureigene Aufgabe des Parlaments,
ich dann, wenn sich bestimmte Fragen stellen, Gedan-
en darüber zu machen, wie die gesetzliche Grundlage
ussehen sollte.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Klaus Uwe Benneter [SPD])


azu muss auch die heutige Debatte dienen.

Ich will die Position der FDP zu diesem Thema klar
nd deutlich formulieren. Da ich selber in einer Staats-
chutzabteilung in der Strafverfolgung tätig war, weiß
ch – das will ich ganz deutlich sagen –, dass es solche
allgestaltungen geben kann.

Aber dann ist es für mich vollkommen klar in einem
echtsstaat, dass wir dafür eine einwandfreie rechtliche
rundlage brauchen,


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)


nd zwar eine einwandfreie rechtliche Grundlage, die
uch zu einer vernünftigen Abwägung der Interessen
ührt, wo beispielsweise der Verdacht abgewägt wird ge-
en den Eingriff, der im Einzelfall erfolgt. Ich finde das,
as der Ermittlungsrichter in dem Streit, den ich am An-

ang angesprochen habe, an Überlegungen angeführt hat,
ehr nachdenkenswert.

Frau Kollegin Raab, es ist nämlich nach meiner Auf-
assung bei der Durchsuchung eines Computers nicht der
all, dass man in bestehende Internetverbindungen ein-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7191


(A) )



(B) )


Jörg van Essen
greift, sondern die Durchsuchung eines Computers soll
sich doch auch auf Dinge erstrecken, die man abgespei-
chert hat, die mit Internet und Kommunikation mögli-
cherweise überhaupt nichts zu tun haben: eigene Noti-
zen, sehr intime Dinge möglicherweise, die man sich auf
seinen Computer geladen hat, Fotos, die man selbst ge-
macht hat, und tausend andere Dinge. Deshalb ist doch
vollkommen klar, dass die Bestimmungen, die für die
Telekommunikation gelten, hier nicht greifen können.
Bei der Schwere des Eingriffs, der dort zu gewärtigen
ist, ist doch auch zu sehen, dass eine Analogie, die im
Strafrecht ohnehin nicht möglich ist, nicht herbeigeführt
werden kann.


(Zurufe von der CDU/CSU: Strafprozessrecht! – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Das wissen Sie doch als Staatsanwalt!)


– Das brauchen Sie mir nicht zu sagen! – In diesem Fall
halte ich eine Analogie nicht für zulässig; das ist doch
ganz selbstverständlich.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Siegfried Kauder [VillingenSchwenningen] [CDU/CSU]: Das ist nicht selbstverständlich, Herr Kollege!)


Deshalb ist die Botschaft dieser Diskussion aus mei-
ner Sicht – das ist angesichts der Dinge, die wir gerade
in diesen Tagen diskutieren, auch meine herzliche Bitte
an die Koalition –, dass wir unsere Rechtsordnung ernst
nehmen und dass wir uns den Anforderungen stellen und
dass wir das machen, was der Bürger zu Recht von uns
erwartet: Gesetze, die die Prüfung – sei es durch den
Bundespräsidenten, sei es durch das Bundesverfassungs-
gericht – unbeanstandet durchlaufen. Ich denke, dass es
uns allen dient, wenn wir so vorgehen. Das ist jedenfalls
das, was wir als FDP wollen, und dazu bieten wir auch
Gespräche an. Aber, wie gesagt, wir kommen um eine
vernünftige gesetzliche Grundlage nicht herum.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607218500

Für die Bundesregierung erteile ich nun das Wort dem

Parlamentarischen Staatssekretär Alfred Hartenbach.

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1607218600


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolle-
gen! Lieber Kollege Wieland! Ich danke den Kollegen
ausdrücklich dafür, dass sie diese Aktuelle Stunde bean-
tragt haben, bietet sie mir doch die Gelegenheit zu eini-
gen Klarstellungen, die mir dringend geboten erschei-
nen, wenn ich an die Welle parlamentarischer Vorgänge
denke, die die Debatte über die so genannte Online-
durchsuchung in den letzten Tagen ausgelöst hat.

Im Kern geht es um die Frage, ob – und gegebenen-
falls: unter welchen Voraussetzungen – Ermittlungsbe-
hörden via Internet auf private Computer zugreifen dür-
fen, um dort nach verfahrensrelevanten Inhalten zu

s
M
d
u
d
i
d
k
d
b
v
p
s
s
W
t


n
n

h
n
f
s
r

a
3
V
c
t
z
d
s

m
O
i

u
n
m
s
O
S
d

(C (D uchen. Die Frage, in welchen Fällen und mit welchen itteln auch Ermittlungsbehörden die Möglichkeiten es Internets sollen nutzen dürfen, ist nicht neu. Sie wird nter verschiedenen Gesichtspunkten seit einiger Zeit in er Fachliteratur diskutiert. Praktisch relevant geworden st die konkrete Fallgestaltung der so genannten Onlineurchsuchung nach meinen Informationen im Zuständigeitsbereich des Bundes erstmals durch einen Beschluss es Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof im Feruar dieses Jahres, durch den der Zugriff auf einen priaten Rechner unter Verwendung eines speziellen Comuterprogramms angeordnet wurde. Diese Maßnahme ist einerzeit wohl an technischen Problemen gescheitert, ie wurde letztlich nicht durchgeführt. Also, Kollege ieland: Es ist nichts gemacht worden, wie Sie behaupet haben. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann soll Ihr Kollege präzise antworten! Dann soll Hanning präzise antworten!)


Auch Hanning hat Ihnen nur geschrieben: „angeord-
et“; lesen Sie einmal die Briefe, die Sie bekommen, ge-
au durch!


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nebel geworfen! – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schon der Versuch ist strafbar!)


In einem weiteren Beschluss aus dem letzten Monat
at der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof
unmehr – unter Abkehr von seiner früheren Rechtsauf-
assung – die Ansicht vertreten, dass eine Onlinedurch-
uchung auf der Grundlage des geltenden Strafverfah-
ensrechts unzulässig sei. So ist das nun einmal.

Aus diesem Grund hat er die beantragte Anordnung
bgelehnt. Die Sache liegt jetzt dem zuständigen
. Strafsenat zur Entscheidung vor. Bitte haben Sie daher
erständnis dafür, dass ich mich hier mit einer rechtli-
hen Bewertung der beantragten Maßnahme zurückhal-
en werde, um gar nicht erst den Eindruck aufkommen
u lassen, ich wollte Einfluss auf die Entscheidungsfin-
ung des Senats ausüben. Wir alle werden dessen Ent-
cheidung zunächst abwarten müssen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Meinung dürfen Sie haben!)


Ganz allgemein möchte ich aber für das Bundes-
inisterium der Justiz Folgendes deutlich machen: Eine
nlinedurchsuchung stellt einen tief greifenden Eingriff

n die Grundrechte des Betroffenen dar


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jörg van Essen [FDP]: Sehr richtig!)


nd kann, wenn überhaupt, nur in sehr begrenzten Aus-
ahmefällen unter strengster Beachtung der Verhältnis-
äßigkeit in Betracht kommen. Sollte der Senat den Be-

chluss des Ermittlungsrichters bestätigen und die
nlinedurchsuchung für unvereinbar mit dem geltenden
trafverfahrensrecht erklären, wird innerhalb der Bun-
esregierung sehr gründlich zu diskutieren sein, ob – und

7192 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach
jetzt hören Sie bitte zu – überhaupt ein nennenswerter ge-
setzgeberischer Handlungsbedarf besteht.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut! – Jörg van Essen [FDP]: Auch das ist gut!)


Hier wird es insbesondere Aufgabe der Ermittlungsbe-
hörden sein, tragfähig darzulegen, worin der unverzicht-
bare Mehrwert dieser Maßnahme gegenüber dem vor-
handenen Ermittlungsinstrumentarium besteht.

Ich möchte Sie daher zum Schluss darum bitten, nicht
vorschnell – so machen es die Grünen in letzter Zeit
gerne – in eine hitzige Debatte über staatliches Hacking
einzutreten.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mein Computer gehört mir!)


– Können Sie überhaupt einen Computer bedienen, Herr
Ströbele? –


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, und wie!)


Wir sollten zunächst die Entscheidung des 3. Senats des
Bundesgerichtshofes abwarten und auf dieser Grundlage
sachlich darüber diskutieren, ob und wie wir eine effek-
tive Strafverfolgung in Zeiten des Internets sicherstellen
wollen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607218700

Das Wort hat nun der Kollege Jan Korte für die Frak-

tion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Jan Korte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1607218800

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir sind auch heute wieder hier zusammengekommen,
um über den Abbau von Grundrechten zu reden, so wie
wir das schon in den letzten Wochen getan haben. Es ist
die politische Dimension des Ganzen, dass Sie solche
Maßnahmen hier im Wochenrhythmus durchführen. Ak-
tuell lautet das Motto: Erst ausspionieren und dann die
Rechtsgrundlage prüfen. Das ist mittlerweile gang und
gäbe.


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: So ein Schwachsinn!)


Ich will Sie darauf aufmerksam machen, dass wir
beim Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit, das
Sie hier auch mal eben in einem Hauruckverfahren
durchgepowert haben, bereits auf das Thema Online-
durchsuchung aufmerksam gemacht und das kritisiert
haben.

Was aber soll die Grundlage für das staatliche Ha-
cking sein? Die Regelungen zur Telekommunikations-
überwachung greifen wohl eher nicht, weil kein Kom-
munikationsvorgang überwacht wird; denn dieser ist bei

e
g
n
b
s

D
f
S
Z
w

s
t
s
s
a
M

D

m
h
s
m


p

D
I
s
j

S


i

f
A
d
u

(C (D iner eingegangenen E-Mail logischerweise bereits abeschlossen. Das PC-Screening ist eine verdeckte Maßahme. Der Beschuldigte wird es selten oder gar nicht emerken. Das ist bei einer Hausdurchsuchung logicherweise anders, weil ein Zeuge anwesend ist. (Daniela Raab [CDU/CSU]: Das ist auch Sinn der Sache!)


iese Regelung kann dementsprechend auch nicht grei-
en. Ich denke, dass das BMI jetzt versuchen wird, im
chnelldurchlauf irgendeine Regelung zu finden, die im
weifel vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden
ird, wie das bei Ihren Vorhaben mittlerweile üblich ist.

Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Wenn
ich Schäubles Chaoscomputerpolizei in einen Compu-
er einhackt, hat sie nicht nur Zugriff auf E-Mails, was
chon schlimm genug wäre, sondern – das ist hier heute
chon zu Recht angesprochen worden – natürlich auch
uf alle denkbaren privaten und intimsten Daten eines
enschen.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/ CSU]: Wie bei der Hausdurchsuchung!)


as ist völlig inakzeptabel.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Eben hat die Kollegin Raab besonders bizarr argu-
entiert. Sie hat in etwa gesagt, wer ins Internet gehe,

abe sein System, also das, was er im Internet macht,
elbst so weit geöffnet, dass die Behörden Zugriff neh-
en könnten. Man würde sich eh schon bloßstellen.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Das war ein Zitat des nordrhein-westfälischen Innenministers, Herr Korte!)


Der ist in dieser Frage offensichtlich besonders inkom-
etent. –


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Das sagt der Richtige! Herr Korte, reden Sie nicht von Kompetenz! Schnösel!)


as haben Sie hier vorgestellt. Das ist eine tolle Logik.
ch will das an einem Beispiel verdeutlichen: Das wäre
o, als würde ich zum Lüften das Fenster aufmachen und
eder dürfte reinklettern. Das ist Ihre Logik.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


o funktioniert das nicht.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Das ist qualitativ nicht zu überbieten! Richtig fundiert! Gratulation!)


Ja, das ist Ihre Logik. Ich finde sie ja auch absurd, aber
ch kann es nicht ändern, dass Sie so etwas erzählen.

Besser wäre es gewesen, die Rechtsgrundlage im Vor-
eld zu überprüfen. Heute bringen Sie wieder dieselbe
rgumentation wie immer. In Zeiten des Internets und
es internationalen Terrorismus werden die Prävention
nd die Grundrechte weiter geschwächt und nach hinten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7193


(A) )



(B) )


Jan Korte
gelagert, was völlig inakzeptabel ist. Ich möchte auch
noch einmal sagen: Das ist wiederum eine Maßnahme in
dem Gesamtkontext Antiterrordatei, Terrorismusbe-
kämpfungsergänzungsgesetz usw. usf.

Jede Woche gibt es hier eine neue Maßnahme, die von
den Bürgerinnen und Bürgern im Einzelfall vielleicht als
nicht besonders schlimm empfunden wird, in der
Summe gehen Sie mittlerweile aber an die Substanz ei-
ner freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das tun
Sie hier heute schon wieder.


(Beifall bei der LINKEN – Helmut Brandt [CDU/CSU]: Wir haben Sie ja zum Schutz! – Daniela Raab [CDU/CSU]: Gott sei Dank haben wir Sie dagegen! – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Dass Sie es wagen, dieses Wort in den Mund zu nehmen!)


Deswegen ist es richtig, darüber zu diskutieren und das
abzulehnen.


(Beifall bei der LINKEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607218900

Nun erteile ich dem Kollegen Siegfried Kauder für

die Fraktion der CDU/CSU das Wort.

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/
CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolle-
gen! Die Strafprozessordnung ist aus dem Jahre 1879.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1877! – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Nein, 1879!)


Deswegen wird es immer wieder Sachverhalte geben,
die nach modernen Gesichtspunkten nicht problemlos
unter das Prozessrecht zu ordnen sind. Müssen wir die
Strafprozessordnung deshalb bei fortschreitender Tech-
nologisierung jedes Jahr neu erfinden oder sollten wir
nicht versuchen, diese Sachverhalte durch Analogie-
schlüsse unter ein bestehendes Prozessrecht zu subsu-
mieren?


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erfinden nicht, aber anpassen!)


Meine lieben Kolleginnen und Kollegen vom Bünd-
nis 90/Die Grünen, wo waren Sie eigentlich im
Jahre 1979?


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1979? Auf den Barrikaden!)


Ich korrigiere: 1997 wurde die hier diskutierte Thematik
zum ersten Mal angesprochen. Dies ist in der BGH-Ent-
scheidung nachzulesen, die in NJW 1997, Seiten 1934 ff.
abgedruckt ist. Es ging dort um das Abhören und Durch-
forsten einer Mailbox. Genau dort wurde zum ersten Mal
darüber debattiert, ob das eine Telekommunikationsüber-
wachung oder etwas anderes ist. Das war der Einstieg in
eine juristische Debatte. Hierzu hätte man auch die FDP
sehr schön einladen können. Es hat also wenig Sinn, den
schwarzen Peter jetzt an denjenigen zu schieben, der ge-

r
r

s
v
s
E
r
s
m

W
B
O
i

e
s
H
d
u
d
d
c

E
e

s
J
s
n
A
s
m
d
g

E
w
m
r

(C (D ade an der Regierung ist. Wichtig ist, dass wir sachgeechte Lösungen finden. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wir haben selbst für den IMSI-Catcher einen eigenen Paragrafen!)


Eines sollten wir auch beachten: Wir müssen zwi-
chen präventiv-polizeilichen Maßnahmen und repressi-
en Maßnahmen gemäß der Strafprozessordnung unter-
cheiden. Ich empfehle jedem, den vorletzten Satz der
ntscheidung des Ermittlungsrichters am Bundesge-

ichtshof vom 25. November 2006 zu lesen. Dort wird
ehr schön ausgeführt: Präventiv-polizeiliche Maßnah-
en sind von dieser Entscheidung nicht berührt.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür ist er nicht zuständig als Ermittlungsrichter am BGH! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt doch nicht, dass es zulässig ist!)


ir werden uns also erst einmal diesen polizeilichen
ereich vornehmen und uns fragen müssen, ob diese
nlinedurchsuchung gemäß der Gesetzeslage zulässig

st oder nicht.

Dann kommen wir zum strafprozessualen Teil. Ich
mpfehle jedem – es rentiert sich tatsächlich –, den Auf-
atz des Oberstaatsanwalts beim Bundesgerichtshof
ofmann in der NStZ 2005, Seite 121 ff. zu lesen. Er hat
ie gesamte rechtliche Situation sehr detailliert analysiert
nd ist zu einem überraschenden Ergebnis gekommen,
as heute noch niemand vorgetragen hat: Die Online-
urchforstung eines PCs ist weder eine Hausdurchsu-
hung noch eine Telekommunikationsüberwachung.


(Jörg van Essen [FDP]: Das war meine Auffassung, die ich hier vorgetragen habe!)


s ist ein Institut sui generis. Darüber müssen wir uns
inmal klar werden.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ohne Rechtsgrundlage! Ein Institut sui generis ohne Rechtsgrundlage!)


Durch keine der bestehenden strafprozessualen Vor-
chriften ist dieser Sachverhalt unmittelbar abgedeckt.
etzt müssen wir weiter prüfen, ob eine Analogie mit be-
tehenden prozessualen Vorschriften möglich ist oder
icht. Wir alle wissen: Das Analogieverbot in Art. 103
bs. 2 Grundgesetz wirkt bei strafprozessualen Vor-

chriften nicht. Dieses Verbot besteht also nicht. Wir
üssen jetzt genau überlegen, ob dieser Sachverhalt

urch bestehende strafprozessuale Vorschriften in analo-
er Anwendung abgedeckt wird oder nicht.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)


Der Gesetzgeber darf sich dabei sehr wohl nach den
ntscheidungen des Bundesgerichtshofes richten. Für uns
ar nun einmal die Entscheidung vom 21. Februar 2006
aßgeblich, in der der Ermittlungsrichter des Bundesge-

ichtshofes gesagt hat: Dieser Sachverhalt wird durch die

7194 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

analoge Anwendung von § 102 und § 103 Strafprozess-
ordnung abgedeckt.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt denn „für uns“? Das war ein einzelner Richter!)


Das war die damalige Rechtslage.

Die Rechtslage hat sich durch den bereits zitierten
Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25. November
2006 geändert. Ein Ermittlungsrichter des Bundesge-
richtshofes sah die Sachlage auf einmal anders. Wenn
sich aber zwei Entscheidungen gegenüberstehen, ist es
doch sinnvoll, erst einmal abzuwarten, wie der Bundes-
gerichtshof über die Beschwerde entscheidet.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich verhehle es aber nicht: Diese Entscheidung des
Bundesgerichtshofes könnte uns Anlass geben, festzu-
stellen, dass uns die analoge Anwendung zu wenig ist


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen wir selber prüfen! Selbst ist der Bundestag!)


und dass wir über eine gesetzlich fundierte Grundlage
nachdenken müssen. Dazu sind Sie alle eingeladen. Wir
müssen dann auch prüfen, welche Rechtsmittelmöglich-
keiten und Informationsmöglichkeiten bestehen.


(Jörg van Essen [FDP]: Ja!)


Meines Erachtens lässt sich das Vorhaben durchaus
von den gesetzlichen Regelungen abdecken, weil nach
den Vorschriften der §§ 105 bis 107 der Strafprozessord-
nung der von der Durchsuchung Betroffene nur dann zu
informieren ist, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Be-
steht die Möglichkeit aufgrund der technischen Gege-
benheiten nicht, dann greifen diese Vorschriften also
nicht.

Fazit: Wir müssen abwarten, bis die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes vorliegt,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, schon jetzt nachdenken!)


und dann völlig unaufgeregt prüfen,


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind aufgeregt! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Grund genug zur Aufregung!)


ob die Gesetzeslage ausreicht, und sie gegebenenfalls
korrigieren.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607219000

Das Wort hat nun die Kollegin Silke Stokar von

Neuforn für die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen.

N

n
n
s
L

w
j
g

w
G
d
g
f
s
e
G
m
B
e
m

s
h
H
b
S
c
n
w
w
h
m
t
z
f
S
m

d
S
k
e
n
d
k
a
w
s

(C (D Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erin-

ere mich an Zeiten, als eine Justizministerin, vor der ich
och heute Hochachtung habe, zurückgetreten ist, weil
ie keine gesetzliche Ermächtigung für den großen
auschangriff schaffen wollte. Heute diskutieren wir
hauptsächlich unter den Juristen des Hauses – die An-
endung einer Maßnahme, die – das geht aus dem

üngsten Beschluss des Bundesgerichtshofes hervor –
enauso schwer wiegt wie der große Lauschangriff.

Das BKA hat bereits versucht, diese Maßnahme anzu-
enden, und zwar ohne gesetzliche Grundlage in einer
rauzone nach dem Motto: Versuchen wir erst einmal,
ie Onlinedurchsuchung von PCs durchzuführen; ir-
endein Jurist wird schon eine gesetzliche Grundlage da-
ür finden. Der Haushaltsausschuss und der Innenaus-
chuss sollen dann die Bereitstellung von Mitteln für
ntsprechende Investitionen beschließen. Sie aber als
esetzgeber im Bundestag schlagen dazu vor, erst ein-
al abzuwarten, ob die – zum Glück eingegangenen –
eschwerden dagegen Erfolg haben und wie die Richter
ntscheiden. Was ist das für ein Verständnis vom Parla-
ent als Gesetzgeber?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Was haben Sie denn 1997 gemacht? – Gegenruf des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie werden nur tätig, wenn das Gericht es verlangt!)


Ich möchte Ihnen in einfachen Worten den Unter-
chied zwischen einer Wohnungsdurchsuchung und dem
eimlichen Eindringen in einen Computer erläutern. Die
ackerbeamten des BKA werden sich nicht per E-Mail
ei mir anmelden, sozusagen an meiner PC-Tür klingeln.
ie werden mir auch keinen richterlichen Durchsu-
hungsbeschluss per Internet vorlegen. Sie werden mir
icht mitteilen, wogegen sich die Maßnahme richtet und
elche meiner vielen Daten im PC sie beschlagnahmen
ollen. Sie werden auch nicht zulassen, dass ich Zeugen
inzuziehe, die die Rechtmäßigkeit der Beschlagnah-
ung mit überprüfen, und hinterher werde ich kein Pro-

okoll erhalten. Sie wollen ohne gesetzliche Grundlage
ulassen – es wird sich zeigen, ob wir tatsächlich eine
inden –, dass der Staat in meinen PC eindringt – an der
telle ist der Ausdruck Hacker genau richtig – und in
ein Onlinebanking Einblick nimmt.

Wofür haben wir denn hier diskutiert und entschie-
en, dass die Sicherheitsbehörden allerhöchstens auf die
tammdaten der Banken Zugriff bekommen dürfen? Sie
önnen sonst mein Onlinebanking nachvollziehen und
rkennen, ob ich private Mails austausche. Das gilt nicht
ur für den Zeitpunkt des Austausches. Ich bin nicht in
er Lage, die Mails zu löschen. In meiner Wohnung
ann ich von Zeit zu Zeit etwas wegwerfen; das ist dann
uch weg. Auf einer Festplatte ist das anders. Selbst
enn ich mit dem Befehl „Papierkorb leeren“ etwas lö-

che, ist es nicht wirklich weg. Die BKA-Hacker können

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7195


(A) )



(B) )


Silke Stokar von Neuforn
auf der Festplatte all das rekonstruieren, was ich mir gar
nicht mehr zu Eigen mache.

Sie haben mit dem Versuch des Vergleichs zwischen
einer Hausdurchsuchung und dem heimlichen Eindrin-
gen in einen PC gezeigt, dass Sie offensichtlich die vir-
tuelle Welt der PCs nicht begreifen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Der PC bzw. das Gehäuse des PCs ist mehr als meine ei-
genen vier Wände. Hier haben meine Seele und meine
Gedanken einen Platz. Hier findet mein komplettes Pri-
vatleben statt.

Meine Damen und Herren von der FDP, ich bedauere
es sehr, dass Sie nicht darüber nachdenken, ob Sie das
wollen. Ihr Innenminister Wolf in NRW schafft die ge-
setzliche Grundlage. Das heißt, Sie wollen es. Für die
Fraktion der Grünen kann ich nur sagen: Wir wollen es
nicht.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Dann wird eine Hausdurchsuchung gemacht und die Festplatte beschlagnahmt!)


Für uns gilt das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum
großen Lauschangriff, das den Kernbereich des persönli-
chen Lebens schützt. Aber das wurde von Ihnen gar
nicht angesprochen. Sie missachten andauernd Bundes-
verfassungsgerichtsurteile, hier insbesondere das zum
großen Lauschangriff, weil Sie meinen, dass die Terro-
rismusbekämpfung – Sie benutzen dieses Wort auch in
anderen Fällen – rechtfertigt, dass der Staat über mich
alles wissen darf, dass nichts, aber auch gar nichts im
Verborgenen bleiben darf. Das ist die Mentalität, die ein
Überwachungsstaat zeigt.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Oh nein!)


Aber der Rechtsstaat setzt Grenzen. Eine der Grenzen
zeigt zum Beispiel das Urteil des Bundesverfassungsge-
richts zum großen Lauschangriff auf.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607219100

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Mein letzter Satz: Sie sollten zugeben, dass das Bun-
deskriminalamt in alter Manier versucht hat – das erin-
nert mich an die 70er-Jahre; zum Glück ist es öffentlich
geworden –, eine neue Ermittlungsmethode auszupro-
bieren, die zwar in der Strafverfolgung vermutlich gar
keine Rolle spielt,


(Jörg van Essen [FDP]: Sie wollten doch nur noch einen Satz reden, Frau Kollegin!)


wohl aber im präventiven Bereich für die Nachrichten-
dienste. Sie wollen nicht nur den öffentlichen Raum
überwachen, sondern auch auf alle Daten der persönli-

c
G

f

g
D
n
B

u
f
s
d

m
z
g
B
R
R

e
d
K

T
s
e
s

H

(C (D hen Kommunikation zugreifen. Wir sagen: Es muss renzen geben. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607219200

Das Wort hat nun der Kollege Klaus Uwe Benneter

ür die SPD-Fraktion.


Klaus Uwe Benneter (SPD):
Rede ID: ID1607219300

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolle-

in Stokar, richtig ist: Der Rechtsstaat setzt Grenzen.
iese sind hier eingehalten. Aber davon sprechen Sie
icht. Wenn man Sie hört, dann denkt man, dass das
KA wild geworden ist


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Genau!)


nd irgendwelche PC-Durchsuchungen online durchge-
ührt hat. Tatsächlich lagen jeweils richterliche Be-
chlüsse zugrunde. Das ist das Entscheidende. Das ist
as, was den Rechtsstaat auszeichnet.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Die Richter sind bislang davon ausgegangen, dass
an die bestehenden Möglichkeiten nach der Strafpro-

essordnung hier entsprechend anwenden kann. Nun
ibt es zum ersten Mal einen Ermittlungsrichter beim
GH, der das anders sieht. Es soll ja vorkommen, dass
ichter unterschiedlicher Meinung darüber sind, wie der
echtsstaat am besten funktioniert.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wie sehen Sie das denn? – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie ist denn Ihre Meinung?)


Herr Kollege Wieland, aber was ist denn daran aktu-
ll? Das Problem kennen sicherlich alle, die den Aufsatz
es Oberstaatsanwalts Hofmann vom März 2005 zur
enntnis genommen haben. Das Problem ist altbekannt.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist in diesem Jahr erstmals gemacht worden! Es ist überhaupt nicht alt! – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Woher wissen Sie das?)


atsache ist, dass uns heute bekannt ist, dass es in die-
em Jahr schon mehrfach gemacht wurde, und zwar mit
ntsprechender richterlicher Anordnung. Das ist das Ent-
cheidende, was den Rechtsstaat ausmacht.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was die Justiz macht, wissen wir nicht!)


Insofern ist es nicht in Ordnung, wenn Sie von BKA-
ackern sprechen.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Was denn dann?)


7196 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


Klaus Uwe Benneter
Vielmehr hat das Justizministerium Recht, in seiner Zu-
ständigkeit zu sagen: Wir warten die Beschwerdeent-
scheidung in Karlsruhe ab.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre ja noch schöner!)


Das wird eine BGH-Entscheidung, eine höchstrichterli-
che Entscheidung sein.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Genau!)


Die wird uns sicher einen Fingerzeig geben, wie die
BGH-Richter das sehen.

Unabhängig davon – insofern ist es sicher richtig –
sind auch wir als Abgeordnete aufgefordert, selbst da-
rüber nachzudenken, ob hier Handlungsbedarf besteht.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na endlich!)


Ich sehe, Herr Kollege Montag, hier sehr wohl Hand-
lungsbedarf.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Erörterungen des Oberstaatsanwalts Hofmann haben
mich jedenfalls nicht überzeugt;


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Mich auch nicht!)


denn er hat alles durchgeprüft, was bisher in der Straf-
prozessordnung dazu steht, und er ist zur Auffassung ge-
langt, dass die Bestimmungen nur entsprechend ange-
wandt werden könnten. Ich halte es durchaus für
relevant, wenn hier darauf hingewiesen wird, dass das
ein sehr tiefer Eingriff in Persönlichkeitsrechte ist oder
jedenfalls sein kann.


(Jörg van Essen [FDP]: Eine Analogie ist nicht möglich!)


Das ist von Kollegen Hartenbach zugestanden worden.
Man sollte überlegen, ob das Instrumentarium, das wir
dazu in der Strafprozessordnung haben, ausreicht.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen auf PCs zugreifen!)


Insofern bin ich durchaus dankbar, dass dieses Pro-
blem in der Fragestunde angesprochen wurde. Aber wir
brauchen doch dazu keine Aktuelle Stunde. Denken Sie
sich etwas aus, womit Sie den neuen Informationstechni-
ken ein Netzwerk der Sicherheit entgegensetzen können!

Ihren Zwischenrufen – nicht Ihren Ausführungen –
habe ich entnommen, dass Sie generell etwas gegen
diese Maßnahme haben,


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


dass Sie es generell nicht für wünschenswert und zuläs-
sig halten, dass man auf diese Art und Weise zu Erkennt-
nissen kommt.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: So ist es! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: – s w r d g g W s k c w u d D W p s W d C K n d r w D s (C (D Wenn man es will, braucht man eine gesetzliche Grundlage!)


Herr Kollege Wieland, genau da – das muss ich Ihnen
agen – liegt der Unterschied zwischen uns. Ich denke,
ir müssen in der Lage sein, dem Netzwerk des Terro-

ismus und der schwersten Kriminalität ein Netzwerk
er Sicherheit und des rechtsstaatlichen Vorgehens ent-
egenzusetzen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht durch heimliches Eindringen in einen PC!)


Natürlich muss der Kernbereich der privaten Lebens-
estaltung gesichert sein.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie wollen Sie das machen?)


ir wissen, dass private Daten auf einem PC gespeichert
ein können und dass man online darauf zugreifen
önnte. Dann muss klar sein, dass bei einem Zugriff sol-
he Daten und Erkenntnisse nicht berücksichtigt werden,
ie es in der Strafprozessordnung bei der akustischen
nd optischen Wohnraumüberwachung im Hinblick auf
ie verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geregelt ist.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Richtig!)


as werden wir auch in diesem Bereich machen müssen.
ir werden klarstellen müssen, dass der Kernbereich der

rivaten Lebensgestaltung außen vor bleibt. Insofern
ind wir hier auf einem richtigen Weg.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf dem Weg in einen Sumpf! – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie surfen ins Nirwana!)


ir als Regierung brauchen von der Opposition nicht
arauf hingewiesen zu werden.

Danke schön.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607219400

Nun erteile ich dem Kollegen Helmut Brandt für die

DU/CSU-Fraktion das Wort.


Helmut Brandt (CDU):
Rede ID: ID1607219500

Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und

ollegen! Jeder Eingriff in das Recht auf informatio-
elle Selbstbestimmung ist schwerwiegend und bedarf
aher gründlicher Prüfung. Dabei ist erstens immer da-
auf zu achten, ob ein solcher Eingriff überhaupt not-
endig ist und hinreichende Gründe dafür vorliegen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


ie zweite Frage ist, ob eine Rechtsgrundlage für einen
olchen Eingriff besteht.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)


Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7197


(A) )



(B) )


Helmut Brandt
– Herr Kollege Wieland, Sie folgen mir. – Es stellt sich
mithin erstens die Frage, ob die so genannte Online-
durchsuchung bei bestimmten Fallkonstellationen für die
Ermittlungsbehörden notwendig ist, und, falls man das
bejaht – das haben wir gerade getan –, stellt sich zwei-
tens die weitere Frage, aufgrund welcher Rechtsgrund-
lage der Eingriff geschieht.

Bei vorliegenden Verdachtsmomenten der Gründung
einer terroristischen Vereinigung beispielsweise im
Sinne des § 129 a StGB oder bei vergleichbaren anderen
Verdachtsfällen kann sich aus nachvollziehbaren – ich
meine, man muss sagen: offenkundigen – Gründen die
Notwendigkeit ergeben, die Ermittlungen verdeckt und
ohne Kenntnis des Verdächtigen zu führen. Erfolgver-
sprechend können solche Ermittlungen in bestimmten
Fällen nur dann sein, wenn auch der Zugriff auf den
Computer eines Verdächtigen erfolgen kann.

Es ist allgemein bekannt, dass sich Terroristen in be-
sonderer Weise moderner Technik bedienen und Abspra-
chen zu schweren Verbrechen sowie die Vorbereitung
und die Anleitung zur Durchführung von Verbrechen
heute über die modernen Medien vermittelt und durch-
geführt werden.

Die Ermittlungsbehörden müssen daher zur Erfüllung
ihrer Aufgaben im präventiven wie auch im repressiven
Bereich nicht nur die notwendigen technischen Möglich-
keiten erhalten, sondern sich auch auf einer sicheren
rechtlichen Grundlage bewegen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, tun Sie das! Bewegen Sie sich auf sicherer rechtlicher Grundlage!)


Ich bin bis heute davon ausgegangen, dass dies im gan-
zen Haus konsensfähig ist. Bei Ihnen, Herr Wieland,
habe ich inzwischen Zweifel.

Ich bejahe also die erste Frage.

Als nächstes stellt sich die Frage nach der Rechts-
grundlage bei Eingriffen in das Recht auf informatio-
nelle Selbstbestimmung. Soweit mir bekannt, gibt es
zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes
– sie sind eben schon genannt worden –, allerdings
– auch das ist mehrfach gesagt worden – noch keine Se-
natsentscheidung. Eine solche ist aber zu erwarten. Auch
nach meiner Auffassung hätte es der Debatte gut getan,
wenn wir diese Entscheidung abgewartet hätten.

Herr Kollege Wieland, Sie können mir auch nicht er-
zählen, dass Sie arglos sind; ich habe den Eindruck, dass
Sie noch nie arglos waren.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU)


Sie können mir auch nicht erzählen, dass die jetzt provo-
zierte Debatte mehr darstellt als Aktionismus.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Überhaupt nicht!)


Mit der Entscheidung vom 21. Februar hat der Richter
am Bundesgerichtshof, gestützt auf die Vorschriften der
§§ 102 ff. StPO, die Onlinedurchsuchung angeordnet
und für rechtmäßig erklärt. Erlauben Sie mir, dass ich

a
h

W

W

h
f
m

w
s
d

r
n

g
b
h
r

t

s
v
l

H
G
g

(C (D us dieser Entscheidung ein paar Passagen zitiere. Da eißt es: Der Anwendbarkeit des § 102 StPO steht – jedenfalls bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden – nicht entgegen, dass die Ermittlungsmaßnahme ohne Wissen des Betroffenen, also heimlich durchgeführt werden soll. eiter heißt es dann: Es trifft insbesondere nicht zu, dass eine heimliche Durchsuchung beim Verdächtigen ein unzulässiges, durch die §§ 102 ff. StPO nicht gedecktes Ausforschen darstellt. enige Zeilen später liest man: Den das Ermittlungsverfahren regelnden Vorschriften der Strafprozessordnung lässt sich ein zwingender Grundsatz der Offenheit staatlichen Handelns nicht entnehmen. Vielmehr sind prinzipiell auch heimliche Ermittlungsmaßnahmen zulässig. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber doch nicht bei der Durchsuchung!)


Ich meine, das müsste Gemeingut sein. Ich füge noch
inzu, Herr Wieland: Um gerade in diesem Bereich er-
olgreich ermitteln zu können, setzen die Ermittlungs-
aßnahmen Heimlichkeit voraus.

Bei der jüngsten Entscheidung vom 25. November
urde vom Ermittlungsrichter eine gegenteilige Auffas-

ung dargestellt. Er hat die Auffassung vertreten, dass
ie notwendige gesetzliche Grundlage fehle.

Diesen juristischen Streit werden wir heute nicht klä-
en können. Ich sagte es bereits: Abzuwarten ist zu-
ächst die Senatsentscheidung.

Wichtig ist aber für mich folgende Feststellung: Auf-
rund der Eingriffsqualität hat in beiden, also in allen
islang bekannt gewordenen Fällen, die Ermittlungsbe-
örde den Richtervorbehalt eingehalten und sich mithin
echtmäßig verhalten. In diesem Zusammenhang von
BKA-Hackern“ zu sprechen, halte ich für eine Zumu-
ung. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist einfach nur eine Beschreibung der Realität!)


Dabei ist noch zu erwähnen – das ist auch schon ge-
agt worden –, dass es trotz des positiven Beschlusses
om Februar dieses Jahres im ersten Fall gar keine On-
inedurchsuchung gegeben hat.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil es nicht geklappt hat!)


err Wieland, auch das wissen Sie und haben eben das
egenteil bekundet. Es hat keine Onlinedurchsuchung
egeben.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Manchmal ist schon der Versuch strafbar!)


7198 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


Helmut Brandt
Deshalb bedarf es auch keiner Offenbarung. Viel Aufre-
gung um nichts.

Wir wollen – Herr Wieland, offensichtlich im Gegen-
satz zu Ihnen –, dass die Ermittlungsbehörden in der
Lage sind, die vom internationalen Terrorismus ausge-
henden Gefahren effektiv zu bekämpfen. Bislang hatten
wir neben Erfolgen auch viel Glück, dass es noch keine
schwerwiegenden Anschläge in Deutschland gegeben
hat. Auf Glück wollen wir die Sicherheit in Deutschland
aber nicht bauen.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607219600

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.


Helmut Brandt (CDU):
Rede ID: ID1607219700

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.

Sollte es sich daher als notwendig erweisen


(Jan Korte [DIE LINKE]: Populismus!)


– das ist keineswegs populistisch –, für eine Online-
durchsuchung eine weitere gesetzliche Grundlage zu
schaffen, so wird sich der Gesetzgeber, also wir, hiermit
beschäftigen müssen. Wir werden dann, soweit sich das
als notwendig erweist, auch tätig werden.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607219800

Nun hat das Wort der Kollege Dr. Dieter Wiefelspütz

für die SPD-Fraktion.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1607219900

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Zur Frage der Zulässigkeit der Onlinedurchsu-
chung gibt es unterschiedliche Auffassungen. Insoweit
ist es nicht angemessen, dieses Thema zu skandalisieren.
Ich habe auch Verständnis dafür, dass sich die Bundes-
regierung vor dem Hintergrund einer noch ausstehenden
Senatsentscheidung zurückhält. Aber wir alle miteinan-
der sind frei gewählte Abgeordnete des deutschen Vol-
kes; wir dürfen selber darüber nachdenken.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh ja! Danke, Herr Oberlehrer! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind sogar der Gesetzgeber!)


– Das gilt sogar für Sie, Herr Wieland.

Ich muss Ihnen freimütig sagen, dass mich die Ent-
scheidung des Ermittlungsrichters am Bundesgerichts-
hof, Herrn Hebenstreit, sehr überzeugt hat. Der Mann
hat sich nach meiner Überzeugung um den Rechtsstaat
verdient gemacht.


(Beifall des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jörg van Essen [FDP]: Das finde ich auch!)


l
A
i

s
g
A
A
s
d

D

s
l
a
G

D
s
t
c
a

D
w

s
l
d
f
n
g

t
E
S
s
G
s

(C (D Ich will überhaupt nicht in Abrede stellen, dass ich Oninedurchsuchungen für unverzichtbar halte. Es gibt einen ufsatz, der schon mehrfach zitiert worden ist, aus dem ch – mit Ihrer Erlaubnis – nur einen Satz vorlesen will: Für die Onlinedurchsuchung besteht bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität und des Terrorismus zur Aufrechterhaltung einer effektiven Strafverfolgung ein unabweisbares Bedürfnis. Ja, das ist richtig. Aber – die Frage muss erlaubt ein – haben wir eine ausreichend klare, präzise Einriffsgrundlage? Das ist doch die entscheidende Frage. uch Sie vonseiten der Bündnisgrünen werden nicht in brede stellen, dass wir Onlinedurchsuchungen in be timmten Fällen benötigen, aber mit einer klaren, eineutigen Rechtsgrundlage. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wir können wie bisher die Festplatte beschlagnahmen! Wir können eine Hausdurchsuchung machen und die Festplatte mitnehmen!)


as ist Rechtsstaat, nichts anderes.

Ich will Ihnen freimütig sagen – man kann ja an die-
er Stelle anderer Auffassung sein, zum Beispiel, das al-
es reiche –: Die heimliche Onlinedurchsuchung ist – bei
llem Respekt, Herr Kauder – ein schwerwiegender
rundrechtseingriff.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!)


ass der Rechtsstaat heimlich tätig wird, kann in be-
timmten Fällen unausweichlich sein. Aber die Messlat-
en für Normenklarheit, für Rechtssicherheit, für Absi-
herungen im Hinblick auf Grundrechtsschutz müssen
n dieser Stelle besonders hoch sein.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man muss auch im Parlament sagen können, dass man das will!)


arüber kann es keinen Streit geben. Deswegen müssen
ir uns an dieser Stelle besonders viel Mühe geben.

Ich sage das jetzt ohne Hochmut und ohne Besserwis-
erei, Herr Kauder: Wenn ich auf diesem sensiblen Ge-
ände jemanden von Analogien oder von sui generis re-
en höre, bekomme ich – ich sage es einmal etwas
lapsig – sofort Frostbeulen. Der Rechtsstaat erlaubt
icht, dass wir da mit Analogien oder mit der Rechtsfi-
ur sui generis arbeiten.


(Jörg van Essen [FDP]: Ja, völlig richtig; ein viel zu sensibles Thema!)


Wir Juristen kennen ja alle viele Argumentationsmus-
er. Ich sage das ohne Vorwurf. Es gibt unterschiedliche
ntscheidungen, unterschiedliche Literatur dazu. Für
kandalisierung gibt es keinen Grund. Aber ich bin
chon der Auffassung, dass der Deutsche Bundestag als
esetzgeber den Auftrag hat, sich das sehr genau anzu-

chauen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Beifall bei der FDP)


Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7199


(A) )



(B) )


Dr. Dieter Wiefelspütz
Meine Meinung muss nicht die allein maßgebliche
sein. Aber ich habe den Eindruck, dass wir das Phäno-
men Internet auch vor dem Hintergrund der Veränderung
unserer Verhaltensweisen, auch der intimen Bereiche
– was ist Menschenwürde, was ist Privatheit an dieser
Stelle? –, noch nicht wirklich ausgemessen haben. Ich
rate sehr dazu, die Diskussion auszuweiten. Wir reden
heute ja „nur“ über einen strafprozessualen Zugriff.


(Jörg van Essen [FDP]: Ja!)


Was ist denn mit dem Verfassungsschutz? Was ist mit
Jugendschutz? Was ist mit Terrorismusbekämpfung im
Internet?


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Genau!)


Wir wissen alle, dass das Internet auch eine Heraus-
forderung ist. Es ist ein wunderbarer neuer Freiheits-
raum, ein Raum freier Kommunikation über die Konti-
nente hinweg. Es ist etwas zutiefst Demokratisches und
gleichzeitig ein explodierender Wirtschaftsraum. Es ist
aber auch ein Raum schwerster und schlimmster Verbre-
chen.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: So ist es!)


Auch darauf muss man vorbereitet sein. Sind wir das ei-
gentlich? Sind wir mit unserer Rechtsordnung an dieser
Stelle optimal aufgestellt? Haben wir wirklich abgebil-
det, was sich dort verändert hat?

Ich sage das ohne Vorwurf. Unsere Aufgabe ist, kriti-
scher an diese neue Entwicklung heranzugehen


(Jörg van Essen [FDP]: Sehr richtig!)


mit dem legitimen Anspruch, die Grundrechte zu schüt-
zen, wobei wir die legitimen Ansprüche der Strafverfol-
gung, auch zum Schutz unseres Staates, nicht naiver-
weise ausblenden dürfen; denn es ist auch Realität, dass
uns aus dem Internet schlimmste Verbrechen bedrohen,
die eine große Herausforderung für Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit bedeuten.

Vor diesem Hintergrund rate ich uns, nicht nur diesen
Punkt zu vertiefen, sondern in den kommenden Wochen
und Monaten auch eine anspruchsvolle Debatte über In-
ternet, Grundrechte und Strafverfolgung zu führen.

Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beifall bei der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607220000

Nun erteile ich das Wort dem Kollegen Klaus Riegert

für die CDU/CSU-Fraktion.


Klaus Riegert (CDU):
Rede ID: ID1607220100

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol-

legen! Lieber Herr Kollege Korte, ich habe mehrfach er-
lebt, dass Sie als Schutzpatron der freiheitlich-demokra-
tischen Grundordnung auftreten. Als Mitglied der
Nachfolgepartei der SED wäre ich an Ihrer Stelle mit
Vorwürfen an unseren Rechtsstaat aber sehr vorsichtig.

s
D
g
g
O
t

E
t
e
h
d
v

i
B
d
A
t
u
c
g
S

S
f
d
s
P
F
g
s

k
b
a
s
d
a
O
B

i
A
z
d
I
d
g
W
g

(C (D (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Lachen bei der LINKEN – Jan Korte [DIE LINKE]: Ich habe die Mauer selber gebaut!)


Extremisten von links wie von rechts und die organi-
ierte Kriminalität nutzen das Internet immer stärker.
enken Sie nur an Menschenhandel und Kinderporno-
rafie. Das Internet bietet ebenso Terroristen ein mächti-
es und kaum zerstörbares Forum zur Vorbereitung, zur
rganisation wie auch zur propagandistischen Verbrei-

ung ihrer Terrorakte.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: So ist es!)


s ist für Terroristen Kommunikationsplattform, Werbe-
räger, Fernuniversität, Traningscamp und Thinktank in
inem. Auch wenn es keine hundertprozentige Sicher-
eit gibt, bedeutet das natürlich nicht, dass man nicht in
er Vorsorge das Menschenmögliche tun muss, um so
iel wie möglich an Sicherheit zu gewährleisten.

Es ist ein wesentlicher Auftrag unseres Rechtsstaates,
nsbesondere schwere Straftaten auch bei schwieriger
eweislage aufzuklären. Bei der so genannten Online-
urchsuchung geht es dabei nicht um die willkürliche
ushöhlung von Bürgerrechten, um staatlich organisier-

en Hausfriedensbruch, wie heute gelegentlich zu hören
nd zu lesen ist. Wir wollen den Bürgern doch nicht flä-
hendeckend beim Surfen über die Schulter schauen. Es
eht darum, dass wir bei Hinweisen auf eine schwere
traftat erkennen können, was jemand plant.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Klaus Uwe Benneter [SPD])


Es geht um eine Ermittlungsmaßnahme, die es den
trafverfolgungsbehörden auf rechtsstaatlich einwand-
reie Weise erlaubt, den Rechner einer Zielperson ohne
eren Wissen und ohne am Standort des Rechners anwe-
end zu sein auf verfahrensrelevante Daten wie E-Mails,
asswörter und Textdateien zu durchsuchen. Über die
rage der rechtlichen Zulässigkeit dieses schweren Ein-
riffs, der unterschiedlich beurteilt wird, haben sich
chon eine Reihe von Kollegen geäußert.

Mögliche Tatvorbereitungen müssen im Vorhinein er-
annt und verhindert werden. Unsere Strafverfolgungs-
ehörden sind darauf angewiesen, in bestimmten Fällen
uf Informationen, die sich auf dem Rechner des Be-
chuldigten befinden, zugreifen zu können, ohne dass
ieser hiervon Kenntnis erlangt. Als früherer Polizeibe-
mter darf ich feststellen: Für die Durchführung einer
nlinedurchsuchung besteht auch ein polizeipraktisches
edürfnis.

Ebenso muss das BKA organisatorisch und technisch
n die Lage versetzt werden, im Falle einer gerichtlichen
nordnung einer solchen Maßnahme diese auch umset-

en zu können. Hierfür sind im Programm zur Stärkung
er inneren Sicherheit entsprechende Mittel vorgesehen.
ch begrüße deshalb, dass das BMI beabsichtigt, die For-
erung nach Schaffung entsprechender Rechtsgrundla-
en im Rahmen der Ressortabstimmung vorzutragen.
ir brauchen rechtsstaatlich unbedenkliche Ermächti-

ungsgrundlagen für die Onlinedurchsuchung.

7200 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



(B) )


Klaus Riegert
Ob die geltenden Bestimmungen ausreichen, werden
wir nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes
über die Beschwerde des Generalbundesanwaltes wis-
sen. Dann werden wir darauf gemeinsam reagieren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607220200

Letzter Redner in dieser Debatte ist nun der Kollege

Dr. Carl-Christian Dressel für die SPD-Fraktion.


Dr. Carl-Christian Dressel (SPD):
Rede ID: ID1607220300

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kryp-

tisch – um das Wort des Kollegen Wieland aus dem ers-
ten Redebeitrag zur Aktuellen Stunde zu verwenden –


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kam das daher?)


ist die Zielrichtung unserer heutigen Aktuellen Stunde.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Sie ist daher kryptisch, weil Sie zunächst an das Bundes-
ministerium der Justiz sinngemäß folgende Frage gerich-
tet hatten: Treffen Presseberichte zu – das ist eine häufig
sehr berechtigte Frage;


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)


sie ist auch von durchaus philosophischem Interesse –,
dass der Ermittlungsrichter beim BGH eine bestimmte
Entscheidung getroffen hat?


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht die Frage!)


Aus dieser Frage entwickeln Sie eine Aktuelle Stunde
– ich würde sie durchaus mit der neuen Bezeichnung
„akademische Runde“ versehen –, in der wir uns ab-
strakt und, wie ich meine, teilweise zur Unzeit über die
Frage gewisser Ermächtigungsgrundlagen unterhalten.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Daniela Raab [CDU/CSU]: Zur Unzeit! Sehr richtig!)


Warum zur Unzeit? Es gibt ein aktuelles Ermittlungs-
verfahren, in dem eine Entscheidung durch einen Ermitt-
lungsrichter – Kollege Wiefelspütz hat seinen Namen
schon genannt – getroffen wurde; nun liegt dem zustän-
digen 3. Strafsenat eine Beschwerde dagegen vor.

Ich darf mir die Frage erlauben, Kollege Wieland:
Wollen wir künftig ständig aufgrund eines Ermittlungs-
verfahrens und einer ergangenen Entscheidung eine Ak-
tuelle Stunde auf die Tagesordnung setzen?


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Unsinn!)


Damit habe ich deutliche Probleme, auch vor dem Hin-
tergrund der Gewaltenteilung. – Das ist ein neues Wort
für Sie, Herr Korte; das sollten Sie sich gleich einmal
aufschreiben.

s
r
s
D
a
m
K
w
d
T

d
j
Z

Z
a
n
l
s

u
a
t
H
f

u
w
d

D

d
f
c
d
m
a
e
t

(C (D (Heiterkeit bei der CDU/CSU – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Anders als Sie haben wir uns dafür interessiert, bevor es diese richterliche Entscheidung gab!)


Als Gesetzgeber muss es doch unsere Zielrichtung
ein, abzuwarten, bis letztinstanzlich das zuständige Ge-
icht – in diesem Fall der Bundesgerichtshof – festge-
tellt hat, was nach seiner Ansicht Inhalt der einmal vom
eutschen Bundestag bzw. vom Schöpfer der StPO ver-

bschiedeten Regelung ist und was wir als Gesetzgeber
it dieser Regelung machen wollen oder, wie Sie, Frau
ollegin Stokar von Neuforn, richtig fragten, was ge-
ollt wird. Nur: Die Frage, was wir wollen, stellt sich
ann, wenn wir die Beschwerdeentscheidung auf dem
isch haben, nicht jetzt.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Jan Korte [DIE LINKE]: Das hat etwas mit Politik zu tun! Das sollten Sie sich aufschreiben!)


Nach Ihrem Beitrag komme ich zu dem Ergebnis,
ass Sie erstens der Auffassung sind, es werde schon
etzt eifrig in Daten gegrast und auf fremde Computer
ugriff genommen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Davon müssen wir doch ausgehen! Man macht es heimlich!)


weitens wissen Sie wohl nicht, dass auch der Zugriff
uf den Computer unter Richtervorbehalt steht und dass
iemand ungeschützt Objekt strafrechtlicher Ermitt-
ungsmaßnahmen im Rahmen einer Onlinedurchsuchung
ein wird.

Daher ist es unsere Aufgabe, jetzt abzuwarten, was
ns der 3. Strafsenat in seiner Beschwerdeentscheidung
uf den Tisch legen wird, um danach gesetzgeberisch tä-
ig werden zu können. Sollten wir der Meinung des
errn Hebenstreit aus dem jüngst ergangenen Beschluss

olgen


(Jörg van Essen [FDP]: Eine sehr beachtliche Meinung!)


nd sagen: „§ 102 StPO reicht nicht aus“, dann müssen
ir eine Ermächtigungsgrundlage schaffen, sofern wir
as wollen. Ich gehe davon aus: Wir wollen das.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Genau! Sehr richtig!)


ies entspräche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Sollte der Bundesgerichtshof allerdings der Ansicht
es Ermittlungsrichters aus der Entscheidung im Februar
olgen, so müssten wir uns überlegen, ob wir einen sol-
hen weiten Inhalt und ein solches weites Verständnis
es § 102 StPO überhaupt wollen oder ob wir im Rah-
en der Verhältnismäßigkeit nicht nur auf den Einzelfall

bstellen lassen wollen, sondern eventuell im Rahmen
iner Spezialvorschrift gesetzgeberisch einschränkend
ätig werden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7201


(A) (C)



(B) (D)


Dr. Carl-Christian Dressel

Dies ist unsere Aufgabe: abwarten


(Jan Korte [DIE LINKE]: Und Tee trinken!)


und erst dann handeln, statt den Textbaustein vom Ab-
bau der Grundrechte, wie das von Ihnen, Herr Korte,
stets zu hören ist, aus der argumentativen Mottenkiste
herauszuholen.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist hier aber angebracht! – Zuruf des Abg.Jan Korte [DIE LINKE])


Genauso werden wir es zusammen auch machen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1607220400

Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Wir sind am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 14. Dezember
2006, 9 Uhr, ein.

Ich schließe die Sitzung.