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    Plenarprotokoll 16/72 Deutschland“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 B Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 C 7162 C 7162 D 7163 B 7163 C 7163 C 7163 D 7164 A 7167 A 7167 C 7167 C 7167 D 7168 A 7168 C 7168 C 7168 D Deutscher B Stenografisch 72. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte zur Unterstützung der Überwa- chungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in der Region Darfur/Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004 (Drucksache 16/3652) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Stellung- nahme der Bundesregierung zum ersten Nationalen Bildungsbericht „Bildung in D D U D D D C D K 7161 A Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 B undestag er Bericht ung 3. Dezember 2006 t : r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 C 7164 D 7165 A 7165 B 7165 D 7166 A 7166 A 7166 C 7166 D Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7169 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksachen 16/3790, 16/3782, 16/3773) . . Dringliche Fragen 1 und 2 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage für so genannte Online- durchsuchungen und gerichtliche Ent- scheidungen dazu Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . Schriftliche Fragen 1 und 2 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Einsatz des Kommandos Spezialkräfte im Rahmen der Operation „Enduring Free- dom“ und des ISAF-Mandats Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Maßnahmen zur Optimierung der Bil- dungsberatung Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Finanzierung der im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes vereinbarten Aufnahme von mindestens 90 000 zusätzli- chen Studienanfängern A A Z C M V K m a s k A G Z V M V A m P r A G Z V M D F h m A U F A D Z D M D S t 7169 C 7169 D 7170 C 7171 D 7172 D 7173 C 7174 A 7174 C 7174 D 7176 A 7176 B ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnisse der Bundesregierung über ögliche Täter und Hintergründe der ktuellen Auftragsmorde und Giftan- chläge gegen russische Politiker und Kriti- er des Kreml ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der aktuellen Auftrags- orde und Giftanschläge gegen russische olitiker und Kritiker des Kreml auf die ussische Politik ntwort ernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 5 und 6 r. Edmund Peter Geisen (FDP) orderungen des Bundes in Zusammen- ang mit landwirtschaftlichen Siedlungs- itteln bzw. Finanzierung der bestehenden ltrenten in der landwirtschaftlichen nfallversicherung durch Abtretung dieser orderungen ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) teigende Kosten für den Abriss des Palas- es der Republik in Berlin 7177 A 7177 B 7178 B 7178 B 7179 B 7179 B 7180 B 7181 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 III Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlängerung der Gültigkeit des Planfest- stellungsbeschlusses für den Ausbau der Kleinmachnower Schleuse (Brandenburg) über das Jahr 2007 hinaus Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Zahl der Rentner mit Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Zahl der nach einem Urteil des Bundes- sozialgerichts zu korrigierenden Erwerbs- minderungsrenten Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Forde- rung der Deutschen Post AG nach einem branchenorientierten Mindestlohn von 7,50 Euro Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z D D M D G V v P A A Z D M D H e u s A A Z D Z A d d d s W D J A J S S K H 7181 D 7182 A 7182 C 7182 D 7183 C 7183 C 7184 B 7184 C 7185 A usatzfragen r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 14 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für das Stocken des Verfahrens zur erbesserung der Kundenrechte im Bahn- erkehr und im allgemeinen öffentlichen ersonenverkehr ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zum Erlass iner Verordnung der EU über die Rechte nd Pflichten der Fahrgäste im grenzüber- chreitenden Eisenbahnverkehr ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion es BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: zu en Antworten der Bundesregierung auf ie Dringlichen Fragen 1 und 2 auf Druck- ache 16/3790: Onlinedurchsuchungen . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7185 A 7185 D 7186 B 7186 C 7187 A 7187 A 7187 C 7187 C 7188 D 7190 B 7191 B 7192 B 7193 A 7194 C 7195 C 7196 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 7 und 8 Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Auswirkungen der Föderalismus- reform im Hochschul- und Wissenschafts- bereich für die Bundeswehruniversitäten sowie zukünftige verfassungsrechtliche Basis der Rechtsetzung für die Bundes- wehruniversitäten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 16 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Gründe für die Ansiedlung des Bundes- amts für Justiz in Bonn sowie weitere Standortentscheidungen in der laufenden Legislaturperiode Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 17 und 18 Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den Plänen des bayrischen Innenministers Dr. Beckstein, durch eine Veränderung des § 131 Strafgesetzbuch Herstellung und Ver- trieb so genannter Killerspiele zu verbieten und zu ahnden Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7198 B 7199 B 7200 A 7201 C 7203 A 7203 B 7204 A 7205 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7161 (A) ) (B) ) 72. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7203 (A) ) (B) ) GRÜNEN) (Drucksache 16/3773, Fragen 7 und 8): der Universitäten der Bundeswehr steht deshalb im Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen der Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE Z s l B u n e B t d e d S u B w v s B n t O g u f g d E r i A s d w h g Z w m l i r a u t A d z Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 13.12.2006 Bülow, Marco SPD 13.12.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 13.12.2006 Gabriel, Sigmar SPD 13.12.2006 Hilsberg, Stephan SPD 13.12.2006 Hintze, Peter CDU/CSU 13.12.2006 Klose, Hans-Ulrich SPD 13.12.2006 Lintner, Eduard CDU/CSU 13.12.2006* Merten, Ulrike SPD 13.12.2006 Nitzsche, Henry CDU/CSU 13.12.2006 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 13.12.2006 Pothmer, Brigitte BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Raidel, Hans CDU/CSU 13.12.2006 Rix, Sönke SPD 13.12.2006 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Scheelen, Bernd SPD 13.12.2006 Teuchner, Jella SPD 13.12.2006 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.12.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Föderalismusre- form im Hochschul- und Wissenschaftsbereich für die Bun- deswehruniversitäten? Durch wen und auf welcher verfassungsrechtlichen Basis soll in Zukunft die Rechtsetzung für die Bundeswehruniversi- täten stattfinden? u Frage 7: Die Föderalismusreform hat im Hochschul- und Wis- enschaftsbereich keine unmittelbaren und substanziel- en rechtlichen Auswirkungen für die Universitäten der undeswehr. Die Universitäten der Bundeswehr sind nd bleiben auf der Grundlage der jeweiligen Anerken- ungs- oder Übertragungsbescheide der Sitzländer Bay- rn und Hamburg staatlich anerkannte Einrichtungen des ildungswesens im Geschäftsbereich des Bundesminis- eriums der Verteidigung (BMVg). Wesentliche Absicht er Einrichtung der Universitäten der Bundeswehr war s, angehende Offiziere mit einer akademischen Ausbil- ung zu versehen. Dabei sollten jedoch die Vorgaben der treitkräfte zur Studiendauer, zur Art der Studiengänge nd zur Zahl der Studienplätze berücksichtigt werden. ereits bei der Gründung der Universitäten der Bundes- ehr standen ihre staatliche Anerkennung und damit erbunden die allgemeine Anerkennung der Studienab- chlüsse im Vordergrund. Diesem Ziel ordnete das MVg als Träger seine Möglichkeiten der Einfluss- ahme auf die akademische Freiheit und Selbstverwal- ung bewusst unter. Demgemäß richten sich Struktur und rganisation der Universitäten der Bundeswehr maß- eblich an den Hochschulgesetzen der Sitzländer Bayern nd Hamburg aus. Die Ausgestaltung und gegebenen- alls erforderlichen Anpassungen von Struktur und Or- anisation erfolgen regelmäßig im Einvernehmen mit en Sitzländern. Insofern bleiben die Möglichkeiten der influssnahme des BMVg auf den akademischen Be- eich der Universitäten der Bundeswehr begrenzt, aber m Zuge der Föderalismusreform in ihrer derzeitigen usprägung erhalten. Die größere Handlungs- und Ge- taltungskompetenz im Bereich des Hochschulwesens, ie die Länder im Zuge der Föderalismusreform erhalten erden, bedeuten daher für das BMVg keine weiterge- enden Einschränkungen seiner Kompetenzen als Trä- er. u Frage 8: Die Einrichtung der beiden Universitäten der Bundes- ehr erfolgte – nach Bundesrecht – durch das Bundes- inisterium der Verteidigung (BMVg) auf der Grund- age des Art. 87 a Grundgesetz (GG). Art. 87 a GG wird n seinem Bestand von der Föderalismusreform nicht be- ührt. Das Recht der Universitäten der Bundeswehr wird uch weiterhin dem Kompetenzbereich des Art. 87 a GG nd somit der ausschließlichen Gesetzgebungskompe- enz des Bundes zugeordnet bleiben. Die Ausbildung der ngehörigen der Streitkräfte auch an den Universitäten er Bundeswehr sichert im weitesten Sinn die Vorausset- ungen für deren Leistungsfähigkeit. Die Einrichtung 7204 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 (A) ) (B) ) Zusammenhang mit der Kompetenz des Bundes zur Auf- stellung der Streitkräfte. Im Zuge der Föderalismusre- form fällt zwar mit dem Art. 75 Nr. l a GG die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Be- reich des Hochschulwesens weg. Die verfassungsrechtli- che Basis für die Einrichtung oder den Fortbestand der Universitäten der Bundeswehr, nämlich der Art. 87 GG, wird jedoch nicht berührt. Die Trägerschaft des BMVg besteht unter diesen Umständen fort. Ein Übergang der Trägerschaft an die Sitzländer kann mit der Föderalis- musreform nicht begründet werden. An dieser Träger- schaft hält das BMVg vor allem deshalb fest, da nur so die Möglichkeit erhalten bleibt, das Studienangebot und die Studienplatzkapazitäten der Universitäten der Bun- deswehr am Bedarf der Streitkräfte auszurichten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/3773, Frage 16): Welche Gründe gab es für die Bundesregierung, das Bun- desamt für Justiz in Bonn anzusiedeln und nicht, wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, in Ostdeutschland, und welche weiteren Standortentscheidungen werden in dieser Le- gislaturperiode noch getroffen? Das Bundesamt für Justiz wird nach dem vom Deut- schen Bundestag am 20. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz zum 1. Januar 2007 in Bonn gegründet. Ziel der Errichtung des Bundesamts ist die Neuorganisation der Verwaltungsstrukturen im Bundes- ministerium der Justiz und seinem Geschäftsbereich. Das Bundesamt für Justiz übernimmt als Kernbestandteil sämtliche Aufgaben der Dienststelle Bundeszentralregis- ter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, die seit dem Regierungsumzug 1999 ihren Sitz in Bonn hat. Die Dienststelle Bundeszentralregister war seiner- zeit Tauschbehörde des Bundesministeriums der Justiz im Sinne der personalwirtschaftlichen Gesamtkonzep- tion und wurde als Ausgleich für den Verlust des Parla- mentssitzes und von Regierungsfunktionen von Berlin nach Bonn verlagert. Außerdem wird die Dienststelle Bonn des Ministeriums durch Aufgabenverlagerungen zum Bundesamt für Justiz umstrukturiert und verklei- nert. Die Arbeitsplätze der betroffenen Dienststellen bleiben in Bonn erhalten, um den Vorgaben des Berlin/ Bonn-Gesetzes Rechnung zu tragen. Ein Zusammen- hang mit den Beschlüssen der Unabhängigen Föderalis- muskommission, die nach der Koalitionsvereinbarung fortgelten, besteht daher nicht. Die Planungen zu weiteren Standortentscheidungen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode stellen sich derzeit wie folgt dar: Das Auswärtige Amt prüft ge- genwärtig die Gründung einer nachgeordneten Dienst- stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben des Liegen- schafts- und Baumanagements im Ausland. Wann und in welcher Form es zur Gründung einer solchen Dienst- stelle kommen wird, ist gegenwärtig noch offen. Stand- ort der Dienststelle soll zur Erleichterung der unmittel- b B b B m n h H b e c G F d D ( B ( l f D i i d d b D F h s f D s w d e k s d n C h T ö L s d s I t f F F F S m (C (D aren Kommunikation der befassten Arbeitseinheiten erlin sein. Ob und welche Standortentscheidungen im Zuge der eabsichtigten organisatorischen Veränderungen in der undespolizei zu treffen sein könnten, bleibt nach Infor- ation des Bundesministeriums des Innern dem von ei- er Projektgruppe zu erarbeitenden Feinkonzept vorbe- alten. Erst wenn das Feinkonzept erstellt ist, können der ausleitung konkrete Entscheidungsvorschläge unter- reitet werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung beabsichtigt, ein „Bundesamt für Flugsi- herung“ einzurichten. Sitz soll – nach dem aus anderen ründen vom Bundespräsidenten nicht unterzeichneten lugsicherungsgesetz – Langen (Hessen) werden. Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet erzeit den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer eutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz). Mit dem Gesetz soll das undesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM) in eine bundesunmittelbare Anstalt des öffent- ichen Rechts überführt werden. Die zentrale Behörde ür die Arzneimittelzulassung und -sicherung in eutschland wird damit eine Rechtsform erhalten, die hr die notwendige Autonomie und Flexibilität gibt, um m internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Wie as BfArM, das im Rahmen des Regierungsumzugs und er dazu getroffenen Ausgleichsmaßnahmen seinen Sitz is 2001 von Berlin nach Bonn verlagert hat, wird die eutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur in ortführung der Aufgaben des BfArM ihren Sitz in Bonn aben. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- chaft und Verbraucherschutz hat kürzlich ein Konzept ür eine zukunftsfähige Ressortforschung erarbeitet. ieses Konzept hat zum Ziel, bei zu erwartenden Ein- parungen in personeller und finanzieller Hinsicht die issenschaftliche Exzellenz und Qualität der Beratung es Ministeriums zu sichern bzw. auszubauen. Hierzu ist s erforderlich, die vorhandenen Ressourcen weiter zu onzentrieren. Dementsprechend ist vorgesehen, insge- amt sechs Standorte zu schließen. Das Konzept soll in en nächsten fünf Jahren, spätestens innerhalb der ächsten zehn Jahre umgesetzt werden. Betroffen sind: elle (Niedersachsen): Institut für Tierschutz und Tier- altung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, renthorst/Wulmenau (Schleswig-Holstein): Institut für kologischen Landbau der Bundesforschungsanstalt für andwirtschaft, Elsdorf (Nordrhein-Westfalen): Außen- telle des Instituts für Nematologie und Wirbeltierkunde er Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirt- chaft, Groß Lüsewitz (Mecklenburg-Vorpommern): nstitute für landwirtschaftliche Kulturen sowie für abio- ische Stresstoleranz der Bundesanstalt für Züchtungs- orschung, Waldsieversdorf (Brandenburg): Institutsteil orstpflanzenzüchtung des Instituts für Forstgenetik und orstpflanzenzüchtung der Bundesforschungsanstalt für orst- und Holzwirtschaft und Hamburg: Institute für eefischerei sowie für Fischtechnik und Fischereiökono- ie der Bundesforschungsanstalt für Fischerei. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7205 (A) (C) (B) ) Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf hin- gewiesen, dass nach dem Grobkonzept des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ die Mittelbehörden gestrafft und neu ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck werden die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Köln und Nürnberg mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilun- gen und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz aufgelöst. Zugleich werden Bundesfinanz- direktionen mit neuem Aufgabenprofil errichtet. Als Standorte der künftigen Bundesfinanzdirektionen hat der Bundesminister für Finanzen Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstraße und Nürnberg festgelegt. wähne das deshalb, weil in der öffentlichen Diskussion der vergangenen Tage über Herausforderungen an den Jugendschutz und ihre rechtliche Behandlung gelegent- lich der Eindruck vorzuherrschen schien, es gehe aus- schließlich um Paragraf 131 StGB. Das ist nicht der Fall, und im Hinblick auf diese Vorschrift sieht die Bundes- regierung jedenfalls angesichts des von Ihnen zitierten konkreten Vorschlags auch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Allerdings erschöpfen sich die Heraus- forderungen an den Jugendschutz auch nicht in den so ge- nannten „Killerspielen“. Deshalb haben die Koalitions- fraktionen eine Evaluation der Neuregelungen im Jugendschutz, also des größeren rechtlichen Rahmens, vereinbart. So befindet sich das BMFSFJ derzeit bei- Hierüber hat Sie Herr Parlamentarischer Staatssekretär Karl Diller bereits schriftlich unterrichtet. Das Grobkon- zept ist auch unter www.zoll.de einsehbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- gen der Abgeordneten Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3773, Fragen 17 und 18): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den Plä- nen des bayerischen Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, durch eine Veränderung des § 131 des Strafgesetz- buches Herstellung und Vertrieb so genannter Killerspiele zu verbieten und zu ahnden? Hält die Bundesregierung den Vorschlag des bayerischen Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, für ange- messen, alle Spiele zu verbieten, „die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Men- schen oder menschenähnliche Wesen auszuüben“ (SPIEGEL ONLINE, 5. Dezember 2006)? Zu Frage 17: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ein mög- lichst effektiver Jugendschutz ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist. Gerade deshalb legt die Bundesre- gierung, legen auch die sie tragenden Fraktionen Wert auf eine fundierte Evaluation des rechtlichen Rahmens, der für dieses bedeutsame Anliegen zur Verfügung steht. Das hat die Bundesregierung gerade erst im August dargelegt, nämlich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP (Bundestagsdrucksache 16/2361), und sie hat dabei auch das umfassende rechtliche Instrumentarium erläu- tert, das für den Jugendschutz zur Verfügung steht. Ich er- s B Ü d n D v d Z h v i i k v P V d B k r a g e A D h D l A m w (D pielsweise auch im Dialog mit den Ländern, damit die undesregierung eine möglichst breite Basis für weitere berlegungen auf diesem bedeutsamen Gebiet erhält. In iesem Sinne betrachtet die Bundesregierung den von Ih- en zitierten Vorschlag so, wie ihn Staatsminister r. Beckstein ausweislich von Pressemeldungen auch orgestellt hat: Als einen Beitrag zu den Erörterungen, ie momentan mit vielen Beteiligten geführt werden. u Frage 18: Die konkrete Formulierung ist problematisch, darauf at Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon in der ergangenen Woche hingewiesen. Deshalb beschränke ch mich an dieser Stelle auf eine kurze Skizze: Mit oder n einem Computerspiel selbst kann glücklicherweise eine Gewalttätigkeit ausgeübt werden. Sie wird dort ielmehr simuliert, also, im Sprachgebrauch des aragraf 131 StGB, „dargestellt“ oder „geschildert“. Die orgänge, auf die der Vorschlag offenbar abzielt, sind emnach vom geltenden Recht schon erfasst, und der undesregierung ist kein einziger Hinweis darauf be- annt, dass die Strafverfolgungspraxis insoweit Schwie- igkeiten mit dem geltenden Recht hätte. Nach dem ex- kten Wortlaut des Vorschlags übrigens könnte zudem enau genommen niemand verurteilt werden, weil er ben etwas tatsächlich Unmögliches voraussetzt. llerdings habe ich den Bayerischen Staatsminister r. Beckstein in verschiedenen Presseäußerungen ohne- in so verstanden, dass er seinen Vorschlag als ersten iskussionsbeitrag sieht und ihn gegebenenfalls im Ver- auf der Diskussion nachbessern würde. Das wäre nach uffassung der Bundesregierung in größeren Zusam- enhängen weiter zu erörtern, wie schon in meiner Ant- ort auf die vorherige Frage angedeutet. 72. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Alfred Hartenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Ich will darauf genauso ausführlich antworten, wie
    Sie gefragt haben. Ihre Frage, die sich auf die Verfassung
    bezog, beantworte ich zum Schluss.

    Herr Kollege Montag, offensichtlich nehmen Sie – was
    Ihr gutes Recht ist – Einzelentscheidungen, wie vor kur-
    zem eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zu der
    Verwendung angeblich verfassungsfeindlicher Symbole,
    immer wieder zum Anlass, ein angeblich verfassungs-
    widriges Verhalten anzuprangern oder neue Gesetze an-
    zumahnen. Uns liegt eine Entscheidung vor. Zu diesem
    Thema ist die Meinung in der Literatur diffus, aber nicht
    ablehnend. Es gibt darüber hinaus den Beschluss eines
    Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof, der klipp und
    klar sagt – ich darf zitieren, Frau Präsidentin, ohne dass
    ich mich hier der Preisgabe von Dienstgeheimnissen
    schuldig mache; der Beschluss ist ja bekannt –:

    Die Durchsuchung des PC-Datenbestandes des Be-
    schuldigten ohne sein Wissen ist durch die Befug-
    nisnorm des § 102 StPO gedeckt.

    Das sagt immerhin ein Ermittlungsrichter am Bundesge-
    richtshof. Dies war bis vor drei Wochen Stand bei den
    Urteilen der Richter und bei der Rechtsprechung.


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    (C (D (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eines Richters!)


    Herr Wieland, Sie berufen sich jetzt auf eine abwei-
    hende Meinung eines Ermittlungsrichters am Bundes-
    erichtshof,


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und ich versuche, Ihre herauszubekommen!)


    ie bisher noch nicht rechtskräftig ist.

    Natürlich gebe ich Ihnen Recht und sage: Jeder Ein-
    riff in die Privatsphäre bedarf einer gesetzlichen
    rundlage. Wir hatten – ich will noch einmal auf den
    ollegen Wieland zurückkommen – bisher überhaupt
    eine Veranlassung, von Dienst- oder Aufsichtsrechten
    egenüber dem Generalbundesanwalt Gebrauch zu ma-
    hen, weil wir eine klare Regelung für die Ermittlungs-
    ichter am Bundesgerichtshof hatten. Lassen Sie uns
    och abwarten, wie der Dritte Strafsenat, der sich sicher-
    ich nicht allzu lange Zeit lassen wird, entscheidet. Wenn
    er Dritte Strafsenat sagt, dass der erste Beschluss, den
    ch gerade zitiert habe, korrekt ist und wir ihn weiterhin
    ur Grundlage für die Verfahren bei den Ermittlungsrich-
    ern am Bundesgerichtshof machen können, dann haben
    ir kein Bedürfnis, diese Rechtsgrundlage zu ändern
    Sie vielleicht schon –, und könnten uns weiterhin auf

    ie einschlägige Norm in der Strafprozessordnung ver-
    assen.

    Sie können aber sicher sein, dass das Bundesministe-
    ium der Justiz in Zusammenarbeit mit dem Bundes-
    inisterium des Innern – weil ja dieser neue Beschluss

    ie Frage der präventiven Maßnahmen angesprochen,
    ie aber offen gelassen hat – sofort reagieren wird. Ge-
    auso sicher können Sie sein, dass zumindest vonseiten
    es Generalbundesanwalts ein solcher Antrag zunächst
    icht mehr gestellt werden wird.



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Die Kollegin Silke Stokar von Neuforn hat noch eine

achfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Sicherlich liegt der Bundesregierung – auch wenn er

och nicht veröffentlicht worden ist – der neuere Be-
chluss des Bundesgerichtshofes vor. Ich will daraus
etzt nicht zitieren. Meine Frage an Sie ist: Stimmen Sie
it mir überein, dass es im Zusammenhang mit § 102
tPO – Durchsuchung – auch Schutzrechte für die Be-

roffenen gibt, dass aber alle Schutzrechte im Falle eines
eimlichen Eindringens in einen PC unwirksam wer-
en?^Ich gehe nicht davon aus, dass der virtuelle Polizist
ei mir am PC klingelt, mir einen richterlichen Be-
chluss per E-Mail übersendet, mir hinterher ein Proto-
oll der Durchsuchung aushändigt oder gar – welches
ein Schutzrecht bei einer Wohnungsdurchsuchung
äre – virtuelle Zeugen anwesend sind. Bei einem sol-

hen Ablauf könnte ich eine Analogie zur Durchsuchung
och nachvollziehen. Können Sie mir bitte erläutern,
elche Schutzrechte noch gegeben sind, wenn in den

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Dezember 2006 7173


(A) )



(B) )


Silke Stokar von Neuforn
Kernbereich meines Privatlebens auf dieser vermeintli-
chen Rechtsgrundlage heimlich eingegriffen wird?

A
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alfred Hartenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Frau Kollegin, ich werde diese Frage gerne mit Ihnen
    eingehend und öffentlich diskutieren, wenn die Entschei-
    dung des dritten Strafsenats vorliegt. Ich glaube, Sie ha-
    ben eben nicht zugehört. Ich habe gesagt: Ich werde
    mich hier nicht hinstellen und irgendetwas kommentie-
    ren. Ich werde auch nichts präjudizieren. Damit müssen
    Sie sich jetzt zufrieden geben. Egal, ob ich Ihnen jetzt
    sagen würde „Sie haben Recht“ oder „Sie haben nicht
    Recht“, könnte man das als Vorwegnahme der Entschei-
    dung des 3. Strafsenats des BGH auslegen.

    Ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass ich diesen
    „Onlinehackerangriff“ –, ich setze dies mal in Anfüh-
    rungszeichen


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Brauchen Sie gar nicht! Der Begriff wird sich durchsetzen!)


    – Herr Wieland, nun bleiben Sie doch gelassen –, auch,
    wenn er gerichtlich genehmigt ist, als einen tief greifen-
    den Eingriff ansehe, wie ich auch jede andere heimliche
    Ermittlungsmaßnahme als einen tief greifenden Eingriff
    ansehe: Dies gilt für die so genannte Wohnraumüberwa-
    chung, welches der härteste Eingriff ist, genauso wie für
    die ganz normale Hausdurchsuchung, bei der der Betrof-
    fene anwesend sein kann, oder die Telefonüberwachung
    und die Briefkontrolle. Für alles muss es eine gesetzliche
    Grundlage geben.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


    Ich habe Ihnen eben den ersten Beschluss vom Februar
    2006 zitiert. Darin ist die gesetzliche Grundlage nor-
    miert. Nun warten wir doch ab, was der 3. Strafsenat
    sagt! Ich sage es noch einmal: Wie auch immer dies aus-
    geht, Sie werden uns auf dem Posten finden.


    (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Darf ich noch eine Frage stellen?)