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ID0503617600

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    Deutscher Bundestag 36. Sitzung Bonn, den 21. April 1966 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Philipp . . . . 1653 A Wahl der Abg. Frau Herklotz als Stellvertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates 1653 B Erweiterung der Tagesordnung 1653 C Fragestunde (Drucksachen V/520, V/523) Fragen des Abg. Ott: Mehrbelastung der Wirtschaft durch die Preiserhöhung für schweres Heizöl Dr. Neef, Staatssekretär 1655 A Ott (CDU/CSU) 1655 C Mertes (FDP) 1655 D Frage des Abg. Dröscher: Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des Eifel-Hunsrück-Gebietes — Einbeziehung der Kreise Birkenfeld und Kusel Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 1656 B Kaffka (SPD) 1656 D Josten (CDU/CSU) 1656 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Einfuhr japanischen Porzellans Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 1657 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 1657 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Vereinfachung der Richtlinien für öffentliche Aufträge Schoettle, Vizepräsident 1657 D Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Ausbildungszulagen, Mutterschaftsgeld, Kindergeldsätze — Familienlastenausgleich Dr. Barth, Staatssekretär 1658 A, 1658 C, 1659 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 1658 A, 1658 D, 1659 B Fragen des Abg. Ahrens (Salzgitter) : Ermöglichung der Rückkehr von Auswanderern 1659 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Einreisesichtvermerke für nach Deutschland eingeladene chinesische Wissenschaftler Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 1659 D Kahn-Ackermann (SPD) 1659 D Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Bürgschaftsübernahme für ausländische Fachkräfte im Falle entstehender Abschiebungskosten Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 1660 B Kahn-Ackermann (SPD) 1660 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Schwierigkeiten bei der Erteilung von Einreisesichtvermerken an ausländische Wissenschaftler Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 1660 D Kahn-Ackermann (SPD) 1661 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsverordnungen zum Schutzbaugesetz Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 1661 B Frage des Abg. Faller: „Öl-Wehr" in Zürich Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 1661 D Fragen des Abg. Faller: Ölschaden-Organisation — Zusammenarbeit und einheitliche Ausstattung von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Zivilschutz Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 1662 A Dr. Rinderspacher (SPD) 1662 B Frage des Abg. Matthöfer: Asylrecht für den in Südafrika verurteilten Stipendiaten der Alexandervon-Humboldt-Stiftung Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 1662 C Matthöfer (SPD) 1662 D Frage des Abg. Lautenschlager: Befreiung von der Fernsehfunkgebühr Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 1662 D Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Bordzulage für U-Boot-Besatzungen während Werftliegezeiten Gumbel, Staatssekretär 1663 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 1663 B Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Sommerkampfanzug für die Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär 1663 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 1663 D Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Schützenschnur für die Soldaten nach Erwerb des Schießabzeichens Gumbel, Staatssekretär 1664 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 1664 A Frage des Abg. Cramer: Panzerstraße für die Panzertruppe in Varel (Oldb) Gumbel, Staatssekretär . . . . 1664 C Cramer (SPD) 1664 D Frage des Abg. Dröscher: Zurückstellung von Studenten der Rechtswissenschaft vom Wehrdienst Gumbel, Staatssekretär . . . . 1665 A Kaffka (SPD) 1665 A Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Gefährdung des Freiburger Münsters durch die Schallmauer durchbrechende Düsenjäger Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1665 C, 1666 B, 1666 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 1665 D, 1666 B, 1666 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 1666 A Fragen des Abg. Berlin: Privatjagden für Bedienstete der Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär . 1666 D, 1667 B Berlin (SPD) . . . . . . . . . 1667 A Frage des Abg. Berlin: Truppenübungsgelände Sennelager — Angrenzendes Jagdgebiet Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1667 B Berlin (SPD) . . . . . . . . . 1667 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag betr. Besoldungsreform (CDU/CSU, FDP) (Drucksachen V/271, V/431), in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle, Wilhelm, Collet, Gertzen, Haar [Stuttgart], Hansen, Kunze, Lautenschlager, Frau Renger, Schonhofen, Urban und Fraktion der SPD) (Drucksachen V/181, V/524) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1668 A, 1673 C Dr. Miessner (FDP) . . . 1668 B, 1672 C Brück (Köln) (CDU/CSU) 1668 C, 1674 A Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 1668 D Lücke, Bundesminister 1670 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen (Drucksache V/502) 1674 B Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache V/505) — Erste Beratung — 1674 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1965 mit der Republik Ecuador über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/508) — Erste Beratung — 1674 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über einzelne Fragen der Schiffahrt und der Wasserstraßen (Drucksachen V/512) — Erste Beratung — . . 1674 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache V/521) — Erste Beratung — 1675 A Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses betr. Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (Drucksache V/472 [neu]) 1675 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Standortübungsplatzes Burgholzhof an die Stadt Stuttgart (Drucksache V/482) 1675 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Artillerie-Kaserne in Münster (Westf) an die Stadt Münster (Drucksache V/486) 1675 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1962 und 1963 (Drucksache V/458) 1675 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/451); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/539) — Zweite und dritte Beratung — . . . 1675 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG und der Kommission der EAG für eine Verordnung der Räte zur Änderung der Verordnung über die Gemeinschaftssteuer (Drucksachen V/485, V/536) . . . 1675 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG und der Kommission der EAG für eine Verordnung der Räte zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten (Drucksachen V/463, V/537) . . . . 1675 D Nächste Sitzung 1676 Anlagen 1677 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1653 36. Sitzung Bonn, den 21. April 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 30.4. Adorno 22.4. Frau Albertz 22. 4. Dr. Arndt (Berlin) 21. 4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 22. 4. Bading *) 22. 4. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 22. 4. Prinz von Bayern 22. 4. Dr. Bechert 21. 4. Benda 22.4. Blachstein 21. 4. Frau Blohm 14. 5. Blumenfeld 22. 4. Börner 22. 4. Frau Brauksiepe 30. 4. Dr. Burgbacher 21. 4. Burgemeister 22.4. Burger 15.5. Dr. Dehler 21. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 27. 4. Dröscher *) 21. 4. Enk 22. 4. Faller *) 22. 4. Fellermaier 22. 4. Dr. Friderichs 21. 4. Frieler 2. 7. Dr. Furler 6. 5. Dr. Götz 24. 4. Graaff 22. 4. Haage (München) 22. 4. Hahn (Bielefeld) *) 22.4. Herold 23. 4. Hirsch 4.5. Höhne 22. 4. Horten 22.4. Frau Dr. Hubert 27. 4. Frau Jacobi (Marl) 21. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) 22. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jungmann 30. 4. Dr. Kempfler 22. 4. Frau Klee 21. 4. Dr. Klepsch 27. 4. Klinker *) 22.4. Dr. Kopf 22. 4. Frau Krappe 30.4. Dr. Kraske 21. 4. Leber 22. 4. Lenz (Trossingen) 22. 4. Liedtke 10.5. Dr. Löhr 22. 4. Lücker (München) *) 28. 4. Dr. Martin 22. 4. Mattick 22. 4. Mauk *) 22.4. Frau Meermann 27. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 4. Dr. von Merkatz 30. 4. Metzger *) 22.4. Michels 21.4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) *) 22. 4. Müser 21. 4. Pöhler 22. 4. Frau Dr. Probst 22. 4. Rasner 21.4. Rehs 22. 4. Riedel (Frankfurt) 21.4. Rollmann 22.4. Russe (Bochum) 21.4. Dr. Schiller 22.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 22. 4. Schmidt (Hamburg) 28.4. Seither 23.4. Stahlberg 6. 5. Stein (Honrath) 23. 4. Strauß 6. 5. Teriete 14. 5. Unertl 22.4. Vogt 30. 4. Wächter 22.4. Frau Wessel 22. 4. Dr. Wilhelmi 22.4. Wuwer 29. 4. Dr. Zimmermann 22.4. 1678 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 Anlage 2 Umdruck 33 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses (6. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP — Drucksache V/271 — betr. Besoldungsreform (Drucksache V/431). Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschußantrag — Drucksache V/431 — wird durch folgende Nummer 3 ergänzt: „3. bis zum gleichen Zeitpunkt Vorschläge zu entwickeln, wie die Besoldungseinheit und die Gleichheit der beruflichen Entwicklung für Bundes-, Länder- und Kommunalbeamte gesichert werden kann." Bonn, den 20. April 1966 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 18. April 1966 I auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache V/212 Fragen XV/2, XV/3 und XV/4 *) ) : Die Überprüfung verschiedener mir vorliegender Untersuchungsprotokolle über Pflanzenschutzmittel-Rückstände im holländischen Kopfsalat hat ergeben, daß in einigen untersuchten Proben die holländische Toleranz von 0,1 ppm (ppm=parts per million= mg/kg) überschreitende Dieldrin-Rückstände angetroffen wurden. Über verbreitete Meldungen einer angeblichen Überschreitung der Rückstandswerte um das Zwanzigfache der US-Toleranz von 0,25 ppm sind in keinem der Protokolle Angaben anzutreffen. Andererseits hat offenbar die Verlautbarung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bulletin vom 26. Januar 1966 zur Frage eines vermehrten Vorkommens zu hoher Rückstandswerte von Pflanzenschutzmitteln, besonders auf Salat, verschiedentlich ebenfalls zu irrigen Interpretationen in der Öffentlichkeit Anlaß gegeben. Ich halte es daher für geboten, den Sachverhalt nachfolgend im einzelnen darzulegen. Die Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse in Geisenheim/Rhg. führte in einem Zeitraum von 7 Wochen — vornehmlich in den letzten Monaten des Jahres 1965 — Pflanzenschutzmittel-Rückstandsuntersuchungen in holländischen, deutschen und spanischen Kopfsalatproben durch. Die Proben wurden aus Filialgeschäften ver- *) Siehe 18. Sitzung, Seite 723 B. schiedener Firmen in Wiesbaden, Mainz und im Rheingau entnommen. Die untersuchten deutschen und spanischen Proben waren rückstandsfrei. Von insgesamt 18 in 7 Wochen untersuchten holländischen Kopfsalatproben waren 8 mit hohen, 3 mit weniger hohen fliegenwirksamen Rückständen behaftet, während der Rest von 7 Proben rückstandsfrei war. In allen holländischen Kopfsalatproben mit hohen fliegenwirksamen Rückständen fand sich — im . zweidimensionalen Dünnschichtchromatogramm nachweisbar — Dieldrin. Die Bundesanstalt in Geisenheim erläuterte hierzu in ihrer Veröffentlichung im „Verbraucherdienst" (Ausgabe B, Februar 1966), daß trotz ungewöhnlich hoher errechneter Rückstandswerte aus dem biologischen Test noch zu klären bleibt, ob möglicherweise auch noch andere giftige Wirkstoffe — gegebenenfalls toxische Stoffe, die als Reaktionsprodukte mit Pflanzeninhaltsstoffen (Metaboliten) sekundär entstehen — im holländischen Salat gefunden werden, die die extrem hohen Biotestwerte erklären könnten. Diese oben aufgeführten Befunde wurden durch die Untersuchungsergebnisse eines Geisenheim benachbarten Staatlich-Chemischen Untersuchungsamts gestützt. In 6 von 14 untersuchten holländischen Kopfsalatproben konnten Aldrin + Dieldrin-Rückstände festgestellt werden, „die nahe oder sogar über der in den USA zugelassenen Höchstmenge" lagen. Dieses Institut führte ab Mitte Januar 1966 3 Wochen lang zweidimensionale dünnschicht- und parallel dazu gaschromatographische Rückstandsbestimmungen durch. Die regionale Übereinstimmung der Untersuchungsbefunde deutet auf eine gebietsweise Marktbelieferung aus denselben holländischen Anbaugebieten hin. Diese Auffassung kann ferner noch durch mir zugegangene holländische Untersuchungsergebnisse bestärkt werden, da von 43 in diesem Lande untersuchten Salatproben 7 Proben Rückstände von Aldrin +Dieldrin enthielten, die die holländische Toleranz von 0,1 ppm überschritten (6 Proben mit 0,11 bis 0,15 ppm; 1 Probe mit 0,25 ppm). Diese Proben wurden holländischen Exportsendungen entnommen. Dagegen fand eine süddeutsche Untersuchungsanstalt ab Mitte Januar 10 Tage lang bei Untersuchung von 20 holländischen Kopfsalatproben mittels eindimensionaler Dünnschichtchromatographie bzw. mit der papierchromatographischen Methode nur in einer Probe Spuren — weniger als 0,01 ppm von Dieldrin. Ein norddeutsches Lebensmitteluntersuchungsamt konnte in den untersuchten Proben keine Dieldrin-Rückstände nachweisen. Von einem nordwestdeutschen chemischen Landesuntersuchungsamt wurden im Januar d. J. innerhalb einer Woche 9 holländische Salatproben mittels Biotest, Gaschromatographie und eindimensionaler Dünnschichtchromatographie untersucht. In 6 Proben wurden Dieldrin-Rückstände gefunden, von denen 3 Proben weniger als 0,01 ppm enthielten, während in den 3 anderen Proben bis zu maximal 0,03 ppm festgestellt werden konnte. In 3 Proben war Dieldrin nicht nachweisbar. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1966 1679 Diese Untersuchungsergebnisse zeigen, daß in Einzelfällen der holländische Salat mit erhöhten Rückständen behaftet gewesen ist. Sie berechtigen aber nicht zu der Schlußfolgerung, daß Salatimporte aus Holland generell oder in größerem Umfange Rückstände aufweisen, welche die in Holland zulässigen Höchstmengen überschreiten. Der Bundesminister für Gesundheitswesen, dem nach dem Lebensmittelgesetz in der Fassung vom 21. Dezember 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 950) die Federführung für den Verkehr mit Lebensmitteln obliegt, hat für laufende Rückstandskontrollen bei künftigen Importen Sorge getragen. Diese Kontrollen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder durchgeführt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kurt Gscheidle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke Ihnen für den Hinweis. Ich muß mich korrigieren. Ja, es heißt: 1. April 1967.
    Ich möchte für die SPD-Bundestagsfraktion zu den Tagesordnungspunkten 2 a) und b) folgendes erklären: Wir werden Ihrem Antrag Umdruck 33, Herr Brück, zustimmen. Aber wir werden dem Antrag des Ausschusses, die Studienkommission abzulehnen, nicht zustimmen, sondern für die Einsetzung der Studienkommission stimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Lücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke zunächst dafür, daß Sie mir etwas Zeit gelassen haben, eine Konzeption zusammenzustellen, die vielleicht eine Brücke darstellen kann. Ich darf deshalb im Zusammenhang mit den Anträgen, die der Deutsche Bundestag heute abschließend diskutiert, den Versuch machen, Wege aufzuzeigen, die nach meiner Auffassung zu einer Zusammenführung des immer mehr auseinanderstrebenden Dienstrechts bei Bund, Ländern und Gemeinden führen können.
    Dabei gehe ich von folgenden Voraussetzungen aus. Die Gerechtigkeit fordert, daß das Dienstrecht mehr als bisher auf eine gemeinsame Grundlage gestellt wird. Getrennte Maßnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden fügen dem Beamtentum ernsthaften Schaden zu und gefährden auf die Dauer seinen Bestand überhaupt. Die Kommission für die Finanzreform hat auf die Bedeutung dieser Frage für die Finanzwirtschaft der öffentlichen Hand hingewiesen. Allein im Jahre 1965 betrugen die Personalausgaben des öffentlichen Bereichs einschließlich Bundesbahn und Bundespost rund 54 Milliarden DM. Nach vorläufiger Schätzung sind das etwa 25 % der Gesamtausgeben der öffentlichen Hand. Daher hat es die Kommission auch als unerläßlich angesehen, die Einheitlichkeit der Beamtenbesoldung wiederherzustellen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf dem Wege zu einer gemeinsamen Neuregelung soll-



    Bundesminister Lücke
    ten zwei Leitsätze verwirklicht werden, über die wir sicherlich einig sind. Einmal: Der Rahmen für die Bewertung von Ämtern und Amtsgeschäften bei Bund, Ländern und Gemeinden muß unter Berücksichtigung der bewährten Grundsätze des Berufsbeamtentums wieder auf eine besoldungsrechtlich einheitliche Grundlage gebracht werden. Das muß auch für den Aufbau der Gehälter gelten. Zum anderen: Konstruktive Beiträge des Bundes sind hiermit in Richtung einer fortschrittlichen, modernen Weiterentwicklung des Dienstrechts zu verbinden. Die Neuregelung der Beamtenbesoldung, das hat Herr Kollege Gscheidle schon gesagt, wird einen Stufenplan erfordern.
    Die Unterschiede zwischen den Ländern und dem Bund sind in der Zwischenzeit so groß geworden, daß ein einheitliches, umfassendes Gesetzgebungswerk die Finanzkraft der öffentlichen Hand zum jetzigen Zeitpunkt weit übersteigen würde. Wir können hiermit jedoch nicht warten. Die Unruhe in der Beamtenschaft über die jüngste Entwicklung ist bekannt, und sie ist groß. Eine Konsolidierung zur Festigung des Berufsbeamtentums ist dringend erforderlich. Deshalb werden wir das Maß der verschiedenen Stufen auf diesem Wege zu einer Neuregelung notwendigerweise den finanziellen Möglichkeiten anpassen müssen. Daraus ergibt sich, daß mehrere Gesetze zur Erreichung dieses Ziels notwendig sein werden. Dazu wird auch eine Ergänzung des Grundgesetzes gehören müssen, damit die Einheitlichkeit wiederhergestellt und künftig gewahrt werden kann.
    Alle diese Maßnahmen müssen Teil einer einheitlichen Gesamtplanung sein. Ich will dabei nicht ausschließen, daß sich auf dem Wege zu dieser Neuordnung auch Maßnahmen anderer Art als zweckmäßig erweisen können und bereits erwiesen haben. Ich erinnere nur an das Abkommen der Herren Ministerpräsidenten der Länder vom 18. Februar dieses Jahres, welches zur Sicherung der Grundlagen der Wiederherstellung der Besoldungseinheit abgeschlossen wurde. Ich begrüße diesen Schritt sehr, weil damit Möglichkeiten eröffnet werden, zu einem gesunden Aufbau der Besoldung auf gemeinsamen Grundlagen zu kommen.
    Bei der Erörterung der verschiedenen Themenkreise kann es sich als durchaus zweckmäßig herausstellen, daß bestimmte Fragen, bestimmte Themen außer in den bereits vorhandenen auch in weiteren Verhandlungsgremien geprüft werden. Das wäre meine Antwort auf den nachher zur Abstimmung stehenden Antrag.
    Zum Plan einer Besoldungsneuordnung darf ich folgendes ausführen: Als ersten Schritt wird die Bundesregierung noch vor der Sommerpause den bereits angekündigten Gesetzentwurf zur Änderung des Besoldungsrechts vorlegen. Bei diesem Gesetz geht es um folgende Schwerpunkte.
    Erstens. Die Besoldungsverhältnisse der Bundesbeamten sollen den neuen Regelungen in den Ländern wesentlich angenähert werden.
    Zweitens. Auf der Grundlage der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes soll eine stärkere Bindung der Länder und damit auch zugleich der Gemeinden
    in bezug auf die Ämterbewertung herbeigeführt werden.
    Drittens. Hinsichtlich der Gehaltsstruktur soll der Gesetzentwurf einen bedeutsamen Schritt und Beitrag in Richtung auf die endgültige spätere Neuregelung leisten.
    Viertens. Die Endgehälter müssen früher erreicht werden; das gilt besonders für die unteren Besoldungsgruppen.
    Fünftens. Wirklich herausgehobene Leistungen sollen stärker dotiert werden. Hierzu gehört insbesondere die Errichtung neuer Beförderungsämter.
    Sechstens. Eine Vereinfachung des Verfahrens zur Berechnung des Besoldungsdienstalters und schließlich notwendige Besoldungsverbesserungen für hochqualifizierte Forschungsbeamte.
    Meine Damen und Herren, bei den weiteren Stufen zur Besoldungsneuregelung denke ich insbesondere an Vorschläge zur Besoldungsstruktur, die dem Leistungsprinzip mehr Geltung verschaffen. Im Grunde habe ich durchaus Verständnis für die Besoldungsverbesserungen, die den Landesbeamten und damit den Gemeindebeamten bisher zugute gekommen sind. Die Einführung der sogenannten Regelbeförderung oder Stellenbündelung, wie es in der Fachsprache heißt, beim ersten Beförderungsamt, wie sie die Länder vorgenommen haben, hat jedoch viel Kritik erfahren. Diese Kritik erscheint berechtigt. Wir werden daher geeignetere Mittel suchen müssen, den berechtigten Belangen der Beamtenschaft in befriedigender Weise Rechnung zu tragen. Dabei gehe ich von folgenden Überlegungen aus:
    Erstens. Die Beamtenbesoldung muß jungen, begabten Menschen einen Anreiz bieten, den Beamtenberuf überhaupt zu ergreifen.
    Zweitens. Die Anfangsgrundgehälter in den einzelnen Laufbahngruppen sollten überprüft werden. Hier sehe ich einen Schlüssel zur Harmonisierung auf moderner Grundlage. Darüber hinaus würde eine solche Besoldungsstruktur zugleich eine Starthilfe für junge Beamte beim Aufbau ihrer Existenz und Familie bringen.
    Drittens. Eine solche Schwerpunktbildung wird den Weg frei machen, bei Beförderungen das Leistungsprinzip wieder stärker zum Zuge kommen zu lassen.
    Viertens. Die heutige Zusammensetzung der Beamtengehälter aus Grundgehalt, Ortszuschlag, Kinderzuschlag wird unserer gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr gerecht. Der nach den Ortsklassen A und S gestaffelte jetzige Ortszuschlag sollte die unterschiedlichen Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land berücksichtigen. Das war die Absicht. Mehr und mehr, stellen wir fest, haben sich die Unterschiede verwischt. Für eine sachgerechte Weiterführung des Ortsklassenverzeichnisses lassen sich keine zuverlässigen Maßstäbe mehr finden. Daher sollte bei dem neuen Aufbau des Gehaltssystems die Grundstufe des Ortszuschlages indas neue Grundgehalt eingebaut und zudem ein Sozialzuschlag eingeführt werden. Dabei wird zu



    Bundesminister Lücke
    prüfen sein, in welcher Weise die in der ersten Stufe verwirklichten Besoldungsverbesserungen für die Forschungsbeamten weitergeführt werden können.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Überlegungen, die ich Ihnen hier in großen Zügen entwickelt habe — mehr soll dieser Beitrag nicht bedeuten —, können ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie zur Wiederherstellung einer Besoldungseinheit in Bund, Ländern und Gemeinden führen. Ich freue mich, daß in diesem Hohen Hause ganz offenbar Einigkeit über diesen Grundsatz besteht. Dies entnehme ich den Ausführungen, die in der letzten Debatte über die beamtenrechtlichen Anträge am 18. Februar gemacht worden sind. Ich habe damals nicht geantwortet und darf das heute tun. Dabei stimme ich dem Herrn Kollegen Gscheidle zu, wenn er sagt, daß die notwendige und vorgesehene Verfassungsänderung allein das Ziel nicht erreichen kann. Ausgangspunkt muß vielmehr eine Gesamtkonzeption für die vorgesehene Neuregelung sein.
    Ein fortschrittlicher, moderner Plan, so wie ich ihn mir vorstelle, kann unter den gegenwärtigen Verhältnissen nur auf einer einheitlichen Grundlage verwirklicht werden. Hierzu wird eine Änderung des Grundgesetzes unumgänglich sein. Ich freue mich, daß die Stellungnahme des Sprechers der Opposition mir die berechtigte Hoffnung gibt, daß wir in dieser wichtigen Frage zu einer Verständigung kommen und dabei die Bundeskompetenz in Art. 75 des Grundgesetzes weiterentwickeln können.
    Ziel aller dieser beamtenpolitischen Maßnahmen, meine Damen und Herren, sollte es sein, das Berufsbeamtentum in unserem Staat zu festigen. Die Beamten in den Gemeinden, in den Ländern und im Bund haben ihre Pflicht getan. Ohne ihren Einsatz und ihre Opferbereitschaft wäre der großartige Aufbau unseres sozialen Rechtsstaates im bisherigen Umfang nicht möglich gewesen. Es kann keinen Zweifel darüber geben — und hierin weiß ich mich mit allen Mitgliedern des Hohen Hauses einig —, daß wir auch in Zukunft ein unabhängiges, dem Menschen zugewandtes, dem Gemeinwohl verpflichtetes und den zukünftigen Aufgaben aufgeschlossenes Beamtentum brauchen werden. Wir brauchen ein Beamtentum, das dazu beiträgt, dem Staat die Sicherheit nach innen zu gewährleisten, ohne die unser Vaterland und unser Volk in Frieden und Freiheit nicht bestehen können. Dieses Ziel verpflichtet uns zu gemeinsamem Handeln, wenn wir für eine gerechte und, wie ich ausdrücklich erwähnen möchte, moderne Neuordnung bei Bund, Ländern und Gemeinden eine gemeinsame Grundlage erzielen wollen. In den Ausschußberatungen, bei der Beratung der verschiedenen Vorlagen, wird sicherlich Gelegenheit sein, in Ruhe und Sachlichkeit über die Einzelheiten weiter zu sprechen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der SPD.)