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    Plenarprotokoll 16/72 Deutschland“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 B Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 C 7162 C 7162 D 7163 B 7163 C 7163 C 7163 D 7164 A 7167 A 7167 C 7167 C 7167 D 7168 A 7168 C 7168 C 7168 D Deutscher B Stenografisch 72. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte zur Unterstützung der Überwa- chungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in der Region Darfur/Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004 (Drucksache 16/3652) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Stellung- nahme der Bundesregierung zum ersten Nationalen Bildungsbericht „Bildung in D D U D D D C D K 7161 A Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 B undestag er Bericht ung 3. Dezember 2006 t : r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 C 7164 D 7165 A 7165 B 7165 D 7166 A 7166 A 7166 C 7166 D Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7169 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksachen 16/3790, 16/3782, 16/3773) . . Dringliche Fragen 1 und 2 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage für so genannte Online- durchsuchungen und gerichtliche Ent- scheidungen dazu Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . Schriftliche Fragen 1 und 2 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Einsatz des Kommandos Spezialkräfte im Rahmen der Operation „Enduring Free- dom“ und des ISAF-Mandats Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Maßnahmen zur Optimierung der Bil- dungsberatung Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Finanzierung der im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes vereinbarten Aufnahme von mindestens 90 000 zusätzli- chen Studienanfängern A A Z C M V K m a s k A G Z V M V A m P r A G Z V M D F h m A U F A D Z D M D S t 7169 C 7169 D 7170 C 7171 D 7172 D 7173 C 7174 A 7174 C 7174 D 7176 A 7176 B ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnisse der Bundesregierung über ögliche Täter und Hintergründe der ktuellen Auftragsmorde und Giftan- chläge gegen russische Politiker und Kriti- er des Kreml ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der aktuellen Auftrags- orde und Giftanschläge gegen russische olitiker und Kritiker des Kreml auf die ussische Politik ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 5 und 6 r. Edmund Peter Geisen (FDP) orderungen des Bundes in Zusammen- ang mit landwirtschaftlichen Siedlungs- itteln bzw. Finanzierung der bestehenden ltrenten in der landwirtschaftlichen nfallversicherung durch Abtretung dieser orderungen ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) teigende Kosten für den Abriss des Palas- es der Republik in Berlin 7177 A 7177 B 7178 B 7178 B 7179 B 7179 B 7180 B 7181 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 III Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlängerung der Gültigkeit des Planfest- stellungsbeschlusses für den Ausbau der Kleinmachnower Schleuse (Brandenburg) über das Jahr 2007 hinaus Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Zahl der Rentner mit Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Zahl der nach einem Urteil des Bundes- sozialgerichts zu korrigierenden Erwerbs- minderungsrenten Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Forde- rung der Deutschen Post AG nach einem branchenorientierten Mindestlohn von 7,50 Euro Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z D D M D G V v P A A Z D M D H e u s A A Z D Z A d d d s W D J A J S S K H 7181 D 7182 A 7182 C 7182 D 7183 C 7183 C 7184 B 7184 C 7185 A usatzfragen r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 14 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für das Stocken des Verfahrens zur erbesserung der Kundenrechte im Bahn- erkehr und im allgemeinen öffentlichen ersonenverkehr ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zum Erlass iner Verordnung der EU über die Rechte nd Pflichten der Fahrgäste im grenzüber- chreitenden Eisenbahnverkehr ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion es BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: zu en Antworten der Bundesregierung auf ie Dringlichen Fragen 1 und 2 auf Druck- ache 16/3790: Onlinedurchsuchungen . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7185 A 7185 D 7186 B 7186 C 7187 A 7187 A 7187 C 7187 C 7188 D 7190 B 7191 B 7192 B 7193 A 7194 C 7195 C 7196 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 7 und 8 Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Auswirkungen der Föderalismus- reform im Hochschul- und Wissenschafts- bereich für die Bundeswehruniversitäten sowie zukünftige verfassungsrechtliche Basis der Rechtsetzung für die Bundes- wehruniversitäten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 16 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Gründe für die Ansiedlung des Bundes- amts für Justiz in Bonn sowie weitere Standortentscheidungen in der laufenden Legislaturperiode Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 17 und 18 Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den Plänen des bayrischen Innenministers Dr. Beckstein, durch eine Veränderung des § 131 Strafgesetzbuch Herstellung und Ver- trieb so genannter Killerspiele zu verbieten und zu ahnden Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7198 B 7199 B 7200 A 7201 C 7203 A 7203 B 7204 A 7205 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7161 (A) ) (B) ) 72. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7203 (A) ) (B) ) GRÜNEN) (Drucksache 16/3773, Fragen 7 und 8): der Universitäten der Bundeswehr steht deshalb im Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen der Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE Z s l B u n e B t d e d S u B w v s B n t O g u f g d E r i A s d w h g Z w m l i r a u t A d z Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 13.12.2006 Bülow, Marco SPD 13.12.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 13.12.2006 Gabriel, Sigmar SPD 13.12.2006 Hilsberg, Stephan SPD 13.12.2006 Hintze, Peter CDU/CSU 13.12.2006 Klose, Hans-Ulrich SPD 13.12.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 13.12.2006* Merten, Ulrike SPD 13.12.2006 Nitzsche, Henry CDU/CSU 13.12.2006 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 13.12.2006 Pothmer, Brigitte BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Raidel, Hans CDU/CSU 13.12.2006 Rix, Sönke SPD 13.12.2006 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Scheelen, Bernd SPD 13.12.2006 Teuchner, Jella SPD 13.12.2006 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Föderalismusre- form im Hochschul- und Wissenschaftsbereich für die Bun- deswehruniversitäten? Durch wen und auf welcher verfassungsrechtlichen Basis soll in Zukunft die Rechtsetzung für die Bundeswehruniversi- täten stattfinden? u Frage 7: Die Föderalismusreform hat im Hochschul- und Wis- enschaftsbereich keine unmittelbaren und substanziel- en rechtlichen Auswirkungen für die Universitäten der undeswehr. Die Universitäten der Bundeswehr sind nd bleiben auf der Grundlage der jeweiligen Anerken- ungs- oder Übertragungsbescheide der Sitzländer Bay- rn und Hamburg staatlich anerkannte Einrichtungen des ildungswesens im Geschäftsbereich des Bundesminis- eriums der Verteidigung (BMVg). Wesentliche Absicht er Einrichtung der Universitäten der Bundeswehr war s, angehende Offiziere mit einer akademischen Ausbil- ung zu versehen. Dabei sollten jedoch die Vorgaben der treitkräfte zur Studiendauer, zur Art der Studiengänge nd zur Zahl der Studienplätze berücksichtigt werden. ereits bei der Gründung der Universitäten der Bundes- ehr standen ihre staatliche Anerkennung und damit erbunden die allgemeine Anerkennung der Studienab- chlüsse im Vordergrund. Diesem Ziel ordnete das MVg als Träger seine Möglichkeiten der Einfluss- ahme auf die akademische Freiheit und Selbstverwal- ung bewusst unter. Demgemäß richten sich Struktur und rganisation der Universitäten der Bundeswehr maß- eblich an den Hochschulgesetzen der Sitzländer Bayern nd Hamburg aus. Die Ausgestaltung und gegebenen- alls erforderlichen Anpassungen von Struktur und Or- anisation erfolgen regelmäßig im Einvernehmen mit en Sitzländern. Insofern bleiben die Möglichkeiten der influssnahme des BMVg auf den akademischen Be- eich der Universitäten der Bundeswehr begrenzt, aber m Zuge der Föderalismusreform in ihrer derzeitigen usprägung erhalten. Die größere Handlungs- und Ge- taltungskompetenz im Bereich des Hochschulwesens, ie die Länder im Zuge der Föderalismusreform erhalten erden, bedeuten daher für das BMVg keine weiterge- enden Einschränkungen seiner Kompetenzen als Trä- er. u Frage 8: Die Einrichtung der beiden Universitäten der Bundes- ehr erfolgte – nach Bundesrecht – durch das Bundes- inisterium der Verteidigung (BMVg) auf der Grund- age des Art. 87 a Grundgesetz (GG). Art. 87 a GG wird n seinem Bestand von der Föderalismusreform nicht be- ührt. Das Recht der Universitäten der Bundeswehr wird uch weiterhin dem Kompetenzbereich des Art. 87 a GG nd somit der ausschließlichen Gesetzgebungskompe- enz des Bundes zugeordnet bleiben. Die Ausbildung der ngehörigen der Streitkräfte auch an den Universitäten er Bundeswehr sichert im weitesten Sinn die Vorausset- ungen für deren Leistungsfähigkeit. Die Einrichtung 7204 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Zusammenhang mit der Kompetenz des Bundes zur Auf- stellung der Streitkräfte. Im Zuge der Föderalismusre- form fällt zwar mit dem Art. 75 Nr. l a GG die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Be- reich des Hochschulwesens weg. Die verfassungsrechtli- che Basis für die Einrichtung oder den Fortbestand der Universitäten der Bundeswehr, nämlich der Art. 87 GG, wird jedoch nicht berührt. Die Trägerschaft des BMVg besteht unter diesen Umständen fort. Ein Übergang der Trägerschaft an die Sitzländer kann mit der Föderalis- musreform nicht begründet werden. An dieser Träger- schaft hält das BMVg vor allem deshalb fest, da nur so die Möglichkeit erhalten bleibt, das Studienangebot und die Studienplatzkapazitäten der Universitäten der Bun- deswehr am Bedarf der Streitkräfte auszurichten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/3773, Frage 16): Welche Gründe gab es für die Bundesregierung, das Bun- desamt für Justiz in Bonn anzusiedeln und nicht, wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, in Ostdeutschland, und welche weiteren Standortentscheidungen werden in dieser Le- gislaturperiode noch getroffen? Das Bundesamt für Justiz wird nach dem vom Deut- schen Bundestag am 20. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz zum 1. Januar 2007 in Bonn gegründet. Ziel der Errichtung des Bundesamts ist die Neuorganisation der Verwaltungsstrukturen im Bundes- ministerium der Justiz und seinem Geschäftsbereich. Das Bundesamt für Justiz übernimmt als Kernbestandteil sämtliche Aufgaben der Dienststelle Bundeszentralregis- ter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, die seit dem Regierungsumzug 1999 ihren Sitz in Bonn hat. Die Dienststelle Bundeszentralregister war seiner- zeit Tauschbehörde des Bundesministeriums der Justiz im Sinne der personalwirtschaftlichen Gesamtkonzep- tion und wurde als Ausgleich für den Verlust des Parla- mentssitzes und von Regierungsfunktionen von Berlin nach Bonn verlagert. Außerdem wird die Dienststelle Bonn des Ministeriums durch Aufgabenverlagerungen zum Bundesamt für Justiz umstrukturiert und verklei- nert. Die Arbeitsplätze der betroffenen Dienststellen bleiben in Bonn erhalten, um den Vorgaben des Berlin/ Bonn-Gesetzes Rechnung zu tragen. Ein Zusammen- hang mit den Beschlüssen der Unabhängigen Föderalis- muskommission, die nach der Koalitionsvereinbarung fortgelten, besteht daher nicht. Die Planungen zu weiteren Standortentscheidungen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode stellen sich derzeit wie folgt dar: Das Auswärtige Amt prüft ge- genwärtig die Gründung einer nachgeordneten Dienst- stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben des Liegen- schafts- und Baumanagements im Ausland. Wann und in welcher Form es zur Gründung einer solchen Dienst- stelle kommen wird, ist gegenwärtig noch offen. Stand- ort der Dienststelle soll zur Erleichterung der unmittel- b B b B m n h H b e c G F d D ( B ( l f D i i d d b D F h s f D s w d e k s d n C h T ö L s d s I t f F F F S m (C (D aren Kommunikation der befassten Arbeitseinheiten erlin sein. Ob und welche Standortentscheidungen im Zuge der eabsichtigten organisatorischen Veränderungen in der undespolizei zu treffen sein könnten, bleibt nach Infor- ation des Bundesministeriums des Innern dem von ei- er Projektgruppe zu erarbeitenden Feinkonzept vorbe- alten. Erst wenn das Feinkonzept erstellt ist, können der ausleitung konkrete Entscheidungsvorschläge unter- reitet werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung beabsichtigt, ein „Bundesamt für Flugsi- herung“ einzurichten. Sitz soll – nach dem aus anderen ründen vom Bundespräsidenten nicht unterzeichneten lugsicherungsgesetz – Langen (Hessen) werden. Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet erzeit den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer eutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz). Mit dem Gesetz soll das undesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM) in eine bundesunmittelbare Anstalt des öffent- ichen Rechts überführt werden. Die zentrale Behörde ür die Arzneimittelzulassung und -sicherung in eutschland wird damit eine Rechtsform erhalten, die hr die notwendige Autonomie und Flexibilität gibt, um m internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Wie as BfArM, das im Rahmen des Regierungsumzugs und er dazu getroffenen Ausgleichsmaßnahmen seinen Sitz is 2001 von Berlin nach Bonn verlagert hat, wird die eutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur in ortführung der Aufgaben des BfArM ihren Sitz in Bonn aben. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- chaft und Verbraucherschutz hat kürzlich ein Konzept ür eine zukunftsfähige Ressortforschung erarbeitet. ieses Konzept hat zum Ziel, bei zu erwartenden Ein- parungen in personeller und finanzieller Hinsicht die issenschaftliche Exzellenz und Qualität der Beratung es Ministeriums zu sichern bzw. auszubauen. Hierzu ist s erforderlich, die vorhandenen Ressourcen weiter zu onzentrieren. Dementsprechend ist vorgesehen, insge- amt sechs Standorte zu schließen. Das Konzept soll in en nächsten fünf Jahren, spätestens innerhalb der ächsten zehn Jahre umgesetzt werden. Betroffen sind: elle (Niedersachsen): Institut für Tierschutz und Tier- altung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, renthorst/Wulmenau (Schleswig-Holstein): Institut für kologischen Landbau der Bundesforschungsanstalt für andwirtschaft, Elsdorf (Nordrhein-Westfalen): Außen- telle des Instituts für Nematologie und Wirbeltierkunde er Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirt- chaft, Groß Lüsewitz (Mecklenburg-Vorpommern): nstitute für landwirtschaftliche Kulturen sowie für abio- ische Stresstoleranz der Bundesanstalt für Züchtungs- orschung, Waldsieversdorf (Brandenburg): Institutsteil orstpflanzenzüchtung des Instituts für Forstgenetik und orstpflanzenzüchtung der Bundesforschungsanstalt für orst- und Holzwirtschaft und Hamburg: Institute für eefischerei sowie für Fischtechnik und Fischereiökono- ie der Bundesforschungsanstalt für Fischerei. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7205 (A) (C) (B) ) Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf hin- gewiesen, dass nach dem Grobkonzept des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ die Mittelbehörden gestrafft und neu ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck werden die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Köln und Nürnberg mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilun- gen und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz aufgelöst. Zugleich werden Bundesfinanz- direktionen mit neuem Aufgabenprofil errichtet. Als Standorte der künftigen Bundesfinanzdirektionen hat der Bundesminister für Finanzen Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstraße und Nürnberg festgelegt. wähne das deshalb, weil in der öffentlichen Diskussion der vergangenen Tage über Herausforderungen an den Jugendschutz und ihre rechtliche Behandlung gelegent- lich der Eindruck vorzuherrschen schien, es gehe aus- schließlich um Paragraf 131 StGB. Das ist nicht der Fall, und im Hinblick auf diese Vorschrift sieht die Bundes- regierung jedenfalls angesichts des von Ihnen zitierten konkreten Vorschlags auch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Allerdings erschöpfen sich die Heraus- forderungen an den Jugendschutz auch nicht in den so ge- nannten „Killerspielen“. Deshalb haben die Koalitions- fraktionen eine Evaluation der Neuregelungen im Jugendschutz, also des größeren rechtlichen Rahmens, vereinbart. So befindet sich das BMFSFJ derzeit bei- Hierüber hat Sie Herr Parlamentarischer Staatssekretär Karl Diller bereits schriftlich unterrichtet. Das Grobkon- zept ist auch unter www.zoll.de einsehbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- gen der Abgeordneten Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3773, Fragen 17 und 18): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den Plä- nen des bayerischen Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, durch eine Veränderung des § 131 des Strafgesetz- buches Herstellung und Vertrieb so genannter Killerspiele zu verbieten und zu ahnden? Hält die Bundesregierung den Vorschlag des bayerischen Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, für ange- messen, alle Spiele zu verbieten, „die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Men- schen oder menschenähnliche Wesen auszuüben“ (SPIEGEL ONLINE, 5. Dezember 2006)? Zu Frage 17: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ein mög- lichst effektiver Jugendschutz ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist. Gerade deshalb legt die Bundesre- gierung, legen auch die sie tragenden Fraktionen Wert auf eine fundierte Evaluation des rechtlichen Rahmens, der für dieses bedeutsame Anliegen zur Verfügung steht. Das hat die Bundesregierung gerade erst im August dargelegt, nämlich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP (Bundestagsdrucksache 16/2361), und sie hat dabei auch das umfassende rechtliche Instrumentarium erläu- tert, das für den Jugendschutz zur Verfügung steht. Ich er- s B Ü d n D v d Z h v i i k v P V d B k r a g e A D h D l A m w (D pielsweise auch im Dialog mit den Ländern, damit die undesregierung eine möglichst breite Basis für weitere berlegungen auf diesem bedeutsamen Gebiet erhält. In iesem Sinne betrachtet die Bundesregierung den von Ih- en zitierten Vorschlag so, wie ihn Staatsminister r. Beckstein ausweislich von Pressemeldungen auch orgestellt hat: Als einen Beitrag zu den Erörterungen, ie momentan mit vielen Beteiligten geführt werden. u Frage 18: Die konkrete Formulierung ist problematisch, darauf at Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon in der ergangenen Woche hingewiesen. Deshalb beschränke ch mich an dieser Stelle auf eine kurze Skizze: Mit oder n einem Computerspiel selbst kann glücklicherweise eine Gewalttätigkeit ausgeübt werden. Sie wird dort ielmehr simuliert, also, im Sprachgebrauch des aragraf 131 StGB, „dargestellt“ oder „geschildert“. Die orgänge, auf die der Vorschlag offenbar abzielt, sind emnach vom geltenden Recht schon erfasst, und der undesregierung ist kein einziger Hinweis darauf be- annt, dass die Strafverfolgungspraxis insoweit Schwie- igkeiten mit dem geltenden Recht hätte. Nach dem ex- kten Wortlaut des Vorschlags übrigens könnte zudem enau genommen niemand verurteilt werden, weil er ben etwas tatsächlich Unmögliches voraussetzt. llerdings habe ich den Bayerischen Staatsminister r. Beckstein in verschiedenen Presseäußerungen ohne- in so verstanden, dass er seinen Vorschlag als ersten iskussionsbeitrag sieht und ihn gegebenenfalls im Ver- auf der Diskussion nachbessern würde. Das wäre nach uffassung der Bundesregierung in größeren Zusam- enhängen weiter zu erörtern, wie schon in meiner Ant- ort auf die vorherige Frage angedeutet. 72. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Andreas Storm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich beantworte die
    zweite Frage der Kollegin Hirsch zum Hochschulpakt
    wie folgt: Die Einigung zwischen den Wissenschaftsmi-
    nistern von Bund und Ländern über die Eckpunkte der
    Ausgestaltung des Hochschulpaktes enthält im Hinblick
    auf die erste Säule – die Kapazitätsfrage – eine Ver-
    pflichtung der Länder, bis zum Jahr 2010 90 000 zusätz-
    liche Studienanfänger aufzunehmen und hierfür die Ge-
    samtfinanzierung sicherzustellen. Ziel der ersten Säule
    des Hochschulpaktes ist es, einer steigenden Zahl von
    Studienberechtigten ein qualitativ hochwertiges Hoch-
    schulstudium zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat
    keinerlei Anlass, anzunehmen, dass die Länder ihren
    Beitrag zur Erreichung dieses Zieles nicht leisten wür-
    den.

    Die Bundesmittel sind unmittelbar an die tatsächlich
    aufgenommenen zusätzlichen Studienanfänger gekoppelt
    und werden spitz abgerechnet. Damit ist eine strenge und
    enge Erfolgskontrolle gewährleistet.



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Ihre erste Nachfrage.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Cornelia Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Wir haben heute Morgen im Bildungsausschuss über

    dieses Thema diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt wussten
    wir noch nicht, dass es eine Einigung geben würde – sie
    ist inzwischen erfolgt – und die Länder einstimmig das

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    (C (D o genannte Konzept des Bundesministeriums billigen ürden. Über den Ticker läuft zurzeit eine Meldung hierzu. ielleicht könnten Sie etwas richtig stellen, damit das orgen nicht falsch in den Zeitungen steht. Es heißt ort, dass sich Bund und Länder verpflichtet hätten, von 007 bis 2010 jeweils 565 Millionen Euro im Rahmen es Hochschulpaktes zur Verfügung zu stellen. Nach Iher Antwort auf meine erste Frage ist das definitiv falsch. an hat sich doch lediglich darauf verständigt, 90 000 usätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger aufzuehmen. Wie gut die Studienplätze für sie dann finanzill ausgestattet sind, ist mehr oder weniger Sache der inzelnen Bundesländer. Diese müssen nur sicherstellen, ass die zusätzlichen Studierenden auch kommen könen, mit all den bekannten Problemen. So hat die Techische Universität Ilmenau natürlich wesentlich schlechere Voraussetzungen als die Universität in Hamburg. A Frau Abgeordnete Hirsch, die Beratungen zum Ab chluss des Hochschulpaktes finden heute Nachmittag ahezu zeitgleich mit den Verhandlungen der Ministerräsidenten bei der Bundeskanzlerin statt. Nach meinem enntnisstand gibt es noch kein Ergebnis. Es zeichnet ich aber ab, dass es eine gemeinsame Vereinbarung geen wird, die die Schaffung von Kapazitäten für 90 000 usätzliche Studienanfänger vorsieht. Der Beitrag des undes hierfür beträgt 565 Millionen Euro, die an die änder dann ausgezahlt werden, wenn sie die Anforde ungen erfüllen und diese zusätzlichen Studienplätze chaffen bzw. – das gilt für die neuen Länder und die tadtstaaten – die Studienplatzkapazitäten auf der Basis es Jahres 2005 erhalten. Ihre zweite Nachfrage. Meine zweite Nachfrage lautet: Inwieweit soll im ahmen der Vereinbarung verbindlich und nicht nur urch eine allgemeine Absichtserklärung festgeschrieen werden, was uns die Bundesregierung immer zugeichert hat, nämlich dass Frauenförderprogramme, die es isher gibt, durch die Länder auch fortgeführt werden? amit verbindet sich die Frage, inwieweit die Bundesreierung ihr Ziel durchsetzen konnte, dass zukünftig der ugang für Menschen mit einem Berufsabschluss an die ochschulen sichergestellt ist. Im Bildungsausschuss urde uns versichert, das würde die Bundesregierung in en Verhandlungen gegenüber den Ländern selbstvertändlich geltend machen. Die Frage ist, inwieweit das assiert ist und was faktisch dabei herausgekommen ist. A Frau Abgeordnete Hirsch, die Ausgestaltung des ochschulpaktes erfolgt in zwei Stufen. Wir werden, enn die Verhandlungen heute Nachmittag erfolgreich erlaufen – ich habe zur Stunde keinen Zweifel, dass das 7178 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Parl. Staatssekretär Andreas Storm gelingen wird –, eine Vereinbarung schließen, die das Ziel vorgibt, insgesamt 90 000 zusätzliche Plätze für Studienanfänger bis zum Jahr 2010 zu schaffen bzw. in den neuen Bundesländern und in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg – eine entsprechende Regelung ist für das Land Berlin vorgesehen – die Kapazität auf der Basis des Jahres 2005 zu erhalten. Die Erfüllung des Paktes ist die Grundlage bei der Abrechnung und bei der Entscheidung über die Vergabe der Mittel. Darüber hinaus werden bis zum 31. März des kommenden Jahres detaillierte Programme durch die Länder erstellt, wie sie diese Kapazitätsziele erreichen wollen. Dabei spielen auch Fragen wie zum Beispiel der verstärkte Ausbau von Studienplätzen an Fachhochschulen, die Erhöhung des Frauenanteils bei den Professuren und natürlich auch die Einführung neuer Instrumente zur Stärkung der Kapazitäten in der Lehre eine Rolle. Über diese bis zum 31. März vorzulegenden Konzepte soll dann, sozusagen als Ergebnis der zweiten Stufe, bei der nächsten Konferenz der Regierungschefs im Juni 2007 befunden werden. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Es antwortet der Staatsminister Gernot Erler. Ich rufe die Frage 3 des Abgeordneten Volker Beck auf: Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Täter und Hintergründe der aktuellen Auftragsmorde und Giftanschläge gegen russische Politiker und Kritiker des Kreml – zum Beispiel die russische Journalistin Anna Politkowskaja, den ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter Alexander Litwinenko, die Erkrankung des früheren Ministerpräsidenten Jegor Gaidar etc. – und hält sie eine internationale Untersuchung dieser Fälle für angezeigt? Herr Kollege Beck, der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über Pressemeldungen hinausgehen. In den Fällen von Anna Politkowskaja und Alexander Litwinenko hat die russische Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Darüber hinaus ermitteln im Falle Litwinenkos auch die britischen Behörden. Eine internationale Untersuchung hält die Bundesregierung für nicht angezeigt. Ihre erste Nachfrage. Vertraut die Bundesregierung trotz des Zustands der Justiz in Russland auf eine objektive Aufklärung des Falles von Frau Politkowskaja? Ich frage dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass man heute Meldungen darüber erhalten hat, dass Räume des Bürgerrechtlers Kasparow und seiner Bürgerrechtsorganisation gestern mit fadenscheinigem Vorwand von der Polizei durchsucht wurden. Alle Bürger, die sich dort aufhielten, wurden kontrolliert und ihre Pässe wurden kopiert, ohne d r A d d g m a r s n d u G t d B i g U n b h z d b t d d l M d w B n s M r d R s z d d d s b i (C (D ass bislang bekannt geworden ist, in welchem strafechtlichen Zusammenhang das stehen soll. Meinen Sie, dass hier wirklich mit einer objektiven ufklärung gerechnet werden kann, oder teilt die Bunesregierung nicht eher die Ansicht, dass es in Russland as Problem der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz ibt und dass die Justiz ihre Entscheidungen – damit eine ich sowohl die Strafverfolgung durch die Staats nwaltschaft als auch die Urteilsfindung durch die Geichte – letztendlich nach politischer Maßgabe trifft? Herr Kollege Beck, die Bundesregierung beobachtet ehr genau, wie die russische Regierung mit Oppositioellen und oppositionellen Gruppen umgeht. Wenn es abei Dinge zu beanstanden gibt, dann tragen wir das in nseren bilateralen Gesprächen vor und machen das zum egenstand des ständig stattfindenden Dialogs. Beim Besuch des russischen Präsidenten am 10. Okober 2006 in Deutschland – in Dresden – hat die Buneskanzlerin am Rande des Petersburger Dialogs zum eispiel sehr deutlich die Erwartung geäußert, dass es m Falle Anna Politkowskajas zu einem Ermittlungserebnis kommt. Entsprechende Zusagen für eine aktive ntersuchung sind gegeben worden. Wichtig für uns ist auch, wie die unmittelbar Betroffeen die Dinge sehen. Sie wissen, dass Frau Politkowskaja ei der Oppositionszeitung „Nowaja Gazeta“ gearbeitet at, die eigene Ermittlungen durchführt. Ich kann Ihnen um Beispiel berichten, dass unser Beauftragter für die eutsch-russische zivilgesellschaftliche Zusammenareit, der Kollege Schockenhoff, die Redaktion dieser Zeiung am 5. Dezember 2006 besucht und festgestellt hat, ass man dort eng mit den russischen Ermittlungsbehören zusammenarbeitet und dass die Kolleginnen und Kolegen von Frau Politkowskaja keine Veranlassung zum isstrauen gegenüber den russischen Ermittlungsbehören sehen. Ich sage nur: Diese Hinweise können für Sie als Antort vielleicht hilfreich sein. Ich war letzte Woche selbst in Moskau und habe mit ürgerrechtlern von Memorial und anderen Organisatioen, mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Russichen Föderation sowie der Vorsitzenden des Rates für enschenrechte beim Präsidenten der Russischen Föde ation gesprochen. Von einem Bürgerrechtler habe ich ort Folgendes gehört: Kennen Sie das beste Gericht in ussland? – Es ist der Europäische Gerichtshof für Men chenrechte in Straßburg. Die Bürgerrechtler haben inwischen jedes Zutrauen in die russische Justiz verloren. Wie setzen Sie diese Erkenntnisse und diese Hinweise er Oppositionellen, die sich im Wesentlichen außerhalb er Duma befinden, in aktive Politik um? Ich glaube, ass es nicht ausreicht, diese Fragen nur anzusprechen, ondern in einem Fall wie dem von Frau Politkowskaja, ei dem der Verdacht nahe liegt, dass entweder Spuren n den Kreml führen oder dass zumindest Leute aus dem Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7179 Volker Beck Umfeld des Kremls durch eine Destabilisierung Einfluss auf Putin nehmen wollen, kommt man nur durch eine internationale und objektivierte Untersuchung weiter; denn die Vermutung liegt nahe, dass die russischen Strafverfolgungsbehörden zumindest kein Interesse an der vollständigen Aufklärung haben könnten. Selbstverständlich können meine Hinweise darauf, wie das in dem konkreten Fall Politkowskaja aussieht, den Sie zum Gegenstand Ihrer Frage gemacht haben, nicht zu Rückschlüssen in allen anderen Fällen führen. Auch ich kenne die Kritik von russischen Bürgerrechtlern an dem Justizsystem und an dem Strafverfolgungssystem in Russland. Diese Kritik ist zum Teil sehr intensiv. Aber sie bringt uns nicht zu der Schlussfolgerung, dass es irgendeinen Handlungsbedarf in dem Sinne gibt, dass man – was man auch erst einmal auf die Erfolgsaussichten überprüfen müsste – diesen Fall internationalisieren sollte. Wir kommen nun zur Frage 4 des Kollegen Volker Beck: Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Fälle und anderer, möglicherweise politisch motivierter Gewalttaten auf die Politik des russischen Präsidenten und seiner Regierung ein? Bitte, Herr Staatsminister. Herr Kollege Beck, die erwähnten Fälle sind sehr un terschiedlich. Wir hoffen in allen Fällen, dass die Täter und Drahtzieher schnell ermittelt und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine zügige Aufklärung im Interesse Russlands ist. Die Frage lautete eigentlich, wie Sie die Auswirkun gen auf die weitere russische Politik einschätzen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie die Bundesregierung die These bewertet, dass das Verdienst des russischen Präsidenten Putin vor allem darin bestehe, die Staatlichkeit Russlands wieder gestärkt zu haben, und dass vor diesem Hintergrund die demokratischen Defizite nicht kritisiert werden müssten. Diese These, die diese Woche von den Agenturen verbreitet wurde, wurde vom ehemaligen Bundeskanzler Schröder geäußert. Ich finde sie völlig untragbar; denn auch lupenreine Diktatoren – wie Lukaschenko in Weißrussland oder Karimow in Usbekistan – können für sich geltend machen, dass sie die Staatlichkeit aufrechterhalten. Herr Kollege Beck, ich weise gerne noch einmal da rauf hin, dass es bei der Bundesregierung Sorgen über die Entwicklung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Russland gibt und dass wir die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen. Speziell die beiden Fälle Politkowskaja und Litwinenko, die Sie bereits angesprochen ha b t a l b b s S A w s F s d N g g f d ß d l e e v s V r s B b G d s t n U G w U s R m r A k (C (D en, sind ein großes Problem für das internationale Presige Russlands, insbesondere dann, wenn sie nicht mit llem Nachdruck aufgeklärt werden. Hierzu liegen deutiche Aussagen des russischen Präsidenten vor, der auch ei seinem Besuch in Deutschland – zum Beispiel in dem ekannten Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ – ehr klar gesagt hat, dass er durch diese Fälle einen chaden für Russland sieht und deswegen sehr an einer ufklärung interessiert ist. Sie können noch eine zweite Nachfrage stellen. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Ent icklung hinsichtlich des NGO-Gesetzes und der Verammlungsfreiheit im Zusammenhang mit Kritik an der ührung des Kremls in solchen Fällen. Bei meinen Geprächen wurde deutlich, dass – anders als von der Bunesregierung in der Vergangenheit dargestellt – mit dem GO-Gesetz eine bürokratische Erdrosselung der zivilesellschaftlichen Organisationen droht, da Forderungen estellt werden, denen allenfalls große, professionell geührte Organisationen gerecht werden können und durch ie alle anderen Organisationen faktisch von der Schlieung bedroht sind. Selbst die deutschen Organisationen, ie mittlerweile ihre Registrierung erhalten haben, erfülen die Voraussetzungen des Gesetzes nicht. Zunächst inmal wird ein Auge zugedrückt, aber in den Akten gibt s genügend Material, um diese Organisationen im Falle on Missliebigkeit jederzeit aus bürokratischen Gründen chließen zu können. Die Frage wurde meines Erachtens schon gestellt. ielleicht kann der Staatsminister sie jetzt beantworten. Herr Kollege Beck, wie Sie wissen, hat die Frage des ussischen NGO-Gesetzes eine ziemlich lange Vorgechichte, bei der deutlich wird, dass sich sowohl die undesrepublik als auch die EU intensiv engagiert haen, um erst einmal hinsichtlich der Formulierung des esetzes ihren Einfluss geltend zu machen. Sie wissen, ass auch der Europarat mit einem Gutachten eingechaltet worden ist und dass Ende letzten Jahres in letzer Minute Änderungen an dem Gesetz erfolgt sind. Wir waren uns aber immer darüber einig, dass es weiger um den Gesetzestext als um die Frage der späteren msetzung des Gesetzes geht. Für die Umsetzung dieses esetzes ist sogar eine spezielle Verwaltung geschaffen orden. Wir stehen mit unseren Erfahrungen bei der msetzung des Gesetzes noch am Anfang. Wir haben – das haben Sie bereits angedeutet – chlechte Erfahrungen mit den politischen Stiftungen in ussland gemacht. Mehrere Vertreter der Stiftungen ussten ausreisen, weil die Unterlagen für die Fortfüh ung der Arbeit auf der Grundlage der erforderlichen nträge nicht rechtzeitig erstellt werden konnten. Das ist ein gutes Omen für die Chancen von russischen NGOs. 7180 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Staatsminister Gernot Erler Aber in meinen persönlichen Gesprächen mit Partnern und Freunden aus der russischen Menschenrechtsund NGO-Szene habe ich festgestellt, dass man vorläufig noch abwartet, weil die Einrichtung dieser Behörde und damit auch die Umsetzung des Gesetzes erst jetzt in Gang kommt und es zu früh für eine endgültige Bewertung ist. Auch dort sagt man: Es ist noch nichts entschieden und man weiß nicht, welche Schwierigkeiten zu erwarten sind. – Aber ich kann Ihnen versichern, Herr Kollege Beck, dass wir dieses Thema – das ist ein Hauptthema des seit 2000 laufenden Petersburger Dialogs, bei dem es darum geht, Zivilgesellschaften miteinander in Verbindung zu bringen und die russische Zivilgesellschaft zu unterstützen – sehr intensiv und kritisch im Auge behalten werden. Danke, Herr Staatsminister. – Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerd Müller zur Verfügung. Ich rufe die Frage 5 des Kollegen Dr. Geisen von der FDP-Fraktion auf: In welcher Höhe bestehen noch Forderungen des Bundes in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Siedlungsmitteln und bei welchen Bankinstituten findet deren Abwicklung statt? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Herr Dr. Geisen, die Frage ist zwar einfach, aber die Antwort ist kompliziert. Die öffentlichen Darlehen des Bundes aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Siedlung werden im Wesentlichen als Zweckvermögen des Bundes bei der Deutschen Postbank AG als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Siedlungsund Landesrentenbank geführt. Bei diesem Zweckvermögen handelt es sich um ein Sondervermögen mit eigener Rechnungslegung. Die Verwaltung des Vermögens obliegt der Postbank. Die Ausleihung des Zweckvermögens, das heißt die Siedlungsdarlehen, betrug zum 31. Dezember 2005 – das ist der letzte Bilanzstichtag – circa 643 Millionen Euro. Einschließlich liquider Mittel in Höhe von circa 75 Millionen Euro ergab sich eine Bilanzsumme von 718 Millionen Euro. Diesem Aktivvermögen standen zum Bilanzstichtag bei der DSL-Bank aufgenommene und noch zu tilgende Refinanzierungsdarlehen in Höhe von circa 275 Millionen Euro gegenüber, sodass das Nettovermögen oder das Eigenkapital des Bundes circa 443 Millionen Euro betrug. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Nominalbetrag, bei dem nicht berücksichtigt ist, dass die Rückflüsse der Siedlungsdarlehen mit einer langen Restlaufzeit bis 2040 anfallen. Um abzuschätzen, welchen Gegenwert diese Darlehen zum jetzigen Zeitpunkt darstellen, ist die Berechnung eines Barwertes erforderlich, der zum Beispiel durch eine V S v s 2 T B 2 a t a d a b w H s d m c i d l B m t v h T e s E e F r s d e D a g (C (D ermögensveräußerung realisierbar ist. Aus heutiger icht beträgt der Barwert circa 260 Millionen Euro, woon ein Teilbetrag in Höhe von 30 Millionen Euro realiiert ist. Daher steht nun noch ein Barwert von circa 30 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2007 bis 2009 sind weitere eilveräußerungen vorgesehen, um die Finanzierung des undeszuschusses an die LUV in Höhe von jährlich 00 Millionen Euro sicherzustellen. Dabei hängt die Bentwortung der Frage, wie dieser Zuschuss 2009 geleiset werden kann, entscheidend davon ab, wie viele Mittel us dem Zweckvermögen 2007 und 2008 verkauft weren müssen. Das ist meine Antwort auf Frage 5. Darf ich die Frage 6 des Kollegen Dr. Geisen, die sich uf den gleichen Themenbereich bezieht, im Anschluss eantworten? Wenn Sie wollen, können Sie die Fragen 5 und 6 so ie die Nachfragen im Zusammenhang beantworten. err Dr. Geisen, sind Sie damit einverstanden? – Das cheint der Fall zu sein. Dann rufe ich auch die Frage 6 es Kollegen Dr. Geisen auf: In welcher Höhe können die bestehenden Altrenten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, LUV, durch die Abtretung von Forderungen finanziert werden bzw. ein Kapitalstock mit diesen Mitteln für ein kapitalgedecktes Unfallversicherungssystem aufgebaut werden? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Herr Dr. Geisen, die Höhe der Bundesmittel der LUV st nicht gesetzlich festgeschrieben. Sie wird im Rahmen er jährlichen Haushaltsberatungen des Bundes festgeegt. In den vergangenen Jahren unterlagen auch die undesmittel der LUV den Haushaltskonsolidierungsbeühungen des Bundes. Im Jahr 2007 können sie nur un er erheblichen Anstrengungen auf dem diesjährigen Nieau von 200 Millionen Euro gehalten werden; darüber aben wir bereits diskutiert. Zu diesem Zweck sieht der itel einen Ansatz in Höhe von 100 Millionen Euro und inen Verstärkungsvermerk in gleicher Höhe vor. Dabei oll die Verstärkung aus Einsparungen im gesamten inzelplan 10 und ergänzend aus Veräußerungserlösen rfolgen. In meiner Antwort auf die vorangegangene rage habe ich dargelegt, dass dies bis maximal 2009 eicht. Daran wird deutlich, dass Reformen in der agrarozialen Sicherung notwendig sind. Sie wissen, dass wir zur Beantwortung der Frage, ob ie Finanzierung der Altlasten über eine Kapitaldeckung rfolgen kann, ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. ieses Gutachten liegt jetzt vor und wird derzeit von uns usgewertet. Sie haben jetzt die Möglichkeit zu je zwei Nachfra en. Bitte. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7181 Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sieht die Bun desregierung trotz der knappen Mittel die Möglichkeit, mit Finanzmitteln des freien Kapitalmarkts, Mitteln der jetzt bestehenden landwirtschaftlichen Unfallversicherung oder auch mit anderen Finanzreserven das Umlageverfahren auf ein Kapitaldeckungsverfahren umzustellen? Diese Frage stelle ich auch unter dem Aspekt, dass man das mittelfristig aufbauen kann und den gesamten Kapitalstock nicht auf einmal zur Verfügung stellen muss. Zum Zweiten: Müsste nicht möglichst schnell mit einer Umstellung begonnen werden, damit mittelfristig der Haushalt sowie die Betroffenen entlastet werden? Denn Ihre Antwort zeigt, dass die Reserven sehr schnell abgebaut werden, weil die Zuschüsse im Haushalt gekürzt werden und somit die Umstellung des Systems nach einigen Jahren immer schwieriger wird. Wäre es nicht richtig, sofort mit der Umstellung zu beginnen? Ich danke Ihnen. Das waren die zwei Nachfragen zu der ersten Frage. Dr Herr Dr. Geisen, unser gemeinsames Ziel ist die langfristige Sicherung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Die Problematik der demografischen Entwicklung stellt sich bei den Sicherungssystemen der Landwirtschaft in noch größerem Ausmaß, als das bei den anderen gesetzlichen Sicherungssystemen der Fall ist. Ich habe dargestellt, dass wir auf der jetzigen Basis bis 2009 die Finanzierung der 200 Millionen Euro sicherstellen könnten. Das Ziel des Gutachtens war es, die Frage zu beantworten, ob ein Systemwechsel möglich wäre, das heißt ob die Ablösung der Altlasten durch eine Kapitalisierung der Rentenlasten möglich wäre. Da Sie ein geschätzter und fachkundiger Kollege sind, habe ich mir über die vorliegende Antwort hinaus gestern das Gutachten sehr genau angeschaut. Ich kann Ihnen ganz aktuell dazu etwas mitteilen, woraus wir gemeinsam die notwendigen politischen Schlüsse ziehen können. Das Gutachten kommt bei der Berechnung des Aufwands für eine Kapitalisierung der Rentenlasten der LUV zu folgenden Ergebnissen: Für eine einmalige Ausfinanzierung des Altrentenbestandes der LUV bis 2005 ist bei einem Realzins von 3 Prozent ein Kapitalstock von 7,76 Milliarden Euro erforderlich. Für die einmalige Ausfinanzierung der künftigen neuen Dauerrenten bis 2038 ist bei einem Realzins von 3 Prozent und einer Rentendynamisierung von 1 Prozent in der mittleren Zugangsvariante ein Kapitalstock von 4,4 Milliarden Euro erforderlich. Der Aufwand bei einer jährlichen Ausfinanzierung nur der künftigen neuen Dauerrenten beträgt im ersten Jahr in der mittleren Variante 156 Millionen Euro. Das sind ganz aktuelle Zahlen, die wir in den nächsten Tagen und Wochen mit Ihnen diskutieren werden. S K s n n d e I G s k u K m k s o m c g A m s E W I d e k V K d F s m r d b li v (C (D ie zeigen auf, dass der Abbau der Altlasten über eine apitalisierung auf der Basis dieser Berechnungen chwierig, ja kaum finanzierbar erscheint. Das sind die euesten Zahlen. Bundesminister Seehofer wird im Jauar mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss ie daraus zu ziehenden Konsequenzen diskutieren. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich habe noch ine oder zwei Fragen. ch habe nur die Zusammenfassung gelesen, weil ich das utachten erst heute Morgen bekommen konnte. Es teht dort expressis verbis, dass, wenn die Umstellung äme, ab dem Jahre 2024 eine Entlastung des Haushalts nd der Beitragszahler möglich wäre. Geben Sie dem apitaldeckungsverfahren dennoch eine Chance? Muss an bei der Finanzierung nicht eher die Finanzierungs osten betrachten als die Einbringung in den Kapitaltock? Dann hätten Sie eigentlich nur Kosten von 3, 4 der 5 Prozent. Wie sehen Sie das? Dr. Die Ihnen jetzt genannten ganz aktuellen Zahlen zei en auf, dass der ursprünglich geplante Weg, also die blösung der Altrenten über eine Kapitalisierung, kaum öglich erscheint; denn aus der Sicht des Bundes müsste ich auf lange Sicht eine Win-win-Situation ergeben. ine solche lässt sich für den ursprünglich geplanten eg allerdings schwer darstellen. Wir denken deshalb, hnen im Januar Konsequenzen vorlegen zu können, die ie Kapitalisierung nicht ganz beiseite stellen, aber in ine andere Richtung lenken. Sie haben keine Zusatzfrage mehr? – Herr Staatsse retär, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der erteidigung werden die Fragen 7 und 8 der Kollegin rista Sager schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bunesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. ür die Beantwortung der Fragen steht die Parlamentariche Staatssekretärin Frau Karin Roth zur Verfügung. Ich rufe Frage 9 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch auf: Trifft es zu, dass die Kosten für den Abriss des Palastes der Republik noch weiter steigen, und, wenn ja, wer trägt die Verantwortung für diese Kostenexplosion? K Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Lötzsch, da die wäh end der Rückbauarbeiten am Palast der Republik enteckten Restasbestfundstellen weder funktional noch autechnisch zu erklären sind und auf eine völlig unübche Verwendung des Asbestes hinweisen, waren sie nicht orhersehbar. Es ist daher leider nicht auszuschließen, 7182 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Parl. Staatssekretärin Karin Roth dass im Verlauf des weiteren Abrisses durch neue Fundstellen an bisher unzugänglichen Stellen ein erheblicher zusätzlicher Aufwand bei der notwendigen Asbestentsorgung entsteht. Die daraus resultierenden Kosten kennen wir bisher noch nicht. Das heißt, wir gehen davon aus, dass weitere Kosten entstehen werden. Die Asbestfunde und der damit verbundene finanzielle Aufwand sind letztlich auf die seinerzeitige Bauausführung zurückzuführen, bei der die Bauvorschriften für die Verwendung von Asbest nicht beachtet wurden. Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Lötzsch? Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin, für die As bestsanierung ist – das haben Sie selber schon angesprochen – eine Menge Geld ausgegeben worden. Damit man sich das einmal vorstellen kann: Von 1998 bis 2003 waren es 80 Millionen Euro und in diesem Jahr wurden noch einmal 6,4 Millionen Euro bewilligt. Nun haben Sie bereits selber gesagt, dass augenscheinlich noch nicht absehbar ist, wie viel Geld noch benötigt wird. Im „Spiegel“ dieser Woche wird ein Betrag von 15 Millionen Euro genannt. Da sich die Bundesregierung in der Regel nicht zu Pressemeldungen äußert, gehe ich davon aus, dass auch Sie das nicht tun werden. Aber haben Sie eine Schätzgröße und können Sie sagen, ob es sich ungefähr um diese 15 Millionen Euro handeln könnte oder ob noch weitere Mittel für die Asbestsanierung nötig sind? K Die Antwort auf die Frage, in welcher Höhe Kosten entstehen, hängt davon ab, ob wir noch weitere Asbestfundstellen entdecken, die nach den Bauvorschriften eigentlich gar nicht existieren dürften. Insofern gibt es hier keine Prognose. Sie können sicher sein, dass wir den ganzen Asbest beseitigen werden. Es geht hier um Gesundheitsschutz, es geht hier um Umweltschutz. Es ist richtig, was Sie sagen: Es ist viel Geld investiert worden. Dies war aber auch deshalb nötig, weil zur Bauzeit nicht ordnungsgemäß gearbeitet wurde. Frau Staatssekretärin, Sie haben hier angesprochen, dass nicht ordnungsgemäß gearbeitet wurde. Wenn ich richtig informiert bin, ist das sehr milde ausgedrückt. Ich denke, auch der Bundesregierung dürfte bekannt sein, dass das Landeskriminalamt Berlin bereits wegen Betruges und anderer Delikte im Zusammenhang mit der Asbestsanierung ermittelt. Darum frage ich Sie, Frau Staatssekretärin, ob die Bundesregierung nicht meine Auffassung teilt, dass weitere Asbestsanierungsaufträge nicht erteilt werden dürfen, bevor nicht geklärt ist, wer sich – ich sage es einmal etwas flapsig – an dieser Asbestsanierung gesundstößt. Die Bundesregierung, die Bundesrepublik Deutschland und der öffentliche Haushalt sind es nicht. m v m n B m h S s s z n S e s B d K d P s g z f d I A l d d d w S d s a (C (D K Frau Kollegin, bei Ihnen liegt ein Missverständnis or. Die Bauvorschriften sind damals nicht ordnungsgeäß ausgeführt worden, nicht die Bausanierungsmaß ahmen. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das glaube ich nicht!)