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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/72 Deutschland“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 B Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 C 7162 C 7162 D 7163 B 7163 C 7163 C 7163 D 7164 A 7167 A 7167 C 7167 C 7167 D 7168 A 7168 C 7168 C 7168 D Deutscher B Stenografisch 72. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte zur Unterstützung der Überwa- chungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in der Region Darfur/Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004 (Drucksache 16/3652) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Stellung- nahme der Bundesregierung zum ersten Nationalen Bildungsbericht „Bildung in D D U D D D C D K 7161 A Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 B undestag er Bericht ung 3. Dezember 2006 t : r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 C 7164 D 7165 A 7165 B 7165 D 7166 A 7166 A 7166 C 7166 D Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7169 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksachen 16/3790, 16/3782, 16/3773) . . Dringliche Fragen 1 und 2 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage für so genannte Online- durchsuchungen und gerichtliche Ent- scheidungen dazu Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . Schriftliche Fragen 1 und 2 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Einsatz des Kommandos Spezialkräfte im Rahmen der Operation „Enduring Free- dom“ und des ISAF-Mandats Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Maßnahmen zur Optimierung der Bil- dungsberatung Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Finanzierung der im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes vereinbarten Aufnahme von mindestens 90 000 zusätzli- chen Studienanfängern A A Z C M V K m a s k A G Z V M V A m P r A G Z V M D F h m A U F A D Z D M D S t 7169 C 7169 D 7170 C 7171 D 7172 D 7173 C 7174 A 7174 C 7174 D 7176 A 7176 B ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnisse der Bundesregierung über ögliche Täter und Hintergründe der ktuellen Auftragsmorde und Giftan- chläge gegen russische Politiker und Kriti- er des Kreml ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der aktuellen Auftrags- orde und Giftanschläge gegen russische olitiker und Kritiker des Kreml auf die ussische Politik ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 5 und 6 r. Edmund Peter Geisen (FDP) orderungen des Bundes in Zusammen- ang mit landwirtschaftlichen Siedlungs- itteln bzw. Finanzierung der bestehenden ltrenten in der landwirtschaftlichen nfallversicherung durch Abtretung dieser orderungen ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) teigende Kosten für den Abriss des Palas- es der Republik in Berlin 7177 A 7177 B 7178 B 7178 B 7179 B 7179 B 7180 B 7181 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 III Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlängerung der Gültigkeit des Planfest- stellungsbeschlusses für den Ausbau der Kleinmachnower Schleuse (Brandenburg) über das Jahr 2007 hinaus Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Zahl der Rentner mit Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Zahl der nach einem Urteil des Bundes- sozialgerichts zu korrigierenden Erwerbs- minderungsrenten Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Forde- rung der Deutschen Post AG nach einem branchenorientierten Mindestlohn von 7,50 Euro Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z D D M D G V v P A A Z D M D H e u s A A Z D Z A d d d s W D J A J S S K H 7181 D 7182 A 7182 C 7182 D 7183 C 7183 C 7184 B 7184 C 7185 A usatzfragen r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 14 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für das Stocken des Verfahrens zur erbesserung der Kundenrechte im Bahn- erkehr und im allgemeinen öffentlichen ersonenverkehr ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zum Erlass iner Verordnung der EU über die Rechte nd Pflichten der Fahrgäste im grenzüber- chreitenden Eisenbahnverkehr ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion es BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: zu en Antworten der Bundesregierung auf ie Dringlichen Fragen 1 und 2 auf Druck- ache 16/3790: Onlinedurchsuchungen . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7185 A 7185 D 7186 B 7186 C 7187 A 7187 A 7187 C 7187 C 7188 D 7190 B 7191 B 7192 B 7193 A 7194 C 7195 C 7196 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 7 und 8 Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Auswirkungen der Föderalismus- reform im Hochschul- und Wissenschafts- bereich für die Bundeswehruniversitäten sowie zukünftige verfassungsrechtliche Basis der Rechtsetzung für die Bundes- wehruniversitäten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 16 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Gründe für die Ansiedlung des Bundes- amts für Justiz in Bonn sowie weitere Standortentscheidungen in der laufenden Legislaturperiode Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 17 und 18 Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den Plänen des bayrischen Innenministers Dr. Beckstein, durch eine Veränderung des § 131 Strafgesetzbuch Herstellung und Ver- trieb so genannter Killerspiele zu verbieten und zu ahnden Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7198 B 7199 B 7200 A 7201 C 7203 A 7203 B 7204 A 7205 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7161 (A) ) (B) ) 72. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7203 (A) ) (B) ) GRÜNEN) (Drucksache 16/3773, Fragen 7 und 8): der Universitäten der Bundeswehr steht deshalb im Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen der Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE Z s l B u n e B t d e d S u B w v s B n t O g u f g d E r i A s d w h g Z w m l i r a u t A d z Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 13.12.2006 Bülow, Marco SPD 13.12.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 13.12.2006 Gabriel, Sigmar SPD 13.12.2006 Hilsberg, Stephan SPD 13.12.2006 Hintze, Peter CDU/CSU 13.12.2006 Klose, Hans-Ulrich SPD 13.12.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 13.12.2006* Merten, Ulrike SPD 13.12.2006 Nitzsche, Henry CDU/CSU 13.12.2006 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 13.12.2006 Pothmer, Brigitte BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Raidel, Hans CDU/CSU 13.12.2006 Rix, Sönke SPD 13.12.2006 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Scheelen, Bernd SPD 13.12.2006 Teuchner, Jella SPD 13.12.2006 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Föderalismusre- form im Hochschul- und Wissenschaftsbereich für die Bun- deswehruniversitäten? Durch wen und auf welcher verfassungsrechtlichen Basis soll in Zukunft die Rechtsetzung für die Bundeswehruniversi- täten stattfinden? u Frage 7: Die Föderalismusreform hat im Hochschul- und Wis- enschaftsbereich keine unmittelbaren und substanziel- en rechtlichen Auswirkungen für die Universitäten der undeswehr. Die Universitäten der Bundeswehr sind nd bleiben auf der Grundlage der jeweiligen Anerken- ungs- oder Übertragungsbescheide der Sitzländer Bay- rn und Hamburg staatlich anerkannte Einrichtungen des ildungswesens im Geschäftsbereich des Bundesminis- eriums der Verteidigung (BMVg). Wesentliche Absicht er Einrichtung der Universitäten der Bundeswehr war s, angehende Offiziere mit einer akademischen Ausbil- ung zu versehen. Dabei sollten jedoch die Vorgaben der treitkräfte zur Studiendauer, zur Art der Studiengänge nd zur Zahl der Studienplätze berücksichtigt werden. ereits bei der Gründung der Universitäten der Bundes- ehr standen ihre staatliche Anerkennung und damit erbunden die allgemeine Anerkennung der Studienab- chlüsse im Vordergrund. Diesem Ziel ordnete das MVg als Träger seine Möglichkeiten der Einfluss- ahme auf die akademische Freiheit und Selbstverwal- ung bewusst unter. Demgemäß richten sich Struktur und rganisation der Universitäten der Bundeswehr maß- eblich an den Hochschulgesetzen der Sitzländer Bayern nd Hamburg aus. Die Ausgestaltung und gegebenen- alls erforderlichen Anpassungen von Struktur und Or- anisation erfolgen regelmäßig im Einvernehmen mit en Sitzländern. Insofern bleiben die Möglichkeiten der influssnahme des BMVg auf den akademischen Be- eich der Universitäten der Bundeswehr begrenzt, aber m Zuge der Föderalismusreform in ihrer derzeitigen usprägung erhalten. Die größere Handlungs- und Ge- taltungskompetenz im Bereich des Hochschulwesens, ie die Länder im Zuge der Föderalismusreform erhalten erden, bedeuten daher für das BMVg keine weiterge- enden Einschränkungen seiner Kompetenzen als Trä- er. u Frage 8: Die Einrichtung der beiden Universitäten der Bundes- ehr erfolgte – nach Bundesrecht – durch das Bundes- inisterium der Verteidigung (BMVg) auf der Grund- age des Art. 87 a Grundgesetz (GG). Art. 87 a GG wird n seinem Bestand von der Föderalismusreform nicht be- ührt. Das Recht der Universitäten der Bundeswehr wird uch weiterhin dem Kompetenzbereich des Art. 87 a GG nd somit der ausschließlichen Gesetzgebungskompe- enz des Bundes zugeordnet bleiben. Die Ausbildung der ngehörigen der Streitkräfte auch an den Universitäten er Bundeswehr sichert im weitesten Sinn die Vorausset- ungen für deren Leistungsfähigkeit. Die Einrichtung 7204 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Zusammenhang mit der Kompetenz des Bundes zur Auf- stellung der Streitkräfte. Im Zuge der Föderalismusre- form fällt zwar mit dem Art. 75 Nr. l a GG die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Be- reich des Hochschulwesens weg. Die verfassungsrechtli- che Basis für die Einrichtung oder den Fortbestand der Universitäten der Bundeswehr, nämlich der Art. 87 GG, wird jedoch nicht berührt. Die Trägerschaft des BMVg besteht unter diesen Umständen fort. Ein Übergang der Trägerschaft an die Sitzländer kann mit der Föderalis- musreform nicht begründet werden. An dieser Träger- schaft hält das BMVg vor allem deshalb fest, da nur so die Möglichkeit erhalten bleibt, das Studienangebot und die Studienplatzkapazitäten der Universitäten der Bun- deswehr am Bedarf der Streitkräfte auszurichten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/3773, Frage 16): Welche Gründe gab es für die Bundesregierung, das Bun- desamt für Justiz in Bonn anzusiedeln und nicht, wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, in Ostdeutschland, und welche weiteren Standortentscheidungen werden in dieser Le- gislaturperiode noch getroffen? Das Bundesamt für Justiz wird nach dem vom Deut- schen Bundestag am 20. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz zum 1. Januar 2007 in Bonn gegründet. Ziel der Errichtung des Bundesamts ist die Neuorganisation der Verwaltungsstrukturen im Bundes- ministerium der Justiz und seinem Geschäftsbereich. Das Bundesamt für Justiz übernimmt als Kernbestandteil sämtliche Aufgaben der Dienststelle Bundeszentralregis- ter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, die seit dem Regierungsumzug 1999 ihren Sitz in Bonn hat. Die Dienststelle Bundeszentralregister war seiner- zeit Tauschbehörde des Bundesministeriums der Justiz im Sinne der personalwirtschaftlichen Gesamtkonzep- tion und wurde als Ausgleich für den Verlust des Parla- mentssitzes und von Regierungsfunktionen von Berlin nach Bonn verlagert. Außerdem wird die Dienststelle Bonn des Ministeriums durch Aufgabenverlagerungen zum Bundesamt für Justiz umstrukturiert und verklei- nert. Die Arbeitsplätze der betroffenen Dienststellen bleiben in Bonn erhalten, um den Vorgaben des Berlin/ Bonn-Gesetzes Rechnung zu tragen. Ein Zusammen- hang mit den Beschlüssen der Unabhängigen Föderalis- muskommission, die nach der Koalitionsvereinbarung fortgelten, besteht daher nicht. Die Planungen zu weiteren Standortentscheidungen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode stellen sich derzeit wie folgt dar: Das Auswärtige Amt prüft ge- genwärtig die Gründung einer nachgeordneten Dienst- stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben des Liegen- schafts- und Baumanagements im Ausland. Wann und in welcher Form es zur Gründung einer solchen Dienst- stelle kommen wird, ist gegenwärtig noch offen. Stand- ort der Dienststelle soll zur Erleichterung der unmittel- b B b B m n h H b e c G F d D ( B ( l f D i i d d b D F h s f D s w d e k s d n C h T ö L s d s I t f F F F S m (C (D aren Kommunikation der befassten Arbeitseinheiten erlin sein. Ob und welche Standortentscheidungen im Zuge der eabsichtigten organisatorischen Veränderungen in der undespolizei zu treffen sein könnten, bleibt nach Infor- ation des Bundesministeriums des Innern dem von ei- er Projektgruppe zu erarbeitenden Feinkonzept vorbe- alten. Erst wenn das Feinkonzept erstellt ist, können der ausleitung konkrete Entscheidungsvorschläge unter- reitet werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung beabsichtigt, ein „Bundesamt für Flugsi- herung“ einzurichten. Sitz soll – nach dem aus anderen ründen vom Bundespräsidenten nicht unterzeichneten lugsicherungsgesetz – Langen (Hessen) werden. Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet erzeit den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer eutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz). Mit dem Gesetz soll das undesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM) in eine bundesunmittelbare Anstalt des öffent- ichen Rechts überführt werden. Die zentrale Behörde ür die Arzneimittelzulassung und -sicherung in eutschland wird damit eine Rechtsform erhalten, die hr die notwendige Autonomie und Flexibilität gibt, um m internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Wie as BfArM, das im Rahmen des Regierungsumzugs und er dazu getroffenen Ausgleichsmaßnahmen seinen Sitz is 2001 von Berlin nach Bonn verlagert hat, wird die eutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur in ortführung der Aufgaben des BfArM ihren Sitz in Bonn aben. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- chaft und Verbraucherschutz hat kürzlich ein Konzept ür eine zukunftsfähige Ressortforschung erarbeitet. ieses Konzept hat zum Ziel, bei zu erwartenden Ein- parungen in personeller und finanzieller Hinsicht die issenschaftliche Exzellenz und Qualität der Beratung es Ministeriums zu sichern bzw. auszubauen. Hierzu ist s erforderlich, die vorhandenen Ressourcen weiter zu onzentrieren. Dementsprechend ist vorgesehen, insge- amt sechs Standorte zu schließen. Das Konzept soll in en nächsten fünf Jahren, spätestens innerhalb der ächsten zehn Jahre umgesetzt werden. Betroffen sind: elle (Niedersachsen): Institut für Tierschutz und Tier- altung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, renthorst/Wulmenau (Schleswig-Holstein): Institut für kologischen Landbau der Bundesforschungsanstalt für andwirtschaft, Elsdorf (Nordrhein-Westfalen): Außen- telle des Instituts für Nematologie und Wirbeltierkunde er Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirt- chaft, Groß Lüsewitz (Mecklenburg-Vorpommern): nstitute für landwirtschaftliche Kulturen sowie für abio- ische Stresstoleranz der Bundesanstalt für Züchtungs- orschung, Waldsieversdorf (Brandenburg): Institutsteil orstpflanzenzüchtung des Instituts für Forstgenetik und orstpflanzenzüchtung der Bundesforschungsanstalt für orst- und Holzwirtschaft und Hamburg: Institute für eefischerei sowie für Fischtechnik und Fischereiökono- ie der Bundesforschungsanstalt für Fischerei. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7205 (A) (C) (B) ) Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf hin- gewiesen, dass nach dem Grobkonzept des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ die Mittelbehörden gestrafft und neu ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck werden die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Köln und Nürnberg mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilun- gen und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz aufgelöst. Zugleich werden Bundesfinanz- direktionen mit neuem Aufgabenprofil errichtet. Als Standorte der künftigen Bundesfinanzdirektionen hat der Bundesminister für Finanzen Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstraße und Nürnberg festgelegt. wähne das deshalb, weil in der öffentlichen Diskussion der vergangenen Tage über Herausforderungen an den Jugendschutz und ihre rechtliche Behandlung gelegent- lich der Eindruck vorzuherrschen schien, es gehe aus- schließlich um Paragraf 131 StGB. Das ist nicht der Fall, und im Hinblick auf diese Vorschrift sieht die Bundes- regierung jedenfalls angesichts des von Ihnen zitierten konkreten Vorschlags auch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Allerdings erschöpfen sich die Heraus- forderungen an den Jugendschutz auch nicht in den so ge- nannten „Killerspielen“. Deshalb haben die Koalitions- fraktionen eine Evaluation der Neuregelungen im Jugendschutz, also des größeren rechtlichen Rahmens, vereinbart. So befindet sich das BMFSFJ derzeit bei- Hierüber hat Sie Herr Parlamentarischer Staatssekretär Karl Diller bereits schriftlich unterrichtet. Das Grobkon- zept ist auch unter www.zoll.de einsehbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- gen der Abgeordneten Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3773, Fragen 17 und 18): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den Plä- nen des bayerischen Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, durch eine Veränderung des § 131 des Strafgesetz- buches Herstellung und Vertrieb so genannter Killerspiele zu verbieten und zu ahnden? Hält die Bundesregierung den Vorschlag des bayerischen Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, für ange- messen, alle Spiele zu verbieten, „die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Men- schen oder menschenähnliche Wesen auszuüben“ (SPIEGEL ONLINE, 5. Dezember 2006)? Zu Frage 17: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ein mög- lichst effektiver Jugendschutz ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist. Gerade deshalb legt die Bundesre- gierung, legen auch die sie tragenden Fraktionen Wert auf eine fundierte Evaluation des rechtlichen Rahmens, der für dieses bedeutsame Anliegen zur Verfügung steht. Das hat die Bundesregierung gerade erst im August dargelegt, nämlich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP (Bundestagsdrucksache 16/2361), und sie hat dabei auch das umfassende rechtliche Instrumentarium erläu- tert, das für den Jugendschutz zur Verfügung steht. Ich er- s B Ü d n D v d Z h v i i k v P V d B k r a g e A D h D l A m w (D pielsweise auch im Dialog mit den Ländern, damit die undesregierung eine möglichst breite Basis für weitere berlegungen auf diesem bedeutsamen Gebiet erhält. In iesem Sinne betrachtet die Bundesregierung den von Ih- en zitierten Vorschlag so, wie ihn Staatsminister r. Beckstein ausweislich von Pressemeldungen auch orgestellt hat: Als einen Beitrag zu den Erörterungen, ie momentan mit vielen Beteiligten geführt werden. u Frage 18: Die konkrete Formulierung ist problematisch, darauf at Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon in der ergangenen Woche hingewiesen. Deshalb beschränke ch mich an dieser Stelle auf eine kurze Skizze: Mit oder n einem Computerspiel selbst kann glücklicherweise eine Gewalttätigkeit ausgeübt werden. Sie wird dort ielmehr simuliert, also, im Sprachgebrauch des aragraf 131 StGB, „dargestellt“ oder „geschildert“. Die orgänge, auf die der Vorschlag offenbar abzielt, sind emnach vom geltenden Recht schon erfasst, und der undesregierung ist kein einziger Hinweis darauf be- annt, dass die Strafverfolgungspraxis insoweit Schwie- igkeiten mit dem geltenden Recht hätte. Nach dem ex- kten Wortlaut des Vorschlags übrigens könnte zudem enau genommen niemand verurteilt werden, weil er ben etwas tatsächlich Unmögliches voraussetzt. llerdings habe ich den Bayerischen Staatsminister r. Beckstein in verschiedenen Presseäußerungen ohne- in so verstanden, dass er seinen Vorschlag als ersten iskussionsbeitrag sieht und ihn gegebenenfalls im Ver- auf der Diskussion nachbessern würde. Das wäre nach uffassung der Bundesregierung in größeren Zusam- enhängen weiter zu erörtern, wie schon in meiner Ant- ort auf die vorherige Frage angedeutet. 72. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Franz Thönnes


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



      Herr Kollege Dr. Seifert, das kann man nicht bezif-
      fern; denn es hängt vom Verhalten der Empfänger von
      Erwerbsminderungsrenten ab, also davon, ob sie klagen.
      Wenn Sie von daher die Frage nach der Bezifferung der
      Einzelfälle stellen, kann ich Ihnen diese nicht beantwor-
      ten.

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      (C (D Ihre Nachfrage, bitte. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, heißt das: er nicht klagt, kann nicht Recht bekommen. Also muss eder, der eine Erwerbsminderungsrente hat, klagen in er Hoffnung, einer von den mehr als 500 000 Einzelfälen zu sein, die nachträglich etwas gezahlt bekommen. F Wenn jemand der Auffassung ist, dass sein Rentenbe cheid falsch ist und er nicht richtig behandelt worden st, dann muss er in einem Rechtsstaat den Klageweg bechreiten. In diesem Fall müsste also dagegen geklagt erden. Dann ist vor dem Hintergrund des Einzelfalls zu ntscheiden. Haben Sie eine weitere Nachfrage? Ja, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, sind Sie ür den Fall, dass es sich um mehr als 500 000 Einzelälle handelt, nicht mit mir der Ansicht, dass es vielleicht och ganz sinnvoll wäre, wenn es eine gesetzliche Regeung gäbe, die diese mehr als 500 000 Einzelfälle geneell klären würde, und dass die Rentenversicherung den uftrag bekommen sollte, qua Amt zu handeln und den enschen zu ihrem Recht und zu ihrem Geld zu verhel en? F Herr Kollege Dr. Seifert, das Bundeskabinett hat am 9. November 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Anassung der Regelaltersrente an die demografische Enticklung und zur Stärkung der Finanzgrundlagen der esetzlichen Rentenversicherung beschlossen. In der Beründung wird im Rahmen der Regelung über die Abchläge die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck geracht, die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten uch dann wirken zu lassen, wenn die Rente in jungen ahren in Anspruch genommen wird. Die Bundesregieung geht an dieser Stelle davon aus, dass der Wille des esetzgebers auch bei der Urteilsfindung berücksichtigt ird. Nun rufe ich die Frage 13 der Kollegin Dr. Dagmar nkelmann auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Vor standsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, nach einem branchenorientierten Mindestlohn von 7,50 Euro was will die Bundesregierung tun, um die vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, an der die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Auftrag des Bundes noch 35 Prozent der Aktienanteile hält, beklagten Wettbewerbsverzerrungen mithilfe eines branchenorientierten Mindestlohns abzubauen? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7185 F Frau Kollegin Dr. Enkelmann, über die Neuordnung des Niedriglohnbereichs wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung – das ist Ihnen bekannt – intensiv diskutiert. Grundlage dafür ist der Koalitionsvertrag. Dabei werden alle in diesem Zusammenhang in Betracht kommenden Fragen in der extra eingerichteten Arbeitsgruppe „Arbeitsmarktpolitik“ sorgfältig geprüft. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nach der Einführung eines Mindestlohns und seiner eventuellen Konzeption nachgegangen. Haben Sie dazu eine Zusatzfrage, Frau Dr. Enkelmann? Ja. – Sie hatten gerade über die Neuordnung des Niedriglohns gesprochen. Wie Sie sicher wissen, liegen die Einkommen bei Unternehmen, die mit der Post konkurrieren, deutlich unter den Einkommen bei der Post. Es gibt aber auch dort zum Beispiel bei den Zustellern Einkommen, die dazu führen, dass die Zusteller über die Arbeitsagentur zusätzliche Sozialleistungen empfangen, weil sie von dem, was sie für ihre Beschäftigung bekommen, nicht leben können. Insofern stellt sich erneut die Frage nicht nur nach branchenspezifischen Mindestlöhnen, sondern auch nach einem gesetzlich fixierten Mindestlohn. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu? F Frau Dr. Enkelmann, es ist ja keine schöne Situation, mit der wir es zu tun haben, dass nämlich fast 900 000 Menschen eine Aufstockung ergänzend zum Arbeitslosengeld II erhalten. Dabei handelt es sich zum Teil um Selbstständige, aber auch um Menschen mit zu niedrigem Einkommen. Mit folgendem Sachverhalt wollen wir uns jetzt in der Arbeitsgruppe sehr sorgfältig befassen: Es gibt Tarifverträge, die Einkommen in einer Größenordnung von knapp 3,50 Euro pro Stunde vorsehen. Das gibt Anlass, darüber nachzudenken, in welcher Art und Weise Arbeitsund Lebensbedingungen in Tarifverträgen gestaltet werden können und welche Gestaltungsfähigkeit in dieser Beziehung den Tarifvertragsparteien zukommt. Wir glauben, dass wir angesichts der unterschiedlichen Bedingungen in Deutschland – es ist von Branche zu Branche und auch regional unterschiedlich; die Lebensverhältnisse sind anders – gut beraten sind, alles gemeinsam zu bewerten. Zurzeit gibt es ja eine Mindestlohnregelung im Bauhandwerk; für das Gebäudereinigerhandwerk wird es diskutiert. Wir sollten uns also die einzelnen Branchen anschauen und danach eine Entscheidung treffen. Die Regelungen für das Bauhandwerk bzw. das Gebäudereinigerhandwerk werden ja im Entsendegesetz getroffen. Es bedarf dabei einer sorgfältigen A m d k s Z l m k w c d c c d d d e b t o F d h r d s i z l l d f b a g a S m s (C (D bwägung; das haben auch die Anhörungen deutlich geacht. Ich kann nur sagen: Wir brauchen etwas Zeit. Ende es ersten Quartals, denke ich, wird sich aus diesem Disussionsprozess ein Vorschlag ergeben. Haben Sie eine weitere Frage? Ja. – Könnte aus Sicht der Bundesregierung ein ge etzlich fixierter Mindestlohn ein Weg sein, um die hohe ahl von Menschen, die in der Bundesrepublik in Armut eben, zu verringern? F Bei einer ganztägigen Tätigkeit sollte sich ein Ein ommen ergeben, das es den Menschen ermöglicht, eine ürdige Existenz zu führen. Dazu gibt es unterschiedli he Gestaltungsfelder, auch solche, die in den Rahmen er Tarifautonomie fallen. Das wird in einzelvertraglihen Verhandlungen geregelt; das wird in tarifvertraglihen Verhandlungen geregelt. Ferner sind Leistungen aus en Transfersystemen zu nennen. Wir konzentrieren uns arauf, angesichts der unterschiedlichen Wirkungsweisen ieser Mechanismen – es gibt ja die Transferleistungen; s gibt eine Regelung, wie wir sie im Entsendegesetz haen, wo wir auf der Basis der von den Tarifvertragspareien ausgehandelten Löhne die Mindestlöhne qua Verrdnung festlegen – eine gute Abwägung zwischen den orderungen nach einem gesetzlichen Mindestlohn und enen nach einem branchenorientierten Mindestlohn inzubekommen. Ich kann nur wiederholen: Die Abwägung ist schwieig; man muss mehrere Punkte im Auge behalten, etwa ie Sicherheit bestehender Arbeitsplätze. Dieser Diskusionsprozess dauert an. Ich denke, wir sind gut beraten, hn sorgfältig zu führen und nichts zu übereilen. Es wird um Ende des ersten Quartals ein Vorschlag vorliegen. Zu einer weiteren Frage erteile ich das Wort der Kol egin Dr. Lötzsch. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, eider ist ja in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt, ass von den Mitgliedstaaten der EU 18 einen gesetzlich ixierten Mindestlohn haben. Aber Ihnen ist es natürlich ekannt und den meisten Kolleginnen und Kollegen uch. Darum frage ich Sie, ob Sie in dieser Arbeitsruppe auch die Erfahrungen dieser EU-Mitgliedstaaten uswerten und, wenn ja, an welchen Mitgliedsländern ie sich besonders orientieren? F Es gibt dabei eine große Bandbreite – wer genau hin chaut, Frau Kollegin Lötzsch, wird das feststellen –: In 7186 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Parl. Staatssekretär Franz Thönnes Luxemburg beträgt der Mindestlohn ungefähr 1 400 Euro; in Lettland liegt er zwischen 140 und 150 Euro. Wir sehen also die Bandbreite, die in den verschiedenen Ländern des vereinten Europas möglich ist. Das ist ein weiteres Argument dafür, an dieses Problem mit großer Sensibilität heranzugehen. Man kann nicht einfach sagen, dass man zu der einen oder der anderen Lösung tendiert. Es ist, glaube ich, ein Erfolg der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages – das war aufgrund der guten Kooperation mit dem Europäischen Parlament möglich –, dass die Dienstleistungsrichtlinie, die vor kurzem verabschiedet worden ist, unsere Bedenken berücksichtigt und unsere Interessen dort Eingang gefunden haben. Damit wird die Freiheit geschaffen, Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Davon haben sowohl deutsche als auch ausländische Handwerker Vorteile. Ich glaube, dass das auch Arbeitsplätze sichern wird. Es gibt aber keine Regelung, die vorsieht, die Betriebe sowie die Arbeitnehmer gegen Dumpingund Minilöhne abzusichern. Deswegen ist es gut und vernünftig, dass wir in der Arbeitsgruppe darüber beraten, welche Lösungsmöglichkeiten es sowohl für die Betriebe als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, damit das nicht passiert. Das tun wir. Ich kann Ihnen nur die gleiche Antwort geben, die ich zuvor auch Ihrer Kollegin Dr. Enkelmann gegeben habe: Es ist ein laufender Prozess. Bis Ende März wird ein Vorschlag unterbreitet werden. Mehr kann man dazu jetzt nicht sagen. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Wir nehmen Sie beim Wort!)


    Rede von Gerda Hasselfeldt
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)