Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich die Glückwünsche des Hauses zu folgenden Geburtstagen aus: dem Herrn Abgeordneten Scheppmann zum 65. Geburtstag am 4. November,
dem Herrn Bundesminister Dr. Wuermeling zum 60. Geburtstag am 8. November
und dem Herrn Abgeordneten Zühlke zum 65. Geburtstag am 8. November.
Meine Damen und Herren, der Vorsitzende der SPD-Fraktion hat mir am 21. Oktober mitgeteilt, daß der Abgeordnete Frenzel aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und aus der Fraktion der SPD ausgeschlossen wurde. Frenzel hat am 4. November vor einem Notar auf sein Bundestagsmandat verzichtet.
Ferner hat mir der Abgeordnete Nellen unter dem 8. November mitgeteilt, daß er am 7. November aus der Fraktion der CDU/CSU ausgetreten sei.
Die Fraktion der SPD hat unter dem 9. November mitgeteilt, ,daß der Herr Abgeordnete Nellen Mitglied der Fraktion der SPD geworden sei.
Die weiteren amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 1960 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige
Gesetz zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz
Gesetz zur Änderung des Gesetzes fiber Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts
Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat zum
Gesetz über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung
verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache 2172 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 27. Oktober 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Wacher, Bauereisen, Meyer , Spies (Emmenhausen), Wittmann und Genossen betr. Übersicht über das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand (Drucksache 2113) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2171 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 29. Oktober 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Glüsing , Giencke, Struve, Engelbrecht-Greve, Blöker, Storm (Melschenstorf), Dr. Conring, Frau Blohm und Genossen betr. Lage der Krabbenfischer (Drucksache 2114) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2175 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 2. November 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Förderung der hauswirtschaftlichen Betätigung weiblicher Schulentlassener beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2176 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen hat unter dem 2. November 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Lohnsteuer und der Einkommensteuer beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2177 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 2. November 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilbert und Genossen betr. Stellenplan des Deutschen Wetterdienstes beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2181 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat unter dem 31. Oktober 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Spätheimkehrer aus Südtirol beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2192 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 5. November 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Unfälle durch Leuchtgas beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 2199 verteilt.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 28. Oktober 1960 davon Kenntnis gegeben, daß der Herr Bundespräsident gemäß Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes auf Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers am 27. Oktober 1960 Herrn Dr. Hans-Joachim von Merkatz zum Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte unter Beibehaltung seines bisherigen Amtes ernannt hat.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird Punkt 12 der Tagesordnung — Gesetzentwurf zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen — abgesetzt und für den Freitag nächster Woche vorgesehen.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf Punkt 1:
Fragestunde .
Frage I — des Herrn Abgeordneten Spitzmüller — betrifft den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes:
In welcher Höhe, aus welchen Haushaltstiteln und in welcher Form wurde die „Deutsche Olympia-Zeitung" entsprechend den Angaben der Bundesregierung in der Drucksache 2133 „indirekt materiell und ideell unterstützt"?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundespresse- und Informationsamtes.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe auf die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordne-
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7514 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960
Staatssekretär von Eckardt
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7520 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das wird im Gesetzgebungsverfahren zu klären sein. Da der Beimischungszwang durch Gesetz festgelegt ist, muß auch die Herabsetzung der Beimischungsquote durch Gesetz erfolgen. Die Frage, für welche Dauer die Beimischungsquote herabgesetzt werden soll, hängt mit dem Rechtsproblem zusammen, daß der Beimischungszwang nach dem EWG-Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt fortfallen muß.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe auf die Frage V/3 — des Herrn Abgeordneten Kroll, der von Herrn Abgeordneten Hilbert vertreten wird —:
Sind der Bundesregierung die besonders im Elsaß laut werdenden Klagen über die neue „Europabrücke" zwischen Kehl und Straßburg bekannt hinsichtlich der Verkehrsstauungen auf der Brücke, der räumlich getrennten Paß- und Zollkontrolle und der Autobusreisen, die angeblich „in wahre Abenteuerreisen" ausarten und den Linienbusverkehr behindern?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter Kroll fragt nach Verkehrsmißständen und Mißständen bei der Zollabfertigung an der neuen Europabrücke zwischen Straßburg und Kehl.
Diese Europabrücke ist vor wenigen Wochen eingeweiht worden. In der ersten Zeit haben sich in der Tat erhebliche Verkehrsstockungen, insbesondere an den Donnerstagen und Sonntagen, ergeben. Hauptgrund dafür ist die Tatsache, daß die Bevölkerung des Elsaß wegen günstigerer Einkaufsmöglichkeiten häufig in die Bundesrepublik herüberkommt und an einigen Tagen, insbesondere am Wochenende, naturgemäß ein zusätzlicher Verkehr an der Brücke entsteht.
Wir haben auf Grund der Rückfrage den Eindruck, daß diese Abfertigungsschwierigkeiten vorübergehender Natur gewesen sind. Sie werden in erster Linie durch Maßnahmen des französischen Zolls verursacht, der sorgfältig die Menge Treibstoff zu kontrollieren scheint, die französische Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet tanken und nach Frankreich zurückbringen. Wir hoffen, durch Verwaltungsabreden mit der französischen Zollverwaltung diesen technischen. Schwierigkeiten in kurzer Zeit begegnen zu können.
Ich rufe auf die Frage V/4 — des Herrn Abgeordneten Lulay —:
Ich frage den Herrn Bundesfinanzminister, ob er fiber den Verbleib der OFD Karlsruhe die gleiche positive Erklärung abgeben kann, wie er sie in bezug auf die Erhaltung der OFD Freiburg abgegeben hat,
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter Lulay fragt nach der etwaigen Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen in Karlsruhe und in Freiburg.
Herr Abgeordneter, wie Ihnen bekannt ist, hat der Badische Landtag im März 1960 eine Entschließung gefaßt, nach der zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung die Zahl der Oberfinanzdirektionen auf zwei verringert werden soll. Das bedeutet eine Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen von Freiburg und Karlsruhe. Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, über diese Maßnahme der Verwaltungsvereinfachung mit dem Bundesfinanzminister Verhandlungen aufzunehmen. Bis heute hat die badische Landesregierung solche Verhandlungen mit uns nicht aufgenommen.
Eine Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Herr Bundesfinanzminister gegenüber einem Mitglied unseres Hohen Hauses geäußert hat, es komme nicht in Frage, daß die Oberfinanzdirektion Freiburg aufgelöst werde? Deshalb muß ich die Frage stellen, ob er eine solche präzise Antwort auch in bezug auf die OFD Karlsruhe geben kann.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Meinungsäußerung des Herrn Ministers Etzel ist mir bekannt. Sie geht dahin, daß wir nicht an eine Auflösung der Oberfinanzdirektion Freiburg denken. Das bedeutet, daß auch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe bestehenbleiben wird.
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 7521
4 Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Eine weitere Zusatzfrage?
Ist dem Herrn Bundesfinanzminister .die Unruhe bekannt, die durch seine Äußerung unter den Beamten der Oberfinanzdirektion Karlsruhe eingetreten ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Meinungen darüber, ob eine Oberfinanzdirektion gebildet werden soll oder zwei beibehalten werden sollen, sind innerhalb des Landes Baden-Württemberg offenbar nicht einheitlich. Der Bundesfinanzminister hat keine Veranlassung, zu dieser Frage Stellung zu nehmen, ehe nicht die Landesregierung sich eine Meinung darüber gebildet hat. Beide Oberfinanzdirektionen sollten nach unserer Meinung bestehenbleiben. Ich hoffe, daß aus einer solchen Erklärung keine Beunruhigung entsteht.
Herr Abgeordneter Schoettle zu einer Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß es keine badische Landesregierung und keinen badischen Landtag gibt?
Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das war ein lapsus linguae.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter; es gibt natürlich nur eine baden-württembergische Landesregierung.
Ich rufe auf die Frage XII/ 1 — .des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Ausgleich von Härten bei solchen Grundeigentümern, die die Kosten für die Beseitigung von Luftschutzstollen zu tragen haben?
Ich bin darüber unterrichtet worden, daß der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums diese Frage beantworten wird.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter Kohut, ich beantworte Ihre Frage für ,den Herrn Bundesminister für ,den wirtschaftlichen Besitz des Bundes.
Sie fragen, ob Härtefälle berücksichtigt werden können, die sich aus der Beseitigung von Luftschutzstollen ergeben. Ich nehme an, daß Ihre Frage nur solche Fälle betrifft, in denen ein Rechtsanspruch auf Beseitigung der Luftschutzstollen weder bestanden hat noch heute besteht. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen hätten öffentliche Luftschutzstollenbauten nach früherem Reichsrecht auf Grund des Reichsleistungsgesetzes errichtet werden können, und in diesen Fällen bestand früher ein Rechtsanspruch auf Beseitigung oder Entschädigung. Dieser Rechtsanspruch ist durch das Allgemeine Kriegsfolgengesetz untergegangen. In den anderen Fällen, in denen also ohne Verpflichtung Luftschutzstollen errichtet worden sind, die jetzt beseitigt werden müssen, kann ein Härteausgleich für Kriegsfolgenbeseitigung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben werden, wenn die engen Voraussetzungen der Existenzgefährdung vorliegen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, die Bewilligung eines Zuschusses zu beantragen.
Keine Zusatzfrage.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Ich rufe die Frage VI/ 1 — des Abgeordneten Bauer — auf:
Ist der durch ein Sprengstoffattentat in München verletzte Exporikaufmann Dr. Wilhelm Beisner den zuständigen Stellen als Waffenhändler bekannt gewesen, und lag ggf. eine Genehmigung für diese Tätigkeit vor?
Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der durch ein Sprengstoffattentat verletzte Dr. Wilhelm Beisner ist den Dienststellen des Landes Bayern, die nach dem Waffengesetz von 1938 für die Erteilung einer Erlaubnis zum Waffenhandel zuständig wären, nicht bekannt. Dr. Beisner ist auch den Dienststellen des Bundes, die gemäß Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Erteilung einer Genehmigung zur Herstellung, zur Beförderung oder zum Inverkehrbringen von Kriegswaffen zuständig sind, nicht bekannt. Dr. Beisner hat weder bei den Dienststellen des Landes Bayern eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz noch bei den Dienststellen des Bundes eine Genehmigung gemäß Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes beantragt oder erhalten.
Eine Zusatzfrage?
Wie erklären Sie es sich, Herr Staatssekretär, daß, obwohl eine Erlaubnis gegeben sein muß, solche Personen einen schwunghaften Waffenhandel betreiben können, ohne daß sie durch irgendeine behördliche Stelle registriert oder erfaßt wurden?Dr. Westrick, Staatssekretär ;im Bundesministerium für Wirtschaft: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Beisner tatsächlich mit Waffen gehandelt hat, und insbesondere auch nicht, daß er mit Kriegswaffen gehandelt hat. Auch die Lieferungsgebiete sind nicht bekannt. Aber nach Auskunft des bayrischen Staatsministeriums des Innern hat die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Beisner eingeleitet, von dem wir hören, daß er sich jahrelang in Ägypten aufgehalten hat. Vielleicht ist das letztere eine Erklärung für das, wonach Sie fragen.
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7522 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960
Zweite Zusatzfrage!
Sind Sie in der Lage, Herr Staatssekretär, für die Bundesregierung eine Erklärung dahin abzugeben, daß nach Erlaß des jetzt kurz vor der Verabschiedung stehenden Ausführungsgesetzes zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes, des Kriegswaffengesetzes, die Bundesregierung bei der Zulassung zum Waffenhandel äußerst strenge Maßstäbe anlegen wird mit der Wirkung, daß in Zukunft nicht nur keine Menschenleben gefährdet, sondern auch außenpolitische Unannehmlichkeiten tunlichst vermieden werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Frage ist zu bejahen.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.
Meinen Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß sich im Bundesgebiet gewisse Personen mit Waffenhandel beschäftigen, die sehr dringend einer Überprüfung bedürften? Ich denke dabei an die Vorgänge in Zusammenhang mit der sogenannten Roten Hand.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, zunächst ist zu sagen, daß die Durchführung dieses Gesetzes Angelegenheit der Länder ist. Außerdem bitte ich zu unterscheiden zwischen dem Waffengesetz von 1938 und dem in den Ausschüssen des Bundestages in Beratung befindlichen neuen Gesetz über die Kriegswaffen. Dieses neue Gesetz ist ein Ausführungsgesetz zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes, ist also an die Tatbestände des Grundgesetzes gebunden.
Zweite Zusatzfrage!
Glauben Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß es gut wäre, wenn gewissen „ehrbaren Kaufleuten", die sich mit solchen Dingen beschäftigen, etwas strenger auf die Finger gesehen würde?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das würde ich sehr begrüßen, Herr Abgeordneter.
Ich rufe Frage VI/2 — ,des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt — auf:
Ist es im Sinne des Erlasses des Herrn Bundeswirtschaftsministers betr. Entwicklungsprogramm für zentrale Orte in ländlichen, schwach strukturierten Gebieten , daß das mit Mitteln des Bundes erschlossene Gelände statt an Industriebetriebe an Handelsbetriebe abgegeben wird?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zur Frage des Herrn Abgeordneten Schmidt ist folgendes zu sagen.
Das mit Bundesmitteln in ,den sogenannten zentralen Orten erschlossene Industriegelände soll vornehmlich an Industriebetriebe abgegeben werden. Das schließt nicht aus, daß Teile dieses Geländes anderen gewerblichen Betrieben zur Verfügung gestellt werden, insbesondere dann, wenn diese Betriebe in anderen Stadtteilen, z. B. in Wohnvierteln, nicht untergebracht werden können.
Im Fall Wittlich — ich glaube, daß dieser Fall der Anfrage zugrunde liegt — verfolgen nach einer Information durch die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz zur Zeit zwei Industriebetriebe die Absicht — oder sind schon bei ihrer Verwirklichung—, sich auf dem Industriegelände zu installieren. Wegen der Ansiedlung weiterer Industriefirmen schweben Verhandlungen. Es steht also nicht im Widerspruch zu dem in der Frage zitierten Anlaß, wenn neben diesen Firmen eine Eisengroßhandlung auf dem Industriegelände angesiedelt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, ,daß Handelsbetriebe dieser Branche normalerweise starken Lärm und auch Schmutz verursachen und überdies einen beträchtlichen Lastkraftwagenverkehr auf sich ziehen. Sie sind deshalb in vielen Städten in den Industrievierteln untergebracht.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die nächste Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt — Frage VI/3 — auf :
Ist es dem Herrn Bundeswirtschaftsminister bekannt, daß die Stadtverwaltung Wittlich 85 000 qm eigenes und erworbenes Gelände zur Verfügung hatte und 26 000 qm, die nach dem Erlaß betr. Entwicklungsprogramm für zentrale Orte in ländlichen, schwach strukturierten Gebieten mit Mitteln des Bundes erschlossen worden waren, an eine Aktiengesellschaft verkauft hat, die als Großhandelsunternehmen in einem Handelskonzern mit einem Jahresumsatz von 2 Milliarden DM das größte Unternehmen dieser Art im Bundesgebiet darstellt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Bundeswirtschaftsministerium hat durch eine gemeinsame Denkschrift mehrerer Firmen aus dem Raum Wittlich, in der in scharfer Form der Verkauf eines Teiles des Industriegeländes an eine Eisengroßhandlung angegriffen wird, von dem Sachverhalt erfahren. Das der Stadt zur Verfügung stehende Gelände ist nach meinen Informationen allerdings nicht 85 000, sondern 136 000 qm groß, wovon ein Grundstück von zirka 25 000 qm an eine Eisengroßhandlung abgegeben worden ist.Wie die Landesregierung, mit der wir wegen dieses Falles in Verbindung getreten sind, mitteilt, sieht der Kaufvertrag zwischen der Stadt und der Firma vor, daß die Firma die auf die Grundstücke entfallenden Straßen- und Kanalisationskosten sowie die Aufwendungen für die Anschlüsse an die Versorgungsleitungen nach den gesetzlichen und ortsrechtlichen Bestimmungen zusätzlich zum Kaufpreis zu entrichten hat. Die Firma hat daraus, daß
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 7523
Staatssekretär Dr. Westrickder Stadt ein Teil dieser Aufwendungen aus Bundesmitteln ersetzt wird, ihrerseits also keinerlei wie auch immer geartete Vorteile ziehen können. Daher bestand und besteht keine Veranlassung — allerdings auch keine Möglichkeit —, die Verhandlungen zwischen der Stadt Wittlich und der Firma von seiten der Bundesregierung zu beeinflussen, da weder gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen worden ist, noch die Firma einen Vorteil zu Lasten des Bundes oder zu Lasten des Landes erhalten hat.
Zusatzfrage!
Ist die Vereinbarung über die Erstattung der Kosten der Versorgungseinrichtungen, der Aufschließungskosten usw. nachträglich geschlossen worden oder hat von vornherein die Verpflichtung bestanden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Darauf, ob diese Vereinbarung nachträglich erfolgte, kann ich Ihnen in der Tat keine exakte Antwort geben. Ich möchte glauben, daß es während der Verhandlungen vorgesehen war, will aber gern, wenn Sie ein Interesse daran haben, diese Ermittlungen noch anstellen.
Ich rufe die nächste Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt — Frage VI/ 4 — auf:
Ist der Herr Bundeswirtschaftsminister der Auffassung, daß es im Sinne der Mittelstandspolitik der Regierung ist, wenn ein Großhandelsunternehmen dem Handel im Bezirk Wittltch eine Konkurrenz macht, die die Existenz vieler mittlerer und kleinerer Firmen bedroht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wenn öffentliche Mittel dazu dienen würden, die Existenz zahlreicher mittlerer und kleinerer Firmen eines bestimmten Gebietes zu bedrohen oder wesentlich zu beeinträchtigen, so läge dies sicher nicht im Sinne einer wohlverstandenen Mittelstandspolitik der Bundes- und Landesregierung. Ich darf hier jedoch noch einmal darauf hinweisen, daß die Ansiedlung des Großhandelsunternehmens — das im übrigen seit Jahrzehnten das Eifelgebiet bearbeitet — in keiner Weise durch öffentliche Mittel gefördert worden ist.
Unabhängig hiervon habe ich mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz Fühlung genommen, um zu erfahren, wie man sich dort die Einfügung der Firma in die Wirtschaftsstruktur des Gebietes vorstellt. Der Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums des Landes Rheinland-Pfalz teilt mir mit, daß auf seine Veranlassung hin Aussprachen zwischen der angesiedelten Firma und der ortsansässigen mittelständischen Wirtschaft im Gange sind.
Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Frage VII/1 — des Herrn Abgeordneten Meyer —:
Wird vom Bundesarbeitsministerium die Ansicht einiger Rentenversicherungsträger geteilt, daß einer 75jährigen Witwe deshalb keine Witwenrente zusteht, weil dem verstorbenen Ehemann, der seit 1922 Rente bezog, dadurch, daß er in der Zeit zwischen 1924 und 1948 keine Marken klebte, die Anwartschaft verlorenging?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Frage des Herrn Abgeordneten Meyer wie folgt beantworten. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften regeln den Fall, vom Wortlaut her gesehen, nicht eindeutig. Bei sinngemäßer Auslegung kann aber meines Erachtens die Witwenrente in solchen Fällen bewilligt werden.
Eine Zusatzfrage!
Meyer (SPD) : Herr Minister, sind im Ministerium Erwägungen darüber angestellt worden, auf Grund dieser Tatsache die Bestimmungen der §§ 41, 45, 30, 26 des Angestelltenrenten-Neuregelungsgesetzes und der entsprechenden Bestimmungen des Arbeiterrenten-Neuregelungsgesetzes miteinander in Einklang zu bringen?
Die Frage möchte ich wie folgt beantworten. Es ist bereits ein Verfahren in der Berufungsinstanz anhängig, in dem über diese Frage entschieden wird. Im Hinblick darauf und im Hinblick auf den nicht eindeutigen Wortlaut des Gesetzes bin ich der Meinung, daß man erst den Ausgang des Verfahrens abwarten sollte.
Eine zweite Zusatzfrage!
Meyer (SPD) : Darf ich mir weiter die Frage erlauben, ob eine Lösung in Aussicht genommen worden ist, eine Änderung dieser verschiedenen Paragraphen, die sich teilweise widersprechen, dahin gehend herbeizuführen, daß in jedem Falle die gehobene Witwenrente 60 % der Rente des verstorbenen Ehemannes beträgt, wie dies in § 45 des Angestelltenrenten-Neuregelungsgesetes bzw. in § 1268 des Arbeiterrenten-Neuregelungsgesetzes festgelegt ist?
Herr Kollege Meyer, ich habe in meinen beiden vorhergehenden Antworten schon darauf hingewiesen, daß es sich hier um einen Unterschied in der Auffassung handelt. Eine Reihe von Versicherungsanstalten handeln so, wie es unserer Auffassung entspricht. Einige tun das nicht. In einer solchen Zweifelsfrage hat letztlich das Gericht zu entscheiden. Es ist unmöglich ein Gesetz fortlaufend zu novellieren, wenn einmal bei diesem und einmal bei jenem unterschiedliche Auffassungen zutage treten. Ich glaube, daß dafür in erster Linie die Gerichte zuständig sind, und ich zweifle nicht
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7524 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960
Bundesarbeitsminister Blankdaran, daß in diesem Falle das Verfahren in dem Sinne ausgehen wird, wie die Mehrzahl der Versicherungsträger bereits heute handelt.
Ich rufe auf
— Sie hatten doch zwei Zusatzfragen; ich kann weitere Zusatzfragen nicht zulassen.
Frage VII/ 2 --- des Herrn Abgeordneten Schütz —:
Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung Bedenken dagegen, daß die Rentenversicherungsträger die Umstellung der Renten nach dem neuen Fremdrentengesetz von Amts wegen durchführen, obwohl das Gesetz für Renten aus Versicherungsfällen der Jahre 1956 und früher grundsätzlich die Stellung eines Antrages verlangt?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Arbeit.
Es ist richtig, daß das Gesetz die Umstellung der genannten Renten von der Voraussetzung abhängig macht, daß ein Antrag gestellt wird. Man ist bei der Verabschiedung der entsprechenden Vorschriften davon ausgegangen, daß einzelne Versicherungsträger ohne solchen Antrag nicht tätig werden können, weil sie alle oder einen Teil ihrer Fremdrentenakten nicht als solche gekennzeichnet haben. Andererseits sieht aber das Gesetz ausdrücklich vor, daß eine Umstellung von Amts wegen nicht ausgeschlossen ist. Diese Bestimmung ermöglicht es, nicht nur einzelne, sondern alle Fremdrenten, die aus dem Aktenbestand ausgesondert werden können, von Amts wegen umzustellen. Eine Umstellung von Amts wegen wäre insbesondere im Interesse der Betroffenen zu begrüßen, die es — wie die Erfahrung in anderen Fällen lehrt — vielfach aus Unkenntnis der neuen Vorschriften versäumen, ,einen Antrag zu stellen, und dadurch der Vorteile verlustig gehen, die ihnen das neue Gesetz einräumt. Ich gehe allerdings davon aus, daß auch bei einer generellen Umstellung von Amts wegen diejenigen Rentner, die einen Antrag gestellt haben, vorrangig behandelt werden.
Zusatzfrage!
Herr Minister, glauben Sie etwas Konkretes unternehmen zu können, damit die Landesversicherungsanstalten und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sich von Amts wegen zur Umstellung der Fremdrenten entschließen?
Herr Kollege Schütz, Sie wissen, daß mir keine Aufsichtsbefugnisse gegenüber den Versicherungsträgern zustehen. Ich kann daher weder mit Weisungen noch mit Empfehlungen auf die Versicherungsträger unmittelbar einwirken: Ich werde mich aber an die zuständigen Aufsichtsbehörden, die Herren Arbeitsminister 'der Länder und das
Bundesversicherungsamt, wenden und sie darum bitten, die verwaltungsmäßigen Möglichkeiten einer Umstellung von Amts wegen zu prüfen und das Erforderliche zu veranlassen. Ich zweifle nicht daran, daß die vorgenannten Stellen meiner Bitte entsprechen werden.
Ich danke Ihnen.
Frage VII/ 3 — des Abgeordneten Meyer —
Sind Erwägungen darüber angestellt, den „bürokratischen Zopf" — wie sich der Deutsche Städtetag ausdrückt — zu beseitigen, der 80 v. H. der Rentner zwingt, sich persönlich bei den Gemeindebehörden zu melden, um eine Jahresbescheinigung zum weiteren Bezug ihrer Rente zu erhalten?
Zur Beantwortung der Herr Bundesarbeitsminister!
Es ist seit Jahren immer wieder angeregt worden, von der Ausstellung der Rentenjahresbescheinigung für Empfänger. von Sozialversicherungs-
und Versorgungsrenten abzugehen. Vom Arbeitsministerium ist mehrmals mit anderen Ressorts, mit dem Bundesrechnungshof, mit den Versicherungsträgern und auch mit dem Deutschen Städtetag die Frage erörtert worden, ob nicht auf andere Weise der nach haushaltsrechtlichen Vorschriften erforderliche Nachweis über das Fortbestehen des Rentenanspruchs geführt werden könnte. Ein gangbarer Weg, der das Verfahren der Rentenjahresbescheinigungen ersetzen könnte, hat sich dabei bisher nicht ergeben.
Eine Zusatzfrage!
Meyer (SPD) : Herr Minister, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß durch die Standesämter und die Einwohnermeldeämter und dadurch, daß in den meisten Fällen beim Ableben ein Sterbegeld beantragt wird, eine ausreichende Kontrolle vorhanden ist und daß aus diesem Grunde die Rentenjahresbescheinigung — die alten Rentner müssen ja manchmal von weit her zu den Behörden hinpilgern — nicht jeweils beantragt werden muß?
Nein. Wie ich eben dargetan habe, haben die Besprechungen zwischen den genannten Stellen ergeben, daß ein anderer als der zur Zeit begangene Weg hier nicht zweckmäßig ist.Im übrigen möchte ich dazu noch folgendes sagen. Soweit es sich nicht um gebrechliche Leute handelt — das Alter allein besagt ja noch nicht, daß jemand sich nicht bewegen kann —, ist ihnen sicherlich zuzumuten, sich einmal im Jahre diese Bescheinigung zu besorgen. Außerdem können sich Rentner, die sich die Bescheinigung wegen körperlicher Gebrechen oder Krankheit nicht selbst besorgen können, die also nicht selbst auf 'der bestätigenden Stelle erscheinen können, die Bescheinigung durch eine beauftragte Person einholen lassen.
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 7525
Meyer (SPD) : Danke sehr!
Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung, Frage des Abgeordneten Wittrock:
Wird die Bundesregierung zur Herstellung eines größtmöglichen Maßes an Rechtssicherheit im Interesse der Angehörigen der Bundeswehr sowie im allgemeinen Interesse auf eine Klarstellung hinwirken, unter welchen Umständen die Anwendung von Waffengewalt im Bereich der Bundeswehr zulässig ist?
Ich beantworte die Frage mit Ja.
Danke sehr!
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7526 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 7527
Rede von: Unbekanntinfo_outline
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7528 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960
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b) Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2182).
Ich frage die Herren Berichterstatter Müller und Dr. Atzenroth, ob Sie das Wort wünschen.
— Herr Berichterstatter Müller verzichtet. Herr Berichterstatter Dr. Atzenroth? — Ist nicht anwesend.
Ich rufe in der zweiten Lesung auf § 1 bis § 13, Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Dritte Lesung!
Allgemeine Aussprache! Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Schmücker!
Entsprechend einer Anregung der CDU/CSU-Fraktion hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf über die Untersuchung der Konzentration in der deutschen Wirtschaft zugeleitet. Bis auf eine redaktionelle Umstellung hat der Wirtschaftsausschuß diesen Entwurf ohne Änderungen gutgeheißen, und ich freue mich, namens meiner Fraktion erklären zu können, daß wir der Vorlage unsere Zustimmung geben werden.
Die Ausschußberatungen haben gezeigt, daß es unzweckmäßig ist, den Gesetzentwurf mit vielen Einzelbestimmungen und besonderen Vorschriften zu versehen. Derartige ins einzelne gehende Bestimmungen würden eher eine Einengung als. eine Erweiterung des Untersuchungsauftrags bewirken.. Wir haben das Vertrauen zu der Regierung, daß sie geeignete Personen berufen wird, ,die das dringend benötigte Material über den Grad der Konzentration der Wirtschaft in ,dem vorgesehenen Zeitraum von zwei Jahren beschaffen, damit in der 4. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die Maßnahmen getroffen werden können, die der betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich ungesunden Konzentration die Zügel anlegen, die aber auch diejenigen Bereiche, in denen eine Konzentration vorteilhaft oder unausweichlich ist, von dem Odium ungerechtfertigter Machtpolitik befreien.
Die Vollbeschäftigungswirtschaft muß, wenn sie erfolgreich beibehalten werden soll, unter die Spielregeln eines fairen und lauteren Wettbewerbs ge-
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode —- 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 7529
Schmücker
stellt wenden. Das gilt nicht nur für den Warenabsatz, das gilt ebenso für den Geld- und Kapitalmarkt, und das gilt auch für den Arbeitsmarkt.
Die CDU/CSU-Fraktion unterstreicht die Feststellung des Wirtschaftsausschusses, daß die Bundesregierung in den Fällen, da Mißstände schon heute offenkundig zutage getreten sind, nicht erst den Bericht der Kommission abwartet, sondern bereits jetzt Maßnahmen überlegt. Die Schwierigkeiten werden von uns keineswegs unterschätzt. Die CDU/ CSU-Fraktion wird sich daher auch nicht zu übereilten Beschlüssen hinreißen lassen. Andererseits wird sie dafür sorgen, daß die Beachtung der struktur- und der gesellschaftspolitischen Grundlagen der Wirtschaftspolitik nicht mehr — auch nicht von noch so aktuellen Tagesproblemen — überspielt wird.
Die soziale Marktwirtschaft muß Raum haben für dynamische Kräfte. Diese dynamischen Kräfte können sich aber nur in einer vielgliederigen Struktur entfalten.
Der Anteil der verschiedenen Unternehmens- und Betriebsgrößen wird wechseln. Es kommt darauf an, daß die Größe eines Unternehmens oder eines Betriebes allein aus der Leistung resultiert. Wir wissen, daß viele Regelungen, die aus der herkömmlichen gesetzlichen Tradition entstanden sind, diesem Grundsatz nicht gerecht werden. Niemand aber ist bereits heute in der Lage, exakt auszusagen, wo alle Fehlerquellen liegen. Wir hoffen, daß die Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft uns das gewünschte Material liefert.
Mit dem Erfolg unserer Marktwirtschaft ist breiten Schichten unseres Volkes in einem bisher nicht gekannten Ausmaß die Freiheit der Konsumwahl, der Berufswahl, der Arbeitsplatzwahl und der Wohnortwahl ermöglicht worden. Die Freiheit zur beruflichen Selbständigkeit ist ebenfalls unbestritten. Wir müssen nun dafür sorgen, daß alle diese Freiheiten nicht nur theoretisch garantiert sind, sondern auch praktisch jedem erreichbar bleiben. Diese Sorge verpflichtet uns, stets um eine gesunde Struktur bemüht zu bleiben. Die CDU/CSU erwartet, daß die im Gesetz vorgesehene Kommission und das beauftragte Bundesamt mit Beginn des neuen Jahres ihre Arbeiten aufnehmen. Alle Beteiligten mögen bedenken, daß es uns nicht darauf ankommt, eine Vielzahl von Detailergebnissen zu erhalten, sondern daß ein Gesamtüberblick nötig ist, den wir gesetzgeberisch verwerten können. Wir hoffen, daß ebenso wie der Wirtschaftsausschuß auch der Deutsche Bundestag diesem wichtigen Gesetz einheitlich die Zustimmung gibt.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dahlgrün.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, im Auftrag und namens der Fraktion der Freien Demokraten zu erklären, daß auch wir diesem Gesetz vollinhaltlich zustimmen, und möchte bei dieser Gelegenheit nur unterstreichen, daß die im Gesetz enthaltene Zweijahresfrist für den Abschluß der Untersuchung nach l Möglichkeit genauestens eingehalten werden möge, damit die mit diesen Dingen befaßten Stellen, insbesondere der Bundestag, Gelegenheit haben, das Ergebnis der Enquete in einem möglichst nahen Zeitpunkt auszuwerten.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kurlbaum.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt es, daß es dank der gemeinsamen Bemühungen aller Fraktionen möglich ist, schon heute, einen Monat nach der ersten Lesung, das Enquetegesetz in zweiter und dritter Lesung zu beraten und zu verabschieden. Wir weisen auch bei dieser Gelegenheit wieder darauf hin, daß nach wie vor die Gefahr besteht, daß der Bericht des Enqueteausschusses zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung erst etwa im Jahre 1963 wird beraten werden können. Wir stehen daher nach wie vor auf dem Standpunkt, daß es außerordentlich vordringlich ist, schon jetzt und unverzüglich Maßnahmen zur Eindämmung der Konzentration in der Wirtschaft zu treffen, soweit sie volkswirtschaftlich unerwünscht ist. Ich begrüße es, daß Herr Schmücker hier heute angekündigt hat, seine Fraktion werde sich dafür einsetzen, daß auch unabhängig von der Fertigstellung des Enqueteberichtes Maßnahmen getroffen würden. Wir werden bei Gelegenheit auf diese Zusage zurückkommen.Ich möchte diese Gelegenheit benutzen, noch einmal darauf hinzuweisen, welche Mißstände vor allen Dingen abgestellt werden müssen. Es ist erstens die mangelhafte Publizität gerade auch hinsichtlich der Verflechtung der Unternehmen, und gerade die Verflechtung ist ja ein sehr wichtiger Teil der Konzentration. Zweitens sind es die offensichtlichen Mängel des Kartellgesetzes, gerade auch hinsichtlich der Handhaben des Bundeskartellamtes und der sonstigen Kartellbehörden gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen und Gruppen. Drittens ist es die mangelhafte Konzentrationsneutralität unserer Steuergesetzgebung. Wesentlich, aber nicht allein wesentlich, ist hier die zukünftige Gestaltung unserer Umsatzsteuer.In diesem Zusammenhang darf ich einige Bemerkungen an die Bundesregierung richten. Man hat aus mir nicht verständlichen Gründen den Abgeordneten drei Monate lang den Studienentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuerreform vorenthalten. Nach drei Monaten hat man sich dann entschlossen, den Abgeordneten den Entwurf zur Verfügung zu stellen, ohne aber die außerordentlich wichtigen Berechnungen über die Steuersätze beizufügen. Die künftigen Steuersätze sind bekanntlich einer der wichtigsten Punkte in der Frage der Umsatzsteuerreform. Man möchte hier also geradezu fragen: Will man die Abgeordneten zum besten haben? Oder will man die Opposition in ihrer Arbeit behindern? Denn es wird wohl niemand von Ihnen, meine Herren, den Standpunkt vertreten, daß es den maßgebenden Abgeordneten der Regierungs-
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Kurlbaumkoalition etwa nicht gelingen würde, diese Unterlagen aus dem Bundesfinanzministerium zu erhalten. Ich glaube also, daß es dringend notwendig wäre, so etwas anders und vor allen Dingen in einer Weise zu behandeln, die auch der Opposition eine Mitarbeit hier im Parlament ermöglicht.Viertens liegen noch besondere Mißstände im Gesellschaftsrecht vor. Wir anerkennen die Arbeit, die das Bundesjustizministerium bei der Vorbereitung der Aktienrechtsreform geleistet hat. Wir haben aber schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß hier eine Aktienrechtsreform allein nicht genügt. Wahrscheinlich wird sich auch herausstellen, daß diese umfangreiche Vorlage zur Aktienrechtsreform schon allein des Umfangs wegen in diesem Bundestag nicht mehr verabschiedet werden kann, wie man aus Kreisen des Rechtsausschusses hört. Es wäre daher nach unserer Ansicht vordringlich, daß man sich auch auf dem Gebiet der Aktienrechtsreform einer gewissen Konzentration befleißigt und sich auf die Punkte konzentriert, die wirklich noch in dieser Legislaturperiode erledigt werden müssen.Meine Fraktion wird, wie wir schon früher erklärt haben, dem Enquete-Gesetz zustimmen. Wenn aber die Bundesregierung glaubhaft machen will, daß sie ernsthaft die Konzentration eindämmen will, soweit sie volkswirtschaftlich unerwünscht ist, wird es erforderlich sein, noch diesem Bundestag entsprechende Vorlagen zu machen, und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem noch Aussicht besteht, daß sie in dritter Lesung behandelt werden können.
Weitere Erklärungen werden nicht abgegeben. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer der Vorlage in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Mittelstandsfragen (Drucksachen 2130, zu 2130) .
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Herr Abgeordneter Regling, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, meinen Schriftlichen Bericht zu ergänzen. Wir sind jedoch von den Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums darauf aufmerksam gemacht worden, daß die von mir gewählten Formulierungen bei den Ausnahmevorschriften in § 2 für den „Ernstfall", daß sich nämlich einmal Juristen damit befassen müßten, nicht ausreichen, d. h. wahrscheinlich nicht in dem Sinne ausgelegt werden könnten, wie es der Ausschuß für Mittelstandsfragen eindeutig gewollt hat. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag gestellt, der von drei Kollegen aus allen drei vertretenen Fraktionen unterzeichnet ist. Der Antrag hat den Sinn, das, was im Mittelstandsausschuß übersehen wurde, zu reparieren.
Ich darf nur noch ganz kurz folgendes dazu sagen: Mit den Ausnahmebestimmungen — zu finden auf Seite 3 der Drucksache 2130 in § 2 unter Nr. 3 — hat der Ausschuß eindeutig die Meinung vertreten, daß auch die Arbeitnehmer in denjenigen Unternehmungen, in denen keine Kantinenbetriebe vorhanden sind, mit der Versorgung von Waren zum alsbaldigen Verzehr nicht schlechter gestellt sein sollen. Deshalb bitten wir darum, diese Nr. 3 in den Ausnahmebestimmungen insofern zu ergänzen, als nach den Worten „von Milch und anderen nichtgeistigen Getränken" die Worte „und den zu ihrer Zubereitung dienenden Stoffen" eingefügt werden. Das ist die gleiche Formulierung, wie sie schon in Nr. 1 der Ausnahmebestimmungen vorgesehen ist. Mein diesbezüglicher Hinweis im Schriftlichen Bericht genügt nach Meinung der Regierungsvertreter nicht. Wir bitten deshalb, diese Worte in § 2 Abs. 1 Nr. 3 einzufügen.
Umdruck 716 ist also ein Antrag des Berichterstatters, der auch anderweitig unterstützt ist.Ich rufe zunächst § 1 auf. — Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!— Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen angenommen.Bei § 2 stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag ab, den der Berichterstatter soeben begründet hat. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 716 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Änderungsantrag ist bei 4 Gegenstimmen angenommen.Wer nunmehr dem § 2 in der so geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Bei einigen Gegenstimmen ist der geänderte § 2 angenommen.§§ 3, — 3 a, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; das Gesetz ist damit in zweiter Lesung angenommen.Dritte Beratung.Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?— Keine Wortmeldungen. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetz in der dritten Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.
- Einige Stimmenthaltungen. Kommt ins Protokoll: bei einigen Stimmenthaltungen.
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Präsident D. Dr. GerstenmaierPunkt 6 der Tagesordnung:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts ;Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2173)
.
Berichterstatterin ist Frau Dr. Schwarzhaupt. Ich frage die Frau Berichterstatterin, ob sie das Wort zum Bericht nehmen will.
— Die Frau Berichterstatterin verzichtet. Ich danke.Ich rufe in der zweiten Lesung den § 1 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag Umdruck 717 der Fraktion der SPD vor. Wird der Änderungsantrag begründet? — Herr Abgeordneter Jahn .
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag Umdruck 717 bezweckt keine sachliche Änderung, aber eine, wie uns scheint, notwendige Verbesserung oder Berichtigung der Beschlüsse, die im Rechtsausschuß gefaßt worden sind. Es geht darum — hierauf hat der Bundesrat hingewiesen —, daß die notwendige Ausnahme bei der Aufhebung des Gesetzes Nr. 5, soweit es sich nämlich nicht um die Bundeszuständigkeit handelt, nicht nur in der Anlage zum Gesetz zum Ausdruck kommt, sondern auch im Gesetzestext selber. Es ist nicht einzusehen, daß man eine Ausnahme vom Gesetz außerhalb des eigentlichen Gesetzes regeln will, in den Gesetzestext also nicht aufnehmen will. Wir bitten darum, unsern Antrag anzunehmen, weil die Ausnahmeregelung, die getroffen werden soll, im Gesetz selber enthalten sein muß, wenn es völlig klar sein soll.
Frau Dr. Schwarzhaupt, — als Berichterstatterin?
— Als beides?! Das konzedieren wir ausnahmsweise.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatterin ergänze ich den Bericht insofern, als die SPD- Fraktion tatsächlich bereits im Ausschuß diesen Antrag gestellt hat. Er ist von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt worden. Im Namen der CDU- Fraktion beantrage ich, diesen Antrag abzulehnen und es bei dem Text zu belassen, den die Mehrheit des Rechtsausschusses beschlossen hat.
Es handelt sich nicht um eine Ausnahmeregelung, die in den Gesetzestext gehörte. Der Gesetzestext zitiert die Anlage 1. Diese Anlage 1 enthält 36 Gesetze. Bei einem dieser Gesetze ist streitig, wie weit die Bundeszuständigkeit geht. Im Grunde ist es eine Selbstverständlichkeit, daß der Bundestag nur im Rahmen seiner Zuständigkeit Besatzungsrecht aufhebt. Da das bei einem dieser Gesetze, dem Gesetz Nr. 5, streitig war, hat man in der Liste bei diesem
Gesetz hinzugefügt: „soweit der Bund auf diesen Gebieten die Gesetzgebung hat". Ich halte das für klarer und weniger schwerfällig, als wenn wir diese Klausel wegen eines von 36 Gesetzen in den Text hineinnehmen.
Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag Umdruck 717. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
Gegenprobe! - Das letzte ist die Minderheit. Meine Damen und Herren, bei der Besetzung dürfen Sie sich darüber nicht wundern.
— Dann werden wir die Abstimmung wiederholen. Wer für den Änderungsantrag ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! - Das letzte war die Mehrheit — ich möchte aber beinahe wetten, daß es beim ersten Male umgekehrt war —; der Änderungsantrag ist abgelehnt: Das können Sie dem Bezweifeln des Schriftführers zuschreiben.
Wer dem § 1 nach der Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Ich rufe auf §§ 2 bis 11 sowie Einleitung und Überschrift. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer den aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — §§ 2 bis 11 sowie Einleitung und Überschrift sind angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird in der allgemeinen Aussprache ,das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Änderungsanträge werden nicht gestellt.
Wer dem Gesetz in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ,den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr .
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2086).
Wünscht die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Beyer , das Wort? — Die Berichterstatterin verzichtet.
7532 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode—131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Ich rufe auf die Artikel 1, — 2, — 3 — sowie Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Gewerbesteuerstatistik für das Kalenderjahr 1958 .
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2087).
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort?
— Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe auf in zweiter Lesung die §§ 1 bis 5 sowie Einleitung und Überschrift. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Rede von: Unbekanntinfo_outline
a) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 2197),b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2196).
Wünschen die Herren Berichterstatter das Wort? — Die Herren Berichterstatter verzichten.Ich rufe auf in zweiter Lesung die Artikel 1, — 2,— 3, — 4 — sowie Einleitung und Überschrift. -Das Wort wird nicht gewünscht.Wer den aufgerufenen Artikeln sowie der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.Dritte Beratung.Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.Ich nehme an, daß das Haus dem Antrag des Ausschusses auf Seite 2 der Drucksache 2196 zustimmt. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 10 der Tagesordnung betreffend Regelung der Sonntagsarbeit wird am Freitag aufgerufen.Punkt 11:a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drucksache 2190) ;b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache 2082) .Wird zur Einbringung dieser Vorlagen das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.Ich eröffne die Aussprache der ersten Lesung. Wird das Wort gewünscht? — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.Es ist vorgesehen, beide Vorlagen an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend — und an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 12 der Tagesordnung ist abgesetzt. Punkt 13:Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes .Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet.Ich eröffne die Aussprache der ersten Lesung. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
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Präsident D. Dr. GerstenmaierEs ist vorgesehen, die Vorlage an den Finanzausschuß 'federführend — und an den Ausschuß für Mittelstandsfragen zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 14:Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes .Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet.Ich eröffne die Aussprache ,der ersten Lesung. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.Es ist vorgesehen, die Vorlage an den Finanzausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Mittelstandsfragen zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 15:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Dezember 1958 (Drucksache 2188).Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Ich eröffne die Aussprache ,der ersten Lesung. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.Es ist vorgesehen, die Vorlage an den Ausschuß für Inneres zu überweisen. Ist das Haus einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 16:Beratung des Schriftlichen Berichts des Finanzausschusses über den Antrag der Abgeordneten Hilbert, Frau Schanzenbach, Spitzmüller und Genossen betr. Anwendung des § 122 der Brennereiordnung (Drucksachen 2151, 2168 [neu]),Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Pietscher. Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Der Berichterstatter verzichtet.Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? -- Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 2168 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. —Gegenprobe! —Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.Punkt 17:Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht-Antrag des Gesamtdeutschen Blocks/BHE wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 und der Artikel 21, 38 des Grundgesetzes durch Maßnahmen und Unterlassungen in bezug auf Kapitel 06 02 Tit. 620 der Bundeshaushaltsgesetze für 1959 und 1960 („Zuschüsse zur politischen Bildungsarbeit der Parteien") (Drucksache 2200).Ich frage, ob der Herr Berichterstatter dazu das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.Ich frage, ob das Wort zu dem Antrag gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 2200 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.Tagesordnungspunkt 18:Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Krone, Arndgen, Dr. h. c. Pferdmenges, Struve und Genossen betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 1813, 2204).Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Wittrock, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich bedanke mich. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Krone!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Holke Haus wird es verstehen, wenn die Fraktion der CDU/CSU den Schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses mit großer Genugtuung zur Kenntnis nimmt. Die sehr gründlichen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, daß die Beschuldigung, Professor Oberländer sei an den Massenmorden im Juni/Juli 1941 in Lemberg mitbeteiligt gewesen, in jeder Weise ungerechtfertigt ist. Eine neue Untersuchung, die ein Untersuchungsausschuß durchführen könnte, würde nach unserer festen Überzeugung zu keinem anderen Ergebnis führen. Insoweit ist unser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegenstandslos geworden.Über die weitere Beschuldigung, der Kollege Oberländer sei als Angehöriger des Bataillons Bergmann an Mordtaten im Kaukasus beteiligt gewesen, schwebt noch das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. Wir bitten, unseren Antrag zurückzustellen, bis dieses Ergebnis vorliegt. Wir haben die begründete Hoffnung, daß es ebenso wie das erste Verfahren mit gleich überzeugenden Gründen für die Schuldlosigkeit des Kollegen Oberländer zu einer weiteren Einstellung führt, und hoffen, den Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses dann endgültig zurückziehen zu können.
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Meine Damen und Herren, wenn ich den Herrn Abgeordneten Dr. Krone recht verstanden habe, ist er der Meinung, daß sein Antrag bis auf weiteres im Rechtsausschuß verbleiben soll.
— Gut. Der Antrag des Ausschusses, über den jetzt abgestimmt wird
— Herr Abgeordneter Wittrock, haben Sie recht verstanden? —, der Antrag der Abgeordneten Dr. Krone, Arndgen und Genossen Drucksache 1813, soll bis zur vollständigen Klarstellung durch die Staatsanwaltschaft im Rechtsausschuß verbleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verstehe den Ablauf dahin gehend, daß der Rechtsausschuß von seinem Auftrag entbunden ist; denn der Rechtsausschuß hat aus anderen Erwägungen, und zwar aus Erwägungen, die seinerzeit nicht in vollem Umfang angestellt werden konnten, die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dahingestellt sein lassen. Die Frage haben wir ausgeklammert und haben uns auf den Standpunkt gestellt: mit dem Ergebnis der Ermittlungen durch den Oberstaatsanwalt in Bonn ist .dem Untersuchungsinteresse insoweit, als sich der Oberstaatsanwalt in Bonn mit dem Fragenkomplex befaßt hat, entsprochen. Mit dieser Feststellung ist die Angelegenheit für den Rechtsausschuß zunächst erledigt.
— Wir können uns doch schließlich nicht ins Endlose mit Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft befassen, meine Damen und Herren!
Meine Damen und Herren, im Augenblick handelt es sich doch darum — ich sage es zur Klarstellung -, daß der Herr Berichterstatter offensichtlich der Meinung ist, der Antrag Drucksache 1813 sei mit diesem Bericht erledigt. Herr Berichterstatter, habe ich Sie damit recht verstanden? — Diese Ihre Auffassung ist offenbar kontrovers. Deshalb gebe ich dazu zunächst das Wort der Frau Abgeordneten Dr. Schwarzhaupt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es war bei den Beratungen im Rechtsausschuß unstreitig, daß die Antragsteller auf Grund des Berichtes der Staatsanwaltschaft in der Sache Lemberg erklären, daß ihr Antrag insoweit gegenstandslos geworden ist. Die Antragsteller bitten, den Antrag, der dem Rechtsausschuß überwiesen war, zunächst zurückzustellen, in der Hoffnung oder in der Überzeugung, daß sie ihn ganz zurückziehen können, sobald das zweite Untersuchungsergebnis in Sachen Bergmann auch vorliegt. Das bedeutet, daß wir bitten, den Antrag für die Zeit bis zum Abschluß der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen — vermutlich wird es nach den Auskünften, die wir haben, noch fünf oder sechs Wochen dauern — anhängig zu lassen, damit wir ihn dann endgültig zurücknehmen können. Ich glaube, das ergibt sich auch ganz logisch aus dem Verhandlungsstand im Rechtsausschuß, der sich nur mit diesem einen Kornplex befaßt hat. Daraus ergibt sich konsequent, daß wir die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in dem anderen Komplex noch abwarten müssen. Ich glaube, Herr Wittrock, das war auch das Ergebnis unserer Verhandlungen im Rechtsausschuß.
Herr Abgeordneter Wittrock!
Die Streitfrage ist die, ob der Antrag noch als anhängig im Rechtsausschuß anzusehen ist. Wenn ich den Vorsitzenden des Rechtsausschusses in einem Informationsgespräch richtig verstanden habe, ist auch er der Auffassung, daß die Angelegenheit für den Rechtsausschuß erledigt ist. Das bedeutet praktisch, daß sie nur noch für das Plenum als anhängig angesehen werden könnte; aber für den Rechtsausschuß ist die Beratung Liber den Antrag abgeschlossen.
Wenn sich hier darüber keine Einmütigkeit erzielen läßt, möchte ich den Vorschlag machen, daß die Beratung zu diesem Punkte entweder unterbrochen oder daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.
Meine Damen und Herren, es gibt einen viel einfacheren Weg. Entweder entschließen sich die Antragsteller, ihren Antrag auf Drucksache 1813 — Dr. Krone, Arndgen und Genossen — auf Grund des Antrages des Ausschusses jetzt einfach zurückzuziehen.
Ob sie ihn für erledigt halten oder nicht, ist ihre Sache. Die eine Möglichkeit ist also, daß sie sich entschließen, ihren Antrag auf Grund des Antrages des Rechtsausschusses zurückzuziehen.Zweite Möglichkeit: Ich würde den Antragstellern des Antrages auf Drucksache 1813, den Herren Abgeordneten Dr. Krone usw., die Möglichkeit des § 82 — Zurückverweisung an einen Ausschuß — zuerkennen. Das ist zwar in unserem Hause ein nicht ganz übliches Verfahren. Aber wir können es ohne weiteres anwenden, denn § 82 lautet:Solange nicht die letzte Einzelabstimmung erledigt ist,— in diesem Falle bis die Abstimmung über diesen Antrag des Rechtsausschusses erledigt istkann die ganze oder teilweise Zurückverweisung— einer Vorlage —an einen Ausschuß erfolgen. Die Zurückverweisung kann auch an einen anderen Ausschuß erfolgen. Ebenso können bereits erledigte Teile überwiesen werden.Ich würde also den Vorschlag machen, daß sich dieAntragsteller jetzt zu dem Gedanken äußern, ob
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 7535
Präsident D. Dr. Gerstenmaiersie ihren Antrag an den Rechtsausschuß zurückverwiesen wissen wollen oder ob sie ihn zunächst als erledigt betrachten. Sie können ihn ja jederzeit neu einbringen.
Mein Herr Berichterstatter, ich glaube, Sie können sich damit einverstanden erklären. Ich werde dennoch jetzt den Antrag des Rechtsausschusses zur Abstimmung stellen; denn die beiden Anträge widersprechen sich in der Materie nicht. Soweit sich der Antrag auf Drucksache 1813 auf die Affäre Lemberg bezieht, betrachten auch Sie, die Antragsteller, die Angelegenheit durch die Erklärung des Rechtsausschusses als erledigt. Nur soweit sich der Antrag nicht auf die Affäre Lemberg und nicht auf die seitherigen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft bezieht, betrachten sie ihn nicht als erledigt. Nur insoweit geht der Antrag an den Rechtsausschuß zurück. Ist das klar?Ich stelle jetzt die Zurückverweisung des Antragsauf Drucksache 1813 insoweit, als er durch den Antrag des Rechtsausschusses nicht erledigt ist, zur Abstimmung. Wer dieser Zurückverweisung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist so beschlossen.Jetzt stelle ich den Antrag des Rechtsausschusses zur Abstimmung. Dieser Antrag des Rechtsausschusses geht auf Kenntnisnahme durch den Bundestag. Das ist ein protokollarischer Akt, den ich zu vollziehen habe, und ich vollziehe ihn. Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag des Rechtsausschusses ist einstimmig angenommen.Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung:Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. steuerliche Gleichstellung der privaten Altersvorsorge mit den gesetzlichen Versicherungen .Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Frau Abgeordnete Diemer-Nicolaus!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, daß sich der Bundestag mit der Frage befaßt, inwieweit eine private Altersvorsorge in steuerlicher Hinsicht den Sozialversicherungen gleichzustellen ist. Bereits am 25. Juni 1957 hat der Bundestag in einer Entschließung die steuerliche Gleichstellung der Altersvorsorge der freien Berufe mit der öffentlichen Rentenversicherung der anderen Steuerpflichtigen gefordert. Erneut wurde diese Frage im Zusammenhang mit der Einkommensteuerreform 1958 behandelt. Damals hatten wir in den Beratungen des Finanzausschusses entsprechende Anträge gestellt. Leider war es uns nicht möglich, uns mit diesen Anträgen durchzusetzen. Aber später kam doch — besonders auch in einem Aufsatz unseres Kollegen Neuburger von der CDU nach dem Abschluß der Steuerreform 1958 — wieder sehr klar zum Ausdruck, daß die bisherige Regelung, also die Aufrechterhaltung der Ungleichheit, in keiner Weise befriedigt und daß doch noch entsprechende Änderungen auf steuerlichem Gebiet erfolgen müßten. Auch bei den Beratungen des Erbschaftsteuergesetzes wurde wieder darauf hingewiesen, daß eine derartige Gleichstellung erfolgen müsse.
Wir Freien Demokraten bedauern, feststellen zu müssen, daß in den Jahren seit 1957 nichts Grundlegendes hinsichtlich dieser steuerlichen Gleichstellung getan wurde. Deshalb haben wir uns veranlaßt gesehen, mit unserem Antrag auf Drucksache 2116 zu fordern, daß dem Bundestag bis zum 31. Dezember 1960 ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, durch den die private Altersvorsorge jener Steuerpflichtigen, die weder pflichtversichert noch pensionsberechtigt sind, steuerlich den gesetzlichen Versicherungen — gemeint ist: den Sozialversicherungen — gleichgestellt wird.
Ich werde die Überweisung unseres Antrages an den Finanzausschuß beantragen. Ich wäre Ihnen dankbar, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich bei den Beratungen über dieses Problem genauso aufgeschlossen zeigten wie bisher auf Tagungen. Ich erinnere an die Tagung der freien Berufe — daß es sich bei dieser freiwilligen Altersvorsorge hauptsächlich auch um die Vorsorge der Freiberuflichen handelt, ist Ihnen ja bewußt —, auf der von allen Parteien ausgesprochen wurde, daß eine derartige Gleichstellung erforderlich sei.
Auf Einzelheiten, wie diese Gleichstellung erfolgen kann, möchte ich heute nicht weiter eingehen. Ich möchte Ihnen nur ganz kurz in Stichworten die Ungleichheiten ins Gedächtnis zurückrufen, die hier bestehen. Bei den Arbeitnehmern, die sozialversicherungspflichtig sind, werden die Beiträge, die der Arbeitgeber für die Sozialversicherung leistet, dem steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht hinzugerechnet. Eine entsprechende steuerliche Maßnahme fehlt bisher bei der privaten Vorsorge. Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß Arbeitgeber auch sonstige Versorgungszusagen machen können, ohne daß diese zunächst den Arbeitnehmer steuerlich belasten. Auch insofern besteht nach wie vor eine Ungleichheit, die beseitigt werden sollte.
Wie man das machen kann, dafür gibt es verschiedene Wege. Unser Antrag anläßlich des Steuerreformgesetzes 1958 ging dahin, daß man einen Betrag in Höhe von 14 % der Einkünfte als Betriebsausgaben zulassen sollte. Die Bestimmung wurde nachher insoweit eingeengt, als die Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung entsprechend als Höchstbetrag gelten sollte. Man kann auch andere Wege finden. Wir wollen es ruhig der Regierung überlassen, uns entsprechende Vorschläge zu machen, die dann im Finanzausschuß beraten werden können.
Bezüglich der Ungleichheit darf ich weiterhin auf folgendes hinweisen. Gerade bei den freien Berufen ist es so, daß ein Geschäftskapital etwa in Maschinen oder in einem wertvollen Inventar nicht vorhanden ist, sondern daß das Wichtigste die Arbeitskraft des freiberuflich Tätigen ist. Er hat
7536 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den .9. November 1960
Frau Dr. Diemer-Nicolaus
eine sehr lange Ausbildungszeit. Er fängt erst spät mit seiner Berufsausübung an. Er hat es schwer, sich eine selbständige Existenz auszubauen. Die Zeit, die er beruflich tätig sein kann, ist deshalb sehr verkürzt. Daher wurden auch schon Vorschläge gemacht, für derartige Berufsgruppen besondere Abschreibungen zuzulassen. Das ist ein Gedanke, der neu ist, weil wir bisher die Abschreibung nur an Sachgegenständen gewöhnt sind, aber nicht gewissermaßen an einem geistigen Wert, wie ihn die qualifizierte geistige Arbeit dieser Berufsstände darstellt. Aber diese Dinge sollten mit überlegt und beraten werden, um hier einen Ausgleich zu finden.
Dafür spricht auch folgendes. Sie wissen, daß die Eigentumsbildung immer wieder im Gespräch ist und daß schon seit Monaten besondere Maßnahmen erwogen werden, um die Eigentumsbildung bei den Arbeitnehmern zu begünstigen. Entsprechende Vorschläge sollen in nächster Zeit auch hier im Bundestag behandelt werden. Wir dürfen aber die Eigentumsbildung nicht auf Arbeitnehmer beschränken, sondern wir müssen darauf sehen, daß auch die anderen Selbständigen entsprechende Möglichkeiten haben. Gerade bei den freien Berufen müssen wir die Möglichkeit schaffen, daß auch sie so viel Vermögen erwerben können, um aus eigener Kraft die notwendige freie Altersvorsorge treffen zu können.
Meine bisherigen Ausführungen haben sich im wesentlichen mit Änderungen 'des Einkommensteuergesetzes befaßt. Aber auch bezüglich vermögensteuerlicher Vorschriften bestehen Ungleichheiten. Die Rentner aller Rentenversicherungen sind von der Vermögensteuer freigestellt. Eine Gleichstellung könnte dadurch erfolgen, daß man private Rentenversicherungen in gleichem Umfange von der Vermögensteuer freistellt, wie das bei den anderen Rentenversicherungen der Fall ist.
In diesem Zusammenhang muß im Ausschuß auch die weitere Frage erörtert werden — weil ja selten bei einer privaten Altersvorsorge reine Rentenversicherungen abgeschlossen werden, sondern meistens kombinierte Kapital- und Rentenversorgung —, ob man nicht auch bei den Kapitalversicherungen, besonders bei den kombinierten, zugunsten der privaten Vorsorge Erleichterungen in steuerlicher Hinsicht schaffen kann.
Noch etwas anderes. Bei den freien Berufen soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch Pflichtversicherungen innerhalb der Berufsstände eine Altersvorsorge zu treffen. Wenn derartige Vorsorgeeinrichtungen geschaffen werden oder schon geschaffen sind, sollten sie aber auch in bezug auf Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Vermögensteuer den entsprechenden Pflichtversorgungswerken gleichgestellt werden. Diese sind, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften handelt, was nahezu immer der Fall ist, heute von diesen Steuern befreit.
Ich habe Ihnen in aller Kürze die vorhandenen Ungleichheiten in einem Blütenstrauß zusammengestellt. Diese Ungleichheiten sollten in den Ausschußberatungen beseitigt werden. Ich bitte, der
Überweisung des Antrags an den Finanzausschuß zuzustimmen.
Falls Sie sich daran stoßen sollten, daß wir für die Vorlage den Termin des 31. Dezember 1960 gewählt haben, darf ich Sie darauf hinweisen, daß bereits seit mindestens zwei Jahren beim Arbeitsministerium sehr eingehende Verhandlungen über eine Gleichstellung geführt wurden. Ich glaube deshalb, daß nicht nur beim Finanzministerium, sondern auch beim Arbeitsministerium schon ganz konkrete Vorstellungen — wie ich hoffe — über eine wirksame steuerliche Gleichstellung vorhanden sind. Es wäre daher durchaus möglich, diesen, wie ich ohne weiteres zugebe, kurzen Termin des 31. Dezember 1960 einzuhalten. In dieser Hinsicht lassen wir Freien Demokraten aber durchaus mit uns reden. Wenn uns eine verbindliche Zusage für einen etwas späteren Termin gegeben würde, wären wir auch hiermit einverstanden; der Termin dürfte allerdings nicht so spät liegen, daß diese wichtige Steuervorlage in diesem Bundestag überhaupt nicht mehr behandelt werden könnte. Die Zeit von 1957 bis 1960 war lang; wir sollten die Regelung dieser Frage nicht länger verzögern.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP läuft mit dem Antrag, wenn ich so sagen darf, bei der Bundesregierung eine offene Tür ein. In dem Entwurf zum Steueränderungsgesetz 19W werden Sie Vorschläge der Bundesregierung finden, die private Altersvorsorge in gewissen Beziehungen steuerrechtlich an die gesetzliche Altersversicherung anzunähern, insbesondere in den Beziehungen, die Sie, Frau Abgeordnete, angesprochen haben, nämlich sowohl in bezug auf Bewertungsgesetz und Vermögensteuer als auch in bezug auf die Einkommensteuer. Bei Bewertungsgesetz und Vermögensteuer wird die Regierungsvorlage, die vom Kabinett noch nicht verabschiedet ist, voraussichtlich vorsehen, daß der Freibetrag für die noch nicht fälligen Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen wesentlich erhöht wird. Zweitens wird für die Vermögensteuer vorgeschlagen werden, daß Ansprüche aus solchen Rentenversicherungsverhältnissen völlig frei bleiben, die ihrem Charakter nach den Versorgungsansprüchen aus der Sozialversicherung oder den gesetzlichen Versorgungen entsprechen. Drittens wird für die Vermögensteuer vorgesehen werden, daß ein zusätzlicher, und zwar beachtlicher, Altersfreibetrag für solche Steuerpflichtigen eingeführt wird, die in ihrer Altersversorgung ganz oder überwiegend auf private Ersparnisse angewiesen sind.Das ist also der Kreis der Fragen, in denen für die Bewertung und für die Vermögensteuer eine Annäherung, eine möglichst weite Gleichstellung mit den Unselbständigen und deren öffentlichrechtlichen Alterssicherungsansprüchen erfolgen soll. Bei der Einkommensteuer, Frau Abgeordnete, werden wir den Antrag, der im Jahre 1958 im Finanz-
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 7537
Staatssekretär Dr. Hettlageausschuß hängengeblieben ist, in dem Umfang und Ausmaß aufnehmen, wie es der Finanzausschuß damals beschlossen hat. Es kann sein, daß die. zwischenzeitliche Veränderung der allgemeinen Einkommensverhältnisse die damals zugrunde gelegten Höchstbeträge für Zusatzabschreibungen unzureichend gemacht hat. Ich könnte mir vorstellen, daß man den damals erörterten Sonderfreibetrag von 1000 DM etwas erhöht.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Dresbach.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier könnte man auch eine kurze Betrachtung der unter den Punkten 13 und 14 der heutigen Tagesordnung aufgeführten Vorlagen einschalten. Es handelt sich um die Frage: wollen wir an dem Gedanken, an der Einrichtung eines Jahressteueränderungsgesetzes festhalten oder nicht? Seinerzeit war dieser Gedanke von allen Fraktionen — soweit ich mich entsinne — als sympathisch begrüßt worden.
Nun erleben wir aber fortlaufend, daß die Parteien der Opposition — wie ich neulich dem Herrn Kollegen Seuffert einmal gesagt habe — der Bundesregierung den Donner stehlen. So ähnlich ist es hier wieder. Sie haben ja gehört, daß die Bundesregierung in diesem „Leipziger Allerlei" — wie ich es zu nennen pflege — eines Steueränderungsgesetzes das alles vorsieht. Nun muß man ja wohl etwas Geduld zum Warten haben. Allerdings, Herr Staatssekretär, sollten Sie sich auch ein bißchen beeilen; sonst nimmt uns die Opposition mit den Einzelanträgen den Donner weg.
Persönlich bin ich der Meinung, daß ein solches Steueränderungsgesetz allerhand Nachteile hat. Ich habe soeben den Ausdruck „Leipziger Allerlei" gebraucht. Es erinnert mich etwas an die Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung. In diese Notverordnungen haben alle Ressorts und Unterabteilungen ,des Reichsfinanzministeriums und der anderen Ministerien das hineingestopft, was gerade in den Schubladen lag, wodurch die Systematik der Gesetzgebung nicht gefördert wurde. Ich bin mir bewußt, daß man ein Thema wie das einer Änderung des Systems der Umsatzsteuer — worüber Herr Kollege Kurlbaum heute wieder gesprochen hat — nicht in ein solches Steueränderungsgesetz hineinbringen kann, Kleinigkeiten aber wohl. Aber, verehrter Herr Staatssekretär, nun machen Sie mal ein bißchen schneller mit Ihrem Jahressteueränderungsgesetz! Dann sparen wir uns Einzelanträge der Opposition, und die Bundesregierung trägt die Gloriole des Fortschritts.
Keine weiteren Wortmeldungen. Wer dem Antrag auf Überweisung an den Finanzausschuß — federführend — und den Ausschuß für Mittelstandsfragen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Auslauffristen für Maße und Gewichte bei Lastkraftwagen .
Ich frage, ob zur Begründung des Antrages das Wort gewünscht wird. — Auf das Wort wird verzichtet. Aussprache! — Keine Wortmeldung. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen vorgeschlagen. Das Haus ist einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ehe ich die Sitzung schließe, mache ich darauf aufmerksam, daß morgen um 15.00 Uhr der Ausschuß für Wiedergutmachung zusammentritt. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Jakob Altmeier, die Leitung der Sitzung zunächst zu übernehmen.
Damit, meine Damen und Herren, sind wir für heute am Ende unserer Tagesordnung. Die nächste Sitzung berufe ich ein auf Freitag, den 11. November 1960, 9.00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen.