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    Plenarprotokoll 16/72 Deutschland“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 B Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 C 7162 C 7162 D 7163 B 7163 C 7163 C 7163 D 7164 A 7167 A 7167 C 7167 C 7167 D 7168 A 7168 C 7168 C 7168 D Deutscher B Stenografisch 72. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte zur Unterstützung der Überwa- chungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in der Region Darfur/Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004 (Drucksache 16/3652) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Stellung- nahme der Bundesregierung zum ersten Nationalen Bildungsbericht „Bildung in D D U D D D C D K 7161 A Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 B undestag er Bericht ung 3. Dezember 2006 t : r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 C 7164 D 7165 A 7165 B 7165 D 7166 A 7166 A 7166 C 7166 D Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7169 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksachen 16/3790, 16/3782, 16/3773) . . Dringliche Fragen 1 und 2 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage für so genannte Online- durchsuchungen und gerichtliche Ent- scheidungen dazu Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . Schriftliche Fragen 1 und 2 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Einsatz des Kommandos Spezialkräfte im Rahmen der Operation „Enduring Free- dom“ und des ISAF-Mandats Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Maßnahmen zur Optimierung der Bil- dungsberatung Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Finanzierung der im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes vereinbarten Aufnahme von mindestens 90 000 zusätzli- chen Studienanfängern A A Z C M V K m a s k A G Z V M V A m P r A G Z V M D F h m A U F A D Z D M D S t 7169 C 7169 D 7170 C 7171 D 7172 D 7173 C 7174 A 7174 C 7174 D 7176 A 7176 B ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnisse der Bundesregierung über ögliche Täter und Hintergründe der ktuellen Auftragsmorde und Giftan- chläge gegen russische Politiker und Kriti- er des Kreml ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der aktuellen Auftrags- orde und Giftanschläge gegen russische olitiker und Kritiker des Kreml auf die ussische Politik ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 5 und 6 r. Edmund Peter Geisen (FDP) orderungen des Bundes in Zusammen- ang mit landwirtschaftlichen Siedlungs- itteln bzw. Finanzierung der bestehenden ltrenten in der landwirtschaftlichen nfallversicherung durch Abtretung dieser orderungen ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) teigende Kosten für den Abriss des Palas- es der Republik in Berlin 7177 A 7177 B 7178 B 7178 B 7179 B 7179 B 7180 B 7181 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 III Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlängerung der Gültigkeit des Planfest- stellungsbeschlusses für den Ausbau der Kleinmachnower Schleuse (Brandenburg) über das Jahr 2007 hinaus Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Zahl der Rentner mit Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Zahl der nach einem Urteil des Bundes- sozialgerichts zu korrigierenden Erwerbs- minderungsrenten Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Forde- rung der Deutschen Post AG nach einem branchenorientierten Mindestlohn von 7,50 Euro Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z D D M D G V v P A A Z D M D H e u s A A Z D Z A d d d s W D J A J S S K H 7181 D 7182 A 7182 C 7182 D 7183 C 7183 C 7184 B 7184 C 7185 A usatzfragen r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 14 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für das Stocken des Verfahrens zur erbesserung der Kundenrechte im Bahn- erkehr und im allgemeinen öffentlichen ersonenverkehr ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zum Erlass iner Verordnung der EU über die Rechte nd Pflichten der Fahrgäste im grenzüber- chreitenden Eisenbahnverkehr ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion es BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: zu en Antworten der Bundesregierung auf ie Dringlichen Fragen 1 und 2 auf Druck- ache 16/3790: Onlinedurchsuchungen . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7185 A 7185 D 7186 B 7186 C 7187 A 7187 A 7187 C 7187 C 7188 D 7190 B 7191 B 7192 B 7193 A 7194 C 7195 C 7196 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 7 und 8 Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Auswirkungen der Föderalismus- reform im Hochschul- und Wissenschafts- bereich für die Bundeswehruniversitäten sowie zukünftige verfassungsrechtliche Basis der Rechtsetzung für die Bundes- wehruniversitäten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 16 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Gründe für die Ansiedlung des Bundes- amts für Justiz in Bonn sowie weitere Standortentscheidungen in der laufenden Legislaturperiode Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 17 und 18 Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den Plänen des bayrischen Innenministers Dr. Beckstein, durch eine Veränderung des § 131 Strafgesetzbuch Herstellung und Ver- trieb so genannter Killerspiele zu verbieten und zu ahnden Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7198 B 7199 B 7200 A 7201 C 7203 A 7203 B 7204 A 7205 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7161 (A) ) (B) ) 72. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7203 (A) ) (B) ) GRÜNEN) (Drucksache 16/3773, Fragen 7 und 8): der Universitäten der Bundeswehr steht deshalb im Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen der Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE Z s l B u n e B t d e d S u B w v s B n t O g u f g d E r i A s d w h g Z w m l i r a u t A d z Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 13.12.2006 Bülow, Marco SPD 13.12.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 13.12.2006 Gabriel, Sigmar SPD 13.12.2006 Hilsberg, Stephan SPD 13.12.2006 Hintze, Peter CDU/CSU 13.12.2006 Klose, Hans-Ulrich SPD 13.12.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 13.12.2006* Merten, Ulrike SPD 13.12.2006 Nitzsche, Henry CDU/CSU 13.12.2006 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 13.12.2006 Pothmer, Brigitte BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Raidel, Hans CDU/CSU 13.12.2006 Rix, Sönke SPD 13.12.2006 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Scheelen, Bernd SPD 13.12.2006 Teuchner, Jella SPD 13.12.2006 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Föderalismusre- form im Hochschul- und Wissenschaftsbereich für die Bun- deswehruniversitäten? Durch wen und auf welcher verfassungsrechtlichen Basis soll in Zukunft die Rechtsetzung für die Bundeswehruniversi- täten stattfinden? u Frage 7: Die Föderalismusreform hat im Hochschul- und Wis- enschaftsbereich keine unmittelbaren und substanziel- en rechtlichen Auswirkungen für die Universitäten der undeswehr. Die Universitäten der Bundeswehr sind nd bleiben auf der Grundlage der jeweiligen Anerken- ungs- oder Übertragungsbescheide der Sitzländer Bay- rn und Hamburg staatlich anerkannte Einrichtungen des ildungswesens im Geschäftsbereich des Bundesminis- eriums der Verteidigung (BMVg). Wesentliche Absicht er Einrichtung der Universitäten der Bundeswehr war s, angehende Offiziere mit einer akademischen Ausbil- ung zu versehen. Dabei sollten jedoch die Vorgaben der treitkräfte zur Studiendauer, zur Art der Studiengänge nd zur Zahl der Studienplätze berücksichtigt werden. ereits bei der Gründung der Universitäten der Bundes- ehr standen ihre staatliche Anerkennung und damit erbunden die allgemeine Anerkennung der Studienab- chlüsse im Vordergrund. Diesem Ziel ordnete das MVg als Träger seine Möglichkeiten der Einfluss- ahme auf die akademische Freiheit und Selbstverwal- ung bewusst unter. Demgemäß richten sich Struktur und rganisation der Universitäten der Bundeswehr maß- eblich an den Hochschulgesetzen der Sitzländer Bayern nd Hamburg aus. Die Ausgestaltung und gegebenen- alls erforderlichen Anpassungen von Struktur und Or- anisation erfolgen regelmäßig im Einvernehmen mit en Sitzländern. Insofern bleiben die Möglichkeiten der influssnahme des BMVg auf den akademischen Be- eich der Universitäten der Bundeswehr begrenzt, aber m Zuge der Föderalismusreform in ihrer derzeitigen usprägung erhalten. Die größere Handlungs- und Ge- taltungskompetenz im Bereich des Hochschulwesens, ie die Länder im Zuge der Föderalismusreform erhalten erden, bedeuten daher für das BMVg keine weiterge- enden Einschränkungen seiner Kompetenzen als Trä- er. u Frage 8: Die Einrichtung der beiden Universitäten der Bundes- ehr erfolgte – nach Bundesrecht – durch das Bundes- inisterium der Verteidigung (BMVg) auf der Grund- age des Art. 87 a Grundgesetz (GG). Art. 87 a GG wird n seinem Bestand von der Föderalismusreform nicht be- ührt. Das Recht der Universitäten der Bundeswehr wird uch weiterhin dem Kompetenzbereich des Art. 87 a GG nd somit der ausschließlichen Gesetzgebungskompe- enz des Bundes zugeordnet bleiben. Die Ausbildung der ngehörigen der Streitkräfte auch an den Universitäten er Bundeswehr sichert im weitesten Sinn die Vorausset- ungen für deren Leistungsfähigkeit. Die Einrichtung 7204 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Zusammenhang mit der Kompetenz des Bundes zur Auf- stellung der Streitkräfte. Im Zuge der Föderalismusre- form fällt zwar mit dem Art. 75 Nr. l a GG die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Be- reich des Hochschulwesens weg. Die verfassungsrechtli- che Basis für die Einrichtung oder den Fortbestand der Universitäten der Bundeswehr, nämlich der Art. 87 GG, wird jedoch nicht berührt. Die Trägerschaft des BMVg besteht unter diesen Umständen fort. Ein Übergang der Trägerschaft an die Sitzländer kann mit der Föderalis- musreform nicht begründet werden. An dieser Träger- schaft hält das BMVg vor allem deshalb fest, da nur so die Möglichkeit erhalten bleibt, das Studienangebot und die Studienplatzkapazitäten der Universitäten der Bun- deswehr am Bedarf der Streitkräfte auszurichten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/3773, Frage 16): Welche Gründe gab es für die Bundesregierung, das Bun- desamt für Justiz in Bonn anzusiedeln und nicht, wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, in Ostdeutschland, und welche weiteren Standortentscheidungen werden in dieser Le- gislaturperiode noch getroffen? Das Bundesamt für Justiz wird nach dem vom Deut- schen Bundestag am 20. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz zum 1. Januar 2007 in Bonn gegründet. Ziel der Errichtung des Bundesamts ist die Neuorganisation der Verwaltungsstrukturen im Bundes- ministerium der Justiz und seinem Geschäftsbereich. Das Bundesamt für Justiz übernimmt als Kernbestandteil sämtliche Aufgaben der Dienststelle Bundeszentralregis- ter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, die seit dem Regierungsumzug 1999 ihren Sitz in Bonn hat. Die Dienststelle Bundeszentralregister war seiner- zeit Tauschbehörde des Bundesministeriums der Justiz im Sinne der personalwirtschaftlichen Gesamtkonzep- tion und wurde als Ausgleich für den Verlust des Parla- mentssitzes und von Regierungsfunktionen von Berlin nach Bonn verlagert. Außerdem wird die Dienststelle Bonn des Ministeriums durch Aufgabenverlagerungen zum Bundesamt für Justiz umstrukturiert und verklei- nert. Die Arbeitsplätze der betroffenen Dienststellen bleiben in Bonn erhalten, um den Vorgaben des Berlin/ Bonn-Gesetzes Rechnung zu tragen. Ein Zusammen- hang mit den Beschlüssen der Unabhängigen Föderalis- muskommission, die nach der Koalitionsvereinbarung fortgelten, besteht daher nicht. Die Planungen zu weiteren Standortentscheidungen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode stellen sich derzeit wie folgt dar: Das Auswärtige Amt prüft ge- genwärtig die Gründung einer nachgeordneten Dienst- stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben des Liegen- schafts- und Baumanagements im Ausland. Wann und in welcher Form es zur Gründung einer solchen Dienst- stelle kommen wird, ist gegenwärtig noch offen. Stand- ort der Dienststelle soll zur Erleichterung der unmittel- b B b B m n h H b e c G F d D ( B ( l f D i i d d b D F h s f D s w d e k s d n C h T ö L s d s I t f F F F S m (C (D aren Kommunikation der befassten Arbeitseinheiten erlin sein. Ob und welche Standortentscheidungen im Zuge der eabsichtigten organisatorischen Veränderungen in der undespolizei zu treffen sein könnten, bleibt nach Infor- ation des Bundesministeriums des Innern dem von ei- er Projektgruppe zu erarbeitenden Feinkonzept vorbe- alten. Erst wenn das Feinkonzept erstellt ist, können der ausleitung konkrete Entscheidungsvorschläge unter- reitet werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung beabsichtigt, ein „Bundesamt für Flugsi- herung“ einzurichten. Sitz soll – nach dem aus anderen ründen vom Bundespräsidenten nicht unterzeichneten lugsicherungsgesetz – Langen (Hessen) werden. Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet erzeit den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer eutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz). Mit dem Gesetz soll das undesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM) in eine bundesunmittelbare Anstalt des öffent- ichen Rechts überführt werden. Die zentrale Behörde ür die Arzneimittelzulassung und -sicherung in eutschland wird damit eine Rechtsform erhalten, die hr die notwendige Autonomie und Flexibilität gibt, um m internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Wie as BfArM, das im Rahmen des Regierungsumzugs und er dazu getroffenen Ausgleichsmaßnahmen seinen Sitz is 2001 von Berlin nach Bonn verlagert hat, wird die eutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur in ortführung der Aufgaben des BfArM ihren Sitz in Bonn aben. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- chaft und Verbraucherschutz hat kürzlich ein Konzept ür eine zukunftsfähige Ressortforschung erarbeitet. ieses Konzept hat zum Ziel, bei zu erwartenden Ein- parungen in personeller und finanzieller Hinsicht die issenschaftliche Exzellenz und Qualität der Beratung es Ministeriums zu sichern bzw. auszubauen. Hierzu ist s erforderlich, die vorhandenen Ressourcen weiter zu onzentrieren. Dementsprechend ist vorgesehen, insge- amt sechs Standorte zu schließen. Das Konzept soll in en nächsten fünf Jahren, spätestens innerhalb der ächsten zehn Jahre umgesetzt werden. Betroffen sind: elle (Niedersachsen): Institut für Tierschutz und Tier- altung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, renthorst/Wulmenau (Schleswig-Holstein): Institut für kologischen Landbau der Bundesforschungsanstalt für andwirtschaft, Elsdorf (Nordrhein-Westfalen): Außen- telle des Instituts für Nematologie und Wirbeltierkunde er Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirt- chaft, Groß Lüsewitz (Mecklenburg-Vorpommern): nstitute für landwirtschaftliche Kulturen sowie für abio- ische Stresstoleranz der Bundesanstalt für Züchtungs- orschung, Waldsieversdorf (Brandenburg): Institutsteil orstpflanzenzüchtung des Instituts für Forstgenetik und orstpflanzenzüchtung der Bundesforschungsanstalt für orst- und Holzwirtschaft und Hamburg: Institute für eefischerei sowie für Fischtechnik und Fischereiökono- ie der Bundesforschungsanstalt für Fischerei. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7205 (A) (C) (B) ) Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf hin- gewiesen, dass nach dem Grobkonzept des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ die Mittelbehörden gestrafft und neu ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck werden die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Köln und Nürnberg mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilun- gen und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz aufgelöst. Zugleich werden Bundesfinanz- direktionen mit neuem Aufgabenprofil errichtet. Als Standorte der künftigen Bundesfinanzdirektionen hat der Bundesminister für Finanzen Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstraße und Nürnberg festgelegt. wähne das deshalb, weil in der öffentlichen Diskussion der vergangenen Tage über Herausforderungen an den Jugendschutz und ihre rechtliche Behandlung gelegent- lich der Eindruck vorzuherrschen schien, es gehe aus- schließlich um Paragraf 131 StGB. Das ist nicht der Fall, und im Hinblick auf diese Vorschrift sieht die Bundes- regierung jedenfalls angesichts des von Ihnen zitierten konkreten Vorschlags auch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Allerdings erschöpfen sich die Heraus- forderungen an den Jugendschutz auch nicht in den so ge- nannten „Killerspielen“. Deshalb haben die Koalitions- fraktionen eine Evaluation der Neuregelungen im Jugendschutz, also des größeren rechtlichen Rahmens, vereinbart. So befindet sich das BMFSFJ derzeit bei- Hierüber hat Sie Herr Parlamentarischer Staatssekretär Karl Diller bereits schriftlich unterrichtet. Das Grobkon- zept ist auch unter www.zoll.de einsehbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- gen der Abgeordneten Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3773, Fragen 17 und 18): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den Plä- nen des bayerischen Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, durch eine Veränderung des § 131 des Strafgesetz- buches Herstellung und Vertrieb so genannter Killerspiele zu verbieten und zu ahnden? Hält die Bundesregierung den Vorschlag des bayerischen Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, für ange- messen, alle Spiele zu verbieten, „die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Men- schen oder menschenähnliche Wesen auszuüben“ (SPIEGEL ONLINE, 5. Dezember 2006)? Zu Frage 17: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ein mög- lichst effektiver Jugendschutz ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist. Gerade deshalb legt die Bundesre- gierung, legen auch die sie tragenden Fraktionen Wert auf eine fundierte Evaluation des rechtlichen Rahmens, der für dieses bedeutsame Anliegen zur Verfügung steht. Das hat die Bundesregierung gerade erst im August dargelegt, nämlich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP (Bundestagsdrucksache 16/2361), und sie hat dabei auch das umfassende rechtliche Instrumentarium erläu- tert, das für den Jugendschutz zur Verfügung steht. Ich er- s B Ü d n D v d Z h v i i k v P V d B k r a g e A D h D l A m w (D pielsweise auch im Dialog mit den Ländern, damit die undesregierung eine möglichst breite Basis für weitere berlegungen auf diesem bedeutsamen Gebiet erhält. In iesem Sinne betrachtet die Bundesregierung den von Ih- en zitierten Vorschlag so, wie ihn Staatsminister r. Beckstein ausweislich von Pressemeldungen auch orgestellt hat: Als einen Beitrag zu den Erörterungen, ie momentan mit vielen Beteiligten geführt werden. u Frage 18: Die konkrete Formulierung ist problematisch, darauf at Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon in der ergangenen Woche hingewiesen. Deshalb beschränke ch mich an dieser Stelle auf eine kurze Skizze: Mit oder n einem Computerspiel selbst kann glücklicherweise eine Gewalttätigkeit ausgeübt werden. Sie wird dort ielmehr simuliert, also, im Sprachgebrauch des aragraf 131 StGB, „dargestellt“ oder „geschildert“. Die orgänge, auf die der Vorschlag offenbar abzielt, sind emnach vom geltenden Recht schon erfasst, und der undesregierung ist kein einziger Hinweis darauf be- annt, dass die Strafverfolgungspraxis insoweit Schwie- igkeiten mit dem geltenden Recht hätte. Nach dem ex- kten Wortlaut des Vorschlags übrigens könnte zudem enau genommen niemand verurteilt werden, weil er ben etwas tatsächlich Unmögliches voraussetzt. llerdings habe ich den Bayerischen Staatsminister r. Beckstein in verschiedenen Presseäußerungen ohne- in so verstanden, dass er seinen Vorschlag als ersten iskussionsbeitrag sieht und ihn gegebenenfalls im Ver- auf der Diskussion nachbessern würde. Das wäre nach uffassung der Bundesregierung in größeren Zusam- enhängen weiter zu erörtern, wie schon in meiner Ant- ort auf die vorherige Frage angedeutet. 72. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jan Korte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Wir sind auch heute wieder hier zusammengekommen,
    um über den Abbau von Grundrechten zu reden, so wie
    wir das schon in den letzten Wochen getan haben. Es ist
    die politische Dimension des Ganzen, dass Sie solche
    Maßnahmen hier im Wochenrhythmus durchführen. Ak-
    tuell lautet das Motto: Erst ausspionieren und dann die
    Rechtsgrundlage prüfen. Das ist mittlerweile gang und
    gäbe.


    (Beifall bei der LINKEN – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: So ein Schwachsinn!)


    Ich will Sie darauf aufmerksam machen, dass wir
    beim Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit, das
    Sie hier auch mal eben in einem Hauruckverfahren
    durchgepowert haben, bereits auf das Thema Online-
    durchsuchung aufmerksam gemacht und das kritisiert
    haben.

    Was aber soll die Grundlage für das staatliche Ha-
    cking sein? Die Regelungen zur Telekommunikations-
    überwachung greifen wohl eher nicht, weil kein Kom-
    munikationsvorgang überwacht wird; denn dieser ist bei

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    (C (D iner eingegangenen E-Mail logischerweise bereits abeschlossen. Das PC-Screening ist eine verdeckte Maßahme. Der Beschuldigte wird es selten oder gar nicht emerken. Das ist bei einer Hausdurchsuchung logicherweise anders, weil ein Zeuge anwesend ist. (Daniela Raab [CDU/CSU]: Das ist auch Sinn der Sache!)


    iese Regelung kann dementsprechend auch nicht grei-
    en. Ich denke, dass das BMI jetzt versuchen wird, im
    chnelldurchlauf irgendeine Regelung zu finden, die im
    weifel vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden
    ird, wie das bei Ihren Vorhaben mittlerweile üblich ist.

    Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Wenn
    ich Schäubles Chaoscomputerpolizei in einen Compu-
    er einhackt, hat sie nicht nur Zugriff auf E-Mails, was
    chon schlimm genug wäre, sondern – das ist hier heute
    chon zu Recht angesprochen worden – natürlich auch
    uf alle denkbaren privaten und intimsten Daten eines
    enschen.


    (Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/ CSU]: Wie bei der Hausdurchsuchung!)


    as ist völlig inakzeptabel.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Eben hat die Kollegin Raab besonders bizarr argu-
    entiert. Sie hat in etwa gesagt, wer ins Internet gehe,

    abe sein System, also das, was er im Internet macht,
    elbst so weit geöffnet, dass die Behörden Zugriff neh-
    en könnten. Man würde sich eh schon bloßstellen.


    (Daniela Raab [CDU/CSU]: Das war ein Zitat des nordrhein-westfälischen Innenministers, Herr Korte!)


    Der ist in dieser Frage offensichtlich besonders inkom-
    etent. –


    (Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Das sagt der Richtige! Herr Korte, reden Sie nicht von Kompetenz! Schnösel!)


    as haben Sie hier vorgestellt. Das ist eine tolle Logik.
    ch will das an einem Beispiel verdeutlichen: Das wäre
    o, als würde ich zum Lüften das Fenster aufmachen und
    eder dürfte reinklettern. Das ist Ihre Logik.


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    o funktioniert das nicht.


    (Daniela Raab [CDU/CSU]: Das ist qualitativ nicht zu überbieten! Richtig fundiert! Gratulation!)


    Ja, das ist Ihre Logik. Ich finde sie ja auch absurd, aber
    ch kann es nicht ändern, dass Sie so etwas erzählen.

    Besser wäre es gewesen, die Rechtsgrundlage im Vor-
    eld zu überprüfen. Heute bringen Sie wieder dieselbe
    rgumentation wie immer. In Zeiten des Internets und
    es internationalen Terrorismus werden die Prävention
    nd die Grundrechte weiter geschwächt und nach hinten

    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7193


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    Jan Korte
    gelagert, was völlig inakzeptabel ist. Ich möchte auch
    noch einmal sagen: Das ist wiederum eine Maßnahme in
    dem Gesamtkontext Antiterrordatei, Terrorismusbe-
    kämpfungsergänzungsgesetz usw. usf.

    Jede Woche gibt es hier eine neue Maßnahme, die von
    den Bürgerinnen und Bürgern im Einzelfall vielleicht als
    nicht besonders schlimm empfunden wird, in der
    Summe gehen Sie mittlerweile aber an die Substanz ei-
    ner freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das tun
    Sie hier heute schon wieder.


    (Beifall bei der LINKEN – Helmut Brandt [CDU/CSU]: Wir haben Sie ja zum Schutz! – Daniela Raab [CDU/CSU]: Gott sei Dank haben wir Sie dagegen! – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Dass Sie es wagen, dieses Wort in den Mund zu nehmen!)


    Deswegen ist es richtig, darüber zu diskutieren und das
    abzulehnen.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Gerda Hasselfeldt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Nun erteile ich dem Kollegen Siegfried Kauder für

die Fraktion der CDU/CSU das Wort.

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/
CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolle-
gen! Die Strafprozessordnung ist aus dem Jahre 1879.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1877! – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Nein, 1879!)


Deswegen wird es immer wieder Sachverhalte geben,
die nach modernen Gesichtspunkten nicht problemlos
unter das Prozessrecht zu ordnen sind. Müssen wir die
Strafprozessordnung deshalb bei fortschreitender Tech-
nologisierung jedes Jahr neu erfinden oder sollten wir
nicht versuchen, diese Sachverhalte durch Analogie-
schlüsse unter ein bestehendes Prozessrecht zu subsu-
mieren?


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erfinden nicht, aber anpassen!)


Meine lieben Kolleginnen und Kollegen vom Bünd-
nis 90/Die Grünen, wo waren Sie eigentlich im
Jahre 1979?


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1979? Auf den Barrikaden!)


Ich korrigiere: 1997 wurde die hier diskutierte Thematik
zum ersten Mal angesprochen. Dies ist in der BGH-Ent-
scheidung nachzulesen, die in NJW 1997, Seiten 1934 ff.
abgedruckt ist. Es ging dort um das Abhören und Durch-
forsten einer Mailbox. Genau dort wurde zum ersten Mal
darüber debattiert, ob das eine Telekommunikationsüber-
wachung oder etwas anderes ist. Das war der Einstieg in
eine juristische Debatte. Hierzu hätte man auch die FDP
sehr schön einladen können. Es hat also wenig Sinn, den
schwarzen Peter jetzt an denjenigen zu schieben, der ge-

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(C (D ade an der Regierung ist. Wichtig ist, dass wir sachgeechte Lösungen finden. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wir haben selbst für den IMSI-Catcher einen eigenen Paragrafen!)


Eines sollten wir auch beachten: Wir müssen zwi-
chen präventiv-polizeilichen Maßnahmen und repressi-
en Maßnahmen gemäß der Strafprozessordnung unter-
cheiden. Ich empfehle jedem, den vorletzten Satz der
ntscheidung des Ermittlungsrichters am Bundesge-

ichtshof vom 25. November 2006 zu lesen. Dort wird
ehr schön ausgeführt: Präventiv-polizeiliche Maßnah-
en sind von dieser Entscheidung nicht berührt.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür ist er nicht zuständig als Ermittlungsrichter am BGH! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt doch nicht, dass es zulässig ist!)


ir werden uns also erst einmal diesen polizeilichen
ereich vornehmen und uns fragen müssen, ob diese
nlinedurchsuchung gemäß der Gesetzeslage zulässig

st oder nicht.

Dann kommen wir zum strafprozessualen Teil. Ich
mpfehle jedem – es rentiert sich tatsächlich –, den Auf-
atz des Oberstaatsanwalts beim Bundesgerichtshof
ofmann in der NStZ 2005, Seite 121 ff. zu lesen. Er hat
ie gesamte rechtliche Situation sehr detailliert analysiert
nd ist zu einem überraschenden Ergebnis gekommen,
as heute noch niemand vorgetragen hat: Die Online-
urchforstung eines PCs ist weder eine Hausdurchsu-
hung noch eine Telekommunikationsüberwachung.


(Jörg van Essen [FDP]: Das war meine Auffassung, die ich hier vorgetragen habe!)


s ist ein Institut sui generis. Darüber müssen wir uns
inmal klar werden.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ohne Rechtsgrundlage! Ein Institut sui generis ohne Rechtsgrundlage!)


Durch keine der bestehenden strafprozessualen Vor-
chriften ist dieser Sachverhalt unmittelbar abgedeckt.
etzt müssen wir weiter prüfen, ob eine Analogie mit be-
tehenden prozessualen Vorschriften möglich ist oder
icht. Wir alle wissen: Das Analogieverbot in Art. 103
bs. 2 Grundgesetz wirkt bei strafprozessualen Vor-

chriften nicht. Dieses Verbot besteht also nicht. Wir
üssen jetzt genau überlegen, ob dieser Sachverhalt

urch bestehende strafprozessuale Vorschriften in analo-
er Anwendung abgedeckt wird oder nicht.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)


Der Gesetzgeber darf sich dabei sehr wohl nach den
ntscheidungen des Bundesgerichtshofes richten. Für uns
ar nun einmal die Entscheidung vom 21. Februar 2006
aßgeblich, in der der Ermittlungsrichter des Bundesge-

ichtshofes gesagt hat: Dieser Sachverhalt wird durch die

7194 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006


(A) )



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Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

analoge Anwendung von § 102 und § 103 Strafprozess-
ordnung abgedeckt.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt denn „für uns“? Das war ein einzelner Richter!)


Das war die damalige Rechtslage.

Die Rechtslage hat sich durch den bereits zitierten
Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25. November
2006 geändert. Ein Ermittlungsrichter des Bundesge-
richtshofes sah die Sachlage auf einmal anders. Wenn
sich aber zwei Entscheidungen gegenüberstehen, ist es
doch sinnvoll, erst einmal abzuwarten, wie der Bundes-
gerichtshof über die Beschwerde entscheidet.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich verhehle es aber nicht: Diese Entscheidung des
Bundesgerichtshofes könnte uns Anlass geben, festzu-
stellen, dass uns die analoge Anwendung zu wenig ist


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen wir selber prüfen! Selbst ist der Bundestag!)


und dass wir über eine gesetzlich fundierte Grundlage
nachdenken müssen. Dazu sind Sie alle eingeladen. Wir
müssen dann auch prüfen, welche Rechtsmittelmöglich-
keiten und Informationsmöglichkeiten bestehen.


(Jörg van Essen [FDP]: Ja!)


Meines Erachtens lässt sich das Vorhaben durchaus
von den gesetzlichen Regelungen abdecken, weil nach
den Vorschriften der §§ 105 bis 107 der Strafprozessord-
nung der von der Durchsuchung Betroffene nur dann zu
informieren ist, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Be-
steht die Möglichkeit aufgrund der technischen Gege-
benheiten nicht, dann greifen diese Vorschriften also
nicht.

Fazit: Wir müssen abwarten, bis die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes vorliegt,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, schon jetzt nachdenken!)


und dann völlig unaufgeregt prüfen,


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind aufgeregt! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Grund genug zur Aufregung!)


ob die Gesetzeslage ausreicht, und sie gegebenenfalls
korrigieren.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Das Wort hat nun die Kollegin Silke Stokar von

    Neuforn für die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen.

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    (C (D Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erin-

    ere mich an Zeiten, als eine Justizministerin, vor der ich
    och heute Hochachtung habe, zurückgetreten ist, weil
    ie keine gesetzliche Ermächtigung für den großen
    auschangriff schaffen wollte. Heute diskutieren wir
    hauptsächlich unter den Juristen des Hauses – die An-
    endung einer Maßnahme, die – das geht aus dem

    üngsten Beschluss des Bundesgerichtshofes hervor –
    enauso schwer wiegt wie der große Lauschangriff.

    Das BKA hat bereits versucht, diese Maßnahme anzu-
    enden, und zwar ohne gesetzliche Grundlage in einer
    rauzone nach dem Motto: Versuchen wir erst einmal,
    ie Onlinedurchsuchung von PCs durchzuführen; ir-
    endein Jurist wird schon eine gesetzliche Grundlage da-
    ür finden. Der Haushaltsausschuss und der Innenaus-
    chuss sollen dann die Bereitstellung von Mitteln für
    ntsprechende Investitionen beschließen. Sie aber als
    esetzgeber im Bundestag schlagen dazu vor, erst ein-
    al abzuwarten, ob die – zum Glück eingegangenen –
    eschwerden dagegen Erfolg haben und wie die Richter
    ntscheiden. Was ist das für ein Verständnis vom Parla-
    ent als Gesetzgeber?


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Was haben Sie denn 1997 gemacht? – Gegenruf des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie werden nur tätig, wenn das Gericht es verlangt!)


    Ich möchte Ihnen in einfachen Worten den Unter-
    chied zwischen einer Wohnungsdurchsuchung und dem
    eimlichen Eindringen in einen Computer erläutern. Die
    ackerbeamten des BKA werden sich nicht per E-Mail
    ei mir anmelden, sozusagen an meiner PC-Tür klingeln.
    ie werden mir auch keinen richterlichen Durchsu-
    hungsbeschluss per Internet vorlegen. Sie werden mir
    icht mitteilen, wogegen sich die Maßnahme richtet und
    elche meiner vielen Daten im PC sie beschlagnahmen
    ollen. Sie werden auch nicht zulassen, dass ich Zeugen
    inzuziehe, die die Rechtmäßigkeit der Beschlagnah-
    ung mit überprüfen, und hinterher werde ich kein Pro-

    okoll erhalten. Sie wollen ohne gesetzliche Grundlage
    ulassen – es wird sich zeigen, ob wir tatsächlich eine
    inden –, dass der Staat in meinen PC eindringt – an der
    telle ist der Ausdruck Hacker genau richtig – und in
    ein Onlinebanking Einblick nimmt.

    Wofür haben wir denn hier diskutiert und entschie-
    en, dass die Sicherheitsbehörden allerhöchstens auf die
    tammdaten der Banken Zugriff bekommen dürfen? Sie
    önnen sonst mein Onlinebanking nachvollziehen und
    rkennen, ob ich private Mails austausche. Das gilt nicht
    ur für den Zeitpunkt des Austausches. Ich bin nicht in
    er Lage, die Mails zu löschen. In meiner Wohnung
    ann ich von Zeit zu Zeit etwas wegwerfen; das ist dann
    uch weg. Auf einer Festplatte ist das anders. Selbst
    enn ich mit dem Befehl „Papierkorb leeren“ etwas lö-

    che, ist es nicht wirklich weg. Die BKA-Hacker können

    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7195


    (A) )



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    Silke Stokar von Neuforn
    auf der Festplatte all das rekonstruieren, was ich mir gar
    nicht mehr zu Eigen mache.

    Sie haben mit dem Versuch des Vergleichs zwischen
    einer Hausdurchsuchung und dem heimlichen Eindrin-
    gen in einen PC gezeigt, dass Sie offensichtlich die vir-
    tuelle Welt der PCs nicht begreifen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Der PC bzw. das Gehäuse des PCs ist mehr als meine ei-
    genen vier Wände. Hier haben meine Seele und meine
    Gedanken einen Platz. Hier findet mein komplettes Pri-
    vatleben statt.

    Meine Damen und Herren von der FDP, ich bedauere
    es sehr, dass Sie nicht darüber nachdenken, ob Sie das
    wollen. Ihr Innenminister Wolf in NRW schafft die ge-
    setzliche Grundlage. Das heißt, Sie wollen es. Für die
    Fraktion der Grünen kann ich nur sagen: Wir wollen es
    nicht.


    (Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Dann wird eine Hausdurchsuchung gemacht und die Festplatte beschlagnahmt!)


    Für uns gilt das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum
    großen Lauschangriff, das den Kernbereich des persönli-
    chen Lebens schützt. Aber das wurde von Ihnen gar
    nicht angesprochen. Sie missachten andauernd Bundes-
    verfassungsgerichtsurteile, hier insbesondere das zum
    großen Lauschangriff, weil Sie meinen, dass die Terro-
    rismusbekämpfung – Sie benutzen dieses Wort auch in
    anderen Fällen – rechtfertigt, dass der Staat über mich
    alles wissen darf, dass nichts, aber auch gar nichts im
    Verborgenen bleiben darf. Das ist die Mentalität, die ein
    Überwachungsstaat zeigt.


    (Daniela Raab [CDU/CSU]: Oh nein!)


    Aber der Rechtsstaat setzt Grenzen. Eine der Grenzen
    zeigt zum Beispiel das Urteil des Bundesverfassungsge-
    richts zum großen Lauschangriff auf.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)