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ID0313120200

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    Deutscher Bundestag 131. Sitzung Bonn, den 9. November 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen des Abg. Scheppmann, des Bundesministers Dr. Wuermeling und des Abg. Zühlke . . 7513 A Ausschluß des Abg. Frenzel aus der SPD und Niederlegung des Bundestagsmandates . 7513 B Übertritt des Abg. Nellen (bisher CDU/CSU) zur Fraktion der SPD 7513 B Fragestunde (Drucksachen 2193, 2195) Frage des Abg. Spitzmüller: Unterstützung der „Deutschen Olympia-Zeitung" von Eckardt, Staatssekretär . . . . 7513 D, 7514 B, C, D Spitzmüller (FDP) 7514 A, C Dr. Schäfer (SPD) 7514 D Eisenmann (FDP) 7514 D Frage des Abg. Erler: Beurlaubung des Generalkonsuls Bach Dr. von Brentano, Bundesminister . 7515 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aufstieg vom gehobenen in den höheren Auswärtigen Dienst Dr. von Brentano, Bundesminister 7515 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 7515 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Londoner Filmfestspiele Dr. von Brentano, Bundesminister 7515 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7515 D Frage des Abg. Kreitmeyer: Manövergebiet Soltau—Lüneburg Dr. von Brentano, Bundesminister 7515 D, 7516 B Kreitmeyer (FDP) 7516 A Frage des Abg. Kreitmeyer: Übungsgelände für englische und kanadische Streitkräfte Dr. von Brentano, Bundesminister 7516 B, D, 7517 A Kreitmeyer (FDP) 7516 D Dr. Dahlgrün (FDP) 7516 D Frage des Abg. Dr. Tamblé: Beihilfengrundsätze bei Badekuren in Seeheilbädern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7517 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Jahrestag der Volksabstimmung an der Saar Dr. Schröder, Bundesminister 7517 B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 7517 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 Frage des Abg. Blachstein: Gültigkeit von ausländischen Fremdenpässen für Staatenlose Dr. Schröder, Bundesminister . 7517 C, D, 7518 A Blachstein (SPD) . . . . 7517 D, 7518 A Frage des Abg. Felder: Ausführungsbestimmungen zum Tuberkulosehilfegesetz Dr. Schröder, Bundesminister 7518 A, B Felder (SPD) . . . . . . . . . 7518 B Frage des Abg. Dr. Imle: Mindestversicherungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung . Schäffer, Bundesminister . 7518 C, 7519 A Dr. Imle (FDP) 7518 D Frage des Abg. Ritzel: Finanzielle Schwierigkeiten deutscher Universitätsstädte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7519 A, B, C Ritzel (SPD) 7519 B Seuffert (SPD) 7519 C Frage des Abg. Seuffert: Beimischungsquote für steuerbegünstigten Rauchtabak Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7519 D, 7520 A, B Seuffert (SPD) . . . . 7519 D, 7520 A Leicht (CDU/CSU) 7520 A Frage des Abg. Kroll: Abfertigungsschwierigkeiten an der Europabrücke Kehl-Straßburg Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 7520 B Frage des Abg. Lulay: Oberfinanzdirektion Karlsruhe Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7520 C, D, 7521 A, B Lulay (CDU/CSU) . . . 7520 D, 7521 A Schoettle (SPD) 7521 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Härteausgleich bei Beseitigung von Luftschutzstollen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7521 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Waffenhandel des durch Sprengstoffattentat verletzten Dr. Wilhelm Beisner Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7521 C, D, 7522 A, B Bauer (Würzburg) (SPD) . 7521 D, 7522 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7522 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Abgabe von mit Bundesmitteln erschlossenem Gelände an Handelsbetriebe Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7522 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Verkauf von Gelände der Stadt Wittlich an ein Großhandelsunternehmen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7522 D, 7523 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7523 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Konkurrenz für den Handel im Bezirk Wittlich durch ein Großhandelsunternehmen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7523 B Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Witwenrenten bei verlorener Anwartschaft Blank, Bundesminister . . . . 7523 C, D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 7523 C, D Frage des Abg. Schütz (München) : Umstellung der Renten nach dem neuen Fremdrentengesetz Blank, Bundesminister . . . . 7524 A, B Schütz (München) (CDU/CSU) .. . 7524 B Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel): Jahresbescheinigung zum Weiterbezug von Renten Blank, Bundesminister . . . . 7524 C, D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 7524 D Frage des Abg. Wittrock: Anwendung von Waffengewalt im Bereich der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 7525 A Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 III Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Übergang der Bundesstraße 27 über den Bahnkörper an der Strecke Gemünden (Main)—Würzburg Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 7525 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . 7525 B, C Frage des Abg. Bühler: Vierbahniger Ausbau von Bundesstraßen über Kuppen Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 7525 D Frage des Abg. ,Bühler: Einmündung der B 294 in die B 3 bei Gundelfingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7526 A, B Bühler (CDU/CSU) 7526 A Frage des Abg. Bühler: Stop-Schilder statt Halt-Schilder in Grenzgebieten Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 7526 B Frage des Abg. Josten: Stockungen der Schiffahrt im Binger Loch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7526 C, 7527 A Josten (CDU/CSU) . . . 7526 D, 7527 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Bauarbeiten auf der Bundesautobahn zwischen Düsseldorf und Frankfurt Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 3527 B, C, D, 7528 A Dr. Kohut (FDP) 7527 C Ritzel (SPD) 7527 D, 7528 A Wahl eines Schriftführers 7528 B Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2147) 7528 B Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (Drucksache 1884); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2189, 2182) -- Zweite und dritte Beratung — Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 7528 D Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 7529 B Kurlbaum (SPD) 7529 C Entwurf eines Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (CDU/CSU, DP) (Drucksache 747); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Mittelstandsfragen (Drucksachen 2130, zu 2130, Umdruck 716) — Zweite und dritte Beratung —Regling (SPD) 7530 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksache 2052) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2173, Umdruck 717) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (Marburg) (SPD) 7531 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 7531 B Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt zu dem Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (Drucksache 1330) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2086) — Zweite und dritte Beratung — 7531 D Entwurf eines Gesetzes über eine Gewerbesteuerstatistik für das Kalenderjahr 1958 (Drucksache 1624); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2087) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7532 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1263); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen 2197, 2196) — Zweite und dritte Beratung — . 7532 B Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksache 2190); — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1960) (Drucksache 2082) 7532 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung_ des. Bewertungsgesetzes (FDP) (Drucksache 2120) — Erste Beratung — . . . 7532 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2121) — Erste Beratung — . . . 7533 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Dezember 1958 (Drucksache 2188) — Erste Beratung — . . . . . .. . 7533 A Antrag betr. Anwendung des § 122 der Brennereiordnung (Abg. Hilbert, Frau Schanzenbach . Spitzmüller u. Gen.) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2151, 2168 [neu]) . . . 7533 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Antrag des Gesamtdeutschen Blocks/ BHE wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 und der Artikel 21, 38 des Grundgesetzes durch Maßnahmen und Unterlassungen in bezug auf Kapitel 06 02 Tit. 620 der Bundeshaushaltsgesetze für 1959 und 1960 („Zuschüsse zur politischen Bildungsarbeit der Parteien") (Drucksache 2200) 7533 B Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Abg. Dr. Krone, Arndgen, Dr. h. c. Pferdmenges, Struve u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1813, 2204) Dr. Krone (CDU/CSU) 7533 D Wittrock (SPD) . . . . . . 7534 A, C Frau Dr. -Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 7534 B Antrag betr. steuerliche Gleichstellung der privaten Altersvorsorge mit den gesetzlichen Versicherungen (FDP) (Drucksache 2116) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7535 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7536 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 7537 A Antrag betr. Auslauffristen für Maße und Gewichte bei Lastkraftwagen (FDP) (Drucksache 2136) 7537 C Nächste Sitzung 7537 D Anlagen 7539 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1960 7513 131. Sitzung Bonn, den 9. November 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 11. 11 Dr. Bechert 9. 11. Behrisch 11. 11. BirkeLbach 9. 11. von Bodelschwingh 11. 11. Dr. Böhm 11. 11. Elders (Oldenburg) 11. 11. Engelbrecht-Greve 9. 11. Etzenbach 9. 11. Funk 30. 11. Dr. Furler 12. 11. Frau Dr. Gantenberg 11. 11. Dr. Gleissner 11. 11. Dr. Greve 11. 11. Iven (Düren) 9. 11. Jacobi 9. 11. Frau Kettig 11. 11. Koenen (Lippstadt) 11. 11. Kroll 9. 11. Lenz (Brühl) 9. 11. Lenze (Attendorn) 9. 11. Logemann 9. 11. Frau Dr. Maxsein 11. 11. Mensing 11. 11. Dr. Mommer 11. 11. Odenthal 9. 11. Pohle 30. 11. Dr. Preusker 9. 11. Frau Dr. Probst 9. 11. Rademacher 11. 11. Scharnberg 9. 11. Stenger 15. 11. Dr. Stoltenberg 9. 11. Storch 9. 11. Weimer 11. 11. Frau Welter (Aachen) 11. 11. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Bach 17. 11. Maier (Freiburg) 31. 12. Dr. Menzel 31. 12. Anlage 2 Umdruck 716 Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Regling, Dr. Imle zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (Drucksachen 747, 2130, zu 2130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 Nr. 3 werden hinter den Worten „von Milch und anderen nichtgeistigen Getränken" die Worte „und den zu ihrer Zubereitung dienenden Stoffen" eingefügt. Bonn, den 8. November 1960 Wieninger Regling Dr. Imle Anlage 3 Umdruck 717 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksachen 2052, 2173). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 gilt hinsichtlich des in der Anlage 1 unter A aufgeführten Gesetzes Nr. 5 der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September 1949 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission S. 7) nur insoweit, als der Bund auf diesen Gebieten die Gesetzgebungszuständigkeit hat." Bonn, den 8. November 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Karl Wittrock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Streitfrage ist die, ob der Antrag noch als anhängig im Rechtsausschuß anzusehen ist. Wenn ich den Vorsitzenden des Rechtsausschusses in einem Informationsgespräch richtig verstanden habe, ist auch er der Auffassung, daß die Angelegenheit für den Rechtsausschuß erledigt ist. Das bedeutet praktisch, daß sie nur noch für das Plenum als anhängig angesehen werden könnte; aber für den Rechtsausschuß ist die Beratung Liber den Antrag abgeschlossen.
    Wenn sich hier darüber keine Einmütigkeit erzielen läßt, möchte ich den Vorschlag machen, daß die Beratung zu diesem Punkte entweder unterbrochen oder daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, es gibt einen viel einfacheren Weg. Entweder entschließen sich die Antragsteller, ihren Antrag auf Drucksache 1813 — Dr. Krone, Arndgen und Genossen — auf Grund des Antrages des Ausschusses jetzt einfach zurückzuziehen.

(Abg. Jahn [Marburg] : Das war der Sinn der Sache!)

Ob sie ihn für erledigt halten oder nicht, ist ihre Sache. Die eine Möglichkeit ist also, daß sie sich entschließen, ihren Antrag auf Grund des Antrages des Rechtsausschusses zurückzuziehen.
Zweite Möglichkeit: Ich würde den Antragstellern des Antrages auf Drucksache 1813, den Herren Abgeordneten Dr. Krone usw., die Möglichkeit des § 82 — Zurückverweisung an einen Ausschuß — zuerkennen. Das ist zwar in unserem Hause ein nicht ganz übliches Verfahren. Aber wir können es ohne weiteres anwenden, denn § 82 lautet:
Solange nicht die letzte Einzelabstimmung erledigt ist,
— in diesem Falle bis die Abstimmung über diesen Antrag des Rechtsausschusses erledigt ist
kann die ganze oder teilweise Zurückverweisung
— einer Vorlage —
an einen Ausschuß erfolgen. Die Zurückverweisung kann auch an einen anderen Ausschuß erfolgen. Ebenso können bereits erledigte Teile überwiesen werden.
Ich würde also den Vorschlag machen, daß sich die
Antragsteller jetzt zu dem Gedanken äußern, ob



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
sie ihren Antrag an den Rechtsausschuß zurückverwiesen wissen wollen oder ob sie ihn zunächst als erledigt betrachten. Sie können ihn ja jederzeit neu einbringen.

(Abg. Dr. Krone: Zurückverweisung an den Rechtsausschuß!)

Mein Herr Berichterstatter, ich glaube, Sie können sich damit einverstanden erklären. Ich werde dennoch jetzt den Antrag des Rechtsausschusses zur Abstimmung stellen; denn die beiden Anträge widersprechen sich in der Materie nicht. Soweit sich der Antrag auf Drucksache 1813 auf die Affäre Lemberg bezieht, betrachten auch Sie, die Antragsteller, die Angelegenheit durch die Erklärung des Rechtsausschusses als erledigt. Nur soweit sich der Antrag nicht auf die Affäre Lemberg und nicht auf die seitherigen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft bezieht, betrachten sie ihn nicht als erledigt. Nur insoweit geht der Antrag an den Rechtsausschuß zurück. Ist das klar?
Ich stelle jetzt die Zurückverweisung des Antragsauf Drucksache 1813 insoweit, als er durch den Antrag des Rechtsausschusses nicht erledigt ist, zur Abstimmung. Wer dieser Zurückverweisung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist so beschlossen.
Jetzt stelle ich den Antrag des Rechtsausschusses zur Abstimmung. Dieser Antrag des Rechtsausschusses geht auf Kenntnisnahme durch den Bundestag. Das ist ein protokollarischer Akt, den ich zu vollziehen habe, und ich vollziehe ihn. Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag des Rechtsausschusses ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. steuerliche Gleichstellung der privaten Altersvorsorge mit den gesetzlichen Versicherungen (Drucksache 2116).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Frau Abgeordnete Diemer-Nicolaus!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, daß sich der Bundestag mit der Frage befaßt, inwieweit eine private Altersvorsorge in steuerlicher Hinsicht den Sozialversicherungen gleichzustellen ist. Bereits am 25. Juni 1957 hat der Bundestag in einer Entschließung die steuerliche Gleichstellung der Altersvorsorge der freien Berufe mit der öffentlichen Rentenversicherung der anderen Steuerpflichtigen gefordert. Erneut wurde diese Frage im Zusammenhang mit der Einkommensteuerreform 1958 behandelt. Damals hatten wir in den Beratungen des Finanzausschusses entsprechende Anträge gestellt. Leider war es uns nicht möglich, uns mit diesen Anträgen durchzusetzen. Aber später kam doch — besonders auch in einem Aufsatz unseres Kollegen Neuburger von der CDU nach dem Abschluß der Steuerreform 1958 — wieder sehr klar zum Ausdruck, daß die bisherige Regelung, also die Aufrechterhaltung der Ungleichheit, in keiner Weise befriedigt und daß doch noch entsprechende Änderungen auf steuerlichem Gebiet erfolgen müßten. Auch bei den Beratungen des Erbschaftsteuergesetzes wurde wieder darauf hingewiesen, daß eine derartige Gleichstellung erfolgen müsse.
    Wir Freien Demokraten bedauern, feststellen zu müssen, daß in den Jahren seit 1957 nichts Grundlegendes hinsichtlich dieser steuerlichen Gleichstellung getan wurde. Deshalb haben wir uns veranlaßt gesehen, mit unserem Antrag auf Drucksache 2116 zu fordern, daß dem Bundestag bis zum 31. Dezember 1960 ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, durch den die private Altersvorsorge jener Steuerpflichtigen, die weder pflichtversichert noch pensionsberechtigt sind, steuerlich den gesetzlichen Versicherungen — gemeint ist: den Sozialversicherungen — gleichgestellt wird.
    Ich werde die Überweisung unseres Antrages an den Finanzausschuß beantragen. Ich wäre Ihnen dankbar, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich bei den Beratungen über dieses Problem genauso aufgeschlossen zeigten wie bisher auf Tagungen. Ich erinnere an die Tagung der freien Berufe — daß es sich bei dieser freiwilligen Altersvorsorge hauptsächlich auch um die Vorsorge der Freiberuflichen handelt, ist Ihnen ja bewußt —, auf der von allen Parteien ausgesprochen wurde, daß eine derartige Gleichstellung erforderlich sei.
    Auf Einzelheiten, wie diese Gleichstellung erfolgen kann, möchte ich heute nicht weiter eingehen. Ich möchte Ihnen nur ganz kurz in Stichworten die Ungleichheiten ins Gedächtnis zurückrufen, die hier bestehen. Bei den Arbeitnehmern, die sozialversicherungspflichtig sind, werden die Beiträge, die der Arbeitgeber für die Sozialversicherung leistet, dem steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht hinzugerechnet. Eine entsprechende steuerliche Maßnahme fehlt bisher bei der privaten Vorsorge. Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß Arbeitgeber auch sonstige Versorgungszusagen machen können, ohne daß diese zunächst den Arbeitnehmer steuerlich belasten. Auch insofern besteht nach wie vor eine Ungleichheit, die beseitigt werden sollte.
    Wie man das machen kann, dafür gibt es verschiedene Wege. Unser Antrag anläßlich des Steuerreformgesetzes 1958 ging dahin, daß man einen Betrag in Höhe von 14 % der Einkünfte als Betriebsausgaben zulassen sollte. Die Bestimmung wurde nachher insoweit eingeengt, als die Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung entsprechend als Höchstbetrag gelten sollte. Man kann auch andere Wege finden. Wir wollen es ruhig der Regierung überlassen, uns entsprechende Vorschläge zu machen, die dann im Finanzausschuß beraten werden können.
    Bezüglich der Ungleichheit darf ich weiterhin auf folgendes hinweisen. Gerade bei den freien Berufen ist es so, daß ein Geschäftskapital etwa in Maschinen oder in einem wertvollen Inventar nicht vorhanden ist, sondern daß das Wichtigste die Arbeitskraft des freiberuflich Tätigen ist. Er hat
    7536 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den .9. November 1960
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    eine sehr lange Ausbildungszeit. Er fängt erst spät mit seiner Berufsausübung an. Er hat es schwer, sich eine selbständige Existenz auszubauen. Die Zeit, die er beruflich tätig sein kann, ist deshalb sehr verkürzt. Daher wurden auch schon Vorschläge gemacht, für derartige Berufsgruppen besondere Abschreibungen zuzulassen. Das ist ein Gedanke, der neu ist, weil wir bisher die Abschreibung nur an Sachgegenständen gewöhnt sind, aber nicht gewissermaßen an einem geistigen Wert, wie ihn die qualifizierte geistige Arbeit dieser Berufsstände darstellt. Aber diese Dinge sollten mit überlegt und beraten werden, um hier einen Ausgleich zu finden.
    Dafür spricht auch folgendes. Sie wissen, daß die Eigentumsbildung immer wieder im Gespräch ist und daß schon seit Monaten besondere Maßnahmen erwogen werden, um die Eigentumsbildung bei den Arbeitnehmern zu begünstigen. Entsprechende Vorschläge sollen in nächster Zeit auch hier im Bundestag behandelt werden. Wir dürfen aber die Eigentumsbildung nicht auf Arbeitnehmer beschränken, sondern wir müssen darauf sehen, daß auch die anderen Selbständigen entsprechende Möglichkeiten haben. Gerade bei den freien Berufen müssen wir die Möglichkeit schaffen, daß auch sie so viel Vermögen erwerben können, um aus eigener Kraft die notwendige freie Altersvorsorge treffen zu können.
    Meine bisherigen Ausführungen haben sich im wesentlichen mit Änderungen 'des Einkommensteuergesetzes befaßt. Aber auch bezüglich vermögensteuerlicher Vorschriften bestehen Ungleichheiten. Die Rentner aller Rentenversicherungen sind von der Vermögensteuer freigestellt. Eine Gleichstellung könnte dadurch erfolgen, daß man private Rentenversicherungen in gleichem Umfange von der Vermögensteuer freistellt, wie das bei den anderen Rentenversicherungen der Fall ist.
    In diesem Zusammenhang muß im Ausschuß auch die weitere Frage erörtert werden — weil ja selten bei einer privaten Altersvorsorge reine Rentenversicherungen abgeschlossen werden, sondern meistens kombinierte Kapital- und Rentenversorgung —, ob man nicht auch bei den Kapitalversicherungen, besonders bei den kombinierten, zugunsten der privaten Vorsorge Erleichterungen in steuerlicher Hinsicht schaffen kann.
    Noch etwas anderes. Bei den freien Berufen soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch Pflichtversicherungen innerhalb der Berufsstände eine Altersvorsorge zu treffen. Wenn derartige Vorsorgeeinrichtungen geschaffen werden oder schon geschaffen sind, sollten sie aber auch in bezug auf Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Vermögensteuer den entsprechenden Pflichtversorgungswerken gleichgestellt werden. Diese sind, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften handelt, was nahezu immer der Fall ist, heute von diesen Steuern befreit.
    Ich habe Ihnen in aller Kürze die vorhandenen Ungleichheiten in einem Blütenstrauß zusammengestellt. Diese Ungleichheiten sollten in den Ausschußberatungen beseitigt werden. Ich bitte, der
    Überweisung des Antrags an den Finanzausschuß zuzustimmen.
    Falls Sie sich daran stoßen sollten, daß wir für die Vorlage den Termin des 31. Dezember 1960 gewählt haben, darf ich Sie darauf hinweisen, daß bereits seit mindestens zwei Jahren beim Arbeitsministerium sehr eingehende Verhandlungen über eine Gleichstellung geführt wurden. Ich glaube deshalb, daß nicht nur beim Finanzministerium, sondern auch beim Arbeitsministerium schon ganz konkrete Vorstellungen — wie ich hoffe — über eine wirksame steuerliche Gleichstellung vorhanden sind. Es wäre daher durchaus möglich, diesen, wie ich ohne weiteres zugebe, kurzen Termin des 31. Dezember 1960 einzuhalten. In dieser Hinsicht lassen wir Freien Demokraten aber durchaus mit uns reden. Wenn uns eine verbindliche Zusage für einen etwas späteren Termin gegeben würde, wären wir auch hiermit einverstanden; der Termin dürfte allerdings nicht so spät liegen, daß diese wichtige Steuervorlage in diesem Bundestag überhaupt nicht mehr behandelt werden könnte. Die Zeit von 1957 bis 1960 war lang; wir sollten die Regelung dieser Frage nicht länger verzögern.

    (Beifall bei der FDP.)