Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, zu Beginn der heutigen Sitzung habe ich eine traurige Pflicht zu erfüllen und eines Kollegen zu gedenken, der aus unserer Mitte gerissen worden ist.Gestern, in den späten Abendstunden, verschied an einem Herzschlag unser Kollege Dr. Gerhard Philipp.Gerhard Philipp wurde am 4. Januar 1904 in Dresden geboren. Nach dem Studium des Bergfachs an der Bergakademie in Freiberg und dem Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig ließ er sich zunächst als Rechtsanwalt in seiner Heimatstadt Dresden nieder. Später war er als Berater der Vorstände und Aufsichtsorgane des sächsischen Berg-und Hüttenwesens in Rechts- und Wirtschaftsfragen tätig. 1947 mußte er seine sächsische Heimat verlassen.In der Bundesrepublik fand er im Bergbau, dem er sich besonders verbunden fühlte, wieder ein Tätigkeitsfeld. Er war Geschäftsführer der Aachener Kohlen-Verkauf GmbH und ehrenamtlich stellvertretender Vorsitzender der Aachener Knappschaft.Dem Deutschen Bundestag gehörte unser verstorbener Kollege für die Christlich-Demokratische Union über die Landesliste Nordrhein-Westfalen seit 1957 an. In seiner parlamentarischen Arbeit widmete er sich besonders der Wirtschafts- und Sozialpolitik und den Fragen der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit Westeuropas. Er gehörte zeitweise dem Ausschuß für Sozialpolitik an. Von Beginn seiner parlamentarischen Arbeit an war er Mitglied des Europäischen Parlaments.Ich spreche den Angehörigen unseres verstorbenen Kollegen und der Fraktion der CDU/CSU die herzliche Anteilnahme des Hauses aus.Sie haben sich zu Ehren unseres verstorbenen Kollegen erhoben. Ich danke Ihnen.Ich habe dem Hause folgendes vorzutragen. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 19. April 1966 gebeten, für die bei der Beratenden Versammlung des Europarates ausscheidende Abgeordnete Frau Dr. Hubert die Abgeordnete Frau Herklotz zu wählen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist die Abgeordnete Frau Herklotz als Stellvertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates gewählt.Die heutige Tagesordnung soll um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen ergänzt werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:Der Bundesminister für Verkehr hat am 19. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt , Dr. Hamm (Kaiserslautern) und Genossen betr. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Straßenverkehr — Drucksache V/466 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/525 verteilt.Der Bundesminister des Innern hat am 19. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Frau Funcke, Busse und der Fraktion der FDP, der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Frau Meermann und Genossen und der Fraktion der SPD betr. Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Übereinkommen der Vereinten Nationen über die politischen Rechte der Frauen und über die Staatsangehörigkeit der verheirateten Frauen — Drucksache V/484 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/526 verteilt.Zu der in der Fragestunde der 35. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. April 1966 gestellten Frage des Abgeordneten Wienand, Drucksache V/520 Nr. V/4 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 20. April 1966 eingegangen. Sie lautet:Der Deutschen Bundesbahn sind, wie sie mir mitteilt, die sehr schlechten baulichen Verhältnisse in Troisdorf bekannt. Sie bedauert deshalb, die berechtigten Wünsche der Bevölkerung und der verladenden Industrie in Troisdorf noch nicht erfüllt zu haben. Auch im Jahre 1966 wird es leider noch nicht möglich sein, bei der sehr schwierigen Finanzlage der DB das Bauvorhaben in das Bauprogramm aufzunehmen, weil bei der einschneidenden Beschränkung des gesamten Investitionsprogramms gerade der Hochbausektor in ganz besonderem Maße betroffen wird. Ein Großteil der laufenden Neu- und Wiederaufbauten von Empfangsgebäuden, die begonnen waren, mußte sogar eingestellt werden. Es ist z. Z. nicht abzusehen, wann diese Bauarbeiten wieder aufgenommen werden können. Unter diesen Umständen kann die DB mit dem Bau weiterer Empfangsgebäude vor Beendigung der bereits angelaufenen Vorhaben nicht beginnen. Voraussetzung für eine Verwirklichung des Neubaues des Empfangsgebäudes in Troisdorf wird also eine Entspannung der Finanz- und Kapitalmarktlage der DB und die Fertigstellung der zum Teil seit 2 und 3 Jahren laufenden und jetzt eingestellten Bauvorhaben sein. Wann dies der Fall sein wird, kann im augenblicklichen Zeitpunkt leider nicht angegeben werden.Welche Dringlichkeit die DB dem Bauvorhaben in Troisdorf beimißt, geht aus der Tatsache hervor, daß sie bereits vordrei Jahren eine Planung für den Neubau durchgeführt hat. Durch die städtebaulich sehr ansprechende Gestaltung des Empfangsgebäudes wurde die DB veranlaßt, ein Modell des Entwurfs auf der Internationalen Verkehrsausstellung in München auszustellen. Die DB konnte damals nicht vorhersehen, daß sich die Realisierung ihrer Bauabsichten in Troisdorf weiter verzögern würde.*) Siehe 35. Sitzung, Seite 1634 C.
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1654 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966
Vizepräsident SchoettleZu den in der Fragestunde der 35. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. April 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Richter, Drucksache V/520 Nr. V/9, V/10 und V/11 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 20. April 1966 eingegangen. Sie lautet:Zu Fragen V. 9 und 10Der Neubau des Autobahnstreckenabschnittes Heilbronn—Würzburg ist in den Entwurf des 3. Vierjahresplanes zum Ausbau der Bundesfernstraßen aufgenommen worden. Damit ist sichergestellt, daß die Maßnahme bald begonnen und möglichst auch im Rahmen des 3. Vierjahresplanes abgewickelt werden kann.Sofern bei der Durchführung der noch erforderlichen Planfeststellungsverfahren keine unerwarteten Schwierigkeiten eintreten, wird bis zum Ende des 3. Vierjahresplanes mindestens die Teilstrecke zwischen der bestehenden Autobahn bei Würzburg und der Bundesstraße 290 nordwestlich von Bad Mergentheim fertiggestellt sein. Außerdem ist beabsichtigt, innerhalb des gleichen Zeitraumes den Teilabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz bei Weinsberg und dem Kochertal verkehrsbereit zu machen. Die Arbeiten auf der zwischen dem Kochertal und der Bundesstraße 290 gelegenen Teilstrecke werden gleichfalls in Angriff genommen, doch wird es wegen des Umfanges dieser Maßnahme vielleicht nicht möglich sein, die gesamte Strecke noch innerhalb des 3. Vierjahresplanes zu vollenden.Durch die sehr bedauerliche Kürzung der für den Straßenbau im 3. Vierjahresplan zur Verfügung gestellten Mittel ergeben sich ohne Zweifel für die Durchführung der Arbeiten beträchtliche Schwierigkeiten; daher ist es nicht ausgeschlossen, daß in dem geplanten Bauablauf der gesamten Strecke Verzögerungen eintreten. Trotzdem wird alles geschehen, um die dann in der 1. Dringlichkeit stehende Strecke mit allen möglichen Mitteln zu fördern.Zu Frage V. 11Die Sicherstellung einer optimalen Verkehrsbedienung — vor allem der Fläche — gehört zu der Zielsetzung des von der Bundesregierung am 26. Januar d. J. beschlossenen verkehrspolitischen Programms. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll im Hinblick auf die Anpassung des Leistungsangebotes an die veränderte Nachfrage das jeweils volkswirtschaftlich am besten geeignete Verkehrsmittel die Verkehrsbedienung übernehmen. Inwieweit dabei das Leistungsangebot der Schiene durch andere Verkehrsträger abzulösen oder zu ergänzen ist, wird durch das Verkehrsaufkommen bestimmt. Selbstverständlich müssen dabei die Rückwirkungen etwaiger Maßnahmen auf die betroffenen Gemeinden und Wirtschaftsräume eingehend geprüft werden. Oberstes Ziel muß es sein, die Verkehrsbedürfnisse unter Wahrung der Interessen des einzelnen und der Allgemeinheit wie auch der Interessen der Verkehrsunternehmen im Sinne einer optimalen Verkehrsbedienung zu befriedigen.Diese grundsätzlichen Gedanken gelten natürlich auch für den Bereich des Kleinen Odenwaldes und des Schwarzbachtales. Im übrigen sind nach den mir vorliegenden Unterlagen der Deutschen Bundesbahn zum 1. und 2. Stufenplan auf der Strecke Meckesheim—Obrigheim keine Einstellungsmaßnahmen vorgesehen.Zu der in der Fragestunde der 35. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. April 1966 gestellten Frage des Abgeordneten Dr. Jahn , Drucksache V/520 Nr. VI/1, VI/2 und VI/3 5*) ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Gradl vom 19. April 1966 eingegangen. Sie lautet:Zu Frage VI/1:Seit dem 1. Februar 1953 hat der Bund den Ländern in jedem Rechnungsjahr für den Wohnungsbau zugunsten von Deutschen aus der SBZ und Aussiedlern aus den Vertreibungsgebieten Sondermittel zur Verfügung gestellt. Für bisher 18 Sonderwohnungsbauprogramme zur Versorgung dieses Personenkreises mit angemessenem Wohnraum wurden den Ländern entsprechend der Zahl der von ihnen aufgenommenen Personen Bundeshaushaltsmittel in Höhe von 5,6 Mrd. DM als Darlehen gewährt und 153 Mio DM als Zinszuschüsse gegeben. Dieser Mitteleinsatz sicherte die endgültige zumutbare Unterbringung von 1 467 444 Deutschen aus der SBZ und 437 551 Aussiedlern, die in der Zeit vom 1. 2. 1953 bis 31. 12. 1964 in die Bundesrepublik Deutschland kamen und auf die Länder verteilt wurden. Von diesen insgesamt 1 904 995 Personen konnten bis zum 30. September 1965 1 818 583 mit angemessenem Wohnraum versorgt werden; 942 044 erhielten Neubauwohnungen, 876 539 Wohnungen des alten Bestandes. Darüber hinaus waren die Länder gehalten, alle Deutschen aus der Sowjetzone und alle Aussiedler, einschließlich derer, für die sie keine Wohnungsbaumittel vom Bund erhielten, angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Am 31. 12. 1965 befanden sich 10 307 Deutsche aus der SBZ und 23 672 Aussiedler in 586 Durchgangslagern.Für die im Jahre 1965 in die Bundesrepublik Deutschland gekommenen Deutschen aus der Sowjetzone und Aussiedler, die auf die Länder verteilt wurden und für welche diesen nach § 18*) Siehe 35. Sitzung, Seite 1636 B.**) Siehe 35. Sitzung, Seite 1639 C.Abs. 3 Buchstabe a und b des II. WoBauG vom Bund Mittel zugewiesen werden , sind im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 durch eine Bindungsermächtigung Mittel in der Gesamthöhe von 160 Mio DM eingeplant worden. Sie können von den Ländern in den folgenden Jahren entsprechend den Ausgabenansätzen in den Bundeshaushaltsplänen abgerufen werden.Zu Frage VI/2:Im Jahre 1965 sind aus den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten und aus den übrigen osteuropäischen und südosteuropäischen Staaten in die Bundesrepublikinsgesamt 23 867 Personen
gekommen, davon aus:
Ostpreußen 647 Pers.
(1) Pers.
Ostpommern 242 Pers.Ostbrandenburg 37 Pers.Schlesien 12 237 Pers.
(11 781) Pers.
deutsche Ostg. unter polnischer Verwaltung 13 163 Pers.Danzig 90 Pers.Memelland 31 Pers.Polen 1392 Pers.baltische Staaten 27 Pers.Sowjetunion 307 Pers.Tschechoslowakei 3 210 Pers.Jugoslawien 2 195 Pers.Rumänien 2 715 Pers.Ungarn 724 Pers.übrige Länder 13 Pers. 10 704 Pers. 23 867 Pers.Zu Frage VI/3:Seit Beginn der Familienzusammenführungstransporte beschäftigen sich Bund, Länder und Verbände der freien Wohlfahrtspflege mit Fragen der schulischen und beruflichen Förderung der Kinder und Jugendlichen aus dem Kreise der Aussiedler. Die Notwendigkeit, die einer schulischen Förderung bedürftigen Kinder und Jugendlichen in geschlossenen, d. h. mit Internaten verbundenen Förderlehrgängen zusammenzufassen, hatte zur Folge, daß vorwiegend Verbände der freien Wohlfahrtspflege Träger von Fördereinrichtungen wurden.In den Jahren des stärksten Aussiedlerzustroms gab es im Bundesgebiet 265 geschlossene Fördereinrichtungen mit etwa 10 300 Heimplätzen. Daneben bestanden zumal in den Stadtstaaten offene Lehrgänge. Der Bedarf an Plätzen in Förderlehrgängen ging etwa ab 1960 stark zurück; nach einer 1963 durchgeführten Erhebung bestanden im Bundesgebiet noch 60 Einrichtungen mit ca. 2500 Plätzen. Zahlen über den derzeitigen Stand stehen nicht zur Verfügung.Aufgabe der Förderlehrgänge ist es, die bei den meisten Kindern und Jugendlichen der Aussiedler bestehenden Lücken in der Kenntnis der deutschen Sprache zu schließen und den deutschen Volksschulabschluß als Mindestvoraussetzung für eine Berufsausbildung bzw. den Anschluß an die dem Alter des Kindes entsprechende Schulklasse zu vermitteln. Entsprechend dem von den Trägerverbänden jeweils festgestellten Bedarf an Möglichkeiten der Hinführung zu weiterbildenden Schulen wurden in den letzten Jahren einige Förderungseinrichtungen mit Aufbauzügen ausgestattet.Die beiden konfessionellen Wohlfahrtsverbände , in deren Trägerschaft auch heute noch die überwiegende Zahl der Fördereinrichtungen steht, beraten schon im Grenzdurchgangslager Friedland und in der Durchgangsstelle für Aussiedler in Nürnberg die Aussiedlerfamilien. Sie vermitteln in Zusammenarbeit mit den Zentralen Melde- und Leitstellen die Kinder und Jugendlichen in die jeweils in Betracht kommenden Einrichtungen. Lediglich Hessen hat eine landeseigene Heimförderschule. Neuerdings hat auch das Jugendsozialwerk in Nordrhein-Westfalen zwei offene und einen geschlossenen Förderlehrgang geschaffen. Diese Lehrgänge erfassen hauptsächlich jene Jugendlichen, die nach einem längeren Aufenthalt im Bundesgebiet zu der Einsicht kommen, daß ihre elementaren Kenntnisse für einen Berufsaufstieg nicht ausreichen.Der Bund hat sich an der Finanzierung der Fördereinrichtungen durch Bereitstellung von Mitteln aus dem Jugendwohnheimprogramm des Bundesjugendplanes zur Schaffung und zum Ausbau von Heimplätzen beteiligt. Dabei ist eine entsprechende Leistung der Länder und Träger erforderlich. Die Länder haben gemäß ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit für alle Personal- und Sachkosten der Schulen aufzukommen.Individuelle Beihilfen für den Besuch einer Förderschule können nach verschiedenen Bundesgesetzen und nach Abschnitt XXII der Richtlinien für den Bundesjugendplan „Beihilfen zur Eingliederung jugendlicher Zuwanderer" gewährt werden.Wir kommen zum ersten Tagesordnungspunkt, derFragestunde— Drucksachen V/520, V/523 —,zunächst zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1655
Vizepräsident SchoettleIch rufe die Frage XI/1 des Herrn Abgeordneten Ott auf:Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Mehrbelastung der Wirtschaft durch die Preiserhöhung für schweres Heizöl, die insbesondere in revierfernen Gebieten eine Minderung der Wettbewerbsfähigkeit zur Folge hat, zu beseitigen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, erlauben Sie mir, daß ich die drei Fragen im Zusammenhang beantworte.
Ist der Abgeordnete im Saal? — Sind Sie einverstanden? — Gut; dann rufe ich ferner die Fragen XI/2 und XI/3 auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die durch die Selbstbeschränkung der Mineralölwirtschaft ausgelösten, von den Mineralölfirmen gleichzeitig vorgenommenen Preiserhöhungen unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht prüfen zu lassen?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in revierfernen Gebieten einen Ausgleich für die Kostenmehrbelastung, z. B. über die Heizölsteuer, zu bieten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der weitere Ausbau der Raffineriekapazitäten, insbesondere im süddeutschen Raum, hat im vergangenen Jahr beim schweren Heizöl zu einem extrem niedrigen Preisniveau geführt. Dabei wurde in Süddeutschland — trotz der höheren Rohöltransportkosten — das Preisniveau des übrigen Bundesgebietes teilweise beträchtlich unterschritten. Angesichts dieser ungewöhnlichen Markt- und Preissituation des Jahres 1965 haben sich die Mineralölgesellschaften seit Ende des vergangenen Jahres um eine Normalisierung und Stabilisierung des Preisniveaus bemüht.
Trotz der inzwischen erfolgten Preisanhebung für schweres Heizöl liegen die Preise im süddeutschen Raum auch zu Beginn des Jahres 1966 noch erheblich unter den Durchschnittspreisen des Jahres 1964 und früherer Jahre, so daß insoweit keine Minderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in revierfernen Gebieten vorliegt. Das extrem niedrige Preisniveau des vergangenen Jahres, von dem immer abzusehen war, daß es nicht auf längere Sicht existieren würde, sollte nicht als Vergleichsbasis herangezogen werden. Auch im Jahre 1966 kann angesichts der Situation auf dem Energiemarkt, die in diesem Hohen Hause ausführlich erörtert worden ist, auf die Selbstbeschränkung in der Mineralölwirtschaft noch nicht verzichtet werden. In diesem Rahmen ist, wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, der Preiswettbewerb in keiner Weise ausgeschaltet.
Auf die Preisgestaltung im Mineralölsektor wirken eine große Reihe von Elementen ein. Die Selbstbeschränkung spielt dabei nach Auffassung der Bundesregierung nicht die alleinige Rolle. Sicher ist es nicht Aufgabe unserer Wirtschaftspolitik, in die betriebswirtschaftlichen Kostenprüfungen und Preisüberlegungen kontrollierend einzutreten. Etwaige Preisabsprachen in der Mineralölwirtschaft würden aber selbstverständlich der Beurteilung nach dem Kartellgesetz unterliegen.
Die Bundesregierung ist im Einklang mit den strikten Empfehlungen dieses Hohen Hauses seit je darum bemüht, eine Verbesserung des Energiepreisniveaus auch in revierfernen Gebieten herbeizuführen. Es ist in diesem Zusammenhang an die Frachthilfe für Kohlentransporte und an die Unterstützung für die Ferngasleitung in Nordbayern zu erinnern. Das Energiepreisniveau in Süddeutschland hat sich auch auf Grund dieser Maßnahmen und wegen der neuen Raffineriestandorte in den vergangenen Jahren dem Energiepreisniveau im übrigen Bundesgebiet angenähert. Die mit den jetzt aktuellen Preisanhebungen beim schweren Heizöl verbundenen zusätzlichen Kostenbelastungen treffen einzelne Heizölverbraucher im gesamten Bundesgebiet. Die vergleichsweise stärkere Belastung süddeutscher Verbraucher wird von den Mineralölgesellschaften mit den höheren Rohöltransportkosten des dortigen Raumes begründet, die noch immer fortbestehen. Ein Ausgleich dieser Preisdifferenz aus Mitteln des öffentlichen Haushalts, also auch der Heizölsteuer, sollte nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Erwägung gezogen werden.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Ott.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob nicht doch irgendwelche Absprachen vorhanden sind, damit die auch von Ihnen angegebene sogenannte Normalisierung der Heizölpreise nicht Gefahr läuft, einem Monopol zu erliegen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Jawohl, Herr Abgeordneter, die Bundesregierung ist dazu nicht nur bereit, sondern sie ist auch jedem Hinweis, den sie in dieser Richtung erhalten hat, prüfend nachgegangen. Die bisherigen sorgfältigen Prüfungen haben keinen Anhalt für das Vorliegen solcher Absprachen ergeben.
Womit begründen Sie die angeblich höheren Transportkosten im Jahre 1966 gegenüber dem Jahr 1965?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaubte Ihnen erläutert zu haben, daß im Jahre 1965 extreme, unnormale und ökonomisch nicht begründbare Verhältnisse auf dem Mineralölmarkt — jedenfalls in Süddeutschland — existierten, bei denen die Kosten sowohl bei der Produktion als auch beim Transport ganz sicher nicht die entscheidende Rolle für die Preisbildung gespielt haben.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Mertes.
Herr Staatssekretär, besteht die Gefahr, daß eventuell durch neue Maßnahmen, ausgelöst auf einem anderen Energiesektor, die Preise für Heizöl sich weiter erhöhen könnten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wenn ich Sie richtig verstehe, Herr
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1656 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966
Staatssekretär Dr. NeefAbgeordneter, spielen Sie auf die Tatsache an, daß alle Mineralölprodukte Kuppelprodukte sind. Auch wir haben gehört, daß die Preispolitik für Benzin oder für Vergaserkraftstoffe von den Produzenten mit den Verhältnissen auf dem Heizölmarkt in Verbindung gebracht wird. Daß hier Beziehungen existieren, ist nicht auszuschließen.
Ich meinte, Herr Staatssekretär — wenn ich das in die Form einer Frage kleiden darf —: besteht darüber hinaus nicht auch noch die Gefahr, daß es zu neuen Preiserhöhungen auf dem Heizölsektor dadurch kommen könnte, daß man die Situation in der Kohlewirtschaft und vor allem die Absatzverhältnisse verbessern möchte?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein, Herr Abgeordneter, ich bin ganz sicher, es wird uns nicht gelingen, in der Kohlewirtschaft mit noch so viel Anstrengungen Verhältnisse zu schaffen, die es dem 01 gestatten würden, teurer zu werden.
Keine weitere Frage.
Frage XI/4 des Herrn Abgeordneten Dröscher — übernommen von Herrn Abgeordneten Kaffka —:
Ist die Bundesregierung bereit, die seinerzeit bei der Auftragsvergabe für die Untersuchungen über die Möglichkeiten einer Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des Eifel-Hunsrück-Gebietes nicht berücksichtigten, aber doch strukturgleichen Kreise Birkenfeld und Kusel noch nachträglich im Einvernehmen mit der EWG-Kommission und dem Land Rheinland-Pfalz in die Untersuchung und die kommenden Förderungsmaßnahmen einzubeziehen und dabei das ausgezeichnete Material zu verwenden, das die Agrarsoziale Gesellschaft für Teile dieses Gebietes bereits erstellt hat?
Herr Staatssekretär, bitte!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das von der Gesellschaft für regionale Strukturentwicklung e. V., Bonn, erstellte Gutachten über „Möglichkeiten zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Eifel-Hunsrück-
Gebiet" liegt seit mehr als einem Jahr vor. Diese in sich abgerundete und abgeschlossene Arbeit wird sich nicht nachträglich noch auf zwei weitere _Landkreise ausdehnen lassen.
Die von dem Gutachter im Einvernehmen mit dem Land Rheinland-Pfalz festgelegte Gebietsabgrenzung erscheint der Bundesregierung auch wohlbegründet. Der Landkreis Kusel liegt geographisch außerhalb des Eifel-Hunsrück-Gebietes. Er gehört zum dichter besiedelten Pfälzer Bergland. Vom Kreis Birkenfeld ist wohl ein Teil, nämlich das Gebiet nördlich der Nahe, noch zum Hunsrückgebiet zu rechnen. Gerade dieser Teil des Kreises ist aber mit dem relativ gut industrialisierten Raum um Idar-Oberstein anders strukturiert als der überwiegend ländliche Raum des Untersuchungsgebietes. In das Gutachten wurden außerdem aus technischen und praktischen Erwägungen nur volle Landkreise einbezogen.
Die Einbeziehung eines Kreises in diese vom Bund und der EWG-Kommission mitfinanzierte Untersuchung hat keineswegs automatisch für die Zukunft die Gewährung einer besonderen Finanzierungshilfe für diesen Kreis zur Folge.
Das Gutachten ist nicht einem Aktionsprogramm der Landesregierung gleichzusetzen. Es kann nur Anregungen geben, wie die für die allgemeine regionale Wirtschaftsförderung begrenzt verfügbaren Bundes- und Landesmittel, möglicherweise auch europäische Fonds, optimal für die Strukturverbesserung eines Gebiets verwendet werden können. Die Gebietsabgrenzung im Eifel-Hunsrück-
Gutachten verhindert auch nicht, daß andere Landkreise ebenso an den Hilfen des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung oder des Landesergänzungsprogramms teilhaben, wie dies auch für die Kreise Kusel und Birkenfeld schon der Fall ist. Der Kreis Kusel ist Bundesausbaugebiet, und die .Stadt Kusel ist als Bundesausbauort anerkannt. Für den Kreis stehen damit alle Förderungsmöglichkeiten des Bundes zur regionalen Strukturverbesserung offen. Entsprechendes gilt für den Kreis Birkenfeld, der durch das Landesergänzungsprogramm in der gleichen Weise gefördert wird.
Die Initiative für weitere Regionaluntersuchungen, Herr Abgeordneter, müßte vom Land ausgehen, das auch unmittelbarer Auftraggeber für das Eifel-
Hunsrück-Gutachten gewesen ist. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Landesregierung Rheinland-Pfalz plant, Strukturuntersuchungen für weitere Landesteile. in Auftrag zu geben. Selbstverständlich werden dabei alle vorhandenen Unterlagen, also gegebenenfalls auch die erwähnte Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft, verwendet werden.
Herr Abgeordneter Kaffka!
Herr Staatssekretär, sind diese beiden Kreise seinerzeit nur deshalb nicht in die Untersuchung miteinbezogen worden, weil sie außerhalb der Regierungsbezirksgrenzen lagen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bin sicher, daß das kein Motiv gewesen ist. Nur die besondere Eignung als Modellfall hat bei der Auswahl dieser Kreise Pate gestanden. °
Herr Abgeordneter Josten!
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, bei den Überlegungen hinsichtlich der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des Eifel-Hunsrück-Gebietes von Ihrem Hause aus darauf hinzuwirken, daß das gesamte Gebiet der Eifel und des Hunsrück als eine Einheit gesehen wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube, Herr Abgeordneter, Strukturpolitik und Strukturverbesserungspolitik müssen in solchen großen Räumen denken. Ich wollte klarstellen, daß diese besondere Untersuchung nur den Charakter einer Modelluntersuchung hat.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1657
Nun kommen wir zu zwei Fragen aus der Drucksache V/523, die der Abgeordnete Schmidt gestellt hat. Die erste dieser beiden Fragen lautet:
Wie verträgt sich die pauschale Ablehnung von Importanträgen des Porzellanfachhandels für die Einfuhr japanischen Porzellans mit europäischem Charakter im Rahmen der auf 5 Millionen DM erhöhten Ausschreibung mit der seitens der Bundesregierung immer wieder betonten notwendigen und gewünschten Förderung der mittelständischen Wirtschaft, insbesondere auch des Einzelhandels?
Herr Staatssekretär, wollen Sie bitte antworten.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Eine pauschale Ablehnung von Importanträgen des Porzellanfachhandels für die Einfuhr japanischen Porzellans liegt nicht vor. Abgelehnt wurden nur die Anträge von Firmen, die sich in einer Referenzperiode nicht an der Einfuhr des in Rede stehenden Porzellans beteiligt haben. Von dieser Ablehnung sind nicht nur Facheinzelhändler, sondern auch Großhändler, Kaufhäuser, Versandhäuser und Einkaufsgenossenschaften betroffen gewesen. Der einzige Grund für diese Maßnahme war, daß eine so große Anzahl von Einfuhranträgen einging, daß die Berücksichtigung aller Antragsteller im Einzelfall zu wirtschaftlich unsinnigen Quoten geführt hätte. Es waren 587 Antragsteller gegenüber 154 Antragstellern im Vorjahr.
Dieses Verfahren widerspricht nicht der von der Bundesregierung angestrebten Förderung der mittelständischen Wirtschaft, also auch des Einzelhandels. Der Facheinzelhandel hat sich selbst bisher stets gegen eine Ausdehnung der Einfuhren japanischen Porzellans mit europäischem Charakter ausgesprochen. Darüber hinaus hat er selbst bezüglich der Verteilung des Kontingents wiederholt erklärt, daß er keine eigenen Einfuhranträge stellen wolle, wenn seine traditionellen Lieferanten, insbesondere die Porzellanfachimporteure, angemessen an Einfuhrkontingenten beteiligt sein würden. Diesem Anliegen ist durch eine sehr wesentliche Erhöhung des Anteils der Fachimporteure entsprochen worden; denn zur Zeit entfallen 30 % des Kontingents auf Fachimporteure, 26 % auf Groß- und Einzelhändler, 33 % auf Kaufhäuser, 6 % auf Versender und 5 % auf Einkaufsgenossenschaften. Im vergangenen Jahr erhielten diese Fachimporteure nur knapp 6 % gegenüber heute 30 %.
Herr Abgeordneter Schmidt!
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß es Anträge des Fachhandels gegeben hat, die bewilligt worden sind, oder ist es nicht so — ich muß diese Frage leider stellen —, daß sämtliche Anträge des Fachhandels leider nicht berücksichtigt wurden, soweit sie nicht bereits in den Vorjahren Referenzen aufwiesen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meines Wissens gibt es Anträge von Facheinzelhändlern, die bewilligt worden sind, und andere, die abgelehnt wurden. Soweit ich weiß — darf ich das mit einem kleinen Vorbehalt sagen —, richtete sich das danach, ob diese Einzelhändler schon früher an der Einfuhr solchen Porzellans beteiligt waren.
Herr Abgeordneter Schmidt!
Herr Staatssekretär, darf ich weiterhin annehmen, daß diese meinen und, ich glaube, auch Ihren Vorstellungen etwas zuwiderlaufende Praxis in diesem Jahr in Zukunft nicht mehr durchgeführt wird, weil damit doch Kreise einfach ausgeschlossen werden, die sich auf diesem Gebiet neu betätigen wollen? Darf ich annehmen, daß in dieser Richtung andere Vorschriften kommen werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, wenn ein Kontingent zugeteilt werden muß, dann ist das grundsätzlich immer mißlich. Es kann sich also nur darum handeln, diese unerfreuliche Sache möglichst vernünftig zu handhaben. Hier war der einzige Gedanke, weshalb man in dem einen Falle zugeteilt und in dem andern abgelehnt hat, der, daß nicht für alle eine im Einzelfall einfach unsinnige Zuteilung zustande kommt. Die Zuteilung wird sich in der Zukunft insbesondere nach der Höhe des Einfuhrkontingents richten müssen. Das, Herr Abgeordneter, wird von den künftigen Handelsverträgen abhängen.
Ich rufe die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Schmidt auf.Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Richtlinien für öffentliche Aufträge, insbesondere für Lieferungen des Handels im Sinne einer größeren Chancengleichheit, so zu gestalten, daß nicht riesige Formularmassen bewegt werden müssen und auch kleinere Unternehmer sich in der Lage sehen, die Richtlinien zeitlich und personell überblicken und somit sich um öffentliche Aufträge bewerben zu können?Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.Vielleicht darf ich mir eine kleine Bemerkung erlauben. Meine Damen und Herren, es ist doch nicht notwendig, daß sich die Fragestunde zu einer Stunde der Langeweile entwickelt. Ich meine, man kann die Fragen, die Abgeordnete stellen, auch in einer etwas phantasievolleren und lebendigeren Weise beantworten. Das ist kein Tadel für den Herrn Staatssekretär. Ich sage das ganz allgemein, weil wir manchmal Gefahr laufen, daß wir in dieser frühen Morgenstunde einschlafen.
Wir kommen nun zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend. Ich rufe die Frage VII/1 des Abgeordneten Dr. Wuermeling auf:Wie gedenkt die Bundesregierung die in der Regierungserklärung vom 10. November 1965 angekündigte Fortentwicklung des Familienlastenausgleichs zu verwirklichen, nachdem seither durch Kürzung der Ausbildungszulagen, Sperrung des Mutterschaftsgeldes und Nichtanpassung der seit 1. Januar 1964 unveränderten Kindergeldsätze ein offener und stiller Abbau des Familienlastenausgleichs erfolgt ist?Bitte, Herr Staatssekretär!
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1658 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hält nach wie vor an der Zusage fest, daß der Familienlastenausgleich fortentwickelt werden wird. Dieser weitere Ausbau des Familienlastenausgleichs kann aber nur im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erfolgen. Sobald die Haushaltslage des Bundes es zuläßt, wird die Bundesregierung in erster Linie darauf hinwirken, daß die Einkommensgrenze bei der Gewährung von Zweitkindergeld ganz beseitigt wird. Als nächstes sollte dann geprüft werden, in welchem Umfang eine Erhöhung des Zweitkindergeldes erfolgen kann. Ich darf, Herr Abgeordneter, bei dieser Gelegenheit auf den Bericht über die Lage der Familie hinweisen, der von der Bundesregierung noch in diesem Herbst vorgelegt werden soll. Dieser Bericht wird auch für die Beantwortung Ihrer Frage wichtige Hinweise und Aufschlüsse geben.
Herr Abgeordneter Wuermeling!
Herr Staatssekretär, muß ich aus Ihrer Antwort schließen, daß eine Anpassung der Sätze des Kindergeldes vom dritten Kind an an die seit 1. Januar 1964 eingetretene Entwicklung von der Bundesregierung einstweilen nicht beabsichtigt ist, anscheinend auch nicht im zeitlichen Zusammenhang mit der Neuregelung der Sätze in der Kriegsopferversorgung, die ja bekanntlich ebenso wie die Kindergeldsätze per 1. Januar 1964 neu festgesetzt wurden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die von Ihnen angeregten Maßnahmen hält die Bundesregierung nicht für so vordringlich wie die Beseitigung der Einkommensgrenze bei der Gewährung des Zweitkindergeldes.
Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling!
Herr Staatssekretär, erkennt denn die Bundesregierung nicht die Tatsache an, daß dadurch, daß keine Anpassung der Kindergeldsätze erfolgt, offensichtlich ein stiller Abbau des am 1. Januar 1964 gegebenen Status des Familienlastenausgleichs geschieht, und zwar um so stärker, je mehr Kinder die Familie hat, weil ja der Anteil des Familieneinkommens, der konstant bleibt, um so höher ist, je größer die Zahl der Kinder ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß es sich hierbei um einen, wie Sie sagen, stillen Abbau des Familienlastenausgleichs handelt. Ich darf darauf verweisen, daß die Beseitigung der Einkommensgrenze bei der Gewährung von Zweitkindergeld allein einen zusätzlichen Aufwand in Höhe von 510 Millionen DM pro Jahr erforderlich macht. Die weitere Maßnahme, die die Bundesregierung beabsichtigt, nämlich das Zweitkindergeld auf vielleicht 30 oder 40 DM zu erhöhen — das alles hängt von der weiteren Entwicklung ab —, wird zusätzliche Mittel bei einer Erhöhung von 25 DM auf 30 DM im Betrage von 228 Millionen DM, bei einer Erhöhung von 25 DM auf 40 DM im Betrage von 684 Millionen DM erforderlich machen. Der Familienlastenausgleich würde also, wenn die von der Bundesregierung als vordringlich erachteten Maßnahmen durchgeführt werden, einen zusätzlichen Aufwand von rund 1 Milliarde DM erforderlich machen.
Ich rufe die Frage VII/2 des Abgeordneten Dr. Wuermeling auf:
Veranlaßt die ab 1. März erfolgte überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Bundesbahn, die gerade die Familien mit in Ausbildung befindlichen Kindern nochmals trifft, die Bundesregierung, einen Weg zu suchen, wenigstens alsbald wieder die ungekürzte Ausbildungszulage zu zahlen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß eine Erhöhung der Ausbildungszulage, wie sie von Ihnen angeregt worden ist, von 30 DM auf die ursprüngliche Höhe von 40 DM ab 1. Juli 1966 die richtige Maßnahme wäre, um die durch die Erhöhung der Schülertarife entstandene zusätzliche Belastung kinderreicher Familien auszugleichen. Eine solche Maßnahme würde nur bei Kindern über 15 Jahren zu einer Entlastung führen und nur solchen Familien zugute kommen, die mehr als zwei Kinder haben.
Ich darf, Herr Abgeordneter, in diesem Zusammenhang auch auf die Erklärung verweisen, die der Herr Bundesminister für Verkehr in der Fragestunde vom 25. März 1966 zu dieser besonderen Frage vor dem Hohen Hause abgegeben hat.
Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bei diesen Ausführungen bewußt, daß sich z. B. für eine Familie mit zwei Kindern die Schülerkarten für die nur 10 km lange Strecke von Kruft nach Andernach von 9,70 auf 25,50 DM, also um fast 16 DM im Monat verteuern? Und ist es nicht so, daß man, wenn so etwas geschieht, nicht gleichzeitig denselben Kreis noch mit einer Kürzung der Ausbildungszulage um zwei mal 10 DM, also die Familie mit insgesamt rund 35 DM Mehrbelastung treffen darf, wenn man mit der familienpolitischen Zielsetzung ernst genommen werden will, zu der man sich immer wieder bekennt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung bedauert diese Folge selbstverständlich. Hier sind zwei Maßnahmen zusammengetroffen: die Erhöhung der Schülertarife, die aber den Familienlastenausgleich nicht zu Lasten der Bundesregierung unmittelbar berührt, und die Kürzung der Ausbildungszulage.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1659
Staatssekretär Dr. BarthDie Bundesregierung ist der Auffassung — und das hat der Herr Bundesminister für Verkehr vor dem Hohen Hause im einzelnen ausgeführt —, daß der Ausgleich der zusätzlichen Belastungen infolge der Erhöhung der Schülertarife in erster Linie eine Aufgabe der Länder sein müßte. Die Bundesregierung bedauert den Zusammenfall dieser Maßnahmen: die Kürzung der Ausbildungszulage und die etwa zur gleichen Zeit wirksam gewordene Erhöhung der Schülertarife.
Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling!
Wenn ich diese Auffassung auch grundsätzlich teile, darf ich fragen: Ist es in solchen Fällen nicht richtiger, daß die Bundesregierung derartige Maßnahmen erst dann trifft, wenn mit den Ländern vorher eine Abstimmung getroffen worden ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung verhandelt mit den Ländern über die Frage der Schülertarife schon seit langer Zeit. Die Verhandlungen sind schon 1964 aufgenommen worden. Bedauerlicherweise haben sie bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht zu einem Ergebnis geführt.
Keine weitere Frage.
Ich rufe die Frage VII/3 des Abgeordneten Dr. Wuermeling auf:
Würde es die Bundesregierung im Sinne des neuerlichen Bekenntnisses des Bundeskanzlers zu christlich-sozialer Gesellschaftspolitik begrüßen, wenn der Bundestag bei den Haushaltsberatungen durch Einsparung der erforderlichen knapp 50 Millionen DM an anderer Stelle die Aufhebung der Kürzung der Ausbildungszulagen ab 1. Juli 1966 ermöglichte, um diese im Zuge der Sparmaßnahmen einzig dastehende Kürzung des regelmäßigen Familieneinkommens der — durch Ausbildung ihrer Kinder wirtschaftlich bekanntlich besonders beengten — Familien mit in Ausbildung befindlichen Kindern wieder zu beseitigen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, auf Grund der Bestimmung des Haushaltssicherungsgesetzes tritt die Erhöhung der Ausbildungszulage von jetzt 30 DM auf den ursprünglichen Betrag von 40 DM automatisch mit Wirkung vom 1. Januar 1968 ein. Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine Möglichkeit, die Ausbildungszulage schon für den Haushalt 1967 auf den alten Stand anzuheben, weil die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 100 Millionen DM — als Jahresbetrag — nicht zur Verfügung stehen.
Herr Abegeordneter Dr. Wuermeling!
Ich darf meine Frage konkret wiederholen: Würde es die Bundesregierung nicht begrüßen, wenn der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Weg fände, die 50 Millioenen DM flüssig zu machen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wenn das Hohe Haus einen Weg fände, würde ihn die Bundesregierung gewiß sehr begrüßen.
Wir kommen zu den Fragen aus den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern.
Ich rufe die Fragen IX/1-3 des Abgeordneten Ahrens auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß unter den schwierigen Verhältnissen der Nachkriegszeit vor allem Vertriebene und Flüchtlinge in großer Zahl in das außereuropäische Ausland ausgewandert sind und die Auswanderung in vielen Fällen durch Werbeaktionen der Einwanderungsländer gefördert wurde, wobei die Darstellung der Lebensbedingungen in diesen Ländern nicht in jedem Falle im richtigen Verhältnis zur Wirklichkeit stand?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele der in Frage IX/1 bezeichneten Auswanderer seit Jahren versuchen, in die Bundesrepublik Deutschland zurückzukehren, daß diese Versuche aber meist an den fehlenden Passagekosten scheitern?
Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß es sich bei den in Frage IX/1 bezeichneten Auswanderern um Hilfsbedürftige handelt, die nach wie vor ein Anrecht auf Schutz und Fürsorge durch die Bundesregierung haben, um ihnen, über die bereits jetzt angewandten Routinemaßnahmen hinaus, in besonderen Fällen die Rückwanderung zu ermöglichen, wenn sich die Hilfsmaßnahmen unter Abwägung aller Interessen — auch derjenigen der Auswanderungsländer — rechtfertigen lassen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage IX/4 des Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Auf Grund welcher Bestimmungen werden gegenüber den um Einreisesichtvermerke ansuchenden Familienangehörigen von zu Studienzwecken nach Deutschland eingeladenen chinesischen Wissenschaftlern diskriminierende Praktiken angewandt?
Herr Staatssekretär, bitte!
: Herr Abgeordneter, Sie sprechen in dieser Frage von „diskriminierenden Praktiken" gegenüber Familienangehörigen chinesischer Wissenschaftler. Davon ist mir nichts Näheres bekannt. Ich konnte bei der Unbestimmtheit Ihrer Frage auch nicht bei sämtlichen 11 Ländern danach fragen. Vielleicht können Sie Ihre Frage näher erläutern. Ich bin dann gern bereit, der Sache nachzugehen.
Können Sie das im Rahmen einer Frage tun?
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob Ihnen der Bericht der Ihnen sicherlich bekannten Alexander-von-Humboldt-Stiftung über ihre Tätigkeit in den Jahren 1964 und 1965 bekannt ist, in dem Sie auf Seite 120 — hier werden die Schwierigkeiten bei der Erlangung von Einreisesichtvermerken für eine Reihe von Stipendiaten und jungen Wissenschaftlern aus verschiedenen Ländern geschildert — folgenden Satz lesen können:Für chinesische Familienangehörige besteht zudem noch die Schwierigkeit, überhaupt in die
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1660 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966
Kahn-AckermannBundesrepublik zu gelangen, da offensichtlich die Weisung besteht, keine Einreisesichtvermerke für chinesische Familienangehörige auszustellen.
Der Bericht der Alexander-von-
Humboldt-Stiftung ist mir bekannt. Ich werde bei der Beantwortung Ihrer späteren Fragen noch darauf zurückkommen. Die Weisung, die darin erwähnt ist, stammt nicht vom Bundesministerium des Innern. Aber sie wird uns — wie ich schon vorhin sagte — Veranlassung geben, der Sache nachzugehen, um festzustellen, in welchen Ländern etwa eine solche Weisung besteht.
- Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann!
Sind Sie bereit, Herr Staatssekretär, mir, wenn Ihre Nachforschungen abgeschlossen sind, darüber eine schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen?
Sehr gern.
Keine weiteren Zusatzfragen. — Ich rufe die Frage IX/5 des Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Welche gesetzliche Grundlage ermächtigt Ausländerbehörden in der Bundesrepublik Deutschland, von privaten Arbeitgebern, Anstalten des öffentlichen Rechts und von durch Bundesmittel geförderten Stiftungen bei der Anstellung qualifizierter ausländischer Fachkräfte oder von der Gewährung von Aufenthaltserlaubnissen an ausländische Empfänger deutscher Hochbegabtenstipendien Bürgschaften für möglicherweise anfallende Abschiebungskosten zu verlangen?
Herr Staatssekretär, bitte!
Nach § 7 Abs. 3 des Ausländergesetzes kann eine Aufenthaltserlaubnis mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Schon in der amtlichen Begründung zu dieser Bestimmung war erwähnt — und während des Gesetzgebungsverfahrens im Innenausschuß und in den übrigen Ausschüssen dieses Hohen Hauses wurde das nicht in Abrede gestellt —, daß als Bedingung oder Auflage auch eine Sicherheit für möglicherweise erforderlich werdende Rückführungskosten gefordert werden könne. Die Verpflichtung zu einer solchen Sicherheitsleistung kann aber nur dem Ausländer selbst, nicht anderen Personen oder Institutionen auferlegt werden, die an seinem Aufenthalt im Bundesgebiet interessiert sind. Der Ausländer kann allerdings die Sicherheit dadurch leisten, daß eine andere Person für ihn eine Bürgschaft übernimmt. Ich nehme an, daß Fälle dieser Art Ihrer Frage zugrunde liegen. Ob eine Sicherheit verlangt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Länderbehörden. Das Bundesministerium des Innern hat auf deren Entscheidungen keinen Einfluß. Im allgemeinen soll von der Befugnis, eine Aufenthaltserlaubnis mit Auflagen zu versehen, nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn hierzu ein besonderer Anlaß besteht.
Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für richtig, daß, wenn junge Wissenschaftler mit abgeschlossenem Studium als Gäste der Bundesrepublik Deutschland nach Deutschland eingeladen werden, die einladenden Organisationen durch die Länder gezwungen werden, Bürgschaften für diese Gäste der Bundesrepublik zu übernehmen? Halten Sie es ferner für richtig, daß von Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts z. B. für Redakteure, die zweifellos erst nach vielen Prüfungen, und weil man sie besonders braucht, eingeladen werden, Bürgschaften gefordert werden?
Bürgschaftsübernahmen in diesen von Ihnen geschilderten Fällen möchte ich allerdings für unzweckmäßig halten. Wir sind schon in Gesprächen, vor allem auch mit der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, die Sie vorhin erwähnt haben, mit dem Ziel, es zu ermöglichen, daß vor allem bei Stipendiaten generell auf Sicherheitsleistungen verzichtet wird. Wir rechnen damit, daß bald eine zufriedenstellende Lösung in dem von Ihnen angedeuteten Sinne gefunden werden kann.
Herr Kahn-Ackermann!
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie noch etwas präziser fragen: Ist der Bundesminister des Innern bereit, auf der nächsten Innenministerkonferenz — oder wann immer das möglich ist — seine Kollegen aus den Ländern dahin zu bringen, daß mit diesem Unfug aufgehört wird?
Wir sind bereit, auf die Länder in dieser Hinsicht einzuwirken, ohne daß ich mich den Ländern gegenüber natürlich des Ausdrucks „Unfug" bedienen kann.
Ich sah mich nicht veranlaßt, diesen Ausdruck etwa zu rügen.
Dann rufe ich die Frage IX/6 des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die ständig anwachsenden Schwierigkeiten bei der Erteilung
. von Einreisesichtvermerken an ausländische Wissenschaftler, insbesondere junge Wissenschaftler aus den Ostblockstaaten, die mit aus Bundesmitteln geförderten Stipendien Studienaufenthalte in Deutschland verbringen, zu beseitigen und einen reibungslosen Studienantritt dieser durch einschlägige Fachorganisationen in jeder Hinsicht überprüften Personen zu gewährleisten?
Sie sprechen, Herr Abgeordneter, in dieser Frage von „ständig anwachsenden Schwierigkeiten bei der Erteilung von Einreisesichtvermerken an ausländische Wissenschaftler, insbesondere junge Wissenschaftler aus den Ostblockstaaten". Es ist jedoch in den vergangenen Jahren eine wesentliche Erleichterung und vor allem Beschleunigung bei der Abwicklung des Einreiseverfahrens
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1661
Staatssekretär Dr. Schäfererzielt worden. Dies wird auch in dem letzten Jahresbericht der Alexander-von-Humboldt-Stiftung bestätigt, von der wir vorhin schon sprachen. Die geltenden Bestimmungen müssen allerdings eingehalten werden. So sieht die Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz z. B. in einer Reihe von Fällen eine Mitwirkung der zuständigen innerdeutschen Ausländerbehörde bei der Prüfung des Einreiseantrags vor.Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, daß das Bundesministerium des Innern bemüht ist, in Einzelfällen auftretende Schwierigkeiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Innenministern der Länder sofort zu beseitigen. Diese Bemühungen sind auch von der Alexander-von-Humboldt-Stiftung und dem Akademischen Deutschen Austauschdienst immer wieder anerkannt worden, z. B. in dem schon mehrfach erwähnten Bericht der Stiftung für die Zeit vom 1. Oktober 1964 bis zum 30. September 1965, wo es auf Seite 120 wörtlich heißt: „Durch ... ständige Absprachen mit dem Bundesministerium des Innern ist schon eine wesentliche Erleichterung und Beschleunigung in der Abwicklung des Einreiseverfahrens erzielt worden."
Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß dessenungeachtet noch eine ganze Reihe von Ausländerbehörden in der Bundesrepublik bei der Beurteilung dieser Gäste unseres Landes so verfahren, als ob es sich um unerwünschte Ausländer handelt und alle möglichen bürokratischen Hindernisse und Zeitverzögerungen bei der Behandlung dieser Anträge in den Weg legen, und sind Sie bereit, auch in dem Gespräch mit den Ländern darauf hinzuwirken, daß für Personen, die im Interesse unseres Landes hierher eingeladen werden, in Zukunft — ich muß das noch einmal sagen — diese fast an Schikane grenzende bürokratische Geschäftigkeit in diesem Zusammenhang jedenfalls vermindert wird und daß durch irgendeinen Vermerk, daß es sich hier um Gäste unseres Landes handelt, dieses Verfahren vereinfacht und abgekürzt werden kann?
Wir sind durchaus bereit, darauf hinzuwirken, daß in einzelnen Ländern etwa bestehende Mißstände beseitigt werden.
Dann rufe ich die Frage IX/7 des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen auf:
Wann ist mit der Einbringung der Rechtsverordnungen zum Schutzbaugesetz beim Bundesrat zu rechnen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Im Einvernehmen mit den Herren Bundesministern der Finanzen, für Wohnungswesen und Städtebau, für Wirtschaft, für wissenschaftliche Forschung und dem Bundesminister für Gesundheitswesen beantworte ich die Frage wie folgt:
Es ist zu unterscheiden zwischen den Verordnungen, deren Inkrafttreten vordringlich geboten ist, sowie den Vorschriften, deren Erlaß vorerst noch hinausgeschoben werden kann.
Zur ersten Gruppe zählen erstens die Vorschriften über die Beschaffenheit der Hausschutzräume — nach § 3 Abs. 3 des von Ihnen erwähnten Gesetzes —, zumindest insoweit, als sie den Grundschutz betreffen, zweitens die Rechtsverordnung über die Gewährung von Zuschüssen beim Grundschutz —§ 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 —, drittens die Rechtsverordnung über die Höchstbeträge der Herstellungskosten — § 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 3 des Gesetzes —.
Es ist beabsichtigt, diese Rechtsverordnungen dem Bundesrat so rechtzeitig zuzuleiten, daß er vor Eintritt in die Sommerpause darüber noch beschließen kann.
Die zur zweiten Gruppe zu rechnenden Vorschriften, die ich hier natürlich nicht im einzelnen aufzählen kann, sollen je nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt beim Bundesrat eingebracht werden, dessen Zustimmung sie ja unterliegen.
Keine weiteren Fragen.
Die Fragen IX/8, IX/9 und IX/10 des Herrn Abgeordneten Faller werden von Herrn Abgeordneten Dr. Rinderspacher übernommen. Zunächst die Frage IX/8:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Zürich eine Öl-Wehr" geschaffen wurde, in der speziell ausgebildete Angehörige der Feuerwehr, der Polizei und anderer Behörden zusammenarbeiten?
Herr Staatssekretär, bitte!
Zu der ersten Frage des Herrn Abgeordneten Faller darf ich folgendes sagen: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in der Stadt Zürich bei einem Ölschaden Feuerwehr und Polizei mit den Stellen zusammenarbeiten, die nach der jeweiligen Art des Schadens zu beteiligen sind. Nach dem Bericht des deutschen Generalkonsulats in Zürich, den ich erst gestern bekommen habe und der auf Grund der Frage des Herrn Abgeordneten Faller angefordert worden ist, und den Pressemeldungen, auf die Herr Abgeordneter Faller seine Frage offenbar gestützt hat, handelt es sich um eine Ölalarmorganisation. Vorhandene Einrichtungen wurden also koordiniert.
Keine Frage.
Ich rufe die Frage IX/9 des Abgeordneten Faller auf:
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung von der Schaffung einer Olschaden-Organisation entsprechend Frage IX/8?
Die beiden nächsten Fragen würde ich gerne, 'Herr Präsident, wenn Herr Abgeordneter
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1662 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966
Staatssekretär Dr. SchäferRinderspacher damit einverstanden ist, zusammenfassend beantworten, da sie in engem sachlichem Zusammenhang miteinander stehen.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage IX/10 des Abgeordneten Faller auf:
Sieht die Bundesregierung z. Z. eine Möglichkeit, eine enge Zusammenarbeit von Feuerwehren, Technischem Hilfswerk und eventuell auch des Zivilschutzes, vor allem aber auch ein einheitliche Ausstattung mit technischen Geräten und Hilfsmitteln zu gewährleisten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Bund und Länder haben eine Reihe von Rechtsvorschriften erlassen, die gewährleisten sollen, daß sowohl brennbare wie auch wassergefährdende Flüssigkeiten, insbesondere Mineralöle, so gelagert und transportiert werden, daß Schäden verhütet werden. Gestützt auf § 19 d des Wasserhaushaltsgesetzes wird in den Technischen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Rohrleitungen zur Beförderung wassergefährdender Stoffe auch vorgesehen, daß durch den, der die Rohrleitung betreibt, eine Ölwehr aufgestellt und bereitgehalten wird.
Auf dem Gebiet der Beseitigung von Ölschäden, um die es dem Herrn Abgeordneten Faller zu gehen scheint, hat der Bund keine unmittelbare Zuständigkeit. Tritt ein Ölschaden ein, so ist es grundsätzlich Sache der Landes- bzw. der Kommunalbehörden, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Die von den Ländern vorbereiteten Maßnahmen entpsrechen im wesentlichen den in Zürich getroffenen, von denen ich vorhin sprach. Es ist gewährleistet, daß Ölschäden sofort gemeldet und daß u. a. unter Einschaltung der Polizei, der Wasserbehörden und gegebenenfalls der kommunalen Fachdienststellen — Wasserwerke, Tiefbauämter — die erforderlichen Sofortmaßnahmen getroffen werden, um die Schäden durch die Feuerwehr einzudämmen oder zu beseitigen.
Der Bund hat den Ländern die Kräfte des Technischen Hilfswerks zur Verfügung gestellt, die auch in der Bekämpfung von Ölschäden ausgebildet werden. Der jeweilige Einsatz von Kräften des Technischen Hilfswerks wird auf Ortsebene abgesprochen.
Ob später auch Kräfte des Zivilschutzes, die der Abgeordnete Faller erwähnt und die sich zur Zeit noch im Aufbau befinden, für einen Einsatz in Betracht kommen, wird geprüft werden müssen.
Die Feuerwehren, die in der Regel zuerst am Schadensort sind, sind nach Richtlinien der Länder ausgerüstet. Dazu gehören auch die Hilfsmittel, die für die Abwehr von Ölgefahren erforderlich sind. Die Ausrüstung des Technischen Hilfswerks ist Sache des Bundes; seine Ausrüstung und die der Feuerwehren werden untereinander abgestimmt.
Eine Frage, Herr Abgeordneter Rinderspacher.
Herr Staatssekretär, hält also die Bundesregierung die Ausrüstung und
Ausbildung der betreffenden Dienste für ausreichend zur Bekämpfung von Ölschäden?
Sie wird wahrscheinlach noch verbessert werden können. Aber die bisherigen Erfahrungen haben doch gezeigt, daß die Ausrüstung und die Ausbildung gut sind.
Keine weitere Frage.
Ich rufe die Frage IX/11 des Herrn Abgeordneten Matthöfer auf:
Befürwortet die Bundesregierung die Gewährung des Asylrechts in der Bundesrepublik für den in Südafrika kurze Zeit nach seiner Promotion an der Universität Tübingen verurteilten Stipendiaten der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, falls dieser von den südafrikanischen Behörden begnadigt werden sollte?
Herr Staatssekretär, bitte!
Ich darf Ihre Frage, Herr Abgeordneter Matthöfer, wie folgt beantworten. In der Bundesrepublik genießt nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes Asylrecht, wer aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt wird. Ob eine -Verfolgung dieser Art vorliegt, hat, wie Sie wissen, das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf zu prüfen. Auf die Entscheidungen der unabhängigen Ausschüsse beim Bundesamt kann die Bundesregierung im vorhinein keinen Einfluß nehmen.
Herr Abgeordneter Matthöfer!
Herr Staatssekretär, in Fällen, in denen nach dem Inhalt des Urteils einwandfrei eine politische Verfolgung vorliegt, ist also die Wahrscheinlichkeit außerordentlich groß, daß das Asylrecht gewährt wird?
Ja.
Die nächste Frage, die Frage I/2 des Abgeordneten Lautenschlager, für die eigentlich der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen zuständig ist, soll vom Innenministerium beantwortet werden. Ich rufe sie auf:
In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung die Bestimmungen über die Befreiung von der Fernsehfunkgebühr bzw. deren Ermäßigung denen für die Befreiung von der Tonfunkgebühr anzugleichen?
Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter Lautenschlager, ich darf diese Frage im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen wie folgt beantworten.Die Bundesregierung ist bemüht, daß im Rahmen der Ihnen bekannten Bund-Länder-Verhandlungen über eine vertragliche Regelung des Rundfunkgebührenwesens auch die Frage der Befreiung von der Fernsehrundfunkgebühr bzw. deren Ermäßigung
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1663
Staatssekretär Dr. Schäferaus sozialen Gründen geregelt wird. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Befreiung von der Fernsehrundfunkgebühr bzw. die Ermäßigung dieser Gebühr, die ja zusätzlich zur Tonrundfunkgebühr zu entrichten ist, der Handhabung bei der Tonrundfunkgebühr weitgehend angeglichen werden sollte.Über den Stand der soeben erwähnten Bund-Länder-Verhandlungen habe ich kürzlich auf eine Frage der Frau Abgeordneten Geisendörfer in der Fragestunde vom 24. März 1966 berichtet, wie Sie sich erinnern werden.
Keine Zusatzfrage.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zunächst die Frage XIV/1 des Herrn Abgeordneten Schultz :
Warum erhalten U-Boot-Besatzungen während ihrer Liegezeit in der Werft keine Bordzulage?
Herr Staatssekretär, wollen Sie antworten.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Bordzulage, in dem besonderen Fall der U-Boot-Besatzungen U-Boot-Zulage genannt, ist eine Aufwandsentschädigung zu dem Zweck, die besonderen Aufwendungen abzugelten, die in Anbetracht der mit dem Dienst auf den U-Booten verbundenen erschwerten Lebensbedingungen — z. B. durch die sauerstoffarme Luft oder durch Über- bzw. Unterdruck — zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit notwendig sind. Die erschwerten Lebensbedingungen sind während des Seedienstes gegeben, dagegen nicht während der Werftliegezeiten, wenn die Besatzungen an Land oder in Wohnheimen untergebracht sind. Deshalb wird die U-Boot-Zulage während der Liegezeit nicht weitergewährt.
Herr Abgeordneter Schultz!
Schultz (FDP): Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die U-Boot-Zulage doch gewährt wird, wenn ein Mann quasi einen Tag vor Beginn der Werftliegezeit auf Urlaub geschickt wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es trifft zu, daß die U-Boot-Zulage während der relativ kurzen Bordabwesenheit während des Urlaubs weitergewährt wird. Das trifft übrigens auch für Hafenliegetage zu, an denen die U-Boot-Zulage ebenfalls weitergewährt wird, obwohl die Mannschaften nicht auf dem U-Boot wohnen, sondern an Land untergebracht sind.
Herr Abgeordneter Schultz!
Schultz (FDP) : Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß das technische Spezialistenpersonal während der Werftliegezeit dadurch außerordentlich beansprucht ist, daß es auch an den Instandsetzungsarbeiten teilnimmt, und ist
Ihnen bekannt, daß deswegen ein gewisses Unverständnis — so möchte ich einmal sagen — dafür entstanden ist, daß die Bordzulage dann nicht weitergewährt wird, und wäre man in der Lage, das in besonderen Fällen abzustellen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die technischen Arbeiten werden nicht nur von den- Mannschaften und U-Boot-Besatzungen verrichtet, sondern auch von den Werftarbeitern. Die U-Boot-Zulage ist nicht dazu bestimmt, solche Erschwernisse abzugelten. Ich möchte aber sagen, daß wir uns bemühen, für kürzere Werftliegezeiten — die Werftliegezeiten sind ja, wie Sie wissen, Herr Abgeordneter, unterschiedlich lang — die Möglichkeit der Weitergewährung der U-Boot-Zulage zu schaffen.
Frage XIV/2 des Herrn Abgeordneten Schultz :
Wann ist mit der Auslieferung eines Sommerkampfanzuges für die Bundeswehr zu rechnen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es ist nicht beabsichtigt, einen Sommerkampfanzug einzuführen. Der in der Bundeswehr eingeführte Kampfanzug kann ganzjährig getragen werden. Zum Ausgleich der jahreszeitlich bedingten Temperaturschwankungen steht für den Sommer leichte, für die kältere Jahreszeit besonders wärmende Unterwäsche zur Verfügung. Außerdem ist eine zusätzliche Feldjacke mit einknöpfbarem Wollfutter vorhanden. Neben dem Kampfanzug, Herr Abgeordneter, hat jeder Soldat u. a. zwei Arbeitsanzüge. Der Arbeitsanzug kann auf Anordnung des für den Dienst verantwortlichen Vorgesetzten bei besonders heißem Wetter während der Übungen und Märsche an Stelle des Kampfanzuges getragen werden. Er wird deshalb im Sprachgebrauch der Truppe vielfach — jedoch etwas irreführend — Sommerkampfanzug genannt.
Herr Abgeordneter Schultz!
Schultz (FDP) : Herr Staatssekretär, wie erklären Sie es sich, daß einem bei Besuchen bei der Truppe sehr genau und sehr fordernd die Frage gestellt wird, wann der Sommerkampfanzug kommt, und zwar mit der Begründung, daß der ganzjährig zu tragende Kampfanzug zwar für den Winter ausgezeichnet sei, aber den Sommerbedingungen in keiner Weise entspreche und man ihn deswegen gar nicht verwenden könne? Sind irgendwelche Überlegungen im Verteidigungsministerium angestellt worden, doch einen Sommerkampfanzug zu schaffen, und ist das vielleicht bis zur Truppe schon durchgedrungen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein, ich glaube nicht, Herr Abgeordneter. Wahrscheinlich liegt eine Verwechslung mit der sogenannten Sommerausgehuniform vor. Es sind seit längerer Zeit Erwägungen angestellt worden, neben dem üblichen Ausgehanzug einen
Metadaten/Kopzeile:
1664 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966
Staatssekretär Gumbelbesonders leichten Ausgehanzug für den Sommer zu schaffen.
Frage XIV/3 des Abgeordneten Schultz:
Warum ist mit der Stiftung des Schießabzeichens für die Bundeswehr nicht auch gleichzeitig dafür Sorge getragen worden, daß die Schützenschnur an die Soldaten ausgeliefert werden kann?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Herr Bundespräsident hat mit Datum vom 8. Januar 1965 neben der Einführung einer Reihe von Tätigkeits- und Laufbahnabzeichen auch der Einführung der Schießauszeichnung, der sogenannten Schützenschnur, zugestimmt. Die Beschaffung ist daraufhin eingeleitet worden. Sie konnte nicht früher erfolgen, weil — ich zitiere den Wortlaut des § 4 des Soldatengesetzes — die Bestimmungen über die Uniform der Soldaten dem Herrn Bundespräsidenten — wie es dem herkömmlichen Recht entspricht — vorbehalten sind. Beschaffungsverfahren und Herstellung nehmen natürlich einige Zeit in Anspruch, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Schultz!
Schultz (FDP) : Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich dann, daß die freie Wirtschaft in der Lage war, diese Schießabzeichen zumindest in ihren Läden zu haben und sie dann auch an die Truppe verkaufen zu können? Warum ist es nicht in der gleichen Zeit dem Bundeswehrbeschaffungsamt möglich gewesen, eine entsprechende Vorsorge zu treffen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Mir ist bekannt, daß die Effektenhändler früher als die Bundeswehr selbst in den Besitz dieser Schießauszeichnungen gekommen sind. Ich kann das nicht verhindern, Herr Abgeordneter. Ich möchte aber hinzufügen, daß ein Vorwurf gegenüber dem Beschaffungsamt nicht gerechtfertigt wäre. Das Beschaffungsamt selbst hat schnell gearbeitet. Ich habe mich selber davon überzeugt.
Herr Abgeordneter Schultz!
Können Sie angeben, Herr Staatssekretär, wann die Schießabzeichen an die Truppe ausgeliefert werden können, oder ist Ihnen das nicht möglich? Ich darf Ihnen dazu sagen, daß ich noch vor 14 Tagen bei der Truppe wieder gehört habe, von Bundeswehrseite aus seien Schießabzeichen noch nicht zu liefern.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das kann nicht ganz stimmen, Herr Abgeordneter, denn nach den Auskünften, die ich eingezogen habe, läuft die Schützenschnur seit dem 2. Februar der Truppe zu.
Frage XIV/4 des Abgeordneten Cramer:
Warum wird die Panzerstraße für die Panzertruppe in Varel immer noch nicht gebaut?
Herr Staatssekretär, bitte!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, in der Fragestunde am 16. Juni 1965 ist die Frage nach der Inangriffnahme der geplanten Panzerstraße von Herrn Minister von Hassel beantwortet worden. Ich darf das vielleicht noch einmal kurz in Erinnerung rufen. Es wurde gesagt: „Mit dem Bau der Panzerstraße kann erst begonnen werden, wenn die mit dem Grunderwerb beauftragte Oberfinanzdirektion Hannover die hierfür benötigten Grundstücke erworben hat." Es wurde dann dargelegt, daß sich bei der Beschaffung Schwierigkeiten ergeben hätten, weil die Grundstückseigentümer zur Veräußerung nicht bereit seien.
In der Zwischenzeit haben sich acht Grundeigentümer bereit erklärt, zu veräußern, und dem Bund den Besitz an den Flächen bereits übertragen. Der Abschluß der Kaufverträge steht nach Auskunft der Oberfinanzdirektion kurz bevor. Die Verhandlungen mit einer Eigentümerin — der neunten — haben bisher noch keinen Erfolg gehabt. Neuerdings hat die Oberfinanzdirektion Hannover jedoch mitgeteilt, daß sich eine Einigung anbahne, so daß von der beabsichtigten Einleitung eines Enteignungsverfahrens Abstand genommen werden könne.
Sobald der Bund das Eigentum an dem für die Trasse der Panzerstraße und den Wirtschaftsweg erforderlichen Gelände erworben haben wird, wird sofort mit dem Bau der Panzerstraße begonnen werden können.
Herr Abgeordneter Cramer!
Herr Staatssekretär, können Sie einen ungefähren Zeitpunkt nennen oder können Sie angeben, ob in diesem Jahr die Panzerstraße noch fertig wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nach der Auskunft der Oberfinanzdirektion ist in nächster Zeit mit dem Abschluß des Kaufvertrages mit der neunten Eigentümerin zu rechnen. Pläne und alle sonstigen Unterlagen liegen vor. Ich habe mich auch erkundigt, ob man bereits beginnen könne. Das wurde aber als unwirtschaftlich bezeichnet, da das ganze Stück in einem Auftrag vergeben werden müsse.
Die Frage XIV/5 des Abgeordneten Dröscher übernimmt der Abgeordnete Kaffka:Handeln die Kreiswehrersatzämter auf Anweisung des Bundesverteidigungsministeriums, wenn sie Studenten der Rechtswissenschaften vorschreiben, das erste juristische Staatsexamen nach spätestens ingesamt 9 Fachsemestern abzulegen, und eine längere Zurückstellung vom Grundwehrdienst nicht aussprechen?Herr Staatssekretär, bitte!
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1665
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich habe dem Kreiswehrersatzamt keine Weisung erteilt, Zurückstellungen von Studenten der Rechtswissenschaft nach einem Studium von neun Semestern zu versagen.
Die Rechtslage ist folgende. Grundsätzlich werden Wehrpflichtige auf Antrag nach § 12 Abs. 4 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes vom Wehrdienst zurückgestellt, wenn sie zum Zeitpunkt der Einberufung bereits zwei Semester studiert haben. Sie dürfen nach der gleichen gesetzlichen Vorschrift, nämlich dem Abs. 6, jedoch vom vollen Grundwehrdienst höchstens so lange zurückgestellt werden, daß sie noch vor Vollendung des 25. Lebensjahres einberufen werden können. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Einberufung eine unzumutbare Härte bedeuten würde, können Wehrpflichtige darüber hinaus zurückgestellt werden. Bei Jurastudenten ist demnach eine Zurückstellung über das 25. Lebensjahr hinaus nicht ausgeschlossen, wenn sie das erste juristische Staatsexamen vorher nicht haben ablegen können.
Herr Abgeordneter Kaffka!
Herr Staatssekretär, wie kommt es dann zu verschiedenen Fällen, in denen Studenten der Rechtswissenschaft gezwungen wurden, nach dem neunten Semester entweder das Studium zu unterbrechen oder das erste Staatsexamen abzulegen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe schon auf die grundsätzliche Gesetzesvorschrift hingewiesen. In jedem Einzelfall muß geprüft werden, ob die Tatsache, daß das Examen noch nicht abgelegt worden ist, auf unvermeidbare Umstände zurückzuführen ist oder ob etwa das Studium so lange ausgedehnt wird, um an der Ableistung des Grundwehrdienstes vorbeizukommen. Das ist eine Prüfung, die im Einzelfall stattfinden muß. Zu den Fällen, die Sie im Auge haben, kann ich nicht Stellung nehmen, da sie mir im einzelnen nicht bekannt sind. Ich bin aber bereit, sie nachprüfen zu lassen, wenn Sie mir die entsprechenden Mitteilungen zukommen lassen.
Herr Abgeordneter Kaffka!
Hat man solche Auflagen vorher mit den Hochschulen abgestimmt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich verstehe nicht, was Sie unter „Auflagen" verstanden wissen wollen.
Daß Studenten genötigt werden, das Studium zu unterbrechen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein, mit den Hochschulen ist abgesprochen, daß ein Ausbildungsabschnitt dann als weitgehend gefördert gilt, wenn zwei Semester Studium absolviert worden sind. Das ist eine Absprache und Vereinbarung, die mit der Rektorenkonferenz getroffen worden ist.
Die nächste Frage XIV/6 des Abgeordneten Hörmann :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gefährdung des Freiburger Münsters durch Düsenjäger, die die Schallmauer durchbrechen, bedrohliche Formen angenommen hat?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg im Breisgau hat in einem Schreiben an den Bundesminister der Verteidigung vom 30. März 1966 davon Mitteilung gemacht, daß nach ihm vorliegen-. den Berichten das Gewölbe des Hochchors des Freiburger Münsters im Laufe des Monats Februar durch Druckwellen eines Düsenjägers Schaden erlitten habe. Die Möglichkeit von Beschädigungen durch beim Überschallflug ausgelöste Schwingungen kann nicht ausgeschlossen werden, ist jedoch im konkreten Fall auch nicht nachgewiesen. Der Zusammenhang zwischen Überschallflügen und den dabei auftretenden Schwingungserscheinungen einerseits und den Resonanzerscheinungen und etwaigen Beschädigungen von Bauwerken andererseits ist gegenwärtig noch nicht ausreichend erforscht. Auf Grund eines anderen Vorganges habe ich bereits vor Eingang des erwähnten Schreibens des Freiburger Oberbürgermeisters die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig um ein Gutachten gebeten, ob und unter welchen Umständen Überflüge von Strahlflugzeugen für die Beschädigungen von Bauwerken ursächlich sein können. Ich nehme an, daß dieses Gutachten auch Anhaltspunkte dafür enthalten wird, wie der Fall des Freiburger Münsters zu beurteilen ist.
Herr Abgeordneter Hörmann zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß bereits vor zwei Jahren durch eine solche Druckwelle das Gefüge eines ganzen Maßwerkfeldes im Hauptturm gesprengt worden ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, das ist mir nicht bekanntgeworden.
Würden Sie das bitte in diese Überlegungen und Untersuchungen mit einbeziehen lassen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Gern, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Dr. Rinderspacher zu einer Zusatzfrage.
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1666 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966
Herr Staatssekretär, sind Ihnen die entsprechenden Klagen aus Straßburg bekanntgeworden, wo am Straßburger Münster ebenfalls Schäden durch Überfliegen von Überschalljägern entstanden sein sollen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe davon gehört, Herr Abgeordneter. Aber Sie sagen selbst, daß die Schäden durch Überflüge entstanden sein sollen. Ich habe nicht gehört, daß das bereits erwiesen sei.
Herr Abgeordneter Rinderspacher zu einer weiteren Frage.
Herr Staatssekretär, hielten Sie es nicht für zweckmäßig, daß man sich bei diesen Untersuchungen mit den Behörden in Straßburg in Verbindung setzt, um etwaige gemeinsame Untersuchungen durchzuführen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich würde es für zweckmäßig halten, Herr Abgeordneter, zunächst den Eingang des Gutachtens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig abzuwarten, die ja für die Erstellung eines solchen Gutachtens besonders prädestiniert ist.
Ich rufe die Frage XIV/7 des Herrn Abgeordneten Hörmann auf:
Was gedenkt die Bundesregierung bei den Luftstreitkräften, vor allem auch bei den Kommandos der Alliierten, zu unternehmen, um das in Frage XIV/6 genannte historische Bauwerk zu schützen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Um die Lärmbelästigungen allgemein einzuschränken und Schädigungen aller Art zu vermeiden, ist für die Bundesluftwaffe die Einhaltung einer Mindestflughöhe von 600 m über Städten und Ortschaften und einer Mindestflughöhe von 10 900 m bei Überschallflügen angeordnet. Die Mindestflughöhe von 600 m über Städten und Ortschaften gilt auch für die Luftstreitkräfte der NATO-Partner. Über die Heraufsetzung der Mindestflughöhe für Überschallflüge der NATO-Luftstreitkräfte von derzeit 9100 m auf ebenfalls 10 900 m wird zur Zeit mit den Verbündeten verhandelt.
In Zukunft soll ferner die Zahl der Überschallflüge beschränkt und jeder Überschallflug durch Radarstellen erfaßt und überwacht werden.
Herr Abgeordneter Hörmann zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wir haben uns bei solchen Gelegenheiten schon oft über das Problem unterhalten und sind immer wieder vorstellig geworden. Warum ist gerade in letzter Zeit eine so auffallend große Zahl von Schallmauerdurchbrüchen im Freiburger Raum zu verzeichnen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie wissen, daß gerade der Freiburger Raum von der französischen Luftwaffe bevorzugt benutzt wird. Ich kann Ihre Frage im Augenblick nicht beantworten, da mir keinerlei Unterlagen darüber vorliegen.
Herr Abgeordneter Hörmann zu einer zweiten Zusatzfrage.
Wären Sie bereit, das nachzuprüfen und mir darüber Bescheid zu geben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das will ich gern tun, Herr Abgeordneter.
Ich rufe die Frage XIV/8 des Herrn Abgeordneten Hörmann auf:
Wer ist für die Regulierung der Schäden zuständig, die vor wenigen Wochen am Hochchor des Freiburger Münsters durch eine starke Druckwelle aufgetreten sind, die nach Angaben des Münsterbauamtes eindeutig von einem Düsenjäger ausgelöst wurde?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Für die Regulierung der Schäden sind unter der Voraussetzung, daß sie überhaupt durch Düsenjäger hervorgerufen worden sind, deren Nationalität im konkreten Fall offenbar nicht festzustellen war, die Behörden der Verteidigungslastenverwaltung zuständig. Eine entsprechende Stelle befindet sich beim Regierungspräsidenten Südbaden in Freiburg.
Herr Abgeordneter Hörmann zu einer Zusatzfrage.
Würde die Bundesregierung eine Regulierung des Schadens von sich aus unterstützen und fördern, wenn die Physikalisch-Technische Anstalt in Braunschweig in ihrem Gutachten Entsprechendes feststellt und also eine Schadensregulierung notwendig ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sicher, Herr Abgeordneter.
Ich rufe die Frage XIV/9 des Herrn Abgeordneten Berlin auf:
Trifft es zu, daß es sich bei dem durch einen zwei Meter hohen Spann- und Maschendrahtzaun eingefriedeten Privatgelände um das Furlbachtal bei Augustdorf, Kreis Detmold, westlich des Truppenübungsplatzes Senne gelegen, um eine Privatjagd der Bundeswehr handelt, obwohl der Pächter dieses mit Wild besetzten Gebietes ein ,Privatmann" ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ihre Annahme, Herr Abgeordneter, daß es sich bei dem von Ihnen bezeichneten, mit einem Drahtzaun eingefriedeten Gelände um eine Privatjagd der Bundeswehr handle, trifft nicht zu. Es gibt überhaupt keine Privatjagden der Bundeswehr. Das in Rede stehende Gelände steht im Privateigentum eines Einwohners von Stukenbrock,
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1667
Staatssekretär Gumbelder dieses Gelände als Wildgehege nutzt. Die Jagd soll an einen privaten Pächter verpachtet sein, der in keinerlei Beziehungen zur Bundeswehr steht.
Wenn nach Art. 75 in Verbindung mit Art. 72 des Grundgesetzes Rahmenvorschriften über den Naturschutz und die Landschaftspflege seitens des Bundes in Verbindung mit einer Gesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen maßgebend sind, hält dann die Bundesregierung die Sperrung des Wander- und Erholungsgebietes mit den Bestimmungen über den Naturschutz und die Landschaftspflege für vereinbar?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, es handelt sich um Privatgelände, das hier eingezäunt worden ist. Mir ist nicht bekannt, daß die Umzäunung von privatem Eigentum verboten sei.
Ich habe noch eine weitere Frage, Herr Staatssekretär. Sieht die Bundesregierung in Übereinkunft mit anderen zuständigen Stellen und unter Bewertung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums die Möglichkeit, den jetzigen Zustand wieder zu beseitigen, und ist ihr klar, was es für die gesamte Bevölkerung bedeuten würde, wenn jeder Besitzer von Privatwald seinen Wald einzäunte?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich kann niemanden daran hindern, sein Privateigentum zu schützen und andere von der Benutzung des Privateigentums auszuschließen. Wenn er es der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, ist das sicher sehr begrüßenswert; aber es ist nicht vorgeschrieben.
Ich rufe die Frage XIV/10 des Abgeordneten Berlin auf:
Billigt die Bundesregierung bei Bejahung der Frage XIV/9 solche Privatjagden für Bedienstete der Bundeswehr?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Da ich die Frage XIV/9 mit Nein beantwortet habe, Herr Präsident, bin ich der Beantwortung der Frage XIV/10 wohl enthoben.
Ich kann mir auch nicht denken, daß darauf noch eine andere Antwort zu geben wäre.
Frage XIV/11 des Abgeordneten Berlin:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das in Frage XIV/9 erwähnte Jagdgebiet nach der Ostseite durch einen Schutzzaun für das Truppenübungsgelände Senne unmittelbar begrenzt ist, also ohne eine Trennung voneinander, und dadurch praktisch und in Wirklichkeit eine Ausweitung des Übungsgeländes und eine erhebliche Einengung der Nutzung für die erholungsuchende und wanderfreudige Bevölkerung eingetreten ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Diese Frage beantworte ich wie folgt: Der an dieser Stelle des Truppenübungsplatzes angelegte Zaun, an den das Jagdgebiet angrenzt, ist vor etwa 10 Jahren auf Wunsch der Bielefelder
Stadtwerke zum Schutz des dort gelegenen Wassergewinnungsgebietes errichtet worden. Normalerweise ist ein Truppenübungsplatz nicht eingezäunt, sondern durch Hinweis- und Warnungstafeln gekennzeichnet.
Bei der Anlegung des Wildgeheges hat der Eigentümer einen Teil des Schutzzaunes als Begrenzung für seine eigene Anlage mitbenutzt. Von einer Ausweitung des Truppenübungsplatzes kann somit keine Rede sein, Herr Abgeordneter.
Eine rechtliche Ausweitung, für die die Bundeswehr zuständig wäre, liegt auch nicht vor. Ich frage aber, Herr Staatssekretär, ob nicht durch diese Maßnahme praktisch eine Ausweitung erfolgt ist. Sehen Sie die nicht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein, die sehe ich nicht; denn gerade an dieser Stelle ist ja der Truppenübungsplatz — was sonst nicht üblich ist — durch einen Zaun abgegrenzt, wie gesagt, durch einen Zaun auf Wunsch der Bielefelder Stadtwerke, damit nicht jedermann in dieses Wassergewinnungsgebiet hineinläuft oder hineinfährt. Es ist also eine zum Schutz der Wassergewinnung errichtete Anlage.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Berlin.
Noch eine Frage, Herr Staatssekretär. Von welchen Stellen haben Sie die hier von Ihnen dargelegten Auskünfte eingezogen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Von dem Truppenübungsplatz Senne.
Sie haben also keine Verbindung mit dem Besitzer des Geländes aufgenommen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich sah dazu keinerlei Veranlassung, Herr Abgeordneter.
Damit ist die Fragestunde zu Ende.Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:a) Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDPbetr. Besoldungsreform— Drucksachen V/231, V/431 —Berichterstatter: Abgeordneter Gscheidleb) Beratung des Mündlichen Berichts des Innenausschusses über den Antrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle, Wilhelm, Collet, Gertzen, Haar (Stuttgart), Hansing, Kunze, Lautenschlager,
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1668 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966
Vizepräsident SchoettleFrau Renger, Schonhofen, Urban und der Fraktion der SPDbetr. Studienkommission zur Ausarbeitungvon Vorschlägen für das Beamtenrecht— Drucksachen V/181, V/524 —Berichterstatter: Abgeordneter WagnerIch frage, ob der Abgeordnete Gscheidle als Berichterstatter das Wort wünscht. — Das ist nicht der Fall.Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Kollege Wagner konnte damit rechnen, daß er in der morgigen Plenarsitzung seinen Mündlichen Bericht zu dem Punkt 2 b hätte geben können. Da nun heute die Besprechungen der Parteien im Bundeskanzleramt stattfinden, an denen der Herr Kollege Wagner teilnimmt, ist er verhindert. Er hat mir noch einmal in den Grundzügen seine Darlegungen zukommen lassen. Es ging ihm darum, die Motive der Ablehnung und der Begründung des Antrags, die in der Plenarsitzung vom 18. Februar vorgetragen worden sind, noch einmal im einzelnen zu erläutern und auch die verschiedenen zusätzlichen Gesichtspunkte, die für und gegen den Antrag im Ausschuß vorgetragen wurden, hier darzulegen. Das ist ihm nun leider nicht möglich.
Da aber in der Plenarsitzung vom 18. Februar die Fragen sehr eingehend behandelt worden sind und dadurch auch eine öffentliche Diskussion entstanden ist, können wir, glaube ich, auf den Bericht des Kollegen Wagner heute verzichten. Ich wäre daher dankbar, wenn das Haus dem zustimmen und den Kollegen Wagner als entschuldigt ansehen würde.
Das war wohl nicht die Einleitung einer Aussprache.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Miessner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist an sich nicht ganz von der Hand zu weisen, daß im Augenblick seitens der Regierung noch kein bestimmtes Konzept sichtbar geworden ist. Insofern spräche manches dafür, dem SPD-Antrag zuzustimmen. Andererseits aber sollte man doch zunächst dem neuen Bundesinnenminister die Vorhand lassen, das bisher Versäumte nachzuholen. Erst wenn begründete Zweifel auftreten, ob die Regierung in der Lage ist, ein auf die veränderten Lebensverhältnisse zugeschnittenes Beamtenrecht neu zu entwerfen, sollten wir uns hier im Parlament überlegen, was zu tun ist. Dieser Zeitpunkt scheint uns heute aber noch nicht gegeben zu sein. Wir halten es daher im Augenblick jedenfalls nicht für zweckmäßig, den SPD-Antrag zu unterstützen.
Das Wort hat der Abgeordnete Brück.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich wollte ganz kurz einige Ausführungen zu dem Änderungsantrag auf Umdruck 33 *) machen. In dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, Drucksache V/271, waren drei Punkte aufgeführt. Der Punkt 3 des damaligen Antrags der Koalitionsfraktionen auf Drucksache V/271 lautet:
bis zum gleichen Zeitpunkt Vorschläge zu entwickeln, wie die Besoldungseinheit und die Gleichheit der beruflichen Entwicklung für Bundes-, Länder- und Kommunalbeamte gesichert werden kann.
Er deckt sich völlig mit unserem Änderungsantrag auf Umdruck 33.
In der Sitzung des Ausschusses für Inneres ist, so möchte ich einmal sagen, ein kleines Mißgeschick passiert; man könnte es vielleicht „klimatisches Mißlingen" nennen. Dieser Punkt 3 wurde nicht angenommen, er wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt. Aber ich glaube doch sagen zu dürfen — und da deckt sich doch wohl hoffentlich die Meinung des ganzen Hauses mit meiner Ansicht —, daß es unbedingt notwendig ist, daß wir zu einer Besoldungseinheit, insbesondere aber auch zu einer Gleichheit der beruflichen Entwicklung für alle Beamten zurückfinden.
Wir haben deshalb diesen Änderungsantrag eingebracht. Sicherlich waren da auch seitens der Opposition etwas andere Vorstellungen entwickelt worden. Aber ich möchte doch meinen, damit die Bundesregierung auch hier einen ganz klaren und festen Auftrag hat, sollten Sie alle, die Sie diesem Hause angehören, diesem Änderungsantrag zustimmen.
Ich habe nun die Bitte an Sie, daß Sie dem Änderungsantrag auf Umdruck 33 zustimmen. Wir werden dann zu dem Weg zurückfinden, der für uns alle, für das Parlament, aber auch für die gesamte Beamtenschaft in Bund, Ländern und Gemeinden von Vorteil ist. Ich bitte Sie also herzlich um Ihre Zustimmung.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gscheidle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beratungen der Tagesordnungspunkte 2 a) und b) stehen ja in einem inneren Zusammenhang. Es handelt sich um das Bemühen dieses Parlaments, das Recht des öffentlichen Dienstes weiterzuentwickeln, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit in den Gemeinden, bei den Ländern und beim Bund. Zum anderen handelt es sich um den Versuch, Entwicklungen, die heute nicht nur in unserem Lande, sondern auch in Europa erkennbar werden, rechtzeitig in Dienstvorschriften einzufangen. Ich will an zwei Beispielen zeigen, worum es uns geht.Wir wissen, daß sich beispielsweise im Bereich der technischen Dienstzweige zwischen dem Handwerker und dem Ingenieur — das ist in der In-*) siehe Anlage 2
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1669
Gscheidledustrie so — der Beruf des Technikers immer klarer abzeichnet. Eine Aufgabe der Bundesregierung auf Grund eines Entschließungsantrages dieses Parlaments war es auch, zu prüfen, inwieweit man den besonderen Anforderungen an diese Gruppe von Beamten Rechnung tragen müßte, entweder durch Schaffung einer Technikerzulage oder durch eine bessere Gestaltung ihrer Beförderungsaussichten oder aber durch eine Änderung der Laufbahnvorschriften.Der Begriff des Technikers umfaßt natürlich auch all die Probleme, die im Zusammenhang mit der Rationalisierung der Bürotätigkeit auf uns zukommen. Die starke Ausdehnung der elektronischen Datenverarbeitung und dergleichen mehr schafft neue Berufsbilder, die man in dieses Besoldungsgefüge einzubauen versuchen muß.Zum anderen gibt es Verschiebungen im Berufsprestige. Entsprechend den Anforderungen, die an manche Berufe gestellt werden, ändert sich ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. Das hat auch eine Änderung der Gehaltseinstufung zur Folge. All das war unter anderem Anlaß, von uns aus eine Kommission unabhängiger Fachleute zu fordern, die nicht weisungsgebunden sind, die nicht der starken Arbeitsbelastung in einem Ministerium unterliegen und die eine recht weitschauende Prüfung vornehmen sollten, wie die Zielvorstellungen aussehen müßten. Ich bin mit dem Kollegen Brück bezüglich des Punktes 3 einig. Über diese Aufgabe ist gar nicht zu diskutieren. Wir sollten aber wenigstens etwas konkretisieren, wie denn diese Zielvorstellungen, die man schrittweise angehen will, im einzelnen aussehen müssen.Nun hat Herr Kollege Brück sehr nett mit „klimatischen Dingen" umschrieben, daß es nicht zu einer einheitlichen Auffassung kam. Ich will die Morgenstunde nicht durch Schärfen stören und will das „Klimatische" zunächst einmal akzeptieren. Aber es bleibt natürlich bei einem wesentlichen Unterschied in der Auffassung. Man möge das der Opposition nachsehen. Diese Auffassung ist ja sozusagen aus der Erfahrung der zurückliegenden Jahre gebildet. Die Opposition ist der Meinung: Die Bundesregierung hat es mit dem zuständigen federführenden Ministerium in den vergangenen Jahren nicht geschafft, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Einheitlichkeit im Recht des öffentlichen Dienstes herbeizuführen.
— Aber natürlich.
— Wir werden uns in diesem kleinen Zwiegespräch, das Sie jetzt anfangen, vermutlich gegenseitig nicht überzeugen. Aber wenn Sie einige ruhige Stunden finden und einmal nachlesen, was zu diesem Punkt geäußert worden ist, dann werden Sie feststellen, daß das Auseinandergehen der Ansichten von Opposition und Regierung an sich nur auf eine systematische Frage zurückzuführen ist, nämlich die, ob es für die Schaffung eines einheitlichen Dienstrechts ausreicht, in der Verfassung die Zuständigkeit, die Kompetenz des Bundes zu stärken. Wir waren der Meinung, das reicht nicht.
— Vollkommen einverstanden! Das haben wir hier aber, wie Sie sich erinnern werden, schon mindestens zwei- oder dreimal geklärt. Wenn die Lösung der personalwirtschaftlichen Frage sichergestellt ist— das ist eine Frage des Haushaltsrechts, eine Frage der Organisationsgewalt der Länder, und hier sind ja die Länder in den letzten Monaten dem Bund in einer erstaunlich weitgehenden Weise entgegengekommen — und dann noch eine Prüfung der verfassungsrechtlichen Frage folgen soll, ob in Art. 75 stärkere Kompetenzen vorgesehen werden sollten, sind wir die letzten, die sich sperren werden. Nur: allein mit Art. 75 ist es nicht zu schaffen. Das war schon immer unsere Auffassung, und insofern hat ihr Zwischenruf einer Klarstellung gedient. Es ist schon oft gesagt worden, aber man vergißt natürlich.Wir sind der Meinung, eine solche Kommission hätte uns in wesentlichen Punkten — Fragen der Organisations- und Stellenpläne, Fragen der Bewertung, Fragen der Personalbemessung — die Arbeit erheblich erleichtern können. Sie werden mir zugeben, ein Ausschuß ist — bei allem Bemühen um objektive Klärung der Tatbestände — zeitlich nicht in der Lage, sich mit der nötigen Intensität mit solchen Detailfragen wie Personalbemessung und Bewertung zu befassen. Dazu ist allein schon die Literatur zu umfangreich, die es hier zu verarbeiten gilt. Deshalb meinen wir, die Politik sollte sich hin und wieder dessen bedienen, was das Management in der Industrie auch macht: Kein Generaldirektor denkt daran, die Literatur im Detail durchzufieseln, urn zu sehen, wie er das eine oder andere Problem seiner Firma löst, sondern er sagt: die Fachleute sollen mir Lösungen A, B und C vorlegen, und ich entscheide dann, welche dieser Lösungen durchgeführt wird.Nun sagt man, das schaffe das Innenministerium. Um keinen Zweifel zu lassen: das ist keine Frage der Qualifikation. Wie kämen wir dazu, die Qualifikation der Beamten des Innenministeriums auch nur in Zweifel zu ziehen! Wir halten diese Beamten alle für qualifiziert. Aber es ist fraglich, ob sie so viel freie Zeit haben, um sich in diese Fragen hineinzuarbeiten, und ob sie — das kommt hinzu, vielleicht als Kritik — so viel Abstand zu ihrer eigenen langjährigen beruflichen Erfahrung finden, um aus der notwendigen Distanz auch das in Frage zu stellen, was für sie jahrzehntelang Rechtens war.
Das ist kein Vorwurf gegen die Beamten, das ist eine Lebenserfahrung. Hier sind wir nicht auf einen Nenner gekommen.Die Frage, die in dieser Lesung zu entscheiden ist, lautet: wie kommen wir weiter? Herr Abgeordneter Brück, Sie selber haben die Frage gestellt, ob es nicht zweckmäßig wäre, den Punkt 3 des Antrags Drucksache V/271, der im Bericht als abgelehnt erwähnt wird, wieder aufzunehmen. Hier kommen wir in eine schwierige Situation, das wollen wir
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1670 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966
Gscheidlegar nicht verkennen. Was in Punkt 3 steht, ist ja vernünftig; wir können uns also Ihrem Antrag gar nicht widersetzen, wir stimmen ihm zu. Aber ich kann es Ihnen nicht ersparen, darauf hinzuweisen, in welche Schwierigkeiten Sie kommen. In Punkt 3 heißt es — ich sage das für diejenigen, die die Gesamtmaterie nicht kennen —: „bis zum gleichen Zeitpunkt Vorschläge zu entwickeln . . .". Herr Brück, der Zeitpunkt ist der 1. 4. 1967. Der ist bald passé. Bei allem Zutrauen gegenüber dem Bundesinnenminister — und er hat auf diesem Gebiet schon einiges Zutrauen unsererseits; das dürfen wir bei dieser Gelegenheit einmal sagen —, das schafft er nicht. Die zweite Frage ist, ob es der Bundesinnenminister von der Sache her schafft, unabhängig vom Zeitpunkt. Vielleicht ist in den letzten Wochen im Innenministerium etwas geboren worden, was wir als Opposition nicht kennen. Das passiert uns ja öfter.
— Das würde uns überraschen; wir glauben es nicht. Aber nachdem Sie Ihre eigene Regierung durch diesen Antrag zum Offenbarungseid zwingen, können Sie mit unserer Stimme rechnen. Wir werden ja sehen — zum 1. April sicherlich nicht mehr, aber gewiß noch im Laufe dieses Monats —, was die Regierung gemäß Ihrem Antrag auf den Tisch legt. Das wäre nämlich das, was wir nicht wissen, von dem wir zusammen mit Ihnen wünschen, daß es gelöst wird.Dann noch ein Wort zu Herrn Miessner. Herr Miessner hat in seinen Bemerkungen hier gesagt: Wenn wir die Gewißheit hätten, daß es die Regierung nicht schafft, dann wären auch wir für eine Studienkommission.Die Bemerkung war im Grunde genommen viel kritischer als das, was ich bislang vorgetragen habe. Uns geht es jetzt nicht so sehr darum, ob wir glauben, daß die Bundesregierung es jetzt schafft. Das Ziel, das wir zusammen erreichen wollen, ist ohnedies ein Ziel, das man nur in Stufen erreicht.Ich traue der Bundesregierung zu, den nächsten Schritt tun und eine Konzeption vorlegen zu können. Ich bin sogar der Meinung: Warum sollte sie nicht auch noch den zweiten Schritt planen können? Ich kenne den Entwurf, der zur Zeit mit den Spitzenorganisationen erörtert wird. Er ist ein erster Schritt, über den werden wir in einigen Punkten reden. Er ist eine Diskussionsgrundlage.Uns geht es ja darum, diese Studienkommission jetzt einzusetzen, weil wir ihre Ergebnisse füglich nicht vor 1967 erwarten können. Aber unsere Zielvorstellung sollte an dem orientiert sein, was in diesem Lande ungefähr 1980 sein wird. Je später wir diese Kommission einsetzen, um so später werden wir Richtpunkte für unsere Beamtenpolitik erhalten können.Die Opposition hat in den letzten Jahren so viele Studienkommissionen beantragt. Sie haben sie alle zunächst nie akzeptiert. Einige haben Sie nach Jahren akzeptiert, eine, soweit ich weiß, nach fünfeinhalb Jahren, eine andere nach zwei Jahren. Die Zeit, die durch die zwei bis fünfeinhalb Jahre verlorenging, hat uns auf jenen Gebieten gefehlt, und sie wird uns auch hier fehlen.Ich habe nicht die Hoffnung, Sie zu überzeugen. Wer lange Zeit in diesem Parlament ist, gibt es auf, im Plenum noch jemand überzeugen zu wollen. Ich wollte es für das Protokoll vorgetragen haben.
Herr Abgeordneter Brück zu einer Zwischenfrage.
Ich darf den Herrn Kollegen Gscheidle fragen: Ist Ihnen nicht soeben ein Irrtum unterlaufen? Sie sprachen vom 1. April. In unserem Antrag ist aber vom 1. April des Jahres 1967 die Rede. Sie haben sich da nach meiner Meinung geirrt.
Ich danke Ihnen für den Hinweis. Ich muß mich korrigieren. Ja, es heißt: 1. April 1967.
Ich möchte für die SPD-Bundestagsfraktion zu den Tagesordnungspunkten 2 a) und b) folgendes erklären: Wir werden Ihrem Antrag Umdruck 33, Herr Brück, zustimmen. Aber wir werden dem Antrag des Ausschusses, die Studienkommission abzulehnen, nicht zustimmen, sondern für die Einsetzung der Studienkommission stimmen.
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke zunächst dafür, daß Sie mir etwas Zeit gelassen haben, eine Konzeption zusammenzustellen, die vielleicht eine Brücke darstellen kann. Ich darf deshalb im Zusammenhang mit den Anträgen, die der Deutsche Bundestag heute abschließend diskutiert, den Versuch machen, Wege aufzuzeigen, die nach meiner Auffassung zu einer Zusammenführung des immer mehr auseinanderstrebenden Dienstrechts bei Bund, Ländern und Gemeinden führen können.Dabei gehe ich von folgenden Voraussetzungen aus. Die Gerechtigkeit fordert, daß das Dienstrecht mehr als bisher auf eine gemeinsame Grundlage gestellt wird. Getrennte Maßnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden fügen dem Beamtentum ernsthaften Schaden zu und gefährden auf die Dauer seinen Bestand überhaupt. Die Kommission für die Finanzreform hat auf die Bedeutung dieser Frage für die Finanzwirtschaft der öffentlichen Hand hingewiesen. Allein im Jahre 1965 betrugen die Personalausgaben des öffentlichen Bereichs einschließlich Bundesbahn und Bundespost rund 54 Milliarden DM. Nach vorläufiger Schätzung sind das etwa 25 % der Gesamtausgeben der öffentlichen Hand. Daher hat es die Kommission auch als unerläßlich angesehen, die Einheitlichkeit der Beamtenbesoldung wiederherzustellen.Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf dem Wege zu einer gemeinsamen Neuregelung soll-
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1671
Bundesminister Lücketen zwei Leitsätze verwirklicht werden, über die wir sicherlich einig sind. Einmal: Der Rahmen für die Bewertung von Ämtern und Amtsgeschäften bei Bund, Ländern und Gemeinden muß unter Berücksichtigung der bewährten Grundsätze des Berufsbeamtentums wieder auf eine besoldungsrechtlich einheitliche Grundlage gebracht werden. Das muß auch für den Aufbau der Gehälter gelten. Zum anderen: Konstruktive Beiträge des Bundes sind hiermit in Richtung einer fortschrittlichen, modernen Weiterentwicklung des Dienstrechts zu verbinden. Die Neuregelung der Beamtenbesoldung, das hat Herr Kollege Gscheidle schon gesagt, wird einen Stufenplan erfordern.Die Unterschiede zwischen den Ländern und dem Bund sind in der Zwischenzeit so groß geworden, daß ein einheitliches, umfassendes Gesetzgebungswerk die Finanzkraft der öffentlichen Hand zum jetzigen Zeitpunkt weit übersteigen würde. Wir können hiermit jedoch nicht warten. Die Unruhe in der Beamtenschaft über die jüngste Entwicklung ist bekannt, und sie ist groß. Eine Konsolidierung zur Festigung des Berufsbeamtentums ist dringend erforderlich. Deshalb werden wir das Maß der verschiedenen Stufen auf diesem Wege zu einer Neuregelung notwendigerweise den finanziellen Möglichkeiten anpassen müssen. Daraus ergibt sich, daß mehrere Gesetze zur Erreichung dieses Ziels notwendig sein werden. Dazu wird auch eine Ergänzung des Grundgesetzes gehören müssen, damit die Einheitlichkeit wiederhergestellt und künftig gewahrt werden kann.Alle diese Maßnahmen müssen Teil einer einheitlichen Gesamtplanung sein. Ich will dabei nicht ausschließen, daß sich auf dem Wege zu dieser Neuordnung auch Maßnahmen anderer Art als zweckmäßig erweisen können und bereits erwiesen haben. Ich erinnere nur an das Abkommen der Herren Ministerpräsidenten der Länder vom 18. Februar dieses Jahres, welches zur Sicherung der Grundlagen der Wiederherstellung der Besoldungseinheit abgeschlossen wurde. Ich begrüße diesen Schritt sehr, weil damit Möglichkeiten eröffnet werden, zu einem gesunden Aufbau der Besoldung auf gemeinsamen Grundlagen zu kommen.Bei der Erörterung der verschiedenen Themenkreise kann es sich als durchaus zweckmäßig herausstellen, daß bestimmte Fragen, bestimmte Themen außer in den bereits vorhandenen auch in weiteren Verhandlungsgremien geprüft werden. Das wäre meine Antwort auf den nachher zur Abstimmung stehenden Antrag.Zum Plan einer Besoldungsneuordnung darf ich folgendes ausführen: Als ersten Schritt wird die Bundesregierung noch vor der Sommerpause den bereits angekündigten Gesetzentwurf zur Änderung des Besoldungsrechts vorlegen. Bei diesem Gesetz geht es um folgende Schwerpunkte.Erstens. Die Besoldungsverhältnisse der Bundesbeamten sollen den neuen Regelungen in den Ländern wesentlich angenähert werden.Zweitens. Auf der Grundlage der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes soll eine stärkere Bindung der Länder und damit auch zugleich der Gemeindenin bezug auf die Ämterbewertung herbeigeführt werden.Drittens. Hinsichtlich der Gehaltsstruktur soll der Gesetzentwurf einen bedeutsamen Schritt und Beitrag in Richtung auf die endgültige spätere Neuregelung leisten.Viertens. Die Endgehälter müssen früher erreicht werden; das gilt besonders für die unteren Besoldungsgruppen.Fünftens. Wirklich herausgehobene Leistungen sollen stärker dotiert werden. Hierzu gehört insbesondere die Errichtung neuer Beförderungsämter.Sechstens. Eine Vereinfachung des Verfahrens zur Berechnung des Besoldungsdienstalters und schließlich notwendige Besoldungsverbesserungen für hochqualifizierte Forschungsbeamte.Meine Damen und Herren, bei den weiteren Stufen zur Besoldungsneuregelung denke ich insbesondere an Vorschläge zur Besoldungsstruktur, die dem Leistungsprinzip mehr Geltung verschaffen. Im Grunde habe ich durchaus Verständnis für die Besoldungsverbesserungen, die den Landesbeamten und damit den Gemeindebeamten bisher zugute gekommen sind. Die Einführung der sogenannten Regelbeförderung oder Stellenbündelung, wie es in der Fachsprache heißt, beim ersten Beförderungsamt, wie sie die Länder vorgenommen haben, hat jedoch viel Kritik erfahren. Diese Kritik erscheint berechtigt. Wir werden daher geeignetere Mittel suchen müssen, den berechtigten Belangen der Beamtenschaft in befriedigender Weise Rechnung zu tragen. Dabei gehe ich von folgenden Überlegungen aus:Erstens. Die Beamtenbesoldung muß jungen, begabten Menschen einen Anreiz bieten, den Beamtenberuf überhaupt zu ergreifen.Zweitens. Die Anfangsgrundgehälter in den einzelnen Laufbahngruppen sollten überprüft werden. Hier sehe ich einen Schlüssel zur Harmonisierung auf moderner Grundlage. Darüber hinaus würde eine solche Besoldungsstruktur zugleich eine Starthilfe für junge Beamte beim Aufbau ihrer Existenz und Familie bringen.Drittens. Eine solche Schwerpunktbildung wird den Weg frei machen, bei Beförderungen das Leistungsprinzip wieder stärker zum Zuge kommen zu lassen.Viertens. Die heutige Zusammensetzung der Beamtengehälter aus Grundgehalt, Ortszuschlag, Kinderzuschlag wird unserer gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr gerecht. Der nach den Ortsklassen A und S gestaffelte jetzige Ortszuschlag sollte die unterschiedlichen Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land berücksichtigen. Das war die Absicht. Mehr und mehr, stellen wir fest, haben sich die Unterschiede verwischt. Für eine sachgerechte Weiterführung des Ortsklassenverzeichnisses lassen sich keine zuverlässigen Maßstäbe mehr finden. Daher sollte bei dem neuen Aufbau des Gehaltssystems die Grundstufe des Ortszuschlages indas neue Grundgehalt eingebaut und zudem ein Sozialzuschlag eingeführt werden. Dabei wird zu
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1672 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966
Bundesminister Lückeprüfen sein, in welcher Weise die in der ersten Stufe verwirklichten Besoldungsverbesserungen für die Forschungsbeamten weitergeführt werden können.Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Überlegungen, die ich Ihnen hier in großen Zügen entwickelt habe — mehr soll dieser Beitrag nicht bedeuten —, können ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie zur Wiederherstellung einer Besoldungseinheit in Bund, Ländern und Gemeinden führen. Ich freue mich, daß in diesem Hohen Hause ganz offenbar Einigkeit über diesen Grundsatz besteht. Dies entnehme ich den Ausführungen, die in der letzten Debatte über die beamtenrechtlichen Anträge am 18. Februar gemacht worden sind. Ich habe damals nicht geantwortet und darf das heute tun. Dabei stimme ich dem Herrn Kollegen Gscheidle zu, wenn er sagt, daß die notwendige und vorgesehene Verfassungsänderung allein das Ziel nicht erreichen kann. Ausgangspunkt muß vielmehr eine Gesamtkonzeption für die vorgesehene Neuregelung sein.Ein fortschrittlicher, moderner Plan, so wie ich ihn mir vorstelle, kann unter den gegenwärtigen Verhältnissen nur auf einer einheitlichen Grundlage verwirklicht werden. Hierzu wird eine Änderung des Grundgesetzes unumgänglich sein. Ich freue mich, daß die Stellungnahme des Sprechers der Opposition mir die berechtigte Hoffnung gibt, daß wir in dieser wichtigen Frage zu einer Verständigung kommen und dabei die Bundeskompetenz in Art. 75 des Grundgesetzes weiterentwickeln können.Ziel aller dieser beamtenpolitischen Maßnahmen, meine Damen und Herren, sollte es sein, das Berufsbeamtentum in unserem Staat zu festigen. Die Beamten in den Gemeinden, in den Ländern und im Bund haben ihre Pflicht getan. Ohne ihren Einsatz und ihre Opferbereitschaft wäre der großartige Aufbau unseres sozialen Rechtsstaates im bisherigen Umfang nicht möglich gewesen. Es kann keinen Zweifel darüber geben — und hierin weiß ich mich mit allen Mitgliedern des Hohen Hauses einig —, daß wir auch in Zukunft ein unabhängiges, dem Menschen zugewandtes, dem Gemeinwohl verpflichtetes und den zukünftigen Aufgaben aufgeschlossenes Beamtentum brauchen werden. Wir brauchen ein Beamtentum, das dazu beiträgt, dem Staat die Sicherheit nach innen zu gewährleisten, ohne die unser Vaterland und unser Volk in Frieden und Freiheit nicht bestehen können. Dieses Ziel verpflichtet uns zu gemeinsamem Handeln, wenn wir für eine gerechte und, wie ich ausdrücklich erwähnen möchte, moderne Neuordnung bei Bund, Ländern und Gemeinden eine gemeinsame Grundlage erzielen wollen. In den Ausschußberatungen, bei der Beratung der verschiedenen Vorlagen, wird sicherlich Gelegenheit sein, in Ruhe und Sachlichkeit über die Einzelheiten weiter zu sprechen.
Das Wort hat der Abgeordnete Miessner.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der neue Herr Bundesinnenminister hat soeben dargelegt, welche Besoldungsmaßnahmen er sich zur Wiederherstellung der Besoldungseinheit vorstellt. Wir begrüßen, daß darüber heute schon in zwangloser Form eine kleine Aussprache stattfindet. Herr Bundesinnenminister, ich begrüße in Ihren Ausführungen ganz besonders folgenden Satz: Eine vorgesehene Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes allein kann nicht das Entscheidende für die Wiederherstellung einer solchen Besoldungseinheit sein.
Ich darf daran erinnern, meine Damen und Herren, daß sich die FDP-Fraktion bereits im IV. Bundestag durch das Wort meines Kollegen Dorn grundsätzlich zur Unterstützung einer Verfassungsänderung bekannt hat, um die Einheitlichkeit wiederherzustellen. Denn auch wir sind selbstverständlich sehr dafür, die verlorengegangene Einheit zwischen den Ländern und dem Bund wiederherzustellen.
Aber, Herr Bundesinnenminister — das darf ich an dieser Stelle anmerken und das kann naturgemäß gar keine Kritik an Ihrer Person sein —, es muß in diesem Augenblick auch einmal gesagt werden, worauf denn diese eingetretene Uneinheitlichkeit zurückzuführen ist. Wie ist es eigentlich dahin gekommen? Als wir 1949/50 hier anfingen, waren ja die Verhältnisse gar nicht in dieser Weise durcheinander wie heute. Die Uneinheitlichkeit ist dadurch eingetreten, daß der Bund seit vielen, vielen Jahren seine Führungsrolle in der gesamten Beamtenpolitik, insbesondere in der Besoldungspolitik, einfach aus der Hand gegeben hat, in einer Zeit, Herr Bundesinnenminister, in der Sie ja Bundeswohnungsbauminister waren. Der Bund hat seine ihm zukommende Führungsrolle nicht nur aus der Hand gegeben, sondern er ist. auf dem Gebiet des Besoldungsrechts mehr oder weniger untätig geblieben, er hat nur auf dringendsten Druck des Parlaments hin gehandelt, so daß nur gerade das Notwendigste geschehen ist. Da ist es selbstverständlich, daß bei einer solchen Situation die anderen Dienstherren in unserer Bundesrepublik, Dienstherren, die ja, sagen wir einmal, den Dingen der „Front" oft viel näher stehen — —
Gestatten Sie eine Frage?
Nein! — — und die mit den Fragen des täglichen Lebens einfach fertig werden müssen, gezwungen waren zu handeln. Die Folge davon ist: Das eine Land hält diese Maßnahme für gut und erforderlich — und das mag dort auch so sein —, das andere Land hält jene Maßnahme für gut und erforderlich und tut dann etwas anderes. Das alles konnte und, so möchte ich beinahe sagen, mußte sich so entwickeln beim Fehlen einer wirklichen Führung vom Bunde her.Herr Bundesinnenminister, weshalb sage ich das in diesem Augenblick?
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1673
1 Dr. Miessner— Natürlich keineswegs, Herr Kollege Huys, um irgendwelche Dinge aus der Vergangenheit aufzuwärmen,
sondern um damit jetzt zu einer Überlegung zu kommen, die nun allerdings im Zusammenhang mit Art. 75 GG für die Zukunft von Bedeutung sein muß.Sie werden nach diesen Ausführungen doch Verständnis dafür zeigen müssen, Herr Bundesinnenminister, daß man, wenn man jetzt daran geht, die Einheitlichkeit der Besoldung wiederherzustellen, natürlich nicht mit Art. 75 GG beginnen und etwa den jetzigen Zustand zementieren oder auch nur die Gefahr heraufbeschwören darf, daß die Verhältnisse so einfrieren, wie sie im Augenblick beim Bund sind. Darum war für uns der Satz, den Sie gesprochen haben, daß eben Art. 75 nicht am Anfang einer solchen Reform zu stehen hat, der entscheidendste, und, so möchte ich sagen, der erfreulichste, der es uns im nachhinein noch viel eher möglich macht, als gesamte Fraktion zu dem zu stehen, was mein Kollege Dorn vor über Jahresfrist zunächst einmal generell zu dem Problem des Art. 75 gesagt hat.Herr Bundesinnenminister, man muß eine Konzeption auf den Tisch legen, wie Sie sie soeben schon angedeutet haben, und man muß sie vorbereiten. Wir haben zunächst einmal eine Frist bis zum 1. April 1967 — Herr Gscheidle, mir fiel vorhin auch auf, daß Sie sich da vertan haben —; das ist eine sehr, sehr kurze Frist, und es ist keineswegs einfach, bis zum April 1967 die entsprechenden Gesetzentwürfe vorzulegen. Man wird ohnehin nicht alles in einer Stufe verwirklichen können. Bitte beachten Sie aber unseren Wunsch, Art. 75 nicht an den Anfang, sondern an das Ende dieser Entwicklung zu stellen! Ich glaube, Herr Bundesinnenminister, Sie werden dann den Schiffbruch nicht erleiden, den Ihr Vorgänger einmal erlebt hat, daß er nämlich für eine von ihm beantragte Verfassungsänderung, für die er eine Zweidrittelmehrheit braucht, noch nicht einmal die Hälfte der Stimmen aus dem Hause bekam. Ich möchte annehmen, daß das ganze Haus dann einer zur rechten Zeit vorgelegten Verfassungsänderung seine Zustimmung geben wird.Mit anderen Worten, meine Damen und Herren — und damit möchte ich schließen —: Die Regierung muß jetzt — wie sie es soeben begonnen hat — einmal die Karten voll aufdecken, ihre Konzeption entwerfen, wie es wieder zu einer Einheitlichkeit kommen kann. Dann wird ihr das Haus auf diesem Wege folgen, und am Schluß wird dann auf dem Sektor des Beamtenrechts auch die von uns allen gewünschte Einheitlichkeit zwischen Bund und Ländern wiederhergestellt sein.
Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe keine Veranlassung, in den Koalitions-Trapez-Akt einzugreifen,
der sich soeben abgewickelt hat. Ich glaube aber, zwei oder drei Feststellungen, bevor ich zu den sehr positiven Ausführungen des Herrn Bundesinnenministers komme, müssen doch erlaubt sein.Herr Kollege Miessner, das, was heute als Koalitionsantrag auf dem Tisch liegt, ist ja im Grunde „weiße Salbe" statt Einlösung der vor den Wahlen gegebenen Wechsel, die alle zu Protest gegangen sind. Das ist klar. Ich habe natürlich auch Verständnis dafür, daß Sie sich von der Verantwortung für die Sackgasse, in die die Beamten- und Besoldungspolitik gekommen ist, etwas distanzieren wollen und die Gesamtverantwortung der CDU überlassen wollen. Ich fürchte, Sie werden nicht ganz aus der Mitverantwortung in dieser Sache herauskommen. Zweifellos ist die Beamten- und Besoldungspolitik in eine sehr schwierige Lage gekommen; und in einer solchen Situation war die Rede des Herrn Bundesinnenministers heute ein guter Lichtblick für die zukünftige Entwicklung.Meine Damen und Herren, was der Herr Bundesinnenminister heute hier gesagt- hat, kann unseren Beifall finden, weil die Grundsätze, die er entwickelt hat, in sehr vielen Punkten, bei zahlreichen Gelegenheiten auch von uns dargelegt worden sind, und ich freue mich, daß er heute für die Bundesregierung so eindeutige Erklärungen abgegeben hat.Die Bedeutung des öffentlichen Dienstes für unser Volk, für unsere Wirtschaft ist so unbestritten, daß klar ist: ein solches Instrument kann nicht im Schatten der Entwicklung stehen und nur nachziehen. Der Bundesinnenminister hat hier heute gute Grundsätze für diese Fortentwicklung und für eine Beseitigung der in der Vergangenheit entstandenen Schwierigkeiten dargelegt. Wir sind uns im Ziel weitgehend einig.Darüber hinaus hat der Herr Minister heute auch in bezug auf die Vorstellungen, wie dieses Ziel erreicht werden kann, eine Brücke zwischen den mehr statischen Ausführungen der Koalition in der Vergangenheit und den vorwärtsdrängenden Vorschlägen der Opposition gebaut. Wir erwarten mit Interesse Ihre Vorschläge, wir werden sie sorgfältig prüfen, und, Herr Minister, wenn Sie nicht ans Ziel kommen sollten — was wir alle nicht hoffen wollen; wir wünschen, daß Sie Ihre Ziele erreichen! —, können Sie sicher sein: die Unterstützung der Opposition werden Sie in diesen wichtigen Fragen haben.Die erste Probe wird das Vorschaltgesetz sein. Was Sie zum Vorschaltgesetz hier gesagt haben, Herr Minister, findet unseren Beifall. Wir erwarten mit Spannung die Vorlage; wir werden sie sorgfältig prüfen, und, meine Damen und Herren, ich hoffe und wünsche, daß es insgesamt dann. in diesem Hohen Hause nicht nur bei den Erklärungen des heutigen Tages bleiben wird, sondern daß diesen Erklärungen Taten folgen. Die sozialdemokrati-
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Schmitt-Vockenhausensehe Fraktion wird, wie in der Vergangenheit, ihren Beitrag dazu leisten.
Das Wort hat der Abgeordnete Brück.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich möchte namens
der Fraktion der CDU/CSU Anlaß nehmen, dem Herrn Bundesinnenminister für die Ausführungen, die er heute vor uns gemacht hat, aufrichtigen Dank zu sagen. Herr Bundesinnenminister, Sie haben in der Vergangenheit auf anderen Gebieten mit großem Erfolg gearbeitet, und wir sind fest davon überzeugt, daß Sie in dem Ressort des Innenministeriums ebenso erfolgreich weiterarbeiten werden und diese schwierigen Fragen, die wir zu lösen haben und in denen die Opposition in sachlicher Weise mitzuhelfen bereit ist, zu einem Ergebnis führen werden, das unserem Volke, auch den Betroffenen und damit der gesamten Gemeinschaft, zum Nutzen gereichen wird. Herr Minister, ich wünsche Ihnen in dieser Ihrer so gut begonnenen Arbeit weiter Erfolg. Sie können gewiß sein: was in unserer bescheidenen Kraft steht, werden wir dazu beitragen, damit das von Ihnen begonnene Werk zu einem guten Ende geführt wird.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Beschlußfassung.Wir haben zu beschließen über den Antrag des Innenausschusses auf Drucksache V/431. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf Umdruck 33 vor. Der Änderungsantrag ist begründet worden. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag ab. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.Wir kommen nun zur Beschlußfassung über den so ergänzten Antrag des Ausschusses. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ebenfalls einstimmig beschlossen.Wir haben nun zu beschließen über den Antrag des Innenausschusses, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache V/181 abzulehnen. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag der Fraktion der SPD ist damit abgelehnt.Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr vonWaren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen— Drucksache V//502 —Es handelt sich um einen Entwurf der Bundesregierung; soll er begründet werden? — Offenbar wird auf Begründung verzichtet. Der Entwurf soll an den Finanzausschuß überwiesen werden. — Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen; dann ist so beschlossen.Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes— Drucksache V/505 —Auf Begründung wird verzichtet. Der Entwurf soll überwiesen werden an den Finanzausschuß — federführend— und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen zur Mitberatung. — Diesem Überweisungsvorschlag wird nicht widersprochen; dann ist so beschlossen.Punkt 5 ist bereits von der Tagesordnung abgesetzt.Ich rufe auf Punkt 6:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen— Drucksache V/508 —Eine Begründung wird nicht gegeben. Der Entwurf soll überwiesen werden an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend —, an den Ausschuß für Entwicklungshilfe und den Auswärtigen Ausschuß zur Mitberatung. — Diesen Vorschlägen wird nicht widersprochen; dann ist so beschlossen.Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Juni 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über einzelne Fragen der Schiffahrt und der Wasserstraßen— Drucksache V/512 —Begründung erfolgt nicht.' Der Entwurf soll überwiesen werden an den Verkehrsausschuß — federführend — und an den Auswärtigen Ausschuß zur Mitberatung. — Kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.Punkt 8 ist abgesetzt.
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Vizepräsident Schoettle Ich rufe auf Punkt 9:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung— Drucksache V/521 —Schriftliche Begründung liegt vor; mündliche Begründung erfolgt nicht. Der Entwurf soll überwiesen werden an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend —, ferner an den Ausschuß für Arbeit, an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96. — Diesen Überweisungsvorschlägen wird nicht widersprochen; es ist so beschlossen.Ich rufe auf Punkt 10:Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses
betr. Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes— Drucksache V/472 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wilhelmi Auf eine Berichterstattung wird verzichtet.Wer dem Antrag des Rechtsausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Standortübungsplatzes Burgholzhof an die Stadt Stuttgart— Drucksache V/482 —Die Vorlage soll an den Ausschuß für das Bundesvermögen überwiesen werden. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Es ist so beschlossen.Punkt 12:Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Artillerie-Kaserne in Münster an die Stadt Münster— Drucksache V/486 —Die Vorlage soll an den Ausschuß für das Bundesvermögen überwiesen werden. Sind Sie einverstanden? — Es ist so beschlossen.Punkt 13:Beratung des Antrags des Bundesministers -der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1962 und 1963— Drucksache V/458 —Die Vorlage soll dem Haushaltsausschuß überwiesen werden. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Wir kommen damit zu den Zusatzpunkten. Ich rufe zunächst Zusatzpunkt 1 auf:Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes— Drucksache V/451 —Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses
— Drucksache V/539 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Müthling
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. — Das Wort zur Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht. Änderungsanträge liegen nicht vor.Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen will, gebe bitte ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Beratung einstimmig angenommen.Wir kommen zurdritten Beratung.Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.Ich rufe die Zusatzpunkte 2 und 3 der Tagesordnung auf:Beratung des Mündlichen Berichts des Innenausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG und der Kommission der EAG für eine Verordnung der Räte zur Änderung der Verordnung über die Gemeinschaftssteuer— Drucksachen V/485, V/536 — Berichterstatter:Abgeordneter Schmitt-VockenhausenBeratung des Mündlichen Berichts des Innenausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG und der Kommission der EAG für eine Verordnung der Räte zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten— Drucksachen V/463, V/537 — Berichterstatter:Abgeordneter Schmitt-VockenhausenIch nehme an, daß der Herr Berichterstatter seinen Bericht nicht zu ergänzen wünscht. Es handelt
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Vizepräsident Schoettlesich um einen Bericht des Innenausschusses zu Vorschlägen der Kommission der EWG. Der Ausschußempfiehlt, von den Vorschlägen Kenntnis zu nehmen.Wir können der Einfachheit halber über beideAnträge gemeinsam abstimmen. Dem wird nicht widersprochen. Wir kommen also zur Abstimmung über die Ausschußanträge V/536 und V/537. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. —Danke! — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Freitag, den 22. April 1965, 9 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen.