Protokoll:
3131

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 3

  • date_rangeSitzungsnummer: 131

  • date_rangeDatum: 9. November 1960

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:31 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:45 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 131. Sitzung Bonn, den 9. November 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen des Abg. Scheppmann, des Bundesministers Dr. Wuermeling und des Abg. Zühlke . . 7513 A Ausschluß des Abg. Frenzel aus der SPD und Niederlegung des Bundestagsmandates . 7513 B Übertritt des Abg. Nellen (bisher CDU/CSU) zur Fraktion der SPD 7513 B Fragestunde (Drucksachen 2193, 2195) Frage des Abg. Spitzmüller: Unterstützung der „Deutschen Olympia-Zeitung" von Eckardt, Staatssekretär . . . . 7513 D, 7514 B, C, D Spitzmüller (FDP) 7514 A, C Dr. Schäfer (SPD) 7514 D Eisenmann (FDP) 7514 D Frage des Abg. Erler: Beurlaubung des Generalkonsuls Bach Dr. von Brentano, Bundesminister . 7515 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aufstieg vom gehobenen in den höheren Auswärtigen Dienst Dr. von Brentano, Bundesminister 7515 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 7515 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Londoner Filmfestspiele Dr. von Brentano, Bundesminister 7515 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7515 D Frage des Abg. Kreitmeyer: Manövergebiet Soltau—Lüneburg Dr. von Brentano, Bundesminister 7515 D, 7516 B Kreitmeyer (FDP) 7516 A Frage des Abg. Kreitmeyer: Übungsgelände für englische und kanadische Streitkräfte Dr. von Brentano, Bundesminister 7516 B, D, 7517 A Kreitmeyer (FDP) 7516 D Dr. Dahlgrün (FDP) 7516 D Frage des Abg. Dr. Tamblé: Beihilfengrundsätze bei Badekuren in Seeheilbädern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7517 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Jahrestag der Volksabstimmung an der Saar Dr. Schröder, Bundesminister 7517 B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 7517 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 Frage des Abg. Blachstein: Gültigkeit von ausländischen Fremdenpässen für Staatenlose Dr. Schröder, Bundesminister . 7517 C, D, 7518 A Blachstein (SPD) . . . . 7517 D, 7518 A Frage des Abg. Felder: Ausführungsbestimmungen zum Tuberkulosehilfegesetz Dr. Schröder, Bundesminister 7518 A, B Felder (SPD) . . . . . . . . . 7518 B Frage des Abg. Dr. Imle: Mindestversicherungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung . Schäffer, Bundesminister . 7518 C, 7519 A Dr. Imle (FDP) 7518 D Frage des Abg. Ritzel: Finanzielle Schwierigkeiten deutscher Universitätsstädte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7519 A, B, C Ritzel (SPD) 7519 B Seuffert (SPD) 7519 C Frage des Abg. Seuffert: Beimischungsquote für steuerbegünstigten Rauchtabak Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7519 D, 7520 A, B Seuffert (SPD) . . . . 7519 D, 7520 A Leicht (CDU/CSU) 7520 A Frage des Abg. Kroll: Abfertigungsschwierigkeiten an der Europabrücke Kehl-Straßburg Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 7520 B Frage des Abg. Lulay: Oberfinanzdirektion Karlsruhe Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7520 C, D, 7521 A, B Lulay (CDU/CSU) . . . 7520 D, 7521 A Schoettle (SPD) 7521 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Härteausgleich bei Beseitigung von Luftschutzstollen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7521 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Waffenhandel des durch Sprengstoffattentat verletzten Dr. Wilhelm Beisner Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7521 C, D, 7522 A, B Bauer (Würzburg) (SPD) . 7521 D, 7522 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7522 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Abgabe von mit Bundesmitteln erschlossenem Gelände an Handelsbetriebe Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7522 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Verkauf von Gelände der Stadt Wittlich an ein Großhandelsunternehmen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7522 D, 7523 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7523 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Konkurrenz für den Handel im Bezirk Wittlich durch ein Großhandelsunternehmen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7523 B Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Witwenrenten bei verlorener Anwartschaft Blank, Bundesminister . . . . 7523 C, D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 7523 C, D Frage des Abg. Schütz (München) : Umstellung der Renten nach dem neuen Fremdrentengesetz Blank, Bundesminister . . . . 7524 A, B Schütz (München) (CDU/CSU) .. . 7524 B Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel): Jahresbescheinigung zum Weiterbezug von Renten Blank, Bundesminister . . . . 7524 C, D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 7524 D Frage des Abg. Wittrock: Anwendung von Waffengewalt im Bereich der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 7525 A Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 III Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Übergang der Bundesstraße 27 über den Bahnkörper an der Strecke Gemünden (Main)—Würzburg Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 7525 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . 7525 B, C Frage des Abg. Bühler: Vierbahniger Ausbau von Bundesstraßen über Kuppen Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 7525 D Frage des Abg. ,Bühler: Einmündung der B 294 in die B 3 bei Gundelfingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7526 A, B Bühler (CDU/CSU) 7526 A Frage des Abg. Bühler: Stop-Schilder statt Halt-Schilder in Grenzgebieten Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 7526 B Frage des Abg. Josten: Stockungen der Schiffahrt im Binger Loch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7526 C, 7527 A Josten (CDU/CSU) . . . 7526 D, 7527 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Bauarbeiten auf der Bundesautobahn zwischen Düsseldorf und Frankfurt Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 3527 B, C, D, 7528 A Dr. Kohut (FDP) 7527 C Ritzel (SPD) 7527 D, 7528 A Wahl eines Schriftführers 7528 B Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2147) 7528 B Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (Drucksache 1884); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2189, 2182) -- Zweite und dritte Beratung — Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 7528 D Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 7529 B Kurlbaum (SPD) 7529 C Entwurf eines Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (CDU/CSU, DP) (Drucksache 747); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Mittelstandsfragen (Drucksachen 2130, zu 2130, Umdruck 716) — Zweite und dritte Beratung —Regling (SPD) 7530 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksache 2052) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2173, Umdruck 717) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (Marburg) (SPD) 7531 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 7531 B Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt zu dem Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (Drucksache 1330) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2086) — Zweite und dritte Beratung — 7531 D Entwurf eines Gesetzes über eine Gewerbesteuerstatistik für das Kalenderjahr 1958 (Drucksache 1624); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2087) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7532 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1263); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen 2197, 2196) — Zweite und dritte Beratung — . 7532 B Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksache 2190); — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1960) (Drucksache 2082) 7532 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung_ des. Bewertungsgesetzes (FDP) (Drucksache 2120) — Erste Beratung — . . . 7532 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2121) — Erste Beratung — . . . 7533 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Dezember 1958 (Drucksache 2188) — Erste Beratung — . . . . . .. . 7533 A Antrag betr. Anwendung des § 122 der Brennereiordnung (Abg. Hilbert, Frau Schanzenbach . Spitzmüller u. Gen.) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2151, 2168 [neu]) . . . 7533 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Antrag des Gesamtdeutschen Blocks/ BHE wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 und der Artikel 21, 38 des Grundgesetzes durch Maßnahmen und Unterlassungen in bezug auf Kapitel 06 02 Tit. 620 der Bundeshaushaltsgesetze für 1959 und 1960 („Zuschüsse zur politischen Bildungsarbeit der Parteien") (Drucksache 2200) 7533 B Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Abg. Dr. Krone, Arndgen, Dr. h. c. Pferdmenges, Struve u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1813, 2204) Dr. Krone (CDU/CSU) 7533 D Wittrock (SPD) . . . . . . 7534 A, C Frau Dr. -Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 7534 B Antrag betr. steuerliche Gleichstellung der privaten Altersvorsorge mit den gesetzlichen Versicherungen (FDP) (Drucksache 2116) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7535 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7536 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 7537 A Antrag betr. Auslauffristen für Maße und Gewichte bei Lastkraftwagen (FDP) (Drucksache 2136) 7537 C Nächste Sitzung 7537 D Anlagen 7539 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 7513 131. Sitzung Bonn, den 9. November 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 11. 11 Dr. Bechert 9. 11. Behrisch 11. 11. BirkeLbach 9. 11. von Bodelschwingh 11. 11. Dr. Böhm 11. 11. Elders (Oldenburg) 11. 11. Engelbrecht-Greve 9. 11. Etzenbach 9. 11. Funk 30. 11. Dr. Furler 12. 11. Frau Dr. Gantenberg 11. 11. Dr. Gleissner 11. 11. Dr. Greve 11. 11. Iven (Düren) 9. 11. Jacobi 9. 11. Frau Kettig 11. 11. Koenen (Lippstadt) 11. 11. Kroll 9. 11. Lenz (Brühl) 9. 11. Lenze (Attendorn) 9. 11. Logemann 9. 11. Frau Dr. Maxsein 11. 11. Mensing 11. 11. Dr. Mommer 11. 11. Odenthal 9. 11. Pohle 30. 11. Dr. Preusker 9. 11. Frau Dr. Probst 9. 11. Rademacher 11. 11. Scharnberg 9. 11. Stenger 15. 11. Dr. Stoltenberg 9. 11. Storch 9. 11. Weimer 11. 11. Frau Welter (Aachen) 11. 11. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Bach 17. 11. Maier (Freiburg) 31. 12. Dr. Menzel 31. 12. Anlage 2 Umdruck 716 Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Regling, Dr. Imle zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (Drucksachen 747, 2130, zu 2130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 Nr. 3 werden hinter den Worten „von Milch und anderen nichtgeistigen Getränken" die Worte „und den zu ihrer Zubereitung dienenden Stoffen" eingefügt. Bonn, den 8. November 1960 Wieninger Regling Dr. Imle Anlage 3 Umdruck 717 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksachen 2052, 2173). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 gilt hinsichtlich des in der Anlage 1 unter A aufgeführten Gesetzes Nr. 5 der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September 1949 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission S. 7) nur insoweit, als der Bund auf diesen Gebieten die Gesetzgebungszuständigkeit hat." Bonn, den 8. November 1960 Ollenhauer und Fraktion
Gesamtes Protokol
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich die Glückwünsche des Hauses zu folgenden Geburtstagen aus: dem Herrn Abgeordneten Scheppmann zum 65. Geburtstag am 4. November,

(Beifall)

dem Herrn Bundesminister Dr. Wuermeling zum 60. Geburtstag am 8. November

(Beifall)

und dem Herrn Abgeordneten Zühlke zum 65. Geburtstag am 8. November.

(Beifall.)

Meine Damen und Herren, der Vorsitzende der SPD-Fraktion hat mir am 21. Oktober mitgeteilt, daß der Abgeordnete Frenzel aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und aus der Fraktion der SPD ausgeschlossen wurde. Frenzel hat am 4. November vor einem Notar auf sein Bundestagsmandat verzichtet.
Ferner hat mir der Abgeordnete Nellen unter dem 8. November mitgeteilt, daß er am 7. November aus der Fraktion der CDU/CSU ausgetreten sei.
Die Fraktion der SPD hat unter dem 9. November mitgeteilt, ,daß der Herr Abgeordnete Nellen Mitglied der Fraktion der SPD geworden sei.
Die weiteren amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 1960 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige
Gesetz zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (11. Änderung des Grundgesetzes)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes fiber Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG)

Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts
Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat zum
Gesetz über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung
verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache 2172 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 27. Oktober 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Wacher, Bauereisen, Meyer (Oppertshofen), Spies (Emmenhausen), Wittmann und Genossen betr. Übersicht über das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand (Drucksache 2113) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2171 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 29. Oktober 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen), Giencke, Struve, Engelbrecht-Greve, Blöker, Storm (Melschenstorf), Dr. Conring, Frau Blohm und Genossen betr. Lage der Krabbenfischer (Drucksache 2114) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2175 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 2. November 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Förderung der hauswirtschaftlichen Betätigung weiblicher Schulentlassener (Drucksache 2138) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2176 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen hat unter dem 2. November 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Lohnsteuer und der Einkommensteuer (Drucksache 2145) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2177 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 2. November 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilbert und Genossen betr. Stellenplan des Deutschen Wetterdienstes (Drucksache 2149) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2181 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat unter dem 31. Oktober 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Spätheimkehrer aus Südtirol (Drucksache 2143) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2192 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 5. November 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Unfälle durch Leuchtgas (Drucksache 2069) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 2199 verteilt.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 28. Oktober 1960 davon Kenntnis gegeben, daß der Herr Bundespräsident gemäß Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes auf Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers am 27. Oktober 1960 Herrn Dr. Hans-Joachim von Merkatz zum Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte unter Beibehaltung seines bisherigen Amtes ernannt hat.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird Punkt 12 der Tagesordnung — Gesetzentwurf zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen — abgesetzt und für den Freitag nächster Woche vorgesehen.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf Punkt 1:
Fragestunde (Drucksachen 2193, 2195).
Frage I — des Herrn Abgeordneten Spitzmüller — betrifft den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes:
In welcher Höhe, aus welchen Haushaltstiteln und in welcher Form wurde die „Deutsche Olympia-Zeitung" entsprechend den Angaben der Bundesregierung in der Drucksache 2133 „indirekt materiell und ideell unterstützt"?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundespresse- und Informationsamtes.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313100100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe auf die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordne-



Staatssekretär von Eckardt

(bestimmte Haushaltsmittel zur Verfügung, deren Jahresabrechnung nur der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes unterliegt. Wie ich bereits wiederholt dargelegt habe, ist es der Sinn dieser Bestimmung, sowohl zum Schutze wichtiger Interessen des Bundes als auch zum Schutze der Empfänger derartiger Mittel Erörterungen über einzelne Ausgaben zu verhindem. Die Bundesregierung ist vielmehr grundsätzlich verpflichtet, Auskünfte ,gegenüber allen Stellen mit Ausnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofes zu verweigern. Ich bedauere deshalb, dem Herrn Abgeordneten keine näheren Angaben machen zu können. Eine Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, Sie haben von ,den informationspolitischen Notwendigkeiten gesprochen. Sind Sie nach wie vor der Meinung, daß zur Vermittlung politischer Informationen unter deutschen Gesichtspunkten an deutschsprechende Besucher aus allen Teilen der Welt ausgerechnet bei den Olympischen Spielen eine von Ihnen unterstützte Zeitung besser geeignet ist als die deutsche Presse, die ja frei ist? Ich darf auf diese Frage folgendes erwidern. Ich habe mir in diesen Tagen nach Eingang der Kleinen Anfrage die Nummern der Deutschen Olympia-Zeitung noch einmal angesehen. Die Deutsche Olympia-Zeitung ist, so wie sie erschienen ist, zu mehr als neun Zehnteln ein reines Informationsblratt für die Olympiateilnehmer, also für die Sportler, die von deutscher Seite aus an den Spielen teilgenommen haben. In jeder Nummer sind allerdings zwei, drei — ich habe auch einmal vier gefunden — Nachrichten allgemeiner Art aus Deutschland und aus der Welt enthalten. Es ist aber ein verschwindend kleiner Prozentsatz. Ferner darf ich hinzufügen, daß dort, wo man in der Deutschen Olympia-Zeitung über den rein sportlichen Charakter der Information hinausgegangen ist, besonders der Pflege der deutsch-italienischen Beziehungen, in erster Linie der kulterellen Beziehungen, Raum gegeben wurde, um die Sportler ein wenig damit vertraut zu machen, wo sie sich aufhalten, welche Bedeutung die Stadt hat, was es in dieser Stadt zu ,sehen gibt und wie die Beziehungen zwischen den beiden Ländern sind. Im übrigen habe ich in meiner Antwort vom 14. Oktober 1960 darauf hingewiesen, daß es sich alle deutschen Dienststellen, die dafür in Frage gekommen sind, haben angelegen sein lassen, die schnelle Übermittlung und auch eine schnelle Verbreitung der deutschen Tageszeitungen in Rom, im Olympia-Dorf, für alle Olympia-Teilnehmer zu fördern. Aus diesem Grunde glaube ich nach wie vor, daß dem Wunsche von italienischer Seite, ein solches Blatt herauszugeben, mit Recht entsprochen worden ist. Letze Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekanntgeworden, daß diese Deutsche Olympia-Zeitung ,auf heftige Kritik sowohl bei den Aktiven wie bei den Besuchern und auch bei verantwortlichen Sportvertretern vieler westlicher Nationen gestoßen ist, weil die Deutsche Olympia-Zeitung die einzige Sonderzeitung war, die von einer Nation herausgebracht wurde, und daß es sehr oft zu Kommentaren bei westlichen Sportvertretern etwa in dem Stile: „Die Deutschen lernen es nie!" gekommen ist? Bei mir im Amt sind Reklamationen dieser Art nicht eingegangen. Es sind keine Beanstandungen eingegangen. Im übrigen möchte ich bemerken: Wenn ich von italienischer Seite darüber informiert worden wäre, daß die anderen Nationen der Aufforderung Italiens, eine solche Zeitung herauszugeben, nicht nachkommen würden, hätte ich die Frage der Herausgabe einer solchen Zeitung noch einmal überprüft. Zusatzfrage? -Herr Dr. Schäfer. Herr Staatssekretär, können Sie bitte erklären, was Sie unter „indirekter, materieller Unterstützung" verstehen? Eine indirekte materielle Unterstützung ist in allererster Linie die Zurverfügungstellung von Material für diese Zeitung und auch für ,die Möglichkeiten der Übermittlung und der Verbreitung. Es ist, wenn ich es einfacher ausdrücken darf, nicht eine Bezahlung der Zeitung, sondern eine Erleichterung des Erscheinens der Zeitung. Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Eisenmann. Herr Staatssekretär, wären Sie, da Sie vor Herausgabe dieser Deutschen Olympia-Zeitung keinen Kontakt mit dein Deutschen Sportbund und dem Nationalen Olympischen Komitee aufgenommen haben, wenigstens nachträglich bereit, sich mit dem Präsidium des Deutschen Sportbundes zu unterhalten, um dort zu erfahren, welch schlechten und aufdringlichen Eindruck diese Zeitung hinterlassen hat? Ich darf Ihnen darauf antworten, daß ich nicht nur in diesem Falle, sondern in jedem Falle gern bereit Staatssekretär von Eckardt bin, mit dem Präsidium des Deutschen Sportbundes über alle Fragen zu sprechen. Da ich es außerdem der Großzügigkeit dieses Hauses verdanke, in meinem Hause auch ein Sportreferat — besetzt mit einem einzigen Herrn, der eine sehr enge Verbindung zum Deutschen Sportbund hat — zu haben, bin 'ich zu einer Besprechung jederzeit bereit. Ich stehe den Herren jederzeit zur Verfügung. Die Frage II/ 1 ist zurückgestellt. Ich rufe auf die Frage 1I/2 — des Herrn Abgeordneten Erler, der vertreten wird von dem Abgeordneten Dr. Schäfer —: Ist Generalkonsul Dr. Bach aus dem Auswärtigen Amt unter Fortfall oder unter Weiterzahlung seiner Bezüge zum Zwecke der Wahlkampfführung der CDU beurlaubt worden? Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Frage ,des Herrn Abgeordneten Erler antworte ich: Herr Generalkonsul Dr. Bach ist gemäß § 89 des Bundesbeamtengesetzes unter Fortfall seiner Dienstbezüge beurlaubt worden. Frage II/ 3 — des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen —: Ist die Bundesregierung bereit, in der Ausbildungsund Prüfungsordnung für den höheren auswärtigen Dienst auch eine Regelung für Aufstiegsbeamte aus dem gehobenen auswärtigen Dienst vorzusehen? Zur Beantwortung der Herr Außenminister. Das Auswärtige Amt plant zur Zeit keine eigene, nur für seinen Geschäftsbereich geltende Regelung für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Auswärtigen Dienst. Der Aufstieg von Beamten des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst wurde bisher nach den allgemeinen Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung geregelt, wonach eine Aufstiegsprüfung auch entfallen konnte. Der Bundespersonalausschuß hat in seinem letzten Geschäftsbericht vom 2. Juni 1960 vorgeschlagen, die in § 32 Abs. 1 Nr. 6 der Bundeslaufbahnverordnung vorgesehene Aufstiegsprüfung nunmehr einzurichten und hierfür eine für den Gesamtbereich der Bundesverwaltung zuständige Prüfungskommission zu bilden. Dieser Vorschlag wird zur Zeit unter Federführung des Herrn Bundesinnenministers behandelt. Zusatzfrage? Hat der einzelne Beamte eine Antragsoder Bewerbungsmöglichkeit? Die hat er heute schon! In welchem Umfange ist bisher in Ihrem Hause ein derartiger Aufstieg aus dem gehobenen Dienst vorgekommen? Ich kann natürlich jetzt keine genauen Zahlen angeben; vielleicht kann ich sie Ihnen schriftlich übermitteln. Ich kann aber sagen, daß in den letzten Jahren 13 Beamte des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst übernommen worden sind. Frage II/ 4 — des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen — : Ist es richtig, daß die Londoner Filmfestspiele mit einem Sowjetzonenfilm beschickt werden, während die Bundesrepublik nicht vertreten ist? Zur Beantwortung der Herr Bundesaußenminister! Auf diese Frage möchte ich mit Nein antworten. Die Bundesrepublik ist bei den in der Anfrage als „Londoner Filmfestspiele" bezeichneten Veranstaltungen des Britischen Filminstituts vertreten, allerdings nur mit einem Dokumentarfilm, während die Sowjetzone mit einem Spielfilm beteiligt ist. Dies erklärt sich daraus, daß der für die Teilnahme an dem Festival angemeldete deutsche Film „Wir Wunderkinder" leider zu spät in London eingetroffen ist, als daß er noch in das Programm hätte aufgenommen werden können. Glauben Sie, daß sich ein derartiges „zu spätes Eintreffen" vermeiden ließe? Sicherlich! Aber ich darf nur sagen: es geht nicht durch uns; wir leisten Hilfestellung. Die private Filmindustrie muß sich melden. Die Hilfestellung, die wir leisten können, wird selbstverständlich gegeben. Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß die Bundesrepublik bei solchen Veranstaltungen vertreten sein sollte. Frage 1I/5 -des Herrn Abgeordneten Kreitmeyer —: Warum hat es die Bundesregierung unterlassen, in der Skizze auf S. 198 der Drucksache 2146 — Entwurf eines Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen — diejenigen Ortschaften einzuzeichnen, welche von dem Straßennetz nach Artikel 3 und 4 im Abkommen über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg berührt werden? Herr Bundesaußenminister! Die auf Seite 198 der Drucksache 2146 enthaltene Skizze dient lediglich der Kennzeichnung des Raumes Soltau—Lüneburg, in dem unter den Voraussetzungen des Soltau-Lüneburg-Abkommens Übungen durchgeführt werden dürfen, sowie der Kennzeichnung der zur ständigen Benutzung zu überlassenden Flächen, ferner der Kennzeichnung des Straßennetzes für den Verkehr mit Gleiskettenfahrzeugen gemäß seinem Artikel 3 und für den Verkehr mit den in seinem Artikel 4 aufgeführten FahrzeuBundesaußenminister Dr. von Brentano gen. Sie entspricht damit nach Ansicht der Bundesregierung den Bestimmungen des genannten Abkommens. Im übrigen wurde in der vorigen Woche den Damen und Herren des Hohen Hauses, die sich in den Ausschüssen mit diesem Abkommen zu beschäftigen haben, eine Karte des Raumes Soltau—Lüneburg im Maßstab 1 : 100 000 zugeleitet, die im Mehrfarbendruck gehalten ist. Von einer Beifügung dieser Karte zu der Drucksache 2146 wurde abgesehen, da hierdurch bei einer Auflage von 5000 Exemplaren erhebliche Mehrkosten entstanden wären. Eine Zusatzfrage. Herr Bundesminister, bei vollem Verständnis für Möglichkeiten der Bundesregierung zu Einsparungen wäre es aber trotzdem doch wohl für das Erkennen der Abgeordneten, daß es sich um einen Raum handelt, in dem 12 000 Menschen ansässig sind, durchaus vertretbar gewesen, auch in einer einfarbigen Karte die Ortschaften mit einzuzeichnen, um die Entscheidung zu erleichtern. Einen Augenblick, Herr Abgeordneter! Ich kann nicht erkennen, daß das eine Frage ist. Ich muß darauf bestehen, daß gefragt wird. Also entweder wählen Sie die Frageform, oder Sie müssen verzichten! Ich darf meine Frage wiederholen. Ist es nicht leichter für die Abgeordneten, zu beurteilen, worüber sie beschließen, wenn die Ortschaften eingezeichnet sind und man sich nicht auf die wenigen Exemplare im Ausschuß verlassen muß? Herr Kollege, wir waren der Meinung, daß sich die Abgeordneten selbstverständlich diese Kenntnis verschaffen können und verschaffen werden. Ich bin der festen Überzeugung, daß diejenigen., ,die sich mit dem Abkommen eingehend beschäftigen, sich nicht nur auf diese Skizze beschränken, sondern ergänzende Auskünfte einholen werden. Wenn Abgeordnete es wünschen, werde ich ihnen selbstverständlich zusätzliche Mehrfarbendrucke mit allen Einzelheiten zur Verfügung stellen. Frage II/6 — des Herrn Abgeordneten Kreitmeyer —: Ist die Bundesregierung bereit, die in der Drucksache 2146 S. 251 Ziff. III Nr. 2 aufgestellte Behauptung, daß sich anderes Land in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stellen lasse, im einzelnen darzulegen und dabei die Tatsache zu berücksichtigen, daß der Bund über 279 000 ha Land verfügt und nur 4600 ha, auf 6 verschiedene Stellen verteilt, überhaupt benötigt werden, um unseren englischen und kanadischen Bundesgenossen die Durchführung ihrer ständigen Übungen zu ermöglichen? Auf 'diese Frage des Herrn Kollegen Kreitmeyer antworte ich: Wie der Herr Staatssekretär ,des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Besitz des Bundes in seiner schriftlichen Antwort erklärt hat, die in der Fragestunde der Sitzung dieses Hohen Hauses am 21. Oktober 1960 verlesen wurde, gehören von den 279 000 ha bundeseigenen Besitzes 213 000 ha zum allgemeinen Verwaltungsvermögen des Bundes. Diese 213 000 ha werden überwiegend zur unmittelbaren Erfüllung der Aufgaben einer Bundesverwaltung benötigt. Damit verbleiben nur 66 000 ha Grundbesitz des Bundes, die nicht für Verwaltungszwecke benötigt werden. Diese 66 000 ha liegen im gesamten Bundesgebiet verstreut. Aus einer Aufstellung nach dem Stand vom 1. September 1960, die nach Oberfinanzdirektionsbereichen gegliedert ist, ist ersichtlich, daß sich unter diesen nicht Verwaltungszwecken dienenden unbebauten und teilbebauten Bundesliegenschaften keine zusammenhängende Fläche in der Größenordnung von 4600 ha befindet. Der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat sich ausdrücklich bereiterklärt, Einsicht in die ,gesamten Unterlagen zu .gewähren. Ich bin aber der Meinung, Herr Kollege Kreitmeyer, daß wir diese Frage ohnehin bei der Beratung der Gesamtvorlage im Ausschuß noch einmal im einzelnen diskutieren werden. Wir hatten ja neulich Gelegenheit, darüber zu sprechen. Deswegen glaube ich, daß ich mich jetzt au! diese Antwort beschränken kann. Eine Zusatzfrage. Herr Bundesminister, wäre es nicht doch möglich, die Darstellung, die nur global gegeben wird, wenigstens so weit zu ergänzen, daß jeder Abgeordnete die Zahlen in die Hand bekommt, wieviel Übungsfläche in jedem Land auf den Kopf der Bevölkerung entfällt und wie man entsprechend — und hier verweise ich auf den zweiten Teil meiner Frage — das Soltau-Lüneburger Gebiet dadurch entlasten kann, daß man kleinere Flächen anderwärts zur Verfügung stellt? Denn es werden ja nur Flächeneinheiten von etwa 800 ha benötigt. Herr Kollege Kreitmeyer, ich kann natürlich auf diese Frage keine konkrete Antwort geben, weil ich über die Größenordnung von Manöverflächen nicht orientiert bin. Hier fehlt meine Zuständigkeit und auch meine Sachkenntnis. Ich bin aber selbstverständlich bereit, alle Angaben, die Sie wünschen, für den Ausschuß zur Verfügung zu stellen. Wir werden uns ja ohnehin, ich sagte es schon, mit dieser etwas 'schwierigen Frage im Ausschuß eingehend zu 'beschäftigen haben. Eine Zusatzfrage. Sie erklärten, Herr Bundesminister, daß keine Fläche von 4600 ha vorhanden sei. Sind Sie in der Lage, etwas über die Größen Dr. Dahlgrün zu sagen, sagen wir einmal, ob zusammenhängende Flächen von 800 bis 1200 ha vorhanden sind? Herr Kollege, ich bin beim besten Willen nicht dazu in der Lage. Ich war auf solche Fragen nicht gerüstet, und ich wäre dankbar, wenn Sie die Fragen dann doch an die zuständige Stelle richten würden; denn das Auswärtige Amt ist natürlich über den Grundbesitz des Bundes sehr mangelhaft unterrichtet. Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Frage III/ 1 — des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé —: Warum beharrt das Bundesinnenministerium trotz wiederholter Vorstellungen des Deutschen Bäderverbandes und der Seeheilbäder noch immer auf dem Runderlaß vom 10. April 1953 Bis zur Ergänzung der alten Beihilfengrundsätze von 1942 durch den von Ihnen erwähnten Runderlaß vom 10. April 1953 waren Badekuren in Seeheilbädern überhaupt nicht beihilfefähig. Ihre Beihilfefähigkeit konnte zur Verhinderung von Mißbräuchen nur insoweit zugelassen werden, als sie nicht in die Haupturlaubszeit vom 15. Juni bis 15. September fallen. An dieser wohlerwogenen zeitlichen Einschränkung mußten die neuen Beihilfengrundsätze von 1959 festhalten. Die gleiche Einschränkung findet sich in ,den Landesregelungen, soweit diese Badekuren in Seeheilbädern für beihilfefähig erklären. Keine Zusatzfrage. Ich rufe auf die Frage III/2 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —: Welche Gründe waren dafür maßgebend, daß die Bundesregierung nicht von dem 5. Jahrestag der Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 an der Saar Notiz genommen hat, in der sich die Deutschen an der Saar entgegen der Empfehlung des Herrn Bundeskanzlers gegen das Saarstatut und für ein Verbleiben bei Deutschland entschieden haben? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Innern! Die Bundesregierung hat es nicht für angebracht gehalten, schon nach einem so kurzen Zeitraum von fünf Jahren in besonderer Form des Jahrestages der Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 an der Saar zu gedenken. Eine Zusatzfrage! Warum hat die Bundesregierung dann nicht dieses historischen Gedenktages wenigstens im Bulletin der Bundesregierung Erwähnung getan, wo doch manchmal sehr unbedeutende Dinge veröffentlicht werden? Ich möchte meinen, Herr Kollege Kohut, daß auch dafür die Antwort gilt, die ich gerade gegeben habe, ohne Ihre Auffassung zu teilen, daß im Bulletin, wie Sie meinen, allzu häufig unwichtige Sachen behandelt werden. Ich rufe auf die Frage III/3 — des Herrn Abgeordneten Blachstein —: Warum werden Staatenlose — darunter viele von den Nationalsozialisten außer Landes getriebene Deutsche — die mit fremden Pässen demokratischer Staaten nach der oder durch die Bundesrepublik reisen wollen, dadurch behindert, daß ihre Pässe mindestens noch vier Monate gültig sein müssen, um von Behörden der Bundesrepublik noch anerkannt zu werden? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Innern! Nach § 53 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Paßgesetzes darf ein ausländischer Fremdenpaß nur dann mit einem deutschen Sichtvermerk versehen werden, wenn er den Vermerk trägt, daß der Paßinhaber zur Rückkehr in den Staat berechtigt ist, dessen Paßbehörde den Fremdenpaß ausgestellt hat. Ferner ist die Nutzungsfrist des Sichtvermerks — das ist die Frist, innerhalb derer der Sichtvermerk zur Einreise berechtigt — so zu bemessen, daß sie vier Monate vor Ablauf der in dem Fremdenpaß vermerkten Rückkehrberechtigung endet. Diese Vorschrift soll verhindern., daß Inhaber ausländischer Fremdenpässe von den Ausländerbehörden erst zu einem Zeitpunkt erfaßt werden, in dem die Rückkehrberechtigung erloschen ist. Nun gibt es Fremdenpaßinhaber, bei denen es nicht zweifelhaft ist, daß sie vor Ablauf der Rückkehrberechtigung das Bundesgebiet wieder verlassen werden. Deshalb sind die deutschen Vertretungen im Ausland schon im Jahre 1953 und erneut im April dieses Jahres ermächtigt worden, in begründeten Fällen auf die Viermonatsfrist zu verzichten. Eine Zusatzfrage! Herr Bundesinnenminister, halten Sie es für notwendig — und wenn, aus welchen Gründen —, die schwierige Lage solcher Menschen, die keinen Paß ihres Vaterlandes haben, durch solche Erschwerungen, wie sie hier eben gekennzeichnet wurden, noch schwieriger zu machen? Ich glaube, ich habe die guten Gründe, die diesem § 53 zugrunde liegen, dargelegt, und ich habe gleichzeitig gesagt, daß wir in den anderen Fällen, die ich geschildert habe, die Vertretungen angewiesen haben, auf die Viermonatsfrist zu verzichten. Eine letzte Zusatzfrage! Sind Sie wenigstens bereit, Herr Minister, dafür zu sorgen, daß die Inhaber solcher Pässe an der Grenze nicht weniger höflich als andere Einoder Durchreisende behandelt werden? Es würde mich überraschen, zu hören, daß sich an den Grenzen die Höflichkeit sozusagen nach dem Inhalt oder der Ausstellung des Reisepasses bemißt. Das gehört bestimmt nicht zu den Dienstanweisungen. Keine weiteren Zusatzfragen! Ich rufe auf die Frage des Herrn Abgeordneten Felder, die auf der Drucksache 2195 verzeichnet ist: Ist es richtig, daß die zum Tuberkulosehilfegesetz vorgesehenen Ausführungsbestimmungen bis heute noch nicht erlassen sind, obwohl das Gesetz schon am 1. Oktober 1959 in Kraft trat? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Innern! § 34 THG sieht den Erlaß von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften mit Zustimmung des Bundesrates vor. Schon in der Begründung zu dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung dargelegt, daß sie jede nicht unbedingt erforderliche Beschränkung der Selbstverwaltung vermeiden wolle und deshalb von der Ermächtigung nur Gebrauch machen werde, wenn die Tuberkulosebekämpfung durch eine unterschiedliche Entwicklung der Verwaltungsübung in den Ländern gefährdet sei. Bevor nicht eine gewisse Zeit vergangen ist, in der Erfahrungen gesammelt werden, kann keine Notwendigkeit zum Erlaß solcher Durchführungsbestimmungen anerkannt werden. Bisher sind keine Notstände bekannt geworden, die ihren Erlaß erforderlich machen. Sowohl die Ministerien der Länder wie auch die Arbeitsgemeinschaft der Landesfürsorgeverbände sind laufend im Zusammenwirken mit meinem Hause bemüht, die Richtlinien der Landesfürsorgeverbände aufeinander abzustimmen, soweit es bei dieser Aufgabe unter Wahrung der Selbstverwaltung erforderlich ist. Zusatzfrage! Ist Ihnen bekannt, Herr Bundesinnenminister, daß auf dem 19. Kongreß der Deutschen Tuberkulosegesellschaft in Freiburg das Fehlen dieser Ausführungsbestimmungen besonders beklagt worden ist? Mir ist das nicht bekannt, Herr Kollege. Ich glaube aber kaum, daß es zur Änderung meiner Antwort führen würde. Keine weiteren Zusatzfragen. Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Imle: Hält die Bundesregierung die geltenden Vorschriften über die C Mindestversicherungsgrenzen für Kraftfahrzeuge für ausreichend, insbesondere die Bestimmung, daß die Sachschadensgrenze nur 10 v. H. der Versicherungssumme für Personenschäden zu betragen braucht? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister der Justiz. Weder dem Bundesjustizministerium noch dem Bundesverkehrsministerium noch dem Bundeswirtschaftsministerium liegt Material vor, aus dean sich ergeben, würde, daß die geltenden Mindestversicherungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sich in einer größeren Zahl von Fällen als zu niedrig erwiesen hätten und daher ihren Zweck nicht mehr erfüllten. Der Zweck dieser Mindestversicherungssummen kann nur Idarin gesehen werden, für 'die große Masse der Schadensfälle ian Straßenverkehr eine ausreichende Deckung sicherzustellen, nicht aber darin, lückenlos sämtliche möglichen Fälle zu erfassen und auch für extreme Sonderfälle vorzusorgen, Wenn daher in seltenen Einzelfällen, in denen besonders schwere Schaden aufgetreten sind, die zu Aden Mindestversicherungssummen albgeschlossene Versicherung den Schaden nicht voll gedeckt hat, so kann das zwar für die Betroffenen zu bedauerlichen Härten führen., rechtfertigt aber noch nicht die Begründung einer allgemeinen, sämtliche Kraftfahrzeughalter treffenden Pflicht zum Abschluß einer höheren Versicherung. Die Frage verliert überhaupt,dadurch an Bedeutung, ,daß nach Feststellungen der deutschen Versicherungswirtschaft 70 bis 800/0 der deutschen Kraftfahrer sich ohnehin freiwillig in einer höhe-1 ren Stufe als zu den Mindestversicherungssummen versichert haben. Daß die Mindestversicherungssumme für Sachschäden nach geltendem Recht nur 1/io der Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt, beruht auf dem Gedanken, daß bei der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung die Deckung der Personenschäden im Vordergrund zu stehen hat. Auch insoweit ist bisher nicht bekanntgeworden, daß in größerem Umfange Schäden ohne Deckung geblieben sind. Die Bundesregierung'beabsichtigt, im Zuge der Neuregelung des 'deutschen Pflichtversicherungsrechts, die voraussichtlich im Laufe oder nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages auf Grund des Europäischen Ubereinkommens über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge erforderlich wird, auch in eine nähere Prüfung der Frage einzutreten, ob die geltenden Mindestversicherungssummen noch den Erfordernissen der Praxis entsprechen, und die hierfür erforderlichen Erhebungen bei der deutschen Versicherungswirtschaft anzustellen. Zusatzfrage? Herr Bundesminister, halten Sie diese Bestimmungen auch für ausreichend, wenn große Schäden durch ausländische Kraftfahrzeuge verursacht werden, wobei es ,dann sehr schwierig ist, den Schadensersatzanspruch zu verwirklichen? Wenn im nächsten Jahr die ganze Frage der Versicherung neu geprüft wird, wird Gelegenheit sein, auch auf diese Frage einzugehen. Keine weitere Zusatzfrage. Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen die Frage V/1 — des Herrn Abgeordneten Ritzel —: Welche Vorstellungen hegt die Bundesregierung zur Überwindung der Schwierigkeiten deutscher Universitätsstädte, die mit geringem Gewerbesteuerertrag ausgestattet, aber mit hohen, aus ihrer besonderen Verpflichtung als Universitätsstädte erwachsenen Kosten belastet sind? Herr Abgeordneter Ritzel, nicht alle Universitätsstädte sind steuerschwach. Es gibt eine Anzahl von Universitätsstädten — Hamburg, Frankfurt, Köln, München, Hannover und andere —, die über dem Bundesdurchschnitt finanzstark sind. In den Universitätsstädten, an die Sie wahrscheinlich denken, den mittleren Universitätsstädten, tritt zum Teil eine Entlastung der örtlichen Finanzen dadurch ein, daß z. B. die Staatskliniken zugleich als öffentliche Krankenhäuser dienen. Es ist Ihnen bekannt, Herr Abgeordneter, daß dem Bund eine Einwirkung auf den Länder-Gemeinde-Finanzausgleich weder gesetzlich noch in anderen Formen möglich ist. Das Problem dieser finanzschwachen mittleren Universitätsstädte ist ein typisches Problem aller finanzschwachen Gemeinden dieser Gemeindegrößengruppe. Ich meine, daß nur die Länder imstande und berufen sind, diesen Schwierigkeiten im Rahmen ihres Gemeindefinanzausgleichs Rechnung zu tragen. Eine Zusatzfrage! Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß, vielleicht durch ein technisches Versehen, der zweite Absatz meiner Frage unter den Tisch gewischt wurde, der lautet: Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß sich hier eine Bundesaufgabe stellt, die über das Maß der Länderzuständigkeit weit hinausgeht? Ist Ihnen bekannt, daß es Universitätsstädte gibt — ich erinnere an Heidelberg und Gießen —, bei denen diese Ausgleichsmöglichkeit nicht vorliegt, von der Sie gesprochen haben, zumindest nicht in ausreichendem Maße in Erscheinung zu treten vermag? Ist Ihnen bekannt, daß die bis jetzt vorliegenden Länderfinanzmöglichkeiten nicht gestatten, ohne Bundeshilfe diese Universitätsstädte, bei denen die Kultur keine Steuererträgnisse bringt und das Gewerbesteuererträgnis in ausreichendem Maße fehlt, auf dem bisherigen Kulturstand zu erhalten? Herr Abgeordneter, eine Möglichkeit, von Bundes wegen gesetzlich oder über den Haushalt Hilfe zu geben, besteht nicht. Wir tun einiges in der von Ihnen angedeuteten Richtung durch die hohen Bundeszuschüsse für den Ausbau der Universitäten. Diese Mittel kommen naturgemäß auch dem örtlichen Gewerbe und dem gesamten örtlichen Lebensbereich zugute. Aus eigener Verwaltungserfahrung kann ich bestätigen, daß in einer Anzahl von Ländern neben den allgemeinen Maßnahmen des Länder-Gemeinde-Finanzausgleichs gerade für die Universitätsstädte Sonderzuschüsse, zweckgebundene oder freie, zur Verfügung stehen. Ich weiß es aus dem Lande Rheinland-Pfalz; aus dem Lande Hessen ist mir Ähnliches bekannt. Ich bin der Meinung, daß die Länder finanziell ausreichend ausgestattet sind, um diesen lokalen zusätzlichen Bedürfnissen ausreichend zu entsprechen. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Seuffert. Ist es nicht ein Irrtum, Herr Staatssekretär, wenn Sie eben die Stadt München beiläufig als eine über dem Bundesdurchschnitt steuerstarke Stadt bezeichnet haben? Ist es nicht vielmehr bekannt, daß München eine der relativ steuerschwächsten deutschen Großstädte ist? München ist im Verhältnis zu den anderen Großstädten seiner Größenklasse, also der obersten Größenklasse, relativ finanzschwach, verglichen etwa mit Hamburg. Frage V/2 des Herrn Abgeordneten Seuffert: Ist die Bundesregierung bereit, so bald wie möglich eine Herabsetzung der Beimischungsquote für steuerbegünstigten Rauchtabak vorzuschlagen, um die Versorgung mit billigem Rauchtabak sicherzustellen, nachdem infolge des Ernteausfalls bei inländischem Tabak wegen der Blauschimmelkrankheit die nach der jetzigen Beimischungsquote erforderlichen Mengen von inländischem Tabak nicht beschafft werden können? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Herr Abgeordneter Seuffert, die Bundesregierung hat ein Gesetz vorbereitet, durch das der Beimischungszwang für die steuerbegünstigten inländischen Tabake von 50 v. H. auf 25 v. H. herabgesetzt werden wird. Eine Zusatzfrage! Können Sie uns sagen, Herr Staatssekretär, wann dieser Gesetzentwurf vorgelegt werden wird und wann er nach Ihrer Meinung wird verabschiedet werden können? Über den Gesetzentwurf ist Einvernehmen zwischen dem Herrn Landwirtschaftsminister und dem Herrn Finanzminister erzielt. Er Staatssekretär Dr. Hettlage liegt augenblicklich zu der üblichen Überprüfung auf verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei dem Herrn Justizminister. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, die, wie ich annehme, verhältnismäßig schnell vor sich gehen wird, wird der Gesetzentwurf den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Eine zweite Zusatzfrage! Wird der Zeitablauf dieses Verfahrens genügen, um unerwünschte Erscheinungen auf den anstehenden Tabakversteigerungen, die sich aus den derzeitigen gesetzlichen Regelungen ergeben könnten, zu unterbinden? Wir hoffen, Herr Abgeordneter, daß das genügt und daß die Tatsache, daß ein solcher Gesetzentwurf mit Sicherheit vom Parlament angenommen wird, schon im voraus seine Wirkung tut. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Leicht. Herr Staatssekretär, soll die Senkung des Beimischungszwanges auf 25 % auf die Dauer vorgesehen werden oder soll es nur eine Übergangsregelung mit Rücksicht auf den Bestand B)

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Kurt Spitzmüller (FDP):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Kurt Spitzmüller (FDP):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313101000
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Otto Eisenmann (FDP):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313101300




(Beifall bei der CDU/CSU.)

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
Rede ID: ID0313101500

(Abg. Dr. Schäfer: Danke schön!)

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
Rede ID: ID0313101700
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Dr. Hermann Schmitt (SPD):
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Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
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Dr. Hermann Schmitt (SPD):
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Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
Rede ID: ID0313102200
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
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Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0313102500
Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
Rede ID: ID0313102600
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Reinhold Kreitmeyer (FDP):
Rede ID: ID0313103000

(Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Frage!)

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313103100
Reinhold Kreitmeyer (FDP):
Rede ID: ID0313103200
Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
Rede ID: ID0313103300
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Reinhold Kreitmeyer (FDP):
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Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
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Dr. Heinrich von Brentano (CDU):
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Dr. Oswald Adolph Kohut (FDP):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313105100
Peter Blachstein (SPD):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313105400



Peter Blachstein (SPD):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
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Josef Felder (SPD):
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313106200
Fritz Schäffer (CSU):
Rede ID: ID0313106300
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313106400
Dr. Wolfgang Imle (FDP):
Rede ID: ID0313106500



Fritz Schäffer (CSU):
Rede ID: ID0313106600
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313106700
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313106800
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313106900
Heinrich Georg Ritzel (SPD):
Rede ID: ID0313107000
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313107100

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313107200
Walter Seuffert (SPD):
Rede ID: ID0313107300

(Hört! Hört! links und in der Mitte.)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313107400
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313107500
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313107600
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313107700
Walter Seuffert (SPD):
Rede ID: ID0313107800
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313107900



Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313108000
Walter Seuffert (SPD):
Rede ID: ID0313108100
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313108200
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313108300
Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0313108400

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313108500
Das wird im Gesetzgebungsverfahren zu klären sein. Da der Beimischungszwang durch Gesetz festgelegt ist, muß auch die Herabsetzung der Beimischungsquote durch Gesetz erfolgen. Die Frage, für welche Dauer die Beimischungsquote herabgesetzt werden soll, hängt mit dem Rechtsproblem zusammen, daß der Beimischungszwang nach dem EWG-Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt fortfallen muß.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313108600
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe auf die Frage V/3 — des Herrn Abgeordneten Kroll, der von Herrn Abgeordneten Hilbert vertreten wird —:
Sind der Bundesregierung die besonders im Elsaß laut werdenden Klagen über die neue „Europabrücke" zwischen Kehl und Straßburg bekannt hinsichtlich der Verkehrsstauungen auf der Brücke, der räumlich getrennten Paß- und Zollkontrolle und der Autobusreisen, die angeblich „in wahre Abenteuerreisen" ausarten und den Linienbusverkehr behindern?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313108700
Herr Abgeordneter Kroll fragt nach Verkehrsmißständen und Mißständen bei der Zollabfertigung an der neuen Europabrücke zwischen Straßburg und Kehl.
Diese Europabrücke ist vor wenigen Wochen eingeweiht worden. In der ersten Zeit haben sich in der Tat erhebliche Verkehrsstockungen, insbesondere an den Donnerstagen und Sonntagen, ergeben. Hauptgrund dafür ist die Tatsache, daß die Bevölkerung des Elsaß wegen günstigerer Einkaufsmöglichkeiten häufig in die Bundesrepublik herüberkommt und an einigen Tagen, insbesondere am Wochenende, naturgemäß ein zusätzlicher Verkehr an der Brücke entsteht.
Wir haben auf Grund der Rückfrage den Eindruck, daß diese Abfertigungsschwierigkeiten vorübergehender Natur gewesen sind. Sie werden in erster Linie durch Maßnahmen des französischen Zolls verursacht, der sorgfältig die Menge Treibstoff zu kontrollieren scheint, die französische Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet tanken und nach Frankreich zurückbringen. Wir hoffen, durch Verwaltungsabreden mit der französischen Zollverwaltung diesen technischen. Schwierigkeiten in kurzer Zeit begegnen zu können.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313108800
Ich rufe auf die Frage V/4 — des Herrn Abgeordneten Lulay —:
Ich frage den Herrn Bundesfinanzminister, ob er fiber den Verbleib der OFD Karlsruhe die gleiche positive Erklärung abgeben kann, wie er sie in bezug auf die Erhaltung der OFD Freiburg abgegeben hat,
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313108900
Herr Abgeordneter Lulay fragt nach der etwaigen Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen in Karlsruhe und in Freiburg.
Herr Abgeordneter, wie Ihnen bekannt ist, hat der Badische Landtag im März 1960 eine Entschließung gefaßt, nach der zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung die Zahl der Oberfinanzdirektionen auf zwei verringert werden soll. Das bedeutet eine Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen von Freiburg und Karlsruhe. Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, über diese Maßnahme der Verwaltungsvereinfachung mit dem Bundesfinanzminister Verhandlungen aufzunehmen. Bis heute hat die badische Landesregierung solche Verhandlungen mit uns nicht aufgenommen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313109000
Eine Zusatzfrage?

Wilhelm Adam Lulay (CDU):
Rede ID: ID0313109100
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Herr Bundesfinanzminister gegenüber einem Mitglied unseres Hohen Hauses geäußert hat, es komme nicht in Frage, daß die Oberfinanzdirektion Freiburg aufgelöst werde? Deshalb muß ich die Frage stellen, ob er eine solche präzise Antwort auch in bezug auf die OFD Karlsruhe geben kann.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313109200
Herr Abgeordneter, die Meinungsäußerung des Herrn Ministers Etzel ist mir bekannt. Sie geht dahin, daß wir nicht an eine Auflösung der Oberfinanzdirektion Freiburg denken. Das bedeutet, daß auch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe bestehenbleiben wird.



4 Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Eine weitere Zusatzfrage?

Wilhelm Adam Lulay (CDU):
Rede ID: ID0313109300
Ist dem Herrn Bundesfinanzminister .die Unruhe bekannt, die durch seine Äußerung unter den Beamten der Oberfinanzdirektion Karlsruhe eingetreten ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313109400
Herr Abgeordneter, die Meinungen darüber, ob eine Oberfinanzdirektion gebildet werden soll oder zwei beibehalten werden sollen, sind innerhalb des Landes Baden-Württemberg offenbar nicht einheitlich. Der Bundesfinanzminister hat keine Veranlassung, zu dieser Frage Stellung zu nehmen, ehe nicht die Landesregierung sich eine Meinung darüber gebildet hat. Beide Oberfinanzdirektionen sollten nach unserer Meinung bestehenbleiben. Ich hoffe, daß aus einer solchen Erklärung keine Beunruhigung entsteht.

(Heiterkeit.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313109500
Herr Abgeordneter Schoettle zu einer Zusatzfrage!

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0313109600
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß es keine badische Landesregierung und keinen badischen Landtag gibt?

(Heiterkeit.)

Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das war ein lapsus linguae.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313109700
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter; es gibt natürlich nur eine baden-württembergische Landesregierung.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313109800
Ich rufe auf die Frage XII/ 1 — .des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Ausgleich von Härten bei solchen Grundeigentümern, die die Kosten für die Beseitigung von Luftschutzstollen zu tragen haben?
Ich bin darüber unterrichtet worden, daß der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums diese Frage beantworten wird.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313109900
Herr Abgeordneter Kohut, ich beantworte Ihre Frage für ,den Herrn Bundesminister für ,den wirtschaftlichen Besitz des Bundes.
Sie fragen, ob Härtefälle berücksichtigt werden können, die sich aus der Beseitigung von Luftschutzstollen ergeben. Ich nehme an, daß Ihre Frage nur solche Fälle betrifft, in denen ein Rechtsanspruch auf Beseitigung der Luftschutzstollen weder bestanden hat noch heute besteht. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen hätten öffentliche Luftschutzstollenbauten nach früherem Reichsrecht auf Grund des Reichsleistungsgesetzes errichtet werden können, und in diesen Fällen bestand früher ein Rechtsanspruch auf Beseitigung oder Entschädigung. Dieser Rechtsanspruch ist durch das Allgemeine Kriegsfolgengesetz untergegangen. In den anderen Fällen, in denen also ohne Verpflichtung Luftschutzstollen errichtet worden sind, die jetzt beseitigt werden müssen, kann ein Härteausgleich für Kriegsfolgenbeseitigung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben werden, wenn die engen Voraussetzungen der Existenzgefährdung vorliegen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, die Bewilligung eines Zuschusses zu beantragen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313110000
Keine Zusatzfrage.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Ich rufe die Frage VI/ 1 — des Abgeordneten Bauer (Würzburg) — auf:
Ist der durch ein Sprengstoffattentat in München verletzte Exporikaufmann Dr. Wilhelm Beisner den zuständigen Stellen als Waffenhändler bekannt gewesen, und lag ggf. eine Genehmigung für diese Tätigkeit vor?
Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313110100
Der durch ein Sprengstoffattentat verletzte Dr. Wilhelm Beisner ist den Dienststellen des Landes Bayern, die nach dem Waffengesetz von 1938 für die Erteilung einer Erlaubnis zum Waffenhandel zuständig wären, nicht bekannt. Dr. Beisner ist auch den Dienststellen des Bundes, die gemäß Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Erteilung einer Genehmigung zur Herstellung, zur Beförderung oder zum Inverkehrbringen von Kriegswaffen zuständig sind, nicht bekannt. Dr. Beisner hat weder bei den Dienststellen des Landes Bayern eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz noch bei den Dienststellen des Bundes eine Genehmigung gemäß Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes beantragt oder erhalten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313110200
Eine Zusatzfrage?

Hannsheinz Bauer (SPD):
Rede ID: ID0313110300
Wie erklären Sie es sich, Herr Staatssekretär, daß, obwohl eine Erlaubnis gegeben sein muß, solche Personen einen schwunghaften Waffenhandel betreiben können, ohne daß sie durch irgendeine behördliche Stelle registriert oder erfaßt wurden?
Dr. Westrick, Staatssekretär ;im Bundesministerium für Wirtschaft: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Beisner tatsächlich mit Waffen gehandelt hat, und insbesondere auch nicht, daß er mit Kriegswaffen gehandelt hat. Auch die Lieferungsgebiete sind nicht bekannt. Aber nach Auskunft des bayrischen Staatsministeriums des Innern hat die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Beisner eingeleitet, von dem wir hören, daß er sich jahrelang in Ägypten aufgehalten hat. Vielleicht ist das letztere eine Erklärung für das, wonach Sie fragen.




Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313110400
Zweite Zusatzfrage!

Hannsheinz Bauer (SPD):
Rede ID: ID0313110500
Sind Sie in der Lage, Herr Staatssekretär, für die Bundesregierung eine Erklärung dahin abzugeben, daß nach Erlaß des jetzt kurz vor der Verabschiedung stehenden Ausführungsgesetzes zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes, des Kriegswaffengesetzes, die Bundesregierung bei der Zulassung zum Waffenhandel äußerst strenge Maßstäbe anlegen wird mit der Wirkung, daß in Zukunft nicht nur keine Menschenleben gefährdet, sondern auch außenpolitische Unannehmlichkeiten tunlichst vermieden werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313110600
Die Frage ist zu bejahen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313110700
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0313110800
Meinen Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß sich im Bundesgebiet gewisse Personen mit Waffenhandel beschäftigen, die sehr dringend einer Überprüfung bedürften? Ich denke dabei an die Vorgänge in Zusammenhang mit der sogenannten Roten Hand.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313110900
Herr Abgeordneter, zunächst ist zu sagen, daß die Durchführung dieses Gesetzes Angelegenheit der Länder ist. Außerdem bitte ich zu unterscheiden zwischen dem Waffengesetz von 1938 und dem in den Ausschüssen des Bundestages in Beratung befindlichen neuen Gesetz über die Kriegswaffen. Dieses neue Gesetz ist ein Ausführungsgesetz zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes, ist also an die Tatbestände des Grundgesetzes gebunden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313111000
Zweite Zusatzfrage!

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0313111100
Glauben Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß es gut wäre, wenn gewissen „ehrbaren Kaufleuten", die sich mit solchen Dingen beschäftigen, etwas strenger auf die Finger gesehen würde?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313111200
Das würde ich sehr begrüßen, Herr Abgeordneter.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313111300
Ich rufe Frage VI/2 — ,des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) — auf:
Ist es im Sinne des Erlasses des Herrn Bundeswirtschaftsministers betr. Entwicklungsprogramm für zentrale Orte in ländlichen, schwach strukturierten Gebieten (Bundesanzeiger Nr. 201 vom 20. Oktober 1959), daß das mit Mitteln des Bundes erschlossene Gelände statt an Industriebetriebe an Handelsbetriebe abgegeben wird?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313111400
Zur Frage des Herrn Abgeordneten Schmidt ist folgendes zu sagen.
Das mit Bundesmitteln in ,den sogenannten zentralen Orten erschlossene Industriegelände soll vornehmlich an Industriebetriebe abgegeben werden. Das schließt nicht aus, daß Teile dieses Geländes anderen gewerblichen Betrieben zur Verfügung gestellt werden, insbesondere dann, wenn diese Betriebe in anderen Stadtteilen, z. B. in Wohnvierteln, nicht untergebracht werden können.
Im Fall Wittlich — ich glaube, daß dieser Fall der Anfrage zugrunde liegt — verfolgen nach einer Information durch die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz zur Zeit zwei Industriebetriebe die Absicht — oder sind schon bei ihrer Verwirklichung—, sich auf dem Industriegelände zu installieren. Wegen der Ansiedlung weiterer Industriefirmen schweben Verhandlungen. Es steht also nicht im Widerspruch zu dem in der Frage zitierten Anlaß, wenn neben diesen Firmen eine Eisengroßhandlung auf dem Industriegelände angesiedelt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, ,daß Handelsbetriebe dieser Branche normalerweise starken Lärm und auch Schmutz verursachen und überdies einen beträchtlichen Lastkraftwagenverkehr auf sich ziehen. Sie sind deshalb in vielen Städten in den Industrievierteln untergebracht.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313111500
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die nächste Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) — Frage VI/3 — auf :
Ist es dem Herrn Bundeswirtschaftsminister bekannt, daß die Stadtverwaltung Wittlich 85 000 qm eigenes und erworbenes Gelände zur Verfügung hatte und 26 000 qm, die nach dem Erlaß betr. Entwicklungsprogramm für zentrale Orte in ländlichen, schwach strukturierten Gebieten mit Mitteln des Bundes erschlossen worden waren, an eine Aktiengesellschaft verkauft hat, die als Großhandelsunternehmen in einem Handelskonzern mit einem Jahresumsatz von 2 Milliarden DM das größte Unternehmen dieser Art im Bundesgebiet darstellt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313111600
Das Bundeswirtschaftsministerium hat durch eine gemeinsame Denkschrift mehrerer Firmen aus dem Raum Wittlich, in der in scharfer Form der Verkauf eines Teiles des Industriegeländes an eine Eisengroßhandlung angegriffen wird, von dem Sachverhalt erfahren. Das der Stadt zur Verfügung stehende Gelände ist nach meinen Informationen allerdings nicht 85 000, sondern 136 000 qm groß, wovon ein Grundstück von zirka 25 000 qm an eine Eisengroßhandlung abgegeben worden ist.
Wie die Landesregierung, mit der wir wegen dieses Falles in Verbindung getreten sind, mitteilt, sieht der Kaufvertrag zwischen der Stadt und der Firma vor, daß die Firma die auf die Grundstücke entfallenden Straßen- und Kanalisationskosten sowie die Aufwendungen für die Anschlüsse an die Versorgungsleitungen nach den gesetzlichen und ortsrechtlichen Bestimmungen zusätzlich zum Kaufpreis zu entrichten hat. Die Firma hat daraus, daß



Staatssekretär Dr. Westrick
der Stadt ein Teil dieser Aufwendungen aus Bundesmitteln ersetzt wird, ihrerseits also keinerlei wie auch immer geartete Vorteile ziehen können. Daher bestand und besteht keine Veranlassung — allerdings auch keine Möglichkeit —, die Verhandlungen zwischen der Stadt Wittlich und der Firma von seiten der Bundesregierung zu beeinflussen, da weder gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen worden ist, noch die Firma einen Vorteil zu Lasten des Bundes oder zu Lasten des Landes erhalten hat.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313111700
Zusatzfrage!

Dr. Otto Schmidt (CDU):
Rede ID: ID0313111800
Ist die Vereinbarung über die Erstattung der Kosten der Versorgungseinrichtungen, der Aufschließungskosten usw. nachträglich geschlossen worden oder hat von vornherein die Verpflichtung bestanden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313111900
Darauf, ob diese Vereinbarung nachträglich erfolgte, kann ich Ihnen in der Tat keine exakte Antwort geben. Ich möchte glauben, daß es während der Verhandlungen vorgesehen war, will aber gern, wenn Sie ein Interesse daran haben, diese Ermittlungen noch anstellen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313112000
Ich rufe die nächste Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) — Frage VI/ 4 — auf:
Ist der Herr Bundeswirtschaftsminister der Auffassung, daß es im Sinne der Mittelstandspolitik der Regierung ist, wenn ein Großhandelsunternehmen dem Handel im Bezirk Wittltch eine Konkurrenz macht, die die Existenz vieler mittlerer und kleinerer Firmen bedroht?

(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Ich verzichte auf die Beantwortung!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313112100
Wenn öffentliche Mittel dazu dienen würden, die Existenz zahlreicher mittlerer und kleinerer Firmen eines bestimmten Gebietes zu bedrohen oder wesentlich zu beeinträchtigen, so läge dies sicher nicht im Sinne einer wohlverstandenen Mittelstandspolitik der Bundes- und Landesregierung. Ich darf hier jedoch noch einmal darauf hinweisen, daß die Ansiedlung des Großhandelsunternehmens — das im übrigen seit Jahrzehnten das Eifelgebiet bearbeitet — in keiner Weise durch öffentliche Mittel gefördert worden ist.
Unabhängig hiervon habe ich mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz Fühlung genommen, um zu erfahren, wie man sich dort die Einfügung der Firma in die Wirtschaftsstruktur des Gebietes vorstellt. Der Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums des Landes Rheinland-Pfalz teilt mir mit, daß auf seine Veranlassung hin Aussprachen zwischen der angesiedelten Firma und der ortsansässigen mittelständischen Wirtschaft im Gange sind.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313112200
Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Frage VII/1 — des Herrn Abgeordneten Meyer (Wanne-Eickel) —:
Wird vom Bundesarbeitsministerium die Ansicht einiger Rentenversicherungsträger geteilt, daß einer 75jährigen Witwe deshalb keine Witwenrente zusteht, weil dem verstorbenen Ehemann, der seit 1922 Rente bezog, dadurch, daß er in der Zeit zwischen 1924 und 1948 keine Marken klebte, die Anwartschaft verlorenging?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0313112300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Frage des Herrn Abgeordneten Meyer wie folgt beantworten. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften regeln den Fall, vom Wortlaut her gesehen, nicht eindeutig. Bei sinngemäßer Auslegung kann aber meines Erachtens die Witwenrente in solchen Fällen bewilligt werden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313112400
Eine Zusatzfrage!
Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Herr Minister, sind im Ministerium Erwägungen darüber angestellt worden, auf Grund dieser Tatsache die Bestimmungen der §§ 41, 45, 30, 26 des Angestelltenrenten-Neuregelungsgesetzes und der entsprechenden Bestimmungen des Arbeiterrenten-Neuregelungsgesetzes miteinander in Einklang zu bringen?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0313112500
Die Frage möchte ich wie folgt beantworten. Es ist bereits ein Verfahren in der Berufungsinstanz anhängig, in dem über diese Frage entschieden wird. Im Hinblick darauf und im Hinblick auf den nicht eindeutigen Wortlaut des Gesetzes bin ich der Meinung, daß man erst den Ausgang des Verfahrens abwarten sollte.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313112600
Eine zweite Zusatzfrage!
Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Darf ich mir weiter die Frage erlauben, ob eine Lösung in Aussicht genommen worden ist, eine Änderung dieser verschiedenen Paragraphen, die sich teilweise widersprechen, dahin gehend herbeizuführen, daß in jedem Falle die gehobene Witwenrente 60 % der Rente des verstorbenen Ehemannes beträgt, wie dies in § 45 des Angestelltenrenten-Neuregelungsgesetes bzw. in § 1268 des Arbeiterrenten-Neuregelungsgesetzes festgelegt ist?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0313112700
Herr Kollege Meyer, ich habe in meinen beiden vorhergehenden Antworten schon darauf hingewiesen, daß es sich hier um einen Unterschied in der Auffassung handelt. Eine Reihe von Versicherungsanstalten handeln so, wie es unserer Auffassung entspricht. Einige tun das nicht. In einer solchen Zweifelsfrage hat letztlich das Gericht zu entscheiden. Es ist unmöglich ein Gesetz fortlaufend zu novellieren, wenn einmal bei diesem und einmal bei jenem unterschiedliche Auffassungen zutage treten. Ich glaube, daß dafür in erster Linie die Gerichte zuständig sind, und ich zweifle nicht



Bundesarbeitsminister Blank
daran, daß in diesem Falle das Verfahren in dem Sinne ausgehen wird, wie die Mehrzahl der Versicherungsträger bereits heute handelt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313112800
Ich rufe auf

(Abg. Meyer [Wanne-Eickel] : Ich muß leider noch eine Zusatzfrage dahin gehend stellen, — —)

— Sie hatten doch zwei Zusatzfragen; ich kann weitere Zusatzfragen nicht zulassen.
Frage VII/ 2 --- des Herrn Abgeordneten Schütz (München) —:
Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung Bedenken dagegen, daß die Rentenversicherungsträger die Umstellung der Renten nach dem neuen Fremdrentengesetz von Amts wegen durchführen, obwohl das Gesetz für Renten aus Versicherungsfällen der Jahre 1956 und früher grundsätzlich die Stellung eines Antrages verlangt?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Arbeit.

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0313112900
Es ist richtig, daß das Gesetz die Umstellung der genannten Renten von der Voraussetzung abhängig macht, daß ein Antrag gestellt wird. Man ist bei der Verabschiedung der entsprechenden Vorschriften davon ausgegangen, daß einzelne Versicherungsträger ohne solchen Antrag nicht tätig werden können, weil sie alle oder einen Teil ihrer Fremdrentenakten nicht als solche gekennzeichnet haben. Andererseits sieht aber das Gesetz ausdrücklich vor, daß eine Umstellung von Amts wegen nicht ausgeschlossen ist. Diese Bestimmung ermöglicht es, nicht nur einzelne, sondern alle Fremdrenten, die aus dem Aktenbestand ausgesondert werden können, von Amts wegen umzustellen. Eine Umstellung von Amts wegen wäre insbesondere im Interesse der Betroffenen zu begrüßen, die es — wie die Erfahrung in anderen Fällen lehrt — vielfach aus Unkenntnis der neuen Vorschriften versäumen, ,einen Antrag zu stellen, und dadurch der Vorteile verlustig gehen, die ihnen das neue Gesetz einräumt. Ich gehe allerdings davon aus, daß auch bei einer generellen Umstellung von Amts wegen diejenigen Rentner, die einen Antrag gestellt haben, vorrangig behandelt werden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313113000
Zusatzfrage!

Hans Schütz (CSU):
Rede ID: ID0313113100
Herr Minister, glauben Sie etwas Konkretes unternehmen zu können, damit die Landesversicherungsanstalten und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sich von Amts wegen zur Umstellung der Fremdrenten entschließen?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0313113200
Herr Kollege Schütz, Sie wissen, daß mir keine Aufsichtsbefugnisse gegenüber den Versicherungsträgern zustehen. Ich kann daher weder mit Weisungen noch mit Empfehlungen auf die Versicherungsträger unmittelbar einwirken: Ich werde mich aber an die zuständigen Aufsichtsbehörden, die Herren Arbeitsminister 'der Länder und das
Bundesversicherungsamt, wenden und sie darum bitten, die verwaltungsmäßigen Möglichkeiten einer Umstellung von Amts wegen zu prüfen und das Erforderliche zu veranlassen. Ich zweifle nicht daran, daß die vorgenannten Stellen meiner Bitte entsprechen werden.

Hans Schütz (CSU):
Rede ID: ID0313113300
Ich danke Ihnen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313113400
Frage VII/ 3 — des Abgeordneten Meyer (Wanne-Eickel)
Sind Erwägungen darüber angestellt, den „bürokratischen Zopf" — wie sich der Deutsche Städtetag ausdrückt — zu beseitigen, der 80 v. H. der Rentner zwingt, sich persönlich bei den Gemeindebehörden zu melden, um eine Jahresbescheinigung zum weiteren Bezug ihrer Rente zu erhalten?
Zur Beantwortung der Herr Bundesarbeitsminister!

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0313113500
Es ist seit Jahren immer wieder angeregt worden, von der Ausstellung der Rentenjahresbescheinigung für Empfänger. von Sozialversicherungs-
und Versorgungsrenten abzugehen. Vom Arbeitsministerium ist mehrmals mit anderen Ressorts, mit dem Bundesrechnungshof, mit den Versicherungsträgern und auch mit dem Deutschen Städtetag die Frage erörtert worden, ob nicht auf andere Weise der nach haushaltsrechtlichen Vorschriften erforderliche Nachweis über das Fortbestehen des Rentenanspruchs geführt werden könnte. Ein gangbarer Weg, der das Verfahren der Rentenjahresbescheinigungen ersetzen könnte, hat sich dabei bisher nicht ergeben.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313113600
Eine Zusatzfrage!
Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Herr Minister, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß durch die Standesämter und die Einwohnermeldeämter und dadurch, daß in den meisten Fällen beim Ableben ein Sterbegeld beantragt wird, eine ausreichende Kontrolle vorhanden ist und daß aus diesem Grunde die Rentenjahresbescheinigung — die alten Rentner müssen ja manchmal von weit her zu den Behörden hinpilgern — nicht jeweils beantragt werden muß?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0313113700
Nein. Wie ich eben dargetan habe, haben die Besprechungen zwischen den genannten Stellen ergeben, daß ein anderer als der zur Zeit begangene Weg hier nicht zweckmäßig ist.
Im übrigen möchte ich dazu noch folgendes sagen. Soweit es sich nicht um gebrechliche Leute handelt — das Alter allein besagt ja noch nicht, daß jemand sich nicht bewegen kann —, ist ihnen sicherlich zuzumuten, sich einmal im Jahre diese Bescheinigung zu besorgen. Außerdem können sich Rentner, die sich die Bescheinigung wegen körperlicher Gebrechen oder Krankheit nicht selbst besorgen können, die also nicht selbst auf 'der bestätigenden Stelle erscheinen können, die Bescheinigung durch eine beauftragte Person einholen lassen.



Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Danke sehr!

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313113800
Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung, Frage des Abgeordneten Wittrock:
Wird die Bundesregierung zur Herstellung eines größtmöglichen Maßes an Rechtssicherheit im Interesse der Angehörigen der Bundeswehr sowie im allgemeinen Interesse auf eine Klarstellung hinwirken, unter welchen Umständen die Anwendung von Waffengewalt im Bereich der Bundeswehr zulässig ist?

Dr. Franz Josef Strauß (CSU):
Rede ID: ID0313113900
Ich beantworte die Frage mit Ja.

Karl Wittrock (SPD):
Rede ID: ID0313114000
Danke sehr!

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313114100

(Würzburg —: Wann und wie beabsichtigt das Bundesverkehrsministerium, den ebenso hinderlichen wie gefährlichen schienengleichen Übergang der Bundesstraße 27 über den Bahnkörper an der Strecke Gemünden Zur Beantwortung der Herr Bundesverkehrsminister! In Karlstadt bestehen für den Fernverkehr zur Zeit zwei schienengleiche Bahnübergänge, von denen der südliche im Zuge der Bundesstraßen 26 und 27 und der nördliche nur im Zuge der Bundesstraße 27 liegt. Der südliche der beiden Übergänge wird zur Zeit im Rahmen des Sonderprogramms des Bundes zur Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge beseitigt. Es ist damit zu rechnen, daß die Arbeiten Mitte November beendet sind. Die Beseitigung dieses südlichen Übergangs ist vorgezogen worden, da er wesentlich stärker belastet ist als der nördliche Übergang. Die Ausschaltung beider Übergänge im Zuge des Fernverkehrs auf der Bundesstraße 27 bzw. auf der Landstraße I. Ordnung, die als Maintalstraße bezeichnet wird, ist nur durch eine Umgehungsstraße möglich. Ein Projekt für diese Umgehungsstraße, die im Osten der Stadt verlaufen wird, liegt bereits vor und wird weiter verfolgt. Eine Zusatzfrage! Können Sie, Herr Bundesminister, eine Äußerung darüber abgeben, wann etwa mit der Beseitigung des nördlichen Übergangs der B 27 gerechnet werden kann? Herr Kollege, das kann ich leider nicht. Wenn möglich, wird das im Rahmen des zweiten Vierjahresplanes erfolgen. Es ist beabsichtigt, diese Landstraße I. Ordnung nach Lohr aufzustufen und damit den Zweig der Bundesstraße 26 nach Lohr abzustufen. Dann würde die Umgehungsstraße voll im Zuge einer Bundesstraße liegen, und ihr Bau könnte dann als Bundesbaumaßnahme erfolgen. Eine letzte Zusatzfrage! Teilen Sie die Meinung, Herr Bundesminister, daß bei der außerordentlich großen Belastung der Bundesstraße 27, die praktisch im Sommer den ganzen Verkehr von den skandinavischen Ländern nach Süden zu bewältigen hat, die Beseitigung gerade dieses Überganges eine zwingende Notwendigkeit ist und daß der südliche B-26-Übergang erst dann — auch als beseitigter schienengleicher Übergang — Bedeutung hat, wenn auch der B-27-Übergang einmal bereinigt sein wird? Herr Kollege Bauer, darüber kann man etwas verschiedener Meinung sein, insbesondere wenn man eine Möglichkeit schafft, im Zuge der Umgehungsstraße die Verbindung von der B 27, soweit sie von Norden kommt, direkt an Karlstadt vorbeizuführen. Es ist vielleicht möglich, daß man die Dinge hintereinander bearbeitet. Aber, wie gesagt, entscheidend ist hier, daß die Umstufung der Straße zur Bundesstraße erfolgt. Die Frage IX/2 — des Abgeordneten Bühler —: Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, die Frage zu prüfen, ob der Verkehr auf den Bundesstraßen durch den vierbahnigen Ausbau über Kuppen hinweg flüssiger und gefahrloser zu gestalten wäre? Zur Beantwortung der Herr Bundesverkehrsminister. Es unterliegt keinem Zweifel, daß bei einer Straße mit vier Fahrspuren der Verkehr über eine Kuppe hinweg sich flüssiger und gefahrloser gestalten läßt als bei einer Straße mit zwei Fahrspuren. Das gleiche gilt für enge Kurven, bei denen gleichfalls die Sicht behindert ist. Die Verkehrsverhältnisse würden sich überall da verbessern, wo ein vierspuriger Ausbau der Bundesstraßen möglich ist. Im Bundesausbauplan sind dafür insgesamt 3000 km Bundesstraßen vorgesehen. Solange ein vierspuriger Ausbau noch nicht durchgeführt ist oder wo aus wirtschaftlichen Gründen auch in Zukunft ein zweispuriger Straßenquerschnitt genügen muß, sind vom Verkehrsteilnehmer die weißen nicht unterbrochenen Linien in der Mitte der Fahrbahn zu beachten, die nicht überfahren werden dürfen und im allgemeinen die notwendige Sicherheit an diesen Gefahrenpunkten gewährleisten. Ich bin der Auffassung, daß in den meisten Fällen diese Leitlinien genügen werden; im Ausland hat sich das bekanntlich sehr gut durchgesetzt. Frage IX/3 — des Herrn Abgeordneten Bühler —: Hat die zuständige Straßenbaubehörde bereits geprüft, ob nicht an der Einmündung der B 294 in die B 3 nördlich von Gundelfingen bei Freiburg Präsident D. Dr. Gerstenmaier Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr. Die Bundesstraße 3 im Raume Freiburg-Gundelfingen hat bei ihrem augenblicklichen Ausbauzustand die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit erreicht. Da ein Ausbau in der derzeitigen Linienführung wegen der dichten Bebauung nicht möglich ist, wurde bereits mit dem Neubau der Umgehungsstraße Gundelfingen begonnen. Im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben wird auch die Bundesstraße 294 verlegt werden. Damit entfällt dann die jetzige spitzwinkelige Einmündung der Bundesstraße 294 in die Bundesstraße 3 nördlich von Gundelfingen. Die Bundesstraße 294 wird dann später kreuzungsfrei an die Umgehungsstraße Gundelfingen angeschlossen, von der aus ja auch der Zugang zur Autobahn erfolgt. Damit wird dann eine verkehrssichere Lösung geschaffen werden. Die Lage dieser Anschlußstelle ist so gewählt, daß mit der Verlegung der Bundesstraße 294 gleichzeitig der bisher höhengleiche Bahnübergang zwischen Gundelfingen und Denzlingen beseitigt wird. Eine Zusatzfrage! Bis wann wird dieser Zustand erreicht sein, Herr Bundesverkehrsminister? Jedenfalls zu Beginn des zweiten Vierjahresplans, denn die Umgehungsstraße Gundelfingen ist im Bau. Zunächst ist aber notwendig, daß der Autobahnzubringer Freiburg-Nord erstellt wird. Sobald das fertig ist, kommt das andere nach. Ich rufe die Frage IX/4 — des Herrn Abgeordneten Bühler — auf: Hat der Herr Bundesverkehrsminister schon die Frage geprüft, ob nicht in den Grenzgebieten der Bundesrepublik statt des Halt-Schildes das allen Ausländern verständliche .Stop-Schild zuzulassen wäre, da z. B. in Südbaden immer wieder Verstöße vorkommen durch Kraftfahrer, die aus Frankreich und der Schweiz einreisen und dann solche Schilder überfahren? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr. Das im Jahre 1938 eingeführte Gebotszeichen „Halt! Vorfahrt achten!" hat sich als ein vorzügliches Mittel zur Verhütung von Unfällen an Straßenkreuzungen und Einmündungen bewährt. Seine Bedeutung ist in das Bewußtsein unserer Kraftfahrer eingegangen. Wenn demgegenüber ausländische Kraftfahrzeugführer behaupten, die Bedeutung dieses Verkehrszeichens nicht erkannt zu haben, so möchte ich dazu folgendes bemerken. Das Wort ,,Halt" gehört im zwischenstaatlichen Verkehr zu den am leichtesten verständlichen Geboten. In England steht auf jedem Haltgebotsschild das Wort „Halt", und in Frankreich gehört dieses Wort zur militärischen Kommandosprache. In Italien wird bei Verkehrszeichen das Wort „ALT" -ohne H — verwendet. Dieser international bekannten Bedeutung des Wortes trägt auch die Entschließung über Straßenmarkierungen Rechnung, die der Unterausschuß „Straßenverkehr" in Genf am 10. Oktober 1958 angenommen hat und deren Ziffer 38 in deutscher Übersetzung lautet: Die durch das Zeichen „Halt vor der Kreuzung" und die Linie gegebene Weisung kann durch Anbringen des Wortes „Stop" oder „Halt" auf der Fahrbahn noch verdeutlicht werden. Ich bin deswegen der Ansicht, daß es nicht notwendig ist, in Deutschland für das Wort „Halt" das Fremdwort „Stop" einzuführen, und glaube, daß es nur eine Schutzbehauptung ist, wenn Ausländer sagen, daß sie das Wort „Halt" nicht verstünden, weil sie sich einer Verwarnung entziehen möchten. Keine Zusatzfrage? Ich rufe auf Frage IX/5 — des Herrn Abgeordneten Josten —. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um die ständig zunehmenden Verkehrsstockungen der Schiffahrt auf dem Rhein im Binger Loch zu beheben? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr! Um die Gefahren für die Schiffahrt in der BingerLoch-Strecke zu verringern, den Verkehr flüssiger zu gestalten und die Leistungsfähigkeit der Strecke zu erhöhen, plant die Bundesregierung erstens, die bestehenden beiden Fahrwasser um 40 cm zu vertiefen, d. h. auf 2,10 m bei niedrigem Wasserstand, zweitens, als drittes Fahrwasser eine weitere Durchfahrtöffnung in dem Felsenriff des Rheins zu schaffen, drittens, gegebenenfalls statt dieser Durchfahrtöffnung als drittes Fahrwasser am linken Ufer eine Schleuse zu bauen, die hauptsächlich für die tief abgeladenen einzelfahrenden Schiffe in der Bergfahrt bestimmt wäre. Die geplanten Veränderungen des Strombettes werfen aber sehr schwierige hydraulische Probleme auf, die nur in langwierigen Untersuchungen, insbesondere in Modellversuchen, gelöst werden können. Die Bundesregierung hat deshalb in den Bundeshaushalten 1961 und 1962 entsprechend dem Vierjahresausbauplan der Bundeswasserstraßen j e 100 000 DM für solche Untersuchungen vorgesehen. Die endgültigen Entwürfe lassen sich aber erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Untersuchungen aufstellen, die in der Bundesanstalt in Karlsruhe zur Zeit durchgeführt werden, wo das Modell des Binger Lochs aufgestellt ist und wo man sich an Hand des Modells auch über diese Versuche unterrichten kann. Zusatzfrage? Herr Minister, Sie sprachen von geplanten Versuchen. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dem Abschluß dieser Versuche und mit dem Baubeginn am Binger Loch gerechnet werden? Ich kann Ihnen nicht sagen, wann die Bundesanstalt mit ihren Versuchen fertig sein wird. Die Dauer solcher Versuche läßt sich nicht im voraus festlegen; ihre Durchführung bedarf der entsprechenden Ruhe. Die Folgen, die eintreten können, wenn wir eine falsche Maßnahme treffen, können sehr schwerwiegend sein, so daß man wirklich nur nach eingehenden, sehr gründlichen Untersuchungen einen haushaltsplanreifen Entwurf für die Bauausführung vorlegen kann. Letzte Zusatzfrage! Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß sich in den letzten acht Jahren im Binger Loch über 440 Unfälle ereignet haben? Wären Sie bereit, hier zu erklären, daß Sie die Dinge so schnell wie möglich vorantreiben? Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie Ihre Auffassung auch im Haushaltsausschuß vertreten würden. Die Verhältnisse sind mir bekannt. Aber Sie wissen auch, daß es bei der Behandlung des Vierjahresplans für die Bundeswasserstraßen bisher nicht möglich war, den Ausbau des Binger Lochs voll einzuplanen. Mit großer Mühe konnten wir nur die Mittel erhalten, um die Vorversuche durchzuführen. Frage IX/6 — des Abgeordneten Dr. Kohut —: Wie beabsichtigt die Bundesregierung der durch Straßenbauarbeiten auf der Bundesautobahn zwischen Düsseldorf und Frankfurt alljährlich wiederkehrenden unhaltbaren Verkehrsstauungen Herr zu werden? Zur Beantwortung der Herr Bundesverkehrsminister. Durch organisatorische und vorsorgliche Verkehrslenkungsmaßnahmen und durch die Wahl geeigneter Deckenbauweisen bemühen wir uns sicherzustellen, daß die Verkehrsbeschränkungen auf der meist befahrenen Bundesautobahnstrecke Düsseldorf—Frankfurt im Zusammenhang mit den Deckenerneuerungsarbeiten auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden. Die Notwendigkeit der Deckenerneuerungsarbeiten ist im wesentlichen auf die starke Belastung dieser Strecke mit überschweren Lastkraftwagen zurückzuführen. Wie Sie wissen, haben wir durchgesetzt, daß die Deckenerneuerungen nur außerhalb der Hauptreisezeit ausgeführt werden. Bei der Festlegung der Reparaturlose wird dafür Sorge getragen, daß sie jeweils in einem größeren Abstand voneinander angelegt sind, um auf den Zwischenstrecken nach Möglichkeit wieder einen freien Verkehrsfluß zu erhalten. Für die Fahrbahndecken werden entsprechende Bauweisen angewendet, also solche, die keine übermäßig langen Abbindungszeiten für die Fahrbahndecken erfordern, wodurch sich die Bauzeit entsprechend verringert. Um im Bedarfsfall den Verkehr kurzfristig umleiten zu können, bemühen wir uns, dafür Sorge zu tragen, daß auf den parallel zur Autobahn verlaufenden und zur Entlastung geeigneten Straßen in der kritischen Zeit keine Bauarbeiten ausgeführt werden. Ferner ist vorgesehen, durch Presseveröffentlichungen, wie das bisher wiederholt geschehen ist — auch auf der Strecke Köln—Duisburg —, aufklärend zu wirken mit dem Ziel, daß vornehmlich im Bezirksverkehr, der die Autobahn jeweils nur auf kürzere Strecken stark zusätzlich belastet, auf die Benützung von geeigneten Bundesund Landstraßen ausgewichen wird. Zusatzfrage! Herr Minister, ist es denn nötig, daß zur gleichen Zeit zwischen Düsseldorf und Frankfurt jeweils zehn bis vierzehn zum Teil sehr lange Baustellen bestehen? Ist es nicht möglich, unter den Bauunternehmern ein Abkommen zu treffen, durch das diese Überschneidungen vermieden werden? Ist es nicht möglich, daß man die Bauten nacheinander ausführt, und ähnliches mehr? Ich glaube, eine bessere Regie würde da nützen. Herr Kollege Kohut, Sie haben eben in einer einzigen Frage mehrere untergebracht und zum Schluß durch Ihre Formulierung „und ähnliches mehr" noch eine ganze Reihe Fragen angefügt. Wir sind sicherlich nicht besonders daran interessiert, viele Baustellen zu haben. Aber der Zustand der Straße zwingt uns einfach dazu, den Deckenbau in einem bestimmten Rhythmus durchzuführen, weil sonst die Gefahr besteht, daß die Autobahn unter dem schweren Verkehr zusammenbricht. Wir tun das ungern und bemühen uns, dem Verkehr soweit wie möglich entgegenzukommen. Wir können uns aber leider — das ist die Meinung der Straßenbaubehörden — mit geringeren Ausführungen und Baulosen nicht begnügen, wenn nicht später Folgen eintreten sollen, die für den Verkehr noch viel verheerender wären. Herr Abgeordneter Ritzel zu einer Zusatzfrage! Herr Minister, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß ein nicht unerheblicher Teil der sehr mißliebigen Stockungen bei Sperrungen auf der Autobahn darauf zurückzuführen ist, daß die Einleitung in die Gegenbahn ohne jede polizeiliche Mitwirkung geschieht, und daß die Stokkungen durch das unverschämte Vordrängen einzelner Fahrer bewirkt werden und daß keine Möglichkeit besteht, diesem Zustand ohne polizeiliches Eingreifen zu begegnen? Herr Kollege Ritzel, ich bedaure das disziplinlose Fahren vieler unserer Fahrer sehr. Sie zeigen immer nur dann Disziplin, wenn sie eine Uniform sehen; eine Uniform bewirkt hier ungefähr das gleiche wie früher ein Unteroffizier. Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm Leider ist in den verschiedenen Ländern, die die Arbeiten auszuführen haben, eine einheitliche Auffassung nicht zu erreichen. Meine ständigen Vorschläge, die Einleitungen möglichst frühzeitig mit entsprechenden Zeichen zu beginnen und an den Stellen Polizei zu stationieren, werden leider nicht überall so befolgt, wie ich es wünschte. Herr Abgeordneter Ritzel, ich gestatte Ihnen jetzt die letzte Zusatzfrage zu diesem interessanten Thema; unsere Zeit ist nämlich überschritten. Wären Sie bereit, Herr Bundesverkehrsminister, besonders auf das Land Rheinland-Pfalz in dem Sinne einzuwirken, daß es seine sachverständigen Sachbearbeiter einmal auf die Bundesautobahn im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen schickt, wo durch das polizeiliche Eingreifen ein sehr rasches Fließen des Verkehrs bewirkt wird? Ich glaube, es wäre sehr lohnend, Herr Bundesverkehrsminister, Frage, Frage! wenn Sie sich dieser Aufgabe unterzögen. Herr Kollege Ritzel, dieser Aufgabe habe ich mich wiederholt unterzogen. Sie wissen aber, daß ein Land von dem anderen nicht gerne Lehren annimmt. Jedes Land meint, daß bei ihm die betreffende Sache am besten sei, daß man von ihm lernen könnte, daß es selber aber woanders nichts zu lernen brauche. Ich breche die Fragestunde ab. Die noch übrigen Fragen werden am Freitag aufgerufen. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Wahl eines Schriftführers. Die Fraktion der CDU/CSU hat für den aus dem Vorstand des Bundestages ausgeschiedenen Abgeordneten Burgemeister den Abgeordneten Hackethal benannt. Ist das Haus damit 'einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Punkt 3: Beratung der Sammelübersicht 25 des Ausschusses für Petitionen Wird zu dem Antrag des Ausschusses das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: a)

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313114200
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313114300
Hannsheinz Bauer (SPD):
Rede ID: ID0313114400
Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313114500
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313114600
Hannsheinz Bauer (SPD):
Rede ID: ID0313114700
Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313114800
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313114900
Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313115000
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313115100



Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313115200
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313115300
Karl August Bühler (CDU):
Rede ID: ID0313115400
Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313115500
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313115600
Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313115700
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313115800
Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313115900
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313116000
Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0313116100



Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313116200
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313116300
Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0313116400
Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313116500
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313116600
Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313116700
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313116800
Dr. Oswald Adolph Kohut (FDP):
Rede ID: ID0313116900
Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313117000
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313117100
Heinrich Georg Ritzel (SPD):
Rede ID: ID0313117200
Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313117300



Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313117400
Heinrich Georg Ritzel (SPD):
Rede ID: ID0313117500
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313117600
Heinrich Georg Ritzel (SPD):
Rede ID: ID0313117700
Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0313117800
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313117900
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313118000
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313118100
b) Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksache 2182).

(Erste Beratung 127. Sitzung)

Ich frage die Herren Berichterstatter Müller und Dr. Atzenroth, ob Sie das Wort wünschen.

(Abg. Müller [Ravensburg] : Verzichte!)

— Herr Berichterstatter Müller verzichtet. Herr Berichterstatter Dr. Atzenroth? — Ist nicht anwesend.
Ich rufe in der zweiten Lesung auf § 1 bis § 13, Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Dritte Lesung!
Allgemeine Aussprache! Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Schmücker!

Dr. Kurt Schmücker (CDU):
Rede ID: ID0313118200
Entsprechend einer Anregung der CDU/CSU-Fraktion hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf über die Untersuchung der Konzentration in der deutschen Wirtschaft zugeleitet. Bis auf eine redaktionelle Umstellung hat der Wirtschaftsausschuß diesen Entwurf ohne Änderungen gutgeheißen, und ich freue mich, namens meiner Fraktion erklären zu können, daß wir der Vorlage unsere Zustimmung geben werden.
Die Ausschußberatungen haben gezeigt, daß es unzweckmäßig ist, den Gesetzentwurf mit vielen Einzelbestimmungen und besonderen Vorschriften zu versehen. Derartige ins einzelne gehende Bestimmungen würden eher eine Einengung als. eine Erweiterung des Untersuchungsauftrags bewirken.. Wir haben das Vertrauen zu der Regierung, daß sie geeignete Personen berufen wird, ,die das dringend benötigte Material über den Grad der Konzentration der Wirtschaft in ,dem vorgesehenen Zeitraum von zwei Jahren beschaffen, damit in der 4. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die Maßnahmen getroffen werden können, die der betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich ungesunden Konzentration die Zügel anlegen, die aber auch diejenigen Bereiche, in denen eine Konzentration vorteilhaft oder unausweichlich ist, von dem Odium ungerechtfertigter Machtpolitik befreien.
Die Vollbeschäftigungswirtschaft muß, wenn sie erfolgreich beibehalten werden soll, unter die Spielregeln eines fairen und lauteren Wettbewerbs ge-
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode —- 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 7529
Schmücker
stellt wenden. Das gilt nicht nur für den Warenabsatz, das gilt ebenso für den Geld- und Kapitalmarkt, und das gilt auch für den Arbeitsmarkt.
Die CDU/CSU-Fraktion unterstreicht die Feststellung des Wirtschaftsausschusses, daß die Bundesregierung in den Fällen, da Mißstände schon heute offenkundig zutage getreten sind, nicht erst den Bericht der Kommission abwartet, sondern bereits jetzt Maßnahmen überlegt. Die Schwierigkeiten werden von uns keineswegs unterschätzt. Die CDU/ CSU-Fraktion wird sich daher auch nicht zu übereilten Beschlüssen hinreißen lassen. Andererseits wird sie dafür sorgen, daß die Beachtung der struktur- und der gesellschaftspolitischen Grundlagen der Wirtschaftspolitik nicht mehr — auch nicht von noch so aktuellen Tagesproblemen — überspielt wird.
Die soziale Marktwirtschaft muß Raum haben für dynamische Kräfte. Diese dynamischen Kräfte können sich aber nur in einer vielgliederigen Struktur entfalten.
Der Anteil der verschiedenen Unternehmens- und Betriebsgrößen wird wechseln. Es kommt darauf an, daß die Größe eines Unternehmens oder eines Betriebes allein aus der Leistung resultiert. Wir wissen, daß viele Regelungen, die aus der herkömmlichen gesetzlichen Tradition entstanden sind, diesem Grundsatz nicht gerecht werden. Niemand aber ist bereits heute in der Lage, exakt auszusagen, wo alle Fehlerquellen liegen. Wir hoffen, daß die Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft uns das gewünschte Material liefert.
Mit dem Erfolg unserer Marktwirtschaft ist breiten Schichten unseres Volkes in einem bisher nicht gekannten Ausmaß die Freiheit der Konsumwahl, der Berufswahl, der Arbeitsplatzwahl und der Wohnortwahl ermöglicht worden. Die Freiheit zur beruflichen Selbständigkeit ist ebenfalls unbestritten. Wir müssen nun dafür sorgen, daß alle diese Freiheiten nicht nur theoretisch garantiert sind, sondern auch praktisch jedem erreichbar bleiben. Diese Sorge verpflichtet uns, stets um eine gesunde Struktur bemüht zu bleiben. Die CDU/CSU erwartet, daß die im Gesetz vorgesehene Kommission und das beauftragte Bundesamt mit Beginn des neuen Jahres ihre Arbeiten aufnehmen. Alle Beteiligten mögen bedenken, daß es uns nicht darauf ankommt, eine Vielzahl von Detailergebnissen zu erhalten, sondern daß ein Gesamtüberblick nötig ist, den wir gesetzgeberisch verwerten können. Wir hoffen, daß ebenso wie der Wirtschaftsausschuß auch der Deutsche Bundestag diesem wichtigen Gesetz einheitlich die Zustimmung gibt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313118300
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dahlgrün.

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0313118400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, im Auftrag und namens der Fraktion der Freien Demokraten zu erklären, daß auch wir diesem Gesetz vollinhaltlich zustimmen, und möchte bei dieser Gelegenheit nur unterstreichen, daß die im Gesetz enthaltene Zweijahresfrist für den Abschluß der Untersuchung nach l Möglichkeit genauestens eingehalten werden möge, damit die mit diesen Dingen befaßten Stellen, insbesondere der Bundestag, Gelegenheit haben, das Ergebnis der Enquete in einem möglichst nahen Zeitpunkt auszuwerten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313118500
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kurlbaum.

Georg Kurlbaum (SPD):
Rede ID: ID0313118600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt es, daß es dank der gemeinsamen Bemühungen aller Fraktionen möglich ist, schon heute, einen Monat nach der ersten Lesung, das Enquetegesetz in zweiter und dritter Lesung zu beraten und zu verabschieden. Wir weisen auch bei dieser Gelegenheit wieder darauf hin, daß nach wie vor die Gefahr besteht, daß der Bericht des Enqueteausschusses zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung erst etwa im Jahre 1963 wird beraten werden können. Wir stehen daher nach wie vor auf dem Standpunkt, daß es außerordentlich vordringlich ist, schon jetzt und unverzüglich Maßnahmen zur Eindämmung der Konzentration in der Wirtschaft zu treffen, soweit sie volkswirtschaftlich unerwünscht ist. Ich begrüße es, daß Herr Schmücker hier heute angekündigt hat, seine Fraktion werde sich dafür einsetzen, daß auch unabhängig von der Fertigstellung des Enqueteberichtes Maßnahmen getroffen würden. Wir werden bei Gelegenheit auf diese Zusage zurückkommen.
Ich möchte diese Gelegenheit benutzen, noch einmal darauf hinzuweisen, welche Mißstände vor allen Dingen abgestellt werden müssen. Es ist erstens die mangelhafte Publizität gerade auch hinsichtlich der Verflechtung der Unternehmen, und gerade die Verflechtung ist ja ein sehr wichtiger Teil der Konzentration. Zweitens sind es die offensichtlichen Mängel des Kartellgesetzes, gerade auch hinsichtlich der Handhaben des Bundeskartellamtes und der sonstigen Kartellbehörden gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen und Gruppen. Drittens ist es die mangelhafte Konzentrationsneutralität unserer Steuergesetzgebung. Wesentlich, aber nicht allein wesentlich, ist hier die zukünftige Gestaltung unserer Umsatzsteuer.
In diesem Zusammenhang darf ich einige Bemerkungen an die Bundesregierung richten. Man hat aus mir nicht verständlichen Gründen den Abgeordneten drei Monate lang den Studienentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuerreform vorenthalten. Nach drei Monaten hat man sich dann entschlossen, den Abgeordneten den Entwurf zur Verfügung zu stellen, ohne aber die außerordentlich wichtigen Berechnungen über die Steuersätze beizufügen. Die künftigen Steuersätze sind bekanntlich einer der wichtigsten Punkte in der Frage der Umsatzsteuerreform. Man möchte hier also geradezu fragen: Will man die Abgeordneten zum besten haben? Oder will man die Opposition in ihrer Arbeit behindern? Denn es wird wohl niemand von Ihnen, meine Herren, den Standpunkt vertreten, daß es den maßgebenden Abgeordneten der Regierungs-



Kurlbaum
koalition etwa nicht gelingen würde, diese Unterlagen aus dem Bundesfinanzministerium zu erhalten. Ich glaube also, daß es dringend notwendig wäre, so etwas anders und vor allen Dingen in einer Weise zu behandeln, die auch der Opposition eine Mitarbeit hier im Parlament ermöglicht.
Viertens liegen noch besondere Mißstände im Gesellschaftsrecht vor. Wir anerkennen die Arbeit, die das Bundesjustizministerium bei der Vorbereitung der Aktienrechtsreform geleistet hat. Wir haben aber schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß hier eine Aktienrechtsreform allein nicht genügt. Wahrscheinlich wird sich auch herausstellen, daß diese umfangreiche Vorlage zur Aktienrechtsreform schon allein des Umfangs wegen in diesem Bundestag nicht mehr verabschiedet werden kann, wie man aus Kreisen des Rechtsausschusses hört. Es wäre daher nach unserer Ansicht vordringlich, daß man sich auch auf dem Gebiet der Aktienrechtsreform einer gewissen Konzentration befleißigt und sich auf die Punkte konzentriert, die wirklich noch in dieser Legislaturperiode erledigt werden müssen.
Meine Fraktion wird, wie wir schon früher erklärt haben, dem Enquete-Gesetz zustimmen. Wenn aber die Bundesregierung glaubhaft machen will, daß sie ernsthaft die Konzentration eindämmen will, soweit sie volkswirtschaftlich unerwünscht ist, wird es erforderlich sein, noch diesem Bundestag entsprechende Vorlagen zu machen, und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem noch Aussicht besteht, daß sie in dritter Lesung behandelt werden können.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313118700
Weitere Erklärungen werden nicht abgegeben. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer der Vorlage in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (Drucksache 747) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Mittelstandsfragen (18. Ausschuß) (Drucksachen 2130, zu 2130) .

(Erste Beratung 68. Sitzung)

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Herr Abgeordneter Regling, bitte!

Karl Regling (SPD):
Rede ID: ID0313118800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, meinen Schriftlichen Bericht zu ergänzen. Wir sind jedoch von den Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums darauf aufmerksam gemacht worden, daß die von mir gewählten Formulierungen bei den Ausnahmevorschriften in § 2 für den „Ernstfall", daß sich nämlich einmal Juristen damit befassen müßten, nicht ausreichen, d. h. wahrscheinlich nicht in dem Sinne ausgelegt werden könnten, wie es der Ausschuß für Mittelstandsfragen eindeutig gewollt hat. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag gestellt, der von drei Kollegen aus allen drei vertretenen Fraktionen unterzeichnet ist. Der Antrag hat den Sinn, das, was im Mittelstandsausschuß übersehen wurde, zu reparieren.
Ich darf nur noch ganz kurz folgendes dazu sagen: Mit den Ausnahmebestimmungen — zu finden auf Seite 3 der Drucksache 2130 in § 2 unter Nr. 3 — hat der Ausschuß eindeutig die Meinung vertreten, daß auch die Arbeitnehmer in denjenigen Unternehmungen, in denen keine Kantinenbetriebe vorhanden sind, mit der Versorgung von Waren zum alsbaldigen Verzehr nicht schlechter gestellt sein sollen. Deshalb bitten wir darum, diese Nr. 3 in den Ausnahmebestimmungen insofern zu ergänzen, als nach den Worten „von Milch und anderen nichtgeistigen Getränken" die Worte „und den zu ihrer Zubereitung dienenden Stoffen" eingefügt werden. Das ist die gleiche Formulierung, wie sie schon in Nr. 1 der Ausnahmebestimmungen vorgesehen ist. Mein diesbezüglicher Hinweis im Schriftlichen Bericht genügt nach Meinung der Regierungsvertreter nicht. Wir bitten deshalb, diese Worte in § 2 Abs. 1 Nr. 3 einzufügen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313118900
Umdruck 716 ist also ein Antrag des Berichterstatters, der auch anderweitig unterstützt ist.
Ich rufe zunächst § 1 auf. — Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen angenommen.
Bei § 2 stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag ab, den der Berichterstatter soeben begründet hat. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 716 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Änderungsantrag ist bei 4 Gegenstimmen angenommen.
Wer nunmehr dem § 2 in der so geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Bei einigen Gegenstimmen ist der geänderte § 2 angenommen.
§§ 3, — 3 a, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; das Gesetz ist damit in zweiter Lesung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
— Keine Wortmeldungen. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetz in der dritten Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.

(Abg. Wittrock: Einige Stimmenthaltungen!)

- Einige Stimmenthaltungen. Kommt ins Protokoll: bei einigen Stimmenthaltungen.

(Abg. Jahn [Marburg] : Wir legen Wert darauf!)




Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksache 2052) ;
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 2173)

(Erste Beratung 124. Sitzung).

Berichterstatterin ist Frau Dr. Schwarzhaupt. Ich frage die Frau Berichterstatterin, ob sie das Wort zum Bericht nehmen will.

(Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Ich verzichte!)

— Die Frau Berichterstatterin verzichtet. Ich danke.
Ich rufe in der zweiten Lesung den § 1 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag Umdruck 717 der Fraktion der SPD vor. Wird der Änderungsantrag begründet? — Herr Abgeordneter Jahn (Marburg).

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0313119000
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag Umdruck 717 bezweckt keine sachliche Änderung, aber eine, wie uns scheint, notwendige Verbesserung oder Berichtigung der Beschlüsse, die im Rechtsausschuß gefaßt worden sind. Es geht darum — hierauf hat der Bundesrat hingewiesen —, daß die notwendige Ausnahme bei der Aufhebung des Gesetzes Nr. 5, soweit es sich nämlich nicht um die Bundeszuständigkeit handelt, nicht nur in der Anlage zum Gesetz zum Ausdruck kommt, sondern auch im Gesetzestext selber. Es ist nicht einzusehen, daß man eine Ausnahme vom Gesetz außerhalb des eigentlichen Gesetzes regeln will, in den Gesetzestext also nicht aufnehmen will. Wir bitten darum, unsern Antrag anzunehmen, weil die Ausnahmeregelung, die getroffen werden soll, im Gesetz selber enthalten sein muß, wenn es völlig klar sein soll.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313119100
Frau Dr. Schwarzhaupt, — als Berichterstatterin?

(Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Als beides!)

— Als beides?! Das konzedieren wir ausnahmsweise.

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0313119200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatterin ergänze ich den Bericht insofern, als die SPD- Fraktion tatsächlich bereits im Ausschuß diesen Antrag gestellt hat. Er ist von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt worden. Im Namen der CDU- Fraktion beantrage ich, diesen Antrag abzulehnen und es bei dem Text zu belassen, den die Mehrheit des Rechtsausschusses beschlossen hat.
Es handelt sich nicht um eine Ausnahmeregelung, die in den Gesetzestext gehörte. Der Gesetzestext zitiert die Anlage 1. Diese Anlage 1 enthält 36 Gesetze. Bei einem dieser Gesetze ist streitig, wie weit die Bundeszuständigkeit geht. Im Grunde ist es eine Selbstverständlichkeit, daß der Bundestag nur im Rahmen seiner Zuständigkeit Besatzungsrecht aufhebt. Da das bei einem dieser Gesetze, dem Gesetz Nr. 5, streitig war, hat man in der Liste bei diesem
Gesetz hinzugefügt: „soweit der Bund auf diesen Gebieten die Gesetzgebung hat". Ich halte das für klarer und weniger schwerfällig, als wenn wir diese Klausel wegen eines von 36 Gesetzen in den Text hineinnehmen.
Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313119300
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag Umdruck 717. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
Gegenprobe! - Das letzte ist die Minderheit. Meine Damen und Herren, bei der Besetzung dürfen Sie sich darüber nicht wundern.

(Zurufe.)

— Dann werden wir die Abstimmung wiederholen. Wer für den Änderungsantrag ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! - Das letzte war die Mehrheit — ich möchte aber beinahe wetten, daß es beim ersten Male umgekehrt war —; der Änderungsantrag ist abgelehnt: Das können Sie dem Bezweifeln des Schriftführers zuschreiben.

(Abg. Schröter [Berlin]: Die Helden sind müde!)

Wer dem § 1 nach der Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Ich rufe auf §§ 2 bis 11 sowie Einleitung und Überschrift. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer den aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — §§ 2 bis 11 sowie Einleitung und Überschrift sind angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird in der allgemeinen Aussprache ,das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Änderungsanträge werden nicht gestellt.
Wer dem Gesetz in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ,den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (Drucksache 1330).
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 2086).

(Erste Beratung 91. Sitzung)

Wünscht die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Beyer (Frankfurt), das Wort? — Die Berichterstatterin verzichtet.
7532 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode—131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Ich rufe auf die Artikel 1, — 2, — 3 — sowie Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Gewerbesteuerstatistik für das Kalenderjahr 1958 (Drucksache 1624).
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 2087).

(Erste Beratung 107. Sitzung)

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Nein!)

— Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe auf in zweiter Lesung die §§ 1 bis 5 sowie Einleitung und Überschrift. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313119400

a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 2197),
b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 2196).

(Erste Beratung 89. Sitzung)

Wünschen die Herren Berichterstatter das Wort? — Die Herren Berichterstatter verzichten.
Ich rufe auf in zweiter Lesung die Artikel 1, — 2,
— 3, — 4 — sowie Einleitung und Überschrift. -
Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Artikeln sowie der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Dritte Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich nehme an, daß das Haus dem Antrag des Ausschusses auf Seite 2 der Drucksache 2196 zustimmt. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 10 der Tagesordnung betreffend Regelung der Sonntagsarbeit wird am Freitag aufgerufen.
Punkt 11:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksache 2190) ;
b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1960) (Drucksache 2082) .
Wird zur Einbringung dieser Vorlagen das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich eröffne die Aussprache der ersten Lesung. Wird das Wort gewünscht? — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
Es ist vorgesehen, beide Vorlagen an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend — und an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 12 der Tagesordnung ist abgesetzt. Punkt 13:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache 2120).
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache der ersten Lesung. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Es ist vorgesehen, die Vorlage an den Finanzausschuß 'federführend — und an den Ausschuß für Mittelstandsfragen zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 14:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (Drucksache 2121) .
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache ,der ersten Lesung. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
Es ist vorgesehen, die Vorlage an den Finanzausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Mittelstandsfragen zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 15:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Dezember 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 990) (Drucksache 2188).
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache ,der ersten Lesung. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
Es ist vorgesehen, die Vorlage an den Ausschuß für Inneres zu überweisen. Ist das Haus einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 16:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Finanzausschusses (14. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Hilbert, Frau Schanzenbach, Spitzmüller und Genossen betr. Anwendung des § 122 der Brennereiordnung (Drucksachen 2151, 2168 [neu]),
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Pietscher. Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Der Berichterstatter verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? -- Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 2168 (neu) zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. —Gegenprobe! —Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Punkt 17:
Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht-Antrag des Gesamtdeutschen Blocks/BHE wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 und der Artikel 21, 38 des Grundgesetzes durch Maßnahmen und Unterlassungen in bezug auf Kapitel 06 02 Tit. 620 der Bundeshaushaltsgesetze für 1959 und 1960 („Zuschüsse zur politischen Bildungsarbeit der Parteien") (Drucksache 2200).
Ich frage, ob der Herr Berichterstatter dazu das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich frage, ob das Wort zu dem Antrag gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 2200 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 18:
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Krone, Arndgen, Dr. h. c. Pferdmenges, Struve und Genossen betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 1813, 2204).
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Wittrock, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich bedanke mich. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Krone!

Dr. Heinrich Krone (CDU):
Rede ID: ID0313119500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Holke Haus wird es verstehen, wenn die Fraktion der CDU/CSU den Schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses mit großer Genugtuung zur Kenntnis nimmt. Die sehr gründlichen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, daß die Beschuldigung, Professor Oberländer sei an den Massenmorden im Juni/Juli 1941 in Lemberg mitbeteiligt gewesen, in jeder Weise ungerechtfertigt ist. Eine neue Untersuchung, die ein Untersuchungsausschuß durchführen könnte, würde nach unserer festen Überzeugung zu keinem anderen Ergebnis führen. Insoweit ist unser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegenstandslos geworden.
Über die weitere Beschuldigung, der Kollege Oberländer sei als Angehöriger des Bataillons Bergmann an Mordtaten im Kaukasus beteiligt gewesen, schwebt noch das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. Wir bitten, unseren Antrag zurückzustellen, bis dieses Ergebnis vorliegt. Wir haben die begründete Hoffnung, daß es ebenso wie das erste Verfahren mit gleich überzeugenden Gründen für die Schuldlosigkeit des Kollegen Oberländer zu einer weiteren Einstellung führt, und hoffen, den Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses dann endgültig zurückziehen zu können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)





Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313119600
Meine Damen und Herren, wenn ich den Herrn Abgeordneten Dr. Krone recht verstanden habe, ist er der Meinung, daß sein Antrag bis auf weiteres im Rechtsausschuß verbleiben soll.

(Abg. Dr. Krone: Jawohl!)

— Gut. Der Antrag des Ausschusses, über den jetzt abgestimmt wird

(Zuruf des Abg. Wittrock)

— Herr Abgeordneter Wittrock, haben Sie recht verstanden? —, der Antrag der Abgeordneten Dr. Krone, Arndgen und Genossen Drucksache 1813, soll bis zur vollständigen Klarstellung durch die Staatsanwaltschaft im Rechtsausschuß verbleiben.

Karl Wittrock (SPD):
Rede ID: ID0313119700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verstehe den Ablauf dahin gehend, daß der Rechtsausschuß von seinem Auftrag entbunden ist; denn der Rechtsausschuß hat aus anderen Erwägungen, und zwar aus Erwägungen, die seinerzeit nicht in vollem Umfang angestellt werden konnten, die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dahingestellt sein lassen. Die Frage haben wir ausgeklammert und haben uns auf den Standpunkt gestellt: mit dem Ergebnis der Ermittlungen durch den Oberstaatsanwalt in Bonn ist .dem Untersuchungsinteresse insoweit, als sich der Oberstaatsanwalt in Bonn mit dem Fragenkomplex befaßt hat, entsprochen. Mit dieser Feststellung ist die Angelegenheit für den Rechtsausschuß zunächst erledigt.

(Abg. Dr. Kanka: Zunächst!)

— Wir können uns doch schließlich nicht ins Endlose mit Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft befassen, meine Damen und Herren!

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313119800
Meine Damen und Herren, im Augenblick handelt es sich doch darum — ich sage es zur Klarstellung -, daß der Herr Berichterstatter offensichtlich der Meinung ist, der Antrag Drucksache 1813 sei mit diesem Bericht erledigt. Herr Berichterstatter, habe ich Sie damit recht verstanden? — Diese Ihre Auffassung ist offenbar kontrovers. Deshalb gebe ich dazu zunächst das Wort der Frau Abgeordneten Dr. Schwarzhaupt.

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0313119900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es war bei den Beratungen im Rechtsausschuß unstreitig, daß die Antragsteller auf Grund des Berichtes der Staatsanwaltschaft in der Sache Lemberg erklären, daß ihr Antrag insoweit gegenstandslos geworden ist. Die Antragsteller bitten, den Antrag, der dem Rechtsausschuß überwiesen war, zunächst zurückzustellen, in der Hoffnung oder in der Überzeugung, daß sie ihn ganz zurückziehen können, sobald das zweite Untersuchungsergebnis in Sachen Bergmann auch vorliegt. Das bedeutet, daß wir bitten, den Antrag für die Zeit bis zum Abschluß der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen — vermutlich wird es nach den Auskünften, die wir haben, noch fünf oder sechs Wochen dauern — anhängig zu lassen, damit wir ihn dann endgültig zurücknehmen können. Ich glaube, das ergibt sich auch ganz logisch aus dem Verhandlungsstand im Rechtsausschuß, der sich nur mit diesem einen Kornplex befaßt hat. Daraus ergibt sich konsequent, daß wir die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in dem anderen Komplex noch abwarten müssen. Ich glaube, Herr Wittrock, das war auch das Ergebnis unserer Verhandlungen im Rechtsausschuß.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313120000
Herr Abgeordneter Wittrock!

Karl Wittrock (SPD):
Rede ID: ID0313120100
Die Streitfrage ist die, ob der Antrag noch als anhängig im Rechtsausschuß anzusehen ist. Wenn ich den Vorsitzenden des Rechtsausschusses in einem Informationsgespräch richtig verstanden habe, ist auch er der Auffassung, daß die Angelegenheit für den Rechtsausschuß erledigt ist. Das bedeutet praktisch, daß sie nur noch für das Plenum als anhängig angesehen werden könnte; aber für den Rechtsausschuß ist die Beratung Liber den Antrag abgeschlossen.
Wenn sich hier darüber keine Einmütigkeit erzielen läßt, möchte ich den Vorschlag machen, daß die Beratung zu diesem Punkte entweder unterbrochen oder daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313120200
Meine Damen und Herren, es gibt einen viel einfacheren Weg. Entweder entschließen sich die Antragsteller, ihren Antrag auf Drucksache 1813 — Dr. Krone, Arndgen und Genossen — auf Grund des Antrages des Ausschusses jetzt einfach zurückzuziehen.

(Abg. Jahn [Marburg] : Das war der Sinn der Sache!)

Ob sie ihn für erledigt halten oder nicht, ist ihre Sache. Die eine Möglichkeit ist also, daß sie sich entschließen, ihren Antrag auf Grund des Antrages des Rechtsausschusses zurückzuziehen.
Zweite Möglichkeit: Ich würde den Antragstellern des Antrages auf Drucksache 1813, den Herren Abgeordneten Dr. Krone usw., die Möglichkeit des § 82 — Zurückverweisung an einen Ausschuß — zuerkennen. Das ist zwar in unserem Hause ein nicht ganz übliches Verfahren. Aber wir können es ohne weiteres anwenden, denn § 82 lautet:
Solange nicht die letzte Einzelabstimmung erledigt ist,
— in diesem Falle bis die Abstimmung über diesen Antrag des Rechtsausschusses erledigt ist
kann die ganze oder teilweise Zurückverweisung
— einer Vorlage —
an einen Ausschuß erfolgen. Die Zurückverweisung kann auch an einen anderen Ausschuß erfolgen. Ebenso können bereits erledigte Teile überwiesen werden.
Ich würde also den Vorschlag machen, daß sich die
Antragsteller jetzt zu dem Gedanken äußern, ob



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
sie ihren Antrag an den Rechtsausschuß zurückverwiesen wissen wollen oder ob sie ihn zunächst als erledigt betrachten. Sie können ihn ja jederzeit neu einbringen.

(Abg. Dr. Krone: Zurückverweisung an den Rechtsausschuß!)

Mein Herr Berichterstatter, ich glaube, Sie können sich damit einverstanden erklären. Ich werde dennoch jetzt den Antrag des Rechtsausschusses zur Abstimmung stellen; denn die beiden Anträge widersprechen sich in der Materie nicht. Soweit sich der Antrag auf Drucksache 1813 auf die Affäre Lemberg bezieht, betrachten auch Sie, die Antragsteller, die Angelegenheit durch die Erklärung des Rechtsausschusses als erledigt. Nur soweit sich der Antrag nicht auf die Affäre Lemberg und nicht auf die seitherigen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft bezieht, betrachten sie ihn nicht als erledigt. Nur insoweit geht der Antrag an den Rechtsausschuß zurück. Ist das klar?
Ich stelle jetzt die Zurückverweisung des Antragsauf Drucksache 1813 insoweit, als er durch den Antrag des Rechtsausschusses nicht erledigt ist, zur Abstimmung. Wer dieser Zurückverweisung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist so beschlossen.
Jetzt stelle ich den Antrag des Rechtsausschusses zur Abstimmung. Dieser Antrag des Rechtsausschusses geht auf Kenntnisnahme durch den Bundestag. Das ist ein protokollarischer Akt, den ich zu vollziehen habe, und ich vollziehe ihn. Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag des Rechtsausschusses ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. steuerliche Gleichstellung der privaten Altersvorsorge mit den gesetzlichen Versicherungen (Drucksache 2116).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Frau Abgeordnete Diemer-Nicolaus!

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0313120300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, daß sich der Bundestag mit der Frage befaßt, inwieweit eine private Altersvorsorge in steuerlicher Hinsicht den Sozialversicherungen gleichzustellen ist. Bereits am 25. Juni 1957 hat der Bundestag in einer Entschließung die steuerliche Gleichstellung der Altersvorsorge der freien Berufe mit der öffentlichen Rentenversicherung der anderen Steuerpflichtigen gefordert. Erneut wurde diese Frage im Zusammenhang mit der Einkommensteuerreform 1958 behandelt. Damals hatten wir in den Beratungen des Finanzausschusses entsprechende Anträge gestellt. Leider war es uns nicht möglich, uns mit diesen Anträgen durchzusetzen. Aber später kam doch — besonders auch in einem Aufsatz unseres Kollegen Neuburger von der CDU nach dem Abschluß der Steuerreform 1958 — wieder sehr klar zum Ausdruck, daß die bisherige Regelung, also die Aufrechterhaltung der Ungleichheit, in keiner Weise befriedigt und daß doch noch entsprechende Änderungen auf steuerlichem Gebiet erfolgen müßten. Auch bei den Beratungen des Erbschaftsteuergesetzes wurde wieder darauf hingewiesen, daß eine derartige Gleichstellung erfolgen müsse.
Wir Freien Demokraten bedauern, feststellen zu müssen, daß in den Jahren seit 1957 nichts Grundlegendes hinsichtlich dieser steuerlichen Gleichstellung getan wurde. Deshalb haben wir uns veranlaßt gesehen, mit unserem Antrag auf Drucksache 2116 zu fordern, daß dem Bundestag bis zum 31. Dezember 1960 ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, durch den die private Altersvorsorge jener Steuerpflichtigen, die weder pflichtversichert noch pensionsberechtigt sind, steuerlich den gesetzlichen Versicherungen — gemeint ist: den Sozialversicherungen — gleichgestellt wird.
Ich werde die Überweisung unseres Antrages an den Finanzausschuß beantragen. Ich wäre Ihnen dankbar, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich bei den Beratungen über dieses Problem genauso aufgeschlossen zeigten wie bisher auf Tagungen. Ich erinnere an die Tagung der freien Berufe — daß es sich bei dieser freiwilligen Altersvorsorge hauptsächlich auch um die Vorsorge der Freiberuflichen handelt, ist Ihnen ja bewußt —, auf der von allen Parteien ausgesprochen wurde, daß eine derartige Gleichstellung erforderlich sei.
Auf Einzelheiten, wie diese Gleichstellung erfolgen kann, möchte ich heute nicht weiter eingehen. Ich möchte Ihnen nur ganz kurz in Stichworten die Ungleichheiten ins Gedächtnis zurückrufen, die hier bestehen. Bei den Arbeitnehmern, die sozialversicherungspflichtig sind, werden die Beiträge, die der Arbeitgeber für die Sozialversicherung leistet, dem steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht hinzugerechnet. Eine entsprechende steuerliche Maßnahme fehlt bisher bei der privaten Vorsorge. Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß Arbeitgeber auch sonstige Versorgungszusagen machen können, ohne daß diese zunächst den Arbeitnehmer steuerlich belasten. Auch insofern besteht nach wie vor eine Ungleichheit, die beseitigt werden sollte.
Wie man das machen kann, dafür gibt es verschiedene Wege. Unser Antrag anläßlich des Steuerreformgesetzes 1958 ging dahin, daß man einen Betrag in Höhe von 14 % der Einkünfte als Betriebsausgaben zulassen sollte. Die Bestimmung wurde nachher insoweit eingeengt, als die Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung entsprechend als Höchstbetrag gelten sollte. Man kann auch andere Wege finden. Wir wollen es ruhig der Regierung überlassen, uns entsprechende Vorschläge zu machen, die dann im Finanzausschuß beraten werden können.
Bezüglich der Ungleichheit darf ich weiterhin auf folgendes hinweisen. Gerade bei den freien Berufen ist es so, daß ein Geschäftskapital etwa in Maschinen oder in einem wertvollen Inventar nicht vorhanden ist, sondern daß das Wichtigste die Arbeitskraft des freiberuflich Tätigen ist. Er hat
7536 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den .9. November 1960
Frau Dr. Diemer-Nicolaus
eine sehr lange Ausbildungszeit. Er fängt erst spät mit seiner Berufsausübung an. Er hat es schwer, sich eine selbständige Existenz auszubauen. Die Zeit, die er beruflich tätig sein kann, ist deshalb sehr verkürzt. Daher wurden auch schon Vorschläge gemacht, für derartige Berufsgruppen besondere Abschreibungen zuzulassen. Das ist ein Gedanke, der neu ist, weil wir bisher die Abschreibung nur an Sachgegenständen gewöhnt sind, aber nicht gewissermaßen an einem geistigen Wert, wie ihn die qualifizierte geistige Arbeit dieser Berufsstände darstellt. Aber diese Dinge sollten mit überlegt und beraten werden, um hier einen Ausgleich zu finden.
Dafür spricht auch folgendes. Sie wissen, daß die Eigentumsbildung immer wieder im Gespräch ist und daß schon seit Monaten besondere Maßnahmen erwogen werden, um die Eigentumsbildung bei den Arbeitnehmern zu begünstigen. Entsprechende Vorschläge sollen in nächster Zeit auch hier im Bundestag behandelt werden. Wir dürfen aber die Eigentumsbildung nicht auf Arbeitnehmer beschränken, sondern wir müssen darauf sehen, daß auch die anderen Selbständigen entsprechende Möglichkeiten haben. Gerade bei den freien Berufen müssen wir die Möglichkeit schaffen, daß auch sie so viel Vermögen erwerben können, um aus eigener Kraft die notwendige freie Altersvorsorge treffen zu können.
Meine bisherigen Ausführungen haben sich im wesentlichen mit Änderungen 'des Einkommensteuergesetzes befaßt. Aber auch bezüglich vermögensteuerlicher Vorschriften bestehen Ungleichheiten. Die Rentner aller Rentenversicherungen sind von der Vermögensteuer freigestellt. Eine Gleichstellung könnte dadurch erfolgen, daß man private Rentenversicherungen in gleichem Umfange von der Vermögensteuer freistellt, wie das bei den anderen Rentenversicherungen der Fall ist.
In diesem Zusammenhang muß im Ausschuß auch die weitere Frage erörtert werden — weil ja selten bei einer privaten Altersvorsorge reine Rentenversicherungen abgeschlossen werden, sondern meistens kombinierte Kapital- und Rentenversorgung —, ob man nicht auch bei den Kapitalversicherungen, besonders bei den kombinierten, zugunsten der privaten Vorsorge Erleichterungen in steuerlicher Hinsicht schaffen kann.
Noch etwas anderes. Bei den freien Berufen soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch Pflichtversicherungen innerhalb der Berufsstände eine Altersvorsorge zu treffen. Wenn derartige Vorsorgeeinrichtungen geschaffen werden oder schon geschaffen sind, sollten sie aber auch in bezug auf Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Vermögensteuer den entsprechenden Pflichtversorgungswerken gleichgestellt werden. Diese sind, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften handelt, was nahezu immer der Fall ist, heute von diesen Steuern befreit.
Ich habe Ihnen in aller Kürze die vorhandenen Ungleichheiten in einem Blütenstrauß zusammengestellt. Diese Ungleichheiten sollten in den Ausschußberatungen beseitigt werden. Ich bitte, der
Überweisung des Antrags an den Finanzausschuß zuzustimmen.
Falls Sie sich daran stoßen sollten, daß wir für die Vorlage den Termin des 31. Dezember 1960 gewählt haben, darf ich Sie darauf hinweisen, daß bereits seit mindestens zwei Jahren beim Arbeitsministerium sehr eingehende Verhandlungen über eine Gleichstellung geführt wurden. Ich glaube deshalb, daß nicht nur beim Finanzministerium, sondern auch beim Arbeitsministerium schon ganz konkrete Vorstellungen — wie ich hoffe — über eine wirksame steuerliche Gleichstellung vorhanden sind. Es wäre daher durchaus möglich, diesen, wie ich ohne weiteres zugebe, kurzen Termin des 31. Dezember 1960 einzuhalten. In dieser Hinsicht lassen wir Freien Demokraten aber durchaus mit uns reden. Wenn uns eine verbindliche Zusage für einen etwas späteren Termin gegeben würde, wären wir auch hiermit einverstanden; der Termin dürfte allerdings nicht so spät liegen, daß diese wichtige Steuervorlage in diesem Bundestag überhaupt nicht mehr behandelt werden könnte. Die Zeit von 1957 bis 1960 war lang; wir sollten die Regelung dieser Frage nicht länger verzögern.

(Beifall bei der FDP.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0313120400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP läuft mit dem Antrag, wenn ich so sagen darf, bei der Bundesregierung eine offene Tür ein. In dem Entwurf zum Steueränderungsgesetz 19W werden Sie Vorschläge der Bundesregierung finden, die private Altersvorsorge in gewissen Beziehungen steuerrechtlich an die gesetzliche Altersversicherung anzunähern, insbesondere in den Beziehungen, die Sie, Frau Abgeordnete, angesprochen haben, nämlich sowohl in bezug auf Bewertungsgesetz und Vermögensteuer als auch in bezug auf die Einkommensteuer. Bei Bewertungsgesetz und Vermögensteuer wird die Regierungsvorlage, die vom Kabinett noch nicht verabschiedet ist, voraussichtlich vorsehen, daß der Freibetrag für die noch nicht fälligen Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen wesentlich erhöht wird. Zweitens wird für die Vermögensteuer vorgeschlagen werden, daß Ansprüche aus solchen Rentenversicherungsverhältnissen völlig frei bleiben, die ihrem Charakter nach den Versorgungsansprüchen aus der Sozialversicherung oder den gesetzlichen Versorgungen entsprechen. Drittens wird für die Vermögensteuer vorgesehen werden, daß ein zusätzlicher, und zwar beachtlicher, Altersfreibetrag für solche Steuerpflichtigen eingeführt wird, die in ihrer Altersversorgung ganz oder überwiegend auf private Ersparnisse angewiesen sind.
Das ist also der Kreis der Fragen, in denen für die Bewertung und für die Vermögensteuer eine Annäherung, eine möglichst weite Gleichstellung mit den Unselbständigen und deren öffentlichrechtlichen Alterssicherungsansprüchen erfolgen soll. Bei der Einkommensteuer, Frau Abgeordnete, werden wir den Antrag, der im Jahre 1958 im Finanz-



Staatssekretär Dr. Hettlage
ausschuß hängengeblieben ist, in dem Umfang und Ausmaß aufnehmen, wie es der Finanzausschuß damals beschlossen hat. Es kann sein, daß die. zwischenzeitliche Veränderung der allgemeinen Einkommensverhältnisse die damals zugrunde gelegten Höchstbeträge für Zusatzabschreibungen unzureichend gemacht hat. Ich könnte mir vorstellen, daß man den damals erörterten Sonderfreibetrag von 1000 DM etwas erhöht.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313120500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Dresbach.

Dr. August Dresbach (CDU):
Rede ID: ID0313120600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier könnte man auch eine kurze Betrachtung der unter den Punkten 13 und 14 der heutigen Tagesordnung aufgeführten Vorlagen einschalten. Es handelt sich um die Frage: wollen wir an dem Gedanken, an der Einrichtung eines Jahressteueränderungsgesetzes festhalten oder nicht? Seinerzeit war dieser Gedanke von allen Fraktionen — soweit ich mich entsinne — als sympathisch begrüßt worden.
Nun erleben wir aber fortlaufend, daß die Parteien der Opposition — wie ich neulich dem Herrn Kollegen Seuffert einmal gesagt habe — der Bundesregierung den Donner stehlen. So ähnlich ist es hier wieder. Sie haben ja gehört, daß die Bundesregierung in diesem „Leipziger Allerlei" — wie ich es zu nennen pflege — eines Steueränderungsgesetzes das alles vorsieht. Nun muß man ja wohl etwas Geduld zum Warten haben. Allerdings, Herr Staatssekretär, sollten Sie sich auch ein bißchen beeilen; sonst nimmt uns die Opposition mit den Einzelanträgen den Donner weg.

(Heiterkeit.)

Persönlich bin ich der Meinung, daß ein solches Steueränderungsgesetz allerhand Nachteile hat. Ich habe soeben den Ausdruck „Leipziger Allerlei" gebraucht. Es erinnert mich etwas an die Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung. In diese Notverordnungen haben alle Ressorts und Unterabteilungen ,des Reichsfinanzministeriums und der anderen Ministerien das hineingestopft, was gerade in den Schubladen lag, wodurch die Systematik der Gesetzgebung nicht gefördert wurde. Ich bin mir bewußt, daß man ein Thema wie das einer Änderung des Systems der Umsatzsteuer — worüber Herr Kollege Kurlbaum heute wieder gesprochen hat — nicht in ein solches Steueränderungsgesetz hineinbringen kann, Kleinigkeiten aber wohl. Aber, verehrter Herr Staatssekretär, nun machen Sie mal ein bißchen schneller mit Ihrem Jahressteueränderungsgesetz! Dann sparen wir uns Einzelanträge der Opposition, und die Bundesregierung trägt die Gloriole des Fortschritts.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0313120700
Keine weiteren Wortmeldungen. Wer dem Antrag auf Überweisung an den Finanzausschuß — federführend — und den Ausschuß für Mittelstandsfragen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Auslauffristen für Maße und Gewichte bei Lastkraftwagen (Drucksache 2136).
Ich frage, ob zur Begründung des Antrages das Wort gewünscht wird. — Auf das Wort wird verzichtet. Aussprache! — Keine Wortmeldung. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen vorgeschlagen. Das Haus ist einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ehe ich die Sitzung schließe, mache ich darauf aufmerksam, daß morgen um 15.00 Uhr der Ausschuß für Wiedergutmachung zusammentritt. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Jakob Altmeier, die Leitung der Sitzung zunächst zu übernehmen.
Damit, meine Damen und Herren, sind wir für heute am Ende unserer Tagesordnung. Die nächste Sitzung berufe ich ein auf Freitag, den 11. November 1960, 9.00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen.